Herberstorff, Walkun Freiherr von

Herberstorff, Walkun Freiherr von; Obrist [ – ] Walkun von Herberstorff, der Vetter von Adam Graf Herberstorff,[1] hatte zusammen mit Adam Graf Herberstorff und dessen Bruder Franz das Gymnasium in Lauingen an der Donau[2] besucht.[3] 1615 scheint er eine Kavalierstour[4] in Italien unternommen zu haben.[5] Walkun von Herberstorff nahm 1619 an dem Überfall des Adam Graf Herberstorff, damals noch in den Diensten des zum Katholizismus konvertierten[6] Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg[7] stehend, auf die Zisterzienserabtei[8] Kaisheim[9] bei Donauwörth[10] teil. „An einem Tag der letzten Augustwoche des Jahres 1619 ging Herberstorff im Auftrage des Herzogs militärisch gegen die widerspenstige nachbarliche Abtei vor. Des Nachts rückte er mit Soldaten, bei denen sich auch Herberstorffs Vetter Walkun befand, nach Kaisheim und überrumpelte das überraschte Kloster, umzingelte es und erzwang sich den Eintritt. Die Zisterzienser von Kaisheim aber meinten, bei dem alten Herzog Philipp Ludwig wäre ihnen solches nicht widerfahren, obwohl dieser Protestant war, Wolf Wilhelm aber katholisch sei“.[11]

„Wie wir wissen, hatte sich Herberstorff Ende November oder Anfang Dezember des Jahres 1619 nach Brüssel in die Niederlande begeben, um dort für Herzog Maximilian[12] Reiter zu werben.[13] Schon Ende Dezember wußte man am Neuburger[14] Hof, daß die Werbungen gut vonstatten gingen, und am 21. Januar 1620 war bekannt, der Statthalter werde am  8. Februar 1620 mit 400 Archebusierpferden[15] in den Niederlanden aufbrechen. Ende Januar war auch Walkun von Herberstorff von Neuburg zu seinem Vetter in die Niederlande gereist, da ihn dieser als Rittmeister[16] an die Spitze von Kürassieren[17] stellen wollte. Herberstorff eigene Kompanie[18] hatte nur schwarze Pferde und sie sollte den Namen ‚die Schwarzen Reiter’ bekommen. Am 24. März traf ein Trompeter[19] des Kurfürsten von Köln[20] in Neuburg ein und berichtete, er sei vor 14 Tagen bei der Musterung[21] der vierhundert Pferde gewesen, welche Herberstorff abhielt. Nach drei Tagen habe der Statthalter den Marsch über Köln[22] in Richtung Lothringen angetreten. Wir haben einige Lebenszeichen von diesem Marsch der Herberstorffschen Söldner.[23] Vom 22. März 1620 besitzen wir einen Quartierbefehl des Grafen Johann Jakob Anholt,[24] des Obersten des rheinischen Truppenkontingents der Liga,[25] in welchem Herberstorff und seinen Reitern Quartier zu Schönen (?)[26] zugewiesen wird. Zwei Tage später berichtete Walkun Herberstorff seinem Vetter aus dem ihm zugewiesenen Quartier Rohr[27] von Auseinandersetzungen mit den Bauern,[28] welche seine Soldaten nicht logieren lassen wollten. Nach gutem Zureden sei man in das Dorf eingedrungen, wo jedoch aus einem Haus seine Kompanie beschossen wurde. Da die Soldaten Feuer an das Dorf legen wollten, zog Walkun ab. Adam von Herberstorff hat Walkun umgehend den Befehl zukommen lassen, bei Leibesstrafe das Legen von Feuer zu verbieten. Offenbar hatte das Ganze aber ein unliebsames Nachspiel. Denn Herberstorff erwähnt in einem Bericht vom 24. März aus Flamersheim[29] (vermutlich Rheinland) die Affäre mit den Bauern, spricht vom Unwillen Herzog Wolf Wilhelms von Neuburg und bittet den Obersthofmeister des Herzogs von Bayern,[30] Graf Johann von Zollern,[31] sein ‚Patron’, sein Schützer zu sein, wenn falsche Informationen über diese Angelegenheit nach München dringen sollten. Er verteidigt sich hiebei, er sei zu seinen Maßnahmen gezwungen gewesen, hätte keinen anderen Ausweg gehabt, er wolle seine schöne Reiterei, die ihm viel mehr Geld gekostet habe, als er Anrittgeld[32] bekam, nicht ruinieren lassen. Offenbar hatte Herberstorff seiner ganzen schroffen Art entsprechend, drastische Maßnahmen gegen die Bauern, welche Walkun Widerstand leisteten, ergriffen, und die Kunde von diesen Greueltaten war vielleicht bis Neuburg gedrungen. Herberstorff hat dies am 20. Mai 1620 von Isenheim[33] aus an Zollern geschrieben Er klagt über Krankheiten, die bei seiner Reiterei um sich griffen, und sprach die Hoffnung aus, daß man endlich abmarschiere“.[34]

Im November 1621 war Walkun Rittmeister in dem im Allgemeinen als schwierig geltenden Kavallerieregiment[35] Herberstorff[36] und lag mit seiner Kompanie[37] in Neckargerach.[38] „Mehr Glück hatte Herberstorff hinsichtlich seines Vetters Walkun. Er hatte den Herzog gebeten, daß er eine der neu geworbenen Kompagnien zu Fuß seinem Vetter Walkun geben dürfe. Dieser diene dem Herzog nunmehr zwei Jahre und sei in Herberstorffs eigenem Reiterregiment als Rittmeister. Die Infanteriekompagnie würde dann durch einen Kapitänleutnant[39] verwaltet. Das war nun eine besondere Ausnahme, und der Herzog betonte dies auch: ‚Ob wir wol bisher nit ein gebrauch gehabt, den Rittmeister neben den Compagnien zu Roß auch eine zu Fuß zu gelassen’, gewährte er doch Herberstorff seine Bitte, ein Zeichen mehr, wie sehr er den Statthalter wohl geschätzt haben muß“.[40] 1623 scheiterte der Versuch, auch seinen Bruder und seinen Vetter in den Grafenstand erheben zu lassen. „Es ist charakteristisch für den starken Familiensinn, der Herberstorff zu eigen war und der sich wiederholt manifestierte, dass er den Versuch machte, dass die Erhebung in den Grafenstand auch auf seinen Bruder Franz und seinen Vetter Walkun von Herberstorff  extendiert wird. Kaiser Ferdinand[41] hat jedoch diesem Wunsch Herberstorffs nicht stattgegeben: weil diese Erhöhung allein durch Adam von Herberstorffs Verdienste um den Kaiser und das Haus Österreich, besonders aber wegen seines Wirkens gegen die Rebellion und die Unruhe in den Ländern des Kaisers veranlaßt worden war, soll sie auch auf ihn allein beschränkt bleiben. Wie Herberstorff bestrebt war, seinen  beiden Verwandten Franz und Walkun wenigstens das Palatinat,[42] die Hofpfalzgrafenwürde, zu erhalten. Seinem besonderem besonderen Günstling und Weggefährten seit den Tagen seiner Jugend in Lauingen, Walkun, hat Herberstorff dann im Jahre 1624 den kaiserlichen Obersttitel[43] verschafft“.[44]

