Bissingen [Pissinger], Hans [Johann] Friedrich Freiherr von

Bissingen [Pissinger], Hans [Johann] Friedrich Freiherr von; Obrist [um 1601-12.5.1663 Schramberg]

Hans [Johann] Friedrich Freiherr (1647) von Bissingen [Pissinger],[1] später Vizerichter des kaiserlichen Reichshofgerichts in Rottweil,[2] verheiratet seit dem 19.5.1646 in 2. Ehe mit Kunigunde Catharina von Nippenburg [um 1620 ?-6.7.1689 Schramberg[3]], hatte auf eigene Kosten eine Freikompanie[4] angeworben, war ab 1639 als Handlanger und Rittmeister[5] im Regiment[6] Baumberger[7] im Bistum Speyer aufgetreten. 1645 war er Kommandant von Schloss Kuppenheim[8] gewesen.[9]

„Endlich setzte sich [1639, BW] im Bruhrheine[10] eine Abteilung Kroaten[11] unter den Hauptleuten[12] Siedler[13] und Friedberg[14] sowie unter dem Rittmeister Guschnenitz[15] fest, zu geschweigen, daß Penzenau,[16] der im Kurpfälzischen lag, abermals ‚auf seinen Hinterstand‘ drängte.

Der Domdekan[17] suchte darum den kaiserlichen General Geleen[18] auf und nahm die Versicherung mit: ‚Er habe bereits selbst beweglich an S. kais. Mt.[19] geschrieben, daß Kurbayern anbefohlen werde, die Kroaten abzuführen‘. Allein der bayerische General Mercy[20] kehrte sich nicht daran, ‚daß unser Stift laut ksl. Ordonanz[21] vom 11. April den Kurbayerischen gar nicht zum Quartier assigniert worden‘, sondern sandte seine Kroaten auch nach Grombach,[22] wo schon philippsburger[23] Mannschaften lagen. Bamberger selbst beantragte ‚bei der Generalität in Eßlingen‘,[24] die Kroaten in Hessen unterzubringen; allein weder Mercy noch Goltz[25] ließen sich umstimmen. Zwar erfolgte eine dreimalige kaiserliche Weisung, die Kroaten zu verlegen. Allein ‚dieweil man handgreiflich verspürt, daß die Generalität nicht zu parieren gedenkt, sondern alles an die kurf. Dt. in Bayern[26] verweist, soll nochmals um Abschaffung dieser Kroaten angehalten werden. Waibstadt[27] haben sie bereits also ruiniert, daß es nichts mehr contribuiren[28] kann; Lauterburg[29] liegt beinahe unbewohnt da. Nunmehr möchten die Völker aus den Winterquartieren[30] aufbrechen, sind aber noch die Sommerquartiere zu besorgen‘. Bereits kam es zwischen den Kroaten und philippsburger[31] Soldaten zu Raufereien, wobei die Bevölkerung für letztere Partei ergriff, weswegen hitzige Worte zwischen Heidelberg[32] und Speier[33] fielen. Auch beim Einsammlung des ‚Magazinzehnten‘ erfuhr das Fürstbistum in unangenehmer Weise, daß zwischen München und Wien eine merkliche Spannung eingetreten.

Der kaiserliche Kommissär[34] Rich. Neu,[35] der Ausgangs Juli in Philippsburg eintraf, beabsichtigte anfangs, das ganze Regiment Bamberger sowie zwei Reiterschwadronen[36] unter Pissinger den Sommer über vom Fürstbistum verpflegen zu lassen. Von der Horst stellte ihm jedoch vor, daß die linksrheinischen Ämter allein für die letzten Winterquartiere 3700 fl. nebst vielem Wein, Getreide und Heu aufgebracht und daß von den rechtsrheinischen Ämtern besonders Philippsburg mehr als genug geleistet. Mit Rücksicht darauf wies Neu den Bruhrheinern nur eine Kompagnie[37] und den linksrheinischen zwei Kompagnieen an unter den Hauptleuten Siedler und Friedmann“.[38] „Ein ‚Trunk Wein‘ für den Kommissär Schletz,[39] den Nachfolger von Neu, sowie ein silbernes Tafelgeschirr für den Oberkommissar Bäuerle,[40] den Nachfolger von Häuel,[41] bewirkten wenigstens dieses, daß in’s linksrheinische Stift nur eine Kompagnie zu Fuß, die Pissingerischen Reiter sowie einige Brücken- und Artillerieofficiere‘ gelegt wurde; immerhin erforderte dies m o n a t l i c h 458 fl. Zwar schlug Bamberger Lärm, mußte aber dem Oberkommissar ‚acquiescieren‘ „.[42]

„Daß Bamberger im Juli [1642; BW] wieder 6000 Palissaden verlangte, geschah im Interesse der Festung [Philippsburg; BW]; daß er aber ‚die noch restierenden 2654 fl.‘ forderte, geschah für die eigene Tasche. Dabei versicherte er: ‚Er thue der fürstlichen Regierung keinen Eintrag, sondern unterfange sich allein des Kriegswesens. Von den servicien[43] könne er aber in nichts abstehen. Die Austeilung stelle er der Regierung anheim, in deren Ausbleibung er die Exekution[44] selbst vornehmen werde‘. Zunächst beschlagnahmte er ‚die Früchte[45] der gnädigsten Herrschaft und des St. Germanstiftes‘. Dann ließ er Anfangs September ‚die praetendirten Gelder ohne einige Ordre durch Einlogierung seiner Pissingerischen Reiter zu Rheinhausen[46] und durch Einquartierung seiner Soldaten in den Philippsburger Behausungen exequieren‘ „.[47] „Bamberger that sich nicht wenig darauf zugute, ‚daß auf sein Unterbauen das Stift von den Lothringern[48] soviel als möglich verschont werde‘ und rechnete darum auf eine bereitwillige Aufnahme seines Rittmeisters Pissinger. Dieser war nach seiner Rückkehr von Wien bei Gernsbach[49] gestanden, wurde dann aber vom Markgrafen Wilhelm,[50] ‚der sich mit den Französischen in Kontribution[51] eingelassen‘, nicht gerade freundlich verabschiedet. Zwar meinte Bamberger, die Franzosen ‚könnten einmal unversehens anhero passieren und sich Bruchsals[52] impatronieren‘.[53] Die fürstbischöflichen Räte erwiderten aber: ‚Je näher der Herr Obrist[54] seine Reiter an des Feindes Grenzen und Quartiere logiert, desto mehr bleiben die Pässe und die Festung versichert. Außerdem hat sich die Bürgerschaft von Bruchsal resolviert, gegen eine Partei von 2-300 Mann sich wohl zu defendieren‘. Überhaupt lasse er ‚im Falle der Not seine Besatzung zu Bruchsal jedesmal abfordern und nehme sie zu sich in die Festung‘. Darauf drohte der Oberst: ‚Falls man zu Bruchsal und Waibstadt[55] die Thore zuhält, werde ich selbige gleichwie im mansfeldischen[56] und schwedischen Wesen wohl eröffnen lassen. Ebenso werde ich meine Garnisonen von des Stiftes Schlössern abnehmen und die Lothringer nach Belieben hausen lassen‘. Partenheim selbst, der den Obersten besänftigen sollte, riet, ‚die Einquartierung[57] der Pissingerischen Reiter geschehen zu lassen, weil die Not es erfordert, jedoch mit der Bedingung, daß die Unkosten am Kontingent abgehen‘ „.[58] „Außer den Lothringern hatten Kirrweiler[59] und Lauterburg[60] seit Dezember [1643; BW] noch eine Kompagnie von Pissinger zu erhalten, trotzdem die speierer Regentschaft darauf hinwies, daß andere Stände, zumal Baden, ‚diese Reiter genugsam gebraucht‘ „.[61]

