Maestro [Delmaistro, „Baron Dalmeister“], Thomaso Graf del

Maestro [Delmaistro, „Baron Dalmeister“], Thomaso Graf del; Obrist [ – ] 1629 wird als Obristwachtmeister[1] der Piccolominischen[2] Reiter Thomaso del Maestro genannt.[3] Maestro hatte zuvor im Veltlinkrieg unter Pappenheim[4] als Hauptmann[5] gedient, allerdings in dessen Infanterieregiment.[6]

Der Rudolstädter[7] Landrichter Michael Heubel [1605-1684][8] schreibt in seinen „Anmerkungen“ unter 1628: „Kahm das keyserliche Picolomnische Regiment in diese Obere Grafschaft und darvon der Obriste Wachtmeister Baron Dalmeister anhero in Illmen,[9] wahr oft bey Meinem Gnädigen Herrn[10] zur Tafel, hielte zwart guth Regiement {hilte gute ordre und Regiement}, kostete aber in 6 Wochen viel Geldt und gastirte Meinen Gnädigen Herrn p beym Abzuge köstlich“.[11]Ende Juli 1629 lag die Kompanie[12] des Sergeant-Majors [Obristwachtmeister] Thomaso del Maestro in Aschersleben.[13] Vom 07.11.1629 an zogen vier Kompanien Piccolominische Reiter, aus der Mark kommend, durch Anhalt. Es mussten 40 Vorspannpferde, wegen der vielen Bagage,[14] gestellt werden. Maestro wollte Rasttage im Anhaltischen halten.[15] Das Piccolomini-Regiment befand sich Ende 1630 bis Juli 1631 in Casale[16] und in der Markgrafschaft Montferrat. In einer Rechnungsliste ist die Kompanie des Sergeant-Majors Maestro aufgeführt.[17] „Thomaso del Maestro wurde 1635, vielleicht schon früher, Obristleutnant[18] des Arkebusier-Regiments[19] Freiherr von Leutersheim,[20] 1636 Obrist[21] und Inhaber des Regiments; er wurde in der Schlacht bei Wittstock[22] 1636 schwer verwundet”.[23] 1635 hatte Leittersam sein Arkebusierregiment an Prinz Kasimir von Polen[23a]abgeben müssen, 1636 sollte es sein Obristleutnant Maestro als Obrist übernehmen. Anlass war, dass Leittersam einen Hauptmann des Regiments Pallant von Moriamez,[23b]  der ihm Satisfaktion verweigert hatte, durch seine Soldaten hatte erschießen lassen.[23c]

Deveroux[24] wurde im Mai 1638 von der aufständischen Bevölkerung zunächst nach Hannover,[25] zuletzt in die Grafschaft Schaumburg abgedrängt. Im Verlauf dieser Ausweichmanöver wurde die Truppe von Deveroux und die 100 Mann unter Carrasco[26] vom schwedischen General King[27] attackiert und nach 12-stündiger Schlacht in die Flucht geschlagen. King verfolgte Deveroux bis nach Neustadt am Rübenberge.[28] Dort vereinigte sich Deveroux mit del Maestro und beide konnten King am 23.6.1638 eine Niederlage zufügen.

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[1] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, iJn besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[2] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog von Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).

[3] ELSTER, Piccolomini-Regimenter, S. 27.

[4] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 TJreuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General. Vgl. STADLER, Pappenheim.

[5] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[6] STADLER, Pappenheim, S. 161.

[7] Rudolstadt [LK Saalfeld-Rudolstadt]; HHSD IX, S. 360ff.

[8] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 118.

[9] Stadtilm [Ilm-Kreis]; HHSD IX, S. 413ff.

[10] Albrecht Günther Graf v. Schwarzburg-Rudolstadt [8.8.1582-20.1.1634], 6. Kind und 3. Sohn Albrechts VII. von Schwarzburg [1537-1605] und der Juliane Gräfin von Nassau-Dillenburg [1546-1588], Cousin von Christian Günther I., Graf von Schwarzburg-Sondershausen, nach dem Tod der Mutter [31.8.1588] zusammen mit seinen 9 Geschwistern von Catharina von Schwarzburg [1543-1624], Gemahlin von Günther XLI. von Schwarzburg gen. „der Streitbare“, aufgezogen. Im Frühjahr 1590 Reise ins Nassauische und Heirat des Vaters mit Elisabeth Gräfin von Leiningen-Westerburg [29.7.1568-27.10.1617] am 3.3.1591 in Ottweiler. Erziehung Albrecht Günthers zusammen mit Ludwig Günther durch Magister Thomas Brömel [um 1557-1635], 1598-1601 Besuch der Universität Jena, dann 1601-1602 der Universität Straßburg sowie Kavalierstour nach Frankreich bis Ende 1603. Albrecht Günther scheint sehr reiselustig, aber von geringen geistigen Fähigkeiten gewesen zu sein. 1605 Übertragung der Administration der Grafschaft für 6 Jahre auf Carl Günther. 1606 erneut in Frankreich, 1608 wahrscheinlich in den Niederlanden, England und Schottland, 1609-1612 erneuter Aufenthalt in Paris, bei Ausgaben von 10.000 fl. pro Jahr. 1612 erhielt er durch Teilungsvertrag Stadtilm, 10.000 fl. zum Bau eines Schlosses und das volle Wohnrecht in Schwarzburg. Ab Oktober 1612 erneut bis Juli 1613 in Paris, Ende 1613-1615 wieder in Stadtilm, wo der Schlossbau voranschritt. 1624 wurde ihm im „Erfurter Rezess“ Frankenhausen zugesprochen. Wahrscheinlich auf einer Reise in Erfurt am 20.1.1634 auf Haus Marienburg in Erfurt an den Folgen eines Schlaganfalls verstorben [mdsz].

[11] HEUBEL Bl. 61; mdsz.thulb-jena.de

[12] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke und Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80,J manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[13] ELSTER, Piccolomini-Regimenter, S. 29.

[14] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[15] KRAUSE, Urkunden Bd. 1, S. 419 (Fußnote).

[16] Casale [Casale Monferrato; Piemont, Italien].

[17] ELSTER, Piccolomini-Regimenter, S. 32.

[18] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnbung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[19] Arkebusier [schwed. arquebusier, dän. arquebusier]: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr von ca. 1 m Länge, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Der Karabiner war leichter als die Muskete, die Geschosse waren ebenfalls leichter, ihre Durchschlagskraft war auch geringer. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. 1635 wurde von Nürnberger Plattnern ein Arkebusier-Harnisch, der vorn und hinten schusssicher war, für 3 Rt. angeboten; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1239. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 leichte Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123, BEAUFORT-SPONTIN, Harnisch, S. 96. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[20] Johann Freiherr von Leittersam [Lautersam, Leutersheim, Leutersum, Leyterßheim, Leitersheimb, Lüttersum, Luttersum, Lutersum, Luthersheim, Lentersheim, Lautersheim, Lutersheim, Leytersheim, Lottersheim, Luttersen, Galen-Lüttersheim, Lautersson, Lutrum, Reiterssam, Lüddersen, Lüdersen, Ludersen, Lauterno][um 1600 Enniger im Münsterland-26.10.1647 Steinfurt am Sundern], ksl. Obrist, Generalwachtmeister u. Feldmarschallleutnant.

[21] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnbung (1629) standen ihm als Obrist und Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[22] Schlacht bei Wittstock am 24.9./4.10.1636: Schwedische Truppen (9150 Berittene und 7228 Infanteristen) unter Johan Banér schlagen die kaiserlich-sächsischen Truppen (9000 Berittene und 9000 zu Fuß) unter Melchior von Hatzfeldt. Dadurch konnten die schwedischen Kontributionsgebiete wieder ausgeweitet werden; Banér hatte bewiesen, dass mit Schweden als Militärmacht in dieser Kriegsphase wieder zu rechnen war. Vgl. Eigentlicher Verlauff Des Treffens bey Wittstock / etc. vorgangen den 4. October / 24. September 1636 [VD17 23.313240S]. Vgl. die hervorragende Edition von EICKHOFF; SCHOPPER, 1636; MURDOCH; ZICKERMANN; MARKS, Battle of Wittstock; ferner HÖBELT, Wittstock; HEßELMANN, Simpliciana XXXIII. Vgl. Quellen 32, 33. – Wittstock [LK Ostprignitz/Wittstock]; HHSD X, S. 394ff.

[23] ELSTER, Piccolomini-Regimenter, S. 32 (Fußnote); ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 568.

[23a] Johann II. Kasimir [Johann II. Kasimir Wasa, poln. Jan II Kazimierz Waza, lit. Jonas Kazimieras Vaza, lat. Ioannes Casimirus] [21.3.1609 Krakau-16.12.1672 Nevers] aus der schwed. Dynastie Wasa, 1648-1668 als König v. Polen u. Großfürst v. Litauen der gewählte Herrscher Polen-Litauens sowie bis zu seinem Tod Titularkönig v. Schweden.

[23b] Karl Dietrich [Theoderich] Freiherr v. Pallant u. Moriamez [Morialmé, Moriame, Moriane, Marie Mehr, Mariame] [um 1595 Breitenbend-4.12.1642], ksl. Obrist.

[23c] WREDE, Geschichte 3. Bd., 2. Teil, S. 450.

[24] Walter Deveroux [Deverock, Deureux, Deudreux, Deberoix, Ebrox, Deberol] [ -Januar 1640 Prag], kaiserlicher Obrist.

[25] Hannover; HHSD II, S. 197ff. Bei JÜRGENS, Hannoversche Chronik, wird er nicht erwähnt.

[26] Don Felipe de [Philippo di] Carrasco [Carrasco, Carssos, Carasko, Korasko, Corasco, Cattrecho] Cisnero [Dessineros] [ – November 1646], ksl. Obrist.

[27] James [Jakob] King of Birness and Dudwick, Baron Eythin und Baron Sandshult [Kieg, Kinge, Kyng, Kingy, Kink, Kinck, Knige, Kurden] [1589-9.6.1652], schwedischer Generalleutnant. MURDOCH, SSNE ID: 2814; MURDOCH; WALES, James King; BLACKER, Brief Sketches, S. 364f.; BACKHAUS, Brev I, II.

[28] Neustadt am Rübenberge; HHSD II, S. 343ff.

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Sprengspiel [ Springespiel, Sprengespoel, Sprengfeil, Springweil, Trennipoul], Lambert

Sprengspiel [Springespiel, Sprengespoel, Sprengfeil, Springweil, Trennipoul], Lambert; Rittmeister [ – ] Lambert Sprengspiel [Springespiel, Sprengespoel, Sprengfeil, Springweil, Trennipoul] [ – ] stand als Rittmeister[1] in kaiserlichen Diensten.

Am 7.3.1638 geriet er beim Überfall auf die schwedische[2] Besatzung von Wildeshausen[3] in Gefangenschaft.[4] Der Hildesheimer[5] Arzt, Ratsherr und Chronist Dr. Conrad Jordan[6] notiert dazu in seinem Tagebuch unter dem 25.2./7.3.1638: „Eodem Sontages Nachts fällt der Kayserl. Rittmeister Sprengespoel Trennipoul[7] in Wilshausen, in Meinung die Schwedische niederzumachen, weil aber immer allert,[8] und sich mit den Seinigen nach der Brücken reterirt und dem Trennipoul seine andere Hülff nicht zukomen kann, wird er und drey Rittm:, 3 Luitnands[9] nebest andern gefangen, etzliche 40 davon auch niedergemacht, und in die Schwedische Guarnison nach der Vechte[10] geführt“.[11] Im Dezember 1638 wandte sich das Domkapitel[12] zu Minden[13]  an den kaiserlichen Feldmarschall[14] Melchior von Hatzfeldt[15] wegen der Rückgabe von Gefangenen und Pferden durch Sprengspiel.[16]

Das Domkapitel in Minden beschwerte sich im Januar 1639 über widerrechtliche Kontributionsforderungen[17] Sprengspiels, da das Stift Minden nach Lemgo[18] kontribuiere.[19] In diesem Januar hielt Sprengspiel sich in Fürstenau[20] auf und verteidigte sich gegenüber Hatzfeldt wegen der Beschwerden des Mindener Domkapitels und der des Konvents[21] von Levern[22] wegen seiner Exekution.[23]

Im März 1642 schrieb Generalkriegskommissar[24] Düssen[25] an Hatzfeldt und teilte ihm mit, dass nach Aussage Alexander II. von Velens[26] Sprengspiel einen Diamantring des inhaftierten schwedischen Hofrats Christoph Ludwig Rasche[27] unterschlagen haben soll.[28] Im April lag Sprengspiel in Vechta, um, wie er Arco[29] mitteilte, Werbungen[30] durchzuführen; im September dieses Jahres hielt er sich in Zons[31] auf.[32]

Zum April 1644 schreibt das „Theatrum Europaeum“:[33] „Im Erzstifft[34] Bremen waren zweyhundert Käyserische / vnter dem Rittmeister Springweil angelangt. Die rottierte Bawern[35] oder Schnaphanen[36] / wurden allerseits geschlagen / vnd niedergemacht“.[37]

Chemnitz hielt zum Juni 1644 fest: „Sintemahl der ErtzBischoff[37a] oder Administrator hieselbst, nach dessen voriger abMarche, den meister gespielet vnd sich je länger, je stärcker in KriegsVerfassung gestellet: Hatte auch gute hülffe aus Westphalen von selbigen Völckern, welche ab- vnd zugerücket, vnd Ihm zuweilen einen Reuterdienst geleistet; Insonderheit Rittmeister Springespiel, so verschiedene Ritte hin vnd wieder gethan; Bey deren einem Er den dritten tag Brachmonat [3.6.; BW] gleichwol etwas eingebüsset; In deme Er mit einer partey von achtzig bis hundert pferden zu Stoltenaw durch die Weser gesetzet, vnd ins vorwerck gegenüber sich gestellet, aber vom Gen. Maj. H. Gustaff Steinbock[37b] verkundschaffet worden. Sintemahl derselbe den Obristen Eysenberg[37c] mit zweyhundert pferden auf Ihn auscommandiret: Der Ihm, wie Er durch die Weser [S. 68] zurück gangen, aufn fus gefolget, Ihn jenseit erreichet vnd dergestalt geputzet, das Er, nebenst einem Cornet, einem Corporal vnd Trompetter, dreyssig gemeine Reuter gefangen, vnd vierzig vnd montirte pferde dabey im stiche lassen müssen“.[37d]

Alexander II. von Velen schrieb im Dezember 1645 an Sprengspiel und mahnte die noch ausstehenden Werbe-[38] und Montierungsgelder[39] aus dem Stift[40] Verden an.[41]

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[1] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute und Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[3] Wildeshausen [LK Oldenburg]; HHSD II, S. 492ff.
[4] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen des schottischen Söldners Monro bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant und Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden.
[5] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.
[6] Dr. Conrad Jordan [10.11.1591 Bockenem-23.10.1659 Hildesheim], Chronist, seit 1620 Arzt, seit 1629 in Hildesheim wohnhaft, ab 1635 mehrfach Ratsherr, Stadtarchivar; SCHLOTTER, Acta; SCHLOTTER, Hans, Der Rat der Stadt Hildesheim von 1300-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 4, 1986, S. 581-585; SCHLOTTER, Hans, Die Bürgermeister und Ratsherren der Stadt Hildesheim 1147-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 3, 1979, S. 551-558.
[7] Einer der üblichen Transkriptionsfehler in dieser Edition.
[8] alert: wachsam.
[9] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60  Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute und Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell  verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[10] Vechta [LK Vechta]; HHSD II, S. 461f.
[11] SCHLOTTER, Acta, S. 281.
[12] Domkapitel: „kollegial verfasste geistliche Körperschaft an einer Bischofskirche oder als Kanonikerkapitel an einer Stiftskirche. Primäre Aufgabe war die Feier der Gottesdienste. Die Kanoniker waren zur Einhaltung der Statuten verpflichtet, die die Verfassung des Kapitels und die Rechte und Pflichten der Kanoniker festhielten. Die wichtigsten Rechte waren Bischofswahl und Regierung des Bistums in der Zeit zwischen dem Tod des alten und der Amtsübernahme des neuen Bischofs. Es stellte den vornehmsten Stand auf den Landtagen und war an der Regierung des Bistums beteiligt. Neben der Feier der Domliturgie, bei der sie ihrerseits von den Vikaren unterstützt wurden, zählte die Unterstützung des Bischofs zu den Aufgaben der Domherren. Die Domherren waren zur Einhaltung der Gelübde (Gehorsam, Armut und Ehelosigkeit) verpflichtet und widmeten sich der Seelsorge. Das Domkapitel war nur „Adligen“ bzw. „Ritterbürtigen“ bei den Vorfahren vorbehalten, die z. T. 8 oder sogar 16 Ahnen nachweisen mussten. Der Kanoniker konnte auch an anderen Domkapiteln Kanonikate besitzen und gegebenenfalls dort residieren. Aufnahmebedingungen waren in der Regel eheliche Geburt, uneingeschränkte Ehrenhaftigkeit und Fehlen körperlicher Mängel. Domherrenstellen wurden auf Lebenszeit verliehen und wurden so auch Versorgungsstellen für nachgeborene Söhne von Adligen. Die Übertragung der Präbende und die Aufnahme mit Sitz und Stimme in die Kapitelversammlung lagen zeitlich auseinander. Als Voraussetzungen zur Beförderung zum stimmberechtigten Kapitular galten die Vollendung des 24. Lebensjahrs und die Weihe zum Subdiakon. Dazu kam die sogenannte Residenzpflicht. Die Sicherung des Unterhalts erfolgte vorwiegend über Pfründen; die sie innehabenden Kanoniker wurden durch die mit einem Kanonikat verbundenen Besitzungen und Anrechte versorgt. Die Höhe der Pfründe hing von der Anzahl der Domherren (20-30) sowie vom Ertrag der Kapitelgüter ab. Die Einkünfte der Domherren in Mainz selbst sollen 2.000 Rt. im Jahr betragen haben. Domherren, Dompröpste und Domdechanten hatten in der Regel eigene Höfe, wenn sie nicht wegen der Knappheit der Wohnungen anderweitig untergebracht werden mussten. Das Domkapitel beinhaltet eine Reihe von Ãmtern wie die beiden wichtigsten Dompropst und Dekan, sowie Domscholaster, Kantor und Kustos“ [MDSZ].
[13] Minden [LK Minden]; HHSD III, S. 517ff.
[14] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk, dän. feltmarskal]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften aus der Beute und Ranzionsgeldern – hier erhielt er 100 Rt. pro 1.000 Rt. Erlös; HOFMANN, Peter Melander, S. 155 – , den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[15] Melchior Friedrich Gottfried Reichsgraf Hatzfeldt [Hartzefeld] v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], Bruder des Würzburger Bischofs Franz v. Hatzfeldt, für den geistlichen Stand bestimmt, kaiserlicher bzw. kurbayerischer Feldmarschall-Leutnant, Generalfeldzeugmeister u. Feldmarschall. Am 6.8.1623 Teilnahme am Kampf bei Stadtlohn, 1625 Wechsel ins Heer Wallensteins als Obristleutnant unter Franz Albrecht v. Sachsen-Lauenburg, 1627 Teilnahme am Feldzug gegen die Dänen, 1629 Marsch nach Mantua, am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, 1632 Obrist u. Kommandeur eines eigenen Regiments, 1633 Beförderung zum Feldmarschallleutnant, 1634 wurde er Generalfeldzeugmeister u. 1635 Feldmarschall wegen der Verdienste um die Eroberung Kaiserslauterns, am 4.10.1636 Niederlage in der Schlacht bei Wittstock gegen Johan Banér als militärischer Ratgeber Johann Georgs I. von Sachsen, 1637 Venichtungsfeldzug in Sachsen, am 17.10.1638 Sieg bei Vlotho über Ruprecht v. der Pfalz, 1639 Belehnung mit der Herrschaft Gleichen (Thüringen) durch den Kurfürsten v. Mainz (diese Belehnung zwang Johan Banér 1640 zur Aufhebung der Belagerung Leipzigs), 1641 Erwerb der Herrschaft Trachenberg in Schlesien aus dem Besitz des hingerichteten Wallenstein-Anhängers Hans Ulrich v. Schaffgotsch, Kommandeur der kaiserlichen Armee in Westfalen, 1641 Eintritt in kurbayerische Dienste wegen Differenzen mit Matthias Gallas, am 24.11.1643 Erfolg in der Schlacht bei Tuttlingen über die Franzosen unter Josias von Ranzau, 1644/1645 Ernennung zum Kommandeur der kaiserlichen Hauptarmee, am 6.3.1645 Gefangennahme in der Schlacht bei Jankau. Am 30.8.1657 zum kaiserlichen Heerführer gegen die Schweden in Polen ernannt, eroberte Hatzfeldt Krakau.
[16] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 99.
[17] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. In den bei Angriffen und Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten und um ein freies Schussfeld zu haben.
[18] Lemgo [LK Lemgo]; HHSD III, S. 452ff.
[19] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 99.
[20] Fürstenau [LK Osnabrück].; HHSD II, S. 156f.
[21] Konvent: Gemeinschaft der vollberechtigten Mitglieder (Konventbrüder oder auch Konventmönche) eines Klosters oder Ordens. Konventmönche bzw. Konventbrüder sind sitz- und stimmberechtigte Mitglieder eines Mönchs- oder Bettelordens.
[22] Levern [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 460. Das Zisterzienser-Kloster bestand 1543 schon nicht mehr; während der Reformation wurde das Kloster in ein freiweltliches, adliges Damenstift umgewandelt.
[23] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 223.
[24] General(kriegs)kommissar [schwed. allmänt krig kommissionär, dän. generalt war kommissær]: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen), zur Kontrolle der Kriegskommissare und übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl., bei der dänischen Kavallerie sogar 908 Rt.; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. DAMBOER, Krise, S. 27:  „Im Schreiben des Generalkommissars Schäfer an Maximilian vom 13. Dezember 1644 schrieb dieser, die Generalkommissare suchten nichts als des Kurfürsten und der Armada Interesse und würden trotzdem immer verfolgt, gehasst und beneidet“. Vgl. auch KAPSER, Die bayerische Kriegsorganisation, S. 101ff.; SAITOM, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.
[25] Adrian Arens v. der Düssen [Düsse] [ – ], kaiserlicher Generalkriegskommissar im Westfälischen Kreis.
[26] Alexander II. Graf v. Velen [Vehlen, Vehelen] u. Megen, Freiherr zu Raesfeld u. Bretzenheim, Graf (1642) [1599-10.10.1675], kurkölnischer Generalwachtmeister. Vgl. KNUST, Alexander von Velen (mit Einschränkungen).
[27] Christoph Ludwig Ritter [von der] Rasche [Raschen, Raschau auf Prießnitz, Resche] [1584 Magdeburg-22.11.1645 Walle bei Bremen], schwedischer Hofrat, ab 1641 Gefangener des Kaisers.
[28] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 112.
[29] Maximilian Prospero [Prosper] Graf d’Arco [Arch, Arge] [1615-1679], kaiserlicher Obrist.
[30] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f. Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200), dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Für unerlaubte Werbung drohte die Todesstrafe; MÜLLER, Unterpfalz, S. 63. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zum April 1623; DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[31] Zons, heute Stadtteil von Dormagen [Rhein-Kreis Neuss]; HHSD III, S. 811f.
[32] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 223; Zons [LK Grevenbroich]; HHSD III, S. 811f.
[33] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[34] Erzstift: „Erzstift bezeichnet den Kirchenbesitz und die Liegenschaften eines Erzbischofs. Die Erzstifter waren bis zum Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation die weltlichen Landesherrschaften der Erzbischöfe in ihrer Eigenschaft als weltliche Fürsten. Der Begriff des Erzstifts ist zu unterscheiden vom Erzbistum, in dem die Erzbischöfe die geistliche Oberleitung innehatten. Das Stiftsvermögen wurde unterschieden in das „Tafelgut“ (zur Bestreitung des Haushalts des Erzbischofs) und das „Kapitelgut“, über das das Domkapitel (die Gemeinschaft der Domherren) unabhängig vom Erzbischof verfügen konnte. Die weltlichen Fürstentümer eines einfachen Bischofs hießen Hochstifter“ [wikipedia].
[35] Widerstand, bäuerlicher: SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 16 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Am 27. April [7.5.1632; BW] sind drei Soldaten zu Fuss, Brandenburgischen Regiments, unter den Kompanie[n ?; BW] des Obristleutnants Winkler, in Baudenbach begraben worden. Sie wurden von den Kürrnhöchstettern und ihren benachbarten Anhängern im Schlosshof ‚nicht allein jämmerlich geschlagen und übel zerlästert, sondern gänzlich entleibt und tod geschlagen’ “. SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 16 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Der schwedische Reiter Matthäus Bücher, der in Baudenbach und Hambühl zur Salva Quardia einquartiert war, ist ‚auf Ausreißen mit andern Reitern’ entleibt, und von den Hirten im Holz tot aufgefunden worden. (Sch.)“. SEMLER, Tagebücher, S. 59: „Vast vmb gleiche zeitt [Ende Juli 1633; BW] sein auch 9 Frantzosen welliche hievor vnder den Schwedischen geritten, von den vnsrigen aber gefangen vnd vnder herrn obrist König sich vnderhallten laßen), von Ravenspurg ausgerißen, vnd alß die nach Schönaw kommen, haben sie den veberlingen vnderthonen daselbst ihre roß vnd anders hinwegg nemmen vnd sich darmit zum feind begeben wollen. Deren aber die bauren maister worden vnd haben selbige gefänglich nach Veberlingen gebracht, von dannen sie in einem schiff herrn obrist König nach Lindaw zugeschickt und nach schleunigem proceß alle neun mit dem strang hingericht worden. Welliche strenge sie mit ihrem selbst (!) maul verschuldt, in deme sie den bauren, so sie gefangen, vnder augen antrowen dörffen, wan sie wider auf freyen fůß gestellt (wie sie ihnen in tam corrupta disciplina militari [in einer solch verdorbenen militärischen Disziplin] die rechnung ohnfehlbar gemacht) daß sie derselben bauren häußern einen rothen haanen aufstöcken wollen. Daran sie aber sancta iustitia [die heilige Justiz] gehindert“. SEMLER, Tagebücher, S. 76 (1633): „Die bauren, so ab dem Land herein salvirt vnd thailß die zaichen an dem leib mitgebracht, haben bericht, dass hin vnd wider vil todte bauren, welliche der feind ermördt vnd hinwiderumb auch nit wenig Schwedische, die auf dem straiff von den bauren erschlagen worden, ligen, vnd in den wälden ettliche ledige roß vmblauffen“. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 64 (1630): „Als der König von Stralsund weg zoge / filen etliche Crabaten auß Grypswald / streifften bey Anklam in ein Dorff. Demnach nun ein Schwedischer Capitein / so on Anklam commandirte, von solchem Kundschafft empfieng / schickete er etliche Dragoner vnd Reuter auß / welche die Crabaten / deren bey 60. waren / meistentheils niderhaueten: die übrigen so sich salvirten, wurden hernach von den Bawern auffgesucht vnd erschlagen“. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 64f. (1630): „Vmb selbe Zeit streifften in 300. Schwedische Dragoner / neben 150 Reutern in die VckerMarck biß an Brenßlaw / 6. Meilen von Stättin / trieben auß dreissig Dörffern alles Viehe hinweg. Wie nun hierauff ein Priester zu Melchaw von den Käyserischen vmb Hülff bate / wurden alsbald von 200. so allda in Besatzung lagen / die Helffte auß commandiret, immittels kamen auch bey 400. Bawren durch den Glockenschlag zusammen / da die Schwedischen solches innen wurden / eyleten die Reuter mit dem Vieh nach dem nechsten Holtz / die Dragoner aber versteckten sich im Hinderhalt / vnd wie die Käyserische vnd Bawren ankamen / brachen sie herfür / umbringeten sie / vnd haweten alles nider / was sich zur Wehr stellete / also dass nur vier Mußquetierern in Brenslaw wider kamen / das Viehe aber vnd die übrige Bawren trieben die Schwedische nach Uckermünde“. LATOMUS, Relatio Historicæ Semestralis Continuatio, S. 66f.: „VMb diese Zeit [Januar 1631; BW] hat sich bey dem Dorff Bischoffroda / vngefähr eine Viertelstunde von Eißleben gelegen / nachfolgendes begeben: Es wurde eine zimbliche Anzahl Bawersweiber / darbey auch etliche Manspersonen waren / welche zu Eißleben auff dem Marckt gewesen / von 6. Reuttern angegriffen: Als sie sich nun zur Wehr gestellet / sind zwo Manspersonen von ihnen erschossen worden / dessen aber vngeachtet / wehreten sich die andern hefftig / vnd risse das Weibsvolck die Reuter / weil sie sich verschossen / von den Pferden / richteten sie mit Messern / Parten vnd Prügeln vbel zu / namen ihnen auch die Pferdt / Pistolen / Dägen / Mäntel / also daß vier von den Reutern darvnder ein Edelmann / todt blieben / die andern aber sehr verwundet in das nechst darbey gelegene Holtz gekrochen. Es hat sich eine Fraw also vnder den Reutern hervmb gerissen / vnd vnder ihnen mit einem Messer also gehauset / daß sie außgesehen / als wann sie sich im Blut gewaschen hette / hat doch keinen schaden an ihrem Leib bekommen“. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 98 (1636): „Interim begibt sich, daß ettliche Vitzthumbische soldaten oder reuter von den compagnien, so vor Hohentwiel gelegen, ohne verlaubnuß außgerißen, oder auf die beit und raub geridten, der waren uff die 7 oder 8, die hierumben und biß auff Weingarten oder Waldsee alle straßen gar unsicher machten, sonderlich an dem Bodensee hetten ihren ihren uffenthalt mehrern thails zue Mimmenhaußen und Urnow. Unangesehen manß allhie zue Salem ungern gesehen, haben ettliche closterdiener und auch pauren solches in die harr länger nit kenden zuesehen noch gedulden, haben uff sie gespannen, selbe bekomen zue Mimmenhaußen in einer behaußung, hinaußgefüert gegen ainen weyher, schröcklich ermördt und nidergemacht; aber übel übersehen, dan ainer ihnen außgerißen, darvonkomen und entrunnen; darauß dan, wie volgen wird, groß übel ervolgt und erstanden“. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 134 (1641): „Item in vigilia assumptionis vel Bernardi hat sich begeben, alß 5 oder 6 Zellerische am Undersee, stattlich und wohlmundierte reütter underm obristen und commendanten Rost, zwar nit uff beit zue reuten ihr intent gewesen, in unsern hof zue Bachopten ihr nachtquatier in einem stall zue nähmen begerten, so guotwillig verlaubt, vermainten nur rüebig und, weil sie sich wohl vermacht, sicher zue sein, seyen sie von underschidlichen herrschaften zue Osterach erfahren (weil eß gar viel dieser orten zuovor rauber und roßbeuter abgeben, [81.] deren sie müesten ergelten) sich uffmachten, sie alldort in unserm hof und stall, unwüssend deß hofmaisters diß orts, uberfallen,ainen nach dem anderen herauß uff die müste gezogen, half darfür kain büdten noch quatier, unangesehen solche unschuldig, wie die schwein oder oxen erschlagen und ermordt, (dass dan unß zum großen nachthail, weilß in unserm hof, darbei auch der unsrigen underthonen zwen oder 3 gewe0en, gerathen) ihnen ihr pferd, pistolen und waß sie hatten, verkauft und abgenohmen“.  Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 212.: „Man war seines Lebens nicht sicher. Nicht sicher auf Feldern und Straßen, deswegen die Ackerleute immer ihr Gewehr bei sich führten. War daran Mangel, wurden die Sensen an lange Stangen gemacht, die zuvor am hinteren Ende gerade geschmiedet [wurden], daß sie wie Spieße standen. Manche Partei haben wir, gleich ob schwedisch oder kaiserlich, so von unserem Dörflein verscheucht […] Es war eine verderbte Zeit. Jeder trug im Wald das Gewehr, lauerte Soldaten auf, die man totschoss oder abknickte, wenn man einen erwischte. Der Drangsale wegen lag immer das Rohr [Gewehr] versteckt und so wüst es zuvor nur den Bauern [erging], so erging es den Soldaten, so von uns gefangen wurden. Es war fast kein ehrbares Volk mehr auf Erden“. Das „Theatrum Europaeum“ berichtet zum März 1636 über Sachsen, 3. Bd., S. 637: „So haben die Bawren hin vnd wider ex desperatione alles was sie angetroffen / darnieder vnd  Todt geschlagen / dann ihnen Freund vnd Feind das Vieh abgenommen / sie darnieder massacrirt / den Feldbaw gesperrt / vnd alle Excessen verübt“. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 839 (1642) über den bäuerlichen Widerstand im Drömling (1642), einer Niedermoorlandschaft an der Grenze von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: „Es grentzet mit Chur-Brandenburg bey Garleben / der alten Marck / auch mit dem Lüneburgischen und Magdeburgischen ein Ort im Tremling oder Trommeling genant / mit Gehöltze und Morast umgeben / welchen böse Bauren bewohnen / die hatten von den Schwedischen und andern von Jahren hero viel Schaden erlitten. Als nun General Königsmarck im Eingang Februar. sich daselbsten herum mit 12. Regimentern legte / auff der Käiserl. Anzug Achtung zu geben / so legten sich diese Bauren an ihrem Paß mit Weib und Kindern / und allem ihrem Vermögen / fielen der Soldatesque ein / und thaten ziemlichen Schaden. Es wurde ein Trommelschläger zu ihnen geschicket / ob sie Freunde oder Feynde seyn wollten: Weil sie nun gewust / daß ihnen so leichtlich nicht beyzukommen / schnitten sie ihm Ohren / Nasen / und Finger ab / und schaffeten ihn von sich. Sie hatten sich nahend auff 1500. verstärcket / und schickten auß ihrem Mittel zum Ertzhertzog [Leopold Wilhelm; BW] / mit Bitte ihnen zu vergönnen / daß sie darauff schlagen möchten. Wie nun die Nachricht geloffen / so solle sie Ihre Hochfürstl. Durchl. mit Geld beschencket / und ihnen Officirer mitgegeben haben / ihre Gelegenheit / Ort und Pässe zu recognosciren.
Sie hatten einen Hauptmann unter sich selbsten gemacht / und zu Ihrer Durchl. nach Tangermünd ferners geschicket / der sich erbotten hatte die Schwedischen zu verfolgen / diesen sollen nun Ihre Hochfürstl. Durchl. eine güldene Ketten samt 1000. Ducaten / und einen Beltz mit Sammet überzogen / geben lassen / wie er aber dieses Gnaden-Präsent verdienet habe / ist weiter nicht erfahren worden“. Vgl. auch ZAHN, Der Drömling, S. 2f., ZAHN, Die Altmark, S. 47. SCHNEIDER, Saxonia vetus et magna […], S. 161: „Unweit von hier fähet sich bey der Fornitz der sogenannte Drömling an, welches eine waldige Gegend im Wolfenbüttelischen ist, die sich auf etliche Meilen erstreckt, und sehr verwegene grundlose Bauern zu Bewohnern hat, welche denen Nieder-Lausitzern im Spreu-Walde gantz gleich, und im 30jährigen Religions-Krige viel hundert Soldaten caputiret, ja sich gar nicht gescheuet haben, etliche Regimenter in ihren Feld-Lagern anzugreifen: wie sie denn Anno 1639. denen Käyserischen bey Stendel [Stendal; BW] eingefallen, sie geschlagen, und ihnen 2. Feldstücken nebst andern Geschütze abgenommen: item Anno 1642. zwey starcke Schwedische Regimenter fast gar ruiniret etc. wovon die damahligen Relationen zeugen“. Der schwedische Resident in Zürich, Keller, meldete Grotius am 21.7.1643; GROOT, Briefwisseling Deel 14, S. 418: „In der Alten [Marck] [am 21.6. bei Lüchow; BW] haben sich newlich fast in 1000 bawren zusammen rottirt vnnd dem obrist leutenant Bähren [Hans Beer [Bähr, Behr]; BW] nicht allein den pass verwaigert, sondern auch gahr feindtlicher weise einfallen wollen. Ess hat aber dieser sie also empfangen, dass sie in die 300 todt- vnndt gefangener alss zeugen ihres frevelss, im stich lassen mussen“. Der Pfarrer Aegidius Henning [ca. 1630-1686] hält fest; BUS, Die Zeit der Verheerung, S. 215f. (nach MÜLLER, Aegidius Hennig, S. 96): „So wie die Soldaten den Herren Bauern übel mitspielen, wenn sie ihrer habhaft werden, so legen die Bauern manchen, der zurückbleibt, schlafen. Ich habe des Öfteren gehört, daß sie über den und jenen von ihnen gesagt haben: Er hat manchen schlafen gelegt ! Er hat da und dort einen Reiter niedergeschossen. Was ? Sie rühmen sich selbst ihrer Mord- und Diebestaten, und es tut ihnen leid, daß sie es nicht noch schlimmer machen können“.
[36] Schnapphahn: I. Strauchdieb zu Pferd, Straßenräuber. Zunächst bezogen auf adlige oder zumindest berittene Wegelagerer, dann auch Scheltwort für einen Kriegführenden: „Partheigänger im Kriege, der widerrechtlich auf Beute ausgeht. Auch die Bauern, wenn sie sich im Kriege in ein Versteck, Hinterhalt etc. legen, und den Soldaten auflauern, welche sich von der Armee oder von ihren Detachements entfernt haben, oder auch wohl als Ermattete dem Korps nachziehen, um sie zu plündern oder todt zu schlagen, werden Schnapphähne genannt. Ferner auch Straßenräuber, als eine gelindere Benennung“ [KRÜNITZ]. => Merodebrüder sowie auf Wegelagerer, Räuber und Diebe im Allgemeinen bezogen. Teilweise erhielten sie bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Teilweise wurden sie auch als Bauerntruppen von Amts wegen gegen feindliche Truppen eingesetzt. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Vgl. „Snapphanar och friskyttar“, unter: http://www.historiesajten.se/handelser2.asp?id=44. II. Als „Schnapphähne“ wurden auch die sogenannten „Harzschützen“ oder „Harzbauern“ bezeichnet: Ab 1625 formierte sich im Harzgebiet eine bewaffnete, überwiegend bäuerliche Widerstandsbewegung aus Einwohnern v. Städten u. Dörfern, desertierten Soldaten u. flüchtigen Straftätern zusammen mit regulären Truppeneinheiten Christians v. Braunschweig u. Christians IV. v. Dänemark gegen die das Gebiet mit Krieg u. Plünderungen überziehenden Heere Tillys u. Wallensteins. Im „Torstensson“-Krieg 1643-15 waren gut organisierte Beuerntruppen unter der Führung v. Amtleuten u. dänischen Offizieren gegen die schwedischen Invasoren aktiv; ROBL MATZEN, Der Schwedisch-Dänische Krieg, S. 326.
[37] THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 366.
[37a] Friedrich III. [Frederik III.] König v. Dänemark u. Norwegen [18.3.1609 Haderslev-9.2.1670 Kopenhagen], 1623-1629 u. 1634-1645 Administrator des Hochstifts Verden, 1634-1645 Administrator des Erzstifts Bremen, 1647 Statthalter der Herzogtümer Schleswig u. Holstein; seit 1648 König v. Dänemark u. Norwegen sowie regierender Herzog v. Schleswig u. Holstein. Friedrich III. begründete den Absolutismus in Dänemark u. Norwegen, der in Norwegen über fast 150 u. in Dänemark über 200 Jahre Bestand hatte. Friedrich III. war der 3. Sohn v. Christian IV. v. Dänemark u. Norwegen [1577-1648] u. dessen erster Gemahlin Anna Katharina v. Brandenburg, der ältesten Tochter des Kurfürsten Joachim Friedrich v. Brandenburg [1546-1608] aus dessen 1. Ehe mit Katharina [1549-1602], Tochter des Markgrafen Johann v. Brandenburg-Küstrin [1513-1571]. Sein Vater versuchte, über ihn Einfluss auf die norddt. Bistümer zu erlangen. Bereits mit fünf Jahren wurde der evangelisch getaufte Friedrich Domherr in Verden, ein Jahr später auch in Bremen. 1619 gelang es seinem Vater, ihn zum Koadjutor v. Verden wählen zu lassen, u. v. 1623 bis 1629 war er dort auch Bischof. Zusätzl. wurde er 1626 Koadjutor v. Osnabrück u. auch in Halberstadt war er Dompropst. Wegen des DK wuchs der junge Friedrich jedoch in Dänemark auf. Im Lübecker Frieden am 12.5.1629 musste Christian IV. auf Friedrichs Ansprüche in den norddt. Bistümern verzichten. 1631 ernannte sein Vetter, der Erzbischof v. Bremen, Johann Friedrich v. Schleswig-Holstein-Gottorf, ihn zum Koadjutor v. Bremen. Als Johann Friedrich 1634 starb, wurde Friedrich als Friedrich II. sein Nachfolger als Erzbischof v. Bremen u. ebenso als Bischof v. Verden. Die anderen Bischofssitze behielt er weiter, was unter kath. Kirchenfürsten jener Zeit nicht minder übl. war (Vgl. etwa Heinrich XXVII. v. Schwarzburg u. Ferdinand I. v. Münster). Bereits zu seiner Bremer Zeit war Christoffer v. Gabel Friedrichs enger Vertrauter, der seine Finanzen abwickelte. Diese Titel, die mit dem Besitz der jeweiligen Hochstifte verbunden waren, verlor er im Frieden v. Brömsebro 1645 wieder, als Bremen u. Verden nach dem v. Dänemark verlorenen „Torstensson-Krieg“ in den Besitz Schwedens übergingen. Dieses Recht wurde im Westfäl. Frieden bestätigt. Als Ersatz für die entgangenen Einnahmen wurde Friedrich 1647 zum Statthalter der Herzogtümer Schleswig u. Holstein ernannt.Nach dem Tod seines älteren Bruders, des Kronprinzen Christian [† 1647], war er der älteste Sohn seines Vaters, trotzdem wählte ihn der dän. Reichsrat nach dem Tode Christians IV. am 28.2,1648 erst nach langen Verhandlungen u. Zugeständnissen seitens Friedrichs. Am 8.5. unterschrieb er eine vorläufige Wahlkapitulation, bei seiner Huldigung unterschrieb er die endgültige Fassung. Bereits zu Beginn seiner Herrschaft versuchte Friedrich sich v. der Übermacht des Adels zu befreien, insbesondere v. der sogenannten Schwiegermutterpartei, den Ehemänner seiner Halbschwestern aus der 2., morganatischen Ehe seines Vaters mit Kirsten Munk. Als Erster wurde gleich 1648 Christian v. Pentz entlassen, der bereits bei Christian IV. wegen Trunksucht in Ungnade gefallen war. Gegen den mächtigsten der Schwiegersöhne, den Reichshofmeister Corfitz Ulfeldt, stellte Friedrich Untersuchungen wegen Veruntreuung an. Die Behauptung der Dina Vinhofvers 1651, Ulfeldt plane einen Mordanschlag auf den König, führte zu Ulfeldts Flucht – unter Mitnahme seines Vermögens – nach Schweden, wo er Karl X. Gustav im Krieg gegen Dänemark ab 1657 unterstützte. Seine Frau, Friedrichs Halbschwester Leonora Christina, wurde 1663 festgenommen u. verbrachte 22 Jahre im Gefängnis. Mehr Vertrauen als in den Adel setzte Friedrich III. in seinen langjährigen bürgerlichen Wegbegleiter Christoffer v. Gabel, den er zum Königlichen Kammerschreiber u. Umschlagsverwalter ernannte u. der zeit seines Lebens sein wichtigster Berater war. 1648 gründete Friedrich, der ein Freund v. Büchern, Kunstwerken u. Raritäten war, die Dänische Königliche Bibliothek, die heutige Nationalbibliothek des Landes. Am 1.7.1657 erklärte Friedrich Schweden den Krieg. Er hoffte damit die im „Torstensson-Krieg“ 1645 verlorenen Gebiete zurückzugewinnen. Die Gelegenheit dazu schien im Sommer 1657 günstig, da er den schwed. König durch den Krieg in Polen beschäftigt glaubte. Dieser hatte am 20.6.1657 in der Schlacht bei Czarny Ostrów den Verlust seines Trosses hinnehmen müssen. Karl X. Gustav verließ sofort den poln. Kriegsschauplatz u. marschierte am 30. Januar 1658 über das Eis des Kleinen u. Großen Belt in Dänemark ein u. bedrohte Kopenhagen. Unterstützt wurde er v. Herzog Friedrich III. v. Schleswig-Holstein-Gottorf, der zusammen mit seinem Kanzler Johann Adolph Kielmann v. Kielmannsegg die Abhängigkeit des Herzogtums Schleswig-Holstein-Gottorf v. Dänemark beenden wollte. Geldmittel erhielt er v. Corfitz Ulfeldt. Friedrich, der nicht mit einem Angriff auf Seeland gerechnet hatte, musste bereits am 28. 2.1658 in den Frieden von Roskilde einwilligen, wodurch er Schonen, Halland, Blekinge, Bohusland, die Inseln Bornholm u. Hven u. das Stift Drontheim an Schweden abtreten u. die Souveränität des Herzogs v. Schleswig-Holstein-Gottorf anerkennen musste. Im August 1658 griffen die Schweden erneut Kopenhagen an u. belagerten die Stadt anderthalb Jahre lang. Friedrich berief mit Hans v. Schack einen erfahrenen Soldaten u. Festungskommandanten zum Oberkommandierenden u. konnte im Verbund mit einer holländischen Hilfsflotte unter Opdam sowie mit Hilfe des Kurfürsten Friedrich Wilhelm v. Brandenburg den Angriff bei Nyborg am 14.11.1659 abwehren u. so die Souveränität Dänemarks retten. Nach dem Tod des schwedischen Königs wurde im Frieden v. Kopenhagen am 5.6.1660 im Wesentl. die Vereinbarung aus dem Roskilde-Vertrag bestätigt, allerdings fielen Trondheim u. Bornholm an Dänemark zurück, u. die Insel Ven ging in schwed. Besitz über. Friedrich berief hierauf einen Reichstag ein, um mit ihm über die Konsolidierung der Finanzen, der Armee, der Marine u. des Handels zu beraten. Die Geistlichkeit u. der Bürgerstand betrachteten als Mittel dazu die Demütigung des Adels u. die Erhöhung der königlichen Macht, weshalb Dänemark für ein Erbreich in männl. u. weibl. Linie u. der König für völlig souverän erklärt wurde (13.10.1660). Am 18.10.1660 legten die Stände nach der Erbhuldigung einen erneuten Eid gegenüber dem nun absolutist. Herrscher ab. Am 10.1.1661 wurde ihm die entsprechende Akte überreicht, u. am 14.11.1665 unterzeichnete er das v. Peder Schumacher Griffenfeld entworfene „Königsgesetz“ (dänisch Kongelov, die „lex regia“), nach dem in Dänemark u. Norwegen eine unumschränkte Monarchie hergestellt u. der Reichsrat wie der Reichstag abgeschafft wurden; doch wagte man diese Neuerungen erst bei der Krönung des Nachfolgers 1670 vollständig bekannt zu machen. Vgl. auch LORENZ, Das Erzstift Bremen.
[37b] Gustav Otto [Gustavsson] Friherre (Greve) Stenbock [Steenbock, Steinbock] [7.9.1614 Torpa (Västergötland)-24.9.1685 Stockholm], Sohn des schwed. Adligen Gustav Eriksson Steenbock [1575-1629]; nach Bildungsreise 1627 Hofjunker Gustavs II. Adolf v. Schweden, nach 1636 Obristleutnant, dann Obrist in schwed. Diensten, 1643 Beförderung zum Generalmajor, 1647 zum Generalleutnant, 1648 zum General; ab 1652 Mitglied des schwed. Reichsrats, ab 1656 Feldmarschall, ab 1658 Generalgouverneur der Provinzen Schonen, Halland u. Blekinge, 1664-1676 Reichsadmiral. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=20070; ZIRR, Die Schweden.
[37c] Friedrich Reuß Graf v. Eisenberg [Eisenberger, Eisenburg] [1600-12./22.1.1645], schwed. Obrist.
[37d] CHEMNITZ, Königl. Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs 4. Teil, 4. Buch, 21. Kap. S. 67f.
[38] Werbegeld: Handgeld für neugeworbene Soldaten; Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung von Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung und Armee differierte und oft von Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. WAGNER, Pforr, S. 160: „Den 27. [Dezember 1641 a. St.; BW] kam der Beyerische Major Ilck mit dießer ordre alhier [an], daß er von statt und ambt [Schmalkalden; BW] 5200 thlr werbgelder erheben und ein compagnia tragoner alhier darvon werben und richten solde, in welches begehren die beampten alßobalden gewilliget und mit allem ernst die werbgelder von den armen und ubel geplagten leuhten heraußgetrieben. Und nachdem er schnellen zulauff gehabt und dadurch die compagnia balt complet bekom[m]en, alß ist er den 28. Martii deß 1642. jahrs ufgebrochen und sich nach Hilperhaußen [Hildburghausen, Thüringen; BW] geleget. Uff dieße völcker hat statt und ambt an werb: und wochengelder uber 12000 thlr verwendet. Alßo hat dießer geplagte ort dem Beyerfürsten eine comp: werben müßen, worzu D.[oktor; BW] Happel, alß er bey der Beyerisch[en] armee geweßen, trewlich geholfen haben solle“. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 196: „Ein bayerischer Major der kaiserlichen Armee verlangt 5.200 Taler, um eine Kompanie Reiter zu werben. Das Geld wird ‚von den armen und übel geplagten Leuten herausgetrieben‘. ‚Weil der Major großen Zulauf bekommt, wird die Kompanie bald komplett, welche den 28. März des folgenden Jahres nach Hildburghausen marschiert‘. Insgesamt kosten die Anwerbungen 12.000 Taler an Werbe- und Verpflegungsgeldern“. Teilweise wurden die Werbegelder auch so hoch angesetzt, weil das „Debochieren“, das Abwerben gegnerischer Soldaten, weit verbreitet war.Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über Ermes’ Werbemethoden; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation, S. 271ff., entstammten von den 1638-1648 in Kurbayern und in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- und Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- und Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau und Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7 – 1, 1 % oder niedriger. Der protestantische Schuhmacher Rudolf von Bellinckhausen; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 211: „Die bauer bengels, so hin und wider von der pflug, auch von den schaffenn und schweinen ihrn herrn entlauffen und sich bey uns undter die soldatenn begebenn und annehmen laßen, golcken und krolen auf allen gaßenn, singenn, rufen und kreyen, rufen, lauffen und wyßen nicht, was sie fur großen muth wyllen treiben wollen, aber es wehret einn zeitlang, Gott wirdts ein mahl wendenn“. Dass entgegen den Vorschriften auch Kinder angeworben wurden, geht aus KAPSER, Kriegsorganisation, S. 269, hervor; ihr Anteil lag bei 12, 7 %; bei den Ungedienten bei 19, 73 %; KAPSER Kriegsorganisation, S. 266. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold und Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) und der Möglichkeit, von Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, und dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise und steigender Löhne aber nur Handgeld und die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, daß der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“.
[39] Montierung, Mundierung: Ausrüstung bzw. Wiederaufstellung und –ausrüstung (Remonte, Remontierung) von Truppen. Die Montierung („Mundierung“) war die gesamte (Neu-)Ausrüstung eines Soldaten, die auch von den Bürgern und Bauern erzwungen wurde. JORDAN, Mühlhausen, S. 66; SCHWARTZ, Die Neumark, S. 51. Die angeblichen Kosten wurden natürlich dem Kriegsherrn in Rechnung gestellt. Ein leichter Reiter sollte mit Helm, Rücken- und Brustschild, zwei Pistolen und einem Schwert ausgerüstet sein, aber bereits Ende 1630 wurden Rüstungen nur an die vorderen Reihen der Fußregimenter ausgegeben. 1632 sollen nur wenige Kavalleristen überhaupt eine Rüstung getragen haben. Meist trugen sie Lederjacken. Ende der 30er Jahre war das schlechte Erscheinungsbild „fast schon legendär“; das tschechische Wort „Szwed“ war gleichbedeutend mit „Mann in Lumpen“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 39. 1647 wurden die Ausrüstungskosten für einen Reiter mit 80 Rt. veranschlagt. PETER, Eisenach, S. 52. Ein durchaus üblicher Vorgang war es angesichts der meist schlechten Versorgungslage mit Bekleidung, dass man den Toten und Verwundeten nach der Schlacht die Kleider auszog. Bei den Schweden wurden Kleider nach Stockholm verbracht, geflickt, gereinigt und wieder an die Truppe ausgeteilt. Vgl. JORDAN, Mühlhausen, S. 66, über die Leibkompanie Wilhelms IV. von Sachsen-Weimar: „haben haben die geringsten von ihren Wirthen erpresst Sattel, Zeug, Stiefel, Sporen, Pistolen, Degen etc.“ Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg 3. Bd., S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. Der Sekretär des schwedischen Kommandanten Paykull berichtet im Oktober 1644 während der Belagerung von Olmütz, FLADE, Tagebuch, S. 465, „dass des Feündts nemblichen des Römischen Kaysers Soldathen nur buben, und nackendes gesindl wären, und theilss laimete Säcke anstatt der Hosen, und blosse füsse hätten“. Für seine Ausrüstung war jeder Soldat selbst verantwortlich. So heißt es etwa im Artikelbrief des kaiserlichen Regiments St. Julien vom 24.4.1628; SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 101: „Item eß soll auch sonsten ain Jeder sein Rüstung vnd Ober wehr vnd sonderlich die Schüezen Jre Mußquetten, Haggen vnd Zuegehör in guetter gewarsamb vnd bereitschafft auch Jedzeit Rain vnd sauber halten, vnd sich ohne Kraut vnd Loth auch andere notthurfft nicht finden lassen, da aber ainer anderst befunden dergestalt dass Er seiner wöhr, Mußquetten od Haggen, Auf züg vnd achten geg dem feindt nicht gebrauch Kundte, der soll darumben am leib gestrafft werden“.
[40] Stift: Das Hochstift bzw. Erzstift war das weltliche Herrschaftsgebiet eines geistlichen Reichsfürsten und dessen Verwaltung.
[41] WOLF, Landsberg-Velen, S. 112.
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Sayn-Wittgenstein-Berleburg [Perleberg, Bemmelburg], Ludwig Casimir Graf von

