Leittersam Lautersam, Leutersheim, Leutersum, Leyterßheim, Leitersheimb, Lüttersum, Luttersum, Lutersum, Luthersheim, Lentersheim, Lautersheim, Lutersheim, Leytersheim, Lottersheim, Luttersen, Galen-Lüttersheim, Lüddersen, Lautersson, Lutrum, Reiterssam], Johann Freiherr von
Leittersam [Lautersam, Leutersem, Leutersheim, Leutersum, Leutterssam, Leyterßheim, Leitersheimb, Lüttersum, Luttersum, Lutersum, Luthersheim, Lutterheim, Lentersheim, Lautersheim, Lutersheim, Leytersheim, Lottersheim, Luttersen, Galen-Lüttersheim, Lüddersen, Lautersson, Lutrum, Reiterssam, Lüdersen, Ludderssen, Ludersen, Luddersem, Lauterno, Lütterßen, Louthersheim, Luterssheimb, Lüderßheim], Johann Freiherr von [van]; Feldmarschallleutnant [um 1600 Enniger im Münsterland-26.10.1647 Steinfurt am Sundern]
Johann Freiherr von [van] [Lautersam, Leutersem, Leutersheim, Leutersum, Leutterssam, Leyterßheim, Leitersheimb, Lüttersum, Luttersum, Lutersum, Luthersheim, Lutterheim, Lentersheim, Lautersheim, Lutersheim, Leytersheim, Lottersheim, Luttersen, Galen-Lüttersheim, Lüddersen, Lautersson, Lutrum, Reiterssam, Lüdersen, Ludderssen, Ludersen, Luddersem, Lauterno, Lütterßen, Louthersheim, Luterssheimb, Lüderßheim] [um 1600 Enniger im Münsterland-26.10.1647 Steinfurt am Sundern], verheiratet mit Lucia von Amelunxen, war kaiserlich-ligistischer, kurkölnischer Obristleutnant,[1] dann Obrist,[2] lothringischer Generalwachtmeister[3] und Feldmarschallleutnant.[4]
Im März 1631 musste die Stadt Neuenhaus[5] ihren Teil von 10 Rt. zahlen, die Leutersam „verehrt“[6] worden war.[7] Im April dieses Jahres musste Neuenhaus für Leittersam eine Tonne[8] Austern aus Zwolle[9] in den Niederlanden holen lassen und die Kosten einschließlich des Lizents von insgesamt 20 fl. 13 Stbr. tragen.[10]
1632 sind 10 Kompanien[11] deutscher Reiter unter seinem Befehl gelistet.[12]
Der Ratsherr Andreas Kothe [1602-1651][13] aus Wiedenbrück[14] hielt in seiner Chronik fest: „Anno 1632 den 2. Februarii ist ein Oberster von [den] Keyserschen, genannt Leyterßheim, mitt Gewaldt in Rheda[15] gefallen; es war auff Lechtmissedach“.[16]
„Am 16. Februar 1632 fand in Schüttorf[17] eine Zusammenkunft der Landstände statt, weil die Grafschaft zu den Kosten für die Aufstellung eines kaiserlich-ligistischen Regiments[18] zu Pferde herangezogen werden sollte. Obrist von Leutersum hatte ein Patent des Generals von Pappenheim[19] für entsprechende Werbungen[20] in den Grafschaften Bentheim, Tecklenburg und Steinfurt erhalten und verlangte daher 12.000 Rtlr., außerdem noch die Verpflegung[21] und Einquartierung[22] der geworbenen Truppen gemäß der ‚Kayserlichen Ordinantz‘. Nach Verhandlungen mit Leutersum einigte man sich dahingehend, vorerst innerhalb von vier Tagen die Summe von 4.000 Rtlr. aus den Grafschaften Bentheim und Tecklenburg aufzubringen. Die Zahlung der Restsumme sollte so lange ausgesetzt bleiben, bis Graf Wilhelm Heinrich von Bentheim-Steinfurt und der Drost Heiden, welche den General Pappenheim wegen Verhandlungen aufgesucht hätten, wieder zurückgekehrt seien. Für den General von Pappenheim habe man als ‚Verehrung'[23] in Münster[24] einen schweren silbernen Pokal von 160 Lot[25] beschafft, dessen anteilige Kosten die Grafschaft Bentheim zu übernehmen habe.
Am 20. Februar 1632 richtete die Gräfliche Kanzlei in Bentheim[26] ein Schreiben an die Städte Schüttorf, Neuenhaus und Nordhorn[27]: der Obrist von Leutersum habe wegen der geschuldeten 4.000 Rtlr. an Kontributionen[28] die Exekution[29] angedroht; Im Falle von Widersetzlichkeiten werde er die Summe durch die in Gütersloh[30] stationierten 800 kaiserlichen Musketiere[31] eintreiben lassen. Daher ergehe an die Städte die dringliche Aufforderung, innerhalb von drei Tagen 2.000 Rtlr. dem Land vorzuschießen oder aber aufzunehmen, um die angedrohte Exekution zu verhindern.
Ebenfalls am 20. Februar 1632 bezog Leutersum mit dem Stab[32] und einer Kompanie in Schüttorf Quartier, am 13. März wurde der Obristwachtmeister[33] Henrich Feldt[34] mit einer Kompanie in Nordhorn einquartiert, während die Kompanie des Rittmeisters[35] Raesfeld[36] am Palmsonntag, dem 25. März, in Neuenhaus einzog. Schließlich fand die Musterung[37] des gesamten angeworbenen Regiments am 22. April 1632 statt.
Die Grafschaft Bentheim hatte als Anteil für die Errichtung jenes Regiments zu Pferd die Summe von 15.956 Rtlr. 17 Stbr.[38] und 7 Dt.[39] zu zahlen. Die zusätzlichen Kosten für die Einquartierung dieses Regiments beliefen sich auf 13.658 Rtlr. 17 Stbr. und 7 Dt., wobei in dieser Summe noch nicht einmal die Ausgaben für die Verehrungen an die Offiziere und die Fourage[40] mit inbegriffen waren.
Da die Grafschaft nicht in der Lage war, die veranschlagten Summen aufzubringen, mußte sie notgedrungen Kredite in Höhe von 8.240 Rtlr. aufnehmen, sogar bei Privatpersonen. Interessant ist dabei nun, daß unter den Gläubigern neben dem Landrentmeister in Münster[41] mit 2.240 Rtlr. ein Obrist mit 1.000 Rtlr. erwähnt wird. Aus den Aufzeichnungen des Rezeptors[42] Hermann Keyser geht hervor, daß am 6. März 1632 von der Bentheimischen Landschaft für die Bezahlung des Obristen Leutersum weitere 2.240 Rtlr. aufgenommen werden mußten, und zwar:
500 Rtlr. bei Heinrich Hilverding,
200 Rtlr. bei Johann Schürmann,
740 Rtlr. bei Graf Arnold Jobst von Bentheim,
800 Rtlr. beim Meyer zu Esperlo.[43]
Der Rentmeister[44] von Neuenhaus berichtet, daß man ferner sogar von einem Leutnant[45] namens Domenico Almes im niederländischen Oldenzaal[46] ein Darlehen von 1.000 Karlsgulden[47] erhalten habe“.[48]
In diesem Jahr nahm Leittersam mit seinen Truppen und seinem Quartiermeister[49] Quartier in Holzminden.[50]
Unter Pappenheims[51] Kommando nahm Leittersam an dessen vergeblichen Zug gegen das belagerte Maastricht[52] teil.[53]
Langensalza[54] wurde vom 27.10.-30.10.1632 durch Pappenheims Obristen Lothar von Bönninghausen[55] und Leittersam ausgeplündert,[56] da die kursächsische Stadt der Aufforderung, die Besatzung auszuweisen, nicht nachkommen konnte. Der Kommandant Hauptmann Georg von Brandenstein[57] wurde trotz der Zusicherung freien Geleits vor der Stadt samt Begleitung gefangen genommen. Leittersam ging zu Verhandlungen mit dem Magistrat in die Stadt, während gleichzeitig die kaiserlichen Söldner in die Stadt eindrangen und plünderten. Auf die Vorstellungen des Magistrats erklärte Bönninghausen nur, Langensalza solle froh sein, so davon gekommen zu sein. Damit seine Truppen sich besser aufführten, verlangte er 2.000 Reichstaler. Am 30.10. erschien dann noch Obrist Johann Christoph Ranfft von Wiesenthal[58] und forderte 12.000 Rt. Brandschatzung,[59] davon wurden 5276 Rt. aufgebracht. Ranfft erhielt eine Schuldverschreibung über 3.000 Rt. Während der Verhandlungen wurde weiter geplündert. Angeblich soll die Stadt einen Schaden von 180.000 fl. erlitten haben.[60]
„Am merkwürdigsten ist die Pappenheimische Plünderung, welcher seit dem 17. October 1632 unsere Stadt mehrere Tage lang erlag. Es war Mittwochs Abends 4 Uhr, als die Pappenheimischen Obersten Bennigshausen und Lottersheim mit einer starken Truppenabteilung von 20 Compagnien zu Pferde und 4 Fähnlein[61] zu Fuß die Stadt berennten, vor dem Erfurter Tore sich in Ordnung stellten und sofort einen Trompeter[62] an die Pforte sendeten. Alsbald wurden zwei Personen aus der Stadt abgeordnet, um zu vernehmen, was der Trompeter begehre. Jetzt begaben sich beide Obersten selbst an das Thor und verlangten, daß Abgeordnete auf Ehrenwort aus der Stadt kommen sollten. Darauf verfügten sich zwei Bürger hinaus und zwei Soldaten, ein Regimentsquartiermeister und ein Korporal,[63] als Geißeln hinein. Draußen wurde den Bürgern eröffnet, daß der Kaiserliche kommandierende General Gottfried Heinrich von Pappenheim, welcher aus Westphalen mit einer an der Weser gesammelten Armee komme und eben jetzt durch Thüringen ziehe, von einer in Langensalza liegenden Churfürstlichen Besatzung Kunde bekommen habe, wenn diese gutwillig abzöge, so solle der Stadt nichts zu Leide geschehen, dafern sie sich mit ihnen abfinde, den Obersten in der Stadt ein Nachtlager und in der Vorstadt etlichen Reufern [Reutern; BW] Quartier, Bier und Brod reiche. Seiten der Stadt wurde vorgestellt, daß die Abführung der Churfürstlichen Soldaten nicht in ihre[r] Gewalt stände, aber die Stadt sehr erbötig sei, sich gütlich abzufinden. Allein die Obersten bestanden auf dem Abzug der Besatzung, verlangten mit dem kommandierenden Hauptmann Georg von Brandenstein selbst zu sprechen und ließen einen Bürger in die Stadt zurück gehen, um den Hauptmann dazu einzuladen. Der Hauptmann bezeigte anfänglich keine besondere Lust zu dieser bedenklichen Zusammenkunft, aber da ihm die Obersten seine persönliche Sicherheit auf Ehrenwort versicherten, so blieb ihm keine Wahl, er wagte sich jetzt hinaus und begehrte nichts, als freien Abzug mit Sack und Pack, und freies Geleite nach Erfurt,[64] wo schwedische[65] Besatzung lag. Allein die Pappenheimer hielten nicht an Treue und Glauben, sie nahmen den Hauptmann, den Fähndrich[66] und andere Officiers alsbald gefangen. Hierauf kam der Oberste Lottersheim selbst in die Stadt. Auf dem Rathhause zeigte er die Vollmacht vor, welche der kommandirende Oberste Bennigshausen an ihn ausgestellt hatte, er verlangte 12000 Thlr. an Geld, Gold und Geschirr, mit dem Versprechen, gegen Erlegung dieser Brandschatzung die Stadt vor Brand, Plünderung und Einquartierung zu schützen. Während darüber auf dem Rathhause unterhandelt wurde, drangen die Soldaten theils mit Gewalt zum Erfurter Thore, theils heimlich über die Mauern in die Stadt. Da begann ohne Scheu und ohne Umstände eine fürchterliche Plünderung öffentlich und durchgängig. Zu gleicher Zeit schoß in der Langengasse, bei dem Kriegsthore vor der Mühle am Eckhause in Franz Rödigers Wohnung ein Feuer auf, welches eine Scheuer und einen Stall in die Asche legte, und dann von selbst ohne alle menschliche Hülfe wieder ausging. Mitten unter diesem Lärme hatte sich Oberste Lottersheim vom Rathhause zurückgezogen, nirgends war er anzutreffen, nirgends gegen die Plünderung Hülfe zu finden. In der Nacht zeigte sich endlich der Oberst Benningshausen auf dem Markte, er wurde inständig gebeten, den Vergleich wegen der Brandschatzung zu vollziehen und der Plünderung zu steueren, aber er verweigerte beides, und dem Stadtrathe ließ er sagen, man sollte Gott danken, daß es nicht ärger zuginge und ihm für die leidliche Manneszucht 2000 Rthlr. zur Belobung und Belohnung auszuzahlen. Wirklich wurden auch Tages darauf, nämlich Donnerstags am 18. October 1000 Thaler an Bennigshausen abgezahlt. Aber die Plünderung dauerte fort, obgleich der Oberste mit seinem Geld davonzog, um auch Arnstadt[67] mit einem gleichen Besuche zu beehren. Hier wurde nunmehr eine Companie nach der andern zur Plünderung in die Stadt eingelassen, und die letzte, unter welcher sich viele Eichsfelder[68] Bauern befanden, behielt nichts übrig, als den Leuten die Kleider vom Leibe zu reißen, und selbst die Hemden auszuziehen. Gleichwohl kam am 19. October der Obristlieutenant Ranft auf das Rathhaus und forderte die 12,000 Thlr. Brandschatzung; zugleich drohte er mit Feuer und Schwerdt, wenn er nicht sofort befriedigt würde. Da mußte sich der Stadtrat wohl fügen. An deren Spitze standen damals als Bürgermeister D. Johann Jüngling und M. Friedrich Heppeler. Aber alles was Bürger und Einwohner vom Adel an Geld, Gold und Geschmeide, theils zu ihrem tragenden Antheile, theils vorschußweise in der Geschwindigkeit zusammen bringen konnten, betrug 5276 Thaler. Darunter war auch ein Darlehn begriffen, welches die Witwe des verstorbenen Bürgermeisters Georg Kruhme, Namens Elisabeth geb. Schröterin, mit 595 Thlr. 22 Gr. vorschoß, und worüber sich das zwei Jahre hernach ausgestellte Dokument in Abschrift noch vorfindet.
Dem Obristlieutnant Ranft wurden die zusammengebrachten 5.276 Thaler unverzüglich zugestellt, er erhielt zugleich vom Stadtrathe eine Verschreibung auf 3,000 Thaler Nachschuß. Gleichwohl dauerte die Plünderung noch bis um 20. October, sie hat von Mittwoch bis zum Samstag, Nachmittags 2 Uhr, ununterbrochen fortgedauert. Jetzt brach aber das wilde Heer auf, es zog auf Tennstädt,[69] wo die Kirche geplündert wurde. In Langensalza war bei dieser Plünderung auch die churfürstliche rothe Blutfahne eine Beute der Feinde geworden, bei welcher ein hiesiger Einwohner, Namens Franz Greim, der bei dem Defensions-Regimente[70] lange Zeit gedient hatte, Führer gewesen war. Aus der Marktkirche war alles Silbergeschirr entwendet worden. Bei eben dieser Plünderung, welche die Feinde selbst als noch unerhört ausgegeben haben sollen, welche vielleicht als eine Rache gegen den abtrünnig gewordenen Chürfürsten[71] angesehen werden konnte, sind mehre hiesige Einwohner Einwohner theils erschossen, theils zu Tode gemartert worden. Darunter gehört auch der Seidenkrämer Justinus Poppe, welcher dem Rathskeller gegenüber wohnte; er wurde, wie wir schon vorhin in einem andern Zusammenhange erzählt haben, während dieser Plünderung bei der Bergkirche erschossen und Sonntags am 21sten October begraben. Daß damals schon die hiesigen Vorstädte abgebrannt worden, erzählt zwar das europäische Theater,[72] und Zeiler in seiner Beschreibung des Obersächsi[s]chen Kreises,[73] aber unsere Chroniken, welche den allmähligen Eingang der Vorstädte vielmehr vom Jahre 1642 an datiren, wissen zur Zeit der Pappenheimischen Plünderung nur von dem Eingange einzelner Häuser. Die Folgen dieser Plünderung sind übrigens traurig genug. Wir haben umständliche Nachricht über den Plünderungsverlust, der nach Stieler’s Bericht, und zwar nach den Anzeigen, welche die einzelnen Bürger darüber an den Stadtrath einreichen mußten, 180,000 Mfl., nach anderen 81,106 Mfl. 11 Gr. 1 Pf. betragen haben soll; wir besitzen auch eine Ausgabenrechnung des Stadtraths über mehrere verabreichte Geldposten; wir haben außer der Urkunde über das Darlehn der Wittwe Kruhme, auch von der Verschreibung, welche der Stadtrath an den Obristlieutenant Ranft über 3,000 Thlr. Nachschuß ausstellte, von Ranfts zurückgelassenem Befehle und von dem Vergleiche über die Brandschatzung über die Brandschatzung Abschriften übrig behalten; welche wir mittheilen werden, wenn wir die Geschichte des traurigen Jahres 1632 werden vollendet haben. Wir besitzen auch des Weberstedter Pfarrherrn M. Cyriacus Prachts Bericht darüber, den wir ebenfalls nicht vorenthalten können“.[74]
Im Bericht des Weberstedter[75] Pfarrers Pracht heißt es dazu: „Den 16. October 1632 gleich auf den Tag Galli kam der Kaiserlichen und Päpstischen Liga General der Herr von Pappenheim vom Eichsfelde, nahm Mühlhausen[76] mit einer starken Armee zu Roß und Fuße, die ergaben sich alsobalde, und alß sie von dannen in die nächsten Dörfer bis nach Seebach[77] feindselig einfielen und alles ausplünderten, haben sich die Dorffschaften im Amt Salza noch selbigen Tages nach Salza retterirt, wie auch wir dieselbige Nacht mit allen Pferdten in Weberstedt uns aufmachten, und die Mittewoch, als den 17. October frühe Morgens für die Stadt kamen,und eingelassen worden. Ehe wir aber ein par Stunden in der Stadt gewest, hatt sich der feind hin und wiedersehen lassen bis gegen Abend um 4 Uhr ist der Feind mit 30,000Mann für die Stadt gerückt, darauf also bald der Hauptmann Brandenstein, welcher alda zu Besatzung lag, sammt den Bürgermeistern dem Feinde entgegengangen, und einen Obristlieutnant in die Stadt aufs Rathhaus bracht, mit demselbigen auf 12,000 fl. accordiret, die sie auch erlegt, daß der Stadt mit Plünderung sollte verschont werden. Als aber auf solchen Accord der Feind um 6 Uhr Regen [gegen; BW] Abend In die Stadt eingelassen worden, ist die Plünderung alsobald angegangen und der Accord von dem Feinde versprochenermaßen nicht gehalten worden; sobald der Feind in die Stadt kam, ist ein Feuer aufgegangen, welches ein Soldat angesteckt, der in einem Stall ein Pferd erschossen, und dadurch den Stall angesteckt, da ist der Feind wieder für die Stadt gerückt. Das Feuer aber ist bald gestillet worden, und der Feind wieder eingezogen, da ist es an ein Raubern und plündern gegangen, und gewehret drei Tage und Nacht; 1400 Pferde an Bürger und Bauer Pferden hatt der Feind aus der Stadt geführet, Küsten und Kasten aufgeschmissen, und alles an Silber, Gold, Gewand, Kleider, Geld, Geschmeide, Weißen Gerethe[78] auf Wagen geworfen, und hinweggeführt, Weiber und Jungfrauen geschendet,[79] und viel gefangen, aus Weberstedt allein sind 6 junge Mägdlein dem Feinde in die Hände kommen und gefangen hinweg geführt worden. Hier dem Pfarrer sind 2. Pferde sammt dem Geschirr, so 100 Thaler würdig genommen worden. Alles unser Geschmeide, an vergüldeten und Silber Ketten, Silbern Gürtel, Silbern Löffeln. Item alle unsere Kleider und weißgerethe, welches in Summa an die 500 fl. Sich erstreckt ist mier genommen. Ich bin 2 mal ausgezogen, und verwundet worden, etliche mal hat man mich erschießen und erstechen wollen. In zerrissenen Hosen, die mir zugeworfen worden, bin ich ohne Schue und Strümpfe barfüßig in der Nacht in das Gehölze zu meinen Pfarrkindern kommen. Was für eine Wüsterei in der Pfarr ich funden, will ich nit setzen, aber das größte und höchste Herzeleith ist, daß mier und meinem lieben Weibe, unsere liebe Tochter Anna Sophie ein Mägdlein von 16 Jahren mit gewalt genommen und entfüret worden. Ach ! domestica mala sund majora lachrymis.[80] Gott wolle der Feinde Herzen mit Barmherzigkeit Regen sie erfüllen. Sie und uns betrübte Eltern durch den h. Geist stärken, und trösten, in unserm Creutz Gedult verleihen, durch seine h. Engel schützen, regieren und führen, sie aus ihrem Elend und Nöthen zu rechter Zeit wieder ausführen und erretten, und gesund wieder zu uns bringen“.[81]
Der nach Langensalza geflüchtete Pfarrers Ernst Noltenius von Illeben[82] schreibt: „Ich habe gahr nicht umhin gekont bey Ißiger gelegenheit dem Herrn Schwager zuschreiben v.[und; BW] zu refiren kürtzlich Wie Wir doch so Wunderlicher Weise Sambtlich Unter sonderbahrer Göttlichen protection alhier zu Langensalza in der graüsahmen Tyrannischen Pappenheimischen Plünderung, Mord-, Brand- v. [und; BW] räuberey findt [sind; B. W.] erhalten Worden; Alß ich Vernahm by [wy; BW] Die Crabaten[83] ohne einiegen Wiederstand die Thore anlieffen v. [und; BW] Aufhieben (den Unsere Defensoren Verließen Musqueten[84] spieß v. [und; BW] degen auch ihre bünte Röcke) führete ich den Schwiegervater, Mutter, Meine Junge frawen v. [und; BW] alle haußgenoßen auß dem hause in die Berg Kirche, darinnen saßen Wier in sehr großen schrecken v. [und; BW] zagen Von 5 Uhr biß 10 in die nacht, Wier Konten darinnen sehen b. großen fewr zu Tommesbrücken[85] d. machten die ganzen küchen hell, darnach entstundt by große fewr in der statt, fast alle augenblick Kahm ein groß geschrey diesen Und Jehnen hatten sie niedergehawen v. [und; BW] würde Weder jung noch aldt Verschonet, Da gab eins dem andern gut nacht, bahten eins dem Andern ab, „Empholen sich mit hellen v. [und; BW] lauten Singen v. [und; BW] behten dem lieben Gott, Weiber v. [und; BW] Kinder – fielen alle auff die gesichter Krochen rin Unter den Andern Winselten Undt schrien dy nimmermehr aufzusagen, Nach 10 Uhr aber kam Herr Balthsar Schmalkalden Unser lieber Schwager mitt des Obersten Bönnighausen Secretario v. [und; BW] führeten unß auß der Kirchen sämbtlich zu hause. Doch aber kahm Unterwegen ein Crabat zu uns, riß dem Vater die Mantel mitt gewaldt vom Halse, hatte ihn auch genßlich zu Boden gerißen dafern ich ihn nicht so stark erhalten hatte; Als Wier nuhn ins Hauß kahmen, Wahr schon alles geplündert, die Apotheker Laden Kisten und Kasten Undt alles mitt gewaldt auffgehawen und stunden im Hause Der Obrister Bönnighausen v. [und; BW] Obrister Leuttersheim fragten einen nach dem Andern Wert er Werde Wier beklagten Zum höchsten Unsere unschuld gegen ihnen Wurden aber mit schlechter AntWort abgewiesen; Ihr seidt lauter Narren; Schaffet geldt v. [und; BW] zufreßen e[t]c Ich für meine person gab mich P. aus für einen Stundenten, Unangesehen dy sie mitt gewaldt eine Priester aus mihr machen Wollten, stets sagende: du bist ein Papa,[86] bist du nicht ein Papa e[t]c. Hernach nahm mich Obrister Leutersheim auff der großen stuben für, legte einen blosen Degen Undt Pistolen auff den Tisch drewete mit großen schweren v. [und; BW] flüchten [Flüchen; BW], Wofern ich ihm nicht alsobald 100 Rhlr. Promitirte v. [und; BW] in puncto[87] verschafte Wollte er mich erschießen. Ich beschwerte mich zwarn Zum allerhöchsten Undt beschönete micht nicht so Viel inüglich [möglich; BW] mitt ergangener Plünderung nichts desto Weinieger aber ich zur Mutter holete 2. Silberne Becher und praesentirte sie ihm wardt aber sehr schlecht acceptiret maledictis ac fustibus[88] und muste Wieder Zurück u. holen ihm noch nebens ziemlichen gelde, hernach wollte er mitt gewaldt ein Concubinam[89] haben, Welches ich aber mitt Vielfeltiegen zu Fuß fallen Undt Klegliches bitten entlich noch Von ihm erbaht Seine Diener Undt Jungens Plünderten die gantze nacht alles auch u. Zusonders den Keller darin ich meinen Pfarrrock Unter die kollen Verscharret Welchen ich wieder von ihnen erkauffen Muste ich gab Vor er Wehre meinen Herrn Antecessori[90] gewesen; dieser Oberste Zog den Morgen aus darnach kahm ein Hoffmeister[91] mitt etzlichen Pferden herein, (bei dem gab ich mich auß darnach Kahm ein Hoffmeister mitt eßlichen Pferden herein, (bei dem gab ich mich auß vor einen Apotheker da Schwager Andreas eben nacher frankfurt[92] verreiset wahr) Plünderten Weiter Wo noch etwas übrig u. zufinden Wahr, hernach aber erhielten Wir mitt großen schenken und flehen allezeit Salva Guardi[93] e[tc]“.[94]
Leittersam nahm an der Schlacht bei Lützen[95] am 16.11.1632 mit 6 Kompanien seines 1632 errichteten Arkebusierregiments[96] teil.[97]
In den „Loci communes“ wird zu 1633 berichtet: „Den besonderen Ruhm, ehrliche Weibsbilder zu notzüchtigen, haben nicht allein Obristen gehabt, als Hasenburg,[98] Lautersheim, Rostock,[99] welcher Schandthaten zu erzählen kein Wunder wäre, daß die Sonne erblassete, sondern wohl gar Generalspersonen. Maßen denn nur ein Exempel zu erwähnen, Piccolomini[100] selbsten zu Bolkenhain[101] eine adelige Jungfrau vornehmen Geschlechtes der Mutter aus den Armen gerissen, auf gut welsch etliche Tage gebraucht und das arme Mensch nachmals mit 50 Dukaten[102] zurückgeschickt“.[103]
Am 10.3.1633 schrieb Gallas[104] aus Neiße[105] an Piccolomini: Leittersam habe aus Braunau[106] soeben schriftlich gemeldet, dass der Feind mit 39 Infanterie-, 27 Reiterkompanien und 4 Geschützen von Landeshut[107] ausgerückt sei. Seine Pläne seien nicht bekannt, scheinbar wolle er sich die Gelegenheit zu Ausfällen nach Böhmen schaffen. Daher habe er selbst den Befehl erteilt, daß Sparr[108] Soldaten nach Trautenau[109] kommandiere, die Bewegungen des Feindes verfolge und Piccolomini auf dem Laufenden halte. Letzterer möge in Richtung Königgrätz[110] marschieren. Er selbst habe genug Sorgen mit den Polen[111] und der Artillerie.[112] Gallas wandte sich am 14.3.1633 aus Neiße an Ilow:[113] Er habe seinen Brief vom 13.3. erhalten, in dem er ihm meldete, dass Leiterssam entgegen dem Befehl Ilows seine Truppen ganz eigenwillig hierhin und dorthin lege. Die Berichte über den Feind bei Reichenbach[114] seien zudem ungenau.[115]
1634 wird er mit 10 Kompanien Arkebusieren, die in Schlesien stationiert waren, geführt.[116]
Leutersam wandte sich am 6.1.1634 aus Wartenberg[117] an Gallas: Am 4.1. sei ein 6 Kompanien starkes schwedisches Regiment gegen Wartenberg gezogen, um sich seiner Meinung nach dort Proviant zu besorgen. Letztlich aber habe es sich gezeigt, dass das Regiment sich dort Quartiere beschaffen wollte. Deshalb habe er sie angegriffen, wobei ein Kapitän des Regiments Götz[118] gefallen sei. Gegen Abend hätten die Schweden wegen Proviantmangels um einen Akkord gebeten, der Großteil der Mannschaft sei in kaiserliche Dienste getreten.[119] Colloredo wandte sich am 8.2.1634 aus Glogau[120] an Gallas: Aus seinem Brief vom 27.1. ersehe Gallas, welche Wohltaten Wallenstein[121] seinem Bruder Geronimo[122] und ihm erwiesen habe; Hatzfeldt[123] habe mehrere Abteilungen nach Breslau[124] geschickt. Diese hätten 40 Wagen mit Getreide erbeutet. Soeben erfahre er, dass Leittersam 5 Kompanien, die aus Brieg,[125] Oppeln[126] und Breslau ausgerückt waren, auseinander getrieben und 200 Mann erschlagen habe.[127] Leittersam war in die Affäre Schaffgotsch[128] verwickelt.
