Hatzfeldt, Heinrich Ludwig Graf von

Hatzfeldt, Heinrich Ludwig Graf von; Obrist [um 1585 Wildenburg-1.2.1631 Rostock] Heinrich Ludwig von Hatzfeldt, Herr zu Wildenburg[1] und Schönstein,[2] Sohn des Bernhard von Hatzfeld [ca. 1555-1603]; Herr auf Wildenburg u. Schönstein im Westerwald, war 1625 niederländischer Obrist, 1626-1629 Obrist der Hamburger Stadtmiliz, seit 1629 kaiserlicher Obrist und 1630/31 Kommandant v. Rostock.

Er war verheiratet seit 1631 mit Maria Magdalena Juliana von Obsinnig. Seine Ehefrau, geboren 1594, stammte aus der weit verzweigten Familie von Eynatten, die ihre Güter in der Grafschaft Limburg hatte. Die Burg Obsinnig steht unweit der niederländischen Grenze im Maastrichter Ausläufer. Nachdem ein Zweig der Familie die Burg in ihr Eigentum gebracht hatte, begannen sich die Mitglieder Roe (oder Rode) van Obsinnich zu schreiben. Johann von Eynatten [ -1562] war Hofrat von Kaiser Karl V. und Statthalter in Limburg. Die Eltern von Maria Magdalena Juliana, welche nach ihrem ersten Ehemann, Heinrich Ludwig von Hatzfeldt die Herrschaft Klempenow[3] geerbt hatte, waren Johann von Obsinnig und Hermanna von Steprath.

Heinrich Ludwig von Hatzfeldt teilte Melchior von Hatzfeldt[4] im Januar 1626 aus Hamburg[5] seine Entlassung aus dem niederländischen Kriegsdienst mit und bat ihn um einen Pass für die Reise nach Köln.[6]

Er wird als brandenburgischer Kommandant von Lippstadt[7] erwähnt.[8]

Der kaiserliche Obrist[9] Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg[10] erwähnte Melchior von Hatzfeldt gegenüber im November 1627 sein Treffen mit Heinrich Ludwig in Hamburg.[11] In diesem November berichtete Heinrich Ludwig Melchior von Hatzfeldt von der Anwesenheit Tillys[12] vor Stade.[13]

1628 war er kaiserlicher und der freien Reichsstadt Hamburg bestallter Obrist sowie kurbrandenburgischer Drost[14] in Ravensberg.[15] Im Mai 1628 unterrichtete er Melchior von Hatzfeldt von der Besetzung Stades durch ligistische Truppen, der Blockade Hamburgs durch holländische und dänische Schiffe auf der Elbe. Im August kaufte er Vieh in Vensyssel, Jütland und Holstein für die Grafschaft Ravensberg auf.[16]

Meteren hält unter 1630 fest: „Bey diesem Landtag hat der Obr. Hatzfeld vnderschiedliche Pommerische vom Adel / daß sie sich bey der Statt Stralsund[17] zu Roß vndergestellet / verklagt vnd vmb Privation[18] der Lehen gebetten / oder müste es an die Keys. May.[19] gelangen lassen. Der Hertzog[20] aber hat es entschuldiget / mit vorgeben / daß Kays. Mayest. es mit ihrem eigenen Schreiben erwiesen / daß die Statt Stralsund nit für einen Feind deß Römischen Reichs zuhalten were: derhalben gebetten / mit den Leuthen / die ohne das verderbt /  gemachsamer zuverfahren / damit sie nicht endlich gar in Verzweiffelung gerathen / vnd ein grösser Vnheyl darauß entstehen möchte. Es forderte auch sonsten damals besagter Obrister Hatzfeld eine mächtige summa Gelts von 50000. Gülden von den Landständen / gab vor / es were sein Nachstand / brachte es auch soweit mit solcher Forderung / daß ihm das Ampt Klempenaw eingeraumet / vnd Pfandweiß darfür vbergeben werden muste / darbey er sich noch rühmete / wie wol vnd gütlich er gehandelt / in dem er an statt baaren Gelts zu Verschonung der armen Vnderthanen / sich mit besagtem Gut hette contentiren lassen“.[21]