Sayn-Wittgenstein-Berleburg [Perleberg, Bemmelburg], Ludwig Casimir Graf von [20./30.4.1598-6./16.6.1643 Cölbe]

Anfang Juni 1643 stand Königsmarck[1] an der Grenze Oberhessens. Der Historiograph und Habsburg-Anhänger Wassenberg[2] schreibt in seinem 1647 neu aufgelegten „Florus“: „So hat sich ingleichem der Schwedische[3] General Major[4] Königsmarck mit hin vnd wider streiffen tapffer gebraucht / vnd viel Graf- vnd Herrschafften in Contribution[5] gesetzet. Derselbe / als er am sechszehenden dieses fruhe vor Tages zu Kirchhäin[6] mit vnterhabenden Trouppen auffgebrochen / hat er seinen zug nach Zigenhäin[7] genommen / Kirchhäin aber mit vier Compagnien[8] Reuttern vnd Tragonern[9] besetzt gelassen. Zu demselben hatte sich der Graff von Perleberg erhaben / vnd mit ihme der Contribution halber handeln wollen. Nach dem er nun ein viertheil Meil von Marpurg[10] angelangt / vnd aber etliche Schnaphanen[11] beym Dorff Külb[12] im Walde gelegen / Fewer heraus geben / in meynung / das es Schwedische Reutter waren; ist er mehr gemeldter Herr Graff so bald mit zwo Kugeln der gestalt verwundet worden / daß er bald darauf die Schuld der Natur bezahlen müssen“.[13] In einer zeitgenössischen Relation von 1643 heißt es dazu: „SO hat sich ingleichem der Schwedische General Maior Königsmarck mit hin und wider streiffen tapffer gebraucht / vnd viel Graff vnd Herrschafften in Contribution gesetzt. Derselbe / nachdem er am 16. diß frühe vor Tage zu Kirchhain mit vnterhabenden Trouppen auffgebrochen / hat er seine Marche nacher Ziegenhain genommen / Kirchhaim aber mit 4. Compp. Reuttern vnnd Tragonern besetzt gelassen. Zu demselben hatte sich der Herr Graff von Perleberg erhoben / vnnd mit ihme der Contribution halber tractiren wollen. Als nun ermelter Herr Graff ein viertel Meil von Marpurg angelangt / vnd aber etliche Schnapphanen beym Dorff Cülb im Wald gelegen / auffgepasst / vnnd Fewer heraußgeben / in Meynung / daß es Schwedische Reutter wären: ist hierdurch mehrgemelter Herr Graff so bald mit 2. Kugeln dergestalt hart verwundet worden / daß er den 16. dieses im Dorf Wetter[14] / 1. Meil von Marpurg / an der empfangenen Verwundung todts verfahren“.[15]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Hans Christoffer Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [N., N.], Leben und Thaten; Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh], Hans Christoffer Graf von [I], [II], [III], [IV], [V] in den „Miniaturen“.

[2] Everhard Wassenberg [9.11.1610 Emmerich-nach 1668], Historiograph, Diplomat. Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.

[3] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[4] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[5] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. In den bei Angriffen und Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten und um ein freies Schussfeld zu haben.

[6] Kirchhain [LK Marburg-Biedenkopf]; HHSD IV, S. 269f.

[7] Ziegenhain, heute Stadtteil von Schwalmstadt [Schwalm-Eder-Kr.]; HHSD IV, S. 483ff.

[8] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke und Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass  ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[9] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel von Reitern und Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[10] Marburg; HHSD IV, S. 35ff.

[11] Schnapphahn: Strauchdieb zu Pferd, Straßenräuber. Zunächst bezogen auf adlige oder zumindest berittene Wegelagerer, dann auch Scheltwort für einen Kriegführenden: „Partheigänger im Kriege, der widerrechtlich auf Beute ausgeht. Auch die Bauern, wenn sie sich im Kriege in ein Versteck, Hinterhalt etc. legen, und den Soldaten auflauern, welche sich von der Armee oder von ihren Detachements entfernt haben, oder auch wohl als Ermattete dem Korps nachziehen, um sie zu plündern oder todt zu schlagen, werden Schnapphähne genannt. Ferner auch Straßenräuber, als eine gelindere Benennung“ [KRÜNITZ]. => Merodebrüder sowie auf Wegelagerer, Räuber und Diebe im Allgemeinen bezogen. Teilweise erhielten sie bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Teilweise wurden sie auch als Bauerntruppen von Amts wegen gegen feindliche Truppen eingesetzt. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff.

[12] Cölbe [LK Marburg-Biedenkopf]; HHSD IV, S. 77.

[13] WASSENBERG, Florus, S. 525.

[14] Wetter [LK Marburg-Biedenkopf]; HHSD IV, S. 455ff.

[15] LATOMUS, Relationis Historiæ Semestralis Continuatio (1643), S. 66.

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Pfuel [Pful, Puhl], Georg Adam von

Pfuel [Pful, Puhl], Georg Adam von; Major [6.4.1618 Garzin-9.6.1672 Spandau]

Pfuel.Georg.Adam

Georg Adam von Pfuel [Pful, Puhl],[1] ein Sohn des Adam von Pfuel und Neffe des Bertram von Pfuel, stand zunächst als Rittmeister des Regiments Georg Melchior von Witzleben in schwedischen Diensten. 1647 war er angeblich Obrist.[2] Später war er brandenburgischer Generalwachtmeister und Gouverneur von Spandau[3] (1669-1671). 1655 wurde Dahlem[4] und das Rittergut an Pfuel verkauft, der es 16 Jahre später an seinen Neffen Cuno Hans von Wilmerstorff veräußerte. 1658 wurde er Generalmajor.[5] Pfuel war dreimal verheiratet: In 1. Ehe (1647) mit Margaretha von Stoßloff aus dem Haus Panckelow in Mecklenburg [1623-1658], in 2. mit Christina von Zabeltitz [ -1665]) und 1667 in 3. Ehe mit Elisabetha von der Osten [ -1699 Stettin[6]).

Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Volkmar Happe[7] erinnert sich in seiner „Thüringischen Chronik“ an Witzlebens vergeblichen Versuch, 1639 in Greußen[8] einzudringen: „Den 28. Februar [9.3.1639; BW] ist der schwedische Obriste George von Witzleben mit seinem Regiment vor die Stadt Greußen kommen und mit Gewalt mit dem gantzen Regiment in die Stadt gewolt. Und als die Bürgerschaft darzu sich nicht verstehen wollen, sondern sich zu Proviant anerbothen, sind die Reuter abgesessen, das Grüninger Thor angestecket und Feuer an die Wache geben, die sich denn gewehret, einen rittmeister, einen Corporal, des Obristen Secretarium, einen Reuter Pagen und zweene Reuter todt geschossen, worauf sie wieder abgezogen vor das Clingische[9] Thor. Daselbst haben sie sich wieder unterstanden, die Stadt in den Brand zu stecken. Als aber ein Reuter auch daselbst über das Anstecken erschossen worden, haben sie sich hinweg gemachet und sich eingeleget, da sie auch übel rumoret und hat der Obriste Witzleben selber geschwohren, die Stadt in den Grund anzubrennen. […] Den 1. und 2. März [11./12.3.; BW] ist der Obriste Witzleben zu Clingen still gelegen und geschnaubet wie Saulus mit Trauen, die Stadt Greußen zu ruiniren. Den 3. [13.3.; BW] ist der Obriste, als er Post bekommen, dass Keyserliche ankehmen, von Clingen wieder zurücke“.[10]

„Den 8. März [18.3.1639; BW], nachdeme ich vernommen, dass der schwedische Rittmeister George Adam von Pfuel zu Greußen mir meine sechs schöne Pferde, sonderlich die vier schönen Schäcken nehmen wollen, habe ich die zwey bestesten heimlich aus der Stadt partiret und Gottlob anhero nach Sondershausen[11] bekommen. Darüber der Rittmeister alle Maaße dolle worden, noch desselbigen Tages die andern alle nehmen lassen“.[12]

„Eodem die, den 13. März [23.3.1639; BW], habe ich den in Greußen liegenden schwedischen Rittmeister George Adam vom Pful nochmahls bittlichen ersuchen lassen, mir meine gestohlene Pferde wieder zu geben, sed nolit[a], hat zur Antwort geben, ob ich ihn vor ein Kind hielte. Eodem die, den 13. März, als die alhier in Sondershausen liegende schwedische Reuter die Schernbergische[13] Lamien[14] gehöret, sind sie eilends ausgerissen und sich nach Frankenhausen[15] gemachet. Den 14. März haben sich unsere entwichene schwedische Soldaten alhier zu Sondershausen wiederumb eingeschlichen“.[16]

Den 15. März [25.3.1639; BW] sind Meinem Gnädigen Herren acht Lemmer aus der Schäferey zu Stockhausen[17] genommen worden. Eodem [die] habe ich noch einmahl an den schwedischen Rittmeister Gergen Adam Pfueln wegen meiner Pferde geschrieben. Den 16. März [26.3.1639; BW] sind den armen Leuthen zu Berka fünf Pferde aus den Pflügen genommen worden. Den 17. März haben wieder etzliche Reuter den armen Leuthen zu Holzsußra[18] drey Pferde genommen. Den 18. März [27.3.1639; BW] ist der Rittmeister George Adam von Pfuel wieder mit seinen Reutern in die Stadt Greußen kommen, handelt übel mit den armen Bürgern und ist eben derjenige, der die arme Stadt und Bürgerschaft vollends zugrunde gerichtet. Den 19. [29.3.1639; BW] sind die Hatzfeldischen morgens frühe umb 5 Uhr in die Stadt Nordhausen[19] [ein]gefallen, die Stad Thore mit Gewalt aufgehauen und die darinnen liegende Schwedischen mit wenig Dienern weg|um|gebracht. Der Major ist noch entkommen. Darauf haben sich die Schwedischen von den Orthen weg gemachet“.[20]

„Eodem die [31.3./10.4.; BW] sind die beyde schwedische Regimenter zu Pferde, das Ebersteinische [Kaspar v. Eberstein; BW] und Witzlebische nach Großen Sömmern[21] gezogen, haben an die Stadt Greußen geschrieben mit Bedrauungen Proviant zu schaffen. Als nun die Stadt Greußen unlengstens mit dem Witzlebischen Regiment einen Scharmützel gehabt, darüber Rittmeister Treisch von Buttler und noch 7 Soldaten von den Bürgern todt geschossen worden, so sind die Bürger in ziemlicher Furcht gewesen. […]. Den 1. April hat die Stadt Greußen nach Gebesee[22] gesandt an Proviant 8 Marckscheffel[23] Hafer, 2 Marckscheffel Rocken, 2 Fass[24] Bier, ein Eymer[25] Wein und vor 12 thlr Brodt. Den 2. [12.; BW] April sind die schwedischen Regimenter frühe aufgebrochen und von Gebesee zurücke auf Jena[26] gezogen“.[27] „Den 13. [23.4.; BW] hat Rittmeister [Georg Adam v.; BW] Pfuel nach Greußen geschrieben, die Stadt gewarnet, sich wohl in acht zu nehmen, denn der Obriste Witzlebens Willens gewesen were, sie zu überfallen wegen der Stöße, die er neulich vor der Stadt bekommen, sollten sich nur dapfer wehren. Den 13. haben die beyden schwedischen Obristen Witzleben und Eberstein viel Fahnen, Standarten und Gefangene, so in der Schlacht bey Chemnitz[28] gefangen worden, nach Erfurt[29] bracht. Den 14. [24.; BW] auf den lieben Ostertag sind die Fähnlein dem schwedischen Commendanten in Erfurt [Christoph Heinrich v. der Goltz; BW] mit großer Bracht praesentiret worden“.[30] „Den 17. [27.4.1639; BW] ist des Obristen Stalhanski [Stålhandske; BW] Major mit fünfhundert Pferden auf Nordhausen gangen und die Stadt umb Geld gepresset. Eodem [die] ist der Pflugische Rittmeister mit in dreyhundert Reutern nach Sondershausen kommen, auch mit 60 Reutern in die Stadt quartiret, die andern aber nach Jecha[31] geleget worden. Eodem die, den 17., haben die Pfuelischen Meinem Gnädigen Herrn zu Jecha bey zweyhundert Lemmer genommen und gefressen“.[32]

Über die kaiserliche Niederlage am 14.4.1639 berichtet der Erzgebirgschronist Lehmann in seiner Kriegschronik unter „Das gröste Unglück vor Chemnitz“: „Der Schwedische General Leonhart Torsten-Sohn wahr nun mit der hinderstellichen Armee und Artollerey auß dem Stift Halberstadt[33] aufgebrochen, Nach dem Fürstenthumb Altenburg[34] gerückt und zue Zeitz[35] den 2. April mit Banern sich conjungiret, und weil er kundtschaft eingezogen, daß die keyßerlichen und Chur-Sächsischen zwischen Zwicke[36] und Chemnitz stünden und sicher legen, brach er den 3. April von Zeitz auf und eilte auf die keyßerlichen zue, ehe Hatzfeld, der schon ezliche Regiementer zum Succurs vor Freyberg[37] geschickt hatte und nunmehr in March wahr, von Eichsfeld[38] durch Düringen mit den Chur-Sächsischen zuesammenzuestoßen, sich conjungiren kundte, schickte von Altenburg den General Schlangen [Slange; BW] uff Zwicka und von dar mit wenig reutern mittin unter die Marzinischen [Morzin; BW] und Chur-Sächsischen. Der recognoscirte alles, wie sie lagen, und ritte wieder zum Baner. Der General Marzin wuste nicht, daß Baner so nahe, und daß Torstensohn zu ihme gestoßen sey. Doch bekam er 3. April abendts umb 5 Uhr kundtschaft, ließ seine Regiementer zuesammenziehen und befahl, daß Sie Morgens alle solten vor Chemnitz stehen. Des abendts zuevor war das keyßerliche Haupt-Quartier zum Honstein[39] gewesen; dohin kam Baner, der sich 4. April viel früher aufgemacht, mit aufgang der Sonne, traf doselbst in der retrogarden 300 Pferde und jagte Sie ins Corpus, das vor Chemnitz stunde. Marzin hatte den Paß an einen Morast vor Chemnitz, den er durchmuste, mit Trajonern besezt, damit der feind nicht da durchbreche, aber es halfe nichts. Baner sezte an, brachte in der eil uber 4 Regiementer zue Pferde, Sein leib Regiement, des Torsten-Sohns, Hans Wachtmeisters und Hans Wittenberg(s), darzue viel Wagehälse, die theils in nachjagen ermüdeten und sich in Marrast durchwuhleten, uber den Marrast hatte (er) die andere Armee ihme nach commandirt, jagte die Trajoner weg, hiebe durch, machte das felt unsicher und nahmb dem Marzin die Höhe, welcher unter deßen, Ehe der feindt uber den Pas kommen, Zeit gehabt, sich zue stellen.

Gegen die Statt sazte er an einen Marrast den lincken Flügel, der meist von Curaßiren bestundte, hinder Chemnitz aber uber den fluß den rechten flügel, die wahren viel stärcker an Volck, den der feindt, hatten stücke und Munition bey sich, welches dem feinde noch zur Zeit fehlte. Baner thete mit seinen regiement den ersten angrif an Lincken flügel und litte schaden, die andern 3 Regiementer entsazten ihn, und kamen andere Regiementer mehr darzue und jagten den Lincken flügel in disordre an 2 marrastigen graben, drüber Sie nicht kommen kunten, zum großen Vortheil der Schwedischen; den was nicht gegen Chemnitz zum rechten flügel entkam, das wurde alles entweder gefangen oder Niedergehauen. Weil nun der Schweden volle Armee auch ankommen wahr, wurde commandirt, wer reiten kundte, sezten derowegen die Schwedischen regiementer durch den fluß Chemnitz und chargirten den rechten flügel, der schon gewichen und sich hinder 3 Morrastigte Dämme gesetzet hatte, gingen doch fort und wurden meist niedergehauen. Das Fußvolck drengte Sich an ein Wäldlein nach der Stadt und trachtete ferner an Walt 400 schrit gegen den gebirge und wolte außreißen. Baner ließ ihnen vorbeugen durch General-Major Stalhansen [Stålhandske; BW], Herr Major Pfulen, Obrist Schlangen [Slange; BW] Regiement und 1 Esquadron von Konigsmarck untter Obrist-Leutenant Hammerstein, die hohleten Sie ein, machten ezliche 100 nieder, nahmen den Rest gefangen und richteten damit die keyßerliche, Chur-Sächsische und Salische armee auf einen tag hin, verfolgeten die flüchtigen Nach Leipzig,[40] Freyberg, Annen[41]- und Marienberg.[42] Der General Marzin kam kümmerlich darvon ohne hut und mit einen Pferd biß an die Seigerhütte[43] an die Flöhe. 800 blieben auf der Walstat, 2000 zue fuß wurden gefangen, 40 standtarten, 20 fahnen, alle stücke, munition und Pagage bliebe in stich. Das thaten die Schweden nur mit der Avangardia von lauter Reutern, und ist kein Canonschuß darzue kommen, welches der Churfürst dem General Marzin, den er mit den Calenbergischen [Reinecke v. Callenberg; BW] Regiement nach Dresden[44] confoiren ließe, heftig verwiese, von seinen Reutern 400 wiedersamlete und den rest von allen seinen Regiementern den Obristen Wachtmeister Trautischz [Traudisch; BW] ubergabe, der reformirte Sie und nahm sie mit sich in Böhmen. Da hatte des Marzins Commando ein Ende.

