Begriffe A

aan genss syt: auf der anderen Seite.

abalinieren: zum Abfall bringen, entfremden.

abandonieren: aufgeben, fliehen, verlassen.

abätzen: abfressen.

abbasieren (ital.), abbastionieren: herabsetzen, senken, drücken; abprügeln.

abbastioniret: abgeprügelt.

abbatieren: niederwerfen, überwältigen.

Abbitte: Die Abbitte (lat. deprecatio iniuriae) war bis ins 19. Jahrhundert im deutschen Recht eine demütigende Bitte um Verzeihung einer zugefügten Ehrenkränkung, in älteren Strafverfahren eine Privatstrafe, die bei Ehrverletzungen entweder allein oder neben einer Geldstrafe und neben Ehrenerklärung und Widerruf ausgesprochen wurde. Gelegentlich wurde die Strafe noch verschärft, z. B. durch Zuziehung des Scharfrichters, kniende Abbitte und dergleichen [WIKIPEDIA].

abbocquiren: vereinbaren.

abborderen: versenken.

abd.: abdicavit: hat abgedankt.

Abbruch: Schaden.

Abdanksold: Trat eine Truppenabteilung den Abzug aus einem Ort früher an als in der Ordinanz vorgesehen, musste der noch ausstehende Sold von den Bürgern aufgebracht werden.

Abdankung (1): Abdankungen erfolgten wegen Dienstverfehlungen im Felde und Reformierung bzw. Auflösung von Regimentern, vor allem nach Kriegsende. Abdankungen ganzer Truppenteile waren ihmmer sehr problematisch, z. T. auch mit Meutereien verbunden. Aus Schweinfurt wird berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 362 (Datierung nach dem alten Stil): „Capitain Türkheimer bedankte am 14. Mai [1621; BW] seine, in die 16 Monate hier gelegene, Unions-Compagnie auf dem Markte ab. Die Soldaten machten einen Kreis um ihn und behielten ihn von 6 bis 8 Uhr darin, sie wollten ihn auch nicht eher herauslassen, als bis er sie bezahlt hätte, schimpften auf ihn und erzeigten sich sehr rebellisch. Am andern Tag fing er an sie auszuzahlen, darüber einer von seinen Leuten todt geschossen und zwey erstochen wurden. Die Bürger standen fast den ganzen Tag in der Rüstung, bis der Lärm geendigt war“.Zur Meuterei des Regiments Christoph von  Steinaecker in Schweinfurt 1649 LORENTZEN, Schwed. Armee, S. 188: Die Soldaten wollten abgedankt werden, „um der Früchte des Friedens, der durch ihre Mitwirkung zu Stande gekommen sei, nun auch genießen zu können; die Krone Schwedens habe keine Feinde mehr, darum wollten sie sich auch nicht mehr mit Weib und Kind einen so weiten Weg hinschleppen lassen“. Vgl. ferner SCHMIDT, Chronica, S. 702f., für die schwedische Besatzung in Zwickau nach dem Westfälischen Frieden: „Umb diese Zeit etwas zuvor sahe man unter denen hier einqvartirten Soldaten wunderliche Verenderung: Etliche wurden froh / daß sie wiederumb frey zu werden Hoffnung hatten / etliche wurden betrübt / und wusten nicht was sie sich und die ihrigen zuernehren (denn die meisten hatten Weib und Kinder) fürnehmen solten: Etliche auch wurden grimmig und böse / stahlen und nahmen was sie ergreiffen und darvon bringen kunten / insonderheit waren die Kühe in Ställen nicht sicher. Denn es wurden derselben viel bey nächtlicher weise heraus gezogen / in Büschen und anders wo geschlachtet / das Fleisch aber und die Häute sind hernach hin und her verparthiret worden: wie sichs denn auch befunden / daß sie den 10. Junii in der Nacht / allein in den alten Gemäuer der abgebranten Kirche St. Mauricii zwo auff solche Art niedergeschlagen hatten“. Zur Abdankung der Kaiserlichen vgl. allgem. HOYOS, Ksl. Armee. Das THEATRUM EUROPAEUM Bd. 6, S. 778, berichtet über die Schwierigkeiten bei der Abdankung bayerischer Regimenter 1649: „Von mehrgedachter Chur-Bäyerischen Armee / hatten 7. Regimenter zu Pferd Ordre empfangen / nach Amberg zu gehen / umb sich allda abdancken zu lassen; die seynd auch allbereit im Anzug gewest: Demnach sie aber vernommen / daß man ihnen nicht mehr als dritthalb Monat geben wolle / weren sie wieder zurück in die Quartier gangen / hetten angefangen die Strassen sehr unsicher zu machen / dem Bawersmann allerhand Plagen angethan / und sich von niemand mehr wollen commandiren lassen. An einem andern Orth hatte ein Chur-Bäyerischer Obrister seiner Reutterey Ordre zu marchiren gegeben: Als nun 3. Reutter gesagt; Wenn man ihnen nicht mehr als dritthalb Monat Sold geben wolte / so begehrten sie nicht zu pariren. Darauff bemeldter Obrister 2. von selbigen justificiren lassen / der erste aber hat unter währender Action den Obristen erschossen / ist aber nachmahls / auß Befehl des Obristen Lieutenants / selbsten auch auffgehenckt worden; welche relation mit Brieffen / unterm Dato Regenspurg den 9. Martij / zu belegen / mit Hinzuthun / daß damahl der Cräyß-Tag zu Wasserburg annoch gewähret / und Chur-Bayern nicht allein die dritthalb Monat Solde / sondern auch die Verpflegung der Soldaten biß auff prima Maij begehret hetten“. Aus Schweinfurt wird berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 362 (Datierung nach dem alten Stil): „Capitain Türkheimer bedankte am 14. Mai [1621; BW] seine, in die 16 Monate hier gelegene, Unions-Compagnie auf dem Markte ab. Die Soldaten machten einen Kreis um ihn und behielten ihn von 6 bis 8 Uhr darin, sie wollten ihn auch nicht eher herauslassen, als bis er sie bezahlt hätte, schimpften auf ihn und erzeigten sich sehr rebellisch. Am andern Tag fing er an sie auszuzahlen, darüber einer von seinen Leuten todt geschossen und zwey erstochen wurden. Die Bürger standen fast den ganzen Tag in der Rüstung, bis der Lärm geendigt war“. Theatrum Europaeum 6. Bd., S. 778, über die Schwierigkeiten bei der Abdankung bayerischer Regimenter 1649: „Von mehrgedachter Chur-Bäyerischen Armee / hatten 7. Regimenter zu Pferd Ordre empfangen / nach Amberg zu gehen / umb sich allda abdancken zu lassen; die seynd auch allbereit im Anzug gewest: Demnach sie aber vernommen / daß man ihnen nicht mehr als dritthalb Monat geben wolle / weren sie wieder zurück in die Quartier gangen / hetten angefangen die Strassen sehr unsicher zu machen / dem Bawersmann allerhand Plagen angethan / und sich von niemand mehr wollen commandiren lassen. An einem andern Orth hatte ein Chur-Bäyerischer Obrister seiner Reutterey Ordre zu marchiren gegeben: Als nun 3. Reutter gesagt; Wenn man ihnen nicht mehr als dritthalb Monat Sold geben wolte / so begehrten sie nicht zu pariren. Darauff bemeldter Obrister 2. von selbigen justificiren lassen / der erste aber hat unter währender Action den Obristen erschossen / ist aber nachmahls / auß Befehl des Obristen Lieutenants / selbsten auch auffgehenckt worden; welche relation mit Brieffen / unterm Dato Regenspurg den 9. Martij / zu belegen / mit Hinzuthun / daß damahl der Cräyß-Tag zu Wasserburg annoch gewähret / und Chur-Bayern nicht allein die dritthalb Monat Solde / sondern auch die Verpflegung der Soldaten biß auff prima Maij begehret hetten“. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden.

Abdankung (2): Abdictio: Verzicht auf Regentenamt.

Abdankung (3): Leichenrede am Grab.

Abdankungsgelder: Abdankungen ganzer Truppenteile waren immer sehr problematisch, z. T. auch mit Meutereien verbunden. Abgedankte „schwedische“ Offiziere u. Mannschaften erhielten drei Monatssolde; reformierte Offiziere dagegen nur einen Monatssold, „so dass bei den geworbenen Truppen in der Reiterei dem Obristen etwa 1200, dem Rittmeister etwa 1000, dem Lieutnant etwa 340, dem Gemeinen 30 Thaler, in der Infanterie dem Obersten 553 1/3, dem Hauptmann 331 1/3, dem Lieutnant 102, dem Gemeinen 12 Thaler ausgezahlt wurden. Die national-schwedischen Truppen aber, also der dritte Teil des Heeres, mussten sich, wie sie es nicht anders gewohnt waren, mit der Hälfte begnügen. Sie wurden später in ihrer Heimat nach den Grundsätzen der schwedischen Heeresverfassung mit Ländereien, Steuerprivilegien, Getreide, Tuchlieferungen u. dgl., zumeist auf Kosten des gemeinen Mannes entschädigt“. LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 196. Aus Schweinfurt wird schon 1621 berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 362 (Datierung nach dem alten Stil): „Capitain Türkheimer bedankte am 14. Mai [1621; BW] seine, in die 16 Monate hier gelegene, Unions-Compagnie auf dem Markte ab. Die Soldaten machten einen Kreis um ihn und behielten ihn von 6 bis 8 Uhr darin, sie wollten ihn auch nicht eher herauslassen, als bis er sie bezahlt hätte, schimpften auf ihn und erzeigten sich sehr rebellisch. Am andern Tag fing er an sie auszuzahlen, darüber einer von seinen Leuten todt geschossen und zwey erstochen wurden. Die Bürger standen fast den ganzen Tag in der Rüstung, bis der Lärm geendigt war“. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön über die Zeit nach dem Krieg, LEHMANN, Leben und Sterben, S. 229: „Manche nahmen ihr Abdank-Geld und versoffen es beim Biere, wurden grimmig und böse und nahmen, was sie an sich bringen konnten“.

Abdecker: auch Schelm, Wasenmeister, Feldmeister, Fallmeister, Luderführer, Schinder, Kleeken, Mausgewitz, Kaviller, Kafiller, Racker oder Kleemeister genannt, waren für die Verwertung der Tierkadaver zuständig. Bauern waren verpflichtet, ihre Tierkadaver an den Abdecker zu übergeben. Dieser verwertete die Reste, vergrub oder verbrannte nicht mehr Verwertbares. Die ständige Geruchsbelästigung zwang den Abdecker zur Ansiedlung außerhalb der Dörfer u. Städte. Durch den Umgang mit den Kadavern konnte sich der Abdecker zum Beispiel mit dem hochgefährlichen Milzbrand infizieren. Aus den Knochen wurde Seife hergestellt, die übrige Fleischmasse ging an Salpetersieder, während die Häute den Gerbern überlassen wurden. Es haftete an den Abdeckern bis 1817 der Makel der Anrüchigkeit ihres Gewerbes, sie waren vom Kontakt mit der übrigen Bevölkerung nahezu ausgeschlossen. Sie heirateten meistens nur untereinander u. deshalb waren alle Schinder eines Landes miteinander verwandt oder zumindest befreundet. Die Wasenmeistereien waren wegen ihrer Abgeschiedenheit ideale Schlupfwinkel für gesuchte Verbrecher, Deserteure usw. Scharfrichter u. Abdecker waren – da erstere v. den seltenen Hinrichtungen nicht leben konnten – oft dieselbe Person. Der Beruf des Abdeckers galt als unehrlicher Beruf [Wikipedia].

Aberglaube: Selbst eine wahrscheinliche Desertion wird von dem Osnabrücker Protestanten Bellinckhausen entsprechend ausgeschlachtet: „A[nn]o 1630, 4. Aprilis, in der nacht zwischen 11 und 12 uhrn ist ein soldat, Adam […] unter haubtman Marschalck gelegen, vom bett aufgestanden, zum hause außkommen und man weyß nicht, wo er blieben. Man sagt, der teufel habe ihn weggefurt, dan da er nun letzt auf der neuen statt in der wittiben Annen Vogelsangs seligen Reyneken Kocks, beckers, behausoing 3 viertel jahrs gelegen im quartir. Derselben wittiben habe ich gefraget umb das verhalten des gemelten soldaten. Darauf sie zu mir gesagt, er sey furerst ein dieb gewesen, ein verächter Gottes und seins h[eiligen] worts, dan wan sein weib in buchern gelesen, hat er sie bespottet, sey auch ein sauf auß und recht Epicurier gewest. Item andere leute sagen, wan er zu bett gangen oder von bett aufgestanden, nymmermehr an Gott gedacht, auch nicht das geringst gebett fur oder (49r) nach der malzeytt getan, sondern stets geflucht, geschworn, Gotts h[eiligen] nahmenn gelästert, geschendet und myßgebraucht. Hat auch kurtz fur seiner hinfahrt gesagt, er must nun balt darvon, sein [zeytt] wer nun fast umb, hat sein mußquetten auf den tisch gelägt und gesagt, wan der sathan keme und wolt ihn weg holenn, so wolt er ihn durch schießen. Man weiß nicht, wo er ist hinkommen. Gott ists allein bekand. Dieser gottlosen und teufelschen gesellenn seind noch etliche mehr verlohrn, das man nicht weiß, wo sie hinkommen. Es ist aber schrecklich zu horen und sagen, das man leyder in unser statt so ein gottloß gesinde hat. (49v) Man mag heute woll mit warheyt sagenn: Der teufel ist nun gantz und gar außgelaßenn“. TEGEDER; KREIENBRINCK, Bellinckhausen, S. 32f. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 47: „Der Pfarrer zu Hohenleuben mußte im 30jährigen von der Kanzel herab die Gastwirte seines Sprengel dazu ermahnen, keine Finger von gehenkten Dieben mehr ins Bier zu hängen. Die Wirte hatten gemeint, dadurch bekämen sie besonders viele Gäste“. => eisenfest, stahleisenfest. Vgl. VD17 12.629682 R: [N., N.] Eine warhafftige und erschreckliche Newe Zeitung Schließlichen hat dieser Menschenschütze [=> Melchior Hedloff; BW] den 5. Januar. deß new-angehenden 1654. Jahres bekennet / daß er ohn gefehr vor 9. oder 10 Jahren eine fremde schwangere Weibsperson / welche ein Mägdelein bey sich gehabt / bey der elenden Kehle / gegen den Schwetschke zu durch den Kopff / wie auch das Mägdlein mit dem andern bey sich haben Rohr tod geschossen Nachmaln deren toden Cörper auffgeschnitten / die tode Leibsfrucht / so ein Mägdlein / und etwan in der helfte gewesen / heraus gerissen / dessen Leiblein gleichfals eröffnet / das Hertzlein / so etwan eines Daumens groß gewesen / im Grimm heraus genommen / und daß er desto besser hertzhaffter werden könte / alsobalde rohe gefressen“. Der katholische irische Feldkaplan Thomas Carve [1590 – 1672 ?] berichtet; CARVE, Reyßbüchlein, Bd. 2, S. 69f.: „Allhier will ich hinzu setzen / was sich zu Dreßden in Sachsen begeben hat. Zum Ersten / hat in deß Obristen Richters Behausung / ein Brodt / welches die Diener erstlichen frisch auff dem Tisch getragen / im Auffschniedt Bludt von sich gegeben. Welches nach dem der Haußvater ersehen / erschröckt er vber dieß vngewöhnliches Ding / vnd alß er das Brodt mit sambt dem Messer / damit er sich mit dem Blut beunreinigẽ möge / von sich geworffen / begunnet das Messer ebenmessig voller Blutstropffen zu stehen. Ingleichen / alß dem Statthalter Fleisch / welches zuvor wohl gekocht vnnd gesotten gewesen / auff den Tisch auffgetragen / vnd vnterschiedlich mahlen von einander geschnitten worden / hat es gantz blutig zu seyn geschienen / vnd seynd obegemeldte Zeygen alle dem Rath / damit er selbige besichtigen möge / vorgelegt worden. Kurtz auff solches seynd auch die Stattgräben / bey der Pirnaer Pfort / von Bluth roth gewesen / welches auch an anderen Orthen mehr gesehen worden“. In der Chronik der Stadt Beelitz [LK Potsdam-Mittelmark] heißt es; SCHNEIDER, Chronik der Stadt Beelitz, S. 30: „Und daß ich auch dieses miterwähne, das ich und viele Andere am Himmel gesehen – da die Schlacht bei Lützen vorgegangen und der selige König sein Blut tödtlich vergossen hatte, – fand sich am Himmel ein eigen hellglänzender Strahl des Abends, der krumm herumging und eben den Strich hielt, da der Königliche Körper durch Sachsen auf Brandenburg und dann nach Spandow geführt ward; doch blickten zuweilen mit derselben klare Strahlen, eine oder die andere, hervor, die aber doch nicht so hell und lang waren, – welches ohne Zweifel eine Anzeigung gewesen, daß zugleich mit dem königlichen Körper auch andere vornehme, getreue Unterthanen ihr Blut vergossen und zwar die, deren Leichnam man auch mit fortgeführet hatte, wie man sagte, daß des Reiches Räthe Sparren, Claus Horns und noch 2 schwedische Herren Körper Ende November zu Brandenburg nebst dem andern angekommen wären“. OPFERMANN, Die Geschichte des Heiligstädter Jesuitenkolleg, 1. Teil, S. 200f. (1645): „Der nichtkatholische Fürst von dem benachbarten Lüneburg [Georg v. Braunschweig-Lüneburg; BW] bat uns öfters brieflich, später aber auch durch einen eigens geschickten Trompeter, durch Exorzismen und andere katholische Riten einen einst versteckten Schatz aus der Gewalt der Gespenster zu befreien. Wir antworteten ihm aber bescheiden und standhaft, es sei nicht unsere Aufgabe, Schätze aufzuspüren, sondern Seelen für Christus zu gewinnen“.

