Limbach [Limpach], Carl Freiherr von

Limbach [Limpach], Carl Freiherr von; Obrist [ – 9.8.1638 bei Wittenweier gefallen] Carl Freiherr von Limbach stand 1638 als Obrist[1] in kaiserlichen Diensten.

Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Happe[2] erwähnt ihn in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 12. [22.3.1638; BW] ist das keyserliche Limbachische Regiment[3] zu Toba,[4] Großbrüchter[5] und Wiedermuth[6] unversehens ankommen und ungeachtet, dass wir ihnen, wie vorher gedacht, die Einquartirunge[7] abekauft, sind sie doch eine Nacht in den Dorfen liegen blieben, haben zu Holzsußra[8] Nicoll Jungen ein Pferd genommen“.[9] „Den 13. [23.3.1638; BW] das Limbachische Regiment Meinem Gnädigen Herrn zu Peukendorf[10] über einhundert Lemmer genommen“.[11]

Am 9.8.1638 wurde Johann von Götz[12] bei Wittenweier[13] von den Truppen Bernhards von Sachsen-Weimar[14] so vernichtend geschlagen, dass von seinen 12.000 Soldaten nach der Schlacht nur noch 3.000 bis 3.500 unter kaiserliche Fahnen zurückkehrten. Limbach fiel in dieser Schlacht.

