Guyard Freiherr von Saint Julien [Saint Julian], Heinrich Johann, Graf von und zu Wallsee

Guyard Freiherr von Saint Julien [Saint Julian], Heinrich Johann,  Graf von und zu Wallsee; Obrist [18.4.1590 Avignon oder Schloss Beauregard an der Ouvèze-18.9.1642 oder 20.10.1642 Wien] Der aus Avignon stammende St. Julien[1] stand als Obristleutnant,[2] Obrist,[3] Hofkriegsrat, Kämmerer[4] und Kommandant der Stadt Wien, Statthalter in Mecklenburg, Landstand in Böhmen, Reichsgraf von und zu Wallsee,[5] Besitzer der Herrschaften Bielohrad,[6] Wokraulich[7] und des Lehens Rosenitz[8] in Böhmen, in kaiserlichen Diensten.[9] Verheiratet war er seit 1635 mit Sidonia Elisabeth Gräfin von Hardegg. Er galt als Anhänger Wallensteins,[10] von dem Historiker Golo Mann wird er als „Opportunist und Höfling“ bezeichnet.[11]

Mit 10 Jahren begann er seine Studien, mit 16 Jahren kam er an die Pariser Universität Sorbonne, um zusammen mit seinem Vetter Peter Jura zu studieren. Anfang 1608 gab er jedoch das Studium auf und ging mit seinem Freund, dem böhmischen Adligen Wilhelm Albrecht Herrn von Liebsteinsky, Freiherr auf Hradek,[12] nach Den Haag,[13] um sich in den Kriegswissenschaften auszubilden. Ende 1609 zog er mit ihm nach Wien, wo er zunächst Privatsekretär Rudolfs II. wurde. Nach dessen Tod reiste er nach Venedig, Padua und Florenz. Durch Vermittlung seines Freundes wurde der sprachkundige Saint Julien 1615 Geheimsekretär in der Kanzlei von Kaiser Matthias. Für seine Verdienste wurde er bei der Krönung Ferdinands (II.)[14] zum König von Böhmen zum St. Wenzelsritter[15] geschlagen. Im August 1618 trat er als Volontier[16] unter Bucquoy ins kaiserliche Heer ein. Bei der Einnahme von Deutschbrod[17] am 15.8.1618 erlebte er sein erstes Gefecht. Am 9.6.1619 nahm er im Regiment Breuner[18] bei Sablat[19] am erfolgreichen Gefecht gegen die Truppen Mansfelds teil.[20] Für seine Tapferkeit im Gefecht bei Langenlois[21] am 8.5.1620 wurde er zum Hauptmann[22] befördert.

In der Schlacht am Weißen Berge[23] 1620 führte er als Hauptmann im bayerischen Regiment Schmidt von Wellenstein[24] 300 Musketiere[25] und weitere dreihundert Mann, wurde verwundet und geriet für kurze Zeit in Gefangenschaft.[26] Nach der Schlacht wurde er mit seinem Regiment nach Olmütz[27] verlegt. Später lag er in Pressburg[28] in Garnison.[29]

„Das Jahr 1622 verfloß ohne erhebliche Ereignisse in den österreichischen Staaten. Dafür aber erschien 1623 Betlen Gabor[30] wieder auf dem Kampfplatze, da er mit einem gewaltigen Heere in Oberungarn einfiel, und seine Streifungen bis Mähren und selbst Niederösterreich ausdehnte. Die in Ungarn zerstreut liegenden kaiserlichen Truppen zogen sich in Eile gegen Mähren und Unterösterreich zurück.

Heinrich gelang es, einen Theil zersprengter kaiserlicher Truppen zu sammeln, nach Göding[31] zu dirigiren, und das ohnehin sehr feste Schloß noch besser zur Vertheidigung herzurichten. Göding bot gleich Anfangs gegen den ersten Anprall der heranschwirrenden Reiterschaaren Betlen Gabor’s hinlänglichen Schutz. Im ferneren Verfolge der Balagerung wußte Heinrich mit besonderer Befähigung die Besatzung, die sich auf 752 Mann und 31 Pferde belief, durch Umsicht mit Ernst und Strenge, wie mit Freundlichkeit zur muthvollen Vertheidigung zu entflammen. Im Schlosse wurden alle Ausgänge bis auf einen verrammelt, die Brunnen wie die Schlossgräben vertieft, die vorfindlichen 3 Kanonen, so gut es eben ging, auf Laffetten gebracht und mit Fleiß Munition erzeugt. Vor dem Platze wurden alle Bäume umgehauen, Zäune wie einzelne Hütten rasirt, und durch geschickte Benützung des nahen Marchflusses die Umgebung unter Wasser gesetzt. So wurde Göding binnen 4 Wochen in einen so festen Platz verwandelt, daß Heinrich selben durch 4 Monate, und zwar vom Juni bis Anfangs November bis zur Entsatzanrückung von Tilly’s[32] Truppen mit Glück gegen die zahlreichen Horden Betlen Gabor’s vertheidigen konnte.

Die schwierigste Aufgabe hiebei war die Beischaffung von Proviant und Munition. Nur durch verzweifelte, oft mit Glück unternommene Ausfälle, deren einen Heinrich selbst leitete und dabei verwundet wurde, konnte zeitweise der bittersten Noth abgeholfen werden. Schließlich kamen Heinrich selbst die Elemente zu Statten, da bei Herannahen der üblen Jahreszeit, verbunden mit furchtbaren Regengüssen, die Belagerungs-Arbeiten keinen Fortgang machten. Zudem war die Disziplin der Feinde so locker, und ihre Kenntnisse im Belagerungsfache so gering, daß es Heinrich gelang, mit so schwachen Kräften diesen Angriffen mit Erfolg Widerstand leisten zu können.

Durch diese glorreiche Vertheidigung erwarb sich Heinrich viel Ruhm und Ehre, namentlich ward ihm Wallenstein besonders gewogen, und empfahl ihn angelegentlich dem Kaiser Ferdinand zur Berücksichtigung“.[33] Am 1.5.1623 ernannte Wallenstein[34] ihn zum Obristwachtmeister[35] seines Regiments.

Im Januar 1624 ging er fünf Monate nach Avignon, um gegen 28.000 Florin[36] aus dem Erbe seines 1623 verstorbenen Vaters auf weitere Erbansprüche zu verzichten. Nach seiner Rückkehr konnte er am 8.6.1624 den Rittersitz Rohonitz[37] und Klein-Trottina[38] um 20.403 Florin Rheinisch[39] von Wallenstein erwerben und wurde am 8.7.1625 durch ihn damit belehnt.[40]

Am 1.6.1625 wurde er von Wallenstein zum Obristleutnant[41] seines Regiments[42] befördert.

Er nahm 1626 an der Schlacht an der Dessauer Elbbrücke[43] teil.

„Mit dem Abbruch der Braunschweiger Verhandlungen kommt Bewegung in die Heere an der Mittelelbe und Weser. Als erster bricht Mansfeld[44] auf, in einigem Abstand von ihm die Truppen[45] des Generals Fuchss,[46] der in dänischen Diensten[47] steht und als Feuerwehr dienen soll, falls Mansfeld in Bedrängnis kommt. Hans Philipp Fuchss von Bimbach hat früher als Oberst[48] und Feldzeugmeister[49] in Böhmen in kaiserlichen Diensten gestanden, wechselte dann die Lager und wurde am 17. Juni 1625 vom dänischen König[50] zum General der Infanterie ernannt.

