Oertzen [Örtzen, Ortzen], Ernst [Ernest] Joachim von

Oertzen [Örtzen, Ortzen], Ernst [Ernest] Joachim von; Rittmeister [ – ] Ernst [Ernest] Joachim von Oertzen [Örtzen, Ortzen] [ – ] war 1627 in die kaiserliche Armee eingetreten. 1633 erscheint er in den Listen als Kapitän[1] des Regiments[2] Jung-Piccolomini[3] mit 80 Mann, davon waren 65 beritten und 15 unberitten.[4]

Er nahm als Rittmeister[5] mit seinem Regiment an der Schlacht bei Nördlingen[6] 1634 teil.

Nach einer Quartierliste vom 24.12.1637 war er mit seiner Kompanie[7] in Dülken[8] einquartiert.[9] „Im Februar 1638 zog der Piccolominische Rittmeister Ernst Joachim von Ortzen mit seiner Compagnie aus Dülken aus, um sein Quartier ins Amt Jülich[10] zu verlegen. Da er auf die Aemter Caster[11] und Bergheim[12] noch 500 Reichsthaler Servisgelder[13] zu gut hatte, erpreßte er diesen dem Dülkener Magistrat mit dem Bedeuten, dieser möge sich an den genannten Aemtern schadlos halten“.[14]

1640 umfasste seine Kompanie noch 63 Berittene und 5 zu Fuß.[15]

In der 2. Schlacht bei Breitenfeld[16] 1642 war er nach eigener Aussage „krumb und lahm geschossen“[17] worden.

Im Januar 1644 war Oertzen mit 71 Mann im Regiment Alt-Piccolomini[18] in Linz[19] an der Donau in „guten Winterquartieren“[20] eingelegt.[21]

Im August 1644 standen weitere Veränderungen in der personellen Struktur des Regiments Alt-Piccolomini an: „Obristleutnant[22] Graff[23] rät, den Leutnant[24] Wegger[25] die Kompanie des Obristwachtmeisters[26] Schulz[27] zu geben, der zum Regiment Götz[28] übertreten wolle, Obristwachtmeister Puschgassi[29] habe sich krank nach Wien begeben und werde wohl schwerlich wieder im Felde dienen können. An seine Stelle solle Rittmeister Coraggio[30] treten, da der ältere Rittmeister von Örtzen wegen seiner bei Breitenfeld empfangenen Wunden[31] (zwei Schuß durch den Schenkel), ‚etwas unvermöglich, auch sonst so still undt einsamb ist,[32] daß er schwerlich nach solch mühsamber Charge[33] streben würdt‘- Der Obristleutnant Graff bittet dann nochmals um seinen Abschied und um die Erlaubnis, seine Kompagnie seinem Bruder Lionhardt Graff[34] übergeben zu dürfen. Am 20. September bittet dann auch der Obristwachtmeister Peter Puschgassi wegen Krankheit um seinen Abschied (Bruck an der Leitha[35])“.[36]

Teile des Regiments hatten sich nach der Schlacht bei Jankau[37] unter Örtzen erst nach Prag, dann nach Schüttenhofen[38] und im Mai nach Glatz[39] gerettet. Für seine Kompanie sind noch gelistet: 22 Diensttuende, 8 schlecht Berittene, 13 zu Fuß und 13 Gefangene.[40] Ende April bat er um seinen Abschied. In seinem Schreiben aus Prag vom 26.4.1645 an Piccolomini heißt es: „Ew. Exc. kann ich in gehorsamb unbericht nicht lassen, wie das ich nunmehr in daß zwölfte Jahr bei Ihro Excz. Altem löbl. Regiment als ein officier und Rittmeister gedient und verhoffentlich mich in solcher Zeit wie einen ehrlichen Soldaten gebühret verhalten, daß kein manquement[41] bey mir befunden worden. Wenn ich nun nicht allein in der Leibziger Schlacht krumb und lahm geschossen worden, sondern in dieser letzten occasion durch den Feindt um Alles daß meinige kommen, daß ich mir in dieser schweren Zeit nicht mehr helfen kann: Alß gelanget an Ew. Exc. mein ganz gehorsames Bitten, Sie geruhen mir die große gnadt zu thun: und mir bey so wahrer beschaffenheit meine Licentiam[42] zu ertheilen: wie denn Ihr Herr Obristleutenant Bossu[43] Ew. Exc. meinetwegen selbsten zuschreiben wirdt“.[44]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Kapitän [schwed. Kapten]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. , d. h. 1.920 fl. jährlich, ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.

