Giel von Glattburg und Gielsberg [Güell], Bernhard

Giel von Glattburg und Gielsberg [Güell], Bernhard; Obristwachtmeister [ – 1662] Bernhard Giel von Glattburg[1] und Gielsberg erhielt 1631 die Erlaubnis des Abts von St. Gallen,[2] Pius Reher [1630-1654], 50 Soldaten für Kurbayern anzuwerben. Von 1638 bis 1658 war er Obervogt auf Rosenberg,[3] 1658 Obervogt[4] zu Rorschach.[5] Er war die rechte Hand des Abts von St. Gallen.[6]

Er stand 1633 als Rittmeister[7] in kaiserlichen Diensten und war in Überlingen[8] stationiert.

Der Salemer[9] Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? – 1649][10] schreibt in seiner Chronik zu 1633: „Den 11. Aprilis: uff disen müttag seyen rüdtmayster Gündtfeldt und Güell von Uberlingen auß durch Owingen[11] (allda sie auch ettliche pferd und personen zwungnerweiß hinweg mit sich genohmen) uff Simmeringen[12] den march zue genohmen, alldort umb 11 uhren in der nacht für die thor komen, solche angefangen einzuehawen, an die bürger, die Suedische[13] und Würdtenbergische begert hierauß zue geben, deren sie dan uff die 60 nidergemacht, kainen quatier[14] nit geben, wenig außgenohmen, und von dannen uff Feringen;[15] alß sie aber vernohmen, daß die Suedische alldort gewichen, haben sie mit den gefangnen, so uff 30, under welchen ein maior[16] geweßen, wider zuerugg naher Uberlingen gewendt. Ist uff selbes mahl unser thorhüeter, Barthlin N von Owingen, so guet soldat geweßen, von dem rüdtmayster selbsten erschossen, weil er ainem burger ain pferd genohmen, so wider nach egeloffen, er aber auß befelch und anmahnen dem burger sein pferd nit wider wolte geben“.[17]

Der Überlinger Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595 – 1655][18] berichtet über den Anschlag auf Sigmaringen:[19] „Sonntag den 10 Aprilis morgen vmb 9 vhren seyn von Veberlingen außgezogen herr hauptmann[20] Ferdinand Newmann, commandant in der Mainow,[21] mit 80 seiner vnderhabenden knechten,[22] herr rittmaister Gintfeld mit auch ohngefehr 80 seiner vnd sonst aufgesetzter reütter, vnd der statt Veberlingen hauptmann [Georg Lang; BW] vnd leüttenant[23] [Michel Renwarth; BW] mit auch ohngefahr 80 von der burger- vnd baurschafft. Mit denen auch freywillig fortgezogen Jr. Balthaß Reichlin zu Velhaim[24] vnd Berchtold von Stai … selb viert. Vnderwegs haben sie von den bauren, alß sond[er]lich zu Owingen[25] in 36 pferdt mitgenommen, darauff tragoner[26] ge[setzt] vnd sonsten mit gůtten vnd thailß (wie verlaut) scharpffen worten, d[ie] an der straßen gesäßne bauren zum mitraißen vermögt, vnd alß [sie] in der nacht nahendt auff Sigmaringen statt zukommen, haben sie aus den nechsten dörffern ein anzahl laittern durch deren inwoh[ner] mittragen oder führen lassen. Die anzahl alles volckhs, so zu p[ferdt] vnd fůß sich bei dieser impresa[27] befunnden, wirdt auch auf 600 m[ann] geachtet. Darmit haben sie die statt gantz vmgeben vnd beschloßen. Dan der darinnen liegende schwedische maior[28] (so seines handtwer[cks] ein sattler, aber dapffer soldat sein solle) ihme gegen der Dhonaw zum außreißen ein ort abgesehen gehabt, daß man auf eingelangte kundtschafft ihme versperren müeßen. Vmb mitternacht hatt man gegen dem Hedinger thor die laittern angeworffen vnd daß nechste hauß darbei bestigen. Demnach aber einer von den außeren soldaten auß vebersehen einen schuß gethon, haben sich der schwedischen ettliche darveber zur wehr gesetzt. Dieweiln aber die vnsrige nicht allein durch daß bemellte hauß häuffig eingebrochen, sonder auch die statt thoren auffgehawen, darzu die burger selbsten gůtten vorschub gethon vnd (vnsere) burger vnd bauren daß ihrige auch dapffer beigesetzt, alß haben sich die Schwedischen (ohne besondere Resistenz) in den häußern versteckht, der maior aber mit seiner dama[29] (so eines beckhen[30] von Tübingen[31] eheweib sein solle) in daß schloß gewichen. Deren sein bei 80 geweßt, davon 46 vnd vnder diesen ein fendrich[32] nidergemacht, die vebrige aber so quartier[33] begert, gefangen genommen, vnd zinßtag den 12 Aprilis, nach Mittag in beglaittung der obgenannten capitan[34] vnd rittmaister (darbei auch herr rittmaister Giel geweßt) zu Veberlingen eingebracht worden; benantlich der obgedachte maior sambt seiner dama, ein secretarius, ein quartiermeister,[35] der sonders gerühmbt wirdt, daß er dem land mit pressen der armen [S. 14] vnderthanen, (sonderlich aber der frommen catholischen mit abschneiden der ohren[36] vnd andern plagen) großen vebertrang[37] vnd schaden zugefüegt, vnd auß zusamen gelaßnen contributionen[38] einen merckhlichen gelltschatz gesamblet habe. Dahero sol zu erachten, daß vnsere soldaten neben den gůtten pferdten, wehren (vnd klaidern,) die sie haimbgebracht, auch volle seckhel gemacht haben, dan der secretarius alleinig clagt, daß ihme in einem trüchlin[39] veber 1000 reichsthaler abgenommen worden. Wiewoln es der gemachten peutt[40] halb gar still ist, vnd ihe ein parthey der andern die schuld gibt, daß sie im aufraumen den andern vorkommen, sondern weiln ettliche, nachdeme sie eine gůtte ladung[41] gehabt, sich zeittlich wider nach hauß begeben vnd die andern daß vebergebliben sůchen laßen. – Der landtman währe beraitt vnd willig geweßt noch weitter zu paßirn vnd den feind auch zu Weerenwaag[42] haimbzusůchen, daß aber die commandanten diser zeitt nicht vor thůnlich finnden wollen. Kayßerischer seits ist gott lob alles ohne schaden abgangen, allein hatt rittmaiser Gintfeld einen bauren auß Owingen auß vrsachen, daß derselb in trunckhenhait einem burger zu Sigmaringen ein roß genommen vnd sollches veber öffter zusprechen nit haimbgeben wollen, durch den kopff todt geschoßen.