Der Zug geht ohne Schwierigkeiten in das Gebiet des Kurfürsten von Brandenburg hinüber, in die Altmark, so wie es auf kaiserlicher Seite erwartet worden ist. Am 3. März erreicht Mansfeld das Gebiet um Sandau,[51] oberhalb von Stendal[52] und Tangermünde.[53] Fuchss hat in einem schnellen Vortrab Mansfeld überholt und ist schon in Tangermünde. Der Dänenkönig selbst schlägt am 5. März in Wolfenbüttel[54] sein Hauptquartier auf.

Wallenstein hat dabei kein gutes Gefühl. Er sieht sich vor einer ähnlichen Umklammerung wie der Dänenkönig im Herbst durch das kaiserliche und ligistische Heer. Ja er rechnet mit einem solchen Erfolg der gegnerischen Operationen, daß er seiner Frau dringend rät, sie solle sich umgehend nach Wien in Sicherheit bringen.

Wenig später verständigen die Kundschafter den Feldherrn von der Absicht Mansfelds, den Elbübergang bei der Dessauer Brücke zu erzwingen. Wallenstein bezweifelt das zunächst. Er glaubt noch immer, daß der Graf direkt nach Schlesien ziehen und nicht den riskanten Versuch unternehmen wird, das Elbtor zu gewinnen, um den Kaiserlichen die Verbindungsader nach Böhmen abzuklemmen. Collalto hat zwar recht, wenn er Aldringen[55] an die alte Universalregel erinnert: »Wer Herr der schiffbaren Flüsse ist, ist auch Herr des Landes« und wenn er die Dessauer Brücke als »Schlüssel des Spiels bezeichnet«, aber ein Zug Mansfelds nach Schlesien hätte nicht nur die Gefahr Bethlen akut werden lassen, sondern auch die Kaiserlichen dazu provoziert, nachzufolgen und damit Christian IV. freie Hand gegen Tilly[56] gelassen oder dazu, sich selbst an die Fersen Wallensteins zu heften.

Der Herzog von Friedland hat seit längerem sein Hauptquartier in Aschersleben,[57] zwischen Halberstadt[58] und Köthen,[59] 40 Kilometer südlich von Magdeburg.[60] Anfang April konzentriert Mansfeld plötzlich alle Truppen und zieht zusammen mit General Fuchss elbaufwärts. Am 2. April besetzt er Burg[61] rechts der Elbe, vier Tage später erobert Fuchss zusammen mit Mansfeld auf der linken Elbseite Rogätz[62] und vertreibt die Kaiserlichen aus dem befestigten Schloß. Wallenstein erhält diese Nachrichten, als er auf einen Hilferuf Tillys hin nach Goslar[63] mit etwas mehr als 14 000 Mann unterwegs ist. In Schladen[64] wird er verständigt, daß die protestantischen Truppen Goslar in einem fluchtartigen Rückzug inzwischen wieder geräumt haben, als ihnen Wallensteins Anmarsch gemeldet wird. Ebenfalls in Schladen erfährt er die Eroberung von Rogätz.

Er macht auf der Stelle kehrt, zieht in Eilmärschen nach Neuhaldensleben.[65] General Fuchss hat sich inzwischen wieder von Mansfeld getrennt, er lagert bei Wolmirstedt[66] oberhalb Magdeburgs. Wallenstein erreicht das Städtchen am 10. April, der Tag neigt sich schon, Wallenstein greift trotz der Dämmerung sofort an, schnell und wuchtig, der massierte Angriff mit schweren Reitern gehört zu Wallensteins Spezialitäten. Die dänischen Truppen werden im Sturm überrannt, General Fuchss kann nur mit größter Not durch einen engen Paß entfliehen, Wallensteins leichte Kavallerie verfolgt die flüchtenden Dänen noch in der Nacht bis weit über Rogätz hinaus. Fuchss zieht sich weiter nach Tangermünde zurück. Als ein neues Reitergefecht für Wallensteins Truppen ebenfalls siegreich endet, räumt der General auch Tangermünde. Er rechnet jetzt mit seiner völligen Vernichtung, er schickt die Hälfte seiner übriggebliebenen Truppen nach Stendal und flieht mit dem Rest über die Elbe. Mitte April trifft Wallenstein wieder in Aschersleben ein. Er hat innerhalb von zwei Wochen erreicht, daß Mansfeld seine nächsten Operationen ohne Unterstützung durch die dänischen Truppen des Generals Fuchss durchführen muß.

Wie wichtig dieser Erfolg für die Kaiserlichen ist, zeigt sich bald. Mansfeld hat mit Streifkommandos am 1. und 6. April Vorversuche an den Brückenwerken bei Dessau gemacht, mit ersten Angriffen die Stärke geprüft. Wenige Tage später, am 11. April, zieht er mit seiner Hauptmacht vor dem Brückenkopf auf und beginnt den Beschuß mit schweren Geschützen. Zwei Tage später wird er von der Katastrophe verständigt, die über General Fuchss gekommen ist. Er bricht die Belagerung ab, einer der typischen Fehler Mansfelds, denn die Schlappe des Generals ist nicht mehr zu ändern, und als er das Kampfgebiet erreicht, stößt er in einen leeren Raum, denn Wallenstein hat inzwischen längst seine alten Stellungen wieder besetzt.

Trotz dieser Versuche an den Dessauer Schanzen[67] glaubt Wallenstein noch nicht, daß Mansfeld so kurzsichtig sein und versuchen wird, den Übergang zu erzwingen, sondern jenseits der Elbe bleibt und von hier nach Schlesien zieht. Er weiß allerdings nicht, daß sich Mansfeld nicht nur aus einer Art Trotz an Dessau festbeißt, sondern daß König Christian die Eroberung der Brücke zur Bedingung dafür gemacht hat, daß er seinerseits dem böhmisch-schlesischen Projekt zustimmt. Der Zug Mansfelds dorthin würde den dänischen König in einer Isolierung zurücklassen, die Christian nur riskieren will, wenn ihm Mansfeld vorher als eine Art Faustpfand den Elbübergang geöffnet und Wallenstein eine Niederlage beigebracht hat.

Am 21. April steht Aldringen[68] auf der Plattform seines Brückenturms und sieht plötzlich Fähnlein auf Fähnlein,[69] Kornett auf Kornett[70] der Mansfelder Truppen heranrücken. Mansfeld zieht mit seiner ganzen Truppenmacht vor den Brückenkopf, seine dreißig Kanonen beginnen aus allen Rohren zu feuern. Noch am gleichen Tag sprengen die Eilboten Aldringens in Wallensteins Hauptquartier in Aschersleben ein, siebzig Kilometer westlich von den Schanzen. Wallenstein liest die Depesche Aldringens: »Cito, cito, citissime, cito !« Sofort schickt er seinen Feldzeugmeister, den Grafen Schlick[71] mit einigen Regimentern zur Dessauer Brücke und bereitet in höchster Geschwindigkeit den Abmarsch seiner Hauptmacht vor. Als erste erreichen die beiden Regimenter Wallenstein und Tiefenbach[72] die Schanzen, sie werden von den Obristleutnanten St. Julian  und Johann Wangler[73] geführt.