Abfertigung: Entlassung.

Abforderung: anderer Begriff für Kontribution.

abgebläut: Musketen wurden nach dem Abfeuern im Nahkampf als Schlaginstrument eingesetzt.

abgemündet: zu Verhandlungen bzw. zum Akkord bereit.

abgeritten: abgearbeitet, erschöpft.

abgetragen: verbraucht, verschlissen.

abhören: (eine Rechnung) förmlich prüfen und abschließen.

abhorret calumus scribere: die Feder schreckt davor zurück zu schreiben.

abhorriren: verabscheuen, ablehnen.

abiect: kleinmütig, verzagt, niedrig, gemein.

ab incunabilis: v. der Wiege auf, v. klein auf.

abkehren: einen übel, arg abkehren: misshandeln, ähnlich dem abbürsten u. abklopfen.

Abkunft, nichtadlige: „Der Hohentwieler Capitain Marschalk von Ebenthal berichtete am 9. Dezember 1639 von einem Streit zwischen Sperreuter und dem mitgefangenen Statthalter [und ehemaligen Kanzler Wallensteins; BW] Eltz: ‚Die Ursache käme 1. von dem Adel, 2. darnach wegen des Truckmüller’. Eltz hätte die Kaiserlichen verachtet und gesagt, dass die Truckmüllerschen nichts taugen, ‚ließen ihnen vielmehr ein Schimpf über den Andern beweißen’, Neuneck wäre besser. Darauf Sperreuter: Neuneck hätte niemals große Taten vollbracht, Truckmüller wäre aber allezeit ein Kavalier, man solle Kurbayern fragen, ob man mehr, ob man mehr von Truckmüller oder Neuneck hielte. Darauf wiederum Eltz, [Augustin Oswald von; BW] Lichtenstein hätte auch zu Sperreuter gesagt, Truckmüller wäre so gut wie Neuneck und Eltz zum Lichtenstein: ‚Er ist nicht so gut wie Neuneck, er wäre kein Edelmann, nämblich Truckm:’ Daraufhin schlug Sperreuter sofort auf Eltz ein. Es gab eine ziemliche Rangelei, bei der Eltz ein blaues Auge und Sperreuter einen Schmiss über die Nase erhielt. Das geschah mitten in der Nacht. Als man am nächsten Tag die Kontrahenten miteinander versöhnen wollte, haben sie sich aber sofort wieder geschlagen. Marschalk meinte dazu wohl nicht zu Unrecht, ‚es sindt kindliche hendell, Schneiden einand gewaltig uff’“. KODRITZKI, Seitenwechsel, S. 90f.

ablagern: Zwischenlager v. Armeen während des Marsches.

Ablasskrämer: (besonders im 15./16. Jahrhundert) Verkäufer v. Ablassbriefen: Der Ablassbrief bescheinigte dem Erwerber einen Ablass, das heißt den „Nachlass v. auferlegten Strafen, die von dem Sünder nach seiner Umkehr noch zu verbüßen sind“. Der Ablassbrief gehört formal zu den Einblattdrucken, die im 15. Jahrhundert v. Briefmalern als Holzschnitte oder Kupferstiche mit christlichen Darstellungen u. beigefügten Gebeten angefertigt u. verkauft wurden. Ausgestellt wurde der Ablassbrief im Namen eines vom Papst beauftragten Bischofs oder Kardinals, wobei die Kirche den Käufern einen Nachlass zeitlicher Sündenstrafen oder einen vollkommenen Ablass gewährte. Einer großen Nachfrage erfreuten sich im Spätmittelalter die v. mehreren Bischöfen zugleich verliehenen Sammelindulgenzen, denn die Gläubigen nahmen an, dass sich dabei die Zahl der gewährten Ablasstage um die Zahl der ausstellenden Bischöfe vervielfache. Im Unterschied dazu ist eine Ablassbulle vom Papst selbst ausgestellt worden. Auflagen waren die Verrichtung bestimmter Gebete (beispielsweise mit einem Rosenkranz) oder gottgefälliger Werke (etwa Spenden für den Bau von Kirchen). Im Zuge der Verbreitung dieser Briefe spielte der Dominikaner Johann Tetzel eine besondere Rolle, vor allem mit dem berühmten Satz: „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Feuer springt.“ Für Martin Luther war die Praxis, durch Ablassbriefe zum Beispiel den Bau des Petersdoms in Rom zu finanzieren, einer der Hauptkritikpunkte an der katholischen Kirche und motivierte ihn letztlich zur Verfassung der 95 Thesen.  Am 8.2.1567 hob Papst Pius V. in der Konstitution Etsi Dominici alle Almosenablässe auf u. verfügte am 2.1.1570 in der Konstitution Quam plenum die Exkommunikation für jene, die mit den Ablässen Handel treiben wollten, was noch im Codex Iuris Canonici v. 1917 zum Can. 2327 zur Strafe der Exkommunikation führte [nach WIKIPEDIA].

Ablasswoche: Woche nach Fronleichnam.

ablati restitution: Rückgabe des Entwendeten.

ablauern: eine Gelegenheit, einen Vorteil ablauern: eine Gelegenheit nützen; hier: abspenstig machen.

ablegieren: abordnen.

Ablobung: Ehevertrag.

Abtreiber: Aufrührer.

abfrezung: wegfressen, abernten.

abgeklitschet: abgeglitten.

abgeleinet: abgewiesen.

abgemündet: zu Verhandlungen bzw. zum Akkord bereit.

abgestandener: ehemaliger.

ablauern: eine Gelegenheit, einen Vorteil ablauern: eine Gelegenheit nützen; hier: abspenstig machen.

ableibig machen: töten.

Abnahm: Euphemismus für alle Strafdelikte vom Diebstahl bis zum Straßenraub.

Absagebrief [Fehdebrief]: Urkunde, worin – meist mit ganz kurzen Worten – die Fehde angekündigt wird. Dies musste drei Tage vor dem Beginn in Schriftform erfolgen, um als rechtmäßig zu gelten.

Abscheit, Abschied: förmliche Entlassung mit entsprechenden Papieren.

Abschießen: Schützenfest.

abschlagen: ableiten.

abschmieren: prügeln.

Abschoss: Abgabe von einer aus dem Lande gehenden Erbschaft.

Abschoss [Passgeld]: Abgabe, die beim Abzug erhoben wurde, etwa 5 fl. auf 100 fl. Wert.

Absenten: wegen der Belastungen durch Steuern, Kontributionen etc. weggezogene oder geflohene Bürger.

absentem tanquam præsentem: Abwesenden als Gegenwärtigen.

absque sententia praevia: ohne vorausgehendes Urteil.

Abstoßung des Halses: Abschlagen des Halses = Decollation.

abstricken: abschneiden.

absumieren: vergeuden.

abstehen: im Stich lassen, verraten. verkaufen.

Abstoßung des Halses: Abschlagen des Halses: Decollation.

Abtrag: Schadensausgleich, Schadensersatz (Restitution, Satisfaction).

Abtragung: Diebstahl.

Abtritt nehmen: Abtritt vom Pferde und Einkehr beim Wirt, daher seinen Abtritt bei einem nehmen; DWb 1. Bd., Sp. 144.

abuis: Irrtum, Fehler.

abweglich: abseits der Wege.

Abwerbung: KAISER, Abwerbepraktiken; http://dkblog.hypotheses.org/932#more-932: „In dieser Phase berichtete Maximilian von Bayern, als Bundesoberst der Katholischen Liga auch der unmittelbare Vorgesetzte des Generalleutnants Tilly, selbigem von Vorfällen, die ihm der Bischof von Bamberg und Würzburg berichtet hatte. So hätten sich in die Quartiere der Ligatruppen „etliche aus Vngern Haimlicher weiße“ eingeschlichen und versucht, Söldner abzuwerben. Vor allem die Kavallerie sei betroffen. Maximilian wies Tilly und auch Anholt, der damals als Generalwachtmeister der Ligaarmee einer der wichtigsten Kommandeure neben dem Generalleutnant war, an, diese Praktiken zu unterbinden und „dergleichen gesellen“, die so etwas versuchten, zu verhaften und gebührend abzustrafen. Dementsprechend sollten die Obersten, die Rittmeister (es ging ja vor allem um die Reiterei) und überhaupt die anderen Befehlshaber darüber instruiert werden (Maximilian von Bayern an Tilly, Straubing 8.9.1621, Bay HStA Dreißigjähriger Krieg Akten 123, unfol. Konzept). Die Nachricht kam von Johann Gottfried von Aschhausen, als Bischof der Hochstifte von Bamberg und Würzburg ein Mitglied der Liga, der sich in relativer Nähe zu den Ereignissen an der oberpfälzisch-böhmischen Grenze befand: Maximilian mußte auf diesen Hinweis reagieren, und seine Anweisung an den Generalleutnant ließ erkennen, wie sehr ihn die Vorstellung umtrieb, daß sich „in meinem läger“, wie er schrieb, Derartiges abspielte. Der Vorgang war tatsächlich ungewöhnlich. Den Armeen in dieser Zeit liefen sehr häufig die Söldner weg; der Terminus des „Desertierens“ war noch nicht so gängig, man sprach eher vom „Auslaufen“. Vielfach lockte ein besseres Dienstangebot, womöglich geradewegs bei der feindlichen Armee, so daß die Söldner nicht nur desertierten, sondern gleich überliefen. Ihnen war das Anliegen, weswegen ein Kriegsherr zu Felde zog, erstaunlich egal – Hauptsache, auch sie konnten ihren Lebensunterhalt verdienen“. Später wurden Werber, falls sie ohne Genehmigung des Landesherren tätig wurden, hingerichtet. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zum April 1623; DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26.: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“.

Abzucht, Anzucht: Abwasserkanal.

Abzug, ehrenvoller: Gemeint ist „mit Sack und Pack, klingendem Spiel, brennenden Lunten, Kugeln im Mund“; HELLER, Rothenburg, S. 180, Anm. ***: „Diese Zugeständnisse waren die höchsten militärischen Ehren, welche einer abziehenden Besatzung eingeräumt wurden. Zu größerer Feuerbereitschaft führten die Musketiere im Gefecht für die nächsten Schüsse die Kugeln im Mund; auch ließ man die Lunten an  b e i d e n  Enden brennen, um, wenn der Brand beim Aufdrücken auf die Zündpfanne verlöschen sollte, noch feuerbereit zu sein. Eine Erschwerung der Bedingungen für abziehende Truppen waren: Abgelöschte Lunten, später, nach Einführung der Radschlösser, abgeschraubte Steine“.

Abzugsgeld: Geld, das beim Wegzug zu bezahlen war, etwa 5 fl. auf 100 fl. Wert.

a. c.: anni currenti: des laufenden Jahres.

A. C.: Alter Kalender, auch stylus veterus: Zeitrechnung nach dem alten Stil, der Julianische Kalender war in den protestantischen Herrschaftsgebieten noch immer üblich. Um nach der neuen Zeitrechnung (stylus novus) zu datieren, müssen 10 Tage zum Datum dazugezählt werden.

a causa communi catholicorum: wegen der Gemeinschaft der Katholiken.

Access: Anfall, Fieberattacke.

Accidentia: ungeregelmäßige zusätzliche Einkünfte für besondere Dienste.

Accomodation: Einquartierung, Aufnahme.

Accomodation: Ergebung, Fügung.

accommodieren: sich (gütlich) vergleichen, sich fügen, anpassen; einquartieren.

Accontaggio: Annäherung, Verständigung; Besprechung.

Achselträgerei: Heuchelei, Doppelzünigkeit: KALTSCHMIDT, Kurzgefaßtes vollständiges stamm- und sinnverwandtschaftliches Gesamt-Wörterbuch, S. 18.

Achtel Hafer: 144 Liter (Hessen).

Achtel Korn: 122 Liter (Hanau).

achterdocht: Argwohn, Misstrauen.

achterfolgen: befolgen.

achterhalen: ertappen, fangen, entdecken.

achterhalt: Hinterhalt.

Achtpfünder: => Feldschlange.

Achterstand: „Der Achterstand, auch die Acht von der Gemeinde genannt, war kein Ratsmittel, sondern eine Art Kontrollorgan, das jährlich die Rechnungen mit abhörte. Unregelmäßigkeiten durften sie vor den Reichsvogt bringen, im übrigen hatten sie Schweigepflicht und durften den Mitbürgern nur mitteilen, daß die Rechnungslegung ordnungsgemäß war, ohne Einzelheiten oder gar Zahlen zu nennen. Nur in besonders wichtigen Angelegenheiten wurden sie zu Rate gezogen“. [http://www.sw.om-mohr.de]

Achtknecht: Bote in Diensten eines Ratsmeisters (Ratsdiener), Polizist.

Achtzehnpfünder => Ganze Feldschlange: Feldschlange, Kolubrine (von lat. colubrinus – „schlangenartig“; französisch couleuvrine, englisch culverin) oder Kalverine. Die ganze Feldschlange verschoss 18 Pfund Eisen. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoss 8-10, teilweise 12 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt. Die Schussweite betrug 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.

Acker: 1 Acker = 18,773 ha.