[2] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[3] Silvio Piccolomini, Graf d’Aragona [ -6.9.1634 bei Nördlingen], kaiserlicher Obrist.

[4] ELSTER, Die Piccolomini-Regimenter, S. 44, 45.

[5] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, in besetzten Gebieten wurden schon einmal 240 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15), während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[6] Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 zwischen den kaiserlich-ligistischen Truppen unter Ferdinand (III.) von Ungarn und spanischen Kontingenten unter dem Kardinal-Infanten Fernando auf der einen Seite und dem schwedischen Heer unter Feldmarschall Gustav Horn, der in eine 7 Jahre dauernde Gefangenschaft geriet, und Bernhard von Weimar auf der anderen. Die Schwedisch-Weimarischen verloren nicht allein die Schlacht, etwa 8.000-10.000 Tote und 3.000-4.000 Verwundete – auf kaiserlicher Seite waren es 1.200 Tote und 1.200 Verwundete – , sondern mit ihr auch den Einfluss in ganz Süddeutschland, während der französische Einfluss zunahm. Vgl. die ausführliche Darstellung bei ENGERISSER; HRNČIŘĺK, Nördlingen 1634 (die detaillierteste Darstellung der Schlacht); STRUCK, Schlacht, WENG, Schlacht. Vgl. den lat. Bericht »Pugna et victoria ad Nordlingam«, der den protestantischen Ständen zuging; Staatsarchiv Bamberg B 48/145, fol. 74 (Abschrift). Zur französischen Sicht vgl. den Avis Richelieus, 1634 IX 11; HARTMANN, Papiers de Richelieu, Nr. 288.

[7] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[8] Dülken [LK Kempen-Krefeld]; HHSD III, S. 179f.

[9] ELSTER, Die Piccolomini-Regimenter, S. 69.

[10] Jülich [LK Jülich]; HHSD III, S. 367ff.

[11] Kaster, heute Ortsteil von Bedburg [Rhein-Erft-Kr.]

[12] Bergheim [Rhein-Erft-Kr.]; HHSD III, S. 62ff.

[13] Servis, Servitien: Servis war das Holz, das Licht und die Liegestatt (Heu und Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Im Anhaltischen hieß es dagegen; KRAUSE, Urkunden Bd. 4/1, S. 78 (1637): „bloße Servisen, Namentlich Betten, Bettgewand, Hand- vnd Tischtücher, Holz, Salz, Licht und Eßigk“. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung und Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen und Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfg.) und 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch „Tractament“. Der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff.

[14] NÖRRENBERG, Chronik der Stadt Dülken, S. 38.

[15] ELSTER, Die Piccolomini-Regimenter, S. 76.

