Brandeshagen [Brandshagen, Brandthagen, Brandißhagen, Brandhages, Brandes Hagen], Zacharias

Brandeshagen [Brandshagen, Brandthagen, Brandißhagen, Brandeshages, Brandes Hagen], Zacharias; Obrist [14.3.1603-14. oder 15.5.1647 vor Vechta gefallen] Zacharias Brandeshagen [Brandshagen, Brandthagen, Brandißhagen, Brandeshages, Brandes Hagen][1] stand als Obrist[2] in schwedischen Diensten.[3] „Er wurde am 14. März 1603 in Vorpommern geboren. Nach dem Schulbesuch diente er seit 1620 zunächst in den Niederlanden als Musketier[4] und stieg von da an zu immer höheren militärischen Rängen auf. Er stellte sich in die Dienste des schwedischen Königs und wurde zunächst Leutnant,[5] später Kapitän.[6] Im Jahr 1644 erhielt er als Obrist im Heer Königsmarcks[7] den Auftrag, vom Musterungsplatz[8] Minden[9] aus ein neues Regiment[10] zusammenzustellen“.[11]

Aus Löwenberg[12] wird unter 1642 berichtet: „Den 24. Septbr. kam die schwedische Armee vor Löwenberg. Sie hatte 2 Tage zuvor Bunzlau[13] erobert, geplündert und angezündet; alles war daher in äußersten Schrecken gerathen. Der LandAdel, so wie diejenigen vom Lande, die noch etwas zu verlieren hatten, flüchteten sich damit in unsre Stadt, und es war alles von Menschen angefüllt. Die wenige besatzung von 150 Mann ward aufgefordert, aber der Kommandant schlug es ab, und dennoch setzte er sich nicht zur Wehre, sondern flüchtete sich, ohne einen Schuß zu thun, auf eine Pastei. Die kaiserlichen Völker, die um Lähn[14] standen, suchten zwar die Stadt zu entsetzen, wurden aber zurück geschlagen. Die Schweden, die sich auf dem Spitalberge gelagert hatten, beschossen mit zwei Stücken[15] die Stadt, und liefen hierauf sogleich bei den ersten Schanzen[16] an, stiegen beim Laubaner Thore über die Mauern, schlugen die Thore auf, und stellten ein Fähnlein[17] auf den Markt. In diesem Anlaufe wurde ein Mann von Langenvorwerk erschossen und einige beschädiget, die kaiserlichen Dragoner[18] übergaben sich zu Kriegsgefangnen.[19] Die Bürgerschaft fürchtete sich für einer Anzündung und räumten ihre Habseligkeiten in die Keller, sie selbst aber und das Landvolk flüchteten sich theils aufs Rathhaus, theils in die Kirche. Allein die Schweden fingen eine allgemeine Plünderung[20] an, welche den ganzen Tag dauerte. Einige wenige Bürger erkauften sich Offiziers zur Salvegarde,[21] denen sie 20, 30 bis 40 Thl. geben musten, erhielten aber dadurch das Ihrige gröstentheils. Das vorräthige Getreide und Vieh in der Stadt, ward ins Lager geführt. Blos diejenigen, welche sich in die Kirche gerettet hatten, wurden durch einige hohe Offiziere gedeckt, das Rathhaus aber erbrochen, alle darauf geflüchtete Sachen weggenommen, die Zunftladen der Handwerker aufgeschlagen, das Archiv eröffnet, alle daselbst befindlichen Urkunden, Bücher und Register wurden theils zerrissen, fortgeschleppt oder herausgeworfen, alle Leichentücher weggenommen, das Stadtsiegel, so von Golde gewesen, nebst den 4 Fahnen der Bürgerschaft, einer Fahne vom Breslauer Schiessen, und die Fahne von der Ritterschaft, alles ward geplündert, und die Menschen bis aufs Hemde ausgezogen. Selbst in der Kirche waren 2 Soldaten durchs Fenster in die Dreßkammer[22] gestiegen und hatten 2 Kelche gestohlen.[23] Der katholische Pfarrer, welchen die Schweden gefangen bekamen, muste 100 Thl. für seine Freiheit bezahlen, und von diesem Gelde gab der Befehlshaber einem Goldschmiede 75 Thl. um dafür 2 andre Kelche zu machen. So wurde Löwenberg immer ärmer und unglücklicher !

Wie den 26. Septbr. die schwedische Armee hier aufbrach, blieb der Oberste Brandenhagen mit 8 Kompagnien[24] und 4 Schwadronen[25] zu Pferde hier stehen; allein es war kein Bissen Brodt, kein Bier, kein Salz und nicht das geringste von Lebensmitteln in der Stadt. Einige Bürger kehrten das in Häusern und Gassen verschüttete Getreide auf, kochten es und aßen es ungesalzen, wovon die mehresten krank wurden, einige aber starben. Bei allen diesem unbeschreiblichen Elende, welches nicht die Bürger allein, sondern auch die mehresten Edelleute und Landvolk betraf, die alles, was sie gerettet, verloren hatten, dachte man doch sogleich an die Bestellung des Gottesdienstes. Schon den 28. Septbr. gingen die Bürger in die Kirche und hielten Betstunden, und den 29ten vermochten sie Hrn. Martin Wittwern, Pfarrern in Görischseiffen,[26] darinnen zu predigen. Die Schweden verstärkten indessen die Vestungswerke von Löwenberg täglich, nicht in der Absicht, solches ewig zu behalten, sondern um daraus das Land desto sichrer in Kontribution zu setzen. Den 18. Octobr. ward Melchior Klein von den Schweden zum Bürgermeister eingesetzt, der katholische Rath aber beibehalten. Dieser Bürgermeister hielt es mit dem Obersten Brandeshagen, und unter dessen Schutze konnte er alles thun was er wollte. Ich finde unter seiner Regierung kein Protokoll, und meine Nachrichten schildern ihn als einen Mann ohne Religion und Gewissen, der sich blos dem Trunke ergeben, und von den Einkünften der Stadt niemanden Rechnung abgelegt habe“.[27]

Der Historiograph und Habsburg-Anhänger Wassenberg[28] berichtet in seinem 1647 erneut aufgelegten „Florus“ über die Eroberung Itzehoes[29] 1643 durch dänische Truppen: „Inzwischen haben es die Schwedischen auch in Itzehoe übersehen / welche / weil sie gar zu sicher gewesen / vnd schlechte Wacht gehalten / ist solches denen in Gluckstatt[30] vnnd Krempen[31] zun Ohren kommen / die dan ohngefähr  800. Man starck / die Statt / mit einer dergleichen Kriegeslist / als General Major Königsmarck Halberstatt[32] vor einem Jahr / erobert; in dem sie nemblich zuvor durch etliche in alter Weiber vnd Bawrenkleidern verstellte / auch mit Kohl / Graß vnd andern sachen beladene vorauß geschickte Soldaten die Wacht überrumpelt. Seynd also den Schwedischen dieses Orts abermal 300. Man zu scheitern gangen / so sämptlich / nebenst den Officirern / nach Krempe gefangen gebracht / die Statt außgeplundert vnd vnbesetzt hinterlassen / auch in solcher 8 Fähnlein / 5 Stucke Geschutz / vnd in 30000 Reichsthaler an Barschaft überkommen worden. Der Befehlshaber in Itzehoe Obrister Brandeshagen / wie auch der Obrister vom Oosterlingschen[33] Regiment / befanden sich damal / zu ihrem höchsten Gluck / in Rensburg[34] / dahin sie zu kommen befehligt waren; haben aber inmittelst dem Major das anordneten anvertrawt / welcher nebens etwa 30. Knechten[35] zu anfang bald tod verblieben / vnd dadurch den Dänischen ihr Anschlag desto besser gelungen“.[36]

Am 31.11. [a. St.] 1643 mussten Reichwaldt[37] und Brandeshagen Zittau[38] aufgeben: „Gegenwertigen Monat über haben die Keyserischen der Belägerung vor Sittaw in Ober-Laußniz[39] eiferig abgewartet / da hergegen der Schwedische Befehlshaber darin / Obrister Reichwald / zur beschützung derselben / allerhand zurüstung machen lassen; gestalt er dann alle Bürger daselbst auff den Marck zusammen gefordert / vnd sie / ob sie seinen Soldaten gleich zur wahr [Wehr] greiffen wolten / befragt / die sich aber wegen nicht erlassener Churfürstlichen Pflicht entschuldiget: worauff er solche entwaffnet nach Hauß geschafft / vnd seinen Soldaten / da sich 3. in 4. Bürger zusammen begeben würden / vnter sie zu schiessen; auch daß sie / wegen eingeworffenen Fewers das ihrige zu erhalten / Wasser tragen solten / anbefohlen.

Hierauff / als den Keyserischen noch mehr Stücke vnd Munition von Dresden[40] zukommen / haben sie 2 Haupt-Brechen[41] gemacht / vnd sich deren zugleich versichert / also das sie leichtlich gar mit Sturm in die Statt gelangen können. Da dann die Belägerten angefangen vom Accord[42] zu handeln / vnd deßwegen 2. Obr. Leutenanten herauß / wie auch von dem Keyserlichen hinein geschickt / vnd der Vergleich von wegen sichern Abzugs geschlossen worden“.[43] Am 31.12.1643 übergaben Reichwaldt und Brandeshagen Zittau an die Kaiserlichen.[44] Am 1.1.1644 zog Brandeshagen, der Nachfolger des Obristen Bengtsson[45] als Kommandant, mit seinen restlichen Truppen ab.[46]

Am 2.1.1644 schrieb Formarini,[47] Piccolominis[48] Gewährsmann in Wien und Prag, an seinen Gönner: Gallas[49] habe Zittau belagert und nach dem Fall der Stadt die Schweden ohne Fahnen und Waffen abziehen lassen; alle übrigen habe er in seine Regimenter aufgenommen.[50] Enckevort[51] hatte W. E. von Lobkowitz[52] an diesem Tag einen Bericht über die Belagerung und den Akkord der Stadt zugesandt.[53]

1646 wurde Brandeshagen nach der Eroberung Lemgos[54] dort Kommandant: „Die Statt Lemgaw hat hierauff gleichfalls zum Creutz kriechen müssen / in dem Herr General Leut.[55] Königsmarck den 20. May diesen Ort belägert / vnnd weil der Commendent den versprochen Außzug nicht annehmen / auch gemelter Statt die Neutralität gönnen wollen / sonder sich auffs eusserst zu wehren erklärt / als hat wolgedachter Herr General Leut. Königsmarck am 22. dieses auff ein Thurn am Thor starck canoniren, vnd zum Sturm Anordnung machen / auch zu Nachts vmb 11. Vhren an 6. Orten anfallen lassen / vnd innerhalb 3. viertel Stund / nach niderhawung der doppelten palissaden dem Graben passiret / das Thor gegen dem Schloß Brackel[56] / (welches Vorbollwerck gewesen) Erobert / vnnd weil die Belägerten an ihrem Posten verblieben / nach vnd nach mehr Volck eingebracht / auch solcher Gestalt der gantzen Statt bemächtiget. Die Besatzung / als 4. Comp. zu Fuß vnnd 2. zu Pferd ist meistentheils gefangen / vnnd nach Münden gebracht worden / als Herr Obrister Johann Casimir, Graf zu Leiningen[57] 12. Obr. Leutenante / als der von Ludersheim[58] / vnnd Levin Friederich von Würtenberg:[59] 1. Obr. Wachtmeister:[60] 2 Capitäin: 1 Cap. Leut:[61] 4. Leut: 1 Reg. Quartiermeister:[62] 7 Fähndriche:[63] 1 Regim. Sekretarius: 1. Adjutant[64] vnd 400. Gemeine: Deßgleichen wurden bekommen 5. Fähnlein: 12. Metallische Stück vnd Feld-Schlangen[65] / 2. Eyserne / 7 Pf. schiessende Stücke / 4. Stücke / 3. Pfund Steinwerffend / 3. Schrothacken / 4. Doppelhacken[66] / 35 Centner Pulver / 15. Centner Lunten / 2000. Mußqueten-Kugeln[67] / vnd 192. Scheffel Meels / so man im Magazin gefunden. Von den Königsmarckischen seynd im Sturm vnnd Gefechte etlich vnd viertzig Mann / darunter 2 Cap. todt geblieben / in allem aber bey 90. beschädiget: vnd ist der Herr Obrist Brandeshagen mit 4. Comp. in die Statt kommen / vmb daselbsten zu commandiren“.[68] Der schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] berichtet: „Den siebenzehenden [27.5.1646; BW] gieng die Armee Wittlage,[69] vnd den achtzehnden [28.5.; BW] Minden[70] vorbey, gerade auf Hervorden[71] zu, vnd so weiter. Den zwantzigsten [30.5.; BW] erreichte sie Lemgow: Darin eine feindliche Guarnison[72] gelegen. Zwar hatte man, wie die Schwedische HaubtArmée vmb Höxter[73] vnd Paderborn[74] gestanden, sich sehr bemühet, die Neutralität selbiger Stadt, voriger Verabhandlung nach, von beyden kriegenden Theilen aufs newe zu erhalten: Worin General Melander[75] gewilliget, so fern auf Schwedischer seite ein freyer abzugs-Pas vor die Lemgowische Besatzung gegen Wiederbrügge[76] oder Wahrendorff[77] gegeben würde. So Schwedische, wie solches bey Ihnen in Deliberation kommen, ihres theils gleichfals zu belieben nicht vndienlich ermessen, wan nur die Fortification geschleiffet würde: Worzu, nachdem die Keyserliche den Platz quitiret, bereits anstellung gemachet gewesen. Es waren aber Keyserliche, alldieweil, nach abMarche der Schwedischen  HaubtArmée, Ihnen der kauff ohne zweiffel gerewet, darin geblieben: Weshalben der Gen. Lieutenant im vorbeygehen, Sie herauszuheben, Resolution genommen. Diesem zu folge lies Er, den zwey vnd zwantzigsten [2.6.; BW], auf einen Thurn am Thore Bresche schiessen: Jedoch meistentheils nur zu dem ende, damit die darinnen ihre grösseste Macht dahin ziehen möchten.

Inmittelst ward zu nachts vmb elff Vhren der Sturm angetreten vnd die Stadt an sechs orten angefallen: Wodurch, ob schon ziembliche gegenwehr geschehen, die draussen dennoch, nach dreyviertel-stündigem gefechte, die doppelte Pallissaden eingehawen, den Graben passiret, vnd mit verlust etlicher todten, darunter zween Capitaine vnd ein Fähndrich, des eines Thors, so verbollwercket gewesen, sich bemächtiget. Da gleichwol die darin an den übrigen Posten sich noch etwas vnd so lange gehalten: Bis durch den eroberten ort mehr Volck hineingebracht worden, vnd also die Stadt in der Schwedischen Gewalt gerathen. Hierüber wurden auf Feindes seite Johan Casimir Graff zu Leiningen, als Lautersheim vnd Levin Friederich von Wittenberg, ein Obr. Wachtmeister,[78] zween Capitaine, ein Cap. Lieutenant,[79] vnd vnterschiedliche andere Ober- vnd VnterOfficirer, nebenst vierhundert gemeinen knechten,[80] gefangen, vnd fünff Fähnlein[81] überkommen: Wie ingleichen zwelff metallene Stücke,[82] deren das grösseste gleichwol mehr nicht als acht Pfund geschossen, vnd so viel eyserne, die kurtze Schrot- vnd Doppel-Haken vngerechnet, an Pulver fünff und dreyssig, an Lunten fünffzehen Centner, vnd zweytausend Musquetten-Kugeln, im Magasin aber mehr nicht als hundert zwey vnd neunzig Scheffel Getreydes, gefunden worden. In den eroberten Platz ward vom Gen. Lieutenant Königsmarck der Obriste Brandeshagen[83] mit seinem Squadron[84] zu fus verordnet; welcher auch Commendant verblieben: Nebenst deme der Obriste Welling mit seinem Regimente zu pferde, so Er des orths completiren sollen, daselbst zu liegen kommen“.[85]

Der kaiserliche Obrist Graf Arco[86] hatte vom 27.4. bis 26.5.1647 das von Königsmarck belagerte Vechta[87] verteidigt, obwohl die halbe Stadt durch das Einwerfen von Feuerkugeln eingeäschert worden war.[88]

Der Hildesheimer[89] Arzt, Ratsherr und Chronist Dr. Jordan hielt unter dem 12./22.4. erleichtert fest: „Das Leibregiment von Gral.-Liutnandt Hanß Christof von Königsmarck quitirt hiesiges Stift, dem es wol an die 50,000 Thlr gekostet vnnd in dem gantzen Kriege war (es) so heßlich nicht zugerichtet, auch brach seine gantze Armee vf noch nach dem Stift Münster in specie nach der Vechte. […] In fine Aprilis wardt die Vechte von Gral. Hanß Christof von Königsmarck formaliter belagert, vnnd bis an die Grafte komen, vnnd mit Fewerwerffen der 4. Theil der Stadt verbrandt; noch schafte der Commendant[90] sein Weib herauß“.[91]

Am 3.5. wurde berichtet, dass Königsmarcks Truppen sich bei Minden zusammenzögen, wohin auch die eichsfeldischen Einheiten und die aus dem Lemgoer Gebiet gestoßen seien.[92] Anscheinend war man sich über die Stoßrichtung des Königsmarck’schen Korps noch immer nicht im Klaren, denn am 10.5. meinte Westphalen[93] in seinem Bericht an Piccolomini, dass „die Königsmarckische trouppen vor weinigen thagen sambt der artigleria, darunter sieben halbe carthaunen[94] und ezliche feurmoser[95] die Weser hinuntergangen. Ob nuhn die Vecht attaquiren oder, wie theils vermeinen, einige schantzen aufwerffen, den Brehmern[96] die licent[97] und zufuhren sperren werden, wirt man balt erfahren“.[98] Am 17.5. hieß es dann bei Westphalen: „Alldiweilen dieses endts der stillstandt der Waaffen angekündigt worden, so ist diesmahlen weinig schreibwürdiges zu berichten, allein daß Königsmarck sambt den seinigen sich vor die Vecht befindet und selbigen ohrt mit stücken und feurmosern hart zusetzet. Wie es damit ablaufft, wird die zeit entdecken. Inmittels aber soll der commandant, her Graff von Arch sich wohl darin verhalten und guten wiederstandt thuen“.[99] „Die Hessische[100] haben aus hiesigen stiffts und furs[t]endohm Westphalen stätte und dorffern verschieden wagen, pferd und baursknechte nehmmen lassen, umb die die artigleria und proviandt fortzubringen. Dem verlaut nach sollen dieselbe fur Friedberg[101] rücken, alwo die Frantzosen auch in der nähe sein. Andere aber helten davor, das nach Böhmen mit dem Wrangel[102] marchiren sollen. Sonsten will aus Düringen verlauten, daß die schwedische haubtarmee ehistes dages auffbrechen und in Boheimben gehen wolle“.[103] Eine Woche später schrieb er Piccolomini: „Der Königsmarck hält die Vecht noch belagert, deme bereits zwey oder drei sturmb abgeschlagen. Darinnen verschiedene hohe offizir und soldaten geblieben und gequizet. Der commandant, herr Graff von Arch thut dapffer resistens, und scheinet, daß der ohrt mit nötiger manschafft und munition versehen, daher so viel müthiger gegen den Königsmarck operirt. Es ist die belagerung mit weinigen völckern und geringen stücken angefangen. Dahero itzo mehre Hessische dahin gehen“.[104] Am 31.5. hieß es noch: „Von hir hab dismahl nichts anders zu advisiren, dan daß sich die Vechte gegen den Königsmarck noch manutenire. Gott verleihe den belagerten diese cräfften, daß sich halten mögen und keines entsatzes nötig haben“.[105] Am 7.6. musste Westphalen Piccolomini die Übergabe der Stadt melden: „Die Vechte, davon ich in meinem jüngsten meldung gethan, haet sich endlich an den Königsmarck auff discretion ergeben müssen, die besatzung bis auff die fendrichs untergestellet, herr graff von arch aber, welcher dapffer widerstand lang gnug nach gelegenheit des ohrtes gethan, sambt den officiren und dienern ad 80 personen dimittirt worden. Nuhn befinden sich gemelte Königsmarckische umb die Forstenau[106] im stifft Osnabrück gelegen. Man vermeint aber, daß Ihre Fürstliche Excellence[107] den stillstandt auch angenohmen und dahero der ohrt nit attaquirt werden solle, theils wollen, daß bereits beschossen underobert wehre. Die marche würde auff Warendorff[108] fortgesetzet, darinnen noch Kayserliche und Churcöllnische völcker vermischet sich befinden und jene commandiren, diese aber den ohrt allein nit überlassen wollen“.[109]

Am 16./26.5. hielt Dr. Jordan in seinen Aufzeichnungen fest: „Ergab sich die Vechte an G. C. von Köningsmarck, darin hatte noe [nomine; BW] Imperatoris commendirt Graf Arge[110] Thirolensis, ultimus istis familia, der Obrist Brandthagen blieb davor. Von dar gieng die Schwedische Armee für Fastenow[111] im Stift Oßnabrug“.[112] Am 14. bzw.15.5.1647[113] war Brandeshagen vor Vechta gefallen.

„Verheiratet war er in erster Ehe mit der Hamburger Bürgerstochter Augusta Lucia Veer, mit der er zwölf Kinder hatte, in zweiter Ehe seit 1644 mit Maria Elisabeth von Kiaw, mit der er zwei Kinder hatte. Zum Zeitpunkt seines Todes war seine zweite Ehefrau wieder schwanger. Zu der makaberen Ornamentik der Grabplatte paßt die in der Leichenpredigt auf Brandshagen überlieferte Nachricht, daß dieser sich ständig den bevorstehenden Tod vor Augen hielt und zu diesem Zweck am Tage seiner Hochzeit 1644 zwei Totenköpfe auf das Ehebett setzen ließ“.[114]

[1] ELERT, Hermann, Gottseelige Ubung Der Streiter Jesu Christi. Auß dem 139. Psalm König Davids : Bey … Leichbegängniß Des … Herren Zacharias Brandshagen / Der Königl. Majestät und Cron Schweden Hochbestalten … Obersten zu Fuß / Welcher den 5. Maii des Nachts … durch eine tödlichen Schuß verwundet / Gegen den Morgen … entschlaffen / Dessen Leichnamb von dannen gen Minden gebracht / und folgends daselbst den 21. Maii in S. Martini Kirchen … in sein Ruhkämmerlein niedergesetzet worden / Fürgetragen … Rinteln 1647. [VD17 1:041319R] Freundlicher Hinweis von Herrn Uwe Volz.

[2] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[3] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[4] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[5] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[6] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[7] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königßmarck, Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark, King Marx, Königs Morik, Coningsmerck] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. 1616 Anstellung als Page bei Herzog Friedrich Ulrich v. Braunschweig-Lüneburg u. Eintritt als Reiter in kaiserliche Kriegsdienste, 1630 Verabschiedung als Fähnrich bei Reformierung der Armee Wallensteins, 1631 Kapitän in schwedischen Diensten, 1633 Beförderung zum Major, 1634 zum Obristleutnant, 1636 zum Obristen, am 25.3.1640 zum Generalmajor als Lohn für die Werbung größerer Truppenformationen in Westfalen, im Januar 1645 zum Generalleutnant, am 17.5.1648 Sieg mit Turenne u. Wrangel bei Zusmarshausen über die kaiserlich-kurbayerischen Truppen unter Holzappel u. Gronsfeld, am 1.6.1648 Beförderung zum Feldmarschallleutnant, am 16.7.1648 erfolgreicher Angriff auf die Prager Kleinseite u. Raub der berühmten „Silberbibel“. Zusammen mit Carl Gustav Wrangel war Königsmarck der erfolgreichste schwedische Kriegsgewinnler, am 26.3.1651 wurde er in den Grafenstand erhoben, am 10.4.1651 in den Reichsrat berufen u. am 14.4.1655 in Stade zum Feldmarschall u. Gouverneur des Herzogtums Bremen und Verden ernannt. Sein im Krieg erworbenes Vermögen soll 130.000 Rt. jährliche Rente abgeworfen haben, was einem Vermögen v. mindestens 2.600.000 Rt. entsprochen haben müsste. Seit 1648 Mitglied Nr. 515 der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ („Der Streitende“).Vgl. BACKHAUS, Wrangel, Königsmarck, Bielke, S. 116-128; FIEDLER, Verwaltung; FIEDLER, Hans-Christoph von Königsmarck, S. 3ff.; WAGNER, Pforr. Vgl. [RÜDIGER], Leben und Thaten; FRITZEL, Der Stader Raum, S. 14ff.; ZIRR, Die Schweden; HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau; REBITSCH; ÖHMAN; KILÍAN, 1648 => Königsmarck, Hans Christoffer von [1-51] in den „Miniaturen“.

[8] Musterplatz: ein von den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung und Einstellung von Landsknechten oder Söldnern im 16. und 17. Jahrhundert, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. Die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.

[9] Minden [LK Minden]; HHSD III, S. 517ff.

[10] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[11] inschriften.net/minden/inschrift/nr/di046-0193.html: Inschriftenkatalog: Stadt Minden. Freundlicher Hinweis von Herrn Uwe Volz.

[12] Löwenberg [Lwówek Śląski]; HHSSchl, S. 296ff.

[13] Bunzlau [Bolesławiec]; HHSSchl, S. 63ff.

[14] Lähn [LK Lwówek Śląski].

[15] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt].

Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[16] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser schweren Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).

[17] Fähnlein: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10 – 15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.

[18] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise führten die Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[19] Kriegsgefangene: Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene, S. 11-14.

[20] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“.

[21] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«

[22] Dresskammer: Kleiderkammer, Sakristei.

[23] Kirchenraub: Kirchenraub galt als eines der abscheulichsten Verbrechen, in den Kriegsartikeln zumindest mit der Todesstrafe bedroht, und wurde nach Art. 172 der „Constitutio Criminalis Carolina“ generell mit dem Tode durch Verbrennung bei lebendigem Leibe bestraft, im Militärstrafrecht mit dem Tod durch den Strang. Mithin war die Bezeichnung „Kirchenräuber“, mit der die kaiserlich-kursächsischen Soldaten bei HAPPE apostrophiert werden, nach dem „Schelm“ eines der schlimmsten Schimpfworte. Mit Befriedigung stellte z. B. der Stassfurter Pfarrer Möser fest, wie Banér Kirchenraub bestrafen ließ; WINTER, Möser, S. 50. Theatrum Europæum Band 3, S. 616f.: „Unter diesen Crabaten und Polacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin und gute Ordnung halten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / und darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / und lebendig im Feuer verbrandt worden“. Der Erzgebirgschronist Lehmann über schwedische Truppen (1640); LEHMANN, Kriegschronik, S. 117: „Darbei haben Sie keiner Kirchen geschonet, alle Sacristeyen zerhauen, die Altare gestümmelt, die Orgeln zerrißen, den Ornat, Leich- und Altartücher, kelche weggenommen. Den do ist alles Preiß gewesen, kirchen, kirchengeräthe, Gottesäcker, Epitaphia, Crucifixe, die Sie verstümmelt und verbrandt; in ezlichen kirchen ist die strew von Pferden ellenhoch gelegen. In kirchen haben Sie die verborgenen löcher gefunden, drin die alten die Pepstlichen Kirchengeräthe, Monstrantzen, becken, weihkeßel vermauret hatten, und darvon kein einwohner gewust, und mitgenommen, Die Libreyen der Priester geraubet und aufgeladen“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 541 (Zwickau 1633): „Ein anderer [Kaiserlicher; BW] hatte ein grün Taffendes Meßgewandt gestolen / und ihm etliche Sachen / unter andern ein paar Kniebänder daraus machen lassen / dem bekam sein Kirchen-Raub übel. Denn im hinaus ziehen ist er gefallen / und ist ihm ein Wagen über die Beine gangen / der hat ihm beyde Beine / eben an dem Ort / wo die KnieBänder herumb gebunden / zerknirscht / und ihn sonst so übel zugericht / daß er in grossen Schmertzen sterben müssen“.

[24] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[25] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).

[26] Ober Görisseiffen [poln. Plóczki Górne); Kreis Löwenberg (Lwówek Slaski].

[27] SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266ff.

[28] Everhard Wassenberg [9.11.1610 Emmerich-nach 1668], Historiograph, Diplomat. Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.

[29] Itzehoe [LK Steinburg]; HHSD I, S. 121ff.

[30] Glückstadt [LK Steinburg]; HHSD I, S. 66ff.

[31] Krempe [Kr. Steinburg]; HHSD I, S. 140f.

[32] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.

[33] Samuel [v. ?] Österling [Osterling] [1604-30.11.1647], schwedischer Obrist.

[34] Rendsburg [LK Rendsburg-Eckernförde]; HHSD I, S. 219ff.

[35] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.

[36] WASSENBERG, Florus, S. 578f.

[37] Johann Reichwaldt [Reichvald, Reichwald, Reichwalt, Rauchwald] [9.11.1609 Semcaden-28.2.1662 Kemnitz], schwedischer Obrist.

[38] Zittau [LK Görlitz]; HHSD VIII, S. 371ff.

[39] Im Unterschied zur späteren Niederlausitz, dem alten Land der Lusitzi, fehlte der späteren Oberlausitz, dem Land der Milzener, ein einheitlicher Landschaftsname.Für das Gebiet zwischen der Pulsnitz im Westen und dem Queis im Osten waren bis ins 16. Jahrhundert verschiedene Bezeichnungen gebräuchlich: „das ganze Land Budissin“ oder „die Länder Budissin und Görlitz“. Dass die Gründung des Sechsstädtebundes im Jahr 1346 schon bald zu einem neuen Landesnamen führte, hing damit zusammen, dass ihm nicht nur die königlichen Städte Bautzen, Görlitz, Lauban, Löbau und Kamenz angehörten, sondern auch das bis dahin böhmische Zittau, das erst infolge dieses Bundes in das Bautzener Markgraftum eingegliedert wurde. In dieser Zeit setzte sich auch für das Markgraftum die Bezeichnung „Land der Sechsstädte“ oder kurz „Sechsstädte“ durch, in der griechischen Form „Hexapolis“ oder „terra hexapolitana“. Die Herausbildung des heutigen Landesnamens vollzog sich nicht aus einer Bekundung der Städte und Stände als Träger einer regionalen Identität, sondern von außen. Seit dem 15. Jahrhundert wurde der Name Lusatia von der heutigen Niederlausitz immer öfter auf die heutige Oberlausitz ausgedehnt. Erstmals wurde der Name Lusatia in der Matrikel der 1409 gegründeten Universität Leipzig für gesamte heutige Lausitz verwendet. 1474 untertitelte man erstmals in der Kanzlei des Ungarnkönigs Matthias Corvinus das Sechsstädteland als Lusatia superior, also Oberlausitz. Erst in der Mitte des folgenden Jahrhunderts wurde nach und nach der Landesname von den Einwohnern, den regionalen Identitätsträgern, selbst gebraucht. Als die Unruhen in Böhmen begannen, verhielten sich die Oberlausitzer Stände zunächst passiv. Sie ignorierten die dringenden Aufforderungen der Böhmen, sie im Krieg gegen die Habsburger zu unterstützen. Erst nach dem Tod Kaiser Matthias im März 1619 änderten sie ihre Politik. Sie traten der Böhmischen Konföderation bei und waren an der Absetzung Ferdinands II. und der Wahl Friedrich V. von der Pfalz zum König von Böhmen beteiligt. Ziel der protestantischen Stände des Markgraftums war es, die Oberlausitz zu einem vollständig protestantischen Land zu machen. Sie wollten das katholische Bautzener Domstift beseitigen, in den wenigen noch katholischen Orten protestantische Pfarrer einführen und endlich eine eigene Landeskirche gründen. Das militärische Risiko und die damit verbundenen Kosten für die Aufstellung von Truppen für den durch die katholische Liga bedrängten Winterkönig trugen sie allerdings nur ungern und als der Krieg auf die Oberlausitz übergriff, waren sie nicht in der Lage, wirksamen Widerstand zu leisten. Ohne größere Kampfhandlungen konnte der mit Ferdinand II. verbündete Kurfürst Johann Georg von Sachsen zwischen September 1619 und Januar 1620 die Oberlausitz besetzten. Für seine militärische Hilfe gegen die aufständischen böhmischen Länder war dem sächsischen Kurfürsten vom Kaiser finanzielle Entschädigung zugesagt worden. Wenn nicht bezahlt wurde, sollten die Lausitzen als Pfand an den Wettiner übergeben werden. Ferdinand II. konnte nicht zahlen und musste 1623 die Pfandschaft über beide Markgrafentümer einräumen. Die Übergabe wurde im so genannten Immissionsrezess geregelt. Dadurch entging die Oberlausitz der kaiserlichen Gegenreformation, die in den zwanziger Jahren des 17. Jahrhunderts in Böhmen und Mähren zum Verbot der protestantischen Bekenntnisse und Kirchen führte. In der Folgezeit kamen viele Glaubensflüchtlinge aus Böhmen in die Oberlausitz. Sie siedelten sich vor allem in Zittau und den benachbarten Weberdörfern im Lausitzer Bergland an und sorgten dort durch ihren Gewerbefleiß für einen wirtschaftlichen Aufschwung. [wikipedia] Vgl. BURKHARDT, Der Dreißigjährige Krieg und die sächsische Politik.

[40] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.

[41] Bresche, Breche, brescia, bresica: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer oder auch in einer Verschanzung. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]

[42] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[43] WASSENBERG, Florus, S. 551f.

[44] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 391.

[45] Claes [Clas, Claudius, Claus] Bengtsson [Bennigsen, Benchson, Benchhoe, Pengson, Bennichson, Bennichsohn] [ -1681], schwedischer Obristleutnant, Obrist.

[46] PESCHECK, Handbuch 2. Bd., S. 590, S. 594.

[47] Giovanni Battista Formarini [ – ], Agent Piccolominis in Wien.

[48] Ottavio Fürst Piccolomini-Pieri d’Aragona, Herzog v. Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).

[49] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[50] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, Nr. 127.

[51] Adrian Graf v. Enckevort [Enckfurth, Enckefurt, Enquenfort] [20.8.1603 Diest-3.6.1663 Ledeč], kurbayerischer Feldmarschall.

[52] Wenzel [Václav] Eusebius Fürst von Lobkowitz [z Lobkovic], Herzog v. Sagan [30.1.1609-22.4.1677 Raudnitz], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister, Kriegsratsvizepräsident.

[53] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, Nr. 126.

[54] Lemgo [LK Lemgo]; HHSD III, S. 452ff.

[55] Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.

[56] Brake i. L. [LK Lemgo]; HHSD III, S. 112.

[57] Johann Casimir Graf v. Leiningen-Dagsburg-Falkenburg [11.5.1619-15.4.1688], kaiserlicher Obrist.

[58] Johann Freiherr v. Leittersam [Lautersam, Leutersen, Leutersheim, Leutersum, Leyterßheim, Lüttersum, Luttersum, Luthersheim, Lentersheim, Lautersheim, Lutersheim, Leytersheim, Lottersheim, Luttersen] [ -nach 10.10.1647], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[59] Levin Friedrich v. Wittenberg [Württemberg, Würtenberg] [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.

[60] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[61] Kapitänleutnant: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[62] Quartiermeister: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte. Die Quartiermeister operierten sehr oft mit gefälschten Listen der einzuquartierenden Soldaten, um die Differenzbeträge in die eigenen Taschen zu stecken. Der Regimentsquartiermeister Bartelme Vogel schrieb am 4.7.1648 aus Landshut an den Abt der Benediktinerabtei Prüfening, Matthias von Trauner ?; SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 67, Anm. 1: „weil ihn der Abt nicht so viel gewürdigt, daß er ihm sein jüngstes Schreiben mit einem einzigen Wort beantwortet noch viel weniger einen einzigen Heller oder dergleichen zur Zehrung geschickt hatte, ‚da doch’, fährt der Schreiber fort, ‚alle meine Kammeraten von ihren Ortern zu 2 : 3 : 4 : Im die 500 Rthr. neben ihrer Zehrung Schon auf rechnung hieher bekommen haben vnd darf Sich der Herr (nämlich Abt) gar nicht einbilten, das er So sehr werde aufgehen, oder aber ich Seinetwegen alhier mein eigenes Gelt verzehren will, Stellt sich der Herr (Abt) mit diessem Botten nicht ein, So Soll er versichert Sein, daß nicht allein sein Gloster vnd Dörffer, Sondern alles da herumb ligente Getreit Am lengsten soll gestanden haben, den alhier vber 400 Pfert vorhanten, die auff Anders nichts warten, alls das Sie die vngehorsamen darunter der herr der furnehmsten einer ist mit feuer vnd Schwert Strafen Sollen, welches ich dem Herrn mit wenigen zur Nachricht vermelten vnd vor Schaden gewarnt haben will, hab Jüngstens für meinen herrn Obristen eines hantpferdes vnd  f ü r  m i c h  e i n e s  guten Glöpers (Kleppers, Gauls) gedacht, aber derowegen kein Antwort bekom, allem vermerckhen nach mus der herr nicht wissen was die Regiments Quartirmeisters Scharschy (Charge) auf Sich hat, den Sonst würt er mir mit anderer Disgrezion begegnen, hat aber nichts auf Sich Soll ihm schon in einem andern vergolten werden Sonst für dißmahl ein mehrers nicht alls Gott bevohlen“.

[63] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.

[64] Adjutant: Gehilfe des Majors in dessen sämtlichen Funktionen. Der Adjutant hatte insbesondere die Aufgabe, den Hauptleuten und Sergeanten die Befehle der Generalität zu übermitteln und die Schlachtordnung des Regiments zu überwachen. Vgl. Generaladjutant.

[65] Feldschlange: Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt. Die Schussweite betrug 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.

[66] Doppelhaken: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken. Vgl. die ausführliche Beschreibung unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Doppelhaken.html. Die Stadt Überlingen kaufte 1633 erbeutete Doppelhaken um kaum 3 fl. auf; SEMLER, Tagebücher, S. 27f.

[67] Muskete: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I.

II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber u. langem Lauf, die von Scharfschützen verwendet wurden.

[68] WASSENBERG, Florus, S. 661f.

[69] Wittlage, heute Stadtteil von Bad Essen [LK Osnabrück].

[70] Minden [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 517ff.

[71] Herford [LK Herford]; HHSD III, S. 312ff.

[72] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[73] Höxter [LK Höxter]; HHSD III, S. 346ff.

[74] Paderborn; HHSD III, S. 601ff. Vgl. BRAUN, Paderborn im Dreißigjährigen Krieg.

[75] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall.

[76] Wiedenbrück [LK Wiedenbrück]; HHSD III, S. 782f.

[77] Warendorf [LK Warendorf]; HHSD III, S. 754ff.

[78] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[79] Kapitänleutnant: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[80] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.

[81] Fähnlein: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10 – 15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.

[82] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt].

Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[83] N Brandeshagen [Brandshagen, Brandthagen] [ -Mai 1647 vor Vechta], schwedischer Obrist.

[84] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).

[85] CHEMNITZ, Geschichte 4. Teil, 6. Buch, S.180.

[86] Maximilian Prospero Graf d’Arco [Arch] [1615-1679], kaiserlicher Obrist.

[87] Vechta [Kr. Vechta]; HHSD II, S. 461f.

[88] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 125-128.

[89] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff.

[90] Maximilian Prospero Graf d’Arco [Arch] [1615-1679], kaiserlicher Obrist.

[91] SCHLOTTER, Acta, S. 478.

[92] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 125f.

[93] Wilhelm v. Westphalen [1590-1656], Landdrost, kaiserlicher Obrist.

[94] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.

[95] Feuermörser, Mortier: Steilfeuergeschütz, dessen Rohre aus geschmiedeten Schienen bestanden, die, wie bei einem hölzernen Fass, durch eiserne Reifen zusammen galten wurden. Bei einem Kaliber von bis zu einem Meter Durchmesser waren die Feuermörser bis zu 2, 50 m lang und wurden vor dem Abschuss in die Erde eingegraben. Ihre Stahlkugeln hatten eine sehr steile Flugbahn, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Sie dienten auch zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll). Nach Pflummerns Aufzeichnungen konnte man mit ihnen Kugeln von 100 Pfund und mehr werfen; SEMLER, Tagebücher, S. 68. Vgl. auch die Abbildung bei FREYTAG, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 1, S. 89.

[96] Bremen; HHSD II, S. 69ff.

[97] Licent: „von dem Lateinischen Licentia, ist eine in vielen Ländern übliche Benennung derjenigen Abgabe, welche von ausgehenden Waaren ein für alle Mahl gegeben wird, in weiterer Bedeutung, von einer jeden Art des Zolles und der Accise, welche von Waaren entrichtet wird, und im weitläufigsten Verstande versteht man darunter Accise, Impost, Auflage, Aufschlag, Tailles und mehrere andere Abgaben, die von beweglichen Gütern, als von Materialien der Gewerbe, und den daraus entstehenden Waaren und Producten, vor<77, 533>nehmlich aber von Consumtibilien und Lebensmitteln, bey dem Ein= und Ausführen derselben an die dazu bestimmten Cassen entrichtet zu werden pflegen. Holland, welches in der ersten Hälfte des 16ten Jahrhunderts, und hernach vorzüglich 1572 in der Provinz Seeland zuerst den eigentlichen Licent einführte, (indem man dafür bezahlte, Waaren in feindliche Länder zu führen,) und dem viele Deutsche Reichsfürsten nach einander folgten, hat diese Abgabe zugleich auf den Verkauf der Grundstücke und Schiffe ausgedehnt“.[KRÜNITZ, Oekonomische Encyklopädie, online verfügbar unter: kruenitz1.uni-trier.de/xxx/l/kl04864.htm]

[98] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 126.

[99] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 247: Bournonville an Hatzfeldt, Mai 1647.

[100] „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312 über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein.  Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.

[101] Friedberg [Wetteraukr.], HHSD IV, S. 145ff.

[102] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesberg [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Feldmarschall.

[103] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 126.

[104] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 127.

[105] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 127.

[106] Fürstenau [LK Osnabrück]; HHSD II, S. 156f.

[107] Franz Wilhelm Graf v. Wartenberg [1.3.1593 München-1.12.1661 Regensburg], Bischof von Osnabrück, Minden, Verden u. Regensburg, Kardinal. Vgl. GOLDSCHMIDT, Lebensgeschichte des Kardinalpriesters Franz Wilhelm Grafen zu Wartenberg.

[108] Warendorf [LK Warendorf]; HHSD III, S. 754ff.

[109] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 128.

[110] Maximilian Prospero [Prosper] Graf d’Arco [Arch, Arge] [1615-1679], kaiserlicher Obrist.

[111] Fürstenau [LK Osnabrück]; HHSD II, S. 156f.

[112] SCHLOTTER, Acta, S. 478. Vgl. die Chronik des Adolff Wilhelm Moerbecke zu Stevening [1611-1675]; STROTHMANN, Westfalen, S. 167.

[113] Nach seiner Grabplatte in St. Martini in Minden am 4.5.1647 bzw. 14.5.. inschriften.net/minden/inschrift/nr/di046-0193.html: Inschriftenkatalog: Stadt Minden.

[114] inschriften.net/minden/inschrift/nr/di046-0193.html: Inschriftenkatalog: Stadt Minden.

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Koppey [Kopy, Koppen, Koppe, Koppy, Coppy, Copy, Copi, Copie, Copey, Cupey, Kappi], Johann [Johan, Hans Franciscus] von

Koppey [Kopy, Koppen, Koppe, Koppy, Coppy, Copy, Copi, Copie, Copey, Cupey, Kappi], Johann [Johan, Hans Franciscus] von; Obrist [19.3.1603-16.1.1676 Hamburg] Koppey, ein gebürtiger Obersachse, Herr auf Groß-KleinSaarg (Sahra), Dittersdorf und Schinditz, stand als Obristleutnant und Obrist in schwedischen Diensten. Er entstammte einem alten in der Niederlausitz, im reussischen Vogtland und später in Schlesien begüterten Adelsgeschlecht, das angeblich aus Ungarn stammen soll.[1]

Das „Theatrum Europaeum“[2] berichtet zum Jahre 1641: „Es befande sich Herr Dechant von Chamb[3] [v. Hegnenberg-Dux; BW] mit etwas Volck auff dem vesten Schloß Rittsteig[4] / anderthalb anderthalb Meilen oberhalb Furth[5] / den General Wrangel zu einem Akkord ängstigte / aber in währender Abrede kam der Obr. Lieut. Koppey / und überstiege das Schloß / darum er um Gnade bitten / und sich rantzioniren müssen“.[6]

Teile des Regiments lagen unter Führung seines Obristleutnants Sebastian Kallow [Calew] 1645 in der Wolfsschanze[7] vor Wien, die am 30.5.1645 durch einen Angriff des kaiserlichen Obristen und Generalquartiermeisters Reich und seiner Truppen erobert werden konnte.[8]

1646 war er Kommandant im von den Kaiserlichen belagerten Korneuburg.[9] „Aber Anno 46. den 26. Julii / Alten Cal. ist dieser Ort wieder mit Accord an die Käiserische übergangen / nach dem sich der Schwedisch Obrist Copi 10. Wochen lang gehalten / und ihr / der Käiserischen / über zwölffhundert todt / und gequetscht worden seyn sollen“.[10] Hofkriegsratsvizepräsident Hans Christoph von Puchheim meldete im August 1646 Koppeys Abmarsch aus Korneuburg.[11]

Koppey amtierte 1647/48 als Obrist und Nachfolger von Essens als Kommandant von Eger.[12]

Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold [1603 – 1676][13] aus dem von Eger[14] abhängigen Marktredwitz[15] erinnert sich an den August 1647: „Als nun [zu] dieser Zeit die Schweden [die] Meister in der Stadt [waren], haben sie nit allein die Bürgerschaft desarmiert, sondern auch auf dem Rathaus, Zeughaus und in den Klöstern alle verborgenen Gewehre hervorsuchen und wegnehmen lassen. Ingleichen ist auch bei hoher Straf[e] ernstlich geboten worden, alle hineingeflehten Güter hervorzugeben. Die zerschossene Mauer(n) ist repariert, und in geschwinder Eile sind mehrere Schanzen gelegt und die hohen Türme zum Teil abgetragen worden. Sie haben die Stadt viel fester gemacht und sich (al)so eingerichtet, daß es den Anschein hatte, sie hätten Lust, [hier] lang zu (ver)bleiben.

In der Pfarrkirche(n) S[anct] Nicolao haben sie auch den evangelischen Gottesdienst eingeführt und täglich verrichtet, doch haben auch die Jesuiten in derselben Kirch[e] (ihren) Gottesdienst gehalten, aber jedesmal um 8 Uhr (zu) früh die Kirche(n) räumen müssen, da zu dieser Zeit alltäglich der evangelische Gottesdienst angefangen wurde. In kurzer Zeit ist es dann so weit [ge]kommen, daß die meisten Bürger wieder(umb) evangelisch [ge]worden sind.

[Zu] dieser Zeit sind beide Armeen, die kaiserliche und die schwedische, sehr nahe bei Plan[16] beisammengelegen. Die Kaiserlichen [sind] dann auch den Schweden in ihr Lager zwischen Plan und dem demolierten Schloß Giebl[17] gefallen und haben ihnen großen Schaden zugefügt, wobei viele Rittmeister und Oberste, in Sonderheit aber der berühmte schwedische General Wrangel, sonst(en) der tolle Wrangel genannt, mit auf dem Platz blieben. [Freilich] haben sie die Kaiserlichen zuletzt doch wieder zurückgetrieben.

Nachdem nun H[err] Oberst Koppy vom schwedischen Feldmarschall, H[errn] General Carl Gustav Wrangel, zum Kommandanten nach Eger gesetzt worden [war], hat er uns (zur) Kontribution und Schanzarbeit[18] in Eger verschrieben. Daher sind am 29. August(i) H[err] Bürgermeister Adam Scharf und ich hineinverordnet worden, um mit ihm deswegen zu traktieren. [Dabei] ist die Kontribution auf monatlich 30 Taler verglichen worden, und während er täglich 12 Schanzarbeiter haben wollte, hat er im Vergleich doch nur 5 bekommen, die wir in Eger bestellt und wöchentlich mit 5 Talern bezahlt haben. Es sind uns also die Kontribution und das Schanzen monatlich auf 50 Taler [ge]kommen. Die Kontribution haben wir dem Kommandanten mit Salz bezahlen und [es auch] hineinschaffen müssen.

Nach diesem Vergleich hat uns der Kommandant bald zugeschrieben, daß wir über die (verglichene) Kontribution [hinaus] auch [noch] monatlich 4 Kar[19] Hafer(n), 4 Schock Stroh(e), 2 Fuder Heu und 50 eiserne Schaufel[n] verschaffen und hineinliefern sollten. Desgleichen hat uns auch ein edler Magistrat geschrieben, daß in der Stadt die Not so groß sei, daß sie uns mit einem monatlichen Beischuß von 100 Gulden an Geld, 10 Zentnern Fleisch und 8 Eimern[20] Weißbier belegen müßten.

Um dieses schwere Begehren abzulehnen, haben wir am 18. September die Herrn vom Rat, Herrn Richter und Herrn Mathes Pöpel, hineinverordnet. Da aber ein edler [und] fester Rat davon nit [ab]weichen wollte, hat man unsere Abgeordnete solang[e] mit Arrest beschlagen, bis sie Richtigkeit machten, [den Forderungen] auf 2 Monate zu verfallen“.[21] […] „Den 21. September hat man abermals H[errn] Bürgermeister Christ. Hagen, H[errn] Christof Steinhäuser, Hans Rössler aus der Gemeinde und [den] Melchior Meier aus der Bürgerschaft nach Eger abgefertigt, um auf ein Leidlicheres zu traktieren. Dabei ist verglichen worden, daß man dem Rat für die 2 verflossenen Monate alles [in allem] 200 Gulden und hinfort 75 Gulden und 2 Maß Bier geben sollte sollte; gesondert von dem, was dem Kommandanten zustand“.[22]

„Den 24. [3.10.; BW] dito schrieb ein edler, hochweiser Rat der Stadt Eger anhero, daß sie uns [im Auftrag] der gemeinen Stadt und des Kommandanten etwas vorzuhalten hätten, weshalb wir morgen – also am Montag – durch unsere Abgeordneten erscheinen sollten. Wir haben wiederum(b) hineingeschrieben, daß wir wegen der Nichterscheinung um Verzeihung bitten [müßten], da uns der Oberst Beltin bei Nasen- und Ohrenabschneiden[23] verboten [hätte] nach Eger zu reisen“.[24]

„Wir reisten noch an diesem Abend [28.11.; BW] nach Eger. Weil wir aber zu spät hinkamen, sind wir zu(m) Gehag[25] verblieben und erst am Morgen, bei Öffnung der Tor[e], von der Wache zu H[errn] Oberst Koppy, dem schwedischen Kommandanten (daselbst), gebracht worden. Ihm haben wir die Ursache[n] unserer Ankunft entdeckt, [sagten], daß wir von e[inem] e[hrbaren] Rat hinein beschieden worden [seien und] baten, er wolle uns (v)erlauben, daß wir uns dort anmelden und unsere Sach[e] verrichten dürften. Weil wir bei einem solchen Zustand mit der schuldigen Kontribution nit hereinkommen könnten, baten wir um Geduld. Er nahm zwar unsere Entschuldigung an, bat aber, wenn es möglich wäre, ihm einen Trunk Weißbier zu überschicken. Wir sagten, daß wir es gern tun wollten, entschuldigten uns aber, daß es nit möglich wäre, da die Stadt, wie er selbst(en) sehe, von kaiserlichen und bayerischen Völkern um(b)geben sei und es uns mit Bestrafung [durch] Feuer und Schwert verboten sei. Wir baten nochmals um(b) (Ver)schonung. Er war auch zufrieden und [beteuerte], daß er uns seinetwegen keine Ungelegenheit machen würde.

Als wir aber von ihm [weg] zu den Alten Herren kamen, ließen uns dieselben vortragen, daß sie von dem Kommandanten so viel [aufgetragen] erhalten, daß wir ihm nichts weiter(es), sondern [nur] dem Rat kontribuieren sollten. In [An]betracht(ung) der elenden und schweren Bedrängnis der armen Bürgerschaft und der ganzen Stadt wäre von dem ganzen hochweisen Magistrat der (Be)schluß gefaßt worden, uns anzudeuten, zur Hilf[e] der Stadt monatlich 180 Reichstaler beizutragen. Obwohl wir auf dieses starke Begehren hin unsere Unmöglichkeit vorgeschützt haben, so haben wir dennoch, weil wir ja [von] je[her] und zu allen Zeiten das Unsrige willig dieser gemeinen Stadt zugeschossen zu haben, nach langer [Ver]handlung monatlich 150 Gulden versprochen. Im übrigen wollte uns der edle Magistrat vom Kommandanten auch von aller Schanzarbeit befreien“.[26]

„An diesem Tag [11.12.; BW] sind auch H[err] Georg Adam Söldner und H[err] Hans Albrecht Rampf von Eger hie[r]hero [ge]kommen, die auch bei H[errn] Oberst Beltin zu Waldsassen[27] und bei Oberst Lacron [Jan van der Croon; BW] zu Wunsiedel[28] gewesen sind. Sie haben im Namen eines edlen, festen, hochweisen Magistrats der Stadt Eger bei uns angebracht, in welch elendem und verderblichen Zustand sich die Stadt Eger anjetzo befände, indem sie im vergangenen Monat November dem schwedischen Kommandanten [Koppey, BW] 3000 Reichstaler geben (und bezahlen) mußten, wodurch die arme Stadt und die ganze Bürgerschaft so erschöpft sei, daß gar kein Geld mehr vorhanden sei. Weil sie nun auch noch auf das instehende Monat Dezember abermals 2000 Taler geben sollten und müßten, bei ihnen aber keine Mittel mehr vorhanden seien, müßten sie besorgen, daß die ganze Bürgerschaft mit Weib und Kind und leeren Händen davongehen müßte, wenn man nit Mittel finden und ergreifen könnte. Sie baten deshalb im Namen eines edlen, festen, hochweisen Rates und der ganzen Bürgerschaft der Stadt Eger, wir sollten uns hier und wieder bei ehrlichen Leuten bemühen, damit ihnen in solcher Not 1000 Taler vorgeliehen würden, für die sie solche annehmliche Versicherungen aufrichten würden, daß damit jedermann wohl zufrieden sein könne.

Wir haben uns gegen sie so erklärt: Obzwar wir vermöge unserer Pflichten ohne dies verbunden wären und der lieben Stadt Eger als unserem Haupt in dieser, ihrer höchsten Not mit Rat, Tat und untertänigsten Diensten beizuspringen [bereit wären], so wüßten wir eben hierzu weder die Mittel noch einen Weg oder gar einen Vorschlag. Wir hätten selbst unter Juden und Christen so viele Schulden gemacht, daß wir weder die Hauptsumme, noch den Zins bezahlen könnten, wodurch wir all unser [Ver]trauen und [unseren] Glauben verloren hätten. Wir wollten (es) jedoch nicht unterlassen, uns in der Nachbarschaft zu erkundigen und zu werben“.[29]

Weil die Stadt Eger während der Blockade durch die bayerischen Völker aus Waldsassen am härtesten bedrängt worden war, ist [Waldsassen] diesmal von den Schwedischen ganz preisgegeben worden. So ist denn auch zugelassen worden, daß jedermann nach seinem Belieben rauben und nehmen konnte. Es sind [deshalb] nit allein alle schwedischen Soldaten aus Eger mit ihren Weibern, sondern auch die armen, notleidenden Bürger und Bauersleute mit nach Waldsassen gelaufen, [von denen] jeder nach seinem Gefallen genommen hat, [nachdem gerade] zu dieser Zeit eine überaus große Summe an Getreide auf dem [dortigen] Kasten zu finden war.

Obwohl nit allein die bayerische Reiterei [sondern auch] das Regiment zu Fuß mit Oberst Beltin beizeiten durch- und davongegangen war, [so] ist [den]noch das Schloß mit 30 Mann zu Fuß besetzt (hinterlassen) worden, das sich [auch] gewehrt [hat], von den Schwedischen beschossen und erobert worden ist. [Nachdem] die Soldaten gefangengenommen und aller Vorrat herausgenommen worden war, ist es (nit teuer) angesteckt worden. Neben der schönen Kanzlei sind auch die neuen Gebäu[de] abgebrannt und demoliert worden. Über die Ruinierung dieses Schlosses [hinaus] sind auch alle Tore von Waldsassen abgeworfen und die Palisaden abgehauen worden, wozu neben den schwedischen Soldaten auch noch 100 Bauern aus Eger mit hinauß gemußt haben. Die übrigen Häuser von Waldsassen, die [auch bereits] mit Feuer angesteckt worden waren, sind aber endlich [doch] noch erbeten worden.

Bei Annahung dieser schwedischen Völker haben wir vom schwedischen Kommandanten aus Eger einen Fourier(er) und vom Oberstleutnant Wrangel, der in Waldsassen losierte, 2 Dragoner zu unserer (Ver)sicherung angenommen.

Als es nun so in unserem Lande zuging, haben wir vom schwedischen Kassier(er) aus Eger Schreiben bekommen, mit der Bedrohung, daß er die jetzt vor Augen stehende, sehr scharfe militärische Exekution [auch bei uns] vor (die Hand) nehmen und zu unserem äußersten Schaden sehen lassen wolle, [falls] wir nit – angesichts der verflossenen Kontribution – alsobald(en) 700 Reichstaler in die schwedische Kriegskasse und 100 Strich[30] Korn und 100 Strich Gerste(n) in das Magazin nach Eger liefern würden. Um wegen dieses schweren Begehrens zu [ver]handeln, sind daher ich und H[err] Sebastian Schmidt, [der] Richter, nach Eger geschickt worden.

Als wir nun den 29. Marti[i] von H[errn] Kassier(er) nichts erhalten konnten, da er die 700 Taler von uns bezahlt haben wollte, sind wir am anderen Tag – also am Heiligen Grünen Donnerstag – gegen Waldsassen, wo sich [der] H[err] General Königsmarck und [der] Oberst Koppy, der Kommandant von Eger, befanden, um bei ihnen unsere Unmöglichkeit einzuwenden. [Herr] Königsmarck und [Herr] Koppy begegneten uns aber auf dem Wege, als sie nach Eger ritten. Wir brachten unsere Notdurft bei ihnen an, merkten aber [nur zu bald], daß wir ohne Geld wenig [aus]richten würden. Wir schrieben und schickten deshalb nach Haus, daß uns ein ehrbar[er] Rat morgenden Tags 100 Taler (ein)schicken solle“.[31]

Auch am Angriff auf Schloss Königsberg[32] unter dem Kommando Hammersteins war Koppey beteiligt: „Am anderen Tag [30.3.; BW] – am Hl. Karfreitag also – ist der Generalmajor Hammerstein ebenfalls mit schwedischen Völkern – an die 1600 Mann stark – , die er aus Eger mitgenommen hat, mit vielen Trompeten, Heerpauken und ziemlichem Pomp an dem Tor von Eger vorbei und vor das Schloß Königsberg – 1 Meil[e] unter[halb] Eger – gerückt, um es zu zerstören. Zu ihm ist [dann] auch [noch] der schwedische Kommandant in Eger mit einem Teil der Fußtruppen gestoßen“.[33] […] „Unterdessen hat der schwed. Generalmajor Hammerstein am Sonnabend das Schloß Königsberg erobert, die darin gelegene kaiserl. Besatzung aus El(n)bogen[34] – an die 40 Mann [stark] – gefangen genommen [und] das Schloß mit Feuer verdorben. [Danach] ist er wieder nach Eger zurück[ge]gangen und ist willens gewesen, auch vor das Schloß Kinsberg,[35] das unter[halb] von Waldsassen liegt, zu rücken und zu zerstören. Er hat aber von General Königmarck Order erlangt, daß er eilends von Eger aufbrechen und gegen Kemnath[36] marschieren soll“.[37]

„Nachdem zu dieser Zeit die kaiserliche Armada oben am Lech [Schlacht bei Zusmarshausen am 17.5.;[38] BW] von den Schwedischen etwas geschlagen worden war, ist der kaiserliche Oberst Lacron [van der Croon; BW] beordert worden, zur kaiserlichen Armee hinaufzugehen.

