d’Espaigne, N

d’Espaigne, N; Hauptmann [ – ] N d’Espaigne [ – ] stand 1634 als Hauptmann[1] im Regiment[2] Aldringen[3] und seit mehr als 20 Jahren in kaiserlichen Diensten. Karriere hatte er somit nicht gemacht. Er war in die Affäre Schaffgotsch[4] [Abb. rechts] verwickelt.

„Am 18. Februar, dem entscheidenden Tage, wurden in Wien nicht weniger als 9 Patente, darunter ein zweiter Achtsbefehl[5] gegen den Herzog[6] ausgestellt. Den 19. erging an Rudolf Colloredo[7] der kaiserliche Befehl, sich der Friedländischen Fürstentümer Sagan und Großglogau zu bemächtigen und wieder einen Tag später beriet der Feldmarschall mit dem Generalfeldzeugmeister von Hatzfeldt[8] in Glogau[9] persönlich über die in Schlesien zu ergreifenden Maßregeln. Am 21. schrieb Colloredo an Hatzfeldt: Soeben empfange ich von dem Herrn Generallieutenant[10] [Gallas] Schreiben, welche dasjenige, was ich gestern mit dem Herrn abgeredet, bestätigen. Alldieweil aber die Schreiben aus Linz[11] datiert sind, hielte ich es für gut, daß, wenn mein Herr sie in seinen Quartieren alle Sachen verlassenermaßen in Richtigkeit gebracht, er sich, damit wir uns in der bewußten Sache recht gründlich unterreden möchten, allhero zu mir verfüge. Überbringer der Schreiben aus Linz, unter denen sich vermutlich auch der kaiserliche Haftbefehl gegen Schaffgotsch befand, war der Hauptmann vom Aldringischen Regiment d’Espaigne, der, wie Gallas schreibt, dem Kaiser seit mehr als 20 Jahren diente und sich seit geraumer Zeit mit sonderbarem Nutzen als für einen Generaladjutanten[12] gebrauchen lassen. Er war von Gallas zunächst nach Prag entsandt worden, um dort Anstellung wegen Verhinderung der Machinationen des Friedländers zu treffen; dann hatte er sich auf Befehl des Grafen zur Versicherung der daselbst befindlichen Regimenter nach Schlesien auf den Weg gemacht. D’Espaigne besaß also schon einige Erfahrung in derartigen Geschäften und erschien Colloredo als der geeignetste Mann, um den längst geplanten Schlag gegen Schaffgotsch zu führen“.[13]

„Unmittelbar nach der erwähnten Unterredung zwischen Colloredo und Hatzfeldt, also um den 22., reiste Hauptmann d’Espaigne mit den zur Ausführung seines Planes nötigen Papieren versehen von Glogau ab. Seine Sendung war keine leichte. Wenn er ganz allein und sonst unbekannt mitten unter die Truppen des Gegners getreten ist und die schnelle und gründliche Ausführung seines Auftrags lediglich der eigen Umsicht verdankte, so hat er das ihm nachher gespendete Lob ‚besonderer Dexterität[14] und Glückes‘ und die 5 Ilowschen[15] Compagnieen,[16] die ihm als Lohn zu teil wurden,[17] reichlich verdient.

Wahrscheinlich ist es aber, daß von Glogau aus schon vorher Verbindungen mit einzelnen Offizieren des Freiherrn angeknüpft wurden. Dafür spricht außer der schon erwähnten auffälligen Haltung des Obersten[18] Lautersheim[19] Colloredos spätere Versicherung, daß er sich der höheren Offiziere in der Umgebung des Freiherrn vorher ‚assekuriert‘[20] hatte; auch der von Schaffgotsch zur Besetzung von Glatz[21] befohlene Oberst Borey[22] war mit in das Geheimnis gezogen. Am bereitwilligsten muß sich Niclaus Hermann Nidrum,[23] Oberstleutnant[24] des Philipp Mansfeldischen[25] Fußregiments gezeigt zu haben. Er wurde durch das Versprechen zweier Regimenter des Freiherrn, des Infanterieregiments und der Dragoner,[26] gewonnen. In Verbindung mit den Obersten Borey und de Vers[27] trafen Nidrum und d’Espaigne in aller Stille ihre Vorbereitungen. Im Innern der Stadt wurden die Thore mit Geschütz und Fußvolk besetzt, außerhalb der Mauern standen Kavallerieabteilungen und verwehrten jede Annäherung; eine Reiterschaar von 500 Pferden war zum Geleit des Gefangenen bereit gestellt. Alle Anordnungen wurden mit so großer Ruhe und Geschicklichkeit ausgeführt, daß man in dem flachgelegenen Städtchen trotz des hellen Wintertages vom Schlosse aus nichts davon bemerkte.

