Christoffer von Steineckers Briefe an Carl Gustav Wrangel und Karl Gustav von Pfalz-Zweibrücken aus Schweinfurt 1647/49 (VII)

Christoffer von Steineckers Briefe an Carl Gustav Wrangel und Karl Gustav von Pfalz-Zweibrücken aus Schweinfurt 1647/49 (VII)

von Suzanne von Steinaecker und Dr. Bernd Warlich

Christoph 1612 -2 mid-resWrangel[1028]

Das linke Porträt zeigt Christoffer von Steinecker, das rechte Carl Gustav Wrangel.

Der folgende Akt dokumentiert den Kriegsgerichtsprozess[1] gegen den bereits erwähnten Musketier,[2]Musketier3 [=> Abbildung links] der auf der Wache während eines Kartenspiels einen Bürger offenbar in angetrunkenem Zustand[3] mit seinem Degen erstochen hatte. Obwohl sich nur die Unteroffiziere[4] dafür ausgesprochen hatten, dass er wegen Mordes arkebusiert[5] [=> Abbildung rechts]arkebusieren werden sollte, während die drei anderen Gruppen sowie der Major[6] für eine Hinrichtung durch das Schwert im Sinne des „jus talionis“[7] gewesen waren, lautete das Urteil auf Hinrichtung durch das Schwert.[8] [=> Abbildung rechts]Hinrichtung 7[969] Dazu holte Steinecker wie üblich die Billigung Wrangels[9] ein. Zudem musste wohl auch ein Exempel statuiert werden, um Unruhen unter der Bevölkerung zu vermeiden.

„Actum den 21. Aug. 1649, in præsentia herrn Maieur Buchhardts herrn Capitain[10] Hans Jörgen, herrn Capitain Holtzen, herrn Leutenanth.[11] Hathon, vnd herrn Leutenant Antzom seindt nach volgende Musquetier wegen deß entlaibten bürgers aidlich abgehort worden so folgender gestalt außagen.

Paul Müller Mußquetier von h: Capitain Marwitz[12] Compag.[13] sagt nach geleistetem Cörperlichen aidt[14] folgender gestalt, Alß Sie auff die wacht kommen wahren, hetten ihrer etlich zusammen gesagt, Sie wolten ein wenig kurtzweilen[15] vnd spielen, worauff sie vmb ein Pfeiff Toback[16] Carniffel[17] gespielt, Duyster-Soldaten[=> Abbildung links] so wehre der entleibte burger zwischen dem Schneider als Tetter, vnd dem Schwartzen Jörgen seinem Cammeradten, so zugleich mit ihme zusam̃en gestelt gestanden, vnd zu dem Schwartzen Jörgen alß seinem Cam̃eraden gesagt, das Sticht dein Cam̃eradt, worauff der Schneider gesagt Er solte schweigen, Er sehe beider seits in die Karten, worauff er Zeug zu ihme Tetter gesprochen, es hette nichts zu bedeuten, es wehre sein Cammeradt, dörffte ihme wohl sagen, waß Er für Karten hette, worauff es auch wiederumb still worden. Vnd Sie noch etliche Spiel gespielt, so hette der entleibte burger noch etwaß gesagt, könne aber nit sagen waß es gewesen seÿe, habe es nit in acht genommen, darauff wehre der Schneider zu dem burger mit diesen worten herauß gefahren, Er solte schweigen, oder Er wollte ihm ein ohrfeÿgen geben. Der entleibte burger darauff geantworttet, Er werde Ihm Ja ohne Vhrsach nit schlagen, vnd so Ers thette, würde Er sich wehren, der Schneider ferners gesprochen, Er hette wohl das hertz, einem Burger ein ohrfeÿgen zu geben, der entleibte Burger voriges wiederholt, worauff der Thätter die Karten von sich geworffen, den degen außgezogen, vnd den Burger zweÿmahl darmit ѷber den ruck geschlagen, auch einen stoß auff ihn gethan, darauff der bürger gleich geschrÿen, o wehe, o wehe, Ich bin gestochen, Vnd alß Man zugehsehen wehre Er in die Lincke seiten gestochen gewesen. Er schliest damt seine außag. Conradt Schorg Mußquetier von Löwen[18] Comp. vnd Gerch Gebhard von herrn Capitain Marwitz Comp. zeigen[19] nach geleistetem Cörperlichen aid aber also. Andreas Herbert Mußquetier von Löwen Comp. sagt nach geleistetem aidt folgender gestalt, Er hette Sie zwahr sehen spielen, wiße aber nit waß vor wortt beÿ dem Spilen gefallen, außer daß Er von dem Schneider gehört hette, Er habe wohl das hertz einem bürger zu schlagen, der entleibte burger darauff geantworttet, ohne vhrsach nit, worauff derthätter auf gestanden vnd zu erst den burger mit dem Degen sambt der scheiden nochmahlen auch mit entblöstem Degen geschlagen, auch darauff einen stoß gethan, der bürger aber wehre still gestanden, vnd darauff geschrien, O wehe, O wehe, Ich bin gestochen, o Gott seÿ mir armen Sünder gnädig. Andräas Hebenth Mußquetier von Löwen Comp. alß Thetter spricht, daß Er auff der wacht mit etlich Kerle gespielt, so wehre der Burger hinter ihme gestanden, in die Karten gesehen, so hette Er ihme solches gewehret, Er wolte aber nichts darauff geben, so wehren Sie aneinder kommen, wiße aber nit wie es mit dem Stich zugangen, ob er ihme in den Degen geloffen, oder wie es geschehen seÿ, wehre etwas truncken[20] gewesen.

Ist hirauff auf den 22. Aug. Kriegsrecht gehalten, vnd nachfolgende Vhrtheil gefellet worden.

[am linken Rand: Befehle] Judiciren weiln der Thetter einmahl über

                      zeuget,[21] das Er den bürger todt gestochen vnd solches auff besetzter wacht

                      geschehen, alß solle Er archibusirt werden.

Vnterofficir    Judiciren, weiln der bürger ihme etwas vhrsach gegeben,

                     alß können sie nichts anders erkennen, alß daß Er Thetter weil

                     es beÿ besetzter wacht beschehen, archibusirt werden solle.

Fenderich[22]   Judiciren weiln der Thetter einmahl einen Mordt begangen

                     vnd solches darzu auff besetzter wacht beschehen, alß solle Er

                     hinwiederumb mit dem Schwert getödtet werden.

Leutenandts Judiciren, weiln der Thetter nit allein auf besetzter wacht

                     den Degen entblöst, sondern noch darzu den Mordt begangen,

                     alß konnen Sie nichts anderst erkennen, alß daß Er wiederumb

                     mit dem Schwerdt vom leben zum Todt gebracht werde.

Capitains      Judiciren weiln der Thetter nit allein auff besetzter Wacht

                     den Degen entblöst, alß können Sie nichts anders Judiciren alß

                     daß Er wiederumb mit dem Schwerdt vom Leben zum Todt

                     gebracht werde.

Majeur Judicirt weiln der Thetter den bürger durchs Schwerdt

                     entleibt, daß Er gleichfahlß durchs Schwerdt wiederumb

                     getödtet werde.

Ist darauf das Endt Vrtheil erfolgt Wie sub lit. B. zu ersehen“.[23]

„Actum den 22 Augusti: 1649 Ist in sachen wegen deß von einem Mußquetier von Löw. Compag. entleibten bürgers nach eingenommener aidtlichen außag etlicher Zeugen, vnd darauff der sachen reiffer erwegung vor offentlich geseßenen Kriegsrechtnachfolgendt Vhrteil erkandt worden.

Eß erkennen der H: Præses vnd sambtliche H: Assessores dieses geseßenen Kriegsrecht, daß weiln der Thetter keine entschuldigung vor zu wenden weiß, vnd den burger so freventlich bey besetzter wacht mit dem degen entleibet, alß solle er wiederumb mit dem Schwerdt vom Leben zum Todt gerichtet werden.

                           Friedrich Seitz Obristl.[24]

                           Johann Burchhardt p. Major

Hannß Georgken Priebnitz. Capitain.                   Marcus Stoltz. Capitain.

Antoni Kabansch. Leutn.                                         Johann Hutton. Leutenandt

Nicolaus Dönning v. Wedel. Fenderich p.            Bartholomäus Radtmacher. Fendr.

Christoph Andreaß. Sergiand[25]                          Adam Biehrman Sergand.

Andreas Ziegenhar. Sergand.                                 Hermann Mohr. Sergandt

Peirre Francke Corporal[26]                                   Simon Barsch Corporal.

Friedrich Jung Gefr.[27]                                          Heinrich Wilhelm Gefr.“[28]

Der weitere Verlauf zeigt jedoch, dass Steinecker und seine Offiziere vergeblich versuchten, den Soldaten über Vorbitten[29] vor der Vollstreckung des Todesurteils zu bewahren. Dass der Rat der Stadt keiner Gnade auch etwa bei Exzessen kaiserlicher Soldaten des Regiments Kehraus[30] gekannt hatte, wenn es um die eigenen Bürger ging, zeigen bereits die Vorgänge im Dezember 1634: „Am Freytage, den 19. December, wurde über drey Kaiserliche Soldaten, vom Oberst Kehrausischen Regiment, welche Nicolaus Geißlers 60jähriges Eheweib genothzüchtigt,[31] auch sonst schlechte Handlungen ausgeübt hatten, auf offenem Markt Standrecht gehalten. Das Urtheil lautete also: 2 sollten enthauptet[32] und dem dritten eine Hand mit dem Beile abgehauen werden. Etliche Officiere baten im Namen dieser Verurtheilten E. E. Rath, er möchte doch eine Fürbitte einlegen, damit ihnen die Strafe gemildert oder gar erlassen würde. Der Rath fand, dieses zu thun, bedenklich und gegen die Bürgerschaft unverantwortlich, lehnte also dieses Begehren ab, und überließ die groben Missethäter der Gerechtigkeit, worauf das Urtheil auch an ihnen vollstreckt wurde“.[33]Hinrichtung 9[971] [=> Abbildung links] Auch in diesem Fall war das Ersuchen, wie eigentlich vorhersehbar gewesen sein müsste, vergeblich: „Doch ersuchten der Oberst[34] und die Offiziere den Rath, bei dem Feldmarschall um Gnade für den Mörder zu bitten. Der Rath wies aber, Gewissenshalber, zumal da der Soldat zuvor schon verschiedene böse Händel verübt, das Ersuchen zurück, und dasselbe thaten auch die Geistlichen, an die man sich mit gleichem Ersuchen gewendet. Der Feldmarschall, von der Sache in Kenntniß gesetzt, befahl alsbald das Urtheil zu vollstrecken, worauf der Soldat auf dem Markte den 9. September, 13 Tage nach der That, enthauptet wurde. – Am 10. November mußte einer der Reitknechte des Feldmarschalls, der einen Steineckerischen Soldaten, nicht ohne empfangene große Beleidigung erstochen, zweimal durch das ganze Regiment Spießruthen laufen.[35] [=> Abbildung rechts]Spießrutenlauf – Dies zur Disciplin in diesem Regimente“.[36]

Am 20.9.1649 hatte endlich auch der Querulant Bengtsson[37] mit seinen Nationalschweden die Reichsstadt verlassen:  „Am 10. September zogen die zu Schweinfurt garnisonirenden Nationalschweden, bestehend aus dem Major Ingolff Bengtson, einem Fähndrich, drei Sergeanten, einem Fourier,[38] zwei Trommelschlägern[39] und 79 Soldaten, von Schweinfurt ab. Die Stadt und ihre Dörfer stellten ihnen die erforderliche Vorspann. Von anderen Orten, durch die sie kamen, nahmen sie für die Vorspann Geld, und noch an anderen erpreßten sie solches durch angedrohte Einquartirung. Bei den Bürgern Schweinfurts hinterließen sie viele Schulden, die entweder gar nicht, oder erst durch Aufrechnung bei Abtragung der den Schweden gemäß der Friedensschlüsse zu leistenden Geldentschädigungen bezahlt wurden“.[40]

In Nürnberg[41] war zwischen den Kaiserlichen und Schweden über die Demobilisierung und Satisfaktion der Armee am 28.8.1649 ein Interimsrezess zum Abzug und der Auflösung der schwedischen Truppen unterzeichnet worden. Wie aus dem folgenden Schreiben hervorgeht, war Steinecker selbst in Nürnberg erschienen und hatte bei Wrangel um eine Entscheidung über seine weitere Verwendung in Pommern oder im Stift Bremen gebeten.

„Hochwohlgebohrner Gnädiger Herr General[42] vnd FeldtMarschall,[43]

E: Excell: habe Ich auß obligenter schuldigkeit vermitelß dieses gehorsamblich aufwarten benebenst die wenigkeit meiner Persohn in dero gnediges angedenckhen bestens recommendiren sollen, nit Zweiflente E: Excell: werden solches dero angebohrnen hohen Humanität nach nit vermerckhen sondern beÿ deß H: Pfaltz Graffen[44] [=> rechts]Karl_X_Gustav2 vndt Generalissimi hochfrstl: Dhrt: meiner in denen dieselbe in meiner iüngsten anwesenheit zue Nürmberg gehorsamblich gebettenen sach in gedenckh zue sein gnädig geruhen vndt gleich wie Ich, so lang Ich vnder deroselben commendo geweßen dero gnädige affection iederzeit verspüret, Allß gelebe Ich auch ferners der tröstlichen hoffnung E: Excell: auch dißmahlen mein gehorsambes bitten in gnaden deferiren[45] werdten, Vnd dero hohen wohlvermögenheit nach disponiren, daß Ich vnder derselben lenger verbleiben, vndt etwan ins künfftig entweder in Pommern oder Stifft Bremen accomodiret[46] werden möchte, in bewegliche vhrsachen so mich dahin treiben, habe Ich E: Excell: in Nürmberg gehorsamblich entdecket, begehre auch vor dißmahl mit Wiederholung derselben ihro nit molest[47] zu sein, sondern thue E: Excell: dem Schutz deß allerhöchsten getrewlich vndt zu dero beharlichen gnädigen faveur[48] mich gehorsamblich empfehlendte verbleibend E: Excell:

                                                   Gehorsamber diener und Knechte

Schweinfurth den 03. 7briß 1649                                         ChvonSteinëcker“.[49]

Mittlerweile war Steinecker sogar außer nach Nürnberg – dort fand am 25.9. das von Sandrart festgehaltene FriedensmahlFriedensmahl_des_Kurfürsten_Karl_Gustav_von_der_Pfalz_im_Nürnberger_Rathaus [=> Abbildung links] statt – , wo er allerdings nur einer von vielen Gläubiger-Obristen war, auch nach Windsheim gereist, um seinen Bitten persönlich Nachdruck zu verleihen.

