Begriffe Q

quadt, quade: böse, schlimm.

quadtwillig: böswillig.

qualick: übel, schlecht, kaum.

quam atrocissimé: wie äußerst wild.

Quartier: Pardon, Gnade.

quartieren: bergmännisch, Silber u. Gold im Verhältnis von 3 zu 1 zusammenschmelzen u. die Scheidung durch die Quart mittelst Salpeter- oder Schwefelsäure vornehmen.

Quartiermeister [schwed. kvartermästare, dän. kvartermester, engl. quartermaster]: Bei Einquartierungen in Dörfern u. Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, v. den Bewohnern Unterkunft u. Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung im Stab zwischen 40 u. 60 fl. Monatssold erhielt – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 80 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15) – , war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte. Käuflichkeit, Nebeneinkünfte wie Ranzionierungen (auch durch Menschenraub), übliche Geschenke wie etwa die z. T. sehr kostenintensiven „Verehrungen“ je nach Rang, die „Donationen“ u. „Exspektanzen“ sowie Tauschkultur bildeten dabei eine Einheit. Nach Banérs Verpflegungsordnung vom 4.10.1634 erhielt bei der Kavallerie ein Quartiermeister 2 ½ Rt. zehntätige Lehnung; BLÖTHNER, Der Dreißigjährige Krieg, Östlicher Teil, S. 129f. Von 1.000 Rt. Beute u. Ranzionsgeldern standen ihm 26 Rt. 51 Alb. 3 Heller zu. Die Quartiermeister operierten sehr oft mit gefälschten Listen der einzuquartierenden Soldaten, um die Differenzbeträge in die eigenen Taschen zu stecken. Der Regimentsquartiermeister Bartelme Vogel schrieb am 4.7.1648 aus Landshut an den Abt der Benediktinerabtei Prüfening, Placidus Bacheder; SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 67, Anm. 1: „weil ihn der Abt nicht so viel gewürdigt, daß er ihm sein jüngstes Schreiben mit einem einzigen Wort beantwortet noch viel weniger einen einzigen Heller oder dergleichen zur Zehrung geschickt hatte, ‚da doch’, fährt der Schreiber fort, ‚alle meine Kammeraten von ihren Ortern zu 2 : 3 : 4 : Im die 500 Rthr. neben ihrer Zehrung Schon auf rechnung hieher bekommen haben vnd darf Sich der Herr (nämlich Abt) gar nicht einbilten, das er So sehr werde aufgehen, oder aber ich Seinetwegen alhier mein eigenes Gelt verzehren will, Stellt sich der Herr (Abt) mit diessem Botten nicht ein, So Soll er versichert Sein, daß nicht allein sein Gloster vnd Dörffer, Sondern alles da herumb ligente Getreit Am lengsten soll gestanden haben, den alhier vber 400 Pfert vorhanten, die auff Anders nichts warten, alls das Sie die vngehorsamen darunter der herr der furnehmsten einer ist mit feuer vnd Schwert Strafen Sollen, welches ich dem Herrn mit wenigen zur Nachricht vermelten vnd vor Schaden gewarnt haben will, hab Jüngstens für meinen herrn Obristen eines hantpferdes vnd für mich eines guten Glöpers (Kleppers, Gauls) gedacht, aber derowegen kein Antwort bekom, allem vermerckhen nach mus der herr nicht wissen was die Regiments Quartirmeisters Scharschy (Charge) auf Sich hat, den Sonst würt er mir mit anderer Disgrezion begegnen, hat aber nichts auf Sich Soll ihm schon in einem andern vergolten werden Sonst für dißmahl ein mehrers nicht alls Gott bevohlen“. Zudem führten Quartiermeister auch kleine Streifkorps an. Ihm zugeordnet war der Quartiermeisterleutnant.

Quartiergalgen: Der Quartiergalgen wurde in der Regel zusammen mit einem hölzernen Esel v. den Bürgern zwangsweise errichtet, da das Errichten eines Galgens als ehrenrührig galt. => Galgen. Angeblich soll es sich dabei um einen Schnellgalgen gehandelt haben: „Der Schnêllgalgen, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Eigentlich, ein Galgen in Gestalt eines Griechischen Γ, welchen man ehedem besonders als eine Strafe für ausgerissene Soldaten gebrauchte, indem man sie mit rückwärts gebundenen Händen daran in die Höhe schnellte, d. i. vermittelst eines Seiles schnell in die Höhe zog, und sie eben so schnell wieder fallen ließ, um ihnen dadurch die Arme zu verrenken; der Wippgalgen. 2) Da diese Strafe nunmehr veraltet ist, so wird in weiterer Bedeutung ein Galgen von eben dieser Gestalt, woran man die Ausreißer zu henken pflegt, noch ein Schnellgalgen genannt“ [ADELUNG, 3. Bd., S. 1002]. „Man pflegt auch noch jetzt in weiterer Bedeutung einen Galgen von eben dieser Gestalt, woran man die Ausreißer zu hänken pflegt, einen Schnellgalgen zu nennen“ [KRÜNITZ]. Aus Meiningen wird 1646 berichtet, GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 274: „Eben in diesem Monat [August 1646; BW] sind drey Mußquetirer von hiesiger Qvarnison über die Stadt-Mauern hinaus gestiegen, und hinweg gelauffen, aber bey Walldorff wieder vertappt, nieder geschossen, tod herein gebracht, und in der Hocker-Gassen auff dem Graben, an einem auffgerichten Schnapt-Galgen gehängt worden“.

Quartierzettel (Biletten): meist in Übereinkunft mit Stadtbeauftragten ausgestellter Einquartierungszettel, der genau festhielt, was der „Wirt“ je nach Vermögen an Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) und gegebenenfalls Viehfutter zur Verfügung stellen musste, was stets Anlass zu Beschwerden gab. Ausgenommen waren in der Regel Kleriker, Apotheker, Ärzte, Gastwirte.

quasi ex postliminio: gleichsam aus dem Heimkehrrecht heraus.

Quasimodogeniti: (nach der Eingangssequenz), im Christentum der Sonntag nach Ostern, auch Weißer Sonntag genannt.

Quasiposeß: uneigentlicher Besitz, Scheinbesitz.

Quatember: Die Quatembertage umfassen viermal im Kalenderjahr je 3 Tage (Mittwoch, Freitag, Samstag). Nach alter römischer Tradition waren sie Fasten-, Bet- und Weihetage.

Quietenrennen: unbekannter Begriff ?

Quinquagesimae: Sonntag der Vorfastenzeit: Estomihi oder weniger gebräuchlich Quinquagesimae (Esto mihi, „Sei mir [ein starker Fels und eine Burg, dass du mir helfest !]“, Ps 31, 3.

Quirinus-Marter, Quirinus-Rache: Pest.

quoad possibile: inwieweit möglich.

Quotum: Anteil.

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