Schaffgotsch hatte dem Obersten Fabian de Vers – einem der von d’Espaigne gegen ihn gewonnenen Offiziere – für den 24. Februar einen Aufklärungsritt gegen Breslau[28] anbefohlen und gedachte sich um drei Uhr nachmittags zur Besichtigung der Reiterfeldwachen aus der Stadt aus der Stadt begeben. Sein treuer Kammerdiener Constantin von Wegrer wollte ihm eben das Pferd vorführen lassen, als die Obersten mit einer starken Abteilung Fußvolk unter klingendem Spiel auf dem Platze vor dem Schlosse erschienen. Vergebens suchte Wegrer seinen Herrn vorher zu benachrichtigen. Gleichzeitig mit ihm drangen die Obersten ins Schloß ein und kündigten dem Freiherrn seine Verhaftung an. Er weigerte sich zunächst einer Ordre Colloredos Folge zu leisten, fügte sich aber, als man ihm auf sein Begehren den Befehl des Kaisers vorzeigte. Seine Bitte, ihn bis auf weiteren kaiserlichen Bescheid in Ohlau[29] zu belassen, wurde in barscher und demütigender Art abgeschlagen; man habe Befehl, lautete die Antwort, ihn lebend oder tot abzuliefern. Dadurch gereizt, suchte Schaffgotsch in der ersten Aufwallung und mit den Worten: Ich will euch zeigen, wer den andern töten wird, seinen Degen, der sonst immer neben den im Zimmer befindlichen Standarten lehnte, heute aber zufällig dort fehlte. Angesichts der Übermacht und in der Erkenntnis, daß Widerstand seine Lage nur verschlimmern werde, beruhigte er sich schließlich und erfuhr nun, daß er unverzüglich die Abreise nach der Festung Glatz antreten müsse und daß Feldmarschall-Lieutenant[30] Johann von Götz[31] an seiner Stelle das Kommando führen werde. Während seine ‚Carethe‘[32] angespannt und einige notwendige Gegenstände aufgeladen wurden, legten die Obersten auf alle Schriftstücke des Freiherrn Beschlag und versiegelten sie. Schaffgotsch hatte bis dahin äußerlich ein stolzes Vertrauen auf die Gerechtigkeit seiner Sache zur Schau getragen und geäußert, er sei ein treuer Diener Sr. Maj. des Kaisers und habe nichts Übles gethan, der Kaiser werde ihm kein Unrecht geschehen lassen. Im Widerspruch damit müssen ihm aber im Augenblicke der Verhaftung die notwendigen bösen Folgen seiner Achselträgerei[33] mit einem Schlage vor die Seele getreten sein. Er fand wenigstens während der Reisevorbereitungen Zeit und Gelegenheit einen Trompeter[34] an den Oberstlieutenant Freiberg[35] in Troppau[36] mit der Weisung abzusenden, seine Ordre vom 21. Februar, wonach jener keine Befehle als von ihm, Schaffgotsch, annehmen sollte, ‚wegzuthun, nichts zu achten und allen Ordnungen des Feldmarschall-Lieutenants Götz Folge zu leisten‘. Eine Handlung, die so unbedacht war, so ganz der augenblicklichen Eingebung entsprang, wie fast alles, was er im Laufe seines unglücklichen Aufenthaltes zu Ohlau gethan hatte“.[37]

Neben Raymond d’Espaigne,[38] seinem Bruder René,[39] Michael d’Espaigne[40] gab es noch diesen Hauptmann d’Espaigne. Über die verwandtschaftlichen Beziehungen ist bisher fast nichts bekannt.

Um Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Hauptmann [schwed. Kapten]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. , nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[2] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[3] Johann Graf v. Aldringen [Aldringer, Altringer] [10.12.1588 Diedenhofen-22.7.1634 Landshut], ligistischer Obrist, später kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.

[4] Hans Ulrich Freiherr v. Schaffgotsch [28.8.1595 Schloss Greiffenstein (bei Greiffenberg, Niederschlesien)-23.7.1635 Regensburg], Sohn des Christoph v. Schaffgotsch [1552-1601]; Inhaber der freien schlesischen Standesherrschaft Trachenberg sowie Erbherr auf Kynast, Greiffenstein, Alt Kemnitz, Hertwigswalde, Prausnitz u. Schmiedeberg; 1619/20 einer der schlesischen Defensoren; 1621 Treueid gegenüber Ferdinand II. [1578-1637], kaiserlicher Obrist (1626), Generalfeldwachtmeister (1632) u. General der Kavallerie (1633), seit 1627 kaiserlicher Kämmerer; 1634 Verhaftung als Anhänger Wallensteins [1583-1634]; 1635 Hinrichtung in Regensburg.  Vgl. KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch; HENKEL, Schaffgotsch.