Die keyßerlichen gingen nach Pirn,[45] Frauenstein,[46] in Böhmen nach Brüx[47] und Prag. Viel wahren nach diesen gebirgen geflohen und gingen die gantze Nacht durch Elterlein[48] auf Annenberg mit blutigen Köpfen, ferner hienunder biß nach Dresden, darüber alles rege und furchtsam wurde in Gebirge, alle Flecken und Dörfer rißen auß nach den Wäldern und in die Städte. Den 5. April sahe mann noch immer einzlich die geschlagenen reuter auf allen straßen nach Böhmen reiten, die leute untterwegens angreiffen, den Sie sehr hungrich thaten und wurden eines theils an Päßen mit Pulver und bley gespeist, daß Sie des hungers vergaßen, ehe sie in Böhmen kommen. Die Schweden haben ihnen auch nachgesezet in das gebirg undt vor Annenberg etliche Chur-Sächsische weggenommen“.[49]

Das „Theatrum Europaeum“[50] berichtet sehr ausführlich über die Ereignisse: „Nichts destoweniger aber hat Hr. General Banner / wiewol er auch von Käis. und Chur-Bäyerischem Volck um ein zimliches übermannet gewesen / bey obbesagtem Hohenstein / nahend Kemnitz / dergestalt gefochten / daß nicht allein seines Feindes (die reichsArmada genennet) meinste Infanterie, von sehr gutem Volck / und dabey so viel hohe / als untere officirer / guten theils darauff gangen / sondern auch die Cavallerie zertrennet worden / das geschütz und alle Bagage in zimlicher Anzahl im Stich geblieben / und hat sich so gar die Schwedische Reuterey auch deß an ihrer reuterey vor freyberg erlittenen Schadens von diesem Treffen wiederum erholet: von welchem allem uns für gut angesehen / das außführliche Schreiben / so Hr. General Banner hiervon an einen hohen der Cron Schweden Bedienten alsbald abgehen lassen / hierbey in Druck mitzugeben / also lautend: Meinem jüngsten Schreiben zu Folge / habe ich die Conjunction mit dem Herrn General der Artillerie Leonhard Dorstensohn / am 2. dieses zu Zeitz effectuiret / und wie ich die gewisse Kundschafft von meinen außgehabten Partheyen / die mir von unterschiedenen deß Feinds rencontrirenden und niedergehauenen Partheyen häuffig gefangenen einbracht / erhalten / daß der Feind / als die Käiserl. und ChurSächs. Armee / zwischen Kemnitz und Zwickau sich befinden thäte / habe ich darbey considerirt / wie hochnöthig es seyn wolle / ohne Säumnüß mein Heyl an diesen zu versuchen / ehe Hatzfeld / wie bißhero / sowohl von Herrn[51] / als auch von Minden[52] / Hamburg[53] und Erfurt / und andern vielen Orten / mehr Bericht geschehen / daß er im marchiren übers Eichsfeld und durch Thüringen begriffen / zu ihnen stossen möchte / bin derowegen am 3. dieses zu Zeitz auffgebrochen / und desselben Tags biß an Kemnitz avancirt / indem auch einen Gefangenen bekomen / der soviel außgesagt / daß der Feind noch also elargiret still ligẽ / und von meiner Ankunfft nicht wissen sollte / mich darauff resolviret / dieselbe Nacht zeittlich auffzubrechen / ihnen zwischen die Quartier einzugehen / und also von ihnen auffzureiben / soviel ich immer gekönt / und Gott der Allmächtige darzu Glück / Segen und Heil verleihen / und die Gelegenheit Anweisung gethan hätte. Es hat zwar der Feind bemeltes Abends um 6. Uhr Nachricht von mir und Alarme bekom̃en / auch die armee zusammen gezogen / und gegen Morgen zeitlich auff den Rückritt gegen Kemnitz sich begeben / als ich aber gleichwohl auch sehr frühe noch vor der Sonnen Auffgang auffgebrochen / meinen March nacher Glaucha[54] gerichtet / gerichtet / und also zeitlich zu Hohenstein / da den Abend zuvor deß Feinds Haupt-Quartier gewesen / habe ich in seinen Retrogarden in 300. Pferd starck angetroffen und dieselbe verfolgt / biß in das Corpus, so allbreit nahe allhie bey Kemnitz gewesen / eingejagt / und weil ich einen Morastigen Ort vor mir zu filiren gehabt / den der Feind mit Dragonern besetzt / hat er Gelegenheit erlangt sich zu stellen / demnach den lincken Flügel / so mehrentheils in Cürassirern bestanden / dahinden / und auff die Seit Kemnitz / den rechten Flügel aber weiter hinter sich / über den Fluß die Kemnitz genant / hinter der Stadt / auch gesetzet / darauff ich mit meiner Guarde von Dragonern / an bemelten Morastigen Paß / dahin wegen der Tieffe deß Sumpffs nicht zu kommen war / zu Fuß übergesprungen / nach wenigem disputiren / deß Feindes Dragoner gewichen / quittiret / und mir die Occasion zum filiren geöffnet / welcher ich also wahrgenommen / dem Feind die Höhe zu neh-men / und das Feld unsicher zu machen / so auch geschehen / also daß ich Anfangs mein Regiment / wie auch des Herrn General Dorstensohns Obrist Hanß Wachtmeisters / und Obr. Wittenbergs Regiment / überbracht / wovon wegen deß grossen Eilens / viel Reuter / so ermüdet waren / zurück geblieben / hinweg gewesen / damit erwehnten lincken Flügel chargirt / mit meinem Regiment den ersten Angriff gethan / und wegen empfundenen Widerstands in Schaden gerathen / aber weil deß Herrn Generaln / wie auch Hanß Wachtmeisters und Wittenbergs Regiment / auch zeitlich genug dem Feind zu schaffen gegeben / ist dieser lincke feindliche Flügel / so in Disordre kommen / und zu seinem grossen Schaden / und unserm trefflichen Vortheil zween grosse Morastige Gräben hinter sich gehabt / biß auff weniges / so sich an den rechten Flügel zu entfliehen / hat gearbeitet / gantz nidergehauen / wir starck nachgedrungen / auch fort und fort / wegen Ankunfft und mehrer Versammlung der unsern / je mehr und mehr verstärcket worden / solches ohne Säumnüß gethan / und 3. Dämme zu filiren / gehabt / hinder welche sie sich zwar hätten setzen / und Widerstand thun können / aber weil der Muth gantz entsuncken / haben die unserige alles niedergehauen / und wenig darvon kommen lassen / das Fußvolck aber / hat sich zwar an die Stadt gedrenget / gleichwol durch einen kleinen Wald / nahe bey der Stadt / so nur 400. Schritt von einem andern Wald / gegen den Gebürge werts distiret / sich zur Flucht wenden wollen / denen ich aber Hn. General Major Stallhansen / Herrn Major Pfuls / und Obr. Slangens Regimenter / und von den Königsmarckischen eine Squadron / unter ihrem Obrist-Lieutenant Hammerstein / nachgeschickt / die sie umringet / und auch totaliter ruiniret und geschlagen / also daß nunmehr / was Salis bey sich gehabt / schon vernichtiget / in dieser glücklichen Expedition die gantze Käiser. und Chur-Sächsische Armee zu Grund gerichtet / Stücke / Munition / Fähnlein und Standarten / darvon mir die Anzahl / weil noch die wenigsten einbracht / nicht soeben bewust / so dann alle Bagage der Generalen / Officirer und gemeinen zu Fuß erobert / und eine treffliche Anzahl Officirer gefangen worden : von denen soman in der Eil weiß / und von hoher Importantz seyn / ist der GeneralWachtmeister der Cavallerie Graf von Puchheim / Obr. Webel / Obr. Wangeler / der biß auff den Tod verwundet / der Obr. Lieutenant Paradiser / von Marq. De Grana, Obr. Lieutenant Wachenheim von Graf Schlicken / und eine große Anzahl Majorn / Rittmeister / Hauptleute / Lieutenant / Cornet und Fähnrich / die Specification wird von den Regimentern colligirt / / soll ohne Säumnuß in Form gebracht / und dem Herrn mit ehistem nachgeschickt werden: an unserm Ort weiß man noch von keinem Officirer / so sonderlich Namkündig / die gequetscht oder geblieben wären / als deß Herrn Gen. Stallhanß Obr. Lieutenant / so geblessiret / und der junge Graf von Witgenstein / der unter Hn. General Pfuls Regiment gewesen / etc. etc. Datum im Haupt-Quartier zu Chemnitz / den 5. April. Anno 1639“.[55]

Aus der Neustadt Brandenburg[56] ist unter dem 8.3.1641 aktenmäßig festgehalten: „Hanß Ingel, Bürger und Becker, klagt: Gester abent wäre Juncker Pfuel, ein Freireuter unter Rittmeister Gröbenitzen, mit ein Capit. Lieutenant unterm Obr. Volckman zu ihm ins Quartier kommen, alsofort angefangen und gesagt, ich solle hinfüro die Pauren aus der Stube schaffen, oder er wolle mit den Pauren Ohrtaschen zustellen und aus der Stuben prügeln. Er (Reus), er müßte sich von den Pauern ernähren. Wenn die nicht sollten gelitten werden, wäre er im Hause nichts nütze, müsste es stehn laßen und davon gehen und also keine Contribution mehr geben; darauf gedachter Pfuel ihme 3 Maulschellen zugestecket und vor einen Huntsfut gescholten. Derselbe hätte vor diesem ihme ein Haufen Stroh aus seiner Scheune nehmen lassen nebst etlichen vielen Stücken Kienenholz, dasselbe auf der Gasse tragen und aus Übermut angezündet, daß wenn er Act. nicht darzukommen, gar leichleich dadurch eine Feuerbrunst hätte entstehen können. Pet. dem Rittmeister solches zu hinterbringen und diesen Deliquenten zu strafen, im widrigen es Sr. Churf. Durchl. zu klagen“.[57]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] KÖNIG, Biographisches Lexikon, S. 154. Nach SCHRÖER, Havelland, S. 316, ist er am 18.11.1672 verstorben.

[2] Vgl. Slg. 15: Autographensammlung des Königlichen Hausarchivs der Niederlande. Online verfügbar unter: sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_LHA/FB/Slg_15_00_Findbuch.pdf, Nr. 206: Oberst Georg Adam von Pfuell, an Kolonel Christian Knoch zu Köthen, Zerbst 1647; Nr. 207: Oberst Georg Adam von Pfuell, an Kolonel Christian Knoch zu Köthen, Kalbe 1647.

[3] Berlin-Spandau; HHSD X, S. 97ff.

[4] Dahlem, heute Stadtteil von Berlin.

[5] SCHÖNING, Generale, S. 6; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 259. Vgl. VD 17 1:025739M: „Christlich-Hoch-Adeliches Leich-Begängnüß Mit vorgehender Parentation, einer Leich-Predigt / nebst den Personalien, Wie auch Trauer- und Trost-Gedichten : Bey seeligem Absterben Deß … Herrn Georg Adam von Pfuelen / Churfl. Brand. hochbedienten Geheimbten Kriegs-Raths … ; Wie auch desselben jüngsten Töchterleins / Der Hoch-Edelgebohrnen Jungfer / J. Margaretha Catharina von Pfuelen. Den 12ten Decemb. des 1672sten Jahres zu Buckow gehalten“. Franckfurt an der Oder 1673.

[6] Stettin [Szczecin]; HHSD XII, S. 280ff.

[7] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.

[8] Greußen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 170f.

[9] Clingen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 69f.

[10] HAPPE II 241 v – 242 v; msdz.thulb.uni-jena.de.

[11] Sondershausen [Kyffhäuserkreis].

[12] HAPPE II 244 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[13] Schernberg [Kyffhäuserkreis].

[14] Elend bzw. „klägliches Ende“ (so z. B. auch von Grimmelshausen verwendet) oder i. S. von „laniena“ (Gemetzel).

[15] Frankenhausen [Kyffhäuserkreis].

[16] HAPPE II 247 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[17] Stockhausen [Kyffhäuserkreis].

[18] Holzsußra [Kyffhäuserkreis].

[19] Nordhausen [Kreis Nordhausen].

[20] HAPPE II 247 v – 248 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[21] Sömmerda [Kreis Sömmerda], HHSD IX, S. 401.

[22] Gebesee [Kreis Sömmerda]; HHSD IX, S. 128f.

[23] 1 Marktscheffel = 12 Scheffel = 48 Viertel = 96 Metzen = 192 Mäßchen = 547, 58 Liter.

[24] 1 Faß = 4 Tonnen = 114 Stübchen = 997, 08 Liter.

[25] 1 Eimer = 36 Kannen = 61, 83 Liter.

[26] Jena; HHSD IX, S. 215ff.

[27] HAPPE II 252 v – 253 v; msdz.thulb.uni-jena.de.

[28] Chemnitz; HHSD VIII, S. 43ff. 14.4.1639: Die Schweden unter Johan Banér schlugen die Kaiserlich-Sächsischen unter Matthias Gallas und Rudolf Graf von Morzin. Vgl. Theatrum Europaeum IV, S. 94f.; LEHMANN, Kriegschronik, S. 102f.

[29] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.

[30] HAPPE II 256 r – 256 v; msdz.thulb.uni-jena.de.

[31] Jecha [Kyffhäuserkreis].

[32] HAPPE II 266 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[33] Halberstadt [Kr. Halberstadt]; HHSD XI, S. 169ff.

[34] Altenburg [Kr. Altenburg]; HHSD IX, S. 6ff.

[35] Zeitz [Kr. Zeitz]; HHSD XI, S. 519ff.

[36] Zwickau; HHSD VIII, S. 380ff.

[37] Freiberg; HHSD VIII, S. 99ff.

[38] Goldene Mark (Kr. Duderstadt); HHSD II, S. 172f.

[39] Hohnstein [Kr. Sebnitz]; HHSD VIII, S. 151f.

[40] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[41] Annaberg; HHSD VIII, S. 5ff.

[42] Marienberg; HHSD VIII, S. 215f.

[43] Hüttenwerk. Seiger (Saiger) ist ein seit dem Mittelalter existierendes Metallverhüttungsverfahren mit Metallanreicherung. Es diente einer effizienten Metallgewinnung, indem z. B. Silber aus Silberkupfererzen mit Bleizuschlägen in der Schmelze vom Kupfer getrennt wurde. Das Silber wurde dem silberhaltigen Blei, das auch Werkblei genannt wird, durch das Treibverfahren auch Kupellation entzogen. [wikipedia]

[44] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.

[45] Pirna; HHSD VIII, S. 276ff.

[46] Frauenstein; HHSD VIII, S. 98f.

[47] Brüx [Most]; HHSBöhm, S. 79ff.

[48] Elterlein; HHSD VIII, S. 89.

[49] LEHMANN, Kriegschronik, 102f. Lehmann datiert nach dem alten Stil.

[50] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum.

[51] Herne; HHSD III, S. 317.

[52] Minden [LK Minden]; HHSD III, S. 517ff.

[53] Hamburg; HHSD I, S. 83ff.

[54] Glauchau; HHSD VIII, S. 116f.

[55] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 94f.

[56] Brandenburg [Stadtkr.]; HHSD X, S. 135ff.

[57] SCHRÖER, Havelland, S. 252.

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Seibelsdorf [Seibelsdorff, Sibelsdorff, Siebelstorff, Sybelstorff], Georg Ritter [Baron ?] von und zu

Seibelsdorf [Seibelsdorff, Sibelsdorff, Siebelstorff, Sybelstorff], Georg Ritter [Baron ?] von und zu; Obristleutnant [ – ]

Georg Ritter [Baron ?] von und zu Seibelsdorf [Seibelsdorff, Sibelsdorff, Siebelstorff, Sybelstorff [ – ], der einem bayerischen Adelsgeschlecht entstammte und 1630/31 Kommandant in Höxter[1] war, löste dort eine Verfolgungswelle gegen „etzliche leichtfertige weiber und bettelsecke“ aus,[2] die bis Mai mindestens 9 Menschen das Leben kostete und die erst im Jahre 1634 abbrechen sollte: „Anno 1630 den 6. Novembris hatt ein commandantte, ein hoppman[3] mitt namen Sibelsdorff, in Hoxer gelegen, hatt einen kuchjungen gehabtt, demsulbigen ist furgeben worden, wie ihm ist furgedragen, ist ein weib mitt beitichtigett mit namen Kloffe Geßke, ein oldtt arm weib, hatt das brott bidden mußen, der hoppman hatt seinen fenrich[4] an dei burgermeister geschickett, begeren wesen, das weib in dei hafft zu nemen, dei ubericheitt hatt eß nicht gernn thuen willen, se haben se aber in dei hafft nemen mußen“.[5]

In chronikalischen Aufzeichnungen aus Höxter heißt es: „Im jahr 1631, wie landtgraff Wilhelm zu Hessen[6] am 26. Octobris die statt Paderborn[7] eingenommen hatte, rückte er am 31./21. mit seiner gantzen armee[8] vor hiesige statt undt beschoß dieselbe mit etzlichen canonen, da dan capitain[9] Siebelstorff accordiren,[10] undt am 22. Octobris stili veteri [1.11.; BW] auß. Die Hessischen aber eingezogen seindt. Der obrist[11] Johann Giese[12] ward mit dreyen compagnien[13] außschuß[14] darein gelegt, so aber den 5. Novembris wieder außgezogen undt obristwachtmeister[15] Stoltz[16] mit dragoneren[17] einkommen ist. Den 20. Novembris hatt der obrist Bönninghausen[18] die Hessen außgetrieben, die statt zum theill geplündert […]“.[19]

Er war an dem „Blutbad von Höxter“ beteiligt, bei dem 1100 bis 1500 Einwohner getötet wurden.[20] In der Darstellung des Dekans Hillebrand heißt es zur Einnahme der Stadt: „1634. 10. April, Donnerstag nach Ostern haben die Kaiserlichen unter dem General von Gleen[21] die Stadt Huxar um 7 Uhr Morgens mit stürmender Hand[22] erobert; die Bürger, weil sie sich mit den Hessen den Kaiserlichen widersetzt, sind Alle niedergemacht, wenig ausgenommen, und sollen damals bei die 1100 Bürger in Huxar gewesen seyn. Rabanus Zerbst, ein katholischer Organist, von Borgentrike[23] bürtig, welcher sich anhero verheirathet, hat sich auf das Gewölb in der Clauskirche salvirt. Als ihm aber ein kaiserlicher Soldat nachgefolgt, Willens, denselben zu massacriren, und oben auf der Kirche von einem Balken zum andern gesprungen, aber gefehlt, ist er durch die dünnen untergenägelten Bretter gefallen und hat den Hals gebrochen, Zerbst aber sein Leben erhalten. Drei Stunden lang hat das Metschen[24] gewehret. Herr Abt Brambach[25] ist auf dem Kloster[26] gewesen,[27] aber von den verbitterten Soldaten fast um das Leben gebracht worden, als welche wegen der goldenen Ringe deroselben die Finger abschneiden wollen; endlich in Pantoffeln zum General gebracht worden, welcher den anhero geflüchteten silbernen St. Viti-Kasten[28] zur Beute[29] mit hinweggenommen, neben den Reliquien, von welchen er den hohen Offizieren die kleinen Partikulen[30] mitgeteilt, wie denn bei Abts Arnolds[31] Zeiten der von Türck[32] einige Partikulen wieder restituirt. Von bekannten Offizieren sind mitgewesen Herr Oberst Asseburg,[33] Oberst Sivelstorf,[34] Oberst Metternich,[35] Rittmeister[36] Gronefeld[37] von Ottbergen,[38] Rittmeister Sauren[39] von Lüchtringen,[40] welcher Viele gerettet und beim Leben erhalten. Rittmeister Linnenberg[41] aber soll bei die 19 allein caputirt[42] haben“.[43]

Über die weiteren Operationen wird berichtet: „Vor der feindlichen Übermacht weichend, ließen Geleen und Bönninghausen[44] beim Durchzug durch Hamm[45] 9 Kompanien zurück, mit dem Befehl, durch hinhaltende Verteidigung der Armee Zeit zum Rückzug zu gewinnen. Aber schon in der Nacht zum 27. Mai [1634] wurde Hamm erstürmt, der Kommandant Baron Siebelsdorff gefangen,[46] seine Soldaten – soweit sie nicht entkommen konnten – niedergemacht ‚undt uff Höxarische Manier begraben in der Lippe‘. Gefangene hessische Offiziere, darunter Obrist Wendt von Krassenstein,[47] konnten befreit werden; nach dem Bericht des Obristen Geyso an den Landgrafen dauerte die Plünderung der Stadt ‚sechs Stunden, doch ohne einige Tyrannei‘ !“[48] Zur Einnahme Hamms heißt es: „Am 15. [25.5.; BW] begann die regelrechte Belagerung, aber schon in der Nacht vom 16. [26.] zum 17. [27.] gelang es dem Oberst St. André[49] drei Tore zu petardieren.[50] Geyso, der auf Geheiß des Landgrafen die Offensive mitmachte, berichtet über dieses Ereignis: ‚Diese Nacht ist der Hamm petardiert, bestiegen und in einer halben Stunde übermeistert. Von den 1100 Mann, die in dieser Garnison[51] gelegen, sind wenige niedergemacht, die meisten haben sich versteckt gehalten, der Kommandant Seibelsdorf ist gefangen; unsere Gefangenen Oberst Cratzenstein, Major[52] v. Dalwigk[53] u. a. sind befreit. Auch Kanons, Feuermörser,[54] Fähnlein[55] und Cornets[56] sind genommen. Gott hat wunderbar diese Eroberung gegeben, und ist Oberst St. André Direktor dieses glücklichen Anschlags und Ausgangs gewesen. Das Plündern hat sechs Stunden gedauert, doch ohne einige Tyrannei. Der Feind jenseits der Ase (Nebenfluß der Lippe) ist kanoniert und in Konfusion gebracht. Herr von Geleen ist so perturniret,[57] daß er sich den Tod wünschet. Man hält auch davor, daß Bönninghausen seinen Pferden die alten Standen wieder angelegt habe (?)‘ „.[58] In einer „Copia eines ExtractSchreibens auß Attendorn“[59] vom 8. Junii in den „Wochentliche[n] Postzeittungen Nr. 23“[60] vom 13.6.1634 heißt es: „Daß die Statt Hamm also bald den Schwedischen zu theil worden / ist durch anweisung etlicher personen in sein Werck gangen / doch ist durch eröffnung der MellenPforten der meiste theil der Keyserischen darin in Besatzung gelegenen Kriegsvolck saluirt / vnd nicht vber 60. Mann / darunter ein Obr. Leutenant[61] / verloren worden. Die Bürgerschafft ist mehrentheils von den Hessischen außgeplündert worden“.

1635 stand Seibelsdorff als Obristleutnant im Regiment[62] Alexander II. von Velen.[63]

Im November 1640 informierte er (angeblich schon Obrist ?[64]) aus Vechta[65] Velen über die Reise Banérs[66] nach Hildesheim[67] und den schlechten Zustand der Grafschaft Hoya.[68]

Im August 1641 verwandte er sich mit anderen Offizieren bei Melchior von Hatzfeldt[69] für die Freilassung des Treusch von Buttlar[70] aus dem Arrest.[71]

„Von der Stadt Münster[72] verlangt der in Warendorf[73] stationierte Obristleutnant von Siebelstorff für die aus Münster nach Telgte[74] gesandten 100 Mann statt des abgeforderten Hauptmanns Bayer[75] am 7. Januar 1642 einen tauglichen Offizier, ‚diweil an Conservation der Statt Telgt, so in meditullo zwischen Münster und Warendorff[76] situirt, dieser Statt auch mercklichen gelegen‘ „.[77] Aus Warendorf ließ er Velen Informationen über die Quartiere weimarischer Truppen im Stift Osnabrück[78] und der Grafschaft Tecklenburg lzukommen.[79] In diesem Jahr war sein Regiment auch in Zons eingelegt.[80]

Im September 1644 informierten Wilhelm von Westphalen[81] und Seibelsdorff Velen über die Besetzung von Brakel[82] und Neuhaus.[83]

Vom Mai 1645 datiert ein Schreiben Seibelsdorfs an den Obristleutnant Balduin von Reumont,[84] Kommandanten zu Wiedenbrück,[85] über das Eintreffen der Vorhut der schnellen Reiterschwadronen Königsmarcks[86] zu Lüchtringen.[87]

Bekannt geworden ist er allerdings durch seine unzureichende Verteidigung Paderborns[88] gegen die Schweden[89] unter Wrangel[90] 1646, die ihn sichtlich überforderte, über die der Jesuit und Chronist Heinrich Turck[91] eine wenig schmeichelhafte Darstellung hinterlassen hat: „Höxter war auf diese Weise am 5. Mai gefallen; nun brach man seitens der Schweden in Richtung Paderborn auf, dessen Belagerung ab dem 11. Mai betrieben wurde. Schon vom 1. Mai an hatte Douglas[92] die Stadt durch eine berittene Vorhut abgeschnitten, und bereits bei Ankunft hatte er Brakel, Lippspringe ?,[93] Dringenberg[94] und andere kleine Orte der Diözese, quasi im Vorbeigehen, eingenommen. Kommandant von Paderborn war Freiherr von Seibelsdorff, von der Abstammung her ein Bayer, welcher einst bei der Belagerung von Hameln[95] aufgrund einer heldenhaften Tat größere Berühmtheit erlangte. Hätte er nun den gleichen Mut bewiesen und den gleichen Eifer an den Tag gelegt, die Paderborner hätten allein vermutlich schon aufgrund der Zahl und des Mutes derer, die in der Lage waren, die Stadt zu verteidigen, die ruhmreiche Rettung erzwingen können; der Feind hätte sich, hätte nicht die Last solch gewiß riesiger Anstrengungen eine derart schimpfliche Flucht gezeitigt, vergeblich bemüht, denn es näherten sich ja auch die Kaiserlichen. Außer 200 Reitern, die unter drei mutigen Hauptleuten auf ebensoviele Schwadronen[96] verteilt wurden, und 400 Musketieren[97] hatten 500 Bürger Waffen angelegt, ebensoviele Bauern und zudem 350 junge Männer, teils aus der handwerklichen, teils aus der studierenden Jugend. Die beträchtliche Menge an Vorrat und Kriegsgerät schloß auch 14 Geschütze ein.

Aber während der Stadtkommandant in jenen zehn Tagen, an denen er von der feindlichen Reiterei eingeschlossen wurde, träge zu Hause blieb und sich mit einer Krankheit, die entweder durch Einbildung oder durch zu große Furcht entstanden war, heimlich verbarg, während er weder den Soldaten, noch den Bürgern, noch den übrigen ihre Positionen zuwies, während er sich durch keinerlei Gräben, durch keinerlei Werk zur Gegenwehr aufraffte, schlugen die Feinde, gewahr geworden, mit welcher Art Mensch sie es zu tun hatten, am Tage ihrer Ankunft bald nicht fern vom Westerntor ihr Lager auf, füllten Körbe mit zusammengesuchter Erde zur Errichtung von Schanzen[98] und türmten Anhöhen für die Batterien[99] auf; und zwar so, daß sie vom nämlichen Tore lediglich 40 Schritte entfernt waren. Nach Abschluß dieser Arbeiten schleuderte der Feind am 14. Mai ab zehn Uhr in ununterbrochener Folge bis in die Nacht in großer Zahl gewaltige Steinbrocken und feuerspeiende Kugeln, von denen einige 140 Pfund wogen, in die Stadt und außer daß einige Häuser beschädigt wurden, loderten an drei oder vier Stellen Brände auf, die aber glücklicherweise von Mönchen, Juden und Frauen gelöscht werden konnten. Am folgenden Tag, den 15. Mai, begann man nach sechs Uhr mit schwerem Geschütz heftig und fortwährend in die Westernschanze und die benachbarten Mauern zu donnern, in welche allesamt Stein und Explosivgeschosse folgen. Die Bürger und Bauern, vor Gefahr ebenso außer sich wie auch ängstlich und fluchtbereit, begannen, als der eine oder andere von Steinsplittern, die aus dem benachbarten Turm herausgeschossen wurden, verletzt wurde und niemand zur Stelle war, der mit Wort oder Tat lenkend eingegriffen hätte, nachdem sie ihre Waffen allmählich abgelegt hatten, in ihrer Ordnung zu zerfallen, ein jeder in sein Haus zu flüchten und alles mit Schrecken zu erfüllen. Die Soldaten verneinten, als sie die schrumpfende Zahl der Verteidiger, die Bestürzung des Stadtkommandanten und vieler Vornehmer und zudem die Wildheit der Feinde, die bereits den Sturm vorbereiteten, gesehen hatten, die Stadt weiterhin verteidigen zu können, und entschieden, daß dieses nun auch der in militärischer Formation Widerstand leistenden Reiterei gestattet sei. Folglich erbat man gegen sechs Uhr nach Gabe eines entsprechenden Zeichens vom Feind, daß er von Gewalt und dem Plan der Eroberung ablasse und eine Zeitspanne von wenigstens drei Stunden gestatte, innerhalb welcher gegenseitige Verhandlungen möglich seien. Wrangel verweigerte ihnen einen derartigen Vertrag in Gänze, denn er wollte hinsichtlich der Stadt Übergabemodalitäten mit einer Gewährung von Mäßigung und Milde, wie sie bei Kapitulationen üblich wäre. Kurz: Eine bedingungslose Übergabe. Das zu einem derartigen Verfahren erpreßte Paderborn willigte ein und öffnete gegen sechs Uhr seine Tore. Die Schweden drangen in die Stadt und nachdem die Offiziere entlassen wurden, verleibten sie alle Gemeinen[100] ihrem Militär ein. Um einer vollständigen Zerstörung zu entgehen, wurde der Stadt eine Summe von 25.000 Talern auferlegt, obwohl anfänglich 100.000 gefordert wurden. Sie raubten sämtliche Waffen, 2330 Pferde, über 2000 großer Fässer voller Bier, von Speckseiten, Schinken, Fleisch, Mehlprodukten, Schinken, Fleisch, Hausrat, Flachs und Wolle soviel, wie man nur von überall her zusammenraffen konnte. Hernach übergab Wrangel die Stadt und Diözese gänzlich ausgeblutet den Hessen“.[101]

Der Habsburg-Anhänger und Historiograph Wassenberg[102] schreibt in seinem 1647 erneut aufgelegten „Florus“: „Den 29. April. Alt. Calend. Ist die Königliche Schwedische Armee vor Höxter wieder auffgebrochen / vnnd den 1. 11. May mit dem Fußvolck vnnd Stücken vor Paderborn angelangt / dahin auß Cassel[103] Munition vnd 2. Brigaden[104] zu Fuß vnderm Commando deß Herrn Hertzogs von Würtenberg[105] geschickt worden / darauff die Statt / nach geschehener Aufforderung vnnd erfolgter abschlägiger Antwort auß 8. halben Carthaunen[106] den 5. 15. May nur einen halben tag also beschossen / daß etliche Thürne vnnd Pforten vber eine Hauffen gefallen / auch eine zimliche Pressen[107] in die Mawren gemacht worden / derowegen die Belägerten endlich auff discretion sich ergeben / vnnd 400. Mann zu Fuß / benebenst 3. Compag. Pferd von ihnen sich vnderstellen müssen / die Statt ist mit 600. Hessischen Soldaten besetzet / vnnd 23 30. Reuters vnnd geflehnte Pferd eine grosse quantität Meel / 200. Fuder Wein / viel Leinwa[n]d vnd Tuch in der Statt zur Beut bekommen“.[108]

Der kaiserliche Obrist Carrasco[109] schrieb am 2.6.1646 aus Dortmund[110] entschuldigend an Piccolomini:[111] Die Schweden seien in Westfalen eingefallen und selbst zehn kaiserliche Regimenter hätten sie nicht aufhalten können. Schwedische Korps hätten Paderborn blockiert. Er selbst sei von den Bürgern zur Übergabe von Paderborn genötigt worden. Auch die Soldaten hätten nicht weiter kämpfen wollen. Zumindest habe er den Abzug der Offiziere sichern können, während die Soldaten insgesamt in schwedische Dienste getreten seien.[112]

Wilhelm von Westphalen, der Landdrost von Westfalen, der als Mitglied der Paderborner Regierung in Gefangenschaft geraten war, glaubte Piccolomini gegenüber die Kapitulation der Stadt unter Seibelsdorf gerade mit Hinweis auf die rasche Rückeroberung durch Balduin von Reumont verteidigen zu müssen: „Soll aber nuhnmehro Ihro Fürstliche Exellence unterthenig nicht verhalten, welcher gestalt am vergangenen Sambstag den 1. huius durch hern Obristenleutnant Reumont beyhabenden officiren und soldaten diese staat Paderborn an dreyen ohrten morgens umb sechs schlegen angefallen und nach dreystsündigem gefecht glücklich erobert worden, darinnen einen hessischen Obristleutnant sambt vier Capiteien, andern officirn und 300 gemeine soldaten gefangen bekommen. Weiln nuhn der hessische status disser endts dadurch mutirt, so werde hinforter nit unterlassen, Ihro Fürstlichen Excellence zu dienen und was ferner vorgehet, unterthenig zu berichten. Wie ohnmöglich nuhn vor diesem gewesen dem Obristen Sybelstorff, diesen ohrt mit geringer besatzung gegen die gantze schwedische und hessische armee zu manuteniren,[113] ist aus diesem überfall, da der feindt gute resistens gethan, abzunehmen“.[114]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Höxter [LK Höxter]; HHSD III, S. 346ff.

[2] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 472ff.

[3] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[4] Fähnrich [schwed. fänrik, dän. fændrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee erhielt er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 48 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460.

[5] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 473.

[6] Wilhelm V. Landgraf v. Hessen-Kassel [14.2.1602 Kassel-21.9.1637 Leer]. Vgl. ALTMANN, Wilhelm V.; KEIM, Landgraf Wilhelm V. v. Hessen-Kassel I, II; PETRI, Das Militärwesen von Hessen-Kassel; GEYSO, Beiträge I-III.

[7] Paderborn; HHSD III, S. 601ff.

[8] Hessen-kasselische Armee: „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein. Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.

[9] Kapitän [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich, ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.

[10] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord von Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung von Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger unter dem 3.12.1634; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 233: „Und seind disen tag uf dem Asperg ankommen 3. Stuckh Officiers, ein Leutenant, Fendrich und Corporal, welche von dem Tubadelischen [Georg Christoph v. Taupadel; BW] Volckh, so von Schorndorff außgezogen [25.11. war Schorndorf gefallen; BW], entrunnen, dann ihnen die kaiserische den accord nit gehalten, Sie betrüglicher weiß 6. Tag umbgefüert, hernacher erst gezwungen sich underzustellen, oder sollten nidergemacht werden: Und seind alle Officier dabey gefangen genommen worden“.

[11] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnbung (1629) standen ihm als Obrist und Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[12] Johann v. Geyso [Geiß, Geiso, Geyß, Geyße, Giese, Gyse, Geihe, Geisse, Grese] [29.1.1593 Borken-1.5.1661 Kassel], hessen-kasselischer Generalleutnant.