„Obrist Lautersheim bat um die Erlaubnis, einen Streifzug gegen Oppeln zu thun. Der Freiherr erteilte anfangs seine Zustimmung, nahm sie jedoch zurück, als er zur selben Zeit von Colloredo die Warnung erhielt, daß feindliches Volk von der polnischen Grenze her gegen seine Quartiere heranziehe. Bald stellte es sich heraus, daß Colloredos Meldung auf unsicheren Meldungen beruhte; daher forderte Hans Ulrich den Oberst Lautersheim nach Ohlau,[129] um die Angelegenheit persönlich mit ihm zu beraten. Falls der Oberst nicht gute Hoffnung hatte, es gegen Oppeln auszurichten, gedachte er ihn ‚auf derselben Seite des Wassers einen Ritt gegen Brieg thun zu lassen‘. Lautersheim entschuldigte sich mit Unwohlsein und sandte seinen Obristlieutenant.[130] Dieser sagte später aus, Schaffgotsch habe ihn unverrichteter Dinge und mit dem Bemerken, er könne ihm die Sache nicht offenbaren, wieder fortgeschickt. Der Freiherr bestreitet dies und behauptet, jenem nur gesagt zu haben, daß er mit seinem Obersten reden wolle. Auch daraus geht hervor, daß Colloredo sich mit einem Teile der unmittelbar unter dem Befehle des Freiherrn stehenden Offiziere schon lange vor dessen Verhaftung verständigt hatte und daß die Schaffgotsch im Range folgenden Befehlshaber ihm in der Beurteilung seiner eigenen Person und der Auffassung der Lage weit überlegen waren“.[131]
„Unmittelbar nach der erwähnten Unterredung zwischen Colloredo und Hatzfeldt, also um den 22. [2.1634; BW], reiste Hauptmann[132] d’Espaigne[133] mit den zur Ausführung seines Planes nötigen Papieren versehen von Glogau ab. Seine Sendung war keine leichte. Wenn er ganz allein und sonst unbekannt mitten unter die Truppen des Gegners getreten ist und die schnelle und gründliche Ausführung seines Auftrags lediglich der eigen Umsicht verdankte, so hat er das ihm nachher gespendete Lob ‚besonderer Dexterität[134] und Glückes‘ und die 5 Ilowschen Compagnieen, die ihm als Lohn zu teil wurden,[135] reichlich verdient.
Wahrscheinlich ist es aber, daß von Glogau aus schon vorher Verbindungen mit einzelnen Offizieren des Freiherrn angeknüpft wurden. Dafür spricht außer der schon erwähnten auffälligen Haltung des Obersten Lautersheim Colloredos spätere Versicherung, daß er sich der höheren Offiziere in der Umgebung des Freiherrn vorher ‚assekuriert‘[136] hatte; auch der von Schaffgotsch zur Besetzung von Glatz[137] befohlene Oberst Borey[138] war mit in das Geheimnis gezogen. Am bereitwilligsten muß sich Niclaus Hermann Nidrum,[139] Oberstleutnant des Philipp Mansfeldischen[140] Fußregiments[141] gezeigt zu haben. Er wurde durch das Versprechen zweier Regimenter des Freiherrn, des Infanterieregiments und der Dragoner,[142] gewonnen. In Verbindung mit den Obersten Borey und de Vers[143] trafen Nidrum und d’Espaigne in aller Stille ihre Vorbereitungen. Im Innern der Stadt wurden die Thore mit Geschütz und Fußvolk besetzt, außerhalb der Mauern standen Kavallerieabteilungen und verwehrten jede Annäherung; eine Reiterschaar von 500 Pferden war zum Geleit des Gefangenen bereit gestellt. Alle Anordnungen wurden mit so großer Ruhe und Geschicklichkeit ausgeführt, daß man in dem flachgelegenen Städtchen trotz des hellen Wintertages vom Schlosse aus nichts davon bemerkte.
Schaffgotsch hatte dem Obersten Fabian de Vers – einem der von d’Espaigne gegen ihn gewonnenen Offiziere – für den 24. Februar einen Aufklärungsritt gegen Breslau[144] anbefohlen und gedachte sich um drei Uhr nachmittags zur Besichtigung der Reiterfeldwachen aus der Stadt aus der Stadt begeben. Sein treuer Kammerdiener Constantin von Wegrer wollte ihm eben das Pferd vorführen lassen, als die Obersten mit einer starken Abteilung Fußvolk unter klingendem Spiel auf dem Platze vor dem Schlosse erschienen. Vergebens suchte Wegrer seinen Herrn vorher zu benachrichtigen. Gleichzeitig mit ihm drangen die Obersten ins Schloß ein und kündigten dem Freiherrn seine Verhaftung an. Er weigerte sich zunächst einer Ordre Colloredos Folge zu leisten, fügte sich aber, als man ihm auf sein Begehren den Befehl des Kaisers vorzeigte. Seine Bitte, ihn bis auf weiteren kaiserlichen Bescheid in Ohlau zu belassen, wurde in barscher und demütigender Art abgeschlagen; man habe Befehl, lautete die Antwort, ihn lebend oder tot abzuliefern. Dadurch gereizt, suchte Schaffgotsch in der ersten Aufwallung und mit den Worten: Ich will euch zeigen, wer den andern töten wird, seinen Degen, der sonst immer neben den im Zimmer befindlichen Standarten lehnte, heute aber zufällig dort fehlte. Angesichts der Übermacht und in der Erkenntnis, daß Widerstand seine Lage nur verschlimmern werde, beruhigte er sich schließlich und erfuhr nun, daß er unverzüglich die Abreise nach der Festung Glatz antreten müsse und daß Feldmarschall-Lieutenant Johann von Götz an seiner Stelle das Kommando führen werde. Während seine ‚Carethe‘[145] angespannt und einige notwendige Gegenstände aufgeladen wurden, legten die Obersten auf alle Schriftstücke des Freiherrn Beschlag und versiegelten sie. Schaffgotsch hatte bis dahin äußerlich ein stolzes Vertrauen auf die Gerechtigkeit seiner Sache zur Schau getragen und geäußert, er sei ein treuer Diener Sr. Maj. des Kaisers und habe nichts Übles gethan, der Kaiser werde ihm kein Unrecht geschehen lassen. Im Widerspruch damit müssen ihm aber im Augenblicke der Verhaftung die notwendigen bösen Folgen seiner Achselträgerei[146] mit einem Schlage vor die Seele getreten sein. Er fand wenigstens während der Reisevorbereitungen Zeit und Gelegenheit einen Trompeter an den Oberstlieutenant Freiberg[147] in Troppau[148] mit der Weisung abzusenden, seine Ordre vom 21. Februar, wonach jener keine Befehle als von ihm, Schaffgotsch, annehmen sollte, ‚wegzuthun, nichts zu achten und allen Ordnungen des Feldmarschall-Lieutenants Götz Folge zu leisten‘. Eine Handlung, die so unbedacht war, so ganz der augenblicklichen Eingebung entsprang, wie fast alles, was er im Laufe seines unglücklichen Aufenthaltes zu Ohlau gethan hatte“.[149]
Im April 1634 muss Leittersam sich noch in Schlesien befunden haben, denn in seiner Korrespondenz mit Melchior von Hatzfeldt ging es um die Quartierverteilung, die Eroberung von Landsberg[150] und die Beobachtung der feindlichen Truppen.[151]
„Nach der Schlacht bei Nördlingen[152] mußten die Schweden Süddeutschland aufgeben und die Kaiserlichen rückten immer weiter nach Norden vor. Da man im kaiserlichen Heer der Meinung war, die Schweden wollten in Verbindung mit Holland den Krieg in Westfalen erneuern, rückte der kaiserliche General Lautersheim in das Niederstift Münster und besetzte zeitweise Wildeshausen“.[153]
In den Aufzeichnungen Münsters[154] wird er unter 1635 erwähnt: „Der Obrist von Luttersum, der Haselünne[155] eingenommen hat, verlangt zu einer geplanten Expedition ins Emsland 200 Stadtsoldaten in Landschaftsbesoldung, was ihm aber abgeschlagen wird, weil von der starken hessischen[156] Besatzung in Lippstadt[157] für Münster noch immer eine Bedrohung ausgehe. Der Stadtsekretär Henrich Hollandt trägt diese Befürchtungen dem Domdechanten von Mallinckrodt vor. Der Hauptmann Varenhorst,[158] der in der Stadt Münster für Obrist Luttersums Regiment ‚offene Kriegswerbung mit Trummenschlag‘ erbittet, wird auf eine künftige Entscheidung des Kurfürsten[159] vertröstet“.[160]
Der Rezeptor Johann Kannegießer zu Rheine[161] berichtete am 12.10.1635 an den kaiserlichen Generalwachtmeister Alexander von Velen,[162] „daß am 12. Oktober 1635 der Obrist Leutersum und der Rittmeister zur Stegge[163] mit seiner Kompanie sowie der Hauptmann Schreiber[164] sich in Schüttdorf einquartiert hätten. Dadurch, so befürchtete er, würden freilich die Kontributionszahlungen verzögert, da die fraglichen Truppen dort längere Zeit verbleiben sollten. In der Nachschrift erwähnt Kannegießer schließlich noch, der Obristleutnant[165] habe am vergangenen Montag, d. h. am 8. Oktober, einen Feldwebel[166] mit 20 Mann von Rheine nach Neuenhaus kommandiert, um ‚die Execution desto beßer zu verhengen‘.
„Gerade über den Obristen Leutersum und dessen Soldaten hatte sich Graf Arnold Jobst von Bentheim[167] bei Alexander von Velen beschwert, der den Obristen daher zur Stellungnahme aufforderte. In dem erhaltenen Antwortschreiben vom 20. Oktober 1635 erklärte Leutersum, ihm sei durch den Kurfürsten von Köln die Stadt Steinfurt[168] zugewiesen worden, da ihm diese aber vom Generalwachtmeister von Velen nicht abgetreten worden sei, habe er sich eben in Schüttorf einquartiert, da jene Stadt ja dem gleichen Landesherrn wie Steinfurt unterstehe. Versehen ist das Schreiben des Obristen noch mit einer bemerkenswerten Nachschrift: ‚Es berichtet mich einer meiner Rittmeister, waß gestalt das der Graff zu Bentheim sich verlauten lassen, er hette Bevellich von Herrn General Wachtmeister, er solle seine Calvinische[169] Bauern zusammen fürderen und meinen Soldaten die Hälse in zwei schlagen, welches zu effectiren, wie ich darnach verstanden, auff des Herrn Bevelch an die 1000 Bauren zusammen gehabt […]. Nun kan ich solchs nicht glauben, da ich halte den Herrn General Wachtmeister viel zu verstendig, solche rede zu spargiren,[170] dan dieses Volck auf Churfürstlicher Durchlaucht Bevelch zu Behuef ihrer Kayserlichen Mayestät und dieses Stiffts Defension geworben wirt, also daß ich des Calvinischen Grafen sein Wort kein Glaube gebe […]‘ „.[171]
In der Chronik des Adolff Wilhelm Moerbecke zu Stevening [1611 – 1675] heißt es: „Die Munsterschen haer nu voer die Lunen|borgischen ende Hessen niet te fruchten hebbende, hebben einigh volck under den oversten Lutersum vergaert en in begin van November einige platzen in Emsslant, als Wilsshusen, Cloppenburgh,[172] Vechte[173] ende mer andere van die Swedeschen verovert. Doch ist Wilsshusen, dewyl dee Munsterschen met het meiste volck vertrocken waren, wederum dor dee Swedeschen verovert“.[174]
„Im gleichen Monat, im Dezember [1635; BW] lagen schon wieder Schweden unter Knyphausen[175] und seinem Hauptmann Horn[176] in Wildeshausen. Knyphausen ließ Teile des Stadtwalles abtragen und brachte den Gegnern bei Vechta eine Schlappe bei. Als die Gegner aber Lautersam (oder Lautersheim) und Geleen[177] zur Hilfe gerufen hatten, überfielen 200 Mann zu Pferd und 300 Mann zu Fuß Knyphausen in Wildeshausen in den frühen Morgenstunden des ersten Weihnachtsfeiertages (15./25. Dez.). Sie kamen so plötzlich, daß sie große Beute[178] und zahlreiche Gefangene machten. Viele Pferde, die Kutsche, das Gepäck, die Kleider und die Waffen des Feldmarschalls, dazu in seinen Kleidern 6000 Taler bar, fielen den Siegern in die Hände. Unter den Gefangenen war der Oberstleutnant von Königsmarck.[179] Kniphausen selbst entkam mit genauer Not, nur mit einem Hemd bekleidet. Die Pantoffeln ließ er sogar noch auf dem Walle stehen. In solchem Zustande wird er zu seinem nächstwohnenden Verwandten, zum Drosten Schade auf Gut Huntlosen,[180] geflohen sein. Bald aber hatte der Feldmarschall seine versprengten Truppen, die sich bei Ganderkesee[181] gesammelt hatten, wieder beieinander. Mit ihnen zog er ins Emsland und mit dem dort liegenden Oberst Kratzenstein[182] nach Osnabrück,[183] um sich dort mit dem Major Sperreuter[184] und dem Grafen Hoditsch[185] [Hoditz; BW] zu vereinigen. Als Lautersam in Wildeshausen die beabsichtigte Marschrichtung Knyphausens erfahren hatte, zog er den Schweden nach. Er traf sie bei Haselünne, wo es zu einem blutigen Treffen kam, in dem Knyphausen durch Kopfschuß fiel, Kratzenstein aber wegen verfrühten Siegestaumels der Kaiserlichen das Feld behauptete.
Jedoch der Schwede nützte den Sieg nicht aus, er zog über Wildeshausen, wo er eine Besatzung zurückließ, nach Delmenhorst.[186] Die beiden kaiserlichen Heerführer von Geleen und von Wartenberg[187] verfolgten ihn und schlugen zunächst seine Besatzung aus Wildeshausen. Verbindung mit dem in Delmenhorst liegenden Kratzenstein suchte der schwedische General Leslie, der in Bremen[188] eine schwedische Truppenmacht gesammelt hatte. Einen ähnlichen Überfall wie Knyphausen erlebte in Wildeshausen wenige Wochen später Sperreuter, der nur mit genauer Not nach Bremen entkam. Neun Sperreutersche Kompagnien hatten den siegreichen Kaiserlichen unter Geleen, der schnell von Delmenhorst zurückgekommen war, gegenübergestanden. Geleen verfolgte die Schweden bis über die Weser und kehrte am 10. Februar nach Wildeshausen zurück. Bereits am folgenden Tage marschierte er und der Major Velen wieder ab und unterließen einen Obristwachtmeister des Bambergischen[189] Regiments als Kommandanten. Im Laufe des Jahres lag noch ein Oberstleutnant Schilder[190] mit vier Kompagnien Lautersamschen und sechs Kompagnien Sperreuterischen Regiments – Sperreuter war inzwischen zu den Kaiserlichen übergegangen – in Wildeshausen. Zwei Lautersamsche Kompagnien unter dem Grafen von Götze,[191] denen in Delmenhorst Quartier verweigert war, fielen am 30. Oktober von Wildeshausen in das Delmenhorster Gebiet ein und plünderten etliche Dörfer“.[192]
„Die Kaiserlichen richteten jetzt ihre ganze Aufmerksamkeit auf das Niederstift Münster, um die Schweden hinauszudrängen. Der General Luttersum (auch Galen-Lüttersheim oder Lüddersen genannt) übernahm nach entworfenem Plane die Ausführung des gefährlichen Werkes. Zudem eroberte er (10. Oktober 1635) die Stadt Haselünne,[193] und nahm die schwedische Garnison vom Regimente Knyphausen gefangen.[194] Achtzehn Tage später nahm er Kloppenburg ein, und machte die Besatzung zu Gefangenen; dann kam die Reihe an Quakenbrück,[195] welches mit Sturm genommen ward; drei Kompagnien unter Krassenstein[196] vertheidigten es, diese wurden theils gefangen theils niedergemacht. Ebenso verloren die Schweden Vechte, Wildeshausen, Frisoite,[197] Fürstenau[198] und andere Orte; nur wollte es Luttersum nicht gelingen, das befestigte Nienhues[199] bei Aschendorf[200] wieder zu gewinnen und von Feind von der Ems zu verdrängen“.[201]
Der schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] berichtet zu diesen Operationen unter Leittersam ab Oktober 1635: „Dieser zog sich / im WeinMonat / aus dem Münsterischen vnd andern benachbarten qvartieren in ein Corpus, nebenst etlichen stücken geschützes / zusammen / Occupirte das Städtchen Haselüne / vnd Haus Cloppenburg / als zween angelegene pässe von Osnabrügge[202] nach Embden[203] / vnd den Niederlanden / blocqvirte Meppen[204] / darin etliche Astonische[205] völcker lagen / vnd bemächtigte sich fast aller ümbliegenden ort ümb Osnabrügge / ausserhalb Wittlage[206] / so die Königl-Schwedische in handen behielten: Wodurch die Stadt vmbgeben vnd beschlossen ward. Damit es dann / itziger zeit / nicht zum besten bestellet: In dem der Obriste Lumsdain[207] nicht über sechshundert Soldaten darin hatte; Da Er zu rechter besatzung noch einmahl so viel / vnd mehr wol von nöthen gehabt haben würde.
Solchem zubegegnen vnd den kopff zubietē / lies der Obriste Cratzenstein an sich nichts erwinden: Der mit seinen / vnd den Sperreuterischen / wie auch den Kniephausischen oder Lipfeldischen[208] Compagniē / auf Qvackenbrügge / Haselünne vnd der orten zum Feinde eingangen / vnd Ihn ausgejagt / auch sonst demselben hie vnd da abbruch gethan / doch zuweilen nicht weiniger von Ihm erlitten. Bis H. FeldM. Kniephausen / so bald Er vom H. ReichsCantzler[209] wieder angelangt / sich des wercks vnternommen / vnd dahin mit allen ernst zutrachten angefangen: Wie Er eine Considerable[210] Macht gegen künfftiges Jahr auf die beine bringen / vnd damit dieses orts dem Feinde zuschaffen geben möchte.
Worüber es gleichfals ohne rencontren mit dem Feinde nicht abgangen; Gestalt Er dem Feinde im ChristMonat bey der Vechte acht compagnien zu ros vnd fus ruiniret. Der Ihm hinwieder / den sechszehenden nach mitternacht / zu Wilshausen eingefallen / ziemlichen schaden / zumahl an pferden / deren Er eine gute anzahl bekommen / zugefügt / vnd Ihn schier selbst erwischet hette: Wenn Er nicht / fast vnbekleidet / entsprungen doch den Obristen Lieutenant Königmarck[211] gefangen hinterlassen müssen“.[212]
Der schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] berichtet zum November/Dezember 1635, als es um die Streitigkeiten der Schwedischen[213] mit ihren ehemaligen Konföderierten[214] um die Überlassung der Regimenter nach dem Prager Frieden[215] ging: „Das Sperreüterische[216] Regiment gleichwol hielt der Obriste Lieutenant Königsmarck[217] / so es Commendiret / in Königl-Schwedischer devotion, das es mehrentheils ausser einer Compagnie vnter Statius Meyer[218] / so mitsambt der Standarde[219] heimlich davon vnd zu Hertzog Georg[220] gegangen / bestendig blieb / vnd verfugte sich damit zum Obristen Cratzenstein: Der mit seinem Regiment in Westfalen war / vnd hiermit ebenermassen nichts zuthun hatte / oder zuthun haben wollte. Daher wie selbiger ohnlängst hernacher im einfall zu Wilshausen gefangen worden / vnd gute hoffnung gehabt / vor eine billige rançon[221] loszukommen / Gen-Major Sperreuter an den Obristen Lautersheim geschrieben / das Er Ihn nicht solte erlassen: Dan derselbe einig vnd allein vrsache were / das Er das Regiment zum Keyser nicht hette bringen können. Ferner der Graff von Hoditz wolte mit Hertzog Georg zu Lünenburg[222] / vnangesehen derselbe Ihm / da Er zu Ihm treten wolte / qvartier angeboten / eben so weinig zuschaffen haben / sondern hielt sich mit seinem Regiment so lang hie vnd da im Lande auf / bis FeldMarschalck[223] Kniephausen / im nahmen der Königin[224] vnd Cron Schweden[225] vom H. ReichsCantzler in Westphalen anlangete; Da Er zu demselben gestossen. Gleich also blieben auch die Kniephausische / vnterm Major Lohe[226] / ihrem Herren / der Königin vnd Cron Schweden schlechter dings getrew.
Der übrigen / Regimenter Officirer vertiefteren sich mit Hertzog Georg in handlung: liessen sich vom erst angedeuttetem zweck gantz abfuhren / vnd ward mit demselben zu Hildesheim[227] / den fünffzehenden tag WinterMonats [15.11. a. St.; BW] / im nahmen des Churfürsten zu Sachsen[228] / als Keyserlichen Commissarii[229] (dessen stelle der Obriste Christoff Vitzthum von Eckstedt[230] / bey diesen tractaten vertreten) vnd des Hertzogs / ein vergleich auf folgende bedienge geschlossen. (1) das alle tractirende Gen-Majors / Obristen vnd bevollmächtigte Officirer von den Regimentern / zusambt der gantzen Soldatesca / vom höchsten bis zum niedrigsten / niemandt ausgeschlossen / in die General Amnistiti[231] des Römischen Reichs / mit allen ihren weib vnd Kindern / auch allen beweg- vnd vnbeweglichen Gütern / sie hetten nahmen wie / oder weren gelegen im Römischen Reiche wo sie wollten / krafft habender Plenipotentz / ohne Vnterscheid eingeschlossen sein / vnd denen Gen-Majors oder andern / bey den Regimentern befindlichen / Officirern / auch jedem / auf Begehren / Special urkunde darüber ertheilet werden solte. Dabey abgeredet vnd vorbehalten war: Da sich noch andere Obristen mit ihren Regimentern in zeiten angeben würden / das Sie den Obigen in allem glreich zuhalten weren. (2) Ward auf jede Compagni zu ros / eins vor alles dreytausend Thaler vnd auch so viel auf einen Regiment Stab[232] versprochen. Solche gelder zuerlegen würden (3) zween termine / als zukommende Ostern / vnd darauff folgende Weyhnachten des negst antretenden jahres bestimmet: Dabey in allwege frey vnd bevor blieb / die zeit mit der erlegung des ersten termins auf drey Monat zuanticipiren. Dabey ward (4) ferner abgeredet vnd vergleichen: Das bey abführung des ersten termins die jennige Obristen vnd Officirer / so bey den Regimentern weiter gebrauchet würden / nebenst der Soldatesca, ohne einige weitere prætension,[233] in Reichspflicht treten vnd schweren solten: Die übrige aber sagten zu; Dem person sich gemäs zuverhalten / vnd wieder das Reich nicht gebrauchen zulassen. Vnd wollten (5) beyde Gen-Majors / Obriste / Obriste Lieutenants / vnd Majors / so die Regimenter Commendirten / innerhalb sechs tagen von jedem Regiment richtige rollen[234] ihrer / effectivè vorhandenen völcker / zu dem ende / damit die qvartiere vnd verpflegung darauff richtig abgetheilet werden könten / dē Hertzog heraus geben / vnd solche Manschafft ohne abgang fürters bey vnd ins auszahlung des ersten termins liefern. Was aber an köpffen mangelte / vnd zu den newen pflichten nicht wircklich præsentiret würde / solte von der versprochen Summa in gelde / der proportion nach / abgezogen vnd zurückbehalten werden. (6) Solten den Obristen vnd Regimentern / bis zu auszahlung des ersten termins / die Obristen blieben in diensten vnd würden gebrauchet / oder nicht / (dan mit den vnter Officirern vnd der Soldatesca hette es obige gelegenheit / vnd blieben dieselbige absolutè verbunden) qvartiere assigniret auch Sie darin / nach des Hertzogen ordre / wie dessen Regimenter voritzo verpflegt / vnd mit vnterhalt versehen werden: Wan aber die Regimenter in die Reichspflicht treten / würden / solche nach des Römischen Reichs verpflegungs ordre dan furters vnterhalten. Darüber (7) die obgesetzte Officirer vor sich / vnd die Regimenter versprochen / auch dem Hertzog sich mit einem handschlage verwandt gemachet: Das Sie dessen ordre vnd commendo in justitien[235] vnd qvartiersachen auch sonst / von vnd wo Er Sie vnd zu behuff des NiederSächsischen Creisses / vnd ihrer Qvartiere zu gebrauchen begehrete /ohne einigen behelff pure befolgen / pariren / vnd keines wegs / weder / durch die Cron Schweden / noch andere auswertige / wie Sie auch sonst nahmen hettē / vor leistender Reichspflicht / so weinig hernach / nicht abwendig machen lassen solte noch wolte.
Solchen accord[236] vnterschrieben die Gen-Majors / Vslar[237] vnd Beckermondt[238] / die Obristen Boy[239] / Glaubitz[240] vnd Cracht[241] / der Obriste Lieutenant vom Crockawischen[242] / Adam Oders Ky von Lieberaw[243] / wie auch die vom Dewetzischen[244] vnd Berghoferischen[245] nach Hildesheim verordnete Officirer / vnd schienen hiedurch diese Regimenter allesambt der Königin vnd Cron Schweden entzogen zu sein: So doch gantz anders gelauffen / als die wiederwertige[246] ihre rechnung gemachet. Die Gemeine[247] waren fast durch die bancke sehr vngehalten darauff; Liessen sich vngeschewet vernehmen. Sie hetten nun so lange zeit der Königin vnd Cron Schweden gedienet / hunger vnd kummer gelitten / vnd gegen den Feind ihr blut redlich gewaget: Wollten in ihren alten tagen nicht zu schelmen[248] werden / sondern bis zu ende in ihrer Herrschafft dienste verharren. Eben dergleichen discurs giengen vnter theils Officirern vmb: Nemlich wan Sie sich bey den Königl. Schwedischen nicht wieder einstelleten / würde ihre Ehre so periclitiren[249] / Das Sie keinen redlichen leuten mehr vnter augen sehen dürfften. In sonderheit warē die drey Regimenter Crockaw / Berghofer vnd Dewitz übel damit zufrieden. Der / vom Berghoferischen Regiment zu Hertzog Georg abgefertigte Rittmeister[250] war nur des Hertzogen vernehmen anzuhören / vnd davon zureferiren / nicht aber zutractiren / weiniger zuschliessen dahin geschicket / vnd hatte / in dem Er geschlossen / seinen befehl überschritten. Der Obriste Lieutenant Oders Ky vnd der Officirer von Dewitzischen waren zum vnterschreiben die allerletzte gewesen / vnd fast darzu genötiget: Indem man Ihnen mit allerhand harten worten zugesetzet / ja / wo Sie nicht vnterschreiben wollten / Sie bedrohet / das Ihnen von den bauren die hälse solten gebrochen werden. Darumb Sie entschliessen / etwas zu Simuliren:[251] Ob etwa sich gelegenheit ereugen möchte / die Regimenter aufs fügligste ohne schaden zu der Königl-Schwedischen Armèe wieder zubringen. Fertigten zu solchem ende ihre Regiments-Quartiermeister zu Hertzog Georg ab / ümb vor die Regimenter qvartier zusuchen / jedoch mit instruction; Das Sie sich so viel immer müglich bemühen solten / solches nahe an der Elbe zuerlegen: Vnterm vorwandt / weil im Stifft Osnabrügge vnd des orts / das Land sehr verdorben / vnd dannenhero die Regimenter daselbst nicht wol zu accommodiren[252] weren. Welches Ihnen wol angangen: In dem die Dewitzische nachm ErtzStifft Bremen hart an die Elbe / die Crockawische in die / den Lübeckern vnd Hamburgern zustehende / vier Lande / die Berghoferische ins Pinnebergische jenseit des Stroms verwiesen / vnd hiedurch selbige Regimenter / zumahl wie die die Obristen Dewitz vnd Crockaw / so gegen den H. ReichsCantzler / ihre trouppen wieder herüber zubringen / sich verpflichtet hatten / selbst dabey ankommen / vnd ihr bestes mit gethan / auf Königl-Schwedischer seite erhalten worden Die andere Regimenter bekamen ihre qvartiere hin vnd wieder. Kracht logirte zu Mulhausen / Goslar[253] vnd Northausen;[254] Boye vnd Glaubitz im ErzStifft Bremen; Beckermondt in der Graffschafft Schaumburg; Vslar vnd Brüneck[255] in der Graffschafft Lippe vnd Ravenspurg: An welche der Obriste Cratzenstein Rittmeister Rämeln[256] mit Schreiben abgefertiget / vnd dieselbige der gemeinen wolfart so wol ihrer eyd vnd pflichten womit Sie der Königin vnd Cron Schweden zugethan vnd verwandt / erinnert. Wie gleichfals FeldMarschalck Kniephausen stracks nach seiner ankunfft in Westpfalen gethan / an jedwedern Obristen ein absonderliches Schreiben[257] ergehen lassen / vnd Ihnen darin zu gemüthe geführet: Das niemahls zulässig gewesen / so im articulsBrieffe[258] ausdrücklich verboten were / mit der Feindlichen partey / worunter ja der Churfürst zu Sachsen nunmehr ohnfehlbarlich zurechnen / in correspondentz vnd handlung / viel weiniger capitulation vnd einigen gewissen Schlus zutreten / ehe vnd bevor die Officirer vnd das Regiment in gesambt / oder zum theil / ordentlich vnd mit bewilligung der Obrigkeit ihrer vorigen pflicht erlassen. Geschweige das / da den Officirern / dergestalt auszutreten / schon erlaubt were jedoch keine assecuration oder versicherung / so in allen contracten das vornemste vnd höchste ist / bey dieser handlung zufinden / wodurch die contrahirende[259] Officirer das deme / was verheissen ein gnügen geschehen könnte / oder solte vergewissert: Sondern es würde eintzig / vnd allein hierunter ein disreputirlicher abfall vnd trennung der Gemüther gesuchet / vnd practiciret. Vber dis were gewis vnd ohnleugbar / das der Krieg vnd streit / ümb welcher willen die Obristen / nebenst ihrem gantzem Regiment auf die Königin vnd Cron Schweden bestallung angenommen / bey weitem nicht beygeleget: Es würde auch ihnen / als aufrichtigen redlichē Teutschen / ein vnableschlicher schandflecke sein / wan Sie das / vors allgemeine Vaterland vergossene vnschuldige blut des Glorwürdigsten Königs mit solcher vndanckbarkeit in verges stellen wollten; Das Sie von dessen hinterlassenen Königlichen Erbin / der itzigen Königin vnd Cron Schweden sollen abweichen / ehe der erwünschte zweck eines reputirlichen / sichern allgemeinen Friedens erreichet. Ja man hette dabey weder glück noch segen zugewarten / da man die Waffen / so man bishero gegen der Teutschen Freyheit Feinde mit rühmlichem Sieg geführet / wieder die jennige / so selbige zugleich mit verfochten / anitzo zücken wollte. Massen dan die exempel bereits newlicher zeit davon helle zeugnus gegeben hetten. Welche Schreiben gleichwol auch nicht ohne frucht gewesen: wie der ausgang folgentes jahres erwiesen“.[260]
Nach 1635 hatte Leittersam zwei Regimenter neu geworben.[261] Anfang 1636 hatten müsterische Truppen unter Velen und Leittersam ihre Quartiere im Emsland erweitern können und zusammen mit Geleen die Schweden im Februar über die Weser zurückgedrängt. Ende April war Leslie[262] jedoch in Westfalen einmarschiert und hatte die meisten der im Herbst 1635 zu Georg von Braunschweig-Lüneburg übergetretenen Regimenter wieder an sich gezogen und begonnen, die „Westfalen-Armee“ zu reorganisieren.