Aconitin: Aconitin, damals gewonnen aus den Knollen des Blauen Eisenhuts, eines der stärksten Pflanzengifte u. wirksamer als Strychnin. Aconitin u. verwandte Alkaloide werden sehr schnell intestinal, aber auch über intakte Haut u. Schleimhäute resorbiert. Aconitin verlangsamt die Inaktivierung des spannungsabhängigen Natriumkanals u. verlängert dadurch den Einstrom v. Natriumionen während des Aktionspotenzials. Es wirkt peripher wie zentral auf motorische wie sensible Nerven zunächst erregend, gefolgt v. einer Lähmung. Kardiale Auswirkungen sind vor allem Arrhythmien sowie eine Bradykardie, die bei letaler Dosis zum diastolischen Herzstillstand führt. Die tödliche Dosis Aconitin liegt für einen Erwachsenen bei circa 5 Milligramm. Deshalb wurde es – in Form des Blauen Eisenhutes – früher für Pfeil- u- Ködergifte, Hexensalben u. als Mordgift verwendet [nach WIKIPEDIA]. Die immer wieder erwähnten vergifteten Waffen waren damit versehen. Als Symptome traten auf Empfindungsstörungen (Parästhesien, Anästhesie), Temperatur- u. Pulsabfall (Hypothermie; Bradykardie), Polyurie, Koliken, Atemstillstand, Herzlähmung.

acquiesciren: Ruhe geben, sich beruhigen.

Actor: Kläger.

adaequatum ius talionis: das angemessene Recht der Vergeltung.

ad carcerem: ins Gefängnis, in Haft.

ad computum: zur Verrechnung.

ad constantiam tempore persecutionis: zur Standhaftigkeit in Zeiten der Verfolgung.

ad contradicendum: zur Ablehnung.

ad contribuendum: zur Bezahlung der Kriegssteuer (=> Kontribution).

ad dicendam causam: zur Verteidigung.

Kloster Adelberg bei Schorndorf [Rems-Murr-Kr.]: 1178 als Prämonstratenser-Stift gegründet, 1535 durch Herzog Ulrich v. Württemberg aufgehoben, bis 1629/1630 als Sitz einer evangelischen Klosterschule, deren berühmtester Schüler Johannes Kepler war, nach dem Restitutionsedikt (1629) vorübergehend, 1635 wiederhergestellt u. 1648 endgültig untergegangen.

Adel-Burst: Adelsbursche: Page.

Adelsbursche: Militair-Wochenblatt (1834), Nr. 965, S. 5270, für Brandenburg: „Diese Adelsbursche wurden herkömmlich auf ein Jahr angenommen und verpflichtet; wer von ihnen nicht länger dienen wollte, mußte es zwei Monat vorher anzeigen, worauf er seine Entlassung erhielt. Ihre Dienstverrichtung war die Personalbewachung der Churfürsten und ihrer Familie. Ein jeder von ihnen mußte sich versehen mit einem guten Pferde und dem gewöhnlichen, Schutz und Ermel; dagegen erhielt er aus der Churfürstlichen Rüstkammer ‚ein langes Rohr, Kocher, Pulverflasch und Kordelaschen“. Ein Korporal war für sie zuständig.

Adelscoterie: a) exklusiver Zirkel, erlesener Kreis v. Adligen, b) Klüngel, Clique v, Adeligen.

Adelsfahne: TESSIN, Wismars schwedische Regimenter, S. 203: „Die vom Adel gestellten Reiter bildeten im Kriegsfalle die Adelsfahnen, die es in verschiedener Stärke in Schweden, Finnland, den baltischen Provinzen, aber auch in Pommern und im Herzogtum Bremen gab. Im letzteren wurden sie zu Beginn des Nordischen Krieges durch Geld abgelöst und die Waffen einem neugebildeten Dragonerregiment übergeben“.

Adelshof: ein einem adligen Geschlecht zugehöriges, meist v. Abgaben befreites Anwesen in der Stadt.

Aderlass: Der Aderlass galt bis ins 17. Jahrhundert galt er als eine der wichtigsten medizinischen Therapieformen in der v. Galen vertretenen Medizin. Einerseits wurde angenommen, Blut könne sich in den Gliedern stauen u. verderben, so dass „schlechtes Blut“ entfernt werden müsse. Anderseits wurden Krankheiten auf ein gestörtes Gleichgewicht der vier Körpersäfte (Blut, schwarze Galle, gelbe Galle, Schleim) zurückgeführt. Durch Ausleitung bei Blutfülle u. Fieber konnte das Gleichgewicht wieder hergestellt werden. Eine Vielzahl von Krankheiten wurde durch den Aderlass behandelt. Es war durchaus üblich, dass man in Adelskreisen aus dem Aderlass ein geselliges Ereignis gestaltete. Nach ZEDLER dagegen gab es Ärzte, „so sie unter die allgemeinen Mord-Mittel der Artzney-Kunst gezehlt“ hätten; METZKE, Lexikon, S. 28.

ad gremium: zu einem ruhigen Ort.

ad honestam custodiam: in Ehrenhaft.

adhuc coelebs: bis jetzt unverheiratet.

ad impostilite adstringieret: zur Selbstaufopferung verpflichtet ?

adiungieren: anschließen.

Adjutant: Gehilfe des Majors in dessen sämtlichen Funktionen. Der Adjutant hatte insbesondere die Aufgabe, den Hauptleuten und Sergeanten die Befehle der Generalität zu übermitteln und die Schlachtordnung des Regiments zu überwachen. Vgl. Generaladjutant.

Adjutantleutnant: Der Adjutantleutnant fungierte als dessen Hilfe.

Adjutantquartiermeister: Gehilfe des Quartiermeisters.

Adjunkt: Amtsgehilfe.

ad longum: in aller Ausführlichkeit.

ad mandatum Ser:mi Archiducii proprium: auf ausdrücklichen, höchsten Befehl seiner Durchlaucht des Erzherzogs.

admonieren: mahnen, zurechtweisen.

ad nauseam & indignationem: bis zum Erbrechen und zur Empörung.

ad notitiam etiam aliorum: auch Anderen zur Kenntnis.

Adonai: hebr. „mein Herr“ an Stelle des Namens „Jahwe“.

ad partem inter paucos confidentes: zum Teil unter wenigen Vertrauten.

ad puerpium: ins Wochenbett.

ad recognitionem: zur Anerkennung, Billigung.

ad referendum: zum Vortrag, zum Berichten.

ad saniora consilia: zu vernünftigeren Entscheidungen.

ad terrorum vicinorum: um die Nachbarn zu drangsalieren.

ad usum medicinae: zur „medizinischen“ Verwertung, das heißt, der Körper des Hingerichteten wurde dem Scharfrichter zur kommerziellen Verwendung überlassen => Diebsdaumen, Schmer etc.

Advenant: Ankunft; Einbruch.

adventage: vorteilhafte Stellung.

Adversanten: Widersacher.

advertence: Nachricht.

advertieren: benachrichtigen, anzeigen.

advocatrix: Fürsprecherin.

Æquinoctium: Tag- u. Nachtgleiche (20.3.).

Aedituus: Glöckner, Küster; Mesner.

Aemulation: Wetteifer, Nacheifer.

aemulieren: wettern, nacheifern.

aerarium: Kasse.

Aeruscator: Geldfälscher, Kipper, Betrüger.

Affection: Wohlwollen, Zuneigung, Erregung.

Affengießer: Gießer v. Handwasserfässern, Bütten, Taufbecken, Weihrauchgefäßen, auch kleinerer Glocken u. ä.

Affirmatur: Bekräftigung, Bestätigung.

Afterredung: üble Nachrede, Schmähung, Verunglimpfung, Lüge.

affligieren: betrüben.

affrontieren: jemanden durch eine Beleidigung, Kränkung, Beschimpfung herausfordern, angreifen.

affsacken, affschacken: wegziehen.

affschudden: abschütteln.

Afterschanzen [Retrenchement]: LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 24: „Es sind Abschnitte / Afterschantzen / oder neue Brustwehren / welche man / so der Feind einen Wall schier in hat / innerlich dagegen aufwirft / den Feind weiter abzuhalten“.

Agio: Aufgeld.

Agnus Dei: (lat. “Lamm Gottes“) ein im Christentum verbreitetes Symbol für Jesus Christus. Als Osterlamm mit der Siegesfahne gilt es ein Symbol für die Auferstehung Jesu Christi.

agoniciren: im Sterben liegen.

aggravieren: überhäufen, belasten.

ahem: Eimer, Kessel, Gefäß.

ahlinger: allgemeiner.

Ahm = Ohm: 1 Ohm (Schaumburg) = 135 Liter; nach ENGEL, Tabelle, S. 7.

Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen u. Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung v. Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung v. Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug u. zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Überläufer waren in der Regel vom Abzug ausgenommen. Vgl. auch die genauen Bestimmungen im Akkord v. Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung v. Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“. Zur Einnahme Straubings (1634) durch die Kaiserlichen; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 207: „Es ist aber über die Nichteinhaltung sehr geklagt worden / dañ die Bayerische / so bald sie in die Stadt kom̃en / hatten sie diejenigē / so zuvor I. Kay. M. und der Catholischen Liga gedienet / derē bey 300. gewesen / wiederumb zu ihnen zu tretten genötiget / die andern aber also gepresset / dz sie sich meistentheils bey ihnen unterstellen müssen / alle aber ohne Unterscheid außgeplündert / auch die Weiber ihnen von den Seiten gerissen unnd genothzüchtiget worden. Die Officirer aber allesampt in Arrest genom̃en“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger unter dem 3.12.1634; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 233: „Und seind disen tag uf dem Asperg ankommen 3. Stuckh Officiers, ein Leutenant, Fendrich und Corporal, welche von dem Tubadelischen [Georg Christoph v. Taupadel; BW] Volckh, so von Schorndorff außgezogen [25.11. war Schorndorf gefallen; BW], entrunnen, dann ihnen die kaiserische den accord nit gehalten, Sie betrüglicher weiß 6. Tag umbgefüert, hernacher erst gezwungen sich underzustellen, oder sollten nidergemacht werden: Und seind alle Officier dabey gefangen genommen worden“. Das „Theatrum Europaeum“ hält zur Nichteinhaltung des Freiburger Akkords vom 11.4.1638 durch die Truppen Bernhards von Weimar fest, 3. Bd.: [S. 935] „Was massen die die Statt Freyburg im Breyßgau von den Weynmarischen am 1. diß erobert / und deßwegen mit selbiger accordirt worden / dessen ist vorgehends genugsambe Meldung geschehen. Dieweil aber bey wehrendem Außzug den beschriebenen Conditionen nicht nach / sondern dieselben übergangen / als ist selbiger Accord allerdings nicht gehalten / sondern von den Außziehenden / welche sträfflich befunden / ein theil niedergehauen worden. Als nun solches der Käys. General Feldzeugmeister [Hans Heinrich IX. Freiherr v. Reinach; BW] in Brysach erfahren / hat es ihn hefftig verdrossen / deßwegen auch ein eygenes Schreiben von dar auß sub dato 6. 16. Aprilis an Ihr. Fürstl. Gn. Hertzog Bernharden geschickt / in welchem er sich der Unbillichkeit zum höchsten beschwert / und daß solches [S. 936] wider Cavalliers Parole / groß auffgemutzet [vorgehalten; BW] / welches Hochgedachte Ihr. Fürstl. Gn. sub dato Freyburg den 10. Aprilis / folgender Gestalt beantwortet. Von Gottes Gnaden / Bernhard / Hertzog / zu Sachsen / Gülch / Cleve und Berg / Landgraff in Thüringen / Markgraff zu Meissen / Graff zu der Marck und Ravenspurg / Herr zu Ravenstein / etc. Edler / etc. deß Herrn General Zeugmeisters Schreiben auß Brysach vom 6. 16. April / haben wir zu recht empfangen / und darauß verstanden / wessen er sich / wegen deß Außzugs der Guarnison zu Freyburg und darbey Verhandlung beschwert. Nun wird der Herr Gen. FeldZeugmeister auß dem Accord / dessen Copey er hiebey zuempfangen / selbsten ersehen / daß nichts billichers / dann daß solcher in allen Puncten wäre observirt worden. Es hat aber Obrister Escher [Johann [Hans] Werner Aescher [Ascher, Escher] v. Binningen auf Umkirch u. Offenheim; BW] / als Commendant / bald anfangs solchem zuwider gehandelt / in dem er keine Fahnen accordirt / jedoch deren 4. vor dem Volck hertragen lassen. Zum andern / hat die Guarnison mit ihrer Pagagy abziehen und die Statt ungeplündert hinterlassen sollen / so seynd doch in solchem zu wider den Bürgern und in den Clöstern die Pferd abgenommen / die unberittene Reuter darauff gesetzt / und also durchgebracht worden. Wie dann drittens das Begehren / Viehe mit zunehmen / expressé von uns durchgestrichen worden / deme doch zuwider / etliche Stück herauß geführt. Vierdtens / haben alle Außgerissene / sampt den Waffen und Pferdten entweder in der Statt hinterlassen / oder gelieffert werden sollen/ so seynd solche nicht allein von dero Personen wider den Accord in die Wägen gesteckt / verkleydet / über die Mauren gelassen / und sonsten verpartirt worden / sondern es haben sich auch die Officirer und Reuter auff dero Pferd gesetzt / und solche durchbringen und entfrembden wollen / die Confusion wider unser Willen / Willen und Befehl enstanden / und neben dem Schuldigen viel Unschuldige in Schaden gebracht / und zwar unsere Officirer solches zu stillen allen Fleiß angewendet / uñ von unsern Reutern in 6. Personē niedergemacht / so hättē sie doch ehe unsere meiste Reuter niedergemacht / ls den gemeinen Pöfel behalten / und die Plünderung gäntzlich abstelle können. In solchem haben sich etliche Reuter und Officirere wieder allhero salvirt / die anjetzo frey gehen und / wañ sie es nur begehren / ohne Rantzion können verreysen / daß also uns die Handlung wider den Accord nicht / sondern den jenigen / so sich bey dem Mestier[1] befunden / und etwan nicht besser verstanden / zuzumessen: Wiewol wir die That der unserigen / als welche wider unsere expresse Ordre beschehen / gantz nicht approbieren / sondern auff die Thäter und Anfänger noch täglich inquiriren lassen. Den Rittmeister Bissinger [Hans [Johann] Friedrich Freiherr v. Bissingen; BW] belangend / haben wir von solchem keine Wissenschaft / können auch nicht glauben / daß sich solcher bey unserer Armee befinde / oder denselben zu rantzioniren jemands sich unterstehen solte. Im Fall aber der Herr General FeldtZeugmeister uns einige Nachricht vom selbigen geben / oder die jenigen / so die Rantzion gefordert / in etwas notificiren, wolten wir nicht unterlassen / die Anstellung zuverfügen / damit selbiger ohne einige Entgeltung nach Brysach gelieffert / und diejenigen / so die Rantzion gefordert / oder genommen / neben Restituirung der Geldter Exemplarisch am Leben gestrafft würden. Die Außwechselung anderer Gefangenen betreffend / hätten wir je und zu allen Zeiten nichts liebers gesehen / dann / daß in solchem der Kriegsgebrauch wäre observiret worden. Dieweiln sich aber in selbige die Politische Regierung geschlagen / und eines jeden gefangenen Leben ausser der Kriegsdienst examiniren / zur Politischen Straff ziehen / und zwey weit einander entgegen gesetzte Ding vermengen wollen: So haben wir nicht unbillich gleiche Difficultäten machen müssen / indem wir sonsten vor crudel köntē außgeschryen werden / da wir die unserigen in unbarmhertziger Gefängnuß verderben / und die Mittel solche zu entledigen so leichtlich entgehen liessen. So wir dem Herrn General FeldZeugmeister in Wiederantwort nicht bergen sollen. Datum in unserm Hauptquartier Freyburg den 10. Aprilis / Anno 1638“. Zum Teil überfielen Bauern die abziehenden Soldaten, z. B. Bad Mergentheim (1631); THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 495f.: „Die Bawren sind auch der abziehenden Besatzung / so in 300. Mañ starck gewesen / nachgesetzt / jhrer viel erlegt vnd jnen viel PagagyWägen abgenommen“.

Akzise: landschaftlich verschiedene Abgaben auf die Einfuhr u. Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse, z. B. Bier, Wein, Branntwein, Wolle, Tuche, etc., auch widerrechtlich v. Offizieren der Besatzungstruppen bzw. Kriegskommissaren eingetrieben. => Ziese.

