Horrich [Horch], Wilhelm von [de]

Horrich [Horch], Wilhelm von [de]; Obrist [ -4.10.1636 bi Wittstock] Wilhelm von Horrich zu Gangelt[1] stand als Obristleutnant[2] des ehemaligen Kürassierregiments[3] Johann Ernst Freiherr von Scherffenberg in kaiserlichen Diensten.

Der Überlinger[4] Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595-1655][5] berichtet über den seit Ende Januar 1634 in Überlingen einquartierten Horrich in seinem Tagebuch: „Nachvolgenden 25 Februarij ist obrist leuttenant Wilhelm de Horch mit seinen vnd andern in der statt ligenden reüttern sambt einer starckhen anzahl tragoner[6] vom landtvolckh[7] auf den feind ausgezogen vnd biß in daß gottshauß Salmanßweiler[8] kommen, von dannen wider zu ruckh in die statt sich begeben vnd zwen schwedische vnder weegs aufgefangne reütter mit herein gebracht, welliche ihres vermelldens hiebevor dem kayßer[9] gedient, vnd haben sich also bei ihme von Horn gůttwillig vnderhallten lassen“.[10]

„Martij 27 [1634; BW] gegen abendt wird durch deß obrist leüttenant de Horch musterschreiber[11] herrn burgermaister vnd rath alhie ein zettelin eingelifert, welliches ein kayßerischer rittmaister[12] Lambert Dhal (so von den Schwedischen, alß sie jüngst zu Ravenspurg[13] eingefallen,[14] gefangen vnd bishero zu Saulgen[15] enthallten worden) an sein [S. 131] haußfrawen ( die seitterhero zu Veberlingen sich aufgehalten) bei einem jungen ohne über- oder vnderschrifft von aigner hand gethon, nachstehenden wortlichen inhallts: Freundtlich geliebte fraw. Hiermit habt ihr zu wißen, daß ich von einer vertrauten person so vil verstehe vnd bericht wirdt, daß die schwedische armada,[16] so vf 8000 in allem vnd allem, inner zway tagen, den marsch nach Veberlingen nemmen wirdt, also habt ihr euch vnd meniglich zu richten, khöndt auch sollches der fürstin zu Bůchaw[17] vnd den herrn citissimè[18] avisirn vnd zu wissen thůn, damit die fürsehung gemacht werde.

Zu bestettigung diß aviso berichtet vilbesagter o. leüttenant de Horch daß alle vom feind veberlauffende, wie auch die ihenige, so von seinen reüttern diser tagen auf dem straiff[19] ertapt vnd eingebracht worden, einhellig aussagen, daß des Horns vorhaben wider Veberlingen gericht vnd diß seye vnder der schwedischen armada[20] vox et fama communis[21] so gar daß auch der obengenannte veberlingische caporal[22] Mathiß Dinner auß seiner gefangenschafft von Riedlingen[23] seinem weib hiehero geschrieben, daß er schlechter wacht vnd aufsicht halber zum außreisen bishero mehrmaln gůtte gelegenhaitt gehabt, er hab er nicht flüchtigen fůß setzen wollen, in besorgung, daß er zu Veberlingen wider gefangen werden möchte, weiln er nämblich vor gewiß vnd richtig gehallten, dass der feind sich dieser statt erstens annemmen vnd bemechtigen werde“.[24] „Darauff aber zu noch schlechterem trost der obrist[25] {Wolf Rudolf; BW] von Ossa einem E. Rath veber seine wegen abführung der verderblichen vnnützen horchischen reütter (an den obrist [August v.; BW] Vitzthumb durch gesandten vnd schreiben öffters erhollte lamentationes et supplicationes[26]) in antwort anbevolhen, daß man nicht allein denen beraitt effective vorhandenen reüttern, sonder welliche auch er von Horch weitters annemmen vnd werben werde, den gebürenden vnderhallt zu ihrem genüegen raichen vnd sich also vnd die gantze landtschafft (weiln kaum nothwendiger haber zur sommersaat mehr zu finden) vmb ihretwillen zu grundt richten solle. Welliche veber so öfftere clagen, beschwärungen vnd bitt vnverhoffte resolution einem E. Rath desto schmertz[S. 133]licher vorkommen, weiln man den herrn hauptmann[27] Ferdinand Newmann (den man mit seinen 200 mann zu fůß in guarnison[28] einzunemmen gantz willig geweßt, auch hiervmb vilbesagten herrn Vitzthumb selbst schriftlich ersůcht) nicht erhallten mögen, sonder die vntüchtige cavalleria dargegen mit der statt höchsten beschwärnuß vnd gantz keinem nutzen, nhun so lange zeitt ob dem halß haben müeßen)“.[29]

Unter dem 7.4.1634 hält Pflummern fest: „Aprilis 7 Morgen vor 8 vhren seyn 2 caporal[30] und ein italianischer[31] leüttenant[32] sambt 10 gemainen knechten[33] nach Veberlingen vor die porten ankommen, welliche ihres vermelldens iüngst zu Biberach[34] gefangen, vnder deß Paniers [Johan Banér; BW] regiment vndergestoßen,[35] vnd alß desselbig gestern den 6 dito zu Mößkirch[36] aufgebrochen, mit sollcher gelegenhaitt sich darvon gemacht, willens der kayßerlichen armada wieder zuzuziehen. Vnd sollen noch bei 70 ihrer cameraden sein, welliche auch zu Biberach mit gewallt angehallten vnd nacher Mößkirch [S. 135] geführt vnd vnder die panierischen eingethailt worden, die seyn aber gleicher resolution ihren vorthel zu ersehen vnd auszureißen.

