Sack [Sock], Otto von

Sack [Sock], Otto von; Obrist [1589 Trikaten/Livland-16.11.1658 Stockholm]

Der Livländer Otto von Sack [Sock] [1589 Trikaten/Livland-16.11.1658 Stockholm] stand zuletzt als Obrist[1] in schwedischen Diensten.[2] 1633 sind in den schwedischen Listen 293 Kavalleristen unter seinem Befehl aufgeführt,[3] 4 Kompanien[4] nahmen unter ihm an der Schlacht bei Hessisch- Oldendorf[5] bzw. bzw. 240 Mann[6] an der Belagerung und Einnahme der noch von den Ligisten[7] gehaltenen Weserfestung Hameln[8] teil. In einer zeitgenössischen Flugschrift über die Schlacht bei Hessisch-Oldendorf (28.6./8.7.1633) heißt es „Aus einem andern Schreiben“: „Demnach S. Excell. der Herr Feldmarschalch[9] die Conjunction deß Graffen von Gronßfeld[10] mit Meroden[11] vnd Benninghausen[12] geschehen lassen müssen / hat er sich mit allen beyhabenden Trouppen / als den General Majeur[13] Kachen[14] vnnd Melander[15] wiederumb ins Läger den 29. dieses retirirt / die Reuter vnd Volck nahe bey Woll[16] campirt / vnd vberall gute ordre gestellet / damit nicht etwa ein Einfall geschehen / oder er an constanten vorgenommenen propos[17] in comportirung[18] der Stadt Hameln[19] verhindert werden möchte / Darauff seynd wie weiland 4 junge Grafen vnnd Herrn / als der von Gronßfeld / so commãdirt, Merode / Benninghausen / vnd der von Wertenberg[20] / der H. von Gleen[21] vñ andere von Minden[22] außgefolget / vnd den 27. dieses vffn Abend etwa vm die Glock 3. bey Schaumburg[23] zwischen Oldendorff vnd 2. Dörffern / als Tode[24] vnd Wolstorff[25] / etwa eine Meile[26] von vnserm Lager vor Hameln gesetzt / vnd 12000. Mann, 8000. zu Fuß vnd 4000. zu Pferde / effectivè (wie die vornehme Gefangene[27] fast alle aussagen / sollen da 14000. Mann complet gewesen seyn) starck in Batallie[28] gestellet / auch mit vier Canonschüssen den Belagerten die Loßkündigung gethan / welche darauff mit so vielen hinwieder geantwortet / der gar eyfferigen zuvor bey Abschied zu Minden beliebter resolution, vnd ohn fest gefaster courage, der Teuffel sie holen solte / wo sie nit Hameln entsetzen / oder sterben wolten / Ist darauff von S. F. Gn. Herrn General I. Excell. Herr Feldmarschalln vnd andern hohen Officirern in geschwinder Eil vffn Abend die billich gute gegen Resolution genommen / Im fall der Feind stünde / wie wir vns dann nicht wol einbilden kondten / sondern gedachten / er etwa eine Finte machen / vnd durch die Berge oder sonsten allein Volck in die Stadt zu bringen / oder vns davon zu locken suchen würde / durch Hülffe Gottes (wie dann das Feldgeschrey dieser Orten war) Hilff Gott I. Kön. Maj. höchstmilden Gnaden Blut zu rächen / vñ den Feind zu schlagen / vnd ob wol Mangel der ammunition anfangs vnd fast allerhand perplexität machte / massen die Convoy, so dieses falls nach Hañover[29] in so geschwinder Eil nicht wieder zurück kommen köndte / seyn doch I. Exc. der Herr Feldmarschall hingeritten zuförderst einen Ort zum Combat an vnser seiten bequembt : wie er dann auch sehr favorabel vnd commodè gewesen / da vff der rechten die Berg / vnd vff der lincken seiten die Weser neben obgedachter Stadt Oldendorff zu vnserm Vortheil zu erwehlen / darauff I. F. Gn. der Herr General zu marchiren befohlen / welche die ganze Nacht bis morgẽs vmb 8. Vhren gewäret / vmb welche Zeit die Bataglie von hochged. I. Exc. wol formirt, vñ darauff die Schwedische Loßkündigung durch 2 Canonschüssen vff etliche deß Feindes / so fast wie wir hinten im Hügel hielten / hervorguckende Trouppen gethan worden / welche eben den Geruch deß guten noch vbrigen Pulvers nicht wol vertragen können / dardurch dann den vnserigen die grosse courage zu fechten confirmirt[30] vnd grösser worden / der Feind aber / welcher ihm dañ vffs Fußvolck meist verlassen / commandirte die Mußquetirer[31] durch hole Wege am Berg / da er die ganze force hin emplorirte[32] / wurdẽ aber von den vnserigen durch Herrn General Majeur Kachens gute