Hedloff, Melchior [Melcher]

Hedloff, Melchior [Melcher]; Serienmörder [ -19.1.1654 Oels]

Hedloff, Melchior„Der nun folgende Mörder steht stellvertretend für die überaus große Zahl von Raubserienmördern, die der Dreißigjährige Krieg hervorgebracht hat.

Melchior Hedloff ging der Obrigkeit 1653 ins Netz. Leider erfahren wir nicht, auf welche Weise, aber es dürfte sich, wie so oft, um einen Zufallsfang gehandelt haben. Er war ein Wildschütze, trug jederzeit zwei Gewehre bei sich und mordete fünfzehn Jahre. Auch er glaubte, ähnlich Nirsch und Gniperdoliga, durch die Macht des Teufels täglich drei Freischüsse zu haben. Verdeckt aus Büschen heraus erschoss und köpfte er 251 Personen – Adlige, Handwerksburschen, Juden, Bauersleute, Frauen, Mägde und Kinder.

Über seine Kindheit und Erziehung erfahren wir nichts, doch neigte er zu Gewalttätigkeiten.

In einem ausführlichen und seltenen Druck sind sein Geständnis und sein Ende erhalten. Im Laufe des Verhörs, welches in Oels[1] stattfand und sich von Mitte November 1653 bis Mitte Januar 1654 hinzog, nannte Hedloff seine Opfer, wie er sie umbrachte und wie viel Geld und Wertsachen er ihnen abnahm. Das erste Vergehen – nicht der erste Mord – , welches geschildert wird, ist ein Kindermord. Seine Tochter wurde in Unehren von einem freiledigen Knecht namens Michel Tschuren schwanger. Um sie nicht dem Spott und der Schande auszusetzen, gebot er ihr und seiner Frau, das Kind am Heiligen Christtag 1652 zu ermorden und zu begraben. Dafür wurden beide in Haft genommen.

Seine Frau starb Ende 1653 im Gefängnis zu Oels. Seine Tochter wurde bereits am 6. Oktober 1653 wegen des Kindermordes justifiziert.

Wie bei allen Mördern in jenen Zeiten, so geschahen die Morde und Scheußlichkeiten alle durch „Trieb und Anleitung des Teufels“. Anfänglich suchte er seine Mordtaten zu beschönigen.

Weiter bekannte er, dass er zur Zeit der Kriegsunsicherheit einen fremden Studenten von Riga aus Livland, der von Oels nach Käntichen[2] kam und von dort nach Polen reisen wollte, überfallen und erschießen wollte. Er legalisierte den Überfall damit, dass er angab, der Student wäre ein Kundschafter. Doch der Kretschmer und der Hammermüller retteten den Studenten aus seiner Gewalt und brachten ihn sicher nach Adelnau[3] in Polen.

Damals wollte Hedloff einen Kaiserlichen Leutnant vom Hofkirchischen Regiment, der 1644 von Oels nach Käntichen kam und fast 200 Dukaten bei sich trug, ermorden. Den Überfall führte er mit seinem Bruder aus, der aber in der Folgezeit keine weitere Rolle mehr spielte und wahrscheinlich schon frühzeitig ein Opfer seiner Taten wurde. Der Leutnant wurde vom Kretschmer zum Käntichen und vom Sorminer Teichwärter gerettet, zurück ins Dorf gebracht und von dort unter sicherem Geleit nach Breslau[4] geschafft.
Bei einzelnen Morden konnte sich Hedloff sogar an den Tag des Mordes erinnern.

Pardon kannte der „Menschenschütze“ nicht. Als er beim Wengersker Hammer zwei Handwerksgesellen ermordete, welche ihn nebst seinen Konsorten heftig ums Leben gebeten, ermordete er sie gnadenlos. Doch damit nicht genug. Am 5. Januar 1654 bekannte er, dass er vor neun oder zehn Jahren eine fremde schwangere Frau, die ein Mägdelein bei sich hatte und bei ihm über Nacht logierte, auf ihr Ersuchen gegen die Erlegung eines Rheinischen Guldens durch die dicke Wildbahn führte und ermordete.

Hedloff mordete aber auch im Verbund, denn er gab Simon Blach, einen Schützen und Fiedelmann, Lokorsch, einen Schützen aus Mischnase und Georg Bog aus Lutzin als seine Spießgesellen an. 251 Personen brachte er gemeinsam mit seinen Mordgesellen in Wäldern, Gebüschen und Hecken um und begrub die Leichen nach der Beraubung. Diejenigen, die einen schlechten Habit trugen, ließ er unausgezogen. Die abgenommenen Pferde, Sättel, Karabiner, Pistolen, Degen, Felleisen (Reisesäcke), Kolleten (Lederwamse), Mäntel, Röcke und weißes Gerät (helle Unterwäsche) verkaufte er für einen geringen Preis in Polen und brachte das Geld in Wollust und allerhand Üppigkeit durch.

Er rühmte sich, dass er so manche Magd, als er noch ein Soldat war und sich mit seinen Kameraden besoff, genotzüchtigte und es auch mit zwei Jüdinnen hielt. Ja, er bekannte, nachdem ihn mehrere Personen verdächtigt hatten, dass er seine Tochter etwa ein halbes Jahr vor ihrer Niederkunft zweimal auf einer Wiese bei einem Heuschober missbrauchte und so an ihr Ehebruch und Blutschande zugleich beging.

Er wurde zu diesen Taten neunmal befragt und jedes Mal gestand er sie wiederholt.

Am 19. Januar 1654 wurde zu Oels, 30 km östlich von Breslau, eine abscheuliche Exekution an Melchior Hedloff vollzogen. Nachdem ihn der Nachrichter öffentlich vor dem Rathaus auf einen Wagen gesetzt hatte, wurden ihm die vorderen Glieder der Finger, jedes einzeln, mit glühenden Zangen abgezwickt. Nachdem solches geschehen war, riss man ihn an den vier Ecken des Marktplatzes mit vier glühenden Zangengriffen[5] an seinem Leib. Darauf wurde er mit zwei Pferden auf einer Schleppe (einer Art Schlitten), worauf eine Ochsenhaut lag, bis zur Gerichtsstatt hinausgeschleppt[6] und dort in Gegenwart hunderter Menschen auf einer hierzu besonders erbauten Bühne an Armen und Beinen mit dem Rad der Länge nach zerstoßen.[7] Letztlich wurde sein Leib in vier Stücke zerteilt,[8] an derem rechten Viertel der Kopf unabgelöst verblieb. Diese Teile wurden dann auf Pfählen an die vier Landstraßen gehängt !“[9]