Im September 1644 referierte Bissingen zusammen mit den Hauptleuten Wolf Jakob von Kapeneck[62] und Stephan Müller[63] Melchior von Hatzfeldt[64] den Zustand der Befestigungen von Schorndorf,[65] um anschließend nach Heilbronn[66] zu ziehen. Im Oktober dieses Jahres weilte er in Ettlingen[67] und berichtete von seiner Eroberung Kuppenheims.[68] Die Belagerung von Schorndorf und die Versorgung mit Geschützen beschäftigten ihn im November dieses Jahres.[69] Im Dezember meldete er die Besetzung von Schloss Grombach,[70] das dem bekannten Reiterführer Werth[71] gehörte.[72] 1645 war er Kommandant auf Schloss Kuppenheim.[73]

In der in Augsburg[74] gedruckten „Summarischen Relation“ über die Schlacht bei Herbsthausen[75] am 5.5.1645 heißt es:

„Selbige Nacht / als den 5. hat Herr Veldmarschall[76] sambt der ReichsArmada vmb Mergentheimb[77] campirt, jedoch ohne zeit versaumbnuß vil vnderschidliche Troppen den Tourrainischen[78] Flüchtigen nachgeschickt / welche Flüchtlinge vnderschidliche Weeg / wie solchen jedem das Glück oder Vnglück in der Noth vngefähr an die Hand geben / für sich genommen / vnd haben die jenige / welche sich nach Hessen reterirn wollen / theils zu Marckbreit[79] oberhalb Oxenfurth[80] / thails aber ober vnd vnderhalb Wertheimb[81] durch den Mayn (dauon doch vil ersoffen) gesetzt / thails andere aber sich vber den Odenwald durch die Graffschaft Erbach[82] / vnd das Darmstattische auff Gernsheimb[83] am Rhein / theils vber den Necker gegen Philippsburg begeben / also weit auß einander zerstrewet / daß kein Thail wissen können / wo der ander hinkommen / daruon jedoch angeregte von Herrn Veldmarschall Freyherren von Mercii nachgeschickte vnderschidliche Troppen noch gar vil ereylet / nidergemacht / vnnd gefangen.

In specie hat der jetziger zeit in Haydelberg[84] ligende Obrist Leutenandt Pißinger bei Epping[85] in der vndern Pfalz bey dem Guebrianischen[86] Regiment bey 100. Reutter ruiniert / von dem Wittgenstainischen[87] Regiment eine Anzahl Gefangene bekommen“.[88]

„Im August [1646; BW], kurz bevor die Feinde eintrafen, die vom Rhein heranzogen, lag in Lauingen[89] noch 6 Tage lang der kurbayerische Dragonerobristleutnant[90] Bissinger mit 500 Pferden. Beim Abzuge liess er 2 Joche der Donaubrücke abtragen, wobei 7 auf der Brücke stehende Mühlen demoliert wurden. Ferner gingen 40 Vorspannpferde, Wägen, Geschirre und Schiffe verloren. Der Gesamtschaden betrug einschliesslich der Verpflegungskosten 3942 fl. 30 kr. (Das Ratsprotokoll vom 7. September 1646 verzeichnet ein Schreiben dieses Obristleutnants, worin derselbe sich und seine Truppen infolge kurfürstlichen Befehls die Wiederbesetzung der Stadt vorbehält)“.[91]

In der Darstellung des Historiographen und Habsburg-Anhängers Wassenberg[92] heißt es in seinem „Florus“ (1647) anlässlich der Belagerung Augsburgs[93] 1646: „Von Rain[94] giengen der Bundesgenossen beyde Kriegsherren auff Augspurg[95] / welche anfangs schlecht besetzt vnnd versehen gewesen / bekam aber bald vnterschiedlichen Succurs / erstlich vnter dem Oberst. Leutenant Pissinger in die 400. Reuter vnnd Tragoner / welcher alsobald vff ein Schwedische[96] Parthey in gegenwarth deß Schwedischen Assistenz Raths Herrn Alexander Eßkhens[97] / (welcher in die Stadt kommen / in Meynung selbe durch gütliche Handlung in Schwedischen Gehorsamb zu bringen) außgefallen / selbige geschlagen / vnd ohne waß tod blieben / in 36. Reuter eingebracht. Den 8. 18. September seynd die Obersten Creutz[98] vnd junge Kolb[99] mit dem Rest von 800 Reutern / vnd Tragonern (davon der General Leuten.[100] Königsmarck[101] bei Schwabenhausen[102] / auff 250. theils nidergemacht / theils gefangen / neben 1. Oberst. Leuten. 1. Rittmeister / 3. Hauptmänner / etlichen Leut.[103] vnd Fendrichen[104] davon gebracht zu Verstärckung in die Stadt kommen“.[105]

Bissingen selbst war am 17.9. in Augsburg eingerückt.[106]

Der Benediktiner-Abt von St. Georgen im Schwarzwald,[107] Georg Gaisser [1595-1655],[108] erwähnt Bissingen in seinem Tagebuch, als am 13.12.1646 300 seiner Dragoner in Rottweil[109] stationiert wurden: „19.[12.1646; BW] Die Äbtissin von Rottenmünster[110] teilt mit, daß die Rottweiler Behörden ihr die Unterhaltung von 2 Reitern aufgedrungen und diese angewiesen hätten, in ihr Haus einzuziehen, wobei auf die es bewohnenden Nonnen keine Rücksicht genommen wurde. Und obgleich jene auf Befehl des Obersten Pissinger nicht eingezogen seien, muß sie doch jedem täglich 3 Batzen[111] und auch andere Leistungen zukommen lassen. Dasselbe sei dem Abte von Alpirsbach[112] widerfahren“.[113] „19.[2.1647; BW] Oberst Bissinger fordert 20 Malter[114] Getreide, Vieh und anderes an. Ich beschwere mich bei dem Kommandanten der bayrischen Besatzung. Dieser schreibt deswegen an Bissinger und fordert mich auf, die Sache dem Kommissar Brenner[115] zu unterbreiten. Dies ist sofort geschehen“.[116] „1.[3.1647; BW] Nachts kommt ein Schreiben des Obersten Pissinger aus Rottweil, das die Rückkehr der den Wäldern auflauernden französischen Soldaten anzeigt“.[117]

Im Verlauf der Werth’schen Revolte, als dieser zum Kaiser überging, sollen im April 1647 von seinen Soldaten nur ein Leutnant, der zum Rittmeister einer Kompanie befördert wurde, und 60 Reiter übergetreten sein.[118] Dass z. B. später Bissingen samt der Besatzung Rottweils sowie Caspar Schoch[119] mit seinem etwa 600 Mann starken Regiment,[120] das Ferdinand III. gern in Böhmen oder bei der Hauptarmee gesehen hätte,[121] zum Kaiser übertraten, wird zumeist nicht weiter erwähnt. Bissingen hatte sich im Frühjahr um das in Freiburg[122] stationierte Regiment Geleens beworben, der wegen seines Widerstands gegen die Politik Maximilians I. aus bayerischen Diensten ausgeschieden war, das dann aber dem neu ernannten bayerischen Feldmarschall Jost Maximilian von Gronsfeld[123] übertragen wurde.

