Fabri, Johann

Fabri, Johann; Obristwachtmeister [ – ] Fabri stand als Obristwachtmeister[1] im Regiment[2] Valois.[3]

1638 nahm Fabri an der Schlacht bei Rheinfelden[4] gegen Bernhard von Sachsen-Weimar[5] teil.

„Am 24. Februar brachen acht schwache Reiterregimenter und drei zu Fuß, zu denen noch der kaiserliche Obrist[6] Henderson[7] mit etwa 250 Mann stieß, von Villingen[8] auf, ohne jede Artillerie, nur mit soviel Pulver, wie die Fußsoldaten in ihren Bandolieren[9] trugen. In viertätigem Marsch zog das kleine Heer durch den Schwarzwald, auf dem nächsten, aber beschwerlichsten Wegen; es wurden nur kurze Marschpausen eingelegt, der Obrist Wolff[10] führte die Vorhut. Am 28. Februar etwa um 10 Uhr vormittags stießen die Spitzen auf den Feind, der sie hinter dem Dorfe Karsau[11] in Schlachtordnung erwartete.

Herzog Bernhard von Weimar hatte auf Meldungen vom Herannahen der Gegner seine Truppen – nach Werths[12] Angaben sechs Reiterregimenter, 400 Musketiere[13] und fünf Geschütze – auf einer Anhöhe postiert und erwartete ruhig den Angriff. Da das bayerische Fußvolk noch nicht heran war, dauerte es zwei Stunden bis zur Eröffnung des Gefechts, so daß das weimarsche Fußvolk unter dem Obristen Hattstein[14] Zeit fand, das Dorf Karsau vor seiner Front in Brand zu setzen; auch brachten Fähren eiligst weitere Streitkräfte über den Rhein.

Als die Infanterie angelangt war, rückte sie durch das brennende Dorf beherzt dem Gegner entgegen, warf die weimarschen Musketiere zurück und eroberte die Geschütze. Aber die bayerische Kavallerie des linken Flügels, auf dem Werth selbst das Kommando führte, schlug sich schlecht; dem Anritt des weimarschen Generalmajors[15] Taupadel[16] hielten das Regiment,[17] die Hälfte von Werths Regiment und zwei Kompanien[18] von Gayling[19] nicht stand. Sie wandten ihre Pferde und ‚sind ohne Schuß und Charge[20] durchgegangen, auch nicht wieder zurückgekommen‘ „.[21] Feldmarschall[22] Johann von Götz[23] wurde später beauftragt, ihn wegen seines offenbaren Durchgehens zu verhören.[24]

1642 geriet er bei einem Handstreich Werths in Gefangenschaft. „Am 24. September [1642; BW] unternahm Jan von Werth erneut einen Vorstoß und ritt abends mit 500 Reitern und 100 Dragonern[25] – also nur einer kleinen Streifpartei – aus dem Lager, um sich des festen Hauses Liedberg,[26] das mit Graben und Mauern befestigt war, zu bemächtigen. Es wurde nachts um 3 Uhr erstiegen, ein Fähnrich und 18 Mann, die dort als Besatzung lagen, ergaben sich; dort war ein großer Vorrat an Lebensmitteln, Korn und Vieh, ‚so die Hausleuth dorthin geflüchtet‘. Werth legte hier einen Hinterhalt, um feindliche Fouragierer[27] zu überfallen, das Haus wurde mit 100 Dragonern zur Verteidigung eingerichtet. ‚Vier Trupps Feinde waren avisiert‘, die Werth zu umfassen strebte, doch brachen plötzlich zehn Kompanien zu Pferde aus den Büschen hervor, so daß sich die bayerischen Reiter eiligst zurückziehen mußten, in Richtung auf Gladbach,[28] das von Kaiserlichen besetzt war. Aber der ‚Paß‘, durch den die fliehenden Reiter mußten, war durch die Bauern verhauen und vergraben, die Pferde ermattet, des Feindes Gäule frisch, weshalb Werth etwa 100 Pferde und 70 Mann verlor; seine Reiter entkamen nach Gladbach, gefangen wurden fünf Offiziere, deren Pferde stecken blieben. Werth machte durch den Rittmeister[29] Stockhammer aus Kerpen[30] dem Feldmarschall Graf von der Wahl[31] von seinem Mißgeschick Meldung und rückte am 29. gegen Mittag wieder ins Lager ein. Dem Kurfürsten[32] berichtete er, er hoffe mit Gottes Gnade bald wieder Revanche zu erlangen.

