Fours [Four, di Fuoar, di Fore, de Fore], Johann Jakob Baron Des

Fours [Four, di Fuoar, di Fore, de Fore], Johann Jakob Baron Des; Obrist [um 1610-10.6.1643 in Prag hingerichtet] Johann Jakob Baron Des Fours [Four, di Fuoar, di Fore, de Fore] [um 1610-10.6.1643 in Prag hingerichtet], der Bruder des Simon Des Fours,[1] stand 1630 als Stadtkommandant von Stargard[2] unter dem Befehl des Feldmarschalls[3] Torquato Conti[4]  in kaiserlichen Diensten.

„Es war aber der König von Schweden mit seinem Heere[5] in Pommern gelandet und hatte sich des Landes unterhalb Stettin’s[6] schnell bemächtigt; denn die Kaiserlichen unter dem Oberbefehle des Feldmarschalls Torquato Conti, die eben um die Landung der Schweden zu hindern, Pommern vor drei Jahren besetzt hatten, zogen sich eiligst ins Innere des Landes zurück, concentrirten sich in zwei Lagern bei Stolpe[7] an der Peene und bei Garz,[8] und behielten in Hinterpommern nur Stargard[9] und Colberg[10] besetzt. So standen sie in einem großen Halbkreise um die Schweden herum. In Stargard aber, im Mittelpunkte ihrer Stellung, beabsichtigten sie große Magazine anzulegen und hatten beschlossen, sobald die Bürger die Roggenernte beendet und ihre Scheunen gefüllt hätten, diese zu verschließen, und das Korn für ihre Zwecke zu verwenden.

Um aber jeden Widerstand der ohnehin schon so sehr gebeugten Bürgerschaft unmöglich zu machen, hatten sie sämtliche Waffen derselben und der Eigenthumsbauern[11] weggenommen und in die große Schanze[12] gebracht, welche sie auf dem Runtheil[13] vor der Johanniskirche aufgeworfen hatten. In derselben hatten sie auch große Vorräthe von Lebensmitteln aufgehäuft, zwei Backöfen[14] angelegt und einen Brunnen gegraben. Dazu hatten sie auch den Johanniskirchthurm mit Geschützen besetzt und durch eine große Treppe von 70 Stufen, welche über die Stadtmauer gelegt war, mit der Schanze in unmittelbare Verbindung gebracht. Den Kirchhof aber nach der Stadt zu hatten sie mit Wällen umgeben, und so aus dem nordwestlichen Theile der Stadt eine Art Citadelle gebildet, von welcher aus sie sowohl die Stargarder im Zaume halten, als auch gegen einen Angriff der Schweden sich vertheidigen konnten. Diese hatten sich mittlerweile Stettins bemächtigt (10. Juli 1630) und schickten von hier den pommerschen Oberst von Damitz,[15] der in schwedische Dienste getreten war, mit einigen Compagnien[16] und etlichen Stücken Geschütz bereits am 13. Juli in der Nacht gegen Stargard ab, um diese Stadt zu überrumpeln, und so die Verbindungslinie der Kaiserlichen zu durchbrechen. Bei Anbruch, da sie das Dorf Kunow[17] erreicht. Hier theilten sie sich in zwei Haufen; der eine derselben zog soviel wie möglich unbemerkt über den Stadtacker nach der Vogelstange hinter den Ziegelscheunen herum; der andere nahm seinen Weg gerade aus nach der Jobstkapelle, welche seitwärts in der Nähe des Rundtheils liegt, auf welchem eine Besatzung von 400 Mann stand unter der Anführung des Stadtkommandanten Johann Jakob di Fuoar, gewöhnlich di Fore genannt. Diese zweite Abtheilung der Schweden zog durch Lärmen absichtlich die Aufmerksamkeit der Schildwachen auf sich, so daß alsbald die ganze Besatzung unter’s Gewehr trat. Während diese aber auf die Feinde bei der Jobstkapelle Acht hatte, war der andere Haufe bereits unbemerkt unter den Ziegelscheunen herum an die Stadtmauer gelangt, durch die Wasserpforte, wohl nicht ohne Einverständniß mit Einigen aus der Bürgerschaft, in die Stadt eingedrungen, hatte sich hierauf theils durch die kleine Gasse zur Seite der Marienkirche, theils hinter der Kirche herum an der Börse entlang nach dem Markte begeben, hier die Wachen niedergestoßen, und so die Stadt schon besetzt, als die Kaiserlichen auf der Schanze und in den Thürmen der Stadtmauer sich zu deren Vertheidigung eben erst anschickten. Als nun aber in der Stadt sich Lärm erhob, und bald darauf die Schweden stürmend gegen die Thürme und Schanzen vorrückten, eröffneten sie gegen dieselben ein furchtbares Feuer aus Geschützen und Musketen,[18] so dass die Stadt entsetzliche Angst ergriff, und Viele auf den Knieen Gott baten, er möge der Sache ein glückliches Ende verleihen. Denn sie konnten Aller Verderben voraussehen, wenn die Kaiserlichen die Oberhand behielten. Aber die Schweden besetzten die nahe liegenden Häuser, namentlich ein Wiekhaus[19] in der Mauer bei der Johanniskirche und feuerten von hier so scharf auf die Kaiserlichen hinter dem Kirchhofswalle, daß diese sich in den Thurm flüchteten, und ihre Verschanzungen den Schweden überlieferten. Zwar versuchten Letztere nun auch durch die Kirchenfenster in die Kirche und den Thurm einzudringen, da aber die Kaiserlichen durch das Gewölbe auf sie heftig schossen, blieben sie zurück, und schafften nun drei Tonnen Pulver unten in den Kirchhturm, streuten eine bis an dieselben reichende Pulverrine und legten an deren Ende eine Lunte, um den Thurm in die Luft zu sprengen, und unter den Trümmern auch die Besatzung der Schanze auf dem Rundtheil zu begraben. Zu gleicher Zeit befestigten sie eine Petarde[20] an die Treppe, welche auf das rothe Meer[21] hinaufführte. Diese platzte zuerst, zertrümmerte die Treppe, und verbreitete durch den Knall und den aus allen Öffnungen des Thurmes hervorbrechenden Rauch unter den Kaiserlichen auf der Schanze solche Angst, daß der Commandant nach Abhörung eines Kriegsrathes um 11 Uhr Vormittags zu capituliren begehrte. Eiligst liefen nun die Schweden nach der Lunte, um den Kirchthurm zu retten. Diese war aber glücklicherweise dicht vor dem Pulver auf dem Steinpflaster erloschen. Nach abgeschlossener Capitulation marschierten die Kaiserlichen mit Ober- und Untergewehr[22] aus der Stadt; alle Vorräthe an Munition und Proviant verblieben den Schweden. Die Einwohner aber strömten in die Kirchen und dankten Gott, daß er sie aus großer Gefahr gnädig gerettet“.[23] Der Diplomat und Annalist Khevenhüller[24] hält in den „Annales Ferdinandei“ hält zu den Vorgängen in Stargard fest: „Den 13. Julii commandirte der König in Schweden 1500. Mann nach Stargard, (so 5. Meilen[25] von Stettin abgelegen) die bekamen solche Stadt des Morgens um 2. Uhr mit Gewalt ein, da salvirten sich von der Kayserl. Besatzung 150. Mann nach St. Johannis-Thurn,[26] und das darbey stehende Rundel,[27] die wehrten sich tapffer, und thaten mit Schiessen in die Stadt grossen Schaden. Nachdem sie aber sahen, daß die Schwedischen mit Miniren[28] etwas wider sie vornehmen wollten, baten sie um Quartier,[29] welches sie auch erhalten, und also mit Sack und Pack,[30] und Unter-Gewehren[31] abgezogen, die Schwedischen haben in dieser Stadt gute Beute,[32] und unter andern 500. Tonnen mit Mehl, wie ingleichen viel Krauth, Loth[33] und etliche Geschütze bekommen“.[34] „Anno 1630. nahm ihme der König aus Schweden / als er Stetin zu seinem Willen erlangt hatte / vor / diese 5. Meilen von dannen gelegene Stadt Stargard zu erobern / in welcher die Käyserischen auff S. Johannis Kirchhoff eine Schantze auffgeworffen / auch auf den Glockthurn eine Feste gelegt; und eine grosse Schantz ausser der Stadt / und darauff bey 400. Mann hatten. Aber die Königischen kamen über den Wall bey der Ihna / nahe am Werder für der Stadt / durch eine in Eyl eröffnete / aber von der Käyserlichen Besatzung zuvor nicht attendierete Wasser-Pforte / in die Stadt / und brachten die Käyserischen dahin / daß sie einen Accord[35] eingehen / und unter Johann Jacob de Fore noch selbigen Tag / den 14. Julij /alles raumen / und naher Gartz ziehen müsten“.[36] Bis Ende 1637 fehlen zunächst weitere Nachrichten über Des Fours.

In den Aufzeichnungen des Benefiziaten[37] Franz Andreas Rogg [1712-1777] aus Pfullendorf[38] heißt es unter dem 20.12.1637: „Dis Tags ist von dem Löbl. Lamboyschen[39] Regement[40] zu Pferdt hl.[41] Baron de Four ein ordinanz überschickht worden des Innhalts, weillen von Löbl. Generalitaet und Ihr Fürstl. gnaden von Savella[42]zur Unterhaltung gedachtes Regement allhiesige Statt auch zum Zuetrag[43] assigniret worden, als solle man in ansicht diß jemand zu ihme abordnen und wegen der Contribution[44] oder Quatier[45] mit ihme vergleichen. Ist beschlossen, das hl. Burgermstr. Schneller[46] und hl. Stattschreiber[47] zu ihme, h. obrist Leutenant,[48] abgeordnet, mit ihme, so guet sie kennen, tractieren mögen“.[49] Unter dem 8.1.1638 ist festgehalten: „Seind hl. Burgermstr. Schneller und hl. Stattschreiber zu hl. obrist-Leutenant Freyherren von Four nach Rottweyl[50] abgereist, allda ein ordentliche austheillung des Winter-Quatiers[51] halber machen zu helffen. Den 25. hujus von ihnen ein schreiben eingeloffen des Innhalts, weilen es ein aussehen, das die abtheillung der Winter-Quatier sich noch ein Zeitlang verweilen in bedenckhen, sich die Öster-Reichischen[52] orth entschütten;[53] wessen sie sich zu verhalten, ob sie nach Haus oder der Sach bis zum Endt abwarten sollen. Denen zur antwort ertheillt, alldort ferneres dem gemeinen nutzen der Statt sollen zue besorgen versuchen“.[54]

„Den 3ten Februa. hat einem Löbl. Magistrat hl. Burgermstr. neben hl. Stattschreiber ein Relation[55] abgestattet mit dem Vermelden, das Wür zwar vermeint, weilen von Löbl. Generalitaet allhiesig arme Weesen wohl ermeltem Regement neben anderen Ständen zum Unterhalt assigniret, die sach dahin zu dirigiren, das es auf ein erschwinglich wochentliche gelt-Contribution gericht werden möchte. weilen aber die Österreichischen orth von disem Quatier separirt, die Statt Rottweil sich auch nit darzue verstehen will, hat. Hl. obrist-Leutenant, mehrers nit alls die graffschafft Thonaueschingen,[56] Rottenmünster,[57] Pfullendorff und Möringen[58] noch übrig, allhiesiger Statt ein Compagnie, so über 30 man nit starckh, auferlegt, bis dorthin sich zue gedulden, bis er mehrere orth erhalte.

Actum den 7ten Febru. 1638

Ist des Löbl. Lampoyschen Regements Quatier-Mstr.[59] Hieronimus Antony,[60] mit Schreiben von seinem hl. obristen-Leutenant, dem Provos[61]  undt 5 Reuther ankommen vor- und anbringend: weilen kein Volkh außer er, hl. Provos und dise Reuther Quatier haben werden, das man sich wegen des Staabs[62] auf ein stückh gelt per  200 fl. vergleichen. Item ihne und seine bey sich habende unterhalten soll. Ist ihnen der Unterhalt zuegesagt. Indessen hl. obrist Leutenant der wochentlichen 200 fl. halber solle ein Bericht werden.

Actum den 13ten Febru. 1638

Dato ist von hl. Commissario[63] Eberthon gemeiner Statt ein schreiben überschickht worden, das zwar allhiesiges Klagschreiben, ahn hl. obrist-Leutenant lautent, zurecht eingeliferet, welches in dero abwesenheit eröffnet und ihm hl. Regements-Quatiermstrs. Forderung, als wochentlich 150 fl., selbst unmöglich zue halten vorkommen, weilen es aber ein Interims-Quatier, mießte man zu Unterhaltung hl. obristen-Leutenants Kuchel etwas schaffen. Und was man hierin zue thuen gesünnet, ihne dessen zu berichten einen Umbgang nemmen wollen.

Dieweil hl. Regements-Quatier-Mstr. an disem schreiben überzuefriden, hat er begehrt, was man ihm zue thuen gewülliget, ist geschlossen, das ihme auf das Regement bey seinem aufbruch 50 fl. gelifferet, und da man der einquatierung gäntzlich befreut, fürterhin wochentlich, bis das Quatier erweitheret, jeder Zeit 50 fl. erlegen woll.

Den 17. Febru. ist er mit seinen bey sich habenden Reutheren hinweggezogen und ihme 50 fl. erlegt worden“.[64]

Das „Theatrum Europaeum“[65] berichtet ausführlich über den Verlauf der Belagerung von Schloss Mansfeld 1642:[66] „Welcher gestalt aber Königsmarck[67] das Schloß Mannsfeld entsetzt habe / ist aus folgendem zu vernehmen : dann nachdem es der Sage nach auff Jahr und Tag proviantirt gewesen / und die Käiserlichen solches doch gerne in ihrer Gewalt gehabt hätten / hat am rathsamsten befunden / diesen Ort / welches im Januario geschehen / den Wasser-Zugang am Schloßbrunnen zu benehmen / man wollte aber um verhoffter Eroberung willen denselben nicht verderben / sondern hat sich zuvor deß Minirens[68] gebraucht / und war eine Mine den 10. Januar. auf 100. Elen[69] in die Länge fertig / aber der auff dem Schloß gelegene Obrist-Lieuten. Carl Weiß[70] wollte sich derentwegen noch nicht ergeben / sondern wollte deß Effects erwarten.

