Macmat [Makmat], N

Macmat [Makmat], N; Hauptmann [ – ] N Makmat [ – ] stammte aus Edinburgh, war einer der vielen schottischen[1] Söldner[2] – zwischen 25.000 und 50.000. Mann – in diesem Großen Krieg und diente 1643 als Hauptmann[3] des „Alten Schottischen Regiments“[4] in der französisch[5]-weimarischen[6] Armee.[7]

Der Historiker Samuel Freiherr von Pufendorf [8.1.1632 Dorfchemnitz-26.10.1694 Berlin] berichtete zum Verlauf der Schlacht bei Tuttlingen:[8] „Zu Mühlheim[9] und Neiding[10] waren gleichfalls 8. Frantzösische Regimenter / welche unlängst mit Ranzowen[11] kommen waren / nebenst einem Schottischen und Italiänischen[12] Regimente von dem Feinde umringet / weil sie sich ohne der Officirer Ordre nicht wegbegeben wolten / davon sich die Schottländer uñ Italiener tapffer wehrten / uñ als eine Mauer stunden; Doch endlich waren ihrer zu wenig / und da die Gemeinen[13] nieder gemacht{14] / wurden die Oficirer gefangen“.[15]

„Der bei Tuttlingen am 24. November 1643 gefangene schottische Hauptmann Makmat aus Edinburg wurde der Frau[15a] des Oberst[16] Burghausen[17] zugeteilt, die für seine Freilassung ein Lösegeld[18] fordern konnte und die nach dem Tod ihres Mannes den Oberstleutnant[19] Fritsch[20] [1644-1649 Kommandant von Amberg[21]] heiratete. Makmat kam nach Amberg und blieb im „goldenen Löwen“. Er durfte frei ausgehen und hatte am 17. Mai 1646 im Löwen eine Schuld von 605 ½ fl.[22] Mit ihm kam noch 1 Leutnant[23] Gregor Stuart[24] aus London. Makmat wurde mit der Zeit frech gegen Fritsch, so daß er eine Zeit lang in Eisen gelegt wurde, dann aber doch wieder unter Bewachung spazieren gehen durfte. Auch die Frau des Löwenwirts Meth, der, obwohl aus Fulda[25] stammend und erst kurze Zeit in Amberg, doch schon Bürgermeister war, bezichtigte er des unerlaubten Verkehrs[26] mit ihm. Die Köchin im Löwen hat er geschwängert. Am 6. April 1647 saß er noch als Gefangener in Amberg“.[27] Üblicherweise wurden für einen Hauptmann 75 Rt. Ranzion verlangt. Es bleibt unklar, warum diese vergleichsweise geringe Auslösung zumindest bis Anfang April nicht aufgebracht wurde. Vielleicht saß er noch wegen der erwähnten Delikte in Haft.

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[1] Schotten: Von 1626-1632 dienten 25.000 Schotten unter Christian IV. u. Gustav Adolf, was etwa 10 % der Gesamtbevölkerung Schottlands entsprach; PARKER, Military Revolution, S. 200, Anm. 17., nach neuesten Forschungen dienten nach MURDOCH 50.000, nach PLEISS, Bodenständige Bevölkerung, S. 322, 30.000 Schotten im DK. Die in Frankfurt/M. erscheinende „Relationis Historicae Semestralis Continuatio“, S. 92, berichtete ihren Lesern unter Februar 1627: „Sonsten ward von Dennemarck confirmirt / daß er sich mächtig stärcke / auch bereits in 9. Regiment vber die Elbe auff diese Seite gebracht / so weren auch in Engellandt 3000. Mann geprest / zu erfüllung derjenigen 6000. welche dem König zusampt den 9000. Schotten sollen zugeschickt worden seyn / ob die nun vberkommen / gibt Zeit“. KRÄMER, Regensburg im „Schwedenkrieg“, S. 540: „Viele Schotten hatten sich ohnehin nie so völlig frei entschieden. Als Abhängige hatten sie oft keine andere Wahl gehabt, als dem vom Clanchef bestimmten Offizier in den Krieg zu folgen. Durch die hohen Verluste wurde der Krieg aber auch immer mehr zu einem beliebten Mittel mit dessen Hilfe sich die Autoritäten unerwünschte Elemente vom Hals schafften. So schickte die Regierung 1627 150 Männer eines besonders unruhigen Clans in den Krieg, in der Hoffnung sie mögen dort alle umkommen. Zwei Regimenter setzten sich ausschließlich aus ‚Ehebrechern, Frauenschändern, Dieben, Mördern, Trunkenbolden und Sabathstörern‘ zusammen, die die Pfarrer den Werbern gemeldet hatten“. „Kurtze Beschreibung / des auß Irr- und Lapland / der Königl. Majestat in Schweden ankommenden KriegsVolck ins Teutschland / von dero Lands-Art/ Natur / Speiß / Waffen und Eygenschafft. o. O. 1632 [VD17 1:092160Q]: „Sehe / ferrn viel kommen her auß Jrrland / Hiberni nach der Insul genannt: Das Volck ist Thaurhafft vnd hart / Als die Zigäuner Schwartz von Art / Kurtz von Person / Freudig zum Streit / Mit Musqueten vnd Köchern bereit / Mit Pfeil vnd Bögen sie fertig sein / Mit langen Messern sie hauen drein / Schnell lauffen sie / daß einer ein Tag Bey sechszehn Meil erlauffen mag / Die Kleyder vnd Kappen ins gemein Barbarisch / vnd fast alle Schwartz sein / denn alle Schaaf / wie wol bekandt / Sind Schwartz in jhrem gantzen Landt / Jhre Schuhe meistentheils gemacht sindt Von Bast / damit man sie auch bindt / Mit gringer Speiß behelffn sie sich / Habn sie nit Brod / vnd sind Hungrig / so grabn sie Wurtzeln auß der Erdn / Darvon sie wol gesättigt werden“. Ähnlich auch im Flugblatt: „Kurtze Beschreibung / deß auß Irland / der Königl. Maj. In Schweden ankommenden KriegsVolck in Teutschland“; HÄMMERLE, Flugblatt-Propaganda, S. 94, 259. Hier fehlen allerdings die Lappländer in der Überschrift. Nach PAAS, The German Political Broadsheet 5. Bd., S. 344, waren hier allerdings die Schotten gemeint. 1630 hatte Gustav Adolf 13 Schottenregimentern mit fast 1.000 Offizieren unter seinem Kommando; MINHA, Walter Graf Leslie, S. 139, Anm. 23: Damit „wurde das Schwedenheer zur großen Kriegsschule des anglo-schottischen Adels für den späteren Machtkampf zwischen König und Parlament in der Heimat“. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. In erster Linie heranziehen ist die große Datenbank v. Steve MURDOCH, SSNE; dort auch jeweils die neueste Literatur, bzw. zu dessen Veröffentlichungen => Literaturregister. Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000. Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 u. 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. Angaben nach BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 69; ENGERISSER, Von Kronach. Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Vgl. MILLER, Swords for hire; FALLON, Scottish Mercenaries. Vgl. das Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen Rechten, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Der Osnabrücker Schuhmacher, Amtsbote u. Chronist Rudolf v. Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“. HÄVECKER, Chronica und Beschreibung, S. 96 (Calbe 1642): „Uber dieses ist dieser Ort auch mit Theurung und Hungersnoth nicht verschonet geblieben. Denn Ao. 1642. hat ein Scheffel Rocken 3. Thl. und mehr gegolten / und man das Getreyde allhier nicht einmal darum erlangen können / sondern es hat dasselbe von andern Orten müssen geholet werden; Die nun kein Geld gehabt / es so theur zu bezahlen / haben sich mit geschroteten Bohnen / Erbsen- und Gersten-Brod behelffen müssen / so aber auch beynöthig gewesen. Dahero viel arme Leute statt des Korns / mit Knoten-Kafft / Wurtzeln aus der Erden sich sättigen / und das Kraut auf dem Felde kochen und essen müssen. Und weil eben in derselben Zeit die Engel- und Schottländer in der Stadt gelegen / sind derer viel wegen Mangel des Brods gestorben / und haben einige den Hunger mit Pferdefleisch zu stillen gesuchet / und das Fleisch des verreckten Viehes gegessen“. Ein schottischer Obrist erhielt jährlich 380 £ u. hatte Anspruch auf einen Wagen als Teil seiner Ausrüstung. Ein Obristleutnant bekam 190 £ (1 £ = ca. 3 1/3 Rt.), ein Hauptmann 128 £, die Musketiere u. Pikeniere erhielten 6 d (Pence) täglich, der Kürassier 11 d. (Pence). 1 £ = 240 Pence. GRANT, Memoiren, S. 33. Das Werbegeld für einen Soldaten betrug 1 £; FALLON, Scottish Mercenaries, S. 187. BROCKINGTON, Usage of Scottish Mercenaries, online unter: https://generalrobertmonro.com/ebooks/Usage-of-Scottish-Mercenaries.pdf.; WEIßFLOG, Schottische Söldner.