Das „Theatrum Europaeum“[263] berichtet zu 1636: „Den jüngsten am Christag den 25. Decemb. zu Wildeßhausen erlittenen Schaden haben die Schwedische vnnd Kratzensteinische Trouppen nachfolgender gestalt am Newē JahrsTag Alt. Cal. 1636. ersetzt: dann als dem Käys. im Stifft Münster bestellten General Cõmendanten Baron de Luddersen, verkundtschafft worden / daß der H. Gen. Feldtmars. Kniphausen von Meppen[264] naher Oßnabrück (vmb sich mit seinen andern vnd deß Gen. Major Sperreuters Trouppen / als auch mit dem Graffen von Hoditsch zu conjungiren) gewolt / hat gedachter Gen. Commendant Baron de Luddersen sein Volck aus allen Quartiern auffgemahnet / darauß so viel er im̃er geköndt / gelicht[265] / vñ sich nebenst dē Obr. Collert[266] in 5. Regim. starck / so zu Fuß als zu Pferdt / auffgemacht / vñ damit gedachtē Feldmarschalln vffgepaßt / die Wege vñ Pässe mit Landvolck besetzt: Wie nun der Feld-Marschall mit vngefehr 1400. zu Pferdt ankom̃en / vnd ehe er es vermuthet / sich besetzt befunden / hat er also bald mit dem Wend Herrn zu Kratzenstein / mit dem Obersten Michael Jordan[267] vnd andern Officirern sich resolvirt / weil ihnen die Nothwendigkeit nit allein vmb Ehr / sondern auch vmbs Leben zufechten / vom Feind durch inhabende Vortheil vfferlegt / derselbe auch noch so starck / als sie / den ersten Angriff zuthun: Darauff der Feldmarschall dz Volck in Ordre gestellt / vñ das Feldgeschrey: Gott sey vnser Helffer gegeben. Es hat aber dennoch der Feind den ersten Anfall gethan / von welchem die Schwedischen 3. Chargen[268] außgestanden. In deme nun Herr Feldmarschall Commendo halber / vom rechten zum lincken Flügel / den Herr Kratzenstein geführet / geritten / ist er mit einer Mußqueten[269] hinden von der rechten Seitē durch den Kopff vnd vber dem lincken Aug wider herauß geschossen worden / vnd stracks todt blieben. Daher der Gen. Maj. das Commando angenommen / vñ Obr. Jordan auff den rechten Flügel commandirt / worauff erst ein so scharpffes vñ Mannliches Treffen angangen / daß der Münsterischen / der Feldgeschrey / Viva Ferdinando, neben dem Geruff / kein Quartier[270] / kein Quartier / schlag todt / gewesen / weil sie die Victorj zu unzeitig schon für erlangt / vnnd sie in ihren Händen vermeynt / in 1300. Soldaten vff dem Platz blieben / bey 500. ohne die Officirer gefangen / vnd 4. Metalline Stück[271] / sampt aller Munition vnnd Paggagy[272] bekommen worden. Obr. Collart ist todt / vnd der Commendant Luddersem, nach tapferer Gegenwehr / von dem Obr. Jordan endlich gefangen / vnd naher Nienburg[273] in Verwahrung bracht worden“.[274]
Das „Theatrum Europaeum“ berichtet weiter unter 1636: „Demnach der Römischen Käyserl. Mayest. Cammerer Freyherr von Leutersamb Obrister zu Roß vnnd Fuß / am verlittenen Newen Jahrs Tag [11.1.1636 n. St.] bey Haselunen im Stifft Münster in der Occasion, darinnen der Schwedische Feldt-Marschalck Kniphausen geblieben / gefangen / vnnd auff Nienburg geführet / hernacher aber vom Herrn von Cratzenstein selbsten von dannen nach Buxtehude[275] gebracht / daselbst in ein klein mit Gattern verwahrtes Gemach eingesperret / ob er darauff wol vieler vornehmen Leuthe Caution fürgeschlagen / auch für seine Rantzion 6000. Reichsthaler zuerlegen sich erbotten / hat man ihme dennoch nicht trawen wollen / sondern an gemeltem Orth anfänglich so streng gehalten / daß kein Mensch zu ihme hinein kommen mögen / vielweniger ihm ein Diener oder Auffwarter vergönnet worden / wie er nun hernach so viel erlanget / daß jemand zu ihm kommen möchte / vnnd vermercket / ohne dessen auch von seinen Leuthen avisiret / daß er nach Schweden solte geführet werden / hat er sich mit Bawren Kleyder versehen / seinen Bart abscheren lassen / vnd einen gemachten Bawren Bart wieder captirt,[276] durch ein Loch / so bey einem Secret[277] gewesen / durchbrochen / vnd sich also darvon gemachet / der Jung aber so bey ihme gewesen / hat seine Kleyder vnd Capot[278] / ins Beth gelegt / als ob sein Herr Kranck were / vnd die Wachthaltende Soldaten gebetten / daß sie etwas still seyn möchten / wie dann auch geschehen / vnnd die obgedachte Soldaten einen Trunck gefordert / welchen der Jung ihnen gereichet / davon besagte Wachthabende Soldaten ein gutes Räuschlein vberkommen / vnnd hat inmittelst der Jung sich auch auß dem Staub gemacht“.[279]
Chemnitz berichtet zu Januar/Februar 1636, über den Tod Knyphausens und die weitere Entwicklung: „In Westpfalen gieng recht am Newenjahrstage / vnd also den ersten tag Jenners ein namhaftes treffen vor. Sintemahl FeldMarschalck Kniephausen gegen ausgang verwichenen jahres von Wildeshausen aufgebrochen / vnd auf Haselüne einen versuch thun wollen; Doch / angesehen der Feind an reutern vnd fusvolck zustarck darin vnd dabey / vom ort er wieder abziehen / vnd sich nach Meppen begeben müssen. Darauff Er Newhaus angegriffen vnd weggenommen: Wodurch der Feind des EmsStroms wieder beraubet / vnd selbiger vor die Königl-Schwedische frey vnd sicher gemachet worden. Nachdem Er aber / besagten ersten tag Jenners / von Meppen ab nach Osnabrügge / sambt bey sich habenden trouppen / wieder gehen / vnd sich mit den andern zurückgelassenen Hoditzischen vnd Königsmärckischen conjungiren wollen / hatte der Feind sich aus allen qvartieren / mehr dan dreytausend starck / nach Haselüne / vnter commendo Gen-Major Vehlens / vñ Obristen Lautersheims / zusammengezogen / vnd Ihm vorgebeuget; Vorhabens / Ihn zuschmeissen. Vnangesehen aber der Feind den vortheil im felde ergriffen / vnd an Manschafft weit stärcker / schlossen doch die Königl-Schwedische auf ihrer seite auch stracks eine bataille:[280] Da es dan / nach ziemlichem ümbtreiben / so weit gerathen / das man vngeschlagen nicht wieder voneinander kommen können / auch der FeldMarschalck selbst die trouppen anzuführen / einen guten anfang gemachet; Worüber Er vom Feinde durchs haubt geschossen / stracks im anfange todt geblieben. Ob nun wol solches zu erst etwas bestürtzung erwecket / begriffen doch die Königl-Schwedische / auf zusprechen des Obristen Cratzensteins / sich bald wieder / vnd setzten / nach drey ausgestandenen starcken salven vom fusvolcke / dermassen auf den Feind; Das Er sich stracks zur flucht gewandt / bey nahe tausendt toden auf der Wahlstadt / sambt vier metallenen FeldStücken / vnd etlichen munition wägen hinterlassen; Nebenst deme ihrer viel / vnd vnter denen der Obriste Collart, ins wasser gelauffen vnd ersoffen / vnd der Obriste Lautersheim / zween Obriste Lieutenants / etliche Rittmeister / Capitaine / vnd andere Officirer / auch mehr dan fünffhundert Gemeine gefangen worden Itztgemeldten gefangenen ChurCöllnischen Obristen Lautersheim / der sich einen FreyHerrn / Keyserlichen CammerHerrn / Obristen zu ros vnd fus / Commendanten des EmbsLandes schrieb / auch in guter estime[281] / vnd der orten viel auf Ihn gesehen war / wollte der Obriste Cratzenstein durch den Obristen Jordan[281a] dem H. ReichsCantzler zuschickten: Der Ihn aber nicht durchbringen können / sondern zur Nienburg gelassen. Von dannen Er gleichwol nachgehends auf Buxtehude gebracht / vnd ein zeitlang daselbst in verwahrung gehalten worden: Doch ohnlängst hernach durch practicken auf Hamburg entwischet / dergestalt durch Hollstein zu wasser ins Oldenburgische / vnd so weiter zu den seinigen in salvo kommen. In dieser Occasion hielt sich der Obriste Cratzenstein über die massen tapfer vnd wol: Welchen der H. ReichsCantzler in der / Ihm von FeldMarschalck Kniphausen schon aufgetragenen / General-Majors charge über die Armée in Westpfalen deshalben bestättiget / auch Ihm auf sein begehren / die / beym treffen eroberte Stücklein / ausser einnem / so ein Dennemärckisches / verehret. Imgleichen wird dem Obristen Jordan rühmlich nachgeredet das er sein devoir[282] redlich gethan / vnd viel zu der erhaltenen Victori geholffen: Darumb der H. ReichCantzler ihm die confirmation der Obristen charge über des Seligen FeldMarschalcks Regiment ertheilt / vnd / das er zu dessen completirung drey compagnien werben möchte / gewilliget. FeldMarschalck Kniephausens todt ward disseits von jedman sehr beklaget / vnd betrawret / vnd konten die Officirer nicht gnugsamb rühmen / wie sehr Er seinen humor[283] geendert / vnd sich in die Soldatesca dergestalt geschicket; Das Er sie gantz gewonnen vnd an sich gezogen: Daher Er / wan Ihm der Allmächtige das leben länger gefriste / der Königl-Schwedischen vnd Evangelischen Partey itzt vielleicht erst die besten dienste thun können.
Der Obriste Cratzenstein / wiewol Er grossen mangel an fusvolcke / auch keine commission noch instruction in handen hatte / vnd ohne ausdrücklichen befehl / sich vnter diese last zustecken / wol billig bedencken tragen mögen / setzte dennoch solche consideration hindan / vnd unterfieng sich des wercks: Lies die Vechte mit etlichen hundert reutern umbgeben; Logirte sich mit den übrigen völckern zu Cloppenburg / vnd brachte den Commendanten des Hauses dahin / das er es den zwantzigsten tag Jenners aufgeben vnd verlassen müssen.
Allein diese frewde wehrete nicht lange. Sintemahl der Marqvis de Caretto oder Grana,[284] eben ümb selbige zeit mit denen / aus Lothringen kommenden / vnd hieher angewiesenen / Keyserlichen trouppen zwischen den Rhein vnd die Weser in Westpfalen gerücket gerücket war; Seine winterqvartiere[285] darin zusuchen: Gestalt er selbige im Stifft Münster / Osnabrugge / den Graffschafften Lippe / Ravensburg / Tecklenburg / vnd gantzen Westpfälischen Creisse genommen. War zwar ein sehr abgemattetes / verhungertes / vnd erkrancktes volck / darzu die Regimenter überaus schwach; Also das selbige fast Compagnien kaum gleich geschätzet mögen: Die menge aber gleichwol derselben machte Sie considerabel; Sintemahl der Regimenter an die siebenzig / ja darüber / vnd solche an Manschafft bey siebentausend aufs weinigste / zu ros vnd fus / starck sich befunden. Hiedurch war der / vor Haselüne geschlagene Feind / so die zerstrewete reuter vnd Knechte auch wieder versamlet / stracks entsetzet / vnd drang auf den Obristen Cratzenstein mit aller macht: Zu welchem Feinde nunmehr der Gen-Major Sperreuter / nachdem Er / den sechszehenden tag Jenners / aus Bremen vnd zu Vlotha[286] über die Weser nach Bilefeld[287] / von dannen weiter fortgezogen/ sich geschlagen / vnd schon seine eigne compagni / so in gesambt abtrünnig worden / vnd ihre standarde[288] zu Nienburg beym Obristen Aston im stiche gelassen / an sich gelocket hatte / auch das Regiment von der Königl-Schwedischen Partey abzubringen / vnd sonst derselben schaden zuzufügen / keinen fleis sparete. Angesehen nun gedachter Obriste dem Feinde viel zu schwach / vnd zumahl kein fusvolck bey sich hatte / muste Er nur auf conservation der völcker[289] bedacht sein / vnd den pas über die Weser suchen: Weshalben Er sich anfänglich nacher Wilshausen reteriret.
Hierunter vnd da Er recht in solchem wercke begriffen / begab sichs das Gen-Major Sperreuter mit vnterschiedlichen starcken Feindes trouppē herbey nahete / auch nochmahln durch Schreiben einen / wiewol vergeblichen versuch that / sein vnterhabendes Regiment auf Feindes seite zubringē. Weshalbē der Obriste Cratzenstein / wie Ihm solches zu wissen gemachet / stracks nach Wilshausen zugeeilet. Ehe er aber solches erreichet / hatten die gewesene Sperreuterische (deren Obrister Lieutenant Königsmarck nicht dabey / die andere Officirer theils gegeneinander aufstutzig[290] / die reuter auch ziemlich schwierig / vnd also schlecht commendo dabey war) die schantze versehen / den Pas zu Wilshausen nicht recht beobachtet / sich etwas zu sicher in die Stadt geleget / vnd die pferde abgezäumet: Worüber der Feind / nachzusetzen / vnd das Regiment in confusion zubringen / veranlassung bekommen / vnd zugleich den Obristen Cratzenstein verhindert / das Er weder zu seinem / noch dem Kniephausischen Regiment gelangen können sondern sich mit einem Kahn nacher Bremen begeben müssen. Die Regimenter / als die Stadt Bremen den pas gäntzlich abgeschlagen / vnd auf die Nienburg wegen des wassers der weg abgeschnitten war / funden gleichwol zu Petershagen[291] ein loch / wodurch Sie entrunnen / vnd liessen sich daselbst übersetzen; Massen auch die Königsmarckische Cornette[292] in Nienburg Salviret worden /nicht weiniger die reuter mehrentheils mit den andern Regimentern davon kommen: Jedoch gieng solches / in deme der Feind hart hinter Ihnen / mit höchster mühe vnd gefahr / sonderlich mit verlust aller pagage,[293] vnd der meisten handpferde[294] zu.
So bald die Regimenter die Weser passiret / hatten Sie newe anfechtung von Hertzog Georg zu Lünenburg: So dem Obristen Boy ordre gegeben; Einen Officirer zu Ihnen in ihre qvartiere abzuordnen / vnd Ihnen seine meinung vorzuhalten. Das / wo in seinen Landen von Ihnen sich finden lassen würden / selbige zur stunde zu Ihm / vnd in des Römischen Reichs pflicht treten sollten: Wer sich dessen verwegerte / den oder die hette er / der Obriste Boy / mit gehörigem ernst darzu anzutreiben / sich ihrer zubemächtigen / vnd sie in seine / des Hertzogen / gewarsam zulieffern. Welches doch sonst ohne effect gewesen: Ausser das ein Rittmeister vom Kniephausen Regiment / Decken[295] genandt / stillschweigend zum Hertzog getreten. Die andere trouppen entgiengen noch dismahl Hertzog Georg aus den händen über die Aller vnd Leine / vnd wurden zwey Regimenter davon nach Rotenburg[296] / Winsen an der Aller[297] vnd Walsroda[298] / das Königsmarckische aber nacher Harburg[299] vnd Winsen an der Elbe[300] verlegt“.[301]
„Noch auf dem Marsche durch die Grafschaft Mark erfuhr Bönninghausen, der sich am 8. und 9. Januar [1636; BW] in der Gegend um Schwelm[302] befand, daß sein alter Gegner Knyphausen am 11. Januar den Tod gefunden hatte. Der ehemals kaiserliche Obrist Johann Freiherr von Leutersheim, der seines Regiments verlustig gegangen war, weil er einen Hauptmann, der ihm Satisfaktion verweigert hatte, kurzerhand durch seine Leute hatte erschießen lassen, schlug sich damals selbständig mit einem Infanterie- und einem Reiterregiment, die er auf eigene Kosten für den kurkölnischen Dienst angeworben hatte, im niedersächsischen Kreise herum. Er marschierte gegen Knyphausen und lieferte ihm bei Haselünne ein Gefecht, bei dem der Feldmarschall eine tödliche Kugel erhielt. Obwohl die Schweden die Oberhand behielten und Leutersheim in Gefangenschaft geriet, aus der er sich kurz darauf aber befreien konnte, wurde Bönninghausen durch Piccolomini angewiesen, den Marsch zur Weser einzustellen und seine Regimenter zurückzuführen“.[303]
In der Chronik des Adolff Wilhelm Moerbecke zu Stevening heißt es: „Ock hefft ungeferlick um dese tyt de oversten Luttersum het huiss Lemvoerde,[305] ligende in’t stifft Osnabrugge up die fronteren van’t stifft van Munster, belegert ende beschaeten, ende het garneson, synde 1 companie dragonyers tot avergeven gedwungen. Ende syn regement ruteren in’t fleck voer’t huiss Diepholt,[306] so ock met keisers volck besettet was, geloseret“. [307]
„Wie nachhero den 1. Nov. 1636 der Obriste Königsmark mit seinem Regiment das Flecken[308] passiert, hat er das Schlos mit seinem Hoffmeister (uti legitur[309]) und 18 Soldaten besetzet hinterlaßen. Als aber der in der Vechte gelegene Kayserliche Obriste Luttersheim den 1. Jan. 1637 mit Geschütz und andern Ammunition das Schlos approchiret,[310] hat er solches sofort mit Sturm wieder weggenommen und die darauf gefundenen Soldaten unter die Seinige gestecket“.[311] Das „Theatrum Europaeum“ berichtet zum Januar 1637: „Die Schwedischen hatten das Schloß vnnd vornehmen Paß Lemford in Westphalen eingenommen / vnd mit einer Compagny Tragonern[312] besetzen / selbigen aber hatte H. Obr. von Luttersam ihnen mit bewehrter Hand wieder abgenommen; Ob nun zwar die Schwedischen sich zu revangiren gedacht / vnd zu emd End ihr gantze Macht / so sie selbiger Orthen gehabt / zusammen gebracht / in Meynung / das Luttersamische Regiment zu Pferdt (so im Flecken Diepholt quartiert) mit 6. Trouppen Reutern / vnd 4. Compagn. Tragoner zu vberfallen / so ist jedoch der Obr. Luttersam von den seinen durch gewisse Kundtschafft den 15. 25. Jan. avisirt worden / daß die Schwedischen selbige Nacht einbrechen / vnd einen Versuch auff ihn thun würden: darauff er sich alßbald gegen die Nacht / damit die Schwedischen seiner keine Kundschafft haben köndten / mit 300. zu Fuß von der Vechte nacher Diepholt begeben / vnd sein Volck (damit diee newen Gäste wacker empfangen würden) in Bereitschafft liegen lassen. Wie nun der Schwedische Obr. Königsmarck mit seinen Trouppen deß Morgends zwischen 2. vnd 3. Vhr in aller Stille ankommen / hat er zwar vermeynt seine Intention schon halb ins Werck gericht zuhaben / als er aber in den Flecken (in welchem 2. Brücken) fortgangen / vnnd vber die eine bereits marschirt / ist er bey der andern dergestallt empfangen worden / daß er nothwendig weichen müssen. Darauff er zwar an einem andern Orth seyn Heyl versucht / aber nicht weniger mit Verlust 30. Todten abgewiesen worden / welcher Scharmützel[313] von 2. biß 5. Vhr gegen Tag continuirt / darbey von den Lutersamischen zwei 10. Mann (darunter auch der Capitäyn Leutenant[314]) hart beschädigt worden / jedoch nur 2. auffm Platz todt verblieben. Demnach aber Obr. Königsmarck erfahren / daß der Obr. Lutersam selbst zugegen wäre / hat er sich mit seinen Soldaten in höchster Eyl wieder zurück begeben / vnd bey 30. Verwundeten (vnter denselben auch ein Capitäyn vnnd Seganten[315]) weil die Lutersamische wegen noch nicht angebrochenen Tags sie nicht verfolgen mögen / in Osnabrück eingebracht“.[316]
Der Historiker Samuel Freiherr von Pufendorf [8.1.1632 Dorfchemnitz-26.10.1694 Berlin] hält in seinen „Sechs und Zwantzig Büchern“ (1688) zu 1637 fest: „In Nieder-Sachsen / Westphalen und Hessen ging im Anfange dieses Jahres wenig Denckwürdiges vor / weil das gantze Krieges-Wesen in Meißen gespielet wurde. Doch fieng einer Nahmens Herman[317] einen neuen Tumult an / welcher von der Wolffenbüttelischen[318] Besatzung 120. Reuter auff Götzens[319] Befehl zu sich nahm / und unversehens nach Boitzenburg[320] kam; Allwo er gar auff besondere Art Werbungen[321] anstellete. Zu gutem Glücke kam damahls Jacob Kinge[322] in diese Gegend / welchen Baner[323] von Torgau[324] nach der Weser zugeschickt / daß er durchs Stifft Magdeburg und Halberstadt nach Winsen[325] / und durch Lüneburg[326] in Westphalen gehen / auch unterwegens alle vertheilte Trouppen zu sich nehmen solte.
Dieser wurde von Salvio[327] erinnert / und führte Boothen nebst den Seinigen nach Winsen gefangen weg. Der Anschlag war dem Vorgeben nach also gemachet worden: Wenn Booth Razeburg[328] und Travemünde[329] eingenommen hätte / wolte Lautersheim[330] / Wert[331] und Isolan[332] dazu kommen / aus Rostock[333] / Schwerin[334] und Butzow[335] die Besatzung nehmen / und Wißmar[336] belägern. Sie wollten auch den König in Dennemarck[337] zu Hülffe ruffen. Denn daß die Mecklenburger nichts gutes im Sinne hatten / kunte man daraus wohl schliessen / weil die Rostocker den auffgelegten Tribut durchaus nicht entrichten wolten / und den Feind bey ihnen werben liessen; Dazu denn der Hertzog[338] und Lohausen[339] stille schwiegen / welcher einen hefftigen Haß gegen die Schweden hatte / nachdem er abgedancket / und ihnen alles zum Possen that. Deßwegen schickte auch Baner den Oberst-Lieutenant Odersky von Torgau nach Mecklenburg / und gab ihm gewisse Ordre / daß er auff das Vorhaben dieser bösen Leute wohl achtung geben / ihre Werbungen verhindern / Rostock wegen der Anlage exeqviren / und den Land-Mann wider die Uppigkeit der Soldaten schützen sollte. Da auch der Hertzog begehrte / man sollte die Wercke auff dem Schlosse Plauen[340] ruiniren / schlug Baner solches ab / weil dieser Ort gar beqvem war, die Mecklenburgischen Händel zu hintertreiben“.[341]
„Am 29. Juni [1637; BW] ersticht Gerd Gilhaus, Leutnant im Regiment des Obristen Freiherr von Leuttersum (Luttersum), im Weinhaus des Bernd Lange am Tisch in Trunkenheit den Junker Johann Klepping aus Soest[342]. Der Täter wird auf der Flucht zum Überwasserkloster, wo er Asyl suchen will, auf dem Domhof[343] ergriffen. Nach dem Zeugenverhör erfolgte die Tat beim ‚Nachtessen‘ abends zwischen 9 und 10 Uhr. Wegen der Festnahme kommt es zu Differenzen mit dem Domkapitel,[344] das auf dem Domhof Immunität[345] besitzt. Beide Parteien behalten sich ihre Rechte vor.[346] Der Offizier wird vom peinlichen Gericht durch die Richtherren Licentiat[347] Kerckhoff und Dr. Leisting zum Tode verurteilt und nimmt das Urteil reuig an. Er wird vom Scharfrichter[348] am Kalkplatz mit dem Schwert hingerichtet.[349] Aus Gnade werden ihm ein Sarg und das Begräbnis auf dem Kirchhof gestattet. Sein Diener darf ihn entkleiden und der Scharfrichter nicht Hand an ihn legen, außer daß er ihm ‚den letzten Streich‘ gibt. Das geschieht am 4. Juli vormittags. Am gleichen Tag hatten die Geschwister des Getöteten aus Soest als ‚vater- und mutterlose Waisen‘ in einem Schreiben um schnelle Justiz des münsterschen Rates gebeten. Der Generalfeldzeugmeister[350] Graf Wahl[351] verlangt aus Hamm[352] die Auslieferung des Leutnants an sein Regiment. Sein Schreiben wird dem Rat aber erst am 5. Juli abends um 7 Uhr eingeliefert.
Im Antwortschreiben vom 6. Juli verteidigt der Rat unter Berufung auf seine Privilegien sein durchaus übliches Verfahren. Die Mordtat sei am Peter- und Pauls-Feiertag begangen worden. Der Deliquent habe sich wegen ‚verordneter Abkehrung des Büttels Hand, auch in Anhörung des gantzen Volcks, ob der Milterung in guter Disposition öffentlich bedanckt‘ „.[353] In seinem Konzept hat der Stadtsekretär Henrich Hollandt den ursprünglichen Passus, der Leutnant ‚habe mit menniglichens Frolocken ein seeligen Todt willig angenommen‘, wieder getilgt. Der Leutnant zeigte offenbare Reue, wobei die ‚ehrenhafte Hinrichtung‘ sein Verbrechen symbolisch auslöschte. Sein Regimentskommandeur in Beckum[354] nahm die Enthauptung am 7.7. zur Kenntnis und äußerte, ‚dem Kerl were recht geschehen‘.[355]
1637 hauste Leittersam im Hessen-Kasselischen: „Die Abgabe war gerade zum sechstenmal entrichtet, da überfiel am 1. September 1637 der kaiserliche Oberst von Lüttersum mit seinen Soldaten Wolfhagen[356] und hauste vier Tage lang hier unter unerhörten Greueln. Furchtbare Mißhandlungen ließen die Bewohner der Stadt in hellen Scharen fliehen. Bei diesem Überfall wurden zwei Stadttore, ein Pforthaus, ein Turm und 52 Wohnhäuser der Erde gleichgemacht. Selbst das Haus des Bürgers Heinrich Brüschatz, in dem sich Oberst Lüttersam selbst einquartiert hatte, entging der Zerstörung nicht. Was stehen blieb, wurde verwüstet. Das Vieh, das die Bürger für viel Geld wieder eingelöst hatten, wurde ein zweites Mal geraubt. Die wenigen noch vorhandenen Lebensmittel wurden entweder mitgenommen oder unbrauchbar gemacht. Zudem wurden zahlreiche Urkunden und sonstige Dokumente zerrissen oder vernichtet. Der Schaden, der auf diese Weise den an sich schon verarmten Bürgern zugefügt wurde, betrug nach glaubhaften, unter Eid gemachten Aussagen der Bewohner nicht weniger als 25 756 16 1/2 Albus – eine ungeheure Summe angesichts der damals herrschenden Zustände. Den Bürgern war in der Tat auch nichts weiter geblieben als ihr nacktes Leben und eine ganz ungewisse Zukunft. Die Stadt glich einem Trümmerhaufen, und die wenigen Häuser, die vom Brande verschont geblieben waren, drohten einzustürzen und konnten kaum bewohnt werden. Den Orten des Amtes Wolfhagen erging es übrigens nicht besser. So überfiel Oberst Plettenberg[357] mit seinen Scharen am 16. August 1637 Istha[358] und verwüstete das Dorf vollständig. Viele Bewohner wurden umgebracht, andere, die sich auf den Kirchturm geflüchtet hatten, kamen durch Feuer und Qualm um. Am 15. September des gleichen Jahres äscherten die Truppen des Obersten Lüttersum Breuna[359] ein. Einige Kompanien der hessischen Besatzung von Kassel[360] unter der Führung des Majors Staudt[361] und des Rittmeisters Wenderoth,[362] die am 26. August in der Nähe von Wolfhagen vorbeikamen, vermochten keine Abhilfe zu schaffen, da sie lediglich den Befehl hatten, gegen Warburg[363] und Stadtberge[364] aufzuklären. Auch die Dörfer Hasungen,[365] Ehlen[366] und Dörnberg[367] wurden von den Soldaten des Obersten Lüttersum überfallen und ausgeplündert“.[368]
Leittersam diente ab 1638 unter Melchior von Hatzfeldt.[369]
Im Diarium des Kardinals Harrach[370] findet sich unter dem 18.3.1638 der Eintrag: „Il Leittersam [Johann v. Leutersheim] é scappato da Vienna sensa pagarmi altro“.[371]
Im September 1638 stand Leittersam noch in Rheine – hier hatte er den Kommandanten von Rheine, Johann von Ketteler,[372] wegen noch ausstehender Forderungen arrestieren lassen[373] – und meldete das Erscheinen schwedischer Truppen unter King bei Lingen.[374] Zugleich bat er Hatzfeldt, in seinen Diensten bleiben zu dürfen und wies zugleich auf den Mangel an Verpflegung hin.[375] In diesem Monat kaufte er Arkebusen in Hamburg[376] an.[377]
Im Oktober 1638 teilte Kurfürst Ferdinand von Köln Hatzfeldt allerdings mit, Leittersam wolle zusammen mit seinem Regiment nach seiner Entlassung in die Dienste Karls IV. von Lothringen[378] treten;[379] bereits im April hatte ihm der Herzog ein Werbepatent ausgestellt.[380] Leittersam war später lothringischer Generalwachtmeister. In diesem Oktober stand Leittersam zunächst in Damme[381] und hob die Bedeutung von Lemförde[382] als Quartier für Hatzfeldt hervor, bevor er auf Haus Wölpe[383] zog. Dann marschierte er nach Vechta ab, um die Stadt zu belagern und anzugreifen.[384] Zudem war von der schwachen schwedischen Besatzung auf Haus Cloppenburg die Rede, bevor Leittersam nach Füchtel[385] ging.[386] Das Theatrum Europaeum“[387] berichtet zum Oktober 1638: „Hinwiderumb vnd entgegen haben die Pfältzische in Westphalen von den Kayser-Hatzfeldischen[388] ein ziemlich hartes zur revenge[389] außstehen müssen. Dann nach dem sie eine Zeit hero / von den Kingisch-Schwedischen Völckern / wie vorgedacht / coniungiert im Stifft Münster sich gehalten / darinnen den armen Haußman[390] mit Fewer vnd Schwerdt vbel geprest / vnd alles / wessen sie mächtig werden können / außgeplündert / haben sie sich endlich / als sie auß gedachtem Stifft auffgebrochen / nach der Graffschaft Lippe gewendet / die gantze Macht vor die Hauptstatt desselben / nemblich / vor die Statt Lemgaw[391] gezogen / vnd beneben dem Kingischen Succurß[392] selbige mit einer General Belägerung zu schliessen angefangen / wobey man dann keinen Fleiß gesparet / sondern / beneben starcker Begrabung / auß Minden[393] etliche Stück davor gebracht hat / vmb selbige / nach verfertigten Batteryen[394] gegen die Statt zugebrauchen.
