Becker [Beckert], Christian

Becker [Beckert], Christian; Obristleutnant [ – ] Christian Becker [Beckert], ein Livländer, stand 1632 noch als Rittmeister[1] im schwedisch-weimarischen[2] Regiment[3] des Generalmajors[4] Georg von Uslar.[5]

Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Volkmar Happe [1587-nach 1642][6] erwähnt ihn in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 4. Januar [14.1.1632; BW] ist das Islarische [Georg v. Uslar; BW] Regiment hier durch Ebeleben[7] auf Greußen[8] marchiret, haben sich aber bei Großenehrich[9] wieder gewendet und wieder zurücke gezogen und hat sich die Leibcompagnie[10] wie auch Rittmeister Beckers Compagnie[11] in dem Flecken Ebeleben quartiret. Die andern sind zu Schernberg,[12] Niederspier[13] und Rockstedt[14] eingefallen“.[15]

„Den 1. November [11.11.1632; BW] Rittmeister Birckefeld[16] und Rittmeister Becker mit ihren Reutern eine Nacht zu Keula[17] gelegen“.[18] „Wir wollen uns vorerst wieder den Ereignissen in Franken zuwenden, wo wir den jetzt schwedischen Feldmarschall[19] Johann Philipp Cratz von Scharfenstein[20] mit seinem 2200 Mann starken Heereskorps bei der Belagerung der Festung Forchheim[21] zurückgelassen hatten, die noch unter Herzog Bernhard[22] am Dienstag, dem 20. Juni 1634, begonnen worden war. Zu diesem Zweck hatte Cratz auch an eben diesem Tag die bisher noch in Bamberg[23] liegenden Kavallerieregimenter unter dem Generalmajor Georg von Uslar nach Forchheim abberufen. Am folgenden Tag, 21. Juni, wurden auch die Cratz’schen Fußtruppen in Bewegung gesetzt, wodurch die Belagerungstruppen kurzzeitig auf eine Stärke von ca. 3000 Mann zu Fuß und 800 zu Pferd anwuchsen.

Die Aktionen um Forchheim und die Festung Rothenberg[24] bei Schnaittach[25] liefen jedoch nicht sehr erfolgversprechend an. Bereits am 21. und 22. Juni wurde eine große Anzahl Verwundeter und Toter nach Bamberg[26] zurückgeführt, darunter viele Offiziere. Die Dominikanernonne [Maria Anna Junius; BW] vom Heiligen Grab schreibt darüber etwas spöttisch: ‚[…] nach mitag hat man schon einen wagen vol beschetigter soltaden nacher Bamberg geführt / welche schon den vorcheimer towack versuchet haben wie dan etliche officirer zu früh, alls sie ihren abschiet von uns genuhmen haben, gesagt haben sie wollen zu vorcheim wacker dowack sauffen,[27] welches mir nicht zweiflet sie werden des dowacken, so auff der Basteyen und mauhern zu vorcheim hin naus geBlassen wird, genug empfinden. […] Donerstag den 22. hat man schon 3 schellig [Schelch = Lastkahn] vol verwunden schweden nacher schweinfurt[28] gefürt, welche vor vorcheim und dem rothen Berg haben eingebüst. […] auff den abent kumt ein Büeblein zu uns welches den soltatten einen Bündel nacher vorcheim hat tragen müssen / der sagt uns das volck so alhie weg gezogen sey liege nur eine halbe meil von vorcheim und hertzog Bernhart lieg Im Höltzlein In welches die vorcheimer mechtig schiesen / die reüdterey las sich wol Bisweilen ein wenig sehen werd aber gleich wiederumb zuruckgetrieben / die schweden haben noch keinen schus in die stadt gethon […] Den 23. alls am freidtag zu früh hat man wiederumb 100 geschedigter soltadten nacher Bamberg Bracht / es scheint auch heüt im leger etliche drachoner bey samen gesessen, haben mit einander dowack geschnupt seint gar lustig gewessen / da kumt ungefer [unvermutet] ein falkanet kugel[29] auss der statt under sie / macht mechtig rauhm / deren etliche davon hieher zum Badter im steinweg seind kumen und haben sich verbinden lassen welche solchiges selbsten erzelt haben‘. (BHBB 53, S. 195, 196).

Auch am Samstag, dem 24. Juni, wurden wieder 4 Schelche voll Verwundeter auf der Regnitz nach Bamberg geführt. Die Teuerung im Forchheimer Lager hatte mittlerweile solche Ausmaße angenommen, daß eine Maß Bier 4 Batzen und eine Maß Wein einen Reichstaler kostete[30] und doch nicht zu bekommen war. Den Belagerern machte vor allem das starke Schießen der Forchheimer mit schwerem Geschütz zu schaffen, welche nicht nur ‚einen schus auff einmahl, sondern creutzweis in ein ander‘ feuerten. Auf eine Übergabeaufforderung Herzog Bernhards am Sonntag den 25.6. antworteten die Forchheimer, ‚sie wollen sich wehrn Bies auff den letzten man, sie fragen nichts danach wan sie [die Schwedischen] schon alles hinweg Brenen / dan sie haben noch Bier und wein genug das sie mit leschen könen‘ (ebd. S. 197) Die Belagerer zündeten daraufhin 9 Dörfer in der Umgebung der Stadt an.

Die Forchheimer fühlten sich so sicher, daß sie jede Nacht zwei mal sowie gegen Morgen um 8 Uhr in das schwedische Lager ausfielen, auch jeden Morgen ihre Frauen vor die Mauern zum Gras holen schickten. Sobald die Belagerungstruppen sich der Stadt näherten, wurden sie durch heftiges Geschützfeuer zurückgetrieben. Um die Angreifer zu provozieren, ließ der Forchheimer Kommandant Friedrich von Schletz[31] sogar vor den Stadtmauern mustern, welches die Schwedischen mit ansehen mußten, ohne angreifen zu können[,] weil sie sich ‚wegen des mechtigen schiessens nicht haben nahen dörffen‘. So jedenfalls berichtete der Quartiermeister des (Georg Friedrich von) Brandenstein’schen Regiments bei seiner Rückkehr nach Bamberg am Montag dem 26. Juni. Auch wußte er von folgender Begebenheit aus dem Forchheimer Lager zu berichten: ‚es saßen auch drey drachoner[32] Bey die schnupfen dowack da kumt unversehens ein kugel aus der statt geflogen die nimmt den einen seinen rechten ellenbogen und drey finger von der hant auch den linken arm hinweg / dem andern hat sie das rechte Bein weggenuhmen aber den dryten hat sie den halben kopf hin weg genuhmen / also das sie gleich alle drey tod Blieben seind‘. (Ebd. S. 199).

Nachdem Herzog Bernhard am 28.6. aus dem Lager bei Forchheim zum Entsatz Kelheims[33] und Regensburgs[34] aufgebrochen war, schien die geringe Autorität, die der Feldmarschall Cratz bei seinen höheren Offizieren hatte, vollends zu schwinden. Die Nonne vom hl. Grab schreibt darüber: ‚Den 30. alls am freidag ist der oberste ussler [Gen. Maj. Georg von Uslar] sampten dem obersten mejor Beckert von Bamberg weg gezogen dan sie haben ihre empter resi[g]nirt und haben ihr volck andern über geben / aber es ist eigentlich nicht so gewessen sondern sie habens nur fürgeben sie resinirten das sie von vorcheim seint hinweg kumen, dan sie haben mit dem meineidigen gratzen [Johann Philipp Cratz von Scharfenstein; BW] gar nicht vereinigen können‘ „.[35]

Bei Happe heißt es weiter: „Eodem die [24.11./4.12.1634; BW] eine Compagnie Reuter von des Obristen Islers Regiment, den Major Beckern zustendig, in Bothenheilingen gerücket. Es gehet allenthalben übel zu. Den 25. des schwedischen Generalmajor Stalhansen[36] Reuterey aus dem Amte Keula hinweg gezogen“.[37]

Becker stand spätestens 1637 als Obristleutnant im Regiment Robert Douglas[38] in schwedischen Diensten.

1637 unternahm Douglas eine Reise in seine schottische Heimat. Während dieser Zeit lag sein Regiment unter Oberstleutnant Becker in Delitzsch[39] im Quartier. In der Delitzscher Stadtchronik heißt es: „In den letzten Tagen des vorigen Jahres nahten die Schweden über Naumburg[40] der Stadt Leipzig,[41] welche vergebens aufgefordert, sogleich berennet ward und am 2. Januar dieses Jahres rückte der Schwedische Obrist-Leutnant Christian Becker mit dem Duglasischen Regimente zu Roß in hiesige Stadt [gemeint ist hier das schwedische Kavallerieregiment Douglas]. Die drei stärksten Kompanien mit dem Stabe[42] blieben in der Stadt, eine Abteilung desselben Regimentes stand in Bitterfeld.[43] Der hiesige Amtsschösser[44] befand sich fortwährend in Wittenberg,[45] Adel und Landvolk waren auf der Flucht und die Stadt mußte daher allein tragen und leiden. Sie hat auf dieses Regiment, welches bis zum 12. Februar liegen blieb und teilnahm an der Belagerung von Leipzig, 15318 Taler, 20 Gr. 7 Pf. und 3360 ½ Scheffel Hafer verwendet, und dazu vom Amte nicht die mindeste Unterstützung gehabt, wo oft niemand war, der die Befehle öffnete. Becker hielt indessen leidliche Manneszucht, und es fielen nur selten grobe Excesse[46] vor. Das Geld wurde durch Kontributionen[47] und Anleihen gedeckt, die Kontributionen durch militärische Exekutionen[48] beigetrieben. Der Rat konnte bei diesen Bedrängnissen nicht wechseln und setzte daher der vorjährige das Amt bis zum 6. März fort“.[49]

Als das Regiment abrückte, entsprach Becker der Bitte des Rates und schickte eine Kompanie unter Rittmeister Alexander Künigke[50] als militärische Schutztruppe zurück in die Stadt. Mit Hilfe dieser Kompanie konnte sich Delitzsch am 18.2.1637 gegen 4000 schwedische Plünderer zur Wehr setzen, wobei „nur“ 22 Häuser und 27 Scheunen in Flammen aufgingen.

