Bielke [Bielcke, Bielkegatan], Sten [Steno, Fels] Svantesson

Bielke [Bielcke, Bielkegatan], Sten [Steno, Fels] Svantesson; Diplomat [1598-2.4.1638 Stettin] Bielke, der Sohn des Barons Svante Bielke und der Elisabeth Leijonhufvud, stand als Botschafter und Direktor der Protestantischen Union[1] in schwedischen Diensten.[2] Nach mehreren Auslandsreisen, u. a. ins Heilige Land, wurde er 1625 Kammerherr, 1631 Legat und 1633 Generalgouverneur von Pommern.

1633 wurde er Reichsrat und 1636 Generalvertreter in Deutschland.

„Die Käyserischen hatten eine geraume Zeit die Insel Rügen[3] / der Stadt Strahlsund[4] zu mercklichen Nachtheil / ingehabt: Derselbigen nun sich wiederumb zu bemächtigen / haben ihnen die Strahlsunder / mit Hülff der Schwedischen Soldaten / höchst angelegen seyn lassen. Vnd vngeachtet daß sie etliche Anschläge darauff verlohren / haben sie doch ihr Heyl weiter suchen wollen / vnnd darauff nach gehaltenem Rhat deß Königlichen Schwedischen General Kriegs Commissarii,[5] Herrn Steno Bielken / etc. vnd Alexander Leßlen[6] / Ritters / Obersten[7] / vnd General Commandeurs zu Strahlsund / etc. vnd der andern Obersten einen gewissen Fuß auff die Insul Rügen zusetzen / zu Anfangs den 9. Martii [1630; BW] das Ländtlein Hiddensoy[8] / an der Stadt Hafen gelegen / eingenommen vnd besetzt. Hernacher den 30. eiusdem, war der Dienstag in den Heil: Ostern / hat benanter Commandeur den Obersten / Jacob Dubald[9] abgeordnet / welcher mit 600. Mann sich vber das Wasser setzen lassen / da sie denn auff der Käyserischen Schantz[10] / bey der Alten Fehr / gegen der Stadt vber gezogen / dieselbe berennet vnd auffgefordert / welche ihnen vbergeben / vnd mit Schwedischem Volck besetzt worden.

Wiewol sie alle in solches nicht würden verrichtet haben / wann ihnen nicht mehr Volck zu Roß vnnd Fuß auß Hiddensoy were zu Hülff kommen: Folgends haben sie die daselbst auff der Höhe gelegene Kirche vnd Kirchhoff in der eyl beschantzet / vnd das newe Werck mit Stücken vnd Soldaten vorsehen / daß sie vor dem Vberfall möchten versichert seyn / weiln der Käyserischen in 300. zu Roß vnd Fuß flugs deß andern Tages wiederumb sich sehen lassen / die doch / als die Schwedischen ihnen sich præsentiret, wider abgewichen. Die andere Schantz auff der Newen Fehr hat sich biß auff den 7. Aprilis gehalten / da endlich mangel an frischem Volck / Proviand vnd Munition fürgefallen / auß welchen Vrsachen die Käyserischen dieselbe auch dem Gegentheil vberliefert / vnd abgezogen“.[11]

„Inzwischen war Klitzing[12] von Pommerns Grenze über Fürstenwalde[13] und Torgau[14] bis nach Großenhain gerückt. Damit er nicht mit Verstärkung Torgau zurückerobern und den Weg nach Pommern verlegen konnte, wollte Baner so lange wie möglich bei Leipzig[15] bleiben. Torgau wollte er beobachten und die Kaiserlichen vom Überschreiten der Unstrut oder Saale abhalten. Pfuel[16] wurde aus der Grafschaft Henneberg[17] zurückgerufen. Stalhandske,[18] der mit seiner Reiterei bei Gotha[19] und Arnstadt[20] lag, erhielt die Order, sich mit Leslies aus Hessen und Westfalen heranziehenden Hilfstruppen zu vereinigen und Hatzfeld[21] und Götzen[22] nicht über die Unstrut zu lassen. Als die Kaiserlichen dennoch sowohl Unstrut als auch Saale überschritten, hob Baner[23] am 7. Februar [1637; BW] die Belagerung von Leipzig auf. Fünf Tage später feierte Leipzig ein öffentliches Dank-, Buß- und Betfest.

Derweil stand der Feldmarschall erneut vor Torgau. Von hier ging er nach Pegau[24] und schlug einige Regimenter der angekommenen Reichsarmee. Anschließen wollte er sie bei Eilenburg[25] zu einer Schlacht stellen. Die Verbündeten bezogen aber in Pegau, Borna[26] und Grimma[27] sowie zwischen Colditz[28] und Leisnig[29] Quartiere.

