Osten, Joachim Friedrich von der

Osten, Joachim Friedrich von der; Obrist [1618 ? – 5.2.1673 vor Hering] Osten auf Schildberg[1] und Warnitz,[2] Komtur zu Langow,[3] stand 1632 als Rittmeister[4] im Kavallerieregiment[5] Georg Ehrenreich von Burgsdorff in kurbrandenburgischen Diensten.

In der Chronik der Stadt Beelitz[6] heißt es: „Den 3. Februar [1632; BW] lag Rittmeister Osten mit 70 Pferden hier, nebst des Obristen[7] Dehnhoffs [Ernst oder Heinrich v. Dönhoff; BW] Frauen, denen man 26 Pferde zur Vorspann geben musste“.[8]

1639 muss er bereits Obristleutnant[9] gewesen sein.

Das „Theatrum Europaeum“[10] hält für den Mai 1639 fest: „Die Schwedische[11] in der Mittelmarck gelegene Völcker brauchten sich nicht wenig tapffer. Dann nachdem der Obrist Burgsdorff mit seiner Reuterey den Schwedischen Obristen [Georg v.; BW] Dewitzen (welcher mit seinem Regiment / Obristen Trotzen / Obr. Lieutenant Forby [Matias Forbes; BW] / Obristen Lieutenant Helwy / Obr. Lieutenant Joachim Radecken / samt andern untergebnen Trouppen etliche Tag in der Neustadt[12] gelegen) in 2. oder 3. mal vor der Stadt bravirt[13] / seine Schildwacht biß ans Thor gelegt / doch nichts mehr tentirt, sondern nur versuchen wollen / was die Schwedische thun würden: hat Dewitz solche Bravade[14] länger nicht vertragen können / sich mit den andern Officirern hierauff beredet und geschlossen / den Obristen Burgsdorff (welcher eben nach Berlin / 3. Meil wegs von Bernau[15] / zum Grafen von Schwartzenburg sich verfüget / mit denselben wie die Schweden in der Neustatt anzugreifen / sich befragt / 150. Mußquetirer[16] / 4 Stück / darunter 2. halbe Carthaunen[17] / und 2. Mittel-Stück[18] erfordert / bekommen / und biß auff 1. Meil von Bernau / am 20. 30. May gebracht) zu überfallen / und sein Regiment zu ruiniren / welches dann glücklich abgangen. Massen / als deß Obristen Dewitzen seine / und obgedachter Officirer Völcker am 20. 30. diß um 2. Uhr deß Morgens vor Bernau / der Obriste Burgsdorff aber etwan ein halb viertel Stunde vor wolgedachtem Obristen Dewitzen in Bernau mit gar wenigen Reutern ankommen / dann er die obbemeldte 1500. [!] Mußquetirer 1. Meil von Bernau etwas ruhen lassen / haben die Schweden gleich bey ihrer Ankunfft das Berlinische Thor berennt / eine Petarden[19] daran geschraubt / welche guten Effect gethan / darauff der Obriste Dewitz mit etlichem Volck durchs Thor in die Stadt getrungen / zuvor aber vor das andere Thor in eine Scheuer / und auff den Damm / 200. seiner unberittenen Reuter mit gezogenen Feuerörhren[20] [Feuerröhren; BW] / so sie aus der Rüstkammer zu Stetin[21] bekommen / gelegt / welche die heraußkommende Burgsdorffische / nebenst 4. Trompetern[22] / so da Marsch geblasen und durchgehen wollen / dergestalt empfangen / daß in die 40. und mehr Personen von den Pferden gefallen und todt blieben / worunter Rittmeister[23] Weiher / welcher neben dem Rittmeister Osten die eine Parthey geführet / gewesen: Der Major[24] aber Marx Ludicke / hat sich durchgehauen / welchen deß Obristen Dewitzen Major Sack biß auff eine halbe Meil verfolget / aber Osten ein frisches Pferd gehabt / deß Major Sacks Pferd hingegen der Marche halber müde war / ist er / und etlich wenig mehr mit ihme in der Flucht entkommen / der Obriste Burgsdorff aber / sein Obrister Lieutenant / Johann von Mahl / und andere Ober- und Unter-Officirer in 37. beneben 295. gemeinen Soldaten seynd gefangen nach Stetin gebracht worden / woselbsten sich die meisten unterhalten lassen“.[25] „Am 11. Jun. [1639; BW] erging an [Adam v.; BW] Schwarzenberg des Kurfürsten Aufforderung, sich nach Spandau[26] zurückzubegeben. Eben der gleiche Befehl erging unterm 19. Juny wegen der Kriegs-Kanzley u. dazu gehörigen Räthe, auch Kanzellisten. Die Gefährdung des Havellandes durch die Schweden schien behoben. Da überrumpelten 500 Musketiere ‚unter dem Oberst Lieutenant Bernhard Bender Regiments Stricker, am 5. August früh um 2 Uhr Rathenow[27] und die hier einquartierte Companie des Rittmeisters Osten’“.[28] Im März 1641 wird Osten wieder erwähnt. „Die Landesherrschaft geriet dadurch [durch den Einfall schwedischer Truppen; BW] in arge Bedrängnis, um so mehr, als die Befehlshaber der im Havellande stationierten Truppen keine Lust bezeigten, den Schweden ernstlich entgegenzutreten. Die in Rathenow liegenden Kompanien von der Osten und Tembler wussten auf ein Hilfegesuch der besonders gefährdeten Stadt Rathenow nichts besseres zu tun, als drei Scheunen, so bei vorgestandener oftmahligen Belagerung weder von Feindt noch Freundt und bei Einäscherung der gantzen Vorstadt und Scheunen allemahl geblieben, zum Entsetzen der Bürger abzubrennen. Ohnmächtig mußte die Landesherrschaft das alles geschehen lassen. Sie mußte froh sein, daß sich jetzt Burgsdorff, Volkmann und Goldacker bereit erklärten, nach dem gefährdeten Rathenow zu marschieren. Kaum aber waren diese Truppen am 24. März in Rathenow angelangt und hatten sich an Ort und Stelle von der äußerst bedrohlichen Lage dieser Stadt überzeugt, da hatten sie auch schon hier nicht Stand zu behalten sich vorgenommen. Noch am gleichen Tage wollten sie die Stadt wiederum verlassen. Die Zeit bis zum Abmarsch wussten nun die kurfürstlichen Truppen nicht besser auszufüllen, als mit einer allgemeinen Plünderung Rathenows. Verschiedene Häuser, sogar das Rathenower Armenhaus auf dem Kirchhof, wurden vollständig ausgeplündert. Roggen, Gerste, Malz, Käse, Speck, Fleisch, Wurst, Butter, Wachs, Leinwand, Bier, Wein, Betten, eiserne Nägel, Kleider, Gewürz, überhaupt alles, was die Soldaten in den Häusern vorfanden, wurde den Rathenowern fortgenommen. Kisten und Kasten wurden zertrümmert und Leute verprügelt. Sogar an dem Verteidigungsgerät der Stadt vergriffen sich die Plünderer. 25 doppelte Hacken[29] wurden ins Wasser geworfen, nachdem das einzige in der Stadt vorhandene Falkonett[30] schon vorher von den Ostenschen Soldaten beseitigt worden war. Ärger als die schlimmsten Feinde hausten die zum Schutz der Stadt bestimmten Soldaten, ohne dass ihnen das Treiben von den Offizieren untersagt worden wäre. Die Offiziere haben teils untätig zugesehen, teils wie der Rittm. Straußen, sein eigen Quartier ausräumen laßen. Die Rathenower waren überglücklich, als diese Helfer samt und sonders ihrer Stadt den Rücken kehrten, um sich nach Brandenburg[31] zu begeben“.[32]

