Arco [Arch], Gerardo d’ [Gerhard Graf d’ (von)]

Arco [Arch], Gerardo d’ [Gerhard Graf d’ (von)]; Obrist [1611-1655] Arco[1] stand als Obrist[2] in kaiserlichem Dienst.

Die Grafschaft Arco [Prov. Trient], am Nordende des Gardasees gelegen, kam 1614 unter die Landeshoheit Tirols. Durch den Verlust der Zölle gezwungen nahmen die Grafen zumeist kaiserliche Kriegsdienste. Als das Regiment 1632/1633 aufgestellt wurde, gab es Diskussionen mit der Tiroler Regierung, weil die Sammel- und Musterplätze[3] nach Tirol gelegt werden sollten.[4] Zudem wurde das Regiment Arco schlechter verpflegt als das Tiroler Regiment Gaudenz von Wolkenstein.[5]

„Der Obristleutnant[6] [Johann Wilhelm Keyer; BW] des Regiments Arco beschloß im Juli 1633 angesichts der anhaltend hohen Desertionsquote[7] unter seinen weit verstreut in den Umlandgemeinden und in Einzelhöfen einquartierten Soldaten kurzerhand, seine Truppen in Kitzbühel[8] zu konzentrieren, was aber auf den erbitterten Widerstand des Bürgermeisters stieß. Dieser wies die Bürger und Inwohner sogar an, die Türen versperrt zu halten und die Landsknechte erst gar nicht einzulassen. In Innsbruck[9] reagierte man mit der Entsendung eines Kriegskommissars, der einen Kompromiß zwischen dem Obristleutnant und der Stadt vermitteln sollte.[10] „Ein Tiroler, der sich für das Regiment Arco hatte anwerben lassen und Ende 1633 in Außerfern[11] stationiert war, hatte wiederholt Desertionspläne geschmiedet und auch seinen Leidensgefährten entsprechend zugesprochen. Das kam den Offizieren zu Ohren, die darauf sicherheitshalber rund um die Nachtläger als abschreckende Maßnahme Schildwachen aufstellten. Der Aufwiegler, der im übrigen vom Pillersee kam, wurde festgesetzt und an ainem pämb gestreckht (eine sehr schmerzvolle Art der Bestrafung), worauf er die Namen von vielen anderen bekanntgab, die ebenfalls ans Desertieren dächten. Auch diese wurden daraufhin kurzfristig ins Stockhaus[12] geschafft, aber binnen kurzem wieder entlassen“.[13] Bisher ist nicht bekannt, wann das Regiment aus Tirol abgezogen wurde.

Gerardo d’Arco war im April 1634 Kommandant von Memmingen,[14] als die Schweden zum Angriff ansetzten.

„Vorher wollte er [Horn; BW] aber noch Memmingen einnehmen. Dazu ließ er sich von Augsburg[15] und Ulm[16] mit Belagerungsgeschützen aushelfen. Augsburg schickte 4 halbe Kartaunen.[17] Den Großteil des Heeres legte Horn vor Buxheim,[18] ein Teil unter Generalmajor[19] Hubald (Christoph von Houwald) lagerte bei Amendingen.[20] Die Belagerer hoben zunächst lange Laufgräben (Approchen[21]) aus, die von den Gärten des Westertores bis an das große Hornwerk zwischen dem Wester- und Niedergassentor (die große Schanze) reichten. Am 12. April [1634; BW] fingen die Belagerer an, die Stadt zu beschießen und zerstörten die Vorwerke vor dem Niedergassentor. Am Abend des 13. April erstürmten sie nach heftiger Beschießung die große Schanze, wobei auf beiden Seiten 250 Mann blieben. Der Kommandant, Gerhard Graf von Arch (von Arco), übergab Memmingen am 14.4., worauf die Garnison, 11 Kompanien[22] zu Fuß und 2 Kompanien Reiter, am folgenden Tag, dem 15.4.1634, ‚mit Sack und Pack, ober- und vntergewehr, auch fliegenden Fähnlein‘ auszog, bis auf 400 Mann jedoch zu den Schweden überging. Der Rest marschierte nach Füssen.[23] Als neue Garnison legte Horn das schwarze Regiment[24] unter dem Obersten Wilhelm von Wallenstein in die Stadt“.[25]

Im Juli 1634 muss Arco sich in Schwaz[26] aufgehalten haben: „In der Tat standen die Offiziere den gemeinen Knechten in dieser Hinsicht in nichts nach. Sie, die im allgemeinen auf die vermiglichen paurn gelegt oder in den Wirtshäusern einlogiert wurden, ließen ebenfalls wenig Zweifel daran aufkommen, wer im Haus das Sagen haben sollte. Durchaus repräsentativ sind die Erfahrungen eines Schwazer Wirtes mit dem Obristen von Arco [14.7.; BW] 1634: Dieser ließ seinen Unmut über die ungenügende Erfüllung seiner Ansprüche am Gesinde aus, und als der Wirt zugunsten seiner Belegschaft vorsprach, bekam auch er eine Maulschelle, wurde vom tobenden Obristen quer durch das Haus gejagt und mußte sich schließlich mitsamt seiner Familie in einem Raum einsperren, bis der Zorn des Grafen verflogen war – wobei er nicht der einzige derartige Fall war“.[27]

600 Mann des Regiments Arco wurden am 11.5. nach Überlingen[28] gelegt.

Der Überlinger Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595 – 1655][29] berichtet in seinem Tagebuch: „May 24 [1634; BW] ist zwischen beeden obrist leüttenanten[30] Wilhelm von Horrich vnd Joh. Wilhelm Keyer so daß gräflich archische regiment commandirt, schwäre irrungen der vrsachen entstanden, daß herr Keyer sich von deme von Horrich nicht commandiren lassen, noch bei abführung der nachtwacht daß wort oder die losung annemmen, sonder den archischen knechten sein wort geben, daß aber herr von Horrich, alß commandant in der statt nicht gestatten wollen, hierauff auch gegen angehender nacht seine reütter vor sein quartier erfordert vnd durch die trummel lermen schlagen lassen, darmit die andere alhie ligende soldaten, wie auch die burgerschaft in die wehr zu bringen vnd den gräflichen archischen o. leüttenant, wan er güettlich nit cedirn[31] wollte, mit gewallt zu bezwingen, daß er sein wort annemmen oder aber von der wacht vnd ab den posten abziechen solle. Es hatt aber ein E. Rath nicht thůnlich befunnden sich einer oder andern parthey anzuhenggen, sonder durch abordnung meiner vnd anderer herrn sich angelegnen flaiß bearbaittet diese differenz zu vergleichen, welliche auch letzstlich also verglichen worden, daß obrist leuttenant Keyer seine soldaten ab den posten in die quartier abgeordnet. Darmit dan besorglicher großer aufstandt verhüettet worden, dan herr von Horrich mit seinen reüttern berait im anzug geweßt auf den salmanßweilischen[32] hof, worinnen herr Keyer losirt, vnd hatt sich gegen des Kayers[33] beichtvatter,[34] einem P. Societatis Jesv, rund vernemmen lassen, daß die archische alle in einer viertel stund alle todt sein sollen; hatt auch den herrn Kheyser weder auß der statt nach Costantz[35] (wie er begert) erlassen, noch zugeben wollen, daß er schreiben oder pottschaft anderstwohin ohne sein vorwißen [S. 154] verschickhen möge. Wegen völliger hinlegung dieser strittigkhaitt hatt ein E. Rath volgenden morgen herrn Georg Leüthin nach Lindaw[36] zu herrn obrist [August; BW] Vitzthumb mit einem memorial, waß er deßen vnd anderß halb anbringen solle (wie sollches bei den acten zu finden) abgefertiget, der sich zwar diser verrichtung beschwärt mit vermellden, daß er von obrist leuttenant de Horrich großer offens vnd verfolgung zu besorgen, sintemaln derselb sich hiebevor betrowlicher reden wider die ihenige, so iüngst bei dem obrist von Ossa geweßt vnd ihne (wie er sagte) mit vngrundt verclagt vnd verschwetzt, verlautten lassen, auch gar sagen dörffen, daß er ainem ein kugel durch den kopf iagen wolle. Er (Leüthin) hab sich gleichwoln durch die mittelsperson entschuldigen laßen, daß er niehmaln bei herrn von Ossa : noch zu ihme verschickht geweß. Mit wellicher excusation er aber mich in die schuld geben, alß der neben ihme nach Lindaw abgeordnet vnd von dannen nach Reüthin[37] zu dem herrn von Ossa verraiß geweßt, vnd der mit geclagten vngründtlichen verschwetzen den danckh einer kugel verdient haben solle. Noch ferners alß volgendem morgen, festo ipso Ascensionis Domini,[38] vnder der früemeß gehaimber rath gehallten worden, hatt bemellter herr Leüthin[39] öffentlich bericht gethon, waß maßen, alß man vorgehender nacht biß vmb 12 vhren wegen oberzehlter differenz zwischen beiden obristen leüttenanten auf dem rathauß beisammen geweßt, daselbsten ich oberregtes memorial für ihne herrn Leüthin concipirt vnd einem E. Rath abgelesen, darauff  auch die herrn mehrern thailß nach hauß vnd in die růhw gangen, währe herr von Horrich ein viertel stundt hernach in die stuben, darinnen der cancellist neben ettlichen verblibnen herrn geweßt, vnd besagt memorial ingrossirn[40] sollen, kommen, vnd alß er gesehen, daß man waß schreiben vor der hannd hette, hab er gesagt, man schickhe, verschwetze und verschreibe ihme immerdar gegen dem von Ossa, wolle noch an dem ihenigen, so sollches gethon vnd an seinen [S. 155] khindtßkhindtern sich rechen, werde auch nicht gestatten, daß ein E. Rath fürterhin schreiben ausfertige, die er von Horrich nicht zuvor ersehen, wolle in gleichem auch seine schreiben sehen laßen. Dieweiln ich dan leichtlich erachten können, daß solliche so runde vnd offne auf leib vnd leben gehende betrowung mich vnd die meinige berühre (alß der die schreiben an herrn von Ossa in namen eines E. Raths bishero gestellt vnd die aufgetragne gesandtschafft verrichtet) so hab ich mich nicht vnbillich beschwärt vnd gebetten, mich vnd die meinige vor so harten troworten vnd deren besorglichen effectuirung (weiln deßen von von Horrich humor vnd geschwindes procedere ab gestrigen verlauff zimblich bekandt) zu beschirmen vnd zu versichern; sonsten ich mich selbsten in acht nemmen vnd der occasion mich zu belaidigen, welche bei jetzt tragendem seinem alhiesigen commando leichtlich ergreiffen möchte, mich subducirn[41] vnd mir selbst von schaden sein müeße vnd werde. Ich möge leiden, daß herr von Ossa selbst kundtschaft gebe, ob vnd waß ich wider den von Horrich geclagt vnd gesagt, so ich nit in außtruckhenlichem bevelch von einem E. Rath gehabt, vnd da ich wißen sollte, wa er von Ossa dieser zeitt anzutreffen, wollte ich selbst zu ihme raißen, mich beclagen vnd vrkundt meiner vnschuld abholen. – Meines erachtens ist diese suspicio vnd offensio dem herrn von Horrich wegen deßen von Ossa an einen E. Rath iüngst sub dato … ausgangnen schreibens erwachßen, in wellichem herr von Ossa sich erbiettet ihne von Horrich mit seinen reüttern abzufordern vnd an seine statt den capitan[42] Ferdinand Newmann mit fůßvolckh (wie sollches ein E. Rath öfftermalß bei herrn Vitzthumb gesůcht vnd begert) in die statt Veberlingen zu legen, weiln ohne daß die burgerschaft  vnd der von Horrich sich mit einander nit recht betragen könnden. Ich hab aber an disem schreiben wißentlich nicht coperirt, noch mit meinen reden oder clagen einige materiam darzu geben [S. 156] können, dan damaln, alß ich und herr Leüthin zu Lindaw geweßt vnd ehe ich nach Reüthin zu herrn von Ossa verraißt, herr Vitzthumb daß berührt schreiben an einen rath abgangen beraitt noch vnverschloßen bei hannden gehabt, mihr auch vnd herrn Leüthin ein sollches zu lesen geben. Ich hab disen deß herrn von Horrich auf mich vnverschuldter dingen gelegenen vnwillen desto schmertzlicher zu empfinden, weiln ich glaublich berichtet vnd gesichert geweßt, daß der feind mihr mehrers. Dan einigem andern burger zu Veberlingen, wegen meiner der kirchen gottes, der kayß. Mst vnd dem gebiebten[43] vatterlandt bishero gelaisteter vilfeltiger landtkündig trewer diensten, vebel gewogen, vnd ich also von freund vnd feinden die eüßeriste verfolgung gewarten sollen. Gestallt herrn Dr. Hanß Haanen [Hahn; BW] medici alhie hausfraw, so auf deme vom feind intercipirten[44] veberlingischen schiff gefangen und ettlich zeitt in deßen läger aufgehallten worden, mihr nach ihrer lediglaßung selbsten referirt, daß sie neben andern vorgehalltenen interrogatorijs veber die statt Veberlingen sonderbar auch befragt worden, ob doctor Pflaumern der zeitt in der statt seye dan man zweiffelsfrey vermaint mich darinnen zu ertappen vnd darmit einen gůten fang zu thun“.[45]

„Den 12 Augusti [1634; BW] wird von obrist von Ossa ein schreiben  an einen E. Rath eingelifert, darinnen er an statt so offt gebettner vnd vertröster ringerung befilcht, daß man noch 50 klainschmidische [Kleinschmidt; BW] knecht[46] zu dem gantzen arrchischen regiment[47] einnemmen, vnd gleichwoln nhur auf drey wochen lang vnderhallten solle. Denen ordinanz gemacht täglich auf 2 lb brott vnd fir flaisch vnd wein 6 kr.[48] Also hetten wir vnsern wein kauffen vnd bezahlen müeßen. Dem hauptmann vnd seinen bevelchshabern ist für wochentlichen vnderhallt neben den servitien[49] 12 fl.[50] an gellt geschöpfft worden. – Dieweiln aber es dahin kommen, dass man für die ietzmaln in der statt ligende arrchische vnd zollerische das brott wegen mangel deß gellts nicht aufbringen könnden, wie dan diese woche mihr dreymal kein commiß[51] gelifert worden; so hatt ein E. Rath junckher Hanß Erasmus Betzen nach Costantz geschickht, den [S. 179] klainschmidischen hauptmann zu vermögen, daß er die noch vebrige 40 knecht zu Costantz behallten wollte, sintemaln sich befunnden, daß von seiner compagnia[52] beraitt veber 50 alhie sein, so vnder dem arrchischen regiment vndergestellt: vnd obrist von Ossa einem E. Rath geschriben, daß von den 100 klainschmidischen (so noch von der compagnia veberig) die statt Veberlingen allein 50 annemmen vnd verpflegen solle, dan wegen vnderhallts der vebrigen dass sie zu Costantz verbleiben mögen, er mit ihr dht der ertzherzogin[53] zu Insbrugg[54] sonderbar tractiere“.[55]

Unter dem 28./29.8.[1634; BW] informiert Pflummern über den schlecht vorbereiteten Anschlag August Vitzthums von Eckstädt auf Buchhorn,[56] nicht ohne dabei Hans Sigmund von Bodmann in schlechtem Licht da stehen zu lassen: „Den 28 und 29 Augusti haben wir zu Costantz[57] gegen Bůchhorn vnderschidliche große fewerbrunsten gesehen, vnd hernach erst vernommen, wahero dieselben entstanden seyn, nämblich hatt obrist Vitzthumb zu Lindaw die statt Bůchhorn einsmal zu veberrumpeln vermeint, hatt weder grobes geschütz,[58] noch andere zum gewallt gehörige instrumenta mitgenommen, vnd ob zwar von Veberlingen 100 mann, wie auch von Costantz ein gleiche anzahl er[S.181]fordert worden, ist jedoch die gantze vitzthumbische armada veber 500 köpff nicht starckh geweßt, da hergegen in der statt Bůchhorn 400 zu fůß vnd bei 60 pferdt gelegen. In dem closter Löwenthal[59] haben sich veber 11 schwedische nit befunnden, sambt zwayen klainen stückhlin geschütz, nichtsdestoweniger sie sich zur wehr gesetzt, seyn aber letzstlich mit gewallt bezwungen vnd gefangen genommen worden. Vnder dieser zeitt hatt sich deß Scavaliski[60] reütterey zu Bibrach[61] aufgehallten, von dero ohngefahr 120 mann nach Bůchhorn commandirt worden die statt zu entsetzen. Von disem entsatz alß obrist Vitzthumb aviso bekommen, hat er den rittmaister[62] Gintfeld mit ohngefahr 50 pferdten zum recognoscirn dem feind entgegen geschickht vnd haben sich darbei auch vil von den veberlingischen officieren gebrauchen lassen. Alß nhun benannter rittmaister Gintfeld zu dem hochgericht[63] bei Ravenspurg[64] kommen, ist ihme auß der statt ein truppa schwedischer reütter entgegen gezogen, auf welliche die vnserige angesetzt, daß sie sich wider zu ruck in die statt begeben müeßen. Darauff ein großer squadron[65] reütter auß der stadt außgezogen vnd auf die vnserige zugeeilet, welliche aber nit standt gehallten, sonder bald die flucht genommen, denen der feind nachgesetzt, ettlich pferdt erlegt, den capitan Trombetta vnd quartiermaister Koler, so vom pferdt kommen, gefangen, rittmaister Gintfelden ist sein pferdt mit einem schutz[66] beschediget worden, dass es sich zu fůß darvon machen vnd in den wald verkriechen müeßen. Daß lob wirdt dem capitan Hanß Sigmund von Bodman von meniglich gegeben, daß er mit dem leüttenant von Löbelfingen (so auch vnder gräfl. Arrchischen[67] regiment) zum ersten daß fersengellt genommen vnd andern flüchtigen reüttern den weeg nach Veberlingen gewisen habe. Inmassen alle nhur wider der statt zugeeilet vnd gantz keiner nach dem läger vor Bůchhorn geflohen. Dahero dan ervolgt, daß weiln [S. 182] obrist Vitzthumb sich auf seine ausgeschickhte reütter verlassen, vnd alles im läger schlechtlich bestellt geweßt, die bemellte 120 reütter vom feind der vnsern vnvermerckht in die statt Bůchhorn kommen, vnd von dannen mit beistandt der guarnison in daß läger ausgefallen, die schilltwachen gefangen oder nidergemacht vnd sollchen schreckhen vnd confusion erweckht, daß die kayßerische nhur den schiffen zugeeilet vnd obrist Vitzthumb selbst zu pferdt in daß wasser setzen vnd sein hail bei den schiffen sůchen müeßen. – Man sagt gleichwoln, daß obrist leüttenant deß arrchischen regiments Wolf Wilhelm Keyer gern sein beßtes gethon hette, vnd haben die kayßerische, so zu Hofen[68] im closter gelegen, auch ein zeitlang resistirt, aber jedoch letzstlich mit andern in die schiff sich salvirt. Darauf der feind so wol Hofen, als Löwenthal in brand gesteckht. Vnd diß ist dises vebelbedachten vnd bestellten bůchhornischen anlaufs fructus et effectus geweßt. – Jedoch hatt der feind darbei auch waß volckh eingebüeßt, wie dan obvermellter maßen zu Löwenthal vnd sonsten 18 gefangen nach Veberlingen gebracht worden. Vnd hatt man zu Costantz der vnserigen verlust gar gering gemacht, daß in allem veber 40 nicht: aber auf deß feinds seitten bei 70 gebliben oder gefangen worden seyn“.[69]

Ende August 1634 erschien Arco selbst in Überlingen: „Vnter deßen ist herr obrist graff von Arrch zu Veberlingen ankommen, mit einem costlichen comitat[70] vnd vilen cavaglieri, deme man quartier in der herberg zur Cronen, vnd wie ich zu Costantz vernommen, für seinen täglichen vnderhalt 8 fl. an gellt gemacht, neben 20 lb flaisch, brott vnd wein die notturft. Wellicher vnderhallt zu desto beldern erschöpffung gemainer statt seckhelß nicht wenig fürderung gebracht, dan man dieser zeitt täglich biß in einhundert gulden nhur umb daß korn für dass commissbrott ausgeben müeßen“.[71]

Unter dem 25.10. hält Pflummern fest, von seiner Badekur in Baden[72] und Wallfahrt nach Einsiedeln[73] zurückgekehrt, dass „daselbsten ich von denen in meinem abwesen vorgeloffenen exorbitantien[74] große clagen vernommen, sonderlich waß sich zwischen herrn Dr. Johan Waibel statt advocaten vnd dem capitan Hanß Sigmund von Bodman verloffen, deßwegen ermellter Dr. Waibel ob zwar, wie mihr vornemme herrn deß raths referirt, vnschuldig wegen vngestümme des obristen graffen von Arch der ihme gar mit dem galgen getrowt ad redimendam vexam et imo vitam[75] zway hundert reichsthaler paar erlegen müeßen“.[76]

Am 16.10.1634 wurde Arcos Regiment wieder abgezogen. Pflummern notiert dazu: „Ich hab mich aber zu meiner widerhaimbkunft deßen mit gemainer statt zu erfrewen vnd zu genüeßen gehbt, daß letzstlich vnd nach langem cunctirn[77] die gantze gräffliche arrchische soldatesca zusambt dem obristen vnd andern officirn auff Octobris ihren abschidt genommen, obwoln die zollerische soldaten ettlich tag lenger gebliben, seyn sie iedoch hernach auch fortmarschirt vnd von gemainer statt Veberlingen mit paßporten vnd einem zimblichen zehrpfenning, so vil der zeitt gemainer so offt vnd starckh erschöpffter seckhel vermögen, versehen worden“.[78]

Bei der Reform der Tiroler Landmiliz wurde er Obrist eines der vier neu formierten Regimenter.[79]

Aus Regensburg[80] wandte sich Ferdinand II. am 7.11.1636 wegen der Auffüllung des Regiments, das Obrist Arco im Vorjahr auf kaiserlichen Befehl nach Italien geführt hatte, an Leganés. Das Regiment hatte beim Alpenübergang schwere Verluste erlitten.[81]

[1] Vgl. die Erwähnungen bei KELLER-CATALANO, Tagebücher.

[2] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[3] Musterplatz: ein von den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung und Einstellung von Landsknechten oder Söldnern im 16. und 17. Jahrhundert, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. Die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.

[4] SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 299.

[5] SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 314.

[6] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[7] Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner.

[8] Kitzbühel [Bez. Kitzbühel].

[9] Innsbruck; HHSÖ II, S. 500f.

[10] SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 327.

[11] Außerfern [Bez. Reutte].

[12] Stockhaus: http://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/s/ks34595.htm: „ein Haus oder Gebäude, in welchem sich mehrere Gefängnisse zur Verwahrung der Gefangenen befinden. Von Stock, ein Klotz, ingleichen Gefängniß. Man pflegt gewöhnlich einen Unterschied zwischen Stockhaus und Zuchthaus zu machen. In das Letztere bringt man solche Gefangene, die zur Correktion und Arbeit verurtheilt werden, in das Erstere alle schwere Verbrecher, Straßenräuber, Bandendiebe, Mörder, Mordbrenner etc., daher sind in dem Stockhause auch die Gefängnisse dunkel, und nur durch kleine, mit Stäben verwahrte Fenster kommt so viel Licht und Luft hinein, als man für nöthig hält. In das Stockhaus werden daher boshafte Verbrecher eingesperrt, von denen man wenig oder gar keine Besserung erwartet, und die hier entweder ihre Zeit auf gewisse Jahre absitzen müssen, oder welche zum Tode verurtheilt werden“. Für die Verwahrung der Gefangenen zuständig war der Stockmeister.

[13] SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 365.

[14] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.

[15] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.

[16] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.

[17] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579.

[18] Buxheim [LK Unterallgäu]; HHSD VII, S. 122.

[19] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[20] Amendingen, heute Stadtteil von Memmingen.

[21] Approchen: Approchen ist die Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung von Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden von den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z.B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen und die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben von etwa 2,5 m Sohlenbreite und etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an und führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen und der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa von der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb und sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke von der Anwendung der Zickzacks ab und führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage von Approchen seitens der Angreifer wurde von den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung von tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert. [wikipedia]

[22] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[23] Füssen [LK Ostallgäu]; HHSD VII, S. 222f.

[24] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[25] ENGERISSER, Von Kronach, S. 287 (die zurzeit beste kriegsgeschichtliche Darstellung).

[26] Schwaz [Bez. Schwaz].

[27] SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 365.

[28] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.

[29] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.

[30] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[31] cedieren: weichen, sich fügen, weggehen.

[32] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.

[33] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.

[34] Wilhelm Lamormaini SJ [29.12.1570-22.2.1648].

[35] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.

[36] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.

[37] Reutte [BH Reutte], HHSÖ II, S. 523f.

[38] Himmelfahrt.

[39] Georg Leuthin, 1629 Vogt von Ittendorf, 1633 Richter aus der Fischerzunft, 1634 Zunftmeister der Fischerzunft. Am 25.4.1634 war er in Konstanz und erhielt 50 Bürger und 100 Soldaten [RODER, Tagebuch, S. 124]. 1637 war er Bürger und Mitglied des Rats zu Markdorf.

[40] ingrossieren: mit großer, dicker Schrift (franz. grosse) ins Reine schreiben, mundieren; in die gerichtlichen Grund- und Hypothekenbücher eintragen.

[41] subducieren: heimlich wegnehmen.

[42] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[43] geliebten.

[44] intercipiert: abgefangen.

[45] SEMLER, Tagebücher, S. 158ff.

[46] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“.

[47] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[48] 1 Kreuzer = 4 Pfennige, hier also 24 Pfennige. Dafür gab es gerade mal 2 Eier.

[49] Servis: Servis war das Holz, das Licht und die Liegestatt (Heu und Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung und Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen und Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfg.) und 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch „Tractament“. Der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff.

[50] Das entsprach dem Preis für ein Saugkalb.

[51] Commiß: Sammelbegriff für Verpflegung der Soldaten (Brot, Fleisch und Bier bzw. Wein).

[52] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[53] Vgl. WEISS, Claudia de‘ Medici.

[54] Innsbruck; HHSÖ II, S. 500f.

[55] SEMLER, Tagebücher, S. 174f.

[56] Buchhorn, unter Friedrichshafen [Bodenseekreis]; HHSD VI, S. 228f.

[57] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.

[58] Grobe Stücke: große Geschütze, meist: Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5 – 19 cm], verschoß 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge des Kalibers (15 cm), schoss 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-75 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt.

[59] Dominikanerinnenkloster Löwenthal, etwa 1 ½ km nordöstlich von Buchhorn.

[60] Schaffalitzky [Schafelitzky] zu Mukadel [„Mückenthal“], Bernhard; Generalmajor [1591-1641] siehe den Beitrag von Jörg Wöllper in den Miniaturen.

[61] Biberach an der Riß [LK Biberach]; HHSD VI, S. 80ff.

[62] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[63] Hochgericht, Galgen: Vorrichtung zum demonstrativen abschreckenden Vollzug der schimpflichen Todesstrafe durch den Henker und Wahrzeichen der „hochnotpeinlichen Gerichtsbarkeit“ des Gerichtsherrn. Er bestand aus zwei aufrecht stehenden Pfosten mit einem Querholz, bisweilen aus drei Pfosten mit Querhölzern oder aus einem Pfosten, in den ein Querholz rechtwinkelig eingelassen war. Man unterschied zwischen Kniegalgen, Schnellgalgen, Soldatengalgen (Quartiergalgen, der in der Regel zusammen mit einem hölzernen Esel von den Bürgern zwangsweise errichtet werden musste) und Wippgalgen (LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. Die Galgen befanden sich zumeist außerhalb der bewohnten Orte in einem Waldgebiet auf dem Galgenberg. Die Errichtung oder Ausbesserung galt als anrüchig. Deshalb mussten alle beteiligten Zünfte Hand anlegen oder es entschied das Los. Galgen, mit einer kreisförmigen Untermauerung, auf der die Pfeiler mit den Querbalken standen, nannte man Hochgericht. Der Verurteilte musste mit dem Henker auf einer Leiter zu einem der Querhölzer hinaufsteigen, um zunächst aufgeknüpft, dann durch Wegziehen oder Umstoßen der Leiter getötet zu werden. Bei Einquartierungen wurde als drastische Abschreckung auf einem öffentlichen Platz der Quartiergalgen zur Schnelljustiz errichtet. Es lag im Ermessen des Henkers, ob der Tod durch Genickbruch rasch oder durch Strangulation langsam eintrat. Ihm stand auch die Verwertung des Körpers [Armesünderfett oder Blut als Heilmittel, Diebsfinger (vgl. WOLF, Niederländische Sagen, S. 364-365) etc.]  zu. Der Hingerichtete blieb je nach Delikt oft lange sichtbar hängen, dem Verwesungsprozess bzw. den Hunden, Raben und den Witterungseinflüssen preisgegeben. Der abgefallene Leichnam wurde zumeist auf dem Galgenberg verscharrt.

[64] Ravensburg [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 644ff.

[65] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).

[66] Schuss.

[67] Graf Maximilian Prospero d’ Arco (Arch).

[68] Hofen, heute Stadtteil von Friedrichshafen [Bodenseekr.].

[69] SEMLER, Tagebücher, S. 176f.

[70] comitat, Komitat: Begleitung, Hofstaat. Selbst Hauptleute einer Kompanie unterhielten zu Anfang des Krieges  einen eigenen kleinen Hofstaat und hatten nicht selten achtzehn Personen und vierzehn Pferde mit sich. Der schottische Söldner Robert Monro, „der Schwarze Baron, der als Freiwilliger mitgekommen war, erhielt die Erlaubnis, für einen Grafen Tafel zu halten, der gewöhnlich mit mehr als sechzehn Personen zu Tisch erschien. Die Besucher des Grafen, seine Pferde und seine Diener wurden dabei ebenfalls standesgemäß versorgt“. MAHR, Monro, S. 27. Bei den ligistischen Cronberg’schen Reitern (363 Soldaten) wurden in Langenau (Schwaben) „600 pferde, 66 weiber, 78 mädel, 307 jungen, 94 kinder und grosse anzahl hunde“ festgestellt; ZILLHARDT, Zeytregister, S. 128. „Die Offiziere führten ein Leben in Luxus, tranken täglich ihren Wein und forderten neben Geld, Fleisch, Weißbrot, Hafer und Heu auch Delikatessen, so der Örter nicht zu bekommen. Sie brachten nicht nur ihr Gesinde mit, sondern luden auch noch Freunde und Verwandte ein. Die Bauern mußten mit Pferd und Wagen bereitstehen, wenn die hohen Herren Jagden veranstalteten, und bei Truppenverschiebungen hatten sie den Transport zu bewerkstelligen. Eine Untersuchungskommission, die auf ständige Klagen der fürstlichen Räte und auch des Kurfürsten eingesetzt worden war, stellte lediglich fest, daß entsprechende Berichte stark übertrieben seien, und Anholt konnte auf die fehlenden Soldzahlungen verweisen, ohne die die Soldaten sich weder Lebensmittel noch Waffen oder Kleidung kaufen könnten. Erst Ende Mai 1623 trafen neues Geld sowie Waffen und Rüstungen ein, und Anholt erließ eine neue Ordonnanz, nach der die Soldaten nur noch das gewöhnliche Servis fordern durften, d. h. Bett, Feuer, Salz, Zwiebeln und Essig, alles Weitere aber bezahlen sollten“. TESKE, Bürger, S. 68.  Auch fand man bei den Kompanien fünfzig Weiber und dreißig Jungen, was die Unterhaltskosten in die Höhe trieb, und gerade in einem solch kleinen Wigbolden im mikroökonomischen Bereich den Ruin auf Jahre hinaus bedeutete. . Der Aufwand für Erzherzog Leopold Wilhelms eigene Bedürfnisse und seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. „Als Leopold am 15. September [1646; BW] in Ammerthal war, wurden täglich 20 Ochsen, 100 Schöpse, 6 Kälber, 4 Ztr. Schmalz und Butter, 6 Säcke Weizenmehl, 120 Stück altes und 80 Stück junges Geflügel, 20 Eimer Wein, 60 Eimer Bier, 3 Zentr. Fische sowie 3000 Pfd. Schwarz- und Weißbrot verlangt“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 240.

[71] SEMLER, Tagebücher, S. 178.

[72] Baden [Kanton Aargau].

[73] Einsiedeln [Kanton Schwyz].