„Hochwohlgebohrner Gnädiger Herr General vndt FeldtMarschall

wiewohlen Ich in guter hoffnung gelebet beÿ deß herrn Pfaltzgraffen vndt Generalissimi hochfrst: Dhrt: durch den herrn General Maieur[50] Linde[51]Linde[981] [=> Abbildung rechts] in meinen sachen ein so gnädige resolution zuerlangen, damit Ich entweder mit meinem Regiment[52] in Pommern oder Stifft Brem̃en accomodiret, oder aber wo solches nit geschehen khündte, Ich doch auffes wenigste einen Monat oder sechs verlaub bekhom̃en, vmb meine sachen in Pommern vndt derer ortten zue vorhero in richtigkeit zuebringen, aber wo solches alles nit zuerhalten, Ich meiner dienste entlaßen, vndt in gnaden dimittiret[53] werden möchte, so haben aber hochgedacht Seine hochfrst: Dhrt: sich hierauff nichts resolviren wollen, sondern wolten zuvorhero mit E: Excell: darumben sprechen. Allß habe dieselbe Ich hirmit nochmahlen gehorsamblich ersuchen vnd bitten wollen, Sie dero hochvermögenden ortten die sach zu disponiren helffen gnädig geruheten, damit Ich von obgedachten Dreÿen Stuckhen, gleich Ich E. Excell: zue Windsheimb[54] allßo dieselbe in die Carretten[55] steigen[56] vndt nach Nürmberg abfahren wollen, auch gehorsamblich erinnert eines erlangen möchte. Zu E: Excell: setze Ich die gute confidenz[57] vndt gelebe der tröstlichen hoffnung, dieselbe möchte Ihro deßfalls die wenigkeit Meiner Persohn in allen gnaden laßen recommendirt sein. E: Excell: damit dem Schutz deß Allerhöchsten getrewlich, vndt zue dero beharlichen faveur Mich gehorsamblich empfehlendt, darbeÿ verbleibendt E: Excell:

                                                      Gehorsamer Diener

Schweinfurth den 20. Septembris 1649                ChvonSteinëcker“.[58]

„Ps: N[ürn]berg, den 2. Oct. 1649

Im folgenden Schreiben geht Steinecker auch zum erstenmal auf seine „Leibesunpäßlichkeit“ ein, als er erneut um die Zahlung der ihm zustehenden Gelder ersuchte:

„Hochwohlgeborner Herr Herr Gnädiger Herr General vndt Feltmarschall p

E: Excell: sub dato 24ten hujus auß Nürmberg an mich abgelaßene gnädige ordre hab Ich abendts den 28ten mit gepührender reverenz[59] empfangen, vndt inhalts verstanden, welcher maßen der h. Obrist Döring[60] mit seinem vnterhabenden Regiment hiehero nach Schweinfurth marchiren vndt mich sambt der Guarnison ablösen soll. Wie nun meine vnterthenige schuldigkeit erfordert, E. Excell. ergangenen gnädigen befelch gehorsambe parition[61] zu laisten, vnd vff dero beschehene anweisung deß h: General Maieur vndt ViceGouvernour Forbuß[62] [=> rechts] Forbus.Arviddisposition nach zu accomodiren; Also erinnern sich dargegen E. Excell: vnabfällig[63] vnd in gnaden, was vor außführliche remonstrationes[64] wegen ohnfehlbar besorgendt: vnd verfolgender ohngelegenheit meines Regiments, wann zumahlen daßelbe in so ferne vnd weite Landt marchiren solle, ich sowohl mündt: alß schrifftlich gethan, insonderheit auch dabeÿ, inmaßen auch jüngsthin zu Windtsheimb beschehen, instendig gebetten hab, daß E. Excell: gnädig geruhen wolten, weilen Ich in meinen privat-expeditionen auß erheblichen vrsachen nothwendig zu thuen, vnd das meinige hin vnd her zimblich verstecket hatte, dannenhero auch gantz ohnverrichteter dingen ehender vber das waßer nicht wohl gehen könnte, sinthemalen Ich menschlicher schwach: vnd blödigkeit[65] willen, zuvorhero deinige disposition anstellen, vndt die meinige gerne versorgen möchte, mir derentwegen verlaub zu ertheilen, oder, welches mir beÿ meiner zustehenden Leibsohnpäßlichkeit am liebsten vorher gar zu licentiren;[66] Dieweiln aber dero gnädige ordre hiruon einige meldung nicht thuet, vndt sonsten E. Excell. in gnädiger wißenschafft tragen, daß mir an denen designirten Commendanten geltern[67] dato noch neun Monat im rückstandt verbleiben, gestaltsamb die verzeichnus nicht allein E. Excell: sondern auch G. KriegsPræsidenten Erskein,[68]Erskein [=> Abbildung rechts] H. Agent[69] Barth,[70] vndt H. Commissarius[71] Hoffstädter[72] übergeben vnd vmb würckliche anweisung, weiln zumahln auch andere meine Cammerathen ihr contentement dießfalls empfangen vnd allerdings vergnügt worden, instendig gebetten hab, worzu ich jedoch bis dato nicht gelangen können. Nachdem auch inhalts dero ordre die satisfaction[73] gelter zum behueff[74] der abgehenden officirer gemeint sein sollen, vndt ich solcher gestalt nicht wißen kan, wie vnd woher ich meines außstandts halber satisfaction empfangen solle, Alß hab E. Excell. vor meinen abzug, wie schwähr vnd seiner vnd sauer beÿ jetzo vfs vnd vberfallener Leibes schwachheit mich solcher ankommen würdt, nochmahls vnterthenigen fleißes bitten sollen, dieselbe geruhen Ihro dero trewen diener, wie jederzeit also noch ferner recommendirt sein zu laßen, vndt mir die große gnadt zu erweisen, daß ich entweder licentirt, oder aber, wann ich ja die Völckher biß an den orth, allwo Sie reducirt, abführen vnd commandiren solle, biß ich meine sachen in richtigkeit gebracht, vff eine Zeit verlaub haben möchte, sonderlich würdt meines ermeßens nöthig sein, daß mir ein verzeichnuß, was ein: oder der ander vom Regiment anietzo zu empfangen hette, vberschicket würde, Wofern auch die assignation meines außstandts in diesen landen nicht beschehen könnte, jedoch nach E. Excell. gnädig gethaner vertröstung beÿ außzahlung der satisfaction-gelder mit vndt zugleich die erstattung deßelben geschehen solte, sinthemaln wann ich gleich an die commandirte orth kommen, aber wegen meiner prætension[75] nichts schrifftliches vorzuzeigen haben würde, hette ich meiner geleisten dienste vnd dahero noch außstehenden restanten mich vielleicht wenig zu getrösten; Bin hierauff E. Excell: gnädigen resolution vndt wiederantwortt erwarttend, vndt recommendire zu deroselben beharrenden gnädigen fauor mich hierauff vnterthenig, vnabgesetzt verbleibend E. Excell:æ

Schweinfurth den 29. Septemb.                         Gehorsamer diener vnd Knecht

Ao p. 1649.                                                                   ChvonSteinëcker“.[76]

Bedauerlich ist, dass sich in den erhaltenen Briefen Steineckers keine Erwähnung der mit äußerster Härte niedergeschlagenen Meuterei[77] in seinem Regiment findet. Allerdings hatte die schwedische Generalität auch alles versucht, um die Darstellung dieser Meuterei in den damaligen Relationen, Flugschriften etc. nach Möglichkeit zu unterbinden, um ähnliche Vorgänge in den anderen Garnisonsorten zu verhindern. Nach den Exekutionen wieder in Nürnberg angekommen, ließ Wrangel den Rat ersuchen, zu verbieten, dass der zu Schweinfurt stattgefundene Vorgang in die Zeitungen komme.

Auch das „Theatrum Europaeum“[78] stellt lapidar fest: „Zu Schweinfurt wolte die Garnison den Herrn General und Feldmarschall Wrangel anderer Gestalt nicht / als mit wenig Pferden einlassen: So balden er nun einkommen / haben sie selbigen in armis empfangen / und ihren Obristen Lieutenant[79] gezwungen / für sie die Proposition zu thun / dahin gehende / daß sie Gelde und ihre Licentirung[80] haben wolten. Als nun hierauff S. Excell. unterschiedliche Rädlinsführer außsuchen / deroselben auffhencken / die übrigen aber alle pardoniren / und auffs newe schweeren lassen / hat der Tumult wieder gestillt / und ist solchem nach am 11. 21. Octobr. der Obriste Steinecker mit seinem Regiment von gedachtem Schweinfurt auß / entgegen der Obriste Döring mit den Seinigen darein marchirt / umb darinnen biß auff fernere Ordre zu verbleiben“.[81]

Als Steinecker schließlich am 22.12.1649 mit seinem Regiment in seinem Bestimmungsort Stettin[82]Stettin 1588 [=> Abbildung links] erreichte, war es bedingt durch die „Abgänge“ auf dem Marsch auf 350 Mann zusammen geschmolzen.[83]

Anna Margaretha Wrangel [=> Abbildung rechts] Anna_Margareta_Wrangel_by_Anselm_van_Hullehatte am 18.4.1650 ihre Wohnung im Hause des Dr. Bausch Bausch by_J._Sandrart._Wellcome_V0000411[=> Abbildung links] verlassen,[84] am 18./19. in Neustadt/Saale[85] übernachtet und war am 21.4. in Meiningen[86] erschienen, um von dort zu ihrem Mann weiter zu reisen. Die letzten schwedischen Truppen sollten die Reichsstadt allerdings erst am 28.7./7.8.1650 verlassen. Auch Hoyes[87] hatte Schweinfurt verlassen. „Mittlerweile nahm am 1. August Morgens der Oberstlieutnant Huys seinen Abschied, aber, sagt die Chronik, wie die Katze aus dem Taubenhause,[88] denn er sich gar übel gehalten und viele Schulden hinterlassen, ein Nachruf, der ihm auch zu Wertheim,[89] wo er eine Zeitlang commandirte, geworden“.[90]

Die Abdankungsgelder hatten für einen deutschen Obristen der Reiterei 1.200 Rt., für einen Rittmeister 1.000 Rt., für einen Leutnant 340 Rt. und einen Reiter 33 Rt. betragen. Bei der Infanterie erhielt ein Obrist 553 ½ Rt., ein Hauptmann 333 ½ Rt., ein Leutnant 102 Rt. und ein Knecht 12 Rt. Allerdings bekamen die Nationalschweden nur die Hälfte.[91] Dafür sollten sie später in der Heimat mit Steuererleichterungen, Gütern etc. entschädigt werden.[92] Die wirkliche Truppenzahl der schwedischen Armee in der Abdankungsphase hatte höchstens 69.000 Mann betragen.[93]

Pfarrer Johannes Cervinus [um 1579-1659][94] aus Wetterfeld[95] in Oberhessen erinnert sich an 1650: „Im Oktober dieses Jahres [1650; BW] ist der Schwedische generalissimus, Obrister Vrangel, Oberster konigsmarck vnd Obrister Hamerstein[96] [=> Abbildung rechts] Hammerstein3 (nachdem sie zu Nurenberg[97] vnausprechlichen großen pracht, auf allerley weise getriben,[98] und vollendet haben) wieder mit grosem guth von Wismar[99] auf Schweden gezogen vnd ist die schreckliche zeitung kommen, sie seien alle mit 9 grosen schiffen in mari baltico[100] versuncken vnd umbkommen. Dies ist 2 mahl in den franckf. Aviß[101] gefunden wurden, soll aber nicht wahr sein, wehre sonst ein schreckliches. Darüber man sich billich zu verwundern hat, das der liebe Gott, die vnmenschliche schinderey derer leute also gestrafet hat“.[102] Steineckers Vetter Christoph Jochim von Trampe verkaufte 1650 ihm wegen seiner hohen Schulden die Güter Lindow[103]Lindow3 [=> Abbildung links] und Nipperwiese[104] mit allen Lehensrechten für 6000 Reichstaler.[105]  Allem Anschein nach wollte Steinecker sich nun um die Verwaltung von Lindow und Nipperwiese kümmern.

