Lukas [Lucas], genannt von Rauhgraf, N [Rauhgraff, Raugraf; Rauhgraf, Lukas ?]
Lukas [Lucas], genannt von Rauhgraf, N [Rauhgraff, Raugraf; Rauhgraf, Lukas ?]; Hauptmann [ -28.7.1643 Schweinfurt] Lukas war 1641 Hauptmann[1] im Regiment[2] Hieronymus Graf Lodron.[3]
Die Bietigheimer[4] Chronik [Herzogtum Württemberg] berichtet: „Den 20. Aprilis Anno Quo supra ist auf ergangenen Frst. Gn. Befelch und mit Herrn Gilli de Haas,[5] der Röm. Kay. Feldwachtmeistern[6] und Obristen[7] zue Weil der Statt[8] verglichene Ordinanz, ain Hauptmann Lucas von Rauhgraff genannt, Ladtronischen Regiments, den Ämptern Biettigkheimb, Asperg[9] und Sachßenheimb[10] inquartiert und von allhiesiger Burgerschaft gemachter Anlaag nach, Vermög besonderer Abrechnung von dem 19. Aprilis bis den 6. May 1641 an Underhalt bezahlt worden Summarie 240 Gulden 58 Kreuzer.
Dieser Hauptmann hat sich gar leichtfertig gehalten, da er auch bei befahrender hoher Leibs- und Lebensstraf nicht bei der Ordinanz verbleiben müeßen, hette er seinem Vorhaben nach das Städtlin vollsam in Grund ruiniert“.[11]
1642 stand er unter Melchior von Hatzfeldts Befehl am Niederrhein. „Ende Oktober [1642; BW] fiel dann auch Düren[12] in kaiserliche Hand. Der dortige staatische[13] Kommandant Bronckhorst[14] ergab sich den kaiserlichen Belagerern nach wenigen Tagen. Trotz des ihm zugesicherten freien Abzugs, den der Rektor des Jesuitenkollegs für ihn erwirkt hatte, wurde er mit seinen Truppen bei Merzenich[15] von den Kaiserlichen umstellt, nach Düren zurückgebracht und in die feindlichen Reihen gezwungen. Neuer Kommandant in Düren wurde Obristleutnant Lukas“.[16] In der Schweinfurter[17] Chronist wird er allerdings 1643 noch als Hauptmann geführt.[18] „Dem Lodronischen Oberstlieutenant[19] ließ E. E. Rath[20] ansagen: Man wolle ihn und seine Soldaten noch 5 Tage verpflegen, hernach gäbe ihm die Stadt nichts mehr. Darauf fertigte er noch diesen Tag den Hauptmann Rauhgrafen nach Wien an den Grafen Schick[21] ab, und hoffte es dahin zu bringen, daß er hier bleiben würde, weil die Stadt für seine Recruten ein sehr bequemer Platze wäre“.[22]
„Der Lodronische Hauptmann Raugraf duellirte[23] sich den 21. Jul. mit einem Hasischen Lieutenant.[24] Dieser erhielt zwey Stiche; Raugraf aber einen Stich unter der rechten Achsel hinein, durch die Lungen in das Rückgrad, woran er den 28. d. starb. Der Lieutenant wurde mit Musketieren[25] bewacht, und der Lodronische Wachtmeisterlieutenant,[26] der des Hauptmanns Beystand war, in das Gefängnis gelegt; sie kamen aber beyde den 22. Aug. wieder los, doch mußte der Lieutenant die Aerzte, den Barbier,[27] die Apotheke[28] und die Leichenkosten bezahlen.
Dieser ganze Streit traf 12 Thlr. an, welche sie einem armen Meininger[29] Bürger, weil er von Feindes Land herkame, abgepreßt hatten; der aber bloß seinen Sohn, welcher hier in die Schule ging, besuchen wollte. Der Hauptmann hatte sich geweigert, dem Lieutenant etwas davon zu geben“.[30]
Eitel Friedrich von Hohenzollern-Hechingen[31] bewarb sich im November 1643 um dessen Stelle.[32]
[1] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[2] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[3] Hieronymus Graf Lodron [ – ], kaiserlicher Obrist.