Aber Maximilian[33] schrieb seinem Reiterführer am 14. Oktober vorwurfsvoll, er zweifle nicht, daß Werth ‚bei seinem bekannten Valor‘ Revanche nehmen werde, doch werde dadurch ‚in effectu‘ der empfangene Schaden nicht ersetzt, weil die Beutepferde dem Kriegsherrn nicht zufielen, der doch allemal die vor dem Feind verlorenen Pferde ersetzen solle, was eine Unmöglichkeit, da die Mittel fehlten. Werth möge ‚neben dem Valor‘ auch auf Reiter und Pferde Obacht nehmen.

Werths Schlappe bei Liedberg wurde im gegnerischen Lager stark übertrieben. Er sollte im Getümmel vom Pferde geworfen und nur durch den Dragonerobristen Wolff vom Tode oder zumindestens von der Gefangenschaft gerettet worden sein. Die Pariser ‚Gazette‘ brachte die Neuigkeiten aus Deutschland in einem Extrablatt heraus; doch meinte Kardinal Richelieu skeptisch, wenn Jan von Werth nicht doch noch entkommen sei, wäre es eine gute Affäre gewesen; aber man müsse mit dem zufrieden sein, was Gott verhänge“.[34]

Der Salemer[35] Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? – 1649][36] schreibt in seiner Chronik: „Den 4. und 6. Martii [1647; BW] hat obriste leutenambt, so von den Schwedischen im closter gelegen und obgesagte meßene leichter gefunden, dan er ain sonderer künstler und guoter fünder war, den er stettigs müt seinem hammer herumber gezogen, an allen wenden und orten geklopfet und wo eß ain hole oder widerhall gegeben, gleich darzuegraben und brechen lassen, und weil er ain lange zeit im closter gelegen und zue maußen und suochen zeit und weil genuog gehabt, ja kain örtlin oder winkelin nit uberbliben, dahin er nit komen und gefunden, wo etwas helß oder verborgen geweßen, daß erß nit gefunden. Darumben er auch diße leichter, so schon so lang und vil jar hero eingemaurt und verborgen geweßen, anjetzo von ihme auch gefunden worden. Uff welches er alßbbald ain trumpeter naher Uberlingen,[37] solches zue lößen umb 200 thaler, bericht und volgen zue laßen anerbodten. Weilen wir aber kain gelt nit hatten noch haben oder zu bekomen kain gelegenhait nit wusten, hat herr commendant darinnen sich der sachen underfangen und in derselben gehandlet. Jez vorgenanter Johann Fabri, so dem gozhauß allteit wolgewölt, waß noch vorhanden gewest, durch ain pferd erlöst und zuewegen gebracht; weilß aber zue lang angestanden, ist ettliches uff Hohentwiel[38] verendert und transferiert worden, gleichwolen manß unß lötstlichen zue lößen alldorthero auch anerbodten“.[39]

