Mohlenfeld(t), Jürgen (Georg); Leutnant [ – ] Mohlenfeld(t) stand 1642 als Leutnant unter dem Befehl des Obristleutnant Funcke, als er in Holzminden[1] in einen blutigen Zwischenfall involviert wurde.
„Im Nachwinter 1642 liegt eine Kompanie braunschweigischer Truppen in der Stadt. Das ist eigentlich kaum zu glauben. Die Holzmindener selbst leben zum großen Teil noch unter der Erde. Wo hausen die Soldaten (falls nicht in Zelten) ? Schlimmer als die Anwesenheit der Soldaten sind Kontributionsforderungen, Forderungen an barem Geld, mit dessen Hilfe die im Weserdistrikt verteilten Truppen des Generals [Johann; BW] Koch ihren Sold erhalten sollen.
Dorfgemeinden, Städte und Ämter stehen mit ihren Quoten in einem anscheinend vom Militär erstellten Verteiler. Nach der Liste sind im Gebiet von Greene[2] bis Kemnade[3] und Fürstenberg[4] monatlich 900 Reichstaler aufzubringen. Wir erfahren, daß zu dieser Zeit der Sold eines Reiters 5 Rtl. und 20 Gutegroschen[5] beträgt. Fußsoldaten sind schlechter bezahlt.
Das verbrannte Holzminden findet sich auch in dieser Liste, und das keineswegs mit einem ermäßigten Betrag. (Zur Erinnerung: 1641 erzwangen die kaiserlichen Einheiten in Höxter Vergleichbares.) Ganz im Gegenteil: Holzminden sieht sich plötzlich mit dem Dreifachen des Satzes von Stadtoldendorf[6] konfrontiert, nachdem es angeblich zuvor lange mit dem gleichen Satz wie die Homburgstadt kontribuierte. Dazu ein Auszug aus dem besagten Verteiler (in Reichstalern):
Amt Wickensen[7] 300
Amt Forst[8] 300
Fürstenberg (Amt ?) 54
Ottenstein (Amt)[9] 56
Stadtoldendorf 20
Hehlen[10] 40
Deensen[11] 14
Bevern[12] 20
Holzminden 64
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Das entsprechende Regiment – nach Elster ein Reiterregiment – führte der Obristleutnant Harmen Funcke. Ihm wirft der Rat die neue Quotierung vor. – Als Stadtkommandant ist weiter Leutnant [Lorenz; BW] Unger vor Ort. Er scheint die Partei der Einwohner zu ergreifen, tritt aber nur am Rande des Geschehens auf.
Unter dem 13. März 1642 versucht der Rat, der den Holzmindenern unerträglich vorkommenden Situation und der vorstellbaren Verzweiflung und dem Zorn der Mitbürger zu steuern: Er verfaßt jenen Bittbrief an den Herzog, aus dessen Beginn im vorigen Kapitel ein Absatz über die Lage in der Stadt zitiert wurde.[13] Der Brief geht nach jenem Beginn über in eine Darstellung des Verhaltens der braunschweigischen Einquartierung.
Man hatte einen Quartiermeister Harmen Funckes mit zehn Reitern etliche Tage versorgen müssen. Um ‚deren ahnig’ zu werden – sie loszuwerden -, erhielt der Quartiermeister einen Dukaten, der Obristleutnant eine Seite Speck, acht Himten[14] Roggen und 50 Taler. Alle ‚Gaben’ hatte man sich an anderer Stelle erst einmal zu leihen. Funcke versprach eigentlich, die Stadt nicht weiter zu belasten, doch quartierte er sich drei Tage darauf mit einer ganzen Kompanie in ihr ein.