Ein Kundschaffter[71] verhoffte Briefe hinein zu bringen / wurde aber ertappt / und einen Mußqueten-Schuß[72] von der Vestung auffgehenckt.

Es lagen der Käis. unterschiedliche hohe Officirer unterschiedlicher Zeit darvor / und etliche in der Nachbarschafft einquartirte / thaten denen heraussen / mit Abwechselung deß Volcks guten Vortheil. Unter andern lage darvor der Obriste Moncada[73] / der Nation ein Spanier / dem schickte gemelter Obr. Lieut. Carl Weiß / eine wolgeschmückte Ziegen oder Gaiß / zum Despect herauß / gleich einer Jungfrauen auffgebutzt : hergegen macht ein Teutscher ein lächerliches Lied über diesen Carl Weissen / titulirte ihn einen Hanrey[74] / und zoge ihn und seine Soldaten wol durch die Prædicamente,[75] und wurde die liebe Ziege in ihrem Schmuck vor dem Schloß auffgehenckt / dardurch / weß Tods der Obr. Lieuten. Weiß sterben sollte / anzudeuten.

Im Ende Jan. namen die Käiserl. ihren Auffbruch auß Nieder-Sachsen / und wollten Rendevous zwischen Eyßleben[76] und Mansfeld halten / auch versuchen ob das Schloß Mansfeld zu erobern : aber der Obr. Lieut. Weiß hatte dem Moncade allbereit seine Mine durch ein Contremine[77] verderbet : darum die Käiserl. Armee fortzoge / und fienge Moncade an / die Quelle und ins Schloß gehende Brunnen-Ader / denen darinnen zu benehmen : Als diese nun den Abgang deß Wassers merckten / thaten sie auff selbiges / von dē Schloß ziemlich entlegenes Ort einen starcken Außfall[78] / so sehr als ihnen möglich / ruinirten den gemachten Wasser-Durchschnitt / über dene sie außgefüllte Schantzkörbe[79] setzten / zum Zeichen / den Ort mit Geschütz / wañ man aufs neue daran abschneiden würde / zu bestreichen / erhieltē auch dadurch das Wasser / biß sie vom Gener. Major[80] Königsmarck entsetzt wurden.

Der hatte nun im Eingang Martii Nov. [neuen Stils; BW] in 2000. Pferd und 500 Dragoner[81] gesamlet / gieng darmit von Garleben[82] / auff Neuen-Haltenleben[83] drey Meylen von Magdeburg[84] zu / überfiel den Ort / und nam den gefundenen Vorrath Früchte[85] zu seinem besten / von dannen er über dem Hartz vorm Schloß Mansfeld deß Morgens um 9. Uhr unversehens ankommen / und gieng auff das Kochische[86] und Chur-Sächs. Volck / so darvor gelegen / wie auch den Baron de Four, der mit etlichen Compagnien damals sich zugleich darvor befunden / loß / schlug alles miteinander in die Flucht / daß sie sich theils nach Hall[87] / Querfurth[88] / Mörsburg[89] und Sangerhausen[90] / theils nach Eyßleben salviren musten / darüber 4. Regimenter Chur-Sächsischen Volcks hart beschädiget / das Kochische Regiment zu Fuß fast gar darauff gangen / er Obrister aber den 25. Febr. zuvor in Eyßleben an der Schwindsucht gestorben / der Obr. Lieutenant Schlick[91] geblieben / und andere auff das Schloß Mansfeld gefangen gesetzet worden. Ob nun wol Baron de Four deß von Königsmarck Vortrab etlich mal etwas zurück geschlagen / so hat er doch endlich nicht bestehen mögen / sondern eine Standarte und eine Dragoner-Fahnen verlohren / und ist er samt seinem Obr. Lieuten. und Obristen Wachtmeister[92] Schafgotsch[93] gequetscht kaum darvon kommen / und nach Mörsburg gebracht worden / 2. Dragoner-Hauptleute[94] aber als Klug[95] und Leheman[96] / seynt samt dem Chur-Sächs. Obrist-Lieuten. Richarden[97] gequetschet[98] / und noch darzu 400. Gemeine[99] gefangen / was sich in Eysleben salviret / darinnen bekommen / deß Obrist Kochs Wittib / der Stadtrichter / Voigt / Stadtschreiber und drey Rathsherrn auff Mansfeld geführet / und die Stadt 6. Stunden lang geplündert worden“.[100]

Der kursächsische Geheime Rat Sebotendorff[101] schrieb am 7.3.1642 an W. E. von Lobkowitz[102] und berichtete ihm über das klägliche Ende der Belagerung der Burg Mansfeld. Die Besatzung habe einen Ausfall gemacht, die Kochischen aus ihrem Posten vertrieben und der unbemerkt erschienene Königsmarck habe die Soldaten niedergemacht. Des Fours sei nach Merseburg ausgewichen, der Großteil der kursächsischen Offiziere aber sei gefallen oder in Gefangenschaft geraten.[103]

Für den April 1642 heißt es bei dem Historiographen und Habsburg-Anhänger Wassenberg[104] in seinem 1647 erneut aufgelegten „Florus“: „Ingleichem haben die Erfurder[105] bey 400. Reutter vnnd Tragoner vnterm Commando deß Major[106] Pegaw[107] / einen streiff gethan / das Stättlein Freyberg[108] überfallen / eine Compagny Reutter von des Obristen Baron de Fours Regiment ruinirt / einen Rittmeister[109] / 1. Leutenant[110] / 1. Wachtmeister[111] / 2. Coporalen[112] / theils Reutter gefangen / theils nidergemacht / vnd in 60 Pferde davon gebracht“.[113]

Das „Theatrum Europaeum“ berichtet: „Der Obr. de Four, Pacholry[114] und Goldacker[115] lagen um diese Zeit [April 1642; BW] noch zu Mörsburg an der Saal / und sollten an die Unstrut gelegt werden. Indessen kame das Städtlein Buttelstatt[116] / anderthalb Meylen von Weymar[117] / in Brand / und gienge fast halb in Rauch auff“.[118] Das „Theatrum Europaeum“ hält weiter fest: „Als nun der von Königsmarck / der von etlich-tägigem marchiren / ermüdete Pferd und Leut / doch wenig verlohren gehabt / etwas hierauff außgeruhet / hat er seinen Weg nach Gandersheim[119] / und fürters mit erlangter Beute zur Armee zurück genommen / welche Pferd-Beute dem General[120] Torstensohn[121] so ferne wol bekommen / daß er darmit seine Artillerie-Wägen bespannen / und das Geschütze fortbringen mögen. Er Königsmarck versuchte nachmals im Ende Martii noch eine Cavalcade,[122] doch mit weniger Reuterey zu thun / und die Guarnison[123] im Schloß Mansfeld abzulösen / es zogen aber die Käiserl. zumal die Croaten[124] / so starck zusammen / daß er es unterlassen muste. Es hatte hierauff diese Mansfeldische Guarnison durch den gantzen Aprilen und Mayen gute ruhe gehabt / und unangefochten geblieben / nur daß sie selbsten gegen dem Ende Maji einer Compagnie von deß Baron de Four Regim. in Eyßleben eingefallen / 4. Reuter nidergemacht / und 8. gefangen genommen / die übrigen auß- und fortgetrieben“.[125]

Am 7.6.1642 wandte Suys[126] sich aus Prag an Piccolomini:[127] Gestern habe er nach seiner Ankunft Soye[128] den Marschbefehl nach Eger[129] erteilt, wo er Vorräte finden werde, sowie die Instruktion, wo er zu den Regimentern Goldacker, Des Fours und Colombo[130] stoßen solle, übergeben.[131]

Das „Theatrum Europaeum“ berichtet: „Hergegen haben die Königsmarckische 150. Pferd / und eine Comp. Dragoner unter dem Baron de Four bey Arnstein[132] geschlagen / unter denen der Obrist-Lieut. von Lipfeld[133] / samt dem Rittmeister Kolenburg[134] todt geblieben / andere 100. von ihnen auch nidergemacht / die übrigen nach Aschersleben[135] verfolgt worden: darbey die Königsmarck. auch einen Rittmeister samt 6. Reutern zugesetzt: worauff bald eine andere Parthey von Königsmarckischen und Erfurtischen eine Chur-Sächsische geschlagen / davon den Rittmeister und Lieuten. gefangen genommen“.[136]

Nach der vernichtenden Niederlage von Breitenfeld[137] legte der Erzherzog Leopold Wilhelm[138] den Oberbefehl nieder, der vom Kaiser erneut Gallas[139] anvertraut wurde. Nach den im Lobkowitz’schen Familienarchiv in Roudnice/CZ aufbewahrten Kriegsgerichtsakten ist Johann Jakob dem Befehl Piccolominis, seine Attacke gegen die anstürmende schwedische Reiterei zu unterstützen, nicht nachgekommen. Er wurde wegen Befehlsverweigerung, Feigheit vor dem Feinde und Hochverrat (Konspiration mit dem Feind) angeklagt und verurteilt. Johann Jakob behauptete in dem Prozess, dass er die ihm anvertraute schwere Artillerie nicht verlassen konnte und dass außerdem das Terrain für die Attacke seines Regiments (es war das an Mannschaft stärkste vor Ort!) ungeeignet war.[140] Das Regiment des kaiserlichen Obristen Hans Georg Madlo[141] ergriff dagegen ohne ersichtlichen Grund gleich zu Anfang die Flucht und wurden später aufgelöst; sämtliche Rittmeister, Leutnants und jeder durch das Los bestimmte 10. Mann[142] wurden hingerichtet. Nach dem Beispiel Madlos war die gesamte Kavallerie durchgegangen, darunter war auch Generalmajor[143] Bornival.[144] Wassenberg berichtet in seinem „Florus“: „Es seynd auch in diesem Monat die beyde Keyserliche Obristen / Madlo und de Four, darumb daß sie bey jüngstem Leipziger Treffen nicht Stand gehalten hatten / zu Prag vor dem Rathauß enthauptetworden / wobey 1. Keyserisch Regiment zu Fuß / benebens zwo Fahnen von der Bürgerschafft gehalten / biß die Execution vollzogen“.[145] „So bald die flüchtige Armee in Prag zusammen gekommen, wurde deswegen Kriegs-Recht gehalten, und des Obristen Madelon Regiment, welches am ersten die Flucht ergriffen, scharff vorgenommen. Die Fahnen wurden durch den Hencker verbrannt, die Degen zerbrochen, die Officier und der Zehende Mann von den Gemeinen, welche das Loß traf, gehenckt, und die übrigen zu Schelmen[146] gemacht“.[147]

„Ein schweres Strafgericht ward über das Regiment Madlung zu Roß verhängt, das am 23. Oktober zuerst durchgegangen war. Die ‚Execution’ fand am 28. November [8.12.; BW] in Rookzahn[148] statt. Darüber wird berichtet:

‚In dem solches (das Regiment Madlung) dahin (Rookzahn) zu kommen beordert worden, da den vff offenem Marckt die Reuter vndt Officirer absetzen müssen, die Standarten, vndt der Officirer Degen hat der Hencker an der Justitz (am Galgen) in Stücke zerschlagen, biß vff eine Standart, welche Compagni perdon erlanget, die andern Rittmeister vndt Leutenants seindt archibusirt,[149] Cornets,[150] Wachtmeister, Corporahle vndt allemahl der zehende Reuter[151] gehenckt, Ihre Pferde, vndt alle des Regiments Bagagi,[152] auch Weiber vndt Jungen denen anwesenden Regimentern außgetheilet vndt preiß gegeben worden, der Obrist selbst sitzt nebenst andern Officirern in Weissen Thurm zu Prage, wie auch dessen Ob. Leutenant vndt Obr. Wachtmeister gefangen, vndt seindt albereit zum Schwert condemnirt,[153] die vbrigen Reuter werden auch noch gefänglich gehalten, den 2 huj. sindt noch zwey Cornets von andern Regimentern bey Pilsen[154] gehenckt vndt justifirt (sic !) worden’ „.[155]

Einen sehr ausführlichen Bericht über das Kriegsgerichtsverfahren, die Verurteilung der Fahnenflüchtigen, die Hinrichtungen sowie die Amnestie einiger Offiziere gibt das „Theatrum Europaeum“: „Die Feldflüchtigen hat man auff Käis. Seiten gar übel angesehen. Am Madloischen Regiment hat man / weil es nach den Hungarn[156] und Croaten das erste gewesen / so von der Wallstatt[157] die Flucht genommen / den Anfang gemachet / da dann so wol den Officirern als gemeinen Soldaten / das Gewehr genommen / und sampt den Standarten[158] zerbrochen / ihnen deßwegen ihre Verbrechen vorgehalten / darüber eine Sententz vorgelesen / und exequiret worden / die folgenden Formal-Inhalts gewesen / und nachmals in offentlichen Truck kommen:

Welcher gestalt die Käys. Armada zu Anfangs deß Monats Novembris die Stadt Leipzig von der Belägerung befreyet / der Cron Schweden ihrige von derselben zurück gezogen / bey einem Dorff genannt Breydenfeld[159] / die Käys. aber auch ohne ferne von dannen deß Nachts über campirt / und also beyderseits in Battaglia[160] logiret / und auff erfolgten Morgen bald bey anbrechendem Tag sich weiter movirt / und in gehender Schlachtordnung gegen einander angezogen / und also beyde theil zum Haupt-Congreß sich dergestalt necessitirt / daß nach ohngefehr 2. Stunden Zeit unter zweiffelhaffter Fortun der Waffen vorgangenen Combat die Käys. das Feld zuverlassen getrungen worden. Solches ist ohne fernere Weitläufftigkeit aller Welt mit mehrern gnugsam bekandt.