In einer halben stundt nach ankunfft dieser Croaten[37] kombt der haigerlochische[38] leüttenant mit 30 archibusiern[39] zu einem franciscaner der observantia,[40] berichten von der vestung hohenzollern,[41] darinnen sie sich bis daher gehallten, daß der berg darumb mit 7 würtembergischen schantzen[42] beschlossen vnd vmblägert seye. Sie seyen durchgebrochen in mainung waß proviant aufzubringen vnd in die festung einzubringen, dan auß dessen mangell sich selbige veber 14 tage schwärlich mehr erhallten werde. Darauff ist gleichwoln dem o. leüttenant de Horch ordinanz von Lindaw[43] zukommen sich deß succurß[44] vnd proviantierung dises vesten hauß einzunemmen, zu wellichem end ihme dan auch ein anzahl reütter vnd der leüttenant Bach mit seinem costantzischen tragonern[45] zugeschickht worden. Die haben aber, obwoln ihr vorhaben meniglich au der gaßen offen vnd kundtbar geweßt, anders nicht verricht, alß daß sie die statt Veberlingen mit quartiern noch ferners geschwärt, die mühlinen vor der statt angegriffen vnd zu spolirn[46] vnderstanden, auch den armen baurßmann auf dem landt an seiner veldarbaitt vnd füetterung (so vil vorm feind salvirt worden) große hindernuß, abbruch vnd schaden gethon haben“.[47] „Den 10 Aprilis gegen abendt ist zu Veberlingen ein curier eingelassen worden, den general Horn zum o. leüttenant de Horch sub praetextu[48] einer auswechßlung der gefangnen abgeschickht, der bringt, daß gemellter general mit völliger belägerung der stadt Memmingen[49] begriffen, verhoffe in wenig tagen darmit zu eind zu kommen[50] vnd werde alßdan wider an Bodensee gehen vnd [S. 137] seine vorgehabte gedanckhen wider Veberlingen erstens reassumirn,[51] müeße aber Memmingen vorderist gewallt haben, den kayßerischen oder bayerischen succurs[52] dem Bodensee dardurch gäntzlich abzuschneiden“.[53]

Der Salemer[54] Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? – 1649][55] schreibt in seiner Chronik anlässlich der Belagerung Überlingens im April 1634: „Dieweilen aber die unsrige durch beharrliche arbeit ermattet, ettliche auch von dem unnachläßlichen schießen, stain und fer werfen beschädigt und insonderheit nachdem der feind an mütte deß Mühlbergs nahend dem stattgraben eine hohe bateria[56] (darab er ainen jeden in der statt biß zue unserm rathauß sehen und treffen, auch uff die verbawte bresica[57] gar gewiß spilen[58] mögen) uffgeworfen, dahero zue besorgen gewest, daß er nach erweiterter bresica abermahligen sturmb anlaufen werde: so hat herr Wilhelm von Horch, obrister leitenant deß Scherffenbergischen regiments zu pferd, so ain zeit lang bey unß quartier gehabt, gar wohl und loblich gethan, daß er disen norgen nach Costanz umb mehrern succurs[59] sich bemüehet und gegen abend mit 200 soldaten vom graf Wolfeggischen regiment[60] zueruck komen, welche herr obrist wachtmayster[61] Niclaß Weiß mit seiner underhabenden schüffarmada hiehero conducirt[62] und dem feind, so daß anlenden mit schüeßen verwöhren wöllen, auß seinen schüffen dapfer geantwortet. Bald nach ankunft dieser newer hülf hat der feind sturm geloffen[63] und auf ain stund lang durch die erweiterte bresica durchzuebrechen allen gewalt gebraucht, von den unsrigen aber so mannliche restenz[64] gefunden, daß er mit zimmlichem verlurst abgewichen [166] und über die todte noch 9 gefangne zueruck laßen müeßen, darunder deß generalmajor[65] Tubadelß [Taupadel; BW] leitenant gewest, welcher aber von empfangenen tödtlichen wunden bald sein leben geendet. Nach dem sturmb ist von außen daß fewr und stein werfen sambt dem schüeßen uff die bresica widerumb angangen und durch die ganze nacht continuirt, daß wir in stätter sorg und angst begrüffen zuer natürlichen rueh kein zeit und zue vorhabendem morderigem haubtsturm desto weniger craft und vermöglichhait hetten.