conduicte[33] so begegnet / daß es Lust anzusehen / vnd war nicht anders / als wann es eitel Kugel geregnet. Wie nun solches etwa 3 Stund continuellement gewäret / ward die sehr ersprießliche resolution genomen / den Feind dero gestalt anzugreiffen / daß Ihre F. Gn. Herr General vnd Ihre Exc. Herr Feldmarschall / dabey dann auch Herr Gustavus Gustaff Sohn[34] sich resolut befunden / vff der einen seiten mit der Cavallerie selbsten / General Major Kache / Vßler[35] vnd Obr. Stalhanß[36] / Obr. Soppe[37] / Obr. Sack / Obr. Isaac / Axesyn[38] vnd Major[39] von den Schmalendern / also mit dē Kern der hiesigen Armee vff der andern / vnd Melander in der Mitte den Feind angrieffen / doch nicht ohn einer guten reserve / welches dann auch dero gestalt geschehen / daß nach langen Gegenminē der Feind in confusion, darauff in die Flucht gelegt worden / verlauffend die Stücke[40] / Artolerey / munition / Pagage[41] / vnd alles was er bey sich gehabt / bey etlichen hunderten fielen nieder / vnd baten Quartir[42] / welches die Finnen nicht wol verstehen kondten / doch von den Teutschen bißweilen solches erhielten / die vnserigen haben die noch vbrigen biß Rinteln[43] vnd Minden verfolget / so fern es denn voller Toden vber Todẽ liget. Ist also der Feind dieses Orts / sonderlich die Infanterey vff einmal ganz ruinirt vnd höchstgedacht I. K. M. Tod der gebür eben vff Leonis Papsts / ut fasti docent,[44] Tag / an den Pfaffenknechten gerechnet worden / dazu dann die vnserige zuförderst ihre devoir vnd eusserliche Bildniß / so ein jeglicher fast vff der brust tregt / auch sonderlich das lebendige obged. Gustaff Gustaff Sohn (welches præsenz dabey nit ein geringes genutzet) ermahnetē. Vom Feind ist Gen. Merode durchn Leib geschossen / seynd in der flucht für Bruckeburg[45] gewiß gestorben / so wol der Herr von Geldern selbst vnd Obr. Quad[46] [neben noch andern Gen. derẽ Namen noch nit kundig / Obr. Westerholtz[47] ist vffn Kopf vnd in die Axel geschossen / vnd neben Obr. Westphal[48] gefangen / wohin Bennighausen vnd der von Wartēberg hinkom̃en / weiß man noch nit / der Graff von Gronßfeld ist naher Minden gelauffen / dessen Hut vnd Degen I. F. Gn. dem H. General zuhanden kommen / wie auch obged. Herrn Gustaff Gustaff Son / einen von deß Merode Page,[49] so seiner sprachen wol kundig / neben einē stab etlicher Hunden vnd Französischen Büchern / der Cornet[50] vnd Fahnē[51] seyn vber die massen viel / mehr dann etliche 50. schon gelieffert / darzu 12. Metallene Stück. An vnser seiten sind / Gott lob / nicht vber 100. verletzt vnd geblieben / keine hohe Officirer / als Obr. Stalhanß / so mit einer Pistolen vber den Elbogen durch den lincken Arm / vnd Obr. Soppe / durch die rechte Lenden / beyderseits ohn Gefahr deß Lebens oder sonsten geschossen wordē / daneben auch der Obr. Ranzow[52] vnserer seiten gefehrlich blessiret. Es ist nicht zu schreiben / wie statliche beute[53] die vnserigen gemacht / also daß auch ein geringer schütze mit einer roten sambten Casache[54] wol verbremet / vnd mit Plusch gefüttert auffgezogen kömpt / vnd fast biß Rinteln / wie ich dann selbst mit gefolget / die wege voller Pagage / welches mich auch verhindert / so wol im mangel gelegener botschafft / daß ich solches gestern nicht alsobald avisirt. Ist dieses nur gleich mein Entwurff dieser grossen vnd herrlichen victori / heut oder morgen wird man mehr particularia vnd etlicher mehrer Namen der Toden haben / Das Combat wäret von 8. vhr morgens biß 4. deß Abends / ausser dem Verfolg / vnd war ein schön gewünschtes Wetter / welches vns sonsten bißhero nicht wol favorisiren wollen / Jetzo wird ein Trompeter[55] an den Obr. Leut.[56] Schelhamer[57] mit etlichen Weibern vom Feind / davon er / wz gestern vorgangen / erfahren mag / geschickt / vnd catechotische[58] Erklärung begehrt / meyne das Herz sitze schon niedriger / vnnd sey durch das Gedöhn der gestrigen Carthaunen[59] ganz gefallen“.[60]