Als 1647 die Waffenstillstandsverträge zu Ulm[124] abgeschlossen wurden,[125] waren die bayerischen Offiziere größtenteils gegen diese Verträge gewesen, weil sie sich dadurch in ihrer Existenz bedroht sahen. Der Benediktiner-Abt von St. Georgen im Schwarzwald,[126] Georg Gaisser [1595-1655],[127] hielt in seinem Tagebuch fest: „1.[4.1647; BW] Die Mitteilungen über die bayrische Neutralität machen selbst auf die Soldaten, die sie hören, einen verschiedenen Eindruck. 2.[4.1647; BW] Der Stadtkommandant teilt den Inhalt eines Schreibens des Herrn von Rauschenberg[128] mit, das anordnet, daß Oberst Pissinger und die andern Offiziere im bayrischen Dienst künftig jede Feindseligkeit gegen die Schweden-Franzosen aufgeben sollen. Ebenso den Inhalt eines Schreibens des Prinzen von Turenne, das verbietet, daß die Franzosen oder Schweden den Bayern Schaden zufügen, wobei der Kaiserlichen keinerlei Erwähnung getan wird. 3. Bestätigt wird die bayrische Neutralität durch Briefe von allen Seiten und wird mit gemischten Gefühlen und Deutungen aufgenommen“.[129] Und unter dem 27.4.1647 hielt er fest: „Der bayrisch-französisch-schwedische Waffenstillstand verursacht allerlei Auseinandersetzung (disputationes). Wie es heißt verfluchen die Kaiserlichen denselben“.[130]

Bereits 1644 war Bissingen in den Freiherrenstand erhoben worden,[131] am 14.6.1647 wurde sein Freiherrenstand bestätigt.[132] Wegen seiner Tapferkeit durfte Bissingen, kaiserlicher Kriegsrat, Vizerichter und Kommandant in Rottweil, „die Anfangsbuchstaben des Allerhöchsten Namens“ in sein Wappen aufnehmen.[133]

Unterdessen hatte sich Feldmarschall Gronsfeld, der von einer Reise nach Paris zu Verhandlungen mit Kardinal Mazarin auf Grund der Lage in der bayerischen Armee von Maximilian I. zurückgerufen worden war, durch Zollern’sches Gebiet auf seine nicht ungefährliche Rückreise nach München begeben. Gaisser notierte unter dem 20.8.1647 in seinem Tagebuch: „Es kommt hierher der bayrische Graf von Grünsfeld, der als Gesandter bei dem französischen König von Paris zurückkehrt. Es bat mich der Wachtmeister[134] um die kaiserliche Verfügung, worin er die bayrischen Soldaten in sein Lager zieht. Ich schickte sie durch den Leutnant. Er zeigte sie dem Grafen und schickte sie zurück. 21.[8.1647; BW] Graf von Grünsfeld Jobst Maximilian, dem ich eines von meinen Pferden geliehen habe bis nach Rottweil, reist ab. 22.[8.1647; BW] Es waren durch den Herzog von Bayern diejenigen Soldaten vom Fugger’schen[135] Regiment abberufen worden, die nach der Ulmer Übereinkunft von der Überlinger[136] Besatzung weggezogen und teils nach Rottweil, teils nach Freiburg, teils hierher überführt worden waren. Und es ging das Gerücht, diese würden sich heute in Kappel[137] einquartieren. Um dieses zu verhüten, schickte ich den Klemens zum Wachtmeister, der dies Quartier durch Bitten abwenden sollte unter Anführung des Grundes, daß dieses Dorf, sonst schon arm, durch das Wetter unvergleichlichen Schaden zu spüren bekommen habe. Er gab gerne seine Zustimmung. Rückkehr des Sekretärs aus Rottweil oder aus Rottenmünster,[138] mit der Entschuldigung wegen längeren Ausbleibens, weil durch den öffentlichen Trommler in der Stadt bekannt gemacht worden sei, daß alle Soldaten, die sich nicht zum kaiserlichen Dienst bekennten, die Stadt zu verlassen hätten, daß aber die, die dem Kaiser treu bleiben wollten, sich dem Oberst Pissinger und dem städtischen Magistrat unterstellen sollten. Daher seien, während jeder sein Vorhaben kund tun sollte, die Tore geschlossen gewesen. Dem mit Arrest belegten Kommissar von Forstenhausen[139] sei zuerst Hoffnung gemacht worden auf Freilassung, diese ihm aber dann genommen und seine Wohnung durch städtische Bewachung geschützt (custoditam) worden. Wachtmeister Horst[140] vom Regiment Fugger habe heute mit vielen Soldaten Ausschreitungen begangen; er sei mit dem Kommandanten Garnier[141] (gubernatore) mit einer Abteilung zu Fuß des Haslanger[142] Regiments zurückgeblieben. Gegen den Kommissar seien die Bürger sehr aufgebracht, weil er wie sie glauben auf gleiche Weise wie Überlingen, seine Stadt (Villingen)[143] dem Franzosen übergeben wolle. 23.[8.] Rückkehr des Knechtes Johann mit meinem Pferde, das ich dem Grafen von Grünsfeld geliehen hatte. Er berichtet, daß dem genannten Grafen, als er schon in Sicht der Stadt Rottweil gekommen sei ein Bote entgegengekommen sei und ein Schreiben übergeben habe, nach dessen Kenntnisnahme er sofort sein Pferd umlenkte, und daß er den Boten einen andern Weg an der Stadt vorbei einzuschlagen geheißen habe. Nachdem der Graf sich von der Stadt entfernt hatte, hätten die Kriegsgeschütze zu donnern begonnen, wobei er sich äußerst über die Ursache wunderte und wiederholt die Worte äußerte: ‚Was machen die Narren darinnen ?‘ Nachdem er sein Pferd gewechselt und das meine bestiegen hatte, habe er sich Schönberg[144] zugewendet, dort übernachtet, die Freilassung der Pferde trotz der Bitten abgeschlagen, da er an ihrer Statt keine andern bekommen könne. Der Graf habe die Freilassung (Rückgabe) für Bahlingen[145] zugesagt. Aber da bei seiner Ankunft ihm die Tore verschlossen wurden, sei er weiter zu eilen gezwungen worden, habe endlich in Hechingen[146] halt gemacht und sei dort von den Grafen und dem Fürsten von Zollern[147] in seinem Quartier aufgesucht und begrüßt worden. So seien sie endlich entlassen worden, sowohl Pferde als Knechte, als auch Soldaten, sogar unter Beigabe eines Geschenkes, das morgen, je nach Verhältnis, jeder erhalten werde. Zum Ersatz für die abziehenden Bayern rücken einige Dragoner vom Regiment des Obersten Kaspar Schach[148] [Schoch !; BW] in die Stadt ein, der von der Partei des bayrischen Kurfürsten zum Kaiser übergegangen war. Die bayrischen Soldaten vom Fugger’schen Regiment und andere bisher in den benachbarten Orten einquartierte sammeln sich auf Rückberufung des Kurfürsten, ziehen aus der Gegend ab und treten den Marsch in Richtung Donauwörth[149] an“.[150]

