Christoffer von Steineckers Briefe an Carl Gustav Wrangel und Karl Gustav von Pfalz-Zweibrücken aus Schweinfurt 1647/49 (III)

Christoffer von Steineckers Briefe an Carl Gustav Wrangel und Karl Gustav von Pfalz-Zweibrücken aus Schweinfurt 1647/49 (III)

von Suzanne von Steinaecker und Dr. Bernd Warlich

Christoph 1612 -2 mid-resWrangel, Karl Gustav

Das linke Porträt zeigt Christoffer von Steinecker, das rechte Carl Gustav Wrangel.

Ein weiteres Schreiben Steineckers mit ähnlichem Inhalt, was die Meuterei[1] der Weimarer anging, war einen Tag später wieder an Wrangel[2] ergangen:

„Ps: Plan,[3] den 6. Aug: 1647.

Hochwolgeborner Herr General[4] vnd FeltMarschall,[5] Gnediger Herr,

E. Excellence seind meine gehorsame dienste allezeit bereit, vnd werden dieselbe aus meinem vom 23ten hujus abgeschickten Schreiben ersehen haben, das es mit der Arbeit alhir noch zimblich fortgehet, aber an gelde mangel vorgehen wil. Der H. Agent[6] Barth,[7] welcher ietzo hir ist, hat Mir eine assignation[8] auff etliche örter, alß einliegendes ausweiset, aber Ich kann nichtes bekommen so wol von denen, die hoch, alß denen, so gering angeschlagen sint, vnd befindet sich fast anderes, alß das Verzeichnuß ausweiset, den zwar hoch angeschlagen, aber hir wirt wenig gegeben. Ich habe von den Kauffleuthen Gelt aufgenommen, vnd kann so viel nicht wieder bekomen, das Ich bezahlen möchte, daher hir der Credit beÿ den Leuthen entgangen. Wie es leidlich wegen mangel des Geldes mit der Arbeit abgehen wirt, stehet zu vernehmen, Ich aber will mein bestes thun. Von den Weÿmarischen habe E. Excell. Ich berichtet, das dieselbe von I. F. G. dem Herrn FeldMarschalln Turenne[9]Turenne4 [=> Abb. links] chargiret,[10] vnd vber Halß vnd Kopff verjaget, vnd ist der Verlauff darmit des H. Capitain[11] Delings,[12] welcher vor diesem vnter dem Mortaignischen[13] [=> Abb. rechts]Mortaigne Regiment[14] gewesen, berichte nach also: Alß I. F. G. der H. FeltMarschall Turenne vernommen, daß die Weÿmarischen Völcker nicht fort wolten, vnd beÿ Königshoffen an der Tauber[15] zwischen zweÿ Waßern stunden, hetten I. F. G. aus Heÿlbron[16] [=> Abb. links]Heilbronn2 vnd andern daherumb liegenden Gvarnisons[17] 300 Mann zu fueß genommen, wozu Sie auch gecommendirte Reuter von den Frantzosen beÿ sich gehabt, vnd were also mit denenselben vnd 4 Stücken[18] Geschützes nach den Weÿmarischen Völckern gegangen: Vnd alß Sie denenselben etwas nahe gekommen, hetten Sie die Weÿmarische fragen lassen, ob Sie nicht pariren, vnd zu der Armee marchiren wolten. Worauff die Weÿmarische zur antwort gegeben, Nein, Sie wolten nicht mit Ihnen, vnd sich auf die Galleern[19]Gallere [=> Abb. links] verkauffen laßen,[20] sondern wolten zu ihrem alten Herrn, der Königl. Maÿt. zu Schweden,[21] [=> Abb. rechts]Christina3by_Sébastien_Bourdon dero Sie einmahl geschworen, gehen, derselben wolten Sie fürters, so lange Sie das Leben haben würden, nach wie vorhin ehrlich vnd getrew dienen. Worauff hochgemelter FM näher zu Ihnen geritten, vnd gesaget: Ihr Meinaydige[22] Schelme,[23] warum wöllet Ihr nicht mit vnß ? Darauff Sie wieder zur antwort gegeben: I. F. G. wollten mit 100 Pferden zu Ihnen kommen; so wollten Sie recht mit einander reden; denen I. F. G. geantwortet: Ihr Ehrlosen Schelme, Ich trawe Euch nicht, Ihr solt Mir wol den halß brechen. Vnd hette alsobald ein Dragoun[24]Dragoner [=> Abb. links] mit einen Pistol[25] auff I. F. G. fewr gegeben. Worauff auch flugs ein Cornet[26] mit einer trouppe Reuter gecommendiret, Sie zu chargiren, in Meinung vber die brügke, welche die Weÿmarische zum Vortheil vnd mit Dragouns besetzt gehabt, vnd also an Sie zu kommen, der Cornet aber war von den Dragouns flugs todt geschoßen, vnd also die trouppe repoussirt.[27] Darauff hetten I. F. G. einen Rittmeister[28] mit 100 Pferden gehen laßen, welcher ebener maßen zu rügk gehen müssen. Worauff die Weÿmarsche sich ein wenig zu rügk gezogen vnd gesetzet. War darauf H. Oberster Schütz[29] mit den Weÿmarschen Officiers, so noch beÿ I. F. G. gewesen, drauff gegangen, hette die Dragouns chargiret, vnd 76 todt geschoßen. Auch haben Sie in solcher gehaltenen rencontre[30] Sechs Estandarten[31] von den Weÿmarischen bekommen, wovon doch 4 durch zween Kerls dieselbe erste nacht zu Fueß wiederumb davon vnd zu den Weÿmarschen trouppen gebracht, das also die Frantzosen noch zweÿ Estandarten davon beÿ sich haben. I. F. G. haben auch einen theil Reuter gefangen gekriegt, vnd flugs etliche davon auffhencken[32] [=> Abb. links]Galgenbaum.Callot laßen. In solchem erhaltenen Scharmützel[33] hat das Fleckensteinische[34] regiment durch vnd zu den Frantzosen gehen wollen, ist aber durch dreÿ Esqvadrons[35] wieder zu rügk geholet worden, mit bedrohung, wan Sie nicht beÿ Ihnen bleiben würden, wolten Sie selber dieselben alle niederhawen. Sollen also dreÿ Regimenter, alß alt-Rosischen,[36] Mazarinischen[37] vnd Dragouns, die andern alle zwingen, das Sie beÿ Ihnen bleiben müßen. Alß nun solche Völcker in 18 Esqvadrons bestehend näher herunter, vnd in Franckenlandt gekommen, vnd Mir solches von I. F. G. dem H. Bischoffen zu Würtzburg[38] JohannPhilippvonSchönborn2[=> Abb. links] zu wissen gemacht, habe Ich alßbald durch einen Trompeter[39] Ihnen zu wißen gemacht, Sie sollten nichtes anfangen, sondern das Landt, weil es in der Königl. Majt. zu Schweden Schuz aufgenommen worden, qvittiren, maßen Sie auch, so Sie etwas ungeschicktes handeln würden, solches gegen E. Excell. nicht verantworten könten. Worauff Sie Mir wieder zu wißen gemacht, es solte Niemand etwas böses zugefüget werden, auch daneben durch den Trompeter berichten laßen, Sie wollten schleunig fort, vnd zu Herrn Königsmarck[40]Königsmarck, Hans Christoffer Graf [=> Abb. rechts] gehen, auch denselben für Ihren General annehmen vnd veneriren. Ich stehe aber in Sorgen, das Sie, wofern nicht bald ein Officier zu Ihnen kommen möchte, Sie von einander gehen möchten. Wie es sonsten in einem vnd andern alhir beschaffen, werden E. Excell. aus meinen vorigen Schreiben vom 23 dieses ersehen haben. Womit E. Excell. Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung ergeben, vnd Mich in dero beharliche Gnade recommendiren thue, E. Excellence

        gehorsamer vnd getrewer Knecht

Schweinfurth den 27ten Julÿ ao p 1647 p                                    ChvonSteinëcker“.[41]

Am 4./14.8. hatte Steinecker weitere Nachrichten zu Bönninghausens[42] Verhalten in dieser Zeit geliefert. Tatsächlich scheint man im schwedischen Lager immer noch davon ausgegangen zu sein, Bönninghausen, der in der französischen Armee kein selbstständiges Kommando bekommen hatte, für die schwedische Armee abwerben zu können, obwohl dieser bereits am 5.7. offiziell begnadigt worden und unter die kaiserlichen Fahnen getreten war. Dazu kamen die üblichen Geldprobleme sowie die mangelnde Versorgung der Soldaten[43] Steineckers, die unter günstigen Umständen 2/3 ihres Monatssoldes[44] erhielten. Noch dazu waren sie gezwungen, in den Städten zu überhöhten Preisen einzukaufen.

„Hochwolgeborner Herr General vnd FeltMarschall, gnediger Herr,

E.  Excell. seind meine gehorsame dienste alle zeit willig alß schuldig, vnd habe dero vom 20 vnd 20 Julÿ an Mich abgelaßene Schreiben am 31 ejusdem gebürlich erhalten, vnd daraus den annoch glücklichen Zustandt dero vnterhabenden armeë mit frewden vernommen, wofür dem Allerhöchsten lob vnd dank gesagt seÿ. Das E. Excell. Mir in solchem ihren am 20ten passato abgefertigten Schreiben wegen des General Wachtmeisters[45] Böningkhausen befehlen, wil Ich demselben gehorsamblich nachleben, vnd meinen besten Vleiß thun, ob man denselben bekommen könte. Woneben E. Excell. Ich berichte, das alhir spargiret[46] wirt, alß solte er wiederumb eine newe werbung[47]Werbung [=> Abb. links] anstellen, vnd allem muthmaßen nach seinen fuß zu Weißenburg[48] setzen, wie Er auch da mit 80 Pferden neuerlicher Zeit eingekommen sein soll, sonsten hat er sein Wesen im Wirtenberger Landt gehabt auf einem Schloße,[49] welches von den Käyserlichen annoch besetzet ist.[50] Er hat seinen newen Obersten Lieutenant,[51] weiß nicht wer er sein magk,[52] zu den Weÿmarischen trouppen, alß Sie noch beÿ Königshoffen an der Tauber gestanden, gehabt umb dieselbe zu bereden, das Sie zu Ihme kommen solten, Er wolte vff einen jeden Reuter 100 thaler[53] geben;[54] aber es hat keinen fortgang gewinnen wöllen, sondern der Oberst Lieutenant ist von I. F. G. herrn Feltmarschallen Turenne gefangen gekriegt, vnd nach Heylbrun geführet worden. Sonsten wirt auch diesen ortes spargiret,[55] das Enckefurt[56]in Lothringen vnd deren örter etliche Völcker zusammen gerafft, vnd willens sein soll, in Weißenburg ein Corpus zu formiren vnd zusammen zu bringen, was darauff erfolgen wirt, will E. Excell. meiner schuldigkeit nach Ich schleunigst advertiren. Den fortifications-baw alhir betreffend, muß E. Excell. Ich berichten, das es mit demselben noch zur zeit zimblich fortgegangen, maßen Ich beÿ den Kauffleuthen einen credit vber den andern gemachet, weil Ich kein gelt von denen Mir zu solchem bawe assignirten örtern bekommen kan. Die Marggrafen zu Culmbach[57] vnd Anspach[58] [=> Abb. rechts]Albrecht_von_Brandenburg-Ansbach F. p F. p G. G. wöllen sich zu nichts verstehen, schreiben von sich, Sie können und haben nichts zu geben, Ich möge mit der execution[59] verfahren oder nicht, vnangesehen, das es bis dato noch nicht geschehen, gleichens thun ander örter auch, die Stadt Nürnberg,[60] welche I. F. G. dem herrn Bischofen zu Würtzburg gleich kömpt, als E. Excell. aus der Ihro zugeschicketen assignation, so Ich von herrn Agent Barthen bekommen, werden gesehen haben, erkläret sich, Sie wölle deswegen mit E. Excell. tractiren, vnd hochgemelte E. Excell. F. G. der H. Bischoff zu Würtzburg haben auf den ietzigen Monath 300 thaler p[er] discretion[61] hergegeben, das Ich derentwegen nicht weiß, wie die Arbeit fort zu setzen seÿ, weil dasjenige, was dazu assigniret worden, nicht einkompt, der H. Agent auch vorgibt, Er wüste Mir keine andere Mittel, Ich müste solches durch die execution heraus bringen, vnd der credit beÿ den Kauffleuthen auch entgehen will, weil man mit der bezahlung nicht würcklich inhalten kann, zumahlen Ich wöchentlich beÿ 1000 thaler muß haben, in betracht, das ich nicht einen stein, nicht eine schauffel Erde ohne geldt zuzu bringen kann, sondern alles mit gelde, alß E. Excell. wohl wißend ist, bezahlen muß. Wan dan nicht andere Mittel würden beÿgeschaffet werden, würde die Arbeit endlich liegen bleiben. Wegen des Vnterhalts für diese gvarnison muß E. Excell. auch berichten, dass vff den monath Juliium ich erstlich zwo Lehnungen[62] bekommen, vnd wan der H. Agent Mir an den Rentmeister[63] Eggarten[64] anweisungen gibt, schicket Er solche Schreiben, wie E. Excell. aus einliegendem ersehen werden, wieder zu rügke. Vnd wan die Soldaten so bald nichtes haben, seint Ihnen die Bürger nichtes zu willen, dahero Ich auch endlich nicht weiß, wie es mit denenselben werden wirt. Jetzt hat der H. Agent die Stände anhero verschrieben, wegen des Magazins mit Ihnen zu tractiren. Was Ich sonsten an dem Baw werde thun können, soll meiner schuldigkeit nach nicht verseumet, sondern fortgesetzet werden. Vmb mit Zinsen zu schreiben, habe Ich deswegen an H. Secretairen Schwanenthal[65] geschrieben. Womit E. Excell. Ich Gottes gn. p Auffsicht vnd bewahrunge ergeben, vnd mich in dero Gnade recommendiren thue, verbleibend Ew. Excellence

                                                              gehorsamer vnd

Schweinfurth den 4ten                                 getrewer

  Augusti ao p 1647                                              Knecht

                                                                    ChvonSteinëcker

PS.

E. Excellence kan hirbeÿ Ich nicht verhalten, das Ich biß dato nicht einen Kreutzer[66] zue recruiten[67] erhalten, oder habhafft werden können, vnd sehen muß, das die Frantzosen aus Heilbrun vnd andern örtern hieherumb für den Augen die Völcker werben[68] vnd wegkfüren, welche man eben so wol vnd noch ehe alß die Frantzosen bekommen könnte, wan nur gelt vorhanden were. Ich habe mit H. Agenten Barth daraus geredet, derselbe aber saget, er wüße vnd hette keine mittel dazu. Wan dan endlich noch Gelt dazu kommen möchte, haben die Frantzosen die besten Leuthe wegk, vnd müßen wir nach sehen.[69] Welches E. Excell. das Ich dieses schreibe, nicht verargen, sondern immerfort mein gnediger Herr verbleiben wöllen. ut in literis.[70] p“.

In der Beilage findet sich eine Kopie des erwähnten Schreibens des Rentmeisters Johan Eggerodt, Nürnberg, 31.7./10.8.1647: „It. Insonders Hochgeehrter H. Oberster, M. F. Herrn Obersten Schreiben vom 29ten Julÿ habe Ich wol erhalten, vnd darauß ersehen, wie der H. Oberster vom H. Agenten Barth berichtet worden, es weren bereits wieder einige gelder alhir in bereitschaft; nun wundert Mich aber, das der H. Agent dem H. Obersten dieses sagen darff, dz Ich einige Gelder in handen hette, do Ihme doch viel anders vnd am besten bewust, wovon Ich Ihme vnterschiedene mahle bericht gethan, das nach deßen abreiße vnd biß dato kein heller[71] oder pfenning eingekommen, dahero Ich auch nichtes in handen habe. Deswegen Ich den H. Obersten dienstlich ersuche, er wölle doch keine Wechsel / : welche in Ermangelung der Gelder doch nicht können bezahlt werden : / ehe Ich die Mittel in henden, vnd ihme vorhero zu wißen machte, vff mich ziehen. Wan aber der H. Oberster beliebet, will denselben Ich an hiesigen Magistrat weisen, beÿ welchem Er die Gelder fordern vnd erheben laßen kan. Die iezo verschickten assignationes vff den Monath August habe Ich auch empfangen, ist aber auf ietztgedachten Monath gleichfals nichtes gelieffert worden, kan auch nicht wissen, wan solches beschehen wirt, die ausrechnung laßen sich zwar bald machen, wan auch nur die Gelder sobalden einkämen, so könte man auch bezahlen. So dem H. Obersten in wieder antwort habe vermelden wöllen, und nebenst empfehlunge Göttlicher protection

                                                      verbleibe F. h. h. Obersten

Nürnberg den 31 Julÿ anno p 1647 p                           dienstbeflissener Johan Eggerodt“.[72]

Zu Bönningshausens weiteren Aktionen gegen die Weimarer wird berichtet: „Der General Böninghausen, welcher aus Hessischen[73] wieder in Kayserliche Dienste getreten, kam bey ihnen 3. Stunden von Hailbron an und gedachte sie in Kayserliche Dienste zu ziehen; da aber dieselbe ihren General, weil er mit ihm Briefe gewechselt, in Arrest genommen, und von seinen 125. Reutern[74] bey 35. niedergemacht, zog er sich nach Hohen-Asperg[75] [=> Abb. links] Hohen_Aspergzurück, überfiel aber nach erhaltener Verstärkung 400. der Weimarischen Reuter in der Vorstadt zu Lobenberg,[76] da dann einige niedergemacht und bey 50. samt 270. Pferden und einer Beute[77] von einer Tonne Goldes[78] ihnen abgenommen worden“.[79] Anfang September war Bönninghausen, der kaiserliche Kommandierende der sogenannten „Immediat-Völker“ im süddeutschen Raum, selbst auf dem Hohenasperg erschienen. „Er teilte Melander[80] [=> Abb. rechts]Holzappel.jpg[5434442] am 4. September mit, daß sein nach Rottweil[81] zum Obristen von Bissingen gesandter Obristwachtmeister ein erfolgreiches Recontre mit den Schweden gehabt habe; 6 gefangene Offiziere und 160 erbeutete Pferde seien auf den Asperg gebracht worden; der Feind habe 40 Tote auf dem Platz gelassen. Am 9. September meldete er, Bissingen habe das weimarsche Regiment Alt-Rosen, das im Anmarsch auf Rottenburg[82] gewesen sei, gänzlich zersprengt, wodurch die Absicht des Feindes, in die Bodenseegegend einzudringen, vorläufig gehemmt werde“.[83] Dabei waren wohl die in Württemberg zurückgebliebenen Reste des Schützeschen[84] und Roßwurmschen[85] Regiments gemeint, die in der Bietigheimer[86] Chronik erwähnt werden.

Noch immer war die Revolte der Weimarer das Thema in der Korrespondenz schlechthin. Auch Caspar Ermes,[87] der Kommandant in Erfurt,[88] war in die Verhandlungen mit den abtrünnigen Regimentern eingebunden. Am 7.8. war er in Wasungen[89] mit ihren Vertretern zusammen getroffen, um sie für Wrangel „abzuwerben“. Deren Absicht war aber nach wie vor die Unterstellung unter Königsmarck. Am 23.8./2.9. unterschrieben sie in Bodenburg[90] – teilweise wird auch Paderborn[91] angegeben – die Verpflichtung, selbst bei Königsmarcks Tod in schwedischen Diensten zu verbleiben.

Auch in folgendem Schreiben wurden die Vorgänge bei Königshofen sowie die Ereignisse in Würzburg[92] noch einmal geschildert, weil Steineckers Schreiben nur umständlich oder mit unerwarteter Verzögerung zu Wrangel ins Feldlager[93]gelangten.

„Hochwolgeborner Herr General vnd FeltMarschall, Gnediger Herr,

E. Excellence nach meiner gehorsamen dienste offerirung sol Ich nicht verhalten, das dero vom dato 29ten Julÿ an Mich abgefertigtes Schreiben Ich gebürlich empfangen, vnd daraus ersehen, was E. Excell. wegen des Kayserlichen Lagers vnd Vffbruchs[94] Mir g. zu wißen gemacht, wogegen Ich mich vnderthenig bedancken thue. Was gestalt es mit dem hiesigen Bawe hat, habe E. Excell. Ich vom 22ten v. 27ten Julÿ, auch vom 4ten August geschrieben vnd zu wissen gemachet, nemblich das die Arbeit zwarten noch zimlich fortginge, aber es am gelde mangeln thete, weil Niemand von den Ständen, so durch den H. Agenten Barthen assigniret worden, etwas geben wil, wiewol Ich mit der execution zu verfahren Mich vernehmen laßen. Des Herrn Bischofen zu Würtzburg F. G. wölte sich zu solchem Gelde zum fortification-Werck nicht verstehen, geben vor, Sie hetten sich mit E. Excell. also verglichen, das Sie vor dem Monath Novemb. etwas zu geben nicht schuldig weren. Jedoch aber wolten sie p[er] discretion zu solchem Baw Monathlich 600 thaler geben. Wegen der Weÿmarischen Völcker, so sich um Creutzburg[95] vnd Eisenach[96] dem verlaut nach sich befinden sollen, habe E. Excell. Ich vom 26 vnd 27ten Julÿ ausführlich geschrieben, was sich mit Ihnen beÿ Königshoff an der Tauber verlauffen, das I. F. G. de Turenne dieselbe an selbigen Orthe chargiret, vnd solche dadurch vber Halß vnd Kopf fortgegangen, worüber Sie auch Sechs Estandarten eingebüßet, aber fort die nechste Nacht davon vier durch zwene Reuter, so zu Fueß wieder davon gelauffen, wieder bekommen. Vnd weil aus E. Excellence mir heut insinuirtem[97] Schreiben vom 29ten Julÿ Ich ersehen, das solche meine Schreiben noch nicht eingelanget, da Ich doch eins nach Erffurth geschicket, vnd das ander durch einen Wertheimbschen[98] Botten mitgegeben; Alß habe Ich nicht laßen sollen, E. Excell. hirbey nochmalen den gantzen verlauff zu berichten. Am 24ten Julÿ ist Herr Capitän Deling, welcher vor diesem vnter dem Mortaignischen regiment gewesen, von I. F. G. de Turenne anhero geschicket, vmb zu vernehmen, ob die Weÿmarschen Völcker beÿ Mir stehen bleiben, oder auch sonsten mit Mir correspondiren würden. Weil Er aber alhir keinen gefunden, hat Er sich des folgenden tages wiederumb auff die Reise nach Heilbrun, wohin Hochgemelte F. Gn. auch gereiset sein sollten, begeben. Es hat aber gemelter H. Capitain Mir berichtet, das hochgemelte F p G. nachdem daselbe vernommen, da die Weÿmarschen nicht zu Ihnen, vnd mit deroselben marchiren wollten, vnd beÿ Königshofen an der Tauber zwischen zweÿen Waßern stünden, aus Heilbron vnd andern daherumb liegenden gvarnisons 300 Mann zu fueß genommen, wozu Sie auch von dero Armeë gecommendirte Reuter von vier Stücke Geschützes beÿ sich gehabt, vnd sich mit denselben zu den Weÿmarschen Völckern begeben. Vnd alß Sie fast nahe zu denselben gekommen, haben Sie die Weÿmarschen fragen laßen, ob Sie nicht pariren, vnd mit zu dero armeë marchiren wolten. Worauff die Weÿmarsche zur antwort gegeben; Nein, Sie wolten nicht mit Ihnen, vnd sich auff die Galleern verkauffen lassen, sondern wolten zu Ihrem alten Herrn, der Königl. Mayt. zu Schweden, dero Sie einmahl geschworen, gehen; deroselben wolten Sie fürters, so lange Sie das leben hetten, nach wie vorhin getrew vnd redlich dienen. Worauff hochgemelte F. G. näher zu Ihnen geritten, vnd gesaget: Ihr Meinaydige Schelme, warumb wöllet Ihr nicht mit vns ? Darauff Sie zur antwort gegeben, I. F. G. wolten mit 100 Pferden zu Ihnen kommen, so wolten Sie recht mit einander reden. Ihnen I. F. G. geantwortet: Ihr Ehrlosen Schelme, Ich trawe Euch nicht, Ihr solt Mir wol gar den halß brechen. Darauff hette ein Dragoun mit einem Pistol auff I. F. G. fewr gegeben; Alß nun I. F. G. solches gesehen, hetten Sie alßbald einen Cornet mit einer trouppe Reuter commendiret, Sie zu chargiren, in meinung vber die Brügke, welche die Weÿmarsche zum Vortheil ingehabt, vnd mit Dragouns besetzet, vnd also an Sie zu kommen, were der Cornet von den Dragouns flugs todt geschossen, vnd die trouppe repousiret. Darauff hetten I. F. G. einen Rittmeister mit 100 Pferden gehen laßen, welche ebener maßen zu rügk weichen müßen, darauff die Weÿmarische sich ein wenig zu rügk gezogen vnd sich gesetzet hetten. War darauff Herr Oberster Schütz mit den Officiers von der Weÿmarschen Cavallerie darauff gegangen, die Dragouns chargirt, vnd 76 davon todt geschossen. Auch haben Sie in solchem gehaltenen Scharmützel Sechs Estandarten von den Weÿmarschen bekommen, wovon doch 4. durch zween Kerlß dieselbe Nacht zu fueß wiederumb davon vnd zu den Weÿmarischen trouppen gebracht, also das die Frantzosen nach zweÿ beÿ sich behalten. I. F. G. haben auch etliche Reuter gefangen gekriegt, vnd flugs einen theil davon auffhencken lassen. In solchem Scharmützel hat das Fleckensteinische regiment durch: vnd zu den Frantzosen gehen wöllen, ist aber durch Dreÿen Esqvadrons wieder zu rügk geholet worden, mit Betrohung, wan Sie nicht beÿ Ihnen bleiben würden, wolten Sie selber dieselbe alle niederhawen. Sollen also Dreÿ regimenter, alß die alt-Rosischen, Mazarinischen vndt Dragouns die andern alle zwingen, das Sie beÿ Ihnen bleiben müßen. Es sind zusammen 8 Regiment zu Roß vnd ein regiment Dragouns. Ich habe einen Trompeter, alß Sie vber den Mayn gekommen, zu Ihnen geschicket, vnd Ihnen sagen laßen, Sie solten hir im Lande keine insolentien[99] anfangen, zumahlen E. Excell. solches vor vbel auffnehmen würden, da haben Sie sich gegen den Trompeter vernehmen lassen, Sie wolten zu ihme Herrn General Königsmarck gehen, vnd denselben für Ihren General auffnehmen vnd veneriren. Dieses habe E. Excell. alßbald den andern tages, alß 26ten Julÿ, geschrieben, vnd solches vff Erfurth geschicket, ob nun solches H. Oberster Ermes, Commendant daselbsten, solches nicht fortgeschicket, weiß Ich nicht, wie wol Ich vmb eiligst fort zu schicken gebeten, zumahlen E. Excell. daran gelegen.

Womit E. Excell. Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrunge getrewligst ergeben, vnd Mich in dero beharliche Gnade recommendiren thue, stettes verbleibend E. Excellence

                                                                               gehorsamer vnd getrewer

Schweinfurth den 5ten Augusti ao p 1647 p                                   ChvonSteinëcker“.[100]

„Hochwolgeborner Herr General vnd FeltMarschall, Gnediger Herr,

E. Excell. soll nach meiner gehorsamen dienste offerirunge Ich hirmit vnverhalten sein laßen, das dero am 4ten dieses aus dem haubtqvartier Plan an Mich abgelaßenes Mir heute wol worden, woraus Ich ersehen, das viele aus deß Herrn General Majeurs Wolffs Sohn[101] Regiment leichtfertiger weise austretten vnd davon gehen,[102] vndt was E. Excell. Mir dißfals / : so von denenselben alhir ein oder ander herkommen würde : / befehlen, mit solchen zu versehen. Dan E. Excell. darauff gehorsamblich nicht verhalten, das biß dato noch keiner anhero gekommen, bin auch der Meinung das Sie wol einen nähern wegk suchen werden. Würden aber von Ihnen etliche anhero kommen, wil dieselbe Ich nicht allein anhalten, sondern auch dieselbe E. Excell. befehl nach andern zum Exempel straffen laßen, will auch nicht vnterlaßen, E. Excell. davon zu wißen zu machen. Meine Schreiben vom 22. vnd 26ten Julÿ, auch vom 4 vnd 6 hujus werden nunmehr bey E. Excell. verhoffentlich eingekommen sein, woraus E. Excell. werden ersehen haben, wie es alhir in einem oder andern, wegen des fortifications-baw vnd dazu gehörigen Costen, so wol auch wegen Vnterhaltung vnd Verpflegunge[103] dieser Gvarnison, beschaffen, deswegen hirbeÿ E. Excell. mit solcher Ich nicht weiter molestiren[104] mag. Wegen der Weÿmarischen Völcker habe Ich auch dreÿmahl, alß am 26ten Julÿ, 4 vnd 6 dieses geschrieben, vnd E. Excell. berichtet, wie es mit denselben beschaffen, so viel Ich davon in erfahrung bringen können. Anietzo sollen sich dieselbe am vnd vfm Eÿßfelde[105] befinden, des Vorhabens, etliche an E. Excell. abzufertigen, vmb sich Rats zu erholen, etliche vermeinen aber, das Sie zu Herrn General Königsmarcken gehen wöllen. Auch kommen noch täglich von denselben beÿ 3, 4, 6 auch wol so auf vnd nieder, welche sich noch von den Frantzosen wegk gemachet, vnd ihren regimentern folgen wöllen, Ich habe auch etlichen Päßen mitgetheilt, weil Sie auch höchlich gebeten, damit Sie desto beßer fortkommen können. Alhir passiret iezt nichts, alß das Ich an der Arbeit, meinen höchsten Vleiß noch thue, wie wol kein Geld dazu einkommen wil. Was sonsten dieses Ortes von einen vnd andern einkommen wirt, so E. Excell. zu wißen Ich vor nötig erachten werde, will Ich so tags alß nachts advertiren, vnd thue derselbe Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung, Mich aber in dero Gnade befehlen, allezeit verbleibend

                                                                     Ihr gehorsamer vnd getrewer

                                                                                                 Knecht

Schweinfurth, den 11ten Augusti ao p 1647 p                                      ChvonSteinëcker“.[106]

Am 18.8.1647 schrieb J. H. Garnier[107] Piccolomini,[108] [=> Abb. rechts]Piccolomini es sei zu Unstimmigkeiten zwischen Turenne und den Weimarern gekommen und als er sie mit Gewalt zum Gehorsam zwingen wollte, sei zwischen Königshofen und Bischofsheim[109] ein Gefecht ausgebrochen, in dem 60 Weimarer und etwa 20 Turennesche Männer gefallen seien. Die Weimarer hätten sich zerstreut, die etwa 1.000 Reiter umfassende größte Gruppe sei durch den Thüringer Wald gezogen und angeblich verhandle der Kommandant von Erfurt mit ihr. Eine andere Gruppe soll nach Weimar,[110] eine dritte nach Braunschweig[111] gezogen sein. Turenne habe Wrangel und der Landgräfin Amalie Elisabeth von Hessen-Kassel[112]Amalia Elisabeth [=> Abb. links] sagen lassen, sie möchten jene festnehmen und wie Rebellen behandeln lassen. Ihre Gesamtzahl betrage an die 4.000, er, G., habe nach Nürnberg und allen Seiten geschrieben. Leopold Wilhelm[113] [=> Abb. rechts] Öèôðîâàÿ ðåïðîäóêöèÿ íàõîäèòñÿ â èíòåðíåò-ìóçåå Gallerix.ruwolle sie in seine Dienste aufnehmen; Rosen sei nach Paris gebracht worden, wo er Turenne anklagte, seinen Soldaten keinen Sold gezahlt zu haben, und Turenne sei angeblich gleichfalls nach Paris gerufen worden. Das reformierte[114] Regiment Rosen liege in Worms[115] und Umgebung.[116]

Der schwedische Feldprediger[117] Georg Engelsüß hat die Ereignisse in seinem „Weymarischen Feldzug“ von 1648 bis hin zur Übernahme durch Königmarck aus seiner Sicht dargestellt: „Die Tourennische sind aus dem Fürstenthumb Darmbstatt in die Pfaltz fortgerucket: Bey Philipsburg[118] liessen sie eine Brucken schlagen / allda sie über- und nach dem Elsaß gangen / von denen eilff alte Weymarische Regimenter / so nicht mehr mit den Frantzosen in Franckreich gewolt / bey Elsaßzabern zu ruck geblieben / welche bey Straßburg wider disseits Rheins / nachmals gegen Rastatt [119]/ vnnd in das Herzogthumb Württenberg / folgends im Julio in das Kintziger Thal / Tourenne aber mit dem übrigen Theil der Armada in Lothringen / jedoch bald wider herauß / vnnd bey Drusenheimb[120] über die daselbsten verfertigte Brucken / vnnd nachmals in das Elsaß gangen.

Jetztgemeldte hinderbliebene Teutsche Regimenter haben ihre gravamina[121] vnnd Vrsachen ihres Abtritts verfasset / vnnd nach Pariß überschicket / die zum Theil ihre hinderständige Bezahlung / zum Theil etliche andere Beschwerungs-Puncten / wider die Frantzosen / mit denen sie sich wegen der ordre, wegen der Quartiren / wegen der Verpflegung vnd Bezahlung / wegen deß Treffens vnnd Außreittens / vnd dergleichen / nicht vertragen können / betroffen / begerende / daß man ihnen drey Monatsold gleich paar / vnd die andere drey / so sie hinderständig gehabt / über ein halb Jahr Schiessen / vnnd derentwegen Versicherung thun / auch ins künfftig ihre richtige Bezahlung lieffern / wie ingleichem die Regimenter beysammen lassen / vnnd ihnen auff Abgang der Teutschen / weitters keine Frantzösische Officirer vorstellen / noch diesen ihren Auffstand vindiciren[122] vnd anden wolle. Dieselbige hat zwar der Königl. Gen. Commissarius Tracy,[123] [=> Abb. links]Tracy durch anerbottene satisfaction zu begütigen gesuchet; so jedoch verblieben.

Auß dem Elsaß sind sie in 3000. starck in Francken gewichen / von denen sich viel nach Hause / viel auch zu den Käyserischen vnnd andern kriegenden Partheyen begeben / denen der General Touraine gefolget / vnnd selbige am 2. Augusti frühe vmb 4. Vhr / mit bey sich habenden Trouppen bey Boxberg[124] recontrirt,[125] da es also hart wider einander gangen / daß zu beyden Seitten in 200. geblieben / darauff die Weymarische folgenden Tages ohnweit von Würtzburg bey Randersacker[126] durch den Mäyn gesetzet / Gen. Major Rosa ist zu Philipsburg im Arrest enthalten worden. Am 10. Augusti sind sie in 2000. starck mit fliegenden Fahnen nach Mühlhausen[127] in Thüringen gelanget / vmb welche der Hessische Obriste Karpff[128] solicitiret, solche zu der Fürstl. Casselischen Armee[129] zu bringen / dazu sie sich nicht verstehen wollen: Ebenmässig hat der Commendant zu Erffurt zween Officirer an sie abgeordnet / dieselbe zu Herrn Gen. Wrangeln zu weisen / dazu sie auch keinen Lust gehabt: sondern von keinem andern Generaln / als einen Teutschen wissen wollen. Deßwegen sie fort nach dem General Leut. Königsmarck geeilet / welcher an der Weser gestanden / mit deme sie sich einer gewissen Capitulation[130] verglichen / vnnd sich vnder desselben commando gestellet / deß guten entschlossen Vorsatzes / nun hinfüro ihre Dienste zu Beschützung der Cron Schweden / vnd der Evangelischen Stände in Teutschland anzuwenden.

