Kortenbach [Curtenbach], R. von

Kortenbach [Curtenbach], R. von; Rittmeister [ -13.1.1628 Arnstadt] R. von Kortenbach [Curtenbach] [ -13.1.1628 Arnstadt], möglicherweise ein Verwandter des damals noch in Ligadiensten[1] stehenden Cortenbach,[2] stand 1628 als Rittmeister[3] des Regiments[4] Jean II. de Mérode-Waroux[5] in kaiserlichen Diensten[6] als der gewaltbereite Obristleutnant[7] Bornival[8] ihn erstechen ließ.

Aus dem thüringischen Arnstadt[9] ist überliefert: „Hat den Rittmeister Kortenbach in der güldenen Gans erstechen lassen. Der hat ihm 600 Thaler[10] leihen sollen; das hat er nicht wollen thun und hat auch eine schöne Dirne[11] gehabt, die hat er ihm nicht wollen[12] geben“.[13] „Aus dieser Zeit ist besonders ein Vorfall der Erwähnung werth, welcher am 1. Sonntag Ephiphani 1628 [13.1.1628; BW] im hiesigen Gasthofe zur Gans Statt fand. Es wurde nämlich an diesem Tage ein Rittmeister vom Merodischen Regiment R. von Curtenbach von dem Stabe[14] des Obristen Roberti von Bornival daselbst mit 5 Stichen rücklings ermordet. Der Thäter, welcher sich nach dieser mörderischen Handlung sogleich aus dem Staube gemacht hat, soll des Bornivals Schwager gewesen sein“.[15]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Liga: Die Liga war das Bündnis kath. Reichsstände vom 10.7.1609 (vgl. ERNST; SCHINDLING, Union und Liga) zur Verteidigung des Landfriedens u. der kath. Religion, 1619 neu formiert, maßgebl. unter Führung Maximilians I. v. Bayern zusammen mit span. u. österreich. Habsburgern an der Phase des DK bis zum Prager Frieden (1635) beteiligt, danach erfolgte formell die Auflösung. Das bayer. Heer wurde Teil der Reichsarmada. Zur Liga-Politik vgl. KAISER, Politik, S. 152ff.; KAISER, Angstgetriebene Politik, S. 101ff.

[2] Adrian Freiherr v. Cortenbach [Courtenbach, Curtenbach, Cordebach, Kurtenbach, Kurthenbach, Cartenbach, Cürtenbach] v. Helmond [5.11.1592 Brüssel-15.9.1630 Gartz], niederrhein. Adliger, Herr auf Helmond, ligist. Rittmeister (1620), Obristleutnant u. Obrist (1624), seit 1629 ksl. Generalfeldwachtmeister, starb an der Pest. SCHMIDT-BRENTANO, Die kaiserlichen Generale, S. 111f.

[3] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortl. für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentl. militär. Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den ksl. Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwed. Truppen fehlten dagegen Sattler u. Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler u. Plattner 1 Feldkaplan u. 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- u. Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährl., 175 fl. bei den Kürassierern (1640), den Arkebusieren, Dragonern u. Kroaten 150 fl.; SCHMID, Quellen, S. 157f., während ein bayer. Kriegsrat 1637 jährl. 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburg. Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatl. dotiert gewesen, in der kursächs. Armee dagegen mit 174 fl.; MÜLLER, Das Söldnerwesen, S. 13. Nach Wallensteins Verpflegungsordre (1628) erhielt er im besetzten Kurbrandenburg 200 fl. im Winterquartier; SCHWARTZ, Die Neumark I, S. 94, 250fl. Im Fürstentum Anhalt; KRAUSE, Urkunden, 1. Bd., Nr. 5, S. 9 (1628). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 200 Rt. monatl. zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Gallas‘ Verpflegungsordnung, Zabern, 25.11.1635, waren es 250 fl.; MÜLLER, Schicksale, S. 70. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Nach Banérs Verpflegungsordnung vom 4.10.1634 empfing bei der Kavallerie ein Rittmeister 20 Rt. 20 Gr. zehntätige Lehnung, bei der Infanterie 1 Rt. 12 Gr. 11. Pf., BLÖTHNER, Der Dreißigjährige Krieg, Östlicher Teil, S. 129f. In der Leipziger Garnison erhielt ein schwed. Rittmeister 1642/43 monatl. 62 Rt. 12 Gr. u. 33 Rt. für 6 Pferde, 1644 65 Rt. u. 10 Rt. Servis; ZIRR, Die Schweden, S. 802ff. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- u. Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren 1645 200 Rt. Ranzion (Lösegeld) für ihn aufzubringen. Ein verletzter Rittmeister erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 300 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1666, S. 598.