Weil nun die Stadt Eger wieder etwas Luft hatte und ohne Paß zu erlangen war, haben wir dem schwedischen Kommandanten in Eger, H[errn] Oberst Koppy neben einem guten Kalb 1 Faß Weißbier von 3 1/2 Eimern übersandt und dem Kassier(er) 2 Eimer, H[errn] Rittmeister Legat(en) wegen einer alten Prätension, die er bei uns gesucht, 4 Eimer, den 4 Alten Herren 1 1/2 Eimer, H[errn] Doktor Wagner 1 1/2 Eimer und H[errn] Caspar Fröhlich, welcher bisher unsere Schanzarbeiten bestellte und besoldete, 1 Fäßlein von 40 Maß verehrt und um(b)sonst gesandt“.[39] […] „Weil nun das Schloß in Kinsberg[40] durch diese Gelegenheit von den Schwedischen aus Eger ziemlich blockiert worden war, sind die kaiserlichen Dragoner, die als Besatzung drin lagen und die wir bis dahin mit großen Unkosten unterhalten mußten, bei der Nacht heraus- und durchgegangen und haben das Schloß ledig und offen stehen lassen. Dagegen hat es der Kommandant in Eger den 25. Mai durch seine Soldaten ausplündern, darnach anzünden und fein sauber und rein ausbrennen lassen“.[41] […]

Das „Theatrum Europaeum“ berichtet: „Wie nun dieser Platz in etwas in defension gebracht / beschrieb Herr von Königsmarck Völcker von Leipzig[42] / Erffurt[43] und Halberstatt[44] / welche zu Roß und Fuß etwa 1200. Mann starck waren / und beorderte den Obristen Coppey  / Commendanten in Eger / mit denenselben vor die Königswarter[45] Schantz zu gehen / und solche hinweg zu nehmen / die er auch in 3. Stunden / nach schlechtem Widerstand / auff Gnad und Ungnade erobert / und wieder besetzet“.[46]

„Den 24.[6.1648, BW] dito – am Tag Johannis also – sind an die 20 schwedische Reiter von Erfurt herab[ge]kommen und haben den beiden Dörfern Wolfersreuth[47] und Pfaffenreuth[48] die Viehherden von der Weide weggenommen. Sie dann über das Lehen getrieben, beim Ochsenweiher durch das Wasser, auf Lorentzreuth[49] (= Rodenzenreuth) und gegen Hof.[50] Obwohl etliche von uns zu ihnen hinausgegangen sind, um sie wegen der Zurücklassung des Viehs der Pfaffenreuther anzuhalten, die ja neben uns in schwedischer Kontribution standen, haben sie dennoch nichts erreichen können. Wir haben es auch dem Kommandanten zu Eger und dem Kommandanten auf dem Schloß zu Hof berichtet und sie um(b) Hilf[e] angerufen; es war aber alles vergeblich“.[51]

[…] „Unterdessen sind auch viele schwedische Parteien von Erfurt hervor[ge]kommen und haben um Oberlorntzreuth (= Rodenzenreuth), Lochau,[52] Dreifüßer(r)n[53] und vielen anderen Orten das Vieh (hin)weggenommen.

Den 27. Juni [haben wir] Herrn Oberst Koppy 1 Faß Weißbier, 1 Kalb und 1 Hasen nach Eger gesandt. Solange der Gener[alleutnant] Königmarck vor Waldeck[54] lag, sind viele Parteien – freilich mehr kaiserliche als schwedische – herum[ge]gangen. Wir fürchteten uns aber mehr vor den Schweden, da sie uns näher auf dem Hals lagen. Wir haben die Gefahr, die uns von den Kaiserlichen drohte, dem Oberst Koppy, dem Kommandanten in Eger, entdeckt und dem General Königsmarck mitgeteilt, von ihm geschützt und mit seiner Salva Guardi[a] versehen und begnadet zu werden. Da wir aber das Schreiben noch ein paar Tage in Händen behalten wollten, um (vorhero) zu sehen, wo[rauf] alles hinauslaufen würde, hätten wir es bald verschlafen, nachdem uns der Generalproviantmeister, Herr Christ. Ockel(n) ein Schreiben zuschickte, nachdem wir in das königsmärckische Hauptquartier vor Waldeck sowohl zehntausend Pfund Brot und zwanzig Faß Bier, als auch für Seine Exzellenz – Kuchen, allerhand gute Viktualien, Gewürz[e] und sonst[ige] dienliche Sachen verschaffen sollten. Wir haben dies alsobald(en) nach Eger berichtet, worauf ein edler, fester, hochweiser Rat selbst noch eine Intervention an Herrn Generalproviantmeister [her]ausgebracht [hat], worin er gebeten wurde, uns zu verschonen, da wir die absolut gleiche Last zur Stadt Eger tragen müßten. Mit diesen 2 Schreiben ist Herr Bürgermeister Adam Scharf in das Hauptquartier vor Waldeck abgefertigt worden. Weil nun in beiden Schreiben (so) viel geheuchelt [worden war], das Schloß Waldeck sich an diesem Tag ergeben hatte und der Aufbruch vorhanden war, haben wir diesmal nicht mehr als 1 Faß Weißbier, 12 Laib[e] Brot, 3 Näpfe Salz und etwas von Gewürz und Käs bis zum 7. dito nach Falkenberg[55] liefern sollen. Der Herr Oberst Koppy von Eger hat uns auch dato etliche Berghauer (zu)geschickt, die wir mit Essen und Trinken versehen und dann sicher ins Hauptquartier vor Waldeck bringen lassen sollten. Sie kamen aber zu spät. Man brauchte ihres Grabens und Minierens nicht mehr, [da] das Schloß schon gewonnen war.

Als sich am 8. Juli die königsmarckischen Völker um Falkenberg versammelt hatten, ist daselbst auch der völlige Aufbruch geschehen und der Marsch nach El(n)bogen[56] gegangen. Obwohl man (ver)meinte, daß es belagert werden sollte, so hatte der General Königsmarck einen anderen Anschlag im Sinn, den er sowohl mit Oberst Koppy, als auch mit Oberstleutnant Ottowalsky [Odowalsky, BW] – der vorher dem Kaiser gedient und all seine Güter in der Stadt Eger und auf dem Land hatte – ins Werk zu richten beschlossen hatte“.[57] […]

„Den 9. dito [Juli] ist ein Konstabel[58] von Herrn Kommandanten aus Eger mit offener Order hiehero [ge]kommen, daß ihm das Gericht Wiesau[59] alsobald(en) vier bespannte Wagen – an jedem 4 Ochsen – verschaffen solle, um damit nach Waldeck zu fahren, wo große Kugeln und Granaten eingeladen werden sollten. Die sollten nach Mitterteich[60] gebracht und von den Mitterteichern angenommen und nach Eger geführt werden. Weil er aber zu Mitterteich keine Einspann angetroffen [hat], sondern von dem dortigen Wirt durch einen Boten hierher gewiesen worden war, [mit dem Hinweis], daß er hier die Bauern samt der Einspann finden [würde], haben wir bei seiner Ankunft den gemeinen Leuten des Gerichtes Wiesau [alles] angedeutet, 4 Wagen zusammengerichtet und sie noch am selben Tag nach Waldeck abgeschickt. Am andern Tag sind sie von den Mitterteichern abgelöst worden“.[61]

An dem Überfall Königsmarcks auf die Prager Kleinseite und die Streifzüge im Umland war Koppey ebenfalls beteiligt.[62] In einer zeitgenössischen Relation heißt es: „Hierzwischen hat Württenberg [Wittenberg] daß Schloß Konopischt[63] vnd die Stadt Tabor[64] / die Königsmarckische aber vnter den Obristen Koppi daß Schloß Tetzschen[65] an der Elbe / ohne sonderlichen Wiederstand einbekommen“.[66]

In der Saalfelder[67] Chronistik heißt es: „Den 4. Aug. [14.8.1647; BW] seyn die Obristen Arndsohn und Copie [Koppey, BW] sambt einem Major, Auditor,[68] 5 Caretten[69] mit Frauenzimmer, einem Packwagen und 20 Pferden in der Stadt logiret und ausgelöset worden. Die 120 Reuter, so dabey waren, lagen zu Remschitz[70] und gingen ferner nach Schlaiz“.[71] „21. Sept. [1.10.1647; BW] ist des Obristen Copie und Commendanten zu Eger halbes Regiment zu Fueß vorbeymarchieret, welchem man Bier und Brot hinausgegeben“.[72]

Leopold berichtet weiter: „Den 25. November schrieb ein edler Rat von Eger heraus, daß der schwedische Generalfeldmarschall von Prag zurückkäme und täglich erwartet würde. Wir sollten daher alsobald(en) 2 aus unserer Mitte hinein(ver)schaffen und ferner Order erwarten. Darauf[hin] bin ich neben H[errn] Niklas Lippert hineingeschickt worden. Bei unserer Ankunft haben wir dann (soviel) erfahren, daß nit allein der schwed. Feldmarschall am Montag ankommen, sondern auch das Kaiserl. Copaun(i)sche [Kapaun; BW] Regiment anlangen und im Egerkreis das Winterquartier nehmen sollte, [so daß] die Ritterschaft die Quartier[e] bereit[s] ausgeteilt und dem Oberst samt Stab und Leibkompagnie Redwitz zu seinem Quartier assigniert hatte. Gegen diese Assignation haben wir stark protestiert und es auch dem schwedischen Kommandanten in Eger, H[errn] Oberst Johann Koppy angedeutet. Dieser hat sich gegen uns resolviert, indem er sagte, daß er die Kaiserlichen, solange er in Eger bleiben würde, nimmermehr einlassen würde. Unterdessen ist das Kopaun(i)sche [Kapoun; BW] Regiment wieder zurück und dafür das Palvicinische [Pallavicini-Sforza, BW] Regiment im Egerkreis zu losieren beordert worden. H[err] Oberst Koppy hat sich daher erklärt, etwas von seinem Volk herauszuschicken und uns von den kaiserlichen Völkern zu defendieren. Weil aber der Feldmarschall im Anzug [begriffen war] und zu seinem Eintritt allerhand Praeparatoria gemacht wurden, ist es [unter]blieben“.[73] […]

„Den 14. [12.; BW] sind abermals 2 Schreiben von Eger [ge]kommen, in denen ein edler Magistrat berichtete, daß die Edelleut[e] im Kreis Eger [immer] noch stark darauf dringen [würden], daß der Regimentsstab zu uns herausgelegt werden solle; doch wäre sowohl ein edler Rat, als auch der Kommandant noch nit gesonnen, es geschehen zu lassen. Wir sollten uns aber trotzdem in acht nehmen, die Tor[e] zuhalten und ohne ihre Order niemand einlassen. Den 16. Dezember sind die schwedischen Völker im Markgrafentum ab- und gegen Bamberg gezogen. Den 20. sind abermals aus Eger Schreiben [her]ein[ge]kommen, daß wir alsobald(en) eine Abordnung aus unserer Mitte hineintun sollten, nachdem [et]was Sonderbares vorgefallen sei. Daraufhin wurde Herr Bürgermeister Adam Scharf hineingeschickt. Er hat dann soviel vernehmen müssen, daß ein edler Rat wegen der Stadt dann soviel vornehmen müsse, wozu man eine Reise an den kaiserlichen Hof nach Wien tun müsse, wozu man ein ziemliches Stück Geld benötige. Da es aber nit vorhanden sei, habe man dafür unum(b)gänglich eine Steuer anlegen müssen, zu der auch wir 40 Taler geben sollten. Herr Scharf hat aber nit mehr als 25 Taler bewilligt.

Eodem ist in der Nacht vom selben schwedischen Kommandanten, H[errn] Oberst Koppi, aus Eger mit 10 Musketierern ein Leutnant mit einer scharfen Order angekommen, um den Markt in acht zu nehmen, kein Volk einzulassen, ob es sich um kaiserliches, schwedisches oder bayerisches handle.

Den 22. Oktober bin ich abermals nach Eger gesandt worden, habe die versprochenen 25 Taler zur Hofreise [hin]eingeliefert und mich auch bei H[errn] Oberst erkundigt, die die herausgeschickten Soldaten verpflegt werden sollten. Darüberhinaus wurde mir aufgetragen, einem edlen, hochweisen Rat ein Schreiben zu überreichen, worin untertänigst begehrt wurde, uns wieder in unseren alten Kirchenstand zu [ver]setzen. Ich habe es aber nit ein[ge]geben, weil mir etliche Herren geraten haben, daß es für uns besser wäre, damit noch etwas zurückzuhalten. Mir wurde damals auch angedeutet, daß sich die gesamten Stände des Kreises mit den kaiserlich Palvicinischen Völkern verglichen hätten, täglich 175 Portionen zu reichen, von denen wir 25 Portionen auf uns nehmen sollten. Obwohl ich eine Erleichterung angestrebt hatte, so ist es doch dabei geblieben. Als ich nach Haus gekommen war und alles referiert hatte, kamen noch am selben Tag vom Rittmeister Fest vom Palvicinischen Regiment 5 kaiserliche Reiter mit der Order, hier zu losieren und mit der weiteren Bestimmung, daß alsobald ein Bürgermeister in sein Quartier nach Liebenstein[74] kommen solle, um mit ihm weiter zu traktieren.

Weil das aber dem Eger Vergleich zuwider war, sind sie von den hier liegenden Schweden nit eingelassen, sondern so lange in die Vorstadt losiert worden, bis H[err] Bürgermeister Christ. Hagen zurückkommen würde, der alsobald(en) nach Eger geschickt worden war, um solches zu (ver)melden. Eodem ist auch der Fourier(er), welcher vor 6 Wochen mit 5 Musketiere(r)n auf Salva Guardi[a] hierhergekommen war, abgedankt und bezahlt worden. Er hat diese Zeit über – neben den 3 Musketiere(r)n – samt der Zehrung, über 200 Gulden gekostet, wobei Bier, Wildbret, 3 Kälber und anderes, was man in dieser Zeit dem Oberst nach Eger geschickt hatt, nicht mitgerechnet ist.

H[err] Bürgermeister Christ. Hagen kam von Eger zurück und berichtete, daß es ein [für alle] mal bei dem getroffenen Vergleich mit der Stadt Eger, nämlich H[err] Friedrich von Fest 25 Portionen zu reichen (ver)bleiben und man sich mit Herrn Rittmeister nit weiter(s) einlassen soll; Wie denn auch der Oberst Koppy seinen hier liegenden schwedischen Leuten ernstlich geschrieben hat, keinen Kaiserlichen hier einzulassen. Obwohl wir dies alles dem Rittmeister nach Liebenstein [zu]geschrieben haben, so hat er sich dennoch nit abweisen lassen wollen, sondern hat nochmals bedroh(end)lich hierher geschrieben, daß 2 mit genugsamer Vollmacht [ausgestattete] Herren zu ihm nach Liebenstein kommen sollten, um mit ihm wegen der Quartiere zu traktieren; was wir aber wiederum(b) abgeschlagen haben. Darauf hat er sich dann am 28. Dezember mit [einem] Schreiben solchergestalt erklärt, daß er nit daran denke, das Quartier des H[errn] Oberst Koppy zu beunruhigen. Weil aber sein assigniertes Quartier im Egerkreis so wüst und öd sei, daß keine lebendige Seele anzutreffen wäre, wollte er uns gebeten haben, daß wir zur (Be)förderung kaiserl. Majestät Kriegsdienste zu seinen hergeschickten Reitern noch weitere 3 annehmen und verpflegen und ihm auch noch ein Fäßlein Wein und etwas in die Küche(n) (ein)schicken sollten. Wir haben ihm abermals geantwortet, daß wir in diesen langen Kriegsjahren als gehorsame Untertanen für die kaiserliche Majestät Hab und Gut zugesetzt haben und das auch ferner so tun würden, solange wir noch einen Bissen Brot übrig hätten. Weil ihm aber bewußt wäre, daß wir über die starken Verpflegungsmittel für die schwedische Garnison in Eger und die hier liegenden schwedischen Völker hinaus täglich auch noch Geld für 25 Portionen für den Unterhalt des Rittmeisters nach Eger zahlen müßten, bäten wir ihn, daß er uns mit seinem Begehren verschonen wolle.

Den 30. Dezember berichtete uns abermals ein edler Rat der Stadt Eger, daß 6 Kompagnien kaiserlicher Reiter vom Mondeslohischen [Mandesloh; BW] Regiment im Egerkreis an[ge]kommen seien, um dort zu losieren. Da es aber so aussehe, als wollten 3 davon zu uns herausrücken, sollten wir uns in acht nehmen. Ingleichen schrieb der Kommandant seinen schwedischen Leuten (all)hier, daß kaiserliche Völker hierher kommen und Quartiere haben wollten. Sie sollten ihnen die Quartiere rund abschlagen und sie in Güte abweisen. Falls sie aber Gewalt brauchen wollten, sollten sie mit Hilfe der Bürgerschaft der Gewalt mit Gewalt begegnen.

Den 31. Dezember, den letzten Tag dieses 1648sten Jahres also, da man sich lang genug hin- und hergewehrt, da und dort viel Geld gegeben und auch allerlei Soldaten über den Hals gehabt hat, ist es doch endlich dahin [ge]kommen, daß wir an diesem Tag mit 3 Kompagnien Fußvolk vom Mondeslohischen [Mandelsloh; BW] Regiment belegt worden sind, die vom schwedischen Kommandanten in Eger, Oberst Koppy, Order mitbrachten, daß man sie hier [her]einlasse“.[75]

Für die nächsten 10 Jahre fehlen bisher Erkenntnisse.

Ab 1658 bis mindestens 1663 fungierte er als Kommandant von Hamburg.[76]

[1] KNESCHKE, Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexikon Bd. 5, S. 232f.

[2] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum.

[3] Cham [LK Cham]; HHSD VII, S. 124ff.

[4] Neukirchen b. Hl. Blut [LK Cham, OPf.]; HHSD VII, S. 505.

[5] Furth i. Wald [LK Cham]; HHSD VII, S. 221f.

[6] THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 606. Dagegen heißt es bei HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 190: „Das von dem Chamer Dekan von Hegnenberg-Dux heldenmütig verteidigte Schloß Rittsteig und Falkenstein wurden vergeblich angegriffen“.

[7] Wolfsschanze: strategisch wichtiger Brückenkopf am linken Donauufer an der Straße nach Wien.

[8] FEIL, Schweden, S.422ff.

[9] Korneuburg; HHSÖ I, S. 359ff.

[10] MERIAN; ZEILLER, Topographia Provinciarum Austriacarum, S. 12.

[11] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 363.

[12] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.; Vgl. KELLER; CATALANO, Die Diarien; PRÖKL, Eger, S. 153, 154.

[13] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.

[14] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.

[15] Marktredwitz; HHSD VII, S. 429f.

[16] Plan [Planá, Bez. Tachau]; HHSBöhm, S. 454.

[17] Gemeint ist wohl Triebl [Trebl], 20 km sö: Marienbad [Mariánské Lázné] nahe der Straße nach Mies [Stříbo], in der Nähe v. Tschernoschin [Černosín] u. der Burg Wolfsstein [Volfštejn].

[18] Schanzarbeiten: Bürger u. Geistliche der besetzten Städte, die zu diesen Arbeiten verpflichtet wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig, da verurteilte Straftäter, Huren u. Trossangehörige etc. zu diesen schweren Schanzarbeiten herangezogen wurden. Schon 1625 waren umfangreiche Verstärkungen der Wallanlagen durchgeführt worden, wobei die Erfurter umfangreiche Frondienste leisten mussten. Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen.

[19] Ein im Egerland bis heute übliches Getreidemaß. 1 Kar = 8 bayr. Metzen = 32 Napf; 1 bayr. Metzen = 37, 06 Liter. 1 Kar fasste also 2, 9 Hektoliter. Beim Hafer wurde es zu 3, 08 Hektoliter gerechnet.

[20] 1 Biereimer: 86, 89 Liter.

[21] BRAUN, Marktredwitz, S. 307f.

[22] BRAUN, Marktredwitz, S. 308f.

[23] Ohr abschneiden: Im Mittelalter war das Ohrenabschneiden häufig mit der Verweisung verbunden gewesen. Bei Diebstahl, Gotteslästerung, Tragen verbotener Waffen und Desertion wurde meist ein Ohr abgeschnitten und an den Galgen genagelt. In der Hannoverschen Chronik heißt es unter 1633; JÜRGENS, Chronik, S. 514: „Den 11. [21.4.1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Compagnien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Das Abschneiden eines Ohres galt als Strafe und Warnung zugleich, in Zukunft ein ordentliches Leben zu führen. Von Caspar Ermes, schwedischer Kommandant in Erfurt, wird berichtet; KRAFFT 156 r – 156 v; mdsz.thulb.uni-jena.de: „1643 hat der Commandant [einem Mann] die Ohren und Nasen abschneiden lassen und  den Galgen und das Rad auf die Stirn und die Backen gebrannt, weil er Degen, Sporen, Flore aus der Kaufmannskirche gestohlen [hatte] und auch davon gelaufen war“. Vgl. auch NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81.

[24] BRAUN, Marktredwitz, S. 312f.

[25] Gehaag (Háje, heute Ortsteil von Eger).

[26] BRAUN, Marktredwitz, S. 314.

[27] Waldsassen [LK Tirschenreuth]; HHSD VII, S. 785ff.

[28] Wunsiedel, Stadt [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 836f.

[29] BRAUN, Marktredwitz, S. 324f.

[30] Strich = ein altes Getreidemaß, vier Landmetzen enthaltend.

[31] BRAUN, Marktredwitz, S. 333.

[32] Königsberg a. d. Eger [Kynšperk nad Ohří], HHSBöhm, S. 277f.

[33] BRAUN, Marktredwitz, S. 334.

[34] Elbogen [Loket); HHSBöhm, S. 133f.

[35] Königsberg a. d. Eger [Kynšperk nad Ohří, Bez. Falkenau], HHSBöhm, S. 277f.

[36] Kemnath, Stadt [LK Tirschenreuth, OPf.]; HHSD VII, S. 351f.

[37] BRAUN, Marktredwitz, S. 335.

[38] 17.5.1648: Die französisch-schwedischen Truppen unter Turenne und Wrangel schlagen die Kaiserlich-Kurbayerischen unter Holzappel, der dabei fällt, und Gronsfeld. Vgl. HÖFER, Ende, S. 175ff.

[39] BRAUN, Marktredwitz, S. 333.

[40] Königsberg a. d. Eger [Kynšperk nad Ohří, Bez. Falkenau], HHSBöhm, S. 277f.

[41] BRAUN, Marktredwitz 1. Bd., S. 341.

[42] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[43] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.

[44] Halberstadt [Kr. Halberstadt]; HHSD XI, S. 169ff.

[45] Bad Königswart [Lázně Kynžvart, Bez. Eger]; HHSBöhm, S. 20f.

[46] THEATRUM EUROPAEUM 6. Bd., S. 318.

[47] Wolfersreuth, heute Ortsteil von Waldershof [LK Tirschenreuth].

[48] Pfaffenreuth, heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].

[49] Lorenzreuth, heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].

[50] Hof; HHSD VII, S. 302f.

[51] BRAUN, Marktredwitz, S. 342.

[52] Lochau, heute Ortsteil von Pullenreuth [LK Tirschenreuth].

[53] unbekannt.

[54] Waldeck; erwähnt unter Kemnath; HHSD VII, S. 351.

[55] Falkenberg [LK Tirschenreuth]; HHSD VII, S. 192f.

[56] Elbogen [Loket); HHSBöhm, S. 133f.

[57] BRAUN, Marktredwitz, S. 343f.

[58] Konstabel = Geschützmeister, nicht wie BRAUN, Marktredwitz, Anm. 627, schreibt, Schutzmann, Polizist !

[59] Wiesau [LK Tirschenreuth].

[60] Mitterteich [LK Tirschenreuth].

[61] BRAUN, Marktredwitz, S. 344f.

[62] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 6, S. 327.

[63] Konopischt [Konopiště]; HHSBöhm, S. 287f.

[64] Tabor [Tábor]; HHSBöhm, S. 592ff.

[65] Tetschen [Děčín]; HHSBöhm, S. 610ff.

[66] NEUBERG, Das Schwedesch lid, S. 90.

[67] Saalfeld [LK Saalfeld-Rudolstadt]; HHSD IX, S. 369ff.

[68] Auditor, Auditeur: militärischer Justizbeamter: Richter eines Unterkriegsgerichts, der für sämtliche militärische Gerichtssachen innerhalb eines Regimentes und dessen Trosses zuständig war. Mit dem Unterkriegsgericht stand der Auditeur einer Instanz vor, die im 17. Jahrhundert das genossenschaftliche Schultheißengericht (vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 54ff.) ablöste, und so war der Auditeur kein erfahrener Söldner, sondern ein ausgebildeter, nicht dem Regiment angehörender Jurist (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 141ff.), der aus der Beamtenschaft des Kriegsherrn rekrutiert wurde. Er unterstand dem Befehl des Obristen, erhielt aber nur 20 Rt. samt Gebühren pro Monat und war deshalb empfänglich für „Verehrungen“, zumal auch er meist mit Familie, immer aber mit Gesinde und einem Soldatenjungen reiste. Er wurde in der Regel auf die Initiative des Feldmarschalls bzw. des Obristen hin tätig. Ihm waren zwölf Geschworene und ein Gerichtsschreiber zugeordnet. Der Auditeur bedurfte der Erfahrung in Inquisitions- und Kriegsprozessen sowie in bürgerlichen und natürlichen Rechten, genoss aber teilweise ein recht fragwürdiges Ansehen. Die nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts verhängten Urteile betrafen zumeist Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung. Todesurteile wurden teilweise, insbesondere bei entstehenden Unruhen in der Truppe, dem Kommandeur vorgelegt und nach dessen Bestätigung in der Regel öffentlich vollstreckt. Vgl. auch STIELER, Auditeur, über seine Erfahrungen in der brandenburg-preussischen Armee; dazu BERG, Der Spate.

[69] Karrete: [schlechte] Kutsche, Karre.

[70] Remschütz, heute Stadtteil von Saalfeld [LK Saalfeld-Rudolstadt].

[71] BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 190. Schleiz [Saale-Orla-Kr.]; HHSD IX, S. 380ff.

[72] BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 191.

[73] BRAUN, Marktredwitz, S. 349.

[74] Liebenstein [Libštejn, seit 1950 Libá; Bez. Eger]; HHSBöhm, S. 339f.

[75] BRAUN, Marktredwitz, S. 350ff.

[76] HUDTWALCKER, Des Grafen Galeazzo Gualdo Priorato Beschreibung, S. 142f.

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Ferenz [Ferentz, Ferens, Verentz, Verens], Thomas [von]

Ferenz [Ferentz, Ferens, Verentz, Verens], Thomas [von]; Generalleutnant [1594-1647] Ferenz, der Sohn des gräflich-ostfriesischen Kanzlers Franzius (auch Ferenz genannt), der aus Magdeburg[1] stammte, diente wohl schon ab 1610, dann als Hauptmann[2] unter Ernst von Mansfeld.[3] Er hatte als Obristleutnant[4] und Generaladjutant[5] die Feldzüge Mansfelds in dessen Roten Regiment zu Fuß[6] mitgemacht.[7] Ferenz wurde auch zu mehreren Missionen u. a. in die Generalstaaten,[8] gebraucht.

1626 wird er anlässlich der Schlacht an der Dessauer Brücke[9] erwähnt. „Mit dem Abbruch der Braunschweiger Verhandlungen kommt Bewegung in die Heere an der Mittelelbe und Weser. Als erster bricht Mansfeld auf, in einigem Abstand von ihm die Truppen[10] des Generals Fuchss [Fuchs v. Bimbach; BW], der in dänischen Diensten steht und als Feuerwehr dienen soll, falls Mansfeld in Bedrängnis kommt. Hans Philipp Fuchss von Bimbach hat früher als Oberst[11] und Feldzeugmeister[12] in Böhmen in kaiserlichen Diensten gestanden, wechselte dann die Lager und wurde am 17. Juni 1625 vom dänischen König[13] zum General der Infanterie ernannt. Der Zug geht ohne Schwierigkeiten in das Gebiet des Kurfürsten von Brandenburg hinüber, in die Altmark, so wie es auf kaiserlicher Seite erwartet worden ist. Am 3. März erreicht Mansfeld das Gebiet um Sandau,[14] oberhalb von Stendal[15] und Tangermünde.[16] Fuchss hat in einem schnellen Vortrab Mansfeld überholt und ist schon in Tangermünde. Der Dänenkönig selbst schlägt am 5. März in Wolfenbüttel[17] sein Hauptquartier auf.

Wallenstein[18] hat dabei kein gutes Gefühl. Er sieht sich vor einer ähnlichen Umklammerung wie der Dänenkönig im Herbst durch das kaiserliche und ligistische Heer. Ja er rechnet mit einem solchen Erfolg der gegnerischen Operationen, daß er seiner Frau dringend rät, sie solle sich umgehend nach Wien in Sicherheit bringen.

Wenig später verständigen die Kundschafter den Feldherrn von der Absicht Mansfelds, den Elbübergang bei der Dessauer Brücke zu erzwingen. Wallenstein bezweifelt das zunächst. Er glaubt noch immer, daß der Graf direkt nach Schlesien ziehen und nicht den riskanten Versuch unternehmen wird, das Elbtor zu gewinnen, um den Kaiserlichen die Verbindungsader nach Böhmen abzuklemmen. Collalto hat zwar recht, wenn er Aldringen[19] an die alte Universalregel erinnert: »Wer Herr der schiffbaren Flüsse ist, ist auch Herr des Landes« und wenn er die Dessauer Brücke als »Schlüssel des Spiels bezeichnet«, aber ein Zug Mansfelds nach Schlesien hätte nicht nur die Gefahr Bethlen akut werden lassen, sondern auch die Kaiserlichen dazu provoziert, nachzufolgen und damit Christian IV. freie Hand gegen Tilly[20] gelassen oder dazu, sich selbst an die Fersen Wallensteins zu heften.

Der Herzog von Friedland hat seit längerem sein Hauptquartier in Aschersleben,[21] zwischen Halberstadt[22] und Köthen,[23] 40 Kilometer südlich von Magdeburg.[24] Anfang April konzentriert Mansfeld plötzlich alle Truppen und zieht zusammen mit General Fuchss elbaufwärts. Am 2. April besetzt er Burg[25] rechts der Elbe, vier Tage später erobert Fuchss zusammen mit Mansfeld auf der linken Elbseite Rogätz[26] und vertreibt die Kaiserlichen aus dem befestigten Schloß. Wallenstein erhält diese Nachrichten, als er auf einen Hilferuf Tillys hin nach Goslar[27] mit etwas mehr als 14 000 Mann unterwegs ist. In Schladen[28] wird er verständigt, daß die protestantischen Truppen Goslar in einem fluchtartigen Rückzug inzwischen wieder geräumt haben, als ihnen Wallensteins Anmarsch gemeldet wird. Ebenfalls in Schladen erfährt er die Eroberung von Rogätz.

Er macht auf der Stelle kehrt, zieht in Eilmärschen nach Neuhaldensleben.[29] General Fuchss hat sich inzwischen wieder von Mansfeld getrennt, er lagert bei Wolmirstedt[30] oberhalb Magdeburgs. Wallenstein erreicht das Städtchen am 10. April, der Tag neigt sich schon, Wallenstein greift trotz der Dämmerung sofort an, schnell und wuchtig, der massierte Angriff mit schweren Reitern gehört zu Wallensteins Spezialitäten. Die dänischen Truppen werden im Sturm überrannt, General Fuchss kann nur mit größter Not durch einen engen Paß entfliehen, Wallensteins leichte Kavallerie verfolgt die flüchtenden Dänen noch in der Nacht bis weit über Rogätz hinaus. Fuchss zieht sich weiter nach Tangermünde zurück. Als ein neues Reitergefecht für Wallensteins Truppen ebenfalls siegreich endet, räumt der General auch Tangermünde. Er rechnet jetzt mit seiner völligen Vernichtung, er schickt die Hälfte seiner übriggebliebenen Truppen nach Stendal und flieht mit dem Rest über die Elbe. Mitte April trifft Wallenstein wieder in Aschersleben ein. Er hat innerhalb von zwei Wochen erreicht, daß Mansfeld seine nächsten Operationen ohne Unterstützung durch die dänischen Truppen des Generals Fuchss durchführen muß.

Wie wichtig dieser Erfolg für die Kaiserlichen ist, zeigt sich bald. Mansfeld hat mit Streifkommandos am 1. und 6. April Vorversuche an den Brückenwerken bei Dessau gemacht, mit ersten Angriffen die Stärke geprüft. Wenige Tage später, am 11. April, zieht er mit seiner Hauptmacht vor dem Brückenkopf auf und beginnt den Beschuß mit schweren Geschützen. Zwei Tage später wird er von der Katastrophe verständigt, die über General Fuchss gekommen ist. Er bricht die Belagerung ab, einer der typischen Fehler Mansfelds, denn die Schlappe des Generals ist nicht mehr zu ändern, und als er das Kampfgebiet erreicht, stößt er in einen leeren Raum, denn Wallenstein hat inzwischen längst seine alten Stellungen wieder besetzt.

Trotz dieser Versuche an den Dessauer Schanzen[31] glaubt Wallenstein noch nicht, daß Mansfeld so kurzsichtig sein und versuchen wird, den Übergang zu erzwingen, sondern jenseits der Elbe bleibt und von hier nach Schlesien zieht. Er weiß allerdings nicht, daß sich Mansfeld nicht nur aus einer Art Trotz an Dessau festbeißt, sondern daß König Christian die Eroberung der Brücke zur Bedingung dafür gemacht hat, daß er seinerseits dem böhmisch-schlesischen Projekt zustimmt. Der Zug Mansfelds dorthin würde den dänischen König in einer Isolierung zurücklassen, die Christian nur riskieren will, wenn ihm Mansfeld vorher als eine Art Faustpfand den Elbübergang geöffnet und Wallenstein eine Niederlage beigebracht hat.

Am 21. April steht Aldringen auf der Plattform seines Brückenturms und sieht plötzlich Fähnlein auf Fähnlein,[32] Kornett auf Kornett[33] der Mansfelder Truppen heranrücken. Mansfeld zieht mit seiner ganzen Truppenmacht vor den Brückenkopf, seine dreißig Kanonen beginnen aus allen Rohren zu feuern. Noch am gleichen Tag sprengen die Eilboten Aldringens in Wallensteins Hauptquartier in Aschersleben ein, siebzig Kilometer westlich von den Schanzen. Wallenstein liest die Depesche Aldringens: »Cito, cito, citissime, cito !« Sofort schickt er seinen Feldzeugmeister, den Grafen Schlick[34] mit einigen Regimentern zur Dessauer Brücke und bereitet in höchster Geschwindigkeit den Abmarsch seiner Hauptmacht vor. Als erste erreichen die beiden Regimenter Wallenstein und [Rudolf v.; BW] Tiefenbach[35] die Schanzen, sie werden von den Obristleutnanten St. Julian[36]  und Johann Wangler[37] geführt.

Am 23. April steigert Mansfeld den Beschuß, Aldringen und Schlick lassen gefährdete Stellungen noch verstärken, tags darauf trifft Wallenstein mit den übrigen Truppen ein, es sind 21 000 Mann zu Fuß und sechs Kavallerieregimenter. Die Pointe dieser Verstärkung ist, daß Mansfeld und seine Offiziere nichts davon bemerken, Aldringen hat die Brücke vollständig mit Zweigen, Zelttüchern und dichtem Laub abgeschirmt; unter dieser Tarnkappe ziehen die Truppen auf die andere Seite hinüber“.[38]

Das „Theatrum Europaeum“[39] berichtet dazu: „Gleichwohl feierten sie [die mansfeldischen Truppen; BW] dagegen auch nicht, sondern durchlöcherten der Friedländischen Schanzen ziemlicher maßen, bis endlich durch das Schießen ihre Munitionswagen angezündet wurden, da mußten sie des Feuers halben sich auf das bloße Feld begeben. Dieses war den Friedländischen, welche lang darauf gelauert, ein gewonnenes Spiel, sonderlich weil sie eben damals auch ihr Fußvolk zur Hand gebracht. Derhalben setzten sie alsbald aus dem Gehölz hervor und griffen die Mansfeldischen von beiden Seiten an. Selbige täten zwar eine gute Weil tapfere Gegenwehr, also daß die Victori ziemlich zweifelhaft stand. Endlich aber ward die Mansfeldische Reiterei übermannt und in die Flucht geschlagen, worauf dann auch das Fußvolk, so 4 Regiment stark gewesen, nach leichter Mühe getrennt und teils gefangen, teils niedergehauen worden. Etliche Haufen wollten sich in einen Wald dabei salvieren, aber sie waren auch daselbst nicht sicher. Denn die Friedländischen spürten sie zeitlich aus, und nachdem ein gut Teil von ihnen niedergemacht, mußten sich die übrigen gefangen geben und nachmals bei den Kaiserischen unterstellen.[40] Unter denen, so umgekommen, waren dabei Obriste als Verentz, Newhoff und Colli“.[41]

In einem zeitgenössischen Flugblatt heißt es: „DEmnach/ wie männiglich bekandt / ein geraume Zeit hero / beedes die Friedländisch vnd Manßfeldische Armeen / vmb Zerbs[42] vnd Dessa[43] / sich wol gesterckt / jede ihre Schantz in guter acht gehabt / vornemblichen aber / wie eine der andern abbruch thun / vnd den vortheil / so am paß über die Elb bestanden / ab- vnd verrennen möge / ihr absehen genommen: ist endlich Herr General zu Friedland / den 4. April. mit dero Comitat[44] / so auff 6000 zu Roß vnd Fuß sich belauffen / vnd etwas von Artilerey / bey Dessa vorüber / ihrer Schantz zu marchirt / vnnd folgends den 15. diß früe vmb 9 Vhr auff das Manßfeldische Volck (welches bereit in den vierdten Tag vor der Schantz gelegen) mit macht Fewer geben lassen.

Ob nun wol nicht allein anfangs / sondern noch in wärendem scharmutzirn[45] Victoria zimlich dubios,[46] dann man sich auff ein vnd anderer seiten mannlich vnd dapffer erzeigt / wie dann die Manßfeldische der Friedländischen Schantz mit schiessen sehr zugesetzt haben / vnd zimblich durchlöchert / so haben doch zu letzt sie die Manßfeldische / weiln ihre Pulverwägen[47] / so von ihres Gegentheils schiessen angezündet / auß schrecken vnd Fewersgefahr halber ihr Schantz vnd Läger verlassen / vnnd auff das blosse Feld herauß sich begeben müssen. Welches / so balden es die Friedländische gewar worden / haben sie sich ihrem Gegentheil mit allem ernst entgegen gesetzt / sonderlich aber mit der Cavallery / auff beeden seiten / vnd bevorab auß dem darbey gelegenen Höltzlein / darinn Graf Schlick vnd die Crabaten[48] im hinterhalt gelauschet/ auff die Manßfeldische Infantery so starck gesetzt / auch mit vollem gewalt gearbeitet / daß obwol die Manßfeldische Reuter sich etwas zum Widerstand gestellet / es doch nicht fruchten wollen / sondern sich auff Zerbst zu reteriren müssen / da dann von dem Manßfeldischen Fußvolck / so vier Regimenter[49] starck gewest / vnd gar zertrennt worden / in die 3000. Mann / theils nidergehauen / vnter welchen dann auch Verens / Niehoff[50] vnnd Collt[51] / als alle drey Oberste[52] / neben vielen andern hohen Officirern / ihren Geist auffgeben / theils aber / darunter der Kniphausen[53]/ sampt andern Capitanen[54] gewest / gefangen / vnd vnter die Regimenter gestossen[55] worden / in welcher Schlacht die Manßfeldische 32. Fahnen[56] verloren / vnnd ob gleich etliche hauffen Volcks sich in den Wald salvirn wollen/ seyn sie doch darinnen nicht sicher geblieben / sondern ebenmessig theils nidergemacht / vnd grösten theils gefangen genommen worden.

Bey jetzt gemeldtem treffen hat sich Herr Bischoff zu Hall[57] mit Ritterlichem Fechten sehr wolgehalten / als aber der Hertzog von Weinmar[58]/ Manßfeld / Oberste Carpezan[59] vnd andere / ihr heyl mit der flucht gesucht / hat er solches medium[60] auch apprehendire[61] müssen.

Darauff wolgedachter Herr General zu Friedland noch selben Abends mit 65 Comet[62] vnd 5 Regiment zu Fuß auff Zerbst geruckt / vnd selbe Stadt (weiln sie vom Gegentheils gantz quittirt/ vnd also kein widerstand sich ereygnet) ohne einige mühe einbekommen / 2 Fewermörßner[63] / 7 grosse Stuck[64]/ vnnd alle vorhandene Munition erobert.

Nun seyn zwar wol ihr Fürstl. Gnaden[65] auff Zerbst zimblich erbittert vnnd gesinnet gewest / solche etwas ernstliches sehen zu lassen / es haben aber doch dieselbige solche auff eingewandte Intercession[66] perdonirt.[67] Halten sich auch auff dito den 17 diß/ noch daselbsten auff / vnd seyn von dero Volck vngefehr in 1000 Mann auff der Walstatt bey obbemeldtem scharmutziern geblieben.

Gott der Allmächtige wolle vns aller Ort den langgewünschten Frieden / durch seine Vätterliche Barmhertzigkeit widerfahren lassen“.[68]

1627 beglaubigte er Mansfelds Testament.

1629 war Ferenz in die Dienste der Generalstaaten getreten.

Er war 1638 kurpfälzischer Generalleutnant,[69] dessen Regiment von den Generalstaaten aufgestellt und dem Pfalzgrafen Karl Ludwig unterstellt wurde.

„Anfang April bestätigten sich Gerüchte, daß der Pfalzgraf Karl Ludwig, ältester Sohn des ‚Winterkönigs‘,[70] mit der Witwe des schwedischen Feldmarschalls[71] Knyphausen, dem Schweden das Amt Meppen[72] im Niederstift Münster geschenkt hatte, vertraglich vereinbart habe, daß ihm gegen eine hohe Summe Stadt und Festung Meppen überlassen würden, um dort mit Hilfe der Generalstaaten ein starkes Korps zu bilden, das sich zuerst des Münsterlandes bemächtigen solle“.[73] Mit welchen Problemen sich Gallas[74] in seinem Feldlager beschäftigen musste, zeigt auch ein Schreiben des Kurfürsten von Sachsen an ihn vom 24.4.: Der Mitteilung des Obristen Zweyer, der Dresden[75] passierte, habe er entnommen, dass der Kaiser beabsichtige, die Regimenter von Götz[76] in Westfalen gegen die Piccolominis[77] auszutauschen. Im Interesse des Vaterlandes gebe er ihm einen Brief des Kurfürsten von Köln[78] zur Einsicht, mit der Hoffnung, Gallas werde seinen Einfluss beim Kaiser geltend machen, um ein Unglück zu verhüten und feindliche Machinationen im Keim zu ersticken. Beigelegt war ein Schreiben Ferdinands von Köln an Johann Georg: Darin verwies dieser auf die Wichtigkeit Westfalens für das Reich und die Gefahr, die durch Feldmarschall Götz‘ Abberufung nach dem unglücklichen Treffen bei Rheinfelden[79] entstand. Er, F., habe aus sicherer Quelle erfahren, dass der junge Pfalzgraf Karl Ludwig mit der Witwe des schwedischen Feldmarschalls Knyphausen [Anna v. Schade auf Ihorst in Westfalen (1588-1644)], abgemacht habe, dass ihm Stadt und Festung Meppen überlassen werden sollte, um dort mit Hilfe der Generalstaaten aus hessischen, schwedischen, französischen und Rantzauischen Truppenteilen ein starkes Korps zu bilden, das im Münsterland festen Fuß fassen und ins Reich einfallen solle. Er bat Johann Georg, seinen Einfluss zur Vereitelung dieser Pläne geltend zu machen und Gallas zu informieren, damit dieser rechtzeitige Vorkehrungen treffe. Ebenfalls beigelegt war die Nachricht eines nicht genannten Absenders an einen unbekannten Empfänger: Die Übergabe Meppens sei beschlossene Sache, die pfälzischen Söldner würden am 1.5. den Eid ablegen. Die Niederländer wollten dem Pfalzgrafen die drei Regimenter Ferenz, Rosenkranz und Ehrenreuter übergeben, die in Ostfriesland und im Emsland aufgefüllt würden. Ferenz habe Meppen inspiziert und erklärt, die Werbungen würden in den Niederlanden so eifrig betrieben, daß binnen sechs Wochen 10.000 Mann ins Münsterland geführt werden könnten. Bernhard von Sachsen-Weimar[80] solle den Krieg in den Oberen Ländern führen, damit von dort keine Hilfe erwartet werden könne.[81]

„Die fürstlichen Räte berichten dem Kurfürsten am 9. August [1638; BW], der Rittmeister[82] Johann zur Steggen, der im Dienst der Landstände stehe, habe mit 60 Reitern eine Kompanie des neugeworbenen[83] pfälzischen Kriegsvolks vom Leibregiment[84] des Generalleutnants Ferenz überfallen und 150 Pferde erbeutet, von denen 50 gesattelt gewesen seien. Außerdem habe man einen Kornett,[85] etliche Reiter und eine Standarte[86] eingebracht. Die erbeutete Standarte zeige einen Kurfürstenhut, darüber einen goldenen Reichsapfel mit der Devise ‚Constanter‘. Die Gefangenen[87] sagen aus, sie seien vor sechs Wochen gemustert[88] worden und hätten 14 Standarten. Die Werbung ginge immer fort und hätte großen Zulauf. Sie wären schon gegen 3.000 Mann stark. Am 9. September vereinigen sich diese Söldner in der Nähe von Stadtlohn[89] mit schwedischen[90] Truppenteilen unter dem General King und dem Obristen Königsmarck, die aus ihren Garnisonen Minden,[91] Osnabrück,[92] Herford,[93] Nienburg[94] und Vechta[95] zusammengezogen sind. Sie ziehen vor dem Feldmarschall Graf Melchior Hatzfeldt, der seine zunächst nur geringen Streitkräfte um Dortmund[96] und Hamm[97] versammelt hat, zur Belagerung von Lemgo[98] weiter, auf ihrem Marsch ‚das offene Münsterland grausam verheerend‘. Die Belagerung der lippischen Stadt wird aber beim Anrücken der kaiserlichen Regimenter abgebrochen“.[99]

„Mit Unterstützung der Generalstaaten der Niederlande wurden mehrere Regimenter angeworben, um Meppen für den Pfalzgrafen zurückzugewinnen. Übrigens waren unter den Geworbenen auch zahlreiche Engländer und Hessen. Im September 1638 unternahmen schließlich schwedische und pfälzische Truppen unter dem Befehl des Generalleutnants King, bei denen sich auch die Pfalzgrafen Karl Ludwig und Ruprecht[100] befanden, einen Vorstoß auf Meppen. Generalwachtmeister von Velen berichtete an Feldmarschall von Hatzfeldt, die Schweden seien im Vormarsch auf Gildehaus,[101] schwedische und pfälzische Truppen hätten sich vereinigt, so daß die Grafschaft Bentheim gefährdet sei. Diese Einschätzung erwies sich als realistisch. Einem Bericht des Generalwachtmeisters von Westerholt an Hatzfeldt zufolge kam es im September 1638 im Kloster Wietmarschen[102] sogar zu Plünderungen. Westerholt selber war mit seinen Truppen in die Nähe Meppens gezogen, und es fanden einige kleinere Gefechte statt, die indes kaum etwas bewirkten. Schließlich verzichtete der Pfalzgraf auf sein Vorhaben, Meppen den Kaiserlichen wieder abzunehmen“.[103]

„Graf Hatzfeldt erhält auf sein Ansuchen aus Münster[104] zwei Stücke, später noch ein drittes Geschütz leihweise. Er erringt nach der Vereinigung mit den Regimentern des Generalwachtmeisters von Westerholt am 17. Oktober bei Vlotho[105] in einem einstündigen Gefecht einen völligen Sieg und kann über 1.000 Gefangene machen, darunter den jungen Pfalzgrafen Rupert, Generalleutnant Ferenz[106] und sechs Obristen, dazu alle Fahnen, Geschütze und Bagagewagen des Feindes erbeuten. Viele gegnerische Reiter ertrinken auf der Flucht wegen des hohen Wasserstandes in der Weser, auf kaiserlicher Seite fällt der Generalwachtmeister Peter Götz, ein Bruder des bayerischen Feldmarschalls. King, Königsmarck und der Pfalzgraf Karl Ludwig retten sich in die schwedisch besetzten Städte Minden und Osnabrück“.[107] In der Chronik des Adolff Wilhelm Moerbecke zu Stevening [1611 – 1675] heißt es: „Dit volck hir nu ein tyt lanck gelegen hebbende, syn se in begin van September, ve vorgenomde platzen, so doch kortz darna van die Staten weer fry gemaket syn, bessett latende, van dar ende vortz up Sut-[108] ende Statloen[109] in’t stifft | van Munster[110] vertrocken, starck ungefeer 3.000, so te voete als te perde; alwaer se haer met einige Sweden, gelicht in dee garnesonen an de Weser ende darumtrent, ungefeer 2.000 starck, under het commendo van den generalluytenant Kingh, so umtrent Lingen[111] gepass[ert] waren, ende dor dee graffschap van Bentheim[112] ende het stifft Munster bes tot Statloen haer entgegen quam[en], geconiungert hebben, ende tesamer hant den wegh, so die Swedeschen gekommen waren, weer getrocken syn vortz up Ossenbrugge ende verner up Lemgouv[113] gemarchert, | diesolve stat belegert ende beschaten. Hirentussenen ist den grave van Hatzvelt, so den sommer oder in’t lant von der Marck ende darumtrent met ein goet volck gelegen hadde, up doe bene umtrent met ein goet deel volck gelegen hadde, up dee bene gekommen ende den viant, einigh volck ut die Munstersche garnesonen tot hem genomen hebbende, under ogen getrocken, hetwelcke dee voer Lemgouv vernamen hebbende, syn upgebraken, in meinungh, haer up Minden[114] te retireren. Maer also dee brugge over dee …, als synde den einigen pas up Minden, oder den oversten | Westerholt weinigh tevoeren geruinert wass, syn see genootsaket geweest, haer up Flottau[115] te wende, von waer niet vere syn van die keiserschen [den 17 Octobris] achterhalt ende tot het hoefft te beden gedwungen syn. Die rutery, waermede haer dee paltzgrave ende dee generalluitenant Kingh meinden te salveren, ist erstlick van die keiserschen an seker pass unfersee[ns] averfallen ende voele darvan geruinert ende gefangen. Met dee rest hebben haer dee paltzgrave ende Kinck by Flotau dor dee Weeser (warin noch voelle | verdroncken syn) gesalvert.

Het voetvolck (het welke noch achter wass) dit vermemende, nimpt seker groten ende begravenen kamp tot haren vordeel in, darsolvest haer in posture stellende ende ein tyt lanck dapper gefochten. Mar also see avermannet waren, en dee keiserschen met en grote resolutie up haer anvielen, syn see in ¾ uhres van dee solvige totaliter geslagen, achterlatende 16 stucken, 2 morteers, 41 veendelen ende standarden, alle bagagie, neffens ein grot deel gefangens, warunder waren den iongen paltzgrave prins | Robert,[116] des paltzgraven veltmarschalck Ferens, overste Milort Greve, overste Boy, overste Loo, overste Milart, oversteliutenant van der Wenige unnd ein groot getal rittmeisters, capiteins ende andere geringere officeren. Wie volle avers dar gefangenen als ock dee doden geweest syn, koste men niet gewaer worden. An der keiserschen syde waren von namen doot gebleven den oversten Peter Gotzen [Götz; BW] ende overste Tirelli neffens 3 a 4 geringere officiren“.[117]

Ernst Freiherr von Königegg informierte Melchior von Hatzfeldt im Oktober, dass die eroberten Standarten in Warendorf[118] seien, Ruprecht von der Pfalz[119] und Ferenz bei Alexander II. von Velen in Gewahrsam seien.[120] Ferenz meldete sich im Oktober aus Brakel[121] mit der Bitte um Gefangenenaustausch bei Westerholt; danach war er in Warendorf. Obristleutnant Moritz von Sangerhausen bat Hatzfeldt um einen Pass, um zu Ferenz reisen zu können.[122] Auch Karl Ludwig von der Pfalz wandte sich aus Minden an Hatzfeldt wegen der Entlassung seines Bruders, Ferenz‘ und des Lord Craven.[123]

Im März 1639 wurde Ferenz in Forchheim[124] festgehalten; von dort wandte er sich an Bischof Franz von Hatzfeldt mit der Bitte um Entlassung aus der Gefangenschaft.[125] Auch Karl Ludwig hatte sich wieder in diesem Monat aus Den Haag[126] an Hatzfeldt – wie auch Franz Albrecht von Sachen-Lauenburg[127] – wegen der Entlassung seines Bruders in Linz,[128] Ferenz‘ und Cravens aus dem Gewahrsam in Forchheim gewandt.[129]

Im Juni 1639 hatte der kaiserliche Resident in Hamburg,[130] Sieber, Melchior von Hatzfeldt über die laufenden Verhandlungen wegen der Entlassung des Feldmarschalls Ferenz informiert.[131] Das „Theatrum Europaeum“ berichtete: „Der Herr Bischoff von Würtzburg[132] und Bamberg[133] ließe damahls und im Augusto im Stifft Cöllen und anderswo zur Defension dero Länder / und einer Leibquardi / biß in fünff starck werben / darzu Obrister Leütenant Paßmann commitiret war / und hatte man der geworbenen Eingangs Augusti auß dem Cöllnischen by hundert fortgeführet. Der von Königsmarck kame den 25. Augusti nach Mellerstatt[134] / betrohte besagtes Neustatt[135] mit Feuer / da es sich nicht ergeben würde / auch vermög habenden Bannerischen Befelchs in das Land mit Kriegszwang weiters zu gehen / gestalt er dann biß in die Vor-Stadt Würtzburg streiffete / und etliche Mühlen dortherum in Brand steckete. Worauff der Herr Bischoff um Contribution[136] mit ihme tractiren liesse / und wurde es damit dahin verglichen / dass man ihme auff zween Termin nit 25000. Reichsthaler / anjetzt alsbalden 10000. bar / und über einen Monat den Rest erlegen / auch ein Regiment von 8. Compagnien / doch ausser Land / nur auff den Gräntzen / 3. Monat lang verpflegen / nicht weniger den Feld-Marschall Ferenzen / ohne Rantzion[137] / sammt den Seinigen / und andern / da bereit vorhanden / frey und loß geben solte. Als nun dieses / wie gemeldt / vollzogen / nahme der von Königsmarck auß dem Land seinen Abzug und hinterliesse / wie angeregt / von seinem Volck in Mellerstatt und anderstwo / als Fränckischen Gräntzen“. [138]

Generalwachtmeister Heinrich Leo von Westphalen informierte Melchior von Hatzfeldt im Juli 1640 über Ferenz‘ Entlassung.[139]

1644 bis 1647 war Ferenz Gouverneur von Sas van Gent,[140] das 1644 von staatischen Truppen eingenommen worden war.

[1] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.

[2] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[3] Vgl. die Erwähnungen bei KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.

[4] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[5] Generaladjutant: Der Generaladjutant war ein dem Stab des Regiments bzw. dem Generalquartiermeister oder dem Feldmarschall zugeordneter Adjutant und für die mündliche Befehlsübermittlung zuständig.

[6] WERTHEIM, Christian von Braunschweig Bd. 1, S. 425.

[7] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 271.

[8] Generalstaaten: Die protestantische Republik der Vereinigten Niederlande, die sich nach dem Zerfall der Niederlande 1581 in einen nördlichen (protestantischen) und einen südlichen (katholischen) Teil [Spanische Niederlande] konstituiert hatte, von Anfang an in den Krieg mit Söldnern und finanzieller Unterstützung involviert war und am 15.5.1648 in Münster durch Friedensschluss mit Spanien offiziell den „Aufstand der Niederlande“ beendete.

[9] In der Schlacht an der Dessauer Brücke am 25.4.1626 besiegte Wallenstein die mansfeldisch-weimarischen Truppen unter Ernst von Mansfeld und die dänischen Kontingente unter Johann Ernst von Sachsen-Weimar und drängte sie über Schlesien und Mähren bis nach Ungarn ab. Vgl. WESELOH, Die Schlacht, S. 135ff.; WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 197ff.; KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 592ff.

[10] dänische Armee: Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.

[11] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[12] Generalfeldzeugmeister: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt: Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“  [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein  kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.

[13] Vgl. HEIBERG, Christian 4.

[14] Sandau [Kr. Jerichow II/Havelberg]; HHSD XI, S. 407f.

[15] Stendal [Kr. Stendal]; HHSD XI, S. 447ff.

[16] Tangermünde [Kr. Stendal]; HHSD XI, S. 458ff.

[17] Wolfenbüttel; HHSD II, S. 503ff.

[18] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.

[19] Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.

[20] Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.

[21] Aschersleben [Kr. Aschersleben]; HHSD XI, S. 23ff.

[22] Halberstadt [Kr. Halberstadt]; HHSD XI, S. 169ff.

[23] Köthen [Kr. Dessau-Köthen/Köthen]; HHSD XI, S. 253ff.

[24] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.

[25] Burg [Kr. Burg]; HHSD XI, S. 59ff.

[26] Rogätz [Kr. Wolmirstedt]; HHSD XI, 391f.

[27] Goslar; HHSD II, S. 174ff.

[28] Schladen [Kr. Goslar]; HHSD II, S. 416.

[29] Haldensleben [Kr. Haldensleben]; HHSD XI, S. 174ff.

[30] Wolmirstedt [Kr. Wolmirstedt]; HHSD XI, S. 515f.

[31] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).

[32] Fähnlein: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10 – 15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.

[33] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.

[34] Heinrich von Schlick [Schlik], Graf zu Bassano [Passaun] und Weißkirchen; Feldmarschall, Hofkriegsrat [1580 – 5.1.1650 Wien].

[35] Rudolf Freiherr v. Tiefenbach [Dieffenbach], Feldmarschall [26.11.1582 Graz-4.3.1653].

[36] Heinrich Guiard Freiherr v. St. Julien, Graf v. Wallsee; Obrist [ – Oktober 1642].

[37] Johann der Ältere Freiherr von Wangler [Wangeler, Wagler]; Generalwachtmeister [1561 – 14.4.1639]

[38] DIWALD, Wallenstein, S. 347ff.

[39] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[40] Untersteckung, Unterstoßung: (zwangsweise) Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung‘ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene.

[41] JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 180f.

[42] Zerbst [Kr. Zerbst]; HHSD XI, S. 523ff.

[43] Dessau [Stadtkr. Dessau]; HHSD XI, S. 77ff.

[44] Comitat: Anhang, Begleitung, Geleit, Gefolge, Hofstaat. Dieser mobile Hofstaat aller Offiziere, Unteroffiziere und ihrer Ehegattinnen trieb die Einquartierungskosten zusätzlich in die Höhe. Leone Cropello de Medicis hatte 1628 bei sich: einen Gesellschafter von Adel, Haushälter, Kornett, Hofmeister, Kammerdiener, Sekretär, Gestlichen mit Jungen, Tafeldecker, Aufwärter, 3 Pagen, Trompeter, Koch mit Jungen, Schneider, zwei Sattler und ein Pferdeschmied mit Frauen, Feuereinmacher, Aufwärter in der Küche, Küchenfrau, Domestiken und Musikanten, ingesamt 51 Personen; KELLER, Drangsale, S. 91, Anm. Am 24.5.1630 schrieb Maximilian I. von Bayern dem Obristen Cronberg, es sei ein „unverantwortliches procedere, da die Obersten sich den Fürsten gleich halten wollen, werden die Quartieer ruinirt und erschöpft“. OMPTEDA, Die von Cronberg, S. 521. Dass auch Offiziersfrauen selbst z. T. ein großes Gefolge (50 Personen und 50 Pferde) mit sich führten, erwähnt HELML, Oberpfalz, S. 59. Das Amtsprotokoll (1626 VIII 29), SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg , S. 281, täuscht hinsichtlich der Gesamtzahl: „Die Gravin von Ahnolt hat 9 pferdt, darzu wirdt außm ambt Stromberg contribuirt. Obrist Gallas hat 15 pferdt. Der ist nit hier. Der haubtmann hat 10 pferd, capitanleutenant 7, drey fendriche 12, cap(itan) S(t). Eloi 4, drei veltwaibell 9, drey furier 3, aventurier 12, ingenieur 5“. Dies waren lediglich die in Wiedenbrück stehenden Pferde. Die anti-kaiserliche „36. Extraordinari. 1634“ teilte unter dem 14./24.6.1634 mit; Archives Municipales Strasbourg AA 1065: „Mit Regenspurg hat es / Gott lob / kein Noth / wie deßwegen Ihre Fürstliche Gn. vor Forchheim von demselben Commendanten [Lars Kagge; BW] wider Schreiben bekommen / auch gestern glaubhaffter Bericht eingelangt / daß sich der Feindt darvor sehr ruinire vnd consumire / auch schon durch Gegenwehr / Absterben vnd Entlauffen in zehen tausendt Mann verlohren / gelte im Läger ein pfundt Roßfleisch acht Kreuzer / sey zwar grosse Zufuhr / weiln aber der Vngarische König eine grosse Hoffstatt von ohngefehr 3000. Vngar- Böhm- vnnd Oesterreichischen Herrn / welche widerumb ihre Diener haben / vmb sich hat / so alles zu sich ziehen / als kompt dem gemeinen Soldaten wenig zu theil“.

[45] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.

[46] dubios: zweifelhaft.

[47] Pulverwagen: Das Explodieren von Pulverwagen wird in Schlachtberichten, so etwa Wimpfen (1622), immer wieder dargestellt. Außer bei direkten feindlichen Artillerietreffern dürfte das auch z. T. seinen Grund darin gehabt haben, dass die Lunten der Musketen permanent brennen mussten, damit diese schussbereit waren. Ein Einsatz von den teureren, aber sichereren Steinschlossmusketen scheint dagegen nur zögerlich erfolgt zu sein.

[48] Kroaten: (kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten), des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“.