In der „Relation Oder gründlichen Erzehlung“ über die Schlacht bei Wittenweier am 30.7./9.8.1638 heißt es: „Als Ihre Fürstl. Gn. Herr Bernhardt Herzog von Sachsen / etc. den 27 Julii (6 Augusti) zu Langendenzlingen[15] ohnfern Freyburg[16] im Preyßgaw / general Randevous gehalten / vnd folgenden Tags ihren Zug auff Kenzingen[17] gerichtet / sich auch nahe bey solchem Städtlein gelägert / vnd aber von den vorauß gehabten Partheyen Kundschafft erlangt / daß die Keyserisch- vnd Bäyrische Armeen mit einer grossen menge Wägen von Früchten / Meel / vnd andern Vivers beladen / nahe bey dem Kloster Schuttern[18] / angelangt seyen / so seyn Ihre Fürstl. Gn. noch selbigen Abend mit ihrer Armee wider auffgebrochen / vnd jenen entgegen / die ganze Nacht durch / biß an den Tag / marchirt / da sie dann Sontag Morgens / den 29 Julii (8 Augusti) die beede Herren General Feldmarschallen[19] / als den Signor Duca Savello [Savelli; BW], vnd Herrn Graf Johan von Götzen [Götz;[20] BW] / mit ihrer ganzen Macht / nahend gedachtem Closter / bey dem Dorff Friesenheim[21] angetroffen / die vorauß gesetzte Reuterwacht alsbald angesprengt / den Leutenant[22] so dabey / neben noch 8 Reutern gefangen / vnd etliche nidergemacht / den Rest aber biß vnter die Armee verfolgt / zugleich auch vermittelst etlicher Com̃andirter Troupen zu fuß / sonderlich von Franzosen / zween besetzte Posten erobert / vnd biß in 60 Mann dariñ erschlagen; Deßwegen dañ die Keyserische gut befunden / gemeltes Dorff / zu verhinderung mehrern nachsetzens / an vnterschiedlichen Orten in brand zustecken / weiln hochernanter beeder Herren Feldmarschallen Excell. Excell. ohne das / so bald sie der ohnversehenen Ankunfft Ihr Fürstl. Gn. vnd gleich erfolgten ansprengens / verständigt worden / sich mit der ganzen Armada / der Artilleri vnd allem / auff ein hohen sehr Vortheilhafftigen Berg / nechst dabey / mit guter manier zuziehen / vnd von dar / auff Ihr Fürstl. Gn. Volck / mit Stücken gar starck vnd ohnablässig / jedoch weil dieselbe fast alle zuhoch gegangen / ohne sondern effect vnd schaden / zuspielen angefangen; Denen nun ist von Ihr Fürstl. Gn. Stücken / vnterschiedlich / wiewol so starck vnd offtmals nicht / jedoch mit mehrem effect geantwortet / auch sonst durch die Mußquetirs gegen einander scharmüzirt worden / also daß solchen Vormittag an Keyserisch: vnd Bäyrischer seyten / ihrer selbstbekantnuß nach / gleichwol über 120 Mann todt geblieben / von Ihr Fürstl. Gn. Volck aber / 20. erschossen / vnd bey 30. gequetscht worden; Obwol nun die zugegen gewesene Französische Trouppen / weil es ihnen anfangs wol geglückt / gar den Berg / vnd das Läger darauf / zu stürmen angewolt / so haben doch Ihre Fürstl. Gn. Herzog Bernhard / schon recognoscirt gehabt / daß allda / sonder grosse gfahr vnd schaden / nichts außzurichten war / vnd deßwegen rathsamer befunden / sich in das freye platte Feld dabey / vnd in ein rechte SchlachtOrdnung zustellen / der hoffnung / obgemelter Herren Feldmarschallen Excell. Excell. sich auch eins andern entschliessen / vnd auff Seine Fürstl. Gn. ankom̃en würden. Vorab / weil vermög aller ein zeither spargirter Zeitungen / vnd von Herrn Graf Götzen selbst geführter discours, Ihr Excell. nichts anders / als dergleichen Gelegenheit sollen gewünscht haben. Weil aber beede Herren auß ihrem inhabenden Vortheil weiters vorzubrechen Bedenckens gehabt / vnd also / ausser was mit Canoniren vnd geringẽ  scharmuzieren / gemelter massen vorgegangen / an Ihre Fürstl. Gn. ferner nicht gesetzt / haben dieselben sich vmb den Mittag wider etwas zurück nach Mohlburg[23] gezogen / vnd damit den beeden Herren Feldmarschallen desto mehr vrsach gelassen / von dem ingehabten Berg sich ebenmessig zuerheben. Die Nacht darauff / ward beederseyts ohne Alarm zugebracht / vnd liessen Ihre Fürstl. Gn. den folgenden Morgen / war der 30 Julii (9 Augusti) den Gottesdienst vnd die Predigt von den Threnen Christi über Jerusalem[24] / so wegen deß Verlauffs den Tag zuvor eingestelt verblieben / ordentlich verrichten; vnd als zum beschluß derselben / bewegliche außführung geschehen / wie der langmüthige Gott die Verächter vnd Verfolger seines heiligen Worts / wann sie sich schon eine Zeit lang mächtig vnd schröcklich seyen / doch zuletzt stürzen lasse: Haben Ihre Fürstl. Gn. die endliche resolution gefast / auch hernach den vmbstehenden Cavallirn[25] gleich