„Diese Ruhe [nach dem Abzug der Schweden aus dem Havelland; BW] benutzte die brandenburgische Landesherrschaft, um mit den unbotmäußigen Heerführern abzurechnen. Markgraf Ernst ließ sich am 19. Mai [1641; BW] [August Moritz v.; BW] nach Berlin kommen, wo er ihm seine Absetzung verkündete und ihn sofort in Haft nehmen ließ, weil Rochow sich weigerte, sein Regiment zu entlassen. Noch am Nachmittag desselben Tages begab sich Markgraf Ernst in Begleitung von Konrad von Burgsdorff nach Spandau,[33] dessen Tore er vorsichtshalber schließen ließ. Sämtliche Offiziere des Rochowschen Regiments wurden darauf für den nächsten Morgen zum Rapport befohlen. Gehorsam waren die Offiziere am 30. Mai zur Stelle. Auch die Mannschaften waren gerufen worden. Nun wurde den Versammelten die Absetzung Rochows bekanntgegeben und [Johann Georg; BW] von Ribbeck als neuer Befehlshaber des Regiments in die Pflicht genommen. Alle Mannschaften und alle Offiziere bis auf den Obristleutnant [Jobst Friedrich; BW] v. Oppen erkannten v. Ribbeck als ihren neuen Befehlshaber an und schwuren dem Kurfürsten den Eid der Treue; v. Oppen, der zu dem v. Ribbeck keine Affection trug, bat um seine Entlassung und kam damit der bereits befohlenen Amtsenthebung zuvor. Darauf rechnete der Kurfürst am 2. Juni mit den an der Rathenower Plünderung beteiligten Heerführern ab. Osten erhielt einen strengen Verweis, ebenso Lütke [Markus Lüdicke; BW] und [Georg v. der; BW] Marwitz, auch des Kurfürsten Freund Burgsdorff kam nicht ohne Rüffel davon. Der Kurfürst verbat sich das Rauben der kurfürstlichen Truppen. Goldacker, der sich eigentlich schon mit Rochow in Berlin zur Amtsenthebung hatte einfinden sollen, entfloh, als er hörte, dass Volkmann mit seiner Verhaftung beauftragt worden war, mit wenigen Reitern zur kaiserlichen Armee. Der Stadt Rathenow aber gab der Kurfürst auf ihre Beschwerde über die durch seine Truppen erlittene Plünderung zur Antwort, dass augenblicklich zu einer eingehenden Untersuchung der empörenden Vorfälle keine Zeit sei, daß aber nechtskünftig und zu besserer Gelegenheit von dieser Sach wol weiter geredet, und so wol wegen Bestrafung der Thädter, als auch euerer Befriedigung halber fernere gebührende Verordnung gemacht werden solle“.[34]

Osten starb am 5.2.1673 an einer Schussverletzung vor Hering.[35]

[1] Schildberg [Golonice, heute Ortsteil von Myślibórz, Westpommern]. ?