Delitzsch entging somit dem Schicksal der Nachbarstadt Bitterfeld,[51] welche geplündert und niedergebrannt wurde. Anscheinend waren auch Truppen Beckers daran beteiligt. „Am 7. Februar geschah von Banér,[52] der einiges Belagerungsgeschütz von Erfurt[53] bezog, der heftigste Angriff auf das von Traatorf[54] hartnäckigst und mit dem besten Erfolge verteidigte Leipzig,[55] dann aber zog er ab, weil eine kaiserliche Heeresabteil unter Hatzfeld[56] nahte und setzte sich in Eilenburg.[57]

Der vereitelte Sturm auf Leipzig und der Verlust so naher Beute, um die man Wochen lang blutend kämpfte, empörte die Rachsucht der Rohen und Bitterfeld war der erste Ort, der es entgelten musste, vom 13. Februar ab auf das Schrecklichste geplündert ward. Die mehrere Wochen lang daselbst gelegene Abteilung des Duglasischen Regiments war Tages vorher abgezogen, man glaubte aber fest, daß der einige Hundert starke Haufe, welcher Tages darauf, montags vor Estomihi,[58] die Stadt überfiel, größtenteils mit Reitern dieses Regiments bestand. Die Plünderung[59] dauerte mehrere Tage mit Gewalttätigkeiten der schrecklichsten Art, Die Männer, auch die Vornehmsten, wurden gerötelt,[60] mit Tränken gemartert,[61] Weiber und Jungfrauen sogar öffentlich geschändet,[62] gemordet und mit satanischer Wut der Raubsucht sonst verächtliche Gegenstände aufgesucht und zerstört. Der Amtsschösser Jeremias Kayser, der mit Weib und Kindern nackend ausgezogen und gemißhandelt worden war, flüchtete, in Schaffelle gehüllt, nach Wittenberg[63] und starb daselbst 1639. Der Bürgermeister Johann Burghard ward nach vielen Quälungen auf einen Wagen geschmiedet und fand in Torgau,[64] wohin man ihn führte, sein Grab. Der Kantor Sebastian Säuberlich verlor am ersten Tag der Plünderung das Leben. Der durch Schläge übel zugerichtete Amtsschreiber Daniel Kaldenbach  flüchtete zwar mit seiner Familie hierher, starb aber mit Weib und Kindern nach wenigen Wochen, dahingegen der gleichfalls zerschlagene Stadtschreiber Wolf oder Wolfgang Beyer in Eilenburg, wohin er geflüchtet, sich erholte und daselbst in den Rat gezogen ward. Von vielen blieb ihr Schicksal unbekannt. Die Stadt war eine Zeitlang so wüste, daß Fliederbäume auf den Straßen wuchsen und das Wild in die verödeten Häuser warf“.[65]

Aus Leipzig[66] wird unter 1638 berichtet: „Demnach auch ein Schwedischer Obr. Leutenant / Christian Becker genannt / incognito allhier bey 10 Tage lang im Brühl[67] sich auffgehalten / ein- und ausgeritten / und am Comitat[68] täglich zugenommen / hat man dahero einen Argwohn geschöpffet / fleißig Auffsicht auff denselben gehabt / und nachdem er endlich von einem Sächsischen Officirer erkandt worden / hat der Sächsische General Herr Joachim von Schleinitz[69] / die Thor sperren / und gedachten Obristen Lieutenant gefangen auff die Vestung Pleissenburg; dessen Trommeter[70] und Bediente aber auff das Rahthaus in Verwahrung bringen lassen. Nach 4 Uhr sind die Thoren wieder geöffnet worden / und ist ietzt gedachter General mit dem Obr. Wachtmeister[71] Groschen[72] (an welchen vor wenig Tagen der in verhafft genommene Schwedische Obr. Lieutenant ein verdächtig Schreiben geschickt) nach Dreßden gefahren / Ihr. Churf. Durchl. den gantzen Handel zu referiren / und mit denselben (weil er sonderliche Practicken / so er wider die Stadt Leipzig / das gantze Land / ja wider Ihr. Churf. Durchl. selbst / und dem wider Dero Ober-General Kriegs-Commissarium[73] Herrn Joachim von Schleinitzen[74] vorgehabt haben soll, bezüchtigt worden) eine Inquisition anzustellen. Indem nun nechst hernach der General Schultheiß[75] von Dreßden nach Leipzig kommen / und mehr besagten Obr. Lieutenant etliche Tage nacheinander examiniret / ist er einsmahl um Tischzeit (war der 29 Sept. Sonnabend / und das Michaelis Fest /) von den Gefangenen weggegangen / der Meinung Nachmittage wieder zu ihm zu kommen / und das Examen fortzusetzen. Als dieser nun hinweg war / und Becker indessen ein Messer an einem Ort im Gemach ersehē / mit welchem er ihm selbst vom Brod zuhelffen[76] gedachte / hat er seinen bey sich gehabten Jungen aus dem Gemach gehen heissen / welcher ihm als seinen Herrn / willig gefolget / das Messer erwischet / in beyde Arme damit gestochen / und die Puls-Adern dergestalt hart verletzet / daß er sich darüber hefftig verblutet / und nicht weit gefehlet / daß ihm die Seele gar ausgangen wäre. Es sind aber ungefehr etliche von denen ihm zugeordneten Wächtern zu ihm in die Stuben kommen / welche / nachdem sie dieses traurige Spectacul angesehen / und darüber hefftig erschrocken / den in seinem Blut liegenden Verwundeten aufgehoben / nach den Medicis uñ Wundtartzt geschicket / welche denn das Blut / so häuffig von ihm floß / gestillet / und die gefährlichen Wunden verbunden. Uber dieses ist ihm auch ein Pfarrherr Hr. M. Ananias Weber gehohlet worden / durch dessen tröstliches Zureden und geleistete andere Hülffe / er es so weit gebracht / daß er wieder in etwas zu sich selbst kommen / sein Unrecht[77] erkandt / und sich in Ruhe begeben. Den 25 Octobr. frühe nach 7 Uhr ist er vom General-Profoß und 20 Mußquetirern convoyrt nach Dresden / von dannen nach Hohenstein geführet / gefänglich verwahren / und nachdem Banner im folgenden 1639 Jahr diese Vestung erobert / wieder auff freyen Fuß gestellet worden“.[78] Das augenscheinlich verwendete „Theatrum Europaeum“ stellt diesen Selbsttötungsversuch so dar: „Inmittelst ist der Schwedische Obriste Leutenant / Christian Becker / der Nation ein Lieffländer / zu Leipzig folgender gestalt in Verhafft genommen worden. Dann nach dem derselbe / im Brül sich auffgehalten / ein- vnd außgeritten / vnd am Comitat täglich zugenom̃en / hat man dahero einen Argwohn geschöpfft / fleissiges Auffsicht auff denselben / da er dann endtlich von einem Sächsischen Officirer erkannt vnd angebracht worden. Hierauff hat der Sächsische General / Herr von Schleunitz / die Thor sperren / vnd gedachten Obr. Leutenanten gefangen auff das Schloß Pleissenburg / seine Leuth vnd Diener aber auff das Rahthauß in Verwahrung führen lassen / vnter dessen Ihr. Churfürstl. Durchl. solches referirt / vmb gegen denselben (weil er sonderlichen Practicken / so er wider die Statt Leipzig / das gantze Landt / ja wider Ihre Churfürstl. Durchl. zu Sachen / etc. selbst / vnd dann wider dero Ober General Kriegs-Commissarium / Herrn Joachim von Schleunitz / vorgehabt haben soll / bezüchtiget worden) eine Inquisition anzustellen.