Walkuhn nahm 1622 als Hauptmann[45] im Regiment Schmidt von Wellenstein[46] an der Schlacht bei Wimpfen[47] teil.[48] 1625 nahm er zusammen mit Erasmus von Gera an der Niederschlagung des Oberösterreichischen Bauernaufstands teil.[49] „Vielleicht hat das Frankenburger[50] Erlebnis auf das Unternehmen des Statthalters eingewirkt. Herberstorff mochte auf eine ähnliche Wirkung des militärischen Eingreifens hoffen und mag noch durch das Zurückweichen der Bauern in Eferding[51] gegen Peuerbach[52] in dieser Meinung bestärkt worden sein. Auch die Art, wie er seine Aktion einleitete, war ähnlich wie beim Frankenburger Aufruhr. Er dachte mehr an eine größere Polizeiaktion als an eine ernstliche militärische Auseinandersetzung mit den Bauern. Mit 1000 Musketieren[53] und hundert Reitern sowie drei leichten Geschützen brach er am 20. Mai von Linz[54] auf, und wie auf dem Weg nach Frankenburg, begleitete ihn auch hier der Henker,[55] der bald in Funktion trat, da Herberstorff einige gefangene Bauern, welche Aussagen verweigerten, an der Straße hängen ließ. Herberstorff war zwar seit seinem Weggang von Neuburg Obrist und damit Truppenführer, er war auch im Stabe Tillys[56] und hatte kurze Zeit, wie wir wissen, bei Tillys Abwesenheit das ganze Liga-Heer unter seinem Kommando, aber bei Peuerbach hat er bewiesen, daß er kein Feldherr gewesen ist. In ungünstigster Position hat er dort, ohne die wahre Stärke der Bauern zu kennen, den Angriff eröffnet. Er war dem Bauernheer unter Christoph Zeller in eine wohlgestellte Falle gegangen. Während nur eine kleine Bauernschar für den Statthalter sichtbar war, hatte sich das Gros des Bauernheeres auf einer nicht einsehbaren Wiese versammelt und griff den Statthalter aus dem Hinterhalt an, als Herberstorff den Angriff auf die kleine, ihm sichtbare Bauernschar eröffnete. Da der Statthalter in einer engen Mulde operierte, nicht einmal seine Geschütze in Aufstellung gebracht hatte und keine Möglichkeit zu einem geordneten Rückzug hatte, wurde der Angriff der zahlenmäßig weit überlegenen Bauern zur Katastrophe für Herberstorffs Truppe. Seine Soldaten wurden in mörderischem Kampf überwältigt und zum großen Teil – sechshundert bis siebenhundert – in der Mulde zusammengehauen. Die Geschütze des Statthalters konnten nicht in Aktion treten, da die Bauern, die Herberstorff zur Beförderung der Geschütze verwendet hatte, beim Angriff des Bauernheeres die Pferde ausspannten und davoneilten. Die spärlichen Reste von Herberstorffs Truppe flohen – unter ihnen auch Herberstorffs Vetter Walkun – teils über die bayerische Grenze. Der Statthalter selbst erreichte, begleitet von einigen kroatischen[57] Reitern, auf dem dritten Pferd fliehend die Stadt Linz. Die Geschütze, die gesamte Munition, zwei Wagen mit Wein und die Kalesche des Henkers fielen in die Hände der Bauern. Herberstorff, der vom Kampf der Bauern in Peuerbach tief beeindruckt war, meinte, die Furie der Bauern sei so gräulich, als er es in seinem Leben noch nie gesehen. Der Statthalter gab die Zahl der Bauern, die ihn bei Peuerbach besiegt hatten, mit 10.000 an, spricht aber auch davon, daß manche meinen, es seien 15.000 gewesen. Dieser übermacht gab er die Hauptschuld an seiner Niederlage. In Wien glaubte man nicht an solch hohe Zahlen, sondern verdächtigte Herberstorff, er habe weit übertrieben, um damit ‚große und grobe Errores’, die er beim Angriff begangen, zu verschleiern. Herberstorff hoffte, daß seine militärische Niederlage bei Peuerbach ihm nicht die Ungnade Maximilians einbringen werde, denn er habe nur versucht, die Bauern ‚zeitlich zu trennen’, d. h. gleich am Anfang zu schlagen. Daß es nicht gelungen  sei, ‚ist Gott weiß aus kheiner nachlässigkeit geschehen, sondern dem großen Gewalt und Untreu der Leut, so die Stück geführt, das ich derselben kheine gebrauchen khönnen, zuzuschreiben. Was ich gethan, ist aus einem eyfrigen treuen Gemüet beschehen, dahin mich mein Eyd und Pflicht meiner Meinung nach gewisen’ “.[58]