[16] 2. Schlacht bei Breitenfeld am 23.10./2.11.1642: Die Schweden unter Torstensson besiegten die Kaiserlichen unter Erzherzog Leopold Wilhelm und Ottavio Piccolomini. Nach der Schlacht befahl Erzherzog Leopold Wilhelm eine Untersuchung bzw. die Verurteilung der Schuldigen an der Niederlage; Rudert, Kämpfe, S. 153: „In dem solches (das Regiment Madlung) [Hans Georg Madlo; 10.6.1643 in Prag hingerichtet; BW] dahin (Rookzahn) zu kommen beordert worden, da den vff offenem Marckt die Reuter vndt Officirer absetzen müssen, die Standarten, vndt der Officirer Degen hat der Hencker an der Justitz (am Galgen) in Stücke zerschlagen, biß vff eine Standart, welche Compagni perdon erlanget, die andern Rittmeister vndt Leutenants seindt archibusirt, Cornets, Wachtmeister, Corporahle vndt allemahl der zehende Reuter gehenckt, Ihre Pferde, vndt alle des Regiments Bagagi, auch Weiber vndt Jungen denen anwesenden Regimentern außgetheilet vndt preiß gegeben worden, der Obrist [Madlo; BW] selbst sitzt nebenst andern Officirern in Weissen Thurm zu Prage, wie auch dessen Ob. Leutenant [de Four; BW] vndt Obr. Wachtmeister gefangen, vndt seindt albereit zum Schwert condemnirt, die vbrigen Reuter werden auch noch gefänglich gehalten, den 2 huj. sindt noch zwey Cornets von andern Regimentern bey Pilsen gehenckt vndt justifirt (sic !) worden“. Vgl. die ausführliche Darstellung Rüthners bei KLUGE, Hofer Chronik, S. 207ff.