gesagt / daß Sie ohne fernern Verzug an den Feind zugehen / entschlossen werẽ / mit versicherung / daß ihnen Gott noch denselben Tag Heyl verleyhen werde; haben darauff als gleich der ganzen Armee auffbruch befördern lassen / vnd seyn / so bald Sie was wenigs speiß zu sich genommen / stracks zu Pferdt gesessen / auch weiln Sie Kundschafft erlangt hatten / daß offtermelte beede Herrn FeldMarschallen mit all ihren Völckern vnd Proviant-Wägen vnten am Rhein auffwarts zugehen allbereit begriffen seyen / haben Ihre Fürstl. Gn. damit sie nicht vorbey kommen / noch ihr intention mit Proviantierung der Veste Preysach[26] / erlangen möchten / ihnen vorzubiegen / destomehr geeylet. Seyn darauff bald nach 12 Vhren Mittags / nahend Wittenweyher (allda Ihre Fürstl. Gn. nechst verwichenen Jahrs dero Schiffbrück vnd Schanzen gehabt) an sie kommen; Es hatten aber Ihre Excellentien sich dessen schon versehen / vnd derenthalb das Feld mit der schönen SchlachtOrdnung / darein sie sich bald gestellt / wol in acht genommen. Dagegen Ihren Fürstl. Gn. beschwerlich gefallen / durch ein zimlichen Wald / über ein Werte vnd Brucken zwischen zweyen tieffen / vnd mit dicken Hecken überwachsenen Gräben zu filiren,[27] welches dann vermittelst etlicher 100 Mann von der Gegenpart / wo nicht gar verwehrt / jedoch ein geraume zeit hätte disputirt werden können; Weil aber Ihren Fürstl. Gn. darinn kein widersetzligkeit anbegegnet / haben sie dero übergebrachte Trouppen sampt der Artolleri noch vor dem außgang deß gemelten Walds gesetzt / vnd wol enge zusammen gehalten / biß sie zugleich außbrechen / vnd mit rechter Ordnung den angriff thun können; da dañ das Canoniren von beederseyt / bald angangen / mit grossem eyfer stätig continuirt / auch Ihr Fürstl. Gn. rechter flügel (so der Herr General Major[28] Tupadel [Taupadel; BW] geführt), weil der Keyserisch vnd Bayrische lincke flügel / von derselben stärckstem Volck / als nemblich den Curaßiern[29] vnd andern besten Regimentern[30] erlesen gewest / gewaltiglich zurück getriben / vnd sich biß auff die reserve / welche der Obrist Kanoffsky [Chanovsky; BW] gehalten / zu retiriren getrungen worden. Weil nun derselbe noch etwas fern zuruck gestanden / so seyn die Keyserische an solcher seyt / in hoffnung gerahten / schon viel gewonnen zu haben; aber es hat nicht lang gewärt. Dann so bald besagter Herr General Major gemelten Herrn Obristen erlangt / seyn sie in all müglicher eyl wider auff vorerwehnten linckẽ flügel ankommen / vnd haben demselben / so ernstlich zugesetzt / daß er sich nicht weniger als jene zuvorn / nach secundirung vmbsehen müssen. Vnter dessen hat der Obrist Rosa [Reinhold v. Rosen; BW] so neben dem Herrn Grafen von [Wilhelm Otto v. Nassau-Siegen; BW] Nassaw vnd Freyherrn von Puttbuß [Putbus; BW] / deß Herzogen lincke seyten gehalten / den Savellischen vnd Götzischen rechten Flügel / sonder grosse resistenz über Kopff vnd Halß / in ihr eygen Fußvolck gejagt / vnd biß dahin verfolgt / da dann die Keyßerliche Parthei grossen schaden gelidten / vnd alsbald ein theil derselben Infanteri / außzureissen angefangen. Inmittelst aber / seyn die andere Brigaden[31] gar nahe auff einander kom̃en / vnd haben doch die Keyserische Mußquetirs[32] nicht eh Fewer geben wollen / biß der Herzog etlich keine Trouppen auß den seinigen gezogen / solche hart an sie geschickt / vnd das Kugelwechseln anfangen lassen / warüber die grosse hauffen aneinander kommen / vnd bald dieser: bald jener theil / von der Reuterey angesprengt / auch hingegen widerumb entsetzt worden. In welcher vermengung es so weit gelangt / daß sie endlich gar die Mußqueten[33] einander vmb die Köpff geschmissen / die Götzische von deß Herzogs Artolleri 3. zwölfpfündige[34] / vnd 4. der kleinen Regiments Stücklein[35] bekommen / hingegen Ihre Fürstl. Gn. all deß gegentheils Canon sampt darzu gehörigen Kugeln / in ihren gewalt gebracht / da sich dañ ein ieder theil / solcher seines Feinds Stücken nach vermögen: allein mit dieser mercklichen ohngleicheit / bedient / daß die Götzische / weil sie zu den erlangten 7. Stücken / mit tauglichen Kugeln nicht versehen / gar schlechten Vortheil davon gehabt / hingegen aber die Weymarische stetigs fort / vnd mit mercklichem effect schiessen können. Weil es nun zu lang gewärt / vnd das Artolleri Volck ganz darüber erlegen / so seynd theils von deß Herzogs Reutern abgesessen / haben der ermüdeten Constables[36] vnd Handlangere[37] Ampt versehen / vnd das Lob davon getragen / daß sie trefflich wol geschossen. Dessen aber ohnerachtet / weil die Keyserische immer mit mehrerm Volck nachsetzen können / lauter Alte / deß Handels verständige vnd wolgeübte Soldaten von beederseyt / mit einander zuthun gehabt / vnd bald nicht ein Squadron,[38] Er sey dann eusserst bemüssigt worden / das feldt raumen wollen / sondern sie sich so herzhafft mit einander herumb geschlagen / daß ein jeder theil zum zweyten mal auff deß andern vorige stell / zu stehen kommen / vnd also die Victori biß in die fünffte Stund wanckelmütig geblieben; So haben sie endlich nur Squadron: vnd Regimenter weiß auffeinander getroffen / vnd hat dern fast ein jedes absonderlich / auß dem Feld getrungen werden müssen / da dañ in der letzte die Götzische: vnd Savellische mit hauffen durchgegangen / einander nach in ihr eygen Bagage[39] gefallen / vnd solches selbst zu plündern angefangen / die Schwedische es ihnen aber nit gönnen wollen / sondern sie davon gejagt / vñ die guten Beuten[40] lieber vnter sich getheilt, damit aber sich also von einander gethan vnd getrennet / daß der Herzog auff sein meiste cavalleri kein Staat mehr machen können / sondern allein mit der Infanteri vnd etlich wenig Reutern stehen geblieben / vnd an dem Feld / auch all den andern Siegzeichen / so Gott ihren Fürstlichen Gn. zuerhalten gegönt / sich wol vnd Danckbarlich begnügt. Als es nun dahin gelangt / vnd Ihren Fürstl. Gn. die ihrige schon derenthalb glück zu wünschen angefangen / hat den Herrn General Major Tupadeln der eyfer getrieben / den Flüchtigen mit etlich wenig der seinigen ferner nachzuhawen / da Er dann seine Auffwärter vnd Diener hin vnd wider von sich geschickt / vnd als Er solcher gestalt allein wider zu rück gekehrt / in meynung / daß von den Kayserischen oder Bayerischen ganz niemand mehr zu gegen sey / ist Er von einer Troupp / so sich wider zusammen gefunden / ohngefähr angetroffen / vnd also gefangen mitgenommen worden: Wie sich dann auch auff der Wahlstatt / an einem Graben vñ Vortheilhafften Paß / noch endlich 5. Squadrons zu Pferd vnd 4. zu Fuß / widerumb befunden / welche sich ferner zu wehren zwar ansehen lasse / aber so bald die beynahende Nacht ihnen zu statten kommen / vnd ein wenig blinder alarm gemacht wurde/ in grosser dissordre durch: vnd auff Offenburg[41] gegangen / Allda Ihr Excell. Herr Graf Götz selbsten / nicht über ein halbe Stund geblieben / sondern mit 6 / seiner BagagiWägen / die Er von aller menge daselbst hinderlassen hatte / vnd von all den zusamen gefundnen Trouppen / sich noch dieselbe Nacht / beneben dem Herrn Gener. Wachtmeister[42] Schnettern [Schnetter; BW] / Herr Obrist. Geyling [Gayling v. Altheim; BW] / Truckenmüllern [Druckmüller; BW] vnd Reynach [Melchior v. Reinach; BW] / auff Oberkirch[43] nach demselben Thal reterirt / allda Seine Excell. folgends etlich vnterschiedliche hohe Officirs / so todt auß der Schlacht mit abgeführt waren / oder doch vnterwegs noch / den Geist auffgeben / begraben: Inmittelst die verhawene Wege vber das hohe Gebürg / der Kniebis[44] genandt / durch das Landvolck eröffnen / den Rest Seiner Excell vnd deß Herrn Duca Savello Volcks / als biß in 1400. Reuter vnd 900. Mañ zu Fuß / doch alles in mercklicher confusion / darüber nach dem Würtenbergischen Land gehen / vñ besagte Weg gleich wider hinder sich stärcker als zuvor vergraben vñ verhauen lassen. I. F. G. Herzog Bernhart haben sich dagegen auff der Walstatt vnd eben an dem Orth / wo der Feind anfangs der Schlacht gestanden / vnter den Todten vnd gequetschten gelägert / vnd von dero denselben Tag gehabtẽ überauß grossen müh / mit frewden geruhet / dann Sie nahend alle Squadrons vnd Brigaden selbst angeführt / vnd sich zu mehrmaln mitten vnder der Feinde Trouppen befunden hatten / auch von theils derselben Officirs gekandt / vnd vmb ertheilung Quartiers mit namen angeruffen vnd gebetten worden. Aber der Allmächtige hat I. F. Gn. dermassen beschirmet / daß Sie ganz ohnverletzt geblieben / vnd allein auff dero Waffen 2. Schuß bekommen. Ihr Feldgeschrey in solch hitziger Schlacht / war abermalen / GOTT MIT VNS / aber bey den Franzos: vñ andern beywesenden Nationen / welche das Teutsche nicht wohl aussprechen kunden / Emanuel. Vnter der Götzischen vnd Savellischen aber / rufften sie / FERNANDUS.