Sie haben von wohlgemeldtem Herrn Gen. Leutenant Königsmarck / weil sie weit ziehen müssen / vnd Roß vnd Mann abgemattet gewesen / vor zween Monat Quartier zu ihrer Ruhe vnd Erhohlung: Sodann weil sie freiwillig in Schwedische Dienste tretten / einen Monatsold begeret / mit Erbieten / bey Ihr Excellentz Leib / Ehr / Gut vnd Blut willig auffzusetzen; jedoch mit Vorbehalt / daß er sie nicht in Frantzösischen Diensten gebrauchen / noch widerumb dahin übergeben / sondern / weil sie von der Cron Schweden Geldern geworben worden / zu Beschützung derselben / vnnd der Evangelischen Reichsstände / anzuwenden / ob sie sich auch mit der Schwedischen Haupt-Armada würden coniugiren müssen / daß er sie dabey nicht stehen lassen / sondern bey seinem eygenen Corpo behalten / ingleichem da es zu einem Friedenschluß kommen werde / daß sie nicht ausser Teutschland / sondern inner desselben Gräntzen abgedanckt werden sollen. Worauff sich der Herr Gen. Leuten. am 23. Augusti, zu Baderborn[131] / davor er damals gelegen / eines gewissen Receß vnnd Schlusses verglichen / welcher lauttet wie folget:

Kundt vnnd zu wissen seye hiermit jedermäniglich / demnach ich Endsbenanter / Ihrer Königl. May. zu Schweden / etc. General vber dero Cavallerie, Gouverneur der Ertz- vnd Stiffter Bremen vnnd Verden / auch Obrister zu Roß vnd Fuß / etc. in glaubhafte Erfahrung gebracht / daß die von der Frantzösischen Armee abgangene Teutsche Regimenter zu Roß / nach dem Stifft Hildesheimb im Anzug begriffen weren / Ich zu denselben gewisse Deputirte abgefertiget habe / vnnd dieselbe mit beweglichen Vmbständen / vnd dienlichen Erinnerungen / wider in der Cron Franckreich Dienste zu tretten / zu bereden / oder in Entstehung vnnd nicht erfolgender gütlichen accomodation, zum wenigsten sie dahin zu disponiren, daß sie auff Seiten der Confœderirten verbleiben / vnnd sich nicht in vnsers Gegentheils Dienste begeben möchten. Dieselbe nun haben anfänglich zu Salzgüter[132] den Deputirten solcher Regimenter; Dann auch den folgendenTag den Regimentern vnnd Trouppen selbst / in freyem Feld / ihre commision vorgetragen / vnd von ihnen allerseits / vnd mit ihrem guten Bedacht vnd Vorsatz vernommen / daß sie nicht widerumb in der Cron Franckreich Dienste sich begeben wolten. Demnach aber da zumahl mit ihnen man zu einem richtigen Schluß schreiten können / deßwegen auch selbsten ihnen nähern müssen / vnnd zu dem Ende mich anhero begeben habe; ehe vnd bevor aber mit ihnen mich zu einigen Tractaten eingelassen / hebe zum Vberfluß durch den von Ihrer Fürstl. Gn. dem Herrn Hertzogen de Longueville,[133] [=> Abb. links]Longueville Königl. Mayestet in Franckreich zu den allgemeinen Friedens-Tractaten hochverordneten gevollmächtigten Abgesandten / an mich Deputirten vom Adel / noch heute bey ihnen einigen Versuch thun lassen. Weilen sie aber bey ihrer einmahl gefaßten Meynung beständig zu verbleiben / vnnd lieber den Tod zu leyden / als wider in Frantzösische Dienste sich zu begeben / oder mit herunterreissung der Standarten einen Anfang zu machen / vnnd alßdann auß einander zu reitten / vnd so mancher Mann so manchen Weg zu treffen gedencken; als hat vmb ihrer Beysammenhaltung vnnd deß gemeinsamen Wesens besten willen / auch vmb Abwendung anderer besorgender Vngelegenheiten / auff das von den Deputirten selbiger Regimenter mir vbergebenes schrifftliches Suchen / folgende Capitulation[134] auffgerichtet / vnd in Gottes Namen beschlossen werden müssen. I. Anfänglich / so erkläre Ich mich hiemitt auff ihr übergeben schrifftliches Suchen / die 2. Monat Quartier betreffend der Gestalt / daß / weilen meine jetzige Postur nicht zu geben kann / sie disseits der Weser stehen zu lassen / deßwegen ich sie mit zu nehmen nöthig befinde; Als erbiete ich mich / sie jenerseits wider in Stätt vnnd sichere Ort zu verlegen, auch sie nicht / gleich den andern bey mir habenden Regimentern / so fort ins gesampt zu gebrauchen / besondern / so lang ich der Enden stehen werde / vnd es ohne deß Feindes Gefahr geschehen könte / sie außruhen zu lassen. II. Belangend den geforderten Monatsold / ob zwar denselben auffzubringen mir beschwerlich fallen wird, nichts desto weniger aber / vnnd damit sie bey der Confœderirten Partie verbleiben / vnnd nicht zum Feind gehen wollen / auch meine gute gegen sie tragende affection erkennen vnnd verspüren mögen; So verspreche ich hiermit ihnen / den begehrten Monatsold stracks zu erlegen. Deßwegen vmb Abholung der Gelder eine Convoy nacher Halberstatt[135] von den Regimentern geschickt werden solle: fürohin aber sollen sie / wie die übrige bey mir habende Regimenter vnterhalten werden / auch damit sich begnügen lassen / verbunden seyn. III. Daß auch die Regimenter Versicherung begehren / vnd ihnen vorbehalten haben wollen / daß sie nie wider in der Cron Franckreich Diensten gebraucht / weniger dahin übergeben; sondern zu Dienst der Evangelischen Stände / employirt werden sollen , darauff erkläre ich mich also, Daß man sie vnser seits nicht zwingen wolle / sich wider in der Cron Franckreich Dienste zubegeben Da aber ihnen darzu annehmliche Mittel von gedachter Cron Franckreich vorgeschlagen würden / vnd es ihnen selbst also belieben wolte /  sollen sie auch von vns daran nicht gehindert werden. IV. Weiln auch die Regimenter / absonderlich vnder meinem Commando zu stehen / Beliebung tragē: als ist dieses meine resolution darauff / daß zwar für meine Person sie gern bey haben vnd behalten / auch gleich den andern bey mir habenden Regimentern accomodiren will; wann aber ich / nach GOTTES Gefallen / durch den zeitlichen Todt / auß diesem Leben abgefordert / oder ihr Königl. Mayest. meine Dienste nicht länger zugebrauchen / ich auch selber zu dienen weitters keine Beliebung tragen würde Daß alsdann diese Regimenter dennoch zu allerhöchst gedacht Ihrer königlichen Mayst. Diensten / nach als vor / getrew vnd beständig zuverbleiben / vnd dem General der nach mir ihnen zugeordnet werden möchte / in allem schuldige Folge / vnd gebührenden Gehorsamb leysten sollen. V. Vnd nach dem mahl diese Regimenter auch begehret / daß / wann ein allgemeiner Friede in Teutschland werden sollte / sie nicht in außländische Ortte verführet / sondern auff dem teutschen Boden abgedanckt werden möchten: So wird ihnen zwar ein solches zugesaget: diese Condition aber dabey billich angehenckt / daß / wann Ihr Königliche Maystät sie ferner zu dienen begehren wurden / sie alßdann mit ihnen auff das newe darüber tractiren lassen könnten. VI. Alß auch die Deputirte dieser Regimenter mir zu vernehmen gegeben / daß hin vnd wider / so wohl bey den Hessischen / alß vnsern Regimentern / in Guarnisonen vnd bey der Armee / noch verschiedene Leute wären / die vnder sie gehöreten / vnd deßwegen begehret / daß wann hiernechst diese angetroffen / sie wider vnder die Regimenter / worunter sie vor diesem Dienste gethan / vnd denselben noch verbunden weren / kommen vnd gegeben werden möchten: Als habe in Erwegung / das dieses der Billichkeit gemäß / vnd hierunder nichts vngebührendes gesucht werde / ihnen hiemit solches zusagen / vnd darzu helffen / versprechen wollen. VII. Als auch diese Regimenter in jetziger Postur vnd Zustand nicht bleiben können / als sollen auß ihnen allen vier Regimenter gemacht / vnd darüber von mir tüchtige Officirer bestellt / vnd darbey verordnet werden. VIII. Damit nun dieses alles steiff vnd vest gehalten werde / solle an seiten der Regimenter diese Capitulatiō mit einē leiblichē Eyd bekräfftiget; von mir aber mit eigner Hand vnderschrieben / vnd meinem Pittschafft besiegelt werden / Paderborn am 23 Augusti Anno 1647“.[136] Der Hildesheimer[137] Arzt, Ratsherr und Chronist Dr. Conrad Jordan[138] hielt in seinen Aufzeichnungen unter dem 16./26.8. fest: „General Christof von Königsmarck komt aus Westphalen vber die Weser bis Bodenburg“.[139]“ 18./28.8.: „alß heut hat G. L. H. Christ: von Königsmarck die 8 Regimenter Weymarsche (und) Frantzösische, so im Ende des Julii von Conte de Turaine abgefallen, vnnd vmb das er sie in Cataloniern führen wollen, vorstellen und reformiren wollen, denn sie (hatten) alle Officirer von sich gejagt, hatten auch keinen Trompetter. Einen namens Friedrich Wilhelm,[140] ein gemein Reuter, muste sie commendirn, dem waren 24 von allen Compagnien alß assestenten, ohne deren Raht er nichts thun dörfte, zugeordnet“.

Steinecker war inzwischen wieder seinen gewohnten Geschäften nachgegangen.

„Ps: Im Feldlager beÿ Triebel[141] den 21 Aug: 1647

Hochwolgeborner Herr General vnd FeltMarschall, Gnediger Herr,

E. Excell. nach meiner gehorsamen dienste offerirunge mit diesem zu berichten habe Ich nicht lassen sollen, das Ich im Wercke zwar begriffen, die halben Cartaunen[142] [=> Abb. rechts] Halbe Kartunegießen zu laßen, aber allem ansehen nach möchten noch wol ein Wochen Mir hingehen, ehe Sie fertig werden. Dan der Ofen gantz auf dem grunde hat müßen wieder gemachet werden, wozu Ich die Steine von Coburg[143] habe holen laßen, Sie arbeiten mit Vleiße daran, doch muß wol vierzehen tage zeit dazu, ehe Er austrocknet. Die Kern: vnd Bohrstangen[144] habe Ich auch dazu fertigen, vnd sambt den Schienen vnd Ringken von Suhla[145] für Geld holen laßen. Ob zwar I. F. G.[146] der H. Bischoff[147] Mir in der ernst versprochen, alles, was dazu gehörete, Mir zu verschaffen, habe Ich doch hernach so wenig von Würtzburg alß Bamberg bekommen können, wiewol Sie die Sachen gehabt. Ich habe auch vom Rathe alhir kein Holtz zu dem Gießen bekommen, sondern vor erst an I. F. G. den Bischoffen zu Würtzburg schreiben, vnd dieselbe vmb Holtz bitten müßen, welche Mir dan etliche fuder, welches doch an der Contribution soll decurtirt[148] werden, aus dern Ämbtern zukommen laßen.[149] Wegen der fortifications-costen habe E. Excell. Ich vnterschiedliche mahle geschrieben, das dieselbe nicht einkommen, I. F. G. der Herr Bischoff zu Würtzburg will Monathlich p[er] discretion 600 thaler geben vnd nichts mehr, die Stadt Nürnberg, I. I. F. F. G. G. Margg. Margg. Christian zu Culmbach[150] vnd Albrecht zu Anspach[151] wöllen nichtes geben, deswegen Ich zu der execution schreiten müßen. Mit der Arbeit hat es sonsten noch einen zimblichen fortgang, mit der andern bastion verhoffe Ich in kurtzen mit dem Mawrwerck auch fertig zu werden. ausgenommen die Cortinen,[152] die StadtMawr ist auch wieder ausgebesert vnd hette auch wol mehr arbeit geschehen können, wan das richtig eingekommen were, wiewol Ich Mich habe vmbthun müßen, das Ich etwas verschaffen können, wan es nur wieder bezahlt were. Pater Prior ist alhir gewesen, auch etliche von Bamberg, haben mit dem Herrn Agenten wegen der Früchte[153] zum magazin zwar tractiren wöllen, aber nicht geschlossen, vnd seint also vnverrichter Sachen wieder von einander vnd zurügke gegangen, leßet sich an, das Sie Mir zum Magazin wol nichts oder in gar wenig müchten zu willen sein wöllen, wovon E. Excell. von Herrn Agenten Barthen, wan derselbe zu der Armeë kommen wirt, mit mehrem vernehmen werden. p. Von Bönninghausen höret man dieses ortes nicht mehr, soll zwar einen Anschlag vff Werbungen gehabt haben, aber ob das Gelt folgen müchte, ist noch vnwißend, was Ich deswegen weiters erfahren werde, will E. Excell. meiner schuldigkeit nach schleunigst advertiren, vnd thue dieselbe Gottes gnediger Vffsicht vnd bewahrung ergeben, Mich aber in dero Gnade recommendiren,[154] vnd verbleibe vnauffhörlich E. Excellence

                                                                  gehorsamer vnd getrewer Knecht

Schweinfurth, den 13ten Augusti ao p 1647 p               ChvonSteinëcker“.[155]

Wrangels Gier nach Beute war allgemein bekannt. Aus der Zeit bei Triebl ist überliefert: „Vom Spitzberg aus befehligte Feldmarschall Wrangel in den Schlachten, die im Herbst 1647 bei Triebl und Hangendorf[156] zwischen Schweden und Kaiserlichen stattfanden, seine schwedischen Truppen. In Goldwag-Hütten hatte er sein Hauptquartier. Herrschaftsbesitzer Laminger soll sich während der Hauptschlacht auf seinen Besitzungen aufgehalten und den Schweden als Spion[157] gedient haben. Nach dem Abzug der Schweden soll er von einer kaiserlichen Truppe gefangen genommen und erschossen worden sein. Goldwag hieß früher Ödendorf und gehörte im Jahre 1647 dem schon erwähnten Herrn von Laminger auf Albenreuth und Heiligenkreuz bei Eger.[158] In einer alten Sage heißt es, die Schweden hätten vor ihrem Abzug ihre Kriegsbeute und Gold im Ortsteil Goldwag abgewogen und verteilt, daher der Name ‚Goldwag‘ “.[159]

„Ps: beÿ Triebel d. 20 Aug. 1647

Hochwolgeborner Herr General vnd FeltMarschall, Gnediger Herr,

E. Excell. seindt meine gehorsame dienste iederzeit bereitwillig, vnd deroselben nicht bergen, das I. F. G. der Herr Bischoff zu Würtzburg diesen ihren Obersten Wachtmeister vnd Commendanten[160] der Vestung Königshofen[161] zu E. Excell. abgefertiget, mit deroselben wegen der fortifications-costen vnd Magazin zu tractiren, weil Sie hir mit Herrn Agenten Barthen zu keinem Schluß schreiten wöllen. I. F. G. der Herr Bischoff zu Würtzburg bleiben noch dabeÿ, das Sie zu dem fortifications-Werck Monathlich nicht mehr alß 600 thaler p[er] discretion geben wöllen, alß E. Excell. Ich vnterschiedlich geschrieben. Nunmehr aber haben Sie sich ercleret, damit ihrenthalben der Baw nicht verhindert würde, wolten Sie noch 400 thlr dazu schießen aber dieselbe künfftig, wan die zeit die contribution zu geben kommen würde, decurtiren,[162] vnd an denen monathlichen contributionen abziehen. Was hirbeÿ zu thun, werden E. Excell. dero hochbegabten vnd vernünfftigen verstande nach in Gnaden verordnen. Die andern Stände, vnd sonderlich die Stadt Nürnberg wöllen auch zu dem Baw noch nichtes hergeben, wiewol ieglichen Stande von H. Agenten Barthen, nach ausweisung einliegender designation,[163] die assignation worden. In Franckfurth[164] soll, dem berichte nach, Kays. vnd Spanische Werbung starck fortgehen vnd solche auff I. Hochf. Durch. Ertz-Hertzog Leopold Wilhelm gerichtet sein, da auch die Darmbstetischen Soldaten[165] sehr weg vnd Ihnen zulaufen sollen. Es hat ein Kauffman aus Franckfurth vor gewiß von sich geschrieben, das die spanische armeë in Flandern gantz geschlagen, Bagage vnd alles verlohren, auch des Ertz-Hertzogs Hochf. Durchl. hetten zween schüße bekommen, Gott gebe, das es sich also verhalten möge. Wegen Sporcken[166] werden E. Excell. verhoffentlich guten Nachricht haben, das derselbe mit 200 Pferden beÿ Cronach[167] sich befunden, vnd zwischen Eger vnd Hoff[168]partiren[169] soll, aber biß her noch nichts ausgerichtet haben soll. So ein mehrers hir einkommen wirt, will E. Excell. Ich solches alsobald meiner schuldigkeit nach advertiren; vnd thue dieselbe Gottes Gottes gnediger bewahrunge ergeben, Mich in dero beharliche Gnade recommendiren, vnd verbleibe Ewer Excellence

                           gehorsamer vnd getrewer Knecht

Schweinfurth, den 15ten Augusti ao p 1647 p                                  ChvonSteinëcker

P S.

Wan man nun hir die Mittel zur werbung haben könnte, verhoffte Ich, von den Darmbstettischen in Franckfurth auch wol welche zu bekommen, damit man in vnd beÿ zeiten Völcker bekommen könnte. Weil aber die Geltmittel dazu hir nicht erfolgen wöllen, weiß Ich keinen rath dazu. Von Bönninghausen vernimbt man hir noch nicht, an welchen orth der gewiß sein wirt, was aber vor gewißheit davon einkömpt, berichte E. Excell. Ich schuldigst. p Ut in literis. p

Verzeichnis, was die Stände des Fränckischen Craÿses[170] so wol zur fortification naher Schweinfurth als auch Windtsheimb contribuiren sollen

                                        rthlr

Bamberg …………………  420

Würtzburg ………………  1154

Teutschmeister[171] ….  250

Wertheimb ……………..    150

Schwartzenberg ……….     30

Nürnberg ……………….   1154

Schweinfurth ….……….     75

Marggraff Christian  …  250

Marggraf Albrecht ……  468

                                          3951 thlr“.[172]

Im folgenden Schreiben ging es um Werbungen, die Bönninghausen veranstaltete, sowie um dringend notwendige Verstärkungen der Squadron[173] Steineckers, die wieder einmal an angeblich fehlenden Mitteln scheiterte, trotz des großen Angebotes an ehemaligen Soldaten in der Region. Auch über Aktionen Sporcks, anscheinend so etwas wie der Intimfeind Steineckers, wurde Wrangel weiter unterrichtet.

„Ps: Saatz[174] den 16. 7br. 1647

Hochwolgeborner Herr General vnd FeltMarschall, gnediger Herr,

Ew. Excell. nach meiner gehorsamen dienste offerirunge mit diesem zuberichten habe Ich nicht laßen sollen, das der H. General Wachtmeister Bönninghausen in WeißenburgkWeissenburg_im_Nordgau [=> Abb. rechts] sich befindet, in Meinung, die Weÿmarische Völcker, so dieser örter herumb sich noch zum theil befinden, an sich zu bringen, wovon Er aber gar wenig bekommen thut; Ich bin aber der hoffnung, wan Mir Mittel dazu gemachet würden, das Ich Sie accomodiren[175] könte, das Ich an denenselben noch einen Zimblichen theil bekommen wollte, maßen Sie doch nicht wieder zu ihren regimentern kommen werden. Zu deme gibt es hir in Francken viele, so vor hin Reuter gewesen sind, theilß von Kays. theilß von Schwed. theilß von andern Potentaten, welche vorgeben, das Sie Ihre Abschiede haben.[176] Ich verhoffe aber, wan Ich hir Mittel dazu hette, das Ich wol solche an Mich bringen wolte, Ich könte auch alßdan den Weißenburgischen, so in 150 starck ausgehen, beßer begegnen vnd wiederstand thun, weilen Ich diesen Rittmeister von H. Obersten Ermeßen, so beÿ Mir hirinnen logiret, nicht ausschicken kan, zumahlen er den Weißenburgischen Reutern viel zu schwach, hernegst könten E. Excell. derselbe zu dero regiment gebrauchen; Was E. Excell. hirbeÿ zuverordnen belieben werden, darüber werden Sie Mir ordre ertheilen. Der vorige Commendant zu Weißenburgk, nemblich der Oberst Wachtmeister Monsieur d’Enschring,[177] ist wegk vnd zu seinem regiment, dagegen ist der Oberst Lieutenant vom Graff Conteschen[178] regiment Joh. von Nounch[179] wiederumb dahin zum Commendanten gesezet. Nebst diesem soll E. Excell. Ich nicht bergen, das annoch keine Mittel hir fallen wöllen, dafür man etliche Mannschafften, den Esquadron zu recruitiren,[180] bekommen könnte, wiewol es hohe Zeit darmit sein wolte. Jetzt könte man noch sehen, das man von den Darmstetischen vnd sonsten etliche zusammen brächte, weil aber die Mittel dazu nicht erfolgen wöllen, weiß Ich solche Werbung nicht fortzusetzen. Womit E. Excell. Ich Gottes gnediger bewahrung ergeben, vnd Mich in dero Gnade befehlen  thue, verbleibend E. Excellence

                                                gehorsamer vnd getrewer Knecht ChvonSteinëcker

Wegen Sporcken werden E. Excell. lengst bericht haben, das derselbe wiederumb bey der Kays. p armeë ist, welcher nun zu dem Ende beÿ Cronach[181] gestanden, vmb die Weÿmarischen Völcker an sich zu ziehen, maßen Er dazu ein Stück geldes beÿ sich gehabt. Weil Sie Ihme aber vorbeÿ paßiret, hat er ihnen einen Trompeter[182] nachgeschicket, welchem Ich habe auffpaßen laßen, aber nicht bekommen können. Alß Sporck nun gesehen, dz Ihme sein Vornehmen nicht glücken wöllen, ist er wieder zu der armeë gegangen. Wegen Chur-Cölln werden E. Excell. schon wißen, was dieses ortes davon berichtet wirt.[183]

Schweinfurth am 26ten Augusti ao p 1647 p“.[184]

Am 15.8. hatte Ferdinand von Köln[185]FerdinandvKöln [=> Abb. links] den Waffenstillstand mit Hessen-Kassel aufgekündigt.[186]

Im folgenden Schreiben Steineckers ging es um akuten Geldmangel auf Grund der Zahlungsunwilligkeit der Kreisstände, der den weiteren Ausbau der Fortifikation – dessen Kosten Steinecker auf 1.000 Rt. pro Woche veranschlagte – verhinderte, zumal er ohnehin schon bei Schweinfurter Kaufleuten verschuldet war und keinen Kredit mehr bekam. Erlaubt waren 5 % bzw. 6 % Zinsen per anno, wenn man nicht zwangshalber die Dienste von Juden[187] in Kauf nehmen musste. Prekär waren zudem die aufgelaufenen Soldrückstände[188] bei Offizieren und Soldaten, die durchaus gefährlich werden mussten und u. a. auch ein Grund für den Abfall der Weimarer waren. Inwieweit Steinecker bereits Eigenmittel aufgebracht hatte, geht aus den erhaltenen Briefen nicht hervor. Feststeht jedoch, dass Steinecker sich bei seinem mittlerweile dritten Festungsbau als ausgesprochener Fachmann erwies und von der Arbeit geradezu besessen war.

„Hochwolgeborner Herr General vnd FeltMarschall, Gnediger Herr,

Ex. Excell. nach meiner gehorsamen dienste offerirunge sol Ich hirmit vnverhalten sein laßen, das deroselben Schreiben vnterm dato Plan vom 11ten dieses Ich den 24ten gebürlich erhalten, vnd daraus ersehen, was Sie Mir vor geben die baw-costen, so der H. Agent Barthen mir assigniret, zu erlangen, auch was Ex. Excell. wegen des feindes, so wol des Schloßes beÿ Triebl vnd des darauff gelegenen feindlichs erwehren, vnd den halben theil des hiesigen vorraths an ander orth erfordern, vnd mich danebst vermahnen, die Arbeit Mir angelegen sein zu laßen, dieselbe deßer fortzusetzen, vnd Ex. Excell. zu berichten, wie weit Ich darmit gekommen, vndt was Ich diese sommers-zeit noch ausarbeiten zu laßen getrawe. Worauff Ex. Excell. Ich gehorsamblich berichte, das das Mawrwerck an der andern bastion, so wol ein stück von 12 ruthen[189] an der cortine[190] nach dem Hospital-Thor[191]Schweinfurt-Spitaltor [=> Abb. links] hin noch diese woche wirt fertig werden, Ich wil thun, was Ich kann, wan Ich nur mit den Geldern nicht auffgehalten würde.# [Einfügung am linken Rand: # die künfftige woche will Ich dan der bastion beÿ der kalten Herberge[192] noch noch 12 ruthen an der Cortine machen lassen] Wan dan solche Mawr der gedachten Cortine fertig, wil Ich an dem hangenden Wercke beim Oberthor zur rechten handt, wan man zur Stadt außgehet, nach dem Berge hin, arbeiten laßen, da Ich noch vor Winter zweÿ faßen, oder so weit Ich kommen kann, daran kann verfertigen laßen, es haben schon etliche zeit 18 Bergleuthe daran gearbeitet, dz man den grund zu mawren haben kann. Werde Ich dagegen die Cortinen zwischen den beiden bastions nicht vollendß ausmachen laßen können, wil Ich das vbrige mit pallisaden[193] verwahren, alß es sich am besten wirt schicken. An der futter mawr[194] werde Ich diesen Sommer nichtes können thun lassen, dan Ich hir Erndtzeit vber wenig wagen zu führen gehabt, zumahlen Bürger vnd Bawren, so gern vmb gelt fahren, mit der Erndte zu thun gehabt, vnd nun widerumb starck am pflügen sein, vnd nur etliche zwantzig wagen von den Officiers zu gebrauchen gehabt, dahero es Mir an steinen gemangelt, die Stadt Schweinfurth, wan der Rath von Ex. Excell. befehl bekäme, könte Mir wol mit Fuhren helffen, aber der Rath leget sich darin zu wieder, weil derselbe mit H. Agenten also tractiret, das die Stadt Monathlich 75 thaler an gelde, vndt täglich 40 Persohnen zur handtarbeit vnd nichts mehr giebet noch geben will. Wan aber Ex. Excell. an den Rath befehl geben, das Mir von der Stadt täglich eine anzahl Wagen, darmit Steine zu führen, geben würde, würde sich der Rath dawieder nicht setzen. Hette es Mir nicht an Steinen gemangelt, hette Ich noch mehr mawren laßen können, zumahlen Ich Mawrer gnung gehabt habe: Wan auch die Stände sich mit den Geldern zu solchem bawe einstelleten, vndt es Mir daran nicht mangeln thete, könte Ich noch mehr wagen vnd fuhren bekommen, vnd sehen, ob Ich die Cortinen zwischen beiden bastions diesen Sommer noch vollendß fertig machen laßen könte. Ewer Excell. werden von allem durch Herrn Capitain Kalm[195] bericht vernehmen, wie es hir mit der Arbeit beschaffen ist, E. Excell. wöllen das Vertrauen zu Mir haben, das Ich meinen Vleiß nicht sparen: sondern alles bester maßen fortzusetzen vnd zu befördern Mir högst angelegen sein laßen wil. Was die arbeit vom 3 Maji biß den 4.ten Septemb. kostet, auch was Ich darauff empfangen habe, vnd noch schuldig bin, haben E. Excell. aus einliegendem gnedig zu ersehen. Wan nur Geltt einkommen möchte, das die Schulden könten bezahlet werden, damit man wieder credit haben könte. Nebst diesem kan E. Excell. Ich nicht bergen, das Ich alhir vff den Monath Julium vnd Augustum für die Officiers nur zweÿ, für die Soldaten dreÿ Lehnungen empfangen, vnd nichts mehr erfolgen will. Der Herr Agent vnd Rentmeister[196] Eggerdt[197] seindt mit ihren anweisungen gar einhelich,[198] was der Eine anweiset, das nimbt der ander wieder weg, wie der H. Capitain mit mehrerem, welchen Ich deswegen zu E. Excell. abgefertiget, berichten wirt, wodurch Officiers vnd Soldaten, welche keine Lebensmittel haben, auch beÿ den Bürgern keinen credit haben können, große Noth leiden müsen, der Rentmeister Eggerdt hat Mir eine anweisunge für den Monath Augustum an die Stadt Nürnberg gegeben, der Magistrat daselbst will sich aber zu nichts verstehen, vielweniger zu den fortifications-geldern, wan Ich an Sie geschrieben, haben Sie Mir ein recipisse[199] zu rügke geschicket, Jetzt habe Ich den H. Statt Major[200] Ingolff Bengtzon[201] alda, ob er endlich etwas richten wirt, stehet zu vernehmen. Bitte demnach, E. Excell. wölle gnedig belieben, dem Rentmeister zu befehlen, das er solche anweisungen gebe, das Ich für meine gvarnison den Vnterhalt haben könne, vnd die Soldaten aus Mangel vnd Noth nicht in eine Kranckheit[202] gerathen mögen. p Die halben Cartaunen[203] betreffend, wirt heute gegen Abend die Eine gegossen werden, so bald die fertig, sollen Sie mit Vleiß daran sein, das die ander auch fertig werde. Die bewußten Sachen an den bestimbten Orth zu schicken, weiß Ich keine Müglichkeit, den Ich gantz vnd gar keine fuhren dazu bekommen kann, wie viel Ich auch zu geben versprochen, weilen es deren orthen sehr vnsicher sein soll. Wegen des Magazins hat der H. Agent geschrieben, derselbe ist am 24 dieses nach Erffurth gereiset, hat Capitain Schäffern[204] vnd den alten Bawmeister mit sich genommen. E. Excell. ist ohne meine erinnern wißet, das beÿ meinem regiment des Majors[205] stelle valiret,[206] weil Ich dan selbige gern wieder ersetzet haben möchte, auch den eltisten Capitain Johann Pucherten,[207] welcher dazu capable[208] ist, wiederumb dazu gebrauchen wolte: Alß habe Ich nicht laßen können, E. Excell. solches vorher zuberichten, vnd Mich beÿ deroselben zubewerben, ob es deroselben gnediges belieben sein möchte, so wolte Ich gemelten meinen Capitain zum regiment schicken, weil Er hir beÿ Mir ist, vnd dagegen meinen Reg. Qvartiermeister,[209] deme Ich eine compagnie[210] geben wil, anhero kommen laßen. Was E. Excell. hirein gefällig, wöllen sie in gnaden geruhen, Mir wissen zu lassen. Womit dießelbe Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrunge ergeben, Mich aber in dero Gnade recommendiren thue, der Ich bin vndt immerfort verbleibe E. Excellence

                              gehorsamer vnd getrewer Knecht

Schweinfurth den 31ten Augusti ao p 1647 p                  ChvonSteinëcker“.[211]

In den Mitteilungen Volckmars[212] an Steinecker aus Überlingen[213] [=> Abb. rechts]Überlingen – dort hätte Steinecker gern das Kommando übernommen, bevor er nach Schweinfurt abkommandiert wurde – wird dessen Interesse an den Vorgängen im Mittelmeerraum sichtbar. Leider wurden (bis jetzt) keine weiteren Schreiben Volckmars aufgefunden.

„Hochwolgeborner Herr General vnd FeltMarschall, Gnediger Herr,

Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste zu allen zeiten willigst alß schuldig, vnd kann deroselben nicht bergen, das vff dero gnedigen befehl Ich den officiers[214] zu Kitzingen[215] geschrieben, das Sie vff E. Excell. ordre sich mit allen da habenden Leuten, so vnder der Königl. Schwedischen Haubt-armee gehören, sich anhero verfügen solten. Was sonsten alhir wegen Chur-Baÿern spargiret vnd vor gewiß berichtet wirt,[216] sollen I. Churf. Durchl.[217]Maximilian I. [=> Abb. rechts] allen ihren regimentern ordre gegeben haben, sich allert[218] zu halten, wie das rendezvous auff dem Schellenberge[219] soll gehalten worden, zu was intention, weiß Ich noch nicht. Francken belangendt, werden dem glaubwürdigen berichte nach allerhand Kriegs-præparatoria gemacht, auch Völcker geworben, vnd von Suhla das Gewehr erkaufft, vnd hir in Francken geführet, zu was Ende weiß Ich noch nicht; Thue aber meinen Vleiß, mich solches vor gewiß zuerkundigen, vnd was Ich weiters vernehmen werde, soll E. Excell. von Mir meiner schuldigkeit nach, eilendß advertiret werden. Was sonsten wegen des Bawes vnd andern Sachen alhir zu berichten, werden E. Excell. von H. Capitain Kalm nunmehr erfaren haben, Ich bin aber noch mit allem Vleiße daran, das die Arbeit fortgesetzet werde, welches Ich auch meiner schuldigkeit nach nicht laßen soll noch will, wan etwan die costen dazu eingebracht würden; des Herrn Bischoffs zu Würtzburg[220] F. G. haben E. Excell. solche fortifications-costen zu 700 thlrn Monathlich erlassen, die Statt Nürnberg, welche hoch gemelter F. Gn. darinnen nach der Reichs-Matrikul[221] gleich kömpt, hat noch keinen heller[222] gegeben, wird auch nichtes geben, wiewol Ich deswegen den H. Statt-Majeurn,[223] vmb einforderung der verpflegungs:[224] als fortifications-gelder, dahin geschicket habe. Was meine müglichkeit ist, wil Ich nicht laßen, worauf E. Excell. sich gewißlich zuverlaßen haben. Womit E. Excell. Ich Gottes Schutz getrewligst befohlen, vnd Mich in dero Gnade ergebe, stetts verbleibend E. Excellence

                                 gehorsamer vnd getrewer Knecht

                                                                                               ChvonSteinëcker

Ew. Excell. muß Ich auch nicht bergen, dz Ihr Churfl. Durchl. in Baÿern alle ihre Artiglerie[225] in München fertig stehend haben, nur das Sie die Pferde dörffen anspannen laßen. Worauff es angesehen, kann man noch nicht erfahren; was auch herr Oberster Volckmar aus Vberlingen an Mich geschrieben, haben E. Excell. aus einliegendem zu ersehen. Was Ich weiter  vernehme, sollen E. Excell. schleunigst erfahren. p

Schweinfurth den 10ten Septembris ao p 1647 p.

Beilage

Schreiben aus Vberlingen an H. Obersten Steinecker, vom 30ten Aug. 1647 p

Vor dieses mahl laße Ich denselben wißen, das der Kays. Gen. vnd FeltZeugmeister[226] Baron d’Enckevoir[227]Enckenfort [=> Abb. links] sich mit etlichen Spanischen[228] vnd Tyrolischen[229] Völckern aus dem Gebürge beÿ Hohen Embs[230] zusam̃en gezogen, vnd sich in der Bregentzer[231] Clause befinden thut, hat hin vnd wieder auff dem Lande die Leuthe zur Arbeit verschrieben, vmb solche demolirte Clause[232] wieder zu repariren; Inmittelst streiffet der von Chur-Baÿern abgetrettene Oberster zu Pferd, Caspar Schoch,[233] [=> Abb. rechts]Schoch mit seinem Regiment hin vnd wieder im Lande herumb, wodurch Er meine qvartier nicht wenig incommodiret,[234] vnd wie wol man Ihme solches gern verwehren wolte, so befinde Ich Mich dazu nicht bastant,[235] die Frantzosen vnterm conduicte[236] des Herrn Feltmarschallens p Schmidberger[237] habe Ich zwar dieser tagen zu einer assistence beruffen, seint auch albereit bis auff auff 6 stundt von Mir gewesen, das Ich vnd der H. Oberster Wiederholt[238]Widerholt.wikimedia [=> Abb. links] auff Hohentwiel[239] vnß mit Ihnen zu conjungiren gedacht, allein Ich weiß nicht aus was Vhrsachen bemelter Herr FeltMarschall seine intention geendert, vnd seinen marche wieder zu rügke genommen hat, sonsten diesen ietzigen Feindt bald hette gestewret werden sollen, hoffe aber noch, weil des H. Gen. vnd FeltMarschallens Excell. ohne diß resolviret, einige trouppen von der armeë herauff zu schicken, das dieser Krieg bald ein ende nehmen werde. Der Oberster Caspar, nachdem er Rawenßburg[240] / : welchen orth Ich aus erheblichen Vhrsachen guttwillig quitiret[241] : / mit seinen vnberittenen Reutern besezet, ist mit den berittenen, so vff 800 Pferde geschetzet worden, gegen die Thonaw nach Pföringen[242] gegangen, daselbst ein Frantzösisches RegimentFranzösische Pikeniere u. Musketiere [=> Abb. rechts] zu fueß, vngefehr 200 Mann starck, sambt der Bagage[243] gestanden, vnd wie Ich vernehme, sol selbiges Regiment den Caspar nicht erwartet, sondern sich herausgezogen, vnd auff einen Berg gesetzet haben, ob es ohne Schläge abgehen wirt, stehet hernegst zuvernehmen.[244] Ich habe vnterdeß den H. Majorn Nachtigal[245] mit 100 Pferden in Bieberach[246] geworffen, wozu der H. Oberst Prziemskÿ[247] aus Memmingen[248] auch ein 50 Mann beigegeben, dz also diese Stadt vor dem Feindt versichert sein kan. Aus der Schweiz habe Ich dieses, dz der Türck resolviret den Krieg wieder die Venetianer fortzusetzen, zu welchem Ende es einen newen General Bassa[249] zu Waßer verordnet, so mit 40000 Mann Candia[250] angreiffen, vnd der Bassa von Bosnia Sebenico[251] oder Zara[252] in Dalmatien belagern soll: entgegen ist beÿ Venedig nicht vil gelt vbrig,[253] dahero die Soldatesque hin vnd her sich beÿ den armen vnterthanen bezahlen thut. Die Neapolitanische Vnruhe[254] ist auch noch nicht allerdings gestillet, in dem der gemeine Mann die Waffen so lange behalten wil, biß die confirmation dero privilegien aus Spanien eingelanget, alsdan wöllen die Stände eine ansehnliche Ambassade in Spanien abfertigen, vnd selbigen König[255] [=> Abb. rechts]PhilippIV. mit Leib vnd Guet in den ietzigen Krieg wieder Franckreich beÿspringen. Die Herren Frantzosen im Piedmont haben sich zwar biß auff die 7 in 8[000] Mann verstercket, vnd avanciren gegen Navarra[256] im Maÿlandischen Sold, verlauffen sich aber zimlich, vnd so vil man wißen kann, werden Sie dies Jahr nichts Haubtsachliches in Italien tentiren, wie Ihnen an Infanterie vnd Geld ermangelt, wie auch den Spanischen, so nicht weit von der Frantzösischen armeë, die sich am Fluß Sesia[257] logiret hat, ihr Lager geschlagen, vmb der Frantzosen actiones zu beobachten. Der spanische Resident[258] ist zu Bregentz, soll dem Herrn Enkevoir ein par tausent Cronen[259] mitgebracht haben, darmit er aber wenig ausrichten wirt. Was mehreres paßiret, sol meinem Hochg. H. Obersten hernegst communiciret werden.

Womit Ich vnß allerseits Göttlicher bewahrunge empfehle vnd verbleibe H. H. Obersten

                                                                       dienstwilligster

Vberl. den 30ten Augusti  Ao p 1647. p           J: Volckmar Mpr“.[260]

Wrangels Hauptquartier lag vom 27.9. bis zum 3.10. in Ronneburg:[261] [=> Abb. rechts]Ronneburg1

„Ps: Ronnenburg, den 27. 7br 1647 /.