[17] Kriegsverletzungen: Bei der Vielfalt und Schwere der Verletzungen ist es erstaunlich, wieviel Soldaten überlebt haben. In der Leichenpredigt für Johann Schaff von Habelsee heißt es; PERTZSCH, Heroicum Heroum fideliter & constanter militantium Stipendium: „Insonderheit Anno Sechzehenhundert und vierzig bey Greiffenstein in Slesien / als der Stalhannß mit Fünfhundert Musquetirern und dem Rechten Flügel gegen Ihn kame / Er sich mit den bey sich habenden Troppen / seiner gewöhnlichen Großmüthigkeit nach / deß Stalhannsen Schwager / nemlich den Obristen-Leutenant / so obbesagte Musquetirer commandirte / angegriffen / selbigen alsbald todtgeschossen / und ohnangesehen Er zween Schuß darüber / einen durch zwo Rippen / den andern am lincken Ohr ein- und zum Mund hinaus bekommen / gleichwohl nicht abgelassen / sondern noch einen Cornet, welcher Seiner im Schuß fehlete / erlegt / und selbige rencontra Ritterlich ausgefochten; Nicht anderst auch wieder bald darauf Anno Sechzehenhundert Ein und viertzig für Wolffenbüttel / da zwey Pferde unter Ihm mit Stücken darnieder und Er selbst gefährlich geschossen worden / Sich so Rühmlich gehalten / daß Er zur Obrist-Wachtmeisters Charge gezogen; dieses Officium Er Anno Sechzehenhundert fünf und viertzig / bey Einnehmung Teschen / und Sechzehenhundert sechs und vierzig / in der Blocquada für Frankenstein in Slesien (in welchen beeden Ocasionen Er auch hart an seinem Leib verletzt / also betretten / daß sein Obrister freywillig Ihme die Obrist-Leutenant-Stelle conferirt. Vornehmlich aber hat Er bey dem Treffen zwischen Plan und Trübel / in Führung der Avanguardi, seine bekandte Treüe / dapfern Valor und Heroischen Heldenmuht / mit ungesparter Darsetzung seines Leibes / Lebens und Bluts / Ritterlich / durch zertrennung dreyer Regimenter zu Pferd / als deß Lieffländischen / Wittenbergischen und Durlachischen / auch Eroberung zweyer Standarten / sehen lassen: Wie nicht weniger kurtz darnach Anno Sechzehenhundert acht und viertzig / bey den Dingelfingischen Einfall in der Frantzosen und Schwedischen Läger / in welchem Ihme ein Stück von der Zungen und etliche Zähne aus dem Munde geschossen worden) und sonsten die gantze Zeit durch / seiner wehrender Kriegs / dienste / an allen Plätzen und Oertern / sein Devoir jedesmahl / wieder Unsere und deß Reichs Feinde / mit empfangenen Achtzehn Tödtlichen Stich- und Schüßen durch sein Haubt / Halß / Bauch / arm und Bein (gestalten Er Uns noch jüngst zu Pilsen / die Halbe in seinem lincken Arm zu stücken geschossen / und ausgenommene Röhre Selbst gezeigt) so dapffer und und unverzagt contestirt / daß solches zu seinem Immerwährenden Lob und Ruhm / auch allen Ritterlichen Siegliebenden Soldaten zu einem Exempel der Nachfolge / billich vorgesetzt werden kann“. Vgl. die Kritik Christians des Jüngeren von Anhalt-Bernburg (1620) an der schlechten Behandlung durch Balbiere; KRAUSE, Briefe, S. XI: „ ‚Nichts verdroß mich mehr‘, äußert er sich, ‚als da der Graf Buquoy einen jungen Balbirer, der mich verband, fragte, wo ich geschädigt wäre, antworte: In den Rücken wäre ich von einer Musketenkugel durchschossen worden, da man doch darnach befunden, daß der Schuß, so durch die Brust gegangen, vom Pistol gewesen, der andere aber nicht durchgangen. Und ich mag mich rührmen, daß in dieser Schlacht ich den Feind ins Gesicht gehabt, auch da ich beide Wunden empfangen, ihm nicht den Rücken zugekehrt, welches wenige werden sagen können. Dieser unwissende Balbirer aber, weil er den Eingang der Pistolkugel vorm unterm rechten Arm nicht sah, und ich vor großen Schmerzen in der Achsel mich auch nicht recht alsbald besann, stieß mir das Instrument vorn in die Brust, da die Pistolkugel ausgegangen, hinein, und zur Schulter, da die Musketenkugel hineingegangen, wieder heraus. Ich meinte, es müßte als sein, und litte es geduldig, dessen mir die Wallonischen werden Zeugniß geben, sahe also das frische neue Blut herauslaufen, daß ich auch endlich den Balbirer zur Rede setzte, und glaube, er habe mich durch das Stören, sonderlich auf diese Weise, mehr verderbt, als die Wunden an sich selbst. – Es sind wol ein fünf Balbirer dieselbe Nacht über mich gewesen und taugte keiner nichts: Napolitaner, Teutsche, Franzosen, Wallonen‘ “. Vgl. auch „Die medizinische Versorgung“, in: EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 119ff. In Schweden verbrachte man Kriegskrüppel ohne Versorgung zusammen mit Leprakranken auf einsame Ostseeinseln wie Gloskär [Åland-Archipel; Finnland]; PLEISS, Der Zug, S. 17, obwohl in den Kapitulationen festgehalten war; MANKELL, Arkiv 3. Bd., S. 265ff.: […] oder sonsten gelähmt und untüchtig gemacht würde, sie nach jedes condition und Verhalt mit Ranzion oder Auswechselung auslösen und einen solchen Beschädigten, so er in Unsern Landen zu bleiben gemeinet wäre, mit notdürft. Unterhalt die Zeit seines Lebens versorgen, oder da er weiter ziehen wollte, mit einem Pass und ehrlichem Zehrpfennig gnädigst verehren lassen“. Der bekannteste aller Kriegsversehrten soll Josias v. Rantzau [18.10.1609 Bothkamp-14.9.1650 Paris], dänischer, später französischer Generalleutnant, gewesen sein. Er soll 60 Wunden davongetragen haben, ein Auge (bei der Belagerung v. Dole), ein Ohr u. vor Arras einen Arm u. ein Bein verloren haben.

[18] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog von Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).

[19] Linz; HHSÖ I, S. 66f.