„Die Zusagen Maximilians an den Abt von Garsten,[59] die Besatzung bis auf fünfhundert Mann Fußvolk abzuführen, scheiterten zunächst an der Geldfrage, da für die Kompagnie Reiter (Kroaten) und für die die hundert abzuführenden Mann der Kompagnie des Obersten Walkun von Herberstorff noch beträchtliche Soldrückstände[60] zu bezahlen waren“.[61] 1628 überließ Herberstorff Walkun Wagrain.[62] 1625 wurde Walkun, der den „kleinen Sitz Aichet in der Steyrer Vorstadt mit nur zwei Untertanen besaß, wie auch Adam Graf Herberstorff in den Herrenstand aufgenommen.[63] „Wie Herberstorff gegebenenfalls gegen seine Pfleger und Gutsverwalter vorging, zeigt die Affäre des Johann Christoph Haan, der als Verwalter der böhmischen Güter Herberstorffs 1623 und 1624 tätig war. Dieser Herberstorffsche Gutsverwalter Haan – Juris utriusque Licentiatus[64] – war früher Herberstorffs ‚Korrespondent’ bei der kaiserlichen Armee in Ungarn gewesen, dann ließ ihn Herberstorff nach Linz erfordern und bestellte ihn zum ‚angesetzten Schultheis’[65] über das Herberstorffsche Regiment zu Fuß. Diese Funktion übte Haan etwa ein Jahr lang aus. Als der Statthalter – der ja vom Frühjahr 1622 bis Sommer 1623 beim Liga-Heer weilte – bemüht war, in Böhmen Besitz zu erwerben, schickte er Haan nach Regensburg, wo der Fürstentag versammelt war. Dort sollte Haan vom Herberstorffschen Hofmeister Hans Christoph Schmitzberger nähere Weisungen erhalten. Haan wurde daraufhin nach Böhmen geschickt, um dort nach geeignetem und greifbarem Besitz für den Statthalter sich umzusehen. Haan berichtete darüber später an den Kurfürsten von Bayern: ‚Endlich als ich ihme Grafen mit meinen höchsten unabläßlichen Fleiß, Müh und Arbeit vier ansehnliche Güter um schlechtes und leichtes Geld zuwege brachte, hat er mich der angesetzten doch niemals verpflichten Regiments-Schultheisen Stell für sich selbst freiwillig erlassen, einen anderen Regimentsschultheisen also bald aufgenommen und mich (abermals ohn mein Begehren …) durch ein … Patent zum Verwalter seiner durch mich erlangten Güter verordnet’. Nun hatte Haan wohl auch an sich gedacht und auch für sich selbst einen Besitz, das Rebellengut Osolitz,[66] erworben, bezahlt und der böhmischen Landtafel einverleiben lassen. Nach Haans Darstellung hat dies Herberstorff mächtig gestört: Der Statthalter suchte von Haan das Gut Osolitz zu erhalten. Da ihm dies nicht gelungen sei, habe er es mit Gewalt versucht. Herberstorff hat nun – so Haans Darstellung – am 21. Juli 1624 seinen ‚tollen Vetter’ Walkun mit etlichen Offizieren und Musketieren[67] zu seinen böhmischen Gütern gesandt, der ‚sobald er nur vom Pferd abgestiegen’, den Verwalter Haan ohne ‚Ursach, Verhör und Entschuldigung’ durch die Soldaten festnehmen ließ und ihn  in ein ‚abscheuliches stinkendes Gewölb, darinnen die Verstorbenen vom Adel oftmals Jahr und Tag gelegen’, einkerkern ließ, wo er ihn täglich mit Henker und Justifizieren[68] bedrohte. Von Haans Gut Osolitz wurde nicht nur alles Getreide, Geld und Geldeswert durch die Soldaten weggebracht, sondern es wurde auch – ob absichtlich oder durch Unachtsamkeit – der Hof in Brand gesteckt. Haan – der ruiniert war – bezichtigt auch Walkun von Herberstorff selbst, daß er von Haans Eigentum ‚eine schöne Halsuhr[69] und einen vergoldeten Degen sich angeeignet habe’. Adam Graf von Herberstorff war wohl der Meinung, er sei durch Haan betrogen worden. Walkun von Herberstorff spricht nur davon, daß er Haan als einen verpflichteten Diener und Verwalters seines Vetters wegen seines ‚üblen Hausens’ in Arrest genommen habe. Statthalter Herberstorff nennt Haan einen ‚untreuen, pflichtlosen und meineidigen Diener’. An den Kaiser hat Herberstorff berichtet, daß Haan als Verwalter der böhmischen Güter ‚also übel gehauset, daß er denselben zu Abführung richtiger Raitung[70] in Arrest’ genommen habe. Er wollte Haan, da er ihn als zum Regiment gehörig bezeichnete, aus Böhmen wegbringen und in Linz vor ein Kriegsgericht stellen, damit er, wie Haan sagt, ‚sein Mütlein an mir kühlen möchte’ und um zugleich Kläger, Richter und Exekutor spielen zu können. Doch gelang es Haan sehr bald, die böhmischen Behörden für sich in Bewegung zu setzen, und Versuche Herberstorffs, durch ‚falsa narrata’[71] – wie Haan es bezeichnet – den Kaiser zu einem Stillstandsbefehl zu seinen Gunsten zu bewegen, scheiterten am Widerstand des böhmischen Statthalters und der Landoffiziere des Königreiches. Befehle an Herberstorff, Haan freizulassen und ihm sein Gut neben Erstattung der weggeführten Mobilien wieder einzuräumen, wurden missachtet. Nach Einsetzung einer königlichen Kommission wurde Herberstorff nach Prag vorgeladen. Er leistete der Vorladung keine Folge, meinte, es sei ihm als einem Edelmann nicht zuzumuten, daß er mit Haan, der durch ein Kriegsgericht bereits ‚für einen Schelm[72] deklariert und sein Namen allhier an die Justitia geschlagen’,[73] vor Gericht erscheine. Die böhmischen Landoffiziere[74] hatten aber Herberstorffs Oberhauptmann Andreas Schmitzberger in Prag in Verhaft genommen, der allerdings entwich. Dieser mußte aber im September 1625 einen Vergleich mit Haan eingehen und zum Ersatz der abgeführten Mobilien sich verpflichteten. Auch Herberstorff selbst ließ in Prag 1500 Gulden zu diesem Zweck, um die Landesoffiziere zu ‚respektieren’, erlegen.

Mehr als zehn Wochen hatte Haan im Kerker Herberstorff gelegen, und als er herauskam, war er, wie er sagt, ‚also übel zugerichtet und verdorben, daß ich fast leproso similis[75] gewesen’. Haan war es gelungen zu entfliehen, und er wurde dann fürstlich Liechtensteinischer Rat und Sekretarius beider Fürstentümer Troppau und Jägerndorf. Der Prozeß gegen Haan endete praktisch mit obigem Vergleich“.[76]

„Walkun von Herberstorff, der ständige Gefährte Adams von der Lauinger Studienzeit bis zu dessen Tod im Jahre 1629, der ‚arme Gesell’, wie er einmal vom Stadthalter benannt wurde, hatte seine Karriere als Kriegsmann im Schatten seines erfolgreicheren Vetters gemacht, er war einer der gefürchteten Obersten gewesen, die im Bauernkrieg die Städte bedrängten, ihnen Geld abnahmen und der Schrecken der Bürger waren, Walkun, dem Adam von Herberstorff einst Schloß Wagrain zur Verfügung gestellt hatte, besaß, wie wir wissen, das kleine Gut Aichet in der Steyrer Vorstadt und war Mitglied des oberösterreichischen Herrenstandes. Er hatte mit Maria Salome noch die Konduktladeschreiben[77] zum Begräbnis Adam von Herberstorffs mit unterzeichnet, und er scheint letztmals als Zeuge in der (Urkunde) der Schwester Adam von Herberstorffs, Katharina Globitzer, auf, in der diese auf die Erbschaft verzichtete. Dann entschwindet er im Dunkel der Geschichte. Aber auch mit ihm erlosch das Geschlecht der Freiherrn von Herberstorff noch nicht. Walkun hatte einen Sohn namens Anton Maximilian Freiherr von Herberstorff.[78] Dessen Schicksal spiegelt den Abstieg dieses Geschlechtes im Lande wider. Walkun muß früh gestorben sein, denn schon 1651 erscheint Anton Maximilian von Herberstorff als Pflegesohn des Obersten Alexander Schifer.[79] Johann Maximilian von Lamberg[80] dürfte Taufpate des jungen Herberstorff gewesen sein. Das Leben dieses jungen Anton Maximilian war ein armseliges Dasein. Vielmehr noch als sein Vater war er ein armseliger Gesell, und Not und Armut waren seine Begleiterinnen auf seinem Lebensweg. Er bekam Stipedenien von den obderennsischen Landständen für sein philosophisches Studium in Graz,[81] und diese waren es auch, welche immer einsprangen mit kleineren oder größeren Gaben, wenn die Not am ärgsten war. Bitten um einen Degen, wie er zu einem adeligen Kavalier gehörte, oder um ein Winterkleid zeigen, daß auch solche Ausgaben nicht getätigt werden konnten. Selbst nach seinen abgeschlossenen Studien in Graz hing der junge Herberstorff ständig am Rock der oberennsischen Stände, teilte ihnen mit, daß seine väterlichen und mütterlichen Mittel ‚nit also sufficient seyen, daß er ohne der löblichen Stände fernere Assistenz seinen Namen und Stammen in suo vigore[82] erhalten könne’. Er bat, man möge noch ferner ‚mit Gnaden und einem freiwilligen Subsidio’[83] seiner gedenken. Im Jahre 1658 ersuchte er seinen Paten Johann Maximilian von Lamberg, er möge ihn als Aufwärter in seinem Hofstaat nach Madrid mitnehmen. Anton Maximilian versuchte auch am Wiener Hof sein Glück. Im Juli 1658 wurde er in der Favorita[84] in Audienz empfangen, ein Jahr später war er wieder in Wien, wo er Erzherzog Leopold Wilhelm[85] um Hilfe in seiner Not bat. Er berief sich hier auf die Verdienste seines Vaters Walkun, seiner Vettern Adreas und Adam von Heberstorff sowie auch auf Gottfried Heinrich von Pappenheim.[86] Er wollte, nachdem er seine ‚Studia humaniora et philosophiae’ in Graz absolviert hatte, wie seine Vorfahren ‚als letzter dies Nahmbens und Stambens’ – wie er sich selbst bezeichnet – dem Erzhause dienen. Der Erzherzog empfing Anton Maximilian in Audienz, aber der Erfolg war wohl kaum nennenswert, weil die Bettelbriefe an die Stände weiterhin anhielten. Herberstorff lebte in Armut in Linz, wo er eine jährliche Gabe von den Ständen erhielt, er mußte diese gar um Hilfe zum ‚Hauszins’ bitten. Vor seinem Tode erhielt er noch vom Kaiser hundert Gulden. Am 4. Januar 1695 starb er in Linz ‚in größten Schulden und Elend, jedoch ehrlich zu Erden bestätigt worden’ “.[87]

