Seelbach [Selbach], gen. Lohe zur Lohe, Johann Conrad

Seelbach [Selbach], gen. Lohe zur Lohe, Johann Conrad; Obristleutnant [ -nach 27.12.1633 in Arnsberg] Johann Conrad von Seelbach [Selbach], gen. Lohe zur Lohe, war 1633/1634 Obristleutnant im Regiment Ludwig Heinrich von Nassau-Dillenburg, das in schwedischen Diensten stand.

„Am Schlusse dieses Jahres [1632; BW] war auch der Graf Ludwig Henrich [v. Nassau-Katzenelnbogen-Dillenburg; BW] mit Errichtung seines Reiterregimentes beschäftigt; von dem Könige Gustav Adolph war er noch zum Obersten desselben ernannt worden, der dann das Commando dieses Regimentes dem Johann Conrad von Seelbach als Oberstlieutenant übertrug. Dieser machte auch im Siegen’schen eine treffliche Werbung und das Regiment kam bald in vollständigen Stand“.[1]

Vom 15.8.1633 datiert der in Siegen[2] abgeschlossene Vertrag zwischen dem Landdrosten Friedrich von Fürstenberg als Bevollmächtigtem des Herzogtums Westfalen und den Bevollmächtigten der Grafschaften Wittgenstein, Nassau und anderen, um die Übergriffe der streifenden Rotten in den Territorien untereinander einzustellen.

„Es wurde nicht nur zwischen beiden großen Lagern Krieg geführt sondern in grenznahen Bereichen auch zwischen den Untertanen. Diese nutzten insbesondere in den Territorien mit ausgeprägten Konfessionsgrenzen, wie diese zwischen dem Herzogtum Westfalen und den Wittgensteinschen Grafschaften sowie der Grafschaft Nassau-Siegen bestanden, die militärischen Aktionen der großen Parteien zu privaten Raubzügen. Damit nicht zwischen den Colnischen und Nassawischen Underthanen selber in diesen landen vor diesen mit raub, plündereien, fangen, rantzoniren und anderen placcareyen, vielen thatlichkeiten und feintseeligkeiten verubt worden, dadurch die arme leuth undt underthanen beiderseits in großen und alsolchen armuth und verbitterungh gerathen … trafen sich am 14. August 1633 der Westfälische Landdrost und der Rittmeister Johann Conrad von Selbach gen. Lohe zur Lohe als Beauftragter des Hans Georg von und zu Holdinghausen, trierischer Amtmann zu Freusberg,[3] und bereiteten die nachfolgende Punktation vor […].

Nachdem zur vorkohmmung des hochschadtlichen landsverderben in vorschlag komen, wie ohne praejuditz des hauptwercks iezigen zustandts und kriegswesen im reich zwischen den Colnischen landen Westfälischen theils soviel und herren Colnischen westphalischen landtdrösten anbefohlenen ampt begriffen, wie solches von dem herrn Colnischen landtdrosten und anwesenden assistenten vorgeschlagen worden und den graffschaften Nassaw, Catzenelenbogen, Sayn, Witgenstein, der graffschaft Wiedt undt den gantzen Westerwalt[4] bis an Rhein undt Lahnstromb eine particularvergleich uffzurichten.

1. So wirt erstlich unvorgriflich und unverbindlich uff ratification der Königlichen Majestet und cron Schweden reichscantzlers als directorn des evangelischen bunts, daß von plunderung, brantschatzung die lender beiderseitz der streiffenden hin und wider lauffenden eintzelen partheyen befreyet werden mogen.

2. Das die underthanen, so sich etwan zutragen mochten, daß commandirte partheyen durchziehen oder aber auch generalmarche oder durchzug ein oder anderseitz armeen sich begeben, solten von allen feintlich insolention verschonet pleiben und die durchziehende armeen oder commandirte partheyen sich mit nothwendig verpflegung contentiren und abfinden laßen möge.

3. Das männiglich, wes stants dieselbe sein, geistlich und weltlich, adell undt unadell, es ihren heuseren, ackerbaw und viehzucht sich[er] sein, nicht gefangen, noch rantioniren oder andere wege betrangt werden moegen.

4. Das auch hierunder die beampten, dero weib undt kinder, ingleichen auch der kriegsofficirer, so in diensten sein erachtet, weiber und kinder, so sich ein oder anderseits aufhalten, verstanden werden moegen.

5. Undt damit zwischen den landen und underthanen der effect und zweck beßer erlangt werden moege, so wirt den herren Colnischen ad referendum gegeben, daß die guarnison zu Andernach[5] und in der Eintracht zu Lintz[6] und anderswho diesseits Rhein zu streiffen nicht zugelassen werden moege, dan sonsten auf den Westerwalt extraordinari-guarnison nothwendig verpleiben werden, welches die vergleichung undt vorhaben leichtlich hindern wurde.