[20] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das – angesichts der um 1, 5 º tieferen mittleren Jahrestemperatur mit extremen Kälteperioden überlebensnotwendig – in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde und in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten. Natürlich versuchten deshalb Magistrate und Stände immer wieder, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten und ihrem Tross führen musste.  Dazu kam der enorme Bedarf an Feuermaterial, wobei alles nur einigermaßen Brennbare durch die Truppen beschafft wurde. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz berichtet über den November/Dezember 1640; BRAUN, Marktredwitz, S. 129: „Über diese 8 Regiment[er] [hinaus] sind auch 200 Polacken mit marchiert, welche – wie ob[en] gehört – zu Oberredwitz logierten: Einige sind auch in Dörflas einquartiert worden. Obwohl wir hier im Mark[t] kein Quartier gehabt, so haben wir doch des Generals Tafel versehen und herrlich in die Küche (ver)schaffen müssen. Auch haben wir für die Regiment[er] hinaus[gegeben] 800 Brot[e], 800 Maß Bier und 2 Rind[er]. Überdies hat (ein)jeder Bürger, der seinen Stadel nicht zugrund reissen oder gar verbrennen lassen wollte, hinaus[ge]geben Fleisch, Fisch, Futter, Bier, Brot und Geld. [Es] ist dadurch auch sehr wenig erhalten worden, denn fast in jedem Stadel [hat] eine Kompanie gelegen, welche (dann) alles Heu, Stroh, ungedroschenes Getreide, Holz und Brettern in das Feld getragen. Es sind daraus Hütte gemacht und hernach meistens verbrannt [worden]. Um das, was liegen geblieben war, haben sich die Nachbarn auch [noch] gezankt. Sie haben auch alle Zäun[e] um die Gärten, Planken [und] Um(b)schrote umgehauen und verbrannt. All(e) unser[e] Fischkästen, [von denen] ein [jeder] vorher um 50 K[ronen] erkauft [worden war], haben sie in einer Geschwindigkeit eingehauen, zerrissen, hinweggetragen und in Grund verdorben. [Auf] dem Freithof, welcher erst neu gemacht worden war, haben sie die Schindel[n] abgeschlagen und sam(b)t dem Tor verbrannt. In Summa, diese Leute haben einen großen Schaden getan in dem unausgedroschenen Getreide, Futter, (Ge)stroh und Holz. [Sie haben auch] fast alle Stadel im Grunde zerschlagen und das Gezimmer verbrannt; denn die Kälte war sehr groß. Daher [haben] sie auch außer[halb] der Stadel noch über 1000 Feuer angezündet und gehalten. Was sie in den Vorstädten ertappt haben, [das haben] sie (hinweg)genommen und das Vieh geschlachtet. Die Nacht [über] hat die ganze Bürgerschaft auf Befehl des Generals um und um auf der Mauer im Gewehr stehen und wachen müssen. Ungeachtet dessen aber sind die Musketiere(r) doch an vielen Stellen über die Mauer herabgestiegen, [sind] in die Ställ[e] eingebrochen, [haben] kleines Vieh erwürgt und was sie sonst [noch] bekommen konnten, [haben sie] mitgenommen und [sind dann] wieder hinausgewischt. Dies geschah (nun) an vielen Orten, [so] daß wir also genug(samb) zu wehren und solches zu verhindern hatten. Die Tor(e) hatte er selbst(en) besetzt und mit seiner Wacht versehen“. Natürlich versuchten die Magistrate und Stände, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226.

[21] ELSTER, Die Piccolomini-Regimenter, S. 84.

[22] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[23] Michael Graff [ -6.3.1645 bei Jankau], kaiserlicher Obristleutnant.

[24] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark – S. 15., was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.

[25] Lorenz Wegger [ – ], kaiserlicher Leutnant.

[26] Obristwachtmeister [schwed. Major]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[27] Andreas Schulz [ – ], kaiserlicher Obristwachtmeister.

[28] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[29] Peter Puschgassi [ -Januar 1645], kaiserlicher Obristwachtweister.

[30] Pasqual Coraggio [Caraschi] [ – ], kaiserlicher Rittmeister, Obristwachtmeister.

