Hessen-Rheinfels-Rotenburg, Ernst I. Landgraf von

Hessen-Rheinfels-Rotenburg, Ernst I. Landgraf von; Obrist(leutnant) [8.12.1623 – 12.5.1693 ] Ernst war das elfte Kind aus der zweiten Ehe des Landgrafen Moritz von Hessen-Kassel (1572-1632) mit Juliane von Nassau-Dillenburg (1587-1643) und ein Urenkel Philipps I., des Großmütigen. Landgraf Ernst heiratete 1647 in Frankfurt Gräfin Maria Eleonore von Solms-Lich (1632-1689). Aus dieser Ehe gingen zwei Kinder hervor: Wilhelm (1648–1725) und Karl (1649-1711). Ernst wuchs auf und wurde erzogen im Geist des strengen Calvinismus. 1635-41 reiste er durch Holland, England, Frankreich, die Schweiz und Italien und diente dann bis zum Schluss des Dreißigjährigen Krieges mit Auszeichnung im hessen-kasselischen Heer.

Er stand 1645 als Obristleutnant unter Schwerdt in hessen-kasselischen Diensten und zeichnete sich in der Schlacht bei Alerheim[1] aus.[2]

In der „Begründten Summarischen Relation“[3] über die Schlacht bei Alerheim am 3.8.1645 heißt es: „Nachdeme eingangs ermelte zwo widrige Armaden den 3. Augusti Anno 1645. fast zugleich im Rieß eingetroffen / seynd sie noch darüber selbigen Tags bey dem Dorff Allershaimb zur Hauptaction kommen / die Bayrische haben ermeltes Dorff Allershaimb zu ihrem Vortel gehabt / vnnd anfangs mit ihren Stucken den Französischen vil schaden gethon / Nach welchem die Französische ihr maiste sforza von der Infanteria auff besagtes Dorff Allershaimb / welches von den Bayrischen auch mit Fueßvolck starck besetzt gewest / angeführt / da dann zwischen beederseits Infanteria vber zwey Stund lang ein hartes treffen geschehen / warunder die Französische das Dorff in Brandt gesteckt / die Bayrische aber vngeacht dessen / vnnd daß sie auff einer Seyten / wie auch thails im Rucken das Fewr: auff der andern Seyten / vnd vor sich die Französische zum Feind gehabt / ihren Posto in solchem Dorff ein als den andern weeg manutenirt, vnnd eines thails durch dapfferes antreiben deß Bayrischen Feldmarschalln Freyherrn von Mercy / wie auch deß Kayerischen Feldtmarschalln Graffen von Geleen / welcher den Feldmarschall von Mercy secundirt, andern thails durch anführung deß Bayrischen General Zeugmaisters Freyherrn von Ruischenberg [Reuschenberg; BW] den Französischen mit continuierlichen Mußquetaten ernstlich begegnet / daß also die Französische endtlich von dem Bayrischen / wie auch Gelenischen im Dorff fechtenden Fueßvolck / vnnd etlichen Esquadronen Reutern / mit grossem ihrem der Französischen verlurst zuruck geschlagen: aber darüber der FeldtMarschall Freyherr von Mercy / welcher das Volck Ritterlich vnnd eyferig angeführt / Todt geschossen worden / vnnd wiewol hinnach / als beederseyts Caualleria zum treffen kommen / vnd der Feldmarschall Graf von Geleen bey solchem Reutertreffen gefangen in der Französischen gwalt kommen / sie die Französische mit maistenthails Infanteria, vnnd thails Reuterey auffs new in besagtem Dorff Allershaimb angesetzt / seynd sie doch durch den General Zeugmaister von Ruischenberg / welcher ihnen mit dem Bayrischen Fueßvolck vnnd etlich dabey gestandenen Esquadronen Reutern testa gemacht / mit ihrem der Französischen grossen verlurst nochmaln zuruck geschlagen worden.