[4] Regiment [schwed. regimente, dän. regiment, tschech. pluk]: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedl. Stärke: Für die Aufstellung eines Rgts. waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Rgt. nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährl. Unterhalt eines Fußrgts. v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400-450.000 fl., eines Reiterrgts. v. 1.200 Mann mit 260-300.000 fl. angesetzt. Die Aufwendungen Prags für die 23monatige Einquartierung des Rgts. Anton v. Weveld u. eine Fähnlein Maximilians v. Waldstein betrugen 206.235 fl. 30 kr.: HALLWICH, Ungedruckte Briefe 2. Bd., S. 264f. Teilweise wurden Rgtr. auch v. ihren Inhabern weiterverkauft, so Christian II. v. Anhalt-Bernburg, 2.8.1628; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: [17r] „Farensbeck [Farensbach; BW] hat sein Regiment, vmb 10 m[ille], Tahler, weggegeben, dem Jungen herr Max von Wallstein [Waldstein; BW]“. Richelieu hielt fest; Vertrewlich freundlich Gespräch: „Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung“. Das entsprach 264.000 fl. Zu den Soldaufwendungen für die bayer. Rgtr. vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Rgt. zu Fuß umfasste de facto bei den Ksl. zwischen 650 u. 1.100, ein Rgt. zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Rgt. zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 u. 580 Mann, bei den Bayer. 1 Rgt. zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Rgt. zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Rgt. wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft v. seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Rgts. lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburg. Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der ksl. Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Rgtr. feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige. Selbst in Zeitungsmeldungen gab es etwa am 3.4.1633 aus Franken Zweifel an den Angaben; BÖNING, Dreißigjähriger und Öffentlichkeit, S. 395: „Die Friedländische Armee ligit hin vnnd wieder vmb Schlackenwald / Schlackenwert / Dachaw / etc. ist aber bey weitem nicht so starck / alß man es außgeschryen / seyn wol viel Regimenter / aber sehr Schwach / vnd theils vber 400. Mannn nicht starck / mehrentheils Genötigte vnd Gezwungene“. Georg Wilhelm v. Brandenburg an Ferdinand II., 3.5.1630; HALLWICH, Briefe u. Akten 1. Bd., Nr. 13, S. 15f.: „Meine Arme Lande aber mußenn nicht alleinn daß Volck, so im Lande sich befindet, unnderhalten, sondern auch dennen, so inn andere Lande einquartiret, den Soldt unndt swart ann Reichsthalernn in specie oder mit großem auffgeldt nachschickenn. Ja sie mußen zu behueff der Servicen sderer, so ausserhalb Landes ihre Quartier habenn, viel tausent Thaler auffbringen, auch muß der Soldt gantz ubermäßig unndt nicht nach Monaten, wie soonst bey allenn Kriegenn gebräuchlich, sondernn nach wochenn gereichet werdenn, nicht allein denen, so nurt etliche wenig wochen in den Quartieren verbleiben, sondern auch denen, welche zu 12, 18, 20 unndt mehr Monaten ihre Quartier behalten, daß also der Soldat im Jahr auff 13 Monat dienet, da doch bey wenigen Kriegen erfahrenn wordenn, daß volle 12 Monat im Jahr außgezahlet worden weren. Der soldt wirdt auch dergestaldt, alß wann alle Regimenter complet werenn, gemahnet, da doch die recreuten offters kaum inn 6 Monatenn erfolgenn. Ich will geschweigenn, daß vielleicht wol derer Regiment köndten gefunden werden, welche niemahl, auch auff gegenwertige stunde, nicht complet wordenn, muß also der Soldt vom 1. Novembris ann den Soldaten vor voll gegeben werdenn, da doch derer viel allererst im Martio oder Aprili oder wol nimmer zum Regiment kommen. Es werdenn auch nicht allein starcke summen zu behueff der Artillerie erhobenn, sondern noch darzu vor iedere Companie Rüstwagen, Pferde, Lunten, Karrenn, Schuppen unndt waß des dinges viel mehr begehret. Dieß alles wirdt auch mit solcher indiscretion unndt scharffer militarischer Exe-[S. 16]cution unndt dabey vorgehendenn Excessen, derer gegen Euer Kay. Mayt. erwehnung zu thuen Ich fast bedenckenn trage, von den armen Leuten erzwungen unndt darüber viel seuffzenn unndt bittere threnen außgepreßet. Eß geschiehet auch solches mit seiner solchen manier, daß wol Niemandt, der eß sonst nicht wuste, sollte glauben können, daß noch ein Churfürst im Lande. Theilß der Soldaten sagen ungescheuet, sie fragten nichtes nach mir, unndt wiße mann noch nicht, wie lange Ich Chuerfürst unndt Herr im Lande bleiben werde. Geschiehet eß aber einmahl, daß mann etwaß, so im Lande zu suchen, ann mich gelangen leßet, so stehet so baldt die commination [Strafandrohung; BW] dabey, wolle Ich eß nicht anordnen, so wolle mann eß selbst suchenn, wo mann eß findet, unndt dieses alles wierderfähret mir von frembden nationen, theilßs vonn geringen officirern unndt wol gemeinen Soldaten“. Richelieu gegenüber Beichtvater Père Joseph über die mangelhafte Organisation der ksl.