WappenSteineckerUm weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Militärgerichtsbarkeit: Das Militärrecht scheint in vielen Fällen ein reines Willkür-Recht gewesen zu sein, trotz der Normen in den Kriegsartikeln, Erlässen der Heerführer etc., abhängig v. der Laune des Obristen, Obristleutnants etc. den Zeitumständen, der Anzahl der Soldaten, die man brauchte etc., trotz gelegentlichem harten Durchgreifen der Obrigkeit. SCHMIDT, Chronici Cygnei Pars Posterior, S. 683 (Zwickau 1643): „Den 16. Februarii hat der Obrist. Leut. de La Tour, einem seiner Reuter / weil er bey Nächtlicher weil einen Schoß gethan / als bald in einer Viertelstunden nach begangener That auff dem Marckt an die Justiz / unerachtet er auch nur gebetten / man wolöte ihm zuvor das H. Abendmahl (denn er war Evangelisch) reichen / lassen auffhängen: Dargegen hat ein anderer einer armen elenden Frauen eine Hand abgehauen / und aber einer die S. Katharinen Kirche bestohlen / welchen gar keine Straff angethan worden“. Wallenstein schrieb am 12.1.1626 aus Aschersleben an den zuständigen Leutnant des Generalprofoses; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 150, S. 88: Der Generalprofosleutnant sei nach Halle geschickt worden, um die Straße zwischen Halle und Leipzig frei und sicher zu halten. Nun müsse er erfahren, dass dort Menschen überfallen und beraubt werden. Darum befehle er ihm, die Sicherheit herzustellen und die Schuldigen hinrichten zu lassen. Wer Untertanen des sächsischen Kurfürsten Schaden zufügen oder dessen Land betreten wolle, solle nicht durch Erhängen, sondern dadurch hingerichtet werden, dass er bei lebendigem Leib aufs Rad geflochten werde. Sollte der Leutnant nicht gehorchen, würde diese Strafe ihn selbst treffen. Wenn es zu weiteren Überfällen auf den Straßen kommen sollte, müßte er annehmen, dass der Leutnant selbst an solchen interessiert sei. Nicht nur das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. KORSCHELT, Geschichte von Oderwitz, S. 232: „Besonders übte der Kurfürst von Sachsen große Strenge gegen die Excesse seiner Truppen. So wurde z. B. am 21. Februar 1637 ein Reiter, der beim Straßenraub überwunden, erschossen und von seinen Kameraden Schande halber schnell verscharrt worden war, auf kurfürstlichen Befehl wieder ausgegraben, nachträglich geköpft und, damit der Gerechtigkeit Genüge geschehe, aufs Rad geflochten. Später wurden in Dresden einmal sechs und ein andermal sieben Soldaten mit dem Schwert hingerichtet“.  Der Pfennigmeister Bleymann aus Düren Anfang 1636: „Solch Brennen, Plünderen, Rauben mit adelichen Häusseren und Kirchen ist es, dass nicht wol zu beschreiben ist; hausen unchristlich, arger als Turken, und werden taglich arger. Als heud werden 6, 8, 10 hingericht – schrecklich, aber hilft nicht. Zeit ich hie gewesen, ist wol ein halb Compagnie Volk gericht, aber hilft nicht“. KAISER, Überleben im Krieg, S. 211. William Crowne [1617-1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments u. 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Labe stand als Kornett in kaiserlichen Diensten, als er am 26.3.1625 in Arnstadt vor dem Siechhof wegen „Freireiterei“ hingerichtet wurde. KLAUS, Chronik: Arnstadt 704-2000, Teil 1. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 647f. (Zwickau 1641): „Den 29. [April, 9.5.1641; BW] ließ der Obriste Schliebe [Hans Heinrich v. Schlieben; BW] einen Mußqvetirer / darumb daß er einẽ Hauptman hatte bestohlen / aufhängen. Dieser war nur für 14. Tagen durch die Spießruthen gejaget worden: Er hat etliche mal zuvor gesagt, er möchte es machen wie er nur wolt / so wurde er nicht gehänget / biß auff Ostern / da wär seine Zeit umb / und dieses erging auch in der That also. Denn in Oster-Feyertagen kam er ein / und den dem andern Tag nach dem Fest wurde er gehänget“. Das Strafrecht wurde äußerst unterschiedlich gehandhabt, vgl. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 683 (1643): „Den 16. Februarii [26.2.1643; BW] hat der Obrist. Leut. De La Tour, einen seiner Reuter / weil der bey Nächtlicher Weyl einen Schoß gethan / alsbald in einer Viertelstund nach begangener That auff dem Marckt an die Justitz / unerachtet er auch nur gebeten / man wollte ihm zuvor das H. Abendmahl (denn er war Evangelisch) reichen / lassen auffhängen: Dargegen hat ein anderer einer armen Frauen eine Hand abgehauen / und aber einer die St. Katharinen Kirche bestohlen / welchen gar keine Straff angethan worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 268 [1642]: „In solcher Zeit hat ein Reuter einen armen Taglöhner, Linhard Schleichern, auff dem Unter-Rasen über seiner Arbeit mit vielen Hieben und Stichen dergestalt ohne einige gegebene Ursach verwundet, daß er vor tod herein getragen worden, gleichwol durch Gottes Gnad und angewänden Fleiß der Wund-Aertzte wieder zu recht gebracht, der Reuter aber ist, andern zum Abscheu, auff dem Marckt allhier archibusiret worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f.: „Den 21.Julii ist, im Beyseyn des gantzen Leibregiments, Hertzog Wilhelms zu Sachsen, unter dem Commando dero Obristen Lieutenants, Rudolph Georg von Wolfframsdorff, so umb den auff dem Marckt auffgerichteten Galgen zu Pferd mit auffgezogenen Hahnen gehalten, öffentlich Stand-Recht gehalten worden, über Jacob R. ins gemein der lange Jacob genant, welcher zu Kaltennortheim, da er im Qvartier gelegen, voller Weiß den jenigen Stock, an welchen die Soldaten, an welchen die Soldaten wegen ein und des andern Verbrechens geschlossen worden, umbgerissen, und darbey Chur-Fürstlicher Durchläuchtigkeit zu Sachsen gelästert, und ist ihm daselbst zuerkännt worden, dass ihm erstlich die rechte Hand abgehauen, darnach das Maul geschlitzt, ein Zeichen auf die Brust geschnitten, und endlich gehängt werden solle. Welches alles so bald an ihm exeqviret worden, indem ihm auff einem hierzu gemachten Stock die rechte Hand abgehauen, an den Galgen genagelt, das Maul geschlitzt, die Brust zerschnitten, und endlich gehängt, gegen Abend aber wieder herab genommen, an die Land-Strassen beym Fröschlein-Brück begraben, und der von ihm umbgerittene Stock auff sein Grab gesteckt und eingegraben worden“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd. , S. 525f. (Schweinfurt 1640): „Etliche Baierische Reuter von der Compagnie des Obersten Druckmüller, die in Werneck einquartirt waren, ritten am Sonntage, den 19. April, bezecht zum Spitalthore hinaus und erblickten ein armes 25jähriges Mädchen von Westheim, das sich schon lange hier aufgehalten hatte, beym Hanenbrünnlein, wo es Hopfen pflückte. Einer von diesen Reutern sprengte auf dasselbe los und wollte es schänden. Aber das Mädchen, dem seine Ehre lieber war, als das Leben, rettete sich tief in den Main hinein; der Reuter ritte nach, hielt es mit dem Säbel, schleppte es heraus, und nachdem er es etliche Mal überritten hatte, schoß er es durch den Kopf, daß es starb. Der Thäter ritte nun seinen Cameraden nach; aber sein verdienter Lohn blieb nicht aus. […] Am  23. d. wurde abends vor dem Thorschlusse ein Galgen, den man zu Werneck verfertigt hatte, von vier Reutern begleitet, hieher geführt und an dem Orte, wo der Reuter das arme Mädchen so schändlich gemordet hatte, aufgerichtet. Am 25. d. zwischen 12 und 1 Uhr mittags brachten 20 Reuter den Uebelthäter geschlossen von Werneck hieher, der sogleich an diesen Galgen gehenkt wurde“. Was das schwedische Kriegsrecht angeht, so fällt schon auf, dass das je nach Territorium, Lage oder Befehlshaber recht lax gehandhabt wurde, was z. B. auch Vergewaltigung angeht. Bei dem Chronisten Pforr aus Schmalkalden heißt es, WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636, BW] sollte ein [schwedischer, BW] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden“. Befehlshaber wie Pfuel dagegen griffen hart durch. Der Naumburger Domprediger Johann Zader [19.10.1612 Zeitz-17.3.1685 Naumburg] unter Zeitz 1640; OPEL, Die Städte Naumburg und Zeitz, S. 58: „Dazumahl hatt den 19. December General Pful eine scharffe Execution gehalten vber etliche von seinen völcker, welche auf dem lande vbel mit denen leuten vmbgegangen waren. Erstlich wurden 3. gehenckett auf dem alten Margkt, darunter ein Calvinist, einer auch ein Papist, welche sich beyde zu unser lutherischen religion bekennett, vnder diesen wurden zween, deren einer ein qvartiermeister, ehe sie gehenckett, auf die reder gelegett vnd mit Schwedischen träncken gefullett. Nach diesem wurden einem Corporal die Nase, beyde ohren, vndt 2. Finger von der rechten handt abgeschnitten, vndt zur stadt hinausgeführett. Darnach haben Ihrer 6. sich niederlegen und einer den andern mit prügeln schlagen mußen, biß der provoss inhalt gethan. Weiter haben Ihrer 3. sich entblößen mußen die oberhelffte des leibes, war sonsten dazumahl eine grimmige kälte, vndt einer nach dem andern durch die spießruhten laufen mußen, da denn des Generals Trajoner den ganzen Margkt lang uff beyden seiten gestanden, vndt die Durchhinlauffenden mit spießruhten gehauen, davon auch einer gestorben. Lezlich seindt etliche Soldatenjungen in dem Rahtshofe von Bauerburschen desgleichen mit Spießruthen tractiret worden“.
Bei Kirchenraub scheint man auf beiden Seiten allerdings sehr rigide vorgegangen zu sein. Mit Befriedigung stellt z. B. der Stassfurter Pfarrer Möser fest, wie Banér Kirchenraub bestrafen ließ; WINTER, Möser, S. 50: „Den 4. Januar [1634] läßt der General Baner einen Reiter, ist ein Schottischer von Adel gewesen, in Magdeburg richten. Das Urteil hat ihm diesen Tod und Peinigung gegeben, daß man ihm die rechte Hand mit einem heißen Eisen verbrennen, etliche Zwick mit Zangen geben, und dann darauf ihn lebendig viertheilen sollte. Weil er aber 1000 Thaler gegeben, ist das Urteil gelindert und ihm erst der Kopf abgeschlagen, darnach geviertheilet worden. Sein Verbrechen ist dieses: Als voriges Jahr den zweiten Adventssonntag sein Rittmeister mit seiner Compagnie, nachdem er abgedankt haben soll, aus dem Reich marschirt, kommen sie in Guelpzig, nicht weit von Alsleben an der Saale gelegen, eben unter dem Gottesdienste, u. weil der Edelhof, welchen zu der Zeit unser ältester Bürgermeister allhie, Valtin Halke, wegen seiner darauf stehenden Schuld inne hatte, vor ihnen zugeschlagen wird, tollisiren sie nach der Kirche, der Rittmeister, ein Trompeter, und dieser reiten gar hinein. Der Rittmeister treibet mit bloßem Degen die Leute übern Haufen, daß sie hinter den Altar laufen und häufig über einander fallen im großen Schrecken, indem auch drei Schüsse hinein geschehen sein. Der jetzo berührte Maleficant aber reitet vor den Altar, reißt dem Pfarrer, so eben die Leute communicirt (darunter auch eine adelige Wittwe, eine Crosigken von selbigem Hause, so Georg Ernst Lampen gehabt, gewesen, welche auch bald hernach allhier wegen solchen Schreckens gestorben und den 3. März begraben worden), den Kelch aus der Hand, gießt den consecrirten Wein auf die Erde, und nimmt Kelch u. Patenichen [Patenen; BW] mit“. Manchmal kann man sich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, als wäre man gegen Ethnien besonders scharf vorgegangen. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 616f.: „Unter diesen Crabaten und Polacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin und gute Ordnung halten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / und darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / und lebendig im Feuer verbrandt worden“. Das „Theatrum Europæum“ 3. Bd., S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Bei der Nonne Junius aus Bamberg, HÜMMER, Bamberg im Schwedenkriege, S. 222, heißt es dagegen ausdrücklich, dass die Schweden in der ganzen Zeit sich „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten.   Über die Ereignisse in der freien Reichstadt Mühlhausen (1639) JORDAN, Mühlhausen, S. 91f.: „Den 12. Juni [22.6.1639; BW] nahm der schwedische Obristlieutenant [Janns (Junis); BW] mit 12 Fahnen oder Compagnien sein Quartier in der Stadt; diese lagen hier bis zur Ernte. Es wurden auch 2 Soldaten auf dem Markte an einen Galgen gehangen; für den dritten thaten die Officiere eine Fürbitte wegen seiner Jugend, und als er pardonirt, mußte er 3 Mal Spießruthen laufen“. Die Thomas-Chronik hält dazu fest; JORDAN, Mühlhausen, S. 260: „Den 12. Juni [22.6.; BW] bekam ein schwedischer Obristleutnant, Junis genannt, sein Quartier mit 12 Fähnlein Fußvolks in die Stadt, dieselbige zu unterhalten. Zur selbigen Zeit wird ein Galgen auf dem Obermarkt aufgerichtet, daran sollten drei gehängt werden. Für den dritten geschah Fürbitte von dem Offizier und ward seine Jugend angesehen, und da er des Henkers erlassen ward, mußte er dreimal durch die Spießruthen laufen. Die andern zwei mußten hängen“. Das „Theatrum Europaeum“ 3. Bd., S. 796, berichtet: „Wenig Tag vor gedachtem Anzug der Käys. und Chur-Sächsischen Armeen gegen Eulenburg und Torgaw hat der Käyserl. General Leutenant / Graff von Hatzfeld zu Riesen [Riesa; BW] in Meissen 112 Mann. / der Käys. Armee gehörig (darumb daß sie neben noch andern / in die 400. starck / über 15. Meyl-Wegs von der Armee sich begeben / und in der Laußnitz Stätte und Dörffer gebrandtschätzet / geplündert / die Unterthanen und andere Leuth erschröcklich tractirt / ermordet / und sonderlich mit den Weibsbildern und schwangern Frawen unchristlich procedirt hatten) theils hencken / verbrennen / rädern / viertheilen / theils aber auch gar spiessen und in die Hecken hencken lassen. Diese Gesellen und Freybeuter / meistentheils Frantzosen und Wallonen hatten sich Merode Brüder [so genannt nach Werner von Mérode, Obrist in schwedischen Diensten] genandt / und eines vesten Hauses impatronirt / welches sie auch mit Proviandt ziemblich versehen. Dieweil sie aber den Hatzfeldischen Rumor-Meister / welcher sie von so bösem Vornehmen gütlich abmahnen wollen / spottlich tractirt / und sich nicht abschröcken lassen wollen / seynd etliche Regimenter wider sie außcommandirt / und sie von denselben zur Ubergab bezwungen worden. Worauff man den Rädelsführern vorgesetzten Proceß gemacht / die übrigen / so nicht also tyrannisiret / haben in den Eysen gehen / und an den gefährlichsten Orthen gegen dem Feind schantzen müssen“. Die „Condemnatio ad opera“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war auch im herkömmlichen Strafrecht