„Eine warhafftige und erschreckliche Newe Zeitung“ führt Hedloffs Taten genau auf: „Dieser Mißthäter / Melchior Hedloff von Käntinchen auß Medziborischer[10] Herrschafft bürtig / seines Alters 48. Jahr / hat durch Trieb und Anleitung deß Teuffels gantz vergessener und unerhörter Weise sich freventlich unterstanden: Erstlich laut seiner den 14. Novemb. 1653. gethaner gerichtlichen und peinlichen Außage / allhier zur Oels / seinem Eheweibe / so allhier im Gefängnuß gestorben / und nebens ihr seiner leiblichen Tochter / so allhier den 6. Octobr. gedachten Jahrs justificirt[11] worden / zubefehlen und mit zugeben / daß sie / Mutter und Tochter / ihr eigen Kind / welches jetzt gedachte Tochter mit Michel Tschuren / einem freyledigen Knechte / in Unehren gezeuget / und am heiligen Christtag 1652. alldar zum Käntichen auff die Welt geboren / heimlich zuermorden und zubegraben / darumb / daß solche der Tochter begangene Unzucht nicht offenbar / unnd sie dadurch zu Spott unnd Schande nicht gesetzet werden möchte: Welchen Kindesmord auch also Mutter und Tochter auff seinen Geheiß / zugleich mit einander verrichtet / auch nunmehr derentwegen ihre theils offentliche Straffe erlitten.

Ferner hat dieser Missethäter den 14. Novemb. gedachten Jahrs bekant / daß er bey vergangener Kriegs Unsicherheit einen Schwedischen Kundschaffer von Drachenberg[12] unter entstandenem grossen Blitz- und Donnerwetter bey Nächtlicher Weile / da er sich allein nach dem Blitz richten müssen / in Medzeborischer Wildbahn erschossen.

Hinter der Nifke einen Schwedischen Reuter / der nebens andern seinen Spießgesellen / auffm Höniger Vorwege[13] / vier Pferde genommen / geschossen / und ihm ein Pferd ein paar Pistollen und die Kleidung abgenommen.

Als er noch damals im Krieg gedienet / hat er auff Befehl seiner Obristen 3. Schwedische Reuter / so Polacken gewesen / zum Schönwalde[14] im Wartenbergischen[15] erschossen.

Den 20. Novemb. bekant er / daß er auff Damaslowitzer[16] Grentze 2 Reuter gebüchset.

Bey der Pawelke 2. Reuter / die seinem Angeben nach / den Bauern zu Pafelaw[17] Vieh nemen wollen / erschossen.

An diesem Orte 2. Reuter unschuldiger Weise / die in der Stille fortgeritten / und niemanden einige Gewalt gethan / erschossen.

An diesem Orte 2. Reuter erschossen / und ihnen nebst den Pferden alles genommen.

Beym Wengersker Hammer einen Reuter erschossen / und alles von ihm geraubet.

Hinter dem Osner[18] Vorwerge einen Reuter erschossen / und alles von ihm geraubt.

[3] Hinter Kleinafe einen Reuter erschossen / und daselbst begraben.

Hinter dem Rappin gegen ger Polnischen Elgot[19] auff dem Teichtamm einen Reuter gebüchset / und nach Beraubung daselbst begraben.

Bey Pafelaw einen Reuter getödtet / und ihm Roß / Kleidung und Armatur genommen.

Bey der Pawelke einen Reuter erschossen / hatte 3 Thl.

Bey Frischaffe im Wartenbergischen / einen Reuter gefället / bey ihm 3. Thal. gefunden / nebst gehöriger Armatur.

Bey der Wüsten[20] Elgot ein Reuter erschossen / von dem er ein gut Pferd bekommen / und verkaufft für 8. Thaler.

Bey Bukowin[21] ein Reuter getödtet / von dem ein braun Pferd und 1. Rthal.[ bekommen.

Bey Damaslowitz ein Reuter gefället / von ihm 1. Thl. 18. Gr. ein Pferd und Armatur geraubet.

Bey der Gohle[22] 2 Reuter erschossen / von welchen er 2. Schemmel[23] bekommen / und die verkaufft für 11. Thl.

Bey der Glaßhütten einen Reuter ermordet / von ihm empfangen Roß / Zeug / Kleidung und 1. Rthl.

Auff der Starse einen Reuter gebüchset / so einen blauen Schimmel und 3. Thl. gehabt.

Auff der Schwetschker Gräntze / gegen Adelnaw / einen Reuter auff einem Rappen erschossen / hat 4 Thl. gehabt.

Auffn Honig[24] zu ein Reuter erschossen / hat ein Schimmel und 18. Gr gehabt.

Bey der Wüsten Elgot einen Reuter / von dem er einen Schimmel und 1. Thaler 18. Groschen bekommen.

Bey Distelwitz[25] einen Reuter / dieser hat ein Rappen und 2. Thl. gehabt

Bey der Glaßhütten einen Reuter behemscht[26] / hat ein Schimmel und 1. Rthel.

Im Koschell 2. Reussen[27] zu Fuß erschossen von welchen er gute Kleidung aber kein Geld bekommen.

Auff Tscheschner[28] ein Reuter getroffen / hatte einen blauen Schimmel und 2. Thl.

Bey Tscheschner Bretmühle[29] ein Musquetirer erschossen / hatte 9. Groschen / und geringe Kleidung bey sich.

Auff Troltwitzer gegen der Gohle zu ein Musquetirer erschossen / bey dem er nicht mehr angetroffen als ein Degen / Stück Brodt und geringe Kleidung.

Bey Bischdorff[30] gegen Kommeraw zu ein Reuter erschossen / so ein rothen Schimmel und 2. Thaler gehabt.

Bey Distelwitz gegen der Jeltsch ein Reuter gefället / so ein Rappen / Degen [4] / Carabiner[31] / Pistolen / und ein Felleisen[32] / darinnen ein paar Stiefeln / weiß Garäthe[33] gewesen / und gute Kleider gehabt

Bey Mangschütz[34] einen Musquetirer gebüchset / so eine Musquete und 18. Groschen gehabt.

Bey Pawelker Mühle ein Reuter erschossen / hatte ein Schimmel / Armatar[35] und 1. Rthaler.

Beym Marxberge auff Kommeraw zu ein Musquetirer gehemscht / hatte 1. T.

Auff der Korschin im Medziborischen ein Reuter erschossen / bey ihm Carabiner / Pistollen und 2 Rthl. gefunden.