Alacant: spanischer Rotwein.

alamoden hauben: breitkrempige (spanische) Hüte.

Alamode: modisch.

Alarmplatz, Lärmplatz: Platz in einer Festung worauf die Soldaten nach empfangenen Zeichen unter die Waffen treten; auch in einem Lager derjenige Ort, wo die Linien abgesteckt sind, wonach sich die Armee in Schlachtordnung aufstellt.

Albus oder rheinischer Groschen, auch Weißpfenning genannt: eine silberne Groschenmünze des Spätmittel-alters. Der Wert des Albus sank bis zum 17. Jahrhundert auf einen halben Batzen (2 Kreuzer). In Hessen galten seit dem 17. Jahrhundert 32 Albusse einen Reichstaler; mit dieser Relation wurde in Hessen bis in das 19. Jahrhundert gerechnet, z. B. in Hessen-Kassel mit 1 Albus = 12 Heller bis 1834.

Alderleute: An der Spitze der Elf-Ämter (11 Gilden) in Osnabrück standen die aus den Reihen der Handwerksmeister durch Wahl auf Lebenszeit hervorgegangenen Gildemeister. Zur Vertreter der Gesamtgilde wählten die Gildemeister zwei Ältere, die Alderleute/Olderleute genannt wurden.

aleatorisch: zum Spiel gehörig.

Schlacht von Alerheim am 3.8.1645: Die Schlacht von Alerheim, oft auch Zweite Schlacht bei Nördlingen genannt, war eine Schlacht des Dreißigjährigen Krieges, die am 3. August 1645 in und um Alerheim zwischen der französisch-weimarisch-hessischen Armee und bayerisch-kaiserlichen Truppen stattfand und mit einem französischen-alliierten Sieg endete. Vgl. SCHEIBLE, Alerheim; KAISER, Keine Gnade für die Franzosen ? [http://dkblog.hypotheses.org/461#more-461].

alert: wachsam, munter, alarmiert.

al erto, allerto: (ital. all’erta, span. alerta) zu den Waffen; wachsam.

Alimentation: Verpflegung, Unterhalt, Verköstigung.

Alkoholabusus: In den zeitgenössischen Berichten ist immer wieder v. Alkoholabusus u. dadurch bedingten Trunkenheitexzessen unter allen Militärs die Rede, die dem Interesse der Leserschaft entgegen kamen. So galten Gallas u. Götz als berüchtigte Säufer. Teilweise bediente man sich einer Finte, um einem Alkoholrausch zu entgehen. Christian II. v. Anhalt 6.8.1637 über ein Gastmahl u. a. mit August (II.) dem Jüngeren [10.4.1579 Dannenberg-17.9.1666 Wolfenbüttel] Herzog zu Braunschweig-Lüneburg, Fürst v. Braunschweig-Wolfenbüttel; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: „Man hat zu abends vndt Mittags sehr starck getruncken. Ich habe die Finte mit dem abgekochten, weinfarbenen Wasser genutzt, und der Herzog tut dies selbst, will es aber nicht offenbaren“. Generell ist angesichts der angegebenen Mengen festzuhalten ist, dass Wein in der Regel im Verhältnis 1:4 oder 1:3 mit Wasser gemischt wurde, um dieses „trinkbar“ zu machen. Auch bei den angegebenen Biermengen handelte es sich zumeist um => Kofent, ein Dünnbier. Dagegen wurde billiger Branntwein in großen Mengen konsumiert. Allerdings berichtet z. B. Chemnitz auch, dass sieben Kompanien des Regiments Kracht den Aufbruch aus Halle/Saale versäumt hatten, weil sie berauscht waren; CHEMNITZ, Königl. Schwedischen ]…] Kriegs, 4. Buch, 7. Kap., S. 953f. Vgl. den Bericht des bayerischen Kriegskommissars Burhus über Alwig Gf v. Sulz (1632); HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 122: „Da hatte er, sobald er einen Rausch bekommen, alle Musketiers in der Stadt, wie auch die kleinen Stückhlein […], so oft er einen Gesundtrunkh angefangen, abschießen lassen, welches woll etwan 2 und mehr Stunden gewerth“. Der Kriegsteilnehmer Welsch [1612 Lauingen-1663 Stuttgart] aus Staint-Mihiel (1636); Wahrhafftige Reiß-Beschreibung, S. 378: „und ist manchmal geschehen / daß vor deß Obersten Kohlhasen Quartier auff dem Marck / ein Tropp commandirter Mußquetirer gestanden / welche so offt einer getruncken / Salve gegeben / daß die Stadt darvon erzittert“. Vgl. den Bericht aus Leipheim (24.7.1633); BROY, Leipheim, S. 139f: „Versehen mit einem Paßzettel, unterschrieben vom Feldmarschall Horn, drangen über 30 schwedische Musketiere in Leipheim ein und forderten von Schad Lebensmittel und Geld, was dieser aber ablehnte. Darauf zechten sie in einem Wirtshause dermaßen, »… das die Officiers sowohl als gemainen Soldaten faßt gantz voll worden, in dem Stättlin uff allen Ecken Feuer gegeben, in das Rathauß und andre Häuser geschoßen, einen armen Buben, so zu dem Fenster heraußgeschauet, auß einer Musqueten durch die Nasen, lincken arm und kopf mit schrotten geschoßen … in der vorstatt mit bloßen Degen die Leutt auß den Häusern gejagt und die Pferd aus den Ställen genommen, under wehrender Mittagspredigt in die Glocken auf der Kirchen geschoßen …« Manchmal endeten die Räusche auch tödlich. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger berichtet unter dem 22.6.1635; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 313: „Auff mittag ist abermahls ein kays. Officier ins verbrantte dorff Asperg hinein geritten, war voll, welchen die Schwedische musquetierer erdapt, und weil er sich nit ergeben wollen, nidergeschossen, außgezogen, klaider, pferd, Sattel und Zeug herauff getragen, Nachmittag haben ihne gemelte Musquetierer begraben, Er soll ein Quartier Meister gewest sein, von Schwabach gebürtig“. SCHNEIDER, Chronik der Stadt Beelitz, S. 26f.: „Diese [Truppen Johann Wanglers d. Ä.; BW] brachten auch einen Fähnrich mit sich, welcher sich bei der Wache zu Trebbin todtgesoffen, und nun begehrte man, er solle hier in der Kirche begraben werden. Weil aber der Grund sumpfig und wässerig war, und man nicht tief in der Kirche also graben konnte, berichtete ich solches dem katholischen Meßpfaffen, als er etliche Male wegen des Begräbnisses Ansuchen that. Er wollte es aber nicht glauben und als man ihm die Kirche eröffnen mußte, ward er gewahr, daß es an einem Ort in unserer Kirche etwas höher sei als am andern, daselbst hin mußten wir geschehen lassen, daß nach Kriegsmanier der Trunkenbold begraben ward“. Vgl. auch SCHWARTZ, Die Neumark, S. 50, 52. Bei der Belagerung Hamelns (1633) hatten die Patres SJ der Besatzung reichliche Mengen Alkokol spendiert, um sie zu Ausfällen zu veranlassen; KARWIESE, Hameln, S. 9f. Vgl. HÖFER, Ende, S. 165: Wie sich herausstellte, hatte Hermann, der Kommandant v. Bad Windsheim, bei der Belagerung der Stadt 1648 durch schwedische Truppen seinen Dragonern ein großes Fass Wein spendiert: „Aber sie soffen sich so voll, daß fast weder ein oder der ander mehr sehen noch Schiltwach stehen kundt“, so dass sich schwedischen Truppen durch die Approchen bis zum inneren Wall heran arbeiten konnten. Hermann wurde nach dem Kriegsgerichtsverfahren wegen der schnellen Übergabe mit dem Schwert hingerichtet.

allegiren: anführen; wörtlich wiedergeben, zitieren; (veraltet) anziehen.

Allermannharnischblume: volkstümliche Bezeichnung für die Siegwurz (Allium victorialis), deren Wurzel angeblich gegen Schuss, Hieb und Stich schützen sollte.

alleskens, allenkens: in jeder Hinsicht, von allen Seiten.

allig: angeschlossen.

allmodi: die selbige.

alludieren: lat. alludere: (veraltet) [auf etwas] anspielen, [etwas] andeuten.

Allusion: Anspielung.

Almosen-Haus: städtische Einrichtung für verarmte Bürger oder auch mittlose abgedankte Soldaten.

Almosenkasten (Armenkasten): Kasten, worin die öffentlichen Almosen gesammelt u. verwahret wurden u. die daher oft geplündert wurden. Viele Städte u. Pfarren führten Almosenkasten (Armenkasten) oder andere Einrichtungen für ihre „Hausarmen“.

Almosenpfleger: Verwalter der Almosen.

almuthen: Almosen.

Altan: Balkonartiger Anbau (Söller). Von lat. altus, „hoch“. Bezeichnung für einen balkonartigen Anbau. Zum Unterschied vom Balkon wird der Altan von einem darunter liegenden Gebäudeteil oder v. Säulen, Konsolen bzw. Pfeilern getragen. Er ist mit oder ohne Dach zu finden. (Synonym für Söller) [www.regionalgeschichte.net/bibliothek/glossar/alphabet].

Altaristen: v. der Gemeinde gewählte Laien.

Altbier: dunkles Bier, niedrig vergoren u. ohne Hopfen gebraut wie etwa die „Braunschweiger Mumme“.

Alteration: Ärger, Bestürzung.

alteriert: verärgert, bestürzt.

Alterleute, Alderleute: 1. An der Spitze der Elf-Ämter (11 Gilden) in Osnabrück z. B. standen die aus den Reihen der Handwerksmeister durch Wahl auf Lebenszeit hervorgegangenen Gildemeister. Zur Vertreter der Gesamtgilde wählten die Gildemeister zwei Ältere, die Alderleute/Olderleute genannt wurden. 2. Vorsteher der Kaufmannschaft.

Altbier: dunkles Bier, niedrig vergoren und ohne Hopfen gebraut wie etwa die „Braunschweiger Mumme“.

altegaer: alle miteinander, insgesamt.

Alte Herren: Ratsherren.

alte Mock: Mutterschwein.

Alteration: Veränderung.

Alteration: Aufregung, Gemütsbewegung; Schreck, Verwirrung.

alternis diebus: abwechselnd v- Tag zu Tag.

alteriert: verärgert, bestürzt.

Alter Kalender, auch stylus veterus: Zeitrechnung nach dem alten Stil, der Julianische Kalender war in den protestantischen Herrschaftsgebieten noch immer üblich. Um nach der neuen Zeitrechnung (stylus novus) zu datieren, müssen 10 Tage zum Datum dazugezählt werden.

Altes Blaues Regiment: „Till 1624 bildas Hans (Johan) Georg von Arnims regemente (tyskt, SL, s 423). Denne var från 1625 chef för Blå regementet vilket måste vara samma regemente (så enligt register till SL). Maximilian Teuffel blev chef 6/11 1625 efter att ha tillhört regementet sedan dess bildande 1624 (SL, s 451, n1, korrigering av äldre uppgifter). Teuffel blev i slutet av oktober 1627 chef för Gula Regementet och efterträddes av Hans von der Noth, tidigare övlj vid regementet (SK III, reg). Hans Georg aus dem Winckel (tidigare övlj Gula Regementet, tidigare Röda regementet, 1624-25 kn i Gula, SL, s 530) blev chef för Blå när detta och Gula flyttades till Tyskland (SL, s 620) vilket var i början av juli (10/7). Chef ännu 6/11 1632“. http://www2.historia.su.se/personal/jan_glete/Glete_Varvade_reg_1618-31.pdf. „Das blaue Regiment ist im Jahre 1624 während des polnisch-schwedischen Krieges um Livonia (ein Gebiet des heutigen Lettlands und Südestlands) aus schwedischen Söldnertruppen entstanden. Seit 1632, in der Schlacht bei Lützen, wurde dieses Regiment schon als das Alte blaue Regiment bezeichnet (Altblau Regiment), aber offiziell wurde es in dieser Art angeblich erst 1634 benannt. Als es 1635 zur Auflösung von drei von vier der ältesten schwedischen „bunten” Regimenter kam (des Grünnen, Roten und Gelben, die fortlaufend im Zeitraum von 1613 bis 1627 entstanden), blieb als letztes das Altblaue übrig. In der Zeit um 1629 wurden noch andere „bunte” schwedische Regimenter aufgebaut (z.B. das Orange, Weiße, Braune und einige Schwarze), die jedoch in der Zeit bis 1638 aufgerieben wurden. Im Jahre 1650 wurde auch das Altblaue Regiment aufgelöst“. http://www.altblau.cz/de/11-Historisches-Regiment/. Das reduzierte Regiment wurde allerdings erst am 24.1.1652 zu Stettin aufgelöst.

Altes Land: Teil der Elbmarsch südlich der Elbe in Hamburg u. in Niedersachsen. Es umfasst die Gemeinde Jork, die Samtgemeinde Lühe und den Neu Wulmstorfer Ortsteil Rübke in Niedersachsen sowie die Hamburger Stadtteile Neuenfelde, Cranz u. Francop. Auf Plattdeutsch heißt das Gebiet „Olland“ (hochd. „Altland“) wegen der Kolonisierung durch niederländische Kolonisten zwischen 1130 und 1230.

Altvater: Großvater.

Altherr: Ratsherr.

Altmark: Die Altmark ist eine Region im Norden des Landes Sachsen-Anhalt. Die historische Kulturlandschaft erstreckt sich vom Drawehn im Westen bis an die Elbe im Osten, grenzt südlich an die Magdeburger Börde u. nördlich an das Wendland. Der Name Altmark erscheint erstmals 1304 – Antiqua Marchia (Alte Mark) – u. bezieht sich auf ihre Bedeutung als westelbisches Ausgangsgebiet bei der Einrichtung der Mark Brandenburg. Darauf beziehen sich auch blumige Charakterisierungen als „Wiege Brandenburgs“ oder gar „Wiege Preußens“. Als Ganzes gehörte sie seit der Gründung der Mark Brandenburg zu dieser Markgrafschaft u. dem daraus hervorgegangenen preußischen Staat. Die Altmark wird heute in den Altmarkkreis Salzwedel u. den Landkreis Stendal untergliedert. Erst seit der Landkreis Stendal auch östlich der Elbe gelegene Gebiete umfasst, werden diese, historisch zu Jerichower Land u. Prignitz gehörend, gelegentlich mit zur Altmark gezählt [nach WIKIPEDIA].

Altmark, Vertrag von (schwedisch Stillståndet i Altmark, polnisch Rozejm w Altmarku) „war ein auf sechs Jahre geschlossener Waffenstillstandsvertrag vom 25.9.1629 zwischen der Republik Polen-Litauen und dem Königreich Schweden. Der Waffenstillstand beendete die Kriegshandlungen der Jahre 1600–1629“. [wikipedia].

alto [span.]: Halt.

Alt-Sächsisch: Infanterie-Regiment Julius Heinrich Herzog v. Sachsen-Lauenburg-Ratzeburg [9.4.1586 Wolfenbüttel-20.11.1665 Prag], kaiserlicher Obrist, ab 1634 Wilhelm V. Markgraf v. Baden-Baden [30.7.1593 Baden-Baden-22.7.1677 Baden-Baden].

Altweg: ehemaliger, jetzt überwachsener Weg.

Alumnus: Bezeichnung für den Schüler einer mittelalterlichen Klosterschule (Alumnat).

amandiren: verweisen, wegschicken, verbannen; darauf bestehen.

amasia: Geliebte.

Ambrosianischer Lobgesang: Te Deum laudamus: an Festtagen zum Schluss der Matutin gesungen, in Luthers Fassung „Herr Gott, Dich loben wir“.

ambuscata: Hinterhalt.

