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Ruuth, [Rhutt, Raut], Peder Didriksson [Dirichson]
Ruuth, [Rhutt, Raut], Peder Didriksson [Dirichson]; Major [Hornhatt 1590 -27.11.1637 Wismar] Peter Didriksson [Dirichson] Ruuth [Rhutt, Raut], ein Sohn des Didrik Persson Ruuth (gest. 1617), der 1602 als Berater des abgesetzten Königs Sigismund III. v. Schweden (1566-1632) nach Polen emigrierte, u. der Aurora Persdotter Silfversparre, der Bruder von Carl Didriksson Ruuth,[1] Erbe von Saxby und Tjusterby im Kirchspiel Borgå, war Major[2] in schwedischen Diensten.[3] Er war 1633 Chef einer Kompanie[4] des Värmland-Regiments[5] und zog mit diesem 1636 nach Deutschland.[6] Die Schanze[7] Werben[8] wurde am 5.8.1637 von ihm kampflos an Hans Kaspar von Klitzing[9] übergeben.[10]
Der Hildesheimer[11] Arzt, Ratsherr und Chronist Dr. Conrad Jordan[12] hält in seinem Tagebuch unter dem 27.8./6.9.1637 fest: „Zog der Feldm. Götze[13] wieder von hier nach Wolfenbüttel,[14] und weil Bericht einkam, daß die Schweden nach liederlichen Uebergang der Fürsten-Schanz Werben wären zurück über die Elbe gangen, ward auch Ordre geben, daß die Kayerl. wieder über die Weser gehen sollten“.[15]
Das „Theatrum Europaeum“[16] berichtet dazu: „Nach vollzogenem Urtheil dessen[17] ist ferner auch der Schwedische major Rhutt / vor diesem Commendant in der Werber-Schantz (welcher veraccordierter Einnam wir gleich oben auch auch gedacht) darumb / daß er den Klitzingischen nicht genugsamb sich opponirt / sondern mit Accord[18] abweisen lassen / arquebusiert[19] / und sein Leichnamb hernacher in S. Jakobs Kirchen[20] daselbst ehrlich bestattet[21] worden“.[22] „Deßgleichen ist auch dem Schwedischen Major Rhutt vor diesem Commendantē in der Werberschantz / weil er all zu schleunigen Accord mit den Klitzingischen eingangen / archibusirt / vnd sein Leichnamb hernach in St. Jakobs Kirchen daselbst zu Stettin[23] ehrlich bestattet worden“.[24] Der Historiker Samuel Freiherr von Pufendorf [8.1.1632 Dorfchemnitz-26.10.1694 Berlin] hält in seinen „Sechs und Zwantzig Büchern“ (1688) zum 5.8.1637 fest: „Die Werber-Schantze / darin Proviant und Ammunition genung war / übergab der General-Major Ruth ohne einige Gegenwehr von freyen Stücken / deßwegen er hernach zu Wißmar den Kopff lassen muste“.[25] Er wurde in Wismar am 27.11.1637 arkebusiert, im Dezember in der Stettiner Jakobikirche beigesetzt.[26]
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Carl Didriksson [Karl Dirichson] Ruuth [Ruth, Rat, Ratt, Rutt, Rutten, Rust, Rueth, Rhut, Rut, Roth, Rotten] [24.6.1592 Hornhatt-3.2.1656 Elbing], finnischer Obrist.
[2] Major [schwed. Major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie und 300 fl. bei der Kavallerie.
[3] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[4] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[5] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[6] Nach freundlichen Angaben von Herrn Eckart Hübener, Rambow.
[7] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser schweren Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).
[8] Werben [LK Stendal].
[9] Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing [1594 Gollmitz-24.6.1644 Köln], Obrist bzw. Generalleutnant in schwedischen, kursächsischen, brandenburgischen u. braunschweig-lüneburgischen Diensten.
[10] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 391; KUNATH, Kursachsen, S. 228.
[11] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff.
[12] Dr. Conrad Jordan [10.11.1591 Bockenem-23.10.1659 Hildesheim], Chronist, seit 1620 Arzt, seit 1629 in Hildesheim wohnhaft, ab 1635 mehrfach Ratsherr, Stadtarchivar; SCHLOTTER, Acta; SCHLOTTER, Hans, Der Rat der Stadt Hildesheim von 1300-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 4, 1986, S. 581-585; SCHLOTTER, Hans, Die Bürgermeister und Ratsherren der Stadt Hildesheim 1147-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 3, 1979, S. 551-558.
[13] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.
[14] Wolfenbüttel [LK Wolfenbüttel]; HHSD II, S. 503ff.
[15] SCHLOTTER, Acta, S. 247.
[16] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[17] Gemeint war die Hinrichtung Stammers, der Lüneburg übergeben hatte.
[18] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.
[19] archibusieren: zur Strafe mit einer Arkebuse erschießen, im Militärrecht als Strafe für untere Dienstränge (z. B. Art. 43 des schwedischen Militärrechts) vorgesehen, noch nach dem Dreißigjährigen Krieg üblich; GÖRLICH, Geschichte, S. 501. HERBST berichtet in seiner Chronik von Greiffenberg: „1649 den 3. Novemb. seiner Diebereÿ auf dem Markte Archibusiret, und nieder geschoßen, und weill er die ersten 2 Schüße nicht recht troffen worden, stund er wieder auf, und hätte sich lieber loß gemacht ward aber also balde wieder vor den Kopff geschoßen, und alßo hingerichtet“. HERBST, Chronik, S. 50. Gefangene Soldaten, die sich nicht unterstecken lassen wollten, wurden ebenfalls arkebusiert. Vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 174 (1634), S. 359 (1638). GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 268 [1642]: „In solcher Zeit hat ein Reuter einen armen Taglöhner, Linhard Schleichern, auff dem Unter-Rasen über seiner Arbeit mit vielen Hieben und Stichen dergestalt ohne einige gegebene Ursach verwundet, daß er vor tod herein getragen worden, gleichwol durch Gottes Gnad und angewänden Fleiß der Wund-Aertzte wieder zu recht gebracht, der Reuter aber ist, andern zum Abscheu, auff dem Marckt allhier archibusiret worden“. Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Sie erhielt ihren Namen vom hakenförmigen Hahn der Luntenklemme, der das Pulver in der Zündpfanne entzündete.
[20] Jakobskathedrale oder auch Jakobikirche (poln. Katedra Świętego Jakuba, Bazylika archikatedralna św. Jakuba).
[21] Begräbnisse in Kirchen: „Die einfachste und folglich am häufigsten vertretene Grabform war ein Erdgrab im Kirchenboden. Gewöhnlich wurden die Bodenplatten dafür aufgenommen, die Grube im gewachsenen Boden ausgehoben und danach legte man die Platten nach Verfüllung wieder an ihren Platz. Die Kirchenbänke wie wir sie kennen, gab es damals nicht, so dass kein Hindernis durch eine eventuell vorhandene feste Bestuhlung entstehen konnte. Eine Kennzeichnung des Grabes erfolgte in der Regel nicht. Dieses Verfahren brachte einige Unannehmlichkeiten mit sich, welche zwar früh erkannt wurden, doch bis man davon abkam, vergingen mehrere Jahrhunderte. Ob man die Verstorbenen mit oder ohne Sarg beisetzte, durch die Verwesung der Leichname, bzw. den allmählichen Zerfall der Särge senkte sich der Boden. Die Platten wurden uneben und dauernd musste daran ausgebessert werden. Aufzeichnungen über die genaue Lage der Gräber gab es weder in den Kirchenbüchern, noch wussten die Hinterbliebenen exakt um die Grabstellen. Man hinterließ ungefähre Angaben wie: „Nahe bei der Kanzel” – „Neben dem Grab des XY” oder wies auf einen Seitenaltar oder auf ein Bildwerk hin. Solche Angaben finden sich in Testamenten, wo z. B. die ungefähre Lage des Grabes eines Elternteiles beschrieben wurde – zusammen mit dem Wunsch, ebenfalls dort bestattet zu werden. Diese Grabstätten kosteten natürlich auch in der einfachsten Form Geld und brachten der Kirchengemeinde einen nicht zu verachtenden Teil ihres Einkommens. Jedoch war die Wiederbelegung nicht wie heutzutage reglementiert, und um Mindestruhezeiten scherte sich niemand. Die Anlage eines neuen Grabes war dem Ermessen und der Ortskenntnis des jeweiligen Totengräbers überlassen. Auf dem umliegenden – meist durch Bebauung nicht erweiterbaren Friedhof war die Situation ebenso – dort konnte man bei Überbelegung allerdings Erde in ausreichender Höhe aufbringen und somit eine neue Fläche schaffen. (Dies geschah im Laufe der Zeit häufig mehrmals – mit dem Ergebnis, dass der Friedhof später höher lag als der Boden der Kirche. Ein gutes Beispiel ist die Marienkirche in Uelzen, welche man heute betritt, indem man mehrere Stufen hinunter geht.) Innerhalb der Kirche war diese Art Lösung nicht durchführbar und so wurde einfach weiter begraben. Oft kamen dabei Gebeine zu Tage oder gar Leichen, die noch nicht verwest waren. Dergleichen warf der Totengräber einfach in eine dunkle Ecke und da blieben sie liegen; der Anblick und der Gestank wurden hingenommen. Beinhäuser zur Aufnahme exhumierter Gebeine gab es lange nicht überall. Für geistliche oder sonstige Personen von Ansehen legte man auch Schachtgräber an, welche zumindest mit Steinsetzungen ausgekleidet oder ausgemauert waren. Diese wurden dann mit einer Grabplatte an Stelle eines Grabsteines verschlossen. Der mehr oder minder durch aufgeschüttete Erde gewährleistete Luftabschluss fehlte hier. Folglich machten sich die bei der Zersetzung des Leichnams entstehenden Verwesungsgase auf verschiedene Art bemerkbar. Unerträglicher Geruch, Geräusche, die von dem aufgeblähten Körper vernehmlich wurden, vermehrte Anwesenheit von Ungeziefer aller Art machten den Kirchenbesuch für jedermann zu einer stark beeinträchtigten “Erbauung”. Es kam mehrfach vor, dass Gottesdienstbesucher fluchtartig die Kirche verlassen mussten. Aus Frankreich wird ein Fall berichtet, bei dem mehrere Kinder während des Kommunionunterrichtes bewusstlos wurden und einige Männer es nur mit mehreren Anläufen schafften, sie dort heraus zu holen. Wie auch immer – unsere Vorfahren waren in Bezug auf unangenehme Gerüche offenbar weniger empfindlich als wir – oder die vermeintliche Versicherung des Seelenheils durch ein Begräbnis im Kirchenraum wurde höher bewertet als das Ertragen der geschilderten Unannehmlichkeiten. Es dauerte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, bis man im inzwischen herangereiften Bewusstsein für Hygiene und zumindest ungefährer Kenntnis der Gefahren für die allgemeine Gesundheit diese Zustände abschaffte“. [http://www.rowane.de/html/kirchenbestattung.htm]. „Am 10. November [1632; BW] notierte der Ratsschreiber [in Naumburg; BW]: ‚Zu Magdeburg sind auch Leute in der Kirche begraben worden, welches man nachher abgeschafft, weil die Dünste von dem Fäulen durch die Erde dringen und die Luft infizieren’. Noch einmal gab der Rat damals die Erlaubnis, dass ein Offizier in St. Wenzel beigesetzt würde, ‚jedoch kann keinem solches mehr bewilligt werden’“. BORKOWSKY, Schweden, S. 55. Es galt als entehrend auch für die Angehörigen, wenn ein Begräbnis mit Sang und Klang auf dem Friedhof verweigert wurde. Der protestantische Osnabrücker Schuhmacher Bellinckhausen berichtet (1633); BELLINCKHAUSEN, TEGEDER, KREIENBRINK, S. 237: „Denn 14. Junii ist Juncker Caspar Stahls tochter auf S[anct] Johans kirchof begraben, so im kinder bette gestorben, von Juncker Dumstorf, den cornet, beschlafen. Der Bischof [Franz Wilhelm v. Wartenberg; BW] hat gesagt, man solt sie auf die schingruben [Schindergrube, BW] begrabe[n]“. Zum Teil wurden aus Kostengründen auch 3 Offiziere in ein Grab gelegt; BECK, Chronik Bd. 1, S. 77. Eine Beerdigung in der Kirche kostete 50 Rt., für Fremde 100 Rt. Rt. http://www.harzkaleidoskop.de/harzschuetzen/harzschuetzen1.htm.
[22] THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 884.
[23] Stettin [Szczecin]; HHSD XII, S. 280ff.
[24] [METEREN], Meterani Novi 4. Bd., S. 584.
[25] PUFENDORF, Der Schwedisch- und Deutschen Kriegs-Geschichte, S. 389.
[26] http://www.adelsvapen.com/genealogi/Ruuth_i_Finland_nr_125
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Bergknecht, Wendel von
Bergknecht, Wendel von; Obrist [ – 29.6.1641 vor Wolfenbüttel] Wendel von Bergknecht war 1636 noch kaiserlicher Hauptmann und Kommandant von Fürstenau.[1]
Im Mai 1636 teilte er Alexander II. von Velen den Transport von Roggen aus Quakenbrück[2] und den Verrat des Transports an die Schweden durch Quakenbrücker Bürger mit. Zudem habe es einen Aufruhr der Untertanen beim Marsch der Kompanie des Obristleutnant Schiller durch das Amt gegeben.[3]
Er ist als Obristleutnant des Regiments Suys oder bereits als Obrist am 29.6.1641 bei den Kämpfen vor Wolfenbüttel[4] gefallen.[5]
Das „Theatrum Europaeum“ zitiert ein Schreiben aus dem kaiserlichen Lager: „Den 29. Junii seynd wir mit der gantzen Käiserlichen und Reichs-Armee bey Wolffenbüttel auffgebrochen / und recta auff den Feind avanciret / der gefasten gäntzlichen Resolution, selbigen zu einer Haupt-Action zu bringen / welchen wir dann in seinen bey dem Damm verfertigten Wercken und Posten stehend befunden / ohnerachtet diesen Vortheil aber dermassen an ihn gesetzt / daß die unserigen alsbald drey Schantzen sich bemächtiget / darinnen sie drey Stück bekommen / und viel nieder gemacht. Indem aber der Feind seine meiste Macht dahin gewendet / haben die Unserigen sich mit ebenmessigen ziemlichen Verlust widerum zurück begeben / also daß bey diesem Scharmützel und Attaque / welche für eine der schärffsten / als in langer Zeit hero / nicht geschehen / gehalten wird / auff beyden Seiten eine ziemliche Anzahl an Officirern und Soldaten geblieben / und gequetscht worden / und wie man gewiß vernimmet / sollen von den Schwedischen und Lüneburgischen drey Obristen todt / und General-Major Pfuhl [Pfuel; BW] verwundt seyn. Von den unserigen ist nicht mehr als der Obrist-Lieutenant vom Suyischen Regiment / Namens Bergknecht / todt / und der Graff von Suys / wie auch die beiden Obristen-Lieutenant Reyers[6] und Kancaky von dem Gold- und Ranfftischen Regiment verwundet“.[7]
[1] Fürstenau [Kr. Bersenbrück]; HHSD II, S. 156f.
[2] Quakenbrück [Kr. Bersenbrück]; HHSD II, S. 385f.
[3] WOLF, Landsberg-Velen, S. 57.
[4] Wolfenbüttel; HHSD II, S. 503ff.
[5] HEILMANN, Kriegsgeschichte 2. Bd., S. 636.
[6] Franz Freiherr (1650) v. Royer [Roye, Rouyer, Rogier, Rouger, Rougen, Reyer, Reyers] [1602/1603 Luxemburg oder Lothringen-24.3.1671], bayr. Kämmerer, Obristzeugmeister, Generalwachtmeister, bestellter Obrist zu Fuss, Obrist der Leibgarde, Kriegsrat; seit 1641 Mitglied Nr. 355 der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ als „Der Herbe“; CONERMAN, Die Mitglieder, S. 407. 1645-1649 Pfleger in Mindelheim, 1649-1669 Pfleger in Ried im Innkreis, 1657 Ehe mit Maria Engelburg, geborene Fugger, 1670 Übersiedling nach Augsburg.
[7] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 591.
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Ranfft [Ranft, Rans, Ransel] von Wiesenthal, Johann Christoph Freiherr
Ranfft [Ranft, Rans, Ransel] von Wiesenthal, Johann Christoph Freiherr; Obrist, Generalfeldwachtmeister [1599-1.4.1660 in Mecklenburg]
Johann Christoph[1] Ranfft Freiherr (1657) von Wiesenthal [1599-1.4.1660 in Mecklenburg] war kaiserlicher Obristleutnant des Regiments Hans Philipp von Breuner, dann Obrist und 1645 Kommandant in Krems.[2]
Zur negativen Beurteilung Ranffts heisst bei Krebs: „So viel aus den dürftigen Nachrichten über ihn zu entnehmen ist, war er ein militärischer Bramarbas, ein gewaltthätiger Character, bei dem eine Art soldatischer Bonhomie [Einfalt, Biederkeit; BW], ein Haschen nach Popularität bei seinen Untergebenen die mangelnde Einsicht in militärischen Dingen verdeckte. Nur aus Ueberschätzung der eignen Kraft läßt es sich erklären, daß alle Ausfälle mit viel zu wenig Mannschaft gewagt werden, daß man zur Vernagelung eines feindlichen Mörsers nur zwei Nägel mitnimmt, daß die eigne Terrainkenntniß zu keiner nächtlichen Ueberrumpelung des Gegners benützt wird, daß bei dem wichtigen Ausfalle am Morgen des 14. Juli ein untergeordneter kaiserlicher Subalternofficier das Scheitern des ganzen Unternehmens herbei führen konnte u. s. w.“[2a]
Langensalza[3] wurde vom 27.10.-30.10.1632 durch Pappenheims[4] Obristen Lothar Dietrich von Bönninghausen[5] und Johann von Leittersam [ -nach dem 10.10. 1647] ausgeplündert, da die kursächsische Stadt der Aufforderung, die Besatzung[6] auszuweisen, nicht nachkommen konnte. Der Kommandant Hauptmann Brandenstein wurde trotz der Zusicherung freien Geleits vor der Stadt samt Begleitung gefangen genommen. Leittersam ging zu Verhandlungen mit dem Magistrat in die Stadt, während gleichzeitig die kaiserlichen Söldner in die Stadt eindrangen und plünderten. Auf die Vorstellungen des Magistrats erklärte Bönninghausen nur, Langensalza solle froh sein, so davon gekommen zu sein. Damit seine Truppen sich besser aufführten, verlangte er 2.000 Reichstaler. Am 30.10. erschien dann noch Obristleutnant Johann Christoph Ranfft von Wiesenthal und forderte 12.000 Rt. Brandschatzung, davon wurden 5276 Rt. aufgebracht. Ranfft erhielt eine Schuldverschreibung über 3.000 Rt. Während der Verhandlungen wurde weiter geplündert. Angeblich soll die Stadt einen Schaden von 180.000 fl. erlitten haben.[7]
„Am merkwürdigsten ist die Pappenheimische Plünderung, welcher seit dem 17. October 1632 unsere Stadt mehrere Tage lang erlag. Es war Mittwochs Abends 4 Uhr, als die Pappenheimischen Obersten Bennigshausen und Lottersheim mit einer starken Truppenabteilung von 20 Compagnien zu Pferde und 4 Fähnlein zu Fuß die Stadt berennten, vor dem Erfurter Tore sich in Ordnung stellten und sofort einen Trompeter an die Pforte sendeten. Alsbald wurden zwei Personen aus der Stadt abgeordnet, um zu vernehmen, was der Trompeter begehre. Jetzt begaben sich beide Obersten selbst an das Thor und verlangten, daß Abgeordnete auf Ehrenwort aus der Stadt kommen sollten. Darauf verfügten sich zwei Bürger hinaus und zwei Soldaten, ein Regimentsquartiermeister und ein Korporal, als Geißeln hinein. Draußen wurde den Bürgern eröffnet, daß der Kaiserliche kommandierende General Gottfried Heinrich von Pappenheim, welcher aus Westphalen mit einer an der Weser gesammelten Armee komme und eben jetzt durch Thüringen ziehe, von einer in Langensalza liegenden Churfürstlichen Besatzung Kunde bekommen habe, wenn diese gutwillig abzöge, so solle der Stadt nichts zu Leide geschehen, dafern sie sich mit ihnen abfinde, den Obersten in der Stadt ein Nachtlager und in der Vorstadt etlichen Reufern [Reutern; BW] Quartier, Bier und Brod reiche. Seiten der Stadt wurde vorgestellt, daß die Abführung der Churfürstlichen Soldaten nicht in ihre[r] Gewalt stände, aber die Stadt sehr erbötig sei, sich gütlich abzufinden. Allein die Obersten bestanden auf dem Abzug der Besatzung, verlangten mit dem kommandierenden Hauptmann Georg von Brandenstein selbst zu sprechen und ließen einen Bürger in die Stadt zurück gehen, um den Hauptmann dazu einzuladen. Der Hauptmann bezeigte anfänglich keine besondere Lust zu dieser bedenklichen Zusammenkunft, aber da ihm die Obersten seine persönliche Sicherheit auf Ehrenwort versicherten, so blieb ihm keine Wahl, er wagte sich jetzt hinaus und begehrte nichts, als freien Abzug mit Sack und Pack, und freies Geleite nach Erfurt,[8] wo schwedische Besatzung lag. Allein die Pappenheimer hielten nicht an Treue und Glauben, sie nahmen den Hauptmann, den Fähndrich und andere Officiers alsbald gefangen. Hierauf kam der Oberste Lottersheim selbst in die Stadt. Auf dem Rathhause zeigte er die Vollmacht vor, welche der kommandirende Oberste Bennigshausen an ihn ausgestellt hatte, er verlangte 12000 Thlr. an Geld, Gold und Geschirr, mit dem Versprechen, gegen Erlegung dieser Brandschatzung die Stadt vor Brand, Plünderung und Einquartierung zu schützen. Während darüber auf dem Rathhause unterhandelt wurde, drangen die Soldaten theils mit Gewalt zum Erfurter Thore, theils heimlich über die Mauern in die Stadt. Da begann ohne Scheu und ohne Umstände eine fürchterliche Plünderung öffentlich und durchgängig. Zu gleicher Zeit schoß in der Langengasse, bei dem Kriegsthore vor der Mühle am Eckhause in Franz Rödigers Wohnung ein Feuer auf, welches eine Scheuer und einen Stall in die Asche legte, und dann von selbst ohne alle menschliche Hülfe wieder ausging. Mitten unter diesem Lärme hatte sich Oberste Lottersheim vom Rathhause zurückgezogen, nirgends war er anzutreffen, nirgends gegen die Plünderung Hülfe zu finden. In der Nacht zeigte sich endlich der Oberst Benningshausen auf dem Markte, er wurde inständig gebeten, den Vergleich wegen der Brandschatzung zu vollziehen und der Plünderung zu steueren, aber er verweigerte beides, und dem Stadtrathe ließ er sagen, man sollte Gott danken, daß es nicht ärger zuginge und ihm für die leidliche Manneszucht 2000 Rthlr. zur Belobung und Belohnung auszuzahlen. Wirklich wurden auch Tages darauf, nämlich Donnerstags am 18. October 1000 Thaler an Bennigshausen abgezahlt. Aber die Plünderung dauerte fort, obgleich der Oberste mit seinem Geld davonzog, um auch Arnstadt[9] mit einem gleichen Besuche zu beehren. Hier wurde nunmehr eine Companie nach der andern zur Plünderung in die Stadt eingelassen, und die letzte, unter welcher sich viele Eichsfelder[10] Bauern befanden, behielt nichts übrig, als den Leuten die Kleider vom Leibe zu reißen, und selbst die Hemden auszuziehen. Gleichwohl kam am 19. October der Obristlieutenant Ranft auf das Rathhaus und forderte die 12,000 Thlr. Brandschatzung; zugleich drohte er mit Feuer und Schwerdt, wenn er nicht sofort befriedigt würde. Da mußte sich der Stadtrat wohl fügen. An deren Spitze standen damals als Bürgermeister D. Johann Jüngling und M. Friedrich Heppeler. Aber alles was Bürger und Einwohner vom Adel an Geld, Gold und Geschmeide, theils zu ihrem tragenden Antheile, theils vorschußweise in der Geschwindigkeit zusammen bringen konnten, betrug 5276 Thaler. Darunter war auch ein Darlehn begriffen, welches die Witwe des verstorbenen Bürgermeisters Georg Kruhme, Namens Elisabeth geb. Schröterin, mit 595 Thlr. 22 Gr. Vorschoß, und worüber sich das zwei Jahre hernach ausgestellte Dokument in Abschrift noch vorfindet.
Dem Obristlieutnant Ranft wurden die zusammengebrachten 5.276 Thaler unverzüglich zugestellt, er erhielt zugleich vom Stadtrathe eine Verschreibung auf 3,000 Thaler Nachschuß. Gleichwohl dauerte die Plünderung noch bis um 20. October, sie hat von Mittwoch bis zum Samstag, Nachmittags 2 Uhr, ununterbrochen fortgedauert. Jetzt brach aber das wilde Heer auf, es zog auf Tennstädt,[11] wo die Kirche geplündert wurde. In Langensalza war bei dieser Plünderung auch die churfürstliche rothe Blutfahne eine Beute der Feinde geworden, bei welcher ein hiesiger Einwohner, Namens Franz Greim, der bei dem Defensions-Regimente lange Zeit gedient hatte, Führer gewesen war. Aus der Marktkirche war alles Silbergeschirr entwendet worden. Bei eben dieser Plünderung, welche die Feinde selbst als noch unerhört ausgegeben haben sollen, welche vielleicht als eine Rache gegen den abtrünnig gewordenen Chürfürsten angesehen werden konnte, sind mehrere hiesige Einwohner theils erschossen, theils zu Tode gemartert worden. Darunter gehört auch der Seidenkrämer Justinus Poppe, welcher dem Rathskeller gegenüber wohnte; er wurde, wie wir schon vorhin in einem andern Zusammenhange erzählt haben, während dieser Plünderung bei der Bergkirche erschossen und Sonntags am 21sten October begraben. Daß damals schon die hiesigen Vorstädte abgebrannt worden, erzählt zwar das europäische Theater [Theatrum Europaeum;[12] BW], und Zeiler in seiner Beschreibung des Obersächsi[s]chen Kreises,[13] aber unsere Chroniken, welche den allmähligen Eingang der Vorstädte vielmehr vom Jahre 1642 an datiren, wissen zur Zeit der Pappenheimischen Plünderung nur von dem Eingange einzelner Häuser. Die Folgen dieser Plünderung sind übrigens traurig genug. Wir haben umständliche Nachricht über den Plünderungsverlust, der nach Stieler’s Bericht, und zwar nach den Anzeigen, welche die einzelnen Bürger darüber an den Stadtrath einreichen mußten, 180,000 Mfl., nach anderen 81,106 Mfl. 11 Gr. 1 Pf. betragen haben soll; wir besitzen auch eine Ausgabenrechnung des Stadtraths über mehrere verabreichte Geldposten; wir haben außer der Urkunde über das Darlehn der Wittwe Kruhme, auch von der Verschreibung, welche der Stadtrath an den Obristlieutenant Ranft über 3,000 Thlr. Nachschuß ausstellte, von Ranfts zurückgelassenem Befehle und von dem Vergleiche über die Brandschatzung über die Brandschatzung Abschriften übrig behalten; welche wir mittheilen werden, wenn wir die Geschichte des traurigen Jahres 1632 werden vollendet haben. Wir besitzen auch des Weberstedter[14] Pfarrherrn M. Cyriacus Prachts Bericht darüber, den wir ebenfalls nicht vorenthalten können“.[15]
Im erwähnten Bericht des Weberstedter Pfarrers Pracht heißt es: „Den 16. October 1632 gleich auf den Tag Galli kam der Kaiserlichen und Päpstischen Liga General der Herr von Pappenheim vom Eichsfelde, nahm Mühlhausen[16] mit einer starken Armee zu Roß und Fuße, die ergaben sich alsobalde, und alß sie von dannen in die nächsten Dörfer bis nach Seebach[17] feindselig einfielen und alles ausplünderten, haben sich die Dorffschaften im Amt Salza noch selbigen Tages nach Salza retterirt, wie auch wir dieselbige Nacht mit allen Pferdten in Weberstedt uns aufmachten, und die Mittewoch, als den 17. October frühe Morgens für die Stadt kamen,und eingelassen worden. Ehe wir aber ein par Stunden in der Stadt gewest, hatt sich der feind hin und wiedersehen lassen bis gegen Abend um 4 Uhr ist der Feind mit 30,000 Mann für die Stadt gerückt, darauf also bald der Hauptmann Brandenstein, welcher alda zu Besatzung lag, sammt den Bürgermeistern dem Feinde entgegengangen, und einen Obristlieutnant in die Stadt aufs Rathhaus bracht, mit demselbigen auf 12,000 fl. accordiret, die sie auch erlegt, daß der Stadt mit Plünderung sollte verschont werden. Als aber auf solchen Accord der Feind um 6 Uhr Regen [gegen; BW] Abend In die Stadt eingelassen worden, ist die Plünderung alsobald angegangen und der Accord von dem Feinde versprochenermaßen nicht gehalten worden; sobald der Feind in die Stadt kam, ist ein Feuer aufgegangen, welches ein Soldat angesteckt, der in einem Stall ein Pferd erschossen, und dadurch den Stall angesteckt, da ist der Feind wieder für die Stadt gerückt. Das Feuer aber ist bald gestillet worden, und der Feind wieder eingezogen, da ist es an ein Raubern und plündern gegangen, und gewehret drei Tage und Nacht; 1400 Pferde an Bürger und Bauer Pferden hatt der Feind aus der Stadt geführet, Küsten und Kasten aufgeschmissen, und alles an Silber, Gold, Gewand, Kleider, Geld, Geschmeide, Weißen Gerethe[18] auf Wagen geworfen, und hinweggeführt, Weiber und Jungfrauen geschendet, und viel gefangen, aus Weberstedt allein sind 6 junge Mägdlein dem Feinde in die Hände kommen und gefangen hinweg geführt worden. Hier dem Pfarrer sind 2. Pferde sammt dem Geschirr, so 100 Thaler würdig genommen worden. Alles unser Geschmeide, an vergüldeten und Silber Ketten, Silbern Gürtel, Silbern Löffeln. Item alle unsere Kleider und weißgerethe, welches in Summa an die 500 fl. Sich erstreckt ist mier genommen. Ich bin 2 mal ausgezogen, und verwundet worden, etliche mal hat man mich erschießen und erstechen wollen. In zerrissenen Hosen, die mir zugeworfen worden, bin ich ohne Schue und Strümpfe barfüßig in der Nacht in das Gehölze zu meinen Pfarrkindern kommen. Was für eine Wüsterei in der Pfarr ich funden, will ich nit setzen, aber das größte und höchste Herzeleith ist, daß mier und meinem lieben Weibe, unsere liebe Tochter Anna Sophie ein Mägdlein von 16 Jahren mit gewalt genommen und entfüret worden. Ach ! domestica mala sund majora lachrymis. Gott wolle der Feinde Herzen mit Barmherzigkeit Regen sie erfüllen. Sie und uns betrübte Eltern durch den h. Geist stärken, und trösten, in unserm Creutz Gedult verleihen, durch seine h. Engel schützen, regieren und führen, sie aus ihrem Elend und Nöthen zu rechter Zeit wieder ausführen und erretten, und gesund wieder zu uns bringen“.[19]
In den Aufzeichnungen des geflüchteten Pfarrers Ernst Noltenius von Illeben[20] ist festgehalten: „Ich habe gahr nicht umhin gekont bey Ißiger gelegenheit dem Herrn Schwager zuschreiben v. [und; BW] zu refiren kürtzlich Wie Wir doch so Wunderlicher Weise Sambtlich Unter sonderbahrer Göttlichen protection alhier zu Langensalza in der graüsahmen Tyrannischen Pappenheimischen Plünderung, Mord-, Brand- v. [und; BW] räuberey findt [sind; BW] erhalten Worden; Alß ich Vernahm by [wie; BW] Die Crabaten ohne einiegen Wiederstand die Thore anlieffen v. [und; BW] Aufhieben (den Unsere Defensoren Verließen Musqueten spieß v. [und; BW] degen auch ihre bünte Röcke führete ich den Schwiegervater, Mutter, Meine Junge frawen v. [und; BW] alle haußgenoßen auß dem hause in die Berg Kirche, darinnen saßen Wier in sehr großen schrecken v. [und; BW] zagen Von 5 Uhr biß 10 in die nacht, Wier Konten darinnen sehen b. großen fewr zu Tommesbrücken[21] d. machten die ganzen küchen hell, darnach entstundt by große fewr in der statt, fast alle augenblick Kahm ein groß geschrey diesen Und Jehnen hatten sie niedergehawen v. [und; BW] würde Weder jung noch aldt Verschonet, Da gab eins dem andern gut nacht, bahten eins dem Andern ab, „Empholen sich mit hellen v. [und; BW] lauten Singen v. [und; BW] behten dem lieben Gott, Weiber v. [und; BW] Kinder – fielen alle auff die gesichter Krochen rin Unter den Andern Winselten Undt schrien dy nimmermehr aufzusagen, Nach 10 Uhr aber kam Herr Balthsar Schmalkalden Unser lieber Schwager mitt des Obersten Bönnighausen Secretario v. [und; BW] führeten unß auß der Kirchen sämbtlich zu hause. Doch aber kahm Unterwegen ein Crabat zu uns, riß dem Vater die Mantel mitt gewaldt vom Halse, hatte ihn auch genßlich zu Boden gerißen dafern ich ihn nicht so stark erhalten hatte; Als Wier nuhn ins Hauß kahmen, Wahr schon alles geplündert, die Apotheker Laden Kisten und Kasten Undt alles mitt gewaldt auffgehawen und stunden im Hause Der Obrister Bönnighausen v. [und; BW] Obrister Leuttersheim fragten einen nach dem Andern Wert er Werde Wier beklagten Zum höchsten Unsere unschuld gegen ihnen Wurden aber mit schlechter AntWort abgewiesen; Ihr seidt lauter Narren; Schaffet geldt v. [und; BW] zufreßen e[t]c Ich für meine person gab mich P. aus für einen Stundenten, Unangesehen dy sie mitt gewaldt eine Priester aus mihr machen Wollten, stets sagende: du bist ein Papa, bist du nicht ein Papa e[t]c. Hernach nahm mich Obrister Leutersheim auff der großen stuben für, legte einen blosen Degen Undt Pistolen auff den Tisch drewete mit großen schweren v. [und; BW] flüchten [Flüchen; BW], Wofern ich ihm nicht alsobald 100 Rhlr. Promitirte v. [und; BW] in puncto verschafte Wollte er mich erschießen. Ich beschwerte mich zwarn Zum allerhöchsten Undt beschönete micht nicht so Viel inüglich [möglich; BW] mitt ergangener Plünderung nichts desto Weinieger aber ich zur Mutter holete 2. Silberne Becher und praesentirte sie ihm wardt aber sehr schlecht acceptiret maledictis ac fustibus und muste Wieder Zurück u. holen ihm noch nebens ziemlichen gelde, hernach wollte er mitt gewaldt ein Concubinam haben, Welches ich aber mitt Vielfeltiegen zu Fuß fallen Undt Klegliches bitten entlich noch Von ihm erbaht Seine Diener Undt Jungens Plünderten die gantze nacht alles auch u. Zusonders den Keller darin ich meinen Pfarrrock Unter die kollen Verscharret Welchen ich wieder von ihnen erkauffen Muste ich gab Vor er Wehre meinen Herrn Antecessori gewesen; dieser Oberste Zog den Morgen aus darnach kahm ein Hoffmeister mitt etzlichen Pferden herein, (bei dem gab ich mich auß darnach Kahm ein Hoffmeister mitt eßlichen Pferden herein, (bei dem gab ich mich auß vor einen Apotheker da Schwager Andreas eben nacher frankfurt[22] verreiset wahr) Plünderten Weiter Wo noch etwas übrig u. zufinden Wahr, hernach aber erhielten Wir mitt großen schenken und flehen allezeit Salva Guardi e[tc“.[23]
Unter Breuners Befehl nahm Ranfft an der Schlacht bei Lützen[24] teil und führte wahrscheinlich nach dessen Tod zunächst das Regiment.