Obgemellten zinßtag morgen seyn die zu Veberlingen hinderlaßne rüppische[43] knecht, gesunde vnd kranckhe, zu waßer nach Lindaw[44] abgeführt worden, daselbst sie weittere ordinanz empfahen sollen. An deren statt werden deß Gintfelds new geworbene reutter zu Veberlingen verbleiben.

Die soldaten clagen, daß bei oberzehltem sigmaringischen einfall vnsere burger vnd die bauren, wie auch die von adel, so mit ihren dienern ein absonnderliche truppa von 30 pferdten gemacht, nhur auf daß peütten[45] sich gelegt, vnd nachdeme sie ihre säckh gefüllt, ohne ordinanz sich fort- vnd wider nach hauß begeben. – Hergegen seyn die burger vnd andere mit den soldaten vnd vorab mit dem hauptmann Newmann mal content,[46] daß vngeacht sie daß ihrige so gůtt, alß die soldaten praestirt[47] vnd von paarem gellt gůtte peutten bekommen, solle von den den soldaten ihnen wider mit gewallt auß den hennden gerißen worden, darumb sie wegen sollchen vebeln tractaments, vnd weiln sie ihrer arbaitt vnd gefahr kheinen genuß zu erwarten gehabt, sich nit vnbillich wider nach hauß begeben hetten. Item hab sich zwischen den soldaten vnd dem feind gar zu [S. 15] verdächtige clemenz[48] merckhen laßen, dan die soldaten gantz kheinen von dem feind nidergemacht, vnd wol auch den burgern vnd bauren sollches abgewehrt. Wellicher verdacht dahero sich gesterckht, daß nachdeme der maior sambt seiner dama in die Mainow geführt vnd daselbst von dem mehrbemelten capitan Newmann veber die maßen carezzirt,[49] der gefangne quartiermeister weitter nicht alß nach Laitz[50] kommen, daselbst ihne die bauren (die er hiebevor so vebel geplagt) erkendt; mit ein[er] axt todt geschlagen vnd vnder dem galgen vergraben haben“.[51]

Unter dem Juni 1633 notiert Pflummern: „Nachdeme deß herrn obristen[52] König regiment[53] zu pferdt in seinem beiwesen zu Praßberg[54] gemustert worden, hatt er dasselbig nach Memmingen[55] commandirt, den obrist [Franz v.; BW] Mercy, wellicher die schwedische reütter zu Babenhaußen[56] zu überfallen willens, zu assistirn, mit vertrostung, daß wan sie sich dapffer verhallten, ihnen zur widerkunft ein reichlicher sold[57] ervolgen vnd auch dem geringsten reütter nicht vnder 12 guldin paaren gellts gelifert werden solle. Alß nun bemelltes regiment so von 6 compagnien bei der musterung[58] sich befunnden, gůtten můths fort- vnd auf Memmingen marschirt, hatt obrist Mercy aviso gethon, daß er nachrichtung bekommen, der feindt habe an anschlag verkundtschaftet vnd währe sambt den pagagien[59] aufgebrochen vnd nemme den weeg auf Bibrach,[60] deßwegen sollten die Königische compag[S. 31]nien sich eilendts zu pferdt begeben vnd dem feind vorbiegen, so wollte er mit seinen tragonern volgen vnd den feind in die mitte nemmen. Hierauff die königische reütter sich bald aufgemacht vnd auf Stainhaimb[61] bei Memmingen geruckht, allda die schwedische reütter beraitt angelangt,  vnd allein noch ettliche wägen, so daß dorff noch nit erraicht gehabt, gesehen worden. Vnd obwoln obrist wachtmaister[62] Giel, so daß regiment commandirt, vermaint, daß diese wägen mit pagagien beladen vnd der feind in der flucht währe, haben doch andere vermerckht vnd gewahrnet, dass auf denselben wägen volckh vnd vermůttlich tragoner geführt, zumaln die schwedische reütter gar nicht in vnordnung, sonnder nahendt vor dem dorff in battaglia[63] gehallten, vnd alß die vnserige sich ihnen genähert, sich in daß dorff zu ruckh begeben. Welliches aber nicht auß forcht, sondern auß list beschehen, deßweg[en] auch rittmaister Gintfeld der mainung geweßt, daß ma[n] in den feind damaln ferner nicht setzen, sonder allein biß zu ankunft deß Mercy aufhallten, oder wan er sich auß dem dorff in daß offne veld begeben, er erst alßdan angreiffen solle. Deme aber obrist wachtmaister Giel, so sich auf deß feinds klainmüetigkhait zu vil verlaßen, nicht volgen, sonder hatt die ehr vnd den sieg allein haben wollen. Alß derhalben die vnserige nahendt bei dem dorff ankommen, hatt sich deß feinds cavalleria von 300 pferdten herauß in daß veld auf die seitten begeben vnd deß angriffs erwartet, wellicher gleichwoln von den königischen mit großer dapfferkait beschehen, es haben aber nicht allein die schwedische reütter auf der seitten dapffer stand gehallten, sonder auch vornenher die tragoner sich vnfirsehens auß dem dorff herfir gelassen vnd auf die vnserige so starckh fewr geben, daß sich vnsere reütter, weiln sie von der seitten vnd von vornen angefallen, deß feinds nicht erwehren können, son[S. 32]der die retirata nach Memmingen nemmen müeßen. Daselbst sie in daß ander vnglückh geraten, dan ihnen deß Mercy tragoner, so zum succurs geschickht, entgegen kommen vnd gefragt, waß volckh diß währe, vnd alß einer von den commandanten geantwortet, sie währen königisch, haben es die tragoner für königisch schwedisch verstanden vnd alsbald fewr geben, darvon manicher reütter auß dem sattel gehebt, die vbrige aber in völlige confusion gebracht, vnd alß sie mit der flucht sich hinder die mauren der statt Memmingen zu salvirn vermaint, seyn allda auch nicht eingelassen worden, haben also in einem dorff außer der statt nachtquartier nemmen vnd all augenblickh deß feindts veberfall erwarten müeßen, welcher sie auch, da er nhur gevolgt, leichtlich gantz aufschlagen[64] mögen. Wie erachtet wirdt, seyn von den vnserigen bei 80 gebliben vnd gefangen worden, darunder rittmaister Gintfeld allein 35 eingebüeßt. Jedoch soll der feind auch nicht ohne verlust daß feld behallten vnd sich wieder nach Babenhaußen begeben haben“.[65]