-bayer. Armeen u. zum Zustand der frz. Armee (1638); Vertrewlich freundlich Gespräch: „Zum andern ist das Teutschland vor Zeiten wohl ein mächtig Land gewest / aber die langwürige Krieg vnd so wohl Freund als Feind haben es also verderbt / daß es jhme nicht mehr gleich vnd nicht der dritte Theil am Volck vbrig vnd selbiges also erarmet ist / daß der Arm dem Reichen gleich / das grosse / breite vnd weite Land öd ligt / vnd niemand bey seinem wohnen kann. So haben wir gut wider ein so verderbt Reich / vnd wider einen solchen Fund zu kriegen / der gleich wohl eine erfahrne tapffere Soldatesca in Anzug bringen kann / aber ohne Ordnung / ohne Bezahlung / ohne Disciplin, das gantze Teutschland ist fast ein Quartier vnd stehet dem Soldaten preiß / allda noch er / noch der Inwohner zu leben hat / vnd wann er in das Feld ziehet / keinen Proviant / oder andere Nothwendigkeit sind / daß er also in Mangel dessen von seinen eygnen Vnordnungen sich verzehrt. Die Regiment vnd Compagnien seynd viel in Anzahl / aber mit wenig gemeinen Knechten ersetzt / vnd die Officier erpressen doch die Contributiones für völlig. Bey den Regimenten befinden sich wenig Obristen in Person / also wann Fehler vorüber gehen / so wohl im Feld als in Quartieren / ist niemand der helffen / der den man zu red stellen köndte. Wo ein Corpus beysam̃en / commandiren vnterschiedene Generales, der ein will für sich / der ander hindersich / der ein es auff Welsch / der ander auff Teutsch haben. Vnd das gemeine Wesen gehet vnter dessen zu Scheitern. Die höchste Häupter sehen von weitem zu / vermeynen es mit Ordinantzen, Commissarien, Currieren, Botten vnd Brieffen zu erbesseren / ziehen doch niemand schuldigen zu gebührender Straff / lassen allein das gute Glück walten. Aber bey solcher manier zu kriegen ohne ein rechtes General Haupt / ohne Geld vnd Disciplin, ohne Vorsehung vnd Rath / mit verderbung eygener Land vnd Leuth / allda denen Soldaten alles preiß stehet / vnd sie sich selber vntereinander spoliren, plündern / vnd auffreiben auch alle Vnbild / Vnfugsamkeit / vnd Laster gleichsam gestattet wirdt / kann weder Göttlicher Segen / noch menschlich Glück bestehen. Wann Gott vnsern Feinden nit bessern Sinn gibt / so haben wir ein gewunnes Spiel. Wann sie aber wolten kriegen wie wir / mit ordentlicher Bezahlung / daß der Vnderthan beym Feldbaw erhalten / vnd dardurch der Soldat sein Nahrung haben würde / so möchte sich leichtlich das Glück vmbschlagen / vnd ein Armee von 12000 also disciplinirten Soldaten Vns mehr Abbruch thun als jetzund 24000. Mann / welche wo sie in jhrem aignen Land hinkommen / entweder gar nichts zu leben finden / oder wan sie einen Vorrath antreffen / verderben und verwüsten sie in einem tag was auff etliche Wochen erklecken köndte / ruiniren vnd machen zu Schanden vnd Vnnutz / alles so sie hernach zu jhrem selbst aignem vnentbärlichen Gebrauch mit vil Gelt nit repariren mögen / daß also in wenig tagen jhr Anzal ohne Schwerdtstreich für sich selbst mercklich geschwächt wird / vnd viel einen Absprung zu vns nem̃en / vnd sich bey vns vnterhalten lassen. So seind sie mit Waffen / Schantzzeug / vnd andern Beraitschafften zu einem Feldzug nothwendig auß Vnvorsehung / vnd Mangel Geltes schlecht gerüst / jhr Cavalleria vbel montirt, vnd welche annoch bey allen Treffen die erste geweßt / so durchgangen. Betten wir also nun Gott / daß er sie nit besser kriegen lerne / darzu sie noch viel Mittel haben / wann sie an jhnen selber nit verzweiffleten. Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung. Solten dann die gegen vns gelegene Craiß mit concurrirung der Spanier / welche sonst das Geld außmessen / vñ nit zehlen/ nit vermögen mit solch richtiger Bezahlung bey 12. in 15000. Mann zu erhalten / darbey widerumb gute Disciplin gestifft / vnd der Vnterthan vnuerhindert bey seinem Feldbaw beschirmet / vnd jhme die Mittel gemacht würden / sein ordentliche aufferlegte Contribution zu lieffern. Ich muß bekennen / weil einem versuchten teutschen Soldaten 3. vnserer Frantzosen kaum gewachsen sind / daß wir wider ein solche Armee gnugsam zu schaffen haben würden / dann Hertzog von Weimar am teutschen Volck zimblich abkommen / muß sich fast der Frantzosen bedienen. Wann es aber gehet wie bißhero / wirdt er bald widerumb teutsche Knecht bekommen / vnd bey vns die Noth nit seyn / daß weder ich noch E. Ehrw. auff die Post sitzen / nach Cöln zu reysen / vnd Frieden zu machen / wie wir sonst im widrigen Fall thun müsten“.