Am 8./18.5.1634 wird Sack unter Banérs[61] Befehl mit einem Regiment[62] Kavallerie bei Müncheberg[63] aufgeführt.[64]

Im April 1640 soll Sack zusammen mit den Obristen Creutz,[65] Brunnecker[66] u. a. sowie mit Heinrich von Dönhof[67] und Ludwig von Weiher,[68] im folgenden Bericht als „gute Kavaliere“ bezeichnet, seine Bereitschaft erklärt haben, unter Baudissins[69] Führung in schwedische Dienste zu treten. Im Juni 1636 war Baudissin bei der Belagerung Magdeburgs[70] schwer verwundet worden und musste gezwungenermaßen den Kriegsdienst quittieren. Der Hildesheimer Chronist Dr. Jordan[71] hält dazu unter dem 9./19.6.1636 fest: „General-Liutnand Baudiß wird für Magdeburg durch beede Lenden geschoßen und der Obr. Vitzthumb[72] durch die Schultern im Laufgraben“.[73] „Währenddessen hatte der Kurfürst von Sachsen[74] aus seinem bei Egeln[75] errichteten Hauptquartier die Belagerung von Magdeburg vorbereitet. In Wittenberg[76] wurde eine Schiffsbrücke errichtet, deren Befestigung bei Schönebeck[77] Oberst Adam von Pfuel[78] auch durch einen Beschuss nicht verhindern konnte. Wolfersdorf[79] marschierte am 11. Juni 1636 über die Schiffsbrücke nach Magdeburg und begann, die dortige Neustadt zu belagern. Die Verteidiger wehrten sich erbittert. Ihre verbissenen, mit kurzen Gewehren,[80] Morgensternen,[81] Schlachtschwertern[82] und Handgranaten[83] geführten Ausfälle fügten der Reichsarmee immer wieder große Verluste zu. Besonders schwere Verletzungen verursachten die Böhmischen Ohrlöffel[84] mit ihren runden Kugeln und langen eisernen Zacken. Baudissin wurde durch den Oberschenkeldurchschuss schwer verletzt und nach Aken[85] zur Behandlung gebracht. Da er sich kaum noch am Stock fortbewegen konnte, entließ ihn Johann Georg I. auf dessen Wunsch. Im Nachhinein beklagte Baudissin sich allerdings immer wieder, weder eine Belohnung noch seine ausstehende Besoldung erhalten zu haben“.[86]

In dem bereits erwähnten Bericht des schwedischen Kapitänleutnants[87] Johann Walter[88] an den schwedischen Referendar Simon Mathaei[89] vom 13.4.1640 aus Stralsund[90] heißt es unter Berufung auf einen Vertrauten Baudissins: „Derselbe habe ihm offenherzig zu vestehen gegeben, daß er aus Affection gegen Schweden dem Feldmarschall[91] seine Dienste und die Lieferung von zehn und mehr tausend Mann angeboten, bisher aber keine Antwort erhalten hätte und nicht wüßte, ob man seine Dienste nicht achtete, oder ihn vielleicht wegen letztmals beigefallenen sächsischen Faction,[92] dazu er durch disgoustement[93] genötigt worden, nicht traute. Er meinte es redlich und wäre nicht etwa durch Unvermögen zu dem Anerbieten veranlaßt worden, da er zu leben hätte. Er könnte aber nicht stille sitzen, gute Kavalliere[94] hätten sich verpflichtet, ihm zu folgen und gute deutsche Mannschaft[95] zuzuführen. Die polnischen Consilia stünden ihm dabei nicht im Wege, weil rex Poloniae[96] der östreichisch-spanischen Faction abgeneigt wäre. Die Königin[97] hätte ihn, Baudissin, gebeten, den Kaiserlichen 10000 Mann zuzuführen. Er hätte sich mit seinem Alter entschuldigt. Der König aber hätte ihm geradezu abgerathen und gerathen, sich lieber der schwedischen Partei zu bedienen. Der König wäre der reformirt-kalvinistischen Religion zugethan, dürfte es sich aber wegen der Jesuiten[98] nicht merken lassen.

Der König hätte das Werk wegen der dänischen Schiffe vor dem Danziger Hafen auch sehr übel vermerkt und wäre Willens gewesen, ihn, Baudissin, deshalb mit Beschwerde an die Krone Schweden und zur Abschließung eines ewigen Bündnisses zu senden. Es hätte aber der Graf Dönhof erinnert, daß die dänische Belegung des Danziger Hafens mit schwedischer Bewilligung geschehen wäre, weshalb des König von Polen mit der Nachsuchung schwedischer Hülfe leeres Stroh dreschen würde. Der König hätte ihn dann ermahnt, mit 12000 Mann einen Einfall in Holstein und Jütland zu machen, was er aber abgelehnt. Auch den Herzog von Holstein hätte der König wider Dänemark aufzuwiegeln versucht.

Der König von Polen würde gewillt sein, sich mit Schweden in ein engeres Bündniß einzulassen, nachdem verlautet, daß Spanien, England und Dänemark eine Allianz getroffen. Wenn Schweden dazu geneigt wäre und man Baudissin ein geringes Beglaubigungsschreiben für diesen Zweck ausstellen würde, so würden von plnischer Seite deswegen Verordnungen ergehen. Er, Baudissin, kenne des Polenkönigs Gesinnung sehr genau. Derselbe ertrüge es ungern, daß ihm von den Reichssenatoren die Hände gebunden und die Krone auf Wahl stünde und nicht erblich wäre. Und selbst wenn auf dem künftigen Reichstage, auf welchem der Kaiser durch seinen Gesandten Greifenklau[99] um Überlassung einiger tausend Mann ansuchen und dagegen eventuell Türkenhilfe versprechen würde, der König etwas bewilligen sollte, so würde ihm solches von den spaniolosirten Räthen über dem Kopf genommen werden. Dem könnte zuvorgekommen werden: würde Baudissin vor Endigung des Reichstages von Schweden Antwort und Annahme seines Vorschlags erhalten, so könnte er alle jene Kavaliere auf die schwedische Seite ziehen, während dieselben sonst auf die kaiserliche Seite treten. Baudissin habe darauf ihn, Walter gebeten, dem schwedischen Feldmarschall unter Überreichung eines Kreditifs[100] Baudissins Gemüthsmeinung nochmals zu entdecken und um Bescheid zu bitten“.[101]

Otto von Sack verstarb 1641.

