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Wetzel von Marsilien, Georg Gustav
Wetzel von Marsilien, Georg Gustav; Obrist [1592/93-nach 1651] Georg Gustav Wetzel von Marsilien [1592/1593-nach 1651][1] entstammte einem elsässischen Adelsgeschlecht und stand in den Diensten Gustav Horns.[1a]
Er stand 1645 noch als Obrist[1b] in schwedischen Diensten.[2]
Der Hildesheimer[3] Arzt, Ratsherr und Chronist Dr. Conrad Jordan[4] notiert in seinem Tagebuch unter dem 16./26.1.1645 die Stärke der im Braunschweigischen liegenden schwedischen Truppen: „General M.[5] Hanß Christoph von Königsmarck[6] Reuterey: Leib Regiment[7] 16 Comp.[8] — 1200 Mann, Obrist Isenberg[9] 8 — 400, Obr. Kinscky[10] — 250, Obr. Schonherr[11] — 250, O. Balthasar Rudinger[12] — 300, O. Ruttler[13] — 300, Endte[14] — 300, Roch[15] — 400, Runfeldt[16] — 400; Hendelsheußen[17] — 250, General Majeur Steinbock[18] und Obristliutnandt[19] Wolling[20] — 500, General Majeur Axell[21] und Oberleut: Sieke[22] — 600, Major[23] Herle[24] Dragoner[25] Garde von Gen: M: — 300,
_______________
insgesamt 5450 Mann.
5 Brigaden[26] Infanterie
General M. Leibregiment:
Obrist L. Otinger[27] — 1200, Obrist Borchstorff[28] — 800, Wetzel[29] — 700, Bülow[30] Regim. mit den Comend. aus Minden[31] und Nienburg[32] — 1000, Oberst Hußman[33] 600, Garazin[34] 400
________________
insgesamt 4700 Mann.
Obrist Jordan[35] bleibet mit seinem Regiment[36] bey der Haupt-Armee
Artillerie: 2 halbe Canonen,[37] 4 Fewer-Morsell,[38] 4 Stck. 12 pfündige Stücke[39] sambt Zugehöriger Munition und Materialia“.[40]
1646 war er noch Kommandant in Mansfeld.[41]
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] RATHGEBER, Herrschaft Rappoltstein, S. 44.
[1a] SCHMIDT-SIBETH, Friedrich, Ein Straßburger als schwedischer Offizier und Diplomat im Dreißigjährigen Krieg (Georg Gustav Wetzel von Marsilien).
[1b] Obrist [schwed. överste, dän. oberst, tschech. plukovník]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld u. 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. Moritz Heinrich v. Nassau-Hadamar [1626-1679] erhielt 1640 bereits mit 13 Jahren in Anerkennung der Verdienste seines Vaters Johann Ludwig ein Kürassierregiment u. den Sold eines Obristen; Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten des Jahres 1779. Dillenburg 1779, Sp. 422. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Selbstzeugnissen, Chroniken etc. nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen u. Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[3] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.
[4] Dr. Conrad Jordan [10.11.1591 Bockenem-23.10.1659 Hildesheim], Chronist, seit 1620 Arzt, seit 1629 in Hildesheim wohnhaft, ab 1635 mehrfach Ratsherr, Stadtarchivar; SCHLOTTER, Acta; SCHLOTTER, Hans, Der Rat der Stadt Hildesheim von 1300-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 4, 1986, S. 581-585; SCHLOTTER, Hans, Die Bürgermeister und Ratsherren der Stadt Hildesheim 1147-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 3, 1979, S. 551-558.
[5] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor, tschech. generalmájor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen, bayerischen, dänischen u. schwedischen Armee wahr. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen u. dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen u. dem Feldmarschallleutnant.
[6] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark, King Marx] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. 1616 Anstellung als Page bei Herzog Friedrich Ulrich v. Braunschweig-Lüneburg u. Eintritt als Reiter in kaiserliche Kriegsdienste, 1630 Verabschiedung als Fähnrich bei Reformierung der Armee Wallensteins, 1631 Kapitän in schwedischen Diensten, 1633 Beförderung zum Major, 1634 zum Obristleutnant, 1636 zum Obristen, am 25.3.1640 zum Generalmajor als Lohn für die Werbung größerer Truppenformationen in Westfalen, im Januar 1645 zum Generalleutnant, am 17.5.1648 Sieg mit Turenne u. Wrangel bei Zusmarshausen über die kaiserlich-kurbayerischen Truppen unter Holzappel u. Gronsfeld, am 1.6.1648 Beförderung zum Feldmarschallleutnant, am 16.7.1648 erfolgreicher Angriff auf die Prager Kleinseite u. Raub der berühmten „Silberbibel“. Zusammen mit Carl Gustav Wrangel war Königsmarck der erfolgreichste schwedische Kriegsgewinnler, am 26.3.1651 wurde er in den Grafenstand erhoben, am 10.4.1651 in den Reichsrat berufen u. am 14.4.1655 in Stade zum Feldmarschall u. Gouverneur des Herzogtums Bremen und Verden ernannt. Sein im Krieg erworbenes Vermögen soll 130.000 Rt. jährliche Rente abgeworfen haben, was einem Vermögen von mindestens 2.600.000 Rt. entsprochen haben müsste. Vgl. BACKHAUS, Wrangel, Königsmarck, Bielke, S. 116-128; FIEDLER, Verwaltung; WAGNER, Pforr. Vgl. [RÜDIGER], Leben und Thaten; FRITZEL, Der Stader Raum, S. 14ff. => Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark, King Marx], Hans Christoffer [Christoph] Graf v. [I], [II], [III], [IV], [V], [VI], [VII], [VIII], [IX], [X], [XI] in den „Miniaturen“.
[7] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark u. in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen. Auch die Oberkommandierenden der jeweiligen Armeen hatten ein eigenes Leibregiment. Zudem waren in der Regel die Ausstattung u. Verpflegung besser als in anderen Regimentern bzw. wurden v. den Neugeworbenen eingefordert.
[8] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany, tschech. rota]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“. Die Kompanie führten ein Hauptmann, ein Leutnant, ein Fähnrich, ein Feldwebel, ein Sergeant, ein Rüstmeister, ein Musterschreiber, die Korporale u. Rottmeister.
[9] Friedrich Reuß Graf v. Eisenberg [Eisenberger, Eisenburg, Isenberg] [15./25.3.1600 Mělník-12./22.1.1645 Wernigerode], schwedischer Obrist. Vgl. LEHMANN, Kriegschronik, S. 149; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 231.
[10] Jaroslav Petr Freiherr Kinský [Kintzky, Kinscky, Kinßky, Kynsky, Kynski] v. Vchynice [ -1669], schwedischer Obrist.
[11] N Schönherr [ – ], schwedischer Obrist.
[12] Rüdiger Balthasar [Rüdiger, Balthasar; Rudinger, Rhödinger, „Schwarzer Balthasar“; „Baltzer“] [ – ], schwedischer u. französischer Obrist.
[13] Carl Didriksson [Karl Dirichson] Ruuth [Ruth, Rat, Ratt, Rutt, Rutten, Ruttler, Rust, Rueth, Rhut, Rut, Roth, Rotten] [24.6.1592 Hornhatt-3.2.1656 Elbing], finnischer Obrist.
[14] Hans Heinrich v. [vom] Ende [Ente] [ – ], schwedischer Obrist.
[15] N Roch [ – ] schwedischer Obrist.
[16] N Runfeldt [ – ], schwedischer Obrist.
[17] Hans Jost [Just] v. Hundelshausen [Hundshausen, Hündelshausen, Humelshausen] [24.9.1608-29.4.1681], schwedischer Obrist.
[18] Gustav Otto [Gustavsson] Stenbock [Steenbock, Steinbock] [7.9.1614 Torpa (Västergötland)-24.9.1685 Stockholm], schwedischer Generalmajor, Generalleutnant. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=20070.
[19] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant, tschech. podplukovník]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] u. 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[20] N Wolling [ – ] schwedischer Obristleutnant.
[21] Axel Graf Lille [Lillie, Lilie, Lielie, Axelilly, Lilli] v. Löffstad [23.7.1603-20.12.1662], schwedischer Generalmajor. Vgl. ZIRR, Lillie.
[22] N Sieke [ – ], schwedischer Obristleutnant.
[23] Major [schwed. major, dän. major, tschech. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte das Regiment in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie u. 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.
[24] N Herle [ – ] schwedischer Major.
[25] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel von Reitern und Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[26] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2.016 Mann u. 256 Offizieren, ab 1631 nach Gustav II. Adolfs Reform nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann u. 64 Offizieren. Die insgesamt 1.512 Mann waren in 648 Pikeniere u. 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.
[27] Melchior Christoph Oettinger [Ottingen, Öttinger, Otinger] [ – ], schwedischer Obristleutnant, Kommandant in Stade.
[28] Hans Christoph v. Burgsdorff [Burckersdorff, Burchtorf, Busdorp] [14.9.1602 Prag-30.3.1672 Halberstadt], schwedischer Obrist.
[29] Georg Gustav Wetzel v. Marsilien [ – ], schwedischer Obrist. [Abb. Stein18]
[30] Bartold [Berthold] Hartwig [Bartle Hartwigle] v. Bülow [Bilau, Billau, Pilau, Bullau] auf Hundorf [7.4.1611-19.11.1667 Wolgast], schwedischer Obrist. Nach http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=16223 am 19.10.1667 in Wolgast verstorben.
[31] Minden [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 517ff. Vgl. NORDSIEK, Die schwedische Herrschaft.
[32] Nienburg/Weser [LK Nienburg/Weser]; HHSD II, S. 346f.
[33] Friedrich Ruprecht Freiherr Husman [Husmann, Hausmann, Haußmann] v. Namedy [Nameda] u. Andernach [ -1666 oder 1669 Meran], kaiserlicher Obrist. Todesdatum nach WEBER, Meran, S. 101.
[34] Louis [Louys, Ludwig] v. [de] Sarrazin [Sarazin, Sarazino, Sarazini, Saracini, Serasin, Zarazin, Garazin, Caracui] [ -12.10.1645 Leipnik], schwedischer Obrist.
[35] Johann v. Jordan [ -November ? 1645], schwedischer Obrist.
[36] Regiment [schwed. regimente, dän. regiment, tschech. pluk]: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 u. 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft v. seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[37] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.
[38] Feuermörser, Mortier: Steilfeuergeschütz, dessen Rohre aus geschmiedeten Schienen bestanden, die, wie bei einem hölzernen Fass, durch eiserne Reifen zusammen gehalten wurden. Bei einem Kaliber v. bis zu einem Meter Durchmesser waren die Feuermörser bis zu 2, 50 m lang u. wurden vor dem Abschuss in die Erde eingegraben. Ihre Stahlkugeln hatten eine sehr steile Flugbahn, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Sie dienten auch zum Werfen v. Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll). Nach Pflummerns Aufzeichnungen konnte man mit ihnen Kugeln v. 100 Pfund u. mehr werfen; SEMLER, Tagebücher, S. 68. Vgl. auch die Abbildung bei FREYTAG, Der Dreißigjährige Krieg 1. Bd., S. 89.
[39] Zwölfpfünder: => Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB].
[40] SCHLOTTER, Acta, S. 441.
[41] Mansfeld [LK Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 316ff.
Rehlingen [Rehling, Rählingen, Röllinger, Rölingen, Rellinger, Rüllinger, Rülinger], Marx [Anton] von
Rehlingen [Rehling, Rählingen, Röllinger, Rölingen, Rellinger, Rüllinger, Rülinger], Marx [Anton] von; Obristleutnant [1606-26.1.1633 Gera] Marx [Anton] von Rehlingen [Rehling, Rählingen, Röllinger, Rölingen, Rellinger, Rüllinger, Rülinger
[1606-26.1.1633 Gera] war der älteste Sohn des Augsburger[1] Patriziers Marx Conrad von Rehlingen,[2] mit dessen finanzieller Unterstützung er ein Dragoner-Regiment[3] für Gustav II. Adolf anwarb.[4] Im Februar/März 1632 erscheinen in den schwedischen Militärlisten unter „Röllinger“ 4 Reiterkompanien[5] zu insgesamt 200 Mann.[6] 2 Kompanien Infanterie (?) mit 492 Mann sollten um 300 Mann, dazu 6 Kompanien Kavallerie von 450 auf 750 Mann aufgestockt werden.[7]
Obristleutnant[8] Rehlingen wurde am 10.5.1632 zum Kommandanten von Kempten[9] und des Gebiets zwischen Bodensee und Lech ernannt. Unter dem 22.5.1632 sind 6 Kompanien zu 450 Mann unter dem Befehl Pfalzgraf Christians I.[10] aufgeführt,[11] während in einer Liste aus Memmingen[12] vom 26.5.1632, jetzt Ruthven[13] unterstellt, 2 Kompanien Reiter zu 130 angeführt sind, zu denen noch 120 angeworben[14] werden sollten.
Am 6. 7.1632 mittags um 11 Uhr rückten schwedische[15] Truppen unter Rehlingen mit 1000 Reitern in der Reichsstadt Pfullendorf[16] ein, nachdem die Stadt fünf Stunden umkämpft war und die Wallfahrtskirche Maria Schray in Brand gesteckt wurde, die bis auf den gotischen Chor nieder brannte. In den Aufzeichnungen des Benefiziaten[17] Franz Andreas Rogg [1712-1777] aus Pfullendorf heißt es unter dem 6.7.1632: „ist der Schwedische obrist-Leutenant Marx Antoni von Rählingen mit 1000 Pferdten und so vihlen Tragoneren mittags umb 11 Uhr vor hiesige Statt gerückht, gleich Unser lieben Frauen Schray undt das haus darbey in Brandt gesteckht, Matheisen in der Scheiben, seines Handtwerckhs ein Kupferschmidt, Pründneren[18] im Spithall,[19] so der Zeit mesmer[20] alldorten gewesen, jämmerlich und noch eines Bauren Sohn, so ohngefehr dahin kommen, darmidt ermordt und hingericht. Die Statt durch einen Trompeter[21] aufforderen und zuemahlen die Tragoner ansezen lassen, worüber gleichwohl der sturmstreich[22] ergangen, aber kein hilff von nirgentsher zu erwarten und zu hoffen gewesen, nichtsdestoweniger hat man sich zue gegenwehr gesezt, wiewohl 100 der besten schützen und Musquatierer[23] sich noch zu Mengen[24] befunden, die ihnen von nachbarschaffts wegen zue hilff geschickht worden, und dahero sich die gantze Manschafft über 70 Man nit erstreckht, den feindt uber 5 gantzer stundt aufgehalten, da doch die eußere Pforten an dem oberen Thor schon aufgehauen undt eröffnet gewest. Also das durch solche gegenwehr dem feindt über 80 Man geschediget undt vihl darunter erlegt worden, welcher aber unter dieser Zeit noch andere mehrere Persohnen, als Jerg Haas aus der Vorstatt und den Schultheiß[25] von Ottenschwang[26] (Klaus Seßler) in dem feldt auch nidergemacht. Demnach aber allhier nunmehr mit Pulver undt bley großer mangel war, kein hilff auch nit erwarthen mögen, weilen sich die gantze Weinmarische Armee zue Sulgen[27] befunden und dahero die unzweifent-[S. 424]liche gedanckhen geschöpft, das, wofern Wür uns schon gleich dises Volkhs disen Tag erwehren möchten, so ware doch der entsatz nit vorhanden. Also wan man weiters darein sezen wolt, möchte die gantze Armee auf hirhero rückhen, hernach alles nidermachen, blinderen[28] und in Brandt stecken. Wie dan der feindt ein solches zu offtermahlen antrohen lassen, das, wan man sich nit zum Accord[29] bequemen werde, das noch mehrere auf hirhero rückhen sollen, alsdan solle niemandt, wer der seye, verschont, sondern alles nidergemacht werden, ist ein stillstandt gemacht und begehrt worden, es sollen zum Accord 2 hinaus undt 2 dargegen vom feindt hereingelassen werden, so auch beschehen.
Darauf ein Accord getroffen worden, das von der Statt und ihren Zuegewandten[30] wegen dem obrist-Leutenant 4000 Reichsthaler[31] vor den zuegefiegten Schaden und einquatierung[32] bezahlt werden, entgegen er den abzug ohne einiges weiteres Tententieren nemmen solle, so versprochen, aber nit gehalten worden.
Dan als ihme angereckhtes[33] gelt auf dem Rathhaus bezahlt worden, haben sie gleich darauf unversehener Weis uns von neuem überfallen, beede Herren Burgemstr., als den Edlen und Hochgelehrten Herrn Jo. Jacob Schellhammer,[34] der Zeit Ambts-, den Ehrenvesten,[35] weisen Herren Martin Büehler,[36] alten Burger-Mstr., hl.[37] Martin Schneller,[38] obrist-Zunfft-Mstr.,[39] hl. Antoni Schondorff,[40] Spithall-Pfleger,[41] und Benedict Traut-Müller,[42] Statt-Schreiberen,[43] gefänglich angenommen, spöttlich und theils mit streichen übel tractiret, geblinderet und mit bis nacher Mößkirch[44] geschleipft, allda sie wider zue ihrer erledigung 500 Reichsthaller versprechen und erlegen mießen, zuvor keiner entlassen werden solle. Unter welchem Tumult die Reuther und Tragoner in der Statt allenthalben eingefallen, dem gottshaus Spithall[45] alle Pferdt, so über 20 gewesen, und den Burgern uber 50 weggeführt, alles, was sie bekommen, geblinderet und mitgenommen, also das sich solcher gestalten der Schaden, dem die Statt, Spithall und ihren Zuegewandten auf vihl Tausent gulden[46] erstreckhet hat.