„Der Oberste Hatzfeld / hat auch damals der Statt Stettin[22] hoch auffgerücket / daß sie dem Fürste subsidia gewilliget vnd geleistet / zur Defension obgemelter vnd nunmehr abgetrungener Pässe / hat es für eine Vntrew wider Kayserl. Majest. angezogen / da doch der Fürst von Kayser Ferdinanden Mandanten auffzulegen hatte / daß er die Pässe besetzen vnnd defendiren solte: Deß Fürsten Intention vnd Erklärung auch allzeit diese gewesen / daß die Pässe dem Römischen Reich / Kays. Majest. vnnd dem Ober-Sächsischen Crayse[23] zum besten / besetzet vnd defendiret / vnd den Kayserischen Paß vnnd Repaß vergönnet seyn solte“.[24]

„Zu Gartz[25] musten täglich 500. Keyserische Soldaten starck arbeiten / vñ bekamen deß Tags zwei Pfund Brod / darüber aber viel entlieffen[26] vnnd sich in Schwedische Dienst[27] / andere aber sich wider zu den ihrigen nach Hauß begaben. Es war auch bey inen grosser Mangel an Geld / weil die armen Leuthe nichts mehr zugeben hatten / dahero ihnen endlich all das ihrige genommen wurde / wie dann den 23. Junii [1630; BW] vnder andern deß Obristen Hatzfelds Volck 600. Stück Rindvieh vnd 700. Schaf / Hammel vnd Lämmer / so sie in den Wildenbruchischen Gütern / wegen etlicher restirender Contributionen[28] genommen /durch Stättin / vnd auff das von dem Herzogen in Pommern / besagtem Obristen Hatzfeld / wegen etlicher auß dem Wolgastischen Fürstenthumb ihm hinterstelligen Contributionen verschriebene Gut vnd Ampt Klempenaw getrieben / welches die arme Leuth aller Nahrung gäntzlich beraubet vnd groß Lamentiren vnd Weheklagen bey ihnen verursachet / welches sich aber die Keyserische wenig angehen lassen“.[29]

Hatzfeldt soll in verräterischen Beziehungen zu Schweden gestanden haben.[30] Er war Kommandant zu Rostock[31] und wurde am 1.2.1631 von dem aus Osnabrück[32] stammenden Lizentiaten[33] Jakob Varmeyer wegen Eigentumsstreitigkeiten enthauptet.[34] Die kaiserliche Besatzung war auf das höchste erregt, die wütenden Soldaten drohten mit einem Massaker. Fünfzig Soldaten drangen in Johann Quistorps des Älteren [18.8.1584 Rostock-2.5.1648 Doberan,[35] Theologieprofessor und Prediger in Rostock und elfmaliger Rektor der Universität], Haus ein und verlangten von ihm als Rektor, daß er den Schuldigen ohne Prozess unverzüglich ausliefern solle. Anderenfalls würden die Häuser aller Universitätsangehörigen geplündert und bei ihm begonnen werden. Quistorp gelang es durch seine Diplomatie, die Militärs zu besänftigen. Der Mörder war der Jurist Jacob Varmeyer, ein Mitglied der Universität. Dieser führte gottgefällige Gründe für den Mord an. Er hatte sich an dem Gedanken berauscht, nach biblischem Vorbild diese Befreiungstat an dem Unterdrücker vollziehen zu sollen. Varmeyer wurde ausgeliefert und starb an den Folgen der Folter.[36]