[31] Kriegsverletzungen: Bei der Vielfalt und Schwere der Verletzungen ist es erstaunlich, wieviel Soldaten überlebt haben. In der Leichenpredigt für Johann Schaff von Habelsee heißt es; PERTZSCH, Heroicum Heroum fideliter & constanter militantium Stipendium: „Insonderheit Anno Sechzehenhundert und vierzig bey Greiffenstein in Slesien / als der Stalhannß mit Fünfhundert Musquetirern und dem Rechten Flügel gegen Ihn kame / Er sich mit den bey sich habenden Troppen / seiner gewöhnlichen Großmüthigkeit nach / deß Stalhannsen Schwager / nemlich den Obristen-Leutenant / so obbesagte Musquetirer commandirte / angegriffen / selbigen alsbald todtgeschossen / und ohnangesehen Er zween Schuß darüber / einen durch zwo Rippen / den andern am lincken Ohr ein- und zum Mund hinaus bekommen / gleichwohl nicht abgelassen / sondern noch einen Cornet, welcher Seiner im Schuß fehlete / erlegt / und selbige rencontra Ritterlich ausgefochten; Nicht anderst auch wieder bald darauf Anno Sechzehenhundert Ein und viertzig für Wolffenbüttel / da zwey Pferde unter Ihm mit Stücken darnieder und Er selbst gefährlich geschossen worden / Sich so Rühmlich gehalten / daß Er zur Obrist-Wachtmeisters Charge gezogen; dieses Officium Er Anno Sechzehenhundert fünf und viertzig / bey Einnehmung Teschen / und Sechzehenhundert sechs und vierzig / in der Blocquada für Frankenstein in Slesien (in welchen beeden Ocasionen Er auch hart an seinem Leib verletzt / also betretten / daß sein Obrister freywillig Ihme die Obrist-Leutenant-Stelle conferirt. Vornehmlich aber hat Er bey dem Treffen zwischen Plan und Trübel / in Führung der Avanguardi, seine bekandte Treüe / dapfern Valor und Heroischen Heldenmuht / mit ungesparter Darsetzung seines Leibes / Lebens und Bluts / Ritterlich / durch zertrennung dreyer Regimenter zu Pferd / als deß Lieffländischen / Wittenbergischen und Durlachischen / auch Eroberung zweyer Standarten / sehen lassen: Wie nicht weniger kurtz darnach Anno Sechzehenhundert acht und viertzig / bey den Dingelfingischen Einfall in der Frantzosen und Schwedischen Läger / in welchem Ihme ein Stück von der Zungen und etliche Zähne aus dem Munde geschossen worden) und sonsten die gantze Zeit durch / seiner wehrender Kriegs / dienste / an allen Plätzen und Oertern / sein Devoir jedesmahl / wieder Unsere und deß Reichs Feinde / mit empfangenen Achtzehn Tödtlichen Stich- und Schüßen durch sein Haubt / Halß / Bauch / arm und Bein (gestalten Er Uns noch jüngst zu Pilsen / die Halbe in seinem lincken Arm zu stücken geschossen / und ausgenommene Röhre Selbst gezeigt) so dapffer und und unverzagt contestirt / daß solches zu seinem Immerwährenden Lob und Ruhm / auch allen Ritterlichen Siegliebenden Soldaten zu einem Exempel der Nachfolge / billich vorgesetzt werden kann“. Vgl. die Kritik Christians des Jüngeren von Anhalt-Bernburg (1620) an der schlechten Behandlung durch Balbiere; KRAUSE, Briefe, S. XI: „ ‚Nichts verdroß mich mehr‘, äußert er sich, ‚als da der Graf Buquoy einen jungen Balbirer, der mich verband, fragte, wo ich geschädigt wäre, antworte: In den Rücken wäre ich von einer Musketenkugel durchschossen worden, da man doch darnach befunden, daß der Schuß, so durch die Brust gegangen, vom Pistol gewesen, der andere aber nicht durchgangen. Und ich mag mich rührmen, daß in dieser Schlacht ich den Feind ins Gesicht gehabt, auch da ich beide Wunden empfangen, ihm nicht den Rücken zugekehrt, welches wenige werden sagen können. Dieser unwissende Balbirer aber, weil er den Eingang der Pistolkugel vorm unterm rechten Arm nicht sah, und ich vor großen Schmerzen in der Achsel mich auch nicht recht alsbald besann, stieß mir das Instrument vorn in die Brust, da die Pistolkugel ausgegangen, hinein, und zur Schulter, da die Musketenkugel hineingegangen, wieder heraus. Ich meinte, es müßte als sein, und litte es geduldig, dessen mir die Wallonischen werden Zeugniß geben, sahe also das frische neue Blut herauslaufen, daß ich auch endlich den Balbirer zur Rede setzte, und glaube, er habe mich durch das Stören, sonderlich auf diese Weise, mehr verderbt, als die Wunden an sich selbst. – Es sind wol ein fünf Balbirer dieselbe Nacht über mich gewesen und taugte keiner nichts: Napolitaner, Teutsche, Franzosen, Wallonen‘ “. Vgl. auch „Die medizinische Versorgung“, in: EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 119ff. In Schweden verbrachte man Kriegskrüppel ohne Versorgung zusammen mit Leprakranken auf einsame Ostseeinseln wie Gloskär [Åland-Archipel; Finnland]; PLEISS, Der Zug, S. 17, obwohl in den Kapitulationen festgehalten war; MANKELL, Arkiv 3. Bd., S. 265ff.: […] oder sonsten gelähmt und untüchtig gemacht würde, sie nach jedes condition und Verhalt mit Ranzion oder Auswechselung auslösen und einen solchen Beschädigten, so er in Unsern Landen zu bleiben gemeinet wäre, mit notdürft. Unterhalt die Zeit seines Lebens versorgen, oder da er weiter ziehen wollte, mit einem Pass und ehrlichem Zehrpfennig gnädigst verehren lassen“. Der bekannteste aller Kriegsversehrten soll Josias v. Rantzau [18.10.1609 Bothkamp-14.9.1650 Paris], dänischer, später französischer Generalleutnant, gewesen sein. Er soll 60 Wunden davongetragen haben, ein Auge (bei der Belagerung v. Dole), ein Ohr u. vor Arras einen Arm u. ein Bein verloren haben.