In dem sie nun gedachte Belägerung schon in die 14. Tag lang ernstlich continuirt / haben vnter dessen Ihre Excellentz Herr General Graff von Hatzfeld (als welcher der Schwedisch- vnd Pfältzischen actiones in guter Kundschafft hatte) auß allen Guarnisonen[395] selbiger Gegend eine ziemliche Macht zusammen geführt / mit welcher er / beneben seinen fürnembsten Obristen[396] vnd Officirern / vnversehens von Dortmund[397] ab vnd gegen Lemgaw zugezogen / vmb den Belägerten (mit welchen es bey nahe were geschehen gewesen) so viel müglich / Lufft zu machen.
Die Schwedisch- vnd Pfältzische / nach dem sie gesehen / daß die Kayserisch-Hatzfeldische Völcker / mit ihnen zu schlagen / gegen sie im Anzug / haben sich so balden resolviert / nicht zwar zu weichen / sondern einen standhafften Fuß zu halten / seynd auch gegen die angehende Kayserische Truppen der gestalt vest verblieben / daß sich zu verwundern: Wie dann die Kayserische Reuterey zwey mal zurück geschlagen worden / vnd die Victori anfangs gar zweiffelhafftig gewesen. Da ihnen aber die Kundschafft einkommen / daß Herr FeldMarschalck Hatzfeld mit mehr Völckern / den ihrigen vnter dem Freyhern zu Westerhold[398] zu Hülff / im Marche begriffen / haben sie strack ihre Paggagy / sampt den Stücken nach dem Stättlein Vlothe[399] / in der Graffschafft Ravensperg / gehen lassen / welches / als es Ihr. Excell. Herrn Graffen von Hatzfeld / vorgebracht / solches auch so wol von vnterschiedenen Gefangenen / als Ihr. Excell. recognoscirenden Partheyen selbst bestettiget worden / haben dieselbe vor nothwendig erachtet / solchem Vorhaben vorzubiegen / vndt dem Feindt die Gelegenheit / durch zu wischen / da es anderst müglich seyn könnte / abzuschneiden.
Solches nun desto leichter ins Werck zu bringen / haben Ihre Excellentz von Hatzfeld / durch den Obristen Wachtmeister / Freyherrn von Westerholt / die Brücken zu Ghofeld[400] (worüber die Schwedisch- vnd Pfältzische / in der Flucht gantz sicher nach Minden sich hetten retiriren können) ruiniren vnd abwerffen lassen / welches / nach dem es geschehen / haben die Schwedisch-Pfältzische den Hatzfeldischen nicht mehr so leicht entgehen können / darüber dann Sonntag den 7. 17. Octobr. Nachmittag gegen 2. Vhren / sich beyderseits ein blutiger Streit angefangen / in welchem die Schwedisch- vnd Pfältzische Soldatesque der Hatzfeldischen erstes Salve Ritterlich / vnd ohne vermercktes Wancken / außgehalten / also / dass bey solchem ersten Angriff nicht allein viel verwundet vnd nieder gemacht worden / sondern auch bey einer halben Stund lang / wer ob- oder vnten lige / nicht vermercket werden können.
Hierbey haben der Obriste Wachtmeister / Freyherr von Westerholt / beneben Ihr. Fürstl. Durchl. deß Hertzogen in Lothringen Vice-Feld-Marschallen / Leutersem[401] den Rechten / beyde Ihre Excell. aber / Herr Graff von Hatzfeld / vnd Herr Peter Graff von Götzen[402] den lincken Flügel geführet / vnd bey solchem ihrem Commando / was dapfferen Obristen vnd Soldaten zuthun gebühren will / redlich verrichtet. Wolgedachter Herr Graff von Götzen / als welcher im vordersten Hauffen gegen die Feindt gestanden / ist gleich durch einen Canonschuß niedergelegt / vnd durch dessen Todt bey seinen Officirern vnd Soldaten ein groß Trawren vnd Mitleyden verursacht worden.
Im Anfang wollte es sich (wie gedacht) mit den Kayserischen in etwas schlecht anlassen / vnd hatte das Ansehen gewunnen / als wollten die Hatzfeldische sich zum Durchgang gefast machen. In dem aber General Hatzfeld mit einer starcken anzahl Kürassierer den Pfältzischen eingebrochen / vnd durchgehawen / hat sich endlich das Glück (welches niemaln so vnbeständig / als in dergleichen Occasionen zuseyn pfleget) gewendet / dass die Victoria uff der Kayserischen seiten gefallen / welche ihnen darumb desto sawrer ankommen / weil sie darüber vorwolgedachten Herrn Graffen von Götzen / zusampt dem Obr. Tirell[403] (so ein Irländer[404] vnd berühmter Soldat) verlohren. Als nun der der Pfältzischen Ordnung getrennet / ist der Handel erst recht angangen. Vnd ob zwar die Vbrwundene durch die Flucht sich zu salviren gemeynt / seynd sie jedoch allerseits von der Kayserischen Cavallery / vnd zwischen zweyen fliessenden Wassern also eingeschlossen worden / daß ihrer wenig entkommen mögen. Solches nun hat verursacht / daß ein gut theil der Schwedisch- vnd Pfältzischen im Wasser ersoffen / andere das Gewehr hingeworffen / vnd die Kayserischen vmb Quartier angeschryen.
Bey solcher der Sachen beschaffenheit konnte es nicht fehlen / daß alles von der Artillery / Munition / Stücken vnd Pagagy im Stich verbleiben muste / massen dann die Hatzfeldsche 8. grobe Stück / 2. Fewermörsel[405] / vnd etliche kleine Stücklein bekommen. Von Fähnlein[406] vnd Standarten seynd (ohne diejenige / so die Reuter zerrissen / vnd auß denselben / weil sie alle von blawen doppelten Daffet [407]/ vnd mit Silber gestickt waren / Libereyen[408] gemacht) 41. gelieffert / vnd vnter andern Beuthen auch das Hosen- oder Englisch Ritterband[409] / worauff ein köstlicher Zierat / nemblich / der Ritter Sanct Georg / rund vmbher mit Diamanten besetzt / geschnitten gewesen (so der Pfaltzgraff kurtz zuvor empfangen) sampt der Pfältzischen Cantzley / vnd andern vielen Rariteten / gefunden / so balden auch Ihrer Excellentz Herrn Graffen von Hatzfeld gelieffert worden. Ingleichem hat man vnter der Paggagy / auff deß Pfältzischen Kriegs-Zahlmeisters[410] Wagen / 30000. Reichsthaler erhalten / welche aber Ihre Excellentz den Soldaten zu einer Beuth gelassen.
Die Gefangene seynd diese: Pfaltzgraff Robertus[411] / der Jüngere / dessen General Leutenant[412] / Ferentz[413] / 2. Englische Graffen / worunter einer / so der Reichste in Egelland / vnd 2. Regiment vor den Pfaltzgraffen auß seinem Beutel geworben / 6. Obristen / worunter Obr. Boy[414] / Obr. Lohenstein[415] / Obr. Bussard[416] / Obr. Millord[417] / 5. Obriste Leutenanten / 10. Obr. Wachtmeister /12. Rittmeister / 24. Hauptleut / 6. Capitäyn Leutenant / 25. Fähnrich / 16. Corneten[418] / 40. Feldweybel / 13. Feldscherer[419] / 60. Corporalen / vnd bey etlich 100. Soldaten / ohne die jenige / welche von den Westerholtischen / Hahnseischen[420] / vnd vmb Lemgaw gefangen worden.
Der ältest Pfaltzgraff / Printz Carl-Ludwig[421] / nach dem er sich zu salvieren / mit einer Carotzen vnd 6. Pferden durch die Weser setzen wollen / wegen höhe deß Vfers aber / mit Pferden vnd Carozzen auff das Landt nicht kommen können / ist endlich herauß gesprungen / eine Weyden ergriffen / sich allein salviert / vnd zu Fuß in Minden angelangt / woselbsten auch General Leutenant King (so an der Schulter vnd einem Backen gequetscht worden) selbst sechste kümmerlich ankommen. Vorgedachte Pferdt aber / sampt dem Gutscher / seynd ertruncken / vnd hat man selbige miteinander die Weser hinunter schwimmend gesehen“.[422] Die Schlacht war letztlich durch ein Umgehungsmanöver der den rechten Flügel bildenden Nachhut unter Leittersam und Westerholt entschieden worden.
„Nachdem aber im folgenden Jahre [1638] die Kämpfe der Kaiserlichen mit den Schweden und Hessen unmittelbar in dem Gebiet ausgetragen wurden und von Karfreitag bis in den Monat Juli viele Wildeshauser Bürger und selbst die Geistlichen des Kapitels in die Grafschaft Oldenburg und in das Delmenhorstische entwichen[423] waren, gab es nach der Wiedereroberung Vechtas durch die Kaiserlichen unter Hatzfeld und Lautersam am 14. November 1638 auch in Wildeshausen wieder kaiserliche Einquartierungen. Die Kaiserlichen hatten jedoch nicht verhindern können, daß die Schweden und Hessen bei ihrem Abzug Wildeshauser gefangen mit nach Rheine schleppten. Was half es, wenn, scheints mit Wissen des Feldmarschalls Lautersam, der in den Tagen mehrmals durch Wildeshausen kam und der in Vechta sein Standquartier aufgeschlagen hatte, ein Wildeshauser Abgesandter nach Rheine geschickt wurde, um die Gefangenen zurückzuerhalten ? Es war ein unbilliges Verlangen, wo noch am 14. Februar 1639 gefangene Schweden von Vechta her durch Wildeshausen gebracht wurden“.[424] Im November 1638 meldete Leittersam Hatzfeldt die Ankunft pfälzischer Truppen in Vegesack[425] und wies auf seine Verpflegungsschwierigkeiten sowie das ablehnende Verhalten Bremens[426] gegenüber kaiserlichen Truppen hin. Zudem ging es um die Belegung von Schloss Wildeshausen, das Verbot übermäßigen Fouragierens[427] sowie um Beschwerden über seine Maßnahmen.[428]
Im Dezember 1638 war noch immer von den Versorgungsschwierigkeiten Leittersams in Vechta die Rede.[429] Friedrich von Braunschweig-Lüneburg-Celle[430] beschwerte sich in diesem Monat bei Hatzfeldt über die Plünderung des Fleckens Hoya[431] durch Leittersam.[432]
In Rahden[433] stand Leittersam im Januar 1639. Er berichtete Hatzfeldt über die Verlegung des Hauptmannes Taft[434] von Haus Ehrenburg[435] nach Wildeshausen. Danach hielt er sich in Ostercappeln auf.[436] Im Februar tauchte er wieder in Vechta auf und kontrollierte die Befestigungsarbeiten. Zudem wurden Baracken für die Soldaten errichtet, Klagen über die Verpflegung gehörten schon zum Ritual. Leittersam meldete das Auftauchen schwedischer Truppen bei Uelzen,[437] den Fortgang der Werbungen für die kaiserliche Armee und das Erscheinen Banérs[438] in Helmstedt.[439] Im März ging es um den Konvoi für Reichsvizekanzler Kurz[440] von Bremen nach Vechta und dessen Weiterfahrt nach Glückstadt[441] sowie um den schwedischen Überfall auf Goldenstedt.[442] Um den Transport von in der Schlacht bei Vlotho[443] gefangenen Offizieren ging es im April 1639. Zugleich verteidigte er sich wegen der angeblichen Übergriffe seiner Soldaten in angeblich nicht zugewiesenen Ämtern und meldete das Erscheinen schwedischer Truppen in Diepholz.[444]
Das „Theatrum Europaeum“ berichtet: „Die Schwedische unter dem Obristen Königsmarck und Obristen Braun[445] / hauseten der Zeit auch nicht gar wohl in Westphalen / und wo sie sonst hinkamen: sondern sie brannten die Kirchen und Gottshäuser ab / plünderten die Adeliche Sitze / und trieben auff dem Land alles Vieh hinweg / also daß / wer das Seinige wieder haben wollte / jedes Stück mit 2. Reichsthaler ranzioniren mußte. Da solches der Käiserl. General-Feld-Marschall-Lieutenant / Freyherr von Luthersheim innen worden / hatte er einen seiner Rittmeister mit 70. Pferden abgefertiget / den Schwedischen Königsmarckischen nachzugehen / um zu recognosciren und Gefangene einzubringen / damit er deß Feinds Intent erfahren möchte / welches auch geschah / und ist gedachter Rittmeister mit seinen Trouppen neben den Schwedischen her marchiret / biß er seinen Vortheil ersehen / und daß der Königsmarck einen Rittmeister mit 100. Pferden gecommandirt / nach dem Städtlein Haselunen bey Meppen[446] zu gehen / selbiges rund um zuversichern / daß niemands herauß kommen möchte / dem er auffm Fuß nachmarchiren wollte / so auch erfolget. Als aber die Käiserliche gewahr worden / daß die Schwedischen solcher Gestalt separirt waren / seynd sie ihnen in grosser Eyl nachgesetzt / und vor gemeldtem Städtlein Haselunen (worinnen nur 50. Soldaten aus den Guarnisonen Meppen und Fürstenau[447] lagen / welche schon im Accord stunden / und sich nicht anderst wusten zu salviren / dann gefangen zu geben ) die Schwedischen ergriffen / die Truppen geschlagen / zertrennt / den Rittmeister / Lieutenant / Cornet samt 50. gefangen bekommen / und hiedurch besagte 50. Soldaten / so darinnen gelegen / errettet / die Gefangene aber / samt den Pferden und der Beute in die Vecht eingebracht“.[448]
„Im Juni 1639 wurde durch die ‚Interims Sommer Ordinantz‘ festgelegt, daß die Grafschaft Bentheim für die Garnison Meppen 3.000 Rtlr. monatlich an Kontributionen aufzubringen habe. Im gleichen Monat verließ der Feldmarschall-Leutnant von Leutersum die Festung Vechta, um sich mit seinen Truppen in die Grafschaft Mark zu begeben und nahm dabei seinen Weg durch die Grafschaft Bentheim. Einmal mehr belegt dieses Ereignis, daß die Grafschaft wegen ihrer Verkehrslage durch die Durchmärsche von Truppen in Mitleidenschaft gezogen wurde“.[449] In diesem Juni schrieb Leittersam an die kurfürstlichen Räte in Münster, dass wegen der schlechten Versorgung seiner Truppen im Winterquartier mehr ‚ruiniert, denn unterhalten‘ worden seien. Nur durch die Bewilligung von 6.000 Rtlr. zum Unterhalt könne er ‚seinen größten Fleiß in die Konservierung von Leib und Leben der Leute einbringen‘“.[450]
Wegen der Überfälle seiner Truppen auf das Amt Bochum[451] erfolgte die Vorladung Leittersams vor Kurfürst Ferdinand von Köln.[452]
Im Juli 1639 informierte der kaiserliche Resident in Bremen, Bernhard Kögelken, Melchior von Hatzfeldt, Leittersam stände im Verdacht der Konspiration mit französischen und schwedischen Gesandten.[453] Wahrscheinlich hatte er sich um die Übernahme in französische bzw. Dienste bemüht, nachdem der geplante Übergang zu Karl IV. von Lothringen anscheinend nicht realisierbar war.
„Außer anderen schon erwähnten Abgaben gaben die Wildenhauser an [25.4.1640; BW], dem Obristen Lautersam für 125 Taler Pulver nach Vechta geliefert zu haben, weiter, daß ihnen durch den Aufenthalt des Reichsvizekanzlers, Grafen Kurz, mit Lautersamschen, Ohrschen[454] und anderen Truppen in Wildeshausen ein Schaden von 2500 Talern entstanden sei, und schließlich, daß sie an barem Gelde und für die Verpflegung Lautersamscher Regimenter von September 1635 bis April 1640 alles in allem 11 969 Taler hätte beschaffen müssen“.[455]
Im Juni 1641 saß er im Arrest auf dem Ehrenbreitstein[456] und musste die Vernehmung durch Dr. Lohhausen[457] und Obristleutnant Arnold Heister[458] wegen seines unkriegerischen Verhaltens bei der Übergabe Vechtas an die Schweden über sich ergehen lassen.[459] Wie Ferdinand III. Generalkriegskommissar[460] Böhmer[461] mitteilte, erhielt er die Erlaubnis zum Übertritt in lothringische Dienste.[462] Anscheinend wollte man ihn los werden.
Im Februar 1642 wandte sich Ferdinand von Köln an den Kaiser mit der Bitte um Entlassung Leittersams aus dem Arrest.[463] Im August 1643 saß Leittersam jedoch immer noch auf dem Ehrenbreitstein[464] und bat Hatzfeldt um Entlassung.[465] Nach seiner Entlassung marschierte er im September von Koblenz[466] aus nach Wetzlar[467] und Marsberg.[468]
„Auch nach dem Ende des Waffenstillstandes 1638 bemühte sich die Landgräfin[469] den Krieg von Hessen fernzuhalten. Die Unterhandlungen scheiterten jedoch an den zu hohen Geldforderungen. So bot sie 1641 dem kaiserlichen General an, auf die Kontributionen aus dem Stift Paderborn,[470] über das sie zu der Zeit zum großen Teil die Gewalt besaß, bis auf 3500 Taler zu verzichten. Im Gegenzug erwartete sie, daß der Kommandant von Marsberg mit 500 bis höchstens 1000 Talern monatlicher Kontribution zufrieden wäre. Dabei machte sie zur Bedingung, daß die Marsberger Besatzung ihre Raubzüge nach Hessen einstellte, andernfalls drohte sie mit energischen Gegenmaßnahmen.
Es blieb jedoch bei den Drohungen. Die Landgräfin war machtlos gegenüber den kaiserlichen Truppen. Die monatlich zu zahlenden Steuern an Marsberg und Höxter[471] betrugen 1200 Taler und mehr. Sie wurden zum Teil willkürlich erhöht und zwangsweise eingetrieben. Nur zu verständlich, daß die Landgräfin über diesen Umstand klagte und mit Rache drohte. Auf das eifrigste war sie bestrebt, die lästige Bergfestung auszuschalten und die kaiserlichen Truppen zu verjagen.
Nach und nach wurde die Marsberger Besatzung immer dreister und bald sehr gefürchtet. Viele hessische Kaufleute ließen sich Reisepässe, mehrere Orte Schutzbriefe vom Marsberger Kommandanten ausstellen, wofür sie stets viel Geld bezahlen mußten. Gefangene feindliche Offiziere, sogar Generale wurden auf der anscheinend uneinnehmbaren Festung Obermarsberg untergebracht.
Währenddessen beobachtete die Landgräfin mit wachem Auge die Vorgänge auf der Eresburg, um eine Gelegenheit zu einem Handstreich gegen die Stadt und ihre Besatzung zu finden. Die Gelegenheit hierzu bot sich 1643. Der kaiserliche Feldmarschall Oberst von Lautersheim (Leutersum) kam von Marburg[472] nach Marsberg, um die zu der Zeit bei Höxter stehende kaiserliche Armee mit seinen Truppen zu verstärken. Er legte eine Reitertruppe von 700-800 Mann in die Altenstadt und ordnete ihnen noch 100 Musketiere von der Oberstädter Garnison zu[r ?] Sicherheit hinzu. Darauf hatte die Landgräfin gewartet. Sie schickte, als sie von dieser Einquartierung hörte, den Generalmajor Oberst Johann Geiso (Geyso/Geiß)[473] mit 1500 Reitern und 700 Fußknechten nach Marsberg. Am 6. Oktober erreichte der Generalmajor noch vor Tagesanbruch die kaiserlichen Truppen. Er überlistete und tötete die Wachen an den Toren und jeden, der in der Stadt mit Waffen in der Hand angetroffen wurde, darunter auch mehrere Offiziere. 70 Mann wurden festgenommen, unter ihnen auch der ‚abtrünnige‘ Graf Hermann Adolf von Lippe-Detmold.[474] Allen übrigen gelang die Flucht zur Oberstadt. Dort befand sich zu der Zeit auch der kaiserliche Feldmarschall, der gerade einer Einladung des Kommandanten der Oberstadt gefolgt war. Die Kriegsbeute des Generalmajors bestand aus 600 Pferden mit sämtlichen Sattelzeug und Geiso hätte mit Sicherheit noch die Altenstadt in Brand gesteckt, wenn sie nicht den Hessen kontributionspflichtig gewesen wäre. Die Oberstadt jedoch blieb auch weiterhin uneingenommen“.[475] In der Chronik des Adolff Wilhelm Moerbecke zu Stevening heißt es: „Eynige regementer te perde upperwartz na Hessen sendende, dewelke regementen in’t erste van October umtrent 500 gecommenderde keisersche ruteren, so under het geleet van den oversten Lutersum, dee Hessen up den dienst passeden ende ter gelegegenner tyt einigen affbroeck te doen vermei[n]den ende haer nu tot versekeringe in die vorstat van Statbergen gelacht hadden, aldar averfallen hebben, bekommende schir alle die parden, maer wenigh mans ende gene off weinigh doot slande ende also den keiserschen einen mercklichen schaden togefooget“.[476]
Der Historiograph und Habsburg-Anhänger Wassenberg[477] stellt die Eroberung in seinem 1647 erneut aufgelegten „Florus“ so dar: „ Daselbsten als der Hessische Obrister Wachtmeister Geiß nachricht erlanget / daß der Keyserliche Feld-Marschall Leutenant von Lutersheim / welcher eine geraume zeit her auff der Vestung Ehrenbreitstein / sonst Hermanstein genant / im Arrest gewesen / mit 15. starcken hauffen in 7. biß 800. Pferde bestehend / vom Rhein ab / den außgezogenen Wolffenbüttelischen[478] vnnd Einbeckischen[479] Völckern entgegen gangen / vmb sich mit ihnen zu verstärcken / auch allbereit naher Statt-Bergen angelangt; hat gedachter Geiß mit 300. Reuttern vnd 700. zue Fuß einen Anschlag auff die auß vnterschiedlichen Regimenten angeführte / vd vom Herrn Lutersheim in Alt-Stattbergen gelegte Reutter einen Anschlag gemacht / welcher dergestalt wol außgeschlagen / daß den 25. dieses in der Nacht die außgestelte keyserliche Wacht von den Hessischen geschlagen / vnnd für ihre Personen mehrentheils auff die Vestung / allda der von Lutersheim sich die Nacht über auch befunden / geflohen; die Pferde aber alle mit einander / sintemal deren über 16. nicht davon kommen / sampt Sattel / Zeug / Pistolen / Köllern[480] / Manteln / vnd andern sachen den Hessischen zur Außbeute verblieben seynd: Verschiedene / darunter auch etliche Kriegesbeampten seynd nidergemacht / vnnd in 70. beneben einem Grafen von der Lip / 50. Rittmeister / gefangen worden / da hingegen die Hessischen bey solchem Anschlag mehr nit als einen einigen Soldaten verlohren“.[481] Im „Theatrum Europaeum“ heißt es weiter: „Kurz hernacher / als Herr Feld-Marschall Leutenant Luttersheim (welcher eine geraume Zeit auff der Vestung Ehrenbreitstein in Arrest gewesen) mit funffzehen starcken Trouppen / in sieben biß in achthundert Pferd bestehend / vom Rhein ab / den außgezogenen / vnnd biß nach denen zu Höxter stehenden Wolfenbüttelischen / vnd Einbeckischen Völckern entgegen gegangen / vmb sich mit denselben zuverstärcken. Gestalt dann er von Luttersheim allbereits / biß nacher Statt Bergen / angelangt / vnnd besagte von vnterschiedlichen Regimentern commandirte Reutter / in Alt-StadtBergen geleget.
Hat / auff erlangte Nachricht / Herr GeneralMajor Geyß / mit dreyhundert Reuttern / vnd siebenhundert zu Fuß / ein Anschlag auff ermeldte Käyserliche Reutter in Alten StattBerge gemacht. Nachdem er mit 29. Cornet zu Pferd / vnd in 100. Mußquetirern / solche Conjunction zubehindern / oder jedoch dem von Luttersheim beyzukommen / jhm auff der Seiten beygangen. Ist also der Hessischen Intention dergestalt wol außgeschlagen: dass am 25. Herbst- vnnd 5. Weinmonats / in der Nacht / die außgestellte Käyserische Wachten von den Hessischen geschlagen / vnd für jhre Person mehrentheils auff die Vestung / allda der von Luttersheim sich deß Nachts über auch befunden / geflohen: Die Pferd aber alle miteinander / sintemaln deren über sechzehen nicht darvon kommen / zusampt Sattel / Zeug / Pistolen / Köller / Mänteln / vnnd andern Sachen / denen Hessischen zur Beuth worden. Verschiedene / darunter auch etliche Officirer / sind so bald sitzen blieben: Andere aber in siebenzig / nebenst einem Graffen von der Lipp / so Rittmeister war / gefangen worden. Da hingegen die Hessischen / bey solchem Anschlag mehr nicht / der Sage nach / als einen einigen Soldaten verlohren“.[482]
Marsberg galt im Dreißigjährigen Krieg lange Zeit als uneinnehmbar. Die kaiserliche Garnison, die 1643 unter dem Befehl Papes[483] stand, trieb rücksichtslos ihre Kontributionen in der Landgrafschaft Hessen-Kassel ein, so daß die Landgräfin Amalie Elisabeth mehrfach versuchte, Marsberg erobern zu lassen. Am 6.10.1643 schickte sie ihren General Geyso mit ca. 1.500 Reitern und 700 Fußsoldaten nach Marsberg, um die Stadt im Handstreich zu nehmen. In der Altenstadt lagen neben 100 Musketieren der Garnison noch ca. 700 Reiter des kaiserlichen Feldmarschalls Leittersam. Den Hessen gelang es, die Wachen zu überraschen und in die Altenstadt einzudringen. Die Kaiserlichen flüchteten sich in die stark befestigte Oberstadt, worauf die Hessen mit 70 Gefangenen, darunter auch Hermann Adolf von Lippe-Detmold, wieder abzogen. Nach diesem Vorfall ließ Pape eine Untersuchung anstellen, um zu klären, warum die Hessen unbehelligt in die Stadt eindringen konnten. In dem Protokoll vom 8.10.1643 machten die Bürger Marsbergs im Wesentlichen die fremde Reitertruppe hierfür verantwortlich, die die Wacht nicht versehen und keine Patrouillen ausgeschickt hatte.
„Demnach vorgestrigeß tags, den 6. dießeß monatß, morgens früh umb vier uhren ein eygendtlicher einfall in die Altenstadt, woselbsten etliche Kayßerliche truppen zu vferdt logirt geweßen, vorgangen; und sothaner einfall dem feyendt gerahten, dabey aber praetentirt [ = vorgehalten] undt vorgewendet werden wöllen, alß ob diejenige officierer undt solthaten, welche von der hiegiger guarnisaum, auff empfangenen befelch, zu siecherheit undt wachte zue fuß beygegeben, ihre debi[tum] [= Pflicht] undt schuldigkeit der gebuhr nicht verrichtet undt deßwegen ihnen einige schuldt, daß [sie] an dießem einfall wegen versaumbnuß mit uhrsache sein solten, beygemeßen werden wöllen. So hat es die notwendigkeit erfordert, auch der hiegiger commendant undt obrister leutenandt herr Ernest Weßeler von Papen daruber fleißige inquisition [= Untersuchung] vorzunehmen undt zeugnuß einzuziehen anbefohlen undt begeheret. Undt damit niemandt mit vielen captiosos [= verfänglichen] und verdechtigen fragstucken beschwer[t] werden muchte, alß hat man etliche burgere auß der Altenstadt, welche mit in dießen einfall geweßen undt davon, weiln sie alles gesehen undt gehöret, die richtige wahrheit woll außsagen könten, vorgefördert, dieselbe vermittelß guten gewißens, undt des eidts, womit sie dero Churfürstlicher Durchlaucht zu Coln etc. [= Kurfürst Ferdinand von Köln] alß gehorsambste underthanen verwant, ernstlich vermahnet, auch deß mey[n]eydts verwahrnet, daß sie summarie [= insgesamt], auffrichtig, ohne schew, auch ohn respect, niemandt zu lieb oder leidt, nicht auß furcht oder nachdencken, sondern auß ihrem eignen wißen, undt waß sie recht gesehen undt gehört, wie es mit dießem einfall vom anfang biß zum endt umbstendtlich abgelauffen, außsagen, undt zu bestettigung der wahrheit zeugen solten.
