Rußwurm [Rosswurm, Russwurmb], Hans Georg von

Rußwurm [Rosswurm, Russwurmb], Hans Georg von; Generalmajor [16.6.1602 – 6.5.1667] Hans Georg von Rußwurm [Rosswurm, Russwurmb], Herr auf Hellingen[1] und Frauenbreitungen,[2] weimarisch-französischer Obristleutnant,[3] Obrist[4] und Generalmajor,[5] später schwedischer Generalmajor.

Im April 1640 führte er als Obristleutnant 1.200 französisch-weimarische Kavalleristen, als er in der Nähe von Brückenau[6] auftauchte.[7]

Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Happe[8] erwähnt ihn in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 14. April [24.4.1641; BW] sind diese Quartiermeister[9] balde frühe anhero nach Sondershausen[10] und Quartier auf die frantzö[s]ische Reuterey in der gantzen Untergrafschaft gemachet, in Sondershausen soll liegen der Obriste Graf von Witgenstein mit seinem Regiment[11] Reutern, zu Greußen[12] der Obriste Kanofski mit einem Regiment Reutern, zu Ebeleben[13] und Keula[14] Obrister Rußwurm.[15] Den 13. [23.4.1641; BW] ist Weißensee,[16] Kölleda[17] und andere mehr Orthe geplündert worden. Den 14. April [24.4.1641; BW] sind in die einhundert Reuter auf Ebeleben gangen, den armen Leuthen etzliche Pferde und anders genommen. Es ist aber der Rußwurmische Regiments Quartiermeister darzu kommen. Der hat diese Reuber abgetrieben. Den 15. [25.4.1641; BW] ist auf allen Dorfen viel Plündern, Rauben und Stehlen gewesen“.[18]

In der Schlacht bei Alerheim[19] am 3.8.1645 soll Rußwurm verwundet worden sein.

Der Kitzinger[20] Pfarrer Bartholomäus Dietwar[21] [1592-1670] berichtet zu 1645: „Am  April wurde die französische und weimarische Armee bei Herbsthausen,[22] eine Meile Wegs von Mergentheim,[23] von den Kaiserlichen aus dem Felde geschlagen. Am 26. kam dann das rußwurmsche Regiment früh vor Tags vor Marktbreit[24] und setzte unterhalb Marktsteft[25] über den Main, sich vor den nacheilenden Kaiserlichen zu schützen“.[26]

„Aber auch bei den Franzosen kam es zur offenen Meuterei. Turenne war Mitte April [1647; BW] mit seinen Söldnern näher an den Rhein gerückt, um den Landgrafen Georg von Hessen-Darmstadt[27] zum Anschluß an den Waffenstillstand zu zwingen. Kardinal Mazarin, der Lenker der französischen Politik, glaubte, die Überwältigung des Kaisers den schwedischen Waffen überlassen zu dürfen und berief den Marschall aus Deutschland ab, um ihn gegen die Spanier in den Niederlanden einzusetzen. Damit waren die deutschen Truppen nicht einverstanden. Es ging das Gerücht um, sie sollten wie Bönninghausens[28] Regimenter nach Katalonien ziehen. Angeblich war bereits das nach Flandern beorderte Regiment Erlach von den Franzosen niedergemacht worden, weil es sich geweigert habe, dorthin zu gehen. Anfang Juli brach bei Zabern[29] im Elsaß die offene Meuterei aus, als die deutschen Reiterregimenter – 4-5 000 Mann stark – sich schriftlich zu dem Beschluß vereinigten, sich nicht aus Deutschlands Grenzen schleppen zu lassen, ihren französischen Offizieren nicht länger zu gehorchen und ihren ausstehenden Sold zu ertrotzen. Die Regimenter Taupadel, Alt-Rosen, Ehm, Wittgenstein, Betz, Fleckenstein, Mazarin und Roßwurm [Rußwurm; BW] trennten sich vom großenteils französischen Fußvolk und setzten über den Rhein; sie wählten Führer aus ihren Reihen, da ihre Offiziere sich ihnen versagten. Ihre Erbitterung wuchs, als Turenne den bei ihnen beliebten Generalmajor Reinhold von Rosen, dem er die Schuld an der Meuterei beimaß, verhaften ließ. Ein ehemaliger Student, Wilhelm Hempel, führte die Regimenter in guter Ordnung am 20. Juli über den Neckar, während Marschall Turenne ihnen mit der Infanterie, den französischen Reitern und einigen Kanonen folgte, dauernd durch Parlamentäre mit den Empörern verhandelnd, die nicht wußten, welchem Feldherrn sie sich anschließen sollten.