[1] Adam Graf Herberstorff [25.4.1585 Schloss Kalsdorf bei Ilz 5-11.9.1629 Schloss Orth am Traunsee], ligistisch-kaiserlicher Obrist.

[2] Lauingen (Donau) [LK Dillingen/Donau]; HHSD VII, S. 396f.

[3] STURMBERGER, Adam Graf Herberstorff, S. 35f.

[4] Kavalierstour: Das Studium an einer ausländischen Universität stellte eine große finanzielle Belastung dar, da es z. T. durch Kreditaufnahme finanziert werden musste. Allerdings wurden zumeist den jeweiligen Untertanen die Kosten der Studien und der Kavalierstour auferlegt. Die hohen Kosten für ein Jahr standesgemäßen Aufenthalt überstiegen teilweise das Gehalt eines bayerischen Hofrats oder eines Obristen in ligistischen Diensten, legt man etwa 5.000 fl. zugrunde,zumal auch ein „Instructor“ und ein „Famulus“ üblicherweise zur Begleitung eines jungen Adligen gehörten.

Nach Abschluss der Studien erfolgte die in Adelskreisen übliche „peregrinatio academica“, die zumeist nach Frankreich und Italien führen und die dem „Erlernen der Sprachen“, der adeligen Lebensweise und Tugenden dienen sollte, wenngleich die Wirklichkeit diesem Anspruch wenig gerecht wurde und besorgte Väter wie Wilhelm V. vor der „bösen gesellschaft der unzüchtigen weiber, sonderlich in Italia“, warnten, die nicht nur Gott erzürne, sondern auch „leib, gut und gesundheit genzlich“ ruiniere.Der niedersächsische Adelige Ludolf von Münchhausen hatte die „Ausbildung“ in Padua wohl treffend eingeschätzt; BEI DER WIEDEN, Außenwelt, S. 42: „Die Teutsche, so zu Padua liggen, haben ihre exercitia als bereitten lehrnen, fechten, springen, tantzen p. Dan wehr nitt gelehrt in Italiam kumpt, wirtt woll nitts sonderligs studirn kunnen“.

[5] STURMBERGER, Adam Graf Herberstorff, S. 46.

[6] Konversion: Karrierewilligen Offizieren und Beamten wurde der entsprechende Glaubenswechsel nahegelegt. Mit der Konversion empfahl man sich Spanien; zudem wurden die „conversos“ meist mit Ehren und Ämtern überhäuft (wie schon Pappenheim und Wahl), teils, um weitere Persönlichkeiten zum Übertritt zu bewegen, teils, weil es wie im Fall des Johann v. Götz am kaiserlichen Hof an geeignetem Persönlichkeiten fehlte. Die Konversion großer Bevölkerungsteile wurde auch durch militärischen Zwang erreicht: Am 2.2.1626 wurde Duderstadt durch das Regiment Cronberg besetzt, um zu verhindern, dass die größtenteils protestantische Bevölkerung dem heranmarschierenden Christian v. Braunschweig die Stadttore öffnete.Die Einnahme Duderstadts diente neben der üblichen und jetzt umso notwendigeren Zwangsunterbringung von Truppen auch dazu, dem kurfürstlichen Befehl zur Rekatholisierung entsprechenden Nachdruck zu verleihen.KNIEB, Eichsfeld, S. 354.  Nichtkonvertierende wurden mit hohen Geldkontributionen belegt. Bis zum Ende dieses Jahres traten durch die Wirksamkeit der Jesuiten – Patres der SJ neben Angehörigen der anderen Orden begleiteten die bayerische Armee auf allen ihren Feldzügen bis in das Jahr 1648 – wie auch unter dem existentiellen Eindruck der Pest, der von Juli bis Ende September 2.000 Bürger zum Opfer gefallen sein sollen; LAMMERT, Seuchen, S. 90 – und durch den Zwang der Tilly’schen 1.131 Bürger zum katholischen Glauben über. LERCH, Duderstädter Chronik, S. 94f. So war man im besetzten Stade konsequent bei dieser repressiven Politik im Sinne des 1629 erlassenen Restitutionsedikts Ferdinands II. geblieben, JOBELMANN; WITTPENNING, Geschichte der Stadt Stade, S. 91: „Die Einwohner wurden, unter Zusicherung der Freiheit von Kriegssteuern, durch Plakate zum Uebertritt aufgefordert, anscheinend ohne allen Erfolg, worauf der Bedruck noch zunahm“. Dass die Erfolge sehr mager waren, zeigt ein Bericht von 1630, nur zwei Familien seien zur katholischen Kirche zurückgekehrt. Von der Besatzung hätten dagegen dreihundert den katholischen Glauben angenommen (DUHR, Geschichte der Jesuiten II/1, S. 129), was vielleicht auch aus Karrieregründen geschah.

Die Konversion vor der Hinrichtung führte zu einer würdigeren Bestattung. Vgl. die Chronik des Arnold v. Anrath (1616); BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen und Spanier, S. 20: „Anno 1616 sich zudragen, daß eyn Soldat Berndtt genandt, sich auf der Landtstraßen verlauffen und von den Spannischen an der Fegteß gefangen und etzlich Wochen auf der Portten geseßen, endtlich zum Todt verurtheilet und an ein Post kegen Vagten Bungert gewurget worden, wey wohl dei Jesuweytt eynner ihm angelabt, er solt nit sterben, so er sich zu den romischen catolischen Glauben geben, dar er sich anders nit versehn, hat er sich darzu begeben, vermeinet sein Leben, weil er jonck wahr, zu retten, entlich glichwohl heraußer gefuret, an den Ort wey vorgemelt und ist em sein Recht gedan wey er wohl hatte verdint und gewurget. Weyll er nu etzlich Dag zuvoren ein Fraw genamen, umb den Mittag vor den Gubernator gekommen und gebetten, daß sei ihren Mahn mugte abnehmen und begraben, ist sey hengangen und ein Kahr met eine Pferdtt gehurt und bey em gefaren und ihm met eynen Metzer den Strick loß geschneden und auf dey Kahr gedragen und ist ihr durch Furbitt der Jesuiten ahn den Gubernator ein Grab in der Bruren Kerck zugelaßen worden, Ursag, daß er roms catolisch worden wahr“.