[2] Söldner: Der Superintendent zu Halle, Arnold Mengering, schrieb 1638 in seiner „Perversa Ultimi Seculi Militia“, S. 431: „Vnsere heutige Krieger sind mehrteils fast nichts / als BeutemacheR / PlündereR / BawerBlacheR vnd LeutschindeR / TribulireR vnd PeinigeR / EngstigeR vnd LeutbetrübeR / Summa / BuschklöppeR vnd StrassenräubeR / etc“. So auch der spanische Offizier Francisco de Valdés: „An dem Tag, an dem ein Mann zur Pike greift, und Soldat wird, an diesem Tag hört er auf, ein Christ zu sein“. JUNKELMANN, Tilly, S. 27. Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen u. ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen u. arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, u. Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren u. deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein v. den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung u. Einstellung v. Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit u. Zahlungen zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die v. Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl v. Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”. Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten u. den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel u. Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten u. ihre Herkunft, ihre Lebensweise u. ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph 2. Bd., S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 3, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung v. Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung u. Armee differierte u. oft v. Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung v. KAPSER, Kriegsorganisation,  S. 271ff., entstammten v. den 1638-1648 in Kurbayern u. in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- u. Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- u. Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau u. Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7-1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold u. Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) u. der Möglichkeit, v. Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, u. dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise u. steigender Löhne aber nur Handgeld u. die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde u. für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt u. von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen v. den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben u. Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die v. ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder v. ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten u. Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, v. erbitterten Bauern erschlagen wurden oder v. ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik v. Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen u. am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen. Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nicht ehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178. Auf der unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, u. wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang v. Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636; WILSON, Der Dreißigjährige Krieg, S. 942ff.

[3] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Gallas‘ Verpflegungsordnung, Zabern, 15.11.1635, sollte er 200 fl. erhalten; MÜLLER, Schicksale, S. 70. Nach der kaiserlichen Verpflegungs-, Futter- u. Soldordnung (1640) standen ihm bei der Infanterie dagegen nur nur 140 fl. zu; SCHMID, Quellen, S. 159. Ein kommandierender Hauptmann einer Streifschar aus einer Garnison erhielt quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller, sein Leutnant 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller, jeder Soldat oder Reiter 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch. Viele Offiziere höherer Dienstränge waren auch zugleich Hauptleute u. nahmen daher zusätzlich einen Hauptmannssold u. entsprechende Servisleistungen in Anspruch. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Hauptmann nach der Schlacht bei Jankau (1645) 150 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen. Ein verletzter Hauptmann erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 150 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1668, S. 599.