Am 23. April steigert Mansfeld den Beschuß, Aldringen und Schlick lassen gefährdete Stellungen noch verstärken, tags darauf trifft Wallenstein mit den übrigen Truppen ein, es sind 21 000 Mann zu Fuß und sechs Kavallerieregimenter. Die Pointe dieser Verstärkung ist, daß Mansfeld und seine Offiziere nichts davon bemerken, Aldringen hat die Brücke vollständig mit Zweigen, Zelttüchern und dichtem Laub abgeschirmt; unter dieser Tarnkappe ziehen die Truppen auf die andere Seite hinüber“.[74]

Das „Theatrum Europaeum“[75] berichtet dazu: „Gleichwohl feierten sie [die mansfeldischen Truppen; BW] dagegen auch nicht, sondern durchlöcherten der Friedländischen Schanzen ziemlicher maßen, bis endlich durch das Schießen ihre Munitionswagen angezündet wurden, da mußten sie des Feuers halben sich auf das bloße Feld begeben. Dieses war den Friedländischen, welche lang darauf gelauert, ein gewonnenes Spiel, sonderlich weil sie eben damals auch ihr Fußvolk zur Hand gebracht. Derhalben setzten sie alsbald aus dem Gehölz hervor und griffen die Mansfeldischen von beiden Seiten an. Selbige täten zwar eine gute Weil tapfere Gegenwehr, also daß die Victori ziemlich zweifelhaft stand. Endlich aber ward die Mansfeldische Reiterei übermannt und in die Flucht geschlagen, worauf dann auch das Fußvolk, so 4 Regiment stark gewesen, nach leichter Mühe getrennt und teils gefangen, teils niedergehauen worden. Etliche Haufen wollten sich in einen Wald dabei salvieren, aber sie waren auch daselbst nicht sicher. Denn die Friedländischen spürten sie zeitlich aus, und nachdem ein gut Teil von ihnen niedergemacht, mußten sich die übrigen gefangen geben und nachmals bei den Kaiserischen unterstellen. Unter denen, so umgekommen, waren dabei Obriste als Verentz, Newhoff und Colli“.[76]

In einem zeitgenössischen Flugblatt heißt es: „Demnach / wie männiglich bekandt / ein geraume Zeit hero / beedes die Friedländisch vnd Manßfeldische Armeen / vmb Zerbs[77] vnd Dessa / sich wol gesterckt / jede ihre Schantz in guter acht gehabt / vornemblichen aber / wie eine der andern abbruch thun / vnd den vortheil / so am paß über die Elb bestanden / ab- vnd verrennen möge / ihr absehen genommen: ist endlich Herr General zu Friedland / den 4. April. mit dero Comitat[78] / so auff 6000 zu Roß vnd Fuß sich belauffen / vnd etwas von Artilerey / bey Dessa vorüber / ihrer Schantz zu marchirt / vnnd folgends den 15. diß früe vmb 9 Vhr auff das Manßfeldische Volck (welches bereit in den vierdten Tag vor der Schantz gelegen) mit macht Fewer geben lassen.

Ob nun wol nicht allein anfangs / sondern noch in wärendem scharmutzirn[79] Victoria zimlich dubios,[80] dann man sich auff ein vnd anderer seiten mannlich vnd dapffer erzeigt / wie dann die Manßfeldische der Friedländischen Schantz mit schiessen sehr zugesetzt haben / vnd zimblich durchlöchert / so haben doch zu letzt sie die Manßfeldische / weiln ihre Pulverwägen[81] / so von ihres Gegentheils schiessen angezündet / auß schrecken vnd Fewersgefahr halber ihr Schantz vnd Läger verlassen / vnnd auff das blosse Feld herauß sich begeben müssen. Welches / so balden es die Friedländische gewar worden / haben sie sich ihrem Gegentheil mit allem ernst entgegen gesetzt / sonderlich aber mit der Cavallery / auff beeden seiten / vnd bevorab auß dem darbey gelegenen Höltzlein / darinn Graf Schlick vnd die Crabaten[82] im hinterhalt gelauschet/ auff die Manßfeldische Infantery so starck gesetzt / auch mit vollem gewalt gearbeitet / daß obwol die Manßfeldische Reuter sich etwas zum Widerstand gestellet / es doch nicht fruchten wollen / sondern sich auff Zerbst zu reteriren müssen / da dann von dem Manßfeldischen Fußvolck / so vier Regimenter[83] starck gewest / vnd gar zertrennt worden / in die 3000. Mann / theils nidergehauen / vnter welchen dann auch Verens[84] / Niehoff[85] vnnd Collt[86] / als alle drey Oberste / neben vielen andern hohen Officirern / ihren Geist auffgeben / theils aber / darunter der Kniphausen[87]/ sampt andern Capitanen[88] gewest / gefangen / vnd vnter die Regimenter gestossen[89] worden / in welcher Schlacht die Manßfeldische 32. Fahnen[90] verloren / vnnd ob gleich etliche hauffen Volcks sich in den Wald salvirn wollen/ seyn sie doch darinnen nicht sicher geblieben / sondern ebenmessig theils nidergemacht / vnd grösten theils gefangen genommen worden.

Bey jetzt gemeldtem treffen hat sich Herr Bischoff zu Hall[91] mit Ritterlichem Fechten sehr wolgehalten / als aber der Hertzog von Weinmar[92]/ Manßfeld / Oberste Carpezan[93] vnd andere / ihr heyl mit der flucht gesucht / hat er solches medium[94] auch apprehendire[95] müssen.

Darauff wolgedachter Herr General zu Friedland noch selben Abends mit 65 Comet[96] vnd 5 Regiment zu Fuß auff Zerbst geruckt / vnd selbe Stadt (weiln sie vom Gegentheils gantz quittirt/ vnd also kein widerstand sich ereygnet) ohne einige mühe einbekommen / 2 Fewermörßner[97] / 7 grosse Stuck[98]/ vnnd alle vorhandene Munition erobert.

Nun seyn zwar wol ihr Fürstl. Gnaden[99] auff Zerbst zimblich erbittert vnnd gesinnet gewest / solche etwas ernstliches sehen zu lassen / es haben aber doch dieselbige solche auff eingewandte Intercession[100] perdonirt.[101] Halten sich auch auff dito den 17 diß/ noch daselbsten auff / vnd seyn von dero Volck vngefehr in 1000 Mann auff der Walstatt bey obbemeldtem scharmutziern geblieben.

Gott der Allmächtige wolle vns aller Ort den langgewünschten Frieden / durch seine Vätterliche Barmhertzigkeit widerfahren lassen“.[102] „Folgenden Tages griff Heinrich die Nachhut Mansfeld’s, die sich noch in Zerbst hielt, an; eroberte die Stadt und das Schloß, und erbeutete ganze beträchtliche Gepäck Mansfeld’s mit Geschütz, Kriegskasse und sämmtlichen Mansfeld’schen Silber-Service. Die resolvirte Verdienstbeschreibung Heinrichs ddo. 23. September 1627 besagt hierüber wörtlich §. 4: ‚Daß er auch an jenem Tage, an welchem bei der Dessauer Brücke das Mansfeldische Heer mit Gottes Hilfe von den Kaiserlichen geschlagen wurde, allen voraus, mit einem Theile des friedländischen Regimentes, das er befehligte, sich bei Nacht im offenen Felde in der Nähe des feindlichen befestigten Lagers festsetzte, und nachdem er sich in kürzester zeit so gut als möglich verschanzt, später von dem ganzen feindlichen holländischen Regimente angegriffen worden, sich durch mehr als 5 Stunden so tapfer und beherzt bei großem Verlust an Mannschaft verhalten, daß er nicht nur den besetzten Platz gegen den Feind gehalten und denselben von dort vertrieben, sondern auch dadurch, daß er die feindlichen Verschanzungen eingenommen, und denselben hinaus geworfen, die hauptsächliche Veranlassung nach erfochtenem Siege dazu gab, dass nach erfolgtem schriftlichen Bericht von Herrn General Herzog von Friedland an den Kaiser, derselbe ihn würdig befand, an ihn ein Dankschreiben für sein Verhalten zu erlassen’ “.[103] Diese kaiserlichen Dankbriefe entsprachen heutigen Orden.

