Demin, Andreas

Demin, Andreas; Obristleutnant [ – ] Andreas Demin [ – ] stand 1647 als Obristleutnant[1] in schwedischen Diensten[2] und war Mitglied des Kriegsgerichts im Verfahren gegen den schwedischen Obristen[3] Wancke.[4]

„Dazumahls stund Chur-Fürstlicher Durchlauchtigkeit zu Sachsen[5] und dero Residentz und Haupt-Vestung Dreßden[6] ein grosses Unglück vor. Die gantze Geschicht erzehlen Sleidanus im dritten Buch von den 4 Monarchien p. 407. der Mercurius Histor. Europ. p. 207. der Autor des Theatri Europäi f. 36. und ausführlicher Herr Pufendorff und Weck in den offt angeführten Büchern / solcher gestalt:

Es war die Stadt Görlitz[7] / eine Sechs-Stadt[8] in Ober-Lausitz / an der Neuß gelegen / ein sonst wohlverwahrter Ort / verwichener Zeit in des Churfürsten zu Sachsen / etc. seinen damahligen Feinde / der Königlichen Schwedischen Militz / Hände gerathen / und blieb so lange unterm Commando des Obr. Leutenant Jacob Wanckens / darinne biß Anno 1641. da der Durchlauchtigste Churfürst zu Sachsen / neben dem Käyserlichen Feld Marschalle / Hertzog Frantz Albrechten zu Sachsen Lauenburg[9] solchen Ort formaliter belagerten / auch mit Miniren[10] / Canoniren / Brechen[11] und aller Kriegs-Gewalt / dermassen ängstigten / daß der benannte Commendant endlich / bey ereigneten Extremitäten / nach trefflichen Wiederstande / den Er in die 3 Monate geleistet / zu weiterer Manutenentz[12] weder Hülffe / noch dazumahl / da er sich alles Succurses[13] verlustig sahe / einige Hoffnung den Ort zu erhalten / mehr übrig hatte / also / daß er zu capituliren von der äusersten Noth angetrieben wurde / worauff es zu Tractaten und endlich zum Accord[14] gediehe / vermöge dessen solte die Gvarnison[15] in Görlitz einen freyen sichern Abzug haben; Wiewohl nun Ihre Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Sachsen etc. und der Käyserliche Feld-Marschall Hertzog Frantz zu Sachsen Lauenburg / keine andere andere Intention hatten / denn dero hohes Wort / als redliche / Deutsche Chur- und Fürsten des H. Römischen Reichs festiglich zu halten / so begab es sich doch / daß in Ab- und Auszuge die Armee (welche es ungern sahe / daß es nicht zu stürmen[16] / erobern / plündern[17] und Beute[18] machen / nach so viel ausgestandenen Travaillen[19] kam /) die da zu beyden Seiten der Abziehenden / in Bataille[20] stunde / in die Schwedische zufallen sich unterfienge / daß niemand wuste / wer Koch oder Kellner war / ungeachtet die hefftigste Execution geschahe / indem die apprehendirten[21] stracks an die Bäume geknüpffet[22] / andere aber / auff des Generals harten Befehl arquebusiret[23] wurden / dis solcher Ernst endlichen prävalirte[24] / und die meisten von der Gvarnison zwar noch darvon kamen / wenig aber von den Schweden ihr Vermögen mit wegbrachten / und die Bagage[25] im Stiche blieben. Deswegen hatte gedachter Obrister Lieutenannt Wancke / welcher bishero die Obristen Charge[26] erreichet / einen unausleschlichen Haß wieder Ihre Churfürstliche Durchlauchtigkeit gefast / und sein Müthgen zu kühlen schon längst darauff gedacht / wie er die Sächsische Residentz und Haupt Vestung Dreßden mit einer geschwinden Krieges-List überrumpeln und einnehmen wolte. Es war fast jährig / daß er einen Fähnrich[27] Andreas Hoffmann[28] / der sich lange zu Dreßden auffgehalten / zu Dünckelspiel[29] angesprochen:[30] Er sollte ein groß ledig Haus miethen und 60 Soldaten / die er ihm nach und nach zuschicken wolte / heimlich unterhalten / auch sonsten andere geschickte Leute darzu nehmen; hernach / wenn alles fertig wäre / wolte er auf einen bestimten Tag mit 300 Dragonern[31] in der Nacht heimlich vor die Stadt kommen: Wenn das Thor eröffnet wäre / solte er mit seinen Leuten herausfallen / und die Wache niedermachen; Alsdenn wolte er hinzukommen / und in die Stadt hinein dringen. Weil aber der Anschlag schwer zu practiciren war / so ward es von dem Fähnrich damahls ausgeschlagen; Nach der Zeit hat er auch dieses sein Vorhaben dem Major Jansko[32] / dann einem Dragoner / und verschlagenen Kerle von seinem Regimente / Nahmens Matthiesen[33] / der Geburt einem Finnen[34] entdecket / welche aber gleicherweise in solchen bösen Anschlag nicht haben willigen wollen; Nichts desto minder blieb er bey seiner Rachgier / und als Wrangel[35] wieder die Käyserlichen in Böhmen agirte / hielt er etliche mahl vergeblich um Erlaubnüs an / nach Leipzig[36] und Halla[37] seines Privat-Nutzens wegen zu ziehen / welches er endlich erhielt / da die Schwedische Armee zurücke in Meißen gieng / und an den Gebürge / zwischen den Chur-Sächs. und Fürstl. Altenburgischen Landschafften ihre Quartiere / das Haupt Quartier aber / obgedachter Massen bey Ronneburg[38] hatte. Dazumahls ersahe er die Gelegenheit gedachten Anschlag numehr zu erfüllen / sprach etliche heimlich an / die mit ihm auff Parthey[39] gehen solten / und machte ihnen Hoffnung zu grosser Beute / brachte auch den Oberst. Lieutenannt Christoph Prunell[40] / der ein Haupt-Parthey-Gänger war / auff seine Seite / also / daß er 300 Reuter bey sich hatte. Gegen gedachten gestund er / daß er beschlossen / den Churfürsten mit seiner gantzen Familie zu ermorden; Und als derselbe zur Antwort gab: das würde dem Schwedischen Feld-Marschall nicht gefallen / sagte er: Wenn er nur einmal Dreßden bekähme / so wolte er nach seinem Zorne nicht viel fragen; Er erzehlte auch / daß ein Gastwirth vor dem Thore hiervon Nachricht hätte / in dessen Hause seine Leute stecken solten. Es könten kaum 8 Männer die Zugbrücke hinauff bringen / und er wolte es leicht verhindern / daß sie dazu nicht kämen. Solches alles wurde fürm Königlichen Schwedischen Schwedischen General Feld-Marschall Wrangeln durch obgedachten Fähnrich / Andreas Hoffmann gebracht / welcher dieses gefährliche Werck alsobald dem Chur-Sächs. Obristen zu Roß / Hans Georg Haubold von Schleinitz[41] / der dahmls gleich im Schwedischen Lager war / offenbahrete / damit er es ungesäumt an Churf. Durchlauchtigkeit in Sachsen etc. berichtete; dieser schrieb es an den Chur-Fürstl. Sächs. Commendanten in Zwickau[42] / den Obristen Lieutenant Wagnern[43] / welcher einen reitender Diener unverzüglich nach Dreßden an den Churfürstlichen Sächs. General Kriegs-Commissarium[44] / den von Gersdorff[45] abfertigte. Darauff wurde Ihrer Churfürstl. Durchlauchtigkeit die Sache eröffnet / und alsbald die Thore gesperret / auch die Wachten auff den Posten verdoppelt / und das geschahe des Tages zuvor / da auff den Morgen der gemachte Anschlag solte werckstellig gemacht werden. Immittelst hatte die Schwedische Generalität eine starcke Esquadron[46] / die Wancken todt oder lebendig bringen solte / spornstreichs nachgeschicket / welche ihn denn gefangen bekamen / den 8 Octobr. frühe morgens umb 8 Uhr zum Ranstädter Thor herein und auff die Vestung Pleissenburg[47] brachten.[48] Gleichwie nun die Königliche Schwedische Generalität über diesem höchst straffbahren Beginnen gewaltig eiferte / also ließ dieselbe / nachdem die Acten völlig beysammen / Kriegs-Recht von folgenden Personen über gedachten Wancken halten / als: Dem General Gustav Horn[49] / als Präsidenten /

Hans Bodeckern[50]           } Obristen.

Matthias Kotersleben[51]  }     “

  1. Joachim Görtzky[52]    }       “

Dieterich von Duernig[53] }       “

Johann Beyern[54]             } Obr. Lieutenanten.