[4] Regiment [schwed. regimente, dän. regiment, tschech. pluk]: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260-300.000 fl. angesetzt. Die Aufwendungen Prags für die 23monatige Einquartierung des Regiments Anton v. Weveld u. eine Fähnlein Maximilians v. Walstein betrugen 206.235 fl. 30 kr.: HALLWICH, Ungedruckte Briefe 2. Bd., S. 264f. Teilweise wurden Regimenter auch v. ihren Inhabern weiterverkauft, so Christian II. v. Anhalt-Bernburg, 2.8.1628; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: [17r] „Farensbeck [Farensbach; BW] hat sein Regiment, vmb 10 m[ille], Tahler, weggegeben, dem Jungen herr Max von Wallstein [Waldstein; BW]“. Richelieu hielt fest; Vertrewlich freundlich Gespräch: „Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung“. Das entsprach 264.000 fl. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 u. 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft v. seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige. Selbst in Zeitungsmeldungen gab es etwa am 3.4.1633 aus Franken Zweifel an den Angaben; BÖNING, Dreißigjähriger und Öffentlichkeit, S. 395: „Die Friedländische Armee ligit hin vnnd wieder vmb Schlackenwald / Schlackenwert / Dachaw / etc. ist aber bey weitem nicht so starck / alß man es außgeschryen / seyn wol viel Regimenter / aber sehr Schwach / vnd theils vber 400. Mannn nicht starck / mehrentheils Genötigte vnd Gezwungene“. Georg Wilhelm v. Brandenburg an Ferdinand II., 3.5.1630; HALLWICH, Briefe u. Akten 1. Bd., Nr. 13, S. 15f.: „Meine Arme Lande aber mußenn nicht alleinn daß Volck, so im Lande sich befindet, unnderhalten, sondern auch dennen, so inn andere Lande einquartiret, den Soldt unndt swart ann Reichsthalernn in specie oder mit großem auffgeldt nachschickenn. Ja sie mußen zu behueff der Servicen sderer, so ausserhalb Landes ihre Quartier habenn, viel tausent Thaler auffbringen, auch muß der Soldt gantz ubermäßig unndt nicht nach Monaten, wie soonst bey allenn Kriegenn gebräuchlich, sondernn nach wochenn gereichet werdenn, nicht allein denen, so nurt etliche wenig wochen in den Quartieren verbleiben, sondern auch denen, welche zu 12, 18, 20 unndt mehr Monaten ihre Quartier behalten, daß also der Soldat im Jahr auff 13 Monat dienet, da doch bey wenigen Kriegen erfahrenn wordenn, daß volle 12 Monat im Jahr außgezahlet worden weren. Der soldt wirdt auch dergestaldt, alß wann alle Regimenter complet werenn, gemahnet, da doch die recreuten offters kaum inn 6 Monatenn erfolgenn. Ich will geschweigenn, daß vielleicht wol derer Regiment köndten gefunden werden, welche niemahl, auch auff gegenwertige stunde, nicht complet wordenn, muß also der Soldt vom 1. Novembris ann den Soldaten vor voll gegeben werdenn, da doch derer viel allererst im Martio oder Aprili oder wol nimmer zum Regiment kommen. Es werdenn auch nicht allein starcke summen zu behueff der Artillerie erhobenn, sondern noch darzu vor iedere Companie Rüstwagen, Pferde, Lunten, Karrenn, Schuppen unndt waß des dinges viel mehr begehret. Dieß alles wirdt auch mit solcher indiscretion unndt scharffer militarischer Exe-[S. 16]cution unndt dabey vorgehendenn Excessen, derer gegen Euer Kay. Mayt. erwehnung zu thuen Ich fast bedenckenn trage, von den armen Leuten erzwungen unndt darüber viel seuffzenn unndt bittere threnen außgepreßet. Eß geschiehet auch solches mit seiner solchen manier, daß wol Niemandt, der eß sonst nicht wuste, sollte glauben können, daß noch ein Churfürst im Lande. Theilß der Soldaten sagen ungescheuet, sie fragten nichtes nach mir, unndt wiße mann noch nicht, wie lange Ich Chuerfürst unndt Herr im Lande bleiben werde. Geschiehet eß aber einmahl, daß mann etwaß, so im Lande zu suchen, ann mich gelangen leßet, so stehet so baldt die commination [Strafandrohung; BW] dabey, wolle Ich eß nicht anordnen, so wolle mann eß selbst suchenn, wo mann eß findet, unndt dieses alles wierderfähret mir von frembden nationen, theilßs vonn geringen officirern unndt wol gemeinen Soldaten“. Richelieu gegenüber Beichtvater Père Joseph über die mangelhafte Organisation der kaiserlich-bayerischen Armeen u. zum Zustand der französischen Armee (1638); Vertrewlich freundlich Gespräch: „Zum andern ist das Teutschland vor Zeiten wohl ein mächtig Land gewest / aber die langwürige Krieg vnd so wohl Freund als Feind haben es also verderbt / daß es jhme nicht mehr gleich vnd nicht der dritte Theil am Volck vbrig vnd selbiges also erarmet ist / daß der Arm dem Reichen gleich / das grosse / breite vnd weite Land öd ligt / vnd niemand bey seinem wohnen kann. So haben wir gut wider ein so verderbt Reich / vnd wider einen solchen Fund zu kriegen / der gleich wohl eine erfahrne tapffere Soldatesca in Anzug bringen kann / aber ohne Ordnung / ohne Bezahlung / ohne Disciplin, das gantze Teutschland ist fast ein Quartier vnd stehet dem Soldaten preiß / allda noch er / noch der Inwohner zu leben hat / vnd wann er in das Feld ziehet / keinen Proviant / oder andere Nothwendigkeit sind / daß er also in Mangel dessen von seinen eygnen Vnordnungen sich verzehrt. Die Regiment vnd Compagnien seynd viel in Anzahl / aber mit wenig gemeinen Knechten ersetzt / vnd die Officier erpressen doch die Contributiones für völlig. Bey den Regimenten befinden sich wenig Obristen in Person / also wann Fehler vorüber gehen / so wohl im Feld als in Quartieren / ist niemand der helffen / der den man zu red stellen köndte. Wo ein Corpus beysam̃en / commandiren vnterschiedene Generales, der ein will für sich / der ander hindersich / der ein es auff Welsch / der ander auff Teutsch haben. Vnd das gemeine Wesen gehet vnter dessen zu Scheitern. Die höchste Häupter sehen von weitem zu / vermeynen es mit Ordinantzen, Commissarien, Currieren, Botten vnd Brieffen zu erbesseren / ziehen doch niemand schuldigen zu gebührender Straff / lassen allein das gute Glück walten. Aber bey solcher manier zu kriegen ohne ein rechtes General Haupt / ohne Geld vnd Disciplin, ohne Vorsehung vnd Rarh / mit verderbung eygener Land vnd Leuth / allda denen Soldaten alles preiß stehet / vnd sie sich selber vntereinander spoliren, plündern / vnd auffreiben auch alle Vnbild / Vnfugsamkeit / vnd Laster gleichsam gestattet wirdt / kann weder Göttlicher Segen / noch menschlich Glück bestehen. Wann Gott vnsern Feinden nit bessern Sinn gibt / so haben wir ein gewunnes Spiel. Wann sie aber wolten kriegen wie wir / mit ordentlicher Bezahlung / daß der Vnderthan beym Feldbaw erhalten / vnd dardurch der Soldat sein Nahrung haben würde / so möchte sich leichtlich das Glück vmbschlagen / vnd ein Armee von 12000 also disciplinirten Soldaten Vns mehr Abbruch thun als jetzund 24000. Mann / welche wo sie in jhrem aignen Land hinkommen / entweder gar nichts zu leben finden / oder wan sie einen Vorrath antreffen / verderben und verwüsten sie in einem tag was auff etliche Wochen erklecken köndte / ruiniren vnd machen zu Schanden vnd Vnnutz / alles so sie hernach zu jhrem selbst aignem vnentbärlichen Gebrauch mit vil Gelt nit repariren mögen / daß also in wenig tagen jhr Anzal ohe Schwerdtstreich für sich selbst mercklich geschwächt wird / vnd viel einen Absprung zu vns nem̃en / vnd sich bey vns vnterhalten lassen. So seind sie mit Waffen / Schantzzeug / vnd andern Beraitschafften zu einem Feldzug nothwendig auß Vnvorsehung / vnd Mangel Geltes schlecht gerüst / jhr Cavalleria vbel montirt, vnd welche annoch bey allen Treffen die erste geweßt / so durchgangen. Betten wir also nun Gott / daß er sie nit besser kriegen lerne / darzu sie noch viel Mittel haben / wann sie an jhnen selber nit verzweiffleten. Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung. Solten dann die gegen vns gelegene Craiß mit concurrirung der Spanier / welche sonst das Geld außmessen / vñ nit zehlen/ nit vermögen mit solch richtiger Bezahlung bey 12. in 15000. Mann zu erhalten / darbey widerumb gute Disciplin gestifft / vnd der Vnterthan vnuerhindert bey seinem Feldbaw beschirmet / vnd jhme die Mittel gemacht würden / sein ordentliche aufferlegte Contribution zu lieffern. Ich muß bekennen / weil einem versuchten teutschen Soldaten 3. vnserer Frantzosen kaum gewachsen sind / daß wir wider ein solche Armee gnugsam zu schaffen haben würden / dann Hertzog von Weimar am teutschen Volck zimblich abkommen / muß sich fast der Frantzosen bedienen. Wann es aber gehet wie bißhero / wirdt er bald widerumb teutsche Knecht bekommen / vnd bey vns die Noth nit seyn / daß weder ich noch E. Ehrw. auff die Post sitzen / nach Cöln zu reysen / vnd Frieden zu machen / wie wir sonst im widrigen Fall thun müsten“.