Bis zum Juni 1635 fehlen bisher Hinweise. Im Juni 1635 weilte Ranfft in Würzburg,[25] um die Befestigungsarbeiten in der Stadt zu kontrollieren. Er informierte Melchior von Hatzfeldt auch von der Besetzung von Neumarkt[26] durch die Kaiserlichen, nachdem die Schweden Ende Mai nach Nürnberg[27] abgezogen waren, und von der Beschießung Hersbrucks[28] durch Johann Christian von Wahl, das sich am 29.5. ergab; die schwedische Besatzung zog am 1.6. ab. Ranfft marschierte weiter nach Salmünster[29] und Wetzlar,[30] um Bernhard von Sachsen-Weimar[31] entgegenzutreten. Weiter berichtete er Hatzfeldt von der Besetzung von Schloss Neuhaus[32] durch Wahl.[33] Dieser war am 24.5. mit 2.000 Mann, 800 Pferden und 8 Geschützen vor der Stadt erschienen, die sich Ende Mai ergab.[34]
Im März 1639 informierte Ranfft Hatzfeldt von der Anfertigung guter Gewehre in Aachen.[35]
Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold [1603 – 1676][36] aus dem von Eger[37] abhängigen Marktredwitz[38] erinnert sich an den Dezember 1640 und den Obristleutnant mit der „eisernen Hand“: „Den 7. dito ist (her)nachgefolgt H[err] Oberst[leutnant] Ranfft mit 52 Pferden und 100 Soldaten zu Fuß. Weil es sehr kalt in der Nacht und weil auch böses Wetter (vorhanden) war, hat er alsbald herein und sein Geld zu zehren begehrt; welches wir ihm nicht abschlagen durften. So sind also seine Soldaten von Haus zu Haus einlogiert, der Oberst aber mit seiner Gemahlin und [seinem] Sohn in das eine, die anderen Hauptleute und Offiziere(r) aber in das ander[e] Wirtshaus gelegt und freigehalten worden. Dieser Oberst hatte eine eiserne Hand“.[39]
Er nahm an der 2. Schlacht bei Breitenfeld[40] am 2.11.1642 teil und geriet verwundet in Gefangen-schaft.[41] Erst im August 1643 wurde Ranfft aus schwedischer Gefangenschaft entlassen.[42]
Von seinem Regiment lagen im kaiserlichen Feldlager vor Bernburg[43] am 18.10.1644 221 Gesunde sowie 12 Kranke und Verwundete.[44] Am 9.12.1644 schrieb Ferdinand III.[45] aus Linz[46] an Rudolf Graf Colloredo: Von Oberst Ranfft sei über die Zerschlagung der kaiserlichen Kavallerie bei Jessen[47] und Jüterbog[48] benachrichtigt worden. Er habe Hatzfeldt befohlen, das bei Pegau[49] zerstreute Volk sowie die in Böhmen und anderswo zurückgelassene Reiterei zusammenzuziehen und mit den eigenen Truppen zu vereinigen, um den Gegner an weiteren Vormärschen zu hindern, wobei ihn auch die Artillerie unterstützen sollte. Die Statthalter von Böhmen seien angewiesen worden, Hatzfeldt solche Plätze zur Verfügung zu stellen, die er selbst als geeignet für die Konzentrierung der zerschlagenen Regimenter betrachte, sowie ihn mit Proviant zu versorgen. Colloredo sollte diesen kaiserlichen Befehl unterstützen.[50]
Der kaiserliche Generalleutnant Gallas[51] wandte sich am 1.4.1645 aus Prag an Piccolomini: Er möchte seine Irrtümer wieder gut machen. Der Feind sei bei Krems[52] vorgerückt, seine Angriffe auf die Stadt seien jedoch erfolglos geblieben. Er selbst werde am folgenden Tage fast das ganze Militär aus Böhmen als Hilfstruppen abführen. „Io vorrei ritornare a rimediar li miei errori, se pure potesse rincontrar l’occasione di servir a Vostra Eccelenza cose di suo gusto, quello che la presente materia non me la da. Il nemico doppo haver preso Iglau,[53] Znaimb[54] é marchiato con tuta la sua armata verso Crembs presidiato dal colonello Ranft con più che trecento houmini, dove ha perso due assalti di consideracione, il pegio á che oltra tanti ricordi ci havianno lasciato pigliare da undie barchoni. Dimane matina me porto con tute quelle puoche reliquie che sono restate in Bohemia à quella volta. Il Sig. Conte Colloredo attenderà al governamento di deto Regno (oltri li guarnisoni), con 5 regimenti di cavalleria, come anco il Sig. Conte Montecucculi con altri sette, per defensione di quel paese. Di quello che passerà non mancherò dar parte à V. E”.[55]
Am 3.10.1645 schrieb Generalfeldzeugmeister Fernemont aus dem Feldlager bei Dietweis[56] an Ferdinand III. und berichtete über seine Vorkehrungen gegen einen schwedischen Angriff im österreichischen Grenzland bei Waidhofen.[57] Er habe Ranfft und Konrad Balthasar von Starhemberg über die Verteidigung von Oberösterreich instruiert. Die Befestigungen der Stadt Waidhofen seien in Ordnung, die Bürger bewaffnet, weshalb er ihnen noch einen Leutnant mit 50 Mann und 40 Reitern zurücklassen wolle; ferner habe er Besatzungen in den wichtigen Ort Drosendorf[58] und auf Schloss Frain[59] gelegt. Ein Flügel des Gegners stehe bei Eggenburg,[60] der andere bei Langenlois[61]; der Gegner scheine entweder über Böhmen in die Obere Pfalz oder näher heran an Königsmarck nach Mähren ziehen zu wollen.[62]
Im März 1646 hielt sich Ranfft in Budweis[63] und Kaplitz[64] auf; im April gab er Hatzfeldt einen Bericht zur Lage in Mähren.[65]
Die weiteren Folgen der Schlacht bei Jankau[66] (6.3.1645) – das weitere Vorrücken der Schweden nach Süden – schildert der Historiograph und Habsburg-Anhänger Wassenberg[67] in seinem 1647 erneut aufgelegten „Florus“: „Darauff Herr General Torstensohn alsobald Crembs vnd Stein[68] zu belägern angefangen / auch durch gebrauchten Gewalt es dain gebracht / daß dieses den 16. 26. Martii mit Sturm erobert / vnd was in Gewähr befunden / mehrentheils nidergemacht / Crembs aber / darin Obrister Ranfft mit 300. Mann sich befunden / durch Canoniren vnd andern Kriegs-Ceremonien dahin getrieben worden / sich zu übergeben / als aber in wehrendem Accord / von einem trunckenen Bawren / vngefähr ein Schuß geschehen / seynd die Schwedische mit gewalt in die Statt geruckt / den Obristen Ranfften / neben andern Officirern gefangen genommen / vnd naher Iglaw geschickt / die gemeine Knecht aber alle vntergesteckt“.[69]
Die Eroberung von Krems 1646 beschrieb auch eine weitere zeitgenössische Quelle: „Indem sich der Schwedische General Wittenberg am 3. Mertz mit etlichen Regimentern gegen Iglau zog, und nach erfolgter Übergabe etliche dahin geflohene Officiers gefangen bekam, eroberte der General-Major Duglas [Douglas; BW] das feste Haus Liebnitz,[70] und die gantze Armee brach den 9. auf nach Znaim, welche Stadt sich auf Discretion ergab. Mittlerweile ging Duglas mit etlichen Regimentern an der Donau hinab, auf welchem Zug ihm bey Dürrenstein[71] viele Kayserliche Bagage, so von Tabor[72] kam, in die Hände fiel. Torstenson legte sich vor Stein, und eroberte den Ort mit Sturm; hierbey wurde alles, was man in der ersten Hitze vor sich fand, niedergemacht und die Stadt geplündert. Hiernächst brauchte er vor Crems mit Schiessen solchen Ernst, daß der Commandant, Oberste Ranfft, nach gelegter Bresche sich ergeben [!] und die Besatzung unterstellen mußte“.[73] Über die Einnahme der Stadt durch die Kaiserlichen schrieb der kaiserliche Rat Horatio Bucelleni an Piccolomini:[74] Die Stadt sei zwei Tage lang unter Kanonenfeuer genommen worden und der schwedische Kommandant aufgefordert worden, sich innerhalb von 24 Stunden zu ergeben. Dieser habe eine Übergabe durch ehrenhaften Akkord verlangt, was ihm von Ranfft trotz des Protests seiner Soldaten gewährt worden sei. Am 6.5. sei die Garnison mit einigen Wagen ab und Ranfft habe die Stadt eingenommen. Die übrigen kaiserlichen Soldaten zogen nach Korneuburg ab,[75] um diese Stadt einzunehmen. Falsch war Bucellenis Darstellung, die kaiserlichen Truppen hätten deswegen keinen Angriff unternommen, weil Gerüchte von einem Friedensschluss in Münster[76] aufgetaucht seien, der jeden Tag verkündet werden könnte.[77]
Ein anderer zeitgenössischer Bericht schreibt die Einnahme der Stadt mehr dem Grafen Puchheim zu: „Zu Anfang des Aprils beschoß der Kayserliche General Buchheim die Stadt Crems von 3. Batterien, nachdem er das Blockhaus zu Stein erobert und verderbet hatte. Die Belagerten wehrten sich tapfer, und fielen fleissig aus, weil sie einem Entsatz unter dem Obersten Reichwald entgegen sahen; doch konten sie nicht hindern, daß die Belagerer mit ihren Approschen bis in den Graben gelangten.
Die Kayserlichen setzten die Belagerung von Crembs unter dem tapfern General, Grafen von Buchheim, so eiferig fort, daß um den Anfang des May alles zum Brescheschiessen bereitet und eine Schantze bey dem Wiener-Thor erobert war. Der Commandant ließ viele Häuser in der Stadt abtragen und mit Sand beschütten, gedachte sich aber im Nothfall auf einen Thurn, der mit einer Schanze umgeben war, zu ziehen: Hingegen brachten die Kayserlichen 10. ganze Cartaunen und 10. Feuer-Mörser bey Nacht auf den Galgenberg, von da man die gantze Stadt übersehen konte. Kurtz vorher kam ein Bote, der die Briefe des Commandanten in einem Laib-Brodt nach Corneuburg überbracht, mit Antwort-Schreiben zurück, die in einem hohlen Stock verwahret waren. Weil ihm aber eine Kayserliche Parthey Reuter auffstieß, und er sich unwillig erzeigte, ihnen den Weg zu weisen, schlugen selbige seinen eigenen Stock auf ihm entzwey, worauf die Briefe heraus fielen, und der Corneuburger Vorhaben, eine Diversion zu machen, entdecket wurde. Dieses hatte die Würckung, daß die Schwedischen aus Corneuburg, als sie die Wiener-Brücken-Schanze mit 200. Mann zu Fuß und 50 Dragonern bey Nacht anfielen, mit Verlust wieder abziehen und ihren Oberst-Lieutenant im Stich lassen musten. Da nun die Kayserlichen am 4. May gedachten Thurm gefället und eine Bresche geschossen hatten, bequemte sich der Commandant noch selbigen Abend zum Accord, wodurch er mit 150. Mann freyen Abzug nach Groß-Glogau[78] erhielt, die übrigen Soldaten aber, so ehemahls den Kayserlichen gedienet, untergestossen wurden“.[79]
Weißenburg[80] war im Februar 1647 trotz der Einwände von Gallas[81] von Traudisch erobert worden, wie Ranfft Hatzfeldt mitteilte.[82] Der Historiograph und Habsburg-Anhänger Wassenberg[83] schreibt dazu in seinem 1647 erneut aufgelegten „Florus“: „Alß die Schweden in Belägerung Lindaw[84] occupirt gewesen / hat die Stadt Weissenburg 7. Stund von Nürnberg[85] gelegen / den 3. Januarii 1647 der Keiserische General Trauditz [Traudisch; BW] auffordern lassen / darzu sich aber der Schwedische Commendant darinn / OberstLeutenant Weyer nicht verstehen wollen / darauff sie von 300. Pferden biß auff den 8. dito blocquirt gehalten / hernach durch 6000. theils Keyserischen / theils Chur-Beyerischen Commandirten Völckern belägert worden. Vnd alsobald mit Canoniren ein solcher Anfang gemacht worden / also daß man vom 9. biß 16. Januarii in allem 5700. Schüsse gethan / den 17. ist man gantz still vnnd mit Lauffgräben machen vnnd approchiren geschäfftig gewesen / den 18. hat man Presse geschossen / auff die 1065. Schüsse gerechnet / also daß dergleichen scharpff schiessen bey diesem langwirigen Krieg kaum gehöret worden / vnd war diesen Tag von 11. biß Abends gestürmet / aber der Sturm mit Verlust vieler Toden abgetrieben worden / den 20. 21. würde mit glüenden Kugeln in die 200. Schüß gethan / etliche Häuser in Brand gesteckt / vnnd die Mawer vber den See vnd Eyß gantz nidergefällt / vnd den Belagerten die Gegendefension ( weil sie mit keinem Stück versehen) gäntzlich abgeschnitten 50. Häuser ruinirt / 30. zum Brennholtz eingerissen / den 22. hat man accordirt / vnnd seynd den 23. die Schweden ab vnnd die Keyserischen vnnd Beyerische eingezogen / vnnd ist also die gute Stadt vbel zugericht wider in der Key[s]erischen Hände kommen“.[86]
In der Saalfelder[87] Chronistik heiß es zu 1647: „Dann kamen am 9. Dezember [19.12.1647] 3 kaiserliche Regimenter zu Roß, unter dem Befehl Ransens [sic ! BW], in die Stadt, brachen am 19. [29.12.; BW] unversehens wieder auf, kehrten aber am 24. Dezember [3.1.1648, BW] mitsamt ihren Regiments-Quartiermeistern wieder zurück“.[88]
Ranfft wird als Beteiligter am Nürnberger[89] Friedensmahl am 25.9.1649 erwähnt.
In einer zeitgenössischen „allerkürzesten Beschreibung“ heißt es: „Nachdem des Herrn Generalissimi Hochfürstl. Durchl. den Münsterischen Friedensschluß durch beiderseits beliebten und unterschriebenen Interimsrecess werkstellig gemacht, viel Regimenter wohl genügig abgedankt, viel Plätze geräumet, auch viel raumen machen und also den dreißigjährigen Krieg nachgehends erfreulich geendet, haben Sie sich entschlossen, den gesamten hochansehnlichen Abgesandten zu dieser Handlung ein Bankett oder Friedensmahl anzurichten und nächst schuldiger Danksagung für solche Göttliche Gnaden-Schenkung, als welcher diese Schlußhandlung hauptsächlich beizumessen, hochbesagten Herrn Gesandten allermöglichste Ehre und Liebe zu erweisen, sie wohlmeinend zu versichern, daß man auf schwedischer Seite begierigst das Teutsche reich in friedlichen Wohlstand bedingter und fast endlich verglichener maßen zu setzen und in lang hergebrachter Freiheit zu hinterlassen.
Solches Vorhabens ist der große Saal auf dem Rathaus in Nürnberg für den geräumigst und bequemsten Ort ausersehen und auf Seiner Hochfürstl. Durchl. gnäd. Begehren von einem edlen Rat zu besagter Mahlzeit mit aller Zugehör in Untertänigkeit willigst überlassen worden, deswegen Sie auch alsobald drei große Kuchen aufrichten und zubereiten lassen. Dieser Saal ist sehr hoch gewölbt, mit güldenen Rosen, Laub und Mahlwerk bezieret und zu diesem Friedensfest mit vielen großen Wandleuchtern, absonderlich aber mit 3 großen Kronen zwischen 6 Festinen[90] oder Fruchtgehängen, welchen 30 Arten Blumen oder lebendige Früchte mit Flinder-Gold[91] eingebunden, versehen worden. Auf den vier Ecken hat man vier Chöre mit der Musik wie auch dazwischen 2 Schenk-Stellen mit ihrem Zugehör angeordnet und Kuchen und Keller mit aller Notdurft gebührlich versehen. Die Herren Gäste sind gewesen I. die H. Kaiserlichen Abgesandte und Chur-Fürstl. Durchlaucht zu Heidelberg,[92] eingeladen durch Herrn Graf [Jan Oktavián;[93] BW] Kinsky Obrist und H. Obrist Moser. II. Die Herren Chur-Fürstl. Abgesandten, welche wegen Seiner Hoch-Fürstl. Durchl. eingeladen Herr Resident Snoltzky [Snoilski; BW] und Herr Obrist Pful [Pfuel; BW]. III. Die Fürstl. Personen, welche in Nürnberg sich anwesend befunden, gebeten durch Herrn Obrist Görtzky und H. Obrist Döring [Dühring; BW]. IV. Die Fürstl. Herrn Abgesandten eingeladen durch Herrn Obr. Leuten. [Benedikt; BW. Oxenstiern[a] und Major Tauben [Taube; BW]. V. Die Herren Grafen, welche sich der Zeit um Nürnberg aufgehalten, gleichfalls gebeten von vorbesagtem Herrn. Und dann VI. die Herren Städtischen Gesandten, unter welchen auch wegen eines edlen Rats der Stadt Nürnberg erschienen die beiden ältesten Herrn als Herr Führer und H. Grundherr. […]
Folgenden Tags besagten Monats, nämlich Dienstags den 25. Septembr., 5. Octobr., sind solche 6 Klassen nach 12 Uhr erschienen und haben sich in 6 absonderlichen Zimmern versammelt. Nachdem nun ihre Ordnung, in welcher sie sitzen sollten, verglichen worden, hat. H. Hofmarschall Schlippenbach erstlich die Städtischen, hernach die Grafen und also nach und nachgehends die Fürstl. Gesandten, Fürst- und Churfürstlichen wie auch endlich Ihre Excellenz Gen. Leut. Herzog von Amalfi[94] und Chur-Fürstl. Durchl. auf den Saal zu der Mahlzeit eingeführt und in solcher Ordnung, wie sie zu sitzen gekommen, wohlbedächtig herumgestellt, daß nach getanem Gebet ein jeder alsobald seinen Platz genommen.
Inzwischen hat man das Rosenwasser aus 5 silbernen Kannen und Becken herum gegeben, haben die Musici das Te Deum laudamus oder »Herr Gott dich loben wir« gesungen, nachmals andere Psalmen und Loblieder, sonderlich aber den Gesang der Engel bei der Geburt des Friedens-Fürsten: »Ehre sei Gott in der Höhe und Fried auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen« künstlich und lieblich gesetzt erklingen lassen.
Auf der Tafel sind gestanden zwei Schaugerichte und zwischen denselben ein Spring-Brunnen mit Rosenwasser, das durch die Luft in die Höhe getrieben worden, angefüllt. Jede Tafel war lang 40 Schuhe und an der obersten eine ablange Rundung für des Herrn Herzogs von Amalfi Durchl. item für beide Chur-Fürstl. und Hoch Fürstl. Durchl. Generalissimum. Der erste Gang ist bestanden in köstlichen Speisen, Olipadriden und allerhand gekochten Speisen. Der andere Gang ist gewesen von gebratnen Vögeln, Wildpret cc. Der dritte von allerhand Fischen und der vierte von Pasteten. Jeden Gang sind aufgetragen worden 150 Speisen, welche alle auf das herrlichste und köstlichste zugerichtet waren. Der fünfte Gang ist bestanden in Gartenfrüchten, so teils in den silbernen Schüsseln, teils an den lebendigen Bäumen, mit welchen die ganze Tafel übersetzt war, gehangen. Zwischen diesem Laubwerk waren zu sehen etliche Rauch-Berge, die einen sehr guten Geruch von sich gegeben, daß also nicht nur der Mund mit niedlichster Speise und Getränk, das Ohr mit lieblichen Getöne, das Auge mit nachsinnigen Schaugerichten, sondern auch der Geruch mit angenehmem Duft belustigt und von allen Anwesenden dergleichen Herrlichkeit nie gesehen worden.
Solchem hat man das obere Blatt der Tafel stückweise abgenommen, da dann der Tisch mit Tellern und Servietten wie auch mit allerhand in Zucker eingemachten Blumen überstreut, wiederum bereitet gewesen. Darauf ist gefolgt der sechste Gang, bestehend in Zuckerwerk, Konfekt und 2 sehr großen Marzipanen, auf zwei sehr großen Marzipan-Schalen, deren jegliche bei 20 Mark Silbers Wert. Diese wie auch alle andere Trachten, in welchen 12 Köche ihre Meisterstücke sehen lassen, sind mit schönem Blumenwerk geziert und prächtigst anzuschauen gewesen.
Da man nun nachgehends Kaiserlicher Majestät, Königlicher Majestät in Schweden und weiters auf Gedeihen des geschlossenen Friedens getrunken, ist mit 16 großen und kleinen Stücken auf der Burg gespielt worden und haben sich die Trompeter und Heerpauker mit der andern Musik die ganze Zeit über Wechsel Weise hören lassen. Christlich und hochlöblich ist, daß man bei solchem Friedensmahl auch der Armen nicht vergessen, sondern unter dieselben zween Ochsen nebst vielem Brot ausgeteilt. Zu dem ist aus eines vor dem Fenster aufgesetzten Löwen-Rachen, welcher einen Palmzweig in der Patten, in der andern aber ein zerbrochenes Schwert hatte, roter und weißer Wein über 6 Stunden häufig geflossen, darum von dem gemeinen Mann ein großes Gedränge und Ihrer Hochfürstl. Durchlaucht angeborne Milde von jedermänniglich hoch gerühmt, dahero auch als einem Wohltäter des ganzen Teutschlands alles Königliche Wohlergehen von Gott dem Allmächtigen einstimmig angewünscht worden. Nachdem sich nun dieses Friedenfest etliche Stunden in der Nacht verzogen, haben die anwesenden Helden noch einmal Soldaten agiren wollen und sowohl Unter- als Obergewehr in den Saal bringen lassen, Befehlshaber darunter des Herzogs von Amalfi F. G. und H. Gener. Hoch Fürstl. Durchl., Hauptleute, des H. Feldmarschall Wrangels Ex-Corporal, Chur Fürstl. Durchl. Rottmeister erwählt, alle Obristen und Obristen Leutnants aber zu Musketieren gemacht, sind um die Tafel herum marschiert, Salve geschossen und also in guter Ordnung auf die Burg gezogen, daselbst die Stücke vielmals losgebrannt, nach ihrem Rückmarsch aber von H. Kaiserl. Obrist Ranfften, weil nun Friede sei, scherzweise abgedankt und also ihrer Dienste erlassen worden. Darauffolgenden Tags hat des Herrn Generalissimi Hoch Fürst. Durchlaucht nochmals ein sehr kostbares Feuerwerk verbrennen lassen.“[95]
Ranfft erhielt 1650 durch Wrangels Vermittlung von der Reichsstadt Schweinfurt[96] 2.500 Rt.[97]
Nach Kriegsende trat er zunächst in spanische Dienste.[98]
1656 wird er anlässlich einer Meuterei im kaiserlichen Heer erwähnt: „Die geplante Zellteilung alter Regimenter hatte böses Blut gemacht, noch dazu wo eine Hälfte des Regiments Ranfft ausgerechnet Locatelli übernehmen sollte, dem schon seit seiner Zeit als Kommandant der Elbfestung Dömitz[99] der Ruf vorauseile, den Sold seiner Leute gern in der eigenen Tasche verschwinden zu lassen“.[100] „Interessant war, daß der Oberst Ranfft unter dem Verdacht in Haft genommen wurde, die Meuterei mit klammheimlicher Sympathie verfolgt zu haben, doch unter dem neuen Regime Leopolds I. prompt rehabilitiert und befördert wurde !“.[101]
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 37; WREDE, Wehrmacht III/2, S. 121. Vgl. die Kurzbiographie bei VALENTINITSCH, Meuterei, S. 27, und die Erwähnungen bei HARRACH, Tagebücher.
[2] Krems a. d. Donau; HHSÖ I, S. 363ff.
[2a] KREBS, Die Belagerung Brieg’s, S. 411
[3] Bad Langensalza [Kr. Langensalza]; HHSD IX, S. 33ff.
[4] Vgl. STADLER, Pappenheim.
[5] Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.
[6] Vgl. SENNEWALD, Das Kursächsische Heer (ab Dezember 2012).
[7] ROCKSTUHL, Langensalza, S. 79.
[8] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.
[9] Arnstadt [Kr. Arnstadt]; HHSD IX, S. 18ff.
[10] Goldene Mark (Kr. Duderstadt); HHSD II, S. 172f.
[11] (Bad) Tennstedt [Kr. Langensalza]; HHSD IX, S. 39f.
[12] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum.
[13] MERIAN; ZEILLER Topographia Superioris Saxoniae, S. 162.
[14] Weberstedt [Unstrut-Hainich-Kr.].
[15] GÖSCHEL, Chronik Bd. 3, S. 31ff.
[16] Mühlhausen [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 286ff.
[17] Seebach [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 397.
[18] Weißwäsche.
[19] GÖSCHEL, Chronik Bd. 3, S. 50f.
[20] Illeben [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 11.
[21] Thamsbrück [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 435f.
[22] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[23] GÖSCHEL, Chronik Bd. 3, S. 51ff.
[24] Lützen [Kr. Merseburg/Weißenfels]; HHSD XI, S. 286f. Schlacht bei Lützen am 16.11. 1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) und den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs und dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v – 302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchung; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; MÖRKE, Lützen als Wende; WALZ, Der Tod, S. 113ff.
[25] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.
[26] Neumarkt-Sankt Veit [LK Mühldorf]; HHSD VII, S. 506f.
[27] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[28] Hersbruck [LK Nürnberger Land]; HHSD VII, S. 289ff.
[29] Salmünster [Kr. Schlüchtern]; HHSD IV, S. 395f.
[30] Wetzlar; HHSD IV, S. 461ff.
[31] Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst.
[32] Neuhaus a. d. Pegnitz [LK Nürnberger Land]; HHSD VII, S. 504.
[33] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 23.
[34] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 161.
[35] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 23.
[36] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.
[37] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.
[38] Marktredwitz [LK Wunsiedel im Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 429f.
[39] BRAUN, Marktredwitz, S. 130. Braun datiert nach dem a. St.
[40] Breitenfeld [Kr. Leipzig]; HHSD VIII, S. 38f. Schlacht bei Breitenfeld am 23.10./ 2.11.1642: Die Schweden unter Torstensson besiegen die Kaiserlichen unter Erzherzog Leopold Wilhelm und Ottavio Piccolomini. Vgl. RUDERT, Kämpfe; WALZ, Der Tod, S. 160ff.
[41] Ausführlich dargestellt bei RUDERT, Kämpfe, S. 144ff.
[42] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 23.
[43] Bernburg [Kr. Bernburg]; HHSD XI, S. 37ff. REBITSCH; Gallas, S. 281ff.: STIELER, Gallassische Ruin.
[44] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Nr. 429.
[45] Vgl. HÖBELT, Ferdinand III.
[46] Linz; HHSÖ I, S. 66f.
[47] Jessen [Kr. Schweidnitz/Jessen]; HHSD XI, S. 230.
[48] Jüterborg; HHSD X, S. 229ff.
[49] Pegau; HHSD VIII, S. 272ff.
[50] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Nr. 465.
[51] Vgl. REBITSCH, Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[52] Krems an der Donau [Statutarstadt]; HHSÖ I, S. 363ff.
[53] Iglau [Jihlava]; HHSBöhm, S. 214ff.
[54] Znaim [Znojmo]; HHSBöhm, S. 688ff.
[55] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Nr. 557.
[56] Dietweis [Niederösterreich] ? Wahrscheinlich ist hier Dejwitz [Dejvice, Bez. Prag]; HHSBöhm, S. 488, gemeint.
[57] Waidhofen a. d. Thaya; HHSÖ I, S. 596ff.
[58] Drosendorf [BH Horn]; HHSÖ I, S. 230ff.
[59] Frain [Vranov, seit 1986 Vranov nad Dyjí; Bez. Znaim]; HHSBöhm, S. 142f.
[60] Eggenburg [BH Horn]; HHSÖ I, S. 239ff.
[61] Langenlois [BH Krems]; HHSÖ I, S. 376ff.
[62] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Nr. 686.
[63] Böhmisch Budweis [České Budějovice]; HHSBöhm, S. 46ff.
[64] Kaplitz [Kaplice, Bez. Krumau]; HHSBöhm, S. 247f.
[65] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 23.
[66] Jankau [Jankov]; HHSBöhm, S. 226.
[67] Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.
[68] Stein; HHSÖ I, S. 564ff.
[69] WASSENBERG, Florus, S. 611.
[70] Lipnitz [Lipnice Bez. Deutschbrod]; HHSBöhm, S. 212 [unter Humpoletz].
[71] Dürnstein [BH Krems]; HHSÖ I, S. 234f.
[72] Tabor [Tábor]; HHSBöhm, S. 592ff.
[73] Der Schwed ist im Land, S. 54.
[74] Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht.
[75] Korneuburg; HHSÖ I, S. 359ff.
[76] Münster; HHSD III, S. 537ff.
[77] Státní oblastní archív v Zámrsku Rodinný archiv Piccolominiové Nr. 24894: Bucelleni an P., Wien, 1646 V 09; TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf,, Nr. 822.
[78] Glogau [Głogów]; HHSSchl, S. 127ff.
[79] Der Schwed‘ ist im Land, S. 63.
[80] Weißenburg i. Bayern [LK Weißenburg-Gunzenhausen]; HHSD VII, S. 799ff.
[81] Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[82] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. S. 23.
[83] Vgl. LAHRLAMP, Everhard Wassenberg.
[84] Lindau; HHSD VII, S. 414ff.
[85] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[86] WASSENBERG, Florus, S. 713f.
[87] Saalfeld [LK Saalfeld-Rudolstadt]; HHSD IX, S. 369ff.
[88] BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 192.
[89] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[90] Laubgewinde bei Festen
[91] Flindergold, Flittergold meist aus Messing, z. T. aus vergoldetem Silber.
[92] Heidelberg; HHSD VI, S. 302ff.
[93] Wilhelm Kinsky bei JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, ist falsch.
[94] Vgl. BARKER, Generalleutnant. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des umfangreichen Archivmaterials noch immer nicht.
[95] JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 402ff.
[96] Schweinfurt; HHSD VII, S. S686ff.
[97] Stadtarchiv Schweinfurt, ER 28, 29, 30.
[98] WREDE, Wehrmacht III/2, S. 121.
[99] Dömitz [Kr. Ludwigslust]; HHSD XII, S. 21ff.
[100] HÖBELT, Ferdinand III., S. 398.
[101] REBITSCH, Ferdinand III., S. 398. VALENTINITSCH; Meuterei, S. 12ff., 24.
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Hagenbach, Johann Philipp von
Hagenbach, Johann Philipp von; Obristleutnant, Obrist [ – ] Johann Philipp von Hagenbach [ – ] stand 1638 noch als Obristleutnant[1] in kurbayerischen Diensten.
An der Schlacht bei Wittenweier[2] 1638 nahm Hagenbach teil. Der spätere kurbayerische Obrist[3] und spätere Kommandant von Weiden,[4] Augustin von Fritsch[5] auf Moos [1599-23.4.1662],[6] berichtet in seinem „Tagbuch“ als Augenzeuge dazu: … „deß morgens gar früe, ist der Kayl. General Sauelli[7] mit der Avantquarti voran uf Wittenweyer[8] gangen, da dann daß vfgeladene Prouiant vnnd alle Pagage[9] gefolgt, alda man vnns ein baar stundt rassten lassen, vnder dessen hören wür mit Stückhen[10] schiessen, vnd khombt Posst, der Feindt were vf vnser afantquarti[11] khommen, hetten In auch nicht vernommen, biß er mit Stückhen vnder sie gespillet,[12] darauf wür mit vnserer retroquardi,[13] worinnen fast die bösste Regimenter[14] bestanden, in aller Eyl, vnnd waß die Soldaten lauffen khönnen fortmarchirt, vnd da wür durch die Landtwöhr[15] khommen, haben wür zur rechten handt gesehen, daß vnsere Regimmenter von der Affantquarti durchgehen, da wür nun mit vnsern Regiment avansirt, ist General Sauelli neben den Kayl. Obristen zu vnß geritten khommen, vnnd zu meinen Obristen, als dem [Melchior; BW] von Reinach[16] gesagt, herr meine Völckher seint geschlagen, dorten in den heckhen ist der Feindt, darauf wür alsobalden loßgangen, dieselben welches 2. Regiment zusammen gestossen, als deß Generalwachtmaisters[17] Schmidtbergs,[18] vnd ein Französisch gewesen, dieselben auß Iren Vorthl geschlagen, vnnd gleich 4. Schwarze vnnd weisse Fänhl von Inen bekhommen, vnnd haben wür solchen Posto den ganzen nachmittag manutenirt,[19] vnd Innenbehalten, biß vnß herr Generalwachtmeister von dar ab: vnd vf vnsern rechten flügl hinauf gefürth, da wür dann mit der Affantquardi welche general Götz[20] gefürth hat, biß es finster worden, gestandten, aber alsdann vngefehr vmb 10. Vhr in der nacht, sein wür vfgebrochen, vnnd die ganze nacht marchirt, da wür dann mit sambt den Tag zu Offenburg,[21] ich aber vnd mein Obristerwachtmaister von hagenbach vorhero erzähltermassen, ohne Gelt, vnd alles waß wür zuuor gehabt, ankhommen, dorten haben wür ein baar stundt geruhet, alsdann sein wür förders vf Oberkhürch,[22] da wür die nacht gelegen, khommen, vnd deß dritten Tags, wider fort yber den Schwarzwaldt nacher Neustättl[23] gangen, alda die officir daß ganze Rhathauß voll, welche in diser Occasion in der Affantquarti sich nicht wol verhalten, in den Arresst genommen worden“.[24]
Ab 1640 war Hagenbach Obristleutnant des Infanterieregiments Hans Heinrich von Reinach.[25] Im November 1640 führte er 10 Kompanien Infanterie zu 815 Mann.[26] Fritsch schreibt dazu unter Ende 1640: „vnnd haben vnder werenter Zeit Hammelburg[27] ein vösstes Stättl, welches vf einen sehr hochen berg im eben flachen Veldt ringsherumb ligt, belägert vnd eingenommen, da dann befelch von Ir curfrtl. Durchl. daß herr General Comissar[28] meinen Obristleutenant von hagenbach, vor einen Obristen: mich aber vor seinen Obristleütl. vorstellen solle, khommen, welches auch den andern Tag alß St. Marttins tag[29] geschechen, nach solchen verlauff sein wür vfgebrochen, vnnd in vnser Wintterquartier[30] vnd meines Obristen Regiment nach Augspurg[31] gezogen“.[32]
Im Dezember 1642 standen 10 Kompanien zu 660 (700) Mann[33] unter Hagenbachs Befehl. Im Spätherbst 1643 waren es 10 Kompanien zu 781 Mann,[34] im Januar 1644 war sein Regiment auf 1051 Mann aufgestockt worden.[35] Im Juli 1644 standen 10 Kompanien zu 929 Mann unter seinem Kommando.[36]
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[2] Schlacht bei Wittenweier am 30.7./9.8.1638: Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar schlägt die kaiserliche Armee unter Graf Johann von Götz und Federigo Duca di Savelli bei Wittenweier im Breisgau. Die Truppen Bernhards erbeuteten 12 Stück Geschütz, 60 Fahnen und die gesamte Bagage der Gegner. Dazu blieben 1500 Mann tot oder verwundet auf dem Schlachtfeld, 1300 gingen in Gefangenschaft. Auf protestantischer Seite zählte man etwa 600 Tote und 1000 Verwundete. => Quelle 5.
[3] Obrist [schwed. Överste, dän. Oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[4] Weiden; HHSD VII, S. 794ff.
[5] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 92f.
[6] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 92f.
[7] Federigo Duca di Savelli, Signore di Poggio, Principe d’Albano, (auch Friedrich Herzog v. Savelli) [Rom vor 1600-
19.12.1649], kaiserlicher Feldmarschall.
[8] Wittenweier, heute Ortsteil von Schwanau [Ortenaukreis].
[9] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[10] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[11] Afantquarti: Vorhut.
[12] spielen [mit den Stücken]: Einsatz, Abfeuern (der Feldgeschütze) als Terminus technicus: „mit den Geschützen spielen“, um die Moral des Gegners zu schwächen.
[13] Retroquardi: Nachhut.
[14] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[15] Landwehr: Anlage zum Schutz von Gebietsgrenzen: mit dichten Hecken bestandener oder mit Palisaden gesicherter Wall in Kombination mit einem Graben.
[16] Melchior Freiherr v. Reinach [ -August 1640 Hersfeld], kurbayerischer Obrist.
[17] General(feld)wachtmeister [schwed. Generalmajor]: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.
[18] Ludwig v. Schmidberg [Schmidtberg, Schmidtberger, Schmiedeberg, Schmiedeberger] [1594 Weißenburg-1657 Lehrensteinsfeld], französischer Generalmajor.
[19] manutenirt: gehalten, behauptet.
[20] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.
[21] Offenburg [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 607ff.
[22] Oberkirch; HHSD VI, S. 587f. 1638 richtete hier ein schwedisches Korps unter Oysonville ein fürchterliches Blutbad an.
[23] Neustadt [Waiblingen; Rems-Murr-Kreis]; HHSD VI, S. 572f.
[24] FRITSCH, Tagbuch, S. 166f.
[25] Hans Heinrich IX. Freiherr v. Reinach [22.8.1589-4.8.1645], kaiserlicher Feldzeugmeister.
[26] KAPSER, Die bayerische Kriegsorganisation, S. 224.
[27] Hammelburg [LK Bad Kissingen]; HHSD VII, S. 268ff.
[28] Johann Bartholomäus Schäffer [ – ], kurbayerischer Generalkriegskommissar u. Kriegsrat [1632-1648/49]. – General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen), zur Kontrolle der Kriegskommissare und übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. DAMBOER, Krise, S. 27: „Im Schreiben des Generalkommissars Schäfer an Maximilian vom 13. Dezember 1644 schrieb dieser, die Generalkommissare suchten nichts als des Kurfürsten und der Armada Interesse und würden trotzdem immer verfolgt, gehasst und beneidet“.
[29] 11.11.
[30] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das – angesichts der um 1, 5 º tieferen mittleren Jahrestemperatur mit extremen Kälteperioden überlebensnotwendig – in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde und in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten. Natürlich versuchten deshalb Magistrate und Stände immer wieder, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten und ihrem Tross führen musste. Dazu kam der enorme Bedarf an Feuermaterial, wobei alles nur einigermaßen Brennbare durch die Truppen beschafft wurde. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz berichtet über den November/Dezember 1640; BRAUN, Marktredwitz, S. 129: „Über diese 8 Regiment[er] [hinaus] sind auch 200 Polacken mit marchiert, welche – wie ob[en] gehört – zu Oberredwitz logierten: Einige sind auch in Dörflas einquartiert worden. Obwohl wir hier im Mark[t] kein Quartier gehabt, so haben wir doch des Generals Tafel versehen und herrlich in die Küche (ver)schaffen müssen. Auch haben wir für die Regiment[er] hinaus[gegeben] 800 Brot[e], 800 Maß Bier und 2 Rind[er]. Überdies hat (ein)jeder Bürger, der seinen Stadel nicht zugrund reissen oder gar verbrennen lassen wollte, hinaus[ge]geben Fleisch, Fisch, Futter, Bier, Brot und Geld. [Es] ist dadurch auch sehr wenig erhalten worden, denn fast in jedem Stadel [hat] eine Kompanie gelegen, welche (dann) alles Heu, Stroh, ungedroschenes Getreide, Holz und Brettern in das Feld getragen. Es sind daraus Hütte gemacht und hernach meistens verbrannt [worden]. Um das, was liegen geblieben war, haben sich die Nachbarn auch [noch] gezankt. Sie haben auch alle Zäun[e] um die Gärten, Planken [und] Um(b)schrote umgehauen und verbrannt. All(e) unser[e] Fischkästen, [von denen] ein [jeder] vorher um 50 K[ronen] erkauft [worden war], haben sie in einer Geschwindigkeit eingehauen, zerrissen, hinweggetragen und in Grund verdorben. [Auf] dem Freithof, welcher erst neu gemacht worden war, haben sie die Schindel[n] abgeschlagen und sam(b)t dem Tor verbrannt. In Summa, diese Leute haben einen großen Schaden getan in dem unausgedroschenen Getreide, Futter, (Ge)stroh und Holz. [Sie haben auch] fast alle Stadel im Grunde zerschlagen und das Gezimmer verbrannt; denn die Kälte war sehr groß. Daher [haben] sie auch außer[halb] der Stadel noch über 1000 Feuer angezündet und gehalten. Was sie in den Vorstädten ertappt haben, [das haben] sie (hinweg)genommen und das Vieh geschlachtet. Die Nacht [über] hat die ganze Bürgerschaft auf Befehl des Generals um und um auf der Mauer im Gewehr stehen und wachen müssen. Ungeachtet dessen aber sind die Musketiere(r) doch an vielen Stellen über die Mauer herabgestiegen, [sind] in die Ställ[e] eingebrochen, [haben] kleines Vieh erwürgt und was sie sonst [noch] bekommen konnten, [haben sie] mitgenommen und [sind dann] wieder hinausgewischt. Dies geschah (nun) an vielen Orten, [so] daß wir also genug(samb) zu wehren und solches zu verhindern hatten. Die Tor(e) hatte er selbst(en) besetzt und mit seiner Wacht versehen“. Natürlich versuchten die Magistrate und Stände, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226.