Bey Distelwitzer Grentze / auff Kommeraw zu ein Reuter / so gehabt ein Pferd und 27. Groschen.

Auff Hönigern von deß Polnischen Rittmeisters Nasky Parthey 1. Reuter gefället / von welchen er 1. Pferd und 4. Thl. bekommen / das ander Roß ist zurücke dem Tropp nachgelauffen: Gedachtem Rittmeister hat dieser Menschen-Schütze auch getroffen / deme es aber nicht geschadet.

Auff Rappiner Elgot ein Reuter getroffen / so 2. Thl und ein Felleisen gehabt.

Bey Frischaffe ein Musquetirer erschossen / so 30 Groschen gehabt.

Auff Gafron[36] zu ein Reuter erschossen / so ein Pferd und gehörige Armatur sampt 2. Fl. gehabt.

Bey Ulrichwitz einen Musquetirer / so nit mehr gehabt als Degen und 18. gr.

Bey Distelwitz einen Reuter / der nebst dem Rosse und Armatur 3 Thl. gehabt.

Bey Kemase einen Reuter der nebenst einem guten Pferde 3. Rth. gehabt.

Auff Steiner einen Musquetirer / dessen Vermögen sich auff 12.[37]Gr. belieff.

An diesem Orte auff Bukowin zu / einen Richter / bey dem er eines Rosses / Zeug und Armatur hab habt ward.

Bey Kroschen einen Reuter gefället / der 2. Thaler / ein Roß und Armatur hatt.

Zu Medzibor im Kretschem einen Dewackischen [de Vacchi; BW] Soldaten zu Fuß / der ein Colake[38] / von Rittmeisters Neblings Compagn. war geschossen / daß ihm doch nicht schadet.

Unweit Langendorff[39] einen Reuter übermeistert / hatte nur 2. Thaler.

Auff Vischdorffer gegen Radin zu / ein Musquetirer erschossen / bekam ein Musquete und 18. Gr.

Hinter Radin auff Troltwitzer ein Reuter gefället / hatte 2. Rthl. bey sich.

Hinter dem Nifken einen Reuter gebüchset[40] / der machte ihn vmb ein Roß / Felleisen[41] und 2. Thl. reicher.

Gegen Ossen[42] zu einen Musquetirer behemscht / dessen Parschafft war 15. Gr.

Auff die Pawelke gegen Gafron / einen Reuter erschossen / der hatte ein Pferd und Armatur.

[5] Zwischen Ossen und Stein ein Reuter geschossen / hatte nebenst einem Pferd und Kleidung 5. Thl.

Hinter Ossen gegen Ulrichwitz einen reisenden Schuchkneche / welcher sich von Crotroschin[43] genennet / getödet / hat bey jhm 1. Thl. 18. Gr. gefunden.

Den 22. Novemb. hat dieser Menschen Schütze ferner bekant / daß er umb Martini 1652. auff der Schwerschte bey Adalnaw / 2. Handwercks Gesellen erschossen / deren einer ein Rademacher / der ander ein Leinweber gewesen / haben beyde gehabt 3. Thl. 9. Gr: und jhre Gebündel.

Gegen Bogedey einen Kauffmanns Diener erschossen / hatte eine Reuttasche mit Briefen / 6. Thl. dabey Roß / Zeug und Gewehre.

Bey Wengerske gegen Rappiner Elgot / 2. Schwedische Reuter getödtet / von welchen er den Raub an Gelde / Roß / Zeug und Gewehre genommen / und mit seinen Spießgesellen getheilet.

Beym Wengersker Hammer 2 Reuter getödet / von welchen er / nebst seinen Spießgesellen / geraubet Roß / Zeug und Gewehre / welches sie gleichfals getheilet.

Eben an dem Orte 2. Handwercks Gesellen ermordet / welche jhn nechst seinen Consorten hefftig umbs Leben gebetten / haben beyde 3. Thaler gehabt

Gegen Niften zu einem Reuter den Kopff abgehawen / und alles genommen.

Harte am Nifken einen Reuter erschossen / und selben gantz beraubet.

Beym Kalten Wasser / zwischen Mezibor und Kroschen / 2. Reuter erschossen / von jhnen 9. Thaler und die Kleidung bekommen.

Bey Dombrofe[44] einen Reuter gebüchset / so gehabt Roß Zeug / Armatur und 2. Thl.

Bey Dombrofe gegen Rappin 2. Musquetirer getödtet / beyde haben 2. Thl.

Gegem Wartenbergischen Gericht zu / 2. Musquetirer gebüchset / fand 2. Thaler 3. Groschen bey jhnen.

Gegen Schreibersdorff[45] ein Musquetirer erschossen / hatte 18. Groschen.

Den 24. Novem. hat dieser Vbelthäter ferner Gerichtlichen bekant / daß er über hie bevorige oberzehlte Mordthaten hernach folgende Personen alle erschossen.

Beym Wengersker Hammer einen Brandewein-Mann[46] hatte 2. Thaler.

Auff der Barde einen Brandewein-Mann / so gehabt einen Th. 18. Gr.

Im Rudniky[47] gegen der Schwetschke bey Adelnaw / ein Brande-Mann nieder gemacht / bekom 1. Rthl.

Bey Rudnitzky auff den Honig zu / einen auff einem Fuchse reutenden Polaken erschossen / bey jhm ohngefehr 18. Groschen gefunden.

Beym Hynige einen Polaken[48] zu Fusse / hatte 15. Groschen.

Beym Honige auff der Hofewiese einen Polaken getödtet / dem er 2. Röcke außgezogen / und 18. Groschen gefunden.

[6] Beym Sarmin ein Polaken zu Fusse erschossen / hatte einen Reichsthaler.

Gegen Pafelaw zu bey der alten Wolffsgruben / allwo die Strasse gegen dem Honig zugehet / einen Polaken zu Fusse erschossen / so gehabt 1. Thl. 18. Gr.

Nahe am Sarmin ein Polaken zu Fusse ermordet / fand bey ihm 2 Thaler.

Gegen der Schwerschke zu bey Sarmin / ein Polaken erschossen / bekam 24. Groschen von ihm

Beym Stoschen neben Sarmin einen nieder gemacht / hatte 1. Thl bey sich.

Beym Wehtasche Ofen gegen Kleinafe / ein Polaken erschossen / hatte 1. Thaler 18. Groschen.

Beym wüsten Sarmin ein Raubschützen gebüchset / so ein Rohr / Pulverflasche und ein Messer gehabt.

Beym Stoschen gegen Tscheschen zu / ein Polaken nieder gemacht / hatte 16. Groschen bey sich.