Actum den 12ten Julii 1632
Dis Tags ist Michael Hochstetter,[47] fürstl. Sächsischer Proviantmeister-Leutenant,[48] allhier vor einem Ehrsammen Rath erschinnen miit Vorweisung einer schrüfftlichen Instruction unter Ihr Fürstl. gnaden Herrzog [S. 426] Bernhard von Sachsen-Weinmar[49] Sigill, darin beschriben würdt, das er bey Salmmenschweiler,[50] heiligenberg[51] und der Statt pfullendorff von jedem orth gleich 36 centner brodt und Haaber begehren, auch, was von den Unterthanen an gebachenem Brodt gesamblet und zuesammen getragen werden kenne, sogleich in das Laager zue führen. Antwort: der Proviantierung halber seye unmöglich und unerschwinglich, das man mit einer solchen starckhen Begehren aufkommen möge in Bedenckhung, die Statt also ersogen und erschöpft, das der 10. Burger das liebe Brodt nit mehr in seinem hauß habe, und allererst von des Kayserlichen Volkhs einquatierung erlediget worden, jüngst aber durch des ober-Leutenants Rählingeren Volkh umb alle Pferdt kommen, man wolle aber lassen samblen und auf das Rathhaus zuesammentragen, so viel immer sein könne. Von haaber seye gar nichts vorhanden. Ist ohngefehr 10 oder 12 Centner geliferet worden.
Actum den 14ten Julii 1632
Dis Tags ist ein schreiben von hl.[52] Hans Heinrich von Offenburg[53] ahn einen Ehrsammen Rath von Ravenspurg[54] eingeliferet worden mit begehren, das man alsbaldt jemandt zur Vergleichung der künfftigen Contribution[55] zu ihme hinauf nacher Ravenspurg abordnen und den hinterstelligen Rest erstatten solle. Dieweill dan hl. obrist Zunfftmstr. Martin Schneller und Stattschreiber sich noch bey der Weinmarischen Armee befinden, als hat ein Ehrsammer Rath solches darbey bewenden und unbeantwortet gelassen in hoffnung, das, wan sie verstehen werden, das alle Ständt beschriben, sie sich auch ungezweifflet anmelden, die Handlung und Begehren anzuehören.
Hl. obrist Zunfft-Mstr. undt hl. Stattschreiber haben sich bey dem von Offenburg gemelt und zu Vernemmung begehrt, weil sie etwas weitleufiges berichtet worden, das neben anderen ständen auch die statt Pfullendorf beschrieben, sie beede aber anjezo schon den 3ten Tag [S. 428] bey der Armee sich befunden, als haben sie nit unterlassen wollen, von eines Ehrsammen Raths wegen anzuhören, was das begehren sein möchte, solches haben gehorsamblich zue referieren, beynebens bittend, das ein Salva Guardia[56] auf gemeine Statt ertheilt werden möchte. worauf sich hl. General-Commissarius[57] erklärt, das Ihr Fürstl. gnaden des hl. generals ernstlichen Befelch wäre, das fürterhin die Statt Pfullendorff monatlichen zur Königl. Casa 600 Reichsthaler[58] einschütten[59] solle, den hinterstelligen Rest aber gleich paar zu erlegen. Als beide abgeordnete darvor flehentlich undst zum öfftermahlen gebetten, die gemeine Statt gäntzlich erarmt und bis auf das marckht durch die langwürige Kriegs, -Pressuren ersogen und ausgemathet, auch allererst durch den hl. obrist Leutenant Marx Anthoni Rählingeren in vihl 1000 fl. Schaden empfangen. Dahero solches unmöglich, mit unterthenigster Bitt, uns bey der ersten gleichung[60] des monats per 80 fl. in gnaden verbleiben zu lassen. Er hette unser weesen genugsam verstanden undt angehört, kenne vor seine Persohn nichts anderes machen, er habe seinen gemesnen Befelch von Iho Fürstl. Gnaden, darvon er nit schreiten dürffe. Wan man aber bey Ihro Fürstl. gnaden etwas zuwegen bringen kenne, wohl er uns ein solches wohl gonnen und darzue helffen. Die Salva Guardia seye er zu ertheillen wohl zufriden. Bey welcher erklärung es dismahl verbleiben solle.
Actum den 8ten Aug. 1632
Hl. Amtsburger-Mstr. proponiret,[61] das gestern ein schreiben von Herzog Bernhard von Sachsen-Weinmar ahn einen Ehrsamen Rath abgangen und eingelifert worden des Innhalts, das die Contributionsabführung inner 6 oder lengstens 8 Tagen, von Dato angerechnet, nacher Ulm[62] unfeh(l)bar erlegt werde in der anzahl, wie solche von seinem Verordneten, General-Commissario Hans Heinrich von Offenburg, jedem Standt auferlegt worden. im fahl sie nit erscheine, er die würckhliche Execution[63] mit feur und Schwerdt wider die ungehorsame Ständt fürnemmen wolle. Was dis orths zue thuen, weil sich die gefahr erzeig, entgegen wür kein einige hülff zue gewarten haben. Zur Abwendung der vor Augen schwebenden gefahr und ermanglenden hilff, damit nit das gantze gemeine Weesen in euseristes Verderben gerathen und kommen mechte, in erwegung, das sich gemeine Statt anfänglich sich starckh gewehrt, selbiges mahl aber wohl hindurchkommen, außer was der schaden ahn ihnen selbsten gewesen, das wür die augenscheinliche hülff gottes empfunden, anjezo, da man sich saumseelig zeigen sollte, mechten die letste Ding ärger werden als die [S. 430] erste, das der alte ausstandt, als der alte ausstandt, als der Monath Majus und Junius, so sich in 160 fl. belauffen thue, neben noch einem halben Monath, als 40 fl.vor den Monath July ehrist[64] zusammen gericht und nacher Ulm verschickht, zumahlen auch 2 ausführliche schreiben, das eine ahn Ihro Fürstl. gnaden selbst, das andere ahn den hl. Commissarium von Offenburg, darinnen man des seinen armmen Weesens bishero erlittenen Trangsalen, schaden und Verderbungen fleißig einbringen und bitten solle, das Ihro Fürstl. gnaden uns bey der alten monathlichen Contribution in gnaden verbleiben lassen wollte.
Bis auf erfolgende antwort möchte vielleicht der allmechtige gott andere mittel praesentiren lassen.
Weil der Bau-Säckhel bey disen großen Beschwernusen, Contributionen und Ranzionen[65] nun mehr also erschöpft, das kein möglichkeit mehr ist, einige Ding, will geschweigen der Stadt Wochenlöhn abzuezahlen, als werde man nothwendig mießen eine gantze schatzung[66] so vihl so vihl auf die Burgerschafft als auf des gottshaus Spithalls legen mießen, und zwar der Burgerschafft von morgen über 3 Wochen, denen Unterthanen auf dem landt bis auf Michaele“.[67]
Nach der Ablehnung des Herzogs blieb den Bürgern von Pfullendorf letztlich keine andere Wahl. Allerdings forderten auch die Kaiserlichen ihren Unterhalt ein. Rogg hält unter dem 28.8.1632 fest: „Dis Tags ist ein schreiben von Ihro gnaden dem hl. obrist[68] König,[69] Freyherrn von Bohling, Röm. Kayserl. Mayest. bestellten obristen und der Stattt Lindau[70] Gubernatoren, einkommen dises Innhalts, das ihme von Ihr gnaden, dem hl. obristen von Ossa,[71] anbefohlen, von allen contribuierenden schweedischen Creys-ständen[72] eine nahmhaffte Summa getreuts zue Unterhaltung der zue Lindau ligenden Mannschafft hinaufliefferen lassen wolle. Hiermit erinnerung thue, das von Dato innerhalb 8 Tagen aufs Lengste in abschlag der angelegten Contributionen 1000 Mltr.[73] harte früchten[74] gelifferet oder aber solche mit Ungelegenheit undt schaden abgehollt werden möchten. [S. 430] es mieße hl. Obrister ausführlich bericht werden, wie und was das arme Weesen bis anhero von Kayserl. und hernach vom schweedischen Volkh erlitten, umb alle Pferdt kommen, 9000 Reichsthaller Rantion erlegen mießen, etliche Bürger nidergehauen, unser Lieben Frau Capell verbrennt und vihl 1000fl. schaden erlitten, auch das man sich über 5 gantzer stund lang gewehrt, deren vihl erlegt und geschädiget, von den Benachbahrten über Beschehenes ansuchen hlifflooß gelassen worden. Beynebens flehentlich bitten, das Ihro gnaden aus gehörten Ursachen dem armen Weesen mit solchem starckhen Begehren verschonen wollten, wofern man aber widerumb etwas außer der gefahr des feindts, in der wür täglich und stündlich seyen, wollen Wür widerumb das euseriste thuen“.
In einer anderen älteren Darstellung sind die Ereignisse um den Einfall Rehlingen so zusammengefasst: „Während man nun der Nachbarschaft die verlangte Hilfe gewährt hatte, erschien unerwartet von einer andern Seite her der schwedische Obristlieutenant von Rehling mit 1000 Pferden vor der Stadt. Im Anzuge wurde Maria Schray verbrannt, und der Meßmer nebst einem Bauern ermordet. Der Oberst ließ die Stadt durch seinen Trompeter auffordern, und versuchte zu gleicher Zeit mit seinen Dragonern einzudringen, allein obgleich 100 Mann der besten Schützen abwesend waren, und sich der wehrhafte Stand der Stadt nur auf 70 Mann belief, so setzte man sich doch zur Wehre, und hielt den Feind, der bereits die äußere Pforte am obern Thore eingehauen hatte, ganze 5 Stunden mit Schießen ab. Er verlor hiebei gegen 8 Mann, welche theils getödtet, theils verwundet wurden. Da nun aber unerachtet des wiederholten Sturmstreiches keine auswärtige Hilfe erschien, und man berichtet war, daß die ganze Weimarsche Armee in und um Sulgau[75] stehe, welche bei längerm Widerstande sich hieher ziehen, und die Stadt zu Grund richten würde; so entschloß man sich zum Akkord.[76] Dieser wurde denn auch so abgeschlossen, daß die Stadt dem Oberstlieutenant wegen des ihm zugefügten Schadens 400 Rthlr. baar bezahlen sollte, wogegen sie mit Quartieren verschont bleiben würde. Diese Zusage wurde jedoch nicht erfüllet. Denn während man auf dem Rathhause das Geld vorzählte, überfielen die Dragoner unversehens die arglosen Bürger, gemächtigten sich der beiden Bürgermeister Schellhammer und Bühler, des Oberzunftmeisters Schneller, Spitalpflegers Schöndorf und Stadtschreibers Trautmüller, plünderten und mißhandelten sie, und schleppten sie mit nach Mößkirch, wo sie sich mit weitern 500 Rthlr. ranzioniren[77] mußten. In der Stadt waren, während dieses mit den Vorstehern geschah, die Dragoner von [S. 84] mehreren Seiten eingefallen, welche sich in die Häuser der Bürger zerstreuten, und wegnahmen, was sie fanden. So wurden dem Spital[78] über 20, den Bürgern über 50 Pferde an diesem Nachmittag weggenommen, und überhaupt ein Schade von vielen tausend Gulden verursacht. Kurz darauf, den 2ten September kam unvermuthet der schwedische Feldmarschall[79] Gustav Horn[80] mit seiner ganzen Armee vor der Stadt an, und verlegte sein Volk theils in die Stadt, theils vor dieselbe mehrere Tage lang, bis er seinen Zug gegen Stein am Rhein[81] und Dießenhofen[82] nahm, um Konstanz[83] zu belagern, daß er jedoch nicht gewann. Die Stadt konnte nur durch ein Geschenk von 40 Dukaten[84] die gänzlliche Plünderung[85] verhüten. Die Schweden hatten ihr Lager theils im St. Josen Oeschle, theils, besonders 8000 Mann Infanterie, vor der Vorstadt. Drei Brigaden[86] aber lagen den 7ten September in der Stadt, so wie auch sämmtliche Offiziers samt dem Generalstaab[87] bis zum Abzug in derselben einquartiert blieben“.[88]
Nach der Schlacht an der Alten Veste bei Zirndorf[89] (3.9.1632) wurde Rehlingens Regiment mit dem des erkrankten Generalleutnants[90] Wilhelm von Goldstein[91] vereinigt. Rehlingen wurde in der Schlacht bei Lützen[92] (16.11.1632), in der er Golsteins Kavallerie-Regiment aus 8 Kompanien[93] mit 150 Mann führte,[94] durch einen Schuß in den Arm verwundet[95] und starb am 16./26.1.1633 in Gera.[96] Sein Leichnam wurde nach Ulm[97] überführt, wo er mit seinem Bruder Konrad[98] in der ehemaligen Barfüßerkirche zu Ulm eine Begräbnisstätte fanden, für die der Ulmer Zeugmeister[99] Marx Anton von Rehlingen[100] (ein Bruder ihres Vaters Marx Conrad von Rehlingen) 200 Gulden bezahlte.[101] Sein Regiment wurde im März 1633 von Philipp Sattler[102] übernommen.
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.
[2] Marx Conrad v. Rehlingen [Rechlingen] [1576-1642 ?], Augsburger Kaufmann, schwedischer Obristleutnant, Obrist.
[3] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html. – Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[4] ENGERISSER, Nördlingen 1634, S.40, Anm. 44.
[5] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[6] MANKELL, Uppgifter, S. 130.
[7] MANKELL, Uppgifter, S. 137.
[8] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[9] Kempten (Allgäu); HHSD VII, S. 352ff.
[10] Christian I. Pfalzgraf v. Zweibrücken-Birkenfeld-Bischweiler [3.9.1598 Birkenfeld-6.9.1654 Neuenstein], schwedischer General.
[11] MANKELL, Uppgifter, S. 138.
[12] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.
[13] Patrick [Patricius, Patrich, Peter, Padruig, Patkell] Ruthven [Ruthwen, Rutwen, Ruthuen, Rudtwein, Redwen, Reddewin, Retwin, Rittwein, Rittwin, Rudven, Rödwijn, Rödven, Rödwen, Rutwein, Rüttwein, „Pater Rotwein“] of Forth and Brentfort [ca. 1572 Ballindean-24.1.1652 in oder bei Buxtehude], schwedischer Feldmarschall. MURDOCH, SSNE ID: 3413.
[14] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 196: „Ein bayerischer Major der kaiserlichen Armee verlangt 5.200 Taler, um eine Kompanie Reiter zu werben. Das Geld wird ‚von den armen und übel geplagten Leuten herausgetrieben‘. ‚Weil der Major großen Zulauf bekommt, wird die Kompanie bald komplett, welche den 28. März des folgenden Jahres nach Hildburghausen marschiert‘. Insgesamt kosten die Anwerbungen 12.000 Taler an Werbe- und Verpflegungsgeldern“. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[15] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[16] Pfullendorf [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 631.
[17] Benefiziat: geistlicher Inhaber eines Benefiziats (Pfründe).
[18] Pfründner: Das Spital hatte zumeist a) Oberpfründner mit Vermögen, das ganz oder teilweise zugewandt wurde und die sich durch eine bestimmte Summe einkauften; b) Unterpfründner, deren eingebrachtes zu ihrer Verpflegung nicht ausreichte und die daher teilweise aus dem Spitalvermögen ernährt werden mussten, und c) Arme, die vollständig unterhalten werden mussten, was im Laufe des Krieges zu einem immer größeren Problem wurde.
[19] Spital: Gebäude zur Aufnahme von Fremden, das Pilgerhaus, Hospiz (Herberge), meist Krankenanstalt, Pflegeheim oder Altersheim, dem ein eigenes Kirchengebäude angehörte. Zum Teil wurden auch ledige Mütter aufgenommen, um eine mögliche Kindstötung zu verhindern. Die Bürgerspitalkirchen in größeren Städten waren dabei nur jenen Einwohnern vorbehalten, die das Bürgerrecht der Stadt besaßen, in solchen Städten gab es dann auch weitere Spitäler und Spitalskirchen für Nichtbürger. Das Spital hatte zumeist a) Oberpfründner mit Vermögen, das ganz oder teilweise zugewandt wurde und die sich durch eine bestimmte Summe einkauften; b) Unterpfründner, deren eingebrachtes zu ihrer Verpflegung nicht ausreichte und die daher teilweise aus dem Spitalvermögen ernährt werden mussten, und c) Arme, die vollständig unterhalten werden mussten, was im Laufe des Krieges zu einem immer größeren Problem wurde. Die Verwaltung oblag dem Spitalmeister, der für die Ordnung im Haus sorgte. Er führte mit seiner Frau die Wirtschaft, verwaltete die Einkünfte und erhielt dafür freie Station, Kleidung einen Jahreslohn, seine Frau erhielt einen „Jahr- und Backlohn“.
[20] Mesmer/In: Glöckner/In, Kirchner/In; Küster/In, Sakristan/In.
[21] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.
[22] Sturmstreich: Läuten mit der Sturmglocke bei drohender Gefahr. Durch einseitiges, sekundenschnelles Anschlagen mit dem Klöppel einer hoch- und weittönenden Kirchenglocke entsteht ein entsprechendes Alarmsignal.