Ambustio: Brand, Feuer.

amicitia vera et unione più stretta: wahre Freundschaft u. engeres Bündnis.

Ammann: Titel des Gemeindevorstandes in zahlreichen Orten; sein Zuständigkeitsbereich wechselt je nach Ort und Zeit.

amousieren: amüsieren.

ampel: ausführlich.

Amplifications-Fund: Steigerungsfund.

Amplissimus Senatus: sehr hoch angesehener Senat. Bezeichnung, Anrede des Bremer Senats.

Amputation: Amputationen auf Grund v. Kriegsverletzungen u. nachfolgendem Wundbrand, Sepsis etc. waren vergleichsweise häufig (so z. B. bei Axel Lille, der sein linkes Bein bei der Belagerung v. Mainz im Dez. 1631 verloren hatte u. seither seinen Dienst mit einem Holzbein verrichte; MAHR, Monro, S. 159, Schellart v. Gürzenich, William Gunn). Es gab auch eine bereits gut entwickelte Prothetik, die allerdings ihren Preis hatte u. für Gemeine nicht erschwinglich war.In den Akten des Rates von Nordhausen findet sich für 1632 folgender Vermerk; KÜHLBRODT, Die Reichsstadt Nordhausen 1. Bd., S. 225: „Otto von Sack, Obrist Lieutenant über ein Regiment schwedischer Reuter, bittet, weil einer seiner Reuter, Abel Abelsen, nebens einem Jungen mit Kranckheit in Ihrer Mayestet Dienste dergestalt gerathen, daß dem Reuter wohl die Beine abzulösen seien, solchen beiden im Nahmen Ihrer Majestet mit einem guten Quartier und Artzt, entweder zum Leben oder Tode, zu versehen p. p. Postleben, 4. Martii“.

Amspel: Anspann: (feuchte) Wiese oder Feld mit geringwertigem Boden, ursprünglich als Viehweide benutzt.

„Amt“: Name für die Gilden in Osnabrück. Die Ämter waren dabei relativ selbstständig und bildeten den 1. Stand der Bürger vor der Wehr. Die jeweiligen Gildemeister übten die niedere Gerichtsbarkeit über die Amtsgenossen aus, bildeten eine Art Gewerbeaufsicht und verwalteten das Vermögen des Amtes. Das Gremium der Elf-Ämter-Freunde, das aus Gildemeistern und Ratsherrn bestand und auch vom Rat anerkannt wurde, schlichtete Streitigkeiten.

Amt: Verwaltungsbezirk als unterste Ebene territorialer Herrschaftsausübung (umfasste in den thüringischen Territorien zwischen 3 u. 261 Dörfer). Die Amtsverwaltung war zuständig für alle Regierungsbereiche mit Ausnahme der innerkirchlichen Angelegenheiten: Es war Gerichts- u. Policey- (= Verwaltungs-) Behörde u. regelte Militärangelegenheiten sowie das Kammerfinanzwesen. An der Spitze der Verwaltung stand ein Amtmann als ein- u. absetzbarer Beauftragter des Landesfürsten. Ihm standen ein Amtsschreiber (Amtssekretär) u. ein Amtsschösser (Rechnungsbeamter) zur Seite.

Amtsadjunkt: Gehilfe des Amtmannes.

Amtshauptmann: „Vorsteher eines territorial umschriebenen Amts bzw. Amtsbezirkes. Solche Ämter als Organe der landesfürstlichen Verwaltung entstanden im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit in zahlreichen Territorien des Alten Reiches und in Dänemark. Die Befugnisse der Amtshauptleute waren sehr mannigfaltig und von Land zu Land verschieden. Sie hatten meist Aufgaben im Gerichtswesen, in der Finanzverwaltung und bei der Besteuerung, seltener auch in der Landesverteidigung wahrzunehmen“ [wikipedia].

Amtshof: Haupthof (Oberhof) einer größeren Grundherrschaft, v. dem aus eine Gruppe v. Unterhöfen verwaltet wurde, Sitz eines Amtsmeiers, Schulten oder Vogts.

Amtskeller: dem Amtmann folgender Beamter, Leiter kleinerer Bezirke.

Amtsmeier: Vorsteher einer Hofgenossenschaft, Bauer auf dem Haupthof.

Amtsasse: der Vogtei, dem Amt als niedrigem Gericht unterworfener Untertan.

Amtsschösser: Der Schösser nimmt die Wirtschaftsverwaltung eines Amtes wahr, vor allem die Einnahmen durch Schoss, Zinsen, Gefällen. Der Schoss war eine allgemeine Vermögensabgabe, die zwar vom Schösser in regelmäßigen Abständen eingezogen wurde, bei Bedarf jedoch extra und auch in vielfacher Höhe erhoben werden konnte. Der Schösser führt das Rechnungswesen des Amtes. Schösser und Amtmann bezeichnen im 17. Jahrhundert häufig den Träger derselben Verwaltungsfunktion, deshalb ist auch der Terminus Amtsschösser gebräuchlich. [mdsz]

Amtsmeier: Oberster Verwalter eines Amtes. => Meier: „Der Vorgesetzte der Landwirthschaft so wohl einer ganzen Gegend, als auch eines einzelnen Landgutes, wo es ehedem von mehrern Arten solcher Vorgesetzten gebraucht wurde, und zum Theil noch gebraucht wird. Besonders pflegt man einen Vorgesetzten eines Land- oder Feldgutes, auch wenn es nur ein Bauergut ist, welcher gegen einen jährlichen Lohn die Aufsicht über den Feldbau führet, und der oberste unter den Knechten ist, in vielen Gegenden einen Meier oder Hofmeyer zu nennen. An andern Orten heißt er Vogt, Feldvogt, Schirrmeister, in Böhmen Schaffner, im Pommern Statthalter, in Meißen aber Hofmeister.“ [ADELUNG].

Amtsverweser: jemand, der eine aufgetragene Gewalt im Namen eines andern verwaltet; besonders ein Stellvertreter, Vicarius.

an allerhandt: überall.

„anatomieren“: Hingerichtete Straftäter wurden „anatomiert“, d. h. skelettiert und für wissenschaftliche Zwecke verwendet. PATORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 93: „1613. Den 26. Nov. wurde Herman Freymüller von Erlang um Diebstahls und Hurerey willen enthauptet / dessen Cörper / Herr Abraham Borbarth / Med. Dr. anatomiret / und durch Michael Horn / Spenglern / die Gebeine mit Draht wieder aneinander hefften lassen / so noch uff der Closter-Biblthec zusehen ist“. A. a. O., S. 93: „1620. 14. Januarii ist eine Magd von Wibelsheim justifiret worden / die ihr Kind umgebracht hatte / ist hernach anatomiret / und in die Bibliothec gethan worden“. In Jena gab seit 1629 öffentliche Leichenöffnungen im „Anatomischen Theater“, was bei den Delinquenten große Furcht auslöste; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 53.

Andamenti: Bewegungen.

andamenti su la difesa: Bewegungen zur Verteidigung.

Anfechten: Ruhr.

Anfechtung: Einwand, Einspruch, Protest.

Anfechtung: Wahrscheinlich ist hier „morbus idealis“ gemeint: Wahnvorstellungen. Vgl. auch die ausführliche Beschreibung bei BERND, Eigene Lebens-Beschreibung. S. 190-200.

anfeyern: in Brand setzen.

anfloyen: herbeiströmen.

angelacht: auferlegt.

angereckt: angefordert.

Angewandter: Anverwandter.

angustien [lat. angustiae]: missliche Lage, Not, Schwierigkeit.

Anhitz: Aufhetzung.

animadvertiren: bestrafen, ahnden.

animo offendendi: mit Mut zum Angriff.

animos, animus: beherzt, tapfer.

Anlauf: Angriff.

anletzen: angreifen, schädigen.

anmachen: sich heranmachen, zudrängen.

annobilitiren: adeln.

Annunziatinnen: (Orden der seligen Jungfrau Maria), gegründet 1500 von der hl. Jeanne de Valois (»rote« Annunziatinnen). Die Annonciades oder Annuntiatinnen (von französisch: annonciades, lat.: Ordo de Annuntiatione Beatae Mariae Virginis, Ordenskürzel: OAnnM) sind ein kontemplativer römisch-katholischer Frauenorden, der von Johanna von Frankreich, der Herzogin von Berry und Tochter Ludwigs XI., 1501 in Bourges gegründet wurde. Papst Alexander VI. approbierte die Ordensregel am 12. Februar 1502 durch die Bulle Ea quae. [wikipedia]

Anrittgeld: Handgeld, das die Reiterei (später auch Infanterie) beim Anritt bzw. Eintreten erhielt. Wurde es nicht gezahlt, wurde die Soldatesca aufsässig u. undiszipliniert. Christian II. v. Anhalt-Bernburg zum Regiment Treskow, 22.1.1632, http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm, Bl. 226r. „Avis auß dem Amt Ballenstedt, das die Treßkawischen, daßelbe die quehre vndt die länge verderben vndt ruiniren. haben kein anritt<geldt> bekommen. Schlagen vndt ruinjren die leütte. Vndt wirdt ihnen aller muhtwillen verstattet. Achten keiner salvaguardien. Jch habe es durch Heinrich Börstel an Fürst Augustum zu ferrnerer klage gelangen laßen. Gegen abendt aber ist ein beweglich abbittschreiben, vom Obersten Treßkaw ankommen, darinnen er hoch gebehten, jhme nichts zu imputiren, wo sejne Officirer, oder Soldaten, sich verstoßen hetten. Diß hat mich bewogen an den Præsidenten zu schreiben, mitt der particularklage, jnne zu halten“.

Anschaffzettel: schriftliche Anweisung auf Geld.

anschmitzen: anhängen.

Anspänner: Vollbauer, Gutstagelöhner, dem hauptsächlich die Pflege der Pferde obliegt.

anspicken: eigentlich: mit Speck versehen, hier: mit Lebensmittel versehen.

ansprengen: angreifen.

Anstand: Aufschub.

Anstand: Waffenstillstand.

Anstoß: Widerwärtigkeit, Zwistigkeit; Anfechtung, Angriff; Krankheitsanfall.

ansträngen, anstrengen: ermittelst der Stränge befestigen oder an Stränge befestigen; die Pferde ansträngen, anspannen.

anstrengen: angreifen.

ante gradum: vor der Stufe.

ante meridiem: vormittags.

anteken: anzeigen.

Anthrophophagie: => Menschenfresserei.

antichretisch: die Pfandnutzung dem Gläubiger überlassend.

antiquum: das bereits sattsam Bekannte. anziehen: anführen.

Antizipation: Anzahlung.

ante meridie: vor der Mittagszeit.

Antimuralien: Vormauern.

antreten: eigentlich im Sinne von „den Kampf antreten“, kämpfen, hier: belästigen.

anverden: an den Mann bringen.

Anzucht: Kanäle hinter den Schmelzöfen.

Apokalyptische Reiter: Krieg, Hunger und Pest sind drei der vier Reiter; der Tod fehlt hier.

a palmo: schrittweise.

Apostasia: Abfall vom Glauben; Strafe dafür ist die Exkommunikation (Ausschluss aus der Gemeinschaft der Gläubigen für immer).

apostasiren: dem Glauben bzw. einer Glaubensrichtung abtrünnig werden. Der protestantische Pfarrer Ammon aus Marktbreit berichtet im April 1630 von diesen „Mamelucken“ u. a.: „Im Aprilis Anfang oder 6. desselbigen 2 mal erfahren, wie Caspar Meisters Tochter zu Kizingen die Hostien aus dem Mund und in der Kirchen umherflogen. Item ist fürgeben worden, wie dass Gleissmüllers, des Mamelukken Tochter, als sie beichten wollen, ganz erstummt und beym Priester kein Wort machen können“. STEINHAUSEN, Aufzeichnungen. => Mameluck.

Apostata: Abtrünniger, vom Glauben Abgefallener.

Apostem: Abzess, abgekapselte Eiterung, galt auch als Zeichen der Pest.

apostil (span. apostilla): Randbemerkung.

Apostolischer Pronotar: Prälat der römischen Kurie als auch Träger eines hochrangigen päpstlichen Ehrentitels. Die Bezeichnung folgt aus dem historischen Amt des „primicerius notariorum in Urbe“ (lat.: Oberster der Notare in der Stadt Rom), das schon im 5. Jahrhundert bezeugt ist“ [Wikipedia]. Daneben gab es die „Protonotarii Apostolici supra numerum“, die diesen Titel ehrenhalber erhielten. In der Regel wurde er auf Antrag des zuständigen Diözesanbischofs an verdiente Priester vergeben, jedoch wurde diese Auszeichnung im Vergleich zu anderen Ehrentiteln sehr selten gewährt.

Apotheke: Die Vorläufer der Apotheken waren im 8. und 9. Jahrhundert ansässige Gewürzhändler im Vorderen Orient. Die ersten „Apotheken“ in Deutschland wurden von Kaufleuten, die mit Heilkräutern und Gewürzen Handel trieben, als eine Art Kolonialwarenladen betrieben. 1241 wurde vom Stauferkaiser Friedrich II. das „Edikt von Salerno“ (auch „Constitutiones“ oder Medizinalordnung) erlassen: die erste gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker. Ärzte durften keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein. Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben, um Preistreiberei zu verhindern. Das Edikt von Salerno wurde Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa. Nach der Erlassung der Medizinalordnung von 1241 entstanden städtische Apothekenordnungen, in denen festgelegt wurde, dass Apotheken nur zum Verkauf von Arzneien gegründet werden dürfen. Im Laufe des 14. Jahrhundert wandeln sich die Apotheker vom fliegenden Händler zum wohlhabenden Patrizier, der nicht nur Heilpflanzen, Gewürze und Drogen verkauft, sondern auch selbst Arzneimittel in der Offizin (lat. officina) herstellt. Aus dieser Zeit stammt auch die älteste noch existente Apotheke Europas: 1241 wurde in Trier eine Apotheke eröffnet, die noch heute besteht. Später verlagert sich die Arzneimittelherstellung von der Offizin in die Rezeptur, doch noch heute werden (in Fachkreisen) der Verkaufsraum, die Arbeitsräume einer Apotheke oder (veraltet) die Apotheke selbst als Offizin bezeichnet. [wikipedia]. Teilweise wurden die Apotheken durch Ratsprivileg vor der Konkurrenz der Krämer und der auf Drogen- und Spezereien spezialisierten Kleinhändler geschützt. [wikipedia] Nach der Schmalkalder Medizinalordnung von 1616 mussten die Apotheker einen einwandfreien Leumund haben. Zudem wurden die Preise von Medikamenten und Kräutern festgelegt. LEHMANN, Leben und Sterben, S. 27.

Apparenz: Anschein, Erscheinung, Wahrscheinlichkeit.

Appendentien: Anhänge.

Approchen: Approchen ist die Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung von Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden von den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z.B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen und die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben von etwa 2,5 m Sohlenbreite und etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an und führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen und der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa von der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb und sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke von der Anwendung der Zickzacks ab und führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage von Approchen seitens der Angreifer wurde von den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung von tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert. [wikipedia] => kaponnieren.

aquiescieren: beruhigen, zufrieden sein.

arbuscada: Baumreihe.

Archiater: eigentlich Oberarzt, fürstl. Leibarzt, vom Obristen selbst bestellter Oberarzt des Regiments und verbieten / auch dem gantzen Kriegsvolcke / wann etwa eine Seuche unter ihnen einreissen wollte / DILICH, Krieges-Schule, S. 33: „Archiater oder Protomedicus, muß in der Medicin ein erfahrner Mann und Doctor seyn / so denen andern Medicis mit Verstand gebieten wollte / mit Hülffe begegnen und beyspringen könne. Und muß mit einer besondern Apotheck / und allerhand nöthigen Instrumentis und Medicamentis wohl versehen seyn: hat zwischen denen Soldaten und Aerzten zu schlichten“.

