Niedrum [Niedrumb, Niederumb, Nidtrumb, Nitram, Nidrun], Nikolaus Hermann von

Niedrum [Niedrumb, Niederumb, Nidtrumb, Nitram, Nidrun], Nikolaus Hermann von; Obrist [ – ] Niedrum wird schon 1630 von Otto von Guericke [1602 – 1686][1] als Obrist[2] bezeichnet, während er noch 1634 als Obristleutnant[3] zum Regiment[4] Schaffgotsch abgeordnet wurde.[5]

„Einige Jahre nach des Herzogs [Ulrich, Prinz v. Dänemark; BW] Tode [1624; BW] verheirathete sich „Frau Katharine Hahn“ wieder mit Nicolaus Hermann von Nidrum, römisch=kaiserlicher Majestät bei dem Altringerschen[6] Regimente bestallten Hauptmann,[7] über den und dessen Familie keine Nachricht hat gewonnen werden können.

Als nun Wallenstein[8] in den Besitz von Meklenburg gekommen war, glaubten beide Ehegatten in den Besitz des Gutes [Zibühl;[9] BW] gelangen zu können und am 16. Dec. 1628 erhob Katharine Hahn bei dem Herzoge Albrecht von Friedland und Sagan eine Klage auf Wiedereinsetzung in den Besitz des Gutes, und am 6. Jan. 1629 bat v. Nidrumb den Herzog, ihn in das Gut einweisen zu lassen. Wallenstein erließ am 29. April 1629 die Verordnung, daß die „Forderung vor dem Land= und Hofgerichte in gebührliche Cognition gezogen werden solle“.

Der von Katharine Hahn erhobene Proceß schleppte sich eine Zeit lang ohne Erfolg fort und Dänemark behauptete sich die nächsten Jahre hindurch im Besitze des Gutes Zibühl; Katharine Hahn ließ sich während der wallensteinschen Regierung wegen der von ihr in das Gut Zibühl eingeschossenen 5000 fl. auf ihr eigenes Anhalten abfinden, woraus man schloß, daß sie selbst sich ihrer vermeinten Ansprüche begeben habe, und führte endlich ihre Klage nach den Grundsätzen des Processes nicht aus, weshalb sie auch kein rechtliches Urtheil erlangen konnte. Es handelte sich nach dem Sturze Wallensteins nur darum, ob Dänemark oder Meklenburg das Gut haben solle, bis die nächsten gewaltigen Stürme des dreißigjährigen Krieges alle früheren Zustände so gründlich vernichteten, daß nach einem Jahrzehend niemand mehr an diese Sache dachte.

Von Katharine Hahn und dem Hauptmann v. Nidrum ist nach der wallensteinschen Zeit keine Spur zu finden“.[10]

Seine Frau geriet nach dem Bericht Guerickes[11] im August 1630 bei Magdeburg[12] in Gefangenschaft. „So hat man dieser Tage auch des Obristen Niederumbs Frau, welche ihren besten Schatz wegbringen wollen, item einen kaiserl. Leutnant mit 20 Musketiern und etlichen Wagen, mit Lunten und Blei beladen, von Calbe[13] gefangen eingebracht, desgleichen taten die von Borch [Burg;[14] BW] den kaiserl. Obristen Damiss mit seiner Bagage und etlichen Wagen mit Salz J. F Gn. überliefern und was dergleichen mehr diese Zeit über vorgelaufen, dadurch die Kaiserlichen, als denen dieser Handel unversehens über den Hals kommen, sind ertappt, übermeistert und sonsten verjagt worden“.[15]

1630 lag er in der Elbschanze bei Dessau.[16]

„Den 5. April 1631 wurde der Hof- und Kammerjunker Esche von Walwitz an Pappenheim[17] nach Halle[18] gesandt und erhielt vom kaiserlichen Hauptmann von Niedrum, der in der Elbschanze lag, einen Freipaß. Am 20. Mai 1631, am Tage der Zerstörung Magdeburgs, brannte Niederum die Elbbrücke ab und zerstörte die davorliegenden Schanzen“.[19]

1634 erhob Niedrum Ansprüche auf 50.-60.000 fl. ausstehenden Sold.[20]