Indem nun nechst hernach der Gen. Schultheiß von Dreßden nach Leipzig kommen / vnd mehrbesagten Obrist. Leutenanten etliche Tag nach einander examinirt / ist er einmals zu Mittag von dem Gefangenen weggegangen / in meynung / nach Mittag wider zu kommen / vnd in der Sachen zuverfahren. Es begab sich aber / als wolgedachter Schultheiß kaum von ihm hinweg war / vnd der Obriste Leutenant Becker indessen ein Messer an einem Orth in dem Gemach ersehen hatte / mit welchem er ihm selbst Schaden zuzufügen gedachte / daß er seinen bey sich gehabten Jungen auß dem Gemach gehen heist / welcher ihme auch / als seinem Herrn / willig gefolget. Indem er nun hinauß kommen / ergrieff mehrgemelter Obrister Leutenant das Messer / hub an in beyde Arm sich zu stechen / vnd die Adern dergestalt hart zu verletzen / daß er sich darüber hefftig verblutet / vnd nicht weit gefehlet / daß ihm die Seel gar außgangen were. Es kamen aber vngefehrlich etliche von denen ihme zugeordneten Wächtern in die Stuben hinein / welche / nach dem sie so trawiges Spectackel ansehen / vnd darüber fast erschrecken / seynd sie also balden da / greiffen den verwundten Gefangenen an / heben ihn auff / schicken nach den Medicis vnd Wund-Aertzten / das Blut / so noch mit hauffen floß / zu stopffen / vnd die gefehrliche Wunden zu verbinden. Vber solches wurde ihm auch ein Pfarrer zugeordnet / durch welches tröstlich zusprechen / vnd gesampte andere Hülff / er so weit gebracht / daß er widerumb in etwas zu sich selbsten kommen / sein Vnrecht erkandt / vnd sich in Ruhe begeben. Ist also hiemit verhindert / dass er an seinem eigenen Leib nicht selbst zum Mörder worden“.[79]

In der Chronik des Dorfes Schönermark[80] bei Angermünde[81] heißt es unter 1637: „Als die schwedische Armee sich von Torgau wider nach Pommern retirierte, der die kaiserliche Armee unter Götzes[82] Kommando im Juli gefolgt, hatte sie Order, das Land zu Stolpe[83] (um den Feind einen Abruch zu tun und den Proviant abzuschneiden) totaliter zu ruinieren, was auch geschah. Und das ganze Beckersche Regiment viele Wochen auf dem Rittersitz zu Schönermark gelegen, alles verheert und verzehrt wie folgt:

Von 9  Wispeln Roggen, auf die Ritterwüsten Bauernhufe gesät, den ganzen Zuwachs gegen die Erntezeit, so in der Woche ihrer Ankunft gemäht werden sollte, da es doch gewöhnlich das sechsfache bringt, also 45 Wispeln, jeden Wispel, wie er dieses Jahr gegolten, zu 40 gr der Scheffel, ist 1800 rt an Roggen…. Summa 1637: 4.897 rt“.

In der Delitzscher[84] Chronik heißt es, als das Regiment Douglas am 22.2.1639 a. St. in der Stadt eingerückt war, in einem Bittschreiben der Stadt an Johan Banér:[85] „Hochwohlgeborner, gnediger Herr, E. Gen. vnd Excell. sind unsers ganz willige Dienste treuen Fleißes jeder Zeit zuvor, Gnediger Herr, E. Gn. u. Excell. können wir arme hochbedrängte Leute, erheischender höchster vnsr notdurft nach in Vnterthenigkeit nicht vnberichtet laßen, wie daß Deroselben Obristlieutnant vnter dem löblichen Douglasischen Regimente zu Roß, Herr William Barclay,[86] am 21. jüngst abgewichenen Februarii mit 8 Compagnien zu Roß vnd 50 Mann zu Fuß vor der Stadt alhier ankommen, vnd vmb den vor 2 Jahren hinterstelligen Rest erstlich[87] angehalten. Wiewohl wir vns nun jetzt gedachten Rests guter maßen erinnern, So können jedoch E. Gn. u. Excell. wir vnterthenig nicht verhalten, daß hiesige Stadt vor sich denselben nicht schuldig, sondern des Amts Vnterthanen vnd Bauern auf dem Lande verblieben, welcher willen wir solchen indebite[88] vff vns zu nehmen gedrungen, von dem Obristlieutenant Christian Beckern[89] ex commiseratione[90] in Ansehung vns erlittenen großen Schadens, weil er sich erinnert, daß ohn das die damals von E. Ecell. verordnete Contribution über doppelt erpresset, per nouation[91] vff 2000 Taler gerichtet, vnd ihm alsbald 200 Taler laut seiner Quittung hier abgetragen, wie nicht weniger auch E. Excell. gestrengen jetzt abgeordneten Oberst-Lieutenant Herrn Barclay über 1000 Taler entrichtet vnd von den nächstens zu Erfüllung der 2000 Taler förderlichst einzubringen höchlichst bemühet haben, es ist aber vnsrer armen Bürgerschaft zu einer so hohen Summe zu gelangen aus vielen Vrsachen ganz vnmöglich gewesen. Bevorab weile 1) vor 2 Jahren auf E. Gn. Douglasisches Regiment 15,308 Thaler 20 gr. 7 Pf. an Gelde, außer was die Landschaft dieses vnd anderen Aemter zugeschoßen, item  3,560 ½ Scheffel[92] an Habern vor dem Stab hergeben müßen, ohne was sonsten der Bürgerschaft von denen Soldaten abgenommen worden. Darzu vors 2) kommt, daß dieser hohen Contribution vngeachtet am 13. Februarii vnd 2. Aprilis des 1627. Jahres vnser Vorstädte zwey malen angesteckt, 60 wohlerbaute Wohnhäuser mit allen eingebäuden, 39 Scheunen mit allen Vorräthen vnd des Raths Schäferei, beneben 600 Stücken Schafvieh verbrandt, vnd also über 50,000 Thaler Schaden geschehen, wollten anitzo 39 geschweigen, daß vns etzliche Jahr her vnterschiedene viel Durchmärsche betroffen, dadurch Getraide, Pferde, Schafe, Rinder-Vieh vnd andere Mobilien abgenommen. Dahero 4) der Ackerbau nicht fortgestellt, sondern alles öde und wüste liegen geblieben, welches 5) die Vrsach ist, daß nunmehr innerhalb weniger Zeit bis in 300 Personen Hungers[93] gestorben, vnd die annoch kümmerlich lebende arme Leute mit Kleien und Trebern, ja mit Hunden, Katzen, vmgefallenen Viehes Fleisch vnd anderen vngewöhnlichen Speisen[94] den hungrigen Magen füllen müßen, gestalt solches alles E. Excell. Obrister Lieutenant Herr Barclay vnd seine Officirer vnd Soldatesca täglich vor augen haben, vnd nicht ohne Bestürtzung erfahren, Anitzo auch 6) vff verpflegung der Soldatesca so ein hohes aufgewendet worden, daß vns dannenhero alle Lebensmittel entzogen, vnd bei dieser armen Bürgerschaft nicht das geringste mehr zu erhaben seyn will, wie solches alles die allhie anwesende Ober- vnd Vnterofficirer mit mehrern berichten können, Gelanget derowegen an F. Gn. u. Excell. vnser vntertheniges demüthiges vnd gantz dienstfleißiges bitten, Sie wollen aus angeborner löblicher gütigkeit vnd Milde uns arme leute in dieser vnser höchsten bedrengniß vnd Beschwerung mit Gnaden ansehen, eine christliche condolentz mit ihren Mitchristen vnd Glaubensgenoßen hegen, die obangeführten Motiven gnädigst ponderiren,[95] vnd verfügung thun wollen, damit die höchstbeschwerliche Einquartierung[96] von vns agewendet, die völker mit guter ordre abgeführet, wie auch wir armen höchstverderbten Leute bet der einmal geschehenen transaction[97] vnd vergleichung derer 2000 Thaler gelaßen, vnd mit einer gnädigen gewierigen resolution versehen lassen wolle“.[98]

[1] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[3] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[4] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[5] Georg v. Uslar [Isler, Islar] [10.9./20.9.1584 Waake-2./12.3.1638 Waake], schwedischer Obrist.

[6] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.

[7] Ebeleben [Kyffhäuserkreis].

[8] Greußen [Kyffhäuserkreis].

[9] Großenehrich [Kyffhäuserkreis].

[10] Leibkompanie: Mit Leibkompanie oder Obrist-Kompanie wurde im 17. und 18. Jahrhundert die erste Kompanie eines Regiments bezeichnet. Der Obrist und Inhaber des Regiments war gleichzeitig Inhaber der Leibkompanie, was ihm durch die Kompaniewirtschaft zusätzliche Einnahmen verschaffte. Das gleiche galt für die Kompanie (Oberstleutnants-Kompanie), deren Inhaber sein Stellvertreter (Obristleutnant) war, später auch für die Kompanie eines Majors (Majors-Kompanie). Diese Kompanien wurden aber tatsächlich geführt von einem Kapitänleutnant oder StabsKapitän, die im Rang unter einem Hauptmann standen, der gleichzeitig Inhaber einer Kompanie war.[wikipedia]

[11] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[12] Schernberg [Kyffhäuserkreis].

[13] Niederspier [Kyffhäuserkreis].

[14] Rockstedt [Kyffhäuserkreis].

[15] HAPPE I 214 r; msdz.thulb.uni-jena.de.

[16] Jobst Rudolf [Hunold] v. Berkefeld [Bir(c)kenfeld, Birkfeld, Bürckenfeld, Pirckenfeld(er), Pirckfeld, Bergkfeld, Berckenfelder, Borchenfelder] [ – nach 1653] [ -nach 1653], schwedischer Obrist.