Archidiakon: Der Archidiakon, zumeist Mitglied des Domkapitels, übte die geistliche Gerichtsbarkeit aus und geriet daher oft in Konflikt mit der landesherrlichen Jurisdiktion. Zudem besaß er das Visitations- und Aufsichtsrecht über die ihm zugewiesenen Pfarreien und bildete auf diese Weise das Zwischenglied zwischen Pfarrern und Bischof.

Archivraub: Der schwedische Kriegsrat Alexander Erskein betrieb nach eigener Aussage planmäßig Archivraub, wie der bei Johan Oxenstierna tätig gewesene Prediger Schupp berichtet: „Der Raub, den ich in Teutschland gethan habe, ist ein Briefe-Raub. Wann wir mit der Armee an einem Ort, sonderlich in ein Kloster, oder Jesuiter-Collegium kamen, habe ich alsobald geeilet nach dem Archiv zu, und habe alle Brieff eingepacket. Wann ich dann Zeit gehabt, habe ich sie durchgelesen, dadurch bin ich hinter so viel arcana, hinter so viel stücklein kommen, dass ihr es nicht wohl glauben können“. SCHUPP, Salomo, BL E VIIe, zit. bei DROSTE, Im Dienste der Krone, S. 391. Im Akkord wurde wie bei der Übergabe Neustadts am Rübenberge (1635) daher festgelegt, dass „auch alles Proviand / Archiven / Registratur/ Brieffliche Vrkunden / vnd alle andere auffs Hauß gehörigen Mobilien“ zurückzulassen seien; LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1635), S. 19. Raubzüge in den Archiven fanden natürlich auch deswegen statt, um sich die Rückgabe entsprechend bezahlen zu lassen.

argens: Falschheit, Hinterlist, Dinge, die Schmerzen oder Schaden verursachen.

archibusieren: zur Strafe mit einer Arkebuse erschießen, im Militärrecht als Strafe für untere Dienstränge (z. B. Art. 43 des schwedischen Militärrechts) vorgesehen, noch nach dem Dreißigjährigen Krieg üblich; GÖRLICH, Geschichte, S. 501. HERBST berichtet in seiner Chronik v. Greiffenberg: „1649 den 3. Novemb. seiner Diebereÿ auf dem Markte Archibusiret, und nieder geschoßen, und weill er die ersten 2 Schüße nicht recht troffen worden, stund er wieder auf, und hätte sich lieber loß gemacht ward aber also balde wieder vor den Kopff geschoßen, und alßo hingerichtet“. HERBST, Chronik, S. 50. Gefangene Soldaten, die sich nicht unterstecken lassen wollten, wurden ebenfalls arkebusiert. Vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 174 (1634), S. 359 (1638). GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 268 [1642]: „In solcher Zeit hat ein Reuter einen armen Taglöhner, Linhard Schleichern, auff dem Unter-Rasen über seiner Arbeit mit vielen Hieben und Stichen dergestalt ohne einige gegebene Ursach verwundet, daß er vor tod herein getragen worden, gleichwol durch Gottes Gnad und angewänden Fleiß der Wund-Aertzte wieder zu recht gebracht, der Reuter aber ist, andern zum Abscheu, auff dem Marckt allhier archibusiret worden“. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 591 (1641): „Solchemnach haben wir Vrsach den Wege auch nach dem vnterRhein vnnd zum Theil in Westphalen zunehmen: Da vns dann ein historia jocoseria [spaßhaftes Ereignis], oder lächerlichen ernstes / von einē Eppischen Soldaten / der Nation ein Curländer so im Ende voriges Jahrs zu Söest vermög ergangenen Gerichts hat hangen sollen / aber archibusiret zu werden immer gebetten / vorkom̃et: Welcher vber dieser Execution an Galgen kommen / vnd schon im erworgen gewesen / dene der Scharpffrichter für tod gehalten / aber eine eylende Post kommet / er solle archibusiret werden: als ihn nun der Hencker auff ernstliches zusprechen der Vmbstehenden werden: als loß geschnitten gehabt / vnd er mit Wasser angesprützet worden / ist er wider zu sich selbsten kommen / vnnd den fragenden Vmbstehenden sagen wollen / wie ihm gewesen seye / hat er geantwortet / daß er es nicht wisse / sondern ihm seye nunmehr / als wann er auß einem tieffen schlaff kommen were: Darauff der Obr. Eppe ihm das Leben geschenckt“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger über Vorgänge in der Festung Hohenasperg (29.10.1634); BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S.216f.: „Hat man Cammer Recht gehalten über einen Soldaten von herrn Maiors Flersheims Compagnj, welcher sich dem Officier widersetzt, und die Musqueten ihme entgegen gesetzt, der ist condemniert worden, daß die Musquetierer ihne archibusieren solten, Ihme ist eiin Prediger zugeben worden, der ihne trösten sollte, Er hatt aber ganz und gar nichts betten kennen, ist demnach auff den platz gefüert, an die ufgerichte Saul hingesezt, und ihme die Augen verbunden werden, alsdann hat das Adenliche frawenzimmer ihne erbetten, darauff ihme gnad widerfahren, und das leben geschenckt worden, dergestalt, daß er abends, als die hauptwacht auffgefüert worden, dreymal durch die Spißruoten gejagt, hernacher aber wider unter der Soldatesca geduldet worden“. Bilfinger am 17.2.1635; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 258: „Haben 6. Rheingrävische Musquetierer von der Leib Compagni mit einander umbs Leben spihlen müessen, weil sie Truchen geplündert, dann einer musste davon sterben, hats verspihlt ein Junger kerle auß der undern Pfaltz gebürtig, der auch gleich archibusiert worden, die andere aber seind auff den abend durch die Spißruoten geiagt worden“. Bilfinger am 11.3.1635, BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 266: „Vormittag ist die Execution gegen erstgemelten 2. Roßdieben fürgenommen worden, die haben miteinander sphilen müssen, deren der eine 11. der andere 8. geworffen, dieser letste war aus der Gravschafft Mümpelgart, und wurde gleich darauf archibusiert: der ander aber nach mittag durch die Spßruoten geiagt“. Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Sie erhielt ihren Namen vom hakenförmigen Hahn der Luntenklemme, der das Pulver in der Zündpfanne entzündete.

argens: Falschheit, Hinterlist, Dinge, die Schmerzen oder Schaden verursachen.

argumenta persuasoria: überzeugende Beweise.

Arkebusier [schwed. arquebusier, dän. arquebusier]: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr v. ca. 1 m Länge, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Der Karabiner war leichter als die Muskete, die Geschosse waren ebenfalls leichter, ihre Durchschlagskraft war auch geringer. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- u. Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. 1635 wurde v. Nürnberger Plattnern ein Arkebusier-Harnisch, der vorn u. hinten schusssicher war, für 3 Rt. angeboten; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1239. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 leichte Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten Arkebusiere die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken u. in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Sie erhielten als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123, BEAUFORT-SPONTIN, Harnisch, S. 96. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

Armaturgeld: Geld, das v. der Einwohnerschaft besetzter Orte zur Ausrüstung der Truppen verlangt u. eingetrieben wurde.

Armeeausschluss: Der Obristleutnant des Regiments Sperreuter, Heinrich von Blire, wurde 1645 wegen Disziplinlosigkeit aus der kurbayerischen Armee ausgeschlossen; KODRITZKI, Seitenwechsel, S. 133ff. Es ist nicht bekannt, wann er später begnadigt wurde, er wird jedoch 1648 als Kommandant der Feste Wülzburg erwähnt. Der Ausschluss konnte auch wegen Infamia, Infamie (lat.: infamia: „Schande, Schimpf“, wörtl. „Unaussprechliches“) erfolgen. Der Begriff  bezeichnet ein ehrloses (gemeines, heimtückisches) Handeln oder die Ehrlosigkeit. „infamis“ machen hieß für Soldaten, etwa wegen der raschen Übergabe einer Stadt oder Festung an den Feind, der unehrenhafte Ausschluss aus der Armee. Zum Teil musste auch ein Revers unterschrieben werden, in dem der Betreffende erklären musste, nie in der betreffenden Armee gedient zu haben.

Armee-Eintritt: Oft wurde das Eintreten für die jeweilige Religion als Grund angegeben. So heißt es in der Leichenpredigt für Johann Christian Motz: „hat […] aus sonderbahrem innerlichen trieb / Begierde bekommen / profession von einem Soldaten zumachen“. SONTAG, Leichenpredigt, S. 54. In den meisten Fällen stand wohl das Motiv dahinter, schnell reich zu werden. Es galt schon derjenige als ein schlechter Hauptmann oder Obrist, der im Böhmischen Krieg nicht mindestens 30.000 fl. erbeutet hatte; RITTER, Deutsche Geschichte 3. Bd., S. 144. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] 1628, SCHORER, Memminger Chronick, S. 133: „Zu dieser Zeit war grosse Noth vnder den Leuthen / also / daß viel auß Mangel sich in den Krieg begeben musten / vnd hielte man darvor / wann es noch ein Jahr also wehren sollte / müste jedermann von Hauß zihen, aber es wehrete laider nicht nur ein / sondern noch zwantzig Jahr“. Teilweise traten Bauern(knechte) während der „stillen Zeit“ im Winter ins Heer ein, um dann zu Beginn der Frühjahrskampagne wieder zu desertieren, obwohl darauf die Todesstrafe stand. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 170: „Am 2. Mai 1642 wurde ‚ein armer Bauernkerl, so unter Graf Suys ausgerissen war, allhier auf dem Marktplatze gehenkt und am Abend auf dem Gottesacker an der Mauer begraben’ “. Aus der Leichenpredigt für Wilhelm von Wendt zu Crassenstein; LASDORF, Bernhard Friedrich, Wilhelm von Wendt: Nach seinem Schulbesuch habe er „eine sonderliche Lust zum Kriegs-Wesen bekommen / vnd Insonderheit für die wahre Evangelische Religion / vnd Teutsche libertet mit streiten zu helffen sich anreitzen lassen“. [in Bearbeitung]

„Armee ohne Land“:  PRESS, Hessen, S. 312 über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein.  Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885.

„armée volante“: fliegendes, d. h. stets sofort einsetzbares Armeekorps. Der Söldnerführer Ernst v. Mansfeld hatte gelegentlich große Teile seines Fußvolkes mit Tross- oder Beutepferden beritten gemacht, um an Mobilität zu gewinnen; schon zu seiner Zeit nannte man dies eine „armée volante“. Darunter verstand man schnelle Dragoner-Einheiten, z. B. auch das „corps volante“: eine sehr bewegliche Reitereinheit für überraschende Raids im Feindesland, wie sie vor allem Königsmarck zugeschrieben wird.

Armenhaus: Das Armenhaus entwickelte sich in der Frühen Neuzeit aus dem mittelalterlichen Hospiz und Spital. Es war oft gekoppelt mit einem Waisenhaus, einem Gefängnis, einem Krankenhaus oder einem Arbeitshaus [wikipedia].

Armenvogt: Titel der Beamten im 16. u. 17. Jahrhundert, die für die Überprüfung v. Bettlern u. Armen zuständig waren. Andere Bezeichnungen waren Prachervogt (als „Pracher“ wurden besonders hartnäckige Bettler bezeichnet) oder Gassenvogt. Der Armenvogt war ein von der Obrigkeit angestellter niederer Beamter, der vielfältige Kontrollfunktionen, jedoch keine helfende Funktion innehatte. Armenvögte überprüften die Einhaltung der strengen Auflagen des Almosengesetzes. Reproduktionsfähige Bettler u. Arme wurden strenger überprüft als Witwen, Waisen oder Krüppel. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 208ff.

Armut: geringer Besitz.

Arquebuses-à-croc: auf Wagen montierte, großkalibrige Arkebusen (Hakenbüchsen).

Arrier-Garde: Nachhut.

artes humanores: alte und moderne Sprachen, Literatur und Philosophie.

Artigleriae Maestranze in esse: die Artilleriemannschaft in (gutem) Zustand.

Artikelbrief: schriftliche Sammlung v. Artikeln über die Pflichten u. Rechte der Soldaten. Sie wurden ursprünglich v. den Obristen, später v. den jeweiligen Landesherren verfasst. Enthielten die ersten Artikelbriefe nur die Regeln für den Feldzug (Feldordnung), so wurden sie im Laufe der Zeit immer ausführlicher u. enthielten Artikel über die allgemeine Disziplin, den Gehorsam, den Ehrenkodex, die Rechte der Landsknechte sowie über die Eingrenzung ihrer Mitsprache u. Selbstverwaltung innerhalb eines Landsknechtsregiments. Auf den Artikelbrief mussten alle Angeworbenen schwören. Im Einzelnen wichen die jeweiligen Artikelbriefe voneinander ab, beschrieben aber grundsätzlich die vertragliche Verpflichtung zwischen dem Landsknecht/Soldaten u. seinem Soldherrn u. die Pflicht zum Gehorsam gegenüber allen Befehlen – ausnahmslos u. für alle Ränge [Wikipedia]. Sie spiegelten eine „obrigkeitliche Idealkonzeption interner Ordnung des Söldnerverbandes“ (Huntebrinker, „Fromme Knechte“, S. 74) wieder u. mussten einmal wöchentlich vorgelesen werden. MEYNERT, Geschichte, 1. Hauptstück, S. 28ff. Joachim Arentsehe, irrtümlich auch Arentsche, († nach 1587) deutscher Dramatiker, bekannt durch sein Drama: „Comoedia des geistlichen Malafitzrechten“, Halberstadt 1587, sprach von einem Kriegsgericht des Sohnes Gottes als Hauptmann über die sündige Menschheit in der Person v. Adam, der die Kriegsartikel (= 10 Gebote) brach [nicht im VD 16].

Artillerage: das zur Artillerie nötige Zubehör. => Artillerie. Artillerie, artollerey, archeley: Artillerie (vgl. auch Stück): Grobes Geschütz = große Geschütze, meist: Kartaunen (Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers (17, 5 – 19 cm), verschoß 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette), halbe Kartaunen (langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5 – 11, 5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt). Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10, 5 – 11, 5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt. Die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6, 5 – 9 cm), Rohrgewicht: 12 – 24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14 – 20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12 – 15cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz von Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach, S. 575ff. „Ein repräsentativer Zug von 30 Geschützen – die Schweden eroberten in Wittstück die 33 Stücke umfassende Artillerie ihrer Gegner – erforderte zu Beginn des 17. Jahrhunderts somit mindestens 588 Pferde für die Geschützrohre und 1.525 Pferde für das Zubehör und die Bagage. Zur Bedienung waren etwa 1.500 Soldaten nötig“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Bei den Schweden führte 1 Kompanie die Regimentswaffen, 3 führten die schweren Waffen, während 1 Kompanie die „Feuerwerker“ transportierte und 1 weitere die für eine Belagerung erforderlichen Bergleute bzw. Mineure. Der Artillerist oder Kanonier, zum Teil „Büchsenmeister“ genannt, zog mit seiner Habe in das Feldlager und ließ sich anwerben. Die Annahme erfolgte durch den Feldzeugmeister, dem die gesamte Artillerie unterstand. Zu jeder Kompanie gehörten 1 Schütze („Konstabel“, konstapel“) und ein Assistent („handlangere“), größere Geschütze erforderten 2 Assistenten und ein „styckjungere“, die sich in 2 Kanonen teilten, im Bedarfsfall wurden Musketiere ausgeliehen. Zudem war die Tätigkeit bei der Artillerie hochgefährlich, da des Öfteren in Schlachten die Munitionswagen explodierten. Vgl. WALLHAUSEN, Archiley Kriegskunst. Die zur Feldartillerie verurteilten Zivilisten waren Ehebrecher (z. T. mit fünf, z. T. mit zwei bis drei Jahren bestraft), Diebe, nächtliche Ruhestörer, Raufbolde, Wilderer, Totschläger und „Leichtfertige“ (außerehelicher oder vorehelicher Geschlechtsverkehr; ein halbes Jahr bis drei Jahre gab es für „Leichtfertigkeit“). Die „condemnatio“ zum Kriegswesen war verhasst, da sie als „ehrenrührig“ galt. BLICKLE, Rebellion, S. 57; BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 41ff.