Das Reutertreffen aber ist inzwischen mit vngleichem success abgeloffen / dann auff der Bayrischen vnnd Geleenischen seyten / ist der rechte Flügel von dem Französischen lincken in die Confusion gebracht / vnd der Feldmarschall Graf von Geleen / wie gemelt / gefangen worden / hingegen aber hat der Bayrischen lincker Flügel / deme der General von der Reuterey Johann Freyherr von Wörth [Werth; BW] commandirt, den Französischen rechten Flügel völlig in die Flucht geschlagen / zugleich das noch restierende Französische Fueßvolck in Confusion gebracht / vnnd darunder vil schaden gethon / Also daß die Französische Armada ausser ihres lincken Flügels in völliger Flucht vnnd Confusion: Von den Bayrischen aber / noch der lincke Flügel / sambt der ganzen Infanteria in Ordnung: auch es an deme gewest / daß der Französischen Armada lincker Flügel ebenmessig geschlagen / vnd dardurch selbige Armada sambt ihren conjungirten were ruiniert worden / wann es nicht die zu bald eingefallene Nacht verhindert hette / welche den Französischen zeit vnnd lufft geben / daß sie in der Nacht die zersträten guten thails wider versamblen könden. Seynd derowegen die Bayrische selbige Nacht auff der Wahlstatt stehn bliben / solches den Französischen sowol durch loßbrennung ihrer der Bayrischen selbst / als thails der Französischen eroberten Stucken zuuerstehn geben / zugleich ihre Wachten den Französischen vnder die Augen gestelt. Demnach sich aber in solcher Nacht die maiste Bayrische Artigleriaknecht mit den Pferdten verritten / thails in dem beym Tag vorgegangnem treffen / sonderlich / was bey ihrem rechten Reuterflügel gestanden / Todt geschossen worden / vnnd welches das vornembste geweßt / ihnen den Bayrischen wenig Monition vbergebliben / weil sie in besagtem Treffen ein vnglaubliches verschossen / thails Monition aber / welche bey erst besagtem ihrem rechten Reuterflügel geweßt / in selbiger Confusion verlohren gangen / haben sie die Bayrische sich resoluirt, den darauff gefolgten 4. Augusti auff Thonawörth[4] zugehen / damit sie allda die nothwendige Monition vnnd andere requisiten an sich ziehen könden / allermassen solches in guter ordre in Bataglia geschehen / vnnd sie 14. Stuck / darunder 3. eroberte Französische geweßt / mit sich genommen / die vbrige Französische Artigleria vnnd Stuck / wel-che sie mehrern thail erobert gehabt / wie auch thails der ihrigen selbst / haben sie auß angeregter vrsach der verrittenen Artigleria Pferdt nicht alle bespannen bespannen / sonder stehn lassen müssen / die Französische Armada ist / nach deme sie sich möglichist colligirt, gegen der S[t]att Nördlingen[5] gangen / welche Statt vnderm Prætext einer angenomenen neutralitet ihnen mit aufnem̃- vnd Curirung der häuffigen geschädigten / (die sonst der Französischen Officier selbst bekennen nach mehrenthail crepirn, vnd zugrund gehen müssen) hergebung Proviant / vnnd in ander weg alle assistentz gethan / auch der Französischen Armada zugelassen / daß sie vnder ihrem Canon logiren könden / ausser dessen / vnd wann die Statt Nördling sich nit so vnzeitig accomodirt, hette die Französische damaln von dem fürgangnen treffen vbel zugerichte Armada sich nechster Tagen mehren thails consumirn müssen / vnd den Bayrischen / welche sich zu Thonauwörth mit Monition versehen / vnnd in etlich Tagen wider ganz außgerüst / in mainung vnnd deß verlangens vnverlengt wider auff die Französische Armada zugehen / weiter nit resistirn könden.