[31] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.
[32] FRITSCH, Tagebuch, S. 173.
[33] KAPSER, Die bayerische Kriegsorganisation, S. 230.
[34] KAPSER, Die bayerische Kriegsorganisation, S. 232.
[35] KAPSER, Die bayerische Kriegsorganisation, S. 234.
[36] KAPSER, Die bayerische Kriegsorganisation, S. 236.
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Kancaky, N
Kancaky, N; Obristleutnant [ – ] N Kancaky [ – ] soll Obristleutnant im Regiment Ranfft von Wiesenthal gewesen sein.
Wahrscheinlich ist er am 29.6.1641 bei den Kämpfen vor Wolfenbüttel[1] verwundet worden.
Das „Theatrum Europaeum“ zitiert ein Schreiben aus dem kaiserlichen Lager: „Den 29. Junii seynd wir mit der gantzen Käiserlichen und Reichs-Armee bey Wolffenbüttel auffgebrochen / und recta auff den Feind avanciret / der gefasten gäntzlichen Resolution, selbigen zu einerHaupt-Action zu bringen / welchen wir dann in seinen bey dem Damm verfertigten Wercken und Posten stehend befunden / ohnerachtet diesen Vortheil aber dermassen an ihn gesetzt / daß die unserigen alsbald drey Schantzen sich bemächtiget / darinnen sie drey Stück bekommen / und viel nieder gemacht. Indem aber der Feind seine meiste Macht dahin gewendet / haben die Unserigen sich mit ebenmessigen ziemlichen Verlust widerum zurück begeben / also daß bey diesem Scharmützel und Attaque / welche für eine der schärffsten / als in langer Zeit hero / nicht geschehen / gehalten wird / auff beyden Seiten eine ziemliche Anzahl an Officirern und Soldaten geblieben / und gequetscht worden / und wie man gewiß vernimmet / sollen von den Schwedischen und Lüneburgischen drey Obristen todt / und General-Major Pfuhl [Pfuel; BW] verwundt seyn. Von den unserigen ist nicht mehr als der Obrist-Lieutenant vom Suyischen Regiment / Namens Bergknecht / todt / und der Graff von Suys / wie auch die beiden Obristen-Lieutenant Reyers[2] und Kancaky von dem Gold- und Ranfftischen Regiment verwundet“.[3]
[1] Wolfenbüttel; HHSD II, S. S. 503ff.
[2] Franz Freiherr (1650) v. Royer [Roye, Rouyer, Rogier, Rouger, Rougen, Reyer, Reyers] [1602/1603 Luxemburg oder Lothringen-24.3.1671], bayr. Kämmerer, Obristzeugmeister, Generalwachtmeister, bestellter Obrist zu Fuss, Obrist der Leibgarde, Kriegsrat; seit 1641 Mitglied Nr. 355 der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ als „Der Herbe“; CONERMAN, Die Mitglieder, S. 407. 1645-1649 Pfleger in Mindelheim, 1649-1669 Pfleger in Ried im Innkreis, 1657 Ehe mit Maria Engelburg, geborene Fugger, 1670 Übersiedling nach Augsburg.
[3] THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 591.
Weyhel [Weiler, Weill; Eckersdörfer, Johann (Hans) Adam von]
Weyhel [Weiler, Weill; Eckersdörfer], Johann (Hans) Adam [von]; Rumormeister [ – ] Johann [Hans] Adam [von] Weyhel [Weiler, Weill; Eckersdörfer] [ – ] [1] war Rumormeister[2] in der kurbayerischen Armee, ein Lebenslauf also, den man wegen seines von vielen Soldaten als unehrenhaft empfundenen Amtes kaum zur Kenntnis nimmt, zumal auch die unteren Dienstränge bisher wenig beachtet wurden.
Am 3.6.1632 war er Fähnrich[3] der Landfahne[4] Eggmühl[5] und erwähnte, dass er sich noch vor wenigen Tagen in seiner Hofmark Ettenkoven aufgehalten hatte.[6] Unter dem 25.3.1639 bedankte er sich für seine neue Charge, die ihm angesichts seines „schlechten“ Landguts, mit dem er Weib und Kinder ernähren müsste, sehr wichtig sei. Zuvor diente er schon der Liga in Niedersachsen, dann als Fähnrich, Leutnant[7] und Verwalter der Hauptmannsstelle im Landfähnlein Eggmühl, schließlich drei Jahre lang als Kavallerist im Felddienst und zuletzt einige Monate unter seinem Vetter Hans Ulrich Gold als Hauptmann.[8] Als Rumormeister angestellt, bekam er am 5.4.1639 150 fl. zur Ausstattung angewiesen.[9]
„Es muss überhaupt anerkannt werden, dass die oberste Kriegsleitung es an Maßnahmen zum Schutze der armen Untertanen nicht fehlen ließ; nur fehlte ihr die Macht, ihren Anordnungen gegenüber der rohen Soldatesca, die eben notwendig zur Führung des Krieges erhalten werden musste, allseitige Achtung zu verschaffen. So ging man im Juli [1639] an die Bildung einer eigenen Kompanie[10] für den Rumormeister. Diese hatte den Zweck, das Land und die Strassen sicher zu halten, »damit die Untertanen ihren Feldbau betreiben, einernten, bei Haus und Hof bleiben, Gewerbe und Kommerzien wieder in Gang bringen konnten«. Lauingen[11] stellte hiezu 1 Pferd“.[12]
Der Überlinger[13] Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595 – 1655][14] berichtet in seinem Tagebuch ausführlich über Weyhels Tätigkeit: „Alß aber die obgeclagte straiff: vnd plackhereyen nichtsdestoweniger ihren vollen gang gehabt, vnd am h. sontag den 14 Augusti, wie nach dem gleich darauf gevolgten festtag vnser l. frawen himmelfahrt die der statt Veberlingen vnd spital zugehörige fleckhen, weiler vnd höf biß an die statt herauff alle ausgeplündert, die früchten in den scheüren ausgetroschen, die im veld abgeschnitten, auf roßen, kärren vnd wägen fortgeführt oder sonst můthwilliger weiß vndertriben worden, also daß in all disen veberlingischen dörffern (wie ebenmeßig auch zu Bodman,[15] Steyßlingen[16] vnd andern im Hegöw[17]) den armen baursleütten nichts, alß daß lähre strow vebergebliben, hatt ein E. Rath diese abermalige insolentiae[18] vnd betrangnußen durch ferner ernstliches schreiben (so von meiner hand bei andern zu lesen) gegen dem mehrgedachten general commissario[19] [Johann Bartholomäus Schäffer, BW] geandet vnd geclagt, welliches der salmanßweilische[20] oberamtmann (so eben dergleichen wegen deß gottshauß zu clagen, weiln zu Owingen[21] mit tröschen vnd abschneiden der früchten gleiche procedur gebraucht, zu besagtem commissario nacher Engen[22] geschickht worden) eingelifert, vnd haben diese gleich einstimmenden clagen dannoch vil gewürckht, daß der rumormeister mit 30 reüttern gleich gegen dises revier commandirt worden, welliche den 18 Augusti ohnfürsehens zu Owingen ankommen, die raüber in aller thatt ergriffen, thailß veriagt, vnd deren 3 in die eisen geschlagen noch selbigen abendt zu Veberlingen eingebracht, wie ebenmeßig die damaln zu Owingen ausgetroschne vnd [S. 531] noch vorhandene früchten eben auf deren karren, auf wellichen die raüber sollche fortführen wollen, vnd mit ihren roßen nach Veberlingen in den salmanßweilischen hof führen vnd mit denen bauren, so sollche angesprochen, wie auch dem würt seinen abgenommnen karren wider volgen lassen. – Vnd ob zwar den nachgehenden 19 August sich wider ein parthey[23] zu Owingen finden laßen, so daß werckh, wa es die am vorigen tag gelaßen, wider angefangen, haben sie doch auf deß rumormaisters vernomne ankunft bald ausgesetzt vnd sich auß dem staub gemacht. – Vilbesagter rumormaister hatt im zuruckhraißen auf Veberlingen den 19 Augusti abendt 15 gefangner reütter, diee er auf dem straiff betretten,[24] in eisen mitgebracht, so in der schneider zunft veber nacht gefangen behallten vnd volgenden Sonntag ihnen angekündt worden, dass sie, wie auch die 3 zuvor in eisen eingebrachte gefangne, mit einander spilen vnd vnder 3 allzeit einer aufgehenggt werden solle. – Man hatt zwar vermaint, man hette am h. Sonntag sollchen malefizproceß nit fürgehn laßen sollen, jedoch demnach diese raüber deß sonntags vor 8 tagen vnd deß hohen fest vnser l. frawen himmelfahrt nit verschont, ist billich geweßt, daß ihres halß auch nit verschont würde. Inmaßen geschehen, daß sonntags den 20 Augusti vnder den vorgedachten 18 gefangen drey auf vnderschidnen straßen aufhenngt vnd der vierte durch den veberlingischen helffer,[25] so den sterbenden zuzusprechen auf begeren deß rumormaisters mitgeritten, wegen seiner erzaigten großen rew vnd bitterlichen wainens erbetten[26] worden. Alß man den dritten, so iustificirt werden sollen, der newen mühlin gegen Hohenfelß[27] zugeführt, ist ein knab daher geloffen mit aviso, daß nechst bei Kalchofen[28] veber 40 reütter sich befinden vnd allda füettern vnd pro more[29] alles vebel stifften. Vff wellichen aviso der rumormaister sich alsbald dahin begeben, vnd weiln zu sterckhung seiner compagnia vnd versicherung der iustiti ihm 28 musquetierer[30] von der burgerschafft zu Veberlingen zugeben geweßt, hatt er mit seiner compagnia vnd den musquettierern die besagte reütter (deren 46 geweßt) vmbgeben vnd eingeschloßen. Nichtsdetoweniger die reütter sich zur wehr gesetzt, vnd hatt deren einer [S. 532] vnder die musquettierer fewer geben, darauff vnser musquettierer einer deß general [Franz v.; BW] Mercy trompeter[31] ab dem pferd gehebt, daß er gleich todt gebliben. Darob die andere sich gestillt vnd quartier[32] begert, daß hatt der rumormaister dergestallt geben, daß sie ihre wehren von sich legen (vnd die namen auch von sich geben) müeßen; wie beschehen, die hatt ihnen aber der rumormaister wider volgen laßen. Darauff sie mit dem todten trompeter nach Stockhach[33] gezogen vnd sich vernemmen laßen, sie wollten lieber 1000 ducaten,[34] alß disen trompeter verlohren haben, weiln er dem general Mercy so lieb geweßt. – Sonsten haben ermellte reütter einen paßzettel bei sich gehabt von der generalitet oder, wie andere melden, vom general commissar Schäfer vnderschriben, daß sie 8 tag lang auf die füetterung auß: vnd vmbziechen, id est rauben vnd plündern mögen. Es sollen aber die 8 tag vor lengsten verstrichen, vnd vom rumormaister ihnen mit ernst verwisen worden sein, daß sie nicht allein den terminum veberschritten, sonder mit rauben der roßen (deren sie vil mitgeführt) vnd verwüesten der früchten dem vnschuldigen armen bawersmann so vil schaden zugefüegt, vnd wie sollches gleich mit consens der generalitet beschehen, hette darumb die generalitet nicht recht gethon. – Hernach hatt man vernommen, daß eben diese reütter denen von Pfullendorff[35] ihre roß ab der waid hinweggetriben, denen aber die auß der statt nachgesetzt, vnd ob zwar die roß beraitt vorangeschickht geweßt, seyn jedoch die reütter noch betroffen vnd dermaßen eingethon worden, daß sie drey auß ihnen zu bürgen geben müeßen, biß die roß wider herbei gebracht werden mögen; gegen deren restitution die von Pfullendorf die besagte bürgen auch fortgelaßen.
Semptembris 20 seyn durch ettliche reütter denen von Bilafingen[36] vnd andern im thal in 37 roß weggeführt worden, darvnder 8 den bauren von Vfkirch[37] gehörig geweßt, welliche reütter zweifelß frey von der armee, so sich der zeit zu Milheim an der Dhonaw[38] gehallten, außgeschwaifft. – Volgenden morgen schreibt der rumormeister Hanß Adam von Weiler, daß er selbigen abendt mit 40 pferdten zu Veberlingen ankommen vnd sein officium verrichten wolle, dan zu besorgen, weiln die armee so nahendt, werde es an ausstraiffen [S. 553] den partheyen nicht manglen. Ist allein die frag geweßt, ob andere intereßirte vnd benachbarte ständt wegen sollchen vncostens auch neben der statt Veberlingen mitanligen wollen. Ich hab meinen gnedigen herrn[39] dessen nach Salmanßweil alsbald bericht vnd ihrer gnaden resolution begert. Obervogt zu Hohenfelß hatt sich auch auf seinen gnedigen herrn landcommenthur[40] bezogen vnd sich difficultirt zu ettwaß einzuwilligen ohne seines herrn beschaid, deßen er vor morgen abendt nicht gewärtig sein könne. Dr. Raißler wegen Hailgenberg[41] laßte (!) sich vernemmen, wan andere nachparn daß ihrige thůn, sich von denselben nicht zu sondern. Mein gnediger herr hatt sich noch selbigen abendt gegen mihr erclärt bei fernerm vnderhallt deß rumormaisters auch beizutragen, wan andere, die dessen genuß haben, ein gleiches auch thůn werden“.[42]
Der Hofer[43] Chronist Jobst Christoph Rüthner [1598-1648] erwähnt Weyhel zuerst unter dem 30.12.1641 a. St.: „Um diese zeit war es abermahl unsicher und gieng[en] die feind und feindespartheyen auf und ab durcheinander. Der ursachen wegen wurde den 20. december ein rumor- und rittmeister Hanß Adam von Eckersdörfer von churbayrischen wallischen [Joachim Christian v. Wahl; BW] und etlichen pferden zur salva guardia[44] hieher gelegt. Wurde in die stadt einlogiret“.[45]
„Den 28. januarii fielen die alhier liegende [bayerische; BW] dragoner[46] und reuter nach Leimitz[47]. Weilen alda etliche streifende reuther daselbsten gelegen, so haben […] sie welche mit 3 beutpferden alhier eingebracht“.[48]
„Den 1. februarii wollte der rumor- und rittmeister einen beigoltischen [Daniel Beygott; BW] reuther, so von Leimitz[49] mit hereingebracht worden und mit denen andern 8. zuvor spielen müßen, vor dem Obern Thor an einen baum hängen laßen, maßen der nagel schon eingeschlagen war. Dieser aber wurde von dem adel alhier endlich wiederum erbeten“.[50]
„Den 14. martii wurden auf dem auf salvo guardia alhier liegenden rumor- und rittmeister zwey reuther, welche die alhießige burgerschaft, so vor 14 tagen auf dem culmbacher[51] marckt geweßen, plündern helfen, [gefänglich eingebracht]. Worbey noch einer von adel, welcher unter die compagnie, welche zu Wunsiedel[52] einquartieret war, gehörete und mit darbey geweßen, als Wolf Adam von Feilitzsch, wie erst gedacht, erschoßen worden, ebenfals gefänglich angebracht worden. dieweilen sie nun auf der tortur viele böse sachen und thaten bekandt, als[o] wurden den 18. mart[ii] obrige zwey reuther vor dem Obern Thor, wo sich der Ködizer[53] und Wölbatendörder[54] Weeg scheidet, die Hohe Straße genandt, an einen daselbst aufgerichten schnellgalgen[55] gehängt, der von adel aber als der dritte ist endlich erbethen worden“.[56]
Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold aus dem von Eger[57] abhängigen Marktredwitz[58] erinnert sich an den April 1641: „Den 19. (dito) April ist der churbayerische Rumormeister mit seiner ganzen Kompanie – [mit] Pfaffen, Profossen, Henkern und dergleichen Gesind[e] an die 60 Pferd[e] stark – hie[r]hero kommen. Weil er (denn) kayserliche und bayerische Patenta vorwies, daß man ihm allerorten Vorschub und Freiquartier[e] verschaffen [möge], er hingegen alles Streifen und Plündern verwehren sollte, also haben wir ihn eingelassen und Quartier [ge]geben. Er ist des andern Tags hinweg und gegen Waldsassen[59] zu“.[60] […] „Den 1. Juni ist der Rumormeister mit seiner Kompagnie nach Manzenberg[61] und Pfaffenreuth[62] [ge]kommen und [hat] doselbst sein Quartier genommen.
Den 2. dito ist er mit der Kompagnie durch Waldershof.[63] Er hatte zwei Gefangene von [den] vorgedachten savellischen [Savelli, BW] Räubern mit. Die [hat] er in dem nächsten Hölzlein – wo man von Waldershof nach Wolfersreuth[64] geht – aufhenken lassen wollen. Weil aber eben des H[errn] Pflegers Sohn Hochzeit zu Waldsassen und andere pfälzische Beamte(n) befunden, sind sie von ihnen erbeuten und beim Leben erhalten worden“.[65]
Am 19. März 1642 machte Weyhel noch einmal in Pfaffenreuth, Manzenberg und Reutlas[66] Quartier, bevor er nach Waldsassen[67] weiter zog.[68] Weiter heißt es bei Leopold: „Den 30. dito [April 1642; BW] ist der Rumormeister mit seiner Kompagnie zu Roß hier vorbei nach Waldershof [ge]gangen, [um] auf die Parteien acht zu haben und ihnen das Streifen und Plündern zu verwehren“.[69]
Am 26.7.1642 berichtete das Kommissariat, dass er arrestiert sei, gleichwohl aber nur noch dienen wolle, wenn man ihn und seine Kompanie richtig bezahle, wie es ihm versprochen wurde.[70] Etwa zur gleichen Zeit legte Weyhel eine Liste seiner Kompanie vor.[71]
„In Gundelfingen[72] lag [1644] die Kompagnie des Rumormeisters, zu deren Unterhalt Lauingen und Höchstädt[73] beisteuern mussten, was zu fortwährenden Streitigkeiten der Städte Anlass bot“.[74]
Ausdrücklich seiner „unerzogenen Kindlein“ wegen kam er neuerlich am 23.3.1644 bei Kurfürst Maximilian I. um seinen Abschied ein. Schon am 8.3. klagte er den Kommissaren, dass er von der ganzen Armee angefeindet, verachtet und bedroht würde. Da bereits „Partheyen“ auf ihn angesetzt seien, um ihn aus der Welt zu schaffen, schlug er einen entschlossenen Kandidaten als seinen Nachfolger vor. Bevor über das Gesuch entschieden wurde, forderte Maximilian unter dem 23.4. das übliche Gutachten des Kommissariats an.[75]
Am 8.7.1644 stellte Weyhel unter Hinweis auf seine ruinierten Güter und seine „armen unerzognen Kindel“ erneut ein Entlassungsgesuch. Als Nachfolger schlug er seinen Leutnant, den er in sechs Jahren genügend „abgerichtet“ habe, vor.[76] Als sein Leutnant einen Munitionstransport nach Balingen[77] eskortierte und in Tübingen[78] Quartier machte, wurden „von unsern aignen völkhern Er und die Reutter gantz feindlich und merderlich“ überfallen. Christoph Schenk, Leutnant des Rittmeisters Bellecour, der Gefangene nach Tübingen gebracht hatte, sprengte vor das Quartier des Leutnants, brach die Türen auf, haute dem überraschten Leutnant „ohne Ursach“ den Degen auf den Kopf und rief durch das Fenster zur Hilfe, „er habe die Schelm und dieb, henkersknecht, Pakhan[79] und strickreutter[80] angetroffen; solltens stechen, hawen, schiessen und nidermachen, wie sie könden“. Das ließen sich die Kürassiere[81] nicht zweimal sagen und fielen über die Angehörigen der Justiz-Kompanie her, die „gantz mörder- und erbärmlich zerhauen“ wurden. Einem Reiter wurde dabei eine Hand abgehauen. Die Angehörigen des Regiments Fleckenstein tobten danach durch die ganze Stadt, prügelten die Reiter Weyhels aus den Wirtshäusern und schossen in Fenster und Ställe, um deren Pferde zu töten. Nur weil die Munition auf dem Schloss eingelagert war, endete der nächtliche Tumult nicht in einer Katastrophe. Da Leute des Rumormeisters aber auch in anderen Quartieren von Reitern Fleckensteins angefallen, verletzt und ausgeplündert hatten, war Weyhel des Dienstes überdrüssig. Er bat bei dieser Gelegenheit um seinen Abschied und um ein Patent, das bei der Armee Schutz und Schirm für seine Kompanie garantieren sollte. Auch sein Leutnant, den er wieder als seinen Nachfolger vorschlug, hatte genug und wollte nach dieser Affäre nur noch in Begleitung der gesamten Kompanie ausrücken. Das Kommissariat sandte ihm daraufhin am 21.6. das gewünschte Patent und ließ Schenk auf Mercys Befehl hin arrestieren. Ein von Weyhel verhafteter Reiter des Regiments[82] Fleckenstein wurde zur Hinrichtung an das Regiment überstellt.[83]
Am 26.6.1645 reklamierte er unter Hinweis auf diese Vorgänge in Schwaben den ausstehenden Sold für vier Monate für sich und seine Kompanie. Da seine Untergebenen immer unterwegs waren und nur in den „lehren, wiesten dörfern logiern“ konnten und – immer ohne Quartiere – alles bar bezahlen mussten, traf sie der Geldmangel natürlich besonders hart. Außerdem wurden er selbst und seine Reiter von Soldaten und Offizieren der Armee „allerorthen auf den Todt verfolgt, abschewlich veracht und verworffen“, so dass ihnen die Aufgabe, Disziplin herzustellen, unmöglich wurde. So bat er „umb Gottes Jesu barmhertzigkeitt“ willen den Kurfürsten, den verdienten Sold endlich ausbezahlen zu lassen, um das Ausreiten seiner Leute zu verhindern.[84] Man sollte nicht vergessen, dass in einer Rumorkompanie auch begnadigte Straftäter befanden, die dadurch dem Galgen entgangen waren.
Am 8.4.1646 neklagte er, dass auch kaiserliche Truppen seinen Leuten „uffpassen“ und sie niederschießen.[85] Am 7.9.1646 berichtete Weyhel, dass er mit seiner Kompanie ständig den Lech „battire“, während seine Reiter und ihre Familien völlig verarmt seien. Wegen der noch immer nicht erfolgten Auszahlung des Soldes konnten sie nicht einmal ein Hufeisen anschlagen lassen und waren daher auch so „desperat, ungehorsam und rebellisch“, dass man ihnen gar nichts mehr befehlen könne. Auch mangele es der Kompanie an Pferden. Der Reiter, dem am 7.5.1645 in Tübingen die Hand abgeschlagen worden war, musste sein Pferd samt Sattel verkaufen, um die Arztkosten aufzubringen.[86] Der weitere soziale Abstieg dieses Mannes war damit sicher.
Nach dem 9.9.1646 war Weyhel mit seiner Kompanie in Freising[87] erschienen.[88] Es folgten die „sehr yblen“ Typen unter Johann Heinrich von Haslang und Liechtenau.[89]
Johann Heinrich von Haslang bekam am 2.12. und 13.12.1646 die Ordre, Weyhel üblen Verhaltens und „unterschiedlicher vorkommender Reden halber“ zu arrestieren und die Bagage[90] der Kompanie in einen sicheren Ort zu verlegen, um die überzähligen Pferde und Wagen, die den Einsatz der Kompanie behinderten, abzuschaffen. Am 18.12.1646 wurden Weyhel die Punkte zugeschickt, über die er sich zu „verantworten“ hatte.[91]
Am 2.1.1647 bestätigte er, die Klage Johann Eggers erhalten zu haben, bezweifelte allerdings die Rechtmäßigkeit der Schuldforderung. Vor 12 Jahren hatte er auf Befehl seines Herren, des Freisinger Bischofs, Veit Adam von Gepeckh,[92] „ain ganze fuehr Buecher, welche in dem ersten feindlichen einfahl durch ainen Predicanten zue Freysingen wekh und nach Tübingen hinausgeführt“ worden war, aus Tübingen nach Freising zurückführen müssen. Dazu ließ er sich von Generalwachtmeister Matthias Herbst einige Pferde, einen „Raiswagen“ und Geld für die Fuhrknechte geben. Weil Herbst selbst nach Freising ziehen wollte, um dort zu „hausen“, gab Weyhel ihm einen Schuldschein und überbrachte dem Bischof gegen Quittung die Bücher samt Fuhrgespann. Im Moment hatte Weyhel die diesbezügliche Schreiberei „nit beihanden“, wies aber darauf hin, dass die unterschiedlichen Erben Herbsts die Auslagen sicherlich schon in Freising eingetrieben hatten, zumal 300 fl. von Freising ohnehin schon überwiesen worden waren. Ein kurfürstlicher Befehl vom 8.1.1647 forderte Weyhel auf, sich zu den von Leutnant Egger geforderten 100 Rt. zu äußern bzw. innerhalb von acht Tagen zu bezahlen. Das Schreiben endete mit der Ermahnung, zu weiteren Klagen keinen Anlass mehr zu geben.[93]
„Als Kaiserliche bei Oberviechtach[94] plünderten, wurden 1 Reiter und 1 Junge des Rgt. Pallavicini durch Reiter [Johann Heinrich v.; BW] Haslangs gefangen. Maximilian befahl, den Reiter an einem Baum aufzuhängen, dem Jungen beide Ohren abzuschneiden.[95] Die Oberviechtacher fürchteten, daß die Kaiserlichen hierfür an ihnen Rache nehmen, ihre Anwesen niederbrennen und sie selbst in der gewohnten Weise martern würden. Sie baten, daß die Hinrichtung nicht bei ihnen sondern bei dem Rgt. Haslang vorgenommen würde. Maximilian verfügte hierauf, daß die Strafe bei bzw. in Amberg[96] zu vollziehen sei. Ehe diese Weisung nach Amberg kam, war Erzherzog Leopold Wilhelm[97] am 22. Februar [1647; BW] auf der Reise von Wien nach Brüssel nach Amberg gekommen, erfuhr hier durch die Geistlichkeit von dem harten Urteil und bat am 23. von Forchheim[98] um Gnade für die beiden. Auch der Oberst ihres Rgt. bat von Neustadt a. K.[99] aus um die Auslieferung mit der Versicherung, daß er sie beim Rgt. abstrafen lassen werde. Auf dies hin ordnete Maximilian am 23. März die Entlassung der Verhafteten an“.[100]
Mit seiner Kompanie unter dem Befehl Johann Heinrichs von Haslang in Bayern zur strapazierenden Sicherung der Straßen eingesetzt, kam Weyhel am 28.2.1647 um Erholungsquartiere ein und legte dem Generalkommissariat eine Liste mit den Praetensionen der Justiz-Kompanie bei. Er selbst verdiente als Rittmeister 175 fl.[101]
Von seiner in Freising liegenden Kompanie hatte er im Mai 1648 bereits zwei Delinquenten an der Straße zur Abschreckung aufhängen lassen; drei weitere konnte der Fürstbischof von Freising, der Dienstherr Weyhels, wohl noch losbitten, bevor er sich am nächsten Tag auf die Flucht nach Tittmoning[102] begab.[103] Auch die Moosburger[104] wussten die Arbeit Weyhels wohl zu schätzen und hatten ihn um seine Assistenz gebeten.
Nach dem Bericht Fritsch‘, des ehemaligen Kommandanten von Weiden,[105] wurde Weyhel am 10.9.1648 mitsamt seiner Kompanie von den Schweden gefangen.[106] 400 Schweden aus Eger, Weiden und Neumarkt[107] überfielen am 10. 9. Regen,[108] machten einen Teil der dort liegenden Justizkompanie nieder, nahmen den Rest gefangen und brannten den Markt, aus dem auf sie geschossen wurde, bis auf zwei Häuser nieder. Beim Abtransport der Gefangenen war die schwedische Partei auf eine andere gestoßen, die ihre Kameraden für Kaiserliche hielt und sie angriff. Dieses Missverständnis kostete 30 Mann das Leben.[109]
Das Kommissariat wusste am 3.10., dass er mit 30 Mann und seiner Ehefrau im Neumarkter Stockhaus gefangen gehalten wurde. Seine Reiter setzte man unter Druck, um sie in schwedische Dienste zu zwingen. Wenn die Kompanie, die sich drei Stunden lang gewehrt hatte, von den Bürgern unterstützt worden wäre, hätten sie die Schweden nicht gefangen nehmen können.[110] Als der Kornett der Leib-Kompanie Druckmüllers durch Neumarkt reiste, ließ er sich beim Kommandanten gegen Weyhel und seine Leute aus, die er Henkersknechte, Schelme, Diebe und lose Leute, die von der ganzen Armee verachtet würden, schimpfte. Er bedauerte sogar, dass die „pluethhund“ nicht alle niedergemacht worden seien. Am 12.10.1648 beklagte sich Weyhel, dass er schon vier Wochen gefangen liege und seit er die Frei-Kompanie führe, so verachtet und gehasst würde, wo er sich doch früher als Rittmeister allgemein respektiert wusste. Zwar wurden er und seine Frau „cortois“ behandelt, von seinen Reitern aber waren schon sechs in schwedische Dienste getreten.[111]
Am 18.4.1649 wurde Weyhel endgültig abgedankt, sein Leutnant aber noch im Dienst behalten. 1651 kaufte er den Sitz Döfering bei Waldmünchen.[112] Unter dem 6.8.1652 erscheint er als Pflegsverwalter Waldmünchens.[113]
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Hans Adam von Eckersdörfer (möglicherweise ist Eckersdorf [LK Bayreuth] gemeint); Weyhels Name geht aber eindeutig aus dem Schriftwechsel u. a. mit Maximilian I. von Bayern im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München hervor. Die Hinweise auf Weyhel gab freundlicherweise Ulrich von Breithaupt.
[2] Rumormeister: Befehlshaber der entsprechenden Rumor-Kompanie mit Pfaffen, Profossen, Henkern und dergleichen Gesinde, z. T. an die 60 Pferde stark, zur Verfolgung flüchtiger und straffällig gewordener Soldaten eingesetzt, ein von den Soldaten allgemein verachtetes Amt. In einer Rumorkompanie dienten auch begnadigte Straftäter, die dadurch dem Galgen entgangen waren. Der Rumormeister hatte zudem den Hurenwebel zu unterstützen. Vgl. DILICH, Krieges-Schule, S. 42: „Ein Rumor-Meister soll ein starcker Mann von Person seyn / hertzhafft / und eines ernsthafften Ansehens und Geberden. An besonderm Witze und Verstand ist eben nicht viel gelegen / diweil er allein / wann sich Schlägereyen / Diebereyen oder sonsten Unwillen im Lager zuträget / bey der Hand seyn muß / alsdann steuren helffen / auch sonsten / wann man Schantzen auffrichten und machen will / Huren und Buben zur Arbeit treiben und zwingen“. Vgl. BERG, Administering justice, S. 9, 17.
[3] Fähnrich (Kornett): Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.
[4] Landfahne: Bürgermiliz aufgrund einer allgemeinen Wehrpflicht zur Landesverteidigung.
[5] Eggmühl, heute Ortsteil von Schierling [LK Regensburg] HHSD VII, S. 158.
[6] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2271, fol. 458. Ettenkoven, Landgericht Kirchberg.
[7] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[8] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2638, fol. 302. – Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[9] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2463, fol. 261.
[10] Rumorkompanie: Kompanie mit Pfaffen, Profossen, Henkern und dergleichen Gesinde, z. T. an die 60 Pferde stark, zur Verfolgung flüchtiger und straffällig gewordener Soldaten eingesetzt, von den Soldaten allgemein verachtete Tätigkeit. In einer Rumorkompanie dienten auch begnadigte Straftäter, die dadurch dem Galgen entgangen waren.
[11] Lauingen; HHSD VII, S. 396f.
[12] RÜCKERT, Lauingen II, S. 22.
[13] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.
[14] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.
[15] Bodman-Ludwigshafen [LK Konstanz].
[16] Steißlingen [LK Konstanz].
[17] Hegau; HHSD VI, S. 299f.
[18] insolentien: Unverschämtheiten, Beleidigungen, Grobheiten; Ungebührlichkeiten.
[19] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.
[20] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.
[21] Owingen [Bodenseekreis].
[22] Engen [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 181f.
[23] Streifkorps: I. Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung.
Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen.
[24] betreten: antreffen.
[25] Helfer: Hilfsgeistlicher.
[26] Vorbitte, Fürbitte: Bitte bei jemandem für einen andern, um ihn vor einem Übel (z. B. vor dem Köpfen) zu bewahren, wohl hergeleitet aus der Vorbitte Christi für die, die ihn ans Kreuz schlugen (LILIENTHAL, Die gute Sache, S. 620). Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87, Anm.; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 115; JORDAN, Mühlhausen, S. 70, 91f., 260. KLUGE, Hofer Chronik, S. 199 (1642): „Den 1. februarii wollte der rumor- und rittmeister [Johann Adam Weyhel] einen beigoltischen [Daniel Beygott] reuther, so von Leimitz mit hereingebracht worden und mit denen andern 8. zuvor spielen müßen, vor dem Obern Thor an einen baum hängen assn, maßen der nagel schon eingeschlagen war. Dieser aber wurde von dem adel alhier endlich wiederum erbeten“. KLUGE, Hofer Chronik, S. 200: Hier wurden 2 Reiter wegen verschiedener Schwerstdelikte hingerichtet, ein adliger Beteiligter dagegen losgebeten. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247; DUDÍK, Olmützer Sammel-Chronik, S. 48 Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte und ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229. STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 340f.: „Einem Soldaten namens Wölflin, der, weil er gestern ganz betrunken gegen den Befehl des Obersten hatte zum Beutemachen ausziehen und gegen die ihn daran Hindernden das Schwert ziehen wollen, zum Tode verurteilt schon zur Erschießungsstätte geführt war, wurde auf die Fürsprache aller Einwohner (ich hatte auch meine Bitten damit vereinigt, das Leben geschenkt“. Vgl. auch NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81 (Kroate, der einen Amtsschreiber erschossen hatte). Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595 – 1655], berichtet zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138.
[27] Hohenfels [LK Konstanz].
[28] Kalkofen, heute Ortsteil von Hohenfels [LK Konstanz].
[29] wie üblich.
[30] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[31] Trompeter: Eigener gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.
[32] Quartier: Pardon, Gnade. Das hingt zumeist von den Möglichkeiten ab, sich zu ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450.
[33] Stockach [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 763.
[34] Dukaten: 1 Dukaten = 4 Gulden (Wernigerode);1 Golddukat = 2 Taler = 48 Groschen.
[35] Pfullendorf [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 631.
[36] Billafingen, heute Ortsteil von Owingen [Bodenseekr.].
[37] Aufkirch, heute Stadtteil von Überlingen [Bodenseekr.].
[38] Mühlheim a. d. Donau [LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 537f.
[39] Thomas I. Wunn [1580 Salem-10.5.1647 Konstanz], Abt von Salem 1615-1647. Vgl. BECKER, Salem.
[40] Komtur: Vorsteher der Niederlassung eines Ritterordens, führt eine Komturei (Kommende). Beim Deutschen Orden bildeten in späterer Zeit mehrere Komtureien eine Ballei unter einem Landkomtur.
[41] Heiligenberg [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 321.
[42] SEMLER, Tagebücher, S. 379ff.
[43] Hof; HHSD VII, S. 302f.
[44] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«
[45] KLUGE, Hofer Chronik, S. 197.
[46] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.
[47] Hof-Leimitz
[48] KLUGE, Hofer Chronik, S. 199.
[49] Hof-Leimitz 200.
[50] KLUGE, Hofer Chronik, S. 199.
[51] Kulmbach [LK Wunsiedel im Fichtelgebirge].
[52] Wunsiedel [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 836f.
[53] Köditz [LK Hof].
[54] Hof-Wölbattendorf.
[55] Schneller: Wippgalgen, Schnellgalgen, oben mit einem Korb versehen, in dem der Delinquent in das nahe Gewässer mehrmals getaucht oder auch aufs Geratewohl hineingeschleudert wurde.
[56] KLUGE, Hofer Chronik, S.
[57] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.
[58] Marktredwitz; HHSD VII, S. 429f.
[59] Waldsassen; HHSD VII, S. 785ff.
[60] BRAUN, Markredwitz, S. 149.
[61] Manzenberg, heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[62] Pfaffenreuth, heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[63] Waldershof [LK Tirschenreuth].
[64] Wolfersreuth, heute Ortsteil von Waldershof [LK Tirschenreuth].
[65] BRAUN, Markredwitz, S. 151.
[66] Reutlas; heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[67] Waldsassen [LK Tirschenreuth]; HHSD VII, S. 785ff.
[68] BRAUN, Markredwitz, S. 158.
[69] BRAUN, Markredwitz, S. 160.
[70] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2729, fol. 77.
[71] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2729, fol. 349.
[72] Gundelfingen; HHSD VII, S. 257ff.
[73] Höchstädt a. d. Donau; HHSD VII, S. 301f.
[74] RÜCKERT, Lauingen II, S. 33.
[75] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2791, fol. 570-575.
[76] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2798, fol. 58.
[77] Balingen; HHSD VI, S. 61ff.
[78] Tübingen; HHSD VI, S. 801ff.
[79] Packan: Häscher, Fleischerhund.
[80] Strickreiter: berittener Häscher.
[81] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment – und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold. Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.
[82] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[83] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2830, fol. 20-22: Weyhels Bericht an Mercy, 1645 VI 13; fol. 16: Kopie v. Mercys Schreiben ebd., fol. 18 als Anlage zum Gesuch vom 26.6.1645.
[84] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2830, fol. 16.
[85] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2879, fol. 343.
[86] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2895, fol. 1-3, mit genauer Aufstellung seiner berittenen und unberittenen Leute.
[87] Freising; HHSD VII, S. 209ff.
[88] Erzbischöfliches Ordinariatsarchiv München B 17, fol. 453-456; WEBER, Gepeckh, S. 170.
[89] Erzbischöfliches Ordinariatsarchiv München B 17, fol. 494f.