[74] Exorbitantien: Verstöße, Verfehlungen, Ausschreitungen. Graf Georg Friedrich von Hohenlohe Weikersheim vsah den Begriff mit folgender erläuternder Auflistung; KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 117: „eigenwillige[ ] Einquartierung, Geltexactionen [Geldforderungen], Pressuren, Abnehmung des noch übrigen Vorraths an Vivers [Lebensmittel], Entführung der Pferdt und Viehß, Verohnsicherung der Straßen, Raub, Plünderung, Mord, Quehlung der armen Laith und andern dergleichen ohnleidentlichen Insolentien“. Stadtarchiv Nördlingen Kriegsakten 1634/II, fol. 186: „Ordnung. Wie es mit der Verpflegung / deren Soldaten zu Roß vnd Fuß / Welche im heyligen Röm: Reich in den Quartiren vnd Quarnisonen in Ihrer Kays: Majest: dienst sich befinden / observirt vnd gehalten werden solle“, ausgestellt von Gallas, Heilbronn, 1634 X 04. Wider dise verordnete verpflegung sollen die Stände vnd deren Vnderthanen / weder von den Obristen / noch deren vnderhabende Officirern oder Soldaten zu Roß vnd Fuß / durch gewalt oder sonsten auff einigerley weiß noch wege getriben vnd beschwert werden. Da auch dergleichen durch Officirer oder gemeine Soldaten beschehen / oder durch betrohung vnnd würckliche thätlichkeiten gesucht werden wolte: So ist ihnen Ständten vnd deren Vnderthanen hiemit erlaubt / wie nicht wenigers auch die straiffenden partheyen / so in: oder ausserhalb der Quartier vnd auff den strassen rauben / plündern / vnd andere Exorbitantien verüben / so gut sie können vnd mögen / in verhafft zu nemmen / vnd ein solches gehöriger orten zu berichten / damit wegen deren abstraff vnd aller vngelegenheiten verhütung die verfügung gethan werden mögen. Desgleichen wurde das Ausreiten mit Ober- u. Untergewehr aus den Quartieren oder das Einfallen in andere Quartiere mit Strafen an Leib u. Leben bedroht. Über Tillys Soldaten wird im Frühjahr 1626 in der Goldenen Aue berichtet: Seine Truppen „sind anfänglich gar fromm gewesen und haben sich bedeuten lassen, dann aber schlimmer und ärger geworden, haben endlich kein gut Wort mehr gegeben, sich selber Quartier genommen, alles aufgezehret, Kisten und Kasten aufgebrochen und aus Häusern, Kirchen, Böden, Kammern und Ställen alles geraubt und mitgenommen“. HILLER,  Heringen, S. 127. Vgl. auch ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271f., über die Truppen Bindtaufs 1626: „Doch war hiebey keine Ordre, was man denen Soldaten oder Officiern geben sollte / sondern ein jeder forderte alles mit der Schwere nach eignen Gefallen. Was für Müh / Unlust und Beschwerligkeit / ja auch Hunger / die Bürger wegen dieser Einquartirung ausgestanden / ist nicht genug zu beschreiben. Denn etliche wöchentlich zu 10. 15. ja auch zu 25. Thalern und wohl darüber geben müssen / daß es manchem Bürger die Zeit / da sie hier gelegen / 100. 200. 300. ja wohl 500. Gülden gekostet; wie es denn auch nach Abzug derselben der Stadtschreiber Schüßler aus der Roll zu Rathhause insgesamt überschlagen / da diese Einqvartirung weit über 30000. Gülden gestanden. Ja da sie nur einer Witbe 486. Gülden 9. Gr. 5. Pf. gekostet / so ist leicht daraus abzunehmen / was der gesamten Bürgerschafft auffgangen sey. Welche denn so wohl als das Rathhaus gäntzlich erschöpfet / daß mancher Bürger von Hauß und Hof gejaget worden / auch musten etliche wie die Hunde von den Soldaten sich schlagen und prügeln lassen. Und weil sonderlich auch Pest und eine grosse Theurung anfiel / daß ein Scheffel Rocken 2. Thaler / 1. Scheffel Gersten 2. Gülden oder 2. Thaler und der Hafer 16. Groschen galt / war bey manchem Bürger nichts mehr übrig / als das liebe Leben. Ja da fast gantz und gar nichts mehr zum besten / wurde E. E. Rath gezwungen / etliche Haupt-Verschreibungen ihres Einkommens zu versetzen / und zu Sangerhausen und anderswo etzliche 100. Gülden darauff zu borgen / dafür sie Wein / Rocken und Hafer kauffen musten / damit biß zum Aufbruch die Soldateska zu unterhalten / welcher / nachdem sie 22. Wochen hier gelegen / den 13. Julij erst erfolget. In solcher Zeit wurde nun nicht allein alles / was in der Stadt war / aufgezehret / sondern es kam auch noch dieses hinzu / daß / weil die Reuter mit den Pferden fast alle Grasung vor den Thoren abgehütet hatten / die Bürger das meiste Vieh abstehen musten / welches so wohlfeil ward / daß man eine Kuhe um 4. Güld. kauffen konnte / dadurch dann die Bürger vollends um das ihrige kom̃en sind“. Im März 1634 schrieb Reichskanzler Oxenstierna: „Der General könne nur dann ehrlich leben, wenn er sein angewiesenes bestimmtes Quartier habe, woraus er das Nötige beziehe. Die Generale seyen dazu meist homines von der Fortune, die ihren Staat anders nicht führen könnten, auch weder Land noch Leute hätten, und wenn sie es schon besässen, so sey ihnen nicht zuzumuthen, davon zu leben und dabei zu dienen, sie müssten dann selnst mit Desordre leben. Der General könne also den Obersten oder Soldaten, wenn er auch auf diese Weise lebe, nicht strafen: der Oberst müsse also entweder betteln  o d e r  d i e  Q u a r t i e r e   m i ß b r a u c h en.  E s  s e y e n  L e u t e,  d i e  n i c h t  a l l e i n  amore patriae et libertatis  d i e n t e n,  s o n d e r n  e t w a s  z u  g e w i n n e n. Der gemeine Reiter könne nicht leben von seiner Gage; gleichwohl habe kein Regiment nach des Königs Tod ‚meutenirt’. Die Noth zwinge sie zum Rauben; dieß missbrauchten also die leichtfertigen Vögel. Man müsse also den Soldaten bezahlen, dann werde das Andere selbst fallen. Wolle man alle Exorbitantien gleich mit Henken strafen, so sey es schwer, die Hände mit solchem Blut zu besudeln, da der Soldat nicht zu leben habe. Erfolge die Bezahlung – sagte Oxenstierna und er statuiere dann bei den Exorbitantien doch kein Exempel, so solle man von ihm sagen, er habe gelogen wie ein leichtfertiger Vogel !“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 2, S. 91.

[75] zur Abschaffung der Belästigung und sogar des Lebens.

[76] SEMLER, Tagebücher, S. 180.

[77] cunctirn: Zögern, Verzögerung.

[78] SEMLER, Tagebücher, S. 180f.

[79] Vgl. SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 168.

[80] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.

[81] Badura; Kočí, Der große Kampf, Nr. 343.

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Schoch [„Don Kaspar“, „Kaspar“, „Cäsperle“, Schach, Schock], Caspar von

Schoch [„Don Kaspar“, „Kaspar“, „Cäsperle“, Schach, Schock], Caspar von; Obrist [25.11.1610 Kleinholzleute bei Isny-16.8.1672 Bregenz] Schoch ist eines der wenigen Beispiele eines sozialen und militärischen Aufstieges von ganz unten. Es gab während des Dreißigjährigen Krieges eigentlich nur zehn spektakuläre Karrieren von ganz unten nach ganz oben.[1] Schoch, geboren in Kleinholzleute,[2] war der Sohn eines Leibeigenen des Klosters Isny[3] und hatte im Alter von 13 Jahren als Hundejunge in der Armee begonnen, wie auch Johann von der Beeck. Dass jugendliche Pferdepfleger in das Heer aufgenommen wurden, lag an ihrer Erfahrung im Umgang mit Pferden und auch in der wahrscheinlich anzunehmenden Kenntnis im Umgang mit Waffen.[4] Als Musketier[5] im Regiment[6] Aldringen[7] hatte er sich zum Obristleutnant empor gedient. Im Mantuanischen Erbfolgekrieg im Regiment Ernst Montecuccoli  war er 1630 schwer am Fuß verwundet worden. Am Ende des Krieges war er sogar zum Obristen[8] avanciert.

1634 war er als Obristleutnant[9] der Leib-Kompanie Aldringens beim Sturm Bernhards von Sachsen-Weimar[10] und Horns auf Landshut[11] beteiligt. Er brachte den Leichnam des gefallenen Aldringen in das Feldlager vor Regensburg,[12] wie dessen Sekretär Stieffenberger berichtet.[13]

Am 21.4.1637 teilte Ferdinand III.[14] dem kaiserlichen Generalleutnant Gallas[15] mit: Aus der Beilage zu seinem Schreiben werde er ersehen, was Graf Adolf Erik von Puchheim in Sachen der Überstellung der Kompanie[16] Don Caspars zu seinem Regiment verlange; er sei damit einverstanden, dass sie mit der Kompanie des Rittmeisters[17] Wesselius verbunden und dem Regiment Puchheim angegliedert wird.[18]

1645 wurde er Inhaber und Kommandant des einzigen bayerischen Dragonerregiments[19] von 9 Kompanien zu insgesamt 857 Mann.[20]

„Am 6. Juni [1645; BW] berichtete [Franz v.; BW] Mercy an Maximilian,[21] dass er Sperreuter[22] mit einem Kommando betraut hätte. Er hatte Berichte erhalten, dass der feindliche Obrist Marasin mit 700 Pferden und 2.300 Mann zu Fuß am Rhein entlang zu Turenne ziehen wolle. Sperreuter sollte alle neugeworbenen Reiter im Raum Ulm,[23] den Obersten Schoch mit seinen Dragonern, aus dem Raum Heidelberg[24] und Heilbronn[25] 400 Mann zu Fuß und den Oberstleutnant Bissinger an sich ziehen. Er sollte ‚in der Eyl diesen lheuten möchte auf den Hals kommen und denen eins versezen’. Den Obersten Jung-Kolb mit 400 Reitern hätte er noch hinterher geschickt. So wären über ‚ein par Tausend Mann zusammen’. Wenn dies gelänge, gäbe es ein großes Geschrei beim Feind. Es gelang allerdings nichts, da sich die Franzosen beim Annähern Sperreuters wieder zurückzogen“.[26]

Im November dieses Jahres war eine Abteilung des Regiments im Schloss zu Grombach[27] – Grombach war im Besitz Werths – im Fürstbistum Speyer einlogiert, im März 1646 drohte Schoch damit, das Schloss „über den Haufen zu werfen, wenn man nicht Grombach ebenso wie Bruchsal[28] in Neutralität“ setze. Umsonst bat die Regierung in Speyer,[29] „mit dieser Rasierung einzuhalten und der kurfürstlichen Intention nach seine Völker abzuführen“. Man musste bei den Kommandanten von Stollhofen[30] und Philippsburg[31] einen Revers kaufen, dass keine französischen Soldaten nach Grombach gelegt werden sollten. Am 10.2.1646 zogen die kurbayerischen Truppen ab, das Schloss soll aber dermaßen ruiniert gewesen sein, dass „es ein Abscheu zu sehen“ gewesen sei.[32]

Am 7.11.1646 schrieb Syberer, der Pflegamtsverwalter von Starnberg,[33] an Maximilian I. „In einer der heutigen Rechtschreibung angepaßten Form steht dort zu lesen: »Erscheinen Sonntag, 4. Oktober abends, ein wenig nach der Betzeit, ein Rittmeister mit einer schwedischen[34] Abteilung von 150 Pferden (Reitern), ganz in der Stille, da man die Wachtfeuer anzünden wollte. Nach Starnberg begeben, hat der Trupp das Dorf alsdann augenblicklich überfallen, auch das Schloß mit 100 Pferden umringt, mit den übrigen aber das Dorf und Wirtshaus verstellt, darauf alsobald 15 Reiter von den Pferden gesprungen, in das Wirtshaus hinein und in die untere Stuben, darin etliche Bauern und fremde Leute gezecht, ein zehn Schuß jedoch ohne Verletzung einiger Manns getan, hiernach gleich der allda gelegenen Salva guardia[35] zugeeilt, welche in der oberen Stube gewest. Als die aber solchen Lärm vernommen, haben sie sich bei der Stiegen angestellt. Und auf die Schwedischen ein zwölfmal losgebrennt, dagegen auch die Schwedischen hinauf.

Inzwischen hat die größere Partei beide Schloßtore aufgehauen und sich darein gelagert, die Fenster, etliche Öfen, Kästen, Stuben und Kammertüren ihrem Gebrauch nach sehr übel verwüstet und zerschlagen und also die ganze Nacht mit Durchsuchung des ganzen Schlosses verbracht.

Am Montag früh aber von den allda gelegenen 26 Scheffel Mehl gefaßt und ihren Abzug mit etlichen Pferden und Vieh genommen. Nachdem sie aber eine Viertelstunde vom Schloß gegen Söcking[36] marschiert sind, ist ihnen Obrist Kaspar [Schoch; BW] mit 250 Dragonern entgegengekommen, der am 5. frühmorgens in Erling[37] durchmarschierte, worauf sie sich augenblicklich gewandt unter Hinterlassung der geraubten Pferde und Rindvieh. Haben sich dem Schloß wiederum zugewandt und darin zurückgezogen. Darauf hat genannter Obrist Kaspar sich mit den Dragonern an das Schloß gelegt und angefangen, auf sie hinein Feuer zu geben. Dagegen sie aber auch stark herausgeschossen, so ein dritthalb Stund gewährt. Acht Dragoner geschädigt und zwei tot geblieben, auf der schwedischen Seiten ein Rittmeister samt sechs Knechten tot. Obrist Kaspar hat dann das Schloß verlassen und ist eilfertig auf dringende Order der Stadt München zu marschiert, wodurch die Schweden freien Abzug bekommen haben.«“[38]

„Landsberg[39] war fast menschenleer, als am 26. Oktober [1646; BW] der Durchmarsch kaiserlicher und bayerischer Truppen nach Mindelheim[40] und Memmingen[41] erfolgte und bis in die ersten Novembertage währte. In Landsberg verblieb eine Besatzung von nur 40 Reitern. Doch war Getreide und Brot herbeigeschafft worden.

Die kaiserlich-bayerische Armee unter dem Befehl des Erzherzogs Leopold[42] traf den Feind bei Mindelheim, welches die Schweden aber bereits eingenommen hatten. Von dort aus setzten die Schweden am 2. November bei Kaufering[43] über den Lech und erschienen am 9. November wieder vor Landsberg. Dort nahmen sie Oberst Kaspar mit den Rittmeistern Schott und Fallen samt den 40 Reitern samt den 40 Reitern, welche die bayerische Besatzung bildeten und sich fünf Stunden lang tapfer wehrten, nachdem sie sich im Schloß verschanzt hatten, gefangen und besetzten Landsberg“.[44]

Ein Teil der Truppen Königsmarcks muss in Bayern zurück geblieben sein, so jedenfalls berichtet es der Habsburg-Anhänger und Historiograph Wassenberg[45] in seinem „Florus“ (1647): „Hergegen hat am 10. Dec. [1646] N. C. der Chur-Bäyerische Oberste Caspar mit Hülff etlicher 100. Bawren / die Stadt Kempten[46] durch List vberstiegen / vnd nach 4. stunden gefecht der 8. Compagn. Königsmarckischer Tragoner meister worden / worunter beyderseits in die 100. Mann tod blieben / da von 100. gefangen / sampt einer Anzahl meistgesattelter Pferd / etwas Pagagi[47] vnd 8. Standarden vberkommen / welche I. Churfürstl. Durchleuchtigkeit zu Wasserburg[48] presentirt worden“.[49] Der Salemer[50] Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? – 1649][51] schreibt in seiner Chronik: „Den 10. Decembris [1646; BW] hat unßer obriste Caspar daß stättlin Kämpten überstigen, den Schwedischen uff 500 pferd und 8 standarden abgenohmen“.[52]

Bürster hält unter dem 4.1.1667 weiter fest: „Den 4. Januarii, nachdem beder königklicher kronen, alß Frankreich und Schweden, völker und armeen daß Bayerlandt widerumb verlassen, de quibus supra, anno 1646, nur ain wenig oder etwaß angezogen und eingebracht, naher Schwaben widerumb und Allgöw zue gezogen, dahin er dan winterquatier zue machen verwißen, hat er, alß der feind beder kronen völker, nachdem er in Allgöw uber die maßen seher ubel gehaußet, sine discrimine[53] Laudterischen sowol alß Catholischen ain ort nach dem anderen, ain statt nach der anderen eingenohmen. Ist auch jez obgesagten tag umb 2 oder 3 uhr nachmittag die statt Bregenz[54] angeloffen und von deß feinds generalveldmarschall Caroli Gustavi Wrangelß völker erobert und eingenohmen worden, gnuog wol so spöttlich alß vor dißem Überlingen,[55] wie dan die lobsprüch ain wenig besser vornen solches zue verstehen geben. Doch diese nit also schlafend, sonder bei tag und wachend, weilen der feind sich uber den Haagen, welcher ort nit wol versehen, gewagt und ubergewaltiget; leut waren gnuog vorhanden, aber übel angestellt, mit kraut und lot[56] übel versehen. Obrister Äscher[57] war commendant, so sich vor dißem zue Villingen trefflich wol verhalten, ward gefangen, umb ranzion[58] aber wider lödig gelaßen, naher Inßprugg,[59] mit seinem erzhörzigen übersandten, underschüdlichen schrüften und schreiben, so ihme voir dißem (weßen er sich zue verhalten) waren zuegeschickt, sich zu purgieren begeben. Dan ihme die ständ und ambtleut nit wollten parieren, so ihme vil unnöthigen und uncosten anzuewenden mit schreiben allzeit vorkomen. Und vermaint, sie süzen in dem irdischen paradeyß und seyen ganz gefreyt und kündt man ihnen auch nirgend zue; haben unköstlin geschihen, gott geb, waß er ihnen fürgebildt, gepredigt und gesagt, alldort vil unkosten anzuewenden, oder schanzen[60] oder dißen posten beßer zue versichern, zue verwerfen und verhawen, unnöttig zue sein vorkomen und nichts thuon wollen. Auch weder von Costanz auß noch anderstwohero, ja sogar obristen Caspar, so schon allberait mit ettlich hundert soldaten alldort war, wider abgeschafft, keine völker haben noch leiden wöllen, wollen schon selbsten sich defendieren und manß genuog sein. Doch mainen ettliche, werde sich, ob er schon guote zeugnuß, firweiß und brüef habe, schwerlich heraußhawen. Ursachen, eben in selber schanz wol uff die 7 oder 800 mann gelegen, sollen kümmerlich 200 oder 300 kuglen und gar wenig pulfer gehabt haben, also daß sie sich gar bald verschossen und weiter nit mehr kendten, alß die rohr umbkerten und [ain] weil sich noch werten. Haben dem feind also in großer furia über den berg herunder zue rutschen, pferd und mann reverenter[61] uff dem hinderen, daß oftermahlen pferd und mann über und über gangen, zuesehen mießen. Seyen also in prima furia[62] alleß, waß sie angetroffen in der wehr, wol uff die fünf- oder 600 personen, jämerlich ermordt und [187] nidergemacht worden, Und daß doch daß allermeyste, haben sie gleich dem seeposten und großen schüffen und lödenen[63] zuegeylt, und weylen groß ungewüdter in dem see, daß kaineß kendte entrinnen, haben sie alle klaine und große schüff sambt allem raub,[64] so in großer eyl darein ward getragen, under ihren gewalt bekomen, dan ain unaußsprechlicher schaz aller orten hero, weil man diß ort zum sicherlichsten verhalten, ward getragen. So ist aber ein solches ungewüdter, luft, saußen und braußen eben zur selben zeit, wol 2 oder 3 tag und nacht lang, angestanden, daß vermaint, eß werde alle heyßer und palest zue haufen werfen, also und daß sich kain schüff von dannen sich möchte bewögen; hat man auch gänzlich dafürgehalten, haben solches (weilen diese Lapp- und Seeländer[65] in dißer und dergleichen hexen- und unholden künsten wol erfahren und bey ihnen für ain freye kunst gehalten und paßirt) ungewidter selbsten gemacht und verzoberet. Dan man für gewiß gesagt, dass ain ganzes regiment under ihnen dem schwarzen Caspar[66] ergeben und verschriben seye, welcher ihnen den weg naher dem Haagen als vorher geloffen und paßiert. Wie dan auch von Eyßne oder Kämpten wird bericht, dass sie ihnen den M. Hämmerlein[67] in ainem glaß gezaiget: diß seye ihr obrister, deme seyen sie verlobt und geschworen, dessen seyen sie mit leib und seel versprochen, dere ihnen trewlich halt und sie ihme redlich dienen“.[68]

Gaisser notierte unter dem 20.8.1647 in seinem Tagebuch: „Zum Ersatz für die abziehenden Bayern rücken einige Dragoner vom Regiment des Obersten Kaspar Schach [Schoch !; BW] in die Stadt ein, der von der Partei des bayrischen Kurfürsten zum Kaiser übergegangen war. Die bayrischen Soldaten vom Fugger’schen Regiment und andere bisher in den benachbarten Orten einquartierte sammeln sich auf Rückberufung des Kurfürsten, ziehen aus der Gegend ab und treten den Marsch in Richtung Donauwörth[69] an“.[70]

Der Werth gegenüber loyale Schoch wurde nach seinem Übertritt[71] ins kaiserliche Lager Obrist-Hauptmann von Vorarlberg.[72] Das Regiment des tapferen Schoch sollte geschlossen nach Tirol zu Erzherzog Ferdinand Karl[73] – vom Hofkanzler Bienner um 1648/49 zutreffend charakterisiert: „Mala educatio, maschere, comedie, balli, praetereaque nihil; bonum  est principem avocare aut ad seria applicare“;[74] seine Verwicklung in die Revolte Werths wurde bisher noch nicht ausreichend untersucht – und von da über Kärnten und die Steiermark weiter nach Böhmen[75] überführt werden. „Wenige Wochen danach – während des bayrischen Waffenstillstands[76] – war Obrist Caspar Schoch, Inhaber und Kommandeur eines der beiden bayrischen Dragonerregimenter, vom Kurfürsten zum Kaiser übergetreten, wie General von Werth. Schoch, der mit seinem Regiment abseits der bayrischen Armee gestanden hatte, war mit allen Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften zur Ehrenberger Klause südlich Reutte[77] in Tirol geritten,[78] hatte den Regimentstross mit ‚Weib, Kind und Kegel‘, dorthin salvieren können und damit das bayrische Territorium verlassen. Das Regiment stand ganz hinter seinem Kommandeur, dem Obristen ‚Caspar‘ und zählte acht Kompanien mit einer Dienststärke von über 800 Mann. Der Kaiser wollte das wohlformierte und gut armierte, ‚schöne‘ Regiment in Mähren[79] oder bei seiner Hauptarmee in Böhmen sehen. Generalfeldzeugmeister von Enkevoer aber hatte es seinem Kommando unterstellt und zum Bodensee befohlen.

Im Sommer 1647 hatten Holzappel und Enkevoer ihre dienstliche Korrespondenz aufgenommen. Am 3. September kam Enkevoer auf den Umstand, der ihn am meisten bedrückte: der Kaiser habe ihm direkt geschrieben und ihm vorgeworfen, daß durch seinen Ungehorsam das Regiment Schoch am Bodensee zurückgehalten worden sei; er, Enkevoer, habe seine Schuldigkeit aber keineswegs vergessen, ‚sondern ganz und durchaus Ihrer Kayserlichen Mayestät allergnedigster Ordre gemäß auf die Durchlassung solchen Schochischen Regiments (durch Tirol) mit allen beweglichsten Erinnerungen getrungen. Weilen aber all solches mein instendiges Anhalten bey Ihrer Fürstlichen Durchlaucht, Ferdinand Carl, Erzherzog zu Österreich, und sonderlich bey den tyrolischen Stenden aus Furcht, den Churfürsten in Bayern zu beleidigen und feindlichen solchen ihnen sich zuzuziehen, ganz nichts verfangen, sondern der Durchzug mehrerwehnten Regiments mir abgeschlagen worden … ‚, habe er das kleinere Übel gewählt und das Regiment zum Bodensee führen müssen. Für den Fall, daß er für das Ausbleiben des Regiments verantwortlich gemacht werde, bitte er um seine ‚Licenz‘ (Entlassung).

Beim Landesherrn von Tirol und Vorderösterreich, Erzherzog Ferdinand Carl, hatte Enkevoer mehrmals darauf gedrungen, dem Regiment den Marsch durch Tirol – über den Brenner – und weiter nach Kärnten zu gestatten, damit es von dort aus durch die Steiermark und die österreichischen Erzherzogtümer auf dem böhmischen Kriegsschauplatz erschiene. Ferdinand Carl hatte die Bitten Enkevoers abgelehnt. Auf dem Landtag der Tiroler Stände vom 25. Juni bis zum 20. August hatte der Erzherzog nur ‚spärliche Bewilligungen‘ durchsetzen können. Der Durchzug des Regiments Schoch gehörte nicht dazu.

Der Kaiser hat darauf noch mehrmals, zuletzt am 15. September, Schoch direkt anbefohlen, ‚den ihm vorgeschriebenen Weg durch Kärnden, weil er durch Bayern und die Oberpfalz doch nit wirdt durchgelassen werden, in Mähren und folgentes zu, meiner Haubtarmada zu ziehen …‘ Schoch solle sich um die Verweigerung des Durchzuges nicht weiter kümmern, ‚sondern einen Weg als den anderen seinen Zug fortsetzen‘.[80] – Daß der Kaiser direkt dem Kommandeur eines Regiments eine Order erteilt, hier unter Umgehung Enkevoers, ist sehr ungewöhnlich. Zwar kommen hin und wieder bei anderer Gelegenheit direkte Eingriffe des Kaisers vor, aber kaum über eine solche Entfernung (so befiehlt er dem Kürassierregiment[81] und den Kroaten[82] des Grafen Zrinyi, ihren Marsch zur Hauptarmee im nordwestlichen Böhmen zu beschleunigen, als sie im September 1647 durch Pilsen[83] marschieren und der Kaiser in Pilsen noch seine Hofhaltung hat). Wahrscheinlich wollte der Kaiser im Falle des Schochischen Regiments Enkevoer nicht länger in der zwiespältigen Lage belassen, zwei Herren gehorchen zu müssen, ihm und den Erzherzog. Der Kaiser wollte es Enkevoer erleichtern, gegenüber Erzherzog Ferdinand Carl das Gesicht zu wahren, wenn das Regiment abgezogen wäre. Enkevoer war aber noch mehr in eine zwiespältige Situation geraten. Befolgte Schoch den Befehl des Kaisers, würde der weitere Erfolg in Oberschwaben ausbleiben. Befolgte er nicht, schadete er vielleicht dem übergeordneten Ganzen. In dem ‚vielleicht‘ liegt die eigentliche Unwägbarkeit, eine der Unwägbarkeiten, der militärische Befehlshaber im Auf und Ab eines Krieges mit seinen plötzlichen Wendungen gegenübergestellt werden und die sie zu einer Entscheidung ins Ungewisse zwingt. Enkevoer behielt das Regiment auch nach den direkten Befehlen des Kaisers an Schoch weiter bei seinen Truppen, im Vertrauen darauf, daß ihm sein weiterer Erfolg recht geben würde, im Vertrauen auf die nachträgliche Zustimmung des Kaisers und Holzappels, vielleicht im Vertrauen auf die künftige Entwicklung des Verhältnisses zwischen dem Kaiser und dem Kurfürsten von Bayern.[84] – Die Auseinandersetzungen um das Regiment Schoch beleuchten die eingeengte Handlungsfreiheit des Kaisers gegenüber den Landesherren im Reich. Im eigenen Haus vermag sich der Kaiser nicht gegenüber seinem leiblichen Vetter Erzherzog Ferdinand Carl durchzusetzen, dem diesmal – wie seinen Ständen – Bayern buchstäblich näher liegt als das habsburgische Hausinteresse. Der Kaiser konnte dem Regiment auch nicht den kürzeren Weg über das Erzbistum Salzburg befehlen, sondern mußte den weiteren über Kärnten anordnen. Es mußte ihm genügen, daß der Erzbischof von Salzburg ihn zuverlässig mit Geldern für die Kriegsführung unterstützte. Mehr war dem Erzbischof, dem ‚Primas Germaniae‘, nicht zuzumuten. Der Kaiser war alles andere als ein absoluter Herrscher. Das Regiment Schoch aber hatte die Bodensee-Gegend gar nicht verlassen. Enckevoer hat mit Hilfe des Regiments die Stadt Wangen[85] und das feste Haus Gießen[86] zurückerobert und damit die Blockade Lindaus[87] durchbrochen. Die Verbindung Lindaus mit Vorarlberg und Tirol war wiederhergestellt worden.

Zur gleichen Zeit wurden die von den Schweden geschleiften Befestigungen an der Bregenzer[88] Klause von Bürgern und Bauern instand gesetzt. Bürger und Bauern waren von den Ständen aufgeboten worden und arbeiteten gemeinsam mit wenigen Fußsoldaten, die Enkevoer zur Anleitung abkommandiert hatte. Im September 1647 bauten bis zu 1.500 Mann. Enkevoer berichtet, daß man noch weiter gekommen wäre, wenn das ‚höchst verhinderliche Regenwetter nur aufhören möchte‘, das schon vier Wochen gedauert hatte. Die Landzunge zwischen der Mündung der Bregenzer Ache in den Bodensee und der Stadt Bregenz wurde neu befestigt und mit Blockhäusern verstärkt, um Anlandungen der Schweden abschlagen zu können. Gleiches geschah mit den alten Befestigungen bei Hard,[89] Fußach[90] und Rohr.[91]  Damit lehnte man sich mit der linken Schulter der Landesverteidigung an die Schweizer Grenze, die damals wie heute verlief. Diese Verteidigungsvorkehrungen stützten die nach Oberschwaben anlaufende Offensive Enkevoers ab.

Außerdem leisteten die neutralen Schweizer Nordkantone logistische Unterstützung – gegen gute Reichstaler. Das meiste an Gütern lieferten sie nach Konstanz,[92] von wo Versorgungsschiffe nach Lindau[93] absegelten. Die konnten den schwedischen Kriegsschiffen auf dem Bodensee entkommen, wenn sie in der Nähe des Südufers blieben und bei Gefahr die Schweizer Häfen von Romanshorn,[94] Arbon[95] oder Rorschach[96] aufsuchten und dann die Stichfahrt direkt nach Lindau wagten oder zwischendurch Bregenz anliefen.

Enkevoer urteilt, wenn der Feind ‚sein Handwerk besser verstanden und Schloß Pfannenberg‘ (Schloß Hohenbregenz) besetzt gehalten hätte, wäre der Verlust von Lindau nicht zu vermeiden gewesen; nun aber sei Lindau zu ‚Wasser als Landt wieder frey‘. Bei dem geringen Schaden, den das Regiment Schoch im notwendigen Hin- und Hermarsch verursacht habe, würde es der Feind nicht gelassen haben. So aber übertreffe der Nutzen den Schaden bei weitem.

Ohne das Regiment Schoch, ohne eine Kavalleriekomponente, hätte Enckevoer seine Erfolge nicht erringen können. Mit dem Regiment hat er die Waagschale der Kräfte zu seinen Gunsten gesenkt. Erst mit ihm konnte zur Offensive übergegangen werden. Ganz selten im Dreißigjährigen Kriege hat ein einzelnes Regiment so viel bewirkt. Sein geschlossener Übertritt zum Kaiser hatte die Lage in Süddeutschland gewendet.

Die Besatzungen zu Offenburg[97] in der Ortenau und zu Aschberg[98] hatten sich als ‚gut kaiserlich‘ erklärt. Dieselbe Erklärung hatte die Reichsstadt Rottweil[99] mit ihrem bayrischen Kommandanten, dem Obristen Bißinger [Bissingen; BW], am 21. August ‚zu ihrem unsterblichen Ruhm‘ abgegeben. Das weiter in französischem Solde stehende weimarische Regiment Alt-Rosen, 400 Dragoner stark, hatte einen Angriff auf Rottenburg am Neckar[100] vor. Mit Bürgern Rottweils und seinen Soldaten überraschte Bißinger das sorglos dahinziehende Regiment ‚im freyen Veldt‘ – wohl in der Rast und ohne ausreichende Sicherung durch Feldwachen. Er  ‚zertrümmerte‘ es in einem blutigen Gefecht: ‚ … den Obristen Schlagmann mit vier Schüssen verwundet, so bereits auch gestorben. Den Major, drey Capitain neben etzlich und zwainzig Underofficieren und viel gemeinen Soldaten gefangen. Den Rest, was nicht ausgerissen, worunder zween Capitain, eztliche Leutenant und Fendrichs, niedergehauen und alle Bagage bekommen‘.

Am 1. September 1647 war Enkevoer mit dem Fußregiment Rübland und aus Konstanz herangeschaffter Artillerie vor Ravensburg[101] gerückt und hatte durch sein bloßes Erscheinen die schwedische Besatzung ‚verführet‘, die Stadt eilig zu verlassen und sich nach Überlingen zurückzuziehen. Damit war dem Gegner die ‚Communication‘ zwischen Überlingen[102] und Memmingen[103] abgeschnitten. ‚Es reift die Zeit, den Fuß wieder weiter ins Reich zu stellen und dafür ein Corpus aufzurichten‘, faßte Enckevort seine bisherigen Erfolge zusammen.

Mittlerweile hatte Schoch das feindliche Regiment Paumbach geschlagen und dabei elf Fahnen erbeutet. Ein Rittmeister Schochs hatte die Siegesnachricht dem Kaiser überbracht. Am 30. September war Holzappel – wie erwähnt – zusammen mit Werth und Sporck zum kaiserlichen Hof nach Prag geritten. Wahrscheinlich haben der Kaiser und Holzappel auch über das Regiment Schoch beraten, zumal Enkevoer in seinem Schreiben vom 9. September,[104] das Holzappel am 19. zugegangen war, die Bitte um Entlassung erneut vorgetragen hatte, falls er weiter für das Ausbleiben des Regiments verantwortlich gemacht werden sollte. Jedenfalls wiederholte der Kaiser seinen Befehl zur Heranziehung des Regiments nach Böhmen oder Mähren nicht mehr. Die Entscheidung des Kaisers wird beeinflußt haben, daß die Vereinigung der bayrischen Reichsarmee mit der kaiserlichen Hauptarmee in Böhmen unmittelbar bevorstand, der Kurfürst aber zur Bedingung gemacht hatte, daß die von ihm abgefallenen Generäle Werth und Sporck die kaiserliche Hauptarmee. Da war es nicht zweckmäßig, neuen Konfliktstoff anzuhäufen, indem man ein ganzes Regiment heranzog, das ebenfalls vom Kurfürsten abgefallen war. Wenn Enkevoer auf die Klärung des Verhältnisses zwischen Kaiser und dem Kurfürsten gesetzt hat, so hat er sich nicht getäuscht. Werth und Sporck kehrten für Monate nicht mehr zur kaiserlichen Hauptarmee zurück. Eine nachträgliche Zustimmung zum Ausbleiben des Regiments Schoch kann man darin sehen, daß der Kaiser dem Obristen Schoch und seinem Stellvertreter, Obristleutnant Flettinger, für ihre Verdienste im Felde goldene Ketten schenkte. Die Verleihung einer goldenen Kette war eine hohe Auszeichnung, Kriegsorden gab es nicht. Wer keine Skrupel empfindet, allein den persönlichen Erfolg zur Richtschnur seines Handelns zu machen, mag Enkevoer gerechtfertigt sehen.