Im Winter 1626/27 bezog Saint Julien sein Winterquartier[104] in Pressburg.

Vom März 1627 datiert ein „Offenes Patent“ aus Prag zur Anwerbung[105] von Soldaten: Der kaiserliche Kriegsrat Wallenstein fordert alle geistlichen und weltlichen Stände dazu auf, die Anwerbung von „knechten“[106] durch seinen „Obristen Leuthenandt“ Heinrich Guiard Baron von Saint Julien zu unterstützen, um „Fried, Ruhe und einig Geist“ einkehren zu lassen.[107] Anfang Sommer 1627 kehrte Wallenstein nach Niedersachsen zurück. Kosel[108] wurde angegriffen und von Saint Julien besetzt, während Wallenstein gegen Troppau[109] marschierte und Schlesien befreite. Es fiel eine Stadt nach der anderen, am 21.6. Leobschütz,[110] am 23. Jägerndorf.[111] Am 5.7. erschienen Wallensteins Regimenter im Weichfeld der Festung Kosel. Zwei Tage später war ein die Festung umgebender Morast überwunden und wieder einen Tag später ein von Rieses Infanterie zäh verteidigter Mühlgraben erobert.

„Holk[112] war an dem Kriegsrat beteiligt, der über Wallensteins Aufforderung zu beraten hatte, die Festung zu übergeben. Das Ergebnis der Beratung war mehr als problematisch. Die Reiterei, so faßte Mitzlaff[113] zusammen, sollte Kosel verlassen, sie könne  ohnehin nicht viel bei der Verteidigung der Festung leisten, ja sie könne nicht einmal weiter versorgt werden. In der Nacht vom 8. zum 9. Juli brachen die 4 000 Reiter aus: die Regimenter Baudissin,[114] Holck, Bubna[115] und Kaldenhof[116] sowie fünf Kompanien des Obristen Daniel.[117] An den Belagerern vorüber, die sie wie fliehendes Vieh unter Feuer nahmen, wandten sie sich in Richtung Osten, dem Fluß Schwarzwasser zu. Das Gepäck der Reiter war in der Festung zurückgeblieben und wurde von dem Fußvolk, das dort ebenfalls zurückgelassen war, vollständig ausgeplündert. Der Obrist Karpzow,[118] der die durch die Flucht der Reiterei erheblich demoralisierten Fußtruppen kommandierte, übergab die Festung Kosel nach etwa dreistündigem Gefecht. Am 30. Juli kapitulierte auch die von dem Obristen Josias Rantzau[119] immerhin zwei Wochen verteidigte Stadt Troppau vor Wallenstein. Die aus Kosel geflohene Reiterei, die auf ihrem weiteren Weg ganz in die Nähe Troppaus gekommen war, hatte in den Kampf um die Stadt nicht eingegriffen“.[120] Rostock[121] und Wismar[122] wurden am 8.6.1627 durch Saint Julien mit 12 Fähnlein[123] und 5 Kompanien Reiter besetzt.[124] Am 23.9.1627 wurde er zur Erhebung in den Freiherrenstand vorgeschlagen.[125] Das böhmische Inkolat erhielt er am 8.11.1627. Unter dem 27.11.1627 wurde ihm das Regiment über „3000 Mann hochdeutscher Knechte“ des verstorbenen „frommen „Grafen Nagarol [Nagel][126] übertragen.[127]

Am 20.3.1628 wurde er zum Freiherren erhoben.[128] Auch finanziell war St. Julien gut gestellt: „So bezog Heinrich St. Julien durch die Jahre 1628, 1629 und zum Theile 1630 an Besoldung 15.000 fl., und zwar als Wallenstein’scher Hofmarschall jährlich 1200 fl., als Statthalter in Mecklenburg[129] 3.000 fl., als k. General-Kommissär der ganzen Armee 7.200 fl., als k. Obrist 3000 fl. und Passirung für 15 Pferde“.[130]

Zusammen mit St. Julien nahm Maximilian von Waldstein, der Vetter Albrechts von Wallenstein, 1629 den Lehensbrief, der Wallenstein zum Herzog von Mecklenburg erhob, entgegen.[131] Im Winter 1627/28 weilte er, mittlerweile Hofmarschall Wallensteins, des Öfteren von Rostock aus am Wallensteinschen Hof in Güstrow.[132] Seine Aufgabe war es, Wallenstein während der Belagerung Stralsunds[133] logistisch zu unterstützen, die im August dieses Jahres wieder aufgehoben wurde. Am 21.1.1628 übertrug ihm der Friedländer das Kommando als Statthalter in Mecklenburg, diese Funktion erhielt er offiziell am 15.5.1628, anstelle des verhassten Obristen Hebron.[134] Am 20.3.1628 wurde er zum Reichsbannerherrn und Freiherren von Saint Julien erhoben.[135] 1628 errichtete er ein Regiment von 3.000 hochdeutschen Knechten, das nach Wismar gelegt wurde. Ob er bei der Belagerung Glückstadts[136] beteiligt war, ist nicht ersichtlich, zumindest aber an der Belagerung Magdeburgs.[137]

Am 1.5.1629 wurde er, mittlerweile kaiserlicher Kämmerer und Hofkriegsrat, zum Generalkommissar[138] der gesamten kaiserlichen Armee ernannt,[139] wovon er aber auf seine Bitte hin im Dezember 1630 wieder entbunden wurde. Am 8.3.1629 erhielt Saint Julien die Weisung Wallensteins, sich in Wien um dessen Belehnung mit Mecklenburg zu kümmern, was unter dem 16.6.1629 feierlich erfolgte. Anfang Juli 1629 traf er wieder in Güstrow ein. 1630 tauschte er Rohosnice und Trotina gegen Bielohrad und Neudorf[140] ein.