Der Hofer[21] Organist Jobst Christoph Rüthner [1598-1648] hält für 1635 fest: „Den 26. nov[embris] muste in der eil commiss[22] vor 4 fähnlein[23] fußgänger des obristen Nidtrumbs, zu dem churfürstlichen wegen erlittener niederlage, in derer Panier [Johan Banér; BW] ihme 4 regimenter zu fuß ruiniret, zu hülf geschickt worden, nach Mißlareuth[24] verschaft werden, weil aber das volck hernachmals etwas spät und den 27. erst ankamen, wurden solche 4 fähnlein in der Vorstadt und Fischergaßen einquartieret, und ob man wohl das commiss wieder zurück fordern lassen, haben die doch churfürstliche commissation solches gegen bezahlung inne behalten“.[25]

Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold [1603 – 1676][[26] aus dem von Eger[27] abhängigen Marktredwitz[28] erinnert sich an den November [Dezember] 1635: „Den 21. dito sind bei uns an[ge]kommen 4 Fahnen Fußvolk von dem Niedrumbischen Regiment. [Sie haben] sich bei uns einquartiert [und haben] auch nach Wunsiedel[29] geschrieben, daß wir nach Haus[e] kommen oder ihnen Fleisch, Bier und Brot schicken oder sie wollten (es) zu Hause alles (gar) zerschlagen. Und endlich wollten sie hinaus und uns selbst(en) holen. Wir verschafften ihnen herüber eine Anzahl Brot[e], Bier, 2 Kühe und schrieben ihnen darneben, daß sie doch vorlieb nehmen wollten; sie hätten ja vor Augen, daß wir verderbte Leut[e] wären. Meine Gäst[e] selbst(en) schickten zu mir: Wo ich ihnen nit Essen und Trinken verschaffen würde, so wollten sie mir weder eine ganze Scheibe[n] im Fenster oder eine Kachel im Ofen lassen; auch Tisch[e] und Bänk[e] [wollten sie] alle(s) zerschlagen. Ich schickte ihnen Bier, Semmel[n], Hering[e], Fisch[e] und Geld dazu. Aber es war alles vergebens und übel angelegt, denn sie [haben] mir auch 3 kupferne Kessel, welche die Polacken liegen [ge]lassen, aufgeladen und mitgenommen.

Den 23. dito brachen sie auf, nahmen ihren Marsch auf Wunsiedel [und] begehrten ernstlich, daß man uns Rebitzer alsbald  hinaus (ver)schaffen oder aber 200 Reichstaler geben sollte(n), darumb, daß wir sie nit nach Würden wie sichs gebühret traktieret und mit einem Trunk Wein versehen hätten. [sie] begehrten abermals von den Wunsiedlern, daß ihnen die 200 Taler oder wir säm(b)tlich hinaus geliefert würden. So sie das nit tun würden, so wollten sie an der Stadt Gewalt brauchen. Darüber erhob sich zu Wunsiedel ein solch großes Geschrei, [daß] die Rebitzer sie doch noch in Angst und Not brächten. Wir sollten hinaus und uns mit ihnen vergleichen so gut wir könnten, damit kein[e] Ungelegenheit über den Hals gezogen würde. Sie könnten uns nit schützen.

Weil wir dann solchergestalt Feind[e] in[nerhalb] und außer[halb] der Stadt hatten, bin ich neben He[rrn] Andreas Zeittelhack(en) mit ihnen zu traktieren hinaus geordnet worden. Und haben es also mit ihnen verglichen und alsbald [ge]geben 60 Reichstaler. Da(r)neben [haben wir] auch einen Wagen mit 4 Pferden zur Vorspann – damit unsere eigene[n] Sachen fortgebracht wurden – verschaffen müsssen. Darüber [haben sie] Parole [ge]geben, Wagen und Pferd[e] wieder zurück (ver)schaffen, welches auch geschehen [ist]. Wie wir ihnen das Geld zugestellt, auch Wagen und Pferde beisammen hatten, mangelt [es] nur [noch] an einem, der aufsitzen und fahren sollte. Deswegen baten wir die Wunsiedler, [uns] einen hierzu zu verschaffen; konnten [ihn] aber nit erhalten.