David Soglern[55]               }       “

August Luzo[56]                  }       “

Andreas Demin                    }       “

Christian Bellingk[57]         }       “

Jobst Cäsarn von Retzen-     } Obr. Wachtmeistern.[58]

stein[59]

Caspar Christoph Schön-       }       “

en[60]

Georg Ernst von Stecken[61] }       “

Martin Kühnern[62]               } Rittmeistern.[63]

Joachim von Binch-                }       “

hausen[64]

Hans Paulen[65]                      }       “

Hans Wilhelm Kram.[66]        }       “

Christoph Diethmeyern[67] Gen. Auditeur.[68]

Hierauff ist im Königlichen Schwedischen Hauptquartier zu Oldendorff[69] / nachfolgendes Urtheil / am 18 Novembr. 1647. gesprochen / und am 11 Decembr. hernach / in Gegenwart des Obristen Drachenbergs[70] / Commendantens der Stadt / und Major Sachsens[71] / Commendantens auff der Vestung Pleissenberg / zu Leipzig / Marci Duderstadts / Majors von Axel-Lilischen Regiment / wie auch Ihr. Chur-Fürstlichen Durchlauchtigkeit zu Sachsen etc. Abgeordneten als D. Romani und D. Borns P. P. in Leipzig / dem Delinquenten solches auff der Vestung Pleissenburg publiciret worden. Von Wort zu Wort lautete es also: Demnach bey allen kriegenden Völckern darfür gehalten / daß an Gehorsam der Kriegs-Bedienten am meisten gelegen / hergegen nicht schlimmers noch schädlichers im Kriege als Ungehorsam / welches eines von den grössern Kriegs-Verbrechen gedachtet / und allezeit am Leben gestraffet werden, Dannenhero in der Königlichen Majestät zu Schweden / Unser Allergnädigsten Königin / hochlöbl. Kriegs-Rechte heilsamlich versehen / daß hohe und und niedrige Krieges Officirer und Soldaten / vor allen Dingen / gehorsam und getreu zu seyn / das gewöhnliche Jurament leisten müssen / worinne denn der getreue Gehorsam allen andern / was dem Jurament einverleibet / vorgezogen wird / auch der gebührende Respect und Ehre gegen Ihre Königliche Majestät und dero Feld-Marschalln / oder wen die an seine statt zum Feldherrn verordnen werden / begrieffen / mit ausdrücklicher angedeuteter Verwarnung / daß die Ungehorsamen an Leib und Leben gestrafft werden sollen. Und aber Wancken / Obristen über ein Regiment Dragoner / erstlichen gnugsam wissend gewesen / was gestalt Ihre Königliche Majestät zu Schweden mit der Chur-Fürstlichen Durchlauchtigkeit zu Sachsen / etc. auff gewisse Zeit ein Armistitium Königl. ratificiret / und durch dero hochlöbliche Generalitäten zu männiglichen Nachricht / daß sich niemand von dero Soldatesqve[72] an Churfürstlicher Durchlauchtigkeit Land und Leuten feindlichen vergreifen solten / bey allen Armeen publiciren lassen / auch noch neulicher Zeit und letztlauffenden Jahres / als die Königliche hochlöbliche Haupt-Armee noch im Königreiche Böhmen gestanden / und der March durch Sachsen gehen sollen / von dero Königlichen hochansehnlichen Herrn General Feld Marschall / Carl Gustav Wrangels Excellentz zeitlichen vorhero / ehe und bevor solche Lande betreten / zum Uberfluß / durch die gantze Armee / bey allen Regimentern / bey Leib- und Lebens-Straffe publiciren und verbieten lassen / daß in der Chur-Fürstlichen Durchlauchtigkeit zu Sachen / etc. Landen sich niemands an denen Einwohnern / mit Abnahm / rauben / plündern / oder andern Beleidigungen / wie die immer Nahmen haben mögen vergreiffen / noch sonsten dem Lande einige Gewalt und Schaden zufügen solle. Dessen allen doch ungeacht / hat erwehnter Obr. Wancke / als deme seiner schuldigen Pflicht nach / viel mehrers um wissentlichen Verboths willen andere im Zaume zu halten / die Einwohner vor Gewalt zuschützen / und zu vertheidigen / gebühren wollen / solchen zu wieder / seines Eydes Pflicht und geschwornen Gehorsams vergessende / zu eigener Authorität / und privato ausu,[73] sich unterstanden / eine geraume Zeit / feindliche Intentiones, contra publicam fidem, & constitutum Armistitium,[74] gegen dero Chur-Fürstliche Durchlauchtigkeit zu Sachsen / etc. als eines durch Königliche Parole hochtreulich assecurirten Neutral-Potentaten[75] / und des Heil- Röm. Reichs Chur-Fürsten / Residentz Stadt Dreßden zu machiniren / und gemeldte Residentz Stadt nicht allein durch Verrätherey verkundschaften zu lassen / sondern auch von Dero Königlichen Schwedischen hochlöbl. Haupt-Armee einen ziemlichen Theil Reuter und Dragoner / ohne der hohen Generalität / wie auch sämbtlichen Herren Obristen Wissen / heimlicher und höchststräflicher Weise an sich zu reitzen und zu locken / mit solcher verbothener zusammen rottirter Parthey sein böses Vornehmen / nemlich durch einen verrätherischen Anschlag solche Chur-Fürstliche Durchl. Residentz Stadt Dreßden / dahin er allbereit seine Kundschafter abgefertiget gehabt / mit feindlich gewapneter Hand sich nicht allein zubemächtigen / sondern auch / wie er aus freyen Willen / und ohngefragt / da er mit denen heimlich zusammen gebrachten bey sich habenden Völckern zwo Meilweges[76] von Dreßden / auch noch in seiner bösen Resolution / den Anschlag fortzusetzen / gestanden / gegen einen bey der Parthey befindlichen Officirer folgende Wort geredet: Wenn ich in Dreßden hinnein komme / will ich den Churfürsten mit allen denen Seinigen / darunter auch der Bischoff von Halla[77] / wiewohl selbiger billich zuverschonen, eben so wohl mit daran soll / niedermachen / dadurch er denn sein böses etzliche Jahre lang practicirtes Fürnehmen / ins Werck zurichten / nichts ermangeln lassen / sondern mit starck gefasten Eyfer fortsetzen wollen / so auch nicht nachblieben wäre / wo nicht der Obr. Lieut. Brunell[78] / nachdem derselbe durch vielfältiges Zureden von Wancken den Anschlag / und wohin er gesinnet / erforschet / offterwehnten Obristen mit beweglichen Zureden / und daß er / der Obriste Lieutenant / mit solchen höchstverbothenen und gefährlichen Anschlägen nichts zuschaffen haben wolle / so lang auffgehalten / biß daß von des Herrn General Feld-Marschalln Excell. des Wancken unbefugtes hochsträffliches Fürhaben durch sonderbahre GOttes Schickung entdecket worden / die eilige Ordre ihme Obr. Lieut. durch einen Rittmeister zukommen / gedachten Obristen Wancken lebendig oder todt nach der Armee zubringen. Wann denn vielgedachter Obrister Wancke wider Ihre Königliche Majestät und dero hochansehnliche Generalität unterschiedliche Verboth gehandelt / seines eydlich-verpflichteten Gehorsams vergessen / wider Treu und Glauben in Worten und Gelübden sich meineydig[79] bezeuget / contra fidem publicorum actorum[80] solch böses Führnehmen / aus eigener Kühnheit unterhanden und bereits im Wercke gehabt / welche Thätlichkeiten nicht allein Leib und Lebens-Straffe auff sich / sondern auch dieses eine Art criminis læsæ Majestatis[81] ist / da iemands wieder seines eigenen Königes und Feldherrns / mit andern hohen Potentaten theuer abgehandelte / auffgerichtete und ratificirte pacta, oder zu des gemeinen Wohlstandes Besten / sancte promittirten[82] Glauben / und angelobten Friede / wissentlich / aus eigener fürsetzlichen / boßhafftigen und rachgierigen privat-Begierde / feindliche Attentata zu practiciren / durch List und Geschwindigkeit mit feindlichen Waffen / An- und Uberfall / zu brechen / und die allgemeine Wohlfahrt zu troubliren[83] sich unterstehen würde / derselbe pœna fractis pacis,[84] bevorab ein solcher / so mit Eydes-Pflicht / durch Darsetzung Leib / Ehr / Gutes und Blutes seines Königes und eigenen Herrns hohe Autorität / Respect / und aller Welt wohlbekanntes höchstrühmlichstes lob nach aller seiner Treue / gegen männiglich erhalten zuhelffen / verbunden / aber meyneidig / mit Vergeß- und Hindansetzung seiner Eydes-Pflicht darwieder handelt / mit der darauf constituirten und beruhenden Straffe zu belegen sey.

Als erkennen wir zum hochlöblichen General Kriegs-Gerichte verordnete Assessores, nach vorhergehender reiffen Deliberation der Sache Beschaffenheit: Weil gedachter Wancke wieder Ihr. Königliche Majestät zu Schweden / mit Chur-Fürstlicher Durchlauchtigkeit zu Sachsen etc. auffgerichteten Armistitii halber sanctè promittirten Königlichen Glauben gantz meineydig und verrätherlich gehandelt / und die von des Herrn General Feld-Marschalln Excell. publicirte Verbothe / treuloß hindabgesetzet / und nicht allein bey etlichen Jahren her solche verrätherische Anschläge und Gedancken im Hertzen getragen / wie er selbsten ungefragt zu Obr. Lieut. Prunellen gesagt / daß er / wenn er in Dreßden hinein käme / Sr. Chur-Fürstliche Durchlauchtigkeit mit dero jungen Herrschafft niedermachen wolle / dergleichen greuliches gantz unerhörtes mördliches Fürnehmen auch in keinen Historien zufinden / daß ihme Wancken zu selbst wohlverdienter Straffe / andern zum abscheulichen Exempel / sein ungetreues Hertz aus dem Leibe geschnitten / auff das Maul geschlagen / dann der Leib lebendig in vier Theil zerhauen[85] / und auff vier Pfähle an vier Ecken der Welt gestecket werden solle. Alles von Rechts wegen. Signatum in Königl. Schwedischen Hauptqvuartire Oldendorff / den 18. Novembr. Anno 1647.

Dieses Urtheil war von obgedachten Herren Präsidenten und Assessoribus eigenhändig unterschrieben und mit ihren Insiegeln besiegelt.