[17] Keula [Kyffhäuserkreis].

[18] HAPPE I 289 r; msdz.thulb.uni-jena.de.

[19] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.

[20] Johann Philipp Cratz Graf zu Scharfenstein [um 1590-6.7.1635 hingerichtet], schwedischer, dann kaiserlicher Feldmarschall.

[21] Forchheim; HHSD VII, S. 201ff.

[22] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große.

[23] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.

[24] Rothenberg, Festung [Gem. Schnaittach, LK Lauf/Pegnitz, Mfr.]; HHSD VII, S. 635f.

[25] Schnaittach [LK Lauf/Pegnitz]; HHSD VII, S. 671f.

[26] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.

[27] Tabak trinken: Das Rauchen selber hat sich vermutlich aus der Räucherzeremonie der Priester und Medizinmänner entwickelt (vgl. Rauchopfer). Tabaksaft wurde bei Initiationsbräuchen gereicht und medizinische Verwendung fanden etwa Tabakblätter zur Versorgung von Hautverletzungen. Europäer lernten Tabak bereits bei ihren ersten Begegnungen mit den Menschen Amerikas kennen. Als Christoph Columbus am 12. Oktober 1492 auf den Bahamas landete, brachten die Inselbewohner ihm Präsente, darunter auch Tabakblätter. Mit diesem Geschenk konnte er erst etwas anfangen, als zwei seiner Männer auf der Insel Kuba die Eingeborenen sich die Blätter in den Mund stecken, diese anzünden und dann den Rauch „trinken“ sahen. […] Die Verbreitung des Tabaks einerseits und diese Kontrollversuche andererseits führten im 17. Jahrhundert in Europa und auch in einigen asiatischen Ländern zu einer Krise. Etwa war London zu einem führenden Tabakhandelszentrum und das Pfeiferauchen in Großbritannien sehr schnell zur weit verbreiteten Sitte geworden. Tabak war ein teures Gut, um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert den zehnfachen Preis von Pfeffer wert. Jakob I., zu dieser Zeit König von England, veröffentlichte 1603 seine Schrift „Der Rauchgegner oder ein königliches Scherzstück über den Tabak“, eine Streitschrift gegen den Tabak. Der König brachte seine Abscheu dem Tabak und seine Verachtung den „ausschweifenden und liederlichen“ Rauchern gegenüber zum Ausdruck und bezweifelte dessen medizinische Wirkung. In Deutschland wurde die neue Gewohnheit des Rauchens anfänglich mit Verwunderung begutachtet, weitete sich dann aber schnell aus. Die Soldaten des Dreißigjährigen Krieges machten sie in der gesamten Bevölkerung bekannt, bei jung und alt, Mann oder Frau. [1620 sollen die englischen Soldaten Greys in die Oberlausitz gebracht haben; KORSCHELT, Geschichte von Olbersdorf gebracht haben, S. 135]

Um die Mitte des 17. Jahrhunderts gab es in Kursachsen, Bayern, den habsburgischen Erblanden in Österreich und vielen Kleinfürstentümern Verbote des Verkaufs von Tabak. Erlaubt war nur die Abgabe in Apotheken, wenn der Tabak als Medizin verkauft wurde. [wikipedia: Geschichte des Tabakkonsums]. Allerdings glaubte man damit auch Verstopfung und Parasitenbefall bekämpfen zu können. „Rauchen“ setzte sich erst im Laufe des 17. Jhs. durch, bis dahin sprach man in Analogie zum Trinken von Rauch- oder Tabaktrinken. Der Aichacher Stadtrat erließ am 18. Juni 1655, ein „Tabackh Verbott“ für die Gasthäuser der Stadt. In Rathausprotokoll von 1655 ist zu lesen: „Den Wirthen vnnd Preuen (Brauer) wirde bei 2000 Stain straff auftragen, kheinen Tabackh in Iren Heüsern zetrinkhen.“ (Den Begriff Rauchen gab es damals nicht, man nannte es „Tabak trinken“.) „1656 durfte Tabak nur mehr in Apotheken zur Bekämpfung von Krankheiten verkauft werden. Begründet wurde das Tabakverbot mit der Brandgefahr in den Häusern. Auch der extreme Gestank wurde angeführt. Trotz Geldbußen und kurzfristigen Gefängnisstrafen wurde das Verbot des Handels und Konsums von Tabak von den Bürgern und Bauern konsequent missachtet. Mit dieser Tatsache musste sich auch der bayerische Kurfürst abfinden“. augsburger-allgemeine.de/aichach/Stadtrat-verbietet-schon-1655-Tabak-zu-trinken-id8066841.html.

[28] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.

[29] Falkonett: leichtes Feldgeschütz, das von einem Pferd gezogen werden konnte. Das Falkonett verschoss 3-pfündige Eisengeschosse bei einem Kaliber von 7, 2 cm. Es wurde bevorzugt gegen lebende Ziele eingesetzt.

Das Falkonett hatte eine Schussweite von 472 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.

[30] Dafür bekam man in Schweinfurt schon einen halben Eimer guten Frankenwein; BW.

[31] [Johann] Friedrich v. Schletz [Schlez, Schleuß, Schlentz] [ -1658], kurbayerischer Obrist.

[32] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise führten die Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[33] Kelheim [LK Kelheim]; HHSD VII, S. 349ff.

[34] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.

[35] ENGERISSER, Von Kronach, S. 294ff. (die derzeit beste kriegsgeschichtliche Darstellung).

[36] Torsten Stålhandske [Stolhanscha, Stahlhandschuh, Stahlhanndtschuch, Stalhans, Stallhans, Stalhansch, Stallhuschl, Stalhanß, Stallhaus] [1594 Porvoo/Borgå (Finnland)-21.4./1.5.1644 Haderslev/Nordschleswig], schwedischer Generalmajor.

[37] HAPPE I 335 r; msdz.thulb.uni-jena.de.

[38] Robert Douglas [Duclas, der Lebhafte; Duglaß, Duclas] of Whittinghame, Freiherr [1651], Graf [1654] [17.3.1611 Standingstone/Schottland-28.5.1662 Stockholm], schwedischer Obrist, Generalleutnant. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 2378. (dort wie immer weiterführende Literatur); BERG; LAGERCRANTZ, Scots in Schweden; MAIDMENT, Collection, S. 331ff.

[39] Delitzsch [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 73f.

[40] Naumburg [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 341ff.

[41] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[42] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchsen auch der Umfang des Stabes und damit die Belastung bei Einquartierungen.

[43] Bitterfeld, heute Ortsteil von Bitterfeld-Wolfen [LK Anhalt-Bitterfeld]; HHSD XI, S. 44ff.

[44] Schösser: Der Schösser (auch Amtsschösser) nimmt die Wirtschaftsverwaltung eines Amtes wahr, vor allem die Einnahmen durch Schoss, Zinsen, Gefällen. Der Schoss war eine allgemeine Vermögensabgabe, die zwar vom Schösser in regelmäßigen Abständen eingezogen wurde, bei Bedarf jedoch extra und auch in vielfacher Höhe erhoben werden konnte. Der Schösser führt das Rechnungswesen des Amtes. Schösser und Amtmann bezeichnen im 17. Jahrhundert häufig den Träger derselben Verwaltungsfunktion, deshalb ist auch der Terminus Amtsschösser gebräuchlich. [mdsz]

[45] Wittenberg [Kr. Wittenberg]; HHSD XI, S. 504ff.