[90] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[91] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2873, fol. 266; KÄA 2895, fol. 285, 296; die Liste seiner Vergehen fehlt aber.
[92] Vgl. WEBER, Veit Adam von Gepeckh.
[93] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2895, fol. 339, 369.
[94] Oberviechtach [LK Schwandorf]; HHSD VII, S. 555.
[95] Ohr abschneiden: Im Mittelalter war das Ohrenabschneiden häufig mit der Verweisung verbunden gewesen. Bei Diebstahl, Gotteslästerung, Tragen verbotener Waffen und Desertion wurde meist ein Ohr abgeschnitten und an den Galgen genagelt. In der Hannoverschen Chronik heißt es unter 1633; JÜRGENS, Chronik, S. 514: „Den 11. [21.4.1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Compagnien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Das Abschneiden eines Ohres galt als Strafe und Warnung zugleich, in Zukunft ein ordentliches Leben zu führen. Von Caspar Ermes, schwedischer Kommandant in Erfurt, wird berichtet; KRAFFT 156 r – 156 v; mdsz.thulb.uni-jena.de: „1643 hat der Commandant [einem Mann] die Ohren und Nasen abschneiden lassen und den Galgen und das Rad auf die Stirn und die Backen gebrannt, weil er Degen, Sporen, Flore aus der Kaufmannskirche gestohlen [hatte] und auch davon gelaufen war“. Vgl. auch NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81.
[96] Amberg; HHSD VII, S. 20ff.
[97] Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[98] Forchheim; HHSD VII, S. 201ff.
[99] Neustadt a. Kulm [LK Eschenbach]; HHSD VII, S. 514f.
[100] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 244.
[101] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2907, fol. 95.
[102] Tittmoning; HHSD VII, S. 748f.
[103] Erzbischöfliches Ordinariatsarchiv München B 18, fol. 285 (Entwurf): Gepeckh an Domdekan H. G. v. Puecher, Freising, 1648 V 24.
[104] Moosburg [LK Freising]; HHSD VII, S. 461f.
[105] Weiden; HHSD VII, S. 794ff.
[106] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 3009, fol. 367.
[107] Neumarkt i. d. OPf.; HHSD VII, S. 505f.
[108] Regen; HHSD VII, S. 604f.
[109] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 3003, fol. 124.
[110] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2968, fol. 184.
[111] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2968, fol. 265, 279.
[112] PIENDL, Max (Hg.), Historischer Atlas, S. 38.
[113] Waldmünchen [LK Cham]; HHSD VII, S. 785.
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Seneschal [Seneschall, „Schönschal“, Senschal, „Scheisal“], Johann [Jan]
Seneschal [Seneschall, „Schönschal“, Senschal, „Scheisal“], Johann [Jan]; Obrist [ – ]
Seneschal stand als Obrist in kaiserlichen Diensten.
Am 5.6.1635 schrieb Piccolomini aus Schlüchtern[1] im Hessischen an den kaiserlichen Kommandierenden Gallas: Er bespreche die Lage mit Philipp von Mansfeld, der anscheinend keine genauen Berichte über die Brückenbefestigungen bei Mainz[2] besitze; sie wollten daher die Ankunft der 2000 Mann zu Fuß abwarten. Soeben habe er Genaueres über die Brücke auskundschaften lassen. Zu Gallas‘ vollständiger Information schicke er Seneschal zu ihm, dem dieser ganz vertrauen dürfe.[3] Am 8.6. teilte ihm Gallas aus Böblingen[4] die Ankunft des Obristen mit.[5] Aus Friedberg[6] meldete sich Piccolomini am 10.6. wieder bei Gallas: Er hoffe bei der Rückkehr Seneschals Befehle zu erhalten, was er mit der Armee zu machen und wohin er im Falle einer notwendigen Verbindung mit dem Kardinal-Infanten Fernando zu marschieren habe. Berichten zufolge seien 8 Regimenter Wilhelms V. von Hessen-Kassel bis Hersfeld[7] vorgedrungen, um Fulda[8] zu erreichen. Auf diese Gegend sollte man sich besonders konzentrieren. Er selbst lagere jetzt um Friedberg und erwarte die Ankunft von Obrist Beck sowie Gallas‘ Befehle.[9]
Am 1.8. war Seneschall erneut von Piccolomini aus dem Lager in Goch[10] an Gallas entsandt worden: Der Tod Aytonas sei ein großer Verlust, da der Marquis der kaiserlichen Armee günstig gesinnt war. Obrist Seneschal werde ihn über die hiesige Lage unterrichten. Er bitte um Bescheid, wie er sich zu verhalten habe.[11]
1637 war Seneschal in Landsberg[12] und Vierraden[13] stationiert.[14] Sein Regiment dürfte im März 1637 über nur 8 Kompanien verfügt haben.[15]
In der „Relation Oder gründlichen Erzehlung“ über die Schlacht bei Wittenweier[16] am 30.7./9.8.1638 heißt es: „Als Ihre Fürstl. Gn. Herr Bernhardt Herzog von Sachsen / etc. den 27 Julii (6 Augusti) zu Langendenzlingen[17] ohnfern Freyburg[18] im Preyßgaw / general Randevous gehalten / vnd folgenden Tags ihren Zug auff Kenzingen[19] gerichtet / sich auch nahe bey solchem Städtlein gelägert / vnd aber von den vorauß gehabten Partheyen Kundschafft erlangt / daß die Keyserisch- vnd Bäyrische Armeen mit einer grossen menge Wägen von Früchten / Meel / vnd andern Vivers beladen / nahe bey dem Kloster Schuttern[20] / angelangt seyen / so seyn Ihre Fürstl. Gn. noch selbigen Abend mit ihrer Armee wider auffgebrochen / vnd jenen entgegen / die ganze Nacht durch / biß an den Tag / marchirt / da sie dann Sontag Morgens / den 29 Julii (8 Augusti) die beede Herren General Feldmarschallen / als den Signor Duca Savello [Savelli; BW], vnd Herrn Graf Johan von Götzen [Götz; BW] / mit ihrer ganzen Macht / nahend gedachtem Closter / bey dem Dorff Friesenheim[21] angetroffen / die vorauß gesetzte Reuterwacht alsbald angesprengt / den Leutenant so dabey / neben noch 8 Reutern gefangen / vnd etliche nidergemacht / den Rest aber biß vnter die Armee verfolgt / zugleich auch vermittelst etlicher Com̃andirter Troupen zu fuß / sonderlich von Franzosen / zween besetzte Posten erobert / vnd biß in 60 Mann dariñ erschlagen; Deßwegen dañ die Keyserische gut befunden / gemeltes Dorff / zu verhinderung mehrern nachsetzens / an vnterschiedlichen Orten in brand zustecken / weiln hochernanter beeder Herren Feldmarschallen Excell. Excell. ohne das / so bald sie der ohnversehenen Ankunfft Ihr Fürstl. Gn. vnd gleich erfolgten ansprengens / verständigt worden / sich mit der ganzen Armada / der Artilleri vnd allem / auff ein hohen sehr Vortheilhafftigen Berg / nechst dabey / mit guter manier zuziehen / vnd von dar / auff Ihr Fürstl. Gn. Volck / mit Stücken gar starck vnd ohnablässig / jedoch weil dieselbe fast alle zuhoch gegangen / ohne sondern effect vnd schaden / zuspielen angefangen; Denen nun ist von Ihr Fürstl. Gn. Stücken / vnterschiedlich / wiewol so starck vnd offtmals nicht / jedoch mit mehrem effect geantwortet / auch sonst durch die Mußquetirs gegen einander scharmüzirt worden / also daß solchen Vormittag an Keyserisch: vnd Bäyrischer seyten / ihrer selbstbekantnuß nach / gleichwol über 120 Mann todt geblieben / von Ihr Fürstl. Gn. Volck aber / 20. erschossen / vnd bey 30. gequetscht worden; Obwol nun die zugegen gewesene Französische Trouppen / weil es ihnen anfangs wol geglückt / gar den Berg / vnd das Läger darauf / zu stürmen angewolt / so haben doch Ihre Fürstl. Gn. Herzog Bernhard / schon recognoscirt gehabt / daß allda / sonder grosse gfahr vnd schaden / nichts außzurichten war / vnd deßwegen rathsamer befunden / sich in das freye platte Feld dabey / vnd in ein rechte SchlachtOrdnung zustellen / der hoffnung / obgemelter Herren Feldmarschallen Excell. Excell. sich auch eins andern entschliessen / vnd auff Seine Fürstl. Gn. ankom̃en würden. Vorab / weil vermög aller ein zeither spargirter Zeitungen / vnd von Herrn Graf Götzen selbst geführter discours, Ihr Excell. nichts anders / als dergleichen Gelegenheit sollen gewünscht haben. Weil aber beede Herren auß ihrem inhabenden Vortheil weiters vorzubrechen Bedenckens gehabt / vnd also / ausser was mit Canoniren vnd geringẽ scharmuzieren / gemelter massen vorgegangen / an Ihre Fürstl. Gn. ferner nicht gesetzt / haben dieselben sich vmb den Mittag wider etwas zurück nach Mohlburg[22] gezogen / vnd damit den beeden Herren Feldmarschallen desto mehr vrsach gelassen / von dem ingehabten Berg sich ebenmessig zuerheben. Die Nacht darauff / ward beederseyts ohne Alarm zugebracht / vnd liessen Ihre Fürstl. Gn. den folgenden Morgen / war der 30 Julii (9 Augusti) den Gottesdienst vnd die Predigt von den Threnen Christi über Jerusalem / so wegen deß Verlauffs den Tag zuvor eingestelt verblieben / ordentlich verrichten; vnd als zum beschluß derselben / bewegliche außführung geschehen / wie der langmüthige Gott die Verächter vnd Verfolger seines heiligen Worts / wann sie sich schon eine Zeit lang mächtig vnd schröcklich seyen / doch zuletzt stürzen lasse: Haben Ihre Fürstl. Gn. die endliche resolution gefast / auch hernach den vmbstehenden Cavallirn gleich gesagt / daß Sie ohne fernern Verzug an den Feind zugehen / entschlossen werẽ / mit versicherung / daß ihnen Gott noch denselben Tag Heyl verleyhen werde; haben darauff als gleich der ganzen Armee auffbruch befördern lassen / vnd seyn / so bald Sie was wenigs speiß zu sich genommen / stracks zu Pferdt gesessen / auch weiln Sie Kundschafft erlangt hatten / daß offtermelte beede Herrn FeldMarschallen mit all ihren Völckern vnd Proviant-Wägen vnten am Rhein auffwarts zugehen allbereit begriffen seyen / haben Ihre Fürstl. Gn. damit sie nicht vorbey kommen / noch ihr intention mit Proviantierung der Veste Preysach[23] / erlangen möchten / ihnen vorzubiegen / destomehr geeylet. Seyn darauff bald nach 12 Vhren Mittags / nahend Wittenweyher (allda Ihre Fürstl. Gn. nechst verwichenen Jahrs dero Schiffbrück vnd Schanzen gehabt) an sie kommen; Es hatten aber Ihre Excellentien sich dessen schon versehen / vnd derenthalb das Feld mit der schönen SchlachtOrdnung / darein sie sich bald gestellt / wol in acht genommen. Dagegen Ihren Fürstl. Gn. beschwerlich gefallen / durch ein zimlichen Wald / über ein Werte vnd Brucken zwischen zweyen tieffen / vnd mit dicken Hecken überwachsenen Gräben zu filiren, welches dann vermittelst etlicher 100 Mann von der Gegenpart / wo nicht gar verwehrt / jedoch ein geraume zeit hätte disputirt werden können; Weil aber Ihren Fürstl. Gn. darinn kein widersetzligkeit anbegegnet / haben sie dero übergebrachte Trouppen sampt der Artolleri noch vor dem außgang deß gemelten Walds gesetzt / vnd wol enge zusammen gehalten / biß sie zugleich außbrechen / vnd mit rechter Ordnung den angriff thun können; da dañ das Canoniren von beederseyt / bald angangen / mit grossem eyfer stätig continuirt / auch Ihr Fürstl. Gn. rechter flügel (so der Herr General Major Tupadel [Taupadel; BW] geführt), weil der Keyserisch vnd Bayrische lincke flügel / von derselben stärckstem Volck / als nemblich den Curaßiern vnd andern besten Regimentern erlesen gewest / gewaltiglich zurück getriben / vnd sich biß auff die reserve / welche der Obrist Kanoffsky [Chanovsky; BW] gehalten / zu retiriren getrungen worden. Weil nun derselbe noch etwas fern zuruck gestanden / so seyn die Keyserische an solcher seyt / in hoffnung gerahten / schon viel gewonnen zu haben; aber es hat nicht lang gewärt. Dann so bald besagter Herr General Major gemelten Herrn Obristen erlangt / seyn sie in all müglicher eyl wider auff vorerwehnten linckẽ flügel ankommen / vnd haben demselben / so ernstlich zugesetzt / daß er sich nicht weniger als jene zuvorn / nach secundirung vmbsehen müssen. Vnter dessen hat der Obrist Rosa [Reinhold von Rosen; BW] so neben dem Herrn Grafen von [Wilhelm Otto von Nassau-Siegen; BW] Nassaw vnd Freyherrn von Puttbuß [Putbus; BW] / deß Herzogen lincke seyten gehalten / den Savellischen vnd Götzischen rechten Flügel / sonder grosse resistenz über Kopff vnd Halß / in ihr eygen Fußvolck gejagt / vnd biß dahin verfolgt / da dann die Keyßerliche Parthei grossen schaden gelidten / vnd alsbald ein theil derselben Infanteri / außzureissen angefangen. Inmittelst aber / seyn die andere Brigaden gar nahe auff einander kom̃en / vnd haben doch die Keyserische Mußquetirs nicht eh Fewer geben wollen / biß der Herzog etlich keine Trouppen auß den seinigen gezogen / solche hart an sie geschickt / vnd das Kugelwechseln anfangen lassen / warüber die grosse hauffen aneinander kommen / vnd bald dieser: bald jener theil / von der Reuterey angesprengt / auch hingegen widerumb entsetzt worden. In welcher vermengung es so weit gelangt / daß sie endlich gar die Mußqueten einander vmb die Köpff geschmissen / die Götzische von deß Herzogs Artolleri 3. zwölfpfündige / vnd 4. der kleinen Regiments Stücklein bekommen / hingegen Ihre Fürstl. Gn. all deß gegentheils Canon sampt darzu gehörigen Kugeln / in ihren gewalt gebracht / da sich dañ ein ieder theil / solcher seines Feinds Stücken nach vermögen: allein mit dieser mercklichen ohngleicheit / bedient / daß die Götzische / weil sie zu den erlangten 7. Stücken / mit tauglichen Kugeln nicht versehen / gar schlechten Vortheil davon gehabt / hingegen aber die Weymarische stetigs fort / vnd mit mercklichem effect schiessen können. Weil es nun zu lang gewärt / vnd das Artolleri Volck ganz darüber erlegen / so seynd theils von deß Herzogs Reutern abgesessen / haben der ermüdeten Constables vnd Handlangere Ampt versehen / vnd das Lob davon getragen / daß sie trefflich wol geschossen. Dessen aber ohnerachtet / weil die Keyserische immer mit mehrerm Volck nachsetzen können / lauter Alte / deß Handels verständige vnd wolgeübte Soldaten von beederseyt / mit einander zuthun gehabt / vnd bald nicht ein Squadron, Er sey dann eusserst bemüssigt worden / das feldt raumen wollen / sondern sie sich so herzhafft mit einander herumb geschlagen / daß ein jeder theil zum zweyten mal auff deß andern vorige stell / zu stehen kommen / vnd also die Victori biß in die fünffte Stund wanckelmütig geblieben; So haben sie endlich nur Squadron: vnd Regimenter weiß auffeinander getroffen / vnd hat dern fast ein jedes absonderlich / auß dem Feld getrungen werden müssen / da dañ in der letzte die Götzische: vnd Savellische mit hauffen durchgegangen / einander nach in ihr eygen Bagage gefallen / vnd solches selbst zu plündern angefangen / die Schwedische es ihnen aber nit gönnen wollen / sondern sie davon gejagt / vñ die guten Beuten lieber vnter sich getheilt, damit aber sich also von einander gethan vnd getrennet / daß der Herzog auff sein meiste cavalleri kein Staat mehr machen können / sondern allein mit der Infanteri vnd etlich wenig Reutern stehen geblieben / vnd an dem Feld / auch all den andern Siegzeichen / so Gott ihren Fürstlichen Gn. zuerhalten gegönt / sich wol vnd Danckbarlich begnügt. Als es nun dahin gelangt / vnd Ihren Fürstl. Gn. die ihrige schon derenthalb glück zu wünschen angefangen / hat den Herrn General Major Tupadeln der eyfer getrieben / den Flüchtigen mit etlich wenig der seinigen ferner nachzuhawen / da Er dann seine Auffwärter vnd Diener hin vnd wider von sich geschickt / vnd als Er solcher gestalt allein wider zu rück gekehrt / in meynung / daß von den Kayserischen oder Bayerischen ganz niemand mehr zu gegen sey / ist Er von einer Troupp / so sich wider zusammen gefunden / ohngefähr angetroffen / vnd also gefangen mitgenommen worden: Wie sich dann auch auff der Wahlstatt / an einem Graben vñ Vortheilhafften Paß / noch endlich 5. Squadrons zu Pferd uvnd 4. zu Fuß / widerumb befunden / welche sich ferner zu wehren zwar ansehen lasse / aber so bald die beynahende Nacht ihnen zu statten kommen / vnd ein wenig blinder alarm gemacht wurde/ in grosser dissordre durch: vnd auff Offenburg[24] gegangen / Allda Ihr Excell. Herr Graf Götz selbsten / nicht über ein halbe Stund geblieben / sondern mit 6 / seiner BagagiWägen / die Er von aller menge daselbst hinderlassen hatte / vnd von all den zusamen gefundnen Trouppen / sich noch dieselbe Nacht / beneben dem Herrn Gener. Wachtmeister Schnettern [Schnetter; BW] / Herr Obrist. Geyling [Gayling von Altheim; BW] / Truckenmüllern [Druckmüller; BW] vnd Reynach [Melchior von Reinach; BW] / auff Oberkirch[25] nach demselben Thal reterirt / allda Seine Excell. folgends etlich vnterschiedliche hohe Officirs / so todt auß der Schlacht mit abgeführt waren / oder doch vnterwegs noch / den Geist auffgeben / begraben: Inmittelst die verhawene Wege vber das hohe Gebürg / der Kniebis[26] genandt / durch das Landvolck eröffnen / den Rest Seiner Excell vnd deß Herrn Duca Savello Volcks / als biß in 1400. Reuter vnd 900. Mañ zu Fuß / doch alles in mercklicher confusion / darüber nach dem Würtenbergischen Land gehen / vñ besagte Weg gleich wider hinder sich stärcker als zuvor vergraben vñ verhauen lassen. I. F. G. Herzog Bernhart haben sich dagegen auff der Walstatt vnd eben an dem Orth / wo der Feind anfangs der Schlacht gestanden / vnter den Todten vnd gequetschten gelägert / vnd von dero denselben Tag gehabtẽ überauß grossen müh / mit frewden geruhet / dann Sie nahend alle Squadrons vnd Brigaden selbst angeführt / vnd sich zu mehrmaln mitten vnder der Feinde Trouppen befunden hatten / auch von theils derselben Officirs gekandt / vnd vmb ertheilung Quartiers mit namen angeruffen vnd gebetten worden. Aber der Allmächtige hat I. F. Gn. dermassen beschirmet / daß Sie ganz ohnverletzt geblieben / vnd allein auff dero Waffen 2. Schuß bekommen. Ihr Feldgeschrey in solch hitziger Schlacht / war abermalen / GOTT MIT VNS / aber bey den Franzos: vñ andern beywesenden Nationen / welche das Teutsche nicht wohl aussprechen kunden / Emanuel. Vnter der Götzischen vnd Savellischen aber / rufften sie / FERNANDUS.
Vnd ist im vbrigen der vollkom̃ene Sieg in deme bestanden I. Daß Ihre Fürstl. Gn. nicht allein dero von den Kays. in wehrendẽ Treffen / an sich gebrachte Stück / alle wider erlangt / sondern auch ihnen die ihrige / so viel sie gehabt / als nemlichen 2 halbe Carthaunen / 2 schöne Böhler auff 125. Pfund schiessend / 3 Falckonen / 2 Falckonerlein / vnd 4 Regiments stück / neben aller zugehör / von Kugeln / Granaten / Pulver vnnd Lundten in grosser anzahl / auch viel Wägen mit materialien / 2 Feld Schmitten / vnd aller nothwendigkeit eines wohlbestelten Artolleri Staats / sampt den darzu gehörigen Officiers vnnd anderm Volck / abgewonnen vnd erhalten. II. Daß Ihre Fürstl. Gn. all die Proviant vnd andere namhaffte Vivers / damit Preysach versorgt werden sollen / sampt darzu behörigen Wägen / deren in allem biß in 1000. gewest / erobert. III. Daß Sie neben deme / ihnen den Götzischen vnd Savellischen auch all ihr Bagage / so biß in 2000. Wägen vnd Kärch / vnd darunter viel hübsche Carotschen / mit manch guter Beut / Insonderheit aber der beeden / Herrn Generalen Canzleyen vnd Brieffe mit begriffen / aberhalten. IV. Daß Ihre Fürstl. Gn. ihnen 80 Cornet vnnd Fähnlein genommen / darunter allein von deß Herrn Feldmarschalckẽ Graf Götzens LeibRegiment Curasiers / 7 schöne von Silber vnd Gold gestückte / von andern Regimentern Curasiers aber: auch etlich Cornet / sich befunden. V. Daß von den Keyserisch: vnd Ligistischen nicht allein über 1500 Mann auff dem Platz erschlagen / sondern ihrer auch ein grosse anzahl in den Rhein gejagt vnd ersäufft / viel zu Gnaden vnnd in Dienst auffgenommen / andere gefangen / vnd in Summa solch ansehnliches Corpus von lauter den ältesten Regimentern / zum wenigsten 12000 Mañ effectivè starck / also verringert vñ zerstrwet worden / daß wie obgesagt / dern nicht dritthalb Tausend mehr / zu Roß vnnd Fuß / bey ihrem General sich versamblet / Wie viel aber gequetschte / darunter seyn mögen / das weiß man noch nicht. Der Kayserisch Herr Feldmarschall Duca Savello ist in den Rucken geschossen / kümmerlich davon kommen. Herr Obrist Seneschal ist gefangen / Herr Obrist Meusel / Obrist Hagshausen [Moritz von Haxthausen; BW] / Obrist Soles [Gottfried von Salis; BW] / so das Prisigellisch [Brisigello; BW]: Obr. Stefan Alber / so das Tyllisch: vnd Obrist du Puis [Puech; BW], der das Eppische [Epp; BW] Regiment hatte / deßgleichen der Obr. Limpach [Limbach; BW] / vnd wie man gewiß darvor hält / auch Herr Obr. Edelstett [Edlinstetten; BW] / seyn Tod / 5 Obriste Leutenant seyn gefangen / vnd deren zum wenigsten 6. oder 7. gleichfals Todt. Von Obrist Wachtmeistern seyn nur 3 gefangen / wie viel aber derselben / so dann auch von Rittmeistern / Capitains / Leutenanten / Cornets / Fenderichen / vñ geringern Officirs eigentlich Todt geblieben / hat man noch der zeit nit allerdings wissen köñen / wiewol deren ein zimliche anzahl bekandt / vnd es auß obigem wohl abzunehmen ist. Obrist Wachtmeister Vivario, ist neben andern zu Oberkirch erst begraben worden: Vnd seynd sonst von erstbenanten Officiers sehr viel: vnd allein bey dem Rosischen Regiment /über 100 gefangen / darunter die geringste / Quartiermeisters seyn / daß man aber die gesampte anzahl von allen Regimentern / nicht zusammentragen tragen vnd hier benambsen können / ist die vrsach; weil die regimenter nicht mehr als einen ganzen Tag zu hauff geblieben / sondern von Ihrn Fürstl. Gn. theils vmb den Feind weiter zufolgen / mehrentheils aber vmb die Fütterung besser zu haben / hin vñ wider Commandirt: vnd auß einander gezogen worden. Gegen all oberzehltem haben Ihre Fürstl. Gn. in dem grossen vnnd ernsten gemenge ihr seyts verlohren / 14. Fähnlein vnd 8 Cornet / 2 Majors / als nemlich Major Weyerheim von den Tupadelischen zu Pferdt / vnnd Major Vizdumb [Eckstätt; BW] von den [Philipp Eustach v.; BW] Hattsteinischen Regiment zu Fuß / beneben 8. oder 9 Rittmeistern vnd Capitains in allem / vnd etlich geringern Officirs / auch nicht über 500. gemeine Reuter vnd Knecht / deren Zahl doch allgleich so reichlich ersetzt worden / daß (wie beweißlich) der grösser Theil Ihrer Fürstl. Gn. Regimenter zu Fuß / vmb etlich 100. Mann stärcker / ab: dann auff die Walstatt gezogen: die gefangene gemeine Soldaten / so sich nicht alsbald gutwillig vntergestellt / vnd dern auch etlich viel 100 seyn / damit nicht eingezehlt. Sonsten aber / so seyn Ihren Fürstl. Gn. abgefangen / vnd in der retirada mit fortgebracht wordẽ / der General Major Tupadel / wie oberzelt / Obrist Leutenant Ruht [Ruuht; BW] von dem Vorbußischen [Forbes; BW] Regiment / 4. Rittmeister / vnd 3. oder 4. Capitains / beneben etlich Leutenant / Cornets vnd Fendrichen / welche dann nechster Tagen sollen wider eingetauscht werden. Vnd seyn bey dieser ernsten occassion, Ihr Fürstl. Gn. seyts / am gefährlichsten gequetscht worden / Herr Obrist Rotenhan / Herr Obrist Leutenant Rheingraf Johann Ludwig [von Salm; BW] / Obrist Leutenant [Friedrich Wolfgang von; BW] Fleckenstein / Major Rosa [Johann von Rosen; BW] / vnd Major Prestin / aber nunmehr alle ausser lebensgefahr. Herr Obrist Rosa [Reinhold von Rosen; BW] / vnd Herr Obrist Graf Wilhelm Otto von Nassaw seyn zwar gleichfalls vom schiessen beschädigt / haben doch einen Weg als den andern / immer mit fortzureiten / vnd ihre Dienst zuthun nicht vnterlassen. Dienstags den 31 Julii hernach / haben Ihre Fürstl. Gn. forderst die von dero Armee gebliebene Soldaten samptlich / vnd was man auch vom Feind für vorneme Officirs erkennen mögen / lassen ordentlich begrabẽ / weil auß mangl deß Volcks solches überal ins Werck zubringen / nicht möglich war, Ingleichem haben Seine Fürstl. Gn. Vorsehung gethan / daß die gequetschte versorgt / vnd hin vnd wider außgetheilt worden / hernach der Soldatesca zur ergetzlichkeit / die eroberte ProviantWägen / sampt allen Vivers so darauff / zum besten gegeben / vnd zumahln dero Bagage von Mohlburg zu sich auf die Wahlstatt kommen lassen. Mitwochs den 1 (11) Augusti / frühe / ward zu Ehren deß Allmächtigen Gottes / welcher so ein reichen Sieg verliehen hatte / bey der ganzen Armee ein solenn Danckfest gehalten / da dann der Lobgesang / Gebet vnd Verkündigung der Wolthaten deß Allerhöchsten / bey jedem Regiment absonderlich / in dem ganzen Feld vmbher / erschallet / bey Ihren Fürstl. Gn. aber / sich alle Obristen vnd Vornehmbste Officiers befunden / vnd sampt denselben / Erstlichen den 124 Psalmen / Wer Gott nicht mit vns diese Zeit / etc. von Herzen gesungen / hernach auff anhörung der Predigt Göttlichen Worts sich vnter dem freyen Himmel vmbher / auf ihre Knie gelegt / vnd Gott durch sonderbahre Gebet / inniglich gedanckt / So dann auch das Te Deum Laudamus etc. mit frewden intonirt, Vnnd hierauff so sein Ihren Fürstl. Gn. von dero Regimentern nacheinander / die eroberte Cornet vnd Fähnlein / vnterthäniglich præsentirt / vnd von dero Zelt plantirt oder auffgesteckt worden / welches dann (weil sonderlich viel schön erneuerte Standarten vnd Fahnen darunter) sehr prächtig vnd magnifi. anzusehen gewest. Nach diesem haben Ihr Fürstl. Gn. erstlich so wol auß dero vorigen / als denen vom Feind new eroberten Stücken / hernach von der gesampten Cavallerie / vnnd so dann von den Mußquetirs zum zweyten mal / in hüpscher Ordnung Salve schiessen vnd also diß allgemeine Frewdenfest beschliessen lassen“.[27]
Er soll im April 1642 als kaiserlicher Obrist unter dem Befehl Herreras gestanden haben. Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold[28] aus dem von Eger[29] abhängigen Marktredwitz[30] erinnert sich an den April 1642, nennt ihn aber Schönschal: Den 7. (dito) April sind an die 70 neu geworbene Reiter, zu des Herrn Oberst und Freiherrn von Herrera Regiment gehörig, aus Österreich durch Böheim(b) nach Arzberg[31] [ge]kommen und haben sich daselbst und zu(m) Seussen[32] einquartiert. Den 8. dito sind sie hie[r]hero kommen, haben die Schranken alsobald eröffnet und Quartier haben und machen wollen, was wir ihnen aber alsbald rund abgeschlagen. Doch haben wir ihnen, wenn sie das Quartier anders(t)wo nehmen würden, versprochen, ihnen 100 Pfund Brot, 2 Eimer[33] Bier, 6 Maß Hafer und absonderlich [dazu] auch [noch et]was für die Offiziere(r). [Daraufhin] haben sie ihr Quartier zu Dörflas[34] nehmen wollen, was ihnen aber der markgräfliche Kommissar, Kapitänleutnant Seifert, der soeben zu Dörflas mit 60 Musketiere(r)n vom markgräflichen Ausschuß gelegen, auch nit gestattet, sondern ihnen zum Quartier Leutendorf[35] und Meußelsdorf[36] ansigniert[37] [hat], so sie auch angenommen [haben].
Als sie außenhinum(b) geritten, haben wir den Rittmeister, welcher den Trupp kommandierte, neben dem Obersten Schönschal hereingelassen und ihnen einen Trunk gereicht, bis wir Brot, Bier, auch etwas von Fischen und Stockfischen zusammenbrachten, [um] es mit ihnen hinauf zu (ver)schaffen. Weil diese [aber] dem Herrn Oberstwachtmeister Melchior Adam Moser von Eger zu Albenreuth[38] 4 Ochsen zur Vorspann mitgenommen, (al)so haben wir auf Begehren der Einspänner von Eger den Hofmeister des Rittmeisters – welcher sich eben hie[r] befunden, [um] sich ein Koller machen [zu] lassen, hier in Arrest behalten, bis die Ochsen restituiert wurden. Darauf[hin] hat der Rittmeister die Ochsen durch seinen Trompeter hereingeschickt und seinen Hofmeister [wieder] abholen lassen. Sie sind mittags auf[ge]brochen und gegen Erckendorf[39] marschiert“.[40]
[1] Schlüchtern; HHSD IV, S. 404ff.
[2] Mainz; HHSD V, S. 214ff.
[3] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 17.
[4] Böblingen [LK Böblingen]; HHSD VI, S. 98f.
[5] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 19.
[6] Friedberg; HHSD IV, S. 145ff.
[7] (Bad) Hersfeld; HHSD IV, S. 20ff.
[8] Fulda; HHSD IV, S. 154ff.
[9] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 22.
[10] Goch [LK Kleve]; HHSD III, S. 260f.
[11] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 67.
[12] Landsberg [Gorzów Wielkopolski, Brandenburg, h. Polen]; HHSD X, 446ff.
[13] Vierraden, heute Ortsteil von Schwedt/Oder.
[14] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 568.
[15] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 413.
[16] Wittenweier [Kr. Lahr].
[17] Denzlingen [LK Emmendingen].
[18] Freiburg im Breisgau, HHSD VI, S. 215ff.
[19] Kenzingen [LK Emmendingen]; HHSD VI, S. 397f.
[20] Schuttern [Gem. Friesenheim, Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 718f.
[21] Friesenheim [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 718f.
[22] Mahlberg [Ortenau-Kr.]; HHSD VI, S. 496f.
[23] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.
[24] Offenburg [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 607ff.
[25] Oberkirch [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 587f.
[26] Kniebis [LK Freudenstadt]; HHSD VI, S. 412.
[27] Relation oder gründliche Erzehlung / Wie die Ernstliche Feldt=Schlacht / so den 30 Julii Alten Calenders / dieses 1638 Jahrs / nahend dem Dorff Wittenweyher in dem Preißgaw am Rheinstrom / vorgegangen / sich Erstlich zugetragen / vnd endlich nach Gottes Willen geendet. Gedruckt im Jahr 1638 [Stadtbibliothek Ulm 1880].
[28] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.
[29] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.
[30] Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 429f.
[31] Arzberg [LK Wunsiedel im Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 31f.
[32] Seußen, heute Ortsteil von Arzberg [LK Wunsiedel im Fichtelgebirge].
[33] 1 Eimer = ca. 80 Liter (fränk.)
[34] Dörflas, heute Stadtteil von Marktredwitz [LK Marktredwitz i. Fichtelgebirge].
[35] Leutendorf, heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[36] Meußelsdorf, heute Ortsteil von Markredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[37] assigniert: angewiesen.
[38] Albenreuth [LK Tirschenreuth].
[39] Erckendorf: nicht identifiziert.
[40] BRAUN, Marktredwitz, S. 159.
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Brisigello [Brisigella, Brisighell, Brisigell, Brüsegell, Brüßigäll, Bleisiegel, Presigiel, Prisingell, Prysigell, Bersigela, Briseguelle], Johann Thomas [Giovanni Tommaso] Freiherr von
Brisigello [Brisigella, Brisighell, Brisigell, Brüsegell, Brüßigäll, Bleisiegel, Presigiel, Prisingell, Prysigell,Bersigela, Briseguelle], Johann Thomas [Giovanni Tommaso] Freiherr von; Obrist [ca. 1600-1652 Budweis]
Johann Thomas [Giovanni Tommaso] Freiherr von Brisigello [Brisigella, Brisighell, Brisigell, Brüsegell, Brüßigäll, Bleisiegel, Presigiel, Prisingell, Prysigell, Bersigela, Briseguelle], Herr auf Bernartice [dt. Bernaditz; Bez. Pisek] und Častkov [dt. Schossenreith, Bez. Tachov] [ca. 1600-1652 Budweis],[1] verheiratet mit Catharina von Aldringen, der Schwester Johanns von Aldringen. 1626 wird er anlässlich einer Beschwerde bei Coronini als Hauptmann Thomas Presigiel erwähnt.[2] Er nahm 1632 an Holks[3] Vernichtungsfeldzug nach Sachsen teil.
„Die vereinten Heere Wallensteins[4] und Maximilians von Bayern[5] wandten sich nach Norden mit dem ursprünglichen Plan, den sächsischen Kurfürsten Johann Georg in Dresden[6] anzugreifen. Schon vorher, bereits in den ersten Augusttagen, hatte Wallenstein den Generalfeldzeugmeister[7] Heinrich Holk damit betraut, bei Forchheim[8] ein festes Lager zu beziehen, um die Flanke der schwedischen Stellungen abzudecken und den Weg nach Böhmen offenzuhalten. Am 10. August 1632 bekam Holk, mit gleichzeitiger Ernennung zum Feldmarschall-Leutnant,[9] den Befehl, mit ca. 12 000 Mann nach Sachsen einzurücken, zur ‚Bestrafung‘ des sächsischen Kurfürsten, dessen Truppen unter Generalleutnant[10] Hans Georg von Arnim nach Schlesien und in die friedländischen Herrschaften Sagan[11] und Großglogau[12] eingedrungen waren“.[13] In der Regimentsliste des Hofer[14] Amtsschreibers, der am 25.8.1632 eine Regimentsliste nach Kulmbach[15] einsandte, war auch das von ihm geführte Fuß-Regiment[16] Aldringen aufgeführt.[17]
1635 hatte sein Regiment an den Kämpfen in Graubünden gegen Herzog Rohan teilgenommen, die mit der Niederlage der spanischen und österreichischen Truppen endete.[18] Die Truppen zogen sich nach Tirol zurück und wurden erst Ende 1635 auf Intervention der Erzherzogin Claudia[19] und der Stände wieder abzogen. Brisigellos Regiment blieb dagegen noch 1636 in Tirol. Am 8.2.1636 wurde Brisigello sehr deutlich erklärt, dass er die Militärgerichtsbarkeit ausüben habe, weil sonst „Ihre Fürstliche Durchleichtigkeit für- undt in das regiment greiffen undt gebierende demonstration zue statuieren nit unterlassen“ werde.[20] Der Tross[21] seines Regiments soll fast die Stärke der Mannschaft erreicht haben.[22]
1637 stand Brisigello als Obrist[23] in kaiserlichen Diensten und war Gallas[24] unterstellt.
1637 waren seine Soldaten im Pfalz-Neuburgischen einquartiert. „Am 7. Jan. [1637] verbreitete sich das Gerücht, es seien 3 Regimenter im Heraufmarsche von Donauwörth[25] begriffen. Glücklicherweise bewahrheitete sich diese schlimme Kunde nicht. Dafür nahte die Gefahr von anderer Seite. Am 29. Januar kündigte ein Schreiben des Oberst Brisigell aus Söflingen[26] bei Ulm[27] die Ankunft eines Regimentes an. Brisigell hatte im Dezember seine Quartiere in Tirol räumen müssen und von General Gallas Anweisung auf Quartier in Lauingen[28] (Hauptquartier), Höchstädt,[29] Gundelfingen,[30] Dillingen,[31] Kloster Elchingen[32] und die Herrschaft Erlach[33] erhalten. Dabei wurde ihm befohlen, gute Disziplin zu halten und die Länder des Kurfürsten von Bayern und des Deutschmeisters nach Möglichkeit zu verschonen. Auf die Nachricht von dieser drohenden Einquartierung gab am 28. Jan. die Regierung zu Neuburg[34] den Rat, die Tore zu verschliessen und niemand einzulassen; werde Gewalt angewendet, so solle man dagegen protestieren und den weiteren Verlauf berichten. Man berief sich dabei auf ein Befreiungspatent des Königs Ferdinand vom 26. Januar.