[49] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[50] Lutter von Nienhof [Niehofen] [ – ], mansfeldischer Obrist.

[51] N Colli; Obrist [ – 25.4.1626], mansfeldischer Obrist.

[52] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[53] Dodo I. Freiherr von Knyphausen und Innhausen [2.7.1583 Lütetsburg (Ostfriesland)-11.1.1632 bei Haselünne], braunschweigischer Obrist.

[54] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[55] Untersteckung, Unterstoßung: (zwangsweise) Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung‘ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene.

[56] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung von Freund und Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg und Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten und verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.

[57] Christian Wilhelm Markgraf von Brandenburg [28.8.1587 Wolmirstedt-1.1.1665 Kloster Zinna]; vgl. LUPKE-NIEDERICH, Der erfolglose Kampf.

[58] Johann Ernst der Jüngere v. Sachsen-Weimar [21.2.1594 Altenburg-6.12.1626 Markt St. Martin].

[59] Joachim von Carpzow [Carpe(n)zon, Carpezan, Carpezano, Carpenzahn, Carpenzan, Karpzow]; Obrist [1585 Brandenburg a. d. Havel-1628 Glückstadt].

[60] Medium: Mittel.

[61] apprehendieren: ergreifen.

[62] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.

[63] Feuermörser: Geschütz, dessen Rohre aus geschmiedeten Schienen bestanden, die, wie bei einem hölzernen Fass, durch eiserne Reifen zusammen galten wurden. Bei einem Kaliber von bis zu einem Meter Durchmesser waren die Feuermörser bis zu 2, 50 m lang und wurden vor dem Abschuss in die Erde eingegraben. Ihre Stahlkugeln hatten eine sehr steile Flugbahn, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Nach Pflummern konnte man mit ihnen Kugeln von 100 Pfund und mehr werfen; SEMLER, Tagebücher, S. 68.

[64] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt].

Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5 – 9 cm), Rohrgewicht: 12 – 24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14 – 20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12 – 15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen „Halben [?; BW] Kartaunen“ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[65] Johann Kasimir Fürst von Anhalt-Dessau [7.12.1596 Dessau-15.9.1660 Dessau].

[66] Intercession: Vermittlung.

[67] perdonirt: begnadigt, amnestiert.

[68] Abbildung / neben kurtzem Bericht / welcher gestalt den 15 April. Anno 1626. der Hertzog zu Friedland / die Manßfeldische Armee von der Elbbrucken zu Dessa abgetrieben / zertrennt / und guten theils erlegt hat [VD17 12:649185T].

[69] Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossidierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.

[70] Vgl. WOLF, Winterkönig; BILHÖFER, Nicht gegen Ehre und Gewissen; http://www.hdbg.de/winterkoenig/tilly.

[71] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.

[72] Meppen [LK Emsland]; HHSD II, S. 327f.

[73] LAHRKAMP, Münsters Rolle, S. 86.

[74] Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[75] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.

[76] Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[77] Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).

[78] Vgl. FOERSTER, Kurfürst Ferdinand von Köln.

[79] Rheinfelden (Baden) [LK Lörrach]; HHSD VI, S. 659.

[80] Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst.

[81] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 596.

[82] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[83] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. Plath, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen[Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.

[84] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.

[85] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.

[86] Standarte: an einer Stange als => Fahne angebrachtes Feldzeichen berittener Truppen.

[87] Gefangene: Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“.

[88] Musterung: Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110; SEMLER, Tagebuch, S. 115 (1633). Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.

[89] Stadtlohn [LK Ahaus]; HHSD III, S. 699f.

[90] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

[91] Minden [LK Minden]; HHSD III, S. 517ff.

[92] Osnabrück; HHSD II, S. 364ff.

[93] Herford [LK Herford]; HHSD III, S. 312ff.

[94] Nienburg/Weser [LK Nienburg/Weser]; HHSD II, S. 346f.

[95] Vechta [LK Vechta]; HHSD II, S. 461f.

[96] Dortmund; HHSD III, S. 166ff.

[97] Hamm in Westfalen; HHSD III, S. 286ff.

[98] Lemgo [LK Lippe]; HHSD III, S. 452ff.

[99] LAHRKAMP, Münsters Rolle, S. 87f.

[100] Vgl. REBITSCH, Rupert von der Pfalz.

[101] Gildehaus, heute Ortsteil von Bad Bentheim [Kr. Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 169.

[102] Wietmarschen [LK Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 490f.

[103] STEINWASCHER, Krieg, S. 97f.

[104] Münster; HHSD III, S. 537ff.

[105] Vlotho [LK Herford]; HHSD III, S. 738f.

[106] Vgl. Chronik des Adolff Wilhelm Moerbecke zu Stevening [1611 – 1675]; STROTHMANN, Westfalen, S. 110.

[107] LAHRKAMP, Münsters Rolle, S. 88.

[108] Südlohn [LK Borken].

[109] Stadtlohn [LK Borken]; HHSD III, S. 699f.

[110] Münster; HHSD III, S. 537ff.

[111] Lingen [LK Emsland]; HHSD II, S. 299f.

[112] Bentheim [LK Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 40f.

[113] Lemgo [LK Lippe]; HHSD III, S. 452ff.

[114] Minden [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 517ff.

[115] Vlotho [LK Herford]; HHSD III, S. 738f.

[116] Vgl. REBITSCH, Rupert.

[117] STROTHMANN, Westfalen, S. 108ff.

[118] Warendorf [LK Warendorf]; HHSD III, S. 754ff.

[119] Vgl. REBITSCH, Ruprecht.

[120] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 121.

[121] Brakel [LK Höxter]; HHSD III, S. 112f.

[122] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 218.

[123] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 234.

[124] Forchheim; HHSD VII, S. 201ff.

[125] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 218.

[126] Den Haag [Niederlande].

[127] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 61.

[128] Linz; HHSÖ I, S. 66f.

[129] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 234.

[130] Hamburg; HHSD I, S. 83ff.

[131] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 203.

[132] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.

[133] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.

[134] Mellrichstadt [LK Rhön-Grabfeld]; HHSD VII, S. 438f.

[135] [Bad] Neustadt/Saale [LK Rhön-Grabfeld], HHSD VII, S. 59f.

[136] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“.

[137] ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht ge[S. 129]lassen worden“.

[138] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 81.

[139] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 124.

[140] Sas van Gent, heute Ortsteil von Terneuzen [Niederlande, Prov. Zeeland].

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Braun [Brauns], Ulrich

Braun [Brauns], Ulrich; Obrist [ -27.6.1654 bei Bremen] Ulrich Braun [Brauns] [ -17.6.1654 bei Bremen] stand zuletzt als Obrist[1] in schwedischen Diensten.[2] Möglicherweise ist er identisch mit dem 1631 erwähnten Fähnrich[3] Ulrich Braun.

Das „Theatrum Europaeum“[4] berichtet über Königsmarcks[5] und Brauns Aktionen 1639 im Westfälischen: „Die Schwedische unter dem Obristen Königsmarck[6] und Obristen Braun / hauseten der Zeit auch nicht gar wohl in Westphalen / und wo sie sonst hinkamen: sondern sie brannten die Kirchen und Gottshäuser ab / plünderten[7] die Adeliche Sitze / und trieben auff dem Land alles Vieh hinweg / also daß / wer das Seinige wieder haben wollte / jedes Stück mit 2. Reichsthaler ranzioniren[8] mußte. Da solches der Käiserl. General-Feld-Marschall-Lieutenant[9] / Freyherr von Luthersheim[10] innen worden / hatte er einen seiner Rittmeister[11] mit 70. Pferden abgefertiget / den Schwedischen Königsmarckischen nachzugehen / um zu recognosciren und Gefangene[12] einzubringen / damit er deß Feinds Intent erfahren möchte / welches auch geschah / und ist gedachter Rittmeister mit seinen Trouppen neben den Schwedischen her marchiret / biß er seinen Vortheil ersehen / und daß der Königsmarck einen Rittmeister mit 100. Pferden gecommandirt / nach dem Städtlein Haselunen[13] bey Meppen[14] zu gehen / selbiges rund um zuversichern / daß niemands herauß kommen möchte / dem er auffm Fuß nachmarchiren wollte / so auch erfolget. Als aber die Käiserliche gewahr worden / daß die Schwedischen solcher Gestalt separirt waren / seynd sie ihnen in grosser Eyl nachgesetzt / und vor gemeldtem Städtlein Haselunen (worinnen nur 50. Soldaten aus den Guarnisonen[15] Meppen und Fürstenau[16] lagen / welche schon im Accord[17] stunden / und sich nicht anderst wusten zu salviren / dann gefangen zu geben) die Schwedischen ergriffen / die Truppen geschlagen / zertrennt / den Rittmeister / Lieutenant[18] / Cornet[19] samt 50. gefangen bekommen / und hiedurch besagte 50. Soldaten / so darinnen gelegen / errettet / die Gefangene aber / samt den Pferden und der Beute[20] in die Vecht[21] eingebracht“.[22]

Der Schmalkaldener[23] Chronist Johann Georg Pforr [1612-1687] hält unter 1639 fest: „Den 25. Junii ist der Schwedische Generalkrigscommissarius[24] Caroll Gregersohn[25] mit 60 reutter<n> zu Schmalkald[en ankommen. Und alß er mit 10 pferd in die statt eingelaßen, den ubrigen reutter<n> aber bier und brod ins feld geschickt worden, hat er, der commissari[us, daruff von der statt 30000 lb:[26] brod und 59 faß[27] bier uff die durch den Werrgrund marchirente 5 Schwedische regiment[28] reutter begehret, an welchem proviand etwaß geliefert word[en. Über dießes hat er von der statt 40000: thlr auch an gelt gefordert. Weil aber eine solche starcke forderung an dießen geringen ortt niemalß uff einmahl begehrt word[en und ihme dan die unmügklichkeit vorgebracht und 1000 thlr zu geben angebotten, hat er sich darüber hefftig erzürnet, die zu ihne geschickt<en> rahtsverwanthen von sich gejaget und mit großen trewwortten uff dießen tag wieder darvongeritten. Weil man sich dan für allerhand unfall dißfalls befürchtet, hat man ihme, Gregorsohn, 2 bürger mit einer von der F[ürstlichen Heßisch[en krigscantzley zu Caßell[29] vor dieße statt gethane intercessionschrifft[30] uff Meinungen[31] nachgeschicket, welche es durch große bitte soweit gebracht, daß die statt ihme vor seine gantze forderung 3000 thlr außzahlen sollen.

Weil aber nach geschloßenem accord von den Schwedischen, so zu Saltzung[en[32] hinterplieben, ein schreiben intercipirt[33] worden, welches der Rendmeister[34] Küchler[35] und Capitän[36] Schönfeld[37] alhier uff Gießen[38] schicken wollen, worin sie die Schwedischen mit schimpflich[en wortten angegriffen, aß ihme nun, dem Gregersohn, bemeldes schreiben zu handen kommen, hat er den mit ihme getroffenen accord geendert. Und weil eben die in Francken gegangene 5 regiment reutter wieder zurückmarchirt, sint selbe den 2. Jul: unterm commando des Obristen Königsmarcks alhier angelangt, daruff sich der Commissari[us Kregersohn mit den 5 obristen, alß Königsmarck, Braun, Dieteman,[39] Birckenfeld[40] und Dörfling,[41] in die statt, die völcker aber in die vorstäd geleget, worauff die preßuren alßobalden anganhgen, indem bemelder Com: Gregersohn /: welcher ein grimmig[er und unbarmhertziger mann geweßen, bey welchem weder von geistlich[en noch weltlichen nichts zu erbitten geweßen :/ von der statt ohnverzügklich 12000 thlr ohne einige wiederred begehrt und haben wollen. Weil aber die bürgermeister ein solche große summa gelt von den bürgern heraußzubringen nicht gewust, hat der Gregersohn sein secretarium, Mörder, zu den bürgermeister<n> uff das rahthauß gesetzet und von den armen bürgern in der ringkmawr von hundert capital 15 thlr erheben und durch die unbarmhertzige soldaten heraußpreßen laßen, alßo daß er in wenig stunden 6000 thlr an gelt und silbergeschmeidt /: das lot vor 1 ½ kopst[42] :/ bekom[m]en, worbey mancher bürger an haußraht zimlich eingebüßet. Weil dan 6000 thlr zurückgeplieben und berürte völcker den 4. Jul: auffbrechen müßen, hat er, Gregersohn, zwey des rahts und 4 bürger dießes rests halber gefengklich mittgenommen [welche endlich mit 1000 thlr sind gelöst worden.] Dieße last hat die statt allein getragen. Es haben dieße völcker die vorstädt sehr ruinirt, großen schaden an der feldfrücht gethan, alle teich umb die statt abgestochen und gefischet, in der statt vier metallene stück geschütz, so uber 400 thlr gekostet und bißhero bey dem gantzen krieg erhalten worden, sambt etzlichen federbett, so der F[ürstlichen herschafft ufm schloß zugestanden, und 4 kutschen mit wechgenommen, deren kutsche eine dem Rentmeist[er Küchler geweßen und 150 thlr gekostet“.[43]

Aus Meiningen wird unter 1639 berichtet: „Den 26. Junii [6.7.; BW] ist General Major[44] Königsmarck mit fünff Regimenter  Schwedischen Völckern zu Roß und Fuß, wie auch Tragoner von der Weser übers Eichsfeld[45] allhier ankommen, und von dato biß den 2. Julii [12.7.; BW] Qvartier genommen, darauff ins Stifft Wirtzburg gangen, daselbst hin und wieder die Oerter gebrandschatzt,[46] und viel Raubs mit sich zurücke gebracht, und in solchem Rück-March am 27. Julii [6.8.; BW] das Hauß Maßfeld,[47] unter Commando des Obristen Lieutenant[48] Clauberg[49] vom Baunischen[50] Regiment, besetzt gelassen, darauff auff Schmalkalden gangen, daselbst geplündert, und sechs tausend Reichs-Thaler erpresset. Inzwischen, weil die Völcker in Francken gewesen, ist der General-Stab,[51] sampt dem Kriegs-Commissario, Carln Greger Sohn,[52] hier liegen blieben“.[53] Im August 1639 war Braun in Meiningen einquartiert:[54] „Den 8. Augusti hat der Schwedische Obriste über ein Regiment Tragoner,[55] Ulrich Braun, Quartier hier genommen, und biß auff den 5. Septembris allhier blieben, und von dar nach Schleusingen gerückt, und daselbst auch Quartier genommen“.[56]

Vier seiner Kompanien lagen Ende Dezember 1639 bis Anfang Januar 1640 im Amt Römhild.[57]

Der Hofer[58] Organist Jobst Christoph Rüthner [1598-1648] hält fest: „Gegen abend [9.1. a. St.; BW] kam herr obrist Braun mit 4 compagnieen[59] dragounern, die quartierten in die stadt. Folgends den 16. januarii wurde wurde auf gedachtes obristen befehl alle häußer aufgezeichnet und was in denenselben für eingeflehet vieh und getraidig vorhanden, aufgeschrieben. Und wollte obrist Braun das Schloß alhier mit pallisaden verwahren lassen, auf dass davon kayßerliche völcker hier etwas einkommen sollte, er sich daraus wehren könte“.[60]

„Jetztgedachter herr obrist Braun hatte nunmehro dieses orts seine ordentlich assignirte quartier, wurde deswegen in- und auserhalb der stadt logirt, und musten die umliegende dörfer commiss von heu, stroh und habern zu verpflegung der völcker hereinschaffen. Item es fieng gedachter obrist [an], sich des Schlosses zu impatroniren,[61] ließ den lange zeit sonst verborgen gewesenen brunnen eröffnen und erschöpfen. Item ließ er grose kästen vor die thor des Schlosses machen, damit er dieselbe im nothfall dafür schieben und sich verwahren könte“.[62] Aber auch von seiner Gerichtsbarkeit weiß Rüthner zu berichten: „Eodem die [18.1.a. St.] wurden auch 2 dragouner mit beiden lincken händen zusammengeschlossen und an die säulen vor dem Rathhause, welche vor wenig tagen zu dem ende dahingestelt waren, angehängt, und musten über 4 stunden also stehen, weil sie im schulhofe eingebrochen und 4 kühe, darunter des unlängst abgebranden Göglers 2 geweßen, herausgenommen“.[63]

„Zu solcher Zeit [Juni 1640; BW] wurde die Qvarnison[64] in Maßfeld außgewechselt, und anstatt des Schottischen[65] Capitains[66] ein anderer vom Braunischen Regiment Hieronymus Tarras,[67] seiner Nation ein Neapolitaner, mit vierzig Mann hinein gelegt. Dieser hat ungeachtet, daß Gilli de Hase[68] mit drey Regimentern im Land gelegen, gleichwol dasselbe neben den angräntzenden Wirtzburgischen Aemptern in Contribution[69] gesetzt, so nae, obwol diese Stadt mit einem Regiment zu Fuß besetzt war, gleichwol obbemeltem Commendanten monatlich zwantzig Reichs-Thaler geben muste, wolte man anders Ruhe vor ihm im Feld haben, und dasselbe bestellen“.[70]

Er war mit etwa 900 Mann in Höxter[70a] stationiert. In einer Chronik aus Höxter heißt es: „In diesem 1640. jahr hat der ertzhertzog Leopold [Wilhelm] alß er mit der kayserlichen armee von 60.000 mann den Bannier [Banér] verfolgete, hat eer auch die statt Huxar belagert, dieselbige auch per accordt nach dreymahligen, andere tagen funffmahligen sturm erobert, eß haben darin 900 mann Braunschweigische völcker unter dem obristen Brauns gelegen, wie nuhn diese belagerung abgangen, kann man aus folgenden besehen. Den 29./19. Septembris. Nach dem ihre kayserliche mayestät bruder eine geraume zeit hero gegen den schwedischen feldmarschallen Johan Bannier zu Fritzlar und Wildungen[70b] zue felde gelegen, undt nach dem auffbruch auff Warburg[70c] undt ferner auf Höxer zog, hat er den 19. Septembris durch generall von Gleen [Geleen] die statt mit 5000 pferden berennen laßen, undt folgenden abents und nachts mit seinem gantzen krieges heer gefolget, alsobalt die stücke geplanzet, undt unterschidtliche läger von Bruchhausen[70d] aan bis ober der statt von der Klippmühlen an unter dem Bielenberg heer bis an den Brenckhaüser thurn, undt von dannen unter dem Roseberg heer bis nach Albexen (seindt also das ganze läger in die sechtzigtausendt mann bestanden) schlagen lasen, darauff auch alsobalt angefangen mit 12 stücken an zweyen unterschidtlichen örthern auff den Stumrigen wallen an den mauren presse zu schiesen, das Peters thoer abgebrandt, undt über 825 grose kugelen (so weit mann nachrichtung hatt) in die statt geschoßen; wie aber die belagerten unter dem commando herrn obristen Brauns undt den dreyen hauptleuten, Milert, Fischers und Wilcken sich tapfer gewehret, undt mit allerhandt mit mittelen (worzu sie such etliche immekörbe gebrauchet, welche sie über die mauren unter den feindt gewoffen) fünff generalsturm, worunter einer 3 stunden ohne auffhören gewehret, hurtig abgeschlagen, das dem bericht nach über 70 mann todt undt viell gequetschet worden, entlich aber wie noch 5000 mann beordert worden, abermahlß einen sturm zu thun, undt nach erobeerung keines menschen zu verschonen, hat der gnädige Gott gegen den abendt ein groses schreckliches blitzen undt donner wetter eerwecket, dabey ein ungewöhnlicher regen gefallen, das dem feindt alles pulfer naß undt untüchtig worden: Dannenhero die kayserlichen bewogen worden, den belagerten einen accordt anzubieten; sie wolten anfangklicch nichtes davon hören, doch entlich, wie der entsatzs ausblieb undt ein klägliches wintzelen undt wehklagen in allen ecken der statt ware, der obriste auch von den belagerten gahr starck hierzu angehalten wurdt, gingen sie den accord ein, da dan verwilleget worden, bey sonnenschein sselbigen tages noch mit sack undt pack undt mit fliegenden fahnen, krieges gebrauch nach über die Weeser außzuziehen, wie sie sich aber etwas über bestimte zeit in der statt verweilten, wardt ihnen der accord nicht gehalten, sondern alle miteinander (ausgenohmen den obristen, capiitäinen, lietenanten undt fendrichen) sich unterstellen müsen, darauff ist der obriste Mercii [Franz v. Mercy; BW] mit seinem regiment gelegt worden in Huxar“.[70e]

Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold [1603-1676][71] aus dem von Eger[72] abhängigen Marktredwitz[73] erinnert sich an den Februar 1641: „Den 6. dito ist ein Schreiben von den schwedischen Oberst Ulrich Braun, welcher zu dieser Zeit mit seinem Regiment Dragonern zu(m) Hof gelegen, anhero ge]kommen, an Bürgermeister und Rat lautend. Als wir solches eröffnet, waren noch 2 Schreiben darinnen. In dem einen war die Überschrift: ‚Den edlen, hochweisen Rat der Stadt Eger‘, in dem andern: ‚Den hochedlen, gestrengen Herren der sam(b)tlichen inkorporierten Ritterschaft des Egerischen Kreises‘, dann: ‚Bürgermeister und Rat des Städtleins Rebitz‘. In dem äußersten Um(b)schlag der Schreiben stand: ‚Die Herren von Rebitz wollen beede Schreiben ohne Verzug an gehörige Orte überschicken, den Boten aber solange allhier warten lassen, bis Antwort zurück käme; alsdann den Boten mit der Antwort eilends zurückbefördern‘.

Uns war bei der Betrachtung solcher Kommission und feindlicher Briefe nit allerdings wohl. Würden wir solches abschlagen, hätten wir von Obristleutnant Braun alle Feindseligkeit zu erwarten. Täten wir es aber und schickten seinem Begehren nach die Briefe von hier nach Eger an unsere hohe Obrigkeit, denen wir mit schwerer Pflicht zugetan waren, so mußten wir uns besorgen, daß man den Boten aufhenken und uns in Brand stecken würde, zumal sich damals eben in der Stadt neben anderen Oberleutnanten der kaiserl. Generalwachtmeister[74] Borrei[75] befand. Dahero haben wir dem Oberstleutnant Braun die Schreiben mit seinem Boten wieder überschickt und ihm dabei schriftlich berichtet, daß wir seine Dienste gerne befördert und die Schreiben überliefert hätten, wenn wir nicht in den Schutz der Krone und des Reiches Schweden Schweden an- und aufgenommen, auch von dero hochherrlicher Generalität nit mit schriftlicher Salva Guardia[76] begnadet worden wären, deswegen wir auch den Herrn Oberst von Seckendorff[77] wöchentlich nach Kemnath[78] kontribuieren müßten.

Wir sind deshalb bei der Stadt Eger so verhaßt, daß sich kein Mensch aus unserem Mark[t] drin sehen und betreten lassen darf. Dahero ist es uns diesmal nit möglich gewesen, die Schreiben hineinzubringen. Obwohl wir der Stadt Eger unterworfen sind, so hatten wir doch niemals mit dem Egerischen Kreis und dessen Ritterschaft etwas zu tun gehabt. Derowegen haben wir auch das Schreiben, des neben der Ritterschaft an uns gelautet, nit eröffnet und uns nit unterfangen wollen, der Ritterschaft vorzugreifen. Dahero wollen wir den Herrn Oberst bitten, an solcher Zurücksendung kein Mißfallen zu haben“.[79]

„Den 13. dito haben wir abermals Schreiben von dem schwedischen Oberstleutnant Braun aus Hof bekommen, darinnen er ernstlich begehret, daß wir hineinordnen und uns wegen der Kontribution mit ihm abfinden sollten. In Verbleibung dessen sollten wir von ihm nichts anders(t) als die schärfste militärische Exekution erwarten. Dahero haben wir solches Herrn Oberst von Seckendorff nach Kemnath berichtet, welcher dann Herrn Oberstleutnant Braun geschrieben, daß er von solchem Beginnen abstehen und uns mit Frieden lassen sollte.

Weil(n) auch bei solchen widerwertigen Zeiten kein Pfarrherr allhier hat trauen und sich aufhalten wollen, also ist es hier schlecht und elend hergegangen. Kein[e] Kirche(n) wurde geöffnet. Dahero ist auch, die Kinder zu taufen, einer hin-, der andere hergeloffen; und ein jeder hat taufen lassen wo es ihm gefallen hat; es war [ihm] gleich, ob es an einem evangelischen oder katholischen Ort war.

Den 16. dito hat uns Herr Oberstleutnant Braun aus Hof wieder geschrieben. Wenn wir nit alsbald nach Verlesung seines Schreibens an ihn Abordnung tun und uns wegen der Kontribution mit ihm abfinden würden, so sollten wir einen solchen Prozeß von ihm zu gewärtigen haben, daß auch unsere Posterität lang davon zu reden Ursach haben würde. Wir sollten uns auch nimmermehr gegen ihn versehen, denn er hätte von dem schwedischen Generalfeldmarschall[80] Baner[81] Expreßorder, daß er den ganzen Egerkreis und die angrenzenden Örter in Böheim(b) und Franken in seine Kontribution setzen setzen sollte, hingegen der Obristleutnant Seckendorff die Pfalz und das Markgrafentum zur Verpflegung seines Regiments haben sollte. Dahero wollte er uns dieses [Mal] für alle Male treulich verwarnt haben.

Beinebens schrieb er auch den Oberst Seckendorf und (be)warf sich auf sein[e] Order. Hierauf haben wir Herrn Oberst von Seckendorf wieder nach Kemnath geschrieben, daß wir willig und bereit wären und auch gerne nach Vermögen für die schwedische Armee kontribuieren wollten, aber an zwei Örtern solches zu tun, wäre uns armen Leuten unmöglich. Dahero wär[e] unsere Bitte an ihn, er wolle uns ledig lassen oder aber von Herrn Oberst Braun lediglich machen, denn wir sonst(en) bei solchem Zustand bei solchem Zustand und stark(er) (an)drohender Gefahr, gedrungen würden, bei Herrn Generalfeldmarschall(en) uns zu beklagen, auch die Kontribution solang beisammen (be)halten und keinem reichen, bis deswegen Order von Herrn Feldmarschall(en) erfolgte. Jedoch hoffen wir untertänigst, beide Herren Oberste würden es dazu nit kommen lassen, sondern sich selbst(en) miteinander (ver)einigen, worauf er – Oberst Seckendorf – uns wieder geschrieben, er hätte bessere Gelegenheit zum Feldmarschall als wir. Er wollte es selbst(en) tun. Unterdeß sollten wir uns nit fürchten, er hätte hiebei Oberstleutnant Braun geschrieben, wir sollten es ihm hiebei überschicken, er würde uns hierauf wohl in Frieden lassen, wie er uns dann von ihm [auch] wohl zu manutenieren wüßte.

Diese haben wir dem Herrn Obristleutnant Braun überschickt und ihn benebens auch geschrieben und gebeten, uns zu verschonen“.[82]

Der Hofer Chronist Rüthner berichtet über die weiteren Ereignisse, nachdem Kinský[83] und Berkefeld wieder abgezogen waren: „Der obrist Braun aber blieb einen weg als den andern in seiner positur und quartieren liegen. Den 14. februarii wurde abends um 4 uhr durch dem regiementstrommelschläger umgeschlagen und abgelesen, dass ein jeder soldat mit seinem gedachten commiss, als täglich 3 maaß[84] bier, 2 pfund brot und 1 ½ pfund fleisch, [sich] betragen und über die zeit zu nachts nicht sizen solte. […] Den 18. februarii wurde eine arme frau, eine schloßerin von Zedtwitz,[85] in den arm geschossen, indem ein soldat zum fenster hinaus in einen misthaufen sein pistohl lößen wollen und das arme weib unversehens vorübergegangen und den schaden empfangen, da´sie davon den 8. martii sterben muste. […]

„Es war bey dieser braunischen [Ulrich Braun; BW] einquartierung gros lamentiren und elend unter der bürgerschaft. So klagten auch die soldaten, und der obrist Braun verklagte bey seiner fürstlichen gnaden herrn burgermeister und rath selbst, würde aber gründlich abgeleinet[86] und eine solche anstalt gemacht, daß die soldatesca solte nach dem 100. vermögen[87] verpfleget werden, wie dann den 6. martii darzu der anfang gemacht und eine gemeine soldat auf 5 tage 15 groschen verpflegung und 3 groschen senies[88] haben solte. Es hat aber diese anordnung nicht lange gewehret, dann stracks darauf montags den 8. martii herr o-[…]brist Braun order bekommen, daß er das quartier räumen und auf Kemnat in die Pfalz sich wenden und daselbst sein quartier nehmen sollte. Daher man glaubte, es würde an der Fastnacht als den 9. martii, maßen er früh um 4 uhr aufmarschieren lassen, blieb aber selbiges abends noch still liegen. Und kam dazu ein junger Landgraf aus Heßen,[89] so neulich aus Frankreich gekommen, huius an den Aschermittwoch, und wiewohl keine öffentliche plünderung vorgangen, so hat man doch dem obristen 100 thaler, item ihr, der frau obristin, auch 100 thaler und für etliche 30 thaler wein abzahlen müssen, ohne was die hilfsquartier an gewürz und allen victualien schaffen müssen. Dadurch ist zwar die arme stadt für diesmahl desso lang beschwerlichen elendes liberiret worden, wieviel aber erliche bürger in wehrender zeit ruiniret und von häußlichen ehren und aller nahrung getrieben worden, auch vieviel häußer ruiniret, eingerißen und verbrand und vor allerhand insolentien ver-[…]übet worden, das ist dast nicht zu beschreiben noch zu glauben. Gott laße es die armen leuthe, die es betroffen, überwinden. […] Den 15. martii kam obrist Braun und Seckendörfer früh nach 5 uhr wieder von Kemnat hieher marchirt, auch man in der wahrheit nachmals erfahren, obrist Schlang[90] gefangen, Kinsky gar tod, auch sonsten, dass das duclasische[91] und banirische regimenter ruiniret worden, und das auf gedachte beede obristen 5 kayßerliche regimenter commandiret seyn sollten, sie zu verfolgen. Ihre völcker logirten in der Alt- und Vorstadt bis gegen abend 6 uhr, da nahmen sie ihren march fort gegen Schlaiz[92] zu“.[93]

Bei Leopold heißt es weiter: „Obwohl wir gehofft hatten, Herr Oberstleutnant Braun würde auf des Oberleutnant von Seckendorffs Schreiben hin nit weiter(s) beunruhigen, so hat er uns doch den 27. dito wieder geschrieben und uns härter bedrohet, als [es] vor[her] niemals geschehen [ist]. Dahero haben wir unseren Gerichtsschreiber an Oberstleutnant von Seckendorff nach Kemnath geschickt und bei ihm bittlich anlangen lassen, er wolle uns von Herrn Oberstleutnant Braun hart bedrohter Gefahr befreien oder aber wir müßten vor dem Generalfeldmarschall beklagen; worauf er den Oberstleutnant Braun nach Hof geschrieben hat, er solle sich nur erklären, ob er uns mit Frieden (sitzen) lassen wolle oder nit. Er wolle deswegen selbst(en) zum Feldmarschall reiten. Hierauf hat Oberstleutnant Braun in[ne]gehalten.

Den 6. Marti[i] haben wir nach Eger 100 K[ronen] an Kontribution liefern müssen.

Den 10. Marti[i] ist Herr Oberstleutnant Braun mit seinen Dragonern aufgebrochen und mit Herrn Landgraf aus Hessen,[94] welcher auch an [die] 1000 Pferd bei sich hatte, nach Wunsiedel[95] [ge]kommen. Obwohl die Wunsiedler nur die Obersten und Offiziere(r) hineinlassen wollten, so haben sie es doch nicht hintertreiben können, sondern [haben] alles in die Stadt lassen müssen.

Eodem ist auch eine Partei von Wiesau[96] herüber nach Waldershof[97] und wieder gegen Kemnath [ge]gangen. Die haben auf dem Wege alles, was sie [an]getroffen, beraubet; auch zu Waldershof etliche Fenster eingeschlagen.

Weil uns der Oberst Braun so nahe auf dem Hals war, haben wir diese Nacht nit wohl geschlafen und den nächsten Tag mit Forchten erwartet; [vor allem] wie sie dann zu Wunsiedel früh aufgebrochen [sind] und ihren Marsch auf hiehero gerichtet haben.

Vorher kam des Oberst Braun Regimentsquartiermeister[98] mit etlich[en] Pferden anhero. Der begehrte, daß man alsbald(en) ein Paar Ochsen in einen Schlitten [ein]spannen, 1 Faß Bier, 1 Scheube[n][99] Salz und [et]was Brot [darauf] laden und hinaus vor das Tor bringen sollte, damit es das Regiment, wenn es herbeikäme, mit der Bagage[100] fortführen könne. [Während] wir solches hinausbeförderten, kamen sie herbei. Obwohl wir ihretwegen um der oft geforderten Kontribution willen in höchsten Forchten [waren] dachten wir, sie dürften [et]was Feindseliges gegen uns vornehmen. Doch verblieb es, und es marschierte [sowohl] der Landgraf mit seinen 100 Pferden [als auch] das Braunische Regiment mit guten Frieden vorüber. Er versprach zwar die beiden Ochsen von Kemnath [aus] wieder zurückzuschicken. Er hat es jedoch vergessen und den besten (zurück)behalten.

Den 14. dito, gar abends, kam das Geschrei, daß noch selbe Nacht kays[erliches] und churbayerisches Volk zu Roß und [zu] Fuß, an die 20 000 Mann, um Tirschenreuth[101] ankommen sollte. Das machte dann abermals Schrecken über Schrecken.

Eodem kam, gar in der Nacht, von Kemnath herein eine starke Partei. Davon ließen wir herein [Herrn] Rittmeister Bieber[102] mit 12 Pferden, speisten sie und ließen uns darneben nichts vermerken. Unterdessen kamen bald heran Oberst Seckendorff und Oberst Braun mit ihren zwei Regimentern, die bisher – Oberst Braun aber nur 3 Tage – in Kemnath gelegen. Weil sie [aber] zu Kemnath vernommen, daß General Baner Schaden gelitten, indem seine beste Reiterei – neben Oberst Schlang [der] Markgraf von Durlach,[103] [der] Oberst Kinsky und andere – zur Neuburg[104] vor dem Wald gefangen worden und gedachter Feldmarschall Baner durch Böheim(b) gegen Zwickau[105] sich retirirte, sind sie auch eilends zu Kemnath aufgebrochen, haben die Stadt verlassen und sind also [hier] durch[ge]gangen.

Als sie nun hier in Kundschaft gebracht, daß das kayserliche Volk umb Tirschenreuth[106] an[ge]kommen, sind sie in höchsten Forcht[en] und Schrecken fortgeeilt, haben viele Sachen von sich geworfen und viele wohl beladene Bagagewagen stehen lassen“.[107]

Aus Stolberg[108] wird für den April 1641 berichtet:  „Um diese Zeit kaum auch gleich Ordre von Halberstadt[109] / dass hier solten 1000. Thaler in die Casse gegeben werden. In dem man also in Aengsten stand / kam den 24. dieses [April; BW] ein Regiments-Quartiermeister mit 24. Reutern hier an / brachte von Merseburg[110] Ordre, daß Stolberg unter des Obristen Brauns Regiment 6. Compagnien / und des Generals[111] Leib-Compagnie[112] unterhalten sollte / und darauf aus der gesamten Grafschafft geben an wöchentlichen Proviant eine grosse Summa / worauf man eilig tractirte / kostete hier in der Stadt bey 500. Thaler. Ehe aber der Proviant zusammen gebracht / und Pferde / Geschirr / Knechte und andere Nothdurfft angeschafft wurde / musten beyde Bürgermeister Lucas Käsemacher und Philippus Grüling ihre Häuser lassen plündern / die Raths Personen wurden verjaget / die Bürger wie die Hunde geprügelt / alle Berge mit Soldaten-Wache besetzt / Butter / Speck und andere Victualien aus den Häusern und etlichen Höcken / wie auch die von Kelbra[113] und andern Orten herein geflüchtete Pferde genommen / die Bauren zu Boten und Fuhr-Knechten von den Strassen weg geschleppet / und in Summa / es war dazumahl eine solche betrübte Ostern / als in gantzen währenden Kriegs-Läuften nicht vorgangen“.[114]

Pforr berichtet weiter: „Den 17. 7br: [1641; BW] haben die dorffschafften ambts Schmalkalden deme zu Maßfeldt gelegenen [Schwedischen] commenda<n>ten Tarras 100 ducaten discretionsgelder[115] erlegen müßen, darmit sie vor seinen streiffenden soldaten[116] uff dem land sicher und angetast geplieben“.[117]

Erst 1654 fand sich bisher eine letzte Erwähnung: Der Bremer[118] Chronist, Schreib- und Rechenmeister Peter Koster [1.3.1640 getauft in Bremen-25.8.1711 begraben in Bremen] berichtet in seiner Chronik anlässisch des 1. Bremisch-Schwedischen Krieges: „Sonnabend, den 17. Junii, giengt der Scergiant[119] Braun Brauer[120] mit etlichen Feuerröhren[121] über den Burgdamm in des Obristen Ulrich Brauns Hof, als der vor Zeiten in schwedischen Dienste gewesen, suchten alda schwedische Güter, bekahmen aber darüber im Wortstreit. Worauf ein Soldat den Obristen darniederschoß. Der Scergiant wurde darauf in Arrest genommen, doch bald wieder erlassen“.[122] Auch das „Theatrum Europaeum“[123] erwähnt Brauns Ermordung auf seinem Landgut durch Soldaten der Stadt Bremen: „Zudem kame ein Ruff auß / sie hätten unlängst deß Schwedischen Obristen Brauns Gelder / neben vielen Kleinodien / auß seinem Hauß auf das Rahthauß bringen / auch sein Weib und Kinder in Arrest nehmen lassen / unter dem Pretext und Fürwand / er habe mit den Schwedischen correspondirt, und die Burg[124] helffen einnehmen: Ja es ist besagter Obrist Braun / auff seinem eigenen Landgut / von einer Partie Soldaten attaquirt und todt geschossen worden / welches den Herrn General von Königsmarck sehr unlustig gemacht“.[125] Weiter heißt es im „Theatrum Europaeum“: „Sonnabend den 20. Julii / als die Bremer 250. Pferd / und 180. zu Fuß starck / mehrerwehntes Schloß Tedingshausen[126] zu rasiren außgezogen waren / seynd beyde Herren Feld-Marschallen / Wrangel[127] und Königmarck / mit der gantzen Reuterey / und 1200. zu Fuß / über die Aller und Weser gesetzzt / da es dann unweit Tedingshausen / zu beyden Theilen einen heftigen Scharmützel[128] abgeben. Ob nun zwar die Bremer sich Tapffer gewehrt / so seynd doch die Reuter / weil sie sich übermannet gesehen / zeitlich nach der Stadt durchgangen / und das Fußvolck im Stich gelassen / welches den Weser-Teich zu seinem Vortheil eingenommen / daß man ihm mit der Reuterey nicht beykommen können / Weßwegen 100. Mußquetierer[129]/ hinter die Reuter aufsitzen und ihnen / als sie allbereits eine Meile vorauß fort waren / nachsetzen müssen. Bey Ankunfft der Mußquetierer / wurden gedachte hundert und achtzig Mann zu Fuß gantz vernichtet  etliche und 80. auf Bremischer Seiten / worunter ein Capitain / und 2. Lieutenante / wie imgleichen derjenige / welcher den Obristen Braun erschossen nidergemacht / und ungefehr siebenzehn gefangen genommen“.[130]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist und Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – und aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen und Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen  Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“.

Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.

[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[3] Fähnrich [schwed. fänrik, dän. fændrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee erhielt er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 48 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als Fähnrich einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute und Ranzion 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156.

[4] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[5] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [N., N.], Leben und Thaten; Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius], Hans Christoffer [Christoph] Graf von [I], [II], [III], [IV], [V] in den „Miniaturen“.

[6] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [N., N.], Leben und Thaten; Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc], Hans Christoffer [Christoph] Graf von [I], [II], [III], [IV], [V] in den „Miniaturen“.

[7] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“

[8] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.

[9] Generalfeldmarschallleutnant: ein dem Feldmarschallleutnant sehr ähnlicher militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Generalfeldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Generalfeldmarschall einen „Lieutenant“ beizugeben, der den Generalfeldmarschall zu unterstützen und zu vertreten hatte.

[10] Johann Freiherr [Baron ?] v. Leittersam [Lautersam, Leutersheim, Leutersum, Leyterßheim, Lüttersum, Luttersum, Lutersum, Luthersheim, Lentersheim, Lautersheim, Lutersheim, Leytersheim, Lottersheim, Luttersen, Galen-Lüttersheim, Lüddersen, Lautersson] [ -26.10.1647], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[11] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Als kommandierende Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute und Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[12] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen des Söldners Monro bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Man Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14.

[13] Haselünne [LK Emsland]; HHSD II, S. 210.

[14] Meppen [LK Emsland]; HHSD II, S. 327f.

[15] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[16] Fürstenau [LK Osnabrück].; HHSD II, S. 156f.

[17] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord von Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung von Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger unter dem 3.12.1634; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 233: „Und seind disen tag uf dem Asperg ankommen 3. Stuckh Officiers, ein Leutenant, Fendrich und Corporal, welche von dem Tubadelischen [Georg Christoph v. Taupadel; BW] Volckh, so von Schorndorff außgezogen [25.11. war Schorndorf gefallen; BW], entrunnen, dann ihnen die kaiserische den accord nit gehalten, Sie betrüglicher weiß 6. Tag umbgefüert, hernacher erst gezwungen sich underzustellen, oder sollten nidergemacht werden: Und seind alle Officier dabey gefangen genommen worden“.

[18] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60  Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute und Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell  verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.

[19] Kornett [schwed. kornett, dän. cornet]: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold;  z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). Sein Anteil an 1.000 Rt. Beute u. Ranzion betrug 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. => Fähnrich; Fahne.

[20] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153.  Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Auf der Suche nach Beute wurden sogar Latrinen erfolgreich durchsucht; SAUERLÄNDER, Geschichte der Stadt Lüdenscheid, S. 107. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.

Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“. Teilweise waren sogar Pfarrer mit auf Beute ausgezogen“. STÜNKEL, Rinteln, S. 20: „Im Oktober [1623; BW] erhält der Rat Kenntnis von einer für die Stadt sehr unangenehmen Angelegenheit, die unter Umständen die schwerstwiegenden Verwicklungen nach sich ziehen konnte. Uns aber zeigt dieses Vorkommnis, wie sehr schon in den ersten Jahren des Krieges die Moral der Bürgerschaft gelitten hatte. Es handelt sich um folgendes: Bürger der Stadt haben von den kaiserlichen Kriegsvölkern Seiner Exzellenz des Grafen von Tilly, die links der Weser von Exten bis Hemeringen lagerten, unter anderem gestohlenes Vieh gekauft und es durch Tillysche Soldaten nach Rinteln bringen lassen. Bei der Rückkehr von der Stadt in ihre Quartiere haben diese Kriegsknechte die Kirche in Hohenrode aufgebrochen und ausgeplündert. Als der Rat am 2. Oktober davon erfährt, ordnet er sofort eine Untersuchung über diese Vorkommnisse unter den Bürgern und Bürgerschützen an. Dabei stellt sich heraus, daß nicht nur einzelne Bürger im Tillyschen Lager gewesen sind, sondern daß auch Schützen aus allen Korporalschaften die scheinbar billige Kaufgelegenheit wahrgenommen haben und daß in diese schmutzige Angelegenheit, denn es handelt sich ja meist um gestohlene Sachen, nicht nur die Männer, sondern auch deren Ehefrauen und Dienstmädchen und auch die Schutzjuden verwickelt sind. Bürgermeister Curt Hanes Magd hat von den Soldaten Kleider gekauft, ein Knecht dem Juden Leaser eine geringe Kuh für einen Taler abgenommen, ein Fremder hat zwei große Kessel mitgebracht, die Frau von Carl Schnar hat elf Kuhhäute für 4 Tonnen Broihan eingehandelt, Carsten Bohne hat einen Krug für 2 ½ Groschen, Jürgen Bennemanns Magd einige Kleider, Lewin Storck eine Kuh für 2 ½ Taler, Hans Rosemeyer zwei Kühe und ein Rind für 7 Taler gekauft. Andere haben eingehandelt ein Pferd für fünf Koppstück, eine Büchse für einen Taler, Kessel, Messingkannen, Schaffelle, ein Leibstück für drei Brote, fünf Schlösser, die aus dem Hause von Wartensleben in Exten stammten – der Käufer behauptet aber, sie dem früheren Besitzer schon wieder angeboten zu haben – , Feuerschlösser, 15 Stück Leder, Mäntel und Leinwand, ein altes Feuerrohr, Degen, einen Messingkessel für einen Hut, einen kupfernen Kessel für zwölf Groschen, ein Bandelier, eine Kuhhaut, ‚so durchschossen‘, für 2 Koppstück, einen kleinen ‚Pott‘, ein Leinenlaken, ein Stück Samt, Wollgarn usw. Einer kaufte eine Axt von einem Soldaten, ‚der ihn Hungers halber um Gottes Willen gebeten, ihm ein Brot dafür zu geben‘ “.

[21] Vechta [LK Vechta]; HHSD II, S. 461f.

[22] THEATRUM EUROPAEUM  4. Bd., S. 102f.

[23] Schmalkalden [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 387ff.

[24] General(kriegs)kommissar [schwed. allmänt krig kommissionär, dän. generalt war kommissær]: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen), zur Kontrolle der Kriegskommissare und übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl., bei den Dänen bei der Kavallerie sogar 908 Rt.; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. DAMBOER, Krise, S. 27:  „Im Schreiben des Generalkommissars Schäfer an Maximilian vom 13. Dezember 1644 schrieb dieser, die Generalkommissare suchten nichts als des Kurfürsten und der Armada Interesse und würden trotzdem immer verfolgt, gehasst und beneidet“. Vgl. auch KAPSER, Die bayerische Kriegsorganisation, S. 101ff.; Saitom, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.

[25] Carl [Caroll] Andeflycht [Gregersson, Gregersen, Gregersohn, Gregors Sohn, Gragersohn, Kregersohn, Georgessohn, Gresersschon] [ – ], schwedischer Generalkriegskommissar. Vgl. BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2.

[26] lb: Pfund.

[27] 1 Faß Bier (Sachsen) 393 Liter.

[28] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[29] Kassel; HHSD IV, S. 252ff.

[30] Intercessionsschrift: Vermittlungsschreiben.

[31] Meiningen [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.

[32] [Bad] Salzungen [Wartburgkreis]; HHSD IX, S. 36ff.

[33] intercipiert: abgefangen.

[34] Rentmeister: Der Rentmeister führte die Aufsicht über die lokalen Beamten. Bestandungen und Mängel bei der Amtsführung auch der Bürgermeister und Räte wurden in einem Bericht zusammengefasst, Verwalter der landesherrlichen Finanzen (Vorsteher der Rentkammer).

[35] Johann Christoph Küchler [ – ], hessen-darmstädtischer Rentmeister.

[36] Kapitän [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich, ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. sein Anteil aus Beute und Ranzionierung betrug pro 1.000 Rt. Erlös  59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156.Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.

[37] N Schönfeld [ – ], hessen-darmstädtischer Kapitän.

[38] Gießen; HHSD IV, S. 172ff.

[39] N Didemann [Dietemann, Tiedemann, Tidenman(n)] [ -22.8.1647 bei Trebel], schwedischer Obrist.

[40] Jobst Rudolf [Hunold] v. Berkefeld [Bir(c)kenfeld, Birkfeld, Bürckenfeld, Pirckenfeld(er), Pirckfeld, Bergkfeld, Berckenfelder, Borchenfelder, Birtenfeld] [ -nach 1653], schwedischer Obrist.

[41] Georg v. Derfflinger [Derfling, Doerfling, Dörffling, Törfling, Dorflinger] [20.3.1606 Neuhofen/Österreich-14.2.1695 Gusow], schwedischer Obrist.

[42] Kopfstück = ¼ florin = 15 Kreuzer = 60 Pfennig.

[43] WAGNER, Pforr, S. 149f.

[44] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[45] Goldene Mark [LK Duderstadt]; HHSD II, S. 172f.

[46] Brandschatzung: von der jeweiligen Armee bzw. den Kommandeuren willkürlich festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das Abbrennen ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern, die von den Offizieren möglichst hoch festgelegt wurde, um sich dann auf die von ihnen beabsichtigte Summe herunter handeln zu lassen. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen und bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.

[47] Untermaßfeld [LK Schmalkalden-Meiningen].

[48] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen und dänischen Armee Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[49] Clemens Clausberg [Claubert, Klauberger, Klausberger, Klomberg] [ – Juli 1643], schwedischer Obrist.

[50] Gemeint ist hier Ulrich Braun [ – ], schwedischer Obrist.

[51] Generalstab: die Summe aller ranghohen Offiziere, die der obersten militärischen Führung zuarbeiten. Der Generalstab umfasste das Quartieramt, die Kriegskanzlei, die Generaladjutantur, das Kriegskommissariat, das Kriegszahlamt, die Generalauditoren, den Generalprofos, die Feldapotheke, das Feldpostamt und die Generalwagenmeister. 1640 sollen der General- und Hofstab Piccolominis 1.200 Personen umfasst haben; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 123.

[52] Carl [Caroll] Andeflycht [Gregersson, Gregersen, Gregersohn, Gregors Sohn, Gragersohn, Kregersohn] [ – ], schwedischer Generalkriegskommissar.

[53] GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 259f.

[54] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 278.

[55] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel von Reitern und Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[56] GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 260.

[57] PLEISS; HAMM, Dreißigjähriger Krieg, S. 126; Römhild; HHSD IX, S. 353ff.

[58] Hof; HHSD VII, S. 302f.

[59] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke und Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass  ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[60] KLUGE, Hofer Chronik, S. 179.

[61] impatronieren: sich bemächtigen.

[62] KLUGE, Hofer Chronik, S. 180.

[63] KLUGE, Hofer Chronik, S. 180f.

[64] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[65] Schotten: Von 1626-1632 dienten 25.000 Schotten unter Christian IV. u. Gustav Adolf, was etwa 10 % der Gesamtbevölkerung Schottlands entsprach; PARKER, Military Revolution, S. 200, Anm. 17. 1630 hatte Gustav Adolf 13 Schottenregimentern mit fast 1.000 Offizieren unter seinem Kommando; MINHA, Walter Graf Leslie, S. 139, Anm. 23: Damit „wurde das Schwedenheer zur großen Kriegsschule des anglo-schottischen Adels für den späteren Machtkampf zwischen König und Parlament in der Heimat“. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. In erster Linie heranziehen ist die große Datenbank von Steve MURDOCH, SSNE; dort auch jeweils die neueste Literatur, bzw. dessen Veröffentlichungen => Literaturregister. Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000. Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 und 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. Angaben nach BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 69; ENGERISSER, Von Kronach. Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Vgl. MILLER, Swords for hire. Vgl. das Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen Rechten, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Der Osnabrücker Schuhmacher, Amtsbote und Chronist Rudolf von Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“. HÄVECKER, Chronica und Beschreibung, S. 96 (Calbe 1642): „Uber dieses ist dieser Ort auch mit Theurung und Hungersnoth nicht verschonet geblieben. Denn Ao. 1642. hat ein Scheffel Rocken 3. Thl. und mehr gegolten / und man das Getreyde allhier nicht einmal darum erlangen können / sondern es hat dasselbe von andern Orten müssen geholet werden; Die nun kein Geld gehabt / es so theur zu bezahlen / haben sich mit geschroteten Bohnen / Erbsen- und Gersten-Brod behelffen müssen / so aber auch beynöthig gewesen. Dahero viel arme Leute statt des Korns / mit Knoten-Kafft / Wurtzeln aus der Erden sich sättigen / und das Kraut auf dem Felde kochen und essen müssen. Und weil eben in derselben Zeit die Engel- und Schottländer in der Stadt gelegen / sind derer viel wegen Mangel des Brods gestorben / und haben einige den Hunger mit Pferdefleisch zu stillen gesuchet / und das Fleisch des verreckten Viehes gegessen“.

[66] N Mori [ – ], schwedischer Kapitän.

[67] Hieronymus Tarras [Torraß] [ – ], schwedischer Hauptmann.

[68] Gil [Gilles, Gilli, Chill] de [di] Haes [Hasi, Haas, Haß, Hasa, Hassia, „Schillerhaas“] [22.4.1597-1657], kurbayerischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[69] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“.

[70] GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 264.

[70a] Höxter [LK Höxter]; HHSD III, S. 346ff.

[70b] Bad Wildungen [Kr. Waldeck]; HHSD IV, S. 35ff.

[70c] Warburg [LK Warburg]; HHSD III, S. 752ff.

[70d] Bruchhausen [Kr. Brilon]; HHSD III, S. 122.

[70e] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 101f.

[71] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.

[72] Eger [Cheb, Tschechien]; HHSBöhm, S. 119ff.

[73] Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 429f.

[74] General(feld)wachtmeister [schwed. generalmajor]: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. So erhielt er pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 33 Rt. 26 Alb. Anteil; HOFMANN, Peter Melander, S. 155 . Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.

[75] Alessandro Freiherr (Graf) v. [del] Borri [Borro, Borrel, Bohre, Borey, Boery, Borri, Buori, Pori, Barre, Broy, Gory] [1600-1656], kaiserlicher Obrist, Feldmarschall.

[76] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvaguardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- und Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.

[77] Joachim Ludwig v. Seckendorff [Zeckendorff] [1591-3./13.2.1642 in Salzwedel geköpft], schwedischer Obrist.

[78] Kemnath [LK Tirschenreuth]; HHSD VII, S. 351f.

[79] BRAUN, Marktredwitz, S. 139f. Braun datiert nach dem alten Stil.

[80] Generalfeldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt. Angeblich existiert erst seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Bezeichnung Generalfeldmarschall als höchster militärischer Dienstgrad [nach Wikipedia]. Dabei wird die Bezeichnung bereits während des DK in Berichten etc. verwendet.

[81] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner.

[82] BRAUN, Marktredwitz, S. 140f.

[83] Jaroslav Petr Freiherr Kinský [Kintzky, Kinscky, Kinßky, Kynsky, Kynski] ze Vchynice az Tetau [ -1669], schwedischer Obrist.

[84] 1 Maß = 0,8588 Liter.

[85] Feilitzsch-Zedtwitz [LK Hof].

[86] abgewiesen.

[87] ab 100 Reichstaler Vermögen.

[88] verschrieben für „servies = service“: Servis war das Holz, das Licht und die Liegestatt (Heu und Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Im Anhaltischen hieß es dagegen;  KRAUSE, Urkunden Bd. 4/1, S. 78 (1637): „bloße Servisen, Namentlich Betten, Bettgewand, Hand- vnd Tischtücher, Holz, Salz, Licht und Eßigk“. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung und Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen und Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfg.) und 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch „Tractament“. Der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff.

[89] Ernst I. v. Hessen-Rheinfels-Rotenburg [8.12.1623 Kassel-12.5.1693 Köln], hessen-kasselischer Obrist(leutnant).

[90] Erik Klarson Slang [Slange, Schlange, Schlang, Schleng, Schläge] [1600-2.11.1642 Breitenfeld], schwedischer Generalmajor.

[91] Robert Douglas [Duclas, der Lebhafte; Duglaß, Duclas] of Whittinghame, Freiherr [1651], Graf [1654] [17.3.1611 Standingstone/ Schottland-28.5.1662 Stockholm], schwedischer Obrist, Generalleutnant. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 2378. (dort wie immer weiterführende Literatur); BERG; LAGERCRANTZ, Scots in Schweden; MAIDMENT, Collection, S. 331ff.

[92] Schleiz [Saale-Orla-Kreis]; HHSD IX, S. 380ff.

[93] KLUGE, Chronik, S. 183f.

[94] Friedrich Landgraf v. Hessen-Rotenburg zu Eschwege [9.5.1617 Kassel-24.9.1655 Kostin], schwedischer Obrist, Generalmajor.

[95] Wunsiedel [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 836f.

[96] Wiesau [LK Tirschenreuth].

[97] Waldershof [LK Tirschenreuth].

[98] Regimentsquartiermeister [schwed. Regementskvartermästare]: Der Regimentsquartiermeister war der Dienstvorgesetzte aller Quartiermeister des Regiments, ein einträgliches Amt, da ihm viele „Verehrungen“ zukamen, um die Einquartierungen abzuwenden. Ein Quartiermeister erhielt in der kaiserlichen Armee 40 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], in der brandenburgischen Armee im Monat 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der infanterie 40 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Regimentsquartiermeister führten in der Regel auch eine eigene Kompanie, was ihnen Sondereinnahmen verschaffte.

[99] Scheibe, Scheube: I. die Scheibe (Scheube) Salz, eine Masse Salz, die in eine flache zylinderförmige Holzeinfassung gepresst und transportiert wird. Die Scheibe entsprach etwa einem Scheffel Salz = 17 Metzen = 119 Pfd. Kramgewicht. Zum Teil entsprach die Scheibe (Scheube) aber auch 1 ½ Zentner. II. das hölzerne Gefäß, in dem die Salzscheibe geformt und transportiert wurde [DWB].

[100] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[101] Tirschenreuth [LK Tirschenreuth]; HHSD VII, S. 747f.

[102] N Bieber [ – ], schwedischer Rittmeister.

[103] Friedrich V. Markgraf v. Baden-Durlach [6.7.1594 Sulzburg-8.9.1659 Durlach], schwedischer Obrist.

[104] Neunburg vorm Wald [LK Schwandorf]; HHSD VII, S. 507f.

[105] Zwickau [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 380ff.

[106] Tirschenreuth [LK Tirschenreuth]; HHSD VII, S. 747f.

[107] BRAUN, Marktredwitz, S. 142f.

[108] Stolberg [LK Harz]; HHSD XI, S. 453ff.

[109] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.

[110] Merseburg [Saalekreis]; HHSD XI, S. 322ff.

[111] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner.

[112] Leibkompanie: Mit Leibkompanie oder Obrist-Kompanie wurde im 17. und 18. Jahrhundert die erste Kompanie eines Regiments bezeichnet. Der Obrist und Inhaber des Regiments war gleichzeitig Inhaber der Leibkompanie, was ihm durch die Kompaniewirtschaft zusätzliche Einnahmen verschaffte. Das gleiche galt für die Kompanie (Oberstleutnants-Kompanie), deren Inhaber sein Stellvertreter (Obristleutnant) war, später auch für die Kompanie eines Majors (Majors-Kompanie). Diese Kompanien wurden aber tatsächlich geführt von einem Kapitänleutnant oder StabsKapitän, die im Rang unter einem Hauptmann standen, der gleichzeitig Inhaber einer Kompanie war [wikipedia].

[113] Kelbra [LK Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 236f.

[114] ZEITFUCHS, Stolbergische Kirchen- und Stadt-Historie, S. 300.

[115] Diskretion(sgeld): Verehrung = „Ehrengeschenk“, das von ein- oder durchziehenden Offizieren erwartet oder erzwungen wurde, in Geld- oder Sachleistungen der verschiedensten Art.

[116] Streifpartei: I. Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung. Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen. LEHMANN, Kriegschronik, S. 105, zu einer Strafaktion: „Zue Crandorf hielte Sich auf Johans Lorentz, ein versuchter Churfürstlicher reuter, aber arger Mauser, der uff den Schwedenschlag an der Böhmischen gräntze großen schaden gethan. Den nahm Künemann, ein keyßerlicher Leutenandt und werber von den Platten mit 6 musquetiren des Nachts auß den bette, führeten ihn biß an Breittenbrunner Wiltzaun, schoßen in todt, zogen ihn auß und ließen ihn liegen, der den 25. April in einen Winckel auf den Gottesacker wurd begraben“. Vgl. auch das Edikt der Grafschaft Limburg (1627): „waß maßen vnd vielfeltiger Dagten Vorkommen [ist], dass sich in Vnser[er] Graffschafft Lymburg fast täglichen Partheyen vnd Soldaten vnd auch noch woll herrenloses Gesindling in Büschen, Bergen vnd Strauchen auffhalten, welche nicht allein Vnsern Vnderthanen, sondern auch der benachbarten Neutralen pressen, knebeln, fangen, stechen vnd sonsten übell tractieren […], welches allen Rechten, Erbarkeitt, guter Policey vnd gemeiner Wolfahrt, auch des Heiligen Reiches Landtfrieden vnd anderen Satzungen zuwiederläufft“. MARRA, Tod, S. 140. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. Im Juni 1647 ordnete der Kommandant von Lippstadt, Rollin de St. André, an, dass alle herumstreifenden Soldaten ohne Ausweispapiere zu erschießen seien. CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 51. => Partei.

[117] WAGNER, Pforr, S. 159.

[118] Bremen; HHSD II, S. 69ff.

[119] Sergeant [schwed. sergeant, dän. sergent]: Der Sergeant war Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung und Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. und 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, und im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang und Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung und Weitergabe der Losung an die Korporale und Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Compagnie und die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- und Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie und Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. 1620 erhielt er in der kurbrandenburgischen Armee monatlich 15 fl. , der tägliche Unterhalt war 1631 mit 9 Groschen angesetzt.

[120] Brun [Braun] Brauer [ -7.78.1654 bei Schlieme], bremischer Sergeant u. Leutenant. KOSTER, Chronik, S. 146.