„Hochwolgeborner Herr General vnd FeltMarschall, Gnediger Herr,

E. Excell. seint meine gehorsame dienste zu allen zeiten willigst, alß schuldig, vnd kan deroselben nicht bergen, dz Ich am 31ten Augusti H. Capitain Kalm an Ew. Excell. abgefertigt, deroselben von allem, was hir paßiret, auch wie es mit der Arbeit beschaffen, mündlich zu berichten, wie Ich aber vernehme, hat derselbe nicht zur Armeë kommen können, sondern ist biß dato in Eger[262] verblieben. Derowegen Ich nicht lassen wöllen, E. Excell. die contenta[263] meiner vorigen Schreiben, so gemelter Capitain beÿ sich hat, zu eröfnen, vnd verhalte deroselben nicht, dz Ich in 8 tagen verhoffe mit 16 ruthen an der cortine beÿ der Kalten Herberge,[264] vnd dafern Ich am ober thore nichts mehr anfangen laße, mit der cortine zwischen beiden bastionen vor Winter fertig zu werden. Die erste bastion wird auch innerhalb 8 tagen zur völligen perfection gebracht, an der andern laße Ich mit vleiße die Erde auffahren, damit Sie auch, so bald müglich, zur perfection kommen könne. An dem Mawrwerck hette Ich viel mehr zurichten laßen können, wenn es Mir nicht an Steinen gemangelt,den Ich nicht mehr alß der Offiere wagen zu gebrauchen gehabt, weil Bürger vnd Bawren wegen der Erndte vnd ietzigen Saat zu Mir nicht helffen können, die Steine aber vff eine Meile müßen geholet werden. Weil auch die Stadt Schweinfurth Mir weder mit fuhren, noch handtfrönern[265] zu hülffe kompt, maßen H. Agent Barth eins vor alles mit Ihnen Monathlich vff 150 thaler tractiret, gibt der Rath vor, Sie weren nichts mehr zu thun schuldig, wiewol Sie mir beides mit fuhren von handtfrönern zu hülffe kommen könten, welches auch wol thun würden, wan E. Excell. Mir desfalls ordre gebe; was E. Excell. dabeÿ zu thun vermeinen, stehet zu dero gnedigen verordnunge. Weren auch die Gelder zum Baw richtig eingekommen, hette Ich mehr fuhren haben können, alß aber die Leuthe den Mangel des geldes gespüret, haben Sie sich für der bezahlunge gefürchtet,[266] vnd also das fahren bleiben laßen. Zudeme habe Ich nichts mehr als Wirtzburg,[267] dem auch von E. Exc. an solchen Baugelder etwas erlaßen, Bamberg[268] vnd Anspach;[269] von den andern orthen vnd sond[er]lich Nürnberg kann Ich nichts bekommen, wie wol Ich Sie betrohet, ihre Geleit, wan Es von der Franckfurter Meße zu rügke kompt, anzuhalten, Culmbach[270]ChristianvonBrandenburg-Bayreuth [=> Abb. links] haben E. Excell. auch, dero gnedigen disposition nach, nach Eger erleget, das es Mir also am besten gemangelt, sonsten viel mehr Arbeit hette geschehen können. Doch will Ich in einem vnd andern thun, was meine schuldigkeit erfordert, worauff E. Excell. sich gewißlich zu verlaßen haben. Mit der halben Curtonnen[271] verhoffe Ich mit Gottes hülffe diesen Monath fertig zu werden, wan Sie mehr hetten, was dazu gehöret, vndt mit einem vnd andern nicht verzügert würden, Ich habe den alten Meister aus Erffurth auch dabeÿ, damit es desto beßer vnd schleuniger fortgehen sollte. Wegen der recruitengelder[272] habe Ich zwar offt beÿ H. Agent Barthen Anforderung gethan, aber biß dito noch nichts erhalten können, muß also wieder meinen Willen mit der Werbung, welche Ich diesen Sommer stattlich fortsetzen können, wan man Geld dazu gehabt hette, innenhalten, Ich bin aber der Meinung, der H. Agent würde schon Mittel dazu haben finden können. Aus einliegender Copia H. Obersten Bülowen[273] an Mich abgelaßenen Schreibens werden Ew. Excell. gnedig vernehmen, was in Baÿern vnd deren örther paßiret, auch was gemelter H. Oberster von Mir begehret, darmit mir selber wol gedienet were. Hir in Francken gehen zimbliche Werbungen, doch heimlich vor, wie dan auch des Herrn Bischoff zu Wirtzburg F. Gn. vber 2000 Mann zu fueß beÿsammen habe, vnd wirt viel Gewehr nach Wirtzburg geführet, auch Sonsten der sage nach andere Kriegs-præparatoria verfertiget, zu was ende, kann Ich noch nicht erfahren. Ihre F. G. geben zwarten gute worte aus, wie aber das Ende sein wirt, weiß Gott vnd stehet zu erwarten. Ew. Excell. berichte Ich auch hiebeÿ, dz die Kitzingen gelaßene Officiers vnd Knechte[274] nunmehr beÿ Mir angelanget, deren sind 2. Capitains, 2 Lieutenants,[275] 1 Ingenieur,[276] welcher noch sehr beschedigt, 5 Vnter Officiers,[277] 9 Gemeine vnd 1 Reuter. Was nun Ew. Excell. deshalben weitere ordre geben werden, derselben sol gebürlich nachgelebet werden. Womit dieselbe Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung getrewligst befehle, vnd Mich in dero beharliche Gnade recommendiret, ohne auff hörend, will es mein leben zulaßen, verbleibend Ewer Excellence

                                                     gehorsamer vnd getrewer Knecht

Schweinfurth, den 16ten Septemb. 1647 p.                                    ChvonSteinëcker

des H. Obr. geehrtes antwort schreiben vom 9ten dieses habe Ich heute zu recht erhalten, bedancke mich dienstlich vor gegebener Nachricht von der Capitain Bergen[278] Person, auch vor avisirte Nouvelles.[279] Mit Chur Bayern ist mehr den zu wahr, was biß dato von Ihme spargiret worden, Er hat Memmingen[280] allbereit lassen auffordern,[281] vnd dem Gen. Wachtmeister La Pierre[282] die trouppen, so solchen Orth attaqviren sollen, vntergeben. Der vberrest der armeë[283] ist beÿ Straubingen[284] über die Donaw gegangen, vermuthlich in Böheimb mit der Kayserlichen haubt-armeë[285] sich zu conjungiren. Wo der H. Obr. an seinem Orthe von einem oder andern etwas weiters vernimbt, bitte ich vleißig vmb communication, desgleichen von Mir hirwieder beobachtet werden soll. Vnd wan es müglich were, dz der H. Obr. aus seinem Paße einige Völcker zu entrathen wüste, wan Ich alhir noch 100 Man zu besetzung deren hir fernab gelegenen örther högst benötigt,[286] worüber des H. Obr. resolution mit negstem zuvernehmen gewertig bin. Eine halbe Cartuar[287] habe Ich bereits laßen gießen, so wol gerathen, wie es mit denen andern, so ietzo vnter handen, werden wirt, stehet zuerwarten.

                                   Rchhl.[288] Obr. willens diener

                                                  BHvon Bülaw“.[289]

Im folgenden Schreiben ging es wieder um die fehlenden Gelder für Befestigungsarbeiten – Steinecker hatte sich immer mehr zu einem Fachmann für Fortifikationsfragen entwickelt und selbstbewusst in diesem Zusammenhang auch von „perfection“ gesprochen – , die notwendigen Werbungen und die Informationen, die über Johann Philipp von Schönborn an Steinecker gelangt waren. Wichtig jedoch waren die Mitteilungen über die Kündigung des Ulmer Waffenstillstands[290] Kurbayerns mit Schweden durch Maximilian I., die Wrangel überraschte, aber doch entgegen kam. In den „Wolbegründten billichmäßigen Ursachen“ Maximilians I. hieß es u. a. dazu: „Derwegen so erscheint auß oberzehlten Erklärungen vnd vnmüglichen Zumutungen genungsamb / daß die Hohe Schwedische Ministri, welche das Friden- vnd Kriegswesen im Teutschlandt dirigiren, alles mehr auff die continuation deß Kriegs / als erhebung deß Fridens antragen / Vnd könden auch Ihre Churfürstl. Durchl. anderst nichts darauß schliessen / als daß man Sie vnd Ihre Land solcher gestalt eintweder mit ihren aignen Völckern / wie oben vermelt / nach vnd nach in kürtzem gantz verderben vnd erödigen / oder dahin benöttigen wolle / daß dieselbe mit jhrer höchsten Gefahr jhrer Soldatesca abdancken / sich selbsten disarmieren, vnd in anderer discretion stellen / den erfolg der beschehenen bekandtlichen vngescheuchten betrohungen deß Degens vnd schenckung eines Ritts / vnd auch überzugs erwarten / zugleich das gemaine Reichswesen in noch mehrere gefahr geraten lassen sollen: Deren keines aber Ihrer churfürstl. Durchl. gerathen sein / noch verantwortlich fallen will / wie es dann bey den Vlmischen Armistiti Tractaten dise intention vnd mainung gar nicht gehabt“.[291]

„Ps: Ronnenburg, den 1. 8br 1647.

„Hochwolgeborner Herr General vnd FeltMarschall, Gnediger Herr,

E.  Excell. seindt meine gehorsame dienste zu allen zeiten willigst alß schuldig, vnd habe nicht laßen sollen, deroselben mit diesem zuberichten, das Ich vnterschiedliche mahle an dieselbe geschrieben, vnd den hiesigen zustandt des Baws zu wißen gemacht, wie Ich dan auch H. Capitain Kalm zu E. Excell. abgefertiget, welcher E. Excell. alles mündlich berichten könte, welcher auch nunmehr verhoffentlich beÿ E. Excell. wirt angelanget sein. Was sonsten dieser örther vnd sonderlich mit Chur Bayern paßiret, werden E. Excell. aus einliegender Copiä des Herrn Bischoffen zu Würtzburg F. Gn. Schreibens ersehen, wie lange mein Nachbar noch gutt sein vnd bleiben wirt, stehet zu erwarten. Den viele Gewehr von Suhla nach Wirtzburg gebracht wurden,[292] vnd werden sonsten allerhand Kriegs-præparatoria gemacht, zu was ende, kann Ich noch nicht erfahren, vnd haben hochgemelte F. Gn. vber 2000 Mann zu fueß geworbene Soldaten, sollen noch täglich, anderer Leuthe berichte nach, noch mehr vnd sonderlich eine Compagnie Dragouns, welche der Oberste Wachtmeister Bawr[293] führen soll, werben laßen, was Sie darumb im Sinne haben, ist noch gantz heimlich. Was auch die Bayerische vor Memmingen ausrichten werden, wirt die zeit öffnen. An dem hiesigen Baw bin Ich wegen mangel der fortifications-gelder sehr verhindert, habe ohne execution nichts erhalten können, wie dan die Stadt Nürmberg Mir dahin noch nichts gestehen, viel weniger geben will, vnangesehen, Ich der Stadt Majeurn Ingolff Bengtzon eine zeitlang in Nürnberg gehabt habe, weiß also kein ander Mittel noch rath, alß das Ich den Nürnberger geleit, es seÿ wo es wil, werde anhalten laßen, biß Ich zu meiner bezahlung gelangen könne. Sie sollen Mir auch die Verpflegung[294] für diese Qvarnison geben, aber Ich habe bißher solche nicht erhalten können, das also vff die gvarnison nicht mehr alß dreÿ Lenungen die gantze Zeit vber gehalten. Vor den recruiten habe Ich auch nichtes von dem H. Agenten, wie offt Ich darumb gefordert, bekommen, das also E. Excell. leichtlich werden ermessen können, wie Ich in diesem posto stehe, verhoffe auch, wan Ich vom Feinde ie solte attaqviret werden, das H. Oberster Ermes, Commendant in Erffurth, Mir mit etlichen Völckern beÿspringen vnd succuriren werde, vnd wie es der Oberster Lieutenant Weiher[295] in Windtheimb[296] [=> Abb. links] Windsheim_merianhalten solle,[297] werden E. Excell. ohne maßgebung schon beordern, zumahlen E. Excell. solcher orth wol bekannt ist. E. Excell. kann Ich hiebeÿ vnvermeldet nicht laßen, das sich allein ein Rittmeister, nahmens Lentz,[298] welcher schon 2 Compagnien zu der Cron Schweden dienste geworben, beÿ Mir angegeben, das er alhie eine Compagnie zu Pferde richten wolte, wan er dazu bekäme, was sonsten E. Excell. auff eine Compagnie Reuter geben ließ. Wie er dan auch schon 40 wolmundirte[299] Reuter von den Weÿmarschen an sich gezogen, vnd auffhelt, das Sie nicht in die Kayserliche dienste tretten müssen. Ich habe Ihme zwar gesaget, Er solte sie hieher bringen, hat Er hir darauff zur antwort gegeben, Sie wolten erstlich ihr anrittgelder[300] haben, alßdan Sie flugs in dienste tretten wolten. Ich habe aber dem H. Rittmeister berichtet, das Sie künfftig wieder wegkgenommen, vnd zu ihren Regimentern gethan würden, darauff hat er geantwortet, Sie geben vor, ihre Regimenter weren zusammen gestercket,[301] vnd die Standarten wegk, also müchten Sie bei der Cron Schweden dienen, beÿ welchem regiment es were, vnd wer Ihnen Gelt gebe. Ob nun der H. Rittmeister dieselbe behalten kann oder nicht, weiß Ich nicht, Worinnen E. Excell. dero gnedigen belieben nach verordnung thun werden, wie es darmit soll gehalten werden. Was sonsten dieses ortes weiters vorgehen wirt, soll E. Excell. schleunigst advertiret werden, maßen Ich auch vor meine Persohn in einem oder andern thun wirt, was sich gebüren vnd meine schuldigkeit erfordern thut, worauff E. Excell. sich gewißlich zu verlaßen haben. Vnd thue dieselbe Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung getrewligst ergeben, Mich Aber in dero beharliche gnade recommendiren, vnd verbleibe ohne auffhoren Ew. Excellence

                               gehorsamer vnd getrewer Knecht

ChvonSteinëcker 

PS. Die halbe Cartauns verhoffe Ich mit erstem zur perfection bringenzu laßen. p

Schweinfurth den 22ten Septembris ao p 1647 p”.[302]

Auch Königsmarck,[303] hinter dessen militärischen Operationen wohl die Vorstellung eines „schwedischen Soldatenstaats“[304] in Niedersachsen und Westfalen zu vermuten ist, hatte dem schwedischen Gesandten Johan Oxenstierna[305] [=> Abb. rechts]Oxenstierna.Johann.2 gegenüber noch immer Bedenken wegen der Übernahme der Weimarer in die schwedische Armee geäußert: „Euer Gräfflige Excellenz verbleiben meine bereitwillige dienste jederzeitt bevor undt werden außer zweiffell berichtet sein, waß Ihr Königliche Mayestätt, unser allergnedigste königin, sich nun zu zweyenmahlen gegen mich in gnaden der bey mir habenden regimenter erklehret undt dabey gnedigst bericht gethan, ich würde von Euer Gräffliger Excellenz dießerwegen communication zu pflegen. Wann ich nun den sachen nachdenckhe, so kan ich nicht sehen, wie Ihr Mayestätt befehlig einen gnuegen geschehe außer augenscheinlicher gefahr undt gentzlichen unttergang der regimenter, den einmahl ist gewiße, daß dieße leute dahin nicht wieder mit willen gehen. So werden auch die bey ihnen gemachte officire sich nicht darzue verstehen, sie darzue zue persuadiren, viellweniger mitt ihnen zue gehen, den ihre allte officiere seindt theillß hier gekommen undt machen die gemuether gegen die crohn Franckreich mit ihren discursen noch vollendtß verhaßet. Zuedehme so kan man auch keinen uberreden, weder in guete noch scherffe, daß sie einen einnzigen officier vonn ihren allten wiedernehmen, undt ich befurchte, da man ihnen dießes nur sollte anmuthen, so wurde eß einen newen uffstandt geben, da sie doch sonsten biß daher zimblich zufrieden sein geweßen. Meineß erachtenß wurdt die sache klug mußen anngefangen werden. Ich erwartte Ewer Gräfflige Excellentz meinungh“.[306]

Ein informatives Schreiben des Würzburger Bischofs an Steinecker über die Kündigung des Waffenstillstands, die Bewegungen der kurbayerischen Armee unter dem Kommando des neu ernannten Feldmarschalls Gronsfeld[307] [=> Abb. rechts]Gronsfeld 2 und die Zusage künftiger Informationen fand sich in der Beilage.

                              „WohlEdler, Gestrenger

sonders vielgeliebter h. Oberster. Ich habe deßelben vnterm gestrigen dato an Mich abgelaßenen Schreiben zu recht erhalten, vnd was Mir der H. Oberster wegen des Churfürsten in Bayern feindliche rechnunge gegen die Cron Schweden communiciren wollen, daraus vernommen. Nun verhoffe Ich, es werde dem H. Obersten immittelst mein Schreiben, worin Ich eben dieses berichtet, auch zu kommen sein, vnnd ist einmahl nicht anders, maßen es mit gestriger ordinari[308] confirmiret[309] worden, das ChurBayern des H. FeltMarschallens Wrangels Excell. das armistitium[310] wiederumb auffgekündet,[311] auch bereits etliche regimenter zu Pferde, darunter das Lapiersche,[312] Waltbottische[313] vnd andere, so dan die meinste infanterie mit einigen Stücken, worzu aus Augspurg[314] [=> Abb. rechts] Augsburg1490. Kolorierter Stich 1493. [162895]auch etliche neben etwas munition hergeben worden, vor Memmingen geschicket, der Rest aber beÿ Straubingen vber die Donaw herüber gehen laßen, welche mit den Kaÿserlichen, wie Mir geschrieben wirt, sich conjungiren sollen, was Mir weiter deswegen vnd sonsten vor importantz zukommen wirt, vnterlaße Ich nicht, dem Herrn Obersten mit negstem parte zu geben. Die fortifications-gelder belangend, will Ich die verordnung thun, das, so viel auff diesen Monath September noch restiret, so sich noch auff 100 thaler belauffen wird, erster tagen vbermachet werden solle; Wegen eines Vorschußes werde Ich auch gern das euseriste thun, wofern nur die geltmittel vorhanden weren. Welches dem Herrn nachrichtlich hiemit vnverhalten wöllen, verbleibe

des H. Obersten wohl affectionirter Johann Philipp

Würtzburg den 29/19ten Septemb: 1647

An Obersten Steineckern, Commendanten in Schweinfurth. p“.[315]

Am 26.9. hatte Wrangel aus Saaz[316] noch an Johan Oxenstierna geschrieben, sollte Bayern wider Verhoffen den Waffenstillstand brechen[317] und sich erneut mit dem Kaiser verbinden, bliebe ihm nur der Rückzug an die Weser, da ihm die Kaiserlich-Kurbayerischen an Truppen überlegen seien. Am 28.9. erhielt Wrangel die kurbayerische Kündigung des Waffenstillstands und verließ tags darauf Böhmen über den Pass von Pressnitz.[318]

Die 1. Hälfte des folgenden Briefes fehlt:

[…] das die die Frantzosen Lawingen[319] mit 13 Compagnien sollen verstärcket haben,[320] vnd mit Parthien dem Feinde erheblichen Schaden thun, Ich hoffe, der Herr Majeur Nielson[321] wirt sich auch nicht seumen; E. Excell. laße Ich auch vnverhalten sein, das Graff Hatzfelt[322] [=> Abb. links]Hatzfeldt sich in Polen befindet, was Seine Verrichtung darin ist, kan man noch nicht erfahren, vnd der H. FeldMarschall Lieutenant Mercy,[323] welchem im Sommer einen Paß gegeben, ist wiederumb in Kaÿserliche dienste getreten, vnd befindet sich beÿ den Kaÿserlichen Völckern in Mähren. Auch kömpt gleich ietzo der Herr Rittmeister Sylvester[324] wieder, berichtet, das der Herr Majeur wol in Nördlingen gekommen, vnd etliche Croaten[325] [=> Abb. rechts]Kroate_um_1630-1 selbigen Orth beÿ weitem bloqviret[326] halten sollen.[327] Wembdingen,[328] Herrieden[329] vnd alle vmbliegende Schlößer vnd flecken seindt von Chur-Baÿern besetzet, der herr Oberster Lieutenant Weÿer liegt in Dünckelspiel,[330] ob er ordre hat darin zu bleiben, weiß ich nicht. Auch kömpt gleich beÿ schließunge dieses Zeitung, das H. Oberster Caspar[331] mit Reutern vnd Dragouns Nördlingen blocqvirt halte, wie E. Excell. aus einliegendem zuersehen haben. Im Vbrigen haben E. Excell. sich zuversichern, das Ich Mich in allem werde verhalten vnd thun, was meine schuldigkeit erfordert. Womit E. Excell. Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrunge getrewligst ergeben, vnd mich in dero beharliche Gnade ergeben thue, so lange es mein leben zulaßen wirdt, verbleibend E. Excell.

                                                                gehorsamer vnd getrewer Knecht

 Schweinfurth den 10ten Octobris ao p 1647. p                    ChvonSteinëcker“.[332]

Anscheinend hatte die schlechte Versorgungslage seine Soldaten zu den auch anderweitig in Garnisonen üblichen Einbrüchen getrieben: „Im October sah sich der Rath genötigt, mit Androhung weiterer Klagführung den Commendanten zu ersuchen, den Soldaten das Einbrechen in die Häuser im Zürch[333] und das Verwüsten des Kornacher’schen Hauses zu wehren und bessere Disciplin zu halten. Ueberhaupt nahmen Einbrüche und ein insolentes[334] Betragen der Reiter und andere Kriegsdrangsale täglich mehr zu, ohne daß man bei dem Commandanten Abhülfe gefunden hätte, dem es zwar nicht an gutem Willen, wohl aber an Energie fehlte. Die Stadt berichtete daher ihre Beschwerden an die Abgesandten der kreisausschreibenden Fürsten zu Osnabrück“.[335]

Über die Stärke der schwedischen Armee berichtete der gut unterrichtete Dr. Johann Ernst,[336] kurbayerischer Gesandter auf dem Westfälischen Friedenskongress, dem Rat der Stadt Schweinfurt am 17.10.1647: „Nicht weniger auch die hochvermögenden herrn Schwedische zu verstehen gegeben, daß hochvermögende herrn catholici bald einen besseren eifer zum friden bekommen sollen, wann ihre armeen (von denen des generals Wrangel in 10.462 reuthern und 4.981 fußknechten, des Hammersteins[337]Hammerstein3 [=> Abb. links] aber aus 2.000 pferdt und 1.000 mußquetirern[338] bestehen soll) gegen Bayern avanzirn werden, umb die ksl. Armée nach sich zu ziehen und allso Kurbayern durch freund und feindts arméen zu ruiniren“.[339] Allerdings waren die Unterhaltskosten für die schwedische Armee enorm: „Allein die Unterhaltung der schwedischen Armee, welche an Soldaten gegen 70000, mit allen Weibern,[340] Trossbuben[341] u. s. w. aber wohl gegen 240000 Seelen zählte, kostete etwa 110000 Thaler täglich; dazu kamen die rückständigen Kontributionen,[342] die Exekutionen und die Übergriffe der Soldateska“.[343]

„Ps: Friedland[344] beÿ Göttingen,[345] den 23. 8br. 1647.

„Hochwolgeborner Herr General vnd FeltMarschall, Gnediger Herr,

E. Excell. seint meine gehorsame dienste allezeit willigst alß schuldig, vnd kan deroselben nicht verhalten, das dero Schreiben vnterm dato Erffurth vom 13ten dieses, gestern abendß in gebürlichen respectu erhalten, darauf E. Excell. Ich gehorsamblich berichte, das gestern die bewuste alhier glücklich angelanget, wie aber ╒[am linken Rand die Dechiffrierung des Zahlencodes: ╒der eine theil an bedeutetem orth kommen soll] 100. 80. 21. 59. 8. 205. 16. 67. 6. 208. 205. 63. 14. 211. 24. 213. 56. 20. 204. 59. 5. 219. 20. 6. 205. 12. 68. 217. 73. 218. 15. 11. 66. 212. 20. 213. 210. 55. 67. weiß Ich nicht, die Reuter, welche Ich hierin habe, wolte Ich gern dazu geben, aber Ich habe Sie zu recognosciren, ausgeschicket, zu dem ist es nur eine Compagnie, vnd└ [Dechiffrierung am linken Rand: vnd weil beÿ dem andern esqvadron viele Bagage ist] 90. 4. 205. 16. 165. 23. 59. 77. 71. 20. 65. 55. 213. 58. 20. 8. 212. 20. 7. 70. 220. 24. 204. 71. 11. 213. 74. 209. 20. 65. 205. 23. 55. 204. 24. 18. 59. 16. 7. 72. 219. weiß Ich nicht, wie es füglich hin zu bringen, doch will Ich meinen Vleiß thun, das es dahin kommen könne.

Wie es vmb Nördlingen beschaffen, werden E. Excell. aus einliegendem vernehmen. ╒[Dechiffrierung am linken Rand: ╒diesen posto betreffend, will Ich thun] 100. 21. 209. 59. 7. 20. 213. 69. 11. 218. 6. 68. 23. 205. 73. 8. 20. 206. 60. 59. 12. 219. 4. 209. 14. 65. 16. 203. 62. 219. 17. 74. 12. was meine Ehre vnd schuldigkeit erfordert, worauff E. Excell. sich gewißlich zu verlassen haben. Memmingen helt sich noch wol, H. Oberster Prziemßkÿ[346] sol mit ausfallen[347] dem Feinde zimblichen Schaden thun, auch wil verlauten, das aus Vberlingen in die 3 oder 400 Mann in Memmingen gekommen sein, doch soll der Feindt dem Orth mit approchen[348] schon nahe kommen sein, wie es endlich darmit abgehen wirt, öffnet die zeit. Was Ich weiters davon einziehen werde will E. Excell. Ich erstens berichten, so auch meine ausgeschickte Parthie etwa Gefangene[349] oder sonsten etwas gewißes vom Feinde mit sich bringen wirt, soll E. Excell. schleunigst von Mir advertiret werden. sonsten habe aus E. Excell. anderm Schreiben sub dato Buttstadt[350] vom 11ten dieses, welches der H. Major Löber[351] mit sich gebracht, ersehen, das der Rath zu Nürnberg beÿ E. Excell. Mich verclaget, alß solte Ich dieselbe wiederumb mit der execution bedrohet haben; Worauff E. Excell. zu rettung meiner Vnschuldt Ich nicht bergen kann, das Ich von der Statt Nürnberg, nachdem E. Excell. derselben die fortifications-costen erlaßen, deswegen nichtes gefordert, vielweniger mit der execution zu verfahren gedrohet habe, sonsten Ich gar wol weiß, Mich auch in vnd allewege beflißen, I. Königl. Mayt. zu Schweden Meiner allergnedigsten Königinnen p noch E. Excell. in solchen Sachen nicht zu winden zu haben, vnd hat derjenige, so Mich derfals beÿ E. Excell. anzugeben, zu viel gethan. Zu der ersten habe Ich zwar mit der execution gedrohet, solches aber ist zum theil geschehen, das Sie Mir auff meine anforderungs-schreiben nicht antworten wöllen, zum Theil, dz der H. Agent Barth berichtet, wan Ich mit der execution nicht drohen würde, würde Ich nichts bekommen. so bald aber E. Excell. der Stadt Nürnberg die fortifications-costen erlaßen, habe Ich solches nicht allein dem Kriegs-Commissario,[352] welchen Sie alhir gehabt, berichtet: sondern auch an den Rath zu Nürnberg selber geschrieben, das Ich deßentwegen nichts mehr an Sie intentiren,[353] oder von Ihnen zu fordern hette. Derowegen Ich Mich verwundern muß, warumb Sie Mich also vnverschuldeter Sache verclaget haben, da Ich Sie fort vnd fort vffs höffligste tractiret. E. Excell. werden auch solche wieder Mich, doch wieder billigkeit, gefürte Clage nicht so hoch auffnehmen, dan Mir darin gar zu viel geschehen, sondern fürterhin mein gnediger Herr sein vnd verbleiben, auch sich versichert halten, das wieder dero Gebotte vnd Verbotte Ich nichtes tentiren[354] vielweniger thun werde, vnd will dieselbe hirmit Gottes gnediger Aufsicht vnd bewahrunge getrewligst ergeben, Mich aber in dero beharliche gnade recommendiret haben, der Ich stetes bin vnd verbleibe Ew. Excellence

                                                          gehorsamer vnd getrewer Knecht

Schweinfurth den 17ten Octobris anno p. 1647 p.                               ChvonSteinëcker“

In der Anlage findet sich das erwähnte Schreiben Bülows:

„HochEdler gestrenger: vnd Vester

                                                                         Hochgeehrter H: Obrister.

Demnach auff gn: ordre vnd bevelch deß H: Feldt-Marschallen Excell: die Guarnisouns auß Windßheim und Dünckelspuhel ich zu mihr herein gezogen, alß habe dem H: Obr: solches deßwegen verständigen wollen, damitt derselbig, wan irgendß von vnser Armee oder sonsten waß vorhanden wehre do dieser Öhrter hero sich begeben wollte, der H: Obr: Sie dießhalber informiren könne. Sonst paßiret hir wenig neweß, von Memmingen habe ich lange keyne nachricht gehabt, wie es damit stehe, außer daß man gestern noch schießen gehöret, vermuhte also eß werde sich noch halten. Der Bayerische Obr: Caspar hatt sich mitt Zwey Regimenter hir herumb logeret vnd alle öhrter so mawren und gräben haben besetzet. Waß der H: Obr: von der Armee in erfahrung bringen kann bitte ich dienstl: zu communiciren, verbleybe hierunder negst fleißiger empfehlung zu Göttlichen beharlichen Schutz

Nördlingen den 10. Octob                        Meynes hochgeehrten H: Obr:

               Anno 1647                                         williger diener

                                                                               BhvBülow.

P. S.

Auch habe nachricht daß auß Bopffingen[355] schon 8 com. vom feynde commandiret vff Dünckelspühl hinwieder zu besetzen“.[356]

Allerdings schien ein offensives Vorgehen gegen die Schweden, wie es Gronsfeld und Montecuccoli[357]Montecuccoli9 [=> 1. Abbildung links] befürworteten, schon zwei Wochen später wohl nicht mehr im Interesse des bayerischen Kurfürsten zu liegen, wie er am 27.10.1647 dem Kaiser schrieb, wohl um dem anscheinend friedensbereiten Mazarin[358] [=> Abb. rechts]Mazarin.2 und seinen Verbündeten entgegenzukommen: Sein Gesandter Dr. Krebs[359] [=> 2. Abb. links]Krebs.Johan.Adolph habe berichtet, dass „nunmehr am selbigen hof, undt besonders bei den cardinal Mazarini, weit ein mehrer meinung und grössere eyffer zum friden, als vor diesen verspüret werde, die Schweden aber ohne die Franzosen nicht wohl subsistiren,[360] undt allein im krieg verbliben könden, so ist umb soviel glaublicher daß bei der cronen plenipotentarijs ernst seye, auf vorangedeüte weiß den frieden zu schliessen“.[361]

Steinecker berichtete Wrangel über die weiteren Operationen im Schwäbischen.

„Hochwolgeborner Herr General vnd FeltMarschall, Gnediger Herr,

E. Excell. seindt meine gehorsame dienste zu allen zeiten bereit, vnd werden dieselben aus meinen vorigten Schreiben ersehen haben, das nicht allein der Herr Majeur Nielß[362] mit seiner trouppe wol anhero, sondern auch in Nördlingen gekommen. Die Dragouns sint auch am 16 passato alhir angelanget, welches E. Excell. vom 17ten ejusdem alsobald berichtet, auch daneben zu wißen gemachet, das die Gründelschen[363] Dragouns schwerlich in Nördlingen zu bringen, weilen es von zweÿen regimentern Baÿerschen Völckern vnter des H. Obersten Caspars Commando bloqvirt gehalten würden. Weil aber von E. Excell. Ich auff solche meine Schreiben keine andtwort erhalten, vnd die Gründelschen Dragouns biß dato sich noch alhir in der Stadt befinden, maßen Sie auff den Dörffern wegen verrätherey[364] nicht liegen können: Alß wöllen E. Excell. gnedige ordre ertheilen, wie sich der Majeur von dem Gründelschen regiment mit den Dragouns verhalten solle, den Ihme nunmehr nicht müglich ist, in Nördlingen zu kommen; weil Windsheimb mit 100 Mann zu fueß mit 100 Reutern Kayserliches Volckes, wobeÿ sich Bönninghausen befindet,[365] besetzet ist; So ist auch Dünckelspiel,# [linker Rand: mit 250 Man Bayr], Wembdingen,[366] Wasserburg,[367] Oettingen[368] vnd andere darumb liegende örter besetzt das man nicht einen Brieff hinein bekommen kan, wie nun mit dem Gründelschen Dragouns es soll gehalten werden, davon wöllen E. Excell. gnedige ordre ertheilen. Der H. Agent Barth hat Ihnen assignation zum Vnterhalt gegeben, aber weil Sie viele Pferde haben, vnd hier wenig fourage, werden Sie sich zimblich an den Pferden ruiniren. Des Herrn Bischoffen zu Würtzburg F. G. seind nach Mayntz[369] vergereiset, vmb alda einen newen Chur-Fürsten zu wehlen, wie das auch I. F. G. Turene Ihnen alles eingeräumet, damit Sie desto beßer in der Wahl fortschreiten könten, vnd ist man dieses orthes vermuthend, das Hochgemelte F. G. der Herr Bischof zu Würtzburg dazu kommen werden.[370] Sonsten haben Sie sich annoch bezeiget, das Ich nichts wiedriges oder feindliches habe vernehmen können. Die Kayserlichen betreffend, streiffen dieselbe im Stifft Fülda vnd Heßen, sollen Viehe vnd anders wegknehmen, was Sie bekommen können. Memmingen helt sich noch wol, wie Ich dan heute aus Nürnberg bericht erlanget, das aus Augspurg[371] geschrieben werde, das die Vnserigen dem Feinde einen Sturm mit Verlust 70 Mann abgeschlagen,[=> Abb. rechts]Schweden- Regiment[1302] auch in einem Außfall etliche Stücke vernagelt,[372] vnd zweÿ Stücke mit sich in die Stadt gebracht haben sollen,[373] das also der Feindt wenig Vortheil bißher davor gehabt, [=> Abb. rechts]Belagerung2[865]  wie es endlich darmit ablaufen wirt, lehret die zeit. Mit dem bawwercken bin Ich alhir beÿ diesem Wetter noch mit Vleiße daran, werde auch daran nichts verabseumen, sondern meinen müglichsten Vleiß darbeÿ thun. Womit E. Excell Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung getrewligst ergeben, vnd Mich in dero beharliche Gnade recommendiren thue, vnd verbleibe allezeit Ewer Excellence

           gehorsamer vnd getrewer Knecht ChvonSteinëcker

E. Excell. muß hirunter berichten, das die Frantzösischen in Lawingen[374] mit den Baÿerschen noch correspondiren in dem die Baÿerschen zu Lawingen ein: vnd aus paßiren. p“.