[23] Musketier [schwed. musketerare, musketör]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[24] Mengen [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 521f. Zu den Vorgängen in Mengen vgl. auch BICHELER, Mengen, S. 25: „Als die Schweden anfangs Juli wieder vorstießen, zogen ihnen die Bürger und Bauern zum drittenmal entgegen. In einem Treffen im Ried bei Herbertingen am 5. Juli wären die Schweden zurückgeworfen worden, wenn ihnen Bernhard von Weimar nicht Hilfe gebracht hätte. Gegen 300 Bauern erlitten den Tod, darunter auch ‚etliche und 30‘ von Mengen [P. S. 46 v. 1645). Weitere 300, die sich im Kirchhof von Herbertingen verschanzt und den sie zur Übergabe auffordernden Leutnant vom Pferd geschossen hatten, wurden erschlagen und Herbertingen sak bis auf einige Häuser in Schutt und Asche. Das wäre auch das Schicksal Mengens gewesen, wenn die Kaiserlichen nicht im letzten Augenblick angerückt wären“.
[25] Schultheiß: 1. Vom Landesherrn eingesetzte Ortsobrigkeit mit vorwiegend richterlicher Gewalt, seit dem 9. Jahrhundert auch als militärischer Titel und Dienstgrad. Der Schultheiß war Vorsitzender des Gerichts und als solcher öffentlicher Ankläger, insbes. bei Friedensbruch und Verletzungen des Eigentumsrechts. Die Kandidaten für das Amt des Schultheißen mussten einen unbescholtenen Lebenswandel und Grundbesitz nachweisen. Widrigenfalls konnten sie von den Gerichtsschöffen abgelehnt werden. 2. militärischer Dienstgrad: Vorsitzender des sogenannten Schultheißengerichts, einer genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren, die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde.
[26] Otterschwang, heute Ortsteil von Bad Schussenried [LK Biberach]; HHSD VI, S. 621f
[27] Bad Saulgau [LK Sigmaringen], HHSD VI, S: 694f.
[28] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten auch Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95.: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[29] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord von Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung von Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“.
[30] zugewandt: verbündet.
[31] Reichstaler (Rt.): Rechnungsmünze, dem im Norden ein Wert von 24 Guten Groschen, 36 Mariengroschen oder 48 lübischen Schillingen, im Süden ein Wert von 90 Kreuzern oder 1½ Gulden (fl.) zukam.
[32] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108.: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644): „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.
[33] angereckt: angefordert.
[34] Johann Jakob Schellhammer [ – ], Amtsbürgermeister in Pfullendorf.
[35] ehrenfest: alte Anredeformel edler Männer je nach Rang.
[36] Martin Bühler [ – ], Altbürgermeister in Pfullendorf.
[37] hl.: hochlöblich, später Anrede „Herr“.
[38] Johann Martin Schneller [ -21.10.1642 bei Friedingen (Singen) von Kaiserlichen erschossen] , Zunftmeister und Amtsbürgermeister in Pfullendorf. GRONER, Die Chroniken der Stadt Pfullendorf, S. 568.
[39] Oberzunftmeister: Vorsteher einer Zunft oder eines Zunftverbandes.
[40] Anton Schondorf [Schorndorf] [ – ], Spitalpfleger in Pfullendorf.
[41] Spitalmeister: Verwalter, Aufseher, Vorgesetzter eines Hospitals, welcher auch wohl der Spital-Pfleger, Spital-Verwalter, genannt wird. Der Spitalmeister sorgte für die Ordnung. Er führte mit seiner Frau die Wirtschaft, verwaltete die Einkünfte und erhielt dafür freie Station, Kleidung einen Jahreslohn, seine Frau erhielt einen „Jahr- und Backlohn“.
[42] Benedikt Trautmüller [ -13.11.1635], Stadtschreiber in Pfullendorf, Rentmeister in Salem.
[43] Stadtschreiber: die Akten des Stadtrates führender Amtsträger, der die gesamten Schreibgeschäfte des Stadtrats besorgte, z. T. der einzige rechtskundige Beamte, der manchmal auch die Funktion eines Amtsschreibers übernahm. Er verdiente je nach Ausbildung und Stadt bis zu 200 fl. pro Jahr. Vgl. BRÄUER, Chemnitz, S. 37f.: „Das Aufgabenfeld des Stadtschreibers war im wesenlichen damit abgesteckt, daß er mit der Aufbereitung und Vorlage entsprechender Schriftstücke die Sitzungen des Regiments vorzubereiten und die Verhandlungsergebnisse an Ort und Stelle, also im Rat, und – bis ins 16. Jahrhundert – auch im Stadtgericht, zu protokollieren hatte. Das geschah vorzugsweise in Gestalt von Beschlußprotokollen. Diese Aufgabe schloß die Anlage und Führung einer aktuellen Registratur ein. Wenn Verhandlungen außer Haus stattfandem, mußte er den Bürgermeister und/oder die beauftragten Ratsherren begleiten. Er war ebenso zuständig für die gesamte Schriftlichkeit, die im Zuge der Einahme von Steuern anfiel. […] Der Stadtschreiber führte die Korrespondenz mit dem Landesherrn, den umwohnenden Adligen und den Städten, mit denen der Rat in beziehung stand, sowie mit den Geistlichen, Zünften und Bürgern der eigenen Stadt. Verschiedentlich korrespondierte der Stadtschreiber auch im Auftrag einzelner Bürger, fertigte also Bittschriften, Testamente, Erklärungen, Atteste etc. an, sofern der Auftraggeber des Schreibens unkundig war oder bestimmte Verwaltungsgepflogenheiten beachtet werden mußten“
[44] Meßkirch [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 523ff.
[45] Spital: Gebäude zur Aufnahme von Fremden, das Pilgerhaus, Hospiz (Herberge), meist Krankenanstalt, Pflegeheim oder Altersheim, dem ein eigenes Kirchengebäude angehörte. Zum Teil wurden auch ledige Mütter aufgenommen, um eine mögliche Kindstötung zu verhindern. Die Bürgerspitalkirchen in größeren Städten waren dabei nur jenen Einwohnern vorbehalten, die das Bürgerrecht der Stadt besaßen, in solchen Städten gab es dann auch weitere Spitäler und Spitalskirchen für Nichtbürger. Das Spital hatte zumeist a) Oberpfründner mit Vermögen, das ganz oder teilweise zugewandt wurde und die sich durch eine bestimmte Summe einkauften; b) Unterpfründner, deren eingebrachtes zu ihrer Verpflegung nicht ausreichte und die daher teilweise aus dem Spitalvermögen ernährt werden mussten, und c) Arme, die vollständig unterhalten werden mussten, was im Laufe des Krieges zu einem immer größeren Problem wurde. Die Verwaltung oblag dem Spitalmeister, der für die Ordnung im Haus sorgte. Er führte mit seiner Frau die Wirtschaft, verwaltete die Einkünfte und erhielt dafür freie Station, Kleidung einen Jahreslohn, seine Frau erhielt einen „Jahr- und Backlohn“.
[46] Gulden (fl.): 1 Gulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer = 240 Pfennige.
[47] Michael Hochstetter [ – ], sachsen-weimarischer Proviantmeister-Leutenant.
[48] Proviantmeister-Leutnant: Der Proviantmeister-Leutnant war dem Proviantmeister zugeordnet und wie dieser für die Truppenversorgung sowie die Fouriere und Marketender/Innen zuständig.
[49] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große.
[50] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f. Vgl. BECKER, Salem.
[51] Heiligenberg [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 321.
[52] hl.: hochlöblich, später Anrede „Herr“.
[53] Hans Heinrich v. Offenburg [1634 oder 1636], Obervogt zu Laufen und Nagold, württembergischer Generalkommissar in schwedischen Diensten.
[54] Ravensburg [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 644ff.
[55] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. In den bei Angriffen und Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten und um ein freies Schussfeld zu haben.
[56] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266.
[57] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen), zur Kontrolle der Kriegskommissare und übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. DAMBOER, Krise, S. 27: „Im Schreiben des Generalkommissars Schäfer an Maximilian vom 13. Dezember 1644 schrieb dieser, die Generalkommissare suchten nichts als des Kurfürsten und der Armada Interesse und würden trotzdem immer verfolgt, gehasst und beneidet“.
[58] Reichstaler (Rt.): Rechnungsmünze, dem im Norden ein Wert von 24 Guten Groschen, 36 Mariengroschen oder 48 lübischen Schillingen, im Süden ein Wert von 90 Kreuzern oder 1½ Gulden (fl.) zukam.
[59] wahrscheinlich doch: einschücken.
[60] Gleichung: Abmachung.
[61] proponiert: erklärt, erläutert, stellt vor.
[62] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.
[63] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz und Lager zu gewähren und für jeden Tag und Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück und bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die fragliche Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.
[64] ehrist: baldmöglichst.
[65] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.
[66] Schatzung: zusammenfassender Ausdruck für direkte Steuern, besonders für die Bede und den städtischen Schoß.
[67] GORNER, Die Chroniken der Stadt Pfullendorff, S. 422, 424, 426, 428, 430.
[68] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[69] Franz Peter König, gen. v. Mohr; Obrist [6.8.1594-11.12.1647], kaiserlicher Obrist. Vgl. VILLIGER; STEINAUER; BITTERLI, Im Galopp, als Erstinformation mit Vorbehalt HÖCHNER: König, Franz Peter, genannt von Mohr [2015].
[70] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.
[71] Wolf Rudolf Freiherr v. Ossa [Oßen] [ca. 1574-16.9.1639 Regensburg], kaiserlicher Generalkriegskommissar, Feldmarschall u. katholischer Hardliner.
[72] Müsste eigentlich „schwäbisch“ heißen: Transkriptionsfehler oder absichtliche herabsetzende Bezeichnung Königs ?
[73] Malter: 1 Malter (Pfullendorf) = ca. 200 kg.
[74] hartes Getreide: Korn und Weizen wurden als hartes oder glattes, Gerste und Hafer als weiches oder rauhes Getreide bezeichnet.
[75] Bad Saulgau [LK Sigmaringen], HHSD VI, S: 694f.
[76] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord von Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung von Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“.
[77] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.
[78] Spital: Gebäude zur Aufnahme von Fremden, das Pilgerhaus, Hospiz (Herberge).
[79] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[80] Gustav-Carlsson Horn af Kanckas, Graf af Björneborg [22.10.1592 Örbyhus im Kirchspiel Vendel-10.5.1657 Skara], schwedischer Feldmarschall. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=13818.
[81] Stein am Rhein [Kanton Schaffhausen; Schweiz].
[82] Diessenhofen [Bez. Frauenfeld, Kanton Thurgau].
[83] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.
[84] Dukaten, Dukat: ab 1559 Reichsmünze = 4 Gulden. 1 Gulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer = 240 Pfennige. 1 Reichstaler = 1 ½ Gulden. 1 Golddukat = 2 Taler = 48 Groschen.
[85] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten auch Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95.: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[86] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2016 Mann und 256 Offizieren, ab 1631 nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann und 64 Offizieren. Die insgesamt 1512 Mann waren in 648 Pikeniere und 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.
[87] Generalstab: die Summe aller ranghohen Offiziere, die der obersten militärischen Führung zuarbeiten. Der Generalstab umfasste das Quartieramt, die Kriegskanzlei, die Generaladjutantur, das Kriegskommissariat, das Kriegszahlamt, die Generalauditoren, den Generalprofos, die Feldapotheke, das Feldpostamt und die Generalwagenmeister. 1640 sollen der General- und Hofstab Piccolominis 1.200 Personen umfasst haben; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 123.
[88] WALCHNER, Geschichte der Stadt Pfullendorf, S. 82ff.
[89] Alte Veste [Gem. Zirndorf, LK Fürth]; HHSD VII, S. 14.
[90] Generalleutnant [schwed. generallöjtnant]: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[91] Wilhelm v. Goldstein [Gollstein, Goltstein, Gollenstein] [vor 1593-1633 Chemnitz], schwedischer Obrist, Generalleutnant.
Balthasar [v. ?] Goll [Groll ?] [ – ], schwedisch-weimarischer Obristleutnant.
[92] Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) und den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs und dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse auf den Blättern 295 v-302 r. Vgl. SIEDLER, Untersuchung; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen.
[93] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[94] BRZEZINSKI, Lützen 1632, S. 21, S. 44, S. 49, S. 57, 65, 77.
[95] BRZEZINSKI, Lützen 1632, S. 73.
[96] HILDEBRANDT, Quellen, S. 28f., 162.
[97] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.
[98] Konrad v. Rehlingen [ – 5.5.1634 Coburg], schwedischer Rittmeister.
[99] Zeugmeister (Zeugwart): militärischer Beamter oder Offizier, dem das Geschützwesen unterstellt ist, auch Vorsteher des Zeughauses.
[100] Marx Anton v. Rehlingen [ – ], Zeugmeister in Ulm.
[101] Vgl. dazu SCHILLING, Patrik Ruthven, S. 145.
[102] Philipp [Filip] Sattler [Sadler] v. Salnecke [2.12.1594 Scheinfeld-20.9.1641 Stockholm], Diplomat, Oberst der Kavallerie u. Kriegsrat.
Hornberg [Hornberger, Hornburg], Georg Friedrich von
Hornberg [Hornberger, Hornburg], Georg Friedrich von; Kapitän [ca. 1610 Beiderheim-? ] Hornberg[1] stand als Kapitän und Obrist in schwedischen Diensten.
Das „Theatrum Europaeum“ berichtete über den Aufstand elsässischer Bauern 1633: „Den Bauren im Sundgau[2] hat dieses Wesen / nach dem gemeinen Sprichwort: Dulce bellum inexpertis: dem unerfahrenen Mann / stehet der Krieg wol an / so wol gefallen / daß sie auch gegen die Schwedische auffgestanden / und gleich in Harnisch geschloffen / doch ihnen selbsten zum allergrösten Schaden und untergang. Dann sie fast auf 4000. starck / gleich einen Schneeballen zusammen gerollet / die Schwedische Salva-Guardie hin un wider nidergemacht / Pferdt eingenommen / den Obristen Leutenant Erlach / deme sie gleichwol das Leben versprochen / gantz jämmerlich und Barbarisch ermordet / zerfetzet und zerstücket / Hände und Füß / Nasen und Ohren abgeschnitten / den Kopff abgehauen / die Stücke im Schauspiel herumb getragen / solche auch dem zu Altkirch[3] gefangenen Mons. de Chaumare, mit Bedrohung / es ihme nicht besser zumachen / gezeiget / und viel schröckliche Insolentzien[4] verübet / an 24. Rheingräffischen Reutern / und einer ziemlichen Anzahl der Obristen Harpffen und de Bois [de Boisse; BW] Volck. Wider solche aber ist Herr General Rheingraff [Otto Ludwig Wild- u. Rheingraf v. Salm-Kyrburg-Mörchingen (1597-1634); BW] / so zu Straßburg / nachdem ers in Erfahrung bracht / mit Mons. Battigli, Major Hornbergers / Straßburgischem / Schavelitzkischem [Bernhard Schaffalitzki v. Muckendell; BW] / Solmischem [Philipp Reinhard I. Graf zu Solms-(Hohensolms) in Lich; BW] / und anderm Volck / sampt etlichen Feldstücklein und aller Zugehör auffgewesen / auff Ruffach[5] und Thann[6] zugezogen. Ehe er aber mit den seinigen ankommen / ist der Obriste Harpff / auff dessen Quartier sie auch ein Anschlag gehabt / und ihne unversehens überfallen wollen / aber verkundschafft worden / ihnen entgegen gezogen / deren in tausend nidergemacht / etliche hundert nacher Lansern[7] gefangen führen lassen / den übrigen im Dorff Blotzheim[8] zum drittenmahl Quartier angebotten / die ea aber allezeit außgeschlagen / so gar / daß da ihnen auff gefärbtes falsches Begehren 14. Reuter sampt einem Trommenschläger zum Schein begehrten Accords hinein ins Dorff geschicket / sie dieselbige alle nidergemacht: deßwegen der Herr Obrister das Dorff umbringen / dasselbige in Brand stecken / und sehr viel auff etlich hundert darinnen verbrennen lassen / daß also in zweyen Tagen über 2000. umbkommen / auff 1000. gefangen / und die übrigen zerstreuet worden / dann wer das Schwerdt nimt / wird durchs Schwerdt umbkommen / Darbey wol denckwürdig / daß die gefangene / so auff das Schloß Häsingen[9] geführet / folgendes Tags auffs Feld vor Häsingen gebracht / und deren auff 39. als Rädlinsführer / an Bäume auffgehenckt worden / daß / als der Regiments Scharffrichter sampt seinem Knecht nicht geschwind genug mit der Execution fortkomen können / sich zween der Bauren angebotten / die übrigen / wenn man ihnen das Leben schencken wollte / auffzuhencken / welche auch mit 21. an einem Nußbaum eher fertig worden / als der rechte Scharfrichter mit seinem Knecht mit 18. Unter diesen 21. war ein Bauer 7 der des Bauern-Henckers Gevatter war / zu deme sagte der Bauern-Hencker: Komm her / komm / wan du schon mein Gevatter bist / so must du doch hangen. Die übrigen seynd nach Landsee geführet / darunter etlichen Rantzion angebotten / der Rest aber über 600. im Feld nidergemacht: waren viel / ja der meiste Theil gefroren[10] / und mit der Teuffelskunst behafftet / welche man mit Prügeln zu todt schlagen müssen / dann weder Eysen noch Bley an ihnen helffen wollen“.[11]
Feldmarschall Banér stellte im Oktober 1636 in Kyritz[12] für ihn ein Werbepatent aus.[13]
[1] Vgl. VD 17 23:308237G; 23:308232U; 23:308224C; 23:308216M.