Bey disem vorgangen scharpffen Haupttreffen / ist der französischen Armada Fußvolck mehrernthails zugrund gangen / vnd nidergehaut worden / vnnd würdet die zahl der Todten ihrer seyts wenigst auff 6000. Mann geschetzt / ohne ihre habende häufftige geschädigte / darvon noch täglich vil sterben / in specie seynd vnder der Französischen Armada Todten / sovil man dermal in gewise erfahrung bringen könden / von der Französischen Nation zween Feldmarschall / darunder der Marquis de Borri, zween General Maior, Item der Marquis de Pisani, deß Duca di Anguien [d’Enghien; BW] assistentz Rath / Gubernator de Chatteleu [Castelnau; BW], mehrernthails Obriste deß Französischen Fußvolcks / auch thails von der Französischen Reuterey / vnnd gar vil Obriste Leutenant / Obrist Wachtmaister / Rittmaister / Haubtleut / vnd dergleichen Officier, Insonderheit ist vnder den Französischen Auenturirn, wie man nachricht hat / eine nit geringe anzahl / vnd darunder vil vornemme Leut / Todt gebliben / so ist auch von den Weinmarischen vnd Hessischen Todt / der General Maior Graf von Witgenstein [Sayn-Wittgenstein; BW] / Obrist Truchseß [v. Wetzhausen; BW] / Obrist Schwerdt [Sweerts; BW] / Obrist Fabri, Obrist Leutenant Saurzapff [Sauerzapf; BW] / Obrist Leutenant Hailmann / vnd mehr andere Obrist Leutenant / Obrist Wachtmaister / Rittmaister / vnd Haubtleut. Vil hohe Officier, vnder den Französischen / Weinmarischen / vnd Hessischen seynd geschädigt worden / darunder General Marzin [Marsin; BW], Feldmarschall Marchese de Castel nouo [Castelnau; BW], General Maior Lamossè [L’Amoussay; BW], Obrist Lamperti, Obrist vnd General Commissarius Trasi [Tracy; BW], Obrist Fleckenstain [Friedrich Wolfgang von Fleckenstein; BW] / etliche Obrist Leutenant / vnd vil andere Officier. In gleichem seynd der gefangenen hohen Officirer, nit wenig / darunder der vornembst ist der Französisch General Leutenant vnd Mareschal de France Monsieur Grandmont [Gramont; BW]. An der Bagagi hat die Französische Armada auch vil schaden gelitten deren thails von den Bayrischen erobert / thails von dem Französischen Volck selbst geplündert worden. Auff Seyten der Bayrischen Armada vnnd deß Geleenischen succurs seynd bey 1000. Mann todt gebliben / vnd verlohren gangen / darunder das Royerische Regiment zu Fueß / welches den Posto auff einem Berg negst dem Bayrischen rechten Flügel gehabt / von den Franzosen vnder wehrender Schlacht mit grossem gwalt attacquirt, vnd nach dapfferm widerstand mehrern thails nidergehaut: Von dem Gilli de Hasischen [Haes; BW] Regiment aber in die 300. Mann auff einem Kirchhoff / allda sie sich wol gewört / vbergwältigt : vnd mehrern thail gefangen worden / Von ermelter Bayrischen Armada vnnd dem Geleenischen succurs, hat von hohen Officiern, so todt gebliben wäre / ausser etlichen Rittmaister / Hauptleut / vnd dergleichen Officier fast niemand das Vnglück getroffen / als wie hiebevor angedeut / den Feldmarschall Freyherr von Mercy / welcher bald anfangs im Dorf Allershaim todt gebliben. So ist auff ihrer Seyten gefangen worden / von dem Geleenischen Succurs / als der Herzog [Philipp Ludwig; BW] von Holstain / vnd Obrist Hillen [Hiller; BW] / von den Bayrischen / der Obrist Royer / Obrist Coob [Christoph Cobb; BW] / vnd Obrist Stahl [Johann von Stahl; BW] / der Royerische Obrist Leutenant Geißler / der Geylingische [Gayling; BW] Obrist Wachtmaister Fabri, etliche Rittmaister vnd Hauptleut. An Fendlen vnnd Corneten hat die Französisch Armada / sambt deren coniungirten in die 70. die Bayrische aber in allem 15. darunder 8. Fändel vnnd 7. Cornet verlohren. Dises ist nun der Hauptsächlich vnpartheyische Verlauff / solchen fürgangnen Treffens / der Allmächtig verleyhe anstatt dergleichen Christlichen Blutvergiessens / nunmehr einest den lieben Friden“.

Nach der Rückeroberung der Grafschaft Katzenelnbogen im Jahre 1647 durch Truppen der Landgräfin Amalie Elisabeth kam die Grafschaft erneut an Hessen-Kassel. Während Ernst die Linie Hessen-Rheinfels begründete, behielt Hessen-Kassel reichsrechtlich die Landeshoheit. Durch verschiedene Hausverträge wurde in den folgenden Jahren das äußerst komplizierte Verhältnis zwischen den Linien Hessen-Kassel und Hessen-Rheinfels geregelt, was nicht verhinderte, dass es oft zu politischen oder juristischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Häusern kam.