Bey der Starse ein Polaken zu Fusse bey ihm 30. Groschen gefunden.

Hinter der Glasehütten ein Polaken erschossen / hat von ihm einen Rock und 24. Groschen bekommen.

Auffm newen Teiche bey der Pech- und Glasehütten ein Polaken zu Fuß erschossen / welchen er biß auffs Hembde außgezogen / 2. Thl. gefunden.

Auff der Witten beym Teiche / welcher Herrn Joachim Pritwitzen von Rappin zugehörig / einen Polaken erschossen / hatte 3. Thaler.

Bey dem Wehtasche Ofen 2. Reuter von Peter Schmids Parthey gefället / von selbigen 2. Degen / und nebst der Kleidung auch 2. Thl. 27. Gr. bekommen.

Im Koschel 2. Polaken zu Fusse mit seinem Säibel auff Henckers Art geköpffet / fand 1. Reichthaler bey ihnen.

Gar nahe beym Honige und der hohen Brücke ein Polaken nieder gemacht / sein Vermögen war 2. Fl.

Nahe Kotschine beym Teiche ein Polaken erschossen / bey ihm 1. Th. gefunden.

Hinterm Stoschen gegen Bogedey einem Polaken zu Fusse den Kopff abgehawen / hatte 30. Gr.

Bey der new Starse einem andern Polaken den Kopff abgehawen / bekam 2. Fl. Reinisch von ihm /

Beym Tscheschner Hammer ein Polaken zu Fuß erschossen / bey ihm 1. Thaler 18. Groschen gefunden.

Einen andern beym Tscheschner Hammer / nahe beym Fuchszahl erschossen / und bekam 1. Thaler.

An dem Orte bey Tscheschen / wo sie Segetsch brennen / wider einen Polaken den Kopff abgehawen / bey diesem bekam er 24. Groschen.

[7] Bey Tscheschen auff Glodnig zu ein Polaken erschossen / bey ihm 2. Fl. gefunden.

Bey der alten Starse ein Polaken nieder gemacht / bey ihm gefunden 1. Rthl.

Einen andern auff Stoschen zu / wo man von der Glasehütten herkommt / nieder gemacht und geraubet 2. Fl. Rheinisch.

Am Steiner Wege im Wartenbergischen ein Polaken zu Fusse erschossen / fand 2. Reichsthaler.

Bey der grossen Gohle 2. Polaken ermordet / so er auch daselbst begraben.

Ferner hat er auch den 1. und 2. Decemb. bekant / daß er bey der grossen Gohle einen Kauffmans Diener erschossen / welcher einen Fuchs geritten / und biß in 20. Thl. bey sich gehabt / die er nebst der Kleidung und Armatur geraubet.

Beym Schönwalde[49] einen zu Rosse / den er einem vom Adel vergliechen / erschossen / hat bey ihm gefunden Zeug / Armatur 2. Ringe und 8. Thl.

Bey der Gohle 2. vom Adel / die gute Pferde / Sattel / Zeug und Pistollen gehabt / wie auch biß in 12. Thl.

Zwischen Rappin und Ulrichwitz einen Kauffmanns Diener / welcher 4. Thl. bey sich gehabt / die er nebst dem Pferd und Armatur geraubet.

Auffm Wengersker Hammer einen Handels Diener hat gehabt 6. Thl.

An diesem Ort einen Juden / hatte bey sich 2 Thl.

Bey Rudnitzky einen Juden / hatte ohngefehr 11. Thl.

Bey der Barde ein Polaken zu Fusse / bey diesem fand er 2. Thaler.

Auffn Honig zu einen Polaken zu Füsse / hatte 15. Groschen.

Zwischen der Barde und Nifke einen Brandewein-Mann / der nur ein Lögel[50] Brandewein gehabt.

Harte bey der Nifken bey der Study / oder zu teutsch / Tauben wehe thun / einen Polaken der bey sich gehabt 1. Thaler.

Auffm Wengersker Hammer einen Brandewein-Mann / von dem bekam er 4. Thaler.

Hinter Dombrose[51] einen dergleichen Mann / hatte 2 Tahler.

Auffm Rappiner Tamm bey Witten / einen Polaken erschossen / bey dem er 1 Thaler 18 Groschen gefunden.

Zwischen Frischaffe und Mangschütz[52] einen Kauffmanns Diener erschossen / bey dem er gefunden / nebst dem Pferde / Kleidung / Sattel / Zeug und Gewehre / biß in 10. oder 11 Thaler.

Zwischen Wangschütz und Elgot ein Polaken erschossen / hatte 1. Thl. 18. Gr.

Zwischen Rappiner Elgot gegen Pawelke einen / bekam von ihm 24. Gr.

Gegen Piecuch Mühlen zu zwo Soldaten Frawen ermordet / bey welchen er aber nichts gefunden.

[8] Hinter Wintzig[53] ein Marquetender-Weib erschossen / von ihr geraubt 18. Rthl.

Eben daselbst 2. Reuter nieder gemacht / und von ihnen gemauset 10. Thl.

Bey Prausnitz[54] nach Schimmeraw[55] gegen Koschnefe[56] einen Edelmann getödtet / der hatte ein gut Pferd / Sattel / Zeug und Pistol / 5. Thl. und ein Pitschirring.[57]

Bey Trebnitz[58] an der Paruckemühle auff Schickewitz[59] / zu / einen Reuter erschossen / bey dem fand er 4. Thl.

Beym Tschawan[60] ein Reuter gehemscht / seine Beute war 2 Thl. 18. Gr.

Beym Haltauff[61] einen Reuter gefället / hatte 3. Thl.

Am Oelflusse / da man von Tschawan auff die Schlutte[62] gehet / einen Handels Diener erschossen / bey dem fand Schütze-Melcher 18. Rthl.

Zwischen der Pfaffenmühle und Tschawan ein Reuter gebüchset / bekam 4. T.

Auff die Pedoschke zu ein Reuter geschossen / hatte 2. Thl.

Bey der Neiderey gegen Lickerwitz ein Reuter erschossen / bekam bey ihm 3. Thl.

Hinter dem Polnischen Hammer einen Reuter / seine Beute war 1. Th. 18. Gr.

Hinter dem Oelflusse gegen dem Polnischen Hammer / einen Kauffmanns Diener erschossen / seine Mühe ward ihm bezahlt mit 15. Thaler.

In Pafelawer Heide hinter Trebnitz einen Reuter erschossen / kriegte für sein Pulver und Bley 2. Thaler

Bey Margarethen-Mühle einen Reuter behemscht[63] / erlangete bey ihm 1. Th. 18. Groschen.