1645 erscheinen in den Listen noch 8 Kompanien Reiter des „seligen“ Obristen Sack unter Helmut Wrangels[102] Befehl.[103]

Nach anderen  Angaben verstarb er erst 1658.[104]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[3] MANKELL, Uppgifter, S. 186.

[4] MANKELL, Uppgifter, S. 186. – Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[5] Schlacht bei Hessisch-Oldendorf am 28.6./8.7.1633: Schwedisch-hessische Truppen unter Dodo von Knyhausen, hessische unter Melander (Holzappel) und Georg von Braunschweig-Lüneburg schlagen die kaiserlich-ligistische Armee unter Gronsfeld, Mérode-Waroux und Bönninghausen, die an die 4000 Tote Verlust haben. In einer zeitgenössischen Flugschrift war auf die ungewöhnlich hohen Verluste in dieser Schlacht verwiesen worden; COPIA KÖNIGL. MAY. IN DENNEMARCK / ERGANGENES SCHREIBEN: „Vnnd ist der eigentliche Bericht von den Gräfflichen Schaumbergischen Dienern einbracht / daß derselben auffs höchste etwa in die vierhundert Mann / die man alle hätte zählen können / in Münden [Minden; BW] ankommen wehren / vnnd ist eine solche Schlacht geschehen / daß weder in der Leipzischen Anno 1631. noch Lützischen Schlacht / Anno 1632. so viel Todten auf der Wahlstatt gefunden vnnd gesehen worden / wie jetzo“. Abgesehen von der reichen Beute hatte der Sieg bei Hessisch-Oldendorf jedoch eine nicht zu unterschätzende Wirkung im protestantischen Lager, glaubte man doch, dass „deß feindes force vollents gebrochen sein solle“; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 112 (Ausfertigung): Johann Casimir von Sachsen-Coburg an Markgraf Christian von Brandenburg-Kulmbach, Coburg, 1633 VII 04 (a. St.). In der COPIA KÖNIGL. MAY. IN DENNEMARCK / ERGANGENES SCHREIBEN hieß es: „Bei den Konföderierten sind fast alle Reuter Reich worden / vnnd ist Silber Geld vnnd Pferde gnug zur Beute gemacht worden / denn der Feind allen seinen Trost bey sich gehabt: Deßwegen vnsere Hohe- vnnd Nieder Officirer vnnd alles Volck dermassen Resolut zum fechten gewesen / daß nit zu glauben / noch gnugsam außzusprechen / vnd ist abermahls der Papisten Ruhm / in der Compositione pacis prächtig angeführt: Daß die Evangelische keine offene FeldSlacht wider die Papisten niemals erhalten / durch Gottes Krafft zu nicht vnd zur offnen Weltkündigen Lügen geworden“. Nach einer Nachricht in den Akten des Staatsarchivs Bückeburg aus dem Jahr 1633 betrug nach der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf (1633) die Zahl der Gefallenen 6.534, die der Gefangenen zwischen 1.700 und 1.800 Mann; ZARETZKY, Flugschrift, S. 7, 3; darunter waren allein 1.000 Weiber; RIEZLER, Baiern Bd. 4, S. 170. Das Flugblatt „HAMMLLISCHE SCHLACHT“ [VD17 1:092231H] geht von 2.000 Gefangenen aus. In einem Bericht aus Bericht aus Osterode, 1633 VII 01 (a. St., Kopie); Postskriptum, heißt es sogar: „Ferner kompt bericht, daß in etlichen unseren kirchen und schulen der herrlichen vittory halber welche höher als die iüngste vor Lützen erhaltene schlacht zu æstimiren, gebetet und gesungen“ [worden]. Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 146 v.

[6] MANKELL, Uppgifter, S. 187.

[7] Liga: Die Liga war das Bündnis katholischer Reichsstände vom 10.7.1609 zur Verteidigung des Landfriedens und der katholischen Religion, 1619 neu formiert, maßgeblich unter Führung Maximilians I. von Bayern zusammen mit spanischen und österreichischen Habsburgern an der Phase des Dreißigjährigen Krieges bis zum Prager Frieden (1635) beteiligt, danach erfolgte formell die Auflösung. Das bayerische Heer wurde Teil der Reichsarmada. Zur Liga-Politik vgl. KAISER, Politik, S. 152ff.

[8] Hameln [LK Hameln-Pyrmont]; HHSD II, S. 192ff.

[9] Dodo I. Freiherr v. Knyphausen u. Innhausen [2.7.1583 Lütetsburg (Ostfriesland)-11.1.1636 bei Haselünne], braunschweigischer Obrist, Feldmarschall. Vgl. SATTLER, Reichsfreiherr Dodo zu Innhausen und Knyphausen.

[10] Jost Maximilian Graf v. Gronsfeld [6.11.1596 Rimburg-24.9.1662 Gronsveld], ligistisch-bayerischer Obrist, kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. WARLICH, Für Bayern, Habsburg und Reich [Typoskript].