Am Mittwoch den 28. Januar kam der Brisigell’sche Oberstleutnant[35] Freiherr Adam Niclas Stoss und verlangte Einlass unter dem Vorwande, er wolle nur durch und nach Dillingen reisen. Als er in die Herberge zum güldenen Rösslein gekommen war, schickte er nach dem Herrn Bürgermeister und den Ratsdeputierten. Diese erschienen in Gegenwart des Stadtvogts,[36] worauf der Freiherr ihnen seine Quartieranweisungen vorlegte und Quartier verlangte. Die Ratsherren erklärten, sie hätten Befehl, niemanden einzulassen und schickten sofort einen Eilboten an die Räte und den Erbprinzen Philipp Wilhelm nach Neuburg. Der Bote kam des andern Abends wieder zurück und brachte den gemessenen Befehl, das Quartier zu verweigern. Darauf wurden am Freitag den 30. Januar von der Bürgerschaft die Tore versperrt und die Wachen auf den Mauern stark besetzt. Freiherr von Stoss erklärte am Samstag den 31. Januar, sein Oberst werde das Quartier mit Gewalt nehmen, auch wenn er die Tore einbrennen oder einbrechen müsste. Am nächsten Tag um 12 Uhr komme das Volk; dasselbe werde keine ganze, halbe oder Viertelstunde warten, sondern kurzum das Quartier nehmen. Am Sonntag den 1. Februar traf ein neues Befreiungspatent von König Ferdinand[37] ein. Von diesem wurde sofort eine Abschrift nach Stotzingen[38] zum Oberst Brisigel gesandt. Dieser schickte es jedoch kurzerhand zurück mit der Bemerkung, er werde selbst kommen und Quartier machen. (Man erfuhr auch in Lauingen, dass der Oberst in Sontheim[39] und Brenz[40] Leitern zum Stürmen zusammentragen liess).
Am Montag den 2. Februar marschierte der Oberst mit seinem Stabe[41] und 3 Kompagnien[42] nach Gundelfingen, machte daselbst in der Vorstadt Quartier und schickte 2 Kompagnien nach Dillingen, welche sich der Stadt »per forza« bemächtigten. In der folgenden Nacht wurden auch die Mauern von Gundelfingen mit Gewalt erstiegen und Quartier in der Stadt genommen.
Am Dienstag den 3. Februar kam der Oberst selbst mit einigen Pferden vor Lauingen und begehrte Einlass. Dieser wurde ihm verweigert, doch gestattete man dem Oberstleutnant von Stoss, der die ganze Zeit über in der Stadt geblieben war und »sich sauer genug gestellt hatte«, an das Einlasspförtlein zu gehen und mit ihm durch ein Loch in dem Törlein zu reden. Schliesslich ging auf seinen Wunsch eine Abordnung des Rates nebst dem Freiherrn von Stoss zu ihm hinaus. Nach vielen heftigen Worten liess er sich endlich zum Abzug bewegen durch das Versprechen, man werde der Stadt Gundelfingen durch einige Proviantlieferungen nachbarlich zu Hilfe kommen. Der Oberst ritt nach Gundelfingen zurück und beschied nachmittags eine Deputation des Rates von Lauingen vor sich, denen er scharf zuredete. Zuletzt liess er sich beschwichtigen durch die Versicherung, man habe nach Regensburg[43] zum römischen König[44] geschickt und erwarte täglich, ja stündlich Antwort. (Der König war jedoch einige Tage krank gelegen, weshalb die Erledigung verzögert wurde).
Am 4. und 5. Februar blieb in Lauingen alles ruhig, nur dass die Bürgerschaft vorsichtshalber auf ihren Posten war. Am 6. Februar kam die erste Ordonnanz von Regensburg,[45] der am 7. eine zweite vom Grafen Gallas folgte mit dem Befehle, das Regiment habe sofort die Gegend zu verlassen. Montag den 9. Februar trat Oberst Brisigel mit seinem Regiment den Rückmarsch an und nahm den Weg gegen Stuttgart.[46] Die Verpflegung dieser Truppen hatte der Stadt Gundelfingen 2704 fl. 31 kr. gekostet, außerdem hatten die Soldaten in 3 Häusern alles zerschlagen. Oberstleutnant von Stoss nahm beim Abzug von Gundelfingen noch 27 Rosse und 6 leere Wägen mit, allerdings auf Parole der Wiedererstattung. Unterwegs aber bedachte er sich, die Gespanne könnten auf dem Heimweg von streifenden Reitern aufgegriffen werden, und behielt sie lieber selbst.
Die Stadt Gundelfingen verlangte von Lauingen, weil es aus der ganzen Gefahr am glimpflichsten weggekommen war, einen teilweisen Ersatz des erlittenen Schadens, konnte aber nichts erhalten. Lauingen richtete ein Dankschreiben an den jungen Erbprinzen [Philipp Wilhelm; BW], der durch seine kräftige Verwendung beim König die günstige Lösung herbeigeführt hatte. Man war daher sehr bestürzt, als man durch die von Neuburg zurückkehrenden Boten erfuhr, der junge Prinz müsse wieder zu seinem Vater[47] nach Düsseldorf[48] zurückkehren. Es wurde am 16. März eine Bittschrift an ihn gerichtet mit dem Hinweise darauf, welche Widerwärtigkeiten das verlassene Land von der »ohnedies sehr übel disciplinierten Soldatesca, welche der Zeit um uns herum wie die Bremen[49] fliegen«, zu gewärtigen habe. Philipp Wilhelm schickte das Bittgesuch an seinen Vater; dieser bestand jedoch auf der Rückkehr des Erbprinzen (4. April)“.[50]
Der Salemer[51] Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? – 1649][52] berichtet in seiner Chronik über die List der Brisigell’schen Truppen im Februar 1637, um ins Kloster einzudringen: „Den 30. Januarii ist unß ain geschribene und wohl gestellte salva guardia,[53] von unserm gnädigen herren[54] von Regenspurg auß, von dem römischen könig underschrieben zuekomen und überschückt, aber zue spath; dan die soldaten in dem quatier einlogiert gelegen und auch ihr ordinanz[55] elter war dan diese salva guardia, haben sie solche wenig respectiert und daß die ihrige alter alß diese seye, entschuldiget; und weil sie ohne daß schlechte quatier und gnuog wohl nichts, alß allain guot wein, wenig aber fuoterasche[56] gefunden, haben sie selbsten umb verenderung, wie sie außgeben, deß quatiers ain bodten naher Freyburg[57] zum Gallas abgefertiget, solcher aber niemahlen widerkomen (werß glauben will, der glaubß); seyen also zue Mimmenhausen[58] usque in dominicam Quinquagesimae[59] verbliben; verbliben; dann in ipsa dominica Quinquagesimae[60] vor dem essen kam ein quatiermayster[61] fürß underthor; begerte ain suppen und ain trunk, mit vermäldung, eß werde bald ain regiment soldaten komen und alles fürübergehen, dem man getraut, also zue sein. Ist also darauf eingeloßen; umb halber zway kamen ettliche an derringmauren der seyte gegen dem ablaß, hart an der mauren biß an den gadter oder eußere thor, ainer oder zwehen klopften an dem gatter oder thor, fragten, ob nit ain quatiermayster vorhanden, sie hetten ettwaß bey ihme anzuebringen, uff welches der thorhüeter ihn lassen komen, mit seiner hellenbarden[62] (dan er guot soldat gewesen) beglaitet denselben, thate ihme dass klaine thürlin oder güdter an am großen gadter uff; vermainte nur zwehn zue sein, dan andere hart an der mauren gestanden; unangesehen er die hellenbarden über[60.]zwerch[63] über daß offne thürlin (dan er der sachen gar wohl erfahren) hülte, schluogten sie ihme selben über sich und trangten also mit gwalt und lüst alle ainanderen nach hier ein; nahmen also daß closter mit lüst und gwalt seyen von dem von Oßa [Wolf Rudolf von Ossa; BW] allhero verordnet, respectierten und hielten uff obangedeudte königkliche salva guardia nit ain pfüfferling, also daß sie unß nichts genüzt weder bei disen noch anderen; seyen ihr wohl uff die 500 sanbt dem stab zue fuoß Brüßigällischen regiments under dem obersten leutenambt, Stoß genant, (dan der obriste Brüsegell nit selbsten vorhanden) gewesen; die haben unß recht getrillet,[64] habent monatlichen 2000 fl. nach ihrer ordinanz oder sonsten so vil gelds betreffende commiß,[65] proviant oder contribution[66] begert, wie dan zu disem end auß der pfüsterei[67] und mezg täglichen uff 51, nur officier, jedem 2 lb. brods, weiß und schwarz, hat mießen gereicht werden; an haber und dergleichen, fuoteraschi haben sie daß geld, weil kainer vorhanden, begert; waß man ihnen allhie nit köndte geben, alß allerlai geflügel, fastenspeiß, zucker, bommeranzen,[68] zitronen und dergleichen, seyen sie in die stätt Costanz[69] und Überlingen[70] gangen, abgeholet, die mier alleß miesten bezahlen.
O Oßa, Oßa, wie machtest du unß so grobe boßa; und auch du Vizthumb, Vizthumb [August Vitzthum v. Eckstädt; BW] (als sein creatur und dochterman) waist auch nichts drumb, scilicet: gibst jez die schuld dem commißario N. Handell [Ferdinand Handel; BW], welcher anderst schreibt und redt alß er füert sein wandel; under dem hüetlin war eß gespült,[71] wan du eß recht merken wilt; diße, diße haben unß recht umb den barchat gejagt[72] und unß ain strenge fasten gemacht, haben gleich unser wacht wehr und waffen genohmen und alle orth, port und thor selbsten verwacht, nichts mehr hinauß laßen tragen noch fuehren.
Den 13. Martii haben sie die erste rechnung gehalten und seyen mier ihnen für dißmahl schon nun für 30 tag oder 3 wochen zue lüferen, ohne daß, so geben worden und abgerait, schuldig verblüben 1620 fl. 30 kreuzer, so mier nun alß bahr gleich sollten bezahlen; und mangel geltß alß mier ihnen wein fürgeschlagen, habenß nur ettwaß zue nehmen anerbodten, uberigeß aber an gelt, hab, roß und vieh etc., wie sie dan gleich wein über den berg zu füeren und verkaufen haben angefangen, denn sie waren mayster und mier sclafen.
Den 14., alß mier mit gelt noch nit verfaßt, haben sie nachmüdtag die hab, alleß roß, vieh und schaf, auß allen orten und ställen herauß und zuesammengezogen (da solte ainer daß heylen und schreyen der armen underthonen, so ihr hab auch hierinnen und darunder gehabt, gehört haben und gesehen), mit ernstlich getrewung, solche wegzueführen und verkaufen, uff welches mier umb gelt außzuoschicken gebetten zue entlehnen; haben sie eß wider ain jedeß an sein ort [61.] widerumb lassen ziehen und stellen; und selben tag also widerumb eingehalten.
Den 15. Martii haben sie unß gleichfermig widerumb mit der hab getrewet; den 16. haben wir den herren Patrem Pfüster selbanderen über den see, gelt außzuegehn und uffzuenehmen, abgeordnet, an welchem sie nit wollten haben, sonder nachmüdtag sezten sie unß zwo oxenmähninen[73] auß, weil bahre bezahlung nit verhanden, treibtenß weg sampt allem melkvieh und verkauftenß, uff welches mier länger bei ihnen zue verbleiben unß beklagt, weil sie unß die müttel, darvon mier miesten leben (dan sie auch alles brod gezelt und 2 mußquatierer[74] darfür gestelt) thuen entziehen; mießen mir zwungnerweiß unsern weg anderstwohin suochen und unß beklagen; uff welches sie, alß sie diß erhört, und damit mir sie nit kendten verklagen, noch auch nit kendten außreißen, habenß sie bei den porten befohlen, kain ainzigen außzuelaßen und die maurenaußerhalb rings umb und umb besichtiget, obß kain haimblich außgang habe, damit mier nit entrinnen möchten, aber doch umbsonst, und bald hernach uff 24. Martii uff nachmüttag rüsteten mier unß, dan eß in vigilia annunciationis beatae Mariae Virginis[75] geweßen, mit ainandern daß closter zue verlassen; seyen also in der Proceßion par und par, in schappen[76] und capiz, alß man pflegt zue gehen spacieren, alle glocken lassen zuesammenleuten, dem oberthor zuegangen, aber umbsonst, dan sie starke wacht darfür gestelt, welche unß uffhielten und nit wollten hinauß laßen, sonder muosten wider zuerugg (da solte ainer gesehen haben daß heylen und weinen von weib und mann, dann solches erbärmliche spectacul den leuten warlich die augen ubertrüben) und widerumb haimb; haben auch alle laiteren in dem closter in die abtei bei dem bronnen zuesammen laßen tragen und verwachten, damit mier nit über die maur hinauß möchten steigen, aber auch umbsonst; dan selben abend, 24. Martii, alß eß ein wenig dimmer[77] worden, haben mier angefangen, an ainem haimblichen ort, so sie nie gemerkt, noch auch kainmahl darnach nit funden, gleich alß gegen abend die flädermäuß hinder den brädter oder läden sich herfürcher lassen, also auch mier herfürgekrochen, hinaußgeschloffen und Costanz zuegeloffen, unangesehen sie sogar die wacht außen und innen gesterkt, aber unß nit ermerkt.
Morgenß aber, weil daß große fest unser lieben frawen, dan zuevor alzeit umb müdtnacht und um 12 uhren in die mettin glüdten war, wolte niemandß mehr in die mettin noch gegen tag uff, noch daß Ave Maria, prim[78] und andere tagzeiten mehr leuten; hat ihnen angefangen daß herz zue schlodteren; gingen schaudrig[79] und mauderig[80] herumben, verwarfen die händ[81] und redten in winkeln und sonsten haimblich mit ainanderen, eß ginge nit recht daher, die pfaffen leuten nit mehr, mießen gewiß darvon sein, und bildeten sie ihnen ein, sie seyen nun in dem convent[82] verschlossen, an ainem ort beisammen; giengen also den ganzen tag herumben und wisten nit, woran sie waren; ettliche aber sagten: sie seyen naher Überlingen,[83] andere aber sagten: nein, sie seyen naher Costanz, habenß von dem oder dem, so sie gesehen, hinüber[62]fahren; andere aber fragten: wa muoß sie dan der etc.[84] hinaußgetragen haben; es seye nit möglich, sie müeßen die roßenbrüederische kunst[85] kinden und uff dem mäntelin kenden fahren; andere aber ließen sich berden, mier hetten under dem boden ain haimblichen außgang biß in daß holz oder Schürbuoch[86] oder weinberg nägst darbei gelegen, darumben sie aller orten, in dem santhoff, scheyren und källern den auß- und eingang sowohl außerhalb uff den bergen, alß innerhalb thäten suochen, aber alleß umbsonst, dan sie dass rechte ort nit thäten finden. Interim aber, weil sie darinnen gelegen, haben sie von allen handwerken, waß ihnen gefallen, laßen machen, von schloßern, schmid, wagnern und schreynern und dergleichen; darumben beßer geweßen; darumben beßer geweßen, man hette solche gleich anfängklich, bis sie abgezogen, verschickt oder abgeschafft; haben sich dermaßen, weil sie in dem closter gelegen, bereicheret und fürgeschlagen, daß sie im abzug 2 wägen zum förspann begert nur bis naher Stocken,[87] darvon mier weder wägen noch roß nit mehr gesehen. Ist also der ganze convent biß uff den 27. May zue Costanz verbliben. So hat sich nun die ganze verpflegung sambt dem abnamb ohngefahr uff 10,000 fl. verloffen“.[88]
1646/47 war Brisigello Kommandant von Regensburg. Im Oktober 1646 wandte sich die Stadt an Brisigello, die Verpflegung von Kranken – in der Stadt grassierte die Rote Ruhr[89] – und Verwundeten betreffend.[90] Im Februar 1647 informierte er Melchior von Hatzfeldt über die allgemeine Kriegslage und den Stand der Ulmer Waffenstillstandsverhandlungen.[91]
Brisigello, der aus seiner Bewunderung für Werth[92] keinen Hehl machte, hatte die Revolte Werths als durchaus aussichtsreich eingeschätzt. Auf den Obristleutnant Johann Benno von Liechtenau, den Maximilian I. zu Creutz geschickt hatte, um ihn an seine Pflicht zu erinnern, war dieser mit dem Degen losgegangen. Liechtenau hatte diesen mit der Hand abgewehrt und war dabei am Arm verletzt worden. Creutz hatte ihn als Gefangenen an Brisigello übergeben.[93] Als Brisigellos Adjutant,[94] Hans Georg Hölzl, gefangen genommen wurde, konnte dieser sich bei Liechtenau revanchieren: „Die Kommissäre Schäffer und Teisinger ließen ihn festnehmen und zwangen ihn zur Herausgabe seines Beglaubigungsschreibens. Auf starkes Drohen bekannte der Adjutant, er solle Werth ausrichten: die Schiffbrücke bei Donaustauf[95] sei noch nicht fertig gestellt; wenn es aber Werth gefällig sei, wolle ihn Brisigello mit seinen Truppen durch Regensburg marschieren lassen, wo er auch Proviant und Munition finden werde; mit Eger[96] habe es binnen drei Wochen noch keine Noth. Die Kommissäre aber hielten dafür, daß noch mehr dahinter stecke und daß sie einen Kundschafter Brisigello’s vor sich hätten. Nach ihrer eigenen Angabe (vom 19. Juli) stießen sie Hölzl, ‚durch seine beständigen Unwahrheiten bewogen, seinen falschen Paß und Schreiben in das Gesicht und versetzten ihm einen und andern Streich, darüber ihm das Maul etwas geblutet‘. Dann ließen sie ihn durch den Generalprofossen[97] in die Folterkammer führen und mit der Tortur bedrohen. An den Kurfürsten meldeten sie ihre Absicht, den Gefangenen, wenn er mit der Wahrheit nicht herausrücke, wirklich mit der Tortur angreifen zu wollen. Doch fand dies beim Fürsten keine Billigung: er wies (5. Juli) die Kommissäre an, den Adjutanten nicht zu foltern, aber im Gewahrsam zu behalten. Da aber damals der baierische Oberstlieutenant Liechtenauer nach Regensburg kam, bot sich Brisigello, der das Schicksal seines Adjutanten erfahren hatte, ja denselben gefoltert glaubte, Gelegenheit, durch dessen Festnahme sich eine Sühne zu verschaffen. Auch einige baierische Beamte hatte er verhaften lassen. Diese baten den Kurfürsten um Intervention, damit sie den angedrohten harten Leibes- und Lebensstrafen entgingen‘. Am 17. Juli ordnete dann der Kurfürst die Auswechselung Hölzl’s, von dem mehr, als er schon ausgesagt, nicht herauszubringen war, gegen den im Regensburger Stockhaus[98] liegenden Liechtenauer an. Gegenüber ihrem Herrn sprachen die Kommissäre damals aus, ihres Erachtens wären sie nach dem Kriegsbrauch völlig im Recht gewesen, wenn sie ihren Gefangenen hätten foltern lassen. Die Auswechselung vollzog sich nicht ohne einen sehr gereizten Briefwechsel zwischen Brisigello und Schäffer. Der Kommandant, berichtete Schäffer dem Kurfürsten (26. Juli), hat mich in seinem Briefe schimpflich traktirt; ich will ihm eine noch spöttlichere und solche Antwort schicken, die er gewiß in kein Fenster stecken wird“.[99]
1647 fungierte er von April bis Juni 1648 als Generalquartiermeister,[100] dann als Kommandant von Budweis.[101]
1648 trat Brisigello, der ein fanatischer Anhänger Werths auch nach dessen Meuterei war, wieder in Erscheinung. Generalquartiermeister Karl Friedrich Reich, Holzappels rechte Hand, war in Gießen[102] seinen bei der Belagerung Marburgs[103] im Winter 1647 erlittenen schweren Verletzungen erlegen. Reich, der ebenfalls mit Piccolomini[104] in Korrespondenz stand, war der zweitwichtigste Mann nach Holzappel gewesen: Er war zuständig für das Quartieramt, die Kanzlei, die Generaladjutantur, das Kriegskommissariat, das Zahlamt, die beiden Generalauditoren, den Generalprofoss mit Gehilfen, die Feldapotheke, das Feldpostamt und die Wagenmeister (!); das war mehr Macht, als sie selbst Generalkriegskommissar Schäffer in der bayerischen Armee ausübte.[105] Sein Nachfolger – wohl auch als Affront gegen Kurbayern gedacht – wurde Brisigello, der auf die Vorstellungen Maximilians I.[106] hin, da er ihn „sträflich und vermessentlich traktirt habe“, von seinem Posten abberufen worden war.[107]
Brisigello, mittlerweile Kommandant von Budweis, hatte noch am 31.8. Piccolomini aus Budweis[108] über die steten großen Erfolge der Schweden, die Besetzung von Konopischt,[109] Bechyn[110] und Tabor[111] (23.8.), Arvid Wittenbergs Einnahme von Brandeis a. d. Elbe[112] beim Rückmarsch nach Prag und die Gefahr von Ausschreitungen seitens der böhmischen Bevölkerung angesichts solcher Erfolge der Schweden informiert.[113] Ferdinand III. wandte sich am 8.9.1648 aus Linz[114] wieder an Rudolf Graf Colloredo: Er habe von Colloredos Forderung erfahren, mehrere Geschütze, Militär und Schiffe von Budweis auf der Moldau nach Prag zu transportieren, und das des Nachts, um Gefahren durch den Feind zu vermeiden. Er gebe zu bedenken, dass der Transport in die Hände des Feindes fallen könne und dass die Moldau kein so schneller Strom wie die Donau oder der Rhein sei. Aus diesen Gründen habe er Brisigello angewiesen, den Transport für diesmal zurückzubehalten.[115]
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Angaben nach WINKELBAUER, Konfese a konverze, S. 476-540; vgl. auch KELLER; CATALANO, Tagebücher; KUCHAŘOVA, Třicetietá válka Jana Tomáše Brisigella. Thanks to Dr. Virginia DeMarce for her contributions to this article.
[2] KRAUSE, Urkunden, Bd. 1, S. 90f. Den Hinweis darauf verdanke ich Herrn Uwe Volz.
[3] Vgl. ARENDT, Wallensteins Faktotum.
[4] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.
[5] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[6] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.
[7] Generalfeldzeugmeister: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt: Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.
[8] Forchheim; HHSD VII, S. 201ff.
[9] Feldmarschallleutnant: Der Feldmarschallleutnant war ein militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Leutnant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen und zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze und -straßen, die Kontrolle der Wachen usw.
[10] Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossidierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[11] Sagan [Żagań; Kr. Sprottau/Sagan]; HHSSchl, S. 462ff.
[12] Glogau [Glogów]; HHSSchl, S. 127ff.
[13] ENGERISSER, Von Kronach, S. 118.
[14] Hof; HHSD VII, S. 302f.
[15] Kulmbach; HHSD VII, S. 379f.
[16] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[17] Staatsarchiv Bamberg Rep. C 48, Nr. 185, fol. 307.
[18] WENDLAND, Nutzen der Pässe, S. 151-167.
[19] Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.
[20] SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 361.
[21] Tross: Der Tross war der gesamte Begleitzug eines Heeres (ohne Anspruch auf Verpflegungsrationen) und bildete sich, neben den Offiziers- und Soldatenfamilien, aus Dienstpersonal, Feldpredigern, Feldchirurgen, Feldschern (vgl. s. v.), „Zigeunern“ als Kundschaftern und Heilkundigen, Köchen und Handwerkern, Händler/innen und Marketender/innen, Invaliden und Entwurzelten, Glaubensflüchtlingen, Soldatenwitwen und Kriegswaisen, Hunger leidenden Zivilisten und Bauern, Gefangenen, behördlicher Strafverfolgung Entflohenen und zum Dienst bei der Artillerie verurteilten Straftätern sowie Gauklern, Wahrsagern und in 4 Klassen eingeteilte Prostituierten („Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“). Der schwer bewegliche Tross und die ambulante Lagergesellschaft waren z. T. doppelt bis viermal so groß wie das Heer, dem er folgte, und war somit zahlenmäßig größer als eine Großstadt wie etwa Köln. Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. In der Werbeinstruktion (1639 VII 04; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2624, fol. 4-5) war bestimmt worden, dass „taugliche knecht und nit solche, wie zum theil bei vorigen werbungen geschehen, geworben werden, die mit zu villen kindern beladen und sich allein wegen der quartier underhalten lassen, khonfftig aber wanns zum veldzug khombt, wider dauongehn, also werb: und lifergelt umb sonst angewendt wirdet“. Zum Teil wurden sogar Schiffsbrücken im Tross mitgeführt. Zudem unterlag der gesamte Tross der Militärjustiz, vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 35 (1633): „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden“.Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi. In Notsituationen wurden Trossangehörige, wenn auch erfolglos, als Kombatanten eingesetzt; BRNARDIC, Imperial Armies 1, S.19.
[22] SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 373.
[23] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[24] Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[25] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[26] Söflingen, heute Stadtteil von Ulm; HHSD VI, S. 817f.
[27] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.
[28] Lauingen (Donau) [LK Dillingen/Donau]; HHSD VII, S. 396f.
[29] Höchstädt a. d. Donau [LK Dillingen]; HHSD VII, S. 301f.
[30] Gundelfingen a. d. Donau[LK Dillingen/Donau]; HHSD VII, S. 257ff.
[31] Dillingen a. d. Donau; HHSD VII, S. 140f.
[32] Oberelchingen [LK Neu-Ulm].
[33] Erlach ?
[34] Neuburg a. d. Donau [LK Neuburg-Schrobenhausen]; HHSD VII, S. 497ff.
[35] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[36] Stadtvogt: Ratsherrenfunktion: die beiden Stadtvögte waren Gerichtsherren und Notare des Landgebiets und die Vorgesetzten der Landvögte.
[37] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[38] Stotzingen, erwähnt unter Riedheim [Stadt Leipheim, LK Günzburg]; HHSD VII, S. 624.
[39] Sontheim a. d. Brenz [LK Heidenheim]; HHSD VI, S. 115f.
[40] Brenz [Sontheim a. d. Brenz, LK Heidenheim]; HHSD VI, S. 115f.
[41] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes.
[42] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[43] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.
[44] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[45] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.
[46] Stuttgart; HHSD VI, S. 768ff.
[47] Vgl. KÜCH, Die Politik des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm.
[48] Düsseldorf; HHSD III, S. 185ff.
[49] Bremsen
[50] RÜCKERT, Lauingen in der zweiten Hälfte, S. 9ff.
[51] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.
[52] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.
[53] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen:
Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«
[54] Thomas I. Wunn [1580 Salem-10.5.1647 Konstanz], Abt von Salem 1615-1647. Vgl. BECKER, Salem.
[55] Ordinanz, Ordonnanz: (militärische) Verfügung; Befehl; Anweisung, Verordnung, die nicht immer eingehalten wurde. Zum Teil wurde den Soldaten von ihren Vorgesetzten in aller Öffentlichkeit sogar verboten, sich an die Ordonnanzen zu halten; MAIER, Unterpfalz, S. 321.
[56] fuoterasche: Fourage: Unterkunft, Verpflegung und Viehfutter für die jeweilige Einheit. Die Fourage musste von der betreffenden Garnisonsstadt und den umliegenden Dörfern aufgebracht werden und war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen.
[57] Freiburg im Breisgau; HHSD VI, S. 215ff.
[58] Mimmenhausen, heute Ortsteil von Salem [Bodenseekr.].
[59] usque in dominicam Quinquagesimae: bis zum Sonntag Quinquagesimae: Sonntag der Vorfastenzeit: Estomihi oder weniger gebräuchlich Quinquagesimae: 50 Tage vor Ostern (Esto mihi, „Sei mir [ein starker Fels und eine Burg, daß du mir helfest!)“, Ps 31, 3.
[60] in ipsa dominica Quinquagesimae: an eben diesem Sonntag Quinquagesimae: Sonntag der Vorfastenzeit: Estomihi oder weniger gebräuchlich Quinquagesimae: 50 Tage vor Ostern (Esto mihi, „Sei mir [ein starker Fels und eine Burg, daß du mir helfest!)“, Ps 31, 3.
[61] Quartiermeister: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte.
[62] Hellebarde: Hieb- und Stichwaffe des 13. bis 17. Jahrhunderts mit einem aus einem Stück geschmiedeten Kopf, der ein Beil, eine Klinge und einen Haken besaß, die zu den Stangenwaffen des Fußvolks gezählt wird. Die Hellebarde hat eine breite („Beil“, „Barte“), eine kurze Klinge („Haken“) sowie am Ende eine Stoßklinge. Der meist 1½ bis 2 Meter lange hölzerne Schaft („Halm, Helm“) besaß oft einen mehreckigen Querschnitt oder Lederwicklungen, um beim Hieb das Wegdrehen der Waffe in der Hand zu vermeiden. Der Bereich zwischen Klinge und Schaft wurde seitlich mit „Schaftfedern“ aus Metall verstärkt.
[63] überzwerch: quer.
[64] trillen: im Kreis drehen, hin und her stoßen. => Triller, Trillhäuschen.
[65] Commiß: Sammelbegriff für Verpflegung der Soldaten (Brot, Fleisch und Bier bzw. Wein).
[66] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“ Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.
[67] Pfüsterei, Pfisterei: Bäckerei.
[68] Pomeranze: Bitterorange.
[69] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.
[70] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.
[71] unter dem hüetlin spielen: heimlich etwas treiben, betrügen, mit dem Nebensinne des Überlistens: das bereits seit der Antike bekannte Hütchenspiel soll laut wikipedia erst Ende des 19. Jahrhunderts in England bekannt geworden sein.
[72] Barchat gejagt: der Wettlauf um Barchent als Preis war ein beliebtes Wettkampfspiel. DFWB Bd. 3, S. 54.
[73] Mähne (Men): Gespann von 2, 4, auch 6 Tieren.
[74] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[75] in vigilia annunciationis beatae Mariae Virginis: am Vorabend von Mariä Verkündigung.
[76] Schapper: Kapuzenmantel, Teil des Mönchshabits.
[77] dimmer: düster, finster.
[78] Prim: Die Prim ist eine der kleinen Horen (Prim, Terz, Sext, Non) im Stundengebet der katholischen Kirche. Sie wird etwa zur ersten Stunde der antiken Tageseinteilung (6 Uhr) gebetet.
[79] schauderig: schauernd.
[80] mauderig: kleinlaut.
[81] verwarfen die händ: gestikulierten.
[82] Konvent: Ein Konvent ist eine Gemeinschaft der vollberechtigten Mitglieder (Konventbrüder oder auch Konventmönche) eines Klosters oder Ordens. Konventmönche bzw. Konventbrüder sind sitz- und stimmberechtigte Mitglieder eines Mönchs- oder Bettelordens.
[83] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.
[84] Teufel.
[85] Gemeint sind hier wahrscheinlich die Rosenkreuzer.
[86] Schürbuoch: unbekannter Begriff.
[87] Stockach [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 763.
[88] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 105ff.
[89] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 275. Rote Ruhr oder blutige Ruhr: Ruhr, die im Gegensatz zur weißen Ruhr mit der Ausscheidung von Blut einhergeht. Die Rote Ruhr galt in den Feldlagern als die Kriegskrankheit schlechthin. Die Infektion erfolgte über kontaminierte Lebensmittel und Getränke wie Wasser und Milch sowie über die Hände. Die Inkubationszeit betrug zwischen einem und sieben Tagen. Die bakterielle Ruhr infolge der Entzündung der Dickdarmschleimhaut führte zu akuten Durchfällen, Koliken und ständigem schmerzhaftem Stuhlgang. Die Dauer der Erkrankung betrug, von chronischen Verläufen abgesehen, in der Regel nicht mehr als 14 Tage.
[90] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 242.
[91] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 275. Vgl. IMMLER, Kurfürst Maximilian I.
[92] Vgl. LAHRKAMP, Werth.
[93] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2921, fol. 252 (Ausfertigung): Liechtenau an Maximilian I., Regensburg, beim „Profosen im stockhaus“, 1647 VII 07.
[94] Adjutant: Gehilfe des Majors in dessen sämtlichen Funktionen. Der Adjutant hatte insbesondere die Aufgabe, den Hauptleuten und Sergeanten die Befehle der Generalität zu übermitteln und die Schlachtordnung des Regiments zu überwachen. Vgl. Generaladjutant.
[95] Donaustauf [LK Regensburg]; HHSD VII, S. 145ff.
[96] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.
[97] Generalprofoss: Der Generalprofoss, auch „Generalgewaltiger“ genannt, war der Dienstvorgesetzter der Profosse. Vgl. Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 9, 17. Der Profoss war ein militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profoss zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter, dem Auditeur, gesprochene Urteil. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen. Es gab einen Profoss für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofoss für die gesamte Armee. Der Generalprofossleutnant unterstand dem Generalprofoss.
[98] Stockhaus: http://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/s/ks34595.htm: „ein Haus oder Gebäude, in welchem sich mehrere Gefängnisse zur Verwahrung der Gefangenen befinden. Von Stock, ein Klotz, ingleichen Gefängniß. Man pflegt gewöhnlich einen Unterschied zwischen Stockhaus und Zuchthaus zu machen. In das Letztere bringt man solche Gefangene, die zur Correktion und Arbeit verurtheilt werden, in das Erstere alle schwere Verbrecher, Straßenräuber, Bandendiebe, Mörder, Mordbrenner etc., daher sind in dem Stockhause auch die Gefängnisse dunkel, und nur durch kleine, mit Stäben verwahrte Fenster kommt so viel Licht und Luft hinein, als man für nöthig hält. In das Stockhaus werden daher boshafte Verbrecher eingesperrt, von denen man wenig oder gar keine Besserung erwartet, und die hier entweder ihre Zeit auf gewisse Jahre absitzen müssen, oder welche zum Tode verurtheilt werden“. Für die Verwahrung der Gefangenen zuständig war der Stockmeister.
[99] RIEZLER, Meuterei I, S. 96f.
[100] Generalquartiermeister: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern und dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt von der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen und die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure und Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden und gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle und Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte.
[101] Böhmisch Budweis [České Budějovice]; HHSBöhm, S. 46ff.
[102] Gießen; HHSD IV, S. 172ff.
[103] Marburg; HHSD IV, S. 35ff.
[104] Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).
[105] „Lista deß general staabs“, 1647 VI 13; Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 167, fol. 202. Ausführl. dargestellt bei HÖFER, Ende, S. 69f.
[106] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[107] RIEZLER, Meuterei II, S. 237.
[108] Böhmisch Budweis [České Budějovice]; HHSBöhm, S. 46ff.
[109] Konopischt [Konopiště]; HHSBöhm, S. 287f.
[110] Bechin [Bechyně, Bez. Tabor], HHSBöhm, S. 25f.
[111] Tabor [Tábor]; HHSBöhm, S. 592ff.
[112] Brandeis a. d. Elbe [Brandýs nad Labem, Bez. Prag-Ost]; HHSBöhm, S. 62f.
[113] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, Nr. 1171.
[114] Linz; HHSÖ I, S. 66f.
[115] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, Nr. 1178.