vorgesehen, hier natürlich als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Zuständig war der Auditor (Auditeur) als militärischer Justizbeamter: Richter eines Unterkriegsgerichts, der für sämtliche militärische Gerichtssachen innerhalb eines Regimentes u. dessen Trosses zuständig war. Mit dem Unterkriegsgericht stand der Auditor einer Instanz vor, die im 17. Jahrhundert das genossenschaftliche Schultheißengericht (vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 54ff.) ablöste, u. so war der Auditor kein erfahrener Söldner, sondern ein ausgebildeter, nicht dem Regiment angehörender Jurist (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 141ff.), der aus der Beamtenschaft des Kriegsherrn rekrutiert wurde. Er unterstand dem Befehl des Obristen, erhielt aber nur 20 Rt. samt Gebühren pro Monat u. war deshalb empfänglich für „Verehrungen“, zumal auch er meist mit Familie, immer aber mit Gesinde u. einem Soldatenjungen reiste. Er wurde in der Regel auf die Initiative des Feldmarschalls bzw. des Obristen hin tätig. Ihm waren zwölf Geschworene u. ein Gerichtsschreiber zugeordnet. Der Auditor bedurfte der Erfahrung in Inquisitions- u. Kriegsgerichtsprozessen sowie in bürgerlichen u. natürlichen Rechten, genoss aber teilweise ein recht fragwürdiges Ansehen. Die nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts verhängten Urteile betrafen zumeist Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung. Todesurteile wurden teilweise, insbesondere bei entstehenden Unruhen in der Truppe, dem Kommandeur vorgelegt u. nach dessen Bestätigung in der Regel öffentlich vollstreckt. Deswegen wurde zumeist auch ein Quartiergalgen auf einem öffentlichen Platz errichtet. Vgl. auch STIELER, Auditeur, über seine Erfahrungen in der brandenburg-preussischen Armee; vgl. BERG, Der Spate. Dienstvorgesetzter der Auditoren war der Generalauditor: Er war der vom Kriegsherrn berufene Dienstvorgesetzte aller Regimentsauditoren, der Rechtsspezialisten, die aber dem betreffenden Regiment nicht angehörten u. die zunächst die Untersuchung aller auftauchenden Delikte nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts durchführten. Er übte dementsprechend mehr Gewalt aus u. war gefürchteter als ein Regimentsauditor. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice, S. 9, 16f. Zudem war er auch in Rechts- u. Grundstücksgeschäften für die Generalität u. hohe Offiziere tätig; vgl. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Teil, S. 619.
[2] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[3] Alkoholabusus: In  den zeitgenössischen Berichten ist immer wieder v. Alkoholabusus u. dadurch bedingten Trunkenheitexzessen unter allen Militärs die Rede, die dem Interesse der Leserschaft entgegen kamen. So galten Gallas u. Götz als berüchtigte Säufer. Generell ist angesichts der angegebenen Mengen festzuhalten ist, dass Wein in der Regel im Verhältnis 1:4 oder 1:3 mit Wasser gemischt wurde, um dieses „trinkbar“ zu machen. Auch bei den angegebenen Biermengen handelte es sich zumeist um =>  Kofent, ein Dünnbier. Dagegen wurde billiger Branntwein in großen Mengen konsumiert. Allerdings berichtet z. B. Chemnitz auch, dass 7 Kompanien des Regiments Kracht den Aufbruch aus Halle/Saale versäumt hatten, weil sie berauscht waren; CHEMNITZ, Königl. Schwedischen ]…] Kriegs, 4. Buch, 7. Kap., S. 953f. Vgl. den Bericht des bayerischen Kriegskommissars Burhus über Alwig Gf v. Sulz (1632); HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 122: „Da hatte er, sobald er einen Rausch bekommen, alle Musketiers in der Stadt, wie auch die kleinen Stückhlein […], so oft er einen Gesundtrunkh angefangen, abschießen lassen, welches woll etwan 2 und mehr Stunden gewerth“. Manchmal endeten die Räusche auch tödlich. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger berichtet unter dem 22.6.1635; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 313: „Auff mittag ist abermahls ein kays. Officier ins verbrantte dorff Asperg hinein geritten, war voll, welchen die Schwedische musquetierer erdapt, und weil er sich nit ergeben wollen, nidergeschossen, außgezogen, klaider, pferd, Sattel und Zeug herauff getragen, Nachmittag haben ihne gemelte Musquetierer begraben, Er soll ein Quartier Meister gewest sein, von Schwabach gebürtig“. SCHNEIDER, Chronik der Stadt Beelitz, S. 26f.: „Diese [Truppen Johann Wanglers d. Ä.; BW] brachten auch einen Fähnrich mit sich, welcher sich bei der Wache zu Trebbin todtgesoffen, und nun begehrte man, er solle hier in der Kirche begraben werden. Weil aber der Grund sumpfig und wässerig war, und man nicht tief in der Kirche also graben konnte, berichtete ich solches dem katholischen Meßpfaffen, als er etliche Male wegen des Begräbnisses Ansuchen that. Er wollte es aber nicht glauben und als man ihm die Kirche eröffnen mußte, ward er gewahr, daß es an einem Ort in unserer Kirche etwas höher sei als am andern, daselbst hin mußten wir geschehen lassen, daß nach Kriegsmanier der Trunkenbold begraben ward“. Vgl. auch SCHWARTZ, Die Neumark, S. 50, 52. Bei der Belagerung Hamelns (1633) hatten die Patres SJ der Besatzung reichliche Mengen Alkokol spendiert, um sie zu Ausfällen zu veranlassen; KARWIESE, Hameln, S. 9f. Vgl. HÖFER, Ende, S. 165: Wie sich herausstellte, hatte Hermann, der Kommandant v. Bad Windsheim, bei der Belagerung der Stadt 1648 durch schwedische Truppen seinen Dragonern ein großes Fass Wein spendiert: „Aber sie soffen sich so voll, daß fast weder ein oder der ander mehr sehen noch Schiltwach stehen kundt“, so dass sich schwedischen Truppen durch die Approchen bis zum inneren Wall heran arbeiten konnten. Hermann wurde nach dem Kriegsgerichtsverfahren wegen der schnellen Übergabe mit dem Schwert hingerichtet.
[4] Unteroffizier: Feldwebel, Führer, Fourier, Musterschreiber, Feldscherer waren die Unteroffiziere der Prima plana. Auf drei Unteroffiziere kamen pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierung 11 Rt., 66 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Korporäle, Gefreite, Spielleute u. Fourierschützen galten dagegen als gemeine Befehlshaber.
[5] archibusieren: zur Strafe mit einer Arkebuse erschießen, im Militärrecht als Strafe für untere Dienstränge (z. B. Art. 43 des schwedischen Militärrechts) vorgesehen, noch nach dem Dreißigjährigen Krieg üblich; GÖRLICH, Geschichte, S. 501. HERBST berichtet in seiner Chronik von Greiffenberg: „1649 den 3. Novemb. seiner Diebereÿ auf dem Markte Archibusiret, und nieder geschoßen, und weill er die ersten 2 Schüße nicht recht troffen worden, stund er wieder auf, und hätte sich lieber loß gemacht ward aber also balde wieder vor den Kopff geschoßen, und alßo hingerichtet“. HERBST, Chronik, S. 50. Gefangene Soldaten, die sich nicht unterstecken lassen wollten, wurden ebenfalls arkebusiert. Vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 174 (1634), S. 359 (1638). GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 268 [1642]: „In solcher Zeit hat ein Reuter einen armen Taglöhner, Linhard Schleichern, auff dem Unter-Rasen über seiner Arbeit mit vielen Hieben und Stichen dergestalt ohne einige gegebene Ursach verwundet, daß er vor tod herein getragen worden, gleichwol durch Gottes Gnad und angewänden Fleiß der Wund-Aertzte wieder zu recht gebracht, der Reuter aber ist, andern zum Abscheu, auff dem Marckt allhier archibusiret worden“. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 591 (1641): „Solchemnach haben wir Vrsach den Wege auch nach dem vnterRhein vnnd zum Theil in Westphalen zunehmen: Da vns dann ein historia jocoseria [spaßhaftes Ereignis], oder lächerlichen ernstes / von einē Eppischen Soldaten / der Nation ein Curländer so im Ende voriges Jahrs zu Söest vermög ergangenen Gerichts hat hangen sollen / aber archibusiret zu werden immer gebetten / vorkom̃et: Welcher vber dieser Execution an Galgen kommen / vnd schon im erworgen gewesen / dene der Scharpffrichter für tod gehalten / aber eine eylende Post kommet / er solle archibusiret werden: als ihn nun der Hencker auff ernstliches zusprechen der Vmbstehenden werden: als loß geschnitten gehabt / vnd er mit Wasser angesprützet worden / ist er wider zu sich selbsten kommen / vnnd den fragenden Vmbstehenden sagen wollen / wie ihm gewesen seye / hat er geantwortet / daß er es nicht wisse / sondern ihm seye nunmehr / als wann er auß einem tieffen schlaff kommen were: Darauff der Obr. Eppe ihm das Leben geschenckt“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger über Vorgänge in der Festung Hohenasperg (29.10.1634); BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 216f.: „Hat man Cammer Recht gehalten über einen Soldaten von herrn Maiors Flersheims Compagnj, welcher sich dem Officier widersetzt, und die Musqueten ihme entgegen gesetzt, der ist condemniert worden, daß die Musquetierer ihne archibusieren solten, Ihme ist eiin Prediger zugeben worden, der ihne trösten sollte, Er hatt aber ganz und gar nichts betten kennen, ist demnach auff den platz gefüert, an die ufgerichte Saul hingesezt, und ihme die Augen verbunden werden, alsdann hat das Adenliche frawenzimmer ihne erbetten, darauff ihme gnad widerfahren, und das leben geschenckt worden, dergestalt, daß er abends, als die hauptwacht auffgefüert worden, dreymal durch die Spißruoten gejagt, hernacher aber wider unter der Soldatesca geduldet worden“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger über Vorgänge in der Festung Hohenasperg (17.2.1635); BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 258: „Haben 6. Rheingrävische Musquetierer von der Leib Compagni mit einander umbs Leben spihlen müessen, weil sie Truchen geplündert, dann einer musste davon sterben, hats verspihlt ein Junger kerle auß der undern Pfaltz gebürtig, der auch gleich archibusiert worden, die andere aber seind auff den abend durch die Spißruoten geiagt worden“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger über Vorgänge in der Festung Hohenasperg (11.3.1635), BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 266: „Vormittag ist die Execution gegen erstgemelten 2. Roßdieben fürgenommen worden, die haben miteinander sphilen müssen, deren der eine 11. der andere 8. geworffen, dieser letste war aus der Gravschafft Mümpelgart, und wurde gleich darauf archibusiert: der ander aber nach mittag durch die Spßruoten geiagt“. Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Sie erhielt ihren Namen vom hakenförmigen Hahn der Luntenklemme, der das Pulver in der Zündpfanne entzündete.
[6] Major [schwed. major, dän. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte das Regiment in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie u. 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.
[7] Jus talionis: Rechtsfigur, nach der zwischen dem Schaden, der einem Opfer zugefügt wurde, u. dem Schaden, der dem Täter zugefügt werden soll, ein Gleichgewicht angestrebt wird.
[8] mit dem Schwert hinrichten: Die Enthauptung im Gegensatz zum Erhängen am Galgen galt nicht als ehrenrührige Todesstrafe. Standespersonen war die Hinrichtung in aufrecht kniender Haltung mit dem Schwert vorbehalten, während niedere Ränge auf einem hölzernen Richtblock mit dem Beil enthauptet wurden. Nicht nur das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. Arkebuse war ein Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Höhere Offiziere wurden dagegen meist mit dem Schwert hingerichtet. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice. Zum Teil wurden auch einfache Kombattanten mit dem Schwert gerichtet. Ähnlich wurde auch in der kaiserlichen u. kurbayerischen Armee verfahren. Vgl. die Hinrichtung des Obristen Adam Wilhelm Schellart v. Dorenwert, Freiherr zu Gürzenich; Obrist [ -12.10.1627 im Feld vor Rendsburg enthauptet] in den „Miniaturen“. Zum Teil wurden auch einfache Kombattanten mit dem Schwert gerichtet.
[9] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesborg, Freiherr zu Lindeberg u. Ludenhof, Herr zu Skokloster, Bremervörde, Wrangelsburg, Spycker, Rappin, Ekebyhov, Gripenberg u. Rostorp [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Obristleutnant, Generalmajor u. Feldmarschall. 1630 Holland-Reise und Ausbildung in Navigation u. Schiffbau, anschließend Weiterreise nach Frankreich, 1631 Eintritt in die Dienste Gustav II. Adolfs v. Schweden als Kammerjunker u. als Kornett in dessen Leibregiment, am 16.11.1632 Teilnahme an der Schlacht bei Lützen, 1633 Dienst als Obristleutnant im Infanterieregiment Bengt Bagges in Elbing, 1634 als Obristleutnant beim Kavallerieregiment Joakim Moltkes in Pommern, am 19.10.1635 Teilnahme am Kampf bei Lüdershausen unter Johan Banér, 1636 Beförderung zum Obristen im Leibregiment zu Pferde, 1638 zum Generalmajor u. Chef des Dal-Regiments (gegen den Widerstand Banérs), 1641 Ernennung zum Regionalbefehlshaber im Reich u. Stabschef bei Lennart Torstensson, am 13.10.1644 Sieg als Oberbefehlshaber der schwedischen Flotte über die Dänen bei Femern, am 28.4.1646 Ernennung zum Feldmarschall u. Generalgouverneur in Pommern; Ernennung zum Reichsrat. Dezember 1646 Aktivität als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland, am 17.5.1648 zusammen mit Turenne Sieg über Holzappel u. Gronsfeld bei Zusmarshausen und anschließende Vandalisierung Bayerns, 1651 Erhebung in den Grafenstand durch Königin Christina v. Schweden, am 26.2.1653 Ernennung zum Reichsvizeadmiral, 1655 Tätigkeit als Verbindungsoffizier zu Kurfürst Friedrich Wilhelm v. Brandenburg in der dreitägigen Schlacht vor Warschau, am 23.10.1657 Eroberung von Fredriksodde im Dänemark-Feldzug, am 11.12.1657 Ernennung zum Reichsadmiral, am 30.1.1658 Übergang über den Kleinen Belt, am 5.2.1658 Marsch über das Eis bei Nyborg nach Langenland u. Seeland, am 6.9.1658 Besetzung Kronborgs, am 29.10.1658 Kampf im Öresund auf dem Flaggschiff “Victoria”, Frühjahr 1660, nach Carls X. Gustav Tod, Ernennung zum Oberbefehlshaber der schwedischen Armee in Dänemark, 1664 Ernennung zum Reichsmarschall u. Präsidenten des Kriegskollegiums, 1665 Aktivität als Befehlshaber des schwedischen Korps gegen Bremen, 1674 als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland. LOSMAN, Carl Gustaf Wrangel, Skokloster und Europa; LOSMAN, Carl Gustav Wrangel och Europa; BAENSCH, Geschichte der Familie von Wrangel Bd. 1. Vgl. auch die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2; ASMUS, Unter der schwedischen Krone, S. 52ff.; ASMUS, Das Testament des Grafen, S. 193ff.; HEINKE, Carl Gustav Wrangel.