WappenSteinecker

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Meuterei, meutination, meutation: Meutereien waren schon kurz vor dem eigentlichen Dreißigjährigen Krieg eine gefürchtete ständige Begleiterscheinung innerhalb der Heere. Der hessen-kasselische Obrist Widmarckter schildert die z. T. drakonische Niederschlagung mehrerer Meutereien (1617) in Frankreich; GRÄF, Söldnerleben, S. 116f.: „20. Hatt Brearts Compagnia im Furüberzihen für Grand [ bei Sauvigny; BW] meinem Quartir meutiniren wollen, aber durch meine Gegenwart abgeschreckt worden. 21. Montaults Compagnia so auß Anregung Brearts Soldaten meutiniren wollen. Darzu ich kommen und zum Theill mitt harten, zum Theill mitt gutten Worten zu Frieden gesprochen. Darauf ihn Brearts und Effern Quartir geritten, die Soldaten fur mich gefordert, ihnen Fehler verwiesen und nach vorhergangener Demütigung, verzihen und also an dem Ort diese beyden Mutinationen gestillet. Alß ich aber von dannen in mein Quartir nach Andelot reitten wollen, treffe ich hart fur Brearts Quartir im freien Földe deß Obristen Fendlein in Schlachtordnung ahn, so gleichfallß meutiniren wollen. [fol. 204v] Auf welche ich so balde mitt bloßem Degen geeilet, in die Schlachtordnung geritten und manchen gutten Streich fließen laaßen und die Anfänger dieser Meutination begehret, deren sie mir auch endlich 2 volgen lassen. Hab solche dem Provos gelieffert und befohlen, mitt ihnen nach dem Quartir Andelot zu eylen, dahin ich mich gleichfalß verfüget. Beyde arme Sünder von dem Flecken führen lassen und, weill damals mein Scharfrichter entlauffen, dem einen dass Leben geschenkt, wofern er den andern erwürgete. So er acceptiret, sich an seinen Gesellen gemacht und nach großem Wiederstand sein Meister worden, auf der Erde erwürget und volgents stranguliret. Den toden Cörper hab ich ahn einen Hügell setzen und einen Brieff Meutinirer an die Brust hefften lassen, damit er von den Soldaten und Regiment gesehen wurde“. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] v. Leutkirch (unter 1619); GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 106f.: „Den 25. Dito [1619]. Donnerstag Morgens sein abermahlen alle Fahnen auff bemeltes Feld Commandiert und Gemustert worden. Alß nun ein Soldat von Erazheimb Gebürtig / ein armer Tropff und Baursmann / umb fl. 7. deß Monats nicht Dienen / sondern fl. 8. haben wollte / hat sich der Herr Obriste [Johann Fuchs; BW] über ihn so hefftig Erzürnt / daß Er andern zu einem Exempel solchen den Scharpffrichter (nicht daß er ihne ohne weitern Befelch Hinrichten solle) in seinen Handen zugeben Befohlen: Demnach aber der Profos Caspar Tenger von Rothweil mit dem armen Tropffen zugeschwind fortgefahren / ihne zwar nochmalen erinnert die benannte Besoldung ohne widerred anzunemmen / oder ihme für einen Steckenknecht Zudienen / Er aber solches nicht thun / sondern ehender Sterben wolte / hat der Profos denselbigen / ohne weitere Ordre deß Obristen / welcher schon Perdon zugesagt  hat / an einen Baum am Heggelbacher Weg Auffhencken lassen. Warüber aber der Obriste und Soldaten übel zufriden gewesen / und deßwegen diser Profos sich mit Leib und Leben dem Regiment Verschreiben miessen“. LAHRKAMP, Werth, S. 71f.: „Aber auch Werths Reiterregimenter litten Not und wurden schwierig; ein Symptom war, daß am 8. März [1637; BW] im Regiment Gayling [von Altheim] eine ernsthafte Meuterei ausbrach. Die Reiter lagen in Quartieren im Amte Ahrweiler, in Bodendorf und um Breisig. Der Tumult entstand in der Kompanie des Rittmeisters Ley, der einen Plünderer hatte verhaften lassen. Seine Kameraden rotteten sich zusammen und suchten ihn mit Gewalt zu befreien. Als der Regimentsführer, der Obristleutnant von Cronenburg, der für den verwundeten Gayling das Kommando führte, energisch einschritt und einen Reiter insultierte, wurde er mit etlichen Schüssen niedergestreckt. Seine Leibkompanie geriet mit den Meuterern ins Feuergefecht, wobei es auf beiden Seiten Tote und Verwundete gab. Am 12. März umstellten Reiter der Regimenter Werth und Lothringen, die eiligst aufgeboten waren, mit 600 Musketieren das meuternde Regiment. Mit Strenge wurde durchgegriffen: sechs Reiter wurden im Angesicht ihrer entwaffneten Kameraden gehenkt; einer sprang aus Verzweiflung in den Rhein und ertrank, sechs wurden arretiert. Vorher waren bereits fünf Mann gefallen, drei weitere desertiert“. Vgl. auch die Schilderung einer Meuterei u. ihrer Niederschlagung (Mai 1642) unter dem Regiment Wolf v. der Lippe; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 222f.  Vgl. WASSENBERG, Florus, S. 563ff., über die Meuterei französischer Truppen in Breisach (März 1644) wegen des seit 8 Monaten ausgebliebenen Solds. Johann Heinrich (Freiherr) v. Bartels ist bekannt geworden durch den hart bestraften Aufruhr in seinem Regiment im Winter 1648/49 in Hilpoltstein. Nach Grimmelshausens Darstellung, der 19 Hinrichtungen erwähnt, waren La Pierre u. Elter, unter dem Grimmelshausen Regimentsschreiber war, mit der Niederschlagung der Meuterei beauftragt; KELLETAT, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212. Einer der Meuterer ging als „Oliver“ durch Grimmelshausen in die Literatur ein. Das Dragonerregiment Bartels hatte 1647 übrigens nur einen Ausländeranteil von 9, 6 %; KAPSER, Militärorganisation, S. 67; bzw. S. 64ff. Das THEATRUM EUROPAEUM 6. Bd., S. 778, berichtet: „Bey vorhabender Exauctoration / hat sich unterdeß Herrn Obristen Barthels Tragoner-Regiment (so vor diesem Herr Obrister Creutz gehabt / und in der Abdanckung nicht begriffen) als welches mit der 3. Monatlichen Bezahlung nicht zu frieden seyn wollen / ein unvermutheter Auffstand ereygnet / daß der Obrist und Obrister Lieutenant von ihnen entreitten müssen; darauff die Rebellen sich in das Schloß Hilpoldstein retiriret: Weilen nun des Herrn Generals und Feldmarschallen von Enckefort [Adrian v. Enckevort (1603-1663); BW] Excell. in continenti etliche hundert Mann zu Roß und Fuß auff sie außcommandirt / diese auch das Schloß umbsetzt / und Stücke auffgeführt, haben sich die Empörte Mittwochs den .. April gutwillig ergeben. Darauff hat man das Regiment im freyen Feld zusammen geführt / disarmirt / von newem schweren / etliche Rädelsführer gefangen nehmen und aufhencken lassen. Als solches geschehen / ist mehrgedachtes Tragoner-Regiment / biß auff weitere Ordre / hinwiederumb auß einander gelegt / und folgenden Freytags das commandirte Volck nach Amberg / auch in andere dero Quartiere zurück gezogen. Sonsten ist unterm Dato 22. Aprilis st: vet. Nachricht eingelangt / daß / nach dem die Rebellen von mehrbenanntem Barthlischen Tragoner-Regiment durch Gewalt wiederumb zum Gehorsamb gebracht / geviertheilt / 14. Reuter / theils gehenckt und enthauptet / viel unredlich gemacht / und ohne Abschied fortweg gejagt worden“. Im „Springinsfeld“ (KELLETAT, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212f.), heißt es: „Unter währendem Stillstand wurde unser Regiment nach Hilpoldstein, Heideck und selbiger Orten herum gelegt, da sich ein artliches Spiel unter uns zugetragen. Denn es fand sich ein Korporal, der wollte Obrister sein, nicht weiß ich, was ihn für eine Narrheit dazu angetrieben; ein Musterschreiber, so allererst aus der Schul entlaufen, war sein Secretarius, und also hatten auch andere von seinen Kreaturen andere Officia und Ämter; viel neigten sich zu ihm, sonderlich junge ohnerfahrne Leut, und jagten die höchsten Offizier zum Teil von sich, oder nahmen ihnen sonst ihr Kommando und billige Gewalt; meinesgleichen aber von Unteroffizieren ließen sie gleichwohl gleichsam wie neutrale Leut in ihren Quartieren noch passieren; und sie hätten auch ein Großes ausgerichtet, wenn ihr Vorhaben zu einer anderen Zeit, nämlich in Kriegsnöten, wenn der Feind in der Nähe, und man unserer beiseits nötig gewesen, ins Werk gesetzt worden wäre; denn unser Regiment war damals eins von den stärksten und vermochte eitel geübte, wohlmontierte Soldaten, die entweder alt und erfahren, oder junge Wagehälse waren, welche alle gleichsam im Krieg auferzogen worden; als dieser von seiner Torheit auf gütlichs Ermahnen nicht abstehen wollte, kam Lapier und der Obriste Elter mit kommandierten Völkern, welche zu Hilpoldstein ohne alle Mühe und Blutvergießen Meister wurden, den neuen Obristen vierteilen, oder besser zu sagen, fünfteilen (denn der Kopf kam auch sonder) und an vier Straßen auf Räder legen, 18 ansehnliche Kerl aber von seinen Prinzipal-Anhängern zum Teil köpfen, und zum Teil an ihre allerbesten Hälse aufhängen, dem Regiment aber die Musketen abnehmen, und uns alle auf ein neues dem Feldherrn wieder schwören ließen“. Vgl. auch die Meuterei im Regiment Christoffer v. Steinecker [1612-1671] in Schweinfurt (1649); BECK, Geschichte der Verschwörung. LORENTZEN, Schwedische Armee, S. 188f.: „Das blutigste Schauspiel dieser Art aber, welches 14 Tage lang die Umgebung mit neuen Kriegsunruhen ängstigte, spielte sich im Juli 1650 in Anhalt ab. Durch unklare Nachrichten über die Absichten der Schweden aufgebracht, nahmen die unter dem Befehle des Oberst-Lieutenants Israel Isaaksohn, welcher als ein habsüchtiger und roher Mensch bekannt war, hier einquartierten Reiter ihre Offiziere plötzlich gefangen und forderten stürmisch Sold und Abschied. Nur mit genauer Not entging Isaaksohn dem Tode; da er nachwies, dass der das nötige Geld zur Ablöhnung noch nicht zur Hand habe, wurde er entlassen unter der Bedingung, dass er ihnen dasselbe in Erfurt verschaffe. Er begab sich aber sofort zu den Truppen, welche mittlerweile von Süden zur Unterdrückung der Rebellion in Bewegung gesetzt waren, liess die Aufrührer, deren Anzahl noch etwa 450 Mann betrug, umzingeln und an 33 Rädelsführern trotz seines gegebenen Wortes und trotz des Wehegeschreis der Soldatenweiber erbarmungslos das Todesurteil vollstrecken“. William Crowne [1617-1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36.
[2] Carl Gustav Wrangel [Wrangell], Graf zu Salmis u. Sölvesborg, Freiherr zu Lindeberg u. Ludenhof, Herr zu Skokloster, Bremervörde, Wrangelsburg, Spycker, Rappin, Ekebyhov, Gripenberg u. Rostorp [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Obristleutnant, Generalmajor u. Feldmarschall. 1630 Holland-Reise und Ausbildung in Navigation u. Schiffbau, anschließend Weiterreise nach Frankreich, 1631 Eintritt in die Dienste Gustav II. Adolfs v. Schweden als Kammerjunker u. als Kornett in dessen Leibregiment, am 16.11.1632 Teilnahme an der Schlacht bei Lützen, 1633 Dienst als Obristleutnant im Infanterieregiment Bengt Bagges in Elbing, 1634 als Obristleutnant beim Kavallerieregiment Joakim Moltkes in Pommern, am 19.10.1635 Teilnahme am Kampf bei Lüdershausen unter Johan Banér, 1636 Beförderung zum Obristen im Leibregiment zu Pferde, 1638 zum Generalmajor u. Chef des Dal-Regiments (gegen den Widerstand Banérs), 1641 Ernennung zum Regionalbefehlshaber im Reich u. Stabschef bei Lennart Torstensson, am 13.10.1644 Sieg als Oberbefehlshaber der schwedischen Flotte über die Dänen bei Femern, am 28.4.1646 Ernennung zum Feldmarschall u. Generalgouverneur in Pommern; Ernennung zum Reichsrat. Dezember 1646 Aktivität als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland, am 17.5.1648 zusammen mit Turenne Sieg über Holzappel u. Gronsfeld bei Zusmarshausen und anschließende Vandalisierung Bayerns, 1651 Erhebung in den Grafenstand durch Königin Christina v. Schweden, am 26.2.1653 Ernennung zum Reichsvizeadmiral, 1655 Tätigkeit als Verbindungsoffizier zu Kurfürst Friedrich Wilhelm v. Brandenburg in der dreitägigen Schlacht vor Warschau, am 23.10.1657 Eroberung von Fredriksodde im Dänemark-Feldzug, am 11.12.1657 Ernennung zum Reichsadmiral, am 30.1.1658 Übergang über den Kleinen Belt, am 5.2.1658 Marsch über das Eis bei Nyborg nach Langenland u. Seeland, am 6.9.1658 Besetzung Kronborgs, am 29.10.1658 Kampf im Öresund auf dem Flaggschiff “Victoria”, Frühjahr 1660, nach Carls X. Gustav Tod, Ernennung zum Oberbefehlshaber der schwedischen Armee in Dänemark, 1664 Ernennung zum Reichsmarschall u. Präsidenten des Kriegskollegiums, 1665 Aktivität als Befehlshaber des schwedischen Korps gegen Bremen, 1674 als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland. LOSMAN, Carl Gustaf Wrangel, Skokloster und Europa; LOSMAN, Carl Gustav Wrangel och Europa; BAENSCH, Geschichte der Familie von Wrangel Bd. 1. Vgl. auch die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2; ASMUS, Unter der schwedischen Krone, S. 52ff.; ASMUS, Das Testament des Grafen, S. 193ff.; HEINKE, Carl Gustav Wrangel.
[3] Plan [Planá, LK Tachau, Tschechien]; HHSBöhm, S. 454.
[4] General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner u. verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.
[5] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk, dän. feltmarskal]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen u. Zuständigkeit für Ordnung u. Disziplin auf dem Marsch u. im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- u. Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften aus der Beute u. Ranzionsgeldern – hier erhielt er 100 Rt. pro 1.000 Rt. Erlös; HOFMANN, Peter Melander, S. 155 – , den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[6] Dieser Begriff täuscht, denn Barth war Generalkriegskommissar mit weitreichenden Vollmachten: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen), zur Kontrolle der Kriegskommissare und übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. DAMBOER, Krise, S. 27:  „Im Schreiben des Generalkommissars Schäfer an Maximilian vom 13. Dezember 1644 schrieb dieser, die Generalkommissare suchten nichts als des Kurfürsten und der Armada Interesse und würden trotzdem immer verfolgt, gehasst und beneidet“.
[7] Jacob [v.] Barth [Bard] [ -1659], schwedischer Generalkriegskommissar u. königlich schwedischer residierender Agent in Nürnberg, dann kurmainzischer Rat in Erfurt.
[8] Assignation: Geld- oder Zahlungsanweisung.
[9] Henri de La Tour d’Auvergne, vicomte de Turenne [11.9.1611 Sedan-27.7.1675 Sasbach], Marschall v. Frankreich.
[10] chargiert: angegriffen.
[11] Kapitän [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich – ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. – sein Anteil aus Beute und Ranzionierung betrug pro 1.000 Rt. Erlös  59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[12] N Deling [ – ], französischer Kapitän.
[13] Kaspar Kornelius Mortaigne de Potelles [Mordani, Mordoni, Mortaiger, Montagne, Mortagne, Mortaine, Mortague, Montani] [um 1609 Wallonien-18.7.1647 vor Rheinfels], schwedischer Generalmajor, dann hessen-kasselischer Generalleutnant.
[14] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[15] Königshofen [Lauda-K., Main-Tauber-Kreis]; HHSD VI, S. 418f.
[16] Heilbronn [Stadtkreis]; HHSD VI, S. 315ff.
[17] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie u. Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis u. die Fourage mussten v. der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden u. waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger u. Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[18] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5-19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. „Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite v. 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen v. gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen v. Brand- u. Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[19] Galler => Galeere: gerudertes Kriegsschiff des Mittelalters u. der frühen Neuzeit. Typische Kennzeichen sind ein schlanker u. flacher Rumpf, eine Reihe Riemen, eine Hilfsbesegelung u. ein Überwasserrammsporn am Bug.
[20] Angespielt wird hier auf die Galeerenstrafe: eine im Mittelmeerraum verhängte Strafe für diverse schwere Vergehen wie Hochverrat oder Mord. Die Galeerenstrafe diente hierbei als Ersatz für die Todesstrafe. Aber selbst als zeitlich beschränkte Strafe kam sie für viele einem verzögerten Todesurteil gleich. Auch Angehörige v. Glaubensgemeinschaften wie französische Hugenotten wurden auf diese Weise bestraft. Die Zahl der verhängten Urteile richtete sich nach dem Bedarf der Seemächte wie Genua oder Venedig, die die Verurteilten den jeweiligen Landesfürsten (auch aus dem Römischen Reich) abkauften [nach Wikipedia].
[21] Christina Königin v. Schweden [17.12.1626 Stockholm-19.4.1689 Rom]. Vgl. FINDEISEN, Christina von Schweden; HERMANNS, Christina Königin von Schweden; BUCKLEY, Christina; HEYDEN-RYNSCH, Christina von Schweden. OPITZ, Hausmutter und Landesfürstin, S. 366f.: „Sie wurde wegen ihres ausgesprochen männlichen Kleidungs- und Lebensstil berühmt und galt den Zeitgenossen als lebendes Beispiel für die virilen Tugenden hochgeborener Frauen. Erst sechs Jahre alt war sie gewesen, als ihr Vater Gustav Adolf in der Schlacht bei Lützen fiel. Schon ein halbes Jahr später hatte sie der schwedische Reichstag zur Königin erklärt und ihr offiziell gehuldigt. Die Regentschaft für die Minderjährige führte der Reichskanzler Axel Oxenstierna. Christine selbst wurde in einer Weise auf die Regierungsübernahme vorbereitet, wie sie sonst nur für männliche Thronfolger üblich war. Bald beherrschte sie mehrere Fremdsprachen, las und sprach mühelos Latein und besaß umfassende Kenntnisse der antiken wie der modernen europäischen Literatur, Philosophie und Geschichte. In den Belangen der Regierung und des Staatswesens unterrichtete sie der Reichskanzler selbst, der sie auch über den Zustand des Landes und die täglichen politischen Fragen auf dem laufen hielt. Christine lernte mit Begeisterung und Selbstdisziplin, vernachlässigte Schlaf, Essen und Körperpflege, die sie wie andere »weibliche« Interessen und Beschäftigungen geringschätzte. Schon mit 16 Jahren nahm sie regelmäßig an den Sitzungen des Reichsrates teil, der nichts ohne ihr Wissen entschied. 1644 leistete sie den Eid als Königin von Schweden und übernahm dann die Regierungsgewalt. Christines Auftreten und Sachkenntnis gaben ihr Autorität im eigenen Land, erregten aber auch international Aufsehen – zumal sie fast berüchtigt war für ihre soldatisch-männliche Lebensführung und ihre »unweibliche« wissenschaftliche Neugierde, die sie in Korrespondenz und Austausch mit berühmten Gelehrten und Philosophen zu befriedigen suchte. Mit Leidenschaft und großem finanziellen Aufwand ließ sie aus anderen Ländern Kunstschätze, Bücher und wertvolle alte Handschriften zusammentragen, ihre Sammlung war eine der reichsten in ganz Europa. Sie scheute nicht vor Krieg und Raub zurück, wenn sie sich etwas aneignen wollte: Noch unmittelbar vor Beendigung des Dreißigjährigen Krieges besetzte die schwedische Armee Prag – und es scheint, daß der militärisch unmotivierte Feldzug allein der kaiserlich-rudolfinischen Kunstsammlung gegolten habe, die dort aufbewahrt wurde“.
[22] Meineid: Das Delikt „wird je nach Schwere mit Verstümmelungsstrafen v. meist spiegelndem Charakter (Verlust bzw. Verletzung v. Schwurhand, Schwurfinger oder Zunge) bestraft, aber auch Gefängnis oder Verbannung, meist einhergehend mit Ehrverlust, eingeschränkter Amts-, Zeugnis- u. auch Verfügungsfähigkeit, und sogar die Todesstrafe können verhängt werden; der Meineidige wird häufig zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens verpflichtet“ [nach DRW, online verfügbar unter: drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw]. Nach dem Leipziger Jurist Benedikt Carpzow [27.5.1595-30.8.1666 Leipzig], einem der Begründer der deutschen Rechtswissenschaft, war Meineid ein größeres Verbrechen als Mord. Er hatte, gestützt auf das Alte u. Neue Testament, die Hinrichtung durch das Schwert gefordert. WESTPHAL, Die Darstellung von Unrecht, S. 24f. Zumindest war nach Carpzows Darstellung für Meineid das Abhauen der vordersten Glieder der Schwurfinger gebräuchlich.
[23] Schelm: „Schelm“ war früher der Berufsname des Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen. Vgl. BERG, Regulating war, S. 55f. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen u. der Stadt/des Landes zu verweisen; WAAS, Chroniken I, S. 127. Zur grobianischen Schimpfartistik der Soldaten vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36f.: „Die soldaten thun unse große uberlast, die manß personen mußen ihr dieb, schelm, boßwicht und hunde sein, die weibs personen ihr schand und brand, hurn auch, ihr hexen und zauberinnen. (57v) Ihr fluch und wunsch ist schrecklich, nicht allein die alten fluch der kriegs knecht und marter hansen, sondern neu fluchen, so der sathan herfur gebracht, als das dich der donner, blitz und hagel schlag“.
[24] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel von Reitern und Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[25] Pistole: Faustfeuerwaffe; meist paarweise in Halftern am Sattel geführt oder mittels Gürtelhaken am Leibriemen angehängt.
[26] Kornett [schwed. kornett, dän. cornet]: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold;  z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). Sein Anteil an 1.000 Rt. Beute u. Ranzion betrug 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. => Fähnrich; Fahne.
[27] repoussiert: zurückgeworfen.
[28] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler u. Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler u. Plattner 1 Feldkaplan u. 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- u. Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich dotiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- u. Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[29] Ewaldt Schütz [ -August 1642 vor Brieg], schwedischer Obrist.
[30] Rencontre: Treffen.
[31] Standarte: Bezeichnung für die auch bei der Reiterei üblichen Fähnlein: die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10–15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.
[32] Hinrichtung: Das Hinrichtungsritual als „Theater des Schreckens“ mit Schwert, Galgen und Rad galt als gesellschaftliches Reinigungsritual und als vom Rat inszeniertes Abschreckungsmittel bei Eigentumsdelikten, Raub, Totschlag, Vergewaltigung, Religionsdelikten und Hexerei. Die Todesurteile wurden in Ausnahmefällen etwa in Fällen politischer Justiz in der Stadt vollstreckt. Der Delinquent/die Delinquentin sollte in angemessener Kleidung ruhig und gefasst in den Tod gehen. Erwünscht war eine Mahnung an die Menge, ein Gebet für das Seelenheil sowie möglichst noch eine Konversion. Der Rothenburger Chronist Dehner [1612-1679]; HELLER, Rothenburg, S. 53: „12. Octbr. [1630] Dienstag nach Burkh. ist ein Hirt von Spielbach auf der steinernen Brüken bei der Rothfarb von einem jungen Soldaten bei 18 Jahren, einem Feldscherer, erschoßen worden in voller Weiß; denn er sich in der Statt vollgesoffen gehabt, ohne alle Ursach. 25. Oktober Montag vor Sim. Jud. ist dieser Reutersjung auf dem Rabenstein mit dem Schwerdt gerichtet worden; ist katholisch gewesen, hat nicht beichten noch commun: wöllen, man zeige ihme denn ein Bibel teutsch v o r Luthern gedrukt, und widerleg ihme darauß seine Papist: errores; welches geschehen, darauf er lutherisch worden, fleißig gebett, gesungen biß an die Wahlstatt und alß ihm der Henker daß schwartze Schelmenkäplein vor die Augen wollen rükhen, hat ers nit haben wollen; gesagt, er wolle alßo halten, aber der Henker sprach, die Obrigkeit hette es alßo befolen, hat ers zugelaßen und an die Pfarrer begehrt, sie sollen mit ihm singen: ‚Gott der Vatter, wohn uns bey !‘ Unter dem Singen, welches er selbst angefangen, ist ihme der Rest gemacht worden. Alß der Leichnam noch auf dem Rabenstein gelegen, sind 2 Cornet Reuter vorm Spitalthor vorüber, unwißend diese Sachen, bey den Gärten herumb auf daß Gericht zue und vorübergezogen, welche gesagt, wenn sie es gewußt hetten, wolten sie geeilet und ihn erlöset haben“. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Zum Teil nahmen die Befehlshaber Aufgaben war, die eigentlich der städtischen Gerichtsbarkeit zustanden. Wolf Leonhard Föckler war kaiserlicher Hauptmann in Stassfurt und ein harter Mann in der Durchsetzung der Gerichtsbarkeit. Der Pfarrer Möser schreibt in seinen Erinnerungen; WINTER, Möser, S. 20f.: „Den 7. Mai [1629] läßt Hauptmann Föckler ein Weib allhier auf der gewöhnlichen Richtstelle bei der Buden, von Schwarze aus dem Amte Calbe hieher gebracht, mit dem Schwerte richten, so eine andere Frau in selbem Dorfe erstochen, wiewohl es soll eine unvermeidliche Nothwehr gewesen sein. Auch einen Müller, Heinrich Krempe genannt, beim Galgen erstlich 4 Knippe (Kniffe) mit glühenden Zangen geben, ihn Arm u. Bein, wie auch den Hals ab und entzwei stoßen, und hernach viertheilen; sollte ohne Abstoßung des Halses lebendig die Viertheilung vermöge des Urtheils erleiden, ward aber dergestalt gelindert; hat etliche Mord, und daß er ein schwanger Soldatenweib aufgeschnitten, bekannt“. Wichtig war jedoch der Unterschied zwischen einer ehrenhaften Leibesstrafe – und damit einem anschließenden ehrlichen Begräbnis – und einer unehrenhaften Leibesstrafe. Auch der Scharfrichter hatte seine Rolle bei diesem Ritual. Missrichtungen führten dagegen zu Tumulten und einer massiven Bedrohung des Scharfrichters, weil hier das vorzuführende moralische Exempel gescheitert war. Außerdem sah man in Missrichtungen ein Gottesurteil, der Delinquent wurde in der Regel begnadigt. Der Rothenburger Chronist Sebastian Dehner (1647); HELLER, Rothenburg, S. 195f.: „9. Mart. [1647] zunacht hat ein Reuter einen Corporal (der dem Reuter wegen seines Rumorens und Polterns gewehrt, in Hannß Mangolts Hauß in der Galgengaßen erschoßen, der alßbald todt bliben. Darauf der Reuter in Arrest genommen worden. 13. Mart. ist daß Marggr. Regiment [Friedrich VI. von Baden-Durlach], auf dem Mark commandirt worden und hat man einen Karren Sand auf den Mark geführt, darauf hat man diesen Reuter gericht, der Statt Nachrichter oder Henker hat den Reuter nicht dürfen anrühren, sondern, nachdem der Profoß ihme seine schwartz, lang Haar ober dem Kopf ein wenig zusammengebunden, von hinten her, auß dem Volck gehen müßen. Hat ihm den Kopf, weil der Hieb inß Haar gangen, kaum weggehauen; alß er gefallen, hat er noch etliche Hieb daran gethan und gleichsam herabgeschnitten; mit dem Schwert in die Stein gehauen, daß das Feur heraußgangen; darauf ein großer Lermen entstanden; denn die Reuter im Kreyß herumb alle ihre Pistolen heraußgezogen theils ihre Degen und auf den Henker gewolt; und were er auch von ihnen nidergemacht worden, wenn die Offic. nicht abgewehret und ihn auß dem Kreyß begleitet hätten. Er ist mit blutigem Schwert in der Eil durch die Leuth (welche in großem Gelauf und Getümmel unter dem Rathhauß und auf dem Mark gestanden und geloffen) gedrungen biß zum Wirth zum Weixelbaum und hernach heim. Die Off. haben sein Hauß, wegen der Reuter, die ihm oft nachgangen, willenß ihn zu erschießen, etlich Tag, damit er sicher bliben, verwachen laßen“. Vgl. auch die grausame Hinrichtung des Grafen von Fahrensbach; KUHN, Fahrensbach, S. 61f. Zu den Missrichtungen vgl. KLUGE, Hofer Chronik, S. 124f., IRSIGLER; LASSOTTA, Bettler und Gaukler, S. 249f.; DÜLMEN, Theater des Schreckens, S. 156; ferner MARTSCHUKAT, Inszeniertes Töten. Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte und ihn heiratete; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229, oder wenn die Hinrichtung misslang. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen in Osnabrück (1629); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 19: „A[nno] 1629, im monats Octobris, als ein soldat auß Böhmen geborn, Andreas gnand, sein leben verwirckt und nach der gefengniß aufs Marckt gebracht, zum tod veruhrteylt, hat der scharfrichter 3 mal zugehauen und der kopf aufm corper blieben, sein leben salvirt und wieder geheylet worden“.Zum Teil mussten sie um ihr Leben spielen. So in der Chronik des Dr. Jeremias Molther, Friedberg in Hessen, WAAS, Chroniken I, S. 127: „Den 20. Jan. [1626; BW] ist ein landgräflicher Bot des Abends zwischen dem Mainzer Thor und Wart von zwei Reutern zu Tod gehauen worden. Das Gesicht haben sie ihm all zerhauen und eine Hand ab. Als man es in der Stadt erfahren, ist er auf einer Leiter hereingetragen worden und begraben. Ist auf Nikolaus Kappesgarten geschehen, wo das Hirn noch gelegen hat. Und die beide Reuter hat man noch bekommen und zu dem Profos gebracht worden, weil sie betrunken gewesen. Den 8. Febr. haben die zwei Reuter auf dem Audienzhaus [Gericht in der Burg] mit Würfeln um ihr Leben müssen spielen, und der Größte hat verspielet. Ist alhier auf der Straße in der Stadt gerichtet worden. Der Kleinere aber ist zum Schelmen gemacht worden und der Stadt verwiesen worden“. Vgl. auch die grausame Hinrichtung eines Soldaten, der absichtlich einen Stock (Symbol der Gerichtsbarkeit) umgeritten hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f. Das THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 903f., berichtet über die Hinrichtung dreier Juden in Wien, wobei bei einem Rabbi eine selbst für diese Zeit ungewöhnliche Kumulation von Strafen vollzogen wurde: „Es ist hierauff eine seltzsamen Histori von drey Juden / und über die ergangener execution zu Wien zu erzehlen. Der führnehmste auß ihnen war in Polen ein Rabbi gewesen / und hatte sich zu Rakowitz im selbigen Königreich tauffen lassen / hernachmals Bücher wider das Judenthum geschrieben. Er war aber neben andern zween vornehmen Juden ein dieb / die hatten vermittelst Diebs-Schlüsseln auß der Ertz-Hertzoglichen Schatz-Kammer [Leopold Wilhelms; BW] über tausend Thaler werth gestohlen. Sie wurden gehangen zu werden condemniret : dieser getauffte Rabbi aber hatte die hoffnung / um deß angenommenen Christenthums willen / das Leben zu behalten : darum er das Crucifix solenniter verehrte / es auff die Brust schluge / und darbey ruffte : HErr Jesu sey mir gnädig : Als er aber / daß er samt den andern beyden hangen sollte / vernahme / schmisse er es auff die erden / tratte es mit Füssen / und fluchte : er wolte auch nicht mehr als ein Christ / sondern als ein Jud sterben. Der zugeordnete auß den Herrn Jesuiten vermahnete ihn / zu zusehen was er thue / mit Erinnerung / daß er erst nächsten Tags das Heil. Sacrament empfangen. Der Rabbi antwortet nein / und bekennete / daß er es in sein Schnuptuch gespitzet [gespuckt; BW] / und in die Cloacam geworffen / daselbsten würde man beydes beysammen finden : darum man auch in loco isto gesuchet / und gefunden hat. Den Herrn Jesuiten ergriffe über dieser Aussage der Eyffer / daß er übereylend / in Gegenwart der / bey der vorhandtnen Execution umstenden Gemeinde sagte : Es wäre kein Wunder / daß man alle Juden umbrächte. Als dieses die Gemeinde gehöret / schlugen sie auff die Juden / verwundeten derselben etliche / und lieffen ihren Läden zu / solche zu plündern / seynd auch theils deren geplündert worden. Als dieses für die hohe Obrigkeit kommen / ist befohlen worden / mit der execution wider die beyde geringe Diebe zu verfahren / aber den Rabbi wieder nach dem Gefängnüß zu bringen. Es wurde aber den 22. Augusti die Execution über ersterwehnte beede vollzogen / und der Rabbi alsbalden über diesem seinem Facto, und warum er / da er von Hertzen kein Christ gewesen / wider die Juden so hefftig geschrieben / examiniret : welcher trotzig geantwortet : daß er den Juden zu ewigem Preyß / und den Christen zu ewigem Spott geschrieben / auch deß Sacraments / die Zeit seines Christenthums niemals genossen / sondern es darmit allemal / wie jetzt / gemachet / und es bey sich selbsten jedesmahl für verdamlicher gehalten / als bey den Juden das Schweinen-Fleisch gehalten wird / darüber nach seiner Eigenschafft noch mehrers lästernd. Ist demnach auch mit ihme zur Execution dergestalt verfahren worden / daß man ihn zuforderst auff einen hohen Wagen / wie einen Rabbi und Hohenpriester angethan / gesetzt / und auff die vier Haupt-Plätze der Stadt Wien geführet / ihm auff dem ersten die rechte Brust mit glüender Zangen zerrissen; auff dem andern ein Riemen vom Halß an biß auff die Solen geschnitten und außgerissen; auff dem dritten Platz ist ihme wiederum ein Zwick auff die lincke Brust mit glüender Zangen gegeben; und auff dem vierden / noch ein Riemen also außgezogen worden. Darnach hat man ihn vom Wagen abgethan / und auff eine Schleiffe geleget / auff deren er hefftig geschryen und geruffen: O Gott Adonay, der du niemals gebohren bist / erbarme dich meiner. Als man nun mit ihme an die Richtstatt kommen / ist ihme die Zunge als einem Gotteslästerer außgeschnitten / und die rechte Hand als einem Tauff- und Eydbrüchigen abgehauen / und er darauff als ein Ertz-Dieb / bey den Füssen an Ketten auffgehangen / und samt dem Galgen lebendig verbrennet worden. Ist also an diesem Rabbi, wie man im Sprichwort sagt / Chrisam / Tauff und Sacrament verlohren worden. Wir haben aber hierauß / wie wenig die Menschliche Bekehrung von aussen hinein operire / wann sie Gott der Herr von innen herauß nicht würcket / zu lernen“. Die gleiche Kumalation von Stafen gab es auch bei Hochverrat, Majestätsverbrechen, Anstiftung zum Aufruhr. Im Juni 1636 war William Crowne, Begleiter Arundels, anlässlich eines Besuches des kaiserlichen Hofes in Linz Augenzeuge der Hinrichtung des Martin Leimbauer, Anführers des oberösterreichischen Bauernaufstandes; MAHR, 1636, S. 46: „Am 8./18. Juni gewährte der Kaiser Seiner Exzellenz eine Privataudienz, und bei einer Audienz, die wir am 10./20. Juni bei der Kaiserin hatten, wurde uns die Ehre zuteil, bei ihr zum Handkuß zugelassen zu werden. Am gleichen Teil wurden sieben Aufrührer hingerichtet, die Anführer eines bewaffneten Aufstandes von 400 unwissenden Bauern gegen den Kaiser gewesen waren. Der Haupträdelsführer des Aufstandes, ein Bursche, der sich eingeredet hatte, daß keine Kugel ihn verletzen könne, wurde mit verhülltem Gesicht aufs Schaffott geführt und von zwei Männern am Block festgehalten. Hier zwickte ihn der Henker mit einer großen rotglühenden Zange in die Brust, und nachdem er seine rechte Hand auf dem Block festgenagelt hatte, schlug er sie ihm ab. Dann zog er schnell das Richtschwert, das er an der Seite trug, und schlug dem Delinquenten den Kopf ab, den der Gehilfe des Henkers hochhielt und dem toten Mann ‚Jesus, Jesus‘ in die Ohren rief. In diesem Augenblick bat der Jesuit, der den Verbrecher begleitet und ihn wegen seiner Sünden ermahnt hatte, die Anwesenden, mit ihm für die Seele des Toten zu beten“. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen in Osnabrück (1629); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 19: „A[nno] 1629, im monats Octobris, als ein soldat auß Böhmen geborn, Andreas gnand, sein leben verwirckt und nach der gefengniß aufs Marckt gebracht, zum tod veruhrteylt, hat der scharfrichter 3 mal zugehauen und der kopf aufm corper blieben, sein leben salvirt und wieder geheylet worden“. Vgl. auch die grausame Hinrichtung eines Soldaten, der absichtlich einen Stock (Symbol der Gerichtsbarkeit) umgeritten hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f. In Jena gab seit 1629 öffentliche Leichenöffnungen im „Anatomischen Theater“, was bei den Delinquenten große Furcht auslöste; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 53.
[33] Scharmützel [schwed. skärmytsling, dän. skirmish]: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“: Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände v. bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut v. Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
[34] Friedrich Wolfgang v. Fleck[h]enstein [ -15.6.1674], französischer Generalmajor.
[35] Schwadron, Esquadron, Geschwader [schwed. skvadron, dän. squadron]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks u. der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach TROUPITZ, Kriegs-Kunst, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug). Die Schwadron war in der Regel eine taktische, selbstständig operierende Infanterie- oder Kavallerieeinheit, die nur für die jeweilige Schlacht aus verfügbaren Einheiten gebildet wurde, meist aus einem Regiment bestehend. Nach Bedarf konnten a) bestehende zahlenmäßig starke Regimenter geteilt oder b) schwache Regimenter zu einer Schwadron zusammengelegt werden; SCHÜRGER, Archäologisch entzaubert, S. 380. Bei den Schweden entsprach 1634 eine Schwadron einem halben Regiment (vier Kompanien).
