Begriffe L
lacesirt: gereizt.
Lacherei: Lächerlichkeit.
Lachter: Geldverleiher, Geldgeber.
Lachter: 1 Lachter = 7 Fuß = 1, 98 Meter.
Lacis: netzartiges Gewebe.
lacrymae: Tränen.
lacy: leider.
Lädin, auch Laden: SEMLER, Tagebücher, S. 81, Anm. 306: „die größten damals auf dem Bodensee fahrenden Schiffe; 34 m lang, am Boden 4, 40 m breit mit einen Tiefgang von 1, 25 – 1, 50 m, der Mast bis zu 26 m hoch, das Segel meist 23 m lang und 13 – 20 m breit. Sie besaßen eine Tragfähigkeit von 1400 Zentner und fassten 500 Mann“.
Ladung: hier: mitgenommene Waren u. Güter.
Lägelen: kleine Fässchen.
Lärmplatz: festgelegter Sammelplatz der Soldaten vor dem Marschbefehl.
laesion: Verletzung.
Lätare: 4. Fastensonntag oder 3. Sonntag vor Ostern.
Lafette: ein meist fahrbares Gestell, auf dem eine Waffe montiert werden kann. Eine lafettierte Waffe kann genauer gerichtet u. die Rückstoßgeschwindigkeit kann gemindert werden [WIKIPEDIA].
Lager: „Den Offizieren und insbesondere den Obristen fehlte es in ihren wetterfesten, zum Teil gefütterten und mit Öfen beheizbaren Zelten auch während der Feldzüge nicht an Bequemlichkeit. Durch zumeist senkrechte Wände boten sie ausreichend Platz. Die dichte Webart und das Aufbringen von Wachs machten den dicken Stoff wasserdicht. Eine zweite Stofflage im Inneren war oftmals kunstvoll bestickt“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 99. Einfache Soldaten bauten je nach Jahreszeit ihre Zelte aus Brettern, Türen, Dielen, Getreidegarben, Stroh und Laub, stabilisiert mit Spießen und mit Tüchern verhängt, während Offiziere fertige wetterfeste Zelte, die zum Teil gefüttert waren, mit sich führten. LANGER, Hortus, Abb. 62. Zum Feldlager mit Holzhäusern für Offiere und den Hütten und Zelten für die Gemeinen vgl. WAGNER, Tracht, S. 230. Der Salemer Mönch Bürster hat die Beschreibung eines französischen Lagers hinterlassen: „Ein groß Wunder war zu sehen, wie es von Rückenbach bis Mimmenhausen hinunder nit ist zu schreiben noch zu malen, wie die Berg aussehen. Schier ein Hütten an der andern, von weitem sehe es wie eine große Stadt so abgebränt. Ueber die Aach waren hin und wieder Steg und Brücken, daß sie frei von und zu allen Orten könnten reiten; die Hütten machten sie schön aneinander, in Mitten aber hin und wieder zu reiten große Straßen und Plätz gleich wie in großen Städten; etliche machten’s von Stroh, Gras und Heu, andere aus Mayen, darum sie großen Schaden thaten an den jungen Büchlein, andere mit Hanf und Früchten insonders mit Roggen, denn es eben in der Erndt und in 8 Tagen der Liechtenberg sollte werden geschnitten … andere von Thüren, Tafeln und Brettern, so sie aller Orten, insonders aber im Gotteshaus abgebrochen etc. etc.“ GONZENBACH, Erlach, Bd. 2, S. 287, Anm.; LAHRKANP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (A): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. Die Feldlager waren entsprechend dem Tross kaum noch kontrollierbar. Die Beute- und Solidargemeinschaft der Soldatenfamilien bot einen gewissen Schutz, solange man kranke und verwundete Soldaten nicht in den Städten zurückließ und deren Frauen und Kinder fortschickte, die ums Überleben kämpfen mussten. Zudem gab es angesichts der schlechten hygienischen Bedingungen die üblichen Lagerseuchen, so dass wohl 20 % der Soldaten als Kombattanten ausfielen. Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, “ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi; STOLCH; WÖLLPER, Schweden, S. 77ff.
Lagerhandel: Dieser Lagerhandel war für die Bürger ein lukratives Geschäft, wurden doch v. den Söldnern benötigte Waren zu überhöhten Preisen angeboten u. verkauft.
lagl: Fässchen, von lat. lagona (lagoena); Flasche, Weinkrug: Inhalt 50-70 Liter.
Lähmbretter: Bretter mit durchgeschlagenen Nägeln, um angreifende Pferde zu verletzen.
Lähmeisen: vierzackige Fußangeln.
Laicus: im katholischen Kirchenrecht der einfache Gläubige.
Laird: Landbesitzer in Schottland, der mit bestimmten feudalen Rechten ausgestattet ist. „Der Titel ist zwar nicht geschlechtsspezifisch, in jüngerer Zeit wird jedoch auch Lady als weibliche Form benutzt. Der Titel Laird ist ein erblicher Titel, der durch den Erwerb von Grundbesitz erlangt werden konnte. Der Laird-Titel ist jedoch kein Adelstitel (nobility), sondern in Großbritannien der Titel eines Grundbesitzers und somit Teil des Landadels (gentry). Der Titel wird dem Vor- und Zunamen immer vorweggestellt, das Gebiet wird nach dem Namen genannt“ [wikipedia].
Laischaft: Genossenschaft v. Osnabrücker Bürgern, die Anteil hatte an dem v. allen Mitgliedern nutzbaren Weidegrund vor der Stadt.
Lakei: I. Hofbedienter II. livrierter Bedienter hochgestellter Militärs, die damit ihren Rang dokumentierten.
Lakenkoper: Kleiderhändler.
Lalcher: Leintücher.
Lamien: Elend bzw. „klägliches Ende“ (so z. B. auch v. Grimmelshausen verwendet) oder i. S. von „laniena“ (Gemetzel).
Landbeschreiter: Eindringling, hier im Sinne v, Landstörzern (Landstreichern) gebraucht.
Landcarabiner: Ausschusssoldaten.
Landdragoner: berittener niederer Flur- u. Frostbeamter.
Landdrost: 1. Vorsteher der Ritterschaft eines Territoriums, 2. aus der Ritterschaft genommenes Haupt der landesherrlichen Verwaltung (Statthalter), 3. militärischer u. politischer Leiter meist mehrerer Amtsbezirke, adlig u. Mitglied der Ritterschaft.
Landesältester: Landesälteste waren in der Frühen Neuzeit Beauftragte der Landstände, die v. Land zu Land unterschiedliche Kompetenzen hatten. Die Amtsbezeichnung war vornehmlich in den verschiedenen Territorien Norddeutschlands gebräuchlich. So gab es Landesälteste zum Beispiel in der Mark Brandenburg und in den beiden Lausitzen, aber auch in Schlesien. In den preußischen Provinzen existierte das Amt bis zur Abschaffung der Monarchie im Jahr 1918. In der Oberlausitz sind Landesälteste schon im 15. Jahrhundert nachgewiesen. In dem damals noch böhmischen Markgraftum vertraten sie als gewählte Beauftragte die Interessen der Ritterschaft. Gemeinsam mit den Angehörigen des Herrenstandes u. den Vertretern der geistlichen Stifter bildeten sie den Ausschuss des Landtages, der zwischen den Zusammenkünften des Ständeparlaments gemeinsam mit dem königlichen Landvogt u. den Amtshauptleuten die eigentliche Regierung des Markgraftums bildete. In den beiden Landeshälften Budissin u. Görlitz wurden v. der Ritterschaft jeweils zwei Landesälteste für ein Jahr gewählt. Eine häufige Wiederwahl war möglich u. üblich. Die Oberlausitzer Landesältesten waren unter anderem für die Einhebung der auf den Ritterstand entfallenden Steuerquote zuständig. In diesem Zusammenhang mussten sie auch die fiskalische Selbsteinschätzung ihrer Standesgenossen registrieren u. bestätigen. In Abwesenheit der Amtshauptleute leiteten sie auch regionale Ständeversammlungen. Das Amt des Landesältesten stand im 16. u. 17. Jahrhundert nicht selten am Beginn der Karriere eines Oberlausitzer Adeligen. Wenn einer dieses Amt zur Zufriedenheit der Stände u. des Landesfürsten versehen hatte, wurde er nicht selten Amts- oder Landeshauptmann, mancher bekam auch einen Posten am Hof in Prag bzw. später in Dresden [nach WIKIPEDIA].
Landesaufgebot, Landesdefension: Zur Wahrung des Landfriedens u. zur Landesverteidigung auf Beschluss des Landtages einberufenes, befristetes Militäraufgebot des ganzen Landes u. nach individuellen Kontingenten auf die Adligen u. Städte verteilt. „Daß die angestellte Landesdefension Erfolg haben konnte, wenn es sich bei den Übergriffen um kleinere Gruppen von Plünderern handelte, zeigte sich in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt, als man in (Düsseldorf-)Gerresheim eine Gruppe brabantischer Soldaten gefangennahm, die ‚die Gerresheimer Kirch spoliert’ (geplündert) hatten. Dreizehn von ihnen wurden am 27. Januar 1625 gehenkt und sechs enthauptet“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 78. => Ausschuss.
Landeshauptmann: „In der frühen Neuzeit war der Landeshauptmann ein Vertreter des Kaisers oder eines Landesfürsten. Die Befugnisse der Landeshauptleute wiesen von Land zu Land Unterschiede auf. Im Allgemeinen waren sie mit Aufgaben in der Finanzverwaltung befasst. Deshalb waren sie nicht nur dem Landesherrn, sondern auch den Landständen gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Später wurden neben den Landeshauptleuten Statthalter oder Gouverneure als kaiserliche Beamte berufen. Das politische Amt der Landeshauptmannschaft gab es im gesamten Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, zum Beispiel in Böhmen und Mähren, in Schlesien, in der Grafschaft Glatz und in der Ober- und Niederlausitz, in Preußen usw“ [WIKIPEDIA].
Landfahne: Die entsprechend dem sogenannten Landesdefensionswerk Bayerns in einem Gericht ausgehobenen Mannschaften bildeten Landfahnen.
Landfriedensbruch: im Mittelalter das Verbrechen, das durch Störung des allgemeinen Rechtsfriedens oder Landfriedens durch öffentliche, mit bewaffneter Hand ausgeübte Gewalttat begangen wurde (vgl. Fehde). Ein solcher L. wurde, nachdem das Faustrecht in Deutschland für ungesetzlich erklärt u. der sogen. Ewige Landfriede errichtet worden war, mit der Reichsacht u. später mit dem Schwert bestraft. Ursprünglich war der Landfrieden im Mittelalter ab dem 11. Jahrhundert das zeitlich u. räumlich beschränkte Verbot, eine Fehde durchzuführen. Der König sprach den Landfrieden aus, der v. den Mitgliedern des Reichsadels beschworen werden musste. Ab der Stauferzeit konnten ihn auch die Landesherren ausrufen. Im Spätmittelalter erhielt der Landfrieden eine immer weitergehende Erweiterung durch öffentlich-rechtliche Vorschriften, die den Charakter des Landfriedens und seiner Erweiterungen hin zu Strafrechten änderten (Ewiger Landfrieden, Gottesfrieden). Landfriedensbruch war der Bruch eines solchen Landfriedens. Ein Landfriedensbruch entsprach gewissermaßen einer Missachtung des Gewaltmonopols des Staates: des Königs, des Landesherrn, der Regierung.
