Chanovsky [Chanowsky, Canoffsky, Canofski, Canoski, Canoffsgi, Conofsgy, Kanofsky, Kanofski, Kanofzgi, Kohafzi] von Langendorf, N

Chanovsky [Chanowsky, Canoffsky, Canofski, Canoski, Canoffsgi, Conofsgy, Kanofsky, Kanofski, Kanofzgi, Kohafzi] von Langendorf, N; Fähnrich [ – ] Der Sohn des Obristen Friedrich Ludwig Chanovsky [Chanowsky, Canoffsky, Canofski, Canoski, Canoffsgi, Conofsgy, Kanofsky, Kanofski, Kanofzgi, Kohafzi] von Langendorf stand 1643 als Fähnrich[1] unter dem Befehl seines Vaters in der Garnison von Freiburg.

Der Benediktiner-Abt von St. Georgen im Schwarzwald,[2] Georg Gaisser [1595-1655],[3] erwähnt ihn in am 17.12.1643 seinem Tagebuch: „Ein Schreiben wird mir von Kanofzgi überbracht, worin er mich des Vertragsbruchs beschuldigt, weil ich meinen Burschen [Stephan; BW] für die französische Unternehmung (d. h. Unternehmung gegen die Franzosen) feindlich ausgerüstet hätte, was falsch ist. Er fordert, daß ich den Fähnrich, seinen Sohn, der hier gefangen liegt, dagegen frei lasse, was ungerecht und unmöglich ist. Ich schrieb Antwort, mit Entschuldigung. Ich verzichtete bei dem Oberstleutnant[4] auf die Freiburger Forderung, der erstaunt erwidert: auch wenn ich selbst persönlich gegen den Feind gekämpft hätte, hätte er eine maßvollere Forderung stellen müssen. Zur selben Zeit meldet der von Rottweil[5] zurückgekehrte Tanner, der Bursche Stephan verweile, aus der Gefangenschaft entlassen, bei dem Verwalter und werde morgen heimkehren.

20.[12.1643; BW] Es kommt, aus der Weimaraner Gefangenschaft zurückkehrend, der Bursche Stephan, der folgendes angibt: Er habe mit dem Leutnant[6] die Flucht gegen Schramberg[7] angetreten, dort sei dieser beim Abstieg vom Berge unter Zurücklassung des Pferdes geflohen, er (selbst), durch das auf ihn fallende Pferd gehindert, sei gefangen genommen worden und habe angegeben, er sei der Bursche des Leutnants. In dieser Überzeugung seien die Weimaraner beharrt, bis er durch den Trompeter[8] Teuffel verraten worden sei. Der Major habe, als er dies hörte, befohlen, ihn in Fesseln zu legen, in denen ihm durch die Kälte ein Fuß erfroren sei. Als die Sprache auf das Lösegeld kam, habe er gesagt, er habe keine Hoffnung darauf, weswegen er auch bitte, in ihren Dienst genommen zu werden. Ein Offizier habe ihn zum Burschen verlangt und habe versprochen, ‚er wölle die gemein ranzion vor ihne bezahlen’. Der Grund sei gewesen, daß er keinen Burschen hatte, während er fünf Pferde zu versorgen hatte. Dies habe der Major abgeschlagen und erwidert, er (selbst) wolle sich seiner bedienen. Wenn daher von 100 Dukaten hierher geschrieben worden sei, so sei dies nicht, auch gestern nicht, mit seinem Willen geschehen, sondern von dem Schreiber aus. Betreffs meiner, sowohl ob er zum Auszug gezwungen worden sei, als auch ob ihm von mir Loskauf versprochen worden sei, sei er nicht einmal gefragt worden. So habe er sich bei ihnen aufgehalten und sei ziemlich gut behandelt worden, bis sie von den Bayern auseinandergejagt worden seien, sie seien nämlich damals ‚in Stetten auf dem kalten Marckh’[9] gewesen und man habe ihm befohlen, mitzufliehen, er habe reitend ein Rind an der Hand nachgezogen, bis er nicht mehr gekonnt habe (defecerit), sei nach dem Niedersinken des Rindes, und da das Pferd nicht mehr weiter ging, zurückgelassen worden, habe sich in ein Leprosorium[10] geschlichen und sich dort drei Tage versteckt gehalten. Von dort sei er zur Burg Hausen[11] gelangt und habe sich um Heilung des Fußes einige Tage lang bemüht. Von hier habe er, da er wegen der Verlassenheit der Gegend den nächsten Weg nicht (wählen) konnte, zuerst Straßberg,[12] dann Ebingen,[13] weiter Luttlingen,[14] dann Lauffen[15] aufgesucht, dann Bahlingen,[16] und zuletzt habe er sich über Schemberg[17] nach Rottweil begeben, von wo er endlich dank der Guttat des jüngeren Haynoldt hierher habe zurückkehren können. Die erwähnten Dörfer und alle andern in jener ganzen Gegend seien aufs gründlichste ausgeraubt (und) die Einwohner an den Bettelstab gebracht.