Alldieweiln dann dieses Unglück vornehmlich daher entstanden zuseyn erkandt worden / daß man an Käis. Seiten über alles verhoffen müssen ersehen / daß theils Regimenter Squadronen[161] weiß / zumaln mit geschlossenen Truppen und zusammen gesetztn Standarten dem Feind also urplötzlich den Rücken gewendet / die noch in völliger Action begriffene Armada um so viel frühzeitig also lider- oder leichtfertiger Weiß abandonnirt, und verlassen / daß dardurch erfolget / daß der Feind desto mehr encouragirt / die unsrigen aber hingegen mit schwerer Macht angegriffen / endlich zur Flucht und allgemeinem Verlust die Walstatt gezwungen werden müssen verlassen.

Wan nun dergleichen zumahlen so unvermuthlich von etlichen insonderheit entstandene Flucht / bey den Militärischen Rechten / noch eintzigen unpassionirten Menschen der Welt gantz und zumalen nicht gebilliget / oder gut geheissen werden kann / besondern dieselbe gegen alle die jenige / welche zum höchsten der wenigsten darbey interessirt zu seyn ersehen oder erkannt worden / von Gott und Regiments wegen mit allem Rigor[162] zu animadvertiren[163] billich: So haben unsers gnädigsten Herrn und Generalissimi Hoch-Ertzfürstl. Durchl. sich auch gnädigst resolvirt / dieses also abscheuliches Verbrechen dergestalt / wie es an sich selbsten in offenem Felde / also auch mit absonderlichem Rigor abstraffen zulassen.

Und demnach nun erachtet worden / daß wie beyderseits Cavalleria dieses Lasters mehr besorget / so spöttliche Flucht unter etlichen Regimentern / jedoch absonderlich mehr als unter andern sich zum ersten erhoben / daß darum auch gegen die Verbrecher in Gegenwart der Cavalleria die zum Ende resolvirte Execution hierüber werckstellig gemacht und vollbracht werden sollte.

Derowegen haben sie den 25. Novemb. neben dem Herrn Feld-Marschall Piccolomini von Prag auß sich erhoben / den geraden Weg gegen der Stadt Rokezan / all welch herum dasmal die Cavalleria logirt gewesen / ohne verlängst zugenommen / daselbsten alsdann den 26. angelangt / und nunmehr bey dero darüber ergangenen Inquisition es nicht allein erfunden / auch auff der Walstatt von männiglichen ersehen / und sonsten von so hoch und niedrigen Stands-Personen / denunciirt / bekräftiget / und offenbar worden / daß unter andern denen / welche unter die Feldflüchtige mögen gezehlet werden / deß Obristen Hanß Georg von Madlo untergehöriges Regiment / zumal zeitlich auch so spöttlich das Feld verlassen / daß weder Ehr noch anderer ehrlichen Officirer ermahnen und Zuschreyen an ihnen weniges hafften als fruchten wollen.

Und wie nun besagte Flucht von noch etlichen mehrern zwar auch / diesen aber / als den ersten und principalisten viel zu spöttlich beschehen zuseyn / observiret worden : Also hat auch billich der resolvirte Rigor an eben ihnen zum ersten sonderlich angefangen und vollzogen werden sollen / damit solches gleichwol mit soviel destomehrern Einsehen / Exempel und Schrecken der gantzen Armada möge effectuirt werden : als seynd auß andern im Treffen sich wolverhaltene sechs in der nähe gelegene Regimenter Curassirer[164]: als Alt und NeuPiccolommini / Buchheims[165] / Nicolai[166] / Lüttichs[167] / und Rambsdorffs[168] / wie auch daß beklagte Madloische noch denselben Tag dergestalt befelcht worden / daß jedes deß andern Morgens als den 27. in guter Ordre und bey früher Zeit zu besagtem Rokezan campiren, und ferner Verordnung erwarten sollten.

So bald nun diese Regimenter / der wenigsten Execution jedoch nicht vermuthend / alle zu zu dero ihnen præfigirter Zeit erschienen : haben Ihre Hoch-Ertzfürstl. Durchl. sich in Person neben dem Herrn Feld-Marschall um etwas ins Feld begeben / unterdessen durch den Herrn General Commendanten der Cavalleria Herrn Don Annibal Marggraffen Gonzaga[169] die Regimenter in die Stadt führen / auff dem Marckt als andere gehörige Plätze und Gassen setzen / nachgehends das Madloische in die Mitten deß Platzes vor und zwischen die andern Regimenter an deß Herrn Generalissimi Logiament verrucken und sich stellen lassen.

Als nun dieses also bestellet gewesen / so hat sich auch endlich von deß Herrn Piccolomini Durchleuchtigkeit der feld-Marschall Piccolomini zurück und in besagte Stadt Rockenzan zwischen die regimenter hinein erhaben / und nachdem also resolvirter massen / also angeordnet zu seyn ersehen worden / so hat er den zur Käiserl. Haupt-Armada bestelten General-Auditorn[170] Hn. Heinrich Graaß[171] in Gegenwart aller andern anwesenden Herren Generals-Personen uñ vielen Cavalliern vn Land / und der Armaden / erinnert / daß er das jenige / was über mehr erwehntes Madloisches Regiment resolviret und erkennet worden / jetzo vortragen / und solches alles dem nächsten General-Profosen[172] würcklich exequiren und verrichten zu lassen anbefehlen solle.

So bald nun ob dieser so ernstlichen Resolution unter den Beklagten nicht geringe Forcht / und ein sonderlicher mit höchster Scham untermischter Schröcken entstanden / bey den andern Regimentern auch ins gemein / und einem jeden Soldaten insonderheit alles so frembd als erschröcklich zu vernehmen vorkommen / zu deme die Gegenwart  und Authorität so vieler anwesender Herren Generalen und vornehmer Landes-Herren diesen Actum um so viel desto mehr admirabel gemacht / so jetzt dahero bey so namhafter Anzahl / zumaln so streng / sonst unerschrockener Soldaten / gantz würcklicher Weise ein absonderliches Silentium und Stillschweigen  erfolgt / und nach dem dieses eine geringe Weil also bestanden : So hat ermeldter Gen. Auditor darauff angefangen sie nachfolgender Gestalt anzureden / zu verklagen / und folgends gehabten Befelch über sie zu promulgiren.[173]

Nemlichen daß nach dem es nunmehr der gantzen Armee / da ihnen sämtlichen und einem jeden insonderheit gnugsam bewust / wie unglücklich / zumalen unverhofft die Käiserliche Waffen am 2. dieses Monats in der Gegend von Leipzig[174] in dem Land zu Meissen gegen der Käiserl. Majest. und deß Heil. Reichs Feinde gefochten / und darum hauptsächlich (daß gegenwärtiges Madloisches Regiment / zu samt noch andern ihres gleichen / ihre Schuldigkeit / wie sie thun sollen / nicht allerdings erwiesen) zu einem solchen unaußsprechlichen Verlust gelangt / wie meyneidig- lasterhafft- und schelmischer Weise sie in besagtem Haupt-Treffen auß dem Felde geflohen / die Käiserl. Armada / ihren Herrn Generalissimum, den Feld-Marscall samt andern Herrn Generalen / und die ihnen vor dem Feind verordneten Posten samt der Walstatt leichtfertiger Weiß verlassen / und so auch wie die Feldflüchtigen Schelmen und Bößwichter zusamt ihren Standarten auß dem Feld mit der Flucht auf und darvon gemacht / und damit so viel praver redlicher Soldaten / so der Flucht niemals gewohnt gewesen / mit dieser so schändlichen That geärgert / zu dem erfolgten Verlust eine Ursach gegeben / und also ihren Herrn und Generalissimum eines sonderbahren Triumphs / zumal aller und insonderheit die Röm. K. M. als ihren allergnäd. Feld und Zahl-Herrn einer hauptsächlichen Victorien schändlicher und schmählicher Weise hätten beraubt.

Nun wäre es weltkündig / welcher gestalt / durch dieses Ihre Käiserliche Majestät und das gantze Heil. Röm. Reich / auch so viel milliones unschuldige fromme Seelen / sie damit in unersetzlichen Schaden und Jammer versetzet / und sonsten dergleichen Unheil und Elend verursachet hätten / welches weder vor GOtt dem Allmächtigen / der Röm. Käiserlichen Majestät / dem gantzen H. Röm. Reich / noch der gantzen Posterität sie nicht möchten verantworten / darum sollten sie an diesem heutigen Tag auch dergestalt allermassen sie es recht verdienet / ihr verbrachtes Laster / und darauff resolvirte Execution mehrers Inhalts verlesen hören / und den nächst hinwider leyden und büssen / wie sie es verdienet.

Ob dieser so ernsthaffter publicirter Resolution hat besagtes Madloisches Regiment sich dermassen hefftig und zwar um so viel desto höher entsetzet / sintemaln sie den so lasterhafften committirten Fehler alsdann allererst / und um so viel desto mehr angefangen zu agnosciren / um so viel desto rigoroser von dem General-Auditorn derselbe ihnen mit wahren Umständen vor die Augen gestellet / und dabey die Schand / so sie damit auffgehaben / mit sonderbahren Circumstantiis[175] exaggeriret[176] / und deßhalben die wolverdiente nunmehr resolvirte Straffe der Gebühr intimiret.[177]

Nachdem aber dieses und dergleichen ein mehrers ihnen vorgetragen / so hat der Herr Feld-Marschall mit der Execution ein Anfang zu machen befohlen / seynd derowegen erstlichen die jenigen Corneten / welche mit den Standarten Feldflüchtig worden / von den Truppen von den Pferden herauß gezogen und disarmirt / deren Standarten samt ihren Degen zur Erden nieder zu legen / sich in deß General-Profosen Hand zu stellen verordnet worden / diesem nach die Wachtmeister / dann die Lieutenant / bald die Rittmeister ebenmässig abgesessen / ihre Gewehr vor der Generalen ihren Füssen nidergelegt / und zu destinirter Execution in besagtes Profosen Gewalt sich stellen müssen.

Endlich aber der Obriste-Lieutenant und Obriste-Wachtmeister / so auff ihren Pferdten verblieben / erfordert / biß zu ferner Verordnung in Gehorsam zurück gezogen / bey welchem Actu dann der General-Auditor jedem theil / nach dem sie im Circk gestanden / ihre begangene Fehler noch absonderlich remonstrirt : Dieses also vorgangen / ist das Regiment wie es unter 6. Compagnien à parte versetzet / uñ sie alle abzusetzen / ihre Pferd zu verlassen / sich an einen Ort / der Mitte deß Marcks in ein Hauffen zusammen zufinden befelcht / deren verlassene Pferd unter die Regimenter distribuirt / und ihrer aller Gewehr auff die Erden zusammen geleget worden.

Nachdem nun dieses alles beschehen / die roß vom Platz weg / und das Regiment vor der Armatur und der auff der Erden ligenden Standarten befunden / und jederman wieder an seinem Ort und alles in der Stille bestanden / so hat mehrbesagter General-Auditor ihnen abermals diesen Actum vor die Augen gestellet / und welcher gestalt sie jetzo doch selbst zwischen den Mauren mit Spott müssen empfinden / was am Tage der Schlacht in offenem Feld sie so spöttlich verbrochen / ihnen demonstrirt / dann also balden deß General-Profosen Amptsverordnete Schreiber zu Pferd erschienen / für alle herfür geritten / ihnen die über sie resolvirte Execution in Schrifften gelesen / und exponirt / wie folget:

Als in deme den 2. Novembr. diß annoch lauffenden 1642. Jahrs zwischen I. Käis. Maj. unsers allergnädigsten Feld- und Zahl-Herrns / dañ der Cron Schweden in den Breytenbacher-Feld vorgegangenen Haupt-Treffen / und deme der Käiserl. Armaden darüber erfolgten Verlusts sich befunden / daß einige allerhöchstermelter Ich. Käiserl. Maj. angehörige Regimenter / Officirer und Soldatẽ so gesamt / als auch theils absonderlich ihrer Eyd und Pflicht also fern vergessen / daß sie ohne Erweisung sonderbaren Valors, zumaln noch ehe als zeitlich / da der meiste Theil der Armada / die Artigleria und das Fußvolck noch in voller Action begriffen / deß Herrn Generalissimi Hoch-Ertz-Fürstl. Durchl. und ihr Feld-Marschall im Feld auff der Walstatt sich zwischen und unter ihnen annoch befunden / und deme ohne sonderbare Noth dem Feind den Rücken gewendet / Regiments / Squadron / Trouppen / und eintzelweiß auß dem Felde geflohen und davon gangen / und diese also schändliche und spöttliche Flucht verursachet / daß den Feind zu dergleichen hauptsächlichen Vortheil die Mittel eröffnet worden / daß er mit eben der jenigen Macht (welche er sonsten / wo sie andersten als ehrliche Leute um ein geringes im Felde bestanden / gegen diese außgerissene hätten müssen emploiren[178]) und vermöge der erhaltenen Avantagie[179] die vorige Käiserl. Armada zu aggrediren[180]  und auß dem Feld zu bringen / allermassen es dann leider also erfolget / veranlast worden ist.

Und nachdem an vorbesagtem so abscheulichen spöttlichen Laster deß Außreissens eben gegenwärtiges das Madloische Regiment als hauptsächlichen interessirt / und dardurch zuforderst gegen Gott und den Weltlichen Rechten / zumahln die hochverpönte Militar-Gesetze und Articul / insonderheit aber gegen die Römische Käiserliche Majestät und das Heil. Röm. Reich / ihr Eyd und Pflichten sich dermassen hoch vergriffen / daß hinwider sie auch nunmehr billich dergleichen abscheuliches Verbrechen mit Verlust ihres Lebens büssen müssen und sollen.