1630 konnte er Wallsee[141] erwerben. Besitzer Wallsees war Christoph Weiß von Wierting, Sohn eines reichen Wechslers, gewesen. Diesem folgte zunächst sein Sohn und nach dessen Tod seine Tochter Barbara, vermählte Freiin von Schiefer. Doch auch sie verkaufte Wallsee bereits 1630 durch Vermittlung des Freiherrn von Verdenberg[142] an Saint Julien, der dort die Gegenreformation durchführte. „Er widmete diesem Besitze große Sorgfalt, und ließ das ziemlich vernachlässigte, auf einem Felsen an der Donau befindliche Schloß fast neu aufbauen, wozu er 4 Jahre und viel Geld verwendete. Die Front gegen den Strom mit der herrlichen Aussicht von der Altane[143] die Schlosskapelle und der über 40 Klafter[144] hohe Thurm wurden von Heinrich neu hergestellt“.[145] Saint Julien befand sich zur Zeit der Verhandlungen um den Ankauf von Wallsee noch als Obrist im Heere Wallensteins im Felde, bei der Belagerung von Stralsund. Nach der Entlassung Wallensteins weilte Saint Julien auf dessen gewährtem Ansuchen hin als Resident[146] am kaiserlichen Hof. Er berichtete Wallenstein über die Gerüchte, die über ihn im Umlauf waren, was Wallenstein zu dem Schreiben vom 14.3.1631 veranlasste: „Aus dem Beschluß hat der Herre mehreres zu ersehen, was Herr Graff von Tilly Vnd vor Zeittungen comuniciret, auch Welcher gestalt Wir denselben hinwider beandtwortet. Welches zu dem Ende Wir dem Herrn comuniciren wollen, damit Er gleicher gestalt hierinnen wissenschaft haben möge“.

‚P. S. der Her wirdt Khönnen, was von nöthen ist, vorbringen, aber es seind gar zu albern Posen vnd in sonderheit von Generales, solten Sie nit besser confideriren,[147] wenn man in lose hendel anfangen sollte, das dieser wegen zu solchem werck vntüglich wehre, ich bin vom Khayser in wenigsten nicht offendiret, Vnser herr behüte mich auch, dass mir in Gedanken etwaß solches Kommen sollte, ich erindere das von anderen orten solches herrührret, vnd dass mannß dem herrn Tilly zugeschickt hatt, den piensa il ladron, que todos son de su condicion’ “.[148] Saint Julien versuchte auch in kaiserlichem Auftrag den Erzbischof von Salzburg, Paris Lodron,[149] nach der Schlacht bei Breitenfeld[150] zu einem Beitrag zu neuerlichen Rüstungen für die kaiserliche Armee zu bewegen. „Der empfindliche Verlust dieser Schlacht und deren nachtheilige Folgen veranlaßten den Kaiser, nun auch seinerseits bei den Reichsständen des baierischen Kreises Hilfe und Unterstützung zu suchen. Es wurden demnach zu Landshut[151] 1631 Konvente über Konvente gehalten und endlich 3000 Mann zu Fuß und 300 zu Pferd dekretiert. Salzburg weigerte sich aber dazu beizutragen, denn es wollte sich selbst vertheidigen und eine strenge Neutralität beobachten. Um nun den Erzbischof Paris Lodron (Herr des Salzburger Landes) für die Wünsche des Kaisers zu gewinnen, entsandte Ferdinand Anfangs Jänner 1632 den Hofkriegsrath Kämmerer und Obristen Freiherrn von S. Julian als bevollmächtigten kaiserlichen Gesandten an Paris Lodron mit der speziellen Mission, den Erzbischof zu bewegen, ihn (den Kaiser) mit Geld oder Mannschaft zu unterstützen, oder doch wenigstens zu gestatten, daß kaiserliche Truppen das Land besetzen und mitbeschützen dürfen. Paris Lodron empfing mit aller Auszeichnung den kaiserlichen Gesandten, der solemniter[152] abgeholt und in der bischöflichen Residenz einquartiert wurde, jedoch weiset Lodron unterm 29. Februar 1632 mit aller Ehrfurcht die kaiserlichen Anträge ab. Unterm 4. März 1632 erstattete Henrich Freiherr von St. Julian seine Relation an den Kaiser über diese Mission. Heinrich trifft halben März wieder in Wien ein, und hatte Anfangs April Audienz bei Sr. Majestät“.[153] Als Wallenstein sein 2. Generalat antrat, wurde Saint Julien Hofkriegsrat und mehrfach mit Weisungen des Kaisers an Wallenstein gesandt.

Der bayerische Agent in Wien, Richel, berichtete voller Genugtuung Maximilian I.[154] am 8.3.1634: „Der Questenberg[155] und obrist St. Julien seind schon von dem kriegsrath ausgeschlossen, auch dem Questenberg die geltcassa und generalcommissariat[156] genommen, die cassa zur hofcamer gezogen und das generalcommissariat dem von Walmerodt[157] aufgetragen worden“.[158]

Die Hochzeit mit Sidonia Elisabeth von Hardegg, der Schwester seines Freundes Julius III. Graf von Hardegg,[159] fand am 16.1.1635 auf dem Hardegg’schen Schloss zu Frohnsburg[160] statt. Der Ehe entstammten vier Kinder. 1636 begleitete er Kaiser Ferdinand II. zur Wahl seines Sohnes zum römischen König nach Regensburg.[161] In diesem Jahr wurde er auch wegen der Erkrankung Questenbergs zum Vizepräsidenten des Hofkriegsrats ernannt. Ende 1636 hatte Saint Julien dem Kaiser 40.000 fl. geliehen, um 10 Regimenter komplettieren zu können.[162]

Bielohrad [163] mit Wokraulich[164] und Neudorf[165] wurde am 29.7.1637 von dem kränkelnden Saint Julien, der sich keine weiten Reisen zumuten wollte, um 60.000 fl. rheinisch und 200 Dukaten Schlüsselgeld[166] an Lamboy[167] verkauft. Sein einziger Sohn Seifried Julius verstarb am 10.1.1638 an der Bräune.[168]

Am 29.9.1638 wurde er zum Reichsgrafen von und zu Wallsee erhoben.[169] „Im Jahre 1639 wurden die von Heinrich schon 1637 geltend gemachten Forderungen an rückständigem Solde, wie an unberichtigt gebliebenen bedeutenden Auslagen, sowohl für sein Regiment, als für die gelegentlich der kaiserlichen Sendungen ausgelegten Reisespesen auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers Ferdinand III. laut Anweisung des Hofkammer-Präsidenten Ulrich Franz Graf Kolowrath[170] ddo. 3. Oktober 1639 mit 60,000 fl. zum großen Theile beglichen“.[171]