Landgericht: Am Landgericht waren ursprünglich alle in der Hundertschaft, im Go u. in der Pflege ansässigen oder begüterten Freien, ab Mitte des 13. Jahrhunderts auch Ministeriale dingpflichtig. Das Grafengericht unter Königsbann trat alle 18 Wochen zusammen u. sollte von allen Schöffen besucht werden. Auch jeder Fürst und Herr, der Gerichte vom König empfangen hatte, sollte alle 18 Wochen sein Landgericht halten, welche v. allen über 24-jährigen, die im entsprechenden Gerichtssprengel wohnten oder ein Haus besaßen besucht werden mussten. Das Landgericht war zuständig für Eigen (Eigentum, Grundbesitz) u. Erbe, Freiheitsverfahren u. Ungerichtsklagen (Ungericht) der Fürsten und Fürstengenossen gegen Freie. Das Gerichtspersonal bestand größtenteils regelmäßig aus dem Gerichtsherr, den vorsitzenden Landrichtern (als Vertretung des Gerichtsherrn), einer Gruppe v. Beisitzern u. einem Gerichtsboten als Hilfsperson.
Landgewähr: Landwehr: Mittel der Landesverteidigung: a) Milizen aus v. Offizieren angeleiteten Stadtbürgern u. Bauern zum Schutz gegen Durchzüge marodierender Heere und Soldaten; b) Anlage zum Schutz v. Gebietsgrenzen: mit dichten Hecken bestandener oder mit Palisaden gesicherter Wall in Kombination mit einem Graben.
Land Hadeln: historische Landschaft sowie ein – nicht deckungsgleicher – ehemaliger Landkreis mit Sitz in Otterndorf an der unteren niedersächsischen Elbe, im Dreieck zwischen den Mündungen der Elbe u. der Weser. Zusammen mit dem Land Wursten u. dem gemeinsamen Hinterland bildet es noch heute einen typischen, relativ geschlossenen Kulturraum. Während des Dreißigjährigen Krieges erlitt auch das Land Hadeln die Besatzung v. Dänen, Kaiserlichen u. Schweden. 1631 und 1632 beteiligte sich die Hadler Landwehr auf Seiten der Schweden an den erfolgreichen Kämpfen gegen die katholische Liga. Gegen Ende des Krieges kam es zum Konflikt zwischen Dänemark und Schweden um die Hegemonie in Nordeuropa. 1645 besetzte Königsmarck die Stifte Bremen u. Verden. Wieder waren Einquartierungen und Requirierungen fällig. Im südlichen Land Wursten wurden viele Häuser in Brand gesteckt. Auf die Beschwerden der Hadler soll Königsmarck geantwortet haben: „Man muss den Hadlern die silbernen Pflüge nehmen, sie können hierfür mit eisernen hinfahren, die Feldarbeit zu verrichten.“ Aber selbst nachdem 1648 das Bistum Bremen säkularisiert worden und an Schweden gefallen war, blieb das Land Hadeln weiterhin lauenburgisch. Auch während der folgenden Auseinandersetzungen zwischen Dänemark u. Schweden um die Vorherrschaft in Nordeuropa im Ersten Nordischen Krieg (1655–1660) verließen sich die Hadler Stände weiterhin auf die Selbstverteidigung durch die Landwehr [nach WIKIPEDIA].
Landkapitän: Kapitän des Ausschusses.
Landkasten: Hauptkasse der Stände, die diese dem Zugriff des Herzogs zu entziehen versuchten.
Landknecht: Gerichtsdiener, unterer Exekutivbeamter mit einem festen Bezirk.
Landkommissar: landesherrlicher Marschkommissar oder Kriegskommissar, zuständig für Einquartierung, Verpflegung u. Durchzug v. Truppen, teilweise auch für die Erhebung der Kontributionen.
Landkomtur: Der Landkomtur war der Leiter einer Ballei. In einer Ballei waren verschieden Kommenden zusammengefasst. Einige der deutschen Balleien hatten den Rang von Reichsständen und rangierten in der Matrikel des Reiches in der Gruppe der Prälaten. Mit der Umwandlung des Ordens in einen Klerikerorden gingen die Balleien des Ordens in den Provinzen / Prioraten des heutigen klerikalen Deutschen Orden auf, deren Provinzial sich Prior nennt [WIKIPEDIA].
Landlügner: weit u. breit bekannter Lügner.
Landmeile, schwedische: 10 km.
Landmetze: 1 österreichische Landmetze = 53, 25 Liter.
Landobrister: höchster militärischer Befehlshaber in einem Land(esteil).
Landoffizier: (landständischer) Landesbeamter, insbesondere in Böhmen und Schlesien.
Landpassat [Lancepasade]: Stellvertreter des Korporals, Leutnant des Rottmeisters, Unter-Rottmeister; JONES, A Lexicon of French Borrowings, S. 102f. Er erhielt 1631 in der kurbrandenburgischen Armee täglich 6 Groschen Unterhalt.
Landpfleger: KRÜNITZ, Oeconomische Encyclopädie, S. 407: „im Oberdeutschen der Vorgesetzte eines obrigkeitlichen Kammer-Amtes auf dem Lande, entweder so fern solches aus einem ehemahligen Land-Gerichte [ … ] entstanden ist, oder auch, weil ihm zunächst das Land, mit Ausschließung der Stadt, anvertrauet ist. In Nürnberg führen fünf Raths-Herren, welche die Aufsicht über die sämmtlicgen Güter des Rathes außer der der Stadt haben, und welchen die Pfleger und Kastner untergeordnet sind, den Nahmen der Land-Pfleger. Sie zusammen genommen, machen das Landpfleg-Amt aus“.
Landrat: Leiter der unteren Verwaltungsbehörde einer Landschaft.
Landreiter: berittener Polizeibedienter; Reiter, berittener Söldner, der im Lande daheim ist, „ein obrigkeitlicher geringer Bedienter zu Pferde, welcher das Land zu bereiten, und auf die Übertreter der Polizey, der Wald- und Forstordnungen, der Zölle u. s. f. ein wachsames Auge hat, und in einigen Gegenden auch Land-Dragoner, Ausreiter, Überreiter genannt wird. In der Mark Brandenburg wird der einem solchen Landreiter angewiesene Bezirk die Landreiterey genannt, mit welchem Worte man zuweilen auch dessen Wohnung und dessen Amt bezeichnet“. ADELUNG 2. Bd., Sp. 1892.
Landrentmeister: oberster Finanzbeamter u. Verwalter der Landesfinanzen, Einnehmer der öffentlichen Gefälle, so wohl eines ganzen Landes, als auch zuweilen auf dem flachen Lande, im Gegensatz zum Stadtrentmeister.
Landrichter: Seit dem 13./14. Jahrhundert der vom Landesherr eingesetzte Untersuchungsbeamte und Richter im Landgericht. Für kleinere Strafsachen u. Streitigkeiten waren die vom Grafen eingesetzten Schulzen u. Amtleute zuständig. Der Schulze war Vorsitzender des Gerichts u. als solcher öffentlicher Ankläger, insbesondere bei Friedensbruch u. Verletzungen des Eigentumsrechts. Die Kandidaten für das Amt des Schulzen mussten einen unbescholtenen Lebenswandel u. Grundbesitz nachweisen. Widrigenfalls konnten sie v. den Gerichtsschöffen abgelehnt werden. Für größere Strafsachen u. Appellationen gegen Urteile der Schulzen war der Landrichter zuständig, gegen dessen Entscheidungen wiederum beim Hofgericht appelliert werden konnte. Zumeist war neben dem Landrichter noch ein anderer Richter angestellt, der mit einem Landgerichtsschreiber kleinere Händel bis einer gewissen fl.-Grenze schlichtete, die Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit vollzog u. die Kriminaluntersuchung führte. [MDSZ]
Landsasse: Der Landsasse war keiner grundherrlichen oder städtischen Gerichtsbarkeit unterworfen, sondern hatte seinen Gerichtsstand beim Landesfürsten. In der Regel war die Landsässigkeit an den Besitz eines Gutes im jeweiligen Territorium gebunden. Meistens waren die Landsassen Adlige, auch direkt dem Fürsten unterstehende Korporationen wie z. B. Klöster konnten landsässig sein. Mancherorts gab es auch landesunmittelbare Freibauern. Landsässigkeit war stets eine der Voraussetzungen, damit man zum ständischen Landtag zugelassen werden konnte [WIKIPEDIA].
Landschaft: ländliches Hoheitsgebiet einer Freien Reichsstadt.
Landschaft: die Gesamtheit der Landstände im frühneuzeitlichen Staat im Sinne der Ständeordnung. Teilweise wurden auch nur die Städte wie etwa die Reichsstädte als Teil der Landstände als Landschaft bezeichnet.
Landschreiber: zuständig für die Erfassung u. Verrechnung der landesherrlichen Einkünfte. Später erhielt er auch Befugnisse in weiteren Verwaltungsbereichen, besonders der Justiz.
Landstände: Vertreter gewisser Bevölkerungsgruppen, die zusammen mit dem Landesherren die Herrschaft ausübten: weltliche Adlige (Ritter), geistliche Adlige (Prälaten) u. meist Städte, die auf den Landtagen berieten. In der frühen Neuzeit verlieren sie ihre Mitwirkungsrechte zum Teil an den Landesherren.
Landstörzer: Landstreicher, Bettler, Vagant.
Landtafel: „1) Aufzeichnungen von Rechtsgeschäften des Adels, 1321 für Böhmen u. 1348 für Mähren eingerichtet; 2) Beurkundung von landrechtlichen Urteilssprüchen, Statuten und Landtagsbeschlüssen. In den österreichischen Ländern wurden Zusammenstellungen anerkannter Privilegien eines Landes und das Verzeichnis des adeligen Grundbesitzes Landtafel genannt“. [http://www.austria-lexikon.at/af/AEIOU/Landtafel] 3) Hier auch Bezeichnung für die in die Landtafel aufgenommenen Adligen.
Landtag: seit der zweiten Hälfte des 15. Jh. aufkommende Bezeichnung für die nach Bedarf zusammentretenden Landstände.
Landvogt: zur Verwaltung gefährdeten Reichsgut eingesetzter landesherrlicher Beamter für die gesamte Verwaltung einschließlich Finanzen u. Militärwesen der Landvogtei. Er besaß die hohe Gerichtsbarkeit, zumeist vergleichbar mit der Stellung eines Oberamtmanns.
Landwehr: Landesverteidigung: I. Milizen aus v. Offizieren angeleiteten Stadtbürgern u. Bauern zum Schutz gegen Durchzüge marodierender Heere und Soldaten. „Daß die angestellte Landesdefension Erfolg haben konnte, wenn es sich bei den Übergriffen um kleinere Gruppen von Plünderern handelte, zeigte sich in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt, als man in (Düsseldorf-)Gerresheim eine Gruppe brabantischer Soldaten gefangennahm, die ‚die Gerresheimer Kirch spoliert’ (geplündert) hatten. Dreizehn von ihnen wurden am 27. Januar 1625 gehenkt und sechs enthauptet“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 78. II. Anlage zum Schutz v. Gebietsgrenzen: mit dichten Hecken bestandener oder mit Palisaden gesicherter Wall in Kombination mit einem Graben.
Land Wursten: historische Landschaft zwischen Bremerhaven u. Cuxhaven. Im Laufe des Dreißigjährigen Krieges kämpften die Wurster zusammen mit den Hadlern gelegentlich gegen die Kaiserlichen. Die letzten (protestantischen) Erzbischöfe bemühten sich jedoch meist erfolgreich darum, das Erzstift aus den kriegerischen Auseinandersetzungen herauszuhalten. Nach dem Westfälischen Frieden v. 1648 wurde das Bistum Bremen säkularisiert u. fiel an Schweden. Anschließend wurde die Region in die lang anhaltenden Konflikte zwischen Dänemark u. Schweden um die Hegemonie in Nordeuropa hineingezogen (Nordische Kriege) [nach WIKIPEDIA].