[46] Exorbitantien: Verstöße, Verfehlungen, Ausschreitungen. Graf Georg Friedrich von Hohenlohe Weikersheim vsah den Begriff mit folgender erläuternder Auflistung; KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 117: „eigenwillige[ ] Einquartierung, Geltexactionen [Geldforderungen], Pressuren, Abnehmung des noch übrigen Vorraths an Vivers [Lebensmittel], Entführung der Pferdt und Viehß, Verohnsicherung der Straßen, Raub, Plünderung, Mord, Quehlung der armen Laith und andern dergleichen ohnleidentlichen Insolentien“. Stadtarchiv Nördlingen Kriegsakten 1634/II, fol. 186: „Ordnung. Wie es mit der Verpflegung / deren Soldaten zu Roß vnd Fuß / Welche im heyligen Röm: Reich in den Quartiren vnd Quarnisonen in Ihrer Kays: Majest: dienst sich befinden / observirt vnd gehalten werden solle“, ausgestellt von Gallas, Heilbronn, 1634 X 04. Wider dise verordnete verpflegung sollen die Stände vnd deren Vnderthanen / weder von den Obristen / noch deren vnderhabende Officirern oder Soldaten zu Roß vnd Fuß / durch gewalt oder sonsten auff einigerley weiß noch wege getriben vnd beschwert werden. Da auch dergleichen durch Officirer oder gemeine Soldaten beschehen / oder durch betrohung vnnd würckliche thätlichkeiten gesucht werden wolte: So ist ihnen Ständten vnd deren Vnderthanen hiemit erlaubt / wie nicht wenigers auch die straiffenden partheyen / so in: oder ausserhalb der Quartier vnd auff den strassen rauben / plündern / vnd andere Exorbitantien verüben / so gut sie können vnd mögen / in verhafft zu nemmen / vnd ein solches gehöriger orten zu berichten / damit wegen deren abstraff vnd aller vngelegenheiten verhütung die verfügung gethan werden mögen. Desgleichen wurde das Ausreiten mit Ober- u. Untergewehr aus den Quartieren oder das Einfallen in andere Quartiere mit Strafen an Leib u. Leben bedroht. Über Tillys Soldaten wird im Frühjahr 1626 in der Goldenen Aue berichtet: Seine Truppen „sind anfänglich gar fromm gewesen und haben sich bedeuten lassen, dann aber schlimmer und ärger geworden, haben endlich kein gut Wort mehr gegeben, sich selber Quartier genommen, alles aufgezehret, Kisten und Kasten aufgebrochen und aus Häusern, Kirchen, Böden, Kammern und Ställen alles geraubt und mitgenommen“. HILLER,  Heringen, S. 127. Vgl. auch ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271f., über die Truppen Bindtaufs 1626: „Doch war hiebey keine Ordre, was man denen Soldaten oder Officiern geben sollte / sondern ein jeder forderte alles mit der Schwere nach eignen Gefallen. Was für Müh / Unlust und Beschwerligkeit / ja auch Hunger / die Bürger wegen dieser Einquartirung ausgestanden / ist nicht genug zu beschreiben. Denn etliche wöchentlich zu 10. 15. ja auch zu 25. Thalern und wohl darüber geben müssen / daß es manchem Bürger die Zeit / da sie hier gelegen / 100. 200. 300. ja wohl 500. Gülden gekostet; wie es denn auch nach Abzug derselben der Stadtschreiber Schüßler aus der Roll zu Rathhause insgesamt überschlagen / da diese Einqvartirung weit über 30000. Gülden gestanden. Ja da sie nur einer Witbe 486. Gülden 9. Gr. 5. Pf. gekostet / so ist leicht daraus abzunehmen / was der gesamten Bürgerschafft auffgangen sey. Welche denn so wohl als das Rathhaus gäntzlich erschöpfet / daß mancher Bürger von Hauß und Hof gejaget worden / auch musten etliche wie die Hunde von den Soldaten sich schlagen und prügeln lassen. Und weil sonderlich auch Pest und eine grosse Theurung anfiel / daß ein Scheffel Rocken 2. Thaler / 1. Scheffel Gersten 2. Gülden oder 2. Thaler und der Hafer 16. Groschen galt / war bey manchem Bürger nichts mehr übrig / als das liebe Leben. Ja da fast gantz und gar nichts mehr zum besten / wurde E. E. Rath gezwungen / etliche Haupt-Verschreibungen ihres Einkommens zu versetzen / und zu Sangerhausen und anderswo etzliche 100. Gülden darauff zu borgen / dafür sie Wein / Rocken und Hafer kauffen musten / damit biß zum Aufbruch die Soldateska zu unterhalten / welcher / nachdem sie 22. Wochen hier gelegen / den 13. Julij erst erfolget. In solcher Zeit wurde nun nicht allein alles / was in der Stadt war / aufgezehret / sondern es kam auch noch dieses hinzu / daß / weil die Reuter mit den Pferden fast alle Grasung vor den Thoren abgehütet hatten / die Bürger das meiste Vieh abstehen musten / welches so wohlfeil ward / daß man eine Kuhe um 4. Güld. kauffen konnte / dadurch dann die Bürger vollends um das ihrige kom̃en sind“. Im März 1634 schrieb Reichskanzler Oxenstierna: „Der General könne nur dann ehrlich leben, wenn er sein angewiesenes bestimmtes Quartier habe, woraus er das Nötige beziehe. Die Generale seyen dazu meist homines von der Fortune, die ihren Staat anders nicht führen könnten, auch weder Land noch Leute hätten, und wenn sie es schon besässen, so sey ihnen nicht zuzumuthen, davon zu leben und dabei zu dienen, sie müssten dann selnst mit Desordre leben. Der General könne also den Obersten oder Soldaten, wenn er auch auf diese Weise lebe, nicht strafen: der Oberst müsse also entweder betteln  o d e r  d i e  Q u a r t i e r e   m i ß b r a u c h en.  E s  s e y e n  L e u t e,  d i e  n i c h t  a l l e i n  amore patriae et libertatis  d i e n t e n,  s o n d e r n  e t w a s  z u  g e w i n n e n. Der gemeine Reiter könne nicht leben von seiner Gage; gleichwohl habe kein Regiment nach des Königs Tod ‚meutenirt’. Die Noth zwinge sie zum Rauben; dieß missbrauchten also die leichtfertigen Vögel. Man müsse also den Soldaten bezahlen, dann werde das Andere selbst fallen. Wolle man alle Exorbitantien gleich mit Henken strafen, so sey es schwer, die Hände mit solchem Blut zu besudeln, da der Soldat nicht zu leben habe. Erfolge die Bezahlung – sagte Oxenstierna und er statuiere dann bei den Exorbitantien doch kein Exempel, so solle man von ihm sagen, er habe gelogen wie ein leichtfertiger Vogel !“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 2, S. 91.

[47] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“.

[48] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz und Lager zu gewähren und für jeden Tag und Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück und bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die fragliche Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.

[49] LEHMANN, Delitzscher Stadtchronik, S. 84.

[50] Alexander Künigke [ – ], schwedischer Rittmeister.

[51] Bitterfeld, heute Ortsteil von Bitterfeld-Wolfen [LK Anhalt-Bitterfeld]; HHSD XI, S. 44ff.

[52] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.

[53] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.

[54] Trandorf [Drandorff], August Adolf Freiherr von; => „Miniaturen“.

[55] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[56] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[57] Eilenburg [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 100ff.

[58] Estomihi: 7. Sonntag vor Ostern.

[59] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“.

[60] zügeln, züchtigen, quälen, insbesondere foltern. Bei dieser Foltermethode wurde ein Strick um die Stirn oder den Unterleib gelegt und mittels eines Holzpflocks zusammengezogen. Am Unterleib traten auf diese Weise die Gedärme hervor. Am Kopf traten die Augen aus den Höhlen, die Kopfhaut wurde eingeschnitten und am Ende brach, so wird berichtet, die Schädeldecke. Eine zeitgenössische Beschreibung liefert der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing: „Diese ‚Tortur’ besteht darin, dass sie ihrem Opfer den Kopf bis zur Stirnhöhe (cerebrotinus) mit einem Bündel Seiden- oder Leinenfäden, die sie zu einer Schnur drehen, umwinden. Dabei pressen sie durch immer strafferes und strengeres Herumdrehen die Hirnschale immer fester und so lange zusammen, bis die Augäpfel mehr und mehr aus den Augenhöhlen hervorquellen und in abscheulicher Weise herausgetrieben werden“. SIGL, Wallensteins Rache, S. 151.

[61] Die Foltermethode des „Schwedischen Trunkes“ (auch „Wasserfüllen“ genannt) wurde erstmals von spanischen Elitetruppen, dann von kaiserlich-ligistischen Soldaten im Dreißigjährigen Krieg praktiziert (der Pfarrer Johann Daniel Minck [1611-1664]  aus Groß-Bieberau; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253) und von den Schweden übernommen: Die Soldaten flößten ihren Opfern Wasser und/oder Jauche ein und sprangen ihnen anschließend auf den durch Fäulnisgase aufgeblähten Bauch. Dies ließ die inneren Organe zerplatzen und führte nicht selten zum Tod. Eine zeitgenössische Beschreibung liefert der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing: „Dieser Trunk sieht so aus. Sie fesseln ihrem Opfer die Hände auf dem Rücken, binden ihm die Füße zusammen und werfen ihn rücklings auf den Boden. Einen Besenstiel (baculum scopiarium) oder irgendeinen anderen zwei Daumen dicken Stock, den sie gerade zur Hand haben, stoßen sie dem auf der Erde liegenden Opfer in den Mund. Dies geschieht zuweilen mit solcher Wut und Gewalt, dass sie dem sich wehrenden Menschen die Zähne einschlagen  oder abbrechen. Haben sie ihm so den Stiel in den Mund getrieben, nehmen sie kaltes oder heißes Wasser, Bier oder Lauge (Waschwasser, Lotium), einfach eine irgendeine vorhandene Flüssigkeit mit einer dicken Jauchebrühe, Menschenkot, wie es ihnen eben gerade ihr Mutwille eingibt. Diesen stinkenden Trunk lassen sie an dem aufrecht stehenden Besenstiel hinabrieseln und in den Mund und den Schlund des auf dem Rücken liegenden Opfers. Sie flößen ihm das Getränk unausgesetzt und so reichlich ein, dass der Bauch wie bei Wassersüchtigen anschwillt. Erst wenn sie sehen, dass ihr Opfer jeden Augenblick ersticken muß, ziehen sie ihm den Stiel wieder heraus. Dann springen sie mit angezogenen Beinen plumpsend auf den aufgeschwollenen Bauch. Durch diesen Druck beim Draufspringen muß der zur Strafe (für den nicht begangenen Verrat) eingeflößte übrige Trunk zur noch größeren Strafe und Marter wie aus einem Springbrunnen aus dem Munde herausspringen. Er wird mit viel Blut vermengt überreichlich erbrochen“ (SIGL, Wallensteins Rache, S. 127; ferner STEGER, jetzt ist die Flucht angangen, S. 51f.; „Der Dreissigjährige Krieg am Oberrhein“. KLUGE, Hofer Chronik, S. 163: hier heisst es z. B. „mit wasser zu todt gefült“. Allerdings wurde der Schwedentrunk auch von Bauern an gefangenen (hier ungarischen) Soldaten wie in Zeitz angewandt; BOTHE, Zeitz, S. 352. Nach der 1. Schlacht bei Breitenfeld nannte man den verwendeten Kot auch „Sächsisch Confect“. ZEITFUCHS, Stolberg, S. 284.

