Maisenbach, N

Maisenbach, N; Hauptmann [ – ] Maisenbach stand 1632/33 als Hauptmann[1] in württembergischen Diensten.

„Anfang Dezember 1632 griffen Rottweiler[2] Bauern bei Seedorf[3] auf dem Gebiet der Reichsstadt 300 württembergische Musketiere[4] unter Hauptmann Maisenbach, die nach württembergischer Darstellung in guter Ordnung von St. Georgen[5] nach Balingen[6] unterwegs waren; Maisenbach konnte sich nur mit knapper Not nach Sulz retten.[7] Württemberg wollte den Vorfall offenbar als Kriegserklärung verstehen, worauf Oberstleutnant [Ernst Friedrich; BW] von Rieppur Rottweil angriff. Schon am 19. Dezember 1632 wurden von den Angreifern in Deißlingen[8] 29 Häuser niedergebrannt und die Kirche schwer beschädigt.[9] Bald standen württembergische Streitkräfte des Herzogadministrators Julius Friedrich von Württemberg[10] vor der Reichsstadt und belagerten sie vom 24. Dezember 1632 an. Nach tapferer Gegenwehr und unterstützt von einer kleineren kaiserlichen Einheit, die offenbar im letzten Augenblick vor der Schließung des Belagerungsringes der Stadt erreicht hatte, wurde Rottweil am 5. Januar 1633 erstmals in seiner Geschichte zur Kapitulation gezwungen, nachdem es bei einem Ausfall an der Roten Steige zu besonders verlustreichen Kämpfen gekommen war. Schwer beschädigt wurde im Verlauf der Belagerung die Johanniterkommende,[11] von deren Hof aus Rottweiler Geschütze den Kampf mit der württembergischen Artillerie aufgenommen hatten“.[12]

[1] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[2] Rottweil [LK Rottweil]; HHSD VI, S. 676ff.

[3] Seedorf, heute Ortsteil von Dunningen [LK Rottweil].

[4] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[5] Sankt Georgen im Schwarzwald [Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 687f.

[6] Balingen [Zollernalbkr.]; HHSD VI, S. 61ff.

[7] GEISELHART, Zur Geschichte, S. 40ff.

[8] Deißlingen [LK Rottweil].

[9] SPICKER-BECK, Feuer, S. 200ff.

[10] Julius Friedrich von Württemberg-Weiltingen, Herzogadministrator [3.6.1588 Mömpelgard-25. 4.1635 Straßburg] war Herzog, Herzogadministrator u. Stifter v. Württemberg-Weiltingen.

[11] Johanniter: Johanniter, Rhodiser, Hospitaliter; der älteste geistliche Ritterorden, nach der Eroberung Jerusalems durch die Kreuzritter 1099 als Orden begründet. In der Ordensregel von 1137 als Militär-Ritterorden verstanden. 1308-1310 Eroberung von Rhodos und seiner Nachbarinseln, 1523 Verlust von Rhodos, 1524 Malta und seine Nachbarinseln von Karl V. erbeten und 1630 als Lehen erhalten. – Kommende: I. erledigte, einstweilen von einem Nachbargeistlichen mitverwaltete Pfarrstelle, II. eine geistliche Pfründe, die einem Geistlichen oder Laien zum Genuss der Einkünfte zur Verfügung gestellt wurde, ohne dass er die Pflichten des damit verbundenen Amtes ausüben musste. III. bei den Ritterorden das Grundvermögen, das einem einzelnen Komtur zur Verwaltung und Nutzung überlassen wurde, IV. Ordenshaus der Johanniter oder des Deutschen Ordens, von einem Komtur geleitet, auch Komturei genannt.

[12] HECHT, Rottweil 1529-1643, S. 134f.

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