Sambstag den 29. Aprilis mit anbrechendem tag seind unß wider 50 früsche knecht[66] von Lindow zuekomen, gegenseits aber daß schießen, stain und kugel werfen auß stucken, mörsern[67] und bolern[68] unaufhörlich fortgangen, dergleichen furia nit bald bey ainer belägerung, wie vil alte erfahrne soldaten bezeugen, von ainem feind erzaigt worden. Benantlich kundschaften die gefangne, daß nun innerhalb 8 stunden 748 metalline kuglen auß großen stucken hereingespült worden, und wüßen die umbsäßen deß Bodensees, daß von disem erschröcklichen schüeßen die gemaurte veste heyßer 9 stund von hinnen gleich als von ainem erdbidem erschüttert worden. Zue dieser gewaltigen feindlichen verfolgung und vor augen scheinenden eyßersten gefahr daß unglück geschlagen, daß heutigen vormüttag unser commandant herr capitän[69] Newman von ainem schuß in den rechten arm verlezt worden und sich curirenß halb in die insul Mainow[70] überfüeren lassen. Eß hat aber der allmächtige gott zue unserm trost wunderbarlich geordnet, daß obernanter herr Wilhälm von Horich, alß ihme herr Newman beim abschaiden sein hinderlaßende soldatesca recommandirt,[71] er, von Horich, sich auch hierauf zue unß auf daß rathauß begeben und auß unser antwortlichen erclärung sich unserer buorgerschaft unverzagten gemüets und bestandhaftigkeit vorgewüst und versichert befunden, daß commando in dieser statt E. K. M. zue allerunderthänigsten ehren und diensten guotwillig ubernohmen und durch die wehrende belägerung ruehmblich gefüehrt.  Nachdeme nun mit oberwehntem grausamen schüeßen, fewrwerfen und stainhaglen die statt den ganzen tag vor- und nachmüttag über all maßen jämerlich geängstiget, die heyßer nahend beim Höllthor fast alle zerrüßen, die tächer zerschmettert, der pulverthurn durchschossen, die mauren viler orten durchbrochen und sonderlich von der obgedachten batteria an dem Mühlinberg, alß welche der presica uberlegen, die unsrige uff das bollwerkk und uff den gaßen, so ernstlich geplagt worden, dass nirgends mehr (auch sogar in der [167] kirchen, weilen ettliche kuglen eingefallen) kein sicherhait zue finden gewest, hat den veldmarschalk Horn gedunkt, die rechte zeit zu sein, unß abermahligen schrecken einzuejagen und zur ergebung zue vermögen; schreibt derowegen an herren von Horich und unß bey einem trompenschlager,[72] und haben wir diß schreiben deß commendanten beantworten laßen; uff dass wir aber deß feinds truz nur gnuog zue verspeyren, fahrt er, under einlüferung seines schreibens und verfaßung der antwurt, mit unabläßlichem schießen immerzue fort, laßet auch das volk zum sturmb anziehen, welcher nach ersehung der unerhofften widerigen antwort dermaßen zornig und furiosisch angangen, ut plane foenum in cornu Hornius videretur,[73] und hetten ohne göttlichen beystand unsere wenige forze gegen sollicher macht und ernst schwerlich bestehen mögen“.[74]

„Donnerstag den 4. May [1634; BW] mit anbrechendem tag hat daß abermalige spülen[75] auf den Roßenobelthurn[76] auß dreyen großen stücken[77] anfang genohmen, deme die unsrige mit ainer halben carthaunen[78] und ainer feldschlangen[79] ain end geschafft und deß feinds batteria so weit ruiniert, daß er sich derselben diß tags nit gebrauchen können. Damit aber derselb nun ainest unsern muoth (dergleichen er villeicht bey anderen seinen vorgenohmnen impresen[80] nit bald erfahren) zue verspüren, daß man ihme nit allain zur defension in der statt, sonder auch zuer offension genuogsamb gewacksen (uneracht man nachrüchtung bekomen, daß die nechst vergangne nacht bei 800 mann frisches volk mehreren thails auß dem Schweizerland in deß feinds läger ankomen), so hat unser commandant, herr von Horich [Wilhelm v. Horrich; BW], nachmittag bei 300 mann von der buorgerschaft und soldatesca außerlesen lassen, denen ain anzahl früscher, fraidiger pawren beygeordnet, welche mit großen schmidhämmern, axten und ettlichen hierzu insonderhait gemachten stähelinen nägeln, theils auch mit strow, bäch und dergleichen fewrigen materien außgerüst, an bestümbten ort erschinen, darunter mit büllichem ruemb zue bedänken, und zu benennen ist herr Matthaeus Bach, auß unser nachparschaft deß Hägew gebürtig, capitänleutenant[81] über die Costanzische tragoner,[82] welcher vor dem außfal seine underhabende, uff offnem plaz also angeredt: ob sie bey iez vorstehender occasion ihr leib und leben, wie ohnedaß rechtschaffnen soldaten wohl anständig, aufsezen wöllen ? Darüber alle mit ja geantwurtet und er zue beschluß: So geschehe eß in dem namen der allerhayligsten dreyfaltigkeit ! gesprochen und gehaißen, daß jeder mit gebognen knieen dass haylig Vatter unser betten solle; wie geschehen, und herr leitenant ihnen hierauf den hayligen namen Jesus zuer losung geben“.[83]