6. Da nun bei beiderseits hoechsten heupteren zu erlangen, daß keine fernere extraordinari-guarnisonen oder -einquartirung eingelegt, so wehre zu hoffen, wan die in vorschlag kommene vergleich getroffen, consentirt werden mochte, daß solche bestendig auch moechte gehandhabt werden.

7. Und weill nun diesen particularvergleich der hochloblichen cron Schwedens und gemeinen evangelischen confoederirten in dem hauptwerck nicht praejudizirt werden kan, man sonste zu abbruch des feints etwas vorgenohmen werden solte oder müßte.

8. So wirt solches vorbehalten und vorgeschlagen, daß die underthanen beiderseits alleinig zu ihrer notturfft nachbarliche commercia in denen gegeneinander gesetzten landen gebrauchen.

9. Nicht aber, daß under solchen schein oder andererseits underthanen sich die commercien in zufuhr, zu vorschub und understerckung des feints armee nachtheilig gebrauchen sollen.

10. Außerdem aber frei und sicher nach erlangter ratification der vergleich zu ihrer nottdurfft wie obgedacht, wandelen und handelen mogen.

11. Undt das, was unverbindlich vorgeschlagen wirt, bis dahin die hohe beiderseits heupter uff underthenigste und underthenige relation sich erkleret, die handlung ratificirt oder auch ufgehoben, die underthanen von den eintzelen partheyen nicht molestiret, auch die verbrechen angesehen bestrafft und zur restitution angehalten werden mogen.

Undt nachdem von Nassaw-, Saynisch- und Witgensteinischen deputirten diese media, soweit das itziger zustand und gelegenheit erleidet, vorgeschlagen worden, alß ersuchen demnach hiemit von der Königlichen Majestet undt crohn Schwedens reichscantzlern und directorn des evangelischen bunts, herrn abgesandten und commissarien, herrn Johan Albrecht Tyllium, die puncta ad referendum zu nehmen und dem gewunschten werck nach aller moglichkeit zu befordern. Gestalt herren Colnischen landtdrosten diese puncten gegen empfang ihrerseits unvorgrifflichen vorschlag auch zugestellet worden. So geschehen Siegen, 15. August 1633“.[7]

„In den letzten Dezembertagen 1633 gelang Bönninghausen noch ein schöner Erfolg. Mit seiner Kavallerie überfiel er das Reiterregiment Nassau, das in schwedischen Diensten stand und seine Winterquartiere in Brilon[8] beziehen wollte. Dessen Obristleutnant Seelbach, der mit dem Regiment aus Büren[9] abmarschiert war, hielt Bönninghausens Vorhut für eine Streifpartei unter Eremite [Bracht; BW] oder Daube, versäumte den rechtzeitigen Rückzug, wurde schwer verwundet gefangen, das Regiment, das alle Bagage verlor, in Auflösung zurückgetrieben. Die Trümmer retteten sich zum Landgrafen nach Lippstadt;[10] Seelbach starb an seinen Wunden in Arnsberg,[11] wohin ihn Bönninghausen hatte bringen lassen. Brilon, Büren und Geseke[12] wurden durch kaiserliche Besatzungen gesichert“.[13]

„Das Nassauische Regiment zu Roß hatte übrigens am Schlusse des Jahres noch einen starken Verlust zu erleiden. Landgraf Wilhelm von Hessen und Feldmarschall von Kniphausen hatten in Westphalen die Regimenter zu Roß an solche Orte verleget, wo sie den Feind öfter beunruhigen und Schaden zufügen konnten. Dem Nassauischen Regimente wurde nun die Stadt Brühl (Brilon[14]) im Herzogthum Westphalen, sammt den umliegenden Städten und Herrschaften zu Winterquartieren angewiesen. Eben wollte das Regiment am 27. Dezember in Brilon seine Quartiere beziehen, als Bönninghausen[15] mit 60 Compagnien zu Roß und einem Regiment zu Fuß herbeieilte. Der Obristlieutenant von Selbach, welcher das Regiment Nassau befehligte, hielt die erste feindliche Truppe für eine Streifpartei unter Paul Taube [Daube; BW] oder Eremit.durch einen gefangenen Quartiermeister aber wurde er eines anderen belehrt. Nun wollte er sich zwar zurückziehen und in einem nahe gelegenen Wald sich aufstellen, aber er mußte doch nach einem dreimal zurückgeschlagenen Angriff der ungleich größeren Macht weichen und rettete sich Jeder, wohin er konnte.  Der Oberstlieutenant Seelbach wurde gleich Anfangs bei Brilon durch die beiden Achseln geschossen und mit dem Major, der mit seinem Pferde im Sumpf stecken blieb, einem Cornett und 50 Mann gefangen, 30 aber niedergehauen. Das Regiment rettete sich Anfangs nach Staden[16] und kam dann nach Corbach.[17] Die sämmtliche Bagage war übrigens verloren worden und Obristlieutenant von Seelbach starb wenige Tage nach diesem Treffen zu Arensberg an seinen Wunden, wohin ihn Bönninghausen hatte bringen lassen. Graf Ludwig Heinrich beklagte den Tod dieses tapferen Soldaten sehr“.[18]