Konversionen wurden auf allen Seiten mit dem entsprechenden Gepränge gefeiert: „Freude aber war in Trojas Hallen, als es den Barfüßer-Mönchen gelungen war, einen armen Juden zu bekehren. Um diesem glorreichen Erfolge den gebührenden Glanz zu verleihen, verschmähten sogar die höchsten Spitzen, der Statthalter von Metternich und der Oberhauptmann Becker [Peckher; BW], es nicht, am 2./12.Februar 1631 bei der Taufe Gevatter zustehen“. BOETTCHER, Halberstadt, S. 193. Der Osnabrücker Chronist BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINCK, der osnabrugischenn handlung, S. 19: „A[nn]o 1629 war ein getaufter oder geborner Jude in Oßnabrugk unter der haubtmanschafft Marschalcks mit namen Lythmannus. Der hat sich hie im Thumb bey uns taufen laßenn, ist ein Christ worden, unser G[nadiger] F[urst] und herr [Franz Wilhelm v. Wartenberg; BW] hat ihn den namen gebenn und gennet Petrus Franciscus. Dißes haben viel 100 menschen gesehen, das solchs ist geschehenn“. Vgl. auch WINKELBAUER, Karrieristen oder fromme Männer ? Zum Teil konvertierten Juden auch, um den Bedrückungen zu entgehen. WAGNER, Pforr, S. 171 (1647): „Den 23. Maii hat sich der Judt Meyer zum Christlichen Glauben freywillig bekand und nachdem er darauff, beneben seiner söhnlein 2, swß Christlichen glaubenß unterrichtet, alß ist er mit sein 2 söhnen uff dato in volckreicher versamlung getaufft und der alte Wilhelmuß /:weil er unßern Gnidg[en Fürsten und Herrn zum tauffbaden erwehlet / genennet worden. Die beyde knaben wurden durch die beampten und den raht auß der tauff gehoben, welche knaben er zur Christlichen schull angehalden. Und ist ihme und den knaben von geistlichen und weltlichen alleß guhts erzeiget worden. Weill aber sein weib hirmit nicht zufrieden geweßen, sondern mit dem eltisten sohn und 2 töchtern darvongezogen, hat ihn solches sehr geschmirtzet, deßwegen er sein vortheil ersehen und den 9. Novembr: gegen abend mit sein 2 getaufften söhnen /:welche, [und] er selbsten, gnugsamb scheinenfleisch geßen:/ heimlich uff und darvon gezogen und alßo zum schelmen word[en]. Und weil er diejenige unterpfand, so ihme von den bürgern versetzet geweßen, mitgenommen, alß ist sein hauß verkaufft und die kauffgelder denßelben bürgern /:weil ihre unterpfand mehr alß das anlehn wehrt gewßen:/ gefolget worden“. Dieser Fall des Wilhelm Meyer aus Fulda ist ausführlich dargestellt bei LITT, Juden in Thüringen, S. 202ff.

Aus Mügeln wird berichtet; FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 163f.: „Anno 1635. im Januario sind zwo Churfürstliche Compagnien Fußvolck hieher kommen / unter Hauptman Wintern und Gehern / sind allhier gelegen biß zu Ende des Monats Iunii. Unter Hauptman Winters Compagni war ein Jüde ein Musqvetirer / Namens Michael Jod / der gieng auff Zuredung der Officirer fleissig zur Kirchen / und hörete Gottes Wort / auch gieng er eines Tages zu dem Diacono, lernete den Catechismum Lutheri / die Fragstücke / schöne Sprüche und Gebete / darzue er auch Lust und Liebe hatte. Als er nun dieses alles wol gelernet und gefasset / ist er den 19 Maji am Pfingst-Dienstage in die Kirchen gegangen / für dem Altar getreten / und in beyseyn etlich tausend Personen examiniret worden / und nach dem er auff alle Fragen so gut geantwortet / daß sich iedermänniglich verwundert / ist er von dem Diacono Herrn Christophoro Heinrici getaufft / und Johann Christian genennet worden. Hat sieben TauffBathen gehabt / vier Mannes- und drey WeibsPersonen / von Officiern und derer Weibern / die haben ein herrlich TauffEssen außgerichtet / und hat der Bathe fleissig auffgewartet. Wie beständig er aber hernach bey dem Christenthumb verblieben / kan ich nicht wissen / man will sagen / er habe sich wieder zum Jüden begeben“.

[7] Vgl. KÜCH, Die Politik des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm. Wolfgang Wilhelm war wohl doch ein „offenbar recht beschränkter und unbeweglicher Geist, starr an einmal bezogenen Positionen festhaltend und von einem durch nichts zu erschütternden Bewußtsein wirklicher oder vermeintlicher Rechtspositionen durchdrungen, auf deren buchstäblicher Einhaltung er zu bestehen pflegte, ohne sich zu fragen, ob die Erreichung dieses Zieles nach Lage der Dinge möglich sei oder nicht“. SCHMIDT, Philipp Wilhelm, Bd. 1, S. 25f.  KÜHN-STEINHAUSEN, Korrespondenz, S. 9, charakterisiert ihn wohl zu positiv.

[8] Zisterzienser: Der Orden der Zisterzienser – lateinisch \“Sacer Ordo Cisterciensis\“, wurde 1098 in Cîteaux in Frankreich von einer Gruppe von Benediktinern des Klosters Molesme unter der Leitung von Robert von Molesme gegründet mit dem Ziel, streng nach den Ordensregeln zu leben, die Benedikt von Nursia 540 für seine Mönche aufgestellt hatte. Als Teil der Ordensregel befürworteten sie strenge Askese sowie Handarbeit und lehnten Einnahmen aus der Verpachtung von Ländereien ab. Die Zisterzienser lebten nach der Charta Caritatis, der \“Heiligen Regel\“ in einem klaren, durch ein Patriarchalsystem geprägten Mönchtum. Roberts Nachfolger im Kloster von Cîteaux, Alberich, gelang es 1100, die Anerkennung des Ordens durch Papst Paschalis II. zu erwirken. Dem dritten Abt, dem aus England stammenden Stephan Harding, verdankt der Zisterzienserorden die Formulierung seiner Verfassung der Nächstenliebe. Bernhard von Clairvaux kam 1113 als Novize in das Kloster Cîteaux und wurde 1115 zum Gründerabt von Clairvaux. Er entwickelte sich zum einflussreichsten geistigen Leiter seiner Zeit, die schnelle Verbreitung des Ordens war weitgehend sein Verdienst. Bis 1153 gab es über 300 Zisterzienserklöster, wovon 68 unmittelbar von Clairvaux aus gegründet wurden. Bis zum Ende des Mittelalters stieg die Anzahl der Zisterzienserabteien auf mehr als 700 in ganz Europa. Im 12. Jahrhundert galten die Zisterzienser als einflussreichster Orden innerhalb der katholischen Kirche. Sie übernahmen die Bistümer und Legatenämter, die im 11. Jahrhundert von den Benediktinern des Klosters Cluny beansprucht wurden, und lösten letztere auch in der römischen Kurie ab. Ferner erbrachten sie einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen Leben des Mittelalters, so bei der Urbarmachung von unfruchtbarem Land sowie in der Produktion von Getreide und Wolle. Sie beeinflussten die Verbreitung der gotischen Architektur in ganz Europa und sammelten viele Handschriften für ihre Bibliotheken. Im Lauf der Zeit entfernten sich die Zisterzienser von einigen in ihrer Verfassung verankerten asketischen Idealen. Nach dem 13. Jahrhundert setzte ein Rückgang ein, gefolgt vom Aufschwung neuer reformierter Zisterziensergruppen im 17. Jahrhundert, u. a. durch die Trappisten. Diese Gruppierung entwickelte sich schließlich zu einem eigenständigen Orden, der sich \“Zisterzienser der strengen Observanz\“ nennt, zum Unterschied vom ursprünglichen Orden, der nun als \“Zisterzienser der allgemeinen Observanz\“ bezeichnet wird. Seit dem 12. Jahrhundert gibt es nach der gleichen Regel lebende Frauenklöster, die ebenfalls eine geschlossene Klausur bewohnen. Die Ordenstracht besteht aus einer weißen, schwarz gegürteten Tunika, schwarzem Skapulier mit Kapuze und weißer Flocke. [wikipedia]

[9] Kaisheim [LK Donau-Ries].