Darum dann so werden sie auch alle und jede / und als viel ihr darbey interessirt / hiermit vor aller Welt / und der gantzen Posterität zum abscheulichen Exempel / ihnen aber zur wolverdienten Straff für offenbahre Feldflüchtige meineydige Schelmen / und Bößwichter erkant und declarirt / allermassen dann derohalben sie nun hinführo zu der Gesellschafft anderer Käiserlichen Regimenter nimmermehr zugelassen werden sollen / werden deßhalben ihre Standarten / sintemal dieselbe in der Zeit der Ehren / und nicht als ehrliche Leute geführet / von ihnen ab und hinweg gerissen / vor ihren Gesichtern zerbrochen / zerschmettert / und damit der Name dieses Regiments auß der löblichen Armada vertilget und außgerottet werde.

Der Obrist-Lieutenant und Obrist-Wachtmeister / wie auch ihr Obrister / sollen biß auff die Manier und Weiß / wie sie gestrafft werden sollen / von dem Kriegs-Recht ein Erkandnuß erfolgt / in wolverwahrter Custodia[181] enthalten werden.

Die Rittmeister und Lieutenant sollen mit dem Schwerdt / die Corneten aber alldiweiln sie vorbesagter massen noch absonderlich zu beobachtung deß Feld-Herrn Dienste und ihren Ehren zu den Standarten auffs höchst verpflicht gewesen / dieselbe aber Ehrloß und schändlicher Weise auß dem Gesicht deß Feindes / und der Walstatt Feldflüchtig davon geführet / sollen / wie dann auch die Wachtmeister und alle nachgehende Unter-Officirer / nebest den gemeinen Soldaten der zehende / welchen der Würffel[182] oder das Loß darzu außwerffen wird / in offenen Felde / und freyer Landstrassen an die Bäume mit dem Strang vom Leben zum Tod gebracht und hingerichtet werden; ihre Degen aber vorhin durch den Freymañ[183] zubrochen werden / zu welchem Ende sie dann alle dem General-Profosen würcklich überantwortet / dergestalt derselbe sie zusammen ziehen / vorbeschriebener massen mit ihnen verfahren / und den jenigen / welche zu ihrer Seelen Heyl und Seligkeit es begehrẽ werden / ein Beicht-Vater zu ordnen / und ferner die Gebühr gegen sie effectuiren lassen sollen / wañ solches also vorgangẽ / so ist geschehen / was recht / und sie wol verdienet.

Nach dem nun dieses promulgirt / so seyn darauff erstlich der Corneten ihre Degen durch den Freymann zerbrochen zerbrochen / nach dem die Standarten von den umstehenden Soldaten mit sonderlicher Furi zerschlagen / und zu Trümmern vernichtet worden. Nach dem aber über währendem Actu der Tag verstrichen / und der Abend herzu genahet / daß zu fernerer Execution nicht geschritten werden köñen / also ist alles was von diesem Madloischen Regm. von Unter-Officirern[184] und Soldaten vorhanden gewesen / von dem Platz ab / und in deß Gen. Profosẽ Gewarsam gebracht / so bald sie nun dieser gestalt versichert gewesen / so haben alsobalden durch das Glück der Würffel den zehenden unter ihnen heraußziehen und zur Execution sich præpariren und bereiten lassen / aller massen sie mit dẽ Geistlichen versehen wordẽ seyn.

Deß folgenden Morgens Vormittags seynd sie allegesamt / als die Rittmeister / Lieutenant / Cornet / Unter-Officirer und gemeine Soldaten / ausserhalb etlich / so der Interessenten selbst eygen Bekandnuß nach im Treffen nicht gewesen / und zurückgelassen wordẽ / durch den Gen. Profosen auß der Stadt auf der Pilßner Landstrassen / allwo in der Gegend vorigen Tags commandirte Regimenter sich auch in dem Felde befunden / zur Richtstatt hinauß geführet / und zur destinirten Execution dargestellt worden / darauff dann der General-Profos die Vollziehung dessen / was über sie ergehen sollen / dem Freymann anbefohlen / welches er dann auch alsobalden zu Werck gesetzet. Und der gemeinen Reuter erstlich 10. der Wachtmeister welcher in der Flucht an eines Cornetten Stelle die Standarten geführet / alle mit dem Strang an die Bäume gebunden / uñ also vom Leben zum Tod hingerichtet.

Die Rittmeister aber / alldieweiln sie von deß Herrn Generalissimi Hoch-Ertz-Fürstlichen Durchleuchtigkeit dessen deß Scharffrichters Händen befreyet / und durch ehrliche waffen möchten sterben / auß Gnaden erhalten / so seynd deren zween auff ihr Ansuchen von denen zur Wacht commandirten Tragonern Kriegs-gewöhnlicher Manier nach harquebusirt / und also jeder durch einen eintzigen Schuß erlegt / die übrige aber als noch ein Rittmeister / ein Lieutenant / wie dann 2. Cornetten und ein Wachtmeister seynd darum / daß sie vor diesem in andern abgelauffenen Feldzügen sich unterschiedlicher Mannlicher Thaten unterfangen / und sonsten viel guter Dienst præstiret[185] haben / auff viel hoher so General / als anderer Officirer beschehene Vorbitt von deß Herrn Generalissimi Durchl. perdonniret / und der Capitain-Lieutenant sonderlicher Ursachen zurück gehalten worden / deßwegen ihr keiner von dem Freymann berühret / von der Richtstatt wider zurück / und nachdeme der Gen. Auditor ihnen nachgehends allernächst der Stadt den Unterschied deß jenigen Todes / welcher vor dem Feind in deß Herrn Diensten wird erworben / und dann dem jenigen / welcher dieser gestalt durch den Rigor der justitia erfolgt / remonstrirt und zu Gemüth geführet / bald auch darauff die erhaltene Gnaden ihnen intimirt und darvor in höchster Demuth gedancket / seynd also wieder in die Stadt zurück gelassen / und hat damit das Madloische Regiment / wie es wol verdienet / seine gehörende Straff erhalten“.[186]

Allerdings gibt es noch am 24.3.1643 die Anfrage Johann Georgs I. von Sachsen[187] bei W. E. von Lobkowitz,[188] ob der ehemalige Obrist Madlo seine Unschuld bezeugen konnte.[189]

Im Juni 1643 berichtete der Obrist Johann Gottfried Freiherr von und zum Jungen[190] Melchior von Hatzfeldt[191] über die Hinrichtung Madlos und Des Fours [hier Defores genannt] in Prag.[192] Das „Theatrum Europaeum“ hält fest: „Welcher massen im Monat Novembr. An: 1642: das Käyserl. Madloische Regiment / darumb daß es bey jüngstem Leipziger Treffen benebenst ihrem Obristen / nicht Stand gehalten / zu Rockezan in Böhmen zu verdienter Straff gezogen worden / dessen ist von andern für diesem gedacht worden. Hierauff ist erfolgt / daß Mittwochens am 10. dieses [Juni; BW] die beyde Obristen Madlo und de Four / welche / seither besagtem Treffen / zu Prag in Hafften gesessen / daselbst gleichfalls belohnt / vnd beyde für dem Rathauß enthauptet worden / worbey ein Käyserl. Regim. zu Fuß / benebenst zwo Fahnen von der Bürgerschafft gehalten / biß die Execution vollnzogen worden“.[193] Wassenberg notiert in seinem „Florus“: „Es seynd auch in diesem Monat die beyde Keyserliche Obristen / Madlo und de Four, darumb daß sie bey jüngstem Leipziger Treffen nicht Stand gehalten hatten / zu Prag vor dem Rathauß enthauptet worden / wobey 1. Keyserisch Regiment zu Fuß / benebens zwo Fahnen von der Bürgerschafft gehalten / biß die Execution vollzogen“.[194]

Zumindest wurde das Regiment aufgelöst: Vier Kompanien kamen zu Alt-Piccolomini, 4 zu Bruay.[195]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Simon Baron Des Fours [Four, Dufour] [um 1610-1660], kaiserlicher Obristleutnant.

[2] Stargard [Szczeciński, LK Stargard Szczeciński]; HHSD XII, S. 276ff.

[3] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.

[4] Torquato Conti, duca di Guadagnolo [1591-Juni 1636 Ferrara], luogotenente generale.

[5] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[6] Stettin [Szczecin]; HHSD XII, S. 280ff.

[7] Stolpe [LK Vorpommern-Greifswald]; HHSD XII, S. 290ff.

[8] Garz [LK Vorpommern-Greifswald]]; HHSD XII, S. 188.

[9] Stargard [Szczeciński, LK Stargard Szczeciński]; HHSD XII, S. 276ff.

[10] Kolberg [Kołobrzeg, LK Kołobrzeg]; HHSD XII, S. 220ff.

[11] Eigentumsbauer: unabhängiger Bauer.

[12] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Nach DILICH, Krieges-Schule, S. 42, hatte der Rumormeister „Huren und Buben“ zu dieser Arbeit zu zwingen. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb;  STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.

[13] Rondell: Ein besonders massives Artilleriewerk mit gerundetem Grundriss, das so hoch oder nur unwesentlich höher als der angrenzende Wall ist.

[14] Backöfen: In großen Armeen wurden im Tross Backsteine mitgeführt, um Backöfen im Feld bauen zu können. Das beschlagnahmte und ausgedroschene Getreide wurde in umliegenden Mühlen gemahlen und in den Feldbacköfen weiter verarbeitet.

[15] Siegfried v. Damitz [1592-17.9.1631 bei Breitenfeld gefallen], pommerischer, dann schwedischer Obrist.

[16] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[17] Kunow, heute Ortsteil von Gumtow [LK Prignitz].

[18] Muskete [schwed. musköt, dän. musket]: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung hatten jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete mit Forquette (Stützgabel), Bandelier und Kugelform kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5-4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm]. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber und langem Lauf, die von Scharfschützen verwendet wurden. Zum Teil machte man aus Unberittenen Dragoner, in denen man ihnen Musketen gab. SCHWARTZ, Die Neumark, S. 52. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Der Preis für eine Muskete lag je nach Qualität zwischen 4 und 6 Rt., also zwischen 6 und 9 fl.

[19] Wiekhaus: hausähnlicher Teil einer Befestigung. „Als Wiekhäuser bezeichnet man feldseitige Auskragungen mittelalterlicher Stadtmauern, die in einigen Städten zu kleinen Mauerhäusern oder -türmen ausgebaut wurden. Sie sind in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen in die wehrhafte Stadtmauer eingebaut, trugen zu deren Erhöhung und Stabilität bei und wurden an Stelle von Wehrgängen zu Verteidigungszwecken errichtet. Zudem nutzte man die bestehende Mauer als Teil des Gebäudes. Im Armierungsfall musste das Haus den städtischen Truppen geöffnet werden. In späterer Zeit – vor allem nach dem Dreißigjährigen Krieg – wurden Wiekhäuser verschiedentlich mit einfach-schmucklosen Fachwerkkonstruktionen zu kleinen Wohnhäusern, so genannten Wohnbuden, Wick-Buden (niederdt.: Wikbaud) umgebaut“ [Wikipedia].

[20] Petarde: durch Petardiere angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt und mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren. Zum Teil wurden Soldaten durch Sonderzahlungen zu dieser unter Umständen lebensgefährlichen Tätigkeit gebracht; THEATRUM EUROPEUM 5. Bd., S. 535 (1644). FEIL, Die Schweden, S. 461 Anm.: „Petarden (Pétara Polyclastra, Sprengkessel), zum Aufsprengen von Festungsthoren, Zugbrücken, Fallgittern, Palissaden, Ketten, Minen u. s. w. bestimmt, waren aus Stückgut oder Eisen gegossene Kessel, mit gutem Kornpulver gefüllt, welche mit der breiten Mündung auf einem starken Brett (Mandrill-Brett) befestiget und dann an das zu sprengende Objekt (z. B. Thor) entweder angeschraubt, oder mittels eines Balkens mit starkem Stachel angestemmt, oder auf einem Karren soweit angetrieben wurden, bis sie hafteten. Losgebrannt wurden sie mittels Lauffeuers oder Lunten“. „Sie dienten zum Zerstören von solchen Objekten, denen man durch direkten Kanonenschuss nichts anhaben konnte. Besonders häufig wurden sie zum Sprengen von Toren und Eindrücken von Contre-Escarpen beim Sappe-Durchbruch oder zum Sprengen von Pallisaden etc. verwendet. Die Petarde war ein mörserartiges bronzenes Gefäss, welches mit 0,5 bis 100 kg Pulver geladen [normal waren 6-8 Pfd. Pulver; BW] und nach gehöriger Dämmung mittels Schrauben, Ketten oder Seilen an ein beschlagenes Brett befestigt wurde. Man brachte die Petarde unter Schutz der Dunkelheit an den Ort der Verwendung (meist durch Freiwillige) und hängte sie dort an. Sie wurde dann durch eine lange Feuerleitung durch die im Boden angebrachte Brandröhre zur Explosion gebracht. Die Anwendung soll 1574 von den Franzosen herrühren. Die Kaiserlichen unter FM Adolf v. Schwarzenberg sprengten mit Hilfe zweier Petarden bereits am 29.3.1598 zwei Tore der von Türken verteidigten Festung Raab. Sie waren unter der Leitung des FZM Johann Albrecht v. Sprinzenstein auf seine eigenen Kosten in Wien erzeugt worden. Die Gefäße hielten der Explosion stand und konnten wieder verwendet werden ! Sprinzenstein hatte eine Reihe von Verbesserungen bei der Artillerie eingeführt und eine Reihe von Erfindungen gehen auf sein Konto. Er hatte für Herzog Wilhelm V. v. Baiern ein Geschütz mit gezogenem Rohr als Hinterlader hergestellt. (Der Herzog schenkte es späte Kaiser Rudolf II.) Die Petarden hatten ein großes Gewicht. Auf 5 kg Ladung wurden 40 kg Metall gerechnet, eine leere Petarde für 100 kg Ladung wog 2,5 Zentner !“ [http://www.kuk-wehrmacht.de/regiment/artillerie/artgesch.html].