Das „Theatrum Europaeum“[37] berichtet dazu: „Vmb diese Zeit ist der Obriste Hatzfeld / welcher das Hertzogthumb Pommern neben andern auch nicht wenig geplaget / zu Rostock ermordet worden. Er wurde / nach dem besagte Stadt Rostock vnder der Kayserischen Gewalt gebracht / zum Gubernatoren[38] daselbst bestellet / als er nun sein Quartier in eines vornehmen Cantzlers Wittiben Behausung hatte / hat sichs begeben / daß ein Licentiat / mit Namen Jacobus Varmeyer / von vornehmen Geschlecht auß der Statt Osnabrück in Westphalen bürtig (daselbsten er auch ligende Güter gehabt / welche ihm von gedachtem Obristen Hatzfelden eyngezogen vnnd reformirt worden[39] / darüber er sich etlich mal verlauten lassen / daß er solches eyffern / vnd da ihme Gelegenheit darzu an die Hand gegeben würde / gewißlich nit vngerochen lassen wollte) Sambstag den 21. Januari A. E. deß Morgents zwischen acht vnd neun Vhren / mit einem verborgenen scharpffen Beyel vnnd zweyen Messern zu ihme ins Losament gangen / vnnd / weil er daselbsten wohl bekandt / bald eyngelassen worden / da er dann vnder andern Reden vmb einen Paß angehalten / vnnd als darauff der Obriste sich gesetzet / vnnd den Paß selber schreiben wollen / stellete sich der Licentiat hinder ihn / vnnd schlug ihm vnversehens mit dem Beyel in die Dünnung[40] des Hauptes, daß er auff den Tisch sanck. Hierauff hawete der Thäter noch zweymal zu / löset ihm hernach mit einem Messer das Haupt vollendts ab / wickelte dasselbe in ein Tuch / vnd trägt es vnvermerckt mit sich vnter dem Arm hinauß / gehet hernach stracks gegen der Thür vber in eines Rathsherren Behausung / vnnd versteckte es hinder eine Kisten / er aber gienge in ein ander Hauß / vnnd verbarg sich daselbst im Keller. Wie nun kurtz hernach deß Obristen Hatzfelds Secretarius wider in das Gemach / da diese That geschehen / hineyn getretten / hat er das grawsame Spectacul gesehen / vnd solches alsbald kund gethan. Darüber ein grosser Lermen in der Statt entstanden / die Thor geschlossen / die Trommel gerühret / vnd außgeruffen worden / wer den Thäter angebe / solte reichlich belohnet werden. Worauff ihm fleissig nachgeforschet / also daß er endtlich von einem Taglöhner außkundtschafftet / vnnd in dem Keller / da er sich versteckt / wiewol er sich häfftig gewehret / auch zwo Wunden / doch aber nicht tödtlich / darüber bekommen / gegrieffen / vnnd in gefängliche Hafft angenommen worden / doch hat man nicht von ihm erfahren können / wo er mit dem Kopff geblieben / biß man ihn endtlich nach langem Suchen in vorgemeltem Hauß gefunden. Da man ihn nun gefragt / warumb er solche that begangen / hat er geantwortet : es wäre ihm nicht leyd / daß ers gethan / dann der Obriste hatte solches wohl vmb ihn verdienet.

Nachdem er nun kurtz hernach an die Tortur[41] gebracht / vnd / die rechte Vrsachen solcher Mordthat von ihm zuerfahren / hart gepeiniget wordẽ / ist er ohne Bekandtnuß daran gestorben / doch gleichwol hat man ihm das Haupt vnnd die rechte Hand abgehawen / vnd an den Galgen genagelt / hernach den Cörper geviertheilt[42] / vnnd an die Statt Thor in eysern Körben auffgehencket.

Der Obriste ist den 21. Martii mit stattlichen Ceremonien in vnser lieben FrawenKirch zu Rostock zur Erden bestattet worden“.[43]

Bei Meteren heißt es dazu: „Vmb dieselbige Zeit ist der Oberste Hatzfeldt / von welchem das Herzogthumb Pommern nicht wenig ist geplaget worden / zu Rostock jämmerlich vmbs leben kommen / Als die Kayserischen gedachter Statt sich bemächtiget hatten / wurde er zum Gubernatore[44] allda verordnet / vnd nam sein Losament bey eines vornehmen Cantzlers Wiittiben. Nun begab es sich daß ein Licentiat Namens Iacobus Varmeyer[44a] von vornehmen Geschlecht auß der Statt Oßnabrück in Westphalen bürtig (daselbst er etliche liegende Gütter gehabt / die ihm von gedachtem Obristen Hatzfeldt eingezogen worden / dannenhero er sich zu vnterschiedlichen mahlen verlauten lassen / dass solches eyfern / vnnd da ihme Gelegenheit darzu gegeben werden würde / gewißlich nicht ungerochen lassen wolt) Sambstags den 22. Januarii alten Calenders deß Morgens zwischen 8. vnnd 9. Vhren mit einem verborgenen scharpffen Beyl / vnd zweyen scharpffen Messern zu ihme in sein Losament sich verfüget / vnd weiln er daselbsten nicht bekannt / bald eingelassen worden / da er dann vnter andern Reden vmb einen Paß angehalten /