[5] französische Armee: Vgl. PARROTT, Richelieu’s Army; THION, French Armies; CORVISIER, Histoire militaire 1. Bd., S. 353ff. Richelieu gegenüber Beichtvater Père Joseph über die mangelhafte Organisation der kaiserlich-bayerischen Armeen u. zum Zustand der französischen Armee (1638); Vertrewlich freundlich Gespräch: „Zum andern ist das Teutschland vor Zeiten wohl ein mächtig Land gewest / aber die langwürige Krieg vnd so wohl Freund als Feind haben es also verderbt / daß es jhme nicht mehr gleich vnd nicht der dritte Theil am Volck vbrig vnd selbiges also erarmet ist / daß der Arm dem Reichen gleich / das grosse / breite vnd weite Land öd ligt / vnd niemand bey seinem wohnen kann. So haben wir gut wider ein so verderbt Reich / vnd wider einen solchen Fund zu kriegen / der gleich wohl eine erfahrne tapffere Soldatesca in Anzug bringen kann / aber ohne Ordnung / ohne Bezahlung / ohne Disciplin, das gantze Teutschland ist fast ein Quartier vnd stehet dem Soldaten preiß / allda noch er / noch der Inwohner zu leben hat / vnd wann er in das Feld ziehet / keinen Proviant / oder andere Nothwendigkeit sind / daß er also in Mangel dessen von seinen eygnen Vnordnungen sich verzehrt. Die Regiment vnd Compagnien seynd viel in Anzahl / aber mit wenig gemeinen Knechten ersetzt / vnd die Officier erpressen doch die Contributiones für völlig. Bey den Regimenten befinden sich wenig Obristen in Person / also wann Fehler vorüber gehen / so wohl im Feld als in Quartieren / ist niemand der helffen / der den man zu red stellen köndte. Wo ein Corpus beysam̃en / commandiren vnterschiedene Generales, der ein will für sich / der ander hindersich / der ein es auff Welsch / der ander auff Teutsch haben. Vnd das gemeine Wesen gehet vnter dessen zu Scheitern. Die höchste Häupter sehen von weitem zu / vermeynen es mit Ordinantzen, Commissarien, Currieren, Botten vnd Brieffen zu erbesseren / ziehen doch niemand schuldigen zu gebührender Straff / lassen allein das gute Glück walten. Aber bey solcher manier zu kriegen ohne ein rechtes General Haupt / ohne Geld vnd Disciplin, ohne Vorsehung vnd Rarh / mit verderbung eygener Land vnd Leuth / allda denen Soldaten alles preiß stehet / vnd sie sich selber vntereinander spoliren, plündern / vnd auffreiben auch alle Vnbild / Vnfugsamkeit / vnd Laster gleichsam gestattet wirdt / kann weder Göttlicher Segen / noch menschlich Glück bestehen. Wann Gott vnsern Feinden nit bessern Sinn gibt / so haben wir ein gewunnes Spiel. Wann sie aber wolten kriegen wie wir / mit ordentlicher Bezahlung / daß der Vnderthan beym Feldbaw erhalten / vnd dardurch der Soldat sein Nahrung haben würde / so möchte sich leichtlich das Glück vmbschlagen / vnd ein Armee von 12000 also disciplinirten Soldaten Vns mehr Abbruch thun als jetzund 24000. Mann / welche wo sie in jhrem aignen Land hinkommen / entweder gar nichts zu leben finden / oder wan sie einen Vorrath antreffen / verderben und verwüsten sie in einem tag was auff etliche Wochen erklecken köndte / ruiniren vnd machen zu Schanden vnd Vnnutz / alles so sie hernach zu jhrem selbst aignem vnentbärlichen Gebrauch mit vil Gelt nit repariren mögen / daß also in wenig tagen jhr Anzal ohne Schwerdtstreich für sich selbst mercklich geschwächt wird / vnd viel einen Absprung zu vns nem̃en / vnd sich bey vns vnterhalten lassen. So seind sie mit Waffen / Schantzzeug / vnd andern Beraitschafften zu einem Feldzug nothwendig auß Vnvorsehung / vnd Mangel Geltes schlecht gerüst / jhr Cavalleria vbel montirt, vnd welche annoch bey allen Treffen die erste geweßt / so durchgangen. Betten wir also nun Gott / daß er sie nit besser kriegen lerne / darzu sie noch viel Mittel haben / wann sie an jhnen selber nit verzweiffleten. Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung. Solten dann die gegen vns gelegene Craiß mit concurrirung der Spanier / welche sonst das Geld außmessen / vñ nit zehlen/ nit vermögen mit solch richtiger Bezahlung bey 12. In 15000. Mann zu erhalten / darbey widerumb gute Disciplin gestifft / vnd der Vnterthan vnuerhindert bey seinem Feldbaw beschirmet / vnd jhme die Mittel gemacht würden / sein ordentliche aufferlegte Contribution zu lieffern. Ich muß bekennen / weil einem versuchten teutschen Soldaten 3. vnserer Frantzosen kaum gewachsen sind / daß wir wider ein solche Armee gnugsam zu schaffen haben würden / dann Hertzog von Weimar am teutschen Volck zimblich abkommen / muß sich fast der Frantzosen bedienen. Wann es aber gehet wie bißhero / wirdt er bald widerumb teutsche Knecht bekommen / vnd bey vns die Noth nit seyn / daß weder ich noch E. Ehrw. auff die Post sitzen / nach Cöln zu reysen / vnd Frieden zu machen / wie wir sonst im widrigen Fall thun müsten“.

[6] Weimarer, „Weymarische Armee“: die „sogenannten „Bernhardiner“, die Regimenter Bernhards v. Weimar, die sich auch Torstensson nicht unterordnen u. nicht allzuweit v. Frankreich entfernen wollten. HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau, S. 304. Sie galten auch schon vor ihrer Meuterei 1647 u. dem Übergang in die schwedische Armee als schwierig in der Führung. Über diese weimarischen Verbände hieß es, dass manche Gemeine eine hohe Charge deswegen abgelehnt hätten, damit sie keinen „Staat“ zu führen brauchten u. ihr Geld, dessen mancher Gemeiner 8-10-12-20000 im Vermögen haben soll, sparen könnten. Staatsarchiv Hannover Erskein-Sammlung E II, fol. 69; zit. bei LORENTZEN, Schwedische Armee, S. 119, Anm.1. In der Bietigheimer Stadtschreiberchronik wird die Disziplin dieser Verbände hervorgehoben: „Und ob man zwar diser mal contenter Völker Widersetzlichkeit halber, umb willen selbige eine Zeit lang negst an disem Herzogthumb und gar darinnen bey Vaihingen an der Enz logiert, nicht nur auf dem Land, sondern auch in der Hauptstadt Stuetgardten in großer Sorg, Angst und Gefahr gestanden, so seind jedoch dieselbe allhie zue Bietigkheimb mit so gueter Manier, Ordnung und Disziplin voribermarchiert, daß sich zu verwundern gewesen. Dann die noch auf dem Feld in Gottes Hand so gestandene liebe, nahends reife Früchten gar wenig Schaden (ußerhalb was in dem March an den Straßen notdrungenlich sein mußte und wohl zu verklagen were) leiden durften. Waren insgemein recht dapfere, wohl mundirte Soldaten“. BENTELE, Protokolle, S. 220f.; vgl. dagegen die durchwegs negative Darstellung bei ENGLUND, Verwüstung.

[7]  Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 7433.