Als Wancken dieser Ausspruch auff der Vestung vorgelesen ward / brachte er eine andere Ursach solcher Reise vor / und war auff eine Defension bedacht; Seine Frau / welche dazumahls hoch schwangeren Leibes war / that Churfürstl. Durchl. einen Fußfall / und Axel Lilie intercedirte[86] bey derselben / weil das Vorhaben noch nicht in die That ausgebrochen / und er es sonst mit der Schwedischen Parthey getreulich gehalten / richtete aber hiermit weniger denn nichts aus. Churfürstliche Durchlauchtigkeit begehrte das Urtheil zu vollstrecken. Doch Wrangel meinte: Man könnte ihm die Defension nicht abschlagen / und befahl ihm einen Juristen zugeben / welcher seine Antwort auffsetzte und sie so wohl Churfürstl. Durchlauchtigkeit als ihm überschickte. Solcher Gestalt gieng ein Monat nach dem andern dahin / und da Wrangel sonst zu thun kriegte / kunte er wenig daran gedencken. Durch solchen Verzug kam endlich Wancke mit dem Leben davon. Denn als die Stadt Leipzig von Schweden Anno. 1650 evacuirt wurde / nahmen ihn die Schweden zugleich mit. In nachgehenden Zeiten wurde offenbahr / daß nach etzlicher Meinung dafür gehalten / wie es ein passus Amnestiæ, deren er / allen andern gleich / die sich versündiget hätten / zugeniessen / daher auch dessen Person auff freyen Fuß / ohne einige Excusation[87] oder Ratification an Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Sachsen etc. gestellet worden / und ausser Dienst gelassen worden / darauff er hernach bey einen andern grossen Herrn Kriegs Bestallung angenommen“.[88]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[3] Obrist [schwed. Överste, dän. Oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[4] Jacob Wancke [Wanke, Wank, Weerke, Weynecke, Wanek] [ – ], schwedischer Dragoner-Obristleutnant, Obrist.

[5] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].

[6] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.

[7] Görlitz; HHSD VIII, S. 119ff.

[8] Sechsstädte (Oberlausitz): Der Oberlausitzer Sechsstädtebund umfasste die Städte Bautzen, Görlitz, Kamenz, Lauban, Löbau und Zittau und bestand in dieser Form von 1346 bis 1815.

[9] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.

[10] Minenkrieg: In früheren Kriegen wurde der Minenkrieg vor allem angewendet, um für einen geplanten Sturmangriff eine Bresche in die Festungsmauern zu schlagen. Im Rahmen der Angriffsvorbereitung auf eine Stadt begannen die Soldaten mit dem Ausheben von gedeckten Wegen, das waren bis zu zehn Meter breite und zwei Meter tiefe Gräben. Unter „gedeckt“ wurde Sichtschutz gegen die Stadtverteidiger verstanden. Diese Gräben waren meist im Zickzack angelegt, so war der Schutz besser. Je näher die Gräber den äußeren Verteidigungsanlagen der Stadt kamen, desto mehr führte der gedeckte Weg nach unten. Es begann der Sappenvortrieb (Lauf- oder Annäherungsgraben). Hierfür wurden Sappeure beziehungsweise Mineure eingesetzt, in vielen Fällen zwangsrekrutierte Bergleute. Deren Wissen bezüglich des Stollenbaus wurde genutzt. Die äußeren Anlagen wurden so weit wie möglich untergraben. Im Nahbereich der Kurtine (Hauptwall) begannen die Minierarbeiten. Das heißt, es wurde gesprengt. Ziel der Aktion war der Einsturz der Wälle. Gleichzeitig lief der Artillerie-Angriff auf die gleichen Punkte. Der Artillerieangriff sorgte für eine Breschierung der genannten Anlagen. Von unten kamen die explodierenden Minen hinzu, der Wall stürzte ein. Jetzt hatte die Infanterie die Möglichkeit, in die Stadt zu gelangen. […] In dem Gebiet, in dem Minen zu erwarten waren, wurden genagelte Bretter vergraben. Wenn die Mineure auf diese Bretter stießen, wurden sie am Weiterkommen gehindert, weil sie diese Bretter erst aus der Erde herausgraben mussten, bevor sie weitergraben konnten. Dazu kam, dass die Vibrationen der (aus der Erde herausstehenden) Bretter leicht zu sehen waren, der hohle Klang der Schaufeln auf die Bretter in der Nähe leichter zu hören und aufzuklären war und weitere Gegenmaßnahmen leichter getroffen werden konnten. Eine andere Gegentaktik waren die Kontraminen (Gegenminen). Die Belagerten gruben Minengänge den Mineuren der Belagerer entgegen. In späteren Festungen wurden Minengalerien, mit ihren bis etwa 100 m vor den Festungsmauern reichenden unterirdischen Stollen, als fester Bestandteil der Verteidigung eingebunden. Sobald ein Horchposten die Grabung des Angreifers bemerkte, konnten Gegenmittel eingesetzt werden:

– Wasser in die gegnerischen Minen einzuleiten, um das gegnerische Schwarzpulver unbrauchbar zu machen und die Gegner, wenn möglich, zu ertränken, aber zumindest das Weitergraben des Stollens unmöglich zu machen.

– Bomben in diese hinabzurollen, wenn sie auf Gegner gestoßen waren. Dadurch brachte man die vom Gegner verwendeten – Pulverfässer vorzeitig zur Explosion, die Explosionswirkung schlug nach hinten aus und ruinierte den Gegner und seine Stellungen.

– durch Gegensprengungen Minenteile und deren Besatzung zu verschütten, erdrücken oder zu ersticken.

– die Sprengkraft durch die Gegenminen abzuleiten und die eigene Festung vor dem Explosionsdruck weitgehend zu schützen.

– fertige Sprengkammern vor ihrer Sprengung auszuräumen und unschädlich zu machen.

– auf den Gegner zu stoßen und diesen im Nahkampf zu töten.

– Horchstollen anzulegen, um das neue Verlegen einer Mine frühzeitig zu erkennen, mittels mehrerer Messungen an mehreren Orten genauer bestimmen zu können und diesen Horchstollen für zukünftige Gegenminen zu verwenden.

– Grabungstätigkeiten an anderer Stelle zu tarnen und die Gegenminen auf die falsche Richtung zu leiten“ [wikipedia].

[11] Bresche [Brescha, Breche, brescia, bresica, Presse]: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer oder auch in einer Verschanzung. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde [ENGERISSER].

[12] Manutenentz: Behauptung.

[13] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.

[14] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord von Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung von Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger unter dem 3.12.1634; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 233: „Und seind disen tag uf dem Asperg ankommen 3. Stuckh Officiers, ein Leutenant, Fendrich und Corporal, welche von dem Tubadelischen [Georg Christoph v. Taupadel; BW] Volckh, so von Schorndorff außgezogen [25.11. war Schorndorf gefallen; BW], entrunnen, dann ihnen die kaiserische den accord nit gehalten, Sie betrüglicher weiß 6. Tag umbgefüert, hernacher erst gezwungen sich underzustellen, oder sollten nidergemacht werden: Und seind alle Officier dabey gefangen genommen worden“.

[15] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[16] Sturmlauf: heftiger, schnell vorgetragener Angriff mit dem Ziel, den [völlig unvorbereiteten] Gegner zu überraschen, seine Verteidigung zu durchbrechen. Zum Teil wurden für die Erstersteigung der Mauern oder des ersten Eindringens in die Stadt, Festung etc. Geldprämien bis zu 1000 Rt., die „erste Beute“ oder Rangerhöhungen (so etwa bei der Erstürmung Frankfurts a. d. Oder 1631), von den Offizieren ausgesetzt worden. Die Sturmkolonnen sollten Wälle oder Festungen auf Sturmleitern ersteigen, sich dort festsetzen und das Tor von innen öffnen, um den nachrückenden Soldaten den Weg frei zu machen. Teilweise wurde allerdings auch Branntwein ausgeschenkt, um die Angst zu betäuben, oder es wurden Gefangene bei allen Armeen als Schutzschilder vor der ersten Sturmreihe vorangetrieben; vgl. die Aussagen eines Untergesteckten (1634) => Gottmann, Peter in den „Miniaturen“; GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 80. Zum Teil wurden die zögernden Soldaten, wenn einer ihrer Anführer fiel, von anderen Offizieren geschlagen oder gar getötet (Freiberg 1639); BENSELER, Geschichte Freibergs, S. 968: „Als dieß nun die Andern, welche nachdrangen und sich gleichfalls zum Sturme anschickten, sahen, wollten sie nicht weiter, ob sie schon von ihren Offizieren mit bloßen Degen heftig angetrieben und einige sogar erstochen wurden, sondern warfen die Musketen und andere Gewehre weg und flohen, wobei die in der Stadt gar manchen noch erreichten und mit ihren kurzen Wehren, Schlachtschwertern und Morgensternen tödteten“.

[17] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten auch Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95.: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“

[18] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153. Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Auf der Suche nach Beute wurden sogar Latrinen erfolgreich durchsucht; SAUERLÄNDER, Geschichte der Stadt Lüdenscheid, S. 107. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.

Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“. Teilweise waren sogar Pfarrer mit auf Beute ausgezogen“. STÜNKEL, Rinteln, S. 20: „Im Oktober [1623; BW] erhält der Rat Kenntnis von einer für die Stadt sehr unangenehmen Angelegenheit, die unter Umständen die schwerstwiegenden Verwicklungen nach sich ziehen konnte. Uns aber zeigt dieses Vorkommnis, wie sehr schon in den ersten Jahren des Krieges die Moral der Bürgerschaft gelitten hatte. Es handelt sich um folgendes: Bürger der Stadt haben von den kaiserlichen Kriegsvölkern Seiner Exzellenz des Grafen von Tilly, die links der Weser von Exten bis Hemeringen lagerten, unter anderem gestohlenes Vieh gekauft und es durch Tillysche Soldaten nach Rinteln bringen lassen. Bei der Rückkehr von der Stadt in ihre Quartiere haben diese Kriegsknechte die Kirche in Hohenrode aufgebrochen und ausgeplündert. Als der Rat am 2. Oktober davon erfährt, ordnet er sofort eine Untersuchung über diese Vorkommnisse unter den Bürgern und Bürgerschützen an. Dabei stellt sich heraus, daß nicht nur einzelne Bürger im Tillyschen Lager gewesen sind, sondern daß auch Schützen aus allen Korporalschaften die scheinbar billige Kaufgelegenheit wahrgenommen haben und daß in diese schmutzige Angelegenheit, denn es handelt sich ja meist um gestohlene Sachen, nicht nur die Männer, sondern auch deren Ehefrauen und Dienstmädchen und auch die Schutzjuden verwickelt sind. Bürgermeister Curt Hanes Magd hat von den Soldaten Kleider gekauft, ein Knecht dem Juden Leaser eine geringe Kuh für einen Taler abgenommen, ein Fremder hat zwei große Kessel mitgebracht, die Frau von Carl Schnar hat elf Kuhhäute für 4 Tonnen Broihan eingehandelt, Carsten Bohne hat einen Krug für 2 ½ Groschen, Jürgen Bennemanns Magd einige Kleider, Lewin Storck eine Kuh für 2 ½ Taler, Hans Rosemeyer zwei Kühe und ein Rind für 7 Taler gekauft. Andere haben eingehandelt ein Pferd für fünf Koppstück, eine Büchse für einen Taler, Kessel, Messingkannen, Schaffelle, ein Leibstück für drei Brote, fünf Schlösser, die aus dem Hause von Wartensleben in Exten stammten – der Käufer behauptet aber, sie dem früheren Besitzer schon wieder angeboten zu haben – , Feuerschlösser, 15 Stück Leder, Mäntel und Leinwand, ein altes Feuerrohr, Degen, einen Messingkessel für einen Hut, einen kupfernen Kessel für zwölf Groschen, ein Bandelier, eine Kuhhaut, ‚so durchschossen‘, für 2 Koppstück, einen kleinen ‚Pott‘, ein Leinenlaken, ein Stück Samt, Wollgarn usw. Einer kaufte eine Axt von einem Soldaten, ‚der ihn Hungers halber um Gottes Willen gebeten, ihm ein Brot dafür zu geben‘ “.

[19] Travaillen: Mühen, Beschwerlichkeiten.

[20] Bataille: Schlachtordnung: Für die Aufstellung von 1.000 Mann ging man bei den Ligisten und Kaiserlichen zu Beginn der 30er Jahre von etwa einer Stunde aus, während die Schweden ihre Truppen in einer kürzeren Zeit aufstellen konnten.

[21] apprehendirte: ergriffene.