Vnnd als der Oberste sich gesetzt / vnd den Paß selber schreiben wollen / stellte sich der Licentiat hinder ihn  / vnnd schlug ihn vnversehens mit dem Beyhel in die Dünnung deß Haupts / daß er auff den Tisch sanck. Hierauff hawete der Thäter noch zweymahl zu / löset ihm hernach mit einem Messer das Haupt vollends ab / wickelt dasselbige in ein Tuch / vnd trägt es vnvermerckt mit sich vnter dem Arm hinauß / gehet darnach stracks gegen der Thür vber in eines Rathsherrn Behausung / vnnd versteckt es hinder ein Kisten / er aber gieng in ein ander Hauß / vnnd verbarg sich daselbst im Keller. Als nun kurz hernach deß Obristen Secretarius wieder in das Gemach kommen / vnnd das grawsame Spectacul gesehen / hat er also bald einen Tumult im Hauß gemacht: Dannenhero ein grosser Lermen in der gantzen Statt entstanden / die Thor also bald gesperret / die Trummel gerühret / vnnd also bald außgeruffen / wer den Thäter angebe / solte eine reiche Belohnung bekommen. Derhalben ihm fleissig ist nachgeforschet / vnd er endlich von einem Taglöhner außgekundtschafft / vnnd in dem Keller / da er sich versteckt / nach zwo empfangenen doch nicht tödtlichen Wunden / weil er grosse Gegenwehr thete / gefangen worden / doch hat man von ihm nicht können erfahren / wo er das Haupt gelassen / biß dass man es nach langem Suchen in vorgemeltem Hauß gefunden. Darnach hat man ihn auff die Tortur gebracht / vnnd vmb die Vrsachen dieser Mordthat zuerfahren so hart gepeiniget / daß er doch ohne einige Bekandnuß daran gestorben:

Nichts desto weniger hat man ihm die rechte Hand vnnd das Haupt abgehawen / vnnd an Galgen genagelt / hernach den Cörper geviertheilt / vnd an die Statthor in eisern Körben auffgehencket. Der Oberste aber ist den zwey vnnd zwantzigsten Martii mit stattlichen Ceremonien in vnser L. Frawen Kirch“.[45]

Der Schweriner[46] Dompropst und Ratzeburger[47] Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“: „22. Jan. hatt sich eine schreckliche historia zugetragen mitt dem Obristen Hinrich Ludwig von Hatzfelt zue Rostock; alda frue morgens ein licenciatus juris Jacobus Varenmeier (der gleichwohl im Haubt etwaß verrücket gewesen) zue gemeldeten Obristen kombt, sub praetextu, alß hätte Er waß wichtiges mitt ihme zue reden, seine Diener abzuschaffen bittet, darnach vmb einen pass anhalten thut. Indem nuhn der Obrister solchen pass selber zue schreiben im werke ist, ergreifft der licenciatus ein beil, so an der wandt henket und hiebt ihm in den halß, dass Er zur erden sinket, wischet bald mitt dem messer vber ihn her vnd sneidet ihme den Kopf gar ab vnd geht damit davon und nimbt das Haubt mitt, worvber Er vf frischer tadt ergriffen vnd schrecklich torquiret worden, auch endlich in der tortur seinen geist aufgeben. Hatzfeld aber ist hingangen ohn Zweifel quo Tullus et ancus“.[48]

[1] Wildenburg [LK Altenkirchen]

[2] Schönstein, Wissen [LK Altenkirchen].

[3] Klempenow, Burg; Ortsteil von Breest [LK Demmin].

[4] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[5] Hamburg; HHSD I, S. 83ff.

[6] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 603; Köln; HHSD III, S. 403ff.

[7] Lippstadt [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 474f.

[8] IBING, Garnison, S. 8f.

[9] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[10] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.

[11] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 1.

[12] Johann ‚t Serclaes Graf v. Tilly {Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Herzogtum Brabant; 30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.

[13] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 603; Stade; HHSD II, S. 432ff.

[14] Drost: Niederdeutsche Entsprechung von Truchsess, Vorsteher einer Burgmannschaft, Verwalter eines landesherrlichen Amtes (Amtmann).