[10] Kapitän [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich – ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. – sein Anteil aus Beute und Ranzionierung betrug pro 1.000 Rt. Erlös  59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[11] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60  Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell  verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[12] N Marwitz [ – ], schwedischer Kapitän.
[13] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass  ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[14] körperlicher Eid: Eid, bei dem der Schwörende einen Gegenstand (Bibel, Kreuz) anfassen muss.
[15] „Kurzweil“: Ein sehr dehnbarer Begriff für die Übergriffe der Soldaten: Vgl. Warhafftiger Bericht / Was sich mit Königl. Mayt. und Hertzog Georg von Lüneburg bey Havelberg […] (Breslau 15.6.1627): „Verschienen Sonnabend hat ein hiesiger Soldat / als er bey der Schüler Mühlen spatziren gangen / einen Bawers Jungen zur kurtzweile vom Pferde geschossen / in meinung ihn zu erschrecken“.
[16] Tabak trinken: Das Rauchen selbst hat sich vermutlich aus der Räucherzeremonie der Priester und Medizinmänner entwickelt (vgl. Rauchopfer). Tabaksaft wurde bei Initiationsbräuchen gereicht und medizinische Verwendung fanden etwa Tabakblätter zur Versorgung von Hautverletzungen. Europäer lernten Tabak bereits bei ihren ersten Begegnungen mit den Menschen Amerikas kennen. Als Christoph Columbus am 12. Oktober 1492 auf den Bahamas landete, brachten die Inselbewohner ihm Präsente, darunter auch Tabakblätter. Mit diesem Geschenk konnte er erst etwas anfangen, als zwei seiner Männer auf der Insel Kuba die Eingeborenen sich die Blätter in den Mund stecken, diese anzünden und dann den Rauch „trinken“ sahen. […] Die Verbreitung des Tabaks einerseits und diese Kontrollversuche andererseits führten im 17. Jahrhundert in Europa und auch in einigen asiatischen Ländern zu einer Krise. Etwa war London zu einem führenden Tabakhandelszentrum und das Pfeiferauchen in Großbritannien sehr schnell zur weit verbreiteten Sitte geworden. Tabak war ein teures Gut, um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert den zehnfachen Preis von Pfeffer wert. Jakob I., zu dieser Zeit König von England, veröffentlichte 1603 seine Schrift „Der Rauchgegner oder ein königliches Scherzstück über den Tabak“, eine Streitschrift gegen den Tabak. Der König brachte seine Abscheu dem Tabak und seine Verachtung den „ausschweifenden und liederlichen“ Rauchern gegenüber zum Ausdruck und bezweifelte dessen medizinische Wirkung. In Deutschland wurde die neue Gewohnheit des Rauchens anfänglich mit Verwunderung begutachtet, weitete sich dann aber schnell aus. Die Soldaten des Dreißigjährigen Krieges machten sie in der gesamten Bevölkerung bekannt, bei jung und alt, Mann oder Frau. 1620 sollen die englischen Soldaten Greys das Tabaktrinken in die Oberlausitz gebracht haben; KORSCHELT, Geschichte von Olbersdorf, S. 135. Aus Rinteln wird unter 1639 berichtet, dass ein Bürger für das Alleinverkaufsrecht von Tabak dem Rat 30 Rt. jährlich bot; STÜNKEL, Rinteln, S. 59.
[17] „Karnöffel“, „Karni“, „Carniffel“: „Karnöffel“, auch „Fünfer“ genannt, war ein vulgärer Ausdruck für einen Hodenbruch oder ein Hodengeschwür. Gegen Ende des 15. u. im 16. Jahrhundert war es eines der bekanntesten und verbreitetsten Kartenspiele. Die Landsknechte sorgten für eine weite Verbreitung. Der Karnöffel, der Trumpf-Untermann, ist die höchste Karte im Spiel. Er sticht Papst u. Kaiser, König u. Obermann. Somit konnte er zum Sinnbild einer revolutionären Zeit werden, da die niedrigen Karten (Fußvolk) die hohen Stecher sind. Daher wurde es v. Predigern u. Pamphletisten seiner „verkehrten“ Weltordnung halber gerne zum Thema gewählt. Wie man das Spiel genau gespielt hat, ist nicht bekannt, rudimentäre Informationen der späteren Zeit reizen aber immer wieder zu Rekonstruktionsversuchen. Insgesamt muss man annehmen, dass das Karnöffel als Spiel – wie andere Kartenspiele auch – verschiedene Entwicklungen durchlaufen hat u. keineswegs zu allen Zeiten auf die gleiche Art gespielt wurde. Der Verweis auf das Spiel diente oft als politische Metapher in satirischer Absicht. So polemisierte Cyriacus Spangenberg in seiner in Eisleben 1562 gedruckten Schrift „Wider die böse Sieben, ins Teufels Karnöffelspiel“ gegen die Gegenreformation (VD16 S-7727)“. [nach Wikipedia].
[18] N Löw [Löwe] [ – ], schwedischer Kapitän.
[19] zeugen, bezeugen.
[20] Alkoholabusus: In  den zeitgenössischen Berichten ist immer wieder v. Alkoholabusus u. dadurch bedingten Trunkenheitexzessen unter allen Militärs die Rede, die dem Interesse der Leserschaft entgegen kamen. So galten Gallas u. Götz als berüchtigte Säufer. Generell ist angesichts der angegebenen Mengen festzuhalten ist, dass Wein in der Regel im Verhältnis 1:4 oder 1:3 mit Wasser gemischt wurde, um dieses „trinkbar“ zu machen. Auch bei den angegebenen Biermengen handelte es sich zumeist um => Kofent, ein Dünnbier. Dagegen wurde billiger Branntwein in großen Mengen konsumiert. Allerdings berichtet z. B. Chemnitz auch, dass 7 Kompanien des Regiments Kracht den Aufbruch aus Halle/Saale versäumt hatten, weil sie berauscht waren; CHEMNITZ, Königl. Schwedischen ]…] Kriegs, 4. Buch, 7. Kap., S. 953f. Vgl. den Bericht des bayerischen Kriegskommissars Burhus über Alwig Gf v. Sulz (1632); HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 122: „Da hatte er, sobald er einen Rausch bekommen, alle Musketiers in der Stadt, wie auch die kleinen Stückhlein […], so oft er einen Gesundtrunkh angefangen, abschießen lassen, welches woll etwan 2 und mehr Stunden gewerth“. Der Kriegsteilnehmer Welsch [1612 Lauingen-1663 Stuttgart] aus Staint-Mihiel (1636); Wahrhafftige Reiß-Beschreibung, S. 378: „und ist manchmal geschehen / daß vor deß Obersten Kohlhasen Quartier auff dem Marck / ein Tropp commandirter Mußquetirer gestanden / welche so offt einer getruncken / Salve gegeben / daß die Stadt darvon erzittert“. Manchmal endeten die Räusche auch tödlich. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger berichtet unter dem 22.6.1635; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 313: „Auff mittag ist abermahls ein kays. Officier ins verbrantte dorff Asperg hinein geritten, war voll, welchen die Schwedische musquetierer erdapt, und weil er sich nit ergeben wollen, nidergeschossen, außgezogen, klaider, pferd, Sattel und Zeug herauff getragen, Nachmittag haben ihne gemelte Musquetierer begraben, Er soll ein Quartier Meister gewest sein, von Schwabach gebürtig“. SCHNEIDER, Chronik der Stadt Beelitz, S. 26f.: „Diese [Truppen Johann Wanglers d. Ä.; BW] brachten auch einen Fähnrich mit sich, welcher sich bei der Wache zu Trebbin todtgesoffen, und nun begehrte man, er solle hier in der Kirche begraben werden. Weil aber der Grund sumpfig und wässerig war, und man nicht tief in der Kirche also graben konnte, berichtete ich solches dem katholischen Meßpfaffen, als er etliche Male wegen des Begräbnisses Ansuchen that. Er wollte es aber nicht glauben und als man ihm die Kirche eröffnen mußte, ward er gewahr, daß es an einem Ort in unserer Kirche etwas höher sei als am andern, daselbst hin mußten wir geschehen lassen, daß nach Kriegsmanier der Trunkenbold begraben ward“. Vgl. auch SCHWARTZ, Die Neumark, S. 50, 52. Bei der Belagerung Hamelns (1633) hatten die Patres SJ der Besatzung reichliche Mengen Alkokol spendiert, um sie zu Ausfällen zu veranlassen; KARWIESE, Hameln, S. 9f. Vgl. HÖFER, Ende, S. 165: Wie sich herausstellte, hatte Hermann, der Kommandant v. Bad Windsheim, bei der Belagerung der Stadt 1648 durch schwedische Truppen seinen Dragonern ein großes Fass Wein spendiert: „Aber sie soffen sich so voll, daß fast weder ein oder der ander mehr sehen noch Schiltwach stehen kundt“, so dass sich schwedischen Truppen durch die Approchen bis zum inneren Wall heran arbeiten konnten. Hermann wurde nach dem Kriegsgerichtsverfahren wegen der schnellen Übergabe mit dem Schwert hingerichtet.
[21] überzeugen: durch Zeugen überführen, sodann durch Beweisgründe zu einer Meinung bringen.
[22] Fähnrich [schwed. fänrik, dän. fændrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie u. Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen v. Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) u. die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann u. Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee bekam er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 48 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als Fähnrich einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156.
[23] Beilage vom 28.8./1.9.1649 zu Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 22.8./1.9.1649, präsentiert Nürnberg, 25.8/4.9.1649 [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[24] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[25] Sergeant [schwed. sergeant, dän. sergent]: Der Sergeant war ein Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung u. Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. U. 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, u. im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang u. Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung u. Weitergabe der Losung an die Korporale u. Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Kompanie u. die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- und Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie u. Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen u. v. den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges v. den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. 1620 erhielt er in der kurbrandenburgischen Armee monatlich 15 fl. , der tägliche Unterhalt war 1631 mit 9 Groschen angesetzt.
[26] Korporal [schwed. korpral, dän. korporal]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 24 Rt. erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 60: „Die Corporalen sollen gute / redliche / und versuchte Soldaten seyn / die schreiben / lesen / und rechnen können. In dem commandieren sollen sie gleiche ordnung halten / die Schiltwachten zu guter zeit aufstellen / und ihr Ansehen bey den Soldaten erhalten: Sie sollen gantz eiserne Ladstecken / Krätzer / und Kugelzieher an ihren Musqueten haben / daß sie den Soldaten zu hülff kommen mögen“.
[27] Gefreiter [schwed. korpral, dän. korporal]: Der zu den „gemeinen Befehlshabern“ gerechnete Gefreite war ursprünglich ein erfahrener u. zuverlässiger Söldner, der v. den niederen u. schweren Diensten (wie etwa der gewöhnlichen Schildwache) ‚befreit‘ war. Die Gefreiten waren für die Aufstellung der Wachen zuständig. Ihnen oblag die Aufsicht über Arrestanten, sie übermittelten militärische Verfügungen u. Befehle u. mussten im Gefecht die am meisten gefährdeten Stellungen beziehen. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er  7 fl. 30 kr. Monatssold. In besetzten Städten wurden hingegen z. T. 24 Rt. monatlich erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15.
[28] Beilage vom 28.8./1.9.1649 zu Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 22.8./1.9.1649, präsentiert Nürnberg, 25.8/4.9.1649 [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift]..
[29] Vorbitte, Fürbitte: Bitte bei jemandem für einen andern, um ihn vor einem Übel (z. B. vor dem Köpfen) zu bewahren, wohl hergeleitet aus der Vorbitte Christi für die, die ihn ans Kreuz schlugen (LILIENTHAL, Die gute Sache, S. 620). Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87, Anm.; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 115; JORDAN, Mühlhausen, S. 70, 91f., 260. KLUGE, Hofer Chronik, S. 199 (1642): „Den 1. februarii wollte der rumor- und rittmeister [Johann Adam Weyhel] einen beigoltischen [Daniel Beygott] reuther, so von Leimitz mit hereingebracht worden und mit denen andern 8. zuvor spielen müßen, vor dem Obern Thor an einen baum hängen assn, maßen der nagel schon eingeschlagen war. Dieser aber wurde von dem adel alhier endlich wiederum erbeten“. KLUGE, Hofer Chronik, S. 200: Hier wurden 2 Reiter wegen verschiedener Schwerstdelikte hingerichtet, ein adliger Beteiligter dagegen losgebeten. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247; DUDÍK, Olmützer Sammel-Chronik, S. 48 Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte und ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229. STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 340f.: „Einem Soldaten namens Wölflin, der, weil er gestern ganz betrunken gegen den Befehl des Obersten hatte zum Beutemachen ausziehen und gegen die ihn daran Hindernden das Schwert ziehen wollen, zum Tode verurteilt schon zur Erschießungsstätte geführt war, wurde auf die Fürsprache aller Einwohner (ich hatte auch meine Bitten damit vereinigt, das Leben geschenkt“. Vgl. auch NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81 (Kroate, der einen Amtsschreiber erschossen hatte). Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655], berichtet zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138. BRAUN, Marktredwitz, S. 177 (162): „Es hat [zu] dieser Zeit H[err] Oberst von Sporck zu Tirschenreuth einen gefangenen Kornett henken lassen. Dieser hat jedermann – Geistliche und Weltliche – zu Tirschenreuth angeschrien und sehnlich gebeten, wegen seiner bei dem H[errn] Oberst vorzubitten, daß er beim Leben erhalten werden möge; wie er denn auch versprochen, daß er solches der Stadt wiederum(b) verschulden und zu der Kirche(n) doselbst(en) 600 Taler verschaffen wollte. Dahero [haben] die Herren Jesuiten doselbst, obwohl er lutherisch [war] und von seiner Religion nit weichen wollte, um(b) sein Leben sehr eifrig gebeten, aber nichts erhalten können. Deswegen haben sie es anders(t) angegriffen. Sie haben alle Schulknaben und Mädlein in der ganzen Stadt genommen, sind nochmals vor den Oberst(en) gekommen [und] sämtlich (mit den Knaben und Mädlein) um(b) des Gefangenen Leben [willen] vor dem Oberst auf die Knie gefallen [und] haben über alle (lamentierliche) Maßen gebeten. Sie sind aber abgewiesen worden. Ingleichen [hat] die ganze Stadt und Bürgerschaft gebeten. Aber [auch] sie [ist] nit gehöret worden. Letz[t]lich haben die Jesuiten alle schwangeren Weiber in der Stadt genommen, welche alle in Trauerkleidern erschienen [waren], den Oberst durch einen demütigen Fußfall um(b) Fristung des Gefangenenlebens zu bitten; wie denn auch des H[errn] Oberst Gemahlin selbst(en) starke Vorbitt[e] eingelegt [hat]. Aber alle miteinander haben keine Barmherzigkeit und Gnad[e] erlangen können. Er ist bei seiner gefaßten Meinung verharret und [hat] diesen Menschen mit jedermanns Weinen, Trauern und Wehklagen hinrichten lassen“. STETTEN, Geschichte, S. 247 (Augsburg 1633): „Den 1. Septembris wurde über einen hiesigen Burgers-Sohn, Namens Jacob Mayr, wegen eines begangenen Todtschlags peinlich Hals-Gericht gehalten, und er zum Tod verurtheilet. Als aber eine hiesige Burgers-Tochter diesen Menschen sich zur Ehe ausgebeten, vnd hierauf viele Vorbitten eingekommen, schenckte ihm der Rath das Leben, jedoch gegen einen Revers, daß er der Cron Schweden im Krieg dienen, und der Stadt Etter [Gebiet; BW] nicht mehr betretten wolle; und hierauf geschahe sogleich noch in der Eisen die Copulation, und den folgenden Tag hielten selbe zu Pfersen das Hochzeit-Mahl“.