[4] Bietigheim [Bietigheim-Bissingen, LK Ludwigsburg], HHSD VI, S. 83f.
[5] Gil [Gilles, Gilli, Chill] de [di] Haes [Hasi, Haas, Haß, Hasa, Hassia, „Schillerhaas“] [22.4.1597-1657], bayerischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[6] General(feld)wachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.
[7] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[8] Weil der Stadt [LK Böblingen]; HHSD VI, S. 862ff.
[9] Asperg [LK Ludwigsburg]; HHSD VI, S. 29ff.
[10] Sachsenheim [LK Ludwigsburg].
[11] BENTELE, Chronik, S. 207.
[12] Düren [LK Düren]; HHSD III, S. 182ff.
[13] Generalstaaten: Die protestantische Republik der Vereinigten Niederlande, die sich nach dem Zerfall der Niederlande 1581 in einen nördlichen (protestantischen) und einen südlichen (katholischen) Teil [Spanische Niederlande] konstituiert hatte, von Anfang an in den Krieg mit Söldnern und finanzieller Unterstützung involviert war und am 15.5.1648 in Münster durch Friedensschluss mit Spanien offiziell den „Aufstand der Niederlande“ beendete.
[14] Franz v. Bronckhorst [Brunckhorst, Bochorst, Barnhorst, Bakoes, Bakors] [ – ], generalstaatischer Obrist.
[15] Merzenich [LK Düren]; HHSD III, S. 512.
[16] ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 57f.
[17] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[18] HAHN, Chronik Theil 3, S. 573.
[19] Robert v. Crichton [Grichton, Krichton, Krüchten, Kröcher, Krecher, Krescher, Kriegen] [ – ], kaiserlicher Obrist.
[20] E. E. Rat: ein ehrenfester Rat.
[21] Heinrich v. Schlick [Schlik], Graf zu Bassano [Passaun] u. Weißkirchen [1580-5.1.1650 Wien], kaiserlicher Feldmarschall, Hofkriegsrat.
[22] MÜHLICH; HAHN, Chronik Theil 3, S. 573.
[23] Duell: Zweikampf zu Fuß oder zu Pferd, mit Degen und Pistole, dem Militär zumeist verboten, aber wenig beachtet. In der dänischen Armee waren Duelle bei Billigung des Obristen mit dem Seitengewehr, allerdings nur in einem Gang, erlaubt. Wurde einer getötet, so wurde der Andere mit dem Tode bestraft; MEYNERT, Geschichte, Erstes Hauptstück, S. 10; WATTS, Swedish Discipline, 2. Teil, S. 48 (§ 35-38, 87). Duelle fanden nicht nur auf der Offiziersebene statt. SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 7 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Auf der Kaubenheimer Kirchweih (17. August) haben sich zwei Reiter miteinander zu Roß duelliert. Der Provocant ist von dem anderen mit zwei Kugeln auf einen Schuß durchschossen worden, so dass er tot zur Erde sank“.Vgl. FREVERT, Ehrenmänner.
[24] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[25] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[26] Wachtmeisterleutnant: Er entsprach dem späteren Feldwebelleutnant und war der unterste Offiziersdienstgrad. Der Wachtmeisterleutnant fungierte als Adjutant in militärischen Einheiten, Festungen und größeren Städten.