[21] Rotes Meer: „Ein Thurm, so genannt nach dem Blutvergießen, welches die Kaiserlichen unter den anstürmenden Schweden angerichtet hatten“.

[22] Obergewehr, Oberwehr: zum Obergewehr gehörten Karabiner, Flinten, Musketen, Hellebarten, Partisanen, Piken, Spontons, Kurzgewehre – Untergewehr, Unterwehr: Degen oder Rapier.

[23] TESKE, Geschichte der Stadt Stargard, S. 116ff.

[24] Franz Christoph v. Khevenhüller [Khevenhiller] [21.2.1588 Landskron-13.6.1650 Baden bei Wien], kaiserlicher Diplomat und Annalist.

[25] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.

[26] Die spätgotische Johanniskirche ist eine dreischiffige Hallenkirche. Nach dem Baubeginn im 13. Jahrhundert erhielt sie ihre gegenwärtige Gestalt im 15. Jahrhundert. Der Turm ist mit der Stargarder Blende verziert und erhielt in den Jahren 1892–1893 einen neuen Turmhelm, was ihn auf 99 m erhöhte. Im Chorumgang findet sich ein in Pommern einzigartiges Zellengewölbe der Kapellen [wikipedia].

[27] Rondell: Ein besonders massives Artilleriewerk mit gerundetem Grundriss, das so hoch oder nur unwesentlich höher als der angrenzende Wall ist.

[28] Mine, minieren: graben, untergraben: Anlegen von Untergrabungsgängen unter dem Mauerfuß einer belagerten Festung. Diese Minengänge zielten entweder auf den Einsturz der Mauer oder auf ein Eindringen in die Festung. Über die Unterhöhlung hinaus konnten sie mit einer Pulverladung versehen und zum Sprengen der Mauer benutzt werden. Da man die Arbeitsgeräusche bald hören konnte, wurden Gegenminen gelegt und zur Explosion gebracht. Teilweise wurden die Minen auch dem Gegner gezeigt, um ihn zum Aufgeben zu bewegen. => Kontramine.

[29] Quartier: Pardon, Gnade. Das hing zumeist von den Möglichkeiten ab, sich zu ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 450. Nach Lavater, KRIEGSBüchlein, S. 66f., hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „Wann aber ein Soldat eine eiserne / zinnerne / in speck gegossene / gekäuete / gehauene / oder gevierte Kugel schiesset / sol man ihm kein Quartier halten. Alle die / so gezogene Rohre oder Füseschlosse führen führen / haben das Quartier verwürckt. Item / alle diejenigen / die von eisen geschrote / vieregkichte / und ander Geschröt / und Stahel schiessen / oder geflammete Tegen haben / sol man todtschlagen: auch alle diejenigen / so man in einem Land / welches preis gegeben wird / vor dem Feind antrift / sol man henken lassen: Auch alle Spionen haben kein Quartier / sonder sollen ohn alle gnad gehenkt werden. Alle Nachtvögel / so die Strassen unsicher machen / und keinen Herren haben / sol man henken lassen. Item / alle diejenigen / so ohne Paßporten zum Feind überlauffen / und wider ergriffen werden / sol man todtschlagen“. Auch wurde beim Angriff zum Teil die Parole ausgegeben, kein Quartier zu gewähren; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 609f. (Treffen bei Haselünne 11.1.1636).

[30] Sack und Pack: Sack und Pack bezieht sich nicht auf Personen, sondern auf alles, was sich in Säcken und Packen verstauen lässt.

[31] Untergewehr, Unterwehr: Degen oder Rapier.

[32] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153.  Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.

Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“. Teilweise waren sogar Pfarrer mit auf Beute ausgezogen“. STÜNKEL, Rinteln, S. 20: „Im Oktober [1623; BW] erhält der Rat Kenntnis von einer für die Stadt sehr unangenehmen Angelegenheit, die unter Umständen die schwerstwiegenden Verwicklungen nach sich ziehen konnte. Uns aber zeigt dieses Vorkommnis, wie sehr schon in den ersten Jahren des Krieges die Moral der Bürgerschaft gelitten hatte. Es handelt sich um folgendes: Bürger der Stadt haben von den kaiserlichen Kriegsvölkern Seiner Exzellenz des Grafen von Tilly, die links der Weser von Exten bis Hemeringen lagerten, unter anderem gestohlenes Vieh gekauft und es durch Tillysche Soldaten nach Rinteln bringen lassen. Bei der Rückkehr von der Stadt in ihre Quartiere haben diese Kriegsknechte die Kirche in Hohenrode aufgebrochen und ausgeplündert. Als der Rat am 2. Oktober davon erfährt, ordnet er sofort eine Untersuchung über diese Vorkommnisse unter den Bürgern und Bürgerschützen an. Dabei stellt sich heraus, daß nicht nur einzelne Bürger im Tillyschen Lager gewesen sind, sondern daß auch Schützen aus allen Korporalschaften die scheinbar billige Kaufgelegenheit wahrgenommen haben und daß in diese schmutzige Angelegenheit, denn es handelt sich ja meist um gestohlene Sachen, nicht nur die Männer, sondern auch deren Ehefrauen und Dienstmädchen und auch die Schutzjuden verwickelt sind. Bürgermeister Curt Hanes Magd hat von den Soldaten Kleider gekauft, ein Knecht dem Juden Leaser eine geringe Kuh für einen Taler abgenommen, ein Fremder hat zwei große Kessel mitgebracht, die Frau von Carl Schnar hat elf Kuhhäute für 4 Tonnen Broihan eingehandelt, Carsten Bohne hat einen Krug für 2 ½ Groschen, Jürgen Bennemanns Magd einige Kleider, Lewin Storck eine Kuh für 2 ½ Taler, Hans Rosemeyer zwei Kühe und ein Rind für 7 Taler gekauft. Andere haben eingehandelt ein Pferd für fünf Koppstück, eine Büchse für einen Taler, Kessel, Messingkannen, Schaffelle, ein Leibstück für drei Brote, fünf Schlösser, die aus dem Hause von Wartensleben in Exten stammten – der Käufer behauptet aber, sie dem früheren Besitzer schon wieder angeboten zu haben – , Feuerschlösser, 15 Stück Leder, Mäntel und Leinwand, ein altes Feuerrohr, Degen, einen Messingkessel für einen Hut, einen kupfernen Kessel für zwölf Groschen, ein Bandelier, eine Kuhhaut, ‚so durchschossen‘, für 2 Koppstück, einen kleinen ‚Pott‘, ein Leinenlaken, ein Stück Samt, Wollgarn usw. Einer kaufte eine Axt von einem Soldaten, ‚der ihn Hungers halber um Gottes Willen gebeten, ihm ein Brot dafür zu geben‘ “.

[33] Kraut und Lot: Pulver und Blei. Kräuter, z. B. Wolfskraut, wurden als Beigabe zum Schießpulver verwendet, da sie als Zaubermittel galten, um eine bessere Wirkung des Kanonen- oder Gewehrschusses zu erreichen. Daher stammt auch die Bezeichnung des Pilvers als „Büchsenkraut“ oder „Zündkraut“. – Lot: hier als Gewicht für die Bleikugel.

[34] KEVENHILLER, Annalium Ferdinandeorum Tom. XI, S. 1313f.

[35] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord von Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung von Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“.

[36] MERIAN; ZEILLER, Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae, S. 100f.

[37] Benefiziat: geistlicher Inhaber eines Benefiziats (Pfründe).

[38] Pfullendorf [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 631.

[39] Wilhelm [Guillaume de] Freiherr [1634], Graf [1649] v. Lamboy [Lamboj, Lambri, Lamboji, Lampoi, Lambey] [um 1590-13.12.1659 Schloss Dymokury], kaiserlicher Feldmarschall.

[40] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[41] hl.: hochlöblich, später Anrede „Herr“.

[42] Federigo Duca di Savelli, Signore di Poggio, Principe d’Albano, (auch Friedrich Herzog v. Savelli) [Rom vor 1600-

19.12.1649], kaiserlicher Feldmarschall.

[43] Zutrag: Unterhalt.

[44] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. In den bei Angriffen und Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten und um ein freies Schussfeld zu haben.

[45] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.

[46] Johann Martin Schneller [ -21.10.1642 bei Friedingen (Singen) von Kaiserlichen erschossen], Zunftmeister und Amtsbürgermeister in Pfullendorf. GRONER, Die Chroniken der Stadt Pfullendorf, S. 568.

[47] Thomas Scheffel [ – ], Stadtschreiber in Pfullendorf.

[48] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen und dänischen Armee Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[49] GRONER, Die Chroniken der Stadt Pfullendorf, S. 522.

[50] Rottweil [LK Rottweil]; HHSD VI, S. 676ff.

[51] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das – angesichts der um 1, 5 º tieferen mittleren Jahrestemperatur mit extremen Kälteperioden überlebensnotwendig – in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde und in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten. Natürlich versuchten deshalb Magistrate und Stände immer wieder, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten und ihrem Tross führen musste.  Dazu kam der enorme Bedarf an Feuermaterial, wobei alles nur einigermaßen Brennbare durch die Truppen beschafft wurde. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz berichtet über den November/Dezember 1640; BRAUN, Marktredwitz, S. 129: „Über diese 8 Regiment[er] [hinaus] sind auch 200 Polacken mit marchiert, welche – wie ob[en] gehört – zu Oberredwitz logierten: Einige sind auch in Dörflas einquartiert worden. Obwohl wir hier im Mark[t] kein Quartier gehabt, so haben wir doch des Generals Tafel versehen und herrlich in die Küche (ver)schaffen müssen. Auch haben wir für die Regiment[er] hinaus[gegeben] 800 Brot[e], 800 Maß Bier und 2 Rind[er]. Überdies hat (ein)jeder Bürger, der seinen Stadel nicht zugrund reissen oder gar verbrennen lassen wollte, hinaus[ge]geben Fleisch, Fisch, Futter, Bier, Brot und Geld. [Es] ist dadurch auch sehr wenig erhalten worden, denn fast in jedem Stadel [hat] eine Kompanie gelegen, welche (dann) alles Heu, Stroh, ungedroschenes Getreide, Holz und Brettern in das Feld getragen. Es sind daraus Hütte gemacht und hernach meistens verbrannt [worden]. Um das, was liegen geblieben war, haben sich die Nachbarn auch [noch] gezankt. Sie haben auch alle Zäun[e] um die Gärten, Planken [und] Um(b)schrote umgehauen und verbrannt. All(e) unser[e] Fischkästen, [von denen] ein [jeder] vorher um 50 K[ronen] erkauft [worden war], haben sie in einer Geschwindigkeit eingehauen, zerrissen, hinweggetragen und in Grund verdorben. [Auf] dem Freithof, welcher erst neu gemacht worden war, haben sie die Schindel[n] abgeschlagen und sam(b)t dem Tor verbrannt. In Summa, diese Leute haben einen großen Schaden getan in dem unausgedroschenen Getreide, Futter, (Ge)stroh und Holz. [Sie haben auch] fast alle Stadel im Grunde zerschlagen und das Gezimmer verbrannt; denn die Kälte war sehr groß. Daher [haben] sie auch außer[halb] der Stadel noch über 1000 Feuer angezündet und gehalten. Was sie in den Vorstädten ertappt haben, [das haben] sie (hinweg)genommen und das Vieh geschlachtet. Die Nacht [über] hat die ganze Bürgerschaft auf Befehl des Generals um und um auf der Mauer im Gewehr stehen und wachen müssen. Ungeachtet dessen aber sind die Musketiere(r) doch an vielen Stellen über die Mauer herabgestiegen, [sind] in die Ställ[e] eingebrochen, [haben] kleines Vieh erwürgt und was sie sonst [noch] bekommen konnten, [haben sie] mitgenommen und [sind dann] wieder hinausgewischt. Dies geschah (nun) an vielen Orten, [so] daß wir also genug(samb) zu wehren und solches zu verhindern hatten. Die Tor(e) hatte er selbst(en) besetzt und mit seiner Wacht versehen“. Natürlich versuchten die Magistrate und Stände, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226.

[52] Gemeint sind hier die vorderösterreichischen Orte.

[53] entschütten: sich frei machen.

[54] GRONER, Die Chroniken der Stadt Pfullendorf, S. 522.

[55] Relation: I. Bericht, Meldung. II. Auch für Zeitung verwandt. Vgl. KNAUER, Magdeburg, S. 251: „Auch wenn so manches Zeitungsunternehmen nur kurze Zeit überdauerte, lassen sich um die Mitte des 17. Jahrhunderts gleichzeitig etwa 40 bis 60 deutschsprachige Zeitungen nachweisen, mit einer durchschnittlichen Auflage von ca. 350 bis 400 Exemplaren. Der Preis für das Jahresabonnement einer wöchentlichen Zeitung betrug, nach Belegen aus der zweiten Jahrhunderthälfte, etwa 2 Gulden; für ein Blatt, das zweimal wöchentlich erschien, waren im Durchschnitt 3 Gulden (bzw. 2 Reichstaler) zu ‚berappen‘. Das entsprach ungefähr dem Wocheneinkommen eines Handwerksgesellen der oberen Lohnskala und ließ zumindest ttheoretisch den gelegentlichen Erwerb von Zeitungsblättern zu“. => Zeitung.

[56] Donaueschingen [Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 150f. Es gab keine Grafschaft Donaueschingen. Das Dorf Donaueschingen gehörte seit 1488 zur Grafschaft Fürstenberg.

[57] Rottenmünster, Zisterzienserinnenabtei bei Rottweil.

[58] Mähringen, heute Ortsteil von Kusterdingen [ LK Tübingen] ?

[59] Regimentsquartiermeister [schwed. Regementskvartermästare]: Der Regimentsquartiermeister war der Dienstvorgesetzte aller Quartiermeister des Regiments, ein einträgliches Amt, da ihm viele „Verehrungen“ zukamen, um die Einquartierungen abzuwenden. Ein Quartiermeister erhielt in der kaiserlichen Armee 40 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], in der brandenburgischen Armee im Monat 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der infanterie 40 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Regimentsquartiermeister führten in der Regel auch eine eigene Kompanie, was ihnen Sondereinnahmen verschaffte.

