Finger, N

Finger, N; Korporal [ – ] Finger stand 1642 als Korporal in der Reiterkompanie Steggens.

„Auf Befehl der Bürgermeister [in Münster; (1)] erhält der Korporal Finger der Reiterkompanie des Rittmeisters zur Steggen 40 Taler als Belohnung, ‚weil er sich ritterlich gehalten und den kleinen Schweden, Tobias genannt, ertappet und eingeholt‘, wobei er bei der Verfolgung sein Pferde verloren hat“.[2]  „Der Reiter Tobias Lange, genannt der ‚kleine Schwede‘, aus der Mark Brandenburg, der mit Agnes Schencking aus Münster verheiratet ist, wird wegen versuchten Diebstahls am 23. November 1641 durch den Scharfrichter mit der Wippe[3] gestraft und der Stadt verwiesen“.[4]

[1] Münster; HHSD III, S. 537ff.

[2] LAHRKAMP, Münsters Rolle, S. 100.

[3] Vgl. auch Galgen: Vorrichtung zum demonstrativen abschreckenden Vollzug der schimpflichen Todesstrafe durch den Henker und Wahrzeichen der „hochnotpeinlichen Gerichtsbarkeit“ des Gerichtsherrn. Er bestand aus zwei aufrecht stehenden Pfosten mit einem Querholz, bisweilen aus drei Pfosten mit Querhölzern oder aus einem Pfosten, in den ein Querholz rechtwinkelig eingelassen war. Man unterschied zwischen Kniegalgen, Schnellgalgen, Soldatengalgen (Quartiergalgen, der in der Regel zusammen mit einem hölzernen Esel von den Bürgern zwangsweise errichtet werden musste) und Wippgalgen (LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198). Die Galgen befanden sich zumeist außerhalb der bewohnten Orte in einem Waldgebiet auf dem Galgenberg. Die Errichtung oder Ausbesserung galt als anrüchig. Deshalb mussten alle beteiligten Zünfte Hand anlegen oder es entschied das Los. Galgen, mit einer kreisförmigen Untermauerung, auf der die Pfeiler mit den Querbalken standen, nannte man Hochgericht. Der Verurteilte musste mit dem Henker auf einer Leiter zu einem der Querhölzer hinaufsteigen, um zunächst aufgeknüpft, dann durch Wegziehen oder Umstoßen der Leiter getötet zu werden. Bei Einquartierungen wurde als drastische Abschreckung auf einem öffentlichen Platz der Quartiergalgen zur Schnelljustiz errichtet. Es lag im Ermessen des Henkers, ob der Tod durch Genickbruch rasch oder durch Strangulation langsam eintrat. Ihm stand auch die Verwertung des Körpers [Armesünderfett oder Blut als Heilmittel, Diebsfinger (vgl. WOLF, Niederländische Sagen, S. 364-365) etc.]  zu. Der Hingerichtete blieb je nach Delikt oft lange sichtbar hängen, dem Verwesungsprozess bzw. den Hunden, Raben und den Witterungseinflüssen preisgegeben. Der abgefallene Leichnam wurde zumeist auf dem Galgenberg verscharrt.

[4] LAHRKAMP, Münsters Rolle, S. 100, Anm. 137.

; Korporal [ – ] Finger stand 1642 als Korporal in der Reiterkompanie Steggens.

„Auf Befehl der Bürgermeister [in Münster; (1)] erhält der Korporal Finger der Reiterkompanie des Rittmeisters zur Steggen 40 Taler als Belohnung, ‚weil er sich ritterlich gehalten und den kleinen Schweden, Tobias genannt, ertappet und eingeholt‘, wobei er bei der Verfolgung sein Pferde verloren hat“.[2]  „Der Reiter Tobias Lange, genannt der ‚kleine Schwede‘, aus der Mark Brandenburg, der mit Agnes Schencking aus Münster verheiratet ist, wird wegen versuchten Diebstahls am 23. November 1641 durch den Scharfrichter mit der Wippe[3] gestraft und der Stadt verwiesen“.[4]

[1] Münster; HHSD III, S. 537ff.

[2] LAHRKAMP, Münsters Rolle, S. 100.

[3] Vgl. auch Galgen: Vorrichtung zum demonstrativen abschreckenden Vollzug der schimpflichen Todesstrafe durch den Henker und Wahrzeichen der „hochnotpeinlichen Gerichtsbarkeit“ des Gerichtsherrn. Er bestand aus zwei aufrecht stehenden Pfosten mit einem Querholz, bisweilen aus drei Pfosten mit Querhölzern oder aus einem Pfosten, in den ein Querholz rechtwinkelig eingelassen war. Man unterschied zwischen Kniegalgen, Schnellgalgen, Soldatengalgen (Quartiergalgen, der in der Regel zusammen mit einem hölzernen Esel von den Bürgern zwangsweise errichtet werden musste) und Wippgalgen (LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198). Die Galgen befanden sich zumeist außerhalb der bewohnten Orte in einem Waldgebiet auf dem Galgenberg. Die Errichtung oder Ausbesserung galt als anrüchig. Deshalb mussten alle beteiligten Zünfte Hand anlegen oder es entschied das Los. Galgen, mit einer kreisförmigen Untermauerung, auf der die Pfeiler mit den Querbalken standen, nannte man Hochgericht. Der Verurteilte musste mit dem Henker auf einer Leiter zu einem der Querhölzer hinaufsteigen, um zunächst aufgeknüpft, dann durch Wegziehen oder Umstoßen der Leiter getötet zu werden. Bei Einquartierungen wurde als drastische Abschreckung auf einem öffentlichen Platz der Quartiergalgen zur Schnelljustiz errichtet. Es lag im Ermessen des Henkers, ob der Tod durch Genickbruch rasch oder durch Strangulation langsam eintrat. Ihm stand auch die Verwertung des Körpers [Armesünderfett oder Blut als Heilmittel, Diebsfinger (vgl. WOLF, Niederländische Sagen, S. 364-365) etc.]  zu. Der Hingerichtete blieb je nach Delikt oft lange sichtbar hängen, dem Verwesungsprozess bzw. den Hunden, Raben und den Witterungseinflüssen preisgegeben. Der abgefallene Leichnam wurde zumeist auf dem Galgenberg verscharrt.

[4] LAHRKAMP, Münsters Rolle, S. 100, Anm. 137.

Dieser Beitrag wurde unter Miniaturen abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.