Kniefällig bittet der Rat in einem Brief um Barmherzigkeit für ‚unß arme verbrante Unterthanen’. Der Herzog möge nicht nur die Funckesche Kompanie wegnehmen, sondern Holzminden von der ‚Landbeschwehrung’, der Einquartierung, für einige Jahre befreien, bis die Gemeinde wenigstens etwas ‚erholt’ sei. Außerdem hofft der Rat, die ‚schwere ohnchristliche aufflage’ bei der Kontribution möge gemildert werden. Um der Barmherzigkeit Gottes willen. …
Der Gesamtakte liegt der Entwurf einer Oder des Herzogs an Funcke bei, in welcher der Offizier auf Klagen aus Wickensen, Stadtoldendorf und Holzminden hingewiesen wird. Der Herzog ermahnt ihn, die ‚arme Leute’ nicht ‚uber Vermügen’ zu beschweren. Er ordnet an, die Kontributionsquote auf den früheren Stand zurückzuführen. Holzminden aber muß er ‚der gemachten Einquartierung und begerten service gentzlich entheben’. (…)
Die oben genannte Order oder ein erneuerter Erlaß, den die Holzminderer durch Boten erbitten, kommt jedoch nicht zum Tragen, ehe sich der Zorn der Bürger explosionsartig entlädt. Der Druck, den Verzweiflung und Wut auf der einen, Rechthaberei und Machtmißbrauch auf der anderen Seite erzeugt haben, wird übermächtig.
Nach dem Zeugnis der zivilen Seite spielen sich die Dinge so ab (Bericht vom 8. Mai, Protokolle vom 2. Juni 1642): Kurz vor Beginn des Monats Mai zieht Funcke seine Reiterkompanie aus Holzminden ab. Er unterlässt es aber nicht, von den Einwohnern noch für einen Monat jene 64 Taler Kontribution aus der für die Stadt so ungünstigen Quotenliste zu fordern. Die Quotierung hat er also bis dahin nicht korrigiert. Die Holzmindener scheinen hingegen von der fürstlichen Order zu wissen, die das verlangt, oder zumindest viel Hoffnung auf die Rückkehr des Boten zu setzen. Funckes Quartiermeister kehrt einige Tage nach dem Abzug der Kompanie mit der Geldforderung zurück, bekommt aber nur Schläge angeboten.
Am Sonntag Cantate, zur Zeit des Gottesdienstes, zieht ein Leutnant mit 9 Reitern und 11 Fußsoldaten nach Holzminden. Das ist Jörgen (auch Georg) Mohlenfeldt. (,Mühlenfeldt’; eine am damaligen Stadt liegende Flur. …) Er hat offenbar von Funcke den Auftrag zur ‚militärischen Exekution’. Die einfachen Soldaten bleiben ‚vor dem Schlagbaum’, er selbst reitet mit einem Korporal, Harbort Heinemeyer, vor das Haus des Bürgers Christoff Pankoken.
Pankoken, kein junger Mann mehr, schleicht aus dem Haus, läuft zur Gemeinde in der Kirche und macht ‚einen Lerm’. Die wollen unser Vieh holen ! Unter Verwünschungen zwingen die Gottesdienstbesucher die beiden Männer zurück bis an den Schlagbaum, die juristische Stadtrechtsgrenze. Wer wen nicht zu Worte kommen lässt, bleibt unklar; ebenso, ob Mohlenfeldt 64 Taler verlangte oder sich mit sieben zufrieden geben wollte. Man bietet ihm an, auf die Rückkehr des reitenden Boten zu warten. Was der vom Landesherrn mitbringe, das wolle man dann durchaus befolgen. Mit ‚Ungestümicheit’ bescheidet sie der Leutnant nur dahin, dass er ihnen ihre ‚Röhre’ auf den Köpfen entzwei schlagen wolle. Die aufgebrachten Holzmindener sowie Menschen, die zufällig in der Stadt waren, sind nämlich bewaffnet.