Mitte September verließ die schwedische Besatzung von Biberach[105] die Stadt und zog sich nach Überlingen zurück. Magistrat und Bürgerschaft hatten sehr wohl bemerkt, daß Enkevoer die Feldüberlegenheit gewonnen hatte. Da war die Besatzung lieber aus freien Stücken abgezogen, ehe die an Zahl weit stärkeren Bürger aufsässig wurden, falls Enckevoer zur Belagerung schritt. Er legte 200 Mann Schochs in die Stadt. Im Viereck der Reichsstädte Wangen,[106] Ravensburg,[107] Biberach und Memmingen hielten die Schweden jetzt nur die letzt genannte“.[108]

Nach der Verweigerung des Durchzugs wurde das Regiment Schoch allerdings 1648 an Bayern zurückgestellt; die Mannschaft wurde auf die Regimenter Druckmüller und Modersbach verteilt. Am 3.10. teilte Ferdinand III. seinem Schwager mit, er habe seinen Feldmarschall angewiesen, dass alle Offiziere, die mit Werth, Creutz und Sporck – Schoch fehlte dagegen – in seine Dienste getreten seien und von Jost Maximilian von Gronsfeld, dem kurbayerischen Feldmarschall, genannt würden, abberufen würden. Holzappel habe das schon veranlasst und viele nach Prag geschickt.[109] Noch am 14.12. schrieb Holzappel an Ferdinand  III., dass „die beyde von Werth und Sporck wieder zu der Reuterey kommen mögen, massen ohne dieselbe wenig frucht von gemeldter Reuterey zu gewarten“.[110]

„Am 8. Dezember 1647 hatte Enkevoer aus Memmingen gemeldet,[111] daß er mit seinem und dem Rübländischen Regiment nach Böhmen aufbreche. Er hatte im September zum Anmarsch gegen Memmingen auch das Regiment Schoch mitgenommen, es dann jedoch nach Norden über die Donau angesetzt. Koalitionsrücksichten haben hierbei sicher eine Rolle gespielt. Das Memminger Belagerungskorps war auch ohne Schochs Reiter stark genug, ein enges Lagerleben der bayrischen Truppen gemeinsam mit dem abgefallenen Dragonerregiment hätte Enkevoers Koalition mehr Schwierigkeiten bereitet als Nutzen gebracht. Außerdem entsprach es den Regeln umsichtiger Kriegsführung, eine starke Abteilung jenseits der Donau zu lassen“.[112]

Bereits am 29.[?]10.1647 hatte Schoch die schwedische Besatzung Wallersteins[113] durch einen fingierten Marschbefehl auf die Straße nach Nördlingen gelockt und dann gefangen genommen. Dabei hatte er 20 schwere und leichte Geschütze sowie Munitionsvorräte erbeutet[114] und das Schloss zur Beobachtung des von Schwedischen gehaltenen Nördlingen[115] besetzt, desgleichen Harburg,[116] Oettingen[117] und Gunzenhausen.[118]

Das „Theatrum Europaeum“ berichtet: „Mehrgedachte Chur-Bäyrische haben den an Dünckelspiel[119] erlittenen Schaden[120] bald wieder ersetzt / indem sie bey 300. starck / den 23. Octobr. in der Nacht / vor das ziemlich veste / und etwan eine Stund Wegs von Nördlingen entlegene Schloß Wallerstein kommen / selbigem Leutenant / der mit in 70 Knechten / sampt 15. Pferden darinnen gelegen / einen falschen eylfertigst geschriebenen Brieff / als ob er von ihrem Obristen Pilau / käme (dessen Pittschafft sie etwan nachgraben lassen) zugeschickt / deß Inhalts / die Chur-Bäyrischen wären bereits starck im Anzug gegen Nördlingen: derohalben / wo sie nicht gleich ausziehen / und sich in die Statt begeben / würde ihnen ein solches morgen zu thun nicht mehr verstattet seyn. Weiln nun  gedachten Schwedischen Obristen Hand in dem Schreiben sehr eygentlich getroffen gewest; als hats der Leutenant angenommen / ist zu Mitternacht ausgezogen; als er aber heraus kommen / hat man ihn / sampt den Völckern gefänglich angenommen / von denen gleichwol noch 14. zu Fuß / und 4. zu Pferd / den 24. ejusd. frühe in Nördlingen ankommen.

Anderer Nördlinger Brieffe melden / dass 2. Reutter und 1. Bauer die Ordinantz durch die Stacketen[121] der Wacht zugelangt / und als solche begehrt zu warten / biß man sie dem Commendanten überlieffert / hätten sie geantwortet / sie müsten alsbald weiters / und denen auff Spielberg[122] / (ist gleichfalls ein Schloß / 4. Meylen von Nördlingen / unnd von daraus besetzt) dergleichen Order bringen. Wiewol es nun deß Herrn Commendanten und Obrist. Pilaus zu Nördlingen Handschrifft unnd Siegel in allem wol geglichen / so solle er doch von den andern Unter-Officirern gewarnet worden seyn / noch biß an den Tag allda zu verbleiben: der aber nicht gewollt / sondern sich dergestalt aus der possess deß Schlosses heben lassen: In selbigem haben die Chur-Bäyrischen 12.[123] zum theil grosse / zum theil kleine Stücke / neben anderm uneracht mehr / bekommen / und zu besserer Bloquade[124] der Statt Nördlingen starck besetzt.

Nicht allein aber ist dieses / wie ingleichen Hachhauß[125] / Harburg / Oettingen und Guntzenhausen besetzt: sondern auch denen vor Memmingen gelegenen Chur-Bäyrischen Völckern / als sie zu Wembdingen[126] unnd Fünffstätten[127] ankommen / allda sie von München und Ingolstatt[128] 5. halbe Carthaunen[129] / etliche Pöler[130] und Kugeln bekommen / Befehl ertheilt worden / Spielberg zu beschiessen unnd wegzunehmen / Theils Völcker aber ein weil vor Nördlingen zu commandiren / solchen ort desto härter zu belegen / und nach Ubergab Spielberg / selbigen völlig zu attaquiren. Wiewol nun die Chur-Bäyerischen hingegen eine Abordnung an Ihre Churfürstl. Durchl. nacher München gethan / unnd vorgewendet / dass sie jetziger Zeit für unmüglich hielten / Nördlingen wegzunehmen / sintemaln sie bey einfallendem kalten wetter / mit schlechten Kleydern neben den Stücken zustehen nicht vermöchten / zu dem auch einige Proviant unnd Munition nicht hätten; so hat diese besagte Bloquade doch ihren Fort- unnd Außgang haben müssen / biß sie endlich gar in eine offentliche Attaque ausgeschlagen / wie wir dann von solcher in nechstfolgender Erzehlung mit weitern Umbständen zuvernehmen haben werden.

Ist derohalben zu wissen: Ob gleich mehr gedachte Statt Nördlingen / durch die in nunmehr 17. (etliche melden nur von 8.) Wochen lang gehaltene Belegung / (dadurch dennen Inwohnern alle zufuhr / Handthierung unnd Gewerb gesperrt; allerhand Insolentien verübt / dero gantze Heerd Schwein / fast bey 500. Stück / hinweg getrieben; das Schloß Wallerstein / als oben angezeiget / zu der Blocquirten grossem Nachtheil / durch einen Kriegs-Fund[131] eingenommen / die nechste / ausser der Statt liegende Mühlen / theils verbrannt / theils sonsten verderbt) überaus geängstiget worden / dass die Inwohner gleichwol dieses alles gern verschmerzen wollen / wo nicht der höchstverderb- und schädlichste Brand darzu kommen / welcher dieser schönen Statt bey nahe den Garaus gemacht / womit es dann folgender Gestalt hergangen.

Demnach Freytags den 10. 20. Decembr. morgens mit angehendem Tag / in 1500. Chur-Bäyer. Reutter sich hinder dem Galgenberg (da man ihnen mit Schiessen nicht beykommen / noch die Nördling. Reutterey / so etliche Stunden mit denselben scharmutziret[132] / wegen der vortheilhafftigen Situation, ihnen einigen Abbruch thun / viel weniger aber sie aus ihrem Vortheil bringen können) præsentirt, ist noch selbigen Tags Abend so viel Fußvolck (man schreibet in allem von 4. Regim. zu Roß / unnd 7. zu Fuß / worunter nur 2. Keyserl. Als das Enckefurt- und Rubländische / die übrigen alle aber Chur-Bäyerische gewest / unterm Commando deß Keyserl. Herrn General Feldzeugmeisters von Enckefurt) mit etlich hundert Wägen / und 16. Feuer-Mörsern[133] / zu ihnen gestossen / welche 16. Mörser sie die Nacht über eingegraben / und daraus den 11. 21. frühe nach 6 Uhren / neuerfundene Feuer-Ballen[134] unnd Granaten[135] / ohne vorhergehende Aufforderung / mit höchster Ungestümm einzuwerffen angefangen / also dass in kuurtzem / durch Verhängnuß Gottes / die Statt an unterschiedlichen Orten in Brand gebracht worden. Und obwoln solchem zu wehren / man sich aller Möglichkeit bearbeitet / so hat doch die Brunst und Gewalt der Granaten / dermassen überhand genommen / dass man manchen Stock unnd Gassen in der Flamme stehen lassen müssen; welches Feuereinwerffen den gantzen Tag unnd Nacht / biß auff 8. Uhren deß folgenden Sontags / welcher war der 12. 22. deß Christmonats / ohne einiges uffhören / angetrieben worden. Zu welcher Zeit die Statt in vollem Brand gestanden.

Nachdem es nun / etwan auff eine Stund lang / stille worden / ist darauff ein Chur-Bäyrischer Trompeter[136] / mit etlich wenig Gefangenen / in die Statt kommen / welcher begehrt / der seinen so viel dagegen auszuwechslen; (Nordlinger Brieffe / unterm dato 16. 26. Decembr. melden / Er habe die Statt auffzugeben begehrt) den der Commendant / Herr Obrister Pilau / gefragt / wer das Commando vor der Statt hätte / unnd darbey befohlen / er solte seinem General sagen / dass es Ihme nicht nach Kriegs-Gebrauch / wie einem rechtschaffenen Cavallier[137] zustünde / solche Mordbrenner-[138] und ohnverantwortlicher Weise / die Bürger und dero Häuser anzugreiffen / die doch wider sie die Waffen nicht ergriffen / vielmehr aber / mit Contribuirung[139] vieler Tonnen Goldes / das ihrige bey ihnen diesen Krieg über fast alles zugesetzt / darbey sie doch niemalen geschützt / sondern jederzeit schändlich von ihnen verlassen worden; wie sie dann die Schwedische Haupt-Armee / als sie an der Statt vorbey marchirt / also desert gefunden: Unnd weiln sie den Platz ihro für importirlich gehalten / hätten sie sich dessen impatronirt.[140] So er nun eine Sach an sie gehabt / sollte er / nach Soldaten- und Kriegs-Maniere / ihne angegriffen haben / so wolte er ihnen auff gleiche Weise begegnet seyn. Ihme würde er kein Hauß abbrennen / wie der Cron Schweden ingleichem auch nicht / unnd wann er die Statt gleich gantz einäscherte / würde dem Keyser / und dem Röm. Reich damit wenig geholffen seyn / der Cron Schweden aber / die sie vielleicht wieder auffbauen lassen köndte / schlechter Abbruch geschehen. Er wolte solches nicht nur der Generalität / sondern auch seiner Gnädigsten Königin[141] berichten / die gewiß / so lang sie einen Cavallier im Land / unnd einen warmen Bluts-Tropffen im Leib hätte / solchen mehr als Barbarischen Mordbrand ungerochen nicht lassen würde.

Mit diesem Bescheid wurde der Trompeter Münd- und Schrifftlich abgefertiget. Inzwischen fiengen die Granaten und Feuer-Ballen widerumb an in die Statt zu fliegen / biß gegen Mittag / da abermals bey 2. Stunden eingehalten wurde. Darauff abermals fortgefahren / biß auff den Abend gegen 7. Uhr / gleichwol nicht so hefftig / als den Tag und Nacht vorhero geschehen war. Zwischen 9. und 10. Uhr / bekamen die Belägerten Post / als wann die Chur-Bäyrischen im Abzug begriffen wären; unnd wiewol solchem niemand Glauben zustellen wollen / sondern für einen purlautern Betrug gehalten; Hat sich doch nachfolgenden Morgen / dieses wahr seyn befunden / in dem die Chur-B. widerumb in ihre vorige Quartier zu rück gangen / vorhabens die Statt noch weiters blocquirt zu halten.

Auß mehrangeregter Statt Nördlingen wird gantz glaubwürdig geschrieben / Es seyen diese wenige Tage durch mehr als 600. Granaten und Feuer-Kugeln[142] (Schreiben aus dem Nordgau / gedencken mehr nicht / als 420.) hinein geworffen worden. Was nun hiedurch für ein Jammer / in der Statt entstanden; wie gräulich das donnern und knallen der Granaten / und die Schläge der Feuer-Ballen: deßgleichen / wie abscheulich das Prasseln und Krachen der mit Brand einfallenden Häuser zu hören gewest; wie erschröcklich die Flamme gewütet / das sey mit Worten nicht zu beschreiben / könne es auch niemand wol glauben / der es nicht selbsten gehöret / und mit angesehen habe / also dass es viel Officirer und Soldaten von den Chur-Bäyrischen selbsten für unmenschlich gehalten / und ob diesem unbilligen Mordbrand einen Abscheu getragen.

Solcher Gestalt nun seynd innerhalb 24. Stunden 141. Gebäue in die Aschen gerathen; 65. von den Granaten übel verrissen unnd zerschmettert: unterschiedliche Personen gefährlich gequetscht / 5. aber (ob vermeldte Brieffe melden von gar keinem gebliebenen; sondern allein / von etlich wenig beschädigten Bürgern) gar erschlagen worden / worunter ein Kind unnd alter Mann gewesen / welchen eine Granate / so in die Stuben gefallen / mit Tisch / Bäncken und Fenstern / sampt der gantzen vördern Wand / auff die offene Gassen hinunter geworffen. Zu dem so seynd / ohne den Haußrath / unnd ausser grossem unsäglichem Gut / über 2000. Malter[143] Früchte / 282. Futter[144] Hews / und viel Viehes / im Fewer verdorben. Die Haupt-Kirche / der Pfarr-Hoff / die Wirtschafft bey dem schwarzen Ochsen / unnd deß Forstmeisters Hauß / hat man kümmerlich / und mit grosser Mühe erhalten / dabey es dann der Kirchen im Closter / der Roßmühle[145] / unnd andern Gebäuen mehr / gar nahe gestanden. Der gröste Brand aber solle gewesen seyn / bey dem Lambs-Wirth / und in selbiger Strassen / darauff der Ernst / die Roßmühle / Wohn- und Bräuhauß / und selben gantzen hindern Stock ergriffen / ingleichem den Viehmarckt / alle Gebäu und Gassen unterhalb der Roßmühle / den Kegelein mit seiner Bräu / und den Windel-Thurn / biß fast zum Zollhauß hinaus. Item / den Storck bey David Gützlern / und H. Gottfried Lempen; das Kirch- und Höll-Gäßlein / mit der Höllen; den alten Helden / und dortherumb durch deß Forstmeisters Stallung auff die blauen Glocken / unnd nechst anstehende Häuser; der F. Sengin Stadel und alle Hinder-Gebäue daselbst herumb / ohne andere viel einzeliche Gebäue hin unnd wieder. Dabey dann das Viehe auff der Gassen herumb gelauffen / und mit Brüllen ein jämmerliches Geschrey geführt: Hingegen hat die Schwedische Guarnison an allem so darzu gehört / den geringsten Schaden nicht erlitten. Seynd also die Keyserl. gegen Böhmen / die Chur-Bäyer. Aber in Francken fortgangen / und allein die Casparische[146] Reutter zur Bloquade ligen geblieben.

Die letzte Granate / so in die Statt geworffen worden / ist dem eingelangten Bericht nach / beym Rath-Hauß zersprungen; die hat / (welches man für gar marckwürdig halten will) bey dem Bildniß oder Gemälde von Saulo / in der Apostel-Geschichte am 9. Cap. v. 4. unnd 5. beschrieben / mit dieser Lateinischen Uberschrifft / SAULE, SAULE; QUID ME PERSEQUERIS ? Unnd zwar allernechst bey dem Wörtlein ME, welches nicht beschädiget worden / ein Stück von den Steinen aus der Mauer geschlagen: Sonsten aber soll / ausser was mit den Mörsern gethan / kein Schuß geschehen seyn / weiln die Chur-Bäyrischen / ausser etlichem geringen Regiments-Stücklein / wider einen Einfall keine Stücke bey sich gehabt haben“.[147]

Im Falle Nördlingens – hier war allerdings die schwedische Besatzung stärker als die Bevölkerung – hatte sich selbst das Feuereinwerfen in der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember durch 16 Geschütze als relativ wirkungslos erwiesen; „So ist anheuth, als den 21., durch das in Nördlingen gethanes feuereinwerffen zwar ein viertel der statt eingeaschert worden [141 Wohnhäuser u. Scheunen, 2.083 Malter Getreide u. 282 Fuhren Wein waren vernichtet worden]. Weilen die schwedische besazung darin aber stärcker als die burgerschafft sich befindet, ist der vermuthenste zweck, daß die bürger sie zum auszug zwingen möchten, nicht diesmal zu erwarten, doch wohl zu hoffen, […] daß die operation nicht umsonst geschehen“ [sei],[148] was allerdings eine Täuschung war. Die Stadt wurde weiter von Truppen Schochs, Gusch(e)nitz‘ und Royers blockiert. Schochs Regiment,[149] das mit der Blockade Nördlingens und Lauingens[150] – nach französischer Einschätzung Maximilian I. ohnehin „ein Dorn im Auge“; vom 8.1. bis 31.3.1648 lagen dort einzelne Abteilungen des kurbayerischen Heeres vor der Stadt[151] – beauftragt war, wurde abgezogen, um auf dem Anmarsch die Donaubrücken von Dillingen,[152] Höchstädt[153] und Donauwörth[154] abzubrechen. Da Schoch nicht bei der kurbayerischen Armee dienen durfte – er wurde auf Verwendung Ferdinands III. Obristhauptmann von Vorarlberg -, wurden am 7.4. aus seinem Regiment die Reiterregimenter Druckmüller und Modersbach formiert.[155]

Ende August 1648 hielt sich Schoch mit seinen Reitern im Raum zwischen Leutkirch[156] und Isny auf. „Zwei zu Leutkirch zurückgebliebene, evangelische Ratsherren beschlossen, bei dem ‚Herrn Obersten Caspar zu insinuieren und selbigem neben Herrn Michael Maucher, dem katholischen Pfarrer, aufwarten zu lassen, was dann auch sehr wohl abgelaufen ist. Sie haben eine gute Audienz erlangt. Hiesige Stadt hat dieses Regiment dergestalt mit Brot, Korn und Hafer versehen, daß sie während der Einquartierung niemals beunruhigt wurde‘ „.[157]

Bekannt wurde Schoch dadurch, dass er in seinem Tross[158] einen Sarg für seine Bestattung mitführen lässt. Bei Kriegsende ließ er sich in Vorarlberg nieder. Er erwarb vom Prämonstratenserkloster Weißenau[159] den Edelsitz Gwiggen (heute Abtei Mariastern[160]) im Leiblachtal. 1653 wurde er in den Adelsstand erhoben und erhielt die Würde eines Kammerherrn. Dazu musste er sich jedoch erst für 1000 Taler aus der Leibeigenschaft des Klosters St. Georg in Isny freikaufen. 1666 wurde seine Besoldung erhöht.[161] Er starb 16.8.1672 wahrscheinlich an den Folgen seiner Kriegsverletzung in Bregenz und ist in der dortigen Stadtpfarrkirche begraben.

[1] SCHMIDT, Voraussetzung, S. 446. BECK, Schoch, S. 137f.

[2] Kleinholzleute, heue Teil von Idny [LK Ravensberg]

[3] Isny im Allgäu [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 377ff.

[4] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2793, fol. 480 (Ausfertigung): Generalkriegskommissare an Max., 1644 XI 20.

[5] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[6] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[7] Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.

[8] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[9] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[10] Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst.

[11] Landshut; HHSD VII, S. 386ff.

[12] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.

[13] EBERMEIER, Landshut, S. 95f.

[14] Vgl. HÖBELT, Ferdinand III.

[15] Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[16] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[17] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[18] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 439.

[19] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.

[20] KAPSER, Kriegsorganisation, S. 241.

[21] Vgl. ALBRECHT, Maximilian I.

[22] Vgl. LEISTIKOW, Sperreuter.

[23] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.

[24] Heidelberg; HHSD VI, S. 302ff.

[25] Heilbronn [Stadtkr.]; HHSD VI, S. 315ff.

[26] KODRITZKI, Seitenwechsel, S. 119.

[27] Grombach [Bad Rappenau, LK Heilbronn], HHSD VI, S. 266.

[28] Bruchsal [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 120ff.

[29] Speyer; HHSD V, S. 350ff.

[30] Stollhofen; HHSÖ I, unter S. 498, 582.

[31] Philippsburg [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 632f.

[32] BAUR, Fürstentum Speier, S. 41.

[33] Starnberg [LK Starnberg]; HHSD VII, S. 713f.

[34] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon.

[35] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen:

Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet,

6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«

[36] Söcking, heute Stadtteil von Starnberg [LK Starnberg].

[37] Erling, heute Ortsteil von Andechs [LK Starnberg].

[38] BUCHNER; BUCHNER, Bayern, S. 33f.

[39] Landsberg a. Lech; HHSD VII, S. 385f.

[40] Mindelheim LK Unterallgäu]; HHSD VII, S. 450ff.

[41] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.

[42] Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.

[43] Kaufering [LK Landsberg am Lech].

[44] BUCHNER; BUCHNER, Bayern, S. 168.

[45] Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.

[46] Kempen [LK Kempen-Krefeld]; HHSD III, S. 384ff.

[47] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[48] Wasserburg am Inn [LK Rosenheim]; HHSD VII, S. 790ff.

[49] WASSENBERG, Florus, S. 702.

[50] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f. Vgl. BECKER, Salem.

[51] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.

[52] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 239.

[53] sine discrimine: ohne Unterschied.

[54] Bregenz; HHSÖ II, S. 446ff.

[55] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.

[56] Kraut und Lot: Pulver und Blei.

[57] Johann [Hans] Werner Aescher [Ascher, Escher] v. Binningen; Obrist [1582 – 1653].

[58] ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht ge[S. 129]lassen worden“.

[59] Innsbruck; HHSÖ II, S. 500f.

[60] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck

[61] reverenter: (es sei) gestattet; ehrerbietig.

[62] in prima furia: in der ersten Wut.

[63] Lädin, auch Laden, Löden: SEMLER, Tagebücher, S. 81, Anm. 306: „die größten damals auf dem Bodensee fahrenden Schiffe; 34 m lang, am Boden 4, 40 m breit mit einen Tiefgang von 1, 25 – 1, 50 m, der Mast bis zu 26 m hoch, das Segel meist 23 m lang und 13 – 20 m breit. Sie besaßen eine Tragfähigkeit von 1400 Zentner und fassten 500 Mann“. Vgl. LEIDENFROST, Die Lastsegelschiffe.

[64] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153.  Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.

Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Dr. Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“.

[65] Finnen: auch hagapells, hakkapeller genannt: [nach hakkaa päälle: hau drauf] Sammelbegriff für Finnen, Lappen und Finnlanddeutsche im schwedischen Heer. Bei den finnischen Verbänden wäre zu differenzieren zwischen Finnländern und Finnlandschweden (Soumen Ruotsalaiset), Deutschen in Finnland. Vgl. die zahlreichen Arbeiten von PLEISS. Zu den zahlreichen Bezeichnungen im deutschen Sprachraum vgl. auch SCHWEITZER, Zweihundert Jahre, S. 125f. In der schwedischen Propaganda wurden die Finnländer – als „Truppe des Schreckens“ – als Pendant zu den in kaiserlichen Diensten stehenden Kroaten aufgebaut, die Gustav Adolf als des „Teufels neuen Adel“ bezeichnete. Die Wirklichkeit jedoch sah anders aus, auch wenn sie von Zeitgenossen als wild und brutal beschrieben wurden. Zudem standen sie im Verdacht, Wetter machen zu können und den Teufel anzubeten. Die Finnländer – „von Natur aus gesetzlose Viehdiebe“ (BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 56), die anfangs noch unzureichend montiert zum Teil mit Pfeil und Bogen in den Kampf zogen – standen sozial auf der untersten Stufe des schwedischen Heeres, wurden bei Angriffen als erste aufgeopfert und zu Arbeiten herangezogen, die der gewöhnliche Soldat ablehnte oder nur unter Zwang verrichtete. Sofern eine Entlöhnung überhaupt erfolgte, wurden sie regelmäßig vergessen, oder es wurden ihnen nie eingelöste Verschreibungen ausgestellt. Obwohl die Finnländer nur geringe Chancen hatten, sich in Deutschland in Sicherheit zu bringen, war ihre Desertionsquote mindestens doppelt so hoch wie diejenige der schwedischen Soldaten. Jeder 5. Finne desertierte. Finnische Reiterregimenter wurden z. B. schlechter besoldet als nationalschwedische. Vgl. die Äußerungen Axel Oxenstiernas über die in Königshofen im Grabfeld liegenden Finnen gegenüber dem schwedischen Statthalter in Franken, Krafft von Hohenlohe, Schleusingen, 1632 XI 27; PLEISS; HAMM, Dreißigjähriger Krieg, S. 49: „Wie ich vorgestrigen dages nahe Königshofen offen, befinde ich die wenige Finnen, so daselbst in Guarnison ligen, zimblich nackhendt und unbeklaidt, auch etwas verdrossen daß sie so gar übel accomodiret, dannenhero sie auch umb dimission, inn ihr vatterlandt widerumb zu ziehen, mir instendig nachgeruffen. Weil dann ich sie zur verdrossenheit ohnedem geneigt weiß, zumahlen sie eine so geraume zeit hero stets an selbigem ort inn guarnison gelegen, unnd nicht wie andere knechte, so zu felde gebrauchet werden, ihnen etwas profit machen oder unnterhalt verschaffen können … bitte, die anordnung zu machen, daß von der regierung daselbst zu einem kleidigen ausgetheilet werde, damit sie gleichwol inn etwas contentement und ergetzlichkeit wider haben mögen“. Zum Teil waren sie noch aus Mangel an Ausrüstung noch mit Bogen bewaffnet. Kommandierender der 1. Finnen-Schwadron war Torsten Stålhandske. Vgl. LANGER, Formen der Begegnung, S. 84f. Zum zeitgenössischen Bild der Lappländer (auch sarkastisch „Lippenländer“, etwa „gefräßige Personen“ genannt) vgl. OPEL; COHN, Dreißigjähriger Krieg, S. 242ff. Zu den zahlreichen Bezeichnungen im deutschen Sprachraum vgl. auch SCHWEITZER, Zweihundert Jahre, S. 125f. Nach dem Krieg wurden zerstörte Orte wie z. B. Torgelow [LK Uecker-Randow/Mecklenburg-Vorpommern] auf Befehl Christinas von Schweden mit Finnen und Livländern neu besiedelt. Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; 1625 soll Banérs Armee bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) meist als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Eine Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die von Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, und den von den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten bastanten Armeen erscheint jedoch überflüssig. Nach ENGLUND, Die Verwüstung Deutschlands S. 76, waren 1630 bereits jeder 10. Schwede und jeder 5. Finne desertiert. Nach LUNDKVIST, Schwedische Kriegsfinanzierung S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Zu den Verlusten LINDEGREN, Frauenland, S. 145: „Grob gerechnet kann man behaupten, daß in der ganzen Periode von 1620 bis 1720 ca. 75 % aller Todesfälle auf Krankheiten und andere Entbehrungen zurückzuführen sind. Ca. zehn Prozent starben in Kriegsgefangenschaft. Die restlichen 15 Prozent fielen bei Kampfhandlungen. Ungefähr ein Drittel dieser direkt kampfbezogenen Todesfälle geschah im übrigen im Zusammenhang mit Belagerungen. Große Feldschlachten und kleinere Gefechte forderten im allgemeinen nicht besonders viele Todesopfer, vergleicht man sie mit dem Alltag des Krieges. […] Die Zahl der toten Soldaten kann total auf 1,7 Millionen geschätzt werden. Von diesen starben gut eine Viertel Million im Feld oder infolge von Kampfhandlungen; gut eineinviertel Millionen fielen dem ‚Alltag des Krieges‘ zum Opfer“. => Mortalität.

[66] schwarzer Caspar: Teufel.

[67] Meister Hämmerlein: Teufel.

[68] WEECH, Sebastian Bürsters Lebensbeschreibung, S. 239ff.

[69] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.

[70] STEMMLER , Tagebuch Bd. 2, S. 1123.

[71] Nach LAHRKAMP, Werth, S. 170, Anm. 37, traten im April nur ein Leutnant, der zum Rittmeister einer Komp. befördert wurde, u. 60 Reiter über. Dass z. B. später Bissingen samt der Besatzung Rottweils sowie Caspar Schoch mit seinem etwa 600 Mann starken Regiment (eine undat. Liste mit der Truppenstärke vom Febr. 1648 (Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2953, fol. 154, weist sogar 986 Mann bzw. Pferde aus), das F III gern in Böhmen oder bei der Hauptarmee gesehen hätte (Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 168, fol. 174-175 (Ausfertigung): de Souches an Holzappel, Brünn, 1647 VII 23), zu F III übertraten, wird zumeist nicht weiter erwähnt, obwohl schon RIEZLER, Meuterei II, S. 216f., darauf hingewiesen hatte („Pissinger“ !).

[72] BROUCEK, Eroberung, S. 17; HÖFER, Ende, S. 109ff. Die Angaben bei WEBER, Gliederung, S. 407, sind zu berichtigen.

[73] Zu Erzherzog Ferdinand Karl, Erzherzog in Österreich (in Tirol), 1620-1662, reg. 1646-1662, verheiratet mit Anna de Medici, Tochter Cosimos II., Großherzog v. Toscana,  vgl. die Dissertation v. SALFINGER, Landesfürstentum, bzw. allgem. FONTANA, Geschichte Bd. 2, 175ff.

[74] HIRN, Kanzler Bienner, S. 157, Anm. 1; BÜCKING, Frühabsolutismus, S. 192ff. Vgl. die negative Einschätzung P. L. Carafas: Seine Regierung sei „con si poca prudenza e con si mala economia“ gewesen, „che havendo distrutto tutto lo stato del Tirolo“. LEVISON I, S. 747; SALFINGER, Landesfürstentum, S. 358.

[75] Wie sehr der Kaiser die bayerischen Truppen gegen die Schweden benötigte, geht aus dem anonymen Gutachten, 1647 VI 10 (Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 167, fol. 153-154) u. Holzappel an R. Colloredo, 1647 VI 12 (Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 167, fol. 197-198), hervor.

[76] Vgl. IMMLER, Kurfürst Maximilian I.

[77] Reutte [BH Reutte], HHSÖ II, S. 523f.

[78] Zu den Schwierigkeiten, den Durchzug durch Tirol zu erhalten, der v. den Ständen „aus furcht, den churfürsten in Bayern zu beleidigen und feindlich solchen ihnen sich zuzuziehen“ (Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 169, fol. 68-71 (Ausfertigung): Enckevort an Holzappel, Hauptquartier Bregenz, 1647 IX 03), abgelehnt wurde, u. dem erfolgreichen Einsatz Schochs bei den Kämpfen in Südddeutschland; allgem. HÖFER, Ende; RIEZLER, Meuterei II, S. 195ff.

[79] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 168, fol. 174-175: De Souches an Holzappel, Brünn, 1647 VII 23.

[80] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 169, fol. 273-78: Ferdinand III. an Holzappel, Pilsen, 1647 IX 15.

[81] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[82] Kroaten: (kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten), des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“ http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“.

[83] Pilsen [Plzeň]; HHSBöhm, S. 444ff.

[84] HÖFER, Ende, S. 267f., Anm. 289.

[85] Wangen im Allgäu; HHSD VI, S. 854ff.

[86] Das feste Haus Gießen gehörte zum Spital Lindau. Es liegt auf halbem Weg nach Tettnang, unweit der Argen.

[87] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.

[88] Bregenz; HHSÖ II, S. 446ff.

[89] Hard [Bez. Bregenz].

[90] Fußach [Bez. Bregenz].

[91] Rohr [Bez. Bregenz].

[92] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.

[93] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.

[94] Romanshorn [Bez. Arbon].

[95] Arbon [Bez. Arbon].

[96] Rorschach [Bez. Rorschach].

[97] Offenburg [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 607ff.

[98] Asperg [LK Ludwigsburg]; HHSD VI, S. 29ff. ?

[99] Rottweil [LK Rottweil]; HHSD VI, S. 676ff.

[100] Rottenburg [LK Tübingen]; HHSD VI, S. 674ff.

[101] Ravensburg [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 644ff.

[102] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.

[103] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.

[104] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 169, fol. 189-190: Enckevort an Holzappel, Hauptquartier Bregenz, 1647 IX 09.

[105] Biberach an der Riß [LK Biberach]; HHSD VI, S. 80ff.

[106] Wangen im Allgäu; HHSD VI, S. 854ff.

[107] Ravensburg [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 644ff.

[108] HÖFER, Ende, S. 108ff.

[109] LAHRKAMP, Sporck, S. 65.

[110] SINCLAIR, zit. bei SAMBRAUS, Feldzug, S. 27, Anm. SAMBRAUS stützt seine Ausführungen auf Akten des Bayerischen Hauptstaatsarchivs München und des Österreichischen Staatsarchivs Wien u. muss v. der Wiedergabe her als zuverlässig angesehen werden, im Gegensatz zu HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2, der die Quellen zusammenzieht u. als Nacherzählung z. T. ungenau wiedergibt.

[111] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 172, fol. 143-144: Enckevort an Holzappel, Memmingen, 1647 XII 08.

[112] HÖFER, Ende, S. 129.

[113] Wallerstein [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 788.

[114] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 171, fol. 44-45 (Ausfertigung): Enckevort an Holzappel, Hauptquartier Buxheim, 1647 XI 05.

[115] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.

[116] Harburg [Schwaben]; HSSD VII, S. 270ff.

[117] Oettingen i. Bayern [LK Nördlingen]; HHSD VII, S. 558f.

[118] Gunzenhausen [LK Gunzenhausen-Weißenburg]; HHSD VII, S. 260f.

[119] Dinkelsbühl [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 142ff.

[120] Dinkelsbühl war am 19.10.1647 von schwedischen Truppen unter dem Obristleutnant Weiher geplündert worden; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 6, S. 129.

[121] Staketen: Absperrung, Geschützverkleidung, Holzpfähle.

[122] Spielberg [LK Weißenburg-Gunzenhausen]; HHSD VII, S. 707.

[123] Nach dem Bericht Enckevorts an Holzappel HQ Buxheim 1647 XI 05 (Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 171, fol. 44-45) sind es gegen 20. Geschütze gewesen.