Nach welchem die hernach benente in praesentia [= in Gegenwart] hern drostens Rumpß zur Wenna, burgermeistern Christian Kleinsorgen undt Adami Rodderß alhier auffm rhadthauß auf der gewohntlichen rhatstuben an eydtstadt undt mit verpflichten, solches, wan es erfordert wurde, mit einem leiblichen aydt zu bestettigen, außgesagt undt bezeugt, wie folgtt: 1. Herr Jost Warburg pastor in der Altenstadt bezeugt, daß er 3 viertel stunde vor dem einfall bey dem leuttenant deß rittmeisters Reigels compagnin auff dem kirchhoff, woselbst auch die wacht von den musqwattirern geweßen, mit ihnnen geredet undt hernach widder in sein pfarrhauß gangen, nach drey viertel uhr der lermen angangen undt die kreigsleut freund undt feyendt durcheinander gerhaten, viel schuße durcheinander gefallen, von weme, wuste er eygentlich nicht; er hette sonst die musquetier auff dem kirchhoff in guter positur undt wacht befunden. Deß abendts aber bez[eugt] er, daß der Greße Thonieß, so von herrn obristleutnant Papen auff kundtschafft außgeschickt, bey ihme geweßen, er gefragt, waßen newes hette, welcher geandtwortet, daß der feyendt sich auff Warburg[484] gezogen undt weheren etliche auff Germete zumarchiret, welche avisen [= Nachrichten] der pastor dem herrn Graffen von der Lippe etc. undt obristen wachtmeister Witten[485] in Herman Förmerß hauße hinterbracht, welche dazu stillgeschwiegen. Im rechten einfall hatte sich herr pastor in seinem hauß endthalten undt wuste nicht meher hinnvon zu sagen. 2. Herman Förmer bezeugt, daß er dem obrist wachtmeister Witten, welcher bey ihme logirt, selbst angedeutet, daß der feyemdt auff 2 stunde wegs von dannen wehre, derwegen sie sich woll vorzusehen undt die straße woll zu parthiren [= einteilen], auch ihme an die handt gegeben, sie musten fleißige wacht nacher Helmingkhaußen[486] undt Westheimb[487] die Diemel hinab außschicken, wobey der fenderich von Clotz[488] undt der feltwebell gestanden, den an solchen örten die gefahr undt daßelbst nötigh [!]. Darauff den obristwachtmeister die wachten commandiren wollen, w[o]bey sie sich gezancket, endtlich darumb spielen mußen, undt weheren diejenige, so auff die wacht commentirt, woll bey hundert zu pferdt undt fueß undt sein ungeduldig geweßen, sich der wacht geweichert. Aber er wiße nicht, daß ein eintziger man davon außerhalb der statt kommen. Eß wehre auch jemandt umb 12 uhr in der nacht vor sein hauß kommen, angeklopfft, undt endtlich nach vielen klopffen, den obrist-[wachtmeister] ermuntert; waß sie geredet, wiße er nicht. Anlangt die bestelte wachte zu fueß, hette er schießens meher alß zuviel gehort, undt wehren die feyendparthe[i]en so starck eingefallen, daß die wacht, so in deß burgermeisters Kleinsorgens hauß gestanden, sich uber kopff retoriren [= zurückziehen] undt auff die hauptwacht auff den kirchhoff sich ziehen mußen, woselbste sie sich uber eine viertel stundeß gewehret. 3. Swickert Bunßen deponirt [= legt dar], daß er den Ritmeister Abschlag[489] in seinem qwattier gehapt undt ritmeister Schilder bey ihme geßen; hatte der obristwachtmeister ihme, Schilder, botten geschickt, undt daß er die wacht hette, ansagen laßen; darauff alßbalt gesagt, er wolt nicht wachen, wehre an ihme nicht, wolte es seinem fursten klagen; alß er aber hingangen undt widderkommen, bericht, er solte wachen, wehre er bey vorigem geplieben undt wolte nicht wachen; were auch in sein qwattier gangen, sich nidder gelecht undt seinen wirth Caspar Nolten auff schildtwache gesetzt. Wegen dero wacht den musquetierer wiße er nicht anders, alß daß sie sich wolgehalten; hetten auf dem Buhlberg sich alßo geweheret, daß sie auff den feyendt, so ihn gefangen gehapt, geschoßen, daß sie ihn verlaßen mußen. Sonsten bezeugt er an aydts stad, daß er von dem feyendt, alß er dem abgenommenem viehe gefolgt, selbst gehoret, daß der generall major Giese dem hern graffen von der Lippe zugeredet, sie musten schlechte wachte gehalten haben; auch den rittmeister Temens gefragt, er hette se keine patroll oder eußer wacht gesehen noch befunden, es were schlecht bestelt geweßen; auch ein leutenandt von Weißen regiemendt gefragt, wer deß wehere, der nider geschoßen, er hette sich nicht ergeben wollen, aber sie weren ihm zu sta[rk] auffs leib kommen, die musquetierer hetten sich redtlich undt woll gehalten. 4. Rab Fleckener bezeuget, daß er alzeit in seinem hauße geweßen unt alß der einfall geschehen, were eine courte guarde von mußqwetieren in bürgermeister Kleinsorgen hauß geweßen, worauff die feyendts-mußqwatierer mit gewalt getrungen undt den ersten einfall auff dieß hauß gethan, welch[e] musquatierer hinter dem hauß die schiltwache gehapt; die reuter weren die straß herunter kommen, undt hetten sich die musquetierer, wobey der corporall Veidt Dutz[490] geweßen, alß er zuvor eine salva auß dem hauße gethan, auff den kirchhoff zu den andern reteriren mußen; dieser hette auch die anderen auffm kirchhoff umb Gottes willen gebetten standt-zuhalten, wolten sie herauß schlagen; von dem kirchhoff haben sie fewr nach seinem hauß unter dem feyendt gegeben, der feyendt aber mit gwalt auff die musquatierer auff den kirchhoff getrungen, daß sie sich in das Leifflenderß hauß reterirt, an welchem hauß zu sehen im augenschein, wie der feyendt darauff fewr geben, und hetten sich die Marspergische solthaten dapffer gewehret, endtlich aber vor der großen macht auch auß dießem hauße weichen undt sich ferner reteriren mußen. Sonsten habe er dem obristwachtmeister vorher des abendts gesacht, sie solten sich woll vorsehen, der feyendt wolte ihrer haut haben, sie hetten lust zu fechten. Er geandtwortet, sie solten nur herkommen etc., daß aber jemandt von den reutern solte zur wacht außerhin geschickt sein, davon wiße er nicht. Er sagt auch, daß zweyspalt [= Zwiespalt] wegen der wacht unter den officierer-reuteren vorgefallen, habe aber nicht einen schuß von den reuteren gehort oder gesehen, alß von einem corporall von Stakenbregk,[491] welcher die wacht gehapt. 5. Thonieß Tauschen sagt, daß er einen captein leutenandt, so vor einen graven genannet worden, im hauß gehapt, welcher eben auff die stadt gezogen, undt hette er den morgen einen schuß vor dem einfall gehort, darauff die seinigen loßgemacht undt auffgewecket, undt weiln sein hauß nahe bey dem kirchhoff stehet, habe [er] die musquatierer in vieller guter wacht gesehen, undt alß der feyendt auff die courtigwarde [= befestigter Wachtraum] in bürgermeister Kleinsorgen hauß zugetrunge undt selbige musquatierer loßgetrieben, hetten sich dieselbe auff den kirchhoff ziehen müßen, hetten zuvor ihre salve gethan. Darauff deß feyendts musquatierer so dick undt breit, alß der gantze wegk wie eine walcke auff den kirchhoff zugangen, welche sich mit gewalt geweheret, ein zu andern fewr geben, daß die Stadtbergische der macht weichen mußen. Er hette auch seine einqwartierte gewahrnet, sie solten sich woll vorsehen, der feyendt lege in der nähe uf 2 stunde, welches sie nichts geachtet. Nach dem einfall aber hette sie ihn wegen dießer warnung verdechtig gehalten, falsche actioneß vorgeben; sein hauß spoliirt [= geplündert], bey dem einfall hette er den cornet [= Fähnrich] in seinem hauß vor ein fenster gefhuret, undt wie der feyendt herein getrungen, undt schon […] gezeiget, hette er denselben nicht auff die bein bri[n]gen konnen, biß ihnnen die hohe noth herauß getrieben. 6. Lipß Iggell sagt, er habe einen leutenandt von rittmeister von der Stege im hauß gehapt, sey im hauß geplieben, habe vorm Osternthor 2 schuß den morgen umb vier uhr gehört, darauff sein leutenandt undt seine knecht, welche alle geschlaffen, gewecket; bezeugt, daß auff dem kirchhoff ein trefflich schießen vorgefallen. 7. Reinhart Lyßen bezeugt, daß ein schuß am Osternthor, alß deß feyendts trouppen gleich ankommen, von dem fußvolck geschehen, sey darauß auch kein schuß meher gehort. Er habe gesehen, daß 10 reuter zu fuß zu den mußqwetieren an daß thor gangen, habe aber nicht einen menschen auff patroll oder außenwacht deß wegs vernommen noch gesehen. 8. Herman Lyßen sagt, habe keinen reuter auß dem thor reiten sehen, zur patroll oder butenwacht, sondern bey zehen zu fuß, so bey die solthaten commentirt, welche all[e] miteinander auff dem strohe gelegen undt geschlaffen. Die musquetier aber alert [= bereit] geweßen. 9. Henrich Bannenberg sagt, er were ein halb stund ungefeher vor dem einfall bey der wacht vor dem thor gewesßen, die solthaten weren alert gestanden undt zehen reuter dabey auff dem stroh gelegen; sobalt er in sein hauß kommen, were ein schuß von der wacht schehn undt der feyendt alßbalt darauff eingefallen, undt hette er keinen menschen zu dem thor hinauß meher reiten oder gehen sehen, der die außenwacht oder patroll versehen.
Factum [= geschehen] Marspergk, den 8. Octobris anno 1643“.[492]
Im Mai 1645 hielt Leittersam sich in Münster auf und ging den reichen Alexander II. von Velen, den „westfälischen Wallenstein“, wie er wegen seiner Kriegsgewinne genannt wurde, um ein Darlehen an.[493] Am 24.10.1645 boten die Landstände in Westfalen den bei Erwitte[494] lagernden Leittersam 500 Taler „zum beschleunigten Abzug“ an.[495]
1646 geriet er zweimal in schwedische Gefangenschaft, wie Wassenberg in seinem „Florus“ berichtet: „Eben solches Vnglück hat auch getroffen / den Keyserischen Oberst-Leut. Ludersheim / welcher / als er mit 70. oder 80. Reuttern / so er von den Dennemärckischen abgedanckten völckern[496] geworben / nach den Keyserl. Quartiren gehen wollen / hat ihne ein starcke Königsmarckische Parthie nachgesetzt / nicht weit von Hanover[497] angetroffen / da dann nach einem zimlichen Scharmützel in welchem 10. Keyserische todt geblieben / endlich er Obr. Leut. Ludersheim mit den vbrigen gefangen / vnd den 22. Jan. A. C. in Buxtehude[498] eingebracht worden“.[499] Das zweite Mal widerfuhr Leittersam das bei der Einnahme Lemgos im Mai 1646: „Die Statt Lemgaw hat hierauff gleichfalls zum Creutz kriechen müssen / in dem Herr General Leut. Königsmarck den 20. May diesen Ort belägert / vnnd weil der Commendent den versprochen Außzug nicht annehmen / auch gemelter Statt die Neutralität gönnen wollen / sonder sich auffs eusserst zu wehren erklärt / als hat wolgedachter Herr General Leut. Königsmarck am 22. dieses auff ein Thurn am Thor starck canoniren, vnd zum Sturm Anordnung machen / auch zu Nachts vmb 11. Vhren an 6. Orten anfallen lassen / vnd innerhalb 3. viertel Stund / nach niderhawung der doppelten palissaden dem Graben passiret / das Thor gegen dem Schloß Brackel[500] / (welches Vorbollwerck gewesen) Erobert / vnnd weil die Belägerten an ihrem Posten verblieben / nach vnd nach mehr Volck eingebracht / auch solcher Gestalt der gantzen Statt bemächtiget. Die Besatzung / als 4. Comp. zu Fuß vnnd 2. zu Pferd ist meistentheils gefangen / vnnd nach Münden[501] gebracht worden / als Herr Obrister Johann Casimir, Graf zu Leiningen[502] 12. Obr. Leutenante / als der von Ludersheim / vnnd Levin Friederich von Würtenberg:[503] 1. Obr. Wachtmeister: 2 Capitäin: 1 Cap. Leut: 4. Leut: 1 Reg. Quartiermeister: 7 Fähndriche: 1 Regim. Sekretarius: 1. Adjutant vnd 400. Gemeine: Deßgleichen wurden bekommen 5. Fähnlein: 12. Metallische Stück vnd Feld-Schlangen[504] / 2. Eyserne / 7 Pf. schiessende Stücke / 4. Stücke / 3. Pfund Steinwerffend / 3. Schrothacken[505] / 4. Doppelhacken[506] / 35 Centner Pulver / 15. Centner Lunten / 2000. Mußqueten-Kugeln / vnd 192. Scheffel Meels / so man im Magazin gefunden. Von den Königsmarckischen seynd im Sturm vnnd Gefechte etlich vnd viertzig Mann / darunter 2 Cap. todt geblieben / in allem aber bey 90. beschädiget: vnd ist der Herr Obrist Brandeshagen[507] mit 4. Comp. in die Statt kommen / vmb daselbsten zu commandiren“.[508] Chemnitz berichtete: „Den siebenzehenden [27.5.1646; BW] gieng die Armee Wittlage,[509] vnd den achtzehnden [28.5.; BW] Minden[510] vorbey, gerade auf Hervorden[511] zu, vnd so weiter. Den zwantzigsten [30.5.; BW] erreichte sie Lemgow:[512] Darin eine feindliche Guarnison[513] gelegen. Zwar hatte man, wie die Schwedische HaubtArmée vmb Höxter[514] vnd Paderborn[515] gestanden, sich sehr bemühet, die Neutralität selbiger Stadt, voriger Verabhandlung nach, von beyden kriegenden Theilen aufs newe zu erhalten: Worin General Melander[516] gewilliget, so fern auf Schwedischer seite ein freyer abzugs-Pas vor die Lemgowische Besatzung gegen Wiederbrügge[517] oder Wahrendorff[518] gegeben würde. So Schwedische, wie solches bey Ihnen in Deliberation kommen, ihres theils gleichfals zu belieben nicht vndienlich ermessen, wan nur die Fortification geschleiffet würde: Worzu, nachdem die Keyserliche den Platz quitiret, bereits anstellung gemachet gewesen. Es waren aber Keyserliche, alldieweil, nach abMarche der Schwedischen HaubtArmée, Ihnen der kauff ohne zweiffel gerewet, darin geblieben: Weshalben der Gen. Lieutenant[519] im vorbeygehen, Sie herauszuheben, Resolution genommen. Diesem zu folge lies Er, den zwey vnd zwantzigsten [2.6.; BW], auf einen Thurn am Thore Bresche[520] schiessen: Jedoch meistentheils nur zu dem ende, damit die darinnen ihre grösseste Macht dahin ziehen möchten.
Inmittelst ward zu nachts vmb elff Vhren der Sturm angetreten vnd die Stadt an sechs orten angefallen: Wodurch, ob schon ziembliche gegenwehr geschehen, die draussen dennoch, nach dreyviertel-stündigem gefechte, die doppelte Pallissaden eingehawen, den Graben passiret, vnd mit verlust etlicher todten, darunter zween Capitaine[521] vnd ein Fähndrich,[522] des eines Thors, so verbollwercket gewesen, sich bemächtiget. Da gleichwol die darin an den übrigen Posten sich noch etwas vnd so lange gehalten: Bis durch den eroberten ort mehr Volck hineingebracht worden, vnd also die Stadt in der Schwedischen Gewalt gerathen. Hierüber wurden auf Feindes seite Johan Casimir Graff zu Leiningen,[523] als Lautersheim vnd Levin Friederich von Wittenberg, ein Obr. Wachtmeister, zween Capitaine, ein Cap. Lieutenant, vnd vnterschiedliche andere Ober- vnd VnterOfficirer, nebenst vierhundert gemeinen knechten, gefangen, vnd fünff Fähnlein überkommen: Wie ingleichen zwelff metallene Stücke, deren das grösseste gleichwol mehr nicht als acht Pfund geschossen, vnd so viel eyserne, die kurtze Schrot- vnd Doppel-Haken vngerechnet, an Pulver fünff und dreyssig, an Lunten fünffzehen Centner, vnd zweytausend Musquetten-Kugeln,[524] im Magasin aber mehr nicht als hundert zwey vnd neunzig Scheffel Getreydes, gefunden worden. In den eroberten Platz ward vom Gen. Lieutenant Königsmarck der Obriste Brandeshagen mit seinem Squadron[525] zu fus verordnet; welcher auch Commendant verblieben: Nebenst deme der Obriste Welling[526] mit seinem Regimente zu pferde, so Er des orths completiren sollen, daselbst zu liegen kommen“.[527]
Die Chronik des Adolff Wilhelm Moerbecke zu Stevening hält für den September 1647 fest: „Als vorgesyde schantzen gewunnen ende oder gerorde beletzelen verner niet utterichten wass, ock Lamboy misschyn kuntschap krigende, dat, niet tegenstande Konnincksmarck 2.000 Wymarsche ruteren an hem getrocken ende darmede in’t leger vor Paderborn gekomen wass, even wel’tselve belegh quitert hadde ende dor’t stifft Osnabruge ende die graffschap van Tecklenborgh up Ostfresslant affquam, ist hee ut Ostfresslant, die vorschreven platzen beset latende, wederum gereterirt ende den 17 [9.; BW] dito tot Reine (alwar den veltmarschalck Lutersheim offt Lutersum met einige truppen noch by hem quam) gekomen, hem darsolvest in der haest up den bergh dicht under die stat vast maekende“.[528] Weiter heißt es bei Moerbecke: „| Tusschen den 7 en 8 des volgeden monatz Octobris hefft die veltmarschalckluitenant Lutersum met umtrent 9 a 1.000 ut elle garnesonen gelichtede voetknechten ende 6 a 700 ut’t leger genohmenne ruters Borghstenvorde[529] geklommen ende de borgerye, die haer einigh sins te were stelden, meestendeel[s] geplundert, diewelcke platze sie datelick so voel doenlick hebben angefangen te befestigen, sint ock den 13 des middages sonder groot gewelt, allein dat einige schoeten wedersitz gescheden, ende van die keiserschen 1 off 2 gequest wierden, up’t castel gereket ende upgelaten“.[530]
Leittersam fiel als Feldmarschallleutnant nach der Eroberung Burgsteinfurts[531] – nach den Aufzeichnungen des Chronisten Johann Wernicke aus Münster wurde die Stadt dagegen am 6.10.1647 eingenommen – bei dem Versuch, den Schweden die Zufuhr abzuschneiden.[532] Moerbecke hält dazu fest: „Van nahme averst sint in die|selve under anderen doot gebleben den electo van die Wymarschen, Bens genohmet, ende den veltmarschalluitenant Lutersum, diewelcke met einige hundert perden ein goode quantiteet rogge ut Steenforde in Reine gebracht hebbende dende darsolvest wel gedroncken den Schwedeschen ende Hessen neffens einige andere ein bravede mackede, darsolvest [den 26 Octobris] dorschoten wierde ende doot bleeff“.[533]
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[2] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[3] General(feld)wachtmeister (schwed. Generalmajor): Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.
[4] Feldmarschallleutnant: Der Feldmarschallleutnant war ein militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Leutnant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen und zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze und -straßen, die Kontrolle der Wachen usw.
[5] Neuenhaus [LK Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 340.
[6] Verehrung: Schenkung: Derartige „Schenkungen“,auch „Discretionen“, zutreffender aber „corruptiones“ genannt, waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere einer Einheit bis hin zu den untersten Rängen, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung von Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt und wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Sogar ein Willkommensgeld beim Einzug der Offiziere wurde erwartet. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet.
[7] STEINWASCHER; RÖTRIGE, Krieg, S. 53.
[8] Zum Vergleich: 1 Tonne (Amsterdam) = 157,25 Liter; 1 Tonne Heringe (Riga) = 96 Stoof = 6171,6 Pariser Kubikzoll = 122,42 Liter.
[9] Zwolle [Niederlande, Prov. Oberijssel].
[10] STEINWASCHER; RÖTRIGE Krieg, S. 54.
[11] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[12] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, S. 402, 415.
[13] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 143f.
[14] Wiedenbrück [LK Wiedenbrück]; HHSD III, S. 782f.
[15] Rheda [LK Wiedenbrück]; HHSD III, S. 633f.
[16] FLASKAMP, Chronik, S. 15.
[17] Schüttorf [LK Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 421f.
[18] Regiment: größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[19] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General.
Vgl. STADLER, Pappenheim.
[20] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 196: „Ein bayerischer Major der kaiserlichen Armee verlangt 5.200 Taler, um eine Kompanie Reiter zu werben. Das Geld wird ‚von den armen und übel geplagten Leuten herausgetrieben‘. ‚Weil der Major großen Zulauf bekommt, wird die Kompanie bald komplett, welche den 28. März des folgenden Jahres nach Hildburghausen marschiert‘. Insgesamt kosten die Anwerbungen 12.000 Taler an Werbe- und Verpflegungsgeldern“. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[21] Verpflegung: PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Für die Konstanzer Garnisonstruppen war 1633 festgelegt; BEYERLE, Konstanz, S. 35f.: „Jedem Hauptmann wöchentlich 1 ½ Eimer [1 Eimer = 293,92717 Liter; BW] Wein, 20 fl. Geld, täglich 6 Brote, sowie Unterhalt für 6 Pferde; der Leutnant erhielt wöchentlich 24 Quart Wein und 6 fl., täglich 3 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; der Fähnrich wöchentlich 17 Quart Wein und 4 fl. Geld, täglich 2 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; dem gemeinen Soldaten waren täglich 2 Pfd. Brot, eine Maß [1, 83 Liter; BW] Wein und wöchentlich 7 Batzen für das Fleisch zu verabreichen. Die große Schar der niederen Offiziere wie Feldwebel, Feldschreiber, Feldscherer, Fouriere und Korporale sollte ‚durch gemeine Bürgerschaft kostiert und nach eines jeden Hausvaters Vermögen unterhalten werden’ “. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert von je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen und ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot und 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel von einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft von den Offizieren noch unterschlagen. Nach der kursächsischen Verpflegungsordnung (1632); SPARMANN, Dresden, S. 61, hatten ein Rittmeister und ein Hauptmann Anspruch auf 6 Essen, Käse, Brot, ein Tischtrunk Bier; ein Leutnant bzw. ein Fähnrich auf 4 Essen nebst einem, Tischtrunk Bier; Führer, Fourier, Feldwebel, gemeiner Webel, Reiter auf 3 Essen (Suppe – Gericht Fleisch und Zugemüse – Käse, Butter) nebst 4 Kannen Bier pro Tag; gemeiner Knecht zu Fuß, Dragoner auf 2 Pfund Brot, 2 Pfd. Fleisch, 3 Kannen Bier. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, Feuer, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior von Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, und der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe und 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister und Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn und an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon von Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat und gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia von Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f.
[22] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108.: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644): „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“.
[23] Verehrung: Schenkung: Derartige „Schenkungen“,auch „Discretionen“, zutreffender aber „corruptiones“ genannt, waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere einer Einheit bis hin zu den untersten Rängen, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung von Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt und wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Sogar ein Willkommensgeld beim Einzug der Offiziere wurde erwartet. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet.
[24] Münster; HHSD III, S. 537ff.
[25] Lot: 14, 6-16, 6 g.
[26] Bentheim [LK Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 40f.
[27] Nordhorn [LK Bentheim]; HHSD II, S. 351f.
[28] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“.
[29] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz und Lager zu gewähren und für jeden Tag und Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück und bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die fragliche Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.
[30] Gütersloh [LK Wiedenbrück]; HHSD III, S. 275.
[31] Musketier [schwed. musketerare, musketör]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[32] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchsen auch der Umfang des Stabes und damit die Belastung bei Einquartierungen. Vgl. die Lebensmittelmengen, die der Stab Piccolominis 1635 in Dülken beanspruchte; ARBEITSGRUPPE VIERSEN, S. 90.
[33] Obristwachtmeister [schwed. Major]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.
[34] Henrich Feldt [ – ], kaiserlich-ligistischer Obristwachtmeister.
[35] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte – 1620 erhielt er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur 25 fl. – , bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[36] N Raesfeld [ – ], kaiserlich-ligistischer Rittmeister.
[37] Musterung: Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110; SEMLER, Tagebuch, S. 115 (1633). Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.
[38] Stüber: Kleingroschenmünze, die im Nordwesten Deutschlands (also besonders in den Territorien des heutigen Nordrhein-Westfalen) etwa vom ausgehenden 15. Jahrhundert bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts geprägt wurde. Der Wert der Münze betrug 4 Pfennige oder 2 Deut und entsprach damit auch nominal einem Groten bzw. einem englischen groat. Es handelte sich dabei um Nachprägungen einer ursprünglich niederländischen Münze, dem Stüver oder Stuiver (bis 1815). Diese war ihrerseits wiederum eine Nachahmung des mittelalterlichen Groschens. 20 Stuiver galten einen Gulden [nach wikipedia].
[39] Deut: eine im 17. bzw. 18. Jahrhundert in Geldern, Kleve und den Niederlanden im Umlauf befindliche Kupfermünze. Sie wurde bis 1816 geprägt und hatte den Wert von 2 Penningen = 1/8 Stüber = 1/160 Gulden = 1 1/12 deutscher Pfennig [nach wikipedia].
[40] Fourage: Viehfutter, Unterkunft und Verpflegung für die jeweilige Einheit. Die Fourage musste von der betreffenden Garnisonsstadt und den umliegenden Dörfern aufgebracht werden und war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen.
[41] Münster; HHSD III, S. 537ff.
[42] Rezeptor: Steuereinnehmer.
[43] Espel, heute Ortsteil von Langen [LK Emsland];
[44] Rentmeister: Der Rentmeister führte die Aufsicht über die lokalen Beamten. Bestandungen und Mängel bei der Amtsführung auch der Bürgermeister und Räte wurden in einem Bericht zusammengefasst, Verwalter der landesherrlichen Finanzen (Vorsteher der Rentkammer).
[45] Leutnant [schwed. Löjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[46] Oldenzaal [Niederlande, Prov. Oberijssel].
[47] Karlsgulden: „1543 führte Karl V. den sogenannten silbernen Karlsgulden ein. Diese Münze wog beinahe 23 Gramm. Dies war die erste Silbermünze der Niederlande mit einem solchen Umfang. Es handelte sich dabei im Gegensatz zur weit verbreiteten Ansicht nicht um Silber aus der Neuen Welt, denn das wurde erst ab 1570 in den europäischen Münzstätten eingesetzt. Das Silber stammte vielmehr aus neu entdeckten Silberminen in Zentral- und Osteuropa. Außerdem konnte dank neuer Techniken auch die Förderung in den alten Minen gesteigert werden. Der silberne Karlsgulden hatte denselben Wert wie sein goldener Namensvetter, also 20 Stuiver“ [http://www.nbbmuseum.be/de/2013/06/the-carolus-guilder-an-imperial-coin.htm].
[48] STEINWASCHER; RÖTRIGE, Krieg, S. 56.
[49] Quartiermeister [schwed. Kvartermästare]: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte. Die Quartiermeister operierten sehr oft mit gefälschten Listen der einzuquartierenden Soldaten, um die Differenzbeträge in die eigenen Taschen zu stecken. Der Regimentsquartiermeister Bartelme Vogel schrieb am 4.7.1648 aus Landshut an den Abt der Benediktinerabtei Prüfening, Matthias von Trauner ?; SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 67, Anm. 1: „weil ihn der Abt nicht so viel gewürdigt, daß er ihm sein jüngstes Schreiben mit einem einzigen Wort beantwortet noch viel weniger einen einzigen Heller oder dergleichen zur Zehrung geschickt hatte, ‚da doch’, fährt der Schreiber fort, ‚alle meine Kammeraten von ihren Ortern zu 2 : 3 : 4 : Im die 500 Rthr. neben ihrer Zehrung Schon auf rechnung hieher bekommen haben vnd darf Sich der Herr (nämlich Abt) gar nicht einbilten, das er So sehr werde aufgehen, oder aber ich Seinetwegen alhier mein eigenes Gelt verzehren will, Stellt sich der Herr (Abt) mit diessem Botten nicht ein, So Soll er versichert Sein, daß nicht allein sein Gloster vnd Dörffer, Sondern alles da herumb ligente Getreit Am lengsten soll gestanden haben, den alhier vber 400 Pfert vorhanten, die auff Anders nichts warten, alls das Sie die vngehorsamen darunter der herr der furnehmsten einer ist mit feuer vnd Schwert Strafen Sollen, welches ich dem Herrn mit wenigen zur Nachricht vermelten vnd vor Schaden gewarnt haben will, hab Jüngstens für meinen herrn Obristen eines hantpferdes vnd f ü r m i c h e i n e s guten Glöpers (Kleppers, Gauls) gedacht, aber derowegen kein Antwort bekom, allem vermerckhen nach mus der herr nicht wissen was die Regiments Quartirmeisters Scharschy (Charge) auf Sich hat, den Sonst würt er mir mit anderer Disgrezion begegnen, hat aber nichts auf Sich Soll ihm schon in einem andern vergolten werden Sonst für dißmahl ein mehrers nicht alls Gott bevohlen“.
[50] Kieckbusch, Von Ackerleuten, S. 255; Holzminden [LK Holzminden]; HHSD II, S. 240f.
[51] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General.
Vgl. STADLER, Pappenheim.
[52] Maastricht [Niederlande, Prov. Limburg].
[53] Hauptstaatsarchiv Düsseldorf Jülich-Berg II/3138, fol. 19 (Entwurf): Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg an Leittersam, Sittard, 1632 VIII 26. Vgl. dazu STADLER, Pappenheim, S. 668ff.
[54] (Bad) Langensalza [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 33ff.
[55] Lothar Dietrich Freiherr v. Bönninghausen [ca. 1598 Apricke-13.12.1657 Schnellenberg], in ligistischen, kaiserlichen, spanischen u. französischen Diensten, zuletzt Feldmarschallleutnant. Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.
[56] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten auch Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95.: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[57] Georg v. Brandenstein, kursä#chsischer Hauptmann.
[58] Johann Christoph Freiherr Ranfft [Ranft] v. Wiesenthal [1599-1660], kaiserlicher Obrist, Generalfeldwachtmeister.
[59] Brandschatzung: von der jeweiligen Armee festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das in Brand Stecken ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen und bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.
[60] ROCKSTUHL, Langensalza, S. 79.
[61] Fähnlein [schwed. fana]: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner), bei den Schweden z. T. bis 500 Mann. Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10-15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.
[62] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.
[63] Korporal [schwed. Korpral]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“.
[64] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.
[65] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632).
Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[66] Fähnrich [schwed. Fänrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee erhielt er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl.
[67] Arnstadt [Ilm-Kreis]; HHSD IX, S. 18ff.
[68] Goldene Mark [LK Duderstadt]; HHSD II, S. 172f.
[69] (Bad) Tennstedt [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 39f.
[70] Defensioner: Angehöriger der Landesverteidigung, Landwehr: Landesverteidigung: Milizen aus von Offizieren angeleiteten Stadtbürgern und Bauern zum Schutz gegen Durchzüge marodierender Heere und Soldaten; Anlage zum Schutz von Gebietsgrenzen: mit dichten Hecken bestandener oder mit Palisaden gesicherter Wall in Kombination mit einem Graben.