[10] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.

[11] STURMBERGER, Adolf Graf Herberstorff, S. 61.

[12] Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.

[13] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.

[14] Neuburg a. d. Donau [LK Neuburg-Schrobenhausen]; HHSD VII, S. 497ff.

[15] Arkebusier: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Sie erhielt ihren Namen vom hakenförmigen Hahn der Luntenklemme, der das Pulver in der Zündpfanne entzündete. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464ff. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt.

[16] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[17] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[18] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[19] Trompeter: Eigener gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.

[20] Vgl. FOERSTER, Kurfürst Ferdinand von Köln.

[21] Musterung: Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110; SEMLER, Tagebuch, S. 115 (1633). Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.

[22] Köln; HHSD III, S. 403ff.

[23] Söldner: Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen und ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen und arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, und Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren und deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein von den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung und Einstellung von Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.

Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten und den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel und Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten und ihre Herkunft, ihre Lebensweise und ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er  ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T.  invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph  II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 3, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung von Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung und Armee differierte und oft von Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation,  S. 271ff., entstammten von den 1638-1648 in Kurbayern und in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- und Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- und Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau und Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7 – 1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold und Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) und der Möglichkeit, von Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, und dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise und steigender Löhne aber nur Handgeld und die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“.

Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius von Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde und für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt und von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurden. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen von den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben und Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die von ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder von ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten und Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, von erbitterten Bauern erschlagen wurden oder von ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen und am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen.

Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: “Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588 – nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung von 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde und zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle und die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den von den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen und Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten und zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen und nicht ehelichen Frauen der Offiziere und Mannschaften abzuschaffen und in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz von Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau und Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178.

Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner “zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben und zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung und Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636.

[24] Johann Jakob Freiherr v. Bronkhorst-Batenburg, Graf v. Anholt [12.2.1582 Anholt-19.10.1630 Freiburg im Breisgau], ligistischer Generalwachtmeister, 1622 Feldmarschall u. Stellvertreter Tillys.

[25] Liga: Die Liga war das Bündnis katholischer Reichsstände vom 10.7.1609 zur Verteidigung des Landfriedens und der katholischen Religion, 1619 neu formiert, maßgeblich unter Führung Maximilians I. von Bayern zusammen mit spanischen und österreichischen Habsburgern an der Phase des Dreißigjährigen Krieges bis zum Prager Frieden (1635) beteiligt, danach erfolgte formell die Auflösung. Das bayerische Heer wurde Teil der Reichsarmada. Zur Liga-Politik vgl. KAISER, Politik, S. 152ff.

[26] Schönenberg, heute Ortsteil von Ruppichteroth [Rhein-Sieg-Kr.] ?

[27] Rohr, heute Ortsteil von Blankenheim (Ahr) [LK Euskirchen]. ?

[28] Widerstand, bäuerlicher: SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 10 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Im August 1631 haben zwei Reiter in Nesselbach zur Nachtzeit in einer Stube Feuer gelegt, worüber die Bauern sich sehr erzürnten. Sie haben beide totgeschlagen, dadurch aber dem Dorf großen Jammer zugefügt’ “.

SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 16 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Am 27. April [7.5.1632; BW] sind drei Soldaten zu Fuss, Brandenburgischen Regiments, unter den Kompanie[n ?; BW] des Obristleutnants Winkler, in Baudenbach begraben worden. Sie wurden von den Kürrnhöchstettern und ihren benachbarten Anhängern im Schlosshof ‚nicht allein jämmerlich geschlagen und übel zerlästert, sondern gänzlich entleibt und tod geschlagen’ “. SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 16 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Der schwedische Reiter Matthäus Bücher, der in Baudenbach und Hambühl zur Salva Quardia einquartiert war, ist ‚auf Ausreißen mit andern Reitern’ entleibt, und von den Hirten im Holz tot aufgefunden worden. (Sch.)“. SEMLER, Tagebücher, S. 59: „Vast vmb gleiche zeitt [Ende Juli 1633; BW] sein auch 9 Frantzosen welliche hievor vnder den Schwedischen geritten, von den vnsrigen aber gefangen vnd vnder herrn obrist König sich vnderhallten laßen), von Ravenspurg ausgerißen, vnd alß die nach Schönaw kommen, haben sie den veberlingen vnderthonen daselbst ihre roß vnd anders hinwegg nemmen vnd sich darmit zum feind begeben wollen. Deren aber die bauren maiserworden vnd haben selbige gefänglich nach Veberlingen gebracht, von dannen sie in einem schiff herrn obrist König nach Lindaw zugeschickt und nach schleunigem proceß alle neun mit dem strang hingericht worden. Welliche strenge sie mit ihrem selbst (!) maul verschuldt, in deme sie den bauren, so sie gefangen, vnder augen antrowen dörffen, wan sie wider auf freyen fůß gestellt (wie sie ihnen in tam corrupta disciplina militari [in einer solch verdorbenen militärischen Disziplin] die rechnung ohnfehlbar gemacht) daß sie derselben bauren häußern einen rothen haanen aufstöcken wollen. Daran sie aber sancta iustitia [die heilige Justiz] gehindert“. SEMLER, Tagebücher, S. 76 (1633): „Die bauren, so ab dem Land herein salvirt vnd thailß die zaichen an dem leib mitgebracht, haben bericht, dass hin vnd wider vil todte bauren, welliche der feind ermördt vnd hinwiderumb auch nit wenig Schwedische, die auf dem straiff von den bauren erschlagen worden, ligen, vnd in den wälden ettliche ledige roß vmblauffen“. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 98 (1636): „Interim begibt sich, daß ettliche Vitzthumbische soldaten oder reuter von den compagnien, so vor Hohentwiel gelegen, ohne verlaubnuß außgerißen, oder auf die beit und raub geridten, der waren uff die 7 oder 8, die hierumben und biß auff Weingarten oder Waldsee alle straßen gar unsicher machten, sonderlich an dem Bodensee hetten ihren ihren uffenthalt mehrern thails zue Mimmenhaußen und Urnow. Unangesehen manß allhie zue Salem ungern gesehen, haben ettliche closterdiener und auch pauren solches in die harr länger nit kenden zuesehen noch gedulden, haben uff sie gespannen, selbe bekomen zue Mimmenhaußen in einer behaußung, hinaußgefüert gegen ainen weyher, schröcklich ermördt und nidergemacht; aber übel übersehen, dan ainer ihnen außgerißen, darvonkomen und entrunnen; darauß dan, wie volgen wird, groß übel ervolgt und erstanden“. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 134 (1641): „Item in vigilia assumptionis vel Bernardi hat sich begeben, alß 5 oder 6 Zellerische am Undersee, stattlich und wohlmundierte reütter underm obristen und commendanten Rost, zwar nit uff beit zue reuten ihr intent gewesen, in unsern hof zue Bachopten ihr nachtquatier in einem stall zue nähmen begerten, so guotwillig verlaubt, vermainten nur rüebig und, weil sie sich wohl vermacht, sicher zue sein, seyen sie von underschidlichen herrschaften zue Osterach erfahren (weil eß gar viel dieser orten zuovor rauber und roßbeuter abgeben, [81.] deren sie müesten ergelten) sich uffmachten, sie alldort in unserm hof und stall, unwüssend deß hofmaisters diß orts, uberfallen,ainen nach dem anderen herauß uff die müste gezogen, half darfür kain büdten noch quatier, unangesehen solche unschuldig, wie die schwein oder oxen erschlagen und ermordt, (dass dan unß zum großen nachthail, weilß in unserm hof, darbei auch der unsrigen underthonen zwen oder 3 geweßen, gerathen) ihnen ihr pferd, pistolen und waß sie hatten, verkauft und abgenohmen“.