[121] Feuerrohr: Büchse mit Luntenschloss; volkstümlich auch gebraucht für Musketier.

[122] KOSTER, Chronik, S. 142.

[123] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[124] Burglesum (plattdeutsch: Borgleessem), heute Stadtteil von Bremen innerhalb des Stadtbezirks Nord.

[125] THEATRUM EUROPAEUM 7. Bd., S. 625.

[126] Thedinghausen [LK Verden]; HHSD II, S. 450f.

[127] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesborg, Freiherr zu Lindeberg u. Ludenhof, Herr zu Skokloster, Bremervörde, Wrangelsburg, Spycker, Rappin, Ekebyhov, Gripenberg u. Rostorp [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Feldmarschall. Vgl. auch die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2; ASMUS, Unter der schwedischen Krone, S. 52ff.; ASMUS, Das Testament des Grafen, S. 193ff.; HEINKE, Carl Gustav Wrangel.

[128] Scharmützel [schwed. skärmytsling, dän. skirmish: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“: Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.

[129] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[130] THEATRUM EUROPAEUM 7. Bd., S. 626.

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Gierlikouskj, Johannes

Gierlikouskj, Johannes; Obrist [ – ]

[WIDEMANN, Elias, Comitium gloriae centum qua sanguine qua virtute illustrium heroum iconibus, Poszony 1646, Nr. 30]

Johannes Gierlikouskj [ – ] stand als Obrist[1] in kaiserlichen Diensten.[2]

1645 traten zwei Abteilungen polnischer[3] leichter Reiter unter Wurm[4] und Gierlikouskj[5] in kaiserliche Dienste. Sie standen anfangs in Böhmen, 1646-1647 in Schlesien bei Oels.[6] 1647 wurden sie durch Werbung[7] auf 4.000 Mann gebracht und rückten wieder nach Böhmen, wobei Gierlikouskj in einem Gefecht bei Leobschütz[8] grosse Verluste[9] erlitt. 1648 standen beide Abteilungen unter Schaffalitzky[10] und Přichovský[11] in Prag, an dessen Verteidigung gegen die Schweden[12] sie teilnahmen. Schaffalitzky fiel dabei. Ende 1648 wurden sie abgedankt.[13]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Obrist [schwed. överste, franz. mestre de camp, dän. oberst, tschech. plukovník]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld u. 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. In der Garnison Leipzig bezog ein schwedischer Obrist der Kavallerie 1642/43 noch 200 Rt., 1644 120 Rt. u. 30 Rt. Servis, ein Obrist der Infanterie dagegen nur 69 Rt. u. 30 Rt. Servis; ZIRR, Die Schweden, S. 802ff. In der Winterverpflegung waren es 1645 120 fl.; KUHLBRODT, Nordhausen 2. Bd., S. 294. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung v. Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Seit Kriegsanfang war man auf Beute fixiert. Zeitungsbericht aus München, 3.12.1620; BÖNING, Dreißigjähriger Krieg und Öffentlichkeit, S. 316: „So meldet Herr Wentzin [Lorenz Wensin v. Rohlstorf zu Kronwinkel; BW] das er biß in 60000 fl. wehrt bekommen vnnd mus ein schlechter Obr: oder Hauptmann sein der in diesem Krieg nicht vber 30000 fl. erobert“ habe. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollte, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten u. offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Georg Wilhelm v. Brandenburg an Ferdinand II., 3.5.1630: HALLWICH, Briefe u. Akten 1. Bd., Nr. 13, S. 14f.: „Unndt wurde eß uf solchenn fall sich leichtlich gebenn, ob Euer Kay. Mayt. alßdann auff solcher Leute Dienste, die nichtes mehres alß groß unndt reich zu werden suchenn, die auch wol, wenn sie den Seckel gefulllet, lieber inn ruhe zu sizenn, alß zu fechten begehrenn möchtenn, sich mehr, alß auff ihrer gehorsamen Churfürsten undt Ständte gutten, getreuesten und gehorsambsten affection werden verlassenn können“. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, v. denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. Teilweise wurden Regimenter auch v. ihren Inhabern weiterverkauft, so Christian II. v. Anhalt-Bernburg, 2.8.1628; http://diglib.hab.de edoced000228/start.htm, [17r] „Farensbeck [Farensbach; BW] hat sein Regiment, vmb 10 mille, Tahler, weggegeben, dem Jungen herr Max von Wallstein [Maximimilian v. Waldstein; BW]“. Moritz Heinrich v. Nassau-Hadamar [1626-1679] erhielt 1640 bereits mit 13 Jahren in Anerkennung der Verdienste seines Vaters Johann Ludwig ein Kürassierregiment u. den Sold eines Obristen; Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten des Jahres 1779. Dillenburg 1779, Sp. 422. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Selbstzeugnissen, Chroniken etc. nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.; KAPPELMEYER, Die Obristen der Krone Schweden.

[2] kaiserliche Armee: Vgl. auch BRNADIC, Imperial Armies (1) u. (2); HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau; REBITSCH; ÖHMAN; KILÍAN, 1648; ALLMAYER-BECK, Die kaiserlichen Kriegsvölker; SCHREIBER, Des Kaisers Reiterei.

[3] Polen, Polacken [„Husacken“, „Hussaria“]: Die übliche, zunächst nicht pejorative Bezeichnung für die im kaiserlichen Heer wenig geschätzten polnischen Truppen, die hauptsächlich v. Spanien besoldet u. in habsburgischen Diensten standen. 1642 kämpfte eine Einheit in der 2. Schlacht bei Breitenfeld unter schwedischer Fahne auf dem rechten Flügel; RUDERT, Kämpfe, S. 138. Die Bewaffnung der Hussaria bestand aus Reitersäbel, Brustpanzer, Schild (wurde bald abgeschafft), Lanze (bis 4 m lang, hohl u. daher leicht) u. Helm mit Nacken- u. Nasenschutz. Ergänzt wurde sie zuerst durch einen Reflexbogen, später durch 2 Pistolen, einen Pallasch oder einen Kriegshammer (Nadziak) u. den sog. „Koncerz“, eine 1,8 m lange Kreuzung aus Schwert u. Lanze mit einer dreieckigen scharfen Spitze. Die polnischen Husaren blieben als einzige Kavallerie in ganz Europa eine schwere Kavallerie [nach WIKIPEDIA]. Vgl. Wallenstein an Gallas, 30.1.1633; NÉMETHY, Das Schloß Friedland, S. 106: „wenn die nacion siehet das ihnen einer nachgiebt oder ihrer von nöthen hat so seind sie insuportabili [unerträglich; BW]“. Die Kampfkraft dieser Truppen galt als gering. Einerseits war ihre Führung als schwierig, andererseits waren sie wegen ihrer Tapferkeit u. Geschicklichkeit im Umgang mit Muskete, Pistole, Säbel, Lanze u. Wurfspeer gesuchte Söldner. Von Philipp Graf v. Mansfeld-Vorderort gegenüber Ilow stammt die negative Beurteilung; HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 512: „Die Beschaffenheit vnserer Pohlen habe Ich gestern dem Herren ausführlich, sowohl dem Herren Veldtmarschalch auch ieczo bey diesem überschriben. Der Herr zweifle nur nit, daß ihnen nicht viel hunderterler persvasiones eingeprediget, getruncken vndt geßen worden; die Bestien haben auch capiret, aber viel eher aus dem gedechtnüß verlohren, alß der Wein aus dem Kopf und Magen verdeyet worden. Sie freßen wohl weder Sambstag noch Freytag Butter oder Ayer; sich aber sonsten für den catholischen glauben, daß Römische Reich oder auch ihr aigeneß Vatterlandt ainige Vngelegenheit zue machen, seindt sie gancz keine leüth. Warheit oder Ehr hat bey ihnen nicht lenger bestandt, alß weil es ihnen zum profit dienet; wan der aufhöret, schwehren sie für fünff groschen einen Aydt, daß Gott nie zur Welt gebohren. Mit diesen ehrlichen Leuthen habe Ich diese Tage hero meine Zeit zuebringen müßen; kehme es nur endtlich zue nuczbahren diensten deß Kaysers, möchte man alleß deßen vergeßen. […] mitlerweile mich bey Herrn Veldtmarschalch helffen entschuldigen, daß Ich mit diesen Leuthen nicht eher erscheine, ist ia ie ein pur lautere Vnmöglichkeit geweßen, sie ehender fort zue bringen; hoffe zu Gott, wir werden noch entlich zue rechten Zeit kommen, inmaßen dann dieser Canali nur in der ersten furi arbeit vndt action geben werden muß, worauf dieselbe inmittelß, doch ohne maßgeben, bestermaßen bedacht sein wollen“. Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik (Oktober 1636), S. 89: Die polnischen Reiter „soffen sehr viel bier auß, machten es mit Plündern, schenden erger denn alle feinde, ritten uff die welde, durchschändeten die Weibsbilder, dass Sie nicht gehen kundten, nötigten die Steinalten Weiber, dass Sie starben, zernichteten alles in heußern, weil ihrethalben alles uff die Welder und in die Städte gewichen wahr, haben viel vergrabene sachen aufgesucht, vermaurete keller gefunden, zien und kupfer mitgenommen, kirchen erbrochen, kelche, leichen- und Altartücher mitgenommen. Den 31. October s. n. fiel das Fest aller heiligen ein, drumb blieben Sie liegen, feyerten es mit fasten und speisen nur von öhl, Eßig und fischen, wo sies haben kundten, wahren aber nichts desto frömmer und brachen an Sontag frühe auf und marchirten auf Presnitz und Wiesenthal. Das ärgste und grausambste an ihnen wahr, dass Sie schöne kinder, gleich wehren Sie Turcken oder Tartarn, mitgenommen“. WAGNER, Pforr, S. 129. THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 616f.: „Vnder diesen Crabaten vnd Pollacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin vnnd gute Ordnung gehalten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / vnnd darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / vnd lebendig im Fewer verbrändt worden. So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / vnd deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / vnangesehen er eine grosse Summe Gelts für sein Leben gebotten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart vnnd Ansehen deß Edelmanns enthauptet / vnd hernacher folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner werden die polnischen Kosaken aus der Ukraine als „Husacken“ bezeichnet; HELLER, Rothenburg, S. 20. Vgl. auch SCHWARTZ, Die Neumark, S. 53ff.

[4] Johannes Wurm [Wurmb] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[5] Johannes Gierlikouskj [Herlikowski] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[6] Oels [Oleśnica, Niederschlesien, h. Polen]; HHSSchl, S. 368ff.

[7] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung u. wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Zu 1631 heisst es zu den Straßenräubereien v. kursächsischen Rekruten; PLEISS, Der Winter (I), S. 293: „Später im Laufe dieses Winters waren es jedenfalls kursächsische Rekruten und ihre Werbeoffiziere, die dieses böse Spiel betrieben und, wenn sie dafür gerügt wurden, ihren eigenen Beamten Prügel anboten mit dem Bemerken, ‚catholische Schelmen‘ zu berauben, müsse ja wohl erlaubt sein‘“. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung v. Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph 2. Bd., S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Im Juli 1642 wird aus Nordhausen berichtet; KUHLBRODT, Die Reichsstadt Nordhausen 2. Bd., S. 144: „Wird Ein Ehrbarer Rath sich nicht gar seine Jurisdiction nehmen und denen Officierern concedieren und überlassen, den Jacob Schöppel, unsern Mitbürger, gestern ins Stockhauß geführet und den Soldaten, daß er beym Trunck sich unterhalten zu lassen zugesagt hette und ohne das deswegen gnugsan getrillet, ihres Gefallens übergeben würden, welches die Bürgerschaft propter consequentiam [wegen der Folge; BW] nicht tulden, sondern ihren Mitbürgern zur Verhaft seiner Obrigkeit, so er etwas peccieret [gesündigt; BW], wissen will“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f. Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Teilweise wurden bei den Kaiserlichen 1642 Soldaten nur noch auf 3 Monate geworben; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 876f. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik v. Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200), dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Für unerlaubte Werbung drohte die Todesstrafe; MÜLLER, Unterpfalz, S. 63. Der Schweriner Dompropst u. Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zum April 1623; DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.; PLEISS, Die Werber I.

[8] Leobschütz [Głubczyce, Woiwodschaft Opole, h. Polen]; HHSSchl, S. 275f.

[9] Kriegsverluste: Die Liga hatte im Böhmischen Krieg 14.000 Mann v. 20.000 Mann verloren (STABER, Preysing, S. 182), daher waren noch 1624 nur 15 % der ligistischen Soldaten altgedient; DAMBOER, Krise, S. 256f. Dazu kam die geringe Lebenserwartung. LINDEGREN, Frauenland und Soldatenleben, S. 143f.: „Insgesamt starben zwischen 1620 und 1630 ungefähr 50.000 schwedische und finnische Soldaten, zwischen 1640 und 1650 waren es 40.000. Im Durchschnitt starben folglich jeweils 38 % der zwanzigjährigen schwedischen und finnischen Männer zwischen 1620 und 1630 im Kriegsdienst, im folgenden Jahrzehnt 33 Prozent. … Ein einfacher schwedischer Soldat lebte im Dreißigjährigen Krieg durchschnittlich drei Jahre und vier Monate. Exakt genauso lange lebten jene Soldaten, die am Großen Nordischen Krieg (1700-1721) teilnahmen. Offiziere überlebten bedeutend länger, im Durchschnitt acht Jahre. Zwischen Garnisonsverbänden und Feldverbänden gab es in dieser Hinsicht keinen Unterschied“. LINDEGREN, Frauenland, S. 145: „Grob gerechnet kann man behaupten, daß in der ganzen Periode von 1620 bis 1720 ca. 75 % aller Todesfälle auf Krankheiten und andere Entbehrungen zurückzuführen sind. Ca. zehn Prozent starben in Kriegsgefangenschaft. Die restlichen 15 Prozent fielen bei Kampfhandlungen. Ungefähr ein Drittel dieser direkt kampfbezogenen Todesfälle geschah im übrigen im Zusammenhang mit Belagerungen. Große Feldschlachten und kleinere Gefechte forderten im allgemeinen nicht besonders viele Todesopfer, vergleicht man sie mit dem Alltag des Krieges. […] Die Zahl der toten Soldaten kann total auf 1,7 Millionen geschätzt werden. Von diesen starben gut eine Viertel Million im Feld oder infolge von Kampfhandlungen; gut eineinviertel Millionen fielen dem ‚Alltag des Krieges‘ zum Opfer“. Auf dem Titel der v. BANGEN Otto Christoph v. Sparr gewidmeten „Summarischen Chronick“, Köln 1650, werden als Kriegsverluste „auf das wenigste gerechnet“ 325.000 Erschlagene aufgeführt. Alexander Jost v. Haugwitz am 16.10.1629 aus Graudenz an Wallenstein, die Bauern schlügen die Kaiserlichen tot, als wären es Hunde; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 866, S. 328. Nach Scharmützeln, Gefechten etc. fielen viele Verwundete Bauern zum Opfer; LATOMUS, Relationis Historicæ Semestralis Continuatio (1641), S. 19: „Alles / was nicht gefangen / muste fast Haar lassen / dann was sonsten auß der Schwedischen Hände entronnen / vnd vnter die Bawren kam / wurde von denselben vollends von Brod gethan“. Auch verschwanden Soldaten, um sich anderswo eine neue Betätigung zu suchen. Zeitgenössische Verlustangaben je nach Kriegspartei oder Korrespondenten oder Informanten sind meist mit Skepsis zu betrachten.

[10] N Schaffalitzky [ -1648 Prag], kaiserlicher Obrist. Todesjahr 1648 nach https://finnholbek.dk/getperson.php?personID=I11053&tree=2.

[11] Jan Karel [Johann Karl] Freiherr (1651) Přichovský z Přichovic [Prischoffsky,Pschioffsky, Psionsky, Prisiosky, Prisiovsky, Briovsky, Petzloffsky] [um 1595-3.5.1660], kaiserlicher Obrist. JELINEK, Die Böhmen I, S. 45f.

[12] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen u. Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Banér bemängelte 1638 Oxenstierna gegenüber landes- u. konfessionsfremde Akteure in seiner Armee; AOSB 2. Abt., 6. Bd., S. 570: „Und weil insonderheit der Churfürst der Pfaltz seine trouppen daselbst hat, ohne zweifel spitzfündige Calvinistische gemühter dabey sein, wie den ohne das alle örter daselbst mit überflüssiger auswertiger nation, als Schotten und Engellendern, reformirten officirern, erfüllet, undt derselben mehr als dienstleute vorhanden“. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Einschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. CHEMNITZ, Königlich Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs 3. Teil, 3. Buch, 9. Kap., S. 37f. (März 1643): „Bey der Schwedischen Armée wolte gleicher gestalt geld die losung sein, und war Sie zwar an Manschafft starck gnug, aber an mitteln über die masse abkommen. Des fusvolcks waren neun Brigaden, vngefehr fünff [S. 38] tausend Man, guter, alter knechte. Die Reuterey ward über dreyzehnen tausend starck geschätzet, jedoch nicht vielmehr als die helffte darunter montiret befunden: Also, das derer beynahe sechstausend zu fusse giengen, vnd die Compagnien so schwach waren, das offt nicht zwantzig pferde bey der Standarde marchiret, ja viel Cornette in den wägen nachgeführet werden müssen. Die Artoleri war mit pferden so schlecht bespannet, das verschiedene, sonderlich die schwere Stücke öffters im felde, vngeachtet man nur zwo Meilen des tags fortgerücket, die nacht über stehen blieben, und erst folgenden tags mit zuthun etlicher Officirer-Pferde ins Haubtquartier geführet worden. Die Officirer waren so dürfftig, das Sie ihren vnterhabenden Reutern vnd Knechten, auf dero instendiges Bitten, mit keinem heller zu ihrer höchsten notturfft, vorigem wol-hergebrachten Kriegsgebrauch nach, auszuhelffen vermochten: Ja Sie musten selbst, zu kümmerlicher ihrer leibsvnterhaltung, einer beym andern Credit suchen; vnd wolte selbiger nunmehr schier auch nicht mehr erfolgen, sondern allerdings abgehen vnd erleschen“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160. OSCHMANN, Der Nürnberger Exekutionstag, S. 660-567, Diagram S. 565, geht v. 30 % Schweden/Finnen u. 70 % Deutschen aus. Vgl. auch ERICSON, Die schwedische Armee und Marine, S. 301-307; HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau; REBITSCH; ÖHMAN, KILÍAN, 1648; KAPPELMEYER, Die Obristen der schwedischen Armee.

[13] WREDE, Geschichte 3. Bd., 2. Teil, S. 779. – Abdankung: a) Abdankungen erfolgten oft, um in die Dienste fremder Mächte zu treten, vor allem wenn lukrativere Angebote vorlagen. Häufiger Fahnenwechsel aus Karrieregründen, aus Versorgungsgründen oder wegen besserer Bezahlung war durchaus üblich. Aus Bernburg wird berichtet; STIELER, Gallassische Ruin, S. 38: „Viele Soldaten pflegen auf beiden Seiten ihre bestimmten Regimenter zu haben, ebenso bei beiden Parteien ihre Weiber, damit sie je nach ihrer Bequemlichkeit in diesem oder jenem Heere dienen können“. „Sich unterhalten lassen“, d. h., in die Dienste des Gegners zu treten, geschah bei Gefangennahme entweder freiwillig oder auch gezwungenermaßen (=> Untersteckung), wenn man nicht genügend Ranzion stellen konnte oder Gefahr lief, getötet zu werden. Bei der Einnahme v. Städten bestand das Risiko, dass man zurückbehalten wurde und wieder in die vorigen Dienste zurücktreten musste. Der häufige Fahnenwechsel konnte natürlich auch insofern Folgen haben, als gerade die Offiziere gute Detailkenntnisse mit ins gegnerische oder in das Lager v. Verbündeten nahmen. OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 538: „Diesesmal gehörte auch Adam Philipp zu den Unsicheren. Um ihn zu halten, stellte ihm der Kurfürst folgendes Ultimatum, vom 4. März 1632: ‚Ir sollt die Ursache schreiben, aus welcher ir merfach geäussert habt, dass ir in unseren und des katholischen Bundes Kriegsdiensten zu continuiren wenig Lust habt oder, eurem Vorgeben nach, gedrungen werdet, ander Resolution zu fassen. Wir haben euch vor anderen zum General-Wachtmeister gemacht. .. Andere hohe und niedere Officirs, auch gemeine Soldatesca würde von euch ein bös und schädlich Exempel nehmen … Ihr habt versprochen zu continuiren und ist das in der jetzigen allgemeinen necessitet eure Schuldigkeit‘. … Der Kurfürst will sich versehen ‚Ir werdet furtherhin einer mehreren discretion und dankbahrkeit bezeigen. Wenn aber ir andere resolution zu fassen gedenket, so begehren Wir, zuvor zu vernehmen: wohin Ir eure Resolution gestelt und ob ir die euch anvertraute charge und das Regiment zu resigniren gemeint wäret‘. Gleichzeitig soll er berichten: ob er endlich den Tross und die pigage [Bagage; BW] reduzirt habe ? Die Antwort Adam Philipps auf diese ernste Mahnung zur Fahnentreue liegt nicht vor. Dass der Verdacht des Kurfürsten gegen ihn wohlbegründet war, wird sich später erweisen; wie auch, dass einige seiner Offiziere ihren jungen Obristen drängten“. (b) Abdankungen erfolgten wegen Dienstverfehlungen im Felde u. Reformierung bzw. Auflösung v. Regimentern, vor allem nach Kriegsende. Abdankungen ganzer Truppenteile waren ihmmer sehr problematisch, z. T. auch mit Meutereien verbunden. Aus Schweinfurt wird berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 362 (Datierung nach dem alten Stil): „Capitain Türkheimer bedankte am 14. Mai [1621; BW] seine, in die 16 Monate hier gelegene, Unions-Compagnie auf dem Markte ab. Die Soldaten machten einen Kreis um ihn und behielten ihn von 6 bis 8 Uhr darin, sie wollten ihn auch nicht eher herauslassen, als bis er sie bezahlt hätte, schimpften auf ihn und erzeigten sich sehr rebellisch. Am andern Tag fing er an sie auszuzahlen, darüber einer von seinen Leuten todt geschossen und zwey erstochen wurden. Die Bürger standen fast den ganzen Tag in der Rüstung, bis der Lärm geendigt war“. Zur Meuterei des Regiments Steinecker in Schweinfurt 1649 LORENTZEN, Schwed. Armee, S. 188: Die Soldaten wollten abgedankt werden, „um der Früchte des Friedens, der durch ihre Mitwirkung zu Stande gekommen sei, nun auch genießen zu können; die Krone Schwedens habe keine Feinde mehr, darum wollten sie sich auch nicht mehr mit Weib und Kind einen so weiten Weg hinschleppen lassen“. Vgl. ferner SCHMIDT, Chronica, S. 702f., für die schwedische Besatzung in Zwickau nach dem Westfälischen Frieden: „Umb diese Zeit etwas zuvor sahe man unter denen hier einqvartirten Soldaten wunderliche Verenderung: Etliche wurden froh / daß sie wiederumb frey zu werden Hoffnung hatten / etliche wurden betrübt / und wusten nicht was sie sich und die ihrigen zuernehren (denn die meisten hatten Weib und Kinder) fürnehmen solten: Etliche auch wurden grimmig und böse / stahlen und nahmen was sie ergreiffen und darvon bringen kunten / insonderheit waren die Kühe in Ställen nicht sicher. Denn es wurden derselben viel bey nächtlicher weise heraus gezogen / in Büschen und anders wo geschlachtet / das Fleisch aber und die Häute sind hernach hin und her verparthiret worden: wie sichs denn auch befunden / daß sie den 10. Junii in der Nacht / allein in den alten Gemäuer der abgebranten Kirche St. Mauricii zwo auff solche Art niedergeschlagen hatten“. Zur Abdankung der Kaiserlichen vgl. allgem. HOYOS, Ksl. Armee. Das THEATRUM EUROPAEUM 6. Bd., S. 778, berichtet über die Schwierigkeiten bei der Abdankung bayerischer Regimenter 1649: „Von mehrgedachter Chur-Bäyerischen Armee / hatten 7. Regimenter zu Pferd Ordre empfangen / nach Amberg zu gehen / umb sich allda abdancken zu lassen; die seynd auch allbereit im Anzug gewest: Demnach sie aber vernommen / daß man ihnen nicht mehr als dritthalb Monat geben wolle / weren sie wieder zurück in die Quartier gangen / hetten angefangen die Strassen sehr unsicher zu machen / dem Bawersmann allerhand Plagen angethan / und sich von niemand mehr wollen commandiren lassen. An einem andern Orth hatte ein Chur-Bäyerischer Obrister seiner Reutterey Ordre zu marchiren gegeben: Als nun 3. Reutter gesagt; Wenn man ihnen nicht mehr als dritthalb Monat Sold geben wolte / so begehrten sie nicht zu pariren. Darauff bemeldter Obrister 2. von selbigen justificiren lassen / der erste aber hat unter währender Action den Obristen erschossen / ist aber nachmahls / auß Befehl des Obristen Lieutenants / selbsten auch auffgehenckt worden; welche relation mit Brieffen / unterm Dato Regenspurg den 9. Martij / zu belegen / mit Hinzuthun / daß damahl der Cräyß-Tag zu Wasserburg annoch gewähret / und Chur-Bayern nicht allein die dritthalb Monat Solde / sondern auch die Verpflegung der Soldaten biß auff prima Maij begehret hetten“. Aus Schweinfurt wird berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 362 (Datierung nach dem alten Stil): „Capitain Türkheimer bedankte am 14. Mai [1621; BW] seine, in die 16 Monate hier gelegene, Unions-Compagnie auf dem Markte ab. Die Soldaten machten einen Kreis um ihn und behielten ihn von 6 bis 8 Uhr darin, sie wollten ihn auch nicht eher herauslassen, als bis er sie bezahlt hätte, schimpften auf ihn und erzeigten sich sehr rebellisch. Am andern Tag fing er an sie auszuzahlen, darüber einer von seinen Leuten todt geschossen und zwey erstochen wurden. Die Bürger standen fast den ganzen Tag in der Rüstung, bis der Lärm geendigt war“. THEATRUM EUROPAEUM 6. Bd., S. 778, über die Schwierigkeiten bei der Abdankung bayerischer Regimenter 1649: „Von mehrgedachter Chur-Bäyerischen Armee / hatten 7. Regimenter zu Pferd Ordre empfangen / nach Amberg zu gehen / umb sich allda abdancken zu lassen; die seynd auch allbereit im Anzug gewest: Demnach sie aber vernommen / daß man ihnen nicht mehr als dritthalb Monat geben wolle / weren sie wieder zurück in die Quartier gangen / hetten angefangen die Strassen sehr unsicher zu machen / dem Bawersmann allerhand Plagen angethan / und sich von niemand mehr wollen commandiren lassen. An einem andern Orth hatte ein Chur-Bäyerischer Obrister seiner Reutterey Ordre zu marchiren gegeben: Als nun 3. Reutter gesagt; Wenn man ihnen nicht mehr als dritthalb Monat Sold geben wolte / so begehrten sie nicht zu pariren. Darauff bemeldter Obrister 2. von selbigen justificiren lassen / der erste aber hat unter währender Action den Obristen erschossen / ist aber nachmahls / auß Befehl des Obristen Lieutenants / selbsten auch auffgehenckt worden; welche relation mit Brieffen / unterm Dato Regenspurg den 9. Martij / zu belegen / mit Hinzuthun / daß damahl der Cräyß-Tag zu Wasserburg annoch gewähret / und Chur-Bayern nicht allein die dritthalb Monat Solde / sondern auch die Verpflegung der Soldaten biß auff prima Maij begehret hetten“. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Abgedankte „schwedische“ Offiziere u. Mannschaften erhielten drei Monatssolde; reformierte Offiziere dagegen nur einen Monatssold, „so dass bei den geworbenen Truppen in der Reiterei dem Obristen etwa 1200, dem Rittmeister etwa 1000, dem Lieutnant etwa 340, dem Gemeinen 30 Thaler, in der Infanterie dem Obersten 553 1/3, dem Hauptmann 331 1/3, dem Lieutnant 102, dem Gemeinen 12 Thaler ausgezahlt wurden. Die national-schwedischen Truppen aber, also der dritte Teil des Heeres, mussten sich, wie sie es nicht anders gewohnt waren, mit der Hälfte begnügen. Sie wurden später in ihrer Heimat nach den Grundsätzen der schwedischen Heeresverfassung mit Ländereien, Steuerprivilegien, Getreide und Tuchlieferungen u. dgl., zumeist auf Kosten des gemeinen Mannes entschädigt“. LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 196. Zur Abdankung der schwedischen Armee 1649 der Chronist Sebald aus Beelitz; SEBALD, Brevarium Historicum (1655), S. 463: „Was anfänglich das General Kriegßwesen dieses Jahres betrifft / hat man die Völcker zum theil mählich abgedancket / zum theil abgeführet (wie denn auch allbereit dazu im vorigen Jahr ein anfang gemachet worden) vnd ist einem gemeinen Reuter / so der Schwedischen Armee gedienet / 30 Thl. gegeben / vnd sein Pferd / Pistoll vnd Schwerdt gelassen worden / die Fußknechte aber haben ein wenigers bekommen. Die Officirer sind nach ihrer Höhe abgelohnet worden / also daß zweifels ohne die Obristen / absonderlich aber die Generalen den besten Stein gezogen“. Zum Teil wurde die Abdankung aber auch verweigert. Obristleutnant Johann Hoffmann hatte 23 Jahre im kaiserlichen Regiment Piccolomini gestanden u. kam 1649 um seinen Abschied ein; ELSTER, Die Piccolomini-Regimenter, S. 105: „Der Obristleutnant, der 28 Jahre vom gemeinen Reitersknecht an beim Regiment gedient hat und ‚mancher ehrlichen Occasion dergestalt beygewohnt, daß ich viel Wunden davon hab‘ tragen müssen und also anjetzo den meisten Theil meiner glieder gelähmt bin‘ – bittet um den Abschied mit einer Gnadenpension, die ihm auf die schlesische Kammer anzuweisen ist. Der Abschied wird ihm jedoch nicht gewährt“.

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Alchieri, Adriano

Alchieri, Adriano; Leutnant [ – ] Adriano Alchieri [ – ] stand 1643 als Leutnant[1] in der kaiserlichen Armee.[2] Aus Tetschen[3] wird zu dieser Kriegsgurgel[4] berichtet: „Im Jahre 1643 drohten erneuerte Gefahren. Die Schweden[5] unter Baner[6] verbreiteten sich wieder in Böhmen, und brannten[7] unter andern die Meierhöfe[8] und selbst die Häuser vor dem Tetschener Stadtthore mitten im Winter nieder. Im Schloß lagen Kroaten.[9] Im April wurde Lieutenant Adriano Alchieri Befehlshaber – ein gar toller Kopf, der nur fluchte, alles todtschlagen, aufsitzen und nach Wälschland[10] reiten wollte. Er forderte, was ihm durch den Sinn flog. Als der Schatzmeister[11] ihm kein Geld mehr gab, ließ er ihn einsperren, und der arme Mann wäre schier verschmachtet, wenn nicht ein wohlthätiger Regen in‘s Fenster geschlagen hätte, den er mit der Zunge ablecken konnte. Nach einem Gastmahle,[12] wozu Alchieri den Wirthschaftshauptmann[13] Schober eingeladen hatte, schlug er erst den Schreiber[14] zu Tode, dann den Schober zum Krüppel. Dem Schatzmeister stellte er ein lahmes Pferd in den Stall: er sollte es heilen. Da dieß unmöglich war, ließ er ihm das Pferd und nahm ihm dafür einige Kühe weg. Während der Durchmärsche, und so oft nur immer Musquetiere[15] zum Schutz vor feindlichen Einfällen verlangt wurden, mußten ihm für jeden Tag ein Dukaten,[16] dem Korporal[17] ein Thaler,[18] jedem Musketier ein Drittel Thaler gezahlt werden; für jedes Weib, Kind oder Rind war ein Groschen täglich die Taxe an diesen Schutzregenten, der sich zugleich die Elbeüberfuhr angemaßt hatte.

Der Graf[19] klagte bei Kaiser Ferdinand III.[20] in den bittersten Ausdrücken, daß ein Bandit in seinem Schlosse Tetschen kommandire. Alchieri erhielt also Befehl abzugehen, und ein Lieutenant vom baden‘schen[21] Regiment,[22] Paul Kaufmüller,[23] besetzte Tetschen“.[24]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant, tschech. poručik]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl., in der kursächsischen Armee 50 fl.; MÜLLER, Soldwesen, S. 15 – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatl. zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, bei der Kavallerie in Kurbrandenburg (1626) erhielt er im Winterquartier 80 fl.; SCHWARTZ, Die Neumark I, S. 94. In der kurbayerischen Armee musste er eine Kaution stellen, wenn er in diesen Rang aufsteigen wollte. 1632 erhielt nach der Verpflegungsordre Gustav II. Adolfs 4 Essen zu je 1/8 Rt., 4 Pfd. Brot, 4 Maß Wein sowie Servis: PLEISS, Die Werber I, S. 295. Nach der Kostenrechnung der Stadt Prag wurden 1632/33 monatl. 72 fl. aufgebracht; HALLWICH, Wallenstein‘s Ende 2. Bd., S. 264. Laut kaiserlicher Verpflegungs- u. Soldordnung (1636) erhielt er monatl. 80 fl.; SCHMID, Quellen, S. 153. Nach Gallas‘ Verpflegungsordnung, Zabern, 25.11.1635, waren es 80 fl.; MÜLLER, Schicksale, S. 70. Nach Banérs Verpflegungsordnung vom 4.10.1634 erhielt bei der Kavallerie ein Leutnant 6 Rt. 16 Gr. zehntätige Lehnung, bei der Infanterie dagegen nur 3 Rt. 16 Gr. 7 ⅓ Pf.; BLÖTHNER, Der Dreißigjährige Krieg, Östlicher Teil, S. 129f. 1644 erhielt ein schwedischer Leutnant mit 3 Pferden 36 Rt. 12 Gr. u. 6 Rt. Servis, 1646 36 Rt. 18 Gr.; ZIRR, Die Schweden, S. 802, 804, 806. Als Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. 1638 waren es bei den Kaiserlichen bereits der Teuerung angepasst 200 fl.; KUHLBRODT, Die Reichsstadt Nordhausen 1. Bd., S. 461. In der Winterverpflegung waren es 1645 45 fl.; KUHLBRODT, Nordhausen 2. Bd., S. 294. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Leutnant nach der Schlacht bei Jankau (1645) 50 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen. Ein verletzter Leutnant erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 70 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1665, S. 596, 597; Nr. 1666, S. 598.

[2] kaiserliche Armee: Vgl. auch BRNADIC, Imperial Armies (1) u. (2); HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau; REBITSCH; ÖHMAN; KILÍAN, 1648; ALLMAYER-BECK, Die kaiserlichen Kriegsvölker; SCHREIBER, Des Kaisers Reiterei.

[3] Tetschen [Děčín, Tschechien]; HHSBöhm, S. 610ff.

[4] „Kriegsgurgel“ (Rotwelsch): Synonym für bettelnde Soldaten (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 303); darüber hinaus: Marodeure des Krieges, unter ihnen auch v. ihren eigenen Soldaten solcherart bezeichnete Offiziere, die durch besonders grausames u. ausbeuterisches Verhalten wie der Finne Göran Paykull) auffielen. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. v. Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). „name mag um 1500 im munde der bauern aufgekommen sein für die gartenden landsknechte, die ihnen hauptsächlich mit der thätigkeit ihrer gurgel bedeutsam wurden, zumal sie sie auszer dienst zu erhalten hatten“ [DWb], „eine harte, mit Verachtung verbundene Benennung eines wilden, ungesitteten und ruchlosen Kriegers“ [ADELUNG]. „verächtliches kraftwort des 16. 17. jh. für die kniegsknechte jener zeit, urspr. besonders für die landsknechte in ihren untugenden“ [DWB]. Zu den Entsprechungen vgl. RÄDLEIN, Europäischer Sprach-Schatz, S. 566: „Lüderlicher lumpischer Soldat / soldato guidonesco, birbon di soldate, fripon ou coquin de soldat“.

[5] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen u. Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Banér bemängelte 1638 Oxenstierna gegenüber landes- u. konfessionsfremde Akteure in seiner Armee; AOSB 2. Abt., 6. Bd., S. 570: „Und weil insonderheit der Churfürst der Pfaltz seine trouppen daselbst hat, ohne zweifel spitzfündige Calvinistische gemühter dabey sein, wie den ohne das alle örter daselbst mit überflüssiger auswertiger nation, als Schotten und Engellendern, reformirten officirern, erfüllet, undt derselben mehr als dienstleute vorhanden“. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Einschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. CHEMNITZ, Königlich Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs 3. Teil, 3. Buch, 9. Kap., S. 37f. (März 1643): „Bey der Schwedischen Armée wolte gleicher gestalt geld die losung sein, und war Sie zwar an Manschafft starck gnug, aber an mitteln über die masse abkommen. Des fusvolcks waren neun Brigaden, vngefehr fünff [S. 38] tausend Man, guter, alter knechte. Die Reuterey ward über dreyzehnen tausend starck geschätzet, jedoch nicht vielmehr als die helffte darunter montiret befunden: Also, das derer beynahe sechstausend zu fusse giengen, vnd die Compagnien so schwach waren, das offt nicht zwantzig pferde bey der Standarde marchiret, ja viel Cornette in den wägen nachgeführet werden müssen. Die Artoleri war mit pferden so schlecht bespannet, das verschiedene, sonderlich die schwere Stücke öffters im felde, vngeachtet man nur zwo Meilen des tags fortgerücket, die nacht über stehen blieben, und erst folgenden tags mit zuthun etlicher Officirer-Pferde ins Haubtquartier geführet worden. Die Officirer waren so dürfftig, das Sie ihren vnterhabenden Reutern vnd Knechten, auf dero instendiges Bitten, mit keinem heller zu ihrer höchsten notturfft, vorigem wol-hergebrachten Kriegsgebrauch nach, auszuhelffen vermochten: Ja Sie musten selbst, zu kümmerlicher ihrer leibsvnterhaltung, einer beym andern Credit suchen; vnd wolte selbiger nunmehr schier auch nicht mehr erfolgen, sondern allerdings abgehen vnd erleschen“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160. OSCHMANN, Der Nürnberger Exekutionstag, S. 660-567, Diagram S. 565, geht v. 30 % Schweden/Finnen u. 70 % Deutschen aus. Vgl. auch ERICSON, Die schwedische Armee und Marine, S. 301-307; HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau; REBITSCH; ÖHMAN, KILÍAN, 1648; KAPPELMEYER, Die Obristen der schwedischen Armee.

[6] Johan [Hans] Banér [Banner, Bannier, Banier, Paner, Panier, Pannir, Panir, Paner, Panner, Bannhir] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. 1614 Offizier unter Gustav II. Adolf v. Schweden, 1620 Beförderung zum Hauptmann, 1621 zum Obristen, 1623 zum Generalmajor, 1630 zum Generalleutnant, am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, Herbst 1632 Übernahme des Oberbefehls in Süddeutschland, 1633 Beförderung zum schwedischen Feldmarschall u. Übernahme des Oberbefehls über die in Schlesien stehenden Truppen. Nach der Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 Bruch mit Sachsen, Zurückdrängung seiner Armee nach Norden, am 4.10.1636 Sieg bei Wittstock über kaiserlich-sächsische Truppen unter Melchior v. Hatzfeldt, Eroberung Erfurts u. Belagerung Leipzigs, nach Verstärkung seines Heeres durch Truppenkontingente des verstorbenen Bernhards v. Sachsen-Weimar 1640/1641 vergeblicher Vorstoß auf Regensburg, anschließend Rückzug nach Böhmen u. Sachsen. Schon während des Marsches war Banér v. einem heftigen Fieber befallen worden. Todkrank u. in einer Sänfte getragen kam er am 18.5.1641 nach Halberstadt u. starb dort zwei Tage später. Er bestimmte zuvor noch Lennart Torstenson zu seinem Nachfolger. Banér hatte 1 Mill. Rt. bei Hamburger Banken deponiert. Nach Ansicht des französischen Marschalls Guébriant trotz der Differenzen über die gemeinsame Kriegsführung „digne d’d’étre estimé le second Gustave de Septentrion“. Zit. bei LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 88, Anm. 3. Seit 1633 Mitglied Nr. 222 der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ als „Der Haltende“; CONERMANN, Die Mitglieder, S. 235ff. BJÖRLIN, Banér; BOËTHIUS, Banér. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner; ZIRR, Die Schweden; HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau.

[7] Brandstiftung: Absichtliche Brandstiftungen durch Soldaten waren an der Tagesordnung u. wegen der Bauweise teilweise verheerend. Der protestantische Schulmeister Johann Ebert aus dem thüringischen Neubrunn (1634); PLEISS, Die Chronik, S. 161: „Anno 1634 den 22. Aprilis ihn der Nacht etwann 1 ½ Stundt nach der Bethklockenn, ist ein schreckliche Feuersbrunst zur Sterpffershaußenn ]Sterpfershausen, heute Ortsteil v. Meiningen (LK Schmalkalden-Meiningen); BW] entstandten. Sint 50 gantze Häußer, so sich uff 64 Wohnstuben erstreckt, auch Scheuern und Stallungen uber anderthalbhundert Best jemmerlich abgebrandt. Viel Geträttig und Viehe (: aber keine Menschen 🙂 im Feur verdorben. Ist von dem gottloßen Churfürstlich Sächsischen Kriegsvolck, als sönderlich von einem Leuthenandt (S. 138) welcher beneben einem Rittmeister mitt einer Compagnien Reuttern uff 10 Wochen alda quardiert, aber in Abwesent des Rittmeisters, durch den gottloßenn verfluchten Leuthenandt und seine Diener (: wegen noch einer Schatzung, so erlegt werden solte, aber der Gemeindte unmüglichen geweßenn: ) angezündet wordenn. Welches aber gemelter tirannischer unbarmhertziger verteuffelder Leuthenandt mit seinen gottloseßen Bubenn dermaleinsten vor dem lieben Gott allzuschwer wirdt zue verantworttenn haben“. Die angeordnete Brandstiftung erfolgte durch den Brandmeister: Offizier im Regimentsstab schon der Landsknechtheere, Spezialist im Feuerlegen. Er hatte die Aufgabe, zusammen mit seinen Brandknechten im Feindesland die Ausschreibung u. Eintreibung der Brandschatzungen vorzunehmen, also unter Androhung des Niederbrennens feindlicher Güter Gelder einzufordern beziehungsweise beim Ausbleiben solcher Gelder die betreffenden Ortschaften niederzubrennen [WIKIPEDIA]. DILICH, Krieges-Schule, S. 33: „Uber das war in einem grossen Feldzuge auch gewöhnlich bestellet ein Brandmeister oder Incendiorum Magister, der hatte eine besondere Fahne / welche allein / wann er Befehl zu brennen gehabt / fliegen müssen. Er forderte die Brandschatzungen / und hatte bey Vermeidung grosser Straffe ohne ihn niemand Macht zu brennen“. Manchmal wird behauptet, sie sei durch „Verwahrlosung“, d. h. Nachlässigkeit, v. Soldaten gesechehen. Auf vorsätzlicher Brandstiftung stand nach Art. 125 der „Constitutio Criminalis Carolina“ [CCC, S. 34] v. 1532 die Strafe durch Verbrennung. Zum Teil reichte aber auch schon die Androhung für eine Hinrichtung. SEMLER, Tagebücher, S. 59: „Vast vmb gleiche zeitt [Ende Juli 1633; BW] sein auch 9 Frantzosen welliche hievor vnder den Schwedischen geritten, von den vnsrigen aber gefangen vnd vnder herrn obrist König sich vnderhallten laßen), von Ravenspurg ausgerißen, vnd alß die nach Schönaw kommen, haben sie den veberlingen vnderthonen daselbst ihre roß vnd anders hinwegg nemmen vnd sich darmit zum feind begeben wollen. Deren aber die bauren maister worden vnd haben selbige gefänglich nach Veberlingen gebracht, von dannen sie in einem schiff herrn obrist König nach Lindaw zugeschickt und nach schleunigem proceß alle neun mit dem strang hingericht worden. Welliche strenge sie mit ihrem selbst (!) maul verschuldt, in deme sie den bauren, so sie gefangen, vnder augen antrowen dörffen, wan sie wider auf freyen fůß gestellt (wie sie ihnen in tam corrupta disciplina militari [in einer solch verdorbenen militärischen Disziplin] die rechnung ohnfehlbar gemacht) daß sie derselben bauren häußern einen rothen haanen aufstöcken wollen. Daran sie aber sancta iustitia [die heilige Justiz] gehindert“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Hinrichtung eines Brandstifters, der Villinger Mühlen im Juli 1633 für die Schweden angezündet hatte; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 416f.: „Der junge Brandstifter wurde um 11 Uhr vor dem Franziskanertor lebendig verbrannt. Er stammte aus Württemberg, war ungefähr 15 Jahre alt und ertrug die allerdings harte Todesstrafe mit eher verstocktem als tapferem Sinne. Als er auf das Feuer gelegt und vom Geistlichen zum Beten ermahnt wurde, antwortete er nichts, und als bei bereits gerösteten Beinen die Flamme noch nicht die oberen Körperteile erfasste, gab er nur ganz geringe Zeichen von Unwillen von sich, nur die Klagelaute, ‚o we, o we’ hörte man, ohne alle Scheltworte. Als das Holz und die oberen Bündel langsam Feuer fassten und die Umstehenden fragten, ob ihm selbst etwa sein Brandgeschäft so glücklich von statten gegangen sei, antwortete er, sein Zunder sei mit Harz, Pulver und Erdpech besser zugerichtet gewesen. Fast nur diese einzige Äußerung war von ihm zu hören, sonst erlitt er den Tod wie ein Stummer gut, wenn er wegen gerechter Sache starb“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 556f.: „Gleich am heiligen Oster-Fest [1634; BW] musten die Churfl. Sächs. Fuß-Völcker / unter dem Obristen Carol Bosen auffbrechen / und sich zu der Churfl. Haupt-Armee / uff Laußnitz und Schlesien / sich von Zwickau begeben. Es hatte aber der Herr Obriste [Karl v. Bose; BW] damals einen Gefangenen / welcher aus Böhmen / Zwickau und etliche andere Oerter anzuzünden / war geschicket worden; denselben ließ er bey dem Auffbruch / nechst an der Bier-Brücken / an einem Birn-Baum hängen / und die Ursach seines Todes / auff einen Zettel geschrieben / ihm auff die Brust machen“. Aus Schweinfurt wird 1628 berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 377 (Datierung nach dem a. St.): „Ein alter Bürger, Namens Stephan Sauerbrey, sonst auch Schiftevs Stephan genannt, hatte als Zeugwärter viel Pulver, Bley und andere Sachen aus dem Zeughause entwendet und verkauft. Sauerbrey, der wohl einsahe, dass er der Strafe nicht entgehen konnte, weil sein Diebstahl über kurz oder lang doch einmal an den Tag kommen würde, faßte den Entschluß, oder wie er sich hernach vor Gericht ausdrückte: ‚der leidige Satan habe es ihm eingeben, ‚das Zeughaus in die Luft zu sprengen. Zu dem Ende hing er glühende Lunte durch einen Fensterladen, den er geöffnet hatte, über das darin stehende Pulver. Zum Glücke wurde man diesen verruchten Anschlag sogleich gewahr und kam dem Unglücke zuvor; sonst würde ein großer Schade unter den Bürgern angerichtet worden seyn; weil viele Tonnen Pulver und geladene Kanonen sich im Zeughaus befanden. Dieser böse Mensch wurde am 10 December auf der Haardt verbrannt“.

[8] Meierhof: fremdes Bauerngut, das gegen Abgaben bewirtschaftet wird.

[9] Kroaten [Crabaten]: kroatische Regimenter in kaiserlichen u. kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die v. „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke u. Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore u. Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung u. Disziplinierung dieser „Streifparteien“ u. wurde v. diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Nach den Beobachtungen Christians II. v. Anhalt-Bernburg (1627) waren unter den kaiserlichen Kroaten auch viele Deutsche in kroatischer Kleidung; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: 39v. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. GRANT, Memoiren, S. 81f.: „Diese irregulären Truppen wurden üblicherweise zu jedem verzweifelten Einsatz befohlen, denn ihre Art zu kämpfen ähnelte der der wilden Panduren. Sie trugen kurze Wamse und Harnische aus Stahl, lange, weiße Reiterhosen und Pelzmützen. Ihre Waffen waren lange Luntenschlösser mit gezogenen Läufen, Säbel und Dolche – Raubgut war ihre einzige Bezahlung und alleiniger Antrieb zum Krieg“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) u. Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Der Benediktinermönch Johannes Bozenhart [um 1586-1664] aus dem Kloster Elchingen (1631); BRUNNER, Schicksale des Klosters Elchingen, S. 166: „Diese Croaten sein fast alle schussfrei. Neulich hat sich einer zu Ulm fast mausig gemacht [übermütig geworden; BW], desswegen die Schildwacht gezwungen worden, auf ihn zu schiessen, schiesst ihn derowegen an die Blasen [Beutel; BW]. Der Croat aber erschüttelt nur den Kopf ein wenig, so springt die Kugel alsbald an den nahe dabei stehenden Thorwart, welcher alsbald auf dem Platz todt verblieben, der Croat aber sich aus dem Staub gemacht“. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. BÖNING, Dreißigjähriger Krieg und Öffentlichkeit, S. 394: „Das Schreckensbild des barbarischen Fremden wurde gepflegt: es ist nicht das traditionelle des Türken, stattdessen wird der auf kaiserlicher Seite kämpfende Kroate als ‚Teuffelsgesindel‘ und Landverderber‘ apostrophiert, jede ‚vberauß schreckliche Barbarische Prozedur‘ war von ihm zu erwarten“. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian v. Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte”. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet”. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben. Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ “. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / ob sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“. THEATRUM EUROPAEUM 2. Band, S. 630 (1631): „Den 10. Martii sind die Crabaten ein halbe Meil von der Prager Newstatt / zimblich starck zu Roß vnnd Fuß ankommen / ein schönes Dorf Micheln genant / in Brand gesteckt / Mann / Weib / vnnd Kinder / was nicht entlauffen können / entweder nidergehawen oder ins Fewer gejaget : ist also groß Elend gewesen. Das verbrandte Stroh hat der Wind / weil er gleich darbey entstanden / biß nach Prag gar auff die Brücke getrieben. Die Sächsische haben sich zwar alsbald zu Roß vnnd Fuß hinauß begeben / in Meynung sich an die Crabaten zumachen: aber selbige hatten sich vor jhrer Ankunfft schon weg gemacht / vnd vnderwegens noch etliche Dörffer angezündet”. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Über erfolgreichen Widerstand böhmischer Bauern (1632) berichtet WATTS, The Swedish Intelligencer, S. 275: „Am selben 3. Februar begaben sich einige lose Truppen an Krabaten und anderen (auf der Suche nach Plünderung) über den Fluß Moldau in Richtung Pilsen. Als die Bauern davon Nachricht erhielten, sammelten sich 600 von diesen, versenkten zuerst die Boote, in welchem die Krabaten den Fluss überquert hatten. Sie griffen sie dann an und schlitzten die Hälse der Plünderer. Derart bedienten die Bauern die Krabaten des Öffteren, dessen bloßer Namen ihnen mehr verhasst war, als irgendein anderer der Kaiserlichen“. Gefangene Kroaten wurden unter Gustav II. Adolf in schwedische Kupferbergwerke verbracht; DUVE, DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 4; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87. Vgl. WEISE, Grausame Opfer ? WEISE, Die kaiserlichen Kroaten; WEISE, Mobilität; WEISE, Adlige Kroatenobristen; WEISE, Gewaltprofis.

[10] Italiener, „italienische Truppen“, „Neapolitaner“, „Welsche“: Die „italienischen“ Truppen bzw. ihre Kommandeure genossen selbst in der kaiserlichen Armee einen schlechten Ruf. Vgl. etwa die Beschwerden Heinrich Ludwig v. Hatzfeldts bei Dr. Joachim Cratz über Savellis Truppen (Nov. 1630); HALLWICH, Briefe und Akten 1. Bd., Nr. 105, S. 185: „Wie der Duca de Savelli allhir im herzogthumb Mekelburg gehauset, alles ruiniret und geplündert, gebrent und solchen grossen schrecklichen schaden gethan, wird mein herr Gevatter wunder Zeitung vernemen. In summa die Welschen thun dises unserm fromen Fürsten und Generaln etc. was sollen sie dan uns, als seinen getreuen dinern, nicht thun. Ich hoffe aber zu Gott, weil sie gedacht haben, Ihro F. G. wurden nimmer widerkommen, sie werden den Welschen beweisen und zu erkennen gaben, da sie Ihro F. G. selbst und dero getreue diner offendiret haben. hetten sie doch den geringtsten dinst gethan in disen Landen gegen den Feind oder ein Dorf gewonnen [da sie doch fast siben Meil herumb alles mutwillig geruinret, geplundert, beraubt und gebrennet, unangesehen der herr Statthalter ihnen ihre proviant verschaffet und noch thut], so were es noch ettwas, aber nichts in der Welt, und wir haben auch kein Volck oder Mittel, die wirs von hertzen gern theten, da wir dinst thun könten. Haben gnug zu thuen, dz wir die platzen mainteniren, die wir inhaben, dan wir kein Trost von den Welschen haben. ist zu erbarmen, da die Welschen jezo so gantz das Regiment in disen Landen haben und des Kaisers dinst so jemerlich verseumet. Doch patience. Ich hoff, Gott wird Mittel geben, dz Ihro Kais. Majestet erfahren werden, wer es am treulichsten gemeinet, ob die Deutschen dem Kaiser mehr dinst thun können als die Welschen. Ich muss aufhören, dan wan Ich an die Welschen gedencke, es blut mir dz herz“. Vgl. HANNCK, Cosmus von Simmerns Bericht, S. 45ff. So berichtet ZEITHOFF, Stolberg, S. 277: „Ja es wurde auch zu Erpressung solcher Gelder eine gantze Compagnie zu Fuß unteutscher Italiänischer Völcker den 17. Maji huius anni [1628] hieher gelegt / welche / weil man sie nicht verstehen konnte / grossen Frevel übeten / die Leute sehr quäleten / sich auf freyer Strasse prostituirten / Mägde und Knaben schändeten / ja (ich erstaune über solcher Erzehlung) gantz Sodomitisch mit dem unvernünftigen Vieh / sonderlich mit den Ziegen zuhielten / dass deren etliche sturben / und kein Bürger in einem Jahre fast kein Ziegenfleisch essen wollte“. Unter Sodomie, dem abscheulichsten Sittlichkeitsverbrechen im Verständnis der Zeit überhaupt, verstand man Homosexualität wie „bestialitas“, d. h. Unzucht mit Tieren. Die Delinquenten wurden mit dem betreffenden Tier bei lebendigem Leib verbrannt, wenn nicht der Täter gnadenhalber vor der Verbrennung stranguliert wurde. Im ländlichen Bereich oder in den Heeren war sie alltäglich und weitverbreitet. In der „Constitutio Criminalis Carolina“ Karls V. hieß es unter Art. 116: „Item so eyn mensch mit eynem vihe, mann mit mann, weib mit weib, vnkeusch treiben, die haben such das leben verwürckt, vnd man soll sie der gemeynen gewonheyt nach mit dem fewer vom leben zum todt richten“. [CCC; online verfügbar unter: llv.li/pdf-llv-la-recht-1532_peinliche_halsgerichtsordnung_carolina_pdf]. Zudem wurde ihnen besonderer Vandalismus nachgesagt. Am 26.5.1636 berichtete der Überlinger Stadtschreiber Hupertus an den noch in Wien weilenden Dr. Pflummern; SAMLER, Tagebücher, S. 281, Anm. 787: „Dieses volckh hatt so sauber in allen orten auf dem land abgeraumbt, daß nit eins pfennings werth (ausser der zerbrochenen heuser) vbergeblieben; alles khupfer, zinn, eisen vnd blech hat herhalten müssen, khein nagel in der wand ist sicher gewesen; zu Ittendorff ebenmessig alle fenster eingeschlagen, daß bley, bandt von den thüren, eiserne hackhen oder kloben mit zerschlagung des gemäurs auß den stainen außgegraben vnd hingenommen. Zu Kippenhausen vnd Hagnaw haben sie 2 gloggen abgehebt vnd hingeführt: die kirchen aber zu gemeltem Hagnaw gantz außgeplünderet, die meßgewandt, paramenta, fenster, orgel, eiserne gätter, item die thür vnd rigel des sacrarij, in summa waz hat nur können abgebrochen werden, ist alles hin vnd noch darzu die stül und kirchen gantz zerschlagen. – Noch viel anderst ist der flecken (in deme nun viel wochen khen mensch gewohnt) zugericht; die törckel, standen, faß, zäun, stül, bänckh, tisch, bettladen vnd kästen alles sauber verbrandt, vnd dass was billich schmertzlich sein solle, haben besagte soldaten die schöne geschöß und samen an den rebstöckhen sambt dem laub vielfältig abgestraiffet vnd den rossen zum fueter fürgelegt“. SEMLER, Tagebücher, S. 289: „Den 16 May empfang ich dermaln antwort von stattschreiber Huperto veber meine drey schreiben vom 20 Marty, 2 vnd 9 Aprilis, da ich in 14 tagen zuvor von ihme nichts empfangen, der bericht, wie vnchristlich die Modenesische in den veberlingischen dörffern sich verhallten, die kirchen zu Hagnow und Sernatingen spolirt, kelch und meßgewandt gestohlen, auch einem vnderthonen zu Althaimb die füeß gebrathen, daß er jetzo armseeligh vmbher kriechen müeße. Gleiche clagen seyn auch von Salmanßweil einkommen vnd insonderhait volgende thatten, so diß jahr die vmbstraiffende soldaten, die vermůttlich die vitzthumbische gewßt, in zeit nechster hohentwielischer belägerung vervebt, beschrieben worden. Caspar Rauscher, genant keichenmändlin von Thifingen ist mit einem strickh vmb den kopf also getrößlet worden, dass ihme die augen vor dem kopf herauß gestanden, darveber er auch endtlich sterben müeßen: vnd hat ein armes weib samt 3 khindern hinderlassen, wellche seithero, weilen sie aller hilff wegen deß verlustes ihres mannß vnd vatters beraubt sein müeßen, thails gestorben, vnd thailß noch hunger sterben müeßen. – Michael Michel von Thifingen ist vnder vebersich gehenckht vnd mit dem schwedischen trunckh ertrennckht worden. Daß hinterlassen weib vnd kindt hernach vß khimmernuß vnd hungersnoth, als gleichfallß aller hilff beraubt, todts verblichen. – Georg Michel, Andreas Dilger von Raheltshofen knecht, ist mit einem steckhen, welchen sie ihme, ohnangesehen er zu großen geweßen, ins maul hin ein gezwungen vnd darmit ettlich zän eingestoßen, also tractirt vnd vf schwedisch getrenckht worden, dass er anietzo ain ellender mensch ist. – Georg Keller von Mimmenhaußen, ist auch jämerlich ermördt: vnd benantlich (abhorret calumus scribere: die Feder schreckt davor zurück zu schreiben) in pudendis angefösslet vnd gebunden: mit ainem roß hin vnd wider geschleppt, vnd allso erschröckhlich ertödt worden“. Vgl. auch die Einschätzung des schottischen Obristen Monro; MAHR, Obrist Robert Monro, S. 100f. anlässlich der Einnahme Letzings (1631): „Dort lagen im Schloß über 600 Soldaten der Kaiserlichen, die um gute Kapitulationsbedingungen hätten kämpfen können. Sie waren aber beim Wachehalten so nachlässig und ließen unsere Musketiere, nachdem diese die Brücke überquert hatten, in das Schloß eindringen, ehe die Besatzung zu den Waffen greifen konnte, und da sie so überrumpelt worden waren, erhielten sie schlechtere Kapitulationsbedingungen, als wenn sie gekämpft hätten. Die Soldaten und Offiziere, die zuerst eindrangen, machten deshalb so reiche Beute an goldenen Kretten und Geld, weil die Kaiserlichen schon so lange dort gelegen waren, und obwohl sie das ganze Geld des Landes dort aufgehäuft hatten, waren sie doch nicht so klug gewesen, es wegzubringen. Es waren dumme, unbedarfte Italiener, die armseligsten Offiziere, die ich je hesehen habe, die es nicht wert waren, daß man sie als Soldaten bezeichnet, denn obwohl sie von unserem Marsch wußten, ließen sie sich auf so jämmerliche Weise überraschen“.

[11] Schatzmeister: Beamter, der mit der Verwaltung des Vermögens betraut war.