[60] Hieronymus Antony [ – ], kaiserlicher Regimentsquartiermeister.

[61] Profos: Militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profos zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter (dem Auditeur) gesprochene Urteil. Er ersetzte dadurch den Scharfrichter, der nicht immer beim Regiment vorhanden war. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen wie der Profoslieutenant. Es gab einen Profos für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofos (auch „Generalgewaltiger“ genannt) für die gesamte Armee. Der Profos hatte ferner die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel vor den Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Er überwachte gegen eine Abgabe der Händler oder Marketender den Lagermarkt. Zudem oblagen ihm die Einrichtung der Latrinen und die Reinigung des Feldlagers von den Fäkalien, die Entfernung toter Tiere. Einmal pro Woche wenigstens sollten die Quartiere durch die Huren und Trossbuben gereinigt werden, zur Aufsicht wurde auch der Hurenwebel (aufsichtsführender Organisator des umfangreichen Trosses) herangezogen. Mitglieder des Trosses, der immer wieder Gesindel aller Art anlockte, konnten zudem zu den kräftezehrenden und verachteten Schanzarbeiten und anderen Hilfsarbeiten herangezogen werden. Hier hatte der ihm unterstellte Hurenwebel die Aufsicht. Diese wichtige Funktion war für einfache Soldaten die wohl einzige militärische Aufstiegsmöglichkeit. Der Hurenwebel besaß einen eigenen Leutnant als Stellvertreter und wurde zudem vom Rumormeister unterstützt. Der Profos und dessen Leutnant sollten zudem beim Verlassen der Quartiere die Huren und die Trossbuben aus den Quartieren vertreiben und dafür sorgen, dass alle Feuer gelöscht waren. Seine Aufgabe war es auch, die Gefangenen hinter dem Regiment herzuführen. Er erhielt monatlich 30 fl. (Kavallerie) bzw. 60 fl. (Fußtruppen). Zum Teil wurden auch 80 Rt. monatlich für sich und seinen Gehilfen von den besetzten Städten erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S.15 (1626); LAHRKAMP, Kölnisches Kriegsvolk; Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 6. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm und seinen Leuten 80 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch (unter 1619); GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 106f.: „Den 25. Dito [1619]. Donnerstag Morgens sein abermahlen alle Fahnen auff bemeltes Feld Commandiert und Gemustert worden. Alß nun ein Soldat von Erazheimb Gebürtig / ein armer Tropff und Baursmann / umb fl. 7. deß Monats nicht Dienen / sondern fl. 8. haben wollte / hat sich der Herr Obriste [Johann Fuchs; BW] über ihn so hefftig Erzürnt / daß Er andern zu einem Exempel solchen den Scharpffrichter (nicht daß er ihne ohne weitern Befelch Hinrichten solle) in seinen Handen zugeben Befohlen: Demnach aber der Profos Caspar Tenger von Rothweil mit dem armen Tropffen zugeschwind fortgefahren / ihne zwar nochmalen erinnert die benannte Besoldung ohne widerred anzunemmen / oder ihme für einen Steckenknecht Zudienen / Er aber solches nicht thun / sondern ehender Sterben wolte / hat der Profos denselbigen / ohne weitere Ordre deß Obristen / welcher schon Perdon zugesagt  hat / an einen Baum am Heggelbacher Weg Auffhencken lassen. Warüber aber der Obriste und Soldaten übel zufriden gewesen / und deßwegen diser Profos sich mit Leib und Leben dem Regiment Verschreiben miessen“.

[62] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchsen auch der Umfang des Stabes und damit die Belastung bei Einquartierungen. Vgl. die Lebensmittelmengen, die der Stab Piccolominis 1635 in Dülken beanspruchte; ARBEITSGRUPPE VIERSEN, S. 90.

[63] Kriegskommissar [schwed. war kommissionär, dän. war-kommissær]: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissar legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Dänische Kriegskommissare erhielten monatlich ab 1625 zwischen 200 und 400 Rt. je nach Aufgabenbereich; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. „Im Dreißigjährigen Krieg machten sich jüdische Kommissare unersetzlich. Ein schwedischer Diplomat sagte: ‚Alle Juden sind Kommissarii, und alle Kommissarii sind Juden‘ “ [MÜHLAUER, Des Kaisers Kommissar]. Teilweise wird in zeitgenössischen Chroniken auch festgehalten, dass Kriegskommissare ihr Amt aufgaben, um sich nicht länger an der Ausbeutung der kriegsverarmten Leute zu beteiligen; Chronik des Sweder von Schele, Teil 3, fol. 877 (Juli 1634); Saitom, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.

[64] GRONER, Die Chroniken der Stadt Pfullendorf, S. 524, 526.

[65] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[66] Mansfeld [LK Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 316ff.

[67] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [N., N.], Leben und Thaten; Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc], Hans Christoffer [Christoph] Graf von [I], [II], [III], [IV], [V], [VI] in den „Miniaturen“.

[68] Mine, minieren: graben, untergraben: Anlegen von Untergrabungsgängen unter dem Mauerfuß einer belagerten Festung. Diese Minengänge zielten entweder auf den Einsturz der Mauer oder auf ein Eindringen in die Festung. Über die Unterhöhlung hinaus konnten sie mit einer Pulverladung versehen und zum Sprengen der Mauer benutzt werden. Da man die Arbeitsgeräusche bald hören konnte, wurden Gegenminen gelegt und zur Explosion gebracht. Teilweise wurden die Minen auch dem Gegner gezeigt, um ihn zum Aufgeben zu bewegen. => Kontramine.

[69] Elle: 1 Elle = 55,5 cm.

[70] Carl Weiß [Weiße, Wiese, Wieß] [ -5.9.1643 Halberstadt], schwedischer Obrist.

[71] Kundschafter: Auf Spionage, die gerade Pappenheim sehr kostenintensiv betreiben ließ, stand die Todesstrafe durch den Strang oder durch Enthaupten. Oft wurden Kundschafter über die Stadtmauer hinaus gehängt. Vgl. WAGNER, Pforr, S. 98, über den Herzog Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorp, der in jedem Bauern einen potentiellen Widerstandskämpfer sah: „Zwen soldaten, welche darvonlauffen wollen, hat der hertzoch laßen hencken, ingleichem ein bauren auß Heßen vor ein kuntschaffer hencken laßen. Und nachdem seine soldaten ein bauren auß dem Braunschwiger land bey Barchfelt bekommen und ihn auch vor ein kundschaffer gehaltten, hat ihn der hertzoch ohne einige erbarmung entheupten, hernach viertheilen und auff vier straßen hencken laßen, also in großer furcht hat er alhier gelegen“. Das THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 137, berichtet: „Eines sol dieses Orts ungeandert nicht bleiben / daß als vor hoch- und wolgedachte Herrn Altringer und Feria mit dem Gedancken ins Hertzogthumb Würtemberg einzubrechen umbgiengen / haben sie unterschiedliche Spionen und Kundschaffter außgesandt / die Päß und Steig desselben Lands abzusehen / und den Augenschein einzunehmen: Es kamen aber diese Spionen übel an / dann ihrer acht darvon gefänglich einbracht worden / unter welchen auch einer auß den Herrn Patribus Societatis von Ingolstadt gewesen / dieselbige seynd allesampt an die Päß und Steige auffgeknüpfft / der Herr Pater aber auff den Pfullinger Steig bey Reutlingen auffgehenckt worden“. Abgemildert wurde die Todesstrafe bei Frauen und Heranwachsenden durch die Verhängung entehrender Verstümmelungsstrafen wie dem Abschneiden von Nasen und Ohren. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan erinnert sich unter dem 20./30.9.1634; SCHLOTTER, Acta, S. 205: „Ein Weib, so vor etzlichen Tagen Briefe aus der Stadt Paderborn anhero gebracht, und daß sie deswegen verdächtig gehalten, wurd an den Pranger gebundeten mit geblößeter Brust und Rücken und oben dem Haupt an Pranger (von) 2 Reutern“. Protokoll der Paderborner Stiftsregierung, 9.3.1637; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 74: „Demnach gewißer bericht einlangr, waß maßen etliche feiendts reuter [hessen-kasselische Reiter; BW] in bawren kleidern einstelhen und auffhalten sollen,, als soll offendlich mitt dem trummenschlag umb und offendtlich angeschlagen werden, von allen einkombligen, er sey baur, burger adel oder unadel, weck oder kindt, so des nachts sich auffhalten wollen, die namen hern obrister alle abend einzuschicken. Item keine briefe nach feindtlichen guarnisonen zu schicken, noch einig von denen auffzunemmen, es sei dieselb[i]g zuvorderst von hern obrister […] undt gelesen“. Kundschafter, die z. B. im Auftrag belagerter Städte unterwegs waren, übten eine lebensgefährliche Tätigkeit aus; KESSLER, Belagerung, S. 55: „Den 31. August [1634; BW], nachts um 11 Uhr, hat man [der Rat v. Nördlingen; BW] den krummen Schneider von Baldingen, weil Adam bis auf den 3. Tag ausgeblieben, hinausgelassen und zu Herzog Bernhard schicken wollen. Dieser aber hat sich unterwegs selbst beim Zurückgehen verraten. Als ihn eine kaiserliche Wache angetroffen, sie seien Schwedische und wollten zu Herzog Bernhard, ist er mit solchen Worten bald gefangen und aus ihm herausgebracht worden, daß er ein Kundschafter sei. Deswegen hat man ihn auf der Stelle gefangengenommen und Eines Ehrbaren Rats Brieflein von ihm bekommen. Darauf ist ihm die Zunge aus- und abgeschnitten und er sofort um Garten des Barbierers David Günzler aufgehängt worden“. Theatrum Europaeum 3. Band, S. 137 (1633): „Eines sol dieses Orts ungeandert nicht bleiben / daß als vor hoch- und wolgedachte Herrn Altringer und Feria mit dem Gedancken ins Hertzogthumb Würtemberg einzubrechen umbgiengen / haben sie unterschiedliche Spionen und Kundschaffter außgesandt / die Päß und Steig desselben Lands abzusehen / und den Augenschein einzunehmen: Es kamen aber diese Spionen übel an / dann ihrer acht darvon gefänglich einbracht worden / unter welchen auch einer auß den Herrn Patribus Societatis von Ingolstadt gewesen / dieselbige seynd allesampt an die Päß und Steige auffgeknüpfft / der Herr Pater aber auff den Pfullinger Steig bey Reutlingen auffgehenckt worden“. Vgl. dazu auch als Fallbeispiel Adam Jacker in den „Miniaturen“. Zur ständigen Furcht vor „Konspiration“ vgl. auch STERLY, Drangsale, S. 15. Daneben wurde auch „Aufklärung“ durch Beauftragte der Regierungen betrieben; SPIEKER, Geschichte, S. 182f.

[72] Musketenschussweite: Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html.

[73] Mateo marques de Moncada [Moncado] y Cardona [ -1656], kaiserlicher Obrist.

[74] Hahnrei: „Ehemann, dessen Ehefrau fremdgegangen ist. Die zugehörige Redewendung, dass einem betrogenen Ehemann „Hörner aufgesetzt“ worden seien, es sich bei ihm also um einen Gehörnten handele, lässt sich vermutlich auf die früher übliche Behandlung kastrierter Hähne (Kapaune) zurückführen“ [Wikipedia]. Möglich wäre auch die Deutung als „halber Mann“.

[75] Praedicamente: Öffentlichkeit.

[76] Eisleben [LK Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 103ff.

[77] Kontraminen: In früheren Kriegen wurde der Minenkrieg vor allem angewendet, um für einen geplanten Sturmangriff eine Bresche in die Festungsmauern zu schlagen. Im Rahmen der Angriffsvorbereitung auf eine Stadt begannen die Soldaten mit dem Ausheben von gedeckten Wegen, das waren bis zu zehn Meter breite und zwei Meter tiefe Gräben. Unter „gedeckt“ wurde Sichtschutz gegen die Stadtverteidiger verstanden. Diese Gräben waren meist im Zickzack angelegt, so war der Schutz besser. Je näher die Gräber den äußeren Verteidigungsanlagen der Stadt kamen, desto mehr führte der gedeckte Weg nach unten. Es begann der Sappenvortrieb (Lauf- oder Annäherungsgraben). Hierfür wurden Sappeure beziehungsweise Mineure eingesetzt, in vielen Fällen zwangsrekrutierte Bergleute. Deren Wissen bezüglich des Stollenbaus wurde genutzt. Die äußeren Anlagen wurden so weit wie möglich untergraben. Im Nahbereich der Kurtine (Hauptwall) begannen die Minierarbeiten. Das heißt, es wurde gesprengt. Ziel der Aktion war der Einsturz der Wälle. Gleichzeitig lief der Artillerie-Angriff auf die gleichen Punkte. Der Artillerieangriff sorgte für eine Breschierung der genannten Anlagen. Von unten kamen die explodierenden Minen hinzu, der Wall stürzte ein. Jetzt hatte die Infanterie die Möglichkeit, in die Stadt zu gelangen. […] In dem Gebiet, in dem Minen zu erwarten waren, wurden genagelte Bretter vergraben. Wenn die Mineure auf diese Bretter stießen, wurden sie am Weiterkommen gehindert, weil sie diese Bretter erst aus der Erde herausgraben mussten, bevor sie weitergraben konnten. Dazu kam, dass die Vibrationen der (aus der Erde herausstehenden) Bretter leicht zu sehen waren, der hohle Klang der Schaufeln auf die Bretter in der Nähe leichter zu hören und aufzuklären war und weitere Gegenmaßnahmen leichter getroffen werden konnten. Eine andere Gegentaktik waren die Kontraminen (Gegenminen). Die Belagerten gruben Minengänge den Mineuren der Belagerer entgegen. In späteren Festungen wurden Minengalerien, mit ihren bis etwa 100 m vor den Festungsmauern reichenden unterirdischen Stollen, als fester Bestandteil der Verteidigung eingebunden. Sobald ein Horchposten die Grabung des Angreifers bemerkte, konnten Gegenmittel eingesetzt werden:- Wasser in die gegnerischen Minen einzuleiten, um das gegnerische Schwarzpulver unbrauchbar zu machen und die Gegner, wenn möglich, zu ertränken, aber zumindest das Weitergraben des Stollens unmöglich zu machen.

