Bossel, Claeß

Bossel, Claeß; Korporal [ – ] Claeß Bossel stand 1647 als Korporal[1] in den Diensten Wartenbergs.[2]

Im Ratsprotokoll der Stadt Münster[3] vom 13.8.1647 ist festgehalten: „Als herr syndicus[4] über einen reuter under Ihrer Hochfürstlichen Gnaden von Oßnabrug in dienst, den er alhie in der statt diesen morgen sehend angetroffen und zur courtegardi[5] ex mandato dominorum consulum[6] bringen lassen, über gewaltsame straßenräuberei klagte, daß nemlich derselbige ihne uff offener straßen zwischen Cappenberg[7] und Lünen[8] antreffend seinen under der statt siegel vorgezeigten paß schimpflich verachtet, seinem diener den huet und ime selbst den mantel vom leibe abgerissen, ihne mit allerhand thätlichkeit bedröhet und thätlich wegzuführen understanden, wan nit durch schickung des allmechtigen durch eine aus Lünen mit etlichen burgeren ankommende parthei aus ihren händen were errettet worden, dazu ime gelt abgepresset, und dan der arrestirter stehenden fueßes die that bekante, praetendirend,[9] der huet were verbeutet[10], der mantel were clegern restituirt[11], soldaten (wie er sagt) weren keine engelen, so ward er zur corporalcustodi[12] verwiesen, in meinung, daß dis factum[13] gebürend geeyfert[14], jedoch es Ihrer Hochfürstlichen Gnaden von Oßnabrug zum underthenigen respect auch denuncirt[15] werden solle, umb dero gnediger meinung zu verwarten, wie mit beclagtem zu verfahren“.[16] Am 18.8. wurde der arrestierte Korporal Claeß Bossel gegen Urfehde[17] aus der Haft entlassen und seinem Regiment,[18] das der Obristwachtmeister[19] Joachim Körber[20] kommandierte, zurückgestellt.

[1] Korporal [schwed. Korpral]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 60: „Die Corporalen sollen gute / redliche / und versuchte Soldaten seyn / die schreiben / lesen / und rechnen können. In dem commandieren sollen sie gleiche ordnung halten / die Schiltwachten zu guter zeit aufstellen / und ihr Ansehen bey den Soldaten erhalten: Sie sollen gantz eiserne Ladstecken / Krätzer / und Kugelzieher an ihren Musqueten haben / daß sie den Soldaten zu hülff kommen mögen“.

[2] Franz Wilhelm Graf v. Wartenberg [1.3.1593 München-1.12.1661 Regensburg], Bischof von Osnabrück, Minden, Verden u. Regensburg, Kardinal. Vgl. GOLDSCHMIDT, Lebensgeschichte des Kardinalpriesters Franz Wilhelm Grafen zu Wartenberg; KNOCH, Die Politik des Bischofs Franz Wilhelm von Wartenberg.

[3] Münster; HHSD III, S. 537ff.

[4] Dr. jur. Bernhard v. Wiedenbrück ] -1671], Restitutionskommissar in Niedersächsischen Reichskreis, Syndikus u. Geheimrat der Stadt Münster, weltlicher Hofrichter. – Syndikus: Sachwalter, Berater, Advokat oder Bevollmächtigter einer Gemeinde, einer Stadt, einer Republik, eines Kollegiums oder einer Zunft. [In Schmalkalden betrug die Besoldung 1632 90 fl. im Jahr, 5 Malter Korn, 6 Klafter Holz und 6 Schock Reisig; zudem war er von Wache, Steuern und Einquartierung befreit; WAGNER, Pforr, S. 114.

[5] Corps de garde [courtigwarde, courtigardi]: befestigtes Wachthaus.

[6] ex mandato dominorum consulum: auf Weisung der Ratsherren.

[7] Cappenberg [Gem. Bork, LK Lüdinghausen]

[8] Lünen [LK Unna]; HHSD III, S. 486f.

[9] praetendirend. vorgebend.

[10] verbeutet: als Beute verteilt, oder auch möglich: vertauscht, verwechselt.

[11] restituirt: wiedergegeben, erstattet

[12] corporalcustodi: Korporalsgewahrsam.

[13] Factum: Tat.

[14] geeyfert: gewürdigt

[15] denuncirt: angezeigt.

[16] LAHRKAMP, Stadtmünsterische Akten, S. 202.

[17] Urfehde: schriftliche Erklärung, sich nicht zu rächen.

[18] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[19] Obristwachtmeister [schwed. Major]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl., also 600 fl. jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[20] Joachim Körber [ – ], kaiserlicher Obristwachtmeister.

 

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