Mengersen [Mengerheim], Georg [Jörgen, Görg] von

Mengersen [Mengerheim], Georg [Jörgen, Görg] von; Rittmeister [ – ] Georg [Jörgen, Görg] von Mengersen [Mengerheim]  [ – ] hatte 1620 ein Werbepatent[1] des Rheingrafen Otto Ludwig[2] erhalten und war 1622 Rittmeister[3] unter Christian von Braunschweig.[4] Im Rechnungsbuch eines Bürgers aus Brakel[5] heißt es: „Den 2. Februarii anno 1622 ein erbahrer rath von rittmeister Mengerßen compagnie[6] mihr etliche reuters in mein hauß pringen laßen, welche ich uf ihre unkosten verpflegen mußen, so mihr anbefohlen worden, nach laut ubergebener rechnung verzehrt in allem 10 rthl. 4 gr“.[7] Im Tagebuch des Paderborner[8] Kanzlers[9] Konrad Wippermann[10] ist unter dem April 1622 festgehalten: „seint ihre fürstliche gnaden den folgenden thags 1. Aprilis novi nacher der Lippe[11] abgezogen, und den schrifftlichen befelch ihrem stalmeister Stoplitz,[12] wie mir solcher hernacher vorgeleßen, hinterlaßenn, daz man alles, waz ich eingepacket, auffmachen, ersehen, und was ahn silber oder golt befunden, wegknehmen sollen, wie dan also forth auiff den nachmittagh erfolget, und ich alles groiß und klein im beisein obbemelter stalmeisters und dan des obristen leutenant[13] und rittmeisters Limburgh[14] und Mengerßen. Auch schmertzlich zu sehen meiner betruckten weib und kinderen, eroffenen und besichtigen laßen mußen. Und obwoll dabei kein ubrigh gelt, silber oder golt gefunden, waz jedoch einem oder andern zur handt gelegen und gedient, das alles ist zugleich damit frei durchgangen“.[15]

In einer Liste Paderborner Stiftsangehöriger, die verdächtigt wurden, in den Diensten Christians von Braunschweig zu stehen oder gestanden zu haben, von 1622 heißt es über seine Gründe für seinen Armeeeintritt:[16] „Cordt von Mengerßen zu Rheder[17] saligen Sohne haben sich auch undergestalt unnd allerhandt muthwillen verubtt. Mutter unnd vormunder hettens nicht gern gesehen, desperatio[18] mag auch wo[l] darbei sein, wegen großer und ubermeßiger schulde“.[19]

Mengersen führte später ein Kavallerie-Regiment.[20]

Er stand 1626 als Obristleutnant in den Diensten des Herzogs Johann Ernst von Sachsen-Weimar[21] und nahm an dessen Zug nach Schlesien und Ungarn teil.[22]

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[1] Werbepatent, Werbekontrakt, Werbekapitulation: Vertrag zwischen einem Landesherrn oder Obristen und einem mit der Werbung von Soldaten beauftragten Offizier. Die unterschriebene und gesiegelte Urkunde war der Nachweis der Berechtigung des Offiziers, Werbungen durchführen zu dürfen, gegenüber Amtsträgern und Untertanen des jeweiligen Ausstellers. Im Werbepatent waren u. a. festgelegt: das Gebiet, in dem die Werbung erfolgen sollte, die Zahl der anzuwerbenden Männer, nach Möglichkeit Name und Alter, bei Werbungen im eigenen Territorium z. T. das Verbot, Angehörige bestimmter Berufe anzuwerben, das Werbe-oder Handgeld, das dem Neugeworbenen sofort auszuzahlen war, sowie Ort und Zeitpunkt zur Versammlung der Geworbenen (=> Musterplatz).

[2] Otto Ludwig Wild- u. Rheingraf v. Salm in Kirburg, Mörchingen u. Tronecken [13.10.1597-16.10.1634 Speyer], mansfeldischer Obrist, dänischer, dann schwedischer General.

[3] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[4] Christian der Jüngere Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel [20.9.1599 Gröningen-16.6.1626 Wolfenbüttel], kurpfälzischer, dann dänischer General. Vgl. die Erwähnungen bei KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld; WERTHEIM, Christian von Braunschweig.