[2] Sundgau; Landschaft im Süden des Elsass, im südlichen Bereich des Départements Haut-Rhin, etwa zwischen Basel, Belfort und Mülhausen gelegen.
[3] Altkirch a. d. Ill [Elsass, h. Frankreich, Dép. Haut-Rhin].
[4] Unverschämtheiten, Beleidigungen
[5] Rufach [Rouffach; Frankreich, Dép. Haut-Rhin].
[6] Thann [Tann, Elsass, h. Frankreich, Dép. Haut-Rhin].
[7] Landser [dt. Kötzingen, Dép. Haut Rhin].
[8] Blotzheim [Dép. Haut-Rhin].
[9] Hesingué [dt. Häsingen, Dép. Haut-Rhin].
[10] kugel-, hieb- und stichfest
[11] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 4f.
[12] Kyritz [Kr. Ostprignitz], unter Stendal, HHSD XI, 448.
[13] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 218.
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Strassburg [Strassburger], Johann Christoffer von
Strassburg [Strassburger], Johann Christoffer von; Obristleutnant [ -Juni oder Juli 1635] Johann Christoffer von Strassburg [Strassburger] [ -Juni oder Juli 1635] stand als Leutnant bzw.Obristleutnant[1] in schwedischen Diensten.[2]
Bernhard von Sachsen-Weimar[3] schrieb am 5./15.2.1632 aus Schwetzingen[4] an Reichskanzler Oxenstierna: „Demselbigen habe ich hirmitt zur nachricht berichten wollen, das ich den Pfaltzgraffen[5] noch gestern zu Manheim[6] angetroffen. Al[wo] man von einem von adell aviso[7] bekom[men], das der feind wieder zu rück vonn Durlach.[8] Diesen abent haben wir alhie in Schwetzingen logiret, alda diese nacht Stalhans[9] kam, wie selbig ab(?) berichtet, das der feind wieder zurück und für Stolhofen[10] liege, aldarinnen Strasburger[11] mitt einer companie[12] tragon[13] und reuter liege, habe den feind zwey stuerm abgeschlagen und halte sich noch. Selbigen ohrt habe der Strasburger mitt palisaden[14] und holtz woll verwaret, deswegen man heute bis Prassel[15] marchiren wird, die gewissheid zu vernehmen“.[16]
Bernhard von Sachsen-Weimar informierte am 11./21.3.1635 – an diesem Tag hatte sich Speyer[17] auf Diskretion[18] ergeben müssen[19] – aus Speyer Oxenstierna:[20] „Auss herrn Strassburgers mündtlichen relation, die wier ihm bey meinen Herrn abzulegen aufgetragen, wirdt er vernommen haben, wie es vormittage umb unsere expedition vor der stadt Speyer beschaffen gewesen. Nach diesem hat mann die belägerten dohin gezwungen, das sie zue accordiren[21] begehret, auch endtlichen sich sambt undt sonders uf discretion ergeben. Wie dann den vonn Metternich[22] undt Obriste von Harttenberg,[23] gewesener commandant, sich albereit hieraussen befinden.
Herr Feltmarschalk[24] Heborn[25] undt herr Obrister[26] Taupadel[27] haben alsobalden allerhand gute ahnstalt zue machen undt den soldaten das gewehr abzunehmen sich in die stadt begeben. Ist also diese belägerung nuhnmehr Gottlob glücklich undt wohl geendet.
Sonsten haben auch die Französsischen herren generalen[28] verwilliget, unser unterhabendes volck hieneinzulegen, selbiges in etwas zue refrechiren, wir in gleichen auch zu solchem ende uns die stätte Lindaw,[29] Weissenburgk[30] undt Germersheimb[31] abgetrehten, solche ohrte von unsere unterhabende soldatesca zu gebrauchen“.[32]
Horn[33] wandte sich am 5./15.7.1635 im Postskriptum aus Mainz[34] an Oxenstierna: „Auch hochgeehrter Herr Vatter, hab ich mich bey demselben erkundigen wollen, ob er es nicht rathsam zu sein hielte, dafern es nicht hochnöthig mit den hiesigen trouppen in dass Franckhenlandt so eylendts zu avanciren, dass man unterdessen an Heydelberg[35] umb selbigen ort zu emportiren,[36] einen versuch thäte, sintemahln selbige guarnison[37] mit aussfällen,[38] früchteinholen[39] undt andern actionen ziimlich meister zu spilen anfängt, darüber auch Strassburger jüngst erschossen worden“.[40]
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant, tschech. podplukovník]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] u. 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen u. Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160. Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant, tschech. podplukovník]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] u. 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[3] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. 1622 Teilnahme an den Treffen bei Wiesloch u. Wimpfen, 1623 bei Stadtlohn. 1625 Eintritt in dänische, 1631 in schwedische Dienste, April 1632 Beförderung zum General. In der Schlacht bei Lützen übernahm er nach dem Tod Gustav Adolfs v. Schweden den Oberbefehl über das schwedische Heer, als Donation erhielt er das Herzogtum Franken. 1635 Eintritt in französische Dienste, 1638 Sieg über die Kaiserlichen bei Rheinfelden, Dezember 1638 Einnahme v. Breisach. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große; DROYSEN, Bernhard von Weimar I, II.
[4] Schwetzingen [Rhein-Neckar-Kreis]; HHSD VI, S. 733f.
[5] Christian I. Pfalzgraf v. Zweibrücken-Birkenfeld-Bischweiler [3.9.1598 Birkenfeld-6.9.1654 Neuenstein], schwedischer General.
[6] Mannheim; HHSD VI, S. 501ff.
[7] Aviso: Nachricht.
[8] Durlach, heute Stadtteil von Karlsruhe.
[9] Torsten Stålhandske [Stolhanscha, Stahlhandschuh, Stahlhanndtschuch, Stalhans, Stallhans, Stalhansch, Stallhuschl, Stalhanß, Stall-Hanß, Stallhaus, Stallhausen, Stolhanski, Starrhase, Lo Stallo, Lo Stallans, Statehornes] [1594 Porvoo/Borgå (Finnland)-21.4./1.5.1644 Haderslev/Nordschleswig], schwedischer Generalmajor. Vgl. http://www.kansallisbiografia.fi/english/?id=2342.
[10] Stollhofen, heute Ortsteil von Rheinmünster [LK Rastatt].
[11] Johann Christoffer v. Strassburg [ -Juni oder Juli 1635 ], schwedischer Obristleutnant.
[12] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany, tschech. rota]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“. Die Kompanie führten ein Hauptmann, ein Leutnant, ein Fähnrich, ein Feldwebel, ein Sergeant, ein Rüstmeister, ein Musterschreiber, die Korporale u. Rottmeister.
[13] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon, tschech. dragoun]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel v. Reitern u. Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen u. zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd u. eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten als Musketiere in den Kampf geschickt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung u. Deckung v. Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- u. Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 fl. 55 kr. in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll sogar zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[14] Palisaden: 20–30 cm starke, 3-4 m lange, oben teilweise zugespitzte Pfähle. Sie werden in der Befestigungskunst als Hindernismittel mit Zwischenräumen v. 6-8 cm etwa 1 m tief eingegraben u. in der Erde durch eine Grundschwelle, am oberen Ende durch eine aufgenagelte Latte verbunden. Das Wort aus dem Französischen Wort palissade löste seit dem späten 16. Jahrhundert zunehmend das bis dahin gleichbedeutende Wort „Bollwerk“ (d. h. Bohlenwerk) ab. [ …] Zur Deckung gegen Beschuss schüttete man Erde v. außen gegen die Palisade bis zur Schießschartenhöhe. Der dadurch gebildete Spitzgraben erschwerte zugleich die Benutzung der Scharten v. außen. Verteidigungspalisaden nutzte man zum Schutz der Kehle offener Feldwerke, bei der Ortsverteidigung, ja selbst im freien Feld in Gestalt v. runden, sogenannten Tambours, etwa zur Deckung einzelner Feldwachen gegen Überfall durch Kavallerie [nach Wikipedia]. Die Bürger besetzter Städte wurden v. Freund u. Feind zu dieser harten Arbeit gezwungen. Bevorzugt verwendet wurden Weinbergspfähle.
[15] Prassel: nicht identifiziert. Um Hinweise wird gebeten !
[16] AOSB II/7, S. 2.
[17] Speyer; HHSD V, S. 350ff.
[18] Diskretion: Gnade oder Ungnade.
[19] THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 441f.
[20] DROYSEN, Bernhard von Weimar 2. Bd., S. 77.
[21] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen u. Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung v. Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung v. Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug u. zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Überläufer waren in der Regel vom Abzug ausgenommen. Vgl. auch die genauen Bestimmungen im Akkord v. Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung v. Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“. Zur Einnahme Straubings (1634) durch die Kaiserlichen; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 207: „Es ist aber über die Nichteinhaltung sehr geklagt worden / dañ die Bayerische / so bald sie in die Stadt kom̃en / hatten sie diejenigē / so zuvor I. Kay. M. und der Catholischen Liga gedienet / derē bey 300. gewesen / wiederumb zu ihnen zu tretten genötiget / die andern aber also gepresset / dz sie sich meistentheils bey ihnen unterstellen müssen / alle aber ohne Unterscheid außgeplündert / auch die Weiber ihnen von den Seiten gerissen unnd genothzüchtiget worden. Die Officirer aber allesampt in Arrest genom̃en“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger unter dem 3.12.1634; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 233: „Und seind disen tag uf dem Asperg ankommen 3. Stuckh Officiers, ein Leutenant, Fendrich und Corporal, welche von dem Tubadelischen [Georg Christoph v. Taupadel; BW] Volckh, so von Schorndorff außgezogen [25.11. war Schorndorf gefallen; BW], entrunnen, dann ihnen die kaiserische den accord nit gehalten, Sie betrüglicher weiß 6. Tag umbgefüert, hernacher erst gezwungen sich underzustellen, oder sollten nidergemacht werden: Und seind alle Officier dabey gefangen genommen worden“.
[22] Heinrich v. Metternich [ -1654], ligistischer Obrist, bayerischer Statthalter der Unteren Pfalz.
[23] Bartholomäus Freiherr v. Hartenberg [Hartenberg] [ -27./28.11.1635 Heidelberg], kaiserlicher Obrist.
[24] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk, dän. feltmarskal, tschech. polní maršálek]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen u. Zuständigkeit für Ordnung u. Disziplin auf dem Marsch u. im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- u. Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften aus der Beute u. Ranzionsgeldern – hier erhielt er 100 Rt. pro 1.000 Rt. Erlös; HOFMANN, Peter Melander, S. 155 – , den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt. Vgl. auch Backhaus, Reichsterritorium; Obolenskīĭ; Posselt, Tagebuch.
[25] Sir John [Jean] Hepburn [Hepburne, Hebron, Hébron, Heberon, Heburn, Habron] of Athelstaneford [1598 ?-19.6.1636 Saverne], schwedischer Obrist, französischer maréchal de camp. Vgl. GRANT, Memoirs.
[26] Obrist [schwed. överste, dän. oberst, tschech. plukovník]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld u. 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. Moritz Heinrich v. Nassau-Hadamar [1626-1679] erhielt 1640 bereits mit 13 Jahren in Anerkennung der Verdienste seines Vaters Johann Ludwig ein Kürassierregiment u. den Sold eines Obristen; Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten des Jahres 1779. Dillenburg 1779, Sp. 422. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Selbstzeugnissen, Chroniken etc. nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[27] Georg Christoph v. Taupadel [Tupadel, Tupadell, Tupatell, Taubadel, Taubendell, Toupadel, Tubal, Taubald, Thobadel, Tobartel, Dupadel, Dubald, Dubadell, Dubalt, Dubold, Dubartle, Duc Bartel, Dewbattel, Duc Bartel, „Raubartl“, „Raupartel“, Teupold, Dewbatle, Zubadel] [um 1600 Fichtenberg-12.3.1647 Basel], schwedisch-französischer Generalleutnant.
[28] a) Jacques Nompar duc de Chamont de La Force [30.10.1558-10.5.1652 Bergerac], maréchal de camp. b) Urbain de Maillé, premier marquis de Brézé [30.3.1598 Brézé-13.2.1650], maréchal de France.
[29] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff. Vgl. MAYR, Die Belagerung Lindaus.
[30] Weißenburg i. Bayern [LK Weißenburg-Gunzenhausen]; HHSD VII, S. 799ff
[31] Germersheim [LK Germersheim]; HHSD V, S. 112f.
[32] AOSB II/7, S. 263.
[33] Gustav Karlsson Horn af Kanckas, Greve af Björneborg [22.10.1592 Örbyhus im Kirchspiel Vendel-10.5.1657 Skara], Feldmarschall. Schwiegersohn Axel Oxenstiernas, hatte in Jena, Tübingen u. Rostock studiert u. galt als integrer, nobler Offizier, schwedischer Feldmarschall (seit 1628). Am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, am 9.3.1632 Niederlage gegen Tilly in Bamberg. In den folgenden beiden Jahren Kampf gegen Aldringen in Süddeutschland, Oberschwaben, im Breisgau u. im Elsass. Vgl. auch EISELEIN, Geschichte, S. 174ff. Am 6.9.1634 in der Schlacht bei Nördlingen in Gefangenschaft geraten, blieb Horn auf Betreiben Maximilians I. v. Bayern u. wegen der Weigerung der schwedischen Regierung, die geforderte Summe zu seiner Auslösung aufzubringen, sieben Jahre in Ingolstadt u. der Feste Burghausen in Haft. Am 24.3.1642 wurde er gegen Johann v. Werth, Graf Hans Christoph v. Puchheim u. Lorenz v. Hofkirchen ausgetauscht. Anschließend kehrte er nach Schweden zurück, wurde Oberbefehlshaber der Truppen in Südschweden, 1651 Militärgouverneur in Livland u. Präsident des Kriegskollegiums, 1653 Reichsmarschall. NORDISK FAMILJEBOK Bd. 11, 1909, S. 1115-1116; HOFBERG 2. Bd., S. 518f.; HUSCHKE, Herzog Wilhelm. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=13818.
[34] Mainz; HHSD V, S. 214ff.
[35] Heidelberg; HHSD VI, S. 302ff.
[36] emportiren: einnehmen, bemächtigen.
[37] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie u. Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis u. die Fourage mussten v. der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden u. waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger u. Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[38] Ausfall: Ausfälle aus der Festung dienten der Nahrungsbeschaffung, der Sprengung des Belagerungrings, um die Belagerer aus den Gräben zu werfen, Kanonen unbrauchbar zu machen u. Durchhaltewillen zu demonstrieren. Zum Teil waren diese Ausfälle mit hohen Verlusten verbunden. Soldaten wurden mit Geld u. Rangerhöhungen motiviert, mit vorgehaltener Waffe gezwungen, hinter ihnen hergeschossen oder durch Ausschank v. Branntwein in betrunkenem Zustand (Hameln 1633) dazu verleitet.
[39] Früchte: Getreide.
[40] AOSB II/8, S. 61.
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Vernier de Rougemont et d’Orchamp [Verniere, Vernir, „Oberst Werner“], Mathieu [Matthäus] Freiherr de [von]
Vernier de Rougemont et d’Orchamp [Verniere, Vernir, „Oberst Werner“], Mathieu [Matthäus] Freiherr de [von], Obrist, Generalwachtmeister [25.11.1595 Rougemont oder 1600 ? Salins (Burgund) -10.10.1658 Prag] Mathieu [Matthäus] Freiherr de [von] Vernier de Rougemont et d’Orchamp [Verniere, Vernir, „Oberst Werner“] [25.11.1595 Rougemont oder 1600 Salins ?-10.10.1658 Prag],[1] verheiratet mit Eleonora Laura Barbara zu Lodron-Laterano u. Castelromano [ -1655], war kaiserlicher Obrist[2] der Kavallerie im ehemaligen Regiment[3] Aldobrandini[4] und Vertrauter von Matthias Gallas.[5]
Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch[6] hält in seiner „Ober-Ländischen Jammer- Und Straff-Chronic“ von 1669 unter 1635 fest: „Nach abmarchierung der Fleckensteinischen[7] Völckern wurden dargegen Heinrich Macks von Rostock[8] gebürtig / mit einer Corporalschaft[9] Reütter von Vernierischen Regiment / wie auch Herr Haubtmann[10] Bauch, hernach aber Herr Haubtmann Hophan und der von Assenstein alhier Einlogiert“.[11] Am 14.8.1635 schrieb Ferdinand III.[12] aus Heilbronn[13] an Rudolf Graf Colloredo,[14] die Stände von Oberösterreich klagten darüber, dass auf Graf Rappoltsteins[15] Gütern im Elsass die Reiterregimenter Tilly[16] [Montigny] und Suys[17] lägen, ferner ein Vernier’sches Dragonerregiment[18] in Thann,[19] Sulz,[20] Gebweiler[21] und Rufach[22] sowie im Bistum Basel, wo sie Kontributionen[23] eintrieben und Musterplätze[24] errichteten; diesseits des Rheins liege das Regiment des Giovanni Bastista Braccolini[25] und alle verwüsteten das Land. Mit Rücksicht aber auf den Friedensschluss aber sollten sämtliche Musterungsplätze liquidiert werden. Er, Ferdinand, befehle ihm, diese Liquidierung mit Karl IV. von Lothringen[26] zu besprechen und die Regimenter Vernier und Suys samt der Reiterei Bracciolinis zur Armee zu kommandieren.[27]
Das „Theatrum Europaeum“[28] berichtet: „Jetztgemelten 4. Octobr. [1638; BW] hat vnter den Lothringischen vnd Ihrer Fürstl. Gn. von Weinmar[29] / etc. Völckern sich ein starckes Treffen / zwischen Thann[30] vnd Sennen[31] / auff einer grossen vnd freyen Heyden / genant das Ochsenfeld / solcher gestalt zugetragen.