[124] Blockade (blocquade, plocquade): Absperrung, Einschließung, Besetzung, Belagerung. Blockade und Einschließung einer Festung zielten auf Aushungerung der Bevölkerung. Der Salemer Mönch Bürster berichtet über die Blockade Überlingens 1644; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Den 19. Februarii hat der commendant [Courval; BW] wol uff zway oder anderthalb hundert personen außgelaßen, welche herr obriste Wolff widerum haißen zuerugg hineinzuetreiben oder niderzueschießen und nit paßieren laßen, uff welches ain solches geschray, jamer, heylen und wainen, insonders klainer kindern und schwangeren weiber, daß doch ainen harten stain und letstlichen auch ihn hat mießen bewegen; hat er solche laßen verwahren biß er befelch vom obristen Merzi [Franz v. Mercy; BW] bekomen, wie er sich mit ihnen solle verhalten, welche also lange zeit im veld in großer kelte, regen und wind, tag und nacht uffgehalten, und letstlich befelch komen, solche alle widerumb zuemahlen zuerugg hineinzuejagen oder aber niderzueschießen. Allain welche gelt gehabt, weil nun deß beschaids von Merzi erwartet, haben sich interim ihre ettliche redimirt oder außkauft, da0 man sie hat laßen laufen, entreunen und darvon komen, welche außgeben, daß man kain kazen noch hund nit mehr darinnen thue sehen und ain solches schwarzes brod thue backen, daß manß nit oder kümmerlich kendte glauben und allberait an schmalz schon großen mangel. Und sollen die gemaine soldaten, deren über 600 nit, deren maßen also elend und der mehrer thail so kraftloß herumber gehen, daß sie die muggen oder fliegen schier möchten umbstoßen. Lassen auch schon kuglen biß in die schanzen, unangesehen sie so weit vorhußen, heraußlaufen, wie sie dann voriger tagen in ainem schuz ihr drey getroffen, 2 gebliben, der drüdte ob er möchte curiert werden, ist ungewiß“.

Dagegen wurden Ausfälle aus der Festung unternommen, um Nahrung zu beschaffen, den Belagerungsring zu sprengen, die Belagerer aus den Gräben zu werfen und diese zuzuschütten. Doch es gelangten immer wieder Güter hinein, weil der Ring wie z. B. um Eger 1647 nicht lückenlos geschlossen werden konnte. Holzappel erließ daher einen Aufruf an die Nachbarorte, mit dem er jedem für das Einschleusen von Lebensmitteln die übliche drakonische Strafe des Abschneidens von Nasen und Ohren androhte. Dass der Befehl auch vollstreckt wurde, zeigen die Erinnerungen Leopolds aus Marktredwitz: „In dieser Woche(n) sind 3 Männer, die etwas auf dem Rücken nach Eger tragen wollten, von den bayer. Reitern gefangen genommen worden. Dem einen davon ist der Bart samt der Haut, dem anderen die Nase(n) und dem dritten sind die Ohren abgeschnitten worden. Dann hat man sie wieder laufen lassen“. BRAUN, Marktredwitz, S. 318. Ein ähnliches Mandat hatte Ferdinand III. auch Nürnberg zugehen lassen, das ebenfalls Transporte nach Eger hatte abgehen lassen. Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsakten 168, fol. 271: Kaiserliches Mandat an Nürnberg, Pilsen, 1647 VIII 26.

[125] Hochhaus, Burg [LK Nördlingen, Schw.]; HHSD VII, S. 300f.

[126] Wemding [LK Donauwörth, Schw.]; HHSD VII, S. 806f.

[127] Fünfstetten [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 215f.

[128] Ingolstadt; HHSD VII, S. 326ff.

[129] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.

[130] Böller: GRIMM; GRIMM Bd. 2, Sp. 233: „boler, doch heute im sinne von mörser, aus dem feuerkugeln geworfen werden, auch kleiner kanonen. man schreibt auch pöller“.

[131] Fund: GRIMM; GRIMM Bd. 4, Sp. 530: „ausgesonnenes, ersonnenes, ausgedachtes, ein anschlag, etwas listig ersonnenes, ein kunstgrif, ein knif“.

[132] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.

[133] Feuermörser: grobes Geschütz der Belagerungsartillerie, mit dem Bomben, Karkassen (aus glatten Rohren abgefeuerte Brandgeschosse, die aus einem schmiedeeisernen, mit Leinwand ummantelten und mit einem Brandsatz gefüllten Gerippe bestehen) und andere Feuer-Kugeln (Geschosse mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung) im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnten.

[134] Karkassen: Brandgeschosse, die aus einem schmiedeeisernen, mit Leinwand ummantelten und mit einem Brandsatz gefüllten Gerippe bestehen.

[135] Granate: ein mit Schwarzpulver gefülltes Gefäß, das als Handgranate geworfen wurde. Granadiere waren ursprünglich Soldaten, die Handgranaten gegen den Feind schleuderten. Als der schwedische General Lars Kagge 1634 in Regensburg belagert wurde, forderte er zu diesem Dienst Freiwillige gegen höheren Sold auf und wurde so der Schöpfer der Granadiere.

[136] Trompeter: Eigener gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge

[137] Kavallier: I. Bezeichnung für einen Ritterbruder des Deutschen Ordens. Jeder zum Ritter geschlagene Mann konnte in der Anfangszeit mit dem Profess unter dem Beistand eines glaubwürdigen Bürgen zum Ordensritter avancieren. Später war die Würde eines Ritters allerdings Adligen vorbehalten.

II. ursprünglich für Reiter, später für einen Ritter oder einen Mann ritterlicher, d. h. adliger Herkunft verwendet, dann mehr Höflichkeitsfloskel.

[138] Mordbrenner: „eine Person, welche des andern Eigenthum auf eine boshafte Art anzündet. Entweder so fern Mord hier noch heimlich, hinterlistig bedeutet, oder auch, so fern dieses Wort ehedem nur einen solchen Incendiarium bedeutete, welcher bey der Anlegung des Feuers zugleich mörderische Absichten hat“. [KRÜNITZ]

[139] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.

[140] impatroniert: bemächtigt.

[141] Vgl. FINDEISEN, Christina von Schweden; HERMANNS, Christina Königin von Schweden; BUCKLEY, Christina; HEYDEN-RYNSCH, Christina von Schweden.

[142] Feuerkugel: Geschoss mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung, das von Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnte.

[143] 1 bayerischer Malter = 222 Liter, 1 württembergischer Malter = 177 Liter.

[144] Wagenladung unterschiedlichen Gewichts (ca. 3755, 708 Liter).

[145] Rossmühle: von Pferden angetriebene Mühle.

[146] Caspar Schoch

[147] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 6, S. 129ff.

[148] Vgl. Enckevorts Bericht an Holzappel, Hauptquartier Reimlingen vor Nördlingen, 1647 XII 20/21 (Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 172, fol. 69-74).

[149] Im Februar 1648 umfasste es 986 Mann; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 247.

[150] Lauingen (Donau) [LK Dillingen/Donau]; HHSD VII, S. 396f.

[151] Der Chronik zufolge wurde die Stadt zwar „blocquirt“, eine Übergabe der zu stark besetzten Stadt erfolgte jedoch nicht; Zahlungen wurden auch keine geleistet (Auskunft des Stadtarchiv Lauingen); Stadtarchiv Lauingen: „Lauingen als Festung 1648″.

[152] Dillingen a. d. Donau; HHSD VII, S. 140f.

[153] Höchstädt a. d. Donau [LK Dillingen]; HHSD VII, S. 301f.

[154] Nach dem Schreiben Wrangels an Christina, 1648 IV 01 (n. St.) – Riksarkivet Stockholm Skr C G Wrangel E 8265 (Entwurf) – nimmt DEUTINGER, Schwedische Verwüstungen, an, dass die Zerstörung der Brücke durch schwed. Einheiten erfolgte. Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.

[155] HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 929.

[156] Leutkirch im Allgäu [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 466ff.

[157] HÖFER, Ende, S. 140.

[158] Tross: Der Tross war der gesamte Begleitzug eines Heeres (ohne Anspruch auf Verpflegungsrationen) und bildete sich, neben den Offiziers- und Soldatenfamilien, aus Dienstpersonal, Feldpredigern, Feldchirurgen, Feldschern (vgl. s. v.), „Zigeunern“ als Kundschaftern und Heilkundigen, Köchen und Handwerkern, Händler/innen und Marketender/innen, Invaliden und Entwurzelten, Glaubensflüchtlingen, Soldatenwitwen und Kriegswaisen, Hunger leidenden Zivilisten und Bauern, Gefangenen, behördlicher Strafverfolgung Entflohenen und zum Dienst bei der Artillerie verurteilten Straftätern sowie Gauklern, Wahrsagern und in 4 Klassen eingeteilte Prostituierten („Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“). Der schwer bewegliche Tross und die ambulante Lagergesellschaft waren z. T. doppelt bis viermal so groß wie das Heer, dem er folgte, und war somit zahlenmäßig größer als eine Großstadt wie etwa Köln. Der Aufwand für die eigenen Bedürfnisse Erzherzog Leopold Wilhelms und seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. In der Werbeinstruktion (1639 VII 04; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2624, fol. 4-5) war bestimmt worden, dass „taugliche knecht und nit solche, wie zum theil bei vorigen werbungen geschehen, geworben werden, die mit zu villen kindern beladen und sich allein wegen der quartier underhalten lassen, khonfftig aber wanns zum veldzug khombt, wider dauongehn, also werb: und lifergelt umb sonst angewendt wirdet“. Zum Teil wurden sogar Schiffsbrücken im Tross mitgeführt. Zudem unterlag der gesamte Tross der Militärjustiz, vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 35 (1633): „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden“.Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER,  „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi. In Notsituationen wurden Trossangehörige, wenn auch erfolglos, als Kombatanten eingesetzt; BRNARDIC, Imperial Armies 1, S.19.

[159] Weißenau, bei Ravensburg [LK Ravensburg]

[160] Abtei Mariastern (Gwiggen),eine Abtei der Zisterzienserinnen im vorarlbergischen Hohenweiler [Bez. Bregenz].

[161] Vorarlberger Landesarchiv  Rep. 14-080 Gutsherrschaft Gwiggen Akten Schachtel 2, Nr. 26.

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Limbach [Limpach], Carl Freiherr von

Limbach [Limpach], Carl Freiherr von; Obrist [ – 9.8.1638 bei Wittenweier gefallen] Carl Freiherr von Limbach stand 1638 als Obrist[1] in kaiserlichen Diensten.

Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Happe[2] erwähnt ihn in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 12. [22.3.1638; BW] ist das keyserliche Limbachische Regiment[3] zu Toba,[4] Großbrüchter[5] und Wiedermuth[6] unversehens ankommen und ungeachtet, dass wir ihnen, wie vorher gedacht, die Einquartirunge[7] abekauft, sind sie doch eine Nacht in den Dorfen liegen blieben, haben zu Holzsußra[8] Nicoll Jungen ein Pferd genommen“.[9] „Den 13. [23.3.1638; BW] das Limbachische Regiment Meinem Gnädigen Herrn zu Peukendorf[10] über einhundert Lemmer genommen“.[11]

Am 9.8.1638 wurde Johann von Götz[12] bei Wittenweier[13] von den Truppen Bernhards von Sachsen-Weimar[14] so vernichtend geschlagen, dass von seinen 12.000 Soldaten nach der Schlacht nur noch 3.000 bis 3.500 unter kaiserliche Fahnen zurückkehrten. Limbach fiel in dieser Schlacht.

In der „Relation Oder gründlichen Erzehlung“ über die Schlacht bei Wittenweier am 30.7./9.8.1638 heißt es: „Als Ihre Fürstl. Gn. Herr Bernhardt Herzog von Sachsen / etc. den 27 Julii (6 Augusti) zu Langendenzlingen[15] ohnfern Freyburg[16] im Preyßgaw / general Randevous gehalten / vnd folgenden Tags ihren Zug auff Kenzingen[17] gerichtet / sich auch nahe bey solchem Städtlein gelägert / vnd aber von den vorauß gehabten Partheyen Kundschafft erlangt / daß die Keyserisch- vnd Bäyrische Armeen mit einer grossen menge Wägen von Früchten / Meel / vnd andern Vivers beladen / nahe bey dem Kloster Schuttern[18] / angelangt seyen / so seyn Ihre Fürstl. Gn. noch selbigen Abend mit ihrer Armee wider auffgebrochen / vnd jenen entgegen / die ganze Nacht durch / biß an den Tag / marchirt / da sie dann Sontag Morgens / den 29 Julii (8 Augusti) die beede Herren General Feldmarschallen[19] / als den Signor Duca Savello [Savelli; BW], vnd Herrn Graf Johan von Götzen [Götz;[20] BW] / mit ihrer ganzen Macht / nahend gedachtem Closter / bey dem Dorff Friesenheim[21] angetroffen / die vorauß gesetzte Reuterwacht alsbald angesprengt / den Leutenant[22] so dabey / neben noch 8 Reutern gefangen / vnd etliche nidergemacht / den Rest aber biß vnter die Armee verfolgt / zugleich auch vermittelst etlicher Com̃andirter Troupen zu fuß / sonderlich von Franzosen / zween besetzte Posten erobert / vnd biß in 60 Mann dariñ erschlagen; Deßwegen dañ die Keyserische gut befunden / gemeltes Dorff / zu verhinderung mehrern nachsetzens / an vnterschiedlichen Orten in brand zustecken / weiln hochernanter beeder Herren Feldmarschallen Excell. Excell. ohne das / so bald sie der ohnversehenen Ankunfft Ihr Fürstl. Gn. vnd gleich erfolgten ansprengens / verständigt worden / sich mit der ganzen Armada / der Artilleri vnd allem / auff ein hohen sehr Vortheilhafftigen Berg / nechst dabey / mit guter manier zuziehen / vnd von dar / auff Ihr Fürstl. Gn. Volck / mit Stücken gar starck vnd ohnablässig / jedoch weil dieselbe fast alle zuhoch gegangen / ohne sondern effect vnd schaden / zuspielen angefangen; Denen nun ist von Ihr Fürstl. Gn. Stücken / vnterschiedlich / wiewol so starck vnd offtmals nicht / jedoch mit mehrem effect geantwortet / auch sonst durch die Mußquetirs gegen einander scharmüzirt worden / also daß solchen Vormittag an Keyserisch: vnd Bäyrischer seyten / ihrer selbstbekantnuß nach / gleichwol über 120 Mann todt geblieben / von Ihr Fürstl. Gn. Volck aber / 20. erschossen / vnd bey 30. gequetscht worden; Obwol nun die zugegen gewesene Französische Trouppen / weil es ihnen anfangs wol geglückt / gar den Berg / vnd das Läger darauf / zu stürmen angewolt / so haben doch Ihre Fürstl. Gn. Herzog Bernhard / schon recognoscirt gehabt / daß allda / sonder grosse gfahr vnd schaden / nichts außzurichten war / vnd deßwegen rathsamer befunden / sich in das freye platte Feld dabey / vnd in ein rechte SchlachtOrdnung zustellen / der hoffnung / obgemelter Herren Feldmarschallen Excell. Excell. sich auch eins andern entschliessen / vnd auff Seine Fürstl. Gn. ankom̃en würden. Vorab / weil vermög aller ein zeither spargirter Zeitungen / vnd von Herrn Graf Götzen selbst geführter discours, Ihr Excell. nichts anders / als dergleichen Gelegenheit sollen gewünscht haben. Weil aber beede Herren auß ihrem inhabenden Vortheil weiters vorzubrechen Bedenckens gehabt / vnd also / ausser was mit Canoniren vnd geringẽ  scharmuzieren / gemelter massen vorgegangen / an Ihre Fürstl. Gn. ferner nicht gesetzt / haben dieselben sich vmb den Mittag wider etwas zurück nach Mohlburg[23] gezogen / vnd damit den beeden Herren Feldmarschallen desto mehr vrsach gelassen / von dem ingehabten Berg sich ebenmessig zuerheben. Die Nacht darauff / ward beederseyts ohne Alarm zugebracht / vnd liessen Ihre Fürstl. Gn. den folgenden Morgen / war der 30 Julii (9 Augusti) den Gottesdienst vnd die Predigt von den Threnen Christi über Jerusalem[24] / so wegen deß Verlauffs den Tag zuvor eingestelt verblieben / ordentlich verrichten; vnd als zum beschluß derselben / bewegliche außführung geschehen / wie der langmüthige Gott die Verächter vnd Verfolger seines heiligen Worts / wann sie sich schon eine Zeit lang mächtig vnd schröcklich seyen / doch zuletzt stürzen lasse: Haben Ihre Fürstl. Gn. die endliche resolution gefast / auch hernach den vmbstehenden Cavallirn[25] gleich gesagt / daß Sie ohne fernern Verzug an den Feind zugehen / entschlossen werẽ / mit versicherung / daß ihnen Gott noch denselben Tag Heyl verleyhen werde; haben darauff als gleich der ganzen Armee auffbruch befördern lassen / vnd seyn / so bald Sie was wenigs speiß zu sich genommen / stracks zu Pferdt gesessen / auch weiln Sie Kundschafft erlangt hatten / daß offtermelte beede Herrn FeldMarschallen mit all ihren Völckern vnd Proviant-Wägen vnten am Rhein auffwarts zugehen allbereit begriffen seyen / haben Ihre Fürstl. Gn. damit sie nicht vorbey kommen / noch ihr intention mit Proviantierung der Veste Preysach[26] / erlangen möchten / ihnen vorzubiegen / destomehr geeylet. Seyn darauff bald nach 12 Vhren Mittags / nahend Wittenweyher (allda Ihre Fürstl. Gn. nechst verwichenen Jahrs dero Schiffbrück vnd Schanzen gehabt) an sie kommen; Es hatten aber Ihre Excellentien sich dessen schon versehen / vnd derenthalb das Feld mit der schönen SchlachtOrdnung / darein sie sich bald gestellt / wol in acht genommen. Dagegen Ihren Fürstl. Gn. beschwerlich gefallen / durch ein zimlichen Wald / über ein Werte vnd Brucken zwischen zweyen tieffen / vnd mit dicken Hecken überwachsenen Gräben zu filiren,[27] welches dann vermittelst etlicher 100 Mann von der Gegenpart / wo nicht gar verwehrt / jedoch ein geraume zeit hätte disputirt werden können; Weil aber Ihren Fürstl. Gn. darinn kein widersetzligkeit anbegegnet / haben sie dero übergebrachte Trouppen sampt der Artolleri noch vor dem außgang deß gemelten Walds gesetzt / vnd wol enge zusammen gehalten / biß sie zugleich außbrechen / vnd mit rechter Ordnung den angriff thun können; da dañ das Canoniren von beederseyt / bald angangen / mit grossem eyfer stätig continuirt / auch Ihr Fürstl. Gn. rechter flügel (so der Herr General Major[28] Tupadel [Taupadel; BW] geführt), weil der Keyserisch vnd Bayrische lincke flügel / von derselben stärckstem Volck / als nemblich den Curaßiern[29] vnd andern besten Regimentern[30] erlesen gewest / gewaltiglich zurück getriben / vnd sich biß auff die reserve / welche der Obrist Kanoffsky [Chanovsky; BW] gehalten / zu retiriren getrungen worden. Weil nun derselbe noch etwas fern zuruck gestanden / so seyn die Keyserische an solcher seyt / in hoffnung gerahten / schon viel gewonnen zu haben; aber es hat nicht lang gewärt. Dann so bald besagter Herr General Major gemelten Herrn Obristen erlangt / seyn sie in all müglicher eyl wider auff vorerwehnten linckẽ flügel ankommen / vnd haben demselben / so ernstlich zugesetzt / daß er sich nicht weniger als jene zuvorn / nach secundirung vmbsehen müssen. Vnter dessen hat der Obrist Rosa [Reinhold v. Rosen; BW] so neben dem Herrn Grafen von [Wilhelm Otto v. Nassau-Siegen; BW] Nassaw vnd Freyherrn von Puttbuß [Putbus; BW] / deß Herzogen lincke seyten gehalten / den Savellischen vnd Götzischen rechten Flügel / sonder grosse resistenz über Kopff vnd Halß / in ihr eygen Fußvolck gejagt / vnd biß dahin verfolgt / da dann die Keyßerliche Parthei grossen schaden gelidten / vnd alsbald ein theil derselben Infanteri / außzureissen angefangen. Inmittelst aber / seyn die andere Brigaden[31] gar nahe auff einander kom̃en / vnd haben doch die Keyserische Mußquetirs[32] nicht eh Fewer geben wollen / biß der Herzog etlich keine Trouppen auß den seinigen gezogen / solche hart an sie geschickt / vnd das Kugelwechseln anfangen lassen / warüber die grosse hauffen aneinander kommen / vnd bald dieser: bald jener theil / von der Reuterey angesprengt / auch hingegen widerumb entsetzt worden. In welcher vermengung es so weit gelangt / daß sie endlich gar die Mußqueten[33] einander vmb die Köpff geschmissen / die Götzische von deß Herzogs Artolleri 3. zwölfpfündige[34] / vnd 4. der kleinen Regiments Stücklein[35] bekommen / hingegen Ihre Fürstl. Gn. all deß gegentheils Canon sampt darzu gehörigen Kugeln / in ihren gewalt gebracht / da sich dañ ein ieder theil / solcher seines Feinds Stücken nach vermögen: allein mit dieser mercklichen ohngleicheit / bedient / daß die Götzische / weil sie zu den erlangten 7. Stücken / mit tauglichen Kugeln nicht versehen / gar schlechten Vortheil davon gehabt / hingegen aber die Weymarische stetigs fort / vnd mit mercklichem effect schiessen können. Weil es nun zu lang gewärt / vnd das Artolleri Volck ganz darüber erlegen / so seynd theils von deß Herzogs Reutern abgesessen / haben der ermüdeten Constables[36] vnd Handlangere[37] Ampt versehen / vnd das Lob davon getragen / daß sie trefflich wol geschossen. Dessen aber ohnerachtet / weil die Keyserische immer mit mehrerm Volck nachsetzen können / lauter Alte / deß Handels verständige vnd wolgeübte Soldaten von beederseyt / mit einander zuthun gehabt / vnd bald nicht ein Squadron,[38] Er sey dann eusserst bemüssigt worden / das feldt raumen wollen / sondern sie sich so herzhafft mit einander herumb geschlagen / daß ein jeder theil zum zweyten mal auff deß andern vorige stell / zu stehen kommen / vnd also die Victori biß in die fünffte Stund wanckelmütig geblieben; So haben sie endlich nur Squadron: vnd Regimenter weiß auffeinander getroffen / vnd hat dern fast ein jedes absonderlich / auß dem Feld getrungen werden müssen / da dañ in der letzte die Götzische: vnd Savellische mit hauffen durchgegangen / einander nach in ihr eygen Bagage[39] gefallen / vnd solches selbst zu plündern angefangen / die Schwedische es ihnen aber nit gönnen wollen / sondern sie davon gejagt / vñ die guten Beuten[40] lieber vnter sich getheilt, damit aber sich also von einander gethan vnd getrennet / daß der Herzog auff sein meiste cavalleri kein Staat mehr machen können / sondern allein mit der Infanteri vnd etlich wenig Reutern stehen geblieben / vnd an dem Feld / auch all den andern Siegzeichen / so Gott ihren Fürstlichen Gn. zuerhalten gegönt / sich wol vnd Danckbarlich begnügt. Als es nun dahin gelangt / vnd Ihren Fürstl. Gn. die ihrige schon derenthalb glück zu wünschen angefangen / hat den Herrn General Major Tupadeln der eyfer getrieben / den Flüchtigen mit etlich wenig der seinigen ferner nachzuhawen / da Er dann seine Auffwärter vnd Diener hin vnd wider von sich geschickt / vnd als Er solcher gestalt allein wider zu rück gekehrt / in meynung / daß von den Kayserischen oder Bayerischen ganz niemand mehr zu gegen sey / ist Er von einer Troupp / so sich wider zusammen gefunden / ohngefähr angetroffen / vnd also gefangen mitgenommen worden: Wie sich dann auch auff der Wahlstatt / an einem Graben vñ Vortheilhafften Paß / noch endlich 5. Squadrons zu Pferd vnd 4. zu Fuß / widerumb befunden / welche sich ferner zu wehren zwar ansehen lasse / aber so bald die beynahende Nacht ihnen zu statten kommen / vnd ein wenig blinder alarm gemacht wurde/ in grosser dissordre durch: vnd auff Offenburg[41] gegangen / Allda Ihr Excell. Herr Graf Götz selbsten / nicht über ein halbe Stund geblieben / sondern mit 6 / seiner BagagiWägen / die Er von aller menge daselbst hinderlassen hatte / vnd von all den zusamen gefundnen Trouppen / sich noch dieselbe Nacht / beneben dem Herrn Gener. Wachtmeister[42] Schnettern [Schnetter; BW] / Herr Obrist. Geyling [Gayling v. Altheim; BW] / Truckenmüllern [Druckmüller; BW] vnd Reynach [Melchior v. Reinach; BW] / auff Oberkirch[43] nach demselben Thal reterirt / allda Seine Excell. folgends etlich vnterschiedliche hohe Officirs / so todt auß der Schlacht mit abgeführt waren / oder doch vnterwegs noch / den Geist auffgeben / begraben: Inmittelst die verhawene Wege vber das hohe Gebürg / der Kniebis[44] genandt / durch das Landvolck eröffnen / den Rest Seiner Excell vnd deß Herrn Duca Savello Volcks / als biß in 1400. Reuter vnd 900. Mañ zu Fuß / doch alles in mercklicher confusion / darüber nach dem Würtenbergischen Land gehen / vñ besagte Weg gleich wider hinder sich stärcker als zuvor vergraben vñ verhauen lassen. I. F. G. Herzog Bernhart haben sich dagegen auff der Walstatt vnd eben an dem Orth / wo der Feind anfangs der Schlacht gestanden / vnter den Todten vnd gequetschten gelägert / vnd von dero denselben Tag gehabtẽ überauß grossen müh / mit frewden geruhet / dann Sie nahend alle Squadrons vnd Brigaden selbst angeführt / vnd sich zu mehrmaln mitten vnder der Feinde Trouppen befunden hatten / auch von theils derselben Officirs gekandt / vnd vmb ertheilung Quartiers mit namen angeruffen vnd gebetten worden. Aber der Allmächtige hat I. F. Gn. dermassen beschirmet / daß Sie ganz ohnverletzt geblieben / vnd allein auff dero Waffen 2. Schuß bekommen. Ihr Feldgeschrey in solch hitziger Schlacht / war abermalen / GOTT MIT VNS / aber bey den Franzos: vñ andern beywesenden Nationen / welche das Teutsche nicht wohl aussprechen kunden / Emanuel. Vnter der Götzischen vnd Savellischen aber / rufften sie / FERNANDUS.

Vnd ist im vbrigen der vollkom̃ene Sieg in deme bestanden I. Daß Ihre Fürstl. Gn. nicht allein dero von den Kays. in wehrendẽ Treffen / an sich gebrachte Stück / alle wider erlangt / sondern auch ihnen die ihrige / so viel sie gehabt / als nemlichen 2 halbe Carthaunen[45] / 2 schöne Böhler[46] auff 125. Pfund schiessend / 3 Falckonen[47] / 2 Falckonerlein[48] / vnd 4 Regiments stück / neben aller zugehör / von Kugeln / Granaten / Pulver vnnd Lundten in grosser anzahl / auch viel Wägen mit materialien / 2 Feld Schmitten / vnd aller nothwendigkeit eines wohlbestelten Artolleri Staats / sampt den darzu gehörigen Officiers vnnd anderm Volck / abgewonnen vnd erhalten. II. Daß Ihre Fürstl. Gn. all die Proviant vnd andere namhaffte Vivers / damit Preysach versorgt werden sollen / sampt darzu behörigen Wägen / deren in allem biß in 1000. gewest / erobert. III. Daß Sie neben deme / ihnen den Götzischen vnd Savellischen auch all ihr Bagage / so biß in 2000. Wägen vnd Kärch / vnd darunter viel hübsche Carotschen / mit manch guter Beut / Insonderheit aber der beeden / Herrn Generalen Canzleyen vnd Brieffe mit begriffen / aberhalten. IV. Daß Ihre Fürstl. Gn. ihnen 80 Cornet vnnd Fähnlein genommen / darunter allein von deß Herrn Feldmarschalckẽ Graf Götzens LeibRegiment[49] Curasiers / 7 schöne von Silber vnd Gold gestückte / von andern Regimentern Curasiers aber: auch etlich Cornet / sich befunden. V. Daß von den Keyserisch: vnd Ligistischen nicht allein über 1500 Mann auff dem Platz erschlagen / sondern ihrer auch ein grosse anzahl in den Rhein gejagt vnd ersäufft / viel zu Gnaden vnnd in Dienst auffgenommen / andere gefangen / vnd in Summa solch ansehnliches Corpus von lauter den ältesten Regimentern / zum wenigsten 12000 Mañ effectivè starck / also verringert vñ zerstrewet worden / daß wie obgesagt / dern nicht dritthalb Tausend mehr / zu Roß vnnd Fuß / bey ihrem General sich versamblet / Wie viel aber gequetschte / darunter seyn mögen / das weiß man noch nicht. Der Kayserisch Herr Feldmarschall Duca Savello ist in den Rucken geschossen / kümmerlich davon kommen. Herr Obrist Seneschal ist gefangen / Herr Obrist Meusel / Obrist Hagshausen [Moritz v. Haxthausen; BW] / Obrist Soles [Gottfried v. Salis; BW] / so das Prisigellisch [Brisigello; BW]: Obr. Stefan Alber / so das Tyllisch: vnd Obrist du Puis [Puech; BW], der das Eppische [Epp; BW] Regiment hatte / deßgleichen der Obr. Limpach [Limbach; BW] / vnd wie man gewiß darvor hält / auch Herr Obr. Edelstett [Edlinstetten; BW] / seyn Tod / 5 Obriste Leutenant seyn gefangen / vnd deren zum wenigsten 6. oder 7. gleichfals Todt. Von Obrist Wachtmeistern[50] seyn nur 3 gefangen / wie viel aber derselben / so dann auch von Rittmeistern[51] / Capitains[52] / Leutenanten[53] / Cornets[54] / Fenderichen[55] / vñ geringern Officirs eigentlich Todt geblieben / hat man noch der zeit nit allerdings wissen köñen / wiewol deren ein zimliche anzahl bekandt / vnd es auß obigem wohl abzunehmen ist. Obrist Wachtmeister Vivario, ist neben andern zu Oberkirch erst begraben worden: Vnd seynd sonst von erstbenanten Officiers sehr viel: vnd allein bey dem Rosischen Regiment /über 100 gefangen / darunter die geringste / Quartiermeisters[56] seyn / daß man aber die gesampte anzahl von allen Regimentern / nicht zusammentragen tragen vnd hier benambsen können / ist die vrsach; weil die regimenter nicht mehr als einen ganzen Tag zu hauff geblieben / sondern von Ihrn Fürstl. Gn. theils vmb den Feind weiter zufolgen / mehrentheils aber vmb die Fütterung besser zu haben / hin vñ wider Commandirt: vnd auß einander gezogen worden. Gegen all oberzehltem haben Ihre Fürstl. Gn. in dem grossen vnnd ernsten gemenge ihr seyts verlohren / 14. Fähnlein vnd 8 Cornet / 2 Majors / als nemlich Major Weyerheim von den Tupadelischen zu Pferdt / vnnd Major Vizdumb [v. Eckstätt; BW] von den [Philipp Eustach v.; BW] Hattsteinischen Regiment zu Fuß / beneben 8. oder 9 Rittmeistern vnd Capitains in allem / vnd etlich geringern Officirs / auch nicht über 500. gemeine Reuter vnd Knecht[57] / deren Zahl doch allgleich so reichlich ersetzt worden / daß (wie beweißlich) der grösser Theil Ihrer Fürstl. Gn. Regimenter zu Fuß / vmb etlich 100. Mann stärcker / ab: dann auff die Walstatt gezogen: die gefangene gemeine Soldaten / so sich nicht alsbald gutwillig vntergestellt / vnd dern auch etlich viel 100 seyn / damit nicht eingezehlt. Sonsten aber / so seyn Ihren Fürstl. Gn. abgefangen / vnd in der retirada mit fortgebracht wordẽ / der General Major Tupadel / wie oberzelt / Obrist Leutenant Ruht [Ruuht; BW] von dem Vorbußischen [Forbes; BW] Regiment / 4. Rittmeister / vnd 3. oder 4. Capitains / beneben etlich Leutenant / Cornets vnd Fendrichen / welche dann nechster Tagen sollen wider eingetauscht werden. Vnd seyn bey dieser ernsten occassion, Ihr Fürstl. Gn. seyts / am gefährlichsten gequetscht worden / Herr Obrist Rotenhan / Herr Obrist Leutenant Rheingraf Johann Ludwig [v. Salm; BW] / Obrist Leutenant [Friedrich Wolfgang v.; BW] Fleckenstein / Major Rosa [Johann v. Rosen; BW] / vnd Major Prestin / aber nunmehr alle ausser lebensgefahr. Herr Obrist Rosa [Reinhold v. Rosen; BW] / vnd Herr Obrist Graf Wilhelm Otto von Nassaw seyn zwar gleichfalls vom schiessen beschädigt / haben doch einen Weg als den andern / immer mit fortzureiten / vnd ihre Dienst zuthun nicht vnterlassen. Dienstags den 31 Julii hernach / haben Ihre Fürstl. Gn. forderst die von dero Armee gebliebene Soldaten samptlich / vnd was man auch vom Feind für vorneme Officirs erkennen mögen / lassen ordentlich begrabẽ / weil auß mangl deß Volcks solches überal ins Werck zubringen / nicht möglich war, Ingleichem haben Seine Fürstl. Gn. Vorsehung gethan / daß die gequetschte versorgt / vnd hin vnd wider außgetheilt worden / hernach der Soldatesca zur ergetzlichkeit / die eroberte ProviantWägen / sampt allen Vivers so darauff / zum besten gegeben / vnd zumahln dero Bagage von Mohlburg zu sich auf die Wahlstatt kommen lassen. Mitwochs den 1 (11) Augusti / frühe / ward zu Ehren deß Allmächtigen Gottes / welcher so ein reichen Sieg verliehen hatte / bey der ganzen Armee ein solenn Danckfest gehalten / da dann der Lobgesang / Gebet vnd Verkündigung der Wolthaten deß Allerhöchsten / bey jedem Regiment absonderlich / in dem ganzen Feld vmbher / erschallet / bey Ihren Fürstl. Gn. aber / sich alle Obristen vnd Vornehmbste Officiers befunden / vnd sampt denselben / Erstlichen den 124 Psalmen / Wer Gott nicht mit vns diese Zeit / etc. von Herzen gesungen / hernach auff anhörung der Predigt Göttlichen Worts sich vnter dem freyen Himmel vmbher / auf ihre Knie gelegt / vnd Gott durch sonderbahre Gebet / inniglich gedanckt / So dann auch das Te Deum Laudamus[58] etc. mit frewden intonirt, Vnnd hierauff so sein Ihren Fürstl. Gn. von dero Regimentern nacheinander / die eroberte Cornet vnd Fähnlein / vnterthäniglich præsentirt / vnd von dero Zelt plantirt oder auffgesteckt worden / welches dann (weil sonderlich viel schön erneuerte Standarten vnd Fahnen darunter) sehr prächtig vnd magnifi. anzusehen gewest. Nach diesem haben Ihr Fürstl. Gn. erstlich so wol auß dero vorigen / als denen vom Feind new eroberten Stücken / hernach von der gesampten Cavallerie / vnnd so dann von den Mußquetirs zum zweyten mal / in hüpscher Ordnung Salve schiessen vnd also diß allgemeine Frewdenfest beschliessen lassen“.[59]

[1] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[2] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.