[36] Reinhold v. Rosen [Rosa, Rossa, Rosau, Roß], der „Gute“, Herr v. Bollweiler u. Herrenstein [nach 1595, um 1604 Ninigall, Livland-8./18.12.1667 Schloss Dettweiler], schwedisch-französischer Obrist, Generalmajor.
[37] Mazarin, Regiment: Eine Einheit, die zum größten Teil aus kriegsgefangenen Spanier bestand. Bei Tuttlingen 24.11.1643 angeblich fast völlig vernichtet; LAHRKAMP, Werth, S. 138. Anlässlich der Schlacht bei Allerheim 1645 allerdings unter dem Kommando des Sieur de Chambord wieder erwähnt, der in Gefangenschaft geriet. LAHRKAMP, Werth, S. 160.
[38] Johann Philipp v. Schönborn [6.8.1605 Laubuseschbach-12.2.1673 Würzburg], Erzbischof v. Mainz, Fürstbischof v. Würzburg, Kurfürst v. Mainz (19.11.1647). Vgl. WILD, Johann Philipp von Schönborn; JÜRGENSMEIER, Johann Philipp von Schönborn.
[39] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich – teilweise wurden in besetzten Städten 12 Rt. (18 fl.) herausgepresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15); Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461 –  der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs u. bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.
[40] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [RÜDIGER], Leben und Thaten; FRITZEL, Der Stader Raum, S. 14ff. => Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark], Hans Christoffer [Christoph] Graf v. [I], [II], [III], [IV], [V], [VI], [VII], [VIII], [IX], [X], [XI] in den „Miniaturen“.
[41] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 27.7./6.8.1647, präsentiert Plan, 6./16.8.1647 [kursiv gesetzt die Ergebenheitsformel u. eigenhändige Unterschrift Steineckers].
[42] Lothar Dietrich Freiherr v. Bönninghausen [ca. 1598 Apricke-13.12.1657 Schnellenberg], in ligistischen, kaiserlichen, spanischen u. französischen Diensten, zuletzt Feldmarschallleutnant. Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.
[43] Söldner: Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen u. ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen u. arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, u. Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren u. deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein v. den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung u. Einstellung v. Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit u. Zahlungen zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die v. Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl v. Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.
Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten u. den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel u. Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten u. ihre Herkunft, ihre Lebensweise u. ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er  ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T.  invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph  II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 3, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung v. Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung u. Armee differierte u. oft v. Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation,  S. 271ff., entstammten v. den 1638-1648 in Kurbayern u. in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- u. Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- u. Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau u. Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7-1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold u. Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) u. der Möglichkeit, v. Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, u. dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise u. steigender Löhne aber nur Handgeld u. die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“.
Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde u. für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt u. von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen v. den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben u. Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die v. ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder v. ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten u. Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, v. erbitterten Bauern erschlagen wurden oder v. ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen u. am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen. Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nicht ehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178. Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, u. wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang v. Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636.
[44] Sold: Um 1630 erhielt (theoretisch] ein kaiserlicher Obrist monatl. 500-800 fl. je nach Truppengattung, Hauptmann 160 fl., Leutnant 60 fl.; Fähnrich 50 fl., Feldwebel 21 fl., Korporal 12 fl., Gefreiter 7 fl. 30 Kr., Fußknecht 6 fl. 40 Kr. Eine Kuh kostete ca. 10 fl., 1 einfaches Pferd 30 fl. Der Monatssold der einzelnen Chargen in einer schwedischen Kompanie zu Fuß betrug 1639 für einen Hauptmann 150 fl., Leutnant 35 fl., Feldscher 16 fl., gemeiner Soldat 6 fl.; in einer Kompanie Kürassiere für einen Rittmeister 150 fl., Leutnant 60 fl., Kornett 50 fl., gemeinen Reiter 15 fl.; bei der Artillerie für einen Obristen 800 fl., Oberhauptmann 200 fl., Adjutanten 100 fl., Quartiermeister 60 fl., Feldschergesellen 25 fl., Kommissbäcker 12 fl., gemeinen Kroaten 9 fl., Artilleristen 7 fl. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 63: „Von der Löhnung wurde 1/3 bis 1/5 immer zurückbehalten, um die von den Leuten in den Quartieren verübten Schäden zu decken. So bekamen die Soldaten auch für den ersten Monat gewöhnlich keinen Sold um damit die Kosten für das Gewehr bezahlen zu können. Es scheint also, als wenn mann dasselbe zu einem Eigenthume des Mannes machen wollte, wiewohl andere Nacrichten dagegen streiten“.Schon in den Anfangsjahren war der Sold nur ein- oder zweimal im Jahr ausgezahlt worden, so dass die Kontributionsforderungen ständig stiegen bzw. der Sold in den besetzten Gebieten in noch höherem Umfang aus den besetzten Gebieten herausgepresst wurde; vgl. HEIMATMUSEUM SCHWEDT, S. 15. SCHMIDT, Herzogtum Sachsen – Weimar, S. 54f. „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiberg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’“. GENTSCH, Dreißigjähriger Krieg, S. 209. 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. Der Historiograph Wassenberg schildert ausführlich die Meuterei der Besatzung von Breisach im März 1644 wegen ihres seit acht Monaten ausstehenden Soldes; WASSENBERG, Florus, S. 563ff.: „Nahe bey außgang aber gegenwärtigen Monats hat sich in der Vestung Brisach ein gefährlicher Aufstand angesponnen / in dem alle Frantzösische Compp mit doppeltem Fewer sich auf den Platz gestellet / vnnd eine Ordnung geschlossen / daß man ihnen so leichtlich nicht zukommen können; aber keinen Officirer / als allein die Corporalen bey sich gelitten / auch als die Teutschen auf die Abendwacht ziehen wollen / haben sich die Frantzosen betrohlich gegen sie vernehmen lassen / woferrn nur ein einiger sich vnterstehen würde auß dem hauffen zu gehen / sie denselben auf der ställe niederschiessen wollen; daher sie alle / vnnd einer wie der ander / stehen bleiben müssen. Nach dem derhalben die Frantzösische Kriegesbeampten gesehen / daß ihre Völcker schwürig; haben sie mit vngestümmen Worten gefraget / warumb sie nit auff die Wacht ziehen wolten / damit von Leder gezucket / vnnd einen oder vier gestochen; aber damit anders nichts auß gericht / dann daß die Mußquetierer Fewer geben / 5. Leutenante vnd Fändriche geschossen / die übrigen aber dahin gebracht / daß sie das Hasenpanihr aufwerffen müssen. Hierauf haben sie in gegenwart Herrn General Majors von Erlach / vnnd Freyhern von Oisonville [Oysonville; BW] mit grosser vngestümm geruffen: dem König / vnnd Herrn General Majoren / wolten sie vmbs Geld dienen; welchem sie auch Lebensfrist versprochen; dem Freyherrn aber keines / sondern ihn beym Kopff genommen / mit den hahren übel gerauffet übel gerauffet / vnnd mit schändlichen Worten angegriffen / wäre auch / im fall Herr General Major nicht so hoch gebeten / wol nicht lebendig auß jhren Händen kommen / also daß er mit mercklicher gefahr seines lebens noch errettet worden. Wie sie nun der von Erlach gefragt / was dann jhr Begehren / haben sie jhren in acht Monat außständigen Sold gefordert: weßwegen er sie mit freundlichem zusprechen versichert / sie solten nur wider abziehen / er wolle verschaffen / daß sie bezahlet werden solten; Sie aber zur antwort gegeben / wann das Geld da vor jhnen augenscheinlich lege / als dann vnnd nit eher wolten sie sich zur Ruhe stellen: deßwegen man nothwendig dahin geschlossen / daß man jhnen auf nechstfolgenden Morgen (weil die Nacht albereit vorhanden) drey Monat / vnnd innerhalb vier Wochen das übrige abführen wolle. Mit welcher Erklärung Herr General Major abermals zu jhnen gangen / sie sehr freundlich besprochen / ja Kinder vnnd Brüder heissen müssen; biß er es endlich / wiewol mit gar harter mühe / dahin gebracht / daß sie endlich darein verwilleget; worauff er sie hoch gebeten / daß sie doch die Nacht über ruhig seyn / auch niemand einigen Gewalt thun / noch etwas plündern wolten: welches sie Ihm zwar versprochen; als er aber kaum in seiner Behausung gewesen / haben sie mit geschwinder Behändigkeit die Wippe / Esel / Stock vnd Galgen / sampt der Leiter abgehawen / vnnd über einen hauffen geworffen vnd verbrennet; alle Wirtshäuser geöffnet; was sie an Wein nicht gesoffen / auff die Erde lauffen lassen / viel Becker vnnd Krämer nicht verschonet / die Fleischbäncke / darinnen viel Vorrath gewesen / rein gemacht / vnd also die ganze nacht über mit plundern vnnd rauben einen solchen Gewalt verübet / daß dergleichen (wie man schreibt) in geschichten nicht zu lesen. Deß andern Tages ist Herr Erlach frühe wider zu jhnen kommen / da sie dann alle ganz toll vnd voll gewesen / daher er jhnen auch viel bessere Worte / als vorigen Tages / geben müssen: dann sie sich ohne schew verlauten lassen / woferrn jhre acht Monaten vmb zehen Vhren nicht da legen / wolten sie die ganze Statt außplündern / selbige in Brand stecken / vnd den Johan de Weerd zu ziehen / darbey sie dann weiters dem Herrn General Major vnverschämt ins Gesicht sagen dürffen / daß jetzund sie / nicht aber er / Meister seyen / haben darauff die Schlüssel begehret / vnn gesaget / daß, vngeachtet sie die Schlüssel nicht hetten / dennoch wol hinauß kommen wolten / weßwegen dann Herr General Major wiederum vnverichter sachen abweichen müssen. Als er nun den vnauffhörlichen Ernst vnnd Tollheit dieser Leute gesehen / hat er sich nebens Herrn Freyherrn de Oisonville entschlossen / fünf Monat zu bezahlen; hierauf abermaln zu jhnen getretten / vnnd sie dermassen / wie man Got im Himmel selbst anflehen möchte / gebeten / biß sie endlich diese fünff Monat angenommen / hat jhnen aber die übrigen drey Monat jnner vierzehen Tagen vnfehlbar abzutragen benebenst vollem Perdon solcher jhrer schönen thaten / versprechen müssen / oder sie wolten es noch zehen mal ärger machen. Hat sich also vor Mittag vmb halb zehen Vhr die Vnruhe widerumb gestillt / vnd ein jeder nach seinem Quartier gezogen. Die Teutschen seynd / als wie sie kommen / auff jhrem Platz stehende verblieben vnnd ruhig gewesen; ehe aber die Franzosen abgezogen / haben sie sich nicht zu Friede geben wollen / man habe jhnen dann auch fünf Monat bezahlet / da sie sich auch sonsten mit drey Monaten hetten abweisen lassen“. Der Benediktiner-Abt v. St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655], berichtet noch zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138. Zum Teil wurde der Sold wenn überhaupt auch in Geld u. Tuch ausgezahlt. Das Auskommen bei den Schweden beruhte auf der v. den Städten verlangten Lehnung.
[45] General(feld)wachtmeister [schwed. generalmajor]: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten u. verwandtschaftlichen u. sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. So erhielt er pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 33 Rt. 26 Alb. Anteil; HOFMANN, Peter Melander, S. 155. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen u. dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen u. dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen u. dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden u. Regimenter im Felde u. beim Marsch.
[46] spargiert: (gerüchtweise) verbreitet.
[47] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung u. wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung v. Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f. Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik v. Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200), dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Für unerlaubte Werbung drohte die Todesstrafe; MÜLLER, Unterpfalz, S. 63. Der Schweriner Dompropst u. Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zum April 1623; DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[48] Weißenburg i. Bayern [LK Weißenburg-Gunzenhausen]; HHSD VII, S. 799ff.
[49] Gemeint ist der Hohenasperg; => Asperg [LK Ludwigsburg]; HHSD VI, S. 29ff. Vgl. SAUER, Der Hohenasperg.
[50] Das waren Truppen des Hans [Johann] Friedrich Freiherr v. Bissingen [Pissinger] [um 1601-12.5.1663 Schramberg], der als Obrist in kurbayerischen Diensten stand.
[51] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[52] Gemeint ist hier Paul Wirz [Wirtz, Wietz, Witz, Wiz], Freiherr v. Bürdingen [ – ], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist.
[53] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. 1 fränk. Gulden = 1 rhein. Gulden 15 Kreuzer = 6 Schreckenberger = 28 Schillinge = 3 Dreier = 6 Pfennige; 9 Schillinge = 24 rhein. Kreuzer. http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/. Umrechnung von fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.
[54] Gemeint ist hier das sogenannte Anrittgeld: Handgeld, welches sonst die Reiterei (später auch Infanterie) beim Eintreten (Anritt) erhielt.Fraglich ist allerdings, wie er eine derartige Summe aufzubringen gedachte, angesichts fehlender Eigenmittel und der chronisch leeren Kassen in Wien.
[55] spargiert: (gerüchtweise) verbreitet.
[56] Adrian Graf v. Enckevort [Enckevoer, Enckfurth, Enckefurt, Enquenfort, Enkevörn, Enckenfurth] [20.8.1603 Diest-3.6.1663 Ledeč], kurbayerischer Feldmarschall.
[57] Christian Markgraf v. Brandenburg-Bayreuth [30.1.1581 Cölln an der Spree-30.5.1655 Bayreuth]. Vgl. STICHT, Markgraf Christian von Brandenburg-Kulmbach.
[58] Albrecht II. Markgraf v. Brandenburg-Ansbach [18.9.1620 Ansbach-22.10.1667 Ansbach], 1634-1667 Markgraf.
[59] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung v. Bestimmungen u. Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung v. Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz u. Lager zu gewähren u. für jeden Tag u. Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück u. bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die geforderte Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution; SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.
[60] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[61] Diskretion: Die „Diskretion“ war eigentlich ein „Ehrengeschenk”, das v. ein- oder durchziehenden Offizieren eben je nach Rang im „rechten“ Maß erwartet oder auch erzwungen wurde u. in Geld- oder Sachleistungen der verschiedensten Art bestand.
[62] Lehnung: alle zehn Tage zu entrichtender Sold für die schwedischen Truppen, z. B. Kapitän 12 Rt., Leutnant u. Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber u. Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den unteren Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. BURSCHEL, Sozialgeschichte, S. 975f. Nach der noch gültigen Kammerordnung vom 15.4.1635 betrug die Lehnung für geworbene deutsche Kavallerie; BÖHME, Lennart Torstensson, S. 56, Anm. 46.: 1 Gemeiner monatl. 5 Rt., 1 Rittmeister monatl. 80 Rt.; für geworbene Dragoner: 1 Gemeiner monatl. 3 Rt. 1 Hauptmann monatl. 25 Rt.; für geworbene Infanterie: 1 Gemeiner monatl. 1 Rt. 42 Pfg.; 1 Hauptmann (Major) 14 Rtl. 24 Pfg. Dazu kam noch immer die unterschiedliche Bezahlung innerhalb der Truppe. Bereits 1632 erhielt ein Kompaniechef am Main 12 Rt. monatlich, 1 ½ Rt. bekamen die finnischen oder schwedischen Musketiere, während die Deutschen das Dreifache bezogen; PLEISS; HAMM, Der Dreißigjährige Krieg, S. 62, Anm. 89.
[63] Rentmeister: Der Rentmeister führte die Aufsicht über die lokalen Beamten. Bestandungen u. Mängel bei der Amtsführung auch der Bürgermeister u. Räte wurden in einem Bericht zusammengefasst, Verwalter der landesherrlichen Finanzen (Vorsteher der Rentkammer).
[64] Johan Eggerodt [Eggart] [ – ], schwedischer Rentmeister.
[65] Balthasar v. Schwanenthal [ – ], schwedischer Geheimsekretär.
[66] 1 Kreuzer = 4 Pfennige. 1 Maß Braunbier 6 Pfg., 1 Pfd. gemästetes Ochsen- u. Rindfleisch 3 kr., 1 Pfd. Brat- u. Schaffleisch 3 kr., 1 Pfd. Schweinefleisch 3 kr., 1 Pfd. Ziegenfleisch 6 Pfg., 3 Bratwürste 2 kr. Der Tageslohn betrug 10 kr. ohne Kost u. 6 kr. mit Kost. Ein Pflasterer verdiente täglich 12 kr. 1 Bock Holz kostete 36 kr.
[67] Rekrut: neugeworbener Soldat. Valentin v. Winter, Kommandant v. Olmütz, 20.11.1646 an Carl Gustav Wrangel; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 236. „Er klagt, dass das ihm vnterstehende brave Regiment viel an Mannschaft verloren habe ‚hiesigen orthes aber bey so schlecht einkommenden Mitteln ihm wenige hülffe geschehen kann, viel recruten auch anhero zu spediren von nöthig achte, sintemalen an diesem vngesunden orthe, wie auch sonsten dieser landen geworbene, nicht thauern, noch Füss halten, sondern da sie schon gantz versperret gehalten werden, dennoch alle mittel, wiederumb zu entgehen suchen“. Zur Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung u. wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung v. Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Aus Wien (Dezember 1634) wird berichtet: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik v. Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst u. Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566-29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[68] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung u. wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung v. Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f. Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik v. Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200), dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Für unerlaubte Werbung drohte die Todesstrafe; MÜLLER, Unterpfalz, S. 63. Der Schweriner Dompropst u. Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zum April 1623; DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[69] haben wir das Nachsehen.
[70] ut in literis: in diesem Schreiben.
[71] Heller: 2 Heller = 1 Pfennig. 1 Reichstaler = 1, 5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ).
[72] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 4.8./14.8.1647, ohne Präsentationsvermerk [kursiv gesetzt die Ergebenheitsformel u. eigenhändige Unterschrift Steineckers].
[73] Hessen-kasselische Armee: „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein.  Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.
[74] Nach BIFFART, Geschichte, S. 66, waren es dagegen 2 Kompanien Fußvolk und 70 Reiter.
[75] Asperg [LK Ludwigsburg]; HHSD VI, S. 29ff. Vgl. SAUER, Der Hohenasperg.
[76] Leonberg [LK Böblingen]; HHSD VI, S. 463f.
[77] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Vgl. JANSSEN, Bellum iustum, S. 137: “Sei der Krieg als Mittel zur Erhaltung der Gerechtigkeit unter den Menschen gestattet, so sei auch das Beutemachen in einem gerechten Krieg als ein legitimes Mittel, den Gegner zur Aufgabe zu zwingen oder von der Führung eines ungerechten Krieges abzuschrecken, gerechtfertigt. Daß dem Feind alle Güter, die ihm zur Schädigung der gerechten Sache dienen, entwendet werden dürften, liegt, so Grotius, auf der Hand. Des weiteren gäbe es drei schwerwiegende Gründe, aus denen es gerecht erscheine, die Güter des Feindes in Besitz zu nehmen. 1. Als Ausgleich für die Güter, die der gegner sich entweder vor oder während des Krieges widerrechtlich angeeignet hat; 2. Als Entschädigung für die Kriegskosten, die dem gerecht Kriegführenden entstanden sind; 3. Als abschreckende Strafe für den Übeltäter. Sich den Besitz des ungerechten Feindes aus Habgier anzueignen, sei jedoch nicht zulässig. Der gerechte Krieg rechtfertige nicht die Plünderung des Gegners“. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens u. der Erhalt der Gerechtigkeit als hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153.  Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, v. Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der v. staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch v. Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Auf der Suche nach Beute wurden sogar Latrinen erfolgreich durchsucht; SAUERLÄNDER, Geschichte der Stadt Lüdenscheid, S. 107. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck u. Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte u. Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“. Teilweise waren sogar Pfarrer mit auf Beute ausgezogen“. STÜNKEL, Rinteln, S. 20: „Im Oktober [1623; BW] erhält der Rat Kenntnis von einer für die Stadt sehr unangenehmen Angelegenheit, die unter Umständen die schwerstwiegenden Verwicklungen nach sich ziehen konnte. Uns aber zeigt dieses Vorkommnis, wie sehr schon in den ersten Jahren des Krieges die Moral der Bürgerschaft gelitten hatte. Es handelt sich um folgendes: Bürger der Stadt haben von den kaiserlichen Kriegsvölkern Seiner Exzellenz des Grafen von Tilly, die links der Weser von Exten bis Hemeringen lagerten, unter anderem gestohlenes Vieh gekauft und es durch Tillysche Soldaten nach Rinteln bringen lassen. Bei der Rückkehr von der Stadt in ihre Quartiere haben diese Kriegsknechte die Kirche in Hohenrode aufgebrochen und ausgeplündert. Als der Rat am 2. Oktober davon erfährt, ordnet er sofort eine Untersuchung über diese Vorkommnisse unter den Bürgern und Bürgerschützen an. Dabei stellt sich heraus, daß nicht nur einzelne Bürger im Tillyschen Lager gewesen sind, sondern daß auch Schützen aus allen Korporalschaften die scheinbar billige Kaufgelegenheit wahrgenommen haben und daß in diese schmutzige Angelegenheit, denn es handelt sich ja meist um gestohlene Sachen, nicht nur die Männer, sondern auch deren Ehefrauen und Dienstmädchen und auch die Schutzjuden verwickelt sind. Bürgermeister Curt Hanes Magd hat von den Soldaten Kleider gekauft, ein Knecht dem Juden Leaser eine geringe Kuh für einen Taler abgenommen, ein Fremder hat zwei große Kessel mitgebracht, die Frau von Carl Schnar hat elf Kuhhäute für 4 Tonnen Broihan eingehandelt, Carsten Bohne hat einen Krug für 2 ½ Groschen, Jürgen Bennemanns Magd einige Kleider, Lewin Storck eine Kuh für 2 ½ Taler, Hans Rosemeyer zwei Kühe und ein Rind für 7 Taler gekauft. Andere haben eingehandelt ein Pferd für fünf Koppstück, eine Büchse für einen Taler, Kessel, Messingkannen, Schaffelle, ein Leibstück für drei Brote, fünf Schlösser, die aus dem Hause von Wartensleben in Exten stammten – der Käufer behauptet aber, sie dem früheren Besitzer schon wieder angeboten zu haben – , Feuerschlösser, 15 Stück Leder, Mäntel und Leinwand, ein altes Feuerrohr, Degen, einen Messingkessel für einen Hut, einen kupfernen Kessel für zwölf Groschen, ein Bandelier, eine Kuhhaut, ‚so durchschossen‘, für 2 Koppstück, einen kleinen ‚Pott‘, ein Leinenlaken, ein Stück Samt, Wollgarn usw. Einer kaufte eine Axt von einem Soldaten, ‚der ihn Hungers halber um Gottes Willen gebeten, ihm ein Brot dafür zu geben‘ “.
[78] 1 Tonne Gold: 100.000 Rt.
[79] GOTTFRIED, Historische Chronick, S. 947.
[80] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HÖFER, Peter Graf Holzappel; GEISTHARDT. Peter Melander; LEINS, Soziale und räumliche Mobilität; LEINS, Peter Melander von Holzappel. Militärwirtschaft, Bündnisdiplomatie und Miniaturherrschaft im späten Dreißigjährigen Krieg. Phil. Diss. [in Arbeit].
[81] Rottweil [LK Rottweil]; HHSD VI, S. 676ff.
[82] Rottenburg am Neckar [LK Tübingen]; HHSD VI, S. 674ff.
[83] LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 354.
[84] N Schütze [Schutz, Schiz] [ – ], französischer Obrist.
[85] Hans Georg v. Rußwurm [Rosswurm, Russwurmb, Rußworm] zu Hellingen u. Frauenbreitungen [16.6.1602-6.5.1667], weimarisch-französischer Obristleutnant, Obrist u. Generalmajor, später schwedischer Generalmajor, dann kaiserliche Dienste.
[86] BENTELE, Protokolle, S. 221.
[87] Caspar Ermes [Ermisch, Eermis, Emmes, Armes, Armis, Armiss, Evermes] auf Kochenberg [1592-12./22.5.1648 Erfurt], finnischer Obrist.
[88] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff. Vgl. STIEVERMANN, Erfurt, S. 35ff.
[89] Wasungen [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 468f.
[90] Bodenburg, heute Ortsteil von Bad Salzdetfurth [LK Hildesheim].
[91] Paderborn; HHSD III, S. 601ff. Vgl. BRAUN, Paderborn im Dreißigjährigen Krieg; GÖTTMANN; HÜSER; JARNUT, Paderborn 2. Bd.
[92] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.
[93] Feldlager: „Den Offizieren und insbesondere den Obristen fehlte es in ihren wetterfesten, zum Teil gefütterten und mit Öfen beheizbaren Zelten auch während der Feldzüge nicht an Bequemlichkeit. Durch zumeist senkrechte Wände boten sie ausreichend Platz. Die dichte Webart und das Aufbringen von Wachs machten den dicken Stoff wasserdicht. Eine zweite Stofflage im Inneren war oftmals kunstvoll bestickt“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 99. Einfache Soldaten bauten je nach Jahreszeit ihre Zelte aus Brettern, Türen, Dielen, Getreidegarben, Stroh u. Laub, stabilisiert mit Spießen u. mit Tüchern verhängt, während Offiziere fertige wetterfeste Zelte, die zum Teil gefüttert waren, mit sich führten. LANGER, Hortus, Abb. 62, EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS (Hg.), 1636, S. 96f. Zum Feldlager mit Holzhäusern für Offiziere u. den Hütten u. Zelten für die Gemeinen vgl. WAGNER, Tracht, S. 230. In der spanischen Flandern-Armee hatte eine Baracke Platz für vier Personen mit zwei Betten. Daneben gab es eine Doppelbaracke für acht Personen mit vier Betten. Der Salemer Mönch Bürster hat die Beschreibung eines französischen Lagers hinterlassen: „Ein groß Wunder war zu sehen, wie es von Rückenbach bis Mimmenhausen hinunder nit ist zu schreiben noch zu malen, wie die Berg aussehen. Schier ein Hütten an der andern, von weitem sehe es wie eine große Stadt so abgebränt. Ueber die Aach waren hin und wieder Steg und Brücken, dass sie frei von und zu allen Orten könnten reiten; die Hütten machten sie schön aneinander, in Mitten aber hin und wieder zu reiten große Straßen und Plätz gleich wie in großen Städten; etliche machten’s von Stroh, Gras und Heu, andere aus Mayen, darum sie großen Schaden thaten an den jungen Büchlein, andere mit Hanf und Früchten insonders mit Roggen, denn es eben in der Erndt und in 8 Tagen der Liechtenberg sollte werden geschnitten … andere von Thüren, Tafeln und Brettern, so sie aller Orten, insonders aber im Gotteshaus abgebrochen etc. etc.“ GONZENBACH, Erlach, 2. Bd., S. 287, Anm.; LAHRKANP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. War während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. Die Feldlager waren entsprechend dem Tross kaum noch kontrollierbar. Die Beute- u. Solidargemeinschaft der Soldatenfamilien bot einen gewissen Schutz, solange man kranke u. verwundete Soldaten nicht in den Städten zurückließ u. deren Frauen u. Kinder fortschickte, die ums Überleben kämpfen mussten. Zudem gab es angesichts der schlechten hygienischen Bedingungen die üblichen Lagerseuchen, so dass wohl 20 % der Soldaten als Kombattanten ausfielen. Vgl. auch den Brief des kurkölnische Fähnrichs Johann Christian Schneid(en) an seine Ehefrau; Wahrhaffter Abtruck / eines Cöllnischen Fewerrohr-Fähnrichs auß dem Läger bey Münster. Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER,  „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi; EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 97ff.; STOLCH; WÖLLPER, Schweden, S. 77ff.
[94] Der Aufbruch der Kaiserlichen war am 8.8. erfolgt, am 12. 8. lag das Hauptquartier wieder in Elbogen [Loket, LK Sokolov, Tschechien]; HHSBöhm, S. 133f.
[95] Creuzburg [Wartburgkreis]; HHSD IX, S. 70ff.
[96] Eisenach [LK Eisenach]; HHSD IX, S. 88ff.
[97] insinuieren: (ein Schriftstück) einreichen, übergeben, zustellen, bekanntgeben, heimlich beibringen, mitteilen, nahelegen; einschmeicheln.
[98] Ferdinand Karl Graf v. Löwenstein-Wertheim-Rochefort [1616-1672] aus der rekatholisierten Linie Wertheim-Rochefort.
[99] Insolentien: Unverschämtheiten, Beleidigungen, Grobheiten, Frechheiten; Ungebührlichkeiten.
[100] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 5./15.8.1647, ohne Präsentationsvermerk [kursiv gesetzt die Ergebenheitsformel u. eigenhändige Unterschrift Steineckers].
[101] N Wolfsson [ – ], schwedischer Generalmajor.
[102] Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte oder wenn Fürbitte erfolgte. JÜRGENS, Chronik, S. 514 (für Hannover): „Den 11. Aprilis [1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Companien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Interessant war in niederländischen Kriegsartikeln „die exakte Maßangabe, mit der das Verbrechen genau abgemessen werden konnte: Schuldig war, wer sich ‚weiter als ein Schoß von einem Canon‘ entfernt hatte (Nr. 14). In denselben Bereich fielen die Fälle, daß Söldner umherstreifen, um Vieh zu stehlen oder allgemein ‚vff die Freybeute‘ gehen (Nr. 16 und 32)“; KAISER, Niederländische Kriegsartikel, III. Der Ausbruch v. Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298; JÜRGENS, Chronik, S. 525. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. William Crowne [1617-1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments u. 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Am 28.4.1628 „gab ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an“. WIEGANDT, Wismar, S. 23f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Dies erschien einigen grausam, weil seine bei demselben Fluchtplan ertappte Frau nach dem Frühstück, von den Soldaten einige Male angeschossen, sterben musste. Milder verfuhr man mit den Töchtern, die man in die Verbannung trieb“. Auch mehrfache Desertion wurden hart bestraft; RICHTER, Historische Nachricht, S. 174 (Chemnitz 1633): „Den 19. Jan. ist ein Schottländischer Soldat, so dreymahl vom Regiment entlauffen, an die Justitz aufn Marckte aufgehencket worden“. Aus Meiningen wird 1646 berichtet, GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 274: „Eben in diesem Monat [August 1646; BW] sind drey Mußquetirer von hiesiger Qvarnison über die Stadt-Mauern hinaus gestiegen, und hinweg gelauffen, aber bey Walldorff wieder vertappt, nieder geschossen, tod herein gebracht, und in der Hocker-Gassen auff dem Graben, an einem auffgerichten Schnapt-Galgen gehängt worden“. BEI DER WIEDEN, Oldendorf, S. 47 (1623): „12. Maii solte ein entlauffener Schelm unter den Soldaten zu Oldendorf auff dem Marckte gehencket werden. Aber der Strik ging loess und der Verurtheilter fiel herab. Derhalben ihm das Leben geschenckt und er diese Graffschafft und das Furstenthumb Braunschweig vorschweren mussen“. JÜRGENS, Chronik, S. 525: „Den 11. Junii [21.6.1636; BW] läßt der Obrist Schlüter 3 ausgerissene Soldaten von Mützefahlen [Wilhelm Kaspar v. Metzfall; BW] Regiment ums Leben spielen, der geringste im werfen mußte hängen“. HELLER, Rothenburg, S. 308f.: „Die gemeinen Soldaten erachteten eine Fahnenflucht nicht für vorliegend und sich ihres Eides ledig, wenn die Fahne, auf die allein sie geschworen hatten, zerstört war; Ebensowenig hielten sie sich für strafwürdig, wenn ihre Fahne vom Feind erbeutet worden war und sie dann in Massen zu ihm übergingen (sich unterstellen ließen)“. Die Desertionsquote unter den Belagerern vor Bergen-op-Zoom (1625) soll sehr hoch gewesen sein. Im Juli lagen noch 20.600 Mann vor Bergen; im Oktober waren es noch 13.200. Insgesamt betrugen die Verluste der Belagerer ca. 40 %; davon waren mehr als ein Drittel Desertierte. Unter dem 23./2.4.3.1636 wird aus Leipzig berichtet; HEYDENREICH, Continuatio Der Leipzigischen Chronicke: „Den 23. dito, hat Hans von Dißkau / Oberster Leutenandt vnter dem Bünawischen Regiment / durch den Regiments Schultzen ein groß Patent / vnter dem Rathhause allhier / anhängen lassen / darinnen etlich hundert Soldaten / so aus zwey Regimentern entlauffen / auff den 5 Maij vors Kriegsrecht citiret worden. Ist aber bald darauff Ordinantz kommen / daß er mit seinem noch vorhandenen Volck auffbrechen / vnd nach Halla zur Armée sich begeben sollte. Welches auch den 27 dieses geschehen“. Die Bestrafung selbst war höchst unterschiedlich, in wenigen Fällen wurden auch Verstümmelungsstrafen verhängt; vgl. ROCH, Neue Lausitz’sche Böhm- und Schlesische Chronica, S. 296f.: „Anno 1641. den 28. Februar. ließ Major von Spiegel einen entlauffenen Mußquetirer zu Löwenberg auff dem Marckte bey der Justiz zwey Finger abhauen / die Ohren abschneiden / und von der Stadt verweisen“. Beihilfe zur Flucht wurde z. T. mit dem Tode bestraft, vgl. BÄHLER, Der bernische Jura, S. 111f.: „Ein Bürger von Courfaivre, der verdächtig war, einem Deserteur zur Flucht verholfen zu haben, wurde ohne weiteres enthauptet und sein Rumpf gepfählt. Soldaten, die sich als Frauen verkleidet hatten, fragten einen Bauern von Mervelier um den Weg ins Solothurnische; als dieser ihnen denselben wies, nahmen sie ihn gefangen und schlugenden ihm, weil angeblich zur Desertion verleitend, den Kopf ab“. Deserteure mussten bei der Kapitulation einer Stadt in der Regel zurückgelassen werden. Am 5.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas, jeder überlaufende Knecht solle einen ganzen Monats u. Quartiergeld auf zwei Monate erhalte, er möge dies in geeigneter Form der Gegenseite bekannt machen; BAD‘URA; KOČĺ, Der große Kampf, S. 481, ein geringer Lohn bei einem derartig großen Risiko.
[103] Verpflegung: PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft u. Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. “Servis” definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht u. Liegestatt (Heu u. Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise aber verlangt. Essen u. Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte “Lehnung” gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant u. Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber u. Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert v. je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen u. ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot u. 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel v. einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) u. 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft v. den Offizieren noch unterschlagen. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior v. Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, u. der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe u. 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung v. 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): “Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe”. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister u. Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn u. an den Edelherren Moritz v. Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon v. Lintelo, Büren, 1626 April 15; Schütte, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: “Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet”. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Reichskanzler Oxenstierna den Anspruch pro Monat u. gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot u. 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia v. Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. Vgl. den Speisezettel vom 1. u. 2. März 1637 aus Altenburg; FRITZSCHE, Altenburg, S. 102f.:
„1. März 1637. Mittags
Offizierstisch: Suppe;
Rindfleisch mit Merretich;
Kälberbraten;
Kalbskopf;
Kraut;
1. März 1637. Abends.
Offizierstisch: Sallat;
Gebratene Kälberbrust;
Kapern;
Gehackte Kälberlunge;
Schweinefleisch;
?;
2. März 1637. Mittags.
Tafell: Milch Suppe mit Eyr;
Gefüllte Heringe;
Kälber Nürenbraten;
Gebratenes Kuhfleisch mit Muskatblumen.
Tafell; ander gangk:
Gehakter Magen; Schweinsbraten; Rinderbraten; sauer mit Zwiebel;
Kirschtürtle;
Sauerkraut mit Brautwürsten;
Fische;
Offizierstisch: Suppe;
Rindfleisch;
Kalbskopf;
Nürnbraten;
Euter?stücke mit Rosmarin;
Heringe mit Zwiebel;
Kraut mit Rostbratwürsten.
Gesinde- und Küchentisch:
Rindfleisch:
Suppe;
Heringe;
Kalbfleisch;
Sauerkraut“.
Der kaiserliche Kroatenobrist Hrastowracky verlangte 1628 für seine Küche: NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 83: „Memorial was die Bürger wöchentlich kontribuiren und auf des Herrn Obersten Küchel schaffen sollen. 2 Rinder; 2 Kälber; 16 Hühner; 18 Lämmer; 1 Schwein, 4 indianische Hühner; etliche Vogel; von allerlei Fisch; Weitz- und Rockenmehl; um ein Thaler Essig; 120 Eier; 100 Pf. Butter; 4 Pfd. Reis; 6 Pf. Pflaumen; 2 Pf. Pfeffer, 2 Pf. Ingwer; 2 Pfund Näglein; (Nelken) ½ Pf. Muskatblumen; ¼ Pf. Saffran, 174 gestossenen Zimmt; 2 Pf. kleine und große Rosinen; 24 eingemachte Citronen, 2 Pf. Honig; ½ Thlr. Zwiebeln; ½ Thlr. Petersilie; ½ Thlr. Meerrettig, ½ Thlr. Rettigrüben; ½ Schefl. Salz; 12 Pf. Stockfisch; 1 Schock Plastießen (Plateiße, Schollen); 120 Heringe; 2 Pf. Kapern; 2 Pf. Oliven; 4 Pf. Baumöhl; Saurenkohl; 2 Hut Zucker; 4 Pf. Hirschbrun (Horn ?); ein Fäßlein Neunaugen; 2 Seiten Speck; 4 Faß Bier; 14 Thlr. weiß und schwarz Brodt; 6 Schinken; allerlei Konfekt, jedes 3 Pf.; ein Käse“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f. Zu den ständig steigenden Preisen vgl. KROENER, Soldaten, S. 288. PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Der Verpflegungssatz für die Franzosen war 1647 in Heilbronn festgelegt; DÜRR, Chronik 1. Bd., S. 197.: „Ein gemeiner Soldat erhält 1 Ration, bestehend aus 1 Pfund Brot (1 Kreuzer), 1 Pfund Fleisch (4. Kr.), 1 Maß Wein (6 Kr.) Ein Korporal erhält 1 ½ Rationen, Sergeant 2 Rationen, Fähndrich 3 Rationen, Leutnant 4 Rationen, Hauptmann 6 Rationen. Zu der Ration für den Soldaten 10 Kreuzer Löhnung täglich“.
[104] molestieren: belästigen.
[105] Eichsfeld.
[106] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 11./21.8.1647, ohne Präsentationsvermerk [kursiv gesetzt die Ergebenheitsformel u. eigenhändige Unterschrift Steineckers].
[107] Jean Henri [Johann Heinrich] Freiherr v. Garnier [2.2.1614-9.8.1664 Augsburg], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist u. Generalfeldwachtmeister.
[108] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog v. Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Teilnahme am Böhmischen Krieg, unter Pappenheim Dienst als Obristleutnant, 1627 wurde er Kommandant der Leibgarde Wallensteins, Teilnahme am Mantuanischen Erbfolgekrieg u. am 16.11.1632 an der Schlacht bei Lützen, Mitunterzeichner des 1. Pilsener Revers u. Hauptakteur bei der Verschwörung gegen Wallenstein, danach erhielt er reiche Schenkungen in Böhmen, er war kaiserlicher Feldmarschall in der Schlacht v. Nördlingen am 5./6.9.1634, es folgten Kämpfe in Lothringen, am 7.6.1639 Sieg über die französische Armee unter Feuquières bei Diedenhofen (Thionville) u. Ernennung zum kaiserlichen Geheimen Rat bzw. zum Herzog v. Amalfi durch Philipp IV. v. Spanien, am 5.9.1639 Ernennung zum Befehlshaber der kaiserlichen Hauptarmee in Böhmen. Nach mehreren Niederlagen u. der Katastrophe Piccolominis u. Erzherzog Leopold Wilhelms gegen Torstensson in der Schlacht bei Breitenfeld am 2.11.1642 legte er den Oberbefehl nieder, 1644 war er erneut bei den Kämpfen der Spanier in den Niederlanden aktiv, 26.5.1648 Ernennung zum Generalleutnant, Einsatz als Prinzipalgesandter bei den Nürnberger Verhandlungen zur Umsetzung des Westfälischen Friedens (Mai 1649-Juli 1650), 1650 Erhebung in den Reichsfürstenstand. Vgl. BARKER, Piccolomini, S. 322-369, WOLTZ, Piccolomini, S. 93-145. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).
[109] Bischofsheim, heute Ortsteil von Tauberbischofsheim [Main-Tauber-Kreis]; HHSD VI, S. 788ff.
[110] Weimar; HHSD IX, S. 473ff.
[111] Braunschweig; HHSD II, S. 63ff.
[112] Amalia Elisabeth Landgräfin v. Hessen-Kassel [29.1.1602 Hanau-3.8.1651 Kassel]. Vgl. BUCKREUS, Die Körper einer Regentin; PUPPEL, Amelie Elisabeth; BECHERT, Die Außenpolitik; PETRI, Das Militärwesen von Hessen-Kassel; HELFFERICH, The Iron Princess.
[113] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien] Bischof v. Straßburg (1625-1662) u. Passau (1625-1662), Erzbischof v. Magdeburg (1629-1635), Olmütz (1637-1662), Breslau (1655-1662) u. Halberstadt (1627-1648), Administrator v. Hersfeld, Fürstabt v. Murbach u. Lüders, Hoch- u. Deutschmeister (1641-1662), Generalstatthalter der Spanischen Niederlande (1646-1656), Oberbefehlshaber über die kaiserlichen Truppen u. kaiserlicher Generalissimus (seit 1639). 1640 Siege über die schwedischen Truppen in Böhmen u. Niedersachsen, Frühjahr 1641 militärische Erfolge in der Oberpfalz u. Entsatz Regensburgs mit Rückzug Johan Banérs, am 2.11.1642 Niederlage in der 2. Schlacht bei Breitenfeld u. Niederlegung des Oberkommandos, 1645 neuerliche Ernennung zum kaiserlichen Oberbefehlshaber u. Abgabe der Erzbistümer Magdeburg u. Bremen, Spätherbst 1646 Ernennung zum Generalstatthalter der Spanischen Niederlande durch Philipp IV., 30.1.1648 Frieden Spaniens mit der Republik der Vereinigten Niederlande, 20.8.1648 Niederlage in der Schlacht bei Lens, 21.1.1656 päpstliche Bestätigung der Wahl Leopold Wilhelms zum Bischof v. Breslau 1655, 1656 Niederlegung des Amtes des Generalstatthalters. 1657 versuchten einflussreiche katholische Kreise, Leopold Wilhelm für eine Kaiserkandidatur zu gewinnen. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[114] reformiert: zur Disposition gestellt; außer Dienst; aufs Wartegeld gesetzt.
[115] Worms; HHSD V, S. 410ff.
[116] TOEGEL, Der Kampf, Nr. 1066, S. 341.
[117] Feldprediger, Feldkaplan: Im Codex Iuris Canonici (c. 564–572 CIC) bezeichnet der Begriff „Kaplan“ einen Geistlichen mit einem extraterritorialen Seelsorgebereich für einen Sonderbereich, hier der Armee. Maximilian I.von Bayern hat für seinen Generalvikar Benedikt Rauh am 5.4.1642 eine ausführliche Instruktion erlassen; FRISCH, Rauh, S. 156f.: „Insbesondere sorge der von uns bestellte Generalvicar, dass die Feldcapellane, sowohl bei Infanterie als Reiterei, ein exemplarisches Leben führen. Wenn sie scandalös sich aufführen oder zur Verwaltung der Sacramente weniger tauglich erfunden werden, soll er sie verbessern, strafen, oder nach Fund der Sache vom Heere entfernen. Er soll drei oder vier Verkündiger des Wortes Gottes mit sich zum Heere bringen; sorgen, dass morgens und abends die Gebetsstunden eingehalten werden, zu welchen mit Trompeten etc. ein Zeichen gegeben wird; dan an Sonn- und Feiertagen bei jeder Legion öffentlich Messe gelesen und von den Capellanen Predigten gehalten werden, namentlich dass zur österlichen Zeit die Soldaten ihre Sünden bekennen, und zur heil. Communion gehen, wenn auch ihre Officiere andersgläubig sein sollten. Anstalten soll er treffen, dass kein Soldat, der tödtlich verwundet oder sonst gefährlich darniederliegt, der heil. Wegzehrung beraubt werde. Hauptsächlich soll er darauf sehen, dass die Officiere und Soldaten der Legionen die Concubinen und gemeinen Dirnen von sich entfernen oder zur Ehe nehmen; wenn sie mit guten Worten nicht gehen wollen, soll er sie öffentlich hinauswerfen lassen. Dann soll er dafür sorgen, dass er die schrecklichen Gotteslästerungen und Schwüre sowohl bei Officieren als Soldaten ausrotte, sowie die lasciven Worte. Zu diesem Zwecke soll er durch seine Feldcapellane alle und jeden in Glaubenssachen unterrichten und ihre Kinder im Katechismus belehren lassen. Wenn hierin der Capellan nichts ausrichte, soll er es dem Führer der Legion berichten, wenn dieser nichts zu Stande bringe, soll der Generalvicar es dem Obersten melden und wenn auch dieses nichts fruchte, die Hilfe des Generals in Anspruch nehmen. Nicht weniger bemühe er sich, dass die Feindschaften sowohl unter Hohen als Gemeinen auf jede Art und Weise beigelegt werden. Er selbst soll an Sonn- und Feiertagen vor dem Generalstab predigen. Damit dieses Alles besser vollzogen werde, soll er alle 8 oder wenigstens 14 Tage seine Capellane berufen und einem nach dem andern ausfragen und hören, was für Laster in dieser oder jener Legion grassieren, damit sie in Zukunft geheilt werden können. Endlich soll der General-Vicar so viel als möglich darauf sehen, dass die Kranken und tödtlich Verwundeten zur Reue, Beichte, Communion und wenn es nothwendig zur letzten Oelung disponirt werden; sollten Viele oder Wenige dem Heer nicht folgen können, soll er Geistliche zurücklassen, welche ihnen in ihren letzten Nöthen beistehen“. Eine ähnliche Funktion dürften auch die Feldprediger in der schwedischen Armee gehabt haben, die die einzelnen Regimenter begleiteten. Vgl. BRENDLE; SCHINDLING, Geistlichkeit; AUTENRIETH, Gerlach.
[118] Philippsburg [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 632f.
[119] Rastatt; HHSD VI, S. 641ff.
[120] Drusenheim [Elsass, heute Frankreich, Dép. Bas-Rhin].
[121] Gravamina: Beschwerden, Klagen.
[122] vindizieren: etwas für sich oder einen andern in Anspruch nehmen, die Herausgabe einer Sache verlangen.
[123] Alexandre de Prouville, marquis de Tracy [1596 oder 1603-1670], französischer Generalkriegskommissar, Obrist u. Feldmarschall. Vgl. LAMONTAGNE, Léopold, PROUVILLE DE TRACY, ALEXANDRE DE, unter: http://www.biographi.ca/en/bio/prouville_de_tracy_alexandre_de_1E.html.
[124] Boxberg [Main-Tauber-Kreis]; HHSD VI, S. 106f.
[125] recontrieren: sich ein Treffen liefern.
[126] Randersacker [LK Würzburg]. Bericht des Vogts Grötsch: „Wie es ihm und seinem Hofe im folgenden Jahre erging, erhellt aus seinem im April 1647 erstatteten Bericht, worin er meldet: „Bin seit zwei Jahren viermal rein ausgeplündert worden. Franken, in welchem zwei Armeen sind, muß gegenwärtig 60,000 Thaler zahlen. Wrangel ist mit großem Commandat in Würzburg.“ Im März und April d. Js. wurde Randersacker von den Schweden wiederholt rein ausgeplündert, so daß im Mönchshofe und im Flecken kein Tropfen Wein, kein Bissen Brot mehr vorhanden war. Die Leute wurden gerattelt, die Ziegel von den Dächern herabgeworfen, die Wetterfahnen, kupfernen Rinnen und Kessel mitgenommen und verkauft“. MUCK, Geschichte von Kloster Heilsbronn, 2. Bd., S. 431.
[127] Mühlhausen [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 286ff.
[128] Hans Adam v. u. zu Karpf [Karpff, Karpffen, Karpen] [ -1663 ?], schwedisch-französischer, hessen-kasselischer  Obrist.
[129] Hessen-kasselische Armee: „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein.  Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.
[130] Kapitulation: Unterwerfungserklärung.
[131] Paderborn; HHSD III, S. 601ff. Vgl. BRAUN, Paderborn im Dreißigjährigen Krieg; GÖTTMANN; HÜSER; JARNUT, Paderborn 2. Bd.
[132] Salzgitter-Bad (Stadt Salzgitter); HHSD II, S. 407f.
[133] Henri II. d’Orléans [Henri II. de Valois-Longueville] aus dem Haus Orléans-Longueville [6.4.1595-11.5.1663] Prince de France, Pair v. Frankreich, Herzog v. Longueville, Estouteville u. Coulommiers, souveräner Fürst v. Neuchâtel u. Valangin, Prince de Châtellaillon, Comte de Dunois, Gouverneur v. Picardie, später Normandie, Leiter der französischen Delegation bei den Westfälischen Friedensverhandlungen.
[134] Militärkapitulation: Sie legte in der Regel den Einsatzraum u. den Verwendungszweck v. Truppen fest u. regelte die Rekrutierung, den Sold, die Verpflegung, die Verpflichtungsdauer, den Urlaub, die Uniformen, die Bewaffnung, die Munition, die medizinische Betreuung u. die Bestände der Truppenangehörigen. Sie bestimmte das Verfahren zur Ernennung der Offiziere, die Pensionen, die Provisionen sowie die Art der Rechtspflege u. der Religionsausübung. Oft enthielt sie auch eine Bestimmung über die gegenseitige Hilfe bei einem Überfall auf einen der Vertragspartner. Das Verbot, gegen Landsleute zu kämpfen oder in die Dienste des Gegners zu wechseln, wurde nicht immer eingehalten [nach Wikipedia].
[135] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.
[136] ENGELSÜß, Weymarischer Feldzug, S. 251ff.; LONDORP, Acta Publica 6. Teil, S. 250ff.
[137] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.
[138] Dr. Conrad Jordan [10.11.1591 Bockenem-23.10.1659 Hildesheim], Chronist, seit 1620 Arzt, seit 1629 in Hildesheim wohnhaft, ab 1635 mehrfach Ratsherr, Stadtarchivar; SCHLOTTER, Acta; SCHLOTTER, Hans, Der Rat der Stadt Hildesheim von 1300-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 4, 1986, S. 581-585; SCHLOTTER, Hans, Die Bürgermeister und Ratsherren der Stadt Hildesheim 1147-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 3, 1979, S. 551-558.
[139] Bodenburg, heute Ortsteil von Bad Salzdetfurth, LK Hildesheim]
[140] Gemeint ist hier Wilhelm [Wilhelm, Friedrich] Hempel [ – ], weimarisch-französischer Reiter.
[141] Triebl [Třebel, heute Ortsteil von Černošín, Bez. Tachov, Tschechien].
[142] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Eine Auflistung aller im Schweinfurter Zeughaus liegenden Geschütze etc. findet sich als Beilage zum Schreiben Steineckers an Wrangel, Schweinfurt, 15./25.4.1648, präsentiert Göppingen, 20./30.4.1648; Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487.
[143] Coburg; HHSD VII, S. 127f.
[144] Vgl. BÖHM, Magazin 7. Bd., S. 379ff., KRÜNITZ, Oeconomische Encyclopädie 34. Bd., S. 277ff.
[145] Suhl; HHSD IX, S. 426ff.
[146] I. F. G.: Ihre Fürstliche Gnaden.
[147] Johann Philipp v. Schönborn [6.8.1605 Laubuseschbach-12.2.1673 Würzburg], Erzbischof v. Mainz, Fürstbischof v. Würzburg, Kurfürst v. Mainz (19.11.1647). Vgl. WILD, Johann Philipp von Schönborn; JÜRGENSMEIER, Johann Philipp von Schönborn.
[148] dekurtirt: abgezogen.
[149] Man sollte jedoch nicht vergessen, dass Würzburg bzw. die Ämter wie Gerolzhofen u. a. auch zum Unterhalt der Garnison in Königshofen beitragen mussten. So musste Gerolzhofen Johann Philipp v. Schönborn ersuchen, den Zahlungstermin für 176 Rt. 16 Batzen vom 24.8. auf 14 Tage zu verlängern. JÄGER, Topographische Nachrichten, S. 91.
[150] Christian Markgraf v. Brandenburg-Bayreuth [30.1.1581 Cölln an der Spree-30.5.1655 Bayreuth]. Vgl. STICHT, Markgraf Christian von Brandenburg-Kulmbach.
[151] Albrecht II. Markgraf v. Brandenburg-Ansbach [18.9.1620 Ansbach-22.10.1667 Ansbach], 1634-1667 Markgraf.
[152] Kurtine: Abschnitt des Walles, der zwei Bastionen, Geschütztürme oder Rondelle miteinander verbindet.
[153] Früchte: Getreide.
[154] recommendieren: empfehlen.
[155] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 13./23.8.1647, präsentiert im Feldlager bei Triebel, 21./31.8.1647 [kursiv gesetzt die Ergebenheitsformel u. eigenhändige Unterschrift Steineckers].
[156] Hangendorf [Svahy, heute Ortsteil von Plan [Planá, Bez. Tachau, Tschechien]; HHSBöhm, S. 454].
[157] Spionage: Auf Spionage standen drakonische Strafen. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 87: „Auch alle Spionen haben kein Quartier / sonder sollen ohn alle gnad gehenkt werden“. Teilweise wurden wie etwa in Olmütz oder Bad Windsheim Spione gevierteilt; DUDIK, Sammel-Chronik, S. 49; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 101: „1632. Mense Martio kam der Landbetrieger (sonst der Kauser genannt) nacher Windsheim / in Veit Ströbels Wirths-Haus / dingete eine gute Mahlzeit an / und entlehnete 20. Fl. zur Einkauffung Habern / dann sein Herr würde auf den Abend mit etlichen 100. Säuen ankommen / er machte sich aber mit dem Gelde aus der Stadt / wurde hernach von denen Kayserl. Soldaten als ein Spion gevierteilt“. 1637 hatte Johann v. Werth einmal versucht, seine Ausgaben für Boten u. Spione v. Maximilian I. ersetzt zu bekommen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2450, fol. 347 (Ausfertigung). Maximilian I. schrieb ihm, er habe doch selbst den Vorteil davon gehabt, u. lehnte eine Erstattung ab. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2450, fol. 350 (Entwurf): Maximilian I. an Werth, München, 1637 V 27. M. M., Fernere Beiträge, S. 434 (Prag, 17.8.1648): „Gefangennahme eines feindlichen Spions in weiblichen Kleidern und einiger Weiber, welche für den Feind Schwefel, Eisendraht und ähnliche Dinge kauften“. THEATRUM EUROPAEUM 3. Band, S. 137 (1633): „Eines sol dieses Orts ungeandert nicht bleiben / daß als vor hoch- und wolgedachte Herrn Altringer und Feria mit dem Gedancken ins Hertzogthumb Würtemberg einzubrechen umbgiengen / haben sie unterschiedliche Spionen und Kundschaffter außgesandt / die Päß und Steig desselben Lands abzusehen / und den Augenschein einzunehmen: Es kamen aber diese Spionen übel an / dann ihrer acht darvon gefänglich einbracht worden / unter welchen auch einer auß den Herrn Patribus Societatis von Ingolstadt gewesen / dieselbige seynd allesampt an die Päß und Steige auffgeknüpfft / der Herr Pater aber auff den Pfullinger Steig bey Reutlingen auffgehenckt worden“.
[158] Eger [Cheb, Tschechien]; HHSBöhm, S. 119ff.
[159] Elfriede Schmutterer, unter http://www.plan-weseritz.de/?Gerichtsbezirk_Plan_Gemeinden_M-S_Schlief_m._Goldwag_und_Huettenhaeuser
[160] Georg Anton v. Heppenheim, genannt vom Saal [ -20.11.1684], bischöflich-würzburgischer Obristwachtmeister u. Kommandant von Königshofen im Grabfeld, Oberamtmann v. Neustadt/Saale, Münnerstadt u. Wildberg. LINK, Klosterbuch 1. Bd., S. 493.
[161] Bad Königshofen im Grabfeld [LK Rhön-Grabfeld]; HHSD VII, S. 368.
[162] dekurtieren: abziehen.
[163] Designation: Aufstellung, Zuweisung; Wahl.
[164] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[165] Gemeint sind hier die Soldaten des kaisertreuen Georg II. Landgraf v. Hessen-Darmstadt [17.3.1605 Darmstadt-11.6.1661 Darmstadt]; „Hessen-Darmstadt, Georg II. Landgraf von“, in: Hessische Biografie <http://www.lagis-hessen.de/pnd/118884352> (Stand: 8.3.2012). Vgl. DIEHL, Georg II.; BECK, Die Neutralitätspolitik Landgraf Georgs II.; WACHENDORFER, Möglichkeiten und Grenzen.
[166] Johann Graf v. Sporck [Sporgk, Spurgk, Spork, Sperckh] [um 1601 Westerloh-6.8.1679 Heřmanův Městec], kurbayerischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant. [=> Abbildung A]
[167] Kronach [LK Kronach]; HHSD VII, S. 375f.
[168] Hof war am 27.6.1647 an Gustav Adolf Graf v. Lewenhaupt [Leijonhufvud, Lauwinnhaupt, Lowenhaupt] [24.12.1619 Vinäs-29.11.1656 bei Wyborg], übergegangen: THEATRUM EUROPAEUM 6. Bd., S. 25: „Zu gedachtem Hoff / wurden zwar diese Völcker in die Statt / woraus die Keyserl. sich in das Schloß salvirt / bald eingelassen / allein der auff selbigem Schloß ligende Keyserl. Commendant / so ein Wachtmeister / Nahmens Drollinger / wolte sich / zu Abtrettung desselben kurtzumb nicht verstehen / weßwegen man ihn den Ernst sehen lassen muste; dardurch er dann (nach dem er gesehen / daß sein vornehmstes Bollwerck / worab er den Schwedischen bißhero den grösten Schaden gethan: wie ingleichen andere Gebäu über einen Hauffen geschossen worden: darauff auch eine Bresche zulegen unnd die verfertigte Mine anzünden zulassen / man in Arbeit gewesen) dahin genöthiget worden / daß er sich Donnerstags den 17. 27. Junij auff Gnad und Ungnad überlassen müssen; wie er dann mit den Officirern abgezogen / die gemeine Soldaten aber / etwa 50. Mußquetirer / haben zurück bleiben unnd sich unterstellen lassen müssen. Worauff gedachter Herr Gen. Major das Schloß besetzt / unnd mit denen bey sich gehabten Völckern weiters nach der Haupt-Armee fortgangen / umb selbiger in Belägerung der Statt Eger Beystand zu leysten“. GOTTFRIED, Historische Chronick, S. 943. – Hof; HHSD VII, S. 302f.
[169] partieren: auf Streifzug gehen.
[170] Reichskreis, Fränkischer: Der seit 1500 existierende Fränkische Reichskreis wurde v. Bamberg u. Kulmbach/Ansbach geführt. Er hatte folgende Mitglieder: Ansbach, Hochstift Bamberg, Bayreuth, Castell, Deutscher Orden, Eichstätt, Erbach, Henneberg, Hessen-Kassel, Hohenlohe, Kulmbach, Limpurg-Gaildorf, Nürnberg, Rieneck, Rothenburg, Schönborn, Schweinfurt, Seinsheim, Wertheim, Weißenburg, Windsheim u. Hochstift Würzburg.
[171] Mit Sitz in (Bad) Mergentheim [Main-Tauber-Kreis]; HHSD VI, S. 41ff.
[172] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 15./25.8.1647, präsentiert bei Triebl, 20./30.8.1647 [kursiv gesetzt die Ergebenheitsformel u. eigenhändige Unterschrift Steineckers].
[173] Schwadron, Esquadron, Geschwader [schwed. skvadron, dän. squadron]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks u. der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach TROUPITZ, Kriegs-Kunst, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug). Die Schwadron war in der Regel eine taktische, selbstständig operierende Infanterie- oder Kavallerieeinheit, die nur für die jeweilige Schlacht aus verfügbaren Einheiten gebildet wurde, meist aus einem Regiment bestehend. Nach Bedarf konnten a) bestehende zahlenmäßig starke Regimenter geteilt oder b) schwache Regimenter zu einer Schwadron zusammengelegt werden; SCHÜRGER, Archäologisch entzaubert, S. 380. Bei den Schweden entsprach 1634 eine Schwadron einem halben Regiment (vier Kompanien).
[174] Saaz [Žatec, Bez. Laun, Tschechien]; HHSBöhm, S. 535ff. Aus Saaz wird berichtet: „1647 den 24. September ist der Obrist Banko von der schwedischen Armee mit denen Vortruppen nach Saaz ins Quartier gekommen. 1647 den 27. September näherte sich die schwedische Armee der Stadt; der Generalstab verblieb in der Stadt, in die Vorstädte kam das Fußvolk, in die Lautschka bis zum halben Trawnik die Reiterei, beim Wasser wurden die Stücke und die Munition aufgestellt. Durch die Soldaten wurden alle Stangen von denen Gärten weggenommen und verbrannt. In den Häusern und Scheuern waren die Soldaten, sonst Niemand, die herren, so daß die Bürger um Brot bitten mußten. 1647 den 1. October haben sich die schwedischen Völker von hier erhoben und waren in 4 Tagen von hier zu Meißen“. KATZEROWSKY, Die Primatoren, S. 42.
[175] accomodieren: sich (gütlich) vergleichen, sich fügen, anpassen.
[176] Offiziell mit entsprechendem Dokument aus der Armee verabschiedet.
[177] Wilhelm Hermann v. Enschringen [Entschering] [ – ], kaiserlicher Obristwachtmeister.
[178] Innocentio Conti [Kondi, Condi], marchese de Guadagnola, duca di Pola [1592-1661], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister.
[179] Johann v. [van] Nunkel [Nounck, Nounekel] [ – ], kaiserlicher Obristwachtmeister, Obristleutnant.
[180] Rekrut: neugeworbener Soldat. Valentin v. Winter, Kommandant v. Olmütz, 20.11.1646 an Carl Gustav Wrangel; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 236. „Er klagt, dass das ihm vnterstehende brave Regiment viel an Mannschaft verloren habe ‚hiesigen orthes aber bey so schlecht einkommenden Mitteln ihm wenige hülffe geschehen kann, viel recruten auch anhero zu spediren von nöthig achte, sintemalen an diesem vngesunden orthe, wie auch sonsten dieser landen geworbene, nicht thauern, noch Füss halten, sondern da sie schon gantz versperret gehalten werden, dennoch alle mittel, wiederumb zu entgehen suchen“. Zur Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung u. wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung v. Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Aus Wien (Dezember 1634) wird berichtet: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik v. Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst u. Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566-29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[181] Kronach [LK Kronach]; HHSD VII, S. 375f.
[182] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich – teilweise wurden in besetzten Städten 12 Rt. (18 fl.) herausgepresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15); Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461 – wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs u. bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge. Vgl. dazu etwa Siedeler in den „Miniaturen“.
[183] Die offene Kündigung des Waffenstillstands Kurkölns mit Schweden und Hessen war am 15.8.1647 erfolgt.
[184] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 26.8./6.9.1647, präsentiert Saaz, 16./26.9.1647 [kursiv gesetzt die Ergebenheitsformel u. eigenhändige Unterschrift Steineckers].
[185] Ferdinand v. Bayern, Kurfürst v. Köln [7.10.1577-13.9.1650 Arnsberg]. Vgl. FOERSTER, Kurfürst Ferdinand von Köln.
[186] Vgl. Erhebliche Motiven (1647).
[187] Judenfeindlichkeit: Unter 1636 heißt es aus Schmalkalden/Thüringen; WAGNER, Pforr, S. 139: „Umb dieße zeit hat burgerm: und raht sambt der burgerschafft bey H[errn Landgrafen Georg [v. Hessen-Darmstadt; BW] umb abschaffung der Juden alhier, wegen ihres großen wuchers und schinderey, unterthenig nachgesucht. Aber sie haben ein abschlegige antwortt bekommen, weil der fürst ihrer nicht entbehren könnte, mit diesem verweiß, das dieses suchen durch die geistlichen mögten angestifftet sey worden, solden sich deßwegen hüten, das keine Franckfurter hendell hierdurch entstehen mögten“. Frankfurter Händel: Der Fettmilch-Aufstand des Jahres 1614 war eine von dem Lebkuchenbäcker Vinzenz Fettmilch angeführte judenfeindliche Revolte in der Freien Reichsstadt Frankfurt am Main. Der Aufstand der Zünfte richtete sich ursprünglich gegen die Misswirtschaft des von Patriziern dominierten Rats der Stadt, artete aber in die Plünderung der Judengasse und in der Vertreibung aller Frankfurter Juden aus. Er wurde schließlich mit Hilfe des Kaisers, der Landgrafschaft Hessen-Kassel und des Kurfürstentums Mainz niedergeschlagen. [wikipedia] WAGNER, Pforr, S. 147 (1638): „Und nachdem auch viele frembde Juden bey den hießig[en eingeßeßnen etzlich jahr hero ohne schutzbrieffe unterschleiffe gehabt, alß sint solche um 500 goldf[florin gestrafft worden, welche der gemeine sage nach die [obbemelte] commissarien behaltten haben sollen“. LEHMANN, Leben und Sterben, S. 164f.: „Schmalkalder Juden werden mit der Zahlung von 500 Goldgulden bestraft, weil sie ‚viele fremde [geflohene] Juden, die keine Schutzbriefe vorweisen können, bei sich aufgenommen haben. Erneut kommt es durch die Verarmung der Bürger zu antisemitischen Aktionen in Schmalkalden. Bürgermeister und Rat beschweren sich in mehreren Schreiben bei Landgraf Georg, dass die Juden die Einwohner ‚mit übermäßigem Wucher beschweren‘. Von 100 geliehenen Reichstalern seien 34 an Zinsen fällig. Zudem würden die Juden ‚viele hundert Zentner Stahl, Eisen, Zinn und Kupfer den Bürgern aus den Augen hinweg kaufen. Dergestalt, dass sie nicht erwarten, bis die Leute ihre Sachen in die Stadt bringen, sondern laufen ihnen auf der Straße entgegen […] Ein einziger Jude hier, Meyer genannt der Ältere, hat in einem Jahr 370 Zentner und 34 Pfund lauter Erz, Zinn und Kupfer eingekauft und ein stattliches mehr erworben, also ist die Rechnung leicht zu machen, was andere Juden aufgekauft haben müssen‘. Den Schmalhalder Schmieden würde so die Existenzgrundlage entzogen. Auch könne es nicht sein, dass die Juden ihre angesetzte Steuer in Höhe von 4.000 Gulden ‚mit ihrem gewöhnlichen Lamentieren‘ auf 2.250 Gulden gesenkt bekommen haben. Wenn sie so viele Zentner Metall aufkaufen können und zudem ‚was sie an Kleinodien, Silber und Bargeld im Handel haben, damit sie täglich schachern und wuchern‘, könne auch die Steuer bezahlt werden. Allein der ‚Jude Meyer‘ könnte die 4.000 Gulden aufbringen. Bürgermeister und Rat bitten daher Landgraf Georg, ‚dass die Juden wegen ihres übermäßigen Wuchers gestraft‘ werden. Auch möge der Landgraf darauf dringen, dass die ‚Judenordnung‘ wieder eingehalten werde, wonach ein Jude nur den ‚gesetzten Zins‘ nehmen darf. Außerdem sollen den Juden ‚alle bürgerlichen Geschäfte mit Einkäufen von Stahl, Eisen, Zinn, Kupfer, Erz und dergleichen gänzlich verboten‘ sein und sie sollen wieder die 4.000 Gulden Steuern zahlen“. WAGNER, Pforr, S. 157 (1641): „Es haben auch die Juden alhier ihme, Roßen [Reinhold v. Rosen; BW], 100 bar pistoll geben müssen“. WAGNER, Pforr, S. 167 (1646): „Den 16. [Mai; BW] kam ein trupp Schwedischer reutter alhier an und und hatten unterwegeß 4 Mellerstedter [Mellrichstädter; BW] Juden gefangen bekommen, welche sich alhier mit 120 thlr rantioniret“. SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 48 (Zitat nach SCHHNIZZER, Chronica): „Herrn Kantor Gostenhöfer, der entfliehen wollte, und schon auf dem Ried gewesen war, haben sie noch eingeholt, und weil sie ihn für einen Juden gehalten, daselbst niedergesäbelt, dass er todt geblieben. Um eben dieser Ursach wegen haben sie den Sekretär Caspar Pfister mit Schlägen übel tractirt, bis auf die Hosen ausgezogen, die Ohren abgeschnitten und also barfuß mit blutigen Haaren, die weie die roten Zöpfe ausgesehen, in der Stadt hin und her gejagt“. Zum Teil konvertierten Juden auch, um den Bedrückungen u. Verfolgungen zu entgehen. WAGNER, Pforr, S. 171 (1647): „Den 23. Maii hat sich der Judt Meyer zum Christlichen Glauben freywillig bekand und nachdem er darauff, beneben seiner söhnlein 2, swß Christlichen glaubenß unterrichtet, alß ist er mit sein 2 söhnen uff dato in volckreicher versamlung getaufft und der alte Wilhelmuß /:weil er unßern Gnidg[en Fürsten und Herrn zum tauffbaden erwehlet / genennet worden. Die beyde knaben wurden durch die beampten und den raht auß der tauff gehoben, welche knaben er zur Christlichen schull angehalden. Und ist ihme und den knaben von geistlichen und weltlichen alleß guhts erzeiget worden. Weill aber sein weib hirmit nicht zufrieden geweßen, sondern mit dem eltisten sohn und 2 töchtern darvongezogen, hat ihn solches sehr geschmirtzet, deßwegen er sein vortheil ersehen und den 9. Novembr: gegen abend mit sein 2 getaufften söhnen /: welche, [und] er selbsten, gnugsamb schweinenfleisch geßen:/ heimlich uff und darvon gezogen und alßo zum schelmen word[en]. Und weil er diejenige unterpfand, so ihme von den bürgern versetzet geweßen, mitgenommen, alß ist sein hauß verkaufft und die kauffgelder denßelben bürgern /:weil ihre unterpfand mehr alß das anlehn wehrt gewßen:/ gefolget worden“. Dieser Fall des Wilhelm Meyer aus Fulda ist ausführlich dargestellt bei LITT, Juden in Thüringen, S. 202ff. Selbst bei öffentlicher Konversion misstraute man ihnen. Aus Mügeln wird berichtet; FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 163f.: „Anno 1635. im Januario sind zwo Churfürstliche Compagnien Fußvolck hieher kommen / unter Hauptman Wintern und Gehern / sind allhier gelegen biß zu Ende des Monats Iunii. Unter Hauptman Winters Compagni war ein Jüde ein Musqvetirer / Namens Michael Jod / der gieng auff Zuredung der Officirer fleissig zur Kirchen / und hörete Gottes Wort / auch gieng er eines Tages zu dem Diacono, lernete den Catechismum Lutheri / die Fragstücke / schöne Sprüche und Gebete / darzue er auch Lust und Liebe hatte. Als er nun dieses alles wol gelernet und gefasset / ist er den 19 Maji am Pfingst-Dienstage in die Kirchen gegangen / für dem Altar getreten / und in beyseyn etlich tausend Personen examiniret worden / und nach dem er auff alle Fragen so gut geantwortet / daß sich iedermänniglich verwundert / ist er von dem Diacono Herrn Christophoro Heinrici getaufft / und Johann Christian genennet worden. Hat sieben TauffBathen gehabt / vier Mannes- und drey WeibsPersonen / von Officiern und derer Weibern / die haben ein herrlich TauffEssen außgerichtet / und hat der Bathe fleissig auffgewartet. Wie beständig er aber hernach bey dem Christenthumb verblieben / kan ich nicht wissen / man will sagen / er habe sich wieder zum Jüden begeben“. DÜRR, Heilbronner Chronik, S. 179 (1642): „Ratsverordnung, daß die Juden, die eine Zeitlang der Unsicherheit wegen alhie geduldet (1642), die Stadt wieder zu verlassen haben“. DÜRR, Heilbronner Chronik, S. 184 (1648): „Der Rat beschließt, nachdem seit 1647 durch die französischen Offiziere viele Juden aus dem deutschordischen Gebiet eingezogen worden waren, dieselben insgesamt aus der Stadt zu weisen. Nur dem Juden Aaron von Neckarsulm, soll Aufenthalt gewährt werden, weil der Kommandant La Varenne sich desselben zu Wechseln und anderen Dingen bedienen möchte. Da aber Aaron seine Stellung missbraucht und nicht nur medikastert [Medikaster: Kurpfuscher, Quacksalber; BW], sondern auch einen Beschneidungsaktum hier vornimmt, soll er vor Gericht gestellt werden, dem er sich aber zu entziehen weiß“. Teilweise sind Beispiele für den Verrat durch Juden an Kriegsparteien überliefert; STÜNKEL, Rinteln, S. 42 [der Fall des Juden Heine (Heidemann), 1636]. Zum Teil dienten auch konvertierte Juden in den Heeren; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 629.
[188] Soldrückstände: Soldrückstände waren von Anfang des Krieges an ein Problem. Hauptmann Burgunder v. der Ley stand während des Gradiskaner-Krieges als Hauptmann im Dienst des Erzherzogs Ferdinand v. Österreich. Er musste sein Tafelsilber verpfänden, um die Soldrückstände seiner Soldaten ausgleichen zu können; PECHMANN, Obrist Gabriel Pechmann. So waren bei den beiden würzburgischen Regimentern 160.000 fl. Sold für 22 Monate ausgeblieben; den letzten Sold hatte man im Dez. 1621 erhalten. Nach DÜRR, Ehrenberg, S. 14, sollen (unter Berufung auf Staatsarchiv Würzburg Militärsachen 3105/150) 160.000 fl. im Herbst 1622 ausgezahlt worden sein. Anfang 1624 drohten Schönburg u. Wolf Dietrich Truchsess v. Wetzhausen Ehrenberg mit Plünderung; DÜRR, Ehrenberg, S. 23. Vgl. Staatsarchiv Würzburg Militärsachen 3105 (Ausfertigung): Truchsess v. Wetzhausen an Ehrenberg, Eschwege, 1624 VII 02; ders. an Tilly, Eschwege, 1624 VII 02. Die dann getroffene Regelung sah vor, dass beide Regimenter jeweils 1/3 des ihnen v. Okt. 1622 bis Sept. 1624 zustehenden Solds erhielten; DÜRR, Ehrenberg, S. 24f. 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. Der Benediktinerabt v. St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595 – 1655], berichtet noch zum März: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138. GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 209: „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiburg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’ “. THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 764 (1637): „Es hatten damalen etliche Comp. Reuter vnter dem Obr. Leutenant Cronenberger [Nicolas (Nikolaus) v. Cronenburg (Cronberger, Cronenberger); BW] von der Kayserl. Werthischen Armee in den Cöllnischen Landen angefangen zu meuteniren / vñ mit ernst Gelt haben wollen / sonsten sie ihre Dienste anderstwo zu præsentiren wüsten: Dieweil sie nun von gedachtem ihrem Obristen Leutenant deßwegen zur Patientz gewiesen / vnd sothaner importunitet halber wolmeynend gestrafft worden / haben sie denselben alsbalden niedergeschossen / darvon zwar hernach von den Thätern 6. auffgehänckt / vnd etliche archibusirt worden / der meiste theil aber nach Kerpen in der Stadischen Dienst sich begeben“. Aus Osnabrück (1634) über die schwedische Garnison; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 275: „Die soldaten werden nicht bezahlt, bekommen keine leynung [=> Lehnung; BW], doch mußen die burger, einn jeder nach ihren stande, alle wochen gewiß ihr contribution außgeben. Die soldaten brechen des nachts den burgern ihn ihre heuser durch dycke mauren und fenster. Den armen hauß[leuthen] nehmmen sie butten [außerhalb; BW] der stad leynwand und was sie sonst fur war zur stad zu kaufe bringen. Ja, bey liechten tag berauben sie die haußleuth mit gewalt auf denn straßen“. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634): „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Da der Sold fast ständig ausblieb, musste man sich bei den Schweden mit der von den besetzten Städten erpressten => Lehnung behelfen.
[189] Rute: 1 Rute = 3, 508-3,766242 m.
[190] Kurtine: Abschnitt des Walles, der zwei Bastionen, Geschütztürme oder Rondelle miteinander verbindet.
[191] Gemeint ist hier das Schweinfurter Heilig-Geist-Spital.
[192] Kalte Herberge: andere Bezeichnung für die sogenannte „Christinenschanze“.