Nach Eilenburg hatte sich auch Kurt Bertram von Pfuel[30] im Auftrag Markgraf Sigismunds von Brandenburg begeben. Er sollte Johann Georg I.[31] Waffenstillstand anbieten. Der Markgraf wollte über einen Frieden verhandeln, für den ihn das Kurfürstenkollegium zu Regensburg, Kurmainz[32] und Kurbrandenburg bevollmächtigt hatte. Baner betraute damit Sten Bielke, der sich damit nicht befassen wollte, da es für ihn nur Zeitgewinn darstellte.

Am 13. März 1637 setzten die Verbündeten bei Leisnig über die Mulde und marschierten nach Meißen.[33] Baner begab sich von Eilenburg in das Lager bei Torgau, wo er Stalhandske, Pfuel und Generalmajor Wilhelm Wendt von Kratzenstein[34] über die Elbe nach Großenhain schickte. Auf ihrem Zug eroberten sie Luckau,[35] Lübben[36] und brannten die Brücke von Meißen nieder. Trotz des Anmarschs der Kaiserlichen blieb Baner bei Torgau und beorderte Wrangel[37] mit seinen Truppen zu sich, um eine Schlacht zu erzwingen, ehe sich die Verbündeten noch mehr verstärken konnten. Oberst Erich Schlange[38] und Wrangel beauftragte Baner am 4. April, nach Wittenberg[39] zu ziehen, um die dortige Schanze zu überfallen. Nachdem sie die 60 Sachsen entweder niedergemacht oder in die Elbe getrieben hatten, gelang es ihnen, sich hier zwei Monate zu halten, bevor sie von Götzen eingeschlossen und zur Übergabe gezwungen wurden“.[40]

Bielke starb unverheiratet am am 2. 4. [manchmal auch 6.4.]1638 in Stettin.[41] Das „Theatrum Europaeum“[42] berichtet dazu: „Der Königl. Cron Schweden vnd dero Reiche Rath / am Fürstl. Pommerischen Hoff / wie auch deß Königl. Kriegsraths daselben General Gubernator / Herr Steno Bielcken / Freyherr auff Krackerumb[43] / etc. Ritter / etc. nach deme ihme vorkommen / daß der Paß Gartz (wie auch vorhin erwehnet) bey so schlechter Auffsicht vnd Verwahrlosung der Schwedischen / in Herrn Klitzings[44] Handen vnd Gewalt kommen / ist er so erschrocken / daß er in ein plötzliche Schwachheit gefallen / welche ihm dergestalt zugesetzt / daß er an selbiger den 2. April. zu Stettin Todes verfahren / vmb welchen die Burgerschafft (darumb daß er wider der Schwedischen Einquartirung ihnen die Stang gehalten / vnd leidentlich tractirt) grosses Leydt getragen“.[45]

[1] Union: Am 14.5.1608 in Aufhausen bei Nördlingen als ein Defensivbündnis der protestantischen Fürsten der Pfalz, von Ansbach, Kulmbach, Baden-Durlach, Sachsen-Anhalt, Pfalz-Neuburg und Württemberg gegründet, später kamen noch andere Stände sowie 17 Städte dazu, was zur Gründung der katholischen Liga führte. Ihre Schwächen lagen darin, dass Kursachsen und die norddeutschen protestantischen Fürsten sich nicht anschlossen, 1614 Pfalz-Neuburg und 1617 Brandenburg austraten. 1621 löste sich die Union angesichts der militärischen Überlegenheit Habsburgs, Bayerns und Spaniens wieder auf.

[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[3] Rügen [Mecklenburg-Vorpommern].

[4] Stralsund [LK Vorpommern-Rügen]; HHSD XII, S. 292ff.

[5] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.

[6] Alexander Leslie [Lesley, Lesle, Lessle, Lassle, Letzle, Lasle, Lesly], 1st earl of Leven [um 1580-4.4.1661 Balgonie, Fife], schwedischer Feldmarschall. MURDOCH, SSNE ID: 1; dort auch weiterführende Literatur; McANDREW, Scotland’s Historical Heraldry, S. 513ff.

[7] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[8] Hiddensee [LK Vorpommern-Rügen].