[11] Johann II. Graf v. Mérode-Waroux [Meroda, Merodi] [1584 oder um 1589-10.7.1633 Nienburg], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister. Vgl. HALLWICH, Merode.

[12] Lothar Dietrich Freiherr v. Bönninghausen [ca. 1598 Apricke-13.12.1657 Schnellenberg], in ligistischen, kaiserlichen, spanischen u. französischen Diensten, zuletzt Feldmarschallleutnant. Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.

[13] Generalmajor (schwed. Generalmajor): Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[14] Lars [Laes] Graf Kagg [Kagge, Kache, Kaggin, Kaggi, Kago, Kalle, Kaach, Gaugk, Kiege] [1.5.1595 Källstorp-19./29.11.1661 Stockholm], schwedischer Reichsmarschall. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=12302.

[15] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HÖFER, Peter Graf Holzappel; GEISTHARDT. Peter Melander; LEINS, Soziale und räumliche Mobilität; LEINS, Peter Melander von Holzappel. Militärwirtschaft, Bündnisdiplomatie und Miniaturherrschaft im späten Dreißigjährigen Krieg. Phil. Diss [in Arbeit].

[16] Wüllen (LK Ahaus]; HHSD III, S. 800. ?

[17] propos: Vorhaben.

[18] Unterstützung; vgl. auch JONES, A Lexicon, S. 223.

[19] Hameln; HHSD II, S. 192ff.

[20] Ferdinand Lorenz Graf v. Wartenberg [9.8.1606-18.3.1666], bayerisch-ligistischer Obrist.

[21] Gottfried Huyn van Geleen, Freiherr u. Graf v. Amstenrade u. Geleen [um 1598-27.8.1657 Alden Biesen],bayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. SCHRIJNEMAKERS; CORSTJENS, Graaf Godfried Huyn van Geleen (in der deutschen Fachliteratur kaum beachtete Biographie).

[22] Minden [LK Minden]; HHSD III, S. 517ff.

[23] Schaumburg [Kr. Grafschaft Schaumburg]; HHSD II, S. 413.

[24] Tode: nicht identifiziert.

[25] Wüllen (LK Ahaus]; HHSD III, S. 800.

[26] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.

[27] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender.

[28] Battallie: Schlachtaufstellung, Kampf, Schlacht. In der Regel wurde 1 Stunde für die Aufstellung von 1.000 Mann für notwendig gehalten.

[29] Hannover; HHSD II, S. 197ff.

[30] confirmiert: bestärkt.

[31] Musketier [schwed. musketerare, musketör]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[32] emplorieren, emploieren: gebrauchen, beschäftigen, anstellen.

[33] conduicte: Führung.

[34] Gustaf Gustafsson af Vasaborg [24.5.1616 Stockholm-25.10.1653 Wildeshausen], schwedischer Obrist.

[35] Thilo Albrecht v. Uslar [13.12.1586 Wake-14./24.10.1634 vor Minden], braunschweigisch-lüneburgischer Generalleutnant.

[36] Torsten Stålhandske [Stolhanscha, Stahlhandschuh, Stahlhanndtschuch, Stalhans, Stallhans, Stalhansch, Stallhuschl, Stalhanß, Stallhaus] [1594 Porvoo/Borgå (Finnland)-21.4./1.5.1644 Haderslev/Nordschleswig], schwedischer Generalmajor.

[37] Knut Soop [Sop, Stob] [1597-1648], schwedischer Obrist.

[38] Isaac Axelsson [Axesyn, Achsel] [ – ], schwedischer Obrist.

[39] Major (schwed. Major): Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie und 300 fl. bei der Kavallerie.

[40] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[41] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[42] Quartier: Pardon, Gnade. Das hing zumeist von den Möglichkeiten ab, sich zu ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 450. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Auch wurde beim Angriff zum Teil die Parole ausgegeben, kein Quartier zu gewähren; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 609f. (Treffen bei Haselünne 11.1.1636).

[43] Rinteln [Kr. Grafschaft Schaumburg]; HHSD II, S. 395f.

[44] ut fasti docent: wie die Geschichtsbücher lehren.

[45] Bückeburg; HHSD II, S. 80ff.

[46] Bertram Adolf v. Quadt [Quatt, Quade, Qued, Quandt] zu Alsbach [ -8.7.1633 bei Hessisch Oldendorf], ligistischer Obrist.

[47] Bernhard Hackfort [Berent Ackfort] Freiherr v. Westerholt [Westerholtz] zu Lembeck [1595-18.11.1638 vor Vechta gefallen], kaiserlicher Generalwachtmeister.

[48] Heinrich Leo v. Westphalen zu Fürstenberg [1591-19.4.1640 Fritzlar], ligistischer Obrist, Generalfeldwachtmeister.

[49] Page: junger Adeliger, der kleinere Dienstleistungen unter Aufsicht des Kammerherrn in der Umgebung eines Fürsten verrichtete. Er wurde bei Hofe erzogen und später Offizier oder selber Kammerherr.

[50] Kornett: das Feldzeichen der kleinsten Einheit der Reiterei (entsprach der Kompanie).

[51] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung von Freund und Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg und Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten und verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab.

[52] Marquard Rantzau [ -1633], schwedischer Generalkommissar, Generalmajor, Obrist.