Angeblich hörte man zuvor aus den Reihen der Holzminderer den Ruf, die Kompanie werde ihnen ‚nicht ein Haar nehmen’; sie hätten ‚vor diesem’ schon ‚drey Compagnien bezwungen’. Es ist ganz ungeklärt, ob sie auf ein wahres Ereignis anspielten oder ob sich hier die ‚Quellen’ des bekannten Barons Münchhausen frühzeitig öffneten.
Mohlenfeldts Leute ziehen sich nun ins Feld zurück und versuchen einige Pferde und Kühe von dort mitzunehmen. Einige Bürger sollen ihn dort nochmals um Abwarten und Aufschub gebeten haben. Er selbst lässt die Fußsoldaten unten und reitet auf den ‚Berg’ namens ‚Katernstein’, eine Anhöhe am Talabbruch zur Weser hin. Von dort aus gedenkt er die Sache in der Hand zu behalten.
Bei den Holzmindenern läuft ein bewaffneter junger Mann aus Uslar[15] mit. Den rennt ein Reiter um und will ihm das Rohr wegnehmen. Als andere Zivilisten helfend eingreifen, zieht ein Reiter und schießt mit dem ‚Banteler’. Der Schuß geht Hans Jungken/Jüncken durch den Hut. – Daß der wichtige erste Schuß ‚natürlich’ nicht von einem Soldaten kam, wird im Protokoll der Truppe stehen.
Die Einwohner geben laut Protokoll zu, daß sie auf den Schuß hin ‚in etwas zur nohtwehr gegriffen’ hätten, aber den Soldaten nicht standhalten konnten. Der erste Tote unter den Bürgern ist Matthias Griesen, Sohn des Braubürgers Franz Griesen. Er legt auf Mohlenfeldt an, der Schuß löste sich nicht; mit gefalteten Händen bat er dann um sein Leben, doch der Offizier erschoß ihn.
Auch ein Mann aus Höxter, der mit ‚lediger Handt’ vor die Stadt gegangen ist, liegt schließlich tot auf dem Feld. Zwei Holzmindener, die schwer verwundet wurden, sterben alsbald. Vier weitere liegen dann noch verletzt in der Stadt – ‚deren theilß auch kein Leben getrawet wird’. – ‚Gott im Himmel sey es geklagt, dass uns armen Leuten so zugesetzet wird’. (Beide Äußerungen stehen im Brief vom 8. Mai, ebenso das Folgende.)
Den Einwohnern Holzmindens ist … ‚…bey wehrendem diesem Kriges Unwesen weder von Feindt als Freundt dero contribution halber niemals … eine solche Mordliche zunötigung wiederfahren’. […]
Bürgermeister und Rat bitten den Rat in ihrem Brief, 1. die 64 Taler nicht zahlen zu müssen, 2. den Leutnant zu bestrafen, 3. den Obristleutnant die ärztliche Behandlung der Verletzten sowie eine Satisfaktion – ein Schmerzensgeld – zahlen zu lassen und ihm die Beachtung fürstlicher Befehle beizubringen.
Die Bitte, den Leutnant Mohlenfeldt nicht mehr frei herumlaufen zu lassen, wird Ende Mai erneuert. Außerdem wird Herzog August zur Sicherheit von angeblichen Plänen des Militärs informiert, die Stadt quasi aus Rache mit Truppen belegen.
Wie nicht anders zu erwarten, weichen die Aussagen der Soldaten zum Geschehen von denen der Zivilisten erheblich ab. Mohlenfeldts Leute liegen am 4. Juni in Hehlen, als wegen eines eröffneten Kriegsgerichtsverfahrens dort ein Protokoll aufgenommen wird. Hiernach hat der Leutnant beruhigend wirken wollen, seine Soldaten zur Zurückhaltung aufgefordert und den Bürgern versprochen, bei einer Teilzahlung abzuziehen.Der erste Schuß fiel danach von der Seite der übel auftretenden Holzmindener, die Soldaten handelten – auch – in Notwehr. Immerhin wird Leutnant Mohlenfeldt in Haft genommen und ‚sitzt’ im August des Jahres noch in Wickensen.
