Nievenheim [Nyvenheimb], Arnold [Arndt] Heinrich [Henrich] von Neukirch, genannt; Rittmeister [ – ]
Arnold Heinrich war des Sohn von Godfried von Neukirchen, genannt Nievenheim [† 1622], 1592 Besitzer von Haus Rath[1] und 1599 Lehnsnehmer des Erzbischofs von Köln auf einem Hof zu Horst[2] im Amt Kerpen[3] und dessen ersten Ehefrau, Mechtilde von Retraidt zu Elbroich [† 1606]. Er war Besitzer der Güter Driesberg,[4] Kessel[5] und Moldeick, klevischer Rat und Hofmarschall, Drost zu Goch[6] und Gennep.[7] In 1. Ehe war er verheiratet mit Dorothea, Tochter Helwich v. Schewick zu Driesberg und der Catharina von Hertefeld, in 2. Ehe mit Gertrud, Tochter des Rickwin Cloeck zu Schwanepoel 1637 und der Jakoba van den Sande.[8]
Der in kurkölnischen Diensten stehende Nievenheim lag 1623 als Rittmeister in der Grafschaft Lippe.
„Während die feindlichen Truppen so nahe einander gegenüber standen, suchte man natürlich auch durch Spione die Verhältnisse der Gegner auszukundschaften. So ging der Schweinehirte aus dem paderbornischen Städtchen Steinheim[9] angeblich ‚etzlicher Geschäfte halber‘, tatsächlich aber als Spion des Rittermeisters von Nyvenheimb nach Rinteln.[10] Auf dem Rückwege wurde der auch sonst schon verdächtige Mensch von den Blombergern[11] angefallen und ‚ein Schelm,[12] ein Dieb und Verräter, wie alle die von Steinheim‘ genannt. Er beklagte sich bei seinem vermutlichen Auftraggeber, dem Rittmeister von Nyvenheimb, und dieser verlangte die Auslieferung der Beleidiger. Da Bürgermeister und Rat von Blomberg diese verweigerten und jede Schuld bestritten, so erwiderte der Rittmeister folgendes:
Auf Ewer ungereimbtes und wanckelmütiges Schreiben, darin mir sollen die Augen verblendet werden, magh ich nicht bergen, das ich nunmehr, eweßgestalt sich Bürgermeister und Rhat dero injurianten participiren, und itzo mercke, das man, so dergleichen attentirent, stercket und defendiret, da ich ihn Wiederspiell mit underschiedtlichen kan beweißen, welchermaßen ich und alle von Steinheimb ehrenrürigh angegriffen, alß sollen ihr es unfeilbar darvorhalten, das ich sampt allen ehrlichen Cavallyren mit Leib Gudt und Bludt mein und der Meinigen Ehr und Nahmen vorhabens zu defendiren, und achte wenigh die Katzen, so vorn lecken und hinten kratzen. So ihr aber vorhabens den Ehrendieb ferner zu erretten und in Ewer protection zu nehmen, werde ich wissen mich an meinen Veinden kutz zu rechenen, welches dabey gespüret, wan mihr der injuriant ferner vorenthalten. Soll hirauff baldt etzlichen die Larven derogestalt vom Gesichte reißen, das selbige bey meiner hohen Obrigkeit erkandt und offenbar werden. Habe noch (weder) mit den Graven von der Lippe noch einsigen (irgendwem) zu schaffen, wan hir (in Steinheim) der Schelm, Ehrendieb und unbeschnittener grober Geselle außgefolget, darvor ihr mich sollen halten, wen ich es oder die Meinigen ungerechnet laßen werden. Wornach ihr euch eins vor alle zu richten, und folgendes in dieser Sache nicht alß (nur) meine Obersten vor einen Richter erkenne; habe doch solches feerner Unheils und Schaden zu verhüten, fürstendigen sollen. Den 14. Martii Ao. 1623. Arnd Henrich v. Nyvenheimb, Rittmeister. An die zu Blomberg.
Auf die Klagen Nyvenheimbs sah Graf Simon sich genötigt gegen die Beschuldigten vorzugehen und belegte sie auch, wie es scheint, um gefährlichen Weiterungen zu entgehen, mit einer gelinden Strafe“.[13]
Am 28. März teilte Lintelo aus Paderborn[14] mit, dass er Befehl erhalten habe, mit 6 Reiterkompanien an Stelle der in Lippe einquartierten Nievenheim’schen Reiter einzurücken. Stationiert wurden diese in Horn,[15] Schwalenberg,[16] Barntrup,[17] Alverdissen,[18] Blomberg und Salzuflen.[19] „Von der Senne aus statteten die Nyvenheimschen Reiter dem Flecken Örlinghausen[20] einen mitternächtlichen Besuch ab, bei welchem alles, was vorhanden war, geraubt und weggeschleppt wurde“.[21]
[1] Haus Rath, Elfrath, heute Stadtteil von Krefeld.
[2] Horst, ehemals Unterherrschaft Kurkölns.
[3] Kerpen [LK Bergheim]; HHSD III, S. 389.
[4] Haus Driesberg, bei Kessel, Ortsteil von Goch [LK Kleve].
[5] Kessel, heute Ortsteil von Goch [LK Kleve].
[6] Goch [LK Kleve].
[7] Gennep [Niederlande, Prov. Limburg], an der Mündung der Niers in die Maas, etwa 20 km südlich von Nimwegen. Das Gemeindegebiet grenzt im Osten an die deutschen Städte Kleve und Goch.
[8] Schleicher, Ernst von Oidtman, Bd.11, S. 342, 344. Ich danke Herrn Lars Severin für seine freundlichen Hinweise.
[9] Steinheim (Kr. Höxter); HHSD III, S. 702.
[10] Rinteln [Kr. Grafschaft Schaumburg]; HHSD II, S. 395f.
[11] Blomberg [LK Detmold]; HHSD III, S. 86f.
[12] „Schelm“ war früher der Berufsname des Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen. Vgl. BERG, Regulating war, S. 55f. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen und der Stadt/des Landes zu verweisen; WAAS, Chroniken I, S. 127. Zur grobianischen Schimpfartistik der Soldaten vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36f.: „Die soldaten thun unse große uberlast, die manß personen mußen ihr dieb, schelm, boßwicht und hunde sein, die weibs personen ihr schand und brand, hurn auch, ihr hexen und zauberinnen. (57v) Ihr fluch und wunsch ist schrecklich, nicht allein die alten fluch der kriegs knecht und marter hansen, sondern neu fluchen, so der sathan herfur gebracht, als das dich der donner, blitz und hagel schlag“.
[13] STEGMANN, Lippe, S. 23f.
[14] Paderborn; HHSD III, S. 601ff.
[15] Horn [LK Detmold]; HHSD III, S. 341f.
[16] Schwalenberg [LK Detmold]; HHSD III, S. 676.
[17] Barntrup [LK Lemgo]; HHSD III, S. 55.
[18] Alverdissen [LK Lemgo]; HHSD III, S. 22.
[19] STEGMANN, Lippe, S. 22; [Bad] Salzuflen [LK Lemgo]; HHSD III, S. 48.
[20] Oerlinghausen [LK Lemgo]; HHSD III, S. 588f.
[21] STEGMANN, Lippe, S. 29.