Weil wir dann sahen, merkten und spürten, daß wir bei den Wunsiedler[n] (al)so verhaßt und sie unser überdrüssig waren, haben wir sie weiter(s) nit bedrängen wollen, sondern sind des andern Tags alle nach Haus[e] gezogen und [haben] uns gänzlich resolvieret, uns nach Wunsiedel nit mehr zu salvieren; es möchte uns (auch) gehen, wie Gott woll(t)e“.[30]

Im März 1636 war Niedrum von Wien aus aufgebrochen, um Kommandant von Regensburg zu werden.[31]

Der Überlinger[32] Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595 – 1655][33] berichtet in seinem Tagebuch: „Oberst Niderum sei zu seinem gouverno nach Regenspurg verraißt, wie dargegen obrist Enckefort, so dasselb gouverno gehabt, mit einem andern accomodirt werde, stehe zu erwarten“.[34]

Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Happe[35] erwähnt ihn in seiner „Thüringischen Chronik“: Am 10.10/20.10.1636 war er in der Grafschaft Sondershausen[36] einquartiert.[37]

[1] Vgl. KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 107f.

[2] Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Selbstzeugnissen, Chroniken etc. nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt.

[3] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[4] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[5] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 23.

[6] Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.

[7] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[8] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.

[9] Zibühl, heute Ortsteil von Dreetz [LK Rostock].

[10] LISCH, Katharine Hahn, S. 40; online verfügbar unter: http://portal.hsb.hs-wismar.de/pub/lbmv/mjb/jb023/355137828.html.

[11] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 107f.

[12] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.

[13] Calbe/Saale [Kr. Calbe/Schönebeck]; HHSD XI, S. 65ff.

[14] Burg [Kr. Burg]; HHSD XI, S. 59ff.

[15] JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 259.

[16] Dessau [Stadtkr. Dessau]; HHSD XI, S. 77ff. Vgl. auch Slg. 15: Autographensammlung des Königlichen Hausarchivs der Niederlande. Online verfügbar unter: sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_LHA/FB/Slg_15_00_Findbuch.pdf.: Nikolaus Hermann Nidrun an den anhaltischen Hofmarschall Christoph von Krosigk, Elbschanze 1630 (Nr. 57).

[17] Vgl. STADLER, Pappenheim.

[18] Halle a. d. Saale [Kr. Halle]; HHSD XI, S. 177ff.

[19] WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 219.

[20] REDLICH, German Military Enterpriser, S. 261.

[21] Hof; HHSD VII, S. 302f.

[22] Commiß: Sammelbegriff für Verpflegung der Soldaten (Brot, Fleisch und Bier bzw. Wein). SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 314: „Angesichts der unausgesetzten Klagen der Soldaten, daß das Kommißbrot ‚gar schlecht und übel ausgebacken’ werde, wurde im September 1632 ein landesfürstlicher Kriegsrat mit der Behebung dieses Mißstandes beauftragt, ohne daß dies einen langfristigen Erfolg gezeitigt hätte. Fast zeitgleich machte ein Arzt neben dem Umstand, daß die Söldner auß hungersnot alles, waß ihnen unter henden khombt, hinein gegessen hätten, die minderwertige Beschaffenheit des Kommissbrots und das Fehlen warmer Speisen für ihren schlechten Gesundheitszustand verantwortlich. Die Vermutung der Erzherzogin Claudia, daß bei der Herstellung des Brotes für das Militär grosser betrug und vortheilhafftigkheit oder aber unleidliche vorlessigkheit im Spiel sein müsse, dürfte angesichts dieser andauernden katastrophalen Verhältnisse durchaus begründet gewesen sein“.

[23] Fähnlein: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte wiederum in Rotten von 10 – 15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.

[24] Reuth-Mißlareuth [Vogtlandkreis/Sachsen].

[25] KLUGE, Hofer Chronik, S. 96.

[26] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.

[27] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.

[28] Marktredwitz; HHSD VII, S. 429f.

[29] Wunsiedel im Fichtelgebirge [LK Wunsiedel im Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 836f.

[30] BRAUN, Marktredwitz, S. 62f. Braun datiert nach dem a. St.

[31] SEMLER, Tagebücher, S. 267.

[32] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.

[33] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.

[34] SEMLER, Tagebücher, S.  267.

[35] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.

[36] Sondershausen [Kyffhäuserkreis].

[37] HAPPE II 45 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.

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