[13] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke und Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[14] Ausschuss: Bürgerwehr: (zumeist relativ wirkungslose, unzuverlässige und aufsässige) Miliz zur selbstständigen Landesverteidigung (vgl. Landwehr), die teilweise schon beim ersten Musketenschuss auseinanderlief oder als Kanonenfutter diente, wenn sie nicht unter dem Schutz von Soldaten eingesetzt wurde. Zum Dienst im Ausschuss konnten sowohl Bürger – meist kleine Handwerker und ärmere Bürger, reichere Bürger drückten sich vor diesem Dienst – als auch Bauern der städtischen Dörfer herangezogen werden. Üblich war die Stellung des 5. oder 10. Mannes. Die Erfurter Bürgerwehr soll aus 1.200 Mann bestanden haben; BEYER; BIEREYE, Geschichte, S. 537. Zur Nutzlosigkeit des Bürgerausschusses vgl. die Äußerungen des brandenburgischen Kanzlers Friedrich Pruckmann [1562-1630]; FADEN, Berlin, S. 144: Sie wurden „von ihrer zween angeführt, die ihr Lebetage wohl keinen toten Menschen im Felde gesehen. Da war ein Trommelschlagen, Platzen und Schießen, auch Schreien in beiden Städten [Berlin und Cölln] die ganze Nacht hindurch, dass ihrer wohl wenige dieselbe Nacht werden geschlafen haben. Denn es war alles besoffen, was da war. Da hätte man wohlbeschossene Musketiere sehen sollen; der eine schoß die Lunte mit hinweg; dem andern entfiel der Ladestecken, dem dritten die Forschett [Gabelstock]; dem vierten versagte die Muskete zwei- bis dreimal; der fünfte steckte die Nase gar in den Ärmel, wenn er schießen wollte, gleich den Mönchen, Pfaffen und Jesuiten, die vor etlichen Jahren zu Paris gassatim gingen, Die dann losgeschossen hatten, konnten zu keiner Ladung wieder kommen, also voll waren sie. Die Pikeniere trugen die Pike auch gar musterlich, zu geschweigen, dass sie solche sonsten zu gebrauchen sollten gewusst haben. Summa, man hat nur lauter Schimpf gehabt“. FADEN, Berlin, S. 153f. Vgl. auch die Einschätzung Herzog Friedrichs III. von Schleswig-Holstein-Gottorp; RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 39: „das landtvolckh ohngeubet zu fechten, kleinmüthig und verzagt sein, ihr hertz und muth zurück bei ihren hinterlassenen Eltern, Weib undt Kindern gelassen“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 507 (1632): „Bald darauff sind die Bauern bewehret / und hinauff an Wald und Gräntzen verleget worden. Unter diesen waren ihr viel / die aus Mangel anderer Gewehr / Sensen an Stangen liesen machen / und darmit fort zogen / sie wurden aber zuvor am hindern Theil anders gerichtet / daß sie gerade wie Spiesse standen“. Der niederrheinische katholische Chronist von Kempen und Dekan des Stifts Kaiserswerth, Johannes Wilmius [1585-1655]; WILMIUS, Chronicon, S. 115, über die Ernsthaftigkeit von Verteidigungsmaßnahmen: „Im gleichen Jahr [1641; BW], als vorher im September in Deutschland alles vom Krieg verwüstet wurde und das kaiserliche Heer in Hessen gegen den Schwedengeneral Johannes Banèr lagerte, nahmen die Hessen unter Rabenhaupt [Karl Rabenhaupt von Sucha (1602-1675); BW] Kalkar im Klevischen zu nachtschlafender Zeit. Sie bedrohten uns schwer und kündigten feindselige Handlungen an. In panischem Schrecken befestigten die Kempener den Ort und widersetzten sich dem Amtmann [Johann Konstantin v. Neukirch, gen. Nievenheim; BW], der Soldaten aus ihrer Mitte ausheben wollte. Mit welchem Erfolg, wird die Zeit lehren. Jedoch auf einen Befehl des Fürsten hin, den der Amtmann unter Hinweis auf die Gefahr von ihm erwirkt hatte, wurden einige Abteilungen und Gruppen von Soldaten mit großem Aufwand der gesamten Gemeinde ausgehoben. Als Hauptmann wurde der Sohn des Amtmanns an ihre Spitze gestellt, ein Junge von neun oder zehn Jahren. Er sollte 60 Taler Sold monatlich bekommen. Hieraus kann man schließen, was die einfachen Soldaten erhalten werden. Gegen diese Aushebung erhoben die Vierter und die Gemeinde Einspruch, jedoch der Rat und die Schöffen wagten den Mund nicht aufzutun. Lieber wollten sie den Interessen ihres Vorgesetzten nachkommen, wenn auch die Stadt darüber zu Grunde ginge“.Teilweise wurde schon aus Kostengründen der Ausschuss von Städten abgelehnt; BRUNS, Hallenberg, S. 258f.; WALLHAUSEN, Defensio Patriae. „Daß die angestellte Landesdefension Erfolg haben konnte, wenn es sich bei den Übergriffen um kleinere Gruppen von Plünderern handelte, zeigte sich in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt, als man in (Düsseldorf-)Gerresheim eine Gruppe brabantischer Soldaten gefangennahm, die ‚die Gerresheimer Kirch spoliert’ (geplündert) hatten. Dreizehn von ihnen wurden am 27. Januar 1625 gehenkt und sechs enthauptet“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 78.

[15] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[16] N Stoltz [ – ], hessen-kasselischer Obristwachtmeister.

[17] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel von Reitern und Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[18] Lothar Dietrich Freiherr v. Bönninghausen [ca. 1598 Apricke-13.12.1657 Schnellenberg], in ligistischen, kaiserlichen, spanischen u. französischen Diensten, zuletzt Feldmarschallleutnant. Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.

[19] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 93. – Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten auch Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95.: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“

[20] Vgl. NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 96.

[21] Gottfried Huyn van Geleen, Freiherr u. Graf v. Amstenrade u. Geleen [um 1598-27.8.1657 Alden Biesen], kurbayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. SCHRIJNEMAKERS; CORSTJENS, Graaf Godfried Huyn van Geleen (in der deutschen Fachliteratur kaum beachtete Biographie).

[22] mit stürmender Hand: Terminus technicus bei Belagerungen, nachdem zumindest zwei Aufforderungen zur Übergabe und Stürme ergebnislos geblieben waren; wichtig gerade für die Kommandanten, die bei sofortiger oder unnötiger Übergabe ihren Kopf riskierten.

[23] Borgentreich [LK Höxter].

[24] Metschen: Metzeln, Morden.

[25] Johann Christoph v. Brambach [ -15.5.1638] , Fürstabt von Corvey [1624-1638].

[26] Minoritenkloster Höxter, heute St. Marien-Kirche.

[27] Brambach hatte sich nach Höxter in das Minoritenkloster geflüchtet.

[28] „Entführt oder beschädigt wurden der silberne Vitusschrein mit den Reliquien des heiligen Vitus, wertvolle Ornate, liturgische Gerätschaften, ein Teil des Archivs und der größte Teil der berühmten mittelalterlichen Bibliothek“. https://www.hoexter.de/portal/seiten/wke-thema-35-dreissigjaehriger-krieg-908000224-22101.html.

[29] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153. Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Auf der Suche nach Beute wurden sogar Latrinen erfolgreich durchsucht; SAUERLÄNDER, Geschichte der Stadt Lüdenscheid, S. 107. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“. Teilweise waren sogar Pfarrer mit auf Beute ausgezogen“. STÜNKEL, Rinteln, S. 20: „Im Oktober [1623; BW] erhält der Rat Kenntnis von einer für die Stadt sehr unangenehmen Angelegenheit, die unter Umständen die schwerstwiegenden Verwicklungen nach sich ziehen konnte. Uns aber zeigt dieses Vorkommnis, wie sehr schon in den ersten Jahren des Krieges die Moral der Bürgerschaft gelitten hatte. Es handelt sich um folgendes: Bürger der Stadt haben von den kaiserlichen Kriegsvölkern Seiner Exzellenz des Grafen von Tilly, die links der Weser von Exten bis Hemeringen lagerten, unter anderem gestohlenes Vieh gekauft und es durch Tillysche Soldaten nach Rinteln bringen lassen. Bei der Rückkehr von der Stadt in ihre Quartiere haben diese Kriegsknechte die Kirche in Hohenrode aufgebrochen und ausgeplündert. Als der Rat am 2. Oktober davon erfährt, ordnet er sofort eine Untersuchung über diese Vorkommnisse unter den Bürgern und Bürgerschützen an. Dabei stellt sich heraus, daß nicht nur einzelne Bürger im Tillyschen Lager gewesen sind, sondern daß auch Schützen aus allen Korporalschaften die scheinbar billige Kaufgelegenheit wahrgenommen haben und daß in diese schmutzige Angelegenheit, denn es handelt sich ja meist um gestohlene Sachen, nicht nur die Männer, sondern auch deren Ehefrauen und Dienstmädchen und auch die Schutzjuden verwickelt sind. Bürgermeister Curt Hanes Magd hat von den Soldaten Kleider gekauft, ein Knecht dem Juden Leaser eine geringe Kuh für einen Taler abgenommen, ein Fremder hat zwei große Kessel mitgebracht, die Frau von Carl Schnar hat elf Kuhhäute für 4 Tonnen Broihan eingehandelt, Carsten Bohne hat einen Krug für 2 ½ Groschen, Jürgen Bennemanns Magd einige Kleider, Lewin Storck eine Kuh für 2 ½ Taler, Hans Rosemeyer zwei Kühe und ein Rind für 7 Taler gekauft. Andere haben eingehandelt ein Pferd für fünf Koppstück, eine Büchse für einen Taler, Kessel, Messingkannen, Schaffelle, ein Leibstück für drei Brote, fünf Schlösser, die aus dem Hause von Wartensleben in Exten stammten – der Käufer behauptet aber, sie dem früheren Besitzer schon wieder angeboten zu haben – , Feuerschlösser, 15 Stück Leder, Mäntel und Leinwand, ein altes Feuerrohr, Degen, einen Messingkessel für einen Hut, einen kupfernen Kessel für zwölf Groschen, ein Bandelier, eine Kuhhaut, ‚so durchschossen‘, für 2 Koppstück, einen kleinen ‚Pott‘, ein Leinenlaken, ein Stück Samt, Wollgarn usw. Einer kaufte eine Axt von einem Soldaten, ‚der ihn Hungers halber um Gottes Willen gebeten, ihm ein Brot dafür zu geben‘ “.

[30] Partikulen: Teile eines Reliquienschreins.

[31] Arnold IV. de Valdois [ -1661], Fürstabt von Corvey [1638-1661].

[32] Heinrich Turck [Türck] [14. oder 21.12.1607 Goch-19.11. oder 9.12.1669 Trier], Jesuit u. Annalist.

[33] Ludwig v. der Asseburg [Ascheburg] zu Wallhausen u. Hinnenburg Obrist [6.6.1583 auf der Hinnenburg-18.3.1669 Brakel], ligistischer Obrist.

[34] Georg Ritter v. u. zu Seibelsdorf [Seibelsdorff, Sibelsdorff, Siebelstorff, Sybelstorff, Sivelstorf] [ – ], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist

[35] Heinrich v. Metternich [ -1654], ligistischer Obrist, bayerischer Statthalter der Unteren Pfalz.

[36] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, in besetzten Gebieten wurden schon einmal 240 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15), während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[37] Gronefeld, N [ – ], kaiserlicher Rittmeister.

[38] Ottbergen [Kr. Hildesheim-Marienburg]; HHSD II, S. 372f.

[39] N Sauren [ – ], kaiserlicher Rittmeister.

[40] Lüchtringen, heute Stadtteil von Höxter [LK Höxter].

[41] N Linnenberg [ – ], kaiserlicher Rittmeister.

[42] caputieren: beim Kopf nehmen, köpfen, töten.

[43] WIGAND, Denkwürdige Beiträge, S. 82f.

[44] Lothar Dietrich Freiherr v. Bönninghausen [ca. 1598 Apricke-13.12.1657 Schnellenberg], in ligistischen, kaiserlichen, spanischen u. französischen Diensten, zuletzt Feldmarschallleutnant. Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.

[45] Hamm in Westfalen; HHSD III, S. 286ff.

[46] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Man Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14.

[47] Wilhelm v. Wendt zu Crassenstein [Kratzenstein, Cratzenstein] [13.3.1603 Diestedde-15.3.1644 Nienburg], hessen-kasselischer, dann schwedischer Generalmajor.

[48] LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 299.

[49] Daniel Reichsfreiherr v. Rollin de St. André de Montbrun [„Daniel“, Andreas, Saint Andres, Andrei [1602 Holland-4.8.1661 Königsbach], hessen-kasselischer Obrist.

[50] Petarde: durch Petardiere angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt und mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren. Zum Teil wurden Soldaten durch Sonderzahlungen zu dieser unter Umständen lebensgefährlichen Tätigkeit gebracht; THEATRUM EUROPEUM 5. Bd., S. 535 (1644). FEIL, Die Schweden, S. 461 Anm.: „Petarden (Pétara Polyclastra, Sprengkessel), zum Aufsprengen von Festungsthoren, Zugbrücken, Fallgittern, Palissaden, Ketten, Minen u. s. w. bestimmt, waren aus Stückgut oder Eisen gegossene Kessel, mit gutem Kornpulver gefüllt, welche mit der breiten Mündung auf einem starken Brett (Mandrill-Brett) befestiget und dann an das zu sprengende Objekt (z. B. Thor) entweder angeschraubt, oder mittels eines Balkens mit starkem Stachel angestemmt, oder auf einem Karren soweit angetrieben wurden, bis sie hafteten. Losgebrannt wurden sie mittels Lauffeuers oder Lunten“. „Sie dienten zum Zerstören von solchen Objekten, denen man durch direkten Kanonenschuss nichts anhaben konnte. Besonders häufig wurden sie zum Sprengen von Toren und Eindrücken von Contre-Escarpen beim Sappe-Durchbruch oder zum Sprengen von Pallisaden etc. verwendet. Die Petarde war ein mörserartiges bronzenes Gefäss, welches mit 0,5 bis 100 kg Pulver geladen [normal waren 6-8 Pfd. Pulver; BW] und nach gehöriger Dämmung mittels Schrauben, Ketten oder Seilen an ein beschlagenes Brett befestigt wurde. Man brachte die Petarde unter Schutz der Dunkelheit an den Ort der Verwendung (meist durch Freiwillige) und hängte sie dort an. Sie wurde dann durch eine lange Feuerleitung durch die im Boden angebrachte Brandröhre zur Explosion gebracht. Die Anwendung soll 1574 von den Franzosen herrühren. Die Kaiserlichen unter FM Adolf v. Schwarzenberg sprengten mit Hilfe zweier Petarden bereits am 29.3.1598 zwei Tore der von Türken verteidigten Festung Raab. Sie waren unter der Leitung des FZM Johann Albrecht v. Sprinzenstein auf seine eigenen Kosten in Wien erzeugt worden. Die Gefäße hielten der Explosion stand und konnten wieder verwendet werden ! Sprinzenstein hatte eine Reihe von Verbesserungen bei der Artillerie eingeführt und eine Reihe von Erfindungen gehen auf sein Konto. Er hatte für Herzog Wilhelm V. v. Baiern ein Geschütz mit gezogenem Rohr als Hinterlader hergestellt. (Der Herzog schenkte es späte Kaiser Rudolf II.) Die Petarden hatten ein großes Gewicht. Auf 5 kg Ladung wurden 40 kg Metall gerechnet, eine leere Petarde für 100 kg Ladung wog 2,5 Zentner !“ [http://www.kuk-wehrmacht.de/regiment/artillerie/artgesch.html].

[51] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[52] Major [schwed. major, dän. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie und 300 fl. bei der Kavallerie.

[53] Hans Wilhelm v. Dalwigk [ -13.1.1638], hessen-kasselischer Major, Obrist.

[54] Feuermörser, Mortier: Steilfeuergeschütz, dessen Rohre aus geschmiedeten Schienen bestanden, die, wie bei einem hölzernen Fass, durch eiserne Reifen zusammen galten wurden. Bei einem Kaliber von bis zu einem Meter Durchmesser waren die Feuermörser bis zu 2, 50 m lang und wurden vor dem Abschuss in die Erde eingegraben. Ihre Stahlkugeln hatten eine sehr steile Flugbahn, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Sie dienten auch zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll). Nach Pflummerns Aufzeichnungen konnte man mit ihnen Kugeln von 100 Pfund und mehr werfen; SEMLER, Tagebücher, S. 68. Vgl. auch die Abbildung bei FREYTAG, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 1, S. 89.

[55] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung von Freund und Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg und Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten und verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.

[56] Kornett: das Feldzeichen der kleinsten Einheit der Reiterei (entsprach der Kompanie). „[ …] bei den soldaten ist das cornet dasjenige zeichen, so die helden bei frewd und mut erhaltet, darnach sie alle sehen, und wo dieses verloren, so ist herz und mut und die ganze compagni, das ganze regiment, das feld verloren“ [DWB]. –

[57] perturbiert: verstört, verwirrt.

[58] GEYSO, Beiträge II, S. 135.

[59] Attendorn [LK Olpe]; HHSD III, S. 36ff.

[60] Archives Munipales Strasbourg.

[61] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnbung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[62] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[63] Alexander II. Graf v. Velen u. Megen, Freiherr zu Raesfeld u. Bretzenheim, Graf (1642) [1599-10.10.1675], kurkölnischer Generalwachtmeister. Vgl. KNUST, Alexander von Velen (mit Einschränkungen). – WOLF, Landsberg-Velen, S. 85.

[64] Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt.

[65] Vechta [LK Vechta]; HHSD II, S. 461f.

[66] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner.

[67] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.

[68] WOLF, Landsberg-Velen, S. 73; Hoya [LK Nienburg/Weser]; HHSD II, S. 245ff.

[69] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[70] Jost [Jobst] Sigismund Treusch v. Buttlar-Markershausen [ – ], schwedischer Obrist.

[71] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 172.

[72] Münster; HHSD III, S. 537ff.

[73] Warendorf [LK Warendorf]; HHSD III, S. 754ff.

[74] Telgte [LK Münster]; HHSD III, S. 715f.

[75] N Bayer [ – ], münsterischer Hauptmann.

[76] Warendorf [LK Warendorf]; HHSD III, S. 754ff.

[77] LAHRKAMP, Münsters Rolle, S. 100.

[78] Osnabrück; HHSD II, S. 364ff.

[79] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 223; Tecklenburg [LK Tecklenburg]; HHSD III, S. 714f.

[80] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 570; Zons [LK Grevenbroich]; HHSD III, S. 811f.

[81] Wilhelm v. Westphalen [1590-1656], Landdrost, kaiserlicher Obrist. Vgl. NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 107ff.

[82] Brakel [LK Höxter]; HHSD III, S.112f.

[83] WOLF, Landsberg-Velen, S. 98; (Schloss) Neuhaus [LK Paderborn]; HHSD III, S. 671f.

[84] Balduin [Baldewin] v. [de] Reumont [Remmond, Remondt, Remont] [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.

[85] Wiedenbrück [LK Wiedenbrück]; HHSD III, S. 782f.

[86] Hans Christoffer Graf v. Königsmarck [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [N., N.], Leben und Thaten.

[87] WOLF, Landsberg-Velen, S. 85; Lüchtringen, heute Stadtteil von Höxter [LK Höxter].

[88] Paderborn; HHSD III, S. 601ff. Vgl. BRAUN, Paderborn im Dreißigjährigen Krieg; GÖTTMANN; HÜSER; JARNUT, Paderborn 2. Bd.

[89] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[90] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesborg, Freiherr zu Lindeberg u. Ludenhof, Herr zu Skokloster, Bremervörde, Wrangelsburg, Spycker, Rappin, Ekebyhov, Gripenberg u. Rostorp [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Feldmarschall. Vgl. auch die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2; ASMUS, Unter der schwedischen Krone, S. 52ff.; ASMUS, Das Testament des Grafen, S. 193ff.

[91] Heinrich Turck [Türck] [14. oder 21.12.1607 Goch-19.11. oder 9.12.1669 Trier], Jesuit u. Annalist.

[92] Robert Douglas [Duclas, der Lebhafte; Duglaß, Duclas] of Whittinghame, Freiherr [1651], Graf [1654] [17.3.1611 Standingstone/Schottland-28.5.1662 Stockholm], schwedischer Obrist, Generalleutnant. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 2378. (dort wie immer weiterführende Literatur); BERG; LAGERCRANTZ, Scots in Schweden; MAIDMENT, Collection, S. 331ff.

[93] [Bad] Lippspringe [LK Paderborn]; HHSD III, S. 44f.

[94] Dringenberg [LK Warburg]; HHSD III, S. 174.

[95] Hameln [LK Hameln-Pyrmont]; HHSD II, S. 192ff.

[96] Schwadron, Esquadron [schwed. skvadron, dän. squadron]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug). Die Schwadron war in der Regel eine taktische, selbstständig operierende Infanterie- oder Kavallerieeinheit, die nur für die jeweilige Schlacht aus verfügbaren Einheiten gebildet wurde, meist aus einem Regiment bestehend. Nach Bedarf konnten a) bestehende zahlenmäßig starke Regimenter geteilt oder b) schwache Regimenter zu einer Schwadron zusammengelegt werden; SCHÜRGER, Archäologisch entzaubert, S. 380.

[97] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[98] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Nach DILICH, Krieges-Schule, S. 42, hatte der Rumormeister „Huren und Buben“ zu dieser Arbeit zu zwingen. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.

[99] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]

[100] Vgl. dazu auch die Angaben des bischöflich-osnabrückischen Reiters Johann Homeyer [Hohmeyer].

[101] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 78ff.

[102] Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.

[103] Kassel; HHSD IV, S. 252ff.

[104] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2016 Mann und 256 Offizieren, ab 1631 nach Gustav II. Adolfs Reform nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann und 64 Offizieren. Die insgesamt 1512 Mann waren in 648 Pikeniere und 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.

[105] Friedrich Herzog v. Württemberg-Neuenstadt [19.12.1615 Stuttgart-24.3.1682 Neuenstadt am Kocher], französischer, dann hessen-kasselischer Generalmajor. Vgl. LORENZ; MERTENS; PRESS (Hg.), Das Haus Württemberg, S. 193.

[106] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.

[107] Bresche [Brescha, Breche, brescia, bresica, Presse]: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer oder auch in einer Verschanzung. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde [ENGERISSER].

[108] WASSENBERG, Florus, S. 661.

[109] Don Felipe de [Philippo di] Carrasco [Carrasco, Carssos, Carasko, Korasko, Corasco, Cattrecho] Cisnero [Dessineros] [ – November 1646], kaiserlicher Obrist.

[110] Dortmund; HHSD III, S. 166ff.

[111] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog von Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).

[112] Státní oblastní archív v Zámrsku Rodinný archiv Piccolominiové Nr. 24914. TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Nr. 839, S. 274.

[113] manutenieren: halten, behaupten.

[114] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 117: Westphalen an Piccolomini, Paderborn, 1646 XII 7.

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Margali [Margally, Margacky], Pierre (Peter)

Margali [Margally, Margacky], Pierre (Peter); Obrist [ – ] Der Franzose Pierre [Peter] Margali [Margally] stand als Obristleutnant[1] bzw. Obrist[2] in schwedischen Diensten.[3]

Aus der Reichsstadt Heilbronn[4] wird 1631 berichtet: „General Ossa,[5] Befehlshaber der kaiserlichen Besatzung (10 Fähnlein[6] Lothringer[7] vom Regiment[8] Pfalzburg[9]) in Heilbronn, fordert auf die Nachricht von der Annäherung der Schweden dem Rath die Thorschlüssel ab und nimmt sie in eigene Verwahrung. – Nach Ossas Abgang kommandiert Oberstlieutenant Guimont[10] die Besatzung. Sie betrug 30 Offiziere, 1053 Mann, wovon 265 krank; 147 Jungen und 22 Weiber“.[11]

Der schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] berichtet über die Einnahme Heilbronns und die Ruinierung des Regiments des Louis de Guise:[12] „In deme der Obriste Lieutenant, Herr von Tscherotin,[13] dieses verrichtet, ist der FeldMarschalck[14] selbst / mit den Obristen Sperreuters[15] / Witzlebens[16] / vnd denen übrigen Herrn Cochtitzky[17] Reitern / nebenst sechshundert musqvetierern[18] vnd Dragonern[19] / nach Heilbrun gerücket: In welcher Stadt ein gantz Regiment / des verstorbenen Printzen von Pfaltzburg / von zehen compagnien[20] / vnd noch bey siebenhundert gesunder Man starck / logirte / auch die Bürgerschafft / vmb sie desto besser im Zaum zuhalten / disarmiret[21] hatte. Von diesem Platz war gewisse Kundschafft einkommen: Daß die gvarnison[22] nur blos in den Pforten vnd auf dem Marckte / auf den Thürnen[23] aber vnd im Zwinger[24] keine Wacht hielte. Darumb der FeldMarschalck anfänglich resolviret: An einem gewissen Ort / da der Stadtgrabe drucken / den Zwinger mit Sturmleitern[25] zubesteigen; folgends durch die Thür / so in den Zwinger gehet / an das innerste StadtThor zukommen / vnd selbiges mit einer petarde[26] zusprengen. Zu welchem Behuff Er / durch den Obristen Schavelitzky[27] / einen petardierer[28] / vnd etliche petarden von Stuckart[29] bestellet: Auch einen Wirtembergischen Capitain,[30] welcher in der Stadt wol bekannt / vnd zu dieser entreprise[31] sehr incliniret[32] war / ein Par Tage voraus in die Stadt gesandt / daß er mit Fleis nochmahln alles remarqviren[33] vnd absehen solte; wie die Wachten von der gvarnison bestellet / vnd der Ort / da man anzukommen gedachte / beschaffen ? Da nun der FeldMarschalck / des andern Tages nach seinem Aufbruch von Mergentheim[34] / vnd Weinsperg[35] / so eine halbe Meile[36] von der Stadt Heilbrun angelanget / vnd der vorangeschickte Capitain Ihm daselbst begegnet / mit gnugsamen Bericht von der Sachen Beschaffenheit; daß an dem designirten Ort man leichtlich vnd vnvermerckt hinnein zukommen vermöchte: Auch es gleich itzt an deme war / daß Er den Anschlag fortsetzen wolte; fienge Er an / bey sich zuerwegen. Wie schwerlich die Soldaten vom Plündern[37] / insonderheit des Nachts / da der Officierer respect gering bey ihnen zu seyn pflegt / abzuhalten: Vnd möchte diese wolvermögende Stadt / so dem gemeinen Wesen / durch ihre ansehnliche Mittel / noch in viel Wege künfftig vnter die Arme greiffen / könnte / darüber gar zu Scheitern gehen. Wobenebenst Er auch besorget; wan der Anschlag etwa falliren[38] / vnd nicht allerdings wol ablauffen solte / würde den Soldaten in der Stadt der Muth wachsen / vnd sie hernachmahls sich desto härter opiniastriren[39] / den Bürgern aber abbatiret[40] werden: Die Er sonst / hefftig wieder die Keyserliche animiret zuseyn wuste / vnd mit ihrer assistentz die gvarnison, ohne besondere Weitleufftigkeit heraus zuheben / verhoffte. Dan es war Ihm die gewisse Vertröstung geschehen: Daß / so bald sich nur etwas von Königlichem Schwedischen Volcke vor der Stadt sehen liesse / die Bürgerschafft alsbald zusammentreten / der gvarnison entweder sich bemeistern / vnd dieselbe darzu zwingen / oder doch bereden würde; die Stadt auffzugeben / vnd mitt accord[41] abzuziehen.

Dieser Vrsachen halber stellete Er die entreprise ein / vnd lies / so bald der Tag anbrach / die Reuter / nebenst den dragonern / im Felde sich presentiren vnd sehen: Mit dem FusVolck aber / auf daß der Feind nicht wissen möchte / wie viel Er desselben hette / occupirte vnd besetzte Er etliche Ort nahe bey der Stadt / als das Carmeliter-Closter / vnd andere mehr. Fertigte darauf einen Trompetter[42] an den Commendeur ab / vnd lies die Stadt auffordern. Welcher aber den Trompetter nicht admittiren[43] / viel weiniger demselben / einigen Bürger anzusprechen / vergönnen wollen: sondern sich / mit Aufführung der Stücke[44] auf die Thürne vnd mit Schantzen[45] / zur Gegenwehr sehr embsig gerüstet; auch die Mühle / welche auf dem Stadtgraben / da derselbe an den Neckar schleusset / gelegen / vnd einen aufgefutterten[46] Wassergraben rund herumb hat / dahero ziemlich feste ist / mit einer Wacht von viertzig musqvetierern verwahret. Solche Mühle nun lies der FeldMarschalck die folgende Nacht anfallen / vnd eroberte sie glücklich: Wobey der Lieutenant,[47] so darin commendiret / nebenst dreyssig musqvetierern gefangen / vnd die andern zum Theil niedergehawen worden. Vnd were die Stadt selbst in Gefahr gestanden / wan man sich der Leiter / langst welche die Wacht / so in der Mühle gelegen / aus vnd in die Stadt gestiegen / alsbald bemächtiget: Wodurch man die Stadt / des Feindes eignen Bekandnus nach / zugleich mit gewinnen können. Weil die soldaten aber in der Mühle sich zu lang amusiret / bekam der Feind Zeit vnd Raum / die gemeldte Leiter in den Neckar zustürtzen. Gleichwol / nachdem derselbe diese Post / sambt der gantzen Wacht verlohren / vnd man aus der Mühle das Bollwerck / so dargegen über gelegen / davon der Feind die beste defense gethan / derogestalt commendiret / daß sich niemand darauff dürffen sehen lassen / wil geschweigen / daß er seiner Stücke mehr gebrauchen können; (wie dan in selbiger Morgenstunde / bey achtzehen Personen / vnd der beste Connestabel[48] erschossen worden,) spürete man bald / daß Ihm der Muth ziemlich gefallen were; Derowegen der FeldMarschalck ihn aufs new sommiren[49] lies. Vnd ob wol der Commendeur erstlich mine machte / als begehrte er nicht zutractiren / gab er doch endlich dem accord Gehör: Weil er sahe / daß nicht alleine seine Soldaten kleinmütig / sondern auch die Bürgerschafft gegen Ihm aufstützig[50] zu werden anfiengen.

Zog darauff / den zwey vnd zwantzigsten ChristMonats / früh Morgens / mit Sack vnd Pack / Ober- vnd Vntergewehr / fliegenden Fähnlein / vnd brennenden Lunten[51] / bey fünffthalbhundert gesunder Man / so Gewehr getragen / starck / nebenst vielen Krancken aus: Das übrige Volck / so lauter Frantzosen / nam bey den Königlichen Schwedischen Dienst; von welchen Capitain Cover zweyhundert sechzig / vnd Margali bey funffzig Man bekommen. Die ausgezogene gvarnison, weil sie übern Rhein ihrem andern Volcke nachzuziehen begehret / ward durch funffzig von des Obristen Schavelitzky Reuter / des Weges nacher Philipsburg[52] und Speier[53] convoyiret“.[54]

Das „Theatrum Europaeum“[55] hält zu den Vorgängen in Heilbronn fest: „Hierauff ist der Schwedische Feldmarschalck Gustav Horn auff Heylbrunn gerucket. In dieselbe Statt hat vmb den Außgang deß Wintermonats der Kayserliche Commissarius[56] Ossa das Lothringische Pfaltzburgische Regiment von zehen Fahnen einquartiret / zu deren Vnterhaltũg die Benachbarte vom Adel Monatlich vber viertausent Gülden herschiessen / die Stadt aber Wein vnnd Brodt hergeben sollen. Als nun gedachter Feldmarschalck den 20. Decembris auff die Statt angezogen / sie deß Nachts vmb zehen Vhren mit einer starcken Reuterey berennet / vnnd deß Morgens bey anbrechendem Tag einen Trompetter hinein geschicket / mit Begehren / die Lothringischen solten die Statt raumen / vnd ihn mit seinem Volck hinein ziehen lassen / wiese ihn der Lothringische Commendant schlecht ab / vnd ließ gleich von vnderschiedlichen Orthen mit Stücken hinauß schiessen / thete aber doch kein sonderlichen schaden / als daß etliche Pferd auff dem Platz blieben.

Auff solches schickte Nachmittag der Feldmarschalck wider zween Trompetter in die Statt / die brachten Schreiben an den Rath / Inhalts; daß sie trachten solten / die Guarnison in der Güte auß der Statt zuschaffen / sonsten würde er Mittel gebrauchen müssen / die er zu Verschonung der Bürger / als seiner Glaubensgenossen biß dato hette vnderlassen wollen. Aber der Commendant wolte sich zu keinem gütlichen Außzug bereden lassen / sondern begehrte / die Bürger solten neben ihm fechten: Das wolten sie aber nicht thun sondern ihrer Häuser für Brand vnd Plünderung hüten. Vnder solchem Mißhelligem Wesen ward des Nachts starck nach den Wachtfewren hinauß geschossen.

Den 22. dieses eroberten die Schwedische die Silmer Mühl / welche mit 60. Lothringern vber welche ein Leutenant commandierte / besetzt war. Das Thor ward mit einē Petard eröffnet / vñ etliche / nidergehawen / als aber ein Frantzösischer Dragoner Hauptmann[57] mit hinein kam / gab er den vbrigen Quartier[58] vñ nahm sie gefangē. Hierauff haben die Schwedische auß dieser Mühlē die Pastey gegen vber verheeret / vnnd obwohl die beste Stück darauff gestanden / doch so embsig darauff Fewer gegeben / daß nicht allein der beste Constabel / sondern auch zimblich Soldaten erschossen vñ beschädiget worden. Weil nun die Belägerte in sorgen stunden / die Statt möchte am selbigē Orth erstiegen werden / haben sie (nach dem zuvor noch ein Schwedischer Trompeter die Vbergebung mit Betrohung aller Vngnad / begehret) sich zum Accord bequemet / vnd solches deß Abends vmb 4. Vhren dem Feldmarschalck angemeldet. Auff solches nun wurden die Articul verfasset / vnd darein alle Geistliche vñ Weltliche Catholische personen mit eingeschlossen / darneben bewilliget /dz die Besatzung mit all dem ihrigen frey abziehen möchten / vnd Convoirt werden sollten. Es hat sich aber bey dem Abzug fast der halbe Theil / so lauter Frantzosen gewesen / bey den Schwedischen vndergestellet.

Wie nun hierauff die Schwedische in die Statt kommen / hat der Feldmarschalck sein Quartier im Teutschen Hauß[59] genommen / dessen der Commentur[60] nit wol zu frieden gewesen / aber es ward ihm angedeutet / weil Ihre Königl. Mayestät zu Schweden Mergentheimb / als deß Teutschen Ordens[61] Meisters Residentz innen hette / gehörte nunmehr der Orden sampt den Häusern Ihrer Mayestät zu.

Der Feldmarschalck reisete auff den Christag deß Nachts vmb 10. Vhren wider von dannē ab / hinderließ eine Quarnison von 500. Mußquetirern / von gutem altem Volck vnder dem Obristen Leutenãt Schmidberger.[62] Die Statt wurde nachmals vber die massen starck befestiget / auch vorgedachte Mühl mit absonderlichen Wercken fortificirt / daran täglich etliche hundert Mann arbeiteten. Der Catholischen geflehnte Güter wurden Arrestiert vnd Inventiert / auch aller Vorrath an Früchten vnd Wein auß den vmbliegenden Orthen in die Statt geführet / vnd also ein Magazin daselbst auffgerichtet“.[63]

Die lothringischen Besatzungssoldaten waren mit der „Ungarischen Krankheit“[64] infiziert, die sie aus Rothenburg o. d. Tauber[65] eingeschleppt hatten: „Die Bürger der Stadt verweigern dem General Oßa nicht nur die Hülfe, sondern schleppen auch in der höchsten Erbitterung die mit der ungar’schen Krankheit behafteten Soldaten der Besazung aus den Häusern, und werfen sie auf den Mist. Die 20 lothring‘schen Fähnlein, die in der Stadt sind, wehren sich zwar wacker, dessen ungeachtet sieht sich Oßa genöthigt, den 23. Dec. abzuziehen, worauf die Thore der Stadt geöffnet werden“.[66] Am 25.12.1631/4.1.1632 rückten die Schweden ein.