– Bomben in diese hinabzurollen, wenn sie auf Gegner gestoßen waren. Dadurch brachte man die vom Gegner verwendeten – Pulverfässer vorzeitig zur Explosion, die Explosionswirkung schlug nach hinten aus und ruinierte den Gegner und seine Stellungen.

– durch Gegensprengungen Minenteile und deren Besatzung zu verschütten, erdrücken oder zu ersticken.

– die Sprengkraft durch die Gegenminen abzuleiten und die eigene Festung vor dem Explosionsdruck weitgehend zu schützen.

– fertige Sprengkammern vor ihrer Sprengung auszuräumen und unschädlich zu machen.

– auf den Gegner zu stoßen und diesen im Nahkampf zu töten.

– Horchstollen anzulegen, um das neue Verlegen einer Mine frühzeitig zu erkennen, mittels mehrerer Messungen an mehreren Orten genauer bestimmen zu können und diesen Horchstollen für zukünftige Gegenminen zu verwenden.

– Grabungstätigkeiten an anderer Stelle zu tarnen und die Gegenminen auf die falsche Richtung zu leiten“ [wikipedia].

[78] Ausfall: Ausfälle aus der Festung dienten der Nahrungsbeschaffung, der Sprengung des Belagerungrings, um die Belagerer aus den Gräben zu werfen, Kanonen unbrauchbar zu machen und Durchhaltewillen zu demonstrieren. Zum Teil waren diese Ausfälle mit hohen Verlusten verbunden. Soldaten wurden mit Geld und Rangerhöhungen motiviert oder auch durch Ausschank von Branntwein in trunkenem Zustand dazu verleitet.

[79] Schanzkörbe: Aus Weidengeflecht hergestellte hohe Körbe, die mit Erde gefüllt vor Geschützstellungen und Schanzen zur Deckung der Soldaten gegen feindliches Feuer aufgestellt wurden. Die Herstellung dieser Körbe, zwangsweise wurden auch Bürger und Bauern herangezogen, leitete ebenso wie den Schanzenbau der so genannte Schanzmeister.

[80] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[81] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[82] Gorleben [LK Lüchow-Dannenberg].

[83] Haldensleben [LK Börde]; HHSD XI, S. 174ff.

[84] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.

[85] Früchte: Getreide.

[86] Kurt Helmar [Hilmar] Koch [ – ], schwedischer Obristleutnant. Vgl. http://www.schweinfurtfuehrer.de/persoenlichkeiten/militärische-personen-des-30-jaehrigen-krieges-in-schweinfurt/koch-kurt-helmar/.

[87] Halle a. d. Saale; HHSD XI, S. 177ff.

[88] Querfurt [Saalekreis]; HHSD XI, S. 380f.

[89] Merseburg [Saalekreis]; HHSD XI, S. 322ff.

[90] Sangerhausen [Kreis Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 409f.

[91] Georg Friedrich Graf v. Schlick [Schlik, Schlich] [ -6.3.1642 bei Mansfeld], kaiserlicher Obrist.

[92] Obristwachtmeister [schwed. Major]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl., also 600 fl. jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[93] Christoph Leopold [Gotthard] Graf v. Schaffgotsch [Schafgotsch], gen. Semperfrei v. u. zu Kynast u. Greiffenstein [8.4.1623 Trachenberg -30.6.1703 Breslau], kaiserlicher Obristwachtmeister. Vgl. KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 225.

[94] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Ein kommandierender Hauptmann einer Streifschar aus einer Garnison erhielt quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller, sein Leutnant 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller, jeder Soldat oder Reiter 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[95] Abraham Klug(e) [ – ], kursächsischer Hauptmann.

[96] Konstantin Lehmann [Lehman, Leheman] [ – ], kursächsischer Hauptmann.

[97] Georg v. Rickart [Rickhart, Rickert, Rickhard, Richard, Retkert] [ – ], kursächsischer Obristwachtmeister.

[98] gequetscht: durch Hieb verwundet.

[99] Knecht, gemeiner [schwed. knektar, finn. nihti] : dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr., schwedische u. finnische Knechte erhielten 1632 nur 1 ½ Rt., deutsche in der Royal-Armee dagegen das Dreifache. Ein Soldat oder Reiter einer Streifschar aus einer Garnison erhielt von 1.000 Rt. Beute quasi als Gefahrenzuschlag 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen und bei den Schweden besser besoldet.

[100] THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 834f.

[101] Abraham v. Sebottendorf [22.7.1585-11.11.1664 Dresden], kursächsischer Geheimer Rat.

[102] Wenzel [Václav] Eusebius Fürst v. Lobkowitz [z Lobkovic], Herzog v. Sagan [30.1.1609-22.4.1677 Raudnitz], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister, Kriegsratsvizepräsident.

[103] BAD‘URA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 1282a, s. 427.

[104] Everhard Wassenberg [9.11.1610 Emmerich-nach 1668], Historiograph, Diplomat. Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.

[105] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff. Vgl. STIEVERMANN, Erfurt, S.35ff.

[106] Major [schwed. major, dän. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie und 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.

[107] Hans Caspar Pege [Pegau, Begau, Böge] [ – ], schwedischer Obrist.

[108] Freiberg [LK Mittelsachsen].

[109] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute und Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[110] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60  Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute und Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell  verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.

[111] Wachtmeister [schwed. sergeant, dän. sergent]: Unteroffiziersdienstgrad. Der Wachtmeister war zuständig für die Sicherheit des Lagers und der Truppen sowie für die Einteilung, Aufstellung, Beaufsichtigung der Wachen und Ausgabe der Losung. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen und 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Mit der Einrichtung stehender Heere wurde die Bezeichnung „Wachtmeister“ synonym für Feldwebel verwendet. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 32 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Pro 1.000 Rt. Beute und Ranzion erhielt er 23 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Ein Wachtmeister der Reiterei erhielt in der brandenburgischen Armee monatlich 40 fl. Erpresst wurden in besetzten Städten z. T. 48 Rt.; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15.

[112] Korporal [schwed. korpral, dän. korporal]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 24 Rt. erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 60: „Die Corporalen sollen gute / redliche / und versuchte Soldaten seyn / die schreiben / lesen / und rechnen können. In dem commandieren sollen sie gleiche ordnung halten / die Schiltwachten zu guter zeit aufstellen / und ihr Ansehen bey den Soldaten erhalten: Sie sollen gantz eiserne Ladstecken / Krätzer / und Kugelzieher an ihren Musqueten haben / daß sie den Soldaten zu hülff kommen mögen“.

[113] WASSENBERG, Florus, S. 480.

[114] Martin de Pachonhay [Paschewe, Baschaue, Bachonhai, Bachonhay, Pachanhai, Pacholry, Pachoy] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[115] Burkard [Buchard, Burchardt] v. Goldacker [ -25.3.1648 beim Sturm auf Geseke gefallen], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist.

[116] Buttelstedt [LK Weimarer Land]; HHSD IX, S. 65f.

[117] Weimar; HHSD IX, S. 473ff.

[118] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 834.

[119] Bad Gandersheim [LK Northeim]; HHSD II, S. 158ff.

[120] General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner und verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.

[121] Lennart Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], schwedischer Feldmarschall.

[122] Kavalcade: Reiterzug, Ritt, Kriegzug.

[123] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[124] Kroaten: kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteien“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte”. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet”. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ “. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / ob sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“.THEATRUM EUROPAEUM 2. Band, S. 630 (1631): „Den 10. Martii sind die Crabaten ein halbe Meil von der Prager Newstatt / zimblich starck zu Roß vnnd Fuß ankommen / ein schönes Dorf Micheln genant / in Brand gesteckt / Mann / Weib / vnnd Kinder / was nicht entlauffen können / entweder nidergehawen oder ins Fewer gejaget : ist also groß Elend gewesen. Das verbrandte Stroh hat der Wind / weil er gleich darbey entstanden / biß nach Prag gar auff die Brücke getrieben. Die Sächsische haben sich zwar alsbald zu Roß vnnd Fuß hinauß begeben / in Meynung sich an die Crabaten zumachen: aber selbige hatten sich vor jhrer Ankunfft schon weg gemacht / vnd vnderwegens noch etliche Dörffer angezündet”. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Gefangene Kroaten wurden schon unter Gustav II. Adolf von den Schweden in ihre Kupferbergwerke verbracht; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87.

[125] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 835.

[126] Ernst Roland, Baron de Grysort [Grisart, Chrisom], Graf v. Suys [Soise, Soisse, Sois, Suis, Suise, Suisi, Soy, Suse, Suy, Suyss, Duys] u. Tourabel [ – 1645], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[127] Ottavio Fürst Piccolomini-Pieri d’Aragona, Herzog v. Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).

[128] Achilles Baron Precipiano de Soye [Soy, Hoye, Soiani, Sove] [ – 2.11.1642 bei Leipzig gefallen], kaiserlicher Generalfeldwachtmeister.

[129] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.

[130] Giacomo de Colombo [Columba, Columbo, Columbach] [ – ] kaiserlicher Obrist,

[131] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 1302.

[132] Arnstein [Kr. Mansfelder Gebirgskreis/Hettstadt]; HHSD XI, S. 22f.

[133] N v. Lipfeld [ – Oktober 1642], kaiserlicher Obristleutnant.

[134] N Kolenburg [ -Oktober 1642], kaiserlicher Rittmeister.

[135] Aschersleben [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 23ff.

[136] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 837.

[137] 2. Schlacht bei Breitenfeld am 23.10./2.11.1642: Die Schweden unter Torstensson besiegten die Kaiserlichen unter Erzherzog Leopold Wilhelm und Ottavio Piccolomini. Nach der Schlacht befahl Erzherzog Leopold Wilhelm eine Untersuchung bzw. die Verurteilung der Schuldigen an der Niederlage; Rudert, Kämpfe, S. 153: „In dem solches (das Regiment Madlung) [Hans Georg Madlo; 10.6.1643 in Prag hingerichtet; BW] dahin (Rookzahn) zu kommen beordert worden, da den vff offenem Marckt die Reuter vndt Officirer absetzen müssen, die Standarten, vndt der Officirer Degen hat der Hencker an der Justitz (am Galgen) in Stücke zerschlagen, biß vff eine Standart, welche Compagni perdon erlanget, die andern Rittmeister vndt Leutenants seindt archibusirt, Cornets, Wachtmeister, Corporahle vndt allemahl der zehende Reuter gehenckt, Ihre Pferde, vndt alle des Regiments Bagagi, auch Weiber vndt Jungen denen anwesenden Regimentern außgetheilet vndt preiß gegeben worden, der Obrist [Madlo; BW] selbst sitzt nebenst andern Officirern in Weissen Thurm zu Prage, wie auch dessen Ob. Leutenant [de Four; BW] vndt Obr. Wachtmeister gefangen, vndt seindt albereit zum Schwert condemnirt, die vbrigen Reuter werden auch noch gefänglich gehalten, den 2 huj. sindt noch zwey Cornets von andern Regimentern bey Pilsen gehenckt vndt justifirt (sic !) worden“. Vgl. die ausführliche Darstellung Rüthners bei KLUGE, Hofer Chronik, S. 207ff.

[138] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien], kaiserlicher Feldherr. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.

[139] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[140] Diese wichtigen Korrekturen an der verbreiteten Meinung, das Regiment Des Fours sei ebenfalls kampflos aus der Schlacht geflohen, verdanke ich Herrn Skala.

[141] Hans Georg Madlo [Madlung, Mattlohe ?] [ -10.6.1643 in Prag hingerichtet], kaiserlicher Obrist.

[142] Dezimation: „Die Dezimation oder Dezimierung (lat. decimatio, decem = zehn) bezeichnete eine Militärstrafe im Römischen Heer bei kollektiven Vergehen wie Meuterei oder Feigheit vor dem Feind. Dabei wurde in der betroffenen Einheit mittels eines Loses je einer unter zehn Mann für die Bestrafung (meistens Exekution) ausgelost. Die Strafe wurde auch auf Offiziere angewandt. Es existieren Berichte über die Anwendung der Strafe im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit“ [wikipedia].

[143] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[144] Jacques (Jacob) [Barrli; Robert; Karl ?] Freiherr v. Bornival [Borneval, Bornaval, Bonnival, B(o)urnevelli, Bornuel, Bornevika] d’Arlin [Barrli, Erlin] [ – ], kaiserlicher Generalmajor.

[145] WASSENBERG, Florus, S. 524.

[146] Schelm: „Schelm“ war früher der Berufsname des Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen. Vgl. BERG, Regulating war, S. 55f. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen und der Stadt/des Landes zu verweisen; WAAS, Chroniken I, S. 127. Zur grobianischen Schimpfartistik der Soldaten vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36f.: „Die soldaten thun unse große uberlast, die manß personen mußen ihr dieb, schelm, boßwicht und hunde sein, die weibs personen ihr schand und brand, hurn auch, ihr hexen und zauberinnen. (57v) Ihr fluch und wunsch ist schrecklich, nicht allein die alten fluch der kriegs knecht und marter hansen, sondern neu fluchen, so der sathan herfur gebracht, als das dich der donner, blitz und hagel schlag“.

[147] Der Schwed‘ ist im Land !, S. 82.

[148] Rokytzan [Rokycany], HHSBöhm, S. 522f.