Bey Oyest in Trebnitzen / einen Reuter nieder gemacht / bekam 3. Th. 18. Gr.

Auff die Damniske[64] zu / gegen den drey Coppitzen[65] / 2. Masuren erschossen / hat bey ihnen 4. Thl. gefunden.

Gegen Mickstadt zu auff Kotteswiese ein Polaken geschossen / bey ihm gefunden 1. Rthl.

Gegen dem Honig zu wo / der Weg nach Kotteswiese[66] gehet / einen Polaken getödtet / fand bey ihm 1. Rthl.

Hinter der Barde einen Polaken behemscht / bey ihm 18 Gr. gefunden.

Auff die Nifke zu einen Polaken erschossen / bekam von ihm 1. Fl Rheinisch.

Auff Mischnawer Strassen gegen dem Honig zu / einen Polaken getödtet / empfieng 27. Gr. von ihm.

Eben an diesem Orte 1 Polaken erschossen / hat 1. Rthl. bey ihm gefunden.

Schließlichen hat dieser Menschenschütze den 5. Januar. deß new-angehenden 1654. Jahres bekennet / daß er ohn gefehr vor 9. oder 10 Jahren eine fremde schwangere Weibsperson / welche ein Mägdelein bey sich gehabt / bey der elenden Kehle / gegen den Schwetschke zu durch den Kopff / wie auch das Mägdlein mit dem andern bey sich haben Rohr tod geschossen Nachmaln deren toden Cörper auffgeschnitten / die tode Leibsfrucht / so ein Mägdlein / und etwan in der helfte [9] gewesen / heraus gerissen / dessen Leiblein gleichfals eröffnet / das Hertzlein / so etwan eines Daumens groß gewesen / im Grimm heraus genommen / und daß er desto besser hertzhaffter werden könte / alsobalde rohe gefressen.

Bey Pawelke hat er 2. Bürgers Weiber ermordet / deren eine 18 die ander 9 Gr. gehabt.

Ohngefehr vor 3. Viertel Jahren auffm Sarmin 2. Polnische Bawersleute erschossen / deren einer 7. der ander 8 Thaler gehabt

Beym Stoschen / 2. Garnhändler erschossen welche Garn bey sich gehabt / und beyde 11. Thl.

Beym Rudnitzy 2. Schweinhändler / deren einer 10. der ander 11. Th. gehabt:

Beym Tsisch 2. Polaken / deren einer 1. Rthl. der ander 1. Thl. 18. Gr. gehabt.

Auffm Wengersker Hammer 2. Juden erschossen bey welchen er 9. Thl. angetroffen

Bey der elenden Kehle 2. Garnhändler erschossen / deren einer 4. der andere 6. Thaler gehabt.

Hinter dem Rudnitzky einen Polaken gebüchset / hatte zwey Thl. bey sich.

Hinterm Sarmin ein teutschen Mann / hatte eine lange Partnitzen[67] / unnd daran einen Rock hangend und 5. Thaler.

Bey der roten Müle 2. Weiber / derer eine 2. die ander 1. Thl. 18. Gr. gehabt.

Bey Vlrichwitz gegen Distelwitz[68] einen Viehhändler erschossen / fand bey im 9. Thl

Auffm Tscheschner Hammer 2. Polaken / deren einer 1. Thl. 18. Gr der ander 2. Thal. gehabt.

Bey der elenden Kehle 2. Brandewein Männer ermordet / deren einer hat 2. Gr.

Bey Tischeschen einen eintzigen Polaken erschossen / dieser hatte bey sich 3. Thl.

Beym Rudnitzky zum weitesten Teiche 2. Juden erschossen / machten ihn 11. Thaler reicher.

Auffm Honige hinter der langen Brücke einen Polaken zu Rosse erschossen hatte 4. Thl. bey sich. Das Pferd hat er einem Bauer im Preßlaw umb 4. Thaler verkaufft.

Beym Wengersker Hammer einen Garnhändler erschossen / hatte 4. Thl.

Bey der Starse 2. Polaken / deren einer 3. der ander 4. Thl gehabt

Auffm Wengersker Hammer einen Viehhändler hatte 12 Thl mit sich.

Auffm Tsisch einen Polaken hatte 2 Rthl.

Hinter dem Rudnitzky zu underschiedenen malen 3. Viehhändler erschossen / deren einer 6. der ander 10. der dritte eilff Thaler gehabt.

Hinter dem Sarmin ein Polnisch Weib ermordet / bey der fand er 1. Rthl.

Unweit der Glasehütten einen Polaken erschossen / hatt 3. Thaler bey sich.

Beym newen Teiche einen Polaken / so gehabt 1. Thaler / 18. Groschen.

Bey Mischnofe einen Polaken / hatte 2. Rthl.

Auff der Schwetschke 2. Polaken / der eine hatte 1. Thl. 18. Gr. der ander 1. Thaler 15. Groschen.

[10] Auff die Gohle in einen Polaken / hatte nur 2. Thaler.

Unweit der Gohle 2 Polaken / deren einer 2. Thl. der ander 7. Ortschl. gehabt.

Bey Bukowin 2. Polaken / deren einer 3 Thl. der ander 2. Thl. 9. Gr. gehabt.

Gegen dem Tscheschen in einen Polaken erschossen / so gehabt 1. Thl. 18. Gr.

Auff Steinern 2. Polaken / hatten 2. Thaler 9. Groschen.

Bey der Kotschine 2. Polaken / diese hatte 5. Thaler.

Beym Stoschen 2. Polaken / beyde hatten 4. Thaler.

Bey der Starse 2. Polaken / welche gehabt 5. Thaler.

Bey der alten Glasehütten 2. Polaken erschossen fand bey ihnen 4. Thaler.

Hinter Ossen gegen Distelwitz 2. Polaken / hatte beyde zusammen 5. Thaler.

Bey Ulrichwitz[69] 2. Polaken / so gehabt 4. Thaler.

Auffm Kraschner[70] Virckichte einen Polaken ermordet / hatte 3. Thaler.

Beym Jelesch-Teiche 2. Polaken erschossen / fand bey ihnen 4. Thl. 18. Gr

Bey Pawelke 2. Polaken / hatten / 4. Thaler 27. Groschen.

Bey der grossen Witte 2. Polaken / hatten 4. Thaler.

Hinter der Barde 2. Polaken / so gehabt 5. Thaler.

Bey Frischaffe 2 Polaken / so gehabt 4. Thaler.

Bey Kotteswiese[71] 2. Polaken / beyde hatten 6. Thaler.