[53] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153. Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.

Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“. Teilweise waren sogar Pfarrer mit auf Beute ausgezogen“. STÜNKEL, Rinteln, S. 20: „Im Oktober [1623; BW] erhält der Rat Kenntnis von einer für die Stadt sehr unangenehmen Angelegenheit, die unter Umständen die schwerstwiegenden Verwicklungen nach sich ziehen konnte. Uns aber zeigt dieses Vorkommnis, wie sehr schon in den ersten Jahren des Krieges die Moral der Bürgerschaft gelitten hatte. Es handelt sich um folgendes: Bürger der Stadt haben von den kaiserlichen Kriegsvölkern Seiner Exzellenz des Grafen von Tilly, die links der Weser von Exten bis Hemeringen lagerten, unter anderem gestohlenes Vieh gekauft und es durch Tillysche Soldaten nach Rinteln bringen lassen. Bei der Rückkehr von der Stadt in ihre Quartiere haben diese Kriegsknechte die Kirche in Hohenrode aufgebrochen und ausgeplündert. Als der Rat am 2. Oktober davon erfährt, ordnet er sofort eine Untersuchung über diese Vorkommnisse unter den Bürgern und Bürgerschützen an. Dabei stellt sich heraus, daß nicht nur einzelne Bürger im Tillyschen Lager gewesen sind, sondern daß auch Schützen aus allen Korporalschaften die scheinbar billige Kaufgelegenheit wahrgenommen haben und daß in diese schmutzige Angelegenheit, denn es handelt sich ja meist um gestohlene Sachen, nicht nur die Männer, sondern auch deren Ehefrauen und Dienstmädchen und auch die Schutzjuden verwickelt sind. Bürgermeister Curt Hanes Magd hat von den Soldaten Kleider gekauft, ein Knecht dem Juden Leaser eine geringe Kuh für einen Taler abgenommen, ein Fremder hat zwei große Kessel mitgebracht, die Frau von Carl Schnar hat elf Kuhhäute für 4 Tonnen Broihan eingehandelt, Carsten Bohne hat einen Krug für 2 ½ Groschen, Jürgen Bennemanns Magd einige Kleider, Lewin Storck eine Kuh für 2 ½ Taler, Hans Rosemeyer zwei Kühe und ein Rind für 7 Taler gekauft. Andere haben eingehandelt ein Pferd für fünf Koppstück, eine Büchse für einen Taler, Kessel, Messingkannen, Schaffelle, ein Leibstück für drei Brote, fünf Schlösser, die aus dem Hause von Wartensleben in Exten stammten – der Käufer behauptet aber, sie dem früheren Besitzer schon wieder angeboten zu haben – , Feuerschlösser, 15 Stück Leder, Mäntel und Leinwand, ein altes Feuerrohr, Degen, einen Messingkessel für einen Hut, einen kupfernen Kessel für zwölf Groschen, ein Bandelier, eine Kuhhaut, ‚so durchschossen‘, für 2 Koppstück, einen kleinen ‚Pott‘, ein Leinenlaken, ein Stück Samt, Wollgarn usw. Einer kaufte eine Axt von einem Soldaten, ‚der ihn Hungers halber um Gottes Willen gebeten, ihm ein Brot dafür zu geben‘ “.

[54] Kasack: casache (ital.), sacaque: Poncho ähnlicher Überwurfmantel, ärmellos oder mit aufknüpfbaren Ärmeln.

[55] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.

[56] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[57] Gemeint ist der damalige Kommandant in Hameln Hans Wilhelm Schelhammer [Schellhamer, Schelhamer, Scheelhauer] [ -1635 Speyer], ligistischer Generalwachtmeister.

[58] chatechotisch: mündlich.

[59] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.

[60] Kungliga Biblioteket Stockholm, Svea krig, Nr. 224a.

[61] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner.

[62] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[63] Müncheberg [LK Märkisch-Oderland]; HHSD X, S. 284f.

[64] MANKELL, Uppgifter, S. 295. Unter dem Namen„Socken“ auch im THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 176.

[65] Wolf v. Creytzen [Kreuz, Kreutz, Creutz, Creitz] [1598-1672], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist.

[66] Anton Brunnecker [Brunacher, Brunneck, Brünneck, Breunecker, Brünecker, Brauneck, Braunegk, Bruncker, Buncker, Brunecker, Brennekenki, Braurock, „Grünecker“] [ – ], braunschweig-lüneburgischer, dann schwedischer Obrist.

[67] Heinrich Graf v. Dönhof [ – ], piltinscher Landrat, königlich-polnischer Rat, Starost auf Ermes [Ērģeme; Livland (lettisch: Vidzeme)].Vgl. HUPEL, Materialien, S. 351.

[68] Ludwig Graf v. Weiher [ -1656].

[69] Wolf Heinrich v. Baudissin [1579 (1597 ?) Schloss Lupa-4.7.1646 Elbing (Belschwitz)], schwedischer, dann kursächsischer Generalleutnant. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=19088.

[70] Mägdeberg, einer von den Hegau-Bergen, Gem. Mühlhausen-Ehingen [LK Konstanz].

