Laeke, Benedikt

Laeke, Benedikt; Prämonstratenser [1590 Münster – 1653] Peter Laeke [Benedikt Lachenius] war der Sohn des Bildhauers Hans Laeke aus Münster[1] und nahm beim Einttritt in den Prämonstratenser-Orden den Klosternamen Benedikt an. Seit 1627 war er Abt des niederösterreichischen Stifts Geras,[2] dann seit 1632 Abt des Stiftes Klosterbruck.[3] Die Stadt Münster nutzte 1636 seinen Einfluss am Wiener Hof, vor allem bei dem aus Köln[4] gebürtigen Questenberg.

„Der in Dülmen kommandierende Obrist von Reumont bringt seine Regimentsfähnlein bei den münsterischen Kapuzinern unter, was der Rat mißbilligt. Man befürchtet in Münster die drohende Einlagerung kaiserlicher Regimenter. Der Rat wendet sich daher am 1. Februar um Fürsprache am Wiener Hof an den aus Münster gebürtigen Benedikt Laeke, Abt des Prämonstratenserstifts Klosterbruck (bei Znaim[5]), der gute Kontakte zum Vizepräsidenten des Wiener Hofkriegsrats, dem Freiherrn Gerhard von Questenberg, besitzt. Im Schreiben verweist der Rat auf seine Verdienste um die Armee, die 1634 mehrere Monate ‚unter unserm Geschütz und innerlichen Wällen‘ gelagert habe, und die Unterhaltung der eigenen starken Garnison. Vermutlich werde Münster aber von übelgesinnten Obristen beim Kaiser verleumdet, obwohl man sich hier stets ‚in der allerschuldigsten Devotion Ihrer Kayserlichen Mayestät‘ gehalten habe. Der Abt möge sich der Sache annehmen und bei Questenberg dahin wirken, daß Münster von Einquartierung befreit bleibe. Eine Supplik an den Kaiser wird beigelegt. Danach seien die Städte Köln und Münster im Reich ‚diejenigen allein, so die catholische Religion bewahret und daher in keinem Wege sich ihren lassen‘.

Obige Bitte erhält der Abt am 26. Februar, verfügt sich ‚im allerersten Anblick dessen‘ nach Wien und sucht am 28. seinen ‚vornehmsten Patron‘ Questenberg auf. Er erfährt, daß bisher beim Hofkriegsrat noch keine entsprechende Quartieranforderung eingegangen sei. Münsters ‚Mißgönner‘ stehe in bayerischer Bestallung, nicht in kaiserlichem Dienst. Laekes Syndikus Heinrich Brochtrop – auch er ein gebürtiger Münsteraner – legt dem Antwortschreiben die Abschrift einer eigenen Supplik bei. Man befürchtet, daß der Marchese de Grana und der kurbayerische General Johann de Werth sich mit ihren Streitkräften nach Westfalen wenden würden.

‚Benedictus Lachenius‘, Abt und ‚Kays. Mayestät Rath‘, übersendet aus Wien am 10. April 1636 Kopie des kaiserlichen Befehls an den Generalfeldzeugmeister Marchese Carretto de Grana vom 27. März, die ihm durch Abschrift Questenbergs zugestellt worden ist. Sie hat folgenden Wortlaut: ‚Allermaßen unß die von der Statt Münster in Westphalen jederzeit erzeigte Trew und beständige Devotion, auch sonsten ihrer deren Enden zu unsern Kriegsdiensten geleistete gutwillige Beyhülff und Vorschub zu gnedigstem G e f a l l e n   u n d  d e r o  i n m i l t i s t e r  E r k ä n d t n ü ß  a l l s o l c h e r  gehorsambisten Bezeugnüssen dahin incliniren und gewillet sein, dieselbe zu etwas Respiration und Ergötzlichkeit von allen und jeden Einquartierungen unseres und dem h. Reich zugethanen Kriegsvolckes allerdings befreyen zu lassen, alß würdestu dieser unserer gnedigsten Intention gemeß es bei dero dir anvertrauten und undergegebenen Soldatesca dahin zu richten und anzuordnen haben, auff das obbemelte Statt diese unsere ihr gnedigst gegönten Exemption fruchtbarlichen genießen und im Werck erfahren möge; wie du nun hierinnen Rechts zu thuen wissen würdest und bist unß beinebens mit Kayserlichen Gnaden wollgewogen‘. Der Rat bedankt sich beim Abt mit einem Schreiben vom 9. Mai 1636. Er hatte sich daneben auch an den Kölner Jesuitenprovinzial P. Goswin Nickel gewandt, der am 27. Februar antwortet, er habe Münsters Anliegen um Befreiung von Einquartierung schriftlich dem kaiserlichen Beichtvater P. Guillaume Lamormain weiterempfohlen“.[6]

[1] Münster; HHSD III, S. 537ff.

[2] Geras [BH Horn]; HHSÖ I, S. 262f.

[3] Klosterbruck [Louka, Bez. Znaim]; HHSBöhm, S. 692-694.

[4] Köln; HHSD III, S. 403ff.

[5] Znaim [Znojmo]; HHSBöhm, S. 688ff.

[6] LAHRKAMP, Münsters Rolle, S. 73ff.

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