Am 21.8. erklärten sich die Besatzungen von Rottweil, Offenburg[151] und Hohenasperg[152] für „gut katholisch“.[153] „Die Besatzungen zu Offenburg in der Ortenau und zu Aschberg hatten sich als ‚gut kaiserlich‘ erklärt. Dieselbe Erklärung hatte die Reichsstadt Rottweil mit ihrem bayrischen Kommandanten, dem Obristen Bißinger, am 21. August ‚zu ihrem unsterblichen Ruhm‘ abgegeben. Das weiter in französischem Solde stehende weimarische Regiment Alt-Rosen,[154] 400 Dragoner stark, hatte einen Angriff auf Rottenburg am Neckar[155] vor. Mit Bürgern Rottweils und seinen Soldaten überraschte Bißinger das sorglos dahinziehende Regiment ‚im freyen Veldt‘ – wohl in der Rast und ohne ausreichende Sicherung durch Feldwachen. Er ‚zertrümmerte‘ es in einem blutigen Gefecht: ‚ … den Obristen Schlagmann[156] mit vier Schüssen verwundet, so bereits auch gestorben. Den Major,[157] drey Capitain[158] neben etzlich und zwainzig Underofficieren und viel gemeinen Soldaten[159] gefangen. Den Rest, was nicht ausgerissen, worunder zween Capitain, etzliche Leutenant und Fendrichs, niedergehauen und alle Bagage[160] bekommen‘ „.[161] „Die hohen Verluste des Regiments, detailliert von Enckevoer[162] genannt, waren für Schmidtberg[163] ein Grund, den Marsch zum Bodensee nicht anzutreten. Bei der Aktion Bißingers und der Bürgerschaft Rottweils hat es sich nicht um eine der häufigen ‚Razzien‘ von nur lokaler Bedeutung gehandelt, die ebenfalls vorgenommen wurden. Nur weil sich die gesamte Reichsstadt ‚gut kaiserlich‘ erklärt hatte, konnte Bißinger eine Aktion solchen Umfangs wagen, war doch der Waffenstillstand zwischen dem Kurfürstentum Bayern und dem Königreich Frankreich nach wie vor in Kraft. Zwischen der Bürgerschaft Rottweils und der Besatzung muß ein gutes Verhältnis geherrscht haben, sonst wäre die bayrische Besatzung wohl nicht dem Beispiel der kaisertreuen Stadt gefolgt“.[164]

Anfang September war Lothar von Bönninghausen,[165] der kaiserliche Kommandierende der sogenannten „Immediat-Völker“ im süddeutschen Raum, selbst auf dem Hohenasperg[166] erschienen. „Er teilte Melander[167] am 4. September mit, daß sein nach Rottweil zum Obristen von Bissingen gesandter Obristwachtmeister[168] ein erfolgreiches Recontre mit den Schweden gehabt habe; 6 gefangene Offiziere und 160 erbeutete Pferde seien auf den Asperg gebracht worden; der Feind habe 40 Tote auf dem Platz gelassen. Am 9. September meldete er, Bissingen habe das weimarsche Regiment Alt-Rosen, das im Anmarsch auf Rottenburg[169] gewesen sei, gänzlich zersprengt, wodurch die Absicht des Feindes, in die Bodenseegegend einzudringen, vorläufig gehemmt werde“.[170] Dabei waren wohl die in Württemberg zurückgebliebenen Reste des Schütz’schen[171] und Roßwurm’schen[172] Regiments gemeint, die in der Bietigheimer[173] Chronik erwähnt werden. Unter dem 19.9.1647 hält Gaisser fest: „Rückkehr des Sekretärs und des Amtmanns von Rottweil mit der Meldung von der mit Pissinger durch den Verwalter vereinbarten Kontribution, von der der Oberst sich nichts abziehen lassen will“.[174] Ein nicht näher genannter Beauftragter Gaissers berichtet: „1.[10.1647; BW] „Bei seiner Ankunft in Dietlingen[175] seien ihm alle Rotenzimmerer[176] entgegengekommen mit Ausnahme von zweien. Auf die Frage nach dem Grunde hätten sie erwidert, sie seien vom Verwalter unversehens gedrängt worden, die Garben auszudreschen und die Zehnten[177] nach Rottweil zu führen. Der Verwalter habe erklärt, daß dies ihm von Pissinger (zu tun) aufgetragen worden sei, damit das Getreide nicht anderweitig geraubt würde. Aber es war an der Sache nur das wahr, daß der Verwalter Getreide zur Saat haben wollte, wie er alljährlich gewohnt war“.[178]

„Auch ein alter Bekannter, Rittmeister Pissinger, erschien im Herbste 1647 auf der Bildfläche und forderte ‚einen Hinterstand von 80 fl.‘; bis dahin werde er sich auf Kosten des Bistums Speier in Baden-Baden[179] verpflegen lassen. Von Rottweil aus drang er im folgenden Frühjahre abermals auf seinen ‚hinterstand‘, natürlich vergebens“.[180]

Unter dem 6.5.1648 hält Gaisser fest: „Eine Abteilung, bestehend aus 100 feindlichen Pferden, war bis zu den Toren von Rottweil vorgestoßen, hatte 7 Pissing’sche Pferde abgefangen, und auf dem Rückweg die Dörfer Irslingen[181] und zwei weitere geplündert. 7.[5.1648; BW] Die Pissing’schen Reiter erscheinen mit einer Ausnahme wieder“.[182] 9.6.1648: „Wiederholt befiehlt Oberst Pissinger meine Untertanen zum Graben, Erdausheben, Beiführen von Baumstämmen zur Beförderung der Befestigung von Rottweil. 10. Spiegelhans geht aus Rottenzimmern[183] mit einem Schreiben unseres Kommandanten zu Oberst Pissinger; darin bittet er, meine Untertanen nicht bei (durch) der Forderung von Diensten (Fronden) zu behelligen, sonst würde er dasselbe mit den Rottweilern machen“.[184] „14.[6.1648; BW] Ein Schreiben von Oberst Pissinger an unsern Kommandanten verlangt Arbeiter und Schanzer[185] von meinen Untertanen und kanzelt mich tüchtig ab. ‚Nichts ist schwerer zu ertragen, als wenn der Bettler aufs Roß kommt’ “.[186]

Am 18.7.1648 schrieb Ferdinand III. an Rudolf Graf Colloredo,[187] den Kommandierenden in Prag: Um die in den Festungen und befestigten Orten Böhmens und Mährens ständig entstehenden Unordnungen zu beseitigen, habe er Obrist Bissingen mit der Inspektion dieser Orte beauftragt. Er, Colloredo, solle ihn bei seiner Tätigkeit unterstützen.[188]

Weiter heißt es bei Gaisser: „10.[9.1648; BW] Christoph Reblin erlitt, als er 2 Schlangen[189] für Baron von Pissinger gießen wollte, da die Hitze des flüssigen Metalls fallierte, nicht geringen Schaden“.[190] „23.[10.1648; BW] Anwesend Gallus Kayser, der sich beklagt, daß die Soldaten des Obersten Pissinger ihm 6 Ochsen geraubt hätten“.[191]

1649 war Bissingen Kommandant in Rottweil.[192]