Vnd ist im vbrigen der vollkom̃ene Sieg in deme bestanden I. Daß Ihre Fürstl. Gn. nicht allein dero von den Kays. in wehrendẽ Treffen / an sich gebrachte Stück / alle wider erlangt / sondern auch ihnen die ihrige / so viel sie gehabt / als nemlichen 2 halbe Carthaunen[45] / 2 schöne Böhler[46] auff 125. Pfund schiessend / 3 Falckonen[47] / 2 Falckonerlein[48] / vnd 4 Regiments stück / neben aller zugehör / von Kugeln / Granaten / Pulver vnnd Lundten in grosser anzahl / auch viel Wägen mit materialien / 2 Feld Schmitten / vnd aller nothwendigkeit eines wohlbestelten Artolleri Staats / sampt den darzu gehörigen Officiers vnnd anderm Volck / abgewonnen vnd erhalten. II. Daß Ihre Fürstl. Gn. all die Proviant vnd andere namhaffte Vivers / damit Preysach versorgt werden sollen / sampt darzu behörigen Wägen / deren in allem biß in 1000. gewest / erobert. III. Daß Sie neben deme / ihnen den Götzischen vnd Savellischen auch all ihr Bagage / so biß in 2000. Wägen vnd Kärch / vnd darunter viel hübsche Carotschen / mit manch guter Beut / Insonderheit aber der beeden / Herrn Generalen Canzleyen vnd Brieffe mit begriffen / aberhalten. IV. Daß Ihre Fürstl. Gn. ihnen 80 Cornet vnnd Fähnlein genommen / darunter allein von deß Herrn Feldmarschalckẽ Graf Götzens LeibRegiment[49] Curasiers / 7 schöne von Silber vnd Gold gestückte / von andern Regimentern Curasiers aber: auch etlich Cornet / sich befunden. V. Daß von den Keyserisch: vnd Ligistischen nicht allein über 1500 Mann auff dem Platz erschlagen / sondern ihrer auch ein grosse anzahl in den Rhein gejagt vnd ersäufft / viel zu Gnaden vnnd in Dienst auffgenommen / andere gefangen / vnd in Summa solch ansehnliches Corpus von lauter den ältesten Regimentern / zum wenigsten 12000 Mañ effectivè starck / also verringert vñ zerstrewet worden / daß wie obgesagt / dern nicht dritthalb Tausend mehr / zu Roß vnnd Fuß / bey ihrem General sich versamblet / Wie viel aber gequetschte / darunter seyn mögen / das weiß man noch nicht. Der Kayserisch Herr Feldmarschall Duca Savello ist in den Rucken geschossen / kümmerlich davon kommen. Herr Obrist Seneschal ist gefangen / Herr Obrist Meusel / Obrist Hagshausen [Moritz v. Haxthausen; BW] / Obrist Soles [Gottfried v. Salis; BW] / so das Prisigellisch [Brisigello; BW]: Obr. Stefan Alber / so das Tyllisch: vnd Obrist du Puis [Puech; BW], der das Eppische [Epp; BW] Regiment hatte / deßgleichen der Obr. Limpach [Limbach; BW] / vnd wie man gewiß darvor hält / auch Herr Obr. Edelstett [Edlinstetten; BW] / seyn Tod / 5 Obriste Leutenant seyn gefangen / vnd deren zum wenigsten 6. oder 7. gleichfals Todt. Von Obrist Wachtmeistern[50] seyn nur 3 gefangen / wie viel aber derselben / so dann auch von Rittmeistern[51] / Capitains[52] / Leutenanten[53] / Cornets[54] / Fenderichen[55] / vñ geringern Officirs eigentlich Todt geblieben / hat man noch der zeit nit allerdings wissen köñen / wiewol deren ein zimliche anzahl bekandt / vnd es auß obigem wohl abzunehmen ist. Obrist Wachtmeister Vivario, ist neben andern zu Oberkirch erst begraben worden: Vnd seynd sonst von erstbenanten Officiers sehr viel: vnd allein bey dem Rosischen Regiment /über 100 gefangen / darunter die geringste / Quartiermeisters[56] seyn / daß man aber die gesampte anzahl von allen Regimentern / nicht zusammentragen tragen vnd hier benambsen können / ist die vrsach; weil die regimenter nicht mehr als einen ganzen Tag zu hauff geblieben / sondern von Ihrn Fürstl. Gn. theils vmb den Feind weiter zufolgen / mehrentheils aber vmb die Fütterung besser zu haben / hin vñ wider Commandirt: vnd auß einander gezogen worden. Gegen all oberzehltem haben Ihre Fürstl. Gn. in dem grossen vnnd ernsten gemenge