[8] Treffen bei Tuttlingen am 24.11.1643: Kaiserlich-kurbayerische Truppen unter den Feldmarschällen Melchior v. Hatzfeldt, Franz v. Mercy u. Johann v. Werth besiegten die französisch-weimarische Armee unter Generalleutnant Josias v. Rantzau, der in Gefangenschaft geriet. [VD17 12:127268G] Sum̃arische Relation deß Verlauffs / Was gestalt durch die ChurBayrische ReichsArmada, und darzu zum Succurs coniungirte Kayser: Hatzfeld: wie auch Fürstl. Lotharingische Waffen / am 24. und 25. Novembris diß 1643. Jahrs / die Frantzösische zwo Armaden, deren die eine neben dem von Hertzog Bernharden von Sachsen Weinmar herrührendem Corpo der Conte de Guebriant, als Mareschal de France: Die ander der Graff von Rantzau / als General Leitenant / commandirt: zu und umb Tuttlingen zertrennt / meistentheils gefangen/ und erschlagen/ der Uberrest mit hinderlassung der gantzen Artilleria, und Bagage in völlige Feldtflucht gebracht / auch folgends Rottweil wider recuperirt, und erobert worden. o. O. 1643. EBERT, Die Schlacht von Tuttlingen; vgl. auch die bayerische „Relation über den Überfall von Tuttlingen und die Rückeroberung von Rottweil“ bei HEILMANN, Feldzüge, S. 61-73. => Quellen 300-310.

[9] Mühlheim a. d. Donau [LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 537f.

[10] Neidingen, heute Ortsteil v. Beuron [LK Sigmaringen].

[11] Josias v. Rantzau [Rantzow] [18.10.1609 Bothkamp-14.9.1650 Paris], dänischer, später französischer Generalleutnant. Vgl. VALENTIN, Rantzau, Josias von.

[12] Italiener, „italienische Truppen“, „Neapolitaner“, „Welsche“: Die „italienischen“ Truppen bzw. ihre Kommandeure genossen selbst in der kaiserlichen Armee einen schlechten Ruf. Vgl. etwa die Beschwerden Heinrich Ludwig v. Hatzfeldts über Savellis Truppen (Nov. 1630); HALLWICH, Briefe und Akten 1. Bd., Nr. 105, S. 185: „Wie der Duca de Savelli allhir im herzogthumb Mekelburg gehauset, alles ruiniret und geplündert, gebrent und solchen grossen schrecklichen schaden gethan, wird mein herr Gevatter wunder Zeitung vernemen. In summa die Welschen thun dises unserm fromen Fürsten und Generaln etc. was sollen sie dan uns, als seinen getreuen dinern, nicht thun. Ich hoffe aber zu Gott, weil sie gedacht haben, Ihro F. G. wurden nimmer widerkommen, sie werden den Welschen beweisen und zu erkennen gaben, da sie Ihro F. G. selbst und dero getreue diner offendiret haben. hetten sie doch den geringtsten dinst gethan in disen Landen gegen den Feind oder ein Dorf gewonnen [da sie doch fast siben Meil herumb alles mutwillig geruinret, geplundert, beraubt und gebrennet, unangesehen der herr Statthalter ihnen ihre proviant verschaffet und noch thut], so were es noch ettwas, aber nichts in der Welt, und wir haben auch kein Volck oder Mittel, die wirs von hertzen gern theten, da wir dinst thun könten. Haben gnug zu thuen, dz wir die platzen mainteniren, die wir inhaben, dan wir kein Trost von den Welschen haben. ist zu erbarmen, da die Welschen jezo so gantz das Regiment in disen Landen haben und des Kaisers dinst so jemerlich verseumet. Doch patience. Ich hoff, Gott wird Mittel geben, dz Ihro Kais. Majestet erfahren werden, wer es am treulichsten gemeinet, ob die Deutschen dem Kaiser mehr dinst thun können als die Welschen. Ich muss aufhören, dan wan Ich an die Welschen gedencke, es blut mir dz herz“. Vgl. HANNCK, Cosmus von Simmerns Bericht, S. 45ff. So berichtet ZEITHOFF, Stolberg, S. 277: „Ja es wurde auch zu Erpressung solcher Gelder eine gantze Compagnie zu Fuß unteutscher Italiänischer Völcker den 17. Maji huius anni [1628] hieher gelegt / welche / weil man sie nicht verstehen konnte / grossen Frevel übeten / die Leute sehr quäleten / sich auf freyer Strasse prostituirten / Mägde und Knaben schändeten / ja (ich erstaune über solcher Erzehlung) gantz Sodomitisch mit dem unvernünftigen Vieh / sonderlich mit den Ziegen zuhielten / dass deren etliche sturben / und kein Bürger in einem Jahre fast kein Ziegenfleisch essen wollte“. Unter Sodomie, dem abscheulichsten Sittlichkeitsverbrechen im Verständnis der Zeit überhaupt, verstand man Homosexualität wie „bestialitas“, d. h. Unzucht mit Tieren. Die Delinquenten wurden mit dem betreffenden Tier bei lebendigem Leib verbrannt, wenn nicht der Täter gnadenhalber vor der Verbrennung stranguliert wurde. Im ländlichen Bereich oder in den Heeren war sie alltäglich und weitverbreitet. In der „Constitutio Criminalis Carolina“ Karls V. hieß es unter Art. 116: „Item so eyn mensch mit eynem vihe, mann mit mann, weib mit weib, vnkeusch treiben, die haben such das leben verwürckt, vnd man soll sie der gemeynen gewonheyt nach mit dem fewer vom leben zum todt richten“. [CCC; online verfügbar unter: llv.li/pdf-llv-la-recht-1532_peinliche_halsgerichtsordnung_carolina_pdf]. Zudem wurde ihnen besonderer Vandalismus nachgesagt. Am 26.5.1636 berichtete der Überlinger Stadtschreiber Hupertus an den noch in Wien weilenden Dr. Pflummern; SAMLER, Tagebücher, S. 281, Anm. 787: „Dieses volckh hatt so sauber in allen orten auf dem land abgeraumbt, daß nit eins pfennings werth (ausser der zerbrochenen heuser) vbergeblieben; alles khupfer, zinn, eisen vnd blech hat herhalten müssen, khein nagel in der wand ist sicher gewesen; zu Ittendorff ebenmessig alle fenster eingeschlagen, daß bley, bandt von den thüren, eiserne hackhen oder kloben mit zerschlagung des gemäurs auß den stainen außgegraben vnd hingenommen. Zu Kippenhausen vnd Hagnaw haben sie 2 gloggen abgehebt vnd hingeführt: die kirchen aber zu gemeltem Hagnaw gantz außgeplünderet, die meßgewandt, paramenta, fenster, orgel, eiserne gätter, item die thür vnd rigel des sacrarij, in summa waz hat nur können abgebrochen werden, ist alles hin vnd noch darzu die stül und kirchen gantz zerschlagen. – Noch viel anderst ist der flecken (in deme nun viel wochen khen mensch gewohnt) zugericht; die törckel, standen, faß, zäun, stül, bänckh, tisch, bettladen vnd kästen alles sauber verbrandt, vnd dass was billich schmertzlich sein solle, haben besagte soldaten die schöne geschöß und samen an den rebstöckhen sambt dem laub vielfältig abgestraiffet vnd den rossen zum fueter fürgelegt“. SEMLER, Tagebücher, S. 289: „Den 16 May empfang ich dermaln antwort von stattschreiber Huperto veber meine drey schreiben vom 20 Marty, 2 vnd 9 Aprilis, da ich in 14 tagen zuvor von ihme nichts empfangen, der bericht, wie vnchristlich die Modenesische in den veberlingischen dörffern sich verhallten, die kirchen zu Hagnow und Sernatingen spolirt, kelch und meßgewandt gestohlen, auch einem vnderthonen zu Althaimb die füeß gebrathen, daß er jetzo armseeligh vmbher kriechen müeße. Gleiche clagen seyn auch von Salmanßweil einkommen vnd insonderhait volgende thatten, so diß jahr die vmbstraiffende soldaten, die vermůttlich die vitzthumbische gewßt, in zeit nechster hohentwielischer belägerung vervebt, beschrieben worden. Caspar Rauscher, genant keichenmändlin von Thifingen ist mit einem strickh vmb den kopf also getrößlet worden, dass ihme die augen vor dem kopf herauß gestanden, darveber er auch endtlich sterben müeßen: vnd hat ein armes weib samt 3 khindern hinderlassen, wellche seithero, weilen sie aller hilff wegen deß verlustes ihres mannß vnd vatters beraubt sein müeßen, thails gestorben, vnd thailß noch hunger sterben müeßen. – Michael Michel von Thifingen ist vnder vebersich gehenckht vnd mit dem schwedischen trunckh ertrennckht worden. Daß hinterlassen weib vnd kindt hernach vß khimmernuß vnd hungersnoth, als gleichfallß aller hilff beraubt, todts verblichen. – Georg Michel, Andreas Dilger von Raheltshofen knecht, ist mit einem steckhen, welchen sie ihme, ohnangesehen er zu großen geweßen, ins maul hin ein gezwungen vnd darmit ettlich zän eingestoßen, also tractirt vnd vf schwedisch getrenckht worden, dass er anietzo ain ellender mensch ist. – Georg Keller von Mimmenhaußen, ist auch jämerlich ermördt: vnd benantlich (abhorret calumus scribere: die Feder schreckt davor zurück zu schreiben) in pudendis angefösslet vnd gebunden: mit ainem roß hin vnd wider geschleppt, vnd allso erschröckhlich ertödt worden“. Vgl. auch die Einschätzung des schottischen Obristen Monro; MAHR, Obrist Robert Monro, S. 100f. anlässlich der Einnahme Letzings (1631): „Dort lagen im Schloß über 600 Soldaten der Kaiserlichen, die um gute Kapitulationsbedingungen hätten kämpfen können. Sie waren aber beim Wachehalten so nachlässig und ließen unsere Musketiere, nachdem diese die Brücke überquert hatten, in das Schloß eindringen, ehe die Besatzung zu den Waffen greifen konnte, und da sie so überrumpelt worden waren, erhielten sie schlechtere Kapitulationsbedingungen, als wenn sie gekämpft hätten. Die Soldaten und Offiziere, die zuerst eindrangen, machten deshalb so reiche Beute an goldenen Kretten und Geld, weil die Kaiserlichen schon so lange dort gelegen waren, und obwohl sie das ganze Geld des Landes dort aufgehäuft hatten, waren sie doch nicht so klug gewesen, es wegzubringen. Es waren dumme, unbedarfte Italiener, die armseligsten Offiziere, die ich je hesehen habe, die es nicht wert waren, daß man sie als Soldaten bezeichnet, denn obwohl sie von unserem Marsch wußten, ließen sie sich auf so jämmerliche Weise überraschen“.