Nach dem Krieg hatte Bissingen Melchior von Hatzfeldt im November 1649 um Fürsprache bei Johann Philipp von Schönborn,[193] Fürstbischof von Würzburg, ersucht; im Mai 1650 wurde er Amtmann in Lauda.[194] Er amtierte später als kaiserlicher und österreichischer Kriegsrat in Innsbruck.[195] Gaisser erwähnt ihn letztmalig unter dem 5.1.1651, als kaiserliche Kommissare nach Hechingen[196] kamen, „um zu erfahren, wie viel dem Obersten Pissinger nach Rottweil in jeder Art Kontribution von den St. Georgener Untertanen entrichtet wurde“.[197]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] KÖNIG, Archiv, S. 223.
[2] KNESCHKE, Adels-Lexikon Bd. 1, S. 425.
[3] Schramberg [LK Rottweil]; HHSD VI, S. 715f.
[4] Freikompanie: Kompanie (auch Freifahne), die keinem Regiment und keinem Regimentsstab unterstellt war. Bei den Kaiserlichen waren dies Hannemann, Unger und Augustin. Vgl. KONZE, Stärke, S. 34f.
[5] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, in besetzten Gebieten wurden schon einmal 240 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15), während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[6] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[7] Kaspar v. Baumberger [Bamberger, Bamberg, Baumberg] [Rauhenberg, Rauenberg, Ravenberg] [ -1651], speyerischer, kaiserlicher Obrist.
[8] Kuppenheim [LK Rastatt]; HHSD VI, S. 436f.
[9] GONZENBACH, Erlach Bd. 2, S. 441.
[10] Bruhrain: Bezeichnung für die rechtsrheinischen Gebiete des Hochstifts Speyer, die sich in das Kraichgauer Hügelland hinein ausdehnten.
[11] Kroaten: kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. Im Dreissigjährigen Krieg dienten rund 30.000 kroatische Söldner in fremden Heeren; http://croatia.ch/kultura/knjizevnost/petkov02.php. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“ http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’“. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / on sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Gefangene Kroaten wurden von den Schweden in deren Kupferbergwerke verbracht; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“.
[12] Hauptmann [schwed. Kapten]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[13] N Siedler [ – ], kurbayerischer Hauptmann.
[14] N Friedberg [ – ], kurbayerischer Hauptmann.
[15] Caspar Gusch(e)nitz [Guschnenitz, Gouschneitz, Guditsch, Goluschnitz ? Orzichovsky-Tergouschitz] [ – ], kurbayerischer Kroaten-Obrist.
[16] Hans Matthias Freiherr v. Pienzenau [Bentzenau, Bentzenauer, Bentenau, Benzennau, Banzenau, Penzenau] v. u. zu Wildenholzen [ – ], kurbayerischer Obrist.
[17] Erasmus v. der Horst [ – ], speyerischer Domdekan. – Domdekan: Der Domdekan, auch Domdechant, ist ein Amt innerhalb der Geistlichkeit von bischöflich verfassten Kirchen. Er steht dem Domkapitel nach innen vor, während dem Dompropst die Verwaltung der Güter des Kapitels und oftmals die Vertretung nach außen übertragen ist. Der Domdekan ist somit in einem Domkapitel die zweite Dignität. Fehlt die Würde des Dompropstes in einem Kathedralkapitel, ist der Domdekan die erste Dignität des Domkapitels. [nach wikipedia]
[18] Gottfried Huyn van Geleen, Freiherr u. Graf v. Amstenrade u. Geleen [um 1598-27.8.1657 Alden Biesen],bayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. SCHRIJNEMAKERS; CORSTJENS, Graaf Godfried Huyn van Geleen (in der deutschen Fachliteratur kaum beachtete Biographie).
[19] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[20] Franz Freiherr v. Mercy [Merci, Merse], Herr zu Mandre u. Collenberg [zwischen 1580 u. 1590 Longwy (Lothringen)-3.8.1645 Alerheim], kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. HERBERT, Franz von Mercy.
[21] Ordinanz, Ordonnanz: (militärische) Verfügung; Befehl; Anweisung, Verordnung, die nicht immer eingehalten wurde. Zum Teil wurde den Soldaten von ihren Vorgesetzten in aller Öffentlichkeit sogar verboten, sich an die Ordonnanzen zu halten; MAIER, Unterpfalz, S. 321.
[22] Grombach [Bad Rappenau, LK Heilbronn], HHSD VI, S. 266.
[23] Philippsburg [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 632f.
[24] Esslingen am Neckar [LK Esslingen]; HHSD VI, S. 191ff.
[25] Martin Maximilian Freiherr v. der Goltz [v. der Kron, v. Kranz ?; Golz, Goltzke, Golonitz, Gölnitz] [1593-10.5.1653], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[26] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[27] Waibstadt [Rhein-Neckar-Kr.]; HHSD VI, S. 842.
[28] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“ Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.
[29] Lauterburg [Lauterbourg; Dép. Bas-Rhin].
[30] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das – angesichts der um 1, 5 º tieferen mittleren Jahrestemperatur mit extremen Kälteperioden überlebensnotwendig – in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde und in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten. Natürlich versuchten deshalb Magistrate und Stände immer wieder, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten und ihrem Tross führen musste.  Dazu kam der enorme Bedarf an Feuermaterial, wobei alles nur einigermaßen Brennbare durch die Truppen beschafft wurde. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz berichtet über den November/Dezember 1640; BRAUN, Marktredwitz, S. 129: „Über diese 8 Regiment[er] [hinaus] sind auch 200 Polacken mit marchiert, welche – wie ob[en] gehört – zu Oberredwitz logierten: Einige sind auch in Dörflas einquartiert worden. Obwohl wir hier im Mark[t] kein Quartier gehabt, so haben wir doch des Generals Tafel versehen und herrlich in die Küche (ver)schaffen müssen. Auch haben wir für die Regiment[er] hinaus[gegeben] 800 Brot[e], 800 Maß Bier und 2 Rind[er]. Überdies hat (ein)jeder Bürger, der seinen Stadel nicht zugrund reissen oder gar verbrennen lassen wollte, hinaus[ge]geben Fleisch, Fisch, Futter, Bier, Brot und Geld. [Es] ist dadurch auch sehr wenig erhalten worden, denn fast in jedem Stadel [hat] eine Kompanie gelegen, welche (dann) alles Heu, Stroh, ungedroschenes Getreide, Holz und Brettern in das Feld getragen. Es sind daraus Hütte gemacht und hernach meistens verbrannt [worden]. Um das, was liegen geblieben war, haben sich die Nachbarn auch [noch] gezankt. Sie haben auch alle Zäun[e] um die Gärten, Planken [und] Um(b)schrote umgehauen und verbrannt. All(e) unser[e] Fischkästen, [von denen] ein [jeder] vorher um 50 K[ronen] erkauft [worden war], haben sie in einer Geschwindigkeit eingehauen, zerrissen, hinweggetragen und in Grund verdorben. [Auf] dem Freithof, welcher erst neu gemacht worden war, haben sie die Schindel[n] abgeschlagen und sam(b)t dem Tor verbrannt. In Summa, diese Leute haben einen großen Schaden getan in dem unausgedroschenen Getreide, Futter, (Ge)stroh und Holz. [Sie haben auch] fast alle Stadel im Grunde zerschlagen und das Gezimmer verbrannt; denn die Kälte war sehr groß. Daher [haben] sie auch außer[halb] der Stadel noch über 1000 Feuer angezündet und gehalten. Was sie in den Vorstädten ertappt haben, [das haben] sie (hinweg)genommen und das Vieh geschlachtet. Die Nacht [über] hat die ganze Bürgerschaft auf Befehl des Generals um und um auf der Mauer im Gewehr stehen und wachen müssen. Ungeachtet dessen aber sind die Musketiere(r) doch an vielen Stellen über die Mauer herabgestiegen, [sind] in die Ställ[e] eingebrochen, [haben] kleines Vieh erwürgt und was sie sonst [noch] bekommen konnten, [haben sie] mitgenommen und [sind dann] wieder hinausgewischt. Dies geschah (nun) an vielen Orten, [so] daß wir also genug(samb) zu wehren und solches zu verhindern hatten. Die Tor(e) hatte er selbst(en) besetzt und mit seiner Wacht versehen“. Natürlich versuchten die Magistrate und Stände, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226.