Landzwinger: „bedrücker und schädiger eines landes: (personen) die auch mehrmals die leut durch solche drohe und forcht wider recht und billicheit tringen, auch an gleich und recht sich nit lassen benügen, derhalb solche für recht landzwinger gehalten werden sollen … dieselben wo sie in gefengknusz kemen, sollen mit dem schwert als landzwinger vom leben zum todt gericht werden“ [DWB].
lange Büchse: hier wohl: Jagdgewehr (Jagdflinte; Pirschbüchse) mit langem Lauf (wie es v. Scharfschützen eingesetzt wurde). Militärs oder Bürger, die man mit diesen Jagdgewehren gefangen nahm, wurden an Ort u. Stelle hingerichtet, weil diese Gewehre wegen ihrer großen Reichweite als besonders „heimtückisch“ galten.
Lagerhandel: Dieser Lagerhandel war für die Bürger ein lukratives Geschäft, wurden doch v. den Söldnern benötigte Waren zu überhöhten Preisen angeboten u. verkauft.
Lange Wehr: Spieß. => Spießgeselle.
Langrohr: Gewehr: Handrohr, Büchse oder Arkebuse, hier wohl: Jagdgewehr (Jagdflinte; Pirschbüchse) mit langem Lauf (wie es v. Scharfschützen eingesetzt wurde). Militärs oder Bürger, die man mit diesen Jagdgewehren gefangen nahm, wurden an Ort u. Stelle hingerichtet, weil diese Gewehre wegen ihrer großen Reichweite als besonders „heimtückisch“ galten.
Laniena: Gemetzel. => Lamien.
Lanzenreiter, polnische: (Hussaria): Die Bewaffnung der Hussaria bestand aus einem Reitersäbel, Brustpanzer, Schild (wurde bald abgeschafft), Lanze (bis 4 m lang, hohl u. daher leicht) u. Helm mit Nacken- u. Nasenschutz. Ergänzt wurde sie zuerst durch einen Reflexbogen, später durch 2 Pistolen, einen Pallasch oder einen Kriegshammer (Nadziak) und den sog. „Koncerz“, eine 1,8 m lange Kreuzung aus Schwert u. Lanze mit einer dreieckigen scharfen Spitze. Die polnischen Husaren blieben als einzige Kavallerie in ganz Europa eine schwere Kavallerie [nach WIKIPEDIA].
Lappländer, Lappen: LATOMUS, Relatio Historicæ Semestralis Continuatio, S. 50 (1631): „Der König hat auch auß Schweden drey Compagnyen Lappländer bekommen / welche viel Schlitten bey sich hatten / darein sie Thier spannen / welche sie Reiniger oder ReinThier nennen / vnd diese Thier lauffen so geschwind / daß sie mit den beladenen Schlitten in etlich wenig Stunden viel Meilen kommen können. Diese Lappländer sind von Person fast kurtze niderständige Leuth / vber vier oder fünff Schuch [altes Längenmaß, das je nach Land meist 28 bis 32 cm maß, in Extremfällen auch 25 bis 34 cm; BW] nicht hoch / tragen lange Haar / darein sie einen Zopff flechten / der ihnen auff den Rücken hinab hanget / haben breite / flache und ebene Angesichter / schwartzfärbig / ein grossen Kopf / kleine Augen / kurtze Schenckel / die gar krumb sind / wie ein Bogen / vnd stehen ihre Knie neben außwarts / sind aber doch gleichwol mit lauffen vnd springen so schnell / daß ihnen nicht leichtlich nachzufolgen / mit Bogen und Pfeilen können so gewiß schiessen / daß sie auch einen Pfenning treffen können“. Ein zeitgenössischer Beobachter schreibt in einem Flugblatt „Schreiben Auß Dem Königklichen Schwedischen Läger. o. O. 1631, S. 43: „Dann neben den Finen hat der König in Schweden auch die LappenLender zu Vnderthanen. Die sind halbe Vngehewr / wild vnnd Leutschew: der gröste vnder ihnen ist nicht vier schuch lang [altes Längenmaß, das je nach Land meist 28 bis 32 cm maß, in Extremfällen auch 25 bis 34 cm; BW] / haben einen grossen kopff / ein breit vnd flaches angesicht / Vierschröt von achslen / kurtze vnnd krumbe füß / behend mit pfeil vnnd bogen zuschiessen / darzu sie von Kindauff gewendt werden / geschwind im lauffen / sie brauchen ein gattung-schlitten / für die werdē die Reinigthier / ist ein gattung Hirschen / gespannet / so schnellen Lauffs daß kein windspil ihnen folgen möchte“. Bei LUNGWITZ heisst es 1632 zur Zusammensetzung der schwedischen Armee, gestützt auf die Beschreibungen des Olaus Magnus [1490 in Östergötland-1557 in Rom; eigentlich Olof Måsson), schwedischer katholischer Geistlicher, Kartograf u. Geograph, Bischof v. Uppsala]; LUNGWITZ, Dreyfacher Schwedischer Lorbeer-Krantz, 2. Teil, S. 73f.: „Die Lapländer belangende / sind sie ein wildes vnd Leutschewendes Volck / von Person fast kurtz vnd niederstemmig / sind vber 4. oder 5. Schuch nicht hoch / tragen lange Haar / darin sie einen Zopff flechten / das jhnen auff den Rücken hinab henget / haben breite / flache / vnd ebene Angesichter / sind schwartzfarbig / haben einen grossen Kopff / kleine Augen / kurtze Schenckel / die gar krumb sind / wie ein Bogen. Ihre Knye stehen an den Seiten außwerts / sind aber och gleichwol mit lauffen vnd springen so schnell / daß man jhnen leichtlich nicht nachfolgen kann. Mit Bogen vnd Pfeilen können sie so gewiß schiessen / daß sie auch einen Pfenning treffen mögen / dazu werden sie von Kind auff gewohnet. Denn es ist in jhrem Lande der Gebrauch / daß man den jungen Knaben keine Speyse gibt / sie hetten sich denn im schiessen also geübet / daß sie das vorgesteckte Zweck im schiessen getroffen hetten. Ihre Kleider sind von Gembsen- oder RheinThieren Häuten / daran sie das rauche im Winter hinein / im Sommer aber heraus wenden. Ihre Hauben stehen jhnen auch gantz glat auff dem Häupt / vnd vnd führen an ihren Mützen das rauche außwendig. Ihre Speyse ist etwa von dürren Fischen / auch offtmals von vngekochtem Wildpret / lassen sich mit wenigen begnügen / sind sonst zimlich bescheiden vnd verstendig / machen jhnen selbst die Nachen vnd Schifflein / mit welchen sie vber die Flüsse fahren / vnd Fische fangen. Sonsten gebrauchen sie sich der Reiniger oder Rheinthier, weelche sie auffziehen / vnd zahm machen / sind Thiere mit zweyen Hörnern / gleich den Hirschen / doch grösser vnd höher / lauffen geschwind. Am Halse haben sie ein langes Haar /wie ein Pferd / zertheilete vnd runde Klawen / damit es also / wenn man es gleich in Schlitten spannet / oder darauff sitzet / vber die tieffe Schnee in Thälern / Feldern vnd Bergen geschwind damit rennen kann / so gar / daß auch Olaus Magnus meldet / daß sie in einem Tage / da es die Noth erfordert / 30. Teutscher Meilen mit Man vnd Wagen beladen / lauffen können. [S. 74] Zur Heußlichen Nahrung ist das Thier auch nützlich / denn fast nichts an demselbigen zu finden / so nicht seinen sonderbaren Nutz brechte. Bey seinem Leben brauchen sie dessen Milch zu einer Speise / daraus sie auch Keß vnd etwas Butter machen / das Molcken aber brauchen sie zu jhrem Tranck / die Haut zur Kleiung oder zur Decke in Betten / zu Sätteln / Wathsäcken [Rucksäcke, Felleisen; BW] vnd Blaßbälgen / denn es ist ein sehr zehes / starckes vnd langwiriges Leder / dessen Sähn- oder flachsAdern brauchen sie an statt des Flacheses / nder sonst an diesen Orten / wegen der Kälte nicht wechset / die zertheilen vnd zerzopffen sie / daß sie klein werden wie Faden / daraus sie Tuch vnd Kleider machen / nehen auch die Fell damit zusammen. Deren Bein vnd Hörner brauchen die Scheffter zum Einlegen vnd Armbrusten. Ihre Klawen sind gut für den Krampff / das Fleisch davon ist sehr gut vnd gesund / so es gesaltzen / vnd an der Lufft gedörret / wird es viel Jahr lang behalten. Solcher Rheinthier bekommen die Lapländer sehr viel durch die Jagt / also daß mancher zehen / zwantzig / dreyssig / funfftzig vnd drüber hat / die lassen sie des Tags durch die Hirten weyden / des Nachts aber / wegen der andern grimmigen Thier / wieder heim / vnd in die Stelle treiben“. Zudem standen sie im Verdacht, Wetter machen zu können und den Teufel anzubeten. Vgl. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 241 (1647): „So ist aber ein solches ungewüdter, luft, saußen und braußen eben zur selben zeit, wol 2 oder 3 tag und nacht lang, angestanden, daß vermaint, eß werde alle heyßer und palest zue haufen werfen, also und daß sich kain schüff von dannen sich möchte bewögen; hat man auch gänzlich dafürgehalten, haben solches (weilen diese Lapp- und Seeländer in dißer und dergleichen hexen- und unholden künsten wol erfahren und bey ihnen für ain freye kunst gehalten und paßirt) ungewidter selbsten gemacht und verzoberet. Dan man für gewiß gesagt, dass ain ganzes regiment under ihnen dem schwarzen Caspar ergeben und verschriben seye, welcher ihnen den weg naher dem Haagen als vorher geloffen und paßiert. Wie dan auch von Eyßne oder Kämpten wird bericht, daß sie ihnen den M. Hämmerlein in ainem glaß gezaiget: diß seye ihr obrister, deme seyen sie verlobt und geschworen, deßen seyen sie mit leib und seel versprochen, dere ihnen trewlich halt und sie ihme redlich dienen“. Nach der Eroberung Straubings 1633 scheinen einige Lappländer angeblich wegen der herrschenden Kälte (!) den aufbrechenden Truppen nicht gefolgt zu sein. So berichtet der Söldner Hagendorf in seinem Tagebuch über Lars Kagg(e)s rigide Disziplinierungsmaßnahmen; PETERS, Söldnerleben, S. 144: „Weil es so kalt / war, haben sich etliche in den Dörfern aufgehalten und sind den Regimentern nicht gefolgt, wegen der Kälte. So ist der Generalwachtmeister Kalle [Kagg(e)] an solchen Ort gekommen, da er dann gefragt hat, was für Regimenter da liegen. Wie sie nun nichts konnten antworten, denn sie waren Lappländer, begehrt er von jeglichem Regiment einen, sie sollten ihn eskortieren. Laufen ihrer etliche heraus. Ach nun, spricht er, ich begehre nur von jedwedem einen. Das tun sie. Er aber, wie er sie zur Armee bringt, läßt sie alle 7 alsbald vor den Regimentern totschießen, das war ihr Konvoi-Geld“. MÖSER, Staßfurt, S. 217 (1639): „Den 9. Novbr. ziehen die Finnen, dergl. gottloses grobes Volk wir fast nie gehabt, wieder nach Quedlinburg, weil sich ihr Commandant, der Fähnderich beklagt, daß weder mit Worten, noch mit Prügeln er sie zwingen könnte“.
Lappenhäuser: Narr, Tor.
lass: müde, matt.
Lassfelder: auf Widerruf verliehene Felder.
Last (preussisches Gewicht): 1 Last = 48 Zentner.
Last [Uckermark]: 1 Last = 4 Wispel = 96 Scheffel = ca. 4.000 kg.
Lastadie [lat. lastadium oder lastagium]: Verladekai. Łasztownia ist der polnische Name der der Altstadt gegenüberliegenden und stark von Hafenanlagen geprägten Oderinsel.
Last Gras: Bündel Gras.
Last Wein: 1 Last = 8 Oxhoft = 1680-2320 Liter.
latissimus campus: weites Feld.
latus: ganze Seite.