[32] Was hier umschrieben wird, könnte unter posttraumatisches Belastungssyndrom nach der Schlacht fallen. Der Söldner Robert Monro berichtet (1632); MAHR, Monro, S. 191: „Als wir einst mit dem Weißen Regiment als Vorhut durch einen Wald auf Frankfurt an der Oder zumarschierten, war da ein von Natur aus Verrückter, der immer vorausmarschierte. Er ging in die Büsche, warf seine Kleider ab, kam nackt wieder heraus und rief, er habe den Feind gesehen. Da warfen die Soldaten dieser Brigade ihre Waffen weg und rannten zur nächsten Brigade zurück, die aus Schweden bestand. Die rannten auch weg, bis sie von unserer, an der dritten Stelle marschierenden Schottenbrigade, die nun stehengeblieben war, mit gefällten Piken aufgehalten wurden. Als sich am Ende herausstellte, daß es blinder Alarm gewesen war, wurde der arme Irre stellvertretend für die angsterfüllten Soldaten von den Offizieren erbärmlich in Stücke gehauen, was eine armselige Rache war für ihre eigene Feigheit“. CHALINE, Die Schlacht am Weißen Berg, S. 98: „An diesem Tag [9.11.1620; BW] sah ein Bürgersmann, wie ein Kavallerist schreiend und nackt, aber bewaffnet und mit Mütze durch die Altstadt lief, ein lebendes Bild des Wahnsinns, ein Zeuge des erbarmungslosen Grauens auf dem Schlachtfeld“. Der finnische Rittmeister Duesse soll wegen dieses Abschlachtens der Verwundeten nach der Schlacht bei Hessisch Oldendorf (1633) sogar um seinen Abschied gebeten haben; AOSB II/9, S. 592. Das galt natürlich auch für lange Belagerungen; vgl. PARKER, Soldat, S. 57, anlässlich der Belagerung Bredas: „ ‚Von der Abenddämmerung bis zum Morgengrauen konnte man Soldaten beobachten, die ihre Zelte verließen, wie die Hasen aus ihren Löchern heraus, hinter Hecken, aus dem Dickicht und den Gräben, wo sie sich versteckt hatten, hervorkrochen, um atemlos zur Stadt zu laufen‘. In einem beinahe unglaublichen Fall streckte eine Gruppe von Angreifern inmitten des Angriffs die Waffen nieder und lief auf die Gegenseite über, um sich zu retten. Einige der Deserteure waren soeben in den Niederlanden angekommene Italiener; alles, worum sie in Bergen baten, war ‚ein kleines Stück Brot und ein wenig Geld‘ und – wenn möglich – einen Schutzbrief, um nach Hause gehen zu können. Einer von ihnen vermittelte einen vielsagenden Eindruck über die Zustände auf seiten der Belagerer: ‚Woher kommst du ?‘ fragten die Wachen. ‚Aus der Hölle‘, antwortete er“. BURKE, Chronikeintragungen, S. 190: Nach der Chronik v. Enkhausen des Pfarrers Homberg: „Im Anfang Juli 1625 ist der Junker Hanswulf von Reigern, Capitain Lieutenant, von Breda wieder nach Hause gekommen, aber verstandeslos, welchen er jedoch nach einiger Zeit wiedererhalten“. Hier wäre auch einmal das Auftreten des sogenannten Posttraumatischen Belastungssyndrom, wie es in den modernen Armeen auftaucht, zu untersuchen. Dessen typischen Symptome lassen sich in u. nach den kommenden Schlachten in zeitgenössischen Berichten erkennen: 1. Angst, die zu Schweißausbrüchen, erhöhtem Adrenalinspiegel u. Erschlaffung der Darmmuskulatur führt; 2. Panik, die sich als Fluchtreflex oder in völliger Lähmung äußert; 2. das Auftreten schnell wechselnder Emotionen v. rasender Wut bis zur totalen Apathie; 4. die Abschottung v. der Außenwelt u. die Unfähigkeit zur Erinnerung des Traumas; 5. sogenannte Flashbacks; 6. schwere Depressionen u. 7. Hilflosigkeit.

