La Clavière, N de

La Clavière, N de; Obrist [ – ] De la Clavière war französischer Obrist und Gubernator von Philippsburg.[1]

Auch die Philippsburger beklagten sich 1646 über die Machenschaften des Gubernators. „Den Wirten, Bäckern, Metzgern und Handelsleuten ließ Clavière eine Taxe festsetzen. Die Bäcker mußten den Bürgern einen Laib von 32 Lot ‚vor einen halben Batzen, den Soldaten aber um 6 & geben, während die Marketender 8 & fordern dürfen‘. Als er ferner ‚bei einem Metzger einen Gewichtstein etwas zu leicht erfunden, hat er ihm 50 Th. Strafe auferlegt‘. Ein anderes Mal beschied er die Keller von Rothenburg[2] und Bruchsal[3] ‚bei 30 th. Strafe‘ zu sich und begehrte, man solle ihm ‚Hasen, Feldhühner, Fasanen und Krammetsvögel um billige Bezahlung in die Küche verschaffen‘ „.[4]

„Durch den Waffenstillstand von Ulm (14. März 1647) gestaltete sich das Verhältnis zwischen Bayern und Frankreich etwas freundlicher; dagegen kreuzten sich nach wie vor die kaiserlichen und französischen Waffen. Clavière gebot darum mit Herrschermiene den fürstbischöflichen Beamten, ‚die feindlichen Parteien allsogleich anzuzeigen, widrigenfalls er sie aufhängen, daneben auch den Bruhrhein abbrennen lasse, da er ohnedies keinen Nutzen davon habe‘ „.[5]

„Dagegen wurden die pfälzischen Lehen des Georg Philipp von Helmstadt, der als Obristleutnant in der schwedischen Armee diente, tatsächlich eingezogen und am 6.7.1635 dem bayerischen Feldmarschalleutnant Johann von Werth verliehen. Sie bestanden aus drei Vierteln des Dorfes Obergimpern[6] und der Hälfte des Dorfes Untergimpern,[7] wozu Werth auch noch die restlichen Anteile dieser beiden Dörfer und das Dorf Siegelsbach[8] erhielt, bei welchen es sich um heimgefallene hirschhornische Lehen handelte. Eine Beschwerde anderer Mitglieder der Familie Helmstadt gegen Werths Belehnung im Jahr 1637 blieb wirkungslos.

Nach Werths Meuterei [1647] und Übertritt in die kaiserliche Armee befahl Maximilian der Heidelberger Regierung am 16.7. 1647 die Einziehung von dessen Lehen. Dazu zählte auch das Dorf Mückenloch[9] bei Dilsberg,[10] welches zwar der bayerisch-pfälzischen Zent- und Landeshoheit unterstand, aber als würzburgisches Lehen Werths jetzt vom Würzburger Bischof [Johann Philipp v. Schönborn; BW] eingezogen wurde. Auf die verwirkten Lehen Werths erhob aus unbekannten Gründen auch der französische Gubernator zu Philippsburg, Oberst de la Clavière, Anspruch und ließ durch seinen Bevollmächtigten die Gimperner Untertanen am 6.8.1647 in Grombach[11] unter Drohungen zur Huldigung zwingen. Der Heidelberger[12] Stadthalter Horst besetzte deshalb das ‚Haus zu Gimpern‘ mit einer Schutzwache, woraufhin Clavière seine Ansprüche auf Gimpern vor dem November 1647 aufgab“.[13]

„Dabei jammerte der ganze Bruhrein [1651] über unablässige Frohnden. Sötern selbst zeigte sich verstimmt, weil man ‚die Tapezereien im Schlosse zu Philippsburg weder Jhrer Kurf. Gn. noch dem Domkapitel zu Handen kommen läßt‘. Allein schon früher hatte Clavière geäußert: ‚Wann schon hundert kurfürstliche Schreiben ihm zukämen, so sei doch alles umsonst, bis man am kgl. Hofe eine anderweitige Disposition gemacht‘ „.[14

[1] Philippsburg [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 632f.

[2] Nicht identifiziert; Rottenburg [LK Tübingen]; HHSD VI, S. 674ff. ?

[3] Bruchsal [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 120ff.

[4] BAUR, Fürstentum Speier, S. 45, Anm.

[5] BAUR, Fürstentum Speier, S. 47.

[6] Obergimpern [LK Heilbronn].

[7] Untergimpern [Rhein-Neckar-Kr.].

[8] Siegelsbach [LK Heilbronn].

[9] Mückenloch, heute Ortsteil von Neckargemünd [Rhein-Neckar-Kr.].

[10] Dilsberg [Neckargemünd, Rhein-Neckar-Kreis]; HHSD VI, S. 147f.

[11] Grombach [Bad Rappenau, LK Heilbronn], HHSD VI, S. 266.

[12] Heidelberg; HHSD VI, S. 302ff.

[13] MAIER, Unterpfalz, S. 316.

[14] BAUR, Fürstentum Speier, S. 65.

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