In Württemberg ritt Bönninghausen in ihr Lager und bot ihnen kaiserliche Dienste an. Am 5. Juli, dem Tage seiner offiziellen Begnadigung, hatte man im kaiserlichen Hauptquartier auf die Kunde vom Abfall der Weimaraner von Turenne beschlossen, den Versuch zu machen, sie für die Armee des Kaisers zu gewinnen. Als Unterhändler bot sich Bönninghausen an, der den Regimentern wohl bekannt war und ihre ablehnende Haltung gegen Turenne beobachtet hatte. Vielleicht aus einem gewissen Mißtrauen gegen die Ehrlichkeit seiner Versicherungen gab man Bönninghausen den Feldmarschall-Leutnant Mislick [Mislik; BW] bei, der lange im Arrest gewesen war, weil er sich wegen einer Beleidigung mit dem Grafen Bassompierre duelliert hatte. Beide erhielten eine Instruktion ‚über ihre Verrichtung bei dem Weimarschen Generalmajor Rosen und dem Obristen Fleckenstein wegen Herüberbringung der Weimarschen Völker‘. Ihr Begleiter war der Obristleutnant Wirz, der später dem Hofkriegsrat über den Mißerfolg der Sendung berichtete. Denn die Reiterregimenter ließen sich trotz lockender Angebote nicht für den Kaiser gewinnen. Rosen oder Fleckenstein hatten bei ihnen keinen Einfluß mehr; der Generalmajor saß im Gefängnis von Nancy,[30] Fleckenstein weilte bei Turenne in Heilbronn.[31] Als der Marschall bei Königshofen[32] den abgefallenen Regimentern auflauerte, brachen diese sich blutig Bahn und flohen nach Thüringen. Sie entschlossen sich, zum Heere des Generals Königsmarck zu stoßen und erreichten mit noch 1500 Mann im August 1647 in der Gegend um Paderborn[33] dessen fliegendes schwedisches Korps. Durch Wrangel ermächtigt, die Umherirrenden lieber aufzunehmen als sie dem Feind zuzutreiben, nahm sie Königsmarck nach langem Bedenken und vergeblicher Einmischung der französischen Gesandten in Münster[34] Anfang September unter seine Truppen auf. Einzelne Reiter mögen auch kaiserliche Dienste genommen haben; am 12. September gab der Hofkriegsrat Anweisung, 300 Pardonspatente für beim Feind befindliche Völker drucken zu lassen“.[35]

„Auch Bönninghausens erst in der Formierung befindliche Reiterkompanien erhielten den Abmarschbefehl nach Böhmen, worüber sich Bönninghausen am 20. September energisch beschwerte. Er sandte einen Offizier an Melander [Holzappel; BW] und den Kaiser zwecks näherer Information; es war der Obristleutnant Wirtz, dem es gelang, in Prag ein kaiserliches Dekret zu erwirken, wonach Bönninghausen seine Werbungen eifrig fortsetzen sollte, um den feindlichen Brandschatzungen entgegentreten zu können. Die bisherigen Leistungen Bönninghausens und seines Obristwachtmeisters[36] Rambstedt wurden belobt, doch wurde sein Gesuch um Kavallerieverstärkung abschlägig beschieden, da bei der Hauptarmee keine Reiter entbehrt werden könnten“.[37]

Rußwurm wird um 1649 als französischer Generalmajor und Kommandant zu Schorndorf[38] geführt. Der Benediktiner-Abt von St. Georgen im Schwarzwald,[39] Georg Gaisser [1595-1655],[40] erwähnt ihn in seinem Tagebuch unter dem 19.3.1649: „Es übernachtet das Reiterregiment des Obersten Ruosswurmb in den benachbarten zur Villinger[41] Kommende[42] gehörenden Dörfern Neuhausen[43] und Obereschach,[44] ohne Rücksicht auf die Soldaten der Villinger Besatzung, die dort als salva guardia[45] fungiert, von denen einer von dem Major, der in Abwesenheit des Obersten das Regiment führte, eine Ohrfeige erhielt“.[46]

Später diente er wieder auf deutscher Seite und soll an mehreren Feldzügen gegen die Türken teilgenommen haben. Er heiratete 1658 eine von Gleichen aus der niederadligen Nebenlinie der damals bereits ausgestorbenen Grafen von Gleichen. Durch mehrfache Verschwägerung seiner Nachkommen mit der Familie von Gleichen bildete sich die Linie der von Gleichen genannt von Rußwurm.

