Enschringen [Enschring, Enschering, Enscheringen, Anschering, Entschenring], Johann Ruprecht [Josef Rupert] von

Enschringen [Enschring, Enschering, Enscheringen, Anschering, Entschenring], Johann Ruprecht [Josef Rupert] von; Obrist [ -5.11.1645 bei Aich ?]

Johann Ruprecht [Josef Rupert] von Enschringen [Enschring, Enschering, Enscheringen, Anschering] [ -5.11.1645 bei Aich ?] war der Sohn desDietrich von Enschringen zu Wolsfeld[1] und Liessem[2] und der Margarethe Cob von Nüdingen. Seinen zweiten Vornamen hatte er von seinem Großvater Ruprecht von Enschringen.[3] Sein Urgroßvater Dietrich von Enschringen hatte 1525 die Burg Liessem gekauft.[4]

Enschringen führte 1644 10 kurbayerische Kompanien Infanterie (661 Mann).[5]

Der Basler Domherr Thomas Mallinger [ – ] unterrichtet in seinen Tagebüchern über dessen Tod am 5.11.1645. Anscheinend war er nach der Niederlage bei Alerheim[6] zur Hauptarmee berufen worden: „November. 5. Nachdem nun Oberster[7] Trutbertus von Entschenring, Commandant zuo Freyburg, zuor Arme zu verraisen vermeint, ist er sicherlich durch und bis nacher Reütlingen[8] kommen, da er sich ein Tag oder zween lustig gemacht und sich zuo lang aufgehalten. Interim ward er verrathen, da sich ihrer 12 Schnapphanen[9] ins Dorf Aicken[10] zwischen Reitlingen und Stuotgart[11] gelegt, sich in alte Heüser versteckt. Indem daß Hr. Obrister hat wollen durchreiten, haben sie zuomal Fewr auf ihn auf ihn geben, nachdem er drey Schütz bekommen, ist er des Todts verfahren, daruber geblindert und nackent ausgezogen unter das Straw verborgen worden. Nachdem er von den Seinigen gefunden, nacher Reitlingen gefiehrt, daselbsten zuor Erden bestattet worden.

10. Hat man Obersten seligen seine exequias[12] stattlich und musicaliter mit zweyen Officiis sacris[13] gesungen und gehalten“.[14]

Johann Ruprecht von Enschringen muss verheiratet gewesen sei, der Name seiner Frau ist aber nicht bekannt. Am 8. 7.1647 verkauften nämlich Abt und Konvent der Trierer Benediktinerabtei St. Matthias dem „Wohledelgebohrn Herrn Johan Nicolaßen von Enschringen, weylandt deß Wohledelgebohrnen Johan Ruperten von Enschringen geweßenen Ritter eineß Hoch Teutschen Regiments Ihro Kays. Majestät und Churfürstl. Durchlaucht in Bayern respective Obristen zu Fueß nachgelassen Sohn“,wegen der drückenden Kriegs- und Landsteuern für 1000 Reichstaler eine jährliche Rente von 62 ½ Talern aus ihren Gütern zu Langsur[15] bei Trier.[16]

Johann Nikolaus von Enschringen urkundete am 13.11.1651 nochmals, nunmehr als Profess des Trierer Augustinerklosters. An diesem Tag übertrug er mit Zustimmung seines Priors Johannes Isenberg und des Provinzials Ignatius Dycker die obengenannte Rente an die Abtei St. Matthias zurück.[17]

[1] Wolsfeld [Eifelkreis Bitburg-Prüm].

[2] Ließem [Eifelkreis Bitburg-Prüm].

[3] SCHLEICHER, Ernst von Oidtman Bd. 3, S. 770; Bd. 5, S. 315. Ich danke Herrn Heinz Schmitt, Trier für seine vielen freundlichen Hinweise.

[4] Ebda.

[5]Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äüßeres Archiv 2393, fol. 517-518; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 238.

[6] 3.8.1645: Die Schlacht von Alerheim, oft auch Zweite Schlacht bei Nördlingen genannt, war eine Schlacht des Dreißigjährigen Krieges, die am 3. August 1645 in und um Alerheim zwischen der französisch-weimarisch-hessischen Armee und bayerisch-kaiserlichen Truppen stattfand und mit einem französischen-alliierten Sieg endete. Vgl. SCHEIBLE, Alerheim; KAISER, Keine Gnade für die Franzosen ? [http://dkblog.hypotheses.org/461#more-461].

[7] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[8] Reutlingen [LK Reutlingen]; HHSD VI, S. 656ff.

[9] Schnapphahn: I. Strauchdieb zu Pferd, Straßenräuber. Zunächst bezogen auf adlige oder zumindest berittene Wegelagerer, dann auch Scheltwort für einen Kriegführenden: „Partheigänger im Kriege, der widerrechtlich auf Beute ausgeht. Auch die Bauern, wenn sie sich im Kriege in ein Versteck, Hinterhalt etc. legen, und den Soldaten auflauern, welche sich von der Armee oder von ihren Detachements entfernt haben, oder auch wohl als Ermattete dem Korps nachziehen, um sie zu plündern oder todt zu schlagen, werden Schnapphähne genannt. Ferner auch Straßenräuber, als eine gelindere Benennung“ [KRÜNITZ]. => Merodebrüdersowie auf Wegelagerer, Räuber und Diebe im Allgemeinen bezogen. Teilweise erhielten sie bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Teilweise wurden sie auch als Bauerntruppen von Amts wegen gegen feindliche Truppen eingesetzt. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. II. Als „Schnapphähne“ wurden auch die sogenannten „Harzschützen“ oder „Harzbauern“ bezeichnet: Ab 1625 formierte sich im Harzgebiet eine bewaffnete, überwiegend bäuerliche Widerstandsbewegung aus Einwohnern von Städten und Dörfern, desertierten Soldaten und flüchtigen Straftätern zusammen mit regulären Truppeneinheiten Christians von Braunschweig und Christians IV. von Dänemark gegen die das Gebiet mit Krieg und Plünderungen überziehenden Heere Tillys und Wallensteins.

[10] Nach Herrn Heinz Schmitt vermutlich Aich a. d. Aich.

[11] Stuttgart; HHSD VI, S. 768ff.

[12] exequien: Beerdigung, Begräbnis, Totenmesse, Trauerfeier.

[13] Officiis sacris: Hochämtern.

[14] Mone, Quellensammlung Bd. II, S. 601; HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 699 Anm.*.

[15] Langsur [LK Trier-Saarburg].

[16] Landeshauptarchiv Koblenz 210 Nr. U 1233.

[17] Ebda., Rückvermerk.

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