[22] Hinrichtung: Das Hinrichtungsritual als „Theater des Schreckens“ mit Schwert, Galgen und Rad galt als gesellschaftliches Reinigungsritual und als vom Rat inszeniertes Abschreckungsmittel bei Eigentumsdelikten, Raub, Totschlag, Vergewaltigung, Religionsdelikten und Hexerei. Die Todesurteile wurden in Ausnahmefällen etwa in Fällen politischer Justiz in der Stadt vollstreckt. Der Delinquent/die Delinquentin sollte in angemessener Kleidung ruhig und gefasst in den Tod gehen. Erwünscht war eine Mahnung an die Menge, ein Gebet für das Seelenheil sowie möglichst noch eine Konversion. Der Rothenburger Chronist Dehner [1612-1679]; HELLER, Rothenburg, S. 53: „12. Octbr. [1630] Dienstag nach Burkh. ist ein Hirt von Spielbach auf der steinernen Brüken bei der Rothfarb von einem jungen Soldaten bei 18 Jahren, einem Feldscherer, erschoßen worden in voller Weiß; denn er sich in der Statt vollgesoffen gehabt, ohne alle Ursach. 25. Oktober Montag vor Sim. Jud. ist dieser Reutersjung auf dem Rabenstein mit dem Schwerdt gerichtet worden; ist katholisch gewesen, hat nicht beichten noch commun: wöllen, man zeige ihme denn ein Bibel teutsch v o r Luthern gedrukt, und widerleg ihme darauß seine Papist: errores; welches geschehen, darauf er lutherisch worden, fleißig gebett, gesungen biß an die Wahlstatt und alß ihm der Henker daß schwartze Schelmenkäplein vor die Augen wollen rükhen, hat ers nit haben wollen; gesagt, er wolle alßo halten, aber der Henker sprach, die Obrigkeit hette es alßo befolen, hat ers zugelaßen und an die Pfarrer begehrt, sie sollen mit ihm singen: ‚Gott der Vatter, wohn uns bey !‘ Unter dem Singen, welches er selbst angefangen, ist ihme der Rest gemacht worden. Alß der Leichnam noch auf dem Rabenstein gelegen, sind 2 Cornet Reuter vorm Spitalthor vorüber, unwißend diese Sachen, bey den Gärten herumb auf daß Gericht zue und vorübergezogen, welche gesagt, wenn sie es gewußt hetten, wolten sie geeilet und ihn erlöset haben“. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Zum Teil nahmen die Befehlshaber Aufgaben war, die eigentlich der städtischen Gerichtsbarkeit zustanden. Wolf Leonhard Föckler war kaiserlicher Hauptmann in Stassfurt und ein harter Mann in der Durchsetzung der Gerichtsbarkeit. Der Pfarrer Möser schreibt in seinen Erinnerungen; WINTER, Möser, S. 20f.: „Den 7. Mai [1629] läßt Hauptmann Föckler ein Weib allhier auf der gewöhnlichen Richtstelle bei der Buden, von Schwarze aus dem Amte Calbe hieher gebracht, mit dem Schwerte richten, so eine andere Frau in selbem Dorfe erstochen, wiewohl es soll eine unvermeidliche Nothwehr gewesen sein. Auch einen Müller, Heinrich Krempe genannt, beim Galgen erstlich 4 Knippe (Kniffe) mit glühenden Zangen geben, ihn Arm u. Bein, wie auch den Hals ab und entzwei stoßen, und hernach viertheilen; sollte ohne Abstoßung des Halses lebendig die Viertheilung vermöge des Urtheils erleiden, ward aber dergestalt gelindert; hat etliche Mord, und daß er ein schwanger Soldatenweib aufgeschnitten, bekannt“. Wichtig war jedoch der Unterschied zwischen einer ehrenhaften Leibesstrafe – und damit einem anschließenden ehrlichen Begräbnis – und einer unehrenhaften Leibesstrafe. Auch der Scharfrichter hatte seine Rolle bei diesem Ritual. Missrichtungen führten dagegen zu Tumulten und einer massiven Bedrohung des Scharfrichters, weil hier das vorzuführende moralische Exempel gescheitert war. Außerdem sah man in Missrichtungen ein Gottesurteil, der Delinquent wurde in der Regel begnadigt. Der Rothenburger Chronist Sebastian Dehner (1647); HELLER, Rothenburg, S. 195f.: „9. Mart. [1647] zunacht hat ein Reuter einen Corporal (der dem Reuter wegen seines Rumorens und Polterns gewehrt, in Hannß Mangolts Hauß in der Galgengaßen erschoßen, der alßbald todt bliben. Darauf der Reuter in Arrest genommen worden. 13. Mart. ist daß Marggr. Regiment [Friedrich VI. von Baden-Durlach], auf dem Mark commandirt worden und hat man einen Karren Sand auf den Mark geführt, darauf hat man diesen Reuter gericht, der Statt Nachrichter oder Henker hat den Reuter nicht dürfen anrühren, sondern, nachdem der Profoß ihme seine schwartz, lang Haar ober dem Kopf ein wenig zusammengebunden, von hinten her, auß dem Volck gehen müßen. Hat ihm den Kopf, weil der Hieb inß Haar gangen, kaum weggehauen; alß er gefallen, hat er noch etliche Hieb daran gethan und gleichsam herabgeschnitten; mit dem Schwert in die Stein gehauen, daß das Feur heraußgangen; darauf ein großer Lermen entstanden; denn die Reuter im Kreyß herumb alle ihre Pistolen heraußgezogen theils ihre Degen und auf den Henker gewolt; und were er auch von ihnen nidergemacht worden, wenn die Offic. nicht abgewehret und ihn auß dem Kreyß begleitet hätten. Er ist mit blutigem Schwert in der Eil durch die Leuth (welche in großem Gelauf und Getümmel unter dem Rathhauß und auf dem Mark gestanden und geloffen) gedrungen biß zum Wirth zum Weixelbaum und hernach heim. Die Off. haben sein Hauß, wegen der Reuter, die ihm oft nachgangen, willenß ihn zu erschießen, etlich Tag, damit er sicher bliben, verwachen laßen“. Vgl. auch die grausame Hinrichtung des Grafen von Fahrensbach; KUHN, Fahrensbach, S. 61f. Zu den Missrichtungen vgl. KLUGE, Hofer Chronik, S. 124f., IRSIGLER; LASSOTTA, Bettler und Gaukler, S. 249f.; DÜLMEN, Theater des Schreckens, S. 156; ferner MARTSCHUKAT, Inszeniertes Töten. Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte und ihn heiratete; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229, oder wenn die Hinrichtung misslang. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen in Osnabrück (1629); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 19: „A[nno] 1629, im monats Octobris, als ein soldat auß Böhmen geborn, Andreas gnand, sein leben verwirckt und nach der gefengniß aufs Marckt gebracht, zum tod veruhrteylt, hat der scharfrichter 3 mal zugehauen und der kopf aufm corper blieben, sein leben salvirt und wieder geheylet worden“.Zum Teil mussten sie um ihr Leben spielen. So in der Chronik des Dr. Jeremias Molther, Friedberg in Hessen, WAAS, Chroniken I, S. 127: „Den 20. Jan. [1626; BW] ist ein landgräflicher Bot des Abends zwischen dem Mainzer Thor und Wart von zwei Reutern zu Tod gehauen worden. Das Gesicht haben sie ihm all zerhauen und eine Hand ab. Als man es in der Stadt erfahren, ist er auf einer Leiter hereingetragen worden und begraben. Ist auf Nikolaus Kappesgarten geschehen, wo das Hirn noch gelegen hat. Und die beide Reuter hat man noch bekommen und zu dem Profos gebracht worden, weil sie betrunken gewesen. Den 8. Febr. haben die zwei Reuter auf dem Audienzhaus [Gericht in der Burg] mit Würfeln um ihr Leben müssen spielen, und der Größte hat verspielet. Ist alhier auf der Straße in der Stadt gerichtet worden. Der Kleinere aber ist zum Schelmen gemacht worden und der Stadt verwiesen worden“. Vgl. auch die grausame Hinrichtung eines Soldaten, der absichtlich einen Stock (Symbol der Gerichtsbarkeit) umgeritten hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f. Das THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 903f., berichtet über die Hinrichtung dreier Juden in Wien, wobei bei einem Rabbi eine selbst für diese Zeit ungewöhnliche Kumulation von Strafen vollzogen wurde: „Es ist hierauff eine seltzsamen Histori von drey Juden / und über die ergangener execution zu Wien zu erzehlen. Der führnehmste auß ihnen war in Polen ein Rabbi gewesen / und hatte sich zu Rakowitz im selbigen Königreich tauffen lassen / hernachmals Bücher wider das Judenthum geschrieben. Er war aber neben andern zween vornehmen Juden ein dieb / die hatten vermittelst Diebs-Schlüsseln auß der Ertz-Hertzoglichen Schatz-Kammer [Leopold Wilhelms; BW] über tausend Thaler werth gestohlen. Sie wurden gehangen zu werden condemniret : dieser getauffte Rabbi aber hatte die hoffnung / um deß angenommenen Christenthums willen / das Leben zu behalten : darum er das Crucifix solenniter verehrte / es auff die Brust schluge / und darbey ruffte : HErr Jesu sey mir gnädig : Als er aber / daß er samt den andern beyden hangen sollte / vernahme / schmisse er es auff die erden / tratte es mit Füssen / und fluchte : er wolte auch nicht mehr als ein Christ / sondern als ein Jud sterben. Der zugeordnete auß den Herrn Jesuiten vermahnete ihn / zu zusehen was er thue / mit Erinnerung / daß er erst nächsten Tags das Heil. Sacrament empfangen. Der Rabbi antwortet nein / und bekennete / daß er es in sein Schnuptuch gespitzet [gespuckt; BW] / und in die Cloacam geworffen / daselbsten würde man beydes beysammen finden : darum man auch in loco isto gesuchet / und gefunden hat. Den Herrn Jesuiten ergriffe über dieser Aussage der Eyffer / daß er übereylend / in Gegenwart der / bey der vorhandtnen Execution umstenden Gemeinde sagte : Es wäre kein Wunder / daß man alle Juden umbrächte. Als dieses die Gemeinde gehöret / schlugen sie auff die Juden / verwundeten derselben etliche / und lieffen ihren Läden zu / solche zu plündern / seynd auch theils deren geplündert worden. Als dieses für die hohe Obrigkeit kommen / ist befohlen worden / mit der execution wider die beyde geringe Diebe zu verfahren / aber den Rabbi wieder nach dem Gefängnüß zu bringen. Es wurde aber den 22. Augusti die Execution über ersterwehnte beede vollzogen / und der Rabbi alsbalden über diesem seinem Facto, und warum er / da er von Hertzen kein Christ gewesen / wider die Juden so hefftig geschrieben / examiniret : welcher trotzig geantwortet : daß er den Juden zu ewigem Preyß / und den Christen zu ewigem Spott geschrieben / auch deß Sacraments / die Zeit seines Christenthums niemals genossen / sondern es darmit allemal / wie jetzt / gemachet / und es bey sich selbsten jedesmahl für verdamlicher gehalten / als bey den Juden das Schweinen-Fleisch gehalten wird / darüber nach seiner Eigenschafft noch mehrers lästernd. Ist demnach auch mit ihme zur Execution dergestalt verfahren worden / daß man ihn zuforderst auff einen hohen Wagen / wie einen Rabbi und Hohenpriester angethan / gesetzt / und auff die vier Haupt-Plätze der Stadt Wien geführet / ihm auff dem ersten die rechte Brust mit glüender Zangen zerrissen; auff dem andern ein Riemen vom Halß an biß auff die Solen geschnitten und außgerissen; auff dem dritten Platz ist ihme wiederum ein Zwick auff die lincke Brust mit glüender Zangen gegeben; und auff dem vierden / noch ein Riemen also außgezogen worden. Darnach hat man ihn vom Wagen abgethan / und auff eine Schleiffe geleget / auff deren er hefftig geschryen und geruffen: O Gott Adonay, der du niemals gebohren bist / erbarme dich meiner. Als man nun mit ihme an die Richtstatt kommen / ist ihme die Zunge als einem Gotteslästerer außgeschnitten / und die rechte Hand als einem Tauff- und Eydbrüchigen abgehauen / und er darauff als ein Ertz-Dieb / bey den Füssen an Ketten auffgehangen / und samt dem Galgen lebendig verbrennet worden. Ist also an diesem Rabbi, wie man im Sprichwort sagt / Chrisam / Tauff und Sacrament verlohren worden. Wir haben aber hierauß / wie wenig die Menschliche Bekehrung von aussen hinein operire / wann sie Gott der Herr von innen herauß nicht würcket / zu lernen“. Die gleiche Kumalation von Stafen gab es auch bei Hochverrat, Majestätsverbrechen, Anstiftung zum Aufruhr. Im Juni 1636 war William Crowne, Begleiter Arundels, anlässlich eines Besuches des kaiserlichen Hofes in Linz Augenzeuge der Hinrichtung des Martin Leimbauer, Anführers des oberösterreichischen Bauernaufstandes; MAHR, 1636, S. 46: „Am 8./18. Juni gewährte der Kaiser Seiner Exzellenz eine Privataudienz, und bei einer Audienz, die wir am 10./20. Juni bei der Kaiserin hatten, wurde uns die Ehre zuteil, bei ihr zum Handkuß zugelassen zu werden. Am gleichen Teil wurden sieben Aufrührer hingerichtet, die Anführer eines bewaffneten Aufstandes von 400 unwissenden Bauern gegen den Kaiser gewesen waren. Der Haupträdelsführer des Aufstandes, ein Bursche, der sich eingeredet hatte, daß keine Kugel ihn verletzen könne, wurde mit verhülltem Gesicht aufs Schaffott geführt und von zwei Männern am Block festgehalten. Hier zwickte ihn der Henker mit einer großen rotglühenden Zange in die Brust, und nachdem er seine rechte Hand auf dem Block festgenagelt hatte, schlug er sie ihm ab. Dann zog er schnell das Richtschwert, das er an der Seite trug, und schlug dem Delinquenten den Kopf ab, den der Gehilfe des Henkers hochhielt und dem toten Mann ‚Jesus, Jesus‘ in die Ohren rief. In diesem Augenblick bat der Jesuit, der den Verbrecher begleitet und ihn wegen seiner Sünden ermahnt hatte, die Anwesenden, mit ihm für die Seele des Toten zu beten“. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen in Osnabrück (1629); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 19: „A[nno] 1629, im monats Octobris, als ein soldat auß Böhmen geborn, Andreas gnand, sein leben verwirckt und nach der gefengniß aufs Marckt gebracht, zum tod veruhrteylt, hat der scharfrichter 3 mal zugehauen und der kopf aufm corper blieben, sein leben salvirt und wieder geheylet worden“. Vgl. auch die grausame Hinrichtung eines Soldaten, der absichtlich einen Stock (Symbol der Gerichtsbarkeit) umgeritten hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f. In Jena gab seit 1629 öffentliche Leichenöffnungen im „Anatomischen Theater“, was bei den Delinquenten große Furcht auslöste; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 53.