Laube, Laubenhütte: ADELUNG 2. Bd., Sp. 1927: „Die Laube, plur. die -n, überhaupt ein bedeckter, vor der Witterung verwahrter Ort; in welchem Verstande es nur noch in einem doppelten Verstande üblich ist. 1) Ein oben bedecktes Gebäude, ein Schoppen; ingleichen ein oben bedeckter aber an den Seiten offener Theil eines Gebäudes, in welchem Verstande es ehedem so wohl im Ober- als Niederdeutschen sehr üblich war, und in manchen Gegenden auch noch nicht ganz veraltet ist, ein Vorhaus, eine Gallerie, eine Halle, einen Ärker, Altan, einen auf Säulen stehenden und an den Seiten offenen Saal, und andere Gebäude dieser Art zu bezeichnen“.
laudem moderationis & discretionis: Lob der Mäßigung u. Rücksichtnahme.
Lauer, Laur: schlechter, hinterlistiger Mensch; Schelm, Spitzbube.
Lauf, im Lauf bleiben: „Lauf“ ist die alte Bezeichnung für den Zug der Soldaten zum Kriegsdienst; hier: bei den wegziehenden Soldaten bleiben.
Läufer: Fußbote zum Transport v. Nachrichten. Er erhielt in der Regel zwischen 1 ½ u. 4 Groschen pro Meile.
Laufgeld: Anwerbe- und Zehrgeld eines Fußsoldaten für den Weg zur Musterung.
Laufgraben: Graben, der bei der Belagerung einer Festung oder Stadt im Zickzackverlauf aufgeworfen wurde, in dem man sich möglichst ungefährdet nähern konnte. Approchen ist die Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung von Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe; vgl. dazu auch PIERER, Universal-Lexikon, Bd 14, S. 886-887) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden von den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z.B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen und die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben von etwa 2,5 m Sohlenbreite und etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an und führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen und der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa von der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb und sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke von der Anwendung der Zickzacks ab und führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage von Approchen seitens der Angreifer wurde von den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung von tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert. [wikipedia]
Laufplatz: ein v. den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung u. Einstellung von Landsknechten oder Söldnern im 16. u. 17. Jahrhundert, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die v. Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl v. Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.
Laugengruß, Schwedentrunk, „schwedischer Branntwein“ [haustum suecicum]: Die Foltermethode des „Schwedischen Trunkes“ (auch „Wasserfüllen“ genannt) wurde erstmals v. spanischen Truppen, dann v. kaiserlich-ligistischen Soldaten im Dreißigjährigen Krieg praktiziert (Pfarrer Johann Daniel Minck [1611-1664] aus Groß-Bieberau; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253) u. von den Schweden übernommen; nach ORTEL, Blut Angst Trehnen Geld, bereits v. der spanischen Inquisition eingeführt. Die Soldaten flößten ihren Opfern Wasser u./oder Jauche ein und sprangen ihnen anschließend auf den durch Fäulnisgase aufgeblähten Bauch. Dies ließ die inneren Organe zerplatzen und führte nicht selten zum Tod. Eine zeitgenössische Beschreibung liefert Abt Veit Höser (1577-1634) v. Oberaltaich bei Straubing, SIGL, Wallensteins Rache, S. 127: „Dieser Trunk sieht so aus. Sie fesseln ihrem Opfer die Hände auf dem Rücken, binden ihm die Füße zusammen und werfen ihn rücklings auf den Boden. Einen Besenstiel (baculum scopiarium) oder irgendeinen anderen zwei Daumen dicken Stock, den sie gerade zur Hand haben, stoßen sie dem auf der Erde liegenden Opfer in den Mund. Dies geschieht zuweilen mit solcher Wut und Gewalt, dass sie dem sich wehrenden Menschen die Zähne einschlagen oder abbrechen. Haben sie ihm so den Stiel in den Mund getrieben, nehmen sie kaltes oder heißes Wasser, Bier oder Lauge (Waschwasser, Lotium), einfach eine irgendeine vorhandene Flüssigkeit mit einer dicken Jauchebrühe, Menschenkot, wie es ihnen eben gerade ihr Mutwille eingibt. Diesen stinkenden Trunk lassen sie an dem aufrecht stehenden Besenstiel hinabrieseln und in den Mund und den Schlund des auf dem Rücken liegenden Opfers. Sie flößen ihm das Getränk unausgesetzt und so reichlich ein, dass der Bauch wie bei Wassersüchtigen anschwillt. Erst wenn sie sehen, dass ihr Opfer jeden Augenblick ersticken muß, ziehen sie ihm den Stiel wieder heraus. Dann springen sie mit angezogenen Beinen plumpsend auf den aufgeschwollenen Bauch. Durch diesen Druck beim Draufspringen muß der zur Strafe (für den nicht begangenen Verrat) eingeflößte übrige Trunk zur noch größeren Strafe und Marter wie aus einem Springbrunnen aus dem Munde herausspringen. Er wird mit viel Blut vermengt überreichlich erbrochen“. STEGER, jetzt ist die Flucht angangen, S. 51f.; „Der Dreissigjährige Krieg am Oberrhein“. KLUGE, Hofer Chronik, S. 163: hier heisst es z. B. „mit wasser zu todt gefült“. STEMMLER, Tagebuch 2. Bd., S. 740 (1638): „Der Ortspfarrer [v. Neustadt im Schwarzwald; BW] Adam Wehinger wird gefangen genommen, verwundet, auf den Rücken gelegt, mit Wasser durch den Mund vollgepumpt und dann durch die mit den Füßen auf ihm trampelnden Soldaten aufs grausamste getötet“. Schwedische Truppen sollten im April 1637 im kursächsischen Wurzen ein apokalyptisches Szenarium veranstalten, wie ein anonymer Bericht über die „Wurzener Kreuz- und Marterwoche“ zeigt; PLETICHA, Deutsche Geschichte Bd. 7, S. 59: „Der Schwedische Trunk, also genennet, ist sehr gemein gewesen, indem ihrer vielen unreinen Seyffen- und Pfützen-Wasser oder Mistjauch in den mit einen Spanner oder Röhrlöffel ausgespreitzten Mund, so viel als hinein zu bringen gewesen, gefüllet, über eine Weile hernacher auf ihren Leib gesprungen, und die hinein gegossene Jauche heraus getrieben worden, dadurch ihrer viel um die Gesundheit gebracht, daß sie es die Zeit ihres Lebens nicht verwinden, mehrer theils sind schon davon gestorben“. Allerdings wurde der Schwedentrunk auch v. Bauern an gefangenen (hier ungarischen) Soldaten wie in Zeitz angewandt; BOTHE, Zeitz, S. 352. Aus der Altdorfer Ortschronik, http://www.j-ehret.com/krieg.htm: „Leonhardus Stöckher ist am Schwödischen Trunkh gestorben. Diss war aber der Schwödische Trunkh: wann die Schwödischen, undt andere Solldaten, iemandt ergriffen, in deren häusern sie nichts fanden, noch von ihnen erkündigen möchten, wohin dass eine undt andere verborgen worden, obgleich nichts alss die lähre Armuth bey ihme obhandt hatte, dennoch glaubten es ieme so leicht nicht, sondern banden und fessleten, und bezwangen ihne, so er vielleicht wass verborgen wisse, zu bekhennen: undt zue dem zil bandten sie ihme die händ hintersich auf den Rukhen, legten ihne rückhlings auff den Boden, sätzten sich auff seine knie undt schenkhel, undt wurde fest bey beeden Achslen gehalten. Alssdann nahmen sie ein Räb- oder anderen steckhen, den sie unter seinen Zähnen, damit er den Mundt nicht schliessen möge, halten, daran sie ihme auss der nechsten Pfiz oder Kotlachen genommene wasser in den Mundt undt halss hinab giesseten, undt dannach auf den Magen truckhten, dass oben das Wasser zuem Mundt wider herauss getrieben wurde. Dergestalten handelten sie mit den leüten. Darbey vil starben“. Aus Pfirt, http://www.j-ehret.com/krieg.htm. „Sie (die Soldaten) haben den Leuten das unsauberlichste reverenter Mist in Wasser, darin sie ihren Unrat getan, ganz Zuber voll auf den Ruggen ligent, zum Mundten eingegossen, dernach mit Füssen auf den Bauch gesprungen, dass ihnen solch Wasser mit samt dem Unflat zu Mund, Nasen und Ohren herausgefahren“. Vgl. auch KRAH, Stüdthüringen, S. 78 (1634): „Als ein sonderliches Beispiel steht da mein leiblicher Bruder, der ein Pfarrer gewest zu Sülzfeld, mit Zunamen Möller. Auf wie elende Art und Weise ward er ergriffen ! Erstlich groß man ihm ein den schwedischen Trank (ach !) dem Bruder, hat ihn dann wiederholt in drei- und vierfachen Wechsel. Kaum mögen dir langen 2 mal 6 Becher voll Wassers, bis sein Körper ganz voll, und ihm der Magen beschwert war. Grausam traktierte ihn dann bald ein Soldat nach dem andern. Einer dabei hielt das rechte, das linke Bein ihm ein anderer, wahrlich nicht anders, als wollten die Sell‘ aus dem Leib sie ihm treten. Seitdem ließ er Urin, mit frischem Blut untermischet, Sank et siechte dahin, ein Opferlamm, satt von der Schlachtbank, bis ihm gänzlich und gar der Faden des Lebens gerissen“. Aus Halle wird unter 1639 berichtet; OLEARIUS, Halygraphia, S. 408: „Den 15. [2.1639; BW] hat er [Banér; BW] zweene Soldaten / so einem Bauer ein so genanten Schwedischen Trunck gegeben / enthaupten / viertheilen / und die Stücken für den Thoren an Galgen und Räder auffhengen lassen / mit dieser Uberschrifft: Der unerhorte Trunck“. DREYHAUPT, Pagus Nelectici Et Nvdzici, 1. Bd., S. 261 (Halle 1639): „Hier waren zwey seiner Soldaten zu Scherben [Seeben, heute Stadtteil v. Halle ?; BW] zurück geblieben, hatten einem Bauer in der Schule Hände und Füsse auf den Rücken gebunden, und einen Knebel in den Mund gelegt, ihre Nothdurft s. v. in einen Topf verrichtet, den Unflath dünne gequerlet, und dem Bauer eingeflösset, um von ihm Geld zu erpressen. Unter diesen verabscheuungswürdigen Handlungen kam Banner an, und gieng in das Schulhaus, sein Wasser abzuschlagen. Da er nun die Soldaten über dieser Arbeit fand: ließ er sie gleich in Ketten schlagen, an seinen Wagen anschliessen, und mit nach Halle führen. In Halle ließ er gleich Standrecht über sie halten, sie enthaupten, auf einer Waschbank viertheilen, und diese vier Theile vor dem obersten Galgthore an eingestossene Pfähle mit der Ueberschrift: der unerhörte Trunk, annageln“. Nach der 1. Schlacht bei Breitenfeld nannte man den verwendeten Kot auch „Sächsisch Confect“. ZEITFUCHS, Stolberg, S. 284.
Lauke: unterirdisches Gefängnis.
lauter: ganz.
Lavoir: kleines Wachbecken zur Körperpflege.
laxieren: freilassen.
Lazaristen: Die Lazaristen, auch Vinzentiner, (lat.: Congregatio Missionis, CM) sind ein katholischer Männerorden, der 1625 vom heiligen Vinzenz von Paul für den Dienst an den Armen in Paris gegründet wurde.
Lb.: Librum = Pfund.
lebendig schinden: einem Menschen mit einem Messer die Haut vom Körper abziehen. Häuten führt zu Blutverlust und einem damit verbundenen Kreislaufzusammenbruch, zum Zusammenbruch diverser Funktionskreisläufe wie Temperatur- und Wasserhaushalt. Enthäutete starben oft einen langsamen Tod [wikipedia].