[71] Dr. Conrad Jordan [1591-1659], Chronist, seit 1620 Arzt, seit 1629 in Hildesheim wohnhaft, ab 1635 mehrfach Ratsherr, Stadtarchivar; SCHLOTTER, Acta; SCHLOTTER, Hans, Der Rat der Stadt Hildesheim von 1300-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 4, 1986, S. 581-585; SCHLOTTER, Hans, Die Bürgermeister und Ratsherren der Stadt Hildesheim 1147-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 3, 1979, S. 551-558.

[72] Dam [Thame, Tam, Damm] Vitzthum [Vitzdum, Vizthum] v. Eckstädt [10.9.1595-21.3.1638], kursächsischer Generalmajor.

[73] SCHLOTTER, Acta, 242f.

[74] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].

[75] Egeln [Kr. Wanzleben/Staßfurt]; HHSD XI, S. 98f.

[76] Wittenberg [Kr. Wittenberg]; HHSD XI, S. 504ff.

[77] Schönebeck [Kr. Calbe/Schönebeck]; HHSD XI, S. 420ff.

[78] Adam v. Pfuel [Pfull, Pfuhls, Phuell, Pfuell, Pfuhl] [1604-5.2.1659 Helfta], schwedischer Generalleutnant.

[79] Siegmund v. Wolframsdorf [Wolfersdorf] [6.12.1588 Bornsdorf-1.4.1651 Bornsdorf], kursächsischer Obrist, Generalwachtmeister.

[80] Untergewehr, Unterwehr: Degen oder Rapier.

[81] Morgenstern: Der Morgenstern war eine im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit gebräuchliche Hiebwaffe. Er war vermutlich ein Abkömmling des antiken Knüppels oder des Dreschflegels (ersteres ist wahrscheinlicher). Die klassische Ausführung bestand aus einem bis zu 50 cm langen, kräftigen Holzstab als Griff an dessen Ende der Kopf, eine schwere Eisenkugel, saß (etwa 8 bis 12 cm im Durchmesser). Diese war mit etwa 1 bis 2 cm langen Spitzen besetzt. Oft war am unteren Ende des Griffs ein Faustriemen befestigt, der verhindern sollte, dass die Waffe im Kampfgetümmel verloren ging. Die Handhabung war mit der eines Streithammers oder eines Beils zu vergleichen. Varianten, bei denen der Kopf über eine Kette mit dem Griffstück verbunden war, werden als Flegel (auch: Streitflegel) bezeichnet. Wenn der Kopf mit Klingen besetzt war, spricht man üblicherweise von einem Streitkolben. Morgensterne wurden gern im Grabenkampf in den Laufgräben eingesetzt. Die Waffen, bei denen Eisenkugeln mit Ketten an sehr kurzen Stielen befestigt sind, sind eine Erfindung des Historismus im 19. Jahrhundert. Die Verwendung eines Morgensterns galt als „unritterlich“. Der Morgenstern wurde bis in das 17. Jahrhundert hinein verwendet [wikipedia] und wurde auch bei Ausfällen, z. B. von den Kaiserlichen (1633) aus Osnabrück, verwendet; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 249.

[82] Schlachtschwert: Schlachtschwerter wurden z. B. bei Ausfällen der Belagerten und Angriffen verwendet und galten als geeignete Waffen für den Graben- und Nahkampf, so überliefert bei den Belagerungen Frankfurts/Oder 1631, Kronachs 1634, Regensburgs 1634 und der Veste Coburg 1635. Gustav Adolf hatte die hinteren Reihen der Infanterie angewiesen, zunächst die Schwerter zu benutzen und erst im Nahkampf zu Pistolen zu greifen. Allerdings besaßen viele Infanteristen wegen der zu geringen Stückzahl nur Äxte oder Beile.

[83] Handgranaten: runde, mit Pulver gefüllte Eisenkugeln, die mit einer Lunte gezündet wurden. Granaten können, als selten erhaltene Beispiele damaliger Feuerwerkerkunst, noch heute in den Kunstsammlungen der Veste Coburg besichtigt werden. Während die Handgranaten aus runden, mit Pulver gefüllten Eisenkugeln bestanden und mit einer Lunte gezündet wurden, gab es auch schon Fallgranaten, die beim Aufschlag mittels eines Reibungszünders explodierten. Granadiere waren ursprünglich Soldaten, die Handgranaten gegen den Feind schleuderten. Bereits 1631 wurden sie bei der Eroberung Frankfurt a. d. Oder von den Iren eingesetzt; MAHR, Monro, S. 112. Als Generalmajor Lars Kagge 1634 in Regensburg belagert wurde, forderte er zu dieser gefährlichen Tätigkeit – ihre Splitter konnten bis zu 50 Schritte gefährlich werden – Freiwillige gegen höheren Sold auf und wurde so der Schöpfer der Granadiere. Chemnitz, S. 467, beschreibt bei dieser Gelegenheit erstmalig den Einsatz von Handgranaten: „Gebrauchte sich [der Gen. Maj. Kagg] hierunter zuforderst der handgranaten, den Feind in confusion zubringen, nachgehends, wann solches geschehen, der Kurtzen wehren [Helmbarten] zum niedermetzeln. Wobey er jennige, so die handgranaten zu erst geworffen, mit einer gewissen recompens [nach Heilmann 2 Reichstaler] zu einer so gefährlichen action angefrischet‘. ENGERISSER, Von Kronach, S. 277.