Artillerie: Zur Wirksamkeit der Artillerie vgl. ENGLUND, Verwüstung Deutschlands, S. 424f.: „Sowohl bei sogenannten Kernschüssen als auch bei Visierschüssen zielte man mit dem Geschützrohr in mehr oder weniger waagrechter Position. Ein in dieser Position eingestellter Neunpfünder hatte eine Reichweite von etwas über 350 Metern. Dann schlug die Kugel zum erstenmal auf dem Boden auf, wonach sie regelmäßig einen Sprung machte und noch einmal 350 bis 360 Meter flog, bevor sie kraftlos erneut aufprallte – acht von zehn Kugeln sprangen mindestens dreimal auf. (Der Abprall hing davon ab, ob der Boden eben oder buckelig und uneben war.) Die Kugel flog die ganze Zeit in Mannshöhe. Sie konnte also auf ihrer gesamten Bahn töten und verwunden, und wenn sie im rechten Winkel durch eine dünne Linie von Männern schlug, pflegte sie im Durchschnitt drei Mann zu töten und vier oder fünf zu verwunden, aber es kam auch vor, daß eine einzige Kugel 40 Menschen auf einen Schlag tötete. Menschen und Tiere wurden meistens mit einem hohen und entsetzlichen Reißgeräusch zerfetzt. Es gibt Beschreibungen von Schlachten dieses Typs – wie es aussah, wenn brummende Vollkugeln in die von Pulverdampf eingehüllten und dicht gestaffelten Reihen aufrecht stehender Männer einschlugen: In der Luft über den Verbänden sah man dann eine kleine Kaskade von Waffenteilen, Rucksäcken, Kleidern, abgerissenen Köpfen, Händen, Beinen und schwer identifizierbaren menschlichen Körperteilen. Der tatsächliche Effekt beruhte in hohem Grade auf der Größe der Kugel. Leichte wie schwere Geschütze schossen im großen und ganzen ihre Kugeln mit der gleichen Anfangsgeschwindigkeit ab, etwas unter 500 Meter in der Sekunde, doch je größer die Kugel war – das Kaliber in Pfund bezeichnet das Kugelgewicht – , desto höhere Geschwindigkeit und Durchschlagskraft hatte sie, wenn sie ihr Ziel erreichte: die Beine und Muskeln und Zähne und Augäpfel eines Menschen auf der anderen Seite des Feldes“. Der technische Aufwand war beträchtlich bei 60-Pfündern rechnete man für 8 Tage à 30 Schuss 3 Ztr. Pulver, 13 Wagen mit 99 Pferden, dazu 3 Knechte u. 2 Büchsenmeister sowie deren Zubehör. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 575ff.

Artilleriekosten: „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Artilleristen erhielten bei besonderen Gelegenheiten zur Motivation einen doppelten Monatssold.

Asafoetida: Asant, Stinkasant oder Teufelsdreck genannt, getrocknetes Gummiharz, riecht äußerst unangenehm und penetrant nach Knoblauch.

a salvo: unbeschadet.

assequiren: einholen, erreichen.

asseriren: behaupten, versichern, mit Bestimmtheit sagen.

asseverieren: ernstlich behaupten, versichern.

assiduè: unablässig, ununterbrochen, unermüdlich.

Assignation: Geld- oder Zahlungsanweisung.

Atten (Etten): Bauernrichter, Schöffe.

attrapiren: ertappen, erwischen.

Atzmann: Schwindsucht.

Auditor (Regimentsschultheiß): militärischer Justizbeamter: Richter eines Unterkriegsgerichts, der für sämtliche militärische Gerichtssachen innerhalb eines Regimentes u. dessen Trosses zuständig war. Mit dem Unterkriegsgericht stand der Auditor einer Instanz vor, die im 17. Jahrhundert das genossenschaftliche Schultheißengericht (vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 54ff.) ablöste, u. so war der Auditor kein erfahrener Söldner, sondern ein ausgebildeter, nicht dem Regiment angehörender Jurist (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 141ff.), der aus der Beamtenschaft des Kriegsherrn rekrutiert wurde. Er unterstand dem Befehl des Obristen, erhielt aber z. T. nur 20 Rt. samt Gebühren pro Monat u. war deshalb empfänglich für „Verehrungen“, zumal auch er meist mit Familie, immer aber mit Gesinde u. einem Soldatenjungen reiste. Der Regimentsschultheiß erhielt dagegen in der brandenburgischen Armee im Monat 40-50 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er samt Stab 300 fl. monatlich. Er wurde in der Regel auf die Initiative des Feldmarschalls bzw. des Obristen hin tätig. Ihm waren zwölf Geschworene u. ein Gerichtsschreiber zugeordnet. Der Auditor bedurfte der Erfahrung in Inquisitions- und Kriegsprozessen sowie in bürgerlichen u. natürlichen Rechten, genoss aber teilweise ein recht fragwürdiges Ansehen. Die nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts verhängten Urteile betrafen zumeist Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung. Todesurteile wurden teilweise, insbesondere bei entstehenden Unruhen in der Truppe, dem Kommandeur vorgelegt u. nach dessen Bestätigung in der Regel öffentlich vollstreckt. Vgl. auch STIELER, Auditeur, über seine Erfahrungen in der brandenburg-preussischen Armee; dazu BERG, Der Spate.

aufbinden: sich anlegen, in Streit geraten.

Aufblähen: Kolik.

auf der hauben sein: auf jemanden feindlich eindringen.

auf einen hohen Berg führen: in Versuchung führen; Anspielung auf die Versuchung Jesu in der Wüste; Mt. 4, 8.

aufeisen: Straßen, Wege u. Stadtgräben vom Eise befreien, eine im Winter sehr harte u. unbeliebte Tätigkeit für die Stadtbewohner.

Auffahrt: eine einmalige Geldzahlung, die der Eigenbehörige bei der Übernahme des Hofes, zumeist als Anerbe, aufzubringen hatte. Die Auffahrt wurde auch dann fällig, wenn ein Mann auf einen Hof einheiratete.

Auffertag: Christi Himmelfahrt.

auffuttern: auffüllen.

Aufgang: Kosten.

Aufgebot, Ausschuss, fürstlicher: Truppen der Landstände.

aufgegangenes Wetter: Regenwetter.

aufgepasstes Rohr: gespanntes, schussbereites Gewehr, Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss).

aufgestrichen: vorgehalten, auch: mit gespanntem Hahn, feuerbereit.

aufgrenzere: an der Grenze Wohnende.

aufhauen (Wagen): Straßenraub betreiben.

aufheischen: zur Übergabe auffordern, fordern, verlangen, zur Zahlung (zum Kriegsdienst) aufmahnen, im Tauschhandel etwas dazu verlangen, öffentlich bekanntmachen, aufbieten.

auflaufen: gewaltsam öffnen.

Aufleger: Auf- und Ablader von Waren.

aufrupfen: vorwerfen und vorhalten von Mängeln oder Fehlern [DWB].

aufschlagen: aufheben, überfallen, vernichten; gewaltsam öffnen.

aufsetzen: (eine Mahlzeit) auftragen.

aufsetzen: bestimmen, zuordnen, zuteilen.

Aufstieg, militärischer: So hatte Caspar v. Schoch, der Sohn eines Klosterleibeigenen,  im Alter v. 13 Jahren als Hundejunge in der Armee begonnen, wie auch Johann v. der Beeck. Dass jugendliche Pferdepfleger in das Heer aufgenommen wurden, lag an ihrer Erfahrung im Umgang mit Pferden u. auch in der wahrscheinlich anzunehmenden Kenntnis im Umgang mit Waffen. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2793, fol. 480 (Ausfertigung): Generalkriegskommissare an Maximilian I., 1644 XI 20. Als Musketier im Regiment Aldringen hatte Schoch sich zum Obristleutnant empor gedient. Am Ende des Krieges war er sogar zum Obristen avanciert. Druckmüller, einer der wenigen Protestanten in der Führung des kurbayerischen Heeres, war eines v. fünf Beispielen (neben Haes, Schoch, Sporck u. Werth) eines sozialen Aufstiegs (hier aus dem Münchner Kleinbürger-Milieu) in den Freiherrnstand. Der Flame Gil de Haes stammte aus Gent. Er war der Sohn eines Maurers, angeblich selbst Maurer gewesen u. einer der wenigen wirklichen sozialen Aufsteiger v. unten in diesem Krieg. Ursprünglich zunächst in kurbayerischen Diensten, war er zu den Kaiserlichen gewechselt. Augustin v. Fritsch war 1618 noch einfacher Musketier, wurde dann Gefreiter u. 1626 Korporal, nach der Einnahme v. Itzehoe 1627 Wachtmeisterleutnant, in Stade 1628 Leutnant, vor Maastricht 1632 Fähnrich, bei der Belagerung Regensburgs 1634 Hauptmann, nach der Schlacht bei Nördlingen 1634 Obristwachtmeister, bei der Belagerung Hammelburgs 1640 Obristleutnant, dann zuletzt als Obrist Kommandant v. Weiden. Er hatte insgesamt 34 Jahre in der kurbayerischen Armee gedient u. war nach eigener Aussage immerhin an 12 Feldschlachten u. Einnahme v. 75 Städten beteiligt gewesen. Die Aufstiegsmöglichkeiten in der schwedischen Armee waren an sich deutlich besser.

aufstützig: streitend, zankend, uneinig, widerspenstig.

aufwarten: das Aufwarten, d. h. die Abstattung eines Besuchs, folgte vorgegebenen Ritualen bis hin zur korrekten Anredeform u. Überbringung von stets erwarteten „Verehrungen“ in Geld- oder Sachlieferungen in einem dem Rang angemessenen Umfang.

aufwerfen: aussuchen.

aufwischen: plötzlich erscheinen, heimlich auftreten.

Aufziehen: Die Foltermethode Pfahlhängen war nach der Constitutio Criminalis Caroli Quinti (CCC) v. 1532 bei bestimmten Verdachtsmomenten zulässig. Während der Zeit der Hexenprozesse nannte man diese Foltermethode „Aufziehen“. Der Folterer bindet die Hände des Opfers hinter dem Körper zusammen. Danach wird das Opfer an den Händen an einem Baum, Pfahl oder an der Decke aufgehängt. Lässt der Folterer das Opfer in dieser Aufhängung fallen, so reisst das Körpergewicht die Arme des Opfers nach oben. Die Foltermethode des Pfahlhängens ist sehr schmerzhaft. Dabei kann es zu schweren gesundheitlichen Schäden kommen, beispielsweise die Luxation (Ausrenkung bzw. Verrenkung) der Schultergelenke. Spätestens nach einer halben Stunde wird das Opfer ohnmächtig, nach ein bis vier Stunden tritt der Tod ein. Zur Verschärfung können die Füße des Opfers auch noch mit Gewichten beschwert werden. Dadurch werden die Schmerzen u. die Verletzungsgefahr erheblich erhöht: neben den bereits erwähnten Schulterverletzungen kann es auch zu Verletzungen der Hüften u. Beine kommen [nach WIKIPEDIA].

Aufzug: Dienstantritt; Zaumzeug.

Aufzuggeld: Handgeld bei Dienstantritt.

ausbieten: verweisen, die Stadt räumen.

ausbieten: ausbitten.

Augsburger Religionsfriede: durch Reichsabschied vom 25.9.1555 zwischen König Ferdinand I. und den deutschen Reichsständen geschlossener Religionsfriede nach dem Stand vom 2.8.1552. Er sicherte Protestanten und Katholiken die freie Religionsausübung zu. Für die Reichsstände, nicht aber für deren Untertanen, galt freie Bekenntniswahl. Gab ein geistlicher Reichsfürst den katholischen Glauben auf, verlor er Gebiet und Kirchenamt. GRAF; WARTENBERG; WINTER, Augsburger Religionsfrieden.

Augustiner: Augustinus von Hippo (354-28.8.430), Bischof, einer der 4 Kirchenväter, Kirchenlehrer, Heiliger, war Patron der Augustiner-Chorherren und Augustiner-Eremiten. Augustiner-Eremiten: Die Eremitenvereine wurden 1244 von Papst Innozenz IV. zu einem Orden vereinigt, 1256 forderte sie Papst Alexander IV. auf, ihre Abgeschiedenheit aufzugeben und in der Gesellschaft zu leben. Dadurch entstand einer der großen mittelalterlichen Bettelorden, dessen Angehörige in der Wissenschaft, Ausbildung und Mission tätig wurden, besonders angelegen waren ihnen in Seelsorge und Bildungsarbeit. Sie tragen schwarzes Habit mit Ledergürtel und einen großen Schulterkragen mit Kapuze. II. Die Augustiner-Chorherren entstanden aus den Zusammenschlüssen vieler Dom- und Stiftskapitel, die seit 1089 durch päpstliches Privileg als Orden auf der Grundlage der Augustiner-Regel lebten. Augustiner-Chorherren trugen keine Mönchstracht (Habit, Skapulier, Kukulle) sondern den Talar, darüber die Alba oder das Rochett, darüber das Almutium bzw. die Mozetta mit dem Birett und die Cappa. Anstelle des Dormitoriums (Schlafsaal) gab es bei ihnen bald einzelne Zellen, um Lektüre und Studium zu erleichtern. Der Chorherr wurde als Herr angesprochen, auch verwandte man die Bezeichnung Stift statt Kloster. Vgl. LUDSCHEIDT; SCHMELZ, Luthers Erfurter Kloster.

auranienfarben: orangenfarben.

ausbieten: verweisen, die Stadt räumen lassen.

Ausfall: Ausfälle aus der Festung dienten der Nahrungsbeschaffung, der Sprengung des Belagerungrings, um die Belagerer aus den Gräben zu werfen, Kanonen unbrauchbar zu machen und Durchhaltewillen zu demonstrieren. Zum Teil waren diese Ausfälle mit hohen Verlusten verbunden. Soldaten wurden mit Geld und Rangerhöhungen motiviert oder auch durch Ausschank von Branntwein in trunkenem Zustand dazu verleitet.

ausfegen: ausplündern, ausleeren.

ausgeöset: ausgesogen.

ausgeschossen: hervorragend, groß gewachsen; tauglich.

ausgeschossen: ausgesucht.

ausgeschossen: unbrauchbar.

ausgestochen: durchtrieben.

ausgetreten: geflohen.

außgeweßert: geräuchert.

