Meyer, Lorenz; Hauptmann [ – ] Meyer stand als Stadthauptmann von Hannover[1] in braunschweig-lüneburgischen Diensten. In der Hannoverschen Chronik heißt es unter 1644: „Den 12. Augusti ist Capitein Lorentz Meyer zum Stadthauptmann angenommen und beeidiget worden und den 28. den Stadt-Officirern, den Corporalen, den Wachtmeistern und Connestabeln angewiesen“.[2] Unter 1649 ist verzeichnet: „Den 6. Sept. ist die Fürstliche Huldigunge mit Hertzog Georg Wilhelm hie in dieser Stadt Hannover und den benachbarten kleinen Städten als Pattensen,[3] Eldagsen,[4] Gerden[5] etc. vorgangen. Als die Bürger sich gesetzet, sein die Neustädter mit einer bunten Schachtfahne, weiß und roth, herein ins Leinthor, über das Holzmarkt durch die Kramerstraße auf das Markt gezogen kommen und haben durch die Osterstraßen und Marktstraßen Bürgerfahnen durchbrechen und sich oben die Bürger stellen wollen, die sie aber nicht durchlassen wollen. Darauf der Bader auf der Neustadt einen Schuß gethan und gerufen Sa ! Sa ! Sa ! Dadurch deren mehr Schüsse gethan uns zum Bravade.[6] Die Bürger ladeten scharf und wurden sehr verbittert, daß es zu einem großen Unglück aussahe. Etzliche Officirer der Bürger mahneten die Bürger fleißig ab, das bevorstehende Unglück zu verhüten und liefen auch etzliche auf das Rahthaus, avisirten den Raht und Bürgermeister hievon, welche sich (beide Consules, Johann Duve und der Stadt Capitein Lorentz Meyer) zu I. F. G. verfügten und diesen Casum vorbrachten. Darauf I. F. G. sich resolviret, dass er hievon keine Wissenschaft hette und sollten die Neustädter von Stund an vom Markte wieder ab, welches dem Obristen Sparren zu thunde befohlen. Sparre kömpt auf das Markt, sagte zu den Neustädtern: Ihr Hunde, wer hat euch die Ordre gegeben auf das Markt zu ziehen. Packet euch stündlich davon. Haben sich müssen stündlich von dem Markte machen wieder durch die Kramerstraßen und haben sich gestellet bey dem Pfal auf dem Holtzmarkte, da sie von 8 Uhren bis 12 Uhr müssen stehen, bis E. E. Raht nach der Predigt und die Bürgerschaft die Huldigung abgeleget hatten, und sie da neben den kleinen Städten huldigen müssen“.[7] Noch einmal wieder 1650 erwähnt: „Den 28. Januarii war ein Vorbescheid in causa Matthias Langen eines Krämers alhie coram ipso Principe, geschehen wegen der Execution, dass er in I. F. G. Huldigunge neben den andern Bürgern mit dem Gewehr nicht nicht erscheinen wollen, ohne rechtmäßige Ursachen, und sein der Stadthauptmann Lorentz Meyer, die Artollereyherren sampt den Officirern gesämptlich erschienen. Ihnen hat I. F. G. selber Audientz gegeben. Es ist aber kein Schluß geschehen, sondern die Sache in Recht weiters zu erörtern verwiesen worden“.[8]
[1] Hannover; HHSD II, S. 197ff.
[2] JÜRGENS, Chronik, S. 570. Die Datierung folgt dem alten Stil.
[3] Pattensen [Kr. Springe]; HHSD II, S. 376f.
[4] Eldagsen, heute Stadtteil von Springe [Region Hannover].
[5] Gehrden [Kr. Hannover]; HHSD II, S. 164.
[6] Bravade: Trotz, Verachtung.
[7] JÜRGENS, Chronik, S. 599.
[8] JÜRGENS, Chronik, S. 601.