Bey drey Coppitzen[72] gegen Adelnaw / 2. Polaken / ihr Parschafft war 5. Thl.

Gegen der Barde 2. Polaken / hatten 4. Thaler

Auffn Honig zu 2. Polaken / welche 6. Thaler gehabt.

Auffm Honig Felde / bey des Hammerschmids Garten / 2. Polaken erschossen / beyde hatten 8. Thaler.

Summa vorhergesetzter Personen 251. die Hedloff erschossen und ermordet.

Ausser diesen obgesetzten Personen / hat Hedloff / auff Angeben der Unterthanen zum Käntichen Hammer / bekant und außgesaget / daß er bey damaliger Kriegs. Unsicherheit einen fremden reisenden Studenten von Riga[73] auß Liffland welcher von der Oels nacher Käntichen kommen / und von darauß in Polen reisen wollen / im Kretschem daselbst voller Weise uberfallen und tod schiessen wollen / vorgebende / als wann bemelter Student ein Kundschaffter gewesen / welchen aber der Kretschmer unnd Hammermüller daselbst auß seiner Gewalt errettet / und nacher Adelnaw in Polen sicher gebracht.

Inglerchem auch Hedloff damaln den Vorsatz gehabt / einen Käiserlichen reformirten[74] Leutenannt vom Hofkirchischen Regiment / welcher Anno 1644. von der Oels nacher Käntichen kommen / biß in 200. Ducaten bey sich gehabt / seinen Weg in der stille fort geritten vnd niemanden einigen Schaden zu thun begehret / bey dem so benanntem Sormener Teich / (biß dahin er ihn nebens seinem Bruder verfolget / und ihme das Felleisen abgenommen) todt zuschiessen / welcher aber vom Kretschmer zum Käntichen / vnd dem Sorminer Teichwärter [11] errettet / hinwider zuruck ins Dorff gebracht / unnd von darauß nacher Preslaw / nebenst einer starcken Preßlawischen Convoy[75] / so sich gleich damaln selbigen Orts befunden / sicher befördert worden.

So hat er auch vor etlichen Jahren einen armen Hirten zu Ulrichwitz im Wartenbergischen / darumb / daß er ihme / Hedloffen / in seinen Garten / das Vieh zu Schaden getrieben / so harte mit einem Brügel[76] tractiret[77] daß er von den empfangenen Schlägen gantzer 9. Wochen kranck darnieder liegen / endlich auch hierauff deß Todes seyn müssen.

Uber diß hat dieser Ertzmörder unterschiedliche Cameraden gehabt / als Simon Blachen / welcher ein Schütze und zugleich ein Fiedler gewesen: Lokarschen einen Schützen von Mischnofe / und George Bogen von Lutzin[78] / welcher od / neben denen er viel Personen verfolget / und bey deren Ermordung gewesen: Deren Anzahl aber / weil er die Thaten nicht selbst begangen / in obgesetzter Specification nicht begriffen.

Die oben angesetzte 251. Personen hat dieser Menschen Schütze auff den bemelten Orten / in Wälden / Büschen / nach abgenommenem Raub begraben / die jengen aber / so geringen Habitt unaußgezegen gelassen: Den abgenommenen Raub an Pferden / Sätteln / Carbinern Pistolen / Degen / wie auch Felleisen / Colleten[79] / Mänteln / Röcken / weissem Gerähte[80] / hat er alle mal in Bolen umb ein geringes Geld verkaufft / das geraubte Geld aber für sich behalten / und solches in Wollust und allerhand Uppigkeit liederlich verschwendet. Ausser diesen unnd allen vorhergesetzten Mordthaten und Strassenraubung hat er auch bekant und außgesaget: Als die Cosel[81] feindlich eingenommen worden / worbey er sich denn auch als ein bedienter Soldat befunden / daß er damals / wann er sich nebens seinen Cameraden besoffen / unterschiedliche Polacken und Mägde genohtzüchtiget / wie er denn auch derogleichen Schändung und Unzuch. zu Wolaw[82] / Trebnitz[83] und anderen Orten / allwo sie Quartier gehabt, mit Weibes / und andern freyledigen Person (darunter auch 2. Jüdinnen gewesen) gebraucht und für genommen.

Schließlichen ist auch dieser Ubelthäter (welcher zum Köntichen unnd Medzibor / wegen begangener Blutschande / mit seiner allhier zu Oelse justificirte Tochter / von gewisen Personen verdächtig gehalten worden) überdiser erschrecklichen That gerichtlich befraget und examinirt[84] worden / welcher denn wolbedächtig bekennet / daß er mit gedachter seiner Tochter / als sie bereits damaln von einem freyledigen Knechte in Unehren geschwängert gewesen / etwann ein halb Jahr vor ihrer Niederkunfft / zu zweyen unterschiedlichen malen / auff einer Wiesen / bey einem Hewschoben sich fleischlich vermischet / und also beyde Ehebruch und Blutschande begangen.

Wann dann nun derselbe solche seine gethane und offters widerholte Gerichtliche Aussagen vor dem nieder gesetzten und hochgehägten / hochnothränglichen / peinliches Halsgerichte deutlich enthellt / und dahin lautet / daß offt erwehnte [12] Mordthäter / wegen begangener oben angeführter zwey hundert / ein und fünfftzig Mörde / und ausser diesen viel anderer / durch Raub / Ehebruch und Blutschande verübeter grausamer Mißhandlung / verschuldet / daß er an[85] Leib und Leben gestraffet und zum Todte gebracht / unnd hingericht werden solle: Also ist es auch nunmehr / andern derogleichen bösen Menschen zum Schrecken und abschewlichem Exempel solches in der Fürstlichen Residentz Stadt Oelse den 19. Jan dieses 1654. Jahres an ihm werckstellig gemacht und offentlich vollzogen worden. Und zwar auf folgende Weise:

Anfangs ist er auff offentlichem Platz / vor dem Rathhauß durch die hierzu bestellte Nachrichter / auff einen Wagen gesetzt / und ihm daselbst die vördern Glieder / an allen zehen Fingern / jedoch jedes absonderlich / mit glüender Zange abgezwicket: Hernacher an den vier Ecken deß Ringes mit vier glüenden Zangengriffen an seinem Leibe gerissen / Alsdann mit 2. Pferden auff einer Schleppe / und darauff gelegten Ochsenhaut / biß zur Richtstadt / hinauß geschleiffet / daselbst in Beyseyn und Gegenwart etlicher tausent / so wol inländischer als frembder Personen / so sich auß allen Orten herbey gefunden / auff einer hier zu insonderheit an auffgerichteten Biene / an Arm und Beinen[86] mit dem Rade auff das längste zerstossen: Letzlich sein Leib in vier Stücke getheilet / solche Stücke (an deren einem benenntlich dem rechten Viertel / der Kopff unabgelöset gelassen worden / an die offenbahren 4 Landstrassen auffgehangen / nebst einem angeheffteten Küpffernen Täfelein / darauff hernach gesetztes Verzeichniß seiner Unthaten notiret unnd geschrieben worden.