Anlässlich seiner Bemühungen während der Belagerung der Stadt schreibt Pflummern: „Hierveber mich ein E. Rath den 5. May beantwortet, habe mein schreiben vnd gůtte verrichtung mit mehrerm vernommen, dieweiln aber herr commandant de Horch vnd andere officieri vermainen, wan sie in die 1000 geworbne soldaten hetten, sie ihnen getrawen wollten mit göttlichem beistandt den feind abzutreiben, alß soll ich neben herrn Georg Leüthin, so mihr daß schreiben gelifert, an gebrenden orten vmb fernere volckhhilff, wie auch vmb 2 halbe carthaunen vnd darzu gehörige munition anhallten“.[84] „Es hatt sich aber herr obrist [Maximilian Willibald Graf zu Wolfegg, Freiherr zu Waldburg; BW] nicht weniger, alß vorgehendten abendt beschehen, entschuldigt, daß ob zwar zu Costantz[85] noch 4 halbe carthaunen, so seyn iedoch 2 schadhafft vnd nicht gebrauchen, die 2 aber erst new gegossen vnd nicht auf die lavetten gestellt. Er wolle aber die, welliche gestrigen tags neben einer schlangen[86] auf einem großen schiff in die Mainow geführt worden den feind zu waßer darmit zu verfolgen, der statt Veberlingen zukommen lassen, darmit seye man genügsamb versehen, vnd werde die andere nhur veberflüssig vnd zu keinem besonderen effect dienlichsein, vnd wa man deren bedörfftig oder so großen nutzen darmit schaffen köndte, würde obrist leüutenant de Horch ihme deßhalb zugeschriben haben, dan er mit ihme veranlaßt, daß wa zu Veberlingen waß ermangle, deßen aviso zu thůn, mit erbietten mitzuthailen, waß immer vorhannden vnd zu geben möglich sein werde. So würde auch die burgerschafft vebel content sein, wan noch ein halbe carthaune von der statt genommen vnd verführt werden sollte, dan gestern bei abführung der einen allerhand vngleiche reden vnd clagen gehört worden. Dargegen ich replicirt, ich hab von den herrn der statt so vil verspürt, daß es ihrer [S. 147] seits an der willfahrung nicht ermangeln würde, auf den gemainen pöfel habe man kein acht zu haben, so hab ich auch meiner herrn mihr nhun zum zwayten mahl wegen der zwayen halben carthaunen veberschribnen bevelch nicht zu examinirn, ich will aber erachten, sie werden mit rath der kriegsverstendigen handlen, vnd wan sie die zway stuckh nicht zu gebrauchen wüssten, derselben so instendig nicht begern. Weiln aber herr obrist neben seinem o. leüttenant hauptsächlich mit deme entschuldiget, daß khein dergleichen stuckh mehr vorhanden, vnd dißmal fertig, so hab ichs darbei verbleiben lassen müeßen“.[87] „May 24 [1634; BW] ist zwischen beeden obrist leüttenanten Wilhelm von Horrich vnd Joh. Wilhelm Keyer so daß gräflich archische [Gerardo Graf d’Arco (1611 – 1655); BW] regiment commandirt, schwäre irrungen der vrsachen entstanden, daß herr Keyer sich von deme von Horrich nicht commandirn lassen, noch bei abführung der nachtwacht daß wort oder die losung annemmen, sonder den archischen knechten sein wort geben, daß aber herr von Horrich, alß commandant in der statt nicht gestatten wollen, hierauff auch gegen angehender nacht seine reütter vor sein quartier erfordert vnd durch die trummel lermen schlagen lassen, darmit die andere alhie ligende soldaten, wie auch die burgerschaft in die wehr zu bringen vnd den gräflichen archischen o. leüttenant, wan er güettlich nit cedirn[88] wollte, mit gewallt zu bezwingen, daß er sein wort annemmen oder aber von der wacht vnd ab den posten abziechen solle. Es hatt aber ein E. Rath nicht thůnlich befunnden sich einer oder andern parthey anzuhenggen, sonder durch abordnung meiner vnd anderer herrn sich angelegnen flaiß bearbaittet diese differenz zu vergleichen, welliche auch letzstlich also verglichen worden, daß obrist leuttenant Keyer seine soldaten ab den posten in die quartier abgeordnet. Darmit dan besorglicher großer aufstandt verhüettet worden, dan herr von Horrich mit seinen reüttern berait im anzug geweßt auf den salmanßweilischen[89] hof, worinnen herr Keyser losirt, vnd hatt sich gegen des Kayers[90] beichtvatter,[91] einem P. Societatis Jesv, rund vernemmen lassen, daß die archische alle in einer viertel stund alle todt sein sollen; hatt auch den herrn Kheyser weder auß der statt nach Costantz (wie er begert) erlassen, noch zugeben wollen, daß er schreiben oder pottschaft anderstwohin ohne sein vorwißen [S. 154] verschickhen möge. Wegen völliger hinlegung dieser strittigkhaitt hatt ein E. Rath volgenden morgen herrn Georg Leüthin nach Lindaw[92] zu herrn obrist [August; BW] Vitzthumb mit einem memorial, waß er deßen vnd anderß halb anbringen solle (wie sollches bei den acten zu finden) abgefertiget, der sich zwar diser verrichtung beschwärt mit vermellden, daß er von obrist leuttenant de Horrich großer offens vnd verfolgung zu besorgen, sintemaln derselb sich hiebevor betrowlicher reden wider die