[62] Schändung: Auf Vergewaltigung stand schon in den Kriegsartikeln Gustav II. Adolfs von 1621 die Todesstrafe. THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Vgl. auch MAHR, Monro, S. 56f.; Denkschrift über den Ruin der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt infolge des Durchzugs, besonders durch die Kaiserlichen, aus dem Dezember 1634; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff.: „Das kaiserliche, hispanische und ligistische volk ist alles auf unsern gnädigen fürsten und herren gezogen, liegt auch dessen noch ein namhafter anteil im land; jetzo ziehen wieder 4 regimenter hindurch, brauchen einen wunderlichen weg, nicht nach der straßen, sondern gar umschweifig nach einem circumflexu. Wollen viel geld haben, dessen doch bei so vielfältigen, ganz grundverderblichen durchplünderungen keines vorhanden. Vieh, frucht ist alles weg; der wein, den man nicht austrinken können, in die erde gelassen. Die besten flecken und dörfer liegen in der asch. Etlich tausend weibspersonen seind geschändet, – ja gar auch junge knaben, quod horrendum – in der schändung gar getötet. Dem herrn kammerpräsidenten Karspach ist bei seiner lieben alten mutter begräbnis in unversehener behendigkeit eine trupp auf den hals kommen, haben 16 adeliche weibspersonen in der trauer an der mahlzeit befunden, deren 8 sobald genotzüchtigt, eine adeliche jungfrau, so eine Schelmin von Bergen (eine einige tochter ihrer eltern) gar auf den offenen markt gelegt und publice geschändet; 8 derselben adelichen damen seind entloffen, haben sich in ein hühnerhaus verkrochen, bis daß der sturm vorüber gewesen. Zween tag vor unsers gnädigen fürsten und herrn wiederanlangung in dero landen ist ein jählicher einfall in dero flecken Oberrosbach [Ober-Rosbach/Kr. Friedberg; HHSD IV, S. 356f.; BW] geschehen, seind alle und jede sich darin befindende weibsbilder (nur 4 ausgenommen) violento stupro vitiiert worden. Hin und wieder im land seind noch sehr viel weibspersonen verloren, von denen man nicht weiß, wohin sie kommen“. Sogar Reiterjungen waren an solchen Vorgängen beteiligt; BLUME; RUNZHEIMER, Gladenbach, S. 323: „2 Jungen / Reiterjungen / habenn Cuntzen heintzgenn Hansenn metgen notzüchtigen wollen, habens uff die Erde geworffen undt das Maul zu gehalten. Sey ohngefehr 13 Jahr alt. Der Hoffmeister aber hab diese Jungen der maßen gezüchtigt, das sies nit wohl leugnen können“. Das Kriegstagebuch des Rüthener Bürgermeisters Christoph Brandis (ca. 1578-1658) über die hessische Einquartierung 1636 hält fest; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 309f.: „Den 7ten April geschah eine schaendliche That. Ein Soldat Namens Mathes quartirte in D-s Hause (c. Da der Name dieses Buergers noch wirklich in Ruethen existirt, so fand ich vor gut ihn hinweg zu lassen.). Dieser Mathes hatte ihn schon vorher durch Einschlagung der Fenster, Thueren und Tischen, ja selbst durch schwere Pruegelsuppen viel molestiert [= belästigt], nun fehlte pro coronide ceterarum crudelitatum [= als Krönung weiterer Gefühllosigkeiten] noch das schlimmste. Am 7ten Morgens, als mehrbesagter Mathes noch auf der Buehne [= dem Lagerboden] lag, rief er herunter, man sollte ihm einen Pott voll Milch bringen oder er wollte alles zusammenhauen. D. schickt seine Tochter ein wackeres 17 Jahr altes Maedchen, ins Nachbarshaus, um welche zu bekommen. Weil nun das Maedchen ein wenig lange ausgeblieben, hat der Mathes destomehr gelermt, bis sie endlich gekommen und ihr Vater ihr gesagt: Sie sollte es dem Soldaten hinauftragen. Sie war iussu Patris [= auf Geheiß des Vaters] kaum heraufgekommen, als sie der Mathes zu seinem Willen haben wollte, sie wehrte sich, so gut sie konnte, und rief nach Huelfe, der Soldat aber stak ihr die geknueffte (geballte) Faust ins Maul. Indeß hatte der Vater doch etwas davon gehoert, er eilte mit seiner Hausfrauen herauf, Mathes aber hatte die Thuer schon zugeschallert [= zugeriegelt], und die armen Eltern mußten durch ein Loch, das Mathes schon einige Zeit zuvor in die Thuer gehauen hatte, ihr eignes Kind schaenden sehen ohne ihr helfen zu koennen. Der Kerl hatte ihr benebens [= dabei] die rechte Brust (d. Im Original steht eine andere bloß in Westfalen uebliche Benennung.) weil es sich vermuthlich zu stark gewehrt hatte, ganz und gar aufgerissen, so daß ein ganzes Stueck nachhero herausgefallen, und das Maegdlein ganz unmenschlich zugerichtet, unter unaufhoerlichen Schmerzen 14 Tage darauf verstorben. Der Vater gieng heute mit mir zu dem Hauptmann, um sich wegen des mehr besagten Mathes zu beklagen; aber er gab uns trozig zur Antwort, wenn es einmal todt seye, koenne er nicht mehr helfen. Er bestrafte auch den Mathes keinesweges, sondern ließ ihn, wie andere frei herumgehen. Der Vater ist untröstlich, und jedem dauert das arme Maegdlein, requiescat in pace [= Möge es in Frieden ruhen !]“. Die Einfügungen in eckigen Klammern stammen von den Herausgebern, in runden Klammern von dem 1. Hg. Cosmann (1789). Die Bestrafung wurde in der Tat sehr unterschiedlich gehandhabt, vgl. etwa die Aufzeichnungen des Schmalkaldener Chronisten Pforr; WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636; BW] sollte ein [schwedischer; BW] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden“. WAGNER, Pforr, S. 133: „Den 27. Jan: [1635; BW] hat [ist] ein corporal von Mersinisch[en; Mercy, BW] regiment vollerweiße ins siechenhauß kommen, die arme leuht darin ubell geschlagen und ein sichen magd genotzüchtigt. Deßwegen der cornet von hießiger compagnia hinaußgeschickt worden, den corporal dieser thatt wegen in arest zu nehmen. Weil sich aber der corporal zur wehr gestellet, hat ihn der cornet todtgeschoßen“. Vgl. auch THEIBAULT, Landfrauen, S. 32, über einen einzigen derartigen Fall in der Werra-Region. Auf Klagen bei Kommandierenden hieß es z. T.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 122: „es sei aus unterschiedenen regimentern kommandiert volk und unter denselben Spanier, Neapolitaner, Burgunder, Italiener etc., die man nicht also in zaum halten könnte“.Vergewaltigung gehörte auch zur üblichen Topik in zeitgenössischen Berichten oder bei Geburt unehelicher Kindern; vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 52. Im Taufregister der Kirche zu Wiesa wird als Vater eines am 7.8.1633 getauften Kindes eingetragen: „drey Soldaten“, für den am folgenden Tag getauften Sohn einer Witwe werden „zwene Soldaten“ aufgeführt. Uhlig, Leidenszeiten, S. 11. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 58, die Schwängerung der Elschen Stovener, Amt Ravensberg (1631), die trotz Eides den Verdacht nicht unbedingt ausräumt, dass der eigene Vater die Tochter geschwängert hatte: „Anno 1631, den 3ten Junij Johan Stovener mit seiner Tochter Elschen, so geschwengert, gefenglich angenommen, und obwoll im gemeinen geschrey, alß sollte der vatter dieselbe geschwengert haben, so hatt doch die Tochter eidtlich beteuret, das ein soldate, so einen blauwen rock angehabt, sie ubergeweltiget und sie also geschwengert. Weil dieselbige nun grob schwanger, alß ist sie biß dahin, der banden entbunden, erlaißen und hat Aloff Varenbruck und was er an gelde alhie im lande hatt (38, 5 Rtl. bei 6 Schuldnern), zu burgen gestellett, diesergestaldt, das, wan sie ihrer weiblichen burde entbunden, sich jeder zeit widder einstellen soll. Zeugen. Und ist g(enante)r Johan Stovener, eine urpheide zue thuen, aufferlagt, welche auch in gegenwart Jorgen Kraecks prestiert“. Bei der Nonne Maria Anna Junius aus Bamberg, HÜMMER, Bamberg, S. 222, heißt es ausdrücklich, dass sich die Schweden in der ganzen Zeit „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Vgl. JANSSON, Soldaten und Vergewaltigung, S. 197; THEIBAULT, Landfrauen; BERG, Administering justice; die Beschwerden der Pommern’schen Gesandten (1630); THEATRUM EUropaeum Bd. 2, S. 190, CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 309f.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet zu 1632; DUVE, DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 22: „Im Dorff Kienblad [Kühnblatt; BW] im Stift Wirtzburgk, wie ein Kais. Soldat mitt eines bauern Tochter zue grob scherzen wollen, ist Er von ihr vnd andern Weibern vbermeistert, castriret vnd in ein Teich erseufft worden“.