Melcher Hedloff vom Köntichen / in Medziborischer Herrschafft gelegen / seines Alters 48. Jahr / ein beruffener Haupt-Mörder und Strassenräuber / hat inner 11. Jahren / in unterschiedenen / diesem Fürstenthum angräntzenden Orten und Herrschafften / ermordet und tod geschossen 251. Personen / unnd ausser diesen unerhörten Morden / auch noch viel andere grausame Unthaten und Laster verübet unnd begangen: Darauff er auch endlich nach Urthel unnd Recht an Leib und Leben abgestrafft und hingerichtet / und zum Gedächtniß dessen / dieses Täfelein allhier angeheffetet worden. So gesche am Tag seiner Rechtfertigung / was der 19. Januar. Anno 1654“.[87]

Bei Sinapius heißt es noch: „Dieser grausame Mörder hat bey aller seiner Marter nicht den geringsten Schrey gethan“.[88]

Um weitere Hinweise auf die nicht identifizierten Orte wird gebeten !

[1] Oels [Oleśnica]; HHSSchl, S. 368ff.
[2] Käntchen [Katki, Kreis Schweidnitz] vgl. genealogienetz.de/reg/SCI/ortsliste/deu_K-d.html, bzw. http://gov.genealogy.net/search/name.
[3] Adelnau [Odolanów; LK Ostrów Wielkopolski].
[4] Breslau [Wrocław]; HHSSchl, S. 38ff.
[5] entehrende und verschärfte Form der Bestrafung zum Tode Verurteilter: Der Henker zwickte an bestimmten Plätzen mit erhitzten Zangen in Brust, Arme und Hüften bzw. riss Fleischstücke aus dem Körper, ohne dass der Delinquent/die Delinquentin vor der eigentlichen Hinrichtung bereits starb. Die Zahl der Zangengriffe richtete sich nach Qualität oder Häufigkeit der Vergehen. So wurden etwa bei Kindstötung den verurteilten Frauen mit glühenden Zangen die Brüste abgerissen. Die Anwendung ist häufig bei Hexenverbrennungen zu finden. In Friedewald, wurde ein Bauer, der Blutschande mit seinen Töchtern (die des Landes verwiesen wurden) getrieben hatte, in deren Gegenwart erst gerissen und dann verbrannt; 4. Teil, 2. Abt., 6. Bd., S. 632.
[6] Schleifen zur Richtstätte: Das Schleifen zur Richtstätte als Strafverschärfung ist für „besonders üble Täter“ bekannt gewesen, vor allem bei mehrfachem Mord. SCHILD, Alte Gerichtsbarkeit, S. 42. „Nach dem Sachsenrechte wird die Strafe des Schleifens auf einer Kuhhaut vornämlich den Vater= und Brudermördern zuerkannt. Ueberhaupt wird sie großen Verbrechern, die mehrere Morde verübt, ertheilt“. [kruenitz1.uni-trier.de/xxx/s/ks12040.htm].
[7] Das Rädern galt nach dem Feuertod als die schimpflichste, ehrloseste Strafe überhaupt; sie war entehrender als der bei Mordfällen angewandte Strang. Diese Strafe wurde bis ins 18. Jahrhundert hinein praktiziert. Der Delinquent/die Delinquentin wurde dabei mit ausgestreckten Armen und Beinen auf den Boden gelegt, Hände und Füße wurden an Pflöcken festgebunden. Unter den Körper und die Glieder wurden Hölzer gelegt, damit der Körper vollkommen hohl lag. Daraufhin zerstieß der Scharfrichter mit einem Rad sämtliche Glieder und das Rückgrat; die Zahl der Stöße war im Urteil festgelegt. Der sterbende oder bereits tote Körper wurde dann durch die neun oder zehn vorgeschriebenen Speichen des Rades geflochten; dabei kamen die Glieder einmal über und einmal unter die Radspeichen. Nach dieser Prozedur wurde das Rad auf einen Pfosten oder auf den Galgen aufgesteckt, und je nach Strafmaß verblieb es dort mitunter bis zur Verwesung des Leichnams. Brach ein geschickter Scharfrichter zuerst die Knochen der Beine, dann die der Arme etc., konnte der Tod unter Umständen nur sehr langsam eintreten und der Delinquent/die Delinquentin noch leben, wenn er/sie aufs Rad geflochten wurde. Gnadenerweise des Landesherrn konnten darin bestehen, dass der Scharfrichter bereits den ersten Stoß gegen den Hals führte, dass der Delinquent vor dem Rädern enthauptet oder gehenkt wurde oder dass er den sogenannten Herzstoß erhielt. SCHILD, Gerichtsbarkeit, S. 202ff.
[8] Eine verhältnismäßig seltene Form der Todesstrafe, die zumeist erst am Leichnam vorgenommen wurde, nach der „Peinlichen Halsgerichtsordnung“ Karls V. die Strafe für männliche Verräter; Art. 124. Da der Verrat nach alter Vorstellung im Herzen saß, wurde bei der Verteilung nach Öffnung des Brustkorbs das Herz herausgerissen und als Strafverschärfung „ums Maul geschlagen“. Eingeweide und Genitalien wurden heraus- bzw. abgeschnitten, dann der Leichnam mit dem Beil in vier Teile gehauen. Teilweise erfolgte die Vierteilung auch durch Zerreißen durch Pferde. Teilweise wurden wie etwa in Olmütz Spione gevierteilt; DUDIK, Sammel-Chronik, S. 49.
[9] http://erichs-kriminalarchiv.npage.de/1601-1700/1-seite-mit-06-faellen.html: KIRCHSCHLAGER; HARBORT; BENECKE, Die historischen Serienmörder, S. 98.
[10] Międzybórz [Neumittelwalde, Bez. Oleśnica]
[11] gerichtet.
[12] Trachenberg [Žmigród, Kr. Militsch]; HHSSchl, S. 541f.