„Mit[t]woch, den 13 Julij, morgen vmb 3 vhren kombt ein rittmaister deß obrist leüttenant[66] veber daß königisch regiment zu pferdt vnd herrn rittmaister Gielen schriftlicher ordinanz vor daß Hellthor, begert mit seiner compagnia eingelaßen zu werden. Demnach aber die ordinanz nicht dahin gelauttet, da er in der statt quartier nemmen, sonder allein auf Veberlingen marschirn vnd allda fernere ordinanz erwarten solle, beneben den stallungen mit den obgedachten 200 tragonerpferdten eingenommen, alß hatt ein E. Rath sollche einzulassen bedenckhens getragen, sonderlich weiln herr rittmaister Gintfeld (so vmb sein gůttachten ersucht) sollches dissuadirt[67] vnd sich selbst anerbotten nach Costantz per posta zu reitten vnd aigentliche ordinanz abzuholen, bis dahin aber sollte man die reütter vor den thoren zur gedullt weisen. Demnach aber der rittmaister (so mit ettlichen wenigen zu waßer eingelassen worden) gar importun[68] sich erzaigt mit betrowung, wan man seine reütter nicht in quartier nemme, so könne er mit ihnen nit weitter marschirn, (vngeacht er daß nechste quartier nhur zu Immenstaad[69] gehabt) müeße wider zu ruckh, vnd alßdan die von Veberlingen verantworten laßen, waß an deß kayßers diensten verabsaumbt werden möchte. [S. 36], Alß hatt ein E. Rath sich anerbotten, der compagnia ein zimbliche notturft an proviant vnd haber vor die statt auf den platz, der Judenkirchhof genannt, lifern zu laßen, beneben jedoch den rittmaister ersůcht die beraitt angefangne wüestung der gärten abzustellen, sonsten müeßte disem můthwillen anders remedirt werden. Daß er sich erbotten zu thůn, ist auch mit deß raths offerta wol vergnüegt geweßt. In vorgehender nacht ist herrn burgermaister [Wilhelm Schulthaiß; BW] alhie ein klaines zettelin von dato Engen[70] den 12. Julij bei aignem eingelifert worden, darinnen avisirt Beat von Reinach[71] ob. commiß. daß selbigen nachmittag vmb 7 Uhren die kayßerliche cavalleria auß dem Elsaß daselbst zu Engen angelangt, vnd deßen solle man die Villinger alsbald berichten, so jedoch gleich von Engen auß, alß dem nähern ort, vil füeglicher vnd belder geschehen können. Obwoln man nhun dise avisirung dahin verstanden, daß sollche cavalleria den betrengten Villingern succurirn werde, hatt sich iedoch gleich volgenden Mittag ein anders befunnden, dan vmb 10 vhren gemellter commissarius von Reinach mit ohngefahr 12 pferdten vor daß Ober Thor zu Veberlingen kommen, zu deme herr burgermaister sich verfüegt vnd vernommen, daß besagte cavalleria in 800 pferdt starckh, darbei noch in tragoner vnd musquettierer,[72] vnd also in allem bei 1200 köpff, mehrern thailß Frantzosen vnd Lothringer, auß dem Elsaß herauff gerückht, weiln sie die feind (so ohnlangst Seckhingen[73] einbekommen vnd jetzt Rheinfelden[74] belägert) nirgendts bestehen dörffen, haben sich in großer eil herauff gemacht vnd nhun in 3 tagen mit strengen marschirn (sich vnd die pferdt dermaßen) abgemattet, daß sie weitter nit fortkommen können, seyn aber vertröstet worden, wan sie den feind nit mehr so nahendt am ruckhen haben, sie werde man sie vnd die pferdt erfrischen, sonsten zu besorgen, daß sie mit vollem hauffen mutinirn[75] vnd zu dem feind veberfallen möchten. Deßhalben währe sein, commissarij, begeren, es wollte die statt Veberlingen dem volckh, welliches nhun von Stockhach[76] herauff in völligem marchirn, die notturft an brott, jeden zu 2 lb. vnd dan 1200 maß[77] wein zu lifern bewilligen. An die statt [S. 37] hatt man keine füetterung auch kain quartier begert, dan solliches der soldat ihme vil besser, alß man es assigniren können, gemacht vnd in denen an der stockhamer landtstraß gelegnen veberlingischen vnd andern dörffern, sonderlich zu Bondorf[78] vnd daß noch veberig an Neßelwangen,[79] wie auch zu Hedingen[80] sehr vebel gehauset, sonderlich die schöne wol erwachsne früchten in dem veld veber all maßen abfretzt vnd verwüeßt, auch mit plündern so vnchristlich verfahren, daß auch zu Pfaffenhofen[81] vnd Andelshofen[82] die kirchen nicht vnberaubt gebliben. Zu Andelshofen haben die obgedachte von herrn obrist wachtmaister[83] Gielen commandirte ravenspurgische 150 reütter quartier genommen, die auß dem Elsaß ankomne aber daß salmanßweilische territorium (vngeachtet diß gottshauß mit stellung der begerten tragonerpferdt mehr alß einiger anderer benachbarter standt praestirt) occupirt, wie dan die tragoner vnd musquettierer alle neben ettlichen compagnien zu pferdt zu Owingen vnd Pfaf[fen]hofen, die andere compagnien aber zu Mimmenhaußen[84] vnd Neufra[85] (wie auch hernach zu Bermatingen[86] (die auf 10 compagnien zu pferdt geschätzt) aignen gewallts quartier genommen vnd beraitt die liebe früchten auch zu vnnützen zu vndertreiben vnd zu verderben hochbetaurlichen vnd schedlichen anfang gemacht, laßen sich auch verlautten, daß sie vor 3 wochen auß disen lannden nit abziechen werden“.[87]