Margali stand 1632 als Obristleutnant im Dragonerregiment[67] Taupadel.[68] Bei der Schlacht um Bamberg[69] am 9.3.1632 führte er zwei Kompanien mit 200 Pferden.[70]

Bei Bernhard von Sachsen-Weimars[71] Aufbruch nach Franken Anfang 1633 war er in Chemnitz[72] zurückgeblieben.[73] „Den 11. Jan. [1633; BW] ist von denen Schwedischen Soldaten, so am Neuen-Jahrs-Heiligen Abend ankommen, das rothe Regiment[74] wieder weg marchiret, und sind dagegen, an dessen statt, in die 200. Irrländer[75] und Schottländer[76] einqvartieret worden.

Der Major,[77] Johann Lyll,[78] ein Schottländer, hat erstlichen bey David Fritzschen, hernacher bei Elien Bocken, Qvartier genommen, und sind des Obrist-Lieutenant Lorentz Ambrosii[79] Tupadelischen[80] und Margallischen 200. Dragoner zu ihm gestossen, so allhier sich zugleich einqvartieret“.[81]

„Folgenden Mondtag [11.2.1633; BW] seynd die Schwedischen Soldaten, neben dem Obristen Margally, so ein Frantzose war, vollends aufgebrochen und weg marschirt“.[82]

Aus Chemnitz wird zu 1633 berichtet: „Von den am 31. Decbr. vor. Jahres angekommenen Schweden zog am 11. Jan. das rothe Regiment ab, allein dafür rückten 200 Schottländer und 200 schwedische Dragoner wieder ein, doch wurde strengere Mannszucht gehalten, denn am 5. Januar sollten 2 als Plünderer angegebene Soldaten gehangen werden, und nur mit Mühe wurde denselben, auf Fürbitten ihrer Kameraden, vom Commandanten die Todesstrafe erlassen. Am 18. Januar machte sich abermals eine Gesandtschaft auf, [S. 34] um beim Kurfürsten um Erleichterung der sehr drückenden Einquartierungslast bittend einzukommen, sie kehrten am 28. Jan. mit der tröstlichen Versicherung heim, daß es bald besser werden solle. Während dem waren aber noch 200 schwedische Dragoner eingerückt. Am 7. Febr. zog auch der schwedische Commandant mit einem Theile der Besatzung ab, Oberst Margacky blieb als Commandant mit einem Rest Schweden zurück, und Chemnitz bekam die Nachricht, daß es nunmehr sächsisches Kriegsvolk vom Taubischen Regiment bekommen solle. Am 12. Februar rückten denn auch 3 Schwadronen Reiter von diesem Regiment hier ein unter dem Befehl des Majors Dietrich von Heinitz, und am nächsten Morgen wurde Chemnitz von den Schweden vollends geräumt“.[83]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[2] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[3] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[4] Heilbronn [Stadtkr.]; HHSD VI, S. 315ff. Die Abbildungen zeigen Heilbronn um 1571 und 1617.

[5] Wolf Rudolf Freiherr v. Ossa [Oßen] [ca. 1574-16.9.1639 Regensburg], kaiserlicher Generalkriegskommissar, Feldmarschall.

[6] Fähnlein [schwed. fana]: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner), bei den Schweden z. T. bis 500 Mann. Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10-15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.

[7] Lothringer: Truppen des Karl IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)], die im Reich einen außerordentlich schlechten Ruf genossen. THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 493 (1631): „Es hat diß Volck auch an andern Orthen / da sie auffgebrochen / also gehauset vnnd Tyrannisiret / daß es ein Stein erbarmen mögen: alles auff den eussersten Grad verderbet / geplündert / den Haußraht verbrennet / das Bettwerck in die Lufft gestrewet / vnd andern vnmenschlichen Muthwillen verübet / nicht anders als wann die Innwohner ihre abgesagte Feinde gewesen: Sonsten aber waren sie so forchtsamb vnd verzagt / vnnd dorfften ihres Manns / ob sie schon offtmals als demselben an der Anzahl vberlegen / nit erwarten“. Melchior Adam Pastorius [1624 Erfurt-1702 Nürnberg], Bürgermeister und Oberrichter in Bad Windsheim (1631) fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 111f.: „Bald ruckte die Lothringische Armee hernach / die plünderte das gantze Land aus / und suchten diejenige Bauren Leute / so mit ihrem Vieh in die Wälder gewichen waren / mit Hunden auf / etliche übel bekleidete waren im Walde erforen / etliche hatten was Vieh / in die Stadt geflüchtet / das starb Hungers / weilen auch das Futter in der Stadt alles ausgezehret war / man konnte kein Aas hinausführen lassen / daß verursachte Gestanck / Kranckheit und Sterben. Es wurden damals weder Kirchen noch Schulen gehalten / auch keine Wachten gehalten / noch sonsten etwas in der Stadt verrichtet / jederman bliebe zu Hause wie ein Dachs in seiner Höhlen. Und dieses Volck hiesse man den Tyllischen Zug“. Der Chronist Sebastian Dehner [25.8.1612 Rothenburg-13.6.1679] hält fest; HELLER, Rothenburg, S. 77f.: „30. Oktober an einem Sonntag zu Nachts umb Horn ist daß Galgenthor geöffnet worden, da ist der Lothringer mit seinem Volck, lauter Franzosen, hereingezogen, alßbald Rathhauß, Rüstkammer und den Mark mit Schildwach bestellet, auf dem Mark viel Feuer angezündet, dabey Schwein, Schaf, Hünner, Gänß, waß u. wo sie waß gefunden, gebraten, gesotten und recht soldatisch angefangen zu leben. Nach Mitternacht fingen sie an, die Häußer mit Gewalt zu erbrechen und die Leute zu tribuliren, alleß zu plündern, zu nemmen, zu schlagen, daß ein groses Lamentiren, Weinen, Heulen, Klagen und Schreyen in allen Gaßen und Häusern entstanden; die Leuth Geld zu geben mit Stößen und Schlägen genötiget, in manchem Hauß Truhen und Kasten, Alleß zerschlagen, die Leuth auf der Gaßen außgezogen u. s. w. Man hat fast nichts sowohl verschoben, welches sie nicht gesucht und gefunden. Es hat kein Bürgermeister noch Herr mehr aufs Rathhauß gekönnt noch gedörft; Läuten und Schlagen, Kirchen- und Schulengehen ist alles innengestanden. 31. Octobr. Montag gegen Tag, als es hell worden, sind mehr Soldaten in die Statt gelaßen worden und was die Vörige nit genommen und verwüst, haben dieße vollend genommen; sind manche Häußer rein außspoliert worden; ist eine Parthey auß- die andere eingangen. Gegen Ausschlagen sind etliche Teutsche für das lateinische Schulhauß kommen fürgebend, sie wären salva guardia, welchen der H. Rector die Thür geöffnet; aber alß sie hinaufkommen, haben sie den Rector geschlagen, Geld u. Silbergeschmeid und Kleider genommen und damit fort, welchen alßbald bey 16 Franzosen mit ihren Büxen[7] und brennenden Lunten gefolget, ins Hauß gangen, der armen Schuler Mäntel, Kleider, Hüt und Schuhe genommen und alß solche fortwaren, und die Kuhe auß dem Stall war, hat man die Tür in Eil wider von Innen zugeschlagen, were sonst alles genommen und verwüst worden. […] Am Sambst: und Sonntag hat man die Völkher erst recht einquartiert: je einem 4. 5. 6.; denen hat man nach der Volle müßen Freßen und Saußen schaffen, wie und waß sie begeret, und Leibs und Lebens nit recht sicher bey ihnen gewest, oftmalß alleß auß den Häusern geschlagen und darinnen nach ihrem Muthwillen gehauset und den Leuthen mit großer Bedrohung offentlich unter die Augen gesagt, Alleß, waß noch übrig in Häußern, were ihr. ‚Vatter hinauß, mein ist das Hauß !‘ u. s. w. ‚Ihr Rebellen ! Ihr Schelmen ! Ihr Dieb ! Ihr Mayneidige !‘ “

[8] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[9] Gemeint sind die Truppen des Louis de Guise, baron d’Ancerville, comte de Boulay, prince de Phalsbourg[9] et Lixeim[9] [„Prinz von (der) Pfalzburg“, „Lothringer“] [14.12.1588-4.12.1631 München], illegitimer Sohn des Louis II de Guise, cardinal de Lorraine [6.7.1555 Dampierre-24.12.1588 auf Schloss Blois ermordet], Schwager Karls IV. v. Lothringen u. lothringischer Feldmarschall (?).

[10] N Guimont [ – ], lothringischer Obristleutnant in kaiserlichen Diensten.

[11] DÜRR, Heilbronner Chronik, S. 162.

[12] Louis de Guise, baron d’Ancerville, comte de Boulay, prince de Phalsbourg et Lixeim [„Prinz von (der) Pfalzburg“, „Lothringer“] [14.12.1588-4.12.1631 München], lothringischer Feldmarschall.

[13] Jan [Johann] Freiherr ze Žerotina [Zerotin, Tscheratin] [um 1604-15.1.1632 bei Höchstadt], schwedischer Obristleutnant.

[14] Gustav-Carlsson Horn af Kanckas, Graf af Björneborg [22.10.1592 Örbyhus im Kirchspiel Vendel-10.5.1657 Skara], schwedischer Feldmarschall. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=13818.

[15] Claus Dietrich Freiherr v. Sperreuter [Sperreut, Stierreuth] [um 1600 Walsrode-9./20.1.1653 Innsbruck], schwedischer, dann kaiserlicher Obrist, ab 1646 venetianischer Generalmajor. Vgl. LEISTIKOW, Sperreuter.

[16] Georg Melchior v. Witzleben [Wetzleben, Weitzleben] [um 1596-1672], Major, Obristleutnant bzw. Obrist in schwedischen Diensten.

[17] Andreas Freiherr Kochczitz [Kochciki, Kochtiký, Kotizky, Kaftitzky] der Jüngere [ -17.2.1633], schwedischer Obrist.

[18] Musketier [schwed. musketerare, musketör]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[19] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[20] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[21] Entwaffnung: Oft wurde auch in den besetzten Städten die Bürgerschaft entwaffnet, angeblich um Aufstände zu verhindern, in Wirklichkeit aber, um die noch brauchbaren Waffen an die Soldaten auszuteilen. KRAH, Südthüringen, S. 100. „Und daß sich die bewaffnete Macht auch damals gegen jede Überraschung von Seiten der Bewohner sichern wollte, beweist der Befehl vom 29. November 1634: ‚Auf Befehl der Römischen Kayserlichen, auch zu Hungarn und Böheimb (Böhmen) Königlichen Majestät, unseres aller Gnädigsten Herrn und deroselben verordneten Herrn Generals Exzellentz, sollen alle Inwohner der Stadt Meiningen, hohes und niedriges Stands, sie seien, wer sie wollen, alle ihre Gewehr und Waffen, Musqueten, Pistolen, Pantelier- und Feuerrohr, Rapir, Banddegen , Helleparten, Partisanen, Kurz- und Langespieß, Dolche, Spitzhammer, und was dergleichen mehr, wie sie auch Namen haben, bey ihren Eydes-Pflichten und bey Vermeidung (von) Leibs- und Lebensstrafe, alsobald und ungesäumt dem Herrn Obristenwachtmeister , so in dem Wirtshaus zur Meise quartiert, überliefern und – – – hiervon das wenigste nicht zurückbehalten oder verbergen, sondern hierinnen schuldigen Gehorsam leisten‘. Und der Kommandant von Maßfeld forderte am 1. Dezember durch den Kanzler das Jagdzeug zurück, das im Vorhof des Schlosses gewesen und durch den Oberförster von Henneberg aus Maßfeld weggeholt worden sei. Über diese Waffenlieferungen berichtete der Kanzler allerdings seinem Kurfürsten am 3. März: ‚Alle Gewehr und Waffen hat man den Untertanen abgenommen – – – unter dem Schein, als hätte man sich eines Aufstandes zu befahren. Es aber hernach solche Waffen meistenteils den unbewehrten Soldaten gegeben worden‘. Die Ausrüstung der Truppe scheint also schon nicht mehr die beste gewesen sein“. KRAH, Südthüringen, S. 100.

[22] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[23] Türmen.

[24] Zwinger: Umgang zwischen der äußeren und inneren Mauer bei Befestigungen.

[25] Sturmleiter: Eskaladieren (Eskalade, frz.: escalader, escalade) bedeutet mittels Sturmleitern ersteigen, also die Ersteigung von Mauern oder steilen Böschungen. Dieses Gerät war ein wichtiges mittelalterliches Kriegsgerät. Häufig einholmig mit an der Spitze angebrachten Haken war es leicht und gut zu händeln. So sollten die Sturmkolonnen den Wall der Burg oder Festung auf Sturmleitern ersteigen, versuchen sich dort festzusetzen und das Tor von innen öffnen, um den Reserven den Weg frei zu machen. [wikipedia]

[26] Petarde: durch Petardiere angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt und mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren.FEIL, Die Schweden, S. 461 Anm.: „Petarden (Pétara Polyclastra, Sprengkessel), zum Aufsprengen von Festungsthoren, Zugbrücken, Fallgittern, Palissaden, Ketten, Minen u. s. w. bestimmt, waren aus Stückgut oder Eisen gegossene Kessel, mit gutem Kornpulver gefüllt, welche mit der breiten Mündung auf einem starken Brett (Mandrill-Brett) befestiget und dann an das zu sprengende Objekt (z. B. Thor) entweder angeschraubt, oder mittels eines Balkens mit starkem Stachel angestemmt, oder auf einem Karren soweit angetrieben wurden, bis sie hafteten. Losgebrannt wurden sie mittels Lauffeuers oder Lunten“. „Sie dienten zum Zerstören von solchen Objekten, denen man durch direkten Kanonenschuss nichts anhaben konnte. Besonders häufig wurden sie zum Sprengen von Toren und Eindrücken von Contre-Escarpen beim Sappe-Durchbruch oder zum Sprengen von Pallisaden etc. verwendet. Die Petarde war ein mörserartiges bronzenes Gefäss, welches mit 0,5 bis 100 kg Pulver geladen [normal waren 6-8 Pfd. Pulver; BW] und nach gehöriger Dämmung mittels Schrauben, Ketten oder Seilen an ein beschlagenes Brett befestigt wurde. Man brachte die Petarde unter Schutz der Dunkelheit an den Ort der Verwendung (meist durch Freiwillige) und hängte sie dort an. Sie wurde dann durch eine lange Feuerleitung durch die im Boden angebrachte Brandröhre zur Explosion gebracht. Die Anwendung soll 1574 von den Franzosen herrühren. Die Kaiserlichen unter FM Adolf v. Schwarzenberg sprengten mit Hilfe zweier Petarden bereits am 29.3.1598 zwei Tore der von Türken verteidigten Festung Raab. Sie waren unter der Leitung des FZM Johann Albrecht v. Sprinzenstein auf seine eigenen Kosten in Wien erzeugt worden. Die Gefäße hielten der Explosion stand und konnten wieder verwendet werden ! Sprinzenstein hatte eine Reihe von Verbesserungen bei der Artillerie eingeführt und eine Reihe von Erfindungen gehen auf sein Konto. Er hatte für Herzog Wilhelm V. v. Baiern ein Geschütz mit gezogenem Rohr als Hinterlader hergestellt. (Der Herzog schenkte es späte Kaiser Rudolf II.) Die Petarden hatten ein großes Gewicht. Auf 5 kg Ladung wurden 40 kg Metall gerechnet, eine leere Petarde für 100 kg Ladung wog 2,5 Zentner !“ [http://www.kuk-wehrmacht.de/regiment/artillerie/artgesch.html].

[27] Bernhard Schaffalitzky [Schafelitzky] zu Mukadel [„Mückenthal“] [31.8.1591 Brackenheim-21.101641 Paris], französischer Generalmajor. Vgl. den Beitrag von Jörg WÖLLPER in den „Miniaturen“ unter schaffalitzky-zu-mukadel-bernhard-von.

[28] Petardierer: Militär- oder Zivilperson, „die mit dem Einsatz der Petarde beauftragt und vertraut war. Der erste bekannte Einsatz einer Petarde fand 1584 in Köln und Bonn statt, als die Stadttore mit ihr aufgesprengt wurden. Die personellen Verluste unter Petardieren waren relativ hoch, da sie direkt an den gegnerischen Verteidigungs- und Sperranlagen operieren mussten, die häufig ungeschützt im Wirkungsbereich der Verteidigungswaffen lagen“ [wikipedia].

[29] Stuttgart; HHSD VI, S. 768ff.

[30] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.

[31] entreprise: Unternehmen.

[32] incliniert: geneigt.

[33] remarquieren: notieren.

[34] (Bad) Mergentheim [Main-Tauber-Kr.]; HHSD VI, S. 41ff.

[35] Weinsberg [LK Heilbronn].

[36] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.

[37] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten auch Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95.: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“

[38] fallieren: scheitern.

[39] opiniastrieren: widersetzen.

[40] abbatieren: niederwerfen, überwältigen.

[41] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[42] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.

[43] admittieren: einlassen, zulassen, vorlassen.

[44] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[45] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“.

[46] auffuttern: auffüllen.

[47] Leutnant [schwed. Löjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[48] Konstabel [schwed. Konstapel]: Geschützmeister (Schütze), Kriegshandwerker, der auch für schwere Festungs- und Belagerungsartillerie Rohre und Geschosse herstellte. Er musste Richten und Laden, Instandhaltung und Reparatur beherrschen. Stückgießer und Büchsenschmiede wie Pulvermacher arbeiteten unter seiner Anleitung. Gut bezahlte Büchsenmeister nahmen an Kriegszügen teil und genossen eine bessere Verpflegung als Soldaten. Der Büchsenmeister unterstand dem Zeugmeister, der sie auch anwarb, im Gefecht hatte der (General)Feldzeugmeister den Befehl. => Büchsenmeister.

[49] sommieren (frz. sommer): auffordern.

[50] aufstützig: streitend, zankend, uneinig, widerspenstig.

[51] Abzug, ehrenvoller: gemeint ist „mit Sack und Pack, klingendem Spiel, brennenden Lunten, Kugeln im Mund“; HELLER, Rothenburg, S. 180, Anm. ***: „Diese Zugeständnisse waren die höchsten militärischen Ehren, welche einer abziehenden Besatzung eingeräumt wurden. Zu größerer Feuerbereitschaft führten die Musketiere im Gefecht für die nächsten Schüsse die Kugeln im Mund; auch ließ man die Lunten an b e i d e n Enden brennen, um, wenn der Brand beim Aufdrücken auf die Zündpfanne verlöschen sollte, noch feuerbereit zu sein. Eine Erschwerung der Bedingungen für abziehende Truppen waren: Abgelöschte Lunten, später, nach Einführung der Radschlösser, abgeschraubte Steine“. Ergänzt wird das meist „mit fliegenden Fahnen, Ober- und Untergewehr“ und Bagage.

[52] Philippsburg [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 632f.

[53] Speyer; HHSD V, S. 350ff.

[54] CHEMNITZ, Königl. Schwedischer In Teutschland geführten Kriegs 1. Theil, S. 248f.

[55] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[56] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen), zur Kontrolle der Kriegskommissare und übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.

[57] Hauptmann [schwed. Kapten]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. , nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[58] Quartier: Pardon, Gnade. Das hing zumeist von den Möglichkeiten ab, sich zu ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 450. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Auch wurde beim Angriff zum Teil die Parole ausgegeben, kein Quartier zu gewähren; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 609f. (Treffen bei Haselünne 11.1.1636).

[59] Der Deutschhof ist ein innerstädtisches Quartier in Heilbronn, das auf die 1225 gegründete Heilbronner Kommende des Deutschen Ordens zurückgeht. Der Ordensbesitz mit Deutschhof und zugehörigem Deutschordensmünster St. Peter und Paul bildete ein eigenes Herrschaftsgebiet innerhalb der Stadtmauern der Reichsstadt Heilbronn [wikipedia].

[60] Komtur: Vorsteher der Niederlassung eines Ritterordens, führt eine Komturei (Kommende). Beim Deutschen Orden bildeten in späterer Zeit mehrere Komtureien eine Ballei unter einem Landkomtur.

[61] Deutscher Orden: Der Deutsche Orden (auch Ordo Teutonicus, Ordo domus Sanctae Mariae Theutonicorum Ierosolimitanorum, Orden der Brüder vom Deutschen Haus St. Mariens in Jerusalem, Deutschherrenorden, Kreuzritterorden, Deutschritterorden oder Deutscher Ritterorden) (abgekürzt OT = Ordo Teutonicus) ist ein geistlicher Ritterorden und war maßgeblich an der Deutschen Ostkolonisation beteiligt. Seit 1929 ist er ein klerikaler Orden. Er ist neben dem Johanniter- bzw. Malteserorden und den Templern der dritte große Ritterorden, der in der Zeit der Kreuzzüge gegründet wurde.

An der Spitze des Deutschen Ordens stand der Hochmeister, der jeweils auf Lebenszeit gewählt wurde. An seiner Seite standen fünf Großgebietiger: der Großkomtur als Statthalter des Hochmeisters, der Marschall mit Zuständigkeit für das Heerwesen, der Tressler in der Funktion des Schatzmeisters, der Trapier in Verantwortung für die Ausrüstung und der Spittler als Leiter des Hospitalwesens. Daneben gab es einige Provinzialobere: den Deutschmeister für die zwölf deutschen Ordensballeien, der seit 1494 Reichsfürst war, und seit 1525 nach der Säkularisierung des Ordensstaates, das Hochmeisteramt verwaltete und daher später auch als Hoch- und Deutschmeister bezeichnet wurde. Der Landmeister für Livland sowie Landkomture für die Ordensgebiete außerhalb Deutschlands. Der Orden setzte sich aus dem Mönchsgelübde verpflichteten Priester- und Ritterbrüdern zusammen sowie aus dienenden Halbbrüdern. Das Ordenszeichen ist ein schwarzes Tatzenkreuz auf weißem Grund. Zur typischen Ordenskleidung gehört für die Geistlichen, welche Soutane, Halskreuz und Brustkreuz tragen, ein weißer Mantel, auf dem rechtsseitig ein graues Kreuz angebracht ist. Der Wahlspruch des Ordens lautet „Helfen, Wehren, Heilen“. [wikipedia]

[62] Ludwig v. Schmidberg [Schmidtberg, Schmidtberger, Schmiedeberg, Schmiedeberger] [1594 Weißenburg-1657 Lehrensteinsfeld], schwedischer Obrist, französischer Generalmajor.

[63] THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 496.

[64] Ungarische Krankheit: Hungarica Febris, dt. Ungarisches Fieber, Synonyme: Feldfieber, Soldatenkrankheit, Lagersucht, Hauptkrankheit. Die Ungarische Krankheit, die von der heutigen Medizin als Fleckfieber bezeichnet wird, war eine durch Kleiderläuse bzw. Läusekot übertragene Infektionskrankheit, begleitet von einem bösartigen, meist tödlichen hitzigen Fieber, das teils mit Flecken, teils mit ‚Raserei‘ und heftigen Kopfschmerzen, teils mit Furcht und Delirium (vgl. s. v.) einherging. Namensgebend war, dass erstmals deutsche Soldaten auf Feldzügen in Ungarn an ihr erkrankten. Die unmittelbare Ursache der Krankheit sahen zeitgenössische Mediziner in einer Fäulnis des Blutes, die sie teils auf traurige ‚Begriffe der Lebensgeister‘ zurückführten: auf die Furcht der Soldaten, im Kampf zu sterben, teils auf die erhöhte Konzentration von Fäulnisteilchen in der Luft, wie sie aus den ungarischen Sümpfen sowie der großen Zahl unbeerdigter Leichen auf den Schlachtfeldern entstand. Förderlich schien darüber hinaus der große Unterschied zwischen den Tages- und Nachttemperaturen in Ungarn. Sie trat während des Krieges wieder wieder auf. Vgl. Art. „Hungarica Febris“, in: ZEDLER, Universal Lexicon Bd. 13, S. 1223-1227; KRÜNITZ, Oekonomische Encyklopädie Bd. 195, S. 684ff.; HAESER, Geschichte der Medicin, S. 476ff.; dazu BÄHR, Semantik. Die Ungarische Krankheit wurde auch als „Hauptkrankheit“ oder „Hirnwurm“ (KRÜNITZ, Oekonomische Encyklopädie Bd. 195, S. 684ff.) bzw. „Lagerseuche“ bezeichnet, weil sie in der Regel mit heftigen Kopfschmerzen und deliriösen Zuständen einher ging (vgl. s. v. „Delirium“). BÄHR, Semantik. Vgl. auch ZEITFUCHS, Stolberg, S. 313: „Anno 1631. grassirte hier die Haupt-Kranckheit starck / daran ihrer etliche / doch mehrentheils alte Leute sturben / wurden gar wahnwitzig und sinnloß / kriegten auch das Recidiv wohl dreymahl. Hieß bei denen Medicis morbus novus & antea incognitus“. Vgl. den Eintrag des Pfarrers Lucas, Trusen (1637); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 151: „[…] großes Hauptweh, hitziges Fieber dazu, danach die Rote Ruhr geschlagen, gehabt und daran gestorben. Man hält das jetzige grassierende hitzige Fieber für die Ungarische Krankheit, so ohne allen Zweifel in dem langwierigen Kriegswesen von den Kroaten und anderen fremden Völkern in Deutschland ist eingeführt und gebracht worden“. SEMLER, Tagebücher, S. 138f. (1634): „Neben disen vom feindt erlittenen stäthen trangsalen, sorg vnd angsten hatt der allmächtige zumaln die statt Veberlingen mit einer schwären hauptsucht, gleich einem hungarischen fieber haimbgesucht, daran oftmaln in einem tag in 6, 7 vnd mehr personen, jedoch mehrer theilß nhur frembde baursleütt oder arme burger wegen ihres vnordentlichen leben oder vnsaubern hauß halltens (so wegen veberhäfften in die statt herein gewichnen landtvolckhs roß vnd vich in gemainen häußern durch keine oberkaidtliche gebott oder verordnungen abzustellen gewßt) hingenommen worden. […] Sonsten sein an dieser sucht noch vil andere junge vnd gemainlich die stärckhere leütt, sonderlich die ihenige, welche dem wein hievor vnmäßiglich ergeben geweßt oder welliche sich dessen in wehrender kranckhaitt nicht enthallten, gestorben. – Zu Costantz [Konstanz; BW] hatt diese sucht nicht weniger auch starckh grassirt auß oben angezaigter vrsachen“.

[65] Rothenburg o. d. Tauber [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 637ff. Vgl. dazu DEHNER, Rothenburg, S. 83.

[66] JÄGER, Geschichte der Stadt Heilbronn, 2. Bd., S. 206.

[67] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise führten die Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[68] Georg Christoph v. Taupadel [Tupadel, Tupadell, Taubadel, Toupadel, Tubal, Taubald, Thobadel, Dupadel, Dubald, Dubadell, Dubalt, „Raupartl“, Teupold] [um 1600 Fichtenberg – 12.3.1647 Basel], schwedischer Generalleutnant.

[69] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.

[70] ENGERISSER, Von Kronach, S. 651 (die zurzeit beste kriegsgeschichtliche Darstellung)..

[71] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst.

[72] Chemnitz; HHSD VIII, S. 43ff. Vgl. auch FIEDLER, Mit Sengen und Brennen, S. 8ff.

[73] ENGERISSER, Von Kronach, S. 139.

[74] Das Rote Regiment wurde geführt v. Bartholoměj [Bartholomäus] ze Žerotína [Žierotín, Ziertotin, Tscherorin] [ -1640], schwedisch-weimarischer Obrist.

[75] Iren: Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner heißt es unter 1632; HELLER, Rothenburg, S. 94f.: „lauter Schweden und Finnen, darunter auch Lappländer und Irrländer gewest, die hat man den Burgern einquartiert bey 8. 9. 10. u. mehr, haben mit den Burgern für gut genommen, mit ihnen gebetet und gesungen fast in allen Quartieren“. „Während des Dreißigjährigen Krieges machten sich irische Soldaten erstmals einen Namen in der kaiserlichen Armee, insbesondere jene der Regimenter Tyrone und Preston. Bei der Verteidigung von Frankfurt an der Oder im April 1631 gegen ein schwedisches Heer zeichnete sich das irische Regiment durch besondere Tapferkeit aus und wurde dabei vollständig aufgerieben, jedoch unter dem Kommando von Walter Butler als Dragonerregiment neu aufgestellt. Walter Butler war es auch, dem in der Geschichte des Dreißigjährigen Krieges eine besondere Rolle zufallen sollte: Am 25. April 1634 tötete Butler im Auftrag Kaiser Ferdinands II. gemeinsam mit seinem Landsmann Walter Devereaux den kaiserlichen Generalissimus Albrecht von Wallenstein. Dafür wurde Butler vom Kaiser der Grafentitel verliehen und mit böhmischen Ländereien bedacht. Zur ersten Generation irischer Offiziere in der kaiserlichen Armee gehörte auch Oberst Wilhelm Bourke von Gallstown aus dem County Kilkenny, welcher 1633 in kaiserliche Dienste trat und als Oberst seines Kavallerieregiments der schwedischen Reiterei in der Schlacht bei Nördlingen schwer zusetzte. Für diesen Erfolg wurde er wie Butler in den Grafenstand erhoben, mit dem Gut Limberg belohnt und zum Kämmerer Kaiser Ferdinands III. ernannt“. [Wikipedia]. Vgl. auch CLARK, Irish Soldiers. Vgl. die Einschätzung des protestantischen Osnabrücker Schuhmachers, Amtsbotes und Chronisten Rudolf von Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“.

[76] Schotten: Von 1626-1632 dienten 25.000 Schotten unter Christian IV. u. Gustav Adolf, was etwa 10 % der Gesamtbevölkerung Schottlands entsprach; PARKER, Military Revolution, S. 200, Anm.17. 1630 hatte Gustav Adolf 13 Schottenregimentern mit fast 1.000 Offizieren unter seinem Kommando; MINHA, Walter Graf Leslie, S. 139, Anm. 23: Damit „wurde das Schwedenheer zur großen Kriegsschule des anglo-schottischen Adels für den späteren Machtkampf zwischen König und Parlament in der Heimat“. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. In erster Linie heranziehen ist die große Datenbank von Steve MURDOCH, SSNE; dort auch jeweils die neueste Literatur, bzw. dessen Veröffentlichungen => Literaturregister. Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000. Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 und 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. Angaben nach BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 69; ENGERISSER, Von Kronach. Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Vgl. MILLER, Swords for hire. Vgl. das Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen Rechten, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Der Osnabrücker Schuhmacher, Amtsbote und Chronist Rudolf von Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“. HÄVECKER, Chronica und Beschreibung, S. 96 (Calbe 1642): „Uber dieses ist dieser Ort auch mit Theurung und Hungersnoth nicht verschonet geblieben. Denn Ao. 1642. hat ein Scheffel Rocken 3. Thl. und mehr gegolten / und man das Getreyde allhier nicht einmal darum erlangen können / sondern es hat dasselbe von andern Orten müssen geholet werden; Die nun kein Geld gehabt / es so theur zu bezahlen / haben sich mit geschroteten Bohnen / Erbsen- und Gersten-Brod behelffen müssen / so aber auch beynöthig gewesen. Dahero viel arme Leute statt des Korns / mit Knoten-Kafft / Wurtzeln aus der Erden sich sättigen / und das Kraut auf dem Felde kochen und essen müssen. Und weil eben in derselben Zeit die Engel- und Schottländer in der Stadt gelegen / sind derer viel wegen Mangel des Brods gestorben / und haben einige den Hunger mit Pferdefleisch zu stillen gesuchet / und das Fleisch des verreckten Viehes gegessen“.

[77] Major (schwed. Major): Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[78] John [Johann] Lyll [Lylle] [ – ], schwedischer Major.

[79] Lorenz [Arnold] v. Ambrosius [Ambrosy, Lambrosy; Laurenz, Ambrosius], schwedischer Obristleutnant.

[80] Georg Christoph v. Taupadel [Tupadel, Tupadell, Taubadel, Toupadel, Tubal, Taubald, Thobadel, Dupadel, Dubald, Dubadell, Dubalt, „Raupartl“, Teupold] [um 1600 Fichtenberg-12.3.1647 Basel], schwedischer Generalleutnant.

[81] RICHTER, Historische Nachricht, S. 174.

[82] RICHTER, Historische Nachricht, S. 178 (RICHTER datiert nach dem alten Stil).

[83] PINTHER, Julius Theodor, Chronik der Stadt Chemnitz und Umgebung, S. 33f.

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Gaudy [Gaudi, Gaudius], Andre [Andrä] [von ?]

