Willeson [Wilson, Willison, Willisohn], Georg Freiherr von, genannt Anholt von Freinhausen

Willeson [Wilson, Willison, Willisohn], Georg Freiherr von, genannt Anholt von Freinhausen; Obristleutnant, Obrist [1607-8.12.1677 Freinhausen] Willeson hatte als Hauptmann im Regiment Mercy gestanden und war bayerischer Kriegsrat und Generalkommissar[1] geworden.

Am 17.5.1648 nahm er an der Schlacht bei Zusmarshausen[2] teil und wurde nach dem Rückzug am Lech in die Untersuchung gegen den erst 1647 neu ernannten kurbayerischen Feldmarschall[3] Jost Maximilian von Gronsfeld verwickelt.

In seiner dem Kurfürsten[4] übersandten Aussage stellte der kurbayerische Obrist[5] Elter – dessen Sekretär damals Grimmelshausen war – fest, dass er „von des Herrn Graven von Gronsfeldt discurs, […] den Er im feldt mit etlichen GeneralsPersohnen geführt habe“, nichts gehört hätte. Er bezweifelte jedoch, dass man den Lech wegen der vielen möglichen Übergänge mit tausend Mann überhaupt hätte verteidigen können. Doch sei er auf Grund seiner Kenntnis nicht davon ausgegangen, dass man die Stellungen am Lech aufgeben würde. „So ist mir auch von Herrn Grafen von Gronsfeldt, welcher in der retreguardi gewest, anders nicht angedeutet, sonder allein dieses ahnbefohlen worden; Ich solle der infanteri nach Eylen, warumb es aber beschehen, kan ich nicht wisse; allein kan ich dieses hochbeteuern, daß des Herrn Grafen von Gronsfeldt befelch, daß ich mich retirirn solle, von meinem Obristwachtmeister[6] mit großer verwunderung vernommen und mir nichts anders eingebildet, Als der feindt hette dieser Ohrten nur mina gemacht,[7] als ob Er da herüber wolte, Seye aber underdessen anderwertlichen durchgebrochen“.[8] Feldmarschallleutnant[9] Druckmüller schrieb später an den Kurfürsten: „Ew. Kfl. Durchl. werden von dem kriegsrath und obristlieutenant[10] Willeson unsern leidigen verlaß des Lechs und schlechten rederata gnädigst vernommen haben, und weillen dan noch zum ueberfluß dessen beschlossen worden, daß man mit den unsern beeden armadeen disseits der Donau nicht zu stehen getraue, sondern zu Ingolstadt[11] hinyber zu passiren, also und dadurch solcher gestalten I. Kfl. Durchl. landt dem feindt ganz zum raub und nach seinem willen zu gebrauchen stünde, und die armen unterthanen bis an die Isar und villeicht gar daryber nicht sicher und in höchster noth und gefahr stünden, habe ich mit dem generalcommissarius Schäffer und obristlieutenant Willeson mich bedenket und ist vor guett angesprochen und gehalten worden, daß gleichwohl dem feindt das landt nicht gar zum preis und er nach seinem gefallen über die Isar passiren mechte, daß man ein drei regimenter[12] heraufgehen lasse und nothwendigiste päss an der Isar zu besezen und, soviel als jeder möglich, zu manudeniren“. Gronsfeld habe aber diesem Vorschlag nicht zugestimmt.[13]

Am 28.5.1648 hatte Maximilian I. seinen Geheimen Rat, Obristkämmerer und Hofmarschall Georg Christoph von Haslang mit umfassenden Vollmachten zur Armee entsandt, „nemblich weilen I. Kfl. Durchl. vom veldtmarschal grafen von Gronsfeld khein satisfaktion haben, indeme er dero ordinanzen so vilfeltig zuwider handlet, auch sich erzaiget, daß er seinem carigo nit gewaxen, derowegen er von Haslang allen consiliis beizuwohnen und bei dem grafen von Gronsfeld daran zu sein, daß man, so offt es nöttig, rath halte, wie er dan auch im rath das conclusum alß gevolmechtigter abgesandter in nammen I. Kfl. Durchl. zu machen habe“.[14] Auch hatte er Haslang angewiesen: „Da er (Gronsfeld) sich aber wegen des von Haslang obhabende commission beschweren und sich von der armada etwan gar absentirn wolte, so solle er von Haslang mit zuziehung einer oder zwaier general persohnen, sonderlich auch des Druckmüller und Willesonine, grafen von Gronsfeld, crafft diß in arrest nehmen lassen“.[15]Dieser Befehl Maximilians zeigte deutlich, dass neben dem intriganten, aber furchtsamen Generalkriegskommissar Schäffer, den der Graf schon seit 1634 gekannt haben muss, vor allem Druckmüller, der sich bereits in der Affäre Werth[16] als willfähriger Handlanger des Kurfürsten erwiesen hatte und dem wohl eine angemessene Belohnung seiner Dienste vorgeschwebt haben mag, und Willeson an der Opposition gegen Gronsfeld beteiligt waren. Angesichts der langjährigen Dienste des Feldmarschalls war der Befehl doch wohl unangemessen und unterstellte, dass sich der Graf seiner Verantwortung durch Flucht ins gegnerische (möglicherweise in Turennes) Lager entziehen wollte, was bestimmt nicht seine Absicht war, da er sich im Recht glaubte. Am 29.5. traf Haslang in Landshut[17] mit Druckmüller zusammen und stieß zur Armee, die am 30.5. bei Landshut die Isar überschritt und am rechten Ufer aufwärts zog. Straubing[18] erhielt eine Besatzung von 200 Mann, die Landfahnen wurden durch Einwohner von Eggenfelden,[19] Pfarrkirchen[20] und Altötting[21] und Neuötting[22] um 679 Mann verstärkt. Royer hatte als Stadtkommandant aus München 1.500 Mann zur Beschleunigung der Schanzarbeiten abstellen müssen.