[63] Wittenberg [Kr. Wittenberg]; HHSD XI, S. 504ff.

[64] Torgau [Kr. Torgau]; HHSD XI, S. 467ff.

[65] LEHMANN, Delitzscher Stadtchronik, S. 85.

[66] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[67] Brühl: eine der ältesten Straßen Leipzigs.

[68] Comitat: Anhang, Begleitung, Geleit, Gefolge, Hofstaat. Dieser mobile Hofstaat aller Offiziere, Unteroffiziere und ihrer Ehegattinnen trieb die Einquartierungskosten zusätzlich in die Höhe. Leone Cropello de Medicis hatte 1628 bei sich: einen Gesellschafter von Adel, Haushälter, Kornett, Hofmeister, Kammerdiener, Sekretär, Gestlichen mit Jungen, Tafeldecker, Aufwärter, 3 Pagen, Trompeter, Koch mit Jungen, Schneider, zwei Sattler und ein Pferdeschmied mit Frauen, Feuereinmacher, Aufwärter in der Küche, Küchenfrau, Domestiken und Musikanten, ingesamt 51 Personen; KELLER, Drangsale, S. 91, Anm. Auch Köche, Possenreißer etc. wurden mitgeführt. Am 24.5.1630 schrieb Maximilian I. von Bayern dem Obristen Cronberg, es sei ein „unverantwortliches procedere, da die Obersten sich den Fürsten gleich halten wollen, werden die Quartieer ruinirt und erschöpft“. OMPTEDA, Die von Cronberg, S. 521. Dass auch Offiziersfrauen selbst z. T. ein großes Gefolge (50 Personen und 50 Pferde) mit sich führten, erwähnt HELML, Oberpfalz, S. 59. Das Amtsprotokoll (1626 VIII 29), SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg , S. 281, täuscht hinsichtlich der Gesamtzahl: „Die Gravin von Ahnolt hat 9 pferdt, darzu wirdt außm ambt Stromberg contribuirt. Obrist Gallas hat 15 pferdt. Der ist nit hier. Der haubtmann hat 10 pferd, capitanleutenant 7, drey fendriche 12, cap(itan) S(t). Eloi 4, drei veltwaibell 9, drey furier 3, aventurier 12, ingenieur 5“. Dies waren lediglich die in Wiedenbrück stehenden Pferde. Die anti-kaiserliche „36. Extraordinari. 1634“ teilte unter dem 14./24.6.1634 mit; Archives Municipales Strasbourg AA 1065: „Mit Regenspurg hat es / Gott lob / kein Noth / wie deßwegen Ihre Fürstliche Gn. vor Forchheim von demselben Commendanten [Lars Kagge; BW] wider Schreiben bekommen / auch gestern glaubhaffter Bericht eingelangt / daß sich der Feindt darvor sehr ruinire vnd consumire / auch schon durch Gegenwehr / Absterben vnd Entlauffen in zehen tausendt Mann verlohren / gelte im Läger ein pfundt Roßfleisch acht Kreuzer / sey zwar grosse Zufuhr / weiln aber der Vngarische König eine grosse Hoffstatt von ohngefehr 3000. Vngar- Böhm- vnnd Oesterreichischen Herrn / welche widerumb ihre Diener haben / vmb sich hat / so alles zu sich ziehen / als kompt dem gemeinen Soldaten wenig zu theil“.

[69] Joachim v. Schleinitz (der Jüngere) [Schleuniz, Schweinitz] [ -21.7.1644], Obristleutnant, Obrist, Generaloberkriegskommissar.

[70] Trompeter: Eigener gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.

[71] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[72] N Grosch [ – ], kursächsischer Obristwachtmeister.

[73] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.

[74] Joachim v. Schleinitz (der Jüngere) [Schleuniz, Schweinitz] [ -21.7.1644], Obristleutnant, Obrist, Generaloberkriegskommissar.

[75] Generalschultheiß: sächsisches Amt, entsprach dem Generalauditor bei der kaiserlichen Armee.

[76] sich selbst vom Brot helfen: Selbsttöung begehen.

[77] Selbsttötung: Selbsttötung – kirchenrechtlich eine Todsünde – und Selbsttötungsversuch fielen unter die Tötungsdelikte und waren strafbar. Der lutherisch-orthodoxe sächsische Geistliche Andreas Celichius nannte schon 1578 folgende Gründe als Ursachen für Suizid aus Verzweiflung: „Ehrgeiz, Aberglauben, Unverständnis der heiligen Schrift, böses Gewissen wegen der begangenen Sünden und Irrgedanken über Gottes Angelegenheiten. Das böse Gewissen bezeichnet er als ‚des Teuffels Melancholey’“;  SÖFFKER; KÄSTNER, Alltägliche Erfahrung, S. 8, Anm. 42. Die Beisetzung hatte ohne alle Zeremonien und außerhalb der Friedhöfe durch den Scharfrichter (Abdecker, Schinder), in dessen Arbeit der Selbstmörder eingegriffen hatte, zu erfolgen. Zum Teil wurde der Leichnam verbrannt, wenn er nicht verscharrt, in eine Kalkgrube geworfen oder in ein Fass eingespundet ins Wasser geworfen wurde (vgl. ROECK, Stadt, Band 2, S. 756; STEINHAUSEN, Ammon). Ein Begräbnis mit christlichen Zeremonien und Gedächtnisfeiern sowie die Namensnennung waren verboten. Eine Ausnahme sollte Schwermut („Melancholie“) sein. Vgl. dagegen WAAS, Chroniken, S. 127: „Den 28. Mart. hat sich Johann Volhard, dieser Zeit gewesener Burgermeister, seiner Profession ein Metzger, aus Traurigkeit der Kriegsbeschwerung und aus Melancholie des Morgens unter der Predigt erstochen. Auf Supplication [Bitten] seiner Erben ist dessen Körper auf Befehl des Herrn Burggrafen durch den Totengräber den 30. Mart. in den Schied- und sogenannten Hirschgraben begraben worden, welches nach gehaltenem Rath dessen Erbe pro resolutione [wie beschlossen] von dem nunmehro wieder gemachten Burgermeister bekannt gemacht wurde. Ist sonst sein Grab auf dem Straßheimer Kirchhof gewesen. Es hat der Obristleutnant, der hier gelegen, mit Namen Don Francisco Verdugo mit Gewalt wollen haben, daß er solt durch den Henker unter dem Galgen begraben werden“. Wenn die Selbsttötung festgestellt wurde, wurde der Leichnam aus geweihter Erde wieder ausgegraben. Vgl. auch BÄHR; MEDICK, Sterben von eigener Hand. In einer Appellation des Halberstadter Domkapitels an den Kaiser vom 15.4.1626 wegen der durch kaiserliche Truppen verursachten Drangsale hieß es u. a., dass „etliche Hand an sich gelegt, in die Brunnen gesprungen und sich die Kehle abzuschneiden versucht haben. BOETTCHER, Halberstadt, S. 175. GAISSER, Tagebuch Bd. 2, S. 800: „21.[6.1640; BW] Der Torwächter von St. Georgen, Andreas, verstarb plötzlich, wie aus der Aussage der ausgefragten Frau in Erfahrung gebracht wurde, hat er sich durch Erhängen selbst geötet. Deshalb wurde er zum Galgenplatz geschleppt und verbrannt, wobei fast niemand mittrauerte wegen des großen Hasses, den man allgemein gegen ihn hegte“.

[78] VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 561.

[79] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 980f.

[80] Schönermark, heute Ortsteil von Mark Landin [ LK Uckermark].

[81] Angermünde [Kr. Angermünde]; HHSD X, S. 6f.

[82] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[83] Stolpe [Kr. Anklam]; HHSD XII, S. 290ff.

[84] Delitzsch [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 73f.

[85] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.

[86] Barclay [Barclau, Barkler, Berckley], William [Wellam, Wilhelm]; [4.5.1603 Siggot – 6.5.1676 Vagna], schwedischer Obristleutnant, Obrist

[87] ernstlich ?

[88] indebite: unverdient.

[89] Christian Becker [Beckert] [ – ], schwedischer Obristleutnant.

[90] ex commiseratione: aus Mitleid.

[91] per novation: durch Umwandlung.

[92] Scheffel: 1 Scheffel = 103, 83 Liter.