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Reinach-Hirtzbach [Reinnach, Reynach], Melchior Freiherr von
Reinach-Hirtzbach [Reinnach, Reynach], Melchior Freiherr von; Obrist [ -August 1640 Bad Hersfeld oder 16.9.1654] Melchior Freiherr von Reinach-Hirtzbach [Reinnach] [ -August 1640 Bad Hersfeld oder 16.9.1654],[1] der Bruder des Hans Heinrich Freiherr von Reinach,[1a] war kaiserlich-bayerischer Obristleutnant[2] und Obrist.[3]
1622 hatte er noch als Obristleutnant im Fuß-Regiment[4] Hohenzollern[5] gestanden und wie sein Bruder, dieser aber im Regiment Schmidt von Wellenstein,[6] an der Schlacht bei Wimpfen[7] teilgenommen.[8]
„Am 2. April [1634] fordert der Kurfürst[9] Salis[10] auf, den Obristwachtmeister[11] Melchior von Reinnach in seinem Regiment als Oberst-Leutnant ‚an und aufzunehmen‘ “.[12] „Am 25. August [1634] erlässt der Kurfürst noch von Braunau[13] aus die Ordre an Salis: ‚demnach wir bey unserer im Veldt habender Infanteria eines General Commendanten vonnöthen (haben), zumahlen der (Feldmarschall-Leutenant)[14] Reinach[15] noch nit recht khan, so hast (Du) dich gleich nach empfahung diß, allein für deine Persohn, zu der armee zu begeben, aldort dein General-Wachtmeister[16] charge zu versehen und in Ingolstadt[17] dem Obristen Leutenant (Melchior von Reinach) interim das Commando mit höchstem Vleiß dergestalt anzuempfehlen, daß er dennoch alzeit mit dem Obrist Leitenant Prändl[18] Communicato consilio[19] handle‘. […] In seinem Antwortschreiben vom 29. August drückt Salis zunächst seine Freude über ‚das Glück und die Gnade‘ aus, seine ‚Schuldigkeit‘ nun auch im Felde tun zu dürfen. Er sei zwar ‚zu so eilfertigem Aufbruch‘ um so weniger ‚verfaßt‘ gewesen, als ihm von all seiner von der ‚Bauerschaft‘ abgenommenen ‚bagagi'[20] noch gar nichts restituirt worden. Trotzdem sei er der ‚gnedigsten Ordre gemeß alsobalden heudt ufgebrochen‘ und habe sich ‚stracks‘ zur Armee begeben. Während seiner Abwesenheit werde Oberst-Leutenant von Reinach das Kommando zu Ingolstadt versehen“.[21] Ende März 1635 wurde Melchior von Reinach zum Obristen befördert und übernahm das Regiment seines Bruders.[22]
Der am 26.1.1636 ernannte Johann von Götz,[23] der Nachfolger Jost Maximilians von Gronsfeld[24] im Kommando der kurbayerischen Truppen, war mit der Reorganisation der kurbayerischen Armee beauftragt worden. Er begann seine militärischen Operationen mit der Belagerung des Festungsdreiecks Koblenz,[25] Ehrenbreitstein[26] und Niederlahnstein,[27] das bereits nach kurzer Gegenwehr fiel, wobei fünfzig französische Soldaten trotz des ausgehandelten Akkords[28] auf Befehl Schnetters[29] getötet wurden.[30] Nach der Darstellung des späteren kurbayerischen Obristen und Kommandanten von Weiden,[31] Augustin von Fritsch auf Moos[32] hatten die unter dem Befehl Melchior von Reinachs stehenden Truppen aus Furcht vor Vergeltungsmaßnahmen gegen diesen angeordneten Totschlag protestiert, „mit Vorgeben, wann wür, wie nicht anderst zuuermuthen, vor Cobolenz khommen solten, vnd etwa, wie solches leichtlich in einer belägerung geschehen khan, von vnsern Regiment einer solle gefangen werden, würden sie In auch hangen, eß weren doch 3. Compagnien[33] Reutter da, welche solches verrichten khönnten, darauf eruolgt, vnd habens die Reutter Nidermachen miessen. nach solchen sein wür wider in vnser Quartir gezogen, vnnd weiln wür alle stund vnsers Obristen von Reinach meines gewesten Generalß Brueder erwarttet, ist Im ein Logament frey gelassen, darein Herr Generalwachtmaister gezogen, deß andern Tags haben wür ein Brückhen yber den Lohn gemacht, vnnd ist vnser Obrist selbigen Tag zum erstenmahl zum Regiment khommen, deß andern Tags nachdem der Generalwachtmaister vnnd mein Obrist mit 30. Pferdten vmb die Statt Oberlandtstein[34] geritten, vnnd recognoscirt, wo am Fieglichsten der anfang zum abroschirn[35] gemacht khönte werden, darauf der elteste haubtmann[36] vom Regimment alß der von Hagenbach,[37] sambt seinen Fendrich[38] vnnd Leutenant[39] neben 300 Mann hinunder, vf die nacht khommen, vnnd auß befelch deß Generalwachtmaisters vom Stattgraben anfangen miessen zu abrosirn, welches bey vnser Armee vor diesem Nie geschechen, daryber ist der Schnetter alß Generalwachtmaister durch die Achsel geschossen worden,[40] ist auch der Feindt selbige nacht auß seinen Stattgraben, welcher ganz truckhen aber zimblich tief gewesen, an leuttern heimblich heraußgestigen, den haubtman durch einen Schenckhl geschossen, vnnd mit hinein gefangen genommen, deß andern Tags vf den Abent, sein vnser zwey haubtleuth zum ablösen Comendirt worden, da dann der haubtman Voglgsang[41] ins Weingebürg mit 100. Man nechst dem Laufgraben vf einen Mußqueten[42] Schuß im bereitschaft mich zuentsezen Commendirt worden, ich aber binn in den lauffgraben gezogen, alda mein Obrist sambt einen Ingenier[43] mit mir gangen, der die fordere nacht so schön hat angeben, daß wür von Stattgraben heraußwarts haben miessen anfangen zu Abruschirn, welcher auch angeben, daß ich diese nacht solte ein Retuten[44] verferttigen, wie auch von mir geschechen, er aber hat die Faschinnen[45] selbsten gesezt, aber die Retuten soweit angelegt, daß wohl 200. Mann darinnen plaz gehabt hetten, darauf ich zue Im gesagt, die Retuten ist groß, daß würdt ein schanz,[46] er aber geantwortt, seye also befolchen vnd den Soldaten geschafft, daß sie sollen den graben anfangen, aber Inwendig, darauf ich gesagt, daß hab ich auch mein Tag nicht gesehen, hat er geantwortt, ich sehe es izt, woryber ich erzürnt vnd zu Im gesagt, Ir seit ein Narr, wann der Feindt vf mich solte außfahlen, mießt ich hirinnen in der tieff stehen, vnnd er khombt vf ebner Erdt vnd Boden zu mir, zu disem wo khan ich in den grossen werckh, welches ganz nider vnnd yber 50. oder 60. Schritt nicht von dem graben ist, mich halten, man khönte von der Mauer will geschweigen von den vnd villen Thürnen hineinschiessen, daß sich khein Mensch beym Tag darf darinnen sehen lassen, waß ist mir alßdann ein solches werckh nuz, darauf er geantwortt, er machts nit anderst, er hette villeicht mehr außgesteckh, alß ich gemacht hab, darauf ich geantwortt, daß ist nicht war, bist bösser alß ein Bernheutter, so hilfs außmachen, vnnd bley, morgenden tag so wollen wür zusammen sizen oder stehen in diser schönen Retuten, würst aber gewiß nicht lang da bleiben, darauf er zu meinen Obristen, welcher ein wenig vf der seitten gewest, vnd vnß streitten lassen, gangen vnd mich verklagt, daryber mich mein Obrist vf die seitten gefordert, vnnd mich gefragt ob ich arbeithen lasse, ich aber habe mit Nain geantworttet, es were doch alles vmb sonst, Alßdann hat mir mein Obrist befolchen, ich solte die Faschinnen legen vnd daß werckh vnd graben nach meiner mainung machen, Er will den Ingenier, welcher greulich yber den herrn khlagt, daß er selbigen ein Bernheitter[47] gehaissen, so lang vf die seitten führen, biß der herr mit dem graben aussenher, einen anfang gemacht hat, darauf sein sie zu den andern haubtman welcher in bereitschafft gangen, vnder dessen hab ich wackher fortgefahrn, mit der Arbeit, daryber mein Leutenant vf den Bauch geschossen wordten, daß er zu Poden gefallen, hat sich also zum feuer, alwo gedachter haubtman in bereitschafft gestandten, tragen lassen, ich aber habe den von Flaxlandt welcher mein aufwartter gewesen, nachgeschickht vnd sehen lassen, wie er doch geschossen, dann wann ich auf den Bauch getroffen würdt, so ist es auß mit mir, also soll er wohl zuesehen, wohin er getroffen worden, alß nun mein vfwartter wider zurückh, ist mein Obrist neben dem Ingenier auch wider zu mir khommen, vnd mein Arbeith gesehen, welche mein Obrist gelobt vnnd gesagt, also khan sich der herr bräf wöhren, vnnd den ganzen laufgraben defendirn, biß In herr haubtmann Voglgsang entsezt, der Ingenier aber hats weder gelobt noch geschendt, sondern hat mir die bössten wordt geben, yber dises hat mein Obrist meines Leutenants gedacht, daß er ein greulichen Schuss hette, vnd mitten vf den bauch, ist selbiger ganz blau, vnnd wo die Kugel hingetroffen ist selbiges orth ganz schwarz alß ein Trommelboden, ist also vösst,[48] vnd hat eine Teufelskhunst, aber er leitt greulichen schmerzen, haben also mein Obrist vnd der Ingenier von mir Iren Abschidt genommen, vnnd ins Quartier geritten, ich aber habe meine Retuten noch vor Tags förttig gemacht, vnnd vf den Abent, sobalden eß finster worden sein wür abgelöst worden, vnnd von mir nit mehr alß 2. Soldaten geschossen worden, Den 7. tag hernach haben sie angefangen zu parlementirn, darauf ich vnnd der haubtman Fogelgsang vom Generalwachtmaister hineingeschickht worden, da sie dann mit Sackh und Packh, fliegenden fahnen, Khlingenden spill[49] begehrt haben abzuziehen, solch Ir resolution haben wür den General hinaußgeschickht, vnnd darbey Mündtlich sagen lassen, daß es 4. bräfe Compagnien, werden schwerlich von Irer Mainung zubringen sein, darauf er vnß Ordre geschickht sollen den accord machen so guet wir khönnen, darauf wür, weiln sie nit anderst gewolt, wür auch nicht alß sie vnß hernacher sehen lassen, gewust, daß sie so wenig Profiant gehabt, den Accord dergestalten geschlossen, daß ohne Trommelschlag, mit zuegethonen oder eingeschlagnen Fendlein solten abziehen, darauf wür den accord zue ständten geschriben, vnnd dem Generalwachtmaister yberschickht worden, selben zu vnderschreiben, dann sie nicht gethraut wegen Vnderlohnstain, weiln Inen der accord dorten (nicht) gehalten worden, sobalden der accord hineinkhommen, haben sie vnß yberal auf den Mauren, vnnd vf die Thürn gefürth, darauf wür vnß verwundert, daß sie sobalden accordirt haben, weiln wür kheine stückh gehabt, hetten würs in 5. oder 6. wochen vnndt Wohl lenger nicht khönnen Einnemmen, werdens schwerlich bey Irer obrigkheit verantwortten khönnen, darauf sie vnß geantworttet, sie weren alle henckhens werth, wann sie nit andere Ursach hetten zu ergeben, allain sie wollen vnß balt Iren mangl weißen, vnnd vnß Iren Vorrath, alß ein halb Thunnen Pulfer, ein Centen Lundten, vnnd 1 1/2 sackh Mehl gewisen, disen 1 1/2 sackh Mehl, haben sie selbigen Abent noch verbachen, vnnd vnder Ire Soldaten ausgethailt, den andern morgen seint sie abgezogen, darbey mein Obrist an statt deß Generalwachtmaisters gewesen, da dann daß orth mit 100. Mann von vnß besezt worden, sein aber von den Cur Mainzischen in 3. tagen abgelöst worden, vnnd sein wür darauf nach der Vöstung Erbrechtstein[50] oder wie mans in Gemain hermanstein nent, gezogen, vnnß oberhalb 3/4 stundt in ein dorf mit dem Regiment gezogen, vnnd vnß daselbst, biß die ganze Armee welches Innerhalb 10. Tagen geschechen, einlosirt gehabt, vnder dessen ist ein Virtlstundt oberhalb vnser ein Schifbrückhen geschlagen worden, vnd ist alsdann die ganze Armee vor Cobolenz gezogen, selbiges formaliter belägert, da dann in einen Ausfahl die Commandirten völcker von den Thonauischen[51] Regiment auß den laufgräben, welche eben selbigesmahl die Affantquarti gehabt, geschlagen, vvnd von Ihnen ein haubtman, samt einen haubtman von vnß der Reutner, welcher von vnsern Völckhern zu den Thonauischen haubtmann hieuorgangen, gefangen worden, da sie dann alle beyde yber den Rhein vf die vösstung gefürth worden, alwo sie Ihn alsobalden zum Fensster außhenckhen wollen, vnnd wann er nicht französisch gekhönt hette, aber nachdem er sie berichtet daß wür die Franzosen zu vnderlandtstein nicht, sondern die Reutter auß befelch deß Generalwachtmaisters Schnetters Nidergemacht hetten, haben sie Ihm daß leben geschenkht, aber sein gestalt, wie Ir brauch, mit Stro außgefült, zum Fenster herunter auß der vösstung gehenckht, vnnd darbey geschworen, wann sie den Generalwachtmaister sowohl alß einen Soldaten solten gefangen bekhommen, er gewiß solte gehenckht werden, nach verweylung etlicher Tagen, sein wür mit vnser Approchen nahe an den Graben khommen, da dann allernechst ein Patri von 11. Stückhen vfgerichtet worden, vnnd die Statt vnaufhörlich beschossen, vnnd mit stürmmeter handt einbekhommen worden, da ich dann deß General Pöse[52] sein huet mit drey schönnen Federn bekhommen, er aber hat sich mit 1500. Mann durch die Statt an den Rhein vf seine alda in bereitschafft gestandene Schif begeben, vnnd vnder den Rhein in daß schönne, vnder der Vösstung ligende newe Gebew begeben, vnnd dahin reterirt, wür aber nicht vill yber 50. gemaine khnecht[53] vnnd etliche Officir gefangen bekhommen, daruor wür vnsern haubtman vor einen Leutenant, cnnd zwey Fenderich loßbekhommen, nachdem wür aber die Press[54] an der Statt Cobolenz wie eine Contercärp[55] vmb den graben herumb verförttigt, sein wür mit der haubt-Armee, vndern Commando herrn Graf Gözen, von dar vfgebrochen, vnd nacher hessen gangen, vnnd daß Stättlein homburg[56] eingenommen, von darauß ist auch daß Schloß vfm hochen berg ligent, beschossen vnnd gestürmbt worden, haben aber vnsere Leuth weiln die Press gar zue hoch geschossen worden, vnd khein Leyttern hinauf reichen khönnen, wider mit grossen verlust ablassen miessen, da dann mein Obrist Melchior von Reinach mit einen Stain vf den Kopf geworffen wordten; daß er am rechten Aug blindt ist wordten; ist auch durch den linckhen Arm, Obristleutn. Weyhr[57] Todt, vnnser haubtman Voglgsang Todt: vnnd vnser haubtman Hagenbach, durch den Schenckhl geschossen, vnnd yber 500. Mann von der Armee todt vnnd beschädigt worden, darauf sein wür nach Warburg[58] gangen, selbiges belägert, vnd eingenommen, nach solches sein wür vf Baderbornn[59] gezogen, solches totaliter belägert, da ich dann, weiln mein Obrister geschossen, der Zeit alß obristleut. nicht bey der stell, gewesen, der Hagenbach geschossen, vnnd der Haubtman Voglgsang Todt, alß hab ich daß Regiment alß eltister haubtman Commendirt, da ich dann neben dem Obrist Steffan Albrecht[60] mit seinen vnd meines Obristen Regiment, vf eine Schanz, wie nun an andern werckhen deßgleichen auch geschechen, Sturmb angeloffen, da ich dann neben zweyen haubtleutten von meines Obristen Regiment, alß Hauptmann Folzer,[61] vnnd haubman Franckh[62] gleich im ersten Sturm vf das werckh khommen, ich aber mit ainem Stain vom Thor, welches in den Werckh gestandten, vf das Linckhe Aug geworffen worden, daß ich von der Brustwöhr deß werckhs, darauf ich gestandten, binn hinunder in den graben gefallen, auch aber gleich wider erholt, vnnd zum andernmahl hinauf auf daß werckh gestigen, vnnd ist mir haubtman Franckh nachgefolgt, alß haben wür zwar daß werckh einbekhommen, aber vnß wider auf die Prustwöhr begeben, vnnd feuer auf die Mauer vnnd Schußlöcher geben lassen, vnder dessen ist ein haubtmann von deß Obrist Steffan Albrechts Regiment, im graben darunten geschossen worden, wie auch vil soldaten Todt geschossen worden, wür aber haben vnß noch an der Brustwöhr gehangen, in dem khombt Posst, weiln die Generaln gesehen, daß man nichts richten khan, vnnd Niemants sich in den werckhen halten khan, wür solten abziehen, In dem solches befolchen worden, sein die völckher in den Graben deß werckhs gelegen, mit grosser Confusion retterirt, wie es dann nicht vill Zeit geben sich lang vfzuhalten, darauf wür vnnß auch vfgemacht, vnnd allgemach hinunder von dem werckh im graben, vnnd förders nach dem laufgraben begeben wollen. Eß ist aber gedachter haubtman Franckh neben meiner Todt, ich aber fornen vf daß Waffen daß die Kugl abgewichen, vnnd mir neben dem Knöpfl durch den Linckhen Arm gangen, vnd alle die Nerfen entzwey, wie ingleichen ist mein Vfwartter bey mir durch daß hinder thail: auch mein Leibschüz durch den Arm: der andere aber Todt: vnnd mein Forirschüz[63] durch das Bein: oder Fueß geschossen worden, sein also, wer hat lauffen khönnen, fort vnd dem Laufgraben zugeloffen, ich aber binn, weiln ich wegen des wurfs vnnd schuß mich erschröckhlich verbluet, vf halben weeg nach dem laufgraben, welcher doch nicht weit gewesen, Nidergefallen und ligent bliben, da dann mein Leutenant auß den lauffgraben gesprungen, vnnd mich bey einem Fueß in der eyl, weiln der Feindt on vnderlaß starckh Feuer herauß geben, erdappt, fortgeschleppt, vnnd mit mir den laufgraben zugeloffen, vnd hineingeworffen, weiln er nicht gewust, ob ich lebendig oder Todt binn, darauf sie mich mit Wein gewaschen, vnnd angestrichen, mich vf 4. Pickhen[64] gebundten, weiln ich mich so sehr verbluet, vnd so schwach gewesen, daß ich weder gehen noch reutten khönnen, ins Läger tragen lassen, deß andern Tags aber hat der Feindt angefangen zu accordirn, vnnd die Statt ybergeben, alwo ich etlich Tag darinnen gelegen, aber von vnserm Veldtscherer welcher mich haillen wollen, vnnd Grienspan[65] in die wunden oder schuss, wie ingleichen meinen Forirschüzen, welcher ebenmäßig durch den Arm geschossen gewesen, gethan, darauf wür vnleydenlichen Schmerzen bekhommen, sonderlichen weiln mir alle Nerfen entzwey gewesen, nach Reparirung der werckh, sein wür vf Sosst[66] gangen, selbiges beschossen vnd eingenommen, da dann ein Regiment zu Fuss, vnnd 3 Compagn. Reutter heßische[67] Völckher abgezogen, von dannen sein wür vf Werle[68] gangen, selbiges auch beschossen vnd eingenommen vnd besezt, von darauß sein wür vor Vna[69] vnd die haubtstatt Dortmundt[70] im Landt von der Marckh geruckht, selbige belägert vnnd eingenommen, da dann der haubtman Harr[71] mit seinen einen Aug, durch beede schenckhl oben im Dickhen[72] geschossen worden, daß er ein ganzes Jahr aufm rückhen lingen miessen, von dort auß sein wür vf Lina,[73] selbiges auch eingenommen, von dar vf Hamb,[74] selbiges totaliter belägert vnnd harte Stöss abgeben, weiln der Feindt starckh darinnen gelegen, doch lezlich mit Accord ybergangen, vnnd ist von vnnß der haubtmann Folzer durch einen Arm geschossen worden, daß also in khurzen wür alle vom Obristen an, ausser deß Obrist Zinten,[75] welcher damals nit beim Regiment, vnd deß Jüngsten haubtman Degele[76] alle geschossen worden oder Todt bliben, Dahero wür wohl Vrsach genommen an den Doctor Werff[77] zugedenckhen, von dannen auß sein wür vf Dorsten,[78] welches ein haubtvösstung, selbiges berent vnnd hat vnnßer Regiment, der Veldtmarschalckh selbsten ganz nahe ans Thor in einen hopfengardten, welcher ganz Niderig oder dis gelegen, hineingefürth, da dann der Feindt zu Ross vnnd Fuss yber 1500. Mann starckh vf vnß außgefallen, ist der General spornstreich zum alten Obristen Kolben[79] geritten, vnnd befolchen vnß zu entsezen, welches er fleissig verricht, vnnd dem Feindt biß vf Ir Schlagbrückhen hinein gejagt, da dann vil Volckh von dem Feindt gebliben, Eß hat vnnß vnd den Obristen Kolb auch nit gefehlt, da aber der Obrist Kolb wider zurück khommen, hat er den General berichtet, daß wür da nicht stehen khönnen mit dem Regimment, sondern würden alle zuschandten geschossen, hat er vnnß alsobalden abfordern vnnd zur Armee welche allernechst gestandten Marchirn lassen, Da sie vnnß dann noch zimblich auß der Vösstung mit stückhen[80] vnnd Mußqueten eingeschenckht, daß noch etlich Todt vnd gequetscht worden, nachdem aber der General von den gefangenen, welche der alte Kolb zwey mit sich gebracht, vernommen, daß die hessen und hollender yber 3.000 zu Ross vnd Fueß darinnen ligen, auch schon spat Im Jahr ist, sein wür dauon ab: und in daß Wintterquartier[81] gezogen, ins Bergische Landt, im Apprill Ao. 1637.[82] binn ich vom Regiment nacher München geschickht worden, da mir auf der Stainern Prückhen zu Cobolenz ein Curfürstl. Curir begegnet, die Armee abzuhollen, dann Johann de Werth[83] und Fürst Sauelli[84] geschlagen vnnd gefangen,[85] nach disem binn ich nach München khommen, vnnd in die obere Pfalz vf Werbung[86] geschickht worden, vnder dessen ist die Armee fort, vnd den Schwabenlandt zuegangen, da ich denn zu Gengenbach[87] wieder zum Regiment vnnd zu der Armee khommen, von dort auß sein wür vf Offenburg,[88] alda der anfang gemacht worden Preysach[89] zu Prouiantirn, da dann jeder zwey wägen gehabt, einen Profiant aufzuladen hergeben miessen, vnnd ist befolchen worden, wer seine bösste sach in Offenburg lassen will, der solls hineinbringen, welches ich aber nicht gethan, weiln ich noch einen Wagen gehabt, habe ich all mein sachen bey mir behalten, vnnd zu meinen Obristwachtmaister von hagenbach gesagt, wo der Kopf: bleibt auch daß andere, darauf er seine sachen, die er albereit in der Statt gehabt, wider hollen lassen, da wür dann alle beyde in der Schlacht vor Wittenweyr[90] vmb all daß vnsere khommen, ich habe 5000. Rthaler ein ganzen Sackhuol Silbergeschirr verlohren, außerlesene Dapezereyen[91] vnd 6. pferdt sambt 2 khnechten vnd wagen, die ich zum Profiant hergelichen verlohren, von Offenburg auß, sein wür vf Schuttern[92] welches ein Closter, zuemarchirt, dorten die nacht yber der Schutter, welches ein khleines wasser, logirt, den morgen ist herzog Bernhardt[93] gegen einen langen Dorf, nechst Schuttern vom Städtlein Lohr[94] herwerz marchirt khommen, da alsdann 1000. Mußquetierer[95] mit 10. haubtleutten, darunter auch ich, mein Obristl. Zint mit gewesen, vnnd sein vf iede Brückhen in dem Dorf, hundert man mit einen haubtman Commendirt worden, da michs dann vf die untter brückhen deß Dorfs, alwo die rechte Landtstrassen durchgangen, getroffen, von Ir Excell. Herrn Veldtmarschalckh Regiment ist herr haubtmann von Starzhausen[96] vf die nechste Brückhen khommen, mein Obristl. aber hat mir befolchen, ich solte die brückhen mit etwas holz verlegen, welches ich zwar gethan, wenn aber ein gewalt were khommen, hette es wenig zu der sachen gedaugt, hann habe ichs bald hingelegt, vnd verbaut, hettens andere eben sobalden wider weckh werffen khönnen, ich aber habe, damit ich nit von meinen Possten mit spot möchte verjagt werden, einen bössern fundt erdacht, habe einen Corpraln[97] mit 15. Mann mit mir genommen, binn neben der Brückhen yber daß khlaine Brückhl, aber ein greulicher dieffer graben gewesen, hindurch vnd durch daß eine Würthshauß, da zwey grosse gegeneinander ybergestanden, gangen, den Corpraln in selbigen gartten hinder dem Würthshauß in daß eckh am endt deß garttens gefürth, selbigen befolchen, sobalden deß Feindts völckher, welche aller nechst ein Virtlstundt von disem Dorf am Weingebürg gestanden, sich mouirn werden, mir solches durch ein Mußquetier zu wissen thun, er aber solle mit der Mannschaft so lang haltent verbleiben, biß selbige vf einen Mußquetenschuß[98] zu Ihn khommen, soll alsdann feuer vnder sie geben, vnd sich vf mich wider ins Dorf reterirn, sobalden nun der Feindt angefangen zue machirn, hat mirs der Corpral zu wissen gethan, vnd darbey sagen lassen, daß 2. Regiment zu Fueß vnnd eines zu pferdt, vf meiner strassen herwerts, die andern aber giengen gegen dem Berg, Oberhalb deß Dorfs, alwo der Obrist Güntter[99] mit seinen Regiment gestanden, zue, sobalden ich solches vernommen, daß die 3. Regimenter vf mich zugehen, hab ich mir wol einbilden khönnen, dass ich nicht Bastant bin, mit meiner wenigen Manschafft Ihnen ohne Vortl zu resistirn, beuorab, wann sie die 2. grossen vnd hochen würthsheuser hetten eingenommen, hette ich mich nichts blickhen lassen, dörfen, alß hab ich mich geschwindt resoluirt, darmit ich nicht etwann spöttlicher weiß reterirn vnd zurück weichen dörffen, auß zwey bösen daß bösste zu erwählen vnnd meinen Forir sambt seinen Forirschüzen yber den Tiefen graben geschickht, die zwey hohen Würthsheuser in aller eyl ansteckhen lassen, da dann balt hernach mein Corpral Feuer geben, dahero dann Zeit gewesen, daß die beeden heuser Wackher gebränd, ich aber binn mit meiner Mannschafft an der Brückhen gestanden, sobalden nun der Feindt zwischen den Gärten hereingangen, habe ich allgemach meine Soldaten von 5 zue 5 feuer von meiner Brückhen geben lassen, alß nun der feindt gesehen, daß er wegen deß Feuers, weiln es von mehrgedachten Würthsheusern zusammen geschlagen, sein sie wider zurückh vnd hinder den Gärtten vf die nechste Brückhen, allwo der haubtman Starzhausen sein Possten gehabt, haben sie In alsobalden von seiner Brückhen verjagt, vnnd ist er gleich durch den Kopf geschossen worden worden, hette der guete Gaualier gleich mir gethan, wer er villeicht wohl daruon khommen, vnnd ob der Feindt wohl weitter durchs Dorf zugehen resoluirt gewesen, ist doch die Armee vnder disen hinder dem Dorf ankhommen, vnnd sein gleich 1000. Mußquetirer vnder dem Commando deß Obristen Steffan Albrechts, vf diese völckher loßgangen, selbige wider zurückh durch daß Dorf gejagt, so hat sich auch herr Obrist Güntter mit seinem Regiment vnnd 4. Stückhen vf seinen Berg sowohl verhalten, daß der Feindt, ob er wohl doch sich mit grossen verlust reterirn miessen, vnnd ist also der Feindt in grösster Confusion zurückh gegen den Stättlein Lohr gangen, da ich dann mit 15. Mußquetiern hinauß vfs Veldt geloffen, vnnd hinder einen Regiment zu Fueß einen Munitionwagen mit 6. pferden bekhommen, vnnd hetten wür selbigesmahl mit vnser Armee, dem Feindt gefolgt, wür hetten In gewißlich geschlagen, aber wür haben In gehen lassen, biß er vnnß den andern Tag wie hernach volgt geschlagen hat, nach solchem verlauf sein wür, nachdem wür weit nichts von feind gesehen, auch wider zurückh vfs Closter: alda yber die Schutter in vnser Läger gangen, vnnd die ganze nacht in Petali gelegen, deß morgens gar früe, ist der Kayl. General Sauelli mit der Avantquarti voran uf Wittenweyer[100] gangen, da dann daß vfgeladene Prouiant vnnd alle Pagage gefolgt, alda man vnns ein baar stundt rassten lassen, vnder dessen hören wür mit Stückhen schiessen, vnd khombt Posst, der Feindt were vf vnser afantquarti khommen, hetten In auch nicht vernommen, biß er mit Stückhen vnder sie gespillet, darauf wür mit vnserer retroquardi,[101] worinnen fast die bösste Regimenter bestanden, in aller Eyl, vnnd waß die Soldaten lauffen khönnen fortmarchirt, vnd da wür durch die Landtwöhr[102] khommen, haben wür zur rechten handt gesehen, daß vnsere Regimmenter von der Affantquarti durchgehen, da wür nun mit vnsern Regiment avansirt, ist General Sauelli neben den Kayl. Obristen zu vnß geritten khommen, vnnd zu meinen Obristen, als dem von Reinach gesagt, herr meine Völckher seint geschlagen, dorten in den heckhen ist der Feindt, darauf wür alsobalden loßgangen, dieselben welches 2. Regiment zusammen gestossen, als deß Generalwachtmaisters Schmidtbergs,[103] vnd ein Französisch gewesen, dieselben auß Iren Vorthl geschlagen, vnnd gleich 4. Schwarze vnnd weisse Fänhl von Inen bekhommen, vnnd haben wür solchen Posto den ganzen nachmittag manutenirt,[104] vnd Innenbehalten, biß vnß herr Generalwachtmeister von dar ab: vnd vf vnsern rechten flügl hinauf gefürth, da wür dann mit der Affantquardi welche general Götz gefürth hat, biß es finster worden, gestandten, aber alsdann vngefehr vmb 10. Vhr in der nacht, sein wür vfgebrochen, vnnd die ganze nacht marchirt, da wür dann mit sambt den Tag zu Offenburg, ich aber vnd mein Obristerwachtmaister von hagenbach vorhero erzähltermassen, ohne Gelt, vnd alles waß wür zuuor gehabt, ankhommen, dorten haben wür ein baar stundt geruhet, alsdann sein wür förders vf Oberkhürch,[105] da wür die nacht gelegen, khommen, vnd deß dritten Tags, wider fort yber den Schwarzwaldt nacher Neustättl[106] gangen, alda die officir daß ganze Rhathauß voll, welche in diser Occasion in der Affantquarti sich nicht wol verhalten, in den Arresst genommen worden, vnd weiln wider etliche Kayl. Regimenter zu vnß khommen, sein wür gangen Preisach zu entsezen, da wür aber befundten, daß der Feindt so starckh verschanzt, sein wür zwar etliche Tage vor Irem Läger still gelegen.“ – –
In der „Relation Oder gründlichen Erzehlung“ über die Schlacht bei Wittenweier[107] am 30.7./9.8.1638 heißt es: „Als Ihre Fürstl. Gn. Herr Bernhardt Herzog von Sachsen / etc. den 27 Julii (6 Augusti) zu Langendenzlingen[108] ohnfern Freyburg[109] im Preyßgaw / general Randevous gehalten / vnd folgenden Tags ihren Zug auff Kenzingen[110] gerichtet / sich auch nahe bey solchem Städtlein gelägert / vnd aber von den vorauß gehabten Partheyen Kundschafft erlangt / daß die Keyserisch- vnd Bäyrische Armeen mit einer grossen menge Wägen von Früchten[111] / Meel / vnd andern Vivers[112] beladen / nahe bey dem Kloster Schuttern / angelangt seyen / so seyn Ihre Fürstl. Gn. noch selbigen Abend mit ihrer Armee wider auffgebrochen / vnd jenen entgegen / die ganze Nacht durch / biß an den Tag / marchirt / da sie dann Sontag Morgens / den 29 Julii (8 Augusti) die beede Herren General Feldmarschallen[113] / als den Signor Duca Savello, vnd Herrn Graf Johan von Götzen / mit ihrer ganzen Macht / nahend gedachtem Closter / bey dem Dorff Friesenheim[114] angetroffen / die vorauß gesetzte Reuterwacht alsbald angesprengt / den Leutenant so dabey / neben noch 8 Reutern gefangen / vnd etliche nidergemacht / den Rest aber biß vnter die Armee verfolgt / zugleich auch vermittelst etlicher Com̃andirter Troupen zu fuß / sonderlich von Franzosen / zween besetzte Posten erobert / vnd biß in 60 Mann dariñ erschlagen; Deßwegen dañ die Keyserische gut befunden / gemeltes Dorff / zu verhinderung mehrern nachsetzens / an vnterschiedlichen Orten in brand zustecken / weiln hochernanter beeder Herren Feldmarschallen Excell. Excell. ohne das / so bald sie der ohnversehenen Ankunfft Ihr Fürstl. Gn. vnd gleich erfolgten ansprengens / verständigt worden / sich mit der ganzen Armada / der Artilleri[115] vnd allem / auff ein hohen sehr Vortheilhafftigen Berg / nechst dabey / mit guter manier zuziehen / vnd von dar / auff Ihr Fürstl. Gn. Volck / mit Stücken gar starck vnd ohnablässig / jedoch weil dieselbe fast alle zuhoch gegangen / ohne sondern effect vnd schaden / zuspielen[116] angefangen; Denen nun ist von Ihr Fürstl. Gn. Stücken / vnterschiedlich / wiewol so starck vnd offtmals nicht / jedoch mit mehrem effect geantwortet / auch sonst durch die Mußquetirs gegen einander scharmüzirt[117] worden / also daß solchen Vormittag an Keyserisch: vnd Bäyrischer seyten / ihrer selbstbekantnuß nach / gleichwol über 120 Mann todt geblieben / von Ihr Fürstl. Gn. Volck aber / 20. erschossen / vnd bey 30. gequetscht worden; Obwol nun die zugegen gewesene Französische Trouppen / weil es ihnen anfangs wol geglückt / gar den Berg / vnd das Läger darauf / zu stürmen angewolt / so haben doch Ihre Fürstl. Gn. Herzog Bernhard / schon recognoscirt gehabt / daß allda / sonder grosse gfahr vnd schaden / nichts außzurichten war / vnd deßwegen rathsamer befunden / sich in das freye platte Feld dabey / vnd in ein rechte SchlachtOrdnung zustellen / der hoffnung / obgemelter Herren Feldmarschallen Excell. Excell. sich auch eins andern entschliessen / vnd auff Seine Fürstl. Gn. ankom̃en würden. Vorab / weil vermög aller ein zeither spargirter[118] Zeitungen / vnd von Herrn Graf Götzen selbst geführter discours, Ihr Excell. nichts anders / als dergleichen Gelegenheit sollen gewünscht haben. Weil aber beede Herren auß ihrem inhabenden Vortheil weiters vorzubrechen Bedenckens gehabt / vnd also / ausser was mit Canoniren vnd geringẽ scharmuzieren / gemelter massen vorgegangen / an Ihre Fürstl. Gn. ferner nicht gesetzt / haben dieselben sich vmb den Mittag wider etwas zurück nach Mohlburg[119] gezogen / vnd damit den beeden Herren Feldmarschallen desto mehr vrsach gelassen / von dem ingehabten Berg sich ebenmessig zuerheben. Die Nacht darauff / ward beederseyts ohne Alarm zugebracht / vnd liessen Ihre Fürstl. Gn. den folgenden Morgen / war der 30 Julii (9 Augusti) den Gottesdienst vnd die Predigt von den Threnen Christi über Jerusalem[120] / so wegen deß Verlauffs den Tag zuvor eingestelt verblieben / ordentlich verrichten; vnd als zum beschluß derselben / bewegliche außführung geschehen / wie der langmüthige Gott die Verächter vnd Verfolger seines heiligen Worts / wann sie sich schon eine Zeit lang mächtig vnd schröcklich seyen / doch zuletzt stürzen lasse: Haben Ihre Fürstl. Gn. die endliche resolution gefast / auch hernach den vmbstehenden Cavallirn[121] gleich gesagt / daß Sie ohne fernern Verzug an den Feind zugehen / entschlossen werẽ / mit versicherung / daß ihnen Gott noch denselben Tag Heyl verleyhen werde; haben darauff als gleich der ganzen Armee auffbruch befördern lassen / vnd seyn / so bald Sie was wenigs speiß zu sich genommen / stracks zu Pferdt gesessen / auch weiln Sie Kundschafft erlangt hatten / daß offtermelte beede Herrn FeldMarschallen mit all ihren Völckern vnd Proviant-Wägen vnten am Rhein auffwarts zugehen allbereit begriffen seyen / haben Ihre Fürstl. Gn. damit sie nicht vorbey kommen / noch ihr intention mit Proviantierung der Veste Preysach / erlangen möchten / ihnen vorzubiegen / destomehr geeylet. Seyn darauff bald nach 12 Vhren Mittags / nahend Wittenweyher (allda Ihre Fürstl. Gn. nechst verwichenen Jahrs dero Schiffbrück vnd Schanzen gehabt) an sie kommen; Es hatten aber Ihre Excellentien sich dessen schon versehen / vnd derenthalb das Feld mit der schönen SchlachtOrdnung / darein sie sich bald gestellt / wol in acht genommen. Dagegen Ihren Fürstl. Gn. beschwerlich gefallen / durch ein zimlichen Wald / über ein Werte vnd Brucken zwischen zweyen tieffen / vnd mit dicken Hecken überwachsenen Gräben zu filiren,[122] welches dann vermittelst etlicher 100 Mann von der Gegenpart / wo nicht gar verwehrt / jedoch ein geraume zeit hätte disputirt werden können; Weil aber Ihren Fürstl. Gn. darinn kein widersetzligkeit anbegegnet / haben sie dero übergebrachte Trouppen sampt der Artolleri noch vor dem außgang deß gemelten Walds gesetzt / vnd wol enge zusammen gehalten / biß sie zugleich außbrechen / vnd mit rechter Ordnung den angriff thun können; da dañ das Canoniren von beederseyt / bald angangen / mit grossem eyfer stätig continuirt / auch Ihr Fürstl. Gn. rechter flügel (so der Herr General Major[123] Tupadel[124] geführt), weil der Keyserisch vnd Bayrische lincke flügel / von derselben stärckstem Volck / als nemblich den Curaßiern[125] vnd andern besten Regimentern erlesen gewest / gewaltiglich zurück getriben / vnd sich biß auff die reserve / welche der Obrist Kanoffsky[126] gehalten / zu retiriren getrungen worden. Weil nun derselbe noch etwas fern zuruck gestanden / so seyn die Keyserische an solcher seyt / in hoffnung gerahten / schon viel gewonnen zu haben; aber es hat nicht lang gewärt. Dann so bald besagter Herr General Major gemelten Herrn Obristen erlangt / seyn sie in all müglicher eyl wider auff vorerwehnten linckẽ flügel ankommen / vnd haben demselben / so ernstlich zugesetzt / daß er sich nicht weniger als jene zuvorn / nach secundirung vmbsehen müssen. Vnter dessen hat der Obrist Rosa[127] so neben dem Herrn Grafen von Nassaw[128] vnd Freyherrn von Puttbuß[129] / deß Herzogen lincke seyten gehalten / den Savellischen vnd Götzischen rechten Flügel / sonder grosse resistenz über Kopff vnd Halß / in ihr eygen Fußvolck gejagt / vnd biß dahin verfolgt / da dann die Keyßerliche Parthei grossen schaden gelidten / vnd alsbald ein theil derselben Infanteri / außzureissen angefangen. Inmittelst aber / seyn die andere Brigaden[130] gar nahe auff einander kom̃en / vnd haben doch die Keyserische Mußquetirs nicht eh Fewer geben wollen / biß der Herzog etlich keine Trouppen auß den seinigen gezogen / solche hart an sie geschickt / vnd das Kugelwechseln anfangen lassen / warüber die grosse hauffen aneinander kommen / vnd bald dieser: bald jener theil / von der Reuterey angesprengt / auch hingegen widerumb entsetzt worden. In welcher vermengung es so weit gelangt / daß sie endlich gar die Mußqueten einander vmb die Köpff geschmissen / die Götzische von deß Herzogs Artolleri 3. zwölfpfündige[131] / vnd 4. der kleinen Regiments Stücklein[132] bekommen / hingegen Ihre Fürstl. Gn. all deß gegentheils Canon sampt darzu gehörigen Kugeln / in ihren gewalt gebracht / da sich dañ ein ieder theil / solcher seines Feinds Stücken nach vermögen: allein mit dieser mercklichen ohngleicheit / bedient / daß die Götzische / weil sie zu den erlangten 7. Stücken / mit tauglichen Kugeln nicht versehen / gar schlechten Vortheil davon gehabt / hingegen aber die Weymarische stetigs fort / vnd mit mercklichem effect schiessen können. Weil es nun zu lang gewärt / vnd das Artolleri Volck ganz darüber erlegen / so seynd theils von deß Herzogs Reutern abgesessen / haben der ermüdeten Constables[133] vnd Handlangere[134] Ampt versehen / vnd das Lob davon getragen / daß sie trefflich wol geschossen. Dessen aber ohnerachtet / weil die Keyserische immer mit mehrerm Volck nachsetzen können / lauter Alte / deß Handels verständige vnd wolgeübte Soldaten von beederseyt / mit einander zuthun gehabt / vnd bald nicht ein Squadron,[135] Er sey dann eusserst bemüssigt worden / das feldt raumen wollen / sondern sie sich so herzhafft mit einander herumb geschlagen / daß ein jeder theil zum zweyten mal auff deß andern vorige stell / zu stehen kommen / vnd also die Victori biß in die fünffte Stund wanckelmütig geblieben; So haben sie endlich nur Squadron: vnd Regimenter weiß auffeinander getroffen / vnd hat dern fast ein jedes absonderlich / auß dem Feld getrungen werden müssen / da dañ in der letzte die Götzische: vnd Savellische mit hauffen durchgegangen / einander nach in ihr eygen Bagage gefallen / vnd solches selbst zu plündern[136] angefangen / die Schwedische es ihnen aber nit gönnen wollen / sondern sie davon gejagt / vñ die guten Beuten[137] lieber vnter sich getheilt, damit aber sich also von einander gethan vnd getrennet / daß der Herzog auff sein meiste cavalleri kein Staat mehr machen können / sondern allein mit der Infanteri vnd etlich wenig Reutern stehen geblieben / vnd an dem Feld / auch all den andern Siegzeichen / so Gott ihren Fürstlichen Gn. zuerhalten gegönt / sich wol vnd Danckbarlich begnügt. Als es nun dahin gelangt / vnd Ihren Fürstl. Gn. die ihrige schon derenthalb glück zu wünschen angefangen / hat den Herrn General Major Tupadeln der eyfer getrieben / den Flüchtigen mit etlich wenig der seinigen ferner nachzuhawen / da Er dann seine Auffwärter vnd Diener hin vnd wider von sich geschickt / vnd als Er solcher gestalt allein wider zu rück gekehrt / in meynung / daß von den Kayserischen oder Bayerischen ganz niemand mehr zu gegen sey / ist Er von einer Troupp / so sich wider zusammen gefunden / ohngefähr angetroffen / vnd also gefangen mitgenommen worden: Wie sich dann auch auff der Wahlstatt / an einem Graben vñ Vortheilhafften Paß / noch endlich 5. Squadrons zu Pferd vnd 4. zu Fuß / widerumb befunden / welche sich ferner zu wehren zwar ansehen lasse / aber so bald die beynahende Nacht ihnen zu statten kommen / vnd ein wenig blinder alarm gemacht wurde/ in grosser dissordre durch: vnd auff Offenburg gegangen / Allda Ihr Excell. Herr Graf Götz selbsten / nicht über ein halbe Stund geblieben / sondern mit 6 / seiner BagagiWägen / die Er von aller menge daselbst hinderlassen hatte / vnd von all den zusamen gefundnen Trouppen / sich noch dieselbe Nacht / beneben dem Herrn Gener. Wachtmeister Schnettern / Herr Obrist. Geyling[138] / Truckenmüllern[139] vnd Reynach / auff Oberkirch nach demselben Thal reterirt / allda Seine Excell. folgends etlich vnterschiedliche hohe Officirs / so todt auß der Schlacht mit abgeführt waren / oder doch vnterwegs noch / den Geist auffgeben / begraben: Inmittelst die verhawene Wege vber das hohe Gebürg / der Kniebis[140] genandt / durch das Landvolck eröffnen / den Rest Seiner Excell vnd deß Herrn Duca Savello Volcks / als biß in 1400. Reuter vnd 900. Mañ zu Fuß / doch alles in mercklicher confusion / darüber nach dem Würtenbergischen Land gehen / vñ besagte Weg gleich wider hinder sich stärcker als zuvor vergraben vñ verhauen lassen. I. F. G. Herzog Bernhart haben sich dagegen auff der Walstatt vnd eben an dem Orth / wo der Feind anfangs der Schlacht gestanden / vnter den Todten vnd gequetschten gelägert / vnd von dero denselben Tag gehabtẽ überauß grossen müh / mit frewden geruhet / dann Sie nahend alle Squadrons vnd Brigaden selbst angeführt / vnd sich zu mehrmaln mitten vnder der Feinde Trouppen befunden hatten / auch von theils derselben Officirs gekandt / vnd vmb ertheilung Quartiers mit namen angeruffen vnd gebetten worden. Aber der Allmächtige hat I. F. Gn. dermassen beschirmet / daß Sie ganz ohnverletzt geblieben / vnd allein auff dero Waffen 2. Schuß bekommen. Ihr Feldgeschrey in solch hitziger Schlacht / war abermalen / GOTT MIT VNS / aber bey den Franzos: vñ andern beywesenden Nationen / welche das Teutsche nicht wohl aussprechen kunden / Emanuel. Vnter der Götzischen vnd Savellischen aber / rufften sie / FERNANDUS.