[5] Jean [Johann] II. Comte de Mérode-Waroux [Meroda, Merodi, Myrdo, Merodo, u. Worau, Ellerode] [um 1589 Schloß Osso(i)gne bei Lüttich-26.7.1633 Köln], Sohn des Jean-Pierre de Mérode-Waroux [gest. 1633]; zunächst span. Soldat, ksl. Hauptmann (1619), Obristleutnant (1621), Obrist (1623), Generalfeldwachtmeister (1631) u. Feldzeugmeister (1632); seit 1622 ksl. Kämmerer; 1622 Erhebung in den Grafenstand. Vgl. HALLWICH, Merode; SCHMIDT-BRENTANO, Die kaiserlichen Generale, S. 320ff.

[6] Ksl. Armee: Vgl. auch BRNADIC, Imperial Armies (1) u. (2); HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau; REBITSCH; ÖHMAN; KILÍAN, 1648; ALLMAYER-BECK, Die kaiserlichen Kriegsvölker; SCHREIBER, Des Kaisers Reiterei; WREDE, Geschichte; SCHMIDT-BRENTANO, Die kaiserlichen Generale.

[7] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant, tschech. podplukovník]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, private Geschäfte, Heirat, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militär. Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Rgtsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Rgts u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u. Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentl. Führung des Rgts. in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] u. 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1628) wurden z. T. monatl. 320 Rt. (SCHWARTZ, Die Neumark I, S. 94) oder 400 Rt. (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburg. u. dän. Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatl. zu. 1632/33 musste Prag für einen Obristleutnant des Regiments Anton v. Weveld 600 fl. monatl. aufwenden; HALLWICH, Wallenstein‘s Tod 2. Bd., S. 264. Lt. Verpflegungsordonnanz Gustav II. Adolfs standen ihm 8 Essen im Wert v. Je 1/8 Rt., 8 Pfd. Brot, 6 Maß Wein u. Servis zu; PLEISS, Die Werber I, S. 295. Nach Gallas‘ Verpflegungsordnung, Zabern, 25.11.1635, hatte die jeweilige Stadt 160 fl. aufzubringen; MÜLLER, Schicksale, S. 70. 1636 standen ihm bei der ksl. Kavallerie 100 fl. an „Vivers“ zu; SCHMID, Quellen, S. 153; bei der Infanterie 90 fl.; SCHMID, Quellen, S. 154. 1640 bei der ksl. Kavallerie 120 fl.; SCHMID, Quellen, S. 156. In der Leipziger Garnison erhielt er bei der Kavallerie 1642/43 100 Rt., zu Fuß 61 Rt., 1644 70 Rt. bzw. 30 Rt. u. 18 Rt. Servis; ZIRR, Die Schweden, S. 802ff. In der Winterverpflegung waren es 1645 120 fl.; KUHLBRODT, Nordhausen 2. Bd., S. 294. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Zudem unterhielt er einen eigenen Hofstaat mit Hofmeister, Koch, Aufwärter, Jäger, Dienern u. manchmal sogar einem Narren. Voraussetzung für den Aufstieg war allerdings in der bayer. Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkath.“ Offiziere befohlen; Bayer. Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 4.11.1629: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzl. Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angebl. der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285. Nach der Schlacht bei Lützen (1632) gab es für einen verletzten Obristleutnant 500 fl. Belohnung; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., S. 598. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Obristleutnant nach der Schlacht bei Jankau (1645) 500 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen.

[8] Jacques (Jacob) [Robert; Karl ?] d’Arlin [v. Arling, Erlin, Barrli] Freiherr v. Bornival [Bornifal, Bornefal, Borneval, Bornaval, Bonnival, B(o)urnevelli, Bornuel, Bornevika, Burnabel, Bornewall, Barnival, Barneval, Bornwald, Borne valle, Bonell, Boreck] [ -1643 Wien], geboren in Brabant oder im Hochstift Lüttich; Erbherr auf Adersbach (Adršpach, Bez. Náchod, Tschechien; HHSBöhm, S. 2), ksl. Rittmeister (spätestens 1620), Obristleutnant (spätestens 1625), Obrist (1634) u. Generalwachtmeister (spätestens 1639); Erhebung in den Freiherrenstand. SCHMIDT-BRENTANO, Die kaiserlichen Generale, S. 65f.

[9] Arnstadt [Ilm-Kreis]; HHSD IX, S. 18ff.