[30] Andreas Matthias Kehraus [Kerauß, Kehrauß] [ -24.2.1636 Straßburg], kaiserlicher Obrist.
[31] Vergewaltigung: Vergewaltigung war in den Kriegsartikeln aller Armeen ausdrücklich verboten und mit der Todesstrafe bedroht. Auf Vergewaltigung stand schon in den Kriegsartikeln Gustav II. Adolfs von 1621 die Todesstrafe. Sie war aber von Anfang an eines der häufigsten Delikte, wenngleich z. T. in den offiziellen Kriegsberichten an den Kriegsherrn absichtlich unterschlagen, aber auch in den Taufregistern immer wieder auftauchend. Zuweilen vermerkte der Pfarrer beim Vater „drey Soldaten“, „zweene Soldaten“, um auch Mehrfachvergewaltigungen zu dokumentieren; UHLIG, Leidenszeiten, S. 11; vgl. die kirchlichen Zweifel bei GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 14, 66; „Balgstedt im Besitz der Herren von Heßler und von Schieck 1616 – 1744“: „1634 läßt Frau Thiele Zwillinge taufen; ihr Mann Hans Thiele hatte sie verlassen und war in den Krieg gezogen. In dem selben Jahre wird der außereheliche Sohn der Anna Schild getauft, welche sagt, sie sei voriges Jahr nach Pfingsten nach Laucha gegangen und auf dem Heimwege unterm Hain beim Spillingsgarten von einem Reiter überfallen worden, weshalb das Kind ‚Hans Reuter’ getauft wird“. Zur Schändung auch von Schwangeren vgl. HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 54. Teilweise waren selbst Reiterjungen daran beteiligt; BLUME; RUNZHEIMER, Gladenbach, S. 323: „2 Jungen / Reiterjungen / habenn Cuntzen heintzgenn Hansenn metgen notzüchtigen wollen, habens uff die Erde geworffen undt das Maul zu gehalten. Sey ohngefehr 13 Jahr alt. Der Hoffmeister aber hab diese Jungen der maßen gezüchtigt, das sies nit wohl leugnen können“. Die Dunkelziffer von Vergewaltigungen mag aus verständlichen Gründen um ein Vielfaches höher gelegen haben. THEATRUM EUROPAEUM Band 3, S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Bei der Nonne Maria Anna Junius aus Bamberg, HÜMMER, Bamberg, S. 222, heißt es dagegen ausdrücklich, dass die Schweden in der ganzen Zeit sich „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Vgl. JANSSON, Soldaten und Vergewaltigung, S. 197; THEIBAULT, Landfrauen; BERG, Administering justice. Vgl. auch MAHR, Monro, S. 56f. Daus Verfahren wurde sehr unterschiedlich gehandhabt, vgl. etwa die Aufzeichnungen des Schmalkaldener Chronisten Pforr; WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636] sollte ein [schwedischer] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden“. Auf Klagen bei Kommandieren hieß es z. T.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 122: „es sei aus unterschiedenen regimentern kommandiert volk und unter denselben Spanier, Neapolitaner, Burgunder, Italiener etc., die man nicht also in zaum halten könnte“. Vergewaltigung gehörte z. T. zur üblichen Topik in zeitgenössischen Berichten oder bei Geburt unehelicher Kindern; vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 52. Bei der Nonne Maria Anna Junius aus Bamberg, HÜMMER, Bamberg, S. 222, heißt es ausdrücklich, dass sich die Schweden in der ganzen Zeit „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Vgl. JANSSON, Soldaten und Vergewaltigung, S. 197; THEIBAULT, Landfrauen; BERG, Administering justice; die Beschwerden der Pommern’schen Gesandten (1630); THEATRUM EUROPAEUM Bd. 2, S. 190, CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 309f.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff. SEMLER, Tagebücher, S. 212f. (1635): „es ist kein wunder, daß wir kein glückh haben könnden, daß vnser aigen volckh mit den gaistlichen sachen so vebel vmbgehet, daß ein erschröckhen ist. Diser tagen haben vnser reütterey daß stätlin Gebweiler [Guebweiler; Frankreich, Dép. Haut-Rhin], so doch kein feind darinnen wahre, veberfallen, dem priester, so eben consecrirte, den kelch auß der hand genommen, die closterfrawen noth gezwungen, andere weiber auf dem heiligen altar geschändt und geschmächt [geschwächt !; BW]“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet zu 1632 über die Rache von Frauen; DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 22: „Im Dorff Kienblad [Kühnblatt; BW] im Stift Wirtzburgk, wie ein Kais. Soldat mitt eines bauern Tochter zue grob scherzen wollen, ist Er von ihr vnd andern Weibern vbermeistert, castriret vnd in ein Teich erseufft worden“. Zum Teil wird diese Gewalt gegen Frauen auch mit „schwechen“ umschrieben.
[32] Das Hinrichtungsritual als „Theater des Schreckens“ mit Schwert, Galgen und Rad galt als gesellschaftliches Reinigungsritual u. als vom Rat inszeniertes Abschreckungsmittel bei Eigentumsdelikten, Raub, Totschlag, Vergewaltigung, Religionsdelikten u. Hexerei. Die Todesurteile wurden in Ausnahmefällen etwa in Fällen politischer Justiz in der Stadt vollstreckt. Der Delinquent/die Delinquentin sollte in angemessener Kleidung ruhig u. gefasst in den Tod gehen. Erwünscht war eine Mahnung an die Menge sowie ein Gebet für das Seelenheil. Wichtig war der Unterschied zwischen einer ehrenhaften Leibesstrafe – u. damit einem anschließenden ehrlichen Begräbnis – u. einer unehrenhaften Leibesstrafe. Auch der Scharfrichter hatte seine Rolle bei diesem Ritual. Missrichtungen führten dagegen zu Tumulten u. einer massiven Bedrohung des Scharfrichters, weil hier das vorzuführende moralische Exempel gescheitert war. Außerdem sah man in Missrichtungen ein Gottesurteil, der Delinquent wurde in der Regel begnadigt. Der Rothenburger Chronist Sebastian Dehner (1647); HELLER, Rothenburg, S. 195f.: „9. Mart. [1647] zunacht hat ein Reuter einen Corporal (der dem Reuter wegen seines Rumorens und Polterns gewehrt, in Hannß Mangolts Hauß in der Galgengaßen erschoßen, der alßbald todt bliben. Darauf der Reuter in Arrest genommen worden. 13. Mart. ist daß Marggr. Regiment [Friedrich VI. v. Baden-Durlach], auf dem Mark commandirt worden und hat man einen Karren Sand auf den Mark geführt, darauf hat man diesen Reuter gericht, der Statt Nachrichter oder Henker hat den Reuter nicht dürfen anrühren, sondern, nachdem der Profoß ihme seine schwartz, lang Haar ober dem Kopf ein wenig zusammengebunden, von hinten her, auß dem Volck gehen müßen. Hat ihm den Kopf, weil der Hieb inß Haar gangen, kaum weggehauen; alß er gefallen, hat er noch etliche Hieb daran gethan und gleichsam herabgeschnitten; mit dem Schwert in die Stein gehauen, daß das Feur heraußgangen; darauf ein großer Lermen entstanden; denn die Reuter im Kreyß herumb alle ihre Pistolen heraußgezogen theils ihre Degen und auf den Henker gewolt; und were er auch von ihnen nidergemacht worden, wenn die Offic. nicht abgewehret und ihn auß dem Kreyß begleitet hätten. Er ist mit blutigem Schwert in der Eil durch die Leuth (welche in großem Gelauf und Getümmel unter dem Rathhauß und auf dem Mark gestanden und geloffen) gedrungen biß zum Wirth zum Weixelbaum und hernach heim. Die Off. haben sein Hauß, wegen der Reuter, die ihm oft nachgangen, willenß ihn zu erschießen, etlich Tag, damit er sicher bliben, verwachen laßen“. Vgl. auch KLUGE, Hofer Chronik, S. 125; die grausame Hinrichtung des Grafen von Fahrensbach; KUHN, Fahrensbach, S. 61f. Zu den Missrichtungen vgl. KLUGE, Hofer Chronik, S. 124f., IRSIGLER; LASSOTTA, Bettler und Gaukler, S. 249f.; ferner MARTSCHUKAT, Inszeniertes Töten. Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte u. ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229, , oder wenn die Hinrichtung misslang. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen in Osnabrück (1629); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 19: „A[nno] 1629, im monats Octobris, als ein soldat auß Böhmen geborn, Andreas gnand, sein leben verwirckt und nach der gefengniß aufs Marckt gebracht, zum tod veruhrteylt, hat der scharfrichter 3 mal zugehauen und der kopf aufm corper blieben, sein leben salvirt und wieder geheylet worden“. Vgl. auch die grausame Hinrichtung eines Soldaten, der absichtlich einen Stock (Symbol der Gerichtsbarkeit) umgeritten hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f. In Jena gab seit 1629 öffentliche Leichenöffnungen im „Anatomischen Theater“, was bei den Delinquenten große Furcht auslöste; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 53.
[33] MÜHLICH, Chronik 3. Bd., S. 451f.
[34] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen  Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[35] Spießrutenlaufen: Der Spießrutenlauf wurde angeblich v. Gustav II. Adolf eingeführt u. geht vermutlich auf das „Recht der langen Spieße“ oder das Lanzengericht der Landsknechte zurück. Kam es zu unehrenhaften oder besonders schweren Straftaten, die die Ehre des gesamten Landsknechts-Fähnleins oder –Regiments befleckten, so traten der Profos als öffentlicher Ankläger u. die Landsknechtsgemeinde als Richter auf. Die Landsknechtsgemeinde bestimmte drei Gruppen, die unabhängig voneinander ein Urteil empfahlen: Freispruch, Gnadenspruch oder Todesurteil. Während der Profos das Todesurteil begründete, konnte der Angeklagte seine Unschuld beteuern oder um Gnade flehen. Traten die Landsknechte für das Todesurteil ein, so begaben sie sich an die Hinrichtungsstätte u. bildeten dort in Ost-West-Richtung eine Gasse, an deren Seiten die Spießträger sich in zwei fest geschlossenen Dreierreihen aufstellten. Ließ ein Spießträger eine Lücke, um den Todeskandidaten entrinnen zu lassen, so drohte jenem, an dessen Stelle durch die Gasse laufen zu müssen. Am Ende der Gasse standen die Fähnriche mit den gesenkten, in Unehre gefallenen Fahnen. Der Verurteilte musste vor seinen Kameraden bekennen, dass er ihnen deren Urteil verzeihe. Dreimal durchschritt der „arme Mann“ begleitet vom Provos nun die Gasse, um von seinen Kameraden Abschied zu nehmen u. sie um Verzeihung für seine Schandtat zu bitten, dann rollten die Fähnriche die Fahnen ein u. stießen sie umgekehrt in den Boden, der Profos schlug dem Sünder dreimal auf die Schulter, der Todgeweihte betrat die Gasse u. marschierte auf die Fahnen zu. Richter u. Henker waren in diesem Fall die Landsknechte selbst, die mit den zustoßenden Spießen die Schandtat straften u. damit die Ehre der Fahne wieder herstellen konnten. Im Zeitalter des Absolutismus wurde der Spießrutenlauf zum festen Bestandteil der Disziplinargewalt. Unter Aufsicht v. Offizieren bildeten ein oder mehrere hundert Soldaten mit vorgestelltem Gewehr eine etwa zwei Meter breite Gasse, die der bis zum Gürtel entblößte Verurteilte mit auf der Brust zusammengebundenen Händen mehrmals langsam bei Trommelschlag durchschreiten musste. Hierbei erhielt er v. jedem Soldaten mit einer Hasel- oder Weidenrute (Spieß- oder Spitzrute) einen Schlag auf den Rücken. [nach wikipedia]. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 336: „Denn 18. Junii [1635; BW] ist ein soldat in unser stad offentlich auf dem Marckt vorgestelt, der sich seiner obrigkeit widersetzt. Man hat ihm auf den Großen Freythoff gefuhrt, seinen ruck und gantzn brust gebloßet und was durch die spitzen gejaget und einn jeder soldat hat mit einer spitz ruthen auf seinen bloßen corper zugeschlagen, das er blutig gewordem“. Aus Zwickau wird 1641 berichtet; SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 647f.: „Den 29. [April, 9.5.1641; BW] ließ der Obriste Schliebe [Hans Heinrich v. Schlieben; BW] einen Mußqvetirer / darumb daß er einẽ Hauptman hatte bestohlen / aufhängen. Dieser war nur für 14. Tagen durch die Spießruthen gejaget worden : Er hat etliche mal zuvor gesagt, er möchte es machen wie er nur wolt / so wurde er nicht gehänget / biß auff Ostern / da wär seine Zeit umb / und dieses erging auch in der That also. Denn in Oster-Feyertagen kam er ein / und den dem andern Tag nach dem Fest wurde er gehänget“. Aus Pirna wird 1639 berichtet, dass ein Deserteur dreimal nackt durch 50 Spießruten laufen musste; SPECK, Zur Geschichte, S. 91. Der Zeitzeuge Ludolf von Münchhausen [28.4.1570-21.9.1640 Hessisch Oldendorf] hält in seinen Aufzeichnungen unter 1639 fest; BEI DER WIEDEN, Oldendorf, S. 53: „10. Januarii 1639 wart Kriegsjusticienrecht, dan funff Schwedische (doch Teutsche) sollen entlauffen wollen, welche ihn dem Oldendorpischen Klostergarten durch die andere Soldaten lauffen, nur bloss, musten, und strichen sie ihre eigene Mitgesellen mit Rueten“. Auch wenn Hinrichtungen gnadenhalber oder wegen Vorbitte nicht vollstreckt wurden, wurde er zum Spießrutenlaufen verurteilt. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger über Vorgänge in der Festung Hohenasperg (29.10. a. St.1634); BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 216f.: „Hat man Cammer Recht gehalten über einen Soldaten von herrn Maiors Flersheims Compagnj, welcher sich dem Officier widersetzt, und die Musqueten ihme entgegen gesetzt, der ist condemniert worden, daß die Musquetierer ihne archibusieren solten, Ihme ist eiin Prediger zugeben worden, der ihne trösten sollte, Er hatt aber ganz und gar nichts betten kennen, ist demnach auff den platz gefüert, an die ufgerichte Saul hingesezt, und ihme die Augen verbunden werden, alsdann hat das Adenliche frawenzimmer ihne erbetten, darauff ihme gnad widerfahren, und das leben geschenckt worden, dergestalt, daß er abends, als die hauptwacht auffgefüert worden, dreymal durch die Spißruoten gejagt, hernacher aber wider unter der Soldatesca geduldet worden“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger über Vorgänge in der Festung Hohenasperg (17.2. a. St.1635); BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 258: „Haben 6. Rheingrävische Musquetierer von der Leib Compagni mit einander umbs Leben spihlen müessen, weil sie Truchen geplündert, dann einer musste davon sterben, hats verspihlt ein Junger kerle auß der undern Pfaltz gebürtig, der auch gleich archibusiert worden, die andere aber seind auff den abend durch die Spißruoten geiagt worden“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger über Vorgänge in der Festung Hohenasperg (11.3. a. St. 1635), BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 266: „Vormittag ist die Execution gegen erstgemelten 2. Roßdieben fürgenommen worden, die haben miteinander sphilen müssen, deren der eine 11. der andere 8. geworffen, dieser letste war aus der Gravschafft Mümpelgart, und wurde gleich darauf archibusiert: der ander aber nach mittag durch die Spißruoten geiagt“.