Im Dezember 1634 geriet auch Giel zusammen mit Gündtfeld in die Affäre König,[88] dem von Ossa vorgeworfen wurde, er habe zusammen mit Giel 30 Mörder angeheuert, um Ossa zu ermorden.[89] Zudem habe König Kontributionsgelder in Höhe von 800 000 Gulden unterschlagen, die Festung Lindau und als General der Schweiz alle Orte am Bodensee ebenfalls dem Feind übergeben zu wollen.[90] „Die Anklage gegen Franz Peter König lautet, er habe Oberst von Ossa ermorden wollen; er habe Kontributionsgelder in der Höhe von 800 000 Gulden unterschlagen und die Festung Lindau den Schweden oder Franzosen überlassen und als General der protestantischen Schweiz alle Orte am Bodensee dem Feind übergeben wollen. Dem Abt[91] von St. Gallen schreibt Oberst Ossa sogar, König habe beabsichtigt, ihm seinen (Ossas) Kopf zu übersenden. (Der Abt schenkt der Meldung aber keinen Glauben und meint lakonisch, Gott solle ihn vor solch seltsamen Neujahrsgeschenken bewahren). Ossa verlangt vom Abt die sofortige Auslieferung eines Untertanen des Klosters St. Gallen, des Mitangeklagten Bernhard Christoph Giel von Gielsberg, der sich über den Bodensee in eidgenössisches Gebiet in Sicherheit gebracht hat. Der Abt verweigert die Auslieferung Giels, verspricht aber, ihn in St. Gallen über die Vorfälle zu befragen und vor Gericht zu stellen. (In den Augen des Abtes wiegt Giels Schuld offensichtlich nicht allzu schwer, wird er ihn doch wenige Jahre später zum Obervogt der sanktgallischen Herrschaft Rosenberg machen.)“.[92]

König wurde zunächst verurteilt, mit dem Schwert hingerichtet[93] zu werden. Von angeblichem Hochverrat war allerdings im Urteil nicht mehr die Rede: „Stattdessen dreht sich alles um einen angeblich geplanten Mord an Oberst von Ossa. Eine Gruppe von Reitern habe «allem Ansehen nach durch des Königs Angaben und Befehl» vorgehabt, Ossa umzubringen und auszurauben. Da sie diesen aber nicht fassen konnten, hätten sie stattdessen seinen Sekretär, den jungen schlesischen Freiherrn von Schafgotsch,[94] und Ossas Aufwärter (Diener) Johann Kern kaltblütig ermordet. König habe dem Rädelsführer dieses Anschlags, Bernhard Christoph Giel, zur Flucht verholfen. Ein weiterer Vorwurf ist, dass König seinem Vorgesetzten Ossa den Befehl verweigert hat, weil er die (zu seiner Absetzung bestimmten) bregenzschen Truppen nicht nach Lindau einlassen wollte. Franz Peter leugnet zwar alle Vorwürfe, wird aber wegen der bedrückenden Beweislast – Ossa hat zahlreiche Zeugenaussagen gesammelt) so weit gebracht, dass er seine Straftaten gemäss dem Urteil in «eigner Person selbsten bekannt, gestanden und wahrgeheissen hat».