Lebenserwartung: Die Lebenserwartung verheirateter Männer ab dem 20. Lebensjahr betrug zwischen 1620 u. 1654 39, 4 Jahre; das Alter wird dabei mit 50 Jahren angesetzt.
Lechmühle: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !
Lecker: Schmarotzer, Schelm, Schuft, Schurke; verächtl. Schmeichler.
Lederkanone: Vgl. RANGO, Gustav Adolph der Grosse, S. 51f.: „Diese Maschine bestand aus einer kupfernen, pergamentsdicken Röhre, und die Kammer, von gleichem Metall, war mit vier eisernen Schienen, Thauwerk und Leinen über und über bewunden, bis es die Form eines Stücks bekam, endlich aber mit Leder überzogen und gefärbt, auch wohl hin und wieder vergoldet. Man konnte daraus Schuß auf Schuß, ohne das Geschütz zu kühlen oder auszuwischen, thun. Die Lavetten dazu waren so leicht, daß das ganze Stück von 2 Männern ohne Beschwerde fortgebracht werden konnte“.
ledig: unbewohnt, von den Bewohnern aufgegebenes Haus.
Legat: Gesandter; diplomatischer Vertreter ersten Ranges im Gegensatz zum Residenten, dem ortsansässigen ständigen Vertreter, bei den Schweden auch eine Art „Gouverneur“ im besetzten Gebiet.
legen: töten.
Legge: Ort, wo Leinwand gelegt, gemessen, gebunden u. gestempelt wurde.
Legstatt: Zahlungsort.
Lehen, Lehn: Ein leihweise v. einem Lehnsherrn gegen Treue u. Dienst auf Zeit überlassenes Recht. Aus dem Recht der Verleihung bestimmter Güter entwickelten sich der Leihezwang u. die Erblichkeit der Lehen.
Lehengericht: Gericht, das Streitigkeiten zwischen dem Lehnsherrn u. seinen Vasallen oder zwischen den Vasallen untereinander entscheidet; auch Gericht, das mit einem Lehengut verbunden ist.
Lehenhuber: Bauer, der eine Hube (Hufe) Land als Lehen (in Pacht) bewirtschaftet.
Lehnhof, Lehnkammer: Gesamtheit der v. einem Lehnherrn abhängigen Lehen.
Lehnrichter: Richter, der Amt u. Gut als Lehen besaß.
Lehnschulze: Vom Landesherrn mit dem Dorfvorsteheramt u. der Polizeigerichtsbarkeit belehnter u. mit mindestens 4 Hufen ausgestatteter Bauerngutsbesitzer.
Lehnspferde [Ritterpferde]: Lehnspferde, auch Ritterpferde genannt, waren seit dem Mittelalter die v. der Ritterschaft dem Reichsoberhaupt oder dem jeweiligen Lehnsherrn für Kriegs- u. Botendienste zu stellende berittene Kriegsmannschaft. Die Ritterpferde wurden später durch laufende Geldleistungen (Ritterpferdsgelder) oder durch eine einmalige Ablösung ersetzt.
Lehnsreiterei [Ritterpferde]: Lehnspferde, auch Ritterpferde genannt, waren seit dem Mittelalter die v. der Ritterschaft dem Reichsoberhaupt oder dem jeweiligen Lehnsherrn für Kriegs- u. Botendienste zu stellende berittene Kriegsmannschaft. Der Lehensreiterei oblag die Sicherung der Straßen u. der Furten/Passagen in die benachbarten Territorien. Die Ritterpferde wurden später durch laufende Geldleistungen (Ritterpferdsgelder) oder durch eine einmalige Ablösung ersetzt.
Lehnung: alle zehn Tage zu entrichtender Sold für die schwedischen Truppen, z. B. Kapitän 12 Rt., Leutnant u. Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber u. Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den unteren Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. BURSCHEL, Sozialgeschichte, S. 975f. Nach Banérs Verpflegungsordnung vom 4.10.1634 erhielt bei der Kavallerie ein Generalmajor 133 Rt. 8 Gr., ein Obrist 70 Rt., 1 Obristleutnant 20 Rt., 1 Major 15 Rt. , 1 Regimentsquartiermeister 6 Rt., 1 Priester 3 ½ Rt., 1 Profoss 3 ½ Rt., 1 Regimentssekretär 3 ½ Rt., 1 Schulze 3 ½ Rt., 1 Rittmeister 20 Rt. 20 Gr., 1 Leutnant 6 Rt. 16 Gr., 1 Fähnrich 5 Rt., 1 Quartiermeister 2 ½ Rt., 3 Korporale 5 Rt., 2 Trompeter 2 ½ Rt., 1 gemeiner Reiter 1 ½ Rt. Bei der Infanterie: wie oben genannten Ränge, dann aber 1 Kapitän 4 Rt. 22 Gr., 1 Leutnant 3 Rt. 16 Gr. 7 ⅓ Pf., Fähnrich 1 Rt. 16 Gr. 7 ⅓ Pf., 1 Sergeant 1 Rt. 20 Gr. 3 ⅓ Pf., 1 Musterschreiber 1 Rt. 12 Gr. 11. Pf., 1 Führer 1 Rt. 12 Gr. 11 Pf., 1 Fourier 1 Rt. 12 Gr. 11 Pf., Rittmeister 1 Rt. 12 Gr. 11. Pf., auf 6 Korporale 6. Rt. 9 Gr. 2 Pf., auf 2 Spielleut 1 Rt. 2 Gr. 2. Pf., 15 Oberrottmeister 12 Rt. 18 Gr., 21 Unterrottmeister 14 Rt. 16 Gr., 1 gemeiner Knecht 14 Gr. 9 Pf., 1 Musterjunge 14 Gr., auf 14 Passevolants 6 Rt. 12 Gr.; BLÖTHNER, Der Dreißigjährige Krieg, Östlicher Teil, S. 129f.
Lehrwand: „Die Lehrwand, plur. die -wände, an den Überfallwehren, vermuthlich die Wände an den Seiten des Fluthbettes vor dem Wehre; entweder, so fern sie dem Fluthbette seine Gestalt und Fertigkeit geben, von Lehre 1, oder welches noch wahrscheinlicher ist, von dem Nieders. Leer, die Backe, Wange, Angels. Hleare, das Gesicht, so daß es eigentlich eine Seitenwand bedeuten würde“ [ADELUNG Bd. 2, Sp. 1990].
Leibcorneter: Kornett der Leibgarde u. Führer des Leibkornetts.
Leibdienst: Frondienst, den man mit seiner eigenen Person verrichtete, namentlich Fußdienst u. Handdienst, im Gegensatz zum Spanndienst (durch Zugvieh).
Leibes Blödigkeit: Erkrankung; Schwäche, Schwachheit, Unvermögen, Hinfälligkeit; Ohnmacht.
Leibfahne: Die Leibfahne war das dem Obristen zustehende Fähnlein, Fahne [schwed. fana]: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste 200 bis ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner), bei den Schweden z. T. bis 500 Mann. Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10-15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.
Leibgarde, französische: Die Garden des Königs v. Frankreich umfassten rein zeremonielle Prunkgarden bis hin zu kampferprobten Feldregimentern der Infanterie u. Kavallerie. Diese Haustruppen des Königs waren ein über Jahrhunderte gewachsenes Gebilde, das keineswegs zu allen Waffengattungen einen entsprechenden Eliteverband hatte. Sie rangierten außerhalb der Stammlisten der Linientruppen. Die französische Garde du Corps wurde (nach den „Sargeants d’Arms“) 1440 geschaffen, nach der Französischen Revolution zunächst aufgelöst [nach WIKIPEDIA].
Leibgedinge: Ein Leibgedinge (auch Leibgut, Leibrente, Leibzucht, Dotalium, Doalium oder Vitalitium) ist die Verpflichtung, Naturalleistungen wie Wohnung, Nahrungsmittel, Hege u. Pflege gegenüber einer Person bis zu deren Ableben zu erbringen.
Leibgedingstadt: königliche Stadt in Böhmen als Heiratsgut der Königin.
leibgen: Brötchen.
Leibjunge: Junge zur Bedienung eines Offiziers ohne jeden rechtlichen Schutz, der v. seinem Herrn straflos totgeschlagen werden konnte.
Leibknecht: Knecht, der für die wertvollen, an Schlachtenlärm gewöhnten Leibpferde, die zum persönlichen Dienst bestimmt waren, zuständig war.
Leibkompanie: Mit Leibkompanie oder Obrist-Kompanie wurde im 17. u. 18. Jahrhundert die erste Kompanie eines Regiments bezeichnet. Der Obrist u. Inhaber des Regiments war gleichzeitig Inhaber der Leibkompanie, was ihm durch die Kompaniewirtschaft zusätzliche Einnahmen verschaffte. Das gleiche galt für die Kompanie (Oberstleutnants-Kompanie), deren Inhaber sein Stellvertreter (Obristleutnant) war, später auch für die Kompanie eines Majors (Majors-Kompanie). Diese Kompanien wurden aber tatsächlich geführt v. einem Kapitänleutnant oder StabsKapitän, die im Rang unter einem Hauptmann standen, der gleichzeitig Inhaber einer Kompanie war [WIKIPEDIA].
Leibmedicus: In der hohen Generalität hielt man sich zumeist einen eigenen universitär ausgebildeten u- gut dotierten Arzt oder ließ einen Spezialisten aus der nächsten Stadt holen, während einige Generäle wie z. B. Gallas oder auch Reichskanzler Oxenstierna auf die handwerkliche Geschicklichkeit v. Barbieren vertrauten. Der leitende Arzt bei der Feldapotheke verdiente 269 fl. monatlich, während zum Beispiel studierte „Pestärzte“ etwa 150 Rt. pro Jahr erhielten.
Leibpage: Page, der unmittelbar einen Herren bedient u. am nächsten um dessen Person ist; zum Unterschied v. den Hof- u. Kammer-Pagen.
Leibpferd: wertvolles Pferd hoher Offiziere u. Generäle, das zum persönlichen Dienst bestimmt u. besonders für Schlachten, Scharmützel u. ä. trainiert war u. wofür Gallas, Baudissin u. a. bis zu 3.000 Rt. hinlegten. Gewöhnliche Pferde wurden um die 40 Rt. gehandelt.
Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.