[12] Gastereien, Gastung, Bankette: Diese Schmausereien fand nicht nur regelmäßig bei Versammlungen des Rates statt, sondern auch vor allem beim Militär. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich, dazu kamen über den Tag verteilt weitere „kleinere“ Mahlzeiten. Alle Chargen hielten je nach Rang so genannte „Tische“ zu 10-12 Personen, deren Verpflegung der jeweilige „Wirt“ zu stellen hatte. In der Regel pflegte man reihum zu speisen. Aus Nordhausen wird 1636 berichtet, man hebe dem Oberkriegskommissar Fuß u. anderen hohen Offizieren 20, 30 u. mehr Speisen zu einer Mahlzeit auftragen müssen; KUHLBRODT, Die Reichsstadt Nordhausen 1. Bd., S. 408.Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. Vgl. die Klagen aus Köthen, 8./18.2.1634; KRAUSE, Urkunden 2. Bd., S. 635: „Durch die vielfelltige Gastereyen, so täglich vnter den Reitern vnd Officirern vorgehen, do dan unaufhörlich gesoffen wirdt, tag und nacht, darüber die Wirthe geschlagen, mit blosem Degen ausgejagt vnd die Preßuren duplirt würden“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister und Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn und an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon von Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat u. gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot u. 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia v. Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f.

[13] Wirtschaftshauptmann: Verwalter der ländlichen Liegenschaften der Stadt.

[14] Stadtschreiber: die Akten des Stadtrates führender Amtsträger, der die gesamten Schreibgeschäfte des Stadtrats besorgte, z. T. der einzige rechtskundige Beamte, der manchmal auch die Funktion eines Amtsschreibers übernahm. Er verdiente je nach Ausbildung u. Stadt bis zu 200 fl. pro Jahr. In Schmalkalden erhielt er 1632 60 fl., 5 Malter Korn u. ebenso viel Holz u. Reisig; WAGNER, Pforr, S. 114. Vgl. BRÄUER, Chemnitz, S. 37f.: „Das Aufgabenfeld des Stadtschreibers war im wesenlichen damit abgesteckt, daß er mit der Aufbereitung und Vorlage entsprechender Schriftstücke die Sitzungen des Regiments vorzubereiten und die Verhandlungsergebnisse an Ort und Stelle, also im Rat, und – bis ins 16. Jahrhundert – auch im Stadtgericht, zu protokollieren hatte. Das geschah vorzugsweise in Gestalt von Beschlußprotokollen. Diese Aufgabe schloß die Anlage und Führung einer aktuellen Registratur ein. Wenn Verhandlungen außer Haus stattfandem, mußte er den Bürgermeister und/oder die beauftragten Ratsherren begleiten. Er war ebenso zuständig für die gesamte Schriftlichkeit, die im Zuge der Einnahme von Steuern anfiel. […] Der Stadtschreiber führte die Korrespondenz mit dem Landesherrn, den umwohnenden Adligen und den Städten, mit denen der Rat in Beziehung stand, sowie mit den Geistlichen, Zünften und Bürgern der eigenen Stadt. Verschiedentlich korrespondierte der Stadtschreiber auch im Auftrag einzelner Bürger, fertigte also Bittschriften, Testamente, Erklärungen, Atteste etc. an, sofern der Auftraggeber des Schreibens unkundig war oder bestimmte Verwaltungsgepflogenheiten beachtet werden mußten“.

[15] Musketier*in [schwed. musketerare, musketör, franz. mousquetaire, dän. musketeer, tschech. mušketýr]: Fußsoldat, „Menschgetierer“ nach dem Elsässer Kannengießer Augustin Güntzer; GÜNTZER, Kleines Biechl, S. 238, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln, den Gabelstock, u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Erst bei 30 m konnte man mit einem halbwegs sicheren Treffer rechnen; so FELBERBAUER, Waffentechnik, S. 89. 10-12 % der Kugeln erreichten ihr Ziel. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2-3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm u. wog etwa 4,5–4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- u. Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – u. schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt u. Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.; BEAUFORT-SPONTIN, Harnisch, S. 119ff.

[16] Dukaten, Dukat: ab 1559 Reichsmünze = 4 Gulden. 1 Gulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer = 240 Pfennige. 1 Reichstaler = 1 ½ Gulden. 1 Golddukat = 2 Taler = 48 Groschen.

[17] Korporal [schwed. korpral, dän. korporal, tschech. desátník]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 60: „Die Corporalen sollen gute / redliche / und versuchte Soldaten seyn / die schreiben / lesen / und rechnen können. In dem commandieren sollen sie gleiche ordnung halten / die Schiltwachten zu guter zeit aufstellen / und ihr Ansehen bey den Soldaten erhalten: Sie sollen gantz eiserne Ladstecken / Krätzer / und Kugelzieher an ihren Musqueten haben / daß sie den Soldaten zu hülff kommen mögen“. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 20 Rt. (1629; SCHWARTZ, Die Neumark I, S. 94) ) bis 24 Rt. erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15. In der kursächsischen Armee erhielt er bei der Reiterei 25 fl.; MÜLLER, Das Söldnerwesen, S. 13. Nach Banérs Verpflegungsordnung vom 4.10.1634 erhielt ein Korporal nur ca. 1-2 Rt. zehntätige Lehnung; BLÖTHNER, Der Dreißigjährige Krieg, Östlicher Teil, S. 129f. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461. Prag musste 1632/33 den einquartierten Korporalen 24 fl. geben; HALLWICH, Wallenstein‘s Ende 2. Band, S. 264. Nach Gallas‘ Verpflegungsordnung, Zabern, 25.11.1635, waren es 20 fl.; MÜLLER, Schicksale, S. 70. Ein verletzter Korporal erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 70 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1665, S. 596, 597, 598; Nr. 1666, S. 598. Ihm standen 1632 2 Essen zu je 6 Kr., 2 Pfd. Brot, 1 ½ Maß Wein u. Servis täglich zu; PLEISS, Die Werber I, S. 295. In der Leipziger Garnison erhielt ein schwed. Korporal 1642/43 bei der Kavallerie 5 Rt., bei der Infanterie 4 Rt. 9 Gr., 1644 bei der Infanterie 3 Rt. 12 Gr., 1646 alle 10 Tage 1 Rt., 11 Gr.; ZIRR, Die Schweden, S. 803ff. In der Winterverpflegung waren es 1645 12 fl.; KUHLBRODT, Nordhausen 2. Bd., S. 295.

[18] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. Zur Umrechnung v. fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Nach einer anderen nicht unproblematischen Umrechung würde 1 Rt. heute etwa 27, 3 € entsprechen. Nach WILDGRUBER, Die feste Stadt Wasserburg, S. 74, entspräche 1 Rt. 60 DM, also etwa 30 €. Eine Umrechnung v. 1 fl. über den heutigen Feinsilbergehalt v. 15 g in 8 € ist ebenso problematisch; MÜLLER, Die Belagerungen, S. 450. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 540-1.000 € entsprechen. Nach BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 262, soll der fl. einen Wert v. 150 € besessen haben. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.

[19] Johann Sigismund Graf v. Thun-Hohenstein [20.9.1594 Castelfondo-29.6.1646 Tetschen], kaiserlicher Kämmerer, Geheimer Rat, Statthalter v. Böhmen. Sohn des Johann Cyprian v. Thun [1569-1630]; Erbherr auf Tetschen, Klösterle, Choltitz, Castelfondo u. Sarntal; seit 1627 kaiserlicher Kämmerer, Geheimer Rat, zuletzt königlicher Statthalter in Böhmen, Erhebung in den Freiherren- (1604) u. Grafenstand (1629).

[20] Ferdinand III. [13.7.1608 Graz-2.4.1657 Wien], Sohn des Erzherzogs Ferdinand II. v. (Inner-)Österreich [1578-1637], ab 1626 König v. Ungarn, seit 1627 König v. Böhmen, ab 1637 regierender Erzherzog v. Österreich u. Kaiser des Heiligen Römischen Reiches; seit 1625 Ordensritter vom Goldenen Vlies. Ferdinand III. erhielt eine vor allem durch Jesuiten vermittelte streng katholische Erziehung u. wurde ab 1620 auf die Nachfolge seines Vaters Ferdinand II. vorbereitet. Er wurde 1626 zum ungarischen u. 1627 zum böhmischen König gewählt. Nach der von ihm unterstützten Ermordung Wallensteins (25.2.1634) übernahm er als kaiserlicher Generalissimus die kaiserlichen u. kurbayerischen Truppen u. führte sie zusammen mit dem Kardinal-Infanten in die Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634, deren Erfolg ihm zugerechnet wurde, der tatsächlich aber Gallas zu verdanken war. Die Schlacht und ihre Folgen ebnete den Weg zum Prager Frieden. Seine Machtpolitik wurde allerdings nicht nur durch die eigenen finanziellen Resourcen, sondern auch durch die weiter nachlassenden Möglichkeiten Spaniens u. die wachsende Macht der Schweden u. Franzosen begrenzt. Nach dem militärischen Zusammenbruch Spaniens bewegte er sich unter dem Druck der Reichsstände, wenn auch nur zögerlich, auf den Frieden zu. Ferdinand III., der „Kaiser des Westfälischen Friedens“, musste 1648 unter dem Druck Maximilians I. v. Bayern der Abtretung des Elsass, v. Metz, Toul u. Verdun an Frankreich u. umfangreicher norddeutscher Gebiete an Schweden sowie der Schwächung der kaiserlichen Zentralgewalt gegenüber den großen Reichsständen zustimmen. Auch verlangte § 3 des Vertrages v. Münster den Verzicht der kaiserlichen Unterstützung für Spanien im noch andauernden spanisch-französischen Krieg [nach MDSZ]. HÖBELT, Ferdinand III.; REPGEN, Ferdinand III. Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.; HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau; REBITSCH; ÖHMAN; KILÍAN, 1648.[21]i Hermann Fortunat [Fortunatus] v. Baden-Rodemachern [23.1.1595 Rastatt-4.1.1665 Kastellaun], kaiserlicher Obrist.

[22] Regiment [schwed. regimente, dän. regiment, tschech. pluk]: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260-300.000 fl. angesetzt. Die Aufwendungen Prags für die 23monatige Einquartierung des Regiments Anton v. Weveld u. eine Fähnlein Maximilians v. Walstein betrugen 206.235 fl. 30 kr.: HALLWICH, Ungedruckte Briefe 2. Bd., S. 264f. Teilweise wurden Regimenter auch v. ihren Inhabern weiterverkauft, so Christian II. v. Anhalt-Bernburg, 2.8.1628; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: [17r] „Farensbeck [Farensbach; BW] hat sein Regiment, vmb 10 m[ille], Tahler, weggegeben, dem Jungen herr Max von Wallstein [Waldstein; BW]“. Richelieu hielt fest; Vertrewlich freundlich Gespräch: „Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung“. Das entsprach 264.000 fl. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 u. 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft v. seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige. Selbst in Zeitungsmeldungen gab es etwa am 3.4.1633 aus Franken Zweifel an den Angaben; BÖNING, Dreißigjähriger und Öffentlichkeit, S. 395: „Die Friedländische Armee ligit hin vnnd wieder vmb Schlackenwald / Schlackenwert / Dachaw / etc. ist aber bey weitem nicht so starck / alß man es außgeschryen / seyn wol viel Regimenter / aber sehr Schwach / vnd theils vber 400. Mannn nicht starck / mehrentheils Genötigte vnd Gezwungene“. Georg Wilhelm v. Brandenburg an Ferdinand II., 3.5.1630; HALLWICH, Briefe u. Akten 1. Bd., Nr. 13, S. 15f.: „Meine Arme Lande aber mußenn nicht alleinn daß Volck, so im Lande sich befindet, unnderhalten, sondern auch dennen, so inn andere Lande einquartiret, den Soldt unndt swart ann Reichsthalernn in specie oder mit großem auffgeldt nachschickenn. Ja sie mußen zu behueff der Servicen sderer, so ausserhalb Landes ihre Quartier habenn, viel tausent Thaler auffbringen, auch muß der Soldt gantz ubermäßig unndt nicht nach Monaten, wie soonst bey allenn Kriegenn gebräuchlich, sondernn nach wochenn gereichet werdenn, nicht allein denen, so nurt etliche wenig wochen in den Quartieren verbleiben, sondern auch denen, welche zu 12, 18, 20 unndt mehr Monaten ihre Quartier behalten, daß also der Soldat im Jahr auff 13 Monat dienet, da doch bey wenigen Kriegen erfahrenn wordenn, daß volle 12 Monat im Jahr außgezahlet worden weren. Der soldt wirdt auch dergestaldt, alß wann alle Regimenter complet werenn, gemahnet, da doch die recreuten offters kaum inn 6 Monatenn erfolgenn. Ich will geschweigenn, daß vielleicht wol derer Regiment köndten gefunden werden, welche niemahl, auch auff gegenwertige stunde, nicht complet wordenn, muß also der Soldt vom 1. Novembris ann den Soldaten vor voll gegeben werdenn, da doch derer viel allererst im Martio oder Aprili oder wol nimmer zum Regiment kommen. Es werdenn auch nicht allein starcke summen zu behueff der Artillerie erhobenn, sondern noch darzu vor iedere Companie Rüstwagen, Pferde, Lunten, Karrenn, Schuppen unndt waß des dinges viel mehr begehret. Dieß alles wirdt auch mit solcher indiscretion unndt scharffer militarischer Exe-[S. 16]cution unndt dabey vorgehendenn Excessen, derer gegen Euer Kay. Mayt. erwehnung zu thuen Ich fast bedenckenn trage, von den armen Leuten erzwungen unndt darüber viel seuffzenn unndt bittere threnen außgepreßet. Eß geschiehet auch solches mit seiner solchen manier, daß wol Niemandt, der eß sonst nicht wuste, sollte glauben können, daß noch ein Churfürst im Lande. Theilß der Soldaten sagen ungescheuet, sie fragten nichtes nach mir, unndt wiße mann noch nicht, wie lange Ich Chuerfürst unndt Herr im Lande bleiben werde. Geschiehet eß aber einmahl, daß mann etwaß, so im Lande zu suchen, ann mich gelangen leßet, so stehet so baldt die commination [Strafandrohung; BW] dabey, wolle Ich eß nicht anordnen, so wolle mann eß selbst suchenn, wo mann eß findet, unndt dieses alles wierderfähret mir von frembden nationen, theilßs vonn geringen officirern unndt wol gemeinen Soldaten“. Richelieu gegenüber Beichtvater Père Joseph über die mangelhafte Organisation der kaiserlich-bayerischen Armeen u. zum Zustand der französischen Armee (1638); Vertrewlich freundlich Gespräch: „Zum andern ist das Teutschland vor Zeiten wohl ein mächtig Land gewest / aber die langwürige Krieg vnd so wohl Freund als Feind haben es also verderbt / daß es jhme nicht mehr gleich vnd nicht der dritte Theil am Volck vbrig vnd selbiges also erarmet ist / daß der Arm dem Reichen gleich / das grosse / breite vnd weite Land öd ligt / vnd niemand bey seinem wohnen kann. So haben wir gut wider ein so verderbt Reich / vnd wider einen solchen Fund zu kriegen / der gleich wohl eine erfahrne tapffere Soldatesca in Anzug bringen kann / aber ohne Ordnung / ohne Bezahlung / ohne Disciplin, das gantze Teutschland ist fast ein Quartier vnd stehet dem Soldaten preiß / allda noch er / noch der Inwohner zu leben hat / vnd wann er in das Feld ziehet / keinen Proviant / oder andere Nothwendigkeit sind / daß er also in Mangel dessen von seinen eygnen Vnordnungen sich verzehrt. Die Regiment vnd Compagnien seynd viel in Anzahl / aber mit wenig gemeinen Knechten ersetzt / vnd die Officier erpressen doch die Contributiones für völlig. Bey den Regimenten befinden sich wenig Obristen in Person / also wann Fehler vorüber gehen / so wohl im Feld als in Quartieren / ist niemand der helffen / der den man zu red stellen köndte. Wo ein Corpus beysam̃en / commandiren vnterschiedene Generales, der ein will für sich / der ander hindersich / der ein es auff Welsch / der ander auff Teutsch haben. Vnd das gemeine Wesen gehet vnter dessen zu Scheitern. Die höchste Häupter sehen von weitem zu / vermeynen es mit Ordinantzen, Commissarien, Currieren, Botten vnd Brieffen zu erbesseren / ziehen doch niemand schuldigen zu gebührender Straff / lassen allein das gute Glück walten. Aber bey solcher manier zu kriegen ohne ein rechtes General Haupt / ohne Geld vnd Disciplin, ohne Vorsehung vnd Rarh / mit verderbung eygener Land vnd Leuth / allda denen Soldaten alles preiß stehet / vnd sie sich selber vntereinander spoliren, plündern / vnd auffreiben auch alle Vnbild / Vnfugsamkeit / vnd Laster gleichsam gestattet wirdt / kann weder Göttlicher Segen / noch menschlich Glück bestehen. Wann Gott vnsern Feinden nit bessern Sinn gibt / so haben wir ein gewunnes Spiel. Wann sie aber wolten kriegen wie wir / mit ordentlicher Bezahlung / daß der Vnderthan beym Feldbaw erhalten / vnd dardurch der Soldat sein Nahrung haben würde / so möchte sich leichtlich das Glück vmbschlagen / vnd ein Armee von 12000 also disciplinirten Soldaten Vns mehr Abbruch thun als jetzund 24000. Mann / welche wo sie in jhrem aignen Land hinkommen / entweder gar nichts zu leben finden / oder wan sie einen Vorrath antreffen / verderben und verwüsten sie in einem tag was auff etliche Wochen erklecken köndte / ruiniren vnd machen zu Schanden vnd Vnnutz / alles so sie hernach zu jhrem selbst aignem vnentbärlichen Gebrauch mit vil Gelt nit repariren mögen / daß also in wenig tagen jhr Anzal ohne Schwerdtstreich für sich selbst mercklich geschwächt wird / vnd viel einen Absprung zu vns nem̃en / vnd sich bey vns vnterhalten lassen. So seind sie mit Waffen / Schantzzeug / vnd andern Beraitschafften zu einem Feldzug nothwendig auß Vnvorsehung / vnd Mangel Geltes schlecht gerüst / jhr Cavalleria vbel montirt, vnd welche annoch bey allen Treffen die erste geweßt / so durchgangen. Betten wir also nun Gott / daß er sie nit besser kriegen lerne / darzu sie noch viel Mittel haben / wann sie an jhnen selber nit verzweiffleten. Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung. Solten dann die gegen vns gelegene Craiß mit concurrirung der Spanier / welche sonst das Geld außmessen / vñ nit zehlen/ nit vermögen mit solch richtiger Bezahlung bey 12. in 15000. Mann zu erhalten / darbey widerumb gute Disciplin gestifft / vnd der Vnterthan vnuerhindert bey seinem Feldbaw beschirmet / vnd jhme die Mittel gemacht würden / sein ordentliche aufferlegte Contribution zu lieffern. Ich muß bekennen / weil einem versuchten teutschen Soldaten 3. vnserer Frantzosen kaum gewachsen sind / daß wir wider ein solche Armee gnugsam zu schaffen haben würden / dann Hertzog von Weimar am teutschen Volck zimblich abkommen / muß sich fast der Frantzosen bedienen. Wann es aber gehet wie bißhero / wirdt er bald widerumb teutsche Knecht bekommen / vnd bey vns die Noth nit seyn / daß weder ich noch E. Ehrw. auff die Post sitzen / nach Cöln zu reysen / vnd Frieden zu machen / wie wir sonst im widrigen Fall thun müsten“.

[23] Paul Kaufmüller [ – ], kaiserlicher Leutnant.

[24] Illustrirte Chronik von Böhmen 1. Bd., Prag 1852, S. 176.

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Paraminski [Paraminsky], Johannes

Paraminski [Paraminsky], Johannes; Obrist [ – ]

Johannes Paraminski [Paraminsky] [ – ] hatte 1634 noch als Obristleutnant[1] eines Kroatenregiments[2] unter dem Obristen[3] Corpes[4] in kaiserlichen Diensten[5] gestanden.

Der Fuldaer[6] Chronist Gangolf Hartung [1597-1667][7] teilte zu 1634 mit: „Den 16. october, montags gegen abent SPat, sindt die hessische[8] Saltaden,[9] Jergens andert halb hundert, widerumb in die Stadt fulda Komen, sindt aller ins Schloß gezogen, und trin Liegen bleiben, des morgens haben sie die Burgerschafft gar hoch Rantzionirt,[10] undt haben die Burger eine große Summe gelts sollen erlegen, wie die hessische Saltaden auf daß gelt wardten, So Komp der oberst Curpus mit 1000 Crawatten, den 18. october, mittwochen, in mittag, undt umb Rendt die Stadt fulda, undt uberfelt die hessische Saltaden undt bleiben Ihrer ein oder 18 Dodt,[11] undt die andern alle gefangen,[12] sindt die gefangene alle nach Schweinfort[13] geschickt worden zu dem obersten bickcolomny,[14] haben die Crawatten den einfall zu hunfelt[15] den hessische widerumb wettgemacht“.[16] Der Fuldaer[17] Chronist Gangolf Hartung [1597-1667][18] teilt mit: „Anno 1637 den 12. Marcy, Donnerstag, ist deß Obristen Corbuß sein oberst Leuttenamt,[19] auß der Stadt Fulda gezogen, mit 3 Company Crawatten. Undt ist So balt der General Isellohn[20] widerumb in die Stadt Komen, mit viell Volck und Quartir bey den Burgern gemacht, ist die Burgerschafft gar hart beschwert geweßen“.[21]

Eine Übertragung des Kroatenregiments Corpes, der am 17.9.1638 bei Benfeld[22] gefallen war, an Paraminski wurde nicht durchgeführt, da Feldmarschall[23] Johann von Götz[24] diesen als nicht geeignet bezeichnet hatte.[25] Das Regiment wurde dagegen Földvary[26] übertragen. Später avanzierte er jedoch noch zum Obristen.

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant, tschech. podplukovník]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Heirat, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u. Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] u. 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1628) wurden z. T. monatlich 320 Rt. (SCHWARTZ, Die Neumark I, S. 94) oder 400 Rt. (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. 1632/33 musste Prag für einen Obristleutnant des Regiments Anton v. Weveld 600 fl. monatlich aufwenden; HALLWICH, Wallenstein‘s Tod 2. Bd., S. 264. Lt. Verpflegungsordonnanz Gustav II. Adolfs standen ihm 8 Essen im Wert v. Je 1/8 Rt., 8 Pfd. Brot, 6 Maß Wein u. Servis zu; PLEISS, Die Werber I, S. 295. Nach Gallas‘ Verpflegungsordnung, Zabern, 25.11.1635, hatte die jeweilige Stadt 160 fl. aufzubringen; MÜLLER, Schicksale, S. 70. In der Leipziger Garnison erhielt er bei der Kavallerie 1642/43 100 Rt., zu Fuß 61 Rt., 1644 70 Rt. bzw. 30 Rt. u. 18 Rt. Servis; ZIRR, Die Schweden, S. 802ff. In der Winterverpflegung waren es 1645 120 fl.; KUHLBRODT, Nordhausen 2. Bd., S. 294. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 4.11.1629: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285. Nach der Schlacht bei Lützen (1632) gab es für einen verletzten Obristleutnant 500 fl. Belohnung; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., S. 598. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Obristleutnant nach der Schlacht bei Jankau (1645) 500 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen.

[2] Kroaten [Crabaten]: kroatische Regimenter in kaiserlichen u. kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die v. „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke u. Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore u. Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung u. Disziplinierung dieser „Streifparteien“ u. wurde v. diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Nach den Beobachtungen Christians II. v. Anhalt-Bernburg (1627) waren unter den kaiserlichen Kroaten auch viele Deutsche in kroatischer Kleidung; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: 39v. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. GRANT, Memoiren, S. 81f.: „Diese irregulären Truppen wurden üblicherweise zu jedem verzweifelten Einsatz befohlen, denn ihre Art zu kämpfen ähnelte der der wilden Panduren. Sie trugen kurze Wamse und Harnische aus Stahl, lange, weiße Reiterhosen und Pelzmützen. Ihre Waffen waren lange Luntenschlösser mit gezogenen Läufen, Säbel und Dolche – Raubgut war ihre einzige Bezahlung und alleiniger Antrieb zum Krieg“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) u. Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Der Benediktinermönch Johannes Bozenhart [um 1586-1664] aus dem Kloster Elchingen (1631); BRUNNER, Schicksale des Klosters Elchingen, S. 166: „Diese Croaten sein fast alle schussfrei. Neulich hat sich einer zu Ulm fast mausig gemacht [übermütig geworden; BW], desswegen die Schildwacht gezwungen worden, auf ihn zu schiessen, schiesst ihn derowegen an die Blasen [Beutel; BW]. Der Croat aber erschüttelt nur den Kopf ein wenig, so springt die Kugel alsbald an den nahe dabei stehenden Thorwart, welcher alsbald auf dem Platz todt verblieben, der Croat aber sich aus dem Staub gemacht“. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. BÖNING, Dreißigjähriger Krieg und Öffentlichkeit, S. 394: „Das Schreckensbild des barbarischen Fremden wurde gepflegt: es ist nicht das traditionelle des Türken, stattdessen wird der auf kaiserlicher Seite kämpfende Kroate als ‚Teuffelsgesindel‘ und Landverderber‘ apostrophiert, jede ‚vberauß schreckliche Barbarische Prozedur‘ war von ihm zu erwarten“. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian v. Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte”. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet”. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben. Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ “. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / ob sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“. THEATRUM EUROPAEUM 2. Band, S. 630 (1631): „Den 10. Martii sind die Crabaten ein halbe Meil von der Prager Newstatt / zimblich starck zu Roß vnnd Fuß ankommen / ein schönes Dorf Micheln genant / in Brand gesteckt / Mann / Weib / vnnd Kinder / was nicht entlauffen können / entweder nidergehawen oder ins Fewer gejaget : ist also groß Elend gewesen. Das verbrandte Stroh hat der Wind / weil er gleich darbey entstanden / biß nach Prag gar auff die Brücke getrieben. Die Sächsische haben sich zwar alsbald zu Roß vnnd Fuß hinauß begeben / in Meynung sich an die Crabaten zumachen: aber selbige hatten sich vor jhrer Ankunfft schon weg gemacht / vnd vnderwegens noch etliche Dörffer angezündet”. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Über erfolgreichen Widerstand böhmischer Bauern (1632) berichtet WATTS, The Swedish Intelligencer, S. 275: „Am selben 3. Februar begaben sich einige lose Truppen an Krabaten und anderen (auf der Suche nach Plünderung) über den Fluß Moldau in Richtung Pilsen. Als die Bauern davon Nachricht erhielten, sammelten sich 600 von diesen, versenkten zuerst die Boote, in welchem die Krabaten den Fluss überquert hatten. Sie griffen sie dann an und schlitzten die Hälse der Plünderer. Derart bedienten die Bauern die Krabaten des Öffteren, dessen bloßer Namen ihnen mehr verhasst war, als irgendein anderer der Kaiserlichen“. Gefangene Kroaten wurden unter Gustav II. Adolf in schwedische Kupferbergwerke verbracht; DUVE, DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 4; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87. Vgl. WEISE, Grausame Opfer ? WEISE, Die kaiserlichen Kroaten; WEISE, Mobilität; WEISE, Adlige Kroatenobristen; WEISE, Gewaltprofis. – Regiment [schwed. regimente, dän. regiment, tschech. pluk]: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260-300.000 fl. angesetzt. Die Aufwendungen Prags für die 23monatige Einquartierung des Regiments Anton v. Weveld u. eine Fähnlein Maximilians v. Walstein betrugen 206.235 fl. 30 kr.: HALLWICH, Ungedruckte Briefe 2. Bd., S. 264f. Teilweise wurden Regimenter auch v. ihren Inhabern weiterverkauft, so Christian II. v. Anhalt-Bernburg, 2.8.1628; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: [17r] „Farensbeck [Farensbach; BW] hat sein Regiment, vmb 10 m[ille], Tahler, weggegeben, dem Jungen herr Max von Wallstein [Waldstein; BW]“. Richelieu hielt fest; Vertrewlich freundlich Gespräch: „Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung“. Das entsprach 264.000 fl. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 u. 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft v. seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige. Selbst in Zeitungsmeldungen gab es etwa am 3.4.1633 aus Franken Zweifel an den Angaben; BÖNING, Dreißigjähriger und Öffentlichkeit, S. 395: „Die Friedländische Armee ligit hin vnnd wieder vmb Schlackenwald / Schlackenwert / Dachaw / etc. ist aber bey weitem nicht so starck / alß man es außgeschryen / seyn wol viel Regimenter / aber sehr Schwach / vnd theils vber 400. Mannn nicht starck / mehrentheils Genötigte vnd Gezwungene“. Georg Wilhelm v. Brandenburg an Ferdinand II., 3.5.1630; HALLWICH, Briefe u. Akten 1. Bd., Nr. 13, S. 15f.: „Meine Arme Lande aber mußenn nicht alleinn daß Volck, so im Lande sich befindet, unnderhalten, sondern auch dennen, so inn andere Lande einquartiret, den Soldt unndt swart ann Reichsthalernn in specie oder mit großem auffgeldt nachschickenn. Ja sie mußen zu behueff der Servicen sderer, so ausserhalb Landes ihre Quartier habenn, viel tausent Thaler auffbringen, auch muß der Soldt gantz ubermäßig unndt nicht nach Monaten, wie soonst bey allenn Kriegenn gebräuchlich, sondernn nach wochenn gereichet werdenn, nicht allein denen, so nurt etliche wenig wochen in den Quartieren verbleiben, sondern auch denen, welche zu 12, 18, 20 unndt mehr Monaten ihre Quartier behalten, daß also der Soldat im Jahr auff 13 Monat dienet, da doch bey wenigen Kriegen erfahrenn wordenn, daß volle 12 Monat im Jahr außgezahlet worden weren. Der soldt wirdt auch dergestaldt, alß wann alle Regimenter complet werenn, gemahnet, da doch die recreuten offters kaum inn 6 Monatenn erfolgenn. Ich will geschweigenn, daß vielleicht wol derer Regiment köndten gefunden werden, welche niemahl, auch auff gegenwertige stunde, nicht complet wordenn, muß also der Soldt vom 1. Novembris ann den Soldaten vor voll gegeben werdenn, da doch derer viel allererst im Martio oder Aprili oder wol nimmer zum Regiment kommen. Es werdenn auch nicht allein starcke summen zu behueff der Artillerie erhobenn, sondern noch darzu vor iedere Companie Rüstwagen, Pferde, Lunten, Karrenn, Schuppen unndt waß des dinges viel mehr begehret. Dieß alles wirdt auch mit solcher indiscretion unndt scharffer militarischer Exe-[S. 16]cution unndt dabey vorgehendenn Excessen, derer gegen Euer Kay. Mayt. erwehnung zu thuen Ich fast bedenckenn trage, von den armen Leuten erzwungen unndt darüber viel seuffzenn unndt bittere threnen außgepreßet. Eß geschiehet auch solches mit seiner solchen manier, daß wol Niemandt, der eß sonst nicht wuste, sollte glauben können, daß noch ein Churfürst im Lande. Theilß der Soldaten sagen ungescheuet, sie fragten nichtes nach mir, unndt wiße mann noch nicht, wie lange Ich Chuerfürst unndt Herr im Lande bleiben werde. Geschiehet eß aber einmahl, daß mann etwaß, so im Lande zu suchen, ann mich gelangen leßet, so stehet so baldt die commination [Strafandrohung; BW] dabey, wolle Ich eß nicht anordnen, so wolle mann eß selbst suchenn, wo mann eß findet, unndt dieses alles wierderfähret mir von frembden nationen, theilßs vonn geringen officirern unndt wol gemeinen Soldaten“. Richelieu gegenüber Beichtvater Père Joseph über die mangelhafte Organisation der kaiserlich-bayerischen Armeen u. zum Zustand der französischen Armee (1638); Vertrewlich freundlich Gespräch: „Zum andern ist das Teutschland vor Zeiten wohl ein mächtig Land gewest / aber die langwürige Krieg vnd so wohl Freund als Feind haben es also verderbt / daß es jhme nicht mehr gleich vnd nicht der dritte Theil am Volck vbrig vnd selbiges also erarmet ist / daß der Arm dem Reichen gleich / das grosse / breite vnd weite Land öd ligt / vnd niemand bey seinem wohnen kann. So haben wir gut wider ein so verderbt Reich / vnd wider einen solchen Fund zu kriegen / der gleich wohl eine erfahrne tapffere Soldatesca in Anzug bringen kann / aber ohne Ordnung / ohne Bezahlung / ohne Disciplin, das gantze Teutschland ist fast ein Quartier vnd stehet dem Soldaten preiß / allda noch er / noch der Inwohner zu leben hat / vnd wann er in das Feld ziehet / keinen Proviant / oder andere Nothwendigkeit sind / daß er also in Mangel dessen von seinen eygnen Vnordnungen sich verzehrt. Die Regiment vnd Compagnien seynd viel in Anzahl / aber mit wenig gemeinen Knechten ersetzt / vnd die Officier erpressen doch die Contributiones für völlig. Bey den Regimenten befinden sich wenig Obristen in Person / also wann Fehler vorüber gehen / so wohl im Feld als in Quartieren / ist niemand der helffen / der den man zu red stellen köndte. Wo ein Corpus beysam̃en / commandiren vnterschiedene Generales, der ein will für sich / der ander hindersich / der ein es auff Welsch / der ander auff Teutsch haben. Vnd das gemeine Wesen gehet vnter dessen zu Scheitern. Die höchste Häupter sehen von weitem zu / vermeynen es mit Ordinantzen, Commissarien, Currieren, Botten vnd Brieffen zu erbesseren / ziehen doch niemand schuldigen zu gebührender Straff / lassen allein das gute Glück walten. Aber bey solcher manier zu kriegen ohne ein rechtes General Haupt / ohne Geld vnd Disciplin, ohne Vorsehung vnd Rarh / mit verderbung eygener Land vnd Leuth / allda denen Soldaten alles preiß stehet / vnd sie sich selber vntereinander spoliren, plündern / vnd auffreiben auch alle Vnbild / Vnfugsamkeit / vnd Laster gleichsam gestattet wirdt / kann weder Göttlicher Segen / noch menschlich Glück bestehen. Wann Gott vnsern Feinden nit bessern Sinn gibt / so haben wir ein gewunnes Spiel. Wann sie aber wolten kriegen wie wir / mit ordentlicher Bezahlung / daß der Vnderthan beym Feldbaw erhalten / vnd dardurch der Soldat sein Nahrung haben würde / so möchte sich leichtlich das Glück vmbschlagen / vnd ein Armee von 12000 also disciplinirten Soldaten Vns mehr Abbruch thun als jetzund 24000. Mann / welche wo sie in jhrem aignen Land hinkommen / entweder gar nichts zu leben finden / oder wan sie einen Vorrath antreffen / verderben und verwüsten sie in einem tag was auff etliche Wochen erklecken köndte / ruiniren vnd machen zu Schanden vnd Vnnutz / alles so sie hernach zu jhrem selbst aignem vnentbärlichen Gebrauch mit vil Gelt nit repariren mögen / daß also in wenig tagen jhr Anzal ohne Schwerdtstreich für sich selbst mercklich geschwächt wird / vnd viel einen Absprung zu vns nem̃en / vnd sich bey vns vnterhalten lassen. So seind sie mit Waffen / Schantzzeug / vnd andern Beraitschafften zu einem Feldzug nothwendig auß Vnvorsehung / vnd Mangel Geltes schlecht gerüst / jhr Cavalleria vbel montirt, vnd welche annoch bey allen Treffen die erste geweßt / so durchgangen. Betten wir also nun Gott / daß er sie nit besser kriegen lerne / darzu sie noch viel Mittel haben / wann sie an jhnen selber nit verzweiffleten. Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung. Solten dann die gegen vns gelegene Craiß mit concurrirung der Spanier / welche sonst das Geld außmessen / vñ nit zehlen/ nit vermögen mit solch richtiger Bezahlung bey 12. in 15000. Mann zu erhalten / darbey widerumb gute Disciplin gestifft / vnd der Vnterthan vnuerhindert bey seinem Feldbaw beschirmet / vnd jhme die Mittel gemacht würden / sein ordentliche aufferlegte Contribution zu lieffern. Ich muß bekennen / weil einem versuchten teutschen Soldaten 3. vnserer Frantzosen kaum gewachsen sind / daß wir wider ein solche Armee gnugsam zu schaffen haben würden / dann Hertzog von Weimar am teutschen Volck zimblich abkommen / muß sich fast der Frantzosen bedienen. Wann es aber gehet wie bißhero / wirdt er bald widerumb teutsche Knecht bekommen / vnd bey vns die Noth nit seyn / daß weder ich noch E. Ehrw. auff die Post sitzen / nach Cöln zu reysen / vnd Frieden zu machen / wie wir sonst im widrigen Fall thun müsten“.

[3] Obrist [schwed. överste, franz. mestre de camp, dän. oberst, tschech. plukovník]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld u. 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. In der Garnison Leipzig bezog ein schwedischer Obrist der Kavallerie 1642/43 noch 200 Rt., 1644 120 Rt. u. 30 Rt. Servis, ein Obrist der Infanterie dagegen nur 69 Rt. u. 30 Rt. Servis; ZIRR, Die Schweden, S. 802ff. In der Winterverpflegung waren es 1645 120 fl.; KUHLBRODT, Nordhausen 2. Bd., S. 294. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung v. Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Seit Kriegsanfang war man auf Beute fixiert. Zeitungsbericht aus München, 3.12.1620; BÖNING, Dreißigjähriger Krieg und Öffentlichkeit, S. 316: „So meldet Herr Wentzin [Lorenz Wensin v. Rohlstorf zu Kronwinkel; BW] das er biß in 60000 fl. wehrt bekommen vnnd mus ein schlechter Obr: oder Hauptmann sein der in diesem Krieg nicht vber 30000 fl. erobert“ habe. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollte, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten u. offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Georg Wilhelm v. Brandenburg an Ferdinand II., 3.5.1630: HALLWICH, Briefe u. Akten 1. Bd., Nr. 13, S. 14f.: „Unndt wurde eß uf solchenn fall sich leichtlich gebenn, ob Euer Kay. Mayt. alßdann auff solcher Leute Dienste, die nichtes mehres alß groß unndt reich zu werden suchenn, die auch wol, wenn sie den Seckel gefulllet, lieber inn ruhe zu sizenn, alß zu fechten begehrenn möchtenn, sich mehr, alß auff ihrer gehorsamen Churfürsten undt Ständte gutten, getreuesten und gehorsambsten affection werden verlassenn können“. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, v. denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. Teilweise wurden Regimenter auch v. ihren Inhabern weiterverkauft, so Christian II. v. Anhalt-Bernburg, 2.8.1628; http://diglib.hab.de edoced000228/start.htm, [17r] „Farensbeck [Farensbach; BW] hat sein Regiment, vmb 10 mille, Tahler, weggegeben, dem Jungen herr Max von Wallstein [Maximimilian v. Waldstein; BW]“. Moritz Heinrich v. Nassau-Hadamar [1626-1679] erhielt 1640 bereits mit 13 Jahren in Anerkennung der Verdienste seines Vaters Johann Ludwig ein Kürassierregiment u. den Sold eines Obristen; Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten des Jahres 1779. Dillenburg 1779, Sp. 422. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Selbstzeugnissen, Chroniken etc. nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.; KAPPELMEYER, Die Obristen der Krone Schweden.

[4] Markus Freiherr v. Corpes [Corpeß, Corpus, Corpusz, Corpitz, Corps, Cörber, Coepus, Korpus, Korbitz, Carpus, Kargis, Kerpus, Curbuß, Curpus, Marquis Corpus”] [ –19.7.1638 bei Steinfeld], angeblich spanischer Herkunft, Obristleutnant (1628) u. Obrist (1631/32) eines kaiserlichen Kroatenregiments, 1632 Freiherr. WIßGRILL, Der Schauplatz 2. Bd., S. 158f.; WEISE, Adlige Kroatenobristen; WEISE, Gewaltobristen, S. 278ff.

[5] Vgl. auch BRNADIC, Imperial Armies (1) u. (2); HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau; REBITSCH; ÖHMAN; KILÍAN, 1648; ALLMAYER-BECK, Die kaiserlichen Kriegsvölker; SCHREIBER, Des Kaisers Reiterei.

[6] Fulda; HHSD IV, S. 154ff.

[7] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 114.

[8] Hessen-kasselische Armee: „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein. Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie v. Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.

[9] Söldner: Der Superintendent zu Halle, Arnold Mengering, schrieb 1638 in seiner „Perversa Ultimi Seculi Militia“, S. 431: „Vnsere heutige Krieger sind mehrteils fast nichts / als BeutemacheR / PlündereR / BawerBlacheR vnd LeutschindeR / TribulireR vnd PeinigeR / EngstigeR vnd LeutbetrübeR / Summa / BuschklöppeR vnd StrassenräubeR / etc“. So auch der spanische Offizier Francisco de Valdés: „An dem Tag, an dem ein Mann zur Pike greift, und Soldat wird, an diesem Tag hört er auf, ein Christ zu sein“. JUNKELMANN, Tilly, S. 27. Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen u. ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen u. arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, u. Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren u. deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein v. den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung u. Einstellung v. Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit u. Zahlungen zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die v. Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl v. Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”. Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten u. den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel u. Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten u. ihre Herkunft, ihre Lebensweise u. ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph 2. Bd., S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung v. Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung u. Armee differierte u. oft v. Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung v. KAPSER, Kriegsorganisation, S. 271ff., entstammten v. den 1638-1648 in Kurbayern u. in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- u. Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- u. Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau u. Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7-1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold u. Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) u. der Möglichkeit, v. Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, u. dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise u. steigender Löhne aber nur Handgeld u. die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde u. für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt u. von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen v. den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben u. Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die v. ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder v. ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten u. Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, v. erbitterten Bauern erschlagen wurden oder v. ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik v. Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen u. am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen. Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nicht ehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178. Auf der unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, u. wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang v. Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636; WILSON, Der Dreißigjährige Krieg, S. 942ff.

[10] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, Auslösen v. Personen, Gegenständen oder Vieh. Auch Leichname mussten ausgelöst werden. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1642), S. 91: „Vnterdessen wurd auß Düren sub dato den 13. Martij geschrieben / nachdem der Feind daselbsten alles ausgeplündert vnd weggeraubt / habe er darauff angefangen alle Bürger / Frauen / Kinder vnnd Gesind / niemand außgescheiden / zu rantzioniren / also daß alle Jnnwohner der Dörffer / vnnd wo sie sonsten einen Bawern bekommen können / sich der Rantzion vnderwerffen müssen / die jenigen aber / so solches zu thun nicht vermocht / seyen ohn alle Gnad nidergeschossen worden“. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand u. Beruf oft 300 Rt. u. mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Die Gefangenen behielt man solange, bis die teilweise sehr hohen Auslösesummen aufgebracht wurden, was Monate, auch Jahre dauern konnte. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant v. Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man v. ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs u. Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“. Teilweise trieben Offiziere einen regelrechten Handel mit Gefangenen. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant u. Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden.

[11] Kriegsverluste: Die Liga hatte im Böhmischen Krieg 14.000 Mann v. 20.000 Mann verloren (STABER, Preysing, S. 182), daher waren noch 1624 nur 15 % der ligistischen Soldaten altgedient; DAMBOER, Krise, S. 256f. Dazu kam die geringe Lebenserwartung. LINDEGREN, Frauenland und Soldatenleben, S. 143f.: „Insgesamt starben zwischen 1620 und 1630 ungefähr 50.000 schwedische und finnische Soldaten, zwischen 1640 und 1650 waren es 40.000. Im Durchschnitt starben folglich jeweils 38 % der zwanzigjährigen schwedischen und finnischen Männer zwischen 1620 und 1630 im Kriegsdienst, im folgenden Jahrzehnt 33 Prozent. … Ein einfacher schwedischer Soldat lebte im Dreißigjährigen Krieg durchschnittlich drei Jahre und vier Monate. Exakt genauso lange lebten jene Soldaten, die am Großen Nordischen Krieg (1700-1721) teilnahmen. Offiziere überlebten bedeutend länger, im Durchschnitt acht Jahre. Zwischen Garnisonsverbänden und Feldverbänden gab es in dieser Hinsicht keinen Unterschied“. LINDEGREN, Frauenland, S. 145: „Grob gerechnet kann man behaupten, daß in der ganzen Periode von 1620 bis 1720 ca. 75 % aller Todesfälle auf Krankheiten und andere Entbehrungen zurückzuführen sind. Ca. zehn Prozent starben in Kriegsgefangenschaft. Die restlichen 15 Prozent fielen bei Kampfhandlungen. Ungefähr ein Drittel dieser direkt kampfbezogenen Todesfälle geschah im übrigen im Zusammenhang mit Belagerungen. Große Feldschlachten und kleinere Gefechte forderten im allgemeinen nicht besonders viele Todesopfer, vergleicht man sie mit dem Alltag des Krieges. […] Die Zahl der toten Soldaten kann total auf 1,7 Millionen geschätzt werden. Von diesen starben gut eine Viertel Million im Feld oder infolge von Kampfhandlungen; gut eineinviertel Millionen fielen dem ‚Alltag des Krieges‘ zum Opfer“. Auf dem Titel der v. BANGEN Otto Christoph v. Sparr gewidmeten „Summarischen Chronick“, Köln 1650, werden als Kriegsverluste „auf das wenigste gerechnet“ 325.000 Erschlagene aufgeführt. Alexander Jost v. Haugwitz am 16.10.1629 aus Graudenz an Wallenstein, die Bauern schlügen die Kaiserlichen tot, als wären es Hunde; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 866, S. 328. Nach Scharmützeln, Gefechten etc. fielen viele Verwundete Bauern zum Opfer; LATOMUS, Relationis Historicæ Semestralis Continuatio (1641), S. 19: „Alles / was nicht gefangen / muste fast Haar lassen / dann was sonsten auß der Schwedischen Hände entronnen / vnd vnter die Bawren kam / wurde von denselben vollends von Brod gethan“. Auch verschwanden Soldaten, um sich anderswo eine neue Betätigung zu suchen. Zeitgenössische Verlustangaben je nach Kriegspartei oder Korrespondenten oder Informanten sind meist mit Skepsis zu betrachten.

[12] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen des schottischen Söldners Monro bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Zum Mord an schottischen Gefangenen vgl. FALLON, Scottish Mercenaries, S. 336: „In a communication from Nordstrand on 12 May 1629 to Secretary Dorchester General Morgan (Sir Charles Morgan of Pencarn [1575/1576-1642 Bergen-op-Zoom/1643], englischer Kommandant in Stade; BW) charged the duke of Serboni (Tomasso Cerboni [Serboni] [ -20./21.10.1629 bei Aquanegra (Lombardei)], kaiserlicher Obrist; BW) and his regiment in Jutland with barbarous treatment of Scottish troops. ‘Certains Scotts hertofore being driven in amongst them by tempest he caused them to be taken out of their shippes promising all Courtesie, than he took all the best they had from their backs and afterwardes cased them all to be most viely sacked and murdered by Dragons’ (dragoons)”. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke u. Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Aus Schweinfurt 1634 wird berichtet; SÖDEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 89: „Die Schwedische Garnison erhielt freien Abzug und wurde nach Madenhausen, 1 Meile von Schweinfurt geleitet. Hier mußte sie 5 Tage kampiren. Alle Unteroffiziere und Soldaten wurden durch Hunger und großen Mangel an Lebensmitteln gezwungen Dienste zu nehmen, weil Piccolomini kein weiteres Geleit gestattete“. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt u. wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher 1. Bd., S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant u. Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden. ein seltenes Beispiel für den Umgang mit bei Stadtlohn gefangenen halberstädtischen Soldaten gab Münster 1623; HELVICUS, Caesar victoriosus, S. 392f.: „Der Gefangenen seynd bey fünff tausent / darvon die besten außgesucht / auff das newe in Keyserliche Dienst angenommen / der Rest / welcher fünffthalbtausent / (dieses hat man an dem außgetheilten Brodt abnehmen können) seynd durch eine Compagny Crabaten wehrloß convoiret / vnd [S. 392] vor der Stadt Münster den 9. 10. vnd 11. Augusti / vor vnser lieben Frawen vnd Jöddevelder Pforten gespeiset / vnnd von etlichen tausent Menschen gesehen worden. Welches ein grosser Jammer zu sehen gewesen / wie jämmerlich mancher zerkerbt vnd verwundet / denen die Einwohner Geistlich vnnd weltlich / Jesuiter vnd Capuciner / auch andere Ordenspersonen / nach Vermögen / vnangesehen sie jhre Feinde gewesen / mit Brod / Wein / Bier / Kleidern / vnd andern Verpflegungen zu Hülffe kommen / vnterschiedliche viel heimblich vber seit gebracht / vnd aus der Crabatischen Pædagogi erlöset“. Vgl. Ferdinand III. an Leopold Wilhelm, Regensburg, 1.3.1641: „Anweisung, was nach einer erfolgreichen Schlacht gegen die Schweden unter General Schlang mit den schwedischen Truppen zu geschehen hat: erstlichen, die vor uns gedienet haben in unsern diensten zubehalten, die ubrigen teitschen (wellihe wenig würde zu trauen sein) zu demontiren und disarmiren, und von seine reiter darmit zu posirn, und allsdann den Spanirn in Italien zu uberlassen, die Schweden aber gegen unseren gefangenen auszuwegxhlen, und da noch [etliche] uberbleiben thäten, gefangen zubehalten an einem gewisen ort“. LEDEL, Die Briefe, Nr. 22.

[13] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.

[14] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini, Picolominie, Piccolhuomini] P. d’Aragona, Herzog v. Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Teilnahme am Böhmischen Krieg, unter Pappenheim Dienst als Obristleutnant, 1627 wurde er Kommandant der Leibgarde Wallensteins, Teilnahme am Mantuanischen Erbfolgekrieg u. am 16.11.1632 an der Schlacht bei Lützen, Mitunterzeichner des 1. Pilsener Revers u. Hauptakteur bei der Verschwörung gegen Wallenstein, danach erhielt er reiche Schenkungen in Böhmen, er war kaiserlicher Feldmarschall in der Schlacht v. Nördlingen am 5./6.9.1634, es folgten Kämpfe in Lothringen, am 7.6.1639 Sieg über die französische Armee unter Feuquières bei Diedenhofen (Thionville) u. Ernennung zum kaiserlichen Geheimen Rat bzw. zum Herzog v. Amalfi durch Philipp IV. v. Spanien, am 5.9.1639 Ernennung zum Befehlshaber der kaiserlichen Hauptarmee in Böhmen. Nach mehreren Niederlagen u. der Katastrophe Piccolominis u. Erzherzog Leopold Wilhelms gegen Torstensson in der Schlacht bei Breitenfeld am 2.11.1642 legte er den Oberbefehl nieder, 1644 war er erneut bei den Kämpfen der Spanier in den Niederlanden aktiv, 26.5.1648 Ernennung zum Generalleutnant, Einsatz als Prinzipalgesandter bei den Nürnberger Verhandlungen zur Umsetzung des Westfälischen Friedens (Mai 1649-Juli 1650), 1650 Erhebung in den Reichsfürstenstand. Seit 1641 Mitglied Nr. 356 der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ als „Der Zwingende“; CONERMANN, Mitglieder, S. 408f. Vgl. BARKER, Piccolomini, S. 322-369; WOLTZ, Piccolomini, S. 93-145; ZIRR, Die Schweden; HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau; REBiTSCH; ÖHMAN; KILÍAN, 1648; BECUCCI, Ottavio Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten v. ELSTER (=> Literaturregister).

[15] Hünfeld [LK Fulda]; HHSD IV, S. 238f.

[16] GEGENBAUR, Eine Fuldaische Chronik, S. 38f. – Bad Brückenau [LK Bad Kissingen]; HHSD VII, S. 108.

[17] Fulda; HHSD IV, S. 154ff.

[18] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 114.

[19] Johannes Paraminski [Paraminsky] [ – ], kaiserlicher Kroatenobrist.

[20] Goan Lodovico Hector Graf Isolani [Isolano, Isolary, Isolan, Isolana, Isalon, Iselon, Isolani, Isola, Isolai, Isolam, Isolanus, Insulanus, Iiselanus, Jsulanus, Ihseloni] [1586 Görz-17.3. oder 29.3.1640 Wien], Sohn des zypriotischen Adligen Giovanni Marco Isolano, ab 1619 kaiserlicher Hauptmann, Obrist (1625) u. General (1632) der kroatischen Reiter, seit 1635 kaiserlicher Kämmerer, 1634 Erhebung in den Grafenstand. Vgl. BÜCHELER, Von Pappenheim zu Piccolomini, S. 103ff. Dass Isolani häufig auch in anderen Berichten unter den Toten v. Lützen 1632 aufgeführt wird, mag damit zusammenhängen, dass man ihn hier mit N Graf Isolani [ -20.11.1632 Leipzig], einem kaiserlichen Offizier, verwechselte, der tödlich verwundet nach Leipzig verbracht u. dort bei der Einnahme durch kursächsische Truppen totgeschlagen wurde.

[21] GEGENBAUR, Eine Fuldaische Chronik, S. 41f.

[22] Benfeld [Elsass, Dép. Bas-Rhin; Frankreich].

[23] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk, frz. maréchal de camp, dän. feltmarskal, tschech. polní maršálek]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen u. Zuständigkeit für Ordnung u. Disziplin auf dem Marsch u. im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- u. Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften aus der Beute u. Ranzionsgeldern (Lösegeldern)- hier erhielt er 100 Rt. pro 1.000 Rt. Erlös; HOFMANN, Peter Melander, S. 155 – , den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt. Vgl. auch Backhaus, Reichsterritorium; Obolenskīĭ; Posselt, Tagebuch.

[24] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau], kurbayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall, stand ab 1615 in Diensten der böhmischen Stände u. ab 1619 unter Ernst v. Mansfeld, 1626 am 25.4.1626 Teilnahme an der Schlacht an der Dessauer Brücke u. kaiserlicher Obristleutnant, Obrist u. Statthalter von Rügen, dann Generalwachtmeister, Götz galt als ebenso versoffen wie hart u. gewissenlos, wie etwa bei der Einnahme v. Cottbus 1631. 1632 Erhebung zum Freiherrn, Nachfolge des inhaftierten u. später hingerichteten Hans Ulrich v. Schaffgotsch in Schlesien, am 13.5.1634 Niederlage bei Liegnitz gegen die Schweden, Dezember 1634-Januar 1635 glücklose Belagerung Würzburgs. Götz war Günstling v. Matthias Gallas, er wurde 1635 in den Grafenstand erhoben, nachdem er zum Katholizismus konvertiert war. Am 26.1.1636 zum kurbayerischen Feldmarschall (in der Nachfolge Gronsfelds) ernannt, vertrieb er Landgraf Wilhelm V. v. Hessen aus Westfalen. 1637 entsetzte er Leipzig u. schloss mit Hatzfeldt Banér bei Torgau ein, den er anschließend nach Pommern verfolgte. Am 2.12.1638, nach der verlorenen Schlacht bei Wittenweier am 9.8.1638, verhaftet u. bis zum 17.8.1640 inhaftiert. Ab 1640 kaiserlicher Feldmarschall, erhielt Götz 1643 das Kommando der kaiserlichen Armee in Schlesien u. kämpfte 1644 gegen den Fürsten Sigismund v. Rákóczi in Ungarn u. Siebenbürgen. Als Torstensson in Böhmen einfiel, wurde er dorthin abgezogen. Er fiel in der Schlacht bei Jankau. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz; HÖBELT, Von Nördlingen nach Jankau.

[25] WREDE, Geschichte 3. Bd., 2. Teil, S. 781, Anm. 2.

[26] Nicolo [Nikolaus, Miklos] Földvary [Fetuari, Felduari, Felduary, Feultary, Feldtwari, Seduari, Veduari] [um 1610-1643 ?], kaiserlicher Obrist.

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Dänemark, Ulrich III. von, Herzog von Holstein

Dänemark, Ulrich III. von, Herzog von Holstein; Obrist [2.2.1611 Hillerød-12.8.1633 bei Schweidnitz]

UlrichIII. v.Dänemark1UlrichIII.v.Dänemark2

Ulrich III. von Dänemark [2.2.1611 Hillerød-12.8.1633 bei Schweidnitz],[1] der Sohn Christians IV.,[2]  „Erbe zu Norwegen, Herzog zu Schleswig-Holstein, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst“, 1624 bis 1633 „postulierter Administrator des Stiftes Schwerin“,[3] diente eigentlich gegen den Willen seines Vaters Christian IV. seit dem 2.4.1632 als Obrist[4] in der kursächsischen Armee.[5]

Am 8.5.1630 schrieb Wallenstein[6] aus Karlsbad[7] an Maximilian von Trautmannsdorff:[8] „Der Kunig von Denemark schreibt und bitt[et], ich solle bei Ihr. Matt.[9] intercediren,[10] dass sie sein 4. Sohn zum Grafen von Holdstein machen; ich vermeine, dass kein Dificultet sein wird, bitt derowegen mein Herren ganz dienstlich, er wolle ihm die gleichfals recomendirt[11] sein lassen“.[12]

Der Memminger[13] Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] berichtet in seiner „Chronick“ über das erste missglückte Attentat auf Ulrich III.: „Den 23. Junii [1630; BW] kam ein junger Printz auß Dennemarck hieher / den der Friedländer auß seiner Kuchen speisen ließ. Den 30. Junii hielt der Fridländer alhier ein Ritterspiel von Ringlenstechen[14] / in der Gassen / bey dem GottsAcker. Den 1. Tag Julii kam der Königliche Printz auß Dennemarckt zu S. Martin in die Evangelische Kirch / saß in einem Sessel mit Samet belegt bey den Brautstülen.[15] Den 21. Julii zog gedachter Königliche Printz wiederumb hinweg. Den 11. Augusti kam er widerumb auff der Post / den 5. September hielt er eine Gastung[16] in der Köchischen Hauß auff dem Ried / letzte[17] sich mit den Graffen und Herrn / nach der Gastung geschah ein Schuß vnwissent von wem / welcher ihne aber nicht / sondern einen andern getroffen / darauff rith er auff der Post hinweg“.[18] In einer älteren Darstellung heißt es aber dazu: „Den 30. August gab der Herzog dem Prinzen von Dänemark zu Ehren, allen Vornehmen auf dem Schlößle auf den obern Prühlen (Riedbach) eine sehr stattliche Gastung, und jener dagegen wieder dem Herzog und seinen Vornehmen den 5. Sept. auf eben diesem Herrn Hans Koch gehörigen (daher der Name Kochhäusle) Schlößchen. Nach der Gasterei vergnügten sich die Herren mit Rakettenschießen,[19] wobei einer derselben durch einen unvorsichtigen Schuß mit einer Pistole am Fuß verwundet wurde. Den Tag hernach reiste der Prinz von Dänemark ab“.[20]

Am 23.3.1632 war Ulrich III. das Kavallerie-Regiment[21] des bei Breitenfeld[22] gefallenen Hans Rudolf Bindtauf[23] übertragen worden.[24] Die Musterung der fünf Kompanien[25] erfolgte am 15.6.1632 vor Pöllnitz.[26]

Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann [11.11.1611-11.12.1688][27] erwähnt ihn unter 1632: „Die Kaiserlichen hatten Saaz[28] und Rakonitz[29] überfallen. Alß biß [diß] die Saxischen zue Pf(erd), die in Commoda,[30] Caden[31] und umbher lagen, höreten, rißen Sie in großer Confusion und schrecken auß Böhmen in das Ober-Ertzgebirg und wiesen den Keyßerlichen den Weg und fing das Unglück in gebirg an. Den 14. Februar kamen darvon 450 Pferd untter denen Rit-Meister[32] Poser,[33] Hanau[34] und Cuno Rabiel[35] auf Annenberg[36] von der Presnitz,[37] lagen 14 tage in der Stat und kosteten ezliche 1000 thl., und weil Arnheim[38] sich nicht getrauete, lenger in Böhmen zue bleiben, auch in gebirg eine große Furcht wahr, alß wolte der Wallenstein durch Presnitz in Meißen[39] fallen, schickte er die Regiementer allmeilig von sich in Meißen durch den Presnitzer Paß.[40] Dohero wichen die Keyßerlichen, die Commoda, Caden, Schlackenwalde[41] etc. wieder eingenommen hatten, wieder nach Sotz, drauß Sie der junge Printz von Dennemarck, der neue Säx. Dienste angenommen hatte, mit sturmb gejagt, 50 Niedergehauen und den rest gefangen[42] hatte“.[43]

In einem Schreiben des schwedischen Residenten[44] Lars Nilson [Laurens Nicolai] Tungel[45] an den Postmeister Wechel in Leipzig[46] wird Ulrichs Ankunft aus Böhmen am 5.4./15.4.1632 in Dresden[47] erwähnt.[48] Aus Neisse[49] wird unter dem September 1632 über die Besetzung durch kursächsische Truppen berichtet: „Den 18. Sept. kam der Rittmeister Mülmbe[50] als scheinbarer Freund doch verborgener Feind mit 3 Compagnien Dragoner[51] in allem Regen, der gegen 14 Tage gewährt hatte, vor die Stadt Neisse am Breslauer Thore und forderte die Obrigkeit zu einem Accorde[52] auf, mit allerlei listigem Rathe, es wäre besser, die Stadt gutwillig zu übergeben, als in die Asche zu legen und Blut zu vergießen. Weil kein kaiserlicher Ersatz zu hoffen war, wurde die Stadt den 19. Sept. geöffnet und Mülmbe zog mit 3 Compagnien Dragonern ein. Indeß erfuhr man, daß bereits 6 in Bauern verkleidete Soldaten vom Feinde, mit Feuerzeugen, Schwefel und Pulver versehen, in der Stadt gewesen, um diese an 6 Orten anzustecken, wenn sie sich nicht gutwillig ergeben hätte. Den 20. Sept. um die Vesperzeit rückte auch der ganze feindliche Stab[53] in die Stadt ein, nämlich der Generalfeldmarschall[54] von Arnimb, Fürst Ulrich von Holstein, Erbe zu Norwegen, der junge Dänemarker genannt, dessen Stiefbruder Christian Ulrich Guldenleib,[55] oberster Rittmeister über 1000 Pferde, Fürst von Altenburg,[56] Rittmeister Budebusch[57] und noch viele andere Oberste mit etlichen Cornetten[58] Reiterei. Den 23. Sept. begab sich der Generalfeldmarschall mit dem ganzen Stabe zum Breslauer Thore hinaus, vor welchem bei der Mährengasse auf den Bergen gegen 70 Corneten Reiterei und Dragoner aufwarteten, und nahm mit diesen seinen Marsch gegen Breslau.[59] So blieb in Neisse nur der genannte Herzog von Holstein, welcher diesen Tag seine Reiterei von 1000 Pferden und 2 Compagnien Dragoner in der Stadt behielt. Als den 24. Sept. 2000 Musketiere[60] ankamen, wurden diese in die Stadt, die Reiterei aber in die Altstadt und in die Vorstädte gelegt.[61] Diese nun bleibende Besatzung beschwerte die Bürgerschaft über die Maßen. Am 24. Sept. wurden die Kirche und das Collegium der Jesuiten[62] eröffnet, zum Theil geplündert (spolirt), ‚durchhackt[63]‘ und gänzlich durchsucht, der Rittmeister Mülmb maßte sich ihrer Weine, Häuser und Güter bei Ziegenhals[64] erbeigenthümlich an. Ein Büchsenmeister[65] und ein anderer Soldat ritten etliche Tage nach einander in einem Jesuitenkleide und mit dem Quadrate[66] zu Spott und Hohn auf den Gassen hin und her und um den Ring. Den 26. Sept. wurde zum ersten Male in der Jesuitenkirche lutherisch (oder calvinisch[67]) gepredigt und dann diese Predigten fortgesetzt. Die Weine des Peter Pohle und Alles, was in seinem Hause war, wurden weggenommen; dem Doctor Jänischen, Johann Adam und auch vielen andern ging es nicht besser. Das Bisthum sollte diesen ersten Monat September 32000 Reichsthaler[68] contribuiren,[69] wovon 1000 Mann Reiterei und 2000 Fußsoldaten verpflegt[70] werden sollten, so daß der gemeine Mann im Quartier nur Holz, Salz und Lichte herzugeben hätte. Die Bauerschaft sollte geben von jeder Hube[71] 4 Scheffel[72] Hafer, 1 Huhn, 1 Brot, 8 Qärge, 8 Eier, 6 Schütten[73] Stroh, von 4 Huben eine Gans, von sechs Huben eine Tonne Butter von 20 Pfund, von 6 Huben ein Schock Gebundheu und von 8 Huben ein Rind. Den 30. Sept. wurde die ganze Bürgerschaft entwaffnet.[74] Was das Kreuzstift[75] anlangte, so trug in Abwesenheit des damaligen Probstes[76] Johannes Reymann, der sich in Olmütz[77] aufhielt, besonders der Notar desselben, Johann Kinel, Sorge für dasselbe. Er hatte von dem Generalfeldmarschall eine Schutzwache,[78] der täglich ein Reichsthaler gezahlt werden mußte, für das Stifts-Vorwerk zu Neuland erhalten, damit hier Samen gedroschen und die Saat bestellt werden konnte. die Einigkeit unter den Conventbrüdern, die dadurch gestört worden war, daß jeder selber Meister und Herr sein wollte, wurde in einem auf Kinels Veranlassung gehaltenen Convente wieder hergestellt, in welchem der Bruder Paul zum einstweiligen Vorstande erwählt wurde. Das Stift, in dessen Kirche der Gottesdienst, obgleich unter dem Spotte der Soldaten, wie zuvor verrichtet wurde, litt große Noth besonders wegen Mangels an Gelde, das Jedermann fehlte, so daß kein Getreide zu verkaufen war, und war in großer Verlegenheit wegen der Aufbringung des Aufsatzes (der Contribution). Der Feind, schrieb Kinel den 4. October an seinen Probst, ist gegen 50000 Mann[79] stark, hat gegen 100 große (Feld-)Stücke,[80] und wird ehestens Glatz[81] belagern, selbiges, wenn es sich nicht gutwillig ergiebt, in Grund schleifen und Alles, was Leben hat, niederhauen. Dieß alles, was ich schreibe, ist die lautere Wahrheit; ich weiß nicht, was die kaiserliche Macht wider diese Feinde vornehmen soll. Hätten sie mit 6000 Mann gegen die in Neisse längst angesetzt, sie hätten großen Sieg erhalten, Ehre eingelegt und Beute und Reichthum überkommen. Der Feind fürchtet sich über die Maßen, das kaiserliche Volk könnte alle, die auf den Dörfern bis gen Neustadt liegen, in einer Nacht niedermachen. Wollte Gott, kaiserliche getreue Oberste hätten die Wissenschaft, die ich habe, und sollten auch dieß Schreiben lesen“.[82] Am 29.11. nahmen die Kaiserlichen Neiße wieder ein.