[3] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[4] Toba [Kyffhäuserkreis].

[5] Großbrüchter [Kyffhäuserkreis].

[6] Wiedermuth [Kyffhäuserkreis].

[7] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „ dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359.  Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); RUDOLF VON BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“

[8] Holzsußra [Kyffhäuserkreis].

[9] HAPPE I 194 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[10] Peukendorf [Kyffhäuserkreis].

[11] HAPPE I 195 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[12] Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[13] Am 30.7./9.8.1638 schlägt Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar die kaiserliche Armee unter Graf Johann von Götz und Federigo Duca di Savelli bei Wittenweier im Breisgau.

[14] Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst.

[15] Denzlingen [LK Emmendingen].

[16] Freiburg im Breisgau, HHSD VI, S. 215ff.

[17] Kenzingen [LK Emmendingen]; HHSD VI, S. 397f.

[18] Schuttern [Gem. Friesenheim, Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 718f.

[19] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünf

[20] Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[21] Friesenheim [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 718f.

[22] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[23] Mahlberg [Ortenau-Kr.]; HHSD VI, S. 496f.

[24] Lukas 19, 41-44.

[25] Kavallier: I. Bezeichnung für einen Ritterbruder des Deutschen Ordens. Jeder zum Ritter geschlagene Mann konnte in der Anfangszeit mit dem Profess unter dem Beistand eines glaubwürdigen Bürgen zum Ordensritter avancieren. Später war die Würde eines Ritters allerdings Adligen vorbehalten. II. ursprünglich für Reiter, später für einen Ritter oder einen Mann ritterlicher, d. h. adliger Herkunft verwendet, dann mehr Höflichkeitsfloskel.

[26] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.

[27] filiren: einzeln hintereinander gehen oder reiten.

[28] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[29] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[30] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[31] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2016 Mann und 256 Offizieren, ab 1631 nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann und 64 Offizieren. Die insgesamt 1512 Mann waren in 648 Pikeniere und 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.

[32] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[33] Muskete: Die 1, 5 – 2 mm dicken Brustharnische der Pikeniere boten keinen ausreichenden Schutz gegen Musketenkugeln, die mit 300 m/sec noch auf 40 Meter den Harnisch und seinen Träger durchschlugen und ihm meist tödliche Verletzungen zufügten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79, 156. Bei einer Schussentfernung von 100 m wird der Brustpanzer noch durchschlagen, in der Regel blieb aber die Kugel im Körper zurück und fügt dem Getroffenen schwere Verletzungen zu. Bei einer Entfernung von 200 m wird der Panzer zwar nicht mehr durchschlagen, der Getroffene erleidet aber schwere Prellungen. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79f. Vgl. auch EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[34] Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB].

[35] Regimentsstück: leichtes Feldgeschütz, durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht. [wikipedia]

[36] Konstabel: Geschützmeister (Schütze), Kriegshandwerker, der auch für schwere Festungs- und Belagerungsartillerie Rohre und Geschosse herstellte. Er musste Richten und Laden, Instandhaltung und Reparatur beherrschen. Stückgießer und Büchsenschmiede wie Pulvermacher arbeiteten unter seiner Anleitung. Gut bezahlte Büchsenmeister nahmen an Kriegszügen teil und genossen eine bessere Verpflegung als Soldaten. Der Büchsenmeister unterstand dem Zeugmeister, der sie auch anwarb, im Gefecht hatte der (General)Feldzeugmeister den Befehl.

[37] Handlanger („handlangere“): Bezeichnung für den Assistenten des Geschützmeisters („konstapel“) in der schwedischen Armee.

[38] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).

[39] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[40] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153.  Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.

Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“.

[41] Offenburg [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 607ff.

[42] General(feld)wachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.

[43] Oberkirch [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 587f.

[44] Kniebis [LK Freudenstadt]; HHSD VI, S. 412.

[45] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.

[46] Böller: kleiner Mörser; GRIMM; GRIMM, DWB Bd. 2, Sp. 233: „boler, doch heute im sinne von mörser, aus dem feuerkugeln geworfen werden, auch kleiner kanonen. Man schreibt auch pöller“.

[47] Falkone: vergleichbar mit der halben Schlange, hatte ein 30faches Kaliber und daher auch ein leichteres Rohr von ca. 14-20 Zentnern und ein Gesamtgewicht von 22-30 Zentnern. Als Vorspann benötigte man 6-8 Pferde.

[48] Falkonett: leichtes Feldgeschütz, das von einem Pferd gezogen werden konnte. Das Falkonett verschoss 3-pfündige Eisengeschosse bei einem Kaliber von 7, 2 cm. Es wurde bevorzugt gegen lebende Ziele eingesetzt.

[49] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.

[50] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[51] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[52] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[53] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[54] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.

[55] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.

[56] Quartiermeister: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte.

[57] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. => Verpflegung.

[58] Te Deum laudamus: Ambrosianische Lobgesang, an Festtagen zum Schluss der Matutin gesungen, in Luthers Fassung „Herr Gott, Dich loben wir“.

[59] Relation oder gründliche Erzehlung / Wie die Ernstliche Feldt=Schlacht / so den 30 Julii Alten Calenders / dieses 1638 Jahrs / nahend dem Dorff Wittenweyher in dem Preißgaw am Rheinstrom / vorgegangen / sich Erstlich zugetragen / vnd endlich nach Gottes Willen geendet. Gedruckt im Jahr 1638 [Stadtbibliothek Ulm 1880].
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Eberstein, Otto Albrecht von

Eberstein, Otto Albrecht von; Rittmeister [6.6.1618 Gehofen-5.3.1657 Artern] Otto Albrecht [Albrecht Otto] von Eberstein [6.6.1618 Gehofen[1]-5.3.1657 Artern[2]]  stand 1647 als Rittmeister[3] in schwedischen Diensten[4] unter dem Befehl Przyemskis[5] im belagerten Memmingen.[6]

Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch[7] hält in seiner „Ober-Ländischen Jammer- Und Straff-Chronic“ von 1669 fest: „Demnach Memmingen und Nördlingen[8] von Chur-Bayeren[9] durch gütliche Handlung den Schwedischen übergeben[10] / zu einem Commandanten Sigismundus Prisembski ein Polack[11] Oberste[12] über ein Regiment[13] zu Fueß / sambt einer Compag:[14] zu Pferdt under dem Ritmeister Eberstein nacher Memmingen gelegt worden / hat gemelter Oberste Prisembski einen Reütter von dem Duglasischen[15] Regiment Anthonium Vacht zur Salvaguardia[16] alhero ordiniert“.[17]

Am 23.9.1647 unternahm er einen vergeblichen Ausfall gegen die kurbayerischen Belagerungstruppen. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt dazu in seiner „Chronick“: „Den 13. 23. Septemb. ist der Rittmeister / Namens Otto Albrecht von Eberstein / der mit vngefehr 70. Pferden in der Stadt lag / außgefallen / auff welchen die Bayerische Reuter / so zu Amedingen[18] / im nechsten Dorff / lagen / alsobalden zugedrungen / aber bald wider zu ruck getrieben worden / einen Rittmeister vnd einen Reuter tod hinterlassend“.[19]

[1] Gehofen [Kyffhäuserkreis].

[2] Artern [Kyffhäuserkreis]; HHSD XI, S. 23.

[3] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[4] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen/ den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Betellbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“.

[5] Sigismund Przyemski [Prisembski] [ – ], schwedischer Obrist.

[6] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.; zur Belagerung selbst vgl. HÖFER, Ende, S. 115ff.

[7] Leutkirch im Allgäu [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 466ff.

[8] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.

[9] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.

[10] Vgl. dazu IMMLER, Maximilian I.

[11] Polen, Polacken: Die übliche, zunächst nicht pejorative Bezeichnung für die im kaiserlichen Heer wenig geschätzten polnischen Truppen, die hauptsächlich von Spanien besoldet und in habsburgischen Diensten standen. Die Kampfkraft dieser Truppen galt als gering. Einerseits galt ihre Führung als schwierig, andererseits waren sie wegen ihrer Tapferkeit und Geschicklichkeit im Umgang mit Muskete, Pistole, Säbel, Lanze und Wurfspeer gesuchte Söldner. Von Philipp Graf von Mansfeld-Vorderort stammt die negative Beurteilung: „Sie fressen wohl weder Samstag noch Freitag Butter oder Eier; sich aber sonsten für den katholischen Glauben, das Romische Reich oder auch ihr eigenes Vaterland einige Ungelegenheiten zu machen, seind sie ganz keine Leut. Wahrheit oder Ehr hat bei ihnen nicht länger Bestand, als wan es ihnen zum Profit dient; wan der aufhört, schwören sie für fünf Groschen einen Eid, dass Gott nie zur Welt geboren!“ HALLWICH, Wallensteins Ende, S. I51f. Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik (Oktober 1636), S. 89: Die polnischen Reiter „soffen sehr viel bier auß, machten es mit Plündern, schenden erger denn alle feinde, ritten uff die welde, durchschändeten die Weibsbilder, dass Sie nicht gehen kundten, nötigten die Steinalten Weiber, dass Sie starben, zernichteten alles in heußern, weil ihrethalben alles uff die Welder und in die Städte gewichen wahr, haben viel vergrabene sachen aufgesucht, vermaurete keller gefunden, zien und kupfer mitgenommen, kirchen erbrochen, kelche, leichen- und Altartücher mitgenommen. Den 31. October s. n. fiel das Fest aller heiligen ein, drumb blieben Sie liegen, feyerten es mit fasten und speisen nur von öhl, Eßig und fischen, wo sies haben kundten, wahren aber nichts desto frömmer und brachen an Sontag frühe auf und marchirten auf Presnitz und Wiesenthal. Das ärgste und grausambste an ihnen wahr, dass Sie schöne kinder, gleich wehren Sie Turcken oder Tartarn, mitgenommen“. WAGNER, Pforr, S. 129.

[12] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[13] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[14] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[15] Robert Douglas [Duclas, der Lebhafte; Duglaß, Duclas] of Whittinghame, Freiherr [1651], Graf [1654] [17.3.1611 Standingstone/Schottland-28.5.1662 Stockholm], schwedischer Obrist, Generalleutnant.

[16] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen:

Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«

[17] FURTENBACH, Ober-Ländische Jammer- Und Straff-Chronic, S. 170.

[18] Amendingen, heute Stadtteil v. Memmingen.

[19] Vgl. SCHORER, Memminger Chronick, S. 157; HEILMANN, Kriegsgeschichte 2. Band, S. 735.

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Ruebland [Rüblandt, Rübländer, Rübeland, Rübelant, Rubland, Rubeland, Rutlandt, Rudländer, Tubland], Johann Christoph Freiherr von der [de]

Ruebland [Rüblandt, Rübländer, Rübeland, Rübelant, Rubland, Rubeland, Rutlandt, Rudländer], Johann Christoph Freiherr von der [de]; Obrist [um 1600-1655]

Johann Christoph Freiherr von der [de] Ruebland [Rübländer, Rübeland, Rübelant, Rubland, Rutlandt, Rudländer, Tubland] [um 1600-1655] [1] stand als Obrist[2] und Generalquartiermeister[3] in kaiserlichen Diensten.

1638 hatte er noch unter Piccolomini[4] gedient. Am 11.1.1638 schrieb er aus Brüssel an Piccolomini: Er sei beim Kardinal-Infanten und den spanischen Ministern zur Audienz gewesen und habe sich dort über das zögernde Einhalten der Versprechungen zur finanziellen Unterstützung der kaiserlichen Armee beschwert. Der Kardinal-Infant habe die Einhaltung der Verträge und großen Geldmengen zugesagt.[5] Ferdinand III.[6] wandte sich am 16.3. aus Pressburg[7] an Piccolomini: Er schicke Instruktionen, die ihm Ruebland einhändigen solle und informierte ihn über den ungünstigen Verlauf des Krieges am Niederrhein.[8] Am 20.3. schrieb Piccolomini aus Brüssel an Ruebland und berichtete ihm über die verlorene Schlacht bei Rheinfelden.[9] Die Stadt Aachen[10] sei bedroht, Caretto di Grana treffe Vorkehrungen zu deren Verteidigung. Auch Köln[11] rüste sich, Kurfürst Ferdinand von Köln[12] habe Truppeneinquartierungen im Stift Stablo[13] bewilligt.[14] Piccolomini informierte Ruebland am 22.3.1638: Er habe die Befehle an Johann von Götz[15] abgeschickt. Suys habe 1.500 jüngst in Lüttich[16] angeworbene und in Maastricht[17] stationierte französische Soldaten überfallen und geschlagen. Johann und Bernard de Voord seien aus französischen Diensten zum Kaiser übergetreten. Er, Piccolomini, habe sie dem Kaiser empfohlen.[18] Von Juli bis Ende September hielt Ruebland Piccolomini weiter über Kriegsgeschehnisse auf dem Laufenden, unter anderem über den Vormarsch seines Regiments in Luxemburg, die Lage der Kaiserlichen in Württemberg und Baden etc.[19]

Der Benediktiner-Abt von St. Georgen im Schwarzwald,[20] Georg Gaisser [1595-1655],[21] erwähnt ihn in seinem Tagebuch: „13.[11.1638; BW] Horst, Truckhmüller [Druckmüller; BW], Capon [Kapoun; BW] Rublandt, [Johann; BW] Wolf und andere Obersten erschienen, nachdem sie auf ihrem neuerlichen Zuge das Schloß Gutenberg[22] vergeblich angegriffen, das Wiesental verheert und sich einer Beute von etwa 300 Stück Vieh und 100 Pferden bemächtigt hatten, infolge Rückberufung bei der Eschinger Musterung, von wo sie, in die untere Markgrafschaft beordert, den Weg hier vorbei nahmen“.[23]

Im Dezember hielt sich Piccolomini noch immer in Brüssel auf. Am 6.12.1638 schloss er im Namen des Kaisers mit Gamarra im Namen des Kardinal-Infanten einen 12 Punkte-Vertrag über die gegenseitige Hilfeleistung und Vorbereitung der Kampagne des Jahres 1639 ab:

1. Piccolominis Armee wird auf 24.000 Mann, davon 6.000 Reiter ergänzt. Außerdem verbleiben mehrere Regimenter unter Lamboys Kommando.

2. Mit ihrer Teilnahme am Kampf gegen Frankreich ermöglicht die kaiserliche Armee dem Kardinal-Infanten, die nötige Anzahl von Soldaten zur Verteidigung gegen die Holländer abzukommandieren.

3. Gegen Frankreich wird ein Angriffskrieg, in Deutschland ein Verteidigungskrieg geführt werden.

4. Der Kardinal-Infant stellt das Rekrutengeld für die Regimenter Lamboys sowie für die Ergänzung der Regimenter Piccolominis zur Verfügung.

5. Derselbe stellt die Mittel für Piccolominis Artillerie zur Verfügung und wird dessen Armee vom Beginn der Kampagne an bis zur Rückkehr in die Winterquartiere besolden.

6. Der Kaiser trifft solche Vorkehrungen im Reich, dass kaiserliche Truppen in keinem Fall von Flandern abkommandiert werden müssen.

7. Auf Kosten des Kardinal-Infanten werden bis 2.000 Kroaten oder Polen angeworben und Piccolominis Truppen angegliedert.

8. Die 1.000 Mann zählenden Regimenter Rueblands werden gleichfalls vom Kardinal-Infanten besoldet, jedoch auf Reichsgebiet gelegt und erst zu Beginn der Kampagne Piccolominis Truppen angegliedert.

9. An den günstigsten Orten werden rechtzeitig Magazine für den Vormarsch der Armee errichtet und der Kardinal-Infant besorgt die Distribution der Vorräte.

10. Der Kaiser sorgt für ausreichende Reserven an Proviantwagen und Pferden.

11. Für die mit der Befestigung besetzter Orte und deren Eroberung verbundenen Ausgaben teilt der Kardinal-Infant der Armee Piccolominis Minister zu, die über die nötigen Geldsummen verfügen werden.

12. Das Datum des Beginns der Kampagne wird auf den 1.4. festgesetzt.[24]

Vom 20.3. bis zum 15.4.1639 informierte Ruebland Piccolomini weiter über den Zustand seiner Regimenter, deren Ergänzungen durch Werbungen,[25] den beschwerlichen Marsch durch Thüringen und die kriegerischen Aktionen der Schweden (die Brandschatzung Kulmbachs).[26]

Das „Theatrum Europaeum“[27] fasst zusammen: „Gelangen solchemnach an das Eichsfelde / von demselben etwas weniges zu erzehlen / in welchem sich der von Königsmarck / neben andern / eben wohlherum getummelt hat. Die unterthanen dieses Ländleins haben vielmahls hart herwider gehalten / dardurch sie ihres erlittenen Schadens eigene Verursacher geworden. Im Aprilen seynd bey ihnen zwey Käiserliche Regimenter[28] / das Rubländische und Hesterische einquartiret gelegen / welche hin und wider ohne Widerstand gestreiffet / beschädiget / und die Recruiten in Thüringen zerstöret. Der General King gieng diesen Monat über 3000. zu Roß starck / und that ihnen hieran Einhalt. Die Schwedische auß Erfurt[29] haben sich etlichemahl bemühet / selbiges Völcklein zur Contribution[30] zu bringen / seyn aber iedesmahl unverrichter Sachen zurück kommen. Im Eingang deß Junii zogen die Käiserliche herauß / der von Grießheim aber behielte / als Ober-Amptmann / noch hundert Tragoner[31] / das Ländlein darmit vor Schwedischer Contribution zu schützen / und solche hergegen von seinen Benachbarten zu fordern / welches ihm doch über angewendeten starcken Ernst nicht gelingen wolte. Dann nachdeme gedachte beyde Käiserliche Regimenter auß dem Ländlein abgezogen waren / und der Ober-Amptmann sich seines Intents würcklich gelüsten liesse / wurde der Obriste von Königsmarck / so die Kingische Trouppen zu Pferd zugleich führete / benebens dem Plettenbergischen und anderm Fußvolck / derer beyder man an der Weser bey Münden[32] damals nicht bedorffte / nach dem Eichsfeld commandiret / den Ober-Amptmann im Zwang / welchem aber der Obriste Eppe / so hiebevor Hessisch gewesen / auß dem Stifft Oßnabrück in eil zu vermeynter Hülffe kam.

Dann als nun dieser zu Duderstatt[33] mit 1000. abgemüdetem Volck zu Roß ankommen / und etwas außzuruhen gedachte / waren ihme die Schwedischen zu schnell und starck auff den Halß kommen / hatten ihn zeitlich in Unordnung / und was sich zu Pferd nach dem Salberg begeben / in die Flucht gebracht / ihn darauff nechstens mit seinem Uberrest in Duderstatt eingesperret gehalten / und so bald das Fußvolck mit der Artillerie ankame / den Orth beschossen / welchen er keinen Tag gehalten / sondern sich ergeben / und darinnen / sammt denen / die sich zu ihme retiriret hatten / in 500. starck gefangen genommen worden: Und obwohlen der Ober-Amptmann mehr obgedachte zwey Käiserliche Regimenter wieder zurück beruffen / seynd sie doch bey so gestalten Sachen bald durch und auff Saltzungen[34] zu gegangen / und haben den Orth geplündert / von dannen nach dem Fuldischen[35] / und wo sie hin erfordert waren / sich wendende / dannenhero der von Königsmarck den Meister gespielet / und ausserhalb vorerwehnter Gefangener von den Zerstreueten noch vielmehr zur Beut bekommen. Ob auch wohl der Ober-Amptmann sich auff Gleichenstein[36] sich innen halten / der gleichwol auch Rüstenberg[37] in eil mit etwas Fußvolck vom Land besetzet / und doch endlich mit Accord sich ergeben. Worauff sich andere Städtlein deß Eichsfeldes / und unter denselben Heiligenstatt[38] zum ersten auch ergaben / dardurch unter die Contribution gebracht / der Ober-Amptmann aber / darum / daß er im Accord[39] keinen Orth / wohin er geführet werden sollen / ernennet / auch einen im Accord mit begriffenen verpartiret hatte / ungestellter seiner Soldaten / in Arrest genommen wurde“.[40]

Am 9.5.1639 schrieb der kaiserliche Kriegssekretär Johann Friedrich Fischer aus Wien an Piccolomini: Melchior von Hatzfeldt sei mit 4.000 Kürassierern[41] und 5.000 Infanteristen in der Nähe von Würzburg[42] anmarschiert. Ferdinand III.[43] habe beschlossen, ihm, Piccolomini, nicht nur die angeforderten 500 Reiter, sondern auch die Regimenter Ruebland und Heister zu überlassen. Er, Fischer, begnüge sich mit den 6.000 von Piccolomini abkommandierten Infanteristen und warte auf Soldaten aus Mailand, wohin er einen weiteren Kurier mit der Bitte um Hilfe entsandt habe. Er glaube, dass die Regimenter Gallas und Lodron anrücken sollten und dass man zusammen mit Hatzfeldt, den Ungarn[44] und Kroaten,[45] die unter Isolano und Földváry unterwegs seien, insgesamt 30.000 Mann zur Verteidigung der Erbländer aufstellen könne.[46]

Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Volkmar Happe[47] erwähnt ihn in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 14. [24.5.1639; BW] ist der Keyserliche Obriste Rübelant mit seinen Reutern morgens frühe umb 3 Uhr vor Greußen[48] kommen. Als aber die Schweden von dannen auch hinweg gewesen, hat er die Reuter im Felde füttern lassen. Er aber ist mit wenigen in die Stadt geritten und hat darinnen gefrühstücket, ist darnach wieder friedlich zurücke nach dem Eichsfeld gezogen. Zu Clingen[49] und Westgreußen[50] aber haben seine Reuter übel gehauset und unter anderm den Leuthen alle ihre Pferde und Viehe genommen“.[51] „Den 8. Juni [18.6.1639, BW] ist ein Keyserlicher Lieutenant mit in die fünftzig Pferde starck aus dem Eichsfeld anhero kommen. Deme haben wir für das Rubelandische und Heisterische Regiment zwantzig Pferde geben müssen, worzu aus dem Clingischen Theile sieben gegeben worden, als eines von Clingen, eines von Großenehrich,[52] eines von Wenigenehrich[53] und Amte Rohnstedt,[54] drey aus dem Ebeleben,[55] eines von denen von Heringen[56] und Großmehlra.[57] Noch eines ist von Holzthaleben[58] kommen, das ist dem Verwalter, Tobiae Schuhearten, verkauft worden, hat es an Herrn S. Ernst Tentzeln Geldern bekommen“.[59]

Am 17.7. schrieb Piccolomini an den Kardinal-Infanten: Die Unsicherheit über die gegnerischen Pläne erlaube es ihm nicht, sich vom Kriegsschauplatz zu entfernen. Er habe Meldungen über gegnerische Truppenkonzentrationen bei Montmédy[60] sowie über die Vorbereitungen und den Marsch Châtillons gegen Thionville[61] erhalten. Seiner Meinung nach müssten die Stellungen zwischen Sambre und Maas bewacht und Quesnoy[62] und Avesnes[63] gehalten werden. Ludwig XIII. wolle angeblich selbst kommen und Guise[64] besetzen; die Städte Hesdin[65] und Durlan[66] seien auch bedroht. Man dürfe die Armee nicht durch eine Abkommandierung schwächen, ebenso müssten die von Beck kommandierten Reserven und das Regiment Ruebland am Ort bleiben.[67] Am 29.7. teilte Beck aus Thionville Piccolomini mit, der von ihm, Beck, in Givet[68] zurückgelassene Obrist habe gemeldet, dass Charlemont[69] sehr schwach besetzt sei und Obrist Jacob zwischen Philippeville[70] und Marienbourg[71] stehe. Er habe nur das 500 kroatischen Reitern und wenigen Infanteristen bestehende Regiment Heister sowie das 130 Reiter zählende Regiment Ruebland zur Verfügung. Der Gegner treffe große Vorbereitungen bei Metz;[72] Meldungen zufolge sei 28.7. Ludwig XIII. nach Verdun[73] gekommen. Proviant und Munition würden hingebracht und täglich kämen Verstärkungen an. Einige Truppen habe der König in Mouzon[74] gelassen, scheinbar für einen Angriff auf Juois.[75]

Am 11.1.1640 hatte Piccolomini aus Schüttenhofen[76] Ruebland zugesagt, er werde das für die Erneuerung seines Regiments notwendige Geld, nämlich 20 Rt. pro Dragoner und 25 Rt. pro Arkebusier,[77] erhalten. Die Zeit sei gekommen, da jeder Obrist die Pflicht habe, sich persönlich an die Spitze seines Regiments zu stellen, keine überflüssigen Beschwerden zu erheben. Für einen Wechsel der Quartiere bleibe keine Zeit mehr, die Kürassierregimenter seien wegen ihrer Bewährung den Dragonern vorgezogen worden.[78] Piccolomini informierte am 24.1.1640 den Kardinal-Infanten, Bruck, Gall und Ruebland würden auf seinen Befehl hin an die Elbe vorrücken.[79] Am 24.1. schrieb Obrist de Bechamp aus Janowitz[80] an Piccolomoni: Ein bis nach Kauřim [81] vorgedrungener Späher habe gemeldet, dass er den Gegner nirgends erblickt habe und dass auch die Bevölkerung nirgends auf ihn gestoßen sei. Er bemühe sich um die Aufrechterhaltung der Verbindung zu Ruebland; dieser sei, seinen Ermittlungen nach, noch nicht nach Kuttenberg[82] gekommen und so warte er in Janowitz[83] auf weitere Befehl. Ferner habe er alle Elbe-Übergänge von Königgrätz[84] nach Brandeis[85] rekognosziert und insgesamt fünf gezählt.[86] Am 28.1. schrieb Piccolomini am Maximilian von Trauttmansdorff: Für den Kampf gegen die Schweden sei er gerüstet; er habe die Armee zum Angriff auf die einzelnen Elbstädte aufgeteilt und Bechamp und Ruebland ihre Aufgaben zugewiesen; Fernemont stehe bei Kolin.[87]

Die weitere Entwicklung in Böhmen beschreibt das „Theatrum Europaeum“: „Es liessen unterdessen die Käis. die Brücken an der Gissera[88] / als zu Drassnitz[89] und Jungen-Buntzel[90] / auch anderer Orten / repariren / welcher Mangel sie / benebenst der Witterung sehr auffgehalten / auff die Bannierische zu tringen / und hatten doch im Nachhauen nicht geringen Schaden zugefüget.

Dieweiln nun Banner sich zur Böhmischen Leyppa[91] / und dort herum gesetzet / im Rücken aber Melnick[92] / Rauditz[93] / Leutmaritz[94] noch gar nicht verlassen / sondern gering besetzet : Als konten die Käiserlichen nicht anderst / dann die Gissera auffwerts gehen / als nach Eycha[95] und Tornau[96] / gegen der Gabel[97] und Leyppe / dem Banner den Paß / wo müglich / abzuschneiden / der ihnen aber / unangesehen sie in 16000. starck dahinwerts gezogen / zuvor kommen / und starck genug war / darum sie ihme nach Beschaffenheit der Oerter und Pässen / nicht also / wie sie wol gerne wollten / beyzukommen vermochten / der Obriste Rubländer aber wurde mit mehrerm Volck versehen / und in Jungen-Buntzel[98] geleget / gegen den Schwedischen zu partiren“.[99] Ruebland nannte sich selbst „Kommandant zu Leitmaritz und des ganzen Elbstroms“. [99a]

Das „Theatrum Europaeum“ berichtet: „Den Obristen von Rosen wurden von seinem Major Johann von Ratschin / vom alten Regiment 6. Compagnien zugebracht / darum konnte er abermahlen nicht fey[r]en / sondern nahme seinen Vetter Wolmaren / den Tollen zu sich / und überfiele noch selbige Nacht / von Ziegenhain auß / deß Croatischen Obristens / Petern Logy [Losy; BW] Regiment und Quartier zu Allendorff[100] / die noch andere 6. Compagnien Rubländischer Tragoner bey sich hatten, darüber der Obriste durch einen Pistolen-Schuß selbsten verwundet worden / der sich deßwegen auff den Kirchhoff salviret / aber sein Obrister Lieutenant[101] todt geblieben / in angestecktem Quartier neun Standarten verbronnen / ein Standarte und ein Capitäin[102] mit Beuten und Pferden darvon geführet / und sie alle so hefftig aufgeschlagen worden / daß wann der Obriste Fetuari nicht nahe im Anzuge gewesen / so wäre dieses gantze Regiment gantz und gar zu scheitern gegangen“.[103] Das „Theatrum Europaeum“ berichtet weiter: „Der von Hatzfeld ging nach den 10. 20. Octobris vor geendigter Dorstischen Expedition über die Weser / und legte sich vor Münden an der Werra[104] Casselischen Gebieths / das wollte Cassel[105] nachdencklich und beschwerlich fallen / zeit währender Goßlarischer[106] Handlung dergestalt tribuliret zu werden / darum solches nach Nothdurfft geändert wurde / und hat man Käis. theils um Glimpff willen Ursach gehabt hiermit nachzulassen. Der Käiserliche Obriste Rubland wurde mit Reuterey und Fuß-Volck nach Duderstat[107] / ins Eychsfeld / und gegen Mühlhausen[108] geschicket / was möglich / einzunehmen / deme der / von Hatzfeld bald folget : Um den 19. 29. Ocrobris waren die Schwedischen auß beyden Oertern / auch Gleichen[109] oder Gleichenstein[110] / doch nicht ohne Accord, schon getrieben / und sollte es nunmehr auch Göttingen gelten: Doch gienge Herr General von Hatzfeld durchs Eychsfeld nach Thüringen und Erffurt[111] / davon bald folgen wird“.[112]

Im November 1641 war Ruebland im Eichsfeld stationiert,[113] im Dezember 1641 in Duderstadt.[114] Happe notiert: „Den 6. [16.; BW] [Dezember] habe ich wieder einen mühseligen Tag gehabt, denn 1.) habe ich wegen der borische [bayerischen; BW] Reuter zu Ebeleben, 2.) wegen der Rübelandischen zu Keula, 3.) wegen der Gonzagischen zu Greußen, 4.) wegen der Gonzagischen alhier zu Sondershausen[115] und entlichen 5.) mit denen Walischen [Wahl; BW] viel zu thun gehabt“.[116]

Im Juli 1642 war Ruebland Kommandant in Glatz[117] und berichtete Melchior von Hatzfeldt von dem Überfall auf Braunau.[118] Am 22.8. schrieb Erzherzog Leopold Wilhelm[119] aus dem Feldlager vor Groß-Glogau[120] an Rudolf Graf Colloredo: Seinen Brief vom 13.8. mit der Mitteilung von der Bereitstellung von 2.000 Kanonenkugeln und 100 Ztr. Schießpulver habe er erhalten. Das genannte Kriegsmaterial solle der Armee zugeführt werden, da es für die Operationen vor Glogau gebraucht werde; den Transport von Glatz nach Glogau würden Soldaten Rueblands besorgen. Er, Leopold Wilhelm, habe auch beim böhmischen Statthalter ausgiebige Hilfe angefordert.[121]

Im April 1643 informierte Ruebland aus Glatz Piccolomini über den schwedischen Vormarsch in der Lausitz und in Mähren. Auch wenn Piccolomini, nun mit der Absicht, nach Spanien zu gehen, sich nach Wien begäbe, würde ihm der Kaiser seiner Meinung nach die Einwilligung verweigern, denn die Anwesenheit des Gegners in einem Erbland erfordere mehr als je den Einsatz tapferer Generäle und fähiger Führer.[122] Der kaiserliche Hauptmann Cernilau informierte Ruebland am 20.5. aus Landeshut:[123] Am heutigen Tag sei der Gegner vor Schweidnitz[124] anmarschiert und werde mit 1.000 Mann, 500 Pferden und vieler Bagage für die Nacht sein Lager bei Schönau,[125] 2 Meilen vor Löwenberg,[126] aufschlagen. Zweifellos marschierten diese Truppen zur Armee, was auch sein Vertrauensmann in Schweidnitz bestätigt habe. Er, Cernilau, brauche dringend Hilfe, da der Gegner ihn mit Sicherheit überfallen werde und die Landeshuter Garnison mit 300 Mann schwach sei.[127] Ruebland schrieb einen Tag später an Gallas,[128] von verschiedenen Stellen seien ihm Berichte zugegangen, dass der Gegner aus Schweidnitz ausgerückt und zweifellos zu einem Angriff gerüstet sei.[129] Für die folgenden Jahre fehlen Erwähnungen.

Am 1. September 1647 war Enckevort mit dem Fußregiment Ruebland und aus Konstanz[130] herangeführter Artillerie vor Ravensburg[131] gerückt und hatte durch sein bloßes Erscheinen die schwedische Besatzung verführet, die Stadt eilig zu verlassen und sich nach Überlingen[132] zurückzuziehen. Damit war dem Gegner die Communication zwischen Überlingen und Memmingen[133] abgeschnitten. Es reift die Zeit, den Fuß wieder weiter ins Reich zu stellen und dafür ein Corpus aufzurichten, hatte Enckevort angesichts seiner bisherigen Erfolge gefordert. Am 29. September war Enckevort mit seinem und dem Rueblands zur Belagerung Memmingens vor die Stadt gerückt.

„Memmingen gehörte seit 1286 zum Kranz der Reichsstädte. Sie lagen im Westen, besonders im Südwesten, und nannten sich ‚Des Heiligen Reiches freie Städte‘, untertan allein dem Kaiser, als Gemeinwesen frei und selbst verwaltet. Memmingen war mit Mauern und Toren gut bewehrt und besaß ein eigenes ländliches Territorium von zwölf Dörfern. In Memmingen hatte die Reformation Einzug gehalten. Die Stadt war im Ulmer Waffenstillstand[134] vom Kurfürsten von Bayern[135] den Schweden eingeräumt worden, was er konnte, denn es hatte eine bayrische Besatzung. Ob er über eine Reichsstadt verfügen durfte, ist eine andere Frage.

Am 29. September 1647 traf Generalfeldzeugmeister[136] von Enkevoer bei Memmingen ein. Seine beiden Fußregimenter ‚Enkevoer‘ und ‚Rübland‘ folgten. Kurfürst Maximilian von Bayern war mit dem kaiserlich-bayrischen Rekonjunktur-Rezeß vom 7. September wieder an die Seite des Kaisers getreten. Bis zum 28. September hatten die Bayern acht Fußregimenter, drei Reiterregimenter und das Dragonerregiment Bartels vor den Toren Memmingens versammelt. – Es waren die Fußregimenter Cobb, Fugger, Marimont, Mercy, Ners, Royer, Reuschenberg und Winterscheid, die Reiterregimenter La Pierre, Jung-Kolb und Walpott-Bassenheim sowie das Dragoner-Regiment Bartels. – Ihre Streitmacht umfasste 83 Kompanien. Die bayrische Belagerungsartillerie mit dem Fuhrpark an ‚Stückwagen‘, auf denen die schweren Rohre, Lafetten, Kugel- und Munitionswagen mit Pulver, Pech und Petarden,[137] Kränen, Winden und Zugbrücken wurde von 1.074 Pferden bewegt. Noch mehr Dienstpferde der Reiterei und Zugpferde des Tross'[138] kamen hinzu. Am 30. September übernahm Enkevoer ganz selbstverständlich als der ranghöchste General das Kommando vor Memmingen. Zu seiner Rangautorität kam zweifellos sein persönliches Ansehen, bestätigt durch seine jüngsten Erfolge.