Der Pfarrer Aegidius Henning [ca. 1630-1686] hält fest; BUS, Die Zeit der Verheerung, S. 215f. (nach MÜLLER, Aegidius Hennig, S. 96): „So wie die Soldaten den Herren Bauern übel mitspielen, wenn sie ihrer habhaft werden, so legen die Bauern manchen, der zurückbleibt, schlafen. Ich habe des Öfteren gehört, daß sie über den und jenen von ihnen gesagt haben: Er hat manchen schlafen gelegt ! Er hat da und dort einen Reiter niedergeschossen. Was ? Sie rühmen sich selbst ihrer Mord- und Diebestaten, und es tut ihnen leid, daß sie es nicht noch schlimmer machen können“.

[29] Flamersheim, heute Stadtteil von Euskirchen [LK Euskirchen]; HHSD III, S. 226f.

[30] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.

[31] Johann Graf zu Hohenzollern, Graf zu Sigmaringen u. Veringen, Herr zu Haigerloch u. Wehrstein [17.8.1578 Sigmaringen-22.3.1638 München], bayerischer Geheimer Rat, Obersthofmeister u. Oberstkämmerer.

[32] Anrittgeld: Handgeld, welches sonst die Reiterei (später auch Infanterie) beim Eintreten (Anritt) erhielt.

[33] Issenheim [Dép. Haut-Rhin; Frankreich].

[34] STURMBERGER, Adam Graf Herberstorff, S. 93f.

[35] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[36] Adam Graf Herberstorff [25.4.1585 Schloss Kalsdorf bei Ilz 5-11.9.1629 Schloss Orth am Traunsee], ligistisch-kaiserlicher Obrist.

[37] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[38] REITZENSTEIN, Der Feldzug 1622, S. 43. Neckargerach [Neckar-Odenwald-Kr.].

[39] Kapitänleutnant: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[40] STURMBERGER, Adam Graf Herberstorff, S. 140.

[41] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.

[42] Palatinat: „Das Palatinat ist ein vom Kaiser verliehenes Privileg zur Ausübung kaiserlicher Reservatrechte (Comitiva), unterschieden in großes Palatinat (comitiva maior): territorial nicht begrenzt, erblich, mit der Befugnis, auch Unterpfalzgrafen einzusetzen, kleines Palatinat (comitiva minor): territorial begrenzt, nicht erblich.

Dieses jüngere Hofpfalzgrafenamt steht mit dem älteren Amt des Pfalzgrafen nicht in Verbindung und wurde vom Kaiser erst ab dem Ende des 15. Jahrhunderts häufiger verliehen. Der Umfang der Rechte des Hofpfalzgrafen wurde in der kaiserlichen Ernennungsurkunde jeweils eigens festgelegt. Der Begriff leitet sich ab aus der höfischen Funktion und Würde des Paladins“. [wikipedia]

[43] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[44] STURMBERGER, Adam Graf Herberstorff, S. 172f.

[45] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[46] Valentin Schmidt v. Wellenstein [ – 12.4.1639], 1620-27 bayerisch-ligistischer Obrist.

[47] 6.5.1622: Tilly und Córdoba schlagen Georg Friedrich von Baden-Durlach. Vgl. REITZENSTEIN, Der Feldzug 1622, 2. Heft; wikipedia.org/wiki/Schlacht_bei_Wimpfen.

[48] Vgl. REITZENSTEIN, Der Feldzug 1622, 2. Heft, S. 166, Anm. 1.

[49] STURMBERGER, Adam Graf Herberstorff, S. 233.

[50] Frankenberg am Hausruck [Bez. Vöcklabruck].

[51] Eferding; HHSÖ I, S. 29f.

[52] Peuerbach [Bez. Peuerbach, Oberösterreich].

[53] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[54] Linz; HHSÖ I, S. 66f.

[55] Scharfrichter: I. Scharfrichter (auch Henker, Freimann, Nachrichter, Kasperer oder Schinder). Aufgabe des Regimentsscharfrichters war die Enthauptung, während ein Henker Hinrichtungen mit dem Strang vollzog. Die Hinrichtung erfolgte zur Abschreckung stets öffentlich. Der Scharfrichter im Militärdienst bezog einen festen Sold, während der zivile Scharfrichter die ihm entstandenen Kosten auflisten musste. Die übliche „Unehrlichkeit“ des zivilen Scharfrichters scheint im Militär aufgehoben gewesen zu sein. Zum Teil griff man auf städtische Scharfrichter zurück. Zur Abschreckung wurden zumeist in den Städten sogenannte Quartiergalgen errichtet. Vgl. Carnifex, Diebshencker. II. Städtischer Scharfrichter, der auch als Abdecker fungierte. Sein Beruf verlangte eine sehr lange Lehr- und Gesellenzeit. Sein Meisterstück bestand entweder in einer formgerechten Enthauptung oder einer Hinrichtung am Galgen. Sollte ihm eine Hinrichtung misslingen, musste er mit Aufruhr und Verfolgung durch die Zuschauer und empfindlichen Strafen durch die Behörde rechnen. Ihm stand auch die Verwertung der Körper [Armesünderfett, Blut, Diebsfinger etc.] der Hingerichteten zu. SEMLER, Tagebücher, S. 174: „Die haben in volgender nacht herwerts Bermatingen 8 reütter von Bůchhorn kommendt angetroffen, auf welliche die vnserige in vortrab gar zu frühe fewr geben, daß die schwedischen sich gewendt vnd die flucht genommen, sonsten hette man alle 8 ring [leicht; BW] bei den köpffen nemmen mögen. Im nachiagen haben beide meine pferdt vor andern die füeß gebraucht, vnd seyn noch zwen vom feind erritten vnd gefangen genommen, vnd alhero gebracht worden, deren der eine, so quattier [Pardon; BW] angenommen, beim leben gelaßen: der ander aber, so trutzig, kein quattier haben wollen, nechst vorm Wißthor archibusirt vnd hernach wegen fätten leibs vom nachrichter ad usum medicinae vmb mitte deß leibs geschunden vnd begraben worden“. Er stellte Wundsalben her und heilte auch Knochenbrüche. Der Scharfrichter Otto Heinrich von Wahl wird 1639 in Meiningen von einem schwedischen Musketier erschossen, dem er angeblich das Jahr zuvor auf Befehl seines Obristen einen Galgen auf die Stirn gebrannt hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 260. Vgl. KELLER, Henker; SCHILD, Geschichte, S. 177ff.; DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 23ff.