Aushebung: Gustav II Adolf reorganisierte das Aushebungssystem im Jahre 1623, indem er das Königreich, inklusive Karelien u. Finnland, in neun Aushebungsbezirke einteilte, in denen sich jeweils ein Infanterieregiment v. 3.600 Mann rekrutieren sollte. Jedes Regiment unterteilte sich in der Praxis in drei leichte Feldregimenter mit jeweils acht Kompanien zu je 150 Soldaten. Hinzu trat ein weiteres Hofregiment, was Schweden eine ständige Fußtruppe v. 36.000 Soldaten verschaffte. In Praxis bewilligte der Reichstag eine „Ausschreibung“, woraufhin Kommissare u. Statthalter mit der Durchführung beauftragt wurden. Die Geistlichen einer jeden Gemeinde spielten bei den Ausschreibungen eine wichtige Rolle, da sie Listen über die männlichen Mitglieder ihrer Gemeinden führen mussten. Obwohl sie sich dagegen wehrten, mussten sie dieser Pflicht bis 1650 nachkommen, als königliche Kommissäre diese Aufgabe übernahmen. Auch die lokalen kommunalen Verwaltungen waren involviert, um den Ablauf der Ausschreibung zu organisieren. Die männliche Bevölkerung im Alter v. 15 bis 60 Jahren wurde auf dem Marktplatz versammelt u. in Aushebungseinheiten (rote) v. meistens zehn Personen eingeteilt. Aus diesen roten wählte der Kommissar einen als Soldaten aus. Dabei konnte die kommunalen Gremien dahingehend auf die Wahl einwirken, als sie bestimmen konnten, wer v. vornherein für unabkömmlich gehalten u. gar nicht erst in die roten eingereiht wurde. Meistens handelte es sich bei den ausgehobenen Soldaten um Bauernsöhne oder Knechte, da es im ökonomischen Interesse der Krone lag, die steuerstarken Bauern zu schonen. Dieses System hatte gelegentliche Bauernrevolten zur Folge, doch als v. größerer Tragweite erwies sich die wirtschaftliche Belastung der bäuerlichen Bevölkerung, da mangels Arbeitskräften viele Höfe verödeten. Deshalb ging die schwedische Krone nach Möglichkeit dazu über, Soldtruppen anzuwerben, die allerdings erheblich teurer in ihrer Unterhaltung waren. 1623 wurden für einen ausgehobenen schwedischen Infanteristen 45 Rt., für einen Reiter 64 Rt., für einen geworbenen nationalschwedischen Infanteristen 82 Rt., für einen geworbenen nationalschwedischen Kürassier 257 Rt. Personalkosten pro Jahr angesetzt. So bestand das schwedische Heer im Jahre 1630 zu 70 % aus ausgehobenen Truppen, während es 1631 nur noch 20,2 % und 1632 nur noch 18 % waren [WIKIPEDIA].

auslaufen, ausreiten: Das Auslaufen oder Ausreiten aus den Lagern oder Garnisonen, um auf Raub auszugehen oder zu betteln, war allgemein üblich, wenn auch in den Kriegsartikeln bei Leibesstreife verboten. Vgl. das Tagebuch des Biberachers Johann Ernst v. Pflummern [23.6.1631], der Befehl Feldmarschall Horns während der Belagerung Ulms erwähnt; PFLUMMERN, Tagebücher I, S. 12: „hat Her General allerorten publiciren lassen, das welcher Soldat weyter dan einen Musquetenschuz von dem Leger auslaufe, selbiger ohne vernere Urthel das Leben verwurkht haben solle“. Vgl. auch GAISSER, Benediktinerabt v. St. Georgen (1643); STEMMLER, Tagebücher 2. Bd., S. 994: „2. [Dezember] Hierher kommen aus dem bayrischen Lager zahlreiche Soldaten, die schlecht gekleidet sind, Brot betteln, dessen Mangel sie schon viele Tage ertragen haben“.

auslegen: umquartieren.

Auslösung: Es war die Kostenerstattung, v. wenigen Ausnahmen abgesehen, bei der die z. T. horrenden Aufenthaltskosten für durchreisende oder nur kurz Station machende Offiziere v. der betroffenen Stadt getragen werden mussten.

ausmachen: verspotten, verhöhnen.

Ausputzer: derber Verweis.

ausquittiren: entstandene Kosten übernehmen müssen, die Verpflegung bestreiten, freihalten; auslösen, loskaufen.

Ausreiter: Landreiter, reitender Bote.

Aussatz: Aussteuer, Mitgift.

ausschälen: auskleiden, ausziehen, „die fleischer nennen ausschälen, wenn sie an geschlachteten schweinen den innern speck ausschneiden und ablösen“ [DWb]. Sarkastisch gebraucht für den üblichen Kleiderraub: Kleider gerade der begüterten Bürger*innen u. Adligen waren relativ teuer, so dass man sich bei jeder Gelegenheit, bei Gefangennahmen, bei Gefallenen auf dem Schlachtfeld, bei Pestleichen, gerade Verstorbenen u. oft auch auf offener Straße selbst im Winter welche zu verschaffen suchte. Üblich war, dass einquartierte Soldaten den Bürgern die Kleider wegnahmen u. sogar Frauenkleider u. Kirchenornate anzogen, zumal wenn sie dismontiert waren. Nach einer Nachricht in den Akten des Staatsarchivs Bückeburg aus dem Jahr 1633 betrug nach der Schlacht bei Hessisch Oldendorf (1633) die Zahl der Gefallenen 6.534, die der Gefangenen zwischen 1.700 u. 1.800 Mann; ZARETZKY, Flugschrift, S. 7, 3; darunter waren allein 1.000 Weiber; RIEZLER, Baiern 4. Bd., S. 170. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher eÿwer unter den soldaten weibern gewesen seÿ, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. ENGLUND, Verwüstung, S. 261f.: „Kleider waren kostspielig. […] Dies erklärt, warum man Gefangenen und Gefallenen in den Feldschlachten die Kleider auszog. In der schwedischen Armee versuchte man in der Regel, solche von Kugeln durchlöcherten und blutgetränkten Kleidungsstücke zu sammeln, die gewaschen und geflickt und nach Hause gesandt wurden, wo man die neu Ausgehobenen in sie hineinsteckte“. Vgl. auch KOLLER, Die Belagerung, S. 28, 34. Teilweise wurden die Kleidungsstücke auch an die Lagerhändler weiterverkauft.

ausschreien: jemanden unter die Leute, ins Geschrei bringen, verleumden, wider besseres Wissen verdächtigen => Geschrei.

Ausschuss: gewählte Vertreter der Bürgerschaft.

Ausschuss: => Bürgerwehr: (zumeist relativ wirkungslose, unzuverlässige u. aufsässige) Miliz zur selbstständigen Landesverteidigung (vgl. Landwehr), die teilweise schon beim ersten Musketenschuss auseinanderlief oder als Kanonenfutter diente, wenn sie nicht unter dem Schutz v. Soldaten eingesetzt wurde. Zum Dienst im Ausschuss konnten sowohl Bürger – meist kleine Handwerker u. ärmere Bürger, reichere Bürger drückten sich vor diesem Dienst – als auch Bauern der städtischen Dörfer herangezogen werden. Sie erhielten 4 Rt. pro Monat. Üblich war die Stellung des 5. oder 10. Mannes. Die Erfurter Bürgerwehr soll aus 1.200 Mann bestanden haben; BEYER; BIEREYE, Geschichte, S. 537. Zur Nutzlosigkeit des Bürgerausschusses vgl. die Äußerungen des brandenburgischen Kanzlers Friedrich Pruckmann [1562-1630]; FADEN, Berlin, S. 144: Sie wurden „von ihrer zween angeführt, die ihr Lebetage wohl keinen toten Menschen im Felde gesehen. Da war ein Trommelschlagen, Platzen und Schießen, auch Schreien in beiden Städten [Berlin und Cölln] die ganze Nacht hindurch, dass ihrer wohl wenige dieselbe Nacht werden geschlafen haben. Denn es war alles besoffen, was da war. Da hätte man wohlbeschossene Musketiere sehen sollen; der eine schoß die Lunte mit hinweg; dem andern entfiel der Ladestecken, dem dritten die Forschett [Gabelstock]; dem vierten versagte die Muskete zwei- bis dreimal; der fünfte steckte die Nase gar in den Ärmel, wenn er schießen wollte, gleich den Mönchen, Pfaffen und Jesuiten, die vor etlichen Jahren zu Paris gassatim gingen, Die dann losgeschossen hatten, konnten zu keiner Ladung wieder kommen, also voll waren sie. Die Pikeniere trugen die Pike auch gar musterlich, zu geschweigen, dass sie solche sonsten zu gebrauchen sollten gewusst haben. Summa, man hat nur lauter Schimpf gehabt“. FADEN, Berlin, S. 153f. Vgl. auch die Einschätzung Herzog Friedrichs III. v. Schleswig-Holstein-Gottorp; RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 39: „das landtvolckh ohngeubet zu fechten, kleinmüthig und verzagt sein, ihr hertz und muth zurück bei ihren hinterlassenen Eltern, Weib undt Kindern gelassen“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 507 (1632): „Bald darauff sind die Bauern bewehret / und hinauff an Wald und Gräntzen verleget worden. Unter diesen waren ihr viel / die aus Mangel anderer Gewehr / Sensen an Stangen liesen machen / und darmit fort zogen / sie wurden aber zuvor am hindern Theil anders gerichtet / daß sie gerade wie Spiesse standen“. Der niederrheinische katholische Chronist v. Kempen u. Dekan des Stifts Kaiserswerth, Johannes Wilmius [1585-1655]; WILMIUS, Chronicon, S. 115, über die Ernsthaftigkeit v. Verteidigungsmaßnahmen: „Im gleichen Jahr [1641; BW], als vorher im September in Deutschland alles vom Krieg verwüstet wurde und das kaiserliche Heer in Hessen gegen den Schwedengeneral Johannes Banèr lagerte, nahmen die Hessen unter Rabenhaupt [Karl Rabenhaupt von Sucha (1602-1675); BW] Kalkar im Klevischen zu nachtschlafender Zeit. Sie bedrohten uns schwer und kündigten feindselige Handlungen an. In panischem Schrecken befestigten die Kempener den Ort und widersetzten sich dem Amtmann [Johann Konstantin v. Neukirch, gen. Nievenheim; BW], der Soldaten aus ihrer Mitte ausheben wollte. Mit welchem Erfolg, wird die Zeit lehren. Jedoch auf einen Befehl des Fürsten hin, den der Amtmann unter Hinweis auf die Gefahr von ihm erwirkt hatte, wurden einige Abteilungen und Gruppen von Soldaten mit großem Aufwand der gesamten Gemeinde ausgehoben. Als Hauptmann wurde der Sohn des Amtmanns an ihre Spitze gestellt, ein Junge von neun oder zehn Jahren. Er sollte 60 Taler Sold monatlich bekommen. Hieraus kann man schließen, was die einfachen Soldaten erhalten werden. Gegen diese Aushebung erhoben die Vierter und die Gemeinde Einspruch, jedoch der Rat und die Schöffen wagten den Mund nicht aufzutun. Lieber wollten sie den Interessen ihres Vorgesetzten nachkommen, wenn auch die Stadt darüber zu Grunde ginge“. Teilweise wurde schon aus Kostengründen der Ausschuss v. Städten abgelehnt; BRUNS, Hallenberg, S. 258f.; WALLHAUSEN, Defensio Patriae. „Daß die angestellte Landesdefension Erfolg haben konnte, wenn es sich bei den Übergriffen um kleinere Gruppen von Plünderern handelte, zeigte sich in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt, als man in (Düsseldorf-)Gerresheim eine Gruppe brabantischer Soldaten gefangennahm, die ‚die Gerresheimer Kirch spoliert’ (geplündert) hatten. Dreizehn von ihnen wurden am 27. Januar 1625 gehenkt und sechs enthauptet“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 78.

ausstreichen: entehrende Bestrafung durch den => , mit der Rute streichen, Staupenschlag. Der Scharfrichter „strich“ den zum Staupenschlag Verurteilten mit einer Rute (Besen) (in der Regel 40 Schläge, was dem Alten Testament entnommen war) über den entblößten Oberkörper.

austrollen: fahnenflüchtig werden.

Äußerung: gerichtliches Verfahren gegen den eigenbehörigen Hofbesitzer, der seinen Pflichten nicht nachkam, den Hof überschuldete bzw. die erforderlichen Abgaben und Leistungen nicht aufbringen konnte oder wollte.

Austmonat: August, Erntemonat.

auswickeln: aus dem Netz, der Schlinge lösen.

Auszehrung: historischer medizinischer Ausdruck für eine lebensbedrohliche Abmagerung. Als ursächlich galten völlig unterschiedliche Gründe, auch „zehrende“ (konsumptive) Krankheiten (vor allem Tuberkulose u. Krebs). Der Begriff gilt heute als veraltet. Andere, teils ebenfalls veraltete Bezeichnungen sind Abzehrung, Darre, Phthisis, Tabes oder Consumptio. Bis ins 19. Jahrhundert hinein bezeichnete Auszehrung Symptome mit unterschiedlichsten Ursachen. Vor allem Hunger, Mangel an Licht, Luft, Hygiene, guter Kleidung, Wärme etc. Sie war so weit verbreitet, dass Meyers Konversationslexikon noch 1888 schrieb, dass diese Ursachen „mehr Opfer fordern als Krieg und Krankheit selbst“. Die Abnahme der Körpersubstanz betrifft entweder sämtliche Organe u. Gewebe des Körpers gleichmäßig oder sie beschränkt sich auf einzelne Teile. Eine anfangs lokale Auszehrung kann später den ganzen Körper betreffen. Gewöhnlich versteht man unter Auszehrung den Schwund u. das Hinsiechen des ganzen Organismus, wie es in der natürlichen Entwicklung im hohen Alter (Senium) vorkommt bzw. in früheren Lebensperioden durch schwere Ernährungsstörungen hervorgerufen werden kann. Am Auffallendsten ist zunächst der Schwund des Fettgewebes, wodurch die Körperformen ihre Rundung verlieren, die Haut ihre Straffheit u. Glätte einbüßt u. das Gesicht Falten erhält. Im Frühstadium ist auch für Laien die Blässe der Haut u. der Schleimhäute auffallend. Später erst stellen sich Verdauungsbeschwerden, oft allgemeine Verstimmung, Trägheit, nächtliche Schweißausbrüche, Wassersucht ein, welche mit steter Abnahme der Kräfte in langsamem Verfall u. schließlich zum völligen Aufhören aller Leistungen absinken können [nach WIKIPEDIA].

avantagiegelt: Belohnungsgeld.

avec les bras croisés: mit gekreuzten Armen, hilflos.

Aventurier (Volentier): Abenteurer, Schlachtenbummler, die zahlreich u. zeitweise auf eigene Kosten im Heer dienten, auch Freibeuter (Kriegsunternehmer), Freireiter. Vgl. ERNSTBERGER, Abenteurer. Von den Städten wurde dagegen verlangt, dass sie diesen oft adeligen Schlachtenbummlern Quartier u. Unterhalt gaben. In der „Begründten Summarische Relation“ (Quelle 6) über die Schlacht bei Alerheim (1645) heißt es „Insonderheit ist vnder den Französischen Auenturirn, wie man nachricht hat / eine nit geringe anzahl / vnd darunder vil vornemme Leut / Todt gebliben“. Der Benediktiner-Abt Gaisser (1633); STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 336: „Bei dem Obersten fanden sich ein Joh. Heinrich von Bletz und Johann Kasimir Wamboldt von Umbstat, der Sproß einer adeligen Familie, der, als er als Schlachtenbummler dem Heere nachzog, in Emmingen gefangen worden war, ein gelehrter Mann, aber angesteckt von der Ketzerei, und wenn ihm der Wein zu Kopfe stieg, halbverrückt“. Vgl. LEUPOLD, Journal, S. 322f., über Voluntiers in der Armee Bernhards v. Sachsen-Weimar (1638).

Aversum: Ablösung, Pauschbetrag.

avisation: Ankündigung, Benachrichtigung; die richterliche Eidesbelehrung u. Meineidsverwarnung, die der Ableistung eines Eides vorausgeht u. in einem Hinweis auf die Wichtigkeit u. Heiligkeit des Eides u. auf die Folgen eines falschen Eides besteht.

Aviso, Avisen: Nachricht, -en, Neuigkeit, -en; zum Teil auch für => Zeitungen gebraucht.

Avocation: Abberufung, mittels Schreiben des Kaisers u. der Landesherren wurden Offiziere, die in fremden Heeren dienten, zur Aufgabe ihres Dienstes aufgefordert.

Axt, mit der Axt trauen: Zwangstrauung v. in wilder Ehe lebenden Paaren.

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