Unter dem 31.3.1647 heißt es bei Bürster: „Dißen vormüttag war großer rumor[40] zue Costanz[41] müt rüstung pferden, zue fuoß, waßer und zue land, alß wollte obriste Rost[42] alldort naher Uberlingen fahren, aber wider uff dißen tag widerumb eingestelt, ursachen, weilen abends zuevor, so an ainem sambstag abend war, obriste leitenambt Joann Fabri von Uberlingen auß, so dem gozhauß allzeit wohlgewollt und vil guote dienst erwißen, unversehen allher naher Costanz zum obristen Rost komen mit bericht, dass commissarius Forstenheußer[43] und burgermaister N. Stainbach, de quibus paulus superius,[44] von Ulm[45] widerumb haimb und selzamen, bößen bericht oder bscheid ankomen, eben solchen kram und laidige zeutung, wie oben von Mämmingen[46] bericht, und bescheid mit sich bringen. Dan die Franzosen uff Heylbronn,[47] Schwedische aber uff gesagte statt Mämmingen, Uberlingen, Villingen[48] und Rodtweyl[49] etc. biß zue außtrag und schluß deß langerwarteten friedenß ihr quatier bezüchen, haben und nehmen sollen und gleich alß oben die Bayerische aldort in der guarnison[50] ligende auß und ab, Schwedische aber entgegen, ohne allen widerstand und abschlag, hineinziehen sollen. Hats also ain selzambes ansehen, verdeckten fressen und bößem ußschlag, dem Wallsteinischen gleich, und wer der sache wohl geholfen worden, were man der ersten tage gleich, ehe der feind oder Schwedische für die statt komen, fortgefahren, dan man den anderen tag zue kurz komen. Darumb dan gesagter obriste leutenambt, weil er nit zue den churbayerischen soldaten und die soldaten nit zueihme sahen, dan sie nit seines regiments, sonder commandierte völker, so bey ihme zue Ueberlingen in der guarnison lagen, waren, ihme nit parierten oder förchteten, gegen den Schwedischen sich zue stellen und zue wehren, und insonders so solche ihme nit sollten beygestanden sein oder untrew an ihme worden weren, wurde er Churbayeren an kopf gestoßen und von ihnen selbsten gefangen naher München geschickt werden, dan er dem kayßer und nit dem churfürsten geschworen; darumben er, die sach zu deliberieren, zum obristen Rost naher Costanz, wie oben gemelt, wie hierinnen zue handeln, begeben, weilen die burger sich zue wehren, so aber den Bayerischen, die sie in der statt in der guarnison hatten, zue schwach und ihrer nit mayster waren, dan sie den feind gleichsamb allberait in der statt und vor außen hatten, alß die Schwedische, anerbotten. Darumben dan gleich nachvolgenden tag von Costanz auß große hülf und succurs baider thail, den burgern sowohl alß bayerischen in der statt ligenden guarnison geschickt und erthailt worden ist, aber zue spath und umbsonst, da die guarnisoner nit streiten und die schlüßel zuo den thoren, thürn und stucken[51] hatten.

Den ersten Aprilis vormittag umb 9 uhren in großer eyl hat man von Costanz auß uff dem waßer in 9 großen schüffen wohl uff 4 oder fünfthalbhundert wohlerfahrene, fraidige, lustige und unverzagte [200] soldaten naher Uberlingen, denselben zue succurieren und die Schwedischen einzuelassen widerstand und den burgern sowohl alß den guarnisonern beyzuespringen, alßbald , unangesehen großer gefahr Mainowerischer halber, nachparlich zuegesandt. Er, obrister leutenambt Joann Fabri, wegen obgesagten ursachen halber ist zue costanz bey obristen Rost verbliben“.[52]

Bürster erwähnt den Wohltäter seines Klosters im April 1647 zum letzen Mal: „Er, obriste leutenambt Joannes Fabri, aber ist von Costanz auß naher Lindow[53] und von dannen entwederß dem kayßer[54] oder Bayerfürsten zue, sich zu purgieren,[55] verraist. Gott verleihe ihme glückliche wohlfahrt, dan er dem gozhauß Salem, ut supra satis dixi,[56] allzeit wohlwollen und in seinem wegziehen gnuog wohl alle seine mobilia vermacht und eingehändigt, aber mehrerthals fisciert[57] und uns der wenigste thail davon verbliben oder worden“.[58]