Die Miliz lief teilweise schon beim ersten Musketenschuss auseinander oder diente als Kanonenfutter, wenn sie nicht unter dem Schutz von Soldaten eingesetzt wurde. Zum Dienst im Ausschuss konnten sowohl Bürger – meist kleine Handwerker und ärmere Bürger, reichere Bürger drückten sich vor diesem Dienst – als auch Bauern der städtischen Dörfer herangezogen werden. Üblich war die Stellung des 5. oder 10. Mannes. Die Erfurter Bürgerwehr soll aus 1.200 Mann bestanden haben; BEYER; BIEREYE, Geschichte der Stadt Erfurt, S. 537. Zur Nutzlosigkeit des Bürgerausschusses vgl. die Äußerungen des brandenburgischen Kanzlers Friedrich Pruckmann [1562-1630]; FADEN, Berlin, S. 144: Sie wurden „von ihrer zween angeführt, die ihr Lebetage wohl keinen toten Menschen im Felde gesehen. Da war ein Trommelschlagen, Platzen und Schießen, auch Schreien in beiden Städten [Berlin und Cölln] die ganze Nacht hindurch, dass ihrer wohl wenige dieselbe Nacht werden geschlafen haben. Denn es war alles besoffen, was da war. Da hätte man wohlbeschossene Musketiere sehen sollen; der eine schoß die Lunte mit hinweg; dem andern entfiel der Ladestecken, dem dritten die Forschett [Gabelstock]; dem vierten versagte die Muskete zwei- bis dreimal; der fünfte steckte die Nase gar in den Ärmel, wenn er schießen wollte, gleich den Mönchen, Pfaffen und Jesuiten, die vor etlichen Jahren zu Paris gassatim gingen, Die dann losgeschossen hatten, konnten zu keiner Ladung wieder kommen, also voll waren sie. Die Pikeniere trugen die Pike auch gar musterlich, zu geschweigen, dass sie solche sonsten zu gebrauchen sollten gewusst haben. Summa, man hat nur lauter Schimpf gehabt“. FADEN, Berlin, S. 153f. Teilweise wurde schon aus Kostengründen der Ausschuss von Städten abgelehnt; BRUNS, Hallenberg, S. 258f.; WALLHAUSEN, Defensio Patriae. „Daß die angestellte Landesdefension Erfolg haben konnte, wenn es sich bei den Übergriffen um kleinere Gruppen von Plünderern handelte, zeigte sich in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt, als man in (Düsseldorf-)Gerresheim eine Gruppe brabantischer Soldaten gefangennahm, die ‚die Gerresheimer Kirch spoliert’ (geplündert) hatten. Dreizehn von ihnen wurden am 27. Januar 1625 gehenkt und sechs enthauptet“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 78.
[71] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].
[72] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[73] MERIAN; ZEILLER, Topographia Superioris Saxoniae, S. 163.
[74] GÖSCHEL, Chronik Bd. 3, S. 31ff.
[75] Weberstedt [Unstrut-Hainich-Kr.].
[76] Mühlhausen [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 286ff.
[77] Seebach [Kr. Langensalza]; HHSD IX, S. 397.
[78] Weißwäsche.
[79] Schändung: Auf Vergewaltigung stand schon in den Kriegsartikeln Gustav II. Adolfs von 1621 die Todesstrafe. THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Vgl. auch MAHR, Monro, S. 56f.; Denkschrift über den Ruin der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt infolge des Durchzugs, besonders durch die Kaiserlichen, aus dem Dezember 1634; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff.: „Das kaiserliche, hispanische und ligistische volk ist alles auf unsern gnädigen fürsten und herren gezogen, liegt auch dessen noch ein namhafter anteil im land; jetzo ziehen wieder 4 regimenter hindurch, brauchen einen wunderlichen weg, nicht nach der straßen, sondern gar umschweifig nach einem circumflexu. Wollen viel geld haben, dessen doch bei so vielfältigen, ganz grundverderblichen durchplünderungen keines vorhanden. Vieh, frucht ist alles weg; der wein, den man nicht austrinken können, in die erde gelassen. Die besten flecken und dörfer liegen in der asch. Etlich tausend weibspersonen seind geschändet, – ja gar auch junge knaben, quod horrendum – in der schändung gar getötet. Dem herrn kammerpräsidenten Karspach ist bei seiner lieben alten mutter begräbnis in unversehener behendigkeit eine trupp auf den hals kommen, haben 16 adeliche weibspersonen in der trauer an der mahlzeit befunden, deren 8 sobald genotzüchtigt, eine adeliche jungfrau, so eine Schelmin von Bergen (eine einige tochter ihrer eltern) gar auf den offenen markt gelegt und publice geschändet; 8 derselben adelichen damen seind entloffen, haben sich in ein hühnerhaus verkrochen, bis daß der sturm vorüber gewesen. Zween tag vor unsers gnädigen fürsten und herrn wiederanlangung in dero landen ist ein jählicher einfall in dero flecken Oberrosbach [Ober-Rosbach/Kr. Friedberg; HHSD IV, S. 356f.; BW] geschehen, seind alle und jede sich darin befindende weibsbilder (nur 4 ausgenommen) violento stupro vitiiert worden. Hin und wieder im land seind noch sehr viel weibspersonen verloren, von denen man nicht weiß, wohin sie kommen“. Sogar Reiterjungen waren an solchen Vorgängen beteiligt; BLUME; RUNZHEIMER, Gladenbach, S. 323: „2 Jungen / Reiterjungen / habenn Cuntzen heintzgenn Hansenn metgen notzüchtigen wollen, habens uff die Erde geworffen undt das Maul zu gehalten. Sey ohngefehr 13 Jahr alt. Der Hoffmeister aber hab diese Jungen der maßen gezüchtigt, das sies nit wohl leugnen können“. Das Kriegstagebuch des Rüthener Bürgermeisters Christoph Brandis (ca. 1578-1658) über die hessische Einquartierung 1636 hält fest; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 309f.: „Den 7ten April geschah eine schaendliche That. Ein Soldat Namens Mathes quartirte in D-s Hause (c. Da der Name dieses Buergers noch wirklich in Ruethen existirt, so fand ich vor gut ihn hinweg zu lassen.). Dieser Mathes hatte ihn schon vorher durch Einschlagung der Fenster, Thueren und Tischen, ja selbst durch schwere Pruegelsuppen viel molestiert [= belästigt], nun fehlte pro coronide ceterarum crudelitatum [= als Krönung weiterer Gefühllosigkeiten] noch das schlimmste. Am 7ten Morgens, als mehrbesagter Mathes noch auf der Buehne [= dem Lagerboden] lag, rief er herunter, man sollte ihm einen Pott voll Milch bringen oder er wollte alles zusammenhauen. D. schickt seine Tochter ein wackeres 17 Jahr altes Maedchen, ins Nachbarshaus, um welche zu bekommen. Weil nun das Maedchen ein wenig lange ausgeblieben, hat der Mathes destomehr gelermt, bis sie endlich gekommen und ihr Vater ihr gesagt: Sie sollte es dem Soldaten hinauftragen. Sie war iussu Patris [= auf Geheiß des Vaters] kaum heraufgekommen, als sie der Mathes zu seinem Willen haben wollte, sie wehrte sich, so gut sie konnte, und rief nach Huelfe, der Soldat aber stak ihr die geknueffte (geballte) Faust ins Maul. Indeß hatte der Vater doch etwas davon gehoert, er eilte mit seiner Hausfrauen herauf, Mathes aber hatte die Thuer schon zugeschallert [= zugeriegelt], und die armen Eltern mußten durch ein Loch, das Mathes schon einige Zeit zuvor in die Thuer gehauen hatte, ihr eignes Kind schaenden sehen ohne ihr helfen zu koennen. Der Kerl hatte ihr benebens [= dabei] die rechte Brust (d. Im Original steht eine andere bloß in Westfalen uebliche Benennung.) weil es sich vermuthlich zu stark gewehrt hatte, ganz und gar aufgerissen, so daß ein ganzes Stueck nachhero herausgefallen, und das Maegdlein ganz unmenschlich zugerichtet, unter unaufhoerlichen Schmerzen 14 Tage darauf verstorben. Der Vater gieng heute mit mir zu dem Hauptmann, um sich wegen des mehr besagten Mathes zu beklagen; aber er gab uns trozig zur Antwort, wenn es einmal todt seye, koenne er nicht mehr helfen. Er bestrafte auch den Mathes keinesweges, sondern ließ ihn, wie andere frei herumgehen. Der Vater ist untröstlich, und jedem dauert das arme Maegdlein, requiescat in pace [= Möge es in Frieden ruhen !]“. Die Einfügungen in eckigen Klammern stammen von den Herausgebern, in runden Klammern von dem 1. Hg. Cosmann (1789). Die Bestrafung wurde in der Tat sehr unterschiedlich gehandhabt, vgl. etwa die Aufzeichnungen des Schmalkaldener Chronisten Pforr; WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636; BW] sollte ein [schwedischer; BW] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden“. WAGNER, Pforr, S. 133: „Den 27. Jan: [1635; BW] hat [ist] ein corporal von Mersinisch[en; Mercy, BW] regiment vollerweiße ins siechenhauß kommen, die arme leuht darin ubell geschlagen und ein sichen magd genotzüchtigt. Deßwegen der cornet von hießiger compagnia hinaußgeschickt worden, den corporal dieser thatt wegen in arest zu nehmen. Weil sich aber der corporal zur wehr gestellet, hat ihn der cornet todtgeschoßen“. Vgl. auch THEIBAULT, Landfrauen, S. 32, über einen einzigen derartigen Fall in der Werra-Region. Auf Klagen bei Kommandierenden hieß es z. T.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 122: „es sei aus unterschiedenen regimentern kommandiert volk und unter denselben Spanier, Neapolitaner, Burgunder, Italiener etc., die man nicht also in zaum halten könnte“.Vergewaltigung gehörte auch zur üblichen Topik in zeitgenössischen Berichten oder bei Geburt unehelicher Kindern; vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 52. Im Taufregister der Kirche zu Wiesa wird als Vater eines am 7.8.1633 getauften Kindes eingetragen: „drey Soldaten“, für den am folgenden Tag getauften Sohn einer Witwe werden „zwene Soldaten“ aufgeführt. Uhlig, Leidenszeiten, S. 11. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 58, die Schwängerung der Elschen Stovener, Amt Ravensberg (1631), die trotz Eides den Verdacht nicht unbedingt ausräumt, dass der eigene Vater die Tochter geschwängert hatte: „Anno 1631, den 3ten Junij Johan Stovener mit seiner Tochter Elschen, so geschwengert, gefenglich angenommen, und obwoll im gemeinen geschrey, alß sollte der vatter dieselbe geschwengert haben, so hatt doch die Tochter eidtlich beteuret, das ein soldate, so einen blauwen rock angehabt, sie ubergeweltiget und sie also geschwengert. Weil dieselbige nun grob schwanger, alß ist sie biß dahin, der banden entbunden, erlaißen und hat Aloff Varenbruck und was er an gelde alhie im lande hatt (38, 5 Rtl. bei 6 Schuldnern), zu burgen gestellett, diesergestaldt, das, wan sie ihrer weiblichen burde entbunden, sich jeder zeit widder einstellen soll. Zeugen. Und ist g(enante)r Johan Stovener, eine urpheide zue thuen, aufferlagt, welche auch in gegenwart Jorgen Kraecks prestiert“. Bei der Nonne Maria Anna Junius aus Bamberg, HÜMMER, Bamberg, S. 222, heißt es ausdrücklich, dass sich die Schweden in der ganzen Zeit „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Vgl. JANSSON, Soldaten und Vergewaltigung, S. 197; THEIBAULT, Landfrauen; BERG, Administering justice; die Beschwerden der Pommern’schen Gesandten (1630); THEATRUM EUropaeum Bd. 2, S. 190, CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 309f.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet zu 1632; DUVE, DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 22: „Im Dorff Kienblad [Kühnblatt; BW] im Stift Wirtzburgk, wie ein Kais. Soldat mitt eines bauern Tochter zue grob scherzen wollen, ist Er von ihr vnd andern Weibern vbermeistert, castriret vnd in ein Teich erseufft worden“.
[80] domestica mala sund majora lachrymis: fehlerhaft: häusliche Übel sind der Tränen Mehrheit.
[81] GÖSCHEL, Langensalza Bd. 3, S. 50f.
[82] Illeben, heute Ortsteil von Bad Langensalza [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 11.
[83] Kroaten: kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteien“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / on sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Gefangene Kroaten wurden schon unter Gustav II. Adolf von den Schweden in ihre Kupferbergwerke verbracht; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87.
[84] Muskete [schwed. musköt]: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete mit Forquette (Stützgabel), Bandelier und Kugelform kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber und langem Lauf, die von Scharfschützen verwendet wurden. Zum Teil machte man aus Unberittenen Dragoner, in denen man ihnen Musketen gab. SCHWARTZ, Die Neumark, S. 52.
[85] Thamsbrück, heute Ortsteil von Bad Langensalza [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 435f.
[86] Gemeint ist Papist: mlat. papista = Anhänger des Papstes, seit der Reformation von protestantischer Seite auch als Schimpfwort verwendet.
[87] in puncto: auf der Stelle.
[88] maledictis ac fustibus: mit Schmähungen und Knütteln.
[89] Konkubine: Beischläferin, hier: eine illegitime Beziehung eines Offiziers, Lagerprostituierte 2. Klasse für Offiziere, die, wenn man sie nicht mehr brauchte, mit untergebenen Offizieren verheiratet wurden. Vgl. die Beschwerden der Stadt Konstanz (1633) über die kaiserliche Garnison; BEYERLE, Konstanz, S. 28: „Das unnütze Gesindel der Huren und Buben wird nit abgeschafft, sondern bei täglicher Annehmung neuer Soldaten, so mit vielen Weibern und Kindern behängt sind, wird der Burger genötigt, neben den einquartierten Soldaten auch diese zu verköstigen, wie dann von solchen verarmten Untertanen mit ihren Weib und Kindern zu allhiesiger Stadt samt ihren gesamten Haushaben großer Zulauf ist, so dass sich zur Zeit uf die 350 Personen an Soldatenweibern und Kindern salvo honore Huren und Buben unter allhiesiger Garnison aufhalten“. Der Hurenwebel führte die Aufsicht über die zahlreichen Prostituierten des Trosses, die sich in 4 Klassen einteilen lassen: „Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“. Teilweise wurden Bürger, die sich als „Hurenführer“ betätigten, mit Ruten ausgestrichen. SCHORER, Memminger Chronick, S. 135 (März 1629). Die in den Städten zurückgebliebenen Prostituierten wurden zumeist vom Rat aus der Stadt geschafft; MÜHLICH; HAHN, Chronik, S. 543.
[90] Antecessor: Vorgänger.
[91] Hofmeister: a) Der Hofmeister war der oberste der weltlichen Bedienten bei Hof. Er war zuständig für die fürstliche Tafel. Der Hofmeister wies an, stellte ein und entließ die ihm untergebenen Bedienten. b) Auch adlige Heerführer und Offiziere hielten sich in ihrem mobilen Hofstaat einen eigenen Hofmeister, eine Frage der Reputation.
[92] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[93] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266., eine Frage der Reputation.
[94] GÖSCHEL, Langensalza Bd. 3, S. 51ff.
[95] Lützen [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 286f.
[96] Arkebusier: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr von ca. 1 m Länge, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Der Karabiner war leichter als die Muskete, die Geschosse waren ebenfalls leichter, ihre Durchschlagskraft war auch geringer. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. 1635 wurde von Nürnberger Plattnern ein Arkebusier-Harnisch, der vorn und hinten schusssicher war, für 3 Rt. angeboten; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1239. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 leichte Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123, BEAUFORT-SPONTIN, Harnisch, S. 96. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[97] BRZEZINSKI, Lützen, S. 25.
[98] Johann Nikolaus IV. Freiherr Zajíc [Zagic, Zagicz] v. Hasenburg [auch Hase v. Hasenburg, tschechisch Zajícové z Hazmburka] [6.8.1604-Januar 1634], kaiserlicher Obrist.
[99] Georg v. Rostock [ – ], kaiserlicher Obrist.
[100] Ottavio Fürst Piccolomini-Pieri d’Aragona, Herzog v. Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).
[101] Bolkenhain [Bolków, LK Jauer]; HHSSchl, S. 32ff.
[102] Dukaten, Dukat: ab 1559 Reichsmünze = 4 Gulden. 1 Gulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer = 240 Pfennige. 1 Reichstaler = 1 ½ Gulden. 1 Golddukat = 2 Taler = 48 Groschen.
[103] Zit. bei KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 181, Anm. 48.
[104] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[105] Neiße [Nysa]; HHSSchl, S. 331ff.
[106] Braunau [Broumov]; HHSBöhm, S. 63ff.
[107] Landeshut [LK Kamienna Góra]; HHSSchl, S. 261ff.
[108] Ernst Georg Graf v. Sparr [Sparre, Spara] zu Trampe auf Greifenberg [1596 Trampe bei Eberswalde-Juni/September 1666], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[109] Trautenau [Trutnov]; HHSBöhm, S. 618ff.
[110] Königgrätz [Hradec Králové]; HHSBöhm, S. 269ff.
[111] Polen, Polacken [„Husacken“, „Hussaria“]: Die übliche, zunächst nicht pejorative Bezeichnung für die im kaiserlichen Heer wenig geschätzten polnischen Truppen, die hauptsächlich von Spanien besoldet und in habsburgischen Diensten standen. Vgl. Wallenstein an Gallas, 30.1.1633; NÉMETHY, Das Schloß Friedland, S. 106: „wenn die nacion siehet das ihnen einer nachgiebt oder ihrer von nöthen hat so seind sie insuportabili [unerträglich; BW]“. Die Kampfkraft dieser Truppen galt als gering. Einerseits galt ihre Führung als schwierig, andererseits waren sie wegen ihrer Tapferkeit und Geschicklichkeit im Umgang mit Muskete, Pistole, Säbel, Lanze und Wurfspeer gesuchte Söldner. Von Philipp Graf von Mansfeld-Vorderort stammt die negative Beurteilung: „Sie fressen wohl weder Samstag noch Freitag Butter oder Eier; sich aber sonsten für den katholischen Glauben, das Romische Reich oder auch ihr eigenes Vaterland einige Ungelegenheiten zu machen, seind sie ganz keine Leut. Wahrheit oder Ehr hat bei ihnen nicht länger Bestand, als wan es ihnen zum Profit dient; wan der aufhört, schwören sie für fünf Groschen einen Eid, dass Gott nie zur Welt geboren!“ HALLWICH, Wallensteins Ende, S. I51f. Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik (Oktober 1636), S. 89: Die polnischen Reiter „soffen sehr viel bier auß, machten es mit Plündern, schenden erger denn alle feinde, ritten uff die welde, durchschändeten die Weibsbilder, dass Sie nicht gehen kundten, nötigten die Steinalten Weiber, dass Sie starben, zernichteten alles in heußern, weil ihrethalben alles uff die Welder und in die Städte gewichen wahr, haben viel vergrabene sachen aufgesucht, vermaurete keller gefunden, zien und kupfer mitgenommen, kirchen erbrochen, kelche, leichen- und Altartücher mitgenommen. Den 31. October s. n. fiel das Fest aller heiligen ein, drumb blieben Sie liegen, feyerten es mit fasten und speisen nur von öhl, Eßig und fischen, wo sies haben kundten, wahren aber nichts desto frömmer und brachen an Sontag frühe auf und marchirten auf Presnitz und Wiesenthal. Das ärgste und grausambste an ihnen wahr, dass Sie schöne kinder, gleich wehren Sie Turcken oder Tartarn, mitgenommen“. WAGNER, Pforr, S. 129. THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 616f.: „Vnder diesen Crabaten vnd Pollacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin vnnd gute Ordnung gehalten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / vnnd darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / vnd lebendig im Fewer verbrändt worden. So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / vnd deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / vnangesehen er eine grosse Summe Gelts für sein Leben gebotten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart vnnd Ansehen deß Edelmanns enthauptet / vnd hernacher folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner werden die polnischen Kosaken aus der Ukraine als „Husacken“ bezeichnet; HELLER, Rothenburg, S. 20. Vgl. auch SCHWARTZ, Die Neumark, S. 53ff.
[112] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 393, S. 136.
[113] Christian Freiherr v. Ilow [Illo] [um 1585 Sternberg-25.2.1634 Eger], kaiserlicher Obrist.
[114] Reichenbach [Dzierżoniów]; HHSSchl, S. 433ff.
[115] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 404, S. 139.
[116] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, S. 451.
[117] Groß Wartenberg [Syców; LK Oleśnica]; HHSSchl, S. 161f.
[118] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.
[119] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 687, S. 229.
[120] Glogau [Głogów]; HHSSchl, S. 127ff.
[121] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.
[122] Hieronymus [Geronimo] Graf v. Colloredo-Waldsee [1582-Juli 1638 bei St. Omer], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[123] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.
[124] Breslau [Wrocław]; HHSSchl, S. 38ff.
[125] Brieg [Brzeg]; HHSSchl, S. 54ff.
[126] Oppeln [Opole]; HHSSchl, S. 378ff.
[127] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 713, S. 235.
[128] Hans Ulrich Freiherr v. Schaffgotsch [28.8.1595 Schloss Greiffenstein (bei Greiffenberg, Niederschlesien)-23.7.1635 Regensburg], kaiserlicher General. Vgl. KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch; HENKEL, Schaffgotsch.
[129] Ohlau [Oława]; HHSSchl, S. 373ff.
[130] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[131] KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 85f.
[132] Hauptmann [schwed. Kapten]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. , nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[133] N d’Espaigne [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[134] Dexterität: Geschicklichkeit, Gewandheit, Umsicht.
[135] Gallas schrieb Ferdinand II., Pilsen, 13.3.1634, FÖRSTER, Ungedruckte Briefe 3. Bd., S. 368, Colloredo habe die 5 Kompanien „auf sein eigen guttbedünken und ohne meinen Vorbewußt vntergeben. Ob nun derselbe dabey zu belassen, oder was sonsten ddamit vorzunehmen, will E. kay. Maj. allergnädigsten weiteren Befehlichs ich allergehorsamst gewerttigt seyn, vnd demselben allerunterthänigst nachkommen“.
[136] assekuriert: versichert.
[137] Glatz [Kłodzko; Grafschaft u. Stadt]; HHSSchl, S. 116ff.
[138] Alessandro Freiherr (Graf) v. [del] Borri [Borro, Borrel, Bohre, Borey, Boery, Buori, Pori, Barre, Broy, Gory] [1600-1656], kaiserlicher Obrist, Feldmarschall.
[139] Nikolaus Hermann v. Niedrum [Niedrumb, Niederumb, Nidtrumb, Nitram, Nidrun] [ – ]; kaiserlicher Obrist.
[140] Philipp (V.) Graf v. Mansfeld-Vorderort zu Bornstedt [1589-8.4.1657 Raab], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. die Erwähnungen bei SEIDEL, Die Grafen von Mansfeld.
[141] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[142] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[143] Fabian de Verse [Verse, Deners ?] [ – ], kaiserlicher Obrist.
[144] Breslau [Wrocław]; HHSSchl, S. 38ff.
[145] Karette: [schlechte] Kutsche, Karre.
[146] Achselträgerei: Heuchelei, Doppelzüngigkeit: KALTSCHMIDT, Kurzgefaßtes vollständiges stamm- und sinnverwandtschaftliches Gesamt-Wörterbuch, S. 18.
[147] Albrecht v. Freiberg [Freyberg, Freiberger, Freyiunger] [ – ], kaiserlicher Obrist.
[148] Troppau [Opava]; HHSBöhm, S. 625ff.
[149] SCHAFFGOTSCH, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 95f.
[150] Landsberg/Warthe [Gorzów Wielkopolski, Brandenburg, h. Polen]; HHSD X, S. 446ff.
[151] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 125.
[152] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.
[153] STRAHLMANN, Wildeshausen, S. 19; Wildeshausen [LK Oldenburg]; HHSD II, S. 492ff.
[154] Münster; HHSD III, S. 537ff.
[155] Haselünne [LK Emsland]; HHSD II, S. 210.
[156] Hessen-Kasselische Armee: „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein. Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.
[157] Lippstadt [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 474f.
[158] N Varenhorst [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[159] Ferdinand v. Bayern, Kurfürst v. Köln [7.10.1577-13.9.1650 Arnsberg]. Vgl. FOERSTER, Kurfürst Ferdinand von Köln.
[160] LAHRKAMP, Münster, S. 73.
[161] Rheine [LK Steinfurt]; HHSD III, S. 637f.
[162] Alexander II. Graf v. Velen u. Megen, Freiherr zu Raesfeld u. Bretzenheim, Graf (1642) [1599-10.10.1675], kurkölnischer Generalwachtmeister. Vgl. KNUST, Alexander von Velen (mit Einschränkungen).
[163] Johann zur [Jan ter] Steggen [Stegge, Stege] [ – 23.1.1642 bei Wesel erschossen], münsterischer Rittmeister.
[164] N Schreiber [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[165] Andrea de la Rivière [Rivire, La Reviere] [ – 20.[ ?]1.1642], kaiserlicher Obrist.
[166] Feldwebel [schwed. Fältväbel]: Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung und Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. und 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, und im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang und Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung und Weitergabe der Losung an die Korporale und Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Compagnie und die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- und Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie und Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er 21 fl. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 46ff.
[167] Arnold Jobst [Jost] Graf v. Bentheim [4.4.1580-26.8.1643]. Seine Tochter Anna Magdalena [1610-1692] war mit Alexander II. von Velen verheiratet.
[168] Burgsteinfurt [LK Steinfurt]; HHSD III, S. 135ff.
[169] Calvinismus: Lehre des Johann Calvin (1509-1564), die im Wesentlichen 5 Punkte umfasste: 1. Völlige Verderbtheit der Menschen: Denken, Gefühle und Willen des Menschen sind wegen des Sündenfalls von der Sünde beherrscht, der geistig hilflose Mensch kann Gottes rettende Botschaft erst verstehen, wenn der heilige Geist ihn dazu befähigt. 2. Bedingungslose Erwählung: Prinzip der doppelten Prädestination: Schon vor der Geburt ist das Schicksal des Menschen (Verdammnis oder Seligkeit) unveränderbar von Gott vorherbestimmt. 3. Begrenzte Versöhnung: Jesus Christus starb nicht, um alle Sünder zu retten, sondern nur Auserwählte. 4. Unwiderstehliche Gnade: Der von Gott auserwählte Mensch wird Gott erkennen und kann dem Ruf Gottes nicht widerstehen. 5. Die Beharrlichkeit der Heiligen: Es ist unmöglich, Gottes Gnade wieder zu verlieren. Der Calvinismus ist eine Glaubenslehre, welche zwar von gewissen Kirchen vertreten wird, aber keine eigene Kirche bildet. Der Kultus der katholischen Kirche (Sakramente, Reliquien, Ablass), freie Glaubensentscheidung sowie alles Menschenwerk gelten als Untergrabung der Souveränität Gottes, dessen unbedingte Heiligkeit ein wichtiges Grundmotiv des Calvinismus ist. Im Augsburger Religionsfrieden von 1555 war der Calvinismus nicht anerkannt worden, wurde aber trotzdem in einigen Ländern, wie z. B. der Pfalz, eingeführt. Im Westfälischen Frieden von 1648 wurde der Calvinismus anerkannt.
[170] spargieren: ausstreuen, verbreiten.
[171] STEINWASCHER, Krieg, S. 77.
[172] Cloppenburg [LK Cloppenburg]; HHSD II, S. 100f.
[173] Vechta [LK Vechta]; HHSD II, S. 461f.
[174] STROTHMANN, Westfalen, S. 93f.
[175] Dodo I. Freiherr v. Knyphausen u. Innhausen [2.7.1583 Lütetsburg (Ostfriesland)-11.1.1636 bei Haselünne], braunschweigischer Obrist, Feldmarschall. Vgl. SATTLER, Reichsfreiherr Dodo zu Innhausen und Knyphausen.
[176] N Horn [ – ], schwedischer Hauptmann.
[177] Gottfried Huyn van Geleen, Freiherr u. Graf v. Amstenrade u. Geleen [um 1598-27.8.1657 Alden Biesen],bayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. SCHRIJNEMAKERS; CORSTJENS, Graaf Godfried Huyn van Geleen (in der deutschen Fachliteratur kaum beachtete Biographie).
[178] STRAHLMANN, Wildeshausen, S. 29. Angeblich sollen dabei von Leittersam an Vieh, Früchten und anderem Vorrat aus der Stadt für 1500 und aus dem Amt für 700 Taler weggenommen sein.
[179] Hans Christoffer Graf v. Königsmarck [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. RÜDIGER, Leben und Thaten.
[180] Huntlosen [LK Oldenburg]; HHSD II, S. 252f.
[181] Ganderkesee [LK Oldenburg]; HHSD II, S. 157f.
[182] Wilhelm v. Wendt zu Crassenstein [Kratzenstein, Cratzenstein] [13.3.1603 Diestedde-15.3.1644 Nienburg], hessen-kasselischer, dann schwedischer Generalmajor.
[183] Osnabrück; HHSD II, S. 364ff.
[184] Claus Dietrich Freiherr v. Sperreuter [Sperreut, Stierreuth] [um 1600 Walsrode-9./20.1.1653 Innsbruck], schwedischer, dann kaiserlicher Obrist, ab 1646 venetianischer Generalmajor. Vgl. LEISTIKOW, Sperreuter.
[185] Zdenko [Zdeňek] Graf v. Hoditz v. Hoditz u. Wolframitz [Hodický z Hodic a Olramovic; Hoditsch, Hoeditz] [ -29.7.1641], schwedischer Obrist.
[186] Delmenhorst; HHSD II, S. 109f.
[187] Ferdinand Lorenz Graf v. Wartenberg [9.8.1606-18.3.1666], bayerisch-ligistischer Obrist.
[188] Bremen; HHSD II, S. 69ff.
[189] Kaspar v. Baumberger [Bamberger, Bamberg, Baumberg] [Rauhenberg, Rauenberg, Ravenberg] [ -1651], speyerischer, kaiserlicher Obrist.
[190] Arnold v. Schilder [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.
[191] Peter Graf v. Götz [Götze, Götzen] [ -18.11.1638 vor Vechta gefallen], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[192] STRAHLMANN, Wildeshausen, 19f.
[193] Haselünne [LK Emsland]; HHSD II, S. 210.
[194] Kriegsgefangene: Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene, S. 11-14.
[195] Quakenbrück [LK Osnabrück]; HHSD II, S. 385f.
[196] Wilhelm v. Wendt zu Crassenstein [Kratzenstein, Cratzenstein] [13.3.1603 Diestedde-15.3.1644 Nienburg], hessen-kasselischer, dann schwedischer Generalmajor.
[197] Friesoythe [LK Cloppenburg]; HHSD II, S. 155f.
[198] Fürstenau [LK Osnabrück].
[199] Haus Nienhues [LK Emsland].
[200] Aschendorf, heute Stadtteil von Papenburg [LK Emsland]
[201] DIEPENBROCK, Geschichte, S. 431f.
[202] Osnabrück; HHSD II, S. 364ff.
[203] Emden; HHSD II, S. 134ff.
[204] Meppen [LK Emsland]; HHSD II, S. 327f.