[10] Reichstaler (Rt.)/Gulden (fl.): 1 Rt. = 1,5 fl.; 1 Rt. = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Rt. = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rhein. Kreuzer (kr.) = ⅔ Rt. = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. Zur Umrechnung v. Rt./fl. in €: Wie problemat. eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Nach einer anderen ebenfalls problemat. Umrechung würde 1 Rt. heute etwa 27, 3 € entsprechen. Nach WILDGRUBER, Die feste Stadt Wasserburg, S. 74, entspräche 1 Rt. 60 DM, also etwa 30 €. Eine Umrechnung v. 1 fl. über den heutigen Feinsilbergehalt v. 15 g in 8 € ist ebenso angreifbar; MÜLLER, Die Belagerungen, S. 450. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 540-1.000 € entsprechen. Nach BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 262, soll 1 fl. einen Wert v. 150 € besessen haben. PFENNINGER, 1622, S. 191, nimmt sogar ein Wertverhältnis v. 700-1.000 € pro Rt. an, d. h. eine Muskete für 3-4 Rt. würde heute 3.125 € kosten ! Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedl. Sind. => Kaufkraft des Guldens: „Anfang 17. Jahrhundert verdiente ein Maurer- oder Zimmermannsgeselle im Monat 5 fl. Der vergleichsweise hohe Betrag diente den Bauhandwerkern zur Schaffung einer finanziellen Rücklage für die Winterarbeitslosigkeit. Staatliche Unterstützungen gab es keine. Der Jahreslohn eines Schulmeisters, Wachtmeisters oder herzoglichen Kammerdieners betrug etwa 20 fl, zuzüglich Unterkunft und Verpflegung. Der Harnisch für einen Landsknecht kostete im Dreißigjährigen Krieg 7 fl. und ein schwerer Reiterharnisch 35 fl. Für ein Reitpferd musste man etwa 30 fl. bezahlen, und ein Ochse kostete am Markt zirka 15 fl. Dabei ist zu bedenken, dass das Durchschnittsgewicht eines Ochsen zu der Zeit nur etwa 150 kg betrug. (Heute zwischen 500 und 1000 kg.) 1 kg Fleisch kostete im Geschäft durchschnittlich 10 kr.“ nach: https://www.gebenbach.de/fileadmin/Dateiverzeichnis/Gemeinde_Gebenbach/Chronik/K-O/Landwirtschaftliche_Loehne_Masse.pdf. Wie sehr hier Preisangaben auch heute noch differieren, zeigt der Preis für einen schweren Harnisch (1635) an: Am 10.5.1635 boten die Nürnberger Plattner Piccolomini einen ganzen Harnisch für 10 bis 11 Rt., einen hinten u. vorn kugelsicheren Brustharnisch für 3 Rt. an; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1239, S. 383.