Vnd ist im vbrigen der vollkom̃ene Sieg in deme bestanden I. Daß Ihre Fürstl. Gn. nicht allein dero von den Kays. in wehrendẽ Treffen / an sich gebrachte Stück / alle wider erlangt / sondern auch ihnen die ihrige / so viel sie gehabt / als nemlichen 2 halbe Carthaunen[141] / 2 schöne Böhler[142] auff 125. Pfund schiessend / 3 Falckonen[143] / 2 Falckonerlein[144] / vnd 4 Regiments stück / neben aller zugehör / von Kugeln / Granaten / Pulver vnnd Lundten in grosser anzahl / auch viel Wägen mit materialien / 2 Feld Schmitten / vnd aller nothwendigkeit eines wohlbestelten Artolleri Staats / sampt den darzu gehörigen Officiers vnnd anderm Volck / abgewonnen vnd erhalten. II. Daß Ihre Fürstl. Gn. all die Proviant vnd andere namhaffte Vivers / damit Preysach versorgt werden sollen / sampt darzu behörigen Wägen / deren in allem biß in 1000. gewest / erobert. III. Daß Sie neben deme / ihnen den Götzischen vnd Savellischen auch all ihr Bagage / so biß in 2000. Wägen vnd Kärch / vnd darunter viel hübsche Carotschen / mit manch guter Beut / Insonderheit aber der beeden / Herrn Generalen Canzleyen vnd Brieffe mit begriffen / aberhalten. IV. Daß Ihre Fürstl. Gn. ihnen 80 Cornet[145] vnnd Fähnlein[146] genommen / darunter allein von deß Herrn Feldmarschalckẽ Graf Götzens LeibRegiment[147] Curasiers[148] / 7 schöne von Silber vnd Gold gestückte / von andern Regimentern Curasiers aber: auch etlich Cornet / sich befunden. V. Daß von den Keyserisch: vnd Ligistischen nicht allein über 1500 Mann auff dem Platz erschlagen / sondern ihrer auch ein grosse anzahl in den Rhein gejagt vnd ersäufft / viel zu Gnaden vnnd in Dienst auffgenommen / andere gefangen / vnd in Summa solch ansehnliches Corpus von lauter den ältesten Regimentern / zum wenigsten 12000 Mañ effectivè starck / also verringert vñ zerstrewet worden / daß wie obgesagt / dern nicht dritthalb Tausend mehr / zu Roß vnnd Fuß / bey ihrem General sich versamblet / Wie viel aber gequetschte / darunter seyn mögen / das weiß man noch nicht. Der Kayserisch Herr Feldmarschall Duca Savello ist in den Rucken geschossen / kümmerlich davon kommen. Herr Obrist Seneschal[149] ist gefangen / Herr Obrist Meusel[150] / Obrist Hagshausen[151] / Obrist Soles[152] / so das Prisigellisch:[153] Obr. Stefan Alber[154] / so das Tyllisch: vnd Obrist du Puis,[155] der das Eppische[156] Regiment hatte / deßgleichen der Obr. Limpach[157] / vnd wie man gewiß darvor hält / auch Herr Obr. Edelstett[158] / seyn Tod / 5 Obriste Leutenant seyn gefangen / vnd deren zum wenigsten 6. oder 7. gleichfals Todt. Von Obrist Wachtmeistern[159] seyn nur 3 gefangen / wie viel aber derselben / so dann auch von Rittmeistern[160] / Capitains[161] / Leutenanten[162] / Cornets[163] / Fenderichen[164] / vñ geringern Officirs eigentlich Todt geblieben / hat man noch der zeit nit allerdings wissen köñen / wiewol deren ein zimliche anzahl bekandt / vnd es auß obigem wohl abzunehmen ist. Obrist Wachtmeister Vivario,[165] ist neben andern zu Oberkirch erst begraben worden: Vnd seynd sonst von erstbenanten Officiers sehr viel: vnd allein bey dem Rosischen Regiment /über 100 gefangen / darunter die geringste / Quartiermeisters[166] seyn / daß man aber die gesampte anzahl von allen Regimentern / nicht zusammentragen tragen vnd hier benambsen können / ist die vrsach; weil die regimenter nicht mehr als einen ganzen Tag zu hauff geblieben / sondern von Ihrn Fürstl. Gn. theils vmb den Feind weiter zufolgen / mehrentheils aber vmb die Fütterung besser zu haben / hin vñ wider Commandirt: vnd auß einander gezogen worden. Gegen all oberzehltem haben Ihre Fürstl. Gn. in dem grossen vnnd ernsten gemenge ihr seyts verlohren / 14. Fähnlein vnd 8 Cornet / 2 Majors / als nemlich Major Weyerheim[167] von den Tupadelischen zu Pferdt / vnnd Major Vizdumb[168] von den Hattsteinischen[169] Regiment zu Fuß / beneben 8. oder 9 Rittmeistern vnd Capitains in allem / vnd etlich geringern Officirs / auch nicht über 500. gemeine Reuter vnd Knecht / deren Zahl doch allgleich so reichlich ersetzt worden / daß (wie beweißlich) der grösser Theil Ihrer Fürstl. Gn. Regimenter zu Fuß / vmb etlich 100. Mann stärcker / ab: dann auff die Walstatt[170] gezogen: die gefangene gemeine Soldaten / so sich nicht alsbald gutwillig vntergestellt / vnd dern auch etlich viel 100 seyn / damit nicht eingezehlt. Sonsten aber / so seyn Ihren Fürstl. Gn. abgefangen / vnd in der retirada mit fortgebracht wordẽ / der General Major Tupadel / wie oberzelt / Obrist Leutenant Ruht[171] von dem Vorbußischen[172] Regiment / 4. Rittmeister / vnd 3. oder 4. Capitains / beneben etlich Leutenant / Cornets vnd Fendrichen / welche dann nechster Tagen sollen wider eingetauscht werden. Vnd seyn bey dieser ernsten occassion, Ihr Fürstl. Gn. seyts / am gefährlichsten gequetscht worden / Herr Obrist Rotenhan[173] / Herr Obrist Leutenant Rheingraf Johann Ludwig[174] / Obrist Leutenant Fleckenstein[175] / Major Rosa[176] / vnd Major Prestin[177] / aber nunmehr alle ausser lebensgefahr. Herr Obrist Rosa / vnd Herr Obrist Graf Wilhelm Otto von Nassaw seyn zwar gleichfalls vom schiessen beschädigt / haben doch einen Weg als den andern / immer mit fortzureiten / vnd ihre Dienst zuthun nicht vnterlassen. Dienstags den 31 Julii hernach / haben Ihre Fürstl. Gn. forderst die von dero Armee gebliebene Soldaten samptlich / vnd was man auch vom Feind für vorneme Officirs erkennen mögen / lassen ordentlich begrabẽ / weil auß mangl deß Volcks solches überal ins Werck zubringen / nicht möglich war, Ingleichem haben Seine Fürstl. Gn. Vorsehung gethan / daß die gequetschte versorgt / vnd hin vnd wider außgetheilt worden / hernach der Soldatesca zur ergetzlichkeit / die eroberte ProviantWägen / sampt allen Vivers[178] so darauff / zum besten gegeben / vnd zumahln dero Bagage von Mohlburg zu sich auf die Wahlstatt kommen lassen. Mitwochs den 1 (11) Augusti / frühe / ward zu Ehren deß Allmächtigen Gottes / welcher so ein reichen Sieg verliehen hatte / bey der ganzen Armee ein solenn Danckfest gehalten / da dann der Lobgesang / Gebet vnd Verkündigung der Wolthaten deß Allerhöchsten / bey jedem Regiment absonderlich / in dem ganzen Feld vmbher / erschallet / bey Ihren Fürstl. Gn. aber / sich alle Obristen vnd Vornehmbste Officiers befunden / vnd sampt denselben / Erstlichen den 124 Psalmen / Wer Gott nicht mit vns diese Zeit / etc. von Herzen gesungen / hernach auff anhörung der Predigt Göttlichen Worts sich vnter dem freyen Himmel vmbher / auf ihre Knie gelegt / vnd Gott durch sonderbahre Gebet / inniglich gedanckt / So dann auch das Te Deum Laudamus[179] etc. mit frewden intonirt, Vnnd hierauff so sein Ihren Fürstl. Gn. von dero Regimentern nacheinander / die eroberte Cornet vnd Fähnlein / vnterthäniglich præsentirt / vnd von dero Zelt plantirt[180] oder auffgesteckt worden / welches dann (weil sonderlich viel schön erneuerte Standarten vnd Fahnen darunter) sehr prächtig vnd magnifi. anzusehen gewest. Nach diesem haben Ihr Fürstl. Gn. erstlich so wol auß dero vorigen / als denen vom Feind new eroberten Stücken / hernach von der gesampten Cavallerie / vnnd so dann von den Mußquetirs zum zweyten mal / in hüpscher Ordnung Salve schiessen vnd also diß allgemeine Frewdenfest beschliessen lassen“.[181]
Fritsch selbst fährt in seinen Erinnerungen fort: „nach solchen aber sein wür unuersehens vfgebrochen, vnnd oberhalb Preysach neben einen Busch, alwo der Feindt 2. schanzen darinnen gehabt, welche zwischen dem schönen fliessenden wässerl so disseits des Rheins vf Preysach laufft vnd zwischen eines khleines Armbs von Rein gelegen, in Petali[182] gestelt, darauf von den Kayl. daß Conhagische[183] Regiment: von vnß aber 1000. Mann vnderm Commando des Obristen Marschalckhs,[184] darbey ich auch gewesen, Commandirt worden, vnd haben die zwo schanzen die erste mit Sturm: alwo lautter Franzosen vnnd alle gefrorn oder vesst gewesen, welche wür alle Todt geschlagen, auß der andern aber sein sie alsobalden entloffen, nach diesem haben wür die beyde Schanzen besezt, da ich dann in die erste, in die andere aber Obristl. Göz[185] Commandirt worden, der Obristmarschalckh ist mit den ybrigen Völckhern fort vnnd vf die Schifbrückhen, welche der Feindt yber einen Armb von Rhein gehabt, vnnd wann er nur 2 Schiff von den Ankhern abgeschnitten hette, so were der Feind von einander separirt worden, weiln aber solches ybersehen gewesen, ist herzog Bernhardt mit villen Gaualirn spornstreich auß der grossen Insel yber die Brückhen deß Armbs vom Rein, welche in 5. Schiffen bestandten, geritten khommen, die Völckher Commendirt, vnnd ist von seinen Pferdt abgestigen, vnsere Leuth zurück getriben, doch weitter nicht alß biß zu meiner Schanz, vnder disen ist herr Obrist von Neimöckh[186] mit 1000. Reuttern Commendirt worden, bey meiner Schanz durch den Arm deß Rheins zugehen, sobaden er nun in das wasser khommen, ist er mit einen khleinen Stückl vnder dem Linckhen Arm vf sein Rüsstung geschossen worden, daß er dauß den Sattl ins wasser gefallen, da Ihn aber sein Leuth alsobalden wider herauß gezogen, vnnd fortgebracht, hirauf seint auch die Reuter wider zurückh gangen, alß nun der General gesehen, daß vnser Vorhaben nicht recht will angehen, hat er vnnß als die Commendirten völckher wider zurückh vnd zur Armee hollen lassen, da wür alsobalden wider vfgebrochen, vnnd den Guettacher tall[187] zuemarchirt, da wür dann ein Zeitlang still gelegen, von dannen sein wür in die Winterquartier gangen, vnnd ist meines Obristen Regiment in daß Bischoffl. Wienerische gebieth, vnnd hailbrunn,[188] alß mein obrist nacher Neustatt[189] bey der grossen Lindten, vnnd ich vf Mäckhmühl[190] ins Quartier khommen, da ich dann Obristwachtmaister worden, vnnd haben selbigesmahl Ir Kayl. Mayst. mir wegen Stürmung Haydelberg[191] mein Adelsbrief an allen entgelt, auch Iro Curfürstl. Gnaden von Mainz,[192] waß in die ReichsCanzley, weiln selbige eben sich dissmahl zu Wien befunden, ebenmässig geschenckht, vnnd hat mir herr General Veldtzeugmaister Freyherr von Reinach vorgedachten Adelsbrief solchergestalt an allen entgelt mitgebracht, von disen Quartirn auß, Ao. 1639. seint wür vnderm Commando deß herrn von Geleen,[193] vnnd herrnVeldzeugmaisters von Merscho[194] vf speür[195] übern Rhein gangen, selbiges eingenommen, vnd ein Schifbrückhen daselbst geschlagen, auch etliche wochen daselbst im Veldt still gelegen, vnnd vf der Franzoßen action achtung geben, sobalden vnsere Generaln vernommen, daß etliche Regimmenter Franzosen bey Bingen[196] yber den Rhein in daß guete vnd Vortrefliche Weinländtl, alß ins Ringaw[197] hinyber, sich einlosirt, sein wür eylents mit vnserer Armee von speüer vfgebrochen, vnd dem Main zuegangen, mit dem Fueßvolckh alsobalden, weiln die Reutter im Ländtl Ringau, nicht wohl fort gekhönt, zu höchst ybern Main, vnd vf die Franzosen loß gangen, dieselben ganz geschlagen vnnd ruinirt, auch den Mäußthurn[198] eingenommen, vnd sein ein Zeitlang mit der armee in dem Ringau ligent bliben, vnnd den gueten wein darinnen versuecht, ich aber binn mit meinen Obristen, weiln er kheinen andern Obristwachtmaister von ein andern Regiment haben wollen, mit Im sambt 500. Mann in Schiffen ybern Rhein gefürth, vnnd in Mainz[199] gelegt worden, alsdann haben wür darinnen Schanzen miessen, auch vil heuser in der Vorstatt abbrechen lassen, da ich dann nicht vil ruhe gehabt, sondern ein ganzen Tag beym Arbeitern sein miessen, nach disem ist ein schöne Schifbrückhen vnderhalbder Statt, nechst an der Curfürstlichen Residenz geschlagen worden, vnnd ist die Armee heryber haben Creuzenach,[200] wie ingleichen Bingen, welches zwey schöne Stätt sein, vnnd in ieden ein Vösstes Schloß vfm hohenberg ligen, eingenommen, vnd weiln sich die Franzosen in Lottringen reterirt, alß seint wür mit der Armee wegen Prouiant wider vf Mainz, vnnd yber die Schifbrückhen gangen, alda solang still gelegen, biß die Austhaillung der Wintterquartir gemacht worden, nach solchen, weiln sich der Feindt ganz still gehalten, sein wür vfgebrochen, vnnd ein Jeder in sein assignirtes Quartier: vnd meines Obristen Regiment vf die Fuggerischen[201] herrschaften, da ich alß Obristwachtmaister nach Weissenhorn,[202] mein Obristleüttl. nacher Kürchheimb,[203] meines Obristen Compagl. nacher Bobenhausen,[204] er vor seine Persohn hat nacher Biberach[205] gemiest, nach disen Quartirn sein wür vfgebrochen, vnnd vf Frankhenlandt zugezogen, alda bey der Neustatt[206] ein Zeitlang still gelegen, biß die Völckher zusammen khammen, seint wür forth vf hessenlandt, vnnd vf Fach[207] zuekhommen, von dar auß ist mein Obrist Melchior von Reinnach vor daß Schloß Friedewalt[208] commendirt worden, selbiges zwar eingenommen, ist aber daruor in daß Knye geschossen worden,[209] vnd nachdeme er ins haubtquartir nacher Fach gebracht worden, haben Ihr Erzfürstl. Drchl. Leopoldt wilhelm[210] Ime alsobalden 400. Ducaten, darunter ein stückh von 90. Ducaten gewesen, verEhrt, auch Im sein Kuchen vnnd Keller offerirt, seinen doctor vnnd hof Palbiren[211] geschickht haben sie doch die Kugl nit finden khönnen, auch nicht gefühlet, daß die Knyescheiben ganz zerschmöttert gewesen, da er dann Vnseglichen schmerz gelitten, nach etlichen Tagen sein wür vf Hirschfeldt[212] gangen, selbiges eingenommen, da sich dann mein Obrist in einer Senfften dahintragen lassen, auch nach etlichen Tagen, die wür da still gelegen, fanz matt vnd Kranckh von den grossen schmerzen worden, vnd nach dem ich den letzten Tag, alß die Armee deß andern Tags auch vfgebrochen, mit 500 Tragonnern[213] in selbiger nacht fort, vnnd nacher Humburg[214] vndern Commando deß herrn General Veldtzeugmaisters Margis Careto,[215] ehe ich aber fort, binn ich noch einmahl zu meinen Obristen in die Statt geritten, von Im, weiln jederman wohl gesehen, daß er nicht dauon khombt, abschidt genommen, da er mir dann seine Künder vnd sein hinderlassenschaft vfs Allerhöchste recomendirt, vnd befolchen, darauf ich Im bey der handt Versprochen, selbigen fleissig nachzukhommen, vnnd also fort zu meiner Troppen geritten, er mein geliebter Obrist aber ist selbige nacht in Gott seelichen entschlaffen, vnnd den morgens, ehe die Armee marchirt, ansehentlich begraben worden“.[216]
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Das zweite Todesdatum findet sich bei http://gw.geneanet.org/cvpolier?lang=en&p=melchior&n=von+reinach&oc=1.
[1a] Hans Heinrich IX. Freiherr v. Reinach [22.8.1589-4.8.1645], kaiserlicher Feldzeugmeister.
[2] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnbung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[3] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnbung (1629) standen ihm als Obrist und Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[4] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[5] Ernst Georg Graf zu Hohenzollern, Graf zu Sigmaringen u. Veringen, Herr zu Haigerloch u. Wehrstein [ -1625], bayerischer Kämmerer u. Obristleutnant.
[6] Valentin Schmidt v. Wellenstein [ -12.4.1639], 1620-27 bayerisch-ligistischer, dann vorderösterreichischer Obrist.
[7] Schlacht bei Wimpfen am 6.5.1622: Tilly und Córdoba schlagen Georg Friedrich von Baden-Durlach. Es blieben etwa 5.000 Gefallene und Verwundete. WERTHEIM, Der tolle Halberstädter Herzog Christian von Braunschweig 2. Bd., S. 410, spricht v. 2.000 Mann Verlust, während RITTER, Geschichte 3. Bd., S.159, von etwa 1.500-2.000 Toten u. Verwundeten auf beiden Seiten ausgeht. Zu der Legende v. den 400 in der Schlacht gefallenen Pforzheimern des „Weißen Regiments“ COSTE, Die vierhundert Pforzheimer, S. 23ff.; RIEZLER, Baiern 5. Bd., S. 214, Anm. 2; Nach BICKEL, Kraichgau und Bruhrainm S. 18, Anm. 27, bestand dieses Regiment wohl aus dem baden-durlachischen Landwehr-Regiment „Unterbaden“; zwei Fähnlein hatten ihren Werbebereich im Amt Pforzheim gehabt. Zu den Verlusten vgl. dagegen die zeitgenössische Einschätzung bei ZILLHARDT, Der Dreißigjährige Krieg, S. 18: Auf „beyden seiten sind umbkhomen mehr dan sibentausent man, welches ein gewisen wahrheit ist, welches ich von wahrhafften leiten gehert, welche selbs darin und dabey gewesen, die solches selbs beschriben und gesehen haben“. Vgl. REITZENSTEIN, Der Feldzug 1622, 2. Heft; wikipedia.org/wiki/Schlacht_bei_Wimpfen.
[8] REITZENSTEIN, Der Feldzug 1622, 2. Heft, S. 166, Anm. 1.
[9] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[10] Hans Wolf Freiherr v. Salis [1597-6.4.1640 Wismar], kurbayerischer Obrist, kurbayerisch-kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[11] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.
[12] SALIS-SOGLIO, Hans Wolf von Salis, S. 73.
[13] Braunau a. Inn; HHSÖ I, S. 24ff.
[14] Feldmarschallleutnant [schwed. fältmarskalk lieutenant, dän. feltmarskal løjtnant]: Der Feldmarschallleutnant war ein militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Leutnant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen und zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze und -straßen, die Kontrolle der Wachen usw. Kaiserliche Generalkriegskommissare wie Ossa standen meist im Rang eines Feldmarschallleutnants.
[15] Hans Heinrich IX. Freiherr v. Reinach [22.8.1589-4.8.1645], kaiserlicher Feldzeugmeister.
[16] General(feld)wachtmeister [schwed. generalmajor]: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.
[17] Ingolstadt; HHSD VII, S. 326ff.
[18] Wolf Bernhard Präntl [ -1655], kurbayerischer Obristleutnant.
[19] communicato consilio: auf der Grundlage gemeinsamer Beschlüsse.
[20] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[21] SALIS-SOGLIO, Hans Wolf von Salis, S. 64f.
[22] SALIS-SOGLIO, Hans Wolf von Salis, S. 81.
[23] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.
[24] Jost Maximilian Graf v. Gronsfeld [6.11.1596 Rimburg-24.9.1662 Gronsveld], ligistisch-bayerischer Obrist, kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. WARLICH, Für Bayern, Habsburg und Reich [Typoskript].
[25] Koblenz; HHSD V, S. 178ff.
[26] Ehrenbreitstein [Stadt Koblenz]; HHSD V, S. 86f.
[27] Niederlahnstein [Loreley-Kreis]; HHSD V, S. 264.
[28] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord von Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung von Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger unter dem 3.12.1634; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 233: „Und seind disen tag uf dem Asperg ankommen 3. Stuckh Officiers, ein Leutenant, Fendrich und Corporal, welche von dem Tubadelischen [Georg Christoph v. Taupadel; BW] Volckh, so von Schorndorff außgezogen [25.11. war Schorndorf gefallen; BW], entrunnen, dann ihnen die kaiserische den accord nit gehalten, Sie betrüglicher weiß 6. Tag umbgefüert, hernacher erst gezwungen sich underzustellen, oder sollten nidergemacht werden: Und seind alle Officier dabey gefangen genommen worden“.
[29] Caspar Freiherr v. Schnetter [Schmetter, Schnitter, Schneder] [ -Oktober ? 1644], kaiserlicher Generalfeldwachtmeister. Die Nacherzählung von RUDNIK, Tagbuch, S. 51, macht aus ihm einen Generalwachtmeister „Schneider“, „Merscho“ statt Mercy bleibt stehen, etc. Man fragt sich nach dem Sinn einer solchen Veröffentlichung.
[30] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant und Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f.
[31] Weiden; HHSD VII, S. 794ff.
[32] Augustin v. Fritsch auf Moos [1599-23.4.1662], kurbayerischer Obrist; vgl. KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 92f.
[33] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke und Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[34] Oberlahnstein [Rhein-Lahn-Kreis]; HHSD V, S. 271f.
[35] Approchen: Approchen ist die Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung von Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden von den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z.B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen und die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben von etwa 2,5 m Sohlenbreite und etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an und führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen und der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa von der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb und sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke von der Anwendung der Zickzacks ab und führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage von Approchen seitens der Angreifer wurde von den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung von tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert. [Wikipedia]
[36] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[37] Johann Philipp v. Hagenbach [ – ], kurbayerischer Obristwachtmeister.
[38] Fähnrich [schwed. fänrik, dän. fændrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee erhielt er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 48 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460.
[39] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der infanterie 60 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[40] Kriegsverletzungen: Bei der Vielfalt und Schwere der Verletzungen ist es erstaunlich, wieviel Soldaten überlebt haben. In der Leichenpredigt für Johann Schaff von Habelsee heißt es; PERTZSCH, Heroicum Heroum fideliter & constanter militantium Stipendium: „Insonderheit Anno Sechzehenhundert und vierzig bey Greiffenstein in Slesien / als der Stalhannß mit Fünfhundert Musquetirern und dem Rechten Flügel gegen Ihn kame / Er sich mit den bey sich habenden Troppen / seiner gewöhnlichen Großmüthigkeit nach / deß Stalhannsen Schwager / nemlich den Obristen-Leutenant / so obbesagte Musquetirer commandirte / angegriffen / selbigen alsbald todtgeschossen / und ohnangesehen Er zween Schuß darüber / einen durch zwo Rippen / den andern am lincken Ohr ein- und zum Mund hinaus bekommen / gleichwohl nicht abgelassen / sondern noch einen Cornet, welcher Seiner im Schuß fehlete / erlegt / und selbige rencontra Ritterlich ausgefochten; Nicht anderst auch wieder bald darauf Anno Sechzehenhundert Ein und viertzig für Wolffenbüttel / da zwey Pferde unter Ihm mit Stücken darnieder und Er selbst gefährlich geschossen worden / Sich so Rühmlich gehalten / daß Er zur Obrist-Wachtmeisters Charge gezogen; dieses Officium Er Anno Sechzehenhundert fünf und viertzig / bey Einnehmung Teschen / und Sechzehenhundert sechs und vierzig / in der Blocquada für Frankenstein in Slesien (in welchen beeden Ocasionen Er auch hart an seinem Leib verletzt / also betretten / daß sein Obrister freywillig Ihme die Obrist-Leutenant-Stelle conferirt. Vornehmlich aber hat Er bey dem Treffen zwischen Plan und Trübel / in Führung der Avanguardi, seine bekandte Treüe / dapfern Valor und Heroischen Heldenmuht / mit ungesparter Darsetzung seines Leibes / Lebens und Bluts / Ritterlich / durch zertrennung dreyer Regimenter zu Pferd / als deß Lieffländischen / Wittenbergischen und Durlachischen / auch Eroberung zweyer Standarten / sehen lassen: Wie nicht weniger kurtz darnach Anno Sechzehenhundert acht und viertzig / bey den Dingelfingischen Einfall in der Frantzosen und Schwedischen Läger / in welchem Ihme ein Stück von der Zungen und etliche Zähne aus dem Munde geschossen worden) und sonsten die gantze Zeit durch / seiner wehrender Kriegs / dienste / an allen Plätzen und Oertern / sein Devoir jedesmahl / wieder Unsere und deß Reichs Feinde / mit empfangenen Achtzehn Tödtlichen Stich- und Schüßen durch sein Haubt / Halß / Bauch / arm und Bein (gestalten Er Uns noch jüngst zu Pilsen / die Halbe in seinem lincken Arm zu stücken geschossen / und ausgenommene Röhre Selbst gezeigt) so dapffer und und unverzagt contestirt / daß solches zu seinem Immerwährenden Lob und Ruhm / auch allen Ritterlichen Siegliebenden Soldaten zu einem Exempel der Nachfolge / billich vorgesetzt werden kann“. Vgl. die Kritik Christians des Jüngeren von Anhalt-Bernburg (1620) an der schlechten Behandlung durch Balbiere; KRAUSE, Briefe, S. XI: „ ‚Nichts verdroß mich mehr‘, äußert er sich, ‚als da der Graf Buquoy einen jungen Balbirer, der mich verband, fragte, wo ich geschädigt wäre, antworte: In den Rücken wäre ich von einer Musketenkugel durchschossen worden, da man doch darnach befunden, daß der Schuß, so durch die Brust gegangen, vom Pistol gewesen, der andere aber nicht durchgangen. Und ich mag mich rührmen, daß in dieser Schlacht ich den Feind ins Gesicht gehabt, auch da ich beide Wunden empfangen, ihm nicht den Rücken zugekehrt, welches wenige werden sagen können.
Dieser unwissende Balbirer aber, weil er den Eingang der Pistolkugel vorm unterm rechten Arm nicht sah, und ich vor großen Schmerzen in der Achsel mich auch nicht recht alsbald besann, stieß mir das Instrument vorn in die Brust, da die Pistolkugel ausgegangen, hinein, und zur Schulter, da die Musketenkugel hineingegangen, wieder heraus. Ich meinte, es müßte als sein, und litte es geduldig, dessen mir die Wallonischen werden Zeugniß geben, sahe also das frische neue Blut herauslaufen, daß ich auch endlich den Balbirer zur Rede setzte, und glaube, er habe mich durch das Stören, sonderlich auf diese Weise, mehr verderbt, als die Wunden an sich selbst. – Es sind wol ein fünf Balbirer dieselbe Nacht über mich gewesen und taugte keiner nichts: Napolitaner, Teutsche, Franzosen, Wallonen‘ “. Vgl. auch „Die medizinische Versorgung“, in: EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 119ff. In Schweden verbrachte man Kriegskrüppel ohne Versorgung zusammen mit Leprakranken auf einsame Ostseeinseln wie Gloskär [Åland-Archipel; Finnland]; PLEISS, Der Zug, S. 17, obwohl in den Kapitulationen festgehalten war; MANKELL, Arkiv Bd. 3, S. 265ff.: […] oder sonsten gelähmt und untüchtig gemacht würde, sie nach jedes condition und Verhalt mit Ranzion oder Auswechselung auslösen und einen solchen Beschädigten, so er in Unsern Landen zu bleiben gemeinet wäre, mit notdürft. Unterhalt die Zeit seines Lebens versorgen, oder da er weiter ziehen wollte, mit einem Pass und ehrlichem Zehrpfennig gnädigst verehren lassen“. Der bekannteste aller Kriegsversehrten soll Josias v. Rantzau [18.10.1609 Bothkamp-14.9.1650 Paris], dänischer, später französischer Generalleutnant, gewesen sein. Er soll 60 Wunden davongetragen haben, ein Auge (bei der Belagerung v, Dole), ein Ohr u. vor Arras einen Arm u. ein Bein verloren haben. Vgl. auch FRIEDRICH; SCHRÖDER, Das Massengrab von Lützen, S. 399-404.
[41] N Voglgsang [ – ], kurbayerischer Hauptmann.
[42] Muskete [schwed. musköt, dän. musket]: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung hatten jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete mit Forquette (Stützgabel), Bandelier und Kugelform kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5-4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm]. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber und langem Lauf, die von Scharfschützen verwendet wurden. Zum Teil machte man aus Unberittenen Dragoner, in denen man ihnen Musketen gab. SCHWARTZ, Die Neumark, S. 52. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Der Preis für eine Muskete lag je nach Qualität zwischen 4 und 6 Rt., also zwischen 6 und 9 fl.
[43] Ingenieur (Kriegsbaumeister): Der Kriegsbaumeister (Ingenieur), der zugleich einen militärischen Rang bekleidete, war zuständig für die Anlage von Schanzen und Laufgräben, den Brückenbau oder deren Wiederherstellung, das Unterminieren von Festungen, die Bereitstellung von Petarden zum Aufbrechen von Toren, den Ausbau und die Ausbesserung von Fortifikationen, das Vermessen und Erstellen von Karten von Festungen, Städten und Schlössern sowie ihrer Umgebung, die Bereitstellung des gesamten technischen Gerätes. Erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, in der Übergangsphase vom Landsknechtsheer zum stehenden Heer, formierte sich ein Ingenieurskorps mit regulierter Dienstlaufbahn, in der der Militäringenieur zum Fortifikationsoffizier wurde.
[44] Redoute, Reduiten: Redoute bezeichnet im Festungsbau eine geschlossene Feldschanze, die nach allen Seiten von gleich starken Brustwehren umgeben ist und ausschließlich vorspringende Winkel aufweist. Die Redoute war meist auch mit Hindernissen für Artillerie und Infanterie versehen. Die einfachste Redoute bestand aus einer vierseitigen Form und ergab bei einem Schräganschlag von 30° einen „unbestrichenen Raum“ von 30° vor dem ausspringenden Winkel. Günstiger und nur wenig schwieriger zu errichten waren die späteren fünf- und sechsseitigen Redouten, die bei einem Polygonwinkel von 108° und 120° bei Schräganschlag einen unbestrichenen Raum von 12° und 0° ergaben. Diese Bauweise war bereits im 19. Jahrhundert obsolet. Die so genannte Halbredoute war eine in der Kehle offenes oder halbgeschlossenes Werk, dessen Grundriss eine Frontlinie und zwei Flanken zeigt. Die Halbredoute wurde früher bei Feldbefestigungen, aber auch im Festungsbau, eingesetzt, insbesondere als Teil einer größeren Festungsanlage (in „zurückspringender Lage“). [wikipedia].
[45] Faschinen: Reisig, Bündel, Holzwälle, Rutenbündel.
[46] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Nach DILICH, Krieges-Schule, S. 42, hatte der Rumormeister „Huren und Buben“ zu dieser Arbeit zu zwingen. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.
[47] Bärenhäuter: Reitknecht, Tagedieb, Faulpelz, Tölpel.