[15] LEDEBUR, Geschichte, S. 51ff.; Ravensberg, Burg [Gem. Cleve, LK Halle/Westf.]; HHSD III, S. 623f. Vgl. „Copia dreyer Schreiben (Nr. 3)“.

[16] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 603.

[17] Stralsund [LK Vorpommern-Rügen]; HHSD XII, S. 292ff.

[18] Privation: Entziehung, Wegnahme.

[19] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.

[20] Bogislaw XIV. Herzog v. Pommern [31.3.1580 Barth-10.3.1637 Stettin].

[21] METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 17.

[22] Stettin [Szczecin]; HHSD XII, S. 280ff.

[23] Obersächsischer Reichskreis: Der seit 1512 existierende Obersächsische Reichskreis wurde von den Markgrafen von Brandenburg und den Herzögen von Sachsen geführt. Er wurde gebildet aus Sachsen, Brandenburg, Pommern, Cammin, Anhalt, den Abteien Quedlinburg, Gernrode und Walkenried, den Fürstentümern Querfurt und Schwarzburg, den Grafschaften Mansfeld, Stolberg und Wernigerode, Barby, Hohnstein mit Lohra und Klettenberg, Hatzfeld, Reuß und Schönberg. Vgl. Reichskreis. NICKLAS, Macht oder Recht.

[24] METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 19.

[25] Gartz a. d. Oder [LK Uckermark]; HHSD XII, S. 185ff.

[26] Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. JÜRGENS, Chronik, S. 514 (für Hannover): „Den 11. Aprilis [1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Companien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298; JÜRGENS, Chronik, S. 525. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben und zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung und Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Am 28.4.1628 „gab ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an“. WIEGANDT, Wismar, S. 23f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet  unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Dies erschien einigen grausam, weil seine bei demselben Fluchtplan ertappte Frau nach dem Frühstück, von den Soldaten einige Male angeschossen, sterben musste. Milder verfuhr man mit den Töchtern, die man in die Verbannung trieb“. Auch mehrfache Desertion wurden hart bestraft; RICHTER, Historische Nachricht, S. 174 (Chemnitz 1633): „Den 19. Jan. ist ein Schottländischer Soldat, so dreymahl vom Regiment entlauffen, an die Justitz aufn Marckte aufgehencket worden“. Aus Meiningen wird 1646 berichtet, GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 274: „Eben in diesem Monat [August 1646; BW] sind drey Mußquetirer von hiesiger Qvarnison über die Stadt-Mauern hinaus gestiegen, und hinweg gelauffen, aber bey Walldorff wieder vertappt, nieder geschossen, tod herein gebracht, und in der Hocker-Gassen auff dem Graben, an einem auffgerichten Schnapt-Galgen gehängt worden“. Die Desertionsquote unter den Belagerern vor Bergen-op-Zoom soll sehr hoch gewesen sein. Im Juli lagen noch 20.600 Mann vor Bergen; im Oktober waren es noch 13.200. Insgesamt betrugen die Verluste der Belagerer ca. 40 %; davon waren mehr als ein Drittel Desertierte.

[27] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen/ den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Betellbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“.

[28] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“.

[29] METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 36.

[30] GENERALSTABEN 3. Bd., S. 457.

[31] Rostock; HHSD XII, S. 95ff. Vgl. dazu auch „Copia Des beweglichen Schreibens / und protestation So von Einem E. und H. Rath der Stadt Rostock / nebenst den Vier Gewercken / im Namen der gantzen Stadt / An den Obristen Hatzfeldt / kurtz vor seinem erbärmlichen Todtsfall / ist abgangen … Hiebey ist kürtzlich annectiret der Hatzfeldischer Todtsfall / Mit angehengten Gebetlein / so beym Thäter gefunden worden“ [VD17 14:004305D].

[32] Osnabrück; HHSD II, S. 364ff.

[33] Licentiatus: akademischer Grad: Absolvent einer Universität, der nach bestandener Inaugural-Disputation berechtigt war, die Doktorwürde zu erwerben, Zwischenstufe zwischen Baccalaureus und Doktor.

[34] STADLER, Pappenheim, S. 442, 514.

[35] Doberan [Kr. Doberan]; HHSD XII, S. 20f.