Gaudy [Gaudi, Gaudius], Andre [Andrä] [von ?]; Obristleutnant [ – ] Andre [Andrä] [von ?] Gaudy [Gaudi, Gaudius] [ – ] stand 1646 als Obristleutnant[1] in schwedischen Diensten.[2]

Der Historiker Samuel Freiherr von Pufendorf [8.1.1632 Dorfchemnitz-26.10.1694 Berlin] überliefert in seinen „Sechs und Zwantzig Büchern“ (1688) über die Belagerung Augsburgs,[3] die am 13.10.1646 von den schwedisch-französischen Konföderierten wieder aufgegeben wurde: „Bey dieser Belägerung sind bey der Schwedischen Armee mehr nicht / als 65. Gemeine[4] / und etliche Officirer geblieben / etwas mehr als 200. waren bleßirt / darunter die Obristen Lieutenante Bonart[5] / Forbus[6] und Gaudius / nebenst einem Rittmeister[7] Pawen[8] / wiewohl die Turennischen[9] hatten etwas mehr Schaden gelitten“.[10]

Pufendorf hält auch die kampflose Aufgabe Donauwörths[11] durch den damaligen Kommandanten und Obristen[12] Jurgas[13] fest: „In währender Zeit campirten so wohl die Kayserlichen als die Bayerischen zwischen dem Leche und der Iser ziemlich vertheilet / und hatten in dem verwüsteten Lande nicht wenig mit dem Mangel zu streiten; deßwegen auch täglich Überläuffer[14] nach Räine[15] kamen / welche von dar zu der Schwedischen Armee geschickt worden; und die vielfältigen Außfälle der Schweden nahmen ohn unterlaß etliche weg. Hierauf wurde eine Brücke bey Neuburg[16] über die Donau gebauet / und gemuthmast / der Feind würde eilfertig hinüber gehen / Donawert / Weissenburg[17] / oder Nördlingen[18] / darinnen Schweden lagen / anzugreiffen. Drum wollte Wrangel[19] genau hinter des Feindes Vorhaben kommen / und versuchen / ob er ihren Regimentern[20] noch in den Quartieren / oder auf dem Marche einigen Schaden zufügen könnte / weßwegen [Datierung am Rand: 4.[14.] Dec.; BW] er sich nebst Turennen und der meisten schwedischen Cavallerie / wie auch 9. Frantzösischen Regimentern zu Pferde von Babenhausen[21] nach Raine zu machte. Indem er dahin zog / schickte ihm der Commendante in Räine / der Oberste[22] Steinacker[23] einen Currir entgegen / der ihm berichten muste [Datierung am Rand: 5.[15.] Dec.; BW] / daß der Feind die Brücke bey Neuburg weggenommen / und nach Ingolstadt[24] geführet / und daß sich die feindliche Armee auf den Weg gemacht / die Beyerische ginge zur lincken Hand bey Neuburg vorbey / und die Kayserlichen zur rechten Hand nach Schrobenhausen[25] zu. Der Nachtrab wäre nicht weit von Räine. Damit eilten die Alliirten / so viel sie kunten / und gingen des andern Tages bey Räine über die Brücke / alwo sie 1000. Kayserliche Reuter unter den GeneralWachtmeistern[26] Pompejo[27] und Philippen[28] antraffen / welche sie also fort verfolgten / und nicht weit von Bucheim[29] einholten. Ob sie nun gleich den Vortheil vor sich hatten / wolten sie dennoch nicht fechten / sondern zogen sich nach Neuburg zu / denen die Schweden und Frantzosen biß eine halbe Meile[30] von der Stadt nachsetzten / mehr als 200. nieder machten / viel gefangen[31] / und unter denen viel Officirer wegnahmen. Daß sie nicht weiter gingen / machte die Müdigkeit der Pferde. Dazumahl wurde der Obriste Jurgas[32] / der in Donawert lag / durch ein Geschrey erschreckt / als ob ihn der Feind überfallen wollte; Und weil er meinte / daß der Feind Räine belagerte / dahin er sich sonst begeben sollte / zog er nach Laugingen[33] / an dessen Stelle der Feind also fort eine Compagnie Reuter schickte. Wiewohl Wrangel wurde durch diesen Abzug offendiret / und schickte den Obristen Wachtmeister[34] Johann Rosen[35] mit 150. Mußquetierern[36] von Laugingen auff 3. Kähnen dahin / welche einen Sturm wagten und in die Stadt kamen; Ihrer viel von den feindlichen Reutern überfielen und gefangen nahmen / die übrigen über Hals und Kopff zur Stadt hinaus schlugen. Die Brücke wurde also fort von den Schweden reparirt / und an Jurgassens Stelle kam Gaudius“.[37]

Das „Theatrum Europaeum“[38] berichtet dazu: „Daß Thonawerth von Obristen Jurgas verlassen worden / hatte Herr General Leuten. Königsmarck[39] sehr vbel auffgenommen / ihme auch darauff eine scharpffe Lection gelesen / vnd besagten Platz von newem / mit etlichen Compagn. Tragonern[40] besetzen lassen“.[41] Allerdings befand sich Jurgas am 2.1.1647 noch immer in Donauwörth, wie aus seinem Schreiben an den Landgerichtsschreiber zu Monheim,[42] Johann Wolfgang Schweitzer, hervorgeht: „Sein Beliebtes ist mir woll wordten, vndt habe deßelben Contenta[43] lesende vernommen, worauf ihm widerumb in andtwurdt unverhalten lasse, daß weder mit dem Schreiben nach Wemdingen[44] noch der Anweißung etwas zu thuen habe, sondern verbleibe an demjenigen Orthe dahin ich verwießen, er mag sehen wo er bekhomme, waß bei hiesiger Stadt zu prätendirn[45] ist, derowegen ihn nochmals will erinert haben, sich als Morgen geliebts Gott mit etlich Hundert Thalern, vnd den Rest aufs nechste einzustellen, im Widrigen versichere ihm das sich in Kürze Gelegenheit eraignen würdt, den Herrn heimzusuechen, zuemahlen ieziges Vngewitter am Längsten würd gewehret haben. Warmit vns Christi Schutz empfehlendt in Verbleibung des Herrn dienstwilliger H. v. Zürgaß.

P. S.  Von den Pferdten, den Türgen ist bei ieziger Beschaffenheit keine Rede, wird sich zu seiner Zeit woll finden“.[46]

Unter 1647 wird weiter berichtet: „Um Zürgassens Habsucht nur einiger maßen zu stillen, bietet man ihm von Neuburg aus einen Tigerschimmel[47] als Geschenk an, er lenkt es aber vor der Hand ab, weil es ‚zuviel Aufsehen machen würde‘, und bittet sich in den submißesten[48] Außdrücken den Werth davor in Geld zu 110 fl. aus. Landgerichtschreiber Schweitzer, der diese Sache zu negozieren[49] hatte, wird im nach Hause reiten von Donauwerd, von kaiserlichen Streif-Reutern[50] angegriffen, beraubt, und entkommt mit genauer Noth. [S. 74] Endlich nimmt Zürgaß den Schimmel doch an Zahlungsstatt an, behauptet aber, er gehöre für den General Königsmark; man solle ihn an den Kommandanten Billau zu Nördlingen schicken, ‚werde der Trompeter[51] ein gutes Trinkgeld bekommen, und davor 100 Rtlr. an der Kontribution[52] nachgelassen werden‘. Bis den 22ten Februar hatte das Landgericht in Summa 1450 Rthlr. an Zürgaß bezahlt. Nun schien er etwas beruhigt; allein Oberst Leutenant Andre Gaudy kam an seine Stelle mit Johann Sellendorf, und Konstantin Zimmermann Proviant-Kaßieren. Kaum hatten diese von dem Tigerschimmel gehört, so forderte Gaudy neuerdings 600 Rthlr; die Stadt Monheim erlegt nach vielen Widerspruch doch endlich 200 fl., und Schweitzer verspricht dem Kaßier eine ergiebige Discretion,[53] wenn er einen Nachlaß bewürken könne. Um dieses Geschäft zu betreiben, geht Schweitzer selbst zur Abrechnung nach Donauwerd, wird aber alldort in Arrest behalten. Der Kriegs-Kom-[S. 75]missär[54] behauptet nun, man habe im Anfang 2000 Rthlr. gefodert, daran seyen nur 250. nachgelassen worden, es restiren also nach 300 Rthlr. Zürgaß habe der Garnison[55] nichts vergeben können. (Johann Gottfried von Berling Pfleger[56] zu Burkheim hatte obige Summe auf 700 Rthlr. mit Zürgaß verglichen.) Wenn man den Rest nicht zahle, werde auch der Nachlaß wieder aufgehoben werden. Schweitzer weiß sich endlich doch wieder aus dieser Verlegenheit zu reisen, erhält abermal 100 Rthlr. Nachlaß, und wird eilends entlassen, weil die Schweden vor Lindau[57] eine Schlappe bekommen, und oberhalb Ulm sich über die Donau nach Dinkelsbühl zogen“.[58]

Gaudi war ab dem 11.4.1648 Kommandant in Neumarkt.[59] (Obere Pfalz).[58a]

„Wrangel zog am 11. April ab und ließ den Oberstleutnant Andrä Gaudi mit 8 Komp. (je 4 Komp. Deutsche und Schweden) z. F. nebst 50-60 Reitern unter Rittmeister Bellmann[60] mit dem Beinamen ‚Stelzfuß‘, der geborener Oberpfälzer war und nur einen Fuß hatte, zurück. Die vorhandenen Schanzen[61] erklärte Gaudi als Kinderspiel, ließ die Schanze beim unteren Tor mit Grundmauern versehen, das Wasser herumführen und die Stadtgräben vertiefen, daß sie bis zur Mannshöhe mit Wasser gefüllt werden konnten. Bürger und Bauern mußten bei den Schanzen arbeiten und wurden bei träger Arbeit auf den ‚Esel'[62] gesetzt. Gaudi forderte von allen erreichbaren Ämtern und Städten der Oberpfalz und Jungpfalz hohe Kontributionen und schrieb deshalb am 18. Mai an den Kommandanten von Amberg,[63] den Oberst Augustin von Fritsch,[64] daß er Befehl habe, Kontribution eintreiben oder zu ‚brennen‘. Bisher [waren ?] sie nicht gebrannt worden. Gaudi bat, Abgeordnete zu den Verhandlungen über die Kontribution nach Neumarkt zu senden, die er ‚auf Parole'[65] geleiten lassen wolle, ‚so wahr ich ein ehrlicher Cavalier bin‘. Fritsch schlug am 19. Mai vor, den Schweden die Stadt und das Schultheißenamt Neumarkt, die Ämter Heimburg,[66] Pfaffenhofen,[67] Holnstein,[68] Helfenberg,[69] Freystadt,[70] Rieden,[71] die Klöster Seligenporten,[72] Gnadenberg,[73] Ensdorf,[74] sowie das Stift Kastl[75] zu überlassen und außerdem monatlich 400 Taler zu bezahlen. Nach dem Abzug Wrangels wußte sich der Bürgermeister Reindl sehr gut zu Gaudi zu stellen, der sich von ihm bei seinen Gängen durch die Stadt und bei der Besichtigung der Schanzarbeit begleiten ließ. Vom Sonntag, ab 3. Mai predigte immer der Prädikant von Altdorf[76] in der Pfarrkirche, vorher fand katholischer Gottesdienst statt. Die kleinere Hälfte der Neumarkter war wieder protestantisch geworden. Dies führte zu Zwistigkeiten in der Bürgerschaft und diese führten zu Anzeigen an die Schweden, wo Andersgläubige Wertsachen versteckt hielten“.[77] „Gleich nach der Besetzung von Neumarkt forderte der dortige Kommandant, Oberstleutnant Gaudi, von Auerbach[78] monatlich 200 fl. Am 31. Mai stellte er den nach Neumarkt vorgeladenen Auerbachern einen Schutzbrief[79] aus: ‚Stadt- und Landgericht Auerbach unperkubiert [unperturbirt, BW] und ungekrenkt zu lassen, nicht pressirn, betrieben, noch beleidigen, viel weniger mit einiger Einquartierung,[80] Brandschatzung[81] oder andere Exaction,[82] Brandt, Plünderung,[83] abnahm der Pferde, groß und kleinen Viehes, Getraidt, noch anderer anforderungen, insolentien[84] und gewalttetigkeiten infestiren[85] und beschwerden‘ „.[86]

„Dieser ging darauf aus, die Getreidebesoldung der Geistlichen in der Oberpfalz ganz oder teilweise in das kriegerische Proviantmagazin bringen zu lassen. Damit nun nicht die Pfarrer ihr Einkommen verlören, und die Seelsorge zu Schaden komme, schrieb der Fürstbischof Marquard II.[87] an den Befehlshaber zu Sulzbach, damit er gegen den Oberstleutnant einschreite. Auf die Religionsausübung hatte die schwedische Besetzung nicht die gleichen Folgen wie 1633. Die Schweden benützten für ihren Gottesdienst gemeinsam mit den Katholiken die Hofkirche. Gegen die Geistlichen der Stadt war der Kommandant rücksichtsvoll.

Der Fürstbischof schrieb deshalb am 3. August 1648 Dankesworte an ihn wegen der Behandlung der Geistlichen im Schultheißenamte und ersuchte ihn, ihr Einkommen zu schützen. Dekan Mittner plante am 3. August auf Anregung des Fürstbischofs dem Kommandanten einen silbernen Becher zu schenken, zu dessen Beschaffung jeder Pfarrer des Kapitels 3 Taler beitragen sollte. […] Wrangel hatte Gaudi die ganze Oberpfalz zugewiesen, um die Mittel für sein Heer zu gewinnen. Gaudi verlangte vielfach von einem Amte monatlich 150 Gulden, widrigenfalls er mit ‚Feuer und Schwert das Geld sich erwerben‘ werde“.[88]

„In Neumarkt wurde der Friedensschluß erst am 13. November bekannt. Der Kommandant, Obristleutnant von Gaudi, verkündete ihn um 10 Uhr und sprach bei dieser Gelegenheit den Bauern, die bisher zu Schanzarbeiten verwendet wurden, seinen Dank aus“.[89] „Oberstleutnant Gaudi sprach am 13. November bei Verkündung des Friedensschlusses die Erwartung aus, ‚daß die Neumarkter für die neue schöne Schanze, die er ausheben ließ, ihm eine ‚discretion'[90] verehren werden“.[91] „Der Kastner[92] Riegel, der sich in Amberg aufhielt und öfter nach Neumarkt kam, berichtete am 9. Januar [1649] u. a. Folgendes: ‚ ‚ … daß zwar Herr Oberstleutnant Gaudi alß Commandant ein discreter Cavalier, hat in wehrender Commissionsverrichtung (Riegel war mit Kriegskommissar[93] Praun dienstlich in Neumarkt) und alle Ehr erzaiget …‘ Er sei aber sehr auf den Vorteil der Schweden bedacht. Als die Leute aus Gaimersheim,[94] Pförring[95] und Sinzig[96] kamen, um die Kontribution abzuliefern, hätte sie Gaudi bewirtet und sie mit den Worten ‚Ihr guten Leute‘ angesprochen“.[97] Gaudi erhielt in den ersten drei Monaten nach Friedensschluss 300 fl Tafelgeld.[98] „“m Mai zeigte sich Gaudi von einer weniger liebenswürdigen Seite. Da die Kontribution nicht rechtzeitig einging, nahm er in der Stadt Exekution vor. Als ihm die in Nürnberg[99] vereinbarten Verpflegungssätze nicht entsprachen, ließ er am 18. Mai den Syndikus[100] Dr. Schießl und die Stadträte Martin Wolf und Heinrich Bartscherer auf sein Zimmer kommen und schlug sie mit dem Degen. Vereinbarungsgemäß erhielten die Schweden in Neumarkt von der Amberger Regierung monatlich 411 fl. […] Am 14. September forderte dann Oberstleutnant Gaudi für seinen bevorstehenden Abmarsch, der nach Eintreffen der Ratifikation durch den Kaiser sowie Bayern und Sachsen erfolgen sollte, 34 Fuhren zum Abtransport seiner Bagage,[101] der Munition, von 2 kleinen Geschützen und 2 Einviertel-Kartaunen an. Die Sache verzögerte sich jedoch und erst am 5. Oktober zogen die Schweden aus Neumarkt ab. Aus diesem Anlaß entstanden dort Unruhen“.[102]

[1] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[3] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff. Zur Belagerung vgl. auch ROECK, Eine Stadt in Krieg und Frieden 2. Bd., S. 957ff.

[4] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen.

[5] William [Wilhelm] Bonar of Rossie [Bonnar, Bonart, Bonard] [Rossie Januar 1614-Bremen 2.4.1674], schwedischer Obristleutnant.

[6] William Forbes [Forbus, Vorbus, Vorbusch, Forbutz, Forby], „der Sonderliche“ [2.2.1614 Fiddes, Schottland-14./24.7.1654 an der Schanze Burg], schwedischer Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 2262.

[7] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[8] N Pau [Pawen] [ – ], schwedischer Rittmeister.

[9] Henri de La Tour d’Auvergne, vicomte de Turenne [11.9.1611 Sedan-27.7.1675 Sasbach], Marschall v. Frankreich.

[10] PUFENDORF, Sechs und Zwantzig Bücher, S. 214.

[11] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.

[12] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[13] Hans [Johann] v. Jurgas [Zürgaß] [ – ], schwedischer Obrist.

[14] Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. JÜRGENS, Chronik, S. 514 (für Hannover): „Den 11. Aprilis [1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Companien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Der Ausbruch von Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298; JÜRGENS, Chronik, S. 525. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben und zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung und Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. William Crowne [1617-1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Am 28.4.1628 „gab ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an“. WIEGANDT, Wismar, S. 23f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Dies erschien einigen grausam, weil seine bei demselben Fluchtplan ertappte Frau nach dem Frühstück, von den Soldaten einige Male angeschossen, sterben musste. Milder verfuhr man mit den Töchtern, die man in die Verbannung trieb“. Auch mehrfache Desertion wurden hart bestraft; RICHTER, Historische Nachricht, S. 174 (Chemnitz 1633): „Den 19. Jan. ist ein Schottländischer Soldat, so dreymahl vom Regiment entlauffen, an die Justitz aufn Marckte aufgehencket worden“. Aus Meiningen wird 1646 berichtet, GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 274: „Eben in diesem Monat [August 1646; BW] sind drey Mußquetirer von hiesiger Qvarnison über die Stadt-Mauern hinaus gestiegen, und hinweg gelauffen, aber bey Walldorff wieder vertappt, nieder geschossen, tod herein gebracht, und in der Hocker-Gassen auff dem Graben, an einem auffgerichten Schnapt-Galgen gehängt worden“. BEI DER WIEDEN, Oldendorf, S. 47 (1623): „12. Maii solte ein entlauffener Schelm unter den Soldaten zu Oldendorf auff dem Marckte gehencket werden. Aber der Strik ging loess und der Verurtheilter fiel herab. Derhalben ihm das Leben geschenckt und er diese Graffschafft und das Furstenthumb Braunschweig vorschweren mussen“. JÜRGENS, Chronik, S. 525: „Den 11. Junii [21.6.1636; BW] läßt der Obrist Schlüter 3 ausgerissene Soldaten von Mützefahlen [Wilhelm Kaspar v. Metzfall; BW] Regiment ums Leben spielen, der geringste im werfen mußte hängen“. HELLER, Rothenburg, S. 308f.: „Die gemeinen Soldaten erachteten eine Fahnenflucht nicht für vorliegend und sich ihres Eides ledig, wenn die Fahne, auf die allein sie geschworen hatten, zerstört war; Ebensowenig hielten sie sich für strafwürdig, wenn ihre Fahne vom Feind erbeutet worden war und sie dann in Massen zu ihm übergingen (sich unterstellen ließen)“. Die Desertionsquote unter den Belagerern vor Bergen-op-Zoom (1625) soll sehr hoch gewesen sein. Im Juli lagen noch 20.600 Mann vor Bergen; im Oktober waren es noch 13.200. Insgesamt betrugen die Verluste der Belagerer ca. 40 %; davon waren mehr als ein Drittel Desertierte. Unter dem 23./2.4.3.1636 wird aus Leipzig berichtet; HEYDENREICH, Continuatio Der Leipzigischen Chronicke: „Den 23. dito, hat Hans von Dißkau / Oberster Leutenandt vnter dem Bünawischen Regiment / durch den Regiments Schultzen ein groß Patent / vnter dem Rathhause allhier / anhängen lassen / darinnen etlich hundert Soldaten / so aus zwey Regimentern entlauffen / auff den 5 Maij vors Kriegsrecht citiret worden. Ist aber bald darauff Ordinantz kommen / daß er mit seinem noch vorhandenen Volck auffbrechen / vnd nach Halla zur Armée sich begeben sollte. Welches auch den 27 dieses geschehen“.Auch Beihilfe zur Flucht wurde mit dem Tode bestraft, vgl. BÄHLER, Der bernische Jura, S. 111f.: „Ein Bürger von Courfaivre, der verdächtig war, einem Deserteur zur Flucht verholfen zu haben, wurde ohne weiteres enthauptet und sein Rumpf gepfählt. Soldaten, die sich als Frauen verkleidet hatten, fragten einen Bauern von Mervelier um den Weg ins Solothurnische; als dieser ihnen denselben wies, nahmen sie ihn gefangen und schlugenden ihm, weil angeblich zur Desertion verleitend, den Kopf ab“.

[15] Rain am Lech [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 599f.

[16] Neuburg a. d. Donau [LK Neuburg-Schrobenhausen]; HHSD VII, S. 497ff.

[17] Weißenburg i. Bayern [LK Weißenburg-Gunzenhausen]; HHSD VII, S. 799ff.

[18] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.

[19] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis und Sölvesborg, Freiherr zu Lindeberg und Ludenhof, Herr zu Skokloster, Bremervörde, Wrangelsburg, Spycker, Rappin, Ekebyhov, Gripenberg und Rostorp [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Feldmarschall. Vgl. auch die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2.

[20] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[21] Babenhausen [LK Unterallgäu]; HHSD VII, S. 55f.

[22] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[23] Christoph v. Steinaecker [Steinecker, Steindecker, Steinerkher, Steineger] [1612-1671], schwedischer Obrist.

[24] Ingolstadt; HHSD VII, S. 326ff.

[25] Schrobenhausen [LK Neuburg-Schrobenhausen]; HHSD VII, S. 680f.

[26] General(feld)wachtmeister [schwed. Generalmajor]: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.

[27] Tonio [Tommaso, Thomas] Pompeio [Pompei, Pompeius, Pöpel], Graf v. Ilassi [Ilassy] [1610-5.10.1654], kaiserlicher Feldmarschall-Leutnant.

[28] Philipp v. der Beeck, genannt „Philipp“ oder Philippi“ [ -1654 Neustadt], kaiserlicher Generalwachtmeister.

[29] Burgheim [LK Neuburg-Schrobenhausen].

[30] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.

[31] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant und Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f.

[32] Johann v. Jurgas [Zürgaß] [ – ], schwedischer Obrist.

[33] Lauingen (Donau) [LK Dillingen/Donau]; HHSD VII, S. 396f. Vgl. auch MEYER, Geschichte der Stadt Lauingen.

[34] Obristwachtmeister [schwed. Major]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl., also 600 fl. jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[35] Johann v. Rosen, genannt der „Lahme“ [ -15.12.1650], schwedisch-französischer Obristleutnant, Obrist.

[36] Musketier [schwed. musketerare, musketör]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[37] PUFENDORF, Schwedisch. Und Deutsche Kriegs-Geschichte, XVIII. Buch, S. 216f. – Andre Gaudy [Gaudius] [ – ], schwedischer Obristleutnant.

[38] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[39] Hans Christoffer Graf v. Königsmarck [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [ …], Leben und Thaten.

[40] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[41] THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 1126.

[42] Monheim [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 459f.

[43] Contenta: Bemühungen.

[44] Wemding [LK Donauwörth, Schw.]; HHSD VII, S. 806f.

[45] prätendieren: beanspruchen.

[46] REISACH, Pfalz-Neuburgische Provinzialblätter, S. 110f.

[47] Tigerschimmel: Pferd mit faustgroßen, runden bis ovalen farbigen Flecken auf dem weißen Fell.

[48] submissest: untertänigst.

[49] negotieren: erledigen.

[50] Streifpartei: I. Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung. Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen. LEHMANN, Kriegschronik, S. 105, zu einer Strafaktion: „Zue Crandorf hielte Sich auf Johans Lorentz, ein versuchter Churfürstlicher reuter, aber arger Mauser, der uff den Schwedenschlag an der Böhmischen gräntze großen schaden gethan. Den nahm Künemann, ein keyßerlicher Leutenandt und werber von den Platten mit 6 musquetiren des Nachts auß den bette, führeten ihn biß an Breittenbrunner Wiltzaun, schoßen in todt, zogen ihn auß und ließen ihn liegen, der den 25. April in einen Winckel auf den Gottesacker wurd begraben“. Vgl. auch das Edikt der Grafschaft Limburg (1627): „waß maßen vnd vielfeltiger Dagten Vorkommen [ist], dass sich in Vnser[er] Graffschafft Lymburg fast täglichen Partheyen vnd Soldaten vnd auch noch woll herrenloses Gesindling in Büschen, Bergen vnd Strauchen auffhalten, welche nicht allein Vnsern Vnderthanen, sondern auch der benachbarten Neutralen pressen, knebeln, fangen, stechen vnd sonsten übell tractieren […], welches allen Rechten, Erbarkeitt, guter Policey vnd gemeiner Wolfahrt, auch des Heiligen Reiches Landtfrieden vnd anderen Satzungen zuwiederläufft“. MARRA, Tod, S. 140. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. Im Juni 1647 ordnete der Kommandant von Lippstadt, Rollin de St. André, an, dass alle herumstreifenden Soldaten ohne Ausweispapiere zu erschießen seien. CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 51. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 617 (1641): „Vmb den Eingang Junii liesse sich ein Brandenburgischer Rittmeister gelüsten in Mechelnburg wider voriges Verbott zustreiffen / der auch dariñen geplündert hatte: Darwider Gen. Major Axel Lille vber einen / dem beschehenē Anbringen zu widerlauffenden actum, sich beklagte. Herr Statthalter Marggraffe Ernst liesse diesen Rittmeister einziehen / vnd im Kriegsrecht widerfahren / darumb er enthauptet / vnnd zehen seiner Gehülffen auffgehenckt worden“.

[51] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.

[52] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. In den Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten und um ein freies Schussfeld zu haben.

[53] Diskretion(sgeld): Verehrung = „Ehrengeschenk“, das von ein- oder durchziehenden Offizieren erwartet oder erzwungen wurde, in Geld- oder Sachleistungen der verschiedensten Art.

[54] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissar legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25.

[55] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[56] Pfleger: Verwalter von Gemeinde- und anderen Ämtern, Spitälern, hilfsbedürftigen Personen usw., häufig synonym mit Vogt und Amtmann.

[57] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.

[58] REISACH, Pfalz-Neuburgische Provinzialblätter, S. 73ff.

[58a] RIED, Neumarkt, S. 108f.

[59] Neumarkt i. d. OPf.; HHSD VII, S. 505f.

[60] N Bellmann [ – ], schwedischer Rittmeister.

[61] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.

[62] Esel, auf den Esel setzen: in Verlegenheit, Schande bringen; erzürnen. Beim Einrücken von Truppen in eine Stadt mussten Galgen und hölzerner Esel oder Pferd gezwungenermaßen von den Zimmerleuten (meist auf dem Markt) errichtet werden. NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 21. Das Sitzen auf einem hölzernen Esel gab es als Militärstrafe für ungehorsame Soldaten; HINCKELDEY, S. 169; ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271; z. T. als Strafe für Not- oder Unzucht; PESCHEK, Geschichte, S. 46; als Ehrenstrafe im peinlichen Strafrecht; MEINHARDT, Peinliches Strafrecht, S. 147; HINCKELDEY, Strafjustiz, S. 171; allgem. QUANTER, Die Schand- und Ehrenstrafen. Das Eselreiten wurde auch Ratsherrn und Bürgern beim Ausbleiben der Kontribution angedroht. Dabei wurde ein auf die Kante gestelltes Brett in Eselform verwendet, das dem darauf Sitzenden nur die schmale Seite bot, so dass es tief ins Gesäß einschnitt; Abb. bei KÖNIG, Hexenprozesse, S. 49; erwähnt bei WREDE, Körperstrafen, S. 426* (für 1620 in Görlitz). Vgl. den Bericht des Chronisten Sebastian Dehner; HELLER, Rothenburg, S. 11: „1620. Mittwoch den 5. Januar hat Marggr. J. Ernst allhie auf dem Mark nebst bei der Trinkstuben wegen der Soldaten, damit sie im Zaum gehalten würden, einen Galgen, Schneller oder Schnerr, wie manß nennt, und einen Eßel aufrichten lassen. Der Esel ist gemacht geweßen von Brettern geformt und so hoch als eines Schmieds Notstall, der Schnöller und Galgen ungefähr 3 oder 3 1/2 mannßhoch. […] Wenn er den Eßel verdient, hat man ihn rittlingsweiß daraufgesetzt auf die Kante und zu beiden Seiten an jeden Fueß einen schweren Stein oder Plock gehengt und ihn bey 2, 3 oder mehr Stund, nachdem er verdient, darauf sitzen lassen“. Aus der Unteren Pfalz heißt es jedoch auch; MAIER, Unterpfalz, S. 323f.: „Auf vorgebrachte Klagen hin wurden die Übeltäter von ihren Offizieren entweder gar nicht bestraft oder im schlimmsten Fall auf die Esel gesetzt; wie ernst die Delinquenten diese Strafe nahmen, erkennt man daran, daß von den darauf Sitzenden manchmal ‚auch etliche Maß Wein gesoffen‘ wurden“. MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 596 (Schweinfurt 1644): „Als Martin Geißler, Scabinus [Schöffe; BW}, am 20. October von der Spitalkirche nach Hause gehen wollte, hieb ihm ein besoffener Gallasischer Soldat, ohne alle Ursache, auf offener Gasse, bey dem Hause des Bürgermeisters Billing hinterwärts mit einem Säbel eine große Wunde in den Kopf, daß er zu Boden sank. Der Soldat wurde sogleich ins Stockhaus gesezt und am 29. d. recht exemplarisch gestraft; denn er mußte 3 Tage hintereinander, jeden Tag 5 Stunden, auf dem Esel reiten. Weil dieß ein Soldat einem Bürger gethan hatte, war es ein schlechter Handel, wozu die Soldaten noch lachten. Wenn aber dieß ein Bürger einem Soldaten gethan hätte, würde man die ganze Bürgerschaft für Rebellen ausgeschrieen und es an den Kaiser und an alle Generäle berichtet haben“. Auch aus Rothenburg wird 1631 berichtet, dass dieser Vorgang fast schon alltäglich wurde; HELLER, Rothenburg, S. 64. Teilweise wurde das Reiten auf dem Esel auch Zivilpersonen angedroht bzw. vollzogen; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. SCHRÖDER, Chronik der Stadt Minden, S. 583: „Welche Exzesse sich in dieser Stadt die Soldateska erlaubte, geht aus einem Briefe dieses Feldherrn [Torstensson; BW] an den Generalmajor Sabelitz [Zabeltitz; BW] hervor, daß ‚ein Majeur von der Garnison sich unterstanden einen Bürger gleichsamb unerhörter Sache auf den Esel setzen und demselben noch dazu eine Bürde oder Last von Steine an die Beine hengen zu lassen‘ “.Zudem galt der Esel nicht nur als Symbol der Dummheit, sondern auch als Reittier der Synagoge. Vgl. DIETRICH, Eselritt.

[63] Amberg; HHSD VII, S. 20ff.

[64] Augustin v. Fritsch auf Moos [1599-23.4.1662], kurbayerischer Obrist.

[65] Parole: Ehrenwort.

[66] Heimberg, heute Ortsteil von Deuerling [LK Regensburg]. ?

[67] Pfaffenhofen [Gem. Kastl, LK Amberg-Sulzbach, OPf.]; HHSD VII, S. 578f.

[68] Holnstein, heute Ortsteil von Berching [LK Neumarkt/OPf.].

[69] Helfenberg bei Velburg [LK Neumarkt/OPf.].

[70] Freystadt [LK Neumarkt/OPf.].

[71] Rieden [LK Amberg-Sulzbach].

[72] Seligenporten, heute Ortsteil von Pyrbaum [LK Neumarkt/OPf.].

[73] Gnadenberg, heute Ortsteil von Berg [LK Neumarkt/OPf].

[74] Ensdorf [LK Amberg-Sulzbach].

[75] Kastl [LK Amberg-Sulzbach]; HHSD VII, S. 346f.

[76] Altdorf bei Nürnberg [LK Nürnberger Land]; HHSD VII, S. 8.

[77] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 261f. (die umfassendste Darstellung der Kriegsereignisse in der Oberen Pfalz).

[78] Auerbach/OPf. [LK Amberg-Sulzbach]; HHSD VII, S. 41f.

[79] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«

[80] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108.: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644): „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.

[81] Brandschatzung: von der jeweiligen Armee festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das in Brand Stecken ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen und bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.

[82] Exaktion: a) Eintreibung, b) Geschoss (allgemeine Vermögensabgabe).

[83] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten auch Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“

[84] Insolentien: Unverschämtheiten.

[85] infestieren: gefährden, angreifen, beunruhigen, verunsichern.

[86] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 292.

[87] Marquard II. Schenk v. Castell [10.8.1605 Liebenau-18.1.1685 Regensburg], Fürstbischof v. Eichstätt 1637-1685. Vgl. RAUSCH, Die Reorganisation des Hochstifts Eichstätt.

[88] RIED, Neumarkt, S. 108.

[89] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 281.

[90] Diskretion(sgeld): Verehrung = „Ehrengeschenk“, das von ein- oder durchziehenden Offizieren erwartet oder erzwungen wurde, in Geld- oder Sachleistungen der verschiedensten Art.

[91] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 289.

[92] Kastner: Amtmann über alle Einkünfte.

[93] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissar legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25.

[94] Gaimersheim [LK Eichstätt].

[95] Pförring [LK Eichstätt]; HHSD VII, S. 582f.

[96] Nicht identifiziert.

[97] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 304.

[98] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 305.

[99] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.

[100] Syndikus: Sachwalter, Berater, Advokat oder Bevollmächtigter einer Gemeinde, einer Stadt, einer Republik, eines Kollegiums oder einer Zunft. [In Schmalkalden betrug die Besoldung 1632 90 fl. im Jahr, 5 Malter Korn, 6 Klafter Holz und 6 Schock Reisig; zudem war er von Wache, Steuern und Einquartierung befreit; WAGNER, Pforr, S. 114.]

[101] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[102] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 305.

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Reumont [Remmond, Remondt, Remont, Rehmund], Balduin [Baldewin] von [de]

Reumont [Remmond, Remondt, Remont, Rehmund], Balduin [Baldewin] von [de]; Obristleutnant [ -August 1647 gefallen] Der kaiserliche Kommandant von Wiedenbrück,[1] Balduin von Reumont, wird einerseits als gebürtiger Wallone, andererseits von dem Jesuiten Turck als aus einem ehrbaren Zweig der Luxemberger entstammend bezeichnet.

Im September 1641 weilte er in Wiedenbrück und informierte Melchior von Hatzfeldt von dem vergeblichen Überfall hessen-kasselischer Soldaten aus Lippstadt[2] auf Wiedenbrück sowie vom Marsch hessen-kasselischer Truppen auf Lemgo.[3]

Gegnerische Truppen waren nach seinem Bericht an Hatzfeldt vom Oktober 1642 bei Halle[4] und Werther[5] aufgetaucht; es bestand die Gefahr eines Angriffes auf Bielefeld,[6] Herford[7] und Lemgo. Gegnerische Truppen waren über Salzuflen[8] und Langenholzhausen[9] nach Rinteln[10] weitermarschiert.[11]

Der Ratsherr Kothe aus Wiedenbrück erinnert sich: „Anno 1644 den 17. Januarii hadt diese Garnison underm Commando des Oberst-Wachtmesters Remondt midt 300 Man die Stadt Rintelen in der Morgenstundt überstiegen unt außgeplündert, von wegen daß sie sich der Contributzion geweygerdt“.[12]

Der Historiograph und Habsburg-Anhänger Wassenberg hielt in seinem 1647 erneut aufgelegten „Florus“ auch die Vorgeschichte der Wiederoberung Paderborns[13] fest: „Nach dem hernach Herr Gen. Major Geisse [Geyso; BW] Nachricht erlangt / was massen der Ober-Hessische Gen. Leut. [Ernst Albrecht von, BW] Eberstein / mit etlichen ihme vom Keyserliche[n] Herrn Feld-Marschallen Graffen von Holtz-Apffeln [Holzappel; BW] / sonsten Melander / zugeschickten Völckern zusammen in 1500 Pferd starck nacher Franckenberg[14] begeben / vmb ins Nider-Furstenthumb Hessen einzufallen / als hat er den Königl. Schwedischen Herrn Gen. Majorn / Herrn Gustav Adolphen / Grafen von Raßburg vnd Falckenstein / etc. ersucht / etwas Volck mit ihme zu Conjungiren / welches er dann auch verwilliget / vnd in der Person mitgangen / vnd den 9. 19. Nov. in der Nacht vnfern von Franckenberg in einem Gehöltz angelangt / vnd die Darmbstättische vnd Melanderische selbiger Gegend noch angetroffen / den andern Tag mit anbrechendem Morgen selbige dergestalt angegriffen / daß sie das Feld raumen vnd auff die Flucht begeben müssen / bey welcher Action die Schwedische / Hessischen 2. obersten / 2. Oberst-Leut. 2. Obrist-Wachtmeister / ettliche Rittmeister / Leut. Cornett / vnd andere Vnder-Officirer / wie auch gemeine Reuter vnd Knecht zusammen biß in 500 gefangen / an allerhand Reit- vnd Pagage Pferd in 700. vnd neben 2. Feldstücklein / 8. Standarten erobert / neben etlichen Carossen / Caletschen vnd andern guten Beuten / der Schwedischen sind 30. der Niderhessischen 9. tod blieben / was auff der Ober-Hessischen Seiten tod geblieben / kan man nicht gewiß wissen / hierauff haben sich die beyde Häuser Wolckersdorff[15] vnd Rauschenberg[16] auff Gnad vnd Vngnad ergeben / da dann dieses zerstört vnd jenes besetzt worden.