Nach den ersten Vernehmungen erhielt Haslang am 1.6. den Befehl Maximilians I., dass er den Feldmarschall „in wirkhlichen arrest nemmen und mit ein convoy alßbalden nacher München schickhen und aldorten zu altenhoff[23] in daß landtgrauen stibl sezen lassen“ sollte.[24] Haslang hatte dessen Kriegskanzlei zu beschlagnahmen und, falls der Graf Beschwerde einlegen würde, zuzusagen, dass man ihm seine Unterlagen nötigenfalls zu seiner Verteidigung wieder aushändigen würde,[25] was sich verzögern sollte. Auch war durch Haslang die Nachfolge im Sinne Maximilians I. zu regeln. Nach Maximilians I. Anweisung an Haslang sollte Druckmüller das Kommando über die Kavallerie und Holtz das der Infanterie übernehmen; beide hatten jedoch als neuen Kommandierenden Hunolstein vorgeschlagen.[26] Haslang hatte mit Maximilians I. Billigung Hunolstein akzeptiert.[27] Am 31.5. hatte Reuschenberg[28] auf Wunsch Maximilians[29] den Befehl über das kaiserliche Heer[30] und den Oberbefehl über die Verbündeten übernommen, während die kaiserlich-kurbayerische Armee von Kronwinkel (früher Altenpreising)[31] nach Weipersdorf[32] marschierte, der vergrätzte Fernemont hatte sofort seine Tätigkeit eingestellt. Einen Tag später hatte Ferdinand III.[33] Fernemont und Wachenheim in Arrest nehmen lassen,[34] wahrscheinlich aber nur, um den auf einen baldigen Friedensschluss ohne Spanien oder allgemeinen Waffenstillstand hartnäckig insistierenden Schwager zu besänftigen. Allerdings wurde kein Kriegsgerichtsverfahren gegen beide Generäle eröffnet. An diesem Tag hatte sich Fernemont aus dem Feldlager bei Freising[35] bereits bei Piccolomini[36] angebiedert: Seit dreißig Jahren diene er ihm als sein wahrer Gesinnungsfreund und so wolle er mit ihm zusammentreffen, noch bevor er zur Armee komme, um ihm über die schmachvolle und gefährliche Lage der kaiserlichen Armee, in der sie sich in Folge ihrer Unterordnung unter Bayern befindet, zu informieren; dieser Zustand werde sich nicht ändern, solange der Kurfürst von Bayern auf die bisherige Weise gegen sie vorgehen und die eigene Armee auf ihre Kosten präferieren wird;[37] Äußerungen, die zeigen, wie gut Fernemont Piccolominis negative Meinung über Maximilian I. kannte.

Der Benediktiner-Abt von St. Georgen im Schwarzwald,[38] Georg Gaisser [1595-1655],[39] erwähnt Willeson in seinem Tagebuch: „13.[7.1650; BW] Unsere Besatzung wird entlassen durch den Oberstleutnant Willison, den künftigen Kommandanten von Schrobenhausen.[40]

14.[7.1650; BW] Es besuchen vor ihrer Abreise den Wieblinger[41] Herrn der Oberstleutnant und der Kommissar Willig“.[42]

Noch 1658 wird Willeson als Pfleger[43] von Schrobenhausen erwähnt.[44]

[1] Generalkommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.

[2] Zusmarshausen [LK Augsburg]; HHSD VII, S. 849f. 17.5.1648: Die französisch-schwedischen Truppen unter Turenne und Wrangel schlagen die Kaiserlich-Kurbayerischen unter Holzappel, der dabei fällt, und Gronsfeld. Vgl. HÖFER, Ende, S. 175ff.

[3] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.

[4] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.

[5] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[6] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[7] mina machen: Anstalten machen.

[8] KÖNNECKE, Quellen Bd. 2, S. 258f.: Vilshofen, 1648 IX 25. Elter hatte den Rückzug v. Zusmarshausen – anscheinend unter Verlust seiner Bagage – nach Augsburg miterlebt; KÖNNECKE, Quellen Bd. 1, S. 77f.