[36] Vgl. auch KRABBE, Aus dem kirchlichen und wissenschaftlichen Leben Rostocks, S. 157ff.

[37] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[38] Gubernator: Oberbefehlshaber, Verwalter, oberster Stadtkommandant (in schwedisch besetzten Städten, ihm zur Seite stand der Militärkommandant).

[39] Nach „Copia Des beweglichen Schreibens / und protestation So von Einem E. und H. Rath der Stadt Rostock / nebenst den Vier Gewercken / im Namen der gantzen Stadt / An den Obristen Hatzfeldt / kurtz vor seinem erbärmlichen Todtsfall / ist abgangen … Hiebey ist kürtzlich annectiret der Hatzfeldischer Todtsfall / Mit angehengten Gebetlein / so beym Thäter gefunden worden“ [VD17 14:004305D] soll es sich dagegen um Güter seiner Schwiegermutter gehandelt haben.

[40] Dünnung: Die Weiche unter den Rippen [Hypochondrium]; GRIMM; GRIMM, DWB Bd. 2, Sp. 1557, 41.

[41] Tortur: scharfe Frage, Marter, Peinigung, Folter.

[42] vierteilen: Eine verhältnismäßig seltene Form der Todesstrafe, die zumeist erst am Leichnam vorgenommen wurde, nach der „Peinlichen Halsgerichtsordnung“ Karls V. die Strafe für männliche Verräter; Art. 124. Da der Verrat nach alter Vorstellung im Herzen saß, wurde bei der Verteilung nach Öffnung des Brustkorbs das Herz herausgerissen und als Strafverschärfung „ums Maul geschlagen“. Eingeweide und Genitalien wurden heraus- bzw. abgeschnitten, dann der Leichnam mit dem Beil in vier Teile gehauen. Teilweise erfolgte die Vierteilung auch durch Zerreißen durch Pferde. Teilweise wurden wie etwa in Olmütz Spione gevierteilt; DUDIK, Sammel-Chronik, S. 49.

[43] THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd. , S. 344f. Herr Uwe Volz macht darauf aufmerksam, dass es sich bei dem Bericht um „Theatrum Europaeum“ doch wohl um eine Adaption von „Außführlichen Bericht / Welcher gestalt der Herr Oberste Hatzfelt / den 22. Januarij Stilo Veteri, 1631. In der Stadt Rostock / von einem Licentiaten, schändtlicher weiß in seinem Losament Ermordt worden. Rostock“ [VD17 23:334977P]. Vgl. ferner „Copia Des beweglichen Schreibens / und protestation So von Einem E. und H. Rath der Stadt Rostock / nebenst den Vier Gewercken / im Namen der gantzen Stadt / An den Obristen Hatzfeldt / kurtz vor seinem erbärmlichen Todtsfall / ist abgangen … Hiebey ist kürtzlich annectiret der Hatzfeldischer Todtsfall / Mit angehengten Gebetlein / so beym Thäter gefunden worden“. s. l. [VD17 14:004305D]

[44] Gubernator: Oberbefehlshaber, Verwalter, oberster Stadtkommandant (in schwedisch besetzten Städten, ihm zur Seite stand der Militärkommandant).

[44a] Jakob Varmeier [ -1631], Sohn des Osnabrücker Juristen u. bischöflichen Rats Jakob Varmeier; Studium der Rechte, Mathematik u. Astronomie in Helmstedt (1612-1614) u. Rostock (ab 1614); danach Privatdozent an der Universität Rostock; seit 1624 Advokat in Rostock; 1626-1629 Sekretär am mecklenburgischen Hof- u. Landgericht in Sternberg; danach erneut Leben in Rostock; 1631 Tod auf der Folter wegen Ermordung des kaiserlichen Obristen Heinrich Ludwig v. Hatzfeldt [um 1585 Wildenburg-1.2.1631 Rostock] auf angeblich göttlichen Befehl.

[45] METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 85f.

[46] Schwerin; HHSD XII, S. 114ff.

[47] Ratzeburg [Kr. Herzogtum Lauenburg]; HHSD I, S. 216f.

[48] DUVE, DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 2, S. 73f. quo Tullus [Hostilius] et Ancus [Marcus]: wie diese legendären Könige von Rom. Aus der Ode „Diffugere nives“ von Horaz.

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