N, N [7]

N, N [7]; Reiter [ – Juni 1627] N, N stand 1627 als Reiter in pommerischen Diensten, als er wegen eines im Rausch begangenen Totschlags hingerichtet wurde.[1]

Der Chronist Cosmus von Simmern [19.3.1581 Kolberg-16.11.1650 Kolberg][2] aus Kolberg[3] hält unter 1627 fest: „Bald darauf den 3. Tag nach dieser Pardon[4] reitet eines Herrn v. Rien sein Knecht von der Reuterey, zu spatziren und zutrinken, wo es Zank giebt, und er den Schultzen von Steickow[5] rechtfertigt,[6] geräth darüber mit demselben in Wort auch soweit, daß er die Pistohle auf den Bauern löset, denselben trifft, daß Er wenige Stunden hernach in Colberg beym Barbierer[7] stirbt. Da dieses junge Bürschlein sich besonnen, und den Rausch ausgeschlafen diese That auf freier Straße hinter dem hohen Berge gethan, und gestanden, ist er durch Urtheil zum Schwerd condemniret,[8] das Urtheil aber vom Obersten[9] so weit hinferner gelindert, daß er auf dem Ringe des Morgens gar früh in Begleitung aller Soldaten unter fliegendem Cornet und Fahnlein ist decolliret aber vom Henker weder gebunden, noch auch weiter als mit durch gehaunen Schwert ist angerühret, wie denn auch nachmals sein Degen, Stiefel, Sporn oben auf den Sarg geleget worden, und von 8 Reut. Knecht getragen ehrlich

auf dem St. Jacobs-Kirchhofe begraben. Er ist von Cammin[10] eines Müllers Sohn gewesen, dessen Freunde, wie gesagt ward viel 1000 Thlr. hätten vor ihm geben wollen, aber die Constantia[11] des Obrist Lieutenant[12] hat hierin mit der Justitia glücklich durch gedrungen. Die Spießgesellen haben ihm, folgendes Epitaphium allen Saufbrüdern zum expl. wohl zu lesen folgendes Inhalts machen lassen.

O Trunkenheit du böse Sucht

Bringst machen in große Unzucht.

Von gutem Wolleben in große Noth

Ja gesunden Leib bis in den Tod,

Wie mir Reutern in jungen Jahren

Durch Trunkenheit ist wiederfahren

Daß ich den Tod dafür leiden müssen

Die begangne That vor der Welt zu büßen

Gott woll wir Sünder gnädig seyn.

Am jüngsten Tag erwecken fein“.[13]