[2] Warnitz, heute Ortsteil von Oberruckersee [LK Uckermark].

[3] Łagów [LK Świebodzin, Polen].

[4] Rittmeister: (Capitaine de Cavallerie). Oberbefehlshaber eines Cornets (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Corporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[5] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 ((offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Lieutenant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[6] Beelitz [LK Potsdam-Mittelmark].

[7] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[8] SCHNEIDER, Chronik der Stadt Beelitz, S. 30.

[9] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[10] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum.

[11] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon.

[12] Neustadt (Kr. Ruppin/Kyritz); HHSD X, S. 295f.

[13] bravieren: (franz. braver) drohen, trotzen, verachten.

[14] bravade (ital. bravata, -e): Angeberei, Prahlerei, Trotz, Verachtung, militärische Schaustellung.

[15] Bernau [Kr. Niederbarnim/Bernau]; HHSD X, S. 125f.

[16] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[17] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.

[18] Mittel-Stück: wahrscheinlich 6-Pfünder, das mittlere Kaliber der Feldgeschütze.

[19] Petarde: durch „Petardiere“ angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt und mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren.

[20] Feuerrohr, gezogenes: Büchse mit Luntenschloss und mit gezogenem Lauf für bessere Treffsicherheit.

[21] Stettin [Szczecin]; HHSD XII, S. 280ff.

[22] Trompeter: Eigener gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.

[23] Rittmeister: (Capitaine de Cavallerie). Oberbefehlshaber eines Kornets (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[24] Major: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[25] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 103f.

[26] Berlin-Spandau; HHSD X, S. 97ff.

[27] Rathenow [Stadtkr. Rathenow/Kr. Rathenow]; HHSD X, S. 333f.

[28] SCHRÖER, Havelland, S. 95, Anm. 96.

[29] Doppelhaken: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken. Vgl. die ausführliche Beschreibung unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Doppelhaken.html.

[30] Falkonett: leichtes Feldgeschütz, das von einem Pferd gezogen werden konnte. Das Falkonett verschoss 3-pfündige Eisengeschosse bei einem Kaliber von 7, 2 cm

[31] Brandenburg [Stadtkr.]; HHSD X, S. 135ff.

[32] SCHRÖER, Havelland, S. 99.

[33] Berlin-Spandau; HHSD X, S. 97ff.

[34] SCHRÖER, Havelland, S. 101.

[35] A) DEWITZ, Christoph-Caspar von, Unzerrüttender Tugend-Tempel / dem Verewigten Gedächtnüß / Des Weyland Wolwürdigen / Hoch-Edelgebohrnen Herrn / Herrn Joachim Friederichs von der Osten/ Sr. Churf. Durchl. zu Brandenburg Hochbestalten Obristen zu Roß … : Weil dessen Mannhaffte Seel / Anno 1673. den 5ten Februar vor Hering/ einem Adelichen Hause in Westphalen / durch einigen Unglücklichen Schuß/ vom Leibe getrennet. Franckfurt an der Oder 1674 [VD 17 1:022169L].

B) HOPFFER, Jeremias, Der Schmertzliche Verlust : Welchen über dem Seeligen Ableiben Des … Joachim Friederichs von der Osten / Sr. Churfl. Durchl. zu Brandenburg Hochbestalten Obristen zu Roß … Als derselbe / nachdem Er den 5. Febr. dieses 1673. Jahres vor dem Adelichen Hause Hering in Westphalen/ durch einen tödtlichen Schuß/ diese Welt gesegnet/ den 10. Septemb. e. a. zu Schildberg in sein Erbbegräbnüß beygesetzet ward. Franckfurt an der Oder 1674 [VD 17 1:022175M].

C) WITSCHEIBE, Georg Caspar, Heroum Cor Et Animus. Helden-Muth und Helden-Hertz. das ist / Muth zum Kampf und Hertz wieder den Todt : Bey vorgegangenem Hochansehnlichen Leichbegängnüß Des … Joachim Friederichs von der Osten / Sr. Churfl. Durchl. zu Brandenburg Hochbestalten Obristen zu Roß / des Heil. Johanniter-Ordens Rittern … Als derselbe/ nachdem Er den 5. Febr. dieses 1673. Jahres vor dem Adelichen Hause Hering in Westphalen / durch einen tödtlichen Schuß / diese Welt gesegnet / den 10. Septemb. e.a. zu Schildberg in sein Erbbegräbnüß beygesetzet ward. Franckfurt an der Oder 1674 [VD17 1:022142U].

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