Tungel erstattete dem schwedischen Sekretär Lars Grubbe[83] am 24.3./4.3.1632 umfassenden Bericht über den Zusammenstoß schwedischer[84] und dänischer[85] Truppen bei Friburg[86] und sein Gespräch mit Ulrich III. über diesen Vorfall. Zugleich äußerte Ulrich sein Missbehagen über die Unschlüsssigkeit des kursächsischen Hofes und über das Benehmen Arnims. Würde es nicht besser, würde er selbst abreisen oder, falls dies unmöglich sei, den Obristleutnant Oeynhausen[87] an den König senden.[88] Am 29.3./8.4.1632 schrieb Tungel erneut an den schwedischen Postmeister Wechel in Leipzig: „Prinz Ulrich gefallen die hiesige cunctationes[89] gar übel; hät zu mir gesagt, da man nicht anderst den krieg führen will, were er keineswegs gemeint, dergestalt weiter die zeit zu verlieren, sondern resolvirrt, seinen abschied zu nehmen und zu ihr. Maj. zu ziehen, dahin er auch in kurzem seinen obristen lieutenant den von Einhausen despechiren[90] wird“. Tungel sandte am 9./19.7.1632 einen umfangreichen Lagebericht an Gustav II. Adolf: Darin wurden Arnims Absichten kritisiert. Arnims ursprüngliche Absicht war es, nur vier Regimenter, darunter das von Hofkirchen,[91] abzusenden. Dann habe er erklärt, mit der gesamten Armee aufbrechen zu wollen und schließlich wurden nur vier Regimenter zu Gustav II. Adolf vorausgesandt, während der Rest folgen sollte. Doch würden vorher nach sechs Regimenter nach der Lausitz gesandt, um dort die Kaiserlichen anzugreifen und so Kursachsen von dieser Seite zu sichern, was weder die kursächsischen Offiziere noch Ulrich für richtig hielten.[92] Der Resident wandte sich am 30.9./10.10.1632 wieder an Gustav II. Adolfs Sekretär Heinrich von Schwallenberg[93] und berichtete ihm von den eigenmächtigen Aktionen Arnims: „Der churfürst hat durch dero cammerdiener einen den herrn feltmarschall von Arnheimb schon lang befohlen, aus Schlesien mit der armee hieher zu eilen. Bemelter camerdiener ist vor weinig tagen zurükkommen mit brief von dem feltmarschall, meldend, weil er gewisse advisen[94] bekommen hett, vermeinte er, es were numehr nicht von nöthen, daß er die armee in’s churfürstenland zu weiterm beschwer zurügk führen sollte, hielte es für rathsamer, die kaiserische aus Schlesien vollends zu verjagen und seine soldatesca in’s winterquatier[95] zu legen. Für seine person sagt er dem churfürsten[96]  den kauf auf[97] und danket ab. Es ist nicht zu beschreiben, wie übel jederman (sonderlich diejenige, bei welchen der Arneimb allbereit in bösen concept ist) diese abdankung verstehet, und wie schimpflich man davon redet. Vorgestern ward obenbenannter churfürstl. camerdiener wiederumb abgefertiget mit abermaligem befehlich an den von Arnheimb, er solle alle andere considerationes abseits setzen und die marche mit der armee hier herwerts so viel müglich maturiren.[98] Ihr. durchl. sollen auch zugleich an herzog Ulrich und mehr obristen geschrieben haben, im fall der feltmarschall weiter cunctiren wolte, solle ein jeglicher mit seinem regiment fortgehen“.[99]

Der Kroatenobrist Losy[99a] soll Questenberg[99b] berichtet haben, so dieser unter dem 19.10.1632 gegenüber Wallenstein, „dz Junge Herle, des Königs in Denemark sohn, so zu Menningen[99c] bey E. F. Gn., wär so frisch, dz er auf allen scharmützeln sein wölle, vermaine, dz er ainmal werd übersehen, wie dan auf ihne gepast werde“.[99d]

Gallas[100]wandte sich am 2.1.1633 aus Neiße[101] an Wallenstein: „Gestern habe Euer fürstl. Gnaden ich unterthenigst zugeschrieben, waß wegen deß Feindes, auch der Polacken[102] halber für Bericht einkommen, alß daß die wenige Polacken, so beisammen sein solten, sich widerwertig erzeigten vnd vf deß Herren von Donau[103] vorgeschlagene bestallung nicht fortrucken wolten.Vnd nach dehme ich vernommen, daß der feind bey Grotka[104] angelanget, habe ich wol vermeint, gestern alle Reuterey zeitlich zusammen zu bringen; so ist aber wegen des aufgegangenen Wetters[105] vnd angelauffenen Wassers nit möglich gewest, daß dieselbe vor Nachts anlangen können, derowegen ich den Herrn Obersten Götzen[106] alßbald mit dem wenigen, so ich zeitlich beieinander bekommen, hinaus geschickt, vmb sicher vnd gewiße kundschafft von dem Feind zu holen, welcher mir auch zeitlich fünf gefangene überschicket hatt, die vermelden, daß Herzog Franz Albrecht[107]  neben dem Printz Vlrich von Dennemarckh mit 3000 Pferden vnd 1000 Dragonern[108] bei Grotka ankommen seind, in meinung, die 8 Compagnien Polacken, so negst darbey gelegen, aufzuschlagen;[109] eß sei aber ein Kundschaffter zu gedachtem Herzog Franz Albrecht geloffen; waß er berichtet, sei ihne, den gefangenen, unbewust; haben aber gesehen, daß er dem Prinz Vlrich nur ein Wort in die Ohren gesagt, hierauf geschwind zu Pferd blasen lassen vnd in aller Eil sich wieder nach Olau[110] begeben. Weilen ich nun dieses vernommen, habe ich die andern Reuter, so doch spatt ankommen wehren, wieder zeitlich in ihr quartier ruckhen lassen. Herr Oberst Götz aber hat den feind allezeit verfolgt, biß sie gegen Olau kommen vnd sich hernach wieder nach Grotka reteriret; also lasse ich ihn solange, biß ich von dem Herren von Donau Antwort bekomme, ob die Polacken kommen oder nicht; kommen sie, so hoffe ich, ob Gott weil, ihnen den alerma ein wenig beßer zu machen. Diese gefangene berichten in der Wahrheit, daß Arnim noch zur Zeit nicht bei ihnen ist, aber daß sie ihn täglich mit zwölf Regimentern erwarten, das übrige Volckh aber liege alles bei Olau“.[111] Gallas wandte sich am 9.2.1633 aus Neiße wieder an Wallenstein: „Euer fürstl. Gnaden werden ab meinem negst ergangenen vnderthänigen Bericht schreiben in gnaden vernohmmen haben, welcher maßen ich theils Polacken vff Strele,[112] Münsterberg[113] vndt Grotka, theils aber jenseits der Oder vff Cosel[114] zu logieren verordnet vndt denselben vmb mehrer sicherheit vndt besser ordre willen denn Veldt Wachtmeister[115] Schafgotsch[116] zu geordnet habe, mit befelch, weilln Strele vndt Münsterberg schlechte örther, die zu kheiner resistenz dienstlich wehren, so baldt sie deß feindts ankhunfft gewahr wurden, ins Veldt zu ruckhen vndt sich, nachdem er sich schwach oder starkh befindet, ihren Vortheil in acht zu nehmmen. Nuhn hatt sichs aber vnder dessen begeben, daß der feindt, vndt zwahr der von Arnimb, Herzog Franz Albrecht zu Sachsen vndt Prinz Vlrich auß Dennemarckh, in Persohn ahm 7. dieses mit neun Regimentern zue Pferdt, dreyen Dragonern vndt vieren zue Fueß, sambt zwelff Stückhen[117] geschiz vf Strele geruckht, die Polaggen aber haben vngeachtet meiner vndt deß Veldtwachtmeisters  Schafgotsch ordinanz, auch ohne weiters recognosciren alsobalden agn den feindt geseczt vndt seindt beederseiten etlich wenig geblieben. Weillen aber ihnen der feindt vberlegen geweßen vndt dahero vnder ihnen confusion entstanden, haben sie sich fünff meillen[118] zuruckh vff Patschau reterirt, yedoch ist deren Verlust vndt Schaden, wie sie selbst gemeldet, gahr gering geschäczet, allenig von schlechtem gesindl geweßen; welches gleichwohl genzlich wäre verhüetet worden, da sie ihrer ordinanz nach  parirt hetten. Sonsten aber wirdt auch der Sparrische[119] Obriste Wachtmeister,[120] welcher sich bey der Porthen mit 14 oder 16 seines Obristen Dragoner vndt etlichen Putlerischen,[121] so zu Fueß die Wacht solten haben, ermangelt, vndt ist noch vnbewust, ob sie gefangen oder villeicht mit den Polaggen dauon khommen, da sie aber sich ahn den Obristen Merode,[122] welcher niemanden verlohren, gehalten hetten, so wehren sie gleichfahlß nit außgeblieben; vndt weillen sich nach solchem der feindt zuruckh zwischen Brieg[123] vnd Grotka begeben, habe ich die Pollackhen wiederumb an ihne gehenckht. Waß aber hiezwischen die andern Pollackhen vber der Oder tentirt vnd verrichtet, hab ich bishero noch kein nachricht erlangt“.[124] In einem weiteren Schreiben vom 20.2. aus Neiße teilte Gallas ihm mit: „Der Herzog Frantz Albrecht von Sachsen sey gar vnwillig gewesen; Zeugen haben gehört sagen: Wir sein Narren, daß wir so herumb ziehen; wir richten nichtß auß alß vnder volck verterben, müssen vnß auf Münsterberg, von dannen vf Preßlau[125] schlagen.

Das Volck zu Roß vnd Fuß insgemein ist sehr schwierig, dz sie so armselig gehalten werden, vnd bekommen sie gar kein gelt. Es ist der Arnimb, der Junge Prinz von Dennemark, Herzog Frantz Albrecht, Daubaldt[126] vnd der Altenburger[127] als General Perschonen bei ihnen“.[128] Gallas informierte Wallenstein am 23.2.1633 aus Neiße: „Euer fürstl. Gnaden verhallte hiemit in vnderthenigkeit nit, wie daß gleich in dieser Stund der Obriste Rostockh,[129] welcher vom feindt wiedervmb loß gelassen worden, alhie angelangt, mit bericht, daß der jung Prinz auß Dennemarckh für sein Persohn nacher Dreßden verraißet, vndt werde gesagt, Arnimb werde auch dahin, wisse gleichwohl deßweegen von ihm nichts gewisses“.[130]

Heinrich von Griessel[131] schrieb am 4.3.1633 aus Friedland[132] an Hans Wenzel von Griessel:[133] Der Feind stehe bei Görlitz[134] und Lauban[135] und streife bis nach Friedland. 1.000 bis 2.000 Mann seien aus dem feindlichen Feldlager gegen Hirschberg[136] gezogen, hätten sich dann aber gegen Schweidnitz[137] gewandt. Es werde verbreitet, dass von Halle[138] und Magdeburg[139] mehrere  tausend Schweden gegen Görlitz zögen. Vor acht Tagen seien Arnim und Ulrich III. über Görlitz nach Dresden marschiert.[140]

Am 5.5.1633 wandte sich Ilow[141] aus Königgrätz[142] an Wallenstein und teilte ihm u. a. mit, dass Gallas ihn angewiesen habe, ihn darüber zu unterrichten, dass sich der Feind bei Schweidnitz zusammenziehe und dass auch Ulrich III. nach Bunzlau[143] und Schweidnitz unterwegs sei.[144] Gallas selbst informierte den Generalissimus am 8.5. aus Neiße, ein am Vortag vorgeführter Gefangener habe ausgesagt, dass Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg[145] und Ulrich III. zusammen in Reichenbach[146] seien und diesen Ort stark befestigen ließen.[147] Die in Frankfurt/M.[147a] erscheinende „Relationis [147b] Historicae Semestralis Continuatio“ informierte ihre Leser unter dem Mai 1633: [S. 56] „ES sind in diesem Monat in Schlesien zwischen den Schwedisch Sächsischen vnd den Keyserischen vnderschiedliche Scharmützel vorgangen. Vnder anderm haben einsmal 7. Regiment Keyserische aiff den Jungen Printzen auß Dennemarck getroffen / also daß er zimblichen Schaden gelitten: Es haben jhn aber deß Obristen Kalcksteins[147c] vnd deß Hertzogen von Sachsen Altenburg[147d] Regimenter entsetzt / vnd endlich gedachte 7. Regiment in die Flucht geschlagen“.[147e]

Seit der Schlacht bei Lützen[148] hatte Piccolomini[149] offenbar das absolute Vertrauen des sonst sehr verschlossenen und eher abweisenden Wallenstein. Nach den Informationen Rostocks war er im Februar 1633 in Dresden erschienen, wie Gallas Wallenstein am 23.2.1633 aus Neiße berichtet hatte. Er nahm an den Waffenstillstandsverhandlungen Wallensteins mit dem sächsischen Feldmarschall Arnim teil. Am 27.5.1633 informierte Gallas den Generalissimus aus Münsterberg[150] über den Aufbruch des kaiserlichen Volks aus Strehlen: „Gleich alß das volckh aufgebrochen, habe der Printz von Dennemarckh mit etlichem Fuß Volckh vnd ohn gefehr in 1000 Pferd eine halbe Meil von Strälen vber dem Paß vf vnsere seiten ein halto gemacht, damit man von ihrem aufbruch nichts erfahren möge, daß vbrige Volckh liege vnd verschantze sich bey Brieg“.[151]

In dem „Bericht auf 4 Wochen abgehandleten Friden zwischen der Cron Schweden, Chur Sachßen vnd Brandenburg. Armee“ vom 6.6.1633 heißt es: „Auf dises hat der General Walnstein wider zue entbietten laßen, es weren die Puncte also gefasßet, wie sie von ihme vor: vnd angebracht; wüste darinen nicht daß weingist zu endern; wolte auch den herrn Gral. Leütenant frey gestelt haben, waß er etwa noch mehr darbey zuerinnern vnd darzue zuesezen vermeinete. Den andern Tag darnach seint Ihr hochfrstl. G. Vlrich Herzog zu Holnstain zum General Walnsteiner herüber geritten vnd von ihme hoch respectiert worden; also auch, daß, weil hochgedacht Ihr. hochfürstl. G. den Crabathen[152] also affectioniert, daß er stets mit ihnen zu hanttieren begehrte, hat Herr General Walstainer per Spas 2 Troppen Crobathen mit einander cargiren[153] lasßen, daß sie auf ein ander Feur geben vnd einander die Standtarten[154] nehmen müesßen, worüber ihr etliche todt blieben, auch deß Printzen Lagey[155] einer einen vnuversehenen schuß vberkhomben vnd dauon Todtes verfahren“.[156]

Ulrich III. nahm an den Waffenstillstandsverhandlungen Wallensteins mit dem sächsischen Feldmarschall Arnim teil. Bei einer dieser Verhandlungen wurde Ulrich III. bei einem Gespräch mit Piccolomini von einem „Jäger“ (Soldaten) Piccolominis erschossen.[157] Arnim teilte Wallenstein am 12./22.8.1633 aus dem Feldlager vor Schweidnitz dazu lapidar mit: „Alß ich mich gestern mit dem Herrn Graffen Trzschka[158] vnterredet, hatt sich das Vnglück begeben, daß I. Fürst. Gn. Herzogk Ulrich auß Holstein hinunter an die Wacht geritten vnd daselbsten von einem schuß tödtlich verwundet, davon sie diese nacht vmb ein Vhr todes verblichen. Wann ich dann vor nöthig befinde, daß solches dero herrn Vatern, Ihrer Kön. Mayt. auß Dennemarck, wie auch deroselben herren Abgesandten nacher Franckfurth an der Oder[159] avisirt werde, bitte ich E. fürstl. gn., mir die gnade thun vndt einen Paß ertheilen wollen, auff daß mein abgefertigter Rittmeister sicher dahin gelangen möge“.[160]

Im Bericht Arnims an den sächsischen Kurfürsten vom 16./26.8.1633 aus dem Feldlager vor Schweidnitz heißt es allerdings abweichend: Ulrich sei dem Feind etwas zu nahe gekommen und durch einen „gantz gefehrlichen schoß toedtlichen verwundet“ worden, worauf er nach sieben Stunden verstorben sei. Er habe dann den Leichnam durch sechs Regimenter abführen, dann durch dessen Leibregiment[161] und Musketierer[162] nach Liegnitz[163] begleiten lassen und in der Kirche niedersetzen lassen.[164]

Am 29.8. hatte Heinrich von Griessel aus Friedland an den in Rom weilenden Gerhard von Taxis[165] geschrieben, Ulrich III. sei durch einen Schuss verletzt worden.[166]  Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger[167] Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“: „Augustus [1633; BW]. Den . . . Aug. ist Hertzog Vlrich zue Holstein, deß Konings zue Dennemark jüngster Sohn, Bischoff deß Stifts Swerin vnredlich, stantibus induciis,[168] von Piccolomini Schalksnarren[169] mitt 2 Kugeln durch den leib geschossen davon Er in wenig stunden seinen geist vfgeben müssen. Diß ist in Silesia geschehn“.[170] Die „Relationis Historicae Semestralis Continuatio“ berichtete auch über das Attentat auf Ulrich: [S. 98] „JNdem man von diesem Stillstand gehandelt / hat der Keyserische Obrist Piccolomini / den Jungen Printzen auß Dennemarck / Hertzog Vlrichen zu Holstein zu sich auff ein Gespräch ins Feld gefordert, da man von mancherley discu-[S. 99]riret: Als aber der Junge Prinz hierauff Abschied genommen / rufft jhme Piccolomini wider zurück / sagend: Noch eins: der Printz aber sich etwas wendend / vnd still haltend / wird von einem / so in einem Graben gelegen / auß einem gezogenen Rohr geschossen / daß jhme die Kugel zum Rücken hinein / durch Lung vnd Leber / vnd zum Bauch wider herauß kommen. Die Kayserische gaben zwar vor / der Thäter sey deß Obristen Piccolomini Schalcksnarr gewesen / das ward aber für eine Lügen gehalten / dann sie Jhne nicht hergeben wolten. Der Printz hat noch etliche Stund in seinem Läger gelebt / vnd vor seinem End vber diß Schelmenstücklein geklagt / vnd vnder andern gesagt / da solches sein Herr Vatter nicht rechnete / würde es doch Gott thun“. [170a] Im „Theatrum Europaeum“[171] heißt es dazu: „Vnter wehrender Handlung hat der Käyserische Oberste Piccolomini den Jungen Printzen auß Dennemarck zu sich auff ein Gespräch ins Feld gefordert / da man von mancherley discouriret; Als aber der Junge Printz hierauff Abschied genommen / rufft ihm Piccolomini wider zu rück / sagend: Noch eines / der Printz aber / als er sich etwas wendet / vnd still hält / wird er von einem / so in einem Graben gelegen / auß einem gezogenen Rohr[172] geschossen / daß ihme die Kugel zum Rücken hinein / durch Leber vnd Lunge / vnd zum Bauch wider herauß kommen. Den Thäter hat man nicht wollen herauß geben / solle deß Obersten Piccolomini Schalcks Narr / wie vorgegeben / eygentlich aber sein Jäger gewesen seyn / vnnd sich darnechst eine gute zeittweil zu Wien auffgehalten“.[173] Der englische Söldner Sydnam Poyntz [um 1598 Reigate, Surrey-1663 Virginia, USA], der damals unter Philipp von Mansfeld[174] diente, gibt eine andere Version der Geschehnisse: „The King of Denmarke had a Sonne of his in the Adversaries Army, who had the commaund of a Regiment of Draguniers: A forward young Price hee seemed to bee and apt to quarell especially in his drinke. Picolominie saw it well & observed ist, quoth hee to Galas, this fellow must bee taken in tyme. If hee come to bee King what will hee doe: a little occasion of quarrell was taken betwixt them, quoth Picolomini, your father is bound to send ayde to the Empr my maister upon his allegiance: his Kingdome beeing at his mercie to have outed hym, and hee sends here a Sonne of his to fight against hym. And the truth was, Picolomini would not pledge his fathers health, for he said reasons: wherat the young Prince grew very angrie and gave Picolomini some hard language. That night the young prince going home to his tent after this healthing, a long fellow clad in a fooles clothing meets hym with a Musket on his necke, and makes him stande, crying thou fall out with my maister Picolomini; and shootes hym, and dead hee falls; away fled the Jester and was quickly conuayed away. A great adoe there was and a generall search for hym. The Princes of the Vnion were mad-angry and therefore stood upon their guard as though they would have gonne to to battaile and it was long before they could bee brought to treate againe or out of their Trenches. Walleston hymself showed hymself mad-angrie and it seemes thought all his plot had bene broken, but at length with much adoe it was pieced againe, laying the fault upon a Mad foole and in Policy seeing they could not fully agree upon the peace there beeing not able for famine to stay longer; it was agreed those great Generalls & their Armies should  have an other tyme of meeting and that should bee at Aegra about Bohemia, where all should bee concluded“.[175] Diesen geplanten Mord einem „Narren“ zur Last zu legen, zeugt schon von der Raffinesse Piccolominis, da es sich um seinen Leibjäger handelte, der natürlich nach der Tat verschwand.

Zum Teil wird als Todesdatum Ulrichs III. auch der 21./31.8. angegeben.[176] Teilweise wurde fälschlich der September genannt: „Den 28. Septembr. gab der junge Königliche Printz aus Dännemarckt / Hertzog Ulrich aus Hollstein / nach gehaltener Mahlzeit auff einer grünen Wiese / durch eines Schützen Schutz [Schuss; BW] seinen Geist auff“.[177] Der schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] berichtet dazu: „Diese tractaten vnd gemachet Stillstand fiengen sich alsbald mit einem nicht geringen vnglücke an. Dan als vnter wehrender handlung der Keyserl: Obriste / Piccolomini Hertzog Ulrich aus Holstein zu sich auf ein gesprech ins feld gefordert / vnd mit Ihm von allerhand discurriret / auch der Hertzog vom Piccolomini schon seinen abscheid genommen gehabt / ward Er von einem / so im graben ohnfern davon gelegen / aus einem gezogenen rohr geschossen / das ihm die Kugel / durch leber vnd lunge gegangen / vnd Er innerhalb weinig stunden Todes verblichen“.[178] Seine Leichenrede stammt von dem bekannten Barock-Poeten Martin Opitz.[179] „Auf den Bericht des Generals Arnheim von dem Tode des Prinzen von Dännemarck schrieb der König, sein Vater, unterm 27. August an besagten General, wie ihm dieser Fall um so mehr zu Hertzen gehe, da sein Wille niemahls gewesen, daß der Prinz sich in würckliche Krieg-Dienste begeben, sondern nur etwas redliches davon erlernen sollte; indessen lebe er der Hoffnung, der Churfürst von Sachsen werde ihm die in solchen Fällen gebührende Ehre erweisen lassen, wie er dann von des Prinzen Verlassenschaft nichts begehre“.[180]

Am 4.10.1633 wandte sich Wallenstein an Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg: „Eur Ld. vnterm gestrigen dato gefertigtes schreiben haben wir zurecht empfangen vnd, waß an vnß Sy wegen ertheilung eines Passes zu abführung weylandt des hertzog Vlrichs von Holstein Ld., Hochlöblicher gedechtnus, abgelebten Cörpers gelangen lassen, darauß mit mehrem verstanden. Wie wir nun zufoderst der Königl. Würden zu Dennemarkh Norwegen, dann auch Eur Ld. in einer erfrewlichern vnd angenehmern occasion von hertzen gern dienen möchten, aber, weiln sich der fall also zugetragen vnd, denselben zu ändern, nunmehr vnmöglich, wir deroselben Ihrem begehren gemeß auch hierinnen satisfaction zu geben, nicht vnterlassen wollen: Alß thun E. Ld. wir den gehörigen paß vnd zugleich einen Vnßerer Trompeter überschikhen, welchen Sy zu begleittung der Fürstl. Leiche, soweitt alß dero belieben wirdt, besten gefallens gebrauchen werden“.[181] ‾

Ulrichs III. Leichnam wurde über Hamburg nach Kopenhagen überführt und schließlich 1642 in einer Grabkammer im Dom zu Roskilde[182] beigesetzt. Der Sarg mit einer Gedenkplatte ist noch vorhanden.

Ulrichs III. Regiment wurde Franz Albrecht Herzog zu Sachsen-Lauenburg übertragen.[183]

„Im Sommer 1633 kursierte bei den Protestanten das Gerücht, daß Wallensteins Friedensverhandlungen nur eine Finte seien, um Arnim, Thurn[184] und Prinz Ulrich von Dänemark, den Sohn Christians IV. und regierenden Herzog von Holstein, gefangenzunehmen und zu ermorden. Wallenstein hatte zu dieser Zeit die besten Beziehungen zum dänischen König, man sprach sogar davon, daß Prinz Ulrich die Tochter des Herzogs heiraten würde. Bei einer Zusammenkunft Arnims mit Wallenstein im Juli, an der auch der dänische Prinz teilnahm, wurde an Piccolominis Tafel vom Gastgeber vorgeschlagen, am nächsten Tag ein Scheingefecht zu arrangieren; während des Mahls leistete sich Piccolomini grobe Beleidigungen des dänischen Gastes. Bei dem Kriegsspiel tags darauf erschoß ein Jäger Piccolominis den Prinzen aus einem Hinterhalt. Der Mörder verschwand, der Fall konnte nicht geklärt werden. In Wallensteins nächster Umgebung wußte man, was von diesem »unglücklichen Zufall« zu halten war, die Protestanten im Reich sahen dagegen ihr Gerücht bestätigt. Gleichgültig, welche Motive Piccolomini zu seinem Haß gegen Wallenstein getrieben haben – seine Methoden hinterlassen den übelsten Geschmack auf der Zunge“.[185]

Der Hintergrund der Tat blieb angeblich im Dunkel. Wallenstein bekam zwar Anfang Januar 1634 vom Kaiser[186] den Auftrag, die Umstände des Todes des Prinzen zu untersuchen, bevor es aber zur Klärung kam, wurde Wallenstein selbst ermordet.

Während der Belagerung Nördlingens[187] im August 1634 wird allerdings dieser Leibjäger Piccolominis, Jakob Mair, erwähnt, der aus Feldkirchen[188] in Kärnten stammte und ein ausgewiesener Scharfschütze war. „Um die Belagerten gegen die Musketenschüsse[189] der Angreifer zu schützen, wurden die Öffnungen auf den Stadtmauern und unter den Torbrücken mit Tüchern verhängt. Der Überlieferung nach setzte besonders der Leibjäger des kaiserlichen Feldmarschalls (und damals noch Grafen) Octavio Piccolomini vom Emmeramsberg her den Belagerten zu, welcher mit seinem gezogenen ‚Pürschrohr'[190] jedes Mal seinen Mann traf“.[191] In der sogenannten „Nürnberger Handschrift“ heißt es über ihn: „In die Kirchhofsmauern (wurden) ringsherum für die Musketierer Löcher eingebaut und viele Soldaten darein gelegt, welche, wenn wir ausfallen, uns wieder in die Stadt zurückdrängen sollten. Dort hat sich auch dero Exzellenz, Herrn Piccolominis Jäger, welcher zuvor schon den jungen König von Dänemark erschossen, anjetzo aufem Berg Kirchen Thurm (auf dem Emeransberg) befunden. Selbiger hat mit falschen Kugeln ständig auf die Bürger in der Stadt, immer wenn er einen zu Gesicht gebracht, geschossen. Seine Kugeln haben gepfiffen, und man hat sich vor ihnen wohl vorsehen müssen“.[192] Bei ZIPPERER heißt es: „Die Bürger hielten sich auf den Mauern Schulter an Schulter mit den Schweden sehr tapfer. Da sich unter ihnen wie unter dem Militär viele gute Schützen befanden – das Bolzen- und Stahlschießen[193] spielte ja von jeher unter den feierabendlichen und -täglichen Liebhabereien der Nördlingen die Hauptrolle –  , fügten sie mit ihren Kugelbüchsen den Belagerern manchen Schaden zu; manchen kaiserlichen Soldaten, der etwa zu einem der Brunnen beim Ziegelstadel oder auf den Totenberg kam, das Tränkwasser für die Rosse zu holen, raffte eine gut gezielte Kugel hinweg; manchen kaiserlichen Offizier auch ereilte beim Revidieren der Posten oder Inspizieren des Geländes sein Schicksal. Dabei war es äußerst lebensgefährlich, sich selbst hinter einer Maueröffnung sehen zu lassen; auch der Gegner verfügte über ausgezeichnete Scharfschützen, die mit tödlicher Sicherheit ihr Ziel trafen. Besonders von einem, der mit Vorliebe vom Turm der Emmeranskirche auf unvorsichtige schoß, die sich auf der Mauer blicken ließen, sprach man bald mit Gruseln: das war der Leibjäger des Feldmarschalls Piccolomini, ein Jakob Mair aus Kärnten; ein falkenäugiger Schütze mit unfehlbarer Hand, der sich rühmte, daß er in Schlesien einen Prinzen von Dänemark erschossen habe, und der beim abergläubischen Volk jener Zeit im unheimlichen Ruf stand, er sei mit dem Teufel im Bund und schieße »mit gläsernen[194] und anderen falschen Kugeln stetigs auf die Burger der Stadt, wofern er nur einen in das Gesicht bekomme … Seine Kugeln haben gepfiffen, und man hat sich wohl vorsehen müssen«.[195]

Mair selbst blieb nach der Einnahme Nördlingens in der Stadt und heiratete dort am 12.10.1634 eine Schneiderstochter.[196]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Das Jugendbild von Jacob v. Dort soll ca. 1615 entstanden sein, das Gemälde des Wolfgang Heimbach stammt v. 1660.

[2] Christian IV. König v. Dänemark [12.4.1577 Schloss Frederiksborg-18.2.1648 Schloss Rosenborg/Kopenhagen], regierte 1596-1648, Herzog v. Schleswig u. Holstein. 1625 eröffnete er als niedersächsischer Kreisobrist den niedersächsisch-dänischen Krieg, 1626 schwere Niederlage gegen Tilly bei Lutter am Barenberge. Die “dänische” Armee bestand außer einem Freiwilligenaufgebot v. 1.500 Mann, die das Leibregiment verstärkten, zumeist aus niedersächsischen Ausschusstruppen u. norddeutschen Söldnern.Das königliche Leibregiment hatte überwiegend deutsche Offiziere u. bei neunzehn Regimentern standen nur zwei national-dänische. Auch diese hatten sich an die herrschende Gewalttätigkeit angepasst; EHRENBERG, Altona, S. 2: Die dänischen Soldaten haben “den armen Leuten […] die Fußsohlen solange gebraten, bis der Dampf aus den Strümpfen geschlagen, ingleichen anderen die bloßen Beine in siedenheißes Wasser gesetzet, noch andere Personen mit den Haaren hinter die Pferde gebunden und geschleifet”. Als 40 dänische Reiter die katholische Kirche in Altona überfielen, EHRENBERG, Altona, S. 3: „turnierten [sie] gräulich darin, zogen die Leute aus bis aufs Hemde, und wurden zwei Männer getödtet, 20 Personen verwundet, etliche sprangen zum Fenster hinaus, kletterten auf und über die Dächer und suchten sich ein jeder aufs beste zu salvieren”. 1629 milder Frieden v. Lübeck, die Führung der Protestanten ging jedoch auf Gustav II. Adolf v. Schweden über, der Schwedens Aufstieg zur Großmacht u. damit Dänemarks Niedergang forcierte. Vgl. HEIBERG, Christian 4; HEIBERG, Christian 4. – en europæsk statsmand; FINDEISEN, Christian IV.; LOCKHART, Denmark.

[3] Schwerin; HHSD XII, S. 114ff.

[4] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld u. 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen  Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. Moritz Heinrich v. Nassau-Hadamar [1626-1679] erhielt 1640 bereits mit 13 Jahren in Anerkennung der Verdienste seines Vaters Johann Ludwig ein Kürassierregiment u. den Sold eines Obristen; Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten des Jahres 1779. Dillenburg 1779, Sp. 422. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.

[5] HEIBERG (Hg.), Dansk biografisk Lexikon Bd. 18, S. 75ff.; vgl. ferner SENNEWALD, Das Kursächsische Heer.

[6] Vgl. CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.

[7] Karlsbad [Karlovy Vary, Tschechien]; HHSBöhm, S. 249ff..

[8] Maximilian Graf v. Trauttmansdorff u. Weinsberg [23.5.1584 Graz-8.6.1650 Wien], kaiserlicher Geheimrat, Obersthofmeister u. Diplomat.

[9] Vgl. BROCKMANN, Dynastie; BIRELEY, Ferdinand II.

[10] intercedieren: vermitteln.

[11] recommendiert: angelegen, empfohlen.

[12] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1, S. 21.

[13] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.

[14] Ringelstechen: Turnierart, bei dem der Reiter einen kleinen Ring im Galopp mit einer kurzen Lanze aufspießen muss.

[15] Brautstuhl: Sessel der Braut am Hochzeitstag.

[16] Gastereien, Gastungen, Bankette: Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich, dazu kamen über den Tag verteilt weitere „kleinere“ Mahlzeiten. Alle Chargen hielten je nach Rang sogenannte „Tische“ zu 10-12 Personen, deren Verpflegung der jeweilige „Wirt“ zu stellen hatte. In der Regel pflegte man reihum zu speisen. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior v. Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. Bei Erzherzog Leopold Wilhelm sollen tägl. 600 Personen an 40 Tafeln gespreist worden sein; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 611f. Vgl. die Klagen aus Köthen, 8./18.2.1634; KRAUSE, Urkunden 2. Bd., S. 635: „Durch die vielfelltige Gastereyen, so täglich vnter den Reitern vnd Officirern vorgehen, do dan unaufhörlich gesoffen wirdt, tag und nacht, darüber die Wirthe geschlagen, mit blosem Degen ausgejagt vnd die Preßuren duplirt würden“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister u. Rat v. Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn u. an den Edelherren Moritz v. Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon v. Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat u. gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot u. 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia v. Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f.

[17] letzen: Abschied nehmen: „das letzen geschieht oft in feierlicher weise durch verabreichung eines trunkes, eines mahles oder eines schmauses“, „sich noch einmal vor dem abschiede schmausend vergnügen“ [DWB].

[18] SCHORER, Memminger Chronick, S. 136.

[19] Raketenschiessen: Abfeuern von Feuerwerk(sraketen).

[20] UNOLD, Geschichte, S. 36.

[21] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 u. 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft v. seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[22] 1. Schlacht bei Breitenfeld am 17.9.1631: Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf u. die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. HAPPES Zahlen in der „Thüringischen Chronik“ mit 40.000 Mann auf beiden Seiten [MDSZ, I 207r] liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen u. 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen u. 2.000 Schweden ums Leben gekommen. Zeitgenössische Flugschrift „Relation / vnd nunmehr recht gründlicher Bericht / von dem Grossen Haupt Treffen vnd Grimmigen Schlacht so … den 7. Septbr. Anno 1631 zu Breitenfeld … gehalten. 1631″, zitiert bei RUDERT, Kämpfe, S. 74: „Die Todten liegen von Leipzig an biß auf die Hohe Leine / seynd noch viel lebendige vnter den Todten / denen Hände vnd Füsse abgeschossen seyn / bitten umb das Jüngste Gericht man soll sie nur todt schiessen / daß sie ihrer Marter loß kommen / wollen sie sich laben / müssen sie Christen Blut trincken“. Der protestantische Schuhmacher Rudolf v. Bellinckhausen 1632 über die Lage nach der Schlacht im kaiserlich besetzten Osnabrück; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 194: „Als Gott der Herr fur dießer zeyt wie noch itzundt auf diesem heutigen tag und stundt gute victoria durch seinen werck zeugenn Koniglich May[estät] in Schwedn, den h[errn] Churfursten von Sachsen, h[errn] Landgraffen [Wilhelm V.; BW] von Heßenn geben, dafur wir Gott hoch lobenn und danckenn sollenn, darmit die feynde der warheyt und tyrannen der armen christlichen kirchen itzt gesturtzet und gedempfet werdenn. Dannoch die h[errn] Jesuiten mit ihrer gantzn h[heiligen] societet, mit schulern und studentenn wie auch munchs orden und Papistenn, betenn und singenn alle tag in ihrenn kirchenn, Gott wollte den ihrn victorii geben“. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 432ff.

[23] Hans Rudolf [Radloff] v. Bindtauf [Bindauff, Bindhauff, Bindthoff, Bindhoff, Bindhauw, Pintauf, Bundauf, Lindtauff] [26.1.1593-17.9.1631 bei Breitenfeld], kaiserlicher Obrist.

[24] SCHERER, Sächs. Regimenter, Nr. 4.

[25] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass  ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“. Die Kompanie führten ein Hauptmann, ein Leutnant, ein Fähnrich, ein Feldwebel, ein Sergeant, ein Rüstmeister, ein Musterschreiber, die Korporale u. Rottmeister.

[26] SCHERER, Sächs. Regimenter, Nr. 11.

[27] SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann.

[28] Saaz [Žatec, Bez. Laun, Tschechien]; HHSBöhm, S. 535ff.

[29]Rakonitz [Rakovník, Bez. Rakovnik, Tschechien]; HHSBöhm, S. 508f.

[30] Komotau [Chomoutov; Tschechien]; HHSBöhm, S. 282ff.

[31] Kaaden [Kadaň, Bez. Komotau, Tschechien]; HHSBöhm, S. 241ff

[32] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler u. Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler u. Plattner 1 Feldkaplan u. 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- u. Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich dotiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- u. Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[33] N Poser [Posen] [ – ], kursächsischer Obrist.

[34] Augustin v. Hanau [10.8.1591-24.8.1661 Gamig], kursächsischer, kaiserlicher Obrist u. Generalwachtmeister.

[35] Cuno Rabiel [ – ], kursächsischer Rittmeister, Hauptmann.

[36] Annaberg-Buchholz [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 5ff.

[37] Pressnitz [Přisečnice; Kr. Chomutov (Komotau)]:  Bergstadt im Erzgebirge, bis 1974 an der Stelle, wo sich heute die große Fläche der Pressnitztalsperre (vodní nádrž Přisečnice) erstreckt. Häuser, Kirchen und Schloss von Přisečnice sowie die benachbarten Dörfer Rusová (Reischdorf) und Dolina (Dörnsdorf) wurden abgerissen und an deren Stelle der Fluss Přísečnice (Pressnitz) gestaut. [wikipedia]

[38] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [Arnheim] [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbrandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee. Vgl. STADTMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 30ff.; ARNIM, Jaspar von: http://www.vonarnim.com/portraits/Hans-Georg/Lebenslauf HansGeorg.pdf. [Abb. Stein7]

[39] Meißen; HHSD VIII, S. 223ff.

[40] Pressnitzer Pass: Der Pressnitzer Pass stellt eine der ältesten Pfadanlagen dar, die aus dem Zentrum Mitteldeutschlands über den dichten Grenzwald nach Böhmen führte. Sein ursprünglicher Verlauf ging v. Halle (Saale) kommend über Altenburg, Zwickau, Hartenstein, Grünhain u. Zwönitz nach Schlettau. Hier wurde die obere Zschopau gequert. Anschließend führte der Weg über Kühberg am Blechhammer vorbei nach Weipert (Vejprty) u. erreichte dann östlich schwenkend über Pleil (Černý Potok) mit Pressnitz (Přísečnice) die älteste Bergstadt des Erzgebirges. Von hier aus verlief der sogenannte Böhmische Steig vermutlich über Kaaden (Kadaň) u. bis nach Saaz (Žatec). Die Passhöhe selbst befand sich auf böhmischer Seite nahe Pleil (Černý Potok) auf ca. 800 m ü. NN. Damit war der Pressnitzer Pass deutlich niedriger als die sich nach Westen hin anschließenden Pässe über Wiesenthal, Rittersgrün, Platten, Hirschenstand u. Frühbuß. Dies war einer der Gründe für seine häufige Benutzung während des Dreißigjährigen Krieges [Wikipedia].

[41] Schlaggenwald [Horní Slavkov, Bez. Falkenau, Tschechien]; HHSBöhm, S. 549f.

[42] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen des schottischen Söldners Monro bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke u. Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt u. wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant u. Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden.

[43] LEHMANN, Kriegschronik, 30. Lehmann datiert nach dem alten Stil.

[44] Resident: Diplomatischer Vertreter zweiten bzw. dritten Ranges im Gegensatz zum Legaten oder Ambassador, der teilweise auch aus dem Land gejagt werden konnte, da er nicht den Schutz des Ambassadors besaß. Residenten waren selten adlig, an den Höfen der Souveräne waren sie in der Regel Gelehrte.

[45] Lars Nilsson [Laurens Nicolai] Tungel [28.9.1582 Stockholm-20.10. 1633 Dresden], schwedischer Resident. Vgl. Svenska Män och Kvinnor 8. Bd., S. 62; DROSTE, Im Dienst der Krone, S. 412.

[46] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[47] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.

[48] IRMER, Die Verhandlungen, 1. Bd., Nr. 59, S. 163.

[49] Neiße [Nysa]; HHSSchl, S. 331ff.

[50] N Mülmb [Mülmbe] [ – ], kursächsischer Rittmeister.

[51] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel v. Reitern u. Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen u. zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd u. eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung u. Deckung v. Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- u. Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll sogar zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[52] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen u. Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung v. Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung v. Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug u. zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord v. Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung v. Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger unter dem 3.12.1634; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 233: „Und seind disen tag uf dem Asperg ankommen 3. Stuckh Officiers, ein Leutenant, Fendrich und Corporal, welche von dem Tubadelischen [Georg Christoph v. Taupadel; BW] Volckh, so von Schorndorff außgezogen [25.11. war Schorndorf gefallen; BW], entrunnen, dann ihnen die kaiserische den accord nit gehalten, Sie betrüglicher weiß 6. Tag umbgefüert, hernacher erst gezwungen sich underzustellen, oder sollten nidergemacht werden: Und seind alle Officier dabey gefangen genommen worden“.

[53] Generalstab: die Summe aller ranghohen Offiziere, die der obersten militärischen Führung zuarbeiten. Der Generalstab umfasste das Quartieramt, die Kriegskanzlei, die Generaladjutantur, das Kriegskommissariat, das Kriegszahlamt, die Generalauditoren, den Generalprofos, die Feldapotheke, das Feldpostamt u. die Generalwagenmeister. 1640 sollen der General- u. Hofstab Piccolominis 1.200 Personen umfasst haben; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 123.

[54] Generalfeldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen u. Zuständigkeit für Ordnung u. Disziplin auf dem Marsch u. im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- u. Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt. Angeblich existiert erst seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Bezeichnung Generalfeldmarschall als höchster militärischer Dienstgrad [nach Wikipedia]. Dabei wird die Bezeichnung bereits während des DK in Berichten etc. verwendet.

[55] Christian Ulrich Baron v. Gyldenløve [Guldenleib] [3.11.1611-6.10.1640], spanischer Obrist. [Abb. Stein13]

[56] Friedrich Wilhelm II. Herzog v. Sachsen-Altenburg, genannt „Posthumus“ [12.2.1603 Weimar-22.4.1669 Altenburg], schwedischer Obrist, kursächsischer General.

[57] N Budebusch [ – ], kursächsischer Rittmeister.

[58] Kornett: die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold; nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460;  z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). => Fähnrich; Fahne.

[59] Breslau [Wrocław]; HHSSchl, S. 38ff.

[60] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln, den Gabelstock, u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm u. wog etwa 4,5–4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- u. Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – u. schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt u. Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[61] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung v. Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren u. Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen u. Steueraufkommen u. auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften u. Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten u. Abgabe v. Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte u. Gastwirte. 50-75% Anteil in Bezug auf die Bevölkerungszahl galt es verkraftbar. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord u. Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger u. Bauern waren trotz demonstrativ errichteter Quartiergalgen u. hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Zur Einquartierung Königsmarcks in Verden wird berichtet; PFANNKUCHE, Die neuere Geschichte, S. 123: „mit einem Reiterregimente von 12 Compagnien und mit 4 Compagnien Dragoner, so daß auf die größeren Häuser eine Einquartierung von 30 Mann und darüber mit den Pferden fiel. Während 12 Tage, die dieser Druck dauerte, wurden überdem Lieferungen von Kleidern, Stiefeln, Schuhen, sogar auch Degen u. s. w. und von den vermögenderen Bürgern zu Gunsten einzelner Officiere Summen von 50, 60, 80 auch 100 Thalern beigetrieben“, was letztlich die Einwohner in die Flucht trieb. Eine längere Einquartierung konnte so den Ruin ganzer Gemeinden u. Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger v. Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.

[62] Jesuiten: Der katholische Jesuitenorden (Societas Jesu), 1534 gegründet v. dem baskischen Adligen u. ehemaligen Offizier Ignatius v. Loyola, war der wichtigste institutionelle Träger der Gegenreformation. Seine Tätigkeitsfelder waren die Ausbreitung u. Festigung des katholischen Glaubens mit zeitgemäßen Mitteln durch Mission, hervorragenden Unterricht u. Erziehung, die „nachgehende Seelsorge“, wissenschaftliche u. literarische Tätigkeit sowie die Bewunderung erregenden Theateraufführungen. Gerade im bayerischen Heer fanden sich auffällig viele Jesuiten als Militärseelsorger, die aufgrund ihrer Kenntnisse sogar als Geschützausrichter im Kampf tätig waren. Zudem fungierten sie am Kaiserhof u. am kurfürstlichen Hof in München als Beichtväter u. einflussreiche Berater. Die Jesuiten gelobten die Bereitschaft zu jeder Sendung durch den Papst. Die Aufnahme in den Orden setzt ein abgeschlossenes Studium der Theologie u. eines weiteren Faches voraus. Es gab Brüder („Koadjutoren“) u. Priester („Patres“). Die weltlichen Laienbrüder mit zeitlich einfachem Gelübde („Coadjutores probati“) unterschieden sich v. denen mit dem ewigen Gelübde („Coadjutores temporales formati“). Die Priester werden unterschieden nach einfachen Ordenspriestern („Coadjutores spirituales formati“), die mit drei Gelübden („Professi trium votorum“) u. die mit vier Gelübden („Professi quatuor votorum“). Nur Letztere waren für Führungspositionen ausersehen. Zwölf bis fünfzehn Jahre dauerte die gesamte Ausbildung, die ein zweijähriges Noviziat, ein siebenjähriges Scholastikat mit Studium der Theologie u. Philosophie vorsah. Danach folgte eine mehrjährige Lehrtätigkeit (Magisterium), an die sich vier Jahre Theologiestudium anschlossen. Es folgten mehrere Jahre  Seelsorge oder Schuldienst. Erst dann erfolgte das dritte Noviziatsjahr („Tertiat“), ab 33 Jahren konnte man zu den „ewigen Gelübden“ zugelassen werden. Vgl. MÜLLER, Jesuiten, S. 193-214. II. Jesuiter, hier im eigentlichen Wortsinn gebraucht; meist aber abwertende Bezeichnung für Ordensangehörige der Societas Jesu => jesuwidisch bei Happe (in abwertender Bedeutung „Jesu wider“ = „Jesu zuwider“) als Topos konfessioneller Polemik gebraucht wie etwa bei dem Elsässer Kannengießer Güntzer „Jesuzuwider, daß gantze Pfaffengeschmeiß, ale Babisten und abgevallen Mamulucken“; BRÄNDLE; SIEBER, S. 35. III. Jesuwider: Jesu zuwider = Jesuit (Topos der konfessionellen Polemik).

[63] durchhackt: der Boden aufgegraben.

[64] Bad Ziegenhals [Głuchołazy, LK Nyssa; Polen]; HHSSCH, S. 578.

[65] Büchsenmeister: Der Büchsenmeister (auch: Büchsenschütz) war Ende des Mittelalters ein wandernder Kriegshandwerker der damals noch zünftisch organisierten Artillerie: Er stellte für die schweren Festungs- u. Belagerungsgeschütze Rohre u. Geschosse her, beherrschte das Richten u. Laden, die Instandhaltung u. Reparatur. Stückgießer u. Büchsenschmiede wie Pulvermacher arbeiteten unter seiner Anleitung. Büchsenmeister waren v. Landesherren u. Städten umworben, nahmen als Artilleristen an Kriegszügen teil u. organisierten sich in eigenen Zünften, die Schmieden, Glockengießern u. Schlossern nahestanden. Büchsenmeister unterstanden fachlich dem Zeugmeister, von dem sie auch angestellt wurden, im Gefecht hatte der Feldzeugmeister, ein Offizier, den Befehl. Dem Büchsenmeister entsprach für die damaligen Feldgeschütze, die Feldschlangen, der nach ihnen benannte Schlangenschütze. Später wurden Büchsenmeister u. Schlangenschützen als Konstabler vereint [Wikipedia].

[66] Quadrat: gemeint ist hier das sogenannte Birett: viereckige Kopfbedeckung katholischer Geistlicher; ursprünglich aus einer Filzkappe entstanden, erhielt sie zur besseren Handhabung vier Kniffe, die seit dem 15. Jh. zunehmend als hochstehende Bögen fixiert wurden (heute 3); Topos in antikatholischen Schmähschriften.

[67] Calvinismus: Lehre des Johann Calvin (1509-1564), die im Wesentlichen 5 Punkte umfasste: 1. Völlige Verderbtheit der Menschen: Denken, Gefühle u. Willen des Menschen sind wegen des Sündenfalls v. der Sünde beherrscht, der geistig hilflose Mensch kann Gottes rettende Botschaft erst verstehen, wenn der heilige Geist ihn dazu befähigt. 2. Bedingungslose Erwählung: Prinzip der doppelten Prädestination: Schon vor der Geburt ist das Schicksal des Menschen (Verdammnis oder Seligkeit) unveränderbar v. Gott vorherbestimmt. 3. Begrenzte Versöhnung: Jesus Christus starb nicht, um alle Sünder zu retten, sondern nur Auserwählte. 4. Unwiderstehliche Gnade: Der v. Gott auserwählte Mensch wird Gott erkennen u. kann dem Ruf Gottes nicht widerstehen. 5. Die Beharrlichkeit der Heiligen: Es ist unmöglich, Gottes Gnade wieder zu verlieren. Der Calvinismus ist eine Glaubenslehre, welche zwar v. gewissen Kirchen vertreten wird, aber keine eigene Kirche bildet. Der Kultus der katholischen Kirche (Sakramente, Reliquien, Ablass), freie Glaubensentscheidung sowie alles Menschenwerk gelten als Untergrabung der Souveränität Gottes, dessen unbedingte Heiligkeit ein wichtiges Grundmotiv des Calvinismus ist. Im Augsburger Religionsfrieden von 1555 war der Calvinismus nicht anerkannt worden, wurde aber trotzdem in einigen Ländern, wie z. B. der Pfalz, eingeführt. Im Westfälischen Frieden v. 1648 wurde der Calvinismus anerkannt.

[68] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. Zur Umrechnung v. fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Nach einer anderen nicht unproblematischen Umrechung würde 1 Rt. heute etwa 27, 3 € entsprechen. Nach WILDGRUBER, Dte feste Stadt Wasserburg, S. 74, entspräche 1 Rt. 60 DM, also etwa 30 €. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 540-1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.

[69] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) u. Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), u. der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer u. Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister u. Advokat Johann Georg Maul [? -nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung v. Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. In den bei Angriffen u. Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten u. um ein freies Schussfeld zu haben.

[70] Verpflegung: PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft u. Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. “Servis” definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht u. Liegestatt (Heu u. Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise aber verlangt. Essen u. Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte “Lehnung” gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant u. Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber u. Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert v. je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen u. ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot u. 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel v. einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) u. 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft v. den Offizieren noch unterschlagen. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior v. Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, u. der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe u. 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung v. 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): “Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe”. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister u. Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn u. an den Edelherren Moritz v. Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon v. Lintelo, Büren, 1626 April 15; Schütte, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: “Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet”. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Reichskanzler Oxenstierna den Anspruch pro Monat u. gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot u. 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia v. Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. Vgl. den Speisezettel vom 1. u. 2. März 1637 aus Altenburg; FRITZSCHE, Altenburg, S. 102f.: „1. März 1637. Mittags Offizierstisch: Suppe; Rindfleisch mit Merretich; Kälberbraten; Kalbskopf; Kraut; 1. März 1637. Abends. Offizierstisch: Sallat; Gebratene Kälberbrust; Kapern; Gehackte Kälberlunge; Schweinefleisch; ?; 2. März 1637. Mittags. Tafell: Milch Suppe mit Eyr; Gefüllte Heringe; Kälber Nürenbraten; Gebratenes Kuhfleisch mit Muskatblumen. Tafell; ander gangk: Gehakter Magen; Schweinsbraten; Rinderbraten; sauer mit Zwiebel; Kirschtürtle; Sauerkraut mit Brautwürsten; Fische; Offizierstisch: Suppe; Rindfleisch; Kalbskopf; Nürnbraten; Euter?stücke mit Rosmarin; Heringe mit Zwiebel; Kraut mit Rostbratwürsten. Gesinde- und Küchentisch: Rindfleisch: Suppe; Heringe; Kalbfleisch; Sauerkraut“. Der kaiserliche Kroatenobrist Hrastowracky verlangte 1628 für seine Küche: NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 83: „Memorial was die Bürger wöchentlich kontribuiren und auf des Herrn Obersten Küchel schaffen sollen. 2 Rinder; 2 Kälber; 16 Hühner; 18 Lämmer; 1 Schwein, 4 indianische Hühner; etliche Vogel; von allerlei Fisch; Weitz- und Rockenmehl; um ein Thaler Essig; 120 Eier; 100 Pf. Butter; 4 Pfd. Reis; 6 Pf. Pflaumen; 2 Pf. Pfeffer, 2 Pf. Ingwer; 2 Pfund Näglein; (Gewürznelken; BW) ½ Pf. Muskatblumen; ¼ Pf. Saffran, 174 gestossenen Zimmt; 2 Pf. kleine und große Rosinen; 24 eingemachte Citronen, 2 Pf. Honig; ½ Thlr. Zwiebeln; ½ Thlr. Petersilie; ½ Thlr. Meerrettig, ½ Thlr. Rettigrüben; ½ Schefl. Salz; 12 Pf. Stockfisch; 1 Schock Plastießen (Plateiße, Schollen); 120 Heringe; 2 Pf. Kapern; 2 Pf. Oliven; 4 Pf. Baumöhl; Saurenkohl; 2 Hut Zucker; 4 Pf. Hirschbrun (Horn ?); ein Fäßlein Neunaugen; 2 Seiten Speck; 4 Faß Bier; 14 Thlr. weiß und schwarz Brodt; 6 Schinken; allerlei Konfekt, jedes 3 Pf.; ein Käse“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f. Zu den ständig steigenden Preisen vgl. KROENER, Soldaten, S. 288.

[71] Hufe, Hube: Bezeichnung für die Gesamtheit bäuerlichen Grundbesitzes, meist zwischen 30 und 60 Morgen, ein Hufner besaß in der Regel zwei Hufen, oft auch geteilt in Halb- u. Viertelhufe.

[72] 1 Scheffel = 16 Metzen = 48 Quart = 16/9 Kubik-Fuß = 0,54961 hl.

[73] 1 Schütte = 22-23 Pfd.