Diesem zu entgegen hat eben in diesem Monat Nov. der Keyserl. Oberst-Leut. Balduin Reumond Commendant in Weydenbrück / auß vnterschiedlichen Besatzungen in selbiger Gegend etlichen 100. Mann stilschweigend zuwegen gebracht / vnd vermittelst zuziehung anderer Melandrischer Völcker den 22. Nov. A. vnd 2. Decemb. N. C. morgens zwischen 6. vnd 7. Vhren die Statt Paderborn an 4. Orten angefallen / vnd wie wol die Seinen zu mehrmalen abgetrieben worden / gleichwol widerumb frisch ansetzen lassen / biß sich endlich die Hessischen / nach dem sie sich in 4. stunden lang Mannlich widersetzt / ergeben müssen. Das Schloß Newhauß[17] aber / nechst vor der Statt gelegen / haben sie noch behalten / vnd auß Lipstatt[18] / nebenst einem Leut. noch 50 Mann hinein gebracht“.[19]

Kothe schreibt in seiner Chronik bzw. zitiert die Frankfurter „Eingelauffene Ordinari Post-Zeitung“ über den Überfall Reumonts am 30./31.11.1646: „A[nn]o [1]646 den 30. November, auff S[anct] Andres-Dach, zu 12 Uren ist hiesiger Commandant Baldewin de Reumont midt der gantzen Garnison, ungefehr 800 zu Fues undt 300 zu Pferdt, nach Paterborn gezogen, mit 6 Wagen Leyteren, 1 Wage midt Exen, Hemmeren, Sagen und dergleichen Instrumenten. Folgenden Morgen zu 6 Uren, wie es geleich Dach geworden, die Ledderen ahngesetzet zwischen dem Pinnekes- und Westerendohr, da die Stadt beynahe die högesten Mauren hadt. Der Hessischen sein darin gelegen 400 commandirte Soldaten, haben sich sehr mänlich gewehret, das der Unseren auff der Mauren undt in der Stadt sein doet gebleven bey 40. Alß nuhn der Unseren ungefehr hundert Man dareingestiegen, doch kein Schießen des Feindes geachtet, sein sie auff das Westerendohr angefallen, die Schlösser abgeschlagen undt das Dohr eröffnet, das die Reuterey undt das übrige Fuesfolch konte hineinkommen. Do hadt sich der Feyendt auff die Turnen reteriret undt entlich Quartier begerdt undt alles Volck gefangen bekommen undt die Buete gedeilet.

Extract Schreibens auß der Post-Zeitunch: Auß dem Stifft Paterborn vom 6. dito. Das die Stadt Paterborn am 1. dieses gelüchlich erobert, wirt nunmehr ohn Zweivel kundbaer sein. Unt ob es zwar alda scharff heergangen, so hadt doch God almechtich diesen Ort wunderlich errettet. Waerüber dan an hessischer Seiten der Hauptmann Haußman[20] sampt seinem Fenderich wie ihmgleichen über fünfzig gemeine Knecht thoet blieben, gefangen aber der Oberst-Leutnant Benthen,[21] Hauptmann Bellican,[22] Hauptmann Bartolt, Hauptmann Wasserhune,[23] 1 Wachtmester-Leutnant, 2 Fendrich, 11 Unterofficirer unt, außer dennen, so sich von den Außenwerken salviret, wie geleichfalß über 100, so sich gudtwillich undergestellet, ahn gemeinen Soldaten noch 262 bekommen worden. An keyserlichen Seiten sein geblieben der Fenderich Costen[24] neben 16 gemeinen Knechten. Unt haben sich bey dieser Occassion neben dem Oberst-L[eutnant] Reumondt auch sonderlich wol gehalten undt ihr devoir gethan der Hauptmann Brüggeman,[25] welcher jüngst bei Zons[26] von den Hessischen gefangen unt sich nunmehr redlich revanciret, unt ist dieser von den Officireren der erste darin gewesen, deme der Hauptman Pfeffer, Hauptman Schrader unt der Captein-Leutnant Schauff gefolgt. Die Reuterey, alß Rittmester Kerber, Rittmeister Bayert[27] und Leut[nant] Böselage, haben geleichfals das Ihrige gethan unt alle insgesamt guete Beute gemacht. Ahn Geschütze hadt man darin 2 halbe Kartunen, 1 Feltschlange unt 2 kleine Stück bekomen !“.[28]

Zum weiteren Vergleich seien die sehr anschaulichen Aufzeichnungen des Jesuiten Turck herangezogen: „Balduin Reumont, der Kommandant von Wiedenbrück, entriß den Hessen Paderborn nicht so sehr durch eine Kriegslist, als vielmehr durch die Waffe in der Hand und durch göttlichen Beistand. Jenseits des Rheins hatte Balduin selbigen Hessen einen tüchtigen Schlag am 1. Dezember versetzt, er, der Kommandant von Wiedenbrück und oberster Vertreter der Truppen des Franz Wilhelm von Osnabrück. Er erwarb sich bei den Paderbornern gewiß ewiges Andenken durch jenen, von göttlicher Gunst erwiesenen, Mut, durch welchen dieser Held, der aus einem ehrbaren Zweig der Luxemburger stammte und der durch seinen militärischen Ruhm nur bei wenigen bekannt war, die Stadt den ketzerischen Hessen entriß und sie ihrem katholischen Glauben und ihrem Kommandanten wieder zuführte.

Das, was geschah, will ich, als hätte ich es mit eigenen Augen gesehen, abwägend berichten. Tags zuvor hatte er aus Wiedenbrück von den Seinigen ungefähr 630 zu Fuß und 200 zu Pferde hinaus geführt, welche in ihrer Gesamtheit außer mit Waffen, Leitern, Balken, Hämmern, Beilen und anderen für einen Ansturm notwenigen Dingen ausgerüstet waren. Mit diesen rückte er wegen der Glätte auf den Wegen und der völligen Dunkelheit in tiefer Nacht nur gemächlichen Schrittes an und erreichte um fünf Uhr schließlich die nahe Paderborn liegende Roms Kapelle.

Indem er dort den Seinen in kurzer Ansprache mitteilte, für ihn stünde es unverrückbar fest, die Stadt entweder einzunehmen, oder in ihr das Grab zu finden, waren alle bereit, mit gleicher Überzeugung, nachdem sie himmlischen Beistand erfleht hatten, für Gott und Glauben zu kämpfen. Nach diesen Worten befahl er, Leitern an die Mauern zu stellen, einige im Süden, andere im Norden, wo die Pader aus der Stadt fließt.

Den westlichen Teil der Stadt und das nämliche Tor erwählte er sich für seinen Angriff, als derweil schon einige rund um die Mauern verteilt waren, die mittels Rufen und dem Lärm von Trommeln, Signalhörnen und wüstem Geschrei einen Ansturm vortäuschen sollten. Bald war klar ersichtlich, daß, sobald man im menschlichen Vermögen nachließe, die Sache nur durch jenen höheren Einfluß des göttlichen Willens vollbracht werden könnte.

Alle herangebrachten und angestellten Leitern waren in einem Maße zu kurz, dass die auf ihnen stehenden Soldaten die Mauerzinne nicht einmal mit den Fingerspitzen erreichen konnte. Daher hatte jener Hauptmann, dessen Befehl es war, mit seinen Leuten in der Nähe des Mühlrades den Aufstieg zu vollziehen, nach verlustreichem Rückschlag, der seine Kriegslist schon vergeblich erscheinen ließ, schmählich zurückweichen müssen.

Die Hessen frohlockten bereits, dort sei ihnen ein Sieg und Triumph zugefallen. Zwei Hauptleute, denen der nördliche Teil zum Einbruch zugefallen war, wandten sich eben wegen jener Kürze der Leitern, und weil alles dort mit Löchern und Schmutz übersät war, als die Sache schon verzweifelt schien und nicht einmal der Aufstieg versucht worden war, gleichsam an Reumont selbst.

Dieser sprang beherzt mit den mutigsten seiner Männer in den Stadtgraben, wobei einer nach dem anderen aufgefangen wurde durch den Rücken eines Soldaten aus Lüttich, der seit langer Zeit unterhalb und der Mauer vorgelagert angebunden war. Hernach hoben sie einen der Ihren, der sich auf eine Leiter stellte, zusammen mit selbiger in die Höhe, wonach er, auf die Mauer gelangt, mit ausgestreckter Hand die Nachfolgenden hochzog.

Es hatte sechs Uhr geschlagen, als ein Wächter, des Lärms gewahr geworden, von einer benachbarten Warte rief: „Was sind das für Menschen ? Was geschieht hier ?“ Antwort schallte es von den Kaiserlichen gleich dreifach, allerdings nicht mit Worten, sondern mit Kugeln; und er flüchtete. Dieser hätte, wenn er die Tür des Türmchens, aus welcher er offensichtlich hinabgestiegen war, verschlossen hätte, für die Rettung der Stadt sorgen können.

Durch den Lärm aufgeschreckt, liefen nun aus vorzüglicher Stellung beim Neuhäuser Tor zehn Hessen herbei, die aber selbigst durch die Menge der Hinaufsteigenden einerseits und die von ihnen geschleuderten Wurfgeschosse andererseits erschreckt und in die Flucht geschlagen wurden.

Auf diese Weise war also einer Schar von 17 unter Führung des Hauptmann Schröder der erste Abstieg von der Mauer gelungen, und sodann besetzten sie dort ein benachbartes Häuschen, das nur mühsam von billigem Bruchstein zusammengehalten wurde.

Unterdessen griffen zehn Hessen von einem benachbarten riesigen Turm mit fortgesetzten Schlägen die Leitern an, so daß es in der Folge eine gewisse Zeitlang niemand wagte, hinaufzusteigen. Andere aber hatten sich in größerer Zahl zusammengerottet und schon die 17 jener Kaiserlichen wieder hinaus gedrängt; sie durchsuchten das gesamte Innere des Hauses und fingen an, einen, den sie unter Strohballen gefunden hatten, niederzumetzeln.

Durch diese nicht abgeschreckt, beschwor Reumont die Seinen und stieg unerschrocken mit 133 von ihnen auf und drang bei Tagesanbruch in die Stadt, so daß ihm bereits im ganzen 150 Mann zur Verfügung standen; daraufhin seilte er einen Soldaten an einem Tau ab und sorgte so dafür, daß den übrigen, die außerhalb der Stadtmauern postiert waren, vermeldet wurde, er befände sich in der Stadt, gewillt zu siegen oder zu sterben. Sie sollten geradewegs zum Westerntor kommen und es von außen angreifen; er würde es von innen aufbrechen.

Sofort wurden die Hessen von einer vergleichsweise kleinen Schar wiederum aus dem Haus getrieben, und bei Tageslicht schafften es die Gestärkten, sich immer weiter ins Stadtinnere vorkämpfend, in schnellem Vorstoß zum Tor zu gelangen; und obwohl fast die gesamte Kampfkraft der Schutzgarnison, die unter Führung und Befehl ihres Kommandanten Bentheim aufs Zäheste kämpfte, auf ihn gerichtet war, gelang es ihm ungebrochenen Mutes, alle, auf wieviele er dort auch traf, entweder in die Flucht zu schlagen, oder zur Aufgabe zu bewegen. Indes durchstießen, hauten und zerstörten andere mit Beilen, Hämmern und zahlreichen anderen Gerätschaften die Torflügel, 18 Querbalken und vier Ketten.

Bis hierher schien der Kampf unentschieden. Aus vorzüglicher Position liefen zwei hessische Hauptleute herbei, und den Kaiserlichen ging allmählich das Pulver aus; schon drang Hauptmann Hausmann aufs neue in jenes Häuschen ein und beraubte die dort vorgefundenen Gefolgsleute des Reumont ihrer Kleidung, denn er beabsichtigte, sie hernach zu töten, sie gleichsam zu schlachten. Als gegen halb neun Uhr unter großer Anstrengung die Tore geöffnet, die Riegel zerborsten und Fallgitter und Hindernisse hinweg geschafft worden waren, brachen die kaiserlichen Reiter und Fußsoldaten, die draußen waren, herein und brachten, verteilt über die Stadt, alle Straßen unter ihre Kontrolle.

Hausmann wurde, da er im Begriff war, das Häuschen in Brand zu setzen, durchbohrt. Jene, welche von der Turmspitze herab allergrößten Schaden angerichtet hatten, ergaben sich. Die übrigen gerieten entweder in Gefangenschaft oder zogen sich auf ein, vor dem Rathaus errichtetes, Schanzwerk zurück. Diese wurden jedoch gegen neun Uhr allein durch Drohungen veranlaßt, ebenfalls zu kapitulieren.

Aus den Reihen der Kaiserlichen wurden zehn Mann getötet, über 70 erlitten Verletzungen. Auf hessischer Seite zählte man acht Vermißte und ungefähr 15 Verwundete; in Gefangenschaft gerieten, außer dem Kommandanten Bentheim und drei Hauptleuten, noch ungefähr 350 Gemeine, von denen die meisten in den Dienst des Kaisers traten.

Zu ihrer Niederlage trug bei, daß sie über keinerlei Reiterei verfügten und die Schutzgarnison nicht einem einzigen Regiment bzw. einer einzigen Kompanie entstammte, sondern, zusammengewürfelt, wie sie war, kaum zur bewaffneten Verteidigung fähig war. Und so ist Paderborn am Ende des Tages nicht durch Verrat, was die Hessen dennoch bald darauf fälschlich verbreiteten, und auch nicht durch eine List, sondern durch Stärke und die Waffe in der Hand nach einem Angriff von ungefähr drei Stunden von ca. 800, oder besser gesagt: 150 Soldaten eingenommen worden.

Der Graf [Arvid] von Wittenberg, der sich heimlicherweise im hessischen Militär befand, war tags zuvor in die Stadt gekommen und sicher im Jesuitenkollegium mit komplettem Troß versteckt; dessen, ich nenne ihn mal, Kanzleichef, ein Franzose und Mann von, sagen wir, weitreichender Erfahrung, sagte, er könne sich über gewisse Begebenheiten während der Belagerung gar nicht genug wundern: Zum einen hätte es zu dem Zeitpunkt, als die Stadt heftigst bestürmt wurde und alles erfüllt war vom Tumult zwischen den Soldaten, als Kugeln umherflogen und das Geschrei Angst und Schrecken verbreitete, die Studenten auf den Schulplatz gezogen, mit Mänteln und Büchern; die übrigen Schüler gingen in gleicher Weise, als wenn Frieden wäre, zur Schule. Dann strömten Bürger und sogar Frauen auf die Straßen, unterhielten sich, lachten und standen sorglos umher, als wären sie Teil einer Hochzeitsgesellschaft oder auf dem Jahrmarkt. Solches hatte er noch in keinem Land, bei keinem Volk beobachten können, und derer hatte er schon sehr viele gesehen. So kann man lernen, wieviel Mut und Vertrauen die reine Gewöhnung an Krieg den Einwohnern verliehen hat“.[29]

Eine andere Darstellung der Ereignisse findet sich bei dem Chronisten Adolff Wilhelm Moerbecke zu Stevening: „Den ersten van December hebben die keiserschen ut Wydenbrugge unnd Warendorp under beleit des commendanten tot Wydenbrugge (geheten Remont) die stat Paderborn│‌met practike averfallen, hebbende einige dagen tevoeren einige waghalsen in buren- en dorschers klederen darbinnen geschicket, dor welgers behulp ein porte in’t anfallen vermeisterende, syn se dardor, als ock met behulp van leren aver die muren met tegenstenden groten tegenweer vechtender hant darbinnen geraecket, doot slande umtrent 50 knechten neffens den hoptman Gaussman ende syn vaendrigh. Gefangen bekommende den commendant, overste luitenant Benthem, hoptman Pellican, hoptman Bertholt, hoptman Waterhoen neffens einige andere geringere officeren ende an gemeinde soldaten (ohne die, so sick van die butenwercken gesalvert, ende aver die {100}, so sick goedtwilligh undergestalt hebben), 262 gefangen, ende macken goeden buet“.[30] Eine davon abweichende Schilderung findet sich im „Theatrum Europaeum“: „Immittelst haben die Käyserlichen auß Warendorff / durch eine Entreprisse, die Statt Paderborn widerumb mit Zuziehunge anderer Melandrischen Völcker / ganz vnversehens eingenommen / vnd die Thor mit Pedarten uff / gesprengt.

Es hatten zwar die darin gelegene Hessen-Casselische Soldaten sich in einen Abscheit salviret, auch biß in die dritte Stundte gewehret. Worüber vnderschiedliche Käyserliche auch der Sage nach / der jenige / so den Anschlag gemacht / todt blieben; Jedoch die Besatzunge / sich endlich ergeben müssen. Da dann der / darinn gelegene / Hessische Commendant, Obrist-Leutenant Bentheimb / sampt drey Capitains / drey Fendrichen / in zwey-hundert vnnd viertzig gemeine Knechte / gefangen / auch viele Pferdte / vnnd andere Beuthen / bekommen worden. Ein Capitain / vnd funfftzig gemeine waren darinn Todt geblieben.

Es theten aber 1. Obrist-Leutenant 3. Capitans / 1. Wachtmeister-Leutnant / 2. Vnder Officrer / vnd 100. Mann / sich gutwillig vnderstellen. So vberkamen auch die Käyserlichen in der Statt 2. halbe Carthaunen / 1. Feld-Schlang / vnd noch 2. kleine Stücke. Vnd wurde dieser Seiten mehr nit als 1. Fenderich / vnnd 16. Knechte / nidergemacht. Den Anschlage hatte der Obrist-Leutenant Balduin Remmond, Commendant in Weidenbrück / vermittelst der Warendorffischen Guarnison practirt, dass / auff dem Paderborner damahligen Jahr-Marck / in zwey-hundert Soldaten in Bawerkleidern sich hinein gemacht / vnnd vber Nachts in den Clöstern verborgen / biß sie / gegen Morgens / auff empfangene Losung von aussen / auff die Wachten gefallen / vnnd die von aussen zugleich cooperirt, vnnd der gestalt der Statt sich bemächtigt“.[31]

Wilhelm von Westphalen, der Landdrost von Westfalen, der als Mitglied der Paderborner Regierung in Gefangenschaft geraten war, glaubte Piccolomini gegenüber am 7.12.1646 die Kapitulation der Stadt unter Seibelsdorff gerade mit Hinweis auf die rasche Rückeroberung durch Balduin von Reumont verteidigen zu müssen: „Soll aber nuhnmehro Ihro Fürstliche Exellence unterthenig nicht verhalten, welcher gestalt am vergangenen Sambstag den 1. huius durch hern Obristenleutnant Reumont beyhabenden officiren und soldaten diese staat Paderborn an dreyen ohrten morgens umb sechs schlegen angefallen und nach dreystsündigem gefecht glücklich erobert worden, darinnen einen hessischen Obristleutnant sambt vier Capiteinen, andern officirn und 300 gemeine soldaten gefangen bekommen. Weiln nuhn der hessische stutus disser endts dadurch mutirt, so werde hinforter nit unterlassen, Ihro Fürstlichen Excellence zu dienen und was ferner vorgehet, unterthenig zu berichten. Wie ohnmöglich nuhn vor diesem gewesen dem Obristen Sybelstorff, diesen ohrt mit geringer besatzung gegen die gantze schwedische und hessische armee zu manuteniren, ist aus diesem überfall, da der feindt gute resistens gethan, abzunehmen“.[32]

Am 28.6.1647 konnte Wilhelm von Westphalen Piccolomini berichten, „welcher gestalt der schwedische Generallieutenant Königsmarck mit theils Hessischen die belagerung Wiedenbrück continuirt, die approchen und battereyen verfertiget, daß nuhnmehr das conoiren, feuer- und steinwerffen vorgenohmen werden solle. Zu welchem endt noch mehre und schwerere stück und feuermöser von Minden[33] oder Forstenau[34] ins lager gebracht werden. Die belägerte seind animos und etliche mahl ausgefallen, den Königsmarckischen in den lauffgraben zimblichen schaden schaden gethaen“.[35] Und noch am 5.7. hieß es: „Sonsten ist nun über 14 Tag hero Königsmarck vor Wiedenbrug gestanden, wie alnoch dene die belagerte dapffer resistiren undt mit ausfallen großen abbruch thuen“.[36]

Der kaiserliche Postmeister in Münster,[37] Arninck, schrieb in diesem Juli: „Inzwischen setzt der General Königsmarck der Statt Wiedenbrück starck zu mit Feur einwerffen, unndt sturmen, es seint ihm schon 3 sturmen mit verlust von 400 man abgeschlagen. Dafern kein entsatz kompt, durffte der ortt balt verlohren gehen“.[38]

Das „Theatrum Europaeum“ berichtet dazu: „Nach dem nun jetzo vorgedachter General von Königsmarck / ermeldten Ort / als den Ihrer Fürstl. Gn. der Herr Bischoff zu Oßnabrück[39] / etc. jederzeit in hoher Obacht gehabt / unnd an welchem dem gantzen Stifft nicht wenig wenig gelegen / (wider männigliches Vermuthen) mit in ungefehr 1000. Pferden berennen lassen; ist er selbsten auch (weiln Chur-Cölln wegen der Neutralität zwar etliche Tage mit ihm tractiren / aber nichts schliessen lassen) mit den übrigen Völckern durch das Stifft Münster gefolgt / und den 8. 18. Junii weiters nicht / dann etwan auff 2. oder 3. Stunden von der Statt Münster umb Telligt[40] gelegen.

Nicht ohne ist es / dass man in Belägerung dieses Orts / durch das vielfältige Gewässer / in deme die Soldaten in den Approchen biß über die Knye im Wasser stehen müssen / nicht ein geringes verhindert worden. Es haben aber die Königsmarckischen / nebenst den Hessischen die übernommene Mühe sich gar nicht dauren lassen / sondern dergestalt eyffrig gearbeitet / dass sie am 15. Junii allbereits unter den Stücken gewesen. Als nun inmittelst der Commendant von der Lippe / Herr Obrister von S. Andree / mit etlich Hessischem Volck / wie man schreibet / 500. Mußquetirern / und unterschiedlichen schweren Stücken / im Läger gleichfalls ankommen / hat demnach am 11. 21. die Belägerung ihren rechten Anfang genommen. Derohalben / als man jetzo in die vierdte Woche diesem Ort / mit untergraben / schiessen / stürmen /Feuereinwerffen / und andern Kriegs-Mitteln / ernstlich zugesetzt / ist man endlich / am 5. 15. Tag deß Heumonden mit solchem Werck / vermög nachfolgenden Accords / fertig worden. Unnd ob zwar der Commendant in Weidebrück / Obrister Leutenant de Reumont der Hoffnung gelebt / er würde mit der Besatzung / die noch etwa in 700. Mann bestunde / den Abzug erhalten; dieweilen er aber / nach laut der Capitulation / im Accord der Fähnlein vergessen / auch deßwegen ihme dieselben abgenommen / so seynd darbey die meisten Knechte gutwillig geblieben / von den Hessischen aber über 200. so auff Keyserl. Seiten gedienet / Crafft deß 2. Articuls im Accord zurück behalten worden / dass also der Herr Commendant mehr nicht als 160. Mann nach Siegburg[41] gebracht.

Die Puncten deß Accords / so zwischen der Königl. Mayest. zu Schweden / etc. bestelltem General über dero Cavallerie / Statthaltern der Ertz- und Stiffter Bremen und Vehrden / auch Obristen zu Roß und Fuß / etc. dem Wolgebohrnen Herrn / Hans Christoph von Königsmarck / an einem: Und dem Wol-Edlen und Gestrengen / Herrn Obr. Lieutenant de Reumont / als Commendanten in Weidenbrück / andern Theils / Mittwochs den 5. 15. Julii gesch[l]ossen worden / bestehen in nachfolgenden Worten:

I.

Sollen alle Einwohner in der Statt Weidenbrück / so wol Geist- als Weltliche / ingleichen alle Soldaten / an Leib und Leben verschonet werden / und keinem was Unrechts widerfahren.

II.

Soll der Herr Commendant / nebenst allen Hohen und Nieder-Officirern / auch seinen Soldaten / (ausgenommen / die unserer Partie zuvor gedient) ins gemein / wie auch die Reutter / doch mit Hinderlassung der Pferde, ingleichem alee Kriegs-Bediente / so sich in der Statt befinden / mit ihrer Bagage / Weib / Kindern / Wägen und Pferden / klingenden Trommeln / brennenden Lunten / Kugeln im Munde / morgen den 6. 16. Julii / umb 10. Uhr Vormittag / frey und sicher ausziehen / und nacher Siegburg convoyirt werden: Zu Versicherung der Convoy aber / soll der Commendant / Geysell zurück zu lassen / schuldig seyn.

III.

Zu Fortbringung der Krancken Gequetschten und der Bagage / sollen ihnen benöthigte Wägen und Pferde aus der Statt zu geben vergönnet / oder in Ermanglung derselben / verschafft werden.

IV.

Da einige verborgene Minen oder Fewer eingelegt / soll der Commendant dieselbige / nach dem Abzug / zu offenbahren / Crafft dieses verbunden seyn.

V.

Und soll der Commendant / noch heute uns annehmliche Posten zu besetzen einräumen: Zu mehrer Vest- unnd Haltung ist dieses von mir unterschrieben und versiegelt worden.

L. S.

Hanns Christoph von Königsmarck“.[42]

Kothe erinnert sich an die vierwöchentliche Belagerung: „An[n]o 1647 den 21. Junii, Dach nach Corporis Christi, ahm Freidach, hadt Ihr Exellenz Köningesmarck diese Stadt belagert, welches men nicht verhoffet, nachdem etzliche Jahr der Fried zu Münster tractiret, aber bißhero leider nichtes davon geworden.

Den 23. ihm Außfall Hauptman Bamfeld unt 2 Sold[aten] verwundt. Den 25. Ihm Außfall ein Fendrich, 4 Soldaten einbracht. In diesem Außfallen ist der Rentmester Hinrich Schulte, auffn Walle stehent unt zugesehen midt der Mantell, unvermutlich über die Brustwehr in die Stirn geschossen, das ehr alßbalt doet gebleven unt den 27. ohn Gelude in die Kirche begraben worden. Den 26. ein Gefangenen einbracht. Den 27. 12 Pferde einbracht. Den 29. 5 Pferde, 5 Gefangene einbracht, unt mitt Granaten, Feurkugelen unt Steinen angefangen einzuwerffen. Den 30. Arent Datten mit einem Stein der Arm entzweygeworfen; 2 Granaten [eingeworfen].

Den 1. Julii 3mael in die Loeffgraben gefallen, ein Sold[at] einbracht, 2 Granaten eingeworfen. Den 2. 2 Ruter, 3 Pferde eingebracht; 2 Granaten [eingeworfen]. Den 3. mit 10 Stück Geschütz angefangen zu scheten undt 9 Granaten eingeworffen. Den 4. Julii 2 Gefangene einbracht auß der alten Schantze, dar sie schon under waren. Zu Mitternacht ein Feurball in M[eister] Gerd Emsmans Hauß gefallen unt angangen; in dem Retten Christoffer Ostman und Christoffer Wipperman gefallen und Wipperman folgendes Mittages gestorben. Den 5. 7 Gefangene einbracht; item unser Commendant die alte Schantze sölber gesprenget des Abens zu 6 Uhren. Den 6. 2 Gefangene einbracht, 7 Granaten eingeworffen, item Keserlinch, so 92 Pundt gewogen, eingeschossen.

Den 7. [Julii] Johan Wineke mitt einem Stück geschossen, daran ehr den folgenden Dages gestorben; item ahn Feurbellen unt Granaten 36 ohn die geglüende Kugelen, so auß den Geschütz geschossen worden. Der Granaten sein zwey auff die Große Kirch gefallen, deren ein gesprungen, die ander ist ganß gebleven; sein aber nicht durchs Gewelb gefallen, sonder dem Dach großen Schaden gedaen. Den 8. 20 Granaten eingeworffen. Den 9. 3 Granaten. Den 10. 1 Granat eingeworffen, so in Berent Ostmans Mistkule gefallen unt ein Stück Holt außgeworffen, so auff Christoffer Wippermans sahlich Balken gefallen, lanch gewesen 3 1/2 Fues undt 1 Fues dick. Item die newe Berchschantz eingenommen, da dan Fenderich Bahr ohn große Nodt midt den Soldaten außgelauffen unt schlechte Ehr damit eingelecht. Den 11. 7 Granaten eingeworffen, deren eine auff die Große Kirch zersprungen unt den Deckel auffm Predigstuel herrundergeschlagen. Zu Mitternachte ein Soldate wiederkomen, so in der Belagerung zu Ihr F[ürstliche] G[enden] gesant worden; berichtet, das ehr den Succurs gesehen, wahr aber gentzlich gelogen. Item 3 Pferde einbracht unt des Abens 14 Granaten eingeworffen, deren eine nicht gesprungen unt gewogen 125 Pundt. Den 12. ein Gefangen einbracht, 2 Granaten [eingeworffen]. Den 13. Heer Anton, so Ihr F[ürstliche] G[enaden] Kemmerlinch gewesen, ein Gefangen einbracht unt densölben Dach mitt einen Stück die Platten abgeschossen; item 3 Granaten [eingeworffen] unt an der Grünen Schantz bey 400 Fassinen wechgenomen.

Den 14. [Julii] 20 Granaten [eingeworffen]. Folgens zu Mitternacht die Brücke auß der Gallerey ahn den Wall gebracht, das sie dröges Fueses konten anlauffen. Haben sich alßbalt in den Wall begraben unt midt Brettern bedecket, also das men ihnen weder midt Schißen unt Steinwerffen wenig Schaden thun konte, unt ist von Bürgeren gebleven Franß Nellinch, Evert Nellenich, Jakob Praell; Evert Schürmann ist durch den Arm geschossen worden. Den 15. zu Mittag geaccordiret. Den 16. Ihr F[ürstliche] Genad[en] Völcker außgezogen unt nach Siberch[43] convogiret worden.

Der Feurbelle unt Granaten sein in alles 129 hereingeworffen, davon viel Heuser angangen. Weiln aber kein Stroh in den Heuseren gewesen unt etzliche Bürger den gantzen Nacht und Tag auff den Brant warteden, sein sie alßbalt durch Gottes Genadt gelesschet unt ist nichts anders alß eine sonderliche Genade, das die halbe Stadt nicht abgebrant. Der Keserlinge, so hereingeschossen, sein ungefehr zwey- oder 300 Foder gewesen unt sein auß Rede hieheer gebracht worden. Kugelen auß dem Geschütz, so theils glüendlich waren, weiß men so geleich nicht; gelaube, daß deren bey 2000 gewesen sein.

Undt diese Stadt midt dem Leibregiment unt 4 Companey von Oberst Öttinger neben 80 commandirten Reuteren besetzet, die de Bürger den 6 Wochen midt Essen, Drinken, Futter füer die Pferde, mit Dominiren. Geltpressen underhalten müssen. Under wehrender Zeit ist Ihr Exellens für de Stadt Warendorff[44] gezogen, alda drey Wochen ahn der Landtwehr gelegen, aber, nicht formal belagert, wieder abgezogen. Vor dar ist Generalmajor Rabenhaupt von den Hesischen midt Hülff Ihr Exellens Köningesmarck vor die Statt Paterborn gezogen, alda ungefehr drey Wochen gelegen unt diesölbe hart zugesetzet midt Scheiten unt Feurwerffen, aber den 14. September unverrichter Sachen wieder abgezogen. Inmittels sein die Keiserischen unterm Commando Lamboien [Lamboy; BW] in Frießlandt gefallen undt alda etzliche Schantzen den Hessischen abgenomen.

Unt ist Ihr Exellenß Köningesmarck den 14. September gegen Abens alhie ankomen, alsobalt alle Soldaten unt Bürger midt Schuten, Exen, Baden, Sagen zu Walle gangen, herundergeworffen, die Außenwercke ganß eingeschlichtet, die Wachtheuser, Tachbrücken, Hammeyen, Porten unt alles, waß buten Walles gewesen, verbrent, die Pallasaden, damidt die Stadt rundtumme abgestoßen wahr, abgehowen, verbrannt und ruiniret, drey Rondele, alß die Gröne Kammer, vor der Rinderpforten, unt hinder dem Süsterhauße, gesprenget. Welches alles geschen den 15. und 16. September unt hadt sich der Mensche verwunderen mögen, der es gesehen, das in so geringer Zeit ein Stadt zu demoliren sey.

Wie diß also geschehen, sein sie den 17. September morgens zu 8 ad 10 Uren, nachdem sie neun gantzer Wochen alhie gewesen, auff Dingenstag midt Sack unt Pack außgezogen, midt Hinterlassung 4 Man für ein Salvagard. Darzu sein fier Man von den Keiserischen füer Salvagard darbeygelacht. Sie haben zwar die Stadt inßgemein nicht geplündert, haben die Bürger aber dermaßen gequetzet und geschetzet, nachdem in der Belagerunch alles Korn abgeschnitten gewesen, das Kindeskindt dassölbe woll erfahren werden, so noch nicht geboren sein. Haben neun metalen Stück midtgenomen, darunter eine Schlange gewesen, so 8 Pundt geschossen, undt ein Fiertel-Cartawen, so 12 Pundt geschossen. Der Eisenstück sein 7 midtgenomen, die übrigen in die Stattgräben geworfen, imgleichen auch die doppelden Haken geschen“.[45]

Der Chronist Johann Wernicke aus Münster berichtet: „und hatt mit fleigen fahnen swar außgetretten, do die volcker aber auß der stadt seindt gewesen, hatt der weindt die standar[t]en tho reiten laten und die soldaten haben sicht mossen understellen, welches jeggen daß parol war“.[46]

Die „Historische Chronik“ hielt fest: „Indessen machte der Kayserliche General Lamboy, welcher bey Rhenen mit 4000. Mann über die Ems gegangen, eine Diversion in Ost-Frißland, nahm die Dieler-Schantze, wiewohl mit Verlust des Oberst-Lieutenants Reumont, ein“.[47]

[1] Wiedenbrück [LK Wiedenbrück]; HHSD III, S. 782f.

[2] Lippstadt [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 474f.

[3] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 197; Lemgo [LK Lemgo]; HHSD III, S. 452ff.

[4] Halle i. W. [LK Halle/Westf.], HHSD III, S. 282.

[5] Werther [LK Halle i. W.]; HHSD III, S. 773.

[6] Bielefeld; HHSD III, S. 73ff.

[7] Herford; HHSD III, S. 312ff.

[8] Bad Salzuflen [LK Lemgo]; HHSD III, S. 48.

[9] Langenholzhausen [Kr. Lemgo].

[10] Rinteln [Kr. Grafschaft Schaumburg]; HHSD II, S. 395f.

[11] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 197.

[12] FLASKAMP, Kothe, S. 19.

[13] Paderborn; HHSD III, S. 601ff.

[14] Frankenberg; HHSD IV, S. 124f.

[15] Wolkersdorf, Schloss [Gem. Bottendorf, Kr. Frankenberg]; HHSD IV, S. 481.

[16] Rauschenberg [Kr. Marburg]; HHSD IV, S. 369f.

[17] Schloss Neuhaus [LK Paderborn]; HHSD III, S. 671f.

[18] Lippstadt [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 474f.

[19] WASSENBERG, Florus, S. 705f.

[20] Hausmann, Hans (* vermutlich 1605 in Kassel-1646), seit 1640 Hauptmann.