Saint Julien, der schon seit Jahren an der Gicht gelitten hatte, starb am 18.9.1642 in Wien an Herzlähmung.[172]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien.
[2] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[3] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[4] Kämmerer: An deutschen Höfen findet man den Titel etwa ab dem 16. Jahrhundert mit der Einführung des spanischen Hofzeremoniells durch die Habsburger. Zuerst ist es ein Titel am kaiserlichen Hof, der von ranghohen Adeligen bekleidet wird. Mit der Zeit gingen die Titel auch auf rangniedrigere Fürsten, Grafen oder Freiherren über. An kurfürstlichen Höfen setzte sich diese Bezeichnung seit Mitte des 17. Jahrhunderts durch. Der Titel Kammerherr wurde üblicherweise einer Person verliehen, die bereits einen anderen hohen Rang innehatte. Der Umfang der mit dieser Bezeichnung verbundenen realen Pflichten variierte von Hof und zu Hof und änderte sich auch im Lauf der Zeiten. Der Dienst wurde monatlich oder wöchentlich verrichtet. Er bestand in zeremoniellen Handreichungen beim An- und Auskleiden, der Begleitung beim Ausfahren, Ausreiten oder auf Reisen. Üblich waren auch Sekretärsdienste wie die Organisation von Privataudienzen oder die Entgegennahme von Bittschriften beziehungsweise die Bedienung des Fürsten beim Essen an der Tafel oder die Teilnahme an Gesellschaftsspielen mit dem Fürsten. Kammerherren konnten auch als Abgesandte an andere Höfe geschickt werden, um dort Botschaften, Gratulationen oder Beileidsbekundungen zu überbringen. Mit dem Rang eines Kammerherren war eine Besoldung verknüpft. Sie hatten das Recht an der rechten Hüfte einen mit einem Band befestigten silbernen, vergoldeten oder goldenen Kammerherrenschlüssel zu tragen. [nach wikipedia]
[5] Wallsee-Sindelburg [Bez. Amstetten, Niederösterreich].
[6] Bielohrad [Bělohrad] (Bad Bielohrad); Bez. Lázně Bělohrad].
[7] Wokraulich [Okrauhli, so SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 47 Anm. *]: nicht identifiziert.
[8] Rosenitz: nicht identifiziert. Rohosnice ?
[9] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 5.
[10] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.
[11] MANN, Wallenstein, S. 504.
[12] Um biographische Hinweise wird gebeten !
[13] Den Haag [Niederlande].
[14] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[15] St. Wenzels-Orden: Benannt wurde der Orden nach dem Wenzel von Böhmen. Er war nicht nur Heiliger, sondern auch Schutzpatron. Bereits König Wenzel II. schlug ausgewählte 249 Adlige bei seiner Krönung 1297 zu „Rittern des Heiligen Wenzel“. Das erfolgte ehrenvoll mit dem heiligen Schwert des Wenzels. Einen förmlichen Ritterorden soll es aber nicht gegeben haben.
[16] Voluntier: Freiwilliger. Natürlich wurden Freiwillige gegenüber zum Dienst Gepressten und Untergesteckten bevorzugt, um die Truppenteile wieder aufzufüllen. Vgl. FALLON, Scottish Mercenaries, S. 57: „For obvious reasons recruiting officers preferred volunteers and resorted to impressment only when this became necessary to make up their required totals. This point was expressly stated in Captain Adam Gordon’s letter to Sir Robert Gordon in 1635, ‚ … if I pleased to accept thereof his lordship‘ (earl of Sutherland) ‚offered me sum prest men, bit (I thank God) men was so willinge to go with me that I neided not preass any’ “.
[17] Deutschbrod [Německý Brod, seit 1950 Havlíčkův Brod]; HHSBöhm, S. 107ff.
[18] Johann Philipp Freiherr v. Breuner [1588- 9.12.1632 Lützen], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[19] Sablat [Záblati, heute Ortsteil von Dříteň (Zirnau; Bez. České Budějovice)].
[20] Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 162ff.
[21] Langenlois [BH Krems]; HHSÖ I, S. 376ff.
[22] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[23] 8.11.1620: Maximilian I. von Bayern schlägt das böhmische Ständeheer unter Christian I. von Anhalt. Friedrich V. von der Pfalz geht nach Den Haag in die Niederlande. Vgl. KREBS, Schlacht.
[24] KREBS, Die Schlacht, S. 200.
[25] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[26] SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 20, 86; KREBS, Die Schlacht, S. 102.
[27] Olmütz [Olomouc]; HHSBöhm, S. 420ff.
[28] Pressburg [Bratislava, ungarisch Pozsony].
[29] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[30] Gabriel Bethlen (v. Iktar) (ungarisch Bethlen Gábor, slowakisch: Gabriel Betlén) [um 1580 in Elienmarkt, heute Ilia, Rumänien-15.11.1629 Weißenburg (ung. Gyulafehérvár, rum. Alba Iulia)], 1613-1629 Fürst v. Siebenbürgen.
[31] Göding [Hodonín]; HHSBöhm, S. 163f.
[32] Johann ‘t Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Villers; Herzogtum Brabant-30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[33] SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 25f.
[34] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.
[35] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.
[36] Florin: Gulden.
[37] Rohonitz, Rohonitze [Rohosnitz]: bisher nicht identifiziert. Rohosnice ?
[38] Klein Trottina: bisher nicht identifiziert. Trotina [Bez. Trutnov] ?
[39] Der Rheinische Goldgulden (florenus Rheni) entstand, nachdem die Kurfürsten von Köln, Trier und Mainz ihre Unterstützung bei der Wahl Karls IV. sich mit einem Goldmünzprivileg (das Recht leitete sich aus der Goldenen Bulle ab) belohnen ließen. Trier erhielt das Privileg am 25. November 1346, Köln am 26. November 1346 und Mainz am 22. Januar 1354. Der Rheinische Goldgulden war bis in die Neuzeit von zentraler Bedeutung für das deutsche Geldwesen. Er entwickelte sich zur verbreitetsten Fernhandelsmünze in Böhmen, Ungarn, Deutschland, der Schweiz, Österreich, den Niederlanden, Spanien und Frankreich. Nicht nur Gold-, sondern auch Silbermünzen wurden in ihrem Wert nach rheinischen Gulden bewertet und damit ihr Kurs (Zahlwert) festgesetzt. [nach: wikipedia: „Rheinischer Gulden“]
[40] SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 75ff.
[41] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[42] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[43] In der Schlacht an der Dessauer Brücke am 25.4.1626 besiegte Wallenstein die mansfeldisch-weimarischen Truppen unter Ernst von Mansfeld und die dänischen Kontingente unter Johann Ernst von Sachsen-Weimar und drängte sie über Schlesien und Mähren bis nach Ungarn ab. Vgl. WESELOH, Die Schlacht, S. 135ff.; WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 197ff.; KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 592ff.
[44] Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.
[45] dänische Armee: Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.
[46] Johann Philipp Freiherr Fuchs v. Bimbach zu Möhren [1567-27.8.1626 Lutter am Barenberge], dänischer General.
[47] dänische Armee: Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.
[48] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[49] Generalfeldzeugmeister: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt: Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“  [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein  kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.
[50] Christian IV. König v. Dänemark [12.4.1577 Schloss Frederiksborg-18.2.1648 Schloss Rosenborg/Kopenhagen]. Vgl. HEIBERG, Christian 4; HEIBERG, Christian 4. – en europæsk statsmand; FINDEISEN, Christian IV.