[13] Weimarer, „Weymarische Armee“: die „sogenannten „Bernhardiner“, die Regimenter Bernhards v. Weimar, die sich auch Torstensson nicht unterordnen u. nicht allzuweit v. Frankreich entfernen wollten. HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau, S. 304. Sie galten auch schon vor ihrer Meuterei 1647 u. dem Übergang in die schwedische Armee als schwierig in der Führung. Über diese weimarischen Verbände hieß es, dass manche Gemeine eine hohe Charge deswegen abgelehnt hätten, damit sie keinen „Staat“ zu führen brauchten u. ihr Geld, dessen mancher Gemeiner 8-10-12-20000 im Vermögen haben soll, sparen könnten. Staatsarchiv Hannover Erskein-Sammlung E II, fol. 69; zit. bei LORENTZEN, Schwedische Armee, S. 119, Anm.1. In der Bietigheimer Stadtschreiberchronik wird die Disziplin dieser Verbände hervorgehoben: „Und ob man zwar diser mal contenter Völker Widersetzlichkeit halber, umb willen selbige eine Zeit lang negst an disem Herzogthumb und gar darinnen bey Vaihingen an der Enz logiert, nicht nur auf dem Land, sondern auch in der Hauptstadt Stuetgardten in großer Sorg, Angst und Gefahr gestanden, so seind jedoch dieselbe allhie zue Bietigkheimb mit so gueter Manier, Ordnung und Disziplin voribermarchiert, daß sich zu verwundern gewesen. Dann die noch auf dem Feld in Gottes Hand so gestandene liebe, nahends reife Früchten gar wenig Schaden (ußerhalb was in dem March an den Straßen notdrungenlich sein mußte und wohl zu verklagen were) leiden durften. Waren insgemein recht dapfere, wohl mundirte Soldaten“. BENTELE, Protokolle, S. 220f.; vgl. dagegen die durchwegs negative Darstellung bei ENGLUND, Verwüstung.

[14] Kriegsverluste: Die Liga hatte im Böhmischen Krieg 14.000 Mann v. 20.000 Mann verloren (STABER, Preysing, S. 182), daher waren noch 1624 nur 15 % der ligistischen Soldaten altgedient; DAMBOER, Krise, S. 256f. Dazu kam die geringe Lebenserwartung. LINDEGREN, Frauenland und Soldatenleben, S. 143f.: „Insgesamt starben zwischen 1620 und 1630 ungefähr 50.000 schwedische und finnische Soldaten, zwischen 1640 und 1650 waren es 40.000. Im Durchschnitt starben folglich jeweils 38 % der zwanzigjährigen schwedischen und finnischen Männer zwischen 1620 und 1630 im Kriegsdienst, im folgenden Jahrzehnt 33 Prozent. … Ein einfacher schwedischer Soldat lebte im Dreißigjährigen Krieg durchschnittlich drei Jahre und vier Monate. Exakt genauso lange lebten jene Soldaten, die am Großen Nordischen Krieg (1700-1721) teilnahmen. Offiziere überlebten bedeutend länger, im Durchschnitt acht Jahre. Zwischen Garnisonsverbänden und Feldverbänden gab es in dieser Hinsicht keinen Unterschied“. LINDEGREN, Frauenland, S. 145: „Grob gerechnet kann man behaupten, daß in der ganzen Periode von 1620 bis 1720 ca. 75 % aller Todesfälle auf Krankheiten und andere Entbehrungen zurückzuführen sind. Ca. zehn Prozent starben in Kriegsgefangenschaft. Die restlichen 15 Prozent fielen bei Kampfhandlungen. Ungefähr ein Drittel dieser direkt kampfbezogenen Todesfälle geschah im übrigen im Zusammenhang mit Belagerungen. Große Feldschlachten und kleinere Gefechte forderten im allgemeinen nicht besonders viele Todesopfer, vergleicht man sie mit dem Alltag des Krieges. […] Die Zahl der toten Soldaten kann total auf 1,7 Millionen geschätzt werden. Von diesen starben gut eine Viertel Million im Feld oder infolge von Kampfhandlungen; gut eineinviertel Millionen fielen dem ‚Alltag des Krieges‘ zum Opfer“. Auf dem Titel der v. BANGEN Otto Christoph v. Sparr gewidmeten „Summarischen Chronick“, Köln 1650, werden als Kriegsverluste „auf das wenigste gerechnet“ 325.000 Erschlagene aufgeführt. Alexander Jost v. Haugwitz am 16.10.1629 aus Graudenz an Wallenstein, die Bauern schlügen die Kaiserlichen tot, als wären es Hunde; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 866, S. 328. Nach Scharmützeln, Gefechten etc. fielen viele Verwundete Bauern zum Opfer; LATOMUS, Relationis Historicæ Semestralis Continuatio (1641), S. 19: „Alles / was nicht gefangen / muste fast Haar lassen / dann was sonsten auß der Schwedischen Hände entronnen / vnd vnter die Bawren kam / wurde von denselben vollends von Brod gethan“. Zeitgenössische Verlustangaben je nach Kriegspartei oder Korrespondenten oder Informanten sind meist mit Skepsis zu betrachten.