Durchaus lesenswert ist das, was der Verantwortliche, Obristleutnant Funcke, tut und sagt. Sobald er von der Mindener Klage, die mit Boten abgegangen war, Nachricht erhalten hatte, hatte er eigenhändig, mit sichtbar ‚fliegender Hand’, unter dem 11. Mai dem Hofmarschall einen Brief geschrieben. In dem Schreiben ging es ihm zunächst darum, den Holzmindenern die Schuld am ersten Schusse aufzubürden. Wenn nämlich der Fürst auf die Idee käme, die Reiter hätten angefangen, so war er überzeugt, davon ‚Ungnade’ zu haben. Der Hofmarschall sollte ihm Gelegenheit verschaffen, seine Sicht der Vorgänge dem Herzog darzustellen.
Am gleichen Tag noch verfaßt er einen Brief – diesen in Kanzleischrift, wohl diktiert – direkt an den Landesherrn. In diesem Brief spricht ein selbstbewußter, im Ton leicht aufsässiger, der Schwierigkeiten seiner Aufgabe bewußter Soldat. – Ein Verhör müsse ergeben, daß zuerst die Holzmindener einen seiner Reiter erschossen hätten. Die Kontribution haben fürstliche Beamte, nicht er, den Leuten mitgeteilt. Zum Geld für den Sold fragt er vorwurfsvoll: ‚Wo will ich es den bekommen, daß [welches] ich den Reutern geben sol, wie E. F. G. order außweiset …?’ Hier nennt er den festgelegten Reitersold von 5 Talern 20 Gutengroschen. Dieses Geld muß die Truppe ‚von den örttern, so uns angewißen, fodern’. Der Fürst möge einen andern dazu heranziehen, die Soldgelder einzusammeln: Ihm macht das keinerlei Spaß. Auch Bevern hat nun über eine höhere Quote geklagt: Ja, woher sollen denn die Offiziere die Soldgelder nehmen, wenn gar keiner mehr zahlen will ? Den Holzmindenern soll er die 64 Taler nicht mehr abnehmen ? In diesem Fall wird der Herr sarkastisch oder gar höhnisch: Er bittet den Herzog untertänigst, ihn anzuweisen, wo er das Geld herholen soll. Das stand nicht in der Order. Er selbst besitze nicht genug, um seinen Reitern das ihnen Zustehende auszuzahlen. Mit einem Brief, den Funcke am 2. August in Negenborn[16] schreibt, trägt er dem Herzog die Bitte vor, Leutnant Mohlenfeldt aus dem Arrest zu entlassen, weil doch die Holzmindener ihn zu seinem Tun veranlaßt haben. Der Leutnant verzehre im Arrest nur alles Seinige. Mohlenfeldt selbst schließt sich mit einer parallelen Bitte an: Er sei doch nach Ausweis des ‚Kriegsrechts’ – gemeint sind die aufgenommenen Protokolle – ‚genzlich absolviret’ und losgesprochen. Es stehe doch auch fest, dass er nur dem ausdrücklichen Befehl des Obristleutnants Funcke gefolgt sei. Ein sogenannter ‚gemeiner Kriegs-Rat’, in welcher Armee auch immer, würde ihn freisprechen. Der Quelle fehlt leider ein Papier über die letztlich in diesem Fall getroffenen Entscheidungen. […]
Herzog August d. J. scheint während der Vorgänge um den blutigen Zwischenfall in Holzminden bemüht, auf die Bitten und Klagen seiner Stadt einzugehen. Er vertröstet nicht, sondern trifft Anordnungen, die Hilfe versprechen könnten. Das wird auch durch ein Schreiben vom 25. Mai 1642 deutlich, das in Holzminden noch vorliegt. Die Realität steht ihm dabei im Wege; zu ihr gehört alles, was Funcke als Soldat ihm zu sagen hat. Dem Kommandeur gegenüber hatte der Fürst in der ersten Aufwallung gedroht: Er hoffe nicht, dass dieser dem Leutnant zu dessen Vorgehen ‚ordre oder befehl’ erteilt habe oder mit dessen ‚that handelung’ ‚einig’ sei. Denn sonst wären beide zur Verantwortung zu ziehen. Die mit großen Kosten unterhaltene Truppe sei zur Verteidigung des bedrohten Landes geschaffen, nicht dazu, gegen Land und Leute feindselig vorzugehen. Seine Reaktion hatte er als ‚sonderbares ungnädiges Mißfallen’ bezeichnet; ‚sonderbar’ ist hier zu verstehen als ‚ganz außergewöhnlich’.