[9] Jacob [James, Joachim, Heinrich Jakob] Freiherr Duwall [MacDougal, MacDougall, Duwall, Duwalt, Duwaldt, Dubwaldt, Duval, Dual, Duual, Dugaldt, Dougal, Duvald, Thubald, Mag. Dubald, Mack Duwall, Tubal, Tubald] [um 1589 Prenzlau – 28.4./9.5.1634 Oppeln], schwedischer Obrist.

[10] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser schweren Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).

[11] VULTURNUS, Primitiæ Bello Pomerano-Suecici, ohne Seitenzählung (Datierung nach dem a. St.).

[12] Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing [1594 Gollmitz-24.6.1644 Köln], Obrist bzw. Generalleutnant in schwedischen, kursächsischen, brandenburgischen u. braunschweig-lüneburgischen Diensten.

[13] Fürstenwalde/Spree [LK Oder-Spree], S. 193f.

[14] Torgau [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 467ff.

[15] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[16] Adam v. Pfuel [Pfull, Pfuhls, Phuell, Pfuell] [1604-5.2.1659 Helfta], schwedischer Generalleutnant.

[17] Die Grafschaft Henneberg-Schleusingen wurde nach dem Tod des letzten Grafen auf Grund der Erbverbrüderung von 1554 (de facto seit 1583) von den beiden wettinischen Linien, den sächsischen Albertinern und den thüringischen Ernestinern, bis 1660 gemeinsam verwaltet. Die Grafschaft Henneberg gehörte 1631 zu den von den Truppendurchzügen und Einquartierungen am schlimmsten betroffenen Territorien. An das Aufbringen der Kontribution nach Erfurt war kaum zu denken, das Rentamt in Schleusingen verfügte über keine Mittel. Die Landstände wurden bewogen, innerhalb der nächsten zwei Monate 2.500 Rt. aufbringen zu wollen. Ein weiterer schwerer Schlag wurde nach dem Bericht des kursächsischen Oberaufsehers Marschalk der Grafschaft im Oktober 1634 durch den Einbruch der Truppen Piccolominis versetzt. Vgl. HEIM, Leiden; HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 255; KÖBLER, Lexikon, S. 247f.

[18] Torsten Stålhandske [Stolhanscha, Stahlhandschuh, Stahlhanndtschuch, Stalhans, Stallhans, Stalhansch, Stallhuschl, Stalhanß, Stallhaus] [1594 Porvoo/Borgå (Finnland)-21.4./1.5.1644 Haderslev/Nordschleswig], schwedischer Generalmajor.

Johan Stalman [Stahlmann, Stallman] [1577-1635 ? oder um 1640], schwedischer Hof- u. Kriegsrat.

[19] Gotha; HHSD IX, S. 151ff.

[20] Arnstadt [Ilm-Kreis]; HHSD IX, S. 18ff.

[21] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[22] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[23] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.

[24] Pegau [LK Leipzig]; HHSD VIII, S. 272ff.

[25] Eilenburg [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 100ff.

[26] Borna [LK Leipzig]; HHSD VIII, S. 34ff.

[27] Grimma [LK Leipzig]; HHSD VIII, S. 128ff.

[28] Colditz [LK Leipzig]; HHSD VIII, S. 49ff.

[29] Leisnig [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 197ff.

[30] Kurt Bertram v. Pfuel [1590-1649], kurbrandenburgischer Gesandter, Generalkriegskommissar.

[31] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].

[32] Vgl. BRENDLE, Reichserzkanzler.

[33] Meißen; HHSD VIII, S. 223ff.

[34] Wilhelm Dietrich Wendt zu Crassenstein [von, de] [Cratzenstein] [ – ], schwedischer Obristleutnant.

[35] Luckau [LK Dahme-Spreewald]; HHSD X, S. 268ff.

[36] Lübben (Spreewald) [LK Dahme-Spreewald]; HHSD X, S. 273f.

[37] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesberg [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Feldmarschall.

[38] Erik Klarson Slang [Slange, Schlange, Schlang, Schleng] [1600-2.11.1642 Breitenfeld], schwedischer Generalmajor.

[39] Wittenberg [LK Wittenberg]; HHSD XI, S. 504ff.

[40] KUNATH, Kursachsen, S. 220ff.

[41] Stettin [Szczecin]; HHSD XII, S. 280ff.

[42] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[43] Krackerum: nicht identifiziert.

[44] Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing [1594 Gollmitz-24.6.1644 Köln], Obrist bzw. Generalleutnant in schwedischen, kursächsischen, brandenburgischen u. braunschweig-lüneburgischen Diensten.

[45] THEATRI EUROPÆI CONTINUATIO Bd. 3, S. 935.

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