[149] archibusieren: zur Strafe mit einer Arkebuse erschießen, im Militärrecht als Strafe für untere Dienstränge (z. B. Art. 43 des schwedischen Militärrechts) vorgesehen, noch nach dem Dreißigjährigen Krieg üblich; GÖRLICH, Geschichte, S. 501. HERBST berichtet in seiner Chronik von Greiffenberg: „1649 den 3. Novemb. seiner Diebereÿ auf dem Markte Archibusiret, und nieder geschoßen, und weill er die ersten 2 Schüße nicht recht troffen worden, stund er wieder auf, und hätte sich lieber loß gemacht ward aber also balde wieder vor den Kopff geschoßen, und alßo hingerichtet“. HERBST, Chronik, S. 50. Gefangene Soldaten, die sich nicht unterstecken lassen wollten, wurden ebenfalls arkebusiert. Vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 174 (1634), S. 359 (1638). GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 268 [1642]: „In solcher Zeit hat ein Reuter einen armen Taglöhner, Linhard Schleichern, auff dem Unter-Rasen über seiner Arbeit mit vielen Hieben und Stichen dergestalt ohne einige gegebene Ursach verwundet, daß er vor tod herein getragen worden, gleichwol durch Gottes Gnad und angewänden Fleiß der Wund-Aertzte wieder zu recht gebracht, der Reuter aber ist, andern zum Abscheu, auff dem Marckt allhier archibusiret worden“. Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Sie erhielt ihren Namen vom hakenförmigen Hahn der Luntenklemme, der das Pulver in der Zündpfanne entzündete.

[150] Kornett [schwed. kornett, dän. cornet]: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold;  z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). Sein Anteil an 1.000 Rt. Beute u. Ranzion betrug 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. => Fähnrich; Fahne.

[151] Dezimation: „Die Dezimation oder Dezimierung (lat. decimatio, decem = zehn) bezeichnete eine Militärstrafe im Römischen Heer bei kollektiven Vergehen wie Meuterei oder Feigheit vor dem Feind. Dabei wurde in der betroffenen Einheit mittels eines Loses je einer unter zehn Mann für die Bestrafung (meistens Exekution) ausgelost. Die Strafe wurde auch auf Offiziere angewandt. Es existieren Berichte über die Anwendung der Strafe im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit“ [wikipedia]. Vgl. KAISER, Das ernste Spiel mit den Würfeln, unter: http://dkblog.hypotheses.org/564#more-564; STOLLBERG-RILINGER, Um das Leben würfeln.

[152] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[153] mit dem Schwert hinrichten: Nicht nur das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. Arkebuse war ein Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Höhere Offiziere wurden dagegen meist mit dem Schwert hingerichtet. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice. Zum Teil wurden auch einfache Kombattanten mit dem Schwert gerichtet. Ähnlich wurde auch in der kaiserlichen und kurbayerischen Armee verfahren. Vgl. auch die Hinrichtung des Obristen Schellart von Dorenwert, Adam Wilhelm, Freiherr zu Gürzenich; Obrist [ -12.10.1627 im Feld vor Rendsburg enthauptet] in den „Miniaturen“.

[154] Pilsen [Plzeň]; HHSBöhm, S. 444ff.

[155] RUDERT, Kämpfe, S. 153.

[156] Ungarn: Schriftlich erwähnt werden „hussarones“  (ursprünglich Grenzsoldaten in den ungarischen Festungen) erstmals 1481 in einem lateinischen Schreiben des  Ungarnkönigs Matthias Corvinus (1443-1490). Die Husaren hatten sich bereits zu schwer gepanzerten Reitern entwickelt. Sie trugen Helme im türkischen Stil (Zischäggen), Brust- und Armpanzer, mit Eisenblech beschlagene Schilde (bezeichnet als „Tartschen“), schwere Säbel (Sarrass), Streitkolben und Lanzen, außerdem einen Panzerstecher (hegyestőr, „Pikenschwert“). Falls die Lanze beim ersten Ansturm brach, wurde dieses drei- oder vierkantige Schwert mit einer etwa 150 cm langen Klinge auf den Oberschenkel gesetzt und als Stoßwaffe benutzt. Zur zeitgenössischen Einschätzung vgl. REISNER, Aber auch wie voriges tags, S. 456f. (1619):Es ist zwar ein außerlesen schön ungerisches Kriegsvolckh, aber auch außerlesene Freybeutter; so mit stelen und rauben niemand verschonen; lassen nichts liegen, ziehen die leutt – freund oder feind – ganz nacket auß oder hawens wol gar nieder“. Eine ganz ähnliche Klage findet sich auch in dem Wiener Bericht vom 27. Oktober [1619]: „Die Hungern haußen gar übel auch bei den Evangelischen sine omni discretione, hauen alles nieder, plündern und verbrennen alles, so erbärmlich ist; wann sie alßo procediren, möchte waß anderst drauß entstehen“. Der katholische irische Feldkaplan Thomas Carve [1590 – 1672 ?] berichtet; CARVE, Reyßbüchlein 2. Bd., S. 159f.: „Den 17. Octobris [1639; BW], ward ein Vngarischer Graff mit 500 Pferden / von Prag auff Prandis [Brandýs nad Labem] zu / allda die Schweden sich auffhielten / vmb Kundschafft einzuholen / außcommandirt. Dieser ist bald nach seinẽ Außzug von den Schwedischen Partheyen vmbgeben vnnd ertapffet / vnnd weilen in dem Außreissen / sein Pferdt vnter ihme gestrauchlet / gefangen worden; Obwohl nun er der Gefängnuß sich zu entledigen vermeyndt / gleichwohl gesehen dass solches durch kein anderes Mittel / alß mit gewehrter Handt geschehen könne / hat er sich allermassen ritterlich gewehret / auch der Schwedischen viele mit seiner eygenen Handt niedergemacht / biß endtlich er also verwundet / vnnd mit sieben tödtlichen Wunden verletzt / heroisch auff  der Walstatt todt blieben. Sein todten Leichnamb haben nichts desto weniger die Vngaren dem Feindt entzogen / vñ mit sich nacher Prag gebracht vnangesehen irer etliche hundert das Leben darüber eingebusset / allda selbiger nach Standtsgebühr / mit grossen Ehren zur Erden bestattet worden“.

[157] Walstatt, „Wahlstitte“: Schlachtfeld, Kampfplatz, ursprünglich mhd. „Leichenfeld“, „von Leichen bedecktes Schlachtfeld“ oder überhaupt „Ort, wo gekämpft worden ist“; DWB Bd. 27, Sp. 1360, 62.

[158] Standarte: an einer Stange als => Fahne angebrachtes Feldzeichen berittener Truppen, deren Verlust im Kampfe oder bei der Kapitulation als Verlust der Ehre empfunden wurde. Im Kampf und bei Belagerungen erbeutete Standarten waren dagegen Zeichen des bewiesenen Mutes der Einheit und einzelner Soldaten, so dass ihre Anzahl in zeitgenössischen Berichten meist verzeichnet war.

[159] Breitenfeld, heute Ortsteil von Leipzig; HHSD VIII, S. 38f.

[160] Battaglia: Schlachtordnung.

[161] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).

[162] Rigor: Härte, Starrheit, Steifheit.

[163] animadvertieren: bestrafen, ahnden.

[164] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[165] Adolf Ehrenreich Graf v. Puchheim [Bucheim, Buchhain, Beiheim] zu Raabs u. Krumpach [ -27.10.1664 Wien], kaiserlicher Generalwachtmeister.

[166] Nicola Montard de Noyrel, genannt „Nicola“ [Nicolas, Nicolai, Nicoli, Nicolau, Neyrel, Nicolaus, Lorenzo di] [um 1605-2.11.1642 bei Breitenfeld], kaiserlicher Obrist.

[167] Moritz [Marcus] v. der Lüttich [Lyttich, Lüttlich, Lüttig] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[168] Rudolf Georg v. Wolframsdorf [Ramsdorf, Wolffersdorf] [ – ], kursächsischer u. kaiserlicher Obrist.

[169] Annibale de Gonzaga [Cinzago] marchese di Mantova, principe di Bozzolo [1602 Bozzolo-2.8.1668 Wien], kaiserlicher Feldmarschall.

[170] Generalauditor: Er war der vom Kriegsherrn berufene Dienstvorgesetzte aller Regimentsauditoren, die zunächst die Untersuchung aller auftauchenden Delikte nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts durchführten, übte dementsprechend mehr Gewalt aus und war gefürchteter als ein Regimentsauditor. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice, S. 9, 16f.

[171] Heinrich Graß [Graass, Graas, Graaß, Gras, Groß] [ – ], kaiserlicher Generalauditor.

[172] Generalprofos (Feldprofos): Der Generalprofos, auch „Generalgewaltiger“ genannt, war der Dienstvorgesetzte der Profosse. Vgl. Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 9, 17. Der Profos war ein militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profos zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter, dem Auditeur, gesprochene Urteil. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen. Es gab einen Profos für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofos für die gesamte Armee. Der Generalprofosleutnant unterstand dem Generalprofoss.

[173] promulgieren: verkünden, bekanntgeben, offenbaren.

[174] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[175] Circumstantiis: Umstände.

[176] exaggerieren: übertreiben.

[177] intimieren: mitteilen, verständigen.

[178] emploieren: gebrauchen, beschäftigen, anstellen.

[179] Avantagie: Vorteil.

[180] aggredieren: angreifen, überfallen.

[181] Custodia: Haft.

[182] würfeln: JÜRGENS, Chronik, S. 525: „Den 11. Junii [21.6.1636; BW] läßt der Obrist Schlüter 3 ausgerissene Soldaten von Mützefahlen [Wilhelm Kaspar v. Metzfall; BW] Regiment ums Leben spielen, der geringste im werfen mußte hängen“. OPFERMANN, Die Geschichte des Heiligenstädter Jesuitenkollegs. Teil 1, S. 157 (1632): „Aber während dieser [Obrist Johann Berghöfer; BW] die Bürger bedrängte, besetzte ein anderer Oberst [Thomas Sigmund v. Schlammersdorff; BW] die Dörfer des Eichsfeldes und durch unglaubliche Räubereien und Brände fügte er dem Lande bedeutenden Schaden zu. Das bekannte [Zisterzienserinnen-; BW] Kloster Anrode brandschatzte er und besetzte die Burg Gleichenstein. Bei ihrer Eroberung kam es zu folgenden beispiellosen Verbrechen: 2 Bauern von denen, die sich aus den Nachbardörfern in die Burg geflüchtet hatten, waren in der Nacht herausgekommen, um Futter zu holen. Bei der Rückkehr wurden sie von den Soldaten gefangengenommen und aufgefordert, um ihr Leben zu würfeln, mit der Bestimmung, der Sieger solle den Besiegten an einem Baume in der Nähe der Burg aufhängen. Beide lehnten diesen Todesdienst ab und keiner wollte der Henker seines Nachbarn und guten Freundes sein. Als dieser Kampf eine zeitlang anhielt, zwang man den einen von ihnen widerwillig zu tun, was er freiwillig nicht wollte. Nach dem ungeheuerlichen Verbrechen wurde sein Kamerad in die Burg zurückgeschickt, um öffentlichen den Belagerten zu melden, sie sollten schnell auf die ausbedungene Übergabe eingehen, wenn sie nicht einen ähnlichen Tod erleiden wollten“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger (12./22.9.1634); BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 205: „Und haben also die Kaiserische selbige Nacht das Dorff Asperg innbehalten, morgens aber stillschweigender weiß verlassen, aber 8. häuser angezündt und abgebrant, auch des Commissarii Godelmans [Jeremias Godelmann; BW] Gutschen wolgeladen  mit sich hinweggefüert. Es haben selbige Soldaten hernacher (wie ein fürnemmer gefangner hieoben außgesagt, allwegen 6. miteinander umbs leben spihlen müssen, daß darvon einer sterben solle, weil Sie das Dorff Under Asperg so schandlich wider verlassen“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger über Vorgänge in der Festung Hohenasperg (17.2. a. St.1635); BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 258: „Haben 6. Rheingrävische Musquetierer von der Leib Compagni mit einander umbs Leben spihlen müessen, weil sie Truchen geplündert, dann einer musste davon sterben, hats verspihlt ein Junger kerle auß der undern Pfaltz gebürtig, der auch gleich archibusiert worden, die andere aber seind auff den abend durch die Spißruoten geiagt worden“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger über Vorgänge in der Festung Hohenasperg (11.3. a. St. 1635), BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 266: „Vormittag ist die Execution gegen erstgemelten 2. Roßdieben fürgenommen worden, die haben miteinander sphilen müssen, deren der eine 11. der andere 8. geworffen, dieser letste war aus der Gravschafft Mümpelgart, und wurde gleich darauf archibusiert: der ander aber nach mittag durch die Spßruoten geiagt“.

[183] Freimann: Henker.

[184] Unteroffizier: Feldwebel, Führer, Fourier, Musterschreiber, Feldscherer waren die Unteroffiziere der Prima plana. Auf drei Unteroffiziere kamen pro 1.000 Rt. Beute und Ranzionierung 11 Rt., 66 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Korporäle, Gefreite, Spielleute und Fourierschützen galten dagegen als gemeine Befehlshaber.

[185] prästiert: geleistet.

[186] THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 891ff.

[187] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].

[188] Wenzel [Václav] Eusebius Fürst v. Lobkowitz [z Lobkovic], Herzog v. Sagan [30.1.1609-22.4.1677 Raudnitz], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister, Kriegsratsvizepräsident.

[189] BAD‘URA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 1432: A. v. Sebotendorf an W. E. v. Lobkowitz, 1643 III 24.

[190] Johann Gottfried Freiherr v. u. zum Jungen [Jung] [1590-1661], kaiserlicher Obrist.

[191] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[192] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 348.

[193] THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 95.

[194] THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 95.

[195] RUDERT, Kämpfe, S. 154. – Albert Gaston Spinola Graf v. Bruay [Broy, Bray, Bernai, Bonari, Borry, Bruye, Bruny, Bruari, Broi, Braui, Bray, Bru, Broui, Brouay, Bronj, Brivius, Bruween, Bruny, Brunay] [1601-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Obrist.

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