[15] PUFENDORF, Der Schwedisch- und Deutschen Kriegs-Geschichte 15. Buch, 33. u. 34. §, S. 64f. – Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen des schottischen Söldners Monro bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Zum Mord an schottischen Gefangenen vgl. FALLON, Scottish Mercenaries, S. 336: „In a communication from Nordstrand on 12 May 1629 to Secretary Dorchester General Morgan (Sir Charles Morgan of Pencarn [1575/1576-1642 Bergen-op-Zoom/1643], englischer Kommandant in Stade; BW) charged the duke of Serboni (Tomasso Cerboni [Serboni] [ -20./21.10.1629 bei Aquanegra (Lombardei)], kaiserlicher Obrist; BW) and his regiment in Jutland with barbarous treatment of Scottish troops. ‘Certains Scotts hertofore being driven in amongst them by tempest he caused them to be taken out of their shippes promising all Courtesie, than he took all the best they had from their backs and afterwardes cased them all to be most viely sacked and murdered by Dragons’ (dragoons)”. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke u. Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt u. wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher 1. Bd., S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant u. Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden. ein seltenes Beispiel für den Umgang mit bei Stadtlohn gefangenen halberstädtischen Soldaten gab Münster 1623; HELVICUS, Caesar victoriosus, S. 392f.: „Der Gefangenen seynd bey fünff tausent / darvon die besten außgesucht / auff das newe in Keyserliche Dienst angenommen / der Rest / welcher fünffthalbtausent / (dieses hat man an dem außgetheilten Brodt abnehmen können) seynd durch eine Compagny Crabaten wehrloß convoiret / vnd [S. 392] vor der Stadt Münster den 9. 10. vnd 11. Augusti / vor vnser lieben Frawen vnd Jöddevelder Pforten gespeiset / vnnd von etlichen tausent Menschen gesehen worden. Welches ein grosser Jammer zu sehen gewesen / wie jämmerlich mancher zerkerbt vnd verwundet / denen die Einwohner Geistlich vnnd weltlich / Jesuiter vnd Capuciner / auch andere Ordenspersonen / nach Vermögen / vnangesehen sie jhre Feinde gewesen / mit Brod / Wein / Bier / Kleidern / vnd andern Verpflegungen zu Hülffe kommen / vnterschiedliche viel heimblich vber seit gebracht / vnd aus der Crabatischen Pædagogi erlöset“.

[15a] Marie Salome v. Siggerhausen [ – ]. RUDNIK, Tagbuch, S. 8.

[16] Obrist [schwed. överste, franz. mestre de camp, dän. oberst, tschech. plukovník]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld u. 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. In der Garnison Leipzig bezog ein schwedischer Obrist der Kavallerie 1642/43 noch 200 Rt., 1644 120 Rt. u. 30 Rt. Servis, ein Obrist der Infanterie dagegen nur 69 Rt. u. 30 Rt. Servis; ZIRR, Die Schweden, S. 802ff. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Seit Kriegsanfang war man auf Beute fixiert. Zeitungsbericht aus München, 3.12.1620; BÖNING, Dreißigjähriger Krieg und Öffentlichkeit, S. 316: „So meldet Herr Wentzin [Lorenz Wensin v. Rohlstorf zu Kronwinkel; BW] das er biß in 60000 fl. wehrt bekommen vnnd mus ein schlechter Obr: oder Hauptmann sein der in diesem Krieg nicht vber 30000 fl. erobert“ habe. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollte, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten u. offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Georg Wilhelm v. Brandenburg an Ferdinand II., 3.5.1630: HALLWICH, Briefe u. Akten 1. Bd., Nr. 13, S. 14f.: „Unndt wurde eß uf solchenn fall sich leichtlich gebenn, ob Euer Kay. Mayt. alßdann auff solcher Leute Dienste, die nichtes mehres alß groß unndt reich zu werden suchenn, die auch wol, wenn sie den Seckel gefulllet, lieber inn ruhe zu sizenn, alß zu fechten begehrenn möchtenn, sich mehr, alß auff ihrer gehorsamen Churfürsten undt Ständte gutten, getreuesten und gehorsambsten affection werden verlassenn können“. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, v. denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. Teilweise wurden Regimenter auch v. ihren Inhabern weiterverkauft, so Christian II. v. Anhalt-Bernburg, 2.8.1628; http://diglib.hab.de edoced000228/start.htm, [17r] „Farensbeck [Farensbach; BW] hat sein Regiment, vmb 10 mille, Tahler, weggegeben, dem Jungen herr Max von Wallstein [Maximimilian v. Waldstein; BW]“. Moritz Heinrich v. Nassau-Hadamar [1626-1679] erhielt 1640 bereits mit 13 Jahren in Anerkennung der Verdienste seines Vaters Johann Ludwig ein Kürassierregiment u. den Sold eines Obristen; Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten des Jahres 1779. Dillenburg 1779, Sp. 422. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Selbstzeugnissen, Chroniken etc. nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.; KAPPELMEYER, Die Obristen der Krone Schweden.

[17] N Burghausen [Burkhausen] [ – ], kurbayerischer Obristleutnant, Obrist.

[18] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, Auslösen v. Personen, Gegenständen oder Vieh. Auch Leichname mussten ausgelöst werden. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1642), S. 91: „Vnterdessen wurd auß Düren sub dato den 13. Martij geschrieben / nachdem der Feind daselbsten alles ausgeplündert vnd weggeraubt / habe er darauff angefangen alle Bürger / Frauen / Kinder vnnd Gesind / niemand außgescheiden / zu rantzioniren / also daß alle Jnnwohner der Dörffer / vnnd wo sie sonsten einen Bawern bekommen können / sich der Rantzion vnderwerffen müssen / die jenigen aber / so solches zu thun nicht vermocht / seyen ohn alle Gnad nidergeschossen worden“. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand u. Beruf oft 300 Rt. u. mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Die Gefangenen behielt man solange, bis die teilweise sehr hohen Auslösesummen aufgebracht wurden, was Monate, auch Jahre dauern konnte. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant v. Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man v. ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs u. Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“. Teilweise trieben Offiziere einen regelrechten Handel mit Gefangenen. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant u. Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden.