21.[12.1643; BW] Anwesend Christian Reuther und Vogt Thias Müller aus Freiburg zurück; sie bitten, den schwäbischen Untertanen die Hornberger[18] Kontribution abzunötigen (extorqueri), zu welchem Zwecke Soldaten abgeschickt worden seien, denen er dabei als Vermittler zugewiesen werden solle. Ich gab meine Zustimmung nur ungern. Sodann legte der Vogt dar, daß Oberst Kanofzgi meinem Schreiben keinen Glauben schenke, sondern durchaus der Meinung sei, ich hätte dem Burschen den Ausmarsch anbefohlen und den Loskauf versprochen. Und deswegen fordert er, ich solche den Fähnrich freigeben; andernfalls würde ich künftig keine Sicherheit zu erwarten haben. Er habe keine mißverständliche Andeutung darüber gemacht, daß dieselbe Gefahr auch andern meiner Untertanen bevorstehe. Ich ließ den Burschen zu mir kommen und verhörte (fragte) ihn über alle Punkte in ihrer Gegenwart (aus), sie selbst setzten auch das Verhör fort (prosecuti sunt). Er wollte nichts von dem bekennen, wofür der Oberst mich haftbar (culpabilem) machte. Ich schickte daher zum Oberstleutnant, um ihm meine Antwort mitzuteilen, der erwiderte, ich solle unentwegt auf meiner ersten Antwort beharren“.[19]

Gaisser hält schließlich fest: „29.[2.1644; BW] Es erscheinen die Vögte und Abgeordneten wegen Entrichtung des Lösegeldes für den Fähnrich und bringen 75 fl“.[20]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompagnie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornet genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.
[2] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].
[3] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.
[4] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[5] Rottweil [LK Rottweil]; HHSD VI, S. 676ff.
[6] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[7] Schramberg [LK Rottweil]; HHSD VI, S. 715f.
[8] Trompeter: Eigener gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.
[9] Stetten am kalten Markt [LK Sigmaringen].
[10] Leprosorium: „Sondersiechenhäuser, die für Leprakranke (mhd. uzsieche, uzsetzel) eingerichtet wurden. Sie fanden sich stets außerhalb der Stadtmauern, meist an den Ausfallstraßen, an Straßenkreuzungen, nahe bei Richtstätten oder verkehrsreichen Flussläufen. Unterhalten wurden sie mit frommen Stiftungen und testamentarischen Zuwendungen. Die Insassen erhielten Obdach, Versorgung mit Nahrung und Kleidung und genossen den rechtlichen Schutz der Einrichtung. Mancherorts organisierten sie sich in klösterlicher Weise, nannten sich „Congregatio“ oder „Fraternitas“ und wurden mit „fratres et leprosi“ oder „fratres et pauperi“ angeredet. Beim Eintritt in ein Leprosenhaus legten die Kranken ein Gelübde ab und wurden mit der Leprösen-Ordnung vertraut gemacht. Verstöße gegen die Hausordnung konnten mit zeitweiligem oder dauerhaftem Hausverbot geahndet werden“. http://u01151612502.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Leprosorium.
[11] Hausen im Tal, heute Ortsteil von Beuron [LK Sigmaringen].
[12] Strassberg [Zollernalbkreis]; HHSD VI, S. 765f.
[13] Ebingen [Albstadt, Zollernalbkreis]; HHSD VI, S. 160ff.
[14] Lautlingen, heute Ortsteil von Albstadt [Zollernalbkreis].
[15] Lauffen, heute Ortsteil von Deißlingen [LK Rottweil].
[16] Balingen [Zollernalbkr.]; HHSD VI, S. 61ff.
[17] Schönberg, heute Ortsteil von Seelbach [Ortenaukreis].
[18] Hornberg [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 364f.
[19] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 998ff.
[20] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1006.
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