ihenige, so iüngst bei dem obrist von Ossa geweßt vnd ihne (wie er sagte) mit vngrundt verclagt vnd verschwetzt, verlautten lassen, auch gar sagen dörffen, dass er ainem ein kugel durch den kopf iagen wolle. Er (Leüthin) hab sich gleichwoln durch die mittelsperson entschuldigen laßen, daß er niehmaln bei herrn von Ossa : noch zu ihme verschickht geweß. Mit wellicher excusation er aber mich in die schuldgeben, alß der neben ihme nach Lindaw abgeordnet vnd von dannen nach Reüthin[93] zu dem herrn von Ossa verraiß geweßt, vnd der mit geclagten vngründtlichen verschwetzen den danckh einer kugel verdient haben solle. Noch ferners alß volgendem morgen, festo ipso Ascensionis Domini,[94] vnder der früemeß gehaimber rath gehallten worden, hatt bemellter herr Leüthin[95] öffentlich bericht gethon, waß maßen, alß man vorgehender nacht biß vmb 12 vhren wegen oberzehlter differenz zwischen beiden obristen leüttenanten auf dem rathauß beisammen geweßt, daselbsten ich oberregtes memorial für ihne herrn Leüthin concipirt vnd einem E. Rath abgelesen, darauff  auch die herrn mehrern thailß nach hauß vnd in die růhw gangen, währe herr von Horrich ein viertel stundt hernach in die stuben, darinnen der cancellist neben ettlichen verblibnen herrn geweßt, vnd besagt memorial ingrossirn[96] sollen, kommen, vnd alß er gesehen, daß man waß schreiben vor der hannd hette, hab er gesagt, man schickhe, verschwetze und verschreibe ihme immerdar gegen dem von Ossa, wolle noch an dem ihenigen, so sollches gethon vnd an seinen [S. 155] khindtßkhindtern sich rechen, werde auch nicht gestatten, daß ein E. Rath fürterhin schreiben ausfertige, die er von Horrich nicht zuvor ersehen, wolle in gleichem auch seine schreiben sehen laßen. Dieweiln ich dan leichtlich erachten können, daß solliche so runde vnd offne auf leib vnd leben gehende betrowung mich vnd die meinige berühre (alß der die schreiben an herrn von Ossa in namen eines E. Raths bishero gestellt vnd die aufgetragne gesandtschafft verrichtet) so hab ich mich nicht vnbillich beschwärt vnd gebetten, mich vnd die meinige vor so harten troworten vnd deren besorglichen effectuirung (weiln deßen von von Horrich humor vnd geschwindes procedere ab gestrigen verlauff zimblich bekandt) zu beschirmen vnd zu versichern; sonsten ich mich selbsten in acht nemmen vnd der occasion mich zu belaidigen, welche bei jetzt tragendem seinem alhiesigen commando leichtlich ergreiffen möchte, mich subducirn[97] vnd mir selbst von schaden sein müeße vnd werde. Ich möge leiden, daß herr von Ossa selbst kundtschaft gebe, ob vnd waß ich wider den von Horrich geclagt vnd gesagt, so ich nit in außtruckhenlichem bevelch von einem E. Rath gehabt, vnd da ich wißen sollte, wa er von Ossa dieser zeitt anzutreffen, wollte ich selbst zu ihme raißen, mich beclagen vnd vrkundt meiner vnschuld abholen. – Meines erachtens ist diese suspicio vnd offensio dem herrn von Horrich wegen deßen von Ossa an einen E. Rath iüngst sub dato … ausgangnen schreibens erwachßen, in wellichem herr von Ossa sich erbiettet ihne von Horrich mit seinen reüttern abzufordern vnd an seine statt den capitan[98] Ferdinand Newmann mit fůßvolckh (wie sollches ein E. Rath öfftermalß bei herrn Vitzthumb gesůcht vnd begert) in die statt Veberlingen zu legen, weiln ohne daß die burgerschaft  vnd der von Horrich sich mit einander nit recht betragen könnden. Ich hab aber an disem schreiben wißentlich nicht coperirt, noch mit meinen reden oder clagen einige materiam darzu geben [S. 156] können, dan damaln, alß ich und herr Leüthin zu Lindaw geweßt vnd ehe ich nach Reüthin zu herrn von Ossa verraißt, herr Vitzthumb daß berührt schreiben an einen rath abgangen beraitt noch vnverschloßen bei hannden gehabt, mihr auch vnd herrn Leüthin ein sollches zu lesen geben. Ich hab disen deß herrn von Horrich auf mich vnverschuldter dingen gelegenen vnwillen desto schmertzlicher zu empfinden, weiln ich glaublich berichtet vnd gesichert geweßt, daß der feind mihr mehrers. Dan einigem andern burger zu Veberlingen, wegen meiner der kirchen gottes, der kayß. Mst vnd dem gebiebten[99] vatterlandt bishero gelaisteter vilfeltiger landtkündig trewer diensten, vebel gewogen, vnd ich also von freund vnd feinden die eüßeriste verfolgung gewarten sollen. Gestallt herrn Dr. Hanß Haanen [Hahn; BW] medici alhie hausfraw, so auf deme vom feind intercipirten[100] veberlingischen schiff gefangen und ettlich zeitt in deßen läger aufgehallten worden, mihr nach ihrer lediglaßung selbsten referirt, daß sie neben andern vorgehalltenen interrogatorijs veber die statt Veberlingen sonderbar auch befragt worden, ob doctor Pflaumern der zeitt in der statt seye dan man zweiffelsfrey vermaint mich darinnen zu ertappen vnd darmit einen gůten fang zu thun“.[101]