[31] Philippsburg [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 632f.
[32] Heidelberg; HHSD VI, S. 302ff.
[33] Speyer; HHSD V, S. 350ff.
[34] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen.
[35] Richard Neu [ – ], kaiserlicher Kriegskommissar.
[36] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).
[37] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[38] BAUR, Fürstentum Speier, S. 13f.
[39] [Johann] Friedrich v. Schletz [Schlez, Schleuß, Schlentz, Schlitz, Schletzer] [ -1658 Wasserburg], kurbayerischer Obrist.
[40] Johann Leonhard Peyerle [Playr, Beierlein, Bäuerlein] v. Perleberg [ – ], kaiserlicher Oberkriegskommissar.
[41] N Häuel [ – ], kaiserlicher Kriegskommissar.
[42] BAUR, Fürstentum Speier, S. 16.
[43] Servis: Servis war das Holz, das Licht und die Liegestatt (Heu und Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung und Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen und Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfg.) und 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch „Tractament“.
[44] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen.
[45] Früchte: Getreide.
[46] Rheinhausen, heute Ortsteil von Oberhausen-Rheinhausen [LK Karlsruhe].
[47] BAUR, Fürstentum Speier, S. 23. – exequiren: nachforschen; Eintreiben von Geldern und Nahrungsmitteln; wegen einer Sache gegen jemanden vorgehen, (Bestimmungen) durchsetzen, (zwangs)vollstrecken; ahnden, verfolgen.
[48] Lothringer: Truppen Karls IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)], die im Reich einen außerordentlich schlechten Ruf genossen. THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 493 (1631): „Es hat diß Volck auch an andern Orthen / da sie auffgebrochen / also gehauset vnnd Tyrannisiret / daß es ein Stein erbarmen mögen: alles auff den eussersten Grad verderbet / geplündert / den Haußraht verbrennet / das Bettwerck in die Lufft gestrewet / vnd andern vnmenschlichen Muthwillen verübet / nicht anders als wann die Innwohner ihre abgesagte Feinde gewesen: Sonsten aber waren sie so forchtsamb vnd verzagt / vnnd dorfften ihres Manns / ob sie schon offtmals als demselben an der Anzahl vberlegen / nit erwarten“. Melchior Adam Pastorius [1624 Erfurt-1702 Nürnberg], Bürgermeister und Oberrichter in Bad Windsheim (1631) fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 111f.: „Bald ruckte die Lothringische Armee hernach / die plünderte das gantze Land aus / und suchten diejenige Bauren Leute / so mit ihrem Vieh in die Wälder gewichen waren / mit Hunden auf / etliche übel bekleidete waren im Walde erforen / etliche hatten was Vieh / in die Stadt geflüchtet / das starb Hungers / weilen auch das Futter in der Stadt alles ausgezehret war / man konnte kein Aas hinausführen lassen / daß verursachte Gestanck / Kranckheit und Sterben. Es wurden damals weder Kirchen noch Schulen gehalten / auch keine Wachten gehalten / noch sonsten etwas in der Stadt verrichtet / jederman bliebe zu Hause wie ein Dachs in seiner Höhlen. Und dieses Volck hiesse man den Tyllischen Zug“. Der Chronist Sebastian Dehner [25.8.1612 Rothenburg-13.6.1679] hält fest; HELLER, Rothenburg, S. 77f.: „30. Oktober an einem Sonntag zu Nachts umb Horn ist daß Galgenthor geöffnet worden, da ist der Lothringer mit seinem Volck, lauter Franzosen, hereingezogen, alßbald Rathhauß, Rüstkammer und den Mark mit Schildwach bestellet, auf dem Mark viel Feuer angezündet, dabey Schwein, Schaf, Hünner, Gänß, waß u. wo sie waß gefunden, gebraten, gesotten und recht soldatisch angefangen zu leben. Nach Mitternacht fingen sie an, die Häußer mit Gewalt zu erbrechen und die Leute zu tribuliren, alleß zu plündern, zu nemmen, zu schlagen, daß ein groses Lamentiren, Weinen, Heulen, Klagen und Schreyen in allen Gaßen und Häusern entstanden; die Leuth Geld zu geben mit Stößen und Schlägen genötiget, in manchem Hauß Truhen und Kasten, Alleß zerschlagen, die Leuth auf der Gaßen außgezogen u. s. w. Man hat fast nichts sowohl verschoben, welches sie nicht gesucht und gefunden. Es hat kein Bürgermeister noch Herr mehr aufs Rathhauß gekönnt noch gedörft; Läuten und Schlagen, Kirchen- und Schulengehen ist alles innengestanden. 31. Octobr. Montag gegen Tag, als es hell worden, sind mehr Soldaten in die Statt gelaßen worden und was die Vörige nit genommen und verwüst, haben dieße vollend genommen; sind manche Häußer rein außspoliert worden; ist eine Parthey auß- die andere eingangen. Gegen Ausschlagen sind etliche Teutsche für das lateinische Schulhauß kommen fürgebend, sie wären salva guardia, welchen der H. Rector die Thür geöffnet; aber alß sie hinaufkommen, haben sie den Rector geschlagen, Geld u. Silbergeschmeid und Kleider genommen und damit fort, welchen alßbald bey 16 Franzosen mit ihren Büxen[48] und brennenden Lunten gefolget, ins Hauß gangen, der armen Schuler Mäntel, Kleider, Hüt und Schuhe genommen und alß solche fortwaren, und die Kuhe auß dem Stall war, hat man die Tür in Eil wider von Innen zugeschlagen, were sonst alles genommen und verwüst worden. […] Am Sambst: und Sonntag hat man die Völkher erst recht einquartiert: je einem 4. 5. 6.; denen hat man nach der Volle müßen Freßen und Saußen schaffen, wie und waß sie begeret, und Leibs und Lebens nit recht sicher bey ihnen gewest, oftmalß alleß auß den Häusern geschlagen und darinnen nach ihrem Muthwillen gehauset und den Leuthen mit großer Bedrohung offentlich unter die Augen gesagt, Alleß, waß noch übrig in Häußern, were ihr. ‚Vatter hinauß, mein ist das Hauß !‘ u. s. w. ‚Ihr Rebellen ! Ihr Schelmen ! Ihr Dieb ! Ihr Mayneidige !‘ “
[49] Gernsbach [LK Rastatt]; HHSD VI, S. 251f.
[50] Wilhelm V. Markgraf v. Baden-Baden [30.7.1593 Baden-Baden-22.7.1677 Baden-Baden], regierte 1622-1677, 1633 kaiserlicher Generalstatthalter am Oberrhein, 1635 Generalfeldzeugmeister u. erhielt die untere Markgrafschaft, Berater Ferdinands III. u. Apologet der katholischen Sache, 1672 Reichskammerrichter in Speyer.
[51] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. In den bei Angriffen und Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten und um ein freies Schussfeld zu haben.
[52] Bruchsal [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 120ff.