[74] Entwaffnung: WAGNER, Pforr (1626), S. 98: „Den 30. Martii hat der Hertzoch von Holstein [Adolf Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorp; BW] den bürgern alhier alle ihre gewehr abnehmen und aufs schloß führen laßen, weil er sich vor einem uberfall befürchtet, deßwegen er auch getrewet, so gegen ihme waß vorgenommen würde, ein jeder soldat sein quartir anzustecken“. VOGEL, Annales, S. 612. Im Mai 1644 musste „die Bürgerschafft [Leipzigs; BW] auff Begehren General Königsmarcks / weil sie den Vergleich nicht unterschreiben wollten / den sie vor diesen mit Torstensohn gemacht / damit man sich keines Aufstandes zubefahren / darzu die auffgeworffenen Sechziger grosse Lust hatten / so wohl Ober- als Untergewehr bey 500 Thaler Straffe in E. E. Raths Zimmerhoff liefern“. Oft wurde auch in den besetzten Städten die Bürgerschaft entwaffnet, angeblich um Aufstände zu verhindern, in Wirklichkeit aber, um die noch brauchbaren Waffen an die Soldaten auszuteilen. KRAH, Südthüringen, S. 100. „Und daß sich die bewaffnete Macht auch damals gegen jede Überraschung von Seiten der Bewohner sichern wollte, beweist der Befehl vom 29. November 1634: ‚Auf Befehl der Römischen Kayserlichen, auch zu Hungarn und Böheimb (Böhmen) Königlichen Majestät, unseres aller Gnädigsten Herrn und deroselben verordneten Herrn Generals Exzellentz, sollen alle Inwohner der Stadt Meiningen, hohes und niedriges Stands, sie seien, wer sie wollen, alle ihre Gewehr und Waffen, Musqueten, Pistolen, Pantelier- und Feuerrohr, Rapir, Banddegen, Helleparten, Partisanen, Kurz- und Langespieß, Dolche, Spitzhammer, und was dergleichen mehr, wie sie auch Namen haben, bey ihren Eydes-Pflichten und bey Vermeidung (von) Leibs- und Lebensstrafe, alsobald und ungesäumt dem Herrn Obristenwachtmeister , so in dem Wirtshaus zur Meise quartiert, überliefern und – – – hiervon das wenigste nicht zurückbehalten oder verbergen, sondern hierinnen schuldigen Gehorsam leisten‘. Und der Kommandant von Maßfeld forderte am 1. Dezember durch den Kanzler das Jagdzeug zurück, das im Vorhof des Schlosses gewesen und durch den Oberförster von Henneberg aus Maßfeld weggeholt worden sei. Über diese Waffenlieferungen berichtete der Kanzler allerdings seinem Kurfürsten am 3. März: ‚Alle Gewehr und Waffen hat man den Untertanen abgenommen – – – unter dem Schein, als hätte man sich eines Aufstandes zu befahren. Es aber hernach solche Waffen meistenteils den unbewehrten Soldaten gegeben worden‘. Die Ausrüstung der Truppe scheint also schon nicht mehr die beste gewesen sein“. KRAH, Südthüringen, S. 100.

[75] Kreuzherren vom Orden der regulierten Chorherren und Wächter des Heiligen Grabes zu Jerusalem mit dem doppelten roten Kreuz (lat. „Fratres cruciferorum ordinis canonicorum regul. custodum ss. sepulchri Hierosolymitani cum duplici rubea cruce“): Ritterorden, der 1114 in Jerusalem begründet wurde und in Mitteleuropa von 1162 bis 1810 bestand. Die Tätigkeit des Ordens konzentrierte sich im weltlichen Bereich auf die Krankenpflege, im geistlichen Bereich auf die Verehrung des doppelten roten Heiligen Kreuzes und des Grabes des Herren. Die Stiftspröpste wurden als „Meister“, nach 1547 als „General“ bzw. „Obermeister“ bezeichnet. 1229 führte der Breslauer Bischof Thomas I. mit der Gründung einer Niederlassung in seiner Residenzstadt Neisse den Orden in Schlesien ein. In Neisse erbauten die Kreuzherren die Kirche „St. Mariae in rosis“ und das Kloster St. Peter und Paul. 1230 übernahmen sie auch das vom Breslauer Bischof Laurentius gestiftete Hospital Beatae Mariae Virginis, das 1231 der Oberaufsicht des Propstes Heinrich v. Miechów unterstellt wurde. Unter Bischof Karl v. Österreich wurde ab 1622 die Gegenreformation durchgeführt, mit der die Jesuiten beauftragt worden waren. 1624 gründeten die Jesuiten auf bischöfliche Anregung das „Gymnasium Carolinum“, das sich zu einer bedeutenden Bildungsstätte entwickelte. Die von Bischof Karl v. Österreich beabsichtigte Gründung einer Universität u. eines Konvikts konnte wegen dessen Tod 1624 nicht mehr realisiert werden. Bis heute prägen die nach 1650 entstandenen barocken Kirchen u. Klosterbauten das Stadtbild, dessentwegen Neisse den Beinamen „Schlesisches Rom“ erhielt [wikipedia].

[76] Propst: I. zumeist gewählter Vorstand des Domkapitels, der zusammen mit dem Domdechanten zu den Würdenträgern gehört. II. Leiter des Chorherrnstifts, der das Kapitalvermögen verwaltet. III. der dem Abt folgende Vorgesetzte, bei einigen Orden der Vorsteher eines Klosters, der dann den Rang eines Prälaten einnimmt u. gleich nach dem Bischof kommt. Er wird von einem Bischof geweiht. Es handelt sich dabei um die Abtsweihe, denn ein regulierter Propst fungiert als solcher.

[77] Olmütz [Olomouc, Bez. Olomouc; Tschechien]; HHSBöhm, S. 420ff.

[78] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie u. seiner ganzen Habe in des Kaisers u. des Reichs besonderen Schutz u. Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler u. die Wappen der kaiserlichen Königreiche u. Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade u. Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, u. ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 v. Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Abt Veit Höser (1577-1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvagardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- u. Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.

[79] Eine glatte Übertreibung.

[80] Feldstück, Feldgeschütz: eisernes Geschütz, das nach dem Vorschlag des Grafen Hamilton eingeführt wurde. Im April 1629 gelang es der königlichen Gießerei Stockholm, den ersten Dreipfünder herzustellen, der mit 123 kg sehr beweglich war. Wenig später wurde das Gewicht sogar auf nur 116 kg reduziert. Der Name Regimentstücke für diese neue Feldartillerie blieb erhalten. Durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete, auch die Kavallerie erhielt einige. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock, d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht [wikipedia]. Zur Bedeutung vgl. ROBERTS, Gustav Adolph, S. 102f: „A long series of experiments, under the king’s personal supervision, led to the production in 1629 of the so-called ‚regiment-piece‘. This was a three-pounder: it required only one horse to move ist, or it could at need be handled by two or three men; the ball was wired to a cartridge, which gave unprecendented rapidity of fire. It gave Sweden a decisive advantage. The regiment-piece was produced as a high-priority weapon: Gustavus took over eighty of them to Germany in 1630, and many others followed. When added to the exceptionally high standard of fire-drill which he managed to instil into his musketeers, the regiment-piece made the Swedish armies in Germany superior to all adversaries in concentrated and mobile fire-power, and gave Gustavus an advantage in gunnery which was rammed home by the extraordinarily high number of pieces (9.4. per thousand men in 1630) which were available in his German campaigns“. „Kurtze Feld-Stücke haben zugespitzte Kammern, und sind kürtzer, wie die gewöhnlichen Stücke, schiessen eiserne Kugeln von 6. bis 10. Pfunden, auch allerhand Hagel- und Ketten-Kugeln. Die Regiments-Stücke schiessen 4. bis 6. Pfündige Kugeln“. FAESCH, Kriegs- Ingenieur – Artillerie- und See-Lexicon, Dresden 1735, S. 287. Angeblich schossen sie dreimal, ehe die Muskete zweimal schoß. Sie konnten v. zwei Pferden gefahren werden. MEYER, Handbuch, S. 62. Wahrscheinlich ist aber oft die meist als Feldschlange bezeichnete „Halbe Schlange“ gemeint: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.

[81] Glatz [Kłodzko; Grafschaft u. Stadt]; HHSSchl, S. 116ff.

[82] KASTNER, Geschichte der Stadt Neisse 2. Bd., S. 419ff.

[83] Lars [Laurentius, Lorenz] Persson Grubbe [Gruber, Groppe] zu Nabben, geb. Stiernfelt [21.1.1601 Linköping-2.11.1642 bei Breitenfeld] schwedischer Sekretär, Assistenzrat u. Generalkriegskommissar. Vgl. BERGGREN, Lars Grubbe, SBL 17. Bd., S. 350f.; BACKHAUS (Hg.), Breve 1-2.

[84] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[85] dänische Armee: Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens 16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold. Insgesamt gesehen lag der Sold höher als in der kaiserlichen oder ligistischen Armee.

[86] Friburg: nicht identifiziert. Um Hinweise wird gebeten !

[87] Moritz Hermann v. Oeynhausen [Oynhausen, Oinhaußen, Einhausen] [1599-1632], dänischer Obristleutnant u. Kommandeur der Leibgarde.

[88] IRMER, Die Verhandlungen, 1. Bd., Nr. 55, S. 154f.

[89] Cunctationes: Verzögerungen.

[90] depeschieren: absenden.

[91] [Wolf] Lorenz [Laurenz] (II.) Freiherr [Graf] v. Hofkirchen [um 1606 -Anfang 1656], kursächsischer Obrist, Generalmajor, dann kaiserlicher Generalleutnant, Feldmarschallleutnant.

[92] IRMER, Die Verhandlungen, 1. Bd., Nr. 84, S. 248f.

[93] Heinrich v. Schwallenberg [ – ], Sekretär Gustav II. Adolfs, Hofrat.

[94] Avisen: Nachrichten.

[95] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das – angesichts der um 1, 5 º tieferen mittleren Jahrestemperatur mit extremen Kälteperioden überlebensnotwendig – in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde u. in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten, was immer wieder zu Streitigkeiten unter den Kommandeuren führte. Natürlich versuchten deshalb Magistrate u. Stände immer wieder, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten u. ihrem Tross führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226. Selbst wenn Truppen erst im Dezember einquartiert wurden, verlangte man doch auch Zahlungen für den vorausgegangenen November; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 387ff. Dazu kam der enorme Bedarf an Feuermaterial, wobei alles nur einigermaßen Brennbare durch die Truppen beschafft wurde. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz berichtet über den November/Dezember 1640; BRAUN, Marktredwitz, S. 129: „Über diese 8 Regiment[er] [hinaus] sind auch 200 Polacken mit marchiert, welche – wie ob[en] gehört – zu Oberredwitz logierten: Einige sind auch in Dörflas einquartiert worden. Obwohl wir hier im Mark[t] kein Quartier gehabt, so haben wir doch des Generals Tafel versehen und herrlich in die Küche (ver)schaffen müssen. Auch haben wir für die Regiment[er] hinaus[gegeben] 800 Brot[e], 800 Maß Bier und 2 Rind[er]. Überdies hat (ein)jeder Bürger, der seinen Stadel nicht zugrund reissen oder gar verbrennen lassen wollte, hinaus[ge]geben Fleisch, Fisch, Futter, Bier, Brot und Geld. [Es] ist dadurch auch sehr wenig erhalten worden, denn fast in jedem Stadel [hat] eine Kompanie gelegen, welche (dann) alles Heu, Stroh, ungedroschenes Getreide, Holz und Brettern in das Feld getragen. Es sind daraus Hütte gemacht und hernach meistens verbrannt [worden]. Um das, was liegen geblieben war, haben sich die Nachbarn auch [noch] gezankt. Sie haben auch alle Zäun[e] um die Gärten, Planken [und] Um(b)schrote umgehauen und verbrannt. All(e) unser[e] Fischkästen, [von denen] ein [jeder] vorher um 50 K[ronen] erkauft [worden war], haben sie in einer Geschwindigkeit eingehauen, zerrissen, hinweggetragen und in Grund verdorben. [Auf] dem Freithof, welcher erst neu gemacht worden war, haben sie die Schindel[n] abgeschlagen und sam(b)t dem Tor verbrannt. In Summa, diese Leute haben einen großen Schaden getan in dem unausgedroschenen Getreide, Futter, (Ge)stroh und Holz. [Sie haben auch] fast alle Stadel im Grunde zerschlagen und das Gezimmer verbrannt; denn die Kälte war sehr groß. Daher [haben] sie auch außer[halb] der Stadel noch über 1000 Feuer angezündet und gehalten. Was sie in den Vorstädten ertappt haben, [das haben] sie (hinweg)genommen und das Vieh geschlachtet. Die Nacht [über] hat die ganze Bürgerschaft auf Befehl des Generals um und um auf der Mauer im Gewehr stehen und wachen müssen. Ungeachtet dessen aber sind die Musketiere(r) doch an vielen Stellen über die Mauer herabgestiegen, [sind] in die Ställ[e] eingebrochen, [haben] kleines Vieh erwürgt und was sie sonst [noch] bekommen konnten, [haben sie] mitgenommen und [sind dann] wieder hinausgewischt. Dies geschah (nun) an vielen Orten, [so] daß wir also genug(samb) zu wehren und solches zu verhindern hatten. Die Tor(e) hatte er selbst(en) besetzt und mit seiner Wacht versehen“.

[96] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-8.10.1656 Dresden].

[97] den Kauf aufsagen: „Eine Verabredung, oder eine getroffene Verbindung widerrufen. Einen Kauf aufsagen. Einem die Miethe, den Dienst, die Freundschaft aufsagen. Einem den Kauf, oder den Handel aufsagen, im gemeinen Leben, alle Verbindung mit ihm aufheben“ [ADELUNG].

[98] maturieren: beeilen.

[99] IRMER, Die Verhandlungen, 1. Bd., Nr. 96, S. 274.

[99a] Peter [Pál, Petrus] Freiherr v. Losy [Losey, Loosi, Loßi, Loschi, Loschy, Lossii, de Laucy, Lohse, Logy, Loge, Lose, Lossy] [ -nach 1640], kaiserlicher Rittmeister (1624) u. Kroaten-Obrist (1630), 1635 Todesurteil wegen Beteiligung an Wallensteins [1583-1634] „Verschwörung“, jedoch Begnadigung.

[99b] Gerhard Freiherr v. u. zu Questenberg-Jameritz [1586 Köln-1.7.1644 oder 1646 Wien], Sohn des Gerhard v. Questenberg (gest. 1587); ab 1604 Schreiber in der Wiener Abteilung der Reichshofkanzlei, ab 1607 Konzipist im Hofkriegsrat, ab 1626 wirklicher Hofkriegsrat, ab 1633 kaiserlicher Kämmerer, 1636 Mitglied der Regentschaftsregierung für Nieder- u. Oberösterreich sowie Ungarn; 1643 diplomatische Mission nach Siebenbürgen; kurz vor seinem Tod Ernennung zum kaiserlichen Geheimrat u. Vizepräsidenten des Hofkriegsrats; 1627 Erhebung in den Freiherrenstand, einer der am besten informierten kaiserlichen Beamten, Anhänger Wallensteins.

[99c] Meiningen [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.

[99d] HALLWICH, Briefe 3. Bd., S. 308.

[100] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Feldmarschall u. Generalleutnant. 1606 Eintritt in spanische Dienste, 1615-1617 Teilnahme am Friaulischen Krieg, 1618 Beförderung zum Hauptmann, Kommandant v. Riva u. Bekanntschaft mit Johann v. Aldringen. Durch dessen Vermittlung 1629 Wechsel aus kurbayerischen in kaiserliche Dienste, nachdem Gallas die Festnahme wegen Unbotmäßigkeiten u. Erpressungen angedroht worden war. Am 18.7.1630 zusammen mit Aldringen Beteiligung an der Plünderung Mantuas, wo er (nach heutigen Begriffen) ein Millionenvermögen erbeutete. Am 10.3.1632 Erhebung in den Reichsgrafenstand, am 13.10.1632 Ernennung zum kaiserlichen Feldmarschall, im September 1633 zum Generalleutnant unter Wallenstein. Zusammen mit Aldringen u. Piccolomini betrieb Gallas die Entlassung Wallensteins. Am 24.1.1634 Übernahme des Oberbefehls über das kaiserliche Heer, nach Wallensteins Ermordung, deren Planung und Durchführung er Piccolomini überlassen hatte, erhielt er dessen Herrschaft Friedland. Am 5./6.9.1634 hatte Gallas entscheidenden Anteil am Sieg über die Schweden bei Nördlingen. Sein schlechter Ruf als Trinker u. Spieler sowie glücklos verlaufene Feldzüge wie im Winter 1633 in Schlesien, 1635/1636 in Lothringen, 1637 gegen Johan Banér u. im Winter 1644 im Rückzug vor Lennart Torstensson brachten ihm bis heute den Ruf eines “Heeresverderbers” ein. Im November 1639 wurde Gallas entlassen, anschließend erneut berufen, im Januar 1645 wiederum entlassen, um dann von Dezember 1646 bis zu seinem Tod letztmalig das Kommando zu übernehmen. Vgl. REBITSCH, Gallas I; REBITSCH, Gallas II; BECKER, Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[101] Neiße [Nysa]; HHSSchl, S. 331ff.

[102] Polen, Polacken [„Husacken“, „Hussaria“]: Die übliche, zunächst nicht pejorative Bezeichnung für die im kaiserlichen Heer wenig geschätzten polnischen Truppen, die hauptsächlich von Spanien besoldet und in habsburgischen Diensten standen. Vgl. Wallenstein an Gallas, 30.1.1633; NÉMETHY, Das Schloß Friedland, S. 106: „wenn die nacion siehet das ihnen einer nachgiebt oder ihrer von nöthen hat so seind sie insuportabili [unerträglich; BW]“. Die Kampfkraft dieser Truppen galt als gering. Einerseits galt ihre Führung als schwierig, andererseits waren sie wegen ihrer Tapferkeit und Geschicklichkeit im Umgang mit Muskete, Pistole, Säbel, Lanze und Wurfspeer gesuchte Söldner. Von Philipp Graf v. Mansfeld-Vorderort gegenüber Ilow stammt die negative Beurteilung; HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 512: „Die Beschaffenheit vnserer Pohlen habe Ich gestern dem Herren ausführlich, sowohl dem Herren Veldtmarschalch auch ieczo bey diesem überschriben. Der Herr zweifle nur nit, daß ihnen nicht viel hunderterler persvasiones eingeprediget, getruncken vndt geßen worden; die Bestien haben auch capiret, aber viel eher aus dem gedechtnüß verlohren, alß der Wein aus dem Kopf und Magen verdeyet worden. Sie freßen wohl weder Sambstag noch Freytag Butter oder Ayer; sich aber sonsten für den catholischen glauben, daß Römische Reich oder auch ihr aigeneß Vatterlandt ainige Vngelegenheit zue machen, seindt sie gancz keine leüth. Warheit oder Ehr hat bey ihnen nicht lenger bestandt, alß weil es ihnen zum profit dienet; wan der aufhöret, schwehren sie für fünff groschen einen Aydt, daß Gott nie zur Welt gebohren. Mit diesen ehrlichen Leuthen habe Ich diese Tage hero meine Zeit zuebringen müßen; kehme es nur endtlich zue nuczbahren diensten deß Kaysers, möchte man alleß deßen vergeßen. […] mitlerweile mich bey Herrn Veldtmarschalch helffen entschuldigen, daß Ich mit diesen Leuthen nicht eher erscheine, ist ia ie ein pur lautere Vnmöglichkeit geweßen, sie ehender fort zue bringen; hoffe zu Gott, wir werden noch entlich zue rechten Zeit kommen, inmaßen dann dieser Canali nur in der ersten furi arbeit vndt action geben werden muß, worauf dieselbe inmittelß, doch ohne maßgeben, bestermaßen bedacht sein wollen“. Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik (Oktober 1636), S. 89: Die polnischen Reiter „soffen sehr viel bier auß, machten es mit Plündern, schenden erger denn alle feinde, ritten uff die welde, durchschändeten die Weibsbilder, dass Sie nicht gehen kundten, nötigten die Steinalten Weiber, dass Sie starben, zernichteten alles in heußern, weil ihrethalben alles uff die Welder und in die Städte gewichen wahr, haben viel vergrabene sachen aufgesucht, vermaurete keller gefunden, zien und kupfer mitgenommen, kirchen erbrochen, kelche, leichen- und Altartücher mitgenommen. Den 31. October s. n. fiel das Fest aller heiligen ein, drumb blieben Sie liegen, feyerten es mit fasten und speisen nur von öhl, Eßig und fischen, wo sies haben kundten, wahren aber nichts desto frömmer und brachen an Sontag frühe auf und marchirten auf Presnitz und Wiesenthal. Das ärgste und grausambste an ihnen wahr, dass Sie schöne kinder, gleich wehren Sie Turcken oder Tartarn, mitgenommen“. WAGNER, Pforr, S. 129. THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 616f.: „Vnder diesen Crabaten vnd Pollacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin vnnd gute Ordnung gehalten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / vnnd darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / vnd lebendig im Fewer verbrändt worden. So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / vnd deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / vnangesehen er eine grosse Summe Gelts für sein Leben gebotten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart vnnd Ansehen deß Edelmanns enthauptet / vnd hernacher folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner werden die polnischen Kosaken aus der Ukraine als „Husacken“ bezeichnet; HELLER, Rothenburg, S. 20. Vgl. auch SCHWARTZ, Die Neumark, S. 53ff.

[103] Karl Hannibal I. Burggraf zu Dohna, Freiherr auf Wartenberg u. Bralin [1588-21.2.1633 Prag], Präsident der schlesischen Kammer, kaiserlicher Obrist.

[104] Grottkau [Grodków, LK Brzeg, h. Polen]; HHSSchl, S. 162ff.

[105] aufgegangenes Wetter: Regenwetter.

[106] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau],  kurbayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall, stand ab 1615 in Diensten der böhmischen Stände u. ab 1619 unter Ernst v. Mansfeld, 1626 am 25.4.1626 Teilnahme an der Schlacht an der Dessauer Brücke u. kaiserlicher Obristleutnant, Obrist u. Statthalter von Rügen, dann Generalwachtmeister, Götz galt als hart u. gewissenlos, wie etwa bei der Einnahme v. Cottbus 1631. 1632 Erhebung zum Freiherrn, Nachfolge des inhaftierten u. später hingerichteten Hans Ulrich v. Schaffgotsch in Schlesien, am 13.5.1634 Niederlage bei Liegnitz gegen die Schweden, Dezember 1634-Januar 1635 glücklose Belagerung Würzburgs. Götz war Günstling v. Matthias Gallas, er wurde 1635 in den Grafenstand erhoben, nachdem er zum Katholizismus konvertiert war. Am 26.1.1636 zum kurbayerischen Feldmarschall (in der Nachfolge Gronsfelds) ernannt, vertrieb er Landgraf Wilhelm V. v. Hessen aus Westfalen. 1637 entsetzte er Leipzig u. schloss mit Hatzfeldt Banér bei Torgau ein, den er anschließend nach Pommern verfolgte. Am 2.12.1638, nach der verlorenen Schlacht bei Wittenweier am 9.8.1638, verhaftet u. bis zum 17.8.1640 inhaftiert. Ab 1640 kaiserlicher Feldmarschall, erhielt Götz 1643 das Kommando der kaiserlichen Armee in Schlesien u. kämpfte 1644 gegen den Fürsten Sigismund v. Rákóczi in Ungarn u. Siebenbürgen. Als Torstensson in Böhmen einfiel, wurde er dorthin abgezogen. Er fiel in der Schlacht bei Jankau. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[107] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.

[108] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[109] aufschlagen: aufheben, vernichten.

[110] Ohlau [Oława]; HHSSchl, S. 373ff.

[111] HALLWICH, Wallenstein’s Ende, 1. Bd., S. 6f.

[112] Strehlen [Strzelin, LK Strzelin]; HHSSchl, S. 519ff.

[113] Münsterberg i. Schl. [Ziębice, LK Zabkowice Śląskie, Schlesien, h. Polen], HHSSchl, S. 320ff.

[114] Cosel [Koźle]; HHSSchl, S. 72ff.

[115] General(feld)wachtmeister [schwed. generalmajor]: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten u. verwandtschaftlichen u. sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. So erhielt er pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 33 Rt. 26 Alb. Anteil; HOFMANN, Peter Melander, S. 155. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen u. dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen u. dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen u. dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden u. Regimenter im Felde u. beim Marsch.

[116] Hans Ulrich Freiherr v. Schaffgotsch [Schaffguetsch, Schaffguezsch, Schafgutsch] [28.8.1595 Schloss Greiffenstein (bei Greiffenberg, Niederschlesien)-23.7.1635 Regensburg], kaiserlicher General. Vgl. KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch; HENKEL, Schaffgotsch.

[117] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[118] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.

[119] Spanier: Die spanischen Truppen genossen einen ausgesprochen schlechten Ruf. Von Elitetruppen kann nicht die Rede sein, so Blaise de Vignière, französischer Militärschriftsteller (1605), zit. bei PARKER, Soldat, S. 52f. „Was die Spanier betrifft, so kann man kaum leugnen, daß sie die besten Soldaten der Welt sind; aber ihrer gibt es so wenige, daß man zur Zeit wohl kaum fünf- oder sechstausend von ihnen zusammenbekommen kann“. dazu die Chronik des allerdings parteiischen Arnold v. Anrath aus Wesel (1616); BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen und Spanier am Niederrhein S. 106f.: „Nach dem nu veil Soldaten im 1615 im Sommers durch dei Pestilentzi uthengeruckett und dei Companien fast schwag worden, hatt man wederum umb dei Companien zu stercken veil newe Spannier aus Hispannien uberschicket. Den 22. Februarii anno 1616, sein wederum in Wesell gekommen ungefehr 425 ungeruste und unwerbare meisten Thels Junges, und wenig so vor Soldaten bestan muchten, wey wohl artig quat genuch, umb Leutte und Burger zu betruben. Gott gebe, daß diße dei Letzte sein mugen. Den 23. sein dei so inkommen und dei so darin gelegen wahren zemptlich gemunstert worden, und sein diße schlegte Gesellen under dei altte Companien ingeflicket. Ich hilt es darvor, daß es mestendehl Schaff und Ferckens Hirtten gewesen wahren in den Orth darhen sei gekommen wahren. Und wehn daß edle Deutzlandt und dei darinnen wohnnen nicht theten, sey solten sobaldt den Juncker nit spelen alß sei thun, wehn sey dey Plug Bengelß nith in unser Landt gekomen“. Maximilian I. v. Bayern hatte den Spanien schon in der Anfangsphase des Krieges mangelnden Einsatz vorgeworfen, „weiln alles nur auf einem bleien Spanischen fueß heergeht“. BA NF I/2, Nr. 109, S. 336: Maximilian I. an Herzog Wilhelm V., Straubing, 1621 VIII 25. Zum Teil wurden wie in England Sträflinge aus den Gefängnissen geholt, von den spanischen  Galeeren rekrutiert und ins Reich verbracht. Der Waliser James Howell 1623 über den Charakter der Spanier: „Betreffs des Volkes, […] sein Fehler besteht in allzu großer Würde, was mancher, der es nicht so gut kennt, für Stolz hält. […] Er geht, als ob er marschiere, und er sieht selten zu Boden, als ob er ihn verachte“. Zit. bei DAVIES, Spanische Habsburgerportraits, S. 70.

[120] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold v. 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm  bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[121] Walter Graf v. Butler [Buttler, Büttler, Puttler, Buteler, Budtler, Budler, Buteler] von Ballinskill Castle [um 1600-25.12.1634 Schorndorf], kaiserlicher Obrist.

[122] Johann II. Graf v. Mérode-Waroux [Meroda, Merodi] [1584 oder um 1589-10.7.1633 Nienburg], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister. Vgl. HALLWICH, Merode.

[123] Brieg [Brzeg]; HHSSchl, S. 54ff.

[124] HALLWICH, Wallenstein’s Ende, 1. Bd., S. 100f.

[125] Breslau [Wrocław]; HHSSchl, S. 38ff.

[126] Jacob [James, Joachim, Heinrich Jakob] Freiherr Duwall [MacDougal, MacDougall, Duwall, Duwalt, Duwaldt, Dubwaldt, Duval, Dual, Duual, Dugaldt, Dougal, Douwall, Duvald, Thubald, Mag. Dubald, Mack Duwall, Tubal, Tubald] [um 1589 Prenzlau – 28.4./9.5.1634 Oppeln], schwedischer Obrist, Generalkommissar. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 1623.

[127] Friedrich Wilhelm II. Herzog v. Sachsen-Altenburg, genannt „Posthumus“ [12.2.1603 Weimar-22.4.1669 Altenburg], schwedischer Obrist, kursächsischer General.

[128] HALLWICH, Wallenstein’s Ende, 1. Bd., S. 130.

[129] Georg v. Rostock [Rodstogk, Rostockh] [ -Oktober ? 1637 ], kaiserlicher Obrist.

[130] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 135.

[131] Heinrich v. Griessel [ – ], Hauptmann der Herrschaft Friedland.

[132] Friedland [Frýdlant, Bez. Reichenberg]; HHSBöhm, S. 155f.

[133] Hans Wenzel v. Griessel [ – ].

[134] Görlitz; HHSD VIII, S. 119ff.

[135] Lauban [LK Lubań]; HHSSchl, S. 270ff.

[136] Hirschberg [Jelenia Góra]; HHSSchl, S. 189ff.

[137] Schweidnitz [Świdnica]; HHSSchl, S. 491ff.

[138] Halle a. d. Saale; HHSD XI, S. 177ff.

[139] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.

[140] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 387, S. 135.

[141] Christian Freiherr v. Ilow [Illo, Illow, Illau] [um 1585 Sternberg-25.2.1634 in Eger ermordet], kaiserlicher Obrist, Feldmarschall.

[142] Königgrätz [Hradec Králové, Tschechien]; HHSBöhm, S. 269ff.

[143] Bunzlau [Bolesławiec]; HHSSchl, S. 63ff.

[144] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 478, S. 162.

[145] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.

[146] Reichenbach [Dzierżoniów]; HHSSchl, S. 433ff.

[147] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 481, S. 162f.

[147a] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.

[147b] Relation: I. Bericht, Meldung. II. Auch für Zeitung verwandt. Vgl. KNAUER, Magdeburg, S. 251: „Auch wenn so manches Zeitungsunternehmen nur kurze Zeit überdauerte, lassen sich um die Mitte des 17. Jahrhunderts gleichzeitig etwa 40 bis 60 deutschsprachige Zeitungen nachweisen, mit einer durchschnittlichen Auflage von ca. 350 bis 400 Exemplaren. Der Preis für das Jahresabonnement einer wöchentlichen Zeitung betrug, nach Belegen aus der zweiten Jahrhunderthälfte, etwa 2 Gulden; für ein Blatt, das zweimal wöchentlich erschien, waren im Durchschnitt 3 Gulden (bzw. 2 Reichstaler) zu ‚berappen‘. Das entsprach ungefähr dem Wocheneinkommen eines Handwerksgesellen der oberen Lohnskala und ließ zumindest theoretisch den gelegentlichen Erwerb von Zeitungsblättern zu“. => Zeitung.

[147c] Albrecht Graf v. Kalckstein [Kalksteyn, Kelchstein] [4.11.1592 Wiegau-26.5.1667 Königsberg], kursächsischer Obrist, Generalleutnant.

[147d] Friedrich Wilhelm II. Herzog v. Sachsen-Altenburg, genannt „Posthumus“ [12.2.1603 Weimar-22.4.1669 Altenburg], schwedischer Obrist, kursächsischer General.

[147e] LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1633), S. 56.

[148] Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden u. Hessen-Kasselischen unter Gustav II. Adolf u. den Kaiserlichen unter Wallenstein. Nach WILSON, Lützen, S. 217, betrug die Stärke der kaiserlichen Armee 22.775 Mann, von denen 19.175 an der Schlacht teilnahmen. Die Stärke der schwedisch-hessen-kasselischen Armee betrug nach WILSON, Lützen, S. 220, 19.608 Mann, von denen 18.738 an der Schlacht teilnahmen. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs u. dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung u. Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v – 302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchung; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; MÖRKE, Lützen als Wende; WALZ, Der Tod, S. 113ff. => Quellen 50-89.

[149] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog von Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Teilnahme am Böhmischen Krieg, unter Pappenheim Dienst als Obristleutnant, 1627 wurde er Kommandant der Leibgarde Wallensteins, Teilnahme am Mantuanischen Erbfolgekrieg u. am 16.11.1632 an der Schlacht bei Lützen, Mitunterzeichner des 1. Pilsener Revers u. Hauptakteur bei der Verschwörung gegen Wallenstein, danach erhielt er reiche Schenkungen in Böhmen, er war kaiserlicher Feldmarschall in der Schlacht v. Nördlingen am 5./6.9.1634, es folgten Kämpfe in Lothringen, am 7.6.1639 Sieg über die französische Armee unter Feuquières bei Diedenhofen (Thionville) u. Ernennung zum kaiserlichen Geheimen Rat bzw. zum Herzog v. Amalfi durch Philipp IV. v. Spanien, am 5.9.1639 Ernennung zum Befehlshaber der kaiserlichen Hauptarmee in Böhmen. Nach mehreren Niederlagen u. der Katastrophe Piccolominis u. Erzherzog Leopold Wilhelms gegen Torstensson in der Schlacht bei Breitenfeld am 2.11.1642 legte er den Oberbefehl nieder, 1644 war er erneut bei den Kämpfen der Spanier in den Niederlanden aktiv, 26.5.1648 Ernennung zum Generalleutnant, Einsatz als Prinzipalgesandter bei den Nürnberger Verhandlungen zur Umsetzung des Westfälischen Friedens (Mai 1649-Juli 1650), 1650 Erhebung in den Reichsfürstenstand. Vgl. BARKER, Piccolomini, S. 322-369, WOLTZ, Piccolomini, S. 93-145. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten v. ELSTER (=> Literaturregister).

[150] Münsterberg i. Schl. [Ziębice, LK Zabkowice Śląskie, Schlesien, h. Polen], HHSSchl, S. 320ff.

[151] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 373. – Brieg [Brzeg]; HHSSchl, S. 54ff.

[152] Kroaten: kroatische Regimenter in kaiserlichen u. kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die v. „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke u. Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore u. Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung u. Disziplinierung dieser „Streifparteien“ u. wurde v. diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. GRANT, Memoiren, S. 81f.: „Diese irregulären Truppen wurden üblicherweise zu jedem verzweifelten Einsatz befohlen, denn ihre Art zu kämpfen ähnelte der der wildn Panduren. Sie trugen kurze Wamse und Harnische aus Stahl, lange, weiße Reiterhosen und Pelzmützen. Ihre Waffen waren lange Luntenschlösser mit gezogenen Läufen, Säbel und Dolche – Raubgut war ihre einzige Bezahlung und alleiniger Antrieb zum Krieg“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) u. Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian v. Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte”. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet”. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ “. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / ob sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“. THEATRUM EUROPAEUM 2. Band, S. 630 (1631): „Den 10. Martii sind die Crabaten ein halbe Meil von der Prager Newstatt / zimblich starck zu Roß vnnd Fuß ankommen / ein schönes Dorf Micheln genant / in Brand gesteckt / Mann / Weib / vnnd Kinder / was nicht entlauffen können / entweder nidergehawen oder ins Fewer gejaget : ist also groß Elend gewesen. Das verbrandte Stroh hat der Wind / weil er gleich darbey entstanden / biß nach Prag gar auff die Brücke getrieben. Die Sächsische haben sich zwar alsbald zu Roß vnnd Fuß hinauß begeben / in Meynung sich an die Crabaten zumachen: aber selbige hatten sich vor jhrer Ankunfft schon weg gemacht / vnd vnderwegens noch etliche Dörffer angezündet”. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Gefangene Kroaten wurden schon unter Gustav II. Adolf in schwedische Kupferbergwerke verbracht; DUVE, DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 4; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87.

[153] chargieren: kämpfen.

[154] Standarte: an einer Stange als => Fahne angebrachtes Feldzeichen berittener Truppen, deren Verlust im Kampfe oder bei der Kapitulation als Verlust der Ehre empfunden wurde. Im Kampf u. bei Belagerungen erbeutete Standarten waren dagegen Zeichen des bewiesenen Mutes der Einheit.

[155] Lakei: I. Hofbedienter II. livrierter Bedienter hochgestellter Militärs, die damit ihren Rang dokumentierten.

[156] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd., S. 276.

[157] SPORSCHIL, Geschichte der Deutschen, S. 409.

[158] Adam Erdmann Graf Trčka z Lipy [Terzka, Trschka] [1584, 1599, 1600-25.2.1634 Eger], kaiserlicher Obrist, Feldmarschallleutnant.

[159] Frankfurt a. d. Oder; HHSD X, S. 177ff.

[160] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 534f.

[161] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark u. in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen. Auch die Oberkommandierenden der jeweiligen Armeen hatten ein eigenes Leibregiment. Zudem waren in der Regel die Ausstattung u. Verpflegung besser als in anderen Regimentern bzw. wurden v. den Neugeworbenen eingefordert.

[162] Musketier [schwed. musketerare, musketör]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[163] Liegnitz [Legnica]; HHSSchl, S. 283ff.

[164] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 299.

[165] Gerhard Freiherr Taxis v. Huls [Hulst] [ – ], Landeshauptmann des Herzogtums Friedland 1625-1631.

[166] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 557, S. 187.

[167] Ratzeburg [Kr. Herzogtum Lauenburg]; HHSD I, S. 216f.

[168] stantibus induciis: bei bevorstehendem Waffenstillständen.

[169] Schalksnarr: „falscher narr, scheinnarr, einer, der ein narr zu sein vorgibt, sich als narr geberdet, den narren spielt“ [DWB].

[170] DUVE, DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 35.

[170a] LATOMUS, Relationis Historiae Semestralis Continuatio (1633), S. 98f.

[171] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[172] Scharfschützengewehr: Kleinkalibrige Waffe mit 8 bis 10 mm Kaliber, während die Muskete in der Regel 19 mm Kaliber hatte, mit langem Lauf, um die Treffsicherheit zu erhöhen. Auch mit gezogenen Vogelbüchsen erzielten Bürger bei Belagerungen gute „Erfolge“. STEIGE, Bolkenhainische Denkwürdigkeiten, S. 231.

[173] THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 114f.

[174] Philipp (V.) Graf v. Mansfeld-Vorderort zu Bornstedt [1589-8.4.1657 Raab], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. die Erwähnungen bei SEIDEL, Die Grafen von Mansfeld.

[175] GOODRICK, The Relation, S. 87f.

[176] FÖRSTER, Wallenstein, S. 216 Anm.

[177] ROCH, Neue Laußnitz- Böhm- und Schlesische Chronica, S. 285f.

[178] CHEMNITZ, Königl. Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs Ander Theil, 1. Buch, S. 214.

[179] OPITZ, Martin, Laudatio Funebris Memoriae Ac Honori Serenissimi Principis Ulderici Potentiss. Dan. Regis F. Haeredis Norvagiae Summi Copiar. Equestrium Saxonicar. Praefecti Duar. Legion. Ducis. Frankfurt/M. 1633 [VD17 23:236742B].

[180] GOTTFRIED, Historische Chronik, S. 481.

[181] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 612.

[182] Roskilde [Region Sjæland].

[183] SCHERER, Sächs. Regimenter, Nr. 4.

[184] Heinrich Matthias Graf v. Thurn-Valvassina [24.2.1567 Schloss Lipnitz/Lipnice nad Sázavou-28.1.1640 Pernau], böhmischer Ständeführer, schwedischer Generalleutnant.

[185] DIWALD, Wallenstein, S. 528. Vgl. auch QUETZ, Kurtze Erzehlung, fol. 18 r.

[186] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.

[187] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.

[188] Feldkirch [BH Feldkirch]; HHSÖ II, S. 451ff.

[189] Musketenschussweite: Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html.

[190] Pürschrohr: Jagdflinte mit gezogenem Lauf. Nach dem „Kriegsbüchlein“ von Hans Conrad Lavater (65) hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinen Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“.

[191] ENGERISSER, Von Kronach, S. 311.

[192] KESSLER, Belagerung, S. 20.

[193] Stahlschießen: in einigen Orten das feierliche Schießen mit Armbrüsten nach einem Ziele. Die Benennung kommt v. dem stählernen Bogen einer Armbrust, auch v. dem gestählten Bogen, womit geschossen wird [KRÜNITZ].

[194] Glaskugeln: Zum Teil trug man Glaskugeln bei sich, ein abergläubisches Mittel, um das ‚Festmachen‘, also die Unverwundbarkeit des Gegners aufzuheben. DECKEN, Herzog Georg 1. Bd., S. 158: Christian von Braunschweig ließ angeblich „auf allen seinen Glashütten eine große Menge Glaskugeln machen, die zauberischen Soldaten, so sich vest machen [d. h. vor normalerweise verwendeten Kugeln schützen] können, desto besser zu empfangen“.

[195] ZIPPERER, Nördlingens Schicksalstunde, S. 27.

[196] KESSLER, Belagerung, S. 20, 57.

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Britzky [Brixy, Brixi, Brixen, Bricky, Britzke, Pricks, Brix, Brixius, Bryxi], Johann Friedrich von

Britzky [Brixy, Brixi, Brixen, Bricky, Britzke, Pricks, Brix, Brixius, Bryxi], Johann Friedrich von; Obristwachtmeister [ – ] Johann Friedrich von Britzky [Brixy, Brixi, Brixen, Bricky, Britzke, Pricks, Brix, Brixius, Bryxi] [ – ], angeblich früher Schneider und Kammerdiener Wallensteins,[1] 1629 kaiserlicher Kapitän, stand 1631/32 als Kriegskommissar,[2] dann als Obristwachtmeister (?)[3] in kaiserlichen Diensten.

Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Volkmar Happe [1587-nach 1642][4] erwähnt ihn in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 5. August [15.8.1631; BW] ist der Keyserliche Commissarius Brixi alhier in meinem Hause gewesen. Den 6. August [16.8.1631; BW] hat Herr Commissarius Brixi vier Soldaten nach Tonna[5] geschicket, Proviant zu hohlen vor die ankommende Armee, davon sind aber dreye bey Tonna von etzlichen Reubern erschossen worden, der vierte ist auch übel verwundet niedergeschossen worden, ist aber gleichwohl lebend davon kommen“.[6] „Den 18. September [28.9.1631; BW], als der Keyserliche Commissarius Brixi in Mühlhausen[7] gelegen, sind etzliche churfürstliche Reuter, denen commendiret Bartmann von Berlebsch,[8] neben dem Saltzischen[9] Ausschuss[10] vor die Stadt Mühlhausen balde frühe kommen und hinein begehret. Als sie eingelassen worden, sind sie also balde in besagten Keyserlichen Commissarij Losament [ein]gefallen, dasselbige mit Gewalt eröffnet, alles, was des Commissarij gewesen, geplündert. Sollen viel Geld und statliche Sachen, auch 8 Pferde und zweene Maulesel bekommen, haben den Commissarium und noch 9 Personen, darunter eine Concubin,[11] gefangen genommen, bis auf die Hemder ausgezogen, und haben sie allesamt nur in bloßen Hemden und barfüßig bis nach Salza gehen müssen. Von dar sind sie auf Wagen geschmiedet und nach Leipzig[12] geführet worden. Hat also diese Tyranney und Hoffarth ein jämmerlich Ende genommen“.[13]

Dazu heißt es in der Mühlhausener Chronistik: „Gleich nach der Leipziger[14] Schlacht wurde am 18./28. September 1631 ein Kaiserlicher Commissarius Namens Pricks hier durch gebracht. Er hatte sich der grausamsten Erpressungen in den Thüringischen Städten, sonderlich in Sangerhausen,[15] schuldig gemacht. Auf die erste Nachricht von Tilly’s[16] Unfall bei Breitenfeld[17] war er nach Mühlhausen geflüchtet, aber jetzt wurde er von einem Kommando Chursächsischer Defensioner,[18] welche damals in Langensalza[19] lagen, unter dem Befehl des Hauptmannes[20] Georg von Brandenstein[21] hierher gebracht. Er ward mit allen Soldaten und Dienern, die er noch bei sich gehabt hatte, bis auf das Hemde entblößt in die Stadt geführt und von hier unter hinlänglicher Bedeckung auf Leipzig transportiert. Aber in Naumburg[22] traf der Transport auf schwedische[23] Kriegsleute, welche alle Diener des Kommissarius nieder machte, den Kommissarius selbst aber in der elendsten Verfassung nach Leipzig[24] lieferten“.[25]

Aus Altenburg[26] ist 1632 überliefert: „Am 16. Oktober kam die Vorhut des feindlichen Heeres unter dem Oberst Forgatsch[27] an, der das herzogliche Schloß mit 200 Dragonern[28] besetzen ließ und von der Stadt 300 Taler zu erpressen verstand. Am folgenden Tage erschien Wallenstein[29] selbst mit der gesamten Armee, die in der Stadt, sowie in den Vorstädten einquartiert wurden. Anstatt der 200 Dragoner wurden 200 Musketiere[30] auf das Schloß gelegt, unter dem kaiserlichen Kommissar Brixius, einem früheren Schneider und Kammerdiener Wallensteins. Schlimme Tage waren es für die geängstigte Stadt. Mordend und plündernd[31] zogen die zuchtlosen Soldaten durch die Straßen. Zechgelage über Zechgelage feierte der Friedländer mit seinen Offizieren. Den Wein dazu mußte der Rat aus den Stadtkellern liefern. Auf dem Schlosse selbst wurde das Unterste zu oberst gestürzt, die fürstlichen Gemächer geplündert, Kisten und Kasten ausgeräumt, und was nur möglich war, wurde weggetragen. Opfer über Opfer musste die verarmte Stadt und seine Bewohner bringen. »Was diese Kontribuziones[32] der armen Stadt vor Geld gekostet und was vor Schulden darüber gemacht worden, ist nicht zu beschreiben, und haben die reichen Leuthe ihr Geschmeide und guthes Geld darzu hergeben müssen, sind auch theils nicht bezahlet worden«. Wallenstein selbst verlangte 22 Gülden Brandschatzung,[33] eine Summe, die für die Stadt unerschwinglich war. Mit 6000 Gülden ließ sich der Feldherr schließlich begnügen. Aber die anderweitigen Forderungen waren ebenfalls so unerhört hohe, daß aller Vorrat an Wein, Heu, Stroh und Getreide draufgingen. Die Untertanen behielten »weder Vieh noch Kalb, weder Gänse noch Huhn«.

Am 18. Oktober rückte die Armee auf Leipzig zu. Am nächsten Tage zog die Artillerie durch die Stadt Altenburg unter einem gewissen Oberst Marquis de Grana,[34] der von den Bewohnern sich noch 1000 Taler zu erpressen wußte. Der Kommissar Brixius richtete sich auf dem Schlosse häuslich ein, fuhr fort die fürstlichen Gemächer auszurauben und erregte überall durch sein schamloses Treiben großes Ärgernis. »Den 26. Oktober«, schreibt der eine Bericht, »bekommt Brix eine Conkubinen, Bechstedts Tochter … mit welcher er in dem blauen Gemach residiret und große Sünde und Schande öffentlich getrieben und sie im Schlosse hin vnd wieder geführet. Die bestia[35] hat sich auch nicht gescheuet die geraubten fürstlichen kleider zu tragen und aus Küche und Keller zu fordern, was ihr geliebet …« Die Stadt und das Amt aber, belegte Brixius mit unerhörten Forderungen an Geld und Getreide. Erst Anfang November wurde die Bevölkerung von diesem Wüterich befreit, der natürlich aus dem Schlosse noch mitnahm, was er konnte. Eine Handschrift bedauert, daß die siegreichen Schweden nach der Schlacht bei Lützen[36] »diesen Herrn Ziegenbock«[37] nicht mehr angetroffen, »sonst hätte er leicht seiner Bosheit wegen den Strick zum Lohne bekommen können«.“[38]

Britzky wird auch dafür verantwortlich gemacht, dass er die Plünderung des Schlosses nicht verhindert habe. „Während drunten in der Stadt der Generalissimus mit seinen Feldherren und Obristen in ‚deß von Zechau Hause‘, das in der Burggasse stand, Zechgelag über Zechgelag feierte und bei Tanz und Wein, so der Magistrat aus den Stadtkellern hatte liefern müssen, sich fröhlich zeigte, während die wilden Kriegsgesellen mordend und plündernd die Straßen der Stadt durchzogen, ward hier oben auf dem Schlosse das Unterste zu oberst gestürzt. Oberwachtmeister[39] Walther Leslie,[40] ein Schotte[41] von Geburt, ließ die fürstlichen Gemächer und alle Gewölbe mit ‚großem furi und Gewalt‘ aufschlagen, Kisten und Kasten erbrechen. Die ganze Nacht hindurch bis an den folgenden Tag ward, was ihm beliebte, hinausgetragen, auf Wagen geladen und gen Leipzig gebracht. Der kaiserliche Kommissarius Brixius, so vom Friedländer zu des Schlosses Schutz und Wacht bestellt war, ließ es ruhig geschehen; ja er suchte noch einen Ruhm darin, des Wachtmeisters Leslie Taten zu übertreffen. Mit den Kapitalschlüsseln, die er vom Hausvogt erzwungen, ‚schloß er alles auf, schlug alle Gewölbe, die Liberei,[42] Kisten und Kasten ohne Unterschied auf und plünderte alles, also daß er etliche Wagen nach Zwickau,[43] etliche nach Böhmen und etzliche nach Leipzig fortschickte‘. Dann aber richtete er sich auf der Burg häuslich ein, residierte im blauen Gemach und erregte mit der großen Sünde und Schande, die er öffentlich getrieben, allenthalben Ärgernis“.[44] Unter dem 7.11.1632 wird weiter aus Altenburg berichtet: „In aller Frühe brach die ganze noch hier liegende Besatzung auf. Mit ihr ging auch der Kommissar Brix fort, der sich während seines Hierseyns auf die schändlichste Weise benommen hatte, täglich große Tafel[45] hielt und sich nebst seiner Konkubine ‚Fürstliche Gnaden‘ tituliren lies“.[46]

Im August 1637 berichtete Breda,[47] der Holks[48] Prager Haus 1638 von dessen Witwe Hilleborg Krase zu Egholm, die er am 22.6.1628 in Kopenhagen geheiratet hatte und die erst siebenundzwanzig Jahre beim Tod des Feldmarschalls gewesen war,[49] erwarb, Melchior von Hatzfeldt[50] von der Ausplünderung durch den Kommissar Britzky.[51] Im gleichen Jahr lief in Prag eine Untersuchung gegen den gewesenen Rittmeister[52] Britzky wegen des Nachlasses Holks.[53]

Im Februar 1639 weilte Britzky noch in Paderborn[54] und bat Melchior von Hatzfeldt, in Paderborn verbleiben zu dürfen angesichts seiner Erfolge in den letzten Kriegsjahren und empfahl das Verbleiben des Obristleutnants Koch[55] in Lemgo.[56] In diesem Februar unterrichtete Wilhelm von Westphalen[57] Hatzfeldt vom Abmarsch Kochs aus Lemgo und den Einzug Britzkys mit 200 Soldaten.[58]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] FRITZSCHE, Stadt Altenburg, S. 17.

[2] Kriegskommissar [schwed. war kommissionär, dän. war-kommissær]: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissar legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. „Im Dreißigjährigen Krieg machten sich jüdische Kommissare unersetzlich. Ein schwedischer Diplomat sagte: ‚Alle Juden sind Kommissarii, und alle Kommissarii sind Juden‘ “ [MÜHLAUER, Des Kaisers Kommissar]. Teilweise wird in zeitgenössischen Chroniken auch festgehalten, dass Kriegskommissare ihr Amt aufgaben, um sich nicht länger an der Ausbeutung der armen Leute zu beteiligen; Chronik des Sweder von Schele, Teil 3, fol. 877 (Juli 1634).

[3] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[4] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.

[5] Gräfentonna [Kr. Langensalza]; HHSD IX, S. 162ff.

[6] HAPPE I 271 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[7] Mühlhausen [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 286ff.

[8] Hartmann v. Berlepsch [1601-1671], kursächsischer, dann kaiserlicher Rittmeister in Diensten Melchior von Hatzfeldts. Mitglied der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ als „der Gebrauchte“.

[9] (Bad) Langensalza [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 33ff.

[10] Ausschuss: Bürgerwehr: (zumeist relativ wirkungslose, unzuverlässige und aufsässige) Miliz zur selbstständigen Landesverteidigung (vgl. Landwehr), die teilweise schon beim ersten Musketenschuss auseinanderlief oder als Kanonenfutter diente, wenn sie nicht unter dem Schutz von Soldaten eingesetzt wurde. Zum Dienst im Ausschuss konnten sowohl Bürger – meist kleine Handwerker und ärmere Bürger, reichere Bürger drückten sich vor diesem Dienst – als auch Bauern der städtischen Dörfer herangezogen werden. Üblich war die Stellung des 5. oder 10. Mannes. Die Erfurter Bürgerwehr soll aus 1.200 Mann bestanden haben; BEYER; BIEREYE, Geschichte, S. 537. Zur Nutzlosigkeit des Bürgerausschusses vgl. die Äußerungen des brandenburgischen Kanzlers Friedrich Pruckmann [1562-1630]; FADEN, Berlin, S. 144: Sie wurden „von ihrer zween angeführt, die ihr Lebetage wohl keinen toten Menschen im Felde gesehen. Da war ein Trommelschlagen, Platzen und Schießen, auch Schreien in beiden Städten [Berlin und Cölln] die ganze Nacht hindurch, dass ihrer wohl wenige dieselbe Nacht werden geschlafen haben. Denn es war alles besoffen, was da war. Da hätte man wohlbeschossene Musketiere sehen sollen; der eine schoß die Lunte mit hinweg; dem andern entfiel der Ladestecken, dem dritten die Forschett [Gabelstock]; dem vierten versagte die Muskete zwei- bis dreimal; der fünfte steckte die Nase gar in den Ärmel, wenn er schießen wollte, gleich den Mönchen, Pfaffen und Jesuiten, die vor etlichen Jahren zu Paris gassatim gingen, Die dann losgeschossen hatten, konnten zu keiner Ladung wieder kommen, also voll waren sie. Die Pikeniere trugen die Pike auch gar musterlich, zu geschweigen, dass sie solche sonsten zu gebrauchen sollten gewusst haben. Summa, man hat nur lauter Schimpf gehabt“. FADEN, Berlin, S. 153f. Vgl. auch die Einschätzung Herzog Friedrichs III. von Schleswig-Holstein-Gottorp; RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 39: „das landtvolckh ohngeubet zu fechten, kleinmüthig und verzagt sein, ihr hertz und muth zurück bei ihren hinterlassenen Eltern, Weib undt Kindern gelassen“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 507 (1632): „Bald darauff sind die Bauern bewehret / und hinauff an Wald und Gräntzen verleget worden. Unter diesen waren ihr viel / die aus Mangel anderer Gewehr / Sensen an Stangen liesen machen / und darmit fort zogen / sie wurden aber zuvor am hindern Theil anders gerichtet / daß sie gerade wie Spiesse standen“. Der niederrheinische katholische Chronist von Kempen und Dekan des Stifts Kaiserswerth, Johannes Wilmius [1585-1655]; WILMIUS, Chronicon, S. 115, über die Ernsthaftigkeit von Verteidigungsmaßnahmen: „Im gleichen Jahr [1641; BW], als vorher im September in Deutschland alles vom Krieg verwüstet wurde und das kaiserliche Heer in Hessen gegen den Schwedengeneral Johannes Banèr lagerte, nahmen die Hessen unter Rabenhaupt [Karl Rabenhaupt von Sucha (1602-1675); BW] Kalkar im Klevischen zu nachtschlafender Zeit. Sie bedrohten uns schwer und kündigten feindselige Handlungen an. In panischem Schrecken befestigten die Kempener den Ort und widersetzten sich dem Amtmann [Johann Konstantin v. Neukirch, gen. Nievenheim; BW], der Soldaten aus ihrer Mitte ausheben wollte. Mit welchem Erfolg, wird die Zeit lehren. Jedoch auf einen Befehl des Fürsten hin, den der Amtmann unter Hinweis auf die Gefahr von ihm erwirkt hatte, wurden einige Abteilungen und Gruppen von Soldaten mit großem Aufwand der gesamten Gemeinde ausgehoben. Als Hauptmann wurde der Sohn des Amtmanns an ihre Spitze gestellt, ein Junge von neun oder zehn Jahren. Er sollte 60 Taler Sold monatlich bekommen. Hieraus kann man schließen, was die einfachen Soldaten erhalten werden. Gegen diese Aushebung erhoben die Vierter und die Gemeinde Einspruch, jedoch der Rat und die Schöffen wagten den Mund nicht aufzutun. Lieber wollten sie den Interessen ihres Vorgesetzten nachkommen, wenn auch die Stadt darüber zu Grunde ginge”.Teilweise wurde schon aus Kostengründen der Ausschuss von Städten abgelehnt; BRUNS, Hallenberg, S. 258f.; WALLHAUSEN, Defensio Patriae. „Daß die angestellte Landesdefension Erfolg haben konnte, wenn es sich bei den Übergriffen um kleinere Gruppen von Plünderern handelte, zeigte sich in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt, als man in (Düsseldorf-)Gerresheim eine Gruppe brabantischer Soldaten gefangennahm, die ‚die Gerresheimer Kirch spoliert’ (geplündert) hatten. Dreizehn von ihnen wurden am 27. Januar 1625 gehenkt und sechs enthauptet“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 78.

[11] Konkubine: Beischläferin, hier: eine illegitime Beziehung eines Offiziers, Lagerprostituierte 2. Klasse für Offiziere, die, wenn man sie nicht mehr brauchte, mit untergebenen Offizieren verheiratet wurden. Zum Teil lebten Offiziere auch mit Konkubine und Ehefrau zusammen. Vgl. die Beschwerden der Stadt Konstanz (1633) über die kaiserliche Garnison; BEYERLE, Konstanz, S. 28: „Das unnütze Gesindel der Huren und Buben wird nit abgeschafft, sondern bei täglicher Annehmung neuer Soldaten, so mit vielen Weibern und Kindern behängt sind, wird der Burger genötigt, neben den einquartierten Soldaten auch diese zu verköstigen, wie dann von solchen verarmten Untertanen mit ihren Weib und Kindern zu allhiesiger Stadt samt ihren gesamten Haushaben großer Zulauf ist, so dass sich zur Zeit uf die 350 Personen an Soldatenweibern und Kindern salvo honore Huren und Buben unter allhiesiger Garnison aufhalten“. Der Hurenwebel führte die Aufsicht über die zahlreichen Prostituierten des Trosses, die sich in 4 Klassen einteilen lassen: „Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“. Teilweise wurden Bürger, die sich als „Hurenführer“ betätigten, mit Ruten ausgestrichen. SCHORER, Memminger Chronick, S. 135 (März 1629). Die in den Städten zurückgebliebenen Prostituierten wurden zumeist vom Rat aus der Stadt geschafft; MÜHLICH; HAHN, Chronik, S. 543.

[12] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[13] HAPPE I 272 v-273 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[14] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[15] Sangerhausen [Kreis Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 409f.

[16] Johann ‘t Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Villers; Herzogtum Brabant-30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.

[17] 1. Schlacht bei Breitenfeld am 17.9.1631: Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf und die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. Happes Zahlen liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen und 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen und 2.000 Schweden ums Leben gekommen. Zeitgenössische Flugschrift „Relation / vnd nunmehr recht gründlicher Bericht / von dem Grossen Haupt Treffen vnd Grimmigen Schlacht so … den 7. Septbr. Anno 1631 zu Breitenfeld … gehalten. 1631″, zitiert bei RUDERT, Kämpfe, S. 74: „Die Todten liegen von Leipzig an biß auf die Hohe Leine / seynd noch viel lebendige vnter den Todten / denen Hände vnd Füsse abgeschossen seyn / bitten umb das Jüngste Gericht man soll sie nur todt schiessen / daß sie ihrer Marter loß kommen / wollen sie sich laben / müssen sie Christen Blut trincken“. Der protestantische Schuhmacher Rudolf von Bellinckhausen 1632 über die Lage nach der Schlacht im kaiserlich besetzten Osnabrück; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 194: „Als Gott der Herr fur dießer zeyt wie noch itzundt auf diesem heutigen tag und stundt gute victoria durch seinen werck zeugenn Koniglich May[estät] in Schwedn, den h[errn] Churfursten von Sachsen, h[errn] Landgraffen [Wilhelm V.; BW] von Heßenn geben, dafur wir Gott hoch lobenn und danckenn sollenn, darmit die feynde der warheyt und tyrannen der armen christlichen kirchen itzt gesturtzet und gedempfet werdenn. Dannoch die h[errn] Jesuiten mit ihrer gantzn h[heiligen] societet, mit schulern und studentenn wie auch munchs orden und Papistenn, betenn und singenn alle tag in ihrenn kirchenn, Gott wollte den ihrn victorii geben“.

[18] Defensioner: Angehöriger der Landesverteidigung, Landwehr: Landesverteidigung: Milizen aus von Offizieren angeleiteten Stadtbürgern und Bauern zum Schutz gegen Durchzüge marodierender Heere und Soldaten; Anlage zum Schutz von Gebietsgrenzen: mit dichten Hecken bestandener oder mit Palisaden gesicherter Wall in Kombination mit einem Graben.