Im März 1648 wurden die in Geseke[6] eingeschlossenen Hessen unter Generalleutnant Johann von Geyso durch kaiserliche Truppen unter Lamboy belagert. Der Kommandant des ihnen zu Hilfe eilenden Entsatzheeres, Ernst  I. von Hessen-Rotenburg, wurde dabei gefangen genommen und in bequemer, standesgemäßer Haft gehalten. Gegen sein Ehrenwort erhielt er sogar sechs Wochen Hafturlaub. Lamboy brach am 25.3. die Belagerung ab, nachdem Geyso nach Lippstadt[7] hatte entkommen können.

Nach einem zeitgenössischen Bericht, den der Hildesheimer Arzt Dr. Jordan mitteilt, soll Goldacker bei dem Sturm auf Geseke durch Lamboy ums Leben gekommen sein: „Relatio von der Belagerung der Stadt Geseke[8] durch Hanß Voget, Bürgern in Lipstadt[9] advertirt:

‚Dem 3. hujus kam der heßische Gral-Lieutenandt Johann Giese [Geyso; BW] anhero, logirte sich zue Erwiete[10] vnnd Cold. (?) Inmittelst Gen. Lamboy in die Seßerbörde[11] ankomen, hat sich H Gen. Giese mit seiner Armee, außbescheiden  4 Compaign. Pferde, so alhie einquartiert, in Geseke gelegt, darauf Gral. Lamboy dafür gerückt, selbe belagert, vnnd mit heftigen Canoniren vnnd Granaten à 500 Pfund schwer hart bedacht, und den 17. die Belagerung quitirt. Zu werender Belagerung sein vnsere Reuter à 8 Compagn. von hierauß geritten, Geseke mit Pulver proviandtirt, folgents sein 6 Compagn. Pferd auß dem Stift Münster vnnd 4 Compagn aus Heßen, darunter H Landtgraf Ernst [v. Hessen-Rheinfels-Rotenburg; BW] alhie ankomen.

Dieselbe den 14. hujus hierauß geritten, damit der Reuterey in Geseke Luft gemacht, vnnd vf den Kayserl. Lager gangen, daßelbe chargirt, vnnd das Fürstl. holsteinische [Philipp Ludwig v. Holstein; BW] Regiment ruinirt, darauf die gantze Kayserl. Reuterey loßgangen, und die Heßischen in confusion gebracht, das von selben 109 Reuter, 2 Rittmeist., 6 Cornet, 4 Coporale vnnd H Landgraf Ernst gefangen, auch etzliche todt blieben. Jedoch sein beinah von den Kayserl. so viel alß von den Heßischen geblieben. Vnter wehrendem Scharmützel haben der heßischen Reuter à 41 Compagn. Geseke verlaßen vnnd hie ankomen, auch inquartiert worden, darauf die kayserl. Geseke gestürmet, vnnd mit Hinter-laßung 500 todten, darunter Obrist Goldacker, Obristwachtmeisters vnnd viel Officirer. Die Belagerung vfgehoben, das also Gen. Lamboy wehrender Belagerung vber 1500 Man, so geplieben, gefangen vnnd verleufen, verlohren. Komen Morgens die Fueßvolker mit Sack vnnd Pack neben aller Reuterey, begeben (sich) vf Lipstadt[12] werden sich in die Quartier begeben. H Gen: Giese vnnd H Gral Commissarius Pugensohn logiren by mir’ Lipstadt den 18. Martii 1648, Haußvogtes, Au. Johan Meierß (Bericht):

‚8. Martii Gesecke belagert.

11. Mit 4. Centn. Pulver mit Verlust 4 Reuter von der Lipstedt versehen früe Morgens.

15. Ist durch Landgraf Ernst aus der Lipstadt Lerm gemacht im Kayserl. Lager, sonderlich uf den Herzog von Holstein. Inmittelst Giese auß Geseke mit der Cavallerie gewichen vnd mit gesambt. Hessischen Cavallerie mit geringen Verlusten der seinigen nach dem Newenhauß[13] ankomen“.[14]

Am 14.6.1648 erlitt Lamboy bei Grevenbroich[15] gegen die Hessen eine schwere Niederlage, danach wurde der Landgraf gegen Savery ausgetauscht.[16]

Ernst erwählte die Burg Rheinfels[17] oberhalb der linksrheinischen Stadt St. Goar[18] zu seiner Residenz und ließ sie zu einer imposanten Festung am Rhein ausbauen. Der Landgraf hielt seinen Einzug in Sankt Goar am 30. März 1649.