ihr seyts verlohren / 14. Fähnlein vnd 8 Cornet / 2 Majors / als nemlich Major Weyerheim von den Tupadelischen zu Pferdt / vnnd Major Vizdumb [v. Eckstätt; BW] von den [Philipp Eustach v.; BW] Hattsteinischen Regiment zu Fuß / beneben 8. oder 9 Rittmeistern vnd Capitains in allem / vnd etlich geringern Officirs / auch nicht über 500. gemeine Reuter vnd Knecht[57] / deren Zahl doch allgleich so reichlich ersetzt worden / daß (wie beweißlich) der grösser Theil Ihrer Fürstl. Gn. Regimenter zu Fuß / vmb etlich 100. Mann stärcker / ab: dann auff die Walstatt gezogen: die gefangene gemeine Soldaten / so sich nicht alsbald gutwillig vntergestellt / vnd dern auch etlich viel 100 seyn / damit nicht eingezehlt. Sonsten aber / so seyn Ihren Fürstl. Gn. abgefangen / vnd in der retirada mit fortgebracht wordẽ / der General Major Tupadel / wie oberzelt / Obrist Leutenant Ruht [Ruuht; BW] von dem Vorbußischen [Forbes; BW] Regiment / 4. Rittmeister / vnd 3. oder 4. Capitains / beneben etlich Leutenant / Cornets vnd Fendrichen / welche dann nechster Tagen sollen wider eingetauscht werden. Vnd seyn bey dieser ernsten occassion, Ihr Fürstl. Gn. seyts / am gefährlichsten gequetscht worden / Herr Obrist Rotenhan / Herr Obrist Leutenant Rheingraf Johann Ludwig [v. Salm; BW] / Obrist Leutenant [Friedrich Wolfgang v.; BW] Fleckenstein / Major Rosa [Johann v. Rosen; BW] / vnd Major Prestin / aber nunmehr alle ausser lebensgefahr. Herr Obrist Rosa [Reinhold v. Rosen; BW] / vnd Herr Obrist Graf Wilhelm Otto von Nassaw seyn zwar gleichfalls vom schiessen beschädigt / haben doch einen Weg als den andern / immer mit fortzureiten / vnd ihre Dienst zuthun nicht vnterlassen. Dienstags den 31 Julii hernach / haben Ihre Fürstl. Gn. forderst die von dero Armee gebliebene Soldaten samptlich / vnd was man auch vom Feind für vorneme Officirs erkennen mögen / lassen ordentlich begrabẽ / weil auß mangl deß Volcks solches überal ins Werck zubringen / nicht möglich war, Ingleichem haben Seine Fürstl. Gn. Vorsehung gethan / daß die gequetschte versorgt / vnd hin vnd wider außgetheilt worden / hernach der Soldatesca zur ergetzlichkeit / die eroberte ProviantWägen / sampt allen Vivers so darauff / zum besten gegeben / vnd zumahln dero Bagage von Mohlburg zu sich auf die Wahlstatt kommen lassen. Mitwochs den 1 (11) Augusti / frühe / ward zu Ehren deß Allmächtigen Gottes / welcher so ein reichen Sieg verliehen hatte / bey der ganzen Armee ein solenn Danckfest gehalten / da dann der Lobgesang / Gebet vnd Verkündigung der Wolthaten deß Allerhöchsten / bey jedem Regiment absonderlich / in dem ganzen Feld vmbher / erschallet / bey Ihren Fürstl. Gn. aber / sich alle Obristen vnd Vornehmbste Officiers befunden / vnd sampt denselben / Erstlichen den 124 Psalmen / Wer Gott nicht mit vns diese Zeit / etc. von Herzen gesungen / hernach auff anhörung der Predigt Göttlichen Worts sich vnter dem freyen Himmel vmbher / auf ihre Knie gelegt / vnd Gott durch sonderbahre Gebet / inniglich gedanckt / So dann auch das Te Deum Laudamus[58] etc. mit frewden intonirt, Vnnd hierauff so sein Ihren Fürstl. Gn. von dero Regimentern nacheinander / die eroberte Cornet vnd Fähnlein / vnterthäniglich præsentirt / vnd von dero Zelt plantirt oder auffgesteckt worden / welches dann (weil sonderlich viel schön erneuerte Standarten vnd Fahnen darunter) sehr prächtig vnd magnifi. anzusehen gewest. Nach diesem haben Ihr Fürstl. Gn. erstlich so wol auß dero vorigen / als denen vom Feind new eroberten Stücken / hernach von der gesampten Cavallerie / vnnd so dann von den Mußquetirs zum zweyten mal / in hüpscher Ordnung Salve schiessen vnd also diß allgemeine Frewdenfest beschliessen lassen“.[59]

