Wonsheim, Johann Barthold von; Statthalter [ – ] Wonsheim stand 1622 als Statthalter in pfalz-neuburgischen Diensten.
„Aus Brüssel, dem Zentrum der spanischen Verwaltung, wurde den Städten am 23. März 1622 das bevorstehende Eintreffen von Truppen gemeldet. In einem undatierten Schreiben aus dieser Zeit wurde betont ‚daß die inwoenders dar sie gelegett seindt, nicht gehalten anders zu gebenn, dann die kammer mitt dem bette unnd seine zubehorten, unnd einn plattz oder stallung an seinn pfert zu setzen, unnd nicht anders, unnd zur verlassung daß selbsten sollen die capitain unnd officiers unnd soldaten von die reitterey sich also genugen lassen‘. Der Statthalter von Wonsheim ging im Namen Wolfgang Wilhelms am 30. März 1622 auf Klagen der Bewohner des Landes ein. Es sei nicht versäumt worden, so schreibt er, ‚des Kriegsvolckes ubelhalten zue Brußel gehöriger örter umbstendlich angeben unndt remonstriren unndt umb notturfftig einsehen undt remedyrung ansuchen zue laßen‘. Übergriffe möge man unverzüglich anzeigen und sich im übrigen an die ergangenen Richtlinien halten. Am 18. April kam aus Düsseldorf[1] die Verfügung, daß Radevormwald[2] mit 68 Reichstalern und 44 Albus an der von der Ritterschaft und den Deputierten der Stände bewilligten Abgabesumme von 10094 Reichstalern kölnisch beteiligt sei. Begründet wurde die Forderung mit Ausgaben für das Zustandekommen der Neutralitätserklärung und damit, daß ‚auch die zeiten unnd läuffe sich je lenger je gefährlicher ansehen lassen, also daß es die hohe unumbgengliche notturft erfordert, sich mit den innerlichen landt defensionsmitteln vermittelst aufbott: und gebrauchung der landtschützen in guter verfassung zuverhalten, gestalt auff den notfall allem androhendem unheil als viel möglich zu begegnen‘. Der Gubernator Alfonso de Luna sicherte am 28. April 1622 im Beisein des pfalz-neuburgischen Kommissars Wilhelm Weyer dem Beyenburger[3] Amtmann Wilhelm von Bellinghausen und dem Radevormwalder Bürgermeister Peter Ümminghaus zu, sich an die oben erwähnten Richtlinien über Einquartierungen von 1614 und 1616 zu halten und die am 23. März 1622 von der Infantin und dem Marquis Spinola erlaßene Vorschrift (‚ordinantz‘) ‚ zu manuteniren und die übertretter der gebur zu straffen‘. Ferner soll ‚den soldaten zu fuß umb billig preiß essende wahre, auch vor die capitains haber, hew und hecksell‘ bereitgestellt und verkauft werden. Weiter heißt es, daß ’soldaten frawen und jungen niemanden in den garten schaden zufugen‘ sollen, ‚oder zeune abbrechen, sondern mit dem begnugig sein, waß jedes patron ihm mittheilen wirt‘. Am 4. Mai 1622 antwortete von Wonsheim dem Bürgermeister und Rat der Stadt Radevormwald auf eine erneut eingereichte Supplikation. Er schärfte ein, daß man sich auf zusätzliche Forderungen nicht einlassen möge.
Es gab auch harmlose Übergriffe zu dieser Zeit. Das zeigt der Brief des Statthalters von Wonsheims an Bürgermeister Ümminghaus vom 11. Mai 1622. Heinrich Halfmann zu Peppinghoven hatte sich darüber beschwert, daß ein ihm von Soldaten gestohlener Kupferkessel bei einem Radevormwalder Bürger aufgetaucht sei. Im Schreiben heißt, der jetzige Besitzer des Kessels habe diesen unverzüglich dem Bestohlenen zurückzugeben, falls er wisse, daß es sich um Diebesgut handle, ‚aber, wofern er darvon keine wißenschafft gehabt, demselben das darfür außgelegtte geldt oder sonsten deßen wehrdt erstatten, und hingegen Ihme Haffman den Keßel zustellen‘ „.[4]
[1] Düsseldorf; HHSD III, S. 185ff.
[2] Radevormwald [Rhein-Wupper-Kr.]; HHSD III, S. 618.
[3] Beyenburg [Stadt Wuppertal], HHSD III, S. 72f.
[4] EHRENPREIS, Dreißigjähriger Krieg, S. 237ff.