[23] archibusieren: zur Strafe mit einer Arkebuse erschießen, im Militärrecht als Strafe für untere Dienstränge (z. B. Art. 43 des schwedischen Militärrechts) vorgesehen, noch nach dem Dreißigjährigen Krieg üblich; GÖRLICH, Geschichte, S. 501. HERBST berichtet in seiner Chronik von Greiffenberg: „1649 den 3. Novemb. seiner Diebereÿ auf dem Markte Archibusiret, und nieder geschoßen, und weill er die ersten 2 Schüße nicht recht troffen worden, stund er wieder auf, und hätte sich lieber loß gemacht ward aber also balde wieder vor den Kopff geschoßen, und alßo hingerichtet“. HERBST, Chronik, S. 50. Gefangene Soldaten, die sich nicht unterstecken lassen wollten, wurden ebenfalls arkebusiert. Vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 174 (1634), S. 359 (1638). GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 268 [1642]: „In solcher Zeit hat ein Reuter einen armen Taglöhner, Linhard Schleichern, auff dem Unter-Rasen über seiner Arbeit mit vielen Hieben und Stichen dergestalt ohne einige gegebene Ursach verwundet, daß er vor tod herein getragen worden, gleichwol durch Gottes Gnad und angewänden Fleiß der Wund-Aertzte wieder zu recht gebracht, der Reuter aber ist, andern zum Abscheu, auff dem Marckt allhier archibusiret worden“. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 591 (1641): „Solchemnach haben wir Vrsach den Wege auch nach dem vnterRhein vnnd zum Theil in Westphalen zunehmen: Da vns dann ein historia jocoseria [spaßhaftes Ereignis], oder lächerlichen ernstes / von einē Eppischen Soldaten / der Nation ein Curländer so im Ende voriges Jahrs zu Söest vermög ergangenen Gerichts hat hangen sollen / aber archibusiret zu werden immer gebetten / vorkom̃et: Welcher vber dieser Execution an Galgen kommen / vnd schon im erworgen gewesen / dene der Scharpffrichter für tod gehalten / aber eine eylende Post kommet / er solle archibusiret werden: als ihn nun der Hencker auff ernstliches zusprechen der Vmbstehenden werden: als loß geschnitten gehabt / vnd er mit Wasser angesprützet worden / ist er wider zu sich selbsten kommen / vnnd den fragenden Vmbstehenden sagen wollen / wie ihm gewesen seye / hat er geantwortet / daß er es nicht wisse / sondern ihm seye nunmehr / als wann er auß einem tieffen schlaff kommen were: Darauff der Obr. Eppe ihm das Leben geschenckt“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger über Vorgänge in der Festung Hohenasperg (29.10.1634); BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S.216f.: „Hat man Cammer Recht gehalten über einen Soldaten von herrn Maiors Flersheims Compagnj, welcher sich dem Officier widersetzt, und die Musqueten ihme entgegen gesetzt, der ist condemniert worden, daß die Musquetierer ihne archibusieren solten, Ihme ist eiin Prediger zugeben worden, der ihne trösten sollte, Er hatt aber ganz und gar nichts betten kennen, ist demnach auff den platz gefüert, an die ufgerichte Saul hingesezt, und ihme die Augen verbunden werden, alsdann hat das Adenliche frawenzimmer ihne erbetten, darauff ihme gnad widerfahren, und das leben geschenckt worden, dergestalt, daß er abends, als die hauptwacht auffgefüert worden, dreymal durch die Spißruoten gejagt, hernacher aber wider unter der Soldatesca geduldet worden“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger über Vorgänge in der Festung Hohenasperg (17.2.1635); BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 258: „Haben 6. Rheingrävische Musquetierer von der Leib Compagni mit einander umbs Leben spihlen müessen, weil sie Truchen geplündert, dann einer musste davon sterben, hats verspihlt ein Junger kerle auß der undern Pfaltz gebürtig, der auch gleich archibusiert worden, die andere aber seind auff den abend durch die Spißruoten geiagt worden“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger über Vorgänge in der Festung Hohenasperg (11.3.1635), BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 266: „Vormittag ist die Execution gegen erstgemelten 2. Roßdieben fürgenommen worden, die haben miteinander sphilen müssen, deren der eine 11. der andere 8. geworffen, dieser letste war aus der Gravschafft Mümpelgart, und wurde gleich darauf archibusiert: der ander aber nach mittag durch die Spßruoten geiagt“. Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Sie erhielt ihren Namen vom hakenförmigen Hahn der Luntenklemme, der das Pulver in der Zündpfanne entzündete.

[24] praevalieren: das Übergewicht haben, sich durchsetzen können.

[25] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[26] Charge: Rang.

[27] Fähnrich [schwed. Fänrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee erhielt er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl.

[28] Andreas Hoffmann [ – ], schwedischer Fähnrich.

[29] Dinkelsbühl [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 142ff.

[30] Das müsste im August 1646 gewesen sein; vgl. auch THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 1145f.

[31] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel von Reitern und Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[32] N Jansko [ – ], schwedischer Major.

[33] N Matthiesen [ – ], schwedischer Dragoner.