Nach dem Ihr. Fürstl. Gn. von zwey Gefangenen Kundtschafft erforscht / daß Ihre Fürstl. Durchl. Hertzog von Lothringen / mit dero Armee in 4000. zu Roß vnd Fuß starck / sampt etlich 100. Säck Früchten von der Saar auff Thann im Anzug weren / vorhabens / dem nothleydenden Brysach[32] an Proviant was beyzuwerffen / haben Ihre Fürstl. Gn. damals zu Colmar[33] sich befindend / den 71. Psalm. in Gottseliger Andacht vnd trefflich schön kurtzer Application[34] (also / daß es irer viel von den Vmbständen auffs höchste verwundert) gebettet / nachmals in Gottes Namen / ob sie zwar noch fast halb kranck / mit diesen Worten: Gott werde sie nicht verlassen / zu Pferdt gestiegen / vnd mit ihrem Volck in das Feld sich begeben.
In dem sie nun Dienstag den 2. 12. Octobr. gegen Abend zu La Croix mit der Cavallerie ankommen / haben sie in selbiger Gegend den Mittwoch vber ihre Infanterie sampt 4. Stücken Geschütz erwartet / worauff Donnerstag den 4. 14. diß Ihr. Fürstl. Durchl. von Lothringen / der Weinmarischen nahen Gegenwart vnwissend / von Thann auffgebrochen / vmb ihre Intention vollends ins Werck zu setzen.
Hertzog Bernhards Fürstl. Gn. welche dessen alle gute Kundschafft durch geringe Partheyen einbringen ließ / als sie der Lothringischen Auffbruch richtig verstanden / seynd also strack denselben mit beygehabter Macht entgegen gezogen / zwischen Sennen vnd Thann sie angetroffen / vnd daselbst auff dem Ochsenfeld / einer Heyden / also genant / zu stehen sie gezwungen. Als nun der Angriff stracks auf die Cavallerie geschehen / auch so ernstlich continuirt / daß die Lothringische ihnen nicht anderst eingebild / es müste die gantze Weinmarische Armee vorhanden seyn / haben sie häuffig / bevorab die Fußknecht[35] / ob sie sich zwar anfangs trefflich gehalten / vñ die Gassen / welche der Schwedischen Stück[36] vnter ihnen gemacht / endlich mal herzhafft widerumb geschlossen / gleichwol endlichen / da der Obr. Leutenant[37] Erdmann[38] mit dem Canoffskischen[39] Regiment[40] new ankommen / vnd eine breyte Fronte erzeigt) sich in die Flucht / sonderlich in die Wäld gethan / welchen aber die Weinmarische starck nachgesetzt / ihrer viel nieder gehawen / vnd gefangen / der Hertzog selbsten aber ist in dem Gesträuch entgangen / vnd davon kommen / dessen Pferdt / so Seine Durchl. geritten / einer von deß Obrist. Rosen[41] Diener mit Sattel vnd Pistolen zu Colmar eingebracht.
Vnter den Gefangenen seynd diese die vornembsten / Mons. de Bassompierre,[42] deß Hertzogen von Lothringen Vetter / als Feldzeugmeister[43] / 2. Obristen / Colonell Verniere,[44] der Gener. Adjutant[45] / vnd Obr. Leutenant Fleckenstein[46] / neben bey noch 20. Officirern / welche man sampt gefangen nach Colmar 1638 gebracht / 200. aber zu Pferdt / vnd 400. zu Fuß / neben ihren Capitäynen vnd Officirern / haben sich gutwillig vnter gestellt.
Jetzgedachter Herr de Bassompiere, als man ihn den 4. diß / in der Nacht gleich nach 10. Vhren gefangen in ein Quartier zu Colmar gebracht / hat seinem hospiti nach der Länge erzehlet / daß / als er gefangen worden / alle der Lothringischen Cavallerey bereits geschlagen gewesen / wie er dann S. Fürstl. Durchl. deß Hertzogen halb / als welchen er damals mit Degen vnd Pistolen vmbringt gesehen / in grossen Sorge stehe / daß er nicht auch gleichfals gefangen sey / woferrn Ihre Durchlaucht. nicht das gar gute Hungarische Pferdt / so sie geritten / salviert haben möchte.
Gleiche Sorge trüg er auch / wegen deß General Major[47] Mercys[48] / vnd Obr. Verniere / ausser welchen nicht viel Obr. zu Pferdt bey dem Treffen gewest seyen / zweiffele aber sonsten nicht / es würden noch gantze hauffen Gefangene[49] nach Colmar gelieffert werden / dann Ihr. Fürstl. Gn. Hertzog Bernhard / etc. hetten ihnen den Weg vnd die Retirade auff Thann gleich anfangs benommen. Wie es mit dem Fußvolck endlich möge abgelauffen seyn / könnte er nicht wissen / weil er noch ein halbe Stunde nach / als er schon gefangen / habe hören schiessen / sonsten aber habe er beyde Theil gar eng beysammen auff der freyen Heyden stehend gesehen / verhoffe aber / die ihrigen würden meisten theils Quartier bekommen haben. Verwundere sich / daß Ihre Excellentz Herr General Götz[50] anderseits noch nicht habe angesetzt / dann sie ihme vber den bestimpten Termin noch zween Tage zugeben hetten. Die Frücht (deren nicht vber 500. Malter gewesen) weren richtig verlohren / weil sie mit im Feld gestanden / wie auch seine Pagagy[51] vnd Silber-Geschirr / die vbrige Pagagy aber verhoffe er / solle noch meist in Thann gewesen seyn. Im vbrigen / sagte / seyen drey Feldschlachten in einem Jahr zu gewinnen / für einen Fürsten zu viel / er wüntschte Ihrer Fürstl. Gn. das Königreich Schweden / vnd von dar auß alle Jahr newe Victorien gegen Moscaw von Hertzen / aber hier zu Landt plage Ihre Fürstl. Gn. was dem Hauß Oesterreich anhängig sey, viel zu hart / etc. Biß hieher Monsieur Bassompierre.
Sonsten ist bey diesem Treffen auch dieses zu mercken / daß die Weinmarische in selbigem 5. Stück Geschütz / 24. Corneten[52] / vnd 20. Fähnlein[53] / beneben deß Obr. Mercy Leib-Gutschen / sampt 6. schöne Schimmeln daran / vnd trefflich beladen / so dann auch deß Obr. Bornevals[54] Leibpferd bekommen.
Schwedischen Theils ist vnter den hohen Officirern der Obriste Wittersheim / als er zum zweyten mal Ritterlich angesetzt / vnd vorhin bereits gegen der Lothringischen Reuterey das seine prav gethan / todt blieben: Herr Graff von Nassaw[55] aber durch einen Schenckel / wiewol ohne Noth / geschossen worden / vnd hingegen der Rittmeister von ihme / Herr Graff von Wittgenstein[56] / Graff Ernsten seligen Bruder[57] / durch den Kiffer vnd Zung sehr vbel vnd gefehrlich verwundet.
In Summa / es ist hergangen / als es in dergleichen Occasionen herzugehen pfleget / vnd ist doch fast verwunderlich / dass eine solche Victori / gleichwol ohne Fußvolck / hat können erhalten werden / wiewol auch ein ziemlicher Theil an Weinmarischer seiten hart verwundet nach Colmar vnd andere Orth gebracht worden“.[58]
Am 19.2.1647 wurde er zum Generalwachtmeister befördert.[59] Vernier wurde in September 1656 die wirkliche Hofkriegsratstelle übertragen, zusammen mit Jan van der Croon.[60]
[1] Vgl. die Erwähnungen bei KELLER-CATALANO, Tagebücher: SCHMIDT-BRENTANO, Die Generäle, S. 507ff.
[2] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[3] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[4] Don Pietro Aldobrandini, duca di Carpinetto [1593-7.9.1632 an der Alten Veste bei Nürnberg gefallen], kaiserlicher Obrist.
[5] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[6] Leutkirch im Allgäu [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 466ff.
[7] Friedrich Wolfgang v. Fleck[h]enstein [ -15.6.1674] französischer Generalmajor. Fleckenstein war ein Bruder des in kurbayerischen Diensten dienenden Georgs II. v. Fleckenstein.
[8] Rostock; HHSD XII, S. 95ff.
[9] Korporalschaft: Zug einer Kompanie, die von einem Korporal geführt wurde. Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes.
[10] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[11] FURTENBACH, Ober-Ländische Jammer- Und Straff-Chronic, S. 98.
[12] Vgl. HÖBELT, Ferdinand III.
[13] Heilbronn [Stadtkr.]; HHSD VI, S. 315ff.
[14] Rudolf [Rudolfo] Graf Colloredo [Coloredo, Coloreto, Coleredo, Colredo, Kolloredo]-Waldsee [Wallsee] [2.11.1585 Budweis-24.2.1657 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.
[15] Johann Jacob Graf v. Rappoltstein, Graf v. Ribeaupierre [2.2.1598 Rappoltstein-18.7.1673 Rappoltstein].
[16] Werner Wenzel Graf v. Tilly, Baron Montigny [12.5.1599-15.6.1653], ligistischer Obrist.
[17] Ernst Roland, Baron de Grysort [Grisart, Chrisom], Graf v. Suys [Soise, Soisse, Sois, Suis, Suise, Suisi, Soy, Suse, Suy, Suyss, Duys] u. Tourabel [ – 1645], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[18] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise führten die Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[19] Thann [Tann, Elsass, h. Frankreich, Dép. Haut-Rhin].
[20] Sulz [Soultz, Elsass, h. Frankreich, Dép. Haut-Rhin].
[21] Gebweiler [Guebweiler; Frankreich, Dép. Haut-Rhin].
[22] Rufach [Rouffach; Frankreich, Dép. Haut-Rhin].
[23] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“.
[24] Musterplatz: ein von den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung und Einstellung von Landsknechten oder Söldnern im 16. und 17. Jahrhundert, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. Die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.
[25] Giovanni Battista Marchese di Bracciolini [ – ], ligistischer Obrist.
[26] Karl IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)]. Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.
[27] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 75.
[28] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[29] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst.
[30] Thann [Tann, Elsass, h. Frankreich, Dép. Haut-Rhin].
[31] Cernay [Sennheim, Dép. Haut Rhin].
[32] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.
[33] Colmar, Reichstadt [Ober-Elsass, h. Frankreich, Dép. Haut-Rhin]; vgl. STEIN, Protéction.
[34] Applikation: Anwendung.
[35] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.
[36] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt].
Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[37] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[38] N Erdmann [ – ], schwedisch-weimarischer, dann französischer Obristleutnant.
[39] Friedrich Ludwig Chanovsky [Chanowsky, Canoffsky, Canofski, Canoski, Canoffsgi, Conofsgy, Kanofsky, Kanofski, Kanofzgi, Kohafzi] v. Langendorf [2.2.1592 Heidelberg-24.11.1645 Strasbourg], schwedisch-weimarischer Obrist.
[40] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[41] Reinhold v. Rosen [Rosa, Rosau, Roß], der „Gute“, Herr v. Bollweiler u. Herrenstein [nach 1595, um 1604 Ninigall, Livland – 8./18.12.1667 Schloss Dettweiler, Kr. Zabern; Elsass], schwedisch-französischer Obrist, Generalmajor.
[42] Anne-François marquis de Bassompierre [Passampierre, Passampier, Passambier, Bassambier] [März 1612-30.4.1646 Staffelstein], kaiserlicher Obrist, Feldzeugmeister.
[43] Generalfeldzeugmeister: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt: Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.
[44] Mathieu [Matthäus] Freiherr de [v.] Vernier de Rougemont et d’Orchamp [Verniere, „Oberst Werner“] [1600-1658], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[45] Generaladjutant: Der Generaladjutant war ein dem Stab des Regiments bzw. dem Generalquartiermeister oder dem Feldmarschall zugeordneter Adjutant und für die mündliche Befehlsübermittlung zuständig.
[46] Georg Heinrich Freiherr v. Fleckenstein [ -1658], kurbayerischer Obrist.
[47] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
[48] Franz Freiherr v. Mercy [Merci, Merse], Herr zu Mandre u. Collenberg [zwischen 1580 u. 1590 Longwy (Lothringen)-3.8.1645 Alerheim], kurbayerischer Feldmarschall.
[49] Gefangene: Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit .
[50] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.
[51] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[52] Cornet: „bei den soldaten ist das cornet dasjenige zeichen, so die helden bei frewd und mut erhaltet, darnach sie alle sehen, und wo dieses verloren, so ist herz und mut und die ganze compagni, das ganze regiment, das feld verloren. Philand. 2, 327“ [DWB].
[53] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung von Freund und Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg und Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten und verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.
[54] Jacques (Jacob) [Robert; Karl ?] Freiherr v. Bornival [Borneval, Bornaval, Bonnival, B(o)urnevelli, Bornuel, Bornevika] d’Arlin [Barrli, Erlin] [ – ], kaiserlicher Generalmajor.
[55] Wilhelm Otto Graf v. Nassau-[Katzenelnbogen]Siegen [1607-24.8.1641] Obrist in staatischen, dann in weimarischen Diensten.
[56] Ernst Graf v. Sayn-Wittgenstein-Homburg [8.4.1599 Berleburg-20.3.1649 Homburg], schwedisch-französischer Obrist.
[57] Ludwig Graf v. Sayn-Wittgenstein [1599-Herbst 1624], Obristleutnant im niederländisch-pfälzischen Regiment Megant, verteidigte 1622 Frankenthal, folgte später Friedrich V. v. d. Pfalz nach Den Haag, wo er im Herbst 1624 im Duell fiel.
[58] THEATRI EUROPÆI CONTINUATIO III, S. 984f.
[59] SCHMIDT-BRENTANO, Kaiserliche und k. k. Generale, S. 105.
[60] Österreichisches Staatsarchiv Wien Hofkriegsrat, Exp. Inv. Nr. 313, S. 515 r. Freundlicher Hinweis von Herrn Emile Haanen.
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Metternich-Winneburg-Beilstein, Emmerich Freiherr von
Metternich-Winneburg-Beilstein, Emmerich Freiherr von; Obrist [ – 4.4.1653] Metternich [Metternicht], der Bruder Wilhelms und Lothars von Metternich, Domherr zu Worms[1] und Paderborn,[2] war seit 1623 Domkapitular in Trier,[3] 1631 Scholaster, 1648 Koadjutor des Propstes und 1651 Propst.[4] 1653 wurde er kaiserlicher Generalwachtmeister.
Er stand 1627 als Rittmeister unter dem Befehl des Herzogs Georg von Braunschweig-Lüneburg.
Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Happe[5] erwähnt ihn in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 20. Januar [30.1.1627; BW] RittmeisterMeyer nicht |Metternicht| in Haßleben[6] mit einem Cornet lüneburgischen Reutern sich eingelegt“.[7]
„Den 26. Januar [5.2.1627; BW] Rittmeister Metternicht mit Gewalt in Clingen[8] mit seiner Compagnie Quartier genommen. […] Den 27. Januar [6.2.1627; BW] Rittmeister Metternicht mit seiner Compagnie in Großmehlra[9] und Allmenhausen[10] sein Quartier genommen. Deme müssen wir geben 100 fl auf seine Persohn wochentlich vor Tractament, 40 fl seinem Lieutenant, 36 fl dem Cornet, 21 fl dem Wachmeister, 14 fl zweyen Corporalen, 7 fl dem Fourier, 5 fl 5 gl 3 Pf. dem Trompeter und den[n] alle Tage einem Reuter 10 gl 6 Pf. Thut auf 100 Pferde wochentlich 350 fl. Item wochentlich auf 100 Pferde 250 Scheffel Hafer und auf 10 Pagaschi Pferde wochentlich auch 25 Scheffel Hafer. Ist also eine Wochen 275 Scheffel Hafer, ohne Heu und Streu und die Servitia. Auch muss die Stadt Greußen[11] geben auf drey Monath 5000 fl, ohne was andere viel unzehliche Exactionen senden. Es müssen alle Wochen auf die beiden Erichshausen und Metternichts Compagnien aus den vier Ambtern Sondershausen,[12] Clingen, Ebeleben[13] und Keula[14] gegeben werden Hafer und Geld über 1200 fl. Den 29. Januar [8.2.1627; BW] Erichshausen und Metternicht das erste Geld zu Sondershausen empfangen. Den 30. Januar [9.2.1637; BW], wie die Unterhaltungsgelder Rittmeister Metternichten Reutern zum erstenmahl ausgezehlet zu Großmehlra, worauf die Reuter in alle die Keulischen und Ebelebischen Ambts Dorfe eingetheilet und gelegt worden“.[15]
„Den 6. Februar [16.2.1627; BW] abermahls wir über die vorige große Plage noch bösere Zeitungen bekommen, dass wir über die zwo lüneburgischen Compagnien Oberster Lieutenants Erichshausens und Metternichts, die wir schon etliche Wochen mit schweren Unkosten unterhalten haben, noch 2 Compagnien, dem Obersten De Fours [Nikolaus Des Fours; BW] zuständig, wie auch den Stab unterhalten sollen in der Herrschaft Schwartzburg Sondershäusischen Theils. Darauf alle Wochen bey 5000 thlr gehen wolte. Ist eine unerträgliche Last und ist dannenhero groß Flüchtigen in das Churfürstenthumb Sachsen und ein erbärmliches Lamentieren an allen Orthen“.[16]
„Zu Großmehlra[17] liegt Rittmeister Metternicht, unter des Hertzogen von Lüneburgs Regiment gehörig, mit 100 Pferden. Die sind eingetheilet zu unterhalten: 8 Pferde Großmehlra samt den Servitien und Pagagi Pferden. 15 Pferde Urbach,[18] 25 Pferde Keula, 30 Pferde Thaleben,[19] 8 Pferde Ebeleben, 8 Pferde Billeben.[20] 6 Pferde Bothenheilingen.[21] |[R.] Die haben schon 3 Wochen hier gelegen“.[22]
„Den 3. März Rittmeister Metternichts Compagnia von Großmehlra Gottlob hinweg, nach Großen Vargula[23] geführet worden“.[24]
Er stand als Obristleutnant 1628 im Regiment Schönberg.[25]
In dem Verzeichnis der Unkosten des Reichsdorfs Gochsheim[26] bei Schweinfurt[27] heißt es für 1628: „Haben wir Herrn Obrist Lieutenant von Metternich, vom Schönbornischen [Schönburg; BW] Regiment, 32 Wochen lang, als für jede Wochen an baarem Geld contribuirt 39 rthl., Tut zusammen 1497 fl. Auch darneben ein Salve quartir[28] mit 3 Pferden 32 Wochen alhier liegen gehabt. Kostet an Servis und Fourasche 1284 fl“.[29] Das Verzeichnis der Unkosten des benachbarten Reichsdorfs Sennfeld[30] bei Schweinfurt hält für 1628 fest: „haben wir Herrn Obrist Leutenant Emmerich von Metternich Schönbornischen [Schönburg; BW] Regiments 32 Wochen lang als baares Geld contribuiren müßen 704 fl“.[31]
Er führte später ein spanisches Regiment in kaiserlichem Dienst.
1633 lag es im Herzogtum Jülich-Berg. „Auch die spanischen Regimenter Roveroi, Imperiali und Metternich[32] hausten wüst, zündeten Häuser und Scheunen an, verdarben die Ostbäume, ernteten die Felder ab und drangsalierten die Bauern, die ihre Ländereien unbestellt liegen ließen und sich in den Wäldern verbargen“.[33]
„Im Herbst 1634 reagierte die Regierung auf Hinweise, daß Hinweise, daß der kaiserliche Feldmarschall Graf Philipp von Mansfeldt auf eine Städte des Pfalzgrafens ‚ein aug habe‘. Wolfgang Wilhelm befahl am 13. September, daß jeweils Einer bestimmt werde, der ‚der statt pfortzen verschlossen halte‘. Offiziere und Soldaten, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft wurden an Eid und Pflicht erinnert, ‚damit keinem kriegsvolckh oder verdächtige personen ohn unser expressen befelch eingelaßen werden‘. Ende Oktober zogen sich kaiserliche Truppen unter dem Generalfeldzeugmeister Graf [Egon; BW] von Fürstenberg, dem Generalwachtmeister Metternich und Feldmarschalleutnant Geleen[34] vor Generalleutnant Peter Melander [Holzappel; BW], dem Befehlshaber der schwedisch-hessischen Truppen, an die Grenze des Bergischen zurück. Kurze Zeit versetzten sie die Bevölkerung in Schrecken. Den außerhalb der Stadtmauern lebenden Bürgern Lenneps[35] und Radevormwalds[36] wurde nach der Eingabe aus Radevormwald vom 28. Oktober durch die Soldaten ‚unwiederbringlicher schade zugefugt‘. Den auswärtigen Bürgern und Kirchspielsleuten, die Hab und Gut nicht in die Städte gebracht hatten, wurden Tiere fortgetrieben und bewegliches Gut geraubt. Die Bevölkerung wurde ‚in außerst verderb und ruin gesetzet‘, so klagten Bürgermeister und Rat. Soldaten streiften ‚bey dagh und nacht biß vor hiesiger statt‘, berichtete man aus Radevormwald. Der Landesherr reagierte schon am 30. Oktober angesichts des ‚ubelhausens, rauben, plundern und sunsten besorgtes uberfall gedachten kriegsvolcks‘. Ähnlich wie aus Radevormwald lauteten die Klagen aus Lennep im Schreiben vom 31. Oktober und vom Richter zu Bornefeldt[37] Johann Herkenrath im Bericht vom 29. Oktober 1634. Die Lenneper schrieben, daß das Kriegsvolk ‚selbige nacht hir umb die stadt ihn großer ahnzahll gelegen, alles um heisige statt an hecken und zeunen verbrandt, unnd uber die 300 feuer umb die statt gesehen worden‘. In Wermelskirchen[38] hatte sich der Stab der Kaiserlichen einquartiert. Am 1. November 1634 wurde der neuburgische Marschall Weschpfennig beauftragt, Graf von Fürstenberg und Generalwachtmeister Metternich im Namen des Pfalzgrafen auszurichten, daß ‚wir nicht glauben können, daß solches des graven von Furstenberg und noch viel weniger Ihrer Kays. Majtt will noch meynung sey‘, die Vorfälle im Amt Bornefeld, in Radevormwald und in Lennep seien nicht zu rechtfertigen. Weschpfennig soll die ‚restitution der spolien und vorenthaltener pferdt und karichen‘ verlangen und auf Wiedergutmachung des angerichteten Schadens bestehen, mit ausdrücklichem Hinweis auf ‚unser underthanen impossibilitet unnd armuth‘ „.[39]
Metternich war an der Gefangennahme seines Gegners, des Kurfürsten Philipp von Sötern, 1635 in Trier beteiligt, Anlass für Frankreichs offenen Kriegseintritt.
Happe erinnert sich: „Eodem [die] [16./26.12.1637; BW] sind zwo Compagnien Trajoner, eine Tham Vitzthumb, die andere Metternichten zustendig, im Ambt Sondershausen ankommen“.[40]
„In Nassau lag seit Dezember [1639; BW] des vorigen Jahres der Obrist von Metternich. Als die Weimarische Armee hier anrückte, ließ er kurzerhand die Lahnbrücke zerstören, um die Eindringlinge vorerst abhalten zu können. Die Orte Frickhofen[41] und Dehm[42] wurden durch unvorsichtig hantierende Soldaten ein Raub der Flammen. Feuer brach auch in Ellar[43] und Steinbach[44] aus“.[45]
„Indessen hatte sich Bönninghausen mit dem gleichen Angebot auch an die Regierung der spanischen Niederlande zu Brüssel gewandt, zu der er seit seiner Teilnahme am niederländischen Feldzug des Jahres 1638 Beziehungen unterhielt. Dem neuen Generalgouverneur Don Francisco de Mello, Marques de Tordelaguna und Conde de Assumar, der am 9. November 1642 die Nachfolge des verstorbenen Kardinalinfanten Ferdinand angetreten hatte, kam Bönninghausens Anerbieten sehr gelegen. Er plante eine großangelegte Frühjahrsoffensive gegen die Franzosen, bemühte sich, die spanischen Truppen zu ergänzen und teilte an Obristen verschiedener Nationalitäten Patente zur Werbung aus. Sogar Polen, Schweizer und Kroaten wurden in spanischen Sold genommen, daneben zahlreiche Frei-Fähnlein hochdeutschen Kriegsvolkes errichtet“.[46] Neben Bönninghausen wird auch Metternich unter den an den Werbungen Beteiligten erwähnt.
[1] Worms; HHSD V, S. 410ff.
[2] Paderborn; HHSD III, S. 601ff.
[3] Trier; HHSD V, S. 372ff.
[4] DOHNA, Ständische Verhältnisse, S. 166; bzw. PAULY, Bistümer der Kirchenprovinz Trier, S. 498f.
[5] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.
[6] Haßleben [Kreis Sömmerda]; HHSD IX, S. 185f.
[7] HAPPE I 98 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[8] Clingen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 69f.
[9] Großmehlra [Unstrut-Hainich-Kreis].
[10] Allmenhausen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 174.
[11] Greußen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 170f.
[12] Sondershausen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 402ff.
[13] Ebeleben [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 84f.
[14] Keula [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 233.
[15] HAPPE I 99 r – 99 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[16] HAPPE I 100 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[17] Großmehlra [Unstrut-Hainich-Kreis].
[18] Urbach [Unstrut-Hainich-Kreis].
[19] Holzthaleben [Kyffhäuserkreis].
[20] Billeben [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 454.
[21] Bothenheilingen [Unstrut-Hainich-Kreis].
[22] HAPPE I 102 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[23] Großvargula [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 181.
[24] HAPPE I 103 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[25] Vgl. auch die Erwähnungen bei ENGELBERT, Hatzfeldt.
[26] Gochsheim [LK Schweinfurt] ; HHSD VII, S. 239.
[27] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[28] Gemeint ist Salvaguardia.
[29] WEBER, Geschichte der fränkischen Reichsdörfer, S. 198.
[30] Sennfeld; unter Gochsheim; HHSD VII, S. 239.
[31] WEBER, Gochsheim, S. 200.
[32] Die Regimenter Musquens u. Emmerich v. Metternich (führte dann das Regiment Quadts, der bei Hessisch Oldendorf 1633 gefallen war) waren v. Kurmainz u. Würzburg angeworben u. zur span. Armee detachiert worden; BA NF II/8, Nr. 202, 356, Anm. 6.
[33] LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 281.
[34] Vgl. SCHRIJNEMAKERS; CORSTJENS, Graaf Godfried Huyn van Geleen (in der deutschen Fachliteratur kaum beachtete Biographie).
[35] Lennep [Stadt Remscheid]; HHSD III, S. 455f.
[36] Radevormwald [Rhein-Wupper-Kr.]; HHSD III, S. 618.
[37] Bornefeld, Amt: Es umfasste das Umland der heutigen Stadt Wermelskirchen, das Kirchspiel Lüttringhausen (bis 1407), Hückeswagen (ab 1555), Dhünn, Remscheid und Dabringhausen.
[38] Wermelskirchen [Rheinisch-Bergischer Kreis].
[39] MOTTE, Radevormwald, S. 251f.
[40] HAPPE II 182 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[41] Frickhofen [Kr. Limburg]; HHSD IV, S. 144.
[42] Wahrscheinlich ist Dehrn [Kr. Limburg]; HHSD IV, S. 86, gemeint.
[43] Ellar [Kr. Limburg], HHSD IV, S. 105.
[44] Steinbach, heute Stadtteil von Hadamar [LK Limburg-Weilburg].
[45] GAIL, Krieg, S. 29f.
[46] LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 331.
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Albertini [Albertinus] von Ichtersheim [Ichtratzheim] zu Hochfelden, Ascanio [Ascanius, Ascany]
Albertini [Albertinus] von Ichtersheim [Ichtratzheim] zu Hochfelden, Ascanio [Ascanius, Ascany]; Obrist [um 1580 Senigallia-13.3.1639 Landau] Der aus Italien stammende Albertini mit Besitzungen im Unterelsass war kaiserlicher Kommandant von Breisach[1] und Landvogt[2] von Hagenau.[3]
Am 22.6.1634 notiert der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald,[4] Georg Gaisser [1595-1655],[5] in seinem Tagebuch: „Unsere Reiter waren am 12. dieses Monats auf Befehl des bad. Markgrafen [Wilhelm V.; BW] in der Absicht von hier abgerückt, der Stadt Rheinfelden[6] auf jede Weise Hilfe zu bringen, zu welchem Zwecke auch Freiherr (nobilis) von Schönau von Breisach nicht zu verachtende Kräfte erhalten hatte. Aber diese waren nicht stark genug, um damit den Feind von der Belagerung zu vertreiben oder die notwendige Hilfe in die Stadt hineinzuwerfen. Jedoch versuchten einige Schiffer bei günstigem Rheinwasserstand an die Stadt heranzukommen, und sie erreichten es auch, trotz großer Schwierigkeiten und brachten Geschützpulver, woran starker Mangel war, in die Stadt. Alsdann erschien es vielen gefährlich, daß bei so großer Nähe des sehr tapferen (starken ? fortissimo) Feindes die Unsern in offenen Orten länger verweilten, und es rieten Tanner und andere, die Truppen in die Sicherung zurückzunehmen. Aber es drang die Meinung anderer durch, die immer wieder sagten, der Feind müsse ständig beunruhigt und so sein Eroberungsversuch gestört werden. Der Feind aber, der die Gelegenheit nicht versäumen zu dürfen glaubte, griff die Unsern mit starken Kräften an und zwang sie, ihre Stellung aufzugeben; diese ziehen sich nun zum Kloster St. Blasien zurück, in der Meinung, schon durch das schwierige Gelände gesichert zu werden. Dort mahnte Tanner wieder den von Schönau, den Marsch zu beschleunigen, aber dieser hielt (ihm) in drohender Art seine Schießwaffe vor, und indem er mit der Geschicklichkeit seiner Gewehrschützen, deren er über 300 von besonderer Tüchtigkeit besaß, ruhmredig um sich warf, schlug er die heilsamen Ermahnungen in den Wind. Die Schweden aber bleiben den Unsern auf den Fersen, und bald nach der Ankunft der letzteren erscheinen sie ebenfalls auf den nahen Höhen in übergewaltiger Zahl. Hier erlitten die Unsern schreckliche Verluste, viele wurden niedergemacht, viele gefangen, darunter von Schönau selbst mit allen Offizieren, die die Fußsoldaten befehligten. Tanner und Binder entkamen hierher, nicht ohne schwere Verluste an ihren Sachen.[7]
In ebendieser Nacht hatten Soldaten des Obersten Ascanius Albertinus, die sich nach der Besetzung Freiburgs[8] durch den Feind von dort zu uns zurückgezogen hatten, ohne Kenntnis der Niederlage auf Rückberufung durch ihren Gebieter ihren Marsch angetreten, um zu den andern Truppen zu stoßen. Aber von der Gefahr in Kenntnis gesetzt, kehrten sie eilig hierher zurück“.[9]
[1] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.
[2] Landvogt: zur Verwaltung gefährdeten Reichsgut eingesetzter landesherrlicher Beamter für die gesamte Verwaltung einschließlich Finanzen und Militärwesen der Landvogtei. Er besaß die hohe Gerichtsbarkeit, zumeist vergleichbar mit der Stellung eines Oberamtmanns.
[3] Hagenau [Elsass, h. Frankreich, Dép. Bas-Rhin]. Vgl. die Erwähnungen bei KOUŘIL, Der Kampf des Hauses Habsburg; SEIDEL, Oberelsaß; STEIN, Protéction Royale.
[4] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].
[5] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.
[6] Rheinfelden (Baden) [LK Lörrach]; HHSD VI, S. 659.
[7] Vgl. HOLTZ, Generalfeldzeugmeister Georg Friedrich vom Holtz, S. 45f.
[8] Freiburg im Breisgau; HHSD VI, S. 215ff.
[9] STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S.567f.
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Streiff Freiherr von Lauenstein, Johann [Reinhold]
Streiff Freiherr von Lauenstein, Johann [Reinhold]; Generalmajor [1551 ?-4.2.1632 Marienburg] Johann Streiff von Lauenstein stammte aus Diedendorf[1] in der Grafschaft Nassau-Saarwerden,[2] war 1620 Obristleutnant der Kavallerie unter Christian I. von Anhalt-Bernburg und führte 4 oder 6 Kompanien „Extraordinari Reuter von der Avantgarde zur Wacht und Scharmützel wahrzunehmen verordnet“,[3] in der Schlacht am Weißen Berge.[4] 1621 war er pfälzischer Obrist und 1622 Generalleutnant der Kavallerie unter Ernst von Mansfeld.[5] Zumindest war er beim Entsatz von Bergen-op-Zoom[6] dabei und zog dann mit Mansfeld nach Ostfriesland.[7]
„Alle Reetzer[8] hatten am 11. März [1627; BW] Gelegenheit, die von Gustav Adolf geworbenen drei Regimenter auf ihrem Marsch nach Polen zu betrachten. Es handelte sich um 2000 Mann zu Fuß und 1000 Mann zu Pferde des Obersten Johann Streiff zu Lauenstein unter dem Kommandanten Maximilian Teuffel, Freiherr zu Guntersdorf, die ‚ihren Weg zwischen Pommern und der Mark hinauf nahmen, über die Oder kamen, Reetz erreichten, sich in Eil eines Passes bei Saatzig[9] bemächtigten und gar gemächlich von dannen nach Hammerstein[10] in Pommerellen gingen’. Diese Truppen waren besser als ihr Ruf. Sie verschonten die Neumark, zogen nur von Schlagenthin[11] bis Reetz für 15 Kilometer durch neumärkisches Gebiet und nahmen im übrigen einen weiten Umweg nach Norden über Schivelbein,[12] obwohl der kürzeste Weg von Reetz quer durch den Kreis Arnswalde[13] führte.