[21] Benthon, Ernst v., 1646 Kommandant von Paderborn, bis 1650/51 zu Marburg, † 27. Januar 1652 in Kassel.

[22] Bellicum, Hauptmann, ab 1650/51Kommandant in Marburg.

[23] Wasserhun, Johann Jakob, gefallen 1647 zu Paderborn.

[24] Koster, Johann, am 2.12.1646 im Wiedenbrücker Totenbuch erwähnt; FLASKAMP, Chronik, Anm. 202.

[25] Brüggemann, Walter, Hauptmann der Osnabrücker Besatzung zu Wiedenbrück, † 3.11.1684.

[26] Zons [LK Grevenbroich]; HHSD III, S. 811f.

[27] Rittmeister Beier.

[28] FLASKAMP, Chronik, S. 20f.

[29] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 81ff.

[30] STROTHMANN, Westfalen und Europa, S. 164f.

[31] THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 1202.

[32] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 117: Westphalen an P., Paderborn, 7. 12.1646.

[33] Minden [LK Minden]; HHSD III, S. 517ff.

[34] Fürstenau [Kr. Bersenbrück]; HHSD II, S. 156f.

[35] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 129.

[36] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 139.

[37] Münster; HHSD III, S. 537ff.

[38] 1647 VII 09; FLEITMANN, Drei Berichte, S. 111; ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 163: Arco an Hatzfeldt, Juni 1647.

[39] Osnabrück; HHSD II, S. 364ff.

[40] Telgte [LK Münster]; HHSD III, S. 715f.

[41] Siegburg [Siegkr.]; HHSD III, S. 684ff.

[42] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 6, S. 131f.

[43] Siegburg [Siegkr.]; HHSD III, S. 684ff.

[44] Warendorf [LK Warendorf]; HHSD III, S. 754ff.

[45] FLASKAMP, Kothe, S. 23f.

[46] STAATSARCHIV MÜNSTER, S. 181.

[47] GOTTFRIeD, Historische Chronick, S. 947.

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Horn, Gustav

Horn, Gustav; Rittmeister [ – ] Gustav Horn [ – ] stand 1648 als Rittmeister[1] in schwedischen Diensten.[2]

Das „Theatrum Europaeum“[3] berichtet unter dem September 1648: „Es hatten Ihre Durchleucht.[4] zu Wolgast[5] unterschiedliche Rüst-[6] und Bagage-Wägen[7] zu machen / Befehl gegeben / umb selbige mit fort auff die Reyse zu nehmen; Weiln aber solche noch nicht allerdings fertig waren / zogen Ihre Durchl. indessen von Wolgast fort / liessen aber dero Hoffmeister / Herrn Cocmetko[8] deßwegen zu rück / und verordneten darzu eine Convoy von zwey hundert Finnischen[9] Reuttern / so bißhero in Malchin[10] und New-Brandenburg[11] logirt / unterm Commando eines Rittmeisters / mit Namen Gustav Horn / so der Nation gleichfalls ein Finn / und vor kurtzer Zeit / mehr auß Gunst als Verdienst / zu solcher charge[12] erhoben ward.

Weil nun dieser Rittmeister / bey solcher Convoy seine Schuldigkeit wenig in Acht genommen; unterwegs zu Saltza[13] bey einem Saltz-Juncker eines Tags sich über die Gebühr beweint:[14] Die Wachten schlecht bestellt / bey der Fort-marche, wie gedachter Hoffmeister vorauß geritten / sich also toll und voll in seine Caletsch[15] gelegt und damit Gott und das wanckelbare Glück walten lassen; Siehe / so hat sichs begeben / daß eine Keyserliche Partie zu Pferd auß Lignitz[16] / von dem Blind-Valentinischen[17] / unterm Cornett[18] Labaar[19] / oder wie man ihn ins gemein nannte / den schwartzen Nickel / mit Reuttern und Jungen etwan auff 70. Köpff starck / (von denen sich etliche / eben der Zeit / als dieser Horn in gedachtes Saltz-Junckern Behausung sich also bezecht / in selbigem Quartier unvermerckt befunden / alles in gute recognition genommen / und sich zu vorhabender action wol gefast gemacht) ungefehr den 7. Septemb. da es eben gar neblicht Wetter war / nechst bey der Vorstatt zu Kalbe an der Saal[20] / diese Convoy / wider einiges Menschen Vermuthen / plötzlich überfallen / den gantzen Troupp dieser zweyhundert Finnischen Reutter / nebenst dem Cornett / biß auff gar wenige derselben / so im Tumult entwischt und durchgangen / niedergemacht; dem Rittmeister aber (welcher / als man ihm einen Carabiner[21] an den Kopff gesetzt / umb solches geruffen) Quartier[22] gegeben; Wobey insonderheit zu betauren war ein Junger Cavallier / namens Luther Wilhelm Theophili,[23] Ein Westphälischer vom Adel / so seiner guten Qualitäten halber newlich von Hochged. Ihr. Durchl. zu einem General Adjutanten[24] ernennet worden: Welcher / in dem er mit etwan dreissig Finnischen Reuttern sich setzen und chargiren[25] wollen / auff Anbiethung Quartiers bey dem Gegentheil durch Stillschweigen keines fordern wollen / besonders eine seiner Pistolen in den Hauffen hinein gelöset; da er unterm Zucken der zweyten Pistole durch einen Schuß gefället worden.

Bey dieser Convoy haben sich unter andern befunden zehen Wägen / deren jeglicher mit sechs trefflichen Pferden bespannet war. Die Wägen selbst waren beladen mit etlich hundert Paar newgemachten Stieffeln / ledernen Kollern[26] / Ihrer Durchleucht. vieler überauß köstlicher Kleidung / 2. Silbernen Servisen oder Taffel-Geräthe / und dergleichen hochgültigen Sachen mehr; Deren Verlust auff wol viertzig tausend Reichsthaler angeschlagen wird / und allein durch übermässiges Sauffen[27] dieses Rittmeisters verursacht; weßwegen er auch / als ein untüchtiger Soldat / solcher charge entsetzt.

Der Hoffmeister / so dieses Unglücks halber eine Zeit in Leipzig[28] in Arrest gesessen / ward als unschuldig davon wieder erlediget / der Rittmeister aber gefangen mit nach Lignitz geführet“.[29]

Es wird berichtet, dass Ende September 1648 ein Beauftragter im Auftrag der Eltern des getöteten Junkers nach Calbe reiste und im Oktober den dort in der Stadtkirche aufgebahrten Toten in ein Totenhemd einkleidete und einsargte. „Offenbar war die Leiche schon in den Zustand fortgeschrittener Verwesung übergegangen, denn Erik hatte Schwierigkeiten, dem Toten das mitgesandte Leichenhemd anzulegen, und er war gezwungen, für den Rücktransport nach Demmin[30] einen doppelten Sarg machen zu lassen“.[31]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[3] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[4] Karl Gustav Graf v. Pfalz-Zweibrücken, dann als Karl X. Gustav König v. Schweden [8.11.1622 Nyköping-13.2.1660 Göteborg], schwedischer Generalissimus, 1654-1660 schwedischer König.

[5] Wolgast [LK Vorpommern-Greifswald]; HHSD XII, S. 317ff.

[6] Rüstwagen: Plan-, Fracht-, Tross-, Kriegswagen.

[7] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[8] N Cocmetko [ – ], schwedischer Hofmeister.

[9] Finnen [auch hagapells, hakkapeller genannt, nach hakkaa päälle: hau drauf]: Sammelbegriff für Finnen, Lappen und Finnlanddeutsche im schwedischen Heer. Bei den finnischen Verbänden wäre zu differenzieren zwischen Finnländern und Finnlandschweden (Soumen Ruotsalaiset), Deutschen in Finnland. Vgl. die zahlreichen Arbeiten von PLEISS. Zu den zahlreichen Bezeichnungen im deutschen Sprachraum vgl. auch SCHWEITZER, Zweihundert Jahre, S. 125f. In der schwedischen Propaganda wurden die Finnländer – als „Truppe des Schreckens“ – als Pendant zu den in kaiserlichen Diensten stehenden Kroaten aufgebaut, die Gustav Adolf als des „Teufels neuen Adel“ bezeichnete. Die Wirklichkeit jedoch sah anders aus, auch wenn sie von Zeitgenossen als wild und brutal beschrieben wurden. Zudem standen sie im Verdacht, Wetter machen zu können und den Teufel anzubeten. Vgl. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 241 (1647): „So ist aber ein solches ungewüdter, luft, saußen und braußen eben zur selben zeit, wol 2 oder 3 tag und nacht lang, angestanden, daß vermaint, eß werde alle heyßer und palest zue haufen werfen, also und daß sich kain schüff von dannen sich möchte bewögen; hat man auch gänzlich dafürgehalten, haben solches (weilen diese Lapp- und Seeländer in dißer und dergleichen hexen- und unholden künsten wol erfahren und bey ihnen für ain freye kunst gehalten und paßirt) ungewidter selbsten gemacht und verzoberet. Dan man für gewiß gesagt, dass ain ganzes regiment under ihnen dem schwarzen Caspar ergeben und verschriben seye, welcher ihnen den weg naher dem Haagen als vorher geloffen und paßiert. Wie dan auch von Eyßne oder Kämpten wird bericht, daß sie ihnen den M. Hämmerlein in ainem glaß gezaiget: diß seye ihr obrister, deme seyen sie verlobt und geschworen, deßen seyen sie mit leib und seel versprochen, dere ihnen trewlich halt und sie ihme redlich dienen“. Auch in Zeitzeugnissen wurden sie als „gottlose, schändliche Menschen, Saumagen“ bezeichnet (so WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 46). Aus Staßfurt wird unter 1639 berichtet; GEISS, Chronik von Staßfurt, S. 135: „Den 20. Octobr. wurde unser Lieutenant mit seinen Soldaten abgefordert. Die folgenden Tage mußten wir einen Fähnrich mit ungefähr 50 Finnen und Teutschen, Reiter, denen theils die Pferde gestorben, theils vom Feinde abgenommen waren, und die sich hier wieder beritten machen sollten, ins Quartier nehmen. Es war muthwilliges Gesindel, das sich nicht commandiren lassen wollte. Den 9. November zogen diese Finnen wieder nach Quedlinburg, weil der Fähndrich sich beklagt hatte, daß er sie weder mit Worten noch mit Prügeln zwingen könnte“. Die Finnländer – „von Natur aus gesetzlose Viehdiebe“ (BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 56), die anfangs noch unzureichend montiert zum Teil mit Pfeil und Bogen in den Kampf zogen – standen sozial auf der untersten Stufe des schwedischen Heeres, wurden bei Angriffen als erste aufgeopfert und zu Arbeiten herangezogen, die der gewöhnliche Soldat ablehnte oder nur unter Zwang verrichtete. Sofern eine Entlöhnung überhaupt erfolgte, wurden sie regelmäßig vergessen, oder es wurden ihnen nie eingelöste Verschreibungen ausgestellt. Obwohl die Finnländer nur geringe Chancen hatten, sich in Deutschland in Sicherheit zu bringen, war ihre Desertionsquote mindestens doppelt so hoch wie diejenige der schwedischen Soldaten. Jeder 5. Finne desertierte. Zwischen 1638-1649 waren 15.933 regulär Eingezogene nach Deutschland gebracht worden, daneben Geworbene und Gezwungene. Finnische Reiterregimenter wurden z. B. schlechter besoldet als nationalschwedische. Vgl. die Äußerungen Axel Oxenstiernas über die in Königshofen im Grabfeld liegenden Finnen gegenüber dem schwedischen Statthalter in Franken, Krafft von Hohenlohe, Schleusingen, 1632 XI 27; PLEISS; HAMM, Dreißigjähriger Krieg, S. 49: „Wie ich vorgestrigen dages nahe Königshofen offen, befinde ich die wenige Finnen, so daselbst in Guarnison ligen, zimblich nackhendt und unbeklaidt, auch etwas verdrossen daß sie so gar übel accomodiret, dannenhero sie auch umb dimission, inn ihr vatterlandt widerumb zu ziehen, mir instendig nachgeruffen. Weil dann ich sie zur verdrossenheit ohnedem geneigt weiß, zumahlen sie eine so geraume zeit hero stets an selbigem ort inn guarnison gelegen, unnd nicht wie andere knechte, so zu felde gebrauchet werden, ihnen etwas profit machen oder unnterhalt verschaffen können … bitte, die anordnung zu machen, daß von der regierung daselbst zu einem kleidigen ausgetheilet werde, damit sie gleichwol inn etwas contentement und ergetzlichkeit wider haben mögen“. Vgl. auch BECK, Chronik, S. 26 [Schweinfurt 1631]: „Mit dem König war auch ein Regiment Finnen zu Pferde eingezogen, und hatte auf dem Markte Halt gemacht. Ihr schwaches und mattes Aussehen, ihre geringe, wetterfarbene Bekleidung, ihre kleinen und unansehnlichen Pferde ließen eben nicht viel erwarten, und hätte nicht die Welt von ihren Thaten zu Leipzig gehört gehabt, hätte man wohl fast zweifeln mögen, ob sie auch einen Marsch bis Würzburg auszuhalten im Stande seien. Aber die Bewunderung abnöthigende Schnelligkeit ihrer Bewegungen und die prompte Ausführung jedes Commando’s, ja jedes Winkes der Offiziere erweckte bald bessere Begriffe, die sich, da man noch nicht so ganz wußte, wie die Sache ablaufen werde, allmählig beinahe in Furcht verwandelten“. Vgl. auch die zeitgenössische Einschätzung; GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 72: „An den Finnen und Schweden hette der König diese Vortheil: 1. Könnten sie Frost vnd Kälte besser als Hitze vertragen. 2. Lieffen eher nicht / biß sie gleichsam mit der Natur fechten müsten. 3. Behülffen sie sich kläglich. 4. Ohne alle Meutenacion. 5. Weren vnverdrossen / vnd mit devallisiren fest nit zu erschöpffen / so weit es nicht leicht ein ander Herr mit seinen Vnterhanen gebracht“. Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner heißt es unter 1632; HELLER, Rothenburg, S. 94f.: „lauter Schweden und Finnen, darunter auch Lappländer und Irrländer gewest, die hat man den Burgern einquartiert bey 8. 9. 10. u. mehr, haben mit den Burgern für gut genommen, mit ihnen gebetet und gesungen fast in allen Quartieren“. In den Generalstaaten hieß es im August 1633; PLEISS, Der Zug, S. 27: „Ist wacker Volk, die allezeit unter des Königs Batalien gewest seyn … Solche Macht und wacker Volk hat man niemalen in diesen Landen gesehen“. Das „Theatrum Europaeum“, 3. Bd., S. 108f., unter 1633: „Die Schwedische vnd Finnen allesampt ansehenliche starcke starcke Männer / machten die andern Niderländer in dreyen Dingē schamrot / nemlich 1. in Gehorsam / 2. in Ordnung / vnd 3. in Gottesforcht / dann alle Morgen / wann sie auffbrachen / schlossen sie einen Ring / vnnd auff den Knien rufften sie Gott an / beteten vnd sungen / etc“. Ein zeitgenössischer Beobachter schreibt in einem Flugblatt „Schreiben Auß Dem Königklichen Schwedischen Läger. o. O. 1631, S. 43“: „Muß man derhalben rund bekennen daß dem König seine Schweden und Finnen trewlich dienen: Die Finnen sind der mehrtheils kortze Leut ihrer statur halben / aber darbey hertzhafft vnd der Arbeit gewonnet / leben mit wenigem / behelffen sich karglich: wüssen von Wollüsten vberal nichts: den Teütschen Lufft auch mitten im Winter finden sie gar zam / gegen dem ihrigen gehalten. Es sind rechte Eisenbeisser / die niemahlē von hinden sind verwundet worden. Welcher vnder ihnen dem Feind wurde den rucken kehren / der wirdt nie für ihren Landtsman gehalten. Vnnd ist freilich lächerlich / wer die sicht aufziehen. Sie haben Schleiffstein an der seiten hangend / vnnd so bald man anhebt zum Lermen vnnd träffen die Trommel rühren / so wetzen sie ihre dägen / von weitem meint einer nichts ander alsdann es were eine schaar Metzger / oder in hauffen der beysammen / da ein stuck matten solten abmeyen: Aber es laßt sich nicht mit ihnen schimpfen weil es ernst gilt. Der inneren Finlenderen spraach ist gantz von der Schwedischen Nortwegischen / Gottischen vnd Dennenmärckischen / die da vberein stimmen / gescheiden / vnnd ist allein den Finlenderen gemein vñ den Mitternächtigen Völckeren / welche man Lappen nennet“.[9] Zum Teil waren sie noch aus Mangel an Ausrüstung noch mit Bogen bewaffnet. Kommandierender der 1. Finnen-Schwadron war Torsten Stålhandske. Vgl. LANGER, Formen der Begegnung, S. 84f. Zum zeitgenössischen Bild der Lappländer (auch sarkastisch „Lippenländer“, etwa „gefräßige Personen“ genannt) vgl. OPEL; COHN, Dreißigjähriger Krieg, S. 242ff. Zu den zahlreichen Bezeichnungen im deutschen Sprachraum vgl. auch SCHWEITZER, Zweihundert Jahre, S. 125f. Nach dem Krieg wurden zerstörte Orte wie z. B. Torgelow [LK Uecker-Randow/Mecklenburg-Vorpommern] auf Befehl Christinas von Schweden mit Finnen und Livländern neu besiedelt. Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; 1625 soll Banérs Armee bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) meist als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Eine Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die von Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, und den von den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten bastanten Armeen erscheint jedoch überflüssig. Nach ENGLUND, Die Verwüstung Deutschlands S. 76, waren 1630 bereits jeder 10. Schwede und jeder 5. Finne desertiert. Nach LUNDKVIST, Schwedische Kriegsfinanzierung S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 1651 wurde festgestellt, dass 50 % der Kavallerie und 41 % der Infanterie aus Finnen bestand; PLEISS; HAMM, Der Dreißigjährige Krieg, S. 41. Nach GUTHRIE, The Later Thirty Years War, S. 59, soll Banérs Armee im Juli 1638 um 9.000 Schweden und 5.000 Finnen verstärkt worden sein, was wohl zu hochgegriffen erscheint. Zu den Verlusten LINDEGREN, Frauenland, S. 145: „Grob gerechnet kann man behaupten, daß in der ganzen Periode von 1620 bis 1720 ca. 75 % aller Todesfälle auf Krankheiten und andere Entbehrungen zurückzuführen sind. Ca. zehn Prozent starben in Kriegsgefangenschaft. Die restlichen 15 Prozent fielen bei Kampfhandlungen. Ungefähr ein Drittel dieser direkt kampfbezogenen Todesfälle geschah im übrigen im Zusammenhang mit Belagerungen. Große Feldschlachten und kleinere Gefechte forderten im allgemeinen nicht besonders viele Todesopfer, vergleicht man sie mit dem Alltag des Krieges. […] Die Zahl der toten Soldaten kann total auf 1,7 Millionen geschätzt werden. Von diesen starben gut eine Viertel Million im Feld oder infolge von Kampfhandlungen; gut eineinviertel Millionen fielen dem ‚Alltag des Krieges‘ zum Opfer“. => Mortalität.

[10] Malchin [LK Mecklenburgische Seenplatte]; HHSD XII, S. 61f.

[11] Neubrandenburg [LK Mecklenburgische Seenplatte]; HHSD XII, S. 69ff.

[12] Charge: Rang.

[13] Salza, heute Stadtteil von Nordhausen [LK Nordhausen].

[14] beweinen: betrinken.

[15] Kalesche: „Kalesche, ein leichter offener Wagen, der an statt eines gewöhnlichen Chaise=Kastens einen offenen Kasten auf dem Gestelle hat, worin noch gemeiniglich ein geflochtener Korb eingesetzt ist. Sie unterscheidet sich von einem gemeinen Wagen dadurch, daß sie zierlicher und bequemer mit ordentlichen Sitzen gebauet, auch angestrichen ist“. Online unter: kruenitz1.uni-trier.de.

[16] Liegnitz [Legnica]; HHSSchl, S. 283ff.

[17] Valten Hanke [Valentin, „Valten, der blinde“, „der blinde Valtin“; Lübeker, Lybecker; Johann Lübeck] [ -1685], kaiserlicher Leutnant, Rittmeister, kurländischer Obrist.

[18] Kornett [schwed. kornett, dän. cornet]: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold;  z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). => Fähnrich; Fahne.

[19] N Labaar [„schwarzer Nickel, „Schwartz, Nickol“] [ – ], kaiserlicher Kornett.

[20] Calbe/Saale [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 65ff. Vgl. HERTEL, Geschichte der Stadt Calbe.

[21] Karabiner: kurzes Reitergewehr mit Radschlossmechanismus, im Sattelhalfter oder am Schulterriemen zu tragen (die in Suhl gefertigten Karabiner hatten eine Gesamtlänge von 1 Meter bei 16,2 mm Kugeldurchmesser). Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 561f. Über die maximale Schussweite ist nichts bekannt. Um Hinweise wird gebeten !

[22] Quartier: Pardon, Gnade. Das hing zumeist von den Möglichkeiten ab, sich zu ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 450. Nach Lavater, KRIEGSBüchlein, S. 66f., hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „Wann aber ein Soldat eine eiserne / zinnerne / in speck gegossene / gekäuete / gehauene / oder gevierte Kugel schiesset / sol man ihm kein Quartier halten. Alle die / so gezogene Rohre oder Füseschlosse führen führen / haben das Quartier verwürckt. Item / alle diejenigen / die von eisen geschrote / vieregkichte / und ander Geschröt / und Stahel schiessen / oder geflammete Tegen haben / sol man todtschlagen: auch alle diejenigen / so man in einem Land / welches preis gegeben wird / vor dem Feind antrift / sol man henken lassen: Auch alle Spionen haben kein Quartier / sonder sollen ohn alle gnad gehenkt werden. Alle Nachtvögel / so die Strassen unsicher machen / und keinen Herren haben / sol man henken lassen. Item / alle diejenigen / so ohne Paßporten zum Feind überlauffen / und wider ergriffen werden / sol man todtschlagen“. Auch wurde beim Angriff zum Teil die Parole ausgegeben, kein Quartier zu gewähren; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 609f. (Treffen bei Haselünne 11.1.1636). Doch selbst die Gewährung von Quartier bedeutete nicht, danach nicht noch getötet zu werden.

[23] Luther Wilhelm Theophili [ -7.9.1648 bei Calbe], schwedischer Generaladjutant.

[24] Generaladjutant [schwed. adjutant allmänt, dän. adjutant general]: Der Generaladjutant war ein dem Stab des Regiments bzw. dem Generalquartiermeister oder dem Feldmarschall zugeordneter Adjutant und für die mündliche Befehlsübermittlung zuständig.

[25] chargieren: kämpfen.

[26] Koller: Brustwams aus Leder oder starkem Leinen; Jacke, Unterjacke, Strickjacke. Die qualitativ hochwertigen Elchslederkoller der Offiziere kosteten 1632 zwischen 12 und 20 Reichstaler, bei guter Verarbeitung teilweise bis zu 45 Reichstaler (zum Vergleich: ein kompletter Kürassierharnisch war bereits für 12 Reichstaler zu haben). Der einfache Soldat trug dagegen, wenn überhaupt, ein Wams aus Rindsleder.

[27] Alkoholabusus: In  den zeitgenössischen Berichten ist immer wieder von Alkoholabusus und dadurch bedingten Trunkenheitexzessen unter allen Militärs die Rede, die dem Interesse der Leserschaft entgegen kamen. Generall ist angesichts der angegebenen Mengen festzuhalten ist, dass Wein in der Regel im Verhältnis 1:4 oder 1:3 mit Wasser gemischt wurde, um dieses „trinkbar“ zu machen. Auch bei den angegebenen Biermengen halte es sich zumeist um =>  Kofent, ein Dünnbier. Dagegen wurde billiger Branntwein in großen Mengen konsumiert. Allerdings berichtet z. B. Chemnitz auch, dass 7 Kompanien des Regiments Kracht den Aufbruch aus Halle/Saale versäumt hatten, weil sie berauscht waren; CHEMNITZ, Königl. Schwedischen ]…] Kriegs, 4. Buch, 7. Kap., S. 953f. Vgl. den Bericht des bayerischen Kriegskommissars Burhus über Alwig Gf v. Sulz (1632); HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 122: „Da hatte er, sobald er einen Rausch bekommen, alle Musketiers in der Stadt, wie auch die kleinen Stückhlein […], so oft er einen Gesundtrunkh angefangen, abschießen lassen, welches woll etwan 2 und mehr Stunden gewerth“. SCHNEIDER, Chronik der Stadt Beelitz, S. 26f.: „Diese [Truppen Johann Wanglers d. Ä.; BW] brachten auch einen Fähnrich mit sich, welcher sich bei der Wache zu Trebbin todtgesoffen, und nun begehrte man, er solle hier in der Kirche begraben werden. Weil aber der Grund sumpfig und wässerig war, und man nicht tief in der Kirche also graben konnte, berichtete ich solches dem katholischen Meßpfaffen, als er etliche Male wegen des Begräbnisses Ansuchen that. Er wollte es aber nicht glauben und als man ihm die Kirche eröffnen mußte, ward er gewahr, daß es an einem Ort in unserer Kirche etwas höher sei als am andern, daselbst hin mußten wir geschehen lassen, daß nach Kriegsmanier der Trunkenbold begraben ward“. Vgl. auch SCHWARTZ, Die Neumark, S. 50, 52. Bei der Belagerung Hamelns (1633) hatten die Patres SJ der Besatzung reichliche Mengen Alkokol spendiert, um sie zu Ausfällen zu veranlassen; KARWIESE, Hameln, S. 9f. Vgl. HÖFER, Ende, S. 165: Wie sich herausstellte, hatte Hermann, der Kommandant von Bad Windsheim, bei der Belagerung der Stadt 1648 durch schwedische Truppen seinen Dragonern ein großes Fass Wein spendiert: „Aber sie soffen sich so voll, daß fast weder ein oder der ander mehr sehen noch Schiltwach stehen kundt“, so dass sich schwedischen Truppen durch die Approchen bis zum inneren Wall heran arbeiten konnten. Hermann wurde nach dem Kriegsgerichtsverfahren wegen der schnellen Übergabe mit dem Schwert hingerichtet. Manchmal endeten die Räusche auch tödlich. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger berichtet unter dem 22.6.1635; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 313: „Auff mittag ist abermahls ein kays. Officier ins verbrantte dorff Asperg hinein geritten, war voll, welchen die Schwedische musquetierer erdapt, und weil er sich nit ergeben wollen, nidergeschossen, außgezogen, klaider, pferd, Sattel und Zeug herauff getragen, Nachmittag haben ihne gemelte Musquetierer begraben, Er soll ein Quartier Meister gewest sein, von Schwabach gebürtig“.

[28] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[29] THEATRUM EUROPAEUM 6. Bd., S. 331f.

[30] Demmin [LK Mecklenburgische Seenplatte]; HHSD XII, S. 175ff.

[31] ENGLAND, Die Verwüstung, S. 507.

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Arco [Arch, Arge], Maximilian Prospero [Prosper] Graf d‘

Arco [Arch, Arge], Maximilian Prospero [Prosper] Graf d’; Obrist [1615-Anfang September 1679] In Wiedenbrück[1] hatte Maximilian Prospero [Prosper] Graf d’[2]] Arco [Arch, Arge], in 2. Ehe verheiratet mit Ursula Francelina, Tochter des Meppener[3] Kommandanten Freiherrn von Ketteler, der seinerseits mit Agnes Alexandrina, der Schwester Velens, verheiratet war, das Kommando übernommen.

Wie Arco im Juni aus Warendorf[4] an Melchior von Hatzfeldt schrieb, war Strutzky sein Nachfolger als Kommandant von Vechta[5] geworden.[6]

Arco hatte vom 27.4. bis 26.5.1647 das von Königsmarck belagerte Vechta verteidigt, obwohl die halbe Stadt durch das Einwerfen von Feuerkugeln eingeäschert worden war.[7]

Dr. Jordan hielt unter dem 12./22.4. erleichtert fest: „Das Leibregiment von Gral.-Liutnandt Hanß Christof von Königsmarck quitirt hiesiges Stift, dem es wol an die 50,000 Thlr gekostet vnnd in dem gantzen Kriege war (es) so heßlich nicht zugerichtet, auch brach seine gantze Armee vf noch nach dem Stift Münster in specie nach der Vechte. […] In fine Aprilis wardt die Vechte von Gral. Hanß Christof von Königsmarck formaliter belagert, vnnd bis an die Grafte komen, vnnd mit Fewerwerffen der 4. Theil der Stadt verbrandt; noch schafte der Commendant [Prosper v. Arco; BW] sein Weib herauß“.[8]

Am 3.5. wurde berichtet, dass Königsmarcks Truppen sich bei Minden[9] zusammenzögen, wohin auch die eichsfeldischen Einheiten und die aus dem Lemgoer[10] Gebiet gestoßen seien.[11] Anscheinend war man sich über die Stoßrichtung des Königsmarck’schen Korps noch immer nicht im Klaren, denn am 10.5. meinte Westphalen, „daß die Königsmarckische trouppen vor weinigen thagen sambt der artigleria, darunter sieben halbe carthaunen und ezliche feurmoser die Weser hinuntergangen. Ob nuhn die Vecht attaquiren oder, wie theils vermeinen, einige schantzen aufwerffen, den Brehmern die licent und zufuhren sperren werden, wirt man balt erfahren“.[12]

Am 17.5. hieß es dann bei Westphalen: „Alldiweilen dieses endts der stillstandt der Waaffen angekündigt worden, so ist diesmahlen weinig schreibwürdiges zu berichten, allein daß Königsmarck sambt den seinigen sich vor die Vecht befindet und selbigen ohrt mit stücken und feurmosern hart zusetzet. Wie es damit ablaufft, wird die zeit entdecken. Inmittels aber soll der commandant, her Graff von Arch sich wohl darin verhalten und guten wiederstandt thuen.[13]Die Hessische haben aus hiesigen stiffts und furs[t]endohm Westphalen stätte und dorffern verschieden wagen, pferd und baursknechte nehmmen lassen, umb die die artigleria und proviandt fortzubringen. Dem verlaut nach sollen dieselbe fur Friedberg[14] rücken, alwo die Frantzosen auch in der nähe sein. Andere aber helten davor, das nach Böhmen mit dem Wrangel marchiren sollen. Sonsten will aus Düringen verlauten, daß die schwedische haubtarmee ehistes dages auffbrechen und in Boheimben gehen wolle“.[15] Eine Woche später schrieb er Piccolomini: „Der Königsmarck hält die Vecht noch belagert, deme bereits zwey oder drei sturmb abgeschlagen. Darinnen verschiedene hohe offizir und soldaten geblieben und gequizet. Der commandant, herr Graff von Arch thut dapffer resistens, und scheinet, daß der ohrt mit nötiger manschafft und munition versehen, daher so viel müthiger gegen den Königsmarck operirt. Es ist die belagerung mit weinigen völckern und geringen stücken angefangen. Dahero itzo mehre Hessische dahin gehen“.[16] Am 31.5. hieß es noch: Von hir hab dismahl nichts anders zu advisiren, dan daß sich die Vechte gegen den Königsmarck noch manutenire Gott verleihe den belagerten diese cräfften, daß sich halten mögen und keines entsatzes nötig haben“.[17] Am 7.6. musste er ihm die Übergabe der Stadt melden: „Die Vechte, davon ich in meinem jüngsten meldung gethan, haet sich endlich an den Königsmarck auff discretion ergeben müssen, die besatzung bis auff die fendrichs untergestellet, herr graff von arch aber, welcher dapffer widerstand lang gnug nach gelegenheit des ohrtes gethan, sambt den officiren und dienern ad 80 personen dimittirt worden. Nuhn befinden sich gemelte Königsmarckische umb die Forstenau[18] im stifft Osnabrück gelegen. Man vermeint aber, daß Ihre Fürstliche Excellence [Franz Wilhelm vonWartenberg] den stillstandt auch angenohmen und dahero der ohrt nit attaquirt werden solle, theils wollen, daß bereits beschossen und erobert wehre. Die marche würde auff Warendorff fortgesetzet, darinnen noch Kayserliche und Churcöllnische völcker vermischet sich befinden und jene commandiren, diese aber den ohrt allein nit überlassen wollen“.[19]

Am 16./26.5. hielt Dr. Jordan in seinen Aufzeichnungen fest: „Ergab sich die Vechte an G. C. von Köningsmarck, darin hatte noe [nomine; BW] Imperatoris commendirt Graf Arge Thirolensis, ultimus istis familia, der Obrist Brandthagen blieb davor. Von dar gieng die Schwedische Armee für Fastenow im Stift Oßnabrug“.[20]

Abelin berichtete zum Mai/Juni 1647: „So bald der General Sparr vernahm, daß der Churfürst von Cöln dem Ulmischen Vergleich mit beygetreten wäre, verließ er Euskirchen und Zons, um sich mit 4000. Mann nach der Ems zu ziehen. Unterwegs bemeisterte er sich der Stadt Warendorf mit List, nachdem die darin gelegene Kayserliche, auf seinen Befehl, die Wälle und Thore besetzet hatten. Der Schwedische General Königsmarck legte sich vor Vecht, welches von ihm hefftig beschossen und durch Feuer-Ballen fast halb eingeäschert ward. Die Besatzung hielte sich wohl, schlug verschiedene Stürme ab, und machte den Schwedischen viel Volck, worunter der Oberste Brandeshagen, zunichte: da aber Königsmarck noch 2000. Hessische und etliche schwere Stücke bekam, ergab sich der Commandant, Graf von Arch, am 16. (26.) May auf Discretion, worauf er nach Hamm begleitet, seine 700. Mann aber untergestecket wurden“.[21]

Am 11.6. musste Fürstenau kapitulieren.[22] Die Gemeinen waren untergesteckt worden, die Offiziere durften nach Hamm[23] abziehen. Königsmarck versuchte mit ca. 4.000 Reitern und 1.200-1.500 Kavalleristen Warendorf zu belagern, hatte aber zu wenig Geschütze, um die Stadt erobern zu können. Nach dem Krieg wechselte Arco in spanische Dienste.

[1] Wiedenbrück [LK Wiedenbrück]; HHSD III, S. 782f.
[2] SCHMIDT-BRENTANO, Die kaiserlichen Generale, S. 27ff.; ;vgl. KELLER; CATALANO, Tagebücher.
[3] Meppen; HHSD II, S. 327f.
[4] Warendorf; HHSD III, S. 754ff.
[5] Vechta; HHSD II, S. 461f.
[6] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 163.
[7] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 125-128.
[8] SCHLOTTER, Acta, S. 478.
[9] Minden [LK Minden]; HHSD III, S. 517ff.
[10] Lemgo [LK Lemgo]; HHSD III, S. 452ff.
[11] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 125f.
[12] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 126.
[13] Vgl. ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 247: Bournonville an Hatzfeldt, Mai 1647.
[14] Friedberg; HHSD IV, S. 145ff.
[15] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 126.
[16] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 127.
[17] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 127.
[18] Fürstenau; HHSD II, S. 156f.
[19] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 128.
[20] SCHLOTTER, Acta, S. 478.
[21] ABELIN, Historische Chronick, S. 940.
[22] TOEGEL; KOCÍ, Der Kampf, Nr. 1054: Adam Matthias v. Trauttmansdorff an W. E. v. Lobkowitz, Bischofteinitz, 21.6.1647: Königsmarck habe mit 4 000 Reitern u. Infanteristen Fürstenau eingenommen, und das kaiserliche Kriegsvolk sei von Missgeschick verfolgt; Wrangel habe angeblich Eger erobert.
[23] Hamm in Westfalen; HHSD III, S. 286ff.
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