[27] Barbier: Im Mittelalter und in der beginnenden Neuzeit wurden im Bereich der Körperpflege, Wundheilung und Krankenpflege tätige Personen wie Bartscherer, Badeknechte und Krankenpfleger als Barbiere bezeichnet. Zusammen mit dem Bader versorgte der Barbier die vorwiegend männlichen Klienten, indem er deren Haare und Bärte pflegte. Aufgabe der Barbiere war es auch, Zähne zu ziehen, zur Ader zu lassen, Klistiere zu verabreichen und ähnliche Behandlungen zu geben. Die Barbiere haben sich vermutlich aus den Baderknechten entwickelt und auf einige bestimmte Aufgaben der Bader spezialisiert. Die erste Erwähnung der Barbiere findet sich 1397 in einem Amtsbrief in Köln. Barbierzünfte sind in den Hansestädten ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu finden: 1457 in Danzig, 1480 in Lübeck, 1486 in Hamburg. Wie die Bader konnten auch die Barbiere die von ihnen genutzten Badestuben oft nur pachten, weil Bau und Ausstattung oft zu teuer waren, und zu dem die Badestubengerechtigkeit gewahrt werden musste. Mit dem Niedergang der Baderstuben ab dem 16. Jahrhundert überflügelten die Barbiere oft den Stand der Bader. Zwar gehörten beide Berufe zum Chirurgenhandwerk, jedoch konnten die Barbiere oft auch außerhalb der Barbierstuben arbeiten. Riskante, aber gewinnbringende Eingriffe wie Steinschnitte, Starstiche, Amputationen, sogar operative Geburtshilfe wurde bis zum 18. Jahrhundert von Barbieren übernommen. Die Mehrheit der Barbiere lebte von einfachen, gering bezahlten Tätigkeiten wie Rasieren, vom Aderlassen, Schröpfen und Zahnziehen sowie Wund- und Frakturbehandlung. Entgegen den gesetzlichen Verordnungen besaßen die Barbiere und Bader auch Kenntnisse in der inneren Medizin und der Pharmazie. [wikipedia]
[28] Apotheke: Die Vorläufer der Apotheken waren im 8. und 9. Jahrhundert ansässige Gewürzhändler im Vorderen Orient. Die ersten „Apotheken“ in Deutschland wurden von Kaufleuten, die mit Heilkräutern und Gewürzen Handel trieben, als eine Art Kolonialwarenladen betrieben. 1241 wurde vom Stauferkaiser Friedrich II. das „Edikt von Salerno“ (auch „Constitutiones“ oder Medizinalordnung) erlassen: die erste gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker. Ärzte durften keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein. Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben, um Preistreiberei zu verhindern. Das Edikt von Salerno wurde Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa. Nach der Erlassung der Medizinalordnung von 1241 entstanden städtische Apothekenordnungen, in denen festgelegt wurde, dass Apotheken nur zum Verkauf von Arzneien gegründet werden dürfen. Im Laufe des 14. Jahrhundert wandeln sich die Apotheker vom fliegenden Händler zum wohlhabenden Patrizier, der nicht nur Heilpflanzen, Gewürze und Drogen verkauft, sondern auch selbst Arzneimittel in der Offizin (lat. officina) herstellt. Aus dieser Zeit stammt auch die älteste noch existente Apotheke Europas: 1241 wurde in Trier eine Apotheke eröffnet, die noch heute besteht. Später verlagert sich die Arzneimittelherstellung von der Offizin in die Rezeptur, doch noch heute werden (in Fachkreisen) der Verkaufsraum, die Arbeitsräume einer Apotheke oder (veraltet) die Apotheke selbst als Offizin bezeichnet. [wikipedia]. Teilweise wurden die Apotheken durch Ratsprivileg vor der Konkurrenz der Krämer und der auf Drogen- und Spezereien spezialisierten Kleinhändler geschützt. [wikipedia]
[29] Meiningen [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.
[30] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 581f.
[31] Eitel Friedrich II. Fürst v. Hohenzollern-Hechingen (auch Eitel Friedrich V. von Hohenzollern) [Januar 1601 Hechingen-11.7.1661 Issenheim], kaiserlicher Obrist.
[32] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 78.
Dieser Beitrag wurde unter
Miniaturen abgelegt und mit
L verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den
Permalink.