[9] Feldmarschallleutnant: Der Feldmarschallleutnant war ein militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Leutnant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen und zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze und -straßen, die Kontrolle der Wachen usw.

[10] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[11] Ingolstadt; HHSD VII, S. 326ff.

[12] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 ((offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[13] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2959, fol. 136 (Ausfertigung): Druckmüller an Maximilian I., Feldlager bei Dachau, 1648 V 27. Maximilian I. sprach ihm sein Lob für seine Opposition gegen den Rückzug aus; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2959, fol. 139 (Entwurf): Maximilian I. an Druckmüller, Braunau/Salzburg, 1648 VI .. (?).

[14] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2994, fol. 1-7 (Entwurf): Maximilian I. an Haslang, Wasserburg, 1648 V 28.

[15] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2964, fol. 1-7 (Ausfertigung): Maximilian I. an Haslang, Wasserburg, 1648 V 28. Am 29.5. hatte Werth, der die Verbindung mit Piccolomini aufrechterhalten hatte, diesem aus Pardubitz zur Ernennung zum ksl. Generalleutnant gratuliert; Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsarchiv Alte Feldakten 1648/5/34 (Ausfertigung).

[16] Vgl. LAHRKAMP, Werth.

[17] Landshut; HHSD VII, S. 386ff.

[18] Straubing; HHSD VII, S. 723ff.

[19] Eggenfelden [LK Rottal-Inn]; HHSD VII, S. 158.

[20] Pfarrkirchen [LK Rottal-Inn]; HHSD VII, S. 581f.

[21] Altötting [LK Altötting]; HHSD VII, S. 17f.

[22] Neuötting [LK Altötting]; HHSD VII, S. 511.

[23] Gemeint ist hier der „Alte Hof“, die erste Residenz der Wittelsbacher im Nordosten Münchens.

[24] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2964, fol. 64 (Entwurf): Maximilian I. an Haslang, München, 1648 VI 01. Weil das »Landgrafenstübl« gerade renoviert wurde, wurde Gronsfeld als Arrestlokal daher das »Schottenstübl« angewiesen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2964, fol. 31-34 (Entwurf): Maximilian I. an Haslang, 1648 VI; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2990, fol. 114-115 (Ausfertigung): Haslang an Maximilian I., Langenpreising, 1648 VI 04. SAMBRAUS, Feldzug, S. 115.

[25] HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 764.

[26] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2964, fol. 31-34 (Entwurf): Maximilian I. an Haslang, Braunau, 1648 VI 01.

[27] HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 1122.

[28] Vgl. REUSCHENBERG, „Jesus Maria und kein Quartier !“; EHRENPREIS, Feldmarschall Johann von Reuschenberg.

[29] Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsarchiv Alte Feldakten 1648/5/10 (Ausfertigung): Maximilian I. an Ferdinand III., München, 1648 V 18, beigelegt der Meldung Albrechts v. Sazenhofen, Augsburg, um 4 Uhr den 17. May Anno 1648 (Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsarchiv Alte Feldakten 1648/5/10a).

[30] Dem in der »Instruction für den von Ruischenberg so zur haubtarmada voran verschickht wird, wessen er sich zu verhalten« (Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsarchiv Alte Feldakten 1648/5/ 23 (Kopie): Ferdinand III. an Reuschenberg, Prag, 1648 V 23) die „Conservation der armada“ anbefohlen wurde, wie zuvor bereits Montecuccoli; Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsarchiv Alte Feldakten 1645/5/22 (Ausfertigung): Ferdinand III. an Montecuccoli, Prag, 1648 V 20.

[31] HHSD VII, S. 377.

[32] Weipersdorf, heute Ortsteil von Langenpreising [LK Erding]

[33] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.

[34] So behaupten es jedenfalls SCHREIBER, Maximilian I., S. 940, u. SAMBRAUS, Feldzug, S. 115, Anm. 2. Allein aus der Tatsache, dass Fernemont freiwillig aus dem Dienst schied u. nach Prag ging, Wachenheim bis zum Ende des Krieges seinen Rang behielt, lässt sich dies wohl nicht allein schließen. Aus den Akten heraus wird dies jedoch nicht eindeutig erkennbar.

[35] Freising; HHSD VII, S. 209ff.

[36] Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturverzeichnis).

[37] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 1109, S. 354f.

[38] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].

[39] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.

[40] Schrobenhausen [LK Neuburg-Schrobenhausen]; HHSD VII, S. 680f.

[41] Wiblingen, Benediktiner-Abtei; heute Stadtteil von Ulm.

[42] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1234 (2. Auflage 1984, heute noch erhältlich bei Stabsstelle Archiv von 79002 Villingen-Schwenningen).

[43] Pfleger: Verwalter von Gemeinde- und anderen Ämtern, Spitälern, hilfsbedürftigen Personen usw., häufig synonym mit Vogt und Amtmann.

[44] STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff genannt Metternich zur Gracht, S. 327.

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