[33] Charge: Rang.

[34] Leonhard Graff [ – ], kaiserlicher Rittmeister-

[35] Bruck an der Leitha [Bez. Bruck an der Leitha, Niederösterreich].

[36] ELSTER, Die Piccolomini-Regimenter, S. 86f.

[37] Schlacht bei Jankau am 6.3.1645: 16.000 Mann schwedische Truppen unter Feldmarschall Torstensson besiegten ein kaiserliches Heer von 18.000 unter Feldmarschall Johann von Götz, der in der Schlacht fiel. Die Kaiserlichen hatten 4.000 Tote und Verwundete zu beklagen, verloren 4.500 Gefangene (darunter auch Melchior von Hatzfeldt) und alle Geschütze. Die Schweden büßten 2.000 Mann ein. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 672ff.

[38] Schüttenhofen [Sušice, Bez. Klattau]; HHSBöhm, S. 558.

[39] Glatz [Kłodzko; Grafschaft u. Stadt, Niederschlesien, Polen]; HHSSchl, S. 116ff.

[40] ELSTER, Die Piccolomini-Regimenter, S. 92.

[41] manquement: Versäumnis, Verstoß, Fehlverhalten.

[42] Licientia: Entlassung.

[43] Carl [Charles] Graf v. Boussu [Bossu, Busse] [ – ], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist.

[44] ELSTER, Die Piccolomini-Regimenter, S. 93.

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