Leibschütze: Jagdbedienter, der das abgefeuerte Gewehr seines Herrn bzw. Offiziers laden u. zu weiterer Verwendung bereit halten musste. z. T. diente er auch als persönlicher Leibwächter u. war ausgewiesener Scharfschütze, der in einigen Fällen auch Mordanschläge ausführte. Scharfschützen benutzten spezielle Gewehre, kleinkalibrige Waffen mit 8 bis 10 mm Kaliber, während die Muskete in der Regel 19 mm Kaliber hatte, mit langem gezogenem Lauf, um die Treffsicherheit zu erhöhen. Wildschützen (Jäger) wurden bevorzugt eingesetzt. Auch mit gezogenen Vogelbüchsen erzielten Bürger bei Belagerungen gute „Erfolge“. WEINITZ, Des Don Diego de Aedo y Gallart Schilderung, S. 45: Der kurbayerische Feldmarschalleutnant Billehé wurde in der Nördlinger Schlacht „durch einen ohngefehren Schuß von einem gezogenen Rohr außm Waldt ausser den Treffen getötet“. STEIGE, Bolkenhainische Denkwürdigkeiten, S. 231. Nach LAVATER, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Verwendet wurden auch „lange Büchsen“: Jagdgewehr (Jagdflinte; Pirschbüchse) mit langem Lauf (wie es von Scharfschützen eingesetzt wurde). Militärs oder Bürger, die man mit diesen Jagdgewehren gefangen nahm, wurden an Ort u. Stelle hingerichtet, weil diese Gewehre wegen ihrer großen Reichweite als besonders „heimtückisch“ galten. Manchmal auch als „gezogenes Rohr“ bezeichnet; WEINITZ, Des Don Diego de Aedo y Gallart Schilderung, S. 45: Der kurbayerische Feldmarschallleutnant Billehé wurde in der Nördlinger Schlacht „durch einen ohngefehren Schuß von einem gezogenen Rohr außm Waldt ausser den Treffen getötet“. Gewehre mit gezogenen Lauf wurden vor allem v. Scharfschützen eingesetzt. Diese galten als gefährlich bis auf ca. 200 m. LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1646), S. 46, zur Verwendung durch die in Korneuburg belagerten Schweden: „Es gebrauchten sich auch die Belägerten mit gezogenen Röhren dermassen / daß auff 300. Schritt sich kein Mensch dorffte blicken lassen / vnd dahero täglich viel / so wol Officierer als gemeine Knechte / vnnd sonderlich arme Schantz-Bauern / von schiessen vbel zugerichtet / nach Lyntz geführt wurden“. Zum Einsatz v. gezogenen Rohren auf beiden Seiten in Prag 1648 vgl. ZATOČIL von LÖWENBRUK, Tagebuch (I), S. 30. Der Jäger Zdeněk Novák soll als Überläufer zu den Schweden als Scharfschütze 1648 Prager Verteidiger dezimiert haben. ZATOČIL von LÖWENBRUK, Tagebuch (II), S. 21f. Bei ZIPPERER, Nördlingens Schicksalstunde, S. 27, heißt es anlässlich der Belagerung Nördlingens: „Die Bürger hielten sich auf den Mauern Schulter an Schulter mit den Schweden sehr tapfer. Da sich unter ihnen wie unter dem Militär viele gute Schützen befanden – das Bolzen- und Stahlschießen [193] spielte ja von jeher unter den feierabendlichen und -täglichen Liebhabereien der Nördlingen die Hauptrolle – , fügten sie mit ihren Kugelbüchsen den Belagerern manchen Schaden zu; manchen kaiserlichen Soldaten, der etwa zu einem der Brunnen beim Ziegelstadel oder auf den Totenberg kam, das Tränkwasser für die Rosse zu holen, raffte eine gut gezielte Kugel hinweg; manchen kaiserlichen Offizier auch ereilte beim Revidieren der Posten oder Inspizieren des Geländes sein Schicksal. Dabei war es äußerst lebensgefährlich, sich selbst hinter einer Maueröffnung sehen zu lassen; auch der Gegner verfügte über ausgezeichnete Scharfschützen, die mit tödlicher Sicherheit ihr Ziel trafen. Besonders von einem, der mit Vorliebe vom Turm der Emmeranskirche auf unvorsichtige schoß, die sich auf der Mauer blicken ließen, sprach man bald mit Gruseln: das war der Leibjäger des Feldmarschalls Piccolomini, ein Jakob Mair aus Kärnten; ein falkenäugiger Schütze mit unfehlbarer Hand, der sich rühmte, daß er in Schlesien einen Prinzen von Dänemark [Ulrich III. v. Dänemark; BW] erschossen habe, und der beim abergläubischen Volk jener Zeit im unheimlichen Ruf stand, er sei mit dem Teufel im Bund und schieße »mit gläsernen und anderen falschen Kugeln stetigs auf die Burger der Stadt, wofern er nur einen in das Gesicht bekomme … Seine Kugeln haben gepfiffen, und man hat sich wohl vorsehen müssen«.
Leibschwadron: berittene Abteilung zum persönlichen Schutz des Landesherrn.
Leibstück: Schnürleib.
Leibzucht, Leibzüchter (Austrag): Teil des Erbes, der dem Bauern bei Übergabe des Hofes an den Anerben weiterhin zustand. Dazu gehörte das Leibzuchthaus, oft auch Land und Weidegrund, die dem Leibzüchter verblieben.
Leibzuchthaus: Altenteil: Wohnhaus des Altbauers, der den Hof seinem Sohn übergeben hatte.
Leich-kahar: Sarg.
Leilach: Leintuch, Betttuch.
Leichware: vermutlich Leichenware: Bestattungsgegenstände, Leichentücher.
Leid: Krampfanfallsleiden, Epilepsie.
Leimgrube: Lehmgrube.
Leinbollen: Samenbehälter des Flachses.
Leinengerät: Leinenzeug, das zur Bekleidung u. zum nötigen Gebrauch im Haushalt gehört.
Leineweber: Leineweber verarbeiteten ursprünglich sowohl gesponnenen Flachs als auch Hanf zu Leinwand; seit etwa 1500 wurde Hanf hauptsächlich nur noch für Haustuch, Sack- u. Packleinwand, grobe Zeuge wie Segeltuch u. Seilerwaren verwendet. Im Gegensatz zur Tuchmacherei (Wollweberei), die sich doch meist als städtisches Handwerk etablierte, war die Leineweberei vor allem im ländlichen Raum als Heimgewerbe verbreitet u. wurde vielfach v. hörigen Bauern u. Tagelöhnern betrieben. Leineweber galten als „unehrlich“. Ihr Verruf ging wohl darauf zurück, dass sie im 15. Jahrhundert in die Städte abwanderten u. hier in Konkurrenz zu den städtischen Webern traten, die dadurch ebenfalls in Verruf gerieten. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 99ff.
Leinkuchen: die in Form eines Kuchens zusammen gebackenen Hülsen, die in den Ölmühlen nach heraus gestampftem Öl v. dem Leinsamen übrig blieben. Leinkuchen wurde als Viehfutter verwendet.
Leipziger Schluss vom 12.4.1631: Die auf dem Leipziger Konvent seit dem 20.2. tagenden protestantischen Reichsstände beschlossen eine Absage an das kaiserliche Restitutionsedikt u. die Aufstellung einer Armee v. 40.000 Mann.
Leischaften (Laischaften): Leischaften (Laischaften) waren im Spätmittelalter eine Selbstverwaltungsorganisation in Städten des westfälischen Raums, vornehmlich in Münster (Westfalen) u. Osnabrück (Niedersachsen). Sie waren oft größer als die Kirchspielgrenzen u. griffen strahlenförmig auf das benachbarte städtische Umland jenseits der Mauern über. Benannt wurden sie nach Kirchenpatronen, Ortsteilen oder den Stadttoren. Sie hatten keine direkte Vertretung in den Räten, wirkten jedoch bei der alljährlichen Berufung der Ratsherren mit. Weiterhin waren sie bis in die Neuzeit für das Gerichts-, Wehr-, Wach-, Lösch- u. Steuerwesen zuständig [nach WIKIPEDIA].
leitern: leeren.
Leopoldstag: 15. November.
Leo Septentrionalis: der Löwe aus dem Norden. LAIMER, Der „Löwe aus Mitternacht“, S. 311: „Das Sinnbild des „mitternächtlichen Löwen“ war schon lange bekannt. Bereits im Alten Testament (Buch Daniel und Jeremia) wurde ein nordischer Löwe vorhergesagt: Dieser wird Gericht über das sündige Babylon halten und ein neues göttliches Reich aufbauen. In der zeitgenössischen protestantischen Auslegung dieser Prophezeiung wurde die „Hure Babylon“ mit der katholischen Kirche gleichgesetzt. Der Historiker Olaf Mörke folgert, dass der große Erfolg dieses Sinnbildes darin bestand, „dass [es] auf das zentrale Wahrheitskriterium der Protestanten [die Bibel] rekurrierte“. Damit gelang es ihm an dem anzuknüpfen, „was von den Rezipienten mit realen Erwartungshaltungen verbunden [wurde]‘ “.
Lepra: „Mit dem Aufblühen der Städte im 12. Jahrhundert und dem allgemeinen Bevölkerungswachstum bis ins 13. Jahrhundert nahm die Zahl der Leprakranken zu. Darüber hinaus förderten die Enge der Städte und die oft mangelhaften hygienischen Verhältnisse die Verbreitung von Infektionskrankheiten. Die Leprosorien wurden in der „seuchenfreien“ Zeit oft zu Krankenhäusern umfunktioniert und dienten den ärmeren Bevölkerungsschichten als Hospiz. Leprosorien wurden auch „Siechenhaus“ genannt. Siech bedeutete im Mittelhochdeutschen ‚krank‘, ‚siech‘ oder ‚aussätzig‘, hatte also sehr allgemeine Bedeutung, wurde jedoch im Spätmittelhochdeutschen teilweise durch das Wort „krank“ verdrängt. Siechenhaus war ein Oberbegriff für Seuchenhospitäler, für Leprosorien und die im späten 14. Jahrhundert aufkommenden Pesthäuser. Die Leprosorien standen zumeist an großen Ausfallstraßen, während die Pesthäuser völlig isoliert standen. […] Die Versorgung der Kranken oblag in erster Linie der Kirche, die sich um Nahrung und Kleidung für die Kranken kümmerte. Damit die Kranken als solche erkannt wurden, mussten sie besondere Kleidung tragen, häufig auch Hörner, Schellen oder Klappern“. [wikipedia] „Sondersiechenhäuser, die für Leprakranke (mhd. uzsieche, uzsetzel) eingerichtet wurden. Sie fanden sich stets außerhalb der Stadtmauern, meist an den Ausfallstraßen, an Straßenkreuzungen, nahe bei Richtstätten oder verkehrsreichen Flussläufen. Unterhalten wurden sie mit frommen Stiftungen und testamentarischen Zuwendungen. Die Insassen erhielten Obdach, Versorgung mit Nahrung und Kleidung und genossen den rechtlichen Schutz der Einrichtung. Mancherorts organisierten sie sich in klösterlicher Weise, nannten sich „Congregatio“ oder „Fraternitas“ und wurden mit „fratres et leprosi“ oder „fratres et pauperi“ angeredet. Beim Eintritt in ein Leprosenhaus legten die Kranken ein Gelübde ab und wurden mit der Leprösen-Ordnung vertraut gemacht. Verstöße gegen die Hausordnung konnten mit zeitweiligem oder dauerhaftem Hausverbot geahndet werden“. http://u01151612502.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Leprosorium. Vgl. ASEN, Das Leprosenhaus. In Schweden verbrachte man Leprakranke zusammen mit Kriegskrüppeln ohne Versorgung auf einsame Ostseeinseln wie Gloskär [Åland-Archipel; Finnland]; PLEISS, Der Zug, S. 17.
Leprose: Leprakranke wurden nach Möglichkeit in Leprosenhäusern [=> Leprosorien] zur Vermeidung der Ansteckung untergebracht.