Am 28. September war Feldmarschall Wrangel der Brief zugestellt worden, mit dem der Kurfürst von Bayern den Waffenstillstand mit Schweden widerrief.[139] Zwei Tage zuvor hatte Wrangel ein französisches Eingreifen in Süddeutschland als höchst ungewiß bezeichnet.[140] Der bayrisch-französische Waffenstillstand bestand noch – und hat über die Zeit der Belagerung hinaus gehalten.

Feldmarschall[141] Holzappel versorgte Enkevor mit Lageorientierungen: ‚Der Kriegszustand hat sich so weit geändert, daß wir uns mit den Churbayrischen numehr über das Erz(gebirge) aus dem Königreich ins Meissensche gezogen und entschlossen, dem feindt auf den Hals zu gehen, welcher den einkommenden Zeitungen nach bey Zeitz[142] stehe. Ob er nun aber an die Elbe oder in Niedersachsen gehen wirdt, solches kann man noch nicht eigentlich wissen‘ (Lageorientierung vom 18. Oktober).[143] Kaiserliche und Bayern konnten Memmingen belagern, ohne schwedische oder französische Entsatzversuche befürchten zu müssen.

Enkevoer nahm sein Hauptquartier im Dorfe Buxheim[144] nordwestlich von Memmingen, nahe der Iller. Die drei bayrischen Generalwachtmeister[145] de Lapier, Rouyer und Winterscheid mit ihren Frauen und Enckevort allein bezogen verschiedene Häuser und Säle in der Kartause des Klosters zu Buxheim. Zwischen Buxheim und Hart[146] errichteten die acht bayerischen Fußregimenter ein befestigtes Lager. Die beiden kaiserlichen legte Enkevoer in den Ort Hart, südwestlich Memmingen. Im Süden und Südosten schloß sich die Masse der bayerischen Reiterei bis nach Memmingerberg[147] an. In diesem Dorf stand das Reiterregiment Walbott und kontrollierte die ostwärts führende Straße nach Mindelheim.[148] Rund um das Dorf wurden Schanzen aufgeworfen. Über die Dörfer Grünenfurt,[149] Amendingen[150] und Egelsee[151] fand der Belagerungsring aus Schanzen und Redouten in einem nordöstlichen und nördlichen Bogen wieder Anschluß an die Iller. Damit war Memmingen vollständig eingeschlossen.

Die nächsten Städte, auf die man sich zur Versorgung stützte, waren Mindelheim im Osten und Leutkirch[152] im Südwesten. Nach Mindelheim wurden die transportfähigen Verwundeten in feste Unterkünfte gefahren. Leutkirch mußte Brot liefern und ‚etliche Persohnen und Pferdt hinunder in das Lager nacher Buxheimb schicken und dann Wochentlich offgemelten General Enckenfort einen Wagen – den die Burger den Freßwagen nenneten – mit allerhand zur Kuchen dienende Sachen, so jedesmal 100 Gulden kostete‘.[153]

Schon am 20. September hatte der bayrische Generalwachtmeister de Lapier mit seiner Reiterei die Stadt von aller Zufuhr abgeschnitten. Kurfürst Maximilian forderte in einem Mahnschreiben den Magistrat auf, weder mit Rat und Tat den Schweden zu helfen, noch der Bürgerschaft zu erlauben, gegen die Waffen des Heiligen Reiches Widerstand zu leisten. Vielmehr solle der Magistrat den Kommandanten dahin bringen, ohne Verzug mit seinen Kriegsvölkern abzuziehen, um allen ‚Extremitäten und Gefahren vorzubeugen, in die sonst die Reichsstadt geraten würde“.[154]

Der Söldner Peter Hagendorf[155] unter dem Kommando von Winterscheid hat in seinem Tagebuch eine kurze Beschreibung der Belagerung hinterlassen: „Den 27. September angekommen zu Memmingen im Jahr 1647. Unser Lager aufgeschlagen bei dem Kloster Buxheim. Bald mit Schanzen und Laufgräben gearbeitet und zwei Batterien davor gelegt. Auf der großen Batterie hat mein Oberst Winterscheid als Generalwachtmeister kommandiert. Darauf sind gestanden 2 dreiviertel halbe Kartaunen,[156] 4 halbe Kartaunen, 2 Schlangen.[157] Auf der kleinen Batterie hat kommandiert der Oberst Rouyer [Royer; BW], sind ebensoviel Kanonen daselbst gestanden. Damit haben sie nichts anderes geschossen als glühende Kugeln.[158] Noch haben wir 4 Feuer-Mörser gehabt[159] und geschossen Tag und Nacht. Den 5. Oktober sind sie ausgefallen, uns von den Batterien weggetrieben und 5 Stück vernagelt.[160] Überdem haben sie noch etliche Ausfälle getan. Aber wir haben sie bald wieder hineingejagt. Überdem haben wir uns besser versehen und die Mauern und ihre Batterien mit Kanonen und Minen verwüstet, daß sie sich haben müssen ergeben.

Wir haben auch etliche Male die Schanzen gestürmt, so das Krugstor und das Westertor, aber nichts gerichtet, außer viel Volk verloren. Den 23. November im Jahr 1647 haben sie akkordiert, den 25. November abgezogen. Darin sind gelegen 350 Mann. Der Oberst Przyemsky[160a] hat hier kommandiert. Mit Sack und Pack sind sie abgezogen, sind eskortiert worden bis nach Erfurt“.[161]

Der Chronist Christoph Schorer, Sohn des namensgleichen Dr. jur. Christoph Schorer, Memminger Ratsadvokat und über zwei Jahre bei den Westfälischen Friedensverhandlungen anwesend, hat dagegen in seiner „Memminger Chronick“ (1660) den Verlauf der Belagerung aus der Sicht der Betroffenen ausführlich dargestellt.

„Der Kommandant Memmingens, Obrist Sigismund Przyemski, ein gebürtiger Pole, befehligte nur zwischen 400 und 500 Mann, darunter etwa 70 Reiter. Dennoch war er zu äußerstem Widerstand entschlossen. Über die Neutralität Bayerns machte er sich keine Illusionen. Die Kaiserlichen und Bayerischen waren ihm an Zahl und Artillerie um ein Vielfaches überlegen. Für Przyemski zählte seine gute Versorgungslage mit Lebensmitteln und Munition sowie die fortgeschrittene Jahreszeit. Mit jedem neuen Herbsttag würden die Belagerer mehr den Unbilden der Witterung ausgesetzt sein, während seine schwedische Besatzung den Schutz der festen Unterkünfte hatte. Es kam darauf an, die Verteidigungskraft seiner Soldaten so lange wie möglich zu erhalten und den an sich schon hohen Verteidigungswert der Festung weiter zu erhöhen.

Am 21. September, einen Sonnabend, ließ der Kommandant die Bürgerschaft auf die Zunfträume kommen und forderte sie durch seinen Major auf, die Stadt zusammen mit der Besatzung zu verteidigen. Die Bürger weigerten sich unter Hinweis auf ihre kaiserliche Obrigkeit. Sie seien ungewollt als ein ‚subjektum passivum‘ unter die schwedische Besatzung geraten. Damit spielten sie auf den Ulmer Waffenstillstand an, der ihre Reichsstadt ungefragt an die Schweden ausgeliefert hatte.

Am anderen Tage ließ Przyemski an mehreren Stellen einen Verteidigungsaufruf anschlagen, den Marktplatz während der Sonntagspredigt einzäunen, von Soldaten unter Gewehr umstellen und seine Kavallerie in den Gassen und am Markt aufreiten.

Er rief den Magistrat und die Bürger durch Trommelschläger bei Strafe für Leib und Leben auf den Markt und in die Einzäunung. Dort stand er selbst auf einem Podest. Die Bürger, welche den Gottesdienst besucht hatten, wurden sogleich von den Kirchenstufen zu ihm gelenkt. Jetzt sprach Przyemski, zuerst zum Rat, dann zu den einzelnen Zünften. Sie sollten an Ort und Stelle erklären, ob sie ihn als Kommandanten anerkennen, zu ihm halten und ihm und seinen Soldaten bei der Verteidigung der Stadt beistehen wollten; diejenigen, die sich nicht dazu verstehen wollten, sollten auf die Seite treten, an denen werde er eine scharfe Exekution vornehmen lassen – und der Scharfrichter wartete schon, für alle sichtbar. Niemand trat auf die Seite und der Magistrat beriet sich kurz. ‚Nachdem nun die Bürger solchen Ernst und Gewalt gesehen, haben sie in sein (Przyemskis) Begehren gezwungen einwilligen müssen‘.

Zweihundert Handwerksgesellen wurden ausgewählt, bewaffnet und zum Wachdienst unter Aufsicht der regulären Truppe eingeteilt. Für seine Soldaten reduzierte der Kommandant damit das ermüdende Wachestehen. Alle erwachsenen Einwohner, Männer wie Frauen, mußten sich einüben, etwa ausbrechende Feuer zu löschen. Bürger der Stadt, hereingeflohene Bauern aus den umliegenden zu Memmingen gehörenden Dörfern, meist aber die Gesindeleute wurden zum Schanzdienst vor den Mauern herangezogen. Auch Frauen mußten mit hinaus. Vor zwei besonders gefährdeten Stadttoren ließ der Kommandant Erdbastionen aufwerfen und durch ein ‚Ravelin‘ verbinden. Vier schon vorhandene Außenwerke ließ er verstärken, und das alles in der kurzen Zeitspanne von etwa Mitte September bis Anfang Oktober. Einen Müllersknecht, der den Schanzdienst eigenmächtig verlassen hatte, ließ er zur Abschreckung an den Pranger stellen und einen Bauern, der lässig gearbeitet hatte, an den Pfahl auf dem Markt. Während fast der ganzen Zeit der Belagerung wurde geschanzt und gebaut, denn erst mit der Anlage der Annäherungsgräben (Approchen) deckten die Belagerer ihre Angriffsrichtungen auf. Zerstörte oder beschädigte Erdwerke ließ Przyemski ohne Verzug – bei Tag und Nacht – neu aufrichten oder ausbessern. Immer wieder gab es dabei Verluste. Einmal wurde ‚ein Mägdlein beym Schantzen tod geschossen‘, später eine erwachsene Magd.[162] Das Dach über dem Pfarrhof ließ Przyemski abtragen und in der so gewonnenen Feuerstellung eine schwedische Geschützbatterie auffahren, welche die Kaiserlichen und Bayrischen nicht zum Schweigen brachten.

Die Besatzung wagte elf Ausfälle, teils zu Pferd, teils zu Fuß, einmal sogar mit ‚zwey Regiments-Stücklein‘.[163] Mit mehreren dieser Vorstöße drang sie bis in die Approchen vor. Jedesmal kam es dabei zu blutigen Nahkämpfen mit Blankwaffen und Handgranaten (die es schon gab). Ein Ausfall am 5. Oktober mit 150 Mann und allen schwedischen Reitern führte bis in die Geschützstellungen des Belagerungskorps. Die kaiserlich-bayrischen Truppen verloren dabei fünf Gefallene, 49 Verwundete und 17 Gefangene, außerdem fünf Kanonen, die unbrauchbar ‚genagelt‘ wurden. Nach einem Ausfall am 10. Oktober, bei dem die Bayern 20 Tote und 52 Verwundete beklagen mußten, wurde für den folgenden Tag eine beiderseitige Waffenruhe vereinbart, in der die Toten geborgen und übergeben wurden. Bei einem Nachtangriff der Schweden erlitt das Regiment Rübland hohe Verluste, nach Aussagen von Gefangenen waren angeblich 50 Mann gefallen, die ‚Gequetschten‘ (Verwundeten) nicht gerechnet. Bei ihren Ausfällen hatte die schwedische Besatzung das Überraschungsmoment meist für sich. Von der Stadtmauer und den Toren konnte sie schwächer besetzte Abschnitte bei den Kaiserlichen und den Reichsvölkern ausmachen und dort ihre Angriffe ansetzen,wobei sie sich gedeckt in dem Graben vor der Stadtmauer bereitstellte, solange er in ihrem Besitz war.

Die Belagerer standen an vielen Stellen bis zu den Knieen im Wasser ihrer Approchen. Dennoch hatte die Belagerung erhebliche Fortschritte gemacht. Die Belagerten hatten zwar, nicht zuletzt wegen der ‚Beihilfe‘ der Bürgerschaft, stärkeren Widerstand geleistet, als von Enckevoer vermutet. Doch hatten sich die Fußsoldaten der Reichsvölker an einigen Stellen bis zum Graben vor der Stadtmauer vorgeschanzt und vorgekämpft. Dabei hatten sie die ‚Kontre-Escarpe‘ durchbrechen müssen, die ‚Gegenböschung‘ vor der Stadtmauer, die in den Stadtgraben hinab führt. Die Schweden mußten ihre Ausfälle einstellen. Enckevoer am 5. November: ‚ … seither meinem jüngsten an Euer Execellenz (Holzappel) Bericht seindt unsere Werkhe, nach geschehener Durchbrüch und Eroberung der Contrescarpa, bis in den (Stadt)graben gebracht, daß nuhn zu allem ernstlichen Angriff geschritten (werden kann). undt nechstens, wann die schier auch zu endt geführte minen zu ihrer völligen Anfertigen gelangt sein werden, ein guter Effectus dierser Operation … zu hoffen (ist)‘.[164]

Die Entscheidung mußte der unterirdische Minenkampf und die Belagerungsartillerie bringen. Bis Mitte Oktober waren 53 Bergknappen zur Unterstützung des Belagerungskorps eingetroffen. Sie unterstanden einem Bergmeister und drei Berghauptleuten. Das Krugstor und das Lindauer Tor standen dem Lager der bayrischen Fußregimenter am nächsten. Gegen beide Tore wurden die ersten unterirdischen Stollen, die ‚Minen‘, vorangetrieben. Die Schweden hatten den Erdaushub beobachtet, trieben in Richtung auf die Minen einen Gegengraben vor und bauten einen quer dazu verlaufenden Abschnitt, um von dort in die Minen eindringen zu können. Dennoch ließen die Belagerer unter dem von den Schweden errichteten Erdwerk am Lindauer Tor am 5. November die erste Sprengkammer detonieren. Die Sprengung zeigte kaum Wirkung. Möglicherweise war der Stollen wegen der schwedischen Gegengräben zu tief angelegt worden. Die andere Mine gegen das Krugstor wurde von den Schweden entdeckt und zugeschüttet.

Am 6. November wurde eine zweite Kammer unter dem Erdwerk vor dem Lindauer Tor gezündet, diesmal mit mehr Erfolg, das Werk wurde beschädigt, aber noch nicht zerstört. Die Mine gegen das Krugstor stellten bayrische Fußtruppen nach einem Gegenangriff wieder her und die Knappen ließen eine neue Pulverladung am 7. November ‚springen‘, wieder ohne nennenswerten Effekt. Dennoch stürmten die Belagerer gegen das Werk rechts vom Krugstor, das zuvor sturmreif geschossen worden war. Sie waren bereits auf und in dem Werk, als die Schweden einen Gegenstoß führten, der die Eingedrungenen wieder zurückwarf. Es wurde so hart und erbittert gekämpft, daß die Angreifer wieder sechs Gefallene und 68 Verwundete bergen mußten. Am Tage darauf schossen die Schweden in die Stollen vor dem Krugstor. ‚Deshalb wurde mit der Mine ein und einen halben Klafter[165] zurückgegangen, selbige mit starken Brettern und großen Nägeln festgemacht, nach diesem auf der rechten Hand eine Kammer verfertigt und darin drei Tonnen Pulver gethan und dann für den Gebrauch verwahrt‘. Diese Sprengladung warf nur einige Palisaden um. Doch die folgenden Sprengungen unter den Erdwerken brachten Einsturz und Tod, wie die beim Lindauer Tor am 11. November. Neun ‚contraminierende‘ Soldaten der Schweden kamen dabei ums Leben, ‚etliche Soldaten und Schantzleut wurden auch empor gehebt, die aber beym Leben erhalten worden …‘. Teils wurden die den Stadtmauern vorgelagerten Erdwälle und Böschungen zum Einsturz gebracht, teils wurde so gesprengt, daß der Stadtgraben zugeschüttet wurde Erst dann, bei freiem Schußfeld gegen die Steinmauern und Tore der Stadt, konnte die Belagerungsartillerie ihre volle Wirkung entfalten. Gegen die Erdwerke richteten die Kanonen mit ihren Vollkugeln und damaligen Granaten wenig aus.

An schwerer bayrischer Artillerie, an ‚Stücken‘, waren vor Memmingen sechs Mörser und 20 großkalibrige Kanonen in Feuerstellung. Die Mörser oder Böller ‚warfen‘ Eisenkugeln, Steinkugeln, Granaten und Feuerballen im Steilfeuer in die Stadt. Die Kanonen auf ihren aufgeworfenen Bastionen schossen im meist direkten Richten mit flacher Flugbahn gegen die Tore und gegen die beabsichtigten oder vorgetäuschten Einbruchsstellen in der Stadtmauer. Am Abend des 5. Oktober wurde – wohl als Antwort auf den gelungenen Ausfall der Schweden – eine grausam erdachte Kanonade eröffnet. Neben dem ohrenbetäubenden Dauerbeschuß mit explodierenden Granaten und schweren Vollkugeln wurden an die 50 Feuerballen, schon im Fluge brennend, in die Stadt geworfen. Zwei Stadel mit noch ungedroschenem Getreide gerieten in Brand, auf den lodernden und funkensprühenden Flammenherd richtete die Belagerungsartillerie jetzt alle Rohre und schoß im zusammengefaßten Geschütz- und Mörserfeuer in das neue, gut sichtbare Ziel. Bei den Löscharbeiten ‚geriet alles in große Unordnung und ein jeder das seinige zu salviren trachtete‘. Die Brände wurden kaum noch gelöscht, Wasser kam nicht mehr herbei, die beiden nächst stehenden Wohnhäuser fingen Feuer. Przyemski erschien ‚in eigener Persohn‘. Die ihren Hausrat wegtragen wollten, ließ er mit Schelten und Schlägen davon abbringen, trieb sie wieder zum Wasserschleppen und ließ von seiner Begleitung den herausgeretteten Hausrat aufnehmen und in die Flammen werfen. Die Menschen löschten wieder, ihre einzige Chance, verbliebenes Hab und Gut zu retten: ‚ … daher durch des Kommandanten Fleiß und Vorsichtigkeit verhütet wurde, daß das Feuer weiter kam‘. Przyemski publizierte erneut einen Befehl, wonach alle Scheunen und Häuser von Stroh zu räumen waren und es nur noch unter freiem Himmel, in Gärten und an abgelegenen Orten, gestapelt werden durfte. Am 19. Oktober brach noch einmal an drei Stellen zugleich Feuer in der Stadt aus, das aber bald gelöscht werden konnte.

Gleich anderen erfolgreichen militärischen Befehlshabern war es Przyemski in die Wiege gelegt, bei Freund wie Feind die Psyche zu beeinflussen. Einmal wurde eine Soldatenfrau aus dem kaiserlich-bayrischen Troß aufgegriffen und vor ihn gestellt. Er schenkte ihr einen halben Taler, damit sie sich in der Stadt Weißbrot kaufe, und schickte sie dann mit dem Brot zu den ihrigen vor der Mauer zurück. Man kann sich ausmalen, was sie dort alles zu erzählen hatte. Von Hungersnot in der Festung wird sie nichts berichtet haben. Wie Przyemski die Bürger zur Teilnahme an der Verteidigung Memmingens brachte, wie er dabei seinen Major vorschickte, wie er Stimmung und Haltung der Bürger teste, wie er auf dem Marktplatz selbst sprach, einzeln zum Rat und zu den Zünften, mit der sichtbaren Drohung seiner bewaffneten Soldaten und des Scharfrichters, wie er seine Ansprache aufbaute, das alles war ein psychologisches Meisterstück. Einen Tag nach dem 5. Oktober, nach der gerade noch unter Kontrolle gebrachten Feuersbrunst, als ‚alles voller Schrecken und Angst‘, versammelten sich Frauen der Stadt, die Przyemski mit einem Fußfall bitten wollten, daß er rechtzeitig einen Übergabevertrag schloß, damit Stadt und Bürgerschaft samt ‚Weib und Kindern‘ nicht zu Grunde gingen. Er ließ sie gar nicht erst vor, sondern ausrichten, er wisse auch ohne sie sehr wohl, was er zu tun und zu lassen habe. Sie sollten sich heim begeben und das ihre tun. Wenn sie aber etwa wieder bei ihm vorstellig werden wollten, und selbst wenn es noch mehr seien und dabei die vornehmsten Frauen der Stadt, so werde er sie trotzdem alle ohne Ausnahme nach draußen zum Schanzen führen lassen. In dieser Antwort lag zugleich eine unverhohlene Warnung an den Rat der Stadt, kein Weiberregiment zuzulassen.

Przyemski tat viel, damit das Geld seinen Wert behielt, ‚daß in Brodt, Korn, Fleisch, Schmaltz und andern Sachen kein Aufschlag oder Steigerung fürlieff, sondern alles in dem Preiß bleiben mußte, wie es vor der Belagerung gewesen. Wer darüber that, gegen den verfuhr er mit strenger Execution‘. Auch mit drakonischen Strafen hätte er wohl auf Dauer den Geldwert nicht stabil halten können, wenn die notwendigen Lebensmittel zur Neige gegangen wären. Aber die im Menschen schlummernde Bereicherungssucht und den Wucher dämpfte er doch. An Grundnahrungsmitteln waren genügend Vorräte angelegt und den Sommer 1647 über aufgestockt worden. Die einfachen Soldaten gaben den Bürgern Memmingens immer wieder zu verstehen, daß ihr Kommandant und seine Offiziere sehr erfahren seien. Nie wurde bei den einfachen Soldaten Unwillen oder Ungeduld bemerkt. Sie ‚hatten solchen Eyffer und Begierd, daß die Verletzte, ehe sie gar heil worden, den Posten, wan sie nur kondten, zu eileten. Wann ein Ernst oder Anstalt zum Stürmen wahrgenommen worden, seyn auch der Officier Knecht und Jungen mit Gewehr auff die Werck geloffen und helffen fechten, ob sie dessen schon kein Befelch gehabt‘.

Insgesamt verschossen die Belagerer bis in die zweite Hälfte November um die 5.200 Schuß aus Kanonen und Mörsern. Sie verbrauchten dabei etwa 550 Zentner Pulver und 140 Zentner Lunten. Allein an die bayrischen Fußvölker waren rund 125.000 Musketenkugeln ausgegeben worden. Die schwedische Besatzung verbrauchte etwa 200 Zentner Pulver.

Am 12. November war ein Feldtrompeter[166] Enckevoers vor die Stadtmauer Memmingens geritten. Auf gekennzeichnete Trompe-ter, die bestimmte Signale schmetterten, wurde nicht geschossen; sie waren die Parlamentäre zwischen feindlichen Truppen und den Kriegsparteien. Der Trompeter überbrachte ein Schreiben Enckevoers, ‚darinnen guter Accord[167] zu geben anerbotten‘, die Aufforderung, die Stadt durch einen Vertrag zu übergeben. Und der Trompeter rief über die Mauer, man habe sechs Minen fertig, die sofort gezündet werden könnten. ‚Extremitäten und Gefahren‘ wurden immer größer, ein Sturm auf die Stadt, nachdem Minen die Breschen gesprengt hatten, die Freigabe der Stadt zur Plünderung[168] und Willkür für die stürmenden Soldaten, nach damaligem Kriegsbrauch, praktiziert von allen Armeen. Der Trompeter wurde nicht in die Stadt eingelassen, sondern mit einer mündlichen Antwort ‚manierlich‘ abgewiesen.

Endlich, am 20. November, schickte Przyemski seinen Trompeter zu Enckevoer mit dem Wunsch, ihn sprechen zu wollen. Zunächst machte Enckevoer zur Bedingung, daß ein schwedischer Major und ein bayrischer Obristwachtmeister gegenseitig als Geiseln auf Zeit genommen wurden. Dann schwiegen alle Waffen. Przyemski ritt im Vertrauen auf das ihm gegebene Kavaliersehrenwort Enckevors zu ihm, um über die Übergabe zu verhandeln. Hauptgrund war der Mangel an Kugeln und Pulver. Am Ende der Belagerung hatten die Bürger als Bleiersatz ihr Zinngeschirr abgeben müssen und in Memmingen ‚hat man nach der Schwedischen Abzug mehr nicht dann nur zwei Tonnen Pulver, an Bley und Kugeln aber fast nichts gefunden‘.

Przyemski ritt in die Stadt zurück, er war mit den ersten Übergabebedingungen nicht einverstanden. Die beiden Geiseln wurden zurückgestellt, die Feindseligkeiten wieder aufgenommen. Doch stürmen ließ Enckevoer noch nicht, noch wartete er zu und vertraute seiner Kriegserfahrung. Am 22. November nahm die Belagerungsartillerie die Beschießung wieder auf, am Abend wurden zusätzlich Granaten geworfen und zwei Häuser zerstört. Jetzt wurde der Rat der Stadt bei Przyemski vorstellig und schilderte die Not. Przyemski zeigte sich zunächst erzürnt – er schickte aber doch ein Schreiben mit neuen Übergabepunkten an Enckevoer.

Schon seit Wochen hielt Przyemski Reiter auf dem Markt in Bereitschaft und ließ sie in den Gassen patrouillieren, ‚damit von Burgern und Inwohnern nichts wider die Schwedische Völcker practicirt werde‘. Am Abend des 23. November traf die Antwort der kaiserlich-bayrischen Belagerer bei Przyemski ein. Ein bereits von Enkevoer abgezeichneter ‚Accord‘ zur Übergabe der Reichsstadt, mit dem eigenhändigen Zusatz Enkevoers, ‚daß es dabey sein Verbleiben haben werde‘. Dieses Angebot war sein letztes.

Unterschrieben wurde der Übergabevertrag von Przyemski für die schwedische Seite, von Enkevoer, Lapier, Rouyer und Winterscheid für die kaiserlich-bayrische. Enckevoer hat die drei bayerischen Generalwachtmeister mit unterzeichnen lassen, das honorierte ihren Anteil am Belagerungserfolg und enthob ihn langatmiger Rechtfertigung der Übergabebindungen vor Kurfürst Maximilian. Die kaiserlich-bayrischen Truppen besetzten das ihnen eingeräumte Krugstor. Die beiderseitig gemachten Gefangenen wurden ohne Zahlung oder Verrechnung von Lösegeld ausgewechselt. Die Schweden hatten 55 Tote und etwa 60 Verwundete. Sie begruben ihre Toten und setzten die gefallenen Offiziere in der Sankt Martinskirche bei. Am 25. November zog die schwedische Besatzung in mustergültiger Ordnung mit noch 260 Musketieren[169] und 66 Reitern unter 12 wehenden Fahnen ab. Alle mobilen Waffen und 20 Bagagewagen führten sie mit. 100 bayrische Reiter eskortierten sie durch die eigenen Reihen in Lichtung auf Leipheim an der Donau. Enkevoer und Przyemski nahmen nebeneinander stehend den Ausmarsch ab.

Przyemskis Marschziel war die zentral gelegene Festung Erfurt, der große schwedische Etappenplatz zwischen Ostsee und Süddeutschland, zwischen Niedersachsen und Böhmen, zwischen Schlesien im Osten und Hessen im Westen. Sein Marsch führte ihn von Leipheim[170] zur Festung Schweinfurt,[171] von da zur Festung Königshofen im Grabfeldgau,[172] nach Suhl,[173] dann über den Thüringer Wald nach Erfurt. In Erfüllung der Übergabebedingungen wurden die zurückgelassenen schwedischen Verwundeten versorgt und gepflegt. Auch ihnen war freier Abzug nach Gesundung zugesichert“.[174]

„Am schwersten hatte das kaiserlich-bayrische Belagerungskorps gelitten. 199 Soldaten waren gefallen, 478 verwundet worden und 285 hatten die Fahnenflucht den harten Bedingungen und tödlichen Gefahren der Belagerung vorgezogen. Über 900 Mann, oder – in der durchschnittlichen Iststärke kaiserlicher Regimenter am Kriegsende gerechnet – fast drei Fußregimenter waren bei der Belagerung verloren gegangen.

Zwar war Memmingen mit dem Ulmer Waffenstillstand den Schweden von Kurfürst Maximilian selbst eingeräumt worden, im herbstlichen Rekonjunktions-Rezeß mit dem Kaiser aber hatte Maximilian sich auch den schwäbischen Reichskreis ausbedungen, um seine Reichsarmee zu unterhalten. Damit der ganze Kreis vor dem Winter in Kontribution gesetzt werden konnte, mußte Memmingen erobert werden. Deshalb hatte Maximilian seine Armee geteilt, deshalb zwölf Regimenter vor Memmingen beordert und nicht alle Truppen Feldmarschall Gronsfeld unterstellt. Für die weiteren Operationen spielte Memmingen keine Rolle mehr, doch Maximilians Fixierung auf Memmingen hat nicht nur an den kaiserlich-bayrischen Kräften gezehrt, sie hat auch die Konzentration der Kräfte bei der Hauptarmee vermindert.

Der polnisch-schwedische Kommandant Przyemski hingegen hat während seiner energischen, an Initiativen reichen und psychologisch geschickten Verteidigung Memmingens – in der Phase des Rückzugs der schwedischen Armee – starke kaiserlich-bayrische Kräfte gebunden. Den 29. September 1647 trat Wrangel seinen Rückzug zur Weser an, an dem Tag war das bayrische Belagerungskorps vor Memmingen vollständig versammelt, an dem Tage traf Enkevoer ein, die Belagerung begann. Die acht Wochen der Belagerung war die Zeit der höchsten Gefährdung der schwedischen Hauptarmee. Wenn Caspar Schoch mit seinem Reiterregiment den Ausschlag für die Operationsfreiheit der Kaiserlichen in Schwaben gegeben hat, so trug Sigismund Przyemski dazu bei, die schwedische Hauptarmee bei ihrem schwierigen Rückzug zu entlasten. Operativ gesehen war die Belagerung von Memmingen ein schwerer Fehler der kaiserlich-bayrischen Seite“.[175]

Bei einem Nachtangriff der schwedischen Besatzung erlitt das Regiment Ruebland hohe Verluste. Nach Aussagen vion Gefangenen waren fünfzig Mann gefallen, die Verwundeten nicht eingerechnet. Nach der Belagerung Memmingens erholte sich das Regiment in Leutkirch, bevor es nach Nördlingen[176] abkommandiert wurde.

‚Zum Jahresende, am 18. Dezember 1647, kamen der Generalfeldzeugmeister Enkeford und der Obrist Rübland mit zwei Regimentern Fußvolk an um sich verpflegen zu lassen; ungeachtet, dass bereits vier andere Kompanien in der Stadt lagen. Der Rat sandte den Syndicus Scribonium zur Kaiserlichen Majestät in Prag um die pure Impossibilität (Unmöglichkeit) zu repraesentieren (darzulegen), sowie die unerträgliche Last zu deprecieren (um sich dafür zu entschuldigen, dass die Stadt die auferlegten Lasten nicht zu leisten in der Lage wäre). Der Syndicus hatte zwar Audienz, aber er brachte weder Hilfe noch einigen Trost mit. Währenddessen lagen die hohen Offiziere in der Stadt, die Soldaten auf den Dörfern. Sie brachen alles Eisen-Werk aus den Häusern und trieben Handelsgeschäfte damit. Die Stadt musste täglich 800 Pfd. Brot, 200 Pfd. Fleisch, 400 Maß Bier und 30 Säcke mit Hafer herausschaffen.’ (Pa)“.[177]

Ferdinand III. hatte am 22.1.1648 wegen der Beschwerden Eberhards III. von Württemberg und auch des kaiserlichen Generalfeldmarschalls Holzappel den Regimentern Enckevort und Ruebland, das ohnehin wohl der Remontierung[178] bedurfte, den Aufbruchsbefehl nach Böhmen erteilt, was jedoch später wieder rückgängig gemacht wurde. „Die geplante große Operation Melanders wurde abgeblasen. Der Kaiser gab Befehl, die Regimenter Enckevoirt und Ruebland und alle Völker Bönninghausens[179] aus Schwaben abzuziehen; besetzt bleiben sollten nur Lindau,[180] Asperg,[181] Rottweil,[182] Offenburg[183] und Wülzburg.[184] Bönninghausen möge sich im kaiserlichen Hoflager zu Prag einfinden, sein Oberkommissar Hafner erhalte durch Traun eine neue Verwendung. Über diesen hatte Bönninghausen noch am 30. Januar Traun geschrieben, Hafner sei ‚zwar ein guter frommer Mann‘, aber so ängstlich, daß er Kurbayern und die Reichsstände mehr als Ihre Majestät fürchte. Nun ordnete Melander in einem Schreiben, das Bönninghausen, der sich in Windsheim[185] aufhielt, am 12. Februar erhielt, an, auf kaiserlichen Wunsch sollten die Besatzungen von Windsheim, Weißenburg[186] und Rothenburg[187] und die Regimenter Enckevoirt und Ruebland zur Hauptarmee stoßen. Die sechs zum Regiment Conti gehörigen Fähnlein hätten nach Iglau[188] in Böhmen zu marschieren; der Kaiser werde Ordre geben, ob auch die beiden Regimenter Enckevoirt und Ruebland ‚zur völligen remonta‘ in Böhmen Quartiere nehmen sollten. Am 13. Februar erteilte Melander Anweisung zum Aufbruch des Regiments Ruebland nach Ochsenfurt,[189] da man die Frühjahrskampagne beginnen werde“.[190]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Vgl. die Erwähnungen bei KELLER; CATALANO, Die Diarien.

[2] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[3] Generalquartiermeister: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern und dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt von der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen und die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure und Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden und gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle und Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte.

[4] Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).

[5] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 548.

[6] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.

[7] Pressburg [Bratislava, ungarisch Pozsony].

[8] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 572.

[9] Rheinfelden (Baden) [LK Lörrach]; HHSD VI, S. 659. 21.2./3.3.1638: Doppelschlacht bei Rheinfelden: Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar schlägt die Kaiserlichen unter Savelli und Johann von Werth. Sperreuter, Werth und Savelli geraten in Gefangenschaft.