[93] Hunger: Hungerkrisen traten durch Missernten, Wettereinflüsse, Truppendurchzüge, Einquartierungen, Erntezerstörungen, Pferde- und Viehdiebstahl immer wieder auf. Oftmals blieb nur die Flucht ins Heer oder der Anschluss an den Tross. So hatten sich 2.000 hungernde Eichsfelder Pappenheims Soldaten angeschlossen. Ein Berittener oder Knecht in der Musterung hatte immerhin noch zwei Pfd. Fleisch, drei Pfd. Brot, eine Maß Wein und drei Maß Bier pro Tag zu fordern – drei bis fünf Maß Bier je nach Geschlecht pro Tag galten auch sonst als üblich – , was zur raschen Auszehrung einer Landschaft führte, zumal die eingeforderten Naturalabgaben im Laufe der Zeit noch weiter anstiegen und von Jahr zu Jahr neue Verpflegungssätze erfordern. Vom Verpflegungsansatz her war dies eine gewaltige Kalorienmenge, entsprachen doch drei Pfd. (gutes) Brot allein bereits etwa 3.750 kcal. Rechnet man noch über 2.000 kcal für das Fleisch hinzu, ohne Bier und Wein, so wird eine Kalorienzahl zwischen 6.000-7.000 kcal erreicht, was dem Zweieinhalb- bis Dreifachen eines durchschnittlichen Tagesbedarfs entsprochen hätte. Das war wohl Anfang des 17. Jahrhunderts nur Privilegierten vorbehalten, während die Gemeinen nur unzureichend verpflegt wurden. HIPPEL, Bevölkerung, S. 422, schätzt den täglichen Nahrungsbedarf in Württemberg auf knapp 2.400 kcal pro Tag. Vgl. BEHRENDS, Chronik, S. 145f. (1636): „Man gab den Armen von jedem Backvorgang ein Brot, […] welches damals als Krieg, Pest und Hunger hieselbst gar übel hauseten, von armen Leuten nicht für eine geringe Gabe gehalten ward, sintemal man damals oft weder Brot noch Bier und Geld haben konnte, und viele, meistenteils aber die Soldaten Hunde und Katzen, Pferde- und Menschenfleisch fraßen und nicht einmal bekommen konnten“. 1641 heißt es über die Prignitz: „So sind auch alle Dörfer so gar verwüstet, verödet, universaliter et particulariter in Brand gesteckt, die Untertanen Hungers und des milites immanitet [Unmenschlichkeit, Rohheit] halber gestorben und ins Elend [Ausland] verlaufen, dass man in dem ganzen Kreise nach angestellter fleißiger Inquisition bloß 373 Bauersleute, die doch etliche gar wenig ausgenommen, weder Hunde noch Katzen, weniger etliche Lebensmittel haben, besonderen sich vom Obste und wohl ganz unnatürlichen Speisen aufhalten müssen, gefunden worden“. HERRMANN, Ländliche Bevölkerung, S. 86. Der Bieberauer Pfarrer Minck (1635); KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 261: „Durch diesen Hunger verschmachteten viele Leut dermaßen, daß nichts als Haut und Bein an ihnen war, die Haut hing ihnen am Leib wie ein Sack, waren ganz schwarz-gelb, mit weiten Augen, gepläcketen Zähnen, grindicht, krätzig, gelbsichtig, dick geschwollen, febricht [= fiebrig], daß einem grauete, sie anzusehen“. ZILLHARDT, Dreißigjähriger Krieg, S. 161f. (1635): „Dan auß diser teürung und hungersnot ist entstanden noch ein jamer uber alle jamer, nemlich ein sterbet und pestelentz, das vüll taußendt menschen sind zu grundt gangen durch hunger, krieg und pestelenz. Dan durch den hunger ist von denen armen menschen vüll greüwlich und abscheüliches dings auffgefressen worden. Alls nemlich allerley ungereimbten dings: hundt und katzen, meüß und abgangen vüch, roßfleisch, das der schinder und meister uff dem vassen sein fleisch von dem abgangne vüch, als roß, hundt und andere thier, ist hingenomen worden, und haben dannoch einander drumb gerißen und für köstlich gut gehalten. Es ist auch für gut gehalten worden allerley kraut uff dem feld: die distel, die nesle, schersich, hanefüeß, schmerbel, schertele. In suma allerley kraut ist gut gewessen, dan der hunger ist ein guter koch, wie man im sprichwort sagt“. Vgl. auch  die Lebensbeschreibung des Gottfried Andreae (1637); DOLLINGER, Schwarzbuch, S. 321: „Doch im Jahr 1637 stieg das Elend auf’s höchste, nachdem kaum 200 Bauern in der untern Pfalz mehr übrig waren, da die übrigen teils an Hunger und Pest bereits gestorben, teils von den Kaiserlichen erwürgt oder als Soldaten weggeschleppt worden waren … Der Hunger aber zwang die Leute zu den unnatürlichsten Nahrungsmitteln: Gras, Kräuter, dürre und grüne Baumblätter, Felle von Tieren; Hunde, Katzen, Ratzen, Mäuse, Frösche und faulendes Aas waren gesuchte Bissen. Die Hungernden erschlugen einander selbst, verzehrten sie, durchwühlten Gottesäcker, erstiegen Galgen und Rad und nahmen die Toten zur Speise weg“. Notiz aus dem Pfarrbuch von Mauern (LK Neuburg/Donau) für 1648: „Viele haben aus Hunger Roßmist gegessen, der Feind hat alles fort; es ist nichts angebaut worden. Viele sind Hungers gestorben, die Überlebenden nähren sich von Wurzeln und Baumblättern und sind froh um die Häute der gefallenen Pferde“. [frdl. Mitteilung von Herrn Fahmüller, Pfeffenhausen]. Der Kitzinger Pfarrer Bartholomäus Dietwar [1592-1670] über 1649; DIETWAR, Chronik, S. 91: „Etliche tausend bayerische Bauern bettelten mit Weib und Kind durchs Land. Darunter waren auch Mörder. Sie stahlen und raubten was sie konnten. Das war Gottes sichtbare Strafe dafür, dass der Kurfürst von Bayern im 30jährigen Kriege viele Tausend armer Leute gemacht hatte. Darum war sein Land im vorigen Jahre durch die Schweden und Franzosen wieder verdorben worden, also dass seine Leute von München und Landshut her das Frankenland durchliefen, das gebettelte Brot dörrten und heim nach Bayern trugen“. Aus Nördlingen wird anlässlich der Belagerung 1634 berichtet; KESSLER, Belagerung, S. 38: „Um diese Zeit sind die Rosse wegen Mangels an Futter so erkrankt und so matt geworden, daß sie häufig einfach hingefallen und und verendet sind. Von dem S. H. Schinder Jörg Schmid sind hinter dem Feilturm 2 große Gruben gegraben und die Pferde darin verscharrt worden. Die Armen und Bettelleute aber haben sich auch dabei befunden und haben, wenn man die Pferde hat vergraben wollen, aus großem Hunger ziemlich große Stücke davon herausgeschnitten, das Selbige gekocht und von solchem ihren Hunger gestillt, und gebüßt. Die armen Leute sind zur Nacht, um 12 Uhr, über solches Aas gekommen und haben es davon getragen“. KESSLER, Belagerung, S. 63: „Die kaiserlichen, spanischen, welschen, französischen und deutschen Soldaten sind gleichsam aus dem ausgebrannten Turm herundergefallen und jämmerlich aufeinander gelegen. Die armen Tagelöhner haben die gebratenen Schulterblätter von den Achseln abgenommen und für gutes Schweinefleisch gefressen“. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“.

[94] „unnatürliche Speisen“: GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 257f. (1637) „In diesem vorhergehend- und nachfolgenden beyden Jahren ist so eine elende und erbärmliche Zeit gewesen, daß es fast nicht zu beschreiben, und die Nachkommene kaum glauben werden. Krieg, Pestilentz und Hunger haben über alle massen überhand genommen, wie denn zumal in diesem und vorhergehendem Jahr es so theuer worden, daß das Maaß Korn biß auff acht und zwantzig Patzen gestiegen und ein Pfund Brod siebenzehen Pfennig gegolten. Und weil wegen des leidigen Kriegs-Wesen kein Geld mehr unter den Leuten war, musten die meisten sich mit Kleyen, Wicken, gemahlenen Eicheln, aus welchen sie Kuchen und Brey machten, It. gesottenem Graß, so weder gesaltzt noch geschmeltzt war, so wol von verstorbenen Pferd und Ochsen behelffen, wie denn die armen Leut, weil sie es in die Stadt nicht wol tragen durfften, draußen auff dem Obern-Rasen grosse Feuer gemacht, dasselbe gesotten und gebraten. Und hat man damals offt die Leute hinter den Zäunen, daß ihnen das Schind-Fleisch oder gekochtes Graß noch im Maul, tod gefunden, welches denn jämmerlich und elendiglich anzusehen war. Ja man hat erfahren, daß auff einer Seiten eines toden Aaß die Menschen, an den andern aber die Hunde genaget“. => Hungersnot.

[95] ponderieren: erwägen.

[96] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359.  Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“

[97] Transaktion: Abkommen, Abmachung; formlose Abrede.

[98] LEHMANN, Chronik der Stadt Delitzsch, S. 94f.

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