Was ereignete sich genau ? Am Ende dieses Händels – dies ist eine Tatsache – sind drei Männer tot: Ossas Sekretär (der junge Freiherr von Schafgotsch), sein Diener Johann Kern und ein gewisser Rittmeister Weiss. Die am Verbrechen beteiligten «Maleficanten» werden am 11., 12. und 13. Januar auf Befehl Ossas befragt. Unter den Zeugen dieses Verhörs befindet sich auch ein alter Bekannter von König, Hauptmann Melchior Bruy von Menzingen, der seit der Eroberung Kemptens[95] dortiger Kommandant ist. (Ihn ereilt kurz darauf ein jähes Ende. Nach der Rückeroberung Kemptens durch die Schweden im Frühjahr 1634 wird er wegen Verrats hingerichtet.) Bruy kann den Verhören jedoch wegen anderweitiger Geschäfte nur teilweise beiwohnen. Folgendes lässt sich gemäss den erhaltenen Zeugenaussagen rekonstruieren, wobei es sich bei der Befragung um eine «peinliche Urgicht»[96] mit Folterung der Angeklagten handelte: Am Mittwoch, den 28. Dezember 1634, reitet der kaiserliche Rittmeister und Vertraute Königs, Bernhard Christoph Giel, in Begleitung von 30 Reitern in das westlich von Lindau gelegene Schachen,[97] begibt sich in ein Wirtshaus und passte den am 30.Dezember 1634 durchreisenden Ossa ab, um ihn umzubringen. Offenbar erwarteten die Gesellen reiche Beute in Silber oder Gold. Alle Zeugen sagen aus, dass Oberst König für die Verpflegung der Reiter aufgekommen sei. Ossa, der in Begleitung eines Fähnrichs, des Regimentsprofos[98] sowie fünf Bediensteter reist, bekommt – gemäß einer Version – Wind von dem Komplott und kann die Angreifer dingfest machen. In einem späteren Brief an die Regierung in Luzern[99] schreibt er jedoch, dass er die Reise aus gesundheitlichen Gründen verspätet habe und so seinen Häschern entkommen sei. Ossa erscheint auf jeden Fall nie in Schachen. Stattdessen stossen der junge Schafgotsch und Johann Kern bei einem Ausflug unbeabsichtigt zu den im dortigen Wirtshaus weilenden Reitern: Sie binden draussen ihre Pferde an und begeben sich zu Giel und seinen trinkenden Kumpanen in die Wirtsstube. Giel befragt die beiden, warum ihm Ossa so feindlich gesinnt sei, und lässt sie entwaffnen. Danach tanzt er mit der Magd und der Tochter des Wirts, wobei die beiden Unglücksraben zusehen müssen. Dann gibt Giel seinen Reitern den Befehl, den jungen Kern hinauszuführen und zu töten. Er selber nimmt Schafgotsch und reitet davon. Die Reiter entfernen sich mit Kern anderthalb Stunden weit von Schachen weg und bringen ihn etwas abseits der Strasse in einem kleinen Gehölz um, wobei es, nach Aussage des 20-jährigen Fähnrichs[100] Georg Faustner, mehrere Pistolen brauchte, bis eine zündete. Er habe den jungen Mann noch «Auwe» schreien und keuchen hören. Am Schluss wird das Opfer mit Messerstichen gänzlich zum Schweigen gebracht. Giel hingegen setzt sich mit einem bereitstehenden Boot über den See ab. Zu Schafgotschs Schicksal gibt es widersprüchliche Aussagen. Ein Zeuge behauptet, er sei mit Giel über den See gefahren. Ein anderer meint, die Kleider des toten Freiherrn seien Königs Diener übergeben worden. Angeblich auf Befehl Königs findet auch der junge Rittmeister Weiss den Tod – offenbar weil er zu viel wusste oder, wie ein anderer Zeuge aussagt, weil er seinen Genossen nach dem Leben trachtete. Er wurde von ihnen gefasst und getötet, obschon er zuvor versucht hatte, sich mit einem spektakulären Sprung in die «Haimblichkeit» (Abort) des Hauses, in dem er übernachtete, zu retten. Es gelang ihm zwar, aus dem Loch hinauszuklettern und in den Garten zu entkommen, doch wurde er dort gefasst, niedergehauen und kaltblütig mit seinem eigenen Degen erstochen.

Der Ablauf der Ereignisse wird von fast allen Zeugen ähnlich beschrieben. Unklar bleibt einzig, inwiefern König wirklich in die Affäre verwickelt war. Hat er den Auftrag zum Mord gegeben oder einfach einen Raubzug seiner Soldaten – im Winter waren solche gang und gäbe – logistisch unterstützt ? Hauptmann Anton Festi, der Ossa bereits (oder erst ?) am 3. Januar vor Königs mörderischen Absichten warnt, hat König sagen hören, Ossa sei ihm so feindlich gesinnt, dass er sich veranlasst sehe, ihm den Degen durch den Leib zu stossen. Königs Zorn gegen Ossa bezeugen auch andere Personen“.[101]

Giel kam unbeschadet auch aus dieser Affäre.

[1] Glattburg bei Flawil [Kanton St. Gallen].

[2] St. Gallen [Kanton St. Gallen].

[3] Rosenberg, nördlich von Herisau im Kanton Appenzell Ausserrhoden.

[4] Obervogt: zur Verwaltung gefährdeten Reichsgut eingesetzter landesherrlicher Beamter für die gesamte Verwaltung einschließlich Finanzen und Militärwesen der Landvogtei. Er besaß die hohe Gerichtsbarkeit, zumeist vergleichbar mit der Stellung eines Oberamtmanns.

[5] Rorschach [Kanton St. Gallen].

[6] Vgl. BÜTLER, Die Giel, S. 22-27.

[7] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[8] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.

[9] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.

[10] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.

[11] Owingen [Bodenseekreis].

[12] Sigmaringen [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 738ff.

[13] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon.

[14] Quartier: Pardon, Gnade. Das hingt zumeist von den Möglichkeiten ab, sich zu ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450.

[15] Veringenstadt [LK Sigmaringen].

[16] Major: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[17] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 29.

[18] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.