[51] Sandau [Kr. Jerichow II/Havelberg]; HHSD XI, S. 407f.
[52] Stendal [Kr. Stendal]; HHSD XI, S. 447ff.
[53] Tangermünde [Kr. Stendal]; HHSD XI, S. 458ff.
[54] Wolfenbüttel; HHSD II, S. 503ff.
[55] Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.
[56] Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[57] Aschersleben [Kr. Aschersleben]; HHSD XI, S. 23ff.
[58] Halberstadt [Kr. Halberstadt]; HHSD XI, S. 169ff.
[59] Köthen [Kr. Dessau-Köthen/Köthen]; HHSD XI, S. 253ff.
[60] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.
[61] Burg [Kr. Burg]; HHSD XI, S. 59ff.
[62] Rogätz [Kr. Wolmirstedt]; HHSD XI, 391f.
[63] Goslar; HHSD II, S. 174ff.
[64] Schladen [Kr. Goslar]; HHSD II, S. 416.
[65] Haldensleben [Kr. Haldensleben]; HHSD XI, S. 174ff.
[66] Wolmirstedt [Kr. Wolmirstedt]; HHSD XI, S. 515f.
[67] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).
[68] Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.
[69] Fähnlein: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10 – 15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.
[70] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[71] Heinrich v. Schlick [Schlik], Graf zu Bassano [Passaun] und Weißkirchen; Feldmarschall, Hofkriegsrat [1580 – 5.1.1650 Wien].
[72] Rudolf Freiherr v. Tiefenbach [Dieffenbach], Feldmarschall [26.11.1582 Graz-4.3.1653].
[73] Johann der Ältere Freiherr v. Wangler [Wangeler, Wagler]; Generalwachtmeister [1561 – 14.4.1639]
[74] DIWALD, Wallenstein, S. 347ff.
[75] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[76] JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 180f.
[77] Zerbst [Kr. Zerbst]; HHSD XI, S. 523ff.
[78] Comitat: Anhang, Begleitung, Geleit, Gefolge, Hofstaat. Dieser mobile Hofstaat aller Offiziere, Unteroffiziere und ihrer Ehegattinnen trieb die Einquartierungskosten zusätzlich in die Höhe. Leone Cropello de Medicis hatte 1628 bei sich: einen Gesellschafter von Adel, Haushälter, Kornett, Hofmeister, Kammerdiener, Sekretär, Gestlichen mit Jungen, Tafeldecker, Aufwärter, 3 Pagen, Trompeter, Koch mit Jungen, Schneider, zwei Sattler und ein Pferdeschmied mit Frauen, Feuereinmacher, Aufwärter in der Küche, Küchenfrau, Domestiken und Musikanten, ingesamt 51 Personen; KELLER, Drangsale, S. 91, Anm. Am 24.5.1630 schrieb Maximilian I. von Bayern dem Obristen Cronberg, es sei ein „unverantwortliches procedere, da die Obersten sich den Fürsten gleich halten wollen, werden die Quartieer ruinirt und erschöpft“. OMPTEDA, Die von Cronberg, S. 521. Dass auch Offiziersfrauen selbst z. T. ein großes Gefolge (50 Personen und 50 Pferde) mit sich führten, erwähnt HELML, Oberpfalz, S. 59. Das Amtsprotokoll (1626 VIII 29), SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg , S. 281, täuscht hinsichtlich der Gesamtzahl: „Die Gravin von Ahnolt hat 9 pferdt, darzu wirdt außm ambt Stromberg contribuirt. Obrist Gallas hat 15 pferdt. Der ist nit hier. Der haubtmann hat 10 pferd, capitanleutenant 7, drey fendriche 12, cap(itan) S(t). Eloi 4, drei veltwaibell 9, drey furier 3, aventurier 12, ingenieur 5“. Dies waren lediglich die in Wiedenbrück stehenden Pferde. Die anti-kaiserliche „36. Extraordinari. 1634“ teilte unter dem 14./24.6.1634 mit; Archives Municipales Strasbourg AA 1065: „Mit Regenspurg hat es / Gott lob / kein Noth / wie deßwegen Ihre Fürstliche Gn. vor Forchheim von demselben Commendanten [Lars Kagge; BW] wider Schreiben bekommen / auch gestern glaubhaffter Bericht eingelangt / daß sich der Feindt darvor sehr ruinire vnd consumire / auch schon durch Gegenwehr / Absterben vnd Entlauffen in zehen tausendt Mann verlohren / gelte im Läger ein pfundt Roßfleisch acht Kreuzer / sey zwar grosse Zufuhr / weiln aber der Vngarische König eine grosse Hoffstatt von ohngefehr 3000. Vngar- Böhm- vnnd Oesterreichischen Herrn / welche widerumb ihre Diener haben / vmb sich hat / so alles zu sich ziehen / als kompt dem gemeinen Soldaten wenig zu theil“.
[79] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
[80] dubios: zweifelhaft.
[81] Pulverwagen: Das Explodieren von Pulverwagen wird in Schlachtberichten, so etwa Wimpfen (1622), immer wieder dargestellt. Außer bei direkten feindlichen Artillerietreffern dürfte das auch z. T. seinen Grund darin gehabt haben, dass die Lunten der Musketen permanent brennen mussten, damit diese schussbereit waren. Ein Einsatz von den teureren, aber sichereren Steinschlossmusketen scheint dagegen nur zögerlich erfolgt zu sein.
[82] Kroaten: (kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten), des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“.
[83] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[84] Thomas Ferenz [ – ], mansfeldischer Obristleutnant. Er überlebte die Schlacht und beglaubigte Anfang 1627 Mansfelds Testament; VILLERMONT, Mansfeldt II, S. 351.
[85] Lutter von Nienhof [Niehofen] [ – ], mansfeldischer Obrist.
[86] N Colli; Obrist [ – 25.4.1626], mansfeldischer Obrist.
[87] Dodo I. Freiherr von Knyphausen und Innhausen [2.7.1583 Lütetsburg (Ostfriesland)-11.1.1632 bei Haselünne], braunschweigischer Obrist.
[88] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[89] Untersteckung, Unterstoßung: (zwangsweise) Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung‘ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene.
[90] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung von Freund und Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg und Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten und verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.
[91] Christian Wilhelm Markgraf von Brandenburg [28.8.1587 Wolmirstedt-1.1.1665 Kloster Zinna]; vgl. LUPKE-NIEDERICH, Der erfolglose Kampf.
[92] Johann Ernst der Jüngere v. Sachsen-Weimar [21.2.1594 Altenburg-6.12.1626 Markt St. Martin].
[93] Joachim v. Carpzow [Carpe(n)zon, Carpezan, Carpezano, Carpenzahn, Carpenzan, Karpzow]; Obrist [1585 Brandenburg a. d. Havel-1628 Glückstadt]
[94] Medium: Mittel.
[95] apprehendieren: ergreifen.
[96] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[97] Feuermörser: Geschütz, dessen Rohre aus geschmiedeten Schienen bestanden, die, wie bei einem hölzernen Fass, durch eiserne Reifen zusammen galten wurden. Bei einem Kaliber von bis zu einem Meter Durchmesser waren die Feuermörser bis zu 2, 50 m lang und wurden vor dem Abschuss in die Erde eingegraben. Ihre Stahlkugeln hatten eine sehr steile Flugbahn, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Nach Pflummern konnte man mit ihnen Kugeln von 100 Pfund und mehr werfen; SEMLER, Tagebücher, S. 68.
[98] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt].
Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5 – 9 cm), Rohrgewicht: 12 – 24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14 – 20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12 – 15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen „Halben [?; BW] Kartaunen“ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[99] Johann Kasimir Fürst v. Anhalt-Dessau [7.12.1596 Dessau-15.9.1660 Dessau].
[100] Intercession: Vermittlung.
[101] perdonirt: begnadigt, amnestiert.