[34] Finnen [auch hagapells, hakkapeller genannt, nach hakkaa päälle: hau drauf]: Sammelbegriff für Finnen, Lappen und Finnlanddeutsche im schwedischen Heer. Bei den finnischen Verbänden wäre zu differenzieren zwischen Finnländern und Finnlandschweden (Soumen Ruotsalaiset), Deutschen in Finnland. Vgl. die zahlreichen Arbeiten von PLEISS. Zu den zahlreichen Bezeichnungen im deutschen Sprachraum vgl. auch SCHWEITZER, Zweihundert Jahre, S. 125f. In der schwedischen Propaganda wurden die Finnländer – als „Truppe des Schreckens“ – als Pendant zu den in kaiserlichen Diensten stehenden Kroaten aufgebaut, die Gustav Adolf als des „Teufels neuen Adel“ bezeichnete. Die Wirklichkeit jedoch sah anders aus, auch wenn sie von Zeitgenossen als wild und brutal beschrieben wurden. Zudem standen sie im Verdacht, Wetter machen zu können und den Teufel anzubeten. Vgl. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 241 (1647): „So ist aber ein solches ungewüdter, luft, saußen und braußen eben zur selben zeit, wol 2 oder 3 tag und nacht lang, angestanden, daß vermaint, eß werde alle heyßer und palest zue haufen werfen, also und daß sich kain schüff von dannen sich möchte bewögen; hat man auch gänzlich dafürgehalten, haben solches (weilen diese Lapp- und Seeländer in dißer und dergleichen hexen- und unholden künsten wol erfahren und bey ihnen für ain freye kunst gehalten und paßirt) ungewidter selbsten gemacht und verzoberet. Dan man für gewiß gesagt, dass ain ganzes regiment under ihnen dem schwarzen Caspar ergeben und verschriben seye, welcher ihnen den weg naher dem Haagen als vorher geloffen und paßiert. Wie dan auch von Eyßne oder Kämpten wird bericht, daß sie ihnen den M. Hämmerlein in ainem glaß gezaiget: diß seye ihr obrister, deme seyen sie verlobt und geschworen, deßen seyen sie mit leib und seel versprochen, dere ihnen trewlich halt und sie ihme redlich dienen“. Auch in Zeitzeugnissen wurden sie als „gottlose, schändliche Menschen, Saumagen“ bezeichnet (so WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 46). Aus Staßfurt wird unter 1639 berichtet; GEIß, Chronik, S. 136: „Es war muthwilliges Gesindel, das sich nicht commandiren lassen wollte. Den 9. [19.; BW] zogen diese Finnen wieder nach Quedlinburg, weil der Fähndrich sich beklagt hatte, daß er sie weder mit Worten noch mit Prügeln zwingen könnte“. Die Finnländer – „von Natur aus gesetzlose Viehdiebe“ (BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 56), die anfangs noch unzureichend montiert zum Teil mit Pfeil und Bogen in den Kampf zogen – standen sozial auf der untersten Stufe des schwedischen Heeres, wurden bei Angriffen als erste aufgeopfert und zu Arbeiten herangezogen, die der gewöhnliche Soldat ablehnte oder nur unter Zwang verrichtete. Sofern eine Entlöhnung überhaupt erfolgte, wurden sie regelmäßig vergessen, oder es wurden ihnen nie eingelöste Verschreibungen ausgestellt. Obwohl die Finnländer nur geringe Chancen hatten, sich in Deutschland in Sicherheit zu bringen, war ihre Desertionsquote mindestens doppelt so hoch wie diejenige der schwedischen Soldaten. Jeder 5. Finne desertierte. Zwischen 1638-1649 waren 15.933 regulär Eingezogene nach Deutschland gebracht worden, daneben Geworbene und Gezwungene. Finnische Reiterregimenter wurden z. B. schlechter besoldet als nationalschwedische. Vgl. die Äußerungen Axel Oxenstiernas über die in Königshofen im Grabfeld liegenden Finnen gegenüber dem schwedischen Statthalter in Franken, Krafft von Hohenlohe, Schleusingen, 1632 XI 27; PLEISS; HAMM, Dreißigjähriger Krieg, S. 49: „Wie ich vorgestrigen dages nahe Königshofen offen, befinde ich die wenige Finnen, so daselbst in Guarnison ligen, zimblich nackhendt und unbeklaidt, auch etwas verdrossen daß sie so gar übel accomodiret, dannenhero sie auch umb dimission, inn ihr vatterlandt widerumb zu ziehen, mir instendig nachgeruffen. Weil dann ich sie zur verdrossenheit ohnedem geneigt weiß, zumahlen sie eine so geraume zeit hero stets an selbigem ort inn guarnison gelegen, unnd nicht wie andere knechte, so zu felde gebrauchet werden, ihnen etwas profit machen oder unnterhalt verschaffen können … bitte, die anordnung zu machen, daß von der regierung daselbst zu einem kleidigen ausgetheilet werde, damit sie gleichwol inn etwas contentement und ergetzlichkeit wider haben mögen“. Vgl. auch BECK, Chronik, S. 26 [Schweinfurt 1631]: „Mit dem König war auch ein Regiment Finnen zu Pferde eingezogen, und hatte auf dem Markte Halt gemacht. Ihr schwaches und mattes Aussehen, ihre geringe, wetterfarbene Bekleidung, ihre kleinen und unansehnlichen Pferde ließen eben nicht viel erwarten, und hätte nicht die Welt von ihren Thaten zu Leipzig gehört gehabt, hätte man wohl fast zweifeln mögen, ob sie auch einen Marsch bis Würzburg auszuhalten im Stande seien. Aber die Bewunderung abnöthigende Schnelligkeit ihrer Bewegungen und die prompte Ausführung jedes Commando’s, ja jedes Winkes der Offiziere erweckte bald bessere Begriffe, die sich, da man noch nicht so ganz wußte, wie die Sache ablaufen werde, allmählig beinahe in Furcht verwandelten“. Vgl. auch die zeitgenössische Einschätzung; GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 72: „An den Finnen und Schweden hette der König diese Vortheil: 1. Könnten sie Frost vnd Kälte besser als Hitze vertragen. 2. Lieffen eher nicht / biß sie gleichsam mit der Natur fechten müsten. 3. Behülffen sie sich kläglich. 4. Ohne alle Meutenacion. 5. Weren vnverdrossen / vnd mit devallisiren fest nit zu erschöpffen / so weit es nicht leicht ein ander Herr mit seinen Vnterhanen gebracht“. Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner heißt es unter 1632; HELLER, Rothenburg, S. 94f.: „lauter Schweden und Finnen, darunter auch Lappländer und Irrländer gewest, die hat man den Burgern einquartiert bey 8. 9. 10. u. mehr, haben mit den Burgern für gut genommen, mit ihnen gebetet und gesungen fast in allen Quartieren“. In den Generalstaaten hieß es im August 1633; PLEISS, Der Zug, S. 27: „Ist wacker Volk, die allezeit unter des Königs Batalien gewest seyn … Solche Macht und wacker Volk hat man niemalen in diesen Landen gesehen“. Das „Theatrum Europaeum“, 3. Bd., S. 108f., unter 1633: „Die Schwedische vnd Finnen allesampt ansehenliche starcke starcke Männer / machten die andern Niderländer in dreyen Dingē schamrot / nemlich 1. in Gehorsam / 2. in Ordnung / vnd 3. in Gottesforcht / dann alle Morgen / wann sie auffbrachen / schlossen sie einen Ring / vnnd auff den Knien rufften sie Gott an / beteten vnd sungen / etc“. Ein zeitgenössischer Beobachter schreibt in einem Flugblatt „Schreiben Auß Dem Königklichen Schwedischen Läger. o. O. 1631, S. 43“: „Muß man derhalben rund bekennen daß dem König seine Schweden und Finnen trewlich dienen: Die Finnen sind der mehrtheils kortze Leut ihrer statur halben / aber darbey hertzhafft vnd der Arbeit gewonnet / leben mit wenigem / behelffen sich karglich: wüssen von Wollüsten vberal nichts: den Teütschen Lufft auch mitten im Winter finden sie gar zam / gegen dem ihrigen gehalten. Es sind rechte Eisenbeisser / die niemahlē von hinden sind verwundet worden. Welcher vnder ihnen dem Feind wurde den rucken kehren / der wirdt nie für ihren Landtsman gehalten. Vnnd ist freilich lächerlich / wer die sicht aufziehen. Sie haben Schleiffstein an der seiten hangend / vnnd so bald man anhebt zum Lermen vnnd träffen die Trommel rühren / so wetzen sie ihre dägen / von weitem meint einer nichts ander alsdann es were eine schaar Metzger / oder in hauffen der beysammen / da ein stuck matten solten abmeyen: Aber es laßt sich nicht mit ihnen schimpfen weil es ernst gilt. Der inneren Finlenderen spraach ist gantz von der Schwedischen Nortwegischen / Gottischen vnd Dennenmärckischen / die da vberein stimmen / gescheiden / vnnd ist allein den Finlenderen gemein vñ den Mitternächtigen Völckeren / welche man Lappen nennet“.[34] Zum Teil waren sie noch aus Mangel an Ausrüstung noch mit Bogen bewaffnet. Kommandierender der 1. Finnen-Schwadron war Torsten Stålhandske. Vgl. LANGER, Formen der Begegnung, S. 84f. Zum zeitgenössischen Bild der Lappländer (auch sarkastisch „Lippenländer“, etwa „gefräßige Personen“ genannt) vgl. OPEL; COHN, Dreißigjähriger Krieg, S. 242ff. Zu den zahlreichen Bezeichnungen im deutschen Sprachraum vgl. auch SCHWEITZER, Zweihundert Jahre, S. 125f. Nach dem Krieg wurden zerstörte Orte wie z. B. Torgelow [LK Uecker-Randow/Mecklenburg-Vorpommern] auf Befehl Christinas von Schweden mit Finnen und Livländern neu besiedelt. Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; 1625 soll Banérs Armee bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) meist als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Eine Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die von Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, und den von den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten bastanten Armeen erscheint jedoch überflüssig. Nach ENGLUND, Die Verwüstung Deutschlands S. 76, waren 1630 bereits jeder 10. Schwede und jeder 5. Finne desertiert. Nach LUNDKVIST, Schwedische Kriegsfinanzierung S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 1651 wurde festgestellt, dass 50 % der Kavallerie und 41 % der Infanterie aus Finnen bestand; PLEISS; HAMM, Der Dreißigjährige Krieg, S. 41. Nach GUTHRIE, The Later Thirty Years War, S. 59, soll Banérs Armee im Juli 1638 um 9.000 Schweden und 5.000 Finnen verstärkt worden sein, was wohl zu hochgegriffen erscheint. Zu den Verlusten LINDEGREN, Frauenland, S. 145: „Grob gerechnet kann man behaupten, daß in der ganzen Periode von 1620 bis 1720 ca. 75 % aller Todesfälle auf Krankheiten und andere Entbehrungen zurückzuführen sind. Ca. zehn Prozent starben in Kriegsgefangenschaft. Die restlichen 15 Prozent fielen bei Kampfhandlungen. Ungefähr ein Drittel dieser direkt kampfbezogenen Todesfälle geschah im übrigen im Zusammenhang mit Belagerungen. Große Feldschlachten und kleinere Gefechte forderten im allgemeinen nicht besonders viele Todesopfer, vergleicht man sie mit dem Alltag des Krieges. […] Die Zahl der toten Soldaten kann total auf 1,7 Millionen geschätzt werden. Von diesen starben gut eine Viertel Million im Feld oder infolge von Kampfhandlungen; gut eineinviertel Millionen fielen dem ‚Alltag des Krieges‘ zum Opfer“. => Mortalität.

[35] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesborg, Freiherr zu Lindeberg u. Ludenhof, Herr zu Skokloster, Bremervörde, Wrangelsburg, Spycker, Rappin, Ekebyhov, Gripenberg u. Rostorp [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Feldmarschall. Vgl. auch die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2; ASMUS, Unter der schwedischen Krone, S. 52ff.; ASMUS, Das Testament des Grafen, S. 193ff.

[36] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff

[37] Halle a. d. Saale; HHSD XI, S. 177ff.

[38] Ronneburg [LK Greiz]; HHSD IX, S. 356f.

[39] Streifpartei: I. Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung. Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen. LEHMANN, Kriegschronik, S. 105, zu einer Strafaktion: „Zue Crandorf hielte Sich auf Johans Lorentz, ein versuchter Churfürstlicher reuter, aber arger Mauser, der uff den Schwedenschlag an der Böhmischen gräntze großen schaden gethan. Den nahm Künemann, ein keyßerlicher Leutenandt und werber von den Platten mit 6 musquetiren des Nachts auß den bette, führeten ihn biß an Breittenbrunner Wiltzaun, schoßen in todt, zogen ihn auß und ließen ihn liegen, der den 25. April in einen Winckel auf den Gottesacker wurd begraben“. Vgl. auch das Edikt der Grafschaft Limburg (1627): „waß maßen vnd vielfeltiger Dagten Vorkommen [ist], dass sich in Vnser[er] Graffschafft Lymburg fast täglichen Partheyen vnd Soldaten vnd auch noch woll herrenloses Gesindling in Büschen, Bergen vnd Strauchen auffhalten, welche nicht allein Vnsern Vnderthanen, sondern auch der benachbarten Neutralen pressen, knebeln, fangen, stechen vnd sonsten übell tractieren […], welches allen Rechten, Erbarkeitt, guter Policey vnd gemeiner Wolfahrt, auch des Heiligen Reiches Landtfrieden vnd anderen Satzungen zuwiederläufft“. MARRA, Tod, S. 140. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. Im Juni 1647 ordnete der Kommandant von Lippstadt, Rollin de St. André, an, dass alle herumstreifenden Soldaten ohne Ausweispapiere zu erschießen seien. CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 51. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 617 (1641): „Vmb den Eingang Junii liesse sich ein Brandenburgischer Rittmeister gelüsten in Mechelnburg wider voriges Verbott zustreiffen / der auch dariñen geplündert hatte: Darwider Gen. Major Axel Lille vber einen / dem beschehenē Anbringen zu widerlauffenden actum, sich beklagte. Herr Statthalter Marggraffe Ernst liesse diesen Rittmeister einziehen / vnd im Kriegsrecht widerfahren / darumb er enthauptet / vnnd zehen seiner Gehülffen auffgehenckt worden“. Der vorderösterreichische Obrist entschuldigte gegenüber Erzherzogin Claudia von Tirol 1633 seine Soldaten damit, dass diese „aus noth und hunger verursacht werden, zuweilen anderwerts was zu suchen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 354.

[40] Christoph Brunnell [Brunell, Brunelle, Prunell] [ – ], schwedischer Obristleutnant.

[41] Hans Georg Haubold v. Schleinitz [30.1.1599 Kospoda-8.4.1666 Zeitz], kursächsischer Obrist.