[5] Brakel [LK Höxter]; HHSD III, S. 112f.

[6] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke und Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[7] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 153.

[8] Paderborn; HHSD III, S. 601ff. Vgl. BRAUN, Paderborn im Dreißigjährigen Krieg; GÖTTMANN; HÜSER; JARNUT, Paderborn 2. Bd.

[9] Kanzler: zuständig für die allgemeine Verwaltung des Stifts, Mitglied der Regierungskanzlei und höchster Beamter des Fürstbischofs.

[10] Dr. jur. Konrad Wippermann [ -9.3.1632 Wiedenbrück], Paderborner Kanzler.

[11] Lippstadt [LK Soest]; HHSD III, S. 474f.

[12] N Stoplitz [ – ], Leibdiener Christians von Braunschweig.

[13] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen und dänischen Armee Armee sogar 300 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnbung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[14] Hermann Otto I. Graf v. Limburg-Styrum [13.7.1592 Schloss Styrum-17.10.1644 Bergen-op-Zoom] böhmischer, dann mansfeld-halberstädtischer Obrist.

[15] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 197f.

[16] Armee-Eintritt: Im Falle des Georg von Mengersen aus dem Stift Paderborn wurden große, übermäßige Schulden vermutet; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 291. Oft wurde auch das Eintreten für die jeweilige Religion als Grund angegeben. So heißt es in der Leichenpredigt für Johann Christian Motz: „hat […] aus sonderbahrem innerlichen trieb / Begierde bekommen / profession von einem Soldaten zumachen“. SONTAG, Leichenpredigt, S. 54. In den meisten Fällen stand wohl das Motiv dahinter, schnell reich zu werden. Es galt schon derjenige als ein schlechter Hauptmann oder Obrist, der im Böhmischen Krieg nicht mindestens 30.000 fl. erbeutet hatte; RITTER, Deutsche Geschichte 3. Bd., S. 144. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] 1628, SCHORER, Memminger Chronick, S. 133: „Zu dieser Zeit war grosse Noth vnder den Leuthen / also / daß viel auß Mangel sich in den Krieg begeben musten / vnd hielte man darvor / wann es noch ein Jahr also wehren sollte / müste jedermann von Hauß zihen, aber es wehrete laider nicht nur ein / sondern noch zwantzig Jahr“. Teilweise traten Bauern(knechte) während der „stillen Zeit“ im Winter ins Heer ein, um dann zu Beginn der Frühjahrskampagne wieder zu desertieren, obwohl darauf die Todesstrafe stand. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 170: „Am 2. Mai 1642 wurde ‚ein armer Bauernkerl, so unter Graf Suys ausgerissen war, allhier auf dem Marktplatze gehenkt und am Abend auf dem Gottesacker an der Mauer begraben’ “. Aus der Leichenpredigt für Wilhelm von Wendt zu Crassenstein; LASDORF, Bernhard Friedrich, Wilhelm von Wendt: Nach seinem Schulbesuch habe er „eine sonderliche Lust zum Kriegs-Wesen bekommen / vnd Insonderheit für die wahre Evangelische Religion / vnd Teutsche libertet mit streiten zu helffen sich anreitzen lassen“. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, daß der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. Im Laufe des Krieges wurde der Eintritt immer mehr von ökonomischen Zwängen bestimmt. Tagelöhner und Handwerksgesellen überbrückten damit Zeiten der Stellungslosigkeit oder wenn sie sich von ihrer Arbeit nicht mehr ernähren konnten, Bauern als sogenannte „Wintersoldaten“ die kalte Jahreszeit. Andere flüchteten ins Heer, um einer Verurteilung zu entgehen.

[17] Rheder, heute Stadtteil von Brakel [LK Höxter].

[18] Desperatio: Verzweiflung, Hoffnungslosigkeit.

[19] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 291.

[20] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[21] Johann Ernst der Jüngere v. Sachsen-Weimar [21.2.1594 Altenburg-6.12.1626 Markt St. Martin], mansfeldischer Obrist.

[22] HEERMANN, Beytrag, S. 27.

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