Am 15.7. wurde Horrich von Obrist August Vitzthum von Eckstädt abberufen, am 16.7. verließ er die Stadt und verehrte ihm die Stadt ein silbernes Handbecken mit Gießkännchen.[102] Pflummern berichtet jedoch noch am 18.7.: „Von den horichischen reüttern kombt auch pro valete die clag ein, daß gestern ettlich zu fůß vor die statt gangen, vnd einen wagen dem P. Prior zu Mengen[103] gehörig angefallen, die roß außgespannt vnd biß an see gebracht willenß, wie zu erachten, darmit veberzustzen. Seyn aber außkundtschafftet vnd die roß wider erobert worden. – Ein horichischer reütter hat auch zum abschied Damiam Freyen einem kauffmann in seinen cramladen gebrochen vnd vmb 150 fl. allerley seydin vnd andere waaren entfremdet“.[104]

Einen Tag später zog Horrich zunächst ab. Über Tirol sollte er zur kaiserlichen Armee in Bayern stoßen. In der Nacht des 22.7. kamen sie wieder zurück, da der Feind ihnen den Weg verlegt. Bis zu ihrem endgültigen Aufbruch sollten sie die Ernte sichern. Am 24.7. unternahmen sie einen Streifzug gegen Markdorf. In Bermatingen fielen ihnen 3 feindliche Reiter in die Hände, die bei Salem erschossen wurden.[105]

Pflummern  berichtet unter dem 1.8.1634 in seinem Tagebuch: „Den 1 Augusti ist abermaln ein hauff schwedischen volckhs[106] von Bůchhorn[107] oder Ravenspurg[108] in daß gottshauß Salmanschweiler[109] kommen, haben ettlich wägen mitgebracht, die sie mit allerhand mobilien beladen vnd weggeführt, sonderlich daß kupfer, darmit die althanen[110] ob dem creutzgang an der kirchen bedeckht geweßt, wie auch die kupferinen rinnen oder küener, welliche sie durch die außgebrochene tächer abgehebt vnd ledig gemacht. Es seyn auch die amboß vnd schmidtbälg nicht sicher geweßt, sonder auf die wägen aufgeladen vnd fortgeführt worden. Allem vermůthen nach haben sich bei disen räubern vil handtwerckhleütt, kupferschmidt vnd dergleichen befunnden, welliche der peütt nachgezogen oder wegen fürderlichem abledigen deß kupfferwercks von Ravenspurg oder andern luthrischen stätten mitgenommen worden. Ist jedoch diß volckh veber 250 mann nicht geweßt: vnd vngeacht der feind von 8 vhr morgen biß nach Mittag vmb 2 vhren im closter dem peütten obgelegen vnd gar sicher vnd behůttsamb sich gehallten, dessen auch vnsere commandanten zu roß vnd fůß als obrist leüttenant von Horrich vnd capitan Johan Friedrich Sednitzki bei rechter zeitt avisirt worden, hatt sich jedoch niemandt movirt, obwoln der gemaine knecht zum außfall willig vnd begierig geweßt. Die wenige diener, so im closter verbliben, haben sich versteckht vnd seyn durch die gnaden gottes, obwoln der feind sie fleißig gesůcht, behüettet vnd sicher gebliben: die bauren, so im veld daß korn geschnitten, von der arbaitt veriagt, ettliche auch vebereilet vnd gefangen, aber bald widerumb ohne entgellt ledig gelassen worden“.[111]

Da Scherffenberg wegen der Wallenstein-Affäre im Arrest saß, wurde Horrich dessen Regiment als Obrist übertragen, mit dem er am 5./6.9.1634 an der Schlacht bei Nördlingen teilnahm.[112] Er fiel in dieser Schlacht.

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[1] Gangelt [Kr. Heinsberg].

[2] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[3] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmun-gen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren. – Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[4] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f. Vgl. MÖLLENBERG, Überlingen.

[5] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.

[6] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.

[7] Landesverteidigung: Milizen aus von Offizieren angeleiteten Stadtbürgern und Bauern zum Schutz gegen Durchzüge marodierender Heere und Soldaten; Anlage zum Schutz von Gebietsgrenzen: mit dichten Hecken bestandener oder mit Palisaden gesicherter Wall in Kombination mit einem Graben. „Daß die angestellte Landesdefension Erfolg haben konnte, wenn es sich bei den Übergriffen um kleinere Gruppen von Plünderern handelte, zeigte sich in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt, als man in (Düsseldorf-)Gerresheim eine Gruppe brabantischer Soldaten gefangennahm, die ‚die Gerresheimer Kirch spoliert’ (geplündert) hatten. Dreizehn von ihnen wurden am 27. Januar 1625 gehenkt und sechs enthauptet“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 78.

[8] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.

[9] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.

[10] SEMLER, Tagebücher, S. 131f.

[11] Musterschreiber: Schreiber, der bei der Musterung der künftigen Söldner deren Name, Alter, Herkunft, Gewerbe und bereits unter anderen Kriegsherren abgeleistete Dienstjahre in der Musterrolle verzeichnete.

[12] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[13] Ravensburg [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 644ff.