[48] fest machen: abergläubische Vorstellung, sich durch magische Praktiken sich gegen Kugeln, Schwertstreiche etc. unverwundbar zu machen. So soll der schwedische Obrist Samuel Österling Kugeln mit den Händen abgewehrt haben; HORMAYR, Taschenbuch, S. 183. „Feste“ mussten daher mit Keulen, abgeschossenen Eichenpflöcken oder Äxten getötet werden. Bei der „Passauer Kunst“ musste man mit Zaubersprüchen beschriebene Zettel des Passauer Scharfrichters Kaspar Neithard oder des Studenten Chistian Elsenreiter verschlucken und war danach angeblich unverwundbar. Vgl. dazu das Ende des Freikorpführers und Rittmeisters „Immernüchtern“; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 599: „Rittmeister Immernüchtern / der sonsten Levin Zander geheissen / konte sein außfallen und streiffen nicht lassen / darum kam er seinen Feinden in die Hände / und wurde um diese Zeit Octobris von einer Lüneburgischen Parthey zu Fuß bey Luter / in einem holen Weg nach niedergeschossenen seinem Pferd gefangen / ihme auch Quartier zugesaget : Man hielte ihn für veste / oder gefroren : darüber sie mit einander vor Hildesheim auff dem Galgenberg mit Worten so uneinig wurden / daß es zum Feuergeben kam / und man dafür hielte / Quartier seye gebrochen: geschahen demnach auff ihn wol bey 20. Schüssen / deren keiner durchgangen / dannenhero ihm der Kopff mit einem Beil zerschlagen worden / und er untern Galgen geschleppet todt ligen geblieben“. JÜRGENS, Chronik, S. 546f.: „Rittmeister Immernüchtern aus Wolfenbüttel (der sonst Levin Sander hieß) wurde in einem holen Wege bey Lutter von einer Lüneburgischen Partey gefangen, anfangs wird ihm Quartier zugesagt, aber für Hildesheim auf dem Galgenberge jussu Principis ihme müssen den Rest geben. Man hat 20 Schüsse auf ihn gethan und ist keiner durchgangen. Dannenhero ward ihm der Kopf mit einem Beile entzwey geschlagen, daß er wie ein Bähre gebrüllet, unter den Galgen geschleppet und unbegraben liegen lassen“. Siehe auch Sander, Levin in den „Miniaturen“. Anlässlich der Belagerung Pilsens 1619 heißt es: „Ein Waghals unter den Mansfeldischen Hans Fabel genannt / nahm eins mals ein Stützen Glas Bier / gieng auffm Stadt-Graben zu / bracht den Belagerten eins / den haben sie es mit Kraut vnd Lot gesegnet / aber er tranck sein Stützen Bier auß / bedancket sich gegen jhnen / kam in den Lauffgraben / zog fünff Kugel aussm Busen / dises Pilmis Kind [Teufelskind; BW] / obs wol noch so vest gewesen / ist doch kranck worden vnd vor eroberung der Statt gestorben“. „Warhaffter Bericht / Von der Belägerung und mit gestürmter hand Eroberung der Stadt Pilsen inn Behem / Von einer unpartheyischen Person / so selbsten darbey gewesen … erstlich in Behmischer Sprach zusammen geschrieben: Jetzt aber auß dem Behmischen Original getreulich verteutscht / [et]c“. s. l. 1619, S. 17 [VD17 14:006566V]. Zum Teil trug man Glaskugeln bei sich, ein abergläubisches Mittel, um das ‚Festmachen‘ also die Unverwundbarkeit des Gegners aufzuheben. => eisenfest, stahleisenfest.
[49] Abzug, ehrenvoller: Gemeint ist „mit Sack und Pack, klingendem Spiel, brennenden Lunten, Kugeln im Mund“; HELLER, Rothenburg, S. 180, Anm. ***: „Diese Zugeständnisse waren die höchsten militärischen Ehren, welche einer abziehenden Besatzung eingeräumt wurden. Zu größerer Feuerbereitschaft führten die Musketiere im Gefecht für die nächsten Schüsse die Kugeln im Mund; auch ließ man die Lunten an b e i d e n Enden brennen, um, wenn der Brand beim Aufdrücken auf die Zündpfanne verlöschen sollte, noch feuerbereit zu sein. Eine Erschwerung der Bedingungen für abziehende Truppen waren: Abgelöschte Lunten, später, nach Einführung der Radschlösser, abgeschraubte Steine“. Ergänzt wird das meist „mit fliegenden Fahnen, Ober- und Untergewehr“ und Bagage. Allerdings wurde auch diese Vereinbarung, z. T. aus vorgeschobenen Gründen, nicht immer eingehalten.
[50] Ehrenbreitstein [Stadt Koblenz]; HHSD V, S. 86f.
[51] Heinrich Burggraf v. Dohna [Donau, Thonau], Graf v. Wartenberg [ -27.2.1651 Prag], kurmainzischer Obrist, kaiserlicher Rat u. Kammerherr, Generalkommandant der kurmainzischen Lande, kaiserlicher Obrist.
[52] Pierre de [Peter v.] Brossard [Brosard, Brossar, Broßard, Brosart, Brosarte, Brossarth, Broßarth, Brossarden, Prohard, Prosardo, Prossarde, Prosart, Bossard, Borssard, Broßert, Bruschardt, Bruschhardt, Bussard, Brusard, Pose] [1594-21.10.1638 Minden], schwedischer Obrist.
[53] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen.
[54] Bresche [Brescha, Breche, brescia, bresica, Presse]: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer oder auch in einer Verschanzung. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde [ENGERISSER].
[55] Kontereskarpe (auch Contrescarpe oder Contreescarpe geschrieben): Äußere Mauer oder Böschung des Festungsgrabens. Bei trockenen Gräben verläuft dahinter meist ein Gang (Galerie), von dem aus der Graben unter Feuer genommen werden kann [http://de.wikipedia.org/wiki/Fachbegriffe_Festungsbau].
[56] Homberg (Efze) [Schwalm-Eder-Kreis]; HHSD IV, S. 236f.
[57] N Weiher [Weyhr] [ -um den 3.8.1638 vor Homberg a. d. Efze], kurbayerischer Obristleutnant.
[58] Warburg [LK Höxter]; HHSD III, S. 752ff.
[59] Paderborn; HHSD III, S. 601ff.
[60] Stephan v. Alber [Albrecht, Albers] [ -9.8.1638 bei Wittenweier], ligistischer Obrist.
[61] N Folzer [ – ], kurbayerischer Hauptmann.
[62] N Franckh [ -1636], kurbayerischer Hauptmann.
[63] Fourierschütze: in Infanteriekompanien vor dem Hauptmann marschierend, z. T. als Vorhut fungierend; in der Garnison mit Botenfunktion und Hilfe bei Arrestierungen, Eintreibung der Truppenverpflegung, teilweise auch als Kundschafter eingesetzt.
[64] Pike: Landsknechtspieß von 3 bis 5 m Länge, die entscheidende Waffe des in geschlossenen Haufen kämpfenden Fußvolkes. Die Pikeniere bildeten die unterste Klasse des Fußvolks. Bei einem Reiterangriff richteten die ersten beiden Reihen des Fußvolkes die Piken gegen die Angreifer. Die Pike war eher eine Defensivwaffe, da die Pikeniere den Rückhalt für die beweglicheren Musketiere bildeten (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, S. 89 f.). Hochrangige Offiziere wie Piccolomini behaupteten gern von sich, sie hätten das Kriegshandwerk „von der Pike auf“ („con una picca“) gelernt.
[65] Grünspan: Der nicht ungefährliche Grünspan wurde z. T. in den Feldlagern von Feldscherern in die Wunden gestreut, um Vereiterungen zu verhindern.
[66] Soest [LK Soest]; HHSD III, S. 692ff.
[67] Hessen-kasselische Armee: „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein. Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.
[68] Werl [LK Soest]; HHSD III, S. 768f.
[69] Unna [LK Unna]; HHSD III, S. 726ff.
[70] Dortmund; HHSD III, S. 166ff.
[71] N Harr [ – ], kurbayerischer Hauptmann.
[72] Oberschenkel.
[73] Linn, heute Stadtteil von Krefeld; HHSD III, S. 468f.
[74] Hamm in Westfalen; HHSD III, S. 286ff.
[75] N Zündt [Zint] (v. Kenzingen ?) [ – ], kurbayerischer Obristleutnant.
[76] N Degele [ – ], kurbayerischer Hauptmann.
[77] Dr. N Werff [ – ], kurbayerischer Regimentsarzt.
[78] Dorsten [LK Recklinghausen]; HHSD III, S. 165f.
[79] Andreas Freiherr Kolb v. Reindorf [Rhaindorf] [ -13.4.1666], kurbayerischer Obrist.
[80] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[81] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das – angesichts der um 1, 5 º tieferen mittleren Jahrestemperatur mit extremen Kälteperioden überlebensnotwendig – in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde und in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten. Natürlich versuchten deshalb Magistrate und Stände immer wieder, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten und ihrem Tross führen musste. Dazu kam der enorme Bedarf an Feuermaterial, wobei alles nur einigermaßen Brennbare durch die Truppen beschafft wurde. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz berichtet über den November/Dezember 1640; BRAUN, Marktredwitz, S. 129: „Über diese 8 Regiment[er] [hinaus] sind auch 200 Polacken mit marchiert, welche – wie ob[en] gehört – zu Oberredwitz logierten: Einige sind auch in Dörflas einquartiert worden. Obwohl wir hier im Mark[t] kein Quartier gehabt, so haben wir doch des Generals Tafel versehen und herrlich in die Küche (ver)schaffen müssen. Auch haben wir für die Regiment[er] hinaus[gegeben] 800 Brot[e], 800 Maß Bier und 2 Rind[er]. Überdies hat (ein)jeder Bürger, der seinen Stadel nicht zugrund reissen oder gar verbrennen lassen wollte, hinaus[ge]geben Fleisch, Fisch, Futter, Bier, Brot und Geld. [Es] ist dadurch auch sehr wenig erhalten worden, denn fast in jedem Stadel [hat] eine Kompanie gelegen, welche (dann) alles Heu, Stroh, ungedroschenes Getreide, Holz und Brettern in das Feld getragen. Es sind daraus Hütte gemacht und hernach meistens verbrannt [worden]. Um das, was liegen geblieben war, haben sich die Nachbarn auch [noch] gezankt. Sie haben auch alle Zäun[e] um die Gärten, Planken [und] Um(b)schrote umgehauen und verbrannt. All(e) unser[e] Fischkästen, [von denen] ein [jeder] vorher um 50 K[ronen] erkauft [worden war], haben sie in einer Geschwindigkeit eingehauen, zerrissen, hinweggetragen und in Grund verdorben. [Auf] dem Freithof, welcher erst neu gemacht worden war, haben sie die Schindel[n] abgeschlagen und sam(b)t dem Tor verbrannt. In Summa, diese Leute haben einen großen Schaden getan in dem unausgedroschenen Getreide, Futter, (Ge)stroh und Holz. [Sie haben auch] fast alle Stadel im Grunde zerschlagen und das Gezimmer verbrannt; denn die Kälte war sehr groß. Daher [haben] sie auch außer[halb] der Stadel noch über 1000 Feuer angezündet und gehalten. Was sie in den Vorstädten ertappt haben, [das haben] sie (hinweg)genommen und das Vieh geschlachtet. Die Nacht [über] hat die ganze Bürgerschaft auf Befehl des Generals um und um auf der Mauer im Gewehr stehen und wachen müssen. Ungeachtet dessen aber sind die Musketiere(r) doch an vielen Stellen über die Mauer herabgestiegen, [sind] in die Ställ[e] eingebrochen, [haben] kleines Vieh erwürgt und was sie sonst [noch] bekommen konnten, [haben sie] mitgenommen und [sind dann] wieder hinausgewischt. Dies geschah (nun) an vielen Orten, [so] daß wir also genug(samb) zu wehren und solches zu verhindern hatten. Die Tor(e) hatte er selbst(en) besetzt und mit seiner Wacht versehen“. Natürlich versuchten die Magistrate und Stände, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226.
[82] Es muss natürlich 1638 heißen, denn Werth und Savelli wurden am 3.3.1638 in der Doppelschlacht bei Rheinfelden geschlagen.
[83] Jan Freiherr v. Werth [1594 Büttgen-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth; KAISER: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/W/Seiten/JanvonWerth.aspx [17.6.2014].
[84] Federigo Duca di Savelli, Signore di Poggio, Principe d’Albano, (auch Friedrich Herzog v. Savelli) [Rom vor 1600-
19.12.1649], kaiserlicher Feldmarschall.
[85] Doppelschlacht bei Rheinfelden am 21.2./3.3.1638: Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar schlägt die Kaiserlichen unter Savelli und Johann von Werth. Sperreuter, Werth und Savelli geraten in Gefangenschaft.
[86] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen[Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566-29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[87] Gengenbach [Ortenaukreis]; HHSD VI, S. 247f.
[88] Offenburg [Ortenaukreis]; HHSD VI, S. 607ff.
[89] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.
[90] Schlacht bei Wittenweier am 30.7./9.8.1638: Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar schlägt die kaiserliche Armee unter Graf Johann von Götz und Federigo Duca di Savelli bei Wittenweier im Breisgau. Die Truppen Bernhards erbeuteten 12 Stück Geschütz, 60 Fahnen und die gesamte Bagage der Gegner. Dazu blieben 1500 Mann tot oder verwundet auf dem Schlachtfeld, 1300 gingen in Gefangenschaft. Auf protestantischer Seite zählte man etwa 600 Tote und 1000 Verwundete. => Quelle 5.
[91] Gemälde.
[92] Schuttern, heute Ortsteil von Friesenheim [Ortenaukreis]; HHSD VI, S. 718f.
[93] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große.
[94] Lahr [Ortenaukreis]; HHSD VI, S. 441ff.
[95] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[96] N Starzhausen [ -1638], kurbayerischer Hauptmann.
[97] Korporal [schwed. korpral, dän. korporal]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 24 Rt. erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 60: „Die Corporalen sollen gute / redliche / und versuchte Soldaten seyn / die schreiben / lesen / und rechnen können. In dem commandieren sollen sie gleiche ordnung halten / die Schiltwachten zu guter zeit aufstellen / und ihr Ansehen bey den Soldaten erhalten: Sie sollen gantz eiserne Ladstecken / Krätzer / und Kugelzieher an ihren Musqueten haben / daß sie den Soldaten zu hülff kommen mögen“.
[98] Musketenschussweite: Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html.
[99] Johann Günther [ – ], kurbayerischer Obrist.
[100] Wittenweier, heute Ortsteil von Schwanau [Ortenaukreis].
[101] Retroquardi: Nachhut.
[102] Landwehr: Anlage zum Schutz von Gebietsgrenzen: mit dichten Hecken bestandener oder mit Palisaden gesicherter Wall in Kombination mit einem Graben.
[103] Ludwig v. Schmidberg [Schmidtberg, Schmidtberger, Schmiedeberg, Schmiedeberger] [1594 Weißenburg-1657 Lehrensteinsfeld], französischer Generalmajor.
[104] manuteniert: gehalten.
[105] Oberkirch [Ortenaukreis]; HHSD VI, S. 587f.1638 richtete hier ein schwedisches Korps unter Oysonville ein fürchterliches Blutbad an.
[106] Neustadt [Waiblingen; Rems-Murr-Kreis]; HHSD VI, S. 572f.
[107] Wittenweier, heute Ortsteil von Schwanau [Ortenaukreis].
[108] Denzlingen [LK Emmendingen].
[109] Freiburg im Breisgau, HHSD VI, S. 215ff.
[110] Kenzingen [LK Emmendingen]; HHSD VI, S. 397f.
[111] Früchte: Getreide.
[112] Vivers: Lebensmittel.
[113] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[114] Friesenheim [Ortenaukreis]; HHSD VI, S. 718f.
[115] Artillerie: Zur Wirksamkeit der Artillerie vgl. ENGLUND, Verwüstung Deutschlands, S. 424f.: „Sowohl bei sogenannten Kernschüssen als auch bei Visierschüssen zielte man mit dem Geschützrohr in mehr oder weniger waagrechter Position. Ein in dieser Position eingestellter Neunpfünder hatte eine Reichweite von etwas über 350 Metern. Dann schlug die Kugel zum erstenmal auf dem Boden auf, wonach sie regelmäßig einen Sprung machte und noch einmal 350 bis 360 Meter flog, bevor sie kraftlos erneut aufprallte – acht von zehn Kugeln sprangen mindestens dreimal auf. (Der Abprall hing davon ab, ob der Boden eben oder buckelig und uneben war.) Die Kugel flog die ganze Zeit in Mannshöhe. Sie konnte also auf ihrer gesamten Bahn töten und verwunden, und wenn sie im rechten Winkel durch eine dünne Linie von Männern schlug, pflegte sie im Durchschnitt drei Mann zu töten und vier oder fünf zu verwunden, aber es kam auch vor, daß eine einzige Kugel 40 Menschen auf einen Schlag tötete. Menschen und Tiere wurden meistens mit einem hohen und entsetzlichen Reißgeräusch zerfetzt. Es gibt Beschreibungen von Schlachten dieses Typs – wie es aussah, wenn brummende Vollkugeln in die von Pulverdampf eingehüllten und dicht gestaffelten Reihen aufrecht stehender Männer einschlugen: In der Luft über den Verbänden sah man dann eine kleine Kaskade von Waffenteilen, Rucksäcken, Kleidern, abgerissenen Köpfen, Händen, Beinen und schwer identifizierbaren menschlichen Körperteilen. Der tatsächliche Effekt beruhte in hohem Grade auf der Größe der Kugel. Leichte wie schwere Geschütze schossen im großen und ganzen ihre Kugeln mit der gleichen Anfangsgeschwindigkeit ab, etwas unter 500 Meter in der Sekunde, doch je größer die Kugel war – das Kaliber in Pfund bezeichnet das Kugelgewicht – , desto höhere Geschwindigkeit und Durchschlagskraft hatte sie, wenn sie ihr Ziel erreichte: die Beine und Muskeln und Zähne und Augäpfel eines Menschen auf der anderen Seite des Feldes“. Der technische Aufwand war beträchtlich bei 60-Pfündern rechnete man für 8 Tage à 30 Schuss 3 Ztr. Pulver, 13 Wagen mit 99 Pferden, dazu 3 Knechte u. 2 Büchsenmeister sowie deren Zubehör. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 575ff.
[116] spielen [mit den Stücken]: Einsatz, Abfeuern (der Feldgeschütze) als Terminus technicus: „mit den Geschützen spielen“, um die Moral des Gegners zu schwächen.
[117] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
[118] spargiert: verbreitet.
[119] Mahlberg [Ortenau-Keis.]; HHSD VI, S. 496f.
[120] Lukas 19, 41-44.
[121] Kavallier: I. Bezeichnung für einen Ritterbruder des Deutschen Ordens. Jeder zum Ritter geschlagene Mann konnte in der Anfangszeit mit dem Profess unter dem Beistand eines glaubwürdigen Bürgen zum Ordensritter avancieren. Später war die Würde eines Ritters allerdings Adligen vorbehalten. II. ursprünglich für Reiter, später für einen Ritter oder einen Mann ritterlicher, d. h. adliger Herkunft verwendet, dann mehr Höflichkeitsfloskel.
[122] filiren: einzeln hintereinander gehen oder reiten.
[123] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
[124] Georg Christoph v. Taupadel [Tupadel, Tupadell, Taubadel, Toupadel, Tubal, Taubald, Thobadel, Dupadel, Dubald, Dubadell, Dubalt, „Raupartl“, Teupold] [um 1600 Fichtenberg-12.3.1647 Basel], schwedischer Generalleutnant.
[125] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment – und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold. Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.
[126] Friedrich Ludwig Chanovsky [Chanowsky, Canoffsky, Canofski, Canoski, Canoffsgi, Conofsgy, Kanofsky, Kanofski, Kanofzgi, Kohafzi] v. Langendorf [2.2.1592 Heidelberg-24.11.1645 Strasbourg], schwedisch-weimarischer Obrist.
[127] Reinhold v. Rosen [Rosa, Rosau, Roß], der „Gute“, Herr v. Bollweiler u. Herrenstein [nach 1595, um 1604 Ninigall, Livland – 8./18.12.1667 Schloss Dettweiler, Kr. Zabern; Elsass], schwedisch-französischer Obrist, Generalmajor.
[128] Wilhelm Graf v. Nassau-Siegen [13.8.1592 Dillenburg-18.7.1642 Orsoy], kaiserlicher Feldmarschall.
[129] Philipp Ludwig Freiherr v. Putbus [Puttbuß, Putbuß, Putbusch, Buthus] [1602-nach Juni 1638 Breisach], weimar. Obrist.
[130] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2016 Mann und 256 Offizieren, ab 1631 nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann und 64 Offizieren. Die insgesamt 1512 Mann waren in 648 Pikeniere und 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.
[131] Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB].
[132] Regimentsstück: leichtes Feldgeschütz, durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht. [wikipedia]
[133] Konstabel: Geschützmeister (Schütze), Kriegshandwerker, der auch für schwere Festungs- und Belagerungsartillerie Rohre und Geschosse herstellte. Er musste Richten und Laden, Instandhaltung und Reparatur beherrschen. Stückgießer und Büchsenschmiede wie Pulvermacher arbeiteten unter seiner Anleitung. Gut bezahlte Büchsenmeister nahmen an Kriegszügen teil und genossen eine bessere Verpflegung als Soldaten. Der Büchsenmeister unterstand dem Zeugmeister, der sie auch anwarb, im Gefecht hatte der (General)Feldzeugmeister den Befehl.
[134] Handlanger („handlangere“): Bezeichnung für den Assistenten des Geschützmeisters („konstapel“) in der schwedischen Armee.
[135] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).
[136] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten auch Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95.: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[137] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153. Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.
Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“.
[138] Heinrich Christoph Gayling [Gehling, Geiling] v. Altheim [1604-20.12.1654], kurbayerischer General.
[139] Georg Druckmüller [Truckmüller, Truckmiller] v. Mühlburg, Freiherr zu Prunn, Herr zu Roggenstein [ -27.4.1659], kurbayerischer Feldmarschallleutnant.
[140] Kniebis [LK Freudenstadt]; HHSD VI, S. 412.
[141] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.
[142] Böller: kleiner Mörser; DWB Bd. 2, Sp. 233: „boler, doch heute im sinne von mörser, aus dem feuerkugeln geworfen werden, auch kleiner kanonen. Man schreibt auch pöller“.
[143] Falkone: vergleichbar mit der halben Schlange, hatte ein 30faches Kaliber und daher auch ein leichteres Rohr von ca. 14-20 Zentnern und ein Gesamtgewicht von 22-30 Zentnern. Als Vorspann benötigte man 6-8 Pferde.
[144] Falkonett: leichtes Feldgeschütz, das von einem Pferd gezogen werden konnte. Das Falkonett verschoss 3-pfündige Eisengeschosse bei einem Kaliber von 7, 2 cm. Es wurde bevorzugt gegen lebende Ziele eingesetzt.
[145] Cornet: Fahne der kleinsten Einheit der Reiterei: „bei den soldaten ist das cornet dasjenige zeichen, so die helden bei frewd und mut erhaltet, darnach sie alle sehen, und wo dieses verloren, so ist herz und mut und die ganze compagni, das ganze regiment, das feld verloren. Philand. 2, 327“ [DWB].
[146] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung von Freund und Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg und Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten und verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.
[147] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.
[148] Kürassier, Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder) [schwed. kyrassiär, dän. kyrassér]: Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment – und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Schwert, Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens 16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold. Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.
[149] Johann [Jan] Seneschal [„Schönschal“] [ – ], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist.
[150] N Meusel [ -9.8.1638 bei Wittenweier], kaiserlicher Obrist.
[151] Moritz v. Haxthausen [ –9.8.1638 bei Wittenweier], kaiserlicher Obrist.
[152] Gottfried v. Salis [Sales] [ -9.8.1638 bei Wittenweier], kaiserlicher Obristleutnant.
[153] Johann Thomas [Giovanni Tommaso] Freiherr v. Brisigello [Brisighell, Brisigell, Brüsegell, Brüßigäll, Bleisiegel, Presigiel, Prisingell] [ca. 1600-1652], kaiserlicher Obrist.
[154] Stephan v. Alber [Albrecht, Albers] [ -9.8.1638 bei Wittenweier], ligistischer Obrist.
[155] [Johann] Ferdinand Freiherr von Puech [du Puich (Puck), du Puis, Pucher, Pais; Obrist [zwischen 1610 und 1612-19.11.1685], kurbayerischer Obrist.
[156] Ferdinand v. Oepp [Opp, Oeppe, Oep] [ -Juni 1637], ligistischer, dann kaiserlicher Obrist.
[157] Carl Freiherr v. Limbach [Limpach] [ – 9.8.1638 bei Wittenweier gefallen], kaiserlicher Obrist.
[158] Hans Jakob v. Edelstetten [Edlinstetten, Edlinstett] [ -23.2.1647 Memmingen], kurbayerischer Obrist.
[159] Obristwachtmeister [schwed. Major]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl., also 600 fl. jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.
[160] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[161] Kapitän [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich, ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[162] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl., was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[163] Kornett [schwed. Kornett]: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[164] Fähnrich [schwed. Fänrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee erhielt er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl.
[165] N Vivario [ -9.8.1638 bei Wittenweier gefallen] kaiserlicher Obristwachtmeister.
[166] Quartiermeister [schwed. Kvartermästare]: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte. Die Quartiermeister operierten sehr oft mit gefälschten Listen der einzuquartierenden Soldaten, um die Differenzbeträge in die eigenen Taschen zu stecken. Der Regimentsquartiermeister Bartelme Vogel schrieb am 4.7.1648 aus Landshut an den Abt der Benediktinerabtei Prüfening, Matthias von Trauner ?; SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 67, Anm. 1: „weil ihn der Abt nicht so viel gewürdigt, daß er ihm sein jüngstes Schreiben mit einem einzigen Wort beantwortet noch viel weniger einen einzigen Heller oder dergleichen zur Zehrung geschickt hatte, ‚da doch’, fährt der Schreiber fort, ‚alle meine Kammeraten von ihren Ortern zu 2 : 3 : 4 : Im die 500 Rthr. neben ihrer Zehrung Schon auf rechnung hieher bekommen haben vnd darf Sich der Herr (nämlich Abt) gar nicht einbilten, das er So sehr werde aufgehen, oder aber ich Seinetwegen alhier mein eigenes Gelt verzehren will, Stellt sich der Herr (Abt) mit diessem Botten nicht ein, So Soll er versichert Sein, daß nicht allein sein Gloster vnd Dörffer, Sondern alles da herumb ligente Getreit Am lengsten soll gestanden haben, den alhier vber 400 Pfert vorhanten, die auff Anders nichts warten, alls das Sie die vngehorsamen darunter der herr der furnehmsten einer ist mit feuer vnd Schwert Strafen Sollen, welches ich dem Herrn mit wenigen zur Nachricht vermelten vnd vor Schaden gewarnt haben will, hab Jüngstens für meinen herrn Obristen eines hantpferdes vnd f ü r m i c h e i n e s guten Glöpers (Kleppers, Gauls) gedacht, aber derowegen kein Antwort bekom, allem vermerckhen nach mus der herr nicht wissen was die Regiments Quartirmeisters Scharschy (Charge) auf Sich hat, den Sonst würt er mir mit anderer Disgrezion begegnen, hat aber nichts auf Sich Soll ihm schon in einem andern vergolten werden Sonst für dißmahl ein mehrers nicht alls Gott bevohlen“.
[167] N Weyerheim [ -9.8.1638 bei Wittenweier gefallen], schwedischer Major.
[168] N Vitzthum v. Eckstädt [ – ], weimarischer Hauptmann.
[169] Philipp Eustachius Freiherr v. u. zu Hattstein [Hatstein, Hatzstein, Hedtstein] [ -3.8.1644], weimarischer Obrist.
[170] Walstatt: ursprünglich „von Leichen bedecktes Schlachtfeld‘ oder überhaupt ‚Ort, wo gekämpft worden ist‘; Schlachtfeld, Kampfplatz.
[171] Carl Didriksson [Karl Dirichson] Ruuth [Rat, Ratt, Rutt, Rutten, Rust, Rueth, Rhut, Rut, Roth, Rotten] [24.6.1592 Hornhatt – 3.2.1656 Elbing], finnischer Obrist.
[172] John Forbus [um 1600- ], weimarischer Obrist ?
[173] Hans Georg v. Rotenhan [1595-1638 Strassburg], weimarischer Obrist.
[174] Johann Ludwig Wild- u. Rheingraf v. Salm-Kyrburg [1611- 24.5.1641 bei Quedlinburg gefallen], weimarischer Obristleutnant, nach Bernhards v. Weimar Tod unter Taupadel. Vgl. http://www.portraitindex.de/documents/obj/34800079.
[175] Friedrich Wolfgang v. Fleck[h]enstein [ -15.6.1674], französischer Generalmajor.
[176] Johann v. Rosen, genannt der „Lahme“ [ -15.12.1650], schwedisch-französischer Obristleutnant, Obrist.
[177] N Prestin [ – ], weimarischer Major.
[178] Vivers: Lebensmittel.
[179] Te Deum laudamus: Ambrosianische Lobgesang, an Festtagen zum Schluss der Matutin gesungen, in Luthers Fassung „Herr Gott, Dich loben wir“.
[180] plantiert: aufgepflanzt.
[181] Relation oder gründliche Erzehlung / Wie die Ernstliche Feldt=Schlacht / so den 30 Julii Alten Calenders / dieses 1638 Jahrs / nahend dem Dorff Wittenweyher in dem Preißgaw am Rheinstrom / vorgegangen / sich Erstlich zugetragen / vnd endlich nach Gottes Willen geendet. Gedruckt im Jahr 1638 [Stadtbibliothek Ulm 1880].
[182] Bataille: Schlachtordnung: Für die Aufstellung von 1.000 Mann ging man bei den Ligisten und Kaiserlichen zu Beginn der 30er Jahre von etwa einer Stunde aus, während die Schweden ihre Truppen in einer kürzeren Zeit aufstellen konnten.
[183] N Conhagen [ – ], kaiserlicher Obrist.
[184] Philipp Ernst Marschalk [Marschalck, Marschall] [ – ], kurbayerischer Obristleutnant.
[185] Jobst Friedrich Graf v. Götz [Götzen] [1608-1669], kaiserlicher Obrist.
[186] Alexander v. Neuneck [Neinögg] zu Glatt [1598-1645], kurbayerischer Obrist.
[187] Gutach im Breisgau [LK Emmendingen] oder Gutach (Schwarzwaldbahn) [Ortenaukreis].
[188] Heilbronn; HHSD VII, S. 315ff.
[189] Neuenstadt am Kocher [LK Heilbronn], HHSD VI, S. 563.
[190] Möckmühl; HHSD VII, S. 530f.
[191] Heidelberg; HHSD VI, S. 302ff.
[192] Anselm Casimir Wambold v. Umstadt [30.11.1579 Speyer (?)-9.10.1647 Frankfurt/M.], Kurfürst u. Erzbischof v. Mainz. Vgl. BRENDLE, Reichserzkanzler.
[193] Graaf Godfried Huyn van Geleen [1595 oder um 1598 Geleen-27.8.1657 Alden Biesen], kurbayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. SCHRIJNEMAKERS; CORSTJENS, Graaf Godfried Huyn van Geleen (in der deutschen Fachliteratur kaum beachtete Biographie).
[194] Franz Freiherr v. Mercy [Merci, Merse], Herr zu Mandre u. Collenberg [zwischen 1580 u. 1590 Longwy (Lothringen)-3.8.1645 Alerheim], kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. HERBERT, Franz von Mercy.
[195] Speyer; HHSD V, S. 350ff.
[196] Bingen am Rhein [LK Mainz-Bingen]; HHSD V, S. 43ff.
[197] Rheingau; HHSD IV, S. 374ff.
[198] Mäuseturm: Wehr- und Wachturm. Er steht auf der Mäuseturminsel im Rhein vor dem Binger Stadtteil Bingerbrück.
[199] Mainz; HHSD V, S. 214ff.
[200] Bad Kreuznach [LK Bad Kreuznach]; HHSD V, S. 24ff.
[201] Ott Heinrich Fugger, Graf v. Kirchberg-Weißenhorn [12.1.1592 Augsburg-12.10.1644 Augsburg], bayerischer, kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. HABERER, Ott Heinrich Fugger.
[202] Weißenhorn [LK Neu-Ulm]; HHSD VII, S. 801f.
[203] Kirchheim in Schwaben [LK Unterallgäu]; HHSD VII, S. 356f.
[204] Babenhausen [LK Unterallgäu]; HHSD VII, S. 55f.
[205] Biberach an der Riß [LK Biberach]; HHSD VI, S. 80ff.
[206] Bad Neustadt/Saale [LK Rhön-Grabfeld], HHSD VII, S. 59f.
[207] Vacha [Wartburgkreis]; HHSD IX, S. 447f.
[208] Friedewald [LK Hersfeld-Rotenburg]; HHSD IV, S. 149.
[209] Reinach wurde am 31.7.1640 am Schenkel verwundet. Sein genaues Todesdatum ist nicht bekannt. HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 616.
[210] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien], kaiserlicher Feldherr. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[211] Kriegsverletzungen: Bei der Vielfalt und Schwere der Verletzungen ist es erstaunlich, wieviel Soldaten überlebt haben. In der Leichenpredigt für Johann Schaff von Habelsee heißt es; PERTZSCH, Heroicum Heroum fideliter & constanter militantium Stipendium: „Insonderheit Anno Sechzehenhundert und vierzig bey Greiffenstein in Slesien / als der Stalhannß mit Fünfhundert Musquetirern und dem Rechten Flügel gegen Ihn kame / Er sich mit den bey sich habenden Troppen / seiner gewöhnlichen Großmüthigkeit nach / deß Stalhannsen Schwager / nemlich den Obristen-Leutenant / so obbesagte Musquetirer commandirte / angegriffen / selbigen alsbald todtgeschossen / und ohnangesehen Er zween Schuß darüber / einen durch zwo Rippen / den andern am lincken Ohr ein- und zum Mund hinaus bekommen / gleichwohl nicht abgelassen / sondern noch einen Cornet, welcher Seiner im Schuß fehlete / erlegt / und selbige rencontra Ritterlich ausgefochten; Nicht anderst auch wieder bald darauf Anno Sechzehenhundert Ein und viertzig für Wolffenbüttel / da zwey Pferde unter Ihm mit Stücken darnieder und Er selbst gefährlich geschossen worden / Sich so Rühmlich gehalten / daß Er zur Obrist-Wachtmeisters Charge gezogen; dieses Officium Er Anno Sechzehenhundert fünf und viertzig / bey Einnehmung Teschen / und Sechzehenhundert sechs und vierzig / in der Blocquada für Frankenstein in Slesien (in welchen beeden Ocasionen Er auch hart an seinem Leib verletzt / also betretten / daß sein Obrister freywillig Ihme die Obrist-Leutenant-Stelle conferirt. Vornehmlich aber hat Er bey dem Treffen zwischen Plan und Trübel / in Führung der Avanguardi, seine bekandte Treüe / dapfern Valor und Heroischen Heldenmuht / mit ungesparter Darsetzung seines Leibes / Lebens und Bluts / Ritterlich / durch zertrennung dreyer Regimenter zu Pferd / als deß Lieffländischen / Wittenbergischen und Durlachischen / auch Eroberung zweyer Standarten / sehen lassen: Wie nicht weniger kurtz darnach Anno Sechzehenhundert acht und viertzig / bey den Dingelfingischen Einfall in der Frantzosen und Schwedischen Läger / in welchem Ihme ein Stück von der Zungen und etliche Zähne aus dem Munde geschossen worden) und sonsten die gantze Zeit durch / seiner wehrender Kriegs / dienste / an allen Plätzen und Oertern / sein Devoir jedesmahl / wieder Unsere und deß Reichs Feinde / mit empfangenen Achtzehn Tödtlichen Stich- und Schüßen durch sein Haubt / Halß / Bauch / arm und Bein (gestalten Er Uns noch jüngst zu Pilsen / die Halbe in seinem lincken Arm zu stücken geschossen / und ausgenommene Röhre Selbst gezeigt) so dapffer und und unverzagt contestirt / daß solches zu seinem Immerwährenden Lob und Ruhm / auch allen Ritterlichen Siegliebenden Soldaten zu einem Exempel der Nachfolge / billich vorgesetzt werden kann“. Vgl. die Kritik Christians des Jüngeren von Anhalt-Bernburg (1620) an der schlechten Behandlung durch Balbiere; KRAUSE, Briefe, S. XI: „ ‚Nichts verdroß mich mehr‘, äußert er sich, ‚als da der Graf Buquoy einen jungen Balbirer, der mich verband, fragte, wo ich geschädigt wäre, antworte: In den Rücken wäre ich von einer Musketenkugel durchschossen worden, da man doch darnach befunden, daß der Schuß, so durch die Brust gegangen, vom Pistol gewesen, der andere aber nicht durchgangen. Und ich mag mich rührmen, daß in dieser Schlacht ich den Feind ins Gesicht gehabt, auch da ich beide Wunden empfangen, ihm nicht den Rücken zugekehrt, welches wenige werden sagen können.
Dieser unwissende Balbirer aber, weil er den Eingang der Pistolkugel vorm unterm rechten Arm nicht sah, und ich vor großen Schmerzen in der Achsel mich auch nicht recht alsbald besann, stieß mir das Instrument vorn in die Brust, da die Pistolkugel ausgegangen, hinein, und zur Schulter, da die Musketenkugel hineingegangen, wieder heraus. Ich meinte, es müßte als sein, und litte es geduldig, dessen mir die Wallonischen werden Zeugniß geben, sahe also das frische neue Blut herauslaufen, daß ich auch endlich den Balbirer zur Rede setzte, und glaube, er habe mich durch das Stören, sonderlich auf diese Weise, mehr verderbt, als die Wunden an sich selbst. – Es sind wol ein fünf Balbirer dieselbe Nacht über mich gewesen und taugte keiner nichts: Napolitaner, Teutsche, Franzosen, Wallonen‘ “. Vgl. auch „Die medizinische Versorgung“, in: EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 119ff. In Schweden verbrachte man Kriegskrüppel ohne Versorgung zusammen mit Leprakranken auf einsame Ostseeinseln wie Gloskär [Åland-Archipel; Finnland]; PLEISS, Der Zug, S. 17, obwohl in den Kapitulationen festgehalten war; MANKELL, Arkiv Bd. 3, S. 265ff.: […] oder sonsten gelähmt und untüchtig gemacht würde, sie nach jedes condition und Verhalt mit Ranzion oder Auswechselung auslösen und einen solchen Beschädigten, so er in Unsern Landen zu bleiben gemeinet wäre, mit notdürft. Unterhalt die Zeit seines Lebens versorgen, oder da er weiter ziehen wollte, mit einem Pass und ehrlichem Zehrpfennig gnädigst verehren lassen“. Der bekannteste aller Kriegsversehrten soll Josias v. Rantzau [18.10.1609 Bothkamp-14.9.1650 Paris], dänischer, später französischer Generalleutnant, gewesen sein. Er soll 60 Wunden davongetragen haben, ein Auge (bei der Belagerung v, Dole), ein Ohr u. vor Arras einen Arm u. ein Bein verloren haben. Vgl. auch FRIEDRICH; SCHRÖDER, Das Massengrab von Lützen, S. 399-404.
[212] Bad Hersfeld [LK Hersfeld-Rotenburg]; HHSD IV, S. 20ff.
[213] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel von Reitern und Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[214] Homberg (Efze) [Schwalm-Eder-Kreis]; HHSD IV, S. 236f.
[215] Francesco [Antonio] Caretto [Carretto, Carretti, Caretti, Claretti], marchese di Grana [Marquis de Grande, Marqui de Grane, Gran, Grane v. Corretto, Coretto u. Grane] de Savona e Caretto, conte di Millesimo [1594/1590/1592-9.11.1651/1652], kaiserlicher Feldmarschall.
[216] FRITSCH, Tagbuch, S. 153ff.
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