[1] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.
[2] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[3] Antonio [Antoine, Antoni, Anton] de Valois [Fallois] [ – 3.3.1638 bei Rheinfelden], kurbayerischer Obrist.
[4] Rheinfelden (Baden) [LK Lörrach]; HHSD VI, S. 659.
[5] Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst.
[6] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[7] Thomas Henderson [Henderssohn, Hintersohn, Hinderson, Hinderzon, Hintersohn] [ – August ? 1645], kaiserlicher Obrist.
[8] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.
[9] Bandelier: Schulterriemen mit bis zu 14 anhängenden Holzbüchschen (= Pulvermaße) mit der für einen Schuss notwendigen Pulverladung; ferner eine Pulverflasche mit feinem Zündpulver für die Pfanne, dem ledernen Kugelbeutel, einem Ölfläschchen, sowie einem Stück zusammengelegter Lunte.
[10] Johann Wolf[f] [17.3.1605 Ingolstadt – 21.11.1644 Bensheim], kurbayerischer Obrist.
[11] Karsau, heute Stadtteil von Rheinfelden.
[12] Vgl. LEHRKAMP, Werth.
[13] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[14] Philipp Eustachius Freiherr v. u. zu Hattstein [Hatstein, Hatzstein, Hedtstein] [ – 3.8.1644], weimarischer Obrist.
[15] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
[16] Georg Christoph v. Taupadel [Tupadel, Tupadell, Taubadel, Toupadel, Tubal, Taubald, Thobadel, Dupadel, Dubald, Dubadell, Dubalt, „Raupartl“, Teupold] [um 1600 Fichtenberg – 12.3.1647 Basel], schwedischer Generalleutnant.
[17] Antonio [Antoine, Antoni, Anton] de Valois [Fallois] [ – 3.3.1638 bei Rheinfelden], kurbayerischer Obrist.
[18] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[19] Heinrich Christoph Gayling [Gehling, Geiling] v. Altheim [1604–20.12.1654], kurbayerischer General.
[20] Charge: Angriff.
[21] LAHRKAMP, Werth, S. 95.
[22] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[23] Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.
[24] LAHRKAMP, Werth, S. 95, Anm. 14.
[25] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.
[26] Liedberg [LK Grevenbroich]; HHSD III, S. 462f.
[27] Fouragierer, Fourier: Der Fourier übte eine ähnliche Aufgabe wie der Quartiermeister aus, indem er vor allem die Verpflegung der Truppe und die Beschaffung von Viehfutter in den besetzten Gebieten sicher stellen sollte. Geschickte Fouriere konnten gerade in ausgezehrten Landstrichen wichtig für das Überleben der Einheiten werden.
[28] Gladbach [LK Düren]; HHSD III, S. 257f.
[29] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[30] Kerpen [LK Bergheim]; HHSD III, S. 389.
[31] Joachim Christian Freiherr, 1642 Graf v. der Wahl [1590 – 31. 8.1644 Ingolstadt]; kurbayerischer, kurkölnischer Feldmarschall.
[32] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[33] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[34] LAHRKAMP, Werth, S. 124f.
[35] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.
[36] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.
[37] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.
[38] Hohentwiel [Singen, LK Konstanz]; HHSD VI, S. 352ff.
[39] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 251f.
[40] Rumor: Aufruhr, Aufstand, Tumult, große Unruhe.
[41] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.
[42] Hans Gaudenz v. Rost [Royst] [1602-1669 Mühlhausen], vorderösterreichischer Obrist.
[43] Otto Anton v. Forstenhäuser [ – ], bayerischer Kriegskommissar.
[44] uber diese etwas übergeordnet, überlegen.
[45] Ulm; HHSD VI, S. 808ff. Gemeint sind im Folgenden die Ulmer Waffenstillstandsverhandlungen Kurbayerns mit Frankreich und Schweden. Vgl. IMMLER, Maximilian I.
[46] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.
[47] Heilbronn [Stadtkr.]; HHSD VI, S. 315ff.
[48] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.
[49] Rottweil [LK Rottweil]; HHSD VI, S. 676ff.
[50] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[51] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt].
Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5 – 9 cm), Rohrgewicht: 12 – 24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14 – 20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12 – 15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen „Halben [?; BW] Kartaunen“ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[52] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 257f.
[53] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.
[54] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[55] purgieren: rechtfertigen, reinigen.
[56] wie bereits oben genug gesagt.
[57] fisciert: beschlagnahmt.
[58] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 259f.
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