[193] Palisaden: 20–30 cm starke, 3–4 m lange, oben teilweise zugespitzte Pfähle. Sie werden in der Befestigungskunst als Hindernismittel mit Zwischenräumen v. 6–8 cm etwa 1 m tief eingegraben u. in der Erde durch eine Grundschwelle, am oberen Ende durch eine aufgenagelte Latte verbunden. Das Wort aus dem Französischen Wort palissade löste seit dem späten 16. Jahrhundert zunehmend das bis dahin gleichbedeutende Wort „Bollwerk“ (d. h. Bohlenwerk) ab. [ …] Zur Deckung gegen Beschuss schüttete man Erde v. außen gegen die Palisade bis zur Schießschartenhöhe. Der dadurch gebildete Spitzgraben erschwerte zugleich die Benutzung der Scharten v. außen. Verteidigungspalisaden nutzte man zum Schutz der Kehle offener Feldwerke, bei der Ortsverteidigung, ja selbst im freien Feld in Gestalt v. runden, sogenannten Tambours, etwa zur Deckung einzelner Feldwachen gegen Überfall durch Kavallerie [nach Wikipedia]. Die Bürger besetzter Städte wurden v. Freund u. Feind zu dieser harten Arbeit gezwungen.
[194] Futtermauer: „Die Futtermauer, plur. die -n, in der Baukunst, eine Mauer, womit eine schwächere Wand bekleidet oder gefüttert wird. Besonders im Festungsbaue, diejenige Mauer, mit welcher die Erdwerke von außen versehen werden; der Mauermantel. Im Hüttenbaue führet diesen Nahmen eine Mauer von harten Steinen zwischen den Ofenpfeilern“ [KRÜNITZ Bd. 2, S. 380].
[195] Andreas Kalm [ – ], schwedischer Kapitän im Regiment Linde, hatte am 22.7.1647 in Schweinfurt die Tochter des ehemaligen schwedischen Kanzlers Dr. Fabritius geheiratet.
[196] Rentmeister: Der Rentmeister führte die Aufsicht über die lokalen Beamten. Bestandungen u. Mängel bei der Amtsführung auch der Bürgermeister u. Räte wurden in einem Bericht zusammengefasst, Verwalter der landesherrlichen Finanzen (Vorsteher der Rentkammer).
[197] Johan Eggerodt [Eggart] [ – ], schwedischer Rentmeister.
[198] einhellig: gänzlich, in allen Punkten übereinstimmend.
[199] Recipisse: Empfangsbestätigung.
[200] Stadtmajor: auch Stadtoffizier, gewöhnlich ein Offizier aus der Bürgerschaft, zuständig für die Bürger-Soldaten. Vor Beginn des DK waren die Hauptleute u. Leutnante Berufssoldaten. Dann übernehmen Bürger die Führung des Bürgeraufgebotes für Wachen, Bollwerk u. den Feuerlöschdienst selbst als Offiziere. Zum Teil wurde dieses Stadtaufgebot wie in Schweinfurt durch Besatzungssoldaten ersetzt.
[201] Ingolf Bengtsson [ – ], Schweinfurter Stadtmajor.
[202] Soldatenkrankheiten: Die meisten Opfer des Krieges forderten Krankheiten u. Epidemien wie Pest, Pocken, Blattern, Ruhr, Grippen, Ungarische Krankheit etc., die von den Soldaten eingeschleppt wurden. Als typische Soldatenkrankheiten galten dabei Rote Ruhr, Pocken, Grippen, Typhus, „die apokalyptischen Reiter des 17. Jahrhunderts“, sowie Skorbut, Blattern u. Syphilis – diese, schon im 16. Jahrhundert gleichbedeutend mit „Landsknecht“ verwandt u. meist von den Soldatenhuren übertragen wurde, (IRSIGLER; LASSOTTA, Bettler und Gaukler, S. 210ff.), die nur durch einen Absud aus verschiedenen Baumarten behandelt wurde – traten zusammen mit der Pest auf. Vgl. MÜHE, Gandersheim, S. 66: „Auch scheint die Zahl der Opfer nicht so groß gewesen zu sein, wie man gewöhnlich annimmt. Zwar schreibt der Rat am 12.7.1626 an Obristleutnant Allen nach Bockenem, daß ‚bey uns die eingerissen gewesene Peste, welche in schleuniger eill den einen vnd andern ehe den mans recht gewahr worden hinwegk nimpt, die heuser vnd gassen ledich vnd an der bürger Zahll einen großen riß macht, also gar daß wir auch vor wenig tagen noch einen newen Gottsacker ersehen müssen‘. Das klingt sehr erbärmlich, ist aber aus dem Grunde unzweifelhaft übertrieben, weil man damit eine Kompagnie Einquartierung abhalten wollte“. Das des Öfteren erwähnte Auftreten der Beulenpest hatte jedoch mit den Truppenbewegungen wenig zu tun. Bevölkerungsverluste durch Peste, wie endemische Krankheiten seit dem Mittelalter mit diesem Sammelbegriff bezeichnet wurden, traten vor allem dort auf, wo die einheimische Bevölkerung bereits durch Unterernährung u. Überanstrengung ohnehin geschwächt war. Hinter der Kopfkrankheit oder dem Hauptweh verbarg sich die Enzephalitis, die während des Sommers häufig erkennbar ist. Im Tross mitlaufende, verseuchte Pferde u. Rinder verbreiteten die Ansteckung in den umliegenden Bauernhöfen. Auch in Tillys Lager wütete die Pest, die jedoch unter den besser verpflegten u. besser untergebrachten Offizieren weniger Opfer forderte. Wohl aus diesen Gründen wurden größere Auseinandersetzungen vermieden, da in den ausgezehrten Quartieren an Leine u. Weser Massensterben durch endemische Krankheiten, hervorgerufen durch Unterernährung u. Überanstrengung, und Desertion, z. T. liefen die Soldaten vor den Lagerseuchen davon, auftrat. Der Ausbruch v. Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. 20-25 % Ausfälle pro Jahr sind wohl realistisch. Die Krankheiten wurdenzudem durch Witterungsbedingen wie Frost etc. begünstigt. In einem zeitgenössischen Bericht heißt es: „Imgleichen wahr unleugbars das etzliche und viele todte Corper in den heußeren gefunden so eins theils thodt geschlagen, andertheils vonn Kranckheit und Armodt gestorben, die denoch vonn den Kriegsleutten durch arme und beine gestochen, uhme zuersehen, ob sie den doet fingirten, sonder ob es auß Kranckeit oder anderer Gestalt beschehe“. SÖNNERT, Lembeck, S. 167. Der Rat v. Osnabrück lehnte 1642 die Aufnahme ruhrkranker schwedischer Soldaten des in schwedischen Diensten stehenden schottischen Stadtkommandanten J. Lumbsdain ab; STEINWASCHER; RÖTRIGE, Krieg, S. 79. Vgl. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 53ff. u. a. 75 % der Kriegsverluste sollen auf Krankheiten zurückzuführen sein.
[203] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite v. 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.
[204] N Schäffer [Schefer] [ – ], schwedischer Kapitän.
[205] Major [schwed. major, dän. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte das Regiment in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie u. 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.
[206] valieret: offen, unbesetzt ist.
[207] Johann Puchert [ – ], schwedischer Kapitän.
[208] capabel: fähig.
[209] Regimentsquartiermeister [schwed. regementskvartermästare, dän. regimentets kvartermester]: Der Regimentsquartiermeister war der Dienstvorgesetzte aller Quartiermeister des Regiments, ein einträgliches Amt, da ihm viele „Verehrungen“ zukamen, um die Einquartierungen abzuwenden. Ein Quartiermeister erhielt in der kaiserlichen Armee 40 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], in der brandenburgischen Armee im Monat 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 40 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Regimentsquartiermeister führten in der Regel auch eine eigene Kompanie, was ihnen Sondereinnahmen verschaffte.
[210] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass  ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[211] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 31.8/10.9.1647, ohne Präsentationsvermerk [kursiv gesetzt die Ergebenheitsformel u. eigenhändige Unterschrift Steineckers].
[212] Joachim von Volckmar [Wolckmar, Volckmann] [ – ] , schwedischer Obrist u. Generalmajor
[213] Überlingen [Bodenseekreis]; HHSD VI, S. 807f.
[214] Laut HOCK, Kitzingen, S. 148, lag noch Anfang November ein „Commandant Schefer“ in Kitzingen.
[215] Kitzingen; HHSD VII, S. 357ff.
[216] die Aufkündigung des Waffenstillstand mit Schweden.
[217] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[218] alert: wachsam.
[219] Schellenberg: Berg, ca. 490 m, bei Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[220] Johann Philipp v. Schönborn [6.8.1605 Laubuseschbach-12.2.1673 Würzburg], Erzbischof v. Mainz, Fürstbischof v. Würzburg, Kurfürst v. Mainz (19.11.1647). Vgl. WILD, Johann Philipp von Schönborn; JÜRGENSMEIER, Johann Philipp von Schönborn.
[221] Reichsmatrikel: Verzeichnis der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches, in dem deren für die Reichsarmee zu stellende Truppen in genauen Zahlen u./oder die finanziellen Leistungen für den Unterhalt des Heeres festgehalten wurden [Wikipedia].
[222] Heller: 2 Heller = 1 Pfennig. 1 Reichstaler = 1, 5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ).
[223] Ingolf Bengtsson [ – ], Schweinfurter Stadtmajor.
[224] Verpflegungsgelder: Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft u. Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht u. Liegestatt (Heu u. Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen u. Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant u. Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber u. Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Dazu kam für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig).
[225] Artillerie: Zur Wirksamkeit der Artillerie vgl. ENGLUND, Verwüstung Deutschlands, S. 424f.: „Sowohl bei sogenannten Kernschüssen als auch bei Visierschüssen zielte man mit dem Geschützrohr in mehr oder weniger waagrechter Position. Ein in dieser Position eingestellter Neunpfünder hatte eine Reichweite von etwas über 350 Metern. Dann schlug die Kugel zum erstenmal auf dem Boden auf, wonach sie regelmäßig einen Sprung machte und noch einmal 350 bis 360 Meter flog, bevor sie kraftlos erneut aufprallte – acht von zehn Kugeln sprangen mindestens dreimal auf. (Der Abprall hing davon ab, ob der Boden eben oder buckelig und uneben war.) Die Kugel flog die ganze Zeit in Mannshöhe. Sie konnte also auf ihrer gesamten Bahn töten und verwunden, und wenn sie im rechten Winkel durch eine dünne Linie von Männern schlug, pflegte sie im Durchschnitt drei Mann zu töten und vier oder fünf zu verwunden, aber es kam auch vor, daß eine einzige Kugel 40 Menschen auf einen Schlag tötete. Menschen und Tiere wurden meistens mit einem hohen und entsetzlichen Reißgeräusch zerfetzt. Es gibt Beschreibungen von Schlachten dieses Typs – wie es aussah, wenn brummende Vollkugeln in die von Pulverdampf eingehüllten und dicht gestaffelten Reihen aufrecht stehender Männer einschlugen: In der Luft über den Verbänden sah man dann eine kleine Kaskade von Waffenteilen, Rucksäcken, Kleidern, abgerissenen Köpfen, Händen, Beinen und schwer identifizierbaren menschlichen Körperteilen. Der tatsächliche Effekt beruhte in hohem Grade auf der Größe der Kugel. Leichte wie schwere Geschütze schossen im großen und ganzen ihre Kugeln mit der gleichen Anfangsgeschwindigkeit ab, etwas unter 500 Meter in der Sekunde, doch je größer die Kugel war – das Kaliber in Pfund bezeichnet das Kugelgewicht – , desto höhere Geschwindigkeit und Durchschlagskraft hatte sie, wenn sie ihr Ziel erreichte: die Beine und Muskeln und Zähne und Augäpfel eines Menschen auf der anderen Seite des Feldes“. Der technische Aufwand war beträchtlich, bei 60-Pfündern rechnete man für 8 Tage à 30 Schuss 3 Ztr. Pulver, 13 Wagen mit 99 Pferden, dazu 3 Knechte u. 2 Büchsenmeister sowie deren Zubehör. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 575ff. Bei den Schweden führte eine Kompanie die Regimentswaffen, drei Kompanien führten die schweren Waffen, während eine Kompanie die „Feuerwerker“ transportierte u. eine weitere die für eine Belagerung erforderlichen Bergleute bzw. Mineure. Zu jeder Kompanie gehörte ein Schütze („konstapel“) u. ein Assistent („handlangere“), größere Geschütze erforderten zwei Assistenten u. ein „styckjungere“, die sich in zwei Kanonen teilten, im Bedarfsfall wurden Musketiere ausgeliehen. Zudem war die Tätigkeit bei der Artillerie nicht nur schwer, sondern hochgefährlich, da des Öfteren in Schlachten (etwa bei Wimpfen 1622) die Munitionswagen explodierten.
[226] Generalfeldzeugmeister [schwed. general för artilleriet, dän. generelt feldzeugmeister]: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt. Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Er erhielt nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) monatlich 1.200 fl.Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“  [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken u. ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein  kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] u. mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister u. die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- u. Schanzenbau sowie die Anlage v. Laufgraben vor Festungen.
[227] Adrian Graf v. Enckevort [Enckevoer, Enckfurth, Enckefurt, Enquenfort, Enckenfurth] [20.8.1603 Diest-3.6.1663 Ledeč], kurbayerischer Feldmarschall.
[228] Spanier: Die spanischen Truppen genossen einen ausgesprochen schlechten Ruf. Von Elitetruppen kann nicht die Rede sein, so Blaise de Vignière, französischer Militärschriftsteller (1605), zit. bei PARKER, Soldat, S. 52f. „Was die Spanier betrifft, so kann man kaum leugnen, daß sie die besten Soldaten der Welt sind; aber ihrer gibt es so wenige, daß man zur Zeit wohl kaum fünf- oder sechstausend von ihnen zusammenbekommen kann“. Vgl. dazu die Chronik des allerdings parteiischen Arnold v. Anrath aus Wesel (1616); BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen und Spanier am Niederrhein S. 106f.: „Nach dem nu veil Soldaten im 1615 im Sommers durch dei Pestilentzi uthengeruckett und dei Companien fast schwag worden, hatt man wederum umb dei Companien zu stercken veil newe Spannier aus Hispannien uberschicket. Den 22. Februarii anno 1616, sein wederum in Wesell gekommen ungefehr 425 ungeruste und unwerbare meisten Thels Junges, und wenig so vor Soldaten bestan muchten, wey wohl artig quat genuch, umb Leutte und Burger zu betruben. Gott gebe, daß diße dei Letzte sein mugen. Den 23. sein dei so inkommen und dei so darin gelegen wahren zemptlich gemunstert worden, und sein diße schlegte Gesellen under dei altte Companien ingeflicket. Ich hilt es darvor, daß es mestendehl Schaff und Ferckens Hirtten gewesen wahren in den Orth darhen sei gekommen wahren. Und wehn daß edle Deutzlandt und dei darinnen wohnnen nicht theten, sey solten sobaldt den Juncker nit spelen alß sei thun, wehn sey dey Plug Bengelß nith in unser Landt gekomen“. Der Pfarrer v. Nauheim u. Verfasser des THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., Heinrich Maul (Henricus Oraeus) [1584-1646]; WAAS, Chroniken, S. 192: „Dieses spanische und kaiserliche Volk [des Kardinal Infanten Ferdinand] hat nicht besser gehauset … Allerorten wo sie hinkamen, erfülleten sie Himmel, Luft und Erden mit mit Feuer, Raub, Dampf, Blut, Mord, Schand und Brand, Leid und Geschrei, daß es in und durch die Wolken erscholl, und hätte nicht ärger gemacht oder erhört werden können. Fast kein Ort blieb ganz stehen. Kein Mensch dorfte sich sehen oder blicken lassen, wer nicht des Todes sein wollte, oder mußte sich entweder in feste Oerter oder ins dicke Gesträuch, Gebürg, Wälde, Höhlen und Steinritzen bei die unvernünftige wilde Thieren verkriechen. War doch manchmal nicht sicher, sondern wurde herausgezogen und ärger als ein unvernünftiges Thier gehauen, geschossen, gemetzget, zerfetzet, daß nimmermehr kein Zung so beredt, noch einige Feder so scharf und spitz, die es ausreden und beschreiben könnte. In Summa, das Land vor ihnen war wie eine lüstige Aue oder wie ein Paradies und Lustgarten und nach ihnen wie eine wilde, wüste Einöde, daß in wenig Tagen nach ihrem Durch- und Abzug man sich gegeneinander vermundern möchte, wo sich einer oder der ander erhalten hätte“. Maximilian I. v. Bayern hatte den Spanien schon in der Anfangsphase des Krieges mangelnden Einsatz vorgeworfen, „weiln alles nur auf einem bleien Spanischen fueß heergeht“. BA NF I/2, Nr. 109, S. 336: Maximilian I. an Herzog Wilhelm V., Straubing, 1621 VIII 25. Zum Teil wurden wie in England Sträflinge aus den Gefängnissen geholt, v. den spanischen  Galeeren rekrutiert u. ins Reich verbracht. Der Waliser James Howell 1623 über den Charakter der Spanier: „Betreffs des Volkes, […] sein Fehler besteht in allzu großer Würde, was mancher, der es nicht so gut kennt, für Stolz hält. […] Er geht, als ob er marschiere, und er sieht selten zu Boden, als ob er ihn verachte“. Zit. bei DAVIES, Spanische Habsburgerportraits, S. 70.
[229] Gemeint sind vorderöstereichische Truppen der Claudia de’ Medici [4.6.1604 Florenz-25.12.1648 Innsbruck], Erzherzogin v. Österreich u. Landesfürstin v. Tirol. WEISS, Claudia de’ Medici.
[230] Hohenems [Bez. Vorarlberg, Österreich].
[231] Bregenz; HHSÖ II, S. 446ff.
[232] HÖFER, Das Ende, S. 56: „Nachdem die Schweden die Belagerung von Lindau aufgehoben hatten, räumten sie Feldkirch und Bregenz, ließen jedoch die Neuburg zwischen den beiden Städten besetzt. Die Schweden ‚rasierten in Bregenz Schloß und Schanzen‘ und zogen gegen Ravensburg. Die Befestigungen der Bregenzer Klause wurden geschleift, Palisaden, Blockhäuser und Holzbrücken verbrannt“.
[233] Caspar v. Schoch [„Don Kaspar“, „Kaspar“, „Cäsperle“, Schach] [25.11.1610 Kleinholzleute bei Isny-16.8.1672 Bregenz], kurbayerischer, dann kaiserlicher Obrist.
[234] incommodiert: belästigt.
[235] bastant: widerstandsfähig.
[236] conduicte: Führung.
[237] Ludwig v. Schmidberg [Schmidtberg, Schmidtberger, Schmiedeberg, Schmiedeberger] [1594 Weißenburg-1657 Lehrensteinsfeld], französischer Generalmajor.
[238] Conradt Widerholt [1598 Neidlingen oder Ziegenhain (Hessen)-13.1.1667 Kirchheim unter der Teck], württembergischer Major, Obrist. => Jörg Wöllper in den „Miniaturen“.
[239] Hohentwiel [Singen, LK Konstanz]; HHSD VI, S. 352ff.
[240] Ravensburg [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 644ff.
[241] Ravensburg war am 21./31.8. aufgegeben worden.
[242] Pförring [LK Eichstätt].
[243] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder v. der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter u. Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern u. Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[244] Schoch, der ebenfalls mit Werth zum Kaiser übergetreten war, setzte sich über Tirol nach Böhmen ab.
[245] N Nachtigall [ – ], schwedischer Major.
[246] Biberach an der Riß [LK Biberach]; HHSD VI, S. 80ff.
[247] Sigismund Przyemski [Prisembski, Prizimski, Prisensgi, Prisenski, Brciensky, Pryemoky, Priemsky] [ – ], schwedischer Obrist. Vgl. die Erwähnungen bei HÖFER, Das Ende.
[248] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.
[249] Bassa (ital.): Titel der höchsten Zivilbeamten und Militärs im Osmanischen Reich.
[250] Candia: Kreta. 1645 bis 1648 eroberten die Türken fast die gesamte Insel und verleibten sie als Girit dem Osmanischen Reich ein, nur Candia hielt einer Belagerung bis 1669 stand.
[251] Šibenik [ital. Sebenico] an der Adriaküste im Süden Kroatiens in der Gespanschaft Šibenik-Knin. Von 1412 bis 1797 stand Šibenik unter venezianischer Herrschaft.
[252] Zadar im Süden Kroatiens in Norddalmatien. Nach mehreren Aufständen gelangte Zadar in den Besitz des ungarisch-kroatischen Königs Ludwig I. (Friede von Zadar, 1358). Nach dessen Tod herrschte König Sigismund, danach Ladislaus v. Neapel, Prätendent der ungarischen Krone. Dieser verkaufte im Jahre 1409 Zadar u. seine Rechte auf Dalmatien für 100.000 Dukaten an Venedig. Es begann nun die Sicherung der Stadt, da die Venezianer den politischen u. wirtschaftlichen Schutz der Stadt übernahmen. Als die Osmanen zu Beginn des 16. Jahrhunderts das Hinterland eroberten, wurde die Stadt v. den Venezianern zu einer starken Festung ausgebaut, die den venezianischen Handel an der Adria sicherte u. als Verwaltungszentrum für die venezianischen Besitztümer in Dalmatien diente [Wikipedia].
[253] Um einen solchen Krieg führen zu können, benötigte Venedig Truppen, die es nicht selbst aufbringen konnte, u. so warb es Söldner aus ganz Europa an, vor allem 30.000 Mann aus Hannover, Braunschweig u. Celle. Die meisten waren arbeitslose u. unnötig gewordene Veteranen des Dreißigjährigen Krieges, die ihren Zahlmeistern, den Städten u. Fürsten, nach dem Krieg zu einer teueren Last geworden waren. Der Ruf Venedigs nach Soldaten bot die Gelegenheit, sich von diesem Soldatenmob zu befreien. Vor allem deutsche Fürsten waren dankbar, ihre überschüssigen Truppen gegen gute Bezahlung loszuwerden.
[254] Gemeint ist hier der Aufstand des Masianello und die Unruhen unter der Herrschaft des Rodrigo Ponce de León (IV) [1602-1658], Ritter des Ordens vom Goldenen Vlies, VII. Markgraf von Zahara, IV. Graf von Casares, Graf von Bailén etc., Vizekönig von Valencia (1642–1645), Vizekönig von Neapel (1646–1648).
[255] Philipp IV. [8.4.1605 Valladolid-17.9.1665], König v. Spanien, Neapel u. Sizilien, Sardinien u. Portugal. Vgl. STRADLING, Philip IV.
[256] Königreich Navarra (baskisch Nafarroako Erresuma, französisch Royaume de Navarre, spanisch Reino de Navarra) war ein historischer Staat im westlichen Pyrenäenraum.
[257] Sesia: Fluss in Italien. Er entspringt in den Gletschern des Monte-Rosa-Massivs, im oberen Valsesia-Tal oberhalb der Gemeinde Alagna Valsesia.
[258] Resident: Diplomatischer Vertreter zweiten bzw. dritten Ranges im Gegensatz zum Legaten oder Ambassador, der teilweise auch aus dem Land gejagt werden konnte, da er nicht den Schutz des Ambassadors besaß. Residenten waren selten adlig, an den Höfen der Souveräne waren sie in der Regel Gelehrte.
[259] Krone: „nach der Frankfurter taxordnung von 1623 war die welsche crone 2 fl., spanische und französische crone 2 fl. 4 kr., silberkrone 1 fl. 44 kr“ [DWB].
[260] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 10./20.9., ohne Präsentationsvermerk [kursiv gesetzt die Ergebenheitsformel u. eigenhändige Unterschrift Steineckers]. Mpr: manu propria: mit eigener Hand.
[261] Ronneburg [LK Greiz]; HHSD IX, S. 356f. Vgl. DOBENECKER, Aus der Vergangenheit, S. 122.
[262] Eger [Cheb, Tschechien]; HHSBöhm, S. 119ff.
[263] contenta: Inhalte.
[264] Kalte Herberge: andere Bezeichnung für die „Christinenschanze“.
[265] Handfröner: im Dienst der Herrschaft Handarbeit Leistender.
[266] sich um die Bezahlung gesorgt.
[267] Johann Philipp v. Schönborn [6.8.1605 Laubuseschbach-12.2.1673 Würzburg], Erzbischof v. Mainz, Fürstbischof v. Würzburg. Vgl. WILD, Johann Philipp von Schönborn; JÜRGENSMEIER, Johann Philipp von Schönborn.
[268] Melchior Otto Voit v. Salzburg, Fürstbischof v. Bamberg [19.6.1603 Eichenhausen-4.1.1653 Forchheim], 1642-1653 Bischof v. Bamberg.
[269] Albrecht II. Markgraf v. Brandenburg-Ansbach [18.9.1620 Ansbach-22.10.1667 Ansbach], ab 1634 Markgraf.
[270] Christian Markgraf v. Brandenburg-Bayreuth [30.1.1581 Cölln an der Spree-30.5.1655 Bayreuth]. Vgl. STICHT, Markgraf Christian von Brandenburg-Kulmbach.
[271] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Eine Auflistung aller im Schweinfurter Zeughaus liegenden Geschütze etc. findet sich als Beilage zum Schreiben Steineckers an Wrangel, Schweinfurt, 15./25.4.1648, präsentiert Göppingen, 20./30.4.1648 [kursiv gesetzt die Ergebenheitsformel u. eigenhändige Unterschrift Steineckers]; Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487.
[272] Rekrutengelder: Handgeld für neugeworbene Soldaten; Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung von Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung und Armee differierte und oft von Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation,  S. 271ff., entstammten von den 1638-1648 in Kurbayern und in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- und Leder-verarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- und Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau und Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7 – 1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold und Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) und der Möglichkeit, von Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, und dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise und steigender Löhne aber nur Handgeld und die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 196: „Ein bayerischer Major der kaiserlichen Armee verlangt 5.200 Taler, um eine Kompanie Reiter zu werben. Das Geld wird ‚von den armen und übel geplagten Leuten herausgetrieben‘. ‚Weil der Major großen Zulauf bekommt, wird die Kompanie bald komplett, welche den 28. März des folgenden Jahres nach Hildburghausen marschiert‘. Insgesamt kosten die Anwerbungen 12.000 Taler an Werbe- und Verpflegungsgeldern“. Zum Teil mussten diese für die Anwerbung und Ausstattung von Soldaten besonders von den Juden aufgebracht werden, die sonst den Schutz der Stadt verloren.
[273] Bartold [Berthold] Hartwig [Bartle Hartwigle] v. Bülow [Bilau, Billau, Pilau, Bullau] auf Hundorf [7.4.1611-19.11.1667 Wolgast], schwedischer Obrist. Nach http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=16223 am 19.10.1667 in Wolgast verstorben.
[274] Knecht, gemeiner [schwed. knektar, finn. nihti]: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr., schwedische u. finnische Knechte erhielten 1632 nur 1 ½ Rt., deutsche in der Royal-Armee dagegen das Dreifache. Ein Soldat oder Reiter einer Streifschar aus einer Garnison erhielt v. 1.000 Rt. Beute quasi als Gefahrenzuschlag 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen u. bei den Schweden besser besoldet.
[275] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60  Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute und Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell  verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[276] Kriegsbaumeister (Ingenieur): Der Kriegsbaumeister (Ingenieur), der zugleich einen militärischen Rang bekleidete,  war zuständig für die Anlage v. Schanzen u. Laufgräben, den Brückenbau oder deren Wiederherstellung, das Unterminieren v. Festungen, die Bereitstellung v. Petarden zum Aufbrechen v. Toren, den Ausbau u. die Ausbesserung v. Fortifikationen, das Vermessen und Erstellen v. Karten v. Festungen, Städten u. Schlössern sowie ihrer Umgebung, die Bereitstellung des gesamten technischen Gerätes. Erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, in der Übergangsphase vom Landsknechtsheer zum stehenden Heer, formierte sich ein Ingenieurskorps mit regulierter Dienstlaufbahn, in der der Militäringenieur zum Fortifikationsoffizier wurde.
[277] Unteroffizier: Feldwebel, Führer, Fourier, Musterschreiber, Feldscherer waren die Unteroffiziere der Prima plana. Auf drei Unteroffiziere kamen pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierung 11 Rt., 66 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Korporäle, Gefreite, Spielleute u. Fourierschützen galten dagegen als gemeine Befehlshaber.
[278] N Berg [ – ], schwedischer Kapitän.
[279] avisirte Nouvelles: angekündigte Neuigkeiten, Nachrichten.
[280] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.
[281] Vgl. die ausführliche Darstellung bei HÖFER, Das Ende, S. 115ff.
[282] Johann [Jean] Heinrich Freiherr v. La Pierre [Lapierre, Lapier, la Pier] [ -1651], kurbayerischer Generalwachtmeister.
[283] Unter der Führung des neuernannten kurbayerischen Feldmarschalls Jost Maximilian Graf v. Gronsfeld [6.11.1596 Rimburg-24.9.1662 Gronsveld]. Vgl. WARLICH, Für Bayern, Habsburg und Reich [Typoskript].
[284] Straubing; HHSD VII, S. 723ff.
[285] Geführt v. Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HÖFER, Peter Graf Holzappel; GEISTHARDT. Peter Melander; LEINS, Soziale und räumliche Mobilität; LEINS, Peter Melander von Holzappel. Militärwirtschaft, Bündnisdiplomatie und Miniaturherrschaft im späten Dreißigjährigen Krieg. Phil. Diss. [in Arbeit].
[286] Nach WENIG, Die Schlacht, S. 77, war er mit 700 Mann in Nördlingen, eingezogen.
[287] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.
[288] Nicht auflösbar.
[289] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 16.9./26.9.1646, Präsentationsvermerk: Ronneburg, 27.9.1647 [kursiv gesetzt die Ergebenheitsformel u. eigenhändige Unterschrift Steineckers].
[290] Ulmer Waffenstillstand vom 14.3.1647: Waffenstillstand zwischen Frankreich, Schweden u. Hessen-Kassel auf der einen u. Kurköln u. Kurbayern, der am am 14.3.1647 in Ulm unterzeichnet wurde: Die Gebiete des Kurfürsten waren danach v. Kampfhandlungen u. Durchmärschen zu verschonen, nur die Obere Pfalz durfte v. der schwedischen Arme für Truppenbewegungen genutzt werden. Heilbronn ging an Frankreich, Überlingen u. Memmingen fielen an Wrangel, während unter anderem Rain an Bayern zurückfiel. Vgl. die ausführliche Untersuchung v. IMMLER, Maximilian I.
[291] Wolbegründte billichmäßige Ursachen [ … ]. o. O. 1647.
[292] Suhl war das Zentrum der Waffenproduktion schlechthin, vor allem, was die Qualität der dort produzierten Waffen anbetraf.
[293] N Baur [ – ], würzburgischer Obristwachtmeister.
[294] Verpflegung, Verpflegungsordonnanz: Die Verpflegungsordonnanz sollte in allen Armeen die Verpflegung der Truppen verbindlich festlegen, was aber in der Kriegs- und Alltagswirklichkeit nicht immer zu leisten war. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f. Aus der Verpflegungsordnung Tillys vom 16.10.1623 geht hervor, welche Mengen an Nahrungsmitteln in den besetzten Gebieten zur Verfügung gestellt bzw. durch Zahlungen (als Teil des Soldes, der nicht oder nur in großen Abständen eintraf) abgelöst werden mussten. So hatte bereits ein Rittmeister samt Anhang pro Tag Anspruch auf vier Maß Wein, zwanzig Maß Bier, zwanzig Pfd. Brot, zwölf Pfd. Fleisch, zwei Hennen u. ein halbes Schaf – dazu kamen die üblichen Extravaganzen, die aus weit entfernten Orten geholt wurden – , was natürlich auch für seine Dienerschaft berechnet war. PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft u. Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht u. Liegestatt (Heu u. Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen u. Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant u. Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber u. Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Für die Konstanzer Garnisonstruppen war 1633 festgelegt; BEYERLE, Konstanz, S. 35f.: „Jedem Hauptmann wöchentlich 1 ½ Eimer [1 Eimer = 293,92717 Liter; BW] Wein, 20 fl. Geld, täglich 6 Brote, sowie Unterhalt für 6 Pferde; der Leutnant erhielt wöchentlich 24 Quart Wein und 6 fl., täglich 3 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; der Fähnrich wöchentlich 17 Quart Wein und 4 fl. Geld, täglich 2 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; dem gemeinen Soldaten waren täglich 2 Pfd. Brot, eine Maß [1, 83 Liter; BW] Wein und wöchentlich 7 Batzen für das Fleisch zu verabreichen. Die große Schar der niederen Offiziere wie Feldwebel, Feldschreiber, Feldscherer, Fouriere und Korporale sollte ‚durch gemeine Bürgerschaft kostiert und nach eines jeden Hausvaters Vermögen unterhalten werden’ “. Selbst einem Regimentsschreiber mit monatlich 20 fl. Sold standen täglich 3 Portionen Brot zu je 1 ½ Pfd., 4 ½ Pfund, Fleisch, 4 ½ Maß Bier sowie 20 Pfd. Futter für 2 Pferde zu; KÖNNECKE, Grimmelshausen 2. Bd., S. 365. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert von je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen u. ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot u. 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel v. einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot u. 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) u. 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft von den Offizieren noch unterschlagen. Nach der kursächsischen Verpflegungsordnung (1632); SPARMANN, Dresden, S. 61, hatten ein Rittmeister u. ein Hauptmann Anspruch auf 6 Essen, Käse, Brot, ein Tischtrunk Bier; ein Leutnant bzw. ein Fähnrich auf 4 Essen nebst einem, Tischtrunk Bier; Führer, Fourier, Feldwebel, gemeiner Webel, Reiter auf 3 Essen (Suppe – Gericht Fleisch u. Zugemüse – Käse, Butter) nebst 4 Kannen Bier pro Tag; gemeiner Knecht zu Fuß, Dragoner auf 2 Pfund Brot, 2 Pfd. Fleisch, 3 Kannen Bier. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, Feuer, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior v. Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, u. der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe u. 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior v. Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister u. Rat v. Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn u. an den Edelherren Moritz v. Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon v. Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat u. gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia v. Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Vgl. den Speisezettel vom 1. und 2. März 1637 aus Altenburg; FRITZSCHE, Altenburg, S. 102f.:
„1. März 1637. Mittags
Offizierstisch: Suppe;
Rindfleisch mit Merretich;
Kälberbraten;
Kalbskopf;
Kraut;
1. März 1637. Abends.
Offizierstisch: Sallat;
Gebratene Kälberbrust;
Kapern;
Gehackte Kälberlunge;
Schweinefleisch;
?;
2. März 1637. Mittags.
Tafell: Milch Suppe mit Eyr;
Gefüllte Heringe;
Kälber Nürenbraten;
Gebratenes Kuhfleisch mit Muskatblumen.
Tafell; ander gangk:
Gehakter Magen; Schweinsbraten; Rinderbraten; sauer mit Zwiebel;
Kirschtürtle;
Sauerkraut mit Brautwürsten;
Fische;
Offizierstisch: Suppe;
Rindfleisch;
Kalbskopf;
Nürnbraten;
Euter?stücke mit Rosmarin;
Heringe mit Zwiebel;
Kraut mit Rostbratwürsten.
Gesinde- und Küchentisch:
Rindfleisch:
Suppe;
Heringe;
Kalbfleisch;
Sauerkraut“.
Der kaiserliche Kroatenobrist Hrastowracky verlangte 1628 für seine Küche: NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 83: „Memorial was die Bürger wöchentlich kontribuiren und auf des Herrn Obersten Küchel schaffen sollen.
2 Rinder; 2 Kälber; 16 Hühner; 18 Lämmer; 1 Schwein, 4 indianische Hühner; etliche Vogel; von allerlei Fisch; Weitz- und Rockenmehl; um ein Thaler Essig; 120 Eier; 100 Pf. Butter; 4 Pfd. Reis; 6 Pf. Pflaumen; 2 Pf. Pfeffer, 2 Pf. Ingwer; 2 Pfund Näglein; (Nelken) ½ Pf. Muskatblumen; ¼ Pf. Saffran, 174 gestossenen Zimmt; 2 Pf. kleine und große Rosinen; 24 eingemachte Citronen, 2 Pf. Honig; ½ Thlr. Zwiebeln; ½ Thlr. Petersilie; ½ Thlr. Meerrettig, ½ Thlr. Rettigrüben; ½ Schefl. Salz; 12 Pf. Stockfisch; 1 Schock Plastießen (Plateiße, Schollen); 120 Heringe; 2 Pf. Kapern; 2 Pf. Oliven; 4 Pf. Baumöhl; Saurenkohl; 2 Hut Zucker; 4 Pf. Hirschbrun (Horn ?); ein Fäßlein Neunaugen; 2 Seiten Speck; 4 Faß Bier; 14 Thlr. weiß und schwarz Brodt; 6 Schinken; allerlei Konfekt, jedes 3 Pf.; ein Käse“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken., S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Der Verpflegungssatz für die Franzosen war 1647 in Heilbronn festgelegt; DÜRR, Chronik 1. Bd., S. 197.: „Ein gemeiner Soldat erhält 1 Ration, bestehend aus 1 Pfund Brot (1 Kreuzer), 1 Pfund Fleisch (4. Kr.), 1 Maß Wein (6 Kr.) Ein Korporal erhält 1 ½ Rationen, Sergeant 2 Rationen, Fähndrich 3 Rationen, Leutnant 4 Rationen, Hauptmann 6 Rationen. Zu der Ration für den Soldaten 10 Kreuzer Löhnung täglich“.
[295] Adam v. Weiher [Weyer, Weyher] [1613-1676], schwedischer Obristleutnant, Obrist, dänischer Generalmajor.
[296] Bad Windsheim [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 63f.
[297] Weiher wurde am 1.10. aus Windsheim abgezogen; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 129.
[298] N Lentz [ – ], schwedischer Rittmeister.
[299] Montierung: Montierung war die Ausrüstung eines Reiters oder die v. Einwohnern auch verlangte Neuausrüstung eines Reiters, vgl. JORDAN, Mühlhausen, S. 66, über die Leibkompanie Wilhelms IV. von Sachsen-Weimar: „haben haben die geringsten von ihren Wirthen erpresst Sattel, Zeug, Stiefel, Sporen, Pistolen, Degen etc.“ Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg 3. Bd., S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. Für seine Ausrüstung war jeder Soldat selbst verantwortlich. So heißt es etwa im Artikelbrief des kaiserlichen Regiments St. Julien vom 24.4.1628; SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 101: „Item eß soll auch sonsten ain Jeder sein Rüstung vnd Ober wehr vnd sonderlich die Schüezen Jre Mußquetten, Haggen vnd Zuegehör in guetter gewarsamb vnd bereitschafft auch Jedzeit Rain vnd sauber halten, vnd sich ohne Kraut vnd lOth auch andere notthurfft nicht finden lassen, da aber ainer anderst befunden dergestalt dass Er seiner wöhr, Mußquetten od Haggen, Auf züg vnd achten geg dem feindt nicht gebrauch Kundte, der soll darumben am leib gestrafft werden“. Der Schuster Heberle hält für September 1646 fest, ZILLHARDT, Zeytregister, S. 209f.: „Weil nur die Schwedischen mehr umb und bey der stat gelegen als die Keysserischen, haben die heren von Ulm den Schwedischen vüll mentel und  schuo machen lassen umb das gelt“. Dabei wurde 1 Mantel mit 9 fl., ein Pferd mit 60 fl. veranschlagt.