Dass Seelbach verstorben sei, stimmt allerdings nicht; er war sicher verwundet in Gefangenschaft geraten.

Diepholtt war 1633/34 nassau-dillenburgischer Rittmeister. Von ihm stammt der Bericht aus Rüthen[19] vom 27.12.1633 [a. St.] über dieses verlorene Treffen mit Bönninghausen vor Brilon für Otto Heinrich von Calenberg, hessen-kasselischer Obrist zu Paderborn:[20] „Klagend bericht ich hiermit, daß als unser regiment vor Brilen kommen, der feindt alda gewesen. Demnach aber unser herr obristleutenant berichtet worden, daß Paul Daube mit 6 compagnien alda gewesen und eine compagnie dragoner, haben wir allesampt die resolution gefasset, sie anzugreifen. Weil dan wohlgemelter unser obristleutenandt mehrer vorsichtigkeit halber erstlich einen ridtmeister mit namen Koelen hingeschickt mit 60 pferden, alda quartir zu machen, gleichfals auch den leutnant vom hern major mit einem vortrab commendirt, welche underschiedtliche chargen mit den feindt getan, endtlichen einen quartirmeister vom feinde neben einen reutern gefangen gebracht, der berichtet mit seiner warheit, weil er niederzumachen bedreuet worden, daß des feindts ganze macht als 60 compagnien pferde da weren, worauf wir uns gewandt. Und ehe solches kaum geschehen können, ist der feindt mit dreien gar starcken trouppen, welchen andere alsobaldt folgten, auf uns gangen, als das wir uns reteriren müssen, und obwohl wie [wir ?; BW] uns einmal in den waldt gewendet, so hat jedoch solches nicht helfen können und ist in solchen wenden unser her o(brist)leut(enandt) [Seelbach; BW] entweder plieben oder gefangen, mein cornet ist plieben, gleichfals mein quartirmeister und viele reuter von mir, und enden allen comp(agnie) hiermit befehl etc. Zu e(uer) wohled(dlen) g(naden) dienstgef(elliger) Hieron(ymus) Diepholtt ridtmeister. Die pagage ist all weg“.[21]

Nikolaus Sixtinus (1585-1669) schrieb an Wilhelm Burchard Sixtinus (?-1652), Lippstadt, 28.12.1633 (a. St.): „Monsieur mon frere, welcher gestalt unser g(nediger) f(urst) und herr den Lippstadt per accordo sich bemechtiget und dieselbe besetzet, das wirdt mein bruder aus ihrer f(urstlichen) g(naden) demselben sowohl als auch des hern reichscanzlers exc(ellence) getanen berichtschreiben mit mehrem vernommen haben. Nun dan daruff nichts weiters mit den trouppen, welche von deswegen, daß man sie solange strappaziret gehabt und nicht einmal in ruhe kommen lassen, fast durch die bank schwürig gewesen, hat vorgenommen werden können, so seindt sie in gewisse ihnen assignirte quartier, sowohl die Schwedische als andere regimente geschickt worden, und hat unter anderm das Nassauische regiment zue pferdt zue Brielon oder da sichs gefahr halben daselbst nicht schicken wolte, zue Corbach[22] logiren sollen, zu dem ende sie dan vorgestern uffgebrochen, gestern aber in der marche die böse rencontre gehabt, wie mein bruder aus anligendem schreibens zu ersehen hat. Ihr f(urstliche) g(naden) seindt deswegen nicht wenig bestürtzt und tuet deroselben leidt, sonderlich wegen des redtlichen obristenleutenants Seelbachen, dieweil dan der feindt mit seiner ganzen macht noch mehr schaden leichtlich intuen, außer den quartiren den unserigen zuefugen kan, als seindt ihre f(urstliche) g(naden), was es auch vor ungelegenheit dem volk geben mag, ihre trouppen gleichfals beysammen wieder zu bringen und uff den feindt zu gehen resolviret, Gott der almechtige wolle gluck und seyne bestesten seiten darzue verleihen“.[23]

Im Juli 1641 ersuchte Seelbach Melchior von Hatzfeldt um die Erteilung eines Reisepasses in das Herzogtum Kleve.[24]