Schloss Greifenstein und Bonnland[47] bei Hammelburg[48] wurde 1657 nach dem Tode des verschuldeten Julius Albrecht von Thüngen an Hans Georg von Rußwurm verkauft. Am 3. Mai 1658 wurde die Verkaufsurkunde unterzeichnet.[49]

[1] Hellingen [LK Hildburghausen].
[2] Frauenbreitungen [LK Schmalkalden-Meiningen].
[3] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[4] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[5] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
[6] Brückenau [LK Bad Kissingen]; HHSD VII, S. 108.
[7] HAHN, Chronik 3. Theil, S. 524.
[8] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.
[9] Quartiermeister: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatsold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte.
[10] Sondershausen [Kyffhäuserkreis].
[11] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 ((offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[12] Greußen [Kyffhäuserkreis].
[13] Ebeleben [Kyffhäuserkreis].
[14] Keula [Kyffhäuserkreis].
[15] HAPPE II 395 r – 395 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[16] Weißensee [Kreis Sömmerda].
[17] Kölleda [Kreis Sömmerda].
[18] HAPPE II 396 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[19] Alerheim [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 6f. 3.8.1645: Die Schlacht von Alerheim, oft auch Zweite Schlacht bei Nördlingen genannt, war eine Schlacht des Dreißigjährigen Krieges, die am 3. August 1645 in und um Alerheim zwischen der französisch-weimarisch-hessischen Armee und bayerisch-kaiserlichen Truppen stattfand und mit einem französischen-alliierten Sieg endete. Vgl. SCHEIBLE, Alerheim.
[20] Kitzingen; HHSD VII, S. 357ff.
[21] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 71f.
[22] Herbsthausen [Bad Mergentheim, Main-Tauber-Kreis]; HHSD VI, S. 330.
[23] (Bad) Mergentheim [Main-Tauber-Kr.]; HHSD VI, S. 41ff.
[24] Marktbreit [LK Kitzingen]; HHSD VII, S. 425f.
[25] Marktsteft [LK Kitzingen]; HHSD VII, S. 431f.
[26] DIETWAR, Chronik, S. 83.
[27] Vgl. DIEHL, Georg II.; BECK, Die Neutralitätspolitik Landgraf Georgs II.; WACHENDORFER, Möglichkeiten und Grenzen.
[28] Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.
[29] Elsass-Zabern oder Zabern [Saverne; Stift Strassburg; heute Frankreich, Dép. Bas-Rhin].
[30] Nancy [Frankreich, Dép. Meurthe-et-Moselle].
[31] Heilbronn [Stadtkr.]; HHSD VI, S. 315ff.
[32] Königshofen [Lauda-K., Main-Tauber-Kr.]; HHSD VI, S. 418f.
[33] Paderborn; HHSD III, S. 601ff.
[34] Münster; HHSD III, S. 537ff.
[35] LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 351f.
[36] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.
[37] LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 354f.
[38] Schorndorf [Rems-Murr-Kr.]; HHSD VI, S. 714f.
[39] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].
[40] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.
[41] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.
[42] Kommende: I. erledigte, einstweilen von einem Nachbargeistlichen mitverwaltete Pfarrstelle, II. eine geistliche Pfründe, die einem Geistlichen oder Laien zum Genuss der Einkünfte zur Verfügung gestellt wurde, ohne dass er die Pflichten des damit verbundenen Amtes ausüben musste. III. bei den Ritterorden das Grundvermögen, das einem einzelnen Komtur zur Verwaltung und Nutzung überlassen wurde, IV. Ordenshaus der Johanniter oder des Deutschen Ordens, von einem Komtur geleitet, auch Komturei genannt.
[43] Neuhausen ob Eck [LK Tuttlingen], HHSD VI, S. 569.
[44] Obereschach, heute Ortsteil von Villingen-Schwenningen [Schwarzwaldbarkeis].
[45] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen:
Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«
[46] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S.  (2. Auflage 1984, heute noch erhältlich bei Stabsstelle Archiv von 79002 Villingen-Schwenningen).
[47] Bonnland [LK Bad Kissingen].
[48] Hammelburg [LK Bad Kissingen]; HHSD VII, S. 268ff.
[49] http://schmittroth.de/geschichte/burgen/ufr/greifenstein/main.html.
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