[11] Hure, Dirne: Eine Infamie mit der schandbarsten Wirkung überhaupt, da die Betreffende als außerhalb der ehrbaren christl. Gesellschaft stehend diffamiert wurde. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 146ff. Bei allen Heeren fand sich in der Regel eine große Anzahl Huren oder Gelegenheitsprostituierte aus den unteren sozalen Schichten, die aus Existenznot in den Feldlagern lebten, was aber nicht die zahllosen Vergewaltigungen verhinderte. Der Rothenburger Chronist Dehner 1629; HELLER, Rothenburg, S. 44: „3. May sind 5000 Sold. ankommen von Schweinfurt; hatten 200 Huren und viel Buben und Troß bey sich, sind unter der Predigt beim Galgenthor fürübergezogen, je 5 in einem Glied und allemahl 5 Fahnen miteinander, die Weiber und Trossen haben auch ihrenn sondern Fahnen gehabt, dass ganze Volck ist alles in grün Cosacken gangen, sind aufs Schwabenland zu gezogen in Italiam“. Vgl. die Darstellung des Marktbreiter Pfarrers Ammon (15.8.1633): „15. Aug., da ist der deutschen Amman Tochter öffentlich zur Huren gemacht und mit Steinen ausgeworfen zu Obernbreit und hierdurch, mit Weiden gepeitschet, ins Wasser gesprenget und ist ganz nakkend in der Bulleiten zum ärgerlichen Spectacul, unwissend der Geistlichen, gesessen“. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 146ff. Vgl. die Chronik des Johann Philipp Mohr; WAAS, Chroniken, S. 246: „Haben meine Herrn durch Kaspar Drappen und dem Herrn Schultheißen seine Richter [Gerichtsbüttel] Lorenz Doppels, Apodeckers seine Wittib, aus der Stadt geboten Hurerei halben, und auch hat sie die Franzosen [Syphilis] gehabt. Item Meister Eckhardt, Neilschmitt [Nagelschmied], hat man aus der Stadt getrieben Hurerei halben. Item einer Wittfrau (des Weißbender, der Pfördner am äußersten Mainzer Thor war, der bei Petterweil ist erschlagen worden), daß sie Hurerei mit Soldaten getrieben hat, ist ihr der Stadt verwiesen worden“. Wernigerode (Nov. 1626): NÜCHtERleiN, Der Harz 2. Bd., S. 217: „Des Leutnants Hure aufm Markte um den Galgen 3 Mal mit Ruten gestrichen worden, weil sie mit andern Soldaten zugehalten“. „Staupbesenhure“ (1766) vereinigte gleich zwei Diffamien in sich; TITZ-MATUSZAK, Starke Weibs-Personen, S. 19. Vgl. die Beschwerden der Stadt Konstanz (1633) über die kaiserliche Garnison; BEYERLE, Konstanz, S. 28: „Das unnütze Gesindel der Huren und Buben wird nit abgeschafft, sondern bei täglicher Annehmung neuer Soldaten, so mit vielen Weibern und Kindern behängt sind, wird der Burger genötigt, neben den einquartierten Soldaten auch diese zu verköstigen, wie dann von solchen verarmten Untertanen mit ihren Weib und Kindern zu allhiesiger Stadt samt ihren gesamten Haushaben großer Zulauf ist, so dass sich zur Zeit uf die 350 Personen an Soldatenweibern und Kindern salvo honore Huren und Buben unter allhiesiger Garnison aufhalten“. Der v. Gustav Karlsson Horn af Kanckas mit der Abfassung dieses „Discurs“ beaufragte Ulmer Superintendent DIETERICH, Discurs Vom Kriegs-Raub, S. 200: „DAs vbrige Lumpengesind / Huren vnd Buben / belangend / so dem Krieg ohne Bestall- vnd Besoldung / nur vmb raubens vnnd stehlens willen / nach ziehen / seind Diebe vnd Diebsgenossen / drumb sie mit dem rechtmäßigen Kriegsraub / der ein ehrlicher Soldatēraub / vnd kein Huren vnd Diebsraub / nichts zuschaffen / sondern / wie sie Dieb vnd Diebesgenossen seind / also verbleiben sie dergleichen / wann sie schon auch in rechtmässigen Kriegen mit rauben. Ist ihnen auch deßwegen jhr Diebsrecht zuertheilen / wie diß die Kriegs-Articul vnd Rechte in formali mit sich bringen. In ansehung dessen seind sonderlich der vnnütze Troß vnd Huren / weder im Zug noch im Läger / noch in Guarnisonen zudulden / sondern den Obri-[S. 201]sten vnd Hauptmannen / bey eines jeden Eyd vnd Ehren / solche abzuschaffen / ernstlich befohlen worden / wie im Keys. 68 Artic. Im Königl. Schwedisch. 70. Articul. Im Holländisch 4. Art. zuersehen / darinn sonderlich befohlen / daß die Huren das erste mahl mit Schand auß dem Läger getrieben / fürs andermahl mit Ruthen außgestrichen vnd verbannet werden solten. Welches heylsame / löbliche Ordnungen / an welchen nichts mangelt / als nur allein diß / daß sie nicht mit solchem Ernst exequirt werden / als sie promulgirt worden. Dann was nutzt I. Der Troß / Huren vnnd Buben auff bey einer Armee / als daß sie nur die Proviand vnnutzlich verzehren / vnschuldigen Leuthen das jhre rauben vnd stehlen / verderben vnd zu nicht machen ?“ Der Hurenwebel führte die Aufsicht über die zahlreichen Prostituierten des Trosses, die sich in 4 Klassen einteilen lassen: „Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ u. „Huren“. Teilweise wurden Bürger, die sich als „Hurenführer“ betätigten, mit Ruten ausgestrichen. SCHORER, Memminger Chronick, S. 135 (März 1629). Die in den Städten zurückgebliebenen Prostituierten wurden zumeist vom Rat aus der Stadt geschafft; MÜHLICH; HAHN, Chronik, S. 543. WÜRDIG, Chronik der Stadt Dessau, S. 263, für 1629: „In der Rathsrechnung findet sich eine Ausgabe von 1 Thlr. „für die Leine, damit die schlechten Weibsbilder zu binden, wenn sie der Büttel über die Stadtgrenze bringt“. In der span. Flandern-Armee gab es pro Kompanie v. 200 Mann 4-8 Prostituierte, die als Waschfrauen geführt wurden; PARKER, The Army of Flanders, S. 175f. Nach der Kapitulation der Kaiserlichen 1632 in Zwickau rückten angebl. 1.150 Infanteristen, 800 Kavalleristen (zumeist Kroaten), 2.100 Huren u. Trossbuben ab; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 427. In Hepburns Memoiren wird über die ksl. Garnison in Landsberg/Warthe 1631 berichtet, wobei er die Bezeichnung „Huren“ vermeidet; GRANT, Memoiren, S. 84: „Derart war die Beschaffenheit der Sittlichkeit unter den Kaiserlichen, dass mit dieser Garnison nicht weniger als zweitausend weibliche Marketenderinnen ausrückten“. Vgl. FALLON, Scottish Mercenaries, S. 358f.: „Female companionship was also sought by the troops in order to satisfy sexual needs. Von Wallhausen estimated that prostitues as numerous as the German soldiers themselves followed 3,000 men in 1617. The fact that special officiers, the ‚Hurenweibel‘ and ‚Rumormeister‘, had to be appointed to control these camp-followers indicates the size of the problem. These women must have put military authorities in a perplex dilemma. These ‚leaguer-lasses‘, as Dugald Delgetty termed them, constitutted a tiresome encumbrance on the movement of armies while on the march and can hardly have contributd to formal discipline inside a camp. Yet these women were providing various services for the military authorities of the time could not cater and which were probably conducive to a more contented soldiery. From time to time purges to drive off camp-followers ware carried out. For example the Scanion Commissaries in December 1628 were ordered to direct all captains under severest penalty to disperse all loose folk. It is doubtful whether such regulations would have been enforced for long. Officially no loose women were permitted to be associated with the Swedish armies and therefore no ‚Hurenweibel‘ was chosen, bit it may be questioned whether this made much difference to the promiscuity of the troops“. Die Aufsicht führte der Hurenwebel (Hurenweibel), der als Führer des Trosses, bei entsprechender Größe desselben, Hauptmannssold erhielt. Zu seiner Unterstützung standen ihm dann ein Leutnant u. ein Fähnrich zur Verfügung, mit deren Hilfe er die innere Ordnung im Tross aufrechtzuerhalten hatte u. dessen takt. Führung er sichern musste. Auch hatte er die Aufsicht über die zahlreichen Prostituierten des Trosses. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der infanterie 5 Rt. monatl. zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460.