[53] impatronieren: bemächtigen.
[54] Obrist [schwed. Överste, dän. Oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15).Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[55] Waibstadt [Rhein-Neckar-Kr.]; HHSD VI, S. 842.
[56] Ernst Graf v. Mansfeld [1580 Luxemburg- 30.11.1626 Rakovica bei Sarajewo], Söldnerführer. Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.
[57] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108.: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644): „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.
[58] BAUR, Fürstentum Speier, S. 25f.
[59] Kirrweiler [LK Kusel].
[60] Lauterburg [Lauterbourg, Dép. Bas-Rhin].
[61] BAUR, Fürstentum Speier, S. 32.
[62] Wolf Jakob v. Kapeneck [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[63] Stephan Müller [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[64] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.
[65] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 222, 275. – Schorndorf [Rems-Murr-Kr.]; HHSD VI, S. 714f.
[66] Heilbronn [Stadtkr.]; HHSD VI, S. 315ff.
[67] Ettlingen [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 199ff.
[68] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 222. – Kuppenheim [LK Rastatt]; HHSD VI, S. 436f.
[69] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 275.
[70] Grombach [Bad Rappenau, LK Heilbronn], HHSD VI, S. 266.
[71] Jan Freiherr v. Werth [1594 Büttgen-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth; KAISER: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/W/Seiten/JanvonWerth.aspx [17.6.2014].
[72] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 222. – Grombach [Bad Rappenau, LK Heilbronn]; HHSD VI, S. 266.
[73] GONZENBACH, Erlach Bd. 2, S. 441.
[74] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.
[75] Herbsthausen [Bad Mergentheim, Main-Tauber-Kreis]; HHSD VI, S. 330.
[76] Franz Freiherr v. Mercy [Merci, Merse], Herr zu Mandre u. Collenberg [zwischen 1580 u. 1590 Longwy (Lothringen)-3.8.1645 Alerheim], kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. HERBERT, Franz von Mercy.
[77] (Bad) Mergentheim [Main-Tauber-Kr.]; HHSD VI, S. 41ff.
[78] Henri de La Tour d’Auvergne, vicomte de Turenne [11.9.1611 Sedan-27.7.1675 Sasbach], Marschall v. Frankreich.
[79] Marktbreit [LK Kitzingen]; HHSD VII, S. 425f.
[80] Ochsenfurt [LK Würzburg]; HHSD VII, S. 557.
[81] Wertheim [Main-Tauber-Kreis]; HHSD VI, S. 880ff.
[82] Erbach [Rheingaukr.]; HHSD IV, S. 111f.
[83] Gernsheim [Kr. Groß-Gerau]; HHSD IV, S. 169f.
[84] Heidelberg; HHSD VI, S. 302ff.
[85] Eppingen [LK Heilbronn]; HHSD VI, S. 184f.
[86] Jean Baptiste de Budes comte de Guébriant [Guebrian, Gabrian] [2.2.1602 Plessis-Budes-24.11.1643 Rottweil], französischer Marschall.
[87] Johann Graf v. Sayn-Wittgenstein [1601-3.8.1645 bei Alerheim gefallen], weimarischer Obrist.
[88] Summarische Relation Deß zwischen der ChurBayrischen ReichsArmada / vnd der Königklich Französischen / dem General Visconte di Tourraine vndergebenen Armada ( in welcher zugleich das von Herzog Bernharden von Sachsen Weinmar herrührende Corpo begriffen) bey dem nächst Mergentheimb gelegenen Dorff Herbsthausen / den 5. May dises 1645. Jahrs fürgangenen HauptTreffen / darinnen ermeldte Tourrainische Armada geschlagen. Nachgedruckt zu Augspurg / durch Andream Aperger. 1645.
[89] Lauingen (Donau) [LK Dillingen/Donau]; HHSD VII, S. 396f.
[90] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. – Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[91] RÜCKERT, Lauingen II, S. 36.
[92] Everhard Wassenberg [9.11.1610 Emmerich-nach 1668], Historiograph, Diplomat. Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.
[93] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.
[94] Rain am Lech [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 599f.
[95] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.
[96] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[97] Alexander [v.] Erskein [Esken, Eske, Erskeine, Eßkhen, Eschen] [31.1.1598 Greifswald-27.7.1656 Zamość], schwedischer Kriegsrat, Resident. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=15450.
[98] Georg [Johann Ferdinand ?] Creutz [Kreitz, Kreuz] [ – ], kurbayerischer, kaiserlicher Obrist.
[99] Hans [Johann] Jakob Kolb v. Kager [Reindorf, Rhaindorf], genannt „der junge Kolb“ [1604-1670], kurbayerischer Obrist.
[100] Generalleutnant [schwed. generallöjtnant, dän. generalløjtnant]: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[101] Hans Christoffer Graf v. Königsmarck [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [N., N.], Leben und Thaten.
[102] Schwabhausen [LK Dachau] ?
[103] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark – S. 15., was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[104] Fähnrich [schwed. Fänrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee erhielt er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl.
[105] WASSENBERG, Der Ernewerte Teutsche Florus, S. 698.
[106] HEILMANN, Kriegsgeschichte 2. Bd., S. 712.
[107] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].
[108] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.
[109] Rottweil [LK Rottweil]; HHSD VI, S. 676ff.
[110] Rottenmünster, Zisterzienserinnenabtei bei Rottweil.
[111] Batzen: 1 Batzen = 4 Kreuzer. => 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ).
[112] Klosteramt Alpirsbach [LK Freudenstadt].
[113] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1095 (2. Auflage 1984, heute noch erhältlich bei Stabsstelle Archiv von 79002 Villingen-Schwenningen).
[114] 1 württembergischer Malter = 177 Liter.
[115] N Brenner [ – ], kaiserlicher Kriegskommissar.
[116] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1101.
[117] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1102.
[118] So noch LAHRKAMP, Werth, S. 170, Anm. 37; obwohl schon RIEZLER, Meuterei II, S. 216f., darauf hingewiesen hatte („Pissinger“ !).
[119] Caspar v. Schoch [„Don Kaspar“, „Kaspar“, „Cäsperle“, Schach] [25.11.1610 Kleinholzleute bei Isny-16.8.1672 Bregenz], kurbayerischer, dann kaiserlicher Obrist.
[120] Eine undatierte Liste mit der Truppenstärke vom Febr. 1648 (Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayeen Älteres Archiv 2953, fol. 154, weist sogar 986 Mann bzw. Pferde aus.
[121] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 168, fol. 174-175 (Ausfertigung): de Souches an Holzappel, Brünn, 1647 VII 23.
[122] Freiburg im Breisgau; HHSD VI, S. 215ff.
[123] Jost Maximilian Graf v. Gronsfeld [6.11.1596 Rimburg-24.9.1662 Gronsveld], ligistisch-bayerischer Obrist, kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. WARLICH, Für Bayern, Habsburg und Reich [Typoskript].
[124] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.
[125] Vgl. dazu die umfangreiche Darstellung bei IMMLER, Kurfürst Maximilian.
[126] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].
[127] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.