[36] BECK, Chronik, 2. Bd., 1. Teil., Sp. 10, Anm.
[37] Ingolf Bengtsson [ – ], Schweinfurter Stadtmajor.
[38] Fourier, Fouragier, Fourageur: Der Fourier übte eine ähnliche Aufgabe wie der Quartiermeister aus, indem er vor allem die Verpflegung der Truppe u. die Beschaffung v. Viehfutter in den besetzten Gebieten sicherstellen sollte. Geschickte Fouriere konnten gerade in ausgezehrten Landstrichen wichtig für das Überleben der Einheiten werden. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 24 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Die herbei geschafften Nahrungsmittel stammten zum größten Teil aus Plünderungen. Daneben leisteten die z. T. weit herum kommenden Fouriere auch Kundschafterdienste. KELLER, Die Belagerung, S. 80: „Die Fouriere haben blinde Namen gemacht, nämlich von den Reichen Geld genommen, hernach den Armen Geld für das Quartiergeld auferlegt oder einen Soldaten (in sein Haus) eingelegt“.
[39] Trommelschläger: Trommler (Tambour) wurden bei der schwedischen Armee auch als Boten eingesetzt, deren Aufgabe darin bestand, im feindlichen Lager als Kundschafter zu fungieren. Trommelschläger wurden z. T. als Übermittler bei Belagerungen oder Verhandlungen eingesetzt, ein durchaus gefährlicher Job, den sonst Trompeter ausübten. So schnitten 1642 aufständische Bauern einem schwedischen Trommler Nase, Ohren u. die Finger ab, um zu zeigen, dass sie an Verhandlungen keinerlei Interesse hatten. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 839. Vgl. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 41: „Sie sollen sich auf allerley Schläge / alß Lermen / Marsch / Versammlung / Troupen / Wacht / Rebell oder Travaille / verstehen / und allerley Marsch und frömder Völkeren Schlag können. Sie sollen nicht Narren und Possenreisser / sonder verständige Leuthe seyn, welche / so man zu dem Feind schicket / Gefangene zulösen: item / Befehl und Bottschaft zuverrichten: Briefe zuüberliefern / ihren Befehl verständig verrichten / auf alles was sie gefraget werden / vernünftig antworten / und was zu schaden gereichen möchte / verhälen / und die Heimlichkeit bey ihren Eiden niemandem offenbaren / sich nüchter halten / und so der Feind sie füllen / und ihnen mit starken trünken zusetzen wollte / solches verweigern und abschlagen: auch so sie gefraget wurden / davon schad entstehen möchte / sich entschuldigen / daß sie deren dingen keine wüssenschaft haben“. Ein Trommelschläger erhielt 1626 als Regimentstrommelschläger in der brandenburgischen Armee monatlich 12 fl. Das entsprach dem Jahreslohn eines bäuerlichen Dienstboten.
[40] BECK, Chronik, 2. Bd., 1. Teil, Sp. 9.
[41] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[42] General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner u. verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.
[43] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk, dän. feltmarskal]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen u. Zuständigkeit für Ordnung u. Disziplin auf dem Marsch u. im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- u. Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften aus der Beute u. Ranzionsgeldern – hier erhielt er 100 Rt. pro 1.000 Rt. Erlös; HOFMANN, Peter Melander, S. 155 – , den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[44] Karl Gustav Graf v. Pfalz-Zweibrücken, dann als Karl X. Gustav König v. Schweden [8.11.1622 Nyköping-13.2.1660 Göteborg], schwedischer Generalissimus, 1654-1660 schwedischer König. Vgl. ASKER, Karl X Gustav.
[45] deferieren: stattgeben, überbringen.
[46] accommodieren: sich (gütlich) vergleichen, sich fügen, anpassen; einquartieren.
[47] molest: lästig.
[48] Faveur: Gunst.
[49] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 3./13.9.1649, ohne Präsentationsvermerk 1648 [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[50] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen, bayerischen, dänischen u. schwedischen Armee wahr. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen u. dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen u. dem Feldmarschallleutnant.
[51] Lorenz Freiherr v. der Linde [Linden, Lind, Lindt, Liche, Lindau] [30.7.1610 Stockholm-25.6.1670 Stockholm], schwedischer Obrist, Generalmajor, Feldmarschall.
[52] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[53] dimittiert: entlassen.
[54] Bad Windsheim [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 63f.
[55] Karette: [schlechte] Kutsche, Karre.
[56] Vgl. PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 137f.: „Den 13. [23.; BW] Sept. kam der Schwedische Generalissimus samt allen hohen GeneralsPersohnen wieder allhier an / den Churfürsten zu besuchen / vnd mit sich nacher Nürnberg uff das Kayserl. Panquet in den großen Saal zu nehmen / allwohin sie sämtlich den 20. Julii [30.9.; BW] abreiseten“.
[57] Confidenz: Vertrauen.
[58] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 20./30.9.1649, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift]..
[59] Reverenz: Ehrenbezeugung, Verehrung.
[60] Dietrich v. Dühring [Düring, Döring, Döringk, Dürning] [1611-11.1.1668], schwedischer Obrist. 1647 war er Beisitzer im Kriegsgerichtsprozess gegen Jacob Wancke, gewesen, der geplant hatte, Leipzig einzunehmen u. Kurfürst Johann Georg I. v. Sachsen u. seine Familie zu ermorden.
[61] Parition: Folgeleisten, Befolgung, auch das Versprechen derselben.
[62] Arvid (Alexander, Artweh) Freiherr v. Forbes [Fin-Forbes, Finnesse-Forbes, Forbes den Aldre, Forbus, Forbusch, Vohrbuß, Vohrbris, Vorbusch, Forburg, „Sorbus“] [15.1.1598 Borgå, Finnland-20.1.1665 Stettin], schwedischer Generalmajor. MURDOCH, SSNE ID : 2227.
[63] unabfällig: unvergeßlich, treu.
[64] Remonstration: Vorstellung, Einwendung.
[65] Leibesblödigkeit: Kränklichkeit, Krankheit. Zum Teil wurde sie synonym mit Schwindsucht gleichgesetzt.
[66] licentieren: abdanken, freisetzen.
[67] Zum Vergleich: Michael [Michel] Ernst Baumgartner v. u. zu Hues [ – ], der kaiserliche Musterungskommissar in Schlesien, Rat u. Oberkriegskommissar, hatte während der kaiserlichen Besetzung Schweinfurts für den damaligen Kommandanten Kehraus als Kommandantengeld 600 fl. monatlich verlangt. Kehraus‘ Unterhalt hatte monatlich insgesamt 1.200 fl. verschlungen; MÜHLICH, Chronik, 3. Teil, S. 451f.
[68] Alexander [v.] Erskein [Esken, Eske, Erskeine, Eßkhen, Eschen] [31.1.1598 Greifswald-27.7.1656 Zamość], schwedischer Kriegsrat, Resident. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=15450. Sohn eines nach Pommern ausgewanderten schottischen Kaufmanns. Nach den Studien unter anderem in Wittenberg (1617), Leipzig, Jena u. Rostock (1623) nahm er Dienste bei Sophia v. Dänemark, der Mutter Christians IV. v. Dänemark, den er jedoch aus gesundheitlichen Gründen wieder aufgab. In Stralsund beriet er auf Wunsch Gustav II. Adolfs den schwedischen Obristen Fritz Petrowitz Rosladin während der Belagerung der Stadt. Zwischen 1628 u. 1630 fungierte er als Vertreter Schwedens und Assistenzrat in Stralsund, ab 1632 als Kriegsrat sowie Resident in Erfurt u. zuständig für ganz Thüringen. Vgl. die Erwähnungen bei PETER, Eisenach. Er spielte eine entscheidende Rolle in den Verhandlungen Schwedens mit dem eigenwilligen Wilhelm IV. v. Sachsen-Weimar, den auch Frankreich auf seine Seite zu ziehen hoffte u. den gerade die schwedische Generalität, vor allem Banér, für nicht besonders geeignet hielt. Reichskanzler Oxenstierna bestätigte ihn in seinen Funktionen im Februar 1633. 1634 war er Kriegsrat der schwedischen Hauptarmee im Reich . Resident in Thüringen. Zudem betrieb er nach eigener Aussage planmäßig Archivraub, wie der bei Johan Oxenstierna tätig gewesene Prediger Schupp berichtet: „Der Raub, den ich in Teutschland gethan habe, ist ein Briefe-Raub. Wann wir mit der Armee an einem Ort, sonderlich in ein Kloster, oder Jesuiter-Collegium kamen, habe ich alsobald geeilet nach dem Archiv zu, und habe alle Brieff eingepacket. Wann ich dann Zeit gehabt, habe ich sie durchgelesen, dadurch bin ich hinter so viel arcana, hinter so viel stücklein kommen, dass ihr es nicht wohl glauben können“. SCHUPP, Salomo, BL E VIIe, zit. bei DROSTE, Im Dienste der Krone, S. 391. Nach dieser Erfurter Zeit wurde er als Berater zu Johan Banér abgeordnet. 1637 versuchte er die schwedische Macht in Pommern zu reorganisieren. 1642 wurde er auf Wunsch Torstenssons als Kriegsrat erneut bestätigt. 1644 wurde er Mitglied der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ unter dem Gesellschaftsnamen „der Fürsichtige“.1645/46 amtierte er als Assistenzrat Torstenssons in Leipzig. 1648 wurde er Kriegsratspräsident unter dem Befehl des späteren Königs v. Schweden, Carl X. Gustav, u. Gesandter auf dem Westfälischen Friedenskongress. Ende April 1648 trat die schwedische Generalität in Nördlingen zusammen. An dem Treffen nahm auch Erskein teil, zu diesem Zeitpunkt noch Kriegs- u. Assistenzrat der schwedischen Königin, aber auch Bevollmächtigter der schwedischen Armee in Deutschland u. der Gesandten der Krone in Osnabrück. Die Generalität legte fest, der Krieg sei „vom römischen Reich abzuführen, damit selbiges sich etwas zu der Schwedischen Armee kunfftigem Aufnemmen recolligiren (erholen) könne, … hingegen sei sedes belli ipsa (der eigentliche Kriegsschauplatz) nach den Erblanden zu transferirn und dort zu conserviren … Churbaiern vermittelst aller coniungirten Macht … zu ruiniren“. SAMBRAUS, Feldzug, S. 84. Diese Nördlinger Beschlüsse hatten die satisfatio militum zum Ziel, die Geldabfindung der schwedischen Armee bei ihrer Abdankung. Ihr ganz eigenes Interesse stellten die Generäle in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen und wußten sich in Übereinstimmung mit ihrer Regierung, wenn auch die Vorstellungen über die Höhe der satisfatio militum beträchtlich auseinander gingen. Die schwedische Generalität hat offenbar einen baldigen Friedensschluss nicht mehr ausgeschlossen, jedoch wohl schon damals über den Friedensschluss hinaus mit einem längeren Verbleib im Reich gerechnet, aber außerhalb des österreichischen Reichskreises. Im erholten Reich konnte Schweden gelassen Geldabfindung, Abdankung u. Abzug seiner Armee betreiben. Inwieweit Erskein hinter den Vorstellungen stand, im Norden Deutschlands einen geschlossenen schwedischen Soldatenstaat zu errichten, bedarf noch der Untersuchung. Erskein behauptete von sich, er habe als Kriegskommissar wichtiges Archivmaterial aus den besetzten Städten retten können. Vor allem im Eichsfeld, in Pommern u. Prag „sammelte“ er dieses Material u. bewahrte es in seinem Domizil Erskeinschwinge bei Stade auf. Anlässlich der Eroberung der Prager Kleinseite u. der gewaltigen Kriegsbeute durch Hans Christoffer von Königsmarck am 26.7.1648 erbeutete er unter anderem eine bemerkenswerte Bücherei. Er war an den Verhandlungen in Prag u. Nürnberg nach dem Westfälischen Frieden beteiligt. Nach Schweden zurückgekehrt, wollte ihn Königin Christina zum Freiherrn erheben, was Erskein aber zweimal ablehnte. Vom November 1650 bzw. von 1652 an amtierte er als Rat in den schwedisch besetzten Herzogtümern Bremen u. Verden, wo Königsmarck als Gouverneur eingesetzt war. 1652 wurde er geadelt, 1653 wurde er Präsident in Bremen u. Verden. 1655 wurde er zum Freiherrn erhoben (nicht introduziert). 1656 geriet er bei der Eroberung Warschaus in Gefangenschaft u. starb später in Zamoisk. Begraben wurde er in St. Peter in Bremen. MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 1508; BAUER, Erfurter Personalschriften S. 192; DROSTE, Im Dienst der Krone, S. 390−391; SCHULZE, Das Stader Reichsarchiv; HILDEBRAND, Erskein; JÖRN, Servorum Dei Gaudium [MDSZ].
[69] Barth war General(kriegs)kommissar [schwed. allmänt krig kommissionär, dän. generalt war kommissær]: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- u. Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung v. Kriegssteuern (Kontributionen), sowie zur Kontrolle der Kriegskommissare. Er übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl., bei der dänischen Kavallerie sogar 908 Rt.; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld u. in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie auf Grund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- u. Truppenfinanzierung zu senken u. Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport u. die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten u. gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- u. Reichstagen auf u. war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen), „Verehrungen“ u. Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. DAMBOER, Krise, S. 27:  „Im Schreiben des Generalkommissars Schäfer an Maximilian vom 13. Dezember 1644 schrieb dieser, die Generalkommissare suchten nichts als des Kurfürsten und der Armada Interesse und würden trotzdem immer verfolgt, gehasst und beneidet“. Vgl. auch KAPSER, Die bayerische Kriegsorganisation, S. 101ff.; SAITOM, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.
[70] Jacob [v.] Barth [Bard] [ -1659], schwedischer Generalkriegskommissar u. königlich schwedischer residierender Agent in Nürnberg, dann kurmainzischer Rat in Erfurt