[12] Konflikte unter der Truppe: Konflikte unter Armeeangehörigen, zwischen Konföderierten oder zwischen Garnisons- u. Stadtsoldaten bis hin zum Totschlag oder Mord waren an der Tagesordnung. WAGENER, Denkwürdigkeiten der Churmärkischen Stadt Rathenow, S. 236: Zum 3./13.9.1636 wird aus dem bis dahin schwed. besetzten Rathenow überliefert: „Wie barbarisch es an diesem unglücklichen Tage des Sturms für die Bürger hergegangen seyn müsse, läßt sich aus der Schurkerei beurteilen, womit das Militair sich selbst untereinander behandelte. General Klitzingk hatte dem unter ihm dienenden HauptManne Hans Sam. v. Uplitz, Erbherrn auf Tempellauen in Preußen, den Befehl gegeben, mit einem kleinen Commando die KirchThür zu besetzen, und die Plünderung derselben zu verhindern. Allein die Kaiserlichen erschossen ihren verbündeten Vorgesetzten im Dienste, auf der hohen KirchThürTreppe. Uplitz ward ein Opfer der Insurbordination, des AllirtenHasses und der PlünderSucht“. Vgl. die Beschwerden Isolanis bei Piccolomini [TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1148, S. 359] über die schlechte Militärzucht u. gegenseitige Angriffe der ksl. Soldaten, die nach seiner Ansicht durch eine mangelhafte Aufteilung u. schlechte Quartiere verursacht seien. Bei Hanau sei es zu Schlägereien zwischen Kroaten u. Soldaten Bredas gekommen. Letztere hätten wie Räuber den Tross des Kroatenrgts. Révay geplündert u. einen kroat. Leutnant erschlagen. Die kursächs. Soldaten lägen in Eisenach u. verhielten sich nicht feindselig. Aber zwischen dt. Dragonern u. Kroaten fänden Raufereien in den Gassen der Städte statt, wo sie einquartiert seien. TOEGEL, Der schwedische Krieg, Nr. 1135, S. 356: Vom 17.1. bis zum 21.5.1635 gingen fünf Briefe Alessandro Borros aus Wertheim an Piccolomini mit Berichten über die schlechten Quartiere u. die elende Moral der hungerleidenden Truppe sowie über Scharmützel u. Kämpfe unter den ksl. Einheiten um Versorgungsräume. Philipp v. Mansfelds Soldaten belästigten seine eigenen in deren Quartieren u. hätten ihnen sogar welche weggenommen. Jetzt müssten siebzig Musketiere Suys‘ Quartiere schützen u. vor zwei Tagen hätten Strozzis Soldaten 40 Mansfeld. niedergemacht, um die eigenen Quartiere zu verteidigen. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 606 [Zwickau 1640]: „Den 29. May [1640] ist bey früer Tagzeit / ein Troupp Reuter / etwan von 25. Pferden / vor dem Frauenthor ankommen / die haben in die 800. Schaffe zu verkaufen mitbracht. Als aber die Reuter gegen Abend in trunckener Weise davon geritten / hat einer den andern / wegen eines Hundes / welchen er verwundet / vom Pferde geschossen / daß er noch zeitlicher als der Hund / auff dem ersten Stück Acker am Frauen-Anger gestorben. So hoch achteten diese Leute einen Menschen / auch ihres eigenen Volcks“. Christian II. v. Anhalt-Bernburg 21./31.3.1643 über Konflikte unter der schwed. Besatzung Bernburgs; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: Bl. 457v-458r. „Die Soldaten hausen noch sehr v̈bel, vndt vergreiffen sich sehr, schätzen, schlagen, vndt hawen die leütte. Die officirer theils können nicht, Theilß wollen nicht remediiren. Gott arbarm sich der armen leütte. […] Diß ist ia eine rechtschaffene zeitt des leydens. Weil der Oberste Löben, vndt Obrist leutnant Barß, mir tacite zu erkennen geben laßen, das sie mir gerne zur Mahlzeitt kommen wollten, habe jch sie beyde invitiren laßen, aber vergebens, weil Sie mitt crackeelen verwirrt gewesen, zwischen einem Rittmeister, vndt 20 Reüttern, so [Bl. 458r] ihn herauß gefordert, weil derselbe sie gestern gestrafet v̈ber ihren exceßen, vndt in die 20 verwundet. Es sollen auch gestern 3 Soldaten, v̈ber einen den Obersten hehr, mit bloßem degen, gewesen sein, weil er einen gehawen, vndt sie sich von ihm nicht commandiren laßen wollen, dann er zwar daß commando alhier bekommen, als Generalmajor Königsmarck hinweg gezogen“. Konflikte gab es auch etwa wegen der Bevorzugung schwed.-finn. Truppen durch Banér bei der Versorgung gegenüber den D., wie am 21.6.1637 aus Torgau gemeldet wird; Gewisser Bericht auß Torgaw / Wann und welcher gestalt der General Banner daselbsten abgezogen / und seinen March weiter genommen. o. O. 1637 [VD17 3:604249T], S. 2: „Vor 12. Tgen kamen Zeitungen / wie daß die Käyserlichen so starck anzögen / da würden viel Teutsche Obristen / sonderlich vnter der Cavallery bestürtzt / vnd vnwillig vnnd schwürig / sonderlich weil er der Deutschen Obristen jhr Geträydig genommen / vnnd den Schwedischen Chur- vnnd Finnländischen gelassen / vnd kriegeten dieselbe auch allezeit eher vnd jm̃er mehr Commiß als die Deutschen / dahero dann die Gefahr grösser wurde / vnnd scheinete fast / als wann eine Meuterey vnter der Cavallery werden wolte; dann viel gefangen / vnd jhnen auff der Futterasch viel Pferde genommen / dann am Freytag vnd Sonnabend seynd jhnen in 2. Tagen vber 1200. Pferde genom̃en worden / hierauff setzte die gantze Cavalleri hinnach / wolten sie widerholen / kamen aber ledig wider / mit vermelten / der Feind were zu starck gewesen / da war jederman vnwillig / vnnd sagten viel von Officirern / wenn sie hier warteten / würde es jhnen nicht anders / als vor Nördlingen [1634; BW] gehen“.