[84] böhmischer Ohrlöffel: Partisane: „spießartige, vom 15.-18. Jahrh. gebräuchliche Stoßwaffe mit breiter, zweischneidiger Hauptspitze und zwei geraden oder wenig gekrümmten Nebenspitzen, im Gegensatz zur Korseke, deren Nebenspitzen stark gekrümmt sind“. [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Partisane] „Die böhmischen Bauern trugen früher starke Prügel, die unten einen dicken Knorren hatten, und wegen ihrer Gestalt mit einem Ohrlöffel verglichen werden konnten“. [http://www.zeno.org/Wander-1867/A/Ohrloeffel].

[85] Aken [Kr. Calbe/Köthen]; HHSD XI, S. 2ff.

[86] KUNATH, Kursachsen, S. 212f.

[87] Kapitänleutnant [schwed. Kaptenslöjtnant]: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[88] Johann Walter [ – ], schwedischer Kapitänleutnant.

[89] Simon Bartholomaeus Mathaei [ – ], schwedischer Sekretär. Vgl. ANREP, Svenska adelns attar-taflor 3. Bd., S. 478.

[90] Stralsund [LK Vorpommern-Rügen]; HHSD XII, S. 292ff.

[91] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner.

[92] Faction: Gruppe, Tatgemeinschaft.

[93] Disgoustement: Ekel, Widerwillen, Verdruss.

[94] Hier erfolgt die angegebene Namensnennung.

[95] Das richtete sich wohl gegen poln. Soldaten, mit denen man schlechte Erfahrungen gemacht hatte.

[96] Władysław IV. Wasa [Władysław IV Waza] [9.6.1595 Krakau-20.5.1648 Merecz] ab 1632, als gewählter König v. Polen u. Großfürst v. Litauen, Herrscher v. Polen-Litauen sowie Titularkönig v. Schweden. Er war ab 1610 erwählter Zar v. Russland u. nach seiner Verdrängung durch Michael Romanow 1613-1634 Titularzar v. Russland.

[97] Cäcilia Renata v. Österreich [16.7.1611 Graz-24.3.1644 Wilna], Erzherzogin v. Österreich u. durch Heirat Königin v. Polen sowie Großfürstin v. Litauen.

[98] Jesuiten: Der katholische Jesuitenorden (Societas Jesu), 1534 gegründet von dem baskischen Adligen und ehemaligen Offizier Ignatius von Loyola, war der wichtigste institutionelle Träger der Gegenreformation. Seine Tätigkeitsfelder waren die Ausbreitung und Festigung des katholischen Glaubens mit zeitgemäßen Mitteln durch Mission, hervorragenden Unterricht und Erziehung, die „nachgehende Seelsorge“, wissenschaftliche und literarische Tätigkeit sowie die Bewunderung erregenden Theateraufführungen. Gerade im bayerischen Heer fanden sich auffällig viele Jesuiten als Militärseelsorger, die aufgrund ihrer Kenntnisse sogar als Geschützausrichter im Kampf tätig waren. Zudem fungierten sie am Kaiserhof und am kurfürstlichen Hof in München als Beichtväter und einflussreiche Berater. Die Jesuiten gelobten die Bereitschaft zu jeder Sendung durch den Papst. Die Aufnahme in den Orden setzt ein abgeschlossenes Studium der Theologie und eines weiteren Faches voraus. Es gab Brüder („Koadjutoren“) und Priester („Patres“). Die weltlichen Laienbrüder mit zeitlich einfachem Gelübde („Coadjutores probati“) unterschieden sich von denen mit dem ewigen Gelübde („Coadjutores temporales formati“). Die Priester werden unterschieden nach einfachen Ordenspriestern („Coadjutores spirituales formati“), die mit drei Gelübden („Professi trium votorum“) und die mit vier Gelübden („Professi quatuor votorum“). Nur Letztere waren für Führungspositionen ausersehen. Zwölf bis fünfzehn Jahre dauerte die gesamte Ausbildung, die ein zweijähriges Noviziat, ein siebenjähriges Scholastikat mit Studium der Theologie und Philosophie vorsah. Danach folgte eine mehrjährige Lehrtätigkeit (Magisterium), an die sich vier Jahre Theologiestudium anschlossen. Es folgten mehrere Jahre Seelsorge oder Schuldienst. Erst dann erfolgte das dritte Noviziatsjahr („Tertiat“), ab 33 Jahren konnte man zu den „ewigen Gelübden“ zugelassen werden. Vgl. MÜLLER, Jesuiten, S. 193-214.

[99] Alexander Greiffenclau v. Vollrads [ -1648], ksl. Resident am poln. Königshof.

[100] Kreditiv: Beglaubigungsschreiben.

[101] BÄR, Die Politik Pommerns, Nr. 204, S. 377.

[102] Herman Wrangel [29.6.1587 Estland-11.12.1643 Riga], schwedischer Feldmarschall. Vgl. auch die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2. Vgl. http://www.historiesajten.se/visainfo.asp?id=78.

[103] MANKELL, Uppgifter, S. 279.

[104] http://privat.bahnhof.se/wb261402/generaler.htm.

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