[19] Sigmaringen [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 738ff.

[20] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[21] Mainau [Konstanz, LK Konstanz], HHSD VI, S. 498f. Vgl. ROTH von SCHRECKENSTEIN, Die Insel Mainau.

[22] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. => Verpflegung.

[23] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[24] Balthasar Reichlin von Meldegg, Herr zu Fellheim, Neidegg, Gundelfingen und Maisenburg [ – 28.2.1635].

[25] Owingen [Bodenseekreis].

[26] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.

[27] impressa: Angriffe, Einwirkungen, Kriegszug.

[28] Major: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[29] Dama: Prostituierte kann man in 4 Klassen einteilen: „Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“. „Dama“ ist ein anderer Begriff für Mätresse, die „Begleiterin“ von höheren Offizieren.

[30] Beck: Bäcker.

[31] Tübingen [LK Tübingen]; HHSD VI, S. 801ff.

[32] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompagnie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.

[33] Quartier: Pardon, Gnade. Das hingt zumeist von den Möglichkeiten ab, sich zu ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450.

[34] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[35] Quartiermeister: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte.

[36] Ohr abschneiden: Im Mittelalter war das Ohrenabschneiden häufig mit der Verweisung verbunden gewesen. Bei Diebstahl, Gotteslästerung, Tragen verbotener Waffen und Desertion wurde meist ein Ohr abgeschnitten und an den Galgen genagelt. In der Hannoverschen Chronik heißt es unter 1633; JÜRGENS, Chronik, S. 514: „Den 11. [21.4.1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Compagnien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Das Abschneiden eines Ohres galt als Strafe und Warnung zugleich, in Zukunft ein ordentliches Leben zu führen. Von Caspar Ermes, schwedischer Kommandant in Erfurt, wird berichtet; KRAFFT 156 r – 156 v; mdsz.thulb.uni-jena.de: „1643 hat der Commandant [einem Mann] die Ohren und Nasen abschneiden lassen und  den Galgen und das Rad auf die Stirn und die Backen gebrannt, weil er Degen, Sporen, Flore aus der Kaufmannskirche gestohlen [hatte] und auch davon gelaufen war“. Vgl. auch NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81.

[37] Überdrang: Bedrängung, Übermaß.

[38] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“ Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.

[39] Trüchlin: kleine Truhe.

[40] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153.  Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.

Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f.

[41] Ladung: hier: mitgenommene Waren u. Güter.

[42] Schloss Werenwag, bei Beuron [LK Sigmaringen].

[43] Johann Christoph Freiherr von Ruepp zu Bachhausen; Obrist [9.10.1587 München-17.7.1652]

[44] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.

[45] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153.  Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.

Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f.

[46] malcontent: unzufrieden.

[47] praestieren: verrichten, leisten, vollbringen.

[48] Clemenz: Milde.

[49] carezzieren: zuvorkommend behandeln, jemandem schmeicheln, streicheln, liebkosen.

[50] Laiz, heute Ortsteil von Sigmaringen [LK Sigmaringen].

[51] SEMLER, Tagebücher, S. 28ff.

[52] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[53] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[54] Praßberg, bei Wangen im Allgäu (LK Ravensburg].

[55] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.

[56] Babenhausen [LK Unterallgäu]; HHSD VII, S. 55f.

[57] Sold: Um 1630 erhielt (theoretisch] ein kaiserlicher Obrist monatl. 500 fl., Hauptmann 160 fl., Leutnant 60 fl:; Fähnrich 50 fl., Feldwebel 21 fl., Korporal 12 fl., Gefreiter 7 fl. 30 Kr., Fußknecht 6 fl. 40 Kr. Eine Kuh kostete ca. 10 fl., 1 einfaches Pferd 30 fl. Der Monatssold der einzelnen Chargen in einer schwedischen Kompanie zu Fuß betrug 1639 für einen Hauptmann 150 fl., Leutnant 35 fl., Feldscher 16 fl., gemeiner Soldat 6 fl.; in einer Kompanie Kürassiere für einen Rittmeister 150 fl., Leutnant 60 fl., Kornett 50 fl., gemeinen Reiter 15 fl.; bei der Artillerie für einen Obristen 800 fl., Oberhauptmann 200 fl., Adjutanten 100 fl., Quartiermeister 60 fl., Feldschergesellen 25 fl., Kommissbäcker 12 fl., gemeinen Kroaten 9 fl., Artilleristen 7 fl. SCHMIDT, Herzogtum Sachsen – Weimar, S. 54f. „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiberg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’“. GENTSCH, Dreißigjähriger Krieg, S. 209. 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. Der Historiograph Wassenberg schildert ausführlich die Meuterei der Besatzung von Breisach im März 1644 wegen ihres seit acht Monaten ausstehenden Soldes; WASSENBERG, Florus, S. 563ff.: „Nahe bey außgang aber gegenwärtigen Monats hat sich in der Vestung Brisach ein gefährlicher Aufstand angesponnen / in dem alle Frantzösische Compp mit doppeltem Fewer sich auf den Platz gestellet / vnnd eine Ordnung geschlossen / daß man ihnen so leichtlich nicht zukommen können; aber keinen Officirer / als allein die Corporalen bey sich gelitten / auch als die Teutschen auf die Abendwacht ziehen wollen / haben sich die Frantzosen betrohlich gegen sie vernehmen lassen / woferrn nur ein einiger sich vnterstehen würde auß dem hauffen zu gehen / sie denselben auf der ställe niederschiessen wollen; daher sie alle / vnnd einer wie der ander / stehen bleiben müssen.