Die schwedische Truppe zog über die Stübenitzbrücke bei der Pamminer Mühle. Während die Soldaten auf dem Pamminer Feld rasteten, schickte Oberst Streif am 11. März seinen Generalquartiermeister nach Reetz, um freien Durchzug zu erbitten. Hier hielten sich unter Hauptmann Senff, dem Leiter der Musterungskommission des Jahres 1623, achtzig brandenburgische Musketiere auf, die zum Schutze des Landes abgestellt und ständig neben den Schweden an der Südgrenze Pommern hergezogen waren. Außerdem hatte sich das Landvolk und der Städteausschuß in Reetz versammelt. Obwohl dem Quartiermeister der Durchmarsch durch Reetz abgeschlagen wurde, brach Oberst Streiff mit seinen Truppen von Pammin[14] nach Reetz auf. Vor Reetz verhandelte er mit Leutnant Rüdiger von dem Borne. Streiff bedeutete, daß er nicht als Feind gekommen sei und der Stadt nicht den geringen Schaden zufügen würde. Würde ihm jedoch der Durchzug verwehrt, wolle er ihn erkämpfen. Darauf ließ man ihn passieren, und seine Truppen zogen zwischen dem Amte und der Stadt Reetz hindurch bis zur Dammühle, wo sie wieder pommersches Gebiet betraten“.[15]
Generalkriegskommissar Ossa teilte Aldringen am 12.12.1631 mit, dass man Streiff vor der Feste Königstein beide Beine abgeschossen habe.[15a]
Er stand 1632 als Generalmajor der Kavallerie in schwedischen Diensten.
Streiff von Lauenstein nahm an dem sinnlosen Anrennen der Schweden und Weimarischen auf Wallensteins Lager an der Alte Veste[16] nahe bei Nürnberg[17] im September 1632 teil.[18] Der schottische Kriegsteilnehmer Robert Monro berichtet: „Am 16. August kamen die Verstärkungen, die der Reichskanzler Oxenstierna und Herzog Wilhelm von Weimar in Sachsen, Hessen und Thüringen zusammengebracht hatten, in Windsheim[19] zusammen. Nachdem sie am 18. August in Herzogenaurach[20] und Bruck,[21] am 21. August in Fürth[22] waren, wo über 1 000 Mann kaiserliche Truppen lagen, die im Handumdrehen verjagt waren und ihren Rückzug in Wallensteins Lager nahmen. Nachdem dies geschehen war, setzten General Baner und Herzog Wilhelm von Weimar den Marsch mit der etwa 30 000 Mann starken Armee durch die Felder in Richtung auf das Dorf Großreuth[23] fort, wo sie sich auf einer Ebene eine halbe Meile vor dem Lager des Feindes in Schlachtordnung aufstellten. Der König marschierte dann mit der Armee aus dem Lager bei Schweinau[24] in Richtung Kleinreuth[25] heraus und stellte sich unverzüglich in Schlachtordnung vor dem Lager des Feindes auf. Die Kaiserlichen jedoch, die nicht bereit waren, sich im Feld sehen zu lassen, hielten sich innerhalb ihrer Verschanzungen und schossen mit ihren Kanonen auf uns. Sie richteten aber keinen Schaden an und töteten nur einen Konstabler und einige Soldaten. In der Erwartung, daß sie sich entschließen könnten, aus dem Lager herauszukommen, unternahmen wir den ganzen Tag über nichts und standen bis zum Abend zur Schlacht bereit. Dann bekam die Infanterie den Befehl, auf Kanonenschußweite an das Lager heranzugehen und Batteriestellungen vor der Front aufzuwerfen, und zwar auf der ganzen Länge, in der unsere Truppen dem feindlichen Lager gegenüberstanden. Wir hoben vom linken bis zum rechten Flügel vor unseren Linien einen Laufgraben aus, der sich von einer Batteriestellung zur anderen erstreckte. Dort wurden die Batterien großer und kleiner Geschütze eingebaut, 72 Kanonen, durch Musketiere und Pikeniere abgesichert, während andere Brigaden bereitstanden, ihnen zu Hilfe zu kommen, wenn es nötig sein sollte. Auch Kavallerie stand in der Nähe bereit, die Infanterie zu unterstützen.
Als der Tag anbrach, wurden die kaiserlichen Generale mit einer Artilleriesalve begrüßt, die sie zu so ungewohnter Zeit aus ihrem Schlaf weckte. Sie brachten sich in ihren Schanzen in Sicherheit, da sie nicht den Mut hatten, ihre Gesichter (II, 148) im Feld zu zeigen. Das Artilleriefeuer dauerte den ganzen Tag. Am Abend nahmen die Kaiserlichen ihre Streitkräfte in die Verschanzungen bei Altenberg[26] zurück, die in diesem Abschnitt sehr stark waren, so daß keine Möglichkeit mehr bestand, ihnen dort mit der Artillerie beizukommen. Der König dachte deshalb, daß er den Feind aus dem Lager heraustreiben könnte, wenn er sich des Berges bei der Alten Veste bemächtigte. So gab er den Befehl, die Batterien in der Nacht aus den Stellungen zu ziehen, und indem er die Armee in Kampfbereitschaft hielt, marschierten wir nachts durch Fürth auf die andere Seite des feindlichen Lagers, in der Absicht, die Alte Veste einzunehmen und den Feind aus dem Lager zu werfen. Nachdem der König Nachricht erhalten hatte, der Feind sei überhaupt abgezogen und habe nur eine Nachhut auf dem Berg zurückgelassen, seinen Abmarsch zu decken, marschierten wir an die Alte Veste heran und stellten uns davor in Schlachtordnung auf, Reiterei, Infanterie und Artillerie. Um 7 Uhr morgens beschloß der König aufgrund einer weiteren nicht gesicherten Information, den Berg ernsthaft anzugreifen.
Herzog Wilhelm von Weimar, zu dieser Zeit Generalleutnant unmittelbar unter dem König, kommandierte die Armee, Bernhard von Weimar die Reiterei, General Baner [der schon in der Nacht vom 31.8. zum 1.9. verwundet worden war; BW] hatte das Kommando über die Infanterie, und Oberst Lennart Torstenson befehligte die Artillerie, während verschiedene andere Kavallerie von Stand angewiesen wurden, sich beim König zur Verfügung zu halten, da er die Schlacht leitete. So standen Graf Nelen [Nils Brahe; BW], ein Schwede, damals Generalmajor der Infanterie, Generalmajor Boëtius, ein Deutscher, und Sir John Hepburn dem König zur Verfügung. Hepburn hatte das Kommando seiner Brigade niedergelegt, und da er nicht mehr im Dienst des Königs stand, hielt er sich nur so bei ihm auf. Generalmajor Rostein war als Stallmeister auch in der Nähe S. M., während Generalmajor Streiff [v. Lauenstein; BW] neben Herzog Bernhard die Reiterei befehligte.
Nachdem die Armee in Schlachtordnung aufgestellt war und die Stabsoffiziere beim König ihre Position eingenommen hatten, begann alsbald die Schlacht. General Baner wurde in den Arm geschossen und ging zurück, auch Generalmajor Rostein wurde getroffen und ging sofort nach hinten. Der König befahl starken Kampfgruppen von Musketieren, die aus allen Brigaden abkommandiert worden waren, unter Führung eines Obersts, eines Oberstleutnants und einer Anzahl befähigter Offiziere niederer Ränge gegen den Berg vorzurücken, um einen Einbruch in die Stellungen des Feindes zu erzielen, die dieser jedoch hartnäckig verteidigte. Der Kampf wurde auf beiden Seiten mit größter Härte geführt. Kaum waren die Sturmgruppen vorgegangen, mußten schon die Verstärkungen vorgezogen und eingesetzt werden, ihnen beizustehen. Der Tod war so häufig unter Offizieren und Mannschaften, daß diejenigen, die verwundet wurden, froh waren, mit dem Leben davongekommen zu sein, denn sie sahen unsere Lage als verzweifelt an, da wir unsere Leute verloren, ohne gegen den Feind voranzukommen, der durch seine Verschanzungen gedeckt war, während wir, Offiziere und Soldaten, wie die Zielscheiben vor ihm standen, auf die man nur zu feuern brauchte, da sie keine Deckung hatten, es sei denn, man bezeichnet den Schatten einiger großer Bäume im Wald als solche. So verloren wir die besten Offiziere und Mannschaften, und man konnte bei diesem Sturm kaum den Kopf heben. Da unsere besten Leute gefallen oder verwundet waren, wurden wir am Ende so schwach, daß die Infanteriebrigaden fast keine mehr Pikeniere hatten, die Fahnen zu schützen, denn die Musketiere waren durch die dauernden (II, 149) scharfen Angriffe zu erschöpft und aufgerieben. Das galt aber nicht nur für die Infanterie, die den Berg angriff, sondern auch für die Truppen an den Flügeln außerhalb des Waldes, wo die Kavallerieverbände beider Seiten sich heftig angriffen, unterstützt durch Dragoner und Musketiere, die als Verstärkung in den Kampf eingriffen.
Um 1 Uhr mittags befahl mir Herzog Wilhelm – es war mein erster Einsatz als Oberst – , am Fuß der Alten Veste das Kommando über eine Sturmgruppe von 500 Musketieren zu übernehmen, da Graf [Johann Jakob; BW] von Thurn getroffen worden war. Ich nahm von meinen Kameraden Abschied und befand mich, als ich auf meinem Posten ankam, im dicksten Durcheinander. Eine Menge Offiziere und Soldaten lagen überall blutend auf dem Boden herum. Als erstes ging ich nach meiner Lagebeurteilung daran, die Soldaten der Kampfgruppe anzuweisen, das Äußerste für unseren eigenen Vorteil, unsere Sicherheit und zum Niederhalten des Feindes zu tun. Ich sah, daß die Feinde von Zeit zu Zeit aus ihren Schanzen mit kleinen Gruppen von Musketieren Ausfälle machten und auf uns feuerten, auch daß sie unsere eigenen Bewegungen ausspähten und sich erst wieder zurückzogen, wenn ihr Pulver verschossen war. Um sie niederzuhalten, legte ich einen Sergeanten mit 24 Musketieren in einen Hinterhalt, sie bei ihrem nächsten Ausfall zu empfangen. Als sie das sahen, kamen sie nicht mehr heraus, bis auf einen Mann, der unsere Bewegungen ausspähte.
Als ich mich zu meiner Verstärkungsgruppe begab, um sie einzuweisen, und dabei stehenblieb, dann wieder weiterging, erkannten mich die Feinde daran wohl als Offizier. So kommandierten sie einen Mann mit einer langen Büchse ab, der von einem Baum aus auf mich zielte und schoß. Die Kugel traf mich auf der linken Seite unmittelbar oberhalb des Hüftknochens, glücklicherweise aber auf die eiserne Schnalle meines Degengehängs, durchschlug sie, wobei sie plattgedrückt wurde und ihre Wucht verlor. Die Trümmer der Schnalle und die Kugel drangen etwa zwei Inch[27] tief in meinen Körper ein, wo ich sie fand. Ich habe sie nun als Amulett umhängen als Zeichen des Beweises dafür, daß ich damals durch Gottes Fügung mit dem Leben davonkam. Trotz meiner Verwundung und obwohl ich viel Blut verloren hatte, fühlte ich mich kräftig genug, auf meinem Posten bis zum Abend auszuhalten. Dann kam mein Oberstleutnant John Sinclair mit 500 Musketieren, uns abzulösen. Ich brachte aber nur einen geringen Teil meiner Leute zurück, da ich beinahe zweihundert Mann verloren hatte, nicht gerechnet die Offiziere und Soldaten, die verwundet worden waren. Sinclair brachte am nächsten Morgen noch weniger zurück, denn von denen, die nicht getötet oder verwundet worden waren und die Nacht über bleiben mußten, liefen aus bloßer Angst soviele davon, daß zuletzt von seiner ursprünglichen Zahl etwas mehr als 30 Offiziere und Soldaten übrig waren. […] Beim Angriff an diesem Tag wurden auf unserer Seite getötet: Generalmajor Boëtius, Generalmajor Zepper, Oberstleutnant Maschien, Rittmeister Moritz von Moltburg, Obristleutnant Wildenstein und verschiedene Offiziere niederer Ränge, dazu über 1 200 Soldaten, auch der Graf [Georg Friedrich; BW] von Erbach. Viele Offiziere waren verletzt, so z. B. der Graf [Kaspar; BW] von Eberstein, der Graf von Thurn, Oberst Burt, und von unseren Landsleuten aus dem Regiment Spence war Hauptmann Traile durch die Kehle geschossen, Hauptmann Vanse vom Regiment des Obersten Monro von Fowlis in die Schulter getroffen. Leonard Torstenson von der Artillerie und Oberst Erik Hand, beide Schweden, waren zusammen mit zwei Oberstleutnanten gefangengenommen worden. Bei diesem Gefecht wurden von unseren Leuten 2 000 Mann verwundet, die dann nach Nürnberg in Pflege gegeben wurden. Die getöteten Offiziere der Kaiserlichen waren: Oberst Jakob Fugger, Oberst Aldobrandini, Oberst [Mario; BW] de Caraffa und über 40 niedere Offiziere, dazu hatten sie 1 200 Soldaten verloren. Herzog Wallenstein und Herzog Bernhard von Weimar wurde das Pferd unter dem Leib erschossen“.[28]
[1] Diedendorf [Dép. Bas-Rhin].
[2] Sarrewerden [Bas-Rhin].
[3] KREBS, Schlacht, S. 86.
[4] 8.11.1620: Maximilian I. von Bayern schlägt das böhmische Ständeheer unter Christian I. von Anhalt. Friedrich V. von der Pfalz geht nach Den Haag in die Niederlande. Vgl. KREBS, Schlacht.
[5] Vgl. die Erwähnungen bei KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld (hier Todesjahr 1634 !).
[6] Bergen-op-Zoom [West-Brabant].
[7] TOPHOFF, Christian von Braunschweig, S. 137f.
[8] Reetz [Recz, LK Choszczno, Polen].
[9] Saatzig [LK Satzig, Polen]
[10] Hammerstein [Czarne, LK Człuchów, Polen].
[11] Schlagenthin, heute Ortsteil von Jerichow [LK Jerichower Land].
[12] Schivelbein [Świdwin; Kr. Belgard]; HHSD XII, S. 268f.
[13] Arnswalde [Choszczno LK Choszczno, Polen].
[14] Pammin [Pomierzyn, LK Drawsko Pomorskie].
[15] heimatkreis-arnswalde.de/060 5 bis 6 1957.pdf, S. 7.
[15a] HALLWICH, Briefe und Akten 2. Bd., S. 666.
[16] Alte Veste [Gem. Zirndorf, LK Fürth]; HHSD VII, S. 14.
[17] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[18] ENGERISSER, Von Kronach (die derzeit beste kriegsgeschichtliche Darstellung), S. 104ff.
[19] Bad Windsheim [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 63f.
[20] Herzogenaurach [LK Erlangen-Höchstadt]; HHSD VII, S. 291.
[21] Bruck [LK Erlangen].
[22] Fürth; HHSD VII, S. 219ff.
[23] Großreuth hinter der Veste, heute Stadteil von Nürnberg.
[24] Schweinau, heute Stadtteil von Nürnberg.
[25] Kleinreuth bei Schweinau.
[26] Altenberg, heute Stadtteil von Oberasbach [LK Fürth].
[27] 1 Inch = 2, 54 cm.
[28] MAHR, Monro, S. 184ff.
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Arteta, [Artete, Artetta], Johann [San Joann] d’
Arteta, [Artete, Artetta], Johann [San Joann] d’; Hauptmann [ -18.10.1631 Würzburg] Der kaiserliche Hauptmann[1] San Joann d’Arteta, ein Spanier,[2] war beim Aufbruch Aldringens[3] am 7.9.1631 als kaiserlicher Kommandant in Schweinfurt[4] zurückgelassen worden.
Er hatte, nachdem ein Hilfeersuchen an Fürstbischof Franz von Hatzfeldt[5] abschlägig beschieden worden war, in der Nacht vom 9. auf den 10.10. die Stadt „ohn einig Trumelschlag zum Spitaltor hinaus uf Würzburg“[6] verlassen.[7] Auch der kaiserliche Generalkriegskommissar Ossa hatte ihm Wallenstein gegenüber am 18.10.1663 unterstellt: „der Aldringische hauptmann,i so mit 2 Compn. in Schweinfurt gelegen, die Statt quittirt,ii ehe er ein feind gehört oder gesehen“.[7a]
Aus Schweinfurt wird dazu berichtet: „Schon am 30. Sept. kam die Nachricht hier an, daß die ganze Schwedische Armee[8] sich Schweinfurt nähere; welches man aber wegen der unglaublichen Geschwindigkeit nicht für wahr halten wollte, bis man es durch das viele Flüchten und Fliehen[9] zu Wasser und zu Land des Würzburgischen Landvolkes gewahr wurde.