[1] Militärgerichtsbarkeit: Der Pfennigmeister Bleymann aus Düren Anfang 1636: „Solch Brennen, Plünderen, Rauben mit adelichen Häusseren und Kirchen ist es, dass nicht wol zu beschreiben ist; hausen unchristlich, arger als Turken, und werden taglich arger. Als heud werden 6, 8, 10 hingericht – schrecklich, aber hilft nicht. Zeit ich hie gewesen, ist wol ein halb Compagnie Volk gericht, aber hilft nicht“. KAISER, Überleben im Krieg, S. 211. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Labe stand als Kornett in kaiserlichen Diensten, als er am 26.3.1625 in Arnstadt vor dem Siechhof wegen „Freireiterei“ hingerichtet wurde. KLAUS, Chronik: Arnstadt 704-2000, Teil 1. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 647f. (Zwickau 1641): „Den 29. [April, 9.5.1641; BW] ließ der Obriste Schliebe [Hans Heinrich v. Schlieben; BW] einen Mußqvetirer / darumb daß er einẽ Hauptman hatte bestohlen / aufhängen. Dieser war nur für 14. Tagen durch die Spießruthen gejaget worden: Er hat etliche mal zuvor gesagt, er möchte es machen wie er nur wolt / so wurde er nicht gehänget / biß auff Ostern / da wär seine Zeit umb / und dieses erging auch in der That also. Denn in Oster-Feyertagen kam er ein / und den dem andern Tag nach dem Fest wurde er gehänget“. Das Strafrecht wurde äußerst unterschiedlich gehandhabt, vgl. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 683 (1643): „Den 16. Februarii [26.2.1643; BW] hat der Obrist. Leut. De La Tour, einen seiner Reuter / weil der bey Nächtlicher Weyl einen Schoß gethan / alsbald in einer Viertelstund nach begangener That auff dem Marckt an die Justitz / unerachtet er auch nur gebeten / man wollte ihm zuvor das H. Abendmahl (denn er war Evangelisch) reichen / lassen auffhängen: Dargegen hat ein anderer einer armen Frauen eine Hand abgehauen / und aber einer die St. Katharinen Kirche bestohlen / welchen gar keine Straff angethan worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 268 [1642]: „In solcher Zeit hat ein Reuter einen armen Taglöhner, Linhard Schleichern, auff dem Unter-Rasen über seiner Arbeit mit vielen Hieben und Stichen dergestalt ohne einige gegebene Ursach verwundet, daß er vor tod herein getragen worden, gleichwol durch Gottes Gnad und angewänden Fleiß der Wund-Aertzte wieder zu recht gebracht, der Reuter aber ist, andern zum Abscheu, auff dem Marckt allhier archibusiret worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f.: „Den 21.Julii ist, im Beyseyn des gantzen Leibregiments, Hertzog Wilhelms zu Sachsen, unter dem Commando dero Obristen Lieutenants, Rudolph Georg von Wolfframsdorff, so umb den auff dem Marckt auffgerichteten Galgen zu Pferd mit auffgezogenen Hahnen gehalten, öffentlich Stand-Recht gehalten worden, über Jacob R. ins gemein der lange Jacob genant, welcher zu Kaltennortheim, da er im Qvartier gelegen, voller Weiß den jenigen Stock, an welchen die Soldaten, an welchen die Soldaten wegen ein und des andern Verbrechens geschlossen worden, umbgerissen, und darbey Chur-Fürstlicher Durchläuchtigkeit zu Sachsen gelästert, und ist ihm daselbst zuerkännt worden, dass ihm erstlich die rechte Hand abgehauen, darnach das Maul geschlitzt, ein Zeichen auf die Brust geschnitten, und endlich gehängt werden solle. Welches alles so bald an ihm exeqviret worden, indem ihm auff einem hierzu gemachten Stock die rechte Hand abgehauen, an den Galgen genagelt, das Maul geschlitzt, die Brust zerschnitten, und endlich gehängt, gegen Abend aber wieder herab genommen, an die Land-Strassen beym Fröschlein-Brück begraben, und der von ihm umbgerittene Stock auff sein Grab gesteckt und eingegraben worden“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 525f. (Schweinfurt 1640): „Etliche Baierische Reuter von der Compagnie des Obersten Druckmüller, die in Werneck einquartirt waren, ritten am Sonntage, den 19. April, bezecht zum Spitalthore hinaus und erblickten ein armes 25jähriges Mädchen von Westheim, das sich schon lange hier aufgehalten hatte, beym Hanenbrünnlein, wo es Hopfen pflückte. Einer von diesen Reutern sprengte auf dasselbe los und wollte es schänden. Aber das Mädchen, dem seine Ehre lieber war, als das Leben, rettete sich tief in den Main hinein; der Reuter ritte nach, hielt es mit dem Säbel, schleppte es heraus, und nachdem er es etliche Mal überritten hatte, schoß er es durch den Kopf, daß es starb. Der Thäter ritte nun seinen Cameraden nach; aber sein verdienter Lohn blieb nicht aus. […] Am  23. d. wurde abends vor dem Thorschlusse ein Galgen, den man zu Werneck verfertigt hatte, von vier Reutern begleitet, hieher geführt und an dem Orte, wo der Reuter das arme Mädchen so schändlich gemordet hatte, aufgerichtet. Am 25. d. zwischen 12 und 1 Uhr mittags brachten 20 Reuter den Uebelthäter geschlossen von Werneck hieher, der sogleich an diesen Galgen gehenkt wurde“.