Nach dem derhalben die Frantzösische Kriegesbeampten gesehen / daß ihre Völcker schwürig; haben sie mit vngestümmen Worten gefraget / warumb sie nit auff die Wacht ziehen wolten / damit von Leder gezucket / vnnd einen oder vier gestochen; aber damit anders nichts auß gericht / dann daß die Mußquetierer Fewer geben / 5. Leutenante vnd Fändriche geschossen / die übrigen aber dahin gebracht / daß sie das Hasenpanihr aufwerffen müssen.

Hierauf haben sie in gegenwart Herrn General Majors von Erlach / vnnd Freyhern von Oisonville [Oysonville; BW] mit grosser vngestümm geruffen: dem König / vnnd Herrn General Majoren / wolten sie vmbs Geld dienen; welchem sie auch Lebensfrist versprochen; dem Freyherrn aber keines / sondern ihn beym Kopff genommen / mit den hahren übel gerauffet übel gerauffet / vnnd mit schändlichen Worten angegriffen / wäre auch / im fall Herr General Major nicht so hoch gebeten / wol nicht lebendig auß jhren Händen kommen / also daß er mit mercklicher gefahr seines lebens noch errettet worden. Wie sie nun der von Erlach gefragt / was dann jhr Begehren / haben sie jhren in acht Monat außständigen Sold gefordert: weßwegen er sie mit freundlichem zusprechen versichert / sie solten nur wider abziehen / er wolle verschaffen / daß sie bezahlet werden solten; Sie aber zur antwort gegeben / wann das Geld da vor jhnen augenscheinlich lege / als dann vnnd nit eher wolten sie sich zur Ruhe stellen: deßwegen man nothwendig dahin geschlossen / daß man jhnen auf nechstfolgenden Morgen (weil die Nacht albereit vorhanden) drey Monat / vnnd innerhalb vier Wochen das übrige abführen wolle. Mit welcher Erklärung Herr General Major abermals zu jhnen gangen / sie sehr freundlich besprochen / ja Kinder vnnd Brüder heissen müssen; biß er es endlich / wiewol mit gar harter mühe / dahin gebracht / daß sie endlich darein verwilleget; worauff er sie hoch gebeten / daß sie doch die Nacht über ruhig seyn / auch niemand einigen Gewalt thun / noch etwas plündern wolten: welches sie Ihm zwar versprochen; als er aber kaum in seiner Behausung gewesen / haben sie mit geschwinder Behändigkeit die Wippe / Esel / Stock vnd Galgen / sampt der Leiter abgehawen / vnnd über einen hauffen geworffen vnd verbrennet; alle Wirtshäuser geöffnet; was sie an Wein nicht gesoffen / auff die Erde lauffen lassen / viel Becker vnnd Krämer nicht verschonet / die Fleischbäncke / darinnen viel Vorrath gewesen / rein gemacht / vnd also die ganze nacht über mit plundern vnnd rauben einen solchen Gewalt verübet / daß dergleichen (wie man schreibt) in geschichten nicht zu lesen. Deß andern Tages ist Herr Erlach frühe wider zu jhnen kommen / da sie dann alle ganz toll vnd voll gewesen / daher er jhnen auch viel bessere Worte / als vorigen Tages / geben müssen: dann sie sich ohne schew verlauten lassen / woferrn jhre acht Monaten vmb zehen Vhren nicht da legen / wolten sie die ganze Statt außplündern / selbige in Brand stecken / vnd den Johan de Weerd zu ziehen / darbey sie dann weiters dem Herrn General Major vnverschämt ins Gesicht sagen dürffen / daß jetzund sie / nicht aber er / Meister seyen / haben darauff die Schlüssel begehret / vnn gesaget / daß, vngeachtet sie die Schlüssel nicht hetten / dennoch wol hinauß kommen wolten / weßwegen dann Herr General Major wiederum vnverichter sachen abweichen müssen. Als er nun den vnauffhörlichen Ernst vnnd Tollheit dieser Leute gesehen / hat er sich nebens Herrn Freyherrn de Oisonville entschlossen / fünf Monat zu bezahlen; hierauf abermaln zu jhnen getretten / vnnd sie dermassen / wie man Got im Himmel selbst anflehen möchte / gebeten / biß sie endlich diese fünff Monat angenommen / hat jhnen aber die übrigen drey Monat jnner vierzehen Tagen vnfehlbar abzutragen benebenst vollem Perdon solcher jhrer schönen thaten / versprechen müssen / oder sie wolten es noch zehen mal ärger machen. Hat sich also vor Mittag vmb halb zehen Vhr die Vnruhe widerumb gestillt / vnd ein jeder nach seinem Quartier gezogen. Die Teutschen seynd / als wie sie kommen / auff jhrem Platz stehende verblieben vnnd ruhig gewesen; ehe aber die Franzosen abgezogen / haben sie sich nicht zu Friede geben wollen / man habe jhnen dann auch fünf Monat bezahlet / da sie sich auch sonsten mit drey Monaten hetten abweisen lassen“. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595 – 1655], berichtet noch zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stpendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138.

[58] Musterung: Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110; SEMLER, Tagebuch, S. 115 (1633). Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”

[59] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[60] Biberach an der Riß [LK Biberach]; HHSD VI, S. 80ff.

[61] Steinheim, heute Stadtteil von Memmingen.

[62] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[63] Battaglia: Schlachtordnung.

[64] aufschlagen: aufheben, überfallen; gewaltsam öffnen.

[65] SEMLER, Tagebücher, S. 46ff.

[66] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[67] dissuadieren: widerraten, abraten.

[68] importun: lästig, zudringlich.

[69] Immenstaad [Bodenseekr.].

[70] Engen [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 181f.

[71] Beat v. Reinach [ – 15.7.1635] 1620-1635 Vogteiverwalter zu Altkirch.