[1] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[2] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.

[3] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[4] Toba [Kyffhäuserkreis].

[5] Großbrüchter [Kyffhäuserkreis].

[6] Wiedermuth [Kyffhäuserkreis].

[7] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „ dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359.  Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); RUDOLF VON BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“

[8] Holzsußra [Kyffhäuserkreis].

[9] HAPPE I 194 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[10] Peukendorf [Kyffhäuserkreis].

[11] HAPPE I 195 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[12] Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[13] Am 30.7./9.8.1638 schlägt Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar die kaiserliche Armee unter Graf Johann von Götz und Federigo Duca di Savelli bei Wittenweier im Breisgau.

[14] Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst.

[15] Denzlingen [LK Emmendingen].

[16] Freiburg im Breisgau, HHSD VI, S. 215ff.

[17] Kenzingen [LK Emmendingen]; HHSD VI, S. 397f.

[18] Schuttern [Gem. Friesenheim, Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 718f.

[19] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünf

[20] Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[21] Friesenheim [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 718f.

[22] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[23] Mahlberg [Ortenau-Kr.]; HHSD VI, S. 496f.

[24] Lukas 19, 41-44.

[25] Kavallier: I. Bezeichnung für einen Ritterbruder des Deutschen Ordens. Jeder zum Ritter geschlagene Mann konnte in der Anfangszeit mit dem Profess unter dem Beistand eines glaubwürdigen Bürgen zum Ordensritter avancieren. Später war die Würde eines Ritters allerdings Adligen vorbehalten. II. ursprünglich für Reiter, später für einen Ritter oder einen Mann ritterlicher, d. h. adliger Herkunft verwendet, dann mehr Höflichkeitsfloskel.