Leprosenhaus [Leprosorium], Siechenhaus: „Mit dem Aufblühen der Städte im 12. Jahrhundert und dem allgemeinen Bevölkerungswachstum bis ins 13. Jahrhundert nahm die Zahl der Leprakranken zu. Darüber hinaus förderten die Enge der Städte und die oft mangelhaften hygienischen Verhältnisse die Verbreitung von Infektionskrankheiten. Die Leprosorien wurden in der „seuchenfreien“ Zeit oft zu Krankenhäusern umfunktioniert und dienten den ärmeren Bevölkerungsschichten als Hospiz. Leprosorien wurden auch „Siechenhaus“ genannt. Siech bedeutete im Mittelhochdeutschen ‚krank‘, ‚siech‘ oder ‚aussätzig‘, hatte also sehr allgemeine Bedeutung, wurde jedoch im Spätmittelhochdeutschen teilweise durch das Wort „krank“ verdrängt. Siechenhaus war ein Oberbegriff für Seuchenhospitäler, für Leprosorien und die im späten 14. Jahrhundert aufkommenden Pesthäuser. Die Leprosorien standen zumeist an großen Ausfallstraßen, während die Pesthäuser völlig isoliert standen. […] Die Versorgung der Kranken oblag in erster Linie der Kirche, die sich um Nahrung und Kleidung für die Kranken kümmerte. Damit die Kranken als solche erkannt wurden, mussten sie besondere Kleidung tragen, häufig auch Hörner, Schellen oder Klappern“. [wikipedia] „Sondersiechenhäuser, die für Leprakranke (mhd. uzsieche, uzsetzel) eingerichtet wurden. Sie fanden sich stets außerhalb der Stadtmauern, meist an den Ausfallstraßen, an Straßenkreuzungen, nahe bei Richtstätten oder verkehrsreichen Flussläufen. Unterhalten wurden sie mit frommen Stiftungen und testamentarischen Zuwendungen. Die Insassen erhielten Obdach, Versorgung mit Nahrung und Kleidung und genossen den rechtlichen Schutz der Einrichtung. Mancherorts organisierten sie sich in klösterlicher Weise, nannten sich „Congregatio“ oder „Fraternitas“ und wurden mit „fratres et leprosi“ oder „fratres et pauperi“ angeredet. Beim Eintritt in ein Leprosenhaus legten die Kranken ein Gelübde ab und wurden mit der Leprösen-Ordnung vertraut gemacht. Verstöße gegen die Hausordnung konnten mit zeitweiligem oder dauerhaftem Hausverbot geahndet werden“. http://u01151612502.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Leprosorium. Vgl. ASEN, Das Leprosenhaus. In Schweden verbrachte man Leprakranke zusammen mit Kriegskrüppeln ohne Versorgung auf einsame Ostseeinseln wie Gloskär [Åland-Archipel; Finnland]; PLEISS, Der Zug, S. 17.
leproso similis: einem Leprakranken gleich.
Lesterer, Lästerer: Bezeichnung für Dorffleischer, die das Fleisch nicht geschickt zerlegen können.
Letten: sumpfiger, toniger Boden.
Lettgrube: Lehmgrube.
letzen: Abschied nehmen: „das letzen geschieht oft in feierlicher weise durch verabreichung eines trunkes, eines mahles oder eines schmauses“, „sich noch einmal vor dem abschiede schmausend vergnügen“ [DWB].
Letzinen: von Letze: übler, unrechter Zustand ?
Leube, Laube: in Garten u. Feld zur Wacht errichtete Hütte, kleines Haus, Vorbau; Sommerhäuschen eines Gartens.
Leuke [lat. leuga]: im römischen Gallien übliche Längenmaß, das anderthalb römischen Meilen = 2200 Meter entsprach.
Leutnant, Lieutenant: Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters hatte der Lieutenant den unmittelbarsten Kontakt zur Compagnie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
Leviten, einen grausamen L. geben: vgl. den Ausdruck „die Leviten lesen“: Der „Levita“ war der Geistliche, dem das Lesen des Evangeliums oblag, hier: jemandem sehr nachdrücklich die Meinung sagen, seine Sünden vorhalten.
levitieren: Lesen von Bibeltexten aus dem 3. Buch Moses, auch Levitikus genannt.
leynung: => Lehnung.
Liberey: Livrée (Dienstkleidung), auch Abzeichen bzw. Kennzeichen, um den Tod aus den eigenen Reihen zu verhindern. Nachdem einheitliche Uniformen bzw. die Kennzeichnung v. eigenen Streifparteien fehlte, kam es immer wieder zu Todesfällen in den eigenen Reihen. Das „Journal der Armee“ Bernhards v. Sachsen-Weimar hält unter dem 18.6.1637 fest; LEUPOLD, Journal, S. 327: „Dato gegen Abent liefen ezliche desmondirte Reüter von sich selbsten auß, und alß sie Ritmeister Nißmitz von des Obristen Rosen mitt einer Party angetroffen, haben sie einander vor Feindt gehaltenn und Feüer geben, da dann zwene zu Fuß und dem Ritmeister ein Pferd erschoßen worden. Endlichen haben sie einander erkennet und seindt die zu Fuß fortgangen und andern Tages früe mit 20 Pferden wieder zurück kommen“. In der Schlacht bei Mergentheim am 5.5.1645 soll es nach einem Bericht an Maximilian I. derart unübersichtlich zugegangen sein, „daß sogar Eurer Churfürstlichen Durchlaucht aigne reichsvölckher 2 compagnien von den ihrigen heftig chargiert unnd ihnen zimblich schaden gethann, ehe sie gewust, daß solliche von ihren eignen völckhern“. GREINDL; IMMLER, Die diplomatische Korrespondenz 2. Bd., 2. Teilband, S. 358. Zum Teil muss man wohl auch davon ausgehen, dass hier Soldaten ihnen missliebige Offiziere bei günstiger Gelegenheit töteten, wie etwa im Fall Tavigny. Auch Franz v. Mercy soll von einer Kugel aus den eigenen Reihen getötet worden sein. Eine Reihe ähnlicher „Todesfälle“ wird sich heute dagegen wohl nicht mehr aufklären lassen. Der Hildesheimer Chronist, Arzt u. Ratsherr Dr. Jordan notiert in seinem Tagebuch unter dem 10./20.6.1632; SCHLOTTER, Acta, S. 44: „Mittags umb 12 Uhr schicket der von Bappenheim 12 Compagnia Reuter, umb den Stewrwald zu entsetzen und mit Kraut und Loth zue versehen, komen uff das Dorff Barnten beym Calenberge zue, darein 4 Compagnia Finnen lagen, eben unter der Predigt, wie ihnen nun des Feindes Ankunft vermeldet, reiten 6 Finnen hin aus, die den Feind so lang uff halten, bis die übrige herauskömen, die eine ebene Weil mit ihnen charchirt, bis die Bappenheimische ihnen ein Cornethen nemen, darauf setzen die Finnen zue ihnen hinein, bekomen ihr Beuth wieder und nemen vom Feind eins dazue, erschoßen den Rittmeister, und weil ihnen von Baudißin Succurs zue komen, geben die Bappenheimische die Flucht, darüber Rittmeister Hanß Jorgen Madeloh von Bonigkhausen Regiment It: ein Leutnand und Fähndrich gefangen werden und fast an die 100 niedergehawen, von den Finnen seyn 13 geblieben nebest etzlichen, so ihnen succuriren wollen, so zum theil unerkannter Weise von den Finnen selbst erschoßen“. Der Überlinger Ratsherr Dr. Pflummern berichtet über den Rückzug der eigenen Truppen nach dem missglückten Angriff auf Babenhausen (1633), SEMLER, Tagebücher, S. 47: „Daselbst sie in daß ander vnglückh geraten, dan ihnen deß Mercy tragoner, so zum succurs geschickht, entgegen kommen vnd gefragt, waß volckh diß währe, vnd alß einer von den commandanten geantwortet, sie währen königisch [gemeint war Franz Peter König, gen. v. Mohr; BW], haben es die tragoner für königisch schwedisch verstanden vnd alsbald fewr geben, darvon manicher reütter auß dem sattel gehebt, die vbrige aber in völlige confusion gebracht, vnd alß sie mit der flucht sich hinder die mauren der statt Memmingen zu salvirn vermaint, seyn allda auch nicht eingelassen worden, haben also in einem dorff außer der statt nachtquartier nemmen vnd all augenblickh deß feindts veberfall erwarten müeßen, welcher sie auch, da er nhur gevolgt, leichtlich gantz aufschlagen mögen“.
Libertät: die verhältnismäßige Reichsunabhängigkeit der deutschen Stände: Wahlrecht, Wahlkapitulation, Glaubensfreiheit. Der evangelische Feldprediger Georg Engelsüß in schwedischen Diensten begründete 1648 damit u. a. die Notwendigkeit dieses Krieges. ENGELSÜ?, Historia Exercituum, S. 20f.: „In Summa / es war ein Volck von Gott / zum Schutz der Evangelischen Christenheit / vnd Errettung der Teutschen Freyheit / so Herrlich Gezieret / alß Wunderlich Beruffen / vnd zwar eben damals / alß wie die Feinde vnser Hochgeehrtes Teutschlandt / die Schönste unter den Töchtern / der Mutter Europae, daß Schloß der Christenheit / durch die Eingeführte Viele Frembde vnd zwar Barbarische Völcker / Abschewlich verschändet / vnd mit vielem Blut Vberschwemmet. Dahin diese Armada / gezogen / nicht alß zu einem Allgemeinen Huren= vnd Buben Leben / sondern darwider einen sehr Nothwendigen Krieg / rechtmäßig zu führen / vnd Jhrem König zu Schuldigem Gehorsamb / so wohl vor die Gräntzen jenes Reichs / alß zu vorderst Gott selbsten zu Lob und Ehre / vnd dann die Evangelische Vertriebene Fürsten vnnd periclitirende Vnderthanen zu Schürmen / vnd vor derselben Wohlfahrt vnnd Beschützung / wider Vnbillichen Gewalt Leib vnd Lebens in daß Mittel zu stellen. Sie waren alle rechte Soldaten oder Kriegs=Leute / Ehrliche / Standhaffte / Auffrichtige / Hertzhaffte Männer“.
Libreyen: Bibliotheken.
Licent: „von dem Lateinischen Licentia, ist eine in vielen Ländern übliche Benennung derjenigen Abgabe, welche von ausgehenden Waaren ein für alle Mahl gegeben wird, in weiterer Bedeutung, von einer jeden Art des Zolles und der Accise, welche von Waaren entrichtet wird, und im weitläufigsten Verstande versteht man darunter Accise, Impost, Auflage, Aufschlag, Tailles und mehrere andere Abgaben, die von beweglichen Gütern, als von Materialien der Gewerbe, und den daraus entstehenden Waaren und Producten, vor<77, 533>nehmlich aber von Consumtibilien und Lebensmitteln, bey dem Ein= und Ausführen derselben an die dazu bestimmten Cassen entrichtet zu werden pflegen. Holland, welches in der ersten Hälfte des 16ten Jahrhunderts, und hernach vorzüglich 1572 in der Provinz Seeland zuerst den eigentlichen Licent einführte, (indem man dafür bezahlte, Waaren in feindliche Länder zu führen,) und dem viele Deutsche Reichsfürsten nach einander folgten, hat diese Abgabe zugleich auf den Verkauf der Grundstücke und Schiffe ausgedehnt“. [KRÜNITZ, Oekonomische Encyklopädie, online verfügbar unter: kruenitz1.uni-trier.de/xxx/l/kl04864.htm]
Licentia: Freiheit, Ungebundenheit, Erlaubnis, Macht, Willkür, Ausschreitung, Zügellosigkeit, Frechheit, Ausgelassenheit.
Licentiatus: akademischer Grad: Absolvent einer Universität, der nach bestandener Inaugural-Disputation berechtigt war, die Doktorwürde zu erwerben, Zwischenstufe zwischen Baccalaureus und Doktor.
licentieren: abdanken, freisetzen.
licentios: ausgelassen, zügellos, frech.
Licentmeister: Steuerbeamter.
Licenz: Entlassung.
Lichte: Kerzen.
lichten, lüchten: ausschiffen, an Land setzen.
Lieberey: Kleidung.
Liefergeld: Unterhaltszahlung.
Liegerung: Lagerplätze für die Pferde.
Liga: Die Liga war das Bündnis katholischer Reichsstände vom 10.7.1609 zur Verteidigung des Landfriedens und der katholischen Religion, 1619 neu formiert, maßgeblich unter Führung Maximilians I. von Bayern zusammen mit spanischen und österreichischen Habsburgern an der Phase des Dreißigjährigen Krieges bis zum Prager Frieden (1635) beteiligt, danach erfolgte formell die Auflösung. Das bayerische Heer wurde Teil der Reichsarmada. Zur Liga-Politik vgl. KAISER, Politik und Kriegsführung, S. 152ff.
ligitieren: einen Rechtsstreit führen, im Streit liegen.