[72] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[73] Säckingen [LK Waldshut]; HHSD VI, S. 46ff.

[74] Rheinfelden (Baden) [LK Lörrach]; HHSD VI, S. 659.

[75] mutinieren: meutern. Vgl. dazu die Schilderung einer Meuterei und ihrer Niederschlagung (Mai 1642) unter dem Regiment Rabe Wolf von der Lippe; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 222; zur Meuterei im Dragoner-Regiment Bartels (1649) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 6, S. 778.

[76] Stockach [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 763.

[77] 1 Maß Wein: 1, 83704 Liter.

[78] Bondorf [LK Böblingen]; HHSD VI, S. 103.

[79] Nesselwangen, heute Ortsteil von Überlingen [Bodenseekr.].

[80] Hödingen, heute Ortsteil von Überlingen [Bodenseekr.].

[81] Pfaffenhofen, heute Ortsteil von Owingen [Bodenseekr.].

[82] Andelshofen, heute Ortsteil von Owingen [Bodenseekr.].

[83] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[84] Mimmenhausen, heute Ortsteil von Salem [Bodenseekr.].

[85] Neufra [Riedlingen, LK Biberach]; HHSD VI, S. 566.

[86] Bermatingen [Bodenseekr.].

[87] SEMLER, Tagebücher, S. 50ff.

[88] Franz Peter König, gen. von Mohr; Obrist [6.8.1594-11.12.1647].

[89] Vgl. BÜTLER, Die Giel, S. 22.

[90] VILLIGER; STEINAUER; BITTERLI, Im Galopp, S. 173.

[91] Pius Reher, Abt v. St. Gallen 1630–1654].

[92] VILLIGER; STEINAUER; BITTERLI, Im Galopp, S. 173.

[93] mit dem Schwert hinrichten: Das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. Arkebuse war ein Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Höhere Offiziere wurden dagegen meist mit dem Schwert hingerichtet. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice. Ähnlich wurde auch in der kaiserlichen und kurbayerischen Armee verfahren.

[94] Bisher nicht identifiziert. Um Hinweise wird gebeten !

[95] Kempten (Allgäu); HHSD VII, S. 352ff.

[96] Urgicht: „ein Ausdruck, der seinen Ursprung aus den finsteren Zeiten des Mittelalters herleitet, und die Beantwortung der Torturalfragen, d. h. der Fragen, welche dem unglücklichen Gemarterten vorgehalten wurden, bedeutet. Die Beantwortung der Torturalfragen — sagt der Verfasser des Aufsatzes über Tortur in Pierer‘ s Conversations=Lexikon — mußte wo möglich nicht in der Marterkammer, sondern in einem andern Zimmer, ganz entfernt von allen Schrecken, geschehen. Auch hatte die Urgicht noch keinen rechtlichen Glauben, bevor sie nach der peinlichen Gerichtsordnung, Artikel 56, zum wenigsten über den andern oder über mehrere Tage vor besetztem Criminalgericht vom Inquisiten, frei von Marter und Furcht, bestätigt worden war. Höchst selten wurde, nach zweimaliger Marter und Widerrufung des Bekenntnisses, eine dritte Marter, vielmehr eine außerordentliche Strafe erkannt. Nach überstandener Tortur ohne Bekenntniß wurden alle Verdachtsgründe als getilgt betrachtet; auch durfte die Tortur dem Inquisiten nicht vorgeworfen werden. Er wurde nach geleisteter Urfehde entlassen“. [KRÜNITZ]

[97] Schachen, heute Stadtteil von Lindau [Bodensee].

[98] Profoss: Militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profoss zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter (dem Auditeur) gesprochene Urteil. Er ersetzte dadurch den Scharfrichter, der nicht immer beim Regiment vorhanden war. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen wie der Profosslieutenant. Es gab einen Profoss für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofoss (auch „Generalgewaltiger“ genannt) für die gesamte Armee. Der Profoss hatte ferner die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel vor den Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Er überwachte gegen eine Abgabe der Händler oder Marketender den Lagermarkt. Zudem oblagen ihm die Einrichtung der Latrinen und die Reinigung des Feldlagers von den Fäkalien, die Entfernung toter Tiere. Einmal pro Woche wenigstens sollten die Quartiere durch die Huren und Trossbuben gereinigt werden, zur Aufsicht wurde auch der Hurenwebel (aufsichtsführender Organisator des umfangreichen Trosses) herangezogen. Mitglieder des Trosses, der immer wieder Gesindel aller Art anlockte, konnten zudem zu den kräftezehrenden und verachteten Schanzarbeiten und anderen Hilfsarbeiten herangezogen werden. Hier hatte der ihm unterstellte Hurenwebel die Aufsicht. Diese wichtige Funktion war für einfache Soldaten die wohl einzige militärische Aufstiegsmöglichkeit. Der Hurenwebel besaß einen eigenen Leutnant als Stellvertreter und wurde zudem vom Rumormeister unterstützt. Der Profoss und dessen Leutnant sollten zudem beim Verlassen der Quartiere die Huren und die Trossbuben aus den Quartieren vertreiben und dafür sorgen, dass alle Feuer gelöscht waren. Seine Aufgabe war es auch, die Gefangenen hinter dem Regiment herzuführen. Er erhielt monatlich 30 fl. (Kavallerie) bzw. 60 fl. (Fußtruppen). LAHRKAMP, Kölnisches Kriegsvolk; Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 6.

[99] Luzern [Kanton Luzern].

[100] Fähnrich (Kornett): Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.

[101] VILLIGER; STEINAUER; BITTERLI, Im Galopp, S. 177ff.

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