Bauer, N

Bauer, N; Hauptmann; Obrist [ – ] Bauer stand 1631 als Hauptmann[1] in kaiserlichen Diensten. Der Chronist Dr. Jeremias Molther aus Friedberg[2] weiß zu berichten, dass er Friedberg mit seiner Kompanie[3] am 30. März 1631 verlassen habe.[4] Möglicherweise ist er identisch mit jenen kaiserlichen Obristen, der am 22.11.1646 im Kampf gegen Arvid Wittenbergs Korps gefangen wurde. Der Historiograph und Habsburg-Anhänger Wassenberg[5] berichtet in seinem 1647 erneut aufgelegten „Florus“ über dessen Niederlage gegen Arvid von Wittenberg am 22.9.1646: „Den 20. 30. Septemb. ist H. General Wittenberg von dar wider vfgebrochen / vnd nach dem er Kundschafft erlangt / daß 7. Reg.[6] Keys. mit etlichen Polacken[7] vmb Horschütz[8] in Böhmen vnterm General Wachtmeist.[9] Hanawen [Augustin v. Hanau; BW] stunden / hat er sich denselben einzufallen / entschlossen / vnd ist also mit den Reg. zu Pferd vnnd den Tragonern[10] / (die Fußvölcker vnd Pagagy[11] nebenst etlichen Pferden zurück lassende) den 11. Sept. A. Cal. früh fortgangen vnd noch selbigen Abend hinder Königshofen[12] anderthalb Meilen von der Keys. Hauptquart. vnd 3. viertel Meil von der Hauptwache in aller still ankommen / den 22. gegen morge[n] hat er die Hauptwache vber Halß vnd Kopff nach dem Hauptquart. gejagt / daselbst er den bey den Schleunitzischen [Heinrich v. Schleinitz; BW] vnd Hanawischen Regim. so schleunig in Rücken kommen / daß sie keinen stand fassen können / sondern sich in die Flucht begeben müssen / welche darüber heßlich eingebüsset / massen alle pagagy verloren gangen / vnd allein vom Hanawischen Reg. ohne die Toden / 150. Reuter nebenst so vielen Knechten vnd Jungen gefangen worden. In gleichem hat H. Obr. Dewagky [de Vacchi; BW] mit den vbrigen Regim.) ausserhalb deß Götzischen [Jobst Friedrich v. Götz; BW] / welches bey obgenanten bey den Sächsischen[13] gelegen / vnd mit Verlierung aller Bagagy auch sonsten seine Abfertigung bekommen) vf der lincken Hand 1. Meil vom Hauptquar. gestanden / vnd so bald er den Handel gehört / die Flucht naher Königgrätz[14] genommen / gleichwol aber die meiste Bagagy im Stich gelassen. In diesem Gefecht / seind ohne die Toden / gefangen worden / H. Obr.[15] Bauer / Gen. Quartiermeister:[16] Gen. Auditor[17] [Regniers v. Bleyleben ?]: Gen. Wagenm.[18] 4. Rittmeister[19] / 2. Capitän Leut.[20] 3 Leut. Adjutant.[21] 4. Wachtmeister[22] vnd dergleichen / vnd vber 300 gemeine Knechte / ohne die Jungen vnd ander Gesindlein“.[23]

[1] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[2] Friedberg [Wetteraukr.], HHSD IV, S. 145ff.

[3] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[4] WAAS, Chroniken, S. 133.

[5] Vgl. LAHRKAMP, Wassenberg.