[56] Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.

[57] Kroaten: (kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten), des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“.

[58] STURMBERGER, Adam Graf Herberstorff, S. 279ff.

[59] Garsten, Benediktiner-Kloster [Bez. Steyr-Land; Oberösterreich].

[60] Soldrückstände: 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. “. Der Benediktiner-Abt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595 – 1655], berichtet noch zum März: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138. GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 209: „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiburg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’ “.

[61] STURMBERGER, Adam Graf Herberstorff, S. 318.

[62] STURMBERGER, Adam Graf Herberstorff, S. 363. Wagrain, heute Katastralgemeinde von Vöcklabruck [Bez. Vöcklabruck; Oberösterreich].

[63] STURMBERGER, Adam Graf Herbersdorf, S. 367.

[64] Juris utriusque Licentiatus: akademischer Grad: Absolvent einer Universität, der nach bestandener Inaugural-Disputation berechtigt war, die Doktorwürde zu erwerben, Zwischenstufe zwischen Baccalaureus und Doktor, hier beider Rechte (des bürgerlichen und kanonischen Rechts).

[65] Auditor (Regimentsschultheiß): militärischer Justizbeamter: Richter eines Unterkriegsgerichts, der für sämtliche militärische Gerichtssachen innerhalb eines Regimentes und dessen Trosses zuständig war. Mit dem Unterkriegsgericht stand der Auditor einer Instanz vor, die im 17. Jahrhundert das genossenschaftliche Schultheißengericht (vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 54ff.) ablöste, und so war der Auditor kein erfahrener Söldner, sondern ein ausgebildeter, nicht dem Regiment angehörender Jurist (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 141ff.), der aus der Beamtenschaft des Kriegsherrn rekrutiert wurde. Er unterstand dem Befehl des Obristen, erhielt aber nur 20 Rt. samt Gebühren pro Monat und war deshalb empfänglich für „Verehrungen“, zumal auch er meist mit Familie, immer aber mit Gesinde und einem Soldatenjungen reiste. Er wurde in der Regel auf die Initiative des Feldmarschalls bzw. des Obristen hin tätig. Ihm waren zwölf Geschworene und ein Gerichtsschreiber zugeordnet. Der Auditor bedurfte der Erfahrung in Inquisitions- und Kriegsprozessen sowie in bürgerlichen und natürlichen Rechten, genoss aber teilweise ein recht fragwürdiges Ansehen. Die nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts verhängten Urteile betrafen zumeist Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung. Todesurteile wurden teilweise, insbesondere bei entstehenden Unruhen in der Truppe, dem Kommandeur vorgelegt und nach dessen Bestätigung in der Regel öffentlich vollstreckt. Vgl. auch STIELER, Auditeur, über seine Erfahrungen in der brandenburg-preussischen Armee; dazu BERG, Der Spate.

[66] Osolitz: nicht identifiziert. Oschelin [Ošelin, Bez. Tachov] ?

[67] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[68] justifizieren: henken, hinrichten; für Recht erkennen.

[69] Halsuhr: runde flache, im 16. Jh. bis 19. Jh. übliche Uhr, die an einer Kordel oder Kette um den Hals getragen wurde. Sie ähneln in der Ausführung den Taschenuhren, sind aber wesentlich kleiner und meist verziert (Email, Guillochen). Zusätzlich haben sie sehr häufig (wie bei Schmuckanhängern) eine Kontra-Öse.

[70] Raitung, Reitung: Rechnungsablage.

[71] falsa narrata: falsche Bezichtigungen.

[72] Schelm: „Schelm“ war früher der Berufsname des Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen. Vgl. BERG, Regulating war, S. 55f. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen und der Stadt/des Landes zu verweisen; WAAS, Chroniken I, S. 127. Zur grobianischen Schimpfartistik der Soldaten vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36f.: „Die soldaten thun unse große uberlast, die manß personen mußen ihr dieb, schelm, boßwicht und hunde sein, die weibs personen ihr schand und brand, hurn auch, ihr hexen und zauberinnen. (57v) Ihr fluch und wunsch ist schrecklich, nicht allein die alten fluch der kriegs knecht und marter hansen, sondern neu fluchen, so der sathan herfur gebracht, als das dich der donner, blitz und hagel schlag“.

[73] Namen an den Galgen schlagen: „brief, d. h. zettel mit dem urtheil über einen zum galgen verurtheilten, aber flüchtigen verbrecher, der an den galgen geschlagen wurde, vgl. bei Ad. Junghans kriegsordnung 1598 O 2b: urkundlich mandat über verlaufene schelme, darvon mag man copei und abschriften machen, an die galgen und pranger zu schlagen, dann (gleich mhd. wan, nur) man darf keine siegel oder underzeichnete hand mit an galgen schlagen, nur den eingang mit hauptmans namen (es handelt sich um kriegsrecht) und hernach die scheltwort (d. i. die begründung des urtels). wil man sie in andern fürstenthumben auch ‚schelten’ (‚bescholten‘ machen) und an galgen schlagen, so musz es mit derselben herrschaft vorwissen geschehen“. [GRIMM; GRIMM, DWB].

[74] Landoffizier: (landständischer) Landesbeamter, insbesondere in Böhmen und Schlesien.

[75] leproso similis: einem Leprakranken gleich.

[76] STURMBERGER, Adam Graf Herberstorff, S. 369ff.

[77] Konduktladeschreiben: Einladungen zum feierlichen Leichenzug.

[78] Anton Maximilian, geb. 1631, soll 1640-1695 in Linz gelebt haben; HEBENSTREIT, Die Herberstorff 1633 ausgestorben ?, S. 42.

[79] Alexander Schifer Freiherr von u. zu Freiling auf Dachsberg u. Lichtenau [1612 – 1661], kaiserlicher Kroaten-Obrist.

[80] Johann Maximilian Graf v. Lamberg [23./28.11.1608 Brünn-12./15.12.1682 Wien], kaiserlicher Diplomat.

[81] Graz; HHSÖ II, S. 63ff.

[82] in suo vigore: in seiner Kraft, beim Leben.

[83] Subsidium: Beihilfe.

[84] Favorita: „1614 wurde das Gut mit Feldern, Wiesen und Weingärten vom Kaiserhaus erworben, wurde 1623 erstmals als Favoritenhof bezeichnet und diente als Witwensitz der Kaiserinnen Anna von Österreich-Tirol, Eleonora Gonzaga und Eleonora Magdalena Gonzaga von Mantua-Nevers. Dazu wurde der Gutshof von 1642 an nach Plänen von Giovanni Battista Carlone zum Lustschloss mit Lustgarten namens Favorita umgestaltet“ [wikipedia].

[85] Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.

[86] Vgl. STADLER, Pappenheim.

[87] STURMBERGER, Adam Graf Herberstorff, S. 428ff.

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