[10] Aachen; HHSD III, S. 1ff.

[11] Köln; HHSD III, S. 403ff.

[12] Vgl. FOERSTER, Kurfürst Ferdinand von Köln.

[13] Stablo [Stavelot; Belgien, Prov. Lüttich].

[14] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 575.

[15] Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[16] Lüttich [Liège; Belgien].

[17] Maastricht [Niederlande, Provinz Limburg]

[18] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 578.

[19] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 655.

[20] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].

[21] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.

[22] Gutenberg, heute Ortsteil v. Lenningen [LK Esslingen].

[23] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 775 (2. Auflage 1984, heute noch erhältlich bei Stabsstelle Archiv von 79002 Villingen-Schwenningen).

[24] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 724.

[25] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er  ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (vgl. „Werbegeld“). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T.  invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph  II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur ass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482.

[26] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 771; Kulmbach; HHSD VII, S. 379f.

[27] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.

[28] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 ((offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[29] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.

[30] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“ Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.

[31] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.

[32] Hann. Münden; HHSD II, S. 333f.

[33] Duderstadt [LK Göttingen]; HHSD II, S. 123f.

[34] [Bad] Salzungen [Wartburgkreis]; HHSD IX, S. 36ff.

[35] Fulda; HHSD IV, S. 154ff.

[36] Gleichenstein, Burg [Kreis Eichsfeld]; HHSD IX, S. 147.

[37] Rusteberg [Kreis Eichsfeld], HHSD IX, S. 365f.

[38] Heiligenstadt [Kreis Eichsfeld]; HHSD IX, S. 186ff.

[39] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag; Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[40] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 79f.

[41] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[42] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.

[43] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.

[44] Ungarn: Schriftlich erwähnt werden „hussarones“  (ursprünglich Grenzsoldaten in den ungarischen Festungen) erstmals 1481 in einem lateinischen Schreiben des  Ungarnkönigs Matthias Corvinus (1443-1490). Die Husaren hatten sich bereits zu schwer gepanzerten Reitern entwickelt. Sie trugen Helme im türkischen Stil (Zischäggen), Brust- und Armpanzer, mit Eisenblech beschlagene Schilde (bezeichnet als „Tartschen“), schwere Säbel (Sarrass), Streitkolben und Lanzen, außerdem einen Panzerstecher (hegyestőr, „Pikenschwert“). Falls die Lanze beim ersten Ansturm brach, wurde dieses drei- oder vierkantige Schwert mit einer etwa 150 cm langen Klinge auf den Oberschenkel gesetzt und als Stoßwaffe benutzt. Zur zeitgenössischen Einschätzung vgl. REISNER, Aber auch wie voriges tags, S. 456f. (1619): „Es ist zwar ein außerlesen schön ungerisches Kriegsvolckh, aber auch außerlesene Freybeutter; so mit stelen und rauben niemand verschonen; lassen nichts liegen, ziehen die leutt – freund oder feind – ganz nacket auß oder hawens wol gar nieder“. Eine ganz ähnliche Klage findet sich auch in dem Wiener Bericht vom 27. Oktober [1619]: „Die Hungern haußen gar übel auch bei den Evangelischen sine omni discretione, hauen alles nieder, plündern und verbrennen alles, so erbärmlich ist; wann sie alßo procediren, möchte waß anderst drauß entstehen“.

[45] Kroaten: (kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten), des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“ http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „.

[46] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 811.

[47] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.

[48] Greußen [Kyffhäuserkreis].

[49] Clingen [Kyffhäuserkreis].

[50] Westgreußen [Kyffhäuserkreis].

[51] HAPPE II 265 r – 266 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[52] Großenehrich [Kyffhäuserkreis].

[53] Wenigenehrich [Kyffhäuserkreis].

[54] Rohnstedt [Kyffhäuserkreis].

[55] Ebeleben [Kyffhäuserkreis].

[56] Heringen [Kreis Nordhausen].

[57] Großmehlra [Unstrut-Hainich-Kreis].

[58] Holzthaleben [Kyffhäuserkreis].

[59] HAPPE II 268 v – 269 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[60] Montmédy [Frankreich; Dép. Meuse].

[61] Thionville [Span. Niederlande, heute Dép. Moselle; Frankreich].

[62] Quesnoy [Le Quesnoy; Frankreich, Dép. Nord].

[63] Avesnes-Chaussoy [Frankreich, Dép. Somme].

[64] Guise [Frankreich; Dép. Aisne].

[65] Hesdin [Frankreich; Dép. Pas-de-Calais].

[66] Durlan [Frankreich; Dép. ?]: nicht identifiziert.

[67] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 864.

[68] Givet [a. d. Maas; Frankreich, Dép. Ardennes].

[69] Charlemont [Ortsteil von Givet an der Maas, Belgien].

[70] Philippeville [Belgien; Provinz Namur].

[71] Marienbourg [Belgien; Provinz Namur].

[72] Metz, Bistum u. Stadt, [Frankreich; Dép. Moselle].

[73] Verdun [Frankreich, Dép. Meuse].

[74] Mouzon [Frankreich; Dép. Ardennes].

[75] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 876; Juois [im ehemaligen Herzogtum Luxemburg, am Fluss Chiers].

[76] Schüttenhofen [Sušice, Bez. Klattau]; HHSBöhm, S. 558.

[77] Arkebusier: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Sie erhielt ihren Namen vom hakenförmigen Hahn der Luntenklemme, der das Pulver in der Zündpfanne entzündete. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464 ff. Des öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt.

[78] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 961.

[79] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 970.

[80] Kohljanowitz [Uhlířské Janovice; Bez. Kuttenberg]; HHSBöhm, S. 278f.

[81] Kauřim [Kouřim, Bez. Kolin]; HHSBöhm, S. 257ff.

[82] Kuttenberg [Kutná Hora]; HHSBöhm, S. 307ff.

[83] Janowitz [Janovice, Bez. Freudenthal]; HHSBöhm, S. 226f.

[84] Königgrätz [Hradec Králové]; HHSBöhm, S. 269ff.

[85] Brandeis a. d. Elbe [Brandýs nad Labem, Bez. Prag-Ost]; HHSBöhm, S. 62f.

[86] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 971.

[87] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf Nr. 977; Kolin [Kolín]; HHSBöhm, S. 280ff.

[88] Jizera (deutsch Iser, polnisch Izera), rechter Nebenfluss der Elbe in Tschechien.

[89] Draschitz [Dražice, Bez. Jungbunzlau];HHSBöhm, S. 115f.

[90] Jung-Bunzlau [Mladá Boleslav]; HHSBöhm, S. 237ff.

[91] Böhmisch Leipa [Česká Lípa]; HHSBöhm, S. 57f.

[92] Melnik [Mělník]; HHSBöhm, S. 370f.

[93] Raudnitz [Roudnice nad Labem, Bez. Leitmeritz]; HHSBöhm, S. 511ff.

[94] Leitmeritz [Litoměřice]; HHSBöhm, S. 324ff.

[95] Böhmisch Aicha [Český Dub, Bez. Reichenberg]; HHSBöhm, S. 44.

[96] Turnau [Turnov, Bez. Semil]; HHSBöhm, S. 633f.

[97] Deutsch Gabel; [Německé Jablonné; seit 1650 Jablonné v Postještě]; HHSBöhm, S. 109f.

[98] Jung-Bunzlau [Mladá Boleslav]; HHSBöhm, S. 237ff.

[99] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 360.

[99a] JAHNEL, Der dreißigjährige Krieg in Aussig, S. 94.

[100] Allendorf; HHSD IV, S. 33f. [unter Bad Sooden-Allendorf (Kr. Witzenhausen)].

[101] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[102] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[103] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 200f.

[104] Hann. Münden; HHSD II, S. 333f.

[105] Kassel; HHSD IV, S. 252ff.

[106] Vgl. REIMANN, Goslarer Frieden.

[107] Duderstadt [LK Göttingen]; HHSD II, S. 123f.

[108] Mühlhausen [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 286ff.

[109] Gleichen [Kreis Eichsfeld].

[110] Gleichenstein [Kreis Eichsfeld]

[111] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.

[112] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 600.

[113] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 300.

[114] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 227; Duderstadt; HHSD II, S. 123f.

[115] Sondershausen [Kyffhäuserkreis].

[116] HAPPE II 447 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[117] Glatz [Klodsko; Grafschaft u. Stadt]; HHSSchl, S. 116ff.

[118] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 133; Braunau [Broumov]; HHSBöhm, S. 63ff.

[119] Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.

[120] Glogau [Głogów]; HHSSchl, S. 127ff.

[121] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 1315.

[122] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 1444.

[123] Landeshut [Kamienna Góra; Schlesien]; HHSSchl, S. 261ff.

[124] Schweidnitz [Świdnica]; HHSSchl, S. 491ff.

[125] Schönau [Kromolin, Kr. Glogau]; HHSSchl, S. 481.

[126] Löwenberg [Lwówek Śląski]; HHSSchl, S. 296ff.

[127] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 1503.

[128] Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[129] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 1505.

[130] Konstanz; HHSD VI, S. 419ff.

[131] Ravensburg; HHSD VI, S. 644ff.

[132] Überlingen; HHSD VI, S. 807f.

[133] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.

[134] Vgl. IMMLER, Kurfürst Maximilian I.

[135] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.

[136] Generalfeldzeugmeister: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt: Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“  [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein  kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.

[137] Petarde: durch „Petardiere“ angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt und mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren.

[138] Tross: Der Tross war der gesamte Begleitzug eines Heeres (ohne Anspruch auf Verpflegungsrationen) und bildete sich, neben den Offiziers- und Soldatenfamilien, aus Dienstpersonal, Feldpredigern, Feldchirurgen, Feldschern (vgl. s. v.), „Zigeunern“ als Kundschaftern und Heilkundigen, Köchen und Handwerkern, Händler/innen und Marketender/innen, Invaliden und Entwurzelten, Glaubensflüchtlingen, Soldatenwitwen und Kriegswaisen, Hunger leidenden Zivilisten und Bauern, Gefangenen, behördlicher Strafverfolgung Entflohenen und zum Dienst bei der Artillerie verurteilten Straftätern sowie Gauklern, Wahrsagern und in 4 Klassen eingeteilte Prostituierten („Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“). Der schwer bewegliche Tross und die ambulante Lagergesellschaft waren z. T. doppelt bis viermal so groß wie das Heer, dem er folgte, und war somit zahlenmäßig größer als eine Großstadt wie etwa Köln. Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. In der Werbeinstruktion (1639 VII 04; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2624, fol. 4-5) war bestimmt worden, dass „taugliche knecht und nit solche, wie zum theil bei vorigen werbungen geschehen, geworben werden, die mit zu villen kindern beladen und sich allein wegen der quartier underhalten lassen, khonfftig aber wanns zum veldzug khombt, wider dauongehn, also werb: und lifergelt umb sonst angewendt wirdet“. Zum Teil wurden sogar Schiffsbrücken im Tross mitgeführt. Zudem unterlag der gesamte Tross der Militärjustiz, vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 35 (1633): „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden“.Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER,  „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi. In Notsituationen wurden Trossangehörige, wenn auch erfolglos, als Kombatanten eingesetzt; BRNARDIC, Imperial Armies 1, S.19.

[139] APW II C 4/1, Nr. 2: Wrangel an J. Oxenstierna, Hauptquartier Saaz, 1647 IX 18/28.

[140] APW II C 4/1, Nr. 1: Wrangel an J. Oxenstierna, Hauptquartier Saaz, 1647 IX 16/26.

[141] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.

[142] Zeitz; HHSD XI, S. 519ff.

[143] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 170, fol. 255: Holzappel an Enckevort, Hauptquartier Elterlein, 1647 X 18.

[144] Buxheim; HHSD VII, S. 122.

[145] Generalwachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig.

[146] Hart, heute Stadtteil von Memmingen.

[147] Memmingerberg [LK Unterallgäu].

[148] Mindelheim; HHSD VII, S. 450ff.

[149] Grünenfurt, Weiler von Memmingen.

[150] Amendingen, heute Stadtteil von Memmingen.

[151] Egelsee, heute Stadtteil von Memmingen.

[152] Leutkirch im Allgäu; HHSD VI, S. 466ff.

[153] FURTENBACH, Ober-Ländische und Straff-Chronic, S. 172.

[154] HÖFER, Ende, S. S. 115f.

[155] Vgl. MÜLLER, Das Leben; BURSCHEL, Himmelreich und Hölle; PETERS, Söldnerleben; PETERS, Söldnerleben (2. Aufl.).

[156] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.

[157] Feldschlange: Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.

[158] Feuerkugel: Geschoss mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung, das von Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnte.

[159] Feuermörser: grobes Geschütz der Belagerungsartillerie, mit dem Bomben, Karkassen (aus glatten Rohren abgefeuerte Brandgeschosse, die aus einem schmiedeeisernen, mit Leinwand ummantelten und mit einem Brandsatz gefüllten Gerippe bestehen) und andere Feuer-Kugeln (Geschosse mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung) im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnten.

[160] Durch die Zündlöcher hineingetriebene Nägel machten die Geschütze unbrauchbar.

[160a] Sigismund [Sigmund, Zygmunt] Przyemski [Przyjemski, Prisembski, Prizimski, Prizirmski, Prisensgi, Prisenski, Brciensky, Pryemoky, Priemsky, Przimsky, Prziemskÿ] [ -1652], schwed. Obrist.

[161] PETERS, Söldnerleben, S. 185f.; Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.

[162] In einem geheimen Brief vom 28.10. bat der Rat Memmingens die Ulmer um Hilfe. Über 3.000 Kanonenschüsse und 200 Feuerballen, dazu 100 glühende Kartaunen waren in die Stadt geschossen worde. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 217, Anm. 449.

[163] Regimentsstück: leichtes Feldgeschütz, durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht. [wikipedia]

[164] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 171, fol. 44-45: Enckevort an Holzappel, HQ Buxheim, 1647 XI 05.

[165] Klafter: 1 Klafter entspricht etwa 2,5 bis 3 m3, als Längenmaß: 1 Klafter entspricht 6 Fuß, also etwa 1,80 m.

[166] Trompeter: Eigener gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.

[167] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag; Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[168] Plünderung: Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, daß wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, daß wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; Theatrum Europaeum Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck u. Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Der Hofer Chronist Rüthner weiß zu berichten, dass Borri fünf seiner Soldaten eigenhändig erstochen habe, die beim Plündern gefasst wurden; KLUGE, Hofer Chronik, S. 192: „Den 8. juni ist Zwickau mit accord übergegangen und aufgegeben worden, jedoch in auszug der schwedischen darinnen gelegene soldaten der accord nicht allerdings gehalten und fast meistentheils spoliret worden, unangesehen der kayßerliche general Borey 5 seiner eigenen leute über den raub erstochen“.

[169] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[170] Leipheim [LK Günzburg]; HHSD VII, S. 401.

[171] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.

[172] Bad Königshofen im Grabfeld [Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld]; HHSD VII, S. 368.

[173] Suhl; HHSD IX, S. 426ff.

[174] HÖFER, Ende, S. 118ff.

[175] HÖFER, Ende, S. 127f.

[176] Nördlingen; HHSD VII, S. 525ff.

[177] Nach PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, zitiert bei SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 45.

[178] Remontierung: Wiederaufstellung und -ausrüstung von Truppen.

[179] Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.

[180] Lindau; HHSD VII, S. 414ff.

[181] Asperg; HHSD VI, S. 29ff.

[182] Rottweil; HHSD VI, S. 676ff.

[183] Offenburg; HHSD VI, S. 607ff.

[184] Wülzburg; HHSD VII, S. 835f.

[185] Bad Windsheim; HHSD VII, S. 63f.

[186] Weißenburg; HHSD VII, S. 799ff.

[187] Rothenburg [Kr. Saalekreis/Bernburg]; HHSD XI, S. 396f.

[188] Iglau [Jihlava]; HHSBöhm, S. 214ff.

[189] Ochsenfurt; HHSD VII, S. 557.

[190] LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 356f.

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Mandelsloh [Mandesloh, Mondesloh], Erasmus [Asmus] von

Mandelsloh [Mandesloh, Mondesloh], Erasmus [Asmus] von; Obristleutnant [ – 1650] Erasmus von Mandelsloh, der Bruder des Hermann Christoph von Mandelsloh, stand als Obristwachtmeister bzw. Obristleutnant in kaiserlichen Diensten.

Ab August 1638 war er in Essen[1] stationiert, wo es die üblichen Einquartierungsschwierigkeiten und auch Beschwerden des Essener Magistrats über den Obristwachtmeister Mandelsloh gab.[2] Von Essen aus berichtete er Melchior von Hatzfeldt vom Brückenschlag kurpfälzischer Truppen bei Wesel.[3] Im Dezember 1638 unterrichtete der kurbayerische Feldmarschall Johann von Götz Hatzfeldt von der Ernennung Mandelslohs zum Obristleutnant.[4] Im Dezember dieses Jahres hielt er sich in Rheine[5] auf. Dabei ging es auch um die Entlassung von Gefangenen nach der Schlacht bei Vlotho[6] am 17.10.1638, in der Hatzfeldt die pfälzisch-schwedischen Truppen unter Ruprecht von der Pfalz und James King hatte schlagen können, und um die Beisetzung des in der Schlacht gefallenen Generalwachtmeisters Peter von Götz.[7]

Im März 1639 kam es zum Streit mit Johann von Reumont wegen der Obristleutnantsstelle,[8] die ihm nach Reumonts Ansicht nicht zustand.[9] Im Dezember dieses Jahres weilte er in Prag; unter anderem ging es auch um die Verteilung von Rekrutierungsgeldern.[10]

Der Rat der Stadt Hammelburg[11] verweigerte ihm und seinen Soldaten im Januar 1644 die Einquartierung.[12] In diesem Monat beschwerte sich auch Georg II. von Hessen-Darmstadt über Mandelslohs Verpflegungsanforde-rungen in Hammelburg.[13]

Im Januar 1645 wandte sich Georg II. von Hessen-Darmstadt an den kaiserlichen Kriegskommissar Speck und bat um Verschonung seines Landes von der Einquartierung des Regiments Mandelslohs.[14]

Wassenberg hält fest: „Nicht also ist es den Franzosen mit dem wolverbawten Flecken Ober-Ursel[15] geglücket. Solchem nach dem der Franzosische Befehlshaber zu Mäyntz[16] Viconte de Courval zu zwey  vnterschiedlichen malen berennen vnd auffordern lassen / auch / vngeachtet erfolgter abschlägigen Antwort / mit vnablässigem schiessen darvor angehalten / vnd inmittelst bey 200. vom Obristen Mandelslo auß Höchst[17] abgefärtigte Reutter sampt der Munition ohne männigliches vermerckung hinein kommen; als seynd solche nebenst einem hauffen zu Fuß auß dem Flecken gefallen / vnd die Franzosen schon mit all ihrem Volck vnd den Stücken in dem Abzuge begriffen gewesen / 2. gute Musquetenschüssen von dar tapfer angegriffen / also daß Viconte de Courval gar kümmerlich mit zween hohen Officirern vnd theils Reuttern entkommen / dahingegen aber 1. Rittmeist. 2. Hauptleute / etl. Leut. vnd Fändriche / sampt vngefähr 100. Mann aufm Platz geblieben / wie auch bey 200. gefangen worden; da auff der ander seiten mehr nicht dann 4 beschädiget“.[18]

Und noch einmal sei Wassenberg zitiert: „Nach diesem [der Schlacht bei Herbsthausen[19] am 4.5.1645] haben sich die Chur-Beyerische gegen der Bergstrassen[20] begeben / Gernsheim[21] eingenommen / bey Höchst über den Mäyn gangen / vnnd Amoeneburg[22] in Hessen nach 7. Monatlicher Blocquirung / wovor sie in die 200. Hessische Soldaten gefangen bekommen / entsetzt; vor Kirchhayn aber vnverrichter Sachen wider abziehen müssen. Dann nach dem sie Nachricht bekommen / daß sich der General Tourraine [Turenne; BW] mit Königsmarck vnnd Hessen bey Wartburg[23] conjungiret / haben sie sich zu rück gezogen / nacher Aschaffenburg[24] / allda sie sich diß vnnd jenseits Mäyntz[25] zuverschanzen angefangen / vnd etliche Keyserische Regimenter erwartet / bei welchen auch Herr Feld-Marschall Graff von Geleen auß der Marggraffschafft Bergen [Berg] mit 4500. Mann / bestehende in 25. Compagny Pferd / 4. Compagny Tragoner / vnd 21. Compagny zu Fuß / sampt 4. Feldtücklein anglücklich angelanget / Herr Obrist Mandelslo Commendant in Höchst hat sich mit 200. Mann auch alsobald dahin verfüget / alsodas die Chur-Beyerische wiederumb ein starckes Corpo zusammen gebracht / von dannen sie sich Heilbrun[26] begeben / vnd der Französisch Schwedisch Armee entgegen gesetzt“.[27]

Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold aus dem von Eger[28] abhängigen Marktredwitz[29] erinnert sich an den Februar/März 1646: „Brand ist in diesen Tagen (auch) von den Mondesloischen Dragonern spoliiert worden, denn die Brand(n)er hatten diesmal auch [eine] Salva Guardi[a] und blieben zu Haus[e]. Sie haben sich jedoch erst (er)halten können, [als] sie sich mit mehr(ern) Soldaten versehen hatten“.[30] Im Juni 1646 war Mandelsloh in Gernsheim[31] und berichtete Hatzfeldt von dem Auftauchen französischer Truppen bei Oppenheim,[32] Speyer[33] und Worms[34] sowie vom Bau einer Schiffsbrücke bei Bacharach.[35] In Germersheim[36] hatte er Floßholz wegen des (unbegründeten) Verdachts beschlagnahmen lassen, es solle bei einem Brückenschlag gegnerischer Truppen bei Oberwesel[37] Verwendung finden.[38] Französische Truppen standen nach seinen Beobachtungen im Oktober 1646 gegenüber von Philippsburg.[39]

„Zu Anfang 1647 begehrte auch der kaiserliche Oberst Mandesloh (?) zu Gernsheim[40] ‚wegen täglich verstärkter Garnison‘ die Kontribution vom ganzen verflossenen Jahre und ließ zu diesem Behufe ‚Leute und Vieh von Diedesheim[41] wegführen‘. Später wollte er sich begnügen mit einem monatlichen Beitrage vom 1. Januar ab. Schließlich mußte sich die speierer Regierung hierzu verstehen, da ihre Reklamationen bei Erzherzog Leopold Wilhelm, bei Anselm Kasimir und bei General Melander v. Holzapfel [Holzappel; BW] nichts fruchteten“.[42] Wolfhagen[43] hatte sich am 9.11.1647 von Holzappel einen Schutzbrief erhalten, am 1.12. ließ sie sich noch einen von dem unter Leopold Wilhelms Befehl stehenden Obristleutnant von Mandelsloh ausstellen; trotzdem hatten seine Soldaten Schweine gestohlen und den Hirten dabei verwundet.[44]

Der Chronist Leopold aus Marktredwitz erinnert sich an den Dezember 1648: „Den 30. Dezember berichtete uns abermals ein edler Rat der Stadt Eger, daß 6 Kompagnien kaiserlicher Reiter vom Mondeslohischen Regiment im Egerkreis an[ge]kommen seien, um dort zu losieren. Da es aber so aussehe, als wollten 3 davon zu uns herausrücken, sollten wir uns in acht nehmen. Ingleichen schrieb der Kommandant [Koppey; BW] seinen schwedischen Leuten (all)hier, daß kaiserliche Völker hierher kommen und Quartiere haben wollten. Sie sollten ihnen die Quartiere rund abschlagen und sie in Güte abweisen. Falls sie aber Gewalt brauchen wollten, sollten sie mit Hilfe der Bürgerschaft der Gewalt mit Gewalt begegnen.

Den 31. Dezember, den letzten Tag dieses 1648sten Jahres also, da man sich lang genug hin- und hergewehrt, da und dort viel Geld gegeben und auch allerlei Soldaten über den Hals gehabt hat, ist es doch endlich dahin [ge]kommen, daß wir an diesem Tag mit 3 Kompagnien Fußvolk vom Mondeslohischen Regiment belegt worden sind, die vom schwedischen Kommandanten in Eger, Oberst Koppy, Order mitbrachten, daß man sie hier [her]einlasse“.[45]

Der Hildesheimer[46] Chronist, Arzt und Ratsherr Dr. Jordan schrieb am 3./13.2.1650 in sein Tagebuch: „Eodem [die; BW] brachte Hermann Christoph von Mandelßloh, Obrist, seines verstorbenen Bruders Erasmo Obrist. Cörper in die Stadt heimlich in einer Kunstkisten herein, gab hernacher Anspruch“.[47] 19./ 2./1.3.: „Der Obrist Eraßmus von Mandesloh wirdt zue S. Gothardt begraben“.[48]

[1] Essen; HHSD III, S. 213ff.

[2] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 188.

[3] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187; Wesel; HHSD III, S. 773ff.

[4] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 178.

[5] Rheine [LK Steinfurt]; HHSD III, S. 637f.

[6] Vlotho [LK Herford]; HHSD III, S. 738f.

[7] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187.

[8] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 197.

[9] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 197.

[10] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187.

[11] Hammelburg [LK Bad Kissingen]; HHSD VII, S. 268ff.

[12] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187.

[13] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 237.

[14] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 237.

[15] Oberursel [Obertaunuskr.]; HHSD IV, S. 357f.

[16] Mainz; HHSD V, S. 214ff.

[17] Höchst [Stadt Frankfurt/M.]; HHSD IV, S. 226ff.

[18] WASSENBERG, Florus, S. 602f.

[19] Herbsthausen [Bad Mergentheim, Main-Tauber-Kreis]; HHSD VI, S. 330.

[20] Bergstraße; HHSD IV, S. 43f.

[21] Gernsheim [Kr. Groß-Gerau]; HHSD IV, S. 169f.

[22] Amöneburg [Kr. Marburg]; HHSD IV, S. 10ff.

[23] Warburg [LK Warburg]; HHSD III, S. 752ff.

[24] Aschaffenburg; HHSD VII, S. 33ff.

[25] Mainz; HHSD V, S. 214ff.

[26] Heilbronn [Stadtkr.]; HHSD VI, S. 315ff.

[27] WASSENBERG, Florus, S. 617f.

[28] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.

[29] Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 429f.

[30] BRAUN, Marktredwitz, 253f. Braun datiert nach dem a. St.

[31] Gernsheim [Kr. Groß-Gerau]; HHSD IV, S. 169f.

[32] Oppenheim [Kr. Mainz]; HHSD V, S. 279ff.

[33] Speyer; HHSD V, S. 350ff.

[34] Worms; HHSD V, S. 410ff.

[35] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187.

[36] Germersheim [Kr. Germersheim]; HHSD V, S. 112f.

[37] Oberwesel [Kr. St. Goar]; HHSD V, S. 274f.

[38] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 118.

[39] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187; Philippsburg [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 632f.

[40] Gernsheim [Kr. Groß-Gerau]; HHSD IV, S. 169f.

[41] Deidesheim [Kr. Neustadt a. d. W.]; HHSD V, S. 71.

[42] BAUR, Speyer, S. 47.

[43] Wolfhagen; HHSD IV, S. 479f.

[44] SIEGEL, Wolfhagen, S. 171.

[45] BRAUN, Marktredwitz, S. 350ff.

[46] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff.

[47] SCHLOTTER, Acta, S. 506f.

[48] SCHLOTTER, Acta, S. 507.

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Nißmitz [Nischwitz, Nichtswirtz, Nichwiz, Nichius], Christoph II. von

Nißmitz [Nischwitz, Nichtswirtz, Nichwiz, Nichius], Christoph II. von; Rittmeister, Obristleutnant [24.6.1610 Nebra/Unstrut-9.8.1679 Nebra/Unstrut]

[in Neubearbeitung]

Christoph II. von Nißmitz [Nischwitz, Nichtswirtz, Nichwiz, Nichius][24.6.1610 Nebra/Unstrut-9.8.1679 Nebra/Unstrut] stand 1637/1638 als Rittmeister[1] unter dem Befehl des Obristen[2] Rosen.[3]

Das „Journal der Armee“ Bernhards von Sachsen-Weimar[4] hält unter dem 18.6.1637 eines der häufig vorkommenden Treffen fest, indem es wegen fehlender Uniformierung oder anderer Kennzeichen – wie sie zumindest in Schlachten üblich waren – zu Verlusten innerhalb der eigenen Truppen kam: „Dato gegen Abent liefen ezliche desmondirte[5] Reüter von sich selbsten auß, und alß sie Ritmeister Nißmitz von des Obristen Rosen mitt einer Party[6] angetroffen, haben sie einander vor Feindt gehaltenn[7] und Feüer geben, da dann zwene zu Fuß und dem Ritmeister ein Pferd erschoßen worden. Endlichen haben sie einander erkennet und seindt die zu Fuß fortgangen und andern Tages früe mit 20 Pferden wieder zurück kommen“.[8] In der Schlacht bei Rheinfelden 1638[9] geriet er in Gefangenschaft.[10]

In der Schlacht bei Alerheim am 3.8.1645[11] kommandierte er als Obristleutnant.[12]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute und Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[2] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist und Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – und aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen und Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen  Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“.
Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[3] Reinhold v. Rosen [Rosa, Rossa, Rosau, Roß], der „Gute“, Herr v. Bollweiler u. Herrenstein [nach 1595, um 1604 Ninigall, Livland-8./18.12.1667 Schloss Dettweiler], schwedisch-französischer Obrist, Generalmajor.
[4] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große.
[5] Gemeint ist hier die fehlende Montierung, die Ausrüstung eines Reiters oder die von Einwohnern auch verlangte Neuausrüstung eines Reiters, vgl. JORDAN, Mühlhausen, S. 66, über die Leibkompanie Wilhelms IV. von Sachsen-Weimar: „haben haben die geringsten von ihren Wirthen erpresst Sattel, Zeug, Stiefel, Sporen, Pistolen, Degen etc.“ Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. Für seine Ausrüstung war jeder Soldat selbst verantwortlich. So heißt es etwa im Artikelbrief des kaiserlichen Regiments St. Julien vom 24.4.1628; SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 101: „Item eß soll auch sonsten ain Jeder sein Rüstung vnd Ober wehr vnd sonderlich die Schüezen Jre Mußquetten, Haggen vnd Zuegehör in guetter gewarsamb vnd bereitschafft auch Jedzeit Rain vnd sauber halten, vnd sich ohne Kraut vnd lOth auch andere notthurfft nicht finden lassen, da aber ainer anderst befunden dergestalt dass Er seiner wöhr, Mußquetten od Haggen, Auf züg vnd achten geg dem feindt nicht gebrauch Kundte, der soll darumben am leib gestrafft werden“. Der Schuster Heberle hält für September 1646 fest, ZILLHARDT, Zeytregister, S. 209f.: „Weil nur die Schwedischen mehr umb und bey der stat gelegen als die Keysserischen, haben die heren von Ulm den Schwedischen vüll mentel und  schuo machen lassen umb das gelt“. Dabei wurde ein Mantel mit 9 fl., ein Pferd mit 60 fl. veranschlagt.
[6] Streifpartei: I. Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung. Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen. LEHMANN, Kriegschronik, S. 105, zu einer Strafaktion: „Zue Crandorf hielte Sich auf Johans Lorentz, ein versuchter Churfürstlicher reuter, aber arger Mauser, der uff den Schwedenschlag an der Böhmischen gräntze großen schaden gethan. Den nahm Künemann, ein keyßerlicher Leutenandt und werber von den Platten mit 6 musquetiren des Nachts auß den bette, führeten ihn biß an Breittenbrunner Wiltzaun, schoßen in todt, zogen ihn auß und ließen ihn liegen, der den 25. April in einen Winckel auf den Gottesacker wurd begraben“. Vgl. auch das Edikt der Grafschaft Limburg (1627): „waß maßen vnd vielfeltiger Dagten Vorkommen [ist], dass sich in Vnser[er] Graffschafft Lymburg fast täglichen Partheyen vnd Soldaten vnd auch noch woll herrenloses Gesindling in Büschen, Bergen vnd Strauchen auffhalten, welche nicht allein Vnsern Vnderthanen, sondern auch der benachbarten Neutralen pressen, knebeln, fangen, stechen vnd sonsten übell tractieren […], welches allen Rechten, Erbarkeitt, guter Policey vnd gemeiner Wolfahrt, auch des Heiligen Reiches Landtfrieden vnd anderen Satzungen zuwiederläufft“. MARRA, Tod, S. 140. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. Im Juni 1647 ordnete der Kommandant von Lippstadt, Rollin de St. André, an, dass alle herumstreifenden Soldaten ohne Ausweispapiere zu erschießen seien. CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 51. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 617 (1641): „Vmb den Eingang Junii liesse sich ein Brandenburgischer Rittmeister gelüsten in Mechelnburg wider voriges Verbott zustreiffen / der auch dariñen geplündert hatte: Darwider Gen. Major Axel Lille vber einen / dem beschehenē Anbringen zu widerlauffenden actum, sich beklagte. Herr Statthalter Marggraffe Ernst liesse diesen Rittmeister einziehen / vnd im Kriegsrecht widerfahren / darumb er enthauptet / vnnd zehen seiner Gehülffen auffgehenckt worden“. Der vorderösterreichische Obrist entschuldigte gegenüber Erzherzogin Claudia von Tirol 1633 seine Soldaten damit, dass diese „aus noth und hunger verursacht werden, zuweilen anderwerts was zu suchen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 354.
[7] Tod aus den eigenen Reihen [„friendly fire“]: Nachdem einheitliche Uniformen bzw. die Kennzeichnung von eigenen Streifparteien fehlte, kam es immer wieder zu Todesfällen in den eigenen Reihen. Das „Journal der Armee“ Bernhards von Sachsen-Weimar hält unter dem 18.6.1637 fest; LEUPOLD, Journal, S. 327: „Dato gegen Abent liefen ezliche desmondirte Reüter  von sich selbsten auß, und alß sie Ritmeister Nißmitz von des Obristen Rosen mitt einer Party angetroffen, haben sie einander vor Feindt gehaltenn und Feüer geben, da dann zwene zu Fuß und dem Ritmeister ein Pferd erschoßen worden. Endlichen haben sie einander erkennet und seindt die zu Fuß fortgangen und andern Tages früe mit 20 Pferden wieder zurück kommen“. In der Schlacht bei Mergentheim am 5.5.1645 soll es nach einem Bericht an Maximilian I. derart unübersichtlich zugegangen sein, „daß sogar Eurer Churfürstlichen Durchlaucht aigne reichsvölckher 2 compagnien von den ihrigen heftig chargiert unnd ihnen zimblich schaden gethann, ehe sie gewust, daß solliche von ihren eignen völckhern“. GREINDL; IMMLER, Die diplomatische Korrespondenz 2. Bd., 2. Teilband, S. 358. Zum Teil muss man wohl auch davon ausgehen, dass hier Soldaten ihnen missliebige Offiziere bei günstiger Gelegenheit töteten, wie etwa im Fall Tavigny. Auch Franz von Mercy soll von einer Kugel aus den eigenen Reihen getötet worden sein. Eine Reihe ähnlicher „Todesfälle“ wird sich heute dagegen wohl nicht mehr aufklären lassen. Der Hildesheimer Chronist, Arzt und Ratsherr Dr. Jordan notiert in seinem Tagebuch unter dem 10./20.6.1632; SCHLOTTER, Acta, S. 44: „Mittags umb 12 Uhr schicket der von Bappenheim 12 Compagnia Reuter, umb den Stewrwald zu entsetzen und mit Kraut und Loth zue versehen, komen uff das Dorff Barnten beym Calenberge zue, darein 4 Compagnia Finnen lagen, eben unter der Predigt, wie ihnen nun des Feindes Ankunft vermeldet, reiten 6 Finnen hin aus, die den Feind so lang uff halten, bis die übrige herauskömen, die eine ebene Weil mit ihnen charchirt, bis die Bappenheimische ihnen ein Cornethen nemen, darauf setzen die Finnen zue ihnen hinein, bekomen ihr Beuth wieder und nemen vom Feind eins dazue, erschoßen den Rittmeister, und weil ihnen von Baudißin Succurs zue komen, geben die Bappenheimische die Flucht, darüber Rittmeister Hanß Jorgen Madeloh von Bonigkhausen Regiment It: ein Leutnand und Fähndrich gefangen werden und fast an die 100 niedergehawen, von den Finnen seyn 13 geblieben nebest etzlichen, so ihnen succuriren wollen, so zum theil unerkannter Weise von den Finnen selbst erschoßen“. Der Überlinger Ratsherr Dr. Pflummern berichtet über den Rückzug der eigenen Truppen nach dem missglückten Angriff auf Babenhausen (1633), SEMLER, Tagebücher, S. 47: „Daselbst sie in daß ander vnglückh geraten, dan ihnen deß Mercy tragoner, so zum succurs geschickht, entgegen kommen vnd gefragt, waß volckh diß währe, vnd alß einer von den commandanten geantwortet, sie währen königisch [gemeint war Franz Peter König, gen. von Mohr; BW], haben es die tragoner für königisch schwedisch verstanden vnd alsbald fewr geben, darvon manicher reütter auß dem sattel gehebt, die vbrige aber in völlige confusion gebracht, vnd alß sie mit der flucht sich hinder die mauren der statt Memmingen zu salvirn vermaint, seyn allda auch nicht eingelassen worden, haben also in einem dorff außer der statt nachtquartier nemmen vnd all augenblickh deß feindts veberfall erwarten müeßen, welcher sie auch, da er nhur gevolgt, leichtlich gantz aufschlagen mögen“.
[8] LEUPOLD, Journal, S. 327.
[9] Doppelschlacht bei Rheinfelden am 21.2./3.3.1638: Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar schlägt die Kaiserlichen unter Savelli und Johann von Werth. Sperreuter, Werth und Savelli geraten in Gefangenschaft.
[10] LEUPOLD, Journal, S. 339.
[11] Schlacht bei Alerheim am 3.8.1645: Die Schlacht v. Alerheim, oft auch Zweite Schlacht bei Nördlingen genannt, fand in u. um Alerheim zwischen der französisch-weimarisch-hessischen Armee u. bayerisch-kaiserlichen Truppen statt u. endete mit einem französischen-alliierten Sieg. Franz v. Mercy fiel in der Schlacht. Die offiziellen Verlustangaben der Franzosen für die Schlacht betrugen für die kaiserlichen 4.000 Tote u. 2.000 Gefangene, während die eigenen Verluste auf kaiserlicher Seite mit höchstens über 1.000 Tote u. Gefangene angegeben werden. Während die französische Seite den Franzosen nur an die 1.500 Tote u. Verwundete geben will, spricht der kaiserliche General Werth v. 5.000, ohne die vielen Verwundeten. Da die Franzosen auf ihrem rechten Flügel gänzlich geschlagen wurden, im Zentrum u. auf dem linken Flügel aber sehr feste Stellungen angriffen, ist es wahrscheinlich, dass die weit größeren Verluste auf ihrer Seite waren. Und so schätzt auch Marschall Turenne die Verluste der Franzosen größer als die der Bayern. Das französische Fußvolk hätte demnach allein 3.000 bis 4.000 Mann verloren. Das Theatrum Europaeum 5. Bd., S. 786, gibt 3.000–4.000 Tote u. 1.500–2.000 Gefangene auf kaiserlicher Seite an, auf französischer Seite 3.000 Tote u. eine große Zahl Verwundeter. Vgl. SCHEIBLE, Die Schlacht; Wikipedia-Artikel, KAISER, Keine Gnade für die Franzosen ? [http://dkblog.hypotheses.org/461#more-461]. Vgl. Quelle 6, 36, 37, 38, 39.
[12] SCHEIBLE, Die Schlacht, S. 136.
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Folleville [Tolleville, Soleruille], Guillaume le Sens comte de