[6] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[7] Polen, Polacken: Die übliche, zunächst nicht pejorative Bezeichnung für die im kaiserlichen Heer wenig geschätzten polnischen Truppen, die hauptsächlich von Spanien besoldet und in habsburgischen Diensten standen. Die Kampfkraft dieser Truppen galt als gering. Einerseits galt ihre Führung als schwierig, andererseits waren sie wegen ihrer Tapferkeit und Geschicklichkeit im Umgang mit Muskete, Pistole, Säbel, Lanze und Wurfspeer gesuchte Söldner. Von Philipp Graf von Mansfeld-Vorderort stammt die negative Beurteilung: „Sie fressen wohl weder Samstag noch Freitag Butter oder Eier; sich aber sonsten für den katholischen Glauben, das Romische Reich oder auch ihr eigenes Vaterland einige Ungelegenheiten zu machen, seind sie ganz keine Leut. Wahrheit oder Ehr hat bei ihnen nicht länger Bestand, als wan es ihnen zum Profit dient; wan der aufhört, schwören sie für fünf Groschen einen Eid, dass Gott nie zur Welt geboren!“ HALLWICH, Wallensteins Ende, S. I51f. Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik (Oktober 1636), S. 89: Die polnischen Reiter „soffen sehr viel bier auß, machten es mit Plündern, schenden erger denn alle feinde, ritten uff die welde, durchschändeten die Weibsbilder, dass Sie nicht gehen kundten, nötigten die Steinalten Weiber, dass Sie starben, zernichteten alles in heußern, weil ihrethalben alles uff die Welder und in die Städte gewichen wahr, haben viel vergrabene sachen aufgesucht, vermaurete keller gefunden, zien und kupfer mitgenommen, kirchen erbrochen, kelche, leichen- und Altartücher mitgenommen. Den 31. October s. n. fiel das Fest aller heiligen ein, drumb blieben Sie liegen, feyerten es mit fasten und speisen nur von öhl, Eßig und fischen, wo sies haben kundten, wahren aber nichts desto frömmer und brachen an Sontag frühe auf und marchirten auf Presnitz und Wiesenthal. Das ärgste und grausambste an ihnen wahr, dass Sie schöne kinder, gleich wehren Sie Turcken oder Tartarn, mitgenommen“. WAGNER, Pforr, S. 129.

[8] Groß Hoschütz [Velké Hoštice, Bez. Troppau], HHSBöhm, S. 174.

[9] Generalwachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig.

[10] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.

[11] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[12] Königinhof an der Elbe [Dvůr Králové nad Labem, Bez. Trautenau]; HHSBöhm, S. 274f.

[13] Vgl. SENNEWALD, Das Kursächsische Heer (ab März 2013).

[14] Königgrätz [Hradec Králové]; HHSBöhm, S. 269ff.

[15] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[16] Generalquartiermeister: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern und dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt von der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen und die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure und Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden und gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle und Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte.

[17] Generalauditor: Er war der vom Kriegsherrn berufene Dienstvorgesetzte aller Regimentsauditoren, die zunächst die Untersuchung aller auftauchenden Delikte nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts durchführten, übte dementsprechend mehr Gewalt aus und war gefürchteter als ein Regimentsauditor. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice, S. 9, 16f.

[18] Generalwagenmeister: Er war Mitglied des Generalstabes und zuständig für die Marschordnung und die Bagage je nach Rang der Offiziere. Er stellte im Feld die Wagenburg auf.

[19] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[20] Kapitänleutnant: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[21] Adjutant: Gehilfe des Majors in dessen sämtlichen Funktionen. Der Adjutant hatte insbesondere die Aufgabe, den Hauptleuten und Sergeanten die Befehle der Generalität zu übermitteln und die Schlachtordnung des Regiments zu überwachen. Vgl. Generaladjutant.

[22] Wachtmeister: Unteroffiziersdienstgrad. Der Wachtmeister war zuständig für die Sicherheit des Lagers und der Truppen sowie für die Einteilung, Aufstellung, Beaufsichtigung der Wachen und Ausgabe der Losung. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen und 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Mit der Einrichtung stehender Heere wurde die Bezeichnung „Wachtmeister“ synonym für Feldwebel verwendet.

[23] WASSENBERG, Florus, S. 702f.

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