[71] Kriegskommissar [schwed. war kommissionär, dän. war-kommissær]: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung v. Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissar legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch u. überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen u. Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen u. die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Dänische Kriegskommissare erhielten monatlich ab 1625 zwischen 200 u. 400 Rt. je nach Aufgabenbereich; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph v. Ruepp zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. „Im Dreißigjährigen Krieg machten sich jüdische Kommissare unersetzlich. Ein schwedischer Diplomat sagte: ‚Alle Juden sind Kommissarii, und alle Kommissarii sind Juden‘ “ [MÜHLAUER, Des Kaisers Kommissar]. Teilweise wird in zeitgenössischen Chroniken auch festgehalten, dass Kriegskommissare ihr Amt aufgaben, um sich nicht länger an der Ausbeutung der kriegsverarmten Leute zu beteiligen; Chronik des Sweder von Schele, Teil 3, fol. 877 (Juli 1634); SAITOM, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.
[72] N Hoffstätter [ – ], schwedischer Kriegskommissar.
[73] Satisfaktion, schwedische: Schadensausgleich, Schadensersatz (Abtrag, Restitution), Genugtuung (bei Duellen), Kostenersatz, Auszahlung der Soldaten und Offiziere nach dem DK.. Vgl. dazu HELLER, Rothenburg, S. 214 (nach den Aufzeichnungen des Chronisten Dehner): „20 Decembr. ist wider ein Kreyßtag zu Nürnberg gehalten worden, darauf man die Schwedische Armee außgeteilet und in sieben Crayß verlegt, wie man vorgiebt, biß die Friedenßgelder, nemblich 18 Tonnen Golds erlegt werden, auch alle Satisfaction eingeräumbt und Besatzung angezogen, daß gantze Satisfactionsgeld ist der ganzen Summa 5 Million Rthl. oder 50 Tonnen Rthl. (eine Million ist 10 Tonnen oder 10 mal hundert tausend)“.
[74] Behuf: Notdurft, Nutzen, Absicht, Ansinnen, Intention, Plan, Vorhaben, Zweck.
[75] Prätension: Forderung.
[76] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 29.9./9.10.1649, präsentiert: N[ürn]berg, 2./12.10.1649 [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[77] Meuterei, meutination, meutation: Meuterei. Meutereien waren schon kurz vor dem eigentlichen Dreißigjährigen Krieg eine gefürchtete ständige Begleiterscheinung innerhalb der Heere. Der hessen-kasselische Obrist Widmarckter schildert die z. T. drakonische Niederschlagung mehrerer Meutereien (1617) in Frankreich; GRÄF, Söldnerleben, S. 116f.: „20. Hatt Brearts Compagnia im Furüberzihen für Grand [ bei Sauvigny; BW] meinem Quartir meutiniren wollen, aber durch meine Gegenwart abgeschreckt worden. 21. Montaults Compagnia so auß Anregung Brearts Soldaten meutiniren wollen. Darzu ich kommen und zum Theill mitt harten, zum Theill mitt gutten Worten zu Frieden gesprochen. Darauf ihn Brearts und Effern Quartir geritten, die Soldaten fur mich gefordert, ihnen Fehler verwiesen und nach vorhergangener Demütigung, verzihen und also an dem Ort diese beyden Mutinationen gestillet. Alß ich aber von dannen in mein Quartir nach Andelot reitten wollen, treffe ich hart fur Brearts Quartir im freien Földe deß Obristen Fendlein in Schlachtordnung ahn, so gleichfallß meutiniren wollen. [fol. 204v] Auf welche ich so balde mitt bloßem Degen geeilet, in die Schlachtordnung geritten und manchen gutten Streich fließen laaßen und die Anfänger dieser Meutination begehret, deren sie mir auch endlich 2 volgen lassen. Hab solche dem Provos gelieffert und befohlen, mitt ihnen nach dem Quartir Andelot zu eylen, dahin ich mich gleichfalß verfüget. Beyde arme Sünder von dem Flecken führen lassen und, weill damals mein Scharfrichter entlauffen, dem einen dass Leben geschenkt, wofern er den andern erwürgete. So er acceptiret, sich an seinen Gesellen gemacht und nach großem Wiederstand sein Meister worden, auf der Erde erwürget und volgents stranguliret. Den toden Cörper hab ich ahn einen Hügell setzen und einen Brieff Meutinirer an die Brust hefften lassen, damit er von den Soldaten und Regiment gesehen wurde“. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch (unter 1619); GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 106f.: „Den 25. Dito [1619]. Donnerstag Morgens sein abermahlen alle Fahnen auff bemeltes Feld Commandiert und Gemustert worden. Alß nun ein Soldat von Erazheimb Gebürtig / ein armer Tropff und Baursmann / umb fl. 7. deß Monats nicht Dienen / sondern fl. 8. haben wollte / hat sich der Herr Obriste [Johann Fuchs; BW] über ihn so hefftig Erzürnt / daß Er andern zu einem Exempel solchen den Scharpffrichter (nicht daß er ihne ohne weitern Befelch Hinrichten solle) in seinen Handen zugeben Befohlen: Demnach aber der Profos Caspar Tenger von Rothweil mit dem armen Tropffen zugeschwind fortgefahren / ihne zwar nochmalen erinnert die benannte Besoldung ohne widerred anzunemmen / oder ihme für einen Steckenknecht Zudienen / Er aber solches nicht thun / sondern ehender Sterben wolte / hat der Profos denselbigen / ohne weitere Ordre deß Obristen / welcher schon Perdon zugesagt  hat / an einen Baum am Heggelbacher Weg Auffhencken lassen. Warüber aber der Obriste und Soldaten übel zufriden gewesen / und deßwegen diser Profos sich mit Leib und Leben dem Regiment Verschreiben miessen“. LAHRKAMP, Werth, S. 71f.: „Aber auch Werths Reiterregimenter litten Not und wurden schwierig; ein Symptom war, daß am 8. März [1637; BW] im Regiment Gayling [von Altheim] eine ernsthafte Meuterei ausbrach. Die Reiter lagen in Quartieren im Amte Ahrweiler, in Bodendorf und um Breisig. Der Tumult entstand in der Kompanie des Rittmeisters Ley, der einen Plünderer hatte verhaften lassen. Seine Kameraden rotteten sich zusammen und suchten ihn mit Gewalt zu befreien. Als der Regimentsführer, der Obristleutnant von Cronenburg, der für den verwundeten Gayling das Kommando führte, energisch einschritt und einen Reiter insultierte, wurde er mit etlichen Schüssen niedergestreckt. Seine Leibkompanie geriet mit den Meuterern ins Feuergefecht, wobei es auf beiden Seiten Tote und Verwundete gab. Am 12. März umstellten Reiter der Regimenter Werth und Lothringen, die eiligst aufgeboten waren, mit 600 Musketieren das meuternde Regiment. Mit Strenge wurde durchgegriffen: sechs Reiter wurden im Angesicht ihrer entwaffneten Kameraden gehenkt; einer sprang aus Verzweiflung in den Rhein und ertrank, sechs wurden arretiert. Vorher waren bereits fünf Mann gefallen, drei weitere desertiert“. Vgl. auch die Schilderung einer Meuterei u. ihrer Niederschlagung (Mai 1642) unter dem Regiment Wolf v. der Lippe; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 222f.  Vgl. WASSENBERG, Florus, S. 563ff., über die Meuterei französischer Truppen in Breisach (März 1644) wegen des seit 8 Monaten ausgebliebenen Solds. Johann Heinrich (Freiherr) v. Bartels ist bekannt geworden durch den hart bestraften Aufruhr in seinem Regiment im Winter 1648/49 in Hilpoltstein. Nach Grimmelshausens Darstellung, der 19 Hinrichtungen erwähnt, waren La Pierre u. Elter, unter dem Grimmelshausen Regimentsschreiber war, mit der Niederschlagung der Meuterei beauftragt; KELLETAT, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212. Einer der Meuterer ging als „Oliver“ durch Grimmelshausen in die Literatur ein. Das Dragonerregiment Bartels hatte 1647 übrigens nur einen Ausländeranteil von 9, 6 %; KAPSER, Militärorganisation, S. 67; bzw. S. 64ff. Das THEATRUM EUROPAEUM 6. Bd., S. 778, berichtet: „Bey vorhabender Exauctoration / hat sich unterdeß Herrn Obristen Barthels Tragoner-Regiment (so vor diesem Herr Obrister Creutz gehabt / und in der Abdanckung nicht begriffen) als welches mit der 3. Monatlichen Bezahlung nicht zu frieden seyn wollen / ein unvermutheter Auffstand ereygnet / daß der Obrist und Obrister Lieutenant von ihnen entreitten müssen; darauff die Rebellen sich in das Schloß Hilpoldstein retiriret: Weilen nun des Herrn Generals und Feldmarschallen von Enckefort [Adrian v. Enckevort (1603-1663); BW] Excell. in continenti etliche hundert Mann zu Roß und Fuß auff sie außcommandirt / diese auch das Schloß umbsetzt / und Stücke auffgeführt, haben sich die Empörte Mittwochs den .. April gutwillig ergeben. Darauff hat man das Regiment im freyen Feld zusammen geführt / disarmirt / von newem schweren / etliche Rädelsführer gefangen nehmen und aufhencken lassen. Als solches geschehen / ist mehrgedachtes Tragoner-Regiment / biß auff weitere Ordre / hinwiederumb auß einander gelegt / und folgenden Freytags das commandirte Volck nach Amberg / auch in andere dero Quartiere zurück gezogen. Sonsten ist unterm Dato 22. Aprilis st: vet. Nachricht eingelangt / daß / nach dem die Rebellen von mehrbenanntem Barthlischen Tragoner-Regiment durch Gewalt wiederumb zum Gehorsamb gebracht / geviertheilt / 14. Reuter / theils gehenckt und enthauptet / viel unredlich gemacht / und ohne Abschied fortweg gejagt worden“. Im „Springinsfeld“ (KELLETAT, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212f.), heißt es: „Unter währendem Stillstand wurde unser Regiment nach Hilpoldstein, Heideck und selbiger Orten herum gelegt, da sich ein artliches Spiel unter uns zugetragen. Denn es fand sich ein Korporal, der wollte Obrister sein, nicht weiß ich, was ihn für eine Narrheit dazu angetrieben; ein Musterschreiber, so allererst aus der Schul entlaufen, war sein Secretarius, und also hatten auch andere von seinen Kreaturen andere Officia und Ämter; viel neigten sich zu ihm, sonderlich junge ohnerfahrne Leut, und jagten die höchsten Offizier zum Teil von sich, oder nahmen ihnen sonst ihr Kommando und billige Gewalt; meinesgleichen aber von Unteroffizieren ließen sie gleichwohl gleichsam wie neutrale Leut in ihren Quartieren noch passieren; und sie hätten auch ein Großes ausgerichtet, wenn ihr Vorhaben zu einer anderen Zeit, nämlich in Kriegsnöten, wenn der Feind in der Nähe, und man unserer beiseits nötig gewesen, ins Werk gesetzt worden wäre; denn unser Regiment war damals eins von den stärksten und vermochte eitel geübte, wohlmontierte Soldaten, die entweder alt und erfahren, oder junge Wagehälse waren, welche alle gleichsam im Krieg auferzogen worden; als dieser von seiner Torheit auf gütlichs Ermahnen nicht abstehen wollte, kam Lapier und der Obriste Elter mit kommandierten Völkern, welche zu Hilpoldstein ohne alle Mühe und Blutvergießen Meister wurden, den neuen Obristen vierteilen, oder besser zu sagen, fünfteilen (denn der Kopf kam auch sonder) und an vier Straßen auf Räder legen, 18 ansehnliche Kerl aber von seinen Prinzipal-Anhängern zum Teil köpfen, und zum Teil an ihre allerbesten Hälse aufhängen, dem Regiment aber die Musketen abnehmen, und uns alle auf ein neues dem Feldherrn wieder schwören ließen“. Vgl. auch die Meuterei im Regiment Christoffer v. Steinecker [1612-1671] in Schweinfurt (1649); BECK, Geschichte der Verschwörung. LORENTZEN, Schwedische Armee, S. 188f.: „Das blutigste Schauspiel dieser Art aber, welches 14 Tage lang die Umgebung mit neuen Kriegsunruhen ängstigte, spielte sich im Juli 1650 in Anhalt ab. Durch unklare Nachrichten über die Absichten der Schweden aufgebracht, nahmen die unter dem Befehle des Oberst-Lieutenants Israel Isaaksohn, welcher als ein habsüchtiger und roher Mensch bekannt war, hier einquartierten Reiter ihre Offiziere plötzlich gefangen und forderten stürmisch Sold und Abschied. Nur mit genauer Not entging Isaaksohn dem Tode; da er nachwies, dass der das nötige Geld zur Ablöhnung noch nicht zur Hand habe, wurde er entlassen unter der Bedingung, dass er ihnen dasselbe in Erfurt verschaffe. Er begab sich aber sofort zu den Truppen, welche mittlerweile von Süden zur Unterdrückung der Rebellion in Bewegung gesetzt waren, liess die Aufrührer, deren Anzahl noch etwa 450 Mann betrug, umzingeln und an 33 Rädelsführern trotz seines gegebenen Wortes und trotz des Wehegeschreis der Soldatenweiber erbarmungslos das Todesurteil vollstrecken“. William Crowne [1617-1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36.
[78] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[79] Fritz Günther [ – ], schwedischer Obristleutnant.
[80] Licentierung: Entlassung.
[81] THEATRUM EUROPAEUM 6. Bd., S. 995.
[82] Stettin [Szczecin]; HHSD XII, S. 280ff.
[83] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Stettin, 15./25.12.1649, ohne Präsentationsvermerk 1648 [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[84] Stadtarchiv Schweinfurt Ratsprotokoll vom 8./18.4.1650.
[85] Bad Neustadt/Saale [LK Rhön-Grabfeld], HHSD VII, S. 59f.
[86] Meiningen [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.
[87] Johann Jakob Hoys [Hoyes, Huys] [ – ], schwedischer Obristleutnant, aus Schlesien gebürtig.
[88] Gewöhnlich heisst die Redewendung „Ratz vom Taubenhaus“: sprichwörtlich: “damit er nicht weggehen möge wie der Ratz vom Taubenhause”. Ratz ist eine Bezeichnung für den mit Diebstahl assoziierten Iltis. Ratz steht sonst auch für Ratte; z. B. SCHMID, Schwäbisches Wörterbuch, S. 427.
[89] Wertheim [Main-Tauber-Kreis]; HHSD VI, S. 880ff.
[90] BECK, Chronik, 2. Bd., 1. Abt., Sp. 24
[91] LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 199f.
[92] LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 196.
[93] LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 119.
[94] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 64f.
[95] Wetterfeld, heute Ortsteil von Laubach [LK Gießen].
[96] Friedrich Christoph Freiherr v. Hammerstein-Gesmold [Hamenstäm, Hamerstein] [15.9.1608 Schloßböckelheim-12.10.1685 Oelentrup], schwedischer Generalmajor.
[97] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[98] Vgl. die Beschreibung des Nürnberger Friedensfests bei JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 402ff.
[99] Wismar [LK Wismar]; HHSD XII, S. 133ff.
[100] in der Ostsee.
[101] Wahrscheinlich die in Frankfurt/M. „Politischen Avisen“ des Johann v. den Birghden, der als schwedenfreundlich galt.
[102] SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 148f.
[103] Lindow [Lubicz, Powiat Gryfino, Westpommern]. 30 km südl. von Stettin.
[104] Nipperwiese [Ognica], Powiat Gryfiński (Greifenhagen), Wesipommern], 40 km südl. von Stettin.
[105] Vgl. Baltische Studien. Gesellschaft für Pommersche Geschichte, Band XXVII,  S. 127, 129.
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