Mönnich, Heinrich (Henrich)

Mönnich, Heinrich (Henrich); Rittmeister [ – ] Mönnich stand als Rittmeister in den Diensten der Generalstaaten.

Im Bericht der münsterschen Beamten in Rheine,[1] 28.11.1637, über die Übergriffe Mönnichs heißt es: „Nun begibt sich, daß gemelter Munnich jungsthin selbsten neben etwa 10 Orangischen soldaten im kirspell[2] Hopsten[3] gewesen, daselbsten die vogtsche gefencklich wie auch einig vieh angegrieffen, darauff dan die eingeseßene zur wehr grieffen und durch trummell und glockenschlaech selbigen verjagt. Als er nun an gedachte(m) Hopsten seine intention[4] nit volnziehen konnen, seindt am 27. huius jungsthin 36 soldaten von obgemelte(m) Munnich nach dem kirspell Saerbeck,[5] welches von uhralter zeitt Wolbeckisch[6] gewesen, außgeschickt, so sich gantz ungeheur mit außplunderung der häuser und gefencklicher wegnehmmung sowoll Ihro Churfurstlichen Durchlaucht als auch anderen aigenhorigen[7] bezaigt, gestaldt sie dan hochgemelter Churfurstlichen Durchlaucht aigenhörigen Heggeman mit 4 pferden negst vorgangener außraubung des hauses, Veldthoven wie auch Post mit drey pferden und alle das seinige, im ubrigen Niehoff, Benthaimbschen aigenhörigen, Dirichs Herman, Loe Johann negst beraubung des seinigen mit drey pferden wegkgeschleipffet. Ebenfals haben sie von Hinneman 3 pferde hingenohmmen, und als deßen weib selbige nit ranzauniren[8] willen, so lange gepreßet,[9] bis ihr der finger in der handt zerbrochen.

Aus dem kirspell Riesenbeck[10] seindt die leuthe ebenmeßig, welche sie bißhero in Bevergern[11] erdapffet, gefencklich angehalten, und als jungster tagen ein armer hochstgedachter ihro Churfurstlichen Durchlaucht zugehöriger Buschmans scheipffer[12] entlauffen willen, den kopff gar von einander zerhauen, daß ihme das gehirn darauß gefloßen und daran gestorben; andere ubell tribuliert[13] und lamb geschlagen“.[14]

[1] Rheine [LK Steinfurt]; HHSD III, S. 637f.

[2] Kirchspiel

[3] Hopsten [LK Steinfurt].

[4] Absicht

[5] Saarbeck [LK Steinfurt].

[6] Wolbeck [LK Münster]; HHSD III, S. 796f.

[7] Eigenbehöriger: Unfreier, der zu Abgaben an den Leibherrn verpflichtet war. Wichtigste Abgabe war die Sterbfallszahlung, d. h. die beim Tod eines Hofbesitzers fälligen Abgaben durch den Anerben.

[8] auslösen

[9] Daumenschrauben angelegt

[10] Riesenbeck [LK Steinfurt].

[11] Bevergern [LK Tecklenburg]; HHSD III, S. 71f.

[12] Schäfer

[13] gequält

[14] SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 41.

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