Lingen, Grafschaft: Territorium des Heiligen Römischen Reiches. Sie gehörte zum Westfälischen Reichskreis u. war von den Hochstiften Münster u. Osnabrück sowie der Grafschaft Tecklenburg umgeben. Sie war unterteilt in eine obere, zu der die Kirchspiele Ibbenbüren, Brochterbeck, Recke u. Mettingen gehörten, u. eine niedere Grafschaft, zu der die Kirchspiele Baccum, Bawinkel, Beesten, Bramsche, Freren, Lengerich, Lingen, Plantlünne, Schapen u. Thuine gehörten.
Linges: Leinen.
Lippe, Grafschaft: reichständisches Territorium im Heiligen Römischen Reich, das ab 1512 zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis zählte, 1528/29 in den Reichsgrafenstand erhöht wurde u. dem Westfälischen Reichsgrafenkollegium des Reichstags angehörte.
Lippen [Löppen]: hölzerne Trinkgefäße, Brunnenkrüge.
Livre: 20 Sols (später Sou genannt) oder 240 Deniers, so dass ein Sol 12 Deniers entsprach. 1 Livre = 3 Rt. ?
Lizent: Steuer.
lizentirung: Entlassung.
Lizentmeister: Steuerbeamter.
Lobben: bisher unbekannt.
Löbel: 2 Pfund-Leib, rund, längliches rundes Brot.
Lögel: 1 Lögel = 25 Maß = 100 Schoppen = 2520,62 Pariser Kubikzoll = 50 Liter.
logiren: einquartieren, unterbringen. Die Einquartierung von Soldaten wurde meist über Billette geregelt: meist in Übereinkunft mit Stadtbeauftragten (Billettherrn) ausgestellte Einquartierungszettel, die genau festhielten, was der „Wirt“ je nach Vermögen an Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) u. gegebenenfalls Viehfutter zur Verfügung stellen musste, was stets Anlass zu Beschwerden gab. Ausgenommen waren in der Regel Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherren, Apotheker, Ärzte, Gastwirte.
losament: Unterkunft, Wohnung.
losbitten: Bitte bei jemandem für einen andern, um ihn vor einem Übel (z. B. vor dem Köpfen) zu bewahren. Vgl. LEHMANN, Kriegschronik, 87, Anm; RUDOLF VON BELLINCKHAUSEN; TEGEDER/KREIENBRINK, S. 115; JORDAN, Mühlhausen, S. 70, 91f., 260. KLUGE, Hofer Chronik, S. 199 (1642): „Den 1. februarii wollte der rumor- und rittmeister [Johann Adam Weyhel] einen beigoltischen [Daniel Beygott] reuther, so von Leimitz mit hereingebracht worden und mit denen andern 8. zuvor spielen müßen, vor dem Obern Thor an einen baum hängen laßen, maßen der nagel schon eingeschlagen war. Dieser aber wurde von dem adel alhier endlich wiederum erbeten“. KLUGE, Hofer Chronik, S. 200: Hier wurden 2 Reiter wegen verschiedener Schwerstdelikte, ein adliger Beteiligter dagegen losgebeten. Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte und ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229. Vgl. Vorbitte.
Lose: Lehre, Warnung.
Lose: Signal.
losgetrickelt: losgelöst.
Losire: Unterbringung, Quartier.
Losschuss, loseschus: Losungsschuss, Signal.
Lot: 1 Lot = 14, 6 – 16, 6 g.
Lothringer: Truppen Karls IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)], die im Reich einen außerordentlich schlechten Ruf genossen. THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 493 (1631): „Es hat diß Volck auch an andern Orthen / da sie auffgebrochen / also gehauset vnnd Tyrannisiret / daß es ein Stein erbarmen mögen: alles auff den eussersten Grad verderbet / geplündert / den Haußraht verbrennet / das Bettwerck in die Lufft gestrewet / vnd andern vnmenschlichen Muthwillen verübet / nicht anders als wann die Innwohner ihre abgesagte Feinde gewesen: Sonsten aber waren sie so forchtsamb vnd verzagt / vnnd dorfften ihres Manns / ob sie schon offtmals als demselben an der Anzahl vberlegen / nit erwarten“. Melchior Adam Pastorius [1624 Erfurt-1702 Nürnberg], Bürgermeister und Oberrichter in Bad Windsheim (1631) fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 111f.: „Bald ruckte die Lothringische Armee hernach / die plünderte das gantze Land aus / und suchten diejenige Bauren Leute / so mit ihrem Vieh in die Wälder gewichen waren / mit Hunden auf / etliche übel bekleidete waren im Walde erforen / etliche hatten was Vieh / in die Stadt geflüchtet / das starb Hungers / weilen auch das Futter in der Stadt alles ausgezehret war / man konnte kein Aas hinausführen lassen / daß verursachte Gestanck / Kranckheit und Sterben. Es wurden damals weder Kirchen noch Schulen gehalten / auch keine Wachten gehalten / noch sonsten etwas in der Stadt verrichtet / jederman bliebe zu Hause wie ein Dachs in seiner Höhlen. Und dieses Volck hiesse man den Tyllischen Zug“. Der Chronist Sebastian Dehner [25.8.1612 Rothenburg-13.6.1679] hält fest; HELLER, Rothenburg, S. 77f.: „30. Oktober an einem Sonntag zu Nachts umb Horn ist daß Galgenthor geöffnet worden, da ist der Lothringer mit seinem Volck, lauter Franzosen, hereingezogen, alßbald Rathhauß, Rüstkammer und den Mark mit Schildwach bestellet, auf dem Mark viel Feuer angezündet, dabey Schwein, Schaf, Hünner, Gänß, waß u. wo sie waß gefunden, gebraten, gesotten und recht soldatisch angefangen zu leben. Nach Mitternacht fingen sie an, die Häußer mit Gewalt zu erbrechen und die Leute zu tribuliren, alleß zu plündern, zu nemmen, zu schlagen, daß ein groses Lamentiren, Weinen, Heulen, Klagen und Schreyen in allen Gaßen und Häusern entstanden; die Leuth Geld zu geben mit Stößen und Schlägen genötiget, in manchem Hauß Truhen und Kasten, Alleß zerschlagen, die Leuth auf der Gaßen außgezogen u. s. w. Man hat fast nichts sowohl verschoben, welches sie nicht gesucht und gefunden. Es hat kein Bürgermeister noch Herr mehr aufs Rathhauß gekönnt noch gedörft; Läuten und Schlagen, Kirchen- und Schulengehen ist alles innengestanden. 31. Octobr. Montag gegen Tag, als es hell worden, sind mehr Soldaten in die Statt gelaßen worden und was die Vörige nit genommen und verwüst, haben dieße vollend genommen; sind manche Häußer rein außspoliert worden; ist eine Parthey auß- die andere eingangen. Gegen Ausschlagen sind etliche Teutsche für das lateinische Schulhauß kommen fürgebend, sie wären salva guardia, welchen der H. Rector die Thür geöffnet; aber alß sie hinaufkommen, haben sie den Rector geschlagen, Geld u. Silbergeschmeid und Kleider genommen und damit fort, welchen alßbald bey 16 Franzosen mit ihren Büxen[i] und brennenden Lunten gefolget, ins Hauß gangen, der armen Schuler Mäntel, Kleider, Hüt und Schuhe genommen und alß solche fortwaren, und die Kuhe auß dem Stall war, hat man die Tür in Eil wider von Innen zugeschlagen, were sonst alles genommen und verwüst worden. […] Am Sambst: und Sonntag hat man die Völkher erst recht einquartiert: je einem 4. 5. 6.; denen hat man nach der Volle müßen Freßen und Saußen schaffen, wie und waß sie begeret, und Leibs und Lebens nit recht sicher bey ihnen gewest, oftmalß alleß auß den Häusern geschlagen und darinnen nach ihrem Muthwillen gehauset und den Leuthen mit großer Bedrohung offentlich unter die Augen gesagt, Alleß, waß noch übrig in Häußern, were ihr. ‚Vatter hinauß, mein ist das Hauß !‘ u. s. w. ‚Ihr Rebellen ! Ihr Schelmen ! Ihr Dieb ! Ihr Mayneidige !‘ “
L S: locus sigilli: Stelle des Siegels.
Ludel (veraltet vom holl. lut, »Röhre«), Lunte; Ludelbirne, Pulverflasche; Ludelfaden, Zündschnur; Ludelnadel, Räumnadel für das Zündloch.
„Ludelfresser“: Allesfresser ?. Möglicherweise auch Spottname für Musketier, die die Ludel (Lunte) angezündet im Mund führten.
Ludibria: Schlüpfrige, anzügliche Bemerkungen.
Lumpenkarrer: Totengräber, der stadtfremde Personen zur Bestattung brachte.
„Lumpenschloss“: Haus mit unzureichender Befestigung, das ohnehin nur schwer zu verteidigen ist.
Lundisch (lündisch) Tuch: Londoner Tuch, nach Londoner Art in Brandenburg gefertigtes und teures Tuch.
Lunte: mit Bleizucker gebeizter Hanfstrick, der nicht brennt, sondern nur glimmt. Bekannt ist Blei(II)-acetat als Bleizucker, da es süß schmeckt und gut in Wasser löslich ist. Trotz seiner Giftigkeit wurde Bleizucker bis zum 19. Jahrhundert als Zuckerersatz (Defrutum) verwendet – insbesondere wurde Wein damit gesüßt [wikipedia]. Teilweise wurden die Bürger gezwungen, die Lunten in Heimarbeit für die Armee zu produzieren.
Luntenberger: Gelochte Blechröhre zum Verwahren der glimmenden Lunte.
Luntenschloss: Zündmechanismus für Gewehre. Durch Betätigung des Abzugs senkt sich der Hahn mit eingeklemmter glimmender Lunte auf die mit Pulver gefüllte Zündpfanne seitlich des Laufes. Die Flamme des Zündpulvers schlägt durch das Zündloch in den Lauf und bringt die dort befindliche Treibladung zur Explosion.
Luntenschlossmuskete: Rund 140 cm langes, bis zu 10 kg schweres Infanterie-Gewehr, das beim Zielen und Abfeuern auf den Gabelstock gestützt wurde. Neben dem Bandelier war eine größere Pulverflasche zum Nachfüllen der Pulvermaße (siehe Bandelier) nötig, sowie das am Ladestock festzuschraubende Putzgerät und der Luntenberger.
Lunte riechen: Das ist hier wörtlich gemeint. Es war üblich, beide Enden der => Lunte glimmen zu lassen (als Reserve für den Fall, dass die Lunte erlischt). Der typische Geruch dieser brennenden Lunten ließ einen Feind einen Hinterhalt erkennen. Auch beim erzwungenen Auszug aus einer Stadt oder Festung mussten die Soldaten mit brennenden Lunten abziehen, so dass man sie selbst auf größere Entfernung noch riechen konnte.
lupfen: hochheben.
lustern: horchen, lauschen, spähen.
Lustgärtner: „ein Gärtner, welcher die Kunst versteht einen Lustgarten anzulegen und zu unterhalten; zum Unterschiede von einem Kohl= oder Küchengärtner, Obstgärtner etc. etc.“ [KRÜNITZ].
lustiges Schießen: Ein Bürgerschießen, das von den Schützengilden unter dem Patronat des Landesherrn veranstaltet und mit entsprechenden Preisen ausgestattet war. Vgl. auch ANONYMUS, Annaberg, S. 50 (1646): „Zwei große Schießhäuser vor dem Böhmischen Tor den jungen Bürgern zu Leibesübung und Lust, wurden 1507 errichtet. Das eine darinnen Brauch Sommers mit Armbrusten am Sonntag nach der Wand zu schießen, das andere der Büchsenschützen, wo mit glatten Rohren nach der Scheibe geschossen wird. Jährlich am Pfingstdienstag nach Endung des Gottesdienstes wird mit der Armbrust nach einen aufgerichteten hölzernen Vogel geschossen“.
Lützelburg: alter Name für das Herzogtum Luxemburg.
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