[13] Vorwerk: Wirtschaftshof eines Rittergutes oder landesherrlichen Amtes oder Schlosses.
[14] Schönwald [Bojków, Kr. Tost-Gleiwitz/Gleiwitz]; HHSSchl, S. 485.
[15] Groß Wartenberg [Syców, LK Oleśnica].
[16] Domslau [Domasław, Kr. Breslau]; HHSSchles, S. 85.
[17] Pawelwitz [Pawlowice, Bez. Trebnitz] ?
[18] Klein Öls [Oleśnica Mała, Kr. Ohlau]; HHSSchl, S. 228f.
[19] Ellguth [Ligota, Kr. Kattowitz].
[20] Wüstung: verlassene Siedlung und Flur
[21] Bukowintke [Bukowina; Buchenhain, LK Oels].
[22] Gohle [Gola, Bez. Rosenberg].
[23] Schimmel.
[24] Hönigern [Miosary, Bez. Namslau].
[25] Distelwitz [Dzieslawice, Bez. Groß Wartenberg].
[26] behemschen: nicht bekannt.
[27] Russen.
[28] Tscheschen [Cieszyny, Bez. Guhrau].
[29] Bretmühle, Brettmühle: auch Brettsäge genannt, dient der Aufarbeitung des angelieferten Rundholzes zu Brettern, Kanthölzern und Balken.
[30] Bisdorf [Biskupice, Bez. Groß Wartenberg].
[31] Karabiner: kurzes Reitergewehr mit Radschlossmechanismus, im Sattelhalfter oder am Schulterriemen zu tragen (die in Suhl gefertigten Karabiner hatten eine Gesamtlänge von 1 Meter bei 16,2 mm Kugeldurchmesser).
[32] Rucksack, Tornister.
[33] Weißgerät: weißleinene Wäsche.
[34] Mangschütz [Makoszyce [Bez. Brieg].
[35] Armatur: Ausrüstung.
[36] Gaffron [ Gawrony; Bez. Groß Wartenberg].
[37] so entziffert.
[38] Cosake.
[39] Langendorf [Wielowies; Bez. Groß Wartenberg].
[40] büchsen: niederschießen.
[41] ADELUNG, Bd. 2, Sp. 106: „Das Fêlleisen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Sack von Fellen oder Leder, welcher mit Eisen verwahret ist, allerley Geräthschaften auf der Reise darin zu  verwahren; ein Ranzen, Ränzel, im Oberd. ein Wadsack“. KRÜNITZ, Bd. 12, 542f.: „eine Reit=Tasche, oder ein kleiner Sack, zum Ueberhängen über die Schul<12, 543>tern, mehrentheils von rauchem Leder oder Fellen überzogen, und mit einem eisernen Stänglein oder einer Kette verschlossen, allerley Geräthschaften auf der Reise darinn zu verwahren. Es war dieses Reise= und Wandergeräth=Behältniß ehemahls, da die Deutschen ihre Reisen nur zu Fuße und zu Pferde thaten, sehr gebräuchlich und bequem, weil man damahls keine Koffer brauchen konnte“.
[42] Ossen [Ose; Bez. Groß Wartenberg].
[43] Chrosczinna [Choroscina [Bez. Oppeln] ?
[44] Dombrowe [Bez. Groß Wartenberg].
[45] Schreibersdorf [Pisarzovice, Bez. Lauban].
[46] Branntweinmann: Betreiber einer Branntweinschenke.
[47] Rudzinitz [Rudziniec, Bez. Tost-Gleiwitz].
[48] Vorlage: Polakeu
[49] Schönwald [Krywizna [Bez. Kluczbork].
[50] Alte Volumeneinheit. 1 Lögel = 25 Maß = 100 Schoppen = 2520,62 Pariser Kubikzoll = 50 Liter.
[51] Dombrowe [Dombrova, Bez. Groß Wartenberg].
[52] Mangschütz [Makoszyce, Bez. Brieg].
[53] Winzig [Winsko, Bez. Wohlau].
[54] Prausnitz [Prusice, Bez. Goldberg].
[55] Schimmerau [Wszemirow, Bez. Trebnitz].
[56] Koschnöwe [Kosinowo; Bez. Trebnitz].
[57] Petschierring, Petschaftring. Petschaft in Gestalt eines Fingerringes, Fingerring mit einem Petschaft.
[58] Trebnitz [Trzebnica]; HHSSchl, S. 542ff.
[59] Schickwitz [Szczytkowice, Bez. Trebnitz].
[60] Tschachawe [Czachowo, Bez. Trebnitz].
[61] Haltauf [Budczyce; Bez. Trebnitz].
[62] Schlottau [Złotow; Bez. Trebnitz].
[63] behemscht: unbekannter Begriff.
[64] so entziffert
[65] Koppitz [Kopice, Bez. Grottkau].
[66] Kottwitz [Kotowice, Bez. Trebnitz].
[67] Partnitze: unbekannter Begriff.
[68] Distelwitz [Dzierzyslawice, Bez. Groß Wartenberg].
[69] nicht identifiziert.
[70] Kraschen [Kraszow, Bez. Groß Wartenberg]. ?
[71] Kottwitz [Kotowice, entweder Bez. Glogau, Freystadt oder Trebnitz ?].
[72] Koppitz [Kopice; Bez. Grottkau].
[73] Riga [Lettland].
[74] zur Disposition gestellt; außer Dienst; aufs Wartegeld gesetzt.
[75] Milit. Geleitzug, Fahrzeugkolonne.
[76] Stock[schläge]
[77] gequält.
[78] Luzine [Luczyna; Bez. Trebnitz].
[79] Collet: frz. Halsstück, hier Lederwams.
[80] weißleinene Wäsche.
[81] Cosel [Koźle]; HHSSchl, S. 72ff.
[82] Wohlau [Wołów; h. Polen]; HHSSchl, S. 569ff.
[83] Trebnitz [Trzebnica]; HHSSchl, S. 542ff.
[84] lat., geprüft
[85] Vorlage: au
[86] Vorlage: Deinen
[87] Eine warhafftige und erschreckliche Newe Zeitung von dem grossen Mörder Melcher Hedloff / Sonst Schütze-Melcher genannt / von Käntinchen auß Medziborischer Herrschafft bürtig / welcher 251. Morthaten begangen. Auch wie er in der Fürstlichen Stadt Oelse den 19. Jan. dieses 1654 Jahrs seiner Arbeit nach / den Lohn empfangen. Erstlich gedruckt zu Preßlaw / und jetzo zu Augspurg bey Johann Schultes. Online erhältlich unter: http://de.wikisource.org/wiki/M%C3%B6rder_Melcher_Hedloff
[88] SINAPIUS, Olsnographiæ, S. 355.
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