Die Miliz lief teilweise schon beim ersten Musketenschuss auseinander oder diente als Kanonenfutter, wenn sie nicht unter dem Schutz von Soldaten eingesetzt wurde. Zum Dienst im Ausschuss konnten sowohl Bürger – meist kleine Handwerker und ärmere Bürger, reichere Bürger drückten sich vor diesem Dienst – als auch Bauern der städtischen Dörfer herangezogen werden. Üblich war die Stellung des 5. oder 10. Mannes. Die Erfurter Bürgerwehr soll aus 1.200 Mann bestanden haben; BEYER; BIEREYE, Geschichte der Stadt Erfurt, S. 537. Zur Nutzlosigkeit des Bürgerausschusses vgl. die Äußerungen des brandenburgischen Kanzlers Friedrich Pruckmann [1562-1630]; FADEN, Berlin, S. 144: Sie wurden „von ihrer zween angeführt, die ihr Lebetage wohl keinen toten Menschen im Felde gesehen. Da war ein Trommelschlagen, Platzen und Schießen, auch Schreien in beiden Städten [Berlin und Cölln] die ganze Nacht hindurch, dass ihrer wohl wenige dieselbe Nacht werden geschlafen haben. Denn es war alles besoffen, was da war. Da hätte man wohlbeschossene Musketiere sehen sollen; der eine schoß die Lunte mit hinweg; dem andern entfiel der Ladestecken, dem dritten die Forschett [Gabelstock]; dem vierten versagte die Muskete zwei- bis dreimal; der fünfte steckte die Nase gar in den Ärmel, wenn er schießen wollte, gleich den Mönchen, Pfaffen und Jesuiten, die vor etlichen Jahren zu Paris gassatim gingen, Die dann losgeschossen hatten, konnten zu keiner Ladung wieder kommen, also voll waren sie. Die Pikeniere trugen die Pike auch gar musterlich, zu geschweigen, dass sie solche sonsten zu gebrauchen sollten gewusst haben. Summa, man hat nur lauter Schimpf gehabt“. FADEN, Berlin, S. 153f. Teilweise wurde schon aus Kostengründen der Ausschuss von Städten abgelehnt; BRUNS, Hallenberg, S. 258f.; WALLHAUSEN, Defensio Patriae. „Daß die angestellte Landesdefension Erfolg haben konnte, wenn es sich bei den Übergriffen um kleinere Gruppen von Plünderern handelte, zeigte sich in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt, als man in (Düsseldorf-)Gerresheim eine Gruppe brabantischer Soldaten gefangennahm, die ‚die Gerresheimer Kirch spoliert’ (geplündert) hatten. Dreizehn von ihnen wurden am 27. Januar 1625 gehenkt und sechs enthauptet“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 78.

[19] (Bad) Langensalza [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 33ff.

[20] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[21] Georg v. Brandenstein [ – ], kursächsischer Hauptmann.

[22] Naumburg (Saale) [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 341ff.

[23] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[24] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[25] GÖSCHEL, Langensalza Bd. 3, S. 30.

[26] Altenburg [LK Altenburger Land]; HHSD IX, S. 6ff.

[27] Miklós Forgách Graf de Gýmeš [Ghymes] u. Gács [1586-1635], kaiserlicher Obrist.

[28] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel von Reitern und Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[29] Vgl. REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein (2012 auch in dt. Übersetzung).

[30] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[31] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten auch Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95.: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“

[32] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. In den bei Angriffen und Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten und um ein freies Schussfeld zu haben.

[33] Brandschatzung: von der jeweiligen Armee bzw. den Kommandeuren willkürlich festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das Abbrennen ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern, die von den Offizieren möglichst hoch festgelegt wurde, um sich dann auf die von ihnen beabsichtigte Summe herunter handeln zu lassen. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen und bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.

[34] Francesco [Antonio] Caretto [Carretto, Carretti, Caretti, Claretti], marchese di Grana [Marquis de Grande, Marqui de Grane, Gran, Grane v. Corretto, Coretto u. Grane] de Savona e Caretto, conte di Millesimo [1594/1590/1592-9.11.1651/1652], kaiserlicher Feldmarschall.

[35] Bestia: Ungeheuer, Monster.

[36] Lützen [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 286f.

[37] Ziegenbock: Spottname des Schneiders, der in vielerlei Weise mit dem Ziegenbock in Beziehung gesetzt wird. In der damaligen Auffassung machte sich der Teufel durch seinen scharfen Geruch bemerkbar und vereinte in seiner äußeren Erscheinung mit schwarzen Haaren und einem Ziegenfuß in der Nachfolge des Pan – die negativen Eigenschaften des Ziegenbocks.

[38] FRITZSCHE, Stadt Altenburg, S. 17ff.

[39] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[40] Walter Graf Leslie [Lesle, Lessle, Leßle, Lesly, Lesel, Lesky] [1606 Fettermaer House, Aberdeenshire-4.3.1667 Wien], kaiserlicher Feldmarschall.

[41] Schotten: Von 1626-1632 dienten 25.000 Schotten unter Christian IV. u. Gustav Adolf, was etwa 10 % der Gesamtbevölkerung Schottlands entsprach; PARKER, Military Revolution, S. 200, Anm. 17. 1630 hatte Gustav Adolf 13 Schottenregimentern mit fast 1.000 Offizieren unter seinem Kommando; MINHA, Walter Graf Leslie, S. 139, Anm. 23: Damit „wurde das Schwedenheer zur großen Kriegsschule des anglo-schottischen Adels für den späteren Machtkampf zwischen König und Parlament in der Heimat“. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. In erster Linie heranziehen ist die große Datenbank von Steve MURDOCH, SSNE; dort auch jeweils die neueste Literatur, bzw. dessen Veröffentlichungen => Literaturregister. Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000. Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 und 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. Angaben nach BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 69; ENGERISSER, Von Kronach. Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Vgl. MILLER, Swords for hire. Vgl. das Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen Rechten, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Der Osnabrücker Schuhmacher, Amtsbote und Chronist Rudolf von Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“. HÄVECKER, Chronica und Beschreibung, S. 96 (Calbe 1642): „Uber dieses ist dieser Ort auch mit Theurung und Hungersnoth nicht verschonet geblieben. Denn Ao. 1642. hat ein Scheffel Rocken 3. Thl. und mehr gegolten / und man das Getreyde allhier nicht einmal darum erlangen können / sondern es hat dasselbe von andern Orten müssen geholet werden; Die nun kein Geld gehabt / es so theur zu bezahlen / haben sich mit geschroteten Bohnen / Erbsen- und Gersten-Brod behelffen müssen / so aber auch beynöthig gewesen. Dahero viel arme Leute statt des Korns / mit Knoten-Kafft / Wurtzeln aus der Erden sich sättigen / und das Kraut auf dem Felde kochen und essen müssen. Und weil eben in derselben Zeit die Engel- und Schottländer in der Stadt gelegen / sind derer viel wegen Mangel des Brods gestorben / und haben einige den Hunger mit Pferdefleisch zu stillen gesuchet / und das Fleisch des verreckten Viehes gegessen“.

[42] Liberei: Bibliothek.

[43] Zwickau [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 380ff.

[44] FRITZSCHE, Bilder, S. 67.

[45] Gastereien, Gastung, Bankette: Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich, dazu kamen über den Tag verteilt weitere „kleinere“ Mahlzeiten. Alle Chargen hielten je nach Rang so genannte „Tische“ zu 10-12 Personen, deren Verpflegung der jeweilige „Wirt“ zu stellen hatte. In der Regel pflegte man reihum zu speisen. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. Vgl. die Klagen aus Köthen, 8./18.2.1634; KRAUSE, Urkunden 2. Bd., S. 635: „Durch die vielfelltige Gastereyen, so täglich vnter den Reitern vnd Officirern vorgehen, do dan unaufhörlich gesoffen wirdt, tag und nacht, darüber die Wirthe geschlagen, mit blosem Degen ausgejagt vnd die Preßuren duplirt würden“.SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister und Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn und an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon von Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat und gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia von Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f.

[46] BEUST, Jahrbücher 2. Bd., S. 166.

[47] Hans [Johann] Ludolf [Rudolf] Freiherr v. Breda [Bredaw, Bredau, Brettau, Brede, Breda, Bredon] [um 1595-14.11.1640 bei Riebelsdorf gefallen], kaiserlicher Feldmarschall.

[48] Heinrich Reichsgraf v. Holk [Holck, Holcke, Holcky, Holka] [28.4.1599 Kronborg auf Sjælland-9.9.1633 Troschenreuth], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ARENDT, Wallensteins Faktotum.

[49] BÜCHELER, Von Pappenheim zu Piccolomini, S. 89; ARENDT, Wallensteins Faktotum, S. 251.

[50] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[51] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 39.

[52] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, in besetzten Gebieten wurden schon einmal 240 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15), während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[53] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 559.

[54] Paderborn; HHSD III, S. 601ff.

[55] Kurt Koch [ -25.2.1642 Eisleben], kaiserlicher Obrist.

[56] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 220; Lemgo; HHSD III, S. 452ff.

[57] Wilhelm v. Westphalen [1590-1656], Landdrost, kaiserlicher Obrist. Vgl. NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 107ff.

[58] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 151.

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Manini, Giulio Camillo [Julius Kamill] Conte

Manini, Giulio Camillo [Julius Kamill] Conte; Obristleutnant [ – ]

[Kupferstichsammlung des Elias Widemann „Honori sacrum“ von 1649]

Giulio Camillo [Julius Kamill] Conte Manini [ – ] stand 1644-47 als Obristleutnant[1] im kaiserlichen[2] Regiment[3] des Don Felix Conde de Zúñiga.[4]

Am 28.8.1645 hatte Colloredo[5] Gallas[6] aus Prag geschrieben, er halte es im Hinblick auf die Umstände nicht für angebracht, Johann Georg I.[7] ohne Beistand zu lassen. Ein weiteres Vorrücken Königsmarcks sollte unbedingt verhindert werden. Er habe Tetschen,[8] Leitmeritz[9] und Grabstein[10] mit dem Regiment Zúñiga besetzt. Man dürfe den Kurfürsten von Sachsen nicht im Stich lassen. Aussagen von Kundschaftern[11] zufolge habe Torstensson[12] alles verfügbare Militär gegen Olmütz[13] kommandiert.[14]

1645 kommandierte er in Leitmeritz. „Die Gefahr, welche für Böhmen von den Schweden[15] drohte, schien sich zunächst abzuwenden. Königsmark,[16] der am 9. Sept. von Meißen[17] eingebrochen und am 12. in Schluckenau[18] angelangt war, zog über Zittau[19] aus dem Lande. Aber bald wandte er sich wieder nach Böhmen und bezog mit 6000 Mann[20] z. F. und z. Pf. Quartiere[21] ‚zwischen dem Jungen Bunzel[22] und Friedland‘.[23]

Da man seine Absicht nicht kannte, wurden die Befestigungen von Leitmeritz verstärkt. Der dortige Kommandant Graf Julius Kamill Manini forderte zu diesem Zweck von der Stadt Aussig[24] 10 Schanzer[25] (Arbeiter) und 2 Zimmerleute. Die Stadt kam aber von dieser Forderung los, denn der in Aussig weilende Leutnant[26] (?) Joh. Henningke bestätigte ihr am 21. September, daß sie keine Schanzer schicken könne, da sie als königliche Stadt an Mauern selbst genugsam zu bessern habe, und der Kreishauptmann[27] von Salhausen[28] bezeugte in Schwaden[29] am 27. Sept., daß die Zimmerleute und Schanzer anderweits gebraucht würden“.[30]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant, tschech. podplukovník]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Heirat, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u. Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] u. 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1628) wurden z. T. monatlich 320 Rt. (SCHWARTZ, Die Neumark I, S. 94) oder 400 Rt. (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. 1632/33 musste Prag für einen Obristleutnant des Regiments Anton v. Weveld 600 fl. monatlich aufwenden; HALLWICH, Wallenstein‘s Tod 2. Bd., S. 264. Lt. Verpflegungsordonnanz Gustav II. Adolfs standen ihm 8 Essen im Wert v. Je 1/8 Rt., 8 Pfd. Brot, 6 Maß Wein u. Servis zu; PLEISS, Die Werber I, S. 295. Nach Gallas‘ Verpflegungsordnung, Zabern, 25.11.1635, hatte die jeweilige Stadt 160 fl. aufzubringen; MÜLLER, Schicksale, S. 70. In der Leipziger Garnison erhielt er bei der Kavallerie 1642/43 100 Rt., zu Fuß 61 Rt., 1644 70 Rt. bzw. 30 Rt. u. 18 Rt. Servis; ZIRR, Die Schweden, S. 802ff. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 4.11.1629: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285. Nach der Schlacht bei Lützen (1632) gab es für einen verletzten Obristleutnant 500 fl. Belohnung; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., S. 598. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Obristleutnant nach der Schlacht bei Jankau (1645) 500 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen.

[2] Vgl. auch BRNADIC, Imperial Armies (1) u. (2); HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau; REBITSCH; ÖHMAN; KILÍAN, 1648; ALLMAYER-BECK, Die kaiserlichen Kriegsvölker; SCHREIBER, Des Kaisers Reiterei.

[3] Regiment [schwed. regimente, dän. regiment, tschech. pluk]: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260-300.000 fl. angesetzt. Die Aufwendungen Prags für die 23monatige Einquartierung des Regiments Anton v. Weveld u. eine Fähnlein Maximilians v. Walstein betrugen 206.235 fl. 30 kr.: HALLWICH, Ungedruckte Briefe 2. Bd., S. 264f. Teilweise wurden Regimenter auch v. ihren Inhabern weiterverkauft, so Christian II. v. Anhalt-Bernburg, 2.8.1628; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: [17r] „Farensbeck [Farensbach; BW] hat sein Regiment, vmb 10 m[ille], Tahler, weggegeben, dem Jungen herr Max von Wallstein [Waldstein; BW]“. Richelieu hielt fest; Vertrewlich freundlich Gespräch: „Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung“. Das entsprach 264.000 fl. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 u. 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft v. seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige. Selbst in Zeitungsmeldungen gab es etwa am 3.4.1633 aus Franken Zweifel an den Angaben; BÖNING, Dreißigjähriger und Öffentlichkeit, S. 395: „Die Friedländische Armee ligit hin vnnd wieder vmb Schlackenwald / Schlackenwert / Dachaw / etc. ist aber bey weitem nicht so starck / alß man es außgeschryen / seyn wol viel Regimenter / aber sehr Schwach / vnd theils vber 400. Mannn nicht starck / mehrentheils Genötigte vnd Gezwungene“. Georg Wilhelm v. Brandenburg an Ferdinand II., 3.5.1630; HALLWICH, Briefe u. Akten 1. Bd., Nr. 13, S. 15f.: „Meine Arme Lande aber mußenn nicht alleinn daß Volck, so im Lande sich befindet, unnderhalten, sondern auch dennen, so inn andere Lande einquartiret, den Soldt unndt swart ann Reichsthalernn in specie oder mit großem auffgeldt nachschickenn. Ja sie mußen zu behueff der Servicen sderer, so ausserhalb Landes ihre Quartier habenn, viel tausent Thaler auffbringen, auch muß der Soldt gantz ubermäßig unndt nicht nach Monaten, wie soonst bey allenn Kriegenn gebräuchlich, sondernn nach wochenn gereichet werdenn, nicht allein denen, so nurt etliche wenig wochen in den Quartieren verbleiben, sondern auch denen, welche zu 12, 18, 20 unndt mehr Monaten ihre Quartier behalten, daß also der Soldat im Jahr auff 13 Monat dienet, da doch bey wenigen Kriegen erfahrenn wordenn, daß volle 12 Monat im Jahr außgezahlet worden weren. Der soldt wirdt auch dergestaldt, alß wann alle Regimenter complet werenn, gemahnet, da doch die recreuten offters kaum inn 6 Monatenn erfolgenn. Ich will geschweigenn, daß vielleicht wol derer Regiment köndten gefunden werden, welche niemahl, auch auff gegenwertige stunde, nicht complet wordenn, muß also der Soldt vom 1. Novembris ann den Soldaten vor voll gegeben werdenn, da doch derer viel allererst im Martio oder Aprili oder wol nimmer zum Regiment kommen. Es werdenn auch nicht allein starcke summen zu behueff der Artillerie erhobenn, sondern noch darzu vor iedere Companie Rüstwagen, Pferde, Lunten, Karrenn, Schuppen unndt waß des dinges viel mehr begehret. Dieß alles wirdt auch mit solcher indiscretion unndt scharffer militarischer Exe-[S. 16]cution unndt dabey vorgehendenn Excessen, derer gegen Euer Kay. Mayt. erwehnung zu thuen Ich fast bedenckenn trage, von den armen Leuten erzwungen unndt darüber viel seuffzenn unndt bittere threnen außgepreßet. Eß geschiehet auch solches mit seiner solchen manier, daß wol Niemandt, der eß sonst nicht wuste, sollte glauben können, daß noch ein Churfürst im Lande. Theilß der Soldaten sagen ungescheuet, sie fragten nichtes nach mir, unndt wiße mann noch nicht, wie lange Ich Chuerfürst unndt Herr im Lande bleiben werde. Geschiehet eß aber einmahl, daß mann etwaß, so im Lande zu suchen, ann mich gelangen leßet, so stehet so baldt die commination [Strafandrohung; BW] dabey, wolle Ich eß nicht anordnen, so wolle mann eß selbst suchenn, wo mann eß findet, unndt dieses alles wierderfähret mir von frembden nationen, theilßs vonn geringen officirern unndt wol gemeinen Soldaten“. Richelieu gegenüber Beichtvater Père Joseph über die mangelhafte Organisation der kaiserlich-bayerischen Armeen u. zum Zustand der französischen Armee (1638); Vertrewlich freundlich Gespräch: „Zum andern ist das Teutschland vor Zeiten wohl ein mächtig Land gewest / aber die langwürige Krieg vnd so wohl Freund als Feind haben es also verderbt / daß es jhme nicht mehr gleich vnd nicht der dritte Theil am Volck vbrig vnd selbiges also erarmet ist / daß der Arm dem Reichen gleich / das grosse / breite vnd weite Land öd ligt / vnd niemand bey seinem wohnen kann. So haben wir gut wider ein so verderbt Reich / vnd wider einen solchen Fund zu kriegen / der gleich wohl eine erfahrne tapffere Soldatesca in Anzug bringen kann / aber ohne Ordnung / ohne Bezahlung / ohne Disciplin, das gantze Teutschland ist fast ein Quartier vnd stehet dem Soldaten preiß / allda noch er / noch der Inwohner zu leben hat / vnd wann er in das Feld ziehet / keinen Proviant / oder andere Nothwendigkeit sind / daß er also in Mangel dessen von seinen eygnen Vnordnungen sich verzehrt. Die Regiment vnd Compagnien seynd viel in Anzahl / aber mit wenig gemeinen Knechten ersetzt / vnd die Officier erpressen doch die Contributiones für völlig. Bey den Regimenten befinden sich wenig Obristen in Person / also wann Fehler vorüber gehen / so wohl im Feld als in Quartieren / ist niemand der helffen / der den man zu red stellen köndte. Wo ein Corpus beysam̃en / commandiren vnterschiedene Generales, der ein will für sich / der ander hindersich / der ein es auff Welsch / der ander auff Teutsch haben. Vnd das gemeine Wesen gehet vnter dessen zu Scheitern. Die höchste Häupter sehen von weitem zu / vermeynen es mit Ordinantzen, Commissarien, Currieren, Botten vnd Brieffen zu erbesseren / ziehen doch niemand schuldigen zu gebührender Straff / lassen allein das gute Glück walten. Aber bey solcher manier zu kriegen ohne ein rechtes General Haupt / ohne Geld vnd Disciplin, ohne Vorsehung vnd Rarh / mit verderbung eygener Land vnd Leuth / allda denen Soldaten alles preiß stehet / vnd sie sich selber vntereinander spoliren, plündern / vnd auffreiben auch alle Vnbild / Vnfugsamkeit / vnd Laster gleichsam gestattet wirdt / kann weder Göttlicher Segen / noch menschlich Glück bestehen. Wann Gott vnsern Feinden nit bessern Sinn gibt / so haben wir ein gewunnes Spiel. Wann sie aber wolten kriegen wie wir / mit ordentlicher Bezahlung / daß der Vnderthan beym Feldbaw erhalten / vnd dardurch der Soldat sein Nahrung haben würde / so möchte sich leichtlich das Glück vmbschlagen / vnd ein Armee von 12000 also disciplinirten Soldaten Vns mehr Abbruch thun als jetzund 24000. Mann / welche wo sie in jhrem aignen Land hinkommen / entweder gar nichts zu leben finden / oder wan sie einen Vorrath antreffen / verderben und verwüsten sie in einem tag was auff etliche Wochen erklecken köndte / ruiniren vnd machen zu Schanden vnd Vnnutz / alles so sie hernach zu jhrem selbst aignem vnentbärlichen Gebrauch mit vil Gelt nit repariren mögen / daß also in wenig tagen jhr Anzal ohne Schwerdtstreich für sich selbst mercklich geschwächt wird / vnd viel einen Absprung zu vns nem̃en / vnd sich bey vns vnterhalten lassen. So seind sie mit Waffen / Schantzzeug / vnd andern Beraitschafften zu einem Feldzug nothwendig auß Vnvorsehung / vnd Mangel Geltes schlecht gerüst / jhr Cavalleria vbel montirt, vnd welche annoch bey allen Treffen die erste geweßt / so durchgangen. Betten wir also nun Gott / daß er sie nit besser kriegen lerne / darzu sie noch viel Mittel haben / wann sie an jhnen selber nit verzweiffleten. Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung. Solten dann die gegen vns gelegene Craiß mit concurrirung der Spanier / welche sonst das Geld außmessen / vñ nit zehlen/ nit vermögen mit solch richtiger Bezahlung bey 12. in 15000. Mann zu erhalten / darbey widerumb gute Disciplin gestifft / vnd der Vnterthan vnuerhindert bey seinem Feldbaw beschirmet / vnd jhme die Mittel gemacht würden / sein ordentliche aufferlegte Contribution zu lieffern. Ich muß bekennen / weil einem versuchten teutschen Soldaten 3. vnserer Frantzosen kaum gewachsen sind / daß wir wider ein solche Armee gnugsam zu schaffen haben würden / dann Hertzog von Weimar am teutschen Volck zimblich abkommen / muß sich fast der Frantzosen bedienen. Wann es aber gehet wie bißhero / wirdt er bald widerumb teutsche Knecht bekommen / vnd bey vns die Noth nit seyn / daß weder ich noch E. Ehrw. auff die Post sitzen / nach Cöln zu reysen / vnd Frieden zu machen / wie wir sonst im widrigen Fall thun müsten“.

[4] Don Felix Conde de Zúñiga [Suniga, Cuninga, „Don Felix“, „Don Fœlix“] y Guzmán [Gußmann, Gusman] [1600-nach 1649], 5.4.1644 kaiserlicher Generalfeldwachtmeister, 14.3.1649 Feldmarschallleutnant.

[5] Rudolf [Rudolfo] Graf Colloredo [Coloredo, Coloreto, Coleredo, Colredo, Kolloredo]-Waldsee [Wallsee] [2.11.1585 Budweis-24.2.1657 Prag], Sohn des Ludwig Colloredo-Waldsee (gest. 1598); Page, Truchsess u. Mundschenk Rudolfs II. [1552-1612], 1617 Teilnahme am Uskokenkrieg gegen Venedig, 1618 Beförderung zum Hauptmann, Obrist (1619), 1624 Erhebung in den Grafenstand, am 27.8.1626 unter Tilly Teilnahme an der Schlacht bei Lutter am Barenberge, 1627 Feldzug in Mähren, Eintritt in den Orden des Hl. Johannes v. Jerusalem, Ernennung zum Großprior Böhmens durch den Kaiser, 1629 Erhebung in den Reichsgrafenstand, im Juni 1631 in Salzungen einquartiert, 1632 Generalfeldwachtmeister, Feldzeugmeister (1632), am 15.11.1632 Erfolg gegen Gustav II. Adolf v. Schweden an der Rippach. Im Januar 1634 plädierte Colloredo-Waldsee für Wallensteins Ermordung, 1634 wurde er Feldmarschall u. Oberbefehlshaber der kaiserlichen Truppen in Böhmen, 1636 Belehnung mit konfiszierten Gütern Trčkas, ab 1637 Großprior des Johanniterordens für Böhmen und Österreich; 1643 zusammen mit Gallas Feldzug nach Holstein, 1639-1648 Befehlshaber der kaiserlichen Truppen in Böhmen; Ende 1648 nach erfolgreicher Verteidigung Prags gegen Königsmarck Ernennung zum Gouverneur der Stadt.

[6] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Feldmarschall u. Generalleutnant. 1606 Eintritt in spanische Dienste, 1615-1617 Teilnahme am Friaulischen Krieg, 1618 Beförderung zum Hauptmann, Kommandant v. Riva u. Bekanntschaft mit Johann v. Aldringen. Durch dessen Vermittlung 1629 Wechsel aus kurbayerischen in kaiserliche Dienste, nachdem Gallas die Festnahme wegen Unbotmäßigkeiten u. Erpressungen angedroht worden war. Am 18.7.1630 zusammen mit Aldringen Beteiligung an der Plünderung Mantuas, wo er (nach heutigen Begriffen) ein Millionenvermögen erbeutete. Am 10.3.1632 Erhebung in den Reichsgrafenstand, am 13.10.1632 Ernennung zum kaiserlichen Feldmarschall, im September 1633 zum Generalleutnant unter Wallenstein. Zusammen mit Aldringen u. Piccolomini betrieb Gallas die Entlassung Wallensteins. Am 24.1.1634 Übernahme des Oberbefehls über das kaiserliche Heer, nach Wallensteins Ermordung, deren Planung u. Durchführung er Piccolomini überlassen hatte, erhielt er dessen Herrschaft Friedland. Am 5./6.9.1634 hatte Gallas entscheidenden Anteil am Sieg über die Schweden bei Nördlingen. Sein schlechter Ruf als Trinker u. Spieler sowie glücklos verlaufene Feldzüge wie im Winter 1633 in Schlesien, 1635/1636 in Lothringen, 1637 gegen Johan Banér u. im Winter 1644 im Rückzug vor Lennart Torstensson brachten ihm bis heute den Ruf eines “Heeresverderbers” ein. Im November 1639 wurde Gallas entlassen, anschließend erneut berufen, im Januar 1645 wiederum entlassen, um dann von Dezember 1646 bis zu seinem Tod letztmalig das Kommando zu übernehmen. Vgl. REBITSCH, Gallas I; REBITSCH, Gallas II; BECKER, Gallas; HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau; KILIÁN, Johann Matthias Gallas; REBITSCH; ÖHMAN, KILÍAN, 1648.

[7] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-8.10.1656 Dresden], regierte 1611-1656, verheiratet mit Magdalena Sibylla v. Preußen [1586-1659]; ESSEGERN, Fürstinnen. Er war der zweite Sohn des Kurfürsten v. Sachsen Christian I. u. folgte seinem kinderlosen Bruder Christian II. am 23.6.1611 in der Regierung nach. Der Beginn der Regierung Johann Georgs I. fiel in die Zeit der sich verschärfenden Spannungen zwischen Protestanten u. Katholiken im Reich, u. als Landesherr des mächtigsten protestantischen Territoriums wäre er eigentlich dazu prädestiniert gewesen, die evangelischen Reichsstände zu führen. Der Wettiner u. seine Regierung hielten aber an der traditionellen Ausgleichspolitik Sachsens fest, die darauf ausgerichtet war, den status quo des Augsburger Religionsfriedens zu wahren. Dieser Weg war quasi vorgezeichnet, weil das politische Establishment im lutherischen Sachsen eine engere Verbindung mit den Calvinisten unter Führung Friedrichs V. v. der Pfalz kategorisch ablehnte. Das Kaisertum der katholischen Habsburger erkannte Johann Georg ohne Abstriche an. Folgerichtig lehnte der Kurfürst 1619 auch die Bewerbung um die Krone Böhmens ab, die ihm vom Führer der gemäßigten protestantischen Stände Böhmens, Joachim Andreas v. Schlick, angetragen worden war, denn dann hätte er sich gegen den Habsburger Ferdinand II. stellen müssen. Johann Georg ging ein Bündnis mit Ferdinand ein u. bekämpfte die Anhängerschaft des calvinistischen Böhmenkönigs Friedrich V. v. der Pfalz in den Lausitzen und in Schlesien. Der Krieg gegen die böhmischen Nebenländer war Johann Georg vom Kaiser formal als Reichsexekution übertragen worden. Obwohl Johann Georg I. die nach der Schlacht am Weißen Berg in Böhmen u. später auch in Schlesien einsetzende Gegenreformation als Bruch seiner Vereinbarungen mit dem Kaiser bewertete, stellte er sich nicht offen gegen den Kaiser, sondern blieb in den folgenden Jahren des Dreißigjährigen Krieges neutral. Erst die Plünderungszüge der Katholischen Liga in seinem Land bewogen den sächsischen Kurfürsten, sich an Gustav II. Adolf anzuschließen. Das neugebildete sächsische Heer vereinigte sich bei Bad Düben mit den Schweden u. konnte nach der Schlacht bei Breitenfeld (1631) das Land v. den Feinden befreien. Nach dem Tod Gustav II. Adolfs in der Schlacht bei Lützen (1632) u. eingeschüchtert durch den Sieg der Kaiserlichen in der Schlacht bei Nördlingen (1634) fiel Johann Georg v. der protestantischen Sache ab, indem er nach längeren Verhandlungen zu Eilenburg u. Pirna am 30.5.1635 mit dem Kaiser den Frieden zu Prag schloss u. mit den beiden Lausitzen als erblichem Besitz belehnt wurde. Er verbündete sich mit Ferdinand II. zur Vertreibung der Franzosen u. Schweden aus dem Reich. Diesen Abfall des Kurfürsten büßte das Land nach den unglücklichen Kämpfen bei Dömitz (22. Oktober) u. Kyritz (7. Dezember) durch furchtbare Verheerungen, mit denen die Schweden unter General Johan Banér es heimsuchten. Nach dem Sieg über die Sachsen u- die Kaiserlichen bei Wittstock (24. 9.1636) erschien Banér zum zweiten- u. im Februar 1639 zum drittenmal in Sachsen, besetzte nach seinem Sieg bei Reichenbach Zwickau, belagerte, wiewohl vergeblich, Freiberg u. schlug die Kaiserlichen u. Sachsen am 4. April bei Chemnitz. Zwickau eroberte der sächsische Kurfürst zwar am 7.6.1642 wieder zurück, dagegen ging Leipzig infolge v. Torstenssons Sieg über die Kaiserlichen (23.11.) an die Schweden verloren. Zuletzt zwang Torstensson, nachdem er im Oktober 1644 das sächsische Heer bei Jüterbog vernichtet u. Pegau niedergebrannt hatte, durch schwere Kontributionen u. unterstützt durch die Vorstellungen des Kurprinzen dem schwankenden Kurfürsten den Waffenstillstand v. Kötzschenbroda (27.8./ 6.9.1645) ab, der wenigstens den schwersten Kriegsbeeinträchtigungen für Sachsen ein Ende machte. Der Westfälische Friede bestätigte Johann Georg I. die Erwerbungen des Prager Friedens. Mit seinen Landständen lag Johann Georg I. vielfach in Streit, wozu meist die durch den Krieg u. die Verschwendung des Hofes entstandene tiefe Verschuldung des Landes den Anlass gab. Johann Georg I. mangelte es an feiner Sitte u. er gab sich allzu oft der Jagdleidenschaft u. Trunksucht hin (Spottname „Bierjörge“), was sogar in einer von Johann Georg Theodor Grässe aufgeschriebenen, mündlich tradierten Sage umging („Die sonderbare Stiftung zu Kötzschenbroda.“). Seine streng lutherische Bekenntnistreue u. seine Feindschaft gegenüber der Reformierten Kirche wurden v. seinem Oberhofprediger Hoe v. Hoenegg nach Kräften genährt, obwohl dessen Einfluss in der älteren Literatur oft überschätzt wurde. Johann Georg I. heiratete am 16. September 1604 in 1. Ehe Prinzessin Sibylla Elisabeth v. Württemberg († 18.1.1606), am 19.7.1607 in 2. Ehe Magdalena Sibylle v. Brandenburg. Er starb am 8.10.1656 in Dresden. In seinem Testament hat er für seine nachgeborenen Söhne vom sächsischen Kurstaat abgetrennte eigene Herzogtümer (Sachsen-Merseburg, Sachsen-Weißenfels u. Sachsen-Zeitz) geschaffen. 1623 kaufte Johann Georg v. Sachsen die Herrschaft v. Dobrilugk für 300.000 Rt. v. den Gebrüder Promnitz, somit auch das Schloss; das Schloss in Dobriluk soll zum Jagdschloss umgebaut werden. THOß, Sachsen; GOTTHARD, Johann Georg I.; BURKHARDT, Der Dreißigjährige Krieg und die sächsische Politik; ZIRR, Die Schweden.

[8] Tetschen [Děčín, Tschechien]; HHSBöhm, S. 610ff.

[9] Leitmeritz [Litoměřice, Bez. Litoměřice, Tschechien]; HHSBöhm, S. 324ff.

[10] Grafenstein [Grabštejn, heute Ortsteil v. Chotyně, LK Liberec]; HHSBöhm, S. 169.

[11] Kundschafter, Kundschaft: Auf Spionage, die gerade Pappenheim sehr kostenintensiv betreiben ließ, stand die Todesstrafe durch den Strang oder durch Enthaupten. Oft wurden Kundschafter über die Stadtmauer hinaus oder in Sichtweite des Gegners vor der Stadt gehängt. Vgl. WAGNER, Pforr, S. 98, über den Herzog Adolf v. Schleswig-Holstein-Gottorp, der in jedem Bauern einen potentiellen Widerstandskämpfer sah: „Zwen soldaten, welche darvonlauffen wollen, hat der hertzoch laßen hencken, ingleichem ein bauren auß Heßen vor ein kuntschaffer hencken laßen. Und nachdem seine soldaten ein bauren auß dem Braunschwiger land bey Barchfelt bekommen und ihn auch vor ein kundschaffer gehaltten, hat ihn der hertzoch ohne einige erbarmung entheupten, hernach viertheilen und auff vier straßen hencken laßen, also in großer furcht hat er alhier gelegen“. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 137, berichtet: „Eines sol dieses Orts ungeandert nicht bleiben / daß als vor hoch- und wolgedachte Herrn Altringer und Feria mit dem Gedancken ins Hertzogthumb Würtemberg einzubrechen umbgiengen / haben sie unterschiedliche Spionen und Kundschaffter außgesandt / die Päß und Steig desselben Lands abzusehen / und den Augenschein einzunehmen: Es kamen aber diese Spionen übel an / dann ihrer acht darvon gefänglich einbracht worden / unter welchen auch einer auß den Herrn Patribus Societatis von Ingolstadt gewesen / dieselbige seynd allesampt an die Päß und Steige auffgeknüpfft / der Herr Pater aber auff den Pfullinger Steig bey Reutlingen auffgehenckt worden“. Die Bamberger Dominikaner-Nonne Maria Anna Junius [vor 1610-?] unter dem 3.11.1632; NOLTING, Sprachgebrauch, S. 89: „Mittwochen den 3. hat man alhie einen aus speher auff dem marck gehenckt / und ihm einen Briff auffs hertz genagelt“. Abgemildert wurde die Todesstrafe bei Frauen u. Heranwachsenden durch die Verhängung entehrender Verstümmelungsstrafen wie dem Abschneiden v. Nasen u. Ohren. Der Hildesheimer Arzt u. Chronist Dr. Jordan erinnert sich unter dem 20./30.9.1634; SCHLOTTER, Acta, S. 205: „Ein Weib, so vor etzlichen Tagen Briefe aus der Stadt Paderborn anhero gebracht, und daß sie deswegen verdächtig gehalten, wurd an den Pranger gebundeten mit geblößeter Brust und Rücken und oben dem Haupt an Pranger (von) 2 Reutern“. Protokoll der Paderborner Stiftsregierung, 9.3.1637; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 74: „Demnach gewißer bericht einlangr, waß maßen etliche feiendts reuter [hessen-kasselische Reiter; BW] in bawren kleidern einstelhen und auffhalten sollen,, als soll offendlich mitt dem trummenschlag umb und offendtlich angeschlagen werden, von allen einkombligen, er sey baur, burger adel oder unadel, weck oder kindt, so des nachts sich auffhalten wollen, die namen hern obrister alle abend einzuschicken. Item keine briefe nach feindtlichen guarnisonen zu schicken, noch einig von denen auffzunemmen, es sei dieselb[i]g zuvorderst von hern obrister […] undt gelesen“. Kundschafter, die z. B. im Auftrag belagerter Städte unterwegs waren, übten eine lebensgefährliche Tätigkeit aus; KESSLER, Belagerung, S. 55: „Den 31. August [1634; BW], nachts um 11 Uhr, hat man [der Rat v. Nördlingen; BW] den krummen Schneider von Baldingen, weil Adam bis auf den 3. Tag ausgeblieben, hinausgelassen und zu Herzog Bernhard schicken wollen. Dieser aber hat sich unterwegs selbst beim Zurückgehen verraten. Als ihn eine kaiserliche Wache angetroffen, sie seien Schwedische und wollten zu Herzog Bernhard, ist er mit solchen Worten bald gefangen und aus ihm herausgebracht worden, daß er ein Kundschafter sei. Deswegen hat man ihn auf der Stelle gefangengenommen und Eines Ehrbaren Rats Brieflein von ihm bekommen. Darauf ist ihm die Zunge aus- und abgeschnitten und er sofort um Garten des Barbierers David Günzler aufgehängt worden“. Theatrum Europaeum 3. Band, S. 137 (1633): „Eines sol dieses Orts ungeandert nicht bleiben / daß als vor hoch- und wolgedachte Herrn Altringer und Feria mit dem Gedancken ins Hertzogthumb Würtemberg einzubrechen umbgiengen / haben sie unterschiedliche Spionen und Kundschaffter außgesandt / die Päß und Steig desselben Lands abzusehen / und den Augenschein einzunehmen: Es kamen aber diese Spionen übel an / dann ihrer acht darvon gefänglich einbracht worden / unter welchen auch einer auß den Herrn Patribus Societatis von Ingolstadt gewesen / dieselbige seynd allesampt an die Päß und Steige auffgeknüpfft / der Herr Pater aber auff den Pfullinger Steig bey Reutlingen auffgehenckt worden“. Vgl. dazu auch als Fallbeispiel Adam Jacker in den „Miniaturen“. Zur Belagerung des kaiserlich besetzten Brünns (1645) durch Torstensson; CHEMNITZ, Königlichen Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs 4. Teil, 5. Buch S. 110: Hatten ihre gewisse boten vnd Brieffträger, so sich noch immer fort vnd fort auß- vnd eingeschlichen vnd ihren zustand den Keyserlichen draussen berichtet, hingegen von denselben wieder kundschafft hineingebracht. Wobey sich zugetragen, das deren einer, wie Schwedische ohngefehr an ihn gerathen, aus besorgnus mit Brieffen ertappet zu werden vnd den galgen zum drinckgelde zu bekommen, selbige verschluckt gehabt: Daher ihm vom Commendanten verschiedene starcke Purgationes, vmb die brieffe ihm abzutreiben, eingegeben worden“. Zur ständigen Furcht vor „Konspiration“ vgl. auch STERLY, Drangsale, S. 15. Daneben wurde auch „Aufklärung“ durch Beauftragte der Regierungen betrieben; SPIEKER, Geschichte, S. 182f.

[12] Lennart [Linhart] Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn, Dorstensohn, Dorsten Sohn, TostenSohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], einer der fähigsten schwedischen Heerführer, der durch die Schnelligkeit seiner Operationen berühmt wurde. 1618 Kammerknecht bei Gustav II. Adolf, 1621 Teilnahme an der Eroberung Rigas, 1624 Fähnrich, 1626 Kapitän, 1627 Obristleutnant, 1629 Obrist. Teilnahme an der Schlacht v. Breitenfeld am 7./17.9.1631, Sommer 1632 General der Artillerie, 24.8.1632 Gefangennahme beim Sturm auf die Alte Veste bei Zirndorf u. Inhaftierung mit schweren gesundheitlichen Schäden in der Festung Ingolstadt, März 1633 Auswechslung gegen Otto Friedrich Graf v. Harrach, den Schwager Wallensteins. Dezember 1634 Reichszeugmeister, 1641 Reichsrat, Feldmarschall u. Oberbefehlshaber der schwedischen Truppen auf Reichsboden, 2.11.1642 Sieg in der 2. Schlacht bei Breitenfeld, Herbst 1643 Marsch nach Dänemark, Januar 1645 erneuter Einfall in die kaiserlichen Erbländer u. Vorstoß bis vor Wien, 6.3.1645 Sieg bei Jankau, September 1645 Rückzug nach der vergeblichen Belagerung Brünns, April 1646 Rückkehr nach Schweden, 1647 Erhebung zum Freiherrn u. Grafen, Mai 1648 Generalgouverneur über Västergötland, Värmland, Dal u. Halland. Vgl. TINGSTEN, Fältmarskalkarna Johan Baner och Lennart; HOLMBERG, Lennart Torstenson S. 13 ff.; ZIRR, Die Schweden; HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau.

[13] Lennart [Linhart] Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn, Dorstensohn, Dorsten Sohn, TostenSohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], einer der fähigsten schwedischen Heerführer, der durch die Schnelligkeit seiner Operationen berühmt wurde. 1618 Kammerknecht bei Gustav II. Adolf, 1621 Teilnahme an der Eroberung Rigas, 1624 Fähnrich, 1626 Kapitän, 1627 Obristleutnant, 1629 Obrist. Teilnahme an der Schlacht v. Breitenfeld am 7./17.9.1631, Sommer 1632 General der Artillerie, 24.8.1632 Gefangennahme beim Sturm auf die Alte Veste bei Zirndorf u. Inhaftierung mit schweren gesundheitlichen Schäden in der Festung Ingolstadt, März 1633 Auswechslung gegen Otto Friedrich Graf v. Harrach, den Schwager Wallensteins. Dezember 1634 Reichszeugmeister, 1641 Reichsrat, Feldmarschall u. Oberbefehlshaber der schwedischen Truppen auf Reichsboden, 2.11.1642 Sieg in der 2. Schlacht bei Breitenfeld, Herbst 1643 Marsch nach Dänemark, Januar 1645 erneuter Einfall in die kaiserlichen Erbländer u. Vorstoß bis vor Wien, 6.3.1645 Sieg bei Jankau, September 1645 Rückzug nach der vergeblichen Belagerung Brünns, April 1646 Rückkehr nach Schweden, 1647 Erhebung zum Freiherrn u. Grafen, Mai 1648 Generalgouverneur über Västergötland, Värmland, Dal u. Halland. Vgl. TINGSTEN, Fältmarskalkarna Johan Baner och Lennart; HOLMBERG, Lennart Torstenson S. 13 ff.; ZIRR, Die Schweden; HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau.

[14] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Nr. 656, S. 219.

[15] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen u. Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Banér bemängelte 1638 Oxenstierna gegenüber landes- u. konfessionsfremde Akteure in seiner Armee; AOSB II/6, S. 570: „Und weil insonderheit der Churfürst der Pfaltz seine trouppen daselbst hat, ohne zweifel spitzfündige Calvinistische gemühter dabey sein, wie den ohne das alle örter daselbst mit überflüssiger auswertiger nation, als Schotten und Engellendern, reformirten officirern, erfüllet, undt derselben mehr als dienstleute vorhanden“. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Einschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. CHEMNITZ, Königlich Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs 3. Teil, 3. Buch, 9. Kap., S. 37f. (März 1643): „Bey der Schwedischen Armée wolte gleicher gestalt geld die losung sein, und war Sie zwar an Manschafft starck gnug, aber an mitteln über die masse abkommen. Des fusvolcks waren neun Brigaden, vngefehr fünff [S. 38] tausend Man, guter, alter knechte. Die Reuterey ward über dreyzehnen tausend starck geschätzet, jedoch nicht vielmehr als die helffte darunter montiret befunden: Also, das derer beynahe sechstausend zu fusse giengen, vnd die Compagnien so schwach waren, das offt nicht zwantzig pferde bey der Standarde marchiret, ja viel Cornette in den wägen nachgeführet werden müssen. Die Artoleri war mit pferden so schlecht bespannet, das verschiedene, sonderlich die schwere Stücke öffters im felde, vngeachtet man nur zwo Meilen des tags fortgerücket, die nacht über stehen blieben, und erst folgenden tags mit zuthun etlicher Officirer-Pferde ins Haubtquartier geführet worden. Die Officirer waren so dürfftig, das Sie ihren vnterhabenden Reutern vnd Knechten, auf dero instendiges Bitten, mit keinem heller zu ihrer höchsten notturfft, vorigem wol-hergebrachten Kriegsgebrauch nach, auszuhelffen vermochten: Ja Sie musten selbst, zu kümmerlicher ihrer leibsvnterhaltung, einer beym andern Credit suchen; vnd wolte selbiger nunmehr schier auch nicht mehr erfolgen, sondern allerdings abgehen vnd erleschen“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160. OSCHMANN, Der Nürnberger Exekutionstag, S. 660-567, Diagram S. 565, geht v. 30 % Schweden/Finnen u. 70 % Deutschen aus. Vgl. auch ERICSON, Die schwedische Armee und Marine, S. 301-307; HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau; REBITSCH; ÖHMAN, KILÍAN, 1648; KAPPELMEYER, Die Obristen der schwedischen Armee.

[16] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königßmarck, Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark, King Marx, Königs Morik, Coningsmerck, Regio Marckus] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. 1616 Anstellung als Page bei Herzog Friedrich Ulrich v. Braunschweig-Lüneburg u. Eintritt als Reiter in kaiserliche Kriegsdienste, 1630 Verabschiedung als Fähnrich bei Reformierung der Armee Wallensteins, 1631 Kapitän in schwedischen Diensten, 1633 Beförderung zum Major, 1634 zum Obristleutnant, 1636 zum Obristen, am 25.3.1640 zum Generalmajor als Lohn für die Werbung größerer Truppenformationen in Westfalen, im Januar 1645 zum Generalleutnant, am 17.5.1648 Sieg mit Turenne u. Wrangel bei Zusmarshausen über die kaiserlich-kurbayerischen Truppen unter Holzappel u. Gronsfeld, am 1.6.1648 Beförderung zum Feldmarschallleutnant, am 16.7.1648 erfolgreicher Angriff auf die Prager Kleinseite u. Raub der berühmten „Silberbibel“. Zusammen mit Carl Gustav Wrangel war Königsmarck der erfolgreichste schwedische Kriegsgewinnler, am 26.3.1651 wurde er in den Grafenstand erhoben, am 10.4.1651 in den Reichsrat berufen u. am 14.4.1655 in Stade zum Feldmarschall u. Gouverneur des Herzogtums Bremen u. Verden ernannt. Sein im Krieg erworbenes Vermögen soll 130.000 Rt. jährliche Rente abgeworfen haben, was einem Vermögen v. mindestens 2.600.000 Rt. entsprochen haben müsste. Seit 1648 Mitglied Nr. 515 der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ als „Der Streitende“; CONERMANN, Die Mitglieder, S. 653ff. Vgl. BACKHAUS, Wrangel, Königsmarck, Bielke, S. 116-128; FIEDLER, Verwaltung; FIEDLER, Hans-Christoph von Königsmarck, S. 3ff.; WAGNER, Pforr. Vgl. [RÜDIGER], Leben und Thaten; FRITZEL, Der Stader Raum, S. 14ff.; ZIRR, Die Schweden; HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau; REBITSCH; ÖHMAN; KILÍAN, 1648 => Königsmarck, Hans Christoffer von [1-52 in Bearbeitung] in den „Miniaturen“.

[17] Meißen; vgl. KÖBLER, Historisches Lexikon, S. 389f.

[18] Schluckenau [Šluknov, Bez. Tetschen; Tschechien]; HHSBöhm, S. 551f.

[19] Zittau [LK Görlitz]; HHSD VIII, S. 371ff.

[20] Söldner: Der Superintendent zu Halle, Arnold Mengering, schrieb 1638 in seiner „Perversa Ultimi Seculi Militia“, S. 431: „Vnsere heutige Krieger sind mehrteils fast nichts / als BeutemacheR / PlündereR / BawerBlacheR vnd LeutschindeR / TribulireR vnd PeinigeR / EngstigeR vnd LeutbetrübeR / Summa / BuschklöppeR vnd StrassenräubeR / etc“. So auch der spanische Offizier Francisco de Valdés: „An dem Tag, an dem ein Mann zur Pike greift, und Soldat wird, an diesem Tag hört er auf, ein Christ zu sein“. JUNKELMANN, Tilly, S. 27. Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen u. ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen u. arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, u. Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren u. deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein v. den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung u. Einstellung v. Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit u. Zahlungen zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die v. Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl v. Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”. Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten u. den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel u. Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten u. ihre Herkunft, ihre Lebensweise u. ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph 2. Bd., S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung v. Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung u. Armee differierte u. oft v. Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung v. KAPSER, Kriegsorganisation, S. 271ff., entstammten v. den 1638-1648 in Kurbayern u. in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- u. Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- u. Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau u. Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7-1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold u. Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) u. der Möglichkeit, v. Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, u. dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise u. steigender Löhne aber nur Handgeld u. die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde u. für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt u. von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen v. den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben u. Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die v. ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder v. ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten u. Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, v. erbitterten Bauern erschlagen wurden oder v. ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik v. Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen u. am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen. Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nicht ehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178. Auf der unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, u. wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang v. Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636; WILSON, Der Dreißigjährige Krieg, S. 942ff.

[21] Einquartierung: Bei den Schweden wurde die Einquartierung v. Soldaten teilweise durch ein Würfelspiel entschieden (1639); KUHLBRODT, Die Reichsstadt Nordhausen 1. Bd., S. 494.Vgl. dazu die ausführliche Analyse bei PLEISS, Bodenständige Truppen, für die schwedisch-finnischen Truppen 1630-1650; S. 22: „Die Soldaten bekamen eine Eintrittskarte (‚Polett‘, ‚Palet‘, Ballette‘), die ihnen ein Dach über dem Kopf und gleichzeitig die Versorgung mit Lebensmitteln verhieß. Auf diese Weise wurden die meisten Wohnhäuser der Stadt zu Wirtshäusern. Der Hauswirt war verpflichtet zum ‚Servis‘ (Lagerstatt, Licht, Wärme) imd zum ‚Unterhalt‘ (Essen, Trinken, Taschengeld). Auf dem Papier der Verträge war meistens ein Wahlrecht für den Wirt vereinbart, ob er seine Soldaten mit Naturalien unterhalten oder ihnen Geld zur Selbstversorgung geben wollte. In der Praxis bürgerte es sich bald ein, daß die Soldaten beides forderten. Darüber hinaus hatte der Wirt oftmals den Soldaten zu ‚remunerieren‘, d. h. Für Kleidung und Ausrüstung zu sorgen, sogar Pferde zu beschaffen. Die Lasten, die auf so einer Einquartierungs-‘Bollette‘ lagen, waren jedenfalls vielfältig und nicht geringfügig und nicht geringfügig. Die Offiziere pflegten außerdem noch ‚Blindbolletten‘ zu fordern, mit denen sie Freunde, Besucher und nicht enrollierte Dienstboten unterbrachten – oder aber Geschäfte machten. Nicht alle Quartiere wurden wirklich von Soldaten bewohnt. Es gab auch ‚Hülfsquartiere‘, die den wirklich belegten Nachbarn mit Naturalien oder Geld beistehen mußten. Die Zeit, die ein Soldat und seine Angehörigen in ein- und demselben Quartier verbrachten, schwankte zwischen einer Nacht und mehreren Jahren“. Die kostenaufwendige Einquartierung v. Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren u. Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen u. Steueraufkommen u. auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften u. Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Vgl. die Klagen der Einwohner Steinbachs im Oktober 1628; KLEINEHAGENBROCK, Württembergisch Franken, S. 247: „Wir kommen solcher Gestalt in je länger je größern Schuldenlast, unndt müßen uns einen wie den anderen Weg darbey von den Reütern uffs eüsserst tribulieren und ihnen die meisterschaft gannz und gar laßen, unsere Beth, darinnen wir bey nacht nach außgestandener harte arbeit unsere Ruhe haben soltten, haben wir ihnen eingeraumbt, hergegen müssen die unserigen sich mit dem Strohe behelffen, welches zur Feldarbeit schlechten Appetit bringen thuett. Wir seien also wohl bey unsern Reütern dran, daß wir nicht all Zeit, wann wir wollen, in die Stueben dörfen, viel weniger nur eine helle weiße Suppen mit Ruhe eßen können. So sein wir theils und sonderlich ich, Schultheiß zu Steinbach, mit kleinen Kindern überfallen, derentwegen mancher seiner Stueben, wie etwas bishero wegen einbrechender Kellt nit mehr entbehren kann“. Ein Soldat pro Bürger bzw. zehn Mann pro Haus galten z. B. in Mainz während der schwedischen Besatzungszeit als Faustregel. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten u. Abgabe v. Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte u. Gastwirte. 50-75% Anteil in Bezug auf die Bevölkerungszahl galt es verkraftbar. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord u. Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger u. Bauern waren trotz demonstrativ errichteter Quartiergalgen u. hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph 3. Bd., S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Zur Einquartierung Königsmarcks in Verden wird berichtet; PFANNKUCHE, Die neuere Geschichte, S. 123: „mit einem Reiterregimente von 12 Compagnien und mit 4 Compagnien Dragoner, so daß auf die größeren Häuser eine Einquartierung von 30 Mann und darüber mit den Pferden fiel. Während 12 Tage, die dieser Druck dauerte, wurden überdem Lieferungen von Kleidern, Stiefeln, Schuhen, sogar auch Degen u. s. w. und von den vermögenderen Bürgern zu Gunsten einzelner Officiere Summen von 50, 60, 80 auch 100 Thalern beigetrieben“, was letztlich die Einwohner in die Flucht trieb. Die zehnwöchige Einquartierung des Leibregiments Königmarcks im Land Hadeln 1645 soll 201,987 Rt. verschlungen haben; CHRONIK DES LANDES HADELN, S. 309. Eine längere Einquartierung konnte so den Ruin ganzer Gemeinden u. Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger v. Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644): „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. HASSELBECK, dan der krig ist ein wüdtentes thir, S. 349: 1640 wird aus Bamberg berichtet: „Im Frühjahr des folgenden Jahres kehrte ein bayerischer Hauptmann mit seinen Soldaten mit seinen Soldaten in die Stadt zurück, meldete sich jedoch nicht um Quartier an, sondern schickte seine Untergebenen auf den Markt mit dem Befehl, unter Gebrauch scharfer Waffen von ihren vorigen Quartiergebern Verpflegung einzufordern. Die Folge waren Ausschreitungen und Vergewaltigungen, die bis in die Nacht hinein andauerten. In anderen Fällen trafen Einheiten in anderer Stärke und Zusammensetzung in der Stadt ein, als vorher vereinbart worden war. Ebenfalls konnte es vorkommen, dass Soldaten in Häuser eindrangen, die ihnen nicht zugeteilt worden waren“. HASSELBECK, dan der krig ist ein wüdtentes thir, S. 349, Anm. 244: „Der Hofrat berichtete dem Bischof, der Hauptmann habe die Mußquetier vf den Marckht gefurth, denselben scharpf zueladten, benebens befohlen, fressen vnd sauffen vollauf von ihren vorigen wirthen zuebegehren, mit dem abfang, wo es ihnen verweigert, solten sie den: oder dieselbe niderschießen, hauen, stechen und in Summa die arme leuth nach ihrem selbst belieben vnd gefallen tractiren, wie dan laider geschehen, vnd noch selbige nacht über die 18 Burgere, andere vnerbare hendel, so sie mit den weibs Persohnen vorgenommen, geschweigente, Jämerlich beschediget worden‘. [ … ] Das Domkapitel wiederum meldete den Vorfall Generalwachtmeister Jacques Bornival d‘Arlin“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609 (Leipzig 1643): „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.

[22] Jung-Bunzlau [Mladá Boleslav, Tschechien]; HHSBöhm, S. 237ff.

[23] Friedland [Frýdlant v Čechách, Bez. Liberec]; HHSBöhm, S. 155f.

[24] Aussig [Ústí nad Labem, Tschechien]; HHSBöhm, S. 13ff.

[25] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung u. zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage v. Belagerungs- u. Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen u. dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen u. schlecht bezahlt wurden. Nach DILICH, Krieges-Schule, S. 42, hatte der Rumormeister „Huren und Buben“ zu dieser Arbeit zu zwingen. Teilweise verrichteten auch Soldaten gegen Bezahlung diese Schwerstarbeit. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen; BURSCHEL, Söldner, S. 94. Diese „Condemnatio ad opera publica“ war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Anlässlich der Niederschlagung des Bauernaufaufstandes in Oberösterreich 1632 heisst es; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 768: Die Aufständischen seien „theils mit einem schändlichen Todt hingerichtet / theils an den Schantzen vnnd Gräben zu Wien zu arbeiten verordnet“ worden, was natürlich bei Feindeinwirkung tödlich war. Bürger u. Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten zwangsverpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese körperliche Schwerarbeit als ehrenrührig u. entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, sogar ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann v. Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl v. Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- u. Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) u. Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig u. sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 (v. ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Teilweise wurden auch an der Pest verstorbene Soldaten in belagerten Olmütz 1642 heimlich in den Schanzwerken begraben; ZACZKOVIC, Chronik, S. 473. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze. Die Arbeiten leitete der Schanzmeister, meist ein erfahrener Handwerksmeister, für das Anlegen v. Feldbefestigungen verantwortlich. Er unterstand dem Hauptmann der Artillerie. Unter seiner Leitung legten die Schanzknechte, Schaufelbauern, Trossleute oder dazu gezwungene Bürger Notbollwerke, Bastionen, Schanzkörbe, Palisadenzäune an. Zur Belagerung des schwedisch besetzten Glogau 1642 heisst es; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 876: „Der Obriste Wrangel der Tolle [Helm Wrangel; BW] genandt / hatte in Glogau das Commando und weiln er stärcker darinnen war / als die Käiserlichen wusten fiel er auff die Käiserlichen Arbeiter herauß vielmals auß und beschädigte sie nicht wenig / warffen auch deß Tags / was sie bey Nacht gearbeitet / mit Canonen wider ein: darum die Käyserliche Soldatesca deß Schantzens und der Stösse müde werden wolten / dannenhero die ErtzFürstl. Durchl. den Beschädigten in Person Gelt / und zwar jedem bey zwei Ducaten einmals gabe / den Schantzenden wurde jedem von der Picque lang 6. Ducaten gegeben / dardurch sie an die Arbeit gebracht wurden“.

[26] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant, tschech. poručik]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl., in der kursächsischen Armee 50 fl.; MÜLLER, Soldwesen, S. 15 – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatl. zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, bei der Kavallerie in Kurbrandenburg (1626) erhielt er im Winterquartier 80 fl.; SCHWARTZ, Die Neumark I, S. 94. In der kurbayerischen Armee musste er eine Kaution stellen, wenn er in diesen Rang aufsteigen wollte. 1632 erhielt nach der Verpflegungsordre Gustav II. Adolfs 4 Essen zu je 1/8 Rt., 4 Pfd. Brot, 4 Maß Wein sowie Servis: PLEISS, Die Werber I, S. 295. Nach der Kostenrechnung der Stadt Prag wurden 1632/33 monatl. 72 fl. aufgebracht; HALLWICH, Wallenstein‘s Ende 2. Bd., S. 264. Laut kaiserlicher Verpflegungs- u. Soldordnung (1636) erhielt er monatl. 80 fl.; SCHMID, Quellen, S. 153. Nach Gallas‘ Verpflegungsordnung, Zabern, 25.11.1635, waren es 80 fl.; MÜLLER, Schicksale, S. 70. Nach Banérs Verpflegungsordnung vom 4.10.1634 erhielt bei der Kavallerie ein Leutnant 6 Rt. 16 Gr. zehntätige Lehnung, bei der Infanterie dagegen nur 3 Rt. 16 Gr. 7 ⅓ Pf.; BLÖTHNER, Der Dreißigjährige Krieg, Östlicher Teil, S. 129f. 1644 erhielt ein schwedischer Leutnant mit 3 Pferden 36 Rt. 12 Gr. u. 6 Rt. Servis, 1646 36 Rt. 18 Gr.; ZIRR, Die Schweden, S. 802, 804, 806. Als Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. 1638 waren es bei den Kaiserlichen bereits der Teuerung angepasst 200 fl.; KUHLBRODT, Die Reichsstadt Nordhausen 1. Bd., S. 461. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Leutnant nach der Schlacht bei Jankau (1645) 50 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen. Ein verletzter Leutnant erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 70 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1665, S. 596, 597; Nr. 1666, S. 598.

[27] Kreishauptmann: Bezeichnung für den in Böhmen (seit 1502), Mähren (seit 1527) u. Schlesien (seit 1529) sowie Ungarn vorkommenden, vom Landesherrn aus den Kreisständen ernannten leitenden Amtsträger im Verwaltungskreis.

[28] N Salhaus v. Salhausen [ – ], böhmischer Kreishauptmann.

[29] Schwaden [Svadóv], heute Ortsteil v. Aussig [Ústí nad Labem, Tschechien]; HHSBöhm, S. 13ff.

[30] JAHNEL, Der dreissigjährige Krieg, S. 117.

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