[26] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.

[27] filiren: einzeln hintereinander gehen oder reiten.

[28] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[29] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[30] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[31] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2016 Mann und 256 Offizieren, ab 1631 nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann und 64 Offizieren. Die insgesamt 1512 Mann waren in 648 Pikeniere und 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.

[32] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[33] Muskete: Die 1, 5 – 2 mm dicken Brustharnische der Pikeniere boten keinen ausreichenden Schutz gegen Musketenkugeln, die mit 300 m/sec noch auf 40 Meter den Harnisch und seinen Träger durchschlugen und ihm meist tödliche Verletzungen zufügten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79, 156. Bei einer Schussentfernung von 100 m wird der Brustpanzer noch durchschlagen, in der Regel blieb aber die Kugel im Körper zurück und fügt dem Getroffenen schwere Verletzungen zu. Bei einer Entfernung von 200 m wird der Panzer zwar nicht mehr durchschlagen, der Getroffene erleidet aber schwere Prellungen. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79f. Vgl. auch EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[34] Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB].

[35] Regimentsstück: leichtes Feldgeschütz, durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht. [wikipedia]

[36] Konstabel: Geschützmeister (Schütze), Kriegshandwerker, der auch für schwere Festungs- und Belagerungsartillerie Rohre und Geschosse herstellte. Er musste Richten und Laden, Instandhaltung und Reparatur beherrschen. Stückgießer und Büchsenschmiede wie Pulvermacher arbeiteten unter seiner Anleitung. Gut bezahlte Büchsenmeister nahmen an Kriegszügen teil und genossen eine bessere Verpflegung als Soldaten. Der Büchsenmeister unterstand dem Zeugmeister, der sie auch anwarb, im Gefecht hatte der (General)Feldzeugmeister den Befehl.

[37] Handlanger („handlangere“): Bezeichnung für den Assistenten des Geschützmeisters („konstapel“) in der schwedischen Armee.

[38] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).

[39] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[40] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153.  Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.

Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“.

[41] Offenburg [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 607ff.

[42] General(feld)wachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.

[43] Oberkirch [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 587f.

[44] Kniebis [LK Freudenstadt]; HHSD VI, S. 412.

[45] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.

[46] Böller: kleiner Mörser; GRIMM; GRIMM, DWB Bd. 2, Sp. 233: „boler, doch heute im sinne von mörser, aus dem feuerkugeln geworfen werden, auch kleiner kanonen. Man schreibt auch pöller“.

[47] Falkone: vergleichbar mit der halben Schlange, hatte ein 30faches Kaliber und daher auch ein leichteres Rohr von ca. 14-20 Zentnern und ein Gesamtgewicht von 22-30 Zentnern. Als Vorspann benötigte man 6-8 Pferde.

[48] Falkonett: leichtes Feldgeschütz, das von einem Pferd gezogen werden konnte. Das Falkonett verschoss 3-pfündige Eisengeschosse bei einem Kaliber von 7, 2 cm. Es wurde bevorzugt gegen lebende Ziele eingesetzt.

[49] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.

[50] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[51] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[52] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[53] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[54] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.

[55] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.

[56] Quartiermeister: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte.

[57] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. => Verpflegung.

[58] Te Deum laudamus: Ambrosianische Lobgesang, an Festtagen zum Schluss der Matutin gesungen, in Luthers Fassung „Herr Gott, Dich loben wir“.

[59] Relation oder gründliche Erzehlung / Wie die Ernstliche Feldt=Schlacht / so den 30 Julii Alten Calenders / dieses 1638 Jahrs / nahend dem Dorff Wittenweyher in dem Preißgaw am Rheinstrom / vorgegangen / sich Erstlich zugetragen / vnd endlich nach Gottes Willen geendet. Gedruckt im Jahr 1638 [Stadtbibliothek Ulm 1880].

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