[13] EINERT, Thüringer Landpfarrer, S. 15.

[14] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Die Bedeutung ergibt sich metonym.: Der Stab war das Zeichen der Amts- u. insbesondere der militär. Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Dazu gehörte auch der Feldgeistl. des Rgts. Je nach Rang wuchsen auch der Umfang des Stabes u. damit die Belastung bei Einquartierungen. Vgl. die Lebensmittelmengen, die der Stab Piccolominis 1635 in Dülken beanspruchte; ARBEITSGRUPPE VIERSEN, S. 90. Der Stab eines schwed. Infanterie- u. Kavalleriergts. bestand aus dem Obristen, dem Obristleutnant, einem Obristwachtmeister, einem Regimentsquartiermeister, einem Sekretär mit seinen Schreibern, einem Feldgeistlichen, vier Chirurgen, einem Profos mit seinen Gehilfen. 1636 wurde der ksl. Stab aus Obrist, Obristleutnant, Obristwachtmeister, Regimentsquartiermeister, Regimentsschultheiss („Blutrichter“), Kaplan, Sekretär, Profos, Wagenmeister, Freimann (Scharfrichter), Stockmeister u. Steckenknecht gebildet; SCHMID, Quellen, S. 153. Die Aufwendungen für den Stab mit zusätzl. Anforderungen für anreisende Obristen etc. waren allgemein gefürchtet. Nach den Nordhausener Ratsakten hatten 1636 der schwed. Obrist Zdenĕk Hodický Graf v. Hodic u. sein Major wöchentl. 500 Rt. an Tafelgeldern verbraucht, so dass die Ausgaben allein für den Stab die Kosten für das Rgt. überstiegen; KÜHLBRODT, Die Reichsstadt Nordhausen 1. Bd., S. 429. BALCK, Mecklenburg, S. 100: Für einen Regimentsstab, nämlich Oberst, Oberstleutnant, Major, Quartiermeister, Wagenmeister, Prediger, Barbier, Profoß, Stockknecht, Scharfrichter – letztere damals vielbeschäftigt und zuweilen selbst schon einzelnen Kompagnien zugetheilt -, wurden alle 10 Tage beansprucht: 3 Rinder, 10 Schafe, 2 Schweine, 1 Scheffel Salz, viel Geflügel, und dazu täglich 1/4 Tonne Hering, 2 [S. 101] 1/4 Tonne Dorsch, 1 Faß Neunaugen, 2 Scheffel Erbsen, 1 Scheffel Rüben, 24 Stübchen Essig, 1 Ohm Wein, 15 Tonnen Bier, 2 Pf. Pfeffer, 16 Loth Zimmt, 6 Pfund Rosinen, 3 Pfund Mandeln, 9 Pfund Kirschen, 3 Pfund Reis, 4 Pfund Kapern, 1 Zuckerhut, 2 Pfund Oliven, viele Fische – und wöchentlich baar für Oberst 180 Thlr., Oberstleutnant die Hälfte, Major 30 Thlr., Leutnant 8 Thlr., Gemeinen 1 1/2 Thlr. Gerechnet war hierbei auf die überaus zahlreiche Dienerschaft der Offiziere, wie denn z. B. ein Oberstwachtmeister (Major) 1 Leibschützen, 1 Koch, 7 Kutscher, 4 Reitknechte, 1 Stalljungen, 2 Aufwärter um sich hatte, welche Anzahl bei den obersten Befehlshabern ins Ungemessene stieg. Dazu kamen bei den Offizieren ihre Frauen, Kinder, selbst Schwiegereltern, Hofmeister, Erzieher, Gouvernanten, bei den Gemeinen wenigstens Frauen oder Dirnen. Dazu endlich viele Pferde für die zahlreichen Equipagen und Transportwagen. So befanden sich z. B. in Schwerin bei 2 Kompagnien Kaiserlicher von zusammen 250 Mann noch 113 Weiber, 56 Kinder, 38 Pferde. Das Feldlager war eben damals die Heimath der ganzen Familie“.

[15] HATHAM, Arnstadt, S. 41f.

Dieser Beitrag wurde unter Miniaturen abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.