[300] Anrittgeld: Handgeld, welches sonst die Reiterei (später auch Infanterie) beim Eintreten (Anritt) erhielt.
[301] zusammen gelegt.
[302] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 22.9./2.10.1646, Präsentationsvermerk: Ronneburg, 27.9./7.10.1647 [kursiv gesetzt die Ergebenheitsformel u. eigenhändige Unterschrift Steineckers].
[303] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [RÜDIGER], Leben und Thaten; FRITZEL, Der Stader Raum, S. 14ff. => Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark], Hans Christoffer [Christoph] Graf v. [I], [II], [III], [IV], [V], [VI], [VII], [VIII], [IX], [X], [XI] in den „Miniaturen“.
[304] „Soldatenstaat“, schwedischer: Vgl. LAHRKAMP, Münsters Rolle, 14, Anm. 11: „Die Operationen Königsmarcks im Jahre 1647 sind bisher noch nicht speziell untersucht worden. Die Forschung müßte klären, ob sie nur der Gewinnung reicher Kriegsbeute durch Plünderungen dienten oder ob dahinter der Plan der schwedischen Generalität stand, einen „Soldatenstaat“ in Niedersachen und Westfalen zu errichten und vorher die hinderlichen Festungen Vechta, Wiedenbrück und Warendorf zu beseitigen“. Im Sommer 1647 hatte Wrangel im Zuge der Satisfaktionsforderungen der Generalität neben einem Jahressold zur Abdankung der Truppen verlangt, dass der Armee „die Stifte, nämlich Hildesheim, soweit es geistlich ist, dann auch Minden, Osnabrück, Paderborn, soviel Münsterisch ist zwischen der Weser und der Ems … der Soldateska erblich eingeräumt und unter Ihrer Königlichen Majestät zu Schweden landesfürstlicher Obrigkeit Namen, Titel und Hoheit governiert werden möchten“. Erskein sollte diese durchaus ernstgemeinte Vorstellung eines „Soldatenstaates“ im August auf dem WFK vertreten; APW II C/3, S. 517: Memorial Wrangels, Eger, 1647 VII 09/19.
[305] Johan Axelsson Oxenstierna, Graf v. Södermore [24.6.1611 Stockholm-5.12.1657 Wismar], Reichsrat, Sohn Axel Oxenstiernas.
[306] Acta Pacis Westphalicae II C 4/1, S. 25: Königsmarck an Johan Oxenstierna, Feldlager bei Rheine, 7./17.10.1647.
[307] Jost Maximilian Graf v. Gronsfeld [6.11.1596 Rimburg-24.9.1662 Gronsveld], ligistisch-bayerischer Obrist, kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. WARLICH, Für Bayern, Habsburg und Reich [Typoskript].
[308] ordinari: gewöhnliche Post.
[309] confirmiert: bestätigt.
[310] Armistitium: Waffenstillstand.
[311] Die Aufkündigung erfolgte am 13.9.1647. Vgl. dazu das Standardwerk von IMMLER, Maximilian I.
[312] Johann [Jean] Heinrich Freiherr v. La Pierre [Lapierre, Lapier, la Pier] [ -1651], kurbayerischer Generalwachtmeister.
[313] Hans Jacob v. Walpott-Bassenheim [Walbott v. Bassenheim] [ -1680] kurbayerischer Obrist.
[314] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.
[315] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 22.9./2.10.1646, Präsentationsvermerk: Ronneburg, 1.10.1647 [kursiv gesetzt die Ergebenheitsformel u. eigenhändige Unterschrift Steineckers].
[316] Saaz [Žatec, Bez. Laun; Tschechien]; HHSBöhm, S. 535ff.
[317] APW II C 4/1, Nr. 1: Carl Gustav Wrangel an Johan Oxenstierna, Hauptquartier Saaz, 1647 IX 16/26. SCHMIDT, Chronica II, S. 698: „Den 30. Septemb. ist die Königliche Schwedische Armada in Böhmen / von Caden und Satz auffgebrochen / hat den nähesten Weg in Meissen / und insonderheit gen Zwickau genommen / da denn abermals viel Bier und Brot für Völcker hat müssen gegeben werden“. Vgl. LEHMANN, Kriegschronik, S. 172f., der nach dem a. St. dat.: „Den 19. verkundigte Wrangel seinen March den Churfürsten zue Saxen mit der zuesage, daß er des landes verschonen wolle, wie ers durch Trommelschlag außruffen laßen, darmit der Churfürst muste zufrieden sein und bate den 22. September in andtwort um treu und glauben. Damit aber Wrangel desto sicherer marchiren hette, kamen 600 Pferde von Leipzig, die gingen auf der Seite umb Reizenhein [Reitzenhain], daß die keyßerlichen ihm nicht einfallen konnten. Untter der Sehm am Tzoperbach trug Sich was wunderlichs zu: an der Straßen vor der Bohmischen brücken unterr Waltersdorf [Walthersdorf bei Schlettau] ligt ein teuch, uber deßen Damm die straße geht, den hatten 5 Musquetirer, die voran geloffen, der fische wegen abgegraben. Wie nun des Unbewust die stücke ankommen und dardurch paßiren sollen, konnen Sie wegen ungeschicklichkeit des lagers weder zu rechten noch lincken außweichen, und da sie ubern teuch zur rechten Durchfahren wollen, sincken die stucke und bleiben stecken. Do ist ein groß lestern, arbeiten und fluchen Drüber, und hette Die gantze Artollerey und Munition uber den loch verderben sollen, wen der feind hinder ihnen gewesen wehre, darumb Er, der General, auch strax den Rumormeister commandirt, der inquiriren und einen von den thätern an einen Fichtenbaum nechst an Damm aufhengen mußen. Er hing an einer haffen von einer thürangel, wahr ein dicker, mürrischer kerl mit schwartzen haar und blieb in gantzen March hengen, biß die Beyerischen nachkamen, von denen ihn einer loßgehauen, daß der ezliche tage auf den ange-sicht gelegen, andere haben ihn außgezogen und die Kleider in Annenberg erkauft; in einer nacht wurden ihn von bauern beyde Daumen, Die folgende Nacht alle finger von handen abgeschnitten und gestohlen, zuelezt, do sich die hunde mit ihn schlepten, ist er in einen schurf geworffen worden. Untterdeß muste der Damm mit erde und holz wieder außgefüllet und zur fuhre zuegrichtet werden“.
[318] APW II C/4, 1, Nr. 2: Carl Gustav Wrangel an J. Oxenstierna, Hauptquartier Saaz, 1647 IX 18/28. – Pressnitzer Pass: Der Pressnitzer Pass stellt eine der ältesten Pfadanlagen dar, die aus dem Zentrum Mitteldeutschlands über den dichten Grenzwald nach Böhmen führte. Sein ursprünglicher Verlauf ging von Halle (Saale) kommend über Altenburg, Zwickau, Hartenstein, Grünhain und Zwönitz nach Schlettau. Hier wurde die obere Zschopau gequert. Anschließend führte der Weg über Kühberg am Blechhammer vorbei nach Weipert (Vejprty) und erreichte dann östlich schwenkend über Pleil (Černý Potok) mit Pressnitz (Přísečnice) die älteste Bergstadt des Erzgebirges. Von hier aus verlief der sogenannte Böhmische Steig vermutlich über Kaaden (Kadaň) und bis nach Saaz (Žatec). Die Passhöhe selbst befand sich auf böhmischer Seite nahe Pleil (Černý Potok) auf ca. 800 m ü. NN. Damit war der Pressnitzer Pass deutlich niedriger als die sich nach Westen hin anschließenden Pässe über Wiesenthal, Rittersgrün, Platten, Hirschenstand und Frühbuß. Dies war einer der Gründe für seine häufige Benutzung während des Dreißigjährigen Krieges. [wikipedia]Den Pressnitzer Pass konnten die Ksl. nicht mehr nehmen, „weil durch den Schwedischen March der Presnitzer Paß an brücken und straße aller ruinirt und grundtloß worden, darzue auch das böse wetter viel half“. LEHMANN, Kriegchronik, S. 175. Vgl. die Erinnerungen des William Forbes, PLEISS, Kriegstagebuch, S. 148f.: „Darnach setzten wir uns bey Töpeln in ein Lager undt die Kayserliche bey uns. Da es dan oftmals wieder scharffe Scharmützell gab undt auf einander braff canonirten. Baweten Schantzen bey den Vorwachten undt approchirten daraus beederseits gegeneinander, welches nicht ofte gehöret worden, von Armeen geschehen zu sein, undt mußte der Feindt zu dreyen verschienen Mahlen erstlich aufbrechen. Wir marchirten nach Lutitz, Caden und Saatz, da der Churfürst in Bayern uns unvermuthlich den 18. Septrembis den Stillestand wieder aufkündigte. Und hatten bereits vorhin bey wehrendem Stillstandt Johan de Werth undt Sporcke sich von den Bayerschen abgegeben, mit etlich tausent Man [!] zu den Kayserlichen begeben undt mit denselben conjungiret. Nach welcher Aufkündigung der Churfürst alsbaldt Memmingen belagerte, Eger und Überlingen, so viell an ihme wahr, blocquiret hielte, undt viele Regimenter zu der Kayserlichen Armee schickte. Wir gingen heraus durch den Böhmerwaldt über die Saale nach Dhüringen, ubers Aichsfelt, undt setzten uns im Braunschweiger Lande, da das Hauptquartier zu Oldendorff war. Die Bayerschen blieben, umb Schweinfurth zu blocquiren, in Francken. Melander aber gingk in Hessen, von wannen er alle seine Wolfarth erlanget, undt hausete übel daselbsten, nam etliche Lumpenschlösser ein, gingk entlich vor Marburgk, da er fast seinen Lohn bekommen“. Zum weiteren Weg vgl. allgem. METZNER, Ende des DK.
[319] Lauingen (Donau) [LK Dillingen/Donau]; HHSD VII, S. 396f.
[320] RÜCKERT, Lauingen in der zweiten Hälfte des dreissigjährigen Krieges, S. 43: „An Stelle des vorgenannten Kommandanten [Laubergatt; BW] trat anfangs Oktober Monsieur de Groot. Auch wurde um dieselbe Zeit die Garnison wieder bedeutend verstärkt. Es kam das Regiment des Oberst Rauchhaupt in die Stadt und ausserdem noch 3 Kompagnien. Die Verpflegungsgelder, welche die Stadt infolgedessen monatlich aufzubringen hatte, stiegen wieder über 2000 fl. ohne die Summen, welche die Stadt für Servis, Futter und Befestigungen aufwenden musste“.
[321] N Nielson [ – ], schwedischer Major.
[322] Melchior Friedrich Gottfried Reichsgraf Hatzfeldt [Hartzefeld] v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], Bruder des Würzburger Bischofs Franz v. Hatzfeldt, für den geistlichen Stand bestimmt, kaiserlicher bzw. kurbayerischer Feldmarschall-Leutnant, Generalfeldzeugmeister u. Feldmarschall. Am 6.8.1623 Teilnahme am Kampf bei Stadtlohn, 1625 Wechsel ins Heer Wallensteins als Obristleutnant unter Franz Albrecht v. Sachsen-Lauenburg, 1627 Teilnahme am Feldzug gegen die Dänen, 1629 Marsch nach Mantua, am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, 1632 Obrist u. Kommandeur eines eigenen Regiments, 1633 Beförderung zum Feldmarschallleutnant, 1634 wurde er Generalfeldzeugmeister u. 1635 Feldmarschall wegen der Verdienste um die Eroberung Kaiserslauterns, am 4.10.1636 Niederlage in der Schlacht bei Wittstock gegen Johan Banér als militärischer Ratgeber Johann Georgs I. von Sachsen, 1637 Venichtungsfeldzug in Sachsen, am 17.10.1638 Sieg bei Vlotho über Ruprecht v. der Pfalz, 1639 Belehnung mit der Herrschaft Gleichen (Thüringen) durch den Kurfürsten v. Mainz (diese Belehnung zwang Johan Banér 1640 zur Aufhebung der Belagerung Leipzigs), 1641 Erwerb der Herrschaft Trachenberg in Schlesien aus dem Besitz des hingerichteten Wallenstein-Anhängers Hans Ulrich v. Schaffgotsch, Kommandeur der kaiserlichen Armee in Westfalen, 1641 Eintritt in kurbayerische Dienste wegen Differenzen mit Matthias Gallas, am 24.11.1643 Erfolg in der Schlacht bei Tuttlingen über die Franzosen unter Josias von Ranzau, 1644/1645 Ernennung zum Kommandeur der kaiserlichen Hauptarmee, am 6.3.1645 Gefangennahme in der Schlacht bei Jankau. Am 30.8.1657 zum kaiserlichen Heerführer gegen die Schweden in Polen ernannt, eroberte Hatzfeldt Krakau.
[323] Heinrich Freiherr v. Mercy [ – ], kaiserlicher Generalwachtmeister, Feldmarschallleutnant.
[324] Sylvester Schrader [ Schröder] [ – ], schwedischer Kapitän, bei Steinecker und BECK, Geschichte der Verschwörung, S. 5, als Rittmeister bezeichnet.
[325] Kroaten: kroatische Regimenter in kaiserlichen u. kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die v. „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke u. Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore u. Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung u. Disziplinierung dieser „Streifparteien“ u. wurde v. diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) u. Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian v. Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte”. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet”. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ “. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / ob sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“. THEATRUM EUROPAEUM 2. Band, S. 630 (1631): „Den 10. Martii sind die Crabaten ein halbe Meil von der Prager Newstatt / zimblich starck zu Roß vnnd Fuß ankommen / ein schönes Dorf Micheln genant / in Brand gesteckt / Mann / Weib / vnnd Kinder / was nicht entlauffen können / entweder nidergehawen oder ins Fewer gejaget : ist also groß Elend gewesen. Das verbrandte Stroh hat der Wind / weil er gleich darbey entstanden / biß nach Prag gar auff die Brücke getrieben. Die Sächsische haben sich zwar alsbald zu Roß vnnd Fuß hinauß begeben / in Meynung sich an die Crabaten zumachen: aber selbige hatten sich vor jhrer Ankunfft schon weg gemacht / vnd vnderwegens noch etliche Dörffer angezündet”. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Gefangene Kroaten wurden schon unter Gustav II. Adolf in schwedische Kupferbergwerke verbracht; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87.
[326] Blockade (blocquade, plocquade): Absperrung, Einschließung, Besetzung, Belagerung. Blockade u. Einschließung einer Festung zielten auf Aushungerung der Bevölkerung. Der Salemer Mönch Bürster berichtet über die Blockade Überlingens 1644; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Den 19. Februarii hat der commendant [Courval; BW] wol uff zway oder anderthalb hundert personen außgelaßen, welche herr obriste Wolff widerum haißen zuerugg hineinzuetreiben oder niderzueschießen und nit paßieren laßen, uff welches ain solches geschray, jamer, heylen und wainen, insonders klainer kindern und schwangeren weiber, daß doch ainen harten stain und letstlichen auch ihn hat mießen bewegen; hat er solche laßen verwahren biß er befelch vom obristen Merzi [Franz v. Mercy; BW] bekomen, wie er sich mit ihnen solle verhalten, welche also lange zeit im veld in großer kelte, regen und wind, tag und nacht uffgehalten, und letstlich befelch komen, solche alle widerumb zuemahlen zuerugg hineinzuejagen oder aber niderzueschießen. Allain welche gelt gehabt, weil nun deß beschaids von Merzi erwartet, haben sich interim ihre ettliche redimirt oder außkauft, daß man sie hat laßen laufen, entreunen und darvon komen, welche außgeben, daß man kain kazen noch hund nit mehr darinnen thue sehen und ain solches schwarzes brod thue backen, daß manß nit oder kümmerlich kendte glauben und allberait an schmalz schon großen mangel. Und sollen die gemaine soldaten, deren über 600 nit, deren maßen also elend und der mehrer thail so kraftloß herumber gehen, daß sie die muggen oder fliegen schier möchten umbstoßen. Lassen auch schon kuglen biß in die schanzen, unangesehen sie so weit vorhußen, heraußlaufen, wie sie dann voriger tagen in ainem schuz ihr drey getroffen, 2 gebliben, der drüdte ob er möchte curiert werden, ist ungewiß“. Dagegen wurden Ausfälle aus der Festung unternommen, um Nahrung zu beschaffen, den Belagerungsring zu sprengen, die Belagerer aus den Gräben zu werfen u. diese zuzuschütten. Doch es gelangten immer wieder Güter hinein, weil der Ring wie z. B. um Eger 1647 nicht lückenlos geschlossen werden konnte. Holzappel erließ daher einen Aufruf an die Nachbarorte, mit dem er jedem für das Einschleusen von Lebensmitteln die übliche drakonische Strafe des Abschneidens v. Nasen u. Ohren androhte. Dass der Befehl auch vollstreckt wurde, zeigen die Erinnerungen Leopolds aus Marktredwitz: „In dieser Woche(n) sind 3 Männer, die etwas auf dem Rücken nach Eger tragen wollten, von den bayer. Reitern gefangen genommen worden. Dem einen davon ist der Bart samt der Haut, dem anderen die Nase(n) und dem dritten sind die Ohren abgeschnitten worden. Dann hat man sie wieder laufen lassen“. BRAUN, Marktredwitz, S. 318. Ein ähnliches Mandat hatte Ferdinand III. auch Nürnberg zugehen lassen, das ebenfalls Transporte nach Eger hatte abgehen lassen. Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsakten 168, fol. 271: Kaiserliches Mandat an Nürnberg, Pilsen, 1647 VIII 26.
[327] Wahrscheinlich handelte es sich dabei um Kroaten des Regiments Mirko Marcovich [Mirkovics] [ – ], kaiserlicher Obrist.
[328] Wemding [LK Donauwörth, Schw.]; HHSD VII, S. 806f.
[329] Herrieden [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 288f.
[330] Dinkelsbühl [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 142ff.
[331] Caspar v. Schoch [„Don Kaspar“, „Kaspar“, „Cäsperle“, Schach] [25.11.1610 Kleinholzleute bei Isny-16.8.1672 Bregenz], kurbayerischer, dann kaiserlicher Obrist.
[332] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 10./20.10.1647 [kursiv gesetzt die Ergebenheitsformel u. eigenhändige Unterschrift Steineckers].
[333] Zürch, heute Stadtteil von Schweinfurt.
[334] insolent: unverschämt, grob, frech, beleidigend, anmaßend, ungebührlich.
[335] BECK, Chronik, 1. Bd. 2. Abt., Sp. 78.
[336] Dr. jur. Johann Ernst [1604-1667], seit 1632 in kurbayerischen Diensten, 1635 Hofrat; 1645-1649 kurbayerischer Sekundargesandter auf dem Westfälischen Friedenskongress; seit 1646 Führung des herzoglich bayerischen Votums im Fürstenrat Osnabrück
[337] Friedrich Christoph Freiherr v. Hammerstein [Hamenstäm] [15.9.1608 Schloßböckelheim-12.10.1685 Oelentrup], schwedischer Generalmajor.
[338] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm u. wog etwa 4,5–4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – u. schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt u. Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[339] Stadtarchiv Schweinfurt Reichss. II-61 (Ausfertigung): Dr. Johann Ernst an Reichsstadt Schweinfurt, Osnabrück, 7./17.10.1647. Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 169, fol. 349-350 (Ausfertigung): Holzappel an Ferdinand III., Leskau, 1647 IX 19: Wrangel habe den 18./19.9. bei Luditz gestanden, um sich nach Kaaden zu bewegen u. sich dort wahrscheinl. mit Hammerstein zu vereinen. Zu Hammerstein vgl. BENTELE, Protokolle, S. 218: „diese hungerige, übel disciplinirte Völker (welche in dem Rauben und rev. Stehlen besser als der Habbich exercirt waren, dann wer von ihnen angetroffen, bis auf das Hemd und bloße Haut s. h. ausgezogen wurde) …“
[340] Soldatenfrauen: Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater u. Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Eine starke Frau trug 50-60 Pfund allein auf dem Kopf; ENGEL, Tabellen, S. 10. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde, beschwert u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren u. Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen und Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nichtehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt u. wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178. Der Benediktiner Reginbald Moehner [?-1672] unter 1648; BRUNNER (Hg.), Möhners Leben, S. 117: „Als sich Möhner auf dem Rückwege zu Ebersberg beim Pfarrer aufhielt und etliche Compagnien Reiter vom Regiment des Johann von Werth durchzogen, brachte ihm eine auf Mannesart reitende und vollkommen kräftige Reitersfrau ihr erst vor einer halben Stunde auf dem Felde gebornes Kind, dass er es taufe und zugleich Gevatter stehe, was er auch that, worauf die beschenkte Mutter mit dem Kinde schnell wieder den Compagnien nachritt“.
[341] Trossbuben: Trossbuben (oder Trossjungen) wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde u. für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt u. von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen v. den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig u. zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben u. Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, wurden sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die v. ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder v. ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten u. Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, v. erbitterten Bauern erschlagen wurden oder v. ihren Herren zurückgelassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen u. am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Sie unterlagen dem Militärstrafrecht. Aus Wernigerode wird für 1628 berichtet: … „desgleichen sind 3 Soldaten-Jungen um den Galgen gestreicht worden, den einen aber das linke Ohr abgeschnitten“. NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81. => mit Ruten streichen: Auspeitschen als Züchtigungsstrafe bei erstem leichtem Diebstahl nach Art. 158 der „Constitutio Criminalis Carolina“ [CCC, S. 44], auch bei Hurerei, zusammen mit Prangerstehen u. Landesverweisung. Vgl. die Beschwerden der Stadt Konstanz (1633) über die kaiserliche Garnison; BEYERLE, Konstanz, S. 28: „Das unnütze Gesindel der Huren und Buben wird nit abgeschafft, sondern bei täglicher Annehmung neuer Soldaten, so mit vielen Weibern und Kindern behängt sind, wird der Burger genötigt, neben den einquartierten Soldaten auch diese zu verköstigen, wie dann von solchen verarmten Untertanen mit ihren Weib und Kindern zu allhiesiger Stadt samt ihren gesamten Haushaben großer Zulauf ist, so dass sich zur Zeit uf die 350 Personen an Soldatenweibern und Kindern salvo honore [mit Verlaub gesagt; BW] Huren und Buben unter allhiesiger Garnison aufhalten“.
[342] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) u. Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), u. der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer u. Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister u. Advokat Johann Georg Maul [? -nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. In den bei Angriffen u. Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten u. um ein freies Schussfeld zu haben.
[343] LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 148.
[344] Friedland [LK Göttingen]; HHSD II, S. 155.
[345] Göttingen [LK Göttingen]; HHSD II, S. 178ff.
[346] Sigismund Przyemski [Prisembski, Prizimski, Prisensgi, Prisenski, Brciensky, Pryemoky, Priemsky] [ – ], schwedischer Obrist. Vgl. die Erwähnungen bei HÖFER, Das Ende.
[347] Ausfall: Ausfälle aus der Festung dienten der Nahrungsbeschaffung, der Sprengung des Belagerungrings, um die Belagerer aus den Gräben zu werfen, Kanonen unbrauchbar zu machen u. Durchhaltewillen zu demonstrieren. Zum Teil waren diese Ausfälle mit hohen Verlusten verbunden. Soldaten wurden mit Geld u. Rangerhöhungen motiviert, mit vorgehaltener Waffe gezwungen oder auch durch Ausschank v. Branntwein in betrunkenem Zustand (Hameln 1633) dazu verleitet.
[348] Approchen: Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung v. Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden v. den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z.B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen und die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben von etwa 2,5 m Sohlenbreite u. etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an und führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen u. der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa v. der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb u. sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke v. der Anwendung der Zickzacks ab u. führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage v. Approchen seitens der Angreifer wurde v. den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung von tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert [Wikipedia].
[349] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen des schottischen Söldners Monro bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke u. Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt u. wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant u. Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden.
[350] Buttstädt [LK Sommerda]; HHSD IX, S. 66f.
[351] N Löber [Lober] [ – ], schwedischer Rittmeister.
[352] Kriegskommissar [schwed. war kommissionär, dän. war-kommissær]: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung v. Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissar legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch u. überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen u. Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen u. die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Dänische Kriegskommissare erhielten monatlich ab 1625 zwischen 200 u. 400 Rt. je nach Aufgabenbereich; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph v. Ruepp zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. „Im Dreißigjährigen Krieg machten sich jüdische Kommissare unersetzlich. Ein schwedischer Diplomat sagte: ‚Alle Juden sind Kommissarii, und alle Kommissarii sind Juden‘ “ [MÜHLAUER, Des Kaisers Kommissar]. Teilweise wird in zeitgenössischen Chroniken auch festgehalten, dass Kriegskommissare ihr Amt aufgaben, um sich nicht länger an der Ausbeutung der kriegsverarmten Leute zu beteiligen; Chronik des Sweder von Schele, Teil 3, fol. 877 (Juli 1634); SAITOM, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.
[353] intentieren: beabsichtigen.
[354] tentieren: versuchen.
[355] Bopfingen [Ostalbkreis]; HHSD VI, S. 105f.
[356] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 17./27.10.1647, präsentiert Friedland bei Göttingen, 23.10./2.11.1647 [kursiv gesetzt die Ergebenheitsformel u. eigenhändige Unterschrift Steineckers].
[357] Raimondo Fürst Montecuccoli [Monte Cuculi], Herzog v. Melfi [21.2.1609 Schloss Montecuccoli in Pavullo nel Frignano bei Modena-16.10.1680 Linz], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. SCHREIBER, Raimondo Montecuccoli; BARKER, The Military Intellectual.
[358] Jules Mazarin [Giulio Raimondo Mazzarini] [14.7.1602 Pescina-9.3.1661 Vincennes], französischer Kardinal.
[359] Dr. Johann Adolph Krebs zum Bach [um 1605-nach 1670], 1644 kurbayerischer Hofrat, ab 1647 Geheimer Rat; mit einer Unterbrechung (diplomatische Mission nach Frankreich 1647) von 1645 bis 1649 kurbayerischer Gesandter auf dem Westfälischen Friedenskongress.
[360] subsistieren: für sich, unabhängig von anderem bestehen.
[361] Staatsarchiv Bamberg B 48/181 (Kopie): Maximilian I. an Ferdinand III., München, 1647 X 27. Die Verluste Schwedens sollen v. 1621-1648 ca. 150.000 Mann betragen haben. Damit waren 90 % der über die Ostsee Gekommenen gefallen (bei einer Bevölkerung v. ca. 1 Mill.); KRÜGER, Kriegsfinanzierung, S. 289ff., LINDEGREN, Frauenland, S. 145, zu den hohen Verlusten unter den aus Bygdeå Stammenden. Nach BRAUN-QUENTIN; BATHKE; PFEIFFER, Sjögren-Larsson-Syndrom, sollen sie das Sjögren-Larsson-Syndrom (in Schweden auch Västerbotten-Krankheit – zu den aus der Region stammenden Truppen (nach ENGLUND, Verwüstung, S. 298, sollen es in den 30er Jahren viele 15-Jährige gewesen sein); vgl. BENNEDICH, Norrbötten och Västerböttens fotfolk – genannt; eine „autosomal rezessive Erbkrankheit, die durch eine kongenitale, generalisierte Ichthyosis, eine bis zur Pubertät progrediente Para- oder Tetraspastik und mäßig bis schwere mentale Retardierung eindeutig gekennzeichnet ist“; 30) nach Dt. gebracht haben, da die bisher bekannten Patienten aus Berlin, Weimar u. Erfurt, d. h. aus Gegenden entlang der Feldzüge, stammen. Vgl. ENGLUND, Verwüstung, S. 190f. Allerdings bleibt dann die Frage offen, warum z. B. darunter keine aus Osnabrück u. Umkreis kommen, wo Schweden – u. Finnen, die allerdings kaum Ehen in Dt. einzugehen pflegten – lange Jahre bis zur Neutralisierung der Stadt im Quartier lagen. Nach ZSCHUNKE Berechnungen, S. 185, betrug die durchschnittl. Lebenserwartung eines Soldaten in Oppenheim dagegen 40, 3 Jahre.
[362] N Niels [ – ], schwedischer Major.
[363] Simon Grundel-Helmfelt [Grundel, Gründel, Gründling, Grundler, Gundel] [25.9.1617 Stockholm-14.7.1677 bei Landskrona], schwedischer Generalquartiermeister, Obrist.
[364] Verrat: Bürger, die wie in Konstanz 1643 mit dem Feind in Verbindung standen, um die Stadt ausliefern, wurden gevierteilt, gehenkt u. ihre Angehörigen der Stadt verwiesen; SEMLER, WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 170: „Wer beßer geweßen, were kain graf oder dergleichen obrister, so kriegßweßen nit erfahren, darbei geweßen: obriste Nussbaum und Matthaeus Bach hetten beßer corascha darzue gehabt, werß an ihnen gelegen und sie daß commando gehabt, hettenß gewiß einbekomen. Haben fürgeben, daß loch seye zue klain (da es doch bald hette geweitert werden kenden; seyen auch schon 2 oder 3, wie oben gemelt, hineingeschloffen), da doch der ratsherr Hewdorf, der nur ain dicker mann, selbsten heraußer geschloffen sampt seinem sohn, so auch auß den correspondierischen waren, uff sie gewartet, seinen sohn entgegen, weil sie so lang außwaren und umb 12 uhr nit erscheinten, biß naher Burgberg oder Nußdorf geschickt, es und andere Uberlingerische correspondierische burger, so vor haußen sie gefüert und mitgeloffen. Alß sie vernohmen, daß die obriste nit an die sach wollten, sonder wider zuerugg commandirten, haben sie solche umb deß jüngsten gericht wüllen gebetten, solen doch fortsezen, sie wöllen alß vor ihnen hergehen, die sach werde guot werden. Hat auch M. Hannß, der scharpfrüchter, der auch ainer auß den correspondierischen ware, von innen herauß bey seiner behaußung zuegeschrayen: nun wacker her ! er wolle uff dem Galler die wacht, deren wohl uff 12 waren, allein mit seinem hänkerschwert nidermachen, welches nachmahlen ihme und andernen, wie volgen wird, übel außgeschlagen, alß der anschlag entdeckt und derenselben ettliche eingezogen, under denen er auch einer gewesen war, welcher lange zeit zum öfternmahlen an die folter geschlagen, gestreckt und ernstlich gepeiniget  worden. Andere 2 muoste er selbsten einen tag zuevor, ehe man ihne würde hänken, dan er zum galgen schon war condemniert, fiederthailen und die stuck uff die straßen außerhalb der statt uffhänken. So ist er aber endlichen von den geystlichen und insonderß von den Salmanschweylischen, welche bey dem commendanten vil vermöcht, erbetten und deß lebenß wider gefrüstet worden, uff welches er bald hernach außgerüßen und sich auß dem staub gemacht, auch viel andere intreßirte, welchen man weib und kinder schier nackend und bloß nachgeschickt, dass war nun ain großer jammer, elend und wohl über die maßen zue erbarmen, so also deren ettliche naher Costantz gekomen“. Teilweise wurden wie etwa in Olmütz Spione gevierteilt; DUDIK, Sammel-Chronik, S. 49. Vgl. dazu das berüchtigte Patent Wallensteins vom 29.8.1626 aus Neiße; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 308, S. 306: Während des gegenwärtigen feindlichen Einfalls hätten viele Städte und Orte dem Feind nicht nur keinen Widerstand entgegengesetzt, wie es sich angesichts der Pflichten gegenüber dem Kaiser gebührt hätte, sondern hätten vielmehr dem Feind bereitwillig die Tore geöffnet und diesem jede mögliche Hilfe und Unterstützung gewährt. Viele Menschen aus dem Königreich und den Ländern des Kaisers seien zum Feind übergelaufen und hielten sich bei ihm auf. Darum befehle er, dass solche meineidigen, abtrünnigen Untertanen aus Böhmen und Mähren, Schlesien, der Lausitz und Österreich bei Gefangennahme auf der Stelle getötet, die Städte aber, die sich verräterisch und ohne Gegenwehr dem Feind ergaben, im Falle ihrer Eroberung durch die kaiserliche Armee geplündert und durch Feuer vernichtet werden sollten. SCHORER, Memminger Chronick, S. 141 (1633): „Den 10. September ließ der H. Commandant einen hieigen Burger auff dem Weinmarckt / auß Verdacht / daß er mit den Schweden zu Biberach correspondirte / bey hellem Tag auffhenecken / da musten die Burger zu sehen / vnd jeder dergleichen gewärtig seyn“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 606 (Zwickau 1640): „Etliche Bürger hatten sich hinaus zum Kaiserlichen begeben / die geriethen in und Leib-und Lebens-Gefahr / durfften nicht wieder in die Stadt; einem ließ auch der Obriste Schliebe sein Hauß auff dem Holtz-Anger niederreissen / und auff den Grund schleiffen“. MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 525f. (Schweinfurt 1640): „An dem nämlichen 19. April wurden, auf Befehl des Feldmarschalls von Geleen, drey angesehene Bürger, nämlich Heinrich Arnold, Mitglied des äußern Rathes und Wirth zum goldenen Einhorn, Johann Caspar Seuppel, Wirth zum schwarzen Bären und Jacob Renninger, Kaufmann allhier, wegen eines Verdachtes, als ob sie mit dem Feinde (den Schweden) einen geheimen Briefwechsel unterhielten, mit Weibern und Kindern arretirt und mit Musketirern scharf bewacht. Alle ihre Briefe wurden in Beschlag genommen und durchgelesen. Um aber den angedrohten härtern Verlust zu verhüten, schlugen sich mehrere Generale ins Mittel, und dadurch erhielt man so viel, daß Weib und Kinder frey; Arnold aber in das Wirthshaus zur Krähe (jezt zum Raben) Seuppel in das Quartier des Grafen Bornival und Renninger in das Wirthshaus zum schwarzen Bären gefänglich eingebracht wurden. Erst am Montage, den 27. d., kamen sie, nachdem sie der General-Auditor scharf examinirt hatte, und nichts fande, was Verdacht erregen konnte, auf freyen Fuß. Nichts desto weniger mußte der Rath für sie Bürge werden“. Aus dem von den Kaiserlichen heimgesuchten Pommern heißt es 1631; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 84: „Das Landvolck thäte den Schwädischen grosse Hülffe / vnd erfrewete sich vber die massen / daß sie dermahleins von der schröcklichen Tyranney sollten erlöset werden“. Vgl. den Verrat des Kapitän Homann, der das Rodenberger Schloss 1637 den Kaiserlichen ausgeliefert hatte; MITHOFF, Chronik der Stadt Rodenberg, S. 260f.
[365] PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 129f.: „1647. den 28. Oct. kam der Kayserl. General Bennighausen allhier an vor der Stadt / gab fälschlich vor / er hätte Kayserl. Ordre hier zu quartiren. Man deputirte Herrn Syndicum Scribonium und Georgium Gfallern hinaus / denen zeigte er ein Kayserlich Schreiben / und liesse sie den Titul lesen / hielte aber den Daumen über das unterste Wort Weissenburg / daß sie nur das W. sahen / und vermeineten es hiesse Windsheim / da verwilligte man 100. Mann zu Fuß und 40. zu Pferde einzunehmen. Als nun diese unter dem Hauptmann Preuner herein kamen / nahmen sie den Schwedischen Cassirer Henricum Chemnitium gefangen / und führten ihn auf einem schlechten Esel nacher Weissenburg in arrest, welches der Stadt grosse Feindschafft bey der Schwedischen Generalität causirte / und nachgehends wol mehr als 50000. Thlr. schadete“.
[366] Wemding [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 806f.
[367] Wasserburg am Inn [LK Rosenheim]; HHSD VII, S. 790ff.
[368] Oettingen i. Bayern [LK Nördlingen]; HHSD VII, S. 558f.
[369] Mainz; HHSD V, S. 214ff.
[370] Seine Wahl erfolgte am 19.11.1647.
[371] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.
[372] Vernageln von Geschützen: Um Geschütze unbrauchbar zu machen, trieb man Nägel durch das Zündloch. Bei bereits geladenen Kgeschützen nahm man die Kugel heraus, zündete v. vorn u. die Nägel flogen heraus. MEYER, Handbuch der Geschichte der Feuerwaffen-Technik, S. 64.
[373] HÖFER, Das Ende, S. 120: „Die Besatzung wagte elf Ausfälle, teils zu Pferd, teils zu Fuß, einmal sogar mit ‚zwey Regiments-Stücklein‘. Mit mehreren dieser Vorstöße drang sie bis in die Approchen vor. Jedesmal kam es dabei zu blutigen Nahkämpfen mit Blankwaffen und Handgranaten (die es schon gab). Ein Ausfall am 5. Oktober mit 150 Mann und allen schwedischen Reitern führte bis in die Geschützstellungen des Belagerungskorps. Die kaiserlich-bayrischen Truppen verloren dabei fünf Gefallene, 49 Verwundete und 17 Gefangene, außerdem fünf Kanonen, die unbrauchbar ‚genagelt‘ wurden. Nach einem Ausfall am 10. Oktober, bei dem die Bayern 20 Tote und 52 Verwundete beklagen mußten, wurde für den folgenden Tag eine beiderseitige Waffenruhe vereinbart, in der die Toten geborgen und übergeben wurden. Bei einem Nachtangriff der Schweden erlitt das Regiment Rübland[373] hohe Verluste, nach Aussagen von Gefangenen waren angeblich 50 Mann gefallen, die ‚Gequetschten‘ (Verwundeten) nicht gerechnet. Bei ihren Ausfällen hatte die schwedische Besatzung das Überraschungsmoment meist für sich. Von der Stadtmauer und den Toren konnte sie schwächer besetzte Abschnitte bei den Kaiserlichen und den Reichsvölkern ausmachen und dort ihre Angriffe ansetzen, wobei sie sich gedeckt in dem Graben vor der Stadtmauer bereitstellte, solange er in ihrem Besitz war“.
[374] Lauingen (Donau) [LK Dillingen/Donau]; HHSD VII, S. 396f.
Dieser Beitrag wurde unter Miniaturen abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.