Doch auch ein Fürst darf Meinungen ändern. In einem weiteren Schreiben an den Rat, datiert am 31. Mai 1642, teilt der Herzog mit, er habe im Sinne der Stadt zur Vermeidung von ‚weitläufftigkeit und verbitterung, der Contribution halber, …’ ‚abwechselung gemacht’. Damit ist eine andere, günstigere Quotierung gemeint. Über einen durch diese ‚Abwechslung’ nicht gedeckten Rest aus der vorgehenden Zeit müsse sich die Stadt mit Funcke gütlich einigen.
Der insoweit günstigen Nachricht folgt ein die Bürger zurechtweisender, herrscherlicher Nachsatz. Von der Bürgerschaft würden noch Drohungen gegen Funckes Reiter ausgestoßen. Der Fürst jedoch will, daß … ,Ihr … der Bürgerschaft sampt undt sonders hierin mit gebührlichen ernst zusprechet, ihnen einredet, undt Sie von dergleichen bedrewungen abmahnet’. Die Bürger dürfen sich ‚nicht im geringsten mehr’, weder ‚mit worten oder wercken’, an der Reiterei ‚vergreifen’. Der Herr des Landes hat die Sprache der Autorität wiedergefunden. Zur Rebellion darf das Leiden der Untertanen nicht führen. Das angeordnete ‚Ordentliche scharfe Kriegsrecht’ hatte Obrist (General ?) Johann Koch zu halten. Es führte zu den zwei besprochenen Protokollen. Die Arrestierung des Leutnants setzte der Herzog nur dank mehrfach erteilter strikter Order durch. Funcke scheint in gar keiner Weise zur Verantwortung gezogen worden zu sein. Die realen Bedingungen des Krieges, die größer werdende Schwierigkeit, Truppen zu halten, schützten das militärische Kommando“.[17]
[1] Holzminden [LK Holzminden]; HHSD II, S. 240f.
[2] Greene [Kr. Gandersheim]; HHSD II, S. 182f.
[3] Kemnade, heute Stadtteil von Bodenwerder [LK Holzminden].
[4] Fürstenberg [Kr. Holzminden]; HHSD II, S. 157.
[5] Guter Groschen: 1 Rt. = 24 Gute Groschen = 252 Pfennig (Niedersachsen). 1 Guter Groschen = 10 ½ Pfennig (Osnabrück). Das entsprach etwa dem Preis eines Sattels oder eines Gewehrs.
[6] Stadtoldendorf [LK Holzminden].
[7] Wickensen, heute Ortsteil von Eschershausen [LK Holzminden].
[8] Forst, heute Ortsteil von Bevern [LK Holzminden].
[9] Ottenstein [LK Holzminden].
[10] Hehlen [LK Holzminden].
[11] Deensen [LK Holzminden].
[12] Bevern [Kr. Holzminden]; HHSD II, S. 46f.
[13] KIECKBUSCH, Von Ackerleuten, S. 300f.
[14] 1 Himten: 26-31 Liter (Braunschweig).
[15] Uslar [Kr. Northeim]; HHSD II, S. 458f.
[16] Negenborn [LK Holzminden].
[17] KIECKBUSCH, Von Ackerleuten, S. 303ff.