Durch den Ausbau seiner Residenz, als auch dadurch, dass er auf Rheinfels viele Behörden seiner Niedergrafschaft ansiedelte, trug er wesentlich zum wirtschaftlichen Aufschwung von St. Goar bei, das unter dem Dreißigjährigen Kriege schwer gelitten hatte.

Ernst trat 1649 die ihm zugefallene Herrschaft Niederkatzenelnbogen mit Rheinfels an, hob 1650 das Erstgeburtsrecht in Kassel auf und stiftete die Rheinfels-Rotenburger Linie. Nach einem Religionsgespräch zwischen dem Gießener Lutheraner Peter Haberkorn und dem Kapuziner Valerian Magni 1651 in Rheinfels konvertierte Ernst mit seiner Gemahlin am 6.1.1652 im Dom zu Köln[19] zum katholischen Glauben, was eine ausgedehnte Streitliteratur hervorrief. Der Schmalkaldener[20] Chronist Pforr hielt dieses fest: „Uff den tag der H. Drey König hat H[err Landgraff Ernst sambt seiner gemahlin sich zum Päbstischen glauben bekent und zu Cölln im thumb offendlich versproch[en, bestendig zu pleiben“.[21]

Nach dem Tod seiner Brüder Friedrich 1655 und Hermann 1658 erbte er die Landgrafschaften Hessen-Eschwege und Hessen-Rotenburg und nannte sich Ernst von Hessen-Rheinfels-Rotenburg.

1666 ließ er das „Rheinfelsische Gesangbuch“ drucken, das sowohl katholische als auch lutherische und reformierte Lieder enthielt. Ernst I. stand im Briefwechsel mit Gottfried Wilhelm Leibniz, Jacques Bénigne Bossuet, Philipp Jakob Spener, Antoine Arnauld, Louis Maimbourg und vielen anderen Zeitgenossen. Er vertrat den Gedanken und die Bestrebungen einer Union der Protestanten mit Rom auf katholischer Grundlage.

Seine Grabstätte befindet sich im Marien-Wallfahrtskloster Bornhofen[22] am Rhein.

[1] Alerheim; HHSD VII, S. 6f.

[2] WASSENBERG, Florus, S. 634 („Junge Landgraff“).

[3] Begründte Summarische Relation Deß zwischen der Chur=Bayrischen ReichsArmada / vnd dem auß Westphalen beygestosse-nen Kays. Succurs eines thails: Dann der Königl. Frantzösischen dem Duca di Anguien vndergebnen Armada / bey deren sich auch die Weinmarische vnd Hessische befunden / andern thails / bey dem Dorff Allershaimb im Rieß den 3. Augusti / Anno 1645. fürgangne Haupttreffens. Gedruckt im Jahr 1645 [Stadtbibliothek Ulm Sch 8227].

[4] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.

[5] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.

[6] Geseke; HHSD III, S. 253f.

[7] Lippstadt; HHSD III, S. 474f.

[8] Geseke [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 253f.

[9] Lippstadt [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 474f.

[10] Erwitte [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 210f.

[11] Soest [LK Soest]; HHSD III, S. 692ff. Gemeint ist hier natürlich die Soester Börde, und nicht wie angegeben „vermutl. Senner Heide südl. am Teuteburger Wald“ !, wie SCHLOTTER, Acta, S. 487, Anm. 2, annimmt.

[12] Lippstadt [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 474f.

[13] (Schloss) Neuhaus [LK Paderborn]; HHSD III, S. 671f.

[14] SCHLOTTER, Acta, S. 487f.

[15] Grevenbroich, HHSD III, S. 265f.

[16] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 340.

[17] Sankt Goar; HHSD V, S. 328ff.

[18] Sankt Goar; HHSD V, S. 328ff.

[19] Köln; HHSD III, S. 403ff.

[20] Schmalkalden [Kr. Schmalkalden]; HHSD IX, S. 387ff.

[21] WAGNER, Pforr, S. 184.

[22] Kamp-Bornhofen [Rhein-Lahn-Kreis].

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