[14] Gemeint ist hier der Überfall des in schwedischen Diensten unter dem Befehl Horns stehenden Obristen Bogislav Berndt von Plato am 27.1.1634, bei dem Kellers gesamtes Regiment in Gefangenschaft geriet.

[15] Saalgau [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S.  694f.

[16] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon.

[17] Katharina v. Spaur, Pflumb u. Valor [1580-1650 Biberach an der Riß], auch Katharina v. Spaur, Pflaum u. Vallier genannt, ab 1610 als Katharina II. die 27. Fürstäbtissin des freiweltlichen Damenstifts Buchau im heutigen Bad Buchau am Federsee.

[18] citissimè: schnellstens.

[19] Streifkorps: I. Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung.

Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen.

[20] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon.

[21] dem allgemeinen Hörensagen und Gerücht nach.

[22] Korporal: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich.

[23] Riedlingen [LK Biberach]; HHSD VI, S. 661f.

[24] SEMLER, Tagebücher, S. 139f.

[25] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[26] Klagen und Bittschriften.

[27] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[28] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52.

[29] SEMLER, Tagebücher, S. 140f.

[30] Korporal: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes.

[31] Italiener: „italienische Truppen“: Die „italienischen“ Truppen in der kaiserlichen Armee genossen einen schlechten Ruf. So berichtet ZEITHOFF, Stolberg, S. 277: „Ja es wurde auch zu Erpressung solcher Gelder eine gantze Compagnie zu Fuß unteutscher Italiänischer Völcker den 17. Maji huius anni [1628] hieher gelegt / welche / weil man sie nicht verstehen konnte / grossen Frevel übeten / die Leute sehr quäleten / sich auf freyer Strasse prostituirten / Mägde und Knaben schändeten /ja (ich erstaune über solcher Erzehlung) gantz Sodomitisch mit dem unvernünftigen Vieh / sonderlich mit den Ziegen zuhielten / dass deren etliche sturben / und kein Bürger in einem Jahre fast kein Ziegenfleisch essen wollte“. Unter Sodomie, dem abscheulichsten Sittlichkeitsverbrechen im Verständnis der Zeit überhaupt, verstand man Homosexualität wie „bestialitas“, d. h. Unzucht mit Tieren. Die Delinquenten wurden mit dem betreffenden Tier bei lebendigem Leib verbrannt, wenn nicht der Täter gnadenhalber vor der Verbrennung stranguliert wurde. Im ländlichen Bereich oder in den Heeren war sie alltäglich und weitverbreitet. In der „Constitutio Criminalis Carolina“ Karls V. hieß es unter Art. 116: „Item so eyn mensch mit eynem vihe, mann mit mann, weib mit weib, vnkeusch treiben, die haben such das leben verwürckt, vnd man soll sie der gemeynen gewonheyt nach mit dem fewer vom leben zum todt richten“. [CCC; online verfügbar unter: llv.li/pdf-llv-la-recht-1532_peinliche_halsgerichtsordnung_carolina_pdf].

[32] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[33] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“.

[34] Biberach an der Riß [LK Biberach]; HHSD VI, S. 80ff.

[35] Bei der Einnahme Biberachs am 25.3.1634 wurde den Kaiserlichen zwar freier Abzug gewährt, doch traten 1500 Mann [nach ENGERISSER, Von Kronach, S. 287, hatte der Kommandant Obrist Orfeo conte di Strassaldo nur 1200 Mann in 10 Kompanien kommandiert] zu Fuß und ein Fähnlein Reiter in schwedische Dienste. „unterstoßen“ kann wohl nicht die Rede sein. => Untersteckung, Unterstoßung: Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung’ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff vorausgeschickt. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet (vgl. HELLER, Rothenburg, S. 158). Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Vgl. auch Gefangene.

[36] Meßkirch [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 523ff.

[37] Kroaten: (kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten), des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“ http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“.

[38] Haigerloch [Zollernalbkreis].

[39] Arkebusier: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Sie erhielt ihren Namen vom hakenförmigen Hahn der Luntenklemme, der das Pulver in der Zündpfanne entzündete. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464 ff. Des öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt.

[40] Franziskaner-Observanten: 1517 wurde die Teilung des Franziskaner-Ordens in die Konventualen (Minoriten), denen gemeinschaftlicher Besitz gestattet wurde, und die Observanten (Franziskaner), die eine enge Befolgung der Regel des Franziskus von Assisi 1181/82-3.10.1226) anstrebten, durch Papst Leo X. vorgenommen. Der auf sechs Jahre gewählte „Generalminister“ leitet den Orden, da Franziskus nicht wollte, dass die Oberen seines Ordens „Äbte“ oder Priore“ genannt würden.

[41] Hohenzollern; HHSD VI, S. 354ff.

[42] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen (vgl. Schanze) und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte, die zu diesen Arbeiten verpflichtet wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bürger und Geistliche der besetzten Städte, die zu diesen Arbeiten verpflichtet wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig, da verurteilte Straftäter, Huren und Trossangehörige etc. zu diesen schweren Schanzarbeiten herangezogen wurden. Schon 1625 waren umfangreiche Verstärkungen der Wallanlagen durchgeführt worden, wobei die Erfurter umfangreiche Frondienste leisten mussten. Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen.

[43] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.

[44] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.

[45] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.

[46] spolieren: berauben, plündern.