[205] Sir Arthur [Arturus] Aston [Ashton, Astin, Austin, Astong] sen. [ -1649], schwedischer Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID 1869.
[206] Wittlage, heute Stadtteil von Bad Essen [LK Osnabrück].
[207] Sir James [Jacob] Lumbsden [Lumbsdaine, Lumsden, Lunsdane, Lumbsten, Lumsdail, Lumsdell] of Innergelly [ -1660 ?], schwedischer Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID 3003.
[208] Johann v. Lixfeld [Lipfeld] [ – ], schwedischer Obristleutnant.
[209] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2.
[210] considerable: beträchtlich, beachtlich, erheblich, ansehnlich.
[211] Hans Christoffer Graf v. Königsmarck [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. RÜDIGER, Leben und Thaten.
[212] CHEMNITZ, Königl. Schwedischen ]…] Kriegs, 4. Buch, 59. Kap., S. 912f.
[213] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.
Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[214] Confoederirte: Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000 Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 und 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. (Angaben nach BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 69; ENGERISSER, Von Kronach; GLETE, Den svenska armén. Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Der Erzgebirgschronist Lehmann in seiner Kriegschronik, S. 100 (1639): “ kein Papist hats so grausam und arg gemacht alß diese Unbändige verteuffelte Deutsche Schweden, die keines Menschen schonten, keine kirche oder pfarr respectirten und kein Weibsbild ungeschändet ließen“. Zu den schottischen Verbänden vgl. MILLER, Swords for hire. Bereits 1627 waren unter den englischen Söldnern viele von den Lord Lieutenants zwangsrekrutierte, aus dem Königreich ausgewiesene Kriminelle und Asoziale, die „masterless men“, die unter der Bedingung amnestiert worden waren, z. T. unter Androhung der Todesstrafe, nie wieder nach England zurückzukehren. Schon bei der Aushebung der Truppen für Ernst von Mansfeld hatten die Lord Lieutenants befehlsgemäß die für die Landesdefension benötigten „trained bands“ geschont und Gesindel rekrutiert. Das war eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, mit Randgruppen fertig zu werden und gleichzeitig seine Verpflichtungen gegenüber seinen Verbündeten zu erfüllen.
[215] Prager Frieden: Der in Folge der schwedischen Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen (5./6.9.1634) vereinbarte Prager Frieden zwischen Johann Georg von Sachsen und Kaiser Ferdinand II. wurde am 30.5.1635 unterzeichnet. Bei diesem Friedensschluss, dem fast alle protestantischen Reichsstände beitraten, verzichtete der Kaiser auf seinen Anspruch, den Augsburger Religionsfrieden von 1555 allein zu interpretieren und damit das Restitutionsedikt von 1629 durchzuführen (vgl. s. v. „Religionsedikt“); Ergebnis war eine begrenzte Festschreibung des konfessionellen Status quo. Weitere Ergebnisse waren: die Festschreibung der Translation der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, der Ansprüche Sachsens auf die Lausitz und die Bildung eines Reichsheers (wobei Johann Georg von Sachsen und Maximilian I. von Bayern eigene Korps führen ließen, die als Teil der Reichsarmee galten), die bestehenden Bündnisse waren aufzulösen, fremde Mächte sollten den Reichsboden verlassen, etwaige Ansprüche auf den Ersatz der Kriegskosten seit 1630 wurden aufgehoben, eine allgemeine Amnestie sollte in Kraft treten. Zudem kann der Prager Frieden als einer der letzten kaiserlichen Versuche betrachtet werden, ein monarchisches System im Reich durchzusetzen. Maßgebliches Mittel dazu war die so genannte Prager Heeresreform, mit der der Kaiser den Versuch unternahm, nahezu alle reichsständischen Truppen unter seinen Oberbefehl zu stellen und zugleich den Ständen die Finanzierung dieses Reichsheeres aufzuerlegen. Diese Vorstellungen ließen sich ebenso wenig verwirklichen wie das Ziel, durch die Vertreibung der ausländischen Mächte Frankreich und Schweden zu einem Frieden im Heiligen Römischen Reich zu gelangen. HAPPE schätzte den Prager Frieden zu Recht als trügerisch ein; Happe I 396 v-397 r, mdsz.thulb.uni-jena.de; vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87. Zur Forschungslage vgl. KAISER, Prager Frieden.
[216] Claus Dietrich Freiherr v. Sperreuter [Sperreut, Stierreuth] [um 1600 Walsrode-9./20.1.1653 Innsbruck], schwedischer, dann kaiserlicher Obrist, ab 1646 venetianischer Generalmajor. Vgl. LEISTIKOW, Sperreuter.
[217] Hans Christoffer Graf v. Königsmarck [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. RÜDIGER, Leben und Thaten.
[218] Meyer, Statius [ – ], schwedischer Rittmeister.
[219] Standarte: 1. an einer Stange als => Fahne angebrachtes Feldzeichen berittener Truppen. 2. Bezeichnung für die auch bei der Reiterei üblichen Fähnlein: die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10–15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.
[220] Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle-2.4.1641 Hildesheim], kaiserlicher Obrist, 1631 schwedischer General. Vgl. DECKEN, Herzog Georg.
[221] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.
[222] Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle-2.4.1641 Hildesheim], kaiserlicher Obrist, 1631 schwedischer General. Vgl. DECKEN, Herzog Georg.
[223] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[224] Christina Königin v. Schweden [17.12.1626 Stockholm-19.4.1689 Rom]. Vgl. FINDEISEN, Christina von Schweden; HERMANNS, Christina Königin von Schweden; BUCKLEY, Christina; HEYDEN-RYNSCH, Christina von Schweden.
[225] „Drei Kronen“: Die „Drei Kronen“ waren die der Schweden, Goten und Wenden, als deren Herrscher sich die schwedischen Könige bezeichneten. Auch Dänemark beanspruchte die „Drei Kronen“ als Herrschaftsanspruch über die drei skandinavischen Königreiche (Dänemark, Schweden, Norwegen) seit der Union von Kalmar (1397) für sich. Zudem führte Gustav II. Adolf wie auch Christina in der Titulatur „Großfürst in Finnland, Herzog zu Estland und Karelien, Herr über Ingermanland“.
[226] N Lohe [ – ], schwedischer Major.
[227] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.
[228] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].
[229] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25.
[230] Christoph Vitzthum v. Eckstädt [25.8.1594 Schloss Quedlinburg-29.8.1653 Schloss Quedlinburg], kursächsischer Obrist, Stiftshauptmann zu Quedlinburg.
[231] Generalarmistitium: allgemeine Straflosigkeit.
[232] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchsen auch der Umfang des Stabes und damit die Belastung bei Einquartierungen. Vgl. die Lebensmittelmengen, die der Stab Piccolominis 1635 in Dülken beanspruchte; ARBEITSGRUPPE VIERSEN, S. 90.
[233] Praetension: Vorwand.
[234] Musterrolle: Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Auf dem ersten Blatt der Musterrolle, der „Prima plana“, waren die wichtigsten Ämter bis hin zu den Unteroffizieren aufgeführt.
[235] Justitia: hier Militärgerichtsbarkeit.
[236] Accord: Vertrag, Vereinbarung.
[237] Thilo Albrecht v. Uslar [13.12.1586 Wake-14./24.10.1634 vor Minden], braunschweigisch-lüneburgischer Generalleutnant.
[238] Eberhard [v.] Beckermann [Beckermandt, Beckermond, Beckermen, Belchermann] [1576 Arnsberg-1641 Kassel], schwedischer Generalmajor.
[239] Jacob v. Boy [Boye, Boi, Boie, Poyen, Boiye] [ -17.10.1638 bei Vlotho], schwedischer Obristleutnant, Obrist.
[240] Wolf v. Glaubitz [Glowitz, Globitz] auf Kasel [ – ], braunschweigischer, dann schwedischer Obrist.
[241] Dietrich v. Kracht [Cracht, Kranche], Freiherr u. Ritter [1603 Brahme bei Cottbus-6.7.1657 Schlabendorf], schwedischer, kaiserlicher Obrist.
[242] Joachim Ernst v. Krockow [Crakaw,Cracau, Crocko, Crockow, Crockaw, Cracou, Krackau, Krackaw] [1601-Sommer 1646 Danzig], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[243] Adam Odersky [Oders Ky] v. Lieberau [Liderzow, Liderzov, Lderow, Liderau, ] [ – ], schwedischer Obristleutnant.
[244] Georg v. Dewitz [Döbitz] [1591-1650], schwedischer Obrist.
[245] Johann [Hans] Berghöfer [Berghofer, Berghauer, Berghauser, Berghöver, Berghewer, Berckhauer, Berckheuber, Perkhover] [ -4.10.1636 bei Wittstock; 1610 Gudensberg – 27.4.1676 ?], hessen-kasselischer, dann schwedischer Obrist.
[246] „Widerwertige“: Kaiserliche bzw. alle, die katholisch waren.
[247] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien.
[248] Schelm: „Schelm“ war früher der Berufsname des Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen. Vgl. BERG, Regulating war, S. 55f. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen und der Stadt/des Landes zu verweisen; WAAS, Chroniken I, S. 127. Zur grobianischen Schimpfartistik der Soldaten vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36f.: „Die soldaten thun unse große uberlast, die manß personen mußen ihr dieb, schelm, boßwicht und hunde sein, die weibs personen ihr schand und brand, hurn auch, ihr hexen und zauberinnen. (57v) Ihr fluch und wunsch ist schrecklich, nicht allein die alten fluch der kriegs knecht und marter hansen, sondern neu fluchen, so der sathan herfur gebracht, als das dich der donner, blitz und hagel schlag“.
[249] periclitieren: gefährdet sein, wagen.
[250] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte – 1620 erhielt er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur 25 fl. – , bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[251] simuliren: vorgeben, vortäuschen, heucheln, sich verstellen.
[252] accommodiren: sich (gütlich) vergleichen, sich fügen, anpassen; einquartieren.
[253] Goslar; HHSD II, S. 174ff.
[254] Nordhausen [LK Nordhausen]; HHSD IX, S. 305ff.
[255] Anton Brunnecker [Brunacher, Brunneck, Brünneck, Breunecker, Brünecker, Brauneck, Braunegk, Bruncker, Buncker, Brunecker, Brennekenki, „Grünecker“] [ – ], braunschweig-lüneburgischer, dann schwedischer Obrist.
[256] Paul v. Ramel [Rammel] [ – ], kaiserlicher Rittmeister, später schwedischer Obrist.
[257] Vom 22.11. a. St.
[258] Artikelbrief: Vorschriften für Soldaten und Straffestsetzungen bei Verstößen: Sie spiegelten eine „obrigkeitliche Idealkonzeption interner Ordnung des Söldnerverbandes“ (Huntebrinker, „Fromme Knechte“, S. 74) wieder und mussten einmal wöchentlich vorgelesen werden. MEYNERT, Geschichte, 1. Hauptstück, S. 28ff. Joachim Arentsehe, irrtümlich auch Arentsche, († nach 1587) deutscher Dramatiker, bekannt durch sein Drama: „Comoedia des geistlichen Malafitzrechten“, Halberstadt 1587, sprach von einem Kriegsgericht des Sohnes Gottes als Hauptmann über die sündige Menschheit in der Person von Adam, der die Kriegsartikel (= 10 Gebote) brach [nicht im VD 16].
[259] Contrahierende: Vertrag schließende.
[260] CHEMNITZ, Königl. Schwedischen ]…] Kriegs, 3. Buch, 58. Kap., S. 907ff.
[261] FOERSTER, Kurfürst Ferdinand von Köln, S. 16, Anm. 64.
[262] Alexander Leslie [Lesley, Lesle, Lessle, Leßle, Lassle, Letzle, Lasle, Lesly], 1st earl of Leven [um 1580-4.4.1661 Balgonie, Fife], schwedischer Feldmarschall. MURDOCH, SSNE ID: 1; dort auch weiterführende Literatur; McANDREW, Scotland’s Historical Heraldry, S. 513ff.; MURDOCH; GROSJEAN, Alexander Leslie; BACKHAUS (Hg.), Brev-II.
[263] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[264] Meppen [LK Emsland]; HHSD II, S. 327f.
[265] gelicht: ausgewählt.
[266] Jakob [Jan] Collardt [ -11.1.1636 bei Haselünne], kaiserlicher Obrist.
[267] Michael Jordan [ – ], schwedischer Obrist.
[268] Charge: Angriff.
[269] Muskete [schwed. musköt]: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete mit Forquette (Stützgabel), Bandelier und Kugelform kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber und langem Lauf, die von Scharfschützen verwendet wurden. Zum Teil machte man aus Unberittenen Dragoner, in denen man ihnen Musketen gab. SCHWARTZ, Die Neumark, S. 52.
[270] Quartier: Pardon, Gnade. Das hing zumeist von den Möglichkeiten ab, sich zu ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 450. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“.
[271] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[272] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[273] Nienburg/Weser [LK Nienburg/Weser]; HHSD II, S. 346f.
[274] THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 609f.
[275] Buxtehude [LK Stade]; HHSD II, S. 90f.
[276] captieren: zu ergreifen suchen, zu überlisten versuchen.
[277] Secret: Abtritt.
[278] Capot: Überrock.
[279] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 627.
[280] Bataille: Schlachtordnung.
[281] Estime: Wertschätzung, Hochachtung.
[281a] Michel [Michael] Jordan [ – ], schwedischer Obrist.
[282] Devoir: Pflicht, Schuldigkeit.
[283] Humor: Gemütsart, Stimmung, Charakter, Verfassung.
[284] Francesco [Antonio] Caretto [Carretto, Carretti, Caretti, Claretti], marchese di Grana [Marquis de Grande, Marqui de Grane, Gran, Grane v. Corretto, Coretto u. Grane] de Savona e Caretto, conte di Millesimo [1594/1590/1592-9.11.1651/1652], kaiserlicher Feldmarschall.
[285] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das – angesichts der um 1, 5 º tieferen mittleren Jahrestemperatur mit extremen Kälteperioden überlebensnotwendig – in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde und in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten. Natürlich versuchten deshalb Magistrate und Stände immer wieder, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten und ihrem Tross führen musste. Dazu kam der enorme Bedarf an Feuermaterial, wobei alles nur einigermaßen Brennbare durch die Truppen beschafft wurde. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz berichtet über den November/Dezember 1640; BRAUN, Marktredwitz, S. 129: „Über diese 8 Regiment[er] [hinaus] sind auch 200 Polacken mit marchiert, welche – wie ob[en] gehört – zu Oberredwitz logierten: Einige sind auch in Dörflas einquartiert worden. Obwohl wir hier im Mark[t] kein Quartier gehabt, so haben wir doch des Generals Tafel versehen und herrlich in die Küche (ver)schaffen müssen. Auch haben wir für die Regiment[er] hinaus[gegeben] 800 Brot[e], 800 Maß Bier und 2 Rind[er]. Überdies hat (ein)jeder Bürger, der seinen Stadel nicht zugrund reissen oder gar verbrennen lassen wollte, hinaus[ge]geben Fleisch, Fisch, Futter, Bier, Brot und Geld. [Es] ist dadurch auch sehr wenig erhalten worden, denn fast in jedem Stadel [hat] eine Kompanie gelegen, welche (dann) alles Heu, Stroh, ungedroschenes Getreide, Holz und Brettern in das Feld getragen. Es sind daraus Hütte gemacht und hernach meistens verbrannt [worden]. Um das, was liegen geblieben war, haben sich die Nachbarn auch [noch] gezankt. Sie haben auch alle Zäun[e] um die Gärten, Planken [und] Um(b)schrote umgehauen und verbrannt. All(e) unser[e] Fischkästen, [von denen] ein [jeder] vorher um 50 K[ronen] erkauft [worden war], haben sie in einer Geschwindigkeit eingehauen, zerrissen, hinweggetragen und in Grund verdorben. [Auf] dem Freithof, welcher erst neu gemacht worden war, haben sie die Schindel[n] abgeschlagen und sam(b)t dem Tor verbrannt. In Summa, diese Leute haben einen großen Schaden getan in dem unausgedroschenen Getreide, Futter, (Ge)stroh und Holz. [Sie haben auch] fast alle Stadel im Grunde zerschlagen und das Gezimmer verbrannt; denn die Kälte war sehr groß. Daher [haben] sie auch außer[halb] der Stadel noch über 1000 Feuer angezündet und gehalten. Was sie in den Vorstädten ertappt haben, [das haben] sie (hinweg)genommen und das Vieh geschlachtet. Die Nacht [über] hat die ganze Bürgerschaft auf Befehl des Generals um und um auf der Mauer im Gewehr stehen und wachen müssen. Ungeachtet dessen aber sind die Musketiere(r) doch an vielen Stellen über die Mauer herabgestiegen, [sind] in die Ställ[e] eingebrochen, [haben] kleines Vieh erwürgt und was sie sonst [noch] bekommen konnten, [haben sie] mitgenommen und [sind dann] wieder hinausgewischt. Dies geschah (nun) an vielen Orten, [so] daß wir also genug(samb) zu wehren und solches zu verhindern hatten. Die Tor(e) hatte er selbst(en) besetzt und mit seiner Wacht versehen“. Natürlich versuchten die Magistrate und Stände, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226.
[286] Vlotho [LK Herford]; HHSD III, S. 738f.
[287] Bielefeld; HHSD III, S. 73ff.
[288] Standarte: an einer Stange als => Fahne angebrachtes Feldzeichen berittener Truppen.
[289] Konservierung der Armee: Die Erhaltung der Armee in ihrem Mannschaftsbestand war angesichts der teueren Werbungen, Aufstellungs- und Unterhaltungskosten das vorrangige Ziel der Obristen als Regimentsinhaber und der Oberbefehlshaber. Teilweise weigerten sich daher sogar Obristen, ihr Regiment ins Gefecht zu schicken. Als der kaiserliche Kavallerie-Obrist Floris (Florentino) de Mérode in der Schlacht bei Hessisch Oldendorf (28.6./8.7.1633) zum Eingreifen aufgefordert wurde, verweigerte dieser wiederholt den Gehorsam, anstatt die Musketiere, die sich in Gräben und Hecken festgesetzt hatten, durch einen Kavallerieangriff zu entlasten, und meinte sarkastisch, ebenso gut könne man ihm befehlen, mit dem Kopf gegen eine Mauer zu laufen: „Es sei nicht der Brauch“, erklärte er, dass „die Reiter auf die Musketiere, und sonderlich im Walde, chargiren“. HALLWICH, Merode, S. 94; LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 285f. DIE EUROPÄISCHE FAMA, S. 11: „Wenn man die Soldaten lange Zeit behalten will, so muß man dieselben lehren, wie sie bey dem ersten Anblick derer Feinde ihre Schritte mit einer anständigen Geschwindigkeit verdoppeln, und mit manierlicher Geschwindigkeit das Hasen-Panier aufwerffen lassen“.
[290] aufstützig: streitend, zankend, uneinig, widerspenstig.
[291] Petershagen [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 609f.
[292] Kornett: die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann.
[293] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[294] Handpferd: Reservepferd, das für einen möglichen Gebrauch sofort zur Hand sein soll [DWB].
[295] N Decken [ – ], schwedischer Rittmeister.
[296] Rotenburg a. d. Wümme [LK Rotenburg]; HHSD II, S. 401f.
[297] Winsen/Aller [LK Celle]; HHSD II, S. 497.
[298] Walsrode [LK Heidekreis]; HHSD II, S. 473.
[299] Hamburg-Harburg; HHSD II, S. 97f.
[300] Winsen/Luhe [LK Harburg]; HHSD II, S. 497f.
[301] CHEMNITZ, Königl. Schwedischen ]…] Kriegs, 4. Buch, 8. Kap., S. 957ff.
[302] Schwelm [Ennepe-Ruhr-Kr.]; HHSD III, S. 679f.
[303] LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 310.
[305] Lemförde [Kr. Grafschaft Diepholz]; HHSD II, S. 290f.
[306] Diepholz [Kr. Grafschaft Diepholz]; HHSD II, S. 114f.
[307] STROTHMANN, Westfalen, S. 99.
[308] Lemförde [LK Diepholz]; HHSD II, S. 290f.
[309] uti legitur: wie man liest.
[310] Approchen: Approchen ist die Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung von Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden von den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z.B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen und die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben von etwa 2,5 m Sohlenbreite und etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an und führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen und der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa von der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb und sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke von der Anwendung der Zickzacks ab und führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage von Approchen seitens der Angreifer wurde von den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung von tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert. [wikipedia]
[311] LEONHARDT, Stephan, Der 30 jährige Krieg und die Auswirkungen auf die Bevölkerung im Stemweder Land, S. 8. content.zuhause-in-stemwede.de/files/Stemwede/30Krieg.pdf:
[312] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[313] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“: Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
[314] Kapitänleutnant [schwed. Kaptenslöjtnant]: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[315] Sergeant [schwed. Sergeant]: Der Sergeant war Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung und Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. und 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, und im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang und Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung und Weitergabe der Losung an die Korporale und Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Compagnie und die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- und Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie und Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. 1620 erhielt er in der kurbrandenburgischen Armee monatlich 15 fl, der tägliche Unterhalt war 1631 mit 9 Grroschen angesetzt.
[316] THEATRUM EUROPEUM Bd. 3, S. 748f.
[317] Hermann Bothe [Botho, Boot, Booth] [ – ], braunschweig-lüneburgischer, schwedischer Obrist, kaiserlicher Agent.
[318] Wolfenbüttel [LK Wolfenbüttel]; HHSD II, S. 503ff.
[319] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.
[320] Boizenburg [LK Ludwigslust-Parchim]; HHSD XII, S. 5ff.
[321] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[322] James [Jakob] King of Birness and Dudwick, Baron Eythin u. Baron Sandshult [Kieg, Kinge, Kyng, Kingy, Kink, Kurden] [1589-9.6.1652 Stockholm], schwedischer Generalleutnant. MURDOCH, SSNE ID 2814.
[323] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.
[324] Torgau [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 467ff.
[325] Winsen/Aller [LK Celle]]; HHSD II, S. 497.
[326] Lüneburg; HHSD II, S. 311ff.
[327] Johan Adler Salvius [1590 Strängnäs-24.8.1652 Stockholm], schwedischer Reichsrat u. Gesandter.
[328] Ratzeburg [Kr. Herzogtum Lauenburg]; HHSD I, S. 216f.
[329] Travemünde [Hansestadt Lübeck]; HHSD II, 259f.
[330] Johann Freiherr v. Leittersam [Lautersam, Leutersen, Leutersheim, Leutersum, Leyterßheim, Lüttersum, Luttersum, Luthersheim, Lentersheim, Lautersheim, Lutersheim, Leytersheim, Lottersheim, Luttersen] [ -nach 10.10.1647], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[331] Jan Freiherr v. Werth [1594 Büttgen-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth.
[332] Goan Lodovico Hector Graf Isolano [Isolani, Isolary, Isolan, Isolana, Isalon, Iselon, Isolani, Isolam] [1586 Görz – März 1640 Wien], kaiserlicher Kroaten-Obrist.
[333] Rostock; HHSD XII, S. 95ff.
[334] Schwerin; HHSD XII, S. 114ff.
[335] Bützow [LK Rostock]; HHSD XII, S. 10ff.
[336] Wismar [Nordwestmecklenburg]; HHSD XII, S. 133ff.
[337] Christian IV. König v. Dänemark [12.4.1577 Schloss Frederiksborg-18.2.1648 Schloss Rosenborg/Kopenhagen]. Vgl. HEIBERG, Christian 4.
[338] Adolf Friedrich I. Herzog v. Mecklenburg-Schwerin [15.12.1588 Schwerin-27.2.1658 Schwerin].
[339] Wilhelm v. Kalkum [Calcheim, Calchum], genannt Lohausen [Lohehausen] [Aschermittwoch 1584 auf Lohausen-30.1.1640 Rostock], schwedischer u. mecklenburgischer Generalmajor.
[340] Plau am See [LK Ludwigslust-Parchim]; HHSD XII, S. 81f.
[341] PUFENDORF, Der Schwedisch- und Deutschen Kriegs-Geschichte, S. 388.
[342] Soest [LK Soest]; HHSD III, S. 692ff.
[343] Domhof: Fronhof eines Bischofs.
[344] Domkapitel: kollegial verfasste geistliche Körperschaft an einer Bischofskirche oder als Kanonikerkapitel an einer Stiftskirche. Primäre Aufgabe war die Feier der Gottesdienste. Die Kanoniker waren zur Einhaltung der Statuten verpflichtet, die die Verfassung des Kapitels und die Rechte und Pflichten der Kanoniker festhielten. Die wichtigsten Rechte waren Bischofswahl und Regierung des Bistums in der Zeit zwischen dem Tod des alten und der Amtsübernahme des neuen Bischofs. Es stellte den vornehmsten Stand auf den Landtagen und war an der Regierung des Bistums beteiligt. Neben der Feier der Domliturgie, bei der sie ihrerseits von den Vikaren unterstützt wurden, zählte die Unterstützung des Bischofs zu den Aufgaben der Domherren. Die Domherren waren zur Einhaltung der Gelübde (Gehorsam, Armut und Ehelosigkeit) verpflichtet und widmeten sich der Seelsorge. Das Domkapitel war nur „Adligen“ bzw. „Ritterbürti-gen“ bei den Vorfahren vorbehalten, die z. T. 8 oder sogar 16 Ahnen nachweisen mussten. Der Kanoniker konnte auch an anderen Domkapiteln Kanonikate besitzen und gegebenenfalls dort residieren. Aufnahmebedingungen waren in der Regel eheliche Geburt, die uneingeschränkte Ehrenhaftigkeit und das Fehlen körperlicher Mängel. Domherrnstellen wurden auf Lebenszeit verliehen und wurden so auch Versorgungsstellen für nachgeborene Söhne von Adligen. Die Übertragung der Präbende und die Aufnahme mit Sitz und Stimme in die Kapitelversammlung lagen zeitlich auseinander. Als Voraussetzungen zur Beförderung zum stimmberechtigten Kapitular galten die Vollendung des 24. Lebensjahrs und die Weihe zum Subdiakon. Dazu kam die so-genannte Residenzpflicht. Die Sicherung des Unterhalts erfolgte vorwiegend über Pfründen; die sie innehabenden Kanoniker wurden durch die mit einem Kanonikat verbundenen Besitzungen und Anrechte versorgt. Die Höhe der Pfründe hing von der Anzahl der Domherren (20-30) sowie vom Ertrag der Kapitelgüter ab. Die Einkünfte der Domherren in Mainz selbst sollen 2.000 Rt. im Jahr betragen haben. Domherren, Dompröpste und Domdechanten hatten in der Regel eigene Höfe, wenn sie nicht wegen der Knappheit der Wohnungen anderweitig untergebracht werden mussten. Das Domkapitel beinhaltet eine Reihe von Ämtern wie die beiden wichtigsten Dompropst und Dekan, sowie Domscholaster, Kantor und Kustos.
[345] Domfreiheit: verfassungsrechtlicher und kirchenrechtlicher Sonderstatus von geistlichen Personen bzw. von deren Grund und Boden. Immunität umfasste ganze Kloster-Bezirke oder auch z. B. die sogenannte Dom-Freiheit, in der sich die Domkirche und auch die Höfe der Domherren befanden. Die Domfreiheit (oder Domimmunität), manchmal auch Domsfreiheit im Mittelalter war der unmittelbare Grund, rund um den Sitz des Bischofs, des Doms mit seinem Domkapitel, dem der Domdechant vorstand. Dieser erstreckte sich zumeist nur wenige hundert Meter außerhalb der Gebäudegrenzen des Dombereichs und war in der Regel mit einer Ummauerung eingefasst (Domburg). Sie beinhaltete nicht den eigentlichen Kirchengrund. Dieser fällt unter den Begriff Hochstift. Der Bereich der sog. Domfreiheit unterstand nicht der städtischen Gerichtsbarkeit, sondern der Dom hatte seine eigene Gerichtsbarkeit. Das betraf nicht nur die Geistlichkeit, sondern auch das Gesinde, welches auf den dem Dom angeschlossenen Wirtschaftsbereichen arbeitete. Dieser Bereich diente den Domherren wie auch ihren Bediensten zugleich als Wohnbereich. Dieser Bereich unterstand demzufolge auch nicht der städtischen Steuerpflicht. Darin bestand seine Freiheit. Innerhalb der Stadtmauern gab es also zwei eigenständige politische Herrschaften. Dies führte in vielen Städten über die Jahrhunderte immer wieder zu Streitereien. Dies lässt sich z. B. in der Speyerer Chronik des Stadtschreibers Christoph Lehmann von 1612 verfolgen. So heißt es dort etwa: „Es hat sich viel und lange Jahr unversöhnliche Widerwärtigkeiten zwischen der Burgerschaft unnd der Clerisey Gesind in der Statt verhalten. Derhalben König Rudolph in obberberührten Vertrag sonderlich verordnet / wie derselben Rhat zu schaffen seyn solt.“ Spätestens mit der Reformation und der damit verbundenen Säkularisierung der Klöster hörte die Domfreiheit auf zu existieren. In den katholischen Gebieten blieb sie noch länger erhalten. Beispiele heute noch relativ guterhaltener Domfreiheiten sind die zu Halberstadt, Hildesheim, Magdeburg, Merseburg, Münster, Naumburg (Saale) und Trier. [wikipedia]
[346] Dieser Totschlag erfolgte während des ‚Peter- u. Paul-Sends‘, stand daher unter besonders hoher Strafandrohung und musste laut Polizeiordnung mit dem Tode bestraft werden.
[347] Licentiatus: akademischer Grad: Absolvent einer Universität, der nach bestandener Inaugural-Disputation berechtigt war, die Doktorwürde zu erwerben, Zwischenstufe zwischen Baccalaureus und Doktor.