Der hiesige Kaiserliche Commandant, Johann von Artetta, Hauptmann vom Altringerischen Regimente,[10] lief nach eingeholter sicherer Nachricht auf das rathhaus, zeigte E. E. Rath[11] an: ‚Daß die Annäherung der Schweden gewiß seye; er aber einer so starken Armee mit seinen wenigen Soldaten (200 Mann) nicht zu widerstehen vermöchte, und auch keinen Entsatz zu erwarten hätte; es wäre also seine Pflicht, die unter sich habende Mannschaft zu retten: Er bäte daher E. E. Rath, daß er, als ein getreuer Stand des Reichs, ihm des Nachts das Thor öffnen und seinen Abzug geheim halten sollte, damit er nebst seinen Leuten von den feindlichen Vortruppen nicht verfolgt und eingeholt würde’. Hierzu wollte sich der Rath anfänglich nicht verstehen und vermahnte ihn zur Standhaftigkeit, er sollte die Stadt bey einem feindlichen Einfalle nach Möglichkeit vertheidigen, damit dem hiesigen Rathe die Kaiserliche Allerhöchste Ungnade nicht unverdient zuwachsen möge. Allein er war nicht zu bereden, sondern blieb bey seinem Vorhaben und bat inständigst, seinen Abzug zu beschleunigen. Weil nun bey einer so verantwortlichen Sache der Rath, ihn wider Willen aufzuhalten, auch Bedenken getragen hatte, so willigte er endlich, jedoch auf des Hauptmanns Verantwortung, und zwar unter dieser Bedingung, ein: Daß der Hauptmann einen Revers (Versicherung) unter seiner Hand und seinem Siegel von sich geben sollte, damit der Rath im Nothfalle solchen Ihrer Kaiserl. Majestät oder Dero Generälen vorzuzeigen hätte, welches er sogleich verwilligte. Der Revers lautet also:
Zu vernehmen, demnach der WohlEdel und Gestrenge,[12] Herr Johann von Artetta, des Freyherrl. Altringischen regiments zu Fuß bestellter Hauptmann, mit zwoe compagnien[13] deßelben regiments, bei den Ehrenvesten,[14] Fürsichtigen und weisen Herrn Bürgermeistern und rath des H. Reichs Statt Schweinfurtt, eine Zeit hero das wirkliche Quartier commendirt, gleichwohlen aber nach den Schwedischen und Chur-Sächsischen anzihenden armaden allenthalben erschollener occupation der benachbarten Stätt und ortt, darob nicht allein das gemeine Landvolk daherumb, sondern auch der umblagerte bewehrte ausschuß[15] flüchtig worden, bey dieser Stattguarnison so viel befunden; daß dieselbe, alß von so geringer anzahl zwoer unvollkommener compagnien jener annahenden und erkundigten starcken Kriegsmacht, da sie diese Statt berühren sollte, wegen der verfallenen Mauren, im wenigsten nicht, obgleich mit allgemeiner gesicherter beytrettung der gesambten Burgerschaft allhier, würden widerstehen können, und derohalben, zu salvirung beydes der Fähnlein und des Volcks, die retirada genommen.
Solchem nach und gleichwie vorwohlbesagter Herr Hauptmann und seine unterhabende soldatesca Gemeiner Statt löbl. magistrat und Bürgerschaft von ihrer gegen der Röm. Keiß. Majestät, unserm Allergnädigsten Herrn bißhero mit eußerst willigster uffsetzung des Ihrigen in alle möglichste Weg Allerunterthänigst bewiesener getreu hiemit das warhaffte Zeugnus geben; Also und nicht wenigers wißen die von E. E. rath und der Bürgerschaft hingegen von ihm herrn Hauptmann und seinen untergebenen soldaten mit gleichem grund der warheit zu zeugen, daß dieselbe biß hiehero ihre Kriegsdienst sich befürderlich angelegen seyn lassen, auch gewißlich bey weiterer zutragenheit nicht würden unterlaßen haben, da mehrwohlgedachter Herr hauptmann oder andere Kriegserfahrne hetten befinden können, daß dieser Statt gemäuer und Wäll zur defension reparirt und tüchtig, auch wegen so öder und volcksloser nachbarschafft einiger succurs[16] were zu hoffen gewest, Mitt urkund beidertheils eigenhändiger subscription und angedrucktem innsiegel. Actum Schweinfurt den 30. Sept. Anno 1631.
(L. S.) San Ioann von Artetta, Hauptmann.
(L. S.) Bürgermeister und rath der Statt Schweinfurt.
Nach geschehener Ausfertigung dieses Reverses kam mehr besagte Garnison von 200 Mann des Nachts in aller Stille auf dem Markte zusammen, marschirte ohne Trommelschlag an das Hospital-Thor, das ihr geöffnet wurde, und von da zog sie in aller Stille nach Würzburg[17] in das dasige Schloß, wo sie bey kurz erfolgter Eroberung dieser Vestung nebst der übrigen Besatzung sämtlich niedergehauen wurden“.[18]
Der Fürstbischof selbst floh mit erheblichen Geldvorräten und einem Großteil der ligistischen Bundeskasse nach Köln,[19] wo er Exil fand.
[1] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[2] BECK, Chronik 1. Bd. 2. Abt., Sp. 17, 20f.
[3] Johann Graf v. Aldringen [10.12.1588 Diedenhofen-22.7.1634 Landshut], ligistischer Obrist, später kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.
[4] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[5] Franz v. Hatzfeldt [13.9.1596 Schloss Crottorf-30.7.1642 Würzburg], Fürstbischof v. Würzburg u. Bamberg. Vgl. WEBER, Würzburg und Bamberg.
[6] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.
[7] Staatsarchiv Würzburg Reichsstadt Schweinfurt 109 (X); DEINERT, Schwedische Epoche, S. 49f.; MÜLLER, Schweinfurt, S. 502.
[7a] HALLWICH, Briefe und Akten 2. Bd., 539.
[8] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.
Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen/ den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Betellbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“.
[9] Flucht: Überlebensstrategie in Kriegszeiten. Der Schuhmacher Hans Heberle listet in seinem „Zeytregister“ 30 Fluchten nach Ulm auf. ZILLHARDT, Heberle, S. 225; DEMURA, Flucht, S. 187ff. Der Bieberauer Pfarrer Johann Daniel Minck; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253f.: „Viele verkrochen und versteckten sich zwar in Wälder, Höhlen, Klippen etc., waren aber ausgespähet, denn die [kaiserlich-bayerischen] Soldaten hatten bei sich menschenspürige Hunde, welche, wann sie an Mensch und Vieh kamen, mit ihrem Bellen die Leute verrieten und den Räubern Anzeig gaben. Darumb flohe alles auf die Schlösser. Da lagen alle Gassen, Höfe und Winkel voller Leute, besonders zu Lichtenberg, welches ein kleiner Behelf. Und derhalben auch viele im Regen, Schnee und Kälte unter dem freien Himmel lagen, teils lagen in Fässern und Bütten. Die Stuben waren Winterszeit so voll, dass wegen der Menge keines sitzen, sondern dicht ineinander stehen müssen. War ein groß Jammer und Elend anzusehen, zu geschweigen, selbst mit darin begriffen sein“. BENTELE, Protokolle, S. 192 (1634): „Des andern Tags, als man vernommen, dass die ganze Armee marchiere, haben sich Mann und Weib mit den Kindern in das Feld, Weinberg, Hülen, Klüften und Wäld mehistentails begeben, in Hoffnung, daselbsten sicher zue sein, bis das Ungewitter fürübergieng. Aber die wurden allerorten durch die Hund der Soldaten ausgespürt, gehetzt, gejagt, gefangen, ranzioniert, übel tractiert, und tails erbärmlich ermordet. War auch zu solcher Zeit Tag und Nacht schön und warm Wetter auf vierzehn Tag aneinander, daß doch also mancher dessentwegen desto besser in einem verborgenen Winkel durch Gottes väterliche Obacht bewahret gewesen, und sein Leben wie eine Ausbeut darvon gebracht hat“. Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing berichtet; SIGL, Wallensteins Rache, S. 142f.: „In diesen Tagen [Dezember 1633; BW] trieben es die Schweden überall ganz arg. Sie streiften in alle Richtungen und Gegenden herum, durchstöberten sogar die menschenleeren Ödnisse und Wälder, alle Berghänge, jedes Tal, jede Schlucht, jeden Schlupfwinkel, daß die Menschen sich vor Todesängsten überhaupt nicht mehr auskannten, sich nicht mehr helfen und raten konnten. Unter dem eigenen Dache gab es ja ohnehin keine Sicherheit. In ihrer Bedrängnis flohen alle aus ihren Wohnungen, als wären das selbst Räuberhöhlen, flüchteten in die Berge, versteckten sich in Hecken, im Dickicht, in der Wildnis, obgleich sie auch dort nirgends bleiben konnten wegen der Winterkälte, die in unserer Waldgegend noch viel ärger ist. Wenn sie sich überhaupt ein Feuer machen konnten, verriet sie schon von weitem der aufsteigende Rauch bei Tag und bei Nacht der Feuerschein; ja, die Flucht in ein Versteck verriet sie selbst schon wieder durch die unvermeidlich im Schnee hinterlassenen eigenen Spuren. Die schlauen Spürhunde folgten mit ihrer Nase diesen tiefen Fußstapfen und spürten den Flüchtlingen fleißig nach, ohne deren Todesängste zu spüren. Schau, laß dir sagen, was diese ungemein scharfsinnigen Bösewichte nicht alles aushecken, damit ihnen ja kein einziger Mensch entwischt. Überall in den Wäldern, in Dickichten, auf Viehtriften, wo sich einer geflissentlich verstecken könnte, veranstalteten sie blutige Treibjagden (veneticam tragediam). Sie stellten Reihen von Scharfschützen in einem größeren Abstand voneinander auf und durchstreiften so das vom Eingang her das Gelände, indem sie obendrein noch abgerichtete Jagd- und Spürhunde vor sich herhetzten. Diese reizten sie mit ihrem Hussa-Hussa zum Bellen, ließen sie durchs Dickicht und Gebüsch stöbern, nach Feuerstellen schnüffeln, schickten sie in unzugängliche Stellen, damit sie überall die versteckten Menschen ausmachen, mit ihrem Verbellen verraten und heraustreiben. In undurchdringliches Heckengestrüpp (truteta) schossen sie mit ihren Gewehren hinein, um die allenfalls darin verborgenen Menschen zu zwingen, dass sie herauskriechen oder herausspringen. Wollten solche arme „Angsthasen“ jedoch sofort bei dem Hussa-Geschrei der Jäger und dem Hundegebell der unausbleiblichen Flucht zuvorkommen und davonlaufen, wurden sie dort von den Musketieren zur Strecke gebracht, die den Wald von draußen in regelmäßigen Abständen voneinander umzingelt hatten, sodaß die ohnehin schon zu Tode geängstigten Menschen, wohin sie auch immer flüchten wollten, in die Fänge und Fallen dieser Menschenjäger fielen“. Auch die Heranziehung zu schwersten Schanzarbeiten veranlasste Bürger zur Flucht. Das Einfliehen in die nächsten Städte war allerdings nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen von hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, von Bürgern und Bürgerinnen 1 Reichstaler, von einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. In Weimar hielten sich 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Zum Teil ließ der Rat wie in Augsburg die Flüchtlinge aus der Stadt bringen (SIGL, Geschichte, S. 47) oder verweigerte die Aufnahme. Zur Migration allgemein ASCHE, Krieg, Militär und Migration, S. 11ff. Die Flucht in die nächsten Städten war nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen von hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, von Bürgern und Bürgerinnen 1 Taler, von einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. KLUGE, Hofer Chronik, S. 180 (1641): „Den 11. januarii wurde der sächßischen von adel hier eingeflehet rindt- und schaafvieh, so theils zum thor hinaus, alles wieder hereingetrieben und aufs neue verarrestiret, und solten von einem stück rindvieh 1 thaler, von einem schaaf aber 1 groschen geben, unangesehen, daß das liebe vieh zum theil dermassen verhungert, daß es kaum gehen konnte, wie dann auch viel dahingefallen und aus mangel futters umkommen müßen“. In Weimar hielten sich z. B. 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14.
[10] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[11] E. E. Rat: ein ehrenfester Rat.
[12] gestreng: lat. „strenuus“, als ehrenvoller Titel des Ritterstandes, dann auf hohe fürstliche Beamte übertragen, später auch auf niedere Beamte und Offiziere.
[13] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[14] ehrenfest: lat. „honoratus, constans honore, fortis“, „mannhaft“, traditionelle Anrede edler Männer.
[15] Ausschuss: Bürgerwehr: (zumeist relativ wirkungslose, unzuverlässige und aufsässige) Miliz zur selbstständigen Landesverteidigung (vgl. Landwehr), die teilweise schon beim ersten Musketenschuss auseinanderlief oder als Kanonenfutter diente, wenn sie nicht unter dem Schutz von Soldaten eingesetzt wurde. Zum Dienst im Ausschuss konnten sowohl Bürger – meist kleine Handwerker und ärmere Bürger, reichere Bürger drückten sich vor diesem Dienst – als auch Bauern der städtischen Dörfer herangezogen werden. Üblich war die Stellung des 5. oder 10. Mannes. Die Erfurter Bürgerwehr soll aus 1.200 Mann bestanden haben; BEYER; BIEREYE, Geschichte, S. 537. Zur Nutzlosigkeit des Bürgerausschusses vgl. die Äußerungen des brandenburgischen Kanzlers Friedrich Pruckmann [1562-1630]; FADEN, Berlin, S. 144: Sie wurden „von ihrer zween angeführt, die ihr Lebetage wohl keinen toten Menschen im Felde gesehen. Da war ein Trommelschlagen, Platzen und Schießen, auch Schreien in beiden Städten [Berlin und Cölln] die ganze Nacht hindurch, dass ihrer wohl wenige dieselbe Nacht werden geschlafen haben. Denn es war alles besoffen, was da war. Da hätte man wohlbeschossene Musketiere sehen sollen; der eine schoß die Lunte mit hinweg; dem andern entfiel der Ladestecken, dem dritten die Forschett [Gabelstock]; dem vierten versagte die Muskete zwei- bis dreimal; der fünfte steckte die Nase gar in den Ärmel, wenn er schießen wollte, gleich den Mönchen, Pfaffen und Jesuiten, die vor etlichen Jahren zu Paris gassatim gingen, Die dann losgeschossen hatten, konnten zu keiner Ladung wieder kommen, also voll waren sie. Die Pikeniere trugen die Pike auch gar musterlich, zu geschweigen, dass sie solche sonsten zu gebrauchen sollten gewusst haben. Summa, man hat nur lauter Schimpf gehabt“. FADEN, Berlin, S. 153f. Vgl. auch die Einschätzung Herzog Friedrichs III. von Schleswig-Holstein-Gottorp; RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 39: „das landtvolckh ohngeubet zu fechten, kleinmüthig und verzagt sein, ihr hertz und muth zurück bei ihren hinterlassenen Eltern, Weib undt Kindern gelassen“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 507 (1632): „Bald darauff sind die Bauern bewehret / und hinauff an Wald und Gräntzen verleget worden. Unter diesen waren ihr viel / die aus Mangel anderer Gewehr / Sensen an Stangen liesen machen / und darmit fort zogen / sie wurden aber zuvor am hindern Theil anders gerichtet / daß sie gerade wie Spiesse standen“.
Der niederrheinische katholische Chronist von Kempen und Dekan des Stifts Kaiserswerth, Johannes Wilmius [1585-1655]; WILMIUS, Chronicon, S. 115, über die Ernsthaftigkeit von Verteidigungsmaßnahmen: „Im gleichen Jahr [1641; BW], als vorher im September in Deutschland alles vom Krieg verwüstet wurde und das kaiserliche Heer in Hessen gegen den Schwedengeneral Johannes Banèr lagerte, nahmen die Hessen unter Rabenhaupt [Karl Rabenhaupt von Sucha (1602-1675); BW] Kalkar im Klevischen zu nachtschlafender Zeit. Sie bedrohten uns schwer und kündigten feindselige Handlungen an. In panischem Schrecken befestigten die Kempener den Ort und widersetzten sich dem Amtmann [Johann Konstantin v. Neukirch, gen. Nievenheim; BW], der Soldaten aus ihrer Mitte ausheben wollte. Mit welchem Erfolg, wird die Zeit lehren. Jedoch auf einen Befehl des Fürsten hin, den der Amtmann unter Hinweis auf die Gefahr von ihm erwirkt hatte, wurden einige Abteilungen und Gruppen von Soldaten mit großem Aufwand der gesamten Gemeinde ausgehoben. Als Hauptmann wurde der Sohn des Amtmanns an ihre Spitze gestellt, ein Junge von neun oder zehn Jahren. Er sollte 60 Taler Sold monatlich bekommen. Hieraus kann man schließen, was die einfachen Soldaten erhalten werden. Gegen diese Aushebung erhoben die Vierter und die Gemeinde Einspruch, jedoch der Rat und die Schöffen wagten den Mund nicht aufzutun. Lieber wollten sie den Interessen ihres Vorgesetzten nachkommen, wenn auch die Stadt darüber zu Grunde ginge“.Teilweise wurde schon aus Kostengründen der Ausschuss von Städten abgelehnt; BRUNS, Hallenberg, S. 258f.; WALLHAUSEN, Defensio Patriae. „Daß die angestellte Landesdefension Erfolg haben konnte, wenn es sich bei den Übergriffen um kleinere Gruppen von Plünderern handelte, zeigte sich in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt, als man in (Düsseldorf-)Gerresheim eine Gruppe brabantischer Soldaten gefangennahm, die ‚die Gerresheimer Kirch spoliert’ (geplündert) hatten. Dreizehn von ihnen wurden am 27. Januar 1625 gehenkt und sechs enthauptet“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 78.
[16] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.
[17] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.
[18] HAHN, Chronik 2. Theil, S. 387f. (Datierung nach dem a. St.). Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 24 (die zurzeit beste kriegsgeschichtliche Darstellung).
[19] Köln; HHSD III, S. 403ff.
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