[42] Zwickau [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 380ff.

[43] Veit Dietrich Wagner [Wegner] [ – ] kursächsischer Obristleutnant. Vgl. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 693.

[44] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen), zur Kontrolle der Kriegskommissare und übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. DAMBOER, Krise, S. 27:  „Im Schreiben des Generalkommissars Schäfer an Maximilian vom 13. Dezember 1644 schrieb dieser, die Generalkommissare suchten nichts als des Kurfürsten und der Armada Interesse und würden trotzdem immer verfolgt, gehasst und beneidet“.

[45] Hans Wolf v. Gersdorf [1605-1648], kursächsischer Generalkriegskommissar u. Landeshauptmann.

[46] Schwadron, Esquadron [schwed. Skvadron]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug). Die Schwadron war in der Regel eine taktische, selbstständig operierende Infanterie- oder Kavallerieeinheit, die nur für die jeweilige Schlacht aus verfügbaren Einheiten gebildet wurde, meist aus einem Regiment bestehend. Nach Bedarf konnten a) bestehende zahlenmäßig starke Regimenter geteilt oder b) schwache Regimenter zu einer Schwadron zusammengelegt werden; SCHÜRGER, Archäologisch entzaubert, S. 380.

[47] Pleissenburg: 1549 als Festung über einem dreieckigen Grundriss neu errichtet. Die neue Pleißenburg war an das Befestigungssystem der Stadt angegliedert und vom Hauptwall durch einen eigenen Wassergraben getrennt, so dass sie die Funktion einer Zitadelle übernahm. Sie war mit Kasematten versehen und an der Feldseite mit einer dreieckigen Bastion ausgestattet [wikipedia].

[48] ENGELHARDT, Tägliche Denkwürdigkeiten, 1. Teil, S. 169ff.

[49] Gustav-Carlsson Horn af Kanckas, Graf af Björneborg [22.10.1592 Örbyhus im Kirchspiel Vendel-10.5.1657 Skara], schwedischer Feldmarschall. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=13818.

[50] Hans Bodecker [ – ], schwedischer Obrist

[51] Matthias Kotersleben [ – ], schwedischer Obrist.

[52] Joachim Ernst v. Görtzke [Görtzky, Gortzky, Görtzcke] [ -1682], schwedischer Obristleutnant, Obrist, 1656 kurbrandenburgischer Generalmajor, Generalleutnant.

[53] Dietrich v. Dühring [Düring, Döring, Döringk] [1611-11.1.1668], schwedischer Obrist.

[54] Johann Beyer [ – ], schwedischer Obristleutnant.

[55] David Sogler [ – ], schwedischer Obristleutnant.

[56] August Luzo [ – ], schwedischer Obristleutnant.

[57] Christian Belling [ – ], schwedischer Obristleutnant.

[58] Obristwachtmeister [schwed. Major]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[59] Jobst Cäser v. Retzenstein [ – ], schwedischer Obristwachtmeister.

[60] Caspar Christoph Schön [ – ], schwedischer Obristwachtmeister.

[61] Georg Ernst v. Steck [ – ], schwedischer Obristwachtmeister.

[62] Martin Kühner [ – ], schwedischer Rittmeister.

[63] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, in besetzten Gebieten wurden schon einmal 240 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15), während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[64] Joachim v. Binchhausen [ – ], schwedischer Rittmeister.

[65] Hans Paul [ – ], schwedischer Rittmeister.

[66] Hans Wilhelm Kram [ – ], schwedischer Rittmeister.

[67] Christoph Diethmeyer [ – ], schwedischer Generalauditor.

[68] Generalauditor: Er war der vom Kriegsherrn berufene Dienstvorgesetzte aller Regimentsauditoren, der Rechtsspezialisten, die aber dem betreffenden Regiment nicht angehörten und die zunächst die Untersuchung aller auftauchenden Delikte nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts durchführten. Er übte dementsprechend mehr Gewalt aus und war gefürchteter als ein Regimentsauditor. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice, S. 9, 16f. Zudem war er auch in Rechts- und Grundstücksgeschäften für die Generalität tätig; vgl. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Teil, S. 619. Er war auch zuständig, wenn in Kontributionsfragen Streitigkeiten innerhalb der Territorien zwischen den herangezogenen Parteien auftraten. Sein Stellvertreter war der Vizegeneralauditor.

[69] Hessisch Oldendorf [LK Hameln-Pyrmont]; HHSD II, S. 226f.

[70] Erik Drachenberg [ – ], schwedischer Obrist.

[71] N Sachse [ – ], schwedischer Major.

[72] Soldateska: Soldaten, teilweise auch abwertend gebraucht für Soldatenhaufen.

[73] privato ausu: aus Eigeninitiative, eigenem Antrieb, „Privatbegierde“.

[74] contra publicam fidem, & constitutum Armistitium: gegen die öffentliche Sicherheit und den abgeschlossenen Waffenstillstand.

[75] durch Königliche Parole hochtreulich assecurirten Neutral-Potentaten: durch königliches Ehrenwort hochtreulich versicherten neutralen Herrschers.

[76] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.

[77] August Herzog v. Sachsen-Weißenfels [13.8.1614 Dresden-4.6.1680 Halle], Administrator v. Magdeburg.

[78] Christoph Brunnell [Brunell, Brunelle, Prunell] [ – ], schwedischer Obristleutnant.

[79] Meineid: Das Delikt „wird je nach Schwere mit Verstümmelungsstrafen von meist spiegelndem Charakter (Verlust bzw. Verletzung von Schwurhand, Schwurfinger oder Zunge) bestraft, aber auch Gefängnis oder Verbannung, meist einhergehend mit Ehrverlust, eingeschränkter Amts-, Zeugnis- und auch Verfügungsfähigkeit, und sogar die Todesstrafe können verhängt werden; der Meineidige wird häufig zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens verpflichtet“. [nach DRW, online verfügbar unter: drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw]. Nach dem Leipziger Jurist Benedikt Carpzow [27.5.1595-30.8.1666 Leipzig], einem der Begründer der deutschen Rechtswissenschaft, war Meineid ein größeres Verbrechen als Mord. Er hatte, gestützt auf das Alte und Neue Testament, die Hinrichtung durch das Schwert gefordert. WESTPHAL, Die Darstellung von Unrecht, S. 24f. Zumindest war nach Carpzows Darstellung für Meineid das Abhauen der vordersten Glieder der Schwurfinger gebräuchlich.

[80] contra fidem publicorum actorum: gegen die Sicherheit öffentlicher Personen.

[81] Majestätsverbrechen (lat. crimen laesae maiestatis, perduellio, crimen perduellionis): Seit der Antike eines Untertanen (subditus) gegenüber einem Machthaber (imperator, papa, rex, princeps, civitas) begangenes Verbrechen (heimtückischer Treubruch, Heerflucht, Landfriedensverletzung). Den für schuldig Befundenen traf – auch bei schwachen Indizienbeweisen – die ganze Schärfe des Strafrechts (Todesstrafe, Ehrloserklärung seiner Kinder, Vermögenseinziehung). Die Bezeichnung „Rebell“ soll auf dieses Schwerstdelikt abzielen.

[82] sancte promittirten: heilig, feierlich versprochenen.

[83] troublieren: stören, verwirren, beunruhigen.

[84] pœna fractis pacis: Strafe des Friedensbruches.

[85] Vierteilen: Eine verhältnismäßig seltene Form der Todesstrafe, die zumeist erst am Leichnam vorgenommen wurde, nach der „Peinlichen Halsgerichtsordnung“ Karls V. die Strafe für männliche Verräter; Art. 124. Da der Verrat nach alter Vorstellung im Herzen saß, wurde bei der Verteilung nach Öffnung des Brustkorbs das Herz herausgerissen und als Strafverschärfung „ums Maul geschlagen“. Eingeweide und Genitalien wurden heraus- bzw. abgeschnitten, dann der Leichnam mit dem Beil in vier Teile gehauen. Vgl. WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 20 (1629): „Auch einen Müller, Heinrich Krempe genannt, beim Galgen erstlich 4 Knippe (Kniffe) mit glühenden Zangen geben, ihn Arm u. Bein, wie auch den Hals ab und entzwei stoßen, und hernach viertheilen; sollte ohne Abstoßung des Halses lebendig die Viertheilung vermöge des Urtheils erleiden, ward aber dergestalt gelindert; hat etliche Mord, und daß er ein schwanger Soldatenweib aufgeschnitten, bekannt“. Teilweise erfolgte die Vierteilung auch durch Zerreißen durch Pferde. Teilweise wurden wie etwa in Olmütz Spione gevierteilt; DUDIK, Sammel-Chronik, S. 49. PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 101 (1632): „Mense Martio kam der Landbetrieger (sonst Kauser genannt) nacher Windsheim / in Veit Ströbels Wirths-Haus / dingete eine gute Mahlzeit an / und entlehnete 20. fl. zu Einkauffung Habern / dann sein Herr würde auf den Abend mit etlich 100. Säuen ankommen / er machte sich aber mit dem Gelde aus der Stadt / wurde hernach von denen Kayserlichen Soldaten als ein Spion geviertelt“. Angeblich von kursächsischen Soldaten (1635) an Bürgern v. Staßfurt verübt; GEIß, Chronik, S. 109; MEHRING; REISCHERT, Zur Geschichte der Stadt Köln, 3. Bd., S. 335f.

[86] intercedierte: vermittelte.

[87] Excusation: Entschuldigung.

[88] VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 629ff.

Dieser Beitrag wurde unter Miniaturen abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.