[5] Reichsacht: 1. Die Reichsacht (auch Acht, Verfestung, Bann; von althochdt. ahta „Verfolgung“, Verb: ächten; lateinisch proscriptio) war eine im Mittelalter vom König beziehungsweise vom Kaiser, in der Frühen Neuzeit vom König oder vom Kaiser unter Mitwirkung der Reichsgerichte und der Kurfürsten verhängte Ächtung (Fried- und Rechtloserklärung) vor allem bei Ladungs- oder Urteilsungehorsam, die sich auf das ganze Gebiet des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erstreckte. 2. Das Reichskammergericht konnte seit 1495 die Reichsacht verhängen, die durch besondere Sentenz wirksam wurde. Die Acht wurde in der Frühen Neuzeit vor allem verhängt bei Nichterbringen bestimmter wichtiger Reichssteuern, Majestätsverbrechen (crimen laesae maiestatis), Landfriedensbruch und Ungehorsam einer Partei in einem gerichtlichen Prozess (z.B. wegen Nichterscheinens, obwohl man durch das Gericht geladen wurde, oder wegen Nichthandelns, obwohl man durch das Gericht zu einer bestimmten Handlung aufgefordert wurde – sog. Contumaxacht). [nach wikipedia]

[6] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.

[7] Rudolf [Rudolfo] Graf Colloredo [Coloredo, Coloreto, Coleredo, Colredo, Kolloredo]-Waldsee [Wallsee] [2.11.1585 Budweis-24.2.1657 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.

[8] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[9] Glogau [Głogów]; HHSSchl, S. 127ff.

[10] Generalleutnant [schwed. Generalleutnant]: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.

[11] Linz; HHSÖ I, S. 66f.

[12] Generaladjutant: Der Generaladjutant war ein dem Stab des Regiments bzw. dem Generalquartiermeister oder dem Feldmarschall zugeordneter Adjutant und für die mündliche Befehlsübermittlung zuständig.

[13] KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 93.

[14] Dexterität: Geschicklichkeit, Gewandheit, Umsicht.

[15] Christian Freiherr v. Ilow [Illo] [um 1585 Sternberg-25.2.1634 Eger], kaiserlicher Obrist.

[16] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[17] Gallas schrieb Ferdinand II., Pilsen, 13.3.1634, FÖRSTER, Ungedruckte Briefe 3. Bd., S. 368, Colloredo habe die 5 Kompanien „auf sein eigen guttbedünken und ohne meinen Vorbewußt vntergeben. Ob nun derselbe dabey zu belassen, oder was sonsten ddamit vorzunehmen, will E. kay. Maj. allergnädigsten weiteren Befehlichs ich allergehorsamst gewerttigt seyn, vnd demselben allerunterthänigst nachkommen“.

[18] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[19] Johann Freiherr [Baron ?] v. Leittersam [Lautersam, Leutersheim, Leutersum, Leyterßheim, Lüttersum, Luttersum, Lutersum, Luthersheim, Lentersheim, Lautersheim, Lutersheim, Leytersheim, Lottersheim, Luttersen, Galen-Lüttersheim, Lüddersen] [ -nach 10.10.1647], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[20] assekuriert: versichert.

[21] Glatz [Kłodzko; Grafschaft u. Stadt]; HHSSchl, S. 116ff.

[22] Alessandro Freiherr (Graf) v. [del] Borri [Borro, Borrel, Bohre, Borey, Boery, Buori, Pori, Barre, Broy, Gory] [1600-1656], kaiserlicher Obrist, Feldmarschall.

[23] Nikolaus Hermann v. Niedrum [Niedrumb, Niederumb, Nidtrumb, Nitram, Nidrun] [ – ]; kaiserlicher Obrist.

[24] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[25] Philipp (V.) Graf v. Mansfeld-Vorderort zu Bornstedt [1589-8.4.1657 Raab], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. die Erwähnungen bei SEIDEL, Die Grafen von Mansfeld.

[26] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[27] Fabian de Verse [Verse, Deners ?] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[28] Breslau [Wrocław]; HHSSchl, S. 38ff.

[29] Ohlau [Oława]; HHSSchl, S. 373ff.

[30] Feldmarschallleutnant: Der Feldmarschallleutnant war ein militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Leutnant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen und zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze und -straßen, die Kontrolle der Wachen usw.

[31] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[32] Karette: [schlechte] Kutsche, Karre.

[33] Achselträgerei: Heuchelei, Doppelzüngigkeit: KALTSCHMIDT, Kurzgefaßtes vollständiges stamm- und sinnverwandtschaftliches Gesamt-Wörterbuch, S. 18.

[34] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.

[35] Albrecht v. Freiberg [Freyberg, Freiberger, Freyiunger] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[36] Troppau [Opava]; HHSBöhm, S. 625ff.

[37] SCHAFFGOTSCH, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 95f.

[38] Raymond d’Espaigne [La Spagne, Espagny, Despania] [ – Juli oder August 1640], kurbayerischer, dann kaiserlicher Obrist.

[39] René d’Espaigne [ – ], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist.

[40] Michael d’Espaigne [ – ], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist.

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