[1] KELLER, Drangsale, S. 188.
[2] Siegen; HHSD III, S. 686ff.
[3] Freusburg [Kr. Altenkirchen]; HHSD V, S. 105f. „Das ehemalige saynische Amt Freusburg war mit dem Urteil des Reichskammergerichtes vom 6.7.1626 an Kurtrier gelangt, dass daraufhin auf der Freusburg eine Garnison errichtete. Im Frühwinter 1628 leitete Philipp Christoph von Sötern die Gegenreformation in Freusburg ein“. Zwischen Kurtrier und Schweden wurde zu Beginn des Jahres 1632 ein Neutralitätsvertrag ausgehandelt, den Gustav II. Adolf im Mai jenes Jahres ratifizierte. Danach sollte Schweden seine Truppen aus den besetzten kurtrierischen Territorien zurückziehen, was für das Amt Freusburg aber unterblieb. In das darin gelegene Kirchspiel Gebhardshain waren im Januar 1632 Söldner des Grafen Heinrich Wilhelm zu Solms-Laubach-Sonnenwalde brandschatzend eingefallen und hatten sich dort dauerhaft in Quartier gelegt. Zu den daraus resultierenden Schäden und Kosten handelt die undatierte kurtrierische Aufstellung „Verzeichnis was das Solmische Regiment Kriegsvolck in Anno 1632 Zu Gebertzhain beneben ihrem gebürlichen Commis geschadiget unndt an Viehe genohmenn Unndt hinweg getrieben“, die sich als letztes Schriftstück  in den saynischen Kriegsakten (Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 30, Nr. 2974, S. 455-458) findet (Laufzeit: 1620-1632). Während des Quartieres der Solms’schen Söldner im Kirchspiel Gebhardshain unternahmen die Soldaten der kurtrierischen Garnison auf der Freusburg immer wieder Raubzüge auf saynischem Territorium. wie der undatierten saynischen Akte entnommen werden kann, die den Titel hat: „Fragmentum Designatio derer widigkeiten gewaldthaten auch hostilitäten, welche da bevor auch beÿ währenden neutralitaets tractaten biß itzo von Chur Trier deßen soldaten und underthanen sowohl männiglich, als auch den armen Saÿnischen unterthanen zugefüget worden nach beschehener Ch. Trierischer occupation des ambts Freußburg“ (Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 30, Nr. 2973, S. 6). Darin heißt es, die kurtrierischen Soldaten der Freusburger Garnison hätten „verschiedene reuter von denen Solmischen und andern regimenten heimblich und offenlich erschoßen, ermordet umbpracht, beraubt und außgeZogen“. In der Folgezeit war es zu weiteren Gewalttätigkeiten der kurtrierischen Soldaten gekommen, indem diese in den Monaten Mai und Juni des Jahres 1632 „verschiedene einfell in das ampt Hachenburg getahn“, dabei „ein Hauß in brandt geschoßen“ und „25 pferdt weggeraubt“ hatten. Zudem hatten sie einen saynischen Untertanen „geschoßen“, und „alles so unsicher gemacht“, dass sich die Saynischen „mit weib und Kindern“ des nachts über „in Hecken und sträuchern ufhalten und  salviren“ mussten (Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 30, Nr. 2973, S. 7). Nach freundlicher Mitteilung von Herrn Norbert Lorsbach.
[4] Westerwald; HHSD IV, S. 454f.
[5] Andernach [Kr. Mayen]; HHSD V, S. 12f.
[6] Linz am Rhein [Kr. Neuwied]; HHSD V, S. 207f.
[7] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 125ff. (die beste Quellenedition zum Dreißigjährigen Krieg in Westfalen).
[8] Brilon [LK Brilon]; HHSD III, S. 119f.
[9] Büren [LK Büren]; HHSD III, S. 131ff.
[10] Lippstadt [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 474f.
[11] Arnsberg [LK Arnsberg]; HHSD III, S. 28ff.
[12] Geseke [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 253f.
[13] LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 296.
[14] Brilon [LK Brilon]; HHSD III, S. 119f.
[15] Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.
[16] Staden; HHSD IV, S. 420.
[17] Korbach [Kr. Waldeck]; HHSD IV, S. 275ff.
[18] KELLER, Drangsale, S. 199f.
[19] Rüthen [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 659f.
[20] Paderborn; HHSD III, S. 601ff.
[21] BRUNS, Brilon, S. 95f. (Staatsarchiv Marburg 4 h Nr. 1137).
[22] Korbach [Kr. Waldeck]; HHSD IV, S. 275ff.
[23] BRUNS, Brilon, S. 95f. (Staatsarchiv Marburg 4 h Nr. 1137).
[24] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 388.
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