[47] SEMLER, Tagebücher, S. 141f.

[48] sub praetextu: unter dem Vorwand.

[49] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.

[50] Der Kommandant Memmingens, Gerardo d’Arco übergab die Stadt am 14.4. und zog am 15.4. ab. ENGERISSER, Von Kronach, S. 287.

[51] reassumieren: wieder aufnehmen.

[52] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.

[53] SEMLER, Tagebücher, S. 143.

[54] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.

[55] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.

[56] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie.

[57] Bresche, brescia: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer.

[58] spielen [mit den Stücken]: Einsatz, Abfeuern (der Feldgeschütze) als Terminus technicus: „mit den Geschützen spielen“, um die Moral des Gegners zu schwächen.

[59] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.

[60] Maximilian Willibald Graf zu Wolfegg, Freiherr zu Waldburg [12.10.1604 -30.1.1667]. Vgl. EITEL, Truchsess Max Willibald.

[61] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[62] conducieren: versammeln, zusammenführen.

[63] Sturm laufen: heftiger, schnell vorgetragener Angriff mit dem Ziel, den [völlig unvorbereiteten] Gegner zu überraschen, seine Verteidigung zu durchbrechen. Zum Teil wurden für die Erstersteigung der Mauern oder des ersten Eindringens in die Stadt, Festung etc. Geldprämien ausgesetzt.

[64] restenz: Resistenz: Widerstand.

[65] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[66] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. Versorgung:  In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. => Verpflegung.

[67] Mörser, Mortier (frz.): Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll).

[68] Böller: kleiner Mörser; GRIMM; GRIMM, DWB Bd. 2, Sp. 233: „boler, doch heute im sinne von mörser, aus dem feuerkugeln geworfen werden, auch kleiner kanonen. Man schreibt auch pöller“.

[69] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[70] Mainau [Konstanz, LK Konstanz], HHSD VI, S. 498f. ROTH VON SCHRECKENSTEIN, Die Insel Mainau.

[71] recommandiren: empfehlen, ans Herz legen.

[72] Trommelschläger: Trommler (Tambour) wurden bei der schwedischen Armee auch als Boten eingesetzt, deren Aufgabe darin bestand, im feindlichen Lager als Kundschafter zu fungieren.

[73] dass Horn völlig bösartig wie ein stößiger Stier schien.

[74] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 64ff.

[75] spielen [mit den Stücken]: Einsatz, Abfeuern (der Feldgeschütze) als Terminus technicus: „mit den Geschützen spielen“, um die Moral des Gegners zu schwächen.

[76] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 69f. Der Rosenobel war der nördlichste Punkt der alten Stadtbefestigung vor Einbeziehung des Dorfes.

[77] Grobe Stücke: große Geschütze, meist: Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5 – 19 cm], verschoß 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge des Kalibers (15 cm), schoss 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-75 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt.

[78] Kartaune: Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.

[79] Feldschlange: Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.

[80] impressa: Angriffe, Einwirkungen, Kriegszug.

[81] Kapitänleutnant: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[82] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.

[83] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 69f.

[84] SEMLER, Tagebücher, S. 150.

[85] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.

[86] Feldschlange: Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.

[87] SEMLER, Tagebücher, S. 151f.

[88] cedieren: weichen, sich fügen, weggehen.

[89] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.

[90] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.

[91] Wilhelm Lamormaini SJ [29.12.1570-22.2.1648].

[92] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.

[93] Reutte [BH Reutte], HHSÖ II, S. 523f.

[94] Himmelfahrt.

[95] Georg Leuthin, 1629 Vogt von Ittendorf, 1633 Richter aus der Fischerzunft, 1634 Zunftmeister der Fischerzunft. Am 25.4.1634 war er in Konstanz und erhielt 50 Bürger und 100 Soldaten [RODER, Tagebuch, S. 124]. 1637 war er Bürger und Mitglied des Rats zu Markdorf.

[96] ingrossieren: mit großer, dicker Schrift (franz. grosse) ins Reine schreiben, mundieren; in die gerichtlichen Grund- und Hypothekenbücher eintragen.

[97] subducieren: heimlich wegnehmen.

[98] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[99] geliebten.

[100] intercipiert: abgefangen.

[101] SEMLER, Tagebücher, S. 158ff.

[102] SEMLER, Tagebücher, S. 168.

[103] Mengen [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 521f. In Mengen bestand ein Wilhelmitenkloster.

[104] SEMLER, Tagebücher, S. 169.

[105] SEMLER, Tagebücher, S. 169.

[106] Nach dem Salemer Mönch Sebastian Bürster war es Schaffalitzky [Schafelitzky] zu Mukadel [„Mückenthal“], Bernhard; Generalmajor [1591-1641] siehe den Beitrag von Jörg Wöllper in den Miniaturen. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 82f.

[107] Buchhorn, unter Friedrichshafen [Bodenseekreis]; HHSD VI, S. 228f.

[108] Ravensburg [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 644ff.

[109] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.

[110] Altan: ein flaches Dach oder auch ein freier Platz auf einem Dache, auf dem man herum gehen kann.

[111] SEMLER, Tagebücher, S. 170f.

[112] ENGERISSER; HRNČIŘÍK, Nördlingen (die umfassendste und detaillierteste Darstellung der Schlacht), S. 276, 278.

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