[348] Scharfrichter: I. Scharfrichter (auch Henker, Freimann, Nachrichter, Kasperer oder Schinder). Aufgabe des Regimentsscharfrichters war die Enthauptung, während ein Henker Hinrichtungen mit dem Strang vollzog. Die Hinrichtung erfolgte zur Abschreckung stets öffentlich. Der Scharfrichter im Militärdienst bezog einen festen Sold [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 12 fl.], während der zivile Scharfrichter die ihm entstandenen Kosten auflisten musste. Die übliche „Unehrlichkeit“ des zivilen Scharfrichters scheint im Militär aufgehoben gewesen zu sein. Zum Teil griff man auf städtische Scharfrichter zurück. Zur Abschreckung wurden zumeist in den Städten sogenannte Quartiergalgen errichtet. Vgl. Carnifex, Diebshencker. II. Städtischer Scharfrichter, der auch als Abdecker fungierte. Sein Beruf verlangte eine sehr lange Lehr- und Gesellenzeit. Sein Meisterstück bestand entweder in einer formgerechten Enthauptung oder einer Hinrichtung am Galgen. Sollte ihm eine Hinrichtung misslingen, musste er mit Aufruhr und Verfolgung durch die Zuschauer und empfindlichen Strafen durch die Behörde rechnen. Ihm stand auch die Verwertung der Körper [Armesünderfett, Blut, Diebsfinger etc.] der Hingerichteten zu. SEMLER, Tagebücher, S. 174: „Die haben in volgender nacht herwerts Bermatingen 8 reütter von Bůchhorn kommendt angetroffen, auf welliche die vnserige in vortrab gar zu frühe fewr geben, daß die schwedischen sich gewendt vnd die flucht genommen, sonsten hette man alle 8 ring [leicht; BW] bei den köpffen nemmen mögen. Im nachiagen haben beide meine pferdt vor andern die füeß gebraucht, vnd seyn noch zwen vom feind erritten vnd gefangen genommen, vnd alhero gebracht worden, deren der eine, so quattier [Pardon; BW] angenommen, beim leben gelaßen: der ander aber, so trutzig, kein quattier haben wollen, nechst vorm Wißthor archibusirt vnd hernach wegen fätten leibs vom nachrichter ad usum medicinae vmb mitte deß leibs geschunden vnd begraben worden“. Er stellte Wundsalben her und heilte auch Knochenbrüche. Der Scharfrichter Otto Heinrich von Wahl wird 1639 in Meiningen von einem schwedischen Musketier erschossen, dem er angeblich das Jahr zuvor auf Befehl seines Obristen einen Galgen auf die Stirn gebrannt hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 260. Vgl. KELLER, Henker; SCHILD, Geschichte, S. 177ff.; DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 23ff.
[349] mit dem Schwert hinrichten: Die Enthauptung im Gegensatz zum Erhängen am Galgen galt nicht als ehrenrührige Todesstrafe. Standespersonen war die Hinrichtung in aufrecht kniender Haltung mit dem Schwert vorbehalten, während niedere Ränge auf einem hölzernen Richtblock mit dem Beil enthauptet wurden. Nicht nur das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. Arkebuse war ein Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Höhere Offiziere wurden dagegen meist mit dem Schwert hingerichtet. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice. Zum Teil wurden auch einfache Kombattanten mit dem Schwert gerichtet. Ähnlich wurde auch in der kaiserlichen und kurbayerischen Armee verfahren. Vgl. die Hinrichtung des Obristen Schellart von Dorenwert, Adam Wilhelm, Freiherr zu Gürzenich; Obrist [ -12.10.1627 im Feld vor Rendsburg enthauptet] in den „Miniaturen“. Zum Teil wurden auch einfache Kombattanten mit dem Schwert gerichtet. Ähnlich wurde auch in der kaiserlichen und kurbayerischen Armee verfahren. Vgl. die Hinrichtung des Obristen Schellart von Dorenwert, Adam Wilhelm, Freiherr zu Gürzenich; Obrist [ -12.10.1627 im Feld vor Rendsburg enthauptet] in den „Miniaturen“.
[350] Generalfeldzeugmeister [schwed. General för Artilleriet]: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt. Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Er erhielt nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) monatlich 1.200 fl.Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.
[351] Joachim Christian Freiherr, 1642 Graf v. der Wahl [1590-31.8.1644 Ingolstadt], kurbayerischer Feldmarschall.
[352] Hamm in Westfalen; HHSD III, S. 286ff.
[353] LAHRKAMP, Münster, S. 80f.
[354] Beckum [LK Beckum]; HHSD III, S. 56f. Bei Johann Wernicke, einem Chronisten aus Münster, erfolgte die Hinrichtung am 26.6.1637; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 179.
[355] LAHRKAMP, Münster, S. 81, Anm. 105.
[356] Wolfhagen [LK Kassel]; HHSD IV, S. 479f.
[357] Hieronymus v. Plettenberg [Plettenburg, Plettoberg] [ -1675 oder 1676], schwedischer Obristleutnant.
[358] Istha, heute Stadtteil von Wolfhagen [LK Kassel].
[359] Breuna [LK Kassel].
[360] Kassel; HHSD IV, 252ff.
[361] N Staudt [ – ], hessen-kasselischer Major.
[362] N Wenderoth [ – ], hessen-kasselischer Rittmeister.
[363] Warburg [LK Warburg]; HHSD III, S. 752ff.
[364] Marsberg, Ober- und Nieder- [LK Brilon]; HHSD III, S. 494ff.
[365] Burghausungen [LK Kassel].
[366] Ehlen, heute Ortsteil von Habichtswald [LK Kassel].
[367] Dörnberg, heute Ortsteil von Habichtswald [LK Kassel].
[368] GÖRLICH, Wolfhagen, S. 70f.
[369] WREDE, Wehrmacht III/2, S. 400; ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 171, u. a. unter Leutersum.
[370] Ernst Adalbert v. Harrach [4.11.1598 Wien-25.10.1667 Wien], Kardinal. Vgl. HARRACH, Diarien; http://www.univie.ac.at/Geschichte/Harrach/harrach_zur_person.htm.
[371] KELLER; CATALANO (Hg.), Die Diarien 1. Bd., S. 307.
[372] Johann Freiherr v. Ketteler [ – Januar 1644 ?], kaiserlicher Obrist.
[373] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 120.
[374] Lingen; HHSD II, S. 299f.
[375] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 125.
[376] Hamburg; HHSD I, S. 83ff.
[377] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 84.
[378] Karl IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)]. Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.
[379] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 52.
[380] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 66.
[381] Damme [LK Vechta]; HHSD II, S. 104f.
[382] Lemförde [LK Diepholz]; HHSD II, S. 290f.
[383] Erichshagen-Wölpe, heute Ortsteil von Nienburg/Weser [LK Nienburg/Weser]; HHSD II, S. 509f.
[384] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 125; Nr. 34.
[385] Füchtel, heute Ortsteil von Vechta [LK Vechta].
[386] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 125.
[387] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[388] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.
[389] Revenge: Vergeltung, Rache.
[390] Hausmann: Bauer.
[391] Lemgo [LK Lippe]; HHSD III, S. 452ff.
[392] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.
[393] Minden [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 517ff.
[394] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]
[395] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[396] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[397] Dortmund; HHSD III, S. 166ff.
[398] Bernhard Hackfort [Berent Ackfort] Freiherr v. Westerholt [Westerholtz] zu Lembeck [1595-18.11.1638 vor Vechta gefallen], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[399] Vlotho [LK Herford]; HHSD III, S. 738f.
[400] Gohfeld, heute Stadtteil von Löhne [LK Herford].
[401] Johann Freiherr v. Leittersam [Lautersam, Leutersem, Leutersheim, Leutersum, Leyterßheim, Lüttersum, Luttersum, Luthersheim, Lentersheim, Lautersheim, Lutersheim, Leytersheim, Lottersheim, Luttersen] [ -nach 10.10.1647], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[402] Peter Graf v. Götz [Götze, Götzen] [ -18.11.1638 vor Vechta gefallen], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[403] Hugo v. Tirell(i) [Tirell, Tirelle, Tyrell(e)] [ – 17.10.1638 bei Vlotho], bayerisch-kaiserlicher Obrist.
[404] Iren: Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner heißt es unter 1632; HELLER, Rothenburg, S. 94f.: „lauter Schweden und Finnen, darunter auch Lappländer und Irrländer gewest, die hat man den Burgern einquartiert bey 8. 9. 10. u. mehr, haben mit den Burgern für gut genommen, mit ihnen gebetet und gesungen fast in allen Quartieren“. „Während des Dreißigjährigen Krieges machten sich irische Soldaten erstmals einen Namen in der kaiserlichen Armee, insbesondere jene der Regimenter Tyrone und Preston. Bei der Verteidigung von Frankfurt an der Oder im April 1631 gegen ein schwedisches Heer zeichnete sich das irische Regiment durch besondere Tapferkeit aus und wurde dabei vollständig aufgerieben, jedoch unter dem Kommando von Walter Butler als Dragonerregiment neu aufgestellt. Walter Butler war es auch, dem in der Geschichte des Dreißigjährigen Krieges eine besondere Rolle zufallen sollte: Am 25. April 1634 tötete Butler im Auftrag Kaiser Ferdinands II. gemeinsam mit seinem Landsmann Walter Devereaux den kaiserlichen Generalissimus Albrecht von Wallenstein. Dafür wurde Butler vom Kaiser der Grafentitel verliehen und mit böhmischen Ländereien bedacht. Zur ersten Generation irischer Offiziere in der kaiserlichen Armee gehörte auch Oberst Wilhelm Bourke von Gallstown aus dem County Kilkenny, welcher 1633 in kaiserliche Dienste trat und als Oberst seines Kavallerieregiments der schwedischen Reiterei in der Schlacht bei Nördlingen schwer zusetzte. Für diesen Erfolg wurde er wie Butler in den Grafenstand erhoben, mit dem Gut Limberg belohnt und zum Kämmerer Kaiser Ferdinands III. ernannt“. [Wikipedia]. Vgl. auch CLARK, Irish Soldiers. Vgl. die Einschätzung des protestantischen Osnabrücker Schuhmachers, Amtsbotes und Chronisten Rudolf von Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“.
[405] Feuermörser, Mortier: Steilfeuergeschütz, dessen Rohre aus geschmiedeten Schienen bestanden, die, wie bei einem hölzernen Fass, durch eiserne Reifen zusammen galten wurden. Bei einem Kaliber von bis zu einem Meter Durchmesser waren die Feuermörser bis zu 2, 50 m lang und wurden vor dem Abschuss in die Erde eingegraben. Ihre Stahlkugeln hatten eine sehr steile Flugbahn, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Sie dienten auch zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll). Nach Pflummerns Aufzeichnungen konnte man mit ihnen Kugeln von 100 Pfund und mehr werfen; SEMLER, Tagebücher, S. 68. Vgl. auch die Abbildung bei FREYTAG, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 1, S. 89.
[406] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung von Freund und Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg und Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten und verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.
[407] Taffet (Daffet): leichtes glattes Seidenzeug.
[408] Liberey: Livrée (Dienstkleidung).
[409] Hosenbandorden: der von König Eduard III. 1348 gestiftete Hosenbandorden (Orden des blauen Hosenbandes, Orden des Heiligen Georg in England).
[410] Kriegszahlmeister: Leiter oder sonstiger Rechnungsbeamter bei einem Kriegszahlamt oder einer Kriegskasse.
[411] Rupert Pfalzgraf v. der Pfalz [17./27.12.1619 Prag-29.11.1682 London] Vgl. REBITSCH, Rupert.
[412] Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[413] Thomas [v.] Ferenz [Ferentz, Ferens, Verentz, Verens] [1594-1647], mansfeldischer, kurpfälzischer Generalleutnant.
[414] Jacob v. Boy [Boye, Poyen] [ – ], schwedischer Obrist.
[415] N Lohenstein [ – ], schwedischer Obrist.
[416] Pierre de [Peter v.] Brossard [Brosard, Brossar, Broßard, Brosart, Brossarth, Broßarth, Brossarden, Prohard, Prosardo, Prossarde, Prosart, Bossard, Borssard, Broßert, Bruschardt, Bruschhardt, Bussard, Pose] [1594-14.11.1638 in Minden beigesetzt], kaiserlicher Obrist.
[417] William 1st Earl of Craven [Juni 1608 Bishop’s Gate, London-9.4.1697 Drury House, Drury Lane, London], Obrist in pfälzischen Diensten. MURDOCH, SSNE ID 1339; http://www.berkshirehistory.com/bios/wcraven_eofc.html.
[418] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[419] Feldscher: Chirurgus, Wundarzt im Dienst einer Armee, des Generalstabes (hier Hofstabsfeldscherer genannt) bzw. eines Regiments. In der Regel hatten die Feldschere, im Unterschied zu den studierten Medici, ihre Kenntnisse nicht auf Universitäten, sondern auf dem Schlachtfeld oder als Wanderärzte auf Jahrmärkten erworben. Sie waren in erster Linie für die primäre Wundversorgung, darüber hinaus jedoch auch für Knochenbrüche und Amputationen zuständig. Die Verwertung der Menschenhaut bei Delinquenten war ihnen gestattet. Auch waren sie wegen der grassierenden Lagerkrankheiten ständig im Einsatz. Feldschere waren oft schlecht ausgebildet und unzureichend ausgestattet (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 268f.). In der kaiserlichen Armee erhielten sie 60 fl. pro Monat. Die medizinische Versorgung der Soldaten wurde jedoch zum Teil auch von kundigen Ärzten und studierten Medizinern geleistet. Ärztliche Oberaufsicht im Feld hatte der General-Stabs-Chirurgus (neben dem Feld-Medicus). Unter ihm stand der Regiments-Feldscher, seinerseits mit Weisungsbefugnis über die Compagnie-Feldschere. Bei militärischen Einsätzen wurden die Feldscher mitgeschickt. Ihnen oblagen zusammen mit den Führern die Krankenversorgung und die Sorge für die Feldapotheke. Kranke und verwundete Soldaten blieben zumeist in Städten und Orten zurück und fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung von Seuchen und vor den Kosten verweigerte. Feldscher wurden schlecht bezahlt; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 218: „Nach einem Bericht des Regierungs-Medikus Dr. Golla [1643; BW] hat der Feldscherer Kasimir Ebner des Rgt. [Johann Heinrich v:; BW] Haslang im Amberger Feldspital zu St. Katharina über hundert Schwerkranke behandelt, von denen kein einziger starb; Ebner bat um die Anstellung beim Feldspital. Er war in seiner Kleidung so heruntergekommen, daß er kaum über die Straße gehen konnte und stellte die bescheidene Forderung, wöchentlich nur 1 Taler zu erhalten“. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett (1647): ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.; ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Zudem erhielt ein Angeschossener 18 gr. oder den Gegenwert in Heringen, für einen abgeschossenen Daumen gab es 1 Rt., was etwa 36 Eiern entsprach. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %.
[420] Ludolf v. Hanensee [Hennense, Hanese] [ -20.4.1640 bei Plauen], kaiserlicher Obrist.
[421] Karl Ludwig Pfalzgraf v. der Pfalz [5.2.1609 Lauterecken-19.7.1631 Werben/Havel], schwedischer Offizier.
[422] THEATRI EUROPÆI CONTINUATIO III, S. 986f.
[423] Flucht: Überlebensstrategie in Kriegszeiten. Der Schuhmacher Hans Heberle listet in seinem „Zeytregister“ 30 Fluchten nach Ulm auf. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 225; DEMURA, Flucht, S. 187ff. Der Bieberauer Pfarrer Johann Daniel Minck; KUNZ/LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253f.: „Viele verkrochen und versteckten sich zwar in Wälder, Höhlen, Klippen etc., waren aber ausgespähet, denn die [kaiserlich-bayerischen] Soldaten hatten bei sich menschenspürige Hunde, welche, wann sie an Mensch und Vieh kamen, mit ihrem Bellen die Leute verrieten und den Räubern Anzeig gaben. Darumb flohe alles auf die Schlösser. Da lagen alle Gassen, Höfe und Winkel voller Leute, besonders zu Lichtenberg, welches ein kleiner Behelf. Und derhalben auch viele im Regen, Schnee und Kälte unter dem freien Himmel lagen, teils lagen in Fässern und Bütten. Die Stuben waren Winterszeit so voll, dass wegen der Menge keines sitzen, sondern dicht ineinander stehen müssen. War ein groß Jammer und Elend anzusehen, zu geschweigen, selbst mit darin begriffen sein“. BENTELE, Protokolle, S. 192 (1634): „Des andern Tags, als man vernommen, dass die ganze Armee marchiere, haben sich Mann und Weib mit den Kindern in das Feld, Weinberg, Hülen, Klüften und Wäld mehistentails begeben, in Hoffnung, daselbsten sicher zue sein, bis das Ungewitter fürübergieng. Aber die wurden allerorten durch die Hund der Soldaten ausgespürt, gehetzt, gejagt, gefangen, ranzioniert, übel tractiert, und tails erbärmlich ermordet. War auch zu solcher Zeit Tag und Nacht schön und warm Wetter auf vierzehn Tag aneinander, daß doch also mancher dessentwegen desto besser in einem verborgenen Winkel durch Gottes väterliche Obacht bewahret gewesen, und sein Leben wie eine Ausbeut darvon gebracht hat“. Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing berichtet; SIGL, Wallensteins Rache, S. 142f.: „In diesen Tagen [Dezember 1633; BW] trieben es die Schweden überall ganz arg. Sie streiften in alle Richtungen und Gegenden herum, durchstöberten sogar die menschenleeren Ödnisse und Wälder, alle Berghänge, jedes Tal, jede Schlucht, jeden Schlupfwinkel, daß die Menschen sich vor Todesängsten überhaupt nicht mehr auskannten, sich nicht mehr helfen und raten konnten. Unter dem eigenen Dache gab es ja ohnehin keine Sicherheit. In ihrer Bedrängnis flohen alle aus ihren Wohnungen, als wären das selbst Räuberhöhlen, flüchteten in die Berge, versteckten sich in Hecken, im Dickicht, in der Wildnis, obgleich sie auch dort nirgends bleiben konnten wegen der Winterkälte, die in unserer Waldgegend noch viel ärger ist. Wenn sie sich überhaupt ein Feuer machen konnten, verriet sie schon von weitem der aufsteigende Rauch bei Tag und bei Nacht der Feuerschein; ja, die Flucht in ein Versteck verriet sie selbst schon wieder durch die unvermeidlich im Schnee hinterlassenen eigenen Spuren. Die schlauen Spürhunde folgten mit ihrer Nase diesen tiefen Fußstapfen und spürten den Flüchtlingen fleißig nach, ohne deren Todesängste zu spüren. Schau, laß dir sagen, was diese ungemein scharfsinnigen Bösewichte nicht alles aushecken, damit ihnen ja kein einziger Mensch entwischt. Überall in den Wäldern, in Dickichten, auf Viehtriften, wo sich einer geflissentlich verstecken könnte, veranstalteten sie blutige Treibjagden (veneticam tragediam). Sie stellten Reihen von Scharfschützen in einem größeren Abstand voneinander auf und durchstreiften so das vom Eingang her das Gelände, indem sie obendrein noch abgerichtete Jagd- und Spürhunde vor sich herhetzten. Diese reizten sie mit ihrem Hussa-Hussa zum Bellen, ließen sie durchs Dickicht und Gebüsch stöbern, nach Feuerstellen schnüffeln, schickten sie in unzugängliche Stellen, damit sie überall die versteckten Menschen ausmachen, mit ihrem Verbellen verraten und heraustreiben. In undurchdringliches Heckengestrüpp (truteta) schossen sie mit ihren Gewehren hinein, um die allenfalls darin verborgenen Menschen zu zwingen, dass sie herauskriechen oder herausspringen. Wollten solche arme „Angsthasen“ jedoch sofort bei dem Hussa-Geschrei der Jäger und dem Hundegebell der unausbleiblichen Flucht zuvorkommen und davonlaufen, wurden sie dort von den Musketieren zur Strecke gebracht, die den Wald von draußen in regelmäßigen Abständen voneinander umzingelt hatten, sodaß die ohnehin schon zu Tode geängstigten Menschen, wohin sie auch immer flüchten wollten, in die Fänge und Fallen dieser Menschenjäger fielen“. Auch die Heranziehung zu schwersten Schanzarbeiten veranlasste Bürger zur Flucht. Das Einfliehen in die nächsten Städte war allerdings nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen von hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, von Bürgern und Bürgerinnen 1 Reichstaler, von einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. In Weimar hielten sich 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Zum Teil ließ der Rat wie in Augsburg die Flüchtlinge aus der Stadt bringen (SIGL, Geschichte, S. 47) oder verweigerte die Aufnahme. Zur Migration allgemein ASCHE, Krieg, Militär und Migration, S. 11ff. Die Flucht in die nächsten Städten war nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen von hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, von Bürgern und Bürgerinnen 1 Taler, von einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. KLUGE, Hofer Chronik, S. 180 (1641): „Den 11. januarii wurde der sächßischen von adel hier eingeflehet rindt- und schaafvieh, so theils zum thor hinaus, alles wieder hereingetrieben und aufs neue verarrestiret, und solten von einem stück rindvieh 1 thaler, von einem schaaf aber 1 groschen geben, unangesehen, daß das liebe vieh zum theil dermassen verhungert, daß es kaum gehen konnte, wie dann auch viel dahingefallen und aus mangel futters umkommen müßen“. In Weimar hielten sich z. B. 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14.
[424] STRAHLMANN, Wildeshausen, S. 21.
[425] Vegesack [Stadt Bremen]; HHSD II, S. 462f.
[426] Bremen; HHSD II, S. 69ff.
[427] Fourage: Viehfutter, Unterkunft und Verpflegung für die jeweilige Einheit. Die Fourage musste von der betreffenden Garnisonsstadt und den umliegenden Dörfern aufgebracht werden und war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen.
[428] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 125.
[429] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 52.
[430] Friedrich Herzog v. Braunschweig-Lüneburg-Celle [28.8.1574-10.12.1648] 1636-1648 Fürst v. Lüneburg.
[431] Hoya; HHSD II, S. 245ff.
[432] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 65.
[433] Rahden [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 619f.
[434] N Taft [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[435] Ehrenburg [LK Diepholz]; HHSD II, S. 128.
[436] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 125; Ostercappeln [LK Osnabrück].
[437] Uelzen [LK Uelzen]; HHSD II, S. 454ff.
[438] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner.
[439] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 125; Helmstedt; HHSD II, S. 219ff.
[440] Ferdinand Sigmund [Sigismund] Freiherr (Reichsgraf) Kurz [Kurtz] v. Senftenau [1592 München-24.3.1659 Wien], Geheimer Rat u. Kämmerer, Reichsvizekanzler (seit 1637).
[441] Glückstadt [Kr. Steinburg]; HHSD I, S. 66ff.
[442] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 125; Goldenstedt [Kr. Vechta]; HHSD II, S. 173.
[443] Vlotho [LK Herford]; HHSD III, S. 738f.
[444] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 125; Diepholz [Kr. Grafschaft Diepholz]; HHSD II, S. 114f.
[445] Ulrich Braun [ – ], schwedischer Obrist.
[446] Meppen [LK Emsland]; HHSD II, S. 327f.
[447] Fürstenau [LK Osnabrück].; HHSD II, S. 156f.
[448] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 102f. Vgl. die übereinstimmende Darstellung bei CARVE, Reyßbüchlein, S. 291f.
[449] STEINWASCHER; RÖTRIGE, Krieg, S. 101.
[450] SCHÜPP, Meppen, S. 152, Anm. 87.
[451] Bochum; HHSD III, S. 89ff.
[452] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 125.
[453] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 158.
[454] Caspar v. Oer [Oher, Ohr, Öhr] zu Palsterkamp [ -1652], kaiserlich-ligistischer Obrist.
[455] STRAHLMANN, Wildeshausen, S. 31f.
[456] Ehrenbreitstein [Stadt Koblenz]; HHSD V, S. 86f.
[457] Dr. N Lohausen [ – ], Funktion bisher nicht bekannt.
[458] Arnold (v. ?) Heister [ – ], kaiserlicher Obristleutnant, Generalauditor.
[459] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 53; bzw. 558 u. 125.
[460] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen), zur Kontrolle der Kriegskommissare und übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.
[461] Arnold Freiherr v. Böhmer [ -ca. 1645], kaiserlicher Generalkriegskommissar.
[462] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 125.
[463] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 125.
[464] Ehrenbreitstein [Stadt Koblenz]; HHSD V, S. 86f.
[465] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 125.
[466] Koblenz; HHSD V, S. 178ff.
[467] Wetzlar; HHSD IV, S. 461ff.
[468] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 125; Marsberg, Ober- und Nieder- [LK Brilon]; HHSD III, S. 494ff.
[469] Amalia Alisabeth Landgräfin v. Hessen-Kassel [29.1.1602 Hanau-3.8.1651 Kassel]. Vgl. BUCKREUS, Die Körper einer Regentin; PUPPEL, Amelie Elisabeth; BECHERT, Die Außenpolitik; PETRI, Das Militärwesen von Hessen-Kassel.
Hermann Landgraf v. Hessen-Rotenburg [15.8.1607 Kassel-25.3.1658 Rotenburg an der Fulda]. Vgl. BETTENHÄUSER, Familienbriefe.
[470] Paderborn; HHSD III, S. 601ff.
[471] Höxter [LK Höxter]; HHSD III, S. 346ff.
[472] Marburg; HHSD IV, S. 35ff.
[473] Johann v. Geyso [Geiß, Geiso, Geyß, Geyße, Giese, Gyse, Geihe, Geisse, Grese] [29.1.1593 Borken-1.5.1661 Kassel], hessen-kasselischer Generalleutnant.
[474] Hermann Adolf Graf zur Lippe-Detmold [31.1.1616 Detmold-10.11.1666 Detmold].
[475] STOLZ, Marsberg, S. 124f.
[476] STROTHMANN, Westfalen, S. 139.
[477] Everhard Wassenberg [9.11.1610 Emmerich-nach 1668], Historiograph, Diplomat. Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.
[478] Wolfenbüttel [LK Wolfenbüttel]; HHSD II, S. 503ff.
[479] Einbeck; HHSD II, S. 128ff.
[480] Koller, „Collet“: Brustwams aus Leder oder starkem Leinen; Jacke, Unterjacke, Strickjacke. Die qualitativ hochwertigen Elchslederkoller der Offiziere kosteten 1632 zwischen 12 und 20 Reichstaler, bei guter Verarbeitung teilweise bis zu 45 Reichstaler (zum Vergleich: ein kompletter Kürassierharnisch war bereits für 12 Reichstaler zu haben). Der einfache Soldat trug dagegen, wenn überhaupt, ein Wams aus Rindsleder.
[481] WASSENBERG, Florus, S. 538f.
[482] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 5, S. 160.
[483] Ernst Wes(s)eler v. Pape [Papen, Papa] [ -24.10.1652], kaiserlicher Obristleutnant.
[484] Warburg [LK Warburg]; HHSD III, S. 752ff.
[485] Konrad Witte [ – ], kaiserlicher Obristwachtmeister.
[486] Helminghausen, heute Ortsteil von Marsberg [Hochsauerlandkr.].
[487] Westheim, heute Ortsteil von Marsberg [Hochsauerlandkr.].
[488] N v. Clotz [1620-1689], kaiserlicher Fähnrich.
[489] Johann Abschlag [ – ], kaiserlicher Rittmeister; Obristwachtmeister.
[490] Veitz Dutz [ – ], kaiserlicher Korporal.
[491] N Stakenbregk [ – ], kaiserlicher Korporal.
[492] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 220ff.
[493] WOLF, Landsberg-Velen, S. 104.
[494] Erwitte [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 210f.
[495] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 42.
[496] Gemeint sind hier die Abdankungen nach dem „Torstensson“-Krieg: Vgl. WETTERBERG Kanslern. Del 2, S. 789-808; DANSK UDENRIGSPOLITIKS HISTORIE, 1. Bd., S. 457-463; ÖHMANN, Der Kampf um den Frieden, S. 185-199.
[497] Hannover; HHSD II, S. 197ff.
[498] Buxtehude [Kr. Stade]; HHSD II, S. 90f.
[499] WASSENBERG, Florus, S. 648.
[500] Brake i. L. [LK Lemgo]; HHSD III, S. 112.
[501] Minden [LK Minden]; HHSD III, S. 517ff.
[502] Johann Casimir Graf v. Leiningen-Dagsburg-Falkenburg [11.5.1619-15.4.1688], kaiserlicher Obrist.
[503] Levin Friedrich v. Wittenberg [Württemberg, Würtenberg] [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.
[504] Feldschlange: Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt. Die Schussweite betrug 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.
[505] Schrothaken: Hakenbüchse, die klein gehacktes oder gesprungenes Blei, Eisen und Nägel verschoss, was auf kürzere Entfernung fürchterliche Wunden riss.
[506] Doppelhaken: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken. Vgl. die ausführliche Beschreibung unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Doppelhaken.html. Die Stadt Überlingen kaufte 1633 erbeutete Doppelhaken um kaum 3 fl. auf; SEMLER, Tagebücher, S. 27f.
[507] Zacharias Brandeshagen [Brandshagen, Brandthagen] [14.3.1603-5.5.1647 vor Vechta gefallen], schwedischer Obrist.
[508] WASSENBERG, Florus, S. 661f.
[509] Wittlage, heute Stadtteil von Bad Essen [LK Osnabrück].
[510] Minden [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 517ff.
[511] Herford [LK Herford]; HHSD III, S. 312ff.
[512] Lemgo [LK Lippe]; HHSD III, S. 452ff.
[513] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[514] Höxter [LK Höxter]; HHSD III, S. 346ff.
[515] Paderborn; HHSD III, S. 601ff. Vgl. BRAUN, Paderborn im Dreißigjährigen Krieg.
[516] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall.
[517] Wiedenbrück [LK Wiedenbrück]; HHSD III, S. 782f.
[518] Warendorf [LK Warendorf]; HHSD III, S. 754ff.
[519] Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden. – Hans Christoffer Graf v. Königsmarck [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall.
Johann [Hans Franciscus] v. Koppey [Koppy, Coppy, Copy, Copi, Copie, Copey] [ -nach 1663], schwedischer Obristleutnant, Obrist.
[520] Bresche, Breche, brescia, bresica: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer oder auch in einer Verschanzung. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]
[521] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[522] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.
[523] Johann Casimir Graf v. Leiningen-Dagsburg-Falkenburg [11.5.1619-15.4.1688], kaiserlicher Obrist.
[524] Muskete: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber und langem Lauf, die von Scharfschützen verwendet wurden. Zum Teil machte man aus Unberittenen Dragoner, in denen man ihnen Musketen gab. SCHWARTZ, Die Neumark, S. 52.
[525] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).
[526] Otto Welling [Wellinck, Wellingk] [ – ], schwedischer Obrist.
[527] CHEMNITZ, Geschichte 4. Teil, 6. Buch, S.180.
[528] STROTHMANN, Westfalen, S. 171f.
[529] Burgsteinfurt [LK Steinfurt]; HHSD III, S. 135ff.
[530] STROTHMANN, Westfalen, S. 173f.
[531] Burgsteinfurt [LK Steinfurt]; HHSD III, 135ff.
[532] Bei LAHRKAMP, Münsters Rolle, Anm. 90, als Leutersheim (Luttersum) bezeichnet.
[533] STROTHMANN, Westfalen, S. 175.
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