[128] Johannes Ernst Freiherr v. Reuschenberg [Rauschenberg, Ruischenberg] [29.3.1603 in Setterich getauft-5.3.1660 Köln], kurbayerischer, kaiserlicher Generalfeldzeugmeister, Feldmarschall. Vgl. REUSCHENBERG, „Jesus Maria und kein Quartier !“; EHRENPREIS, Feldmarschall Johann von Reuschenberg.
[129] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1105.
[130] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1109.
[131] KNESCHKE, Adels-Lexikon Bd. 1, S. 446.
[132] NEDOPHIL, Deutsche Adelsproben Bd. 1, S. 223.
[133] WURZBACH, Biographisches Lexikon Bd. 1, S. 412.
[134] Wachtmeister [schwed. Sergeant]: Unteroffiziersdienstgrad. Der Wachtmeister war zuständig für die Sicherheit des Lagers und der Truppen sowie für die Einteilung, Aufstellung, Beaufsichtigung der Wachen und Ausgabe der Losung. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen und 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Mit der Einrichtung stehender Heere wurde die Bezeichnung „Wachtmeister“ synonym für Feldwebel verwendet. Ein Wachtmeister der Reiterei erhielt in der brandenburgischen Armee monatlich 40 fl.
[135] Franz Graf Fugger-Weißenhorn-Nordendorf [10.8.1612-22.7.1664 St. Gotthard/Raab], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[136] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.
[137] Kappel, heute Stadtteil von Freiburg [LK Freiburg i. Breisgau].
[138] Rottenmünster, Zisterzienserinnenabtei bei Rottweil.
[139] Forstenhäuser, Anton Otto v., bayr. Kriegskommissar.
[140] N Horst [ – ], kaiserlicher Wachtmeister.
[141] Garnier, Jean Henri, ksl. Obristleutnant u. Generaladjutant, nach STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1118 (1647 VII 13) ein ehemaliger Jesuit.
[142] Georg Rudolf Freiherr v. Haslang zu Haslangkreit u. Großhausen [ -17.10.1676], kurbayerischer Obrist.
[143] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.
[144] Schönberg [Ortenaukreis].
[145] Bahlingen am Kaiserstuhl [LK Emmendingen].
[146] Hechingen [Zollernalbkr.]; HHSD VI, S. 297ff.
[147] Meinrad Fürst v. Hohenzollern-Sigmaringen, Gegner der Ulmer Verträge, riet im September mit Gronsfeld zur Wiedervereinigung mit Habsburg.
[148] Caspar v. Schoch [„Don Kaspar“, „Kaspar“, „Cäsperle“, Schach] [25.11.1610 Kleinholzleute bei Isny-16.8.1672 Bregenz], kurbayerischer, dann kaiserlicher Obrist.
[149] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[150] STEMMLER , Tagebuch Bd. 2, S. 1121ff. Bei der Ausgabe v. GAISSERS Tagebüchern handelt es sich gerade, was Namen angeht, um eine ausgesprochen schlampige Edition.
[151] Offenburg [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 607ff.
[152] Asperg [LK Ludwigsburg]; HHSD VI, S. 29ff.
[153] RIEZLER, Geschichte Baierns Bd. 5, S. 623; RIEZLER, Meuterei II, S. 216f.
[154] Reinhold v. Rosen [Rosa, Rosau, Roß], der „Gute“, Herr v. Bollweiler u. Herrenstein [nach 1595, um 1604 Ninigall, Livland – 8./18.12.1667 Schloss Dettweiler, Kr. Zabern; Elsass], schwedisch-französischer Obrist, Generalmajor.
[155] Rottenburg [LK Tübingen]; HHSD VI, S. 674ff.
[156] N Schlagmann; Obrist [ -August 1647], französischer Obrist.
[157] Major [schwed. Major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie und 300 fl. bei der Kavallerie.
[158] Kapitän [schwed. Kapten]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. , d. h. 1.920 fl. jährlich, ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[159] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen.
[160] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[161] HÖFER, Ende, S. 111.
[162] Adrian Graf v. Enckevort [Enckevoer, Enckfurth, Enckefurt, Enquenfort, Enckenfurth] [20.8.1603 Diest-3.6.1663 Ledeč], kurbayerischer Feldmarschall.
[163] Ludwig v. Schmidberg [Schmidtberg, Schmidtberger, Schmiedeberg, Schmiedeberger] [1594 Weißenburg-1657 Lehrensteinsfeld], französischer Generalmajor.
[164] HÖFER, Ende, S. 113.
[165] Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.
[166] Asperg [LK Ludwigsburg]; HHSD VI, S. 29ff. Vgl. SAUER, Der Hohenasperg.
[167] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HÖFER, Peter Graf Holzappel; GEISTHARDT. Peter Melander; LEINS, Soziale und räumliche Mobilität; LEINS, Peter Melander von Holzappel. Militärwirtschaft, Bündnisdiplomatie und Miniaturherrschaft im späten Dreißigjährigen Krieg. Phil. Diss. [in Arbeit].
[168] Obristwachtmeister [schwed. Major]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.
[169] Rottenburg am Neckar [LK Tübingen]; HHSD VI, S. 674ff.
[170] LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 354.
[171] N Schütze [Schutz, Schiz] [ – ], französischer Obrist.
[172] Hans Georg v. Rußwurm [Rosswurm, Russwurmb] [16.6.1602-6.5.1667] weimarisch-französischer Obristleutnant, Obrist u. Generalmajor, später schwedischer Generalmajor, dann kaiserliche Dienste.
[173] BENTELE, Protokolle, S. 221.
[174] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1125.
[175] Dietlingen, heute Ortsteil von Keltern [Enzkreis].
[176] Rotenzimmern, heute Ortsteil von Dietingen [LK Rottweil].
[177] Zehnt: der von der Kirche geforderte zehnte Teil des landwirtschaftlichen Ertrages, der Kriegsbeute etc.
[178] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1126.
[179] Baden-Baden; HHSD VI, S. 53ff.
[180] BAUR, Fürstentum Speier, S. 50.
[181] Irslingen, heute Ortsteil von Dietingen [LK Rottweil].
[182] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1142.
[183] Rotenzimmern, heute Ortsteil von Dietingen [LK Rottweil].
[184] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1145.
[185] schanzen: Bürger und Geistliche der besetzten Städte, die zu diesen Arbeiten verpflichtet wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig, da verurteilte Straftäter, Huren und Trossangehörige etc. zu diesen schweren Schanzarbeiten herangezogen wurden. Schon 1625 waren umfangreiche Verstärkungen der Wallanlagen durchgeführt worden, wobei die Erfurter umfangreiche Frondienste leisten mussten. Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen.
[186] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1146.
[187] Rudolf [Rudolfo] Graf Colloredo [Coloredo, Coloreto, Coleredo, Colredo, Kolloredo]-Waldsee [Wallsee] [2.11.1585 Budweis-24.2.1657 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.
[188] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, Nr. 1136, S. 362: Ferdinand III. an Rudolf Graf Colloredo, Linz, 1648 VII 18.
[189] Feldschlange: Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.
[190] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1154.
[191] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1158.
[192] GÜNTER, Restitutionsedikt, S. 334.
[193] Vgl. WILD, Johann Philipp von Schönborn.
[194] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 320; Lauda [L.-Königshofen, Main-Tauber-Kr.]; HHSD VI, S. 452ff.
[195] BRUNOTTE; WEBER, Akten, S. 233.
[196] Hechingen [Zollernalbkr.]; HHSD VI, S. 297ff.
[197] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1246.
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