[2] HANNCKE, Cosmus von Simmern Lebenslauf, S. 1ff.

[3] Kolberg [Kołobrzeg, LK Kołobrzeg]; HHSD XII, S. 220ff.

[4] für Balthasar Giesse, einen „versoffenen“ Kalkschläger, der aus Versehen einen Mitgesellen aus einem aufgelösten pommerischen Kornett getötet hatte. HANNCKE, Cosmus von Simmerns Bericht, S. 23.

[5] Steickow: nicht identifiziert.

[6] rechtfertigen: zur Rede stellen.

[7]Barbier: Im Mittelalter und in der beginnenden Neuzeit wurden im Bereich der Körperpflege, Wundheilung und Krankenpflege tätige Personen wie Bartscherer, Badeknechte und Krankenpfleger als Barbiere bezeichnet. Zusammen mit dem Bader versorgte der Barbier die vorwiegend männlichen Klienten, indem er deren Haare und Bärte pflegte. Aufgabe der Barbiere war es auch, Zähne zu ziehen, zur Ader zu lassen, Klistiere zu verabreichen und ähnliche Behandlungen zu geben. Die Barbiere haben sich vermutlich aus den Baderknechten entwickelt und auf einige bestimmte Aufgaben der Bader spezialisiert. Die erste Erwähnung der Barbiere findet sich 1397 in einem Amtsbrief in Köln. Barbierzünfte sind in den Hansestädten ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu finden: 1457 in Danzig, 1480 in Lübeck, 1486 in Hamburg. Wie die Bader konnten auch die Barbiere die von ihnen genutzten Badestuben oft nur pachten, weil Bau und Ausstattung oft zu teuer waren, und zu dem die Badestubengerechtigkeit gewahrt werden musste. Mit dem Niedergang der Baderstuben ab dem 16. Jahrhundert überflügelten die Barbiere oft den Stand der Bader. Zwar gehörten beide Berufe zum Chirurgenhandwerk, jedoch konnten die Barbiere oft auch außerhalb der Barbierstuben arbeiten. Riskante, aber gewinnbringende Eingriffe wie Steinschnitte, Starstiche, Amputationen, sogar operative Geburtshilfe wurde bis zum 18. Jahrhundert von Barbieren übernommen. Die Mehrheit der Barbiere lebte von einfachen, gering bezahlten Tätigkeiten wie Rasieren, vom Aderlassen, Schröpfen und Zahnziehen sowie Wund- und Frakturbehandlung. Entgegen den gesetzlichen Verordnungen besaßen die Barbiere und Bader auch Kenntnisse in der inneren Medizin und der Pharmazie. [wikipedia]

[8] mit dem Schwert hinrichten: Nicht nur das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. Arkebuse war ein Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Höhere Offiziere wurden dagegen meist mit dem Schwert hingerichtet. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice. Zum Teil wurden auch einfache Kombattanten mit dem Schwert gerichtet. Ähnlich wurde in der kaiserlichen und kurbayerischen Armee verfahren. Vgl. auch die Hinrichtung des Obristen Schellart von Dorenwert, Adam Wilhelm, Freiherr zu Gürzenich; Obrist [ -12.10.1627 im Feld vor Rendsburg enthauptet] in den „Miniaturen“.

[9] Alexander Jurgen v. Blankenburg [ – ], pommerischer Obrist.

[10] Kammin [Kamień Pomorski, LK Kamień Pomorski, Polen]; HHSD XII, S. 211ff.

[11] constantia: feste Haltung, Beständigkeit.

[12] Siegfried v. Damitz [Damiz] [1592-17.9.1631 bei Breitenfeld gefallen], pommerischer Obristleutnant, dann schwedischer Obrist.

[13] HANNCKE, Cosmus von Simmerns Bericht, S. 23f.

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