[102] Abbildung / neben kurtzem Bericht / welcher gestalt den 15 April. Anno 1626. der Hertzog zu Friedland / die Manßfeldische Armee von der Elbbrucken zu Dessa abgetrieben / zertrennt / und guten theils erlegt hat [VD17 12:649185T].
[103] SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 29f.
[104] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde und in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten. Natürlich versuchten die Magistrate und Stände, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226.
[105] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. Plath, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen[Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[106] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.
[107] Mit eigenhändiger Unterschrift: „Ahzf“; Deutsches Historisches Museum München Inventarnr. Do 94/186: http://www.dhm.de/datenbank/dhm.php?seite=5&fld_0=HA940605.
[108] Cosel [Koźle]; HHSSchl, S. 72ff.
[109] Troppau [Opava]; HHSBöhm, S. 625ff.
[110] Leobschütz [Głubczyce]; HHSSchl, S. 275f.
[111] Jägerndorf [Krnov; Bez. Freudenthal]; HHSBöhm, S. 222ff.
[112] Vgl. ARENDT, Wallensteins Faktotum.
[113] Joachim v. Mitzlaff [ -nach 1655], dänischer, schwedischer u. kaiserlicher Obrist, Generalkriegskommissar.
[114] Wolf Heinrich v. Baudissin [1579 (1597 ?) Schloss Lupa-4.7.1646 Elbing (Belschwitz)], schwedischer, dann kursächsischer Generalleutnant.
[115] Johann Warleych Ritter zu Bubna [Jan Varlich z Bubna az Litic] [1570-1635], schwedischer Generalmajor.
[116] Hans Kaltenhoff [Kaldenhof] auf Seifersdorf [ – 1638 Wismar], schwedischer, dann dänischer Obrist. Seifersdorf; HHSSchl, S. 258. ?
[117] N Daniel [ – ], dänischer Obrist.
[118] Joachim v. Carpzow [1585 Brandenburg a. d. Havel-1628 Glückstadt], mansfeldischer Obrist, Generalwachtmeister.
[119] Josias v. Rantzau [Rantzow] [18.10.1609 Bothkamp-14.9.1650 Paris], dänischer, später französischer Generalleutnant.
[120] ARENDT, Wallensteins Faktotum, S. 63f.
[121] Rostock; HHSD XII, S. 95ff.
[122] Wismar [Kr. Wismar]; HHSD XII, S. 133ff.
[123] Fähnlein: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10-15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.
[124] Davon abweichend die Darstellung bei TOBER, Wismar, 2.28f.
[125] SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 78f.
[126] Ferdinand Graf zu Nagarol [Nagel] [ – 1627] kaiserlicher Obrist.
[127] SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 80f.
[128] WURZBACH, Biographisches Lexikon Bd. 28, S. 82.
[129] Vgl. das Patent Wallensteins vom 9.2.1628; SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 82ff.
[130] SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 29, Anm. *.
[131] MANN, Wallenstein, S. 499.
[132] Güstrow; HHSD XII, S. 40ff.
[133] Stralsund [Kr. Stralsund]; HHSD XII, S. 292ff.
[134] Daniel Hebron [16.10.1584 Stargard-08.07.1628 Stargard], kaiserlicher Obrist.
[135] SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 85ff.
[136] Glückstadt [Kr. Steinburg]; HHSD I, S. 66ff.
[137] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.
[138] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.
[139] SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 118ff.
[140] Neudorf [Nova Ves]: aus der Siedlung entstand Bielohrad [Bělohrad] (Bad Bielohrad); Bez. Lázně Bělohrad].
[141] Wallsee-Sindelburg [Bez. Amstetten; Niederösterreich].
[142] Johann Baptista Verda Graf v. Verdenberg [1582-15. oder 16.9.1648 Wien], kaiserlicher Diplomat.
[143] Altan: Balkonartiger Anbau (Söller). Von lat. altus, „hoch“. Bezeichnung für einen balkonartigen Anbau. Zum Unterschied vom Balkon wird der Altan von einem darunter liegenden Gebäudeteil oder von Säulen, Konsolen bzw. Pfeilern getragen. Er ist mit oder ohne Dach zu finden. (Synonym für Söller) [www.regionalgeschichte.net/bibliothek/glossar/alphabet].
[144] Klafter: 1 Klafter entspricht etwa 2,5 bis 3 m3, als Längenmaß: 1 Klafter entspricht 6 Fuß, also etwa 1,80 m.
[145] SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 42.
[146] Resident: Diplomatischer Vertreter zweiten bzw. dritten Ranges im Gegensatz zum Legaten oder Ambassador, der teilweise auch aus dem Land gejagt werden konnte, da er nicht den Schutz des Ambassadors besaß. Residenten waren selten adlig, an den Höfen der Souveräne waren sie in der Regel Gelehrte.
[147] confiderieren: vertrauen, sich verlassen, zuversichtlich hoffen, seiner Sache sicher sein.
[148] SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 44: el ladron wäre korrekt: der Dieb denkt, dass alle so sind wie er.
[149] HEINISCH, Paris Graf Lodron, S. 11ff.
[150] Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf und die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. HAPPES Zahlen (vgl. mdsz.thulb.uni-jena.de) liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen und 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen und 2.000 Schweden ums Leben gekommen. RUDERT, Kämpfe, S. 49ff.; WALZ, Der Tod, S. 51ff.
[151] Landshut; HHSD VII, S. 386ff.
[152] solemniter: feierlich.
[153] SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 45f.
[154] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[155] Gerhard Freiherr v. u. zu Questenberg [um 1580 Köln-1.7.1644 Wien], kaiserlicher Hofkriegsrat.
[156] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.
[157] Dr. jur. Reinhard Freiherr v. Walmerode [Walmerod, Walmerodt, Wallmanroth, Wallenrodt] [ -vor 22.1.1637], kaiserlicher Generalkriegskommissar, Hofkammerrat.
[158] LORENZ, Quellen zur Geschichte Wallensteins, S. 425.
[159] Julius III. Graf zu Hardegg [Hardeck], Glatz u. im Machlande [21.3.1594-1684], Erbmundschenk des Herzogtums Österreich unter der Enns, kaiserlicher Kämmerer u. Obrist.
[160] Fronsburg, bei Weitersfeld [Bez. Horn].
[161] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.
[162] SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 53.
[163] Bielohrad [Bělohrad] (Bad Bielohrad); Bez. Lázně Bělohrad].
[164] Wokraulich [Okrauhli, so SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 47 Anm. *]: nicht identifiziert.
[165] Neudorf [Nova Ves]: aus der Siedlung entstand Bielohrad [Bělohrad] (Bad Bielohrad); Bez. Lázně Bělohrad].
[166] Schlüsselgeld: traditionelles Geldgeschenk für den Vermieter beim Einzug, „doch nur von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geschenk, welches der Käufer eines Hauses der Gattin oder Tochter des Verkäufers, gleichsam für die Abtretung der Schlüssel des Hauses macht, und welches an einigen Orten auch das Herdgeld genannt wird“ [ADELUNG].
[167] Wilhelm [Guillaume de] Freiherr (1634), Graf (1649) v. Lamboy [Lamboj, Lambri, Lamboji, Lampoi, Lambey] [um 1590-13.12.1659 Schloss Dymokury], kaiserlicher Feldmarschall.
[168] Bräune: a) Diphtherie, b) Halslokalisation des Milzbrandes, c) Atemnot auf Grund anderer Infektionen, d) auch Mumps; METZKE, Lexikon, S. 40.
[169] WURZBACH, Biographisches Lexikon Bd. 28, S. 82.
[170] František Oldrich [Franz Ulrich] Kolovrat-Lipštejnský [1609-1650], Hofkammerpräsident, Oberhofmeister des Königreichs Böhmen u. kaiserlicher Geheimrat.
[171] SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 57.
[172] Herzlähmung: plötzlicher Tod durch Lähmung der Herzmuskulatur, meist Folge der Herzverfettung.
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