[19] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant, tschech. podplukovník]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Heirat, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u. Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] u. 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. 1632/33 musste Prag für einen Obristleutnant des Regiments Anton v. Weveld 600 fl. monatlich aufwenden; HALLWICH, Wallenstein‘s Tod 2. Bd., S. 264. Lt. Verpflegungsordonnanz Gustav II. Adolfs standen ihm 8 Essen im Wert v. Je 1/8 Rt., 8 Pfd. Brot, 6 Maß Wein u. Servis zu; PLEISS, Die Werber I, S. 295. Nach Gallas‘ Verpflegungsordnung, Zabern, 25.11.1635, hatte die jeweilige Stadt 160 fl. aufzubringen; MÜLLER, Schicksale, S. 70. In der Leipziger Garnison erhielt er bei der Kavallerie 1642/43 100 Rt., zu Fuß 61 Rt., 1644 70 Rt. bzw. 30 Rt. u. 18 Rt. Servis; ZIRR, Die Schweden, S. 802ff. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285. Nach der Schlacht bei Lützen (1632) gab es für einen verletzten Obristleutnant 500 fl. Belohnung; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., S. 598. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Obristleutnant nach der Schlacht bei Jankau (1645) 500 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen.

[20] Augustin v. Fritsch auf Moos [18.7.1599-23.4.1662 Weiden], kurbayerischer Obrist.

[21] Amberg; HHSD VII, S. 20ff.: “Amberg, durch Eisenerzbergbau reich geworden, leistete sich eine gigantische Stadtbefestigung. Sie muss in der damaligen Zeit so furchteinflößend gewesen sein, dass sie bis 1703 (im Spanischen Erbfolgekrieg wurde Amberg nach mehrwöchiger Belagerung durch kaiserliche Truppen besetzt) nie ernsthaft belagert wurde. Über 100 Türme und mehrere Kilometer zweireihige Stadtmauern beschützten die Amberger. Die ganze Stadt wurde durch den stets gefüllten und aufgestauten Stadtgraben zu einer Wasserfestung. Der Bürgermeister Michael Schwaiger schrieb in seiner Chronica Amberg 1564: „München seyn die schönst, Leipzig die reichist, Amberg die festeste Fürstenstatt‘ “ [WIKIPEDIA].

[22] Amberg; HHSD VII, S. 20ff.: “Amberg, durch Eisenerzbergbau reich geworden, leistete sich eine gigantische Stadtbefestigung. Sie muss in der damaligen Zeit so furchteinflößend gewesen sein, dass sie bis 1703 (im Spanischen Erbfolgekrieg wurde Amberg nach mehrwöchiger Belagerung durch kaiserliche Truppen besetzt) nie ernsthaft belagert wurde. Über 100 Türme und mehrere Kilometer zweireihige Stadtmauern beschützten die Amberger. Die ganze Stadt wurde durch den stets gefüllten und aufgestauten Stadtgraben zu einer Wasserfestung. Der Bürgermeister Michael Schwaiger schrieb in seiner Chronica Amberg 1564: „München seyn die schönst, Leipzig die reichist, Amberg die festeste Fürstenstatt‘ “ [WIKIPEDIA].

[23] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant, tschech. poručik]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl., in der kursächsischen Armee 50 fl.; MÜLLER, Soldwesen, S. 15 – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatl. zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. In der kurbayerischen Armee musste er eine Kaution stellen, wenn er vom Leutnant in diesen Rang aufsteigen wollte. 1632 erhielt nach der Verpflegungsordre Gustav II. Adolfs 4 Essen zu je 1/8 Rt., 4 Pfd. Brot, 4 Maß Wein soweie Servis: PLEISS, Die Werber I, S. 295. Nach der Kostenrechnung der Stadt Prag wurden 1632/33 monatl. 72 fl. aufgebracht; HALLWICH, Wallenstein‘s Ende 2. Bd., S. 264. Laut kaiserlicher Verpflegungs- u. Soldordnung (1636) erhielt er monatl. 80 fl.; SCHMID, Quellen, S. 153. Nach Gallas‘ Verpflegungsordnung, Zabern, 25.11.1635, waren es 80 fl.; MÜLLER, Schicksale, S. 70. Nach Banérs Verpflegungsordnung vom 4.10.1634 erhielt bei der Kavallerie ein Leutnant 6 Rt. 16 Gr. zehntätige Lehnung, bei der Infanterie dagegen nur 3 Rt. 16 Gr. 7 ⅓ Pf.; BLÖTHNER, Der Dreißigjährige Krieg, Östlicher Teil, S. 129f. 1644 erhielt ein schwedischer Leutnant mit 3 Pferden 36 Rt. 12 Gr. u. 6 Rt. Servis, 1646 36 Rt. 18 Gr.; ZIRR, Die Schweden, S. 802, 804, 806. Als Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Leutnant nach der Schlacht bei Jankau (1645) 50 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen. Ein verletzter Leutnant erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 70 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1665, S. 596, 597; Nr. 1666, S. 598.

[24] Gregor Stuart [ – ], englischer Leutnant.

[25] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. Zur Umrechnung v. fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Nach einer anderen nicht unproblematischen Umrechung würde 1 Rt. heute etwa 27, 3 € entsprechen. Nach WILDGRUBER, Die feste Stadt Wasserburg, S. 74, entspräche 1 Rt. 60 DM, also etwa 30 €. Eine Umrechnung v. 1 fl. über den heutigen Feinsilbergehalt v. 15 g in 8 € ist ebenso problematisch; MÜLLER, Die Belagerungen, S. 450. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 540-1.000 € entsprechen. Nach BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 262, soll der fl. einen Wert v. 150 € besessen haben. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.

[26] Sexualität, außereheliche: Im Art. 120 [CCC, S. 33] hatte die „Constitutio Criminalis Carolina“ Karls V. in Berücksichtigung des Kanonischen Rechts den Ehebruch des Mannes mit dem der Frau gleichgestellt u. nur beiden Ehegatten das Recht auf Klage zugestanden. Hinsichtlich der Bestrafung verwies die Carolina auf deutsches u. kaiserliches Recht, welche Strafe im Einzelfall anzuwenden war, blieb daher unklar. Deshalb blieb die Bestrafung in den einzelnen Territorien sehr unterschiedlich. Die Strafen reichten v. Köpfen u. Verbrennen bis hin zum Pranger, Stäupen oder Gefängnis. Die erwähnte Geldstrafe (MDSZ, HAPPE I 171v) muss dem Erfurter Chronisten KRAFFT u. auch anderen seiner Zeitgenossen als äußerst milde Bestrafung erschienen sein. So ließ der braunschweigische Obrist u. Generalquartiermeister Joachim v. Carpe(n)zon, braunschweigischer Obrist u. Generalquartiermeister, 1623 seine Frau wegen Ehebruchs durch seinen Regimentsscharfrichter hinrichten; THEATRUM EUROPAEUM 1. Bd., S. 749f.; WIARDA, Ostfriesische Geschichte 4. Bd., S. 196ff.; THEATRUM EUROPAEUM 1. Bd., S. 951. Die Bestrafung war im militärischen Bereich vom Personalmangel abhängig. „Der Soldat Jacob Weiditz war im Amt Rochlitz wegen Ehebruchs in Haft genommen worden und der Schösser strebte einen Inquisitionsprozess an. Auf seinen Bericht erging jedoch der Befehl, das Verfahren erst nach dem Krieg zu führen und den verhafteten Soldaten vorab zum Dienst zurückzuschicken. Als ursächliches Motiv des milden Vorgehens klingt hier die Notwendigkeit an, in Zeiten des Krieges innerhalb der geworbenen Truppen die personellen Ausfälle möglichst gering zu halten“. LUDWIG, Strafverfolgung, S. 200. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 236. Doppelter Ehebruch (Beischlaf zweier Verheirateter) wurde wie Bigamie in der Regel mit dem Tode bestraft; KLUGE, Hofer Chronik, S. 14 (1633).

[27] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 239.

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