Folleville [Tolleville, Soleruille], Guillaume le Sens comte de [ -1686]; Obrist [ – ] Folleville war lieutenant-colonel du régiment du Perche (1633), gouverneur de Saverne (1634), lieutenant du Roi à Vitry-le-François (1642), Obrist (1643), maréchal de camp (1648), gouverneur de Pont-Audemer (1649), sénéchal de la Rochelle (1651), lieutenant-général (1653).

Er stand als Obrist unter Guébriant und nach dessen Tod unter Rantzau in französischen Diensten.

„Im April [1643, BW] erhielt Guébriant auf sein dringendes Ansuchen neue Verstärkungen. Aus Paris kam seine Frau, Renée du Bec-Crespin, nach Breisach[1] und Heitersheim,[2] um ihren Mann zu besuchen, dem die Kreisereignisse keine Zeit ließen, den Hof aufzusuchen. Jan von Werth meldete, 400 Rekruten hätten die Dame – sie hatte ihn einst in Vincennes[3] gesprochen – ins Lager eskortiert; weitere Hilfsvölker ständen unter dem Kommando der Obristen Roqueservières und de Folleville. Er regte an, die französischen Söldner deutscher Nation durch Zahlung eines Monatssoldes zum Desertieren zu verleiten, fand mit diesem Vorschlag aber keine Gegenliebe beim Kurfürsten“.[4]

„Auf der Gegenseite war man nicht müßig gewesen. Feldmarschall Mercy hatte sich am 14. November bei Malmsheim[5] mit den Truppen des Herzogs Karl von Lothringen vereinigt, hatte zu Balingen[6] mit dem Herzog, Jan von Werth und Feldmarschall Graf Hatzfeldt – ‚welcher in Person vor Ankunft seiner unterhabenden Kayserlichen Völcker herbey kommen‘ – Kriegsrat gehalten, und man war übereingekommen, die Franzosen entweder zur offenen Schlacht zu zwingen oder sie in ihren Quartieren zu überraschen. Bei der lothringischen Armee befanden sich sechs kaiserliche Reiterregimenter unter dem Befehl des Generalwachtmeisters Zahradecky [Zahradetzky, BW], die vom Rheine[7] herangerückt waren. Hatzfeldts Armeeabteilung war im Anmarsch. Auf Kundschaftermeldungen, daß der Feind unter Zurücklassung einer starken Besatzung im eroberten Rottweil[8] mit der Armee auf Tuttlingen[9] ziehe, marschierten die bayerisch-lothringischen Streitkräfte über Straßberg[10] nach Sigmaringen,[11] wo sie am 23. November anlangten.

Ohne Ahnung von der Nähe ihrer Gegner hatten die Franzosen, deren Oberkommando der Generalleutnant Graf Rantzau übernommen hatte, ihre Winterquartiere bezogen. Rantzau besaß weder das militärische Genie noch die moralische Autorität Guébriants; er war ein Prahler, dem die weimarischen Regimenter nur ungern folgten. Taupadel war krank in Rottweil geblieben. Er hätte sich wohl kaum so leicht überraschen lassen, wie der Holsteiner Graf, der mit der Generalität, der sämtlichen Artillerie und dem Regiment der Königin in Tuttlingen Unterkunft bezog. Sieben französische Fußregimenter nahmen Quartier in Möhringen;[12] Generalmajor Rosen lagerte sich mit der deutschen Reiterei im Städtchen Mühlheim an der Donau[13] ein. Die notwendige Feindaufklärung [für die Rosen verantwortlich gewesen wäre; BW] wurde versäumt, in tiefer Sicherheit überließ sich die ganze Armee der Ruhe, ohne Kunde vom Gegner, welchen der Fluß und undurchdringliche Wälder von ihr trennten.

Als ausgesandte Kavalleriepatrouillen meldeten, daß die Franzosen um Tuttlingen lägen und vom Anmarsch der Armee keinerlei Ahnung hätten, faßten die Generäle den Entschluß, unverweilt den Feind zu überfallen. Ihr Heer setzte in aller Stille über die Donau und zog auf Meßkirch,[14] während die Bagage nach Riedlingen[15] zurückgeschafft wurde. Die Nacht über standen die Verbündeten ohne Feuer in Schlachtordnung bei Meßkirch, indem sie ‚zu solchem End Tag und Nacht marschirt‘. Gefangene bestätigten die Sorglosigkeit des Feindes. Ohne Trompetenschall und Trommelschlag rückten die Truppen durch die Wälder. Jan von Werth führte als General der Kavallerie und ‚Meister im Aufschlagen der Quartiere‘ die Aventgarde, die aus 1000 kommandierten Reitern, den Dragonern des bewährten Obristen [Caspar von; B. W.] Wolff und 600 Musketieren bestand, die der bayerische Obrist Johann Ulrich Gold befehligte. Enge Waldwege behinderten den Vormarsch; man mußte beim Dorfe Neuhausen ob Eck,[16] nur eine Stunde von Tuttlingen entfernt, verhalten, bis das Gros mit der Artillerie nachkam, in steter Sorge, ob nicht Wachen Rosens, der ganz in der Nähe in Mühlheim lagerte, Alarm schlagen würden. Erst gegen 3 Uhr nachmittags stand Jan von Werth mit der Vorhut vor Tuttlingen, ohne daß der Gegner bisher etwas bemerkt hätte, ‚welches am mehristen zu verwundern, weil gleichwohl der Pferde Geschrey, der Stimmen Getöß einen nicht geringen Laut und Getümmel verursacht‘. Aber zum Glück begann es zu schneien, dichte Flocken verwehrten die Sicht, und die Luft wurde ‚dick und dunkel‘.

Die Artillerie der Franzosen war einen Flintenschuß entfernt von der Stadt auf einem Kirchhof aufgefahren, nur von einer geringen Wache beschirmt. Mercy versprach dem Obristen Wolff tausend Dukaten, wenn er sich der Geschütze bemächtige,[17] und Wolffs Dragoner, unterstützt durch Reiter des kaiserlichen Obristen Epp [Wilhelm von Epp; BW], hieben die Bedeckung nieder und besetzten den Friedhof. Einige Schüsse mit den umgedrehten Kanonen auf das Städtchen taten den Überfallenen die Gefahr kund und riefen unbeschreibliche Verwirrung hervor. Tuttlingen war ganz von der Reiterei eingeschlossen, die Franzosen sahen ihre Kanonen und Pulverwagen im Besitz eines wie aus der Erde gestiegenen Feindes, jeder Ausgang war versperrt, jede Verbindung mit den benachbarten Dörfern abgeschnitten. Das feste Schloß Homburg[18] wurde durch Golds Musketiere erstiegen, die gesamte bayerisch-kaiserliche Armee nahm ’solche Postur, daß denen in der Stadt ohne hazard kein Entsatz zukommen‘ konnte. Bei Anbruch der Nacht zeigte sich zwar Generalmajor Rosen mit der weimarischen Kavallerie ‚unterhalb Tuttlingen im Felde‘; als er aber die gegnerische Schlachtordnung erblickte, kehrte er um und jagte mit verhängtem Zügel davon, verfolgt durch den Generalwachtmeister Caspar von Mercy, der mit seinem Regiment das französische Fußvolk aus Mühlheim zerschlug. Werth dagegen rückte mit 2000 Pferden nach Möhringen, wo der Hauptteil der französischen Infanterie einquartiert lag. Die dortige Reiterei ergriff die Flucht; doch wurden im Nachhauen viele Franzosen gefangen oder niedergeritten. Das Regiment Mazarin, eine Truppe, die zum Teil aus kriegsgefangenen Spaniern gebildet worden war und heftigen Widerstand leistete, wurde fast gänzlich vernichtet.

Das französische Fußvolk verweigerte zunächst die Übergabe und wurde durch die Kürassierregimenter Kolb und La Pierre sowie das kaiserliche Regiment Epp zu Pferde die Nacht hindurch eingeschlossen gehalten. Werth und Graf Hatzfeldt, der ihm nach Möhringen gefolgt war, ritten nach Tuttlingen zurück, während Caspar von Mercy das Kommando vor Möhringen übernahm und der Obrist von Sporck mit 1000 Reitern zu Rosens Verfolgung ausgesandt wurde.

Am Vormittag des 25. November 1643 ergaben sich nach angstvoller Nacht alle französischen Generale in Tuttlingen, samt zwei Regimentern zu Fuß, ihrer berittenen Leibgarde und allen Artilleriebedienungen auf Gnade und Ungnade; die sieben Regimenter in Möhringen folgten ihrem Beispiel. Sporck kehrte von der Verfolgung der flüchtigen Kavallerie mit acht erbeuteten Standarten, dem gefangenen Obristen Chambre und mehreren Offizieren zurück; Rosen hatte sich nach Rottweil gerettet, verweilte dort aber nicht lange, sondern nahm Guébriants Leiche, den kranken Taupadel und Guébriants Leibregiment mit sich und wandte sich durch den Schwarzwald gegen Freiburg,[19] nachdem er die Besatzung von Rottweil auf sechs Regimenter, über 2000 Mann, verstärkt hatte. Viele Gefangene wurden durch die Garnisonen von Sigmaringen, Pfullendorf,[20] Meßkirch und Villingen[21] eingebracht, das ganze Franzosenheer befand sich in völliger Auflösung.

Die ganze Bedeutung des Sieges, die geringe Anzahl der entkommenen Feinde – nicht über 4500 Mann – und die fast gänzliche Vernichtung des Fußvolkes, stellte sich, wie Mercy dem Kurfürsten am 26. Dezember berichtete, erst nach und nach heraus. Einen glänzenderen Sieg hatte das bayerische Heer seit Tillys Zeiten nicht erfochten: 261 Offiziere, gegen 7000 Mann waren in den Händen der Sieger. ‚Angehend die Beuten, hat man einen Monatssold an barem Gelde, für mehr als 100000 Kronen Silbergeschirr, über die Maßen stattliche Rosse, köstliche Kleinodien, prächtige Kleidungen und dergleichen bekommen‘. 560 Artilleriepferde und 24 Maulesel wurden erbeutet, über 50 Feldzeichen nach München und Wien gesandt. Empfindliche Einbuße erlitt Frankreich durch die Gefangennahme fast aller Führer der Armee; neben dem Generalleutnant Graf Rantzau hatten sich die Generäle Louis de la Trémouille, Marquis de Noirmoutier, der Comte de Maugiron, der Baron de Sirot und der Marquis de Montausier – sämtlich im Rang eines Maréchal-de-Camp – ; ferner die Obristen Ehm, Schönbeck, Kluge, Kohlhaas, Nothafft, Tiffel und de Folleville ergeben müssen. Das war das größte Quartier, welches Jan von Werth unter den vielen jemals ‚aufgeschlagen‘; hatten gleichwohl auch die anderen Feldherren rühmlichen Anteil am Erfolge, so war er es doch gewesen, welcher die Vorhut mit solcher Kühnheit und Klugheit zuerst vor das Städtchen geführt; Kurfürst Maximilian sandte ihm am 30. November ein Lobschreiben.

Vergebens bemühte sich Mazarin, die Bedeutung der französischen Niederlage zu verkleinern, indem er seinen Gesandten beim Friedenskongreß in Münster schrieb, vier Kompanien der Garde und ein Fußregiment seien vernichtet, der Rest der Armee sei in zwei Korps unter Rosen und Taupadel auf dem Rückzug begriffen. In Wirklichkeit war nur ein Teil der weimarschen Kavallerie dem Zusammenbruch entkommen und fand bei Erlach, dem Gouverneur von Breisach,[22] ein Asyl. Hugo Grotius meldete nach Schweden, die französischen Generäle hätten beim Kartenspiel gesessen, anstatt sich vor dem Überfall in Acht zu nehmen“.[23]

[1] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.

[2] Heitersheim [LK Breisgau-Hochschwarzwald], HHSD VI, S. 324f.

[3] Vincennes [Dép. Val-de-Marne].

[4] LAHRKAMP, Werth, S. 134.

[5] Malmsheim [Renningen, Kr. Böblingen]; HHSD VI, S. 500f.

[6] Balingen [Zollernalbkr.]; HHSD VI, S. 61ff.

[7] Rheine [LK Steinfurt]; HHSD III, S. 637f.

[8] Rottweil [LK Rottweil]; HHSD VI, S. 676ff.

[9] Tuttlingen [LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 806f. Vgl. die bayerische „Relation über den Überfall von Tuttlingen und die Rückeroberung von Rottweil“ bei HEILMANN, Feldzüge, S. 61-73.

[10] Strassberg [Zollernalbkreis]; HHSD VI, S. 765f.

[11] Sigmaringen [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 738ff.

[12] Möhringen [Tuttlingen, LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 531f.

[13] Mühlheim a. d. Donau [LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 537f.

[14] Meßkirch [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 523ff.

[15] Riedlingen [LK Biberach]; HHSD VI, S. 661f.

[16] Neuhausen ob Eck [LK Tuttlingen], HHSD VI, S. 569.

[17] Der Kurfürst erlegte dier erforderliche Summe und erlaubte, dass Wolff nach Wien reiste, um der Majestät ‚die particularia zu referirn‘. LAHRKAMP, Werth, S. 137, Anm. 84.

[18] Gemeint ist hier die Honburg, unter Tuttlingen [LK Tuttlingen], HHSD VI, S. 806f. 1645 von Widerholt, dem Kommandanten des Hohentwiel, im Handstreich genommen und zerstört. Vgl. auch KNÖRLE, Die württembergische Südfeste Honberg.

[19] Freiburg im Breisgau, HHSD VI, S. 215ff.

[20] Pfullendorf [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 631.

[21] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.

[22] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.

[23] LAHRKAMP, Werth, S. 136ff.

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Ruuth, [Rhutt, Raut], Peder Didriksson [Dirichson]

Ruuth, [Rhutt, Raut], Peder Didriksson [Dirichson]; Major [Hornhatt 1590 -27.11.1637 Wismar] Peter Didriksson [Dirichson] Ruuth [Rhutt, Raut], ein Sohn des Didrik Persson Ruuth (gest. 1617), der 1602 als Berater des abgesetzten Königs Sigismund III. v. Schweden (1566-1632) nach Polen emigrierte, u. der Aurora Persdotter Silfversparre, der Bruder von Carl Didriksson Ruuth,[1] Erbe von Saxby und Tjusterby im Kirchspiel Borgå, war Major[2] in schwedischen Diensten.[3] Er war 1633 Chef einer Kompanie[4] des Värmland-Regiments[5] und zog mit diesem 1636 nach Deutschland.[6] Die Schanze[7] Werben[8] wurde am 5.8.1637 von ihm kampflos an Hans Kaspar von Klitzing[9] übergeben.[10]

Der Hildesheimer[11] Arzt, Ratsherr und Chronist Dr. Conrad Jordan[12] hält in seinem Tagebuch unter dem 27.8./6.9.1637 fest: „Zog der Feldm. Götze[13] wieder von hier nach Wolfenbüttel,[14] und weil Bericht einkam, daß die Schweden nach liederlichen Uebergang der Fürsten-Schanz Werben wären zurück über die Elbe gangen, ward auch Ordre geben, daß die Kayerl. wieder über die Weser gehen sollten“.[15]

Das „Theatrum Europaeum“[16] berichtet dazu: „Nach vollzogenem Urtheil dessen[17] ist ferner auch der Schwedische major Rhutt / vor diesem Commendant in der Werber-Schantz (welcher veraccordierter Einnam wir gleich oben auch auch gedacht) darumb / daß er den Klitzingischen nicht genugsamb sich opponirt / sondern mit Accord[18] abweisen lassen / arquebusiert[19] / und sein Leichnamb hernacher in S. Jakobs Kirchen[20] daselbst ehrlich bestattet[21] worden“.[22] „Deßgleichen ist auch dem Schwedischen Major Rhutt vor diesem Commendantē in der Werberschantz / weil er all zu schleunigen Accord mit den Klitzingischen eingangen / archibusirt / vnd sein Leichnamb hernach in St. Jakobs Kirchen daselbst zu Stettin[23] ehrlich bestattet worden“.[24] Der Historiker Samuel Freiherr von Pufendorf [8.1.1632 Dorfchemnitz-26.10.1694 Berlin] hält in seinen „Sechs und Zwantzig Büchern“ (1688) zum 5.8.1637 fest: „Die Werber-Schantze / darin Proviant und Ammunition genung war / übergab der General-Major Ruth ohne einige Gegenwehr von freyen Stücken / deßwegen er hernach zu Wißmar den Kopff lassen muste“.[25] Er wurde in Wismar am 27.11.1637 arkebusiert, im Dezember in der Stettiner Jakobikirche beigesetzt.[26]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Carl Didriksson [Karl Dirichson] Ruuth [Ruth, Rat, Ratt, Rutt, Rutten, Rust, Rueth, Rhut, Rut, Roth, Rotten] [24.6.1592 Hornhatt-3.2.1656 Elbing], finnischer Obrist.

[2] Major [schwed. Major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie und 300 fl. bei der Kavallerie.

[3] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[4] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[5] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[6] Nach freundlichen Angaben von Herrn Eckart Hübener, Rambow.

[7] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser schweren Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).

[8] Werben [LK Stendal].

[9] Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing [1594 Gollmitz-24.6.1644 Köln], Obrist bzw. Generalleutnant in schwedischen, kursächsischen, brandenburgischen u. braunschweig-lüneburgischen Diensten.

[10] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 391; KUNATH, Kursachsen, S. 228.

[11] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff.

[12] Dr. Conrad Jordan [10.11.1591 Bockenem-23.10.1659 Hildesheim], Chronist, seit 1620 Arzt, seit 1629 in Hildesheim wohnhaft, ab 1635 mehrfach Ratsherr, Stadtarchivar; SCHLOTTER, Acta; SCHLOTTER, Hans, Der Rat der Stadt Hildesheim von 1300-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 4, 1986, S. 581-585; SCHLOTTER, Hans, Die Bürgermeister und Ratsherren der Stadt Hildesheim 1147-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 3, 1979, S. 551-558.

[13] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[14] Wolfenbüttel [LK Wolfenbüttel]; HHSD II, S. 503ff.

[15] SCHLOTTER, Acta, S. 247.

[16] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[17] Gemeint war die Hinrichtung Stammers, der Lüneburg übergeben hatte.

[18] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[19] archibusieren: zur Strafe mit einer Arkebuse erschießen, im Militärrecht als Strafe für untere Dienstränge (z. B. Art. 43 des schwedischen Militärrechts) vorgesehen, noch nach dem Dreißigjährigen Krieg üblich; GÖRLICH, Geschichte, S. 501. HERBST berichtet in seiner Chronik von Greiffenberg: „1649 den 3. Novemb. seiner Diebereÿ auf dem Markte Archibusiret, und nieder geschoßen, und weill er die ersten 2 Schüße nicht recht troffen worden, stund er wieder auf, und hätte sich lieber loß gemacht ward aber also balde wieder vor den Kopff geschoßen, und alßo hingerichtet“. HERBST, Chronik, S. 50. Gefangene Soldaten, die sich nicht unterstecken lassen wollten, wurden ebenfalls arkebusiert. Vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 174 (1634), S. 359 (1638). GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 268 [1642]: „In solcher Zeit hat ein Reuter einen armen Taglöhner, Linhard Schleichern, auff dem Unter-Rasen über seiner Arbeit mit vielen Hieben und Stichen dergestalt ohne einige gegebene Ursach verwundet, daß er vor tod herein getragen worden, gleichwol durch Gottes Gnad und angewänden Fleiß der Wund-Aertzte wieder zu recht gebracht, der Reuter aber ist, andern zum Abscheu, auff dem Marckt allhier archibusiret worden“. Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Sie erhielt ihren Namen vom hakenförmigen Hahn der Luntenklemme, der das Pulver in der Zündpfanne entzündete.

[20] Jakobskathedrale oder auch Jakobikirche (poln. Katedra Świętego Jakuba, Bazylika archikatedralna św. Jakuba).

[21] Begräbnisse in Kirchen: „Die einfachste und folglich am häufigsten vertretene Grabform war ein Erdgrab im Kirchenboden. Gewöhnlich wurden die Bodenplatten dafür aufgenommen, die Grube im gewachsenen Boden ausgehoben und danach legte man die Platten nach Verfüllung wieder an ihren Platz. Die Kirchenbänke wie wir sie kennen, gab es damals nicht, so dass kein Hindernis durch eine eventuell vorhandene feste Bestuhlung entstehen konnte. Eine Kennzeichnung des Grabes erfolgte in der Regel nicht. Dieses Verfahren brachte einige Unannehmlichkeiten mit sich, welche zwar früh erkannt wurden, doch bis man davon abkam, vergingen mehrere Jahrhunderte. Ob man die Verstorbenen mit oder ohne Sarg beisetzte, durch die Verwesung der Leichname, bzw. den allmählichen Zerfall der Särge senkte sich der Boden. Die Platten wurden uneben und dauernd musste daran ausgebessert werden. Aufzeichnungen über die genaue Lage der Gräber gab es weder in den Kirchenbüchern, noch wussten die Hinterbliebenen exakt um die Grabstellen. Man hinterließ ungefähre Angaben wie: „Nahe bei der Kanzel” – „Neben dem Grab des XY” oder wies auf einen Seitenaltar oder auf ein Bildwerk hin. Solche Angaben finden sich in Testamenten, wo z. B. die ungefähre Lage des Grabes eines Elternteiles beschrieben wurde – zusammen mit dem Wunsch, ebenfalls dort bestattet zu werden. Diese Grabstätten kosteten natürlich auch in der einfachsten Form Geld und brachten der Kirchengemeinde einen nicht zu verachtenden Teil ihres Einkommens. Jedoch war die Wiederbelegung nicht wie heutzutage reglementiert, und um Mindestruhezeiten scherte sich niemand. Die Anlage eines neuen Grabes war dem Ermessen und der Ortskenntnis des jeweiligen Totengräbers überlassen. Auf dem umliegenden – meist durch Bebauung nicht erweiterbaren Friedhof war die Situation ebenso – dort konnte man bei Überbelegung allerdings Erde in ausreichender Höhe aufbringen und somit eine neue Fläche schaffen. (Dies geschah im Laufe der Zeit häufig mehrmals – mit dem Ergebnis, dass der Friedhof später höher lag als der Boden der Kirche. Ein gutes Beispiel ist die Marienkirche in Uelzen, welche man heute betritt, indem man mehrere Stufen hinunter geht.) Innerhalb der Kirche war diese Art Lösung nicht durchführbar und so wurde einfach weiter begraben. Oft kamen dabei Gebeine zu Tage oder gar Leichen, die noch nicht verwest waren. Dergleichen warf der Totengräber einfach in eine dunkle Ecke und da blieben sie liegen; der Anblick und der Gestank wurden hingenommen. Beinhäuser zur Aufnahme exhumierter Gebeine gab es lange nicht überall. Für geistliche oder sonstige Personen von Ansehen legte man auch Schachtgräber an, welche zumindest mit Steinsetzungen ausgekleidet oder ausgemauert waren. Diese wurden dann mit einer Grabplatte an Stelle eines Grabsteines verschlossen. Der mehr oder minder durch aufgeschüttete Erde gewährleistete Luftabschluss fehlte hier. Folglich machten sich die bei der Zersetzung des Leichnams entstehenden Verwesungsgase auf verschiedene Art bemerkbar. Unerträglicher Geruch, Geräusche, die von dem aufgeblähten Körper vernehmlich wurden, vermehrte Anwesenheit von Ungeziefer aller Art machten den Kirchenbesuch für jedermann zu einer stark beeinträchtigten “Erbauung”. Es kam mehrfach vor, dass Gottesdienstbesucher fluchtartig die Kirche verlassen mussten. Aus Frankreich wird ein Fall berichtet, bei dem mehrere Kinder während des Kommunionunterrichtes bewusstlos wurden und einige Männer es nur mit mehreren Anläufen schafften, sie dort heraus zu holen. Wie auch immer – unsere Vorfahren waren in Bezug auf unangenehme Gerüche offenbar weniger empfindlich als wir – oder die vermeintliche Versicherung des Seelenheils durch ein Begräbnis im Kirchenraum wurde höher bewertet als das Ertragen der geschilderten Unannehmlichkeiten. Es dauerte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, bis man im inzwischen herangereiften Bewusstsein für Hygiene und zumindest ungefährer Kenntnis der Gefahren für die allgemeine Gesundheit diese Zustände abschaffte“. [http://www.rowane.de/html/kirchenbestattung.htm]. „Am 10. November [1632; BW] notierte der Ratsschreiber [in Naumburg; BW]: ‚Zu Magdeburg sind auch Leute in der Kirche begraben worden, welches man nachher abgeschafft, weil die Dünste von dem Fäulen durch die Erde dringen und die Luft infizieren’. Noch einmal gab der Rat damals die Erlaubnis, dass ein Offizier in St. Wenzel beigesetzt würde, ‚jedoch kann keinem solches mehr bewilligt werden’“. BORKOWSKY, Schweden, S. 55. Es galt als entehrend auch für die Angehörigen, wenn ein Begräbnis mit Sang und Klang auf dem Friedhof verweigert wurde. Der protestantische Osnabrücker Schuhmacher Bellinckhausen berichtet (1633); BELLINCKHAUSEN, TEGEDER, KREIENBRINK, S. 237: „Denn 14. Junii ist Juncker Caspar Stahls tochter auf S[anct] Johans kirchof begraben, so im kinder bette gestorben, von Juncker Dumstorf, den cornet, beschlafen. Der Bischof [Franz Wilhelm v. Wartenberg; BW] hat gesagt, man solt sie auf die schingruben [Schindergrube, BW] begrabe[n]“. Zum Teil wurden aus Kostengründen auch 3 Offiziere in ein Grab gelegt; BECK, Chronik Bd. 1, S. 77. Eine Beerdigung in der Kirche kostete 50 Rt., für Fremde 100 Rt. Rt. http://www.harzkaleidoskop.de/harzschuetzen/harzschuetzen1.htm.

[22] THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 884.

[23] Stettin [Szczecin]; HHSD XII, S. 280ff.

[24] [METEREN], Meterani Novi 4. Bd., S. 584.

[25] PUFENDORF, Der Schwedisch- und Deutschen Kriegs-Geschichte, S. 389.

[26] http://www.adelsvapen.com/genealogi/Ruuth_i_Finland_nr_125

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Bergknecht, Wendel von

Bergknecht, Wendel von; Obrist [ – 29.6.1641 vor Wolfenbüttel] Wendel von Bergknecht war 1636 noch kaiserlicher Hauptmann und Kommandant von Fürstenau.[1]

Im Mai 1636 teilte er Alexander II. von Velen den Transport von Roggen aus Quakenbrück[2] und den Verrat des Transports an die Schweden durch Quakenbrücker Bürger mit. Zudem habe es einen Aufruhr der Untertanen beim Marsch der Kompanie des Obristleutnant Schiller durch das Amt gegeben.[3]

Er ist als Obristleutnant des Regiments Suys oder bereits als Obrist am 29.6.1641 bei den Kämpfen vor Wolfenbüttel[4] gefallen.[5]

Das „Theatrum Europaeum“ zitiert ein Schreiben aus dem kaiserlichen Lager: „Den 29. Junii seynd wir mit der gantzen Käiserlichen und Reichs-Armee bey Wolffenbüttel auffgebrochen / und recta auff den Feind avanciret / der gefasten gäntzlichen Resolution, selbigen zu einer Haupt-Action zu bringen / welchen wir dann in seinen bey dem Damm verfertigten Wercken und Posten stehend befunden / ohnerachtet diesen Vortheil aber dermassen an ihn gesetzt / daß die unserigen alsbald drey Schantzen sich bemächtiget / darinnen sie drey Stück bekommen / und viel nieder gemacht. Indem aber der Feind seine meiste Macht dahin gewendet / haben die Unserigen sich mit ebenmessigen ziemlichen Verlust widerum zurück begeben / also daß bey diesem Scharmützel und Attaque / welche für eine der schärffsten / als in langer Zeit hero / nicht geschehen / gehalten wird / auff beyden Seiten eine ziemliche Anzahl an Officirern und Soldaten geblieben / und gequetscht worden / und wie man gewiß vernimmet / sollen von den Schwedischen und Lüneburgischen drey Obristen todt / und General-Major Pfuhl [Pfuel; BW] verwundt seyn. Von den unserigen ist nicht mehr als der Obrist-Lieutenant vom Suyischen Regiment / Namens Bergknecht / todt / und der Graff von Suys / wie auch die beiden Obristen-Lieutenant Reyers[6] und Kancaky von dem Gold- und Ranfftischen Regiment verwundet“.[7]

[1] Fürstenau [Kr. Bersenbrück]; HHSD II, S. 156f.

[2] Quakenbrück [Kr. Bersenbrück]; HHSD II, S. 385f.

[3] WOLF, Landsberg-Velen, S. 57.

[4] Wolfenbüttel; HHSD II, S. 503ff.

[5] HEILMANN, Kriegsgeschichte 2. Bd., S. 636.

[6] Franz Freiherr (1650) v. Royer [Roye, Rouyer, Rogier, Rouger, Rougen, Reyer, Reyers] [1602/1603 Luxemburg oder Lothringen-24.3.1671], bayr. Kämmerer, Obristzeugmeister, Generalwachtmeister, bestellter Obrist zu Fuss, Obrist der Leibgarde, Kriegsrat; seit 1641 Mitglied Nr. 355 der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ als „Der Herbe“; CONERMAN, Die Mitglieder, S. 407. 1645-1649 Pfleger in Mindelheim, 1649-1669 Pfleger in Ried im Innkreis, 1657 